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EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGS- BERICHT EPLR EULLE 2014/15

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EUROPÄISCHE UNION

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

JÄHRLICHER DURCHFÜHRUNGS- BERICHT EPLR EULLE

2014/15

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EUROPÄISCHE UNION

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

Impressum

Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,

Stiftsstraße 9

55116 Mainz

Bearbeitung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Abteilung „Agrarpolitik, Agrarförderung, Ländliche Entwicklung“

Emmeransstraße 39, 55116 Mainz

Website: www.eler-eulle.rlp.de

Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS)

an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

Projektleitung: Jörg Schramek

Kurfürstenstraße 4, 60486 Frankfurt am Main

Tel. 069-97266 8314, Fax. 069-972668322

Website: www.ifls.de, E-Mail: [email protected]

regioTrend – Büro für Regionalentwicklung

– Forschung & Beratung –

Kirsten Steimel

Alfred-Bock-Straße 49, 35394 Gießen

Tel. 0641-97190146, Fax. 0641-97190141

Website: www.regio-trend.de, E-Mail: [email protected]

Mainz, den 30. Juni 2016

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EUROPÄISCHE UNION

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

Jährlicher Durchführungsb ericht zum

Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung,

Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) für den Zeitraum 1. Januar 2014 – 31. Dezember 2015

gemäß Artikel 75 der ELER-Verordnung (EU) Nr. 1305/ 2013 sowie der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

CCI Nr.: 2014DE06RDRP017

Mitgliedstaat : Deutschland

Bundesland : Rheinland-Pfalz

Behörde: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durc h den „Europäi-schen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER)

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Inhaltsverzeichnis

0 Wesentliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung d er Landwirtschaft und des ländlichen Raums ............................................. ................................................................................................................ 12

0.a Bürgerinformation ................................. ............................................................................................... 12

Strategische Handlungsschwerpunkte des EPLR EULLE ..................................................................... 13

Definition des ländlichen Raums für das EPLR EULLE ......................................................................... 14

Umsetzung des Programms und wichtigste Aktivitäten in den Jahren 2014und 2015 .......................... 14

0.b Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz ................................ . 16

Bruttoinlandsprodukt und Wertschöpfung .............................................................................................. 16

Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt ................................................................................... 16

Tourismus ............................................................................................................................................... 18

Landwirtschaft ........................................................................................................................................ 19

1 Wichtige Informationen über die Durchführung des Pr ogramms und dessen Prioritäten .................... 20

1.a Finanzdaten........................................ ................................................................................................... 20

1.b Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte....................... 24

1.c Wesentliche Informationen über die Umsetzung eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Daten aus a) und b) ..................................................................... 24

Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten .............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen WaldbewirtschaftungFehler! Textmarke nicht definiert.

Priorität 3: Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft ......................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme ......................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft ............................................................................ Fehler! Textmarke nicht definiert.

Priorität 6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten .................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

1.d Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der im Leistungsrahmen festgelegten Etappenziele auf Basis von Tabelle F .................................... ....... 54

1.e Sonstiges spezifisches Element eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums [optional] .................................. ................................................................................................ 54

2 Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplans ............................................................................. 55

2.a Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenommene r Änderungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des län dlichen Raums, mit Begründung ....... 55

2.b Beschreibung der im Jahresverlauf durchgeführten Be wertungstätigkeiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans) .................. .................................................................................. 55

2.c Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit de r Bereitstellung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnitt 4 des Bewertungspl ans) .............................................. ............ 55

2.d Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe der W ebsite, auf der sie veröffentlicht wurden ............................................ ....................................................................................................... 58

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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2.e Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mit Sc hwerpunkt Bewertungsergebnisse .............................. .......................................................................................... 58

2.f Beschreibung der Kommunikationstätigkeiten im Zusam menhang mit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) .................................. .............................................................................................. 60

2.g Beschreibung der Folgemaßnahmen zu Bewertungsergebn issen (bezogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans) ............................ .......................................................................................... 60

3 Fragen, die die Programmdurchführung beeinflussen u nd die getroffenen Abhilfemaßnahmen ........ 61

3.a Beschreibung der Schritte, die zur Gewährleistung d er Qualität und der Wirksamkeit der Programmdurchführung unternommen wurden. .......... .................................................................... 61

3.b Qualität und Effizienz der Durchführungsmechanismen ................................................................. 62

Vereinfachte Kostenoptionen ................................................................................................................. 62

Vereinfachte Kostenoptionen, auf Basis spezifischer ausführlicher Daten des Mitgliedstaats [optional]................................................................................................................................... 62

Elektronische Verwaltung für Begünstigte [optional] .............................................................................. 62

4 Getroffene Maßnahmen zur Umsetzung der technischen Hilfe und Publizitätspflichten .................... .. 63

4.a Getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung des N LR (Lenkungsstruktur und Vernetzungsstelle) und Stand dessen Aktionsplans .. ..................................................................... 63

4.b Maßnahmen, die eine angemessene Publizität für das Programm gewährleisten (Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014) . ..................................................................... 63

5 Zur Erfüllung der Ex ante-Konditionalitäten ergriff ene Maßnahmen ..................................... .................. 65

6 Beschreibung der Umsetzung von Teilprogrammen ..... ............................................................................ 65

7 Prüfung der Informationen und des Stands der Verwir klichung der Programmziele ........................ .... 65

8 Durchführung von Maßnahmen zur Berücksichtigung der Grundsätze aus den Artikeln 5, 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 ............... ........................................................................................... 65

8.a Förderung der Gleichbehandlung von Mann und Frau so wie Nichtdiskriminierung (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)............... ................................................................................. 65

8.b Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8 der Verordnung ( EU) Nr. 1303/2013) ...................................... 65

8.c Die Rolle der Partner gemäß Artikel 5 der Verordnun g (EU) Nr. 1303/2013 bei der Durchführung des Programms ........................ ................................................................................... 65

9 Fortschritte bei der Sicherstellung eines integrier ten Konzepts für den Einsatz des ELER und anderer Finanzinstrumente der Union ............... ......................................................................................... 66

10 Bericht über den Einsatz der Finanzinstrumente (Art ikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) ...... 6 6

11 Codierte Tabellen der gemeinsamen und programmspezi fischen Indikatoren und quantifizierten Zielwerte ......................... ...................................................................................................... 66

12 Dokumente im Anhang ............................... .................................................................................................. 66

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Abbildungsverzeichnis

Abb. 0.1: ELER-Mitteleinsatz nach Handlungsschwerpunkten und technischer Hilfe (Version 1.4) ................ 13

Abb. 0.2: Entwicklung des BIP (preisbereinigt) gegenüber dem jeweiligen Vorjahr in Rheinland-Pfalz und Deutschland (2010 bis 2015) ..................................................................................................... 16

Abb. 0.3: Bevölkerungsentwicklung in Rheinland-Pfalz und Deutschland (2010 bis 2014, 2010 = 100) ......... 16

Abb. 0.4: Veränderung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort in ausgewählten kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Rheinland-Pfalz (2014 zu 2015) .................................. 17

Abb. 0.5: Entwicklung der Gäste- und Übernachtungszahlen in Rheinland-Pfalz (2010 bis 2015) ................. 18

Abb. 0.6: Einkommen der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe ausgewählter Betriebsformen in Rheinland-Pfalz und Deutschland (2013/14 und 2014/15) ............................................................... 19

Abb. 1.1: ELER-Mitteleinsatz nach Prioritäten (Version 1.4) ............................................................................ 20

Abb. 1.2: ELER-Mitteleinsatz nach Maßnahmen (Version 1.4) ........................................................................ 21

Abb. 1.3: Öffentliche Mittel (einschließlich Umschichtungen) nach Handlungsschwerpunkten ....................... 22

Abb. 2.1: Ablauf der Bereitstellung der Daten und Auswertungen im Rahmen des Monitorings, der DB-Berichterstattung und der laufenden Bewertung ............................................................................... 57

Tabellenverzeichnis

Tab. 1.1: Verteilung der ELER-Mittel auf die Förderperiode 2014–2020 ......................................................... 20

Tab. 1.2: Struktur im EPLR EULLE – Handlungsschwerpunkte, Prioritäten und Maßnahmen ....................... 23

Tab. 1.3: Mittelbindung und Ausgaben öffentlicher Mittel (ELER + national) je Maßnahme (2014/15) ........... 25

Tab. 1.4: Umsetzung der Maßnahmen auf Ebene der Priorität oder Focus Area (Stand: Ende 2015) ........... 26

Tab. 1.5 Auszahlungen im Programm „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) in 2015 ........................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Tab. 1.6: Lokale Aktionsgruppen der Förderperiode 2014–2020..................................................................... 52

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Abkürzungsverzeichnis

ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

AUKM Agrarumwelt- und Klimamaßnahme

BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

BS Bescheinigende Stelle

D Deutschland

DLR Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

DVS Deutsche Vernetzungsstelle ländliche Räume

EIP Agri Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltig-keit

ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung ländlicher Räume

ELER-VB ELER-Verwaltungsbehörde

EPLR Ländliches Entwicklungsprogramm

ESI-Fonds Europäische Struktur- und Investitionsfonds

ESIF Europäische Struktur- und Investitionsfonds

EU Europäische Union

EULLE Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Ernährung

EULLa Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft

FIS Förderung von Investitionen in Spezialmaschinen

FID Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung

GAK Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

GPS Globale Positionierungssysteme

GAP Gemeinsame Agrarpolitik

GD Generaldirektion

ha Hektar

IfLS Institut für Ländliche Strukturforschung

ILE Integrierte ländliche Entwicklung

IRENE IBYKUS unterstützt RP mit ELER-Verwaltungs- und -Zahlungssystem für die neue EU-Förderperiode

KMU Kleine und mittlere Unternehmen

LAG Lokale Aktionsgruppe

LEADER frz. Liaison entre actions de développement de l´économie rurale

LF Landwirtschaftlich genutzte Fläche

LILE Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie

LK Landkreis

MUEEF Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (ab 18. Mai 2016)

MULEWF Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (bis 18. Mai 2016)

MWKEL Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (bis 18. Mai 2016)

MWVLW Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft, Weinbau (ab 18. Mai 2016)

NGA-Netze Hochgeschwindigkeitsnetzen

NLR Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

NRR Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung ländlicher Räume

OG Operationelle Gruppen

PAUL Programm Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landentwicklung

PAULa Programm Agrar, Umwelt, Landschaft (Agrarumweltmaßnahmen in PAUL)

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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RP Rheinland-Pfalz

SFC2014–2020 SHARED FUND MANAGEMENT COMMON SYSTEM 2014–2020

SGD Struktur- und Genehmigungsdirektion

St. Stadt (kreisfreie Stadt)

StaLa Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

SV-Beschäftigte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

SWOT Strength-Weakness-Opportunities-Threats (Stärken-Schwächen-Chancen-Risiko)

T Target (=Zielindikator)

u. a. unter anderem

VO Verordnung

VWK Verwaltungskontrolle

WiSo-Partner Wirtschafts- und Sozialpartner

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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0 Wesentliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums

0.a Bürgerinformation 1

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist neben

dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

einer der drei Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) in Rheinland-Pfalz. Dahinter

stehen im Kern vier große Politikfelder, in denen die Europäische Union gemeinsam mit den Mitglied-

staaten und Regionen aktiv ist:

♦ Regional- und Strukturpolitik, abgedeckt durch den EFRE und den Kohäsionsfonds, der allerdings in

Deutschland nicht zum Einsatz kommt.

