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Inhaltsverzeichnis · 5 1. Tafel Deutschland e. V. Tafel Deutschland e.V. existiert seit 1995 und ist die Interessenvertretung der über 920 Tafeln in Deutsch - land

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1 Tafel Deutschland e. V. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2 Tafel-Akademie gGmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

3 Bundesfreiwilligendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

4 Bundesfreiwilligendienst bei den Tafeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

5 Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

6 Pädagogische Begleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6.1 Fachliche Anleitung & individuelle Betreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

6.2 Seminare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

7 Der Weg zum Bundesfreiwilligendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

7.1 Schritt 1: Anerkennung als BFD-Einsatzstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

7.2 Schritt 2: BFD-Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

7.3 Schritt 3: Ende des BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

7.4 Vorzeitiges Ende des BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

8 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

8.1 BFD mit Flüchtlingsbezug für Geflüchtete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

8.2 BFD mit Flüchtlingsbezug für Freiwillige aus Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Inhaltsverzeichnis

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 4

9 Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

9.1 Taschengeld & Sozialversicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

9.2 Sachleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

9.3 Urlaubstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

9.4 Seminarbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

9.5 Reisekostenerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

9.6 Arbeitslosengeld II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

9.7 Nebentätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

9.8 Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

10 Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

10.1 Verlängerung des BFD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

10.2 Änderungen der Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

10.3 Änderungen der Einsatzstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

10.4 Erhöhung der BFD-Plätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

11 Beratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

12 Kontaktdaten BAFzA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30

13 Checklisten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

14 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

5

1. Tafel Deutschland e. V.

Tafel Deutschland e. V. existiert seit 1995 und ist die

Interessenvertretung der über 920 Tafeln in Deutsch-

land. Die Geschäftsstelle in Berlin unterstützt die

Mitgliedstafeln seit 2006 in den Bereichen Lobby-,

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Logistik, Fundrai-

sing und Mitgliederbetreuung. Der Bundesverband

finanziert sich über Spenden und Sponsoring.

Ein ehrenamtlich geschäftsführender Vorstand leitet

den Bundesverband und zwölf Landesverbände un-

terstützen die regionale Arbeit in den Bundesländern.

Seit 2011 ist Tafel Deutschland e. V. als Zentralstelle

im Bundesfreiwilligendienst anerkannt. Alle Mit-

gliedstafeln können seitdem Freiwillige in ihrer Tafel

einsetzen. Die Aufgaben einer Zentralstelle liegen im

Bereich der Kommunikation und der Zusammenarbeit

mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren,

Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem zuständigen

Bundesamt und den anderen verbandlichen Zentral-

stellen. Die Zentralstelle ist aber auch für den Aus-

tausch mit den Tafel-Einsatzstellen zuständig, bear-

beitet die Vereinbarungen zwischen Freiwilligen,

Einsatzstellen und dem Bundesamt für Familie und

zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und orga-

nisiert die pädagogische Begleitung. Im 5-jährigen

Jubiläumsjahr 2016 waren über 250 Tafeln als

BFD-Einsatzstellen anerkannt, und mehr als 3.000

waren bisher Bundesfreiwillige bei den Tafel.

2. Tafel-Akademie gGmbH

Die Tafel-Akademie ist seit 2015 eine Tochter-

Gesellschaft von Tafel Deutschland e. V. und ist für die

regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung der

Tafel-Aktiven zuständig.

Ein Schwerpunkt besteht darin, Tafel-Leitungen

und Tafel-Mitarbeiter/innen aus ganz Deutschland

zu praxisnahen Bereichen zu schulen. Themen der

Schulungen sind beispielsweise Freiwilligenmanage-

ment, Arbeitsschutz und -sicherheit, Fundraising

und Integrationsarbeit. Zudem hat die Tafel-

Akademie auch die Aufgaben der Zentralstelle im

Bundesfreiwilligendienst übernommen. Als soge-

nannte selbstständige Organisationseinheit (SOE)

ist die Tafel-Akademie nun die erste Ansprechpart-

nerin für Tafeln, die den BFD anbieten und für

Menschen, die einen BFD absolvieren sowie für das

BAFzA. Die Tafel-Akademie organisiert im Rahmen

des BFD jährlich über 50 Seminare für rund 700

BFDler innen und BFDler.

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 6

ten. Nach einem 18-monatigen Dienst ist ein nächster

BFD erst wieder nach fünf Jahren möglich.

Die Tätigkeitsbereiche bei den Tafeln sind dabei so

vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der

Freiwilligen selbst: Fahrer/in oder Beifahrer/in,

Mitarbeiter/in bei der Ausgabe und Sortierung,

Mitarbeiter/in im Büro, Mitarbeiter/in im Bereich

Logistik, Dolmetscher/in für neue Tafel-Kund/in-

nen, Mitarbeiter/in im Bereich Akquise & Fundrai-

sing, Mitarbeiter/in im Bereich Projektplanung und

vieles mehr.

Neben der praktischen Unterstützung der Tafel

durch die Freiwilligen erhalten diese in Seminaren

die Möglichkeit, sich neue Kompetenzen anzueignen

und sich mit anderen Freiwilligen über ihre Erfah-

rungen auszutauschen.

