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Die wichtigsten Änderungen der 4. Auflage Verlängerte Werkbänke (Extended Locations) Lokationen mit dem Charakter einer verlängerten Werkbank, die bisher im Zerti- fikat eines Produktionsstandorts gelistet wurden, gelten seit dem 1. April 2014 als eigener Standort und müssen ein eigenes Zertifikat nach ISO/TS 16949 erhalten, spätestens bis zum 1. April 2015. Der notwendige Aufwand entspricht dem einer Rezertifizierung. Ein Stage 1 Audit ist nicht erforderlich. Teilbereichszertifizierung (Portion of Site) Die Möglichkeit der Zertifizierung von Teilen eines Produktionsstandortes nach ISO/TS 16949 besteht unter folgenden erweiterten Bedingungen: Freigabe des zuständigen Oversight Office vor der Durchführung der Zertifizierung Physische Trennung aller automobilspezifischen Produktionsprozesse von anderen Produktionsprozessen Feste Zuordnung von Mitarbeitern zu den automobilspezifischen Produktionsprozessen Anteilige Einbeziehung der Mitarbeiter von unterstützenden Prozessen in die Berechnung Ausschluss von Beratern am Standort (3.1 g) Berater dürfen sich während eines Audits nicht am Standort aufhalten und auch sonst in keiner Weise am Audit teilnehmen. Änderungen im Unternehmen (3.2) Informiert ein Unternehmen die Zertifizierungsgesellschaft innerhalb einer bestimmten Zeit nicht über regelwerksrelevante Änderungen im Unternehmen, wird dies als Vertragsbruch gewertet, was den Entzug des Zertifikats nach ISO/TS 16949 zur Folge haben kann. Überschreitung der Auditfristen (5.1.1) Das Überschreiten der Auditfrist bei einer Rezertifizierung hat eine neue Erstzertifizierung mit den Audits der Stufen 1 und 2 zur Folge. Auditzeit in der Produktion (5.2 c) Die Auditzeit in der Produktion muss mindestens ein Drittel der gesamten Auditzeit betragen. Festlegung der Audittage (5.2 e) Bei der Gesamtzahl der Mitarbeiter müssen auch die unständig Beschäftigten (freie Mitarbeiter, Zeit- und Hilfsarbeiter, Tagelöhner) berücksichtigt werden. Die Zertifizierungsgesellschaft muss dafür die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern der letzten sechs Monate zugrunde legen. * Die Sanktionierten Interpretationen (SI) und FAQs sind im Internet kostenfrei erhältlich unter www.iatfglobaloversight.org Die International Automotive Task Force IATF hat zum 1. Oktober 2013 neue Rules (4th Edition) zur ISO/TS 16949 herausgegeben. Seit dem 1. April 2014 ist die damals eingeräumte 6-Monats-Frist für die Anwendung der 3. Auflage abge- laufen. Die neuen Zertifizierungs- vorgaben sind damit für alle von der IATF akkreditierten Zertifizie- rungsgesellschaften verbindlich. Bestehende Zertifikate müssen bis zum 1. April 2015 angepasst sein. Die 4. Auflage hält gegenüber der Vorgängerversion in einigen Bereichen wichtige Veränderungen bereit, die u. a. auf die Aufnahme der neuen „Sanktionierten Inter- pretationen“ (SI) und „häufig gestellten Fragen“ (FAQ) zurückzu- führen sind*. Sanktionierte Inter- pretationen ändern die Auslegung einer Regel oder Forderung, die dann als solche zur Grundlage für eine Abweichung wird. Die FAQs erläutern die bestehenden Regeln oder Forderungen. Ausgewirkt auf die 4. Auflage haben sich aber auch die Berücksichtigung der Norm ISO 17021 (Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren) und die Überarbeitung von Forderungen aus der Vorgängerversion, die ver- stärkt unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus dem Anwender- kreis vorgenommen wurden. www.dqs.de DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Frankfurt am Main – Berlin – Hamburg – München – Stuttgart, Tel. +49 69 95427-0 ISO/TS 16949 – neue Zertifizierungsvorgaben

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Die wichtigsten Änderungen der 4. Auflage Verlängerte Werkbänke (Extended Locations)Lokationen mit dem Charakter einer verlängerten Werkbank, die bisher im Zerti-fikat eines Produktionsstandorts gelistet wurden, gelten seit dem 1. April 2014 als eigener Standort und müssen ein eigenes Zertifikat nach ISO/TS 16949 erhalten, spätestens bis zum 1. April 2015. Der notwendige Aufwand entspricht dem einer Rezertifizierung. Ein Stage 1 Audit ist nicht erforderlich.

