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1 INTERNATIONALE DIENSTLEISTUNGEN ÜBERSICHT Art. 7 – ter des DPR Nr. 633/72 Bei zwei MwSt. – Subjekten in verschiedenen Mietgliedsstatten, verlagert sich der Ort der Leistung immer hin zum Auftraggeber! Gesetzesquelle Beschreibung der Dienstleistung Ausführendes Unternehmen Auftraggeber MwSt. relevant in Italien Residentes oder nicht residentes MwSt. Subjekt in Italien ansässig. Ja Art. 7 – ter DPR Nr. 633/72 Alle Dienstleistungen, welche nicht von den folgenden Artikeln geregelt werden! MwSt. Subjekt in Italien MwSt. Subjekt, nicht in Italien ansässig. Nein Residentes MwSt. Subjekt in Italien. Auftraggeber ist kein MwSt. Subjekt. Ja Es handelt sich dabei um die Grundregel. Hierbei ist die ausländische Rechnung zu integrieren (d. h. auf der Rechnung wird die italienische MwSt. ausgewiesen) und die Rechnung muss im INTRASTAT erfasst werden. Achtung es handelt sich hier nicht um eine Eigenrechnung (autofattura), sondern um eine Integrierung der ausländischen Rechnung. Der Umsatz entsteht bei Fertigstellung der Dienstleistung und nicht mehr erst bei der Bezahlung. Diesbezüglich gibt es also eine Abweichung zu den nationalen Dienstleistungen, bei welchem der Umsatz erst bei Bezahlung entsteht, außer es wurde vorher bereits eine Rechnung ausgestellt. Als Beispiel für Dienstleistungen bei welchen der Artikel 7-ter Anwendung findet haben wir:

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INTERNATIONALE DIENSTLEISTUNGEN ÜBERSICHT

Art. 7 – ter des DPR Nr. 633/72 Bei zwei MwSt. – Subjekten in verschiedenen Mietgliedsstatten, verlagert sich der Ort der Leistung immer hin zum Auftraggeber! Gesetzesquelle Beschreibung

der Dienstleistung

Ausführendes Unternehmen

Auftraggeber MwSt. relevant in

Italien

Residentes oder nicht residentes

MwSt. – Subjekt in Italien ansässig.

Ja

Art. 7 – ter DPR Nr. 633/72

Alle Dienstleistungen, welche nicht von den folgenden Artikeln geregelt werden!

MwSt. – Subjekt in Italien

MwSt. – Subjekt, nicht in Italien ansässig.

Nein

Residentes MwSt. – Subjekt in Italien.

Auftraggeber ist kein MwSt. – Subjekt.

Ja

Es handelt sich dabei um die Grundregel. Hierbei ist die ausländische Rechnung zu integrieren (d. h. auf der Rechnung wird die italienische MwSt. ausgewiesen) und die Rechnung muss im INTRASTAT erfasst werden. Achtung es handelt sich hier nicht um eine Eigenrechnung (autofattura), sondern um eine Integrierung der ausländischen Rechnung. Der Umsatz entsteht bei Fertigstellung der Dienstleistung und nicht mehr erst bei der Bezahlung. Diesbezüglich gibt es also eine Abweichung zu den nationalen Dienstleistungen, bei welchem der Umsatz erst bei Bezahlung entsteht, außer es wurde vorher bereits eine Rechnung ausgestellt. Als Beispiel für Dienstleistungen bei welchen der Artikel 7-ter Anwendung findet haben wir:

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- Werbedienstleistungen; - Vermittlungsdienstleistungen; - Gütertransportdienstleistungen; - Reparaturdienstleistungen; - Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport, wie Auf- und

Abladedienstleistungen, Sortierdienstleistungen usw.; - Leistungen von Anwälten, Wirtschaftsberatern sowie allgemeine Beraterleistungen; - Datenverarbeitung, Personalgestellung, elektronische Dienstleistungen usw.; - Langzeitmiete von Transportmittel;

Art. 7 – quarter des DPR Nr. 633/72 Gesetzesquelle Beschreibung der

Dienstleistung Ausführendes Unternehmen

Auftraggeber Regel MwSt. relevant in Italien

Dienstleistungen betreffend Immobilien, inklusive Schätzungen, Gutachten,

Die Immobilie befindet sich in Italien.

Ja

Art. 7 – quarter 1. Komma, Buchstabe a) DPR Nr. 633/72

Vermittlungsdienstlei-stungen, sowie Dienstleistungen, betreffend die Koordinierung sowie Vorbereitung von Immobilientätigkeiten; die zur Verfügung Stellung von Unterkünften im Tourismus, inklusive die Unterkünfte in Campinganlagen;

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt. Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.- Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Die Immobilien befinden sich nicht in Italien.

