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Jahresbericht 2017 Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR)

Jahresbericht 2017 · 2015 2016 2017 Familienzulagen - 15 167 663 - 15 332 205 - 16 107 152 Rückerstattungsforderungen 52 210 49 793 81 749 Durchführungskosten - 469 810 - 486 305

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Jahresbericht 2017Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (SOVAR)

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DIE SOVAR BEGLEITEN DURCHS GANZE LEBEN

Schon kurz nach der Geburt tritt der Mensch erstmals

mit den Sozialversicherungen in Kontakt: durch die Zuteilung

der Sozialversicherungsnummer. Diese Beziehung bleibt

für den Rest seines Lebens bestehen und erfährt

je nach Lebenssituation und Alter die unterschiedlichsten

Ausprägungen. Im Jahresbericht 2017 zeigen wir einige

davon auf. Das Fazit vorneweg: Bei den SOVAR fi nden Sie

Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrer sozialen Sicherheit.

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1 Mutterschaftsentschädigung (MSE) 7 2 Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (IPV) 7

3 Familienausgleichskasse 8 – 9

3.1 Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (FAK) 8

3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft 8 4 Erwerbsersatzordnung (EO) 11 5 Mitglieder und Beiträge 13 - 15

5.1 Mitglieder 13 5.2 Beiträge 135.3 Arbeitgeberkontrollen 145.4 Inkasso 155.5 Individuelle Konten (IK) – Versicherungsausweise (VA) 15

6 IV-Leistungen 19 – 21

6.1 Allgemeines 196.2 IV-Anmeldungen 196.3 Entscheide 196.4 Rechtsmittel 206.5 Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten 20 6.6 Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM) 20 6.7 Verschiedenes 20

7 Leistungen 23 – 25

7.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung 23 7.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung 247.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV 25

8 Zentrale Dienste 26 – 32

8.1 Betriebsrechnung der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden 268.2 Verwaltungskostenrechnung 278.3 Bilanz 298.4 Organigramm 308.5 Verwaltungskommission 318.6 Direktor und Abteilungsleitungen 328.7 Personelles 328.8 Rechtsdienst 328.9 Kundenkontakte und Informationen 32

Inhalt | 3

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Patrik Müller, Präsident der VK

4 | Editorial VK-Präsident

Geschätzte Leserin, geschätzter LeserDer vorliegende Jahresbericht weist eine neue Struktur auf. Er folgt dieses Jahr einem hypothetischen Lebenslauf mit verschiedensten Stationen und den jeweiligen Angeboten der Sozialversicherung. Der Bericht zeigt damit sehr anschaulich auf, wie die SOVAR den Versicherten sowie den Kundinnen und Kunden in unterschiedlichen Lebenslagen mit einer breiten Palette von Sozialversicherungsprodukten Hilfe, Unterstützung und Entlastung bieten kann. Die Sozialversicherungen sind heute ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherheit in unserem Staat. Die Sicherung eines würdigen Lebens auch im Alter oder bei gesundheitlichen Problemen ist ein unverzichtbarer Teil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wohlstands.

Umso wichtiger ist die langfristige Sicherung dieser Errungen-schaften des 20. Jahrhunderts. So weist der Direktor der SOVAR in seinem nachstehenden Editorial zu Recht auf die Dringlichkeit einer baldigen Reform der Altersvorsorge hin. Es gibt aber noch einen weiteren Bereich, welcher die Verwaltungskommission beunruhigt: die Ergänzungsleistungen (EL). In den letzten 15 Jahren haben sich die EL in Appenzell Ausserrhoden von etwa 15 auf knapp 29 Mio. Franken fast verdoppelt. Davon bezahlen die ausserrhodischen Steuerzahler rund 70 %. Das Wachstum geht ungebremst weiter (gesamtschweizerisch aktuell 4,9 Milliarden Franken, 2030 voraus-sichtlich 6,9 Milliarden), denn die Zahl der Rentenbezüger wird weiter steigen.

Ein besonderes Problem stellen die Vorbezüge bei der 2. Säule dar: ein Teil der neuen EL-Bezüger hat sich vorgängig Geld aus der Pensionskasse auszahlen lassen und dieses (zu schnell) aufgebraucht. Fehlt dann die Rente aus der 2. Säule, erhält der Versicherte EL. Stossend ist daran zudem, dass EL-Bezüger für die Krankenkasse einen vom Bund festgelegten Beitrag erhalten. Dieser kann höher sein als die effektive Krankenkassenprämie, womit der EL-Empfänger an den Prämienbeiträgen «verdient». Solche Fehlanreize müssen korrigiert werden. Die Sozialversicherungen erwarten von den eidgenössischen Räten, dass sie diese Systemfehler konsequent und rasch beheben.

Unsere Sozialversicherungen verdienen es, dass wir ihnen Sorge tragen und sie auch für künftige Generationen sichern. Unsere eidgenössischen Parlamentarier sind gefordert, rasch mehrheitsfähige und finanzierbare Lösungen zu präsentieren.

Patrik Müller-HagmannPräsident der Verwaltungskommission SOVAR

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Editorial Direktor | 5

Rodolphe Dettwiler-Müller, Direktor

Sehr geehrte Kunden, Partner und MitarbeitendeAm 24. September 2017 haben Volk und Stände die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt. Wäre der Entscheid anders ausge-fallen, hätten die Durchführungsorgane der AHV, die Ausgleichs-kassen, gut 3 Monate später, nämlich am 1. Januar 2018, das geänderte AHV-Gesetz vollziehen müssen. Wir waren bereit. Mit dem Nein von Volk und Ständen hingegen blieb nun alles beim alten, d.h. es gab für die Durchführungsstellen nichts zu tun.

Wirklich nicht?

Die Umsetzung einer grossen, grundlegenden Gesetzesrevision er-fordert umfassende Vorbereitungen: Es müssen – oft in Kooperation mit unserer Ausgleichskassenkonferenz und mit Bundesstellen – die IT und die Prozesse angepasst, neue Formulare und Merkblätter ausgearbeitet und vorbereitet werden, das Personal wird geschult, eine Info-Kampagne und Info-Veranstaltungen in unserem Kan-ton waren vorbereitet. Bei einem Ja zur Reform der Altersvorsorge 2020 hätten die SOVAR ab dem 25. September 2017 den Auftrag des Souveräns pünktlich und zuverlässig umsetzen können. Weil für diese Vorbereitungsarbeiten gut 3 Monate ganz offensichtlich nicht ausreichen, haben wir schon im Herbst 2016 damit begonnen. Diese Aufwendungen sind nun weitgehend hinfällig, denn eine nächste Vorlage, die vielleicht in ein paar Jahren zu vollziehen ist, wird mit Sicherheit anders aussehen und deshalb auch andere Vorbereitun-gen erfordern.

Waren somit die Kosten und die Vorbereitungsaufwendungen für die Katz, hinausgeworfenes Geld sozusagen?

