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jahr_buch Linz Die Daseinsgewerkschaft 2018

jahr buch 2018 gemeinsam - Personalvertretung · 2018. 6. 29. · gemeinsam stärker. jahr_buch younion _ Linz Linz Hauptplatz 1 4041 Linz phone _ 0732-7070-1050 mail to _ [email protected]

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  • gemeinsam stärker. jahr_buch

    L i n zyo u n i o n _ L i n zHauptplatz 1

    4041 Linz

    phone _ 0732-7070-1050

    mail to _ [email protected]

    www.pv-maglinz.at

    D i e D a s e i n s g e w e r k s c h a f t

    2018

  • 1

    Vorwort

    Die Ausgabe des jahr_buches 2018 der younion _ Die Daseinsgewerkschaft liegt vor. Wir haben die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die Ge halts tabellen und die Leis tungen auf den neu es ten Stand gebracht.Uns ist es besonders wichtig, Sie als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Unternehmensgruppe Linz optimal zu informieren und zu betreuen.Auf den ersten Seiten finden Sie alle Vorsitzenden der Personalvertretung, der Dienststellenausschüsse und die Vorsitzenden der Betriebsräte der Gesellschaften der Stadt Linz.Das jahr_buch 2018 bietet, neben unserer Web seite „www.pvmaglinz.at“, einen detaillierten Überblick über Angebote, Leistungen sowie dienst und besoldungsrechtliche Regelungen.Gerne stehen wir für weitere Fragen persönlich zur Verfügung.

    Gewerkschaftliche Grüße

    Eckerstorfer Alfred Vorsitzender

    Christian Jedinger VorsitzenderStellvertreter

    Wir sind Gewerkschaft! Wir sind younion!

  • 2

    Infos über Seite

    Vorwort ................................................................................................................ 1Infos über ............................................................................................................. 2Mitarbeiter/innen PV und BR d. SZL, IKT, KUK, ILG, LIVA, LINZ AG ................... 3 – 6Vorsitzende und Stv. der Dienststellenausschüsse ............................................... 7 – 8Klare Strukturen ................................................................................................... 9Gehaltstabellen 2018 ............................................................................................ 10 – 16Funktionslaufbahnen ............................................................................................ 17 – 18Taschengeld KUK – Med CampusPflegeschüler/innen und Lehrlingsentschädigungen ................................................................................... 19Zuwendungen bei Verehelichung oder der Geburt eines Kindes, Kinderbeihilfe ... 20 – 21Haushaltsbeihilfe, Bezugsvorschuss, Fahrtkostenzuschuss .................................. 22Pendlerpauschale, Fernpendlerbeihilfe ................................................................. 23Steuerliche Behandlung der Überstunden, Sonn, Feiertags und Nachtarbeitszuschläge ....................................................... 24Arbeitnehmerveranlagung und Abfertigung für Vertragsbedienstete ..................... 24 – 25Bestattungskostenbeitrag, Abfertigung Neu .......................................................... 25Kündigungsfristen ................................................................................................. 26Urlaub .................................................................................................................. 26 – 28Gewährung von Sonderurlaub mit Bezügen .......................................................... 28 – 29Pflegefreistellung ................................................................................................. 29 – 30Jubiläumszuwendung und Treueabgeltung ........................................................... 30ÖGBLeistungen ................................................................................................... 31 – 33Zuschüsse – Begünstigungen .............................................................................. 33 – 37Leistungen der Personalvertretung und der Betriebsräte ...................................... 37Sozialwerk ............................................................................................................ 37Impressum ............................................................................................................ 37Urlaubsangebote .................................................................................................. 38Sportverein Magistrat Linz (SVM) ........................................................................ 39 – 40Vorsorgeversicherung .......................................................................................... 41 – 42Notizen ................................................................................................................. 43Kalender 2018 mit Schulferien ............................................................................. 44 – 45Kalender 2019 mit Schulferien .............................................................................. 46 – 47younion _ Mastercard .......................................................................................... 48

  • 3

    Personalvertretung

    Büros der Personalvertretung, der Betriebsräte und der Gewerkschaft

    Ursula Böck3. Stellvertreterin

    Tel. 70 704520, Zimmer 307, Wissensturm email: [email protected]

    Karin Decker2. Stellvertreterin

    Tel. 70 701058, mobil: 066488683888, Zimmer 349, ARH

    email: [email protected]

    Alfred EckerstorferVorsitzender der PV und younion

    Tel. 70 701050, mobil: 06648411562, Zimmer 255, ARH

    email: [email protected]

    Christian JedingerVorsitzenderStv. der PV und younion

    Tel. 70 701051, mobil: 066488683879, Zimmer 257, ARH

    email: christian.jedinger, @mag.linz.at

    Altes Rathaus, Magistrat Linz

    Wolfgang LangSachbearbeiter für Marketing

    und Organisation Tel. 70 701053, mobil: 06644046638,

    Zimmer 258, ARH email: [email protected]

    Horst LöfflerSachbearbeiter für

    Personalangelegenheiten Tel. 70 701055, Zimmer 252, ARH email: [email protected]

  • 4

    PV, BRSZL, BRIKT und BRIKT Infrastruktur

    Magistrat Linz

    IKT GmbH und IKT-Infra- struktur GmbH

    Elisabeth KirchmairBetriebsratsvorsitzende

    Tel. 340812606 email: lisa.kirchmair

    @szl.linz.at

    Manfred PeterseilStv. Betriebsratsvorsitzender

    Tel. 340812604 email: manfred.peterseil

    @szl.linz.at

    Eva ViertauerSachbearbeiterin Tel. 340812605

    email: eva.viertauer @szl.linz.at

    SZL GmbH

    Günther FröhlichBetriebsratsvorsitzender

    IKT Linz GmbH, Tel. 70704765, email:

    [email protected]

    Harald AchleitnerBetriebsratsvorsitzender

    IKT Linz Infrastruktur GmbH, Tel. 70704888, email:

    [email protected]

    Astrid MörixbauerSachbearbeiterin für Finanzen Tel. 70 701057, mobil: 0664 8411934, Zimmer 251, ARH email: astrid.moerixbauer

    @mag.linz.at

    Martina MistelbergerSachbearbeiterin Tel. 70 701059,

    Zimmer 255, ARH email: martina.mistelberger

    @mag.linz.at

    Gerlinde PertlwieserSekretärin

    Tel. 70 701052, Zimmer 255, ARH

    email: gerlinde.pertlwieser @mag.linz.at

  • 5

    BRKUK – Med Campus, BRILG und BRLIVA

    KUK – Med Campus

    Günter BraumannBAVors. Stv. Med Campus

    Tel. 057680836060email: guenter.braumann

    @kepleruniklinikum.at

    Anja Gratzl und Tina Kolouch-KinzelSachbearbeiterinnen

    Tel. 057680836061 und 6062email: [email protected]

    email: [email protected]

    Helmut FreudenthalerBAVorsitzender Med Campus

    Tel. 057680836069 email: helmut.freudenthaler

    @kepleruniklinikum.at

    Branko NovakovičVorsitzender ZentralBR der

    KUK Linz GmbH, Tel. 0576808360670, email: branko.

    [email protected]

    Michael GruberBRVors. Stv. Med Campus

    Tel. 057680836059 email: michael.gruber @kepleruniklinikum.at

    Bernhard LangBetriebsratsvorsitzender

    Tel. 76122216, mobil: 06641786461 email: [email protected]

    LIVA GmbHILGmbH

    Bruno HintnerTel. 70701541

    email: [email protected]

  • 6

    LINZ AG

    Erich KaiserBetriebsratsvorsitzender LINZ SERVICE GmbH

    Tel. 3400-6200, Handy: 0664-803406200 e-mail: [email protected]

    Ulrike WeilguniSekretärin

    Tel. 3400-6393 e-mail: [email protected]

    Manfred SteinmaurerBetriebsratsvorsitzender

    LINZ STROM/GAS/WÄRME GmbH Tel. 3400-6300,

    Handy: 0664-803406300 e-mail: [email protected]

    Thomas FröhlichBetriebsratsvorsitzender-Stv.

    LINZ STROM/GAS/WÄRME GmbH Tel. 0664-803408344

    e-mail: [email protected]

    Carola HerzogSekretärin

    Tel. 3400-6394 e-mail: [email protected]

    Hannes BlümlBetriebsratsvorsitzender-Stv.

    LINZ SERVICE GmbH Tel. 3400-6202 oder 0664-803406202

    e-mail: [email protected]

  • 7

    Ausschussvorsitzende und Stv.

    MDion, PZS, BSt, KOMM, KoA Karin Burgstaller, PZS Tel. [email protected].: Mag. Christian Ecker, KoA Tel. [email protected]

    FIWI, AS Harald Gritzner, AS Tel. [email protected]: Manuela Damm, FIWI Tel. [email protected]

    BBV, BAS, GS (PV) Egon Ertl, BBV Tel. [email protected]

    BBV, BAS, GS (younion) Karl Schöftner, BBV Tel. [email protected]

    SJF Kurt Pfandlbauer, SJF Tel. 70702731 [email protected]: Sonja Boxhofer, SJF Tel. 70702869 [email protected].: Peter Paul Hafner, SJF Tel. 70702663 [email protected]

    FW Gunter Urschitz, FW Tel. 3342270 [email protected].: Alexander Winter, FW Tel. 3342270 [email protected]

  • 8

    Ausschussvorsitzende und Stv.

    KB Ursula Böck, KB Tel. 70704520 [email protected] mobil: 066488683861VPStv.: Gerhard Pieslinger, KB mobil: 06802151622 [email protected].: Gregor KratochwillPichler, KB Tel. 70704322 [email protected]

    PTU Peter Langthaler, PTU Tel. 70703963 [email protected].: Andreas Pühringer, PTU Tel. 70703270 [email protected]

    GMT Helmut Herunter, GMT Tel. 70703754 [email protected] mobil: 06644134078Stv.in: Lydia Kluczyk,GMT Tel. 70703726 [email protected]

    SGS (younion) Maximilian Müller, SGS Tel. 70701873 [email protected] mobil: 066488302801Hotline: Michael Gallas, SGS mobil: 06641544324

    [email protected]

    SGS (PV) Wolfram Maar, GMT Tel. 70703321 [email protected] mobil: 06645220492Hotline: Roland Jungwirth, SGS mobil: 06647888651

    [email protected]

    KJS Karin Decker, KJS Tel. 70701058 [email protected] mobil: 066488683888VPStv.in: Silvia Donabauer, KJS Tel. 32175511 kindergarten.neufelderstraß[email protected]: Marion Hawel, KJS Tel. 701342 [email protected]

  • 9

    Klare Strukturen

    Personalvertretung

    Zentralpersonal ausschuss: Vorsitzender: Alfred Eckerstorfer, PV

    1. Stellvertreter: Christian Jedinger, PV

    2. Stellvertreterin: Karin Decker, KJS

    3. Stellvertreterin: Ursula Böck, KB

    Schriftführer: Norbert Haudum, LV

    Rechnungsprüfer - ausschuss:

    Vorsitzender: Franz Mader, BSt

    VorsitzenderStellvertreter: Peter Steininger, AS

    Personalbeirat:

    Mitglieder: Alfred Eckerstorfer, PV (FSG) Christian Jedinger, PV (FSG) Ing. Patrick Burgstaller, PTU (FCG)

    Ersatzmitglieder: Karin Burgstaller, PZS (FSG) Harald Gritzner, AS (FSG)

    weitere Mitglieder: Ursula Böck, KB Gunter Urschitz, FW

    Ersatzmitglieder: Karin Decker, KJS Helmut Herunter, GMT

    younion Linz Stadt und Verein Sozialwerk

    Vorstand

    Vorsitzender: Alfred Eckerstorfer, PV

    Stellvertreter/in: Christian Jedinger, PV Erich Kaiser, Linz AG Karin Decker, KJS

    Schriftführer: Norbert Haudum, LV

    Schriftführer Stellvertreterin: Elisabeth Kirchmair, SZL

    Kassier: Branko Novaković, KUK KassierStellvertreterin: Ursula Böck, KB

    Frauenvorsitzende: Karin Decker, KJS

    Kontrolle der Bezirksleitung:

    Peter Paul Hafner, SJF Brigitte Justl, LINZ AG Bernhard Pascher, KUK Andreas Pühringer, PTU Günter Wilnauer, LINZ AG Markus Enzenhofer, SZL

    Kontrolle des Sozialwerkes:

    Lydia Kluczyk, GMT Günter Wilnauer, LINZ AG Peter Paul Hafner, SJF Eva Viertauer, SZL

    Verein Freizeit und Bildung

    Vorsitzender: Alfred Eckerstorfer, PV

    Stellvertreter/in: Christian Jedinger, PV Karin Decker, KJS Erich Kaiser, LINZ AG

    Schriftführer: Norbert Haudum, LV

    Stellvertreterin: Elisabeth Kirchmair, SZL

    Kassier: Branko Novaković, KUK

    Stellvertreterin: Ursula Böck, KB

    Rechnungsprüferin: Karin Burgstaller, PZS

    Kuratorium der MKF

    Norbert Haudum,LV Alfred Eckerstorfer, PV Christian Jedinger, PV Karin Decker, KJS

    Ersatz: Ursula Böck, KB Karin Burgstaller, PZS Gunter Urschitz, FW Peter Steinerberger, BAS

