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Mitteilungsblatt DER GEMEINDE WEISSBACH ORTSTEILE: WEISSBACH UND CRISPENHOFEN www.gemeinde-weissbach.de , 55. Jahrgang Den 21. Dezember 2018 Nr. 51/52 ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG Montag Freitag 07.30 Uhr 12.00 Uhr, Dienstag 15.00 Uhr 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Singen unterm Tannenbaum des Gesangvereins Crispenhofen beim Dorfge- meinschaftshaus am Sonntag, dem 23.12.2018, ab 15.30 Uhr. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich wünsche der gesamten Einwohnerschaft, auch im Namen des Gemeinderats und der Ge- meindebediensteten, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes, erfolgrei- ches und friedvolles Jahr 2019. Ihr Rainer Züfle, Bürgermeister AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ERLASS EINER NEUEN SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER VERGNÜGUNGSSTEUER (VERGNÜGUNGSSTEUERSATZUNG) In seiner öffentlichen Sitzung vom 17.12.2018 hat der Gemeinderat eine neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) beschlossen. Der konkrete Wortlaut der Satzung wird auf Seite 2 des heutigen Amts- und Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht. ERLASS EINER SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER HAUPTSATZUNG In seiner öffentlichen Sitzung vom 17.12.2018 hat der Gemeinderat eine Satzung zur Änderung der Hauptsat- zung beschlossen. Der konkrete Wortlaut der Satzung wird auf Seite 4 des heutigen Amts- und Mitteilungs- blattes öffentlich bekannt gemacht. AKTUELLES BIOENERGIETONNE BETTY ABFUHRTERMIN 28.12.2018 Die nächste Abfuhr erfolgt am Freitag, dem 28.12.2018, ab 06.00 Uhr. WIR GRATULIEREN ZUM GEBURTSTAG Dienstag, 25.12.2018, Herr Romano Spadoni, Kastanienweg 3, Weißbach 80 Jahre. Wir gratulieren allen Jubilaren - auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden wollen - zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

Jahrgang Den ––––– Nr - gemeinde-weissbach.de · Markus Schurg, Kommandant Alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr! Bald ist Weihnachten. Für viele ein Fest der Freude und

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Mittei lungsblatt

DER GEMEINDE WEISSBACH

O R T S T E I L E : W E I S S B A C H U N D C R I S P E N H O F E N

www.gemeinde-weissbach.de

,

55. Jahrgang Den 21. Dezember 2018 Nr. 51/52

ÖFFNUNGSZEITEN DER GEMEINDEVERWALTUNG

Montag – Freitag 07.30 Uhr – 12.00 Uhr, Dienstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Singen unterm Tannenbaum des Gesangvereins Crispenhofen beim Dorfge-

meinschaftshaus am Sonntag, dem 23.12.2018, ab 15.30 Uhr.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Ich wünsche der gesamten Einwohnerschaft, auch im Namen des Gemeinderats und der Ge-meindebediensteten, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes, erfolgrei-ches und friedvolles Jahr 2019.

Ihr

Rainer Züfle, Bürgermeister

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

ERLASS EINER NEUEN SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER VERGNÜGUNGSSTEUER (VERGNÜGUNGSSTEUERSATZUNG) In seiner öffentlichen Sitzung vom 17.12.2018 hat der Gemeinderat eine neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) beschlossen. Der konkrete Wortlaut der Satzung wird auf Seite 2 des heutigen Amts- und Mitteilungsblattes öffentlich bekannt gemacht.

ERLASS EINER SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER HAUPTSATZUNG In seiner öffentlichen Sitzung vom 17.12.2018 hat der Gemeinderat eine Satzung zur Änderung der Hauptsat-zung beschlossen. Der konkrete Wortlaut der Satzung wird auf Seite 4 des heutigen Amts- und Mitteilungs-blattes öffentlich bekannt gemacht.