Die Antwort ist ein klares Nein. Über allem staatlichen Tun steht der politische Wille des Gesetzgebers, der die alleinige Vorgabe bildet für die Exekutive und für Durchführungsstellen wie die SOVAR. Dieser politische Wille, der sich in Form von Gesetzen auf allen 3 Ebenen – Bund, Kanton, Gemeinden – manifestiert, ist ohne Wenn und Aber einfach umzusetzen. Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass auch einmal Vorbereitungsarbeiten wie im vorliegenden Fall umsonst waren. Das ist der Preis der Demokratie. Alle «Alternativen» sind sehr viel teurer.

Wichtig ist nun aber auch, dass der Gesetzgeber seinerseits die Hausaufgaben macht und sehr rasch eine neue, mehrheitsfähige Altersreform vorlegt, denn die Zeit drängt, die Kasse leert sich.

Die Bevölkerung und die Wirtschaft von Appenzell Ausserrhoden dürfen sich auch in Zukunft auf die SOVAR verlassen, wir werden wie schon seit 70 Jahren die Aufträge des Bundes- und des kan-tonalen Gesetzgebers weiterhin zuverlässig und kundenfreundlich umsetzen.

Für das in uns gesetzte Vertrauen danke ich allen unseren Kundin-nen und Kunden.

Rodolphe Dettwiler-MüllerDirektor SOVAR

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Die ersten Lebenswochen eines Menschen verlangen

von den Eltern besonders viel Engagement. Dank der

Mutterschaftsentschädigung können Sie sich voll

darauf konzentrieren.

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1. Mutterschafts- entschädigung (MSE)Seit dem 1. Juli 2005 haben angestellte und selbständig erwer-bende Frauen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Während 14 Wochen (98 Tagen) erhalten sie 80 % ihres durch -schnitt lichen Erwerbseinkommens vor der Geburt.

Im Jahr 2017 wurden 216 Anmeldungen eingereicht.

2. Individuelle Prämien- verbilligung in der Krankenversicherung (IPV)Gestützt auf das seit 1996 in Kraft stehende Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) erhalten Versicherte in beschei-denen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpfl egeversicherung. Dadurch soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungs-schutz zu fi nanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.

Im Dezember 2016 wurden die möglichen Bezugsberechtigten aufgrund der Steuerdaten direkt mit einem ausgefüllten Antrags-formular bedient. Insgesamt gingen bei der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden 7‘087 Antragsformulare ein. 25 Antrag-stellerinnen und Antragsteller erhoben Einsprache gegen die Verfügung der Prämienverbilligung.

Im Jahr 2017 kam ein Selbstbehalt von 50 % zur Anwendung. Dieser Wert stützt sich auf die ausserrhodische Steuerveran lagung, massgebend am 31. Dezember des vorletzten Jahres. Die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung wurden für untere und mittlere Einkommen zu 75 % verbilligt.

Die Auszahlung erfolgte direkt an die entsprechenden Kranken-ver sicherer. Diese verrechnen die Prämienverbilligung mit der Krankenversicherungs-Grundprämie. Aus diesem Grund müssen die Antragsformulare bis zum 31. März eingereicht werden.

Auszahlungen IPV in CHF

2015 2016 2017

Auszahlungen 27 912 712 30 413 512 28 679 419

davon an Bezüger/Bezügerinnen von EL 7 902 448 8 462 291 9 064 955

Anzahl Personen resp. Haushalte

2015 2016 2017

Personen 12 710 12 838 11 512

Haushalte 6 956 7 139 6 744

MSE

2015 2016 2017

Mutterschafts - ent schädigung in CHF 2 380 501 2 541 673 2 270 135

für Anzahl Tage 23 386 24 096 23 672

Anzahl Auszahlungen direkt an Mütter 150 165 158

Anzahl Auszahlungen direkt an Arbeitgeberinnen

und Arbeitgeber 431 471 449

MSE

2017 2 270 135

2016 2 541 673

2015 2 380 501

Mutterschaftsentschädigung und Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung | 7

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3. Familienausgleichskasse3.1 Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (FAK)

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen; sie umfas-sen Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Familienzulagen werden durch Beiträge von Arbeitgebenden, Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und des Kantons fi nanziert.

Im Jahr 2011 wurde das Familienzulagenregister eingeführt. Dieses Register soll verhindern, dass Familienzulagen mehrfach für das gleiche Kind bezogen werden. Ausserdem vermindert es den administrativen Aufwand für die Abklärung, ob für ein Kind bereits Familienzulagen ausgerichtet werden.

Seit 2009 erhalten auch Nichterwerbstätige, deren steuerbares Einkommen CHF 3’525 im Monat nicht übersteigt, Familienzulagen. Sie werden durch den Kanton und durch Nichterwerbstätige, die mehr als den AHV-Mindestbeitrag entrichten, fi nanziert.

3.2 Familienzulagen in der Landwirtschaft

Anspruchsberechtigt nach dem Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sind selbständige Landwirte und Arbeit-nehmende in der Landwirtschaft. Als hauptberufl ich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, die im Verlaufe des Jahres vor-wiegend in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten und den überwiegenden Teil des Lebensunterhalts ihrer Familie damit verdienen.

Die Leistungen entsprechen den Mindestleistungen nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen: Kinderzulagen vonCHF 200 und Ausbildungszulagen von CHF 250 pro Kind und Monat im Talgebiet. Im Berggebiet sind die Ansätze CHF 20 höher. Landwirtschaftliche Arbeitnehmende erhalten zusätzlich eine Haus haltungszulage von CHF 100 pro Monat.

FAK: Zulagen und Beitragssätze

2015 2016 2017

Höhe der Kinderzulagen in CHF 200 200 200

Höhe der Ausbildungszulagen in CHF 250 250 250

Beitragssätze Arbeitgebende 1,6 % 1,6 % 1,6 %

Beitragssätze Selbständigerwerbende 1,6 % 1,6 % 1,6 %

Familienzulagen in der Landwirtschaft

2015 2016 2017

Selbständige Landwirte 1 855 672 1 820 145 1 771 842

Arbeitnehmer in der Landwirtschaft 81 264 39 671 9 930

Total 1 936 936 1 859 816 1 781 772

8 | Familienausgleichskasse

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Familienausgleichskasse | 9

Betriebsrechnung der Familienausgleichskasse

Aktiven

2015 2016 2017

Bankguthaben 359 773 1 170 549 1 531 077

Debitoren 457 477 500 571 556 316

Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) 742 127 618 396 276 081

Kapitalanlagen 6 677 291 7 500 884 7 872 611

Darlehen 2 855 000 2 100 000 1 800 000

Total Aktiven 11 091 668 11 890 400 12 036 085

Leistungen

2015 2016 2017

Familienzulagen - 15 167 663 - 15 332 205 - 16 107 152

Rückerstattungsforderungen 52 210 49 793 81 749

Durchführungskosten - 469 810 - 486 305 - 594 642

Ertrag aus Anlagen 43 184 117 390 172 682

Buchgewinne/-verluste 2 663 72 511 265 136

Total Leistungen - 15 539 416 - 15 578 816 - 16 182 227

Einnahmenüberschuss 738 818 798 545 177 270

Familienbeiträge- und Zulagen für Nichterwerbstätige

2015 2016 2017

Familienzulagen - 281 946 - 322 341 - 357 170

Beiträge 194 399 162 338 164 899

Beitrag Kanton 87 547 160 003 192 271

Passiven

2015 2016 2017

Kreditoren - 83 403 - 83 588 - 52 004

Ausgleichskasse AR (Kontokorrent) - - -

Kapital - 11 008 265 - 11 806 812 - 11 984 081

Total Passiven - 11 091 668 - 11 890 400 - 12 036 085

Beiträge

2015 2016 2017

Beiträge 16 409 434 16 458 764 16 424 688

Abschreibungen Herabsetzungen - 130 698 - 88 564 - 69 443

Verzugszinsen 3 879 10 112 6 864

Vergütungszinsen - 4 381 - 2 951 - 2 612

Total Beiträge 16 278 234 16 377 361 16 359 497

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Wenn Sie sich zur J+S-Leiterin weiterbilden oder

Ihren Offi ziersgrad abverdienen: Die SOVAR sind

Ihre Anlaufstelle, zum Beispiel bei Fragen zur

Erwerbsausfallentschädigung.

