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IPM 2016 Nachlese Norgarflor Azubi-Wettbewerb Azubi-Seminare Hannover und Bremen Jetzt anmelden! FDF Landesverband Niedersachsen e.V. Rundschreiben Nr. 1 Februar 2016

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IPM 2016 Nachlese

Norgarflor Azubi-Wettbewerb

Azubi-Seminare Hannover und Bremen

Jetzt anmelden!

FDF Landesverband Niedersachsen e.V.

Rundschreiben Nr. 1 Februar 2016

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DER FDF AUF DER IPM ESSEN 2016

Neuste blumige Trends, innovative Designs und florale Inspirationen für die erfolgreiche Insze-nierung von Blumen und Pflanzen in der FDF World in Green City FDF-Rahmenprogramm erhielt Bestnoten Ein Treffpunkt für Floristen aus aller Welt war die neue FDF-World in Green City, Halle 1A. Mit einem innovativen Standkonzept präsentierte sich der Fachverband Deutscher Floristen/FDF interessier-ten Fachbesuchern der Floristik.

Das Programm auf der Showbühne war an allen IPM-Tagen hervorragend besucht. Ein Feuerwerk der Sträuße entzündete Deutschlands Meisterflorist Marcel Schulz, vor einem begeisterten Publikum. Er ist vom FDF für die Teilnahme am Europa-Cup der Floristen im April 2016 in Genua in Italien, nominert, Zusammen mit dem World Cup 5. Platzierten Meh-met Yilmaz, und Spitzenfloristin Elisabeth Schoenemann, zeigte er ein topaktuelles Strauß-programm mit vielen neuen Designs u.a. für den bevorstehenden Valentinstag, Ostern und Muttertag 2016.

Internationale Ausbilder der Floristen präsentierten in der Highlight-Show "IPM Worldwide" Einblicke in die Philosophie ihrer Lehre. Mit exotischen Blüten gaben sie Einblicke in die unterschiedlichen Gestal-tungsstile ihres Handwerks.

Weitere Innovationen, Visionen und neue Floral-Designs aus fünf verschiedenen Ländern stellten die Spitzenfloristen Pirjo Koppi aus Finnland, Dritt-platzierte des World-Cups der Floristen in Berlin, Ulviya Akhmedova aus Russland, Carles Jubany Fontanillas aus Spanien, Nicu Bocancea aus Ru-mänien und Stijn Simaeys aus Belgien vor.

Mit ihren naturnahen floralen Gestaltungsideen unter dem Motto "Gestecktes, Getopftes und Ge-pflanztes für den Frühling" inspirierte die kreative Floristengruppe "Florale Gestaltung" aus Nordrhein-Westfalen die Fachbesucher.

Future starts now – be part of it! Unter dem Motto "Future starts now – be part o it!" luden der FDF und Partner in das innovative Inspi-rationsareal "Blumiges Zukunftslabor/The Floral Future Lab" ein.

Die Ausstellung zeigte, wie Floristen die Generation der Millennials, junge Kunden im Alter zwischen 25 und 35 Jahren, mit neuen blumigen Trends, innova-

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FDF 3

tiven Blumen-Inszenierungen und vielen Geschich-ten rund um die gestaltete Blüte erreichen und für ihre Produkte begeistern. Dazu gehörten zum Bei-spiel praxisnahe Anregungen für eine interaktive Vernetzung von Floristen mit jungen Kundengrup-pen über die sozialen Medien. Ergänzend dazu wurden Inhalte für das story-telling als Verkaufsun-terstützung im Fachhandel präsentiert und viele Tipps und Tricks für eine neue visuelle Ansprache junger Kundengruppen vorgestellt.

Flowertrends 2016 – Blumen für Lifestyle und Interieur Die aktuellen Flowertrends 2016 präsentiert der Fachverband Deutscher Floristen erstmals in sei-nem Event Center auf der IPM ESSEN.

Der FDF-Trend-Hotspot zeigt Inszenierungen in den Trendatmosphären „connect the story“, „more is more“, „reconsider space“ und „the world be-yond“. Diese vier Themen hat Blumenbüro Holland als die starken Konsumententrends im Jahr 2016 ermittelt. Zu allen vier Themen stellte der FDF ef-fektvolle neue Blüten-Designs in dazu passenden Interieur-Welten vor. Die FDF-Trendpräsentationen stellten die Must-Haves des Jahres 2016 für unter-schiedliche Konsumententypen vor und zeigten die starke Wirkung moderner Floral-Designs für Life-style und Interieur.

Sabrina Holz von „Prinz Blumen“ in Mönchen-gladbach holte den IPM Messe Cup 2016

„Transformation“ war das Motto des diesjährigen Kreativ-Wettbewerbs um den IPM-Messecup 2016.

Mit ihrer besten Gesamtleistung entschied Sabrina Holz von „Prinz Blumen“ aus Mönchengladbach diesen attraktiven Wettbewerb in Halle 6.1.

Den besten Strauß mit höchstmöglichen 100 Punkten kreierte Radko Chapov von der Justus-von-Liebig-Schule in Hannover.