    Gremien der Personalvertretung und younion _ Linz

  • 10

    Zulagen und Nebengebühren nach V/2: + 2,33 Prozent

    Allgem. Leistungszulage: Verwaltungsdienstzulage:A = 232,40 D = 90,70 Dkl.1 – 5 = 167,20 B = 145,60 E = 71,70 Dkl.6 – 9 = 212,20 C = 103,60 Bi = Biennien DAZ = Dienstalterszulage

    BEAMTE/-INNEN ALLG. VERW. Gehaltsansätze ab 1. 1. 2018

    Dienst Gehalts V e r w e n d u n g s g r u p p eklasse stufe A B C D E

    1 01 1.530,20 1.470,00 1.410,10 02 1.566,30 1.497,20 1.426,80 03 1.602,40 1.524,20 1.443,40 04 1.638,80 1.551,50 1.459,80 05 1.674,90 1.578,60 1.476,40

    2 01 1.711,10 1.711,10 1.605,40 1.492,80 02 1.756,00 1.746,90 1.632,80 1.509,50 03 1.801,30 1.783,20 1.659,50 1.526,00 04 1.846,30 1.819,00 1.686,90 1.542,30 05 1.855,40 1.713,80 1.559,20

    3 01 2.124,50 1.891,60 1.891,60 1.741,00 1.575,90 02 1.939,80 1.930,40 1.768,10 1.592,50 03 1.989,80 1.969,60 1.795,00 1.608,40 04 2.042,40 2.010,90 1.822,30 1.625,30 05 1.849,60 1.642,00 06 1.876,60 1.658,60 07 1.952,00 1.674,90 08 1.691,60 09 1.708,10

    DAZ1 (1 Bi) 2.027,40 1.724,60 DAZ2 (2,5 Bi) 2.140,50 1.749,40 DAZ3 (3,5 Bi) 2.215,90 1.765,90

    Gehalts Dienstklasse stufe 4 5 6 7 8 9

    01 2.976,20 3.589,10 4.771,50 6.708,40 02 2.550,00 3.061,10 3.699,40 5.012,60 7.071,80 03 2.033,50 2.635,20 3.145,60 3.808,50 5.253,40 7.435,50 04 2.119,00 2.720,10 3.257,20 4.049,30 5.617,20 7.799,50 05 2.205,90 2.805,50 3.368,60 4.290,20 5.980,60 8.163,30 06 2.291,80 2.890,70 3.480,00 4.531,40 6.344,30 8.526,50 07 2.377,70 2.976,20 3.589,10 4.771,50 6.708,40 08 2.464,20 3.061,10 3.699,40 5.012,60 7.071,80 09 2.550,00 3.145,60 3.808,50 5.253,40

    DAZ0 (1 Bi) 2.635,80 3.230,10 DAZ1 (1,5 Bi) 3.272,40 3.972,20 5.614,60 7.616,90 9.071,30 DAZ2 (2,5 Bi) 2.764,50 3.356,90 4.081,30 5.855,40 7.980,30 9.434,50 DAZ3 (3,5 Bi) 2.850,30 3.441,40

  • 11

    BEAMTE/-INNEN HANDW. VERW. Gehaltsansätze ab 1. 1. 2018

    Dienst Gehalts V e r w e n d u n g s g r u p p eklasse stufe P1 P2 P3 P4 P5

    1 01 1.530,20 1.513,50 1.495,80 1.453,20 1.410,10 02 1.555,90 1.537,10 1.518,30 1.473,90 1.426,80 03 1.581,40 1.561,00 1.541,10 1.495,00 1.443,40 04 1.607,40 1.584,80 1.563,80 1.515,80 1.459,80 05 1.633,10 1.608,50 1.586,80 1.536,90 1.476,40

    2 01 1.658,70 1.632,80 1.609,30 1.558,00 1.492,80 02 1.683,90 1.656,40 1.632,00 1.578,80 1.509,50 03 1.709,70 1.680,20 1.654,80 1.600,30 1.526,00 04 1.735,20 1.704,00 1.677,60 1.620,80 1.542,30 05 1.760,70 1.727,80 1.699,90 1.642,00 1.559,20

    3 01 1.786,70 1.751,90 1.722,40 1.662,80 1.575,90 02 1.812,30 1.775,70 1.745,20 1.683,30 1.592,50 03 1.837,80 1.799,90 1.768,00 1.704,40 1.608,40 04 1.863,60 1.823,50 1.790,70 1.725,80 1.625,30 05 1.889,20 1.847,20 1.813,10 1.746,50 1.642,00 06 1.916,30 1.871,40 1.835,80 1.767,50 1.658,60 07 1.944,30 1.895,70 1.858,40 1.788,60 1.674,90 08 1.972,20 1.921,10 1.881,60 1.809,80 1.691,60 09 2.056,50 2.000,70 1.957,30 1.830,40 1.708,00

    DAZ1 (1 Bi) 2.140,80 2.080,30 2.033,00 1.851,00 1.724,40 DAZ2 (2,5 Bi) 2.267,30 2.199,70 2.146,60 1.881,90 1.749,00 DAZ3 (3,5 Bi) 2.351,60 2.279,30 2.222,30 1.902,50 1.765,40 2.EZl. 2.298,00 1.923,10 1.781,80 3.EZl. 2.373,70 1.943,70 1.798,20

    4 03 2.033,50 2.033,50 04 2.119,00 2.119,00 05 2.205,90 2.205,90 06 2.291,80 2.291,80 07 2.377,70 2.377,70 08 2.464,20 2.464,20 09 2.550,00 2.550,00

    DAZ1 (1 Bi) 2.635,80 2.635,80 DAZ2 (2,5 Bi) 2.764,50 2.764,50 DAZ3 (3,5 Bi) 2.850,30 2.850,30

    Allgem. Leistungszulage: Verwaltungsdienstzulage: P1 – P3 = 90,70 Dkl.1 – 4 = 167,20 P4 – P5 = 71,70 Bi = Biennien DAZ = Dienstalterszulage EZl. = Ergänzungszahlung

    Erhöhung um 2,33 Prozent, maximal € 79,20

  • 12

    Zulagen und Nebengebühren nach V/2: + 2,33 Prozent

    VERTRAGSANGESTELLTE (inkl. SV-Ausgleich) Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2018

    Dienst Entlohnungs E n t l o h n u n g s g r u p p eklasse stufe a b c d e

    1 01 1.532,80 1.472,50 1.412,50 02 1.569,00 1.499,70 1.429,20 03 1.605,10 1.526,80 1.445,90 04 1.641,60 1.554,10 1.462,30 05 1.677,70 1.581,30 1.478,90

    2 01 1.714,00 1.714,00 1.608,10 1.495,30 02 1.759,00 1.749,90 1.635,60 1.512,10 03 1.804,40 1.786,20 1.662,30 1.528,60 04 1.849,40 1.822,10 1.689,80 1.544,90 05 1.858,60 1.716,70 1.561,90

    3 01 2.128,10 1.894,80 1.894,80 1.744,00 1.578,60 02 1.943,10 1.933,70 1.771,10 1.595,20 03 1.993,20 1.972,90 1.798,10 1.611,10 04 2.045,90 2.014,30 1.825,40 1.628,10 05 1.852,70 1.644,80 06 1.879,80 1.661,40 07 1.955,30 1.677,70 08 1.694,50 09 1.711,00

    DAZ1 (1 Bi) 2.030,80 1.727,50 DAZ2 (2,5 Bi) 2.144,10 1.752,30 DAZ3 (3,5 Bi) 2.219,60 1.768,80

    Entlohnungs Dienstklasse stufe 4 5 6 7 8 9

    01 2.981,30 3.595,20 4.779,60 6.717,10 02 2.554,30 3.066,30 3.705,70 5.021,10 7.080,50 03 2.037,00 2.639,70 3.150,90 3.815,00 5.262,10 7.444,20 04 2.122,60 2.724,70 3.262,70 4.056,20 5.625,90 7.808,20 05 2.209,70 2.810,30 3.374,30 4.297,50 5.989,30 8.172,00 06 2.295,70 2.895,60 3.485,90 4.539,10 6.353,00 8.535,20 07 2.381,70 2.981,30 3.595,20 4.779,60 6.717,10 08 2.468,40 3.066,30 3.705,70 5.021,10 7.080,50 09 2.554,30 3.150,90 3.815,00 5.262,10

    DAZ0 (1 Bi) 2.640,20 3.235,50 DAZ1 (1,5 Bi) 3.277,80 3.979,00 5.623,60 7.625,60 9.080,00 DAZ2 (2,5 Bi) 2.769,10 3.362,40 4.088,30 5.864,60 7.989,00 9.443,20 DAZ3 (3,5 Bi) 2.855,00 3.447,00

    Allgem. Leistungszulage: Verwaltungsdienstzulage: a = 232,40 d = 90,70 Dkl.1 – 5 = 167,20 b = 145,60 e = 71,70 Dkl.6 – 9 = 212,20 c = 103,60 Bi = Biennien DAZ = Dienstalterszulage

  • 13

    VERTRAGSARBEITER/-INNEN (inkl. SV-Ausgleich) Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2018

    Dienst Entlohnungs E n t l o h n u n g s g r u p p eklasse stufe p1 p2 p3 p4 p5

    1 01 1.532,80 1.516,10 1.498,30 1.455,70 1.412,50 02 1.558,50 1.539,70 1.520,90 1.476,40 1.429,20 03 1.584,10 1.563,70 1.543,70 1.497,50 1.445,90 04 1.610,10 1.587,50 1.566,50 1.518,40 1.462,30 05 1.635,90 1.611,20 1.589,50 1.539,50 1.478,90

    2 01 1.661,50 1.635,60 1.612,00 1.560,60 1.495,30 02 1.686,80 1.659,20 1.634,80 1.581,50 1.512,10 03 1.712,60 1.683,10 1.657,60 1.603,00 1.528,60 04 1.738,10 1.706,90 1.680,50 1.623,60 1.544,90 05 1.763,70 1.730,70 1.702,80 1.644,80 1.561,90

    3 01 1.789,70 1.754,90 1.725,30 1.665,60 1.578,60 02 1.815,40 1.778,70 1.748,20 1.686,20 1.595,20 03 1.840,90 1.803,00 1.771,00 1.707,30 1.611,10 04 1.866,80 1.826,60 1.793,70 1.728,70 1.628,10 05 1.892,40 1.850,30 1.816,20 1.749,50 1.644,80 06 1.919,60 1.874,60 1.838,90 1.770,50 1.661,40 07 1.947,60 1.898,90 1.861,60 1.791,60 1.677,70 08 1.975,60 1.924,40 1.884,80 1.812,90 1.694,50 09 2.060,00 2.004,10 1.960,60 1.833,50 1.710,90

    DAZ1 (1 Bi) 2.144,40 2.083,80 2.036,40 1.854,10 1.727,30 DAZ2 (2,5 Bi) 2.271,00 2.203,40 2.150,10 1.885,00 1.751,90 DAZ3 (3,5 Bi) 2.355,40 2.283,10 2.225,90 1.905,60 1.768,30 2.EZl. 2.301,70 1.926,20 1.784,70 3.EZl. 2.377,50 1.946,80 1.801,10

    4 03 2.037,00 2.037,00 04 2.122,60 2.122,60 05 2.209,70 2.209,70 06 2.295,70 2.295,70 07 2.381,70 2.381,70 08 2.468,40 2.468,40 09 2.554,30 2.554,30

    DAZ1 (1 Bi) 2.640,20 2.640,20 DAZ2 (2,5 Bi) 2.769,10 2.769,10 DAZ3 (3,5 Bi) 2.855,00 2.855,00

    Allgem. Leistungszulage: p1 – p3 = 90,70p4 – p5 = 71,70 Bi = BiennienVerwaltungsdienstzulage: DAZ = DienstalterszulageDkl.1 – 4 = 167,20 EZl. = Ergänzungszahlung

    Erhöhung um 2,33 Prozent, maximal € 79,20

  • 14

    Zulagen und Nebengebühren nach V/2: + 2,33 Prozent

    VERTRAGSARBEITER/-INNEN LIVA DO Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2018

    Dienst Entlohnungs E n t l o h n u n g s g r u p p eklasse stufe p1 p2 p3 p4 p5

    1 01 1.530,20 1.513,50 1.495,80 1.453,20 1.410,10 02 1.555,90 1.537,10 1.518,30 1.473,90 1.426,80 03 1.581,40 1.561,00 1.541,10 1.495,00 1.443,40 04 1.607,40 1.584,80 1.563,80 1.515,80 1.459,80 05 1.633,10 1.608,50 1.586,80 1.536,90 1.476,40

    2 01 1.658,70 1.632,80 1.609,30 1.558,00 1.492,80 02 1.683,90 1.656,40 1.632,00 1.578,80 1.509,50 03 1.709,70 1.680,20 1.654,80 1.600,30 1.526,00 04 1.735,20 1.704,00 1.677,60 1.620,80 1.542,30 05 1.760,70 1.727,80 1.699,90 1.642,00 1.559,20