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4. Erwerbsersatzordnung (EO)2017 sind 2’273 Meldekarten eingegangen. Die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden hat die nebenstehenden Entschädigungen ausgerichtet:

EO

Normaldienst CHF 691 059 für 5 873 Tage

Rekruten-schule

CHF 496 062 für 8 188 Tage

Beförderungs-dienst

CHF 306 405 für 2 629 Tage

Rekrutierung CHF 11 222 für 185 Tage

Durchdiener CHF 21 476 für 236 Tage

Zivilschutz normal

CHF 75 797 für 504 Tage

Zivilschutz Grund-

ausbildung

CHF 8 928 für 144 Tage

Zivilschutz Kader

CHF 57 369 für 317 Tage

Zivilschutz Kommando

CHF 16 174 für 85 Tage

Jugend + Sport

CHF 29 796 für 271 Tage

Zivildienst normal

CHF 610 619 für 5 418 Tage

Zivildienst Rekruten

CHF 112 964 für 1 822 Tage

Total 2017 CHF 2 437 871 für 25 672 Tage

Total 2016 CHF 2 874 605 für 29 067 Tage

Total 2015 CHF 3 348 708 für 34 221 Tage

Erwerbsersatzordnung | 11

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Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Lohnempfänger beschäftigen:

Die SOVAR stehen Ihnen zur Seite, zum Beispiel bei allen Fragen

zu Beitragspfl icht und Beitragsbezug.

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5.1 Mitglieder

Als Mitglieder werden Arbeitgebende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bezeichnet, die bei der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden die Sozialversicherungsbeiträge ab-rechnen.

5.2 Beiträge

591 Arbeitgebende machten im Jahr 2017 vom vereinfachten Ab-rechnungsverfahren Gebrauch. Für 779 Personen wurde mit diesem Verfahren auch die Quellensteuer von 5 % direkt mit der zuständi-gen Steuerverwaltung des Wohnsitzkantons abgerechnet.

Beiträge AHV/IV/EODer Beitragssatz an die EO sank per 1.1.2016 von 0,5 % auf 0,45 % des Bruttolohnes. Der Beitragssatz an die AHV/IV/EO be-trägt seit 2016 für Arbeitgebende und Arbeitnehmende zusammen somit 10,25 % (vorher: 10,3 %) der ausbezahlten Lohnsummen. Der Beitragssatz der Selbständigerwerbenden an die AHV/IV/EO beträgt 9,65 % (vorher: 9,7 %).

5. Mitglieder und BeiträgeDie kantonale Ausgleichskasse ist für die lückenlose Registrierung aller Abrechnungspfl ichtigen zuständig. Sämtliche Betriebe und Personen, die nicht bei einer Verbandsausgleichskasse erfasst sind, müssen in unsere Ausgleichskasse aufgenommen werden.

ArbeitgebendePersonen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge entrichten. Zur Abwicklung werden die Arbeit ge-benden bei uns angeschlossen. Als Arbeitgebende gelten juristische Personen, Vereine, Personengesellschaften und Privat personen, die Personal beschäftigen.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für ArbeitgebendeSeit 2008 besteht die Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern im vereinfachten Verfahren abzurechnen. Von diesem Verfahren kann der Arbeitgebende freiwillig Gebrauch machen. Es erleichtert ihm die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und der Quellensteuer. In erster Linie ist dieses Verfahren für kurz-fristige oder im Umfang geringe Arbeitsver hältnisse gedacht, wie sie zum Beispiel in Privathaushalten regelmässig vorkommen. Ab 1.1.2018 ist das vereinfachte Abrechnungsverfahren nicht mehr anwendbar für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie für mitarbeitende Ehegatten und Kinder im eigenen Betrieb.

SelbständigerwerbendeAls Selbständigerwerbende gelten Personen, die unter ihrem eige-nen Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.

NichterwerbstätigeNichterwerbstätige im Sinne der AHV sind Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen und deshalb ihre Beiträge selber entrichten müssen. Nicht als Nichterwerbstätige gelten verheiratete Personen, deren Ehepartner erwerbstätig sind und mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichten.

Tanja Truniger, Teamleitung; Barbara Fäh, Abteilungsleitung; Michael Habersaat, Teamleitung

Mitglieder und Beiträge | 13

Mitgliederstatistik

2015 2016 2017

Selbständigerwerbende 3 139 3 153 2 988

Nichterwerbstätige 1 653 1 794 1 801

Arbeitgebende 2 490 2 532 2 572

ohne Beiträge 2 511 2 457 2 162

Total 9 793 9 936 9 523

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Beiträge ALVAb 1.1.2016 wird der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2 % vom massgebenden Lohn bis zur Höchstgrenze von CHF 148’200 (vorher: CHF 126’000) erhoben. Für Lohnanteile über CHF 148’200 beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % des massge-benden Jahreslohnes.

Beiträge FAK AG, inkl. Beiträge VerbandsausgleichskassenDie kantonale Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (FAK) richtet die Kinder- und Ausbildungszulagen aus. Finanziert werden diese durch die Beiträge der Arbeitgebenden (AG). Der Bei-tragssatz liegt seit 2014 bei 1,6 % der massgebenden Lohn summe.

Beiträge FAK SE, inkl. Beiträge VerbandsausgleichskassenDie kantonale Familienausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden richtet Kinder- und Ausbildungszulagen an Selbständigerwerbende (SE) aus. Der Beitragssatz beträgt seit 2014 1,6 % des AHV-pfl ich-tigen Einkommens.

5.3 Arbeitgeberkontrollen

Die der Ausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgeber müssen periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin kontrolliert werden. Diese Kontrollen sind zeitlich so anzusetzen, dass bei einer allfälligen Nachforderung keine Verjährung eintritt (fünf Jahre). Neu angeschlossene Arbeitgeber müssen innerhalb von drei Jahren das erste Mal kontrolliert werden. Die Risikokrite-rien (keine Mahnungen, korrekte Abrechnung der Löhne [keine Diff erenzen im letzten Bericht der Arbeitgeber kontrolle], Branche etc.) haben einen Einfl uss darauf, in welchem Abstand die nächste Arbeitgeberkontrolle stattfi ndet. Es werden alle Betriebe überprüft, die von Gesetzes wegen kontrolliert werden müssen, nur können die zeitlichen Abstände variieren.