AKTUELLES

BIOENERGIETONNE BETTY ABFUHRTERMIN 28.12.2018 Die nächste Abfuhr erfolgt am Freitag, dem 28.12.2018, ab 06.00 Uhr.

WIR GRATULIEREN ZUM GEBURTSTAG Dienstag, 25.12.2018, Herr Romano Spadoni, Kastanienweg 3, Weißbach 80 Jahre.

Wir gratulieren allen Jubilaren - auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden wollen - zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen.

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STANDESAMTLICHE MITTEILUNGEN Sterbefall Am 16.12.2018 in Weißbach: Herr Hermann Kerl, zuletzt wohnhaft gewesen in der Schützenstraße 9 in

Weißbach, 78 Jahre.

Veröffentlichung nur mit Ihrem Einverständnis Sie wünschen die Veröffentlichung der Geburt Ihres Kindes, Ihrer Eheschließung oder eines Sterbefalles in der Familie in unserem Mitteilungsblatt? Bitte geben Sie uns hierfür Ihr schriftliches Einverständnis. Nähere Infos unter Tel 07947/9126-0 oder [email protected].

AUS DER ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSSITZUNG VOM 17.12.2018

Bau einer zweigruppigen Kindertagesstätte in Weißbach: - Vergabe der beweglichen Ausstattung (Möblierung) - Vergabe der Küchenausstattung

Architekt Thorsten Herzog aus Bad Mergentheim hat im Auftrag der Gemeinde Weißbach sowohl die beweg-liche Ausstattung (Möblierung) als auch die Küchenausstattung für die geplante zweigruppige Kindertagestätte in Weißbach beschränkt ausgeschrieben. Für die bewegliche Ausstattung wurden neun Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bis zur Sub-mission (Angebotsöffnung) am 17.12.2018 wurden aber leider nur zwei Angebote abgegeben. Das günstigere stammt von der Firma Wehrfritz aus Bad Rodach und beläuft sich auf 28.999,80 € brutto. Für die Küchenausstattung haben vier der acht angeschriebenen Firmen ein Angebot eingereicht. Hier war die Firma Küchentreff aus Michelfeld mit einem Angebotspreis von 10.300,05 € brutto am günstigsten.

Der Gemeinderat beschloss deshalb, die beiden Aufträge an die zwei vorstehend genannten Firmen zu ver-geben.

Des weiteren sprach das Gremium auch kurz über die farbliche Gestaltung des neuen Gebäudes. Dieses soll ein graues Ziegeldach und an den Außenwänden teils weißen Putz, teils farbige Eternitplatten erhalten. Hin-sichtlich der Platten soll Architekt Herzog den Hersteller schnellstmöglich um Vorschläge für ein Farbkonzept bitten und jene dann dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. Die Fußböden im Gebäude sollen – mit Ausnahme der Sanitärräume – mit einem goldgelben Linoleum-Belag versehen werden.

Vergabe der Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Wohnbaugebiets „Halberger Ebene III“ in Weißbach

Die Gemeinde Weißbach hat die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung des Wohnbaugebiets „Halberger Ebene III“ in Weißbach öffentlich ausschreiben lassen. Bis zur Submission am 04.12.2018 sind insgesamt fünf Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste stammt mit 686.322,68 € brutto von der Firma Schwarz GmbH aus Stachenhausen.

Daher beschloss der Gemeinderat einstimmig, der Firma Schwarz den Auftrag zu erteilen.