♦ Arbeitsmarkt-, Qualifizierungs- und Integrationspolitik, abgedeckt durch den ESF,

♦ Landwirtschaftspolitik und Politik für den ländlichen Raum, abgedeckt durch den ELER sowie

♦ Meeres- und Fischereipolitik, abgedeckt durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds

(EMFF), der allerdings in Rheinland-Pfalz nicht zum Einsatz kommt.

Die Europäische Union stellt Rheinland-Pfalz in der Förderperiode 2014 bis 2020 aus dem ELER För-

dermittel in Höhe von rund 299,8 Millionen Euro bereit. Mit dem rheinland-pfälzischen Entwicklungspro-

gramm (EPLR) sollen Zukunftsperspektiven für die Landwirtschaft geschaffen und die Vielfalt unserer

ländlichen Räume gesichert werden. Beim EPLR EULLE ist der Name Programm:

E ntwicklungsprogramm

U mweltmaßnahmen für Agrarumweltmaßnahmen, Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz

L ändliche Entwicklung für landwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen, LEADER einschließlich

des Förderprogramms lokale ländliche Entwicklung (FLLE)

L andwirtschaft für Förderung der Agrarstrukturverbesserung (Agrarinvestitionsförderung, Diver-

sifizierung, Europäische Innovationspartnerschaften, …)

E rnährung für Förderung regionaler Wertschöpfungsketten, Cluster, Qualifizierung und Sensibi-

lisierung der Akteure.

Das Programm wurde in einem dialogorientierten Prozess mit den beteiligten Wirtschafts- und Sozial-

partnern, Vertretern regionaler und lokaler Behörden sowie Vertretern der Zivilgesellschaft (z. B. Um-

weltverbände) in mehreren Arbeitsgruppensitzungen von Juni 2013 bis zur finalen Anhörung am 6.

August 2014 diskutiert und aufgestellt. Die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgte

nach weiteren Anpassungen am 26. Mai 2015.

Mit dem EPLR EULLE wird die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Rheinland-Pfalz

umgesetzt. Die Programmstrategie basiert auf einem mehrstufigen Planungsansatz und berücksichtigt

1 Hinweis:

Für alle ESI-Fonds-Programme ist jährlich ein Durchführungsbericht zu erstellen und nach Anhörung des Begleitausschusses bei der Euro-päischen Kommission einzureichen. Diese Berichte wurden und werden der Bevölkerung zugänglich gemacht und sollen den Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Beteiligten einen Überblick über den Fortschritt des Programms im vergangenen Jahr ermöglichen. Mit Hilfe einer zusammenfassenden Bürgerinformation soll die Transparenz weiter erhöht werden.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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europäische, nationale und spezifische rheinland-pfälzische Rahmenbedingungen und Zielsetzungen,

die mit dem Entwicklungsprogramm umgesetzt werden.

♦ Auf europäischer Ebene leistet das EPLR EULLE einen Beitrag zur Implementierung der Europa

2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Zudem sollen die Refor-

men der ersten Säule der GAP flankiert werden.

♦ Auf nationaler Ebene zeigt die Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission

und Deutschland die strategischen Rahmenbedingungen auf und dient der Abstimmung und Koordi-

nierung der einzelnen ESI-Fonds. Weiterhin sind die Zielsetzungen des Nationalen Reformpro-

gramms und der Nationalen Rahmenregelung (NRR) maßgeblich.

♦ Ausgehend vom Leitbild einer integriert-nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume erfolgt die

Schwerpunktsetzung und Maßnahmenauswahl für das EPLR EULLE unter Berücksichtigung der für

das Land Rheinland-Pfalz erstellten sozioökonomischen Analyse und SWOT-Analyse sowie der Er-

fahrungen aus der vergangenen Förderperiode einschließlich der Evaluierungsergebnisse.

Strategische Handlungsschwerpunkte des EPLR EULLE

Abb. 0.1: ELER-Mitteleinsatz nach Handlungsschwerpunk ten und technischer Hilfe (Version 1.4)

Quelle: eigene Darstellung, 2016

Mit Hilfe des EPLR EULLE werden in den nächsten Jahren über 663 Millionen Euro an EU-, Bundes-,

Landes- und kommunalen Mitteln (davon ELER-Mitteln in Höhe von ca. 300 Millionen Euro) in die

Entwicklung der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft und der ländlichen Räume fließen. Für das EPLR

EULLE wurden vier strategische Handlungsschwerpunkte2 formuliert, die in über zehn Maßnahmen mit

insgesamt 40 Teilmaßnahmen umgesetzt werden.

Weitere allgemeine Informationen sowie konkrete Angaben zu den Fördertatbeständen des EPLR

EULLE können auf der Internetpräsentation des Landes (www.eler-eulle.rlp.de) sowie auf einer ge-

2 Ohne Technische Hilfe.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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meinsamen Homepage aller rheinland-pfälzischen ESI-Fonds (www.eu-fonds.rlp.de) abgerufen wer-

den.

Definition des ländlichen Raums für das EPLR EULLE

Das EPLR EULLE definiert für die Förderung den ländlichen Raum für Rheinland-Pfalz ohne die Städte

mit mehr als 60.000 Einwohnern3.

Umsetzung des Programms und wichtigste Aktivitäten in den Jahren 2014 und 2015

Programmfortschritt

♦ Zur Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und der Förderung des ökologischen

Landbaus wurde jeweils in den Jahren 2014 und 2015 eine Neuantragstellung zugelassen. Die erste

Auszahlung für die abgeschlossenen Fünfjahresverträge erfolgte Ende 2015 in Höhe von rd. 28,08

Mio. Euro (ELER: 14,97 Mio. Euro) für 6.668 teilnehmende Betriebe mit 157.366 ha LF.

♦ Das Interessenbekundungsverfahren für die Auswahl der Lokalen Aktionsgruppen im LEADER-

Ansatz wurde am 16. Juni 2014 gestartet. Am 24. Juli 2015 wurden auf Vorschlag der eingesetzten

Jury 20 Lokale Aktionsgruppen anerkannt. Die Erstellung deren lokalen integrierten ländlichen Ent-

wicklungskonzeptionen (LILE) wurde mit ELER-Mitteln in Höhe von 0,453 Mio. Euro gefördert.

♦ Nach der Genehmigung des EPLR EULLE am 26. Mai 2015 wurde die Umsetzung der übrigen

Maßnahmen lediglich vorbereitet, da parallel noch die Förderung im Rahmen des Entwicklungspro-

gramms PAUL der Förderperiode 2007–2013 angeboten werden konnte.

♦ Ein erster Förderaufruf im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche

Produktivität und Nachhaltigkeit wurde am 18. August 2015 gestartet. Anfang 2016 wurden zehn

operationelle Gruppen mit ihren Aktionsplänen innerhalb des verfügbaren Mittelvolumens (3 Mio. Eu-

ro) ausgewählt.

♦ Im Übrigen stand das Jahr 2015 im Zeichen der Schaffung der administrativen Rahmenbedingungen

für die Umsetzung des Entwicklungsprogramms EULLE. So wurden für alle Maßnahmen nach Anhö-

rung des EULLE-Begleitausschusses Auswahlkriterien beschlossen. Die Datenverarbeitung für das

rheinland-pfälzische Entwicklungsprogramm EULLE wurde neukonzipiert. Für Teilaufgaben wurde

zur Vervollständigung der notwendigen Programme zu Beginn der neuen Förderperiode die Soft-

ware zur Abwicklung von investiven Fördermaßnahmen, für die Mittelverwaltung sowie für das Moni-

toring aller Maßnahmen des Entwicklungsprogramm EULLE (2014–2020) europaweit ausgeschrie-

ben.

Begleitausschuss

Der EULLE-Begleitausschuss ist ein partnerschaftliches und dialogorientiertes Gremium von insgesamt

mehr als 100 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der Landesregierung, der Wirtschafts- und Sozi-

alpartner (u.a. Bauernverbände und Kammern), der Zivilgesellschaft (u.a. Frauenorganisationen, Um-

weltverbände, Kirchen), der lokalen Behörden, des Bundes sowie der Europäischen Kommission zu-

sammen. Am 17. Juni 2015 hat er mit seiner konstituierenden Sitzung die Arbeit für die Förderperiode

2014–2020 aufgenommen.

3 Mainz, Ludwigshafen, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms und Neuwied.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Eine grundsätzliche Aufgabe des EULLE-Begleitausschusses ist es, die zielgerichtete, leistungsfähige

und wirksame Umsetzung des EPLR EULLE zu überwachen. Der Begleitausschuss prüft hierzu die

Tätigkeiten und Ergebnisse der im Zusammenhang mit dem Monitoring und der Evaluierung kontinuier-

lich erhobenen Daten. Diese Erkenntnisse nutzt er zur kontinuierlichen Anpassung und Weiterentwick-

lung des EPLR EULLE. Mit dem Begleitausschuss werden auch die Auswahlkriterien für die Projekte

vorab abgestimmt.

Öffentlichkeitsarbeit

Die ELER-VB hat mit dem EULLE-Begleitausschuss in der Sitzung vom 8. Oktober 2015 eine Informa-

tions- und Kommunikationsstrategie abgestimmt. Die Ausgaben hierfür werden auch aus ELER-Mitteln

im Rahmen der Technischen Hilfe von der EU mitfinanziert.

Die Öffentlichkeitsarbeit zielt darauf ab, insbesondere die in den ländlichen Entwicklungsprioritäten und

Schwerpunkten gesetzten Ziele des ELER bekannt zu machen und die Akzeptanz für die europäische

Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu erhöhen. Den potentiellen Begünstigten sollen detail-

liert die Möglichkeiten und Verfahrensregelungen zur Gewährung von Fördermitteln aufgezeigt werden.

Als erster Schritt wurde eine Webseite für das Entwicklungsprogramm EULLE (www.eler-eulle.rlp.de)

und gemeinsam mit den Verwaltungsbehörden der anderen ESI-Fonds eine fondsübergreifende Web-

seite für die EU-Förderung in Rheinland-Pfalz (www.eu-fonds.rlp.de) erstellt.

Für die Zuwendungsempfänger wurden zudem erste Merkblätter (bspw. zu den Informations- und

Publizitätsverpflichtungen oder den Auflagen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) erstellt. Diese

wurden – wie auch Kurzbeschreibungen der Fördermaßnahmen des Entwicklungsprogramm EULLE –

auch auf der vorgenannten Webseite veröffentlicht.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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0.b Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingun gen in Rheinland-Pfalz4

Bruttoinlandsprodukt und Wertschöpfung

Das Wirtschaftswachstum hat 2014 und 2015 weiter an Dynamik gewonnen, das Bruttoinlandspro-dukt ist preisbereinigt um 1,1 bzw. 1,4 % gestiegen (D: +1,6 bzw. 1,7 %).

In jeweiligen Preisen erreichte das Bruttoinlandsprodukt 2015 einen Wert von 132 Milliarden Euro

(+3,4 % gegenüber 2014). Der Anteil von

Rheinland-Pfalz am deutschen Bruttoin-

landsprodukt belief sich 2015 auf 4,4 %.

