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Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
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Freie Berufe
Definition im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz von 1995: "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
Beschäftigen 2,5 Millionen Mitarbeiter darunter ca. 150.000 Auszubildende
Erwirtschaften rund 9 % des Bruttoinlandsprodukts
3
Entwicklung des Prüferberufs (1)
1900: Regelung für Bücherrevisoren und Buch-sachverständige in der Gewerbeordnung (seit 1943 vereidigte Buchprüfer - vBP)
1931: Schaffung des Wirtschaftsprüferberufs durch Ländervereinbarung zur 1. VO zur Durchführung aktienrechtlicher Vorschriften
1932: Gründung des IDW als Pflichtorganisation der WP und WPG unter Dienstaufsicht des RWM
nach 1945: zunächst Zusammenschlüsse der WP auf Länderebene unter dem Namen IDW
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Entwicklung des Prüferberufs (2)
1961: Neuordnung des Berufsrechts (WPO) Schließung des Zugangs zum vBP-Beruf Gründung der Wirtschaftsprüferkammer (WPK)
1986: Bilanzrichtlinien-Gesetz Wiedereinführung des vBP-Berufs (Gründung des
BvB) Befugnisse:
Prüfung mittelgroßer GmbH keine Prüfung von AG, Banken, Versicherungen,
großen GmbH
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Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers
Als Abschlussprüfer Als Prüfer
Sonderprüfungen bei der Gründung Umwandlung Verschmelzung Liquidation von Unternehmen
sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen Prospektbegutachtung Prüfung der Makler, Bauträger, Baubetreuer prüferische Durchsicht im Zusammenhang mit
der Zinsschranke
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Abschluss-prüfung
oder prüferischeDurchsicht
Wirtschaftlich-keitsprüfung
Begutachtung von Prospekten
Prüfung derGeschäftsführung
und / oderwirtschaftlichen
Verhältnisse
PrüfungbesondererVorgänge
Systemprüfung
JahresabschlussKonzernabschluss
Lagebericht
AbhängigkeitsberichtRechenschaftsbericht (politische Parteien,Investmentfonds)
öffentliche Unternehmen
KreditinstituteMakler
Kreditwürdigkeit
GründungUmwandlung
VerschmelzungKapitaländerung
aktienrechtlicheSonderprüfungen
InternesKontrollsystem
OrganisationEDV-Systeme
Preisprüfung beiöffentlichen Aufträgen
Investitionsvorhaben
KapitalanlageprospekteBörsenzulassungs-prospekte
öffentliche Zuschüsse
Pflegesätze
Sanierungskonzepte
Krankenhäuser
Prüfungs- und Reviewaufträge
Prüfungs- und Reviewaufträge
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Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers (2)
Als steuerlicher Berater und Vertreter Als Berater auf den Gebieten
der wirtschaftlichen Betriebsführung und Organisation
der Finanzierung wirtschaftlicher Problemstellungen
Als betriebswirtschaftlicher und steuerrecht-licher Gutachter
Als Treuhänder
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Unvereinbare Tätigkeiten
§ 43a (3) WPO Nr. 1
gewerbliche Tätigkeit Nr. 2
jede Tätigkeit aufgrund eines Anstellungsvertrages(Ausnahmen sind in § 43a geregelt)
Nr. 3jede Tätigkeit aufgrund eines Beamtenverhältnisses oder eines nicht ehrenamtlich ausgeübten Richterverhältnisses(Ausnahmen sind in § 43a geregelt)
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Vereinbare Tätigkeiten
§ 43a (4) WPO Nr. 1: Ausübung eines anderen freien Berufs Nr. 2: Tätigkeit an wissenschaftlichen
Institutionen, Hochschullehrer Nr. 3 bis Nr. 5: Regelungen für Angestellte in
nationalen und internationalen Berufsorganisationen
Nr. 6: Durchführung von Lehr- und Vortragsveranstaltungen zur Vorbereitung auf Berufsexamina u.a.