Teilbereichszertifizierung (Portion of Site)Die Möglichkeit der Zertifizierung von Teilen eines Produktionsstandortes nach ISO/TS 16949 besteht unter folgenden erweiterten Bedingungen:

� Freigabe des zuständigen Oversight Office vor der Durchführung der Zertifizierung � Physische Trennung aller automobilspezifischen Produktionsprozesse von anderen Produktionsprozessen

� Feste Zuordnung von Mitarbeitern zu den automobilspezifischen Produktionsprozessen

� Anteilige Einbeziehung der Mitarbeiter von unterstützenden Prozessen in die Berechnung

Ausschluss von Beratern am Standort (3.1 g)Berater dürfen sich während eines Audits nicht am Standort aufhalten und auch sonst in keiner Weise am Audit teilnehmen.

Änderungen im Unternehmen (3.2)Informiert ein Unternehmen die Zertifizierungsgesellschaft innerhalb einer bestimmten Zeit nicht über regelwerksrelevante Änderungen im Unternehmen, wird dies als Vertragsbruch gewertet, was den Entzug des Zertifikats nach ISO/TS 16949 zur Folge haben kann.

Überschreitung der Auditfristen (5.1.1)Das Überschreiten der Auditfrist bei einer Rezertifizierung hat eine neue Erstzertifizierung mit den Audits der Stufen 1 und 2 zur Folge.

Auditzeit in der Produktion (5.2 c)Die Auditzeit in der Produktion muss mindestens ein Drittel der gesamten Auditzeit betragen.

Festlegung der Audittage (5.2 e)Bei der Gesamtzahl der Mitarbeiter müssen auch die unständig Beschäftigten (freie Mitarbeiter, Zeit- und Hilfsarbeiter, Tagelöhner) berücksichtigt werden. Die Zertifizierungsgesellschaft muss dafür die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern der letzten sechs Monate zugrunde legen.* Die Sanktionierten Interpretationen (SI) und

FAQs sind im Internet kostenfrei erhältlich unter www.iatfglobaloversight.org

Die International Automotive Task Force IATF hat zum 1. Oktober

2013 neue Rules (4th Edition) zur ISO/TS 16949 herausgegeben. Seit

dem 1. April 2014 ist die damals eingeräumte 6-Monats-Frist für die

Anwendung der 3. Auflage abge-laufen. Die neuen Zertifizierungs-

vorgaben sind damit für alle von der IATF akkreditierten Zertifizie-rungsgesellschaften verbindlich.

Bestehende Zertifikate müssen bis zum 1. April 2015 angepasst sein.

Die 4. Auflage hält gegenüber der Vorgängerversion in einigen

Bereichen wichtige Veränderungen bereit, die u. a. auf die Aufnahme der neuen „Sanktionierten Inter-

pretationen“ (SI) und „häufig gestellten Fragen“ (FAQ) zurückzu-

führen sind*. Sanktionierte Inter-pretationen ändern die Auslegung

einer Regel oder Forderung, die dann als solche zur Grundlage für

eine Abweichung wird. Die FAQs erläutern die bestehenden Regeln oder Forderungen. Ausgewirkt auf

die 4. Auflage haben sich aber auch die Berücksichtigung der

Norm ISO 17021 (Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme

auditieren und zertifizieren) und die Überarbeitung von Forderungen aus der Vorgängerversion, die ver-stärkt unter Berücksichtigung von

Erfahrungen aus dem Anwender-kreis vorgenommen wurden.

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Page 2: ISO/TS 16949 – neue Zertifizierungsvorgaben - dqs.de · PDF Festlegung des Auditteams (5.6) Mindestens ein Auditor aus dem Auditteam der Stufe 2 muss in allen Überwachungsaudits

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Festlegung des Auditteams (5.6)Mindestens ein Auditor aus dem Auditteam der Stufe 2 muss in allen Überwachungsaudits des dreijährigen Audit-zyklus eingesetzt werden.