Die BFDler/innen müssen arbeitsmarktneutral

eingesetzt werden! Das bedeutet, durch ihre Tätig-

keit darf kein Arbeitsplatz verloren gehen und sie

sind nur unterstützend oder zusätzlich tätig.

3. Bundesfreiwilligendienst

Über 40.000 Menschen absolvieren jährlich einen

Bundesfreiwilligendienst in unterschiedlichen Berei-

chen. Neben dem BFD in Wohlfahrtsverbänden ist

ein BFD unter anderem im Sport, im ökologischen

Bereich oder im Rettungsdienst möglich.

Der Bundesfreiwilligendienst entstand nach der Aus-

setzung des Wehr- und Zivildienstes. Zuständig für

Verträge, Finanzen und Organisation ist seither das

BAFzA. Es überträgt einen Teil der Aufgaben an ca.

20 verbandliche Zentralstellen, die eng zusammen-

arbeiten und sich in regelmäßigen Abständen zu

aktuellen Fragestellungen austauschen.

Der Bundesfreiwilligendienst ist offen für Menschen

jeden Alters.

4. Bundesfreiwilligendienst bei den Tafeln

Der BFD ist offen für Frauen und Männer unabhän-

gig von Alter, Herkunft, Bildungsgrad oder Religion,

solange die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Ein BFD

bei den Tafeln dauert zwischen sechs und 18 Mona-

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

9

5. Finanzierung

Die Einsatzstelle (EST) im BFD erhält Kostenerstat-

tungen als Zuschuss vom BAFzA unter anderem für

Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge sowie

für die pädagogische Begleitung ihrer Freiwilligen.

Für unter 25-Jährige zahlt das BAFzA höchs-tens 250,– Euro, für über 25-Jährige höchs-

tens 350,– Euro. Die Beträge stellen die Summe aus

Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen dar.

Es steht jeder Tafel frei, weitere Leistungen – z. B. für

Unterkunft und Verpflegung – selbst zu übernehmen.

Für die pädagogische Begleitung fallen für die

Einsatzstelle je Freiwilligem 40,– Euro/Dienstmonat

an. Bei einem BFD über zwölf Monate fallen ab dem

13. Monat je Freiwilligem 60,– Euro/Dienstmonat an.

Wie wird der BFD finanziert?

ZUSCHUSS VOM BAFZA1

€/MT.UNTER 25

ÜBER 25 €/MT.

€/MT.

€/MT.

€/MT.

€/MT.

1. Für Taschengeld & Sozialver-sicherungsbeiträge.

2. Für die pädagogische Begleitung in den ersten zwölf Dienstmonaten.

3. Für die pädagogische Begleitung ab dem 13. Monat.

BEITRAG EINSATZSTELLE 2

BEITRAG EINSATZSTELLE 3

250 40 60

350 40 60

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 10

6. Pädagogische Begleitung

6.1. Fachliche Anleitung & individuelle Betreuung

Die Einsatzstelle muss sowohl die fachliche Anlei-

tung als auch die individuelle Betreuung aller Frei-

willigen gewährleisten. Hierzu zählen eine fachliche

Einarbeitung, regelmäßige Reflexionsgespräche und

die Beteiligung der Freiwilligen an internen Struktu-

ren wie Teamsitzungen.

Anleiter/innen sollten überdies bei persönlichen

Problemen ansprechbar sein und weiterführende

Hilfe vermitteln können. Gegen Ende des Freiwilli-

gendienstes sollte ein Beurteilungsgespräch statt-

finden.

6.2. Seminare

Während des Bundesfreiwilligendienstes sind Semi-

nartage vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Unter

27-Jährige nehmen bei einem zwölfmonatigen Dienst

an 25 Seminartagen teil. Davon finden fünf Tage an

einem Bildungszentrum des Bundes statt.

Über 27-Jährige müssen pro Dienstmonat einen

Seminartag absolvieren, bei einem zwölfmonatigen

Dienst entspricht das zwölf Seminartagen. Die Semi-

nare können nur innerhalb des Dienstzeitraumes

besucht werden. Die Teilnahme an den Seminaren

(inkl. Unterkunft & Verpflegung) ist für die Freiwil-

ligen kostenfrei. Mehr Informationen hierzu finden

Sie auf Seite 23.

Bei den Seminaren in Modul 1 und 2 werden in

Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor

allem fachliche Kompetenzen unter Einbindung

regionaler Besonderheiten vermittelt. Bei den

Bundes seminaren in Modul 3 stehen vor allem die

Vermittlung sozialer und gesellschaftlicher sowie

persönlichkeitsbildender Kompetenzen im Fokus.

Die Seminare zur politischen Bildung in Modul 4

ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung

mit gesellschaftlich relevanten Themen. Sowohl

Bundesseminare als auch Seminare zur politischen

Bildung richten sich ausschließlich an unter

27-Jährige. Bei einem BFD über zwölf Monate wird

zusätzlich das Modul 5 angeboten.

Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Daher sind anfal-

lendes Überstunden infolge der Seminarteilnahme

auszugleichen. Bei Seminaren (An-/Abreise, Teilnah-

me) an einem Sonntag ist innerhalb von zwei Wochen

ein Ersatzruhetag zu gewähren.