Den Wettbewerb um die beste Deko-Topfpflanze gewann Bärbel Grzenia von „Blumen für Dich“ in Borken. Jasmin Jäger vom „Floral Design Store“, Bad Neuenahr-Ahrweiler, machte den ersten Platz in der Kategorie Gefäßbepflanzung.

Modern, kommunikativ und vielseitig präsentier-te sich der FDF in Essen „In der neuen FDF World hat sich dem nationalen und internationalen Fachpublikum ein aufgeschlos-sener, moderner Fachverband Deutscher Floristen präsentiert, der mit vielen neuen Ideen und starken Inspirationen für eine erfolgreiche Blumenvermark-tung seine Besucher begeistert hat. In unseren Showrooms haben wir die neuesten Floristik-Trends in Interieur-Welten präsentiert. Große Auf-merksamkeit erzielte das innovative Blumige Zu-kunftslabor/Floral-Future Lab, in dem wir die Per-spektive und Erwartung junger Kunden an den Fachhandel dargestellt haben. Für die Branche ergeben sich daraus wertvolle Anregungen und Inspirationen. Auf der FDF-Show-Bühne stellten sich internationale Top-Designer mit ihren blumigen Präsentationen vor. Dieses breite Spektrum der verbandlichen Darstellung hat unsere Gäste be-geistert. Der FDF hat sich auf dieser IPM ESSEN 2016 als ein junger, kommunikativer Verband mit

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einem starken und vielseitigen Angebot für seine Mitglieder präsentiert.”, bilanziert Helmuth Prinz, Präsident des Fachverbandes Deutscher Floristen e. V. – Bundesverband.

FDF - RAHMENABKOMMEN P .O.S-LICHT

Auch die Firma P.O.S. Verkaufstechnologie GmbH als langjähriger Partner des FDFs hat die IPM zum Anlass genommen die Neuheiten in der Beleuch-tungstechnik vor Ort vorzustellen.

Durch die LED- Technik treten bei den Verbrau-chern viele Fragen auf. Deshalb hier ein paar Gedanken von Herrn Rolf Niepelt zu dem Ein-satz von Beleuchtung.

In erster Linie wollen die Interessenten Energie sparen. Leider wird dabei vergessen, dass Licht auch verkaufsfördernd ist. Was nutzt die eingespar-te Energie, wenn die Ware schlecht präsentiert ist, und die Umsätze darunter leiden.

Bei der Beleuchtung eines Geschäftes sollte man zwei verschiedene Beleuchtungsarten einsetzen.

Für die Allgemein- bzw. Grundbeleuchtung und das Arbeitslicht benötigt man ein helles gleichmäßiges Licht. Dies erreicht am besten mit LED- Leuchten.

Hier haben wir eine neue Leuchte vorgestellt, die in der Lage ist einen Lichtstrom von ca. 130 Lumen pro Watt zu erzeugen. Dieser Wert war vor ein paar Jahren utopisch.

Für die Warenpräsentation werden am besten Strahler eingesetzt. Da LED-Strahler keine hohen Lichtleistungen erreichen ist es Sinnvoll hier Kera-miklampen einzusetzen.

Auch hier geht die Entwicklung weiter. Auf der Messe haben wir ein Leuchtmittel gezeigt, dass in der Lage ist 135 Lumen pro Watt zu realisieren.

Zu bedenken ist, dass diese Leuchtmittel ein viel brillanteres Licht erzeugen, als LED`s und leis-tungsmäßig ebenfalls überlegen sind.

Zur Erinnerung eine normale Glühlampe erreicht einen Lumenwert von 10 Lumen pro Watt.

Bei dem Stromverbrauch ergibt sich weder für die eine als auch für die andere Technik ein Vorteil. Da die Anforderungen in Ihrem Geschäft sehr un-

terschiedlich sind, bieten wir Ihnen eine kostenlose Beratung in Ihrem Geschäft an. Nutzen Sie hierzu den beiliegenden Gutschein oder wenden sich direkt an uns. Wir sind gerne für Sie da.

Unser Kontaktdaten: Rolf Niepelt

P.O.S. Gmbh & Co. KG Tel. 06451-6767

e-mail: [email protected]

VERSICHERUNGS - CHECK!

Versicherungen sind bekanntlich kein geliebtes Thema. Jeder weiß, dass er welche hat oder haben sollte, aber die Wenigsten machen sich die Arbeit und setzten sich wirklich mit dem Thema auseinander.

Dabei könnte alles so einfach sein….

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FDF 5

FLORISTA- der leistungsstarke Rahmenvertrag, ist einzigartig und ausschließlich für FDF-Floristen entwickelt worden. Die Besonderheiten des Berufes sind in diesem Konzept so abgesichert, dass im Schadenfall die Versicherungen keine faulen Aus-reden mehr geben können

Ein paar Beispiele, die zeigen, wie besonders FLORISTA ist:

Auch Adventsausstellungen, Autodekorationen, Teilnahme an Messen, das saisonale Ge-schäft, Arbeiten außerhalb der Geschäftsräume oder ggf. eine Kaffee/Bar und deren Aus-schank sind mitversichert.

Und das Ganze für einen mehr als fairen Preis!

Florista : Die Versicherungslö-sung für Floristen zu einem unvergleichlich günstigen Preis

Wie funktioniert Florista?