Die rheinland-pfälzische Industrie erzielte

im Jahr 2015 Umsätze in Höhe von

86,9 Mrd. Euro. Das waren nach Angaben

des Statistischen Landesamtes in Bad Ems

1,9 % mehr als im Vorjahr (D: +2,1 %). Die

Auslandserlöse stiegen um 3,3 % (D:

+4,9 %), die Inlandsumsätze stiegen leicht

um 0,2 % (D: -0,5 %). Die Exportquote lag

bei 55,9 % und damit deutlich über dem

Bundesdurchschnitt von 49,4 %.

Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Arbeitsmarkt

Die Bevölkerungszahl in Rheinland-Pfalz

ist 20145 zum dritten Mal in Folge gestie-

gen. Am 31. Dezember 2014 lebten

4.011.582 Menschen im Land (+0,4 %).

Grund für die Zunahme ist, dass im ver-

gangenen Jahr so viele Menschen nach

Rheinland-Pfalz zuzogen wie zuletzt An-

fang der 1990er-Jahre.

Die Zahl der in Rheinland-Pfalz lebenden

Ausländer und Ausländerinnen stieg

gegenüber dem 31. Dezember 2013 um

mehr als 25.000 auf rund 331.000 an. Ihr

Anteil an der Bevölkerung lag Ende 2014

bei 8,2 % (+0,5 Prozentpunkte).

4 Sofern nicht anders benannt, gilt für Zahlen und Informationen in Kapitel 1.1 folgende Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

(StaLa) in Bad Ems, 2016 sowie Statistisches Bundesamt Deutschland, 2016. Die Abbildungen sind eigen Darstellungen. 5 Aktuelle Jahresdurchschnittszahlen für Rheinland-Pfalz und Deutschland liegen für das Jahr 2015 bis 30. Juni 2016 noch nicht vor.

Abb. 0.2: Entwicklung des BIP (preisbereinigt) gegenü ber dem jeweiligen Vorjahr in Rheinland-Pfalz und Deutschland (2010 bis 2015)

Abb. 0.3: Bevölkerungsentwicklung in Rheinland-Pfalz und Deutschland (2010 bis 2014, 2010 = 100)

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Die Bevölkerung in den kreisfreien Städten wuchs gegenüber dem Zensusjahr 2011 um durchschnitt-

lich 2,4 %. Zehn Städte weisen seit diesem Stichtag eine positive Einwohnerentwicklung auf, die in

Ludwigshafen (+4,0 %), in Koblenz und in Mainz (jeweils +3,3 %) am stärksten ausfiel. Rückläufig war

die Entwicklung in den kreisfreien Städten Pirmasens (-2,1 %) und Zweibrücken (-0,6 %). In den Land-

kreisen lag die Einwohnerzahl im Durchschnitt um 0,1 % niedriger als am Zensusstichtag; 13 der 24

Landkreise verzeichneten Bevölkerungsverluste. Der höchste Rückgang entfiel mit je 2,6 % auf die

Landkreise Birkenfeld und Kusel, den stärksten Zuwachs gab es im Rhein-Pfalz-Kreis mit +2,2 %.6

Die Altersstruktur hat sich im Mehrjahresvergleich ebenfalls verändert. Gegenüber 2011 sank die Zahl

der unter 20-Jährigen um 3,3 %. Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jah-

ren) stieg um 0,9 %, die der potenziell nicht mehr erwerbsfähigen Personen ab 65 Jahre um 3,2 %.

Im Durchschnitt des Jahres 2015 hatten gut 1,98 Mio. Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Rheinland-

Pfalz; dies waren 13.900 Personen oder 0,7 % mehr als 2014 (D: +0,8 %). Damit erreichte die Zahl der

Erwerbstätigen im fünften Jahr in Folge einen neuen Höchststand.

Die positive Entwicklung 2015 in Rheinland-

Pfalz beruhte auf einem Anstieg der sozi-alversicherungspflichtigen Beschäfti-gung , die rund zwei Drittel der Erwerbstä-

tigkeit ausmacht. Laut ersten Auswertungen

der Bundesagentur für Arbeit lag die Zahl

der sozialversicherungspflichtig Beschäftig-

ten im Oktober 2015 um 1,9 % über dem

Vorjahresniveau. Die Zahl der ausschließ-

lich geringfügig entlohnten Beschäftigten

sank dagegen im Juni gegenüber dem

Vorjahresmonat um 1,9 %. Einen kräftigen

Rückgang verzeichnete erneut die Zahl der

Beschäftigten in Arbeitsgelegenheiten

(„Ein-Euro-Jobs“). Nach vorläufigen Anga-

ben waren es im Jahresdurchschnitt 2015 knapp 14 % weniger als im Vorjahr. Insgesamt konnte

Rheinland-Pfalz im Jahresvergleich eine Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs-

verhältnisse um 1,8 % verzeichnen.

Diese positive Entwicklung wird auch beim Blick auf die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen

Beschäftigung am Arbeitsort auf Kreisebene unterstrichen. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum wies der

Arbeitsmarkt zum Stichtag 30. Juni 2015 nur in vier der insgesamt 36 Regionen eine rückläufige Ent-

wicklung auf (kreisfreie Stadt Zweibrücken -1,1 %, kreisfreie Stadt Frankenthal -0,9 %, Landkreis Kusel

-0,6 %, Landkreis Germersheim -0,1 %).

In den Wirtschaftsbereichen verlief die Entwicklung sehr unterschiedlich. Die Zunahme der Erwerbs-

tätigkeit konzentrierte sich auf den Dienstleistungssektor. Hier waren insgesamt 16.500 Personen mehr

beschäftigt als im Jahr zuvor; dies entspricht einem Plus von 1,2 % (D: +1,1 %). Im Gegensatz zum

Vorjahr nahm die Erwerbstätigkeit im Produzierenden Gewerbe 2015 ab.

6 Die Zahlen zum 31. Dezember 2013 stammen aus der Statistik der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2011,

der Statistik der Geborenen und Gestorbenen sowie der Wanderungsstatistik. Die Zensusergebnisse zum Stichtag 9. Mai 2011 wurden für den hier aufgeführten Vergleich auf den Gebietsstand zum 31. Dezember 2014 umgerechnet.

Abb. 0.4: Veränderung der sozialversicherungspflicht ig Be-schäftigten am Arbeitsort in ausgewählten kreisfrei en Städten und Landkreisen sowie Rheinland-Pfalz (2014 zu 2015)

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Insgesamt waren 1.500 Personen bzw. 0,3 % weniger tätig als 2014 (D: unverändert). Auch in der

Land- und Forstwirtschaft war ein Beschäftigungsrückgang festzustellen. Die Zahl der Erwerbstätigen

lag um 1.100 bzw. 2,5 % niedriger als 2014 (D: ebenfalls -2,5 %).

Die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz ist von 115.741 Personen im Jahresdurchschnitt 2014 auf

112.882 Personen im Jahresdurchschnitt 2015 zurückgegangen. Der Rückgang betrug damit 2.859

Personen oder 2,5 % (D: -3,6 %).

Die Jahresarbeitslosenquote 7 von 5,2 % lag 2015 um 0,2 Prozentpunkte unter der Quote des Vorjah-

res (D: 6,4 %). Das Land belegte mit diesen Werten über die letzten Jahre durchgängig den dritten

Platz im Vergleich aller Bundesländer, hinter Bayern und Baden-Württemberg.

Die Arbeitslosenquoten (Jahresdurchschnitt) in den kreisfreien Städten und Landkreisen variierten

2015 von 3,2 % im Eifelkreis Bitburg-Prüm (LEADER-Region) bis 12,9 % in der kreisfreien Stadt Pirma-

sens. In den Gebieten im ländlichen Raum (z. B. Landkreis Birkenfeld mit 6,6 %) liegen die Quoten

teilweise deutlich über dem Durchschnittswert von Rheinland-Pfalz (5,2 %). Auch die hohen Arbeitslo-

senquoten in einigen kreisfreien Städten wie im Raum Zweibrücken und Pirmasens sind für das länd-

lich geprägte Umland von hoher Bedeutung. Einige LEADER-Regionen (vgl. Trier-Saarburg 3,4 %)

profitieren umgekehrt von ihrer Nähe zu Luxemburg.

Tourismus

Der rheinland-pfälzische Tourismus ver-

zeichnete im Jahr 2015 ein Rekordergebnis

bei den Gästezahlen. Nach vorläufigen

Angaben des Statistischen Landesamtes in

Bad Ems übernachteten in der Zeit von

Januar bis Dezember 2015 über 9,4 Mio.

Gäste im Land. Das waren 3,4 % mehr als

im Jahr 2014. Die Besucher blieben im

Durchschnitt 2,7 Tage und buchten über

25 Mio. Übernachtungen . Das waren

2,8 % mehr als im Jahr 2014. Damit wurden

im vierten Jahr in Folge mehr als 24 Mio.

Übernachtungen in den Beherbergungsbe-

trieben8 sowie Campingplätze ermittelt.

Die Gäste kamen zu etwa 78 % aus dem Inland, knapp 22 % der Gäste kamen aus dem Ausland. Gut

2 Mio. ausländische Gäste kamen nach Rheinland-Pfalz (+1,1 %) und buchten rd. 5,9 Mio. Übernach-

tungen (+1 %).

Auch in den zwölf rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen der Förderperiode 2007-2013 entwickelte

sich der Tourismus im Jahr 2015 überwiegend positiv. Die höchsten Zuwächse konnte die Region

Westerwald (+5,8 %) und das Rheintal (+5,5 %) verzeichnen. Lediglich in der Eifel gingen die Gäste-

zahlen um 4,3 % zurück.

Alle rheinland-pfälzischen Tourismusregionen warteten mit einem Übernachtungsplus auf. Die größte

Steigerung verzeichnete die Tourismusregion Westerwald-Lahn (+5,7 %), gefolgt vom Naheland

7 berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen 8 Anmerkung: Zahlen einschließlich Privatquartiere und gewerbliche Kleinbetriebe in ausgewählten Gemeinden einschl. Campingplätze.

Abb. 0.5: Entwicklung der Gäste- und Übernachtungsza hlen in Rheinland-Pfalz (2010 bis 2015)

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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(+4 %). In acht der neun Gebiete erhöhte sich gleichzeitig das Gästeaufkommen. Auch hier erzielte die

Region Westerwald-Lahn den größten Zuwachs (+5,8 %), knapp dahinter lag das Rheintal mit +5,5 %.

Lediglich in der Eifel waren die Gästezahlen rückläufig, obwohl das Übernachtungsaufkommen – ins-

besondere durch Zuwächse bei gewerblichen Kleinbetrieben und Privatvermietern – zunahm.