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

11

MODUL 1 EINSTIEGSSEMINAR

6 Tage

Fachkompetenz, z. B. Erste-Hilfe-Kurse,

Hygieneschulung, Lebensmittelkunde,

Umgang mit Tafel-Kunden

Für über 27-Jährige und unter 27-Jährige

MODUL 2 AUFBAUSEMINAR

6 Tage

Persönliche und allgemeine Kompe-

tenzen, z. B. Konflikte, Kommunikation,

Tafeln in Deutschland, Ehrenamt

Für über 27-Jährige und unter 27-Jährige

MODUL 3 VERTIEFUNGSSEMINAR

8 Tage

Weiterführende ökologische, interkul-

turelle, mediale und allgemeinbildende

Kompetenzen

Ausschließlich für unter 27-Jährige

MODUL 4 SEMINAR ZUR POLITISCHEN BILDUNG

5 Tage

Seminar in den Bildungszentren des

Bundes zur politischen Bildung

Ausschließlich für unter 27-Jährige

MODUL 5 VERTIEFUNGSSEMINAR

BFD

über 12

Monate

Weiterführende ökologische, interkul-

turelle, mediale und allgemeinbildende

Kompetenzen

Wie viele Seminartage absolviert

ein/e BFDler/in?

UNTER 27

TAGE/JAHR TAGE/JAHR

25

AUSWAHL AUS:

Modul 1,

Modul 2,

Modul 3,

Modul 4

Ausführliche Informationen zum Aufbau

und zu den Inhalten der pädagogischen

Begleitung finden Sie im Bildungskonzept

auf unserer Homepage.

AUSWAHL AUS:

Modul 1,

Modul 2

12

ÜBER 27

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 12

Nach Eingang der Antragsunterlagen in zweifacher

Ausfertigung in der Tafel-Akademie werden diese auf

Vollständigkeit geprüft, unterzeichnet und danach an

das BAFzA weitergeleitet. Nach einer Bearbeitungs-

zeit von sechs bis zwölf Wochen erfolgt eine

schriftliche Bestätigung vom BAFzA. Sobald die

Anerkennung als Einsatzstelle erfolgt ist, können die

BFD-Plätze besetzt werden.

Es erfolgt immer eine Einzelanerkennung, d. h.

die Anerkennung einer Einsatzstelle ist organisato-

risch und räumlich an die jeweilige Einrichtung

gebunden. Nur dort dürfen Freiwillige eingesetzt

werden.

Zu Schritt 1 und 2 siehe Checkliste S. 31.

7. Der Weg zum Bundesfreiwilligendienst

7.1. Schritt 1: Anerkennung als BFD-Einsatzstelle

Um Freiwillige in der Tafel einsetzen zu können,

muss sich die Tafel als Einsatzstelle anerkennen

lassen. Die Anerkennung muss schriftlich beantragt

werden. Grundsätzlich werden nur gemeinwohl-orientierte Einrichtungen anerkannt. Dement-

sprechend müssen dem Antrag auch Nachweise der

Gemeinnützigkeit beigefügt werden. Um die pädago-

gische Begleitung der Freiwilligen sicherzustellen, ist

eine anleitende Person zu benennen. Diese kann eine

hauptamtliche Fachkraft oder eine Person aus dem

Vereinsvorstand sein.

Schritt 1: Wie wird die Tafel eine BFD-Einsatzstelle?

Prüfung BAFzA

1 3

Bearbeitung von 6–12 Wochen

42

2x Antrag auf Anerkennung

Prüfung der Unterlagen

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

13

der Vereinbarung an die Tafel-Akademie senden.

Neben der Vereinbarung inkl. Beiblatt in dreifacher Ausfertigung ist außerdem die Seminar-Anmel-

dung sowie die Bestätigung zur Übernahme des Ein-

satzstellenbeitrags (SEPA-Lastschriftmandat) einzu-

reichen. Nach Eingang der Unterlagen in der

Tafel-Akademie werden diese auf Vollständigkeit

geprüft, unterzeichnet und danach an das BAFzA wei-

tergeleitet. Nach einer Bearbeitungszeit von ein bis

vier Wochen erhalten die Einsatzstelle und der/die

Freiwillige eine Bestätigung. Der BFD kann nun zum

angegebenen Zeitpunkt beginnen.

Bitte beachten Sie die aktuellen Fristen und

reichen Sie die vollständigen Unterlagen spätestens

acht Wochen vor geplanten Dienstbeginn ein.

7.2. Schritt 2: BFD-Vereinbarung

Zwischen BFDler/in und Einsatzstelle wird eine soge-

nannte Vereinbarung abgeschlossen. In dieser sind

alle Rahmen bedingungen zum Dienst festgehalten,

u. a. Taschengeld, Urlaub, Seminartage. Die Vereinba-

rung wird sowohl von der Einsatzstelle als auch der/dem

Freiwilligen unterzeichnet. Die Einsatzstelle verpflichtet

sich, die Freiwilligen zur gesetzlichen Sozial- und Unfall-

versicherung anzumelden und die entsprechenden

Sozial versicherungsbeiträge einschließlich der Beträge

zur gesetzlichen Unfallversicherung abzuführen. Zudem

ist eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Das Beiblatt mit den Abrechnungsstellen (AST) muss die

Einsatzstelle vervollständigen, unterschreiben und mit

Schritt 2: Wie stellt die Tafel BFDler/innen ein?