Florista ist ein Kombi-Paket aus Haftpflicht- und Inhalts-Versicherung. Diese beiden Versicherungen sind die wichtigsten betrieblichen Absicherungen.

Die FDF-Florista-Police sichert eine max. Versiche-rungssumme von 1.000 000 Euro im Inhaltsbereich und 5.000 000 Euro im Haftpflichtbereich zu. Für den Abschluss dieser Versicherung ist die Angabe der betrieblichen Größe in Quadratmeter und die Mitarbeiterzahl notwendig (siehe beiliegender Flyer).

Was kostet Florista?

Ausgehend von einer Betriebsgröße von ca. 70 qm und einer Angestelltenzahl bis 6 Vollzeitkräften kostet die FDF-Florista-Haftpflicht (rd. 100,00€) und die FDF-Florista-Inhalts-Versicherung (rd. 100,00€) zusammen also rund 200,00 im Jahr.

Wichtig: Für Mitglieder im FDF übernehmen Franke & Krippner die erste Jahresprämie der Florista-Police im Haftpflicht-Bereich in Höhe von 100,00€ bei Antragsstellung im Jahr 2016

Kontakt und Angebotsanfragen bitte an:

[email protected] Franke & Krippner Eigelstein 89-91

50668 Köln Tel. 0221-3403833

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VERGÜNSTIGTER EINTRITT FÜR VERBANDSMITGLIEDER

19. und 20.

März Blumengroß-

markt Hamburg Banksstraße 28 20097 Hamburg

Die Messe Norgarflor Hamburg ist eine regiona-le Fachmesse für die Grüne Branche.

Zahlreiche Aussteller präsentieren und verkaufen auf der Hamburger Norgarflor Messe ihr reichhalti-ges Sortiment aus den Bereichen Blumen und Pflanzen, Floristen- und Gartenbaubedarf, Substra-te, Pflanzenschutz, Dünger, Maschinen, Fahrzeuge, Heizungen, Großzubehör, Gewächshausbau, Ge-wächshaustechnik und –elektronik, Berufsbeklei-dung, Schuhe, Beratung, Verbände, Versicherun-gen sowie Software, EDV und Bücher.

Ein attraktives Rahmenprogramm mit informativen Vorträgen ergänzt das Angebot der Norgarflor Mes-se Hamburg.

Zum Erwerb der Eintrittskarten ist ein Fach-nachweis erforderlich.

Eintrittskarten zum ermäßigten Bruttopreis von EUR 5,00 erhalten alle Mitglieder eines branchenbezo-genen Fachverbandes (FDF, GVN, BdB, GaLaBau usw.). Die Vorlage eines Nachweises ist erforder-lich.

Bitte beachten Sie: Die Kosten, die Ihnen beim Besuch einer Fachmesse entstehen, können Sie sowohl als Unternehmer/in als auch als Arbeitneh-mer/in steuerlich geltend machen. Daher gibt es zu den Eintrittskarten auf Wunsch eine entsprechende Quittung.

Auszubildende erhalten eine kostenlose Eintrittskar-te, sofern sie den Ausweis einer Gewerbeschule, einen Ausbildungsvertrag, den Marktausweis für Auszubildende oder einen ähnlichen Nachweis vorlegen.

FDF-Wettbewerb der Florist - Auszubildenden

Florist-Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr, die erste Berufswettbewerbserfahrungen sammeln möchten, sollten am Norgarflor-Azubi-Wettbewerb teilnehmen.

Eine Fachjury wird die Werkstü-cke nach Prüfungskriterien be-werten, was eine gute Vorberei-tung auf die Abschlussprüfung

ist. Mitmachen können Azubis aus den Bundesländern Hamburg,

Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

„Frühlingsanfang grüßt Ostern“ „Frühlingsanfang grüßt Ostern“ lautet das Thema des diesjährigen Wettbewerbes für Auszubildende im 2. und 3. Ausbildungsjahr aus MV, NI S-H und HH auf der Messe „norgarflor“ in Hamburg. Er findet statt am Sonntag, dem 20. März auf dem Blumengroßmarkt in Hamburg. Den zeitlichen Ab-lauf des Wettbewerbes finden Sie unten. Rahmenbedingungen: Die Technik ist frei. Das für das Arrangement benö-tigte Material und Werkzeug muss komplett mitge-bracht werden. Wasserentnahmestellen sind im Markt vorhanden. Die kleinste Arbeitsfläche (Tisch) beträgt 120x65 cm.

Der Verkaufswert ohne Gefäß, Schale o. ä. darf 120,- € (inkl. ges. MwSt.) nicht übersteigen.

Jede/r Teilnehmer/in erhält von der Blumen-großmarkt Hamburg GmbH 60,-- € erstattet.

Die Arbeiten werden bis einschließlich Mittwoch, 23. März an Stand 438 ausgestellt und können ab Donnerstag, 24. März dort abgeholt werden (Mittei-lung bitte über das Marktbüro).

Der Wettbewerb findet innen statt!

Mindestvoraussetzung für die Teilnahme: Auszubildende/r im Beruf Florist/in im (2. oder 3. Ausbildungsjahr).

