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Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12 Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth Nr. 2 vom 4. Februar 2016 Amtsblatt 2.2016 I Inhaltsverzeichnis 008 Landratsamt Fürth Amtliche Einwohnerzahlen des Landkreises Fürth zum Stand vom 30.06.2015 009 Landratsamt Fürth Vollzug des Gesetzes über die Um- weltverträglichkeitsprüfung 010 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 011 Sparkassse Fürth Kraftloserklärung 012 Stadt Oberasbach Wasserversorgung Bekanntgabe der Wasserhärte 013 Stadt Oberasbach Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 014 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 008 Landratsamt Fürth Amtliche Einwohnerzahlen des Landkrei- ses Fürth zum Stand vom 30.06.2015: Gemeinde Einwohner 09573111 Ammerndorf, M 2 049 09573114 Cadolzburg, M 10 743 09573115 Großhabersdorf 3 999 09573120 Langenzenn, St 10 415 09573122 Oberasbach, St 17 518 09573123 Obermichelbach 3 210 09573124 Puschendorf 2 185 09573125 Roßtal, M 9 618 09573126 Seukendorf 3 132 09573127 Stein, St 13 743 09573129 Tuchenbach 1 338 09573130 Veitsbronn 6 398 09573133 Wilhermsdorf, M 5 057 09573134 Zirndorf, St 24 610 zusammen 114 015 Zirndorf, den 21.01.2016 Landratsamt Fürth 009 Landratsamt Fürth Vollzug des Gesetzes über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG); Wesentliche Änderung der Biogasanlage durch die Stäudtner GbR Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Um- weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hier- mit folgendes bekannt gegeben: Die Firma Stäudtner GbR mit Sitz Wendsdor- fer Straße 27a in 90613 Großhabersdorf, hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage, im Hinblick auf Erhöhung der elektrischen Leistung durch Volllastbetrieb der bestehenden zwei BHKWs und Neuinstal- lation eines weiteren BHKWs sowie den Betrieb eines Separators und die Verwendung der ther- mischen Energie für die Holztrocknung und die Erhöhung der jährlichen Einsatzmenge nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIm- SchG) beantragt. Die Anlage soll auf der Fl.Nrn. 1061 der Gemarkung Fernabrünst geändert werden. Entsprechend Ziffer 1.2.2.2 der Anlage 1 UVPG war für dieses Vorhaben eine standortbezoge- ne Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchzuführen. Die standortbezogene Vorprüfung hat erge- ben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Schutzkriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach dem Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls ist eine Umweltverträglichkeits- prüfung nicht durchzuführen (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG). Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Zirndorf, den 20.01.2015 Landratsamt Fürth Roth Regierungsrätin 010 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 21.01.2016 , Az: 442-BV- 546-2015 - JH/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth Herrn Günter Vollrath, Luisenstr. 1, 90478 Nürnberg, die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Pflegebades zu einer Zweizimmerwohnung auf dem Grundstück Fl.- Nr. 468 der Gemarkung Langenzenn. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ans- bach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tat- sachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schrift- lich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsord- nung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bau- rechts abgeschafft. Es besteht keine Möglich- keit, gegen diesen Bescheid Widerspruch ein- zulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzuläs- sigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hier- mit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 469/4, 468/1 u. 469/5, Gemarkung Lan- genzenn, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als be- wirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

Inhaltsverzeichnis 009 · 009 Landratsamt Fürth Vollzug des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPG); Wesentliche Änderung der Biogasanlage durch die Stäudtner

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Herausgeber: Landkreis FürthFür den Inhalt verantwortlich:Landrat Matthias DießlIm Pinderpark 290513 ZirndorfTelefon 0911 / 97 73-0Fax 0911 / 97 73-10 12Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Nr. 2 vom 4. Februar 2016

Amtsblatt 2.2016 I

Inhaltsverzeichnis008 Landratsamt Fürth Amtliche Einwohnerzahlen des

Landkreises Fürth zum Stand vom 30.06.2015

009 Landratsamt Fürth Vollzug des Gesetzes über die Um-

weltverträglichkeitsprüfung

010 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze

011 Sparkassse Fürth Kraftloserklärung

012 Stadt Oberasbach Wasserversorgung

Bekanntgabe der Wasserhärte

013 Stadt Oberasbach Festsetzung der Grundsteuer für das

Kalenderjahr 2016

014 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches

008Landratsamt FürthAmtliche Einwohnerzahlen des Landkrei-ses Fürth zum Stand vom 30.06.2015:

Gemeinde Einwohner

09573111 Ammerndorf, M 2 049

09573114 Cadolzburg, M 10 743

09573115 Großhabersdorf 3 999

09573120 Langenzenn, St 10 415

09573122 Oberasbach, St 17 518

09573123 Obermichelbach 3 210

09573124 Puschendorf 2 185

09573125 Roßtal, M 9 618

09573126 Seukendorf 3 132

09573127 Stein, St 13 743

09573129 Tuchenbach 1 338

09573130 Veitsbronn 6 398

09573133 Wilhermsdorf, M 5 057

09573134 Zirndorf, St 24 610

zusammen 114 015

Zirndorf, den 21.01.2016Landratsamt Fürth

009Landratsamt Fürth Vollzug des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVPG);Wesentliche Änderung der Biogasanlage durch die Stäudtner GbR

Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hier-mit folgendes bekannt gegeben:

Die Firma Stäudtner GbR mit Sitz Wendsdor-fer Straße 27a in 90613 Großhabersdorf, hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Biogasanlage, im Hinblick auf Erhöhung der elektrischen Leistung durch Volllastbetrieb der bestehenden zwei BHKWs und Neuinstal-lation eines weiteren BHKWs sowie den Betrieb eines Separators und die Verwendung der ther-mischen Energie für die Holztrocknung und die Erhöhung der jährlichen Einsatzmenge nach § 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) beantragt. Die Anlage soll auf der Fl.Nrn. 1061 der Gemarkung Fernabrünst geändert werden.Entsprechend Ziff er 1.2.2.2 der Anlage 1 UVPG war für dieses Vorhaben eine standortbezoge-ne Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG durchzuführen.Die standortbezogene Vorprüfung hat erge-ben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2.3 zum UVPG genannten Schutzkriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Nach dem Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls ist eine Umweltverträglichkeits-prüfung nicht durchzuführen (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UVPG).Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Zirndorf, den 20.01.2015Landratsamt Fürth

RothRegierungsrätin

010Landratsamt FürthVollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung

Mit Bescheid vom 21.01.2016 , Az: 442-BV-546-2015 - JH/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth Herrn Günter Vollrath, Luisenstr. 1,

90478 Nürnberg, die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Pfl egebades zu einer Zweizimmerwohnung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 468 der Gemarkung Langenzenn.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ans-bach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tat-sachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schrift-lich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen.Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsord-nung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bau-rechts abgeschaff t. Es besteht keine Möglich-keit, gegen diesen Bescheid Widerspruch ein-zulegen.Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzuläs-sigkeit der Klage.

Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hier-mit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 469/4, 468/1 u. 469/5, Gemarkung Lan-genzenn, durch öff entliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt.Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als be-wirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

Amtsblatt 2.2016II

Der Bescheid und die genehmigten Bauvorla-gen können im Landratsamt Fürth, Im Pinder-park 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.15, während der Geschäftszeiten (Montag - Don-nerstag, jeweils von 8.00 - 16.00 Uhr, und Frei-tag von 08.00 - 12.30 Uhr) und nach Vereinba-rung eingesehen werden.

Zirndorf, 21.01.2016Landratsamt Fürth

HahnRegierungsamtmann

011Sparkassse FürthKraftloserklärung

Nach Durchführung des Aufgebotsverfahrens wird folgendes zu Verlust gegangenes Sparkas-senbuch der Sparkasse Fürth für kraftlos erklärt.Sparkonto Nr. 3240019293Daher sind alle Ansprüche gegen die Sparkasse Fürth aus dem zu Verlust gegangenen Sparkas-senbuch erloschen.

Fürth, den 25.01.2016Sparkasse Fürth

012Stadt OberasbachWasserversorgungBekanntgabe der Wasserhärte

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeit von ReinigungsmittelnDie Stadt Oberasbach informiert gemäß § 9 Abs. 1 und 2 über den Härtebereich des Trinkwas-sers:

Trinkwasser Fürth

Trinkwasser Dillenberg-gruppe

Gesamthärte 13,2 ° dH 12,5 ° dH

Härtebereich II = mittel II = mittel

Calciumcarbo-nat je Liter

2,35 mmol/l 2,23 mmol/l

Oberasbach, 18. Januar 2016 Stadt Oberasbach

Birgit HuberErste Bürgermeisterin

013Stadt OberasbachFestsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 wird in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt, wenn nicht ein anderslautender schriftlicher