3 4

Vereinbarung an Einsatzstelle und BFDler/in per Post

1 2

Prüfung der Unterlagen

3x Vereinbarung + 1x Seminaranmeldung + 1x Einsatzstellenbeitrag

Bearbeitung von 2–4 Wochen im BAFzA

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 14

Dienstzeitbescheinigung. Die Dienstzeitbeschei-

nigung muss zusätzlich an das BAFzA geschickt wer-

den.

7.4. Vorzeitiges Ende des BFD

Alle haben sich große Mühe gegeben, aber manchmal

kommt es dazu, dass der BFD frühzeitig beendet

wird oder beendet werden muss. Hierfür bestehen

folgende Möglichkeiten. Wird der BFD im gegenseiti-

gen Einvernehmen zwischen Einsatzstelle und Frei-

willigen aufgelöst, unterschreiben beide eine Auflö-

sungsvereinbarung, die an das BAFzA gesendet wird.

Wenn Einsatzstelle und Freiwillige/r nicht zusam-

menfinden, kann entweder der/die Freiwillige kündi-

gen oder die Einsatzstelle beantragt beim BAFzA eine

Kündigung.

Innerhalb der Probezeit von sechs Wochen gilt eine

Frist von zwei Wochen, danach sind Kündigungen mit

einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines

Monats möglich. Auch Freiwillige, die ihren Dienst

vorzeitig beendet haben, erhalten ein Arbeitszeugnis

und die Dienstzeitbescheinigung.

Auflösung und Kündigungen können nur durch

das BAFzA ausgesprochen werden.

7.3. Schritt 3: Ende des BFD

Mit dem Ende des BFD erhalten die Freiwilligen von

der Einsatzstelle ein Arbeitszeugnis und eine

Dienstzeit- bescheinigung an

BFDler/in

Dienstzeit- bescheinigung an

BAFzA

Zeugnis an BFDler/in

Schritt 3: Was muss die Tafel nach

dem Ende des BFD tun?

1

3

2

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

15

Kündigung von BFDler/in

Beantragung der Kündigung von Einsatzstelle

Auflösung (einvernehmlich) Keine Fristen

BAFzA und Tafel-Akademie informieren

Bei BAFzA beantragen, Tafel-Akademie informieren

Bei BAFzA beantragen, Tafel-Akademie informieren

Bestätigung durch BAFzA

Grund angeben

Vorzeitiges Ende: Optionen

1

3

2

Fristen beachten

Fristen beachten

Bestätigung durch BAFzA

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 16

de Ergänzungsformular in dreifacher Ausfertigung

hinzuzufügen. Darin werden Angaben zum/zur Frei-

willigen, zum Flüchtlingsbezug der Einsatzbereiche

und zur Entsendung gemacht. Die Ergänzung wird

sowohl von der Einsatzstelle als auch der/dem Frei-

willigen unterzeichnet.

Siehe Checkliste Seite 31.

8. Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug

Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen und

den damit verbundenen Herausforderungen wurde

2015 das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbe-

zug (BFDmF) eingeführt und ist vorerst bis zum

31.12.2018 befristet. In diesem Format können sich

auch geflüchtete Menschen im BFD engagieren. Au-

ßerdem können Menschen aus Deutschland die

Flüchtlingsarbeit bei den Tafeln im Rahmen des BFD

unterstützen.

Den BFDmF können nur volljährige Personen absol-

vieren, allerdings können hier Freiwillige zwischen

18 und 26 Jahren auch in Teilzeit eingesetzt werden.

Zudem erlaubt das Sonderprogramm auch die Ent-

sendung von Freiwilligen mit deren Zustimmung.

Sprich, Freiwillige können in einer anderen, gemein-

wohlorientierten Einrichtung mit Flüchtlingsbezug

eingesetzt werden, die nicht zwingend anerkannte

BFD-Einsatzstelle sein muss.

Ein Beginn des BFDmF ist immer zum 1. eines Mo-

nats möglich. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen

(Vereinbarung, Seminar-Anmeldung und Bestäti-

gung des Einsatzstellenbeitrags) ist das entsprechen-

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

17

ist ein Eigenanteil der Einsatzstelle von mindestens

10 % der erstattungs fähigen Kosten sicherzustellen.

Dafür ist den Vereinbarungsunterlagen der entspre-

chende Antrag beizufügen, in dem dargelegt wird,

welche Ziele und Maßnahmen bestehen, um Benach-

teiligungen zu verringern und die Integration zu

fördern.

Beispiel:

Ein geflüchteter BFDler aus Syrien hat

schlechte deutsche Sprachkenntnisse. Diese

sollen durch einen Sprachkurs an einer Volks-

hochschule verbessert werden. Die Kosten für

den Sprachkurs betragen monatlich 60,– Euro.

Im Antrag ist dann Folgendes anzugeben: Das

Ziel ist die Verbesserung der Sprachkenntnis-

se und die Maßnahme der Sprachkurs an der

VHS. Die beantragte Summe abzüglich des

Eigenanteils beträgt somit 54,– Euro.