Landwirtschaft

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ist weiter rückläufig. Gegenüber dem Vorjahr sank sie um

knapp ein Prozent, gegenüber 2010 betrug der Rückgang gut 9 %. Im Jahr 2016 wird erstmals die

Grenze von 18.000 Betrieben unterschritten. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche veränderte sich

gegenüber dem Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz kaum. Die durchschnittlich je Betrieb genutzte Fläche

stieg daher seit 2010 um drei auf 37 ha LF. Im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt ist der hohe

Anteil an Sonderkulturbetrieben zu berücksichtigen. Die Betriebsgrößenstruktur der rheinland-

pfälzischen Landwirtschaft ist durch den Weinbau geprägt. Fast ein Viertel der rund 18.800 landwirt-

schaftlichen Betriebe bewirtschafteten weniger als fünf Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche.

Die Situation auf nahezu allen wichtigen

Agrarmärkten ist seit Anfang 2015 äußerst

angespannt. Im Wirtschaftsjahr 2014/15

kam es nach einer fünfjährigen Phase mit

Einkommenszuwächsen zu einer ein-

schneidenden Trendwende bei den Ein-kommen in der Landwirtschaft. Die Betrie-

be9 hatten insgesamt eine Gewinnabnahme

von 70.281 auf 51.571 Euro zu verzeich-

nen. Die Einkommensentwicklung rhein-

land-pfälzischer Betriebe wird im Wesentli-

chen durch die Entwicklung im Weinbau, in

der Milchviehhaltung (Futterbaubetriebe)

sowie den Gemischtbetrieben (Acker-

bau/Schweinemast) bestimmt.

Die Anzahl der Betriebe in Rheinland-Pfalz, die ihre Flächen ökologisch bewirtschaften, steigt seit

Jahren kontinuierlich. Im Zeitraum 2010–2015 betrug die durchschnittliche Steigerungsrate, bezogen

auf das Vorjahr, bei den Betrieben ca. 7,5 % und bei der Anbaufläche ca. 9,7 %. In diesem Zeitraum

nahm die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Rheinland-Pfalz um 47,6 % und die Zahl der Ökobetrie-

be um etwa 41,5 % zu. 2015 bewirtschafteten in Rheinland-Pfalz 1.312 Betriebe (ca. 7,2 % der land-

wirtschaftlichen Betriebe) eine Fläche von insgesamt 56.767 ha ökologisch (rd. 8 % der LF insgesamt).

9 Quelle: BMEL, Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe, Buchführungsergebnisse der Testbetriebe, WJ 2014/15, Ber-

lin/Bonn 2016. In die BMEL-Buchführungsauswertung für das WJ 2014/15 sind bundesweit 9.129 Betriebe eingegangen. Rheinland-Pfalz war mit 879 Betrieben an der Auswertung des BMEL-Testbetriebsnetzes beteiligt.

Abb. 0.6: Einkommen der landwirtschaftlichen Haupter werbsbe-triebe ausgewählter Betriebsformen in Rheinland-Pfal z und Deutschland (2013/14 und 2014/15)

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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1 Wichtige Informationen über die Durchführung des Pro-gramms und dessen Prioritäten

1.a Finanzdaten

Das Entwicklungsprogramm EULLE verfügt über insgesamt 299,804 Mio. Euro an ELER-Mitteln. Nach-

stehende Übersicht zeigt die Verteilung auf die Jahre der Förderperiode 2014–2020.

Tab. 1.1: Verteilung der ELER-Mittel auf die Förderper iode 2014–2020

4 Regionenarten und zusätzliche Zuweisungen 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Total

Artikel 59 Absatz 3 Buchstabe d – Übrige Regionen

0 48,047 52,671 36,584 36,533 36,480 36,419 246,733

Artikel 59 Absatz 4 Buchstabe e – Vorhaben, die mit Mitteln finanziert werden, die dem ELER gemäß Artikel 7 Absatz 2 und Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 übertragen wurden

0 0,000 7,983 7,931 8,157 8,387 8,613 41,071

73/2009 – Artikel 10b und Artikel 136 0 9,000 3,000 0,000 0,000 0,000 0,000 12,000

Insgesamt 0 57,047 63,654 44,515 44,690 44,867 45,032 299,804

(Davon) leistungsgebundene Reserve, Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

0 2,89 3,17 2,20 2,20 2,20 2,19 14,85

Die nachstehende Übersicht zeigt, dass der Schwerpunkt des ELER-Mitteleinsatzes auf Priorität10 4

(49 % der ELER-Mittel) und dort im Schwerpunktbereich 4B mit dem Fokus auf den Bereich „Verbesse-

rung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämp-

fungsmitteln“ liegt.

Abb. 1.1: ELER-Mitteleinsatz nach Prioritäten (Version 1 .4) Quelle: eigene Darstellung, 2016

10 4. Priorität: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, übrige

Prioritäten siehe auch Tab. 1.2.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Die nachstehende Übersicht zeigt die Anteile der Maßnahmen am Gesamtplafonds des Entwicklungs-

programms EULLE (ohne Technische Hilfe). Detailinformationen zur Umsetzung der Maßnahmen

können den nach unionsrechtlichen Vorgaben erstellten Übersichten im Anhang zu 1b) „Codierte Ta-

bellen der gemeinsamen und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielindikatoren“ ent-

nommen werden.

Abb. 1.2: ELER-Mitteleinsatz nach Maßnahmen (Version 1 .4)

Quelle: eigene Darstellung, 2016

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Die nachstehende Tabelle zeigt die in den im Entwicklungsprogramm EULLE definierten Handlungs-

schwerpunkten in der Förderperiode 2014–2020 indikativ geplanten öffentlichen Mittel (ELER und

nationale Mittel). Die höchste finanzielle Ausstattung haben die Handlungsschwerpunkte „Agrar

umwelt-, Klimaschutzmaßnahmen und sonstigen Umweltmaßnahmen“ mit rund 43,2 % und „Förderung

der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität im Agrar- und Forstbereich“ mit 37,7 %

der geplanten öffentlichen Ausgaben.

Abb. 1.3: Öffentliche Mittel (einschließlich Umschi chtungen) nach Handlungsschwerpunkten

Quelle: eigene Darstellung, 2016

Die nachstehende Übersicht zeigt, welche (Teil)-Maßnahme einen Beitrag zu welchen Handlungs-

schwerpunkten und welcher Priorität im Sinne der ELER-Verordnung leisten soll.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum

Entw

icklungsprogram

m E

ULLE

23/66

Tab. 1.2:

Struktur im

E

PL

R E

UL

LE

– Handlungsschw

erpunkte, Prioritäten und M

aßnahm

en

Q

uelle: eigene Darstellung, 2016

4 Handlungsschwerpunkte EULLE6 ELER-

PrioritätenBezeichnung

10 Maßnahmen

Bezeichnung 40 Teilmaßnahmen

M10 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme M10.1a–o

M11 Ökologischer/biologischer Landbau M11.1 und M11.2

M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte M04b, M04f

M16 Zusammenarbeit M16.1 und M16.2

M04 Investitionen in materielle VermögenswerteM04a, M04c, M04d, M04e, M04g

M16 Zusammenarbeit M16.1 und M16.2

M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte M04b

M05

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen geschädigten landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen

M05.1a

M16 Zusammenarbeit M16.3

M06Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen

M06.4a und M06.4b

M07Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten

M07.3aM07.6b und M07.6c

M19 LeaderM19.1, M19.2, M19.3, M19.4

M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen M01.1 und M01.2

M02Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

M02.1

Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

HSP 1 „Agrarumwelt, Klimaschutz und sonstige Umweltmaßnahmen“

HSP 2 „Verbesserung der Zukunftsfähigkeit, Regionalität und Rentabilität im Agrar- und Forstbereich“

HSP 3 „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums“ (primär über LEADER)

HSP 4 „Förderung des Wissenstransfers und der Innovation in Land-, Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten“

Prio 4

Prio 5

Prio 2

Prio 3

Prio 6

Prio 1Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung

Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Die Umsetzung der Mehrzahl der (Teil)-Maßnahmen des Entwicklungsprogramms EULLE ist erst nach

der Genehmigung in 2015 angelaufen. Lediglich mit der Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaß-

nahme (M10) und der Förderung des ökologischen Landbaus (M11) sowie dem Verfahren zur Aner-

kennung der LEADER-Aktionsgruppen wurde bereits 2014 begonnen. Die Teilmaßnahmen Europäi-

sche Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (M16.1 & 16.2) und

Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (M7.3c) sind im 2. Halbjahr 2015 mit Förderauf-

rufen gestartet.

Detailinformationen zur Umsetzung der Maßnahmen können den nach unionsrechtlichen Vorgaben

erstellten Übersichten im Anhang zu 1a) „Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und

quantifizierte Zielindikatoren“ entnommen werden.

1.b Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielwerte

Informationen über die Programmumsetzung wird gemessen an gemeinsamen und spezifischen Indika-

toren, einschließlich der Fortschritte im Verhältnis zu den geplanten Zielen der jeweiligen Schwerpunkte

und an den realisierten Outputs im Vergleich zu den geplanten Outputs aus dem Indikatorplan. Begin-

nend ab dem jährlichen Durchführungsbericht, der 2017 eingereicht wird, wird das Erreichen der Mei-

lensteine im Leistungsrahmen dargestellt (Tabelle F). Zusätzliche Informationen werden durch Daten

über die finanziellen Verpflichtungen von Maßnahmen und Schwerpunktbereichen sowie den damit

verbundenen erwarteten Fortschritten in Bezug auf die Zielumsetzung geliefert.

Detailinformationen zur Umsetzung der Maßnahmen können den nach unionsrechtlichen Vorgaben

erstellten Übersichten im Anhang zu 1b) „Codierte Tabellen der gemeinsamen und programmspezifi-

sche Indikatoren und quantifizierte Zielindikatoren“ entnommen werden:

♦ Tabelle A: Getätigte Ausgaben nach Maßnahmen und Schwerpunktbereich

♦ Tabelle B: Realisierte Output-Indikatoren nach Maßnahmen und Schwerpunktbereich

♦ Tabelle C: Aufschlüsselung nach relevanten Leistungen und Maßnahmen, wie Gebietstyp, Ge-

schlecht und/oder Alter

♦ Tabelle D: Fortschritte bei der Zielumsetzung

♦ Tabelle E: Überwachung von Übergangsmaßnahmen

♦ Tabelle F: Erreichung der Leistungsrahmen Indikatoren

♦ Programm-spezifische Indikatoren

1.c Wesentliche Informationen über die Umsetzung ei nes Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Basis von Date n aus a) und b)

Das rheinland-pfälzische Entwicklungsprogramm EULLE 2014-2020 wurde am 26. Mai 2015 durch die

Europäische Kommission genehmigt. Bis Ende 2015 wurde kein Antrag auf Änderung gestellt. Die

Umsetzung der Mehrzahl der Maßnahmen des Entwicklungsprogramms EULLE ist erst nach der Ge-

nehmigung in 2015 angelaufen. Lediglich mit der Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme

(M10) und der Förderung des ökologischen Landbaus (M11) sowie dem Verfahren zur Anerkennung

der LEADER-Aktionsgruppen (M19) wurde bereits 2014 begonnen.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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♦ Zur Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (M10) und der Förderung des ökologischen

Landbaus (M11) wurden jeweils in den Jahren 2014 und 2015 Neuantragstellungen zugelassen. Die

erste Auszahlung für die abgeschlossenen Fünfjahresverträge erfolgte Ende 2015 in Höhe von rd.