Zur Vorbereitung und zum Wettbewerb sind keine Helfer zugelassen! Alle Teilnehmer/ innen werden bewirtet. Alle Teilnehmer/innen bekommen ein T-Shirt, das bis nach der Siegerehrung zu tragen ist und behalten werden kann.

Der Veranstalter wertet die Veranstaltung für Pres-sezwecke aus.

Zeitlicher Ablauf: 10.30 Uhr:

Start. Sie werden durch das Orga-Team eingewie-sen und erhalten danach u. a. die T-Shirts, ihre Startnummer etc. danach

10.45 Uhr: Beginn der Vorbereitungszeit (Dauer: 30 Minuten)

11.15 Uhr: Beginn des Wettbewerbes (Dauer: 60 Minuten)

14.00 Uhr: Siegerehrung

Preise: 1. Platz: 150,-- € 2. Platz: 100,-- € 3. Platz: 50,-- €

Alle Teilnehmer/innen erhalten eine Urkunde.

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Bewertung: Die Bewertung der Arbeiten findet durch eine Fach-jury statt. Bei der Bewertung werden die Bedingun-gen der Abschlussprüfung Florist/in zugrunde ge-legt. Alle Teilnehmer/innen erhalten vor Ort den Muster-Bewertungsbogen mit dem die Jury wertet. Das Urteil der Jury ist unanfechtbar.

Anmeldung: Die Teilnehmerzahl ist auf 10 Personen be-grenzt! Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Einganges in der Geschäftsstelle berücksich-tigt. Pro Betrieb kann bis zum Anmeldeschluss nur eine Person angemeldet werden. Sollten bis zum Anmeldeschluss nicht alle Startplätze vergeben sein, werden pro Betrieb auch weitere Teilnehmer zugelassen.

Verbindliche Anmeldungen richten Sie bitte (mit nachfolgendem Coupon) möglichst bis Donners-tag, dem 3. März an die FDF-Geschäftsstelle in Hamburg, Heimhuder Straße 81, 20148 Hamburg, Tel. 040 / 45 62 78, Fax 040 / 4 50 06 97, [email protected].

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

Verbindliche Anmeldung Hiermit melde/n ich/wir die/den bei uns beschäftig-te/n Auszubildende/n ________________________________________ zur Teilnahme am norgarflor Auszubildenden-Wettbewerb am Sonntag, dem 20. März an. Wir akzeptieren die Wettbewerbsbedingungen.

Firma __________________________________ __________________________________ __________________________________ __________________________________ Datum / Unterschrift

Viel Erfolg!

ORDNUNGSMÄßIGKEIT DE R KASSENBUCHFÜHRUNG

Fast alle Unternehmen, die Bargeld einnehmen, nutzen Registrierkassen oder PC-Kassensysteme. Der Ein-satz der Technik hat eine Reihe von betriebswirt-schaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten

verbunden.

Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick ver-schaffen, um häufige Fehlerquellen in der Kassen-buchführung von vornherein zu vermeiden.

1. Was muss beim Einsatz von elektronischen Kassen (Registrier- oder PC-Kassen) aufge-zeichnet und aufbewahrt werden? Grundsätzlich ist jede Einnahme und Ausgabe ein-zeln aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnung erfolgt bei den alltäglichen Bargeschäften in der Regel mit einer Registrierkasse oder PC-Kasse, mit deren Hilfe diese Einzelaufzeichnung praktikabel wird.

Wird eine elektronische Kasse geführt, müssen alle Einzeldaten, die durch die Nutzung der Kasse ent-stehen, während der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren • jederzeit verfügbar, • unverzüglich lesbar und • maschinell auswertbar aufbewahrt werden.

Zudem müssen alle zum Verständnis der Einzelda-ten erforderlichen Organisationsunterlagen (z. B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranlei-tung etc.) vorgehalten werden. Die Finanzverwaltung verlangt, dass die Kas-seneinzeldaten auf einem maschinell verwertba-ren Datenträger (z. B. CD, DVD, USB-Stick) zur Verfügung gestellt werden. Das Unternehmen muss also selbst dafür sorgen, dass es die Einzeldaten mit allen Strukturinformati-onen in der Kasse nicht nur speichert, sondern auch „herausholt“ und in einem für das Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung stellt.

Können mit der elektronischen Registrierkasse nicht alle Kasseneinzeldaten für 10 Jahre im Gerät gespeichert werden, ist die Kasse umgehend mit Speichererweiterungen auszustatten. Sollte dies technisch unmöglich sein, sind die Daten auf einem externen Datenträger zu speichern. Der Unterneh-merin/dem Unternehmer obliegt der Nachweis, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar gespeichert werden. Ggf. ist hierfür die Hilfe eines IT-Dienstleisters erforderlich. Anfallende Kosten trägt das Unternehmen. Die IT-Kassendienstleister werden auch über derzeitige und zu erwartende technische Aufrüstungsmöglich-keiten informieren können.