Geflüchtete aus einem sicheren Herkunftsland

nach § 29 a des Asylgesetzes und Geduldtete können

keinen BFDmF absolvieren. Eine aktuelle Übersicht

zu den sicheren Herkunftsstaaten finden Sie beim

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

8.1. BFD mit Flüchtlingsbezug für Geflüchtete

Geflüchtete können einen BFDmF in jeder anerkann-

ten Einsatzstelle absolvieren, wenn sie eine Beschäf-

tigungserlaubnis besitzen. Mögliche Freiwillige sind

Asylbewerber/innen oder Asylberechtigte oder aner-

kannte Flüchtlinge. Überdies besteht die Möglich-

keit, eine Aufstockung des Erstattungsbetrages in

Höhe von bis zu 100,– Euro zu beantragen, allerdings

Was ist bei geflüchteten

BFDler/innen zu beachten?

Optional: Sonderförderung

von max. 100 €

3

Asylstatus Beschäftigungs- erlaubnis muss

vorliegen

1 2

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 18

wenn in der Tafel auch Einsatzbereiche bestehen, bei

denen Geflüchtete unterstützt werden. Beispiele: Aus-

gabe von Lebensmitteln an Geflüchtete, Begleitung bei

Behördengängen, Übersetzung, Freizeitangebote/Be-

treuung geflüchtete Kinder/Jugendliche.

8.2. BFD mit Flüchtlingsbezug für Freiwillige aus

Deutschland

Freiwillige aus Deutschland können einen Bundes-

freiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug absolvieren,

Ausgabe von Lebensmitteln an

Geflüchtete

Dolmetschen

Begleitung bei Behördengängen

Was sind Aufgaben mit

Flüchtlingsbezug?

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 20

Taschengeld einen Höchstbetrag von 6 % der Beitrags-

bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversi-

cherung nicht übersteigen (Stand 2018: 390,– Euro).

Das Taschengeld muss entsprechend der Wochen-

arbeitszeit angepasst werden und darf zwischen

Freiwilligen einer Einsatzstelle nicht variieren.

Für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags

können folgende Angaben zur Orientierung genutzt

werden. Da die Beträge zwischen den Krankenkassen

variieren, sollte vorab immer Rücksprache gehalten

werden, welche Beiträge im Einzelfall zutreffen:

9. Rahmenbedingungen

9.1. Taschengeld & Sozialversicherungsbeiträge

Der Zuschuss vom BAFzA für Taschengeld und

Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem

Alter der BFDler/innen. Für unter 25-Jährige zahlt

das BAFzA höchstens 250,– Euro, für über 25-Jährige

höchstens 350,– Euro. Die Beträge stellen die Summe

aus Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen

dar. Die Einsatzstellen können das Taschengeld auch

mit Eigenmitteln erhöhen. Allerdings darf das

ÜBERSICHT SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG*

U 25 ohne Kind 40 %

U 25 mit Kind 39,75 %

Ü 25 ohne Kind 40 %

Ü 25 mit Kind 39,75 %

Altersvollrentner/in ohne Kind 28,35 %

Altersvollrentner/in mit Kind 28,60 %

* Richtwerte (Stand: Januar 2018).

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

21

Hierfür gelten die Bestimmungen der Sozialversi-

cherungsentgeltverordnung.

Alle erbrachten Leistungen (Taschengeld und

gegebenenfalls Sachleistungen) sind sozialversi-

cherungspflichtig.

9.2. Sachleistungen

Zum einen können zusätzliche Sachleistungen als

Teil des Taschengeldes gewährt werden (zum Bei-

spiel Fahrkosten). Dieser Betrag und das verein-

barte Taschengeld dürfen den Höchstbetrag aber

nicht überschreiten.

Zum anderen können unentgeltliche Sachleistun-

gen bereitgestellt oder als Geldersatzleistung ge-

währt werden (zum Beispiel Unterkunft und Ver-

pflegung).

BFD AUF EINEN BLICK

U 25 (ohne Kind)

U25 (mit Kind)

25/26 Jahre (ohne Kind)

25/26 Jahre (mit Kind)

Ü 27 (ohne Kind)

Ü 27 (mit Kind)

Altersvollrentner (ohne Kind)

Altersvollrentner (mit Kind)

Maximaler Zu-schuss BAFzA 250,00 250,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00

Arbeitszeit Vollzeit* Vollzeit* Vollzeit* Vollzeit* Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit

Seminartage** 25 25 25 25 12 12 12 12

* Beim BFDmF ist auch Teilzeit möglich (mind. 20,5 Std./Woche). ** Bei zwölfmonatigem Dienst.

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 22

ches. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens

einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubs-

tage aufgerundet.

Beispiel:

Eine 39-jährige BFDlerin macht einen 18-mo-

na tigen Dienst, dann besteht ein Anspruch auf

36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage Urlaub.

9.4. Seminarbedingungen

Eine Abmeldung von einem Seminar ist bis zu vier Wo-

chen vor dem Seminar kostenfrei möglich. Allerdings ist

ein Ersatztermin zu benennen. Sollte ein/e Freiwillige/r

zum Zeitpunkt des Seminars krank sein, gilt § 5 des Ent-

geltfortzahlungsgesetzes. Demnach muss unverzüglich

ein Nachweis erfolgen. Da die Seminartage Dienstzeit

sind, muss eine Kopie der Krankmeldung bis zum drit-

9.3. Urlaubstage

BFDler/innen haben während ihrer Dienstzeit

Anspruch auf Urlaub. Dabei orientiert sich der

Mindesturlaubsanspruch am Bundesurlaubsgesetz.