Die Abweichungen zum massgebenden Lohn werden nachbe lastet oder gutgeschrieben. Rund 56 % der kontrollierten Jahres ab rech-nungen und Lohnsummenmeldungen mussten 2017 korrigiert werden. Dabei handelt es sich aber keineswegs um einen grassie-renden Missstand. In aller Regel sind die Abweichungen minimal (z.B. wurde eine Zahlung als Spesen ausgerichtet, unter liegt aber sozialversicherungsrechtlich der Qualifi kation als Lohn). Oft han delt es sich auch um Korrekturen zugunsten der Arbeitge benden.

14 | Mitglieder und Beiträge

Beiträge AHV/IV/EO Total Mio. CHF

2017 86,7

2016 87,3

2015 88,6

2010 77,8

2000 59,8

1990 42,6

1980 21,8

1970 5,5

Beiträge ALV Total Mio. CHF

2017 16,0

2016 15,7

2015 15,7

2010 12,5

2000 14,0

1990 1,3

1980 0,8

1970 0,7

Beiträge FAK AG Total Mio. CHF

2017 15,2

2016 15,2

2015 15,0

2010 14,2

2005 8,1

2000 7,8

Beiträge FAK SE Total Mio. CHF

2017 1,2

2016 1,3

2015 1,4

2010 2,8

2005 2,8

2000 3,0

Page 15: Jahresbericht 2017 · 2015 2016 2017 Familienzulagen - 15 167 663 - 15 332 205 - 16 107 152 Rückerstattungsforderungen 52 210 49 793 81 749 Durchführungskosten - 469 810 - 486 305

5.4 Inkasso

ZahlungsvereinbarungenKönnen Beitragspfl ichtige die Beiträge nicht innerhalb der gesetz-lich vorgegebenen Zahlungsfristen leisten, besteht die Möglichkeit, um Ratenzahlungen zu ersuchen. Die Zahlungsaufschübe bzw. Ratenzahlungen haben 2017 gegenüber dem Jahr 2016 betrags-mässig um 18,7 % zugenommen. Die Anzahl der Gesuche ist um 4,8 % gestiegen.

BetreibungenKönnen keine Ratenzahlungen vereinbart werden, muss die Ausgleichskasse die Beiträge auf dem Betreibungsweg einziehen. Die betriebenen Beiträge haben gegenüber dem Vorjahr um 12,8 % zugenommen, die Anzahl der gestellten Betreibungsbegehren erhöhte sich um 28,1 %.

FortsetzungenGehen die Zahlungen trotz Zahlungsbefehls nicht ein, muss die Ausgleichskasse die Betreibungen auf Pfändung fort setzen. 2017 wurden 43,1 % mehr Betreibungen fortgesetzt. Die Forde-rungssumme nahm gegenüber dem Vorjahr um 10,6 % zu.

VerlustscheineWenn der Pfändungsvollzug erfolglos ist (kein pfändbares Ver mögen festgestellt wird oder kein künftiger Lohn gepfändet werden kann), stellt das Betreibungsamt der Ausgleichskasse einen Verlustschein aus. Die Anzahl der Verlustscheine nahm gegenüber dem Vorjahr um 6,5 % ab. Der ungedeckt gebliebene Betrag reduzierte sich um 60,7 %, was darauf zurückzuführen ist, dass der Wert von 2016 durch drei aussergewöhnlich umfangrei-che Fälle geprägt war.

5.5 Individuelle Konten (IK) – Versicherungsausweise (VA)

Auf den individuellen Konten der Versicherten werden Löhne, Ein-kommen, Arbeitslosentaggelder, IV-Taggelder, Entschädigungen der Erwerbsersatzordnung (EO) und der Mutterschaftsentschä digung (MSE) verbucht.

Mitglieder und Beiträge | 15

Arbeitgeberkontrollen

2015 2016 2017

Durchgeführte Kontrollen 265 208 197

Zahlungsvereinbarungen

2015 2016 2017

Anzahl 103 125 131

Beiträge 905 686 1 072 492 1 273 376

Betreibungen

2015 2016 2017

Anzahl 625 686 879

Beiträge 1 665 051 1 084 654 1 223 762

Fortsetzungen

2015 2016 2017

Anzahl 300 332 475

Beiträge 759 443 599 699 663 344

Verlustscheine

2015 2016 2017

Anzahl 114 123 115

Forderungssumme 322 110 500 130 196 622

Individuelle Konten (IK) – Versicherungsausweise (VA)

2015 2016 2017

Verbuchte Löhne, Einkommen etc. 884 349 476 873 291 287 847 874 799

Betreuungsgutschriften 6 3 10

Durchgeführte Splittings 86 63 50

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Wenn Ihre Familie grösser wird:

Die SOVAR unterstützen Sie, zum Beispiel

im Zusammenhang mit Kinder- und

Ausbildungszulagen.

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Ein Schicksalsschlag kann der berufl ichen Laufbahn

eine drastische Wendung geben. Dank den Leistungen

der Invalidenversicherung besteht Aussicht auf

Wiedereingliederung ins Erwerbsleben.

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6. IV-Leistungen6.1 AllgemeinesMit der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob die versicherungsmäs-sigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen der IV erfüllt sind. Die IV-Stelle holt alle Auskünfte ein, die für die Abklä-rung des Gesundheitszustandes der versicherten Person erforder-lich sind.

Die versicherte Person ist zur Auskunftserteilung und Mitwirkung verpfl ichtet. Sie hat sich allen angeordneten zumutbaren Abklä-rungs- und Eingliederungsmassnahmen zu unterziehen und aktiv zum Erfolg der Eingliederung beizutragen. Sie hat aus eigenem Antrieb das ihr Zumutbare zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zu leisten.

Die Abklärungen müssen sich auf sämtliche in Betracht fallende Leistungen erstrecken, auch wenn diese nicht ausdrücklich geltend gemacht werden. Wird eine Rente beantragt, prüft die IV-Stelle in jedem Fall zuerst die Möglichkeit einer Eingliederung.

• Ärztinnen und Ärzte des medizinischen Dienstes (RAD) prüfen die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen. Bei Bedarf untersucht der RAD die versicherte Person. Allenfalls können zusätzliche ärztliche Unterlagen und Gutachten von Fachärzten verlangt oder Untersuchungen in einer medizinischen Abklä-rungsstelle veranlasst werden.

• Die Fachpersonen der berufl ichen Eingliederung laden die ver-sicherte Person zu einem Gespräch ein, um ihre persönliche und berufl iche Situation sowie ihre Fähigkeiten abzuklären. Mit der versicherten Person zusammen wird ein Eingliederungsplan erstellt und die weiteren Schritte besprochen. Ziel ist immer eine berufl iche Eingliederung im ersten Arbeitsmarkt.

