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Investitionsführer Iran/Golfstaaten Bahrain, Irak, Iran, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate

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InvestitionsführerIran/Golfstaaten

Bahrain, Irak, Iran, Kuwait, Oman,Qatar, Saudi-Arabien,Vereinigte Arabische Emirate

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Government of Dubai 4c

InvestitionsführerIran/Golfstaaten

Sammelband

Bahrain, Irak, Iran, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien,Vereinigte Arabische Emirate

Herausgeber:Coudert Schürmann, Rechtsanwälte Notare SteuerberaterF.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbHmanager magazin Verlagsgesellschaft mbH

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Iran/Golfstaaten

Herausgeber:Coudert Schürmann, Rechtsanwälte Notare SteuerberaterF.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbHmanager magazin Verlagsgesellschaft mbH

Stand:April 2002

Haftungsausschluss:Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt.Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernehmen die Autoren und die Herausgeber keine Gewähr.

© 2002 Coudert Schürmann, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Friedrich-Ebert-Anlage 2–14, City-Haus, D-60325 Frankfurt am Main,F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbH,Postfach 20 01 63, D-60605 Frankfurt am Main,manager magazin Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 111053, D-20410 Hamburg

Konzept und Redaktion: Dr. Christian Ule, Stefan G. Becker LL.M. (Coudert Schürmann), Bianca Alt (F.A.Z.-Institut)Gestaltung, Satz und Korrektur: F.A.Z.-Institut

Druck: Boschen Offsetdruck GmbH, Frankfurt am Main

Alle Rechte vorbehalten, auch die der fotomechanischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Länderdienste des F.A.Z.-Instituts,Telefon: 0 69 / 75 91 - 32 15.

Überblick

3

Vorwort

Trotz Nahostkonflikt und drohender militärischer Aktionen der USA gegen den Iraküberwiegen am Persischen Golf die wirtschaftlichen Chancen. Der Reformprozess inden Golfstaaten – mit Ausnahme des Iraks – generiert beachtliche Entwicklungspoten-ziale. Die Regierungen zielen durch Diversifizierung, Deregulierung und Öffnung da-rauf ab, ihre Volkswirtschaften auf eine breitere Basis zu stellen, privates Kapital für diewirtschaftliche Entwicklung zu erschließen und die Integration in die Weltwirtschaft zuvertiefen. Dabei wird die Abhängigkeit der Region von der Ölwirtschaft verringert, dielediglich in Zeiten hoher Erdölpreise ausreichende Devisenzuflüsse garantiert.Währendder steile Preisanstieg und die kräftige Weltkonjunktur die Einnahmensituation der Öl-produzenten zum Jahrtausendwechsel entspannt haben und auch die Staaten, die ver-stärkt auf den Dienstleistungssektor setzen,vom regionalen und weltweiten Aufschwungprofitierten, wirkte sich die Baisse am Weltölmarkt im Jahr 2001 negativ auf die Ein-nahmensituation der Region aus.

Durch den Diversifizierungs- und Öffnungsprozess bietet die Golfregion ausländischenUnternehmen große Chancen: Die Öffnung der Volkswirtschaften und die Privatisie-rungen bieten Investitionsmöglichkeiten; der Ausbau der Infrastruktur und der Nicht-erdölsektoren sorgt für einen anhaltend hohen Bedarf an Investitionsgütern,so dass sichfür Anlagenbauer und Ausrüstungslieferanten gute Geschäftsmöglichkeiten ergeben.Die Golfstaaten haben die Bedeutung ausländischen Kapitals und Know-hows für dieModernisierung und Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften erkannt. Sie bemühensich, die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für ausländisches Engage-ment zu verbessern und sich gegenüber dem Ausland zu öffnen. Dementsprechend re-formieren die Regierungen die Investitionsgesetzgebung für Ausländer.

Der vorliegende Investitionsführer Iran/Golfstaaten gibt zunächst einen Überblick überdie politischen,wirtschaftlichen und legislativen Entwicklungen dieser Region.Für jedesder acht Länder – Bahrain, Irak, Iran, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien und Verei-nigte Arabische Emirate – schließen sich Einzeldarstellungen an, die den politischenHintergrund, die wirtschaftliche Entwicklung sowie die rechtlichen Rahmen-bedingungen für Investitionen beinhalten. Der letztgenannte Punkt umfasst unteranderem mögliche Unternehmensformen und ihre steuerlichen Konsequenzen für aus-ländische Investoren.

Mit dem vorliegenden Investitionsführer Iran/Golfstaaten möchten wir Ihnen ein Nach-schlagewerk an die Hand geben,das Ihnen einen Überblick über die Region ermöglichtund Sie über die Investitionsbedingungen in den einzelnen Staaten informiert.Wir hof-fen,dass Ihnen der vorliegende Investitionsführer bei der Anbahnung und EntwicklungIhrer Geschäfte in der Golfregion eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage ist.

Die Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

I Die Region im Überblick 7

1 Die wirtschaftliche und politische Entwicklung 82 Weltölmarkt: die Golfregion unter Anpassungsdruck 113 Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland 144 Die Rechtslage in der Region 175 Finanzierungsmöglichkeiten 196 Bankensysteme und Finanzmärkte im Überblick 237 Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen 308 Basisinformationen 34

II Länder in der Einzeldarstellung 37

1 Bahrain 381.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund 381.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel 461.2.1 Investitionsrecht 461.2.2 Unternehmensformen 461.2.3 Arbeitsrecht 481.2.4 Steuerrecht 491.2.5 Devisenbestimmungen 511.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen 511.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht 51

2 Irak 522.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund 522.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel 572.2.1 Geschäftstätigkeit unter dem UN-Handelsembargo 572.2.2 Handelsvertretung 582.2.3 Streitentscheidung/Vertragsrecht 58

3 Iran 603.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund 603.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel 743.2.1 Investitionsrecht 743.2.2 Unternehmensformen 773.2.3 Arbeitsrecht 803.2.4 Steuerrecht 813.2.5 Devisenbestimmungen 873.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen 883.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht 89

4 Kuwait 904.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund 904.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel 984.2.1 Investitionsrecht 984.2.2 Unternehmensformen 994.2.3 Arbeitsrecht 1024.2.4 Steuerrecht 1024.2.5 Devisenbestimmungen 1054.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen 1054.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht 105

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

4

5 Oman 1065.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund 1065.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel 1155.2.1 Investitionsrecht 1155.2.2 Unternehmensformen 1165.2.3 Arbeitsrecht 1195.2.4 Steuerrecht 1195.2.5 Devisenbestimmungen 1225.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen 1225.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht 122

6 Qatar 1236.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund 1236.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel 1296.2.1 Investitionsrecht 1296.2.2 Unternehmensformen 1306.2.3 Arbeitsrecht 1316.2.4 Steuerrecht 1316.2.5 Devisenbestimmungen 1346.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen 1346.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht 135

7 Saudi-Arabien 1367.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund 1367.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel 1457.2.1 Investitionsrecht 1457.2.2 Unternehmensformen 1477.2.3 Arbeitsrecht 1507.2.4 Steuerrecht 1517.2.5 Devisenbestimmungen 1547.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen 1557.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht 156

8 Vereinigte Arabische Emirate 1578.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund 1578.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel 1688.2.1 Investitionsrecht 1688.2.2 Unternehmensformen 1708.2.3 Arbeitsrecht 1738.2.4 Steuerrecht 1748.2.5 Devisenbestimmungen 1768.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen 1768.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht 177

III Service 179

1 Die Region im Internet 1802 Die Außenhandelskammern im Überblick 1823 Kontaktadressen 185

Überblick

5

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

6

Arabisches Meer

ISRAEL

© F.A.Z.-Institut

JEMEN

Bagdad

IRAK

Teheran

IRAN

ÄGYPTEN

BAHRAINManama

JORDANIEN KUWAIT

Kuwait-

LIBANON

Maskat

OMAN

Doha

AbuRiad

SAUDI-ARABIEN

SYRIEN

Rotes Meer

Persischer

Mittelmeer

Schwarzes Meer

KaspischesMeer

Golf von Oman

Golf von Aden

SUDAN

ERITREA

ÄTHIOPIENSOMALIADSCHIBUTI

PAKISTAN

AFGHANISTAN

TURKMENISTAN

TÜRKEI

GEORGIEN

ASERBAIDSCHANARMENIEN

ZYPERN

Golf

VEREINIGTEARABISCHEEMIRATE

DhabiQATAR

Stadt

Iran/Golfstaaten

7

I Die Region im Überblick

1 Die wirtschaftliche und politische Entwicklung

Während die Golfregion im Jahr 2000 auf Grund des hohen Preisniveaus für Erdöl eindeutlich verbessertes Wirtschaftswachstum verzeichnen konnte, musste sie 2001 im Zu-ge einer sich abkühlenden Weltkonjunktur mit sinkenden Erdölpreisen kämpfen.Aus-nahmslos alle Staaten der Region wiesen ein geringeres, zum Teil sogar ein negativesWirtschaftswachstum aus. Im Jahr 2002 dürften allerdings einige der betrachteten Län-der wieder auf einen höheren Wachstumspfad zurückkehren. Die höheren Wachstums-raten werden vor allem von steigenden Güter- und Dienstleistungsexporten und zu-nehmenden Investitionen getragen. Zwar werden die Exporterlöse der Ölproduzentender Region 2002 auf Dollarbasis um über 17% sinken, was sich negativ auf die Haus-haltslage der Staaten auswirken wird. Dennoch wollen sämtliche Regierungen ihre ge-planten Investitionsvorhaben, Infrastruktur- und Industrieprojekte umsetzen und grei-fen auf in der „Hochpreisphase“ gebildete Reserven zurück. Außerdem rechnen wirnicht damit, dass der Ölpreis auf sein niedriges Niveau von Ende der Neunzigerjahre(1999: 18 US$/Barrel Öl Brent-spot) zurückfallen wird.

In den Staaten, die sich verstärkt auf Dienstleistungen stützen, tragen vor allem der Finanz- und Tourismussektor und/oder die Nichterdölindustrien zunehmend zumBruttoinlandsprodukt bei. Die Öffnung der Golfstaaten gegenüber dem Ausland – mitAusnahme des Iraks – fördert die Attraktivität für ausländische Investoren; so befindensich neue Auslandsinvestitionsgesetze in Kuwait, Saudi-Arabien, Oman und dem Iranin der Vorbereitung oder wurden inzwischen eingeführt.Außerdem wurden Freizonenmit Steuervorteilen eingerichtet oder sind geplant. Für die gesamte Golfregion erwar-ten wir auf Grund der in der zweiten Jahreshälfte 2002 günstigeren konjunkturellen La-ge in den wichtigsten Absatzmärkten – insbesondere in Asien und den USA – verbes-serte Exportmöglichkeiten.

Der Krieg in Afghanistan und die Eskalation des Konflikts zwischen Israel und denPalästinensern überschattete 2001/2002 die positive wirtschaftliche Entwicklung seitMitte 1999, so dass die Risiken und Probleme der Nahostregion, in der die Golfstaateneingebettet sind, nicht übersehen werden dürfen. Die erneute Zuspitzung des Nahost-

konflikts und die drohenden militärischen Aktionen derUSA im Rahmen ihrer Antiterrorpolitik haben dieWahrnehmung der gesamten Region als Unruheherdverstärkt, so dass die Golfstaaten unter einem ver-schlechterten Klima leiden. Antiwestliche Ressenti-ments können zudem den Kurs der wirtschaftlichen Öff-nung gefährden, und erhöhte Militärausgaben, die be-reits jetzt in Relation zum Bruttoinlandsprodukt zu denhöchsten der Welt zählen,können die angespannte Haus-haltslage verschärfen.

Positiv nehmen sich allerdings die gewaltfreie Lösungder Grenzkonflikte zwischen Saudi-Arabien, Bahrainund Qatar aus. Bei den acht Golfstaaten handelt es sichmit Ausnahme der Republiken Iran und Irak um Mon-archien, in denen sich in jüngster Zeit Elemente demo-kratischer Entscheidungsfindung etablieren konnten.Sovollzog das Emirat Bahrain den Wandel zu einer konsti-tutionellen Monarchie, in der 2004 zum ersten Mal seitder Parlamentsauflösung 1974 ein neues Parlament ge-wählt werden soll, wobei Frauen erstmalig ein aktivesund passives Wahlrecht zugestanden wird. Letzteres

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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1) Angaben beziehen sich auf das iranische Kalenderjahr.

Quellen: IWF; nationale Statistiken; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Wachstum in der Region uneinheitlich(Reale Wachstumsraten des BIP in %)

Iran 1) Qatar Saudi-Arabien VAE-10

-5

0

5

10

15

20

25

30

3519981999

20002001(S)

2002(S)

Überblick

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sieht auch die neue Verfassung Qatars vor, die bis Ende2002 verabschiedet wird, um unter anderem ein funkti-onsfähiges Parlament zu installieren.

Schärfer noch als das Einkommensgefälle zwischen denStaaten sind die sozialen Gegensätze innerhalb der ein-zelnen Gesellschaften. Daher sehen sich viele Golfstaa-ten innenpolitisch großen Herausforderungen hinsicht-lich der sozialen Stabilität ausgesetzt: Das Wirtschafts-wachstum hält häufig nicht mit der Bevölkerungsent-wicklung schritt. Armut und hohe Arbeitslosigkeit vorallem unter jungen Leuten ist sind Folge.Der öffentlicheSektor – in einigen Staaten der größte Arbeitgeber –musste in den vergangenen Jahren sparen, während derprivate Sektor in vielen Golfstaaten aus Kostengründenoder wegen Ausbildungsdefiziten auf ausländischeArbeitnehmer zurückgreift.

Fast sämtliche Länder sahen sich 1997 und 1998 wegendes Ölpreisverfalls wachsenden Leistungsbilanz- undHaushaltsdefiziten gegenüber, die zum Teil zu Liquidi-tätskrisen führten.Trotz der Diversifizierungsbemühun-gen erbringt der Ölexport in Ländern wie Kuwait,Oman,Saudi-Arabien oder dem Iran 80 bis 90% der Exporter-löse und 30 bis 90% der Staatseinnahmen. Um die Ab-hängigkeit der Ausgabenpolitik von den Öleinnahmenzu mindern, installierten die betreffenden Regierungeneinen Stabilitätsfonds, in den in Hochpreisphasen ein Teil

der Überschüsse aus dem Ölexport für „schlechte Zeiten“ einbezahlt wird. Außerdembereiten einige der Staaten eine Reform ihres Steuersystems vor, um die Grundlageihrer Einnahmen zu verbreitern.

In allen Staaten der Golfregion – mit Ausnahme des Iraks – sind Maßnahmen zur Diversifizierung,Deregulierung und Öffnung der Volkswirtschaften eingeleitet worden.Ziel ist es,die Wirtschaft auf eine breitere Basis zu stellen und die Rolle des öffentlichenSektors zurückzufahren.Angesichts der angespannten öffentlichen Finanzlage und dergestiegenen Verschuldung vieler Staaten wird versucht, zur Umsetzung der Diversifi-zierungsbemühungen privates Kapital aus dem In- und Ausland zu erschließen. Um dieWertschöpfung im Inland zu erhöhen, werden energieintensive oder nachgelagerte In-dustrien auf- und ausgebaut. Länder wie der Iran, Saudi-Arabien, Kuwait, Oman,Bahrain und Qatar treiben die Entwicklung ihrer petrochemischen Industrie und ener-gieintensiver Branchen wie der Metallverarbeitung voran. Laut einer Studie des ArabMonetary Fund werden die Golfstaaten bis 2010 mehr als 17 Mrd US$ in den Ausbauder petrochemischen Industrie und über 9 Mrd US$ (ohne Qatar) in die verarbeitendeErdgasindustrie investieren. Qatar zielt mit Investitionen von rund 15 Mrd US$ daraufab,den weltweit größten Hersteller von Flüssiggas, Indonesien, in den kommenden Jah-ren zu überholen.

Im Rahmen der Investitionsvorhaben dürften sich für ausländische Anlagenbauer undAusrüstungshersteller gute Geschäftsmöglichkeiten ergeben. Bahrain und das EmiratDubai konkurrieren um die Position des wichtigsten Finanzzentrums im Nahen Osten.In Bahrain spielt der Tourismus bereits heute eine wichtige Rolle als Wirtschaftsfaktor;auch Oman und die VAE setzen verstärkt auf den arbeitsintensiven Fremdenverkehrals zusätzliches Standbein für die Wirtschaft. Neben der weiteren Erschließung der Öl-reserven gewinnt in einigen Ländern – etwa in Oman oder im Iran – die Erschließung

Pro-Kopf-Einkommen: deutliches regionales Entwicklungsgefälle (in US$)

2001 (S) 2002 (S)Qatar 23.154 24.344VAE 19.746 19.085Kuwait 16.457 17.316Bahrain 11.754 11.846Saudi-Arabien 7.921 7.417Oman 7.855 7.022Iran1) 1.686 1.4151) Angaben beziehen sich auf das iranische Kalenderjahr.

Quellen: IWF; nationale Statistiken; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Leistungsbilanz: kein Rückfall in eine Liquiditäts-krise (Leistungsbilanzsalden in % des BIP)

1998 2001 (S) 2002 (S)Bahrain – 12,6 – 2,7 – 5,5Iran1) – 2,1 7,7 7,5Kuwait 8,7 29,1 22,1Oman – 21,2 12,1 7,7Qatar – 0,5 13,2 13,7Saudi-Arabien – 10,2 – 1,5 – 4,6VAE – 0,2 5,2 3,11) Angaben beziehen sich auf das iranische Kalenderjahr.

Quellen: IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

und Weiterverarbeitung der umfangreichen Erdgasvorkommen an Bedeutung.Auch aufdem Weg zur außenwirtschaftlichen Öffnung und zur regionalen Zusammenarbeit ha-ben die lange Zeit relativ abgeschotteten Golfstaaten in den vergangenen Jahren Fort-schritte gemacht.Bereits Anfang 1998 haben die Mitglieder der Arabischen Liga die Bil-dung einer Freihandelszone bis 2007 vereinbart, die nach einem Beschluss vom Febru-ar 2002 bereits 2005 von 15 der 22 Mitgliedsstaaten verwirklicht werden soll.

Im November 1999 einigten sich zudem die sechs Staaten des Golfkooperationsrates(GCC) auf die Bildung einer Zollunion, die zunächst 2005 in Kraft treten sollte.Anfang2002 wurde aber vereinbart, den Beginn der Zollunion auf 2003 mit einem Höchstsatzvon 5% vorzuziehen und bis 2010 eine gemeinsame Währung im Rahmen einer Frei-handelszone einzuführen. Diese Beschlüsse müssen angesichts der inzwischen an-gekündigten Zollerhöhung in Saudi-Arabien in Frage gestellt werden. Die GCC-Ver-einbarung dient zugleich als Grundlage für den Abschluss eines Freihandelsabkommensmit der EU, dem größten Haupthandelspartner der Region.

Die angegebenen wirtschaftlichen Daten beruhen – soweit wie möglich – auf konsis-tenten, an internationalen Konventionen orientierten Abgrenzungen. Die Qualität derStatistiken schwankt erheblich und liegt oft deutlich unter den Standards der westlichenIndustrieländer.Der Trend wird jedoch durch die aufgeführten Daten grundsätzlich rich-tig angezeigt, so dass die Angaben aussagekräftig bleiben.

Bianca Alt;F.A.Z.-Institut

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Internationale Organisationen im Nahen Osten

Arabische Liga

Funktion: Bündnis arabischer Staaten für politische, wirtschaftliche undkulturelle Zusammenarbeit;Anfang 2002 haben 15 Mitglieds-staaten die Bildung einer Freihandelszone vereinbart, die bis 2005schrittweise verwirklicht werden soll.

Gründung: 1945Sitz: KairoMitglieder: 21 arabische Staaten und Palästina

Organisation Erdöl exportierender Staaten (OPEC)

Funktion: Kartell zur Koordinierung der ErdölpolitikGründung: 1960Sitz: WienMitglieder: Algerien, Indonesien, Iran, Irak (Mitgliedschaft ruht seit 1991),

Kuwait, Libyen, Nigeria, Qatar, Saudi-Arabien,VAE,Venezuela

Golfkooperationsrat (GCC)

Funktion: Bündnis arabischer Staaten für politische, militärische, undwirtschaftliche Zusammenarbeit sowie Friedenssicherung in derGolfregion;Anfang 2002 wurde die Bildung einer Zollunionvereinbart, die 2003 in Kraft treten soll

Gründung: 1981Sitz: RiadMitglieder: Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar, Saudi-Arabien,VAE

2 Weltölmarkt: die Golfregion unter Anpassungsdruck

Die Ölproduzenten am persischen Golf stehen vor einer schwierigen Marktlage: För-derkürzungen der wichtigsten Anbieter zu Jahresbeginn 2002 sollten den Ölpreis stüt-zen. Mit unter 20 US$/Barrel kostete OPEC-Öl am Jahresende 2001 deutlich wenigerals von der Organisation Erdöl exportierender Staaten angestrebt. Das Zielband derOPEC liegt derzeit bei 22 bis 28 US$/Barrel. Doch sowohl die schwache Nachfrage derwichtigsten Abnehmerländer als auch die geringe Disziplin bei der Einhaltung derAngebotsmengen begrenzten den Preisanstieg. Zudem hätte ein höherer Ölpreis auchnegative Konsequenzen für die Nachfrage nach Öl. Er würde auf die derzeit ohnehinangeschlagene Stimmung in den Absatzmärkten drücken. Dies könnte die Konjunkturzusätzlich schwächen und damit die Nachfrage nach Energieträgern verringern.

Preisaufschläge lassen sich unter den derzeitigen Marktbedingungen allenfalls mit po-litischen Risiken begründen. Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 schieneine neue Ölkrise bevorzustehen.Aus dem amerikanischen Vergeltungsschlag hätte sichein Konflikt mit der islamischen Welt entwickeln können. Doch an der „Allianz gegenden Terror”beteiligten sich mit Ausnahme des Irans und des Iraks alle Länder der Golf-region. Mit der Ausgrenzung dieser beiden Länder als „Achse des Bösen“ beschwörendie USA allerdings neue Konflikte herauf, die im Falle eines Angriffs auf den Iraktatsächlich in eine neue Ölkrise münden könnten.

Zudem zeigte bereits vor dem 11. September die innenpolitische Stabilität in einigenLändern der Golfregion deutliche Risse:Stärker als der Kampf gegen den Terror hat dasharte Vorgehen Israels in den palästinensischen Autonomiegebieten die Bevölkerungder arabischen Länder radikalisiert. Mit der Verschärfung des Konflikts durch den of-fenen Kampf gegen die palästinensische Führung ging daher im Frühjahr eine deutlicheErhöhung der Ölpreise einher.Dem kurzfristigen Lieferstopp des Iraks im April schlos-sen sich die übrigen OPEC-Staaten allerdings nicht an.

Angebot: wackelige Selbstbeschränkung

Im Boomjahr 2000 belieferten die zehn führenden Ölexporteure den Weltmarkt mit gut30 Mio Barrel täglich. Bei einem Preis von 27,60 US$/Barrel für den OPEC-Basket er-

zielten allein die fünf Golfanrainer unter den Top 10knapp 169 Mrd US$ aus dem Ölgeschäft.Für 2001 liegendie Erlösschätzungen angesichts der schwachen Nach-frage und erneuter Förderkürzungen für die fünf markt-bestimmenden Golfanrainer deutlich niedriger bei le-diglich 131 Mrd US$. Noch niedriger dürfte das Ergeb-nis 2002 ausfallen: Bei Nettoexporten von unter 15 MioBarrel/Tag und einem Ölpreis von rund 20 US$/Barrelfür den OPEC-Basket erzielen die fünf Golfanrainer nurnoch gut 108 Mrd US$, rund ein Drittel weniger als imJahr 2000.Auch 2003 dürften sich Preis und Erlöse trotzeiner Nachfragebelebung lediglich wieder auf das Ni-veau von 2001 erholen.

Die Förderkürzungen der zehn OPEC-Staaten zu Jah-resbeginn 2002 summierten sich auf 1,5 Mio Barrel/Tag.Im Februar erreichte die Produktion der OPEC (ein-schließlich des Iraks) mit 22,3 Mio Barrel den tiefstenStand seit zehn Jahren.Die vereinbarten Quoten wurden

Überblick

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Förderquoten: Reduktion soll Ölpreis stützen(Mio Barrel/Tag)

0,560,60

0,690,74

1,131,20

1,161,24

1,741,86

1,791,91

1,892,03

2,502,67

3,193,41

7,057,54Saudi-Arabien

Iran

Venezuela

VereinigteArabische Emirate

Nigeria

Kuwait

Libyen

Indonesien

Algerien

Qatar

0 1 2 3 4 5 6 7 8

2001

2002

Quelle: OPEC.

lediglich um 600.000 Barrel überschritten. Weitere An-bieter außerhalb der OPEC – Angola, Mexiko, Norwe-gen, Oman und Russland – erklärten sich nach zähenVerhandlungen vorab zu einer Drosselung ihres Ange-bots um knapp 0,5 Mio Barrel/Tag bereit. InsbesondereNorwegen und Russland hatten zuvor eine Förderkür-zung beharrlich verweigert, um angesichts einer schwä-cheren Binnenkonjunktur die Exporte auf einem hohenNiveau zu halten. Doch auch einige OPEC-Staaten sindderzeit auf hohe Exporterlöse angewiesen,um ihre hochdefizitären Staatshaushalte finanzieren zu können.

Die Gefahr einer Angebotsausweitung durch „Tritt-brettfahrer“, die von einem steigenden Ölpreis profitie-ren und gleichzeitig ihren Marktanteil vergrößern könn-ten, ist relativ groß.So erhöhte Russland die Ausfuhr vonErdöldestillaten (z.B. Treibstoffen), um trotz der Ange-botsbeschränkung für Rohöl seine Exporterlöse zu sta-bilisieren. Die private Ölindustrie rechnet weiterhin miteiner Ausweitung ihrer Produktion.Auch der zuständigerussische Minister sprach sich bereits dafür aus, dauer-

haft Weltmarktanteile von den OPEC-Ländern zu übernehmen.Dies wird auch von denwichtigsten Abnehmerländern politisch unterstützt,da sich deren Versorgungsrisiko re-gional besser verteilen würde.In die gleiche Richtung zielen Initiativen zur Erschließungder zentralasiatischen Ölvorkommen.

Der Weltölmarkt hat sich in dem Jahrzehnt seit dem Krieg um Kuwait – dem letzten An-lass für einen krisenbedingten Ölpreisanstieg – deutlich gewandelt. Es sind beachtlicheFörderkapazitäten außerhalb der OPEC entstanden, auch andere Energieträger undEnergieerzeugungstechnologien wurden entwickelt.So gewinnt Erdgas insbesondere inEuropa an Bedeutung. Gegenüber den Ölkrisen der Siebziger- und Achtzigerjahre istdie Marktmacht der arabischen Ölförderländer gesunken.

Saudi-Arabien, Iran, Irak und die Emirate am Persischen Golf fördern nur noch rundein Drittel der Weltproduktion. Fast den gleichen Anteil erreichen die USA, Kanada,Mexiko und Russland. In Europa tragen Großbritannien und Norwegen entscheidendzur Energieversorgung dieses Wirtschaftsraumes bei. Zwar dürfte sich der Förderanteilder Golfregion im nächsten Jahrzehnt voraussichtlich wieder erhöhen,da dort ein Groß-teil der Weltölreserven liegt. Doch bis die Quellen in Nordamerika und Europa versie-gen, bleibt die OPEC nur einer von mehreren Spielern auf einem sensiblen Markt.

Nachfrage: Warten auf den Aufschwung

Die Industrieländer stehen 2002 vor dem Aufschwung – doch er kommt spät und zag-haft. Im Durchschnitt der G7-Staaten liegt die reale Zunahme der Wirtschaftsleistungmit 0,7% sogar noch unter dem Vorjahreswert von 0,9%.Auch die exportstarken Emer-ging Markets in Asien, Mittel- und Osteuropa sowie Lateinamerika werden kaum stär-ker als im Vorjahr wachsen.Vor diesem Hintergrund ist eine Marktpflege durch Ange-botsbeschränkungen nur schwer durchzusetzen.Wenn sich die derzeit latente Gefahr ei-nes militärischen Konflikts in der Region (Israel, Irak) verringern sollte, würde zudemder politische Risikoaufschlag auf den Ölpreis entfallen.

Perspektivisch weisen jedoch sowohl die Nachfragestruktur für Energie als auch die Ent-wicklung der Energieintensität noch nicht auf eine systematisch geringere Nachfrage

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Erdölexporteure: OPEC stellt das Gros der Top 10(Nettoexporte; in Mio Barrel/Tag)

2000 2001 2002 (S)Saudi-Arabien 7,84 7,34 7,10Russland 4,31 4,01 4,00Norwegen 3,11 2,81 2,71Venezuela 2,66 2,56 2,46Iran 2,59 2,29 1,99VAE 2,18 2,08 1,98Irak 2,09 2,10 2,20Kuwait 2,05 1,75 1,45Nigeria 1,86 2,00 1,90Mexiko 1,44 1,39 1,34Gesamtmenge 30,13 28,33 27,13Menge Golfstaaten1) 16,75 15,56 14,72Preis OPEC-Basket (US$) 27,60 23,13 20,20Erlös Golfstaaten (Mrd US$) 168,74 131,36 108,531) Angaben zu Golfstaaten beziehen sich auf Saudi-Arabien, Iran,

Vereinigte Arabische Emirate, Irak und Kuwait.

Quellen: OPEC; US Energy Information Administration; Schätzung (S) desF.A.Z.-Instituts.

nach Rohöl hin. Erdgas spielt zwar bei der Energieversorgung eine wachsende Rolle,insbesondere da die Vorräte offenbar noch sehr groß sind und in politisch stabileren Re-gionen liegen. Aus strategischer Sicht dürfte dieser Energieträger – ausgehend von ei-nem Anteil von 25% am Primärenergieverbrauch im Jahr 2000 – also an Bedeutung ge-winnen. Doch die stärksten Nachfragezuwächse erlebt der Energiemarkt weiterhin inAmerika und Asien (insbesondere China) – und dort wird vorrangig Erdöl genutzt.

Preisentwicklung: Erholung, aber kein erneuter Höhenflug

Die Gefahr militärischer Konflikte in der Region ist mit den Drohungen der USA ge-gen den Irak und mit dem Einmarsch der israelischen Armee in die palästinensischenAutonomiegebiete deutlich gewachsen. Darauf hat im Frühjahr auch der Ölpreis rea-giert. Für ein Barrel Rohöl der Sorte Brent wurden am 1. April auf dem Spot-Marktmehr als 27 US$ gezahlt. Zu Jahresanfang lag der Preis noch bei knapp 20 US$. Nach

beruhigenden Nachrichten von der OPEC und aus Sau-di-Arabien, die einer Angebotsverknappung aus politi-schen Motiven eine Absage erteilten, sanken die Notie-rungen jedoch wieder. Auch die relativ hohe Lagerhal-tung in den USA trug zur Verringerung des Preisdrucksbei. Wir erwarten eine deutliche Verringerung derRisikoprämie, die derzeit auf dem Ölpreis lastet. DerPreis für Brent-Öl dürfte zur Jahresmitte auf 21US$/Barrel sinken.

Parallel zur wirtschaftlichen Entwicklung in den wich-tigsten Abnehmerländern erwarten wir erst ab dem zwei-ten Halbjahr 2002 wieder steigende Rohölpreise. Brent-Öl dürfte sich bis auf 24 US$/Barrel am Jahresende ver-teuern. Gegenüber dem vergangenen Jahr liegt derDurchschnittspreis damit etwa 3 US$ niedriger bei 22US$/Barrel. Die Rohölpreise dürften 2003 relativ stabilbleiben. Mit Rücksicht auf die labile Nachfrage dürftendie Ölexporteure weiterhin allzu starke Preiserhöhun-gen zu vermeiden suchen. Die Förderkapazitäten wer-den dann im Zuge der hohen Produktionszunahme derWeltwirtschaft wieder stärker genutzt. Der Durch-schnittspreis von 24 US$/Barrel liegt 2003 im Zielkorri-dor der OPEC von 22 bis 28 US$/Barrel.

Vergleicht man die Entwicklung des Ölpreises und dasWachstum der Weltwirtschaft seit den Neunzigerjahrenmiteinander,zeigt sich ein positiver Zusammenhang.Da-nach ändern sich die Ölpreise in Abhängigkeit von derNachfrageentwicklung. Unkalkulierbare Einflüsse, wiedie Entdeckung und Erschließung neuer Vorkommen,Angebotsengpässe durch politische und militärischeKonflikte (Israel, Irak) und ähnliche Ereignisse, könnenjedoch auch unabhängig von der Nachfrageentwicklungheftige Preisbewegungen auslösen. Unter diesen Bedin-gungen wären bis 2003 auch Preisreaktionen auf unter 20US$/Barrel und auf über 30 US$/Barrel möglich.

Gunther Schilling;F.A.Z.-Institut

Überblick

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Quellen: Datastream; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Ölpreis: Hoffen auf globale Konjunkturbelebung(Brent-spot; Monatsanfangswerte; in US$/Barrel)

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002(S)0

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Quellen: IWF; Schätzung (S) und Prognose (P) des F.A.Z.-Instituts.

Ölpreis folgt der Weltkonjunktur(Veränderung gegenüber Vorjahr in %)

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002(S)-40

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0

2

4

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Ölpreis (Brent-spot; US$/Barrel; linke Skala)

Weltwirtschaftswachstum (Reales BIP; %; rechte Skala)

3 Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland

Die Wirtschaftsstruktur aller Anliegerstaaten des persisch-arabischen Golfes ist geprägtdurch ihre starke Ausrichtung auf die Erdöl- und Erdgasgewinnung. Saudi-Arabien istder weltgrößte Produzent und Exporteur von Rohöl, der Irak verfügt nach Saudi-Ara-bien über die zweitgrößten, Kuwait über die viertgrößten Erdölreserven und der Iranschließlich über die fünftgrößten Rohöl- und zweitgrößten Erdgasreserven der Welt.DerÖlreichtum der Region führt zu einer Abhängigkeit von den Rohölausfuhren und derÖlpreisentwicklung. Wettbewerbsfähige Exportindustrien außerhalb des Mineralölbe-reichs konnten mit den „Petro-Dollars“ bisher nur in Ansätzen generiert werden. Derkräftige Ölpreisanstieg im Jahr 2000 führte in allen Ländern der Region zu höheren Ein-kommen und wirtschaftlichem Aufschwung. Erst in der jüngsten Vergangenheit kam eszu einem neuerlichen Ölpreisrückgang.

Neben der Ölpreisentwicklung trug auch die von den Golfanrainern schon seit länge-rem betriebene Marktöffnungs-,Privatisierungs- und Modernisierungspolitik zu dem er-neuten Wirtschaftsaufschwung bei.Sicherlich:Reformtempo und Reformwillen sind vonLand zu Land unterschiedlich; der Irak bleibt ohnehin ein Sonderfall. Die zunehmendewirtschaftliche Integration im Golfkooperationsrat (GCC) sowie der in den letzten Jah-ren erfolgte Beitritt von Kuwait, den VAE, Omans und Qatars zur Welthandelsorgani-sation (WTO) sprechen klar für den marktwirtschaftlichen Modernisierungswillen derjeweiligen Regierungen. Das neue WTO-Mitglied Qatar konnte mit der erfolgreichenAusrichtung der 4.WTO-Ministerkonferenz vom 9. bis 14. November 2001 in Doha einnach dem 11. September besonders wichtiges Signal andauernder Stabilität und Re-formwillens für die gesamte Region geben.

Von der guten wirtschaftlichen Entwicklung der Golfregion konnte die deutscheExportwirtschaft kräftig profitieren. Im Jahr 2001 hat die Exportentwicklung anden positiven Trend der Vorjahre angeknüpft: Exporte im Gesamtwert von knapp9,7 Mrd Euro bedeuteten eine Steigerung um 26% gegenüber dem Vorjahr. Schonim Jahre 2000 haben die deutschen Exporte um rund 24% auf 7,7 Mrd Eurozugelegt, nachdem sie 1999 mit 6,2 Mrd Euro etwas schwächer waren als 1998. SeitJahren wichtigstes Abnehmerland deutscher Waren am Golf ist Saudi-Arabien(Güterstruktur 2001: jeweils 20% Kraftfahrzeuge und Maschinen, 15% elektrotech-nische Erzeugnisse sowie 10% ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse), gefolgt von denVAE, dem Iran und Kuwait. Während die deutschen Ausfuhren nach Saudi-Arabienund in die VAE seit Jahren kontinuierlich auf hohem Niveau liegen, war im Iranzwischen 1992 und 1999 ein Rückgang von 4,1 Mrd Euro auf 1,1 Mrd Euro zu ver-

zeichnen. Erst in den letzten beiden Jahren ist eine klareTrendwende eingetreten.

Bei den deutschen Einfuhren aus den Ländern der Golf-region ergibt sich in der Reihenfolge der Lieferländer einähnliches Bild wie bei den deutschen Ausfuhren. Saudi-Arabien liegt an erster Stelle, der Iran allerdings vor denVAE,Kuwait wieder auf Platz vier.Am Anstieg der deut-schen Einfuhren aus Saudi-Arabien von rund 0,6 MrdEuro 1999 auf rund 1,1 Mrd Euro im Jahr 2000 war beimengenmäßig gleich gebliebenen Rohöleinfuhren vonrund 4,5 Millionen Tonnen die Wirkung der Ölpreiser-höhung in diesem Zeitraum besonders deutlich spürbar.Der erneute Ölpreisrückgang im Jahr 2001 erklärt folg-lich auch den im Vorjahresvergleich um fast 22% gerin-geren Importwert von insgesamt 1,6 Mrd Euro.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Deutsche Ausfuhren in den Iran und die Golfstaaten (Mio Euro)

1998 1999 2000 2001 (V)Saudi-Arabien 2.163,2 2.236,2 2.637,9 2.998,8VAE 1.711,9 1.766,4 2.153,1 2.882,4Iran 1.241,1 1.124,7 1.566,1 1.925,4Kuwait 503,7 479,4 561,8 746,5Qatar 202,3 150,5 239,7 315,4Irak1) 76,4 73,1 139,7 336,6Oman 230,3 229,9 203,0 268,5Bahrain 159,7 113,8 154,8 197,2Gesamt 6.288,6 6.174,0 7.656,1 9.670,81) Hilfslieferungen in Übereinstimmung mit den UN-Resolutionen.(V): Vorläufige Angaben.

Quelle: Statistisches Bundesamt.

Der deutsche Überschuss in der Handelsbilanz mit denGolfanrainerstaaten ist erheblich – von 4,9 Mrd Euro1998 auf 8,0 Mrd Euro im Jahre 2001 – angestiegen.Wennsich die außenwirtschaftlichen Spielräume der Golfstaa-ten auf Grund einer für sie günstigen Ölpreisentwicklungerweitern, scheint die Nachfrage nach deutschen Warenbesonders stark zu sein.Von einigen Golfstaaten wird dasHandelsbilanzdefizit als unbefriedigend empfunden.Diein der Vergangenheit zu hörende Aufforderung, mehrRohöl aus dem jeweiligen Land zu beziehen, ist in letz-ter Zeit weit gehend verstummt.Die Regierungen habenbegriffen, dass ihre Unternehmen im Zeichen globalerMärkte verstärkte Exportanstrengungen unternehmenmüssen. Hierzu sind die Exportpalette zu erweitern, dieKenntnisse des deutschen Marktes und die Beziehungenzu den Kunden zu verbessern.Aber auch für die deutsche

Exportwirtschaft bleibt noch manches zu tun.In Saudi-Arabien etwa sind die USA wich-tigstes Lieferland vor Japan und Großbritannien, Deutschland folgt erst auf Platz vier.

Zur Festigung bestehender Handelsbeziehungen und zur Erschließung neuer Märktestellt die Bundesregierung der deutschen Exportwirtschaft eine Reihe bewährter Ins-trumente zur Verfügung. Wichtig ist insbesondere die Ausfuhrgewährleistung in Formvon Exportkreditversicherungen, wobei die Hermes Kreditversicherungs-AG als Man-datar des Bundes tätig wird. Eine Markterschließungshilfe für kleine und mittelständi-sche Unternehmen ist die Auslandsmesseförderung, mit der in der Golfregion 2001 dieBeteiligung an 15 Messen gefördert wurde,2002 sind es sogar 20.Schließlich werden ausBMWi-Mitteln regelmäßig Delegationsreisen und Exportförderveranstaltungen in derGolfregion sowie für Unternehmen aus der Golfregion nach bzw. in Deutschland geför-dert. Die dem BMWi nachgeordnete Bundesagentur für Außenwirtschaft unterrichtetüber das Außenwirtschaftsportal iXPOS und vwd mit den „Nachrichten für den Außen-handel“ über die Marktentwicklung und Ausschreibungen interessanter Projekte vorOrt. In der Golfregion hat die bfai zwei ständige Korrespondenten (Dubai,Teheran).

Wenig befriedigend ist die Höhe und Entwicklung der deutschen Direktinvestitionen inden Ländern um den Persischen Golf. In einem so wichtigen Ölland wie Saudi-Arabienoder auch im Iran mit seinem beträchtlichen Binnenmarkt bleiben die deutschen Di-rektinvestitionen gering.Dies liegt sicherlich zum Teil an den als wenig transparent emp-fundenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Durch klare gesetzliche Regelungen zumInvestitionsschutz sowie durch den Abbau von Investitionsbeschränkungen muss vonden Investitionsländern selbst noch weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden.

Die Terroranschläge 2001 führten wegen der Herkunft einiger Täter in der Golfregionzu besonderer Betroffenheit und Verunsicherung. Direkte wirtschaftliche Auswirkun-gen sind in den Sektoren Luftverkehr und Tourismus zu verzeichnen. Schon die „Inter-national Aerospace & Airport“ vom 4. bis 8. November 2001 in Dubai, die größte Luft-fahrtausstellung der Region, war weit gehend „Business as usual“. Im Frühjahr 2002werden turnusgemäß die Deutsch-Saudische Wirtschaftskommission in Riad und dieWirtschaftskommission mit den VAE in Abu Dhabi tagen. Insgesamt gilt gerade für dieLänder der Golfregion, dass nur langfristig angelegtes unternehmerisches Engagementzum Erfolg führen und damit einen Beitrag zu Stabilität und Wohlstand erbringen kann.

Hans-Dieter Spohn;Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,

Referat V B 7 Arabischer Raum, Iran

Überblick

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Deutsche Einfuhren aus dem Iran und den Golfstaaten (Mio Euro)

1998 1999 2000 2001 (V)Saudi-Arabien 522,2 615,9 1.109,6 956,9Iran 444,7 471,3 557,8 405,5VAE 184,1 184,2 176,8 190,6Kuwait 72,2 91,0 153,2 38,7Bahrain 40,6 32,3 28,3 25,6Oman 10,6 9,5 9,4 13,9Qatar 6,2 5,7 12,5 4,5Irak1) 70,2 83,0 46,1 0,4Gesamt 1.350,8 1.492,9 2.093,7 1.636,11) 1998: Öllieferungen im Rahmen des UN-Programms „Oil for Food“.(V): Vorläufige Angaben.

Quelle: Statistisches Bundesamt.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Die Nordafrika Mittelost Initiative der deutschen Wirtschaft (NMI)

Die Nordafrika Mittelost Initiative der deutschen Wirtschaft (NMI) wurde im März 1996 vondem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Industrie- und Handelskam-mertag, dem Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, dem Nah- und Mit-telost-Verein,dem Afrika-Verein und dem Bundesverband deutscher Banken gegründet.Siesteht seit dem 1.4.2000 unter der Leitung von Prof. Lederer, dem Vorstandsvorsitzenden derBabcock Borsig AG.

Als Regionalinitiative soll die NMI die Interessen der deutschen Wirtschaft in wichtigenWachstumsregionen der Welt bündeln und gemeinsam vertreten. Ihr geographisches Wir-kungsgebiet reicht von der Türkei bis Pakistan unter Einschluss Nordafrikas und der Golf-staaten. Diese Region erwirtschaftete 1999 ein BIP von über 800 Mrd US$ (zum Vergleich:Süd- und Ostasien,Pazifik:1.900 Mrd US$;Lateinamerika,Karibik:1.716 Mrd.US$),und ihrdurchschnittliches Wirtschaftswachstum lag im Jahr 2000 bei ca.2,5%.Die deutschen Exportein diese Region machten im selben Jahr fast 25 Mrd Euro aus, was etwa 4,2% der deutschenGesamtausfuhren entspricht.

Die Initiative nimmt als wesentliche Aufgabe die Vertretung der Interessen der deutschenWirtschaft gegenüber der Bundesregierung, den europäischen Institutionen und den multi-lateralen Entwicklungshilfeorganisationen wahr.Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit in Formvon Konferenzen und Informationsveranstaltungen vermittelt sie darüber hinaus bessereKenntnisse über Möglichkeiten und Besonderheiten der Zielregion. Neben der Unterstüt-zung durch die deutschen Botschaften und Generalkonsulate wird die Arbeit der NMI in die-ser Region auch von den bilateralen Handelskammern und den Delegierten der deutschenWirtschaft getragen.

Entsprechend der Firmenstruktur in Deutschland, liegt das Schwergewicht der NMI auf denmittelständischen Unternehmen. Den mittlerweile über 150 der Initiative angehörigen Fir-men wird durch Informationen, Kontaktvermittlungen bei Delegationsreisen und durch dieBetreuung von ausländischen Delegationen in Deutschland der Zugang zu den Märkten derRegion erleichtert.Im Zuge der Globalisierung will die NMI auch die Möglichkeiten von Ex-portsteigerungen sowie von Direktinvestitionen – bestehend aus Firmenakquisitionen imRahmen von Privatisierungsprogrammen und Joint Ventures – erschließen. Die Länder-initiative nimmt sich zudem der Wünsche der Zielländer nach verbessertem Marktzugangzur Europäischen Union und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit an. Dadurch sollenbrachliegende Potenziale in dieser Deutschland nahe gelegenen und handelsoffenen Regi-on mobilisiert werden.

Ein weiteres Anliegen der Initiative ist die Sicherstellung einer angemessenen Beteiligungder deutschen Wirtschaft an den Stützungsprogrammen der EU, der Weltbank und der UN-Organisationen zum Aufbau diversifizierter und regionalisierter Wirtschaftsstrukturen sowiezur wirtschaftlichen Flankierung des schwierigen Nahostfriedensprozesses. Dabei misst dieNMI der Stärkung des politischen Engagements der deutschen Wirtschaft in der Region so-wie einer ständigen Anpassung der Mittel zur Außenwirtschaftsförderung eine große Be-deutung bei. Da die Koordination der NMI beim Bundesverband der Deutschen Industrieliegt, kann sie in enger Abstimmung mit der Bundesregierung rasch auf politische Verände-rungen in der Region reagieren.Die einzelnen NMI-Ländergremien sind unter Einbeziehungoffizieller Regierungsstellen für den Erfolg der Initiative unverzichtbar.

Weitere Informationen sind erhältlich bei:Nordafrika Mittelost Initiative der deutschen Wirtschaft (NMI)c/o Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.Ansprechpartner: F. Stefan Winter, Johann-Hinrich Ernst, Dan HoffmannBreite Straße 2910178 BerlinTelefon: 0 30 / 20 28 – 15 21, – 15 57Telefax: 0 30 / 20 28 – 25 21Mail: [email protected]

4 Die Rechtslage in der Region

Im Zuge der Globalisierung und des wachsenden internationalen Wettbewerbs für Aus-landsinvestitionen haben die Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrates (GCC) unddie Islamische Republik Iran erkannt, dass sie die bislang herrschenden Marktzutritts-schranken schrittweise abschaffen und die Rahmenbedingungen für ausländische Inve-storen verbessern müssen.

Unter dem Druck,ihre Märkte zu liberalisieren,sind GCC-Staaten wie Bahrain,Kuwait,Qatar und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bereits Mitte der Neunzigerjahre,Oman im Jahr 2000 der Welthandelsorganisation (WTO) beigetreten und haben sich u.a.verpflichtet, ihre Zollsätze zu senken,ihr Gesellschaftsrecht und Versicherungswesen zureformieren und die gewerblichen Schutzrechte zu gewährleisten.Saudi-Arabien ist bis-lang nur WTO-Beitrittskandidat, und der Iran ist weit von einem Beitritt entfernt.Während Kronprinz Abdullah persönlich die Liberalisierung und Entbürokratisierungder saudi-arabischen Wirtschaft vorantreibt, ist die Aufnahme Saudi-Arabiens in dieWTO wegen der noch immer bestehenden Rechtsunsicherheit gescheitert. Eine funda-mentale Reform des saudi-arabischen Rechtssystems – sowie deren effektive Umset-zung – und eine Liberalisierung der gesamten Volkswirtschaft wird von Beobachtern alseinzige Chance gesehen, die vom Ölsektor dominierte Wirtschaft weiter zu diversifizie-ren und damit der WTO bis 2005 beizutreten.

Die GCC-Staaten haben im Dezember 2001 beschlossen, die Einführung einer Zoll-union mit einem einheitlichen Außenzollsatz in Höhe von 5% von März 2005 auf Janu-ar 2003 vorzuziehen und bis 2010 eine Währungsunion einzuführen. Damit sollen Han-del und Investitionen innerhalb der GCC-Staaten zunehmen.Jüngste Ereignisse jedoch– Saudi-Arabien hat seine im Januar 2002 vollzogene Zollsenkung bereits im März wie-der rückgängig gemacht und den Zollsatz auf 12% angehoben – können bei anderenGCC-Staaten wie Kuwait und Oman Schule machen und gefährden damit den vorge-sehenen Zeitplan.

Im Januar 2002 hat der Iran auf Empfehlung des Internationalen Währungsfonds eineneinheitlichen offiziellen Wechselkurs von 7.700 IR/US$ eingeführt, was als wichtigerSchritt in Richtung einer wettbewerbsorientierten und transparenten Wirtschaft gese-hen wird. Das reformfreundliche iranische Parlament beabsichtigt mit der Verabschie-dung eines neuen Investitionsgesetztes – trotz des in der Verfassung verankerten Ver-bots einer „Fremdbeherrschung der iranischen Wirtschaft“ – ausländische Investitionenstärker zu fördern. Es hat ferner das Staatsmonopol im Versicherungs- und Bankwesenzu Gunsten der Privatwirtschaft durch eine neue Interpretation der Verfassung aufge-hoben. Allerdings sind die Schutzzölle im Rahmen einer Zollreform erheblich ange-stiegen.

Durch das neue saudi-arabische Investitionsgesetz, das im Juni 2000 in Kraft getretenist,wurden das „Sponsor“-System,welches die lokale Beteiligung vorschreibt,gelockertund alle Wirtschaftsbereiche für Auslandsinvestitionen – mit Ausnahme der Branchen,die ausdrücklich ausgeschlossen worden sind – geöffnet. Erstmals können von Auslän-dern bis zu 100% der Anteile einer saudi-arabischen Projektgesellschaft gehalten wer-den, die wiederum den ausländischen Investor und seine Mitarbeiter sponsert. Mit Er-lass des Investitionsgesetzes sind auch die Steuersätze für Unternehmen mit ausländi-scher Beteiligung um 15% reduziert worden.Derweil plant auch Kuwait,seinen Spitzen-steuersatz von 55% auf 25% zu senken.

Auch der Iran hat durch seine Steuerreform im März 2002 das iranische Steuersystemvereinfacht und die Einkommen- und Körperschaftsteuern von bis zu 54% auf bis zu

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35% bzw.auf einheitlich 25% gesenkt.Damit ist auch die Besteuerung von im Iran nichtansässigen ausländischen Unternehmen verbunden, die für Vertragsarbeiten u.a. in denBereichen Anlagenbau, technische Zusammenarbeit und Ausbildung, Technologie-transfer und Bauaufsicht effektiv nur noch mit 3% besteuert werden. AusländischeRepräsentanzen werden im Iran nur dann besteuert, wenn sie nachgewiesene Einnah-men von Provisionen für den „After-Sales-Service“ oder für erbrachte Dienstleistungenfür andere Unternehmen haben. Bürokostenvorschüsse, die dem Anbahnen und För-dern von Geschäften mit dem Mutterunternehmen dienen, sollen nicht mehr besteuertwerden.

In den VAE und Bahrain ruhen die Steuergesetze noch immer, so dass Unternehmenmomentan weder der Körperschaftsteuer noch sonstigen Steuern unterliegen. AufGrund der wirtschaftlich und politisch stabilen Rahmenbedingungen in den VAE ist ei-ne Änderung dieser Steuerpolitik auf lange Sicht nicht zu erwarten.

Die Zahl der Freihandelszonen in den VAE ist jüngst in den Bereichen E-Business, Me-dien und Finanzen erweitert worden. Alle Freihandelszonen in der Region bieten aus-ländischen Investoren die Möglichkeit,zu 100% eigene Niederlassungen zu gründen undVorteile – wie Zoll- und Steuerfreiheit, Eigentumsschutz, 100-prozentige Repatriierungvon Kapital und Gewinnen – in Anspruch zunehmen.

Das in der Vergangenheit geltende Prinzip der lokalen Beteiligung beginnt langsam zubröckeln.So können ausländische Investoren (natürliche und juristische Personen) heu-te unter gewissen Umständen bis zu 100% Anteile an einer lokalen Kapitalgesellschaft– außerhalb der Freihandelszonen – in den GCC-Staaten (Bahrain, Kuwait, Oman undSaudi-Arabien) erwerben. In Qatar räumt das neue Investitionsgesetz die Möglichkeitein, durch Ministerbeschluss den ausländischen Anteil an Investmentprojekten in aus-drücklich vorgesehenen Bereichen von 49 auf 100% zu erhöhen. Im Iran sind Mehr-heitsbeteiligungen deutscher Investoren von 83% an einer iranischen Gesellschaft undvon 60% an einem börsennotierten Unternehmen genehmigt worden.

Der Erwerb von Grund und Boden ist heute in beschränktem Maße nur in Bahrain, imIran und in Saudi-Arabien erlaubt.Handelsvertretungen sind unverändert in allen Staa-ten der Region fest in lokalen Händen.Lediglich Oman gestattet eine ausländische Min-derheitsbeteiligung von bis zu 49%, wenn die Handelsvertretung von einer omanischenGesellschaft übernommen wird.Das neue irakische Gesetz über die Handelsvertretungvom Oktober 2000 regelt in erster Linie gewerberechtliche Aspekte der Betätigung alsHandelsvertreter.

Dr. Christian Ule und Stefan G. Becker, LL.M.;Coudert Schürmann

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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5 Finanzierungsmöglichkeiten

Deutsche Banken stellen für ihr Engagement im Iran und den Golfstaaten verschiede-ne Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Folgenden wirdals Beispiel das Angebot der Bankgesellschaft Berlin dargestellt.

Die Nachfrage nach Finanzierungen aus dem Nahen Osten variiert auf Grund der gro-ßen regionalen Unterschiede sowie der unterschiedlichen Wirtschaftskraft der jeweili-gen Länder sehr stark. Ebenso ist eine Vielzahl nationaler Besonderheiten und rechtli-cher Regelungen zu beachten.Vielfach sind Finanzierungen auch erst mit Deckung ei-ner staatlichen Exportkreditversicherung (ECA, Export Credit Agency) möglich.

5.1 Kurzfristige Absicherungsmöglichkeiten (Akkreditive)

Als kurzfristige Absicherungsmöglichkeiten bezeichnet man im Außenhandel unter an-derem Instrumente wie das bestätigte und unbestätigte Akkreditiv, Zahlungsgarantienmit und ohne Rückhaftung einer Bank sowie gezogene Wechsel und Solawechsel mitund ohne Bankaval.

Akkreditive haben sich z.B. als Sicherungsinstrument im internationalen Handel seitJahrzehnten bewährt. Durch die Akkreditiveröffnung geht die ausländische Bank imAuftrag des Importeurs ein Zahlungsversprechen gegenüber dem Exporteur ein. DieZahlungsverpflichtung der Auslandsbank gewährt jedoch keine vollkommene Sicher-heit der Zahlung, da die politischen Risiken (z.B. Konvertierungs-,Transfer-, Zahlungs-und Moratoriumsrisiko) sowie das wirtschaftliche Risiko der ausländischen Geschäfts-bank bestehen bleiben.

Zur Ausschaltung derartiger Auslandsrisiken übernimmt die Bankgesellschaft BerlinAG bei ausgewählten Bankadressen im Rahmen einer Akkreditivbestätigung eine eige-ne Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Akkreditivbegünstigten. Für den Begünstig-ten eines Akkreditivs ist es wichtig zu wissen, dass nur gegen absolut akkreditivkonfor-me Dokumente bezahlt werden kann und dass die Bank allein auf Grund der Dokumen-te zu entscheiden hat, ob eine Zahlung geleistet werden kann. Für die Beurteilung derKonformität der Dokumente gelten die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche fürDokumenten-Akkreditive“ (ERA) der Internationalen Handelskammer in Paris.

Neben Ankaufszusagen oder Bestätigungen von Sichtakkreditiven werden durch dieBankgesellschaft Berlin auch Nachsichtsakkreditive bestätigt,abhängig vom politischenRisiko des jeweiligen Landes und vom wirtschaftlichen Risiko des Importeurs bzw. desSicherheitengebers sowie von der Laufzeit. Auch die Übernahme einer Garantiever-pflichtung der Bankgesellschaft Berlin unter Auftrag und Rückhaftung von der Bank-gesellschaft anerkannter Banken der Region ist möglich.

5.2 Regressloser Ankauf von Exportforderungen (Forfaitierung)

Grundlage einer Forfaitierung ist die Gewährung eines Zahlungszieles durch den Ex-porteur an den Importeur. Nach vertragsgemäßer Lieferung entsteht eine abstrakteZahlungsforderung, die durch den Forfaiteur (z.B. die Bankgesellschaft Berlin AG) an-gekauft wird.

Durch eine Forfaitierung wird ein Exportgeschäft, das auf der Basis eines Lieferanten-kredites entstanden ist, in einen Barverkauf umgewandelt. Dadurch wird die Bilanz des

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Exporteurs entlastet, und das politische und wirtschaftliche Risiko des forfaitierten Ge-schäfts gehen auf die Bank über. Ein weiterer Vorteil der Forfaitierung ist die Über-nahme des kompletten Verwaltungsaufwandes einschließlich des Inkassovorgangesdurch den Forfaiteur.Für den rechtlichen Bestand der Forderung sowie die Echtheit dervorgelegten Dokumente und die Erfüllung des Liefervertrages haftet der Lieferantnatürlich weiterhin.

In der Regel werden bei Forfaitierungen Forderungen aus Akkreditiven mit einer Nach-sichtperiode,Garantien oder Wechsel (Solawechsel oder gezogene Wechsel) angekauft.Im Allgemeinen müssen die Forderungen durch Sicherheiten einer erstklassigen Bankim Land des Importeurs unterlegt sein, d.h. entweder durch ein Aval bei Wechseln bzw.eine Zahlungsgarantie oder ein Nachsichtakkreditiv bei Buchforderungen.Sollte bei ei-ner Forfaitierung keine Banksicherheit gestellt werden, ist der regresslose Ankauf derForderung mit Absicherung einer staatlichen oder privaten Versicherung möglich.

Die Bankgesellschaft Berlin AG kauft Forderungen von Banken aus dem Oman, denVereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait, Qatar, Bahrain und Saudi-Arabien aus han-delsbezogenen Akkreditiven,Wechseln und Garantien regresslos an.

Forfaitierungen im Iran-Geschäft sind nur soweit möglich, wie die iranischen BankenNachsichtakkreditive eröffnen.

Für den Irak gibt es gegenwärtig keine Forfaitierungsmöglichkeiten.

Um dem Exporteur eine feste Kalkulationsgrundlage für die Angebotsgestaltung an-zubieten, ist die Bankgesellschaft Berlin gern bereit, frühzeitig indikative oder verbind-liche Forfaitierungsofferten abzugeben. Die Forfaitierungskosten setzen sich aus denKosten der Geldbeschaffung am Markt zuzüglich eines Aufschlags,der die Einschätzungdes Schuldners, des Garanten und des Landes widerspiegelt, zusammen. Diese Kostenträgt üblicherweise der Exporteur, sie können jedoch dem Importeur als Käuferzinsenberechnet werden.Auf Wunsch erstellt die Bankgesellschaft dem Exporteur vorab eineindikative Kalkulation der mit dem Importeur zu vereinbarenden Käuferzinsen, so dasssich die Forfaitierung für den Exporteur kostenneutral darstellt.

5.3 Bestellerkreditfinanzierungen für Investitionsgüterlieferungen

Im Allgemeinen versteht man unter einem Bestellerkredit die direkte Gewährung ei-nes Kredites durch eine Bank an einen ausländischen Importeur (Besteller) zu Gunstendes deutschen Exporteurs (Lieferant),wobei als direkter Kreditnehmer in der Regel dieHausbank des Bestellers oder eine staatliche Stelle im Land des Importeurs auftreten.Bestellerkredite sind zweckgebunden, d.h., der Kredit dient ausschließlich zur Bezah-lung des vereinbarten Kaufpreises; aus diesem Grund spricht man auch von gebunde-nen Finanzkrediten. Gebundene Finanzkredite bieten sich vor allem für die Finanzie-rung von Anlagen und Investitionsgütern an.

Die Auszahlung der Mittel aus einem Bestellerkredit erfolgt pro rata Lieferung/Leistungdirekt an den Exporteur – in der Regel unter einem Dokumentenakkreditiv,das von derAuslandsbank zu Gunsten des Exporteurs eröffnet wird, oder unter einem Dokumen-tenprüfungsauftrag. Nach Auszahlung geht das Kreditrisiko an die BankgesellschaftBerlin AG als finanzierende Bank über.

Im Iran ist ein Bestellerkredit im Zusammenhang mit einer gedeckten Tranche üblich,während in anderen Ländern wie z. B. in Oman, Saudi-Arabien oder den VereinigtenArabischen Emiraten Bestellerkredite kaum nachgefragt werden. Für mittel- bis lang-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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fristige Exportgeschäfte in den Irak stellt Hermes derzeit keine Deckungen zur Verfü-gung.

Beim Hermes-gedeckten Bestellerkredit müssen der Exporteur und der Importeur ei-ne 15-prozentige An- und Zwischenzahlung im Liefervertrag vereinbaren.85% des Auf-tragswertes werden dann durch den Hermes-gedeckten Bestellerkredit dargestellt. DieAn- und/oder Zwischenzahlung sind nach Prüfung im Einzelfall finanzierbar. Die fürden Hermes-gedeckten Kredit vorgesehenen Sicherheiten sind grundsätzlich auch Vor-aussetzung für die Nebenfinanzierung.Die Kosten der Hermes-Deckung sind in der Re-gel vom Exporteur zu tragen.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abwicklung von Bestellerkreditfinanzie-rungen hat die Bankgesellschaft Berlin AG Grundkreditverträge abgeschlossen, unterdenen Einzelkreditverträgen für das jeweilige Exportvorhaben dargestellt werden kön-nen.

Als Gründungsmitglied und Gesellschafter der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH,Frankfurt am Main, kann die Bankgesellschaft Berlin AG Liefergeschäfte ebenfalls beider AKA zur Finanzierung einbringen. Die Finanzierung gestaltet sich ähnlich wie un-ter den Grundverträgen der Bankgesellschaft Berlin, jedoch wird der Einzelkredit vonder AKA auf Rechnung der Bankgesellschaft Berlin AG bereitgestellt.

So hat die AKA unter anderem mit dem Iran einen Rahmenkreditvertrag abgeschlos-sen,der durch die Bank Melli Iran,die Bank Saderat,die Bank Tejarat,die Bank Mellat,die Bank Sepah, die Bank Refah Kargaran, die Bank of Industry and Mines, die BankMaskan, die Bank Keshavarzi und die Export Development Bank of Iran nutzbar ist.

Der Rahmenkreditvertrag beinhaltet Basisdaten der Finanzierung, die dann an dieEinzelgeschäfte angepasst werden.Weitere Verhandlungen sind in diesen Fällen für diejeweiligen Einzelgeschäfte nicht mehr notwendig.

Das Mindestvolumen pro Einzelgeschäft sollte bei der Einbringung unter den Rah-menverträgen 250.000 Euro bzw. das entsprechende US$-Äquivalent betragen, wobeidie Finanzierung in Abhängigkeit von der Auslandsbank entweder in Euro oder auch inUS-Dollar erfolgen kann. Der Kreditnehmer hat die Option eines variablen bzw. Fest-zinssatzes.Die berechneten Zinssätze richten sich nach der aktuellen Marktsituation undwerden bei dieser Finanzierungsform, neben der Bearbeitungsgebühr und der Bereit-stellungsprovision, vom Kreditnehmer getragen.

Neben Geschäften unter den Rahmenkredit- oder Grundverträgen sind Exportge-schäfte aber auch auf der Basis separater Bestellerkredite finanzierbar.

Um die Finanzierbarkeit des jeweilige Exportvorhabens zu klären, sollte die Hausbankschon im Frühstadium der Lieferverhandlungen angesprochen werden.Die Mitarbeiterder Exportfinanzierung der Bankgesellschaft Berlin AG beraten gern, stehen aber auchbei der Formulierung der notwendigen Zahlungsbedingungen im Liefervertrag sowiebei allen die Hermes Kreditversicherungs-AG betreffenden Fragen zur Seite.

5.4 Die Deckungspolitik der Hermes Kreditversicherungs-AG

Saudi-Arabien: Für kurzfristige Geschäfte wird der Importeur nach strenger Bonitäts-prüfung direkt durch Hermes in Deckung genommen, für langfristige Geschäfte ist dieSicherheit einer bonitätsmäßig guten Bank erforderlich. Saudi-Arabien befindet sichderzeit in Entgeltkategorie 3.

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Oman: Deckungsanträge werden im kurz- sowie mittel- und langfristigen Bereich in Ab-hängigkeit von der Bonitätslage des Importeurs getroffen. Oman befindet sich derzeitin Entgeltkategorie 3.

Iran: Geschäfte mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einer Orientierungsgröße biszu 5 Mio Euro werden mit Sicherheiten folgender iranischer Handelsbanken bis zu ei-nem Gesamtobligo i.H.v. 25 Mio Euro je Bank von Hermes in Deckung genommen:

– Bank Melli– Bank Saderat– Bank Sepah– Bank Tejarat– Bank Mellat– Bank Refah Kargaran– Bank Saderat Iran

Die Orientierungsgröße kann bei kurzfristigen Geschäften mit Sicherheiten der BankMarkazi überschritten werden.

Die Erweiterung der Deckungsmöglichkeiten und die Einrichtung eines Plafonds fürdas mittel-/langfristige Geschäft mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio Euro im Jahr2000 neben der Einleitung von mehreren größeren Investitionsvorhaben in den Berei-chen Petrochemie, Stahl und Telekommunikation auf iranischer Seite führten 2001 zueiner starken Nachfrage nach Deckungen bei Hermes. Durch die Gestaltung der be-gleitenden Bestellerkredite als strukturierte Finanzierungen konnten Projekte, die dieOrientierungsgröße von 40 Mio Euro erheblich überschritten haben,außerhalb des Pla-fonds abgesichert werden. Diese strukturierten Elemente haben ebenfalls langfristigeFinanzierungen der betroffenen Anzahlung sowie örtliche Kosten aus diesen Projektenunterstützt. Somit gibt es neben den bisher akzeptierten Sicherheiten der Bank Marka-zi oder des iranischen Wirtschafts- und Finanzministeriums ebenfalls die Möglichkeit,die Rückzahlung des Bestellerkredits durch die Lieferung von Gegenware mit entspre-chender Einrichtung eines Escrow-Accounts außerhalb des Irans, auf den die Erlösefließen, vorzusehen.

Grundsätzlich gilt für die Plafondbelegung ebenfalls das verschärfte Windhundverfah-ren. Der Iran befindet sich derzeit in Entgeltkategorie 4.

Bahrain, Kuwait, Qatar, Vereinigte Arabische Emirate: In diesen Ländern gibt es der-zeit keine Deckungseinschränkungen, Deckungsentscheidungen werden in Abhängig-keit von der Bonität des Schuldners getroffen. Kuwait und die Vereinigten ArabischenEmirate befinden sich in Länderkategorie 2. Bahrain, Qatar und Kuwait in Entgeltka-tegorie 3.

Den Irak – derzeit in Entgeltkategorie 7 eingestuft – nimmt Hermes zurzeit nicht inDeckung.

Für die Übernahme von Deckungen erhebt Hermes ein Entgelt. Um Exporteuren undfinanzierenden Banken eine „schnelle unproblematische Berechnung der Prämie“ zuermöglichen, hat Hermes ein Rechen-Tool im Internet installiert (http://www.hermes-kredit.com/aga/service/Index6.html), das direkt auf den eigenen PC geladen werdenkann.

Bankgesellschaft Berlin AG

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6 Bankensysteme und Finanzmärkte im Überblick

Im Nahen Osten befinden sich die Finanzmärkte in einem grundlegenden Prozess derLiberalisierung. Sowohl der Ausbau der örtlichen Industrie und Infrastruktur als auchdie eingeleiteten Privatisierungsmaßnahmen benötigen Kapital,das nicht ausschließlichin den lokalen Finanzmärkten aufgebracht werden kann. Mit einer – wenn auch lang-sam – voranschreitenden Öffnung der Märkte der Region nimmt auch der Wettbe-werbsdruck auf den Bankensektor zu.Daher unternehmen Regierungen verschiedenerLänder der Region seit geraumer Zeit Anstrengungen, den Finanzsektor für den inter-nationalen Wettbewerb fit zu machen, u.a. durch die Förderung von Fusionen lokalerBanken.

Bei der Umsetzung der Liberalisierungsmaßnahmen bestehen von Land zu Land er-hebliche Unterschiede. In den Golfstaaten existieren weiterhin protektionistische Ten-denzen im Hinblick auf die Öffnung des Bankenmarktes für ausländische Mitbewerber.Nach wie vor sind die Wertpapierbörsen der Region ausländischen Anlegern nicht un-eingeschränkt zugänglich. Bis diese Börsen weltweit eine der volkswirtschaftlichen Be-deutung der Länder entsprechende Rolle spielen werden, dürfte noch einige Zeit ver-gehen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Bankensysteme und Finanzsysteme in denGolfstaaten und im Iran sowie Ausführungen zu den Grundsätzen des „Islamic Ban-king“, einer alternativen, den Vorschriften des Korans entsprechenden Finanzierungs-variante.

Bahrain

Bahrain ist ein wichtiges Finanzdienstleistungszentrum des Mittleren Ostens.Auf Grundder Bestrebungen der Regierung, die Diversifizierung der Gesamtwirtschaft voranzu-treiben, wurden in den letzten Jahren die investitionspolitischen Rahmenbedingungenverbessert, um den Markt insbesondere für internationale Investoren attraktiv zu ma-chen.

Die 1973 gegründete Zentralbank Bahrain Monetary Agency (BMA) löste das BahrainCurrency Board ab und verfolgt seither die zunehmende Internationalisierung des Fi-nanzplatzes Bahrain. Die BMA ist als unabhängige Einrichtung für die Wahrung derGeldwertstabilität, die Organisation und Kontrolle des Bankensystems sowie die Ent-wicklung des nationalen Finanzmarktes zuständig.Ein Zentralbankgesetz regelt u.a.Li-zenzvergaben,die Definition von Finanzgeschäften, Insolvenzindikatoren sowie Anfor-derungen an die Kapitalbasis und an die Reservepflicht von Finanzinstituten.Das Instru-mentarium der BMA entspricht internationalen Standards. Im November 1993 führtedie BMA ein Einlagensicherungssystem (Deposit Protection Scheme) zum Schutz vonKleinanlegern und Investoren ein, dem alle lokalen Geschäftsbanken angeschlossensind.

Das Bankensystem in Bahrain untergliedert sich in Geschäftsbanken (21), Offshore-Banken (47) und Investmentbanken(32).Der grundlegende Unterschied zwischen Off-shore- und Geschäftsbanken besteht darin, dass die Offshore-Banken ohne die aus-drückliche Erlaubnis der BMA keine Geschäftsbeziehungen zu bahrainischen Einwoh-nern oder Unternehmen unterhalten dürfen. Vier der insgesamt 21 Geschäftsbankensind lokale Banken. Dazu gehören insbesondere die Bank of Bahrain and Kuwait unddie National Bank of Bahrain. Die Anzahl der Offshore-Banken hat sich seit 1984 von74 auf 47 reduziert. Hauptursache für diese Entwicklung ist der Rückgang der Finanz-

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transaktionen mit Saudi-Arabien, da zunehmend eigenes Finanz-Know-how aufgebautwurde. Zu den bedeutendsten Offshore-Banken zählen die Arab Banking Corporationund die Gulf International Bank.

Die im Juni 1989 in Bahrain eröffnete Bahrain Stock Exchange (BSE) gilt als einer derfortschrittlichsten Aktienmärkte im Nahen Osten. Die BSE hat eine Marktkapitalisie-rung von 8 Mrd US$,es sind derzeit 41 Unternehmen notiert.Um einen regionalen Ver-bund der Aktienmärkte am Golf voranzutreiben, wurden seit 1995 „Cross-Listing-Agreements“ mit der ägyptischen, jordanischen, kuwaitischen sowie der omanischenBörse abgeschlossen.

Irak

Der irakische Bankenmarkt ist durch eine geringe Anzahl von Anbietern gekennzeich-net.Bis 1988 bestanden neben der Zentralbank nur zwei weitere Finanzinstitute,die Ra-fidain Bank und die Rasheed Bank.In den Folgejahren wurden weitere vier Banken zu-gelassen,deren Kapital zum Teil von öffentlichen und zum Teil von privaten Aktionärenbereitgestellt wurde.Dazu gehören die Socialist Bank,die Dijlah (Tigris) Bank,die IraqiCommercial Bank und die Baghdad Bank.

Wegen des gegenüber dem Irak bestehenden UN-Embargos sind Geldtransfers nur un-ter bestimmten Bedingungen möglich.

Iran

Die Bank Markazi hat als Zentralbank einen weit reichenden Einfluss. Sie vertritt denIran in allen finanziellen Angelegenheiten im Ausland und reguliert das Bankensystem.

Der iranische Bankensektor unterliegt einer starken staatlichen Kontrolle und umfasstelf staatliche Kreditinstitute (sechs kommerzielle Banken,vier Spezialbanken sowie dieZentralbank).Bank Markazi, in ihrer Funktion als Zentralbank,Bank Mellat,Bank Mel-li, Bank Saderat, Bank Sepah und Bank Tejarat zählen zu den wichtigsten staatlichenKreditinstituten. Private Banken sind erst seit dem Jahr 2000 durch ein Gesetz zur Pri-vatisierung des Bankensektors zugelassen. Ausländischen Banken ist es nicht erlaubt,Niederlassungen im Iran zu eröffnen.Das im März 1984 in Kraft getretene „Interest FreeBanking Law“ bindet die Kreditinstitute an die Regeln des „Islamic Banking“.

Im Jahr 2002 wird der Iran mit einer Euro-Anleihe erstmals seit 1979 auf den interna-tionalen Kapitalmarkt zurückkehren.

Die Teheraner Stock Exchange (TSE) wurde 1968 eröffnet.Nach einer zwischenzeitlichschwierigen Periode wurde in den letzten Jahren die Entwicklung des iranischen Akti-enmarktes wieder forciert. Einen positiven Effekt hatten dabei u.a. die Privatisierungs-programme,festgelegt im dritten Fünfjahresplan.Die Börse konnte seit Mitte der Neun-zigerjahre eine Vielzahl neu notierter staatlicher und halbstaatlicher Institute verzeich-nen. Dies führte zu einem Anstieg der Marktkapitalisierung auf 20 Mrd US$. Momen-tan werden etwa 300 Unternehmen an der Börse in Teheran gehandelt.Ausländer haltenmomentan einen geringen Anteil von etwa 4% der gesamten gehandelten Aktien.

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Kuwait

Die Entwicklung des kuwaitischen Finanzmarktes wurde wesentlich durch den Golf-krieg Anfang der Neunzigerjahre beeinflusst. Nach der finanziellen Erholung des Lan-des und der Beseitigung der Folgen der irakischen Besetzung hat sich der Bankensek-tor wieder stabilisiert.

Die Reglementierung des Bankensystems basiert auf dem Bankengesetz von 1968. DieCentral Bank of Kuwait und ihr Vorsitzender haben einen großen Einfluss auf ökono-mische und finanzielle Entscheidungen des Landes.Trotzdem wurde der seit Mitte derAchtzigerjahre angestrebte Fusionstrend im Bankenmarkt weder durch Vorschriftenüber Mindestanforderungen an die Kapitalbasis noch durch finanzielle Vergünstigun-gen forciert, so dass bisher eine Konzentration der Anbieter von Finanzdienstleistungenausgeblieben ist.

Das Bankensystem umfasst derzeit acht Geschäftsbanken einschließlich einer islami-schen Bank und zwei Spezialbanken.Ausländischen Banken ist es derzeit noch nicht er-laubt, in Kuwait zu operieren. Zu den vier großen Geschäftsbanken werden die BurganBank, die Commercial Bank of Kuwait, die Gulf Bank sowie die größte, die NationalBank of Kuwait,gezählt.Alle Finanzinstitute befinden sich in kuwaitischem Besitz.Auchdurch das 2000 in Kraft getretene Gesetz,das ausländischen Investoren eine Beteiligungan lokalen Banken von bis zu 40% ermöglicht, haben sich die Eigentumsstrukturen bis-her nicht verändert. Das Kuwait Finance House (KFH) ist das einzige islamische Kre-ditinstitut in Kuwait und unterliegt nicht der Aufsicht der Zentralbank. Es besitzt eineMonopolstellung im Bereich des Retail-Bankings und als Anbieter von „islamischen“Finanzdienstleistungen. Die zwei Spezialbanken spielen nur eine untergeordnete Rolleim kuwaitischen Finanzsystem.

Der Aktienmarkt in Kuwait hat seine Wurzeln in der 1982 zusammengebrochenen in-offiziellen Börse Souq al Manakh. Mit dem Ende des Golfkrieges erfolgte im Septem-ber 1992 eine Wiederbelebung der Handelsaktivitäten.Kuwait ist der drittgrößte Marktdes Nahen Ostens nach Saudi-Arabien und Ägypten. Mehr als 90 kuwaitische und eineVielzahl von weiteren Unternehmen der GCC-Region sind an der Kuwait StockExchange (KSE) notiert.An einem Tag werden durchschnittlich 15 Mio Aktien mit ei-nem Handelsvolumen von 4 Mio KD gehandelt. Die Marktkapitalisierung liegt bei 26Mrd US$. Seit Mai 2000 können Ausländer Anteile an kuwaitischen Unternehmen er-werben, die an der Börse in Kuwait notiert sind.

Oman

Der omanische Bankenmarkt umfasst 16 Banken, von denen sieben inländische undneun Niederlassungen ausländischer Banken sind. Das kommerzielle Auslandsgeschäftdecken mit etwa 80% die sieben omanischen Geschäftsbanken und die HSBC BankMiddle East ab. Die Zahl der Lokalbanken reduzierte sich seit Anfang der Neunziger-jahre im Zuge eines Konzentrationsprozesses. Die größten Banken sind die Bank Mus-cat und die National Bank of Oman.Vier spezialisierte Finanzinstitute vergeben Nied-rigzinsdarlehen, um private Investitionen im Dienstleistungs- und Landwirtschaftssek-tor zu unterstützen sowie um Industrieentwicklung und Wohnungsbau zu fördern. DasVertrauen der Öffentlichkeit in die omanischen Banken wird durch die strengen ge-setzlichen Vorschriften zur Einlagensicherung gestärkt.

Das Bankensystem wird von der Zentralbank Omans, die zu den kompetentesten desNahen Ostens zählt, reguliert.Die Zentralbank kommt ihrer Aufsichtsfunktion effizientnach. So sorgten strengere Vorschriften hinsichtlich der Abschreibung von Not leiden-

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Islamic Banking

Gemäß der Scharia, eines Systems von aus dem Koran abgeleiteten Rechtsvor-schriften, ist es Muslimen grundsätzlich verboten,Zinsen (riba) zu nehmen.Deshalbsind Geldanlagen, deren Erlös durch einen Zinssatz festgelegt ist, im Islamic Ban-king grundsätzlich nicht möglich: Der Koran fordert eine Beteiligung des Anlegerswie des Unternehmers am Geschäftsrisiko (Gewinn-und-Verlust-Prinzip). Außer-dem sind bei sämtlichen Finanztransaktionen Waren, die im islamischen Glaubenverboten sind,ausgeschlossen (z.B.sind Handelsfinanzierungen von Schweinefleischoder die Finanzierung einer Brauerei grundsätzlich nicht möglich). Die genanntenSchlüsselprinzipien grenzen einen Großteil herkömmlicher Bankgeschäfte völligaus. Daher hat sich eine Reihe religiös zulässiger islamischer Finanzprodukte eta-bliert:

1. Musharaka„Musharaka“ entspricht einem Joint Venture, in dem die Bank und der Kundegemeinsam in eine Unternehmung investieren, wobei die Gewinnbeteiligungs-rate zuvor festgelegt wird.Verluste werden im Verhältnis der Kapitalanteile ge-tragen. Direkte Kapitalbeteiligungen, wie z.B. Aktien, fallen ebenfalls in dieseKategorie,da der Kapitalgeber durch Kursveränderungen und Dividende direktam Gewinn oder Verlust der Unternehmung partizipiert.