28,08 Mio. Euro (ELER: 14,97 Mio. Euro) für 6.668 teilnehmende Betriebe (1.095 Betriebe des öko-

logischen Landbaus) mit 157.366 ha LF, davon 49.184 ha LF im ökologischen Landbau.

♦ Das Interessenbekundungsverfahren für die Auswahl der Lokalen Aktionsgruppen im LEADER-

Ansatz wurde am 16. Juni 2014 gestartet. Am 24. Juli 2015 wurden auf Vorschlag der eingesetzten

Jury 20 Lokale Aktionsgruppen anerkannt. Die Erstellung deren lokalen integrierten ländlichen Ent-

wicklungsstrategien (LILE) wurde mit ELER-Mitteln in Höhe von 0,453 Mio. Euro gefördert.

♦ Im Rahmen der Technischen Hilfe wurden Verpflichtungen über rd. 11,98 Mio. Euro, insbesondere

auch zur Erstellung der erforderlichen Software und im Personalbereich, eingegangen.

♦ Für die übrigen Maßnahmen wurden im Berichtszeitraum 2014/2015 noch keine Bewilligungen

vorgenommen. Die Finanzierung von Vorhaben erfolgte in diesen Bereichen im Wesentlichen im

Rahmen des Entwicklungsprogramms PAUL der Förderperiode 2007–2013. Die Teilmaßnahmen

Europäische Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (M16.1 &

16.2) und Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume (M7.3.c) sind aber im 2. Halbjahr

2015 mit Förderaufrufen gestartet.

Die nachstehende Tabelle 1.3 gibt den Stand der Mittelbindungen und Ausgaben der einzelnen Maß-

nahmen wieder. Die Tabelle macht – wie bereits ausgeführt – deutlich, dass die Umsetzung des Ent-

wicklungsprogramms EULLE mit Ausnahme der flächenbezogenen Maßnahmen und LEADER erst

2016 startet.

Tab. 1.3: Mittelbindung und Ausgaben öffentlicher M ittel (ELER + national) je Maßnahme (2014/15)

Bezeichnung der Maßnahme Code

Öffentliche Mittel (ELER + nationa-

le Mittel)

Bewilligungen 2014/15 Anteil

Ist-Zahlungen

2014/15 Anteil

Mio. Euro Mio. Euro % Mio. Euro %

Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen M01 3,20 0,00 0,0 0,00 0,0

Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienst e M02 4,40 0,00 0,0 0,00 0,0

Investitionen in materielle Vermögenswerte (Einzelb e-triebliche Investitionen, Bodenordnung, …) M04

212,02 0,00 0,0 0,00 0,0

Hochwasserschutz M05 26,00 0,00 0,0 0,00 0,0

Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen M06 11,00 0,00 0,0 0,00 0,0

Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländli-chen Gebieten M07 25,10 0,00 0,0 0,00 0,0

Agrarumwelt- und Klimamaßnahme („EULLa-Maßnahmen“)* M10 156,00 14,24 9,1 14,91** 9,6

Ökologischer/biologischer Landbau* M11 122,00 10,10 8,3 13,17** 10,8

Zusammenarbeit (EIP; Cluster) M16 7,52 0,00 0,0 0,00 0,0

LEADER*** M19 71,17 0,64 0,9 0,64** 0,9

Technische Hilfe M20 23,60 11,98 50,8 0,00 0,0

EPLR EULLE insgesamt 662,43 36,96 5,6 28,72 4,3

* Entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben nur die Angaben zum Umfang eines Verpflichtungsjahres und nicht für den Fünfjahreszeitraums.

** Einschließlich der Altverpflichtungen. *** Im Berichtszeitraum national vorfinanziert.

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26/66

Die Tabelle 1.4 zeigt die Umsetzung der Maßnahmen auf Ebene der Priorität beziehungsweise der

Schwerpunktbereiche11:

Tab. 1.4: Umsetzung der Maßnahmen auf Ebene der Prior ität oder Focus Area (Stand: Ende 2015)

Priorität oder Focus Area

Bewilligungen

Kumuliert

(Mio. Euro)

Anteil ELER

(Mio. Euro)

Auszahlung

(Mio. Euro)

Anteil ELER

(Mio. Euro)

Ziel 2023

(Mio. Euro)

1 0 0 0 0 15,11

2A 0 0 0 0 188,47

3A 0 0 0 0 16,62

3B 0 0 0 0 26,0

4 24,34 8,44 28,09 9,74 288,45

5A 0 0 0 0 14,9

5B 0 0 0 0 0,9

5C 0 0 0 0 0,9

5D 0 0 0 0 0,9

5E 0 0 0 0 0,9

6A 0 0 0 0 12,52

6B 0,64 0,90 0,64 0,90 71,17

6C 0 0 0 0 17,10

Summe 2–6 24,98 3,77 28,73 4,34 662,43

Technische Hilfe 11,98 50,76 0 0 23,60

Nachfolgend wird die Umsetzung nach Prioritäten und Schwerpunktbereichen für die Jahre 2014 und

2015 beschrieben.

Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Inno vation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

Priorität 1 nimmt eine Sonderstellung ein. Die für bestimmte Maßnahmen z. B. M01 in anderen Prioritä-

ten programmierten Mittelansätze werden auch der Priorität 1 zugeordnet.

Geplant sind insgesamt öffentliche Mittel in Höhe von 15,11 Mio. Euro für die Umsetzung in den Teil-

maßnahmen. In Priorität 1 wurden 2014/2015 im Berichtszeitraum 2014/2015 noch keine Maß-nahmen umgesetzt.

♦ M01.1 – Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen

♦ M01.2 – Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen

♦ M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

♦ M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität

und Nachhaltigkeit“

♦ M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse

und Technologien im Rahmen von EIP

♦ M16.4 – Schaffung von Clustern und Netzwerken

11 Scherpunktbereich und Focus Area werden synonym verwendet.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Focus Area 1A – Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in

ländlichen Gebieten

Für die Focus Area 1A sind öffentliche Mittel in Höhe von 15,11 Mio. Euro, davon ELER: 12,50 Mio.

Euro vorgesehen.

Focus Area 1B – Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und

Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, unter anderem zu dem Zweck eines besseren Um-

weltmanagements und einer besseren Umweltleistung

Für die Focus Area 1B sind 33 Kooperationsvorhaben im Rahmen der Maßnahme „Zusammenarbeit“

(Zielindikator T2) nach Artikel 35 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vorgesehen

Focus Area 1C – Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und

Forstwirtschaft

Für die Focus Area 1C sind als Zielgröße 1.375 (Zielindikator T3) Schulungsteilnehmer im Rahmen der

Teilmaßnahmen M01.1 und M01.2 vorgesehen.

Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der l andwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förde-rung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirt-schaftung

In Priorität 2 wurde nur der Schwerpunktbereich 2A programmiert.

Focus Area 2A – Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstüt-

zung der Betriebsumstrukturierung und -modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der

Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung

♦ Für die Focus Area 2A sind öffentliche Mittel in Höhe von 188,47 Mio. Euro, davon ELER: 54,19 Mio.

Euro vorgesehen.

♦ Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden keine Mittel b ewilligt bzw. ausgezahlt.

♦ Folgende Teilmaßnahmen/Vorhabensarten sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M01.1 – Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen

− M01.2 – Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M04.1a – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

− M04.2b – Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen

− M04.3c – Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung

− M04.3d – Ländliche Bodenordnung

− M04.3e – Förderung zur Erschließung von Rebflächen in Steillagen einschließlich Erhalt von

Weinbergsmauern

− M04.1g – Förderung von Investitionen für Spezialmaschinen (FIS)

− M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produkti-

vität und Nachhaltigkeit“

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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− M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Pro-

zesse und Technologien im Rahmen von EIP

− M16.4 – Schaffung von Clustern und Netzwerken

Priorität 3: Förderung einer Organisation der Nahru ngsmittelkette, einschließlich der Verar-beitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risi-komanagements in der Landwirtschaft

In der Priorität 3

♦ wurden die Schwerpunktbereiche 3A und 3B programmiert.

♦ sind insgesamt öffentliche Mittel in Höhe von 42,62 Mio. Euro, davon ELER 19,59 Mio. Euro vorge-

sehen.

♦ wurden i m Berichtszeitraum 2014/2015 noch keine Maßnahmen umgesetzt

Focus Area 3A – Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbe-

ziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von

landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungs-

wege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände

♦ Für die Focus Area 3A sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 11,59 Mio. Euro, davon

ELER: 6,59 Mio. Euro vor.

♦ Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden keine Mittel b ewilligt bzw. ausgezahlt.

♦ Folgende Teilmaßnahmen sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M01.1 – Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen

− M01.2 – Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M04.2b – Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen

− M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produkti-

vität und Nachhaltigkeit“

− M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Pro-

zesse und Technologien im Rahmen von EIPM16.3 – Schaffung von Clustern und Netzwerken

Focus Area 3B – Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaft-

lichen Betrieben

♦ Für die Focus Area 3B sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 26,0 Mio. Euro, davon

ELER: 13,00 Mio. Euro vor.

♦ Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden keine Mittel b ewilligt bzw. ausgezahlt.

♦ Die Teilmaßnahme M05.1a – Wiederherstellung und Verbesserung des Hochwasserschutzes am

Oberrhein und an der Nahe soll Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten.

Priorität 4: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbe sserung der mit der Land- und Forstwirt-schaft verbundenen Ökosysteme

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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In der Priorität 4

♦ wurden die Schwerpunktbereiche 4A, 4B und 4C programmiert.

♦ sind insgesamt öffentliche Mittel in Höhe 288,45 Mio. Euro, davon ELER 122,63 Mio. Euro vorgese-

hen.

♦ wurden im Berichtszeitraum 2014/2015 insgesamt 24, 39 Mio. Euro Euro 12 bewilligt und 28,08 Mio. Euro (ELER: 14,97 Mio. Euro) ausgezahlt.

♦ wurden im Berichtszeitraum 2014/2015 in der Teilnah me M10.1 Antragsteller 5.573 mit 108.182 ha LF und in der Maßnahme M10 1.095 Antragsteller m it 49.184 ha LF gefördert.

♦ Folgende Teilmaßnahmen/Vorhabensarten sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M01.1 – Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen

− M01.2 – Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M07.3a – Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume

− M07.6b – Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen von Gebie-ten mit

hohem Naturschutzwert (Natura 2000 Gebiete)

− M07.6c – Förderung des Bewusstseins für Natura 2000

− M10.1a – Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerech-te Hal-

tung auf Grünland

− M10.1b – Vielfältige Kulturen im Ackerbau

− M10.1c – Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Untersaaten über den Winter

− M10.1d – Integration naturbetonter Elemente der Feldflur (Gewässerrandstreifen)

− M10.1e – Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau

− M10.1f – Anlage von Saum- und Bandstrukturen (SABA)

− M10.1g – Umwandlung von Ackerland in Grünland

− M10.1h – Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz

− M10.1i – Alternative Pflanzenschutzverfahren

− M10.1o – Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau

− M10.1j – Vertragsnaturschutz Grünland (Artenreiches Grünland; Mähwiesen und Weiden; Um-

wandlung von Ackerland in artenreiches Grünland)

− M10.1k – Vertragsnaturschutz Kennarten

− M10.1l – Vertragsnaturschutz Weinberg (Freistellungs- und Offenhaltungspflege)

− M10.1m – Vertragsnaturschutz Acker (Ackerwildkräuter/Lebensraum Acker)

− M10.1n – Vertragsnaturschutz Streuobst

− M11.1/11.2 – Einführung/Beibehaltung des ökologischen Landbaus

− M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produkti-

vität und Nachhaltigkeit“

12 Für die Maßnahmen M10 und M11 werden nur die jährlichen Mittelbedarfe der fünfjährigen Verträge berücksichtigt.

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− M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Pro-

zesse und Technologien im Rahmen von EIPFocus Area 4A – Wiederherstellung, Erhaltung und

Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus

naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung

mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften

� Für den Zielindikator T9 „Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwal-

tungsverträge zur Unterstützung der biologischen Vielfalt und/oder der Landschaften gelten“

wurde über die Maßnahmen M10 und M11 folgender Wert erreicht: 8,38 % (Zielgröße: 32,8 %).