    3 01 1.786,70 1.751,90 1.722,40 1.662,80 1.575,90 02 1.812,30 1.775,70 1.745,20 1.683,30 1.592,50 03 1.837,80 1.799,90 1.768,00 1.704,40 1.608,40 04 1.863,60 1.823,50 1.790,70 1.725,80 1.625,30 05 1.889,20 1.847,20 1.813,10 1.746,50 1.642,00 06 1.916,30 1.871,40 1.835,80 1.767,50 1.658,60 07 1.944,30 1.895,70 1.858,40 1.788,60 1.674,90 08 1.972,20 1.921,10 1.881,60 1.809,80 1.691,60 09 2.056,50 2.000,70 1.957,30 1.830,40 1.708,00

    DAZ1 (1 Bi) 2.140,80 2.080,30 2.033,00 1.851,00 1.724,40 DAZ2 (2,5 Bi) 2.267,30 2.199,70 2.146,60 1.881,90 1.749,00 DAZ3 (3,5 Bi) 2.351,60 2.279,30 2.222,30 1.902,50 1.765,40 2.EZl. 2.298,00 1.923,10 1.781,80 3.EZl. 2.373,70 1.943,70 1.798,20

    4 03 2.033,50 2.033,50 04 2.119,00 2.119,00 05 2.205,90 2.205,90 06 2.291,80 2.291,80 07 2.377,70 2.377,70 08 2.464,20 2.464,20 09 2.550,00 2.550,00

    DAZ1 (1 Bi) 2.635,80 2.635,80 DAZ2 (2,5 Bi) 2.764,50 2.764,50 DAZ3 (3,5 Bi) 2.850,30 2.850,30

    Allgem. Leistungszulage: p1 – p3 = 90,70 p4 – p5 = 71,70 Bi = Biennien Verwaltungsdienstzulage: DAZ = Dienstalterszulage Dkl.1 – 4 = 167,20 EZl. = Ergänzungszahlung

  • 15

    Gehaltsabschluss ab 1. 1. 2018 bis 31. 12. 2018

    MUSIKSCHULLEHRER/-INNEN 1 L Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2018

    Entlohnungs E n t l o h n u n g s g r u p p e stufe L 1 L 2A 2 L 2A 1 L 2B 1 L 3 01 2.422,50 2.210,30 2.069,90 1.896,20 1.709,70 02 2.498,70 2.274,60 2.129,90 1.929,80 1.738,10 03 2.575,20 2.338,80 2.190,40 1.965,20 1.765,50 04 2.660,00 2.403,10 2.250,40 2.001,20 1.793,60 05 2.843,20 2.467,10 2.310,00 2.038,80 1.821,80 06 3.035,70 2.598,30 2.432,00 2.136,70 1.865,50 07 3.228,40 2.755,00 2.558,50 2.235,80 1.932,80 08 3.414,80 2.911,00 2.683,00 2.334,10 2.005,20 09 3.605,80 3.091,20 2.826,60 2.431,70 2.080,30 10 3.800,60 3.271,40 2.970,80 2.529,60 2.156,30 11 3.972,90 3.454,10 3.116,70 2.626,60 2.232,90 12 4.161,30 3.634,10 3.261,40 2.760,80 2.307,60 13 4.349,70 3.812,80 3.407,60 2.894,90 2.384,20 14 4.538,40 3.991,90 3.552,90 3.028,80 2.460,80 15 4.726,80 4.171,10 3.696,00 3.162,60 2.565,00 16 4.909,70 4.330,10 3.820,90 3.280,70 2.669,00 17 5.147,80 4.497,60 3.953,90 3.404,80 2.771,80 18 5.147,80 4.675,60 4.095,90 3.536,80 2.875,20 19 5.504,80 4.838,60 4.224,50 3.655,30 2.978,40DAZ1 (1,5 Bi) 6.040,30 5.083,10 4.417,40 3.833,10 3.133,20

    Allg. Leistungszulage: L1 = 232,40 L2A2 – L2B1 = 145,60 L3 = 103,60 DAZ = Dienstalterszulage

    PRAGMATISCHE LEHRER/-INNEN Gehaltsansätze ab 1. 1. 2018

    Gehalts V e r w e n d u n g s g r u p p e stufe L 1 L 2A 2 L 2A 1 L 2B 1 L 3 01 2.288,80 2.122,70 1.988,70 1.834,00 1.665,80 02 2.368,10 2.185,40 2.047,00 1.865,90 1.691,40 03 2.447,90 2.247,80 2.105,00 1.897,00 1.716,70 04 2.526,70 2.309,80 2.163,90 1.929,60 1.742,40 05 2.640,70 2.371,70 2.222,00 1.963,90 1.767,50 06 2.831,70 2.496,20 2.339,10 2.055,60 1.807,30 07 3.023,30 2.646,80 2.460,60 2.149,10 1.869,10 08 3.214,40 2.796,60 2.581,30 2.243,50 1.933,80 09 3.405,70 2.969,90 2.719,40 2.337,60 2.002,80 10 3.595,90 3.143,30 2.857,80 2.431,10 2.074,40 11 3.784,20 3.316,80 2.996,30 2.524,70 2.146,90 12 3.972,90 3.490,60 3.134,30 2.653,30 2.219,90 13 4.161,30 3.661,40 3.273,60 2.781,00 2.291,70 14 4.349,70 3.832,20 3.411,80 2.909,70 2.363,90 15 4.538,40 4.003,10 3.549,80 3.037,60 2.464,20 16 4.726,80 4.154,90 3.670,00 3.151,70 2.564,10 17 4.916,00 4.313,50 3.795,50 3.270,20 2.663,40 18 5.177,60DAZ1 (1,5 Bi) 5.570,00 4.551,40 3.983,80 3.448,00 2.812,40

    Allg. Leistungszulage: L1 = 232,40 L2A2 – L2B1 = 145,60 L3 = 103,60 DAZ = Dienstalterszulage

  • 16

    x) Bei 6 oder mehr Gruppen erhöht sich diese Zulage um € 17,40 je Gruppe

    ZULAGEN FÜR KINDERGARTEN- UND HORTPÄDAGOGEN/-INNEN (ab 1. 1. 2018)Die Dienstzulage für Kindergarten und Hortpädagogen/innen beträgt: Dienstzulage L 2b 1 (l 2b 1) 16,00 (16,70)

    Die Sonderkindergartenzulage beträgt:Sonderkinder - Gehalts Verw.Gruppe Entl. Entl. Gruppe gartenzulage stufen L 2b 1 stufen l 2b 1 1 – 5 95,20 1 – 5 100,00 6 – 11 133,00 6 – 11 139,70 ab 12 189,20 ab 12 198,80x) Die Leitungszulage für Leiterinnen und Leiter beträgt:

    BEAMTINNEN UND BEAMTE DER VERWENDUNGSGRUPPE L 2b 1:Dienstzulagengruppe Gehaltsstufen ab der Gehaltsstufe (Gruppen) 1 bis 8 9 bis 12 13

    1 (5 oder mehr Gruppen) 294,10 321,00 346,00 2 (4 Gruppen) 248,30 269,10 287,30 3 (3 Gruppen) 206,90 223,80 239,00 4 (2 Gruppen) 172,70 187,80 199,00 5 (1 Gruppe) 124,50 134,50 143,30

    VERTRAGSBEDIENSTETE DER ENTLOHNUNGSGRUPPE l 2b 1:Dienstzulagengruppe Entlohnungsstufen ab der Entlohnungsstufe (Gruppen) 1 bis 8 9 bis 12 13

    1 (5 oder mehr Gruppen) 308,80 337,10 363,40 2 (4 Gruppen) 260,60 282,40 301,70 3 (3 Gruppen) 217,20 235,10 251,00 4 (2 Gruppen) 181,30 197,20 209,00 5 (1 Gruppe) 130,70 141,10 150,40

    GEHALTSSCHEMA KBP Pädagogische Fachkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen

    (mit Eintritt ab 1. 1. 2015 bzw. Option)Sonderkindergartenzulage (§ 134d Abs. 6 Oö. GBG 2001): Euro 147,00

    x) Leitungszulage für LeiterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen (§ 134d Abs. 7) in Euro:

    Gehaltsstufe Euro 1 2.274,90 2 2.318,30 3 2.405,00 4 2.491,50 5 2.578,20

    5 348,90 4 294,40 3 239,90

    2 185,30 1 130,80

    Gehaltsstufe Euro 6 2.664,90 7 2.751,80 8 2.838,30 9 2.925,00 10 3.011,80

    Gehaltsstufe Euro 11 3.098,50 12 3.185,10 13 3.271,80 14 3.358,50 15 3,445,20

    Gruppenanzahl in der Kinderbetreuungseinrichtung

    Gruppenanzahl in der Kinderbetreuungseinrichtung

  • 17

    Erhöhung um 2,33 Prozent, maximal € 79,20

    FUNKTIONSLAUFBAHNEN Gehaltsansätze ab 1. 1. 2018

    Funktionslaufbahn Gehaltsstufe 25 24 23 22 21 01 1.676,90 1.713,80 1.757,00 1.806,30 1.863,30 02 1.708,30 1.746,90 1.791,50 1.842,70 1.901,70 03 1.739,80 1.779,80 1.826,10 1.879,30 1.940,20 04 1.771,20 1.812,80 1.860,60 1.915,80 1.978,80 05 1.803,10 1.845,80 1.895,40 1.951,90 2.017,90 06 1.834,60 1.879,00 1.929,90 1.988,40 2.057,30 07 1.866,40 1.911,70 1.964,40 2.025,70 2.096,50 08 1.897,70 1.944,80 1.999,50 2.063,00 2.136,30 09 1.929,60 1.977,80 2.034,90 2.100,20 2.175,50 10 1.961,20 2.011,20 2.070,00 2.137,40 2.214,80 11 1.992,90 2.044,60 2.105,50 2.174,50 2.253,70 12 2.025,20 2.078,70 2.140,70 2.211,80 2.292,80 13 2.057,30 2.112,40 2.176,00 2.248,30 2.331,60 14 2.089,70 2.145,60 2.211,20 2.285,20 2.370,60 15 2.121,80 2.179,50 2.246,20 2.322,20 2.409,80

    Gehaltsstufe 20 19 18 17 16 01 1.928,60 2.003,90 2.092,20 2.193,60 2.309,30 02 1.969,10 2.048,90 2.139,90 2.245,00 2.364,60 03 2.010,80 2.093,10 2.188,00 2.296,00 2.420,30 04 2.052,40 2.137,70 2.235,40 2.347,00 2.475,30 05 2.094,30 2.182,50 2.283,00 2.398,20 2.530,60 06 2.136,00 2.226,90 2.330,10 2.449,20 2.585,90 07 2.177,80 2.271,00 2.377,50 2.500,30 2.640,50 08 2.219,50 2.315,10 2.424,90 2.551,40 2.695,50 09 2.260,80 2.359,30 2.472,20 2.601,90 2.750,50 10 2.302,10 2.403,50 2.519,90 2.652,60 2.805,30 11 2.343,40 2.447,50 2.566,80 2.703,00 2.859,90 12 2.384,60 2.491,40 2.614,00 2.753,70 2.915,10 13 2.425,80 2.535,70 2.660,70 2.804,30 2.969,70 14 2.467,30 2.579,40 2.708,00 2.854,90 3.024,70 15 2.508,80 2.623,50 2.754,40 2.905,50 3.079,50

    Gehaltsstufe 15 14 13 12 11 01 2.442,00 2.594,30 2.768,00 2.968,10 3.198,10 02 2.502,20 2.659,80 2.840,20 3.047,40 3.285,80 03 2.562,40 2.724,80 2.911,70 3.126,60 3.373,60 04 2.622,40 2.790,40 2.983,30 3.205,80 3.461,80 05 2.682,30 2.855,60 3.055,30 3.285,10 3.548,90 06 2.741,90 2.921,10 3.126,90 3.364,40 3.635,30 07 2.801,80 2.986,70 3.198,80 3.443,90 3.721,50 08 2.861,80 3.052,00 3.270,70 3.522,70 3.808,10 09 2.921,20 3.117,30 3.342,50 3.601,00 3.894,50 10 2.981,20 3.182,70 3.414,60 3.679,00 3.981,10 11 3.040,90 3.248,30 3.486,40 3.756,80 4.067,50 12 3.100,80 3.313,50 3.557,60 3.835,40 4.154,20 13 3.160,50 3.378,90 3.628,00 3.913,30 4.240,40 14 3.220,10 3.444,80 3.699,20 3.991,10 4.326,90 15 3.279,80 3.510,10 3.769,60 4.069,70 4.413,40