Bescheid für 2016 ergeht (§ 27 Abs. 3 Grund-steuergesetz). Dies bedeutet, dass die Steuer-pflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2015 zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekannt-machung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2016 zugegangen wäre. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung des zuletzt ergan-genen Bescheides wird verwiesen.Die Grundsteuer wird jährlich nach den Ver-hältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Geht das Grundstück im Laufe des Jahres auf einen anderen Eigentümer über, bleibt der bis-herige Eigentümer so lange grundsteuerpflich-tig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Abs. 1 GrStG).Diese Fortschreibung erfolgt zum 1. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres. Andere vertragliche Abmachungen sind privat-rechtlich, sie ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht

berücksichtigt werden.

Gewerbesteuervorauszahlungen und Grund-steuerAm 15.02.2016 wird jeweils die 1. Vierteljah-resrate 2016 für die Gewerbesteuervoraus-zahlungen und die Grundsteuer fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt zugestell-ten Bescheiden zu entnehmen und sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil-nehmen, auf Konten der Stadt Oberasbach zu überweisen oder einzuzahlen.

Dabei sind unbedingt Debitor-Konto und For-derungsart anzugeben.Verrechnungsschecks sind an die Stadtkasse Oberasbach zu senden. Während der Öffnungs-zeiten sind auch Bareinzahlungen in der Stadt-kasse möglich. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlung mit Verrechnungsscheck eine wirk-same Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des Schecks bei der Stadtkasse als rechtzeitig gilt (Neufassung des § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO), d.h. Scheckzahler müssen den Zugang des Schecks 3 Tage vor Fälligkeit der Steuern bei der Stadt-

Markt Roßtal

sucht für seine Kläranlagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Fachkraft für Abwassertechnik

Zu den Aufgabenschwerpunkten der unbefristeten Vollzeitstelle zählen insbesondere die Betreuung von Teichkläranlagen, Regenrückhalte- und Regenüberlaufbecken sowie Pump-stationen, die Überwachung der Mess- und Regeltechnik und die Unterstützung des Abwas-sermeisters.Für diese Stelle setzen wir voraus eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Ver- und Entsorger/in Fachrichtung Abwasser bzw. zur Fachkraft Abwassertechnik sowie den Führerschein Kl. B und Kenntnisse in der EDV.

Elektroniker/inDas Aufgabenfeld der unbefristeten Vollzeitstelle umfasst im Wesentlichen die Instand-haltung aller elektrischen Anlagen der vorhandenen Kläranlagen, die Betreuung der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, ggf. die Neuinstallation von elektrischen Bauteilen, die sys-tematische Fehleranalyse und Behebung von Störungen sowie die Mitarbeit im klärtechni-schen Dienst.Für dieses Aufgabengebiet setzen wir voraus eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Elektroniker/in bzw. einer vergleichbaren Qualifikation, den Führerschein Kl. B sowie die Bereitschaft zur Fortbildung im abwassertechnischen Bereich. Kenntnisse in SPS sind wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung.

Wir erwarten von den Bewerbern und Bewerberinnen für beide Stellen in hohem Maß Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit. Erforderlich ist die Teilnahme an der Ruf-bereitschaft sowie ggf. Dienst auch außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten.Wir bieten Ihnen jeweils eine leistungsgerechte Vergütung entsprechend Ihrer Vorkenntnisse und Qualifikation nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Bitte senden Sie jeweils die üblichen Bewerbungsunterlagen bis 29.02.2016 an den Markt Roßtal, Marktplatz 1, 90574 Roßtal oder an die E-Mailadresse [email protected]. Bitte verwenden Sie nur Kopien, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgt. Nähere Informationen zu beiden Stellen erhalten Sie von Herrn Rieß unter der Ruf-nummer 0151 14187532.

Amtsblatt 2.2016 III

Landkreis FürthLeistungsFähig. LebensFroh.

www.landkreis-fuerth.de

Der Landkreis Fürth sucht ab 1. September 2016 bis einschl. 31.August 2017 für die Stelle:

Freiwilliges soziales Jahr in der Kultur (FSJ-K) in Vollzeiteinen jungen Mann / eine junge Frau zwischen 18 und 27 Jahren.