2. MudabaraVertrag zwischen zwei Parteien (Bank und Kapitalnehmer) über eine Kapital-überlassungsdauer in genau definierter Höhe. Gewinne, die der Kapitalnehmeraus seiner Investition erzielt,werden in einem vorher festgelegten Verhältnis auf-geteilt, Verluste werden ausschließlich von der Bank in Höhe des eingezahltenKapitals getragen.Der Unternehmer erhält für seine Tätigkeit in diesem Fall kei-ne Vergütung. Die Finanzierung erfolgt auf dem Vertrauensprinzip (amana).

3. Murabaha„Murabaha“ entspricht einer Handelsfinanzierung. Auf Wunsch des Kundenkauft die Bank eine Ware, die mit einem vorher festgelegten Preisaufschlag anden Kunden weiterveräußert wird.

4. Ijara„Ijara“ entspricht grundsätzlich einem Leasingvertrag, in dem die Bank demKunden Betriebsmittel gegen Zahlung einer vorher festgelegten Nutzungsge-bühr zur Verfügung stellt. Analog gibt es auch die Möglichkeit eines Mietkaufs(Ijara wa Iqtina).

Bis auf den Iran und Pakistan, die den Anspruch erheben, ihre Finanzinfrastrukturausschließlich nach islamischen Prinzipien gestaltet zu haben, agieren in den meis-ten Ländern des Nahen Ostens entweder gar keine oder nur vereinzelt islamischeBanken in Ergänzung zu zinstragenden Kreditinstituten. Vor allem für Privatkun-den und in der lokalen Geschäftswelt ist Islamic Banking eine Frage der religiösenIdentität und des Standings. Im kommerziellen Bereich arbeiten europäische Ge-schäftsbanken mit islamischen Banken – wie auch sonst mit anderen Banken vor Ort– in der Regel problemlos zusammen, da sich hier die Frage der Zinslosigkeit nichtstellt. Die Aufsicht über die islamischen Institute wird in den meisten Ländern vonder jeweiligen Zentralbank ausgeübt. Eine Ausnahme stellt u.a. noch Kuwait dar.Dort erfolgt die Kontrolle durch das Handelsministerium.

den Krediten 1999 für die umgehende Bereinigung der Kreditportfolios aller Ge-schäftsbanken. Kontrolliert werden auch die Aktienkäufe der Finanzinstitute an deromanischen Börse. Die Zentralbank hat einen sehr großen Einfluss auf die omanischenGeschäftsbanken und drängt insbesondere die kleinen omanischen Banken, sich unter-einander zu größeren Instituten zusammenzuschließen, um im internationalen MarktBestand zu haben Aktuellstes Beispiel ist der Zusammenschluss der Bank Muscat mitder Industrial Bank of Oman.

Der 1988 gegründete Muscat Securities Market (MSM) ist als der liberalisierteste undoffenste Aktienmarkt in den Golfstaaten bekannt. Im Zuge eines nun abgeschlossenenIntegrationsprozesses erfolgt die gemeinsame Notierung mit den Börsen in Kuwait undBahrain. Die Wertpapierbörse Omans unterliegt als erste Börse am Golf der Aufsichteines unabhängigen Gremiums, der omanischen Kapitalmarktbehörde. Diese erläsststrenge Vorschriften bezüglich Untreue und Insiderhandel. Notierte Firmen sind zurAufstellung ihrer Jahresberichte nach internationalen Rechnungslegungsstandards(IAS) verpflichtet.Im Januar 2000 trat ein neues Kapitalmarktgesetz in Kraft.Am MSMsind derzeit 139 Unternehmen notiert.121 Unternehmen sind offen für ausländische In-vestoren, wobei Ölgesellschaften ausgenommen sind. Den Schwerpunkt der Aktien-werte bilden Banken und Investmentgesellschaften mit 57% der Kapitalisierung und75% des Handelsumsatzes. Steuern auf Dividenden oder Kursgewinne fallen bei Trans-aktionen am MSM grundsätzlich nicht an. Es bestehen keinerlei Beschränkungen hin-sichtlich der Repatriierung von Gewinnen.Durch die weitere Privatisierung von Staats-betrieben,den sukzessiven Abbau der Hindernisse für ausländische Kapitalexporte unddie Erleichterung des Börsengangs für private Gesellschaften soll der Ausbau des Ak-tienmarktes weiter forciert werden.

Qatar

Der qatarische Finanzsektor ist im Verhältnis zu den übrigen Finanzmärkten der Golf-region eher klein und beschränkt sich hauptsächlich auf die Abwicklung des Inlandsge-schäftes. Der lokale Bankenmarkt wird im Wesentlichen von einer Geschäftsbank, derQatar National Bank, dominiert, die etwa 50% des gesamten Finanzmarktes abdecktund auch den Großteil der staatlichen Bankgeschäfte abwickelt.

Die Aufsicht über das qatarische Bankensystem übt die Qatar Central Bank aus,die 1993aus der Qatar Monetary Agency hervorging. Neben der Aufgabe als Emissionsinstitutfür Banknoten und Münzen übernimmt sie die Organisation und Kontrolle der Banken.Ein 1998 in Kraft getretenes Gesetz erlaubt der Qatar Central Bank die Ausgabe vonTreasury Bills und Bonds, um ein weiteres Instrumentarium der Geldmengenkontrolleeinsetzen zu können.Auf Grund der festen Dollarbindung des Qatari-Rial bestehen kei-ne Regulierungsmöglichkeiten über die Festlegung des Wechselkurses.

Der Bankenmarkt besteht aus sieben lokalen Geschäftsbanken und acht Niederlassun-gen ausländischer Banken. Zu den lokalen Geschäftsbanken gehören neben den vierkommerziellen Banken (Qatar National Bank, Doha Bank, Commercial Bank of Qa-tar, Al-Ahli Bank of Qatar) die zwei islamischen Banken (Qatar Islamic Bank, QatarInternational Islamic Bank) sowie die staatliche Qatar Industrial Development Bank.Die Hongkong & Shanghai Banking Corporation (HSBC) ist die größte ausländischeGeschäftsbank, gefolgt von der Arab Bank und der Banque Paribas.

Nach zweijähriger Vorbereitungszeit ist im Mai 1997 der Doha Securities Market (DSM)als offizielle Wertpapierbörse Qatars eröffnet worden. Dort werden derzeit die Aktienvon 22 notierten Unternehmen mit einer Kapitalisierung von 5,7 Mrd US$ gehandelt.Neben einheimischen Investoren können auch Einwohner der GCC-Länder Wertpa-

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piere bis zu 25% der gelisteten Unternehmen erwerben. Ausländischen Investoren istderzeit lediglich der Kauf von Qatar Telecom gestattet.Eine weitere Öffnung des Mark-tes für ausländische Investoren ist in Planung.

Saudi-Arabien

Die Entwicklung des Bankensektors ist stark an das saudi-arabische Wirtschaftswachs-tum gekoppelt. Insbesondere während der Ölkrise Mitte der Achtzigerjahre hatten vie-le Banken auf Grund des enormen Abschreibungs- und WertberichtigungsbedarfesSchwierigkeiten.Die derzeitige Situation der Finanzinstitute ist stabil.Dies resultiert auseiner höheren Qualifikation des Managements, einer stärkeren Kapitalisierung und ei-nem risikoadäquaten Pricing von Kundengeschäften.

Die 1952 gegründete Zentralbank,die Saudi Arabian Monetary Agency (SAMA),ist dieBank der Regierung, sie überwacht und reguliert die Geschäftsbanken, verwaltet dassaudi-arabische Staatsvermögen im Ausland, übt die Geldpolitik des Königreichs ausund emittiert die Landeswährung, den Saudi-Rial. Die SAMA ist auch für die Regulie-rung und den Betrieb der saudi-arabischen Börse zuständig. Die Regulierung des Ban-kensystems durch die SAMA erfolgt unter dem Banking Control Law von 1966.Die SA-MA überwacht die Liquidität,die Zahlungsfähigkeit und den Bankbetrieb der zehn ein-heimischen Banken und eines ausländischen Instituts (Gulf International Bank; GIB,Bahrain).Seit 1980 wurden außer an die Al-Rajhi Banking and Investment Corporationkeine Banklizenzen mehr vergeben, obwohl sich zwei lokale islamische Finanzinstitu-tionen intensiv darum bemüht haben. Grundsätzlich kann die Politik der SAMA als li-beral bezeichnet werden. Jedoch ist es ausländischen Banken nicht erlaubt, Niederlas-sungen oder Repräsentanzen im Königreich Saudi-Arabien zu unterhalten.Auf Grundeines Regierungsbeschlusses von 1976 müssen alle Finanzinstitute im saudi-arabischenMehrheitsbesitz stehen. Der ausländische Anteil darf maximal 40% betragen.

Derzeit gibt es in Saudi-Arabien zehn einheimische Geschäftsbanken und eine auslän-dische Bank. Drei davon befinden sich zu 100% im saudi-arabischen Eigentum, die Na-tional Commercial Bank, die Riyad Bank und die Al-Rajhi Banking and InvestmentCorporation.Die verbleibenden acht Finanzinstitute sind Joint-Venture-Banken.Nebendiesen Geschäftsbanken existieren noch fünf staatliche Spezialbanken, die Kreditfazi-litäten für besondere strategische Projekte, z.B. im Bereich der Förderung der Infra-struktur oder der Landwirtschaft, bereitstellen.

Der Aktienmarkt in Saudi-Arabien ist mit einer Marktkapitalisierung von etwa 70 MrdUS$ der größte im Nahen Osten. Da nach Schätzungen zwischen 25 und 58% des Akti-envolumens durch den Staat und weitere 30% durch wohlhabende Privatanleger ge-halten werden, ist der Handelsumsatz der saudi-arabischen Börse vergleichsweise ge-ring. Derzeit sind nur 75 Gesellschaften an der Börse notiert. Auf Grund der strengenBestimmungen für einen Börsengang ist in der nahen Zukunft auch keine nennenswer-te Expansion zu erwarten. Der Zugang zum saudi-arabischen Aktienmarkt ist be-schränkt.Anleger aus dem Inland und aus den GCC-Staaten dürfen maximal einen An-teil von 25% am Firmenkapital erwerben.Ausländischen Investoren ist der direkte Zu-gang zur Börse verwehrt.

Vereinigte Arabische Emirate

Das Bankensystem der VAE ist das modernste in der Golfregion und entspricht in je-der Hinsicht OECD-Standards. Mittlerweile haben die VAE mit den Bankplätzen AbuDhabi und Dubai dem Emirat Bahrain den Rang des wichtigsten Bankenzentrums im

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Golfraum abgelaufen. In Abu Dhabi und Dubai sind momentan 20 nationale Ge-schäftsbanken sowie zwei Investmentbanken, die Arab Emirates Investment Bank unddie HSBC Financial Services registriert.Abgesehen von diesen Instituten, wird bei denlokalen Banken sonst keine strikte Trennung zwischen Commercial Banking und In-vestmentbanking praktiziert. Darüber hinaus sind 65 ausländische Banken vertreten,darunter 27 Institute mit eigenen Filialen und 38 mit Repräsentanzen. Die Finanz-behörden, speziell in Dubai, versuchen ausländische Banken zu ermutigen, Repräsen-tanzen oder Niederlassungen vor Ort zu eröffnen.

Der Bankenmarkt der VAE wird von der UAE Central Bank mit Sitz in Abu Dhabi re-guliert. Anfang der Neunzigerjahre wurde die Zentralbank auf Grund zweier großerBankenzusammenbrüche – BCCI und Investment- und Brokerhaus NISCORP – neustrukturiert und mit mehr Rechten zur Überwachung und Regulierung des Banken-marktes ausgestattet. Die Bankenaufsicht ist effizient, streng und entspricht OECD-Standards. Seit 1999 ist allen Finanzinstitutionen vorgeschrieben, ihre Jahresabschlüssein Übereinstimmung mit internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS) zu er-stellen.

Der Aktienhandel fand in der Vergangenheit über die lokalen Banken und Broker statt.Auf Basis eines im Juni 1999 im Bundeskabinett der VAE beschlossenen Gesetzent-wurfes wurde der Abu Dhabi Securities Market (ADSM) gegründet. An diesem sindderzeit 16 lokale Unternehmen notiert.Lokale Banken sollen als „Market-Maker“ fun-gieren, wodurch der Finanzplatz wesentlich effizienter und transparenter werden soll.Seit März 2000 existiert auch eine Börse in Dubai, an der zurzeit zwölf Unternehmen,davon vier Banken und drei Versicherungen, notiert sind. Die beiden Börsenplätze sindelektronisch miteinander verbunden.Die Marktkapitalisierung ist noch recht gering undwird für das Jahr 1999 mit umgerechnet 26,9 Mrd Euro angegeben.Nach wie vor hat derWertpapiermarkt in den VAE einen informellen Charakter. Ausländische Investorensollen auf absehbare Zeit noch keinen Marktzugang erhalten.

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7 Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen

Grundsätzlich besteht für deutsche Staatsangehörige in allen Golfstaaten eine Visum-pflicht. Dabei muss das Visum für Reisen in den Irak, nach Kuwait und Saudi-Arabienvorher bei der zuständigen Botschaft oder dem Generalkonsulat in Deutschland bean-tragt werden; in Bahrain, Qatar und den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie unterbestimmten Einschränkungen im Iran und Oman kann es auch erst bei der Einreise amFlughafen des jeweiligen Landes erworben werden. Zu beachten ist, dass die meistenLänder Sichtvermerke aus Israel im Reisepass nicht akzeptieren und gegebenenfalls dieEinreise verweigern. Es empfiehlt sich daher, gegebenfalls einen Zweitpass zu beantra-gen. In allen arabischen Staaten sind die islamischen Gesetze sowie die moralischenWertvorstellungen auch von Ausländern streng einzuhalten.Auf jeden Fall sollten recht-zeitig vor der Einreise das Auswärtige Amt und die zuständige Botschaft in Deutschlandkontaktiert und Reisempfehlungen der Behörden berücksichtigt werden. Auch emp-fiehlt sich,engen Kontakt mit dem Reiseveranstalter oder dem Geschäftspartner zu hal-ten. Das Auswärtige Amt rät derzeit lediglich von einer Einreise in den Irak ab.

Bahrain

Deutsche Staatsangehörige benötigen bei ihrer Einreise ein Visum. Die Art des Visumswird dabei von dem Aufenthaltszweck und der -dauer bestimmt. Ein Touristenvisumkann gegen Vorlage eines gültigen Reisepasses und eines Rückflugtickets am interna-tionalen Flughafen in Bahrain oder am König-Fahad-Causeway erworben werden. Esberechtigt zu einem Aufenthalt von zwei Wochen und kostet 5 BD (etwa 13 Euro). EinVisum für 72 Stunden oder sieben Tage, dessen Hauptzweck beispielsweise ein Ge-schäftsbesuch oder die Teilnahme an Seminaren ist,kostet zwischen 10 BD (72-Stunden-Visum) und 15 BD (7-Tage-Visum). Neben einem gültigen Ausweis muss zudem ein be-stätigtes Ticket für den Rück- oder Weiterflug vorgelegt werden.

Bei einem reinen Geschäftsbesuch muss ein Geschäftsvisum durch den Geschäftspart-ner bei der Einwanderungsbehörde,dem General Directorate of Immigration and Pass-ports, beantragt werden. Es berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen inBahrain und besitzt eine Gültigkeit von sechs Monaten. Zudem kann das Visum mehr-mals benutzt werden. Die Kosten hierfür betragen 42 BD. Um eine Beschäftigung auf-zunehmen,wird nach Vorlage einer Arbeitserlaubnis durch das Arbeitsministerium undeines „No-Objection-Certificate“ von der Einwanderungsbehörde gegen 15 BD ein Be-schäftigungsvisum ausgestellt.

Bei der Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen existieren keine Be-schränkungen.

Irak

Das Auswärtige Amt empfiehlt, nicht dringend erforderliche Reisen in den Irak bis aufWeiteres zurückzustellen.So könnte die Sicherheit der Reisenden,bedingt durch die mi-litärischen Aktionen der USA infolge der Terroranschläge und eventuelle Rückwir-kungen auf die Situation im Nahen Osten,beeinträchtigt werden.Bei einer Einreise wirdder Kontakt zur Deutschen Botschaft in Bagdad (Tel.: 0 09 64 / 1 / 7 19 20 – 37, – 38, – 39)oder hilfsweise der Deutschen Botschaft in Amman (Tel: 0 09 62 / 6 /5 93 – 03 51, – 03 67,– 13 79) empfohlen. Ein erhöhtes Risiko besteht für Reisende auf Grund des unzurei-chenden Rettungswesens und der militärischen Handlungen innerhalb der Flugver-botszonen im Norden und Süden des Landes.

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Für die Einreise in den Irak muss generell ein Visum beantragt werden. Geschäftsleuteund Touristen sind dabei gleichermaßen folgenden Bedingungen unterworfen: Bei derVisumbeantragung muss der Reisepass noch eine Gültigkeit von mindestens sechs Mo-naten aufweisen und darf darüber hinaus keine israelischen Sichtvermerke aufenthal-ten, da sonst die Einreise verweigert wird. Das Visum kostet 62 Euro, hat eine Gültig-keit von drei Monaten ab Ausstellungsdatum und gilt nur zur einmaligen Einreise. Esberechtigt zu einem Aufenthalt von zehn Tagen, der aber vor Ort bei dem zuständigenEinwanderungsministerium (IQAMA) verlängert werden kann. Devisen dürfen unbe-grenzt eingeführt werden, sind aber bei der Ankunft zu deklarieren.Wichtig ist hierbei,dass alle Quittungen über Käufe im Irak aufgehoben werden, um den bei der Ausreiseverbliebenen Devisenbestand erklären zu können.

Die Einreise von Touristen wird von dem irakischen Ministerium für Tourismus erst abmindestens fünf Personen genehmigt. Bei Geschäftsleuten ist ein Einladungsschreibendes Handelsministeriums oder einer anderen staatlichen Institution in Bagdad erfor-derlich, das bei der irakischen Botschaft in Bonn zusammen mit den üblichen Unterla-gen sowie einem Begleitschreiben des deutschen Unternehmens eingereicht werdenmuss.Personen,die ohne offizielle Einladung in den Irak reisen wollen,müssen sich beimGrenzübertritt einem obligatorischen Aidstest unterziehen,für den eine Gebühr von 100US$ erhoben wird.

Es existieren keine Direktflüge von Deutschland in den Irak, vielmehr müssen Reisen-de in Amman oder Damaskus umsteigen und von dort aus nach Bagdad weiterfliegen.Verboten ist das Mitführen von Kameras,Elektrogeräten,Laptops und Mobiltelefonen.

Iran

Besondere Sicherheitshinweise für den Iran gibt das Auswärtige Amt nur für die Pro-vinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie die Grenzgebiete zu Pakistan und Af-ghanistan.Ansonsten ist die allgemeine Sicherheitslage im Iran gut.

Grundsätzlich gilt auch bei der Einreise in den Iran Visumpflicht. Das Visum kann ent-weder bei der iranischen Botschaft in Deutschland oder von den iranischen Verwand-ten, Handelspartnern oder der entsprechenden Organisation unter Vorlage der not-wendigen Unterlagen beim Passamt oder der Visaabteilung des Ministeriums für Aus-wärtige Angelegenheiten beantragt werden. Das Touristenvisum erfordert unter ande-rem einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten sowie eineKopie des Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung. Geschäftsleute habenneben dem Erwerb eines normalen Einreisevisums die Möglichkeit, gegen Bezahlungder Visumgebühren und unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passfotos, der bestätig-ten Flugtickets und eines Begleitschreibens des iranischen Geschäftspartners am irani-schen Flughafen Mehrabad ein Visum für 72 Stunden zu erhalten. Speziell für die Indu-strie- und Freihandelszonen auf der Insel Kish kann ein zweiwöchiges Visum beantragtwerden, das gegebenenfalls auch auf sechs Monate verlängert werden kann. Für eineVerlängerung des Einreise- und Touristenvisums ist das Alien’s Affairs Bureau of LawEnforcement Forces zuständig.

Während die Einfuhr von Devisen in unbegrenzter Höhe erlaubt ist, darf ihre Ausfuhrin Form von Banknoten und Reiseschecks einen Gegenwert von 1.000 US$ nicht über-steigen. Die nationale Währung kann nur bis zu einem Betrag von 200.000 IR ein- undausgeführt werden. Gewissen Restriktionen unterliegen auch Ein- und Ausfuhrgüter.Weitere Informationen dazu können auf der Homepage der iranischen Tourismusorga-nisation unter http://www.irantourism.org/custom/index.htm abgerufen werden.

Überblick

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Kuwait

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Kuwait ein gültiges Visum.Die-ses kann bei der kuwaitischen Botschaft in Berlin oder bei den Behörden in Kuwait be-antragt werden. Die Gebühr für ein Einreisevisum beträgt – abhängig von der Gültig-keitsdauer – derzeit mindestens 40 Euro. Die Gültigkeit kann entweder einen Monat,sechs Monate (Mehrfachvisum) oder ein Jahr (Mehrfachvisum) betragen.

Unbedingt zu beachten ist,dass ohne die Unterstützung eines Hotels,einer privaten Per-son oder einer Firma in Kuwait kein Einreisevisum ausgestellt wird.Hotels übernehmenfür Geschäftsleute oftmals einen kostenlosen Visaservice;für Touristen wird er gegen ei-ne Gebühr angeboten, die in jedem Fall unter den Kosten eines von der Botschaft aus-gestellten Visums liegen.Für dieses Touristenvisum sind Fotokopien der ersten drei Sei-ten des Reisepasses nötig, außerdem muss der Reisepass noch mindestens sechs Mona-te gültig sein. Das Visum ist einen Monat ab der Einreise bzw. maximal drei Monate abder Ausstellung gültig.

Während bei Geschäftleuten eine Einladung der Firma in Kuwait ausreicht, um ein Vi-sum bei der Botschaft ausgestellt zu bekommen, muss bei einem Privatbesuch ein ku-waitischer Staatsbürger ein „No-Objection-Certificate“ beim kuwaitischen Innenminis-terium beantragen und ausstellen lassen. Eine Ausstellung wird grundsätzlich verwei-gert, wenn der Reisepass Sichtvermerke aus Israel beinhaltet.

Bei der Aufnahme einer Beschäftigung erteilt die Konsularabteilung der kuwaitischenBotschaft in Deutschland ein Arbeitsvisum. Hierfür werden unter anderem eine gülti-ge Arbeitserlaubnis aus Kuwait, ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztlichesAttest benötigt. Alle eingereichten Unterlagen, wie z.B.Verträge, Vollmachten, Arzt-bescheinungen, müssen beglaubigt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleischund Schweinefleischprodukten ist verboten.

Oman

Grundsätzlich gilt Oman als sicher.Das Auswärtige Amt empfiehlt Reisenden jedoch,Aus-flüge ins Grenzgebiet zum Jemen,wenn überhaupt,nur mit mehreren Fahrzeugen zu un-ternehmen und nach Anbruch der Dunkelheit möglichst nicht mehr alleine auszugehen.

Um nach Oman einreisen zu können, benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum,das mindestens vier Wochen vor der Einreise bei der Botschaft des Sultanats Oman oderdem Honorargeneralkonsulat in Frankfurt am Main zu beantragen ist. Das Visum be-sitzt eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von höchs-tens drei Wochen. Eine Mehrfacheinreise muss ausdrücklich beantragt werden, was dieKosten für das Visum von 25 auf 50 Euro erhöht. Der Reisepass muss wenigstens einefreie Seite haben und ab Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Touristen können ihr Visum auch über ein Hotel oder einen Reiseveranstalter in Omanbeantragen. Bei Geschäftsleuten kann dies zusätzlich über den omanischen Geschäfts-partner geschehen. Für Touristen und Geschäftsleute besteht darüber hinaus gleicher-maßen die Möglichkeit, bei der Einreise ein Visum zu erhalten. Dieses gilt nur für dieEin- und Wiederausreise über den internationalen Flughafen Seeb und berechtigt zu ei-nem Aufenthalt von maximal 14 Tagen. Da dieses Verfahren bei einigen Fluggesell-schaften noch nicht hinreichend bekannt ist und sich die omanischen Behörden dasRecht vorbehalten,Anträge abzulehnen, ist es ratsamer, sich weiterhin vor dem Reise-antritt ein Visum zu besorgen. Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, insbesonderevon Schweinefleischprodukten, und mehr als einer Flasche Alkoholika, ist verboten.

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Qatar

Die Regierung in Qatar hat ihre Visabestimmungen geändert.Zwar benötigen deutscheStaatsangehörige nach wie vor ein Visum, die vormals hohen Gebühren wurden jedochvon 175 auf 50 QR (ca. 16 Euro) gesenkt. Zudem ist eine Einholung des Visums vor An-tritt der Reise nicht mehr notwendig. Sowohl Touristen- als auch Geschäftsvisa werdenbei der Einreise nach Qatar an allen Grenzstellen und auf dem Flughafen Doha (Ad-Dawhah) ausgestellt. Die Gültigkeit des Touristenvisums beträgt zwei Wochen, wobeieine einmalige Verlängerung um weitere 14 Tage auf Antrag bei der Einwanderungs-behörde in Doha möglich ist. Sie kostet ebenfalls 50 QR. Das Visum berechtigt nur zureinmaligen Einreise.Ein Geschäftsvisum gilt für 14 Tage,kann aber um drei Monate ver-längert werden.Auch hier gilt, dass der Reisepass keinen Sichtvermerk aus Israel bein-halten darf. Er muss zudem über die Gültigkeit des Visums hinaus eine Restgültigkeitvon drei Monaten haben. Die Einfuhr von Alkoholika ist strengstens untersagt.

Saudi-Arabien

Für die Einreise nach Saudi-Arabien ist ein Visum erforderlich,das bei der Konsularab-teilung der Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien in Berlin angefordert werden kann.Ein Visum für Besucher und Geschäftsleute kostet 72 Euro. Geschäftsleute müssen einVisum der Kategorie „Business/Visit“ beantragen. Dieses wird ausschließlich für män-ner und für eine Dauer von zwei Wochen bis maximal drei Monaten ausgestellt. Frauenkönnen nur in Ausnahmefällen ein Visum über das saudi-arabische Außenministeriumbeantragen. Das Visum berechtigt nur zur einmaligen Einreise. Zwingend erforderlichbei einem Geschäftsvisum ist das von der saudi-arabischen Industrie- und Handels-kammer beglaubigte Einladungsschreiben eines saudi-arabischen „Sponsors“. Ein„Sponsor“ ist eine juristische oder natürliche Person saudischer Staatsangehörigkeit,diesich dazu bereit erklärt, einen Ausländer während seines Aufenthalts im Lande zu un-terstützen und die Verantwortung für sein Verhalten sowie seine Aufenthaltskosten zuübernehmen. Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, müssen ein Einschreiben dessaudi-arabischen Arbeitgebers mit der Genehmigung des Außenministeriums, ein Ge-sundheitszeugnis sowie eine Kopie des Qualifikationszeugnisses eingereicht werden.Dadie Einreise innerhalb von vier Wochen ab Erteilung des Visums erfolgen muss, sollteder Antrag erst frühestens vier Wochen vor Reisebeginn gestellt werden. Es bestehenkeine Devisenbeschränkungen. Strengstens verboten ist die Einfuhr von Schweine-fleisch sowie jeglicher Alkoholika. Die Todesstrafe droht bei der Einfuhr von Drogen.

Vereinigte Arabische Emirate

Ein Touristenvisum wird für deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise er-teilt und ist kostenlos.Es ist,beginnend mit dem Einreisetag,30 Tage gültig,kann jedochgegen Zahlung von Gebühren verlängert werden.Bei der Ein- und Ausreise müssen For-mulare dann ausgefüllt werden,wenn der Besucher bisher nicht datenmäßig erfasst wur-de.Visuminhabern ist es nicht erlaubt, entgeltlich oder unentgeltlich in den VAE zu ar-beiten.Wird ein anderer Aufenthaltszweck als ein touristischer angestrebt, so sollte vorder Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE nach anderen Einreiseerforder-nissen gefragt werden. Die Einfuhr von israelischer Währung ist nicht gestattet, anson-sten existieren keinerlei Devisenbeschränkungen.Ein israelischer Stempel im Reisepasskann zu einer Zurückweisung des Reisenden führen.

Iris Fischer;F.A.Z.-Institut

Überblick

33

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

34

8 Basisinformationen im Vergleich

Bahrain Irak Iran Kuwait

Staatsname Königreich Bahrain Republik Irak Islamische Staat KuwaitRepublik Iran

Staatsform Konstitutionelle Präsidialrepublik Islamische EmiratMonarchie Präsidialrepublik (Erbmonarchie)

Hauptstadt Manama Bagdad Teheran Kuwait(Einwohner) (140.000) (4.044.000) (6.759.000) (29.000)

Weitere Städte Al-Muharraq (74.000), Al-Basrah (617.000), Mashhad (1.887.000), As-Salimiyah (Einwohner) Rifa’a (50.000), Al-Mawsil (571.000), Esfahan (1.266.000), (130.000),

Jidd Hafs (45.000) Erbil (334.000), Tabriz (1.191.000), Qalib ash-Shuyukh IAs-Sulaymaniyah Shiraz (1.053.000) (102.000),(279.000) Hawalli (82.000)

Fläche (in qkm) 711 438.317 1.648.000 17.818

Bevölkerungszahl 0,7 23,3 64,7 2,3(in Millionen)

Bevölkerungsdichte 937 52 38 108(Einw./qkm)

BIP je Einwohner 11.750 1.250 1.686 16.457(in US$;2001)

Analphabetenrate 9% (m), 17% (w) 36% (m), 57% (w) 17% (m), 30% (w) 15% (m), 20% (w)

Ethnien Bahrainer, Araber, Araber, Kurden Perser, Aserbaidschaner, Kuwaiter(> 5% der Bevölkerung) Inder, Pakistani Luren und Bachtiaren,

Kurden

Sprache Arabisch, Englisch Arabisch, Kurdisch Persisch, iranische Arabisch, Englisch (weit verbreitet) Minderheitensprachen (Handelssprache)

Religion Muslime Muslime (Schiiten, Muslime Muslime (Schiiten, Sunniten) Sunniten), Christen (Schiiten, Sunniten) (Sunniten, Schiiten)

Währung Bahrain-Dinar (BD), Irak-Dinar (ID), Iran-Rial (IR), Kuwait-Dinar (KD), (Wechselkurs 0,33 BD/Euro 0,27 ID/Euro 4.908 lR/Euro 0,27 KD/EuroStand: Dez. 2001)

Bedeutende Erdöl, Erdgas Erdöl, Erdgas, Erdöl, Erdgas, Zink, Erdöl, ErdgasRohstoffvorkommen Phosphate, Schwefel Blei, Kupfer, Chrom,

Mangan,Eisenerz, Uran, Schwefel, Kohle

Überblick

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Oman Qatar Saudi-Arabien Vereinigte Arabische Emirate

Sultanat Oman Staat Qatar Königreich Saudi-Arabien Vereinigte Arabische Emirate

Sultanat Emirat Islamische Föderation von sieben (absolute Monarchie) absolute Monarchie autonomen Emiraten

Maskat Doha Riad Abu Dhabi (350.000) (392.000) (3.100.000) (928.000)

Suhar (92.000), Ar-Rayyan (165.000), Jiddah (2.046.000), Dubai (674.000), Sur (60.000), Al-Wakrah (34.000) Mekka (966.000), Sharjah (400.000)Nizwa (63.000), Medina (608.000), Rustaq (66.000) Ad-Dammam (482.000)

309.500 11.437 2.240.000 77.700

2,5 0,8 21,1 3,25

8 49 9 36

7.860 23.150 7.920 19.750

20% (m), 38% (w) 20% (m), 17% (w) 16% (m), 33% (w) 26% (m), 21% (w)

Araber, Balutschen, Perser Araber, Inder, Araber, Nomaden, Araber, NomadenPakistaner, Iraner Halbnomaden

Arabisch, iranische und Arabisch, Englisch Arabisch, Englisch Arabisch, Englisch indoarische Sprachen, Englisch (Handelssprache) (Handelssprache)(Handelssprache)

Muslime (Ibaditen, Muslime (Sunniten), Muslime Muslime Sunniten), Hindus Hindus, Christen (Sunniten) (Sunniten, Schiiten)

Omani Rial (OR), Qatari-Rial (QR), Saudi-Rial (SR), Dirham (Dh), 0,34 OR/Euro 3,20 QR/Euro 3,30 SR/Euro 3,24 Dh/Euro

Erdöl, Erdgas, Kupfer, Erdöl, Erdgas Erdöl, Erdgas, Gold, Erdöl, ErdgasAsbest, Chrom, Kalkstein, Kupfer, EisenerzMarmor

36

37

II Länder in der Einzeldarstellung

1 Bahrain

1.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund

Unter den Emiraten des Persischen Golfs ist Bahrain zwar das ärmste – die eigenen Erd-ölvorkommen sind relativ gering –, doch durch eine frühzeitig begonnene Diversifika-tion der Wirtschaft konnte der erreichte Wohlstand zumindest gesichert werden.Die Re-gierung setzt bei ihrer Diversifikationspolitik auf die Ansiedlung von Industrieprojek-ten – die weltweit zweitgrößte Aluminiumschmelze und eine Werft für große Öltankerbestehen bereits – sowie auf den Ausbau des Finanzsektors und des Tourismus.

Für Investoren und Besucher bietet das Land relativ freizügige Verhaltensregeln und ei-ne äußerst liberale Wirtschaftsgesetzgebung.Mit dem 2001 geschaffenen Economic De-velopment Board finden ausländische Investoren eine einzige Anlaufstelle („One-Stop-Shop“). Im Unterschied zu anderen Staaten der Region sind ausländische Beteiligun-gen an bahrainischen Unternehmen in Höhe von bis zu 100% möglich. In Bahrain wer-den bis auf wenige Ausnahmen keine Steuern erhoben,der Außenhandel ist weit gehendliberalisiert.Auf der Rangliste der liberalsten Ökonomien,dem von Hongkong und Sin-gapur angeführten „Index of Economic Freedom“, den die Heritage Foundation jähr-lich zusammenstellt, rangiert Bahrain 2002 auf Platz 15; Deutschland steht auf Rang 20.

Innenpolitik. Seit seinem Amtsantritt im März 1999 verfolgt Hamad ibn Isa Al Khalifaeinen vorsichtigen innenpolitischen Liberalisierungskurs. 2001 hat er die Demokrati-sierung Bahrains einen entscheidenden Schritt vorangebracht: Einem von der Regie-rung vorgelegten politischen Reformprogramm,der Nationalcharta, stimmte die Mehr-heit der Bahrainer in einem im Februar 2001 abgehaltenen Referendum zu. Im Febru-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Staatsorgane des Königreichs Bahrain

Staatsoberhaupt: Hamad ibn Isa Al Khalifa übernahm im März 1999 als Erbe sei-nes inzwischen verstorbenen Vaters Isa ibn Sulman Al Khalifa die Regierungsge-schäfte des Königreichs Bahrain. Seit In-Kraft-Treten der Verfassungsreform imFebruar 2002 ist Bahrain eine konstitutionelle Monarchie, und Hamad ist König.Thronfolger ist sein Sohn Kronprinz Sulman ibn Hamad Al Khalifa.

Regierung: Seit 1971 führt Khalifa ibn Sulman Al Khalifa, der Onkel des derzeiti-gen Königs, als Premierminister die Regierungsgeschäfte. Wie die übrigen Kabi-nettsmitglieder wurde er vom König ernannt und ist diesem gegenüber Rechen-schaft schuldig. Als Aufsichts- und Beratungsgremium der Regierung fungiert einvom König ernannter Konsultativrat. Am 24. Oktober 2004 soll – erstmals seit derParlamentsauflösung 1975 – ein neues Parlament gewählt werden.

Ausgewählte Kabinettsmitglieder (Stand: Januar 2002)

Premierminister Khalifa ibn Sulman Al KhalifaAußenminister Mohammed ibn Mubarak Al KhalifaFinanz- und Wirtschaftsminister Abdallah Hassan Al SaifHandels- und Industrieminister Ali Saleh Abdallah Al SalehErdölminister Isa ibn Ali ibn Hamad Al KhalifaMinister für Transport und Kommunikation Ali ibn Khalifa ibn Salman Al Khalifa

ar 2002 setzte Hamad die Verfassungsreform in Kraft, die das Emirat in eine konstitu-tionelle Monarchie umwandelt und ihn selbst zum König macht.Bahrain nennt sich nun„Königreich Bahrain“.

Bei den für den 9. Mai 2002 und den für den 24. Oktober 2004 angesetzten Lokal- bzw.Parlamentswahlen erhalten Frauen erstmals ein aktives und passives Wahlrecht. Daskünftige Zweikammerparlament soll sich aus einem in freier Wahl bestimmten, 40-köp-figen Nationalrat und dem bereits bestehenden, ebenfalls 40-köpfigen Konsultativrat,dessen Mitglieder der König auch in Zukunft ernennt, zusammensetzen. Zu den Lokal-wahlen im Mai 2002 hatten sich zum Jahresende 2001 bereits sechs Parteien – vier reli-giöse und zwei „liberale“ – registriert.

Hamad ibn Isa Al Khalifa will auch einen Ausgleich zwischen der sunnitischen Minder-heit,der auch die Herrscherfamilie der Al Khalifa angehört,und den Schiiten erreichen,die rund zwei Drittel der Bevölkerung stellen, aber gegenüber den Sunniten politischund wirtschaftlich benachteiligt sind. Dieser Ausgleich ist wichtig für die innere Stabi-lität Bahrains. Die Nationalcharta sieht die rechtliche Gleichstellung aller Bürger ohneRücksicht auf ihr Bekenntnis vor. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Protesteder schiitischen Opposition gegen die unumschränkte Herrschaft der Familie Al Khali-fa gegeben. Mit der Aufnahme schiitischer Bahrainer in die Armee und der Freilassungvon Schiiten,die nach den Unruhen von 1996 und 1997 inhaftiert worden waren,hat Ha-mad Signale des Entgegenkommens an die schiitischen Muslime gesendet. Die Über-windung der Kluft zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen erfordert allerdings ne-ben politischen Zugeständnissen den Abbau der hohen Arbeitslosigkeit, von der vor al-lem die Schiiten betroffen sind.

Außenpolitik. Zur außenpolitischen Stabilisierung trug die friedliche Beilegung des 50Jahre dauernden Grenzkonflikts mit Qatar um einige Inseln im Golf von Bahrain bei.Beide Staaten fügten sich einem Schiedsspruch des Internationalen Gerichtshofes inDen Haag vom März 2001 – eine für die gesamte Region beispielhafte Art der Grenz-konfliktregelung.Bahrain wurde die territoriale Souveränität über die Hawar-Inseln zu-gesprochen, unter denen reiche Erdölvorkommen liegen sollen. Bahrain hat bereits in-ternationale Konzerne damit beauftragt, in diesem Gebiet nach Erdölvorkommen zu su-chen, da die bisher erschlossenen Ölfelder Bahrains in wenigen Jahren versiegen. Qatarund Bahrain hatten bereits 1999 ihre diplomatischen Beziehungen wieder aufgenom-men.Als Symbol des friedlichen Miteinanders soll ab 2005 eine 45 km lange Brücke bei-de Staaten verbinden.Über diese Brücke könnten dann auch Arbeitskräfte von Bahrain,das mit wachsender Arbeitslosigkeit zu kämpfen hat, nach Qatar gelangen, wo der ra-sante Ausbau der Erdgasindustrie zusätzliche Arbeitskräfte verlangt.

Bahrain ist einer der engsten Verbündeten der USA in der arabischen Welt; die US-Amerikaner unterhalten hier eine wichtige Marinebasis. Nach den Terroranschlägen inden USA am 11. September 2001 und während der Bombardierung Afghanistans warBahrain das einzige der sechs Mitglieder im Golfkooperationsrat (GCC), das den USAseine volle Unterstützung zusicherte.

Wirtschaftsstruktur. Mit einem Anteil von 55% erwirtschaftete der Dienstleistungssek-tor im Jahr 2000 einen Großteil des Bruttoinlandsprodukts. Die Industrie und die Bau-wirtschaft trugen zusammen etwa 15% zum BIP bei, die Förderung von Erdöl und Erd-gas weitere 28%.

Die Privatisierung ist bislang nur langsam vorangekommen; zur Verbesserung derStaatseinnahmen ist der Verkauf von Anteilen an Unternehmen des Transport- undEnergiesektors geplant. Unter Einbeziehung der Unternehmen mit staatlicher Beteili-gung liegt der Anteil des Staates am BIP derzeit noch bei rund zwei Dritteln.

Bahrain

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Seit seiner Amtsübernahme verfolgt Hamad ibn Isa Al Khalifa verstärkt die Diversifi-kation der Wirtschaft.Aber nach wie vor ist der Erdöl- und Erdgassektor das Herzstückder bahrainischen Wirtschaft.Fast 60% der Staatseinnahmen sowie zwei Drittel der Ex-porterlöse stammen aus diesem Wirtschaftssektor.Auch die verarbeitende Industrie be-schäftigt sich zumeist mit der Verarbeitung und Nutzung von Erdöl.

Bahrain, das 1932 als erstes Land am Persischen Golf mit der Erdölförderung begann,dürfte auch das erste Land sein, dessen Erdölquellen versiegen. Zurzeit beläuft sich dieFördermenge auf Bahrains einzigem erschlossenen Erdölfeld Awali auf gerade 37.000Barrel/Tag. Bedeutender als die Erdölförderung ist daher die Erdölverarbeitung. DieVerarbeitungskapazität der Raffinerie der Bahrain Petroleum Company (Bapco) be-trägt 248.900 Barrel/Tag. Den Großteil des Rohöls zur Weiterverarbeitung importiertBahrain aus Saudi-Arabien, das 340.000 Barrel/Tag Rohöl nach Bahrain liefert, 140.000Barrel/Tag davon kostenfrei aus dem gemeinsamen Offshorefeld Abu Safa. Zum wei-teren Ausbau der Erdölindustrie hat Bahrain Konzessionen für die Erkundung von Off-shorefeldern vergeben.Neben der seit 1998 laufenden Modernisierung der bestehendenRaffinerie ist eine saudi-arabische Firma mit dem Bau einer zweiten Großraffinerie miteiner Kapazität von 500.000 Barrel/Tag beauftragt; Finanzierungsprobleme haben dieAusführung des Projekts jedoch verzögert.

Um auch in Zukunft international wettbewerbsfähig zu sein, verkündete die Regierungbereits 1998 den Zusammenschluss der Bahrain Petroleum Company (Bapco) und derBahrain National Oil Company (Banoco). Bisher war Banoco für die Erdölförderungund den Vertrieb der durch Bapco raffinierten Produkte zuständig, Bapco allein für dieWeiterverarbeitung von Erdöl. Der Zusammenschluss der beiden Unternehmen sollteim ersten Halbjahr 2002 abgeschlossen sein.

Bahrain will außerdem die Erdgasförderung und -verarbeitung ausbauen,was allerdingsdie Erschließung neuer Offshorefelder voraussetzt.Ansonsten dürfte Bahrain bald aufden Import von Erdgas angewiesen sein,da die gegenwärtige Fördermenge vorwiegendim Land selbst verbraucht wird, der inländische Energiebedarf (vor allem im Zusam-menhang mit der Kapazitätserweiterung der Aluminiumproduktion) aber weiter steigt.Die Produktion und Verarbeitung von Erdgas obliegt der staatlichen Bahrain NationalGas Company (Banagas).

Das wichtigste industrielle Standbein neben der Erdölverarbeitung ist die Aluminium-industrie.Das Unternehmen Aluminium Bahrain (Alba),an dem der bahrainische Staatmit 77%, der saudi-arabische Public Investment Fund mit 20% und die deutsche Grup-pe Breton mit 3% beteiligt sind, ist mit einer Jahresproduktion von über 510.000 Ton-nen die zweitgrößte Aluminiumschmelze der Welt. Mit einer Investition von rund 1,7Mrd US$ soll die Kapazität auf 750.000 Tonnen erweitert werden; Bahrain würde dannüber die größte Aluschmelze der Welt verfügen;derzeit steht die größte mit einer Kapa-zität von 700.000 Tonnen in Kasachstan. Ganz im Sinne der Diversifikation der Wirt-schaft soll die weitere industrielle Entwicklung Bahrains damit vor allem auf der Weiter-verarbeitung von Rohaluminium beruhen.

Eine Wachstumsbranche der letzten Jahre, die Textilindustrie, ist 2001 in eine schwereKrise geraten. Die 21 Firmen beschäftigten rund 11.000 Arbeitnehmer, ein Drittel da-von Bahrainer,vor allem Frauen.Mittlerweile mussten zwei Firmen schließen,eine drit-te wird folgen.Vor allem Firmen aus Südostasien lassen in Bahrain fertigen, um von un-genutzten Importquoten für Kleidung und Textilien in den USA zu profitieren. Dahergehen auch 98% der bahrainischen Bekleidungsexporte Richtung USA. Zur Krise derTextilindustrie hat beigetragen, dass sich die bahrainische Arbeitskraft durch ein neuesLohngesetz um 50% verteuert hat, das den Mindestlohn von 80 auf 120 BD erhöhte.Außerdem ist der Export wegen der geringeren US-Nachfrage um ein Drittel einge-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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brochen; US-Käufer halten sich seit dem 11. September 2001 gegenüber arabischen Fir-men deutlich zurück. Angesichts der ohnehin gespannten Lage auf dem Arbeitsmarktist Bahrain jedoch bemüht, die vorhandenen Produktionsstätten zu erhalten. Mit denUSA wird über geringere Zollsätze für den Import von Bekleidung verhandelt (zurzeit18%). Die so eingesparten Gelder will Bahrain in die Modernisierung der Textilindus-trie, z.B. in die Produktion höherwertiger Bekleidung, investieren.

Im Dienstleistungssektor setzt Bahrain vor allem auf den Fremdenverkehr und das Fi-nanzwesen, die zu wichtigen Stützen der Volkswirtschaft geworden sind. Beide Berei-che profitieren von den Erdöleinnahmen der umliegenden Staaten. Allein der Finanz-sektor erwirtschaftete im Jahr 2000 über ein Fünftel des BIP. Im März 2001 waren inBahrain 176 Finanzdienstleister angesiedelt,vorwiegend Offshore- (52) und Investment-banken (33),Versicherungsunternehmen, Repräsentanten und Broker, im Juni 2001 er-hielten zwei weitere Finanzinstitute eine Lizenz. Der wachsenden regionalen Konkur-renz – vor allem durch Dubai – will Bahrain durch weitere Spezialisierungen begegnen.Im Vordergrund steht neben dem Portfoliomanagement und internationalen Konsorti-alkrediten das „Islamic Banking“,zu dessen zentralen Prinzipien das Zinsverbot gehört.Insbesondere dem Handel mit „islamischen“ Anleihen soll eine Plattform geboten wer-den. Bahrain ist bereits weltweit eines der bedeutendsten Zentren des „Islamic Ban-king“; zurzeit operieren hier 17 Banken und Finanzinstitute nach diesem Prinzip.

Die Tourismusindustrie ist Bahrains am schnellsten wachsende Branche und trägt be-reits zu 14% zum BIP bei,17% der Beschäftigten arbeiten in diesem Sektor.Im Jahr 2000kamen 3,3 Millionen Touristen nach Bahrain,vor allem aus den Nachbarstaaten am Golf.Das Augenmerk der Regierung liegt vor allem auf der Erweiterung bestehender touris-tischer Angebote und auf dem Ausbau des so genannten „Ökotourismus“. Zwar stehtBahrain auch hier in Konkurrenz zu Dubai, will aber im Gegensatz zu diesem vor allemdie Touristen aus Saudi-Arabien ins Land locken, die besonders am Wochenende übereine 24 km lange Brücke nach Bahrain reisen; Dubai wirbt dagegen hauptsächlich uminternationale Besucher.

In den letzten Jahren hat sich Bahrain auch als Zentrum der Telekommunikations- undIT-Industrie in der Golfregion positioniert – auch hier in Konkurrenz zu Dubai. Im Jahr2000 wurden im Transport- und Kommunikationssektor rund 7% des BIP erwirtschaf-

tet. Der Monopolist Bahrain Telecommunication Com-pany (Batelco) gehört zu 37% dem Staat und zu 20% derCable & Wireless. Die restlichen 43% befinden sich imStreubesitz. Die Aktien werden an der Bahrain StockExchange gehandelt. Die Deregulierung des Telekom-munikationssektors steht auf der Prioritätenliste der Re-gierung für die kommenden Jahre.

Wachstum. Die Entwicklung des Ölpreises trifft Bahrainsowohl direkt über die Höhe der Staatseinnahmen alsauch indirekt. Denn die höheren Einnahmen derbenachbarten Erdölförderländer kommen dem Dienst-leistungssektor Bahrains zugute (so z.B. dem Gast-gewerbe) und sind außerdem entscheidend für den Ab-satz bahrainischer Waren in der Region. Verglichen mitden benachbarten Erdölförderländern, ist Bahrains rea-les Produktionsergebnis aber auf Grund der geringenEigenförderung weniger von der Entwicklung des Erdöl-preises abhängig.

Bahrain

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Quellen: IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Bahrain: moderates Wachstum mit geringen Preisimpulsen(Reale Veränderung gegenüber Vorjahr in %)

1996 1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-12

-10

-8

-6

-4

-2

0

2

4

6

Reales BIP

Erdölverarbeitung

Verbraucherpreise

Indirekt profitierte Bahrain jedoch bis 2001 vom hohen Ölpreis; das reale BIP-Wachs-tum belief sich im Jahr 2000 auf schätzungsweise 5,7%.Die zur Begrenzung des Preisauf-triebs von der OPEC beschlossene Ausweitung der Fördermenge verbesserte aber nurkurzzeitig die Auslastung der großen Raffinerie in Manama. Die mit dem einsetzendenÖlpreisverfall einhergehende Fördermengenkürzung ließ dagegen die Erdölverarbei-tung in Bahrain im Jahr 2001 um schätzungsweise ein Zehntel schrumpfen. Die realeBIP-Wachstumsrate ging nach unserer Schätzung auf 4,5% zurück.

Auch 2002 bleibt eine Konjunkturbelebung in Erwartung eines weiter rückläufigen Öl-preises eher begrenzt, wir schätzen das BIP-Wachstum auf 3,5%.Angesichts der Erdöl-fördermengenkürzung dürfte die Erdölverarbeitung in Bahrain erneut zurückgehen,wenn auch nicht mehr so stark wie im Vorjahr.

Impulse für das Wirtschaftswachstum sind dagegen eher von der Nachfrageseite zu er-warten, da die Regierung in den kommenden Jahren zahlreiche Investitionsvorhabendurchführen will. Aus einem auf Grund des hohen Ölpreises kurzfristigen Haushalts-überschuss hatte die Regierung im Jahr 2000 eine Investitionsreserve für die Zukunftgebildet.Mit der Stabilisierung der innen- wie außenpolitischen Lage könnten auch wie-der mehr ausländische Investoren den Weg nach Bahrain finden.

Arbeitsmarkt. Ein Schlüssel für die innenpolitische Befriedung ist der Abbau der ho-hen Arbeitslosigkeit der schiitischen Bevölkerungsmehrheit. Nach inoffiziellen Anga-ben sollen 30% der arbeitsfähigen Schiiten ohne Beschäftigung sein, während die ge-samtwirtschaftliche Arbeitslosenquote auf 15 bis 20% geschätzt wird. Offiziell sind je-doch nur 3 bis 4% der Erwerbspersonen als arbeitslos registriert. Erschwert wird die Si-tuation am Arbeitsmarkt auch durch das hohe Bevölkerungswachstum in Bahrain (fast3% pro Jahr). Zwar hat die Regierung die soziale Sprengkraft der Arbeitslosigkeit er-kannt und ein Nationales Beschäftigungsprogramm ausgearbeitet. Doch geht dessenStoßrichtung an den tatsächlichen Ursachen vorbei. Denn die Arbeitslosigkeit inBahrain hat weniger konjunkturelle als vielmehr gesellschaftliche Ursachen. Die be-gonnene Qualifizierung der jungen Schiiten für Aufgaben im Dienstleistungssektormacht langfristig mehr Sinn.

Derzeit stellen Arbeitskräfte aus dem Ausland ein Drittel der Bevölkerung Bahrains.Ih-re gering bezahlten Tätigkeiten sollen künftig auch Einheimische übernehmen. Weite-re Stellen sollen im öffentlichen Dienst und in Infrastrukturprojekten entstehen.Erst zuBeginn des Jahres 2002 wurden 2.000 Arbeit Suchende bei den bahrainischen Ministe-rien eingestellt. Doch fehlt es den Bewerbern entweder an der notwendigen Qualifika-tion oder an der Bereitschaft, die angebotenen Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.

Finanzmarkt. Gemeinsam mit Oman hat Bahrain einen der führenden Aktienmärkte inder Golfregion. Im Juni 2001 waren an der Bahrain Stock Exchange 42 Unternehmennotiert; die gesamte Marktkapitalisierung belief sich auf 7,5 Mrd US$.

Bahrain konkurriert seit Jahren mit Dubai um die Position eines regionalen Banken-zentrums am Golf. Die Entscheidung des Gouverneurs der Zentralbank in der Haupt-stadt der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Abu Dhabi,wegen des zu großen Ban-kenangebots in den VAE keine neuen Banklizenzen mehr zu vergeben,hat Bahrains Po-sition gegenüber Dubai gestärkt.

Den auf „Islamic Banking“ spezialisierten Finanzinstituten in Bahrain wurde nach denTerroranschlägen vom 11.September 2001 vorgeworfen,islamistische Extremisten beimVerschieben von Geldern zu unterstützen.Dieses Vorwurfs konnte sich die Zentralbank,die Bahrain Monetary Agency (BMA), jedoch erwehren. Seitdem wurden verschiede-ne Maßnahmen verabschiedet, um den Missbrauch des Bankensystems durch Terroris-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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ten und Kriminelle zu verhindern, u.a. ein neues Geldwäschegesetz vom 14. Oktober2001. Bereits im Februar 2001 hatte die BMA eine Resolution des UN-Sicherheitsratesumgesetzt und alle Zahlungen und Konten,die unter dem Namen Usama bin Laden ge-führt wurden, eingefroren.

Inflation. Die Bahrain Monetary Agency (BMA) betreibt eine deutlich restriktive Poli-tik, die insbesondere der Verteidigung der seit 1980 bestehenden Bindung des Bahrain-Dinar an den US-Dollar dient (2,6596 BD = 1 US$).Diese Wechselkursbindung hält denPreisauftrieb in Bahrain in engen Grenzen und hat 1998 bis 2000 sogar zu einer negati-ven Preisentwicklung beigetragen. 2001 dürfte die Inflationsrate 1,0% erreicht habenund im Zuge der leichten Konjunkturabschwächung auch 2002 auf diesem Niveau ver-harren.

Staatshaushalt. Der Staatshaushalt des Staates Bahrain ist grundsätzlich ein Doppel-haushalt. Im aktuellen Haushalt 2001/2002 sind jeweils Einnahmen von 1,8 Mrd US$(unter der Annahme eines Ölpreises von 15 US$/Barrel) und Ausgaben von jeweils 2,2Mrd US$ geplant. Schwerpunkte der Ausgabenpolitik der Regierung sind die städte-bauliche Entwicklung, der Ausbau der Straßen, der Strom- und Wasserversorgung so-wie die Bereiche Gesundheit und Bildung. Auf Grund des hohen Bevölkerungswachs-tums geht vor allem von der wachsenden Nachfrage der Bevölkerung nach öffentlichenDienstleistungen Druck auf den Staatshaushalt aus.

Mit Defiziten von mehr als 5% des BIP hat das Budget in den vergangenen Jahren ei-nen beachtlichen Beitrag zur Konjunkturstabilisierung geleistet. Problematisch ist diehohe Abhängigkeit des Staatshaushalts vom Erdölpreis – fast 60% der Einnahmen stam-men aus dem Ölgeschäft.Wegen des hohen Ölpreises fielen die Staatseinnahmen im Jahr2000 doppelt so hoch aus wie 1999; aus dem resultierenden Haushaltsüberschuss wurdeeine Reserve für künftige Investitionen angelegt.2001 und 2002 dürfte das mit dem nied-rigeren Ölpreis auch jeweils wieder geringere Einnahmenwachstum erneut hohe Haus-haltsdefizite bewirken.

Außenwirtschaft. Nach dem außenwirtschaftlichen Krisenjahr 1998 – das Defizit in derLeistungsbilanz sprang auf knapp 13% des BIP – kam der Ölpreisanstieg 1999 zur rech-ten Zeit und führte 1999 und 2000 zu kräftigen Exportzuwächsen (27 bzw. 38%). DieErdölexporte machten fast 70% der Exporterlöse aus. Im Jahr 2000 kletterte derHandelsbilanzüberschuss auf fast ein Sechstel des BIP (1,3 Mrd US$) und führte zwi-

schenzeitlich auch die Leistungsbilanz leicht ins Plus (0,1Mrd US$ bzw. 1,4% des BIP).

2001 hat der niedrigere Ölpreis die LeistungsbilanzBahrains wieder ins Minus rutschen lassen (0,2 Mrd US$bzw. –2,7% des BIP). Da die Verarbeitung importierterRohstoffe (Rohöl aus Saudi-Arabien und Bauxit) einehohe Importabhängigkeit der Exporte bedingt, dürftensowohl die Ex- als auch die Importe um jeweils ein Zehn-tel, der Überschuss in der Handelsbilanz mit etwa 1,2Mrd US$ etwas kleiner als im Jahr 2000 ausgefallen sein.Die seit Jahren steigenden Überweisungen ausländischerGastarbeiter in ihre Heimatländer – derzeit stellen Ar-beitskräfte aus dem Ausland ein Drittel der BevölkerungBahrains – tragen außerdem zum Leistungsbilanzdefizitbei.

Im Jahresdurchschnitt 2002 rechnen wir mit einem Öl-preis von 22 US$/Barrel.Folglich dürften sowohl die Ex-

Bahrain

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Bahrain: Außenhandel entwickelt sich abhängigvom Ölpreis

Quellen: IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)0

1000

2000

3000

4000

5000

6000

7000

0

5

10

15

20

25

30

35Exporte (fob; Mio US$; linke Skala)

Importe (cif; Mio US$; linke Skala)

Erdöl Brent-spot (US$/Barrel; rechte Skala)

als auch die Importe in diesem Jahr nur leichte Zuwächse verbuchen. Der Handelsbi-lanzüberschuss wird etwas niedriger ausfallen als 2001. Diese verhaltene Entwicklungdes Außenhandels und weiter steigende Defizite in der Einkommens- und Übertra-gungsbilanz treiben das Minus in der Leistungsbilanz wieder in die Höhe (0,5 Mrd US$bzw. 5,5% des BIP).

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Der bilaterale Handel zwischen Bahrain undDeutschland bewegt sich auf niedrigem Niveau: Im Jahr 2001 importierte die Bundes-republik Waren im Wert von 25,6 Mio Euro aus Bahrain – allein für knapp 14,2 Mio Eu-ro Aluminiumprodukte und für weitere 5,8 Mio Euro Kraftfahrzeuge.Nach Bahrain gin-gen deutsche Waren im Wert von 197,2 Mio Euro, vor allem Kraftfahrzeuge (Exportan-teil: 32%), Maschinen (16%) und elektrotechnische Erzeugnisse (13%). Durch die an-haltende Nachfrage in Bahrain konnten die deutschen Exporte gegenüber dem Vorjahrum 27% zulegen, die deutschen Einfuhren gingen dagegen um 9% zurück.

Da der Euro auch 2002 gegenüber dem US-Dollar (und damit gegenüber dem Bahrain-Dinar) nur leicht aufwerten wird, wird die Wettbewerbsfähigkeit bahrainischer Erzeug-nisse im Euro-Raum schlecht bleiben. Daher rechnen wir mit um 7% geringeren Im-porten (24 Mio Euro).Die deutschen Exporte nach Bahrain dürften dagegen weiter auf237 Mio Euro zulegen.

Geschäftschancen für deutsche Unternehmen ergeben sich im Zuge der Diversifikati-on der bahrainischen Wirtschaft sowie der Modernisierung und Erweiterung bestehen-der Anlagen vor allem in den Bereichen Raffinerie,Abwasserreinigung, Hafeneinrich-tungen, Meerwasserentsalzung, Hotelausstattung oder Stromerzeugung.

Juliane Streicher;F.A.Z.-Institut

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Bahrain

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Statistisches Profil Bahrain

Fläche (qkm): 711 Erwerbspersonen (Mio; 2001; S): 0,14Bevölkerung (Mio; 2001; S): 0,71

1998 1999 2000 2001 (S) 2002 (S)1. Bruttoinlandsprodukt (BIP)

BIP (Mio US$) 6184 6621 7971 8329 8621Reales BIP (Veränd. in %) 1) 4,8 4,0 5,7 4,5 3,5BIP pro Kopf (US$) 9662 9881 11552 11754 11846

2. Wechselkurse BD/US$ (Jahresdurchschnittskurs) 0,38 0,38 0,38 0,38 0,38BD/US$ (Jahresendkurs) 0,38 0,38 0,38 0,38 0,38BD/Euro (Jahresdurchschnittskurs) – 0,40 0,35 0,33 0,34BD/Euro (Jahresendkurs) – 0,39 0,37 0,33 0,35

3. Beschäftigung 2)Arbeitslosenquote (%) 3,1 3,1 3,6 3,6 3,7

4. Preise Inflationsrate (%) 3) – 0,4 – 1,3 – 0,7 1,0 1,1

5. ZinssätzeKreditzins (% p.a.) 3) 11,9 11,9 11,7 10,6 11,0

6. Staatshaushalt 4)Saldo (in % des BIP) – 5,0 – 5,4 0,2 – 4,5 – 4,8

7. Monetärer Sektor 5)Inlandskredite (Veränd. in %) 23,3 27,5 5,8 10,0 10,0Geldmenge M2 (Veränd. in %) 16,8 4,1 10,2 8,0 8,0

8. Außenhandel mit Deutschland 6)Deutsche Importe (cif) aus Bahrain (Mio Euro) 41 32 26 24 24Deutsche Exporte (fob) nach Bahrain (Mio Euro) 160 114 197 237 232Bilateraler Handelssaldo (Mio Euro) 119 81 127 172 212

9. LeistungsbilanzSaldo Leistungsbilanz (Mio US$) – 778 – 340 113 – 221 – 473– Saldo Handelsbilanz (Mio US$) – 29 672 1327 1194 1167

– Warenexporte (Mio US$) 3270 4140 5701 5130 5182– Warenimporte (Mio US$) 3299 3468 4373 3936 4015

– Saldo Dienstleistungsbilanz (Mio US$) 73 102 147 143 136– Dienstleistungsexporte (Mio US$) 725 749 830 880 933– Dienstleistungsimporte (Mio US$) 652 647 683 737 796

– Saldo Erwerbs- und Vermögenseink. (Mio US$) – 162 – 295 – 371 – 519 – 686– Saldo Übertragungsbilanz (Mio US$) 4764 5094 5902 6257 6632Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) – 12,6 – 5,1 1,4 – 2,7 – 5,5 Handelsbilanzsaldo (in % des BIP) – 0,5 10,2 16,7 14,3 13,5

10. Auslandsverschuldung 5)Bruttobestand (Mio US$) 2622 2800 3000 2900 2900– in % des BIP 42,4 42,3 37,6 34,8 33,6– in % der Exporterlöse (Waren und Dienstleistungen) 65,6 57,3 45,9 48,3 47,4

11. Währungsreserven 5)Währungsreserven ohne Gold (Mio US$) 1079 1369 1564 1650 1600– in Monatsimporten 3,3 4,0 3,7 4,2 4,0Gold (Mio US$) 7) 6,6 6,6 6,6 6,6 6,6

1) Auf Basis der Landeswährung.2) Unabhängige Schätzungen.3) Jahresdurchschnittswerte.4) Zentralregierung. Abgrenzung gemäß IWF. Haushaltssaldo des Fiskaljahres vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des laufenden Jahres, bezogen auf das

Bruttoinlandsprodukt des laufenden Kalenderjahres.5) Bestand am Periodenende.6) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Daten rückwirkend in Euro umgerechnet.7) Nationale Bewertung.(S): Schätzung.

Quelle: F.A.Z.-Institut.

1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel

1.2.1 Investitionsrecht

Angesichts der geringen Erdölvorräte,die nach Schätzungen im Jahr 2010 erschöpft seindürften, bemüht sich Bahrain bereits seit vielen Jahren, die Wirtschaft zu diversifizierenund ausländische Investitionen mittels eines liberalen Investitionsrechtes zu fördern.EinGroßteil der bahrainischen Gesellschaftsformen kann bis zu 100% von Ausländern undausländischen Unternehmen im Dienstleistungs-, Industrie- sowie im Hightechbereichgehalten werden. Kapital, Gewinne und Dividenden aus genehmigten Investitionsvor-haben können ohne Auflagen ins Ausland transferiert werden.Ausländische natürlichePersonen oder Gesellschaften können bis zu 100% Eigentum an Immobilien in ausge-wiesenen Regionen Bahrains erwerben.

Gemäß dem Gesetz bezüglich der Organisation der Industrie vom 23. April 1984, inKraft getreten am 26. Oktober 1984 (Legislative Decree No. 6 for 1984 Respecting theOrganisation of Industry),existiert eine Genehmigungspflicht für Investitionsvorhaben.Die Anträge sind an das Directorate of Industry, eine Abteilung des Ministry of Deve-lopment and Industry, zu richten. Unterstützung bei der Lizenzvergabe für das bean-tragte industrielle Vorhaben, bei der Registrierung der Gesellschaft im Handelsregistersowie bei der Beschaffung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen bietet das Econo-mic Development Board des Staates Bahrain.

Nach dem Gesetz über den Schutz und die Unterstützung nationaler Industrien (Legis-lative Decree No. 11 for 1985 Respecting the Protection and Support of National Indus-tries) genießen nationale Industrien besonderen Schutz und haben Anspruch auf Un-terstützung.Voraussetzung hierfür ist, dass das bahrainische Unternehmen mindestenszu 51% von bahrainischen Staatsangehörigen oder Unternehmen gehalten wird.Soferndiese und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist das jeweilige bahrainische Unter-nehmen berechtigt, Befreiung von Einfuhrzöllen auf eingeführte Maschinen, Rohstof-fe und andere Waren zu erhalten.

Unter welchen Investitionsbedingungen und -rahmen in Bahrain investiert werden undmit welchen Steuerbefreiungen gerechnet werden kann, hängt vom Einzelfall ab. AlsWTO-Mitglied ist Bahrain zudem verpflichtet, WTO-Bestimmungen im nationalenRecht umzusetzen.

1.2.2 Unternehmensformen

Entscheidet sich ein Investor, in Bahrain unternehmerisch tätig zu werden, so kann diesdurch die Gründung einer bahrainischen Gesellschaft, Repräsentanz, Zweignieder-lassung oder Personengesellschaft erfolgen, wobei teilweise eine 100-prozentige aus-ländische Beteiligung möglich ist.

Am 2. Januar 2002 ist das neue Commercial Companies Law (Legislative Decree 21 of2001) in Kraft getreten,dass das alte Commercial Companies Law von 1975 (LegislativeDecree 28 of 1975) teilweise ändert.

1.2.2.1 Geschlossene Aktiengesellschaft (Sharikat Mussahimah)

Die geschlossene Aktiengesellschaft, die ihre Aktien nicht in der Öffentlichkeit anbie-tet, kann bis zu 100% durch ausländische Unternehmen gegründet werden. Dies ist je-

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doch grundsätzlich auf geschlossene Aktiengesellschaften beschränkt,die sich im Indus-trie- oder Dienstleistungsbereich mit Bahrain als Zentrum ihrer Aktivitäten betätigen.

Für die Gründung einer geschlossenen Aktiengesellschaft sowie für die Entscheidung,in welcher Höhe sich ausländische Unternehmen beteiligen können, ist die Genehmi-gung des Ministry of Commerce and Agriculture (MOCA) einzuholen. Mindestenszwei Gründungsgesellschafter muss die Gesellschaft aufweisen. Die Gründungsdoku-mente sind in Übereinstimmung mit dem Commercial Companies Law beim MOCAeinzureichen.Das Mindeststammkapital ist nicht festgelegt,muss jedoch ausreichend fürden Gesellschaftszweck sein. Es ist bei einer vom MOCA autorisierten Bank vollstän-dig einzuzahlen und hat der Gesellschaft zur Verfügung zu stehen. Die Gründungsge-sellschafter müssen die Aktien gezeichnet haben.Mit Eintragung der Gesellschaft in dasHandelsregister und der Veröffentlichung der Eintragung ist der Gründungsvorgang ab-geschlossen. Eine anschließende Erhöhung des Stammkapitals ist möglich.

Die Geschäfte der geschlossenen Aktiengesellschaft werden von einem Vorstand ge-führt,der aus mindestens fünf Mitgliedern besteht.Mindestens einmal jährlich findet ei-ne Gesellschafterversammlung statt.

Geschlossene Aktiengesellschaften mit einer mehrheitlich staatlichen Beteiligung be-dürfen weniger als fünf Gründungsmitgliedern. In diesem Fall sind zum Gründungs-zeitpunkt lediglich 50% des Stammkapitals einzuzahlen.

1.2.2.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sharikat Mussuliah Mahdudah)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die von ausländischen Investoren am häu-figsten genutzte Rechtsform für Investitionen in Bahrain.Eine ausländische Beteiligungbis zu 100% ist auch hier möglich, sofern die Gesellschaft Bahrain als Zentrum für denregionalen Vertrieb und für Dienstleistungen wählt.

Die Gesellschaft hat mindestens zwei und höchstens 50 Gesellschafter. Es ist nunmehraber auch möglich, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit nur einem Gesell-schafter in Bahrain zu gründen.

Das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss vollständigeingezahlt sein und beträgt 20.000 BD. Die Eintragung in das Handelsregister hat zu er-folgen. Die Gesellschaft hat mindestens einen Geschäftsführer.

Im Hinblick auf die Formalien sollte vor Gründung einer Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung in Bahrain Kontakt mit dem MOCA aufgenommen werden.

1.2.2.3 Repräsentanz und Zweigniederlassung

Ausländische Investoren können eine Repräsentanz oder eine Zweigniederlassung inBahrain gründen. Die Repräsentanz bzw. Zweigniederlassung ist genehmigungspflich-tig; Genehmigungen werden durch das MOCA erteilt, das die Hinterlegung einer Si-cherheitsleistung durch den ausländischen Investor bei einer örtlichen Bank verlangenkann.Die Repräsentanz bzw.Zweigniederlassung ist im Handelsregister zu registrieren.Grundsätzlich darf keine wirtschaftliche Tätigkeit in Bahrain entfaltet werden. Ledig-lich Promotionsaktivitäten, Sammlung von wirtschaftlichen Informationen und sonsti-ge nichtwirtschaftliche Aktivitäten sind zulässig.Grundsätzlich ist es notwendig,dass eineinheimischer Geldgeber („Sponsor“) ernannt wird. Von diesem Erfordernis kann ab-gesehen werden, sofern Bahrain als Vertriebszentrum genutzt wird.

Bahrain

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1.2.2.4 Exempt Company (Offshore) Resident

Im Falle der Exempt Company (Offshore) Resident muss die Aktiengesellschaft ihrenHauptsitz in Bahrain unterhalten und die Geschäftstätigkeit ausschließlich offshore,d.h.außerhalb Bahrains, erfolgen. Die Aktiengesellschaft darf nicht im Bank-, Finanz- undMaklersektor tätig werden. Für beide zuvor genannten Beschränkungen kann das MOCA, und im Fall der grundsätzlich untersagten Tätigkeit im Bankensektor dieBahrain Monetary Agency (BMA),Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Für die Gründung der Exempt Company (Offshore) Resident sind eine Genehmigungdes MOCA sowie die Aufbringung eines Mindeststammkapitals von 20.000 BD nötig.Die Exempt Company (Offshore) Resident ist schließlich in das Handelsregister einzu-tragen. Der Name der Aktiengesellschaft muss den Zusatz „Bahraini Exempt JointStock Company“ haben.

Die Exempt Company (Offshore) Resident kann zu 100% in ausländischem Besitz ste-hen.

1.2.2.5 Exempt Company (Offshore) Non-Resident

Aktiengesellschaften als Exempt Company (Offshore) Non-Resident haben keinenSitz in Bahrain, sondern ernennen als Repräsentanten eine in Bahrain ansässige Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft oder Rechtsanwaltskanzlei, die als registrierte Adresse fürdie Exempt Company (Offshore) Non-Resident fungiert. Die diesbezügliche bahraini-sche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bzw. Rechtsanwaltskanzlei bedarf hierfür einerGenehmigung des MOCA.

1.2.2.6 Public Joint-Stock Company

Bei einer offenen Aktiengesellschaft, deren Aktien an der Börse gelistet sind, sind einMindeststammkapital von 500.000 BD und ein Beschluss (Order) des MOCA zur Grün-dung erforderlich.Weiterhin wird die Höhe einer ausländischen Beteiligung an offenenAktiengesellschaften durch das MOCA bestimmt.

1.2.2.7 Weitere Unternehmensformen

Als weitere Unternehmensformen sind General Partnerships und Kommanditgesell-schaften (Limited Partnerships) zu nennen. Im Falle der General Partnership (SharikatAl-Tadhamun) haften alle Partner der General Partnership persönlich mit ihrem ge-samten Vermögen. Mindestens zwei Partner sind erforderlich. In einer einfachen Kom-manditgesellschaft (Sharikat Al-Tawssiyah) haftet nur der Komplementär persönlichmit seinem ganzen Vermögen.In beiden Unternehmensformen ist eine ausländische Be-teiligung bis zu maximal 49% zulässig.

Das neue Gesellschaftsrecht lässt nunmehr die Unternehmensformen des „Sole Proprie-torship“ und der „Holding“ zu.

1.2.3 Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind im Wesentlichen im Labour Law (LegislativeDecree 23 of 1976) niedergelegt.Ausländische Arbeitskräfte erhalten nur dann eine Ar-

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beitserlaubnis in Bahrain, wenn keine gleich qualifizierten bahrainischen Staatsbürgerauf dem bahrainischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 1990 ist eine Direktive er-lassen worden,die die Beschäftigung von mindestens 15% bahrainischer Arbeitnehmerbei Neueinstellungen in privaten Unternehmen vorschreibt.

Eine Arbeitserlaubnis ist gültig für zwei Jahre und kann einen Monat vor ihrem Ablaufverlängert werden.Der Antrag auf Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist durch die aus-ländische Arbeitskraft oder den zukünftigen Arbeitgeber beim Ministry of Labour andSocial Affairs zu stellen. Zusätzlich zu einer Arbeitserlaubnis hat die ausländische Ar-beitskraft eine Aufenthaltserlaubnis und ein so genanntes „No Objection Certificate“zu beantragen. Weitere Einzelheiten sollten im konkreten Einzelfall bei den zuständi-gen Behörden in Bahrain erfragt werden.

1.2.4 Steuerrecht

1.2.4.1 Besteuerung von Unternehmen und natürlichen Personen

In Bahrain existiert eine Steuerpflicht nur für Ölgesellschaften auf der Grundlage desAmiri-Dekrets Nr. 22 aus dem Jahre 1979.Ansonsten besteht grundsätzlich Steuerfrei-heit sowohl für in- als auch für ausländische Unternehmen; es wird keine Einkommen-oder Körperschaftsteuer erhoben.

Dieser Einkommensteuer für die Erdölindustrie unterliegen alle aus- oder inländischenGesellschaften, die mit der Erkundung von Erdölfeldern, mit der Erdölförderung oder-raffinierung befasst sind. Der Steuersatz beträgt einheitlich 46%. Als Bemessungs-grundlage gelten alle Gewinne aus dem Verkauf von Rohöl oder sonstigen Hydrokar-bonatprodukten, die in Bahrain produziert werden, sowie solcher Produkte, die inBahrain hergestellt werden, deren Rohstoff jedoch nicht aus Bahrain stammt. Ölexplo-rationskosten sind zu aktivieren. Die aktivierten Aufwendungen können mit jährlich20% im Rahmen der Gewinnermittlung abgeschrieben werden. Im Übrigen sind Ab-schreibungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter – AfA – zulässig, solange sie nach der vo-raussichtlichen Lebensdauer der Wirtschaftsgüter berechnet werden.Ein Verlustvortragist möglich.Vorgetragene Verluste werden mit zukünftigen Gewinnen verrechnet.

Das Steuerjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (gregorianisches Kalender-jahr). Eine vorläufige Steuererklärung muss bis zum 15. des dritten Monats nach Endedes Steuerjahres bei der Steuerbehörde abgegeben und von einem in Bahrain zugelasse-nen Steuerberater beglaubigt werden. Diese vorläufige Steuerklärung dient als Grund-lage für die Bemessung der monatlichen Steuerabschlagszahlungen.

Natürliche Personen oder Gesellschaften, die Immobilien für gewerbliche oder Wohn-zwecke anmieten,müssen eine kommunale Steuer an die örtlichen Behörden abführen.Für privaten Wohnraum beträgt der Steuersatz 10%.

1.2.4.2 Internationales Steuerrecht

In Deutschland ansässige Personen sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steu-erpflichtig. Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bahrain kein Doppel-besteuerungsabkommen besteht, muss eine Doppelbesteuerung über die entsprechen-den Bestimmungen des deutschen Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes ver-mieden werden. Damit darf grundsätzlich eine Besteuerung der in Bahrain erwirt-schafteten Einkünfte in Deutschland erfolgen.Eine Anrechnung ausländischer Steuernist nicht möglich, da in Bahrain keine Steuern anfallen.

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Steuerbelastungsberechnung

Im Folgenden wird die Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung exemplarisch für den Falldargestellt, in dem sich eine deutsche Kapitalgesellschaft an einer in Bahrain ansässigenKapitalgesellschaft beteiligt. Es wird davon ausgegangen, dass die in Bahrain ansässigeKapitalgesellschaft ihre gesamten Gewinne an die deutsche Kapitalgesellschaft aus-schüttet.Es soll dann eine Weiterausschüttung der bezogenen Gewinne an die im Inlandunbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner (natürliche Personen) erfolgen. Bei derBelastungsberechnung sind die entsprechenden gesetzlichen Änderungen auf Grundder Unternehmensteuerreform 2000 bereits berücksichtigt.

Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an im Inland unbeschränktsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften sind generell von der Körperschaftsteuer befreit.Allerdings ist zu beachten, dass Bahrain ein so genanntes Niedrigsteuerland im Sinnedes Außensteuergesetzes ist. Soweit insbesondere Einkünfte aus bestimmten passivenTätigkeiten (z.B. Beteiligungserträge) erwirtschaftet werden, kann es zu einer Hinzu-rechnungsbesteuerung kommen. Hierbei werden die Gewinne der ausländischen Toch-terkapitalgesellschaft bei der deutschen Muttergesellschaft mit 38% besteuert, ohnedass eine Ausschüttung vorgenommen wurde. Darüber hinaus gelten bei einer tatsäch-lichen Gewinnausschüttung 5% hiervon als Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaft-lichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Diese unterliegen damit ei-ner Belastung mit Körperschaftsteuer (25%), Solidaritätszuschlag (5,5%) und Gewer-besteuer. Bei der Weiterausschüttung an den Anteilseigner als natürliche Person wirddas Halbeinkünfteverfahren angewendet. Hiernach wird die Hälfte der Dividenden alssteuerfrei beahndet. Die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Einkommensteuer-satz belastet.

Steuerbelastung nach der Steuerreform 2000

Beteiligung deutscher Anteilseigner – ausländische GmbH für GA ab VZ 2001

Bahrain GmbHGewinn vor Steuer 100,00KSt. 0% 0,00Gewinn nach Steuer 100,00Quellensteuer 0% 0,00Ausschüttung 100,00Deutschland GmbHNettozufluss 100,00Steuerpflichtiger Anteil§ 8 b V KStG 5% 5,00Gew.-St.-Hebesatz 400% – 0,83zu versteuerndes Einkommen/Gewerbeertrag 4,17Gew.-St. 0,83KSt. 25% 1,04SolZ 5,5% 0,06Nettobetrag 98,07WeiterausschüttungBruttodividende 98,07KESt. 20% 19,61SolZ 5,5% 1,08Nettoausschüttung 77,38

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In Deutschland ansässiger Anteilseigner (Privatvermögen)Bruttodividende 98,07davon steuerpflichtig: 1/2 49,03ESt. 48,5% 23,78./. anrechenbare KESt. 19,61Verbleibende ESt. 4,17SolZ 5,5% 1,31./. anrechenbarer SolZ 1,08Verbleibender SolZ 0,23Verbleiben nach Steuern 72,98Gesamtsteuerbelastung 27,02%

1.2.5 Devisenbestimmungen

Einzige Beschränkung bei der Devisenkontrolle ist das Verbot, mit der israelischenWährung zu handeln.

1.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Bahrain als Mitglied des Golfkooperationsrates hat sich als Mitunterzeichner des Uni-form Economic Agreements vom 11. November 1981 und infolge der Einigung vomNovember 1999 verpflichtet, bis zum Jahre 2005 eine Zollunion mit den Mitglieds-staaten des Golfkooperationsrates zu errichten. Dieses Zieldatum ist nun auf 2003 vor-verlegt worden.

Bahrain erhebt Einfuhrzölle wie folgt:

Ware ZollsatzAlkohol 125%Zigaretten, Zigarren und Tabak 50%Kraftfahrzeuge 20%Lebensmittel 5–7%

Bei Entwicklungsprojekten und Wiederausfuhrhandel wird u.U. auf Einfuhrzölle ver-zichtet.Einfuhren aus Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrates sind teilweise zollfrei.Mit Absenkungen der Einfuhrzölle bzw. der Befreiung von Einfuhrzöllen für bestimm-te Waren ist zu rechnen. Informationen im Hinblick auf die erforderliche Dokumenta-tion bei der Einfuhr von Waren sollten bei den entsprechenden Handelskammern an-gefragt werden.