IV-Leistungen | 19

IV-Anmeldungen

2015 2016 2017

IV-Anmeldungen 409 531 472

Wiederanmeldungen 587 710 675

Erst wenn keine berufl iche Eingliederung möglich ist, wird der Anspruch auf Rente geprüft. Ein Rentenanspruch setzt eine Er-werbsunfähigkeit (aus gesundheitlichen Gründen) von mindestens 40 % voraus. Der Invaliditätsgrad ergibt sich aus dem Vergleich des Einkommens vor Eintritt des Gesundheitsschadens mit dem Einkommen nach zumutbarer berufl icher Eingliederung.

Ein interdisziplinäres Team wirkt bei der Abklärung und der Ent-scheidfi ndung mit.

6.2 IV-Anmeldungen

Im vergangenen Jahr wurden uns im Rahmen der Früherfassung 40 Per sonen gemeldet. In 19 Fällen wurde eine IV-Anmeldung notwendig.

6.3 Entscheide

Leistungsentscheide über: Abklärungsmassnahmen, berufl iche Massnahmen, Hilfsmittel AHV und IV, medizinische Massnahmen, Hauspfl ege, Pfl egebeiträge, Hilfl osenentschädigung AHV und IV, Renten und Taggelder.

Die IV-Stelle ist Durchführungsstelle von Leistungsabklärungen für die Ausgleichskasse bei den Hilfsmitteln und Hilfl osenentschä-digungen der AHV.

Die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden fällte und verfügte im ver-gangenen Jahr 3’227 Entscheide. Davon mussten 716 Gesuche abgewiesen werden.

Roger Nater, Teamleitung; Heinz Frischknecht, Abteilungsleitung; Thomas Alder, Teamleitung

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6.5 Durchschnittliche Falldurchlaufzeiten

Die durchschnittliche Fallbearbeitungsdauer beträgt 76 Tage. Sie liegt unter dem schweizerischen Durchschnitt von 84 Tagen. Bei der Bearbeitungsdauer von medizinischen Massnahmen und Hilfs-mitteln liegt die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt.

6.6 Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM)

Seit 2008 bestehen gesetzliche Grund lagen zur Bekämpfung des ungerechtfertigten Leistungsbezuges. Gemäss Bundesgerichts-entscheid vom 14. Juli 2017 besteht jedoch keine genügend klare gesetzliche Grundlage für die Observation von Versicherten, wes-halb die Aktivitäten im Bereich BVM vorübergehend stark einge-schränkt sind. Es sind deshalb keine vergleichbaren Statistikzahlen für das Jahr 2017 vorhanden.

6.7 Verschiedenes

6.7.1 Ärztlicher Dienst

Die IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden kann auf die fachmedizini-sche Unterstützung von 2 Ärzten aus dem regionalen ärztlichen Dienst Ostschweiz (RAD) zählen. Sie beurteilen alle medizinischen Fragen im Zusammenhang mit den Leistungsgesuchen. Sie führen auch eigene Untersuchungen durch oder vergeben externe Gut-achtensaufträge.

6.7.2 Rechnungskontrolle

Versicherte Personen und Leistungsanbieter stellen für die durch- geführten Massnahmen direkt Rechnung. Diese individuellen Rech nungen werden auf der IV-Stelle kontrolliert und der zentralen Auszahlungsstelle (ZAS) zur Auszahlung weitergeleitet. Zunehmend werden Rechnungen elektronisch direkt bei der ZAS eingereicht. Diese sind in der Statistik nicht enthalten.

6.3.1 Berufliche Massnahmen

Bei diesen Zahlen handelt es sich um IV-Leistungsentscheide, die für die berufliche Eingliederung notwendig waren. Sie widerspie-geln jedoch nicht die effektiven beruflichen Integrationsbemühun-gen, die auch oftmals ohne Leistungszusprachen möglich werden.

6.3.2 Rentenentscheide

Im vergangenen Jahr ergingen 300 erstmalige Rentenentscheide.

6.3.3 Renten-Revisionen

Renten-Revisionen werden, wo sinnvoll, alle zwei bis fünf Jahre von Amtes wegen durchgeführt. Auf Gesuch hin können auch Rentenbezüger eine Revision erwirken.

6.3.4 Rentenbestand

Der Rentenbestand hat in den letzten Jahren konstant abgenom-men. Der jetzige Rentenbestand entspricht 3,8 % der erwerbs- tätigen Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden.

6.4 Rechtsmittel

VorbescheidverfahrenDie IV-Stelle teilt der versicherten Person den vorgesehenen Endentscheid über ein Leistungsbegehren, den Entzug oder die Herabsetzung einer bisher gewährten Leistung mit. Gegen diesen Vor bescheid kann die betroffene Partei innerhalb von 30 Tagen schriftlich oder mündlich Einwände bei der IV-Stelle erheben.

Beschwerden an das Obergericht ARIn 32 Fällen hat das Obergericht entschieden: • in 23 Fällen wurde der Entscheid der IV-Stelle Appenzell Aus-

serrhoden bestätigt,• in 9 Fällen kam das Obergericht zu einem (teilweise) anderen Ent-

scheid oder hat den Fall zur weiteren Abklärung zurückgewiesen.

Beschwerden an das BundesgerichtIm vergangenen Jahr wurde kein Entscheid des kantonalen Gerichts durch das Bundesgericht geprüft.

20 | IV-Leistungen

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Berufl iche Eingliederungs-Massnahmen

2015 2016 2017

Frühintervention 234 237 296

Arbeitsvermittlung 75 66 69

Berufl iche Massnahmen 160 100 141

Integrationsmassnahmen 12 32 81

Rentenentscheide

Anzahl Rentenzusprachen IV 113

davon 1/1-Renten 50

davon 3/4-Renten 10

davon 1/2-Renten 37

davon 1/4-Renten 16

Anzahl Rentenablehnungen 187

Renten-Revisionen

Heraufsetzungen 22

Unverändert 108

Herabsetzungen 8

Aufhebungen 9

Total Renten-Revisionen 147

Rentenbestand

2015 2016 2017

IV-Rentenbestand 1 392 1 337 1 301

Bekämpfung Versicherungsmissbrauch

2015 2016 2017

Gemeldete BVM-Fälle 17 14 15

Abgeschlossene Fälle 14 7 17

- davon Rentenabweisungen 3 3

- davon Verdacht nicht erhärtet

2 4

Einsparpotential aufgrund nicht auszurichtender

Renten in CHF

1 082 552 971 056

Ärztlicher Dienst

2015 2016 2017

Interne Anfragen 1 186 1 533 1 804

Eigene Untersuchungen 23 29 29

Gutachtensaufträge 75 157 176

Beschwerde an das Obergericht AR

2017 35

2016 17

2015 26

IV-Leistungen | 21

Vorbescheidverfahren

2015 2016 2017

Einwände auf Vorbescheid 82 108 133

Rechnungskontrolle

2015 2016 2017

Individuelle Rechnungen ZAS

7 475 7 467 7 099

Ausbezahlter Betragin Mio. CHF

10,54 10,28 10,88

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Hilfl osenentschädigung der AHV

2015 2016 2017

Auszahlungen in CHF 2 124 690 2 150 339 2 183 398

Taggelder

Anzahl Verfügungen 2015 2016 2017

Grosses Taggeld 79 53 83

Kleines Taggeld 110 90 72

Taggeldauszahlungen in CHF 2 098 002 2 139 882 2 391 880

Renten AHV

2015 2016 2017

Rentenauszahlungen in CHF 137 283 382 139 893 216 143 251 473

Hilfl osenentschädigung der IV

2015 2016 2017

Auszahlungen in CHF 1 419 693 1 359 151 1 377 867

Renten IV

2015 2016 2017

Rentenauszahlungen in CHF 23 609 761 23 082 299 23 243 748

10 | Leistungen

Es gibt viele Gründe, einen früheren oder

späteren Rückzug aus dem Berufsleben zu

planen: Die SOVAR kennen alle Szenarien

und beraten Sie, zum Beispiel wenn es um

ein fl exibles Rentenalter geht.