Nr. 7: Freie schriftstellerische, wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeit, freie Vortragstätigkeit
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Ethische Anforderungen an Wirtschaftsprüfer
Pflicht zur Verschwiegenheit berufswürdiges Verhalten und Kollegialität Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortlichkeit Unabhängigkeit
insbesondere: finanzielle Unabhängigkeit Unbefangenheit Unparteilichkeit
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Anzahl der bestellten Wirtschaftsprüfer in Deutschland
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
160001932 1961 1986 1995 2000 2006 2010549 1590 4836 7994 9984 12578 13976
12
Altersstruktur des Berufsstands
älter als 70 Jahre8,40%
50-59 Jahre21,60%
60-69 Jahre14,80% 30-39 Jahre
18,60%
unter 30 Jahre0,20%
40-49 Jahre36,40%
13
Anteil der Frauen im Berufsstand
3%
2%
9%
19%
30%
97%
98%
91%
81%
70%
0% 20% 40% 60% 80% 100%
80 und älter
65 bis 79
50 bis 64
35 bis 49
unter 35
Altersgruppen
14
Mitglieder WPK/IDW
WPK IDW Wirtschaftsprüfer 13.976 12.043
WP-Gesellschaften
2.598 1.039
vereidigte Buch-prüfer u. BPG
3.751 -
Summe 20.325 13.082
2010
15
Vergleich IDW/WPK
WPK IDW Rechtsform Körperschaft des öf-
fentlichen Rechts privatrechtlicher Verein
Staatseinfluss Staatsaufsicht kein staatlicher Einfluss Mitgliedschaft obligatorisch freiwillig Mitglieder WP und vBP WP Aufgaben gesetzlich zugewie-
sen: autonom:
Berufsaufsicht WP-Examen (externe Qualitäts-
kontrolle)
Interessenvertretung Facharbeit (inkl. Qua-
litätssicherung) Aus- und Fortbildung
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Mitgliedschaft im IDW
= Verpflichtung IDW Verlautbarungen zur Prüfung und Rech-
nungslegung im Rahmen der Eigenverantwort-lichkeit zu beachten
die vom IDW entwickelten Grundsätze für die Qualitätssicherung einzuhalten
mindestens 40 Stunden strukturierte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen
17
Aufgaben des IDW
Interessenvertretung des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer
Nationale und internationale Facharbeit Mitgliederservice Aus- und Fortbildung
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Konsultation zu Verlaut-barungsentwürfen
Teilnahme an Anhörungen
Eingaben zu Gesetz- entwürfen
Gespräche und Kontaktpflege
Interessenvertretung (1)
Interessenvertretung national:
Nationale gesetzgebende Körperschaften
Bundes- und Landesministerien
Aufsichtsinstitutionen DRSC Verbände der Wirtschaft Andere Berufsverbände Gewerkschaften Presse
19
Interessenvertretung (2)
Interessenvertretunginternational: Internationale Organisationen
(IDW = Gründungsmitglied) FEE: Fédération des
Experts Comptables Européens
IFAC: International Federation of Accountants
Institutionen der EU
Mitarbeit in IFAC Committees, IASB Arbeits-gruppen, FEE Ausschüssen
Kontaktpflege durch IDW Büro Brüssel
Entwicklung von und Stel-lungnahmen zu Entwürfen
dieser Organisationen
20
IASIASBB
Standards
IFRS
Accounting
FEEFEE
Studien (Ethics, Audit)
*******Interessen-
vertretung bei der EU
Standards
CoE ISAz.B.
IEG
IFACIFAC
Ethics Auditing Sonstige
Interessenvertretung/Facharbeit
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FACHARBEIT DES IDW
Fragen der Rechnungslegung, Prüfung, Steuern und Betriebswirtschaft
national international
Facharbeit des IDW
22
Rechnungslegung in Deutschland
Grundsätze für die Rechnungslegung in Deutschland: Handelsgesetzbuch Aktiengesetz GmbH - Gesetz RechKredV, RechVersV u.a.
IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung = Berufsauffassung zu Rechnungslegungsgrundsätzen
= Regelungsrahmen
23
Abschlussprüfung in Deutschland
Grundsätze für die Abschlussprüfung in Deutschland: §§ 316 ff. Handelsgesetzbuch § 53 Genossenschafts-Gesetz § 53 HGrG, § 6 PublG u.a. § 43 WPO (Berufsgrundsätze)
IDW Prüfungsstandards = Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
= Regelungsrahmen
24
Fachausschüsse des IDW
Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB)
Bankenfachausschuss (BFA)
Versicherungsfachausschuss (VFA)
Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA)
Krankenhausfachausschuss (KHFA)
Immobilienwirtschaftlicher Fachausschuss (IFA)
Fachausschuss Recht (FAR)
Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT)
Ausschuss für Aus- und Fortbildung (AAF)
Steuerfachausschuss (StFA)
Hauptfachausschuss (HFA)
Fachausschuss für Sanierung und Insolvenz (FAS)
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IFRS-Rechnungslegung
Körperschaftsteuerrecht
Umsatzsteuer
Prospektbegutachtung
Regulierungsfragen
Unternehmensnachfolge
Geldwäsche
ISA-Transformation
ca. 45 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen
Arbeitskreise des IDW
26
IDW Verlautbarungen
Fachgutachten und Stellungnahmen (bis 1998) IDW Prüfungsstandards (IDW PS) IDW Prüfungshinweise (IDW PH) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung
(IDW RS) IDW Rechnungslegungshinweise (IDW RH) IDW Standards (IDW S)
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Diskussionsentwurfvon Arbeitskreismitgliedernoder geschäftsstellenseitig
erarbeitet
ggf. mehrfach beratender und überarbeiteter Diskussionsentwurf
Verlautbarungsentwurf
endgültige Verlautbarungverabschiedet durch Vorstand, HFA oder
Fachausschüsse
Arbeitskreis
HFA/Fachausschuss
Publikation in: IDW Fachnachrichten,
WPg Supplement und Internet
Mitglieder des IDW und Öffentlichkeit
Wie entsteht eine IDW Verlautbarung?
Auswertung schriftlicher Stellungnahmen sowie
Fachdiskussion oder Anhörung
28
Mitgliederservice des IDW (1)
Mündliche und schriftliche Beantwortung fachlicher Grundsatzfragen
Informationsvermittlung v.a. durch IDW Fachnachrichten (Mitgliederzeitschrift) Internetinformationen Literaturrecherchen und Kopierservice Präsenzbibliothek Produkte der IDW Verlag GmbH
29
Mitgliederservice des IDW (2)
IDW Fachnachrichten monatlich kostenlos für Mitglieder Inhalt:
IDW Verlautbarungen Berichterstattung über die Facharbeit des IDW Informationen, die für die Berufsausübung von
Bedeutung sind Veranstaltungskalender
30
Mitgliederservice des IDW (3)
Präsenzbibliothek des IDW Literaturrecherchen für Mitglieder Konsultationsmöglichkeiten für
Examenskandidaten und Studenten Mittwoch und Donnerstag von 10:00-17:00 Uhr
ca. 30.000 Publikationen (Bücher/Broschüren) ca. 150 in- und ausländische Fachzeitschriften
Internetpräsenz (www.idw.de) Mitgliederbereich Online-Literaturrecherche
31
Mitgliederservice des IDW (4)
Wesentliche Verlagsprodukte: fachliche Veröffentlichungen und Nachschlagewerke WP-Handbuch, Praxishandbuch zur Qualitätssicherung Sammlung der IDW Verlautbarungen (print/CD) Textausgaben: Wirtschaftsgesetze, IFRS (amtliche EU-
Texte deutsch/englisch) Steuerveranlagungsbände Fachzeitschriften „Die Wirtschaftsprüfung“ und „Die
Unternehmensbesteuerung“ Veröffentlichungen zu speziellen nationalen und
internationalen Themen elektronische Publikationen
32
Aus- und Fortbildung
Ausbildung berufsbegleitende Ausbildung (für Berufsanfänger) Studienlehrgänge (für WP-Examenskandidaten)
Fortbildung IDW Arbeitstagungen dezentrales Fortbildungsprogramm der
Landesgruppen Seminare der IDW Akademie IDW Symposien IDW Steuer Congress
330
Durchschnittliches Alter
Schulzeit
Abitur
BWL-StudiumØ 5 - 6 Jahre
Diplom
Berufspraxis3 - 5 Jahre
19 25 30 33
StB-Examen
Berufspraxis2 - 3 Jahre
WP-Examen
Berufsweg zum Wirtschaftsprüfer
34
Betriebswirtschaftl. Studium 11.081 79,2%Volkswirtschaftl. Studium 669 4,8%Rechtswissenschaftl. Studium 777 5,6%
anderer Studiengang 637 4,6%ohne Universitäts- bzw. FH-Abschluss 726 5,2%
13.976 100,0%
01.07.2010
Vorbildung der Wirtschaftsprüfer
Technisches Studium 43 0,3%
35
§ 9 Abs. 1 - 3 WPO3 - 4 Jahre Prüfungstätigkeit nach Abschluss des Studiums
Durchführung von Buch- und Bilanzprüfungen in fremden Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
in eigener Praxis oder als Mitarbeiter einer im wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesen tätigen Person, Gesellschaft oder sonstigen Prüfungseinrichtung
Eine Tätigkeit als Revisor in größeren Unternehmen, StB oder Prüfer im öffentlichen Dienst sowie bei bestimmten Organisationen kann bis zu1 Jahr angerechnet werden.