1.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht

Bahrain hat das New Yorker Abkommen von 1958 über die Anerkennung und Voll-streckung ausländischer Schiedssprüche anerkannt.Um bahrainischer ordentlicher Ge-richtsbarkeit zu entgehen, ist es daher ratsam, die Zuständigkeit eines internationalenSchiedsgerichtes vertraglich zu vereinbaren. Es sind nur wenige Schiedsgerichtsverfah-ren bzw. wenige Vollstreckungen von Schiedssprüchen im Rahmen der internationalenSchiedsgerichtsbarkeit in Bahrain bekannt.

Stefan G. Becker, LL.M.;Coudert Schürmann

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2 Irak

2.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund

Politischer Hintergrund. Die innenpolitische Landschaft im Irak hat sich seit Jahrennicht verändert: Saddam Hussein, seit 1979 an der Macht, sitzt fest im Sattel. SeineRegierung konzentriert sich vor allem darauf, die Wirtschaft, die noch immer an denFolgen der beiden Golfkriege und der von den Vereinten Nationen verhängten Sank-tionen leidet, zu sanieren und die Infrastruktur des Landes wieder aufzubauen. Indemsie die Versorgung der Bevölkerung verbessert,gelingt es der Regierung,ihre Herrschaftzu legitimieren. Dabei ist allerdings problematisch, dass das Regime, fast ausschließlichSunniten, eine Minderheit im Irak, vertritt. Doch durch strikten Zentralismus gelingt esHussein, die ethnisch, religiös und sozial heterogene Bevölkerung zu kontrollieren. Beieinem Machtwechsel droht das Land – das faktisch schon heute dreigeteilt ist –, in einenkurdischen Norden, ein sunnitisches Zentrum und einen schiitischen Süden zu zerfal-len.

Einen Regimewechsel dürfte es jedoch in naher Zukunft nicht geben.Hussein stützt sei-ne Macht auf den Sicherheitsapparat. Oppositionsparteien, die einen politischen Wan-del herbeiführen könnten, gibt es nicht, da, abgesehen von der regierenden Baath-Par-tei und zwei kurdischen Parteien, alle politischen Gruppierungen während der Kriegs-jahre zerschlagen wurden.Die im ausländischen Exil lebenden Oppositionspolitiker ha-ben kaum Einfluss auf die Innenpolitik des Iraks.Auch Bemühungen des Westens,einenRegimewechsel von außen zu erzwingen, sind bislang gescheitert.Vielmehr hat Husseinseine Rückendeckung im Land gestärkt, da er aus arabischer Sicht zum Aufweichen derpolitischen Isolation seines Landes beigetragen und Stärke gegenüber dem Westen be-wiesen hat.

Das Verhältnis des Iraks zu den Vereinten Nationen sowie zu den arabischen Nachbar-staaten bleibt gespannt. Die arabische Welt ist zwischen der eigenen Identität und demWesten gespalten, so dass ihre Beziehungen zum Irak vor allem durch ökonomischesKalkül geprägt sind.

Die westliche Staatengemeinschaft sucht derzeit eineeinheitliche Linie gegenüber dem Irak. So herrscht kei-ne Einigkeit, wie die Sanktionen gegen den Irak fort-geführt werden sollen; die westlichen Nationen konntensich lediglich darauf verständigen, ihr Hilfsprogramm„Öl gegen Nahrungsmittel“ bis Mai 2002 zu verlängern.Die USA und Großbritannien fordern, danach so ge-nannte intelligente Sanktionen einzuführen: Der Irakdarf demnach, abgesehen von einigen sensiblen Gütern,alle Waren einführen, muss aber UN-Inspekteuren dieEinreise in das Land gewähren. Der Irak lehnt dieseSanktionen ab.Außerdem ist sich der Westen im „Kampfgegen den Terror“ uneinig,ob der Irak – den die USA zur„Achse des Bösen“ zählen – mittels eines Angriffs in dieKnie gezwungen werden kann. Die USA haben einenAngriff auf den Irak angekündigt. Einige EU-Mitglieds-staaten verurteilen jedoch die amerikanische Haltung,dasie fürchten, dass die Islamisten bei weiteren Aggressio-nen gegen die muslimische Welt Auftrieb erhaltenkönnten.

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Quellen: ArabNet; Berechnungen des F.A.Z.-Instituts.

Irak: Erdölsektor ist die zentrale Säule(Anteile der Sektoren am BIP in %; 1999)

Erdölsektor45

Landwirtschaft

2

Verarbeitende Industrie

7

Dienstleistungen28

Sonstige

18

Wirtschaftsstruktur. Wie auch in den anderen Golfstaaten ist im Irak der Erdölsektormit einem Anteil von 45% am BIP der dominierende Wirtschaftszweig. Das Land ver-fügt hinter Saudi-Arabien über die zweitgrößten Ölreserven der Welt. Der Anteil derverarbeitenden Industrie am BIP ist mit 7% gering, da als Folge der Kriege Produkti-onsanlagen und Ersatzteile fehlen. Die Landwirtschaft hat in den vergangenen Jahrenan Boden gewonnen, vor allem, weil der Irak infolge des Embargos verstärkt landwirt-schaftliche Produkte für den Eigenbedarf produzieren muss. Der Agrarsektor trägtrund 20% zum BIP bei; der Dienstleistungssektor erwirtschaftet 28%.

Privatisierung. Die irakische Wirtschaft befindet sich weit gehend in staatlicher Hand.Private Unternehmen erwirtschaften nur rund ein Fünftel des BIP. Die Regierung will

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Staatsorgane der Republik Irak

Verfassung: Nach der 1970 in Kraft getretenen „Provisorischen Verfassung“ ist der Irak einevolksdemokratische Republik,hauptsächlich basierend auf der baathistisch-nationalistischenIdeologie und einem Präsidialregime. 1989 legalisierte der Irak das System politischer Par-teien. Der politische Pluralismus wurde jedoch im Juni 1991 infolge des Krieges stark einge-schränkt, und politische Gruppierungen bedürfen der Zustimmung der Regierung. Nebender regierenden Baath-Partei unter der Führung des Präsidenten sind im Irak noch zwei wei-tere Regime-Parteien,die Kurdische Demokratische Partei (KDP) und die Patriotische Uni-on Kurdistans (PUK), zugelassen. Diese miteinander rivalisierenden Parteien üben in derSchutzzone im Nordirak staatsähnliche Gewalt aus. Die Gesetzgebung basiert auf dem isla-mischen Recht sowie zivilen Rechtsbestimmungen.

Staatsoberhaupt: Staatsoberhaupt ist seit Juli 1979 Präsident Saddam Hussein Al Takriti.AlsStaatsoberhaupt ist er gleichzeitig Ministerpräsident,Vorsitzender des Revolutionären Kom-mandorates (RCC) und Oberbefehlshaber der Streitkräfte.Die acht Mitglieder des RCC ha-ben ihn 1982 in seinem Amt bestätigt, 1995 wurde er per Plebiszit mit 99,96% der Stimmenwiedergewählt. Die nächsten Präsidentschaftswahlen sollen in diesem Jahr stattfinden.

Nationalversammlung: Die seit 1980 existierende Legislative, die Majlis al-Watani, bestehtaus einem Einkammerparlament, dem Nationalrat mit 250 Abgeordneten, und wird für je-weils vier Jahre gewählt. Die regierende Baath-Partei, die Partei des Präsidenten, erhielt beiden Parlamentswahlen im März 2000 erneut die absolute Mehrheit. Das Parlament ist denDirektiven des Revolutionären Kommandorates untergeordnet und politisch machtlos.

Kabinett: Der Ministerpräsident und seine Regierung werden vom Präsidenten ernannt.Mi-nisterpräsident ist seit 1994 Saddam Hussein. Neben dem Ministerrat gibt es den Revolu-tionären Kommandorat (RCC), der die einflussreichste politische Einheit im Land ist. Erwählt den Präsidenten und den Vizepräsidenten.

Kabinett: (ausgewählte Mitglieder; Stand: März 2002)

Staatspräsident und Ministerpräsident Saddam Hussein Al TakritiVizepräsidenten Taha Muhji Al Din Maruf /

Taha Yassin RamadanStellvertretende Ministerpräsidenten Tariq Michail Aziz /

Hikmat Mizban Ibrahim Al Azzawi / Ahmad Hussein Al Chudayir / Abd Al Tawab Mullah Al Huwaisch

Außenminister Naji Sabri Ahmad Al HadithiInnenminister Mahmud Dhiyab Al AhmadVerteidigungsminister Sultan Haschim Ahmad Al Jabburi TaiHandelsminister Muhammad Mahdi Al SalihFinanzminister Hikmat Mizban Ibrahim Al AzzawiÖlminister Amir Raschid Muhammad Al Ubaydi

jedoch private Initiative fördern und hat bereits einigePrivatisierungsprojekte umgesetzt. So wurden Univer-sitäten sowie Gesundheitseinrichtungen mit privatenMitteln finanziert. Strategisch wichtige Unternehmen,vor allem aus dem Energie- und Ölsektor, sollen unterstaatlicher Kontrolle bleiben. Ausländische Investorenkönnen sich aber an Projekten in diesen Bereichen be-teiligen.

Wachstum.Das BIP ist im Jahr 2001 gegenüber dem Vor-jahr real um schätzungsweise 10% gesunken,nachdem esim Jahr 2000 noch ein Wachstum von 4% aufweisenkonnte. Ende der Neunzigerjahre verzeichnete der Iraknoch zweistellige Wachstumsraten, jedoch müssen dieserelativiert werden, da das Niveau der irakischen Wirt-schaftsleistung im Vergleich zu anderen Golfländernkriegs- und sanktionsbedingt niedrig bleibt. Der Irak er-reicht schätzungsweise ein Drittel des wirtschaftlichenOutputs von 1989. Auch das Pro-Kopf-Einkommen istniedrig und von 3.100 US$ im Jahr 1989 auf 1.250 US$ imJahr 2001 gesunken.

Der wirtschaftliche Abschwung im Jahr 2001 ist zum einen durch die sinkenden Ölprei-se bedingt. Zum anderen hat der Irak im Sommer 2001 mehrere Wochen lang seine Öl-exporte eingestellt, weil die Vereinten Nationen das Hilfsprogramm zunächst nicht ver-längert haben. Bei einem weiterhin hohen Ölpreisniveau und der Lockerung des UN-Programms kann die irakische Wirtschaft 2002 um 15% wachsen.

Arbeitsmarkt. Schätzungen zufolge sind etwa 60 bis 80% der 22,8 Millionen Iraker oh-ne Arbeit. Mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit ist vor der Aufhebung der UN-Sanktionen nicht zu rechnen.Die wirtschaftliche Lage der Bevölkerung ist schlecht:Dasmonatliche Durchschnittseinkommen liegt zwischen 5 und 10 Euro,viele Iraker könnennur dank der staatlich subventionierten Preise für Grundnahrungsmittel überleben.Auch wenn der Großteil der Bevölkerung verarmt ist, hat das UN-Hilfsprogramm dieWohnsituation,die Ernährungslage und die Gesundheit der Bevölkerung verbessert.ImRahmen des Öl-für-Nahrungsmittel-Programms wurden humanitäre Güter im Wertvon 19 Mrd US$ in den Irak eingeführt.

Staatshaushalt. Die Regierung legt keine Zahlen zum Staatshaushalt vor, jedoch kanndavon ausgegangen werden, dass der Haushalt unter den Kriegsfolgen sowie den UN-Sanktionen leidet: Die Steuereinnahmen dürften auf Grund der schwachen Wirt-schaftsleistung und der unbeständigen Fiskalpolitik gering sein;die Einnahmen aus demErdölexport, mit dem der Irak traditionell 90% seiner Staatseinnahmen erwirtschafte-te,sind infolge des Handelsembargos gesunken.Die hohen Inflationsraten,insbesonderezu Beginn der Neunzigerjahre, legen nahe, dass der Irak seine Ausgaben größtenteilsdurch die Betätigung der Notenpresse finanziert hat.

Inflation/Wechselkurs. Seit 1996 – mit dem Beginn des UN-Hilfsprogramms – konntedie Hyperinflation zurückgeführt werden. Die jährliche Inflationsrate, die Anfang derNeunzigerjahre noch Rekordwerte bis 2.000% erreichte, lag 2001 bei schätzungsweise80%. Zum Rückgang der Preissteigerung hat wesentlich das UN-Hilfsprogramm bei-getragen, das die Einfuhr von Konsumgütern ermöglicht. Der Wechselkurs des Irak-Dinar (ID) ist offiziell auf 0,31 ID/US$ festgelegt. Jedoch hat der Irak-Dinar seit 1991infolge des mit dem Embargo verbundenen Devisenmangels an Wert verloren und wirdauf dem Schwarzmarkt mit 2.100 ID/US$ gehandelt.

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1) Linke Skala: Reale Veränderung des BIP gegenüber dem Vorjahr in %. 2) Rechte Skala: Veränderung der Verbraucherpreise im Jahresdurch-

schnitt in %.

Quellen: Middle East Economic Survey; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Irak: UN-Hilfsprogramm verringert Preisdruck

1997(S) 1998(S) 1999(S) 2000(S) 2001(S) 2002(S)-15

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300

Wirtschaftswachstum 1)

Inflationsrate2)

Außenwirtschaft. Im Rahmen des UN-Embargos darfder Irak legal nur im Rahmen des Progamms „Öl-für-Nahrungsmittel“ Außenhandel treiben. Die Erlöse ausden Erdölexporten fließen auf ein französisches Sperr-konto, auf das der Irak keinen Zugriff hat. Von diesemKonto werden die irakischen Importe bezahlt – huma-nitäre Güter wie Lebensmittel und Medikamente sowieErsatzteile. Der Irak hat durch seine ErdölausfuhrenMilliardenbeträge in Reserve, so dass die irakischenImporte trotz des Ölexportstreiks nicht bedroht sind.Den Boykott hatte Hussein im April 2002 als Protestgegen das israelische Vorgehen in den palästinensischenGebieten verkündet.

Haupthandelspartner des Iraks sind Russland, Frank-reich, Italien, die VR China, die USA sowie arabischeStaaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht.Russland, der wichtigste Handelspartner des Iraks, kon-trolliert über seine Energieunternehmen ein Drittel desirakischen Ölexportmarktes.

Das Sinken der Weltmarktpreise für Erdöl ließ die Einnahmen des Iraks im vergange-nen Jahr unter das von der UNO erwartete Niveau fallen. Die Exporte beliefen sich imJahr 2001 auf schätzungsweise 24 Mrd US$ und erreichten damit drei Viertel des Vor-kriegsniveaus. Den Ausfuhren standen Einfuhren im Wert von 15 Mrd US$ gegenüber.Auf dem Treuhandkonto verbuchte der Irak zum Jahresende 2001 einen Überschuss vonschätzungsweise 3,3 Mrd US$. Nach der Aufhebung der Sanktionen dürfte sich derAußenhandel beleben, da der Nachholbedarf an technischer Ausrüstung groß ist.

Direktinvestitionen. Infolge der schwelenden Konflikte fließen kaum ausländische Di-rektinvestitionen in den Irak. Der Golfstaat versucht zwar, mittels Vorverträgen Inves-toren zu werben, jedoch sind Investitionen auf Grund der Sanktionen kaum möglich.Der Investitionsbedarf im Irak ist enorm:Allein für die Instandsetzung seiner Erdölin-dustrie muss der Irak 30 Mrd US$ investieren,der Wiederaufbau der Infrastruktur dürf-te 50 bis 100 Mrd US$ kosten.

Auslandsverschuldung. Die Auslandsverschuldung des Iraks belief sich nach inoffiziel-len Schätzungen 2001 auf 155 Mrd US$.Zusammen mit den Entschädigungsansprüchenaus dem Golfkrieg werden die irakischen Auslandsverbindlichkeiten mit mehr als 300

Irak

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1) Linke Skala: in Mio US$.2) Rechte Skala: Öl Brent-spot, US$/Barrel.

Quellen: CIA World Factbook; IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Irak: hohes Ölpreisniveau belebt Außenhandel

1997(S) 1998(S) 1999(S) 2000(S) 2001(S) 2002(S)0

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30Exporte 1)

Importe 1)

Ölpreis 2)

Kennzahlen Irak1)

1999 2000 2001 2002Bruttoinlandsprodukt (Mrd US$) 23,7 31,8 29,7 33,0Reales BIP-Wachstum (in %) 18,0 4,0 – 10,0 15,0Wechselkurs (Jahresdurchschnitt; ID/US$)2) 1.900 2.000 2.100 2.100Inflationsrate (Jahresdurchschnitt; in %) 135 100 80 50Exporte (Mrd US$) 12,4 21,8 24,0 24,5Importe (Mrd US$) 12,4 13,8 15,0 17,5Leistungsbilanzsaldo (Mio US$) 2.018,0 3.269,0 2.441,0 2.700,0Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) 8,5 10,3 8,2 8,2Deutsche Exporte (Mio Euro) 73,0 139,7 336,6 450,0Deutsche Importe (Mio Euro) 83,0 46,1 0,4 20,01) Wegen des weit gehenden Fehlens statistischer Daten beruhen die Angaben überwiegend auf Schätzungen.2) Schwarzmarktkurs. Der offizielle Wechselkurs liegt fest bei 0,31 ID/US$.

Quelle: F.A.Z.-Institut.

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Mrd US$ angegeben. Hinzu kommen Reparationsforderungen in dreistelliger Milliar-denhöhe.Der Schuldendienst des Iraks macht rund ein Drittel der Exporterlöse aus.Umdie erdrückende Schuldenlast zu verringern, möchte der Irak die Schuldentilgung anWiederaufbauprojekte knüpfen.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Deutschland belegt unter den westeuropäischenHandelspartnern des Iraks Platz drei, auch wenn die ehemals intensiven Wirtschaftsbe-ziehungen seit 1991 größtenteils zum Erliegen gekommen sind. Deutschland wickeltnicht einmal 0,1% seines Außenhandels mit dem Irak ab. Die deutschen Einfuhren ausdem Irak beliefen sich 2001 nur noch auf 416.700 Euro,das entspricht knapp 1% des Vor-jahresniveaus.Die deutschen Ausfuhren in den Irak haben sich 2001 gegenüber dem Vor-jahr auf 337 Mio Euro verdreifacht.

Deutschland bezieht aus dem Irak fast ausschließlich Erdöl und liefert elektronische,feinmechanische und optische Erzeugnisse, Landmaschinen, Medikamente sowie Le-bensmittel.Entscheidungsträger der irakischen Wirtschaft schätzen zwar deutsche Tech-nik, jedoch knüpft die politische Führung in Bagdad die Wirtschaftsbeziehungen eng andie politische Haltung ihrer Handelspartner.

Kirstin Wünsche;F.A.Z.-Institut

2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel

2.2.1 Geschäftstätigkeit unter dem UN-Handelsembargo

Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und demIrak sind zwar zu keinem Zeitpunkt offiziell abgebrochen worden, allerdings ist aufGrund der politischen Lage die Deutsche Botschaft in Bagdad seit Jahren nicht mehroperativ tätig. Seit März 1996 wurde die Irak-Beobachtung der Deutschen BotschaftAmman durch die Entsendung eines regelmäßig nach Bagdad reisenden Irak-Referen-ten ausgeweitet. Im Oktober 1999 wurde ein Geschäftsträger ad interim entsandt, derAmman weiterhin als logistische Basis nutzt.Die Irakische Botschaft in Deutschland hatkeine Handelsabteilung.

Der Irak unterliegt seit dem 6.August 1990 einem durch die Vereinten Nationen (UN)verhängten totalen Handelsembargo (Resolution 661), welches weiterhin in Kraft ist.Dieses UN-Handelsembargo ist von der Europäischen Union (EU) mit den Verord-nungen Nr. 3541/92 und 2465/96 in verbindliche Rechtsvorschriften umgesetzt worden.Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) enthält mit §§ 69a und 69e ergänzende Em-bargovorschriften. Verstöße gegen die Embargovorschriften können mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als zwei Jahren geahndet werden.

Das UN-Handelsembargo gegen den Irak ist umfassend und verbietet grundsätzlich al-le Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr. Insbesondere sind die Aus- und Einfuhrvon Gütern aller Art in den bzw.aus dem Irak,die Erbringung von Dienstleistungen,dieder irakischen Wirtschaft zugute kommen,die Erfüllung von Ansprüchen aus Verträgen,die vom Embargo betroffen sind, und die Zahlungen im Zusammenhang mit verbote-nen Geschäften untersagt.

Eine sehr begrenzte Modifikation der Embargobestimmungen erfolgte lediglich mitdem „Oil-for-Food“-Programm,das dem Irak – zeitlich begrenzt – den Verkauf von Erd-öl erlaubt,um mit den Erlösen die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung zu verbessern.In diesem Zusammenhang hat der UN-Sicherheitsrat am 29. November 2001 das „Oil-for-Food“-Programm für den Irak um 180 Tage verlängert. Unter diesem Hilfspro-gramm bestehen Ausnahmen von den umfassenden Verboten, unter anderem für dieLieferung von Nahrungsmitteln, Ersatzteilen sowie Dienstleistungen im medizinischenBereich, Post und Telekommunikation. Es bleibt aber auch hier grundsätzlich bei einerGenehmigungspflicht. Die Ausfuhrgenehmigung erteilt das hierfür zuständige Bundes-amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Durch die UN-Resolu-tion 1284 vom 17. Dezember 1999 ist eine Verfahrensbeschleunigung für das „Oil-for-Food“-Programm eingeführt worden.

Im ersten Halbjahr 2001 hat die Bundesregierung die Restriktionen, die auch die An-bahnung von Geschäftskontakten mit dem Irak erheblich beschränken, gelockert. Sosind direkte Kontakte zu irakischen Geschäftspartnern zwecks Anbahnung erlaubnis-fähiger Geschäfte nunmehr grundsätzlich zulässig. Die Bundesregierung rät im Gegen-satz zu ihrer früheren Haltung nicht mehr davon ab, Verträge mit dem Irak unter derBedingung abzuschließen, dass die Verträge mit Aufhebung des UN-Handelsembargoswirksam werden (so genannte „Schubladenverträge“).Entsprechendes gilt auch für ex-ploratorische Gespräche mit dem Irak, die für einen derartigen Vertragsabschluss not-wendig sind.Reisen von Vertretern deutscher Unternehmen in den Irak und umgekehrtzur Vorbereitung eines genehmigungsfähigen, d.h. auf die Lieferung genehmigungs-fähiger Güter abzielenden Geschäftes, sind statthaft. Die endgültige Durchführung desGeschäfts bedarf immer einer Genehmigung. Allerdings sollte berücksichtigt werden,dass nach § 69e AWV Zahlungen (z.B. Akquisitionsausgaben) deutscher Wirtschafts-

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vertreter an irakische Stellen genehmigungspflichtig sind. Hierunter fallen auch Hotel-und Reisekosten. Die Genehmigung ist bei der jeweils örtlich zuständigen Landeszen-tralbank zu beantragen. Bei Delegationsreisen in den Irak wird eine Pauschalgenehmi-gung für die gesamte Delegation erteilt.

Ebenfalls gestattet ist die Errichtung einer Repräsentanz (nicht jedoch einer Nieder-lassung) im Irak, wobei sich die Repräsentanz ausschließlich auf zulässige Aktivitätenzu beschränken hat und keinen eigenen Umsatz erwirtschaften darf (also nur Vermitt-lungs- und Abwicklungsgeschäfte).Schließlich ist auch die Teilnahme an einer Messe imIrak trotz des UN-Handelsembargos zulässig.Aktuelle Informationen erteilt das BAFA,insbesondere hinsichtlich der Lockerung oder auch Erweiterung der Beschränkungender Exporte in den Irak.

2.2.2 Handelsvertretung

Während die Gründung von Unternehmen derzeit im Irak nicht möglich ist, kann sichder deutsche Wirtschaftsunternehmer zur Vermittlung von (genehmigungspflichtigen)Geschäften im Irak eines Handelsvertreters bedienen, wobei unbedingt den besonde-ren politischen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Irak Rechnung getragen werdenmuss.

Ein neues Gesetz über die Handelsvertretung (wakâla tijâriyya) im Irak ist am 2. Okto-ber 2000 in Kraft getreten: Gesetz Nr. 51/2000 ersetzt die Gesetze Nr. 11/1983 und24/1994. Das neue Handelsvertretergesetz wird durch die hierzu erlassenen Aus-führungsbestimmungen Nr.1/2000,die am 25.Dezember 2000 in Kraft getreten sind,er-gänzt und erläutert. Es regelt in erster Linie gewerberechtliche Aspekte der Betätigungals Handelsvertreter. Daneben gelten für die vertragliche Vereinbarung zwischen demUnternehmen und dem Handelsvertreter die Artikel 927 bis 949 des irakischen Zivil-gesetzbuches (ZGB Nr. 40/1951; seit 1. Januar 1953 in Kraft), die sich mit den vertrags-rechtlichen Aspekten der „Vertretung“ (wakâla) befassen.

Das neue Handelsvertretergesetz regelt die Tätigkeit als Handelsvertreter, die ein Ver-treter im Irak zu Gunsten einer ausländischen natürlichen oder einer juristischen Per-son ausübt (Art. 1). Die Ausübung einer Handelsvertretung ist genehmigungspflichtigund muss in einem hierfür vorgesehenen Register nach den Bestimmungen des Han-delsvertretergesetzes registriert werden (Art.2).Der Handelsvertreter muss u.a.die ira-kische Staatsbürgerschaft besitzen und im Irak wohnhaft sein, eine Handelsniederlas-sung im Irak besitzen,um der Tätigkeit nachzugehen,eine Firma (Handelsname) führen,die bei einer Handelskammer im Irak eingetragen ist, und darf kein Angestellter oderBeauftragter des Öffentlichen Irakischen Dienstes sein (Art. 4). Von besonderer Be-deutung sind Art. 13, der das Verfahren regelt, wenn ein Unternehmen aus dem arabi-schen oder nicht-arabischen Ausland einen Vertreter im Irak bestellen möchte,und Art.14, der die Geschäftstätigkeit eines Handelsvertreters mit dem Staat oder dem öffentli-chen Sektor einschränkt.

2.2.3 Streitentscheidung/Vertragsrecht

Nach geltendem irakischen Recht können das ausländische Unternehmen und der ira-kische Handelsvertreter bei einem Handelsvertretervertrag ausländisches (deutschesoder neutrales) Recht vereinbaren (Art. 25 Abs. 2 ZGB) und sich auf eine Schiedsklau-sel mit Schiedsort im Ausland einigen, soweit die irakische Seite dies akzeptiert. Zwarregelt im Irak kein ausdrückliches Gesetz die Vollstreckung von ausländischen Schieds-sprüchen. Der Irak ist auch nicht dem New Yorker UN-Abkommen über die Anerken-

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nung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 beigetreten.Aber der Irak hat das Genfer Protokoll von 1923,betreffend Schiedsgerichtsbarkeit,rati-fiziert und ist Mitglied einiger bilateraler Übereinkommen zur Vollstreckung von aus-ländischen Urteilen und Schiedssprüchen (z.B. der Arabischen Liga von 1983 über dieAnerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen). Inwieweit iraki-sche Gerichte bereit sind, eine solche Vereinbarung zu respektieren, solange das UN-Handelsembargo noch in Kraft ist, ist fraglich. Die irakische Rechtspflege tendiert dar-über hinaus dazu, parteiisch zu sein, und ist teilweise bis zu einem gewissen Maße zumStillstand gekommen. Eine ausländische Partei kann jedenfalls von den nationalen ira-kischen Gerichten heute keinen Rechtsschutz erwarten.

Von großer Wichtigkeit für Unternehmen,die noch vor dem UN-Handelsembargo wirt-schaftliche Beziehungen zu irakischen Unternehmen hatten,ist die Frage der Verjährungvon Ansprüchen aus Kauf-,Werk-,Werklieferungs- und bankrechtlichen Verträgen un-ter Kaufleuten: Sie beträgt 15 Jahre (Art. 429 ZGB).Ansprüche von Angehörigen frei-er Berufe und Ansprüche gegen Privatpersonen verjähren nach einem Jahr (Artikel 431ZGB). Die Verjährung von Ansprüchen wird nicht von Amts wegen beachtet, sondernmuss vom irakischen Gegner im Prozess geltend gemacht werden. Die Verjährungsfristkann durch Klageerhebung der Gläubigers (auch vor einem „international unzuständi-gen“ Gericht; Art. 437 ZGB), durch ein schlüssiges oder ausdrückliches Anerkenntnisdes Schuldners (Art. 438 ZGB) oder auch durch force majeure unterbrochen werden(Art. 435 ZGB).

Dr. Christian Ule;Coudert Schürmann

Irak

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3 Iran

3.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund

Innenpolitik. Trotz der Wiederwahl Mohammad Chatamis zum Präsidenten der Islami-schen Republik Iran im Juni 2001 hält der Machtkampf zwischen den iranischen Re-formkräften und den konservativen Reformgegnern unter der Führung des religiösenFührers Ayatollah Ali Chamenei in unverminderter Stärke an.Das politische System desIrans beruht auf der Herrschaft des Höchsten Rechtsgelehrten, der die letzte Autoritätin religiösen wie in politischen Fragen darstellt. Dieses Amt wird durch den Revoluti-onsführer Chamenei bekleidet.Die konservativen Kräfte verfügen über großen Einflussauf den Wächterrat, den Expertenrat, die Justiz sowie die Streitkräfte. Die reform-freundlichen Kräfte bestehen auf der Staatsebene aus der Regierung und einer großenParlamentsmehrheit.Die Konfrontation blockiert nicht nur eine schnellere Annäherungdes Irans an die internationale Staatengemeinschaft,sondern auch die dringend benötig-ten Reformen der iranischen Wirtschaft.Während die Regierung unter dem Druck steht,soziale Probleme zu entschärfen und die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, fürchtendie Konservativen um ihre wirtschaftlichen Privilegien und den daraus resultierendenEinfluss auf die Bevölkerung.

Chatami war mit dem Ziel, die iranische Wirtschaft zu öffnen, und dem Willen zur Wahlangetreten, seinen bisherigen Reformkurs zur Schaffung einer islamischen Demokratiefortzuführen. Zwar ist die Erfolgsbilanz der ersten Amtszeit angesichts des Verbots derreformfreundlichen Presse und der Inhaftierung zahlreicher Journalisten sowie derRückschläge bei der Liberalisierung der Wirtschaft fraglich, doch scheint die Bevölke-rung die Hoffnung auf Veränderung noch nicht aufgegeben zu haben. So konnte Cha-tami knapp 77% der Stimmen auf sich vereinen. Dieses Ergebnis liegt höher als 1997(70%), doch sank die Wahlbeteiligung im Juni 2002 beträchtlich von 83 auf 67%.

Während seiner Rede zur Amtseinführung Chatamis sprach sich Chamenei gegen dieLiberalisierung im Land und die Öffnung gegenüber dem Ausland aus.Außerdem for-derte er ein konsequentes Vorgehen gegen Korruption und Unmoral. Mit dieser Anti-Korruptions-Kampagne gab er der Justiz ein neues Mittel zur Einschüchterung der Re-formanhänger in die Hand.So wurden inzwischen mehr als 30 Abgeordnete vor Gerichtgestellt. Die Parlamentarier müssen sich vor allen Dingen gegen Korruptionsanklagenwehren. Aber auch die Redefreiheit im Parlament wird ihnen zum Verhängnis, indemihnen „Verschwörung gegen das islamische System“ und „Beleidigung der Justiz“ vor-geworfen werden.

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Staatsorgane der Islamischen Republik Iran

Staatsoberhaupt: Die Verfassung der Islamischen Republik Iran sieht als Staats-oberhaupt den „Führer der Islamischen Revolution“ vor. Er wird durch eine vomVolk gewählte Expertenversammlung auf unbestimmte Zeit berufen und gilt alshöchste geistliche und weltliche Autorität des Staates. Damit wurde nach der Isla-mischen Revolution 1979 die Herrschaft des obersten Religionsgelehrten etabliert.Er ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte,er ernennt den Chef der Judikative undbestätigt den Staatspräsidenten oder setzt ihn ab. Der gegenwärtige Revolutions-führer ist der frühere Staatspräsident Ayatollah Ali Chamenei, der 1989 nach demTode Ayatollah Chomeinis, des Gründers der Islamischen Republik, diese Positionübernahm.

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Staatspräsident:Der Präsident ist gleichzeitig Regierungschef.Mohammad Chatamiwurde im Juni 2001 in einer allgemeinen direkten Wahl vom Volk für eine Amtszeitvon vier Jahren gewählt. Dies ist bereits seine zweite Präsidentschaft, so dass eineWiederwahl nicht mehr zulässig ist. Zum ersten Mal wurde er im August 1997 ge-wählt. Er ist Leiter der Exekutive und beruft die Minister, die dem Parlament ge-genüber Rechenschaft ablegen müssen. Die nächsten Präsidentenwahlen stehen2005 an.

Parlament: Das iranische Parlament – die „Islamische Ratsversammlung“ oderMajlis Shura Islami – wird vom Volk direkt für vier Jahre gewählt.Es besteht aus 290Mitgliedern. Die letzten Wahlen wurden im März und Mai 2000 durchgeführt. Diein einem Wahlbündnis zusammengeschlossenen Reformer gewannen 222, dieKonservativen 55 Sitze. 13 Sitze gingen an unabhängige Kandidaten. Die nächstenParlamentswahlen stehen 2004 an.

Oberster Justizrat: Die Justizverwaltung obliegt dem Obersten Justizrat, der demJustizminister übergeordnet ist. Der Rat ist u.a. zuständig für die Ernennung derRichter und die Revision der Gesetze.

Wächterrat: Der Wächterrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Die eineHälfte besteht aus vom Revolutionsführer gewählten Geistlichen. Die andere Hälf-te stellen Juristen dar,die vom Obersten Justizrat vorgeschlagen und vom Parlamentgewählt werden. Der Rat prüft alle Beschlüsse des Parlaments auf Übereinstim-mung mit den Prinzipien des Islam und der Verfassung. Er überwacht die Wahl derAbgeordneten und des Staatspräsidenten.

Expertenversammlung: Das Gremium umfasst 83 Geistliche und wird vom Volk aufacht Jahre gewählt.Es bestimmt aus seinen Reihen den Revolutionsführer oder setztihn – sollte er sich als unfähig zur Erfüllung seiner Aufgaben erweisen – ab.

State Expediency Council: Bei fehlender Einigung zwischen Parlament und Wäch-terrat, d.h. wenn das Gesetzgebungsverfahren blockiert ist, schlichtet und entschei-det dieser „Rat zur Feststellung des Interesses des Systems“.Außerdem berät es denPräsidenten.Der Revolutionsführer beruft die 30 Mitglieder für die Dauer von fünfJahren.

Verwaltung: Das Land ist in 28 Provinzen (Ostan), 195 Gouvernements und 501Distrikte gegliedert.Die Distrikte sind in Dörfer und Gemeinden unterteilt.Obwohldie Republik ein straff geführter Zentralstaat ist, sind die Provinzregierungen mitbedeutender Macht bei Fragen wie Besteuerung, Finanzmittelausgabe und innereSicherheit ausgestattet.

Kabinett (Ausgewählte Mitglieder, Stand: März 2002)

Staatspräsident Mohammad Chatami Außenminister Dr. Kamal KharraziInnenminister Abolvahed Mousavi-LariMinister für Wirtschaft und Finanzen Tahmasb MazaheriErdölminister Bijan Namdar ZangenehHandelsminister Mohammad ShariatmadariMinister für Industrie und Bergbau Ishaq JahangiriEnergieminister Habibollah Bitaraf

Einen wichtigen Erfolg konnte die Regierung im Haushaltsverfahren für das Budget2002 erzielen. Sie erhielt weiterhin das Recht, ausländische Investitionen bei der Ent-wicklung des Energiesektors zuzulassen. Letzteres war durch den Wächterrat kritisiertworden,da der Sektor laut Verfassung unter das staatliche Monopol fällt.Der Rat über-prüft, ob Gesetzesentwürfe mit den Prinzipien des Islam übereinstimmen, und verfügtüber ein Vetorecht. In der Frage des Haushaltsgesetzes wurde er in verschiedenen Kri-tikpunkten durch die zuständige Schlichtungsinstanz, den State Expediency Council(SEC), unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten Rafsandschani, überstimmt. Als wei-teres positives Zeichen für eine Demokratisierung des Landes ist das neu installierteKontrollrecht des Parlaments über die staatlichen Medien anzusehen.Diese werden un-ter der Autorität des Revolutionsführers betrieben und nicht selten für die Propagandader Konservativen genutzt.

Wirtschaftspolitik. Während die Reformen des Steuer- und Wechselkurssystems 2001vorankamen, wurden Chatamis Reformanstrengungen in anderen Gebieten blockiert,wie etwa bei der geplanten Reduzierung der Subventionen für Lebensmittel und Ener-gie.Diese Unterstützungszahlungen kosten mehrere Milliarden US$ im Jahr.Deren Re-duzierung ist ein wichtiger Bestandteil des dritten Fünfjahresplans, mit dem der Präsi-dent ein Wirtschaftswachstum von jährlich 5,5 bis 6% erreichen will. Der Plan trat mitdem Fiskaljahr 2000 am 21. März 2000 in Kraft und läuft bis März 2005. Das Hauptzieldes Plans ist die Schaffung von 3,8 Mio neuen Arbeitsplätzen bis 2005 durch die Eta-blierung marktwirtschaftlicher Strukturen.Während der Achtzigerjahre wuchs die Be-völkerung mit einer jährlichen Rate von 3,5%. Zwei Drittel der Bevölkerung sind jün-ger als 26 Jahre. Die damals geborenen 18 Millionen Iraner stellen heute etwa ein Vier-tel der Bevölkerung und strömen in den nächsten zehn Jahren auf den Arbeitsmarkt.Da bisher weit weniger als eine halbe Million Arbeitsplätze pro Jahr entsteht – geplantsind über 700.000 –, sieht das Land einer Welle von Arbeitslosen entgegen. Nach Re-gierungsangaben liegt die Arbeitslosigkeit gegenwärtig bei 18% und der Bevölke-rungsanteil,der unterhalb der Armutsgrenze lebt,bei 40%.Inoffiziellen Schätzungen zu-folge dürfte eine Arbeitslosenquote von knapp 30% wahrscheinlicher sein.

Für die Schaffung von mehr als 700.000 Arbeitsplätzen waren im Budget 2001 2,68 MrdUS$ vorgesehen, das unter anderen Anreize für die Privatwirtschaft wie Steuer-vergünstigungen,Teilübernahme der Sozialkosten durch den Staat und günstige Kreditefür Firmen in strukturschwachen Regionen beinhaltete. Zur Finanzierung dient unteranderem der „Sozialfonds zur Stabilisierung der Wirtschaft“,der inzwischen 10 Mrd US$angehäuft hat. Der Fonds wurde mit In-Kraft-Treten des dritten Fünfjahresplan insLeben gerufen. In ihn zahlt der Staat einen Teil der Erdöleinnahmen, die über einerbestimmten Grenze liegen, ein. Die Hälfte der Fondssumme dient als strategischeReserve im Fall sinkender Ölpreise. 1 Mrd US$ soll zur Förderung des iranischenPrivatsektors eingesetzt werden, 500 Mio US$ in Form von Krediten für ausländischeInvestoren.

Neben der Liberalisierung der Handels- und Investitionsgesetzgebung soll durch die Pri-vatisierung und die Aufhebung von Monopolen der Rückzug des Staates aus der Wirt-schaft verstärkt werden. Der öffentliche Sektor generiert noch immer 80% der Wirt-schaftsleistung. Dabei spielen so genannte Bonyads eine wesentliche Rolle. Diese Stif-tungen entstanden nach der Revolution 1979,um die Prinzipien der Revolution zu wah-ren und die Armen des Landes zu versorgen. Die Stiftungen erhielten ihr Vermögendurch die Verstaatlichung verschiedener Industriezweige und genießen seitdem Steuer-privilegien. Sie stellen etwa der Hälfte der Nichterdölwirtschaft. Die Bonyads unterste-hen direkt dem Revolutionsführer. Chamenei hat sich nun aber einverstanden erklärt,dass die Steuerprivilegien der Stiftungen abgeschafft werden, was deren wirtschaftlicheLage verschärfen dürfte. Etwa 80% ihrer 350 Unternehmen – seit 1999 will die Regie-rung 250 privatisieren,war aber bis zum Sommer 2001 erst 37 erfolgreich – machen Ver-

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luste.Dies kann auf die alten Produktionsanlagen,die personellen Überkapazitäten undjahrelanges Missmanagement, das die Schulden der Unternehmen vergrößert hat,zurückgeführt werden.Da die Bonyads etwa 63.000 Menschen beschäftigen,müssen In-vestoren sozialverträgliche Übernahmen garantieren.

Neben den Bonyads stehen Objekte aus dem Kommunikations- und Transportsektorzum Verkauf sowie Teile der Erdölindustrie, vor allem Raffinerien und Tankstellen. Innaher Zukunft sind Verkäufe im Wert von 1,5 Mrd US$ geplant. Die Privatisierungen inder Energiebranche waren 2001 besonders umstritten, da die Verfassung ein Staatsmo-nopol für den Sektor vorsieht. Im März 2002 entschied das SEC aber, dass die im Haus-haltsplan 2002 vorgesehenen Investitionen durchgeführt werden können. Unter ande-rem hatte zuvor dieser Streitpunkt den Wächterrat dazu veranlasst, dem Haushaltsge-setz nicht zu zustimmen. Außerdem sprach sich die Schlichtungsinstanz für die Beibe-haltung von ausländischen Investitionen auf der Grundlage von Buy-back-Verträgen(siehe Seite 77) zur Entwicklung des Ölsektors aus.

Außenpolitik. Präsident Chatami verfolgt eine Politik der vorsichtigen Öffnung ge-genüber den westlichen Staaten, um sein Land aus der zum einen Teil selbst geschaffe-nen und zum anderen von Seiten der USA verhängten Isolation zu führen.Dabei brach-te ihn der Neuanfang der Beziehungen mit Deutschland im Jahr 2000 einen großenSchritt weiter.Während seiner Reise nach Teheran Anfang 2002 beschlossen Finanzmi-nister Hans Eichel und sein iranischer Kollege Tahmasb Mazaheri,die Zusammenarbeitbeim Wiederaufbau Afghanistans zu prüfen. Deutsch-iranische Gemeinschaftsunter-nehmen würden von den iranischen Erfahrungen mit dem Nachbarland und den Sprach-kenntnissen und vom deutschen technischen Know-how profitieren. Inzwischen wurdediesbezüglich eine Absichtserklärung unterzeichnet. Die EU will die Reformanstren-gungen Chatamis durch die Schaffung einer vertraglichen Basis für die Beziehungen mitdem Iran unterstützen, so dass beide Parteien gegenwärtig Verhandlungen über ein bi-laterales Handels- und Kooperationsabkommen führen.

Im Gegensatz zu den Beziehungen zur EU bleiben die zu den USA weiterhin gespannt.So verlängerte der Kongress im August 2001 die Wirtschaftssanktionen auf der Grund-lage des „Iran-Libyan Sanction Act“ für die nächsten fünf Jahre. Außerdem legten dieUSA im September 2001 ihr Veto gegen eine Aufnahme des Irans in die WTO ein. DieSanktionen sehen Strafen für Unternehmen vor, die sich mit mehr als 20 Mio US$ (22,5Mio Euro) im Energiesektor der beiden Länder engagieren, unabhängig davon, ob essich dabei um US- oder nichtamerikanische Firmen handelt.Obwohl der Iran die Terror-anschläge im September 2001 verurteilte,bezog US-Präsident George W.Bush den Iranneben Nordkorea und dem Irak in „die Achse des Bösen“ ein, was bei vielen europäi-schen Staaten, darunter Deutschland, auf Grund der Unverhältnismäßigkeit auf Un-verständnis gestoßen ist. Schließlich handelt es sich bei Nordkorea und dem Irak umDiktaturen, während im Iran ein funktionierendes parlamentarisches System, das auffreien und fairen Wahlen basiert, existiert.

Wirtschaftsstruktur.Die iranische Wirtschaft wird von der Erdölindustrie dominiert.Mit95 Mrd Barrel an erschlossenen Ölreserven verfügt das Land über knapp ein Zehntelder Weltvorräte. Innerhalb der OPEC rangiert der Iran an zweiter Stelle. Etwa 80% derDeviseneinnahmen und 30% der Staatseinnahmen werden durch den Verkauf vonRohöl und Erdgas erwirtschaftet. Um die Dominanz der Ölindustrie zu verringern,strebt die Regierung eine verstärkte Diversifizierung der Wirtschaft an. Im Fiskaljahr2000 stiegen die staatlichen Öleinnahmen gegenüber dem Vorjahr um 60% auf rund 20Mrd US$.An den globalen Gasreserven hat das Land nach der Russischen Föderationmit 16% den zweitgrößten Anteil.Besonderes Augenmerk legt die Regierung innerhalbihrer Diversifizierungsstrategie auf den Ausbau der petrochemischen Industrie. In die-sem Rahmen konnte die Lurgi AG einen Auftrag in Höhe von 130 Mio Euro an Land

Iran

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ziehen. Die iranische Marun Petrochemical Companybeauftragte den deutschen Anlagenbauer, an der Nord-küste des Persischen Golfs eine Polyethylenanlage miteiner Kapazität von jährlich 300.000 Tonnen zu errichten.Die damit größte Anlage der Welt soll Mitte 2004 in Be-trieb gehen. Die Marun Petrochemical Company ist einJoint Venture zwischen der staatlichen iranischen NPCund der niederländischen DSM NV.

Der Anteil der Erdölindustrie am Bruttoinlandsproduktbeträgt etwa 8% und liegt damit weit unter dem Anteilvon 30 bis 40%, den der Sektor vor dem Krieg mit demIrak erreichte. Die kriegsbedingte Zerstörung von Pro-duktionsanlagen konnte bisher nicht annähernd ausge-glichen werden. Die sonstigen Industriezweige generie-ren knapp ein Fünftel des BIP. Hierzu zählen der Textil-sektor, die Automobil- und Baustoffindustrie, die Me-tallverarbeitung,die Lebensmittelverarbeitung sowie dieRüstungsindustrie.

Der Primärsektor erwirtschaftete im Jahr 2000 mit dem Anbau von Weizen, Zuckerrü-ben, Obst, Nüssen sowie mit Milchprodukten und Kaviar 16% des BIP. In der Land-wirtschaft findet der größte Teil der Bevölkerung Arbeit.Durch staatliche Investitionen,Liberalisierung der Produktion und staatlich geförderte Marketingaktionen konnte derSektor in den Neunzigerjahren seinen Export und damit seinen Output stark steigern.Die seit 1999 anhaltende Trockenheit reduzierte den Ertrag aber deutlich. Der Dienst-leistungssektor generiert mit 55% den größten Anteil des BIP und besteht zu einemgroßen Teil aus kleineren Handelsunternehmen.

Energieindustrie. Die iranische Erdölindustrie leidet durch alte und schlecht gewarteteProduktionsanlagen an einer sinkenden Produktionskapazität. Zudem schmälert diesteigende Inlandsnachfrage die für den Export zur Verfügung stehende Ölmenge. Umihre Rolle als zweitgrößter Ölproduzent innerhalb der OPEC aufrechtzuerhalten, be-darf die iranische Ölindustrie wichtiger Investitionen. Der Iran verfügt über einen 14-prozentigen Anteil an der OPEC-Fördermenge. Um diese Quote halten zu können,muss das Land seine jährlich durchschnittliche Fördermenge pro Tag um 160.000 Bar-rel steigern. Da die Verfassung unter anderem die Industrien der Grundstoff- und derEnergieerzeugung als staatliches Eigentum definiert, schließt sie die Beteiligung vonausländischen Investoren aus. Daher entwickelte man Mitte der Neunzigerjahre die sogenannten „Buy-back-Verträge“. Nach diesen wird die Erschließung der iranischen Öl-felder durch internationale Konzerne mit dem produzierten Erdöl finanziert. Im Juni2001 unterzeichnete etwa der italienische Energiekonzern Eni einen Vertrag im Wertvon 920 Mio US$ zur Entwickung des Darkhovin-Ölfelds im Südwesten des Landes. Essoll schätzungsweise 2,5 Mrd Barrel Öl umfassen, wobei gegenwärtig weniger als 4.000Barrel am Tag gefördert werden.

Die Regierung verfolgt den Ausbau des Gasnetzes, um 72 weitere Städte in das Netz-werk einbeziehen zu können. Der geplante Ausbau sieht neben der Erschließung derFelder auch die Verarbeitung des Rohstoffs vor. Parallel erfolgt die Kapazitätsauswei-tung,um den Erdgasexport zu erhöhen.Hierfür befinden sich rund 1.200 Projekte in derDurchführungsphase. Der Iran hat mit 26 Bill Kubikmetern an nachgewiesenen Gas-reserven die größten Reserven nach der Russischen Föderation. Davon liegt der größ-te Teil in dem noch weit gehend unerschlossenen Gebiet South-Pars. Zur Erschließungund Förderung müssen noch umfangreiche Investitionen vorgenommen werden.Zusätzlich sind Investitionen in das Leitungs- und Verteilungssystem sowie in die Gas-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Quelle: Iranische Zentralbank.

Iran: Erdölindustrie dominant(Anteile der Sektoren am BIP in %; 2000)

Landwirtschaft

16,2Wasser, Elektrizität und Gas1,5

Erdölindustrie8,2

Dienstleistungen

54,9

Industrie14,1

Bauwirtschaft

5,1

raffinerie notwendig. Das größte private Energieunternehmen des Irans, Petro Pars,erhielt den Auftrag zur Gasförderung in South-Pars. Einige der Projektphasen über-nimmt das Unternehmen zusammen mit Eni. Das gesamte Projekt hat einen Wert von7,5 Mio US$.

Die inländische Energienachfrage wird im Zuge der Anbindung ländlicher Gebiete wei-ter steigen. Dort sind 4 bis 6% der Bevölkerung noch ohne Strom, und 30 bis 40% allerDörfer sind nicht an das nationale Stromnetz angeschlossen. Der Iran will seine Kraft-werkskapazität von derzeit etwa 30.000 MW bis 2005 auf rund 40.000 MW und bis 2010auf 50.000 MW erhöhen. Dies bietet ausländischen Bauunternehmen und Ausrüstungs-herstellern interessante Geschäftsmöglichkeiten.Die Kraftwerke werden privat im Rah-men von BOT(Built,Operate and Transfer)-Verträgen erstellt,da der Kapitalbedarf dieMöglichkeiten des iranischen Haushalts übersteigt.Das erste Kraftwerk mit privater Be-teiligung in Par-e Sar ist eine Gemeinschaftsunternehmung, das Auftragsvolumen liegtbei rund 550 Mio US$.An dem Unternehmen sind die italienische Firma Sondel zu 50%beteiligt, die iranische Mapna International zu 30% und die deutsche Ferrostaal-Toch-ter Dillinger Stahlbau zu 20%.

Alternativ zum Strom aus Öl und Gas setzt die Regierung auf Windkraft. Insbesonderedie Region am Kaspischen Meer verfügt über enormes Windpotenzial. Auf Grund dergeringen Erfahrung mit alternativen Energiequellen setzt der Iran auf ausländischesKnow-how und Investitionen. So unterzeichnete das iranisch-dänische Joint VentureIran Vestas Danish Wind Technology einen Liefervertrag für 123 Turbinenkomponen-ten im Wert von 24 Mio US$.

Automobil. Die Automobilindustrie erwirtschaftet etwa ein Fünftel des industriellenOutputs des Landes. 2001 wurden rund 250.000 Pkw produziert, ein Viertel mehr als imVorjahr. Dabei gehen fast zwei Drittel auf das Konto des größten Herstellers, IranKhodro, der zu 45% in staatlichen Händen ist.Von dem seit 35 Jahren fast unveränder-ten Modell Paykan wurden über 110.000 Stück hergestellt. Im Sommer 2001 brachteKhodro sein mit britischer Hilfe entwickeltes neues Nationalauto X-7 auf den Markt,von dem bis 2003 100.000 Einheiten jährlich produziert werden sollen.

Die Industrie wird durch Importbeschränkungen vor ausländischer Konkurrenz ge-schützt.Allerdings dürften diese mit dem (geplanten) WTO-Beitritt fallen. Gegenwär-tig kommen internationale Automarken lediglich über Lizenzen auf den iranischenMarkt. So können die iranischen Verbraucher etwa den Peugeot RD und den Peugeot206 von Khodro, der zudem Teile für die Produktion des Peugeot 206 nach Frankreichliefert, kaufen. Der Citroën Xantia soll durch die iranische Autofirma Saipa hergestelltwerden, die zudem mit Rover über die Produktionslinie verhandelt, mit der früher derRover 100 hergestellt wurde. Saipa produziert das Modell Pride mit der Lizenz deskoreanischen Autoherstellers Kia. Im Jahr 2000 wurden knapp 67.000 Einheiten herge-stellt. Der Iran will sich als der führende Autoproduzent im Nahen Osten etablieren.Deutsche Firmen engagieren sich in der Teileproduktion. So erhielt der iranische Pro-duzent V.A.M. eine Lizenz der DaimlerChrysler Powertrain Business Unit zur Herstel-lung von Achsen für Mercedes-Benz-Busse und -Lkw.

Verkehr. Die iranische Luftfahrt litt unter den Konsequenzen des Terroranschlags am11. September 2001 besonders stark. Angesichts der Einbußen beschloss der Iran eineTeilprivatisierung der staatlichen Iran Air sowie die Zusammenfassung mehrerer klei-ner Gesellschaften, die sich in der Regel bisher auf Flüge innerhalb des Landes be-schränken,zu einer privaten Fluggesellschaft.Auf Grund des US-Handelsembargos hatIran Air Probleme, seine alternde Boeing-Flotte in Stand zu halten. Im März 2002 er-klärte der Transportminister Ahmad Khorram,dass im neuen Budget 1,5 Mrd IR für dieModernisierung der Luftflotte vorgesehen seien. In den nächsten zwei Jahren sollen 20

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Flugzeuge, unter anderem zehn vom Typ Airbus, gekauft werden. Das Land besaß imJahr 2000 etwa 317 Flughäfen, davon 117 mit asphaltierten Start- und Landebahnen.

Die iranische Schiffsflotte soll weiter ausgebaut werden. Die geplanten Investitionendienen der Kapazitätserweiterung und der Modernisierung und sollen dem steigendenAußenhandel, insbesondere mit petrochemischen Erzeugnissen, Rechnung tragen. Mitder Erschließung des South-Pars-Gasfelds und dem daraus resultierenden Export müs-sen in nächster Zeit zehn neue Tanker in Betrieb genommen werden. Die bestehendeFlotte setzt sich aus den Schiffen der National Iranian Tanker Company (NITC) und derIslamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) zusammen. Dabei soll die Kapazitätder NITC-Schiffe bis März 2005 auf rund 5,8 Mio Registertonnen erhöht werden. Lautder NITC soll die Kapazität der aus 28 Tankern bestehenden Flotte im Jahr 2000 schät-zungsweise 3 Mio Registertonnen betragen haben. Insgesamt wurde ein Volumen von46,2 Mio Tonnen transportiert. Die IRISL konzentriert sich auf den Transport von Mas-sengütern, wie z.B. Weizen, betreibt aber auch einige Passagierschiffe. Mit 89 Fracht-schiffen verfügt das Unternehmen über eine Kapazität von etwa 2,8 Mio Tonnen undtransportierte 2000 etwa 15,9 Mio Tonnen. 20 der Transporter sind über 20 Jahre alt undsollen in den nächsten drei Jahren durch 15 neue ersetzt werden.Dafür sind 500 Mio US$vorgesehen. Mittelfristig soll die Kapazität auf 4,5 Mio Tonnen ausgebaut werden. Be-reits im November 2000 konnte eine deutsche Werft einen Auftrag über den Bau vonvier Schiffen gewinnen.

Der Iran plant eine Reihe von Ausbauprojekten im Eisenbahnsektor. Wie der Trans-portminister im September 2001 erklärte, will er durch den Kauf vom 20 Zügen und 100Lokomotiven neuen Sicherheitsstandards und der Umwelt Rechnung tragen. Zudemplant das Land neben verschiedenen neuen Güterstrecken den Neubau der Eisen-bahnstrecke zwischen Teheran und Isfahan über Ghom für den Personenverkehr. Dieneue Strecke soll für Hochgeschwindigkeitszüge ausgelegt sein, so dass sich die Reise-dauer auf der stark frequentierten Verbindung von gegenwärtig über neun auf unter dreiStunden verkürzt. Neben dem Bau können sich die Investoren, die insgesamt 150 MioUS$ investieren sollen,an der Versorgung mit Material und dem Management der Bahnbeteiligen. Insbesondere deutsche Lieferanten entsprechender Hochtechnologie sindangesprochen. Die Eisenbahnbehörde rechnet mit einem Personenbeförderungsauf-kommen von 2 bis 4 Millionen Passagieren im Jahr. Insgesamt sollen im Fiskaljahr 2002300 Mio IR für die Erweiterung des Eisenbahnnetzwerkes ausgegeben werden.

Banken. Auf Grund eines in der Verfassung garantierten Staatsmonopols existierten imIran bisher zwölf Staatsbanken.Im Zuge der Reform des Finanzsektors,die auch die Re-strukturierung der öffentlichen Banken vorsieht,vergab die Zentralbank im Herbst 2001aber erste Lizenzen an private Banken. Dadurch sollen die Effizienz und der Wettbe-werb erhöht und die Transparenz der Staatsbanken, von denen einige als bankrott gel-ten,verbessert werden.Unter anderem erhielt Ende 2001 die Bank Karafarin nach Hin-terlegung einer Kapitaleinlage von 25 Mio US$ bei der Zentralbank eine Lizenz. Aus-ländische Kreditinstitute dürfen bis auf weiteres lediglich wie bisher in den Sonderwirt-schaftszonen auf den Inseln Kish, Qeshm und Chabahar operieren. Die Aufhebungdieser Einschränkung wird durch das Parlament weiter verfolgt,zunächst sollen aber deröffentliche Bereich konsolidiert und inländische Privatbanken etabliert werden. DasProblem der Erhebung von Zinsen, die nach islamischen Recht verboten ist, wird inForm von Gebühren für die Verwaltungsarbeit der Banken gelöst.

Telekommunikation. Der dritte Fünfjahresplan sieht die schrittweise Öffnung des Tele-kommunikationssektors für in- und ausländische Investoren mit dem Ziel vor, die Mo-dernisierung des Sektors voranzutreiben. Zunächst wird das Festnetz liberalisiert. DieMaßnahmen zur Deregulierung und zum Ausbau unterliegen dem bisherigen Monopo-listen Telecommunication Company of Iran (TCI), dem ausführenden Organ des Post-

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und Telekommunikationsministeriums.Das Ministeriumplant zudem die Gründung einer Regulierungsbehörde,die das Verhältnis zwischen TCI und den zukünftigen pri-vaten Betreibern überwachen soll.

Im Festnetzbereich soll die Anzahl der Teilnehmer bisMärz 2005 von ca. 10 auf 20 Millionen erhöht werden.Die Anzahl der Teilnehmer im Mobilfunknetz soll von1,2 auf 10 bis 15 Millionen Kunden erweitert werden.AufGrund des qualitativ schlechten Zustands des Mobil-funknetzes sucht der Iran zudem ausländische Berater.Die zu vergebenden Lizenzen sehen eine Laufzeit vonzehn Jahren vor, an den Betreiberfirmen können sichausländische Firmen mit einem Anteil bis zu 49% betei-ligen.

Wachstum. Der stetige Anstieg der Ölpreise ließ denOutput und die Exporte der Erdölindustrie deutlichwachsen, so dass das reale BIP im Wirtschaftsjahr 2000,das bis zum 21. März 2001 lief, gegenüber dem Vorjahrum 5,9% zunahm. Die Wertschöpfung der Erdölindu-strie nahm 2000 gegenüber dem Vorjahr um real 9,7%,die der sonstigen Wirtschaft um 5,6% zu. Das Wirt-

schaftswachstum 2001 dürfte aber weniger von der Erdölindustrie als vielmehr von denanderen Industriezweigen,der Bauwirtschaft sowie den Dienstleistungen generiert wor-den sein.Durch die weltweite Konjunkturschwäche,die sich nach den Terroranschlägenam 11.September 2001 noch verstärkte, sank die globale Nachfrage nach Mineralöl,waszu einer Reduktion der Ölpreise und schließlich der iranischen Mineralölproduktionführte. Während die Produktion zwischen März und August 2001 bereits um 4% sank,stiegen die privaten Bauvorhaben immens. So konnte die Branche gegenüber der Vor-jahresperiode nach einer Zunahme von über 32% im Gesamtjahr 2000 eine Steigerungvon 27,5% feststellen. Gleichzeitig profitiert der Sektor von den hohen Deviseneinnah-men des Staates der vergangenen Jahre, durch die ein Grundstock für öffentliche Inve-stitionen gebildet wurde.Wir schätzen das reale BIP-Wachstum 2001 auf 4,8%.

Auf Grund des Bevölkerungswachstums und der staatlichen Bauförderung geht von derBauwirtschaft auch 2002 ein Wachstumsimpuls aus. Die in- und ausländischen Investi-tionen werden die Produktionskapazitäten in der Erdöl- und Nichterdölindustrie er-weitern. Die Ölpreise haben sich inzwischen auf einem hohen, wenn auch niedrigerenNiveau als in den beiden Vorjahren eingependelt. Dieser Trend dürfte bis zum Herbst2002 anhalten, so dass wir mit einem Sinken des durchschnittlichen Ölpreises von 25US$/Barrel im Jahr 2001 auf 22 US$/Barrel 2002 rechnen.Von diesem Preisniveau undeiner gleichbleibenden Förderquote ausgehend, rechnen wir für das Wirtschaftsjahr2002 mit einem BIP-Wachstum von real 5,0%.

Mittelfristig wird die iranische Wirtschaft von den Buy-back-Geschäften profitieren,diedie Regierung mit einigen internationalen Ölgesellschaften abschließen konnte. Sobaldsich die geopolitische Lage in der Region beruhigt hat und der Reformkurs der Regie-rung weitere Erfolge zeigt, dürfte das Interesse europäischer und asiatischer Unterneh-men, das im Zuge der internationalen Öffnung gestiegen ist, zu weiteren Investitionenführen.Außerdem werden die Pläne,die Börse graduell für ausländische Anleger zu öff-nen, für den dringend benötigten Zufluss von Kapital sorgen.

Staatshaushalt. Der geplante Staatshaushalt für das Fiskaljahr 2002, das am 21. März2002 begann, umfasst insgesamt 243,9 Bill IR. Die Investitionsausgaben sollen um 6%

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1) Angaben beziehen sich auf das iranische Kalenderjahr.2) Jahresdurchschnittswerte.

Quellen: IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Iran: Überwindung der Wachstumsdelle(Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %)

1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)0

2

4

6

8

10

12

14

16

18

20

22Reals BIP 1) Verbraucherpreise 2)

steigen, für Subventionen sind 38 Bill IR vorgesehen. Die Ausgaben für die Staatsun-ternehmen und Banken machen etwa zwei Drittel des gesamten Haushaltsvolumens aus,was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 45% entspricht. Dieser Zuwachs ist aufdie Einführung eines einheitlichen Wechselkurses zurückzuführen.Der Wegfall des sub-ventionierten Imports von Grundnahrungsmitteln wird durch direkte Hilfszahlungen andie betroffene Bevölkerung kompensiert. Hierfür sind rund 12,7 Bill IR im Budget vor-gesehen. Zur Finanzierung verschiedener öffentlicher Projekte plant die Regierung innaher Zukunft die Emission einer Euro-Anleihe im Wert von 500 Mio Euro.

Für das Fiskaljahr 2001 hatte die Regierung auf einen Fehlbetrag von 6,3 Bill IR abge-zielt. Dies entspricht rund 1% des BIP und auch unseren Schätzungen. Die konservati-ven Annahmen der Regierung, die der Haushaltsplanung zu Grunde liegen, kommenden verringerten Einnahmen auf Grund des geringeren Ölpreisniveaus und einer redu-zierten Fördermenge entgegen. Der Negativsaldo dürfte sich 2002 auf dem Niveau desVorjahres bewegen. Da der Haushalt stark von den Öleinnahmen abhängig ist – mehrals ein Fünftel der Gesamteinnahmen stammten 2000 aus dem Verkauf des Erdöls –,willdie Regierung durch die Reform des Steuersystems die Einnahmenseite auf eine brei-tere Basis stellte.Weniger als ein Drittel der Einnahmen wurden 2000 über Steuern ein-genommen. Daher hat sie sich die Einführung eines Mehrwertsteuersystems nach deut-schem Beispiel zum Ziel gesetzt.

Inflation/Wechselkurs.Nachdem die iranische Zentralbank,die Bank Markazi JomhouriIslami, die durchschnittliche Inflationsrate der Verbraucherpreise von über 20% imHaushaltsjahr 1999 auf 12,0% senken konnte, erwarten wir für 2002 wieder einen An-stieg. Der Rückgang kann zum einen auf eine moderate Geldpolitik und zum anderenauf eine Verlangsamung des Preisanstiegs für Lebensmittel sowie geringere Import-preise zurückgeführt werden. Die geplante Abschaffung von Subventionen sowie dieEinführung eines einheitlichen Wechselkurses dürfte die Preisteuerung allerdings wie-der beschleunigen.Wir schätzen die Inflationsrate für 2002 auf 14,8%.

Mit dem neuen Haushaltsjahr 2002 wurde ein einheitlicher fixer Wechselkurs eingeführt:7.700 IR/US$. Damit fallen die drei bisherigen Wechselkurse, die Non-Oil Export Rate,auch Börsenkurs genannt, die Oil National Rate und der auf dem freien Markt gesetz-te Kurs weg. Insgesamt konnten sich die Wechselkurse während der ersten acht Mona-te 2001 auf Grund der robusten Ölpreise behaupten. Dabei schwankte der Marktkursum 8.000 IR/US$ und der Börsenkurs um 7.900 IR/US$. Die Oil National Rate war derWechselkurs (1.750 IR/US$),zu dem bestimmte Güterarten wie etwa Lebensmittel,Me-dikamente oder Düngemittel importiert wurden.

Der Wegfall der indirekten Subventionierung von lebenswichtigen Gütern wird durchdirekte Hilfszahlungen an die Bevölkerung ausgeglichen, so dass ein Preisschub für die-se Produkte ausbleiben dürfte. Die Verteuerung von eingeführten Vorprodukten lässtaber die Preise für die im Iran hergestellten Endprodukte steigen,so dass mit einem An-stieg der Inflationsrate zu rechnen ist. Zudem wandelte die Regierung im Herbst 2001einen Großteil von nichttarifären Handelshemmnissen in tarifäre um, um das Import-verfahren zu vereinfachen (siehe Seite 88). Dabei stiegen die Zollsätze um ein Vielfa-ches, was sich auf die Preissetzung der Unternehmen auswirken dürfte.

Die Einführung des einheitlichen Wechselkurses wurde vom Internationalen Währungs-fonds und der Weltbank begrüßt,zumal die Deviseneinnahmen der letzten Jahre ein aus-reichendes Polster für solch einen Schritt darstellen. Sollten die Rohölpreise allerdingseinbrechen, die Wahrscheinlichkeit einer militärischen Auseinandersetzung in der Re-gion zunehmen und/oder das Vertrauen in die Reformfähigkeit der Regierung sinken,dürfte der Iranische Rial unter Abwertungsdruck geraten.

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Außenwirtschaft. Der Exportanteil von Mineralöl undErdgas beträgt in der Regel mehr als 80%, so dass derSaldo der Leistungsbilanz in der Regel durch diese Roh-stoffpreise determiniert wird. Auf Grund der hohenNachfrage betrug der Anteil des Erdöls im Wirtschafts-jahr 2000 sogar mehr als 85%. Durch das hohe Preisni-veau konnte daher ein Leistungsbilanzüberschuss von13,7% des BIP 2000 erreicht werden.

Da angesichts der weltweiten Konjunkturschwäche 2001die Ausfuhr von Erdöl stark einbrach – von März bisAugust 2001 gegenüber der Vorjahresperiode um über9% –, muss mit einem deutlich verringerten Überschussgerechnet werden. Zwar konnte der Zuwachs der Ex-porte aus der Nichterdölindustrie um ein Viertel einenTeil des Rückgangs kompensieren, doch stiegen aufGrund der Nachfrage nach Investitionsgütern die Wa-renimporte um 24%, was den Handelsbilanzüberschussstark schrumpfen ließ. Auch der Import von Dienstleis-tungen, insbesondere von technischen Dienstleistungen,nahm zu, so dass wir für 2001 mit einem Leistungsbilanz-

überschuss in Höhe von fast 8,4 Mrd US$ rechnen, das entspricht 7,7% des BIP.

Unter den Ausfuhrgütern der Nichterdölindustrie nahmen Erdgas, Chemikalien, hand-gemachte Teppiche und Pistazien die größten Anteile ein. Der Anstieg dieser Exportelässt darauf schließen,dass die Anstrengungen der Regierung,die Abhängigkeit vom Öl-sektor zu reduzieren, fruchten. Außerdem will die Regierung die Handels- und Wäh-rungskontrollen weiter liberalisieren.Zu den wichtigsten Absatzmärkten des Iran zählenJapan, Italien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), Südkorea, Frankreich undChina.Die Warenimporte,die aus industriellen Rohstoffen und Halbwaren,Investitions-und Konsumgütern sowie Lebensmitteln bestanden, kamen fast zur Hälfte aus Europaund knapp 35% aus Asien. Die wichtigsten Lieferländer sind Deutschland, Südkorea,Italien, die VAE, Frankreich und Japan.

Für 2002 und die kommenden Jahre rechnen wir mit einer weiteren Rückführung desLeistungsbilanzüberschusses, da die notwendigen Modernisierungs- und Erweiterungs-maßnahmen in der Wirtschaft die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen deutlich stei-gern werden.Durch die Wechselkursreform wird der Iranische Rial aufgewertet,was denEinkauf im Ausland verbilligt. Zudem wird der Iran mittelfristig der WTO beitreten, sodass bestehende Importbeschränkungen fallen.Da der Ölpreis bis zur Mitte 2002 auf ei-nem Niveau um 22 US$/Barrel schwanken wird, dürften die Einnahmen aus dem Ölex-port geringer als im Vorjahr ausfallen, was den Handelsbilanzüberschuss weiter redu-zieren dürfte. Der Export aus dem Nichterdölsektor wird weiter steigen, doch kann die-ser Zuwachs den Ausfall aus dem Erdölsektor nicht ausgleichen. 2002 wird sich der Lei-stungsbilanzüberschuss auf schätzungsweise 7,5% des BIP reduzieren.

Auslandsverschuldung/Währungsreserven.Dank der hohen Deviseneinnahmen bzw.ei-ner entspannteren Leistungsbilanzsituation in den vergangen beiden Jahren konnte derIran seine Auslandsverschuldung auf knapp 7 Mrd US$ zurückführen. 1997 und 1998musste das Land auf Grund geringer Deviseneinnahmen eine Liquiditätskrise überste-hen, die seinem Image als Kreditnehmer international geschadet hat. Doch im letztenJahr kam es zu einer Wiederaufnahme der Kreditvergabe durch internationale Organi-sationen wie die Weltbank. Auch die internationale Ratingagentur Moody’s honoriertden Schuldenabbau mit einer erneuten Prüfung der Bonitätsbewertung B2 für Anlei-hen in ausländischer Währung. Zur Finanzierung verschiedener öffentlicher Projekte

Iran

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1) Angaben beziehen sich auf das iranische Kalenderjahr.

Quellen: IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Iran: steigende Importe senken Handelüberschuss(in Mio US$)1)

1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-5000

0

5000

10000

15000

20000

25000

30000Exporte Importe

Handelssaldo

plant die Regierung in naher Zukunft die Emission einer Euro-Anleihe im Wert von 500Mio Euro. Auf Grund der Reservenbildung rechnen wir trotz des in den kommendenJahren rückläufigen Leistungsbilanzüberschusses mit keinen Problemen bei der Finan-zierung und Tilgung von Auslandskrediten.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Der bilaterale Handel zwischen dem Iran undDeutschland ist weiter auf Wachstumskurs.Mit einem Wert von über 2,3 Mrd Euro,demhöchsten Volumen seit Beginn der Neunzigerjahre, scheint der Tiefpunkt von 1999 end-gültig überwunden. Damals litt die Entwicklung zum einen durch die gesunkenen De-visenreserven des Irans und zum anderen durch das gespannte politische Verhältnis zwi-schen den beiden Ländern. Der Neubeginn der Beziehungen im Jahr 2000 – inzwischenkonnte die deutsch-iranische Wirtschaftskommission das erste Mal seit zehn Jahren wie-der tagen – und die positive wirtschaftliche Entwicklung in den beiden Ländern habensich positiv auf den gemeinsamen Handel ausgewirkt.

Davon profitierte 2001 insbesondere der deutsche Export in den Iran. Er stieg gegen-über dem Vorjahr um 23% auf über 1,9 Mrd Euro. Dabei fanden Maschinen mit einemAnteil von 30% an der Gesamtausfuhr den größten Absatz (576 Mio Euro), gefolgt vonelektrotechnischen Erzeugnissen (17%; 326 Mio Euro) und Kraftfahrzeugen (10%; 202Mio Euro).Weitere wichtige Güter waren chemische sowie feinmechanische und opti-sche Erzeugnisse. Deutschland ist einer der wichtigsten Absatzmärkte des Irans. Ausdem Iran wurden 2001 vor allen Dingen Gewebe im Wert von 185 Mio Euro und Süd-früchte im Wert von 71,3 Mio Euro importiert. Der Import von Erdöl betrug auf Grundder schwachen Entwicklung der Industrie lediglich rund 50 Mio Euro.

Bianca Alt;F.A.Z.-Institut

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Statistisches Profil Iran

Fläche (qkm): 1648000 Erwerbspersonen (Mio; 2001): 19,6Bevölkerung (Millionen; 2001): 64,7 Arbeitslosenquote (%; 2001): 18,0

1998 1999 2000 2001 (S) 2002 (S)1. Bruttoinlandsprodukt (BIP) 1)

BIP (Mrd US$) 2) 102,4 100,2 91,3 109,1 93,2Reales BIP (Veränd. in %) 3,6 2,8 5,9 4,8 5,0BIP pro Kopf (US$) 2) 1656 1597 1435 1686 1415

2. Wechselkurse 3) 4)IR/US$ (Oil National Rate) 1751,86 1752,93 1764,43 1753,56 7700,00IR/US$ (Non-Oil Export Rate) 3000,00 3000,00 8077,65 7920,00 7700,00IR/US$ (Open Market Rate) 6500,00 8657,68 8188,13 8000,00 7700,00IR/US$ (Weighted Average) 3206,00 4172,00 5552,36 5453,42 7700,00IR/Euro (Weighted Average) – 4464,04 5108,17 4908,08 7007,00

3. Preise Inflationsrate (%) 4) 18,1 20,1 14,5 12,0 14,8

4. Staatshaushalt Saldo (in % des BIP) 1) 5) – 5,2 – 0,2 – 0,7 – 1,0 – 1,2

5. Monetärer Sektor Geldmenge M2 (Veränd. in %) 6) 20,4 21,5 22,4 23,2 22,5

6. Außenhandel mit Deutschland 7)Deutsche Exporte (fob) (Mio Euro) 1241 1125 1566 1925 1945Deutsche Importe (cif) (Mio Euro) 444 469 558 405 418Bilateraler Handelssaldo (Mio Euro) 797 655 1008 1520 1527

7. Leistungsbilanz 1)Saldo Leistungsbilanz (Mio US$) – 2139 6555 12481 8350 6978– Saldo Handelsbilanz (Mio US$) – 1168 7597 13138 9145 7811

– Güterexporte (fob) (Mio US$) 13118 21030 28345 27013 27823– Güterimporte (fob) (Mio US$) 14286 13433 15207 17868 20012

– Saldo Dienstleistungsbilanz (Mio US$) – 967 – 1241 – 914 – 1015 – 1108– Saldo der Erwerbs- und Vermögenseink. (Mio US$) – 501 – 292 – 200 – 250 – 200– Saldo Übertragungsbilanz (Mio US$) 497 491 457 470 475Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) – 2,1 6,5 13,7 7,7 7,5 Handelsbilanzsaldo (in % des BIP) – 1,1 7,6 14,4 8,4 8,4

8. Auslandsverschuldung 6)Bruttobestand (Mio US$) 13999 10357 7953 7250 6800

– in % des BIP 13,7 10,3 8,7 6,6 7,3

9. Währungsreserven 6)Währungsreserven ohne Gold (Mio US$) 3000 5647 17424 12000 14000– in Monatsimporten 2,1 4,3 11,9 7,1 7,5

1) Angaben beziehen sich auf das iranische Kalenderjahr, das am 21. März beginnt (Beispiel: 2002 = 21.3.2002 bis 20.3. 2003).2) Auf Basis der Landeswährung. Zur Berechnung des BIP in US$ wurde der gewichtete Durchschnitt der verschiedenen Wechselkurse (Weighted Average)

zu Grunde gelegt.3) Mit dem Fiskaljahr 2002 wurde ein einheitlicher Wechselkurs eingeführt; die letzte Modifzierung des Wechselkurssystems stammt aus dem Jahr 2000,

als die Non-Oil Export Rate eingeführt wurde.Der ausgewiesene „Weighted Average“ ist ein gewichteter Durchschnitt der verschiedenen Wechselkurse.4) Jahresdurchschnittswerte.5) Zentralregierung. Abgrenzung gemäß IWF.6) Bestand am Periodenende.7) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Daten rückwirkend in Euro umgerechnet.(S): Schätzung.

Quelle: F.A.Z.-Institut.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Festo Pneumatic S.K.:Erfolge eines deutschen Mittelständlers im Iran

Das Geschäftsfeld der in Esslingen ansässigen Festo AG & Co. umfasst den Unter-nehmensbereich der Industrieautomatisierung – die Palette reicht dabei von Ein-zelkomponenten, wie z.B.Ventilen, Zylindern und Zubehör über vormontierte undanschlussfertige Baugruppen bis hin zu kundenspezifischen Lösungen – sowie denBereich der Aus- und Weiterbildung in der Industrieautomatisierung.

Im Jahr 2000 feierte die in Teheran ansässige Tochtergesellschaft Festo PneumaticS.K. ihr 25-jähriges Jubiläum.Nicht alle der 52 Festo-Tochtergesellschaften weltweitkönnen auf eine derart erfolgreiche Vergangenheit zurückblicken.Dabei hatte auchdie Festo Pneumatic 1975 in Teheran ganz bescheiden mit nur drei Mitarbeitern an-gefangen. Mittlerweile beschäftigt man dort bereits 18 Mitarbeiter in zwei Abtei-lungen.

Die Festo-Familie Iran hat in wechselvollen Zeiten acht Jahre Krieg überstandenund dabei große Loyalität bewiesen: Auch während der Bombenangriffe wurdenweiterhin Seminare abgehalten – allerdings im Keller.Dieses Engagement aller Mit-arbeiter drückt den festen Willen zum Erfolg aus, der Festo über die Jahre zu einerSpitzenposition auf dem iranischen Markt geführt hat. Seit 1992 ist Festo Pneuma-tic S.K. auch im Vorstand der Offiziellen Deutsch-Iranischen Industrie- und Han-delskammer in Teheran vertreten.

Deutschland steht für Qualität, Festo steht für Pneumatik – dieses Image der Firmaim Iran hat mehrere Gründe. Nicht zuletzt investiert man bei Festo in die wichtigs-te Ressource:Ausbildung und Humankapital – ganz wesentliche Faktoren für die er-folgreiche zukünftige Entwicklung des Irans – stehen immer ganz oben auf der Ta-gesordnung.

350 Auszubildende haben bisher bei Festo Iran gelernt, aber das Know-how wirdauch an externe Interessenten vermittelt. Wissenstransfer ist als didaktische Akti-vität eines der Ziele von Festo Iran, dem technischen Berater des iranischen Ar-beitsministeriums.

Für die Ausbildung im Bereich Industrieautomation und Steuertechnik stehen mitt-lerweile drei Seminarräume in einem Bildungszentrum der Festo-Zentrale in Tehe-ran zur Verfügung.Durchschnittlich 1.500 Teilnehmer lassen sich pro Jahr in den an-gesehenen Didaktikkursen und Seminaren schulen.Seit 1984 haben somit insgesamtetwa 17.000 Ingenieure und Techniker die einwöchigen Kurse absolviert.

In Tabriz und Ghazvin werden zusätzlich gemeinsame Seminare mit anderen Ver-anstaltern abgehalten, und auch im Ausland ist man bei Festo Iran sehr um die Wis-sensvermittlung bemüht.Unter anderem wurden Kurse bereits in Deutschland,Sin-gapur und Südostasien sowie auf der arabischen Halbinsel und im Mittelmeerraumorganisiert.

Auch eine rege Forschungsaktivität in Zusammenarbeit mit iranischen Universitä-ten ist für Festo Pflicht.45.000 Bücher und Fachpublikationen wurden bereits als Re-ferenz technischen Instituten und Universitäten zur Verfügung gestellt.

Nicht nur der Handel, sondern auch der Know-how-Transfer und die intensiveZusammenarbeit beim Kundendienst machen deutsche Unternehmen – wie das

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Beispiel Festo zeigt – zu verlässlichen und dauerhaften Partnern der iranischenIndustrie.

Gerade in der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich der Iran zurzeit be-findet, sollte sich die deutsche Industrie bewusst sein, dass ihr Engagement langfri-stig erfolgreich sein wird. Es handelt sich um eine Zusammenarbeit, die auf gegen-seitigem Vertrauen und gemeinsamem Erfolg basiert. Die Iraner haben den festenWillen, in eine erfolgreiche Zukunft zu starten,und sind sicher,dass die deutsche In-dustrie sie hierbei unterstützen wird.