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7.1 Geldleistungen der Alters- und Hinterlassenen - versicherung

Im vergangenen Geschäftsjahr betrug die maximale AltersrenteCHF 2’350 und die minimale Altersrente CHF 1’175 pro Monat. Eine Vollrente wird ausgerichtet, wenn ab dem Kalenderjahr, in welchem das 21. Altersjahr erreicht wurde, stets die Beitragspflicht erfüllt worden ist. Bei fehlenden Beitragsjahren wird eine entsprechend reduzierte Teilrente ausgerichtet.

Hilflosenentschädigungen der AHVPersonen, die eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnhaft sind, können eine Hilflosenentschä-digung der AHV geltend machen, wenn:

• sie in leichtem, mittelschwerem oder schwerem Grad hilflos sind, • die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert hat und • kein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der obligatori- schen Unfallversicherung oder der Militärversicherung besteht.

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Die monatliche Entschädigung betrug im Jahr 2017:Leichten Grades: CHF 235Mittleren Grades: CHF 588Schweren Grades: CHF 940

Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig.

7. LeistungenAlters- und HinterlassenenversicherungAnspruch auf eine Altersrente haben Personen, welche das ordent-liche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Damit ein Anspruch auf eine Altersrente entstehen kann, müssen mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.

Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen (Ehegatte, Kinder) in finanzielle Not geraten. Damit ein Anspruch auf eine Hinterlas-senenrente entsteht, müssen der verstorbenen Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.

Eine Rentenvorausberechnung gibt Auskunft über voraussichtlich zu erwartende Renten der AHV/IV. Sie zeigt auf, mit welchen Ren-tenbeträgen bei der Pensionierung, einer Invalidität oder im Todes-fall für die Angehörigen gerechnet werden kann.

Für die Vorausberechnung sind die gegenwärtigen persönlichen Verhältnisse (Zivilstand, Familienzusammensetzung etc.) und das heute geltende Recht massgebend. Ändern sich die persönlichen Verhältnisse oder das geltende Recht, kann dies den Rentenan-spruch und die Höhe einer Rente wesentlich beeinflussen. Eine verbindliche Rentenberechnung ist daher erst im Versicherungsfall – Alter/Invalidität/Todesfall – möglich. Im Jahr 2017 hat die Aus-gleichskasse Appenzell Ausserrhoden 203 provisorische Berech-nungen erstellt.

Leistungen | 23

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7.2 Geldleistungen der Invalidenversicherung

TaggelderTaggelder ergänzen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenver-sicherung (IV). Sie sollen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familienangehörigen während der Eingliederung sicherstellen. In bestimmten Ausnahmefällen (z. B. keine invaliditätsbedingte Erwerbseinbusse, Bezug einer Rente) gewährt die IV kein Taggeld.

Hilfl osenentschädigungen der IVDie Hilfl osenentschädigung soll Menschen mit einer Behinderung eine unabhängige Lebensführung ermöglichen. Sie deckt die Kosten von versicherten Personen, die wegen einer gesundheit-lichen Beeinträchtigung für alltägliche Lebensverrichtungen bzw. um so ziale Kontakte zu pfl egen, die Hilfe Dritter benötigen oder auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind. Die Höhe der Leistung hängt vom Grad der Hilfl osigkeit und davon ab, ob die versicherte Person in einem Heim oder zu Hause wohnt. Die monatliche Entschädigung betrug im Jahr 2017:

Hilfl osigkeit im Heim im eigenen Zuhauseleichten Grades CHF 118 CHF 470mittleren Grades CHF 294 CHF 1‘175schweren Grades CHF 470 CHF 1‘880

24 | Leistungen

Ausbezahlte EL (inkl. Krankheitskosten)

2015 2016 2017

Ergänzungsleistungen zur AHV in CHF 14 046 561 14 777 762 15 777 592

Ergänzungsleistungen zur IV in CHF 12 665 501 12 584 255 12 827 056

Total ausbezahlte Leistungen 26 712 062 27 362 017 28 604 648

Ausbezahlte EL (inkl. Krankheitskosten) Total CHF

2017 28 604 648

2016 27 362 017

2015 26 712 062

2010 23 436 915

2000 12 858 114

1990 6 709 471

1980 3 346 462

1970 2 938 566

Anzahl Dossiers mit EL Total

2017 1 762

2016 1 700

2015 1 709

2010 1 391

2000 1 039

1990 860

1980 1 019

1970 47 701

1036 664

1067 695

1028 681

827 564

697 342

702 158

870 149

EL zu AHV-Renten EL zu IV-Renten

654

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7.3 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV

Die EL zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkom-men die minimalen Lebenskosten nicht decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.

EL werden durch die Kantone ausgerichtet. Sie bestehen aus zwei Kategorien:• jährliche Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden und• Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

Im vergangenen Geschäftsjahr hat die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden 2‘648 Verfügungen erlassen (Neuzusprachen resp. Neuberechnungen infolge Änderungen der persönlichen und wirt-schaftlichen Verhältnisse).

EL-Bezüger können sich zusätzlich folgende Krankheitskosten zurückerstatten lassen:• zahnärztliche Behandlung• Hilfe, Pfl ege und Betreuung zu Hause sowie in Tagesstrukturen• Mehrkosten für eine lebensnotwendige Diät• Transport zur nächstgelegenen Behandlungsstelle• Kosten für Hilfsmittel• Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse (Selbstbehalt und

Franchise) bis zum Betrag von jährlich CHF 1‘000• ärztlich verordnete Bade- und Erholungskuren

Im Jahr 2017 hat die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden 15‘962 Rückerstattungsbelege überprüft und bearbeitet. Seit die Bearbeitung elektronisch erfolgt, können mehrere Belege eines EL-Bezügers in einer Verfügung zusammengefasst werden. Dies erklärt die rückläufi ge Anzahl Verfügungen.