Focus Area 4B – Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln

und Schädlingsbekämpfungsmitteln

� Für den Zielindikator T10 „Prozentsatz der landwirtschaftlichen Fläche, für die Verwal-

tungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten“ wurde über die Maßnahmen M10

und M11 folgender Wert erreicht: 11,23 % (Zielgröße: 40,32 %).

Focus Area 4C – Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung

� Für den Zielindikator T11 „Prozentsatz der forstwirtschaftlichen Fläche, für die Verwal-

tungsverträge zur Verbesserung der Wasserwirtschaft gelten“ wurde über die Maßnahmen M10

und M11 folgender Wert erreicht: 2,7 % (Zielgröße. 22,16 %).

Priorität 5: Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmit-tel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlen stoffarmen und klimaresisten-ten Wirtschaft

In der Priorität 5

♦ wurden die Schwerpunktbereiche 5A bis 5E programmiert.

♦ sind insgesamt öffentliche Mittel in Höhe von 15,8 Mio. Euro, davon ELER 10,88 Mio. Euro vorgese-

hen.

♦ wurden im Berichtszeitraum 2014/2015 noch keine Maß nahmen umgesetzt.

Focus Area 5A – Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft

♦ Für die Focus Area 5A sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 14,9 Mio. Euro, davon

ELER: 7,77Mio. Euro vor.

♦ Folgende Teilmaßnahmen sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M04.3f – Förderung des Ausbaus der Beregnungsinfrastruktur

− M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produkti-

vität und Nachhaltigkeit“

− M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Pro-

zesse und Technologien im Rahmen von EIP

− M16.4 – Schaffung von Clustern und Netzwerken

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Focus Area 5B – Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungs-

mittelverarbeitung

♦ Für die Focus Area 5B sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 0,9 Mio. Euro, davon

ELER: 0,77 Mio. Euro vor.

♦ Folgende Teilmaßnahmen sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produkti-

vität und Nachhaltigkeit“

− M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Pro-

zesse und Technologien im Rahmen von EIP

− M16.4 – Schaffung von Clustern und Netzwerken

Focus Area 5C – Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,

Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen außer Lebensmit-

teln für die Biowirtschaft

♦ Für die Focus Area 5C sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 0,9 Mio. Euro, davon

ELER: 0,77 Mio. Euro vor.

♦ Folgende Teilmaßnahmen sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produkti-

vität und Nachhaltigkeit“

− M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Pro-

zesse und Technologien im Rahmen von EIP

− M16.4 – Schaffung von Clustern und Netzwerken

Focus Area 5D – Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoni-

akemissionen

♦ Für die Focus Area 5D sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 0,9 Mio. Euro, davon

ELER: 0,77 Mio. Euro vor.

♦ Folgende Teilmaßnahmen sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produkti-

vität und Nachhaltigkeit“

− M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Pro-

zesse und Technologien im Rahmen von EIP

− M16.4 – Schaffung von Clustern und Netzwerken

Focus Area 5E – Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft

♦ Für die Focus Area 5E sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 0,9 Mio. Euro, davon

ELER 0,77 Mio. Euro vor.

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♦ Folgende Teilmaßnahmen/Vorhabensarten sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M16.1 – Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produkti-

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− M16.1&M16.2 – Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Pro-

zesse und Technologien im Rahmen von EIP

− M16.4 – Schaffung von Clustern und Netzwerken

Priorität 6: Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

In der Priorität 6

♦ wurden die Schwerpunktbereiche 6A, 6B und 6C programmiert.

♦ sind insgesamt öffentliche Mittel in Höhe von 100,79 Mio. Euro, davon ELER: 62,30 Mio. Euro vor-

gesehen.

♦ wurden im Berichtszeitraum 2014/2015 640.948,22 Euro bewilligt und ausgezahlt.

Focus Area 6A – Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unterneh-

men und Schaffung von Arbeitsplätzen

♦ Für die Focus Area 6A sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 12,52 Mio. Euro, davon

ELER: 6,60 Mio. Euro vor.

♦ Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden keine Mittel b ewilligt bzw. ausgezahlt.

♦ Folgende Teimaßnahmen/Vorhabensarten sollen Beiträge zur Erreichung der Ziele leisten:

− M01.1 – Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs von Qualifikationen

− M01.2 – Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaßnahmen

− M02.1 – Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste

− M06.4a) - Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung (FID) – Maßnahme der

NRR

− M06.4b) - Förderung von Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeug-

nisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten

Focus Area 6B – Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

♦ Für die Focus Area 6B sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 71,17 Mio. Euro, davon

ELER: 50,90 Mio. Euro vor.

♦ Im Berichtszeitraum 201/2015 wurden 640.948,22 Euro bewilligt und ausgezahlt.

♦ Die Maßnahme M19 – LEADER soll einen Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten.

♦ Für den Zielindikator T21 „Prozentsatz der Bevölkerung im ländlichen Raum, für die lokale Entwick-

lungsstrategien gelten“ wurde folgender Wert erreicht: 65,97 % (Zielgröße: 54,81 %).

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Focus Area 6C – Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),

ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten

♦ Für die Focus Area 6C sieht das EPLR EULLE öffentliche Mittel in Höhe von 17,1 Mio. Euro, davon

ELER: 4,80 Mio. Euro vor.

♦ Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden keine Mittel b ewilligt bzw. ausgezahlt.

♦ Die Teilmaßnahme M07.3 - Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume - Maßnahme der

NRR soll einen Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten:

Technische Hilfe

Für M20 – Technische Hilfe sind insgesamt öffentliche Mittel in Höhe von 23,6 Mio. Euro, davon

11,80 Mio. Euro vorgesehen. Im Berichtszeitraum 2014-2020 wurden Verpflichtungen in Höhe von

11.98 Mio. Euro eingegangen .

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M01 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Arti kel 14)

Die Teilmaßnahmen werden zur Umsetzung der Förderziele in folgenden Focus Area 2A, 3A, 4, 6A

eingesetzt.

M01.1 Maßnahmen der Berufsbildung und des Erwerbs v on Qualifikationen M01.2 Demonstrationstätigkeiten und Informationsmaß nahmen)

Beschreibung

Im Rahmen der EULLE-Teilmaßnahmen M01.1 (Unterstützung für Maßnahmen der Berufsbildung und

des Erwerbs von Qualifikationen) und M01.2 (Förderung für Demonstrationstätigkeiten und Informati-

onsmaßnahmen) sollen berufsbildende Fort-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen

sowie Informationsveranstaltungen und Demonstrationstätigkeiten für die in der Land-, Ernährungs-

oder Forstwirtschaft Tätigen, Bodenbewirtschaftende und andere Wirtschaftsakteure und -akteurinnen,

bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt, unterstützt werden. Die Veranstaltun-

gen sollen insbesondere die Bereiche Landwirtschaft (Wettbewerbsfähigkeit, Diversifizierung), Natur,

Umwelt, Gewässerschutz, Klima, Energie, Tierschutz umfassen.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Auf Basis des geltenden Entwicklungsprogramms EULLE können die Teilmaßnahmen entweder über

öffentliche Ausschreibungen der ELER-VB oder über Inhouse-Beauftragungen an nachgeordnete

Dienststellen des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums umgesetzt werden. Eine Ausschreibung

oder Inhouse-Beauftragung dieser Teilmaßnahme erfolgte bisher nicht.

Nach Beschluss des EULLE-Begleitausschusses vom 8. Oktober 2015 wurde eine Arbeitsgruppe inte-

ressierter BGA-Mitglieder und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und

Forsten zur Umsetzung der EULLE-Maßnahmen M01 und M02 von der ELER-VB eingerichtet. Die

erste Sitzung fand am 19. November 2015 statt. Aus den Reihen der Arbeitsgruppen-Mitglieder wurden

zu den Maßnahmen M01 und M02 insgesamt 23 Umsetzungsvorschläge eingebracht, über deren

zeitliche und finanzielle Umsetzung diskutiert wurde. Weitere Arbeitsgruppen-Sitzungen sind geplant.

M02 Beratungs-, Betriebsführungs- und Vertretungsdi enste (Artikel 15)

Die Teilmaßnahmen werden zur Umsetzung der Förderziele in den Focus Area 2A, 3A, 4A, 5 A-E und

6A eingesetzt.

M02.1 Förderung der Inanspruchnahme von Beratungsdi enstleistungen

Beschreibung

Im Rahmen der EULLE-Teilmaßnahme M02.1 sollen Beratungen für Landwirte, Bodenbewirtschafter

und andere Wirtschaftsakteure, bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt, ge-

fördert werden.

Die Beratungen sollen insbesondere zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistun-

gen sowie der Klimafreundlichkeit und -resistenz der Betriebe oder Unternehmen und/oder ihrer Investi-

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tion beitragen. Eine angepasste und anpassungsfähige, tiergerechte und multifunktionale Landwirt-

schaft und KMU in ländlichen Räumen soll damit sichergestellt werden.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Auf Basis des geltenden Entwicklungsprogramms EULLE können die Teilmaßnahmen entweder über

öffentliche Ausschreibungen der ELER-VB oder über Inhouse-Beauftragungen an nachgeordnete

Dienststellen des für Landwirtschaft zuständigen Ministeriums umgesetzt werden. Eine Ausschreibung

oder Inhouse-Beauftragung dieser Teilmaßnahme erfolgte bisher nicht.

Nach Beschluss des EULLE-Begleitausschusses vom 8. Oktober 2015 wurde eine Arbeitsgruppe inte-

ressierter BGA-Mitglieder und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und

Forsten zur Umsetzung der EULLE-Maßnahmen M01 und M02 von der ELER-VB eingerichtet. Die

erste Sitzung fand am 19. November 2015 statt. Aus den Reihen der Arbeitsgruppen-Mitglieder wurden

zu den Maßnahmen M01 und M02 insgesamt 23 Umsetzungsvorschläge eingebracht, über deren

zeitliche und finanzielle Umsetzung diskutiert wurde. Weitere Arbeitsgruppen-Sitzungen sind geplant.

M04 Investitionen in materielle Vermögenswerte (Art ikel 17)

Die Teilmaßnahmen/Vorhabensarten werden zur Umsetzung der Förderziele in den Focus Area 2A, 3A

und 5A eingesetzt.