In folgenden Branchen besteht zurzeit der größte Bedarf für Kooperationen:

– Automobilindustrie– Holz- und Papierindustrie– Textile Industrie– Reifenproduktion– Verpackungsindustrie– Lebensmittelindustrie – Steuerungs- und Regeltechnik– Straßenbau- und Zugverkehr– Petrochemie– Zuckerindustrie

Auch im Bereich der Investitionen ist Festo beispielhaft. 750.000 Euro hat man indas so genannte SMS-Projekt, eine Zylinderfertigungsanlage in Teheran, gesteckt.Durch diese taktisch kluge Entscheidung wurde die Lieferzeit für die 1.200 Festo-Kunden innerhalb des Irans auf maximal 24 Stunden verkürzt, und auch die Ver-sorgung der angrenzenden Nachbarstaaten ist durch den neuen Produktionsstan-dort gewährleistet.

Für die Zukunft hat Festo ehrgeizige Pläne. Eine Kooperation mit dem Ministeri-um für Industrie hinsichtlich der Einrichtung eines Zentrums für industrielle Auto-mation und Managementtechniken (CIMA) in Teheran ist fast schon Realität.

Ali ImaniManaging Director Festo Iran Festo Pneumatic S.K.P.O. Box 15815-148515 TeheranIranTelefon: 00 98 / 21 / 8 82 92 25Telefax: 00 98 / 21 / 8 82 21 62Internet: www.festoiran.com

3.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel

3.2.1 Investitionsrecht

Ausländische Investitionen im Iran sind in erster Linie im Rahmen des Gesetzes zur För-derung und zum Schutz ausländischer Kapitalanlagen vom 29. November 1955 (LawConcerning the Attraction and Protection of Foreign Investment in Iran;L.A.P.F.I.) undder Durchführungsverordnung (DVO) vom 29.Oktober 1956,ergänzt durch ein Dekretdes iranischen Ministerrates vom 13. November 1999, möglich. Das L.A.P.F.I. wurdenach der Revolution von 1979 unverändert übernommen und gilt bis heute.

Ein neues,umfassenderes Gesetz zur Förderung und zum Schutz ausländischer Kapital-anlagen wurde am 23. August 2000 vom iranischen Parlament (Majlis) verabschiedet.Der ehrgeizige Gesetzesentwurf trägt die Unterschrift der im Parlament vertretenen Re-former unter Präsident Mohammad Chatami, die bestrebt sind, den Iran für mehr Aus-landsinvestitionen zu öffnen.Allerdings ist das neue Gesetz vorerst am Widerstand desWächterrates der Verfassung (Guardian Council) gescheitert, der den Gesetzesentwurfwegen dessen „Nichtvereinbarkeit mit der iranischen Verfassung und den Scharia-Gesetzen“ an das Parlament mehrfach zurückgewiesen hat.Eine gemeinsame Kommis-sion hat das Gesetz nunmehr überarbeitet und dem Parlament vorgelegt.Das Parlamenthat das Ergebnis als revidierten Gesetzesentwurf am 4. November 2001 verabschiedet.Nachdem auch die so genannte „Novemberversion“ vom Wächterrat abgelehnt wurde,hat das Parlament im Januar 2002 den Gesetzesentwurf dem „Rat zur Feststellung desInteresses des Systems“ (State Expediency Council), der höchsten Schiedsstelle einesislamischen Staates, zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Der neue Gesetzesentwurf (Law Concerning the Encouragement and Protection ofForeign Investment in Iran; L.E.P.F.I.) sah ursprünglich vor, ausländischen Investorenweitere Branchen zugänglich zu machen, Ausländern den unbeschränkten Grund-stückserwerb im Iran zu erlauben und es ausländischen Staaten zu gestatten,sich an Ge-meinschaftsunternehmen im Iran zu beteiligen,was bislang nicht erlaubt war.Nach Auf-fassung des Wächterrates gewährt der Gesetzesentwurf ausländischen Investoren zugroße Möglichkeiten des Einflusses auf die iranische Wirtschaft. Der Iran braucht aberausländische Investitionen von 20 Mrd US$, um die jährlich dringend benötigten rund800.000 neuen Arbeitsplätze zu schaffen.

3.2.1.1 Gesetz zur Förderung und zum Schutz ausländischer Kapitalanlagen

Investitionsgesetz von 1955

Das geltende L.A.P.F.I. von 1955 erfasst verschiedene Formen von Kapitalanlagen aus-ländischer natürlicher Personen oder Unternehmen. Mit Genehmigung der iranischenRegierung werden Investitionen in die „wirtschaftliche Entwicklung, die industrielleoder landwirtschaftliche Produktion,den Bergbau oder das Verkehrswesen des Landes“durch das L.A.P.F.I. gefördert (Art. 1). Die Investition ist wirtschaftsfördernd, wenn sieeine Erhöhung des Produktionsstandards und des Steuereinkommens bewirkt, (in)di-rekt Devisen einbringt oder sich anders im Sinne einer wirtschaftlichen Expansion aus-wirkt.

Im engeren Sinne fallen unter „Kapitalanlagen“ Devisen, Maschinen, Fabrikeinrich-tungen, Zubehör, Betriebsanlagen und Werkzeuge sowie sonstige Arbeitsgeräte, Roh-stoffe und Einzelteile, die zu einer Fabrikeinrichtung gehören. Ausländische Patentekönnen als Sachwert unter der Voraussetzung eingebracht werden,dass sie für eine Pro-

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duktionstätigkeit verwertet werden. Investitionen im Rahmen eines Joint Ventures fal-len ebenfalls unter den Begriff der ausländischen Kapitalanlage.Löhne in ausländischerWährung für technisches Personal werden unter „Kapital“ verstanden,wie auch im Iranerwirtschaftete Nettogewinne, die als Kapitalanlage zum Anfangskapital dazukommenoder in ein anderes Unternehmen investiert werden,das ebenfalls unter den Schutz die-ses Gesetzes fällt. Unter den Begriff der ausländischen Kapitalanlagen fallen auch dieEinräumung von Krediten und die finanzielle Unterstützung, die ausländische Investo-ren (auch ausländische Kreditinstitute) iranischen Unternehmen gewähren sowie dieErrichtung einer Zweigniederlassung.

Das L.A.P.F.I. sieht für ausländische Kapitalanlagen verschiedene Investitionserleich-terungen vor und stützt sich auf drei Grundprinzipien:den freien Kapitaltransfer,die In-ländergleichbehandlung und den Enteignungsschutz. Der freie Kapitaltransfer erlaubtdie Ausfuhr des jährlichen Nettogewinns in der Währung des eingeführten Kapitals unddie Rückführung der ursprünglichen Investition einschließlich des erwirtschafteten Er-trages, die Rückführung des Erlöses aus dem nicht baren Kapitalverkauf und dem Ver-kauf der Beteiligung oder die Rückführung des Liquiditätsanteils. Zudem gewährt dasGesetz Zollerleichterungen für die ausländische Kapitaleinfuhr. Zu der Inländergleich-behandlung gehören insbesondere die Steuererleichterungen, die iranischen Kapital-und privaten Produktionsunternehmen gewährt werden. Im Falle der Enteignung ga-rantiert die Regierung eine angemessene Entschädigung.

Der ausländische Investor genießt den Schutz des Investitionsgesetzes unter dem Vor-behalt, dass er sich bei der Kapitaleinfuhr an das gesetzlich vorgeschriebene Verfahrenhält. Zu den Voraussetzungen gehört, dass es sich beim eingeführten Kapital um Pri-vatkapital handelt. Ausländische Regierungen dürfen nicht anteilsmäßig an Gemein-schaftsunternehmen beteiligt sein.Des Weiteren muss die beantragte Geschäftstätigkeitgleichermaßen iranischen Privatunternehmen offen stehen. Es dürfen keine staatlichenMonopole betroffen sein, zu denen die Großindustrie,die Bodenschätze,das Bank- undVersicherungswesen, die Energiewirtschaft, die Wasserversorgung, Radio und Fernse-hen, Post und Telekommunikation, der Flugverkehr, die Schifffahrt und der Straßenbaugehören. Ein weiteres Privileg des ausländischen Investors ist die Erlaubnis, sein im-portiertes Kapital gegen Risiken versichern zu lassen.

Um unter das Investitionsgesetz fallen zu können,muss das Kapital in Übereinstimmungmit der Organisation for Investment, Economic and Technical Assistance of Iran(O.I.E.T.A.I.) überwiesen und beim Registration of Companies Office of Tehran regis-triert werden. Die O.I.E.T.A.I. ist die für ausländische Investitionen im Iran zuständigeStelle. Sie untersteht dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und ist neben derErteilung von Genehmigungen mit den Belangen ausländischer Investoren und einhei-mischer Joint-Venture-Partner sowie allgemeiner Informationsdienste befasst.

Novellierung der Durchführungsverordnung

Durch ein Dekret des Ministerrates vom 13. November 1999 (ergänzt durch Dekretevom 8.August, 18. Oktober und 7. November 2000) wurde die DVO zum L.A.P.F.I. von1956 novelliert.Danach muss das zu investierende Kapital neben der Bereitstellung vonArbeitsplätzen in Projekte fließen,die mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:

1. Steigerung des Exports der Islamischen Republik Iran (außer im Erdöl-sektor);

2. Versorgung inländischer Produktionsbereiche;3. Erforschung und Förderung der unterirdischen Ressourcen und auch de-

ren Verarbeitung (Industrieanlagen und Bergbau);

Iran

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4. Belebung des Wettbewerbs, verbunden mit einer Qualitätssteigerung beiProdukten und Dienstleistungen sowie einer Heruntersetzung des Preisni-veaus in der Islamischen Republik Iran.

Grundsätzlich können die Vertragspartner eines Investitionsvorhabens die Rechtsformihrer zu gründenden Unternehmung frei wählen. Die Höhe des Anteils jedes einzelnenausländischen Investors an der Joint-Venture-Gesellschaft orientiert sich zwar grund-sätzlich an der 49%-Marke als obere Grenze, jedoch haben die zuständigen Behördeneinen weiten Ermessensspielraum. So variiert die Höhe der ausländischen Beteiligungje nach Branche, dem Interesse an der Technologie, die in den Iran transferiert werdensoll, und danach, ob der ausländische Investor sich verpflichtet hat, mehr als 60% derProduktion zu exportieren oder nicht. Seit der Novellierung der DVO darf die auslän-dische Beteiligung für die oben aufgeführten Bereiche 80% nicht übersteigen. Erfolgtdie Investition im Bereich Erforschung und Förderung unterirdischer Ressourcen,schreibt Art. 4b des Dekretes vom 13. November 1999 zwar die maximale ausländischeBeteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen von bis zu maximal 49% vor, jedochdarf diese Grenze überschritten werden, wenn das Investitionsprojekt unter dasL.A.P.F.I. fällt und durch ein Buy-back-Geschäft oder nach dem B.O.T.(Build, Operateand Transfer)- bzw. B.O.O.T.(Build, Own, Operate and Transfer)-Verfahren und/oderdurch andere Modelle finanziert wird.

Besagtes Dekret lässt Kapitaleinzahlungen in Fremdwährungen nur zu,wenn sie aus Er-trägen oder Ersparnissen von Exporten stammen. Sollte der Export der betreffendenGüter von der Regierung verboten werden,so ist die Kapitaleinzahlung nur über ein se-parates Budget möglich, das über die Regierung an die O.I.E.T.A.I. geleitet wird. DieGenehmigung zur Durchführung einer Investition im Iran im Rahmen der novelliertenDVO gilt gleichzeitig als Genehmigung, die durch die Investition erzeugten Güter ex-portieren zu dürfen.

Neuer Gesetzesentwurf in der Fassung vom November 2001

Das In-Kraft-Treten des neuen Investitionsgesetzes blieb bisher noch aus und wird mitInteresse zu verfolgen sein. Die so genannte „Novemberversion“ des neuen Investiti-onsgesetzes entspricht zwar überwiegend den Vorschriften des bisherigen und garantiertinsbesondere den freien Kapitaltransfer, die Inländergleichbehandlung und den Ent-eignungsschutz. Sie hat jedoch nach vielen Zugeständnissen gegenüber dem Wächter-rat viel von der ursprünglichen Fassung vom 23.August 2000 eingebüßt.

Danach handelt es sich bei einem „ausländischen Investor“ um jede natürliche und ju-ristische Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Ausgeschlossen sind Auslands-iraner und ausländische internationale Organisationen oder Regierungen.

Unter der Bezeichnung „Kapital“ soll Folgendes verstanden werden:

– Bargeld;– Maschinen und Ausrüstung;– Werkzeuge und Ersatzteile, Rohstoffe, Zubehör zur Fertigung, Zusätze

und Hilfsmaterialen;– geistiges Eigentum in Form von Patentrechten, technischem Know-how,

Markennamen, Marken und Fachdienstleistungen;– Umwandlung von Gewinnausschüttungen in Kapital des Unternehmens;– andere Fälle der Übertragung gesetzlicher Zahlungsmittel oder Waren,die

vom Ministerrat genehmigt werden.

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Laut der „Novemberversion“ sollen zwei Arten von Investitionen im Iran getätigt wer-den dürfen: Die erste Art ist die direkte Investition aus dem Ausland in den Bereichen„Industrie,Landwirtschaft,Bergbau,Baugewerbe und Dienstleistungen“, soweit der ira-nische Privatsektor dort ebenfalls investieren kann. Hierzu ist anzumerken, dass aus-ländische Investoren bei Investitionen in diesen Bereichen noch durch andere Gesetzeeingeschränkt sein könnten. Beispielsweise gibt es ein Gesetz, dass den Erwerb von Ei-gentum an Immobilien durch ausländische Personen einschränkt.Die zweite Art von In-vestitionen steht in Zusammenhang mit Finanzierungsvorhaben wie Buy-back, Build,Operate, Transfer (BOT) und Projektfinanzierung. Das bedeutet, dass ausländischeErdölunternehmen bei den meisten Erdölprojekten vom Schutz dieses Gesetzes profi-tieren könnten. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Ausländische Investorenkönnen bei solchen Projekten ihr Kapital und ihre Gewinnanteile nur aus den Projek-ten selbst erlangen, und es ist der Regierung untersagt, jegliche finanziellen oder staat-lichen Bürgschaften aus anderen Quellen zu gewähren. Falls die Regierung darüber hi-naus solche Finanzierungsvorhaben nutzen sollte, muss das Parlament der Durch-führung ebenfalls zustimmen. Bei der geplanten Investition empfiehlt es sich in jedemFall, den aktuellen Stand der Gesetzeslage zu prüfen.

3.2.1.2 Buy-back-Geschäfte

Bei einem Buy-back-Geschäft handelt es sich um eine Variante des „Kompensations-geschäftes“, das insbesondere Maschinen, Anlagen, Ausrüstung, Patente, Know-howoder technische Hilfeleistung zum Gegenstand des Grundgeschäftes mit dem iranischenImporteur hat und dem Aufbau einer Produktionsanlage dient. Die Parteien vereinba-ren den Kauf von Waren aus der Produktionsanlage durch den Exporteur des Primär-vertrages,um das Grundgeschäft zu finanzieren.Buy-back-Transaktionen wurden durchdie iranische Regierung zur teilweisen Erfüllung der industriellen und rohstofflichenBedürfnisse in Zusammenhang mit Exporten, Produktion und (ausländischen) Investi-tionen im Iran und wegen ihrer günstigen Finanzierung eingeführt. Buy-back-Geschäf-te werden bevorzugt im Rohstoffbereich – insbesondere im Bereich der Erdölförderung– eingesetzt. Mit Hilfe des ausländischen Partners wird die Rohstoffgewinnung ermög-licht, und die Finanzierung des Grundgeschäftes erfolgt über den Rückkauf der so ge-wonnenen Rohstoffe. Da regelmäßig eine Produktion aufgebaut wird, erstrecken sichBuy-back-Verträge über einen längeren Zeitraum. Gemäß dem Dekret des iranischenMinisterrates vom 30. Januar 2001 fallen nun auch Erlöse aus Buy-back-Transaktionenaußerhalb des Erdölsektors unter den Investitions- und Kapitalschutz des L.A.P.F.I..

3.2.2 Unternehmensformen

Das iranische Recht schreibt dem ausländischen Investor nicht vor, welche Rechtsformer bei der Gründung seines Partnerunternehmens verwenden soll.Vielmehr können sichdie kooperierenden Partner jeder Gesellschaftsform bedienen. Das Gesellschaftsrechtim Iran entstammt dem französischen und dem belgischen Recht und ist im Handels-gesetzbuch von 1932 (nachfolgend Iran-HGB) in seiner erweiterten Fassung von 1969(nachfolgend Iran-AktG) geregelt. Das Iran-HGB sieht sieben Formen von Handels-gesellschaften vor. 1969 wurde das Recht der Aktiengesellschaft reformiert und völligneu gefasst. Das Iran-AktG ersetzte die Vorschriften des Iran-HGB über die Aktienge-sellschaft und unterscheidet seither zwischen zwei Formen der Aktiengesellschaft; folg-lich kennt das iranische Handelsrecht acht Gesellschaftsformen. Im Folgenden sollennur die Kapitalgesellschaften dargestellt werden.

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3.2.2.1 Public Joint Stock Company

Die Public Joint Stock Company (Sherkat Sahami Aam) entspricht der offenen Akti-engesellschaft und ist die gesetzlich vorgegebene Grundform aller Handelsgesellschaf-ten. Ihr Mindestkapital beträgt 5 Mio IR und ist in Höhe von mindestens 35% vor derGründung einzuzahlen. Sie kommt als Projektgesellschaft für ausländische Investorenweniger in Betracht.

3.2.2.2 Private Joint Stock Company

Die Private Joint Stock Company (Sherkat Sahami Khâs; SSK) ist eine geschlosseneAktiengesellschaft.Hier wird das gesamte Kapital bei der Gründung von den Gründerngezeichnet, das Kapital in Aktien aufgeteilt und die Verantwortung der Aktieninhaberauf den Nominalbetrag ihrer Aktien beschränkt. Die SSK muss mindestens drei Aktieninhaber haben. Das Kapital beträgt mindestens 1 Mio IR. Das Registergerichtwird jedoch ein Kapital unter 2 Mio IR nicht eintragen wollen. In der Praxis liegt dasStammkapital, je nach Kapitalbedarf und Geschäftsgebiet, meist im dreistelligenMillionenbereich.

Neben einigen Erleichterungen im Hinblick auf das Kapital, die Buchführung und an-dere Vorschriften gelten für die SSK ansonsten die gleichen Vorschriften wie für die Pub-lic Joint Stock Company. Die Aktien können bar oder durch Einlage von Sachwerten,gewerblichen Schutzrechten und Anteilen an anderen Gesellschaften eingezahlt wer-den. Die Bewertung der Sacheinlagen hat durch einen amtlichen Schätzer des Justizmi-nisteriums zu erfolgen.

Von Gesetzes wegen bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich derStaatsangehörigkeit der Gründer einer Aktiengesellschaft. Jedoch entspricht es der gel-tenden Praxis der iranischen Regierung bei Aktiengesellschaften, die in Wirtschafts-zweigen tätig sind, welche für die Industrialisierung des Landes wichtig sind, die Betei-ligung iranischer Aktionäre zu verlangen.

3.2.2.3 Limited Liability Company

Die Limited Liability Company (Sherkat Ba Mass’ouliat Mahdoud; SMM) entsprichtder deutschen GmbH und ist als private Familienhandelsgesellschaft konzipiert. DieSMM ist ein einfach strukturiertes Unternehmen ohne Mindestkapitalerfordernis, dasden einzelnen Gesellschafter in den Vordergrund stellt. In der Praxis findet sie daherüberwiegend das Interesse kleinerer einheimischer Kaufleute.Die Übertragung von Ge-sellschaftsanteilen ist nur unter erschwerten Voraussetzungen möglich.Nur wenige aus-ländische Unternehmen haben sich daher in der Praxis der Form der SMM bedient.

Für die Gründung einer SMM sind zwei Gesellschafter erforderlich. Die Gesellschafterhaften im Umfang ihrer eigenen Einlage, deren Höhe sich aus den Statuten ergibt. Siesind auch am Gewinn entsprechend beteiligt. Die Vertretungsmacht des Geschäftsfüh-rers ist grundsätzlich umfassend, kann aber intern beschränkt werden. Mit einem ent-sprechenden Eintrag ins Gesellschaftsregister und der Aufnahme in die Statuten wirddieser Beschränkung eine externe Wirkung verliehen.Als weiteres Organ der SMM istdie Gesellschafterversammlung zu nennen.

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3.2.2.4 Joint-Venture-Gesellschaft

Aus Haftungsgründen kommen für Joint Ventures im Iran nur die beiden Kapitalge-sellschaften in Frage. Die SSK ist die häufigste Form von Joint-Venture-Gesellschaftenim Iran. Etwa 80% aller Gesellschaftsgründungen im Iran erfolgen in Form einer SSK.Ist ein geeigneter Joint-Venture-Partner im Iran gefunden, sind verschiedene behördli-che Genehmigungen einzuholen. Die Gründung des Joint Ventures ist nur im Rahmendes L.A.P.F.I. möglich, wobei sich grundsätzlich zwei Ebenen unterscheiden lassen: ei-nerseits die Genehmigung des Joint-Venture-Projektes – welche das in- und das aus-ländische Unternehmen gleichermaßen zu beantragen haben, wenn sie die Aufnahmeeiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Iran planen – und andererseits die Bewilligung derBeteiligung des ausländischen Joint-Venture-Partners am Gemeinschaftsunternehmeneinschließlich des Gesuchs um Bewilligung der Kapitaleinfuhr nach dem L.A.P.F.I..

Auf der ersten Ebene muss das Projekt,beispielsweise die Errichtung einer Anlage oderdie Aufnahme eines Produktionsbetriebes, vom zuständigen Ministerium genehmigtwerden (Agreement in Principle). Dies kann der iranische Partner bereits im Vorfeldselbstständig erledigen. Mit dem Antrag sind ein ausgefüllter Fragebogen für die Grün-dung eines Gewerbes und eine Kopie der Durchführbarkeitsstudie des Projektes ein-zureichen.

Auf der zweiten Ebene muss der ausländische Investor – zeitlich auch parallel zurGrundsatzgenehmigung – die O.I.E.T.A.I. um Bewilligung seiner Beteiligung am JointVenture und um die Erlaubnis für die Kapitaleinfuhr ersuchen.Mit dem Antrag sind ein-zureichen:

a) ein vollständig ausgefüllter Antrag (Formulare liegen bei der O.I.E.T.A.I.),b) eine Kopie der Durchführbarkeitsstudie,c) der Entwurf des Joint-Venture-Vertrages nebst Gesellschaftsvertrag

(Articles of Association),d) eine beglaubigte und legalisierte Handlungsvollmacht eines Vertreters und e) Kopien der Satzung der ausländischen Gesellschaft nebst Jahresbericht und

Jahresabschluss der vergangenen drei Jahre.

Nach Durchsicht aller eingereichten Unterlagen wird ein umfassender Bericht vorbe-reitet und an das Supervisory Board for Attraction and Protection of Foreign Invest-ments weitergeleitet. Das Supervisory Board begutachtet den Sachverhalt und erlässteine Verfügung. Falls das betroffene Projekt von gesamtiranischer Bedeutung ist, wirdder positive Entscheid des Supervisory Boards dem Ministerrat zur Genehmigungunterbreitet. Liegen alle erforderlichen Bewilligungen vor, können die Joint-Venture-Gesellschaft gegründet und das genehmigte Kapital im Handelsregister eingetragenwerden.

3.2.2.5 Repräsentanzen und Niederlassungen

Neben der Gründung von Joint-Venture-Gesellschaften besteht die Möglichkeit der Er-richtung einer Repräsentanz (Liaison Office) oder unselbstständigen Zweigniederlas-sung (Branch Office) im Iran. Die Repräsentanz darf lediglich Marktstudien durch-führen und Geschäfte anbahnen, nicht aber selbst abschließen. Sie wird gewöhnlichdurch einen entsandten Mitarbeiter geleitet,der ausschließlich den Verkauf von firmen-eigenen Produkten fördert und die iranischen Kunden technisch beraten soll.

Iran

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Da nach den Bestimmungen des Registration of Companies Act von 1931 jede ge-werbsmäßige, industrielle und finanzielle Tätigkeit eines ausländischen Unternehmensim iranischen Firmenregister beim Registration of Companies Office eingetragen wer-den muss, obliegt diese Pflicht neben den iranischen Gesellschaften auch der Reprä-sentanz und der unselbstständigen Zweigniederlassung. Ferner besteht die Verpflich-tung, sich bei der iranischen Industrie- und Handelskammer registrieren zu lassen. Er-forderlich hierfür ist der Nachweis über die ordnungsgemäße Registrierung des Mut-terunternehmens im eigenen Land. Erreicht die Exportsumme 1 Mio US$, so ist dasausländische Unternehmen sogar verpflichtet, eine Repräsentanz oder Zweignieder-lassung im Iran zu errichten.

3.2.3 Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht im Iran ist im Labour Law vom 20. November 1990 geregelt und un-terliegt der Verwaltung des Ministry of Labour and Social Affairs (MLSA). Das irani-sche Arbeitsgesetz regelt die Grundvoraussetzungen für Gehälter und Arbeitsbedin-gungen,einschließlich des monatlichen Mindestlohnes.Das Arbeitsrecht sieht einen um-fassenden Kündigungsschutz für Arbeiter und Angestellte vor. Jede ausgesprocheneKündigung durch den Arbeitgeber bedarf einer vorherigen schriftlichen Abmahnungund unterliegt der Überprüfung eines obligatorischen Labour Boards, das arbeitneh-merfreundlich ist und selten eine Kündigung bestätigt. Meist wird der Arbeitgeber sichvom gekündigten Arbeitnehmer nur durch Zahlung einer Abfindung trennen können.Ausnahmslos ist der Arbeitnehmer berechtigt, für jedes Jahr der Anstellung ein Mo-natsgehalt auf der Grundlage des zuletzt gezahlten Gehalts als Abfindung zu verlangen.

Per 21. März 2001 (iranisches Neujahr) beträgt der monatliche Mindestlohn 480.000 IRplus einen Grundbetrag von 87.000 IR. Hinzu kommen Kindergeld für maximal zweiKinder in Höhe von 113.580 IR, ein Zuschlag für Haus, Essen etc. in Höhe von 30.000IR, und ab dem zweiten Beschäftigungsjahr wird vom Arbeitgeber ein Zuschlag inHöhe von 14.100 IR gezahlt. Mit jedem iranischen Neujahr erfolgt eine Revision derMindestlöhne für das nächste Jahr.Der Durchschnittslohn liegt für Arbeiter bei 800.000bis 2 Mio IR und für Vorarbeiter bei 2,5 bis 5 Mio IR. Ein Manager verdient im Durch-schnitt 8 bis 15 Mio IR und ein Geschäftsführer 10 bis 30 Mio IR.

3.2.3.1 Arbeitserlaubnis

Grundsätzlich benötigen alle im Iran arbeitenden Ausländer – mit Ausnahme von di-plomatischem und konsularischem Personal und akkreditierten Auslandskorrespon-denten – eine Arbeitserlaubnis (Artikel 120 Labour Law), so z.B. der Repräsentant, derGeschäftsführer einer iranischen Gesellschaft, Experten, die im Iran ein Projekt durch-führen, und der Angestellte eines Unternehmens, das von der iranischen Regierung be-auftragt wurde. Zuständig hierfür ist das Department for Employment of Expatriates,das dem MLSA untersteht.

Das Procedere beginnt vor der Einreise mit der Beantragung eines Arbeitsvisums undder gleichzeitigen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis istgrundsätzlich für ein Jahr gültig und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert wer-den. Die Arbeitserlaubnis für ausländisches Montagepersonal sollte bereits bei Ver-tragsabschluss und vor der Einreise mit einem Arbeitsvisum gesichert sein.Für die Aus-stellung der Arbeitserlaubnis darf das MLSA eine Gebühr in Höhe von 500.000 IR undfür jede Verlängerung eine Gebühr in Höhe von 300.000 IR erheben.

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3.2.3.2 Sozialabgaben

Im Iran sind alle (auch ausländische) Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.Sozial-abgaben für Krankheit,Arbeitsunfall,Rentenansprüche,Arbeitsunfähigkeit etc. sind andie Social Security Organisation (SSO) zu erbringen, wobei der Arbeitgeber 20% (fürdie ersten fünf Angestellten in einem Kleinbetrieb ist der Arbeitgeber von der Leis-tungspflicht befreit) und der Arbeitnehmer 7% des Bruttogehaltes bis zu einer Bemes-sungsgrenze von 2.039.500 IR zu leisten haben.Die 3% für die Arbeitslosenversicherungzahlt der Arbeitgeber voll. Der Staat zahlt für jeden sozialversicherungspflichtigenArbeitnehmer weitere 3% und übernimmt die Sozialversicherungsbeiträge für die ers-ten fünf Arbeitnehmer in Kleinbetrieben. Iranische Auftraggeber, die einem ausländi-schen Bauunternehmen oder Anlagenbauer unter Vertrag stehen, sind verpflichtet, So-zialversicherungsbeiträge in Höhe von 7,78% bzw. 16,67% des Auftragswertes für alleArbeiter einzubehalten und direkt an die SSO abzuführen.

3.2.4 Steuerrecht

Das iranische Steuerrecht wird im Gesetz über die direkten Steuern (Direct TaxationAct; DTA) vom Februar 1988 – mit einer Ergänzung vom April 1992 und Änderungenvom März 2002 – geregelt. Die im Dezember 2001 verabschiedete Steuerreform ist am16. Februar 2002 vom Wächterrat genehmigt worden und am 21. März 2002 in Kraft ge-treten (im Folgenden „Änderungsgesetz“). Die neue Fassung des DTA sieht eine Ver-einfachung des Steuersystems und erhebliche Steuersenkungen im Iran vor. Die neuenKörperschaftsteuersätze finden erstmals für das am 21. März 2001 begonnene Ge-schäftsjahr Anwendung, die neuen Einkommensteuersätze gelten seit dem 17. Februar2002. Die wesentlichen Änderungen sind nachfolgend berücksichtigt worden. Da es inden Art.47 und 49 des Änderungsgesetzes bzw. in den Änderungen der Art.105 und 107DTA ungenaue Verweise und offensichtlich widersprüchliche Bestimmungen über dieauf ausländische juristische Personen anzuwendenden Steuersätze gibt, bleiben die fol-genden Angaben bis zur Klärung der Angelegenheit durch den iranischen Gesetzgebervorläufig und könnten revidiert werden.

Nach dem iranischen Steuerrecht sind alle natürlichen und juristischen Personen „ira-nischer Nationalität“ (im Folgenden „Gesellschaften“) unbeschränkt steuerpflichtigund haben ihre weltweit erwirtschafteten Einkommen im Iran zu versteuern. Nicht imIran ansässige Gesellschaften sind im Iran auf ihre dort durch eine Betriebsstätte,durchdie Vergabe von Lizenzen und ähnlichen Rechten, einschließlich Rechten an Filmen,durch Ausbildung und technische Unterstützung erwirtschafteten Gewinne beschränktsteuerpflichtig. Eine Gesellschaft ist „iranischer Nationalität“, wenn sie nach den Ge-setzen des Irans gegründet worden ist (im Folgenden „iranische Gesellschaft“).

Kapital- oder Vermögensteuern kennt das iranische Recht nicht. Weitere Steuerartenund Abgaben sind die Gemeindesteuer und die Stempelabgabe (Stamp Duty). DieStempelabgabe wird auf bestimmte Dokumente mit Zahlungs- oder Transportfunktion(Bankscheck, Wechsel, Konnossement etc.) erhoben. Eine allgemeine Umsatzsteuerwird nicht erhoben.Die Gemeinden haben jedoch das Recht,Verkehrssteuern oder Ab-gaben auf den Verkauf von bestimmten Waren und Dienstleistungen zu erheben.

3.2.4.1 Besteuerung von Gesellschaften

Alle iranischen Gesellschaften unterliegen der Einkommensteuer (Corporate IncomeTax).Als iranische Gesellschaften gelten alle Unternehmen, die nach iranischem Rechtgegründet und im iranischen Gesellschaftsregister eingetragen sind,unabhängig von der

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Staatsangehörigkeit der Aktionäre oder Gesellschafter. Damit fallen alle im Irangegründeten und eingetragenen Joint-Venture-Gesellschaften mit ausländischer Betei-ligung unter den Begriff der iranischen Gesellschaft.Auch ausländische natürliche oderjuristische Personen, die im Iran einer aktiven Geschäftstätigkeit nachgehen, unterlie-gen gleichermaßen der iranischen Steuerpflicht.In Abänderung des Art.105 DTA durchArt. 47 des Änderungsgesetzes erstreckt sich die Steuerpflicht auf alle Einnahmen, dieaus im Iran durchgeführten Investitionen oder direkten oder indirekten Aktivitäten(durch Handelsvertretungen,Zweigniederlassungen etc.) resultieren oder als Entgelt fürim Iran getätigte wirtschaftliche Aktivitäten (beispielsweise aus Lizenzen) eingenom-men werden.

Grundsätzlich wird die Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen der iranischenGesellschaft geschuldet, unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland erzielt wordenist. Iranische Gesellschaften werden auf der Grundlage ihrer Buchgewinne besteuert.Vor der Steuerreform setzte sich der geschuldete Steuerbetrag aus zwei Teilen zusam-men: Der erste Teil war der so genannte „Körperschaftsteuerzehnte“ und betrug 10%des Gesamteinkommens der Gesellschaft. Für den zweiten Teil der Steuerschuld warennach dem alten Steuerrecht die verbleibenden 90% des Gesellschaftseinkommens Be-rechnungsgrundlage. Hiervon waren vorab (a) eventuelle Steuerbefreiungsbeträge und(b) der „Körperschaftsteuerzehnte“ in Abzug zu bringen. Dieser zweite Teil der Steu-erschuld war progressiv und wurde mit einem Höchstsatz von 54% besteuert.

Gemäß Art.47 des Änderungsgesetzes werden Gewinne juristischer Personen in Abän-derung des Art. 131 DTA nunmehr – nach Abzug von Verlusten und relevanten Steu-erbefreiungen – mit einem einheitlichen Satz von 25% besteuert.Gesellschafter werdenauf ausgeschüttete oder nicht ausgeschüttete Gewinne nicht weiter besteuert. Im Iranregistrierte Unternehmen – einschließlich ausländischer Repräsentanzen und Zweig-niederlassungen – werden auf der Grundlage ihrer (satzungsgemäßen) Buchgewinne be-steuert.Werden die Vorschriften und Formalitäten der ordnungsgemäßen Buchführungnicht beachtet,wird die Körperschaftsteuer nach dem Ermessen des Finanzbeamten aufder Grundlage anderer Unterlagen und Beweise berechnet.

Auf die Unternehmensgewinne dürfen die Gemeinden über die Körperschaftsteuer hin-aus eine Gemeindesteuer („Municipal Surtax“) in Höhe von 3% erheben.

3.2.4.2 Steuervergünstigungen

Das DTA sieht verschiedene Steuervergünstigungen vor, die sich je nach Standort desBetriebes und der Branchenzugehörigkeit in der Höhe unterscheiden.So sieht das DTAeine Steuerbegünstigung von 25% für im Iran produzierte Industrie- und Exportgütervor. Produktionsbetriebe, die ihren Standort mindestens 120 km außerhalb Teheransoder 50 km außerhalb Isfahans haben,genießen eine Steuerbefreiung für vier,sechs odersogar acht Jahre je nach Priorität gemäß des geltenden Fünfjahresplans.Bauprojekte fürSozialwohnungen und Wohnungen mit durchschnittlichen Mieten sind unter gewissenVoraussetzungen ganz von der Steuer befreit. Produktions- und Bergbaubetriebe mit einer Erlaubnis zur Ausübung ihres Gewerbes vom zuständigen Ministerium sind zwi-schen vier und acht Jahren von der Steuer befreit. Nach dem Änderungsgesetz sind börsennotierte Unternehmen von 10% der errechneten und fälligen Körperschaftsteu-er befreit.

Zusätzlich zur Steuerbefreiung in der Aufbauphase von Unternehmen in den genann-ten Branchen erfahren derartige Gewerbe eine dauerhafte Steuervergünstigung: Deriranische Fiskus berechnet die Einkommensteuer für die im Bereich Produktion, Berg-bau sowie Konstruktionstechnik tätigen Unternehmen auf einem um 20% reduzierten

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Gesamteinkommen.Jenes Gesellschaftseinkommen,das für die Expansion bestehenderProjekte des Unternehmens oder für neue Vorhaben in der iranischen Industrie reinves-tiert wird, ist nicht zu versteuern.

Betriebsausgabenabzug, Verlustvortrag

Für eine Reihe von Betriebsausgaben (wie z.B.Abschreibungen auf Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens, Anschaffungskosten für Güter, Waren und Rohmateria-lien, Personalkosten, Mietzinsen, Leihgebühren für Maschinen und sonstiges Material,Energie, Wasser und Telekommunikationskosten, Betriebsversicherungen, Lizenzge-bühren, Darlehenszinsen, Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen oder Spen-den) bestehen Abzugsmöglichkeiten. Diese Betriebsausgaben werden bei der Berech-nung des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt. Verluste dürfen unbegrenztvorgetragen und auf die Einkünfte der nachfolgenden Jahre angerechnet werden. Al-lerdings kann nur ein Drittel der anzurechnenden Verluste pro Jahr berücksichtigt wer-den. Nicht zulässig hingegen ist ein Verlustrücktrag.

3.2.4.3 Umsatzsteuer

Im Iran gibt es derzeit keine allgemeine Umsatzsteuer.Allerdings hat das iranische Par-lament einen Entwurf zur Einführung einer Umsatzsteuer vorbereitet, der eine Steuerin Höhe von 15% auf alle Fertigprodukte – mit Ausnahme von Exportprodukten – vor-sieht, aber zwischen den zuständigen Kommissionen noch heftig diskutiert wird.

3.2.4.4 Quellensteuer

Dividendeneinkünfte werden nach den progressiven Steuersätzen gemäß Art.131 DTAan der Quelle besteuert (Withholding Tax). Iraner, die Beträge an ausländische Unter-nehmen im Rahmen von Lizenzverträgen und technischer Assistenz zahlen, sind ver-pflichtet, die Ertragsteuer zu den in Art. 131 DTA n.F. vorgesehenen Sätzen von Jah-resbeginn an einzubehalten und an die Finanzbehörde abzuführen.

Festverzinsliche Einnahmen unterliegen ebenfalls der Einkommensteuer gemäß Art.131 DTA n.F. und werden mit den entsprechenden Steuersätzen an der Quelle besteu-ert.Die festverzinslichen Einnahmen der Banken sind jedoch von der Quellensteuer be-freit.

3.2.4.5 Steuerliche Besonderheiten

Besteuerung ausländischer Vertragspartner

Sofern ausländische Unternehmen als vertragschließende Partei in den Bereichen desBau- und Anlagenbauwesens und der damit verbundenen Inbetriebnahme der Anlage,Transport, Erstellung von Konstruktionszeichnungen, Durchführung von topographi-schen Vermessungsarbeiten, Bauaufsicht und technischen Berechnungen sowie in denBereichen der technischen Zusammenarbeit und Ausbildung, des Technologietransfersund anderen Dienstleistungen tätig sind, sind lediglich 12% der vertraglich vereinbar-ten Jahreseinnahmen mit dem neuen einheitlichen Steuersatz von 25% zu besteuern.Die effektive Besteuerung für solche Verträge beträgt demnach 3% statt bisher 26%.Allerdings soll diese Regelung nur für Verträge gelten, die bis zum 21. März 2003 abge-schlossen werden. Danach werden sie wie inländische Gesellschaften auf der Basis ei-

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ner Gewinn-und-Verlust-Rechnung besteuert.Vor der Besteuerung werden 5% der Ein-nahmen vom Auftraggeber an der „Quelle“ einbehalten und direkt an die Steuer-behörde (Organisation for Tax Affairs; SOTA) abgeführt. Diese abgezogenen 5% wer-den auf die endgültige Steuerlast angerechnet. In dem besonderen Fall, dass ausländi-sche Unternehmen Anteile eines Lieferauftrages an ein iranisches Subunternehmen ver-geben, hat das ausländische Unternehmen als Auftraggeber nur 2,5% der Einnahmeneinzubehalten und innerhalb von 30 Tagen an die SOTA zu zahlen.Hinzu kommen dannnoch die 3% Gemeindesteuer auf der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Istder Auftraggeber der iranische Staat (ein Ministerium, eine staatliche Institution, einstaatliches Unternehmen, eine Gemeinde), so ist jegliches Arbeitsmaterial (z.B. Werk-zeuge, Maschinen und Zubehör), das zur Erfüllung des Auftrages eingeführt und demAuftraggeber übereignet wird, von der Körperschaftsteuer befreit.

Für Einnahmen ausländischer Unternehmen aus Lizenzgebühren, die für die Überlas-sung von Immaterialgüterrechten und aus der Überlassung von Know-how oder Leis-tungen für technische Unterstützung eingenommen wurden, wird – je nach Wirtschafts-bereich – die Einkommensteuer auf der Grundlage von 20 bis 40% – statt bisher 20 bis45% – der gezahlten Vergütung berechnet. Details sollen nach dem neuen Änderungs-gesetz zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und vom Ministerrat genehmigt werden.

Besteuerung ausländischer Fachkräfte

Nichtansässige ausländische natürliche Personen sind nur mit ihren im Iran erwirt-schafteten Einkünften einkommensteuerpflichtig. Zum Nachweis der bezogenen Löh-ne oder Gehälter müssen die Arbeitsverträge der iranischen Steuerbehörde vorgelegtwerden.Die Arbeitsverträge sind Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuerund berücksichtigen über das Gehalt hinaus auch sonstige Zuschläge. Die Frist zur Vor-lage bei der zuständigen Steuerbehörde beträgt für ausländische Arbeitgeber zwei Wo-chen;sofern der ausländische Arbeitgeber nicht im Iran ansässig ist,beträgt die Frist zweiMonate seit Beginn der Anstellung. Sollte für einen Arbeitnehmer ein solcher Arbeits-vertrag, der beglaubigt und von der iranischen Botschaft im Ausland legalisiert werdenmuss,nicht vorliegen,wird die Steuer gemäß einer neu erstellten Lohntabelle festgelegt.Jahresgehälter von über 1 Mrd IR (nach einem einheitlichen Wechselkurs von 7.700 IR/1 US$ sind das 129.870 US$) werden mit dem neuen Spitzeneinkommensteuersatz von35% – statt bisher 54% – besteuert.

Repräsentanzen und Zweigniederlassungen

Die Steuerpflicht erfasst auch die Repräsentanzen und unselbstständigen Zweignieder-lassungen ausländischer Gesellschaften im Iran. Sie werden wie Gesellschaften besteu-ert und sind buchführungspflichtig. Seit September 2000 sind sie verpflichtet, einenanerkannten Buchprüfer, der Mitglied der Iranian Association of Official Auditors seinmuss, für die Durchführung der Buch- und Steuerprüfung in Anspruch zu nehmen.

Die Besteuerung von Repräsentanzen folgte bislang keiner einheitlichen Linie.Während die iranischen Finanzbehörden bislang vom Ausland aus überwiesene Büro-kostenvorschüsse, die für den Betrieb und die erlaubte Tätigkeit der Repräsentanzenvorgesehen sind, noch als steuerpflichtige Kommissionszahlungen einstuften und nacheigenen willkürlichen Schätzungen besteuerten,bahnt sich seit kurzem eine Abkehr vonder bisherigen – nicht tragbaren – Praxis an. Gemäß eines Runderlasses des Finanzmi-nisteriums vom 1.August 2001 wurden alle Finanzbehörden und -beamten angewiesen,die Bürokostenvorschüsse, die dem Anbahnen und Fördern von Geschäften mit demMutterunternehmen dienen, nicht länger zu besteuern. Lediglich nachgewiesene Ein-

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nahmen von Provisionen für den „After-Sales-Service“ oder für erbrachte Dienstleis-tungen für andere Unternehmen im Iran sollen künftig versteuert werden. Der HighCouncil of Taxation hat hierzu erklärt, dass diesbezüglich bereits erlassene Steuer-bescheide nachträglich für „null und nichtig“ erklärt werden.

Banken und Versicherungsgesellschaften

Alle Banken und Versicherungsgesellschaften wurden nach der Revolution von 1979verstaatlicht. Auf Grund einer neuen Interpretation des Art. 44 der iranischen Verfas-sung durch das iranische Parlament wurde das Staatsmonopol für das Bankwesen auf-gegeben. Die iranische Zentralbank erteilt seit September 2001 wieder Lizenzen an ira-nische Banken, welche sich zu 100% in iranischem Privateigentum befinden. Das vor-geschriebene Mindestkapital einer Privatbank muss 200 Mrd IR (ca. 25 Mio US$) be-tragen.

Ausländische Versicherer, die mit iranischen Versicherungen im Refinanzierungsge-schäft zusammenarbeiten, unterliegen mit den eingenommenen Prämien und den an-gefallenen Zinsen ihrer Einlagen einer Ertragsteuer von 2% (Art.109 DTA). Ist die ira-nische Versicherungsgesellschaft von der Einkommensteuer aus Refinanzierungsge-schäften befreit, so gilt dies auch für die ausländische Versicherungsgesellschaft. Dasneue „Law on the Establishment and Administration of Insurance Institutions in theFree Trade Zones of Iran“, das noch nicht in Kraft getreten ist, wird im Iran als ersterSchritt zur Privatisierung des Versicherungswesens gesehen.Nach dem Gesetzesentwurfsoll es auch ausländischen Investoren erlaubt werden, bis zu 100% Anteile einer irani-schen Offshore-Versicherungsgesellschaft zu erwerben.

Luftfahrt- und Schifffahrtsgesellschaften

Alle ausländischen Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften werden mit einer pauscha-len Ertragsteuer von 5% für Erträge im Zusammenhang mit Passagier- und Transportge-schäften belegt,die vom Iran aus durchgeführt werden – unabhängig davon,wo die Zah-lung tatsächlich erfolgt. Straßentransportunternehmen (Lkw-Transporte), die raffinier-te Erdölprodukte,Chemikalien,Rohöl oder Flüssiggas befördern,sind von der Einkom-mensteuer befreit. Ortsansässige Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Kuwait,den Niederlanden und Polen sind von der Ertragsteuer auf Bruttofrachten befreit.

Freihandelszonen

Durch den Free Trade Act vom September 1993 sind Freihandelszonen (Free TradeZones) auf den Inseln Qeshm und Kish im Persischen Golf und in Chabahar eingerich-tet worden. Nach den geltenden Gesetzen sind Freihandelszonen von gewissen natio-nalen Gesetzen befreit,und ihre Behörden sind befugt,eigene Gesetze zu erlassen.Aus-ländische und iranische natürliche Personen und Gesellschaften, die in diesen Zonentätig sind, sind für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren von der iranischen Steuerbefreit. Sie müssen lediglich eine reduzierte Zollgebühr für Waren, die für das iranischeFestland bestimmt sind,zahlen.Weitere Vorteile sind der liberalisierte Waren- und Geld-verkehr,Visafreiheit und Investitionsschutz. In den Freihandelszonen werden anfallen-de Gebühren („Fees and Charges“) durch Dekret vom April 1994 geregelt.

Ausländische Banken dürfen Zweigniederlassungen in den Freihandelszonen gründen.Den „Executive Guidelines for the Monetary and Banking Operations in the FreeZones“ vom September 2000 zufolge ist es ausländischen Investoren erlaubt, bis zu

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100% Anteile an iranischen Offshore-Banken in den Freihandelszonen zu erwerben.Die Insel Qeshm soll insbesondere energieintensiven Schwerindustrien, Offshore-Ban-ken und Touristenressorts dienen und bietet den dort ansässigen Produzenten Erdgaszu Minimalpreisen an. Die Insel Kish eignet sich eher als Standort für die Leichtindus-trie.

3.2.4.6 Internationales Steuerrecht

Die Abgrenzung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland und desIrans hinsichtlich grenzüberschreitender Aktivitäten von in einem oder in beiden Staa-ten ansässigen Steuerpflichtigen richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommenvom 20. Dezember 1968. Im Folgenden soll kurz auf die wesentlichen Quellensteuernim Land des Zahlungsschuldners und auf dessen steuerliche Behandlung im Land desGläubigers eingegangen werden.

Auf Zinsen, die ein im Iran ansässiger Schuldner an einen in Deutschland ansässigenGläubiger zahlt, kann im Iran eine Quellensteuer von höchstens 15% erhoben werden.Bei Lizenzgebühren ermäßigt sich die iranische Quellensteuer auf 10%. Werden Divi-denden aus dem Iran an eine in Deutschland ansässige natürliche Person ausgeschüttet,so darf im Iran eine Quellensteuer von höchstens 20% erhoben werden. In diesen Fäl-len wird die im Iran erhobene Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet, soweit dieseauf Einkünfte aus dem Iran entfällt.Ist eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaftan Stelle einer natürlichen Person an der iranischen Gesellschaft zu mehr als 25% anderen Kapital beteiligt, so ermäßigt sich die iranische Quellensteuer auf 15%.In diesemFall würde die Dividende in Deutschland von der Besteuerung ausgenommen. Dies giltallerdings nur, wenn die iranische Gesellschaft besteuerte „aktive“ Tätigkeiten (im We-sentlichen Herstellung und Verkauf von Gütern und Waren,Vermietung und Verpach-tung, Bank- und Versicherungsgeschäfte) ausübt.

Steuerbelastungsberechnung

Die folgende Beispielrechnung zur Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung beschränktsich auf den Fall, dass sich eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft an einer imIran ansässigen Kapitalgesellschaft als Aktiengesellschafterin beteiligt. Es wird unter-stellt, dass der gesamte Gewinn der iranischen Gesellschaft ausgeschüttet wird und diedeutsche Gesellschaft wiederum ihren gesamten Gewinn an in Deutschland unbe-schränkt steuerpflichtige natürliche Personen ausschüttet.Auf der Ebene der deutschenGesellschaft wird ein Gewerbehebesatz von 400% unterstellt.

Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an in Deutschland unbe-schränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften sind schon nach innerstaatlichem deut-schen Steuerrecht generell von der Körperschaftsteuer befreit. Dies gilt daher auchdann, wenn die iranische Gesellschaft keine „aktive“ Tätigkeit im Sinne des Doppelbe-steuerungsabkommens ausübt. Allerdings gelten 5% der Dividende als Ausgaben, dienicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Sie erhöhen somit das steuer-pflichtige Ergebnis und unterliegen Körperschaftsteuer (25%), Solidaritätszuschlag(5,5% der Körperschaftsteuer) und Gewerbesteuer. Auf der Ebene der Gesellschafterder deutschen Gesellschaft sind Bruttodividenden mit der Hälfte ihres Betrages steu-erpflichtig. Die andere Hälfte ist steuerfrei.

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Steuerbelastung

Beteiligung deutscher Anteilseigner – ausländische GmbH ab VZ 2001

Iran GmbHGewinn vor Steuer 100,00KSt. Iran 25% – 25,00Gewinn nach Steuer 75,00Quellensteuer 10% – 7,50Ausschüttung 67,50Deutschland GmbHNettozufluss 67,50Steuerpflichtiger Anteil § 8b V KstG 5% 3,38Gew.-St.-Hebesatz 400% – 0,56zu versteuerndes Einkommen/Gewerbeertrag 2,82Gew.-St. – 0,56KSt. 25% (von 2,82) – 0,71SolZ 5,5% (von 0,71) – 0,04Nettobetrag 66,29WeiterausschüttungBruttodividende 66,29KESt. 20% (von 66,29) – 13,26SolZ 5,5 % (von 13,26) – 0,73Nettoausschüttung 52,30In Deutschland ansässiger Anteilseigner (Privatvermögen)Bruttodividende 66,29davon steuerpflichtig: 1/2 33,15ESt. 48,5% 16,08./. anrechenbare KESt 13,26Verbleibende ESt – 2,82SolZ 5,5% 0,88./. anrechenbarer SolZ 0,73Verbleibender SolZ – 0,15Verbleiben nach Steuern 49,33Gesamtsteuerbelastung 50,67%

3.2.5 Devisenbestimmungen

Im Iran ist die Iranische Zentralbank für die Devisenkontrolle zuständig.In- und Auslän-der dürfen Bankkonten in Fremd- und Landeswährung bei autorisierten Banken führen.Es gibt keine Einfuhrbeschränkungen für Fremdwährungen, jedoch eine Deklarations-pflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die deklarierte Summe beschränkt.Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 2.000 IR beschränkt. Größere Sum-men müssen von der Zentralbank genehmigt werden. Im Ausland verdiente Devisensind in den Iran zu repatriieren. Ist im Rahmen eines Exportgeschäfts von Gütern dieRückzahlung eines ausländischen Kredites vorgesehen, so muss sich der iranische Ex-porteur von der Repatriierung der Devisen in den Iran durch die Zentralbank befreienlassen.Die Devisenpolitik der Zentralbank wird immer noch als Haupthindernis für dieGründung von Joint Ventures bezeichnet, da die Hartwährung, welche für die Beschaf-fung der Investitionsgüter benötigt wird,ausschließlich vom ausländischen Partner kom-men muss – es sei denn, der iranische Teilhaber verfügt über Devisen im Ausland. DieZentralbank weigert sich jedenfalls,Devisen für Joint-Venture-Projekte bereitzustellen.

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Nachdem das Joint Venture seine Tätigkeit aufgenommen hat, dürfen für die Einfuhrvon Rohstoffen, Maschinen, Ersatzteilen etc. nur Devisen verwendet werden, die durchden Export von Gütern erwirtschaftet wurden. Mit anderen Worten ist ein Joint Ven-ture, das nur den Inlandsmarkt versorgen möchte, gar nicht möglich. Gleich verhält essich übrigens mit dem Gewinntransfer und der Kapitalrückführung:Diese müssen eben-falls durch Exporte gedeckt sein,denn anders kommt der ausländische Partner gar nichtan Devisen. Engpässe können dann entstehen, wenn die Regierung den Export be-stimmter Produkte verbietet.Dann ist es dem Gemeinschaftsunternehmen gänzlich un-möglich, Devisen durch Auslandsverkäufe zu erwirtschaften. Die Pflicht des obligatori-schen Verkaufs der eingenommenen Exportdevisen an die Iranische Zentralbank istaufgehoben. Diese Rechtslage hat sich – gestützt auf ein Dekret des Ministerrates vom6.August 1996 – geändert. Gemäß Ziff. 6 des besagten Dekretes sind Unternehmen be-fugt, die aus Exportgeschäften erwirtschafteten Gewinne bis zu einer von derO.I.E.T.A.I. festzulegenden Höchstgrenze auf ein Bankkonto zu überweisen.

3.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Der Iran beabsichtigt im Rahmen des 3. Fünfjahresplans (2000 bis 2004), die nichttari-fären Barrieren (Genehmigungen und Gebühren) durch tarifäre Barrieren (höhereZölle) zu ersetzen. Das Importverfahren wurde vereinfacht und die Liste der einfuhr-begünstigten Waren wesentlich erweitert. Das iranische Zollsystem wurde bereits imApril 1997 auf das Harmonisierte System umgestellt, und die kombinierten Zollsätze(ausgenommen Pharmazeutika,Rohstoffe für die Industrie,Güter für die Verteidigung,Agrargüter und Grundnahrungsmittel) wurden erhöht. Das seit dem 28. August 2001gültige neue Zollregime hat häufig eine Vervielfachung der bisherigen Abgaben mit sichgebracht.Der iranische Zollsatz setzt sich zusammen aus den eigentlichen Zollgebühren(Customs Duties), der Handelsgewinnabgabe (Commercial Benefit Tax; CBT) mit Sät-zen zwischen 2 und 500%, der Bestellregistrierungsteuer und diversen Gebühren (Sun-dry Fees and Charges). Die Zollgebühren variieren zwischen 2 und 30%, es sei denn, eshandelt sich um zollfreie Ware. Berechnungsgrundlage ist der c.i.f.-Wert zuzüglich derdiversen Gebühren.

Für die Einfuhr von Waren in den Iran bedarf es einer Importlizenz, die vom Handels-ministerium mit der Zustimmung des jeweiligen Fachministeriums (z.B. Industrieminis-terium) erteilt und registriert wird (ab 2005 sollen alle Importgenehmigungen abge-schafft werden). Zum Erlangen der Importgenehmigung sind Pro-forma-Rechnungenerforderlich. Bevor es die Einfuhr genehmigt, prüft das Fachministerium, ob die Wareauf der Liste der erlaubten Importgüter steht. Der Import von Waren wird auf Grundder angespannten Devisenlage sehr restriktiv gehandhabt,weshalb Importeure von Wa-ren, die keinen Devisentransfer mit sich ziehen, und Exporteure, die ihre Exportein-nahmen vor der Ausfuhr der Waren an ihre Bank abgetreten haben, von der Genehmi-gungspflicht befreit sind.Die iranischen Einfuhrbestimmungen unterscheiden zwischen:

a) „Authorized Goods“, die nach den allgemeinen Regeln importiert werdendürfen (z.B. Industrieausrüstungen und Maschinen),

b) „Conditional Goods“, die besonderen Bedingungen unterliegen (z.B. Kos-metika, Lebensmittel und Medikamente), und

c) „Prohibited Goods“, die nach islamischem Recht nicht importiert werdendürfen oder aus Israel stammen.

Produkte, die als „nicht notwendig“ eingestuft werden (weil sie in Eigenproduktiongenügend vorhanden sind), kann die Regierung von der Einfuhr gänzlich ausschließen.Für Waren,die im Land erzeugt werden,wird keine Importgenehmigung erteilt.Kommt

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die lokale Produktion der Nachfrage im Land nicht nach, kann auf Ersuchen des Im-porteurs eine Einfuhrgenehmigung ausnahmsweise erteilt werden. Auch Luxusgüterdürfen nicht importiert werden.Die geplante Abkehr von der Genehmigungspflicht hinzur Zolleinführung würde eine Erleichterung bei Importen bedeuten, das Handels-geschäft transparenter machen und Kostenvorteile mit sich bringen.

Die Importlizenz muss bei der Zollabfertigung vorgelegt werden und ist auch zur Eröff-nung des Akkreditivs erforderlich. Die Zentralbank stellt der jeweiligen iranischenBank die notwendigen Devisen zur Verfügung. Importe auf der Basis „Cash againstDocuments“ sind grundsätzlich nicht möglich. Ausländische Unternehmen, die zurDurchführung ihrer Investitionen auf den Import von Maschinen, Ausrüstungen undRohmaterialien angewiesen sind, können – sofern vertraglich mit der Investitions-behörde O.I.E.T.A.I. festgelegt – von bestimmten Importregulierungen befreit werden.Mit Wirkung ab 1. Januar 2000 hat die iranische Zollverwaltung eine freiwillige Vorver-sandkontrolle („Preshipment Inspection“) im Exportland zur Vereinfachung der zoll-technischen Abwicklung eingeführt. Die jeweils zuständige Société Générale de Sur-veillance S.A.(SGS) wird beauftragt,die Qualitäts- und Mengenprüfung sowie die Zoll-tarif- und Zollwertermittlung durchzuführen.

3.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht

Nach dem iranischem Zivilgesetzbuch unterstehen Verpflichtungen,die aus Verträgen re-sultieren, zwingend dem Recht des Abschlussortes – es sei denn, die Vertragschließendensind Ausländer und haben ausdrücklich oder stillschweigend die Verbindlichkeiten einemanderen Recht unterstellt.Für die iranische Partei gilt die freie Rechtswahl nur dann,wennder Vertrag im Ausland geschlossen wurde. Im iranischen Recht besteht das Prinzip derVertragsfreiheit. Bei der Gestaltung der Verträge ist im Hinblick auf die gerichtlicheDurchsetzbarkeit darauf zu achten,dass die Verträge nicht gegen die öffentliche Ordnungund die guten Sitten verstoßen und insbesondere mit den islamischen Prinzipien (z.B.Zins-verbot) in Einklang stehen. Besonderheiten gelten für den Abschluss von Verträgen zwi-schen der iranischen Regierung und ausländischen Parteien.Hier regelt eine Verordnungvom 13. April 1984 u.a. Fragen der Garantie, Gewährleistung, Vertragsauflösung, Zölle,Steuern sowie Gerichtsstandsvereinbarungen. Mangels einer Parteiabsprache sindgrundsätzlich die iranischen staatlichen Gerichte für Streitigkeiten mit internationalemBezug zuständig. Unter privaten Vertragspartnern lässt das iranische Recht eine Ge-richtsstandsvereinbarung (etwa ein deutsches Landgericht) zu.Die Vertragsparteien kön-nen sich auf ein der gerichtlichen Auseinandersetzung vorgeschaltetes Schlichtungsver-fahren – etwa nach den Regeln der UNCITRAL-Conciliation Rules von 1980 – einigen.

Das iranische Schiedsrecht erlaubt für privatrechtliche Streitigkeiten die Vereinbarungiranischer oder internationaler Schiedsgerichte an Stelle staatlicher Gerichte. Schieds-gerichtsvereinbarungen einer ausländischen Partei mit der iranischen Regierung odereinem staatlichem Unternehmen bedürfen gemäß Art. 139 der Verfassung der aus-drücklichen Zustimmung des Ministerrates und des Parlaments. Interpretationsversu-che,wonach die erforderlichen Zustimmungen durch die Genehmigung des SupervisoryBoards for the Attraction and Protection of Foreign Investments oder durch das am 17.September 1997 ratifizierte Schiedsgerichtsgesetz bereits erteilt wurden, sind durch kei-nen Präzedenzfall bestätigt worden. Der Iran ist im April 2001 Mitglied des New Yor-ker UN-Übereinkommens vom 10.Juni 1958 über die Anerkennung und Voll-streckungausländischer Schiedssprüche geworden. Nun können ausländische Schiedssprüche inHandelsangelegenheiten (Vorbehalt des Irans) auch im Iran vollstreckt werden.

Dr. Christian Ule;Coudert Schürmann

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4 Kuwait

4.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund

Politische Entwicklung. Das seit 250 Jahren von der Erbmonarchie der Herrscherfami-lie Sabah geprägte politische System des Landes geht personellen Veränderungen ent-gegen. Der Emir, Scheich Jaber al-Ahmad al-Jaber Al Sabah musste sich bis Anfang desJahres einer mehrmonatigen medizinischen Behandlungen im Ausland unterziehen,und auch der Kronprinz und Ministerpräsident Scheich Saad blieb von Alter und Krank-heit nicht verschont. Der erste stellvertretende Ministerpräsident und AußenministerScheich Sabah al-Ahmad al-Jaber Al Sabah übt faktisch die Regierungsgeschäfte ausund hat auch als Vorsitzender des Obersten Erdölrates sowie des Wirtschaftsrefor-mausschusses erheblichen Einfluss. Bereits im vergangenen Jahr wurde das Kabinett,dessen Mitglieder maßgeblich der Familie Al Sabah angehören, umgestellt, und offen-sichtlich positionieren sich heute bereits Politiker für die Zukunft.Hierbei wird sich zei-gen, ob die Tradition der zwischen den Familienzweigen Jaber und Salem alternieren-den Thronfolge eingehalten werden wird.

Auch die politische Entwicklung in Kuwait blieb von den Folgen der Terroranschlägevom 11. September 2001 nicht verschont: Ein Kuwaiter, Suleiman Abu Ghaith, trat aufVideofilmen als einer von Bin Ladins Sprechern auf.Daraufhin wurde in den Diwaniyya,den traditionellen abendlichen und informellen Zusammenkünften in den Häusern dergroßen Familien,eine Diskussion darüber initiiert,ob die Regierung mehr hätte tun sol-len,um lokale Stiftungen zu kontrollieren,denen nachgesagt wird,an der Kanalisierungvon Geldern an die Bin-Ladin-Organisationen beteiligt gewesen zu sein. Dies stellt imVorfeld der 2003 anstehenden Wahlen eine Probe für das kuwaitische Parlament dar, indem auch islamistische Kräfte vertreten sind. Deren Initiative, das islamische Scharia-Recht einzuführen, wurde durch die Ereignisse des 11. September obsolet.

In den vergangenen Jahren sind die alteingesessenen Händlerfamilien, welche die Wirt-schaft außerhalb des Ölsektors prägen,auf Distanz zur Monarchie gegangen,mit der sietraditionell eng verbunden waren. Die Herrscherfamilie ihrerseits sucht verstärktenRückhalt bei konservativen Stammesvertretern und naturalisierten Beduinen, die in-zwischen ein Drittel der Bevölkerung ausmachen sollen. Die Gegensätze kristallisierensich im einzigen über legislative Vollmachten verfügenden Parlament am Golf. Das po-litische Leben ist nicht nur pluralistischer, sondern auch spannungsreicher geworden alsin der Vergangenheit.

Wirtschaftspolitik. Der geringe Diversifizierungsgrad der kuwaitischen Wirtschaft, dieDominanz der Staatswirtschaft, verbunden mit einer ausgeprägten Wohlfahrtspolitik,die sich über die Jahre entwickelt hat, und die geringe Absorptionskapazität des Ar-beitsmarktes machen entsprechende wirtschaftspolitische Maßnahmen dringend erfor-derlich. Manchen kritischen Beobachtern stellt sich Kuwait als „sozialistische Monar-chie“ dar. Tatsächlich hat die Regierung aber während der vergangenen Dekade Sozi-alausgaben und Subventionen für die Bevölkerung gestrichen oder reduziert. Im lau-fenden Jahr ist die Einführung einer Umsatzsteuer vorgesehen.

Die Regierung hat ein Generalsekretariat für Wirtschaftsreformen etabliert.Ein bereits1993 entworfenes Privatisierungsgesetz wurde im Dezember 2001 erneut ins Parlamenteingebracht. Die Regierung hat eine Liste mit 70 Vorhaben in den Bereichen öffentli-che Dienstleistungen (Wasserver- und -entsorgung etc.), Telekommunikation, Handelund Dienstleistungen erstellt,die für private Beteiligungen zur Verfügung stehen sollen.Die Umsetzung wird allerdings noch auf sich warten lassen, da private Investoren auf

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Verschlankungen der überpersonalisierten Staatsunternehmen bestehen werden, wassozialpolitische Fragen aufwirft. Die staatliche Fluggesellschaft KAC soll privatisiertwerden, was wegen ihrer Verluste jedoch auf geringes Interesse zu stoßen scheint.

Aktuell am bedeutendsten ist das Großvorhaben Project Kuwait mit einem Volumenvon 7 Mrd US$, in dessen Rahmen internationale Ölgesellschaften eingeladen werdensollen, an der Entwicklung von fünf Ölfeldern im Norden des Landes teilzunehmen.Hierdurch soll die Fördermenge in den bestehenden Feldern bis 2006 auf 900.000 Bar-rel pro Tag verdoppelt werden,nicht zuletzt,um Alternativen zum Burgan-Feld mit demzweitgrößte Ölvorkommen der Welt, das bereits seit 1938 ausgebeutet wird, in dem dieFördermengen jedoch abnehmen, zu finden. Problematisch hierbei ist, dass Kuwait bis-her keine Förderlizenzen erteilt, sondern mit ausländischen Ölgesellschaften aus-schließlich auf der Basis technischer Instandhaltungs- und Beratungsverträge zusam-menarbeitet. Die Regierung hat die Absicht, weiter gehende Beteiligungen internatio-naler Ölgesellschaften im Rahmen so genannter Operating Service Agreements zuzu-lassen. Dieses Vorhaben wird bisher vom Parlament opponiert, teilweise mit demArgument des Ausverkaufs nationaler Interessen. Gleichwohl hat die staatliche KuwaitPetroleum Co. (KPC) im vergangenen Jahr im Vorgriff auf eine Liberalisierung ein „In-

Kuwait

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Staatsorgane des Emirats Kuwait

Staatsoberhaupt: Seit 1962 ist Kuwait ein Emirat (Erbmonarchie). Staatsoberhauptist der Emir, seit 1978 Scheich Jaber al-Ahmad al-Jaber Al Sabah. Die Exekutivge-walt wird durch den Premierminister, der traditionell der Kronprinz ist, und denMinisterrat ausgeübt. Die Schlüsselressorts nehmen Mitglieder der Al-Sabah-Familie ein.

Parlament:Das Einkammerparlament,die Legislative,besteht aus 50 gewählten und25 vom Emir ernannten Mitgliedern.1981 fanden die ersten freien Wahlen statt.DasParlament wurde zuletzt 1999 vom Emir aufgelöst und anschließend neu gewählt.Das Parlament hat die Befugnis,ein Misstrauensvotum gegen einen Minister zu stel-len, mit Ausnahme des Premierministers.

Geheime Wahlen finden alle vier Jahre statt.Wahlberechtigt sind Männer, die über21 Jahre alt und seit mindestens 20 Jahren Bürger Kuwaits sind. Nicht wahlberech-tigt sind Frauen, Sicherheitskräfte und Mitglieder des Militärs. Der Emir hat dasRecht, die Nationalversammlung aufzulösen. Obwohl politische Parteien verbotensind, lässt die Regierung einige politische Gruppierungen zu. Wichtige Flügel sind:Stammesvertreter, Beduinen, Händlerfamilien, Islamisten und sekulär orientierteunabhängige Parlamentsangehörige.

Kabinett (ausgewählte Mitglieder, Stand: Februar 2002):

Kronprinz und Premierminister Scheich Saad al-Abdullah al-Salem Al SabahAußenminister Scheich Sabah al-Ahmad al-Jaber Al SabahVerteidigungsminister Jaber al-Mubarak al-Hamad Al SabahInnenminister Mohammad Khalid al-Hamad Al SabahStaatsminister für Kabinetts- und Parlamentsangelegenheiten Mohammed Daif Allah ShararInformationsminister Ahmad Fahad al-Ahmad Al SabahÖlminister Dr.Adel Khali al-SubeehMinister für Handel und Industrie Salah Abdulrida KhourshidFinanz- und Planungsminister Dr.Yousef Hamad al-Ibrahim

itial Process Protocoll“ unterzeichnet,mit dem neun internationale Ölgesellschaften aufeine „Shortlist“ als Bieter für Betreiberkonzessionen gesetzt wurden.

Ein weiteres wichtiges Vorhaben ist der Bau einer Gaspipeline mit der,beginnend 2005,Gas aus Qatar importiert werden soll. Zum weiteren Ausbau seiner Strom- und Was-serversorgung (Entsalzung) benötigt Kuwait größere Gasmengen, die über die eigenenReserven von 1,5 Mrd m3 hinausgehen. Zeitweise herrscht Gasmangel in Kuwait.Auchmit dem Iran wird über Gaslieferungen verhandelt.

Von Bedeutung für Kuwait ist auch eine Verbesserung der ökologischen Situation. Dieverbliebenen Ölseen aus der irakischen Invasion von 1990 verschmutzen zunehmenddas Grundwasser,Abwässer werden weitestgehend ungereinigt in den Golf geleitet,unddie Entsorgung von Müll und dessen fachmännische Lagerung sind verbesserungswür-dig. Die Zustände, zusammen mit einigen spektakulären Unfällen bei der Erdölförde-rung in letzter Zeit, werden von der kuwaitischen Öffentlichkeit inzwischen als skan-dalös angesehen. Die Regierung hat im vergangenen Jahr den Zuschlag für die größteKläranlage der Welt bei Sulaibaya erteilt.

Als Mitglied der Welthandelsorganisation und des Internationalen Währungsfonds wirdKuwait auf längere Sicht seine Wirtschaft liberalisieren müssen.

Wirtschaftsstruktur/Wachstum. Kuwait ist mit einem Pro-Kopf-Einkommen von etwa17.000 US$ eines der reichsten Länder der Welt. Im Land ist man stolz darauf, dass Ku-wait mit Platz 43 in der Rangliste der Vereinten Nationen zur menschlichen Entwick-lung den ersten Platz in der arabischen Welt einnimmt.Diese Errungenschaften sind den1938 entdeckten Erdölvorkommen zu verdanken.

Das Land von der Größe von Rheinland-Pfalz verfügt mit knapp 100 Mrd Barrel überetwa 10% der Welterdölreserven (daneben bescheidene Vorkommen assoziierten Erd-gases,das bei der Erdölförderung anfällt) und liegt in der Rangfolge der Länder mit dengrößten Reserven hinter Saudi-Arabien und dem Irak an dritter Stelle neben dem Iranund den Vereinigten Arabischen Emiraten mit vergleichbaren Ressourcen. Auf derGrundlage der bekannten Reserven und der aktuellen OPEC-Förderquote für Kuwait,die sukzessive auf derzeit 1,76 Mio Barrel pro Tag gekürzt wurde, könnten die kuwaiti-schen Ölpumpen noch 140 Jahre fördern.

Schattenseiten des Ölreichtums sind die Monostrukturder Wirtschaft und die hohe Abhängigkeit von den Preis-volatilitäten für das „schwarze Gold“. Der Rohölpreisschwankte allein zwischen dem Tiefstand Anfang 1999und dem Höchstwert im Jahre 2000 zwischen 8 und 30US$/ Barrel. Offiziell wird etwa die Hälfte des Bruttoin-landsprodukts durch die Erdölförderung, die sich seit 20Jahren vollständig in staatlicher Hand befindet, erwirt-schaftet.Berücksichtigt man jedoch das Raffineriewesen(8%) und den auf Grund der Beschäftigungs- und Wohl-fahrtspolitik staatlich dominierten Dienstleistungssek-tor (20%), so dürften insgesamt drei Viertel des BIP inder Ölwirtschaft begründet sein. Über 90% der Export-erlöse werden durch Rohöl bzw. Derivate generiert. Ne-ben der Ölwirtschaft produzieren im Grunde nur dasBankwesen und die Bauwirtschaft nennenswerte Beiträ-ge zum BIP, wobei das Bauwesen am Tropf staatlicherAufträge hängt.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Quelle: Central Bank of Kuwait.

Erdöl dominiert die Wirtschaft Kuwaits(Anteil der Sektoren am BIP in %, 2000)

Erdölsektor46,6

Landwirtschaft

0,3

Verarbeitende Industrie (inkl. Versorgungswirtschaft)

9,5Bauwirtschaft

2,0Handel und Gastronomie

5,6

Transport, Lagerung und Kommunikation

4,5

Finanz-, Immobilien- und Geschäfts-dienstleistungen

11,5

Öffentliche Dienste und sonstige Dienstleistungen 20,0

Zusammengefasst sind das kuwaitische BIP (mit einemVolumen von schätzungsweise 38 bzw. 40 Mrd US$ inden Jahren 2001 und 2002) und das Wirtschaftswachstumeine vom Rohölpreis abhängige Größe. Wegen des ho-hen Ölpreises konnte sich die kuwaitische Wirtschaft inden letzten beiden Jahren vom Einbruch des Jahres 1999wieder erholen. 2002 rechnen wir bei einem Ölpreis vondurchschnittlich 22 US$/Barrel mit einem erneuten rea-len BIP-Wachstum von 2,5%.

Vorschläge zur Verbesserung der strukturellen Un-gleichgewichte zielen in Richtung einer Lockerung desStaatsmonopols auf dem Ölsektor und eine höhere Wert-schöpfung. Nur selten ist von Diversifikationsmaßnah-men die Rede, also substanziellen Investitionen außer-halb des Erdöl- und Erdgasbereiches.

Arbeitsmarkt. Nur etwa ein Drittel der Gesamtbevölke-rung von rund 2,3 Millionen Einwohnern sind Einheimi-sche. Rund 217.000 und damit etwa 94% der beschäfti-gen Kuwaiter arbeiten im öffentlichen Sektor. Es heißt,

der öffentliche Bereich sei personell überbesetzt, und unter den Kuwaitern herrsche ei-ne versteckte Arbeitslosigkeit von 40%.Im Lande arbeitet knapp 1 Million ausländischeArbeitnehmer als Angestellte in privaten Haushalten, dem öffentlichen Sektor und derPrivatwirtschaft, die ihren Personalbedarf zu 98% durch ausländische Arbeitnehmerdecken soll. Dieses Ungleichgewicht, verbunden mit dem vergleichsweise geringen Ge-wicht der Privatwirtschaft, birgt die Gefahr künftiger sozialer Spannungen, zumal dieHälfte der Kuwaiter unter 20 Jahre alt ist und der lokale Arbeitsmarkt innerhalb dernächsten Jahrzehnte jährlich mehr als 10.000 bis 12.000 Berufsanfänger aufnehmenmuss. Die Regierung versucht, dem entgegen zu steuern: So erhalten unverheirateteHochschulabsolventen eine monatliche Zulage, wenn sie nicht mehr im öffentlichenSektor arbeiten.Gleichwohl bevorzugt die Mehrheit der Kuwaiter,denen der Staat nachwie vor eine Beschäftigungsgarantie einräumt, eine Stelle im öffentlichen Bereich, derungleich höhere Gehälter zahlt als die Privatwirtschaft. Für ausländische Investoren istdarüber hinaus zu berücksichtigen, dass kuwaitische Staatsangehörige nur unter re-striktiven Bedingungen kündbar sind.

Inflation/Wechselkurs. Die Inflation in Kuwait ist auf Grund der restriktiven Geldpoli-tik,des stabilen Wechselkurses und staatlicher Preissubventionen gering,wenn auch stei-gend. Man rechnet damit, dass von der Regierung vorgenommene Reduktionen vonPreissubventionen in den kommenden Jahren auf die Inflationsrate durchschlagen wer-den. Im Jahr 2001 lag die durchschnittliche Preissteigerungsrate (Konsumentenpreise)mit 2,7% erneut höher als im vorhergehenden Jahr (1,9%). Für das laufende Jahr wirdmit einem Preisanstieg von 3,3% gerechnet.

Der Kuwait-Dinar (KD) ist frei konvertierbar und an einen Währungskorb gebunden,der die Währungen der wichtigsten Handelspartner Kuwaits umfasst.Da der US-Dollarüber 50% des Korbes ausmacht, ist der Kuwait-Dinar weit gehend an den US-Dollar ge-bunden. Zum Jahresende 2001 lag der Kurs bei 0,307 KD/US$.

Staatshaushalt. Der kuwaitische Haushalt weist seit Jahren erhebliche Überschüsse auf.Der Haushalt 2001/02 mit einem Volumen von rund 17 Mrd US$ endete am 31. März2002. Öleinnahmen stellen etwa 90% der Haushaltseinnahmen Kuwaits dar. Der Haus-halt wird voraussichtlich wieder einen deutlichen Überschuss ausweisen,da im Sinne derHaushaltsdisziplin von einem Ölpreis von nur 15 US$/Barrel ausgegangen wurde und

Kuwait

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Quellen: IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Geringes Wirtschaftswachstum durch mangelndeDiversifizierung (Veränderung gg. Vorjahr in %)

1996 1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-4

-3

-2

-1

0

1

2

3

4

Wirtschaftswachstum

Inflationsrate

der Ölpreis 2001 tatsächlich bei durchschnittlich 25 US$/Barrel lag.Nachteilig wirkt sichaus, dass Kuwait zwar hinsichtlich der Erdölreserven Platz 4 auf der Weltrangliste ein-nimmt, jedoch nur an 13. Stelle bei der Ölförderung liegt; die OPEC-Quote wurde zwi-schenzeitlich auf 1,76 Barrel pro Tag gekürzt. Ein Zehntel der Staatseinnahmen werdenjährlich in den „Reservefonds für zukünftige Generationen“ eingestellt, der von derstaatlichen Kuwait Investment Authority (KIA) verwaltet wird. Ein Teil der Mittel wur-de allerdings für die Beseitigung der Folgen des Golfkrieges entnommen. Die Anlagendes Fonds, mutmaßlich nahezu ausschließlich im Ausland, werden als Staatsgeheimnisgehütet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Beiträge der kuwaitischen Auslands-anlagen zum Haushalt durch die weltweite Abwärtsentwicklung an den Börsen deutlichnegativ betroffen worden sind.

Die kuwaitische Regierung unternimmt zurückhaltende Anstrengungen, einerseits dieöffentlichen Einnahmen zu stärken, insbesondere durch die Einführung neuer Steuern,und andererseits die Budgetausgaben zu kürzen, wobei Subventionen der kuwaitischenWohlfahrtswirtschaft im Vordergrund stehen. Diese Maßnahmen sind jedoch äußerstunpopulär und werden von der Nationalversammlung mit Blick auf die Klientel der Par-lamentarier opponiert.

Auf der Ausgabenseite des Haushaltes werden immer wieder Maßnahmen zur Diversi-fizierung und Ankurbelung der Wirtschaft außerhalb des Ölsektors gefordert. Beob-achter sehen jedoch den im Haushalt 2001/02 eingestellten Betrag von 1,6 Mrd US$ fürInfrastrukturprojekte als unzureichend an, um die Nichterdölwirtschaft des Landes inSchwung zu bekommen. Die Investitionsausgaben sind in der Tat zurückgegangen, unddie schleppende Umsetzung verabschiedeter staatlicher Investitionsmaßnahmen wirdimmer wieder kritisiert.

Finanzwesen. Drei der insgesamt acht börsennotierten kuwaitischen Banken dominie-ren das Finanzwesen des Landes. Ausländische Banken unterhalten bisher keine Nie-derlassungen im Lande, da die bisher geltende Beschränkung auf einen Kapitalanteilvon höchstens 40% für internationale Banken wenig attraktiv war. Nunmehr soll dieEtablierung von Niederlassungen ausländischer Banken möglich sein. Der kuwaitischeKapitalmarkt ist eng. Nach dem als „Suq al-Manak“-Krise bekannt gewordenen Crashvon 1982 wurde 1983 die Kuwait Stock Exchange etabliert, an der neben etwa 100 Ak-tien Investmentfonds,Anleihen und Schatzwechsel gehandelt werden. Nach Börsenan-

gaben wechseln täglich etwa 10 Mio Aktien den Ei-gentümer. Die Börse hat bis Ende 2000 schlechte Jahrehinter sich. Seit dem Tiefstand hat der Aktienindex je-doch fast wieder um die Hälfte zugelegt.