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2. Ausnahmeregelungen bei nicht aufrüstbaren Registrierkassen Ist eine Aufrüstung der Registrierkasse nachweis-bar technisch nicht möglich, darf die Kasse längs-tens bis zum 31. Dezember 2016 eingesetzt wer-den (Härtefallregelung). In diesem Fall müssen mindestens folgende Unterlagen aufbewahrt wer-den:

alle zur Kasse gehörenden Organisations-unterlagen, insbesondere:

Bedienungsanleitung Programmieranleitung alle Programmabrufe nach jeder Änderung

(u. a. Artikelpreise) Protokolle über die Einrichtung von Verkäu-

fer-, Kellner- und Trainingsspeichern u. Ä. alle weiteren Anweisungen zur Kassenpro-

grammierung (z. B. Anweisungen zum ma-schinellen Ausdrucken

von Pro-forma-Rechnungen oder zum Un-terdrücken von Daten und Speicherinhal-ten)

alle mit Hilfe der Kasse erstellten Rechnun-gen

alle Tagesendsummenbons mit Ausdruck des Nullstellungszählers (fortlaufende sog. "Z-Nummer" zur Überprüfung der Vollstän-digkeit der Kassenberichte)

inklusive: •Name des Geschäfts •Datum •Stornobuchungen (z. B. sog. Managerstornos und Nach-Stornobuchungen) •Retouren •Entnahmen •Zahlungswege (bar, Scheck und Kredit) •alle weiteren im Rahmen des Tagesabschlusses abgerufenen Ausdrucke der Registrierkasse (z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen, Ausdrucke der Trainingsspeicher, Kellnerberichte, Spartenbe-richte) im Belegzusammenhang mit dem Tages-endsummenbon

Darüber hinaus ist die Vollständigkeit der Tages-endsummenbons nachweisbar sicherzustellen. Zusätzlich ist es ratsam, alle weiteren Unterlagen und Daten aufzubewahren (z. B. GrandTotal-Speicher und Journalrollen), um die Vollständigkeit der vorgelegten Tagesendsummenbons zu bele-gen. Weiter sollten alle ungewöhnlichen Vorfälle protokolliert werden (z. B. Defekt der Registrierkas-se etc.). 3. Einsatz einer offenen Ladenkasse Bei der sog. "offenen Ladenkasse" sind die Anfor-derungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung - im Gegensatz zur Kassenführung mit Hilfe einer Registrierkasse/PC-Kasse - mit hohem Aufwand verbunden. Auch hier ist prinzipiell die Aufzeich-nung eines jeden einzelnen Handelsgeschäftes mit

ausreichender Bezeichnung des Geschäftsvorfalls erforderlich.

Zu erfassen sind: •Inhalt des Geschäfts •Name, Firma und Adresse der Vertragspartne-rin/des Vertragspartners

Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung muss nur dann nicht erfüllt werden, soweit Sie nachweislich Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Per-sonen verkaufen. In diesem Fall müssen die Bar-einnahmen anhand eines sog. Kassenberichts nachgewiesen werden, in dem sie täglich mit dem Anfangs- und Endbestand der Kasse abgestimmt werden. Für die Anfertigung eines Kassenberichts ist der gesamte geschäftliche Bargeldendbestand einschließlich Hartgeld - unabhängig vom Aufbe-wahrungsort des Geldes (z. B. Tresorgeld, Hand-kassen der Kellner, Wechselgeld, Portokasse etc.) - täglich zu zählen.

Der Kassenendbestand ist sodann rechnerisch um die Entnahmen und Ausgaben zu erhöhen und um die Einlagen und den Kassenanfangsbestand zu mindern, sodass sich die Tageseinnahme ergibt.

Die Entnahmen, Einlagen (einschl. Herkunftsnach-weis) und Ausgaben sind durch Belege nachzuwei-sen. Nur ein in solcher Weise erstellter Kassenbe-richt ist zulässig. Mit Standardsoftware (z. B. Office-Programme) erstellte Tabellen sind nicht manipulationssicher und entsprechen somit nicht den Vorschriften. Am Markt erhältliche Software wird nur dann als ordnungsgemäß aner-kannt, wenn eine nachträgliche Änderung unmög-lich bzw. - sofern möglich - mit einem entsprechen-den automatisch vom Programm gesetzten Ver-merk ersichtlich ist. Darüber hinaus sollten Sie die Ermittlung des Geldbestandes am Ende des Tages durch ein sog. Zählprotokoll nachweisen. Rundun-gen oder Schätzungen sind unzulässig.

4. Folgen von Mängeln Ist die Kassenführung nicht ordnungsgemäß, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schät-zen. Sofern die Finanzbehörde darüber hinaus durch Schlüssigkeitsverprobungen Umsatzdifferenzen oder andere Auffälligkeiten feststellt, die nicht auf-geklärt werden können, folgt daraus regelmäßig auch ein Steuerstrafverfahren.

Liebe Mitglieder, wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein aktuelles Kassensystem haben, lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Systemhaus Przykopanski Matthias Pryzkopanski

Lange Straße 9, 31848 Bad Münder Telefon (0 50 42) 30 66, Fax (0 50 42) 30 68

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ERLAUBTE VERKAUFSZEI TEN NIEDERSACHSEN 2016

Bitte beachten Sie die erlaubten Ladenöffnungszeiten:

→ montags bis samstags von 0.00 Uhr bis 24 Uhr → sonntags und feiertags für 3 Stunden

Diese Verkaufszeiten sind Maximalzeiten, nicht verpflichtend. Sie können Ihre Verkaufszeiten in-nerhalb dieser Grenzen selbst bestimmen!