Das Aufgabengebiet ist im Arbeitsbereich der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Fürth angesiedelt und umfasst u.a. folgende Bereiche:• Vorbereitung und Durchführung kultureller Aktionen (Kinderaktivwochen, Kinder-und Jugendkulturherbst, Theaterreisen etc.)• Unterstützung bei Veranstaltungen (Berufsinformationsmesse, Jobchecker, Turniere, Fachsymposien, Elternabende)• Mitorganisation und aktive Teilnahme an den Spielmobileinsätzen• Entwicklung neuer Spielprojekte und eventuell Bau neuer Spiele/Spielgeräte• Eigenverantwortliche Durchführung eines Projektes

Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit wären schön, sind jedoch keine Voraussetzung.Wir erwarten Zuverlässigkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und vor allem Freude an der Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen.PC-Kenntnisse und Führerschein der Klasse B sind von Vorteil.Es wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von 320 € gewährt.Während des FSJ-K sind insgesamt 25 Seminartage in 3 – 5 Blöcken (nicht vor Ort) abzuleis-ten. Im gesamten Zeitraum findet eine pädagogische Betreuung statt.

Eine Bewerbung zum FSJ-Kultur ist nur online und zentral bei der BAG Spielmobile möglich. Bewerbungsschluss ist der 31.03.2016.Nähere Informationen zum FSJ-Kultur und den Bewerbungsbogen finden Sie unter: www.fsj.spielmobile.de.

Da Ihre Online-Bewerbung zentral bei der BAG Spielmobile eingeht, wäre es schön, wenn Sie uns gleichzeitig über Ihr Interesse an der oben genannten Stelle informieren würden: Landratsamt Fürth, Kommunale Jugendarbeit, z.Hd. Frau Breitenbach/Frau Eißler, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, e-Mail: [email protected].

Für Auskünfte stehen Ihnen die Arbeitsbereichsleiterin der Kommunalen Jugendarbeit, Frau Breitenbach (0911 9773-1274) oder die Leiterin des Spielmobils, Frau Eißler (0911 9773-1273), gern zur Verfügung.

kasse sicherstellen.Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des auf volle 50,- Euro nach unten abgerundeten rückständigen Betrages zu entrichten.Fristversäumnisse können durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vermieden werden. Unter www.oberasbach.de/leben/formulare/einzugsermaechtigung sind im Internet An-tragsformulare abrufbar. Auf Wunsch werden die Formulare auch zugesandt. Auskunft erhal-ten Sie bei der Stadtkasse Oberasbach, Telefon 9691-126.

Hinweis zur Hundesteuer:Die Hundesteuer 2016 ist gem. § 10 der Hun-desteuersatzung am 15.04.2016 fällig. Steu-erschuldner, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben bzw. noch nicht am SEPA-Last-schriftverfahren teilnehmen, werden um frist-gerechte Bezahlung gebeten.

Oberasbach, den 18. Januar 2016Stadt Oberasbach

Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

014Stadt OberasbachVollzug des Baugesetzbuches (BauGB);17. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77/1 „Ortszentrum“ im Bereich des Rat-hausumfeldes; hier: Öffentliche Ausle-gung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Oberasbach hat am 25.01.2016 den Entwurf zur 17. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 77/1 „Ortszentrum“ im Bereich des Rathausumfeldes (Stand: Januar 2016) gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.Der Geltungsbereich der 17. Änderung um-fasst die Grundstücke mit den Flurnummern Fl.Nrn. 751/7 (Teilfläche), 751/9, 751/10, 751/11, 751/17, 758/42 (Teilfläche), 909/4 (Teilfläche), 911/1, 911/7, 911/8, 911/10, 911/11, 911/12, 911/13, 911/14 (Teilfläche), 911/16, 911/17, 911/18, 911/19, 911/20, 911/21, 911/22, 911/23, 912/3 (Teilfläche), 912/4 (Teilfläche), 912/5, 913/81, 917/30 (Teilfläche), 918/6, alle Gemar-kung Oberasbach.Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt.

Ziele der Bauleitplanung sind insbesondere• Errichtung einer Tiefgarage im Bereich der

bisherigen maroden Tiefgarage.• Errichtung „Platz für Alle“ über der neuen

Tiefgarage. • Anpassung der Vorderen Hochstraße.• Errichtung eines „Stadtmöbels“ mit Bushalte-

stelle und Informationspunkt.• Errichtung von Müllsammelhäuschen• Errichtung eines Kulturgebäudes.• Errichtung eines Wohngebäudes (z.B. Woh-

nen im Alter) an der Stiftsstraße“.