Bei einem zwölfmonatigen Dienst ergeben sich demnach

• 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw.

• 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche).

Bei minderjährigen Freiwilligen richtet sich der Min-

desturlaubsanspruch nach dem Jugendarbeits-

schutzgesetz. Bei einem zwölfmonatigen Dienst gel-

ten folgende Bestimmungen:

• mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche

zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre

alt ist

• mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu

Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt

ist

• mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche

zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre

alt ist

Bei einer kürzeren oder längeren Dienstzeit als einem

Jahr verringert oder erhöht sich der Urlaubsanspruch

für jeden vollen Monat um 1/12 des Urlaubsanspru-

ÜBERSICHT URLAUBSTAGE

U 16 30 Tage

16-Jährige 27 Tage

17-Jährige 25 Tage

Volljährige (6-Tage-Woche) 25 Tage

Volljährige (5-Tage-Woche) 20 Tage

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

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• Jeder unentschuldigte Fehltag wird mit 100 %

des Seminarpreises in Rechnung gestellt.

9.5. Reisekostenerstattung

Im Rahmen des BFD nehmen die Freiwilligen an Se-

minaren teil, die bundesweit stattfinden. Die Teilnah-

me (inkl. Unterkunft & Verpflegung) an den Semina-

ren ist für die Freiwilligen kostenfrei. Die Ein satzstelle

übernimmt vorab die Reisekosten zum Seminarort

für den/die Freiwillige/n. Der Reise kostenantrag zur

Erstattung ist binnen vier Wochen nach Seminarende

bei der Tafel-Akademie oder dem zutreffenden Ko-

operationspartner des Seminars einzureichen. Dabei

finden die geltenden Bestimmungen des Bundesreise-

kostengesetzes Anwendung. So werden Reisen mit

dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr bis zur

Höhe der 2. Klasse erstattet. Bei Nutzung eines PKWs

werden 20 Cent pro Kilometer erstattet, höchstens

jedoch 150,– Euro.

ten Tag des laufenden Seminars per Fax, Post oder Mail

bei der Tafel-Akademie vorliegen. Die Seminarteil-

nahme gilt dann als entschuldigt erbracht. Die eventu-

ell entstehenden Ausfall- und Stornokosten trägt die

Tafel-Akademie. Ist der/die Freiwillige nur für einen Teil

des Seminars attestiert arbeitsunfähig, so müssen die

restlichen Seminartage wahrgenommen werden. Liegt

die Krankmeldung nicht bis zum dritten Tag des Semi-

nars vor, gilt die Person als unentschuldigt fehlend.

Folgende Kosten sind von der Einsatzstelle bei späte-

rer Abmeldung zu gleichen Teilen zu tragen:

• Vier bis zwei Wochen vor Seminarbeginn: 10 %

des Seminarpreises (115 €/Seminar-Tag)

• Zwei bis eine Woche vor Seminarbeginn: 30 %

des Seminarpreises (115 €/Seminar-Tag)

• Sechs bis drei Tage vor Seminarbeginn: 50 % des

Seminarpreises (115 €/Seminar-Tag)

• Nicht-Erscheinen zum Seminar: 100 % des Semi-

narpreises (115 €/Seminar-Tag)

Einsatzstelle stellt Erstattungsantrag

Antragsstellung binnen 4 Wochen

Bis zur Höhe der 2. Klasse

20 Cent/km Höchstens 150 Euro

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

25

9.8. Rente

Für Freiwillige, die eine Altersvollrente beziehen,

besteht hinsichtlich des „Arbeitnehmeranteiles“ kei-

ne Beitragspflicht. Die Einsatzstelle muss jedoch den

„Arbeitgeberanteil“ abführen.

Frührentner/innen dürfen monatlich nur 450,– Euro

zu ihrer Rente dazuverdienen. Durch den Zuver-

dienst während eines BFD kann dieser Betrag gege-

benenfalls überschritten werden. Dies kann unter

Umständen dazu führen, dass ein niedrigerer Ren-

tenanteil ausgezahlt wird bis hin zum Wegfall des

Rentenanspruchs. Bei Renten wegen verminderter

Erwerbsfähigkeit gelten nochmals differenziertere

Regelungen.

Interessierte Freiwillige sollten sich daher vorab mit

dem Rentenversicherungsträger in Verbindung set-

zen. Weitere Informationen und Kontaktdaten hierzu

finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

9.6. Arbeitslosengeld II

Auch Bezieher/innen von ALG II können am BFD

teilnehmen. Bei Bezug von ALGII werden grundsätz-

lich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert

angerechnet. Als Einnahmen zählen das Taschengeld

sowie gegebenenfalls Sachleistungen (Unterkunft

und Verpflegung). In der Regel wird ein Taschengeld-

freibetrag von 200,– Euro nicht angerechnet.