Vergabe der Entwässerung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Klärschlamm in Jahr 2019

Wie viele andere Gemeinden im Hohenlohekreis lässt auch die Gemeinde Weißbach den auf ihren Kläranla-gen anfallenden Klärschlamm schon seit rund 20 Jahren von der Firma MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH aus Ittersbach entwässern und anschließend entsorgen. Grundlage hierfür ist ein aus dem Jahr 1998 stammender Vertrag. Die Preise wurden seitdem vereinbarungsgemäß immer wieder entsprechend des „Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland“ angepasst. Mit Schreiben vom 18.09.2018 hat die Firma MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH den Vertrag zum 31.12.2018 mit dem Argument gekündigt, dass die Kosten für die Entwässerung, den Transport und die Verwertung von Klär-schlamm inzwischen viel mehr als der Preisindex gestiegen seien. Auf Bitten etlicher Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Weißbach, hat das Kreistiefbauamt daraufhin die Entwässerung und Entsorgung deren Klärschlamms für das Jahr 2019 öffentlich ausgeschrieben. Die Hoff-nung war hierbei, gemeinsam einen möglichst günstigen Preis zu erzielen. Erstaunlicherweise ist bis zur Sub-mission am 29.11.2018 jedoch lediglich ein einziges Angebot eingegangen. Dieses stammt von der Firma MSE Mobile Schlammentwässerung GmbH aus Ittersbach, also von der Firma, die den bisherigen Vertrag gekündigt hatte. Das neue Angebot liegt nun aber rund 17 % über dem derzeit noch gültigen Preis. Bei der für Weißbach üblichen Menge von rund 1.400 m³ zu entwässerndem Klärschlamm beziehungsweise rund 150 t zu entsorgendem Klärschlamm bedeutet dies fürs Jahr 2019 dann Kosten in Höhe von brutto 29.030,05 €.

Diese Kostensteigerung ist natürlich ärgerlich, auch wenn sie sachlich vielleicht berechtigt sein mag. Schluss-endlich wird sie nämlich zu höheren Abwassergebühren führen. In Ermangelung eines anderen Angebots blieb dem Gemeinderat dennoch nichts anderes übrig, als der Firma MSE den Auftrag fürs Jahr 2019 zu erteilen. Für die Folgejahre besteht eine Verlängerungsoption mit Preisanpassungsklausel.

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Erlass einer neuen Vergnügungssteuersatzung

Die Gemeinde Weißbach erhebt zurzeit die Vergnügungssteuer aufgrund der Satzung vom 04.03.1996, zuletzt geändert durch die Euroanpassungssatzung vom 23.07.2001. Laut der Satzung wird die Vergnügungssteuer für die aufgestellten Geräte nach festen Steuersätzen erhoben. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Stückzahlmaßstab inzwischen als gleich-heitswidrig eingestuft. Um dem Rechnung zu tragen, muss die Vergnügungssteuersatzung nun neu gefasst worden.

Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat die von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagene neue Satzung und hob in diesem Zusammenhang die Steuersätze auf ein zeitgemäßes Niveau an.

Die neue Vergnügungssteuersatzung ist in diesem Mitteilungsblatt ab Seite 2 in vollem Wortlaut abgedruckt. Sie wird zum 01.01.2019 in Kraft treten.

Erlass einer Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Die Gemeindeverwaltung schlug vor, die in § 11 der Hauptsatzung festgelegten Zuständigkeiten des Bürger-meisters in zwei Punkten zu ändern. Zum einen soll dem Bürgermeister über das bisherige hinaus künftig auch die Zuständigkeit für die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Beschäftigten der unteren Entgeltgruppen übertragen werden. Freilich bleibt er hierbei aber an den vom Gemeinderat beschlossenen Stellenplan gebunden. Diese Änderung ist sinnvoll, weil es speziell bei gering entlohnten Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen recht oft zu Fluktuationen kommt, worauf dann jeweils schnell reagiert werden muss. Zum anderen empfiehlt der Gemeindetag, dass die Wertgrenze für die Bewirtschaftungsbefugnis des Bürger-meisters und die Wertgrenze für die Befugnis zur Veräußerung beweglichen Vermögens identisch sein sollten. Dies ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Weißbach bisher nicht der Fall.

Der Gemeinderat beschloss nach intensiver Beratung eine entsprechende Satzung zur Änderung der Haupt-satzung. Darin wird dem Bürgermeister die personalrechtliche Entscheidung für Beschäftigte bis einschließlich Entgeltgruppe 4 übertragen. Ebenso kann er künftig über die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zur Wertgrenze von 15.000,00 € selber entscheiden.