Der Entwurf der Planunterlagen, bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung (Stand 15.12.2015, den textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Begründung mit Umwelt-bericht (Stand: Januar 2016) wird hiermit öf-fentlich ausgelegt.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme aus:1. Begründung (BG) zum Änderungsplan,2. Umweltbericht (UB) zum Änderungsplan

(Teil der Begründung),3. Eingegangene Stellungnahmen (ST) aus der

frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB),

Amtsblatt 2.2016IV

Die obengenannten Unterlagen enthalten um-weltbezogene Informationen zu den Themen-feldern:

Übergeordnete Vorgaben:• Landschaftsplanerische Vorgaben der Lan-

des- und Regionalplanung (BG),• Aussagen aus dem wirksamen Flächennut-

zungsplan (BG, UB).

Schutzgut Mensch:• Verkehrsgutachten zum Umbau der Vorderen

Hochstraße (BG, UB, Gutachten Ing.-Büro Höhnen und Partner GbR in 96047 Bamberg vom 27.10.2014), ST der Main-Donau-Netz GmbH Nürnberg vom 07.07.2015, sowie ST der Fa. Deutsche Telekom GmbH Nürnberg vom 15.07.2015,

• Aussagen zur Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Immissionsschutz (ST des Landratsam-tes Fürth vom 21.07.2015, 13.10.2015 und 04.12.2015, Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung vom 30.10.2014 Ing-Büro Höhnen u. Partner mit ergänzender Stel-lungnahme vom 22.04.2015, Gutachten zur Bodenuntersuchung vom 22.12.2015 Fa. Sa-kosta CAU GmbH, 90763 Fürth),

Schutzgut Pflanzen und Tiere:• Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf

die vorhandene Vegatation (UB, BG),• Aussagen zu Baumpflanzungen- und Erhal-

tung (UB, BG),• Aussagen zu Anforderungen an Baumpflan-

zungen im Bereich von Leitungen (BG und ST Main-Donau-Netz GmbH Nürnberg vom 07.07.2015, sowie ST der Fa. Deutsche Tele-kom GmbH Nürnberg vom 15.07.2015),

Schutzgut Boden:• Aussagen zur Bodenart, Geologie und Alt-

lastenverdachtsaspekten (UB, BG und ST des Landratsamtes Fürth vom 21.07.2015, Altlastenuntersuchung vom 22.12.2015 Fa. Sakosta CAU GmbH, ST Wasserwirtschaft-samt Nürnberg v. 24.07.2015, ST Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege-Bodendenk-malpflege Nürnberg v. 28.07.2015),

• Aussagen zur speziellen artenschutzrechtli-chen Prüfung –saP- (BG, UB),

• Aussagen zu Flächennutzung und Erschlie-ßung (BG),

Schutzgut Wasser:• Aussagen zu Bodenversiegelung, Grundwas-

serabsenkungen (BG, UB, ST Wasserwirt-schaftsamt Nürnberg v. 24.07.2015, ST des Landratsamtes Fürth vom 21.07.2015 ),

Schutzgut Klima und Luft:• Aussagen zu Luftfilterung und Kleinklima,

sowie Immissionsschutz (UB, BG, Gutach-ten zur schalltechnischen Untersuchung vom 30.10.2014 Ing-Büro Höhnen u. Part-ner mit ergänzender Stellungnahme vom 22.04.2015),

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild sowie Er-holung:• Aussagen zu ortsbildprägenden Bäumen (UB,

BG),• Aussagen zum Ortsbild (UB, BG),

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:• Aussagen zu Denkmälern und Bodendenk-

malschutz im Plangebiet (UB, BG, textliche Hinweise, ST Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege-Bodendenkmalpflege Nürn-berg vom 28.07.2015),

Sonstige umweltrelevante Informationen:• Darlegung der Wechselwirkungen zwischen

den Schutzgütern (UB),• Prognose über die Entwicklung des Um-

weltzustands unter Berücksichtigung der Planungsdurchführung, Betrachtung von Planungsalternativen und einer Nicht-durchführung der Planung (UB),

• Prüfung der Eingriffsregelung im Sinne des § 1 a Absatz 3 Satz 5 BauGB (BG, UB),

• Angaben zum Monitoring (UB)

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom15.02.2016 bis einschließlich 15.03.2016

im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zim-mer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu je-dermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlan-gen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkon-trollklage) ist unzulässig, soweit mit ihm Ein-wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Oberasbach, den 25.01.2016Stadt Oberasbach

Birgit HuberErste Bürgermeisterin

Impressum

Das „Landkreis-Magazin“

erscheint alle 14 Tage.