  • 18

    Erhöhung um 2,33 Prozent, maximal € 79,20

    FUNKTIONSLAUFBAHNEN Gehaltsansätze ab 1. 1. 2018

    Funktionslaufbahn Gehaltsstufe 10 9 8 7 6 01 3.463,20 3.763,40 4.108,20 4.504,60 4.960,20 02 3.559,80 3.870,40 4.227,90 4.639,10 5.111,90 03 3.656,10 3.977,70 4.348,10 4.773,90 5.263,50 04 3.751,90 4.084,90 4.468,10 4.908,40 5.415,00 05 3.848,20 4.192,00 4.588,10 5.043,20 5.566,60 06 3.944,50 4.299,30 4.708,10 5.177,90 5.718,10 07 4.040,70 4.406,20 4.828,20 5.312,50 5.869,80 08 4.136,80 4.513,40 4.948,10 5.447,40 6.021,40 09 4.233,10 4.620,60 5.068,30 5.581,80 6.173,10 10 4.328,90 4.727,90 5.188,20 5.716,60 6.324,40 11 4.425,50 4.834,80 5.307,90 5.851,20 6.476,20 12 4.521,50 4.942,00 5.428,30 5.986,10 6.627,70 13 4.617,60 5.049,30 5.548,20 6.121,00 6.779,30 14 4.713,90 5.156,10 5.668,20 6.255,60 6.930,70 15 4.810,20 5.263,60 5.788,50 6.390,30 7.082,40Gehaltsstufe 5 4 3 2 1 01 5.484,60 6.087,40 6.780,80 7.578,20 8.495,00 02 5.655,40 6.280,70 6.999,80 7.826,50 8.777,40 03 5.826,70 6.474,20 7.218,80 8.075,10 9.060,10 04 5.997,40 6.667,40 7.437,50 8.323,80 9.342,60 05 6.168,30 6.860,80 7.656,60 8.572,30 9.625,10 06 6.339,70 7.054,10 7.875,70 8.821,10 9.907,80 07 6.510,50 7.247,50 8.094,40 9.069,80 10.190,50 08 6.681,80 7.440,90 8.313,70 9.318,30 10.473,00 09 6.852,60 7.634,10 8.532,60 9.566,90 10.755,40 10 7.023,70 7.827,30 8.751,60 9.815,60 11.037,90 11 7.194,80 8.020,60 8.970,50 10.064,20 11.320,60 12 7.365,70 8.214,10 9.189,50 10.312,70 11.603,10 13 7.536,90 8.407,70 9.408,20 10.561,70 11.885,70 14 7.707,90 8.600,70 9.627,40 10.810,20 12.168,30 15 7.878,60 8.794,00 9.846,30 11.058,90 12.450,90

    MSL (neues Schema) Entlohnungsansätze ab 1. 1. 2018

    Entlohnungs E n t l o h n u n g s g r u p p e stufe MSL 1 MSL 2 MSL 3 MSL 4 MSL 5 01 2.330,70 2.262,40 2.193,60 1.945,40 1.751,10 02 2.483,40 2.399,60 2.315,80 2.045,80 1.820,10 03 2.634,70 2.536,90 2.437,70 2.147,20 1.889,50 04 2.785,90 2.672,90 2.559,70 2.249,90 1.959,00 05 2.936,80 2.808,50 2.680,20 2.351,30 2.029,20 06 3.088,00 2.944,50 2.801,30 2.452,90 2.100,00 07 3.238,80 3.080,30 2.921,70 2.554,40 2.171,60 08 3.389,90 3.216,30 3.042,70 2.655,10 2.242,90 09 3.540,80 3.352,00 3.163,40 2.755,80 2.314,10 10 3.689,40 3.488,80 3.284,30 2.856,50 2.385,40 11 3.838,10 3.622,70 3.405,20 2.956,90 2.456,50 12 3.987,20 3.756,40 3.525,80 3.057,60 2.527,80 13 4.135,80 3.890,60 3.644,80 3.158,10 2.598,30 14 4.284,70 4.024,10 3.764,10 3.258,90 2.669,10

    Allg. Leistungszulage: MSL1 – MSL4 = 145,60 MSL5 = 103,60

  • 19

    Erhöhung der Lehrlingsentschädigung + 2,33 Prozent

    Taschengeld der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/innen der KUK – Med CampusSätze ab 1. Jänner 2018: 1. Ausbildungsjahr € 658,00 2. Ausbildungsjahr € 431,60 3. Ausbildungsjahr € 655,20

    Lehrlingsentschädigungen (ab 1. Jänner 2018) LehrjahrLehrberuf 1. 2. 3. 4.AnlagenmonteurIn 569,60 764,00 1.031,80 1.398,50Archiv, Bibliotheks und Informationsass. 517,60 660,00 952,50Bautechn. ZeichnerIn 701,40 900,90 1.119,30Bürolehrling 517,60 660,00 952,50ChemielaborantIn 508,70 799,20 1.091,20 1.380,50Druckerlehrling (erstes Halbjahr) 433,90 652,60 1.081,20Druckerlehrling (zweites Halbjahr) 543,00 867,00 1.300,20EDVKaufmann/EDVKauffrau 517,60 660,00 952,50EDVTechnikerIn 512,00 707,40 877,10 1.207,70ElektrikerIn 569,60 764,00 1.031,80 1.398,50GärtnerIn 558,00 780,70 1.082,80InformatikerIn 512,00 707,40 877,10 1.207,70Koch/Köchin 589,70 685,70 818,20KonditorIn 589,70 685,70 818,20LagerlogistikerIn 509,90 714,70 974,60LandmaschinentechnikerIn 569,60 764,00 1.031,80 1.398,50LandschaftsgärtnerIn 558,00 780,70 1.082,80MalerIn und AnstreicherIn 473,70 600,30 776,30MaurerIn 914,90 1.373,40 1.830,70PersonaldienstleisterIn 517,60 660,00 952,50Pharm.kfm.AssistentIn 539,20 687,40 994,10SchlosserIn 569,60 764,00 1.031,80 1.398,50StraßenerhalterIn 558,00 780,70 1.082,80TextilreinigerIn 501,40 583,20 772,40TischlerIn 529,80 732,30 884,60TischlereitechikerIn Planung 605,20 762,30 1.154,20 1.454,50VeranstaltungstechnikerIn 569,60 764,00 1.031,80 1.398,50VeranstaldungstechnikerIn (Mag.) 558,60 725,50 898,50 1.150,20VermessungstechnikerIn 617,70 823,10 1.023,60 1.342,60ZahntechnikerIn 551,00 691,20 930,70 1.096,50ZahntechnikerIn (alt) 456,70 594,90 774,50 959,70

    Bahnkarten mit einer bis zu 25%igen Ermäßigung für Inlandsfahrten und einige Ziele im angrenzenden Ausland, erhältlich im PV-Büro im Alten Rathaus, im BR-Büro KUK – Med Campus und im BR-Büro SZL.

    } Erhöhung + 2,33 Prozent

  • 20

    Zuwendungen

    1) Staatliche Zuwendungen für Familien:

    1.1 Alleinverdienerabsetzbetrag

    Dieser Absetzbetrag in Höhe von € 364,– jährlich steht jedem/jeder AlleinverdienerIn zu.Als Alleinverdiener/in gilt ein/e Steuerpflichtiger/e, der/die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr mit einem/einer (Ehe) PartnerIn zusammengelebt und mindestens ein Kind, für das mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe gewährt wird, hat.Die Einkünfte des/der (Ehe) Partners/in können bis zu € 6.000,– jährlich betragen, wobei das Wochengeld eingerechnet wird.

    1.2 Alleinerzieherabsetzbetrag

    Dieser Absetzbetrag in der Höhe von € 364,– jährlich steht jenen Steuerpflichtigen zu, die mehr als sechs Monate nicht in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft leben und denen während dieses Zeitraumes ein Kinderabsetzbetrag zusteht.Anträge sind jeweils im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen.

    1.3 Kinderzuschlag

    Der Kinderzuschlag zum Alleinverdiener und Alleinerzieherabsetzbetrag ist nach der Kinderanzahl gestaffelt :Für das 1. Kind € 130,00Für das 2. Kind € 175,00Für das 3. und jedes weitere Kind € 220,00

    1.4 Kinderbetreuungsgeld

    Ab 1. März 2017 ersetzt ein flexibles Kinderbetreuungsgeld – Konto die bisher wählbaren vier Pauschalvarianten :Bezug durch einen Elternteil: 12.366 EuroMinimale Dauer 365 Tage täglich € 33,80 Grundvariante (12 Monate) monatlich ca. € 1.000,00 Maximale Dauer 851 Tage täglich € 14,53 Individuelle Variante (ca. 28 Monate) monatlich ca. € 436,00Bezug durch beide Elternteile: 15.499 Euro (plus 1000 Euro Partnerschaftsbonus)Minimale Dauer 456 Tage täglich € 33,88 Grundvariante (ca. 15 Monate) monatlich ca. € 1.000,00 Maximale Dauer 1.063 Tage täglich € 14,53 Individuelle Variante (ca. 35 Monate) monatlich ca. € 436,00Einkommensabhängiges KinderbetreuungsgeldUmstellung auf Tage: 365 Tage (Bezug durch einen Elternteil) bzw. 426 Tage (durch beide Eltern). Es beträgt 80 Prozent des (fiktiven) Wochengeldes, maximal € 2.000,– pro Monat.Achtung: Während des Bezuges des Wochengeldes ruht der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, sodass der Gesamtbetrag dadurch reduziert wird.

  • 21

    1.5 FamilienbeihilfeUnabhängig von Beschäftigung oder Einkommen haben Eltern, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für haushaltszugehörige Kinder bzw. für Kinder, denen sie überwiegend Unterhalt leisten. Vorrangig anspruchsberechtigt ist dabei die Mutter. Für ausländische Staatsbürger bestehen Sonderregelungen.Die Familienbeihilfe beträgt: ab Geburt € 114,00 ab 3 Jahre € 121,90 ab 10 Jahre € 141,50 ab 19 (bis 24/25 Jahre) € 165,10 Zuschlag für erheblich behindertes Kind € 155,90Zur Förderung kinderreicher Familien gibt es die Geschwisterstaffelung. Der monatliche Gesambetrag an Familienbeihilfe erhöht sichfür zwei Kinder um € 14,20 für drei Kinder um € 52,20 für vier Kinder um € 106,00 für fünf Kinder um € 160,00 für sechs Kinder um € 214,20 für jedes weitere Kind um je € 52,00

    1.6 SchulstartgeldIm September wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe jeweils ein Schulstartgeld von € 100,– für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt .Der Kinderabsetzbetrag beträgt einheitlich € 58,40 monatlich pro Kind und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe an die zum Unterhalt Verpflichteten – in der Regel die Eltern – ausbezahlt.Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolgt durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch. Die ausgestellte Bescheinigung ist den jeweiligen Personalbüros vorzulegen (zur Geltendmachung der Kinderbeihilfe!).

    2) Zuwendungen des Dienstgebers:

    2.1 Geburtenbeihilfe:Beamten/innen, Vertragsbediensteten, Lehrlingen, Ruhegenussempfängern/innen sowie MitarbeiterInnen nach ABGB und mit Kollektivvertrag wird anlässlich der Geburt eines Kindes oder der Adoption eines noch nicht dreijährigen Kindes, für welches eine Kinderbeihilfe gebührt, eine einmalige Geburtenbeihilfe in der Höhe von € 250,– zu erkannt. Zuwendungen an befristet aufgenommene Bedienstete werden nur unter der Voraussetzung der anschließenden Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis zu erkannt.Die Auszahlung der Geburtenbeihilfe wird nach Vorlage der standesamtlichen Urkunde bzw. des Gerichtsbeschlusses, womit die Adoption bewilligt wurde, und Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung von den zuständigen Personalbüros vorgenommen.

    2.2 Kinderbeihilfe:Die Kinderbeihilfe beträgt monatlich € 15,– für ein Kind, für das Anspruch auf Fami lien beihilfe besteht. Sie gebührt auch für sonstige Kinder, wenn sie dem Haushalt des/der Bediensteten angehören.

  • 22

    Zuwendungen

    2.3 HaushaltsbeihilfeJeweils im Juni und Dezember eines jeden Jahres wird eine Haushaltsbeihilfe im Ausmaß des zweifachen Betrages der gesetzlichen Kinderbeihilfe auf der Grundlage von sieben Monatsbezügen pro Halbjahr gewährt.Diese Haushaltsbeihilfe beträgt für jedes Kind, für das eine Kinderbeihilfe bezogen wird, je € 210,– pro Auszahlung.

    2.4 Zuschlag zur HaushaltsbeihilfeZur Haushaltsbeihilfe gebührt dem/der Bediensteten pro Kalenderjahr als Schulbeihilfe einmal jährlich ein Zuschlag – beim Auszahlungstermin Dezember – der nach dem Alter der Kinder gestaffelt ist :a) im 6. und 10. Lebensjahr € 45,00b) vom 15. bis zum 18. Lebensjahr € 52,50Dieser Zuschlag gebührt nur für Kinder, für die dem/der Bediensteten die Kinderbeihilfe gebührt. Voraussetzung für die Gewährung ist die Nichtüberschreitung der Einkommensgrenze von V/2.

    2.5 BezugsvorschussStädtischen MitarbeiterInnen und Honorarkräften mit mindestens 20 Wochenstunden und dreijähriger Dienstzeit kann ein unverzinslicher Bezugsvorschuss bis zu € 7.300,– gewährt werden. Ein berücksichtigungswürdiger Grund für eine solche Gewährung liegt vor, wenn der/die Bedienstete unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist. Die Gründe dafür sind der Personalabteilung glaubhaft zu machen.Die jährliche Bruttoeinkommensgrenze beträgt 100 % von V/2, das sind derzeit € 34.900,–. Für Alleinverdiener erhöht sich dieser Beitrag um € 13.500,– sowie pro Kind um jeweils € 6.900,–.Die Rückzahlung eines bewilligten Vorschusses erfolgt in maximal 60 gleichhohen Monatsraten (mindestens € 50,–) im Wege des Gehaltsabzuges.

    2.6 FahrtkostenzuschussEin Fahrtkostenzuschuss gebührt, wenn– die Entfernung zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Wohnung – in der

    Luftlinie gemessen – mehr als zwei Kilometer beträgt,– diese Wegstrecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurückgelegt wird,– die notwendigen monatlichen Fahrtauslagen für das billigste öffentliche Verkehrsmittel,

    das zweckmäßigerweise in Betracht kommt, den Eigenanteil (monatlich ein Zwölftel der Kosten einer Jahreskarte der Linz AG Linien) übersteigen.