Zur Beachtung: Die Verkaufszeiten müssen so an-gebracht werden, dass sie außerhalb der Verkaufs-stelle sichtbar sind.

VORBEREITUNG AUF DIE AB-SCHLUSSPRÜFUNG FLORIST/ IN

Auch in diesem Jahr bietet der Fachverband die Seminare Vorbereitung auf die Abschlussprü-fung Florist/In in Hannover und Bremen an.

Melden Sie Ihren Auszubildenden zu diesen Kursen an. Hier haben die angehenden Floristen die Mög-lichkeit alle noch offenen Fragen bezüglich ihrer Prüfung zu klären und sich gut auf die Prüfung vor-zubereiten.

Davon profitiert nicht nur Ihr Azubi sondern auch Ihr Geschäft! Ausbildungsbetriebe genie-ßen nach wie vor ein hohes Ansehen bei Ihren Kunden!

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- Sa. und So., 05. und 06. März 2016

Die individuelle Vorbereitung auf die Ab-schlussprüfung Florist/In, Hannover

Zielgruppe: Auszubildenden 3. Lehrjahr Referentin: Sabine Ciechocki, Florist-Meisterin

Veranstaltungsort: Justus-Von-Liebig-Schule, Heisterbergallee 8, 30453 Hannover

Beginn: 9.00 – 16.30 Uhr

Gebühr: FDF-Mitglieder: 250,00 € Sonstige: 270,00 €

Geben Sie bitte bei der Anmeldung Ihr Prüfungsthema an.

Mo. – Mi., 14.-16. März 2016

Vorbereitung auf die Florist-Abschlussprüfung, Bremen

Zielgruppe: Auszubildenden 2. und 3. Lehrjahr Referentin: Heike Damke-Holtz, Florist-Meisterin Beginn: 9.00 – ca. 17.00 Uhr

Veranstaltungsort: botanika - Das Grüne Science Center im Rhododendron-Park, Deliusweg 40, 28359 Bremen Mitzubringen: Werkzeug, Schreib- bzw. Zeichen-geräte, Taschenrechner

Gebühr: Für FDF-Mitglieder: 330,00 € Nichtmitglieder: 380,00 € Einfach die beiliegende Anmeldung für Bremen oder Hannover ausfüllen und per Fax:

0511 88 79 15

an das Verbandsbüro senden.

NEUES FÖRDERPROGRAMM

Suchen Sie nach einer individuellen Wei-terbildung?

Möchten Sie sich und Ihre Angestellten maßgeschneidert auf Ihre Geschäftsabläu-fe schulen lassen?

Dann lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns erstellen und erhalten zeitnah eine Schu-lung direkt vor Ort in Ihrem Geschäft.

Effektives Lernen in bekannter Umgebung.

Direktes Feedback Ihrer Kunden auf neue Werkstücke.

Optimierung von Arbeitsabläufen und in-tensive Übung von Verkaufsgesprächen

Nutzen Sie dieses Angebot und lassen Sie sich von uns beraten.

Und nach Auslaufen der IWIN-Förderung hat die NBank ein neues Förderprogramm auf dem Weg gebracht.

Gefördert werden individuelle Weiterbildungsmaß-nahmen. Die Bezuschussung liegt bei bis zu 50%, mindestens 1000,00 €.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

Kontakt:

FDF-Büro Hannover Tel: 0511 80 15 12

Email: [email protected]

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Freitag 25. März 3 Stunden Karfreitag Samstag 26. März 0 – 24 Uhr Ostersamstag Sonntag 27. März 3 Stunden Ostersonntag Montag 28. März 3 Stunden Ostermontag Sonntag 01. Mai 3 Stunden Maifeiertag Donnerstag 05. Mai 3 Stunden Christi Himmel-

fahrt Sonntag 08. Mai 3 Stunden Muttertag Sonntag 15. Mai 3 Stunden Pfingstsonntag Montag 16. Mai 3 Stunden Pfingstmontag

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FDF 10

FLEUROPS JUNGE WILDE Ausschreibung zur Teil-nahme beim Fleurops Jun-ge Wilde Azubi-Cup 2016

Mit dem Azubi-Cup möchte die Fleurop Auszubil-denden der Floristikklassen in ganz Deutschland die Möglichkeit geben, bei der Deutschen Meister-schaft der Floristen 2016 selbst kreativ zu werden!

Ergreift die einmalige Chance, euch beim Fleurops Junge Wilde Azubi-Cup 2016 – dem Nachwuchs-wettbewerb der Floristikbranche – in 2er-Teams zu beweisen und euch exklusiv von Fleurops Jungen Wilden coachen zu lassen. Die Top-Floristen ma-chen euch fit für den Wettbewerb: Sie zeigen euch ihre Floristik-Tricks und geben viele wertvolle Tipps, um die Jury von euch und eurem Werkstück zu überzeugen.

Die Wettbewerbsarbeit dauert ca. 60 Minuten, alle dazu notwendigen Materialien werden von uns ge-stellt. Auch die Übernachtung, Betreuung und Ver-pflegung vor Ort übernimmt die Fleurop. Lediglich die An- und Abreise nach Berlin müsstet ihr eigen-ständig organisieren.