§ 9 Abs. 2 WPOdavon 2 Jahre bei WP, WPG, vBP, BPG oder sonstiger Prüfungs-einrichtung:• Teilnahme an Abschlussprüfungen (auch gesetzlichen)• Abfassung von Prüfungsberichten (siehe auch § 2 Nr. 5 PrO WP)
Prüfungstätigkeit
36
Schriftliche Prüfung7 Klausuren je 4-6 Stunden
Mündliche Prüfung2 Stunden je Bewerber (einschl. Kurzvortrag)
Examensanforderungen
2 Klausuren 2 Klausuren 1 Klausur2 Klausuren
Wirtschaftliches Prüfungswesen
BetriebswirtschaftVolkswirtschaft WirtschaftsrechtSteuerrecht
37
Vertreter der Finanzver-
waltung
Vertreter der
Wirtschaft
Hochschul-lehrer BWL
Vertreter der obersten
Landesbehörde
Vorsitzer
Wirtschaftliches Prüfungswesen
RechtBWL/VWLSteuern
Mitglied mit Befähigung
zum Richteramt
Wirtschafts-prüfer
Prüfungsausschuss
38
Zugangswege zum WP und Umfang des Berufsexamens
Prüfungswesen BWL/VWL Recht Steuern
Prüfungsgebiete
KlassischerZugangsweg
Vollexamen
§ 13 WPO
Neuer Zugangsweg
§ 8a WPO
§ 13b WPO
39
Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (1)
3 Jahre(6 Semester) 1 Jahr 2 Jahre
Bachelor-Studium
anerkannterMaster-
Studiengang
Prüfungs-tätigkeit
Prüf
ungs
tätig
keit
Bes
tellu
ng z
um W
P
WP-
Exam
en (v
erkü
rzt)
2 Jahre(4 Semester)
40
Zulassungsvoraussetzungen Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
(Bachelor oder Diplom) Ein Jahr Berufspraxis in der Wirtschaftsprüfung
(davon mind. 6 Monate Abschlussprüfung) Bestehen einer Zugangsprüfung
(Inhalte: wirtschaftsprüfungsrelevante Gebiete aus dem Bachelorstudium: Rechnungslegung, Recht, allg. BWL)
Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (2)
41
Ausgestaltung des Masterstudiums Studieninhalte ausgerichtet auf Prüfungsgebiete im
WP-Examen Dauer: 4 Semester Abschlussarbeit im Gebiet Wirtschaftliches
Prüfungswesen, Unternehmensbewertung, Berufsrecht
Abschluss: Hochschulgrad (Master), nicht WP-Examen
Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (3)
42
Qualitätssicherung im Masterstudium Vorgabe eines Referenzrahmens für die
Akkreditierung, der die fachlichen Anforderungen an das Studium konkretisiert
Erarbeitung durch Berufsorganisationen/ Hochschullehrerverbände/Aufgabenkommission/Finanzverwaltung, Kenntnisnahme durch BMI
Mitwirkung je eines Vertreters von BMI, Finanzverwaltung und WPK bei der Akkreditierung
Befristung der Akkreditierung.
Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (4)
43
Erleichterungen im WP-Examen Befreiung von den Prüfungsgebieten BWL und
Wirtschaftsrecht Teilnahme am WP-Examen nach Abschluss des
Masterstudiums
Berufsweg zum WP§ 8a WPO Anerkannter Masterstudiengang (5)
Fragen