Herausgeber und verantwortlich

für den amtlichen und redaktionellen Inhalt:

Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf

Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00

Anzeigenverwaltung:

Scharvogel Grafikdesign, Pfalz hausweg 69,

90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97,

Fax. 0911 / 52 19 26 07, [email protected],

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Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC

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Anzeigen-Annahmeschluss: 09.02.2016

Telefon­sprechstunde

am Donnerstag, 18. Februar 2016 ist Landrat Matthias Dießl am Nachmittag von 16 Uhr bis 17 Uhr im Rahmen der Telefon-Sprechstunde für alle Bürgerin-nen und Bürger persönlich zu er-reichen. Fragen zu Sachthemen rund um den Landkreis Fürth, wie z.B. Abfallentsorgung, Radwe-ge oder Verkehrsprobleme kön-nen unter der Telefonnummer 0911 / 97 73 10 01 gestellt werden. Am Telefon können sicher nicht alle Anliegen sofort geklärt werden, trotzdem ist die Telefonsprechstun-de eine der schnellsten Möglichkei-ten, mit Herrn Landrat Dießl Kon-takt aufzunehmen. Also: Termin gleich vormerken!

Kontakt zur RedaktionWir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth.

Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de.E-Mail: landkreismagazin@ lra-fue.bayern.deTelefon 0911 / 692 05 00Telefax 0911 / 699 54 08

Amtsblatt 2.2016 V

LANDRATSAMT FÜRTHTel.: 0911 9773–0Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhrund nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORFIm Pinderpark 2, 90513 ZirndorfFax: 0911 97 73–11 13

DIENSTGEBÄUDE FÜRTHStresemannplatz 11, 90763 FürthFax: 0911 / 97 73–17 72

KFZ-ZULASSUNGSSTELLEIm Pinderpark 2, 90513 ZirndorfTel.: 0911 97 73–13 44, Fax: 97 73–13 62Mo., Di., Do., Fr. 7.30 Uhr – 11.30 Uhr, Mi. 7.30 –13 Uhr, Di. 14 Uhr – 16 Uhr, Do. 14 Uhr – 17 Uhr

Öff nungszeitenFÜHRERSCHEINSTELLEIm Pinderpark 2, 90513 ZirndorfTel.: 0911 97 73–13 29Fax: 0911 97 73–13 39Mo. bis Fr. 8 bis 11.30 UhrDi. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 17 Uhr

VETERINÄRBEHÖRDE FÜR DENBEREICH DES LANDKREISES FÜRTHStresemannplatz 11, 90763 FürthTel.: 0911 97 73–19 01, Fax: 97 73–19 20Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

GESUNDHEITSBEHÖRDEGesundheitsamtStresemannplatz 11, 90763 FürthE-Mail: [email protected].: 0911 97 73–18 06, Fax: 97 73–18 03Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhrund nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Sozialpädagogische DiensteStresemannplatz 11, 90763 FürthE-Mail: [email protected].: 0911 / 97 73–18 66, Fax: 97 73–18 70Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhrund nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für SchwangerschaftsfragenStresemannplatz 11, 90763 FürthE-Mail: [email protected].: 0911 / 97 73–18 66, Fax: 97 73–18 70Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhrund nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Koki Netzwerk frühe KindheitStresemannplatz 11, 90763 FürthZugang Adlerstraße, Zimmer U53Tel.: 0911 / 97 73–12 [email protected]

Einladung zur BürgerversammlungLiebe Oberasbacher Bürgerinnen und Bürger,

als Bürgermeisterin der Stadt Oberasbach lade ich Sie recht herzlich zur diesjährigen Bürgerversammlung für den Gesamtbe-reich der Stadt Oberasbach ein.

Die Bürgerversammlung fi ndet am

Donnerstag, 18. Februar 2016in der Aula der Grundschule Altenberg,

Kirchenweg 47, statt.

Einlass: 19:00 UhrBeginn: 19:30 Uhr

Die Bürgerversammlung dient allen Bürgerinnen und Bürgern aus Oberasbach dazu, Fragen bezüglich kommunaler Angelegen-heiten direkt an die Verwaltung und die Bürgermeisterin zu stellen und Wünsche und Anregungen vorzutragen.

Die Mitarbeiter der Verwaltung stehen dazu ab 19:00 Uhr zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Ihre Bürgermeisterin

Einladung zur Bürgerversammlung