Leistungen | 25

Zahnbehandlungskosten

Jahr Anzahl Rechnungen Auszahlungen in CHF

2017 1 063 555 465

2016 917 541 198

2015 893 519 345

2010 427 391 143

2005 295 242 050

Anzahl Verfügungen/Auszahlungen Krankheitskosten

Jahr Anzahl Verfügungen Auszahlungen in CHF

2017 2 890 1 977 785

2016 3 598 1 984 698

2015 3 598 1 737 599

2010 2 808 1 675 003

2005 1 999 1 196 615

Page 26: Jahresbericht 2017 · 2015 2016 2017 Familienzulagen - 15 167 663 - 15 332 205 - 16 107 152 Rückerstattungsforderungen 52 210 49 793 81 749 Durchführungskosten - 469 810 - 486 305

26 | Zentrale Dienste

Beiträge

2015 2016 2017

Persönliche AHV/IV/EO-Beiträge 12 284 720 11 391 273 9 857 314

AHV/IV/EO-Lohnbeiträge Arbeitgeber/Arbeitnehmer 76 357 836 75 885 800 76 818 979

Abschreibungen und andere Aufwendungen - 635 598 - 554 159 - 512 157

Zinsen 326 369 145 006 226 299

ALV-Beiträge 15 676 069 15 678 170 16 020 555

Abschreibungen - 60 730 - 44 176 - 84 319

Kostenentschädigungen - 102 242 - 104 119 - 75 781

FLG-Beiträge 57 992 46 234 73 368

Kostenentschädigungen - 25 208 - 24 381 - 22 873

Total Beiträge 103 879 208 102 419 648 102 301 385

Leistungen

2015 2016 2017

AHV-Renten 137 283 382 139 893 216 143 251 473

Kosten für Barauszahlung 0 0 225

AHV-Hilflosenentschädigungen 2 124 690 2 150 339 2 183 398

Rückforderungen - 23 614 - 33 262 - 29 735

IV-Renten 23 609 761 23 082 299 23 243 748

IV-Hilflosenentschädigungen 1 419 693 1 359 151 1 377 867

Rückforderungen - 45 323 - 10 704 - 24 740

IV-Taggelder 2 216 008 2 264 599 2 526 949

Rückforderungen - 209 803 - 136 650 - 221 981

EO-Entschädigungen 6 079 987 5 747569 4 997234

FLG-Zulagen 1 936 935 1 859 816 1 781 772

Rückforderungen 0 0 - 7 340

IV-Stelle (Verwaltungsaufwand) 2 502 534 2 662 934 2 881 603

Parteientschädigungen und Zinsen 34 135 35 330 52 601

Rückverteilung CO2 511 868 497 251 579 408

Total Leistungen 177 440 253 179 371 888 182 592 482

8. Zentrale Dienste8.1 Betriebsrechnung der Ausgleichskasse und der IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden Bundesrechtliche Sozialwerke (Ziff. 1 und 2 dieses Berichtes)

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Zentrale Dienste | 27

Ertrag

2015 2016 2017

Verwaltungskostenbeiträge Verzugszinsen 2 481 787 2 492 155 2 432 802

Vermögenserträge 5 412 9 900 5 838

Buchgewinne/-verluste - 2 410 2 038 10 127

Mahngebühren Versicherungsausweise IK-Auszüge 84 350 83 537 98 094

Dienstleistungserträge 153 126 157 314 207 549

Verwaltungskostenzuschüsse AHV 521 138 516 478 583 754

Verwaltungskostenvergütungen FL 25 208 24 381 22 873

Verwaltungskostenvergütungen ALV 102 242 104 119 75 781

Allgemeine Verwaltungserträge 23 006 27 664 33 742

Rückerstattungen Betreibungsspesen Versicherungsleistungen 69 673 66 815 93 082

Auflösung Rückstellungen 0 0 150 000

Verwaltungsrechnung Liegenschaft 23 956 1 444 35 607

Total Ertrag 3 487 488 3 485 845 3 749 249

Aufwand

2015 2016 2017

Personalaufwand 1 070 298 1 182 945 1 235 395

Sachaufwand allgemein 103 542 105 327 101 229

Sachaufwand Informatik 919 909 1 061 321 1 278 772

Raum-/Liegenschaftenkosten 125 756 132 665 157 629

Dienstleistungen Dritter 212 385 196 697 163 325

Kapitalkosten Abschreibungen allgemeine Verwaltungskosten 575 693 353 328 284 852

Rückerstattungen Verwaltungskostenzuschüsse 0 0 0

Rückstellungen 200 000 0 0

Total Aufwand 3 007 583 3 032 283 3 221 202

Ergebnis Verwaltungskostenrechnung

Verlust

Gewinn 374 564 479 905 528 047

8.2 Verwaltungskostenrechnung

Sonja Frick, Leitung Rechtsdienst; Hansruedi Staub, Abteilungsleitung; Jasmin Buschor, Teamleitung

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Der Tod des Partners oder eines Elternteils

hat auch fi nanzielle Konsequenzen:

Die SOVAR unterstützen Sie bei der Regelung

der Ansprüche auf Hinterlassenenrenten.

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Zentrale Dienste | 29

8.3 Bilanz

Aktiven

2015 2016 2017

Geldmittel

Kasse 14 537 11 575 11 521

Post 5 240 978 4 750 882 4 728 610

Debitoren Beitragspflichtige 8 771 881 9 613 015 9 315 396

Debitoren Beitragspflichtige Verwaltungs kostenbeiträge 232 062 251 865 250 947

übrige Debitoren 27 322 51 461 84 380

Guthaben bei anderen Rechnungskreisen 0 0 0

Kasseneigene Anlagen

Bank 1 687 669 2 314 966 1 152 156

Anteilsscheine 109 544 110 941 117 593

Beteiligung an IGS GmbH 1 1 1

Immobilien (Miteigentum) 5 931 563 5 901 563 5 978 063

Mobiliar und Büromaschinen 28 003 76 835 105 666

Informatikmittel 3 068 805 2 788 199 2 500 737

andere technische Einrichtungen

Total Aktiven 25 112 365 25 871 303 24 245 070

Passiven

2015 2016 2017

Kontokorrente

Zentrale Ausgleichsstelle 12 053 158 13 573 654 13 127 180

Leistungsempfänger 151 316 190 480 167 909

nicht zustellbare Auszahlungen 1 773 0 6 743

Kreditoren 497 467 563 565 391 210

Schulden bei anderen Rechnungskreisen 455 745 67 134 172 511

Festzinskredit SGKB 4 150 000 3 975 000 2 800 000

Darlehen Familienausgleichskasse 2 855 000 2 100 000 1 800 000

Rückstellungen 2 334 000 2 334 000 2 184 000

Allgemeine Reserven 2 613 906 3 067 470 3 595 517

Total Passiven 25 112 365 25 871 303 24 245 070

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30 | Zentrale Dienste

Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden

Kantonale Aufsicht

Bundesamt für Sozialversicherungen

Bundesaufsicht

Ausgleichskasse und IV-StelleAppenzell Ausserrhoden

Rodolphe Dettwiler-Müller Direktor

Beiträge und LeistungenBarabara Fäh

Abteilungsleiterin

IV-StelleHeinz Frischknecht

Abteilungsleiter

Eingliederung Roger NaterTeamleiter

20 Gemeinde-Zweigstellen

Stand: Dezember 2017

8.4 Organigramm

VerwaltungskommissionPatrik Müller

Präsident

Zentrale DiensteHansruedi Staub

Abteilungsleiter und Direktor Stv.