    Ein/e Mitarbeiter/in ist dann vom Anspruch auf Fahrkostenzuschuss ausgeschlossen, wenn er/sie den Wohnsitz aus Gründen, die er/sie selbst zu vertreten hat, an einen Ort mit einer Entfernung von mehr als 20 Kilometer außerhalb seines/ihres Dienstortes verlegt. Ausnahmen hievon wären z.B. die erstmalige gemeinsame Haushaltsgründung mit einem Lebenspartner oder das Erbe des Elternhauses. Der Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss bleibt auch bestehen, wenn sich in Folge der Wohnsitzänderung die Entfernung zum Dienstort verkürzt. Maßgebliche Änderungen (Wohnadresse, Dienststelle) sind der zuständigen Personalstelle schriftlich zu melden.

  • 23

    3) Sonstige Zuwendungen:3.1 VerkehrsabsetzbetragDie Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit sind grundsätzlich – auch für Arbeitnehmer/innen, die kein Fahrzeug besitzen – mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von € 400,– jährlich abgegolten. Dieser wird automatisch bei der Bezugsverrechnung berücksichtigt.

    3.2 PendlerpauschaleUnter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich eine Pendlerpauschale beantragt werden: entweder beim Dienstgeber mit dem Formular L 34 EDV oder über die Arbeitnehmer/innenveranlagung mit dem Formular L 1.Die Kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn die einfache Fahrtstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte mehr als 20 Kilometer beträgt.ab 20 Km bis 40 Km: € 696,– jährlich mehr als 40 Km bis 60 Km: € 1.356,– jährlich über 60 Km: € 2.016,– jährlichIst die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mehr als der Hälfte aller Arbeitstage nicht möglich oder wegen schlechter Fahrplanverbindung nicht zumutbar, gebührt die Große Pendlerpauschale ab einer Entfernung von 2 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:ab 2 Km bis 20 Km: € 372,– jährlich mehr als 20 Km bis 40 Km: € 1.476,– jährlich mehr als 40 Km bis 60 Km: € 2.568,– jährlich über 60 Km: € 3.672,– jährlichEine Unzumutbarkeit liegt vor:– bei einer Gehbehinderung, – wenn auf der überwiegenden Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel fährt, – wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist.

    3.3 PendlereuroZusätzlich zum kleinen oder großen Pendlerpauschale, das jeweils die Lohnsteuerbemessungsgrundlage reduziert, steht dem/der ArbeitnehmerIn der Pendlereuro zu, der seine Lohnsteuer vermindert.Dieser beträgt im Kalenderjahr pro Kilometer Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte € 2,–. Zum Beispiel stehen bei einer Entfernung von 40 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte € 80,– pro Jahr zu.Bei Teilzeitkräften wird der Pendlereuro wie beim Pendlerpauschale aliquotiert.

    3.4 FernpendlerbeihilfeIst bei der OÖ. Landesregierung zu beantragen. Voraussetzung: Ihr Wohnsitz muss in Oberöster reich sein und die Entfernung zwischen Wohn und Arbeitsort muss mehr als 25 Kilometer betragen. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf nicht mehr als € 26.000,– betragen.Die jährliche Beihilfe beträgt:ab 25 km: € 168,– ab 50 km: € 236,– über 75 km: € 325,–Zusätzlich wird ein ÖkoBonus (= 30%iger Zuschlag) gewährt, wenn im jeweiligen Jahr eine Jahreskarte des OÖ. Verkehrsverbundes erworben wird.Das Formular dafür erhalten Sie bei der OÖ. Landesregierung oder Ihrer Wohnsitz gemeinde.

  • 24

    Zuwendungen

    4) Steuerliche Behandlung der Überstunden-, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge

    Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat bis zu einem Zuschlag von 50 Prozent sind steuerfrei (maximal € 86,–). Überstunden an Sonn oder Feiertagen oder in der Nacht bleiben zusammen mit anderen Zulagen und Zuschlägen bis zu € 360,– steuerfrei.Bisher steuerfreie Schmutz, Erschwernis und Gefahrenabgeltungen sind zusammen mit steuerfreien Zuschlägen bis € 360,– im Monat steuerfrei; Erhöhung auf € 540,–, wenn im Lohnzahlungszeitraum Normalarbeitszeit überwiegend in der Nacht.Nachtzuschläge (Nachtschichtzuschläge) bleiben steuerfrei für Arbeiten zwischen 19 und 7 Uhr (mindestens 3 Stunden zusammenhängend). Nachtzuschläge sind nur steuerfrei, wenn sie zusammen mit anderen steuerfreien Zulagen und Zuschlägen € 360,– monatlich nicht übersteigen. Bei einer Normalarbeitszeit überwiegend zwischen 19 und 7 Uhr aufgrund betrieblicher Erfordernisse erhöht sich dieser Steuerfreibetrag auf € 540,– monatlich.

    5) Arbeitnehmerveranlagung – Informationen zum Freibetragsbescheid:

    Jene Sonderausgaben, die unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallen (Beiträge zu Personenversicherungen, Ausgaben für Schaffung oder Sanierung von Wohnraum, Genussscheine und junge Aktien), werden nicht in den Freibetragsbescheid aufgenommen. Diese Sonderausgaben werden nur bei der (ArbeitnehmerInnen)Veranlagung berücksichtigt.In den Freibetragsbescheid werden gemäß § 122 Abs.1 EStG 1988 in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996 nur – Werbungskosten, – Sonderausgaben, die nicht unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallen (z. B. Bei träge

    für die freiwillige Weiterversicherung bzw. den Nachkauf von Versicherungszeiten) und – bestimmte außergewöhnliche Belastungen aufgenommen.Zur Berücksichtigung des Freibetrages durch den Arbeitgeber müssen Sie die „Vorlage beim Arbeitgeber“ diesem vorlegen.Sollten die tatsächlichen Aufwendungen geringer sein als die im Freibetragsbescheid angeführten, können Sie auf der „Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ die Berücksichtigung eines geringeren Freibetrages verlangen, ansonsten müssen Sie mit einer Nachforderung bei der Veranlagung rechnen.

    6) Dienstrecht

    Abfertigung für VertragsbediensteteDen Vertragsbediensteten mit Diensteintritt vor dem 1. 9. 2003 gebührt beim Enden des Dienstverhältnisses grundsätzlich eine Abfertigung, wenn es ununterbrochen mindestens 3 Jahre gedauert hat.Kein Anspruch auf Abfertigung besteht, wenn:– das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde und durch Zeitablauf

    ge endet hat;– der/die Dienstnehmer/in kündigt (ausgenommen Vertragsbedienstete, die inner

    halb von 2 Jahren nach Verehelichung oder innerhalb von 6 Jahren nach der Geburt eines Kindes, das im Zeitpunkt des Ausscheidens noch lebt, kündigen);

  • gemeinsam Sei_dabei!

    L i n z

    D i e D a s e i n s g e w e r k s c h a f t

  • Das Beitrittsformular finden Sie unter www.pvmaglinz.at/pv/formulare

    Wofür wir stehen:

    Wir kämpfen für gerechte Arbeitszeiten, faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen

    Wir machen uns stark für die Rechte der ArbeitnehmerInnen und Chancengleichheit im Beruf

    Wir fordern bestmögliche Ausbildung und echte Zukunftschancen für Jugendliche

    Wir treten ein für ein gerechtes Pensionssystem

    Wir stellen sicher, dass Rechte der ArbeitnehmerInnen geachtet werden

    Wir verlangen faire Gehaltszuwächse

  • Das Beitrittsformular finden Sie unter www.pvmaglinz.at/pv/formulare

    Was wir bieten:

    ✓ Die younion _ Card. Eine Karte, viele Vorteile. Sie ist auch als Mastercard erhältlich.

    MC im ersten Jahr gratis, dann um jährlich € 18,–.

    ✓ Initiativen im Bereich der Gesundheitsförderung.

    ✓ Sportverein Magistrat Linz – Nutzung verschiedener Sporteinrichtungen, Benützung des SVM-Fitnessstudio.

    ✓ Besonders günstige Leistungen im Kultur- und Freizeitbereich, wie vergünstigte Veranstaltungen,

    Kulturfahrten, Badekarte und Saunakarte.

    ✓ Kultur-, Bildungs- und Freitzeitangebote für alle Mitglieder von Jänner bis Dezember – und das zu

    besten Konditionen.

    ✓ Finanzielle Förderung bei Aus- und Weiterbildungs-maßnahmen.

    Grafik: Stefan Hofschläger / Pixelio.de

  • ✓ Dienststellenversammlungen und Info-Veranstaltungen in den Geschäftsbereichen und Abteilungen des Magistrates.

    ✓ Mehr als 1000 Beratungen in Einzelpersonal-angelegenheiten pro Jahr.

    ✓ Verhandlungserfolg bei der Neuregelung der Vordienstzeitenanrechnung.

    ✓ Verbesserungen für Honorarkräfte (MitarbeiterInnen nach ABGB).

    ✓ Verbesserung bei Arztbesuchen während der Dienstzeit.

    ✓ Schaffung neuer Richtlinien für Bezugsvorschüsse bei sozialen Härtefällen.

    ✓ Durchsetzung der Schwerarbeitsregelung mit Unterstützung des gewerkschaftlichen Rechts-schutzes erstritten.

    ✓ Verhandlungserfolg bei den Gehaltsverhandlungen – aus 0,9 Prozent werden 2,33 Prozent!

    ✓ Zahlreiche positiv abgeschlossene Fälle über die Berufshaftpflichtversicherung der Vorsorge in Oberösterreich.

    +

    Für euch im Einsatz:

  • 25

    Zuwendungen + Abfertigung + Bestattungskostenbeitrag

    – der Dienstgeber wegen gröblicher Dienstpflichtverletzung, Nichterreichung des im Allgemeinen erzielbaren Arbeitserfolges oder wegen eines dem Anstand oder den Interessen des Dienstes abträglichen Verhaltens den Dienstnehmer kündigt (Verschuldens kündigung);

    – den/die Dienstnehmer/in ein Verschulden an der Entlassung trifft;– der/die Dienstnehmer/in ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt;– das Dienstverhältnis einverständlich aufgelöst wird und keine Vereinbarung über

    eine Abfertigung zu Stande kommt;– der/die Dienstnehmer/in in ein öffentlichrechtliches Dienstverhältnis übernom

    men wird.Die Abfertigung beträgt nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von 3 Jahren das Zweifache 15 Jahren das Sechsfache 5 Jahren das Dreifache 20 Jahren das Neunfache 10 Jahren das Vierfache 25 Jahren das Zwölffachedes dem/der Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsbezuges (= Gehalt + ruhegenussfähige Zulagen).Für Dienstnehmer/-innen nach ABGB gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Für sie besteht auch bei einvernehmlicher Auflösung Anspruch auf Abfertigung.

    Bestattungskostenbeitrag / Besonderer Sterbekostenbeitrag

    Wird das Dienstverhältnis durch den Tod eines/r Vertragsbediensteten gelöst, gebührt den gesetzlichen Erben ein Bestattungskostenbeitrag in Höhe der halben Abfertigung oder eines Monatsbezuges, wenn das Dienstverhältnis noch nicht drei Jahre gedauert hat. Bei verstorbenen BeamtInnen wird unter gewissen Voraussetzungen ein besonderer Sterbekostenbeitrag bis zu € 3.275,– für den/die überlebende(n) Ehepartner/in oder die Kinder gewährt.

    Abfertigung Neu

    Für alle Mitarbeiter/innen, die ab dem 1. 9. 2003 eingetreten sind, gelten die gesetzlichen Regelungen zur „Abfertigung Neu“. Diese Abfertigung wird durch monatliche Beitragsleistungen des Dienstgebers finanziert (monatlich 1,53 % der Lohnsumme), die er ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses an eine Mitarbeitervorsorgekasse mit Sitz in Wien abzuführen hat (Valida Vorsorge Management – Homepage/mailto: [email protected]).Im Gegensatz zum alten System erhalten auch Kurzzeitbeschäftigte eine Abfertigung; der Anspruch bleibt unabhängig von der Beendigungsart des Dienstverhältnisses in jedem Fall erhalten und wächst kontinuierlich.Erworbene Abfertigungsanwartschaften sind unverfallbar („Rucksackprinzip“).Gesetzlich garantiert ist die Summe der einbezahlten Abfertigungsbeiträge. Die Höhe hängt wesentlich von der Veranlagung der Beiträge und den Verwaltungskosten ab. Eine Übertrittsmöglichkeit vom alten Abfertigungssystem in das System der „Abfertigung Neu“ ist nicht möglich.

  • 26

    Abfertigung + Urlaub

    Kündigungsfristen

    Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile nach einer Dauer des Dienstverhält nisses vonweniger als 3 Monaten 2 Wochen 3 Monaten 1 Monat 2 Jahren 2 Monate 5 Jahren 3 Monate 10 Jahren 4 Monate 15 Jahren 5 Monate.Sie hat, wenn sie nach Wochen bemessen ist, mit dem Ablauf einer Woche, wenn sie nach Monaten bemessen ist, mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden.Bei Dienstnehmer/-innen nach ABGB beträgt die Kündigungsfrist generell ein Monat.