Außenwirtschaft. Die Entwicklung von Kuwaits Han-dels- und Leistungsbilanz spiegelt den Verlauf des Öl-preises wider. Bislang werden die Ausfuhren Kuwaitsvöllig von Erdöl und petrochemischen Produkten domi-niert,wobei knapp die Hälfte verarbeitete Produkte sind.Eine kurzfristige Änderung ist nicht absehbar. Im Jahr2000 kletterten die Erdölexporteinnahmen um fast 65%auf 18,1 Mrd US$ und damit die gesamten Exporte auf19,4 Mrd US$. Mit dem wieder niedrigeren Ölpreis wa-ren die Ölexporteinnahmen (15,0 Mrd US$) und mit ih-nen auch die gesamten Exporterlöse (16,2 Mrd US$) imletzten Jahr wieder geringer.

Im Jahr 2000 – zu Zeiten eines hohen Ölpreises – erziel-te Kuwait mit 12,7 Mrd US$ einen Rekordüberschuss in

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Quellen: IWF; Central Bank of Kuwait; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Leistungsbilanz und Staatshaushalt gesunden und kränkeln mit dem Ölpreis

1996 1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-10

0

10

20

30

40

50Saldo der Leistungsbilanz (in % des BIP)

Haushaltssaldo (in % des BIP)

Öl Brent-spot (US$/Barrel)

der Handelsbilanz; 2001 betrug der Überschuss nur noch 8,9 Mrd US$, mit weiter fal-lender Tendenz. Die Erträge aus den umfangreichen kuwaitischen Auslandsinvestitio-nen sorgten zudem für einen erneut gestiegen Überschuss in der Erwerbs- und Vermö-genseinkommensbilanz, während die Dienstleistungs- und die Übertragungsbilanz tra-ditionell Defizite ausweisen. Der Leistungsbilanzüberschuss von 14,9 Mrd US$ machteim Jahr 2000 fast 40 % des BIP aus, sank aber im vergangenen Jahr wieder auf 11,1 MrdUS$ bzw. auf 29% des BIP. 2002 erwarten wir einen erneut kleineren Überschuss von8,9 Mrd US$ bzw. 22% des BIP.

Hauptabnehmer kuwaitischen Öls sind Japan und andere asiatische Länder,auf die 60%der Lieferungen entfallen, gefolgt von den USA und Westeuropa. Kuwait bezieht seineImporte hauptsächlich aus den USA, Japan, Deutschland und Großbritannien.

Chancen für Lieferanten und Berater liegen naturgemäß besonders in der Erdölindus-trie sowie künftig stärker im Erdgas- und Petrochemiesektor, im Infrastruktur- undUmweltbereich (Müll,Wasserver- und -entsorgung), im Gesundheitswesen sowie in derAus- und Fortbildung.

Direktinvestitionen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Direktinvestitionen inKuwait haben sich verbessert: Bereits im Jahre 2000 wurde Ausländern aus Ländernaußerhalb des Golfkooperationsrates der Kauf kuwaitischer Aktienwerte ermöglichtund die Beteiligung an der Gründung börsennotierter Unternehmen zugelassen. Vor-her waren Portfolioinvestitionen nur über Fonds möglich. Im Frühjahr 2001 hat das ku-waitische Parlament einem Gesetz zugestimmt (Law Nr. 8/2001 Regulating Direct Fo-reign Capital Investment in the State of Kuwait), das darauf abzielt, mehr ausländischeInvestitionen ins Land zu holen. Es ermöglicht 100-prozentige ausländische Beteiligun-gen an kuwaitischen Unternehmen und gewährt Garantien gegen Enteignungen undVerstaatlichungen. Damit entfällt auch der aus den Golfländern bekannte Zwang, miteinem lokalen Partner (Sponsor) zusammenzuarbeiten. Investoren winkt eine Steuer-befreiung von bis zu zehn Jahren und die abgabenfreie Einfuhr von Maschinen, Roh-stoffen und anderen Anlagegütern. Ferner soll ausländischen Banken künftig die Eta-blierung von Niederlassungen in Kuwait gestattet werden. Bisher können sich auslän-dische Banken mit höchstens 40% am Kapital kuwaitischer Banken beteiligen. Für In-vestoren interessant ist darüber hinaus der Plan, die Gewinnsteuer für ausländischeInvestoren von derzeit 55% auf 25% zu reduzieren. Deutsche Investoren genießen seit1997 den Schutz eines Investitionsfördervertrages.

Auslandsverschuldung/Währungsreserven. Die Auslandsverschuldung beläuft sich seitJahren auf etwa 8 Mrd US$ und ist damit inzwischen auf etwa ein Fünftel des BIP ge-sunken, wobei Kreditaufnahmen beim Internationalen Währungsfonds bisher nicht er-forderlich waren. Die Schuldendienstquote, also der Anteil der Tilgungs- und Zinszah-lungen an den Exporterlösen, ist rückläufig und wird für 2001 auf lediglich 3,7% ge-schätzt. Die offiziellen Devisenreserven wachsen Jahr um Jahr und dürften 2001 fast 10Mrd US$ erreicht haben. Damit kann der durchschnittliche monatliche Importbedarffür neun bis zehn Monate gedeckt werden, ein im internationalen Vergleich sehr guterWert. Insgesamt bleibt Kuwait ein erstklassiger Schuldner, was sich auch an den Topbe-wertungen der internationalen Ratingagenturen (Investment-Grade) für die Auslands-anleihen des Landes zeigt.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Deutschland ist mit einem Anteil von traditionell et-wa 7% an den Importen seit Jahren das drittwichtigste Lieferland Kuwaits neben Groß-britannien und nach den USA und Japan. Im Jahr 2001 exportierte Deutschland Warenim Wert von 746 Mio Euro in das Emirat. Das Volumen der deutschen Lieferungen istsukzessive gestiegen. Die wichtigsten Produktsegmente sind Kraftfahrzeuge und elek-trotechnische Erzeugnisse, was auf die weiter steigende Konsumfreudigkeit der Kuwai-

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ter zurückzuführen sein dürfte. Da der US-Dollar in dem Währungskorb dominiert, derden Kurs des Kuwait-Dinar bestimmt,sind europäische – und damit auch deutsche – Pro-dukte durch die Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar wettbewerbsfähiger ge-worden. Die kuwaitischen Lieferungen nach Deutschland, naturgemäß fast ausschließ-lich Erdöl und Derivate, sind nach einem Höchstwert von 153 Mio Euro (2000) im Jah-re 2001 wieder stark zurückgegangen und auch insgesamt von untergeordneter Bedeu-tung, da kuwaitisches Öl nicht mit Nordseeöl konkurrieren kann. Dementsprechendweist die kuwaitisch-deutsche Handelsbilanz seit Jahren einen hohen Überschuss zuGunsten Deutschlands auf.

Haupthindernisse für ein stärkeres Engagement deutscher Unternehmen in Kuwait sindzum einen, dass besonders die USA in der Lage sind,erheblichen politischen Druck aufKuwait auszuüben,bei Großprojekten amerikanischen Unternehmen den Vorzug zu ge-ben, und zum anderen, dass in Kuwait bei öffentlichen Ausschreibungen oft dem Preisüberdurchschnittliches Gewicht beigemessen wird. Hinzu treten nichttarifäre Handels-hemmnisse, z.B. auf dem Lebensmittelsektor. Bisher sind kuwaitische Messen primärvon lokaler Bedeutung, so dass eine Teilnahme allenfalls in Sonderfällen empfehlens-wert ist.

Ausblick. Innenpolitisch dürfte sich an der Konfrontation zwischen Regierung und Par-lament wenig ändern. Außenpolitisch ist die nicht-prognostizierbare Irak-Politik derUSA von Bedeutung. Eine Kuwait freundlich gesinnte irakische Regierung würde denVerteidigungshaushalt deutlich entlasten.Für die Wirtschaft ist die Entwicklung des Öl-preises von entscheidender Bedeutung.Dieser ist in letzter Zeit nicht nur durch den „Ve-nezuela-Effekt“ nach oben geklettert, sondern auch durch die Eskalation zwischen Is-rael und Palästina. Obgleich sich steigende Ölpreise positiv auf Haushalt und Wirt-schaftsleistung auswirken, kann dies gleichwohl durch rezessive Entwicklungen in denAbnehmerländern und eine Zuspitzung der Nahostkonfrontation konterkariert werden.Auch bei einer Abschwächung der Exporterlöse aus Erdölverkäufen verfügt Kuwait mitseinen Auslandsinvestitionen noch über erhebliche Puffer, Einnahmenausfälle auszu-gleichen.Dringend erforderlich ist eine Lösung der demographischen Probleme,also ei-ne verstärkte Substitution ausländischer Arbeitnehmer durch einheimische Arbeits-kräfte bei Wahrung des sozialen Friedens. Innerhalb der Region wird sich Kuwait umengere Beziehungen zu seinen Nachbarn bemühen: Eine Zollunion der Golf-kooperationsländer soll 2003 zu Stande kommen, eine Währungsunion ab 2010.

Michael Hennecke;Länderausschussvorsitzender Kuwait des Nah- und Mittelost-Verein e.V. und

Direktor der Landesbank Baden-Württemberg

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Kuwait

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Statistisches Profil Kuwait

Fläche (qkm): 17818 Bevölkerung (Millionen; 2001) 2,3

1998 1999 2000 2001 (S) 2002 (S)1. Bruttoinlandsprodukt (BIP)

BIP (Mio US$) 25409 29818 37789 38000 40000Reales BIP (Veränd. in %) 1) 2,0 – 2,4 2,0 1,0 2,5BIP pro Kopf (US$) 11189 13223 17043 16457 17316

2. WechselkurseKD/US$ (Jahresdurchschnittskurs) 0,30 0,30 0,31 0,31 0,31KD/US$ (Jahresendkurs) 0,30 0,30 0,31 0,31 0,31KD/DM (Jahresdurchschnittskurs) 0,17 0,17 0,14 0,14 –KD/DM (Jahresendkurs) 0,18 0,16 0,15 0,14 –KD/Euro (Jahresdurchschnittskurs) – 0,32 0,28 0,27 0,28KD/Euro (Jahresendkurs) – 0,31 0,27 0,27 0,29

3. PreiseInflationsrate (%) 2) 0,2 3,0 1,9 2,7 3,3

4. ZinssätzeDiskontsatz (% p.a.) 7,00 6,75 7,25 4,25 4,00

5. StaatshaushaltSaldo (in % des BIP) 3) – 5,9 4,2 26,4 30,0 25,0

6. Monetärer SektorGeldmenge M2 (Veränd. in %) 4) – 0,8 1,6 6,7 13,1 8,0

7. Bilateraler Handel 5)Deutsche Exporte nach Kuwait (fob) (Mio Euro) 504 480 562 746 930Deutsche Importe aus Kuwait (cif) (Mio Euro) 72 91 153 39 45Bilateraler Handelssaldo (Mio Euro) 432 389 363 708 885

8. LeistungsbilanzSaldo Leistungsbilanz (Mio US$) 2215 5065 14865 11069 8858– Saldo Handelsbilanz (Mio US$) 1904 5571 12730 8869 6858

– Warenexporte (Mio US$) 9618 12276 19408 16183 15050– Warenimporte (Mio US$) 7714 6705 7151 7314 8192

– Saldo Dienstleistungen (Mio US$) – 3780 – 3611 – 2898 – 3000 – 3200– Saldo Erwerbs– und Vermögenseink. (Mio US$) 5867 5109 6918 7200 7500– Saldo Übertragungen (Mio US$) – 1776 – 2003 – 1885 – 2000 – 2300Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) 8,7 17,0 39,3 29,1 22,1Handelsbilanzsaldo (in % des BIP) 7,5 18,7 33,7 23,3 17,1

9. Auslandsverschuldung 4)Bruttobestand (Mio US$) 8884 8337 7700 7700 8500– in % des BIP 35,1 28,1 20,4 20,3 21,3

10. Währungsreserven 4)Währungsreserven ohne Gold (Mio US$) 3947 4824 7082 9897 9000– in Monatsimporten (Waren und Dienstleistungen) 3,6 4,9 7,2 9,2 9,0

1) Auf Basis der Landeswährung.2) Jahresdurchschnittswerte.3) Zentralregierung. Abgrenzung gemäß IWF.4) Bestand am Periodenende.5) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Daten rückwirkend in Euro umgerechnet.(S): Schätzung.

Quelle: F.A.Z.-Institut.

4.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel

4.2.1 Investitionsrecht

Kuwait bemüht sich weiterhin, seine Wirtschaft zu diversifizieren und ausländische In-vestitionen in der kuwaitischen Wirtschaft zu fördern.

Im April 2001 ist das Foreign Capital Investment Law (Law No.8 of 2001) ratifiziert wor-den.Dieses seit langem erwartete Investitionsgesetz hat eine Reihe von zusätzlichen An-reizen für ausländische Investitionen in Kuwait geschaffen. Unter anderem werden fol-gende Verbesserungen für ausländische Investitionen eingeräumt:

– Beteiligungsmöglichkeit an kuwaitischen Unternehmen bis zu 100% stattbisher nur maximal bis zu 49%;

– vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhrzöllen für bestimmte ge-nehmigte Projekte;

– Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren für Gewinne von nichtkuwaitischenBeteiligungen in bestimmten Projektbereichen;

– eine Garantie der Repatriierung von Gewinnen und Kapital ohne Aufla-gen;

– Gewährung der Vorteile aus Doppelbesteuerungsabkommen und Investi-tionsförderungs- und -schutzabkommen;

– Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Übereinstimmung mit denkuwaitischen Gesetzen und Verordnungen.

Nach dem Foreign Capital and Investment Law wird ein Foreign Capital Investment Of-fice (FCIO) und ein Foreign Capital Investment Committee (FCIC) errichtet. GemäßArt.3 des Foreign Capital Investment Law muss jeder ausländische Investor eine Lizenzzur Durchführung des Investitionsprojektes in Kuwait beantragen, die vom Ministry ofCommerce and Industry auf Grundlage einer entsprechenden Empfehlung des FCICausgestellt wird. Das FCIC ist unter anderem verantwortlich für die Auswahl der Pro-jekte, an denen sich ein ausländischer Investor gemäß dem Foreign Capital InvestmentLaw beteiligen kann, sowie für die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung der ent-sprechenden Lizenzen.

Gemäß dem Industrial Law (Law No. 56 of 1996), das am 15. Januar 1997 in Kraft ge-treten ist, kann das Ministry of Commerce and Industry folgende Förderungsmaßnah-men für ausländische Investoren beschließen:

– vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhrzöllen für die Einfuhrvon Maschinen, Rohstoffen, sonstiger Ausrüstung oder Ersatzteilen;

– Befreiung von Gebühren.

Es existieren Freihandelszonen, in denen eine bis zu 100-prozentige Beteiligung vonAusländern an kuwaitischen Unternehmen möglich ist.

Im Mai 2000 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das Ausländern den Zugang zur Börse vonKuwait ermöglicht und den Kauf von Aktien kuwaitischer Unternehmen zulässt.

Der ausländische Investor kann seine Beteiligung an dem Investitionsprojekt an einenanderen ausländischen oder kuwaitischen Investor in Kuwait veräußern.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Eine Enteignung kann nur im öffentlichen Interesse erfolgen. Die Höhe der Entschä-digung für eine erfolgte Enteignung bemisst sich nach dem Verkehrswert des enteigne-ten Investitionsprojektes und ist unverzüglich an den zu entschädigenden Investor zuzahlen.

Im November 1997 ist das zwischen Kuwait und Deutschland unterzeichnete Investiti-onsschutzabkommen in Kraft getreten.

Öffentliches Auftragswesen

Nach dem Public Tenders Ordinance Law (Gesetz Nr. 37 von 1964) muss jedes Projektim Wert von mehr als 5.000 KD im öffentlichen Sektor öffentlich ausgeschrieben wer-den.Die Ausschreibung wird beim Central Tender Committee angesiedelt.AusländischeUnternehmen können nur über kuwaitische juristische oder natürliche Personen an denAusschreibungen teilnehmen. Der militärische Bereich ist von dem Gesetz ausgenom-men.

Nach dem so genannten Counter-Trade Offset Programme,das durch den Beschluss Nr.694/1994 eingeführt wurde,sind alle ausländischen Investoren in Kuwait verpflichtet,dieSumme von 30% eines Vertragswertes in Kuwait zu investieren, sofern sie innerhalb ei-nes Wirtschaftsjahres durch einen einzelnen Vertrag oder eine dauerhafte Vertragsbe-ziehung – entweder als Vertragspartner oder als Subunternehmer – eine Vertragssummevon mehr als 1 Mio KD erreicht haben. Bei Überschreitung der oben genannten Sum-men ist es empfehlenswert, genauere Informationen bei den zuständigen kuwaitischenMinisterien anzufordern.

Weiterhin ist auf das im Jahre 1996 eingeführte so genannte Disclosure Law hinzuwei-sen, nach dem alle Kommissionszahlungen bei Verträgen mit der Regierung aufgedecktwerden müssen,die einen Wert von 100.000 KD überschreiten.Die Offenlegungspflichtbetrifft Transaktionen, bei denen einer der Vertragspartner die kuwaitische Regierungist und Kommissionszahlungen an nach außen auftretende oder verdeckt handelndeVermittler gezahlt werden. Sowohl der Vertragspartner als auch der Vermittler unter-liegen dieser Offenlegungspflicht, deren Verletzung strafbewehrt ist.

4.2.2 Unternehmensformen

Jede natürliche oder juristische Person ist verpflichtet, die entsprechende Unterneh-mensform vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit im kuwaitischen Handelsregister ein-tragen zu lassen.

Das Commercial Companies Law (Law No.15 of 1960) sowie die später ergangenen Än-derungsbestimmungen sehen grundsätzlich vor, dass ausländische Investoren nur alsMinderheitspartner eines Gemeinschaftsunternehmens mit Kuwaitis oder lokalen Fir-men auftreten dürfen (siehe jedoch Ausnahmen nach dem Foreign Capital InvestmentLaw von 2001). Dieses Gesetz wurde wiederholt geändert, zuletzt durch das Gesetz Nr.132 aus dem Jahre 1986. Nachdem das Projekt den üblichen Genehmigungsprozessdurchlaufen hat, kann der Finanzminister zahlreiche Vergünstigungen gewähren, wiez.B. Befreiung von der Körperschaftsteuer für die Dauer von maximal zehn Jahren, Be-freiung von Einfuhrzöllen, Erhebung von Schutzzöllen auf gleichartige importierte In-dustriegüter und Bereitstellung von Produktionsgelände in ausgewiesenen Industrie-zonen (vgl. 4.2.1 Investitionsrecht).

Kuwait

99

Ausländische Investoren können in Kuwait im Rahmen eines Joint-Venture-Unterneh-mens, durch die Gründung einer juristischen Person oder mit Hilfe eines Handelsver-treters geschäftlich tätig werden.

4.2.2.1 Geschlossene Aktiengesellschaft (KSC)

Eine Aktiengesellschaft kann in der Form einer geschlossenen Aktiengesellschaft (KSC)gegründet werden. Für die Errichtung sind fünf Gründungsgesellschafter erforderlich,die ein Gründungsmemorandum und die Satzung unterzeichnen müssen. Der Grün-dungsvorgang der geschlossenen Aktiengesellschaft ist mit der Eintragung in das Han-delsregister sowie deren Veröffentlichung abgeschlossen. Die Gründungsgesellschaftermüssen mindestens 20% des Nominalwertes der gezeichneten Aktien bei Gründung dergeschlossenen Aktiengesellschaft einzahlen. Mit einer Gründungsdauer von sechs Mo-naten ist zu rechnen.

Die KSC hat mindestens drei Vorstandsmitglieder. Das Mindeststammkapital der KSCbeträgt 7.500 KD.

Ausländische Investoren können grundsätzlich nur bis zu 49% der Anteile an einer KSChalten, wozu es einer Genehmigung der zuständigen Behörden bedarf. Die Aufnahmevon Bank- oder Versicherungsgeschäften ist nicht zulässig.

Die KSC unterliegt einer 5-prozentigen Abgabe auf den Gewinn zur Förderung der Wis-senschaft.

4.2.2.2 Offene Aktiengesellschaft

Die Anteile einer offenen Aktiengesellschaft werden öffentlich angeboten. Das Min-deststammkapital beträgt 37.000 KD. Es ist nunmehr für ausländische Investoren mög-lich, mit Aktien einer offenen Aktiengesellschaft zu handeln.

4.2.2.3 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (WLL) steht sowohl natürlichen als auch ju-ristischen Personen als Gesellschafter offen.Die Zahl der Gesellschafter kann zwischenzwei und 30 liegen. Zur Gründung der WLL sind u.a. eine Satzung und die Eintragungder WLL in das Handelsregister erforderlich. Die Haftung ist auf das Gesellschafts-kapital beschränkt. Mindestens 51% der Gesellschaftsanteile müssen von kuwaitischennatürlichen oder juristischen Personen gehalten werden.Das Mindeststammkapital derWLL beträgt 7.500 KD. Die Geschäfte der WLL werden von mindestens einem Ge-schäftsführer geführt.Ausländische Beteiligungen an einer WLL bedürfen der Geneh-migung der zuständigen kuwaitischen Behörden. Die Betätigung im Bank- und Ver-sicherungswesen ist einer WLL untersagt.

4.2.2.4 Joint Venture

Die Gründung eines Joint-Venture-Unternehmens erfolgt durch Vertragsabschluss, deralle Einzelheiten wie z.B. Kapital,Vertretung, Management, Bilanzierung, Gewinn- undVerlustverteilung, Liquidierung und Weiteres bestimmen kann. Dieser Vertrag wirdnicht in das Handelsregister eingetragen. Das Joint-Venture-Unternehmen besitzt kei-ne eigene Rechtspersönlichkeit und kann keine Geschäfte im eigenen Namen tätigen.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

100

Geschäftsabschlüsse mit Dritten sind nur durch einen Gesellschafter möglich, der per-sönlich gegenüber Dritten haftet. Die Haftung des nicht handelnden Gesellschafters istauf seine Anteile am Joint-Venture-Unternehmen beschränkt. Sofern ein Gesellschaf-ter des Joint-Venture-Unternehmens nicht kuwaitischer Staatsbürger ist, hat ein Ge-sellschafter mit kuwaitischer Staatsbürgerschaft die Haftung zu übernehmen. Sollte dasJoint-Venture-Unternehmen keinen kuwaitischen Gesellschafter haben, muss ein nichtbeteiligter Kuwaiti die Haftung für einen handelnden ausländischen Gesellschafter desJoint-Venture-Unternehmens übernehmen.

4.2.2.5 Handelsagentur

Unterhält das ausländische Unternehmen in Kuwait keine eigene Präsenz,kann der aus-ländische Investor mittels einer kuwaitischen Handelsagentur in Kuwait tätig werden.Das Handelsvertreter- und Eigenhändlerrecht ist im Gesetz Nr. 36 von 1964, im Han-delsgesetz (Gesetz Nr.68 von 1980) und subsidiär im Zivilgesetzbuch (Gesetz Nr.67 von1980) geregelt.Ausschließlich kuwaitische Staatsbürger dürfen als Handelsagenten auf-treten.

Grundsätzlich gibt es den Handelsvertreter (Agent),den Eigenhändler (Distributor) so-wie den Kommissionsagenten (Commission Agent).Alle drei Typen des Handelsagen-ten sind insbesondere im Hinblick auf eventuelle Schadenersatzansprüche und Aus-gleichsansprüche gleichgestellt.

Der Handelsvertreter tritt als Handelsmittler auf,der auf Grund eines Vertrages für denausländischen Unternehmer in einem bestimmten Territorium (oft für das gesamte Ter-ritorium Kuwaits) für eine bestimmte Zeit Geschäfte vermittelt oder auch abschließt.Ob ein Handelsvertreter nur Vermittlungs- oder auch Abschlussvollmacht haben soll,kann vertraglich festgelegt werden. Der Handelsvertreter tritt im Namen des ausländi-schen Unternehmers auf und erhält hierfür eine Provision. Handelsvertreterverträgemüssen schriftlich verfasst sein und sollten die vom Handelsvertreter zu erbringendeLeistung so präzise wie möglich definieren.

Der Eigenhändler ist ein Kaufmann, der für den ausländischen Unternehmer die För-derung des Vertriebs und den Verkauf von dessen Produkten betreibt. Der Eigenhänd-ler arbeitet für den ausländischen Unternehmer in einem definierten Territorium für ei-nen vereinbarten prozentualen Gewinnanteil. Die Regeln über den Eigenhändler sindden Regeln über den Handelsvertreter angeglichen.

Der Kommissionsagent schließt im eigenen Namen Verträge mit Dritten ab. Die Iden-tität des ausländischen Unternehmers darf ohne Zustimmung des ausländischen Un-ternehmers Dritten gegenüber nicht offen gelegt werden.

In allen drei Formen der Handelsagentur kann der ausländische Unternehmer denAgenturvertrag nicht vorzeitig kündigen, solange dem Handelsagenten kein Vertrags-verstoß nachgewiesen werden kann. Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung desAgenturvertrages durch den ausländischen Unternehmer ist der Handelsagent berech-tigt, Schadenersatzforderungen an den Unternehmer zu stellen. Der Agenturvertragmuss erneuert werden, solange der Handelsagent nachweisen kann, dass er keinen Ver-tragsverstoß begangen und seine Tätigkeit zu einem erfolgreichen Vertrieb der Produktedes ausländischen Unternehmers geführt hat; anderenfalls hat der Handelsagent An-spruch auf Ausgleichsansprüche.Der Handelsagent kann ebenfalls Schadenersatz- oderAusgleichsansprüche an den ausländischen Unternehmer und eine neu tätig geworde-ne Handelsagentur stellen, wenn er nachweisen kann, dass die Kündigung des Agen-

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101

turvertrages durch den Unternehmer Ergebnis des kollusiven Zusammenwirkens zwi-schen dem ausländischen Unternehmer und der neuen Handelsagentur ist.

4.2.3 Arbeitsrecht

Das kuwaitische Sozialsystem ist nur auf kuwaitische Staatsbürger anwendbar, dahersind von ausländischen Arbeitnehmern in Kuwait keine Sozialabgaben an den kuwaiti-schen Staat abzuführen.Informationen im Hinblick auf die Höhe der Sozialabgaben fürkuwaitische Arbeitnehmer sollten bei den zuständigen Ministerien in Kuwait abgefragtwerden.

In Kuwait steht für einen ausländischen Arbeitnehmer die Arbeitserlaubnis vor der Auf-enthaltsgenehmigung. Nach dem Ministerialerlass 87 von 1989 werden Arbeitserlaub-nisse an ausländische Arbeitskräfte in der Regel nur erteilt, wenn für einen bestimmtenArbeitsplatz kein kuwaitischer Staatsbürger oder kein Staatsbürger aus einem Mit-gliedsstaat des Golfkooperationsrates mit gleicher Qualifikation gefunden werden kann.Arbeitserlaubnisse werden in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren mit Er-neuerungsmöglichkeit erteilt.

Sowohl die Arbeitserlaubnis als auch die Aufenthaltsgenehmigung sollten grundsätzlichvor Einreise des Ausländers nach Kuwait erteilt werden.

4.2.4 Steuerrecht

4.2.4.1 Besteuerung von Unternehmen und natürlichen Personen

In- und ausländische natürliche Personen unterfallen in Kuwait keiner Einkommen-steuerpflicht. Kuwaitische Unternehmen oder solche, die von Angehörigen derjenigenStaaten betrieben werden, die dem Golfkooperationsrat angehören, sind von der Steu-erpflicht befreit.Demnach unterfallen gemäß Steuergesetz Nr.3 aus dem Jahre 1995 nurausländische Gesellschaften oder Ausländer, die sich an kuwaitischen oder ausländi-schen Gesellschaften beteiligen, der gesellschaftsbezogenen Einkommensteuerpflicht.Bei der Beteiligung an einer Gesellschaft unterfällt der auf einen Geschäftsanteil ent-fallende Gewinn dieser gesellschaftsbezogenen Einkommensteuer.

In Kuwait existieren folgende progressive Steuersätze:

Steuerpflichtige Gewinne (in KD) Steuersatz0–5.250 0%5.251–18.750 5%18.751–37.500 10%37.501–56.250 15%56.251–75.000 20%75.001–112.500 25%112.501–150.000 30%150.001–225.000 35%225.001–300.000 40%301.001–375.000 45%über 375.000 50% + 5% Ergänzungsabgabe

Zum Einkommen zählen jeglicher Gewinn aus einer gewerblichen Tätigkeit einer Per-sonen- oder Kapitalgesellschaft in Kuwait sowie alle Kapitalerträge.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Der Steuerpflicht unterfallen nicht nur gewerbliche Tätigkeiten in Kuwait direkt, son-dern auch solche, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit in Kuwaitausgeübt werden oder zu der Tätigkeiten in Kuwait nur mittelbar beigetragen haben.Ebenfalls erfasst werden die Immobilienmiete sowie Dienstleistungen in Kuwait.

Von dieser Einkommensteuer sind alle Betriebskosten abzugsfähig.

Folgende lineare jährliche Abschreibungsmöglichkeiten existieren:

Abschreibungsobjekt AbschreibungssatzGebäude, Straßen und Brücken 4%Tanks, Pipelines, Hafenanlagen 5%Wasserfahrzeuge 7,5%Raffinerien, Pipelines innerhalb dieser Raffinerien für sonstige Anlagen, Raffinerien oder Ausrüstungsgegenstände 10%Büroausstattungen 15%Flugzeuge, Lastwagen und Anhänger 25%Automobile, Bohranlagen 33,33%

Das Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (gregorianisches Kalender-jahr).Die Steuererklärung muss spätestens bis zum 15.Tag des vierten Monats nach En-de des Steuerjahres bei der Steuerbehörde eingehen und das Prüfsiegel eines Wirt-schaftsprüfers tragen, der in Kuwait praktiziert und beim Ministerium für Handel undIndustrie akkreditiert ist. Die Steuererklärungsfrist kann von den Steuerbehörden umbis zu 75 Tage verlängert werden.

4.2.4.2 Internationales Steuerrecht

Die Abgrenzung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland und Kuwaitsrichtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 27.Februar 2000.Esgilt rückwirkend für Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 1998. Im Folgenden sol-len lediglich die wichtigsten Einkunftsarten nach dem DBA behandelt werden.

Zinsen, die eine in Deutschland ansässige Person aus Kuwait bezieht, dürfen nur inDeutschland besteuert werden; eine Quellenbesteuerung von Zinsen in Kuwait ist nachdem DBA nicht zulässig.

Lizenzgebühren können in Kuwait besteuert werden, die Steuer darf jedoch 10% nichtübersteigen.Die in Kuwait gezahlten Steuern werden,soweit die deutsche Einkommen-bzw. Körperschaftsteuer auf Einkünfte aus Kuwait entfällt, auf die deutsche Steuer an-gerechnet.Die Steuern auf Lizenzgebühren werden nicht als Quellensteuer, sondern imVeranlagungswege erhoben. Nach nationalem kuwaitischen Steuerrecht werden Divi-denden nicht besteuert.

Das DBA sieht für die Besteuerung von Dividenden, die eine kuwaitische Gesellschaftan in Deutschland ansässige natürliche Personen ausschüttet, eine Quellenbesteuerungin Kuwait von höchstens 15% vor.In Deutschland wird die Dividende nach Anrechnungder gezahlten Quellensteuer besteuert. Ist der die Dividende erhaltende Gesellschaftereine Kapitalgesellschaft und hält diese einen Kapitalanteil von mindestens 10%, so er-mäßigt sich die zulässige Quellensteuer auf 5 %.In Deutschland wird die Dividende vonder Besteuerung freigestellt,vorausgesetzt die in Kuwait ansässige Gesellschaft betreibteine im Sinne des deutschen Außensteuergesetzes „aktive“ Tätigkeit (z.B. industrielleProduktion).

Kuwait

103

Steuerbelastungsrechnung

Im Folgenden wird exemplarisch die Gesamtsteuerbelastung dargestellt. Die Beispiel-rechnung unterstellt die Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit einem Ka-pitalanteil von mehr als 10% an einer in Kuwait ansässigen Kapitalgesellschaft. Es wirdunterstellt, dass der gesamte Gewinn an die deutsche Kapitalgesellschaft ausgeschüttetwird und dass die bezogene Dividende vollständig an in Deutschland unbeschränkt steu-erpflichtige natürliche Personen als Gewinn ausgeschüttet wird.Gewinnausschüttungenausländischer Kapitalgesellschaften an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigeKapitalgesellschaften sind generell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkom-mens nicht zu berücksichtigen. Im Grundsatz unterliegen sie daher weder der Körper-schaft- noch der Gewerbesteuer. Jedoch gelten 5% der Bruttodividende als nicht ab-ziehbare Betriebsausgaben, die folglich das zu versteuernde Einkommen erhöhen undsomit sowohl der Körperschaft- als auch der Gewerbesteuer unterliegen.

Aus Vereinfachungsgründen wird in der nachfolgenden Belastungsrechnung sowohl inKuwait als auch in Deutschland der Einkommensteuerhöchstsatz unterstellt.

Steuerbelastungsrechnung

Beteiligung deutscher Anteilseigner – ausländische GmbH GA ab VZ 2001

Kuwait GmbHGewinn vor Steuer 100,00KSt. 55% – 55,00Gewinn nach Steuer 45,00Quellensteuer 0% 0,00Ausschüttung 45,00Deutschland GmbHNettozufluss 45,00Steuerpflichtiger Anteil § 8b V KapStG 5% v. 45,00 2,25Gew.-St.-Hebesatz 400% – 0,38zu versteuerndes Einkommen/Gewerbeertrag 1,87Gew.-St. – 0,38KSt. 25% (von 1,87) – 0,47SolZ 5,5% (von 0,47) – 0,03Nettobetrag 44,12WeiterausschüttungBruttodividende 44,12KESt. 20% 8,82SolZ 5,5% 0,49Nettoausschüttung 34,83In Deutschland ansässiger Anteilseigner (Privatvermögen)Bruttodividende 44,12davon steuerpflichtig: 1/2 22,06ESt. 48,5% 10,70./. anrechenbare KESt. 8,82Verbleibende ESt. – 1,87SolZ 5,5% 0,59 ./. anrechenbarer SolZ 0,49Verbleibender SolZ – 0,10Verbleiben nach Steuern 32,84Gesamtsteuerbelastung 67,16%

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4.2.5 Devisenbestimmungen

Die Central Bank of Kuwait überwacht das kuwaitische Bankensystem. Alle kuwaiti-schen Banken werden entweder vollständig von Kuwaitis oder kuwaitischen Unter-nehmen oder teilweise zusammen mit anderen arabischen Unternehmen gehalten.Ein-zige Beschränkung bei der Devisenkontrolle ist das Verbot, mit der israelischenWährung zu handeln.Es gibt keine Beschränkungen für die Ausfuhr von Gewinnen undDividenden ins Ausland.

4.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Ausländische Unternehmen, die nach Kuwait Waren exportieren möchten, müssen diesdurch einen kuwaitischen Handelsagenten bewerkstelligen. Zur Wareneinfuhr nachKuwait ist eine Lizenz des Ministry of Commerce and Industry grundsätzlich erforder-lich. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Lizenz besteht ein Ermessensspiel-raum, der dahingehend ausgeübt werden kann, die Lizenzerteilung zu verweigern, so-fern es die wirtschaftlichen Interessen Kuwaits erfordern. Schweinefleisch, Alkohol,Drogen, Waffen, Sprengstoff, Asbest-Zement-Rohre, Weizen und Mehl, geschweißteStahlrohre, Gebrauchtwagen älter als drei Jahre, Lkw und Busse älter als zehn Jahre,Sauerstoff und Lebendhühner dürfen nach Kuwait nicht eingeführt werden bzw. unter-liegt deren Einfuhr weit reichenden Beschränkungen.

Es gilt ein genereller Zollsatz von 4%. Für bestimmte Produkte werden Zollsätze von10% und 50% berechnet.Andere Produkte unterliegen keinem Einfuhrzoll.Einfuhren,die mit kuwaitischen Produkten in Wettbewerb stehen,können unter Umständen einembestimmten Schutzzollsatz unterworfen werden.

Kuwait ist Mitglied des Golfkooperationsrates, der sich im November 1999 auf gemein-same Einfuhrzölle einigte. Das ursprünglich von allen Mitgliedsstaaten des Golfkoope-rationsrates anvisierte Jahr 2005 für das In-Kraft-Treten der Zollunion wurde inzwischenauf das Jahr 2003 vorverlegt. Zwei Einfuhrzollkategorien sollen eingeführt werden: Be-stimmte eingeführte Waren bleiben zollfrei, alle anderen werden grundsätzlich einheit-lich mit 5,5% belastet.

4.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht

Kuwaitische oder internationale Schiedsgerichtsbarkeit steht dem ausländischen Inves-tor zur Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung.

Um die kuwaitischen staatlichen Gerichte zu umgehen, ist zu empfehlen,die Zuständig-keit eines internationalen Schiedsgerichtes oder einer Ad-hoc-Schiedsgerichtsverein-barung zu vereinbaren. Mit dem Gesetz Nr. 10 von 1998 hat Kuwait das New YorkerÜbereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischerSchiedssprüche ratifiziert. Ein im Ausland ergangener Schiedsspruch wird daher auchin Kuwait anerkannt und vollstreckt, sofern das Land, in dem der Schiedsspruch ergan-gen ist,ebenfalls dem New Yorker Abkommen von 1958 beigetreten ist und der Schieds-spruch nicht dem Ordre Public von Kuwait widerspricht.

Kuwait besitzt vor allem im Zivil-, Handels- und Prozessrecht ein modernes Rechtssys-tem.

Stefan G. Becker, LL.M.;Coudert Schürmann

Kuwait

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5 Oman

5.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund

Ohne die Ölindustrie hätte das Sultanat den Entwicklungssprung ins 21. Jahrhundertnicht geschafft.Nun finanzieren die Erlöse aus dem Mineralölexport eine langfristig aus-gerichtete Diversifikationspolitik, die Omans Wirtschaft unabhängiger von Ölpreis-schwankungen machen soll.Als zweite Basis baut Oman die Erdgasgewinnung aus.Auchdieser Rohstoff ist zunächst zur Ausfuhr bestimmt sowie als Brennstoff für omanischeKraftwerke und Industriebetriebe. Mittelfristig soll ein bedeutender Teil des Erdgaseszu Düngemitteln und Kunststoffen verarbeitet werden, um die Wertschöpfungskette zuverlängern. In Sohar und Sur entstehen zwei Standorte für eine exportorientierteSchwerindustrie. Außerdem etabliert sich Oman als Umschlagplatz für den Übersee-handel und als Reiseziel im Luxussegment.

Oman gilt als einer der zuverlässigsten Verbündeten des Westens am Golf.Als eines derersten Länder der Region verurteilte das Sultanat die Anschläge vom 11.September undunterstützte den Krieg gegen den Terror.Im Vorfeld der Afghanistanoffensive führte dieomanische Armee gemeinsam mit Großbritannien umfangreiche Manöver durch. Sul-tan Qabus ibn Said ibn Taimur Al Said gilt als enger Freund Englands. Er hat in Sand-hurst eine Militärausbildung absolviert.

Die Regierung in Maskat setzt sich für einen Ausgleich regionaler und westlicher Inte-ressen ein.So fordert die Regierung den Westen zu einem stärkeren Dialog mit dem Irakauf.Omanische Kaufleute unterhalten intensive Handelsbeziehungen zum Iran.Als ein-ziger Golfstaat neben Qatar trieb Oman auch Handel mit Israel, bis es die Beziehungennach dem Aufflammen der zweiten Intifada im Oktober 2000 abbrach. Dennoch wehrtsich Maskat dagegen,die Ursachen des islamischen Terrorismus im Palästinakonflikt zusuchen. Der Streit mit Israel diene den Terroristen lediglich als Vorwand, heißt es ausdem Regierungspalast.

Im Dezember 2001 gab die omanische Zentralbank ein Zirkular zur Bekämpfung vonGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung heraus und setzte damit die Empfehlungender Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) um. Nur autorisierteBanken und Geldwechsler dürfen Auslandstransfers durchführen. Sie müssen die Her-kunft der Gelder dokumentieren. Die so genannten Hawala-Überweisungen (sieheauch Kapitel 8.1) unterzieht Oman einer schärferen Kontrolle, um dokumentenloseTransfers zu unterbinden.

Sultan Qabus scheint bereit zu sein, die Bevölkerung stärker an der politischen Wil-lensbildung zu beteiligen. Aber der Weg zu einem parlamentarischen System ist nochweit. Mit den ersten Direktwahlen zur beratenden Versammlung hat die Demokratisie-rung zum Jahrtausendwechsel Fortschritte gemacht. Die Bevölkerung kann die Sitzun-gen des Rats mittlerweile am Fernsehgerät verfolgen. Der integrative Kurs des Sultansin der Innenpolitik hat zu einer Verschmelzung der heterogenen Landesteile geführt.Mitgroßem Aufwand verbindet sich der Norden des Landes mit der südlichen Provinz Dho-far, beispielsweise durch eine Gaspipeline zwischen Sohar und Salalah. Salalah, die„Hauptstadt“ des Südens, wächst mit einem neuen Containerhafen zu einem interna-tionalen Verkehrsknoten. Um das Hinterland zu vergrößern, arbeitet Sultan Qabus aneiner stärkeren Anbindung des Jemens. So unterstützt Oman eine Mitgliedschaft desarmen Nachbarlands im Golfkooperationsrat (GCC).

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Wie die übrigen Golfstaaten setzt sich auch Oman mit dem Problem wachsender Ju-gendarbeitslosigkeit auseinander.Allerdings sind das Wohlstandsniveau und der Anteilausländischer Arbeitskräfte deutlich niedriger als in den anderen arabischen Ölländern.Omaner sind eher bereit, einfache Tätigkeiten und Positionen anzunehmen. Dagegenwurden die Möglichkeiten beschnitten,sich im Zuge der Handelsliberalisierung – Omanist seit 2000 WTO-Mitglied – als Mittelsmann von Ausländern ein Zubrot zu verdienen.

Wirtschaftsstruktur. Dem Auf und Ab am internationalen Ölmarkt folgt das omanischeBIP in einem rasanten Zickzackkurs, von dem sich die Wirtschaftszweige außerhalb desÖlsektors nicht lösen können.Selbst bereinigt von den Preisschwankungen auf dem Öl-markt, hat die Ökonomie des Sultanats noch nicht auf einen beständigen Wachstums-pfad gefunden.Der Staat,dem der Großteil der Ölerlöse zufließt, federt seine Ausgaben-politik durch einen Reservefonds ab und bringt damit zumindest in das öffentlicheProjektwesen eine gewisse Kontinuität.

Der Anteil des Ölsektors an der wirtschaftlichen Gesamtleistung bewegt sich je nach Öl-preis in der Bandbreite zwischen 30 und 50%.Den Spitzenwert erreichte er im Jahr 2000.

Oman

107

Staatsorgane des Sultanats Oman

Staatsoberhaupt: Nach der Verfassung vom November 1996 ist Oman ein Erbsulta-nat der Familie Al Said.Als Thronfolger kommen nur die männlichen Nachkommenvon Turki ibn Said ibn Sultan in Frage. Der jetzige Herrscher, Sultan Qabus, ist inPersonalunion Regierungschef, Außen-, Verteidigungs- und Finanzminister sowieOberbefehlshaber der Streitkräfte. Er ernennt und entlässt Minister und Beamteund verkündet als königliche Dekrete die Gesetze des Landes.Sultan Qabus regiertOman seit 1970. Einen Kronprinzen hat er nicht bestimmt. Die Verfassung schreibtein bestimmtes Auswahlverfahren vor.Als aussichtsreiche Kandidaten sind der per-sönliche Vertreter des Sultans Asaad ibn Tariq ibn Taimur Al Said sowie der Kultur-minister Haitham ibn Tariq ibn Taimur Al Said im Gespräch.

Volksvertretung: Seit Ende 1997 besteht als omanische Volksvertretung ein Zwei-kammersystem aus der Majlis al-Shura und der Majlis al-Dawlah. Beide Kammernhaben lediglich konsultative Funktion. Die beratende Versammlung (Majlis al-Shura) besteht aus 82 Mitgliedern.Sie repräsentieren die 59 Regierungsbezirke (Wi-layat) des Landes. Bei den Wahlen im September 2000 wurden die Kandidaten so-wie einige wenige Kandidatinnen erstmals direkt von den insgesamt 175.000 wahl-berechtigten Omanern gewählt; zuvor hatte der Sultan aus den Kandidaten eineAuswahl getroffen. Der Sultan ernennt auch die Mitglieder des 41-köpfigen Staats-rats (Majlis al-Dawlah). Parteien sind in Oman nicht erlaubt. Im lokalen politischenLeben spielen Stammesstrukturen eine wichtige Rolle.

Kabinett: (ausgewählte Mitglieder; Stand: Februar 2002)

Premier-,Außen-, Finanz- und Verteidigungsminister Sultan Qabus ibn Said ibn Taimur Al SaidPersönlicher Vertreter des Sultans Asaad ibn Tariq ibn Taimur Al SaidStellv. Premierminister Fahd ibn Mahmoud Al SaidIndustrie- und Handelsminister Maqbul ibn Ali ibn SultanWirtschaftsminister Ahmed ibn Abd al-Nabi al-MakkiMinister für Erdöl und Erdgas Mohammed ibn Hamad ibn Saif al-RumhiMinister für Wohnungsbau,Elektrizität und Wasser Suhail ibn Mustahail al-Shamas

Wir gehen davon aus,dass er 2002 – nach 45% im Vorjahr – zwar zurückgehen,aber nochüber der 40%-Marke bleiben wird.

Noch einschneidender ist der Einfluss der Kohlenwasserstoffe auf den Außenhandel undden Staatshaushalt.Öl- und Gasförderung werden 2002 vermutlich knapp 73% der Bud-geteinnahmen aufbringen. Zu den Ausfuhren werden Mineralöl in diesem Jahr etwa76% und Erdgas 4% beitragen. Rund 93% der omanischen Ölförderung sind für denExport bestimmt. Der Rest wird in der Raffinerie Mina al-Fahl destilliert. Mit dem ge-planten Bau einer zweiten Raffinerie wird sich der Ausfuhranteil von Rohöl mittelfris-tig wohl verringern.

Oman ist kein OPEC-Mitglied, unterstützt aber die Förderpolitik des Ölkartells. Soschloss sich Oman der jüngsten Quotenreduzierung an und pumpt seit Anfang 2002 0,04Mio Barrel weniger Öl als im vierten Quartal 2001 aus den fossilen Depots. Bis Ende2002 will die omanische Ölgesellschaft PDO die Durchschnittsförderung bei knapp un-ter 0,9 Mio Barrel/Tag stabilisieren.

Durch intensive Exploration will Oman die nutzbaren Ölreserven in den kommendenJahren ausbauen. Seit Mitte der Neunzigerjahre hat das Sultanat die Lebenszeit derVorräte immer wieder verlängert und damit bei konstant 20 Jahren gehalten. Oman be-saß Anfang 2002 unterirdische Lager mit 30 Bill Kubikfuß Gas und 40 Mrd Barrel Öl.Die nachgewiesenen Gasvorkommen sind durch Neufunde in den vergangenen Jahrendeutlich gewachsen. Ihre Lebenszeit, bislang ebenfalls rund 20 Jahre, dürfte mittelfristigsteigen. Allerdings wird sich durch die Weiterverarbeitung auch die Ausbeutung er-höhen.Als alternative Erdgasquelle kommt für Oman qatarisches Gas in Frage.Das Sul-tanat verhandelt über den Anschluss an die Pipeline von Dolphin Energy, die Erdgasaus Qatars North Field in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) pumpen wird.

Bei der Ausbeutung der Bodenschätze lässt Oman ausländische Unternehmen zum Zu-ge kommen. Die zu 60% staatliche PDO zählt Shell, Total und Partex zu ihren Teilha-bern. 2001 schloss die Regierung Production-Sharing-Verträge mit den Ölgesellschaf-ten Maersk, Novus und Hunt.Weitere Vereinbarungen sind geplant. Der Abbau von Ölist in Oman auf Grund der geographischen Gegebenheiten teurer als in den übrigenGolfstaaten. Die Gewinnmargen sind aber bei Kosten von unter 4 US$/ Barrel immernoch beachtlich.

Der Export von omanischem Erdgas startete im Jahr2000, als das erste Spezialschiff mit Kurs Korea vom Ha-fen Qalhat ablegte. In Qalhat komprimiert das Unter-nehmen Oman LNG Erdgas zu transportfähigemFlüssiggas. Oman LNG gehört zu 51% dem omanischenStaat. Die weiteren Teilhaber sind Shell, Total, KoreaLNG, Mitsubishi, Mitsui, Partex und Itochu. Das LNG-Werk hat zwei Produktionslinien zur Verarbeitung vonzusammen 6,6 Mio Tonnen jährlich. Lieferverträge miteiner Laufzeit von 25 Jahren bestehen mit Kunden inSüdkorea, Japan und Indien. Gelingt es Oman, weitereAbnehmer zu finden, wird Oman LNG eine dritte Linieinstallieren.

Verzögerungen bei der Lieferung an das indische Kraft-werk Dabhol haben dazu geführt, dass Oman Gas aufdem Spotmarkt absetzen muss.Dabhol wurde auf Grundder finanziellen Schwierigkeiten des Hauptanteils-eigners,des US-amerikanischen Energiehändlers Enron,

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Quelle: Ministry of National Economy.

Oman: Wirtschaftsrad in Öl gelagert(Anteil der Sektoren in % des nominalen BIP 2000)

Erdölsektor47,8

Erdgasindustrie

1,3Handel und Gastronomie

11,4

Öffentliche Dienste

9,2

Transport und Kommunikation

6,1

Industrie 5,2

Immobilien4,3

Finanzdienste3,5

Bauwirtschaft1,5

Landwirtschaft

1,4

Sonstiges

8,3

nicht zum ursprünglichen Termin Anfang 2002 fertiggestellt.Möglicherweise werden in-dische Investoren die Anteile von Enron übernehmen. Das Gaskraftwerk wird frühes-tens im Jahr 2003 ans Netz gehen.

Die Hafenstädte Sohar und Sur sind die Kristallisationspunkte der omanischen Export-industrie der Zukunft.Beide Standorte setzen auf ausländisches Kapital und Know-howsowie auf Erdgas als Rohstoff und Energieträger.An beiden Stellen will Oman aus GasHarnstoff und andere Düngemittel für den asiatischen Markt gewinnen. In Sur errich-tet das omanisch-indische Joint Venture Oman India Fertilizer Company eine Harn-stoffanlage im Wert von 862 Mio US$.Die Produktion soll im Jahr 2005 starten.Die Hälf-te der Investitionen trägt die omanische Regierung. In Sohar ist die zweite Raffineriedes Landes geplant. Sie ist für eine Kapazität von 75.000 Barrel/Tag ausgelegt und wirdwenigstens 750 Mio US$ kosten. Die deutsche Ferrostahl AG beabsichtigt am selbenStandort ein Methanolwerk für 400 Mio US$ zu eröffnen.

Des Weiteren ist in Sohar eine Polypropylenfabrik vorgesehen. Oman sucht ein auslän-disches Unternehmen, das bereit ist, 40% der auf 200 Mio US$ veranschlagten Investi-tion zu übernehmen. Außerdem wirbt Maskat um den Investor für eine Aluminiumfa-brik mit Kosten von 3 Mrd US$.Auf Grund des starken Wettbewerbs anderer Alumini-um- und Kunststoffproduzenten in der Golfregion halten wir diese beiden Projekte kurz-fristig für wenig aussichtsreich.

Eine offizielle Untersuchung Anfang 2002 ergab, dass die Hälfe der omanischen Indus-triebetriebe Schwierigkeiten mit der Finanzierung oder dem Management hat.Auslän-dische Investoren beklagen die omanische Bürokratie. Einige Firmen erwägen deshalbden Umzug nach Dubai, um von dort den omanischen Markt zu betreuen. Die verar-beitende Industrie trägt erst 5% zum omanischen BIP bei.Ursachen für diese schwachePosition sind der kleine Markt, Konkurrenz oder Protektionismus der Nachbarländer,Kapitalmangel und die fehlende Risikobereitschaft der Unternehmer. Der Staat hatüber das Land verteilt sechs Industriezonen eingerichtet, um Firmengründer durch ei-ne moderne Infrastruktur anzuziehen.Außerdem bietet die Regierung Investoren eineReihe steuerlicher Anreize. Eine gewisse Bedeutung hat bislang nur die Textilindustrieerlangt. 2001 eröffnete im Industriegebiet Rusayl die erste omanische Arzneimittelfa-brik. Sie stellt Generika für arabische und afrikanische Abnehmer her.

Handel und Tourismus sind die wichtigsten omanischen Dienstleistungen.Die Urlaubs-branche richtet sich an gut situierte ausländische Touristen und Ausflügler aus Dubai.Das eher bescheidene Ziel der staatlichen Planer ist es,den Anteil des Tourismus am BIPvon bisher unter 1% bis 2020 auf 3% zu hieven. Private Unternehmen richten derzeitneue Feriendörfer und Luxushotels ein.Die Anschläge in den USA führten in den oma-nischen Hotels zwar zu Stornierungsraten von bis zu 85%. Wir halten dies jedoch nurfür einen kurzfristigen Einbruch, der den langsamen, aber kontinuierlichen Ausbau desOman-Tourismus nicht aufhalten wird.Auf die Gesamtwirtschaft hat dies ohnehin kaumAuswirkungen.

Die Expansionspläne im Außenhandel orientieren sich am internationalen Container-geschäft. Mit dem Überseehafen Salalah hat Oman einen strategischen Umladepunktauf der Asien-Europa-Route geschaffen, wo Containerschiffe der Post-Panamax-Klas-se ohne großen Zeitverlust Behälter löschen können, die für die Region zwischen Ost-afrika, der arabischen Halbinsel und Indien bestimmt sind. Kleinere Frachter, so ge-nannte Feederschiffe, verteilen die Ware von hier aus in die Bestimmungshäfen. Mittel-fristig will Oman im Transportsektor, im Zwischenhandel, in der Verpackungsindustrieund der Lohnveredelung Geschäftschancen und Arbeitsplätze schaffen. Deshalb ent-steht auf dem Hafengelände auch eine Freizone.

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Die Betreibergesellschaft Salalah Port Services Company gehört mehrheitlich MaerskSealand,einer Tochter des dänischen Unternehmens AP Moeller Gruppen.Zu den wei-teren Beteiligten zählen öffentliche und private omanische Investoren. 20% der Aktiensind Streubesitz. Salalah konkurriert mit Aden und Dubai um die Position des wichtigs-ten Umschlaghafens der Region und wirft als Standortvorteile – gegenüber dem Jemen– die politische Stabilität des Landes und – gegenüber den VAE – die günstigere geo-graphische Lage in die Waagschale.2001 schlug Salalah 1,2 Mio TEU Container um,15%mehr als im Vorjahr und 83% mehr als 1999. Damit erreichte der Hafen bereits 2001 einDrittel des – ebenfalls wachsenden – Umsatzes von Dubai. Die Kapazitäten sollen auf2,2 Mio TEU aufgestockt werden.

Ein neues Bankengesetz hat 2000 den Finanzsektor modernisiert. Die Bankenaufsichtgilt seither als effektiv. Sie regt Bankfusionen an, um den Markt zu stabilisieren. Letzte-res fördert die Zentralbank, indem sie die Verschuldung einheimischer Institute im Aus-land sowie die Ausgabe von Konsumentenkrediten und die Übernahme staatlicherSchuldverschreibungen einschränkt. Im Jahr 2000 ging ein Drittel der Geschäftsbank-kredite an Privatverbraucher.Die Währungshüter wollen die Kreditvergabe an das pro-duktive Gewerbe verbessern.Die Börse in der Hauptstadt Maskat ist für Unternehmenbei der Kapitalbeschaffung bislang wenig hilfreich.

Ohne Gewicht in der omanischen Wirtschaft wird auch künftig die Landwirtschaft blei-ben.Ihr Anteil am BIP übersteigt kaum 1%.Dennoch investiert Maskat in großem Um-fang in Regendämme zur Bewässerung der Felder und subventioniert die lokalen Bau-ern und Fischer.Wichtigste Produkte sind Datteln und Fische.

Infrastruktur/Privatisierung. Die Infrastruktur des Landes steht zwar in groben Zügen,dennoch gibt es Projekte zur Verbesserung des Verkehrswesens, für den Umweltschutz,für Bildung und Gesundheit. Den wachsenden Bedarf an Elektrizität und Wasser müs-sen immer neue Kraftwerkblocks und Meerwasserentsalzungsanlagen stillen. Da diestaatlichen Mittel knapp oder für Industrieprojekte reserviert sind, verlässt sich Omanauf private Betreiber.Das omanische Kraftwerk al-Manah,von Tractabel erbaut und seit1996 betrieben, ist das erste Stromprojekt nach dem Betreibermodell Build, Operate,Transfer (BOT) in der arabischen Welt. Im Jahr 2000 wurden weitere Turbinen instal-liert. Drei neue BOT-Kraftwerke, davon eines ins Salalah, werden derzeit mit ausländi-

scher Beteiligung gebaut. Bis 2005 will Oman auch allebestehenden Kraftwerke und Stromnetze in privateHände geben.

Die Unternehmen British Airport Authority übernah-men Anfang 2002 gemeinsam mit lokalen Partnern denBetrieb der internationalen Flughäfen in Seeb undSalalah. Dies war die erste Flughafenprivatisierung amGolf. Für die kommenden Jahre sind dort Ausbauarbei-ten vorgesehen.

Zum omanischen Infrastrukturprogramm 2002 gehörenvier Inlandsflughäfen und der Exporthafen Sohar. Dieangekündigte Teilprivatisierung von Omantel ist bislangnicht vorangekommen. Anfang Februar 2002 beschlossdie Regierung, 40% der Anteile an der staatlichen Tele-komgesellschaft an einen strategischen Investor und 9%an omanische Pensionsfonds zu veräußern. Als Ver-kaufstermin nannte das Verkehrsministerium 2003.

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Quellen: Ministry of National Economy; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Oman: Wachstum schwankt, Preise stabil(Veränderung in % zum Vorjahr)

1996 1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-4

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0

2

4

6

8

Reales BIP-Wachstum

Inflationsrate

Wachstum. Im Jahr 2002 wird die reale Wirtschaftsleis-tung voraussichtlich 3% unter dem Vorjahresniveauliegen. Dabei wirkt sich vor allem die zu Jahresbeginneingeleitete 4-prozentige Kürzung der Erdölproduktionaus.Wir erwarten, dass der Ölsektor nominal rund 14%weniger erwirtschaften wird als 2001. Dabei gehen wirvon einem Rückgang der Förderung von 2% und einerPreisminderung von 12% aus. Eine Erholung derWeltkonjunktur im zweiten Halbjahr wird zu besserenÖlexporten führen. In einem konjunkturell schwachenUmfeld sehen wir für den Nichterdölsektor eine real um4,2% sinkende Leistung voraus.

Oman drehte 2001 den Ölhahn auf, um die sinkendenPreise auf dem Weltmarkt auszugleichen. Eine zumVorjahr zwar abgeschwächte, aber immer noch robusteKonjunktur trug dazu bei, dass das preisbereinigte BIPinsgesamt um etwa 5,6% zugelegt haben dürfte. DasWirtschaftswachstum im Jahr 2000 schätzen wir auf real7,4%. Der Nachfrageboom gab Oman damals Spiel-raum, die Ölförderung um 5,8% anzuheben. Der Nicht-

erdölsektor steuerte 2000 wahrscheinlich 8,4% zum Wachstum bei.

In den kommenden Jahren wird die Gas- und Gas verarbeitende Industrie Wachstum-skräfte entfalten. Die geplanten Großprojekte erhöhen die Investitionen und besche-ren dem Hoch- und Tiefbau volle Auftragsbücher. Die Nachfrage nach ausländischenAusrüstungen aus dem Anlagenbau und der Elektrotechnik werden den omanischenImport ankurbeln.

Arbeitsmarkt. Die omanische Statistik erlaubt keine zuverlässigen Aussagen zur Lageauf dem Arbeitsmarkt. Über die Arbeitslosigkeit liegen keine Daten vor. Statistisch er-fasst sind zwar alle ausländischen Erwerbspersonen, aber nur diejenigen omanischenBürger, die beim Staat arbeiten. Es ist davon auszugehen, dass über die Hälfte derErwerbstätigen Ausländer sind. Ausländer machen etwa ein Viertel der Bevölkerungaus. Die Gesamteinwohnerzahl wächst jährlich um rund 2%.Auf Grund der – vermut-lich relativ hohen und steigenden – Arbeitslosigkeit unter einheimischen Jugendlichenbetreibt das Sultanat eine aktive Omanisierungspolitik.

Erfolge der Omanisierung lassen sich – mangels offizieller Zahlen – nur im öffentlichenDienst nachweisen. Dort sank die Zahl der Ausländer im Jahr 2000 um 8,5% auf rund27.000, während die der Omaner um 6,4% auf 76.000 zulegte. Im Privatsektor waren et-wa 500.000 Ausländer beschäftigt, 4,2% mehr als 1999. Davon arbeitete mehr als einZehntel als Hauspersonal. Der Finanzsektor unterliegt strengen Beschäftigungsrichtli-nien und erreicht Omanisierungsraten bis knapp unter 100%.

Da die Beschäftigungskapazitäten im öffentlichen Dienst ausgeschöpft sind und priva-te Unternehmen kaum investieren, setzt die Regierung bei der Schaffung neuer Ar-beitsplätze auf ausländische Investoren. Bislang ist das Interesse der Omaner an einerprivaten Anstellung relativ gering.Wir erwarten jedoch ein Umdenken und ein stärke-res Engagement als in anderen Golfländern.

Staatshaushalt. Die wichtigste Kennzahl des omanischen Haushalts ist die Ölpreispro-gnose. Steuern und Zölle tragen weniger als 2% zu den Einnahmen bei. Gewöhnlichsetzt der Fiskus eher konservative Vorgaben. Doch 2002 ist Oman mit einem Planwert

Oman

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Quellen: Ministry of National Economy; Ministry of Finance; OPEC; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Oman: Ölpreiswellen gehen durch die Wirtschaft(Veränderung gegenüber Vorjahr bzw. Anteil in %)

1996 1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-40

-30

-20

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20

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60

Leistungsbilanzsaldo in % des BIPHaushaltssaldo in % des BIP

Nominale Änderung des BIP

Ölpreisänderung (Brent-spot; US$/Barrel)

von 18 US$/Barrel optimistischer als andere Ölländer wie z.B.Saudi-Arabien,wo er auf17 US$ ausgelegt ist.Wir erwarten einen Durchschnittspreis von 22 US$/Barrel.

Da der Weltmarkt nur selten die Planzahlen erfüllt, hat Oman einen Anlagefonds ein-gerichtet, der als Puffer für Preisschwankungen dient. In den Ölboomjahren 1999 und2000 erhielt der General Reserve Fund eine „dicke“ Geldspritze, nachdem er Ende derNeunzigerjahre nahezu ausgetrocknet war. Im Jahr 2000, als der Durchschnittspreis füromanisches Öl auf 26,71 US$/Barrel hochschnellte, waren für das Budget lediglich 14,5US$ vorgesehen gewesen. 2001 übertraf der erlöste Fasspreis mit 23 US$ den Planwertum 27%. Die Größe des Reservefonds ist geheim. Wir schätzen sein Volumen Anfang2002 auf 5 Mrd US$.

Nicht alle überschüssigen Öleinnahmen fließen in den Fonds. So erhöhte der Staat imJahr 2000 Ein- und Ausgaben über das Budget hinaus,um dringende Projekte in Angriffzu nehmen und das Defizit abzubauen. Doch es kann davon ausgegangen werden, dassdie Etatpläne durch die Abfederung im Großen und Ganzen eingehalten werden.

Die Wirkung des General Reserve Fund lässt sich durch das Verhältnis der Öleinnah-men des Haushalts zum BIP-Beitrag des Erdölsektors nachweisen. In „schlechten“ Öl-jahren steigt diese Quote, 1998 beispielsweise auf 77%. Als Faustregel gilt, dass bei ei-ner Quote von über 66% Fondsmittel zur Haushaltsstützung eingesetzt werden müssen.Sinkt sie darunter, wird der Differenzbetrag an den Fonds überwiesen. 1999 und 2000ging das Verhältnis auf 50% zurück. Für 2002 erwarten wir eine Quote von 66%.

Der Etat 2002 sieht Ausgaben von umgerechnet 7,45 Mrd US$ und eine Finanzierungs-lücke von 1 Mrd US$ vor.Um die Wirtschaft am Laufen zu halten,nimmt Oman in Kauf,dass sich das Defizit um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr ausdehnen wird. Die Inves-titionen sollen um 12% steigen, insgesamt aber unter einem Fünftel der Gesamtausga-ben bleiben. Defizite finanziert der lokale Bankensektor. Zur Stützung der Währungs-reserven greift Oman auch auf Auslandsdarlehen zurück.

Inflation/Wechselkurs.Im Kontrast zur Fluktuation in der Wirtschaftsentwicklung ist derOmani Rial (OR) stabil. Dafür sorgen die feste Bindung an den US-Dollar und eine re-striktive Geldpolitik. Der maßgebliche Konsumgüterpreisindex von Maskat verharrtezum Jahrtausendwechsel unter dem Stand von 1995. Für 2002 erwarten wir eine rück-läufige Preisentwicklung. Seit 2000 sinken in der Hauptstadt die Preise, vor allem fürBaumaterial und Mieten. Es ist allerdings ungewiss, ob der Warenkorb der Statistikertatsächlich den Lebensgewohnheiten des omanischen Durchschnittshaushalts ent-spricht.Oman bezieht einen Großteil seiner Waren aus Dubai,wo die Inflationsrate 2000auf über 10% kletterte.

Die Zentralbank konzentriert ihre Geldpolitik auf Preisstabilität.Über die Zinsdifferenzzwischen Omani Rial und US-Dollar steuern die Währungshüter die Liquidität und denKapitalfluss. Ihre Möglichkeiten sind auf Grund der festen Bindung des Omani Rial andie US-amerikanische Währung aber stark eingeschränkt. Anfang 2002 erweiterte dieZentralbank den Spielraum der Banken bei der Kreditvergabe an Verbraucher, um dieWirtschaft anzukurbeln.

Außenwirtschaft. Angesichts nachlassender Ölerlöse gehen wir für 2002 von einem 20-prozentigen Exportrückgang aus. Der Anteil der Öl- und Gasverkäufe an der Ausfuhrwird bei maximal 80% verharren. Im Boomjahr 2000 erreichte er 83%. Die Nichtölex-porte bestehen vor allem aus Reexporten in den Iran, nach Indien und Ostafrika. Dortdürfte die Nachfrage angesichts einer schwachen Konjunktur zurückgehen. Neuerdingshat das Sultanat den Warenhandel mit Jemen angekurbelt. Geplant ist nun auch eineFreihandelzone an der jemenitischen Grenze.Als lokale Erzeugnisse verkauft Oman vor

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allem Textil und Bekleidung,landwirtschaftliche Produkte sowie raffiniertes Kupfer undChromit. Seit die Kupferminen in Wadi al-Jizzi geschlossen sind, importiert Oman Kup-fermineralien und verarbeitet sie in Sohar weiter.

Die Einfuhren dürften 2002 um 5% sinken. Wir nehmen bei dieser Schätzung an, dassder Import von Investitionsgütern für den Anlagenbau weniger von Einbußen betrof-fen sein wird als der von Konsumwaren.Die größten Importposten sind Maschinen undAnlagen sowie Kfz.

Der Handelsbilanzsaldo wird gegenüber 2001 schrumpfen, aber unserer Einschätzungnach ausreichen, um die traditionell negative Dienstleistungsbilanz auszugleichen. DieLeistungsbilanz wird 2002 zwar noch im schwarzen Bereich bleiben, aber nur noch ei-nen geringeren Überschuss ausweisen. Gastarbeiterüberweisungen von rund 1,5 MrdUS$ fallen negativ ins Gewicht. Die WTO-Mitgliedschaft wird den Außenhandel mit-tel- bis langfristig verstärken. Wenn es Oman nicht gelingt, die geplanten Schwerindu-strievorhaben zu verwirklichen, könnten steigende Importe zu einer negativen Lei-stungsbilanz führen.

Omanisches Öl wird fast ausschließlich Richtung Osten transportiert. Japan nimmtknapp ein Drittel davon ab.Thailand, Korea und China sind weitere Großkunden. Flüs-siggas verfrachten Tankkühlschiffe nach Korea und Japan.

Omans wichtigster Warenlieferant ist das Nachbarland VAE. Die meisten Artikel kau-fen die Importeure in Dubai. Dabei handelt es sich um Reexportwaren unterschiedli-cher Herkunft.Viele Güter gelangen auf dem Straßenweg, zum Beispiel durch die Oa-se al-Ain, ins Sultanat, wo es keine Zollkontrollstelle gibt. Die Zentralbank ist deshalbbei den Importzahlen auf Schätzungen angewiesen.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Deutschland wird aller Voraussicht nach 2002 diefünfte Position unter den wichtigsten Lieferländern Omans halten.An erster Stelle ste-hen die Vereinigten Arabischen Emirate, gefolgt von Japan, den USA und Großbritan-nien. Wir rechnen damit, dass der deutsch-omanische Handel in beiden Richtungen indiesem Jahr um etwa 7% abnehmen wird. Der deutsche Marktanteil in Oman ist somitleicht rückläufig.

Deutsche Unternehmen verkaufen im Sultanat vor allem Kfz, elektrotechnische Er-zeugnisse für die Energieerzeugung und -verteilung, Nachrichtentechnik, Maschinenund chemische Produkte. In Oman hat sich nur ein kleines Häufchen deutscher Firmenmit eigenen Repräsentanzen niedergelassen.Viele Exporteure verlassen sich auf oma-nische Handelsvertreter oder betreuen den omanischen Markt von Dubai aus.2001 stei-gerten sie ihre Verkäufe im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel auf 0,3 Mio Euro.Omanische Exporteure versorgen Deutschland vor allem mit Fisch. Der Ausfuhrwertist unbedeutend.

Eric Czotscher;F.A.Z.-Institut

Oman

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Statistisches Profil Oman

Fläche (qkm): 309500 Erwerbspersonen (Mio; 2001): 1,0Bevölkerung (Mio; 2001): 2,5

1998 1999 2000 2001 (S) 2002 (S)1. Bruttoinlandsprodukt (BIP)

BIP (Mio US$) 14086 15605 19774 19246 17555Nominales BIP (Veränd. in %) 1) – 11,0 11,0 27,0 – 3,0 – 9,0Reales BIP (Veränd. in %) 1) 2,7 – 0,8 7,4 5,6 – 3,0BIP pro Kopf (US$) 6151 6697 8239 7855 7022

2. Wechselkurse OR/US$ (Jahresdurchschnittskurs) 0,3845 0,3845 0,3845 0,3845 0,3845OR/US$ (Jahresendkurs) 0,3845 0,3845 0,3845 0,3845 0,3845OR/Euro (Jahresdurchschnittskurs) – 0,4098 0,3551 0,3443 0,3499OR/Euro (Jahresendkurs) – 0,3863 0,3578 0,3389 0,3576

3. Preise Inflationsrate (in %) 2) – 0,8 0,4 – 1,1 – 1,2 – 0,7

4. ZinssätzeKreditzins (% p.a.) 2) 10,1 10,3 10,1 9,5 8,5

5. Staatshaushalt Saldo (in % des BIP) 3) – 6,9 – 7,9 – 4,5 – 3,5 – 5,6

6. Monetärer Sektor Geldmenge M2 (Veränd. in %) 4) 4,8 6,4 6,0 6,1 3,9

7. Außenhandel mit Deutschland 5)Deutsche Exporte (fob) (Mio Euro) 230 230 203 269 260Deutsche Importe (cif) (Mio Euro) 11 10 9 14 10Bilateraler Handelssaldo (Mio Euro) 219 220 194 255 250

8. LeistungsbilanzSaldo Leistungsbilanz (Mio US$) – 2993 – 369 3333 2322 1358– Saldo Handelsbilanz (Mio US$) 307 2938 6724 5250 3500

– Güterexporte (Mio US$) 5520 7236 11315 10000 8000– Güterimporte (Mio US$) 5213 4298 4592 4750 4500

– Saldo Dienstleistungsbilanz (Mio US$) – 1357 – 1188 – 1217 – 848 – 112– Saldo Erwerbs- und Vermögenseink. (Mio US$) – 476 – 681 – 718 – 600 – 580– Saldo Übertragungsbilanz (Mio US$) – 1466 – 1438 – 1456 – 1480 – 1450Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) – 21,2 – 2,4 16,9 12,1 7,7 Handelsbilanzsaldo (in % des BIP) 2,2 18,8 34,0 27,3 19,9

9. Auslandsverschuldung 4)6)Bruttobestand (Mio US$) 3629 3603 2943 2900 3000– in % des BIP 25,8 23,1 14,9 15,1 17,1

10. Währungsreserven 4)Währungsreserven ohne Gold (Mio US$) 2006 2835 2448 2600 2650– in Monatsimporten (Güter und Dienstleistungen) 3,5 5,9 4,8 5,3 5,9

1) Auf Basis der Landeswährung. Da in die Berechnung der Rohölproduktion die Preise am Weltmarkt eingehen, schwankt das nominale BIP beträchtlich.2) Jahresdurchschnittswerte.3) Zentralregierung.4) Bestand am Periodenende.5) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Daten rückwirkend in Euro umgerechnet.6) Nach Angaben der Weltbank. Ohne Exportkredite.(S): Schätzung.

Quelle: F.A.Z.-Institut.

5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel

Oman hat seine Bemühungen zur Diversifizierung seiner Wirtschaft und zur Öffnungdes Landes für ausländische Investitionen weiter verstärkt und in dem im Januar 2001veröffentlichten Sechsten Fünfjahresplan erneut bekräftigt.Seit dem 9.November 2000ist Oman Mitglied der World Trade Organisation (WTO).Zur Stärkung der omanischenWirtschaft und in Verbindung mit der Mitgliedschaft in der WTO werden in Kürze neueGesetze und Verordnungen erwartet, die ausländische Investitionen, das Gesellschafts-recht, den Verbraucherschutz und das Versicherungswesen betreffen.

5.2.1 Investitionsrecht

Das Omanische Zentrum für Investitions- und Exportförderung (OCIPED) mit Sitz inMaskat steht ausländischen Investoren als so genannter „One-Stop-Shop“ zur Seite undunterstützt den ausländischen Investor insbesondere bei der Lizenzerlangung für das be-antragte industrielle Vorhaben,bei der Registrierung der Gesellschaft im Handelsregis-ter und bei der Beschaffung von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnissen.

Nach dem Foreign Capital Investment Law aus dem Jahr 1994 (Royal Decree No.102/1994) hat jeder ausländische Investor, der beabsichtigt, in Oman zu investieren, ei-ne Lizenz vom Ministry of Commerce and Industry zu erlangen. Der Antrag ist beim sogenannten Foreign Capital Investment Committee einzureichen.Die Erteilung einer Li-zenz erfolgt in der Regel innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten.

Förderungsmaßnahmen für Industrieprojekte sind in dem „Organisation and Encou-ragement of Industry Law“ von 1978 (Royal Decree 1/79) geregelt und beinhalten u.a.folgende Vergünstigungen:

– Befreiung von allen gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern für eine Dau-er von bis zu fünf Jahren, beginnend mit der Registrierung des Unterneh-mens oder dessen Produktionsbeginn;

– Befreiung von Einfuhrzöllen auf Investitionsgüter, Rohmaterialien undhalbfertige Produkte;

– Zollbefreiung für Exportgüter;– Erhebung von Schutzzöllen auf Importwaren, die in gleicher Qualität in

Oman produziert werden;– Bereitstellung von Produktionsgelände in Industriegebieten mit günstiger

Energieversorgung.

Bei öffentlichen Ausschreibungen sowie Käufen der Regierung erhalten lokal produ-zierte Güter eine Präferenz bis zu einem Preisunterschied von 10%.

Industrie- und Tourismusprojekte mit ausländischer Beteiligung können auch von zins-losen langfristigen Darlehen und von Krediten der Oman Development Bank zu Vor-zugskonditionen profitieren.

Ausländische Wertpapiere können an der Börse von Maskat gehandelt werden. Erstkürzlich hat die Capital Market Authority neue Regeln erlassen,um die Transparenz undden Anlegerschutz zu verbessern.

Zwischen Deutschland und Oman besteht seit 1986 ein Investitionsschutzabkommen.

Oman

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Abgesehen von Staatsbürgern oder Unternehmen aus Mitgliedsstaaten des Golf-kooperationsrates ist es Ausländern nicht gestattet, Eigentum an Immobilien zu erwer-ben.

Ausländische Investitionen sind in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Industrie,Bauwesen, Dienstleistungen,Tourismus und Handel (einschließlich Warenex- und -im-port sowie Handelsvertretungen) zulässig.

5.2.2 Unternehmensformen

Mit dem WTO-Beitritt Omans im Oktober 2000 hat sich das Foreign Capital InvestmentLaw dahingehend geändert, dass der ausländische Investor nun bis zu 70% an einemomanischen Unternehmen im Dienstleistungsbereich beteiligt sein kann.Weiterhin giltjedoch die grundsätzliche Beschränkung von maximal 49% an omanischen Unterneh-men im Bereich des Warenimports. In bestimmten Fällen sind ausländische Beteiligun-gen bis zu 65% möglich, sofern das Ministry of Commerce and Industry dies auf Emp-fehlung des Foreign Capital Investment Committee genehmigt. Bei Industrieprojektenmit einer Investitionssumme von mindestens 500.000 OR kommt eine 100-prozentigeBeteiligung eines ausländischen Investors an einem omanischen Unternehmen in Be-tracht, sofern das Investitionsprojekt wesentlich zur wirtschaftlichen EntwicklungOmans beiträgt und der Ministerrat auf Empfehlung des Minister of Commerce and In-dustry dies genehmigt.

Nach dem Commercial Register Law von 1974 ist jede natürliche oder juristische Per-son vor einer Geschäftsaufnahme in das Handelsregister einzutragen.

5.2.2.1 Aktiengesellschaft

Die Gründung einer omanischen Aktiengesellschaft bedarf nach dem CommercialCompanies Law von 1974, das u.a. durch ein Gesetz von 1994 (Royal Decree 83 von1994) geändert wurde, mindestens dreier Gründungsgesellschafter, die sowohl natürli-che als auch juristische Personen sein können. Ein Antrag auf Genehmigung der Grün-dung ist bei der jeweiligen Handelsgeneraldirektion zu stellen. Das Mindeststammka-pital für eine geschlossene Aktiengesellschaft (SAOC) beträgt 150.000 OR, für eine of-fene Aktiengesellschaft (SAOG) beträgt es 500.000 OR. Kapitalerhöhungen sind mög-lich. Mindestens 40% und maximal 70% dieses Kapitals müssen der Öffentlichkeit inForm von Aktien angeboten werden. Die öffentliche Zeichnung der Aktien wird in de-taillierten Vorschriften der Börse von Maskat geregelt.

Die Haftung der Anteilseigner ist auf den Nominalwert der Aktien beschränkt. Dieserbeträgt 1 OR, wobei es unzulässig ist,Aktien unter dem gesetzlichen Nominalwert aus-zugeben. Mindestens 50% des Kapitals müssen bei der Emission der Aktien eingezahltsein,der verbleibende Rest ist innerhalb der nächsten drei Jahre nach Gründung der Ak-tiengesellschaft einzubringen. Die Einlagen der Gesellschafter können in bar oder alsSacheinlagen geleistet werden, wobei bei der Einbringung von Sacheinlagen eine Be-wertung durch vom Ministry of Commerce and Industry bestellte Experten gesetzlichvorgeschrieben ist. Die gesetzlichen Rücklagen betragen jährlich 10% des Nettoge-winns,bis ein Drittel des Nominalkapitals erreicht ist.Diese Rücklagen dürfen nicht aus-geschüttet werden.

Eine SAOC hat mindestens drei Vorstandsmitglieder, eine SAOG hat mindestens fünfVorstandsmitglieder.

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5.2.2.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Auch in Oman ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Com-pany) auf Grund ihrer Flexibilität und ihrer Haftungsbeschränkung die bevorzugte Ge-sellschaftsform.Zur Gründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind mindes-tens zwei und höchstens 40 Gründungsgesellschafter (natürliche oder juristische Perso-nen) zulässig. Das Mindeststammkapital beträgt 20.000 OR ohne ausländische Beteili-gung, mit ausländischer Beteiligung mindestens 150.000 OR.

Die gesetzlichen Rücklagen betragen 10% des jährlichen Nettogewinns, bis ein Dritteldes Stammkapitals erreicht ist.Diese Rücklagen dürfen nicht ausgeschüttet werden.DieGesellschaft mit beschränkter Haftung hat mindestens einen Geschäftsführer.

5.2.2.3 Holding

In Form einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kön-nen Holdinggesellschaften zur Kontrolle der Finanzen und des Managements einer odermehrerer Tochtergesellschaften gegründet werden. Eine Holding muss ein Mindestka-pital von 2 Mio OR aufweisen.Eine Beteiligung an anderen Holdinggesellschaften oderan Personengesellschaften ist nicht zulässig.