Der genaue Wortlaut der beschlossenen Satzung zur Änderung der Hauptsatzung kann in diesem Mitteilungs-blatt auf Seite 4 nachgelesen werden.

Entscheidung über die Annahme von Spenden

Laut den gesetzlichen Vorschriften muss über jede Spende, die einer Gemeinde gemacht werden soll, der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung entscheiden.

In letzter Zeit sind der Gemeinde Weißbach folgende drei Spenden angeboten worden: - 90,00 € für die Jugendfeuerwehr (Spender: Evangelische Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weiß-

bach); - 100,00 € für den Kindergarten Weißbach (Spender: Volksbank Hohenlohe eG, Öhringen); - ein Christbaum und ein Adventskranz im geschätzten Gesamtwert von circa 120,00 € (Spender: Dorles

Blumen und Geschenke, Ingelfingen).

Der Gemeinderat sah bei keiner der drei Spenden einen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher, sie allesamt anzunehmen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

Bürgerfragestunde

Da leider keine Bürger zur Sitzung gekommen sind, musste dieser Tagesordnungspunkt entfallen.

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch über Folgendes gesprochen:

- Der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt Crispenhofen (L 1046) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Da es hier keinen durchgängigen beidseitigen Gehweg gibt und da das fußläufige Queren der Straße we-gen unübersichtlicher Kurven gefährlich ist, soll das Landratsamt Hohenlohekreis (Untere Straßenverkehrs-behörde) gebeten werden, im Rahmen einer Verkehrsschau zu prüfen ob – und wenn ja: welche – Verbes-serungsmöglichkeiten es geben könnte.

- Für das erste Halbjahr 2019 sind nach heutigen Stand folgende Gemeinderats-Sitzungstermine vorgese-hen: • Montag, 28.01.2019; • Montag, 24.02.2019; • Dienstag, 26.03.2019; • Montag, 29.04.2019; • Diens-tag, 21.05.2019; • Montag, 24.06.2019; • Montag, 22.07.2019. Sitzungsbeginn ist üblicherweise um 19.00 Uhr. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten.

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BÜRGERZENTRUM LANGENBACHTAL Im laufenden Turn- und Übungsbetrieb im Bürgerzentrum Langenbachtal sind diverse Gegenstände (z. B. Turnschuhe, T-Shirts usw.) liegengeblieben. Die Sachen werden vor dem Hausmeisterbüro im Bürgerzentrum gesammelt. Noch bis Ende Januar 2019 können die Sachen dort abgeholt werden. Danach werden die Ge-genstände entsorgt.

VEREINE / ORGANISATIONEN

FREIWILLIGE FEUERWEHR WEISSBACH Mehr Infos über die Arbeit Ihrer Feuerwehr unter: www.feuerwehr-weissbach.de und www.facebook.com/feu-erwehr-weissbach.

Allen Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden der Gesamtfeuerwehr Weißbach, ihren Fa-milien sowie der Bevölkerung der Gesamtgemeinde Weißbach ein frohes und ruhiges Weihnachtsfest, für das Jahr 2019 alles Gute, viel Glück und Gesundheit. Vielen Dank den Feuerwehrmännern und -frauen für die geleisteten Einsätze und Dienste im vergangenen Jahr.

Markus Schurg, Kommandant

Alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr! Bald ist Weihnachten. Für viele ein Fest der Freude und Besinnlichkeit. Für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen. Damit aus Ihrer Weihnachtsfeier kein Weih-nachtsfeuer wird, hier einige Tipps der Feuerwehr Sofern Sie Wachskerzen bevorzugen, befestigen Sie diese so, dass andere Zweige nicht Feuer fangen kön-nen; verwenden Sie Kerzenhalter aus feuerfestem Material. des Sie die Kerzen von oben nach unten an; in umgekehrter Reihenfolge löschen. Stellen Sie für den Fall eines Falles Löschmittel griffbereit. Es genügt auch ein Eimer Wasser. Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; Eltern sollten auf ihre Kinder achten. Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kinder sicheren Platz auf. Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streichholz und Feuerzeug umgehen.