Für Bezieher/innen von ALG II, die während ihres

BFD einer Erwerbstätigkeit (z. B. Minijob) nachge-

hen, gilt der angegebene Freibetrag nicht, sondern

die Regelungen über die Absetzbeträge bei Erwerbs-

einkommen. Betroffene Freiwillige sollten sich

daher vorab bei der Agentur für Arbeit informieren.

9.7. Nebentätigkeit

Grundsätzlich können Freiwillige einer Nebentätig-

keit (z. B. Minijob) nachgehen, soweit die Höchstar-

beitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten

werden. Die Nebentätigkeit muss mit der Einsatzstelle

abgesprochen bzw. durch diese genehmigt werden.

Für Bezieher/innen von ALG II sind gesonderte

Regelungen bezüglich des Freibetrags zu beachten.

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 26

Der Einsatzstellenbeitrag beträgt je Freiwilligem

40,– Euro/Dienstmonat. Bei einem Dienst über zwölf

Monate fallen ab dem 13. Monat je Freiwilligem 60,–

Euro/Dienstmonat an.

Einer Verlängerung von sechs Monaten

nach einem zwölfmonatigen Dienst kann nur zu-

gestimmt werden, wenn eine positive Teilnahme

der/des Freiwilligen an den Seminaren erfolgt

ist.

Beispiel:

Ein/e BFDler/in will den Dienst um sechs

Monate verlängern. Daraus ergeben sich

sechs weitere Seminartage.

Siehe Checkliste Seite 31.

10.2. Änderungen der Vereinbarung

Sollten sich vor oder auch während des BFD Ände-

rungen ergeben, dann können einzelne Punkte über

eine Einverständniserklärung angepasst werden.

10. Änderungen

10.1. Verlängerung des BFD

Eine bestehende Vereinbarung kann bis zu einer

Gesamtdauer von 18 Monaten verlängert werden.

Demnach ist kurz vor Ablauf eines zwölfmonatigen

BFD nochmals eine Verlängerung um weitere sechs

Monate möglich.1

Hierzu ist das entsprechende Formular auszufüllen

und sowohl von der Einsatzstelle als auch von der/

dem Freiwilligen zu unterzeichnen.

Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der Urlaubs-

tage angepasst wird, einen Überblick hierzu finden

Sie auf Seite 22. Außerdem erhöht sich auch die

Anzahl der Seminartage.

Pro Dienstmonat ergibt sich ein weiterer Seminar-

tag (für U27 und Ü27). Demzufolge sind die Semi-

naranmeldung sowie die Bestätigung zur Über-

nahme des Einsatzstellenbeitrags entsprechend zu

aktualisieren und einzureichen.

1 Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Meldungen von Tafel Deutschland e.V.

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

27

Bitte informieren Sie die Tafel-Akademie, wenn eine

Aufstockung der BFD-Plätze geplant ist. Den Antrag

zur Erhöhung der BFD-Plätze können Sie direkt an

das BAFzA per E-Mail oder Fax senden.

Eine Änderung ist z. B. hinsichtlich der Dienstdauer,

Dienstzeit, Höhe des Taschengeldes oder Anzahl der

Urlaubstage möglich. Wichtig ist nur, dass sowohl die

Einsatzstelle als auch der/die Freiwillige der Ände-

rung zustimmen.

Die unterschriebene Einverständniserklärung

können Sie in einfacher Ausfertigung per E-Mail

oder Fax bei der Tafel-Akademie einreichen. Nach

kurzer Prüfung wird diese an das BAFzA weiterge-

leitet.

10.3. Änderungen der Einsatzstelle

Sollten sich Änderungen von Angaben der Einsatz-

stelle ergeben, dann ist dies unverzüglich dem

BAFzA und der Tafel-Akademie mitzuteilen. Dies be-

trifft Änderungen der Anschrift der Einrichtung oder

Abrechnungsstelle. Auch ein Wechsel der/des BFD-

Anleiter/in und in der Einsatzstelle muss unbedingt

mitgeteilt werden.

10.4. Erhöhung der BFD-Plätze

Eine Erhöhung der BFD-Plätze ist möglich und

muss schriftlich beim BAFzA beantragt werden.

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 28

Im Intranet der Tafel Deutschland e.V. stehen Ihnen

alle Formulare, Ausfüllhilfen und Unterlagen zum

Download zur Verfügung. Hier können Sie sich mit

den bekannten Zugangsdaten einloggen.

www.tafel.de

Außerdem stellen wir Ihnen hier auch diverse Materi-

alien zum BFD wie Flyer, Poster, Broschüren kosten-

frei zur Verfügung.

11. Beratung

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Fragen

rund um den BFD. Sie erreichen uns unter:

[email protected]

030 2005976-280

www.tafel-akademie.de

Als Einsatzstelle erhalten Sie regelmäßig die BFD-

News per E-Mail, in denen wir Sie über Neuigkeiten

sowie Wissenswertes auf dem Laufenden halten.