Ablauf Azubi-Cup

Do, 18.08.2016 Anreise nach Berlin

Fr, 19.08.2016 Coaching-Tag mit Fleurops Jungen Wilden

Sa, 20.08.2016 Azubi-Cup: Wettbewerb im Rahmen der DMF 2016 & Besuch des Festabends inkl. Siegerehrung des Deutschen Meisters der Floristen 2016 und des Gewinners des Fleurops Junge Wilde Azubi-Cups

So, 21.08.2016 Abreise

Bewerbung Runde 1 Bewerbungsformular zu zweit (zwei Bewerber aus derselben Klasse einer Berufsschule) ausfüllen und bis zum 31. Mai 2016 bei der Fleurop einreichen.

Per Losverfahren werden die glücklichen Bewerber ermittelt, die es in die zweite Runde schaffen, und bis zum 12. Juni 2016 von uns darüber informiert.

Runde 2 Bewerber der zweiten Runde müssen ein Foto bzw. eine Skizze ihres selbst gestalteten floristischen Lieblingswerkstücks bis zum 4. Juli 2016 bei der Fleurop einreichen. Unter allen eingereichten Werkstücken wählen Fleurops Junge Wilde die 15 Teilnehmer-Teams

aus und informieren sie bis zum 15. Juli 2016 über die Teilnahme am Azubi-Cup.

Bei Rückfragen: jederzeit per E-Mail: [email protected] per Tel: 030 713 71-295

GUT ZU WISSEN

Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpausen aus betrieblicher Übung Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 5. August 2015

(AZ: 2 Sa 2132/15) entschieden, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber über Jahre hinweg Raucherpausen wie Arbeitszeit vergütet hat, die Arbeit-

nehmer hieraus keinen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Fortsetzung dieser Praxis haben. Das gilt nach dem LAG zumindest dann, wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit weder die genaue Häufigkeit noch die Dauer dieser Pau-sen kannte.

Der Fall: Der Arbeitnehmer ist bei der Arbeitgeberin als Lagerarbeiter beschäftigt. In dem Betrieb hatte es sich eingebürgert, dass die Arbeitnehmer Rau-cherpausen einlegen konnten, ohne sich dabei über das Zeiterfassungsgerät ein- bzw. auszustempeln. Ein Lohnabzug für die Zeiten der Raucherpausen erfolgte somit nicht.

Erst eine im Jahr 2012 abgeschlossene Betriebs-vereinbarung zwischen der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat über das Rauchen im Betrieb änderte diese Praxis. Danach ist das Rauchen nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt. Zudem müssen die Arbeitnehmer beim Entfernen vom Arbeitsplatz zum Rauchen die nächstgelege-nen Zeiterfassungsgeräte zum Ein- und Ausstem-peln benutzen.

Nachdem die Arbeitgeberin in der Folgezeit, nach Inkrafttreten der Betriebsvereinbarung, dem Arbeit-nehmer für die Raucherpausen Arbeitszeit abgezo-gen und diese dann auch nicht vergütet hat, klagte der Arbeitnehmer auf Zahlung der restlichen Vergü-tung.

Die Klage hatte weder in der ersten Instanz noch in der Berufungsinstanz Erfolg.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch gegen die Arbeitgeberin auf Zahlung der von ihm genomme-nen Raucherpausen

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Eine vorrangige gesetzliche, tarifliche oder vertrag-liche Anspruchsgrundlage, die eine Fortzahlung der Bezüge für genommene Raucherpausen vorsehe, sei nicht vorhanden.

Auch eine betriebliche Übung als Anspruchsgrund-lage scheide aus. Nach Ansicht des LAG Nürnberg liegt schon keine regelmäßige Wiederholung be-stimmter Verhaltensweisen vor, da die Arbeitgebe-rin keinen Überblick über die Häufigkeit und Dauer der genommenen Raucherpausen hatte. Insoweit durften die Arbeitnehmer auch nicht darauf vertrau-en, dass die Arbeitgeberin, ohne genaue Kenntnis über Umfang und Dauer der Raucherpausen auf mehrere Minuten/Stunden Arbeitsleistung verzichtet und sich für die Zukunft auch noch dahingehend binden möchte.

Weiterhin, so das LAG Nürnberg, würde die Bezah-lung der Raucherpausen auch zu einer Ungleich-behandlung mit den Nichtrauchern führen, da diese für das gleiche Geld im Schnitt 10 Prozent mehr Arbeitsleistung bringen müssen. Auch die Verpflich-tung der Arbeitgeberin, die Gesundheit der Mitar-beiter zu schützen, erwähnte das LAG Nürnberg. Mit Bezahlung der Raucherpausen würde die Ar-beitgeberin dem zuwiderhandeln.

GEMA: NEUE TARIFE FÜR 2016

Ende Dezember 2015 haben die GEMA und die Bundes-vereinigung der Musikveran-stalter eine Tarifvereinba-rung über Höhe und struktu-

relle Veränderungen der Vergü-tungssätze im Bereich der Hörfunk (R)- und Tonträ-gerwiedergabe zur Unterhaltung ohne Veranstal-tungscharakter und ohne Tanz (MU III) in Handel und Gastronomie geschlossen. Die neuen Vergü-tungssätze werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise bis zum Jahr 2019 eingeführt.