TSV WEISSBACH 1957 E.V. Mehr Infos über den Verein finden Sie unter www.tsv-weissbach.de.

Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des TSV Weißbach, wir wünschen Ihnen allen frohe, gesegnete Weihnachten und ein gesundes, sportliches neues Jahr 2019! Unser besonderer Dank geht an alle Übungsleiter, Trainer, Abteilungsleiter und all diejenigen, die sich auf vielfältige Weise in unseren Verein eingebracht haben. Somit konnten auch dieses Jahr viele sportliche Hö-hepunkte erlebt und das Miteinander durch den TSV in der Gemeinde gestärkt werden. Wir freuen uns auf ein gemeinsames sportliches Jahr 2019.

Vorstand und Geschäftsstelle des TSV Weißbach 1957 e.V. Die Geschäftsstelle macht eine Weihnachtspause vom 18.12.2018 bis 07.01.2019, damit wir auch im neuen Jahr wieder voll für Euch durchstarten können.

Vorankündigung Jahresfeier des TSV Weißbach 1957 e.V. Am 09.02.2019 findet unsere Jahresfeier im Bürgerzentrum Langenbachtal unter dem Motto “Weißbach - das Herz von Europa” statt. Sie dürfen sich über viele Darbietungen der verschiedenen Sportgruppen freuen. Näheres in den Mitteilungs-blättern im neuen Jahr.

SCHÜTZENVEREIN WEISSBACH Das Team vom Schützenverein Weißbach bedankt sich für die entgegengebrachte Treue und wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, friedvolles neues Jahr. Der Vorstand Wolfgang Lempe

GESANGVEREIN LIEDERKRANZ CRISPENHOFEN Singen unterm Tannenbaum am Sonntag, dem 23. Dezember (4.Advent), um 15.30 Uhr Zur Einstimmung auf das Weihnachtsfest lädt der Liederkranz Crispenhofen herzlich zum „Singen unterm Tannenbaum“ beim Dorfgemeinschaftshaus in Crispenhofen ein. Es werden Advents- und Weihnachtslieder gesungen, auch gemeinsam mit den Besuchern. Außerdem erfreut der Posaunenchor Weißbach die Gäste mit besinnlichen Weisen. Der Nikolaus hat sein Kommen zugesagt und öffnet seinen Geschenkesack für die Kinder. Für das leibliche Wohl wird gesorgt (rote Wurst, Waffeln, Glühwein und Punsch).

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Der gemischte Chor freut sich auf viele Gäste, gemeinsames Singen und gemütliches Beisammensein. Allen aktiven und passiven Mitgliedern und deren Familien sowie allen Einwohnern der Gesamtgemeinde wünschen wir ein besinnliches, erholsames Weihnachtsfest und für das neue Jahr 2019 Gesundheit, Glück und Zufriedenheit.

LANDFRAUENVEREIN CRISPENHOFEN Wir wünschen allen Mitgliedern und der ganzen Bevölkerung ein schönes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2019. Die Vorstandschaft

Vorankündigung Herzliche Einladung zu unserem Frauenfrühstück am 12.01.2019 um 09.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Crispenhofen. Anmeldung bei Ingrid Beck, Tel. 07947/1291, bis 09.01.2019.

POSAUNENCHOR CRISPENHOFEN-WEISSBACH Am Sonntag, dem 23.12.2018, 4. Advent, ab 13.00 Uhr adventliches Kurrendeblasen auf dem Guthof (13.00 Uhr), dem Halberg (13.45 Uhr), dem Bobachshof (14.30 Uhr) und in Crispenhofen unterm Tannenbaum (15.15 Uhr).