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

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Marco Koppe

Pädagogischer Leiter & Prokurist

[email protected]

030 2005976-18

Gila Preiß

Sachbearbeiterin BFD

[email protected]

030 2005976-281

Ihre Ansprechpersonen

Evelin Schulz

Geschäftsführerin Tafel-Akademie

[email protected]

030 2005976-20

Christin Becker

Referentin BFD

[email protected]

030 2005976-280

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12. Kontaktdaten BAFzA

Allgemeine Informationen zum BFD finden Sie unter:

www.bundesfreiwilligendienst.de

0221 36732500

Sachgebiet 1 Schleswig-Holstein, Mecklen-burg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und SaarlandFax: 0221 36732025

Sachgebiet 2Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Fax: 0221 36732025

Sachgebiet 3Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Bayern Fax: 0221 36732847

Sachgebiet 4 Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Baden-WürttembergFax: 0221 36732847

Formulare wie Dienstzeitbescheinigungen oder

Kündigungen und Auflösungen können direkt an

die regionalen Abteilungen des BAFzA zugesandt

werden:

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

31

13. Checklisten

Sachgebiet 1 Schleswig-Holstein, Mecklen-burg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und SaarlandFax: 0221 36732025

Sachgebiet 2Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Fax: 0221 36732025

Sachgebiet 3Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Bayern Fax: 0221 36732847

Sachgebiet 4 Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Baden-WürttembergFax: 0221 36732847

VEREINBARUNG BFDMF

� 3x Ergänzung der Vereinbarung bei BFDmF mit Unterschrift des/der Freiwilligen und Unter-schrift sowie Stempel der EST

� 3x Vereinbarung mit Unterschrift des/der Frei- willigen und Unterschrift sowie Stempel der EST

� 3x Beiblatt zur Vereinbarung in vierfacher Aus- fertigung mit Unterschrift sowie Stempel der EST

� 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstel-lenbeitrags

� 1x Seminar-Anmeldung für BFDmF

� Optional: Antrag zur Aufstockung des Erstattungsbeitrags

VEREINBARUNG REGEL-BFD

� 3x Vereinbarung mit Unterschrift des/der Freiwilligen und Unterschrift sowie Stempel der EST

� 3x Beiblatt zur Vereinbarung in vierfacher Ausfertigung mit Unterschrift sowie Stempel der EST

� 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatz- stellenbeitrags

� 1x Seminar-Anmeldung

ANERKENNUNG ALS BFD-EINSATZSTELLE

� 2x Antrag mit Unterschrift und Stempel

� 2x Kopie der Statuten des Rechtsträgers (z. B. Vereinssatzung)

� 2x Nachweis der Gemeinwohlorientierung

� Ggf. Infomaterial der Tafel (z. B. Flyer)

VERLÄNGERUNG BFD

� 1x Verlängerung der BFD-Vereinbarung (Anpassung Urlaubstage und Seminartage)

� 1x Seminar-Anmeldung

� 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstellenbeitrags

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 32

D

Dauer des BFD 6Dienstzeitbescheinigung 14

E

Einsatzfelder 6, 18Einsatzstelle/EST 9 f., 12 ff., 23, 27

F

Fahrtkosten > Reisekosten

Flüchtling > BFD mit Flüchtlingsbezug

G

Geldersatzleistungen > Sachleistungen

H

Hartz IV > Arbeitslosengeld II/ALG II

J

Jugendarbeitsschutzgesetz 22

14. Stichwortverzeichnis

A

Alter 6, 9 ff.Änderungen 26 f.Anerkennung 12Anleitung in der Einsatzstelle 10Arbeitslosengeld II/ALG II 25Arbeitsmarktneutralität 6Arbeitszeit 21Auflösung > Kündigung

B

Beratung 28Beschäftigungserlaubnis 17Bundesamt für Familie und zivil-

gesellschaftliche Aufgaben/BAFzA

5 f., 9, 12 f., 20, 27, 30Bundesfreiwilligendienst/BFD 6Bundesfreiwilligendienst mit

Flüchtlingsbezug/BFDmF 16

C

Checklisten 31

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

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Seminare > pädagogische Begleitung

Sozialversicherung 9, 13, 20

T

Tafel-Akademie gGmbH 5Tafel Deutschland e. V. 5Taschengeld 20 f.

U

Unfallversicherung > Sozialversicherung

Unterkunft > Sachleistungen

Urlaub 22

V

Vereinbarung 13Verlängerung BFD 26

Z

Zentralstelle/ZST > Tafel Deutschland e. V.

Zeugnis 14

K

Krankenversicherung 20

Krankheit 22 f. Kündigung 14 f.

L

Leistungen > Taschengeld

N

Nebentätigkeit 25

P

Pädagogische Begleitung 10 f.

R

Reisekosten 23Rente 25

S

Sachleistungen 21Selbstständige Organisationseinheit/SOE >

Tafel-Akademie gGmbH

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DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 34

Impressum

2. Auflage, Februar 2018

Herausgeber

Tafel-Akademie gGmbH

Germaniastraße 18

12099 Berlin

www.tafelakademie.de

Telefon 030 2005976-20

E-Mail info©tafel-akademie.de

Spendenkonto

Bank für Sozialwirtschaft

IBAN: DE10 1002 0500 0001 4219 00

BIC: BFSWDE33BER

Fotos:

Wolfgang Borrs: Cover, S. 29 o. l.

Dagmar Schwelle: S. 7, 16, 18

89 Tasten: S. 8, 19, 24, 29 o. r.,

u. l., u. r.

Philip Wilson: S. 34

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