    Erholungsurlaub

    UrlaubsanspruchDer/Die Mitarbeiter/in hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub.Die kalendermäßige Festlegung des Erholungsurlaubs ist unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen vorzunehmen, wobei auf die persönlichen Verhältnisse des Bediensteten angemessen Rücksicht zu nehmen ist. Soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, hat der/die Mitarbeiter/in Anspruch, die Hälfte des Erholungsurlaubs ungeteilt zu verbrauchen.In den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses hat der/die Vertragsbedienstete Anspruch auf je ein Zwölftel des jährlichen Urlaubsausmaßes pro Monat. Nach sechsmonatiger Dienstzeit gebührt dann der gesamte für das Kalenderjahr zustehende Urlaub. Ab dem nachfolgenden Kalenderjahr entsteht der Urlaubsanspruch jeweils mit Jahresbeginn in voller Höhe.Bei Wiederantritt des Dienstes nach Karenzurlaub gebührt für das laufende Jahr das aliquote Urlaubsausmaß.

    UrlaubsausmaßDas jährliche Urlaubsausmaß beträgt bei Vollbeschäftigung200 Urlaubsstunden (entspricht 30 Werktagen bzw. 25 Arbeitstagen) bzw. 240 Urlaubsstunden (entspricht 36 Werktagen bzw. 30 Arbeitstagen) unter folgenden Voraussetzungen:1. für MitarbeiterInnen, die das 51. Lebensjahr vollendet und mindestens zehn Jahre im

    bestehenden Dienstverhältnis zurückgelegt haben;2. bei einem anrechenbaren Dienstalter von 25 Jahren;3. für Bedienstete der Verwendungsgruppen A, B, C und L2B1, deren Bezug unter Einrech

    nung der ruhegenussfähigen Zulagen (Allg. Leistungs zulage und Verwaltungsdienstzulage) das Gehalt von: C/IV/6; B/V/2, A/V/3 oder L2B1/11 erreicht.

    Bei Beziehern von sonstigen ruhegenussfähigen Zulagen (Chargenzulage – FW, PflegedienstChargenzulage sowie Verwendungszulage) ist jeweils eine individuelle Feststellung erforderlich.

  • 27

    Urlaub

    Nebengebühren, und zwar auch solche, die einen Anspruch auf Nebengebührenzulage begründen, sind keine ruhegenussfähigen Zulagen!Die angeführten Zahlen von Urlaubsstunden beziehen sich auf Bedienstete mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Für Bedienstete mit verlängertem oder verkürztem Dienstplan erhöht oder verringert sich das Urlaubsausmaß in Stunden in entsprechender Weise.

    Stichtag für höheren Urlaub

    Stichtag für die Ermittlung des höheren Urlaubsausmaßes ist der 30. September.Wer zum Beispiel am 15. August 25 anrechenbare Jahre erworben hat, erhält ein höheres Urlaubsausmaß für das gesamte Kalenderjahr. Wer diese Zeit jedoch erst am 15. Oktober erfüllt, dem gebührt der höhere Urlaub erst ab dem nächsten Jahr.

    Zusatzurlaube

    MitarbeiterInnen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit erhalten nach Vorlage eines Feststellungsbescheides des Sozialministerium Service einen Zusatzurlaub. Dieser beträgt bei Vollbeschäftigung und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von10 % 16 Stunden (entspricht 2 Werktagen bzw. 2 Arbeitstagen)20 % 16 Stunden (entspricht 2 Werktagen bzw. 2 Arbeitstagen)30 % 24 Stunden (entspricht 3 Werktagen bzw. 3 Arbeitstagen)40 % 32 Stunden (entspricht 4 Werktagen bzw. 4 Arbeitstagen)50 % 40 Stunden (entspricht 5 Werktagen bzw. 5 Arbeitstagen).

    Urlaubsverbrauch

    Die Konsumierung des Erholungsurlaubes erfolgt stundenweise. Für die Zeit eines Erholungsurlaubes werden so viele Urlaubsstunden als verbraucht angerechnet, als der/die Bedienstete nach dem Dienstplan Dienst zu leisten hätte.

    Resturlaube

    Nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist, verfällt die Hälfte des noch nicht verbrauchten Urlaubsanspruchs; der Rest nach Ablauf von drei Jahren.Beispiel: 100 Stunden Resturlaub aus 2016 –> die Hälfte davon (= 50 Stunden) verfällt mit Ende 2018, der Rest (= 50 Stunden) mit Ablauf 2019.• Bei unterjährigem Ausscheiden aus dem aktiven Dienststand wird der Erholungsurlaub

    für dieses Kalenderjahr entsprechend aliquotiert.• Bei jeder Änderung des Beschäftigungsausmaßes ist das Urlaubsmaß nur für das jewei

    lige Kalenderjahr des Wechsels auf Vollzeit beziehungsweise Teilzeit neu zu berechnen. Resturlaube aus den Vorjahren bleiben im erworbenen Ausmaß unverändert erhalten.

    Urlaubsersatzleistung

    Beamten/innen gebührt beim Ausscheiden aus dem Dienststand eine Urlaubsersatzleistung, wenn sie das Unterbleiben des Urlaubsverbrauches nicht selbst zu vertreten haben, wie z.B. bei einer Pensionierung infolge Dienstunfähigkeit.

  • 28

    Sonderurlaub

    Unterbrechung des Urlaubes:Durch unverschuldete Erkrankung wird – auch bei Auslandsaufenthalten – der Urlaub bei BeamtInnen und Vb (Eintritt ab 3. 7. 2009) erst ab dem 4. Tag der Erkrankung unterbrochen. Die Erkrankung ist in jedem Fall entsprechend nachzuweisen. Ebenso unterbrochen wird der Urlaub durch eine notwendige Pflegefreistellung.

    Sonderurlaub mit BezügenGrundsätzlicher Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei der Konsumation von Sonderurlaub mit Bezügen bis zum angeführten Höchstausmaß pro Kalenderjahr besteht bei:a) Wohnungswechsel 1 Tagb) Verehelichung bzw. Verpartnerung des Dienstnehmers / der Dienstnehmerin 3 Tagec) Verehelichung bzw. Verpartnerung eines Kindes, Elternteiles,

    von Geschwistern, des Kindes des Lebensgefährten/ der Lebensgefährtin bzw. des Lebenspartners/ der Lebenspartnerin 1 Tage

    d) Geburt eines Kindes der Ehefrau, Lebensgefährtin oder Lebenspartnerin 2 Tagee) Tod des Ehemannes/ Lebensgefährten/ Lebenspartners, der Ehefrau/

    Lebensgefährtin/ Lebenspartnerin, eines Elternteiles oder Kindes 3 Tagef) Tod von anderen nahen Angehörigen, insbesondere wenn der/ die

    DienstnehmerIn mit dem/ der Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte 1 Tag wenn dem/ der DienstnehmerIn die Besorgung des Begräbnisses obliegt 3 Tage

    g) Elementarereignisse: unzumutbare Dienstausübung aufgrund eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Schneechaos, Glatteis, Wirbelsturm)

    h) Lebensphasenabhängige Bedürfnisse 1 Tag

    Sonderurlaube, die gewährt werden können:a) Promotion oder Sponsion des/der Dienstnehmers/in 1 Tagb) Sonstiger besonderer Anlass (z.B. Promotion oder Sponsion des

    Ehemannes/der Ehefrau, des Lebensgefährten/der Lebensgefährtin oder eines Kindes von ihnen; nicht aber Schulsprechtag) 1 Tag

    c) Elementarereignisse: • Im Katastrophenfall Ermöglichung von Maßnahmen zur unmittelbaren

    Gefahrenabwehr bzw. zur Wiederherstellung eigener Güter (z. B. Auspumpen des Kellers bei Hochwasser, o.ä.) bis zu 3 Tage

    • MitarbeiterInnen, die als Angehörige von Organisationen im Katastrophen bzw. Rettungseinsatz stehen (z.B. Feuerwehr, Rotes Kreuz, o.ä.) für die gesamte Dauer des Einsatzes

    Zur Erfüllung einer familiären Pflicht des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin (Betreuung von nahen Angehörigen) kann das PZS Sonderurlaub mit Bezügen bis zu einer Woche (40 WoStd. für Vollbeschäftigte) gewähren. Voraussetzung ist, dass ein Pflegeurlaub nicht oder nicht mehr bewilligt werden kann.Für die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, Wahl oder Pflegekindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, kann zusätzlich ein Sonderurlaub mit Bezügen bis zu 20 Stunden jährlich bei Vollbeschäftigten gewährt werden, wenn kein Anspruch mehr auf Pflegeurlaub besteht und zumindest zwei Kinder im gemeinsamen Haushalt des Antragstellers/ der Antragstellerin leben.

  • 29

    Sonderurlaub + Pflegefreistellung

    In der KUK – Med Campus, der SZL GmbH, der IKT Linz GmbH der ILG und der LIVA ist das jeweils zuständige Mitglied der Geschäftsführung für die Gewährung eines Sonderurlaubes mit Bezügen zuständig.

    Sonderurlaub mit Bezügen aufgrund sonstiger Gründe kann die Personaldirektorin bzw. das für Personal zuständige Mitglied der Geschäftsführung bis zu einer Woche/ 5 Arbeitstage (= 40 Wochenstunden für Vollbeschäftigte ) pro Kalenderjahr gewähren, z.B. zur Teilnahme an sportlichen Wettbewerben von zumindest landesweiter Bedeutung.

    Pflegefreistellung

    Pflegefreistellung gebührt für die

    • notwendige Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder für im gemeinsamen Haushalt lebende leibliche Kinder des Ehegatten/der Ehegattin, eingetragenen Partners/Partnerin oder Lebensgefährten/Lebensgefährtin sowie für leibliche Kinder des/der Mitarbeiterin/in, welche nicht im selben Haushalt wohnen.

    • notwendige Betreuung eines eigenen Kindes, Wahl oder Pflegekindes, wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, wegen Tod, Aufenthalt in einer Heil und Pflegeanstalt, Verbüßung einer Freiheitsstrafe sowie einer anderweitigen auf behördlicher Anordnung beruhenden Anhaltung oder schwerer Erkrankung für diese Pflege ausfällt.

    Nahe Angehörige sind der/die Ehegatte/in, Lebensgefährt/in oder Lebenspartner/in und Personen, die mit dem/der Mitarbeiter/in in gerader Linie verwandt sind, ferner Geschwister, Stief, Wahl und Pflegekinder.

    Ausmaß: maximal 1 Woche pro Kalenderjahr

    Es besteht Anspruch auf eine weitere Woche Pflegefreistellung wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten Kindes, Wahl- oder Pflegekindes unter 12 Jahren. Diese weitere Woche Pflegefreistellung gebührt nur dann, wenn es sich um einen anderen Verhinderungsgrund handelt, als um den, für den die erste Woche Pflegefreistellung gewährt wurde, also etwa bei erneuter Erkrankung.

    Nach Inanspruchnahme einer Pflegefreistellung ist das entsprechende Formular auszufüllen, vom Arzt bestätigen zu lassen und im Dienstweg an das jeweilige Personalbüro zu schicken. Zudem gibt es auch eine Begleitfreistellung bei einem stationären Aufenthalt von noch nicht zahnjährigen Kindern in einer Heil oder Pflegeanstalt.

    Zur Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegebedarf zumindest der Pflege-stufe 3 gebührt ein Urlaub ohne Bezüge, der zur Hälfte für die Vor rückung und zur Gänze für den Ruhegenuss angerechnet wird.

    Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit kann zur Pflege und/oder Betreuung von nahen Angehörigen ab Bezug von Pflegegeld der Stufe 3 für ein bis drei Monate vereinbart werden. Bei demenziell erkrankten oder minderjährigen Angehörigen reicht die Zuerkennung von Pflegegeld der Stufe 1. Bei vereinbarter Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit besteht Anspruch auf Pflegekarenzgeld (= 55% des Nettogehaltes ), das beim Sozialministeriumservice zu beantragen ist.

  • 30

    Treueabgeltung

    Entgeltfortzahlung

    Im Falle einer Dienstverhinderung durch Unfall oder Krankheit besteht Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes, wenn diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses.

    1) Vertragsbedienstete: weniger als 5 Dienstjahre 42 Kalendertage ab 5 bis 10 Dienstjahren 91 Kalendertage ab 10 Dienstjahren 182 Kalendertage

    Über diese Zeiten hinaus gebühren für die gleichen Zeiträume 25 % des Monatsbezuges und allfälliger (pauschalierter) Nebengebühren.

    2) Honorarkräfte (MA nach ABGB): weniger als 5 Dienstjahre 6 Wochen zwischen 5 und 15 Dienstjahren 8 Wochen zwischen 15 und 25 Dienstjahren 10 Wochen mehr als 25 Dienstjahre 12 Wochen

    Für weitere vier Wochen besteht Anspruch auf das halbe Entgelt. Bei DienstnehmerInnen mit variablem Entgelt ist die Entgeltfortzahlung nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate zu berechnen.

    Jubiläumszuwendung

    Bediensteten kann bei Vollendung einer Dienstzeit von 25, 35 und 40 Jahren für treue Dienste eine Jubiläumszuwendung in Höhe des zweifachen aktuellen Monatsbezuges gewährt werden.