M04.1a Investitionen in landwirtschaftliche Betrieb en

Beschreibung

Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders

tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft sollen investive Vorhaben in landwirtschaftlichen

Unternehmen (KMU) gefördert werden.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

In 2015 wurden die Auswahlkriterien weiterentwickelt und geschärft. Die tierartgerechte Tierhaltung

(Tierwohl) und besondere Anforderungen aus den Bereichen Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz

wurden stärker betont. Ein Schwellenwert wurde verbindlich vorgegeben.

In verschiedenen Veranstaltungen und mit verschiedenen Publikationen wurden die landwirtschaftliche

Berufsvertretung sowie die für die Umsetzung verantwortlichen Dienststellen über die vorgesehenen

Veränderungen informiert.

Mit der eigentlichen Programmumsetzung im Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird im Jahr 2016

begonnen. Vorgesehen ist entsprechend der im Berichtszeitraum national diskutierten Änderung der

NRR auch eine Anpassung der Fördergegenstände. Hier soll aus Umweltgründen der Kauf von neuen

Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft gefördert werden, die zu einer deutlichen Minderung von

Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder zu einer deutlichen Minderung von

Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen. Angesichts der derzeitigen

sehr schwierigen Situation auf dem Milchmarkt werden für die Zukunft Vereinfachungen und Erleichte-

rungen im Förderangebot zu prüfen sein.

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M04.2b Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs - und Vermarktungsstrukturen (Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung und Entwicklung land-wirtschaftlicher Erzeugnisse)

Beschreibung

Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Ver-

marktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Erzeugerzusammenschlüssen sowie von landwirtschaftli-

chen Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeug-

nisse im Rahmen von Kooperationen und Operationellen Gruppen zu verbessern. Auf diese Weise soll

zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beigetragen und

Innovationspotenziale erschlossen werden. Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur Ver-

besserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes – insbesondere von Wasser und/oder Energie –

leisten und damit die ressourcensparende Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen

Erzeugnissen entsprechend den Anforderungen des Marktes unterstützen.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Bis einschließlich 2015 wurde die Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungs-

strukturen noch auf Grundlage der Regelungen des Vorgängerprogramms PAUL durchgeführt. Gleich-

zeitig wurden die Vorbereitungen getroffen, um die Teilmaßnahme ab dem Jahr 2016 umsetzen zu

können. Hierzu zählten insbesondere die

♦ Festlegung von Auswahlkriterien,

♦ Erstellung von Antragsvordrucken,

♦ Einstellung von Informationen auf der Homepage der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum

(www.dlr.rlp.de) sowie die

♦ Vorbereitungen zur Durchführung der Verwaltungs- und Vorortkontrollen (u. a. Checklisten, Pro-

grammmodul zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung der Anträge, Bewilligungsbescheide).

In einer Informationsveranstaltung am 23. September 2015 wurde die Teilmaßnahme der interessierten

Öffentlichkeit vorgestellt.

M04.3c Investitionen in die Infrastruktur in Verbin dung mit der Entwicklung, Moderni-sierung und Anpassung der Landwirtschaft (Landwirts chaftlicher Wegebau)

Beschreibung

Die Förderung des landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flurbereinigung zielt darauf ab, dem

landwirtschaftlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

In 2015 wurden die Auswahlkriterien weiterentwickelt und geschärft. Ein Schwellenwert wurde verbind-

lich vorgegeben. Die Umsetzung eines Konzeptes für ein gemarkungsübergreifendes Wegenetz wurde

wesentlich stärker in den Vordergrund gerückt. Damit soll der Einsatz der Fördermittel insbesondere

auf solche Vorhaben konzentriert werden, die dazu dienen, gemarkungsübergreifend die Bewirtschaf-

tung landwirtschaftlich genutzter Flächen dauerhaft sicherzustellen. Auf dieser Basis kann mit der

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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eigentlichen Umsetzung der Förderung des Baus landwirtschaftlicher Wegebau außerhalb der Flurbe-

reinigung im Jahr 2016 begonnen werden.

In verschiedenen Veranstaltungen und mit verschiedenen Publikationen wurden die landwirtschaftliche

Berufsvertretung sowie die für die Umsetzung verantwortlichen Dienststellen über die vorgesehenen

Veränderungen informiert.

M04.3d Investitionen in die Neuordnung ländlichen G rundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes (Ländliche Bodenordnung)

Beschreibung

Mit der ländlichen Bodenordnung soll ein Beitrag zur Unterstützung einer nachhaltigen und integrierten

Entwicklung der ländlichen Räume mit ihrer Land- und Forstwirtschaft, der Sicherung und Weiterent-

wicklung ländlicher Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungsraum, der Stärkung der Wirtschaftskraft im

ländlichen Raum und der Verbesserung der forstlichen Infrastruktur erreicht werden.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

In 2015 wurde begonnen, die Auswahlkriterien weiterzuentwickeln. Bei der Festlegung der Auswahlkri-

terien werden zusätzlich Belange des Umwelt- Klima- und Naturschutzes berücksichtigt. Ein Schwel-

lenwert wurde verbindlich vorgegeben. In der aktuellen Förderperiode soll die Auswahl der anzuord-

nenden Verfahren nicht mehr durch die Verwaltung, sondern durch eine in Abstimmung mit dem Be-

gleitausschuss eingesetzte Jury erfolgen. Die Auswahl soll einmal jährlich stattfinden und im Ergebnis

ein Ranking der Verfahren festlegen. Auch die Auswahlkriterien für die zu fördernden Jahresprogram-

me der ausgewählten Verfahren wurde weiterentwickelt. Hier erfolgt die Auswahl durch die Bewilli-

gungsstelle.

Zudem wurde ein Auswahlverfahren für Altverfahren der ländlichen Bodenordnung (1. Stufe des Aus-

wahlverfahrens) nach mit Neuverfahren vergleichbaren Kriterien eingeführt. Dies gilt für Verfahren, die

bereits vor dem 1. August 2015 angeordnet wurden und bei denen in den anstehenden zur Förderung

auszuwählenden Jahresprogramme (2. Stufe des Auswahlverfahrens) noch kostenintensive Baumaß-

nahmen durchgeführt werden. Es gilt nicht für Verfahren, die vor dem Abschluss stehen und bei denen

der Finanzbedarf unter 100.000 Euro liegt. Hier erfolgt die Finanzierung mit nationalen Mitteln. Derzeit

werden Verfahren mit nationalen Mitteln finanziert.

In verschiedenen Veranstaltungen und mit verschiedenen Publikationen wurden die landwirtschaftliche

Berufsvertretung sowie die für die Umsetzung verantwortlichen Dienststellen über die vorgesehenen

Veränderungen informiert. Ab 2017 sollen Projektbesichtigungen als öffentliche Veranstaltungen

durchgeführt werden.

M04.3e Förderung der Erschließung von Rebflächen in Steillagen einschließlich der Erhalt von Weinbergsmauern

Beschreibung

Die Förderung zielt darauf ab, die Erschließung und dauerhafte Bewirtschaftung von Steillagenrebflä-

chen durch angepasste Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen. Insbesondere bei den Steillagenreb-

flächen besteht durch Mängel in der Flächenerschließung die Gefahr, dass deren dauerhafte Bewirt-

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schaftung gefährdet ist. Dadurch gehen traditionelle Kulturlandschaften durch Bewirtschaftungsaufgabe

verloren (Biodiversitätsverlust insbesondere in Steil- und Steilstlagen des Weinbaus).

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Im Jahr 2015 wurden die Auswahlkriterien weiterentwickelt, um einen gezielteren Einsatz der Förder-

mittel zu verfolgen. Ein Schwellenwert wurde verbindlich vorgegeben. In verschiedenen Veranstaltun-

gen und mit verschiedenen Publikationen wurden die landwirtschaftliche Berufsvertretung sowie die für

die Umsetzung verantwortlichen Dienststellen über die vorgesehenen Veränderungen informiert.

M04f Förderung des Ausbaus der Beregnungsinfrastruk tur

Beschreibung

Der sich abzeichnende Klimawandel erfordert in bestimmten Regionen von Rheinland-Pfalz eine ver-

besserte Nutzung der Ressource Wasser. Durch den Neubau, Ausbau sowie die Verbesserung der

überbetrieblichen Beregnungsinfrastruktur wird das landwirtschaftliche Produktionspotential dauerhaft

gesichert und die Effizienz der Wassernutzung in der Landwirtschaft verbessert. Durch diese Förderung

soll auch ein Beitrag zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels sowie ein Beitrag zum

Umweltschutz geleistet werden.

In diesem Zusammenhang werden ausschließlich kooperative Modelle (Zusammenschluss landwirt-

schaftlicher Betriebe zu Beregnungsverbänden) unterstützt. Mit dieser Teilmaßnahme wird eine flä-

chendeckende und wettbewerbsfähige Landbewirtschaftung in den betroffenen Gebieten erreicht.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

In 2015 wurden die Auswahlkriterien für die Teilmaßnahme entwickelt. Damit soll der Einsatz der För-

dermittel gezielter erfolgen. Ein entscheidendes Kriterium ist dabei – neben den erforderlichen Umwelt-

gutachten – die Frage, wie viele Betriebe sich unter dem Dach des Beregnungsverbandes zusammen-

schließen wollen. Zudem ist wichtig herauszustellen, ob eine positive Akzeptanz der Maßnahme bei

den betroffenen Bürgern, den beteiligten Landwirten und der Gemeinde vorhanden ist.

Bewillgungen sind im Bereich der Förderung der Beregnung auch in 2016 kaum zu erwarten. Solche

Vorhaben haben aufgrund der erforderlichen Vorplanungen zur Umweltverträglichkeit erhebliche Vor-

laufzeiten.

M04.1g Förderung von Investitionen für Spezialmasch inen (FIS)

Beschreibung

Die Vorhabenart dient der Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung und soll die

Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen durch Investitionen in Spezialmaschinen, Zusatzge-

räte und Informationstechnik unterstützten.

Es gilt wirtschaftlich tragfähige Investitionen auch zur Bereitstellung öffentlicher Güter (mit Beiträgen

zum Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz) zu unterstützen. Mit der Unterstützung entspre-

chender Betriebe soll auch dem Schutz der Kulturlandschaft gedient werden. Schließlich soll ein Bei-

trag zur Stärkung der Produktion von ökologischen und regionalen Erzeugnissen geleistet werden.

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Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

In 2015 wurden die Auswahlkriterien weiterentwickelt und geschärft. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf

der Verbesserung der Umweltsituation, insbesondere des Naturschutzes durch land- und forstwirt-

schaftliche Nutzung sowie dem Erhalt landeskulturell wertvoller Steillagenrebflächen. Mit der eigentli-

chen Programmumsetzung wird in 2016 begonnen. In verschiedenen Veranstaltungen und mit ver-

schiedenen Publikationen wurden die landwirtschaftliche Berufsvertretung sowie die für die Umsetzung

verantwortlichen Dienststellen über die vorgesehenen Veränderungen informiert.