Eine Holdinggesellschaft kann sich in folgenden Bereichen betätigen:

– Management der Tochtergesellschaften oder Beteiligung am Managementin Unternehmen, an denen Anteile gehalten werden;

– Investitionen in Aktien und anderen Finanzinstrumenten;– Erwerb von Patenten,Trademarks, Konzessionen und anderen Rechten.

5.2.2.4 General Partnership

Zur Gründung einer General Partnership sind mindestens zwei natürliche oder juristi-sche Personen notwendig, die unbegrenzt mit ihrem Vermögen für die Verbindlichkei-ten der General Partnership haften. Die General Partnership hat eine eigene Rechts-persönlichkeit. Ein Partner ist nach Ausscheiden aus der General Partnership für dieVerbindlichkeiten der General Partnership haftbar, die bis zur Eintragung seines Aus-scheidens aus der General Partnership im Handelsregister entstanden sind. Der Tododer der Eintritt der Geschäftsunfähigkeit eines Partners hat grundsätzlich die Auflö-sung der General Partnership zur Folge, es sei denn, eine Fortführung wurde ausdrück-lich vereinbart.

5.2.2.5 Limited Partnership

Eine Limited Partnership kommt der einfachen Kommanditgesellschaft im deutschenRecht sehr nahe. Die Limited Partnership hat mindestens einen General Partner, der invollem Umfang persönlich für die Verbindlichkeiten der Limited Partnership haftet,undeinen oder mehrere Limited Partner, deren Haftung für die Verbindlichkeiten auf denjeweiligen Kapitalanteil beschränkt ist.

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5.2.2.6 Joint Venture

Auch in Oman ist die Bildung eines Joint Ventures zwischen mehreren natürlichen oderjuristischen Personen zulässig, wobei einem Joint-Venture-Unternehmen jeglicheRechtspersönlichkeit fehlt.

5.2.2.7 Ausländische Niederlassungen

Bestimmte ausländische Unternehmen können in Oman in Form von Niederlassungennach deren Eintragung im Handelsregister in Oman tätig werden, sofern eine der fol-genden Voraussetzungen vorliegt:

– Geschäftstätigkeit im Rahmen eines Vertrages mit der Regierung des Sul-tanats Oman;

– Tätigkeit im Rahmen eines Projektes,das als so genanntes „Economic De-velopment Project“ eingestuft ist;

– Tätigkeit in einem Bereich, der vom Ministerrat für die omanische Wirt-schaft als notwendig eingestuft worden ist;

– das ausländische Unternehmen ist eine lizenzierte Bank;– die Geschäftstätigkeit ist durch besonderes Dekret des Sultans zugelassen.

5.2.2.8 Handelsagentur

Unterhält das ausländische Unternehmen in Oman keine eigene Präsenz,kann der aus-ländische Investor mittels eines omanischen Handelsvertreters (Agent), eines Kom-missionsagenten (Commission Agent) oder mittels eines so genannten Handelsbevoll-mächtigten (Commercial Representative) gemäß dem Law of Commercial Agenciesvon 1977 und dem Law of Commerce von 1990 in Oman tätig werden. Für diese Aufga-ben kommen nur omanische Staatsbürger oder omanische Gesellschaften, die mindes-tens in Höhe von 51% durch omanische natürliche oder juristische Personen gehaltenwerden, in Betracht. Eine Eintragung im Register of Agents and Commercial Agenciesund bei der Handels- und Industriekammer ist erforderlich. Die Vereinbarungen zwi-schen dem ausländischen Unternehmer und dem Handelsagenten sollten detailliert seinund klare Zielvorgaben beinhalten.

Der Handelsvertreter als Abschlussvertreter vermittelt für den ausländischen Unter-nehmer Geschäfte und schließt diese für ihn ab.

Der Kommissionsagent schließt im eigenen Namen Verträge mit Dritten ab, wobei dieIdentität des ausländischen Unternehmers nicht aufgedeckt wird.

Der Handelsbevollmächtigte schließt für und im Namen des ausländischen Unterneh-mers Verträge ab, die den ausländischen Unternehmer unmittelbar vertraglich binden.

In allen drei Formen der Handelsagentur kann der ausländische Unternehmer denAgenturvertrag nicht vorzeitig kündigen, solange dem Handelsagenten kein Vertrags-verstoß nachgewiesen werden kann. Im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung desAgenturvertrages durch den ausländischen Unternehmer ist der Handelsagent berech-tigt, Schadenersatzforderungen oder Ausgleichsansprüche zu stellen. Der Agenturver-trag muss auch dann erneuert werden, wenn er befristet ist und der Handelsagent nach-weisen kann, dass seine Tätigkeit für den ausländischen Unternehmer erfolgreich ge-wesen ist.

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5.2.3 Arbeitsrecht

Ausländische Unternehmen können omanische Arbeitnehmer nur mit einer Genehmi-gung des regional zuständigen Direktors für den lokalen Arbeitsmarkt rekrutieren, dieüber die Generaldirektion für Arbeit im omanischen Arbeits- und Sozialministerium be-antragt werden kann.

Zur Arbeitsaufnahme eines Ausländers in Oman ist eine Aufenthalts- und Arbeitser-laubnis notwendig, die vom Ministry of Social Affairs and Labour ausgestellt wird. Einso genanntes „No Objection Certificate“ (NOC) ist erforderlich. Weiterhin ist gemäßMinistererlass 51 von 1993 der Nachweis erforderlich, dass für den in Frage kommen-den Arbeitsplatz keine omanischen Staatsbürger mit gleicher Qualifikation zur Verfü-gung stehen.

Gesellschaften erhalten vom Arbeitsministerium Beihilfen für die Anstellung und Aus-bildung omanischer Staatsbürger.So zahlt der Staat abhängig vom Ausbildungsgrad z.B.für einen neu eingestellten Universitätsabsolventen 80% des vereinbarten Gehalts derersten sechs Monate, 70% des Gehalts der darauf folgenden sechs Monate und imnächsten halben Jahr 50% des Gehalts.Angestellte mit geringeren Qualifikationen wer-den über drei Jahre finanziell unterstützt.So zahlt der Staat 80% des Gehalts für die ers-ten 18 Monate, 70% des Gehalts für die nächsten neun Monate und 50% für die letztenneun Monate. Darüber hinaus ersetzt der Staat der Gesellschaft jegliche Kosten für dieAus- und Weiterbildung omanischer Arbeitnehmer.

Nähere Informationen über das omanische Arbeitsrecht sollten bei den zuständigenBehörden abgefragt werden.

5.2.4 Steuerrecht

5.2.4.1 Besteuerung von Unternehmen und natürlichen Personen

In Oman unterliegen natürliche Personen keiner Einkommensteuer, hingegen sind al-le Personen- und Kapitalgesellschaften einkommensteuerpflichtig. Der Gesellschafts-begriff wird im omanischen Steuerrecht weit ausgelegt. Seit dem 1. Januar 2001 unter-fallen der gesellschaftsbezogenen Einkommensteuer daher auch nichtgewerbliche,nichtauf Profiterzielung abzielende Gesellschaften wie z.B. Rentenfonds.

Für Gesellschaften mit einer ausländischen Beteiligung von weniger als 70% bestehenseit dem 1. Januar 2001 folgende Steuersätze:

Steuerpflichtige Gewinne (in OR) Steuersatz0–30.000 0%über 30.000 12%

Die gleichen Steuersätze gelten seit dem 1. Januar 1999 auch für Aktiengesellschaften.

Gesellschaften, in denen ausländische Gesellschaften oder ausländische natürliche Per-sonen mehr als 70% am Kapital halten, werden allgemein als ausländische Gesellschaf-ten angesehen.

Ab dem 1. Januar 2001 gelten für diese Gesellschaften folgende Einkommensteuersät-ze:

Oman

119

Steuerpflichtige Gewinne (in OR) Steuersatz0–5.000 0%5.001–18.000 5%18.001–35.000 10%35.001–55.000 15%55.001–75.000 20%75.001–100.000 25%über 100.000 30%

Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuerberechnung sind alle Gewinne,die mitder gewerblichen Tätigkeit in Oman realisiert werden oder in deren Zusammenhang an-gefallen sind. Hierzu zählen auch Kapitalerträge.

Es gelten folgende lineare Abschreibungsmöglichkeiten:

Abschreibungsgegenstand AbschreibungssatzGebäude 4%Schwermaschinen, Kraftfahrzeuge, Möbel 31,3%andere Ausrüstungsgegenstände und Werkzeuge 15%Flugzeuge und Schiffe 15%wissenschaftliches Forschungsmaterial 100%Industriegebäude 8%

Unternehmen oder Gesellschaften, die keine permanente Betriebsstätte in Oman ha-ben, werden mit einer 10-prozentigen Pauschalsteuer belegt.

Gesellschaften, die in den Bereichen Bergbau, Landwirtschaft, Fischerei, Fischverar-beitung, Tierzucht, Tourismus, Export von Handelsgütern und im Dienstleistungsge-werbe tätig sind,können eine Steuerbefreiung von fünf Jahren beantragen,wenn ihr Sitzin Oman liegt. Diese Steuerbefreiung kann von den Steuerbehörden um weitere fünfJahre verlängert werden. Eine vorläufige Steuererklärung muss bis drei Monate nachEnde des Steuerjahres eingereicht werden, nach sechs Monaten hat eine endgültigeSteuererklärung zu folgen. Ein Verlustvortrag ist auf fünf Jahre möglich.

5.2.4.2 Internationales Steuerrecht

In Deutschland ansässige Personen sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steu-erpflichtig. Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Oman kein Doppelbe-steuerungsabkommen besteht,erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung über dieentsprechenden Bestimmungen des deutschen Einkommensteuer- und Körper-schaftsteuergesetzes. Damit darf grundsätzlich eine Besteuerung der in Oman erwirt-schafteten Einkünfte in Deutschland unter Anrechnung der in Oman gezahlten Steu-ern erfolgen. Anrechenbar sind nur die Steuern, die der deutschen Einkommen- bzw.Körperschaftsteuer entsprechen.Die Anrechnung beschränkt sich auf den Teil der deut-schen Steuern, der auf die Einkünfte aus Quellen in Oman entfällt.

Steuerbelastungsberechnung

Im Folgenden wird die Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung exemplarisch für den Falldargestellt,dass sich eine deutsche Kapitalgesellschaft an einer in Oman ansässigen Ka-pitalgesellschaft beteiligt. Es wird davon ausgegangen, dass die in Oman ansässige Ka-pitalgesellschaft ihre gesamten Gewinne an die deutsche Kapitalgesellschaft ausschüt-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

120

tet. Es soll dann eine Weiterausschüttung der bezogenen Gewinne an die im Inland un-beschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner (natürliche Personen) erfolgen. Bei der Be-lastungsberechnung sind die entsprechenden gesetzlichen Änderungen auf Grund derUnternehmensteuerreform 2000 bereits berücksichtigt.

Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an im Inland unbeschränktsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften sind generell von der Körperschaftsteuer befreit.Damit läuft die Anrechnung der in Oman gezahlten Steuern ins Leere. Daneben gelten5% der Gewinnausschüttungen als Ausgaben,die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zu-sammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Diese unterliegen damit einer Belas-tung mit Körperschaftsteuer (25%), Solidaritätszuschlag (5,5%) und Gewerbesteuer.Bei der Weiterausschüttung an den Anteilseigner als natürliche Person wird das Halb-einkünfteverfahren angewendet. Danach wird die Hälfte der Dividenden als steuerfreibehandelt. Die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belas-tet.

Steuerbelastung nach der Steuerreform 2000

Beteiligung deutscher Anteilseigner – ausländische GmbH für GA ab VZ 2001

Oman GmbHGewinn vor Steuer 100,00KSt. 30% 30,00Gewinn nach Steuer 70,00Quellensteuer 10% (ggf.) 7,00Ausschüttung 63,00Deutschland GmbHNettozufluss 63,00Steuerpflichtiger Anteil§ 8 b V KapStG 5% 3,50Gew.-St.-Hebesatz 400% – 0,58zu versteuerndes Einkommen/Gewerbeertrag 2,92Gew.-St. – 0,58KSt. 25% (von 2,92) – 0,73SolZ 5,5% (von 0,73) – 0,04Nettobetrag 61,65WeiterausschüttungBruttodividende 61,65KESt. 20% – 12,33SolZ 5,5% – 0,68Nettoausschüttung 48,64In Deutschland ansässiger Anteilseigner (Privatvermögen)Bruttodividende 61,65davon steuerpflichtig: 1/2 30,82ESt. 48,5% 14,95./. anrechenbare KESt. 12,33Verbleibende ESt. – 2,62SolZ 5,5% 0,82./. anrechenbarer SolZ 0,68Verbleibender SolZ – 0,14Verbleiben nach Steuern 45,88Gesamtsteuerbelastung 54,12%

Oman

121

5.2.5 Devisenbestimmungen

Einzige Beschränkung bei der Devisenkontrolle ist das Verbot, mit der israelischenWährung zu handeln.Ansonsten gibt es keine Beschränkungen im Hinblick auf die Re-patriierung von in Oman erwirtschaftetem Kapital ins Ausland.

5.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Für die Einfuhr bestimmter Waren wie z.B. Alkoholika sind spezielle Genehmigungenerforderlich. Alkohol unterliegt einem Einfuhrzoll in Höhe von 100%, Tabak in Höhevon 50%.Ansonsten gilt grundsätzlich ein Zollsatz für Einfuhren in Höhe von 5%, so-fern nicht wichtige Einfuhren wie z.B. Lebensmittel vollständig von Einfuhrzöllen be-freit sind.

Oman ist Mitglied des Golfkooperationsrates, der sich im November 1999 auf gemein-same Einfuhrzölle einigte. Das ursprünglich von allen Mitgliedstaaten des Golfkoope-rationsrates anvisierte Jahr 2005 für das In-Kraft-Treten der Zollunion wurde inzwischenauf das Jahr 2003 vorverlegt. Zwei Einfuhrzollkategorien sollen eingeführt werden: Be-stimmte eingeführte Waren bleiben zollfrei, alle anderen werden grundsätzlich einheit-lich mit 5,5% belastet.

5.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht

Oman hat bisher kein internationales Übereinkommen,das die Anerkennung und Voll-streckung von ausländischen Schiedssprüchen zum Gegenstand hat, ratifiziert. Inländi-sche Schiedssprüche können von staatlichen omanischen Gerichten für vollstreckbar er-klärt werden.Nach der ibadischen Rechtsschule sind alle solche Schiedssprüche als aus-ländische anzusehen,die nicht nach den Regeln der Scharia gefällt worden sind.Ein sol-cher Schiedsspruch wird in Oman anerkannt. So hat die durch königliche VerordnungNr. 79/80 geschaffene Behörde zur Beilegung handelsrechtlicher Streitigkeiten einenICC-Schiedsspruch, der in Den Haag erlassen worden war, für vollstreckbar erklärt.

Stefan G. Becker, LL.M.;Coudert Schürmann

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

122

6 Qatar

6.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund

Qatar, lange Zeit Synonym für Rückständigkeit und Armut,hat in den vergangenen Jah-ren mit beachtlichen wirtschaftlichen Fortschritten aufgewartet.Der Regierung ist es ge-lungen, das Image des Landes aufzupolieren. Mit einer konsequenten Wirtschaftspoli-tik ist sie auf bestem Wege, die Wirtschaft des Landes zu diversifizieren und ein stetigesWirtschaftswachstum zu erzielen. Das Emirat erreicht dank natürlicher Gas- und Öl-vorkommen mit einem Pro-Kopf-Einkommen von rund 23.000 US$ annähernd das Ni-veau westeuropäischer Industrieländer.

Innenpolitik. Der Emir Hamad bin Khalifa Al Thani setzt seinen innenpolitischen Kursder Demokratisierung fort. Bis Ende 2002 soll der Golfstaat eine neue Verfassung er-halten.Vorgesehen ist, dass ein funktionierendes Parlament etabliert wird und sich derEmir aus den politischen Tagesgeschäften zurückzieht. Mit In-Kraft-Treten der neuenVerfassung sollen demokratische Wahlen stattfinden, an denen – was in den Golfstaa-

Qatar

123

Staatsorgane des Emirats Qatar

Staatsoberhaupt: Gemäß der Verfassung von 1970 ist das Emirat Qatar eine abso-lute Erbmonarchie; in der Praxis berät sich der Emir jedoch mit dem Kabinett, mitMitgliedern seiner Familie,mit Vertretern der großen Handelsfamilien sowie mit derBeratenden Versammlung, dessen Mitglieder er beruft. Auch die Regierungsmit-glieder sowie der Ministerpräsident werden vom Emir ernannt. Staatsoberhaupt istseit Juni 1995 – nach einem unblutigen Putsch gegen seinen Vater – Scheich Hamadbin Khalifa Al Thani.

Parlament: Das Einkammerparlament, die Majlis al-Shura (Beratende Versamm-lung), ist lediglich ein Diskussionsforum; sie kann vorgeschlagene Gesetze kom-mentieren, jedoch stimmt sie weder über Gesetzesentwürfe ab, noch kann sie selbstEntwürfe vorlegen. Die Versammlung vereinigt unter ihren 35 Mitgliedern die ein-flussreichsten Patrone des Landes. Politische Parteien gibt es nicht. Seit 1970 habenkeine Parlamentswahlen mehr stattgefunden, auch wenn diese in der Verfassungvorgesehen sind.

Derzeit arbeitet das Land an einer neuen Verfassung; ab Mitte 2002 soll eine Volks-vertretung gewählt werden.Anders als in den übrigen Golfstaaten haben Frauen dasaktive sowie das passive Wahlrecht.

Kabinett: (ausgewählte Mitglieder; Stand: März 2002)

Emir (Staatsoberhaupt) und Verteidigungsminister Hamad bin Khalifa Al ThaniMinisterpräsident (Regierungschef) Abdallah bin Khalifa Al ThaniStellvertretender Ministerpräsident Muhammad bin Khalifa Al ThaniAußenminister Hamad bin Jasim bin Jabir Al ThaniMinister für Wirtschaft und Handel Hamad bin Faisal bin Thani Al ThaniFinanzminister Yussef Hussain Al KamalMinister für Energie und Industrie Abdallah bin Hamad Al AttiyahMinister für Kommunikation und Verkehr Ahmad bin Nassir Al Thani

ten nicht selbstverständlich ist – auch Frauen aktiv und passiv teilnehmen dürfen. BeimDemokratisierungsprozess muss der Emir Rücksicht auf die religiösen Kräfte des Lan-des nehmen,die den Fortschritt aber nicht grundsätzlich ablehnen wie im benachbartenSaudi-Arabien.

Außenpolitik. Innerhalb der Golfregion konnte sich Qatar als Regionalmacht behauptenund die Zusammenarbeit mit den Nachbarn ausbauen. Die Halbinsel hat im Jahr 2001ihre lang andauernden Grenzkonflikte mit Saudi-Arabien und Bahrain gelöst.Zum einenhaben sich Saudi-Arabien und Qatar auf eine endgültige Grenzregelung geeinigt; zumanderen hat der Internationale Gerichtshof die Hawar-Inseln Bahrain und gleichzeitigQatar die territoriale Souveränität über den Landstreifen von Zubara zugesprochen.

Gegenüber dem Westen gilt Qatar als verlässlicher und liberaler Staat. Der Emir un-terstützt die amerikanische Politik. Im eigenen Land hat er keine Opposition zu be-fürchten, da Parteien nicht zugelassen sind. Kritische Stimmen zur amerikanische Poli-tik werden dennoch nicht unterdrückt, sie kommen im aus Qatar sendenden Nachrich-tenkanal Al Dschazira zu Wort. Durch seine Annäherung an den Westen will der Emirseine Unabhängigkeit gegenüber Saudi-Arabien sichern.

Wirtschaftsstruktur. Die qatarische Wirtschaft befindet sich im Umbruch: Das Emirat,seit langem bemüht,sich aus der Ölabhängigkeit zu befreien,verschafft sich mit der Flüs-siggasindustrie ein neues Standbein. Mitte der Neunzigerjahre spielte dieser Industrie-zweig keine Rolle in der qatarischen Wirtschaft, mittlerweile erwirtschaftet er 10% dergesamten Wirtschaftsleistung. Qatar verfügt über 5% der bekannten Weltgasvorkom-men und zählt damit zu den drei größten Gaslieferanten weltweit.

Ab dem Jahr 2005 werden Schätzungen zufolge die Erlöse aus Gasexporten über denenvon Ölexporten liegen, noch dominiert allerdings der Erdöl produzierende und verar-beitende Sektor die qatarische Wirtschaft. Schwankungen des Ölpreises treffen dasLand stark, da knapp ein Drittel der Wirtschaftsleistung im Erdölsektor erzielt wird. Erist verantwortlich für 80% der Exporterlöse und 66% der Staatseinnahmen. Die Erdöl-reserven werden auf 3,7 Mrd Barrel geschätzt; sie dürften somit bei konstanter Förder-

menge weitere 23 Jahre reichen.

Neben dem Ölsektor spielt die petrochemische Industrieeine entscheidende Rolle. Auch sie hat in der Vergan-genheit einen Großteil der Investitionen erhalten. Ins-gesamt ist der Anteil des Nichtölsektors am BIP jedochgesunken: Im Jahr 2000 wurde sein Anteil nur noch aufknapp die Hälfte der qatarischen Wirtschaftsleistung ge-schätzt. Landwirtschaft und Fischerei spielen in Qatarnur eine untergeordnete Rolle.

Privatisierung. Die seit 1998 ruhende Privatisierungkommt seit 2001 langsam wieder in Gang, jedoch befin-den sich die meisten Großbetriebe noch in staatlicherHand. Teilprivatisiert wurden bisher unter anderem diestaatliche Telefongesellschaft Q-Tel, die Electricity andWater Company sowie einige Geschäftsbereiche desFlughafens Doha. Weitere Privatisierungen sind vor al-lem im Gesundheitswesen sowie im Hafenbetrieb ge-plant.Der Emir kann auf private Investitionen nicht ver-zichten, denn der enorme Investitionsbedarf, vor allemim Gassektor, ist allein mit staatlichen Mitteln nicht fi-nanzierbar.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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1) Auf Grund von Rundungsabweichungen ist die Summe der Anteilenicht gleich 100%.

Quellen: Qatar Central Bank; F.A.Z.-Institut.

Qatar: Wirtschaftsstruktur(Anteile der Sektoren am BIP in %; 2000; teilweise Schätzungen)1)

Erdölsektor58,4

Landwirtschaft inkl. Fischerei

0,4Verarbeitende Industrie

5,8Versorgungsindustrie1,1Bauwirtschaft

3,4

Handel und Gastronomie

5,4

Transport und Kommunikation 3,4

Finanz- und Immobilien-dienstleistungen

8,0

Sonstige Dienstleistungen

14,2

Wachstum. Hohe Ölpreise sowie der allgemeine Wachs-tumstrend haben Ende der Neunzigerjahre zum Auf-schwung der qatarischen Wirtschaft geführt, die Wachs-tumsraten sind allerdings infolge der stark schwanken-den Ölpreise volatil: 1999 ist die Wirtschaft um 20,8%,2000 um 34,9% gewachsen; der Ölsektor konnte sogarmit einem Zuwachs von fast 70% auftrumpfen. Für dasJahr 2001 wird das Wirtschaftswachstum nur noch mit6,3% angegeben. Nicht nur der Erdölabsatz hat zur Ver-besserung der Wirtschaftslage beigetragen; der gesamteEnergiesektor – insbesondere die Flüssiggasindustrie –hat seinen Beitrag zum BIP deutlich ausgebaut. Flüssig-gasexporte gewinnen weiter an Bedeutung, und der wei-terhin hohe Ölpreis kurbelt die Investitionen in diesemIndustriezweig sowie in weiteren Bereichen der verar-beitenden Industrie an. Der Staat unterstützt diese Sek-toren, um die Diversifizierung der Wirtschaft voranzu-treiben und die natürlichen Ressourcen des Landes bes-ser zu nutzen.

Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit ist in Qatar kein Pro-blem. Die Regierung ist bemüht, mit Hilfe so genannter

„Qatarisierungspläne“ möglichen Arbeitsplatzsorgen entgegenzutreten.Trotz der Voll-beschäftigung ist die Unzufriedenheit unter der Bevölkerung hoch, bedingt durch dieZweiteilung der Gesellschaft:Von den rund 770.000 Einwohnern stammt nur knapp einFünftel aus dem Scheichtum selbst.Dieses Fünftel genießt Privilegien im Sozial- und Ge-sundheitswesen, so dass sich die Expatriates benachteiligt fühlen.

Staatshaushalt. Im Haushaltsjahr 2000/2001 hat Qatar den ersten Haushaltsüberschussseit zehn Jahren erzielt; auch im Jahr 2001/2002 dürfte der Haushalt mit einem Plus ab-schließen.Den Einnahmen von 7,8 Mrd US$ stehen schätzungsweise Ausgaben in Höhevon 6,0 Mrd US$ gegenüber.Den hohen Überschuss erzielt die Regierung durch die res-triktive Fiskalpolitik. Zudem setzt sie in ihren Haushaltsplänen den Ölpreis und damitdie Einnahmen niedrig an, so dass zum Jahresende jeweils ein höherer Überschuss er-zielt wird als im Budgetplan vorgesehen.

Inflation/Wechselkurs. Der Qatari-Rial (QR) ist in einem festen Wechselkursverhältnisan den US-Dollar gebunden. Ein US-Dollar wird mit 3,64 Qatari-Rial gehandelt. Dieqatarische Nationalbank hat keine Möglichkeit, ihre Geldpolitik aktiv zu gestalten.

Dank des festen Wechselkursverhältnisses konnte die Inflation seit Ende der Neun-zigerjahre auf einem durchschnittlichen Niveau von etwa 2% gehalten werden;die Prei-se für Kleidung und Schuhe stiegen in den vergangenen Jahren am stärksten, währenddie Wohnungskosten gesunken sind.Wir gehen davon aus,dass die Inflation auch in denkommenden Jahren auf niedrigem Niveau bleiben wird.

Außenwirtschaft. Erdöl ist noch immer das wichtigste Exportgut Qatars und macht fast60% der qatarischen Ausfuhren aus.Auch verflüssigtes Naturgas trägt mit einem Anteilvon rund 30% einen beachtlichen Teil zu den Exporten bei. Der Rest der qatarischenAusfuhren entfällt fast ausschließlich auf petrochemische Produkte, Düngemittel undStahl. Insgesamt hat das Emirat im Jahr 2001 schätzungsweise 9,8 Mrd US$ Exporter-löse erzielt. Die wichtigsten Abnehmerländer qatarischer Waren sind Japan, das knappdie Hälfte (44,9%) der Ausfuhren abnimmt, Singapur mit einem Anteil von 8,8%, Süd-korea (8,4%), die USA (4,6%) sowie Thailand (2,3%).

Qatar

125

1) Reale Veränderung des BIP gegenüber dem Vorjahr in %. 2) Veränderung des Verbraucherpreisindexes in %; Jahresdurchschnitt.

Quellen: IWF; Qatar Central Bank; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Qatar: Höhenflug beendet

1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-10

-5

0

5

10

15

20

25

30

35

40Wirtschaftswachstum

Inflationsrate

1)

2)

Im Jahr 2000 kamen 37,9% der Einfuhren aus Europa,30,4% aus Asien,nur 16,7% aus den arabischen Ländernund 12,7% aus Amerika. Zu den bedeutendsten Import-ländern zählen Japan mit einem Anteil an den Gesamt-importen von 11,0%, die USA mit 10,3%, Deutschlandmit 8,2%, Großbritannien (7,8%), die Vereinigten Ara-bischen Emirate (6,9%), Italien (6,7%), Saudi-Arabien(5,6%) sowie Frankreich (5,5%).Aus diesen Ländern be-zieht der Golfstaat vor allem Maschinen,Ausrüstungen,Nahrungsmittel und chemische Produkte.

Infolge der hohen Erdölpreise konnte Qatar in denvergangenen Jahren beträchtliche Handelsüberschüsseerzielen. Im Jahr 2000 wurde mit einem Handelsüber-schuss in Höhe von 8,6 Mrd US$ ein Rekord erzielt.Auch die leicht rückläufigen Erdölpreise haben 2001 dieBilanz kaum negativ beeinflusst, so dass Qatar 7,1 MrdUS$ Überschuss in der Handelsbilanz verbuchenkonnte. Die Leistungsbilanz schloss 2001 mit einem Plusvon schätzungsweise 2,3 Mrd US$ ab. Die Überschüssedürften in den kommenden Jahren infolge zunehmenderExporte von Flüssiggas leicht steigen. Die hohenEinnahmen nutzt Qatar zum Aufbau der heimischen

Industrie, vor allem der Stahlindustrie, zum Bau von petrochemischen Fabriken undErdölraffinerien.

Direktinvestitionen. Der qatarische Staat hat günstige und liberale Investitionsbedin-gungen geschaffen, um Investoren ins Land zu holen. So können sich Unternehmen biszu zehn Jahre von Steuern und Abgaben befreien lassen,und der Devisentransfer ist un-eingeschränkt. Weitere Gesetze zur Verbesserung des Investitionsklimas sind geplant.Ausländer dürfen sich mit bis zu 49% an Joint Ventures in Qatar beteiligen.An qatari-schen Unternehmen dürfen sie 100% der Anteile halten, wenn sie einen qatarischen„Betreuer“ ernennen,der formal die Geschäfte abwickelt. Investoren schätzen in Qatarvor allem die Nähe zu den asiatischen Absatzmärkten sowie den Reichtum an wettbe-

werbsfähigen Rohmaterialen. Die ausländischen Netto-direktinvestitionen in Qatar beliefen sich 2001 auf ins-gesamt 2,3 Mrd US$.

Auslandsverschuldung. Der kontinuierliche Sparkursder Regierung zahlt sich allmählich aus, dennoch wirddas Land durch die hohe Verschuldung belastet.Auch diehohen Öleinnahmen haben kaum dazu beigetragen, denSchuldenberg zu verringern. Die öffentliche Auslands-verschuldung erreichte zum Jahresende 2001 rund 12,9Mrd US$, das sind etwa 72,4% des BIP. Auf Grund dessteigenden Bruttoinlandsprodukts nahm die relativeVerschuldung des Landes in den letzten Jahren ab. DerSchuldendienst wurde im Jahr 2001 auf 1,29 Mrd US$ be-ziffert.Wir gehen davon aus, dass er im Jahr 2002 seinenHöchststand bei 1,44 Mrd US$ erreichen und in den Fol-gejahren langsam zurückgehen wird. Da die Kredite vorallem für den Ausbau der Exportbasis genutzt werden,stellt die Finanzierung des Schuldendienstes kein Pro-blem dar.

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1) Salden in % des BIP. 2) Öl Brent-spot; US$/Barrel.

Quellen: IWF; Qatar Central Bank; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Qatar: Ölpreis lässt Handelsbilanz auf hohem Niveau sinken

1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-10

0

10

20

30

40

50

60Handelsbilanzsaldo1)

Leistungsbilanzsaldo 1)

Ölpreis2)

Quellen: Statistisches Bundesamt; Berechnung, Schätzung (S) des F.A.Z.-Ins-tituts.

Qatar: bilaterales Handelsvolumen steigt(in Mio Euro)

1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)0

50

100

150

200

250

300

350Deutsche Exporte

Deutsche Importe

Handelssaldo

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Die Bilanz des deutsch-qatarischen Außenhandelsfällt eindeutig zu Gunsten Deutschlands aus. Deutschland hat im Jahr 2001 Waren imWert von rund 315 Mio Euro nach Qatar geliefert. Dem standen Importe im Wert von4,5 Mio Euro gegenüber. Die deutschen Ausfuhren sind damit um etwa ein Drittel ge-genüber dem Vorjahr gestiegen, während die deutschen Einfuhren aus Qatar um zweiDrittel eingebrochen sind. Die deutschen Marktanteile in Qatar sind auf unter 10% ge-sunken.

Deutschland liefert Kraftfahrzeuge, Maschinen sowie elektrotechnische und fein-mechanische Erzeugnisse in das Scheichtum und importiert vor allem Maschinen ausQatar. Mit Nettodirektinvestitionen im einstelligen Millionen-Euro-Bereich belegtDeutschland nur einen der hinteren Plätze unter den ausländischen Investoren in Qatar.

Kirstin Wünsche;F.A.Z.-Institut

Qatar

127

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128

Statistisches Profil Qatar

Fläche (qkm) 11437 Bevölkerung (Mio; 2001) 0,8

1998 1999 2000 2001 (S) 2002 (S)1. Bruttoinlandsprodukt (BIP)

BIP (Mrd US$) 10,3 12,2 16,5 17,8 19,5Reales BIP (Veränderung in %) 1) – 9,2 20,8 34,9 6,3 7,2BIP pro Kopf (US$) 18992 21780 28867 23154 24344

2. BeschäftigungArbeitslosenquote (%) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

3. WechselkurseQR/US$ (Jahresdurchschnitt) 3,64 3,64 3,64 3,64 3,64QR/US$ (Jahresendkurs) 3,64 3,64 3,64 3,64 3,64QR/DM (Jahresdurchschnitt) 2,07 1,98 1,72 1,65 1,69QR/DM (Jahresendkurs) 2,22 1,87 1,73 1,64 1,73QR/Euro (Jahresdurchschnitt) – 3,89 3,35 3,28 3,31QR/Euro (Jahresendkurs) – 3,66 3,39 3,20 3,39

4. PreiseInflationsrate (%) 2) 2,9 2,2 1,7 1,8 2,0

5. ZinssätzeEinlagenzins (% p.a.) 2) 6,6 6,5 NV NV NV

6. StaatshaushaltSaldo (in % des BIP) 3) – 4,7 – 4,8 7,3 10,0 7,1

7. Monetärer SektorGeldmenge M2 (Veränderung in %) 4) 8,0 11,4 10,7 2,9 3,0

8. Außenhandel Deutschland – Qatar 5)Deutsche Exporte nach Qatar (fob; Mio Euro) 202 151 240 315 332Deutsche Importe aus Qatar (cif; Mio Euro) 6 6 12 4 6Deutscher Handelssaldo Mio Euro) 196 145 227 311 326

9. LeistungsbilanzSaldo der Leistungsbilanz (Mio US$) – 0,048 2,458 3,531 2,342 2,665Saldo der Handelsbilanz (Mio US$) 1,960 4,962 8,664 7,115 7,582– Warenexporte (Mio US$; fob) 5,030 7,214 11,594 9,821 10,440– Warenimporte (Mio US$; fob) 3,071 2,252 2,930 2,706 2,857Saldo der Dienstleistungsbilanz (Mio US$) – 2,415 – 2,791 – 3,247 – 3,159 – 3,269Saldo der Einkommens- und Übertragungsbilanz (Mio US$) 0,407 0,287 – 1,887 – 1,614 – 1,648Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) – 0,5 20,2 21,5 13,2 13,7Handelsbilanzsaldo (in % des BIP) 19,1 40,7 52,7 40,0 38,9

10. Auslandsverschuldung 4)6)Bruttobestand (Mrd US$) 9,1 11,2 12,6 12,9 12,2– in % des BIP 88,7 91,8 76,6 72,4 62,7

11. WährungsreservenWährungsreserven (ohne Gold) (Mio US$) 4) 1043 1304 1158 1400 1600

1) Auf Basis der Landeswährung.2) Jahresdurchschnittswerte.3) Das Fiskaljahr beginnt am 1. April des angegebenen Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.4) Bestand am Periodenende.5 Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Daten rückwirkend in Euro umgerechnet.6) Nach Angaben der Weltbank. Ohne Exportkredite. (S): Schätzung.

Quelle: F.A.Z.-Institut.

6.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel

6.2.1 Investitionsrecht

In Qatar werden seit geraumer Zeit Anstrengungen unternommen, die einheimischeWirtschaft zu diversifizieren und ausländisches Kapital anzuziehen. Im Rahmen dieserAnstrengungen ist nun das lange erwartete Foreign Capital Investment Law (Law 13 of2000 vom 16. Oktober 2000) am 25. November 2000 in Kraft getreten.

Grundsätzlich können ausländische Investoren maximal einen Anteil von bis zu 49% anInvestitionsprojekten in Qatar halten. Das neue Gesetz räumt die Möglichkeit ein,durch Ministerbeschluss den Anteil eines ausländischen Investors an einem Investi-tionsprojekt in den Bereichen Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Gesundheits-wesen, Erziehung,Tourismus, Entwicklung und Gebrauch von Rohstoffen, Energiesek-tor und Bergbau von 49% auf 100% zu erhöhen. Eine solche Erlaubnis wird jedoch nurerteilt, wenn das Investitionsprojekt sich im Rahmen des staatlichen Entwicklungspla-nes von Qatar hält. Weiterhin werden Investitionsprojekte gefördert, die inländischesRohmaterial nutzen, exportgeeignete Produkte herstellen oder dazu geeignet sind, ein-heimische Arbeitskräfte auszubilden. Ausländische Investoren sind grundsätzlich vonInvestitionen im Banken-,Versicherungs-, Handelsvertretungs- oder Immobiliensektorausgeschlossen.

Ein ausländischer Investor kann zur Verwirklichung des Investitionsprojektes Pacht-verträge für einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren abschließen sowie zur Projektrealisie-rung nötige Ausrüstung und Güter nach Qatar einführen.Weiterhin kann das Ministryof Finance, Economy and Commerce den ausländischen Investor bis zu zehn Jahre langvon Einkommensteuer und Einfuhrzöllen für Maschinen und sonstige Ausrüstung be-freien, die für die Errichtung des Investitionsprojektes notwendig sind.

Förderungsmaßnahmen für qatarische Industrieunternehmen sind im Industriegesetz(Regulation of Industry Law 11 of 1980) geregelt.Auf Vorschlag des Industrieentwick-lungskomitees, einer Abteilung des Ministry of Industry and Agriculture, kann der aus-ländische Investor von einer Reihe von Förderungsmaßnahmen profitieren:

– Befreiung von der Körperschaftsteuer für die Dauer von fünf Jahren abProduktionsbeginn;

– Freistellung von Importzöllen auf Rohmaterialien,Maschinen,Werkzeuge,Ersatzteile sowie Verpackungsmaterialien;

– Erhebung von Schutzzöllen auf Importwaren, die in gleicher Qualität inQatar hergestellt werden;

– Zollbefreiung für Exportgüter;– Bereitstellung von Produktionsgelände;– Präferenz des lokal produzierten Gutes bei Aufträgen der öffentlichen

Hand (bis 5%);– Gewährung günstiger Kredite.

Die Vergünstigungen nach dem Industriegesetz sind im Zusammenhang mit dem neu-en Foreign Capital Investment Law zu sehen.

Eine Enteignung kann nur im öffentlichen Interesse und in einer nicht diskriminieren-den Weise erfolgen. Die Höhe der Entschädigungszahlung für eine erfolgte Enteignungbemisst sich nach dem Verkehrswert des Investitionsprojektes vor der Enteignung.

Qatar

129

Investitionsgewinne, Erlöse aus dem Verkauf oder der Liquidation der Investition, Ent-schädigungen für Enteignungen oder sonstige Zahlungen, die auf Grund einer Streit-beilegung erfolgt sind, können ohne Auflagen ins Ausland transferiert werden. Fernerkann der ausländische Investor seine Beteiligung an dem Investitionsprojekt an einenanderen ausländischen oder qatarischen Investor in Qatar veräußern. Das Investitions-projekt wird in diesem Fall die gleichen staatlichen Vergünstigungen nach dem ForeignCapital Investment Law erhalten, sofern der erwerbende ausländische oder qatarischeInvestor die entsprechenden Auflagen nach dem Foreign Capital Investment Law erfüllt.

In Doha existiert eine Börse,an der qatarische und ausländische Wertpapiere gehandeltwerden können.

Am 14. Juni 1996 ist zwischen Qatar und der Bundesrepublik Deutschland ein Investi-tionsschutzabkommen unterzeichnet worden.

6.2.2 Unternehmensformen

Das für Auslandsbeteiligungen maßgebliche Gesetz Nr.3 von 1985 schreibt für jede aus-ländische Beteiligung an einer inländischen Gesellschaft eine Regierungsgenehmigungvor. Diese wird erteilt, wenn das Projekt als wichtig für das Land erachtet oder durchDecree für einzelne Produkte bestimmt wird, dass sie für die wirtschaftliche Entwick-lung des Landes erforderlich sind. Die nicht sehr transparenten Genehmigungs-grundsätze werden restriktiv gehandhabt.Die Genehmigung wird vom Ministry of Eco-nomy and Commerce erteilt und kann mit Auflagen und Einschränkungen versehenwerden.In allen Fällen muss die Gesellschaft mindestens zu 51% im Mehrheitsbesitz ei-ner qatarischen natürlichen oder juristischen Person stehen.

Jede natürliche oder juristische Person ist verpflichtet, die entsprechende Unterneh-mensform vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit im qatarischen Handelsregister eintra-gen zu lassen. Das Gesellschaftsrecht Qatars wird durch das Companies Law (Law No.11 of 1981) geregelt.

6.2.2.1 Aktiengesellschaft (Sharikat Mussahimah)

Grundsätzlich können nur Qatarer Aktionäre in einer qatarischen Aktiengesellschaftwerden. Sofern jedoch Bedarf für ausländisches Kapital besteht und eine entsprechen-de Genehmigung des Ministry of Economy and Commerce vorliegt, können auch aus-ländische natürliche oder juristische Personen Anteile halten.

Mindestens fünf Gesellschafter sind zur Gründung einer qatarischen Aktiengesellschaftnotwendig.Eine Genehmigung seitens des Ministry of Economy and Commerce und de-ren Veröffentlichung ist erforderlich.Alternativ kann eine Aktiengesellschaft auch oh-ne entsprechende Genehmigung und Veröffentlichung durch mindestens fünf Grün-dungsgesellschafter erfolgen,wofür jedoch eine Bestätigung erforderlich ist,dass die Ar-ticles of Association und das Memorandum dem qatarischen Gesetz entsprechen, dassdie Gründungsgesellschafter alle Aktien gezeichnet haben und dass sämtliche Beträgeauf das Stammkapital der Aktiengesellschaft eingezahlt worden sind.

Das Mindeststammkapital beträgt für Aktiengesellschaften,die ihre Aktien nicht öffent-lich zur Zeichnung anbieten, 200.000 QR und bei solchen, die ihre Aktien öffentlich zurZeichnung anbieten, 500.000 QR. Kapitalerhöhungen sind möglich. Der Nominalwerteiner Aktie soll mindestens 100 QR und maximal 1.000 QR betragen. Eine qatarischeAktiengesellschaft hat mindestens fünf und maximal elf Vorstandsmitglieder.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

130

6.2.2.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Unternehmensform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird von ausländi-schen Investoren bevorzugt. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss ihrenHauptsitz in Qatar haben. Zu ihrer Gründung sind die Zeichnung aller Anteile durchdie Gründungsgesellschafter,die vollständige Einzahlung auf das Stammkapital der Ge-sellschaft, die Eintragung in das Handelsregister und die Veröffentlichung in einer lo-kalen Zeitung nötig. Das Mindeststammkapital beträgt 200.000 QR. Eine Kapitaler-höhung ist möglich. Jeder Anteil muss mindestens nominal 1.000 QR betragen. Die Ge-sellschaft mit beschränkter Haftung kann mindestens zwei und maximal 30 Gesell-schafter haben. Ihre Geschäfte werden durch ein Board of Directors geführt.

6.2.2.3 Weitere Unternehmensformen

Neben der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommenweiterhin eine Partnerschaft (Sharikat Al-Tadhamun), eine Kommanditgesellschaft(Sharikat Al-Tawssiyah) sowie ein Joint Venture in Betracht.

6.2.3 Arbeitsrecht

Zur Einreise nach Qatar benötigt jeder Ausländer ein Visum. Darüber hinaus benöti-gen alle Ausländer,die beabsichtigen,in Qatar bei einem ausländischen oder qatarischenUnternehmen zu arbeiten, einen gültigen Arbeitsvertrag, eine Arbeitserlaubnis und ei-nen so genannten Sponsor – ein qatarisches Unternehmen. Die Arbeitserlaubnis wirdvon der Einwanderungsbehörde für einen Zeitraum von einem bis drei Jahren mit Ver-längerungsmöglichkeit erteilt. Ein Sponsor muss über die gesamte Dauer der Beschäf-tigung vorhanden sein. Sofern ein ausländischer Arbeitnehmer bei einer ausländischenGesellschaft in Qatar arbeitet,kann nur ein anderes qatarisches Unternehmen als Spon-sor fungieren. Sofern der ausländische Arbeitnehmer in einem qatarischen Unterneh-men beschäftigt wird, fungiert das qatarische Unternehmen als Sponsor.Sobald der aus-ländische Arbeitnehmer zu einem anderen Arbeitgeber wechselt, muss ein neuer Spon-sor gefunden werden. Dafür sind neue Genehmigungen durch die Einwanderungs-behörde nötig.Anträge auf eine Arbeitserlaubnis können in Qatar gestellt werden.

6.2.4 Steuerrecht

Qatar finanziert sich vorrangig aus den Gewinnen der Erdöl- und Erdgasproduktion desLandes. Die Erhebung von Steuern ist daher grundsätzlich nachrangiges Finanzie-rungsmittel, wobei der Ausbau der Steuerbehörde und eines effizienten Mitteilungs-systems die flächendeckende Erfassung steuerpflichtiger Vorgänge zur Folge hat. In-länder, aber auch von Qatarern zu 100% gehaltene Kapital- und Personengesellschaf-ten, sind von der Einkommensteuerpflicht gänzlich befreit. Ausländer unterliegen derqatarischen Steuerpflicht nur dann, wenn sie selbst oder über eine Beteiligung an einerPersonen- und Kapitalgesellschaft eine gewerbliche, auf Gewinnerzielung ausgerichte-te Tätigkeit in Qatar ausüben. Besteuert werden nur Gewinne aus einer Beteiligung aneiner Gesellschaft oder gewerblich erzielte Gewinne, nicht jedoch sonstige Einkünftewie Löhne und Gehälter.

Beteiligen sich Ausländer an einer qatarischen Gesellschaft, so unterliegt der Gewinn,der auf den ausländischen Geschäftsanteil entfällt, der Steuerpflicht.

Qatar

131

6.2.4.1 Gesellschaftsbezogene Einkommensteuer

Jede gewerbliche Tätigkeit eines Ausländers oder einer ausländischen Gesellschaft un-terliegt dabei einer gestuften gesellschaftsbezogenen Einkommensteuer, die abhängigvon der Höhe des Einkommens ist. Gesetzliche Grundlage für diese Einkommensteuerist das Gesetz Nr. 11 aus dem Jahre 1993, das die folgenden Raten für die Einkommen-steuer festsetzt:

Steuerpflichtige Gewinne (in QR) Steuersatz0–100.000 0%100.001–500.000 10%500.001–1.000.000 15%1.001.001–1.500.000 20%1.501.001–2.500.000 25%2.501.001–5.000.000 30%über 5.000.000 35%

Der gesellschaftsbezogenen Einkommensteuer unterfallen auch jegliche Kapitalerträ-ge, die zu den übrigen Einkünften hinzugerechnet werden.

Betriebsausgaben sind von der Steuer abzugsfähig.

Folgende lineare Abschreibungsmöglichkeiten bestehen:

Abschreibungsobjekt AbschreibungssatzGebäude, Straßen und Brücken innerhalb einer Niederlassung,sowie Tanks und Pipelines 5%Schiffe 7,5%Maschinen zur Erdölraffinierung 10%Büroausstattung, sonstige Werkzeuge sowie Automobile und Anhänger 15%Motorräder, Lastwagen, elektrische Ausrüstung 20%Flugzeuge 25%Computerausrüstung 33,33%

Das Steuerjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember (gregorianisches Kalender-jahr).Abweichungen hiervon bedürfen der Erlaubnis durch die Steuerbehörde, die nurin Ausnahmefällen erteilt wird. Eine Steuererklärung ist bis spätestens Ende April desdarauf folgenden Jahres abzugeben. Liegen wichtige sachliche Gründe vor, kann dieseFrist um bis zu acht Monate verlängert werden.

In Einzelfällen kann eine Steuerkommission auf Antrag eine Steuerbefreiung gewähren.Hierbei werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

– ökonomischer und sozialer Nutzen,insbesondere bei solchen Projekten,diedie Industrie, die Landwirtschaft, den Handel, die Erdölwirtschaft, denTourismus, die Kommunikationsindustrie, die Landreform o.ä. betreffen;

– Übereinstimmung des Projekts mit der geplanten Entwicklung und denökonomischen Zielen Qatars;

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

132

– Förderung der Wirtschaftsentwicklung Qatars, insbesondere der Profitabi-lität; berücksichtigt wird auch, in welchem Umfang einheimische Materia-lien oder Waren verwendet werden;

– Verwendung moderner Technologien;

– Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Einheimische.

Am 25. November 2000 ist das neue Foreign Capital Investment Law (13. Gesetz von2000) in Kraft getreten. Das Ministerium für Industrie und Landwirtschaft kann nachArt.7 dieses Gesetzes ausländische Investoren für zehn Jahre ab Beginn der Investitions-tätigkeit in Qatar von der Einkommensteuerpflicht befreien (siehe auch 6.2.1 Investi-tionsrecht).

6.2.4.2 Internationales Steuerrecht

In Deutschland ansässige Personen sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steu-erpflichtig. Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Qatar kein Doppelbe-steuerungsabkommen besteht,erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung über dieentsprechenden Bestimmungen des deutschen Einkommensteuer- und Körper-schaftsteuergesetzes. Danach werden in Qatar gezahlte, der deutschen Einkommen-bzw. Körperschaftsteuer entsprechende Steuern in Deutschland auf die Einkommen-bzw. Körperschaftsteuer angerechnet, soweit diese auf Quellen in Qatar entfallen.

Steuerbelastungsberechnung

Im Folgenden wird die Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung exemplarisch für den Falldargestellt,dass sich eine deutsche Kapitalgesellschaft an einer in Qatar ansässigen Kapi-talgesellschaft beteiligt.Es wird davon ausgegangen,dass die in Qatar ansässige Kapital-gesellschaft ihre gesamten Gewinne an die deutsche Kapitalgesellschaft ausschüttet. Essoll dann eine Weiterausschüttung der bezogenen Gewinne an die im Inland unbe-schränkt steuerpflichtigen Anteilseigner (natürliche Personen) erfolgen. Bei der Belas-tungsberechnung sind die entsprechenden gesetzlichen Änderungen auf Grund derUnternehmensteuerreform 2000 bereits berücksichtigt.

Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an im Inland unbeschränktsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften sind generell von der Körperschaftsteuer befreit.Damit läuft die Anrechnung der in Qatar gezahlten Steuern ins Leere. Darüber hinausgelten 5% der Gewinnausschüttungen als Ausgaben, die in unmittelbarem wirtschaft-lichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Diese unterliegen damit ei-ner Belastung mit Körperschaftssteuer (25%), Solidaritätszuschlag (5,5%) und Gewer-besteuer.

Bei der Weiterausschüttung an den Anteilseigner als natürliche Person wird das Halb-einkünfteverfahren angewendet. Hiernach wird die Hälfte der Dividenden als steuer-frei behandelt. Die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatzbelastet.

Qatar

133

Steuerbelastung nach der Steuerreform 2000

Beteiligung: deutscher Anteilseigner – ausländische GmbH für GA ab VZ 2001

Qatar GmbHGewinn vor Steuer 100,00KSt. 35% 35,00Gewinn nach Steuer 65,00Quellensteuer 0% 0,00Ausschüttung 65,00Deutschland GmbHNettozufluss 65,00Steuerpflichtiger Anteil§ 8b V KapStG 5% 3,25Gew.-St.-Hebesatz 400% – 0,54zu versteuerndes Einkommen/Gewerbeertrag 2,71Gew.-St. – 0,54KSt. 25% – 0,68SolZ 5,5% – 0,04Nettobetrag 63,74WeiterausschüttungBruttodividende 63,74KESt. 20% – 12,75SolZ 5,5% – 0,70Nettoausschüttung 50,29In Deutschland ansässiger Anteilseigner (Privatvermögen)Bruttodividende 63,74davon steuerpflichtig: 1/2 31,87Est. 48,5% 15,46./. anrechenbare KESt. 12,75Verbleibende ESt. – 2,71SolZ 5,5% 0,85./. anrechenbarer SolZ 0,70Verbleibender SolZ – 0,15Verbleiben nach Steuern 47,43Gesamtsteuerbelastung 52,57%

6.2.5 Devisenbestimmungen

Einzige Beschränkung bei der Devisenkontrolle ist das Verbot, mit der israelischenWährung zu handeln. Es gibt keine Verpflichtung, Exporterlöse nach Qatar zu repatri-ieren.

6.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Ausländische Unternehmen, die nach Qatar Waren exportieren möchten, müssen diesdurch einen qatarischen Handelsvertreter bewerkstelligen.Handelsvertreter ist,wer aufGrund eines Vertrages für einen anderen (den ausländischen Unternehmer) in einembestimmten Gebiet für eine bestimmte Zeit Verträge vermitteln oder auch abschließenkann. Ob ein Handelsvertreter nur Vermittlungs- oder auch Abschlussvollmacht habensoll, kann vertraglich festgelegt werden. Diese Handelsvertreterverträge zwischen aus-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

134

ländischen und einheimischen Unternehmen und natürlichen Personen müssen beimHandels- und Wirtschaftsministerium registriert sein.

Die Einfuhr von bestimmten Produkten, wie z. B. Schweinefleisch, ist in Qatar uner-wünscht.

Qatar als WTO-Mitglied hat zwischenzeitlich die Einfuhrzölle WTO-Recht angepasst.Allgemein gilt ein Zollsatz von 4% des Einfuhrwertes, höhere Einfuhrzollsätze werdenjedoch auf bestimmte Waren wie folgt angewendet:

Ware Zollsatz Tabak 50 % Alkohol 100 % Stahl 20 %Musikaufnahmen 15 %

Alle Einfuhren,die mit qatarischen Produkten im Wettbewerb stehen,werden einem 20-prozentigen Einfuhrzollsatz unterworfen. Zeitlich befristete Schutzzölle können inHöhe von 20% erhoben werden;betroffen waren bisher Zement und Rundstahlstangenbestimmter Abmessungen.

Qatar als Mitglied des Golfkooperationsrates hat sich im November 1999 auf gemein-same Einfuhrzölle geeinigt. Das ursprünglich von allen Mitgliedsstaaten des Golf-kooperationsrates anvisierte Jahr 2005 für das In-Kraft-Treten der Zollunion wurde in-zwischen auf das Jahr 2003 vorverlegt. Zwei Einfuhrzollkategorien sollen eingeführtwerden: Bestimmte eingeführte Waren bleiben zollfrei, alle anderen werden grundsätz-lich einheitlich mit 5,5% belastet.

6.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht

In Qatar gilt das Zivil- und Handelsgesetz,das auf das Handelsrecht von Kuwait aus demJahre 1961 zurückgeht.

Qatarische oder internationale Schiedsgerichtsbarkeit stehen dem ausländischen Inves-tor zur Beilegung von Streitigkeiten zur Verfügung.

Nach Artikel 11 des Foreign Capital Investment Law (Gesetz Nr. 13 von 2000) ist dieBeilegung von Streitigkeiten zwischen einem ausländischen Investor und qatarischenVertragsparteien durch qatarische oder internationale Schiedsgerichte zulässig. Qatarhat bisher keine internationalen Konventionen in Kraft gesetzt, weder das Genfer Pro-tokoll von 1923 noch die Genfer Konvention von 1927 oder das New Yorker Überein-kommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schieds-sprüche. Dennoch werden qatarische Gerichte ausländische Urteile oder Schieds-sprüche vollstrecken, wenn Gegenseitigkeit im Hinblick auf die Vollstreckung qatari-scher Urteile oder Schiedssprüche verbürgt ist.

Stefan G. Becker, LL.M.;Coudert Schürmann

Qatar

135

7 Saudi-Arabien

7.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund

Innenpolitik. Kronprinz Abdullah bin Abdulaziz Al Saud verfolgt im Wesentlichen dasZiel, die Wirtschaft zu liberalisieren und das auf dem Islam gründende gesellschaftlicheSystem zu erhalten. Denn sollte das Königshaus die islamischen Gelehrten und deneinflussreichen Rat der Ulamas ernsthaft herausfordern, wäre seine einzig auf derReligion basierende Herrschaftslegitimation gefährdet. Die Familie der Sauds musstesich bereits im letzten Jahrzehnt verstärkt mit der islamistischen Opposition auseinandersetzen,die ihre Politik der langsamen Öffnung und vor allem der engen Kooperation mitden USA kritisiert. Insbesondere während des Golfkrieges wurde die Anwesenheitchristlicher US-Soldaten auf dem Boden des Landes der heiligen Stätten Mekka undMedina zutiefst missbilligt. Seit dem Golfkrieg ist Saudi-Arabien einer der wichtigstenVerbündeten der USA im Nahen und Mittleren Osten, erst seit Sommer 2001 unter-halten die USA mit der Prinz-Sultan-Lutwaffenbasis ihren größten Militärstützpunkt inder Region.Wie groß der innenpolitische Widerstand gegen die US-Truppenpräsenz undder Druck auf das Königshaus ist, zeigen Anfang 2002 in Riad laut gewordene Überle-gungen, von Washington mittelfristig einen Truppenabzug zu verlangen.

Außenpolitik. Saudi-Arabien versucht, sich behutsam in die internationale Staaten-ordnung einzugliedern. Dementsprechend forderte Kronprinz Abdullah auf demMillenniumsgipfel der Vereinten Nationen einen ständigen arabischen Sitz im UN-Si-cherheitsrat.Außerdem will er mit Hilfe des Golfkooperationsrates (GCC) und bilate-raler Abkommen, die den innerarabischen Handel beleben, die wirtschaftliche Bedeu-tung der arabischen Welt insgesamt stärken.

Während der US-Militärschläge gegen Afghanistan als Reaktion auf die Terroran-schläge des 11.September 2001 in New York und Washington vollzog das Königshaus inSaudi-Arabien einen Spagat zwischen dem politischen und militärischen Verbündeten,Beschützer und bedeutenden Wirtschaftspartner USA auf der einen Seite und denstrengen islamischen oppositionellen Kräften im eigenen Land sowie in den arabischenNachbarstaaten auf der anderen Seite. So brach Saudi-Arabien zwar seine diplomati-schen Verbindungen zu Afghanistan ab – das Königreich zählte neben Pakistan und denVereinigten Arabischen Emiraten zu den drei Ländern, die das Taliban-Regime offizi-ell anerkannt hatten –, schloss jedoch aus, den US-Streitkräften die Militärbasen desLandes für einen Angriff auf ein islamisches Land, z.B. den Irak, zur Verfügung zu stel-len.Im Jahresverlauf 2001 hatten sich die Beziehungen zwischen Saudi-Arabien und denUSA deutlich abgekühlt – zum einen, weil Riad die Unterstützung Washingtons für Is-rael missbilligte;zum anderen,weil vermutlich 15 der 19 Flugzeugattentäter des 11.Sep-tember aus Saudi-Arabien stammten und in den USA Zweifel am saudi-arabischen En-gagement im Antiterroreinsatz laut wurden.

Eine deutliche Entspannung im Verhältnis zu den USA brachte der im Februar 2002vorgelegte Friedensplan des saudi-arabischen Kronprinzen Abdullah, der einen Abzugder israelischen Truppen aus den 1967 besetzten Gebieten sowie die Bildung eines Staa-tes Palästina und im Gegenzug die Anerkennung Israels durch die arabischen Staatensowie normale Handelsbeziehungen vorschlägt. Wie aussichtsreich dieser Vorschlagauch immer ist – das in der Region politisch, religiös und finanziell mächtige Saudi-Ara-bien hat sich damit zum Wortführer einer Diskussion um den Umgang mit Israel erklärt,der sich die restlichen arabischen Staaten nicht entziehen können. Als ein weiteresZeichen der Entspannung des beiderseitigen Verhältnisses gilt, dass Kronprinz Abdul-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

136

lah im Frühjahr 2002 eine Einladung zu Gesprächen mit US-Präsident Bush angenom-men hat.

Wirtschaftspolitik. Durch die Gründung von diversen Hohen Kommissionen beabsich-tig der Kronprinz, gezielt Reformen durchzusetzen. Die Leitung der Hohen Kommissi-on für Wirtschaftsreformen hat er selbst übernommen. Zusammen mit den Fachminis-tern und der Privatwirtschaft wurden Reformpläne erarbeitet, die bereits zu ersten Er-folgen geführt haben.Mit den Reformen sollen ausländische Investoren ins Land geholtund das Wachstum des Privatsektors angekurbelt werden,um zugleich die Lage auf demArbeitsmarkt zu entspannen.

Das Investitionsgesetz aus dem Jahr 2000 stellt ausländische Investoren den einheimi-schen gleich. Die Negativliste der Branchen, in denen Ausländer nicht tätig sein dürfen,wurde verkürzt (siehe Seite 145). Dementsprechend sind ausländische Investoren nunauch in der Erdgasförderung und der Stromerzeugung willkommen. Ausgeschlossen

Saudi-Arabien

137

Staatsorgane des Königreichs Saudi-Arabien

Staatsoberhaupt: Seit 1982 ist König Fahd bin Abdulaziz Al Saud aus der Herr-scherfamilie der Sauds das Staatsoberhaupt in der auf islamischem Recht basieren-den absoluten Monarchie Saudi-Arabiens. Der König vereint die höchsten Legis-lativ- und Exekutivfunktionen auf sich.Zudem bekleidet er das bedeutende Amt desBewachers der beiden Heiligtümer Mekka und Medina. Wegen des schlechtenGesundheitszustands des Königs hat sein Halbbruder, Kronprinz Abdullah bin Ab-dulaziz Al Saud,die Regierungsgeschäfte und die Stellvertretung des Bewachers derHeiligtümer übernommen. Der Kronprinz wird vom König ernannt.

Regierung:Ein vom Volk gewähltes Parlament existiert nicht,politische Parteien sindverboten.Stattdessen wird der König von einem Konsultativrat (Majlis al-Shura) be-raten. Die 120 Mitglieder repräsentieren die unterschiedlichen gesellschaftlichenGruppen und werden alle vier Jahre vom König bestimmt. Die Beschlüsse des Kon-sultativrates werden dem Ministerrat vorgelegt.Diesem steht der König (derzeit derKronprinz) in seiner Funktion als Premierminister vor, der Kronprinz ist der erstestellvertretende Premierminister.Daneben sind derzeit 22 weitere Minister mit Port-folio und sieben Staatsminister im Amt. Sie werden vom König im Vierjahresrhyth-mus ernannt. Kommt der Ministerrat bei einer Abstimmung zu keinem mehrheit-lichen Ergebnis, hat der Premierminister die letzte Entscheidungskompetenz. Jededer dreizehn Provinzen wird von einem Provinzrat, dem ein Gouverneur vorsteht,verwaltet.Die 210 Mitglieder der Provinzräte werden ebenfalls vom König ernannt.

Ministerrat: (ausgewählte Mitglieder; Stand: März 2002)

Amtierender Premierminister Kronprinz Abdullah bin Abdulaziz Al SaudVerteidigungsminister/zweiter stellv. Premierminister Prinz Sultan bin Abdulaziz Al SaudInnenminister Prinz Nayef bin Abdulaziz Al SaudAußenminister Prinz Saud Al Faisal bin Abdulaziz Al SaudHandelsminister Osama bin Jafar bin Ibrahim FaqihFinanz- u.Wirtschaftsminister Dr. Ibrahim bin Abdulaziz bin Abdullah Al AssafMinister für Öl und Bodenschätze Ali bin Ibrahim Al NaimiMinister für Industrie und Elektrizität Dr. Hashim bin Abdullah bin Hashim Al Yamani

sind sie nach wie vor von den Branchen Telekommunikation,Versicherungswesen, vonder Übertragung und der Verteilung von Elektrizität sowie vom Erdölsektor.

Bedeutend für die neue Ausgestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sindder für 2003 angestrebte WTO-Beitritt sowie Saudi-Arabiens Mitgliedschaft im Golf-kooperationsrat (GCC). Abweichend von den GCC-Vereinbarungen, hat Saudi-Arabien jedoch im März 2002 die Anfang 2001 verfügte allgemeine Senkung der Import-zölle von 12 auf 5% fast vollständig wieder rückgängig gemacht, um die einheimischeProduktion zu schützen.Damit scheint die von den GCC-Mitgliedern eigentlich für 2003angestrebte Zollunion in weite Ferne zu rücken.

Wirtschaftsstruktur. Der Erdölreichtum bestimmt im Wesentlichen die Wirtschafts-struktur Saudi-Arabiens.Neben nachgewiesenen Ölreserven im Umfang von 263,5 MioBarrel (Ende 1999), was nach Angaben der International Energy Agency (IEA) etwaeinem Viertel der weltweit nachgewiesenen Ölreserven entspricht, verfügt das König-reich über etwa 80% der momentan noch ungenutzten Ölförderungskapazitäten. Da-mit nimmt Saudi-Arabien die führende Position in der OPEC ein. Mit einer Erdölpro-duktion von 427 Mio Tonnen und damit einem Weltmarktanteil von 12% war Saudi-Arabien im Jahr 2000 der weltgrößte Erdölproduzent und mit einem Erdölexport von319 Mio Tonnen (17% Weltmarktanteil) auch der weltgrößte Erdölexporteur.

Nach den Erfahrungen der „Boom-and-Bust-Zyklen“ der vergangenen Jahre bemühtsich die Regierung um eine Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur, was die Abhän-gigkeit des Landes von den Rohölpreisen verringern und ein nachhaltiges Wirtschafts-wachstum ermöglichen soll. Seit Mitte des Jahres 2001 werden Liberalisierungsmaß-nahmen im Erdgas-, Wasser- und Energiesektor auf den Weg gebracht, die zu höherenInvestitionen führen dürften.

Im Erdgassektor kann Riad mit Investitionen in Höhe von 25 Mrd US$ rechnen. DieGesellschaften Saudi Aramco und Saudi Basic Industries Corporation investieren in dieErschließung neuer Gasreserven,aber seit Mai 2001 stehen auch die internationalen Öl-multis ExxonMobil, Conoco, TotalFinaElf, BP und Royal Dutch Shell in den Start-löchern,um in die bisher vernachlässigte Förderung und Verarbeitung von Erdgas zu in-vestieren. Die Erdgasreserven Saudi-Arabiens werden auf über 5,79 Billiarden Kubik-

meter geschätzt, was etwa 4% der weltweiten Gasvor-kommen entspricht. Die Gasreserven dürften weitere100 Jahre reichen, wenn man bei der momentanen För-dermenge von etwa 46,2 Mrd Kubikmetern pro Jahr blei-ben würde.

Zwar wurde endlich die Genehmigung für ausländischeInvestoren im Gassektor erteilt, doch könnten nun Ver-zögerungen auf Grund der neuen internationalen politi-schen Krisenlage eintreten. So wäre es möglich, dass ins-besondere amerikanische Unternehmen vorerst ihre Ex-perten aus der arabischen Welt zurückholen.

Mit der Gründung eines Wasserministeriums im Juli 2001will Saudi-Arabien das Missverhältnis zwischen steigen-der Nachfrage bis hin zur Wasserverschwendung bei ei-ner gleichzeitigen Verknappung der natürlichen Res-sourcen unter Kontrolle bringen. Die bisherige Subven-tion von Wasser hatte der saudi-arabischen BevölkerungVorräte im Überfluss suggeriert. Dementsprechend hat-te sich der Wasserbedarf in den letzten 20 Jahren ver-

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

138

Quelle: Ministry of Finance.

Saudi-Arabien: Wirtschaftsstruktur 2000(Anteil der Produktionssektoren am BIP in %)

Landwirtschaft

5,4

Bergbau, Erdöl- und Erdgas-förderung

41,9

Erdöl verarbeitendeIndustrie

3,3

Nicht-Erdöl verarbeitendeIndustrie

5,7Baugewerbe

7,9

Handel6,0

Transport und Kommunikation 5,4

Sonstige Dienst-leistungen u.a.

24,3

fünffacht – dazu trugen auch Prestigeprojekte des Königshauses und der Anbau vonWeizen für die Exportwirtschaft bei –,er dürfte durch die expandierende Wirtschaft unddas hohe Bevölkerungswachstum (3,5 bis 4% pro Jahr) rasant zunehmen. InoffiziellenSchätzungen zufolge beträgt der tägliche Wasserverbrauch derzeit 400 l/Kopf (offiziel-le Angabe: 286 l/Kopf; 20 Mrd Kubikmeter pro Jahr). Nun sollen die Wassertarife durchdie Verringerung der Subventionen angepasst werden. Dabei werden zunächst dieGroßverbraucher betroffen sein, während die Tarife für private Haushalte nur langsamerhöht werden. Durch die Liberalisierung des Sektors sollen außerdem attraktive Rah-menbedingungen für Investitionen aus dem Privatsektor geschaffen werden. Investiti-onschancen im Rahmen des neuen Wasserplanes ergeben sich insbesondere beim Bauund dem Betrieb von Kläranlagen, Grundwasserreinigungsanlagen, Wasser- und Ab-wassernetzwerken sowie Entsalzungsanlagen. Bis 2020 sind schätzungsweise Investitio-nen in Höhe von 250 Mrd SR erforderlich.

Nach Angaben des Ministeriums für Industrie- und Elektrizität sieht sich Saudi-Arabienmit ähnlichen Problemen im Energiesektor konfrontiert.Schätzungen zufolge muss sichdie Energieproduktion bis 2023 auf über 50.000 MW (1995:23.000 MW) verdoppeln,waseiner jährlichen Zunahme von 4,5% entspricht. Um diesem steigenden Energiebedarfnachzukommen,werden bis 2020 insgesamt etwa 115 Mrd US$ benötigt,wovon 63,2 MrdUS$ in die Erzeugung, 33,6 Mrd US$ in die Umspannung und 20 Mrd US$ in die Ver-teilung von Strom fließen sollen.

Wachstum. Im Jahr 2000 – also zu Zeiten eines hohen Ölpreises – nahm das reale BIPSaudi-Arabiens um 4,5% zu. Anfang 2001 schien sich dieser Trend zunächst fortzuset-zen. Doch nach den Terrorattacken vom 11. September 2001 und dem im vierten Quar-tal einsetzenden Ölpreisverfall sowie dem damit einhergehenden Produktionsrückgangim Erdölsektor ging das reale BIP-Wachstum im Gesamtjahr auf 1,6% zurück. Insge-samt erwirtschaftete Saudi-Arabien ein BIP von etwa 170 Mrd US$.

Wachstumsimpulse gingen 2001 vor allem vom privaten Nichterdölsektor aus, der da-mit für die saudische Wirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt und dessen realesWachstum 2001 bei etwa 4,5% gelegen haben dürfte. Hohe Wachstumsraten vermelde-ten insbesondere die Nicht-Erdölindustrie,die Versorgungswirtschaft und der Transport-und Kommunikationssektor.

Gemäß der im November 2001 getroffenen Entschei-dung der OPEC, die Erdölfördermenge zu kürzen, umden Preisverfall aufzuhalten, hat Saudi-Arabien seineFördermenge auf 7 Mio Barrel am Tag reduziert. DieseEntscheidung wird die Produktion des Erdölsektors2002 weiter beeinträchtigen. Selbst wenn die Förder-menge im Jahresverlauf wieder etwas ausgedehnt würde,könnten die Produktionsverluste durch den weiter wach-senden Nichterdölsektor nicht mehr ausgeglichen wer-den. Damit stehen dem Staatshaushalt weniger Einnah-men zur Verfügung, so dass die Regierung nicht flexibelist, dem Konjunkturabschwung Einhalt zu gebieten.Wirrechnen daher in diesem Jahr mit einem realen Rück-gang des BIP um 2%.

Arbeitsmarkt. Der Babyboom zu Beginn der Siebziger-jahre und das anhaltend hohe Bevölkerungswachstumvon 3,5 bis 4% pro Jahr machen die Arbeitslosigkeit heu-te zu einem der größten sozialen Probleme des König-reichs. Die Arbeitslosenrate liegt inoffiziellen Schätzun-

Saudi-Arabien

139

Quellen: EIA; IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Saudi-Arabien: Wirtschaftswachstum und Rohölproduktion

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002(S)5000

5500

6000

6500

7000

7500

8000

8500

9000

-4

-2

0

2

4

6

8

10

12Rohölproduktion (in 1.000 bpd; linke Skala)

Reales BIP-Wachstum (in %; rechte Skala)

gen zufolge bei etwa 15 bis 20%.Die Zeiten, in denen nahezu jeder Saudi mit einem Ar-beitsplatz bei der Regierung rechnen konnte, sind vorbei. Und in der Privatwirtschaftwerden derzeit pro Jahr nur etwa 25.000 neue Stellen geschaffen.

Immer mehr junge Saudis drängen auf den Arbeitsmarkt.Nach Angaben des ZentralenStatistikamtes waren im Jahr 2001 fast drei Viertel der Bevölkerung jünger als 29 Jahre.Etwa 14% der männlichen saudi-arabischen Erwerbsbevölkerung fanden keine Ar-beitsstelle. Jeder Fünfte im Alter zwischen 20 und 29 Jahren ist ohne Arbeit. Die Welt-bank schätzt,dass die Zahl der Erwerbsbevölkerung bis 2010 jährlich um 3,2% wachsenund die 10-Millionen-Grenze erreichen wird. In dieser Berechnung sind die ausländi-schen Arbeitnehmer und Frauen (Anteil der erwerbstätigen Frauen 1998: 14,8%) nochnicht enthalten.

Da in diesen Zahlen erheblicher sozialer Sprengstoff liegt, plant die Regierung, in denkommenden fünf Jahren 817.300 neue Arbeitsplätze für saudi-arabische Staatsbürger zuschaffen. Parallel dazu soll die Arbeitsmarktstrategie der so genannten „Saudisierung“endlich greifen, die seit einer Dekade verfolgt wird: Der hohe Anteil ausländischerArbeitnehmer (je nach Schätzung bis zu 60 bis 65% der Erwerbsbevölkerung) soll auflange Sicht durch einheimische Arbeitnehmer ersetzt werden. Bis 2006 dürftedementsprechend 1 Mio Arbeitsplätze, die noch von Gastarbeitern besetzt sind, über-nommen werden. Bisher zeigte die Erfahrung der Unternehmen jedoch, dass die aus-ländischen Facharbeiter meist besser ausgebildet sind und eine höhere Arbeitsbereit-schaft aufweisen.

Mit der auf fünf Jahre ausgerichteten Arbeitsmarktstrategie könne laut Regierung zu-mindest die derzeitige Arbeitslosenquote konstant gehalten werden. Dies ist auch un-abdingbar, denn eine noch höhere Arbeitslosenrate wäre – vor allem mit Blick auf dieKürzung der Subventionen für die Lebenshaltungskosten – sozial nicht mehr verträg-lich. Denn nur solange Güter wie Wasser, Strom,Telekommunikation,Wohnen und Ge-sundheitsdienstleistungen staatlich subventioniert sind, fangen die stabilen familiärenStrukturen die sozialen Folgen der Arbeitslosigkeit noch ab. Nach einer Abschaffungdieser Subventionen dürften viele Arbeitslose nicht mehr ihren Familien, sondern ver-stärkt dem Staat zur Last fallen.

Staatshaushalt. Ein Charakteristikum des saudi-arabischen Staatshaushalts ist seine ho-he Abhängigkeit von den Rohölexporteinnahmen. Die Preisentwicklung auf demRohölmarkt wirkt also direkt auf die Einnahmen der saudi-arabischen Regierung. ImJahr 2001 betrugen die Einnahmen aus dem Erdölgeschäft schätzungsweise 81% derStaatseinnahmen. Insgesamt standen sich Ausgaben von 67,9 Mrd US$ und Einnahmenvon 61,3 Mrd US$ gegenüber; budgetiert waren jeweils 57,3 Mrd US$. Der Staatshaus-halt schloss 2001 folglich mit einem Defizit von 6,6 Mrd US$ (4,0% des BIP). Die zweit-größte Einnahmequelle, Kapitalerträge aus dem staatlichen Auslandsvermögen, spru-delte nicht sehr kräftig. Die staatlichen Anlagen, die in Zeiten hoher Öleinnahmen imAusland aufgebaut worden sind, haben, bedingt durch den Konjunktureinbruch in denUSA und den weltweiten Abwärtstrend an den Finanzmärkten,nur äußerst geringe Er-träge abgeworfen.

Größter Posten auf der Ausgabenseite ist traditionell die Landesverteidigung, für die2001 etwas mehr als 21 Mrd US$ ausgegeben wurden,was einem Anteil von knapp 37%der gesamten Staatsausgaben entspricht. Dieser Anteil wurde jedoch im Laufe der letz-ten Jahre etwas zurückgefahren – zu Gunsten der Gesundheits- und Sozialausgaben so-wie der Ausgaben für die staatliche Verwaltung. Angesichts der gespannten Lage aufdem Arbeitsmarkt sieht sich die Regierung der Schaffung neuer Arbeitsplätze ver-pflichtet; so waren im Staatshaushalt 2001 Ausgaben für die Anstellung von 27.000 neu-en Lehrern vorgesehen.

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Der Haushaltsplan 2002 sieht Einnahmen in Höhe von 41,9 Mrd US$ und Ausgaben inHöhe von 53,9 Mrd US$ vor und ist folglich mit einem Defizit von 12 Mrd US$ budge-tiert, was etwa 7% des BIP entsprechen dürfte. Für den Aus- und Weiterbildungssektorsind Ausgaben in Höhe von knapp 14,5 Mrd US$ (+2,4% im Vergleich zum Vorjahr) undfür den Gesundheitssektor 6,1 Mrd US$ (+26,0%) vorgesehen. Die Gemeindeverwal-tungen und die Wasseraufsichtsbehörden erhalten 2,5 Mrd US$ (+31,5%), der BereichTransport und Kommunikation 1,7 Mrd US$ (+13,3%). Für die Entwicklung der Infra-struktur, der Industrie und der Landwirtschaft sind 2,7 Mrd US$ eingeplant.

Auf der Ausgabenseite dürfte positiv zu Buche schlagen,dass die Subventionen für Was-ser und Strom deutlich gekürzt wurden.Im Gegensatz zu den „Boom-and-Bust-Jahren“sind keine weiteren verschwenderischen Geldausgaben zu erwarten. Höhere Ausgabenwird jedoch die steigende Arbeitslosigkeit verursachen. Auch wenn die Arbeitsmarkt-maßnahmen greifen – durch die Kürzung der Subventionen für die Lebenshaltung stei-gen die Ausgaben zur Versorgung der Arbeitslosen.

Mittelfristig muss die Abhängigkeit des Staatshaushaltes von den Öleinnahmen redu-ziert werden. Die mit Blick auf den angestrebten WTO-Beitritt zurückgehenden Zoll-einnahmen sowie die jeweils nur einmal zur Verfügung stehenden Privatisierungserlö-se sind keine dauerhafte Finanzierungsquelle. Daher muss auch aus Sicht der Staatsfi-nanzen das Augenmerk auf den wirtschaftlichen Reformen und dem damit einherge-henden Ausbau des Privatsektors in Saudi-Arabien liegen, um auf diese Weise demStaatshaushalt mehr Unternehmensteuereinnahmen zu bescheren und zugleich in Zei-ten geringer Öleinnahmen und folglich geringer Staatsausgaben den Privatsektor alsWachstumsmotor zu fördern.

Die saudi-arabische Regierung hat sich in ihrem aktuellen Fünfjahresplan zur wirt-schaftlichen Entwicklung (2000 bis 2004) das Ziel gesetzt, einen ausgeglichenen Staats-haushalt zu erzielen.Angesichts fast zweier Jahrzehnte kontinuierlicher Haushaltsdefi-zite erscheint dieses Vorhaben zwar ehrgeizig, aber wenig realistisch. Die Fördermengevon 7 Mio Barrel/Tag, zu der sich Saudi-Arabien 2002 verpflichtet hat, ist die niedrigsteseit 1990; die Öleinnahmen dürften daher auch angesichts der zu erwartenden Ölpreis-entwicklung nicht ausreichen. Wahrscheinlich ist daher, dass ein ausgeglichener Haus-halt in Saudi-Arabien auch weiterhin nur in Zeiten hoher Ölpreise zu erwarten sein wird.Andernfalls wären erhebliche Kürzungen vor allem im Verteidigungsetat notwendig,dieauf Grund der gegenwärtigen Sicherheitslage unwahrscheinlich sind. Der saudi-arabi-sche Haushalt dürfte daher mittelfristig von der Höhe des Ölpreises abhängig bleiben.

Inflation/Wechselkurs. Der Inflationsdruck ist in Saudi-Arabien traditionell relativ ge-ring. Nach Angaben der Zentralbank, der Saudi Arabian Monetary Agency (SAMA),ging der Verbraucherpreisindex 2001 um 0,8% zurück.Mit Blick auf 2002 dürfte die Sub-ventionskürzung bei Strom, Wasser und Telekommunikationsleistungen die Preise indiesen Sektoren deutlich erhöhen. Da diese Preissteigerungen aber durch den Preis-verfall in anderen Bereichen mehr als ausgeglichen werden, dürften die Verbraucher-preise um 0,3% gegenüber dem Vorjahr zurückgehen.

Der Saudi-Rial (SR) ist zu einem Kurs von 3,745 an den US-Dollar gebunden. Das imVergleich zu dem Ende der Neunzigerjahre herrschende hohe Niveau des Ölpreises ver-mindert den Druck auf die saudi-arabische Währung merklich.

Außenwirtschaft. Saudi-Arabiens Außenwirtschaftssituation ist geprägt von extremerVolatilität auf der Exportseite. Im Jahr 2000 stammten fast 92% der Exporteinnahmenaus dem Export mineralischer Produkte,vor allem von Erdöl.Unter Einschluss der vor-und nachgelagerten Industrien lag der Anteil des Ölsektors an den Gesamtexporten beiüber 95%. Über 46% der Exporte gingen im Jahr 2000 nach Asien, damit ist Saudi-

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Arabien stark von der Konjunktur in Japan und den asia-tischen Emerging Markets abhängig.1998 waren die Ex-porte daher um über ein Drittel eingebrochen, hattensich 1999 aber wieder um 30% erholt und sind im Jahr2000 auf Grund des hohen Ölpreises um über 50% auf77,6 Mrd US$ zugelegt.