    MitarbeiterInnen, für die ein Pensionskassenbeitrag durch die Stadt entrichtet wird, erhalten nur mehr einen aliquoten Anteil der nächsten Jubiläumszuwendung (Einschleifregelung). Für allfällige weitere Dienstjubiläen gibt es dann keine Zuwendung mehr.

    Treueabgeltung

    Für treue Dienste gebührt Beamten/innen anlässlich der Versetzung in den Ruhe stand ab einer anrechenbaren Dienstzeit von 25 Jahren eine Treuebelohnung. Dann gebühren 100 % der Bemessungsgrundlage (letzter Gehalt + ruhegenussfähige Zulagen). Für jedes weitere Jahr gebühren 10%Punkte mehr. Für Beamte/innen, die vor dem 1. 4. 2001 pragmatisiert wurden und nicht in eine Funktions laufbahn optiert haben, gebühren bei einer anrechenbaren Zeit von

    25 Jahren 150 % 40 Jahren 500 % 35 Jahren 400 % der Bemessungsgrundlage.

    Sowohl die Jubiläumszuwendung als auch die Treueabgeltung sind voll steuerpflichtig. Als anrechenbare Dienstzeit für die Jubiläumszuwendung und Treueabgeltung zählen die im bestehenden Dienstverhältnis sowie die im Ausbildungs oder Dienstverhältnis zu einer anderen inländischen Gebietskörperschaft zurückgelegten Zeiten sowie auch gewisse Schul und Studienzeiten.

  • 31

    ÖGBLeistungen

    7) Unterstützungseinrichtungen

    des ÖGB, der Zentralorganisation der younion _ Die Daseinsgewerkschaft und der younuion _ Oberösterreich.

    Gewährung von RechtsschutzDer österreichische Gewerkschaftsbund kann seinen Mitgliedern unentgeltlich Rechtschutz gewähren. Dieser erstreckt sich auf Angelegenheiten, die mit dem Lehr, Arbeits oder Dienstverhältnis bzw. der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion unmittelbar in Zusammenhang stehen. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass vorher keine andere Stelle (Rechts-anwalt) mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut worden ist. Der Rechtschutz umfasst die Rechtsberatung, die Durchführung von Interventionen, die Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden sowie auch die Rechtshilfe in Exekutions, Konkurs oder Ausgleichsverfahren. Kein Rechtschutz kann bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedern des ÖGB sowie auch bei Streitfällen mit öffentlichen Medien (Medienprozesse) gewährt werden.

    Wie beantrage ich die Gewährung von Rechtsschutz?Erforderlich ist ein schriftliches Ansuchen mit einer Sachverhaltsdarstellung an die younion _ LinzStadt. In Kopie beizulegen sind dazu alle maßgeblichen behördlichen bzw. gerichtlichen Schriftstücke. Der Antrag wird dann über die Landesorganisation zur Entscheidung an die ÖGBZentrale in Wien weitergeleitet.

    Unterstützungsfonds des ÖGB– Johann-Böhm-Fonds:

    Honorierung der Forschungsförderung bis zu € 5.000,–.– Anton-Benya-Stiftungsfonds zur Förderung der Facharbeit:

    Auszeichnung mit Geldpreisen.– Karl-Maisel-Fonds:

    Unterstützung bedürftiger Gewerkschaftsmitglieder oder deren engste Angehörige.– Anton-Proksch-Fonds:

    Außerordentliche Unterstützung insbesondere behinderter Kinder und Jugendlicher für deren Berufsausbildung.

    – Rudolf-Pöder-Fonds: Unterstützung behinderter Mitglieder der younion.

    – ÖGB-Katastrophenfonds: Für Schäden über € 700,– am und im Wohnhaus bzw. in der Wohnung.

    – Arbeitslosenunterstützung: Beitrag für arbeitslose Mitglieder ab 2jähriger Mitgliedschaft.

    – Weihnachtsspende für arbeitslose Mitglieder: Gewährung einer Weihnachtsgabe von € 40,–.

    Nähere Informationen entnehmen sie bitte der PV – Internetseite!

  • 32

    ÖGBLeistungen

    ÖGB-Solidaritätsversicherung

    Im Versicherungsfall ist eine Meldung an younion _ Oberösterreich, 4020 Linz, Weingartshofstraße 2 (Sachbearbeiterin Christa Hochhauser, Tel. 0 73 2 / 65 42 46, 6317), zu richten. Für den Begräbniskostenbeitrag bitte das Formular (www.younion.at) ausfüllen. Dazu notwendig sind die Mitgliedskarte, eine Sterbeurkunde, eine saldierte Begräbniskostenrechnung und der Name sowie der IBANCode der/des Bezugsberechtigten. Für Spitalsgeld oder Invaliditätsleistungen ist gleichfalls ein Formblatt auszufüllen und mit der Aufenthaltsbestätigung bzw. Invaliditätsbescheinigung an die younion _ Linz zu übermitteln.

    1. Spitalsgeld

    Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes € 4,– pro Tag, (gilt sowohl für Freizeit als auch für Arbeitsunfälle). sofern der Aufenthalt mind. 4 Tage dauert max. € 308,–

    2. InvaliditätsVersicherung

    Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt folgende Leistung bei Totalinvalidität (bei Teil invalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) bei einer Mitgliedschaftsdauer von:

    mind. 3 bis 10 Jahren € 3.200,– über 10 bis 25 Jahren € 4.800,– über 25 Jahren € 6.400,–

    3. BegräbniskostenbeitragsVersicherung

    Leistung für Aktive, gestaffelt nach Mitgliedschaftsdauer wie folgt:

    mind. 3 – 10 Jahren € 150,– über 10 – 20 Jahren € 160,– über 20 – 30 Jahren € 170,– über 30 Jahren € 180,–

    Bei Ableben des/der Ehegatten/in oder Lebensgefährten/in gebührt der halbe Beitrag.

    4. Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder

    mind. 3 – 10 Jahren € 800,– über 10 – 25 Jahren € 1.000,– über 25 Jahren € 1.200,–

  • 33

    Leistungen der younion

    5. AblebensrisikoVersicherung bei Unfalltod

    für am 1. 1. 2000 im Ruhestand befindliche Mitglieder bei Mitgliedschaftsdauer von:mind. 3 – 10 Jahren € 875,– über 10 – 25 Jahren € 1.310,– über 25 Jahren € 1.745,–

    Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens drei Jahre Mitglieder des ÖGB gewesen sind. Jugendliche Mitglieder, die infolge ihres Alters nicht drei Jahre Mitgliedschaft nachweisen können, werden als volle drei Jahre zugehörig behandelt.

    Berufshaftpflicht-Vorsorge

    Die Höchsthaftungssumme für Personen und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall € 220.000,–.Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Gegenstände beträgt die Versicherungssumme € 1.500,– pro Versicherungsfall, hievon maximal € 750,– für Geld, Schmuck und Wertsachen.

    Berufs- und Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutz-Vorsorge

    Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beträgt je Versicherungsfall € 21.802,–.

    Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutz-Vorsorge

    Zwischen der younion und der Wiener Städtischen Ver sicherung AG wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der allen Mitgliedern folgenden Versicherungsschutz gewährt:Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als städtische/r Bedienstete/r von einem/einer Dritten wegen eines erlittenen Personen oder Sachschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem/einer Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.

    Zuschüsse für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen

    1. Gefördert werden der regelmäßige Besuch und der erfolgreiche Abschluss von berufsbezogenen kostenverursachenden Aus und Weiterbildungsveranstaltungen, deren Ziel der Erwerb von berufsbegleitendem Wissen war. EDVGrundausbildungskosten werden seitens der Gewerkschaft nicht gefördert. EDVWeiterbildungskosten können nach Punkt 8.2.2. beansprucht werden. Antragsformulare in den Büros der PV und der Betriebsräte sowie als Download auf der Homepage www.younion.at.

    2. Der/Die Förderungswerber/in muss mindestens sechs Monate Mitglied der younion _ Die Daseinsgewerkschaft sein.

  • 34

    Leistungen der younion

    3. Je Antragsteller/in und Kalenderjahr kann im Sinne dieser Richtlinien nur eine Förderung erfolgen.

    4. Dem Antrag auf Förderung sind folgende Unterlagen anzuschließen: Zahlungsbestätigung, positiver Abschluss, Zeugnis etc. Die Einreichungsunterlagen sind vom jeweiligen Bildungsinstitut zu bestätigen.

    5. Eine Förderung im Rahmen der Kategorien 1 bis 6 muss sich auf eine Weiterbildung beziehen, die im „2. Bildungsweg“ erfolgte. Dies bedeutet, dass während der Fortbildung ein Dienstverhältnis aufrecht war und keine Bildungsfreistellung gewährt wurde.

    6. Ansuchen können bis spätestens sechs Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Fortbildung erfolgreich absolviert wurde, bei der Landesgruppe eingereicht werden.

    7. Höhe der Förderung a) Der Förderungsbetrag darf, unabhängig von den nachstehend angeführten Richt

    sätzen, die Höhe der vom/von der Teilnehmer/in einer Aus und Weiterbildungsveranstaltung getragenen belegten Kosten nicht übersteigen.

    b) Die Höhe der Förderung hängt von der Wertigkeit der abgeschlossenen Fortbildungsmaßnahme ab. Die Wertigkeit ist ein durch das Ausbildungsniveau, durch die Zertifizierung und durch den in Unterrichtseinheiten quantifizierbaren Aufwand (mind. 20 Unterrichtseinheiten) gegeben.

    c) Die Förderung erfolgt je nach Wertigkeit der besuchten Schulungs bzw. Bildungsveranstaltung nach folgender Differenzierung:

    Kursrückvergütungsbeiträge

    1. Abschluss von Hochschulstudien Bezirk Zentrale (Gefördert wird einmalig der Erstabschluss)

    1.1 Doktoratsstudium, Dipl.Ing. (ab 9 Semester Mindeststudiendauer – Erstabschluss) 110,– 580,– Magisterabschluss (ab 8 Semester Mindest studiendauer – Erstabschluss, alte Studienordnung 110,– 580,– Masterabschluss (ab 8 Semester Mindest studiendauer – Erstabschluss, neue Studienordnung) 110,– 580,–

    1.2 Bachelorstudium (ab 6 Semester Mindest studiendauer – Erstabschluss, neue Studienordnung) 110,– 435,–

    2. Abschluss von Studien an 2.1 Akademien – 410,–

    2.2 Kollegs bzw. Abiturientenlehrgängen – 350,–

    3. Abschluss von Studien an höherbildenden Lehranstalten (Sekundärstufe II) Matura/Abitur

    3.1 Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) und Oberstufenrealgymnasium 75,– 290,– 3.2 Berufsbildende höhere Schulen (z. B. fünfjährige HTL/HAK) 75,– 350,– 3.3 Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung 60,– 235,–

  • 35

    4. Spezifische Qualifikationswege 4.1 Abschluss eines Universitätslehrganges (mind. 4 Semester) 60,– 175,–

    4.2 Abschluss eines Masterlehrganges, 60,– 175,– z. B. MBA, MPA, MSc; MAS (mind. 4 Semester)

    5. Ablegen von Meister- und Befähigungsprüfungen 60,– 145,–

    6. Abschluss einer Ausbildung an berufsbildenden mittleren Schulen (Sekundärstufe I) z. B. Facharbeiterausbildung 60,– 120,–

    7. Innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung

    Spezifische innerbetriebliche Qualifikationen (persönlich erwachsene Kosten) *) 90,–

    8. Berufsweiterbildende Kurse

    8.1 Kurse der fachspezifischen Berufsweiterbildung *) 90,–

    8.2 Sprachkurse, EDVAusbildung (persönlich erwachsene Kosten) *) 90,–

    *) Für Kurse bei österreichischen Fortbildungseinrichtungen gewährt die Bezirksgruppe eine Rückvergütung der Kurskosten von 50 Prozent (max. € 44,–) für zwei Kurse im Jahr. Der Zuschuss der Zentrale und des Bezirkes kann die Höhe der vom Bediensteten getragenen und belegten Kosten nicht überschreiten.

    Zuschüsse der Bezirksgruppe Linz für Mitglieder der younion:

    1. € 22,– nach abgeschlossenem 3. Semester im Bundesgymnasium für Berufstätige oder der Handelsakademie als Externisten für jedes weitere erfolgreich absolvierte Semester.

    2. € 60,– für den erfolgreichen Abschluss der Berufsreifeprüfung sowie € 44,– pro Gegenstand.

    3. 25 Prozent des Schulgeldes, maximal € 44,– beim Besuch der Musikschule, auch für un versorgte Kinder (pro Person bis zu zwei Instrumente/Semester) bei Abgabe der Ori ginalrechnung.

    4. € 51,– für die erfolgreich abgelegte Diplomprüfung an der Gesundheits und Krankenpflegeschule des KUK – Med Campus.

    5. € 30,– für die erfolgreich absolvierte Sonderausbildung an der Akademie für medizinische Berufe durch DGKS.

    6. € 30,– für die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung.

    7. € 30,– für die erfolgreich abgelegte Ausbildung für den Sanitätshilfsdienst, als Pflegehelfer/in, Altenfachbetreuer/in und als zahnärztliche Hilfskraft.

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    Leistungen der younion + Betriebsräte + Personalvertretung

    8. € 30,– als einmalige Beihilfe für erfolgreich abgelegte Dienstprüfungen.