Die Vergütungssätze für die Wiedergabe von Hin-tergrundmusik in Gastronomie und Handel waren bislang in ihrer Struktur nicht linear und in der Ver-gütung stark degressiv. Dies führte dazu, dass Mu-sikwiedergaben auf Großflächen im Verhältnis zu Musikwiedergaben auf Kleinflächen in der Vergü-tung deutlich günstiger waren. Diese degressive Vergütungsstruktur wird nun seit dem 1. Januar 2016 stufenweise abgebaut. Die Tarifveränderungen für die Wiedergabe von Hintergrundmusik im Überblick:

Handel: Im Handel steigt die Grundvergütung für Tonträgerwiedergaben auf einer Fläche von bis zu 100 qm von 76,60 Euro (in 2015) jährlich (bei Hör-funkwiedergaben 76,90 Euro jährlich) schrittweise auf 87,70 Euro jährlich in 2019. Für Betriebe mit 800 qm erhöht sich die GEMA-Gebühr für die Ton-

trägernutzung von 200,70 Euro (in 2015) auf 306,88 Euro (in 2019). Die Grundvergütung für Hörfunk-wiedergaben im Handel erhöht sich auf einer Flä-che von bis zu 100 qm von derzeit 76,90 Euro jähr-lich schrittweise auf 87,70 Euro jährlich in 2019. Einzelhandelsbetriebe mit 500 qm müssen für die Radionutzung statt 189,30 Euro (in 2015) künftig 241,14 Euro (in 2019) zahlen.

Grundsätzlich gilt: Jeder Betrieb und jede Institu-tion, die auf legalem Weg Musik der Öffentlichkeit zugänglich machen will, muss zur Musikwiedergabe grundsätzlich eine Lizenz bei der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Ver-vielfältigungsrechte“ (GEMA) erwerben, die den Urheberrechtsschutz für Musik in Deutschland wahrnimmt. So müssen zum Beispiel Betriebe, die eine Hintergrundmusik per Tonträger, Hörfunk, Tonträger und Hörfunk oder Fernsehen wiederge-ben wollen oder aber ein Betriebsfest oder ein Fir-menjubiläum planen, entsprechende Lizenzzahlun-gen an die GEMA leisten. Auch Veranstaltungen mit Live-Musik (Unterhaltungs- und Tanzmusik) wie Stadtfeste, die von Stadtmarketing-Organisationen oder Werbegemeinschaften durchgeführt werden, müssen lizenziert werden. Die Höhe der Vergü-tungssätze ist abhängig von der Art der Musikwie-dergabe, von der Größe der betroffenen Räumlich-keiten, von der Erhebung und Höhe eines Eintritts-geldes, Tanzgeldes oder sonstiger Entgelte und davon, ob es eine einmalige oder wiederkehrende Musiknutzung ist, oder ob ein Jahrespauschalver-trag abgeschlossen werden soll.

Bei Nutzung GEMA-freier Musik fällt auch keine GEMA-Gebühr an.

FDF-Mitglieder sparen auf Grund ihrer Mitglied-schaft 20% der GEMA-Gebühren.

IMPRESSUM Herausgeber: Fachverband Deutscher Floristen, LV Nieder-sachsen e. V., Sextrostr. 2, 30169 Hannover, Tel.: 0511 - 80 15 12, Fax: 0511 - 88 79 15, Internet: www.fdf-niedersachsen.de, E-Mail: [email protected], Bezug: 5 x im Jahr, im Mit-gliedsbeitrag enthalten. Redaktion und Layout: Corina Wieckenberg und Irini Taxari Trotz gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge kann eine Haftung für deren Inhalt nicht übernommen werden! Druck: Print.xpress CDD Copy & Digitaldruck GmbH, Hildesheimer Str. 35, 30169 Hannover

IN E IGENER SACHE

Liebe Mitglieder, unser Umzug steht kurz bevor, daher bleibt das FDF-Büro vom 15.- 26. Februar geschlossen.

Ihre Betreuung übernimmt in dieser Zeit der LV Hamburg unter der Tel: 040 - 45 62 78,

per Mail: [email protected] Ihr Ansprechpartner: Herr Bergmann

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Heute lesen Sie:

BEILAGEN IN DIESEM R UNDSCHREIBEN:

1. Floralprofi-Flyer 2. P.O.S

3. Anmeldung Azubi-Seminare Hannover und Bremen 4. Florista-Flyer

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Zu den Arbeitsbereichen des Fachverbandes gehören u. a.:

die Vertretung des Berufsstandes in der Öffentlichkeit die Vermittlung von Rahmenverträgen der Förderungsgemeinschaft Blumen

GmbH die Regelung von Ausbildungs- und Sozialfragen die Herausgabe der Fachzeitschrift "g&v" die Standesvertretung in Wirtschaft und Politik die Vertretung der Mitglieder gegenüber Brancheninstitutionen und branchen-

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stellungen und Wettbewerben das Angebot eines komplexen Serviceangebots für die Mitglieder

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Unsere neue FDF-Büroadresse ab 01. März 2016: Fachverband Deutscher Floristen, LV Nds e.V.

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