SONSTIGES

AUSBRUCH DER BLAUZUNGENKRANKHEIT (BT) IN BADEN-WÜRTTEMBERG Auch der Hohenlohekreis liegt im Sperrgebiet / Tierhalter müssen Haltungen mitteilen Im Rahmen des Monitorings auf Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease - BT) hat das Staatliche Tierärzt-liche Untersuchungsamt Aulendorf am 13.12.2018 bei einem Rind aus dem Landkreis Rastatt das Virus Typ 8 der Blauzungenkrankheit festgestellt. Der Erreger der BT ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden. Ein Gebiet um den betroffenen Betrieb im Landkreis Rastatt mit einem Radius von mindestens 150 km wurde als Sperrgebiet ausgewiesen und umfasst das gesamte Land Baden-Württemberg und damit auch den Ho-henlohekreis. Es reicht zudem bis in angrenzende Bundesländer (Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen) und die Nachbarstaaten Frankreich und Schweiz hinein. In dem festgelegten Restriktionsgebiet sind Verbringungsver-bote für empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer) sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen anzuordnen. Zudem müssen die Halter von Wiederkäuern dies dem zuständigen Veterinäramt unter Mitteilung des Standortes (Stall, Weide, Triebweg) anzeigen. Das Landratsamt Hohenlohekreis hat die erforderlichen Maßnahmen mit der tierseuchenrechtlichen Allge-meinverfügung vom 13.12.2018 am Freitag, 14.12.2018, öffentlich bekannt gemacht. Auf der Homepage des Landratsamtes unter www.hohenlohekreis.de > Bürgerservice > Formulare ist zudem ein Meldeformular ein-gestellt, welches die Halter von Wiederkäuern im Hohenlohekreis dem Veterinäramt ausgefüllt zusenden müs-sen. Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die BT empfänglich. Die Krankheit wird durch Stechmücken (sog. Gnitzen) übertragen. Daher tritt die BT saisonal verstärkt in der war-men Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf. Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendäm-merung Tiere im offenen Gelände an. Ein Schutz der Tiere vor diesen Vektoren ist hilfreich, kann jedoch Infektionen nicht sicher verhindern. Es besteht die Möglichkeit, gegen die BT-Serotypen 8 und 4 vorbeugend zu impfen. „Eine wirksame Impfung schützt vor Erkrankung und ermöglicht den Handel mit Wiederkäuern“, so der Leiter des Veterinäramtes im Hohenlohekreis, Dr. Thomas Pfisterer. Er rät deshalb den Tierhaltern im Landkreis, Kontakt mit ihrem Hoftier-arzt aufzunehmen und die Tiere impfen zu lassen. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes Hohenlohekreis stehen den Tierhaltern für Fragen zur Blauzungenkrankheit unter der Rufnummer 07940/18-670 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen über Blauzungenkrankheit und die Maßnahmen des Landes finden sich im Internet unter http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=5&Thema_ID=8&ID=2857&lang=DE&Pdf=No.

KIRCHEN

KATHOLISCHE KIRCHE SCHLEIERHOF – MARIA HILF Samstag 22.12. 19.00 Uhr Vorabendgottesdienst zum 4. Advent Dienstag 25.12. 09.15 Uhr Festgottesdienst Mittwoch 26.12. 09.15 Uhr Festgottesdienst Montag 31.12. 10.30 Uhr Jahresschluss- und Festgottesdienst Dienstag 01.01. 09.15 Uhr Festgottesdienst 14.00 Uhr Rosenkranz in Muthof

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EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE CRISPENHOFEN-WEISSBACH Wochenspruch für die Woche vom 23.12.2018 bis 29.12.2018: „Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe!“ Phil. 4, 4-5 Wochenspruch für die Woche vom 30.12.2018 bis 05.01.2019: „Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit.“ Joh. 1, 14a

Sonntag 23.12. kein Gottesdienst 17.00 Uhr Kinderkirche: Hauptprobe des Krippenspiels in der Kirche in Crispenhofen.