Nein

Gesetzesquelle Beschreibung der

Dienstleistung Ausführendes Unternehmen

Auftraggeber Regel MwSt. relevant in Italien

Art. 7 – quarter 1. Komma, Buchstabe b) DPR Nr. 633/72

Dienstleistungen betreffend den Personentransport

Strecke, welche auf dem italienischen Staatsgebiet zurückgelegt wurde

Ja

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt. Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.- Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Strecke, welche außerhalb den italienischen Staatsgebiet zurückgelegt wurde.

Nein

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Beispiel: Flug von Mailand nach New York Die inländische Strecke ist MwSt. – relevant und der Betrag muss in Rechnung gestellt werden. In Italien gilt für den steuerbaren, inländischen Anteil weiterhin die Steuerbefreiung (nicht steuerpflichtig Art. 9, Abs. 1 des DPR Nr. 633/72). Gesetzesquelle Beschreibung der

Dienstleistung Ausführendes Unternehmen

Auftraggeber Regel MwSt. relevant in Italien

Art. 7 – quarter 1. Komma, Buchstabe c) DPR Nr. 633/72

Bewirtungs- und Cateringdienst-leistungen, mit Ausnahme jener, welche während eines Personentransports innerhalb der EU durchgeführt werden

Dienstleistungen, welche in Italien erbracht werden

Ja

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt. Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.- Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Dienstleistungen, welche außerhalb des italienischen Staatsgebietes erbracht werden

Nein

Gesetzesquelle Beschreibung der

Dienstleistung Ausführendes Unternehmen

Auftraggeber Regel MwSt. relevant in Italien

Art. 7 – quarter 1. Komma, Buchstabe d) DPR Nr. 633/72

Bewirtungs- und Cateringdienst-leistungen, welche während eines Personentransports innerhalb der EU durchgeführt werden

Beginn des Personen-transportes in Italien

Ja

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt. Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.- Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Beginn des Personen- transportes außerhalb von Italien

Nein

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Beispiel: Bewirtungsdienstleistungen während eines Flugs von Mailand nach London Die Dienstleistung unterliegt der italienischen MwSt. Beispiel: Bewirtungsdienstleistungen während eines Flugs von London nach Mailand Die Dienstleistung ist außerhalb des Anwendungsbereichs der italienischen MwSt. Gesetzesquelle Beschreibung der

Dienstleistung Ausführendes Unternehmen

Auftraggeber Regel MwSt. relevant in Italien

Art. 7 – quarter 1. Komma, Buchstabe e) DPR Nr. 633/72

Dienstleistung betreffend die Vermietung, auch Leasing, sowie die Überlassung und zur Verfügung Stellung von Transportmittel für einen kurzen Zeitraum

Übergabe des Transportmittels in Italien und Benützung desselben innerhalb der EU oder Übergabe des Transportmittels außerhalb der EU und Benützung desselben in Italien

Ja

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt. Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.- Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Übergabe des Transportmittels in Italien und Benützung desselben außerhalb der EU oder Übergabe des Transportmittels innerhalb der EU – aber nicht in Italien – und Benützung innerhalb der EU. Übergabe des Transportmittels außerhalb des EU und Benützung desselben außerhalb der EU

Nein

Als kurzfristige Vermietung gilt ein Zeitraum von nicht mehr als 30 Tagen.

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Gesetzesquelle Beschreibung der Dienstleistung

Ausführendes Unternehmen

Auftraggeber Regel MwSt. relevant in Italien

Art. 7 – quinquies DPR Nr. 633/72

Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kulte, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder ähnlichen Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen

Ausführung der Dienstleistung in Italien

Ja

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt. Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Ansässiges oder nicht ansässiges MwSt.- Subjekt im italienischen Staatsgebiet.

Ausführung der Dienstleistung außerhalb Italien

Nein

Beispiel: Ein deutscher Photograph erbringt Dienstleistungen bei einer Modeschau in Mailand im Auftrage eines ansässigen MwSt. – Subjekts. Die Dienstleistung unterliegt der italienischen MwSt. , wobei der italienische Auftraggeber eine Eigenrechnung zu erstellen hat. Beispiel: Organisation eines Vortrags in Italien von Seiten eines deutschen Unternehmens Die Dienstleistung unterliegt der italienischen MwSt., wobei im Falle eines privaten Auftraggeber das deutsche Unternehmen sich in Italien registrieren lassen oder einen Steuervertreter ernennen muss; während hingegen, falls der Auftraggeber ein ansässiges MwSt. – Subjekt ist, dieser eine Eigenrechnung ausstellen muss.