2001 haben der Konjunktureinbruch in den USA – dieUSA sind mit einem Anteil von jeweils einem Fünftel aufder Export- und auf der Importseite Haupthandelspart-ner Saudi-Arabiens – sowie der Ölpreisverfall im Jahres-verlauf einen Rückgang der saudi-arabischen Export-erlöse um etwa ein Viertel auf 58,2 Mrd US$ verursacht.

Der Ölpreisfall bringt die saudi-arabische Handelsbilanzaber generell nicht in Bedrängnis. So schloss sie auch imJahr 2001 mit einem komfortablen Plus von 30,3 MrdUS$.Die saudi-arabischen Importe sind seit Jahren deut-lich niedriger als die Exporte und wegen ihrer Güter-struktur wesentlich geringeren Preisschwankungen aus-

gesetzt. Lebensmittel (Importanteil im Jahr 2000: 18%), Textilien (6%) und Schmuck(4%) machen einen guten Teil der Importe aus.Den größten Anteil haben allerdings Ma-schinen und elektrotechnische Erzeugnisse (22%) sowie Transportgüter (18%). Die imJahr 2000 noch stark gestiegene Investitionstätigkeit im Rohölsektor ist im Jahresver-lauf 2001 wieder zum Erliegen gekommen, und auch der private Verbrauch hat die Im-portnachfrage nicht wesentlich erhöht, so dass die Importe 2001 in etwa auf Vorjahres-höhe verharrten (27,8 Mrd US$).

Gemäß Zahlungsbilanzstatistik für 2001 bedeutete das Plus von 30,3 Mrd US$ (18,1%des BIP) in der Handelsbilanz gegenüber dem Vorjahr allerdings ein Minus von 19,5 MrdUS$. Traditionell hat Saudi-Arabien hohe Dienstleistungsimporte (2001: etwa 22 MrdUS$), u.a. Transportleistungen. Die Geldüberweisungen der ausländischen Gastarbei-ter in ihre Heimatländer haben auch 2001 zu einem Defizit in der Übertragungsbilanzvon etwa 16 Mrd US$ geführt. In der Folge wies auch die Leistungsbilanz 2001 ein Defi-zit von schätzungsweise 2,5 Mrd US$ auf (–1,5% des BIP).

Da 2002 die Einnahmen aus dem Rohölexport erneut um etwa ein Fünftel und damitdie gesamten Exporterlöse auf etwa 49,5 Mrd US$ zurückgehen werden, wird sich derÜberschuss in der Handelsbilanz bei in etwa gleich bleibenden Importen weiter auf 21,3Mrd US$ verringern (13,1% des BIP). In der Folge rechnen wir mit einem Leistungsbi-lanzdefizit von 7,5 Mrd US$ (–4,6% des BIP).

Direktinvestitionen. Die Kapitalflüsse aus dem Ausland in Form von Direkt- oder Port-folioinvestitionen sind gering. Mit dem neuen Investitionsgesetz aus dem Jahr 2000 undder neu eingerichteten Investitionsbehörde SAGIA sollen ausländische Investoren stär-ker geworben werden.

Nach eigenen Angaben registrierte die SAGIA bis Ende 2001 Projektanträge ausländi-scher Investoren in Höhe von 10 Mrd US$. Dazu kommen drei Vorhaben im Gassektorin Höhe von 25 Mrd US$, die sich ab 2003 über einen Zeitraum von sieben bis acht Jah-ren erstrecken dürften. Zum Vergleich:Von 1984 bis 1997 wurden jährlich ausländischeDirektinvestitionen von nur 4,3 Mrd US$ verzeichnet.

Auslandsverschuldung/Währungsreserven. Die höheren Erdölexporterlöse des Jahres2000 wurden vor allem zur Begleichung von Rückständen und Schulden verwendet, so

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Quellen: IWF; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

Saudi-Arabien: sinkender Ölpreis zieht Leistungs-bilanz ins Minus (Salden in Mio US$)

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-30000

-20000

-10000

0

10000

20000

30000

40000

50000

60000HandelsbilanzDienstleistungsbilanzErwerbs- u. VermögenseinkommenÜbertragungen

Leistungsbilanz

dass die gesamte Auslandsverschuldung auf 28,9 Mrd US$ (16,7% des BIP) im Jahr 2000und auch im Jahresverlauf 2001 auf schätzungsweise 22 Mrd US$ (13,2% des BIP)zurückgefahren wurde. Das Hauptproblem Saudi-Arabiens liegt allerdings nicht in derAußenverschuldung, sondern in der hohen inländischen Verschuldung der öffentlichenHand, die 2001 mit 630 Mrd SR (171 Mrd US$) 99% des BIP entsprach.Wenngleich da-von keine unmittelbare außenwirtschaftliche Destabilisierung ausgeht, ist der finanzi-elle Handlungsspielraum der saudi-arabischen Regierung davon zunehmend eingeengt.

Die Währungsreserven Saudi-Arabiens sind relativ niedrig. Zum Jahresende 2001 be-liefen sie sich auf knapp 17,6 Mrd US$, was einer Importdeckungsquote von 4,2 Mona-ten entspricht.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Deutschland war mit einem Marktanteil von 8,1%im Jahr 2000 der drittwichtigste Lieferant nach den USA und Japan auf dem saudi-ara-bischen Markt. 2001 stiegen die deutschen Ausfuhren Richtung Saudi-Arabien um13,7% gegenüber dem Vorjahr und erreichten eine Größenordnung von knapp 3,0 MrdEuro. Deutschland exportierte nach Saudi-Arabien vor allem Kraftfahrzeuge und Ma-schinen (Anteil an den Gesamtexporten jeweils 20%), elektrotechnische Erzeugnisse(15%) sowie ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse (10%). Drittgrößter Einzelpostennach Kfz und Maschinen war Gerste mit einem Exportvolumen von 186 Mio Euro (An-teil: 6%).

Rohöl dominiert generell die deutschen Einfuhren aus Saudi-Arabien.Allerdings gingdessen Anteil an den deutschen Gesamteinfuhren im Jahr 2001 von 88 auf 76% zurück.Auf Grund des wieder niedrigeren Ölpreises hat sich der Importwert gegenüber demJahr 2000 um ein Viertel auf 727 Mio Euro reduziert, aber auch die importierte Mengeging von 4,5 auf 3,9 Mrd Tonnen zurück. In der Rangliste der deutschen Erdöllieferlän-der rutschte Saudi-Arabien im Jahr 2001 als größter Ölproduzent der Welt auf den ach-ten Platz (2000:Rang 7).Deutschland bezieht nur einen kleinen Teil seiner Erdölimporteaus Saudi-Arabien,da das meist schwere,schwefelhaltige saudi-arabische Rohöl nur be-dingt für die deutschen Raffinerien geeignet ist. Insgesamt waren die deutschen Impor-te aus Saudi-Arabien mit fast 1,0 Mrd Euro um knapp 14% kleiner als im Vorjahr.

Damit lag das bilaterale Handelsvolumen auch 2001 bei fast 4,0 Mrd Euro.Der aus deut-scher Sicht bestehende Handelsbilanzüberschuss kletterte auf 2,0 Mrd Euro. Da derSaudi-Rial an den US-Dollar gebunden ist, verbesserte die Abwertung des Euro bisherdie Position deutscher Exportprodukte auf dem saudi-arabischen Markt. Für 2002 er-warten wir nur eine geringe Ausdehnung des bilateralen Handelsvolumens auf etwasmehr als 4,0 Mrd Euro.

Seit Januar 1999 besteht ein Investitionsförderungsvertrag (IFV) zwischen Deutschlandund Saudi-Arabien.Aber die deutschen Direktinvestitionen in Saudi-Arabien stagnie-ren. Nach Angaben des saudi-arabischen Ministeriums für Industriestatistik gab es Mit-te 2001 89 Joint Ventures mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von umgerechnet et-wa 0,6 Mrd Euro. 36 Projekte bestanden im produktiven Bereich, auf sie entfiel mit 0,5Mrd Euro der überwiegende Anteil des investierten Kapitals.

Katrin Koll, Juliane Streicher;F.A.Z.-Institut

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Statistisches Profil Saudi-Arabien

Fläche (qkm): 2240000 Erwerbspersonen (Mio; 2001): 15,0Bevölkerung (Millionen; 2001): 21,1 Arbeitslosenquote (%; 1999): 15–20%

1998 1999 2000 2001 (S) 2002 (S)1. Bruttoinlandsprodukt (BIP)

BIP (Mio US$) 128491 142865 173287 166999 161989Reales BIP (Veränd. in %) 1) 1,7 – 0,8 4,5 1,6 – 2,0BIP pro Kopf (US$) 6788 7179 8515 7921 7417

2. Wechselkurs SR/US$ (Jahresdurchschnittskurs) 3,75 3,75 3,75 3,75 3,75SR/US$ (Jahresendkurs) 3,75 3,75 3,75 3,75 3,75SR/DM (Jahresdurchschnittskurs) 2,13 2,04 1,77 1,69 – SR/DM (Jahresendkurs) 2,24 1,92 1,78 1,73 – SR/Euro (Jahresdurchschnittskurs) – 4,01 3,45 3,38 3,41SR/Euro (Jahresendkurs) – 3,75 3,48 3,30 3,49

3. Preise Inflationsrate (%) 2) – 0,4 – 1,6 – 0,8 – 0,8 – 0,3

4. ZinssätzeGeldmarktsatz (% p.a.) 3) 6,2 6,1 6,7 3,1 3,5

5. Staatshaushalt Saldo (in % des BIP) 4) – 3,7 – 8,2 – 4,3 – 4,0 – 7,4

6. Monetärer Sektor Geldmenge M2 (Veränd. in %) 5) 3,6 6,8 4,5 4,7 4,5

7. Außenhandel Deutschland – Saudi-Arabien 6)Deutsche Exporte (fob) (Mio Euro) – 2238 2638 2999 3029Deutsche Importe (cif) (Mio Euro) – 616 1110 957 976Bilateraler Handelssaldo (Mio Euro) – 1622 1528 2042 2053

8. LeistungsbilanzSaldo Leistungsbilanz (Mio US$) – 13149 413 14335 – 2492 – 7499– Saldo Handelsbilanz (Mio US$) 11287 25040 49843 30308 21301

– Warenexporte (fob) (Mio US$) 38822 50757 77584 58188 49460– Warenimporte (fob) (Mio US$) 27535 25717 27741 27880 28159

– Saldo Dienstleistungsbilanz (Mio US$) – 12152 – 13475 – 20477 – 17000 – 15000– Saldo der Erwerbs- und Vermögenseink. (Mio US$) 2769 2924 480 200 1200– Saldo Übertragungsbilanz (Mio US$) – 15053 – 14076 – 15511 – 16000 – 15000Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) – 10,2 0,3 8,3 – 1,5 – 4,6Handelsbilanzsaldo (in % des BIP) 8,8 17,5 28,8 18,1 13,1

9. Auslandsverschuldung 5)Bruttobestand (Mio US$) 30455 30450 28916 22000 23000– in % des BIP 23,7 21,3 16,7 13,2 14,2

10. Währungsreserven 5)Währungsreserven ohne Gold (Mio US$) 14220 16997 19585 17596 18000– in Monatsimporten 3,8 4,6 4,4 4,2 4,3

1) Auf Basis der Landeswährung.2) Jahresdurchschnittswerte.3) Jahresendwerte.4) Zentralregierung. Abgrenzung gemäß IWF.5) Bestand am Periodenende.6)) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Daten rückwirkend in Euro umgerechnet.(S): Schätzung.

Quelle: F.A.Z.-Institut.

7.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel

7.2.1 Investitionsrecht

Am 10.April 2000 hat Saudi-Arabien im Rahmen seines Reformprogramms, durch dasdie Abhängigkeit des Königreiches von der Ölproduktion abgebaut, der staatliche An-teil verringert sowie der Markt ausländischen Investitionen weiter geöffnet werden soll,ein neues Investitionsgesetz (Foreign Investment Act) verabschiedet,das am 4.Juni 2000in Kraft getreten ist. Es ersetzt die Vorschriften der Foreign Capital Investment Regu-lations von 1978 und regelt die Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitio-nen von Grund auf neu. Unter dem Einfluss von Globalisierung, wachsender Arbeits-losigkeit, internationalem Wettbewerb für Auslandsinvestitionen und mit der Absicht,der WTO bis 2002 beizutreten, hat Saudi-Arabien nunmehr wesentliche Marktzutritts-schranken für ausländisches Kapital abgebaut.Ziel des neuen Investitionsgesetzes ist es,den privaten Sektor außerhalb des Erdöl produzierenden Bereichs zu fördern unddurch langfristiges finanzielles Engagement ausländischer Investoren den Transfer vonTechnologie und Know-how zu sichern. Das Gesetz behält zwar für Ausländer die Ge-nehmigungspflicht bei, jedoch sind die gesetzlichen Voraussetzungen investorenfreund-licher gefasst, und auch das Genehmigungsverfahren wurde vereinfacht.

So wurde eine neue Investitionsbehörde, die Saudi Arabian General Investment Authority (SAGIA) mit Sitz in Riad gegründet, die sämtliche Entscheidungen, auslän-dische Investitionsvorhaben betreffend (Lizenzvergabe für das beantragte industrielleVorhaben, Registrierung der Gesellschaft im Handelsregister,Arbeits- und Aufenthalt-serlaubnis), als „One-Stop-Shop“ bündelt. Die Aufgaben der SAGIA werden in denAusführungsbestimmungen zum neuen Investitionsgesetz genauer geregelt. Ziel der SAGIA ist es, die Investitionspolitik zu formulieren, die Investitionsregeln festzulegenund die Investitionsempfehlungen für den Supreme Economic Council (SEC), denobersten Wirtschaftsrat Saudi-Arabiens,auszuarbeiten.Die SAGIA kooperiert und ko-ordiniert ihre Aufgaben mit den Regierungsbehörden, sie bereitet Studien für Investiti-onsmöglichkeiten vor und fördert sie, entwickelt eine Datenbank und führt statistischeStudien durch.Bei der Prüfung und Vorbereitung seines Investitionsvorhabens sollte derInvestor auf die Unterstützung der SAGIA für die Erstellung seiner Durchführbar-keitsstudie nicht verzichten. Zu den Aufgaben der SAGIA gehört auch, den ausländi-schen Investor, der ein berechtigtes Interesse darlegt, mit Auskünften,Wirtschaftsdatenund Hinweisen zum Verwaltungsverfahren zu unterstützen und mit geeigneten Mittelnzu fördern.Wird ein Antrag auf Genehmigung eines Investitionsvorhabens nicht inner-halb von 30 Tagen beschieden, so muss die Erlaubnis erteilt werden. Die Versagung derErlaubnis ist zu begründen. Gegen eine Versagung kann der Investor vor dem zustän-digen Board of Grievances (dîwân al-mazâlim) klagen.

Nach dem neuen Investitionsgesetz sind ausländische Investitionsvorhaben grundsätz-lich in allen Wirtschaftsbereichen zulässig – bis auf bestimmte Bereiche, die saudischenInvestoren vorbehalten sind. Damit hat sich die saudi-arabische Investitionspolitik voneinem grundsätzlichen Verbot für Auslandsinvestitionen mit Ausnahmen zu einergrundsätzlichen Erlaubnis mit Ausnahmen gewandelt. Art. 3 des neuen Investitions-gesetzes räumt der SAGIA das Recht ein, eine Negativliste zu erlassen, in welcher dieBranchen aufgeführt werden, die inländischen Investoren vorbehalten sind. DieNegativliste wurde am 11. Februar 2001 bekannt gegeben. Die Liste ist nicht abschlie-ßend und umfasst derzeit 19 Tätigkeitsbereiche, die ausschließlich saudi-arabischenInvestoren geöffnet sind: u.a. die Erdölsuche und -förderung, die Herstellung von Erd-ölerzeugnissen (ähnliche Dienstleistungen im Bergbaubereich sind nicht eingeschlos-sen),die Herstellung von Militärgeräten,-kleidung und -ausstattung,die Herstellung vonSprengstoff für den zivilen Gebrauch, die Verpflegung des Militärsektors, Dienstleis-

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tungen im Sicherheitswesen,Versicherungswesen,Investitionen in Immobilien in Mekkaund Medina,die Betreuung von Pilgern bei Pilgerfahrten (haj und umrah), Immobilien-makler,Druck und Verlag,Vertrieb,Groß- und Einzelhandel,Handelsvertretungen (da-von ausgenommen ist die Ausübung eines Franchise gemäß der internationalen Klassifi-zierung Nr. 8929, vorausgesetzt der ausländische Anteil beträgt nicht mehr als 49% proLizenz und Gebiet), audiovisuelle Dienste und Medien, das Bildungswesen, Telekom-munikation, Land- und Lufttransport, die Stromversorgung im öffentlichen Netz,Dienstleistungen im Bereich der Satellitenübertragung und im Zusammenhang mit Öl-leitungen und Fischfang. Die SAGIA hat diese Liste in regelmäßigen Abständen zuüberprüfen, zu verbessern und Änderungen vorzuschlagen. Nach Genehmigung durchden SEC wird sie im Gesetzesblatt veröffentlicht.Angesichts der zu Jahresbeginn 2002prekären Lage bei den staatlichen und privaten Investitionen wird über die vollständi-ge Abschaffung der Negativliste noch in diesem Jahr nachgedacht. Zumindest ist damitzu rechnen, dass mehr Bereiche für ausländische Investitionen geöffnet werden.

Eine wichtige Neueinführung und erhebliche Vereinfachung ausländischer Direktinves-titionen ist die Abschaffung der saudi-arabischen Mindestbeteiligung von 51% an Pro-jektgesellschaften. Nach Art. 5 des Investitionsgesetzes können sämtliche Anteile (alsobis 100%) einer unter dem Investitionsgesetz gegründeten Gesellschaft von Ausländerngehalten werden. Damit entfallen die Suche nach einem passenden saudi-arabischenPartner und aufwendige Gesellschaftervereinbarungen, die den Schutz des aus-ländischen Minderheitsgesellschafters bezwecken. Will der Ausländer jedoch in einenSektor investieren, der auf der Negativliste steht, so ist es erlaubt, ein Joint Venture mitsaudi-arabischen Partnern,die mindestens 51% des Kapitals halten müssen,einzugehen.

Die Rechtsstellung genehmigter Investitionsvorhaben wurde verbessert, weil sie saudi-arabischen Investitionsvorhaben – mit Ausnahme der Besteuerung – gleichstehen.Während nach früherer Rechtslage stets nur saudi-arabische Staatsangehörige „Spon-sor“ (arabisch: kafîl; eine Art Bürge) sein konnten, den jeder in Saudi-Arabien tätigeAusländer haben musste, kann die nach dem neuen Investitionsgesetz gegründete Pro-jektgesellschaft den ausländischen Investor und seine ausländischen Mitarbeiter selbst„sponsern“. Folglich kann jetzt z.B. eine Projektgesellschaft, die zu 100% von Auslän-dern gehalten wird, ihre ausländischen Mitarbeiter bei der Beantragung von Arbeits-und Aufenthaltserlaubnissen „sponsern“.

Des Weiteren können sämtliche Gewinne aus den genehmigten Investitionsvorhabenohne Auflagen ins Ausland transferiert werden. Die Projektgesellschaft kann sogarGrundstücke und Immobilien erwerben, die mit der Durchführung des Projektes undder Bereitstellung von Unterkünften für ihre Angestellten in Zusammenhang stehen.Schließlich erstreckt sich der Eigentumsschutz, der in der saudi-arabischen Verfassungverankert ist, auch auf ausländische Investitionsvorhaben. Ein Investor darf nur imöffentlichen Interesse durch Gerichtsbeschluss und gegen Zahlung einer „angemesse-nen Entschädigung“ enteignet werden. Dies entspricht sowohl internationalem Stan-dard als auch der saudischen Verfassung. Am 8. Januar 1999 ist das „Deutsch-Saudi-Arabische Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-anlagen“ vom 29. Oktober 1996 in Kraft getreten.

Zinsloses Darlehen

Unter bestimmten Voraussetzungen erhält der Investor vom Saudi Industrial Develop-ment Fund (SIDF) ein zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 50% des Investitionsvo-lumens des genehmigten industriellen Projektes. Vorausgesetzt wird, dass sich die Ge-sellschafter mit mindestens 25% der Projektkosten selbst beteiligen. Der SIDF unter-steht dem Finanzministerium und will den privaten Sektor mit lang- und kurzfristigen

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Soft Loans fördern.Die Finanzierungskosten belaufen sich im Höchstfall auf jährlich 2%des Darlehensbetrages und sind kostendeckende Bearbeitungsgebühren. Auch nicht-saudi-arabische Investoren erhalten ein zinsloses Darlehen; eine saudi-arabischeMindestbeteiligung an der Projektgesellschaft ist nicht länger Voraussetzung.Das Darle-hen muss in fünf bis 15 Jahren zurückgezahlt werden. Der zwischen dem Investor unddem SIDF geschlossene Darlehensvertrag wird durch Hypotheken und Bürgschaften,welche die Gesellschafter einer GmbH stellen, besichert. Die übrigen 25% des Projek-tes können über eine Handelsbank finanziert werden.

7.2.2 Unternehmensformen

Entscheidet sich der Investor, sich in Saudi-Arabien geschäftlich zu engagieren, kann erdies durch Errichtung einer dauerhaften Präsenz oder Gründung einer Handelsvertre-tung zum Vertrieb seiner Produkte tun. Im Folgenden soll zunächst auf die in Betrachtzu ziehenden Unternehmensformen eingegangen werden. Bis auf das Innen-Joint-Ven-ture (mashrû‘ mushtarak – eingesetzt als Konsortium oder Arbeitsgemeinschaft beiGroßprojekten ohne große Formalitäten) und die sonstigen Arten von Niederlassungen(Repräsentanzen und unselbstständige Zweigniederlassungen) haben die in Art. 2 desCompanies Law vorgesehenen Gesellschaftsformen eine eigene Rechtspersönlichkeit.

7.2.2.1 Aktiengesellschaft

Für die Gründung einer saudi-arabischen Aktiengesellschaft (sharikat musâhima)benötigt man die Genehmigung des Handelsministeriums. Mindestens fünf Grün-dungsgesellschafter muss die Gesellschaft aufweisen. Das Gesellschaftskapital, das inForm von Aktien zur Zeichnung ausgegeben wird, muss bei börsennotierten AGs min-destens 10 Mio SR und bei geschlossenen AGs mindestens 2 Mio SR betragen.Der Min-destnennbetrag pro Aktie beträgt 50 SR.Das Gesellschaftskapital ist in Aktien gleichenWertes aufgeteilt. Die Gesellschafter haften mit dem Wert ihrer Aktienanteile für Ver-bindlichkeiten der Gesellschaft. Die Genehmigung des Ministerrates ist zusätzlich ein-zuholen, wenn eines der folgenden Unternehmen als AG gegründet werden soll:

– ein Franchiseunternehmen;– ein Unternehmen, das eine öffentliche Einrichtung leitet;– ein Unternehmen, das von der Regierung subventioniert wird;– ein Unternehmen, in dem die Regierung Partner ist und– ein Unternehmen, das Bankgeschäfte tätigt.

Um bestehende Unternehmen zu einem Börsengang an die saudi-arabische Börse zuermutigen, wurden die ursprünglichen Bedingungen für eine Umwandlung in eineAktiengesellschaft vom August 1997 bereits Anfang 1999 gelockert:

– Die umwandelnde Gesellschaft hat mindestens ein Nettovermögen inHöhe von 50 Mio SR – statt bisher 75 Mio SR – nachzuweisen.

– Das Unternehmen muss im Jahr vor der Umwandlung lediglich „substan-ziell erfolgreich“ gewesen sein.

– Das Unternehmen muss mindestens fünf – statt bisher zehn Jahre – alsGesellschaft registriert gewesen sein.

– Mindestens 40% – statt bisher 51% – der Aktien sollen öffentlich gestreutwerden.

– Dem Umwandlungsantrag sind die Jahresabschlüsse (Audited Accounts)der letzten drei – statt bisher fünf Jahre – beizufügen.

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Die neuen Vorschriften verlangen, dass die Gewinnausschüttung an die beteiligten Ge-sellschafter in den letzten drei Jahren vor der Umwandlung mindestens 7% betragen ha-ben muss. Schließlich muss durch Vorlage einer Durchführbarkeitsstudie nachgewiesenwerden, dass das Unternehmen diese Dividende auch als Aktiengesellschaft erwirt-schaften wird.

7.2.2.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Limited Liability Company (LLC; sharikat mass’uliyya mahdûda) entspricht inihren wesentlichen Strukturen der deutschen GmbH. Sie gilt als klassische Gesell-schaftsform für ausländische Investoren in Saudi-Arabien, weil sie einfach zu gründenund zu führen ist. Lediglich Banken, Versicherungen und Sparkassen dürfen nicht alsLLC gegründet werden. Die LLC besteht aus mindestens zwei und höchstens fünfzigGesellschaftern, wobei der Mindestanteil eines Gesellschafters bei 5% der Gesell-schaftsanteile liegt.Bei mehr als 20 Gesellschaftern muss ein Aufsichtsrat gegründet wer-den, dessen Mitglieder Gesellschafter sein müssen.

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 500.000 SR und wird in gleiche Anteileaufgeteilt.Das Investitionsgesetz unterscheidet zwischen landwirtschaftlichen, industri-ellen, Dienstleistungs- und anderen Projekten. Das Stammkapital einer genehmigungs-pflichtigen Projektgesellschaft muss wenigstens 25 Mio SR, falls es sich um ein land-wirtschaftliches Projekt handelt, 5 Mio SR, falls es sich um ein industrielles Projekt han-delt, und 2 Mio SR für Dienstleistungen und sonstige Projekte betragen. Der hohe Be-trag für die Errichtung einer LLC ist aber selbstverständlich nicht „verloren“, sondernfrei verfügbar. Die Gesellschafter haften nach außen für Verbindlichkeiten der Gesell-schaft in Höhe ihrer Kapitaleinlage.

Der bzw. die Geschäftsführer der Gesellschaft muss/müssen nicht Gesellschafter sein.Mit Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ist der Geschäftsführer vollhandlungsfähig und kann die Gesellschaft rechtswirksam nach außen vertreten.Die Ge-sellschaft muss sich auch als Mitglied der örtlichen Industrie- und Handelskammer re-gistrieren lassen.

7.2.2.3 Niederlassungen

Ausländische Investoren können als weitere Präsenzform Betriebsstätten ohne Rechts-persönlichkeit („Branches“) in Saudi-Arabien gründen.Eine „Branch“ ist sowohl recht-lich als auch wirtschaftlich Teil der ausländischen Muttergesellschaft.

Die einfache „Branch“ darf nur unterstützende Tätigkeit entfalten, etwa Marktstudienerstellen und dem (saudi-arabischen) Handelsvertreter bzw. dem saudi-arabischenPartnerunternehmen bei seiner Tätigkeit helfen. Die einfache „Branch“ darf also nichtAufträge durchführen oder sonst operativ tätig werden und wird von der Muttergesell-schaft finanziert (dennoch muss sie beim Department of Zakat and Income Tax ange-meldet werden). Insbesondere für die Bearbeitung von Regierungsaufträgen wird eineeinfache „Branch“ (Liaison Office) eingerichtet, weil sie die Abwicklung von Vorhabenerleichtert und die Arbeit der Muttergesellschaft mit den ausschreibenden Regierungs-behörden einfacher koordinieren kann. Außerdem besteht sie unabhängig von Regie-rungsaufträgen und geht zeitlich über die rein projektbezogene Temporary CommercialRegistration hinaus. Die Lizenz erhält man vom Handelsministerium. Der Antrag aufErteilung dieser Genehmigung ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnungbeim Companies Administration Department einzureichen.

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Eine „Permanent Branch“ entspricht einer unselbstständigen Zweigniederlassung. Siekann grundsätzlich alle Tätigkeiten wie die ausländische „Hauptniederlassung“ ausübenund einen Geschäftsbetrieb aufnehmen und ausüben,also in demselben Umfang wie ei-ne Projektgesellschaft tätig werden.Insbesondere kann sie Aufträge akquirieren und ab-wickeln oder ein Warenlager unterhalten. Obwohl sie keine eigenständige Gesellschaftist, verlangt das saudi-arabische Recht, dass sie mit wenigstens 1 Mio SR „kapitalisiert“ist. In der Praxis fordert das für die Zulassung zuständige saudi-arabische Handels-ministerium aber ein Stammkapital in Höhe von 2 bis 3 Mio SR, je nach den Umstän-den des Einzelfalles.Ferner wird die Errichtung einer „Permanent Branch“ nur im Aus-nahmefall zugelassen, nämlich wenn die ausgeübte Tätigkeit der „Permanent Branch“für die wirtschaftliche Entwicklung in Saudi-Arabien wichtig ist. Sie ist weniger für dielokale Produktion oder Erbringung von Dienstleistungen als für die Durchführung vonRegierungsaufträgen geeignet. Der wirtschaftlich auf die Aktivitäten der saudi-arabischen Zweigniederlassung zurückgehende Gewinn in Saudi-Arabien ist beschränktsteuerpflichtig.

7.2.2.4 Handelsvertretung

Unterhält das ausländische Unternehmen in Saudi-Arabien keine eigene Präsenz, sokann es sein Exportgeschäft durch die Ernennung eines saudi-arabischen Handels-vertreters (Agent) oder Eigenhändlers (Distributor) durchführen. Die CommercialAgencies Regulations von 1980 und deren Durchführungsverordnung Nr.1897 aus demJahr 1981 stellen den Handelsvertreter und den Eigenhändler rechtlich gleich, unge-achtet der unterschiedlichen Formen der geschäftlichen Abwicklung. Dies ist insbeson-dere im Hinblick auf die Kündigung und auf die eventuell zu zahlende Abfindung durchden Prinzipal von Bedeutung.

Die vom saudi-arabischen Handelsministerium herausgegebenen Musterverträge fürbeide Rechtsinstitute sind nicht verbindlich;sie dienen den Vertragspartnern jedoch weitgehend als Richtschnur.Neben saudi-arabischen Unternehmen können auch solche Un-ternehmen die Vertretung übernehmen, an denen Staatsangehörige eines Mitglieds-staates des Golfkooperationsrates (Gulf Cooperation Council; GCC) neben Saudis be-teiligt sind. Als Prinzipal sind wiederum ausschließlich Unternehmen zu qualifizieren,die selbst produzieren,oder auch ein Handelsvertreter des Herstellers, sofern dieser sei-nen Sitz in dem Staat des Herstellers hat. Nicht gestattet ist die Ernennung eines Han-delsvertreters des Herstellers, der in einem anderen arabischen Staat ansässig ist oderder indirekt vom Prinzipal beherrscht oder kontrolliert wird.

Der Handelsvertreter- bzw. Eigenhändlervertrag bedarf stets der Schriftform. Er muss(auch) in arabischer Sprache abgefasst sein und innerhalb von drei Monaten nach Ver-tragsabschluss beim Agency Register des Handelsministeriums registriert werden (sonststrafbewehrt) – insbesondere dann, wenn die Produkte gewartet werden müssen. Einnicht registrierter Vertrag ist dennoch rechtlich verbindlich und kann vom saudi-arabischen Partner eingeklagt werden. Die Verträge können auf bestimmte oder unbe-stimmte Zeit abgeschlossen werden.Üblicherweise werden Verträge – zumindest auf be-stimmte Bezirke oder Produktpaletten bezogen – auf Exklusivbasis geschlossen,was ne-ben dem Vertragspartner auch vom Handelsministerium gewünscht wird. Kündigungs-gründe, -form und -fristen sollten vertraglich geregelt werden. Die Kündigung führtregelmäßig zu erheblichen Abfindungsansprüchen des Handelsvertreters. Die Zahlungeiner Abfindung ist nicht abdingbar und unumgänglich,da die Mitwirkung des Handels-vertreters bei der Deregistrierung des Vertrages beim Agency Register notwendig ist(um den neuen Handelsvertreter registrieren zu können) und da die Kundenbetreuungdurch die Sicherstellung von Ersatzteillieferungen gewährleistet bleiben muss. Für dieBeilegung eines Rechtsstreits aus dem Handelsvertretervertrag ist eigens ein Komitee

Saudi-Arabien

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– bestehend aus dem Generalsekretär der Handelskammern und Vertretern des Han-delsministeriums – eingerichtet worden, das zwischen den Parteien vermitteln soll.

7.2.3 Arbeitsrecht

Das arbeitsrechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird im We-sentlichen durch das Labour and Workmen Law (Arbeitsgesetz) vom 15. November1969 geregelt und gilt für alle in Saudi-Arabien anwendbaren Arbeitsverträge.

Ausländer (Expatriates) benötigen eine Arbeitserlaubnis (iqâma), die vom „Sponsor“oder vom saudi-arabischen Arbeitgeber beantragt und vom Arbeitsministerium ausge-stellt wird. Bleibt der ausländische Arbeitnehmer länger als drei Monate in Saudi-Ara-bien, so benötigt er ferner eine Aufenthaltserlaubnis. Wird ein ausländischer Arbeit-nehmer nach Saudi-Arabien entsandt, kann der Arbeitnehmer sowohl die sich aus demdeutschen Arbeitsvertrag als auch die sich aus dem saudi-arabischen Arbeitsgesetz er-gebenden Vorteile zu seinen Gunsten geltend machen.

Das Arbeitsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Arbeiter und Angestellten. DerArbeitsvertrag sollte schriftlich abgefasst werden. Mündlich geschlossene Verträge sindgleichwohl wirksam. Die Vertragssprache ist Arabisch. Die reguläre Arbeitszeit beträgtim Allgemeinen acht Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich. Im FastenmonatRamadan beträgt die Arbeitszeit sechs Stunden täglich bzw. 36 Stunden wöchentlich.Freitag ist der wöchentliche Feiertag.Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht für 15 Ta-ge pro Jahr nach einem Jahr Beschäftigung. Nach drei Jahren Beschäftigung erhöht sichder Urlaubsanspruch auf 21 Tage. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber für die ersten30 Tage den vollen Lohn fort. Für die nächsten 60 Tage besteht ein Lohnfortzahlungs-anspruch in Höhe von 75%.

Arbeitsverträge können befristet oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.DieProbezeit beträgt bei monatlicher Entlohnung drei Monate. Die gesetzliche Kündi-gungsfrist beträgt bei monatlicher Entlohnung 30 Tage, sonst 15 Tage. Die Kündigungs-gründe sind gesetzlich geregelt. Wird einem Arbeitnehmer ohne einen der dort gere-gelten Gründe gekündigt oder werden die Kündigungsfristen nicht eingehalten, so hatder Gekündigte einen Anspruch auf eine Abfindung, deren Höhe sich nach der Art derBeendigung und den Jahren der Beschäftigung richtet. Am Arbeitsplatz herrscht Ge-schlechtertrennung. Frauen dürfen nicht in der Öffentlichkeit arbeiten. Gewerkschaf-ten sind in Saudi-Arabien nicht gestattet;Arbeitsniederlegungen sind verboten.

Ausländer dürfen in Saudi-Arabien keiner selbstständigen Arbeit nachgehen, es seidenn, sie sind Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberater, In-genieure) und gründen eine freiberufliche Partnerschaft (Professional Partnership) miteinem saudi-arabischen Kollegen. Die Gründung ist genehmigungspflichtig und unter-liegt den Bestimmungen des jeweiligen Berufsstandes.

Unternehmen, die mehr als zehn Angestellte beschäftigen, unterliegen dem saudi-arabischen Sozialversicherungsplan. Sozialversicherungsbeiträge sind monatlich vomArbeitgeber an die General Organisation for Social Insurance (GOSI) abzuführen.DerSozialversicherungsplan enthält eine Rentenregelung nur für saudische Arbeitnehmerund eine generelle (allgemeine) Betriebsunfallversicherung (ausgenommen für Haus-hälter/innen und Bauern). Im Todesfall wird den saudi-arabischen Hinterbliebenen ei-ne Entschädigung gezahlt. Seit März 2001 sind neue Sozialversicherungsvorschriften(Social Insurance Regulations) in Kraft, womit die Beiträge im Privatsektor denen desöffentlichen Dienstes angepasst wurden. Der Arbeitgeberanteil für die Betriebsunfall-versicherung für saudi-arabische und ausländische Arbeitnehmer beträgt 2% vom Brut-

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tomonatslohn. Der Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung beträgt seit März2002 7,5% und wird ab März 2003 auf 9% erhöht; der Arbeitgeberanteil beträgt bereitsseit März 2001 9% des Bruttomonatslohnes.Für Ausländer besteht noch keine Kranken-versicherungspflicht (ein entsprechender Entwurf wird vom Kabinett noch beraten),siesollten jedoch eine private Krankenversicherung abschließen.

7.2.4 Steuerrecht

Das saudi-arabische Steuersystem ist sehr überschaubar; es sieht vornehmlich zwei Ar-ten von Steuern vor: Zum einen die Einkommensteuer für ausländische natürliche undjuristische Personen und zum anderen die religiöse Abgabe Zakat, die saudi-arabischeund andere Staatsangehörige eines GCC-Mitgliedsstaates und Unternehmen, die sol-chen Staatsangehörigen gehören, entrichten müssen. Grund- und Vermögensteuer sindebenso wenig bekannt wie Umsatz-, Gewerbe-, Kapitalertrag-, Verbrauchsteuer undSteuer auf Veräußerungsgewinne. Die für Einkommensteuer und Zakat zuständige Be-hörde ist das Department of Zakat and Income Tax (DZIT),eine Abteilung des Finanz-ministeriums. Alle neuen steuerpflichtigen Aktivitäten in Saudi-Arabien müssen dortangemeldet werden.

Zakat ist eine teils einkommens-,teils vermögensabhängige Steuer,die entsprechend derislamischen Scharia erhoben wird und die der Unterstützung armer Bevölkerungs-schichten dient. Zakat beträgt, vereinfachend dargestellt, 2,5% des Vermögens.

Alle natürlichen Personen, die keine Zakat entrichten müssen (bzw. dürfen), unterlie-gen der Einkommensteuer. Das saudi-arabische Einkommensteuergesetz (Income TaxCode; ITC) wurde 1951 eingeführt und durch zahlreiche königliche Dekrete, ministeri-elle Beschlüsse und Runderlasse des DZIT abgeändert.Danach sind alle Einkünfte vonausländischen natürlichen und juristischen Personen, die durch ihre Aktivitäten inner-halb Saudi-Arabiens erwirtschaftet werden, in Saudi-Arabien zu versteuern. Die Ein-kommensteuer lässt sich in persönliche und gesellschaftsbezogene Steuern unterteilen.

7.2.4.1 Persönliche Einkommensteuer

Ausländische natürliche Personen, die in Saudi-Arabien ansässig und in einem Ange-stelltenverhältnis beschäftigt sind, sind wie saudi-arabische Staatsangehörige und An-gehörige eines GCC-Mitgliedsstaates von der Einkommensteuer befreit. Sie unterlie-gen der Einkommensteuer nur dann,wenn sie Einkünfte aus einer selbstständigen (frei-beruflichen) Tätigkeit oder in Saudi-Arabien Einkünfte aus Kapitalvermögen oder auseiner Beteiligung an einer Personengesellschaft (nicht Kapitalgesellschaft) erzielen.

Das saudi-arabische Steuerrecht besteuert das persönliche Einkommen nach einem pro-gressiven Tarif wie folgt:

Einkommensteuerstufen (in SR) Steuersatzbis 16.000 5%16.001–36.000 10%36.001–66.000 20%über 66.000 30%

Bei ausländischen Personen, die mindestens ein volles Jahr in Saudi-Arabien gelebt ha-ben, werden die ersten 6.000 SR mit 0% besteuert.

Saudi-Arabien

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7.2.4.2 Gesellschaftsbezogene Einkommensteuer

Steuersubjekt der gesellschaftsbezogenen Einkommensteuer sind sowohl Kapital- alsauch Personengesellschaften mit ausländischem Gesellschaftsanteil.Während bei Perso-nengesellschaften die Gesellschafter unmittelbar zur Steuer herangezogen werden,wer-den Kapitalgesellschaften auf der Ebene der Gesellschaft besteuert. Nur der auf denausländischen Gesellschafter entfallende Gewinn unterliegt der Einkommensteuer.Saudi-arabische Gesellschaften sind von der Einkommensteuer befreit;sie zahlen die Za-kat.

Die gesellschaftsbezogenen Einkommensteuersätze für Kapitalgesellschaften, die ganzoder teilweise ausländischen Anteilseignern gehören, sind progressiv und betragengemäß Artikel 11 ITC 25% auf die ersten Gewinne in Höhe von 100.000 SR und bis 45%auf Gewinne, die über 1 Mio SR hinausgehen. Steuerpflichtige Gesellschaften sindbuchhaltungspflichtig.

Mit dem Erlass des neuen Investitionsgesetzes sind auch die Steuersätze für Unterneh-men mit ausländischer Beteiligung um 15% (mit Ausnahme des untersten Steuersatzes)reduziert worden, ohne jedoch Art. 11 ITC außer Kraft zu setzen. Bis ein neues Steuer-gesetz verabschiedet wird, verzichtet der saudi-arabische Staat auf die 15-prozentigeSteuerschuld.Die zu versteuernden Gewinne beziehen sich bei einer saudi-arabisch-aus-ländischen Joint-Venture-Gesellschaft auf den ausländischen Kapitalanteil und bei ei-ner Gesellschaft in vollständig ausländischem Eigentum auf das gesamte Kapital.

Demnach zahlen ausländische Unternehmen folgende Einkommensteuersätze:

Steuerpflichtige Gewinne (in SR) Steuersatzbis 100.000 25%100.001–500.000 20%500.001–1.000.000 25%über 1.000.000 30%

Für Unternehmen, die im Erdöl- und Erdgassektor tätig sind, gelten weiterhin die nichtreduzierten Steuersätze von 25,35,40 und 45%.Für Banken,Fluggesellschaften und Ver-sicherungen gelten besondere Steuersätze.

Ein Verlustvortrag ist nunmehr auf unbestimmte Zeit zulässig.

7.2.4.3 Quellensteuer

Ausländische Unternehmen, die nicht in Saudi-Arabien ansässig sind und sich in Saudi-Arabien geschäftlich betätigen,sind zwar nicht verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit beimDZIT anzumelden; Einkünfte, die aus „saudi-arabischen Quellen“ resultieren, unter-liegen jedoch der Einkommensteuer.Um die Steuereinnahmen sicherzustellen,wird dieQuellensteuer (Witholding Tax) vom Zahlenden einbehalten.Die Verpflichtung,die ein-behaltenen Steuern abzuführen, obliegt somit dem saudi-arabischen Vertragspartner(als registriertem Steuerzahler). Hiervon betroffen sind erwirtschaftete Einkünfte ausLizenzverträgen, Management oder Technischen Assistenzverträgen oder Tätigkeiten,die in Saudi-Arabien ausgeführt wurden,wie z.B.im Rahmen der Vertragserfüllung überProduktion,Lieferung,Einbau und Inbetriebnahme von Anlagen.Bei der Lieferung vonGroßanlagen,bei denen die Montage in Saudi-Arabien durchgeführt wird,wird der Lie-fergewinn der Besteuerung unterworfen. Die Steuerpflicht entfällt, sofern bei Lieferge-schäften in Saudi-Arabien keine Arbeiten (Abwicklung,Transport) ausgeführt werden.

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Zu versteuern sind ferner Versicherungsprämien, Beratergebühren sowie Leasing- undMietzinsen,die an Nichtansässige entrichtet werden.Seit 1997 sind die Vertragsparteienverpflichtet,bei Abschluss derartiger Verträge dem DZIT eine Kopie des jeweiligen Ver-tragstextes zukommen zu lassen. Die saudi-arabische Partei wird verpflichtet, 10% desVertragswertes bis zum Erlass einer Steuerbescheinigung einzubehalten.

Die erwirtschafteten Gewinne durch den Nichtansässigen werden vom DZIT geschätztund als Quellensteuer vom saudi-arabischen Auftraggeber bzw. Lizenznehmer direkteingetrieben. Die Einkommensteuer wird auf die in den Zahlungen enthaltenen Ge-winne bezogen, die mit mindestens 15% und höchstens 100% (bei Lizenzgebühren undManagemententgelten) der Bruttoeinnahmen angesetzt werden. Die geschätzten Ge-winne werden mit den nicht reduzierten Steuersätzen nach Art. 11 ITC besteuert. InDeutschland ist diese Steuer in der Regel anrechenbar.

7.2.4.4 Internationales Steuerrecht

In Deutschland ansässige Personen sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steu-erpflichtig.Da zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Saudi-Arabien kein Dop-pelbesteuerungsabkommen besteht,erfolgt die Vermeidung der Doppelbesteuerung aus-schließlich über die entsprechenden Bestimmungen des deutschen Einkommensteuer-und/oder Körperschaftsteuergesetzes.Danach erfolgt grundsätzlich eine Besteuerung derin Saudi-Arabien erwirtschafteten Einkünfte in Deutschland unter Anrechnung der inSaudi-Arabien gezahlten Steuern.Anrechenbar sind nur die Steuern, die der deutschenEinkommensteuer oder Körperschaftsteuer entsprechen.Die Anrechnung saudi-arabi-scher Steuern beschränkt sich auf denjenigen Bruchteil der deutschen Einkommen- bzw.Körperschaftsteuer, der auf die in Saudi-Arabien erwirtschafteten Einkünfte entfällt.Die Frage, inwieweit Einkünfte in Saudi-Arabien erwirtschaftet und zu beurteilen sind,richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts.

Steuerbelastungsrechnung

Die nachfolgende Beispielrechnung zur Ermittlung der Gesamtsteuerbelastung unter-stellt,dass sich eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft aneiner in Saudi-Arabien ansässigen Kapitalgesellschaft mit mehr als 10% beteiligt,die ih-re Gewinne vollständig an ihre deutsche Gesellschafterin ausschüttet. Der Beispielfallunterstellt weiter, dass sämtliche Gewinne ihrerseits vollständig an in Deutschland un-beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen ausgeschüttet werden.

Gewinnausschüttungen im Ausland ansässiger Kapitalgesellschaften an in Deutschlandunbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich von der Kör-perschaftsteuer befreit.Damit ist die Anrechnung von in Saudi-Arabien gezahlten Steu-ern gegenstandslos.

Die Gewinnausschüttung unterliegt außerdem der Gewerbesteuer, sofern die Beteili-gung der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft nicht min-destens 10% beträgt und die saudi-arabische Gesellschaft fast ausschließlich eine akti-ve Tätigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG (im Wesentlichen Land- und Forst-wirtschaft, Produktion, Banken und Versicherungen – allerdings nur, wenn ein kauf-männisch eingerichteter Geschäftsbetrieb vorhanden ist und Leistungen auch an fremdeDritte erbracht werden) ausübt.Daneben gelten 5% der vereinnahmten Bruttodividende als nicht abziehbare Betriebs-ausgaben,die das steuerpflichtige Ergebnis der deutschen Kapitalgesellschaft sowohl fürKörperschaftsteuer- als auch Gewerbesteuerzwecke beeinflussen. Die Dividenden un-

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terliegen daher insoweit einer Belastung mit Körperschaftsteuer (25%), Solidaritäts-zuschlag (5,5% der Körperschaftsteuerschuld) sowie der Gewerbesteuer.

Wird der Gewinn anschließend an natürliche Personen, die in Deutschland unbe-schränkt steuerpflichtig sind, ausgeschüttet, so ist lediglich die Hälfte der Gewinnaus-schüttung der Einkommensteuer dem jeweiligen individuellen Steuersatz unterworfen.

Steuerbelastung

Beteiligung deutscher Anteilseigner – ausländische GmbH für GA ab VZ 2001

Saudi-Arabien GmbHGewinn vor Steuer 100,00KSt. 30%1) – 30,00Gewinn nach Steuer 70,00Quellensteuer 0% 0,00Ausschüttung 70,00Deutschland GmbHNettozufluss 70,00Steuerpflichtiger Anteil§ 8b V KapStG 5% 3,50Gew.-St.-Hebesatz 400% – 0,58zu versteuerndes Einkommen/Gewerbeertrag 2,92Gew.-St. – 0,58KSt. 25% (von 2,92) – 0,73SolZ 5,5% (von 0,73) – 0,04Nettobetrag 68,65WeiterausschüttungBruttodividende 68,65KESt 20% – 13,73SolZ 5,5% – 0,76Nettoausschüttung 54,16In Deutschland ansässiger Anteilseigner (Privatvermögen)Bruttodividende 68,65davon steuerpflichtig: 1/2 34,32ESt. 48,5% 16,65./. anrechenbare KESt 13,73Verbleibende ESt. – 2,92SolZ 5,5% 0,92./. anrechenbarer SolZ 0,76Verbleibender SolZ – 0,16Verbleiben nach Steuern 51,08Gesamtsteuerbelastung 48,92%

1) Vereinfachend, sind der Berechnung jeweils der Körperschaftsteuerhöchstsatz in Saudi-Arabien und in Deutschland der Einkommensteuerhöchstsatz zu Grunde gelegt worden.

7.2.5 Devisenbestimmungen

Die Saudi Arabian Monetary Agency (SAMA) ist die saudi-arabische Zentralbank. Siegibt die Landeswährung heraus, kontrolliert die sich im Umlauf befindende Geldmen-ge und ist verpflichtet, für die lizenzierten Importeure die benötigten Devisenbeträge

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bei den abwickelnden Handelsbanken bereitzustellen. Einzige Beschränkung bei derDevisenkontrolle ist das Verbot, mit der israelischen Währung zu handeln. Es gibt kei-ne Verpflichtung, Exporterlöse nach Saudi-Arabien zu repatriieren.

7.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Die Zollbestimmungen in Saudi-Arabien finden sich in den Customs Regulations unddie Zolltarife in den Durchführungsbestimmungen (Rules for Implementation). DieZolltarife basieren auf dem „Harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierungder Waren“ und werden auf der Grundlage des c.i.f.-Wertes berechnet.

Im Rahmen der GCC-Verhandlungen zur Einrichtung einer Zollunion hatte Saudi-Ara-bien seine Einfuhrabgaben drastisch gesenkt. So wurde im Mai 2001 der Regelzollsatzvon 12% auf 5% reduziert. Doch auf Druck einflussreicher Wirtschaftskreise hat die saudi-arabische Regierung im März 2002 den Zoll für rund 500 Produkte, die zu saudi-arabischen Erzeugnissen in Konkurrenz treten könnten, wieder auf 12% angehoben.Gewisse Stahl- und Eisenprodukte (Rohre, Kabel, Stacheldraht), Zement, Marmorflie-sen, Möbel, Seife und Waschmittel – im Inland hergestellte Produkte – werden nach wievor mit einem Schutzzoll von 20% belegt. Zigaretten und Tabak werden mit 100% ver-zollt. Nur noch wenige Produkte wie Nahrungsmittel (Kaffee, Tee, Vieh, Getreide,Zucker, Reis und Milch für Kleinkinder), Maschinen,Ausrüstung,Verbrauchsgüter fürKrankenhäuser,Medikamente und pharmazeutische Produkte,Bücher und Edelmetal-le können zollfrei eingeführt werden. Für Lieferungen über den Seeweg ist eine Ein-fuhrnebenabgabe von etwa 1% des c.i.f.-Wertes fällig.

Die Einfuhr von Gütern ist genehmigungsfrei, jedoch registrierten saudi-arabischenImporteuren vorbehalten (Open General Licence). Die Einfuhr gewisser Waren(Restricted Items), z.B. von alkoholischen Getränken, Schweinefleischprodukten undWaffen, ist verboten. Einfuhren werden nur freigegeben, wenn alle vorgegeben Doku-mente und Zertifikate (z.B. Ursprungszeugnis) in beglaubigter, überbeglaubigter undlegalisierter Form der Zollbehörde vorgelegt wurden.

Saudi-Arabien ist als einziger Golfstaat nicht Mitglied der WTO, strebt aber eine Mit-gliedschaft an.

Im November 1999 hat Saudi-Arabien mit den übrigen Mitgliedsstaaten des Golfkoope-rationsrates (Bahrain,Kuwait,Oman,Qatar und den Vereinigten Arabischen Emiraten)eine Vereinbarung zur Gründung einer Zollunion unterzeichnet, die nun bereits am 1.Januar 2003 – statt wie ursprünglich geplant am 1. März 2005 – in Kraft treten soll. Die-se Vereinbarung ersetzt das Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit von1981. Des Weiteren sind ab 2005 erste Vorbereitungen für die Realisierung einer Wäh-rungsunion bis spätestens 2010 vorgesehen.Auf dem 22. Gipfeltreffen in Maskat habensich die GCC-Staaten auf einen gemeinsamen Außenzoll mit einem Höchstsatz von 5%geeinigt;davon ausgenommen sind Waren,die gänzlich von der Zollabgabe befreit sind.Industrieunternehmen innerhalb der GCC-Staaten sollen ab dem 1. Januar 2003 beimImport von Rohstoffen und Vorerzeugnissen von Einfuhrabgaben befreit werden, so-fern sie bestimmte Regeln beachten.Mit der vorgezogenen Zollunion sollen Handel undInvestitionen innerhalb der GCC- Staaten zunehmen.Mit der Europäischen Union hofftman jetzt schneller ein Freihandelsabkommen unterzeichnen zu können.

Die teilweise Zollerhöhung von 5% auf 12% steht im Widerspruch zu der im Dezem-ber 2001 in Maskat getroffenen Vereinbarung der sechs GCC-Staaten zur vorzeitigenGründung einer Zollunion mit einem einheitlichen Außentarif von 5%, weshalb mit ei-ner echten Zollunion der GCC-Staaten ab 2003 nicht zu rechnen ist.

Saudi-Arabien

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7.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht

Der Grundsatz der Parteiautonomie im internationalen Schuldvertragsrecht ist demsaudi-arabischen Recht nicht bekannt. Das heißt: Hat der Vertrag nur die geringste Be-ziehung zu Saudi-Arabien, so gilt zwingend saudi-arabisches Recht.Eine Regelung,wo-nach ausländisches Recht als maßgebendes Recht für den Vertrag angesehen wird,stehtzwar nicht im Widerspruch zu saudi-arabischem Recht und macht den Vertrag auch nichtunwirksam.Allerdings würden saudi-arabische Gerichte eine solche Bestimmung bei je-der Auseinandersetzung ignorieren und ausschließlich die Gesetze und VorschriftenSaudi-Arabiens anwenden – ungeachtet dessen, was die Parteien als maßgebend anse-hen. Saudi-arabische Gerichte erkennen das Prinzip der Gesetzeskollision oder andereGrundsätze des internationalen privaten Rechts, wie sie die Gerichtsbarkeit andererLänder teilt, nicht an.

Erwirkt die ausländische Partei ein Gerichtsurteil,das außerhalb Saudi-Arabiens gefälltwurde,wird es dort ebenso wenig anerkannt und durchgesetzt werden können.Hiervonausgenommen sind gewisse seltene Fälle, z.B. bei Schiedssprüchen, die in Ländern ge-fällt wurden, welche Vertragsstaat der Konvention der Arabischen Liga über Voll-streckung von Urteilen und Schiedssprüchen von 1952 sind.Auch die Vollstreckung aus-ländischer Schiedssprüche in Saudi-Arabien ist in der Praxis nicht unproblematisch.Zwar trat Saudi-Arabien im Jahre 1994 dem New Yorker UN-Abkommen über die An-erkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10.Juni 1958 bei;es istjedoch kein Fall bekannt, in dem das für die Anerkennung und Vollstreckung zuständi-ge Board of Grievances jemals einen ausländischen Schiedsspruch in Saudi-Arabienvollstreckt hätte.Das zweitinstanzliche Gericht ist seit 1988 für alle Rechtsstreitigkeitenim Geschäftsverkehr zwischen ausländischen Kaufleuten oder Handelsgesellschaftenmit saudi-arabischen öffentlich-rechtlichen Institutionen oder privaten Unternehmenund die Durchsetzung ausländischer Schiedssprüche in Saudi-Arabien allein zuständig.

Es ist anzunehmen, dass ausländische Schiedssprüche in Saudi-Arabien aus politischenErwägungen niemals anerkannt und durchgesetzt worden sind, weil ausländischeSchiedssprüche nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften über Schiedsverfahrendes Königreichs Saudi-Arabien gefällt worden wären und deshalb Elemente enthaltenkönnten,die im Widerspruch zum islamischen Recht stehen,wie es in Saudi-Arabien an-gewandt wird. Diese Verfahrensweise wurde durch eine öffentliche Verlautbarung dessaudi-arabischen Handelsministers aus dem Jahr 2001 offenbar, die besagte, dass einesaudi-arabische Partei eines Rechtsstreits niemals ein durch ein ausländisches Gerichtgefälltes Urteil akzeptieren und dass sie auch keinen durch ein internationales Schlich-tungsgremium gefällten Schiedsspruch anerkennen sollte, außer wenn dieser zu Guns-ten der saudi-arabischen Partei ausfallen würde.

Jede Schlichtung in Saudi-Arabien sollte deshalb nach den Vorschriften für Schieds-gerichtsverfahren von Saudi-Arabien durchgeführt werden, damit ein Schiedsspruchauch in Saudi-Arabien anerkannt wird und gegen die saudi-arabische Partei durch-gesetzt werden kann. Dennoch gibt es gute Gründe dafür, dass saudi-arabische Scharia-Gerichte den saudi-arabischen Schiedsgerichten – die nach den Vorschriften für Schieds-gerichtsverfahren zusammentreten – vorgezogen werden sollten.

Dr. Christian Ule;Coudert Schürmann

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Vereinigte Arabische Emirate

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8 Vereinigte Arabische Emirate

8.1 Wirtschaftsentwicklung und politischer Hintergrund

Der Ölsektor bleibt das wirtschaftliche Fundament der Vereinigten Arabischen Emira-te (VAE). Doch eine erfolgreiche Diversifikationspolitik sorgt dafür, dass die Fluktua-tionen auf dem Energiemarkt durch weitere Säulen abgefedert werden. Schwankungenbei der Fördermenge und den Ölpreisen erzeugen in der VAE-Wirtschaft einen gerin-geren Nachhall als in den Nachbarländern. Sie wirken eher indirekt und zeitlich verzö-gert,zum Beispiel durch die sinkende regionale Nachfrage der Nachbarstaaten nach Gü-tern aus den VAE. Staatliche Stellen investieren in Infrastrukturprojekte, ohne sich vonkurzfristigen Schwankungen beim Ölexport beeinflussen zu lassen. Sie nutzen umfang-reiche Auslandsinvestitionen als finanziellen Puffer.

Innenpolitik. Seit der Gründung des jungen Staates spielt Scheich Zayed, gleichzeitigHerrscher im größten und reichsten Emirat Abu Dhabi, eine integrierende Rolle. MitCharisma und finanziellen Zuwendungen überbrückte er immer wieder die materiellenund politischen Gegensätze innerhalb des Bundes. Rivalitäten tragen die Scheichtümerseit längerem nur noch wirtschaftlich aus, vor allem beim Standortmarketing. ScheichZayed geht auf ein Alter von 90 Jahren zu. Für die Nachfolge an der Spitze Abu Dhabisund damit der VAE hat er seinen Sohn Scheich Khalifa ibn Zayed Al Nahyan bestimmt.Bei einem Machtwechsel erwarten wir keine großen Reibungsverluste,da Scheich Kha-lifa bereits seit längerer Zeit in der Politik mitwirkt. Ein Gegenwicht dürfte der VAE-Verteidigungsminster und Kronprinz Dubais, Scheich Mohammed ibn Rashid Al Mak-toum, bilden, der seit einigen Jahren die Regierungsgeschäfte für den dortigen Herr-scher,seinen Bruder Scheich Al Maktoum,leitet.Er gehört derselben Generation an wieAbu Dhabis Kronprinz Scheich Khalifa.

Innenpolitische Themen, die Zündstoff für die Zukunft bieten, sind der mit über 80%sehr hohe Ausländeranteil und die steigende Jungendarbeitslosigkeit unter den Ein-heimischen.Die gesetzlichen Rahmenbedingung sorgen jedoch dafür,dass VAE-Staats-bürger bei unternehmerischen Aktivitäten immer einen Vorsprung vor ausländischenWettbewerbern haben und sich dadurch leicht eine Einkommensquelle erschließenkönnen.

Wirtschaftspolitik. In ökonomischen Fragen handeln die Emirate weit gehend autonom.Prinzipiell verfolgen sie eine liberale, auf Diversifizierung und Export ausgerichteteWirtschaftspolitik und sind offen für ausländische Unternehmen. Mit insgesamt zehnFreizonen haben sie die Möglichkeit 100-prozentig ausländischer Investitionen ge-schaffen und damit die Restriktionen des Investitionsgesetzes,die außerhalb dieser Ge-biete gelten,umschifft.Vorreiter einer weiteren Öffnung ist Dubai.Abu Dhabi und Shar-jah bevorzugen eine langsamere, der Tradition verbundene Gangart. Dubai hat aus derErfahrung Bahrains gelernt und sich frühzeitig um weitere Standbeine außerhalb derÖlindustrie gekümmert,vor allem in der Aluminiumindustrie und bei Dienstleistungen.Das zweitgrößte und zweitreichste Emirat rechnet damit, dass seine Ölvorräte bis 2010aufgebraucht sein werden. Die übrigen der sieben Emirate sind mehr oder weniger aufdie Unterstützung ihrer beiden großen Geschwister angewiesen.

Außenpolitik.Der Krieg gegen den Terror und die Nachwehen des 11.September brach-ten in den Emiraten keinen Kurswechsel in der Wirtschafts- und Außenpolitik. Innen-politik wird ohnehin unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den traditionellen Stammes-institutionen betrieben. Die VAE haben sich in die von den USA geführte Antiterror-allianz eingereiht und die Anschläge verurteilt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen,

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Staatsorgane der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)

Verfassung: Als Großbritannien sich 1971 als Schutzmacht aus dem Golf zurückzog,schlossen sich sechs Emirate zu einer Föderation zusammen und unterzeichneteneine provisorische Verfassung. Ras al-Khaima folgte 1972, Bahrain und Qatar gin-gen eigene Wege. Die Verfassung betont zentralistische Elemente, lässt den einzel-nen Scheichtümern aber genügend Raum für lokale Herrschaftsstrukturen. Dieföderativen Rechte sind nur vage formuliert. 1996 wurde die provisorische in einepermanente Verfassung mit der Hauptstadt Abu Dhabi umgewandelt. In der Praxissind die Emirate in den vergangenen 30 Jahren zwar stärker zusammengewachsen,handeln aber bei wichtigen Fragen wie der Öl- und Haushaltspolitik weit gehendunabhängig, soweit Mittel vorhanden sind. Die vier kleinsten Emirate sind auf Ent-wicklungshilfe aus der Bundeskasse und bilaterale Zuwendungen von Abu Dhabiund Dubai angewiesen.

Emirat Fläche in qkm Einwohnerzahl (Stand Juli 2000)

Abu Dhabi 67.350 1.186.000Dubai 3.900 913.000Sharjah 2.600 520.000Ras al-Khaimah 1.700 171.000Fujairah 1.150 98.000Umm al-Qaiwain 750 46.000Ajman 250 174.000

Volksvertretung:Die Nationalversammlung der VAE hat lediglich beratende Funk-tion. Ihre 40 Mitglieder werden von den Emiratsherrschern für jeweils zwei Jahreernannt.Aus Abu Dhabi und Dubai kommen je acht, aus Sharjah und Ras al-Khai-mah je sechs und aus den übrigen drei Emiraten je vier Abgeordnete.Weitere Kon-sultationsgremien bestehen auf Emiratsebene.Lediglich in Sharjah sind daran auchFrauen beteiligt.

Staatsoberhaupt: Scheich Zayed ibn Sultan Al Nahyan ist seit Gründung der VAEderen Staatspräsident und seit 1966 Emir von Abu Dhabi. Der Emir von Dubai,Scheich Maktoum ibn Rashid Al Maktoum, ist Vizepräsident und Regierungschef.Das höchste Staatsorgan der Föderation ist der Oberste Rat, bestehend aus denHerrschern der sieben Emirate. Der Rat wählt den Staatspräsidenten und seinenStellvertreter alle fünf Jahre.Abu Dhabi und Dubai leiten zusammen den OberstenRat und besitzen das alleinige Vetorecht. Die sieben Scheichs und ihre Familien re-gieren ihre Emirate als Feudalstaaten ohne Volksvertretung, aber in Absprache mitlokalen Stammesführern und Kaufleuten.

Kabinett: (ausgewählte Mitglieder; Stand: Februar 2002)

Ministerpräsident und Vizepräsident Maktoum ibn Rashid Al MaktoumStellvertretender Ministerpräsident Sultan ibn Zayed Al NahyanAußenminister Rashid Abdallah al-NuaimiInnenminister Mohammed Said al-BadiVerteidigungsminister Mohammed ibn Rashid Al MaktoumMinister für Wirtschaft und Handel Fahim ibn Sultan al-Qasimi

Vereinigte Arabische Emirate

159

dass die eigentliche Ursache des Terrors im Palästinakonflikt liege. Die prowestlicheHaltung steht prinzipiell nicht zur Debatte, auch wenn aus Abu Dhabi arabisch natio-nale Töne zu hören sind. Staatspräsident Scheich Zayed ibn Sultan Al Nahyan unter-zeichnete Anfang 2002 ein Gesetz gegen Geldwäsche,das die Empfehlungen der Finan-cial Action Task Force on Money Laundering (FATF) umsetzt. Die Zentralbank hat ei-ne Registrierpflicht für Auslandsgeldtransfers eingeführt und 14 Bankkonten mutmaß-licher Terrororganisationen eingefroren.

Ein Blick zurück auf die Kuwaitkrise zeigt, dass regionale Spannungen die Emiratedurchaus stärken können.Damals übernahm Dubai das Handelsgeschäft aus dem nörd-lichen Golf und diente als Umschlagplatz für den Wiederaufbau Kuwaits. ÄhnlicheChancen können sich aus dem Wiederaufbau Afghanistans ergeben. Auf die Krise derinternationalen Luftfahrtindustrie antwortete Dubai mit einem Coup: Die lokale Flug-linie Emirates bestellte bei Airbus und Boeing 58 Flugzeuge im Wert von 15 Mrd US$und demonstrierte damit publikumswirksam, dass die Investitionspolitik des Emiratslangfristig ausgerichtet ist.

Wirtschaftsstruktur.Der Vergleich von nominalem und realem Wachstum des BIP zeigt,dass sich die Wirtschaft aus der engen Klammer des Ölsektors löst. Der Anteil des Öl-sektors am nominalen BIP schwankt, abhängig von der Produktions- und Preisent-wicklung, erheblich.Während er im Ölboomjahr 2000 etwa ein Drittel zur Wirtschafts-leistung beitrug,dürfte er 2002 landesweit kaum ein Viertel erwirtschaften, in Dubai we-niger als ein Zehntel. Im Jahr 2000 bestand knapp die Hälfte der Ausfuhren aus Rohöl,für 2002 schätzen wir den Ölanteil auf 45%. Den stärksten Einfluss hat das schwarzeGold auf das Budget, da Steuer- und Zolleinnahmen unbedeutend sind. Bei den Inves-titionen verlagert sich der Schwerpunkt immer mehr von der Ölförderung zur -weiter-verarbeitung. Dadurch wächst die Wertschöpfung, während die Abhängigkeit von kurz-fristigen Schwankungen des Ölmarktes abnimmt.

Die Ölvorräte werden beim derzeitigen Produktionsstand noch wenigstens 125 Jahrereichen. Unter den Sanddünen und vor der Küste befindet sich ein Zehntel der Weltöl-reserven. Die Gasvorkommen sind die viertgrößten der Welt. 95% der Öl- und 92% derGaslager der VAE gehören Abu Dhabi.Am Abbau sind neben Staat und Herrscherfa-milien auch ausländische Partner beteiligt. Da die Förderkosten gering sind – in Dubaietwas über 3 US$/Barrel, in Abu Dhabi schätzungsweise 1 US$/Barrel –, lohnt sich dasÖlgeschäft erheblich.Sharjah und Ras al-Khaimah haben eine kleine bis sehr kleine För-derung, Umm al-Qaiwain zapft erst seit diesem Jahr kürzlich entdeckte Offshore-Gas-lager an,während Ajman und Fujairah immer noch vergeblich nach fossilen Rohstoffensuchen. Fujairah, an der Ostküste zum Indischen Ozean, hat sich als internationalerDieselbunker und Schiffstankstelle etabliert.Obwohl die VAE Mitglied der OPEC sind,fühlt sich nur Abu Dhabi an die Förderquote gebunden.Das Scheichtum passt seine För-derung der Produktion der übrigen Emirate an. Sein Produktionsanteil schwankt um90%. Für den Eigenbedarf und die Weiterverarbeitung pumpen die VAE zwischen 0,1bis 0,2 Mio Barrel/Tag aus dem Untergrund. Keinen Beschränkungen unterliegt die ex-pandierende Kondensat- und Gasförderung Abu Dhabis.

Petrochemie und Kraftwerke in den VAE wollen sich zusätzlich mit Erdgas aus dem qa-tarischen North Field versorgen. Ein Pipelineprojekt im Wert von 3,5 Mrd US$ ist nachder Unterzeichnung eines Liefervertrags zwischen dem Projektträger Dolphin EnergyLtd.,TotalFinaElf und der qatarischen Ölgesellschaft QGPC in greifbare Nähe gerückt.Derzeit sucht die Gruppe einen weiteren ausländischen Partner, da Enron als Teilhaberausgestiegen ist. Eine Verlängerung der Gasröhre von Abu Dhabi nach Dubai undOman ist vorgesehen. Unterdessen läuft der Aufbau einer exportorientierten petroche-mischen Fertigung in Abu Dhabis Industriegebiet Ruwais weiter.Dazu gehört,eine Poly-

ethylenfabrik in Borouge, ein Joint Venture aus Borealisund der staatlichen Ölgesellschaft ADNOC.

Staatliches Kapital und Mittel aus den Herrscherhäusernbeherrschen auch die Nichterdölindustrie. Raffinate,petrochemische Produkte und Aluminium sind mit ei-nem Anteil von rund 70% die wichtigsten Industrie-produkte. Die Aluminiumschmelze Dubal in Dubai willexpandieren,sobald die Erdgasversorgung aus Qatar ge-sichert ist. Anfang 2002 nahm in Abu Dhabi ein Stahl-werk mit einer Kapazität von 250.000 jato den Betriebauf. Nennenswerte private Investitionen wurden in derZement- und Klinkerherstellung getätigt. Ohne großesKapital, aber mit starken Wachstumsraten arbeiten dieTextil- und Nahrungsmittelverarbeitung. Zentrum derKleinindustrie ist Sharjah. Das verarbeitende Gewerbeinsgesamt hatte im Jahr 2000 einen Anteil von 14% amBIP, 2002 dürfte er auf Grund der rückläufigen Öl-wirtschaft auf 17% zulegen.

Ein starker nichtstaatlicher Wirtschaftszweig ist dieBauindustrie. Sie expandiert seit Jahren dank privaterImmobilienvorhaben und staatlicher Infrastrukturmaß-nahmen.Die Landwirtschaft spielt mit einem BIP-Anteilvon unter 3% keine wirtschaftliche, aber eine prestige-fördernde Rolle. Die Begrünung der Wüste ist eineHerzensangelegenheit von Scheich Zayed und wird inden Oasen al-Ain und Liwa mit großem finanziellenAufwand betrieben. Das wichtigste Produkt sindDatteln. Außerdem ist die Fischereiindustrie relativstark. Ungenutztes Potenzial schlummert im Bergbau,zum Beispiel beim Abbau von Chrom, Gold, Marmorund Kohle.

Der Dienstleistungssektor, vor allem Handel, Immobili-en und Tourismus, steuert etwas weniger als die Hälftedes BIP bei. Das Herz von Kommerz und Reisebrancheschlägt in Dubai. Im Jahr 2000 reisten 2,8 Millionen Aus-länder in das Emirat,die Hotels setzen etwa 715 Mio US$um.Nach den Anschlägen in den USA haben viele Über-seetouristen ihren Urlaub in Dubai storniert.Wir gehenvon einem vorübergehenden Einbruch aus.Weniger vonRückgängen betroffen sind Einkaufs- und Messereisen

sowie der Regionaltourismus aus den Golfstaaten. Mit der Flugzeugbestellung und ei-nem Anschlussprojekt bei der Flughafenerweiterung demonstriert Dubai Zuversichtund stellt sein Marketingtalent unter Beweis.

Dubais Reexporthandel steht und fällt mit dem liberalen Geschäftsumfeld und den per-sönlichen Kontakten in die Abnehmerländer. Deshalb sind verschärfte Devisenkon-trollen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus ein potenzielles Hindernis gegenden oft informell organisierten und finanzierten Handel. Dies betrifft vor allem die sogenannten Hawala-Überweisungen. Mit diesen transferieren Kaufleute und ausländi-sche Arbeitskräfte Geld in ihre Heimatländer, ohne Dokumentation und physischenGeldstrom. Im „Hawala-Dreieck“ Dubai–Karachi–Bombay bestehen enge Verbindun-gen zwischen Geldwechslern, die untereinander Zahlungsverpflichtungen übernehmen

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

160

Quelle: Dubai Department of Economic Development.

VAE: Dubais Kaufleute sorgen für Diversifikation(Anteil der Sektoren in % des BIP Dubais; 2000)

Erdölsektor

10,4

Industrie16,0

Öffentliche Dienste

9,4

Handel und Gastronomie

21,4

Transport und Kommunikation

11,8

Immobilien, Unternehmens-dienste

9,6

Bauwirtschaft8,4

Finanzdienste

10,0

Sonstiges

3,0

Quelle: Ministry of Planning.

VAE: Öl bleibt die stärkste Stütze im Wirtschafts-kreislauf ( Anteil der Sektoren in % des BIP der VAE;2000)

Erdölsektor33,9

Industrie

11,9

Öffentliche Dienste

10,2Handel und Gastronomie

11,3

Transport und Kommunikation

6,7

Immobilien, Unternehmens-dienste

7,7

Bauwirtschaft

7,1

Finanzdienste

5,9

Landwirtschaft

2,9

Sonstiges

2,4

Vereinigte Arabische Emirate

161

und per Anruf oder E-Mail Geld in lokaler Währung auszahlen.Neben diesem informel-len Handel ist Dubai aber auch Zentrum für die Warenverteilung großer Container-schiffe auf dem Weg nach Fernost.Die Ladung für Kunden zwischen Golf und Subkonti-nent wird hier innerhalb von Stunden gelöscht und auf kleinere Schiffe umgeladen.Größte Umschlagstelle für Schifffracht ist die Freizone Jebel Ali mit 2.000 lokalen undinternationalen Handels-, Dienstleistungs- und Industrieunternehmen. Das Verbin-dungsstück für Luftfracht bilden die Dubai Airport Free Zone und die Sharjah AirportFree Zone.

Wachstumsimpulse für die Zukunft sollen in Dubai das Internet und die Medienbranchebringen.Der Bevölkerungsanteil der Internetnutzer ist in den VAE mit rund 30% höherals in jedem anderen Nahostland. Die Ende 2000 eröffnete dritte Freizone Dubais, Du-bai Internet City, soll der physische Marktplatz zum regionalen E-Commerce werden.Unter rund 300 Firmen sind auch die Regionalbüros von Microsoft,Cisco, IBM und HP.Bis 2003 will die Zone 1 Mrd US$ in die Expansion investieren. Den „Content“ könnendie 50 internationalen Presse- und Werbeunternehmen liefern, die sich in der 2001 ge-gründeten Dubai Media City niedergelassen haben.

Dubai will seine führende Position als Messeplatz des Nahen Ostens durch Kongressestärken. Als Gastgeber einer Konferenz von Weltbank und IWF Ende 2003 baut dasEmirat ein neues Kongresszentrum im Wert von 66 Mio US$. Um die Vorbereitungs-kosten zu decken, will Dubai auf dem Kapitalmarkt eine Staatsanleihe im Wert von 408Mio US$ platzieren. Dies ist die zweite Schuldverschreibung nach der Emirates-Anlei-he von 2001.Private Investoren werden bis 2003 die Hotelkapazitäten um ein Viertel aufrund 26.000 Zimmer aufstocken.

Als regionales Finanzzentrum ist Bahrain wichtiger als Dubai. Erst 2000 eröffneten inden VAE die beiden Börsen Dubai Financial Market und der Abu Dhabi Securities Mar-ket.2001 schlossen sich die beiden Plätze elektronisch zusammen.Dennoch ist das Han-delsvolumen unbedeutend.In Zukunft sollen Unternehmensanleihen für Belebung sor-gen. Dubai kündigte Anfang 2002 an, ein Dubai International Financial Center (DIFC)einzurichten, ein Offshore-Bankenzentrum auf dem Gebiet der Internet City, das u.a.als Regionalbörse dienen soll.

Infrastruktur/Privatisierung. Der Ausbau der Infrastruktur erfolgt weit gehend unab-hängig von der Ölpreisentwicklung.Das Grundgerüst steht zwar,doch der Hunger nachElektrizität und der Durst auf Trinkwasser wachsen rasch. Die Emirate verfügen übermehr als ein Zehntel der weltweiten Kapazitäten zur Meerwasserentsalzung.Abu Dha-bi,wo die größten Kraftwerke und Meerwasserentsalzungsanlagen geplant sind,setzt aufprivate Finanzierung nach dem Modell Build, Own, Operate (BOO). Dafür gibt es be-reits drei Projektbeispiele, bei denen als ausländische Partner CMS, International Po-wer und TotalFinaElf jeweils mit einer Minderheitsbeteiligung dabei sind. Als viertesBOO-Vorhaben ist ein Kraftwerk in Umm al-Nar vorgesehen.Die übrigen Emirate den-ken im Umweltschutz über private Modelle nach. Das Bundesenergieministerium willdie Nutzung von Solarenergie voranbringen, während BP Solar bereits erste privatePhotovoltaikprojekte anstößt.

Dubai steht privater Mitsprache in der Infrastruktur reserviert gegenüber, zapft dafüraber den Kapitalmarkt an. Die Emiratsregierung nutzt vor allem die verbleibendenÖlvorkommen, um Verkehrsanlagen zu finanzieren, die den langfristigen Kapazitäts-anforderungen genügen sollen.Neben einem dritten Flughafenterminal für 2,5 Mrd US$erwägt Dubai auch, den Hafen in Jebel Ali zu vergrößern. Wenn das Emirat oder dieHerrscherfamilie Al Maktoum dagegen in Bauprojekte mit kommerzieller Nutzung undhohem Prestigewert investieren, sind private Investoren willkommen, vor allem solcheaus der Region. So will Dubai das Konzept der künstlichen Urlaubsinsel fortführen und

nach dem spektakulären Hotelturm Burj al-Arab einenPalmenfächer ins Meer legen. Palm Island soll 3 MrdUS$ kosten.

Die staatliche Telekomgesellschaft Etisalat hat keine De-regulierungspläne. In den Jahren 2002 und 2003 beab-sichtigt sie,mehr als 1 Mrd US$ in Ausbau und Moderni-sierung des Mobil- und Festnetzes zu investieren.Anfang2002 meldete Etisalat 1,7 Mio GSM-Mobilfunk- und 0,25Mio Internetanschlüsse bzw. 0,9 Millionen Internet-nutzer.Die Kapazitäten sollen auf 2,2 Mio GSM- und 0,5Mio Internetanschlüsse steigen.Für 2003 ist der Einstiegin die UMTS-Technik angekündigt. Der Satellitentele-fondienst Thuraya, seit 2001 im Orbit, will die Kunden-basis in Europa stärken.Etisalat ist der größte Teilhaber.

Wachstum. Auf Grund sinkender Öleinnahmen wird dieWirtschaft 2002 nominal noch einmal leicht schrumpfen.Real sehen wir jedoch bereits einen Anstieg.Wir erwar-ten,dass der Ölexport im Vergleich zu 2001 um ein Sechs-tel sinkt wird.Einen darüber hinausgehenden Rückgang

halten wir für unwahrscheinlich,da wir davon ausgehen,dass sich die Weltwirtschaft unddamit der Energiebedarf im zweiten Halbjahr 2002 erholen wird. Wir nehmen an, dassder Ölpreis im Jahresdurchschnitt um 12% zurückgeht, die Fördermenge aber nur um4,9% relativ zu 2001 sinkt.Bereinigt um Ölpreisänderungen und Konsumgüterinflation,erwarten wir für 2002 ein Wachstum von 1,5%.

Die Dynamik kommt aus dem Nichterdölsektor,der 2002 real um 4% zulegen sollte.Alswachstumskräftig stufen wir den Bausektor und – im Hinblick auf die Saison 2002/2003– den Tourismus ein. Die Bauwirtschaft hat volle Auftragsbücher für staatliche und pri-vate Projekte. Golfaraber wollen in den VAE weiter in Immobilien investieren. DieStadtverwaltung in Dubai meldete Anfang 2002,dass 4.700 Gebäude in Bau oder geplantseien, davon 800 Hochhäuser.

Der Reexporthandel wird wohl auf Grund des schlech-ten konjunkturellen Umfelds in den Zielmärkten sta-gnieren.Außerdem bremsen die Versicherungsaufschlä-ge für den Golf seit dem Krieg in Afghanistan den See-handel. Mittelfristig wird Dubai vom Wiederaufbau inAfghanistan profitieren,sei es bei der Durchführung vonProjekten oder als Umschlagplatz für Hilfsgüter.Die Al-uminiumhütte Dubal rechnet für die zweite Jahreshälfte2002 mit steigenden Aluminiumpreisen auf dem Welt-markt.