Änderungen bei der Audit(zeit)planung (5.7.1 und 5.7.2)Vor der Eröffnungsbesprechung muss der Auditor vor Ort Änderungen von Kundenleistungsdaten und internen Leistungsdaten einschließlich der Prüfung von aktuellen (Online-)Kundenberichten und/oder Kundenbewertungen verifizieren. Die Ergebnisse dieser Verifizierung werden in einem Formblatt dokumentiert und als Teil der Audit-aufzeichnungen durch die Zertifizierungsstelle archiviert. Das Auditteam muss, falls notwendig, den Audit(zeit)-plan an die neuen Informationen anpassen. Der für die Verifizierung und Anpassung des Audit(zeit)plans erforder-liche Mehraufwand wird auf der Basis eines zusätzlichen Viertel-Personentages des aktuellen Tagessatzes für alle Audits an Produktionsstandorten berechnet. Das gilt für Erstzertifizierungs-, Überwachungs-, Rezertifizierungs- und Transferaudits sowie für außerordentliche Audits.

Informationen des Unternehmens für die Auditplanung (5.7.1 und 5.7.2)Der Kunde muss bestimmte Informationen zur Audit(zeit)-planung zur Verfügung stellen. Liegen diese Informationen nicht vor, muss vor der Eröffnungsbesprechung des Audits eine Bewertung der fehlenden Informationen erfolgen. Diese Bewertung bedarf mindestens einer Stunde und ist nicht Bestandteil der Auditzeit. Gegebenenfalls muss ein Dezertifizierungsprozess eingeleitet werden.

Fristen bei Abweichungen (5.11.1 und 5.11.2)Nach dem Ende des Audits muss der Kunde bei Feststel-lung von Abweichungen innerhalb von sechzig Kalender-tagen einen Maßnahmenplan an den Auditor übermitteln (Sofortmaßnahme, Ursache, implementierte Korrektur-maßnahme, Verifizierung der Korrekturmaßnahme). Der Auditor muss diesen Maßnahmenplan mit den dazugehö-rigen Nachweisen innerhalb von neunzig Kalendertagen nach dem letzten Audittag bewerten.

Abweichungsmanagement (5.11.2)In Ausnahmenfällen, in denen die Umsetzung von Korrek-turmaßnahmen nicht innerhalb von neunzig Kalendertagen nach dem Abschlussgespräch vor Ort erfolgen kann, muss die Zertifizierungsgesellschaft die Abweichung als offen, aber 100%ig gelöst einstufen, sofern bestimmte Bedin-gungen erfüllt sind. Die Schließung dieser Abweichungen erfolgt in einem Folgeaudit vor Ort (follow-up audit) vor dem nächsten planmäßigen Audit.

Verifizierung vor Ort – Umsetzung von Korrekturmaßnahmen (5.11.3)Für den Fall, dass eine akzeptierte Maßnahme für eine Nebenabweichung als nicht wirksam implementiert bewer-tet wird, muss eine neue Hauptabweichung gegen den Korrekturmaßnahmenprozess festgestellt und die voran-gegangene Nebenabweichung als neue Hauptabweichung klassifiziert werden. Dies führt zu einem Nachaudit vor Ort innerhalb von 90 Kalendertagen nach dem letzten Audittag.

Zertifikatserstellung (5.13 i)Die im Zertifikat aufgelisteten Unterstützungsfunktionen (Remote Location) müssen denen in der IATF-Datenbank entsprechen.

Kundenlogos auf Zertifikaten (5.13 k)Zertifikate nach ISO/TS 16949 dürfen kein Kundenlogo mehr enthalten. Zertifikate mit einem solchen Logo müssen bis zum 1. April 2015 angepasst werden, vorzugsweise zum nächsten planmäßigen Audit.

Außerordentliche Audits (7.2)Im Falle von wesentlichen Änderungen eines Produktions-standortes oder am Qualitätsmanagementsystem (siehe Abschnitt 3.2), bei Beschwerden (siehe Abschnitt 8.1 a und b) oder als Folge eines ausgesetzten Zertifikats kann die Zertifizierungsgesellschaft ein außerordentliches Audit durchzuführen. Über die Bedingungen, unter denen das außerordentliche Audit durchgeführt wird, muss das Unter-nehmen im Vorfeld des Audits informiert werden.

Einleitung des Dezertifizierungsprozesses (8.1)Der Dezertifizierungsprozess wird eingeleitet bei Abwei-chungen aus einem Audit, wenn ein Überwachungsaudit abgebrochen wurde oder wenn im Zuge der Auditplanung seitens der Organisation nicht alle erforderlichen Informati-onen zur Verfügung gestellt wurden.

DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen Frankfurt am Main – Berlin – Hamburg – München – Stuttgart, Tel. +49 69 95427-0