Bitte Verkleidung mitbringen. Montag 24.12. 16.00 Uhr Familiengottesdienst mit Krippenspiel der Kinderkirche in Crispen-

hofen (Pfarrerin Fröhlich) 17.30 Uhr Gottesdienst in Weißbach (Pfarrerin Fröhlich)

Das Opfer ist je zur Hälfte für die Tafel in Künzelsau und für die Arbeit in der eigenen Gemeinde bestimmt

22.00 Uhr Christnacht in Crispenhofen (Prädikantin Carle) Das Opfer ist für die Arbeit in der eigenen Gemeinde bestimmt

Dienstag 25.12. 10.00 Uhr Gottesdienst in Weißbach (Prädikant Dörr) Das Opfer ist für „Brot für die Welt“ bestimmt

Mittwoch 26.12. 10.00 Uhr Gottesdienst in Crispenhofen (Prädikantin Junker) Das Opfer ist für die Arbeit in der eigenen Gemeinde bestimmt

Sonntag 30.12. kein Gottesdienst Montag 31.12. 18.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Weißbach (Prädikantin Beck)

Das Opfer ist für die Arbeit in der eigenen Gemeinde bestimmt

Dienstag 01.01. 18.00 Uhr Einladung zum ökumenischen Gottesdienst in die katholische Kirche in Niedernhall

Mittwoch 02.01. 20.00 Uhr Chor „Belcanto“ im Gemeindehaus in Weißbach

Die evangelische Kirchengemeinde Crispenhofen/Weißbach ist zurzeit vakant! Vertretung in dringenden Fällen übernimmt freundlicherweise bis zum 23.12.2018 Pfarrer Hartmann (Tel. 07938/246) vom 24.12.2018 bis zum 26.12.2018 Dekan Dr. Richert (Tel. 07940/2379), vom 27.12.2018 bis zum 01.01.2019 Pfarrer Speer (Tel. 07937/990060) und vom 02.01.2019 bis zum 06.01.2019 Pfarrerin Focken (Tel. 07940/3754).

Anderer Advent Bis zum 23.12.2018 findet wieder jeden Abend von 18.30 Uhr bis ca. 19.00 Uhr der „Andere Advent“ in der Kirche in Weißbach statt. Zum Abschluss des Tages soll wieder Zeit und Raum zum Durchatmen in der sonst so hektischen Vorweihnachtszeit sein.

Das Pfarramt ist bis zum 07.01.2019 nicht besetzt.

KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE ST. BONIFATIUS WEISSBACH Samstag 22.12. 17.30 Uhr Beichtgelegenheit in St. Franziskus Forchtenberg (Pfr. Morgen) 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Franziskus Forchtenberg (Pfr. Morgen) Sonntag 23.12. 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Maria Niedernhall (Pfr. Morgen) (für alle Verstorbe-

nen unserer Gemeinde 2018). Minis: Eva, Lucya, Franziska, Marija, Kata-rina

Montag 24.12. 17.00 Uhr Christmette in St. Franziskus Forchtenberg (Pfr. Möhler, A. Kober) 21.00 Uhr Christmette in St. Maria Niedernhall (Pfr. Morgen). Minis: Silje, Elias, Pia,

Leon Dienstag 25.12. 10.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Bonifatius Weißbach (Pfr. Morgen) Samstag 29.12. 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Bonifatius Weißbach (Pfr. Morgen) Dienstag 01.01. 18.00 Uhr Ökum. Gottesdienst in St. Maria Niedernhall (Pfr. Morgen, Pfr. Schirkonyer)

Minis: Anna-Lena, Sophie, Emilia, Laura Donnerstag 03.01. 14.00 Uhr Sternsinger-Probe in St. Maria Niedernhall

EVANGELIUMSCHRISTEN-BAPTISTEN, CRISPENHOFEN, ZUM BRÜCKLE 7

Wochenvers: „Fürchtet euch nicht! Denn siehe, ich verkündige euch große Freude, die dem ganzen Volk widerfahren soll. Denn euch ist heute in der Stadt Davids der Retter geboren, welcher ist Christus, der Herr." Lukas 2, 10-11