Die Finanzwirtschaft muss die Folgen sinkender Kredi-te und kränkelnder Kapitalmärkte erst noch verdauenund sieht 2002 ein schwaches Jahr vor sich. Der 11.September hat bis auf den Tourismus keine tief greifen-de Wirkung auf das Wirtschaftswachstum entfaltet. Amehesten sind die Folgen in Dubai zu spüren,wo die Reise-saison 2001/2002 unter schlechten Vorzeichen startete.

Arbeitsmarkt. Über 90% der Erwerbstätigen kommenaus dem Ausland und leben nur vorübergehend in den

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

162

Quellen: Ministry of Planning; OPEC; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

VAE: Ölpreis bringt Wirtschaft zum Schwanken(Veränderung gegenüber Vorjahr bzw. Anteil in %)

1996 1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)-40

-30

-20

-10

0

10

20

30

40

50

60

Leistungsbilanzsaldo in % des BIP

Haushaltssaldo in % des BIP

Nominale Änderung des BIP der VAE

Ölpreisänderung (Brent-spot; US$/Barrel)

Quellen: Dubai Department of Economic Development; Dubai Ports Authority; Schätzung (S) des F.A.Z.-Instituts.

VAE: Dubais Wirtschaft hängt am Handelsumschlag(Veränderung gegenüber Vorjahr in %)

1996 1997 1998 1999 2000 2001(S) 2002(S)0

2

4

6

8

10

12

14

16

18Nominale Änderung des BIP in DubaiContainerumschlag in Dubai (TEU)

Vereinigte Arabische Emirate

163

VAE. In Abu Dhabi und Sharjah ist der Anteil arabischer Ausländer relativ groß, ins-gesamt überwiegen aber Zuwanderer aus Südasien. Da die Wartelisten mit ausländi-schen Arbeitswilligen lang sind, kann der Arbeitsmarkt flexibel auf Nachfrageänderun-gen reagieren. Dennoch gibt es unter Einheimischen Arbeitslosigkeit, da insbesondereAkademiker nicht immer die Führungsposition finden, die sie sich wünschen. GenaueZahlen sind nicht bekannt. In Abu Dhabi waren Anfang 2002 offiziell 1,6% der Einhei-mischen arbeitslos. In den Nord-VAE dürfte der Beschäftigungsmangel allerdings deut-lich größer sein.

Das Ausländer- und Investitionsrecht der VAE bietet seinen Staatsbürgern jederzeit dieMöglichkeit,sich als Bürge (Sponsor) oder stiller Teilhaber ausländischer Geschäftsleutezu betätigen.Außerdem unterstützt der Staat Familien mit geringem Einkommen.In sei-ner Ansprache zum 30. Gründungstag der VAE rief Scheich Zayed die Bürger zu mehrMitarbeit in der Wirtschaft auf. Die aktive Emiratisierungspolitik wird von der Wirt-schaft eher negativ aufgenommen. So sind Banken verpflichtet, eine Beschäftigungs-quote für Bürger aus den VAE zu erfüllen, finden aber oft nicht geeignetes und moti-viertes Personal. Etwa ein Fünftel der Banker sind Einheimische.

Beschäftigungszahlen liegen nur für Dubai vor.Von insgesamt 522.000 Erwerbstätigenim Jahr 2000,das waren 57% der Bevölkerung,arbeiteten u.a.124.000 im Handel,79.000in der Industrie, 80.000 im Baugewerbe und 3.000 im Ölsektor. Auf Grund des hohenAnteils männlicher Fremdarbeiter sind 70% der Bevölkerung Männer.

Staatshaushalt. Die Einnahmen im konsolidierten Haushalt von Bund und Emiratensind in der Höhe etwa mit den Ölexporterlösen des Landes identisch. Allerdings spie-gelt dieses Budget nur einen Teil der Staatsfinanzen wider. So veröffentlichen die ein-zelnen Scheichtümer nicht ihre kompletten Etats. Die Grenzen zwischen Emirats- undHerrscherhaushalten sind relativ offen.Abu Dhabi und Dubai erzielen zusammen schät-zungsweise vier Fünftel der Staatseinnahmen.Es ist bekannt,dass die beiden Scheichtü-mer ihre Öleinnahmen durch Erlöse aus Auslandsinvestitionen aufstocken. Doch überderen Umfang lassen sich nur vage Vermutungen anstellen. Als konservativ geschätztgelten 150 Mrd US$ für Abu Dhabi und 10 Mrd US$ für Dubai,neben 265 Mrd US$ pri-vater Auslandsvermögen. Das niedrige Zinsniveau auf den internationalen Kapital-märkten und die schwache Börse drücken allerdings auf die Rendite.

Den Bundeshaushalt, sein Umfang liegt zwischen einem Fünftel und einem Drittel deskonsolidierten Haushalts, finanzieren Abu Dhabi und Dubai. Das größte Emirat steu-ert etwa 90% der Einnahmen bei. Bundesprojekte werden vor allem in den nördlichenEmiraten durchgeführt. 2001 waren im Bundesetat Einnahmen von 5,37 Mrd Dirham(Dh) und Ausgaben von 6,33 Mrd Dh budgetiert. Der Etat 2002 wird voraussichtlich imMärz veröffentlicht werden.Der konsolidierte Haushalt folgt gewöhnlich mit einer Ver-spätung von ein bis zwei Jahren nach dem Haushaltsjahr.

Während sich das Volumen des Bundeshaushaltes von Jahr zu Jahr kaum ändert,schwanken die Emiratsbudgets und damit auch der konsolidierte Haushalt mit den Öler-lösen.Der Bundesetat ist relativ ausgeglichen,der konsolidierte Etat dagegen tief im De-fizit. Für 2002 erwarten wir, dass die Zahlungslücke auf mehr als ein Zehntel des BIPanwächst. Denn die Emirate haben angekündigt, trotz rückläufiger Öleinnahmen ihreInvestitionen nicht zu bremsen. Die Defizitfinanzierung ruht zu einem großen Teil aufden Schultern des lokalen Bankensektors.

Steuern zahlen in den VAE lediglich Banken und Ölgesellschaften.Der allgemeine Zoll-tarif beträgt nur 4% und wird bei Reexporten zurückerstattet. Freizonenimporte wer-den nicht verzollt. In den einzelnen Emiraten dienen Gebühren als Ersatzsteuern. Da-von sind vor allem Ausländer betroffen, die ihre Aufenthaltsgenehmigungen und Han-

delslizenzen jährlich erneuern müssen. Bei diesen Gebühren ist die Tendenz stark stei-gend.

Inflation/Wechselkurs. Die VAE erheben keine zuverlässigen Inflationsdaten. Der Wa-renkorb des Planungsministeriums beruht auf veralteten Erhebungen aus Bahrain.AlsAnhaltspunkt können Unternehmensschätzungen und Preisdaten des Wirtschaftsent-wicklungsamts in Dubai dienen. Dort stieg der Konsumgüterindex im Jahr 2000 um11,6%.Dubai steht jedoch am obersten Ende der Inflationsskala.Wir gehen für die VAE2002 konservativ von einer Preissteigerungsrate von 2% aus. Der Dirham ist mit einemfesten Wechselkurs an den US-Dollar gekoppelt.

Außenwirtschaft. Im Jahr 2002 erwarten wir Ölexporte von 15 Mrd US$, 16% wenigerals im Vorjahr.Die durchschnittliche Ausfuhrmenge dürfte von 2,1 Mio im Jahr 2001 auf1,9 Mio Barrel/Tag zurückgehen. Der sinkende Ölanteil an der Ausfuhr wird in diesemJahr wohl nicht durch höhere Reexporte ausgeglichen werden, da die Konjunktur derAbnehmerländer erst langsam wieder anspringt. Eher könnten steigende Aluminium-und Kunststoffpreise im Jahresverlauf den erwarteten Exportrückgang auf rund 10% be-grenzen.Gasexporte erreichen etwa ein Zehntel des Werts der Ölausfuhren.Tanker mitÖl und Flüssiggas aus Abu Dhabi fahren Kurs Osten. Die wichtigsten Abnehmer sindJapan, Korea und Indien.

Die Leistungsbilanz wird 2002 wohl nicht in die roten Zahlen rutschen, obwohl sich dieHandelbilanz verschlechtern dürfte.Wir kalkulieren einen Überschuss von 2 Mrd US$und damit ein Drittel weniger als im Vorjahr.

Über Dubais Zolltheken laufen etwa 70% des Nichterdölhandels der VAE. Die zehnFreizonen des Landes setzen rund ein Zehntel der VAE-Importe und die Hälfte derNichterdölexporte um. Handelszahlen für die VAE werden mit großer Verspätung ver-öffentlich.Auch für das im Handel aktivste Emirat Dubai liegen bislang nur Zahlen für1999 vor. Der Erdölhandel ist aus Geheimhaltungsgründen aus allen Statistiken aus-geklammert.

Dubais Nichterdölexporte (ohne Reexporte) sind zu etwas mehr als der Hälfte Alumi-nium von Dubal. Textilien und Bekleidung folgen mit knapp einem Fünftel der Aus-fuhren. Die Reexporte sind offiziell etwa dreimal so groß wie die Nichterdölexporte,tatsächlich aber wohl wesentlich höher.Bei den Wiederausfuhren liegen Fernsehgeräte,Videorekorder und andere Maschinen sowie Textilien und Bekleidung mit jeweils einemFünftel des Lieferwerts vorn. Entsprechend beherrschen Unterhaltungselektronik undTextilien auch die Einfuhren. Denn schätzungsweise die Hälfte bis drei Viertel der Ein-fuhren Dubais werden reexportiert.Viele Waren verlassen das Land unregistriert, zumBeispiel im Fluggepäck,oder unterbewertet,um in den Zielländern Abgaben zu sparen.

Die Hauptlieferanten Dubais sind Japan, China und die USA, die wichtigsten Kundenfür Reexporte der Iran,Oman,die übrigen Golfstaaten,der indische Subkontinent,Zen-tralasien und Ostafrika. Der Iran nimmt jede fünfte Lieferung aus Dubai ab. Die VAEinsgesamt kaufen Waren vor allem in den USA, Japan, Großbritannien und Deutsch-land.An diesen Relationen dürfte sich auch 2002 wenig ändern.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen. Die VAE sind nach Saudi-Arabien der größte Ab-nehmer deutscher Waren in der arabischen Welt. Bezüglich des gehandelten Volumensist der Abstand zu dem großen Nachbarland 2001 auf rund 100.000 Euro geschrumpft.2001 war für deutsche VAE-Exporteure das sechste Rekordjahr in Folge.In diesem Jahrwird eine Unterbrechung der Serie wohl kaum ausbleiben. Die Lieferungen ausDeutschland werden voraussichtlich um über 5% abnehmen.

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Vereinigte Arabische Emirate

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Im Gegensatz zu anderen wichtigen Lieferländern der VAE exportiert Deutschland et-wa gleich viele Waren nach Abu Dhabi und Dubai.Deutsche Unternehmen sind bei Gü-tern,die zum Reexport geeignet sind,wenig wettbewerbsfähig.Stattdessen beteiligen siesich an Infrastrukturprojekten und rüsten beispielsweise Kraftwerke und Meerwasser-entsalzungsanlagen mit Großturbinen aus. Die deutschen Anlagenbauer und Infra-strukturspezialisten präsentieren sich regelmäßig auf der regional wichtigsten Bau-messe, der „Big Five Show“ in Dubai, mit einem großen nationalen Pavillon. Deutsch-land liefert vor allem Kfz,Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse in die VAE.Aufder Lieferantentabelle Dubais steht Deutschland nur an achter, in den VAE insgesamtaber an vierter Stelle.

Eric Czotscher;F.A.Z.-Institut

Investitionsführer Iran/Golfstaaten

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Statistisches Profil Vereinigte Arabische Emirate

Fläche (qkm): 77700 (83600 inkl. aller Inseln) Erwerbspersonen (Mio; 2001): 1,9Bevölkerung (Mio; 2001): 3,25

1998 1999 2000 2001 (S) 2002 (S)1. Bruttoinlandsprodukt (BIP)

BIP (Mrd US$) 46,5 54,7 65,8 64,2 63,9Nominales BIP (Veränd. in %) 1) – 5,8 17,8 20,2 – 2,4 – 0,4Reales BIP (Veränd. in %) 1) 2) 2,9 5,7 3,5 1,3 1,5BIP pro Kopf (US$) 16720 18616 21149 19746 19085

2. WechselkurseDh/US$ (Jahresdurchschnittskurs) 3,6725 3,6725 3,6725 3,6725 3,6725Dh/US$ (Jahresendkurs) 3,6725 3,6725 3,6725 3,6725 3,6725Dh/Euro (Jahresdurchschnittskurs) – 3,9142 3,3920 3,2890 3,3420Dh/Euro (Jahresendkurs) – 3,6894 3,4172 3,2365 3,4155

3. Preise 2)Inflationsrate (Jahresdurchschnitt in %) 3,5 4,0 4,5 2,5 2,0

4. ZinssätzeKreditzins (% p.a.) 3) 9,89 9,50 9,88 8,42 7,50

5. Staatshaushalt 4)Saldo (in % des BIP) – 17,52 – 14,93 – 2,83 – 8,49 – 10,22

6. Monetärer SektorGeldmenge M2 (Veränd. in %) 5) 4,20 11,45 15,32 8,77 5,00

7. Außenhandel mit Deutschland 6)Deutsche Exporte (fob) (Mio Euro) 1712 1765 2153 2882 2739Deutsche Importe (cif) (Mio Euro) 184 185 177 191 180Bilateraler Handelssaldo (Mio Euro) – 1528 – 1581 – 1976 – 2691 – 2559

8. LeistungsbilanzSaldo Leistungsbilanz (Mrd US$) – 0,1 2,8 9,2 3,3 2,0– Saldo Handelsbilanz (Mrd US$) 3,8 6,3 11,4 3,8 1,0

– Güterexporte (fob) (Mrd US$) 30,4 35,1 43,3 38,0 33,0– Güterimporte (cif) (Mrd US$) 26,6 28,8 31,9 34,2 32,0

– Saldo Dienstleistungsbilanz (Mrd US$) – 5,6 – 3,0 – 3,0 – 3,0 – 3,0Leistungsbilanzsaldo (in % des BIP) – 0,2 5,1 14,0 5,2 3,1Handelsbilanzsaldo (in % des BIP) 8,2 11,4 17,3 5,9 1,6

9. AuslandsverschuldungBruttobestand (Mio US$) 5) 28,0 26,0 27,0 27,0 28,0– in % des BIP 60,2 47,5 41,1 42,1 43,8

6. Währungsreserven 5)Währungsreserven ohne Gold (Mio US$) 9077 10675 13524 14150 14000– in Monatsimporten 3,3 3,9 4,5 4,4 4,7

1) Auf Basis der Landeswährung. Da in die Berechnung der Rohölproduktion die Preise am Weltmarkt eingehen, schwankt das nominale BIP beträchtlich.2) Für die VAE gibt es keinen zuverlässigen Preisindex. Die Inflationsraten und realen Wachstumsraten des BIP sind geschätzt.3) Unternehmenskredite am Jahresende.4) Konsolidierter Haushalt von Bund und Emiraten.5) Bestand am Periodenende.6) Zur besseren Vergleichbarkeit wurden die Daten rückwirkend in Euro umgerechnet.(S): Schätzung.

Quelle: F.A.Z.-Institut.

8.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Außenhandel

8.2.1 Investitionsrecht

Unter den Golfstaaten nehmen die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) – u.a.bedingt durch stabile politische Verhältnisse, freie Marktwirtschaft und hochmoderneInfrastruktur – bei Auslandsinvestitionen eine herausragende Position ein. Darüber hi-naus ist die örtliche Präsenz in den VAE (auch) von überregionaler Bedeutung. Zu denInvestitionsanreizen gehören Steuerfreiheit, freier Kapital- und Gewinntransfer, gerin-ge Importzölle und niedrige Lohn- und Lohnnebenkosten. Die VAE sind zudem ein in-teressanter Absatzmarkt und wirtschaftlich günstiger Produktionsort für ausländischeUnternehmen. Mit Hilfe ausländischer Investoren betreiben die VAE – insbesondereDubai – die Diversifizierung der Wirtschaft, wodurch die Abhängigkeit von Rohöl undErdgas verringert werden soll.

Die VAE sind ein Bundesstaat, der aus sieben Emiraten besteht.Wirtschaftlich sind dieEmirate der VAE voneinander unabhängig, und die Gesetzgebungskompetenz ist zwi-schen dem Bund und den einzelnen Emiraten aufgeteilt.Dem Bund obliegen jedoch diewichtigsten Bereiche wie Zivil-, Handels-,Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Deutsche Un-ternehmen,die eine Niederlassung in den VAE planen,sollten sich genau überlegen,wel-ches Emirat die besten Rahmenbedingungen für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichenAktivitäten bietet. Im Allgemeinen ist der Handel in Dubai gut aufgehoben; Anbietervon Investitionsgütern finden in Abu Dhabi ihr Betätigungsfeld.

Ausländischen Unternehmen stehen eine Vielzahl von Formen der wirtschaftlichenBetätigung in den VAE zur Verfügung.Die Spannweite reicht vom Einzelexportgeschäftüber die Einschaltung von Handelsvertretern und Eigenhändlern bis hin zur Gesell-schaftsgründung. Nach dem Gesellschaftsrecht können in den VAE jedoch maximal49% der Geschäftsanteile von Ausländern gehalten werden; dadurch soll die lokale Be-teiligung gesichert werden. Eine weiter gehende ausländische Beteiligungsquote bis zu100% ist nur in den Freihandelszonen der VAE möglich.

8.2.1.1 Sponsor

Das Prinzip der lokalen Beteiligung gilt bei nahezu jeder ausländischen Geschäftstätig-keit in den VAE und wird häufig mit dem Wort „Sponsor“ bezeichnet. Im allgemeinenSprachgebrauch wird jeder Bürger oder jede Firma der VAE, die zu einem Ausländeroder einem ausländischen Unternehmen in irgendeiner geschäftlichen Beziehung ste-hen,als Sponsor bezeichnet.Ursprünglich fungierte der lokale Geschäftspartner,der ei-nen Ausländer zu Geschäftsgesprächen in die VAE einlud,oder der lokale Arbeitgeber,der sich für den in den VAE geschäftlich tätigen Ausländer um alle Einreise- und Aufent-haltsformalitäten kümmerte, als Sponsor.

Die Beziehung zum Sponsor hat sich im Zuge der erweiterten Investitionsmöglichkei-ten in den VAE gewandelt und kann heute sehr unterschiedlich gestaltet sein: So kannes sich auch um den örtlichen Handelsvertreter (Commercial Agent),den Service Agent(bei der Gründung einer Zweigniederlassung bzw.Repräsentanz) oder den lokalen oderstillen Gesellschafter einer Joint-Venture-Gesellschaft handeln. Bei der Gründung ei-ner VAE-Gesellschaft, bei welcher der ausländische Investor sich nur als Minderheits-gesellschafter beteiligen darf, ist der Sponsor der notwendige Mehrheitsgesellschafter,der jedoch von Mitspracherechten sowie von Gewinn- und Verlustverteilung ausge-schlossen ist und für seine Dienste eine fixe jährliche Aufwandsentschädigung erhält. Indiesem Zusammenhang werden die Nebenvereinbarungen als so genanntes Sponsorship

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Agreement zwischen dem ausländischen und dem lokalen Gesellschafter, der den aus-ländischen Gesellschafter faktisch als Alleingesellschafter stellen soll, abgeschlossen.Derartige Vereinbarungen haben jedoch rechtlich keine Auswirkungen gegenüber Drit-ten, da sie eine Umgehung des Gesetzes darstellen und demnach nichtig sind. DieDurchsetzbarkeit derartiger Vereinbarungen scheint im Innenverhältnis möglich;gleich-wohl gibt es hierzu keine einheitliche, höchstrichterliche Rechtsprechung.

8.2.1.2 Freihandelszonen

Bestimmte Gebiete in den VAE sind so genannte „Free Zones“. Diese befinden sichzwar auf dem Staatsgebiet der VAE, werden jedoch in vielerlei Hinsicht wie exterrito-riales Gebiet behandelt. Insbesondere im Hinblick auf Zoll- und sonstige Im- undExportbestimmungen gelten Free Zones als „Ausland“. Ein Engagement in einer FreeZone bietet sich also vor allem dann an, wenn für den Export produziert wird. Im Übri-gen haben Free Zones eine ganze Reihe von rechtlichen Vorteilen gegenüber einer On-shore-Uunternehmensgründung: Die Anteile von Gesellschaften in den Free Zoneskönnen zu 100% von Ausländern gehalten werden, es gibt eine mindestens 15-jährigeGarantie,dass keine Steuern erhoben werden,die Pacht von Grund und Boden wird sub-ventioniert, Kapital und Gewinne können zu 100% repatriiert werden, und Ent-eignungsschutz wird gewährleistet.

Derzeit gibt es in Dubai die Jebel Ali Free Zone, die Dubai Airport Free Zone und dieDubai Technology,Electronic Commerce & Media Free Zone (in welcher die Dubai In-ternet City, die Dubai Media City und die Dubai Idea Oasis integriert sind). In der Vor-bereitung befindet sich die Gründung des Dubai International Financial Centres.In AbuDhabi wurde vor kurzem die Saadiyat Free Zone (als Banken- und Versicherungszen-trum) gegründet. Ferner gibt es eine Free Zone in Ajman, Fujairah, Ras Al-Khaimahund Hamriyah (Sharjah) sowie die Sharjah International Airport Free Zone. Die Frage,in welcher Free Zone investiert wird, ist weniger eine juristische als vielmehr eine unter-nehmerische. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in allen Free Zones sehr ähn-lich. Die Jebel Ali Free Zone ist die bekannteste Freihandelszone und auf die Bedürf-nisse der produzierenden Industrie zugeschnitten, während sich die Dubai Airport FreeZone an die Hightechindustrie wendet.Ein Vorteil der Dubai Airport Free Zone ist,dassdort eine komplette Infrastruktur gemietet werden kann (Büros, adäquateTelekommunikationseinrichtungen etc.).

8.2.1.3 Handelsvertretung

Das Handelsvertreterrecht der VAE wird durch das Commercial Agency Law (Bun-desgesetz Nr. 18/1981, das heute i.d.F. des Änderungsgesetzes Nr. 14/1988 gilt) geregelt,welches wiederum durch das Commercial Transaction Law (Bundesgesetz Nr. 18/1993)und den Civil Code (Bundesgesetz Nr. 5/1985) ergänzt wird. Das Handelsvertreterrechtunterscheidet dabei nicht zwischen dem Handelsvertreter (Commercial Agent) und demEigenhändler (Distributor) und ist sogar auf Franchiseverträge anwendbar. Demnachmuss der Handelsvertreter (arab.:wakîl) VAE-Staatsangehöriger sein,oder es muss sichum eine Gesellschaft handeln, an der ausschließlich VAE-Staatsangehörige beteiligtsind. Der Handelsvertreter ist berechtigt, bestimmte Produkte oder bestimmte Dienst-leistungen in einem bestimmten Gebiet (mindestens in einem Emirat) auf Exklusivitäts-basis anzubieten. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Handelsvertreter seineKommission auch dann, wenn der Verkauf der bestimmten Produkte in das bestimmteGebiet ohne seine Mitwirkung erfolgte.

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Der Handelsvertretervertrag ist notariell zu beglaubigen,um beim Handelsministeriumregistriert werden zu können,anderenfalls wird er von den VAE-Gerichten (nicht jedochvon den deutschen Gerichten) als nicht wirksam zu Stande gekommen angesehen, mitder Folge, dass aus dem Vertragsverhältnis keine Ansprüche geltend gemacht werdenkönnen.Auch die Vereinbarung ausländischen Rechts und/oder ausländischer Gerichts-stände ist unwirksam. Nur der Handelsvertreter kann bei Kündigung des registriertenHandelsvertretervertrages die Löschung der Registrierung beantragen. Solange der al-te Handelsvertreter noch registriert ist, darf das ausländische Unternehmen keinenneuen Handelsvertreter bestellen. Der alte – noch registrierte – Handelsvertreter kanndie legale Einfuhr der bestimmten Produkte in das bestimmte Gebiet unterbinden.

Wird das Vertragsverhältnis durch den Prinzipal ohne berechtigten Grund beendet,stehtdem Handelsvertreter eine Entschädigung zu. Dies gilt auch dann, wenn ein befristeterVertrag nicht verlängert wird.Können sich die Parteien auf eine Entschädigungssummenicht einigen, so entscheidet zunächst ein Fachausschuss (Commercial Agency Com-mittee) über die Rechtmäßigkeit der Vertragsbeendigung und eine mögliche Entschä-digung. Danach steht den Parteien der Rechtsweg offen.

8.2.2 Unternehmensformen

Darüber hinaus hat der ausländische Investor die Möglichkeit, Personengesellschaften,Kapitalgesellschaften oder schlichte Zweigniederlassungen zu errichten bzw. sich an ei-ner Gesellschaft zu beteiligen, die jeweils „onshore“ oder „offshore“ gegründet werdenkönnen. „Offshore“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Gesellschaft bzw. ei-ne Zweigniederlassung in einer der Freihandelszonen der VAE errichtet wird. Im Ge-gensatz hierzu bedeutet „onshore“, dass die Gesellschaft bzw. die Zweigniederlassungaußerhalb einer Freihandelszone gegründet wird.

8.2.2.1 Onshore-Gesellschaften

Das Gesellschaftsrecht der VAE (geregelt im Bundesgesetz Nr. 8/1984, CommercialCompanies Law, i.d.F. der Änderungsgesetze Nr. 13/1988 und Nr. 15/1988) kennt eineVielzahl von Gesellschaftsformen.Bei der Gründung einer Onshore-Kapitalgesellschaft(insbesondere einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer offenen oder ge-schlossenen Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien) müsste dasGesellschaftskapital zu mindestens 51% von VAE-Staatsangehörigen gehalten werden(Art. 22 des Commercial Companies Law).Trotz ihrer Nachteile kommt eine Onshore-Kapitalgesellschaft vor allem dann in Betracht, wenn deren Produkte in den VAE ver-kauft werden sollen.Anders als Offshore-Gesellschaften können Onshore-Gesellschaf-ten ihre Produkte nämlich ohne weiteres in den VAE vertreiben. Gesellschaftsverträgesind notariell zu beurkunden.

Die einfache Personengesellschaft (General Partnership Company) ist vergleichbar mitder deutschen BGB-Gesellschaft oder der OHG,kann aber grundsätzlich nur von VAE-Staatsangehörigen gegründet werden.Für den ausländischen Investor kommt diese Ge-sellschaftsform nicht in Betracht.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gründung einer bzw.die Beteiligung an einer Limited Liability Company (LLC) istdie in der Praxis am weitesten verbreitete Form eines Joint Ventures. Die LLC ist derdeutschen GmbH sehr ähnlich. Der Antrag auf Genehmigung ist bei der jeweils zu-

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ständigen Emiratsbehörde (in Dubai ist dies das Dubai Department of Economic De-velopment) zu stellen. Sofern die industrielle Produktion Gegenstand der Gesellschaftist,muss zuvor die Genehmigung der Industriebehörde im Ministerium für Finanzen undIndustrie eingeholt werden.Das Stammkapital einer LLC beträgt grundsätzlich 150.000Dh, im Emirat Dubai jedoch 300.000 Dh. Gesellschafter einer LLC können natürlicheoder juristische Personen sein. Die LLC muss mindestens zwei und darf nicht mehr als50 Gesellschafter haben.Ausländer und ausländische Unternehmen können sich in denVAE nur als Minderheitsgesellschafter an lokalen Gesellschaften beteiligen.Mindestens51% des Gesellschaftskapitals sind zwingend einem VAE-Staatsangehörigen oder einerzu 100% in VAE-Eigentum stehenden juristischen Person zu überlassen.

Es bestehen jedoch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um den beherrschendenEinfluss des Mehrheitsgesellschafters relativ zufrieden stellend zu kompensieren. Derausländische Gesellschafter kann die Geschäftsführung übernehmen, und die Gewinn-verteilung kann abweichend von der Kapitalverteilung festgelegt werden. Das Festle-gen entsprechender Mindeststimmen bei Beschlussfassungen (Sperrminoritäten) ist eingeeignetes und zulässiges Mittel, die Vorrangstellung des lokalen Mehrheitsgesellschaf-ters einzudämmen.In jedem Fall ist im Vorfeld der Gründung unbedingt rechtlicher Rateinzuholen.

Aktiengesellschaft

Die geschlossene Aktiengesellschaft (Private Joint Stock Company) entspricht einerdeutschen Aktiengesellschaft. Ihr Mindestkapital beträgt 2 Mio Dh, aufgeteilt in Antei-le,deren Nennwert zwischen 1 und 100 Dh vereinbart werden kann,wobei 51% der An-teile von VAE-Staatsangehörigen oder einer zu 100% in VAE-Eigentum stehenden ju-ristischen Person gehalten werden müssen. Die Geschäftsleitung obliegt einem Vor-stand, der aus mindestens drei Mitgliedern und mehrheitlich aus VAE-Staatsangehöri-gen besteht. Der Vorstandsvorsitzende muss stets ein VAE-Staatsangehöriger sein.Ausdiesem Grund empfiehlt sich die AG als Gesellschaftsform für ein Joint Venture nur inEinzelfällen.

Bei der offenen Aktiengesellschaft (Public Joint Stock Company) werden die Akti-enanteile öffentlich gehandelt. Diese Gesellschaftsform kommt vor allem für Banken,Versicherungen und Investmentgesellschaften in Betracht. Das Stammkapital börsen-notierter Aktiengesellschaften muss mindestens 10 Mio Dh betragen. Die offene Akti-engesellschaft muss grundsätzlich mindestens zehn Gründungsgesellschafter vorweisen.Im Übrigen gelten die gleichen Vorschriften wie für die geschlossene Aktiengesell-schaft.

Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften können in den VAE in Form einer„Branch“ oder eines „Representative/Liaison Office“ errichtet werden.

Der Bereich der erlaubten Aktivitäten einer Zweigniederlassung ist bewusst stark ein-geschränkt: Sie kann zwar Dienstleistungen und Beratertätigkeiten erbringen, jedochkeine Handels- und Produktionstätigkeiten ausführen.

Das Repräsentanzbüro hat sich auf Marktbeobachtung, Erstellung von Projektstudien,Marketing und Werbung für die Produkte und die Dienstleistungen des Mutterunter-nehmens,Vermittlung von Verträgen zwischen lokalen Kunden und dem Mutterunter-nehmen, Kundenberatung, Serviceleistung, Beaufsichtigung des Handelsvertreters,

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Durchführung von Schulungen und Beobachtung öffentlicher Ausschreibungen zu be-schränken.

Zweigniederlassungen haben keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Die Registrie-rung einer Zweigniederlassung gehört dem Wesen nach nicht ins Gesellschaftsrecht,son-dern entspricht eher einer Gewerbeerlaubnis. Für die Errichtung einer Zweignieder-lassung ist weder ein Mindestkapital noch eine lokale Beteiligung notwendig. Erforder-lich ist jedoch die Einschaltung eines VAE-Staatsangehörigen oder einer zu 100% inVAE-Eigentum stehenden juristischen Person als so genannter „Service Agent“.An denService Agent, der weder Teilhaber noch Angestellter ist, sind regelmäßig wiederkeh-rende (jährliche) Gebühren zu zahlen.Die Höhe dieser Gebühren ist frei verhandelbar.Sie beträgt in der Regel zwischen 20.000 und 100.000 Dh, je nach Erfahrung und Ein-fluss des Service Agents. Der Service Agent kümmert sich um den Kontakt zu Behör-den und beantragt Arbeitsvisa,erforderliche behördliche Genehmigungen etc.Er hat imÜbrigen jedoch keinen Einfluss auf die Geschäftsführung der Zweigniederlassung. DieRegistrierung dieser Form von Zweigniederlassungen erfolgt grundsätzlich auf Bun-desebene durch das Ministerium für Wirtschaft und Handel und wird dort im ForeignCompanies Registry eingetragen.Lediglich im Emirat Dubai ist das Dubai Departmentof Economic Development für die Registrierung zuständig.

8.2.2.2 Gründung einer Niederlassung in einer Freihandelszone

In den VAE gibt es mehrere Freihandelszonen,die dem ausländischen Investor die Mög-lichkeit bieten, eine zu 100% eigene Niederlassung zu gründen, ohne dass eine lokaleBeteiligung erforderlich ist (wie dies grundsätzlich innerhalb der VAE bei dort ansässi-gen Joint-Venture-Gesellschaften vorgesehen ist). Es gibt grundsätzlich vier verschie-dene Möglichkeiten der Gründung einer Niederlassung in den Freihandelszonen derVAE:

1. Gründung einer Zweigniederlassung;2. Gründung eines Free Zone Establishment (FZE);3. Gründung einer Free Zone Company (FZCO);4. Gründung einer Free Zone Limited Liability Company (FZLLC).

Die Unternehmensgründung in einer Free Zone kann – ähnlich wie bei der Errichtungeines Betriebes onshore – in Gestalt einer Zweigniederlassung erfolgen.Hierfür ist keinMindestkapital erforderlich. Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind das FZE, dieFZCO und die FZLLC juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit und alsGesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Das FZE kann nur als Ein-manngesellschaft gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf aus-ländische Gesellschafter gegründet werden kann.Wie bei einer GmbH ist die Haftungder Gesellschafter eines FZE auf dessen Stammkapital begrenzt. Die Formalitäten fürdie Errichtung eines FZE sind deutlich geringer und weniger Zeit raubend als bei einerGesellschaftsgründung bzw. Errichtung einer Zweigniederlassung onshore. Die Grün-dung einer FZLLC ist bislang nur in der Dubai Technology, Electronic Commerce &Media Free Zone möglich. Die FZLLC unterliegt keinen Beschränkungen in der An-zahl der Gesellschafter und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern ge-gründet werden. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandels-zonen. In der Jebel Ali Free Zone (der am besten entwickelten Freihandelszone in denVAE) beträgt das Stammkapital für ein FZE 1 Mio Dh und für eine FZCO 500.000 Dh.Das Mindeststammkapital einer FZLLC in der Dubai Technology, ElectronicCommerce & Media Free Zone beträgt 500.000 Dh.

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Sämtlichen Niederlassungsformen ist eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben er-laubt;Waren können sowohl im- als auch exportiert werden. Die Freihandelszonen er-teilen grundsätzlich Handels-, Dienstleistungs- oder Produktionslizenzen. Diese Lizen-zen beschränken sich allerdings auf das Gebiet der jeweiligen Freihandelszone; dies hatzur Folge, dass diese Niederlassungen gesellschaftsrechtlich als nicht in den VAE ansäs-sig gelten. Folglich wird zum Export in die VAE ein Handelsvertreter, Importeur oderauch ein Joint Venture in Form einer Vertriebsgesellschaft benötigt.

8.2.3 Arbeitsrecht

Das VAE-Bundesgesetz Nr.8/1980 in der Fassung seiner Änderungsgesetze Nr.24/1981,Nr. 15/1985 und Nr. 12/1986 (das Arbeitsgesetz) regelt die Beziehungen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer und ist somit Hauptgrundlage des Arbeitsrechts. Muster-arbeitsverträge sind beim Ministerium für Arbeit und Soziales oder bei den Freihan-delsbehörden erhältlich. Soweit sich der Inhalt des Vertrages an die gesetzlichen Be-stimmungen hält, können die Arbeitsverträge auch umgestaltet werden.

Alle ausländischen und inländischen Arbeiter und Angestellten, die in den VAE arbei-ten (mit Ausnahme von Angestellten des öffentlichen Dienstes und des Militärs sowieHauspersonal), unterliegen dem Arbeitsgesetz. Arbeitsverträge können befristet oderunbefristet sein. Mündlich abgeschlossene oder ohne Frist versehene Arbeitsverträgegelten als unbefristet.Die Probezeit beträgt maximal sechs Monate.Die gesetzlichen Ar-beitszeiten betragen acht Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche.Angestellte imBereich des Einzelhandels, im Hotel- und Gastronomiegewerbe oder in ähnlichenDienstleistungsbetrieben können auch neun Stunden täglich beschäftigt werden. VieleUnternehmen sind auf eine Fünftagewoche mit Arbeitszeiten von 8:00 bis 13:00 Uhr und16:00 bis 19:00 Uhr übergegangen, mit Freitag und Samstag als Ruhetage.Während desFastenmonats Ramadan werden die Arbeitszeiten um zwei Stunden täglich reduziert.In den VAE gibt es zehn bezahlte Feiertage pro Jahr. Jedem Arbeitnehmer stehen nachden ersten sechs Monaten und bis zu zwölf Monaten Beschäftigung zwei Tage bezahlterUrlaub pro Monat zu. Ist der Arbeitnehmer mehr als ein Jahr beschäftigt, erhöht sichder Urlaubsanspruch auf 30 Tage im Jahr. Darüber hinaus sieht das Arbeitsrecht Mut-terschaftsurlaub vor.

Das Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitgeber auch außerordentlich (ohne Abmahnung)gekündigt werden,wenn eine der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen gegeben ist.Wird das Arbeitsverhältnis beendet,erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung (Gratuity)in Höhe von 21 Tagesgehältern pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitnehmer nichtlänger als fünf Jahre in dem Betrieb beschäftigt war, bzw. in Höhe von 30 Tagesgehäl-tern für jedes weitere Jahr der Beschäftigung, wobei die Gesamtabfindung die Summedes Lohnes bzw. Gehaltes für zwei Jahre nicht übersteigt. Ferner entstehen Schaden-ersatzansprüche, wenn die Kündigung unberechtigt war oder die Kündigungsfrist von30 Tagen nicht eingehalten wurde.

In den VAE gibt es keine Gewerkschaften; Arbeitsniederlegungen sind untersagt. DasArbeitsministerium hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die bei Streitigkeiten zwi-schen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder für Fragen der Gesetzesinterpretation zu-ständig ist.Nehmen die streitenden Parteien eine Schlichtungsempfehlung dieser Behör-de nicht innerhalb von zwei Wochen an, sind die ordentlichen Gerichte anzurufen.

Ausländer, die in den VAE arbeiten wollen, benötigen zur Arbeitsaufnahme neben derGenehmigung des Arbeitsministeriums auch ein Arbeitsvisum (Employment Visa), dasvom Arbeitgeber (als Sponsor) beantragt wird, ein ärztliches Attest (Medical Certifi-

Vereinigte Arabische Emirate

173

cate), eine Arbeitsgenehmigung (Labour Card) sowie eine Aufenthaltsgenehmigung(Residence Permit).

8.2.3.1 Sozial- und Krankenversicherung

Für ausländische Arbeitskräfte hat der Arbeitgeber weder Sozial- noch Krankenversi-cherungsbeiträge abzuführen. Der Arbeitgeber hat seine Arbeitnehmer jedoch mit ei-ner so genannten Health Card auszustatten,die zumindest die allernötigste medizinischeBehandlung in den Krankenhäusern gewährleistet. Eine Zusatzversicherung ist daheranzuraten.Die Regierung plant derzeit die Einführung einer Krankenversicherung,wel-che die Health Card ersetzen soll.

Arbeitslosen- und Rentenversicherung existieren für ausländische Arbeitnehmer nicht.Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der ausländische Arbeitnehmer ohnehinverpflichtet, das Land zu verlassen. Für einheimische Arbeitskräfte muss der Arbeitge-ber monatlich 15% des Nettolohns an die staatliche Pensionskasse abführen,wovon derStaat 2,5% trägt.Weitere 5% des Nettolohns muss der Arbeitnehmer selbst entrichten.

8.2.4 Steuerrecht

Die Steuergesetzgebung ist in den VAE den einzelnen Emiraten vorbehalten. Zwar se-hen die Steuergesetze die Erhebung von Steuern vor, die meisten Bestimmungen wer-den jedoch in der Praxis nicht angewandt.Lediglich Banken und Unternehmen,die sichunmittelbar mit der Förderung und Verarbeitung von Öl,Gas und petrochemischen Pro-dukten befassen, sind steuerpflichtig.

Somit unterliegen Unternehmen, die nicht in diese Kategorien fallen, momentan wederder Körperschaftsteuer noch sonstigen Steuern. Eine Änderung dieser Steuerpolitik istauf Grund der wirtschaftlich und politisch stabilen Rahmenbedingungen auf lange Sichtnicht zu erwarten.Auch in den diversen Freihandelszonen garantiert das jeweilige Emi-rat eine Steuerfreiheit von mindestens 15 Jahren.

Es gibt jedoch in den VAE bestimmte Gebühren für öffentliche Dienstleistungen. DieGemeinden (Stadtverwaltungen) verlangen eine so genannte Municipal Tax in Höhevon 5–10% auf Büro- und Privatmieten sowie eine Vergnügungsteuer für Hotels in Höhevon 5%.

Die Steuerbefreiung in den VAE ist für deutsche Unternehmen jedoch nur insoweitvorteilhaft, als dass die in den VAE erwirtschafteten Gewinne nicht der Besteuerung inDeutschland unterzogen werden. Insoweit bedarf es einer sorgfältigen Gestaltung dergesellschaftsrechtlichen Strukturierung sowie der Ausgestaltung der Geschäftsbezie-hungen zwischen beiden Ländern.

Internationales Steuerrecht

Die Abgrenzung des Besteuerungsrechts zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund den VAE richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischenbeiden Staaten vom 9.April 1995,welches am 10.August 1996 in Kraft getreten und rück-wirkend ab dem Veranlagungszeitraum 1992 anzuwenden ist.

Im Folgenden sollen lediglich die wichtigsten Auswirkungen des DBA auf Zinsen, Li-zenzgebühren und Dividendenzahlungen dargestellt werden. Auf Zinsen und Lizenz-

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gebühren, die eine in Deutschland ansässige Person aus den VAE bezieht, darf dort kei-ne Quellensteuer erhoben werden. Die Besteuerung findet ausschließlich in Deutsch-land statt, es sei denn, der Zahlungsempfänger unterhält in den VAE eine Betriebsstät-te, der die Zins- bzw. Lizenzerträge wirtschaftlich zuzuordnen sind.

Dividenden, die eine in den VAE ansässige Kapitalgesellschaft an eine in Deutschlandansässige Kapitalgesellschaft,die mit mindestens 10% am Kapital der erstgenannten Ge-sellschaft beteiligt ist, zahlt, können in den VAE mit einer Quellensteuer von 5% belas-tet werden. Erfüllt der die Dividende erhaltende Gesellschafter die vorstehendenVoraussetzungen nicht, so erhöht sich die zulässige Quellensteuerbelastung auf 15%.

Handelt es sich bei dem die Dividende empfangenden Gesellschafter um eine Kapital-gesellschaft und ist diese mit mindestens 10% am Kapital der in den VAE ansässigenGesellschaft beteiligt, so wird die Dividende in Deutschland von der Besteuerung aus-genommen. Dies gilt allerdings nur, soweit die in den VAE ansässige Gesellschaft eineim Sinne des deutschen Außensteuergesetzes „aktive“ Tätigkeit (wie z.B. industrielleProduktion) ausübt.

In allen übrigen Fällen wird die in den VAE erhobene und keiner Ermäßigung mehr un-terliegende Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet, soweit die deutscheSteuer auf Einkünfte aus den VAE entfällt.

Steuerbelastungsrechnung

Die nachfolgende Steuerbelastungsrechnung unterstellt als Beispielfall die Beteiligungeiner in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaft an einer in den VAE ansässigenKapitalgesellschaft. Es wird unterstellt, dass Letztgenannte eine „aktive“ Tätigkeit imSinne des deutschen Außensteuergesetzes ausübt und ihren Gewinn vollständig an ihredeutsche Gesellschafterin ausschüttet. Außerdem wird unterstellt, dass die erhalteneDividende vollständig an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürlichePersonen als Gewinn ausgeschüttet wird.

Gewinnausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften an in Deutschland unbe-schränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich von der Körper-schaftsteuer befreit. Dies gilt auch, wenn die in den VAE ansässige Kapitalgesellschafteine im Sinne des deutschen Außensteuergesetzes „passive“ Tätigkeit ausübt. In diesemZusammenhang ist zu beachten,dass die VAE ein so genanntes „Niedrigsteuerland“ imSinne des deutschen Außensteuergesetzes sind. Soweit im Wesentlichen so genannte„passive Einkünfte“ (z.B. im Grundsatz Beteiligungserträge) erwirtschaftet werden,kann es zu einer Hinzurechnungsbesteuerung kommen. Dabei werden die „passiven“Einkünfte der Tochtergesellschaft der deutschen Muttergesellschaft angerechnet undmit 38% besteuert, ohne dass hierzu eine Gewinnausschüttung erforderlich wäre.

Darüber hinaus gelten 5% der Dividende als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. In-soweit unterliegt die Dividende aus den VAE der Körperschaftsteuer (25%), dem Soli-daritätszuschlag (5,5%) und der Gewerbesteuer. Bei Weiterausschüttung der Gewinnean in Deutschland ansässige natürliche Personen ist lediglich die Hälfte der Dividendesteuerpflichtig.

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Beteiligung deutscher Anteilseigner – ausländische GmbH für GA ab VZ 2001

Vereinigte Arabische Emirate GmbHGewinn vor Steuer 100,00KSt. 0% 0,00Gewinn nach Steuer 100,00Quellensteuer 0% 0,00Ausschüttung 100,00Deutschland GmbHNettozufluss 100,00Steuerpflichtiger Anteil § 8 b V KapStG 5% 5,00Gew.-St.-Hebesatz 400% – 0,83zu versteuerndes Einkommen/Gewerbeertrag 4,17Gew.-St. – 0,83KSt. 25% (von 4,17) – 1,04SolZ 5,5% (von 1,04) – 0,06Nettobetrag 98,07WeiterausschüttungBruttodividende 98,07KESt 20% – 19,61SolZ 5,5% – 1,08Nettoausschüttung 77,38In Deutschland ansässiger Anteilseigner (Privatvermögen)Bruttodividende 98,07davon steuerpflichtig: 1/2 49,03ESt. 48,5% 23,78./. anrechenbare KESt 19,61Verbleibende ESt. – 4,17SolZ 5,5% 1,31./. anrechenbarer SolZ 1,08Verbleibender SolZ – 0,23Verbleiben nach Steuern 72,98Gesamtsteuerbelastung 27,02%

8.2.5 Devisenbestimmungen

Der Zahlungs- und Geldtransfer in das und aus dem Ausland – mit Ausnahme von Is-rael – unterliegt keinen Beschränkungen. Die Central Bank of the United Arab Emira-tes in Abu Dhabi hat die Aufsicht über einheimische und ausländische Banken.

8.2.6 Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Die Zollgesetzgebung in den VAE ist nicht einheitlich geregelt; jedoch stimmen dieGrundbestimmungen der einzelnen Emirate miteinander überein.Danach werden Zoll-gebühren auf der Basis des c.i.f.-Wertes berechnet. Während auf alle Transitladungen,Schulbücher und Publikationen, Nahrungsmittel, Medikamente für den öffentlichenSektor, medizinisches Gerät und bestimmte Rohmaterialien kein Einfuhrzoll erhobenwird, beträgt der Regelzollsatz für Waren, die nicht aus den anderen Mitgliedsstaatendes Golfkooperationsrates (GCC) eingeführt werden, 4%. Bei Waren, die für den Re-export bestimmt sind, erfolgt eine Erstattung der bei der Einfuhr gezahlten Zollgebüh-ren.Waren können in jede Freihandelszone zollfrei zur Lagerung eingeführt werden.

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Da mit der geplanten Einführung einer Zollunion der GCC-Staaten ab 2003 nicht zurechnen ist (siehe Kapitel 7.2.6), gelten vorerst noch die zollrechtlichen Bestimmungenvon 1981. Es bleibt bei der Außenzollgebühr von 4% für Importware außerhalb derGCC-Staaten.Waren aus der Produktion eines Unternehmens, das zu mindestens 51%von GCC-Staatsangehörigen gehalten wird, und die einen inländischen Wertanteil(Value Added) von 40% aufweisen, sind von Zöllen befreit.

8.2.7 Streitentscheidung/Vertragsrecht

Die föderale Struktur der VAE spiegelt sich in der Rechtslage wider. Soweit der Bund(der VAE) Gesetzgebungskompetenz hat, kann er Gesetze erlassen, die in allen Teil-emiraten gelten. Insbesondere im Bereich des Zivil- und Handelsrechts hat der Bundseine gesetzgeberischen Befugnisse weit gehend ausgeschöpft. Heute gilt in den VAEweit gehend ein einheitliches Zivil-, Handels- und Bankrecht. Nur noch in Randberei-chen – die selbstverständlich nicht übersehen werden dürfen – unterscheidet sich dasZivil-, Handels- und Bankrecht der einzelnen Emirate. Lücken des Zivilgesetzbuchessind gemäß Art.1 des VAE-ZGB durch islamisches Recht zu schließen.Gleichwohl sindislamische Einflüsse im Wirtschaftsrecht nur geringfügig zu beobachten. Gemäß Art. 19Absatz 1 VAE-ZGB können die Parteien eines internationalen Schuldvertrages be-stimmen, welchen Staates Recht auf den Vertrag anzuwenden ist. Das Recht der VAElässt also eine Rechtswahl zu. Allerdings ist die Wahl eines anderen Rechts als des derVAE in der Praxis nur schwer durchsetzbar.

Bei der Gerichtsstandsvereinbarung ist sorgfältig zu prüfen, ob diese von den Gerich-ten der Staaten,mit denen der Vertrag Berührungspunkte hat,anerkannt wird.Währendaus deutscher Sicht grundsätzlich keine Probleme entstehen, ist die Rechtslage aus derSicht der VAE problematischer.Sofern VAE-Gerichte nach den allgemeinen Regeln derVAE-Zivilprozessordnung international zuständig sind, ist die Vereinbarung andererGerichte (als der der VAE) unwirksam.Falls demnach ein Vertrag mit einer in den VAEansässigen Partei eine Gerichtsstandsvereinbarung zu Gunsten deutscher Gerichte ent-hält, werden VAE-Gerichte diese Vereinbarung nicht beachten und sich – falls sie vonder VAE-Partei angerufen werden – für zuständig erklären.Auf Grund der gesetzlichenForderung der Gegenseitigkeit bei der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile inden VAE ist die Anerkennung von Urteilen, die im Ausland gegen Staatsangehörigeoder Gesellschaften mit Sitz in den VAE rechtskräftig ergangen sind, praktisch ausge-schlossen. Gerichtsstandsvereinbarungen mit Personen oder Unternehmen mit Sitz inden VAE sind daher nur dann vorteilhaft, wenn diese über entsprechendes Vermögenin Deutschland oder in einem Staat verfügen,in dem deutsche Urteile vollstreckbar sind.

Auch die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche ist nicht unproblematisch und nurinnerhalb der sehr engen Grenzen des Zivilprozessrechts möglich. Das Dubai Court ofCassation hat nach seinem Urteil vom 10. März 2001 festgestellt, dass ausländischeSchiedssprüche nur dann anerkannt werden und vollstreckbar sind,wenn zwischen demStaat, in dem der Schiedsspruch gefällt wurde, und den VAE ein bilaterales Abkommenzur Anerkennung derartiger Entscheidungen besteht;bislang besteht zwischen Deutsch-land und den VAE kein derartiges Abkommen. Ebenso wenig sind die VAE Mitglieddes New Yorker UN-Abkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländi-scher Schiedssprüche vom 10. Juni 1958. Daher ist denkbar, Schiedsgerichtsbarkeit inden VAE zu vereinbaren (etwa ICC-Schiedsgerichtsbarkeit), denn derartige Schieds-sprüche sind sowohl in den VAE und in Deutschland als auch in anderen Staaten voll-streckbar.

Dr. Christian Ule;Coudert Schürmann

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III Service

1 Die Region im Internet

Das Angebot an Internetseiten, die Informationen zu den Ländern des Nahen Ostensanbieten, scheint auf den ersten Blick überraschend umfangreich. Bei intensiverer Re-cherche fällt jedoch auf,das ein Großteil der Seiten entweder veraltet oder einfach nichtmehr funktionsfähig ist. Insbesondere länderspezifische Homepages haben trotz an-spruchsvoller Aufmachung oft nur einen geringen Informationswert.Zudem ist auch dieHerkunft der Seiten nicht immer unmittelbar nachvollziehbar,so dass die gelieferten In-formationen ebenfalls in Frage gestellt werden müssen.Im Folgenden werden einige län-derübergreifende Einstiegsseiten kurz vorgestellt, über die Informationen zum NahenOsten abrufbar sind und die wir als empfehlenswert erachten.

Für erste allgemeine Informationen zu einem Land, wie beispielsweise Angaben zumpolitischen System oder der Infrastruktur, empfiehlt sich das CIA World Factbook 1999(www.odci.gov/cia/publications/factbook/indexgeo.html). Für eine vertiefende Recher-che bietet die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer unter www.ahkme-na.com ein außergewöhnlich umfangreiches Internetportal. Dort finden sich unter demMenüpunkt „Middle East E-Trade Center“ eine Reihe von Branchenlinks, die sowohlnach Unternehmen als auch Produkten abgefragt werden können. Über eine weitereLinksammlung verfügt das Deutsche Orientinstitut unter der Adresse www.doihh.de un-ter dem Stichwort „Nahost im Internet“. Die Links sind hier für jeden Staat den Kate-gorien Allgemeine Informationen, Presse und staatliche Institutionen zugeordnet.

Die Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) hat unter demMenüpunkt „Länder- und Reiseinformationen” nicht nur nützliche Hinweise zu denEinreise-, Ausfuhr- und Sicherheitsbestimmungen jedes Staates, sondern auch weiter-führende Links zu den Themen bilaterale Beziehungen oder Außenwirtschaft im An-gebot. Zudem sind alle Anschriften der offiziellen Institutionen aufgelistet. Die Nord-afrika-Mittelost-Initiative der Deutschen Wirtschaft (NMI) will mittelständischen Un-ternehmen durch Informationen und Kontaktvermittlungen den Zugang zu den Märk-ten der Region erleichtern. Auf der NMI-Internetseite (www.bdi-online.de/fram-fachbereiche.html) finden sich unter dem Stichwort „www“ weitere Linklisten. Zu emp-fehlen ist hier das Center of Middle Eastern Studies, über das man für alle Staaten er-giebige Links hinsichtlich allgemeiner Informationen,Kultur,Medien und Wirtschaft derRegion erhält.

Eine gute Recherchemöglichkeit bietet auch das Arab-Net (www.arab.net). Für jedenStaat lassen sich hier Informationen zu den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur,Trans-portwesen und Tourismus auffinden. Zudem gibt es eine Suchmaschine, die sich nur aufdie Region bezieht, und eine Linksammlung für jeden einzelnen Staat. Kontaktadres-sen oder Links zu Regierungsstellen, Privatisierungs- und Investitionsagenturen, Fi-nanzinstitutionen oder auch privaten Unternehmen, die interessierten Investoren ihreHilfe anbieten, finden sich auf der Weltbank-Seite des Privatization Link (www.priva-tizationlink.com). Die Seite stellt auch einen guten Ausgangspunkt für die Suche nachInformationen zu Investitionsbedingungen und Privatisierungsprojekten dar. Einenkurzen Besuch ist auch das Investment Promotion Network (www.ipanet.net) wert. Ne-ben den so genannten Investment-Links zu Investitionsförderungs- und Privatisie-rungsagenturen und anderen Organisationen wird man hier häufig auch bei aktuellenEinzelinformationen fündig. Eine spezielle Linksammlung zur Finanzwelt bietet derMiddle East Economic Survey unter der Adresse www.mees.com/dotcom/economy/links.htm an.

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Weiterführende Links oder Kontaktadressen für alle Auslandshandelskammern welt-weit enthält beispielsweise die Seite www.worldchambers.com. Eine Suchmaske für ei-ne Auflistung nach Regionen befindet sich unter www.worldchambers.com/CCII/in-dex.htm. Teilweise werden hier auch Links zu anderen Handelsbüros in den jeweiligenLändern angeboten. Auch die Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskam-mertages listet unter www.dihk.de, Stichwort „International”, alle Auslandskammernauf und stellt für die jeweiligen Länder Informationsseiten zur Wirtschaft und zu Landund Leuten zur Verfügung.

Konkrete Außenhandelsinformationen werden beispielsweise auf der Seite des Bun-desamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) gegeben. Dort werden ins-besondere nähere Informationen zu geltenden Ausfuhrbeschränkungen, Embargore-gelungen und den Antrags- und Genehmigungsverfahren aufgeführt. Der Bundes-verband des deutschen Exporthandels e.V. ist auf der Seite www.bdex.de vertreten.Hierfindet sich eine Datenbank mit deutschen exportorientierten Unternehmen sowie de-ren Exportzielländern und Produkten.Für Informationen über Unternehmen in der Re-gion ist auch die Corporate Information (www.corporateinformation.com) sehr empfeh-lenswert. Diese Homepage bietet, nach Ländern geordnet, Links zu Servern mit Unter-nehmensdatenbanken, Branchenbüchern oder Börseninformationen. Unter www.au-ma.de informiert der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaftauch über Auslandsmessen. Die Messen der einzelnen Länder im Nahen Osten könnenin einer Datenbank branchenspezifisch abgefragt werden.

Tagesnachrichten aus Politik und Wirtschaft liefern die Homepages der Middle EastTimes (www.metimes.com) und der Arabic News (www.arabicnews.com). Unterwww.arabia.com sind aktuelle Nachrichten aus der Region nach Ländern sortiert auf-rufbar. Informationsdienstleistungen und Medienauswertungen zum Thema NaherOsten leistet die Arab Media Review (www.arabmedia.de). Wer schnell einen aktuellenWährungskurs oder eine tabellarische oder grafische Darstellung historischer Wäh-rungskurse benötigt, findet diese auch für die Staaten des Nahen Ostens auf der Seitewww.oanda.com/cgi-bin.ncc.

Stand: Februar 2002Katrin Koll, Iris Fischer;

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2 Die Außenhandelskammern im Überblick

Die in über 70 Ländern vertretenen 110 Außenhandelskammerbüros mit mehr als 1.200Mitarbeitern sind eine wichtige Anlaufstelle für deutsche Unternehmen, die in dem je-weiligen Land tätig sind bzw. werden wollen. Ursprünglich aus einer Initiative privaterUnternehmen entstanden, verstehen sich die AHK-Büros als eine Einrichtung wirt-schaftlicher Selbstverwaltung im Sinne der deutschen Außenwirtschaftsförderung.

Die AHK vertreten die Interessen der Unternehmen und der Politik im Rahmen derFörderung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen. Ihre Aufgabenspektrum reicht vomkommerziellen Auskunftsdienst über die Öffentlichkeitsarbeit bis hin zur beruflichenAus- und Weiterbildung. Im Einzelnen bedeutet dies:

• Angebot von Wirtschaftsinformationen:Unternehmen sowohl aus dem In-als auch aus dem jeweiligen Ausland können bei der AHK recherchierteWirtschafts- und Marktinformationen anfordern.

• Verkauf und Werbung bei Messegesellschaften, Bundesländern, Verbän-den etc.: Hierbei treten die AHK entweder als Vertreter von Messe- undWirtschaftsfördergesellschaften oder als Partner bei speziellen Dienstleis-tungen (z.B. Anzeigenverkauf) auf. Ziel ist es, die Firmenprodukte auf ei-nem fremden Markt leichter zu verkaufen und effektiver für sie zu werben.

• Betreuung von Unternehmen und Managern: Die AHK unterstützt auchdie Anpassung an fremde Mentalitäten, indem sie beispielsweise die Orga-nisation und Betreuung von Unternehmerreisen übernimmt.

• Beratung von Unternehmen: Die AHK bieten ein umfassendes Programman Wirtschafts- und Rechtsberatung an. Besondere Dienstleistungen derAHK sind in diesem Zusammenhang unter anderem die Erstellung vonRechtsgutachten,Einsichtnahme in das Handelsregister,Beratung und Ab-wicklung bei Gründung einer Firmenrepräsentanz, Projektberatung und -begleitung sowie Investitions- und Kooperationsberatung.

• Lobbying für Unternehmensinteressenten:Um Investitionshemmnisse undHandelsbarrieren abzubauen, unterstützen die AHK zum Beispiel bei derKontaktaufnahme mit wichtigen Kompetenzträgern.

• Organisation von Unternehmertreffen: Hierbei bieten die AHK ein Leis-tungsangebot von der Informationsbeschaffung bis zur Betreuung derDelegationen vor Ort; das heißt, sie organisieren beispielsweise Kontakt-treffen oder übernehmen den Dolmetscherdienst.

• Anregung und Durchführung von Berufsausbildung und Weiterbildung:Entsprechend den lokalen Erfordernissen der deutschen Wirtschaft wieauch denen des Auslands, vermitteln und betreiben die AHK Einrichtun-gen, die die theoretische Wissensvermittlung mit praktischen Fertigkeitenkombinieren und damit der dualen Berufsausbildung nach deutschemStandard so weit es geht gerecht werden.

• Einsatz für die Gesundheit der Mitgliedsunternehmen: Dieser Punkt um-fasst zum Beispiel die Beschaffung von Informationen über die Entwick-lung von Wirtschaftsbeziehungen, die Standortanalyse oder den Behör-denservice.

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• Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen:Die AHK-Büros bie-ten deutschen Unternehmen an, ein exakt auf ihr Unternehmen zuge-schnittenes Leistungspaket zusammenzustellen und von den Kammernrealisieren zu lassen.

Mehr Informationen können auf der Homepage der AHK unter http://www.ahk.de/ ab-gerufen werden. In der Region am Persischen Golf sind im Iran, in Saudi-Arabien undin den Vereinigten Arabischen Emiraten Büros der AHK vertreten:

Offizielle Deutsch-Iranische IHKPostanschrift:Michael TockussP.O. Box 14155-347815139 TeheranIranBüroanschrift:Khaled Eslambouli Ave.19th Street, No. 21, 1st floorTeheran 15138IranTelefon: 00 98 / 21 / 87 1 – 22 30, – 52 10, – 92 50 Telefax. 00 98 / 21 / 87 1 – 11 23E-Mail:[email protected]: http://www.dihk-ir.com

Deutsch-Iranische Handelskammer e.V.Klaus BratmannMexikoring 27–2922297 HamburgTelefon: 0 40 / 44 08 47Telefax: 0 40 / 45 03 67 77E-Mail: [email protected]: www.dihkev.de

German-Saudi Arabian Liaison Office for Economic Affairs Manfred RothgängerP.O. Box 61695Riad 11575Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1 / 4 03 – 15 00Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 03 – 51 21E-Mail: [email protected]: www.ahk-germany.de/ahk-riad oder www.ahk-arabia.com

Büro Jedda:German-Saudi-Arabian Liaison Office for Economic Affairs P.O. Box 52490Jeddah 21563Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 2 / 6 67 81 – 21, – 27Telefax: 0 09 66 / 2 / 6 67 81 – 06E-Mail:[email protected]: Internet: www.ahk-germany.de/ahk-riad oder www.ahk-arabia.com

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The German Industry and Commerce Office (GIC) Jürgen FriedrichPostanschrift:P.O. Box 7480DubaiVereinigte Arabische EmirateBüroanschrift:Sharaf BuildingKhalid Ibn Al Waleed Street (Consulates’ Area)Bur DubaiVereinigte Arabische EmirateTelefon: 0 09 71 / 4 / 3 97 00 – 01, – 02, – 04Telefax: 0 09 71 / 4 / 3 97 00 – 03E-Mail: [email protected]: www.ahkdubai.com

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Firmenpool Iran

Einen besonderen Service für deutsche Unternehmen, die einen Markteintritt im Iran pla-nen, bietet die Offizielle Deutsch-Iranische IHK in Teheran an. Sie koordiniert einen Fir-menpool,bei dem deutschen Firmen im Hinblick auf erste Kontaktaufnahmen Unterstützunggeboten wird. Die Anzahl der Firmen ist sowohl numerisch als auch zeitlich begrenzt, um ei-ne gegenseitige Konkurrenz auszuschließen.Der Pool ist offen für Firmen aller Branchen undrichtet sich insbesondere an mittelständische Unternehmen.

Unterstützt wird die Arbeit der IHK in Teheran auch von den Industrie- und Handelskam-mern in Deutschland sowie dem DIHK. Dadurch können deutsche Unternehmen ein brei-tes Angebot an Dienstleistungen wahrnehmen, das von der allgemeinen Informationsbe-schaffung über die Vorbereitung und Betreuung von Geschäftsbesuchen der am Pool betei-ligten Unternehmen bis zur Vorbereitung eines eigenen Büros oder Unternehmens reicht.Der Firmenpool verringert das Markteintrittsrisiko für die Unternehmen, sichert fachkun-dige Beratung durch einen Poolmanager und bietet im Rahmen von regelmäßigen Erfah-rungs- und Meinungsaustauschen zahlreiche Synergieeffekte. Bevor ein Unternehmen demPool beitritt, führt das IHK-Firmenpoolteam zudem eine kostenlose Einschätzung hinsicht-lich der Marktchancen des betreffenden Unternehmens durch.

Firmenpool VAE / Oman

Die VAE und Oman sind für mittelständische Unternehmen keine einfachen Absatzmärk-te und der Markteintritt ist in der Regel zeit- und kostenintensiv. Der IHK-Firmenpool VAE / Oman bietet hier durch Kostenteilung ein effizientes Modell, den Markteinstieg überdie Infrastruktur des Delegiertenbüros der deutschen Wirtschaft vorzubereiten und poten-ziellen Geschäftspartnern eine erste Adresse zu vermitteln.

WeiterJe Informationen über die Firmenpools bietet die

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu BielefeldElsa-Brandström-Straße 1–333602 BielefeldTelefon: 05 21 / 5 54 – 1 01Telefax: 05 21 / 5 54 – 1 09Internet: www.bielefeld.ihk.de

3 Kontaktadressen

Allgemein

Coudert SchürmannRechtsanwälte Notare SteuerberaterMiddle East Practice GroupHerr Dr. Christian Ule, Rechtsanwalt,Herr Stefan G. Becker, LL.M., Rechtsanwalt,Herr Martin Heinsius, Rechtsanwalt und SteuerberaterCity-HausFriedrich-Ebert-Anlage 2–1460325 Frankfurt/MTelefon: 0 69 / 75 49 – 0Telefax: 0 69 / 75 49 – 35 9E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected]: www.coudert.com/practice/middleeast.htm

F.A.Z.-Institut für Management-, Markt- und Medieninformationen GmbHPostfach 20 01 6360605 Frankfurt am MainTelefon: 0 69 / 75 91 – 21 97Telefax: 0 69 / 75 91 – 19 66E-Mail: [email protected]: www.faz-institut.de

Bankgesellschaft Berlin AGLänderbereich Nah-/Mittelost,Afrika und AsienHardenbergstraße 20 & 3210623 BerlinTelefon: 0 30 / 31 09 – 30 16Telefax: 0 30 / 31 09 – 38 10Internet: www.bankgesellschaft.de

DEG – Deutsche Investitions- und EntwicklungsgesellschaftBelvederestraße 4050933 KölnTelefon: 02 21 / 49 86 – 4 32Telefax: 02 21 / 49 86 – 2 90E-Mail: [email protected]

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)Breite Straße 2910178 BerlinTelefon: 0 30 / 2 03 08 – 0Telefax: 0 30 / 2 03 08 – 10 00

Ghorfa – Arabisch-Deutsche Vereinigung für Handel und Industrie e.V.Garnisonkirchplatz 110178 BerlinTelefon: 0 30 / 2 78 90 70Telefax: 0 30 / 27 89 07 49E-Mail: [email protected]: www.ghorfa.com

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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)KfW-InformationszentrumPalmengartenstraße 5–960325 Frankfurt am MainTelefon: 0 18 01 / 33 55 77Telefax: 0 69 / 74 31 – 6 43 55E-Mail: [email protected]: www.kfw.de

Nah- und Mittelost-Verein e.V.Große Theaterstraße 120354 HamburgTelefon: 0 40 / 4 50 33 10Telefax: 0 40 / 45 03 31 31E-Mail: [email protected]: www.numov.de

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Reiseliteratur

Einen schnellen optischen Eindruck von der gesamten Region verschafft der preiswerte „HBBildatlas Arabien“ mit Fotos aus sämtlichen kleinen Golfstaaten,von Kuwait bis Oman.Einegelungene Kombination aus Hintergrund, Fotos und Reisetipps bietet „Richtig Reisen –Arabische Halbinsel“, www.dumontverlag.de.

Bilder aus Südarabien verbindet „Merian – Jemen, Oman,V.A.Emirate“ mit anspruchsvol-len Inhalten zu Ländern und Leuten. Dieses Heft ist zwar bei den Reisedetails nicht mehrganz aktuell, aber mit der interessanten kulturellen und historischen Einführung von zeitlo-sem Wert.

Mit dem englischsprachigen Regionalreiseführer „Middle East“, www. loneyplanet.com, hatder Reisende den Nahen Osten komplett „in der Tasche“, darunter sämtliche Golfstaatenund der Iran.Er bietet einen schnellen Überblick über Hotels,Verkehrsmittel,Land und Leu-te, macht aber notwendigerweise Abstriche bei der inhaltlichen Tiefe.

„Emirat Dubai – Im Über-Morgenland“, www.reise-know-how.de: Mehr gibt es zu Dubai alsReiseziel kaum zu sagen; ein kompletter Fundus mit Geheimtipps und Ausflugszielen fürGeschäftsreisende und Urlauber. Die kommentierte Hotel- und Restaurantliste sorgt fürAbwechslung im Reiseplan. Geeignet für Reisende, die mehr als einmal nach Dubai kom-men. Ein knapper und übersichtlicher Appetitanreger für Einsteiger ist demgegenüber„Marco Polo – Dubai, Emirate, Oman“, www.marcopolo.de.

Für Oman-Geschäftsreisende oder VAE-Reisende, die einen Kurztrip in das touristisch be-merkenswerte Sultanat unternehmen wollen, ist der Westentaschenführer „Polyglott on tour:Oman. Vereinigte Arabische Emirate“, www.polyglott.de, geeignet. Wer Landschaften undKulturen Omans und der Emirate auch zu Hause anhand schöner Bilder genießen will, solltezum „Apa Guide Oman/VAE“ greifen.

Für Geschäftsreisen am Golf genügen zwar gute Englischkenntnisse, doch wer tiefer in dielokale Kultur einsteigen oder sich einen Wettbewerbsvorteil vor anderen Ausländern sichernwill, sollte einen Blick in den Sprachführer „Kauderwelsch – Arabisch für die Golfstaaten“werfen.Der arabische Golfdialekt unterscheidet sich vom Arabisch Nordafrikas und der Le-vante und wird in leichten Varianten von Kuwait bis Oman gesprochen. „Reise Know-HowVereinigte Arabische Emirate“ bietet darüber hinaus tief greifende Landesinformationen fürechte VAE-Fans oder Ausländer, die in den Emiraten leben.

Nordafrika Mittelost Initiative der deutschen Wirtschaft (NMI)c/o Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.Breite Straße 2910178 BerlinTelefon: 0 30 / 20 28 – 15 21, – 15 57Telefax: 0 30 / 20 28 – 25 21E-Mail: [email protected]

[email protected]

Bahrain

Botschaft des Staates Bahrain Potsdamer Platz 11 10785 Berlin Telefon: 0 30 / 25 89 40 40 Telefax: 0 30 / 25 89 41 41

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland P.O. Box 10306ManamaBahrainTelefon: 0 09 73 / 53 02 10 Telefax: 0 09 73 / 53 62 82 E-Mail: [email protected]

Bahrain Chamber of Commerce and IndustryP.O. Box 248ManamaBahrainTelefon: 0 09 73 / 22 95 55Telefax: 0 09 73 / 22 49 85 oder 21 29 37E-Mail: [email protected]: www.bahchamber.com

Directorate of Industrial AreasP.O. Box 1435ManamaBahrainTelefon: 0 09 73 / 73 10 11Telefax: 0 09 73 / 73 09 39

Economic Development BoardP.O. Box 11299ManamaBahrainTelefon: 0 09 73 / 53 38 86Telefax: 0 09 73 / 53 11 17E-Mail: [email protected]: www.bahrainedb.com

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Industrial Development DirectorateP.O. Box 1435ManamaBahrainTelefon: : 0 09 73 / 52 55 02Telefax: 0 09 73 / 29 03 02

Bahrain Marketing and Promotions OfficeP.O. Box 11299ManamaBahrainTelefon: : 0 09 73 / 53 38 86Telefax: 0 09 73 / 53 11 17

Irak

Botschaft der Republik IrakAnnaberger Straße 28953175 BonnTelefon: 02 28 / 9 50 24 – 0Telefax: 02 28 / 9 50 24 – 30

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland P.O. Box 2036Bagdad IrakTelefon: 0 09 64 / 1 / 7 19 20 37Telefax: 0 09 64 / 1 / 7 18 03 40Die deutsche Botschaft in Bagdad ist zurzeit nicht besetzt. In Angelegenheiten,die den Irak betreffen, geben das Auswärtige Amt sowie die in Bagdad ansässigenkonsularischen Vertretungen anderer EU-Mitgliedsstaaten (Frankreich, Spanien,Italien, Griechenland) Auskunft.

Iran

Botschaft der Islamischen Republik IranPodbielskiallee 65–6714195 BerlinTelefon: 0 30 / 84 35 30Telefax: 0 30 / 84 35 35 35

Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandP.O. Box 11365-179TeheranIranTelefon: 00 98 / 21 / 3 11 41 11 – 14Telefax: 00 98 / 21 / 3 90 84 74, 3 11 98 83

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Iran Chamber of Commerce, Industries and MinesHerr Jahanbakhsh Nouraei254,Taleghani Ave.Teheran 15814IranTelefon: 00 98 / 21 / 8 83 00 67Telefax: 00 98 / 21 / 8 30 83 37E-Mail: [email protected]: www.iccim.org

High Council of Free Trade – Industrial ZonesNo. 23 Esfandiar Blvd.Africa ExpressTeheranIranTelefon: 00 98 / 21 / 2 05 49 60, 2 05 47 84Telefax: 00 98 / 21 / 2 05 86 57E-Mail: [email protected]: www.iran-export.com/freezone/index.htm

Economic Cooperation Organization (E.C.O.)No. 1, Golobu Alley, KamraniehP.O. Box 14155 – 6176TeheranIranTelefon: 00 98 / 21 / 2 83 17 33 – 4, 2 29 20 66Telefax: 00 98 / 21 / 2 83 17 32E-Mail: [email protected]: www.ecosecretariat.org

Kuwait

Botschaft des Staates KuwaitGriegstraße 5–714193 BerlinTelefon: 0 30 / 8 97 30 – 00Telefax: 0 30 / 8 97 30 – 10

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland P.O. Box 805 Safat13009 SafatKuwaitTelefon: 0 09 65 / 2 52 – 08 57, – 08 27, – 07 56Telefax: 0 09 65 / 2 52 – 07 63

Kuwait Investment Authority (KIA)P.O. Box 6413001 SafatKuwaitTelefon: 0 09 65 / 2 43 85 43Telefax: 0 09 65 / 2 45 40 59Internet: www.kia.gov.kw

Service

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Kuwait Fund For Arab Economic DevelopmentP.O. Box 292113030 SafatKuwaitTelefon: 0 09 65 / 2 46 88 00Telefax: 0 09 65 / 2 41 90 60Internet: www.kuwait-fund.org/index.html

Arab Planning Institute-KuwaitP.O. Box 583413059 SafatKuwaitTelefon: 0 09 65 / 4 84 – 31 30, – 40 61, – 87 54Telefax: 0 09 65 / 4 84 – 29 35E-Mail: [email protected]: www.arab-api.org

Public Authority for Industrial Estates P.O. Box 4690SafatKuwaitTelefon: 0 09 65 / 4 31 89 20Telefax: 0 09 65 / 4 31 83 10

Oman

Botschaft des Sultanats OmanLindenallee 1153173 BonnTelefon: 02 28 / 35 70 – 31 bis – 34Telefax: 02 28 / 35 70 – 45

Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandP.O. Box 128RuwiPC 112OmanTelefon: 0 09 68 / 7 73 24 82, 7 73 21 64Telefax: 0 09 68 / 7 73 56 90E-Mail: [email protected]

Oman Chamber of Commerce and IndustryP.O. Box 1400Ruwi 112OmanTelefon: 0 09 68 / 70 76 74Telefax: 0 09 68 / 70 84 97E-Mail: [email protected] Internet: www.omanchamber.org

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Omani Center for Investment Promotion & Export Development (OCIPED)P.O. Box 25 Wadi KabirP.C. 117OmanTelefon: 0 09 68 / 7 71 23 44Telefax: 0 09 68 / 7 71 08 90E-Mail: [email protected]: www.ociped.com

Public Establishment for Industrial Estates (PEIE)P.O. Box 2Al Rusayl PC 124OmanTelefon: 0 09 68 / 62 60 70Telefax: 0 09 68 / 62 60 53

Qatar

Botschaft des Staates QatarBrunnenallee 653177 BonnTelefon: 02 28 / 95 75 20Telefax: 02 28 / 9 57 52 55E-Mail: [email protected]

Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandP.O. Box 3064DohaQatarTelefon: 0 09 74 / 4 87 69 59, 4 86 10 66, 4 87 61 31Telefax: 0 09 74 / 4 87 69 49

Qatar Chamber of Commerce and IndustryP.O. Box 402DohaQatarTelefon: 0 09 74 / 4 62 11 31Telefax: 0 09 74 / 4 62 25 38E-Mail: [email protected]: www.qatar.net.qa/qcci

Saudi-Arabien

Botschaft des Königreichs Saudi-ArabienKurfürstendamm 6310707 BerlinTelefon: 0 30 / 88 92 50Telefax: 0 30 / 88 92 51 76

Service

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Botschaft der Bundesrepublik DeutschlandP.O. Box 94001Riad 11693Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1 / 4 88 07 00Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 88 06 60

Saudi German Development and Investment Company Ltd. (SAGECO)New Al-Akkariyah Bldg. (8101)Sitteen Street (Malaz)P.O. Box 22560Riad 11416Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1 / 4 76 25 11Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 76 26 09E-Mail: [email protected] Internet: www.sageco.com.sa

Saudi Arabian General Investment Authority (SAGIA)Main OfficeP.O. Box 1267Riad 11431Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1 / 4 48 – 45 33Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 48 – 12 34E-Mail: [email protected]: www.sagia.org

Riyadh Chamber of Commerce and Industry (RCCI)P.O. Box 596Riad 11421Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1 / 4 04 00 44Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 02 11 03E-Mail: [email protected] Internet: www.riyadh-chamber.org

Chamber of Commerce & IndustryEastern ProvinceDammam-Al-Khobar HighwayP.O. Box 719Dammam 31421Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 3 / 8 57 – 11 11Telefax: 0 09 66 / 3 / 8 57 – 06 07E-Mail: [email protected]: www.chamber.org.sa/Chamber_e/index.cfm

Saudi Industrial Development Fund (SIDF) P.O. Box 4143 Riad 11149 Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1/ 4 77 40 02 Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 79 01 65

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Council of Saudi Chambers of Commerce and Industry Riyadh Chamber of Commerce and Industry BuildingP.O. Box 16683 Riad 11474 Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1 / 4 05 32 00 Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 02 47 47 Internet: www.saudichambers.org.sa/cgi-bin/english/index.shtml

Royal Commission for Jubail and Yanbu P.O. Box 5864 Riad 11432 Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1 / 4 79 44 44Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 77 54 04

King Abdulaziz City for Science & Technology P.O. Box 6086 Riad 11442 Saudi-ArabienTelefon: 0 09 66 / 1 / 4 88 35 55 Telefax: 0 09 66 / 1 / 4 88 37 56

Vereinigte Arabische Emirate

Botschaft der Vereinigten Arabischen EmirateKatharina-Heinroth-Ufer 110787 BerlinTelefon: 0 30 / 51 65 16Telefax: 0 30 / 51 65 19 00

Dubai Representative Office in GermanyBockenheimer Landstraße 2360325 Frankfurt am MainTelefon: 0 69 / 71 00 02 - 0Telefax: 0 69 / 71 00 02 - 34E-Mail: [email protected]: www.dubaitourism.co.ae

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland P.O. Box 2591Abu DhabiVAETelefon: 0 09 71 / 2 / 4 43 56 30Telefax: 0 09 71 / 2 / 4 43 56 25E-Mail: [email protected]: www.germemb.org.ae

Service

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German Business Council DubaiGerman Business CentreNew Sharaf Building, 1st floorP.O. Box 62537DubaiVAETelefon: 0 09 71 / 4 / 3 59 99 30Telefax: 0 09 71 / 4 / 3 59 99 50E-Mail: [email protected]: www.gbcdubai.com

Abu Dhabi Chamber of Commerce & Industry (ADCCI)P.O. Box 662Abu DhabiVAETelefon: 0 09 71 / 2 / 6 21 40 00Telefax: 0 09 71 / 2 / 6 21 58 67E-Mail: [email protected]: www.adcci-uae.com

Dubai Chamber of Commerce and IndustryP.O. Box 1457 Dubai VAETelefon: 0 09 71 / 4 / 2 28 00 00 Telefax: 0 09 71/ 4 / 2 21 16 46E-Mail: [email protected]: www.dcci.gov.ae

Bundesverband mittelständischer WirtschaftP.O. Box 47193Abu DhabiVAETelefon: 0 09 71 / 2 / 6 71 22 20Telefax: 0 09 71 / 2 / 6 71 22 21E-Mail: [email protected]

German Business Council Abu DhabiP.O. Box 45360Abu DhabiVAETelefon: 0 09 71 / 2 / 6 27 70 05Telefax: 0 09 71 / 2 / 6 27 70 03E-Mail: [email protected]: www.gebcad.com

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