    9. 50 Prozent Zuschuss (maximal € 44,–) für anerkannte Aus und Weiterbildungsmaßnahmen für maximal 2 Kurse pro Jahr.

    10. € 30,– pro Semester für younion_Mitglieder, die ein Studium absolvieren nach Vorlage der Inskriptionsbestätigung. Dieser Zuschuss kann von karenzierten Mitarbeitern/ innen leider nicht in Anspruch genommen werden.

    Ansuchen sind innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Kurses bzw. nach Ablegung der Prüfung der Bezirksgruppe unter Anschluss einer Kopie des Zeugnisses bzw. einer Kursbesuchsbestätigung einzureichen. Antragsformulare sind bei der younion _ LinzStadt, ARH, Zi. 255 sowie in den Büros der Betriebsräte erhältlich.

    Begünstigungen für Mitglieder der younion _ Bezirksgruppe Linz:

    1. 50 Prozent Ermäßigung für Veranstaltungen der LIVA im Brucknerhaus (Sitzplätze), die mit dem Zusatz „mit Ermäßigung“ gekennzeichnet sind (LIVAJahresprogramm bzw. Programmzeitschrift). Für Veranstaltungen im Posthof können Karten zum ermäßigten Preis gekauft werden. Zum Nachweis ist jeweils die Mitgliedskarte vorzulegen.

    2. 35 Prozent ermäßigter Preis für Vorstellungen des Landestheaters (ausgenommen Premieren, Samstagsvorstellungen und Gastspiele) ab einer Woche vor Vorstellungsbeginn.

    3. 50 Prozent Ermäßigung bei der Benützung der Kunsteisbahn, Freibäder und Hallenbäder der LinzAG für Mitglieder der younion und deren unversorgten Angehörigen. Nachweis für Angehörige neben eigener Mitgliedskarte mit Lichtbildausweis.

    4. Ermäßigte Badeausweise für Erwachsene und unversorgte Kinder für die Freibäder in der jeweiligen Badesaison über Vertrauenspersonen/ Betriebsräte erhältlich.

    5. Ermäßigte Jahres bzw. Saisonkarten für den Besuch einer Sauna der Linz AG- Bäder für Mitglieder der younion im Büro der PV im ARH (Zi. 255) und den Betriebsratsbüros erhältlich.

    6. Jeweils € 8,– Zuschuss auf die Jahreskarten in den Stadtbibliotheken für younion _ Mitglieder: PrintmedienKarte € 7,–; KombiKarte € 32,; FamilienKarte € 42,–; KinderKarte € 3,– (alle um € 8, günstiger !), nähere Informationen unter www.linz.at/bildung/2487.asp

    7. Bahnkontokarten im Büro der PV und den Betriebsratsbüros erhältlich.

    8. € 15,– Zuschuss zum Betriebsausflug für jedes teilnehmende Gewerkschaftsmitglied.

    9. € 15,– Subvention für die offizielle Weihnachtsfeier des Geschäftsbereiches für jedes teilnehmende Gewerkschaftsmitglied.

    10. Ermäßigungen bei diversen Firmen, siehe www.pvmaglinz.at

    11. Einkaufsgutscheine für Linzer Firmen (3 bis 10 Prozent), siehe www.pvmaglinz.at

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    Weitere Serviceleistungen und Ermäßigungena) Kostenlose Beratung in allen Rechtsangelegenheiten:

    Folgende Stellen und Termine stehen dafür zur Verfügung: Bezirksgericht Linz (Museumstraße 10): Jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr Bezirksgericht Urfahr, (Ferihumerstraße 1): Jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr Konsumentenschutzberatung (Weingartshofstraße 2): gegen telefonische Voranmeldung, Tel. 0732 / 6906, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag von 13 bis 16 Uhr Wissensturm: Jeden ersten Mittwoch im Monat: 16.30 bis 18.30 Uhr

    b) Mietervereinigung, Landes-Bezirksleitung; 4020 Linz, Noßbergerstraße 11, Tel. (0 73 2) 77 32 29; kostenlose Rechtsberatung bzw. Auskünfte in allen Miet und Wohnungsangelegenheiten.

    c) Berufsförderungsinstitut Oberösterreich; Gewerkschaftsmitglieder erhalten für fast alle BFIKurse einen ermäßigten Kursbeitrag.

    Leistungen der Personalvertretung und der Betriebsrätenur für aktive Bedienstete, die in den PV bzw. BRFond einzahlen– Rückerstattung von max. € 12,15 pro Tag bei Krankenhausaufenthalt und Reha –

    Allg. Gebührenklasse, max. 25 Tage pro Kalenderjahr + ambulante Reha pro Quartal € 80,– gegen Vorlage der Originalrechnung und Einzahlungsbestätigung

    – € 10,– Zuschuss für die Autobahn-Jahresvignette– ermäßigte Tagesschipässe für Hinterstoder und Wurzeralm– Tagesschifahrten und Familienschitage– Kulturveranstaltungen

    SozialwerkAufgabe des Sozialwerks ist die Förderung von younion _ Mitgliedern bei der Aus und Weiterbildung, Hilfeleistung für die Mitglieder bei unverschuldeter Notlage und bei Katastrophen, die Förderung der Kultur durch Besuch von Theaterveranstaltungen und dergleichen durch Leistung eines Kostenbeitrages, die Förderung der gesundheitlichen Belange, etwa durch Abhaltung von Sportveranstaltungen, die Gewährung von Zuschüssen bei Urlaubsaufenthalten, die Bereitstellung von eigenen Urlaubseinrichtungen zu einem geringen Benützungsentgelt, die Bereitstellung eines SozialwerkAutobusses zu einem geringen Benützungsentgelt. Im Übrigen tritt der Verein auch für die in den Statuten des ÖGB angeführten Aufgaben und Ziele ein.

    Medieninhaber: Landeshauptstadt Linz, Personalvertretung der Bediensteten der Stadt Linz, 4041 Linz, Hauptplatz 1, Altes Rathaus. Herausgeber: Alfred Eckerstorfer, 4041 Linz, Hauptplatz 1, Altes Rathaus. Hersteller: GutenbergWerbering Ges.m.b.H., 4021 Linz, AnastasiusGrünStraße 6. Verlags und Herstellungsort Linz.Grundlegende Richtung des jahr_buches ist die Information der Bediensteten der Stadt Linz über die der Personal vertretung und der Bezirksgruppe Linz der younion _ Die Daseinsgewerkschaft übertragenen Aufgaben sowie über Angelegenheiten des städtischen Dienstes, insbesondere auf den Gebieten des Dienst und Besoldungsrechts.

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    Villa Styria, Bad Aussee Verein Freizeit und Bildung für die OÖ. Gemeindebediensteten 4020 Linz, Weingartshofstraße 2, Tel. 0732 6542466322, email: [email protected] Bad Aussee – Reitern, Im Wald 45, Tel. 03622 52219

    Winter und Sommersaison wird separat ausgeschrieben! Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an Gudrun Reiter, Tel. 65 42 46 6322, Weingartshofstraße 2. Nähere Informationen auch unter www.villastyria.at

    Urlaubsangebote der Bezirksgruppe Linz Stadt – Qualität zu fairen Preisen• KinderFerienwochen • Winterurlaub in Val di Sole• Sommerurlaub in Bibione• Baden und Campen am Attersee• Kultur und Bildungsfahrten

    • Betriebsausflüge• Reiseprogramm der PV und

    younion _ LinzStadt• Wanderwoche

    Urlaubsqualität zu fairen Preisen

    Unser Busfahrer: Josef Jobst 066488683817

    Unser Sozialwerkbus: Anmeldungen unter Tel. 70701057 bzw. 06648411934

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    SVM

    SVMSportanlagen: Asphaltbahnen, Fußballplatz, Tennisplätze, FitnessCenter, Gymnastik und Seminarraum

    SVMSportanlage: Semmelweisstraße 29

    Gastronomie: Mandi ‘SVM‘ Wirtshaus Telefon 0699 11 80 70 50

    Sportverein Magistrat Linz, Hauptplatz 1, 4041 Linz

    SVM-VorstandsmitgliederPräsidentin: Vbgm.in Karin Hörzing Vizepräsidentin: PDin Brigitta Schmidsberger Vizepräsident: Norbert Haudum, LVObmann: Christian Jedinger, PV Stellvertreter: Alfred Eckerstorfer, PV Stellvertreter: Manfred Steinmaurer, Linz AG Stellvertreterin: Ursula Böck, KBKassier: Wolfgang Lang, PV Stellvertreter: Horst Löffler, PVSchriftführerin: Gerlinde Pertlwieser, PV Stellvertreter: Wolfgang Tomitza, BBV

    SVM-Fitness im SVM-Vereins gebäude

    Mitgliedertarife (für A Mitglieder und deren Angehörige, sofern sie im selben Haushalt wohnen)

    3-Monatskarte € 50,– Halbjahreskarte € 70,– Jahreskarte € 100,– Schüler- und Lehrlings- jahreskarte € 50,–

    Kontakt: Astrid Mörixbauer, PV Tel. 7070/1057 Martina Mistelberger, PV Tel. 7070/1059

    Anlagenbetreuung: Kurt Fischer, Telefon: 77 13 96 EMail: [email protected]

    Obmann: Christian Jedinger

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    SVM

    Spartenleiter/Spartenleiterin:

    1. Aerobic PLUS Sabine Mitterbauer, BAS Tel. 7070/2271 Astrid Mörixbauer, PV Tel. 0664/8411934

    2. Badminton Mark Stadlbauer, IKT Tel. 7070/4751

    3. Bergsteigen Romana Kaiser, KUK Tel. 0650/3260386 und Wandern Günter Hannesschläger, PZS Tel. 7070/2988

    4. Faustball Christian Kerschbaummayr, GMT Tel. 7070/2092

    5. Fotografie Andreas Pühringer, PTU Tel. 7070/3270 Ernst Eder, PTU Tel. 7070/3171

    6. Frauengymnastik Elfriede Seiler, Pens. Tel. 0650/51719490

    7. Fußball Günter Winterleitner, FW Tel. 3342/0

    8. Gymnastik Ulrike Oberhuber, Pens. Tel. 0664/3738995

    9. Kraftsport Karin Burgstaller, PZS Tel. 7070/1277

    10. Langlauf Gerald Binder, PTU Tel. 7070/3925 und Rollerskating Michael Sageder, GS Tel. 7070/2685

    11. Laufen und Nordic Walking Helmut Traxler, Pens. Tel. 0676/7507275

    12. Laufend besser Richard Völtz, SGS Tel. 7070/3327 Heinrich Stumpner, Pens. Tel. 0664/1060948

    13. Radfahren Günter Böck, FW Tel. 3342/0

    14. Schach ruhend gestellt Maximilian Müller, SGS Tel. 0664/88302801

    15. Schilauf Petra Schütz, SGS Tel. 0664/4028261

    16. Segeln Wolfgang Tomitza, BBV Tel. 7070/3027

    17. Sportgemeinschaft FW Erich Haindl, FW Tel. 3342/0

    18. Sporttauchen und Bogenschießen Peter Ilchmann, GMT Tel. 7070/3720

    19. Stockschießen Rudolf Aner, GMT Tel. 0664/6554115

    20. Tanzen Peter Langthaler, PTU Tel. 7070/3963 Karin Fischbacher, SZL Tel. 3408/12600

    21. Tennis Michael Essenhofer, KUK Tel. 05768073109

    22. Tischtennis Erwin Hofer, PZS Tel. 7070/1275

    23. Volleyball Hermann Waidhofer, FW Tel. 3342/0

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    Vorsorge

    Haushalts- und Eigenheimvorsorge• Nach 5 Versicherungsjahren werden 5 Monatsprämien rückerstattet.

    Rechtschutz-Vorsorge• Automatische Erhöhung der Versicherungssumme von € 44.000,– auf € 66.000,–

    KFZ-Vorsorge• Kündigungsschutz bis Stufe 15• Verzicht auf 6 % Unterjährigkeitszuschlag bei monatlicher Zahlung (Haftpflicht u. Kasko)• Gutschein für 1/2 Selbstbehalt in der Kaskoversicherung für jährlich 1 Schaden (3 Jahre lang)

    younion _ Mastercard mit SOS-Reiseversicherung• Mastercard und Reiseversicherung bei Abschluss 2018 – 1 Jahr gratis• Ab dem 13. Monat MastercardJahresgebühr nur € 18,–, SOSVersicherung € 17,40• Keine Einschränkung des Abschlussalters• Mitversicherung von Vorerkrankungen• Exklusiv für younion _ Mitglieder – keine Selbstbehalte bei der ReiseversicherungDarüber hinaus: Kinderrückholung bei Alleinreise

    Krankenbesuch im Ausland ab einem Spitalsaufenthalt von mehr als 7 Tagen im Ausland. Die Kosten werden bis € 2.000,– übernommen Medikamentennachtransport Wiederbeschaffung von Dokumenten bis € 200,–

    younion _ Storno-Jahresschutz inkl. Reiseabbruch- und Gepäckversicherung• Für alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres (max. Reisedauer von 42 Tagen pro Reise)• Versicherungsschutz auch bei Reisen innerhalb von Österreich bei 50 km Entfernung vom

    Wohnort und einer gebuchten Übernachtung• Einzel und Familienvariante möglich • Leistungen: Reise, Veranstaltungs und Seminarticketstornogebühren Reiseabbruch Verspä