BerufsberatungHannelore Herr

Murielle Zangger

ArbeitsvermittlungMario Bischof

Peter GrobCarmen Lutz

Case ManagementPeter Grob

Gerhard Hallauer

SB EingliederungSandra Germann

Carmela GrobLinda Koller

RechtsdienstSonja Frick

Leiterin

SachbearbeitungDebora SommHelen Zehnder

FachmitarbeiterinFranziska Fischer

Finanz und RechnungswesenJasmin Buschor

Teamleiterin

LernendeJasmin Bachmann

Valentina Capobianco

Direktionsassistentin Gabriela Müller

BVM-Verantwortliche Francesca Saner

SachbearbeitungKathrin BleikerMirjam HuberLadina LieschJanine LooserClaudia Vogel

Beat Wuhrmann

RechnungskontrolleShannon Schoch

Rita Tanner

SachbearbeitungThomas Alder

Teamleiter

RAD-ÄrzteCarla Evers

Heimo Sillmann

Externe Fachstellen

Beiträge und Zulagen Michael Habersaat

Teamleiter

BeiträgeFranziska MeierSusann MüllerSandra Sutter

ZulagenJasmin PreisigLuana Sbocchi

Alicia Senn

IK-WesenRomina BöschBianca Kündig

SachbearbeitungBrigitte Fischer

Trudi FrischknechtMartina Knöpfel

Amutha KumaralingamKarin NiedereggerCécile Pfenninger

KrankheitskostenDiana Bischof

Kostitsa Kampouris

Renten und Ergänzungsleistungen

Tanja TrunigerTeamleiterin

FachmitarbeiterinElisabeth Schweizer

Splitting / IV-TaggeldMartina Knöpfel

Elisabeth Schweizer

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Zentrale Dienste | 31

Patrik Müller, Präsident- Wohnhaft in Mörschwil- Geschäftsleiter der Gemeinnützigen und Hilfsgesellschaft St. Gallen (GHG)

Daniela Merz, 1. Vizepräsidentin- Wohnhaft in Herisau- CEO Dock-Gruppe AG, St. Gallen

Nadine Osterwalder, 2. Vizepräsidentin- Wohnhaft in Teufen- Rechtsanwältin und Partnerin bei ME Advocat Rechtsanwälte, Herisau

Martin Frischknecht, VK-Mitglied- Wohnhaft in Gais- Mitglied des VR und der GL der GEOINFO AG, Herisau

Dr. Matthias Weishaupt, VK-Mitglied, delegiert durch den Regierungsrat- Wohnhaft in Teufen- Mitglied des Regierungsrates

Entschädigungen der Verwaltungskommission 2017

P. Müller D. Merz N. Osterwalder M. Frischknecht M. Weishaupt Total

Jährliche Entschädigung 6'000.00 2'500.00 2'500.00 2'500.00 2'500.00 16'000.00

Sitzungsgelder 5'500.00 1'500.00 1'500.00 4'000.00 1'500.00 14'000.00

Zwischentotal 11'500.00 4'000.00 4'000.00 6'500.00 4'000.00 30'000.00

AHV/IV/EO 589.40 205.00 205.00 333.15 0.00 1’332.55

ALV 126.50 44.00 44.00 71.50 0.00 286.00

Total Abzüge 715.90 249.00 249.00 404.65 0.00* 1’618.55

Spesen 268.80 0.00 0.00 0.00 0.00 268.80

Total Auszahlung 11'052.90 3'751.00 3'751.00 6'095.35 4'000.00 28'650.25

8.5 Verwaltungskommission

* Keine Abzüge, weil die Entschädigung direkt an die Staatskasse geht.

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8.6 Direktor und Abteilungsleitungen

v.l.n.r.: Heinz Frischknecht, Abteilungsleiter IV-StelleBarbara Fäh, Abteilungsleiterin Beiträge und LeistungenRodolphe Dettwiler-Müller, DirektorHansruedi Staub, Abteilungsleiter Zentrale Dienste, Direktor Stv.

8.7 Personelles

Am 31. Dezember 2017 waren bei der SOVAR Appenzell Ausser-rhoden 53 Personen angestellt, darunter 2 Lernende.

8.8 Rechtsdienst

Der Rechtsdienst ist für die Rechtsmittelverfahren zuständig und unterstützt die Mitarbeitenden aller Abteilungen bei juristischen Fragestellungen und in komplexen Fällen.

8.9 Kundenkontakte und Informationen

Der Informationsbedarf zu den Sozialversicherungen ist hoch, sind doch alle in irgendeiner Form und je nach Lebenssituation auf Informationen der 1. Säule angewiesen.

Viele Institutionen und Partner, wie Arbeitgeber, Leistungserbringer, Versicherte und Versicherer helfen mit, die soziale Sicherheit aller aufrecht zu erhalten.

Die Sozialversicherer haben die gesetzliche Informationspfl icht. Regelmässig informieren wir mit informativen Inseraten in der Tagespresse. Sehr wichtig für uns ist aber auch der direkte Kontakt mit den Versicherten, mit unseren Firmenkunden und Partnern. Deshalb nimmt die SOVAR seit vielen Jahren mit einem Informa-tionsstand an Gewerbeausstellungen in unseren Gemeinden teil. Die Fachleute der SOVAR freuen sich, den zahlreichen Besuche-rinnen und Besuchern, bei Fragen über die erste Säule fundierte Auskünfte zu erteilen.

Eingegangene Telefonanrufe

2015 2016 2017

Ausgleichskasse 22 583 22 330 23 492

IV-Stelle 10 455 9 946 9 918

Empfang 12 739 13 156 14 052

Total 45 777 45 432 47 462

Kundenberatungen (ohne die externe Beratung vor Ort)

2015 2016 2017

Ausgleichskasse 1 358 1 460 1 335

IV-Stelle 274 240 349

Empfang 2 437 2 042 2 183

Total 4 069 3 742 3 867

32 | Zentrale Dienste

♀ Frauen 42 ♂ Männer 11

Stellenprozent

90-100 %

51-89 %

50 %

< 49 %

Jahre bei AK/IV

< 5

6-10

11-20

> 20

19 9

6

12 2

5

79 % 21%

18 4

12

11 3

1

1

3

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«Rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

unterstützen die Bevölkerung von Appenzell

Ausserrhoden bei allen Belangen rund um

die Sozialversicherungen.»

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Standort und AdresseSozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden Neue Steig 159100 Herisau

Telefon 071 354 51 51Fax 071 354 51 52

[email protected]

ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstag: 8.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 17.00 UhrFreitag: 8.30 – 11.30 Uhr 14.00 – 16.00 Uhr

Kantonale AufsichtRegierungsrat Appenzell Ausserrhoden, Regierungsgebäude, 9100 Herisau

Fachliche AufsichtBundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

RevisionsstelleBDO AG, Bahnhofstrasse 2, 9100 Herisau

Zertifiziertes QualitätsmanagementsystemUnser Managementsystem ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert.

Fotos: Shutterstock, Fotolia Konzept/Design: Ecknauer + Schoch ASW, HerisauDruck: fsp werbetech.ch AG, Stein

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Sozialversicherungen Appenzell AusserrhodenNeue Steig 15, 9100 Herisau, 071 354 51 51

[email protected], www.sovar.ch