Freitag 21.12. 19.00 Uhr Gebetsstunde Sonntag 23.12. 10.00 Uhr Gottesdienst Montag 24.12. 16.00 Uhr Gottesdienst

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Dienstag 25.12. 10.00 Uhr Weihnachtsgottesdienst 17.00 Uhr Weihnachtsgottesdienst Sonntag 30.12. 10.00 Uhr Gottesdienst Montag 31.12. 20.00 Uhr Silvestergottesdienst Dienstag 01.01. 11.00 Uhr Gebetsstunde

WOCHENENDDIENSTE / ÄRZTE

ZAHNARZTPRAXIS ANNA UND MAX MAZURKIEWICZ IN WEISSBACH Liebe Patientinnen und Patienten, unsere Praxis ist vom 20.12.2018 bis zum 07.01.2019 geschlossen. Vom 20.12. bis 21.12.2018 übernimmt die Vertretung Zahnarzt Martynowski aus Niedernhall, Tel. 07940/3686. Den zahnärztlichen Notdienst für das Wochenende und die Feiertage erreichen Sie unter Tel. 0711/7877700. Am Montag, dem 07.01.2019, sind wir wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen allen besinnliche und freudige Weihnachten und für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Liebe.

PRAXIS DR. MED. JENS EHRMANN, DR. MED. ELKE RENNER (ANGEST. ÄRZTIN), BACHWIESEN-

STRASSE 1, 74676 NIEDERNHALL, TEL. 07940/51050 Liebe Patienten, unsere Praxis ist wegen Urlaub von Montag, den 24.12.2018, bis einschließlich Dienstag, dem 01.01.2019, geschlossen. Vertretung: Praxis Dr. Wildner, Ingelfingen, Tel. 07940/4898, Praxis Dr. H. Starrach, Weißbach, Tel. 07947/588, MVZ Forchtenberg, Tel. 07947/91900. Abends ab 18.00 Uhr (freitags ab 16.00 Uhr) und an den Feiertagen wenden Sie sich bitte an die Notfallnum-mer 116 117. Ab Mittwoch, dem 02.01.2019, 09.00 Uhr, sind wir wieder für Sie da! Wir wünschen allen frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahr 2019.

ÄRZTE-, SCHWESTERN- UND APOTHEKENDIENST

Ärztedienst: 22. - 26.12.2018, 29. - 31.12.2018, 01.01.2019

Notdienst-Nr. 116117

Schwesterndienst: 22. - 26.12.2018, 29. - 31.12.2018, 01.01.2019

Pflegestützpunkt Forchtenberg, Tel.: 07947/1489. Bei pflegeri-schen Notfällen: 0171/2236289 – in der Nacht von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr.

Apothekendienst: 22.12.2018 Bahnhof-Apotheke Öhringen / Comburg-Apotheke Künzelsau 23.12.2018 Schloss-Apotheke Neuenstein / Stadt-Apotheke Krautheim 24.12.2018 Schiller-Apotheke Öhringen / Schloss-Apotheke Ingelfingen 25.12.2018 Post-Apotheke Bretzfeld / Schloss-Apotheke Ingelfingen 26.12.2018 Apotheke am Markt Kupferzell / Johannes-Apotheke Künzelsau 29.12.2018 Wellingtonien-Apotheke Wüstenrot / Rats-Apotheke Forchtenberg 30.12.2018 Rats-Apotheke Öhringen / MediKÜN Apotheke Künzelsau 31.12.2018 Bären-Apotheke Kupferzell / Stadt-Apotheke Krautheim 01.01.2019 Kirchbrunnen-Apotheke Langenbrettach / Hohenlohe-Apotheke

Künzelsau

Impressum: Verantwortlich für den Inhalt - Bürgermeister Rainer Züfle o.V.i.A., Niedernhaller Str. 5, 74679 Weißbach