M05 Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Ka tastrophenereignissen geschä-digten landwirtschaftlichem Produktionspotenzial so wie Einführung geeigneter vorbeu-gender Maßnahmen (Artikel 18)

Die Teilmaßnahme werden zur Umsetzung der Förderziele in der Focus Area 3B

M05.1a Wiederherstellung und Verbesserung des Hochw asserschutzes am Oberrhein und an der Nahe

Beschreibung

Bestandteil des umfassenden Hochwasserschutzkonzeptes des Landes ist der technische Hochwas-

serschutz durch Deiche, Schöpfwerke, Rückhalteräume, Reserveräume und örtliche Hochwasser-

schutzmaßnahmen. Als dringliche Maßnahmen mit zusätzlichem Mittelbedarf im Rahmen des EPLR

EULLE sind hier der Oberrhein sowie die Nahe vorgesehen. Ziel ist, die Deiche durch Ertüchtigung auf

den Stand der heutigen Sicherheitsanforderungen zu bringen, um die dahinter liegenden landwirtschaft-

lichen Flächen zu schützen. Am Oberrhein kommen zudem noch historische Ursachen dazu: In der seit

Tulla durch eine geschlossene Deichlinie geschützten und potentiell durch Hochwasser gefährdeten

Oberrheinniederung zwischen Iffezheim und Bingen leben rund 700.000 Menschen, davon 265.000

rechts und links des Rheins in Rheinland-Pfalz. Durch Hochwasser infolge Überströmen der Deiche

wäre bei einem Katastrophenhochwasser wie zuletzt zur Jahreswende 1881/82 mit Sachschäden in

Höhe von bis zu 13 Mrd. Euro zurechnen (6 Mrd. Euro in Rheinland-Pfalz). Bei Eintreten eines 200-

jährlichen Hochwassers mit rd. 6 Mrd. Euro. Deshalb ist in Rheinland-Pfalz die Wiederherstellung des

200-jährlichen Hochwasserschutzes am Oberrhein eindeutiger Schwerpunkt beim technischen Hoch-

wasserschutz.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Im Berichtszeitraum 2014-2020 wurden noch keine Förderanträge gestellt. Hintergrund ist die Konzent-

ration auf die Abwicklung und den Abschluss des Entwicklungsprogramms PAUL der vergangenen

Förderperiode. Hier waren neben der Durchführung der letzten Zahlanträge verschiedene Verwaltungs-

Kontrollprüfungen (VWK-Prüfungen), Ex Post-Prüfungen und die Prüfungen der Bescheinigenden

Stelle (BS) zu begleiten.

Hinsichtlich der Implementierung des EPLR EULLE lag der Schwerpunkt bei der Erar-beitung einer neuen Dienstanweisung sowie Anpassung und Überarbeitung der Check-

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listen für die einzelnen Bearbeitungsschritte und d er Festlegung von Auswahlkrite-rien.M06 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betri ebe und sonstiger Unternehmen (Artikel 19)

Die Teilmaßnahme wird zur Umsetzung der Förderziele in der Focus Area 6A eingesetzt.

M06.4a Förderung von Investitionen zur Einkommensdi versifizierung (FID)

Beschreibung

Mit der Vorhabensart sollen Investitionen zur Einkommensdiversifizierung landwirtschaftlicher, wein-

baulicher und gartenbaulicher Unternehmen im nichtlandwirtschaftlichen Bereich angeregt werden.

Damit landwirtschaftliche Unternehmen und sonstige KMU langfristig wettbewerbsfähig und nachhaltig

wirtschaften können, müssen die Betriebsstrukturen und die Ausrichtung der Betriebe sowie deren

Vernetzung mit nachgelagerten Bereichen und anderen Branchen (Direktvermarktung, Tourismus etc.)

fortwährend an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

In 2015 Jahr wurden die Auswahlkriterien weiterentwickelt. Die Belange des Umwelt-, Klima- und Na-

turschutzes werden stärker berücksichtigt. Ein Schwellenwert wurde verbindlich vorgegeben.

In verschiedenen Veranstaltungen und mit verschiedenen Publikationen wurden die landwirtschaftliche

Berufsvertretung sowie die für die Umsetzung verantwortlichen Dienststellen über die vorgesehenen

Veränderungen informiert.

Mit der eigentlichen Programmumsetzung bei der Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversi-

fizierung (FID) wird im Jahr 2016 begonnen.

M06.4b Förderung von Investitionen in die Verarbeit ung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse in regionalen Wertschöpfungsketten

Beschreibung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Wertschöpfungsketten-Partnerschaften mit Schwerpunkt

der Regionalvermarktung. Dazu sollen Investitionen in Erzeugerzusammenschlüssen und Unterneh-

men der Verarbeitung und Vermarktung gefördert werden, mit denen die baulichen und technischen

Voraussetzungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen und der kooperie-

renden landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen werden. Damit sollen außerhalb des Anhang-I-AEUV-

Bereichs Beschäftigungsmöglichkeiten und Wertschöpfungspotenziale im ländlichen Raum gesichert

und neu erschlossen werden.

Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourcenein-

satzes – insbesondere von Wasser und/oder Energie – leisten und damit die ressourcensparende

Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen entsprechend den Anforderun-

gen des Marktes unterstützen.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

In 2015 wurden folgende Vorbereitungen für die Umsetzung getroffen:

♦ Festlegung von Auswahlkriterien,

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♦ Erstellung von Antragsvordrucken,

♦ Einstellung von Informationen auf der Homepage der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum

(www.dlr.rlp.de) sowie

♦ Vorbereitungen zur Durchführung der Verwaltungs- und Vorortkontrollen (u. a. Checklisten, Pro-

grammmodul zur elektronischen Erfassung und Bearbeitung der Anträge, Bewilligungsbescheide).

In einer Informationsveranstaltung am 23. September 2015 wurde die Vorhabensart der interessierten

Öffentlichkeit vorgestellt. Mit der eigentlichen Programmumsetzung wird in 2016 begonnen.

M07 Basisdienstleistungen und Dorferneuerungen in l ändlichen Gebieten (Artikel 20)

Die Teilmaßnahme wird zur Umsetzung der Förderziele in der Focus Area 6c

M07.3a Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume

Beschreibung

Durch die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume im EPLR EULLE soll die Netzstruktur

im ländlichen Raum des Landes Rheinland-Pfalz an die gestiegenen Anforderungen moderner Tele-

kommunikationstechnologien angepasst werden und unterversorgte Gebiete einen Zugang zu Breit-

bandinternet erhalten. Die Verbesserung der Versorgung sowie die Sicherstellung des Zugangs zu

leistungsfähigerem Breitbandinternet ist ein wesentlicher Standortfaktor im ländlichen Raum. Dies gilt

sowohl für die Bevölkerung im Allgemeinen als auch für kleine und mittelständische Unternehmen,

landwirtschaftliche Betriebe und sonstige Wirtschaftsakteure und -akteurinnen aller Arten und Bran-

chen.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

In verschiedenen Veranstaltungen und mit verschiedenen Publikationen wurde über das Förderangebot

und die Rahmenbedingungen dazu informiert.

Mit der eigentlichen Programmumsetzung bei der Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räu-

me wurde im letzten Quartal 2015 begonnen. Eine erste Auswahlrunde wurde durchgeführt. Die Bewil-

ligungen für die ausgewählten Vorhaben sollen in Kürze erfolgen.

Neben der Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, die eine Breitbandgrundversorgung

sichern soll, werden Fördermaßnahmen für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen (NGA-Netze)

außerhalb der EPLR EULLE angeboten (Bundes- und Landesprogramme).

M07.6b Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbess erungsmaßnahmen von Gebie-ten mit hohem Naturschutzwert (Natura 2000 Gebiete)

Beschreibung

Die Vorhabensart M07.6b ist eine reine Landesmaßnahme. Konkretes Ziel dieser Vorhabensart ist die

Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie vordringlich in Natura 2000 Gebieten. Beeinträchti-

gungen der biotischen Ressourcen und der Landschaftsstruktur sollen durch die Anlage und den Erhalt

von Strukturen der Kulturlandschaft und zugehörigen Objekten ausgeglichen werden. Ebenso können

vergleichbare landschaftsverträgliche Maßnahmen der Beeinträchtigung der Kulturlandschaft entgegen

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gewirkt. Vorhandene wertvolle Lebensräume sollen somit aufgewertet werden, um zusätzlich einen

positiven Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu leisten.

Umgesetzt werden Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von in Europa ge-

schützten Lebensraumtypen sowie Vorhaben für Tier- und Pflanzenarten zum Erhalt und zur Verbesse-

rung der Biodiversität auf der Grundlage von entsprechenden Bestandserfassungen und Bewirtschaf-

tungsplanungen. Im Fokus stehen die Durchführung von Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung

und Verbesserung von Natur und Landschaft z. B. durch das Anlegen von Strukturelementen wie Ge-

hölzbeständen, Hecken oder naturnahen Stillgewässern.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Seit 2014 wurde im Rahmen der jährlich stattfindenden Klausur der Arbeitsgemeinschaft NATURA

200013 unter Leitung des Umweltministeriums die Maßnahmenprogrammierung vorbereitet. Nach der

Genehmigung des EPLR EULLE am 26. Mai 2015 wurde gemeinsam mit der Länderfachbehörde für

Naturschutz eine fachliche Prioritätensetzung für die Vorhabensarten erarbeitet. Ein Schwerpunkt

wurde auf die FFH-Gebiete v. a. Offenlandarten im Speziellen Amphibien und Tagfalter gelegt. Darauf-

hin wurden gemeinsam mit dem Begleitausschuss die Auswahlkriterien definiert. Parallel wurden eine

Handlungsanweisung zur Umsetzung der Maßnahmen und die notwendigen Antragsunterlagen erarbei-

tet und mit den im Abwicklungsverfahren vorgesehenen Behörden abgestimmt.

Zur Programmierung der EDV-Fachanwendung wurden maßgebliche Parameter definiert und fachlich

vorgegeben. Für die zur Verfahrensabwicklung zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Auf-

sichts- und Dienstleistungsdirektion wurden geschult.

In regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft NATURA 2000 wurden gemeinsam mit den Struk-

tur- und Genehmigungsdirektionen als Maßnahmenträger die Projektskizzen entwickelt und die Umset-

zung der Projekte geschult. Erste Projektanträge sollen in 2016 bewilligt werden.

M07.6c Förderung des Bewusstseins für Natura 2000

Beschreibung

Die Vorhabensart M07.6c ist u. a. als begleitende Maßnahme für M07.6b gedacht. Dies beinhaltet z. B.

Vorhaben zur Förderung des Bewusstseins für Natura 2000 (einschließlich Akzeptanzförderung und

Beratung der Bevölkerung). Ebenso können Vorhaben zur Förderung der Erlebnisqualität oder des

Erlebens von Natur und Landschaft gefördert werden. Insgesamt soll die regionale Wertschöpfung

gesteigert und die Lebensqualität, vor allem in Bezug auf Naherholungsaspekt im ländlichen Raum

erhöht werden.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Seit 2014 wurde im Rahmen der jährlich stattfindenden Klausur der Arbeitsgemeinschaft NATURA

200014 unter Leitung des Umweltministeriums die Maßnahmenprogrammierung vorbereitet.

Nach der Genehmigung des EPLR EULLE am 26.05. 2015 wurde gemeinsam mit der Länderfachbe-

hörde für Naturschutz eine fachliche Prioritätensetzung für die Vorhabensart erarbeitet. Ein Schwer-

punkt wurde auf FFH-Gebiete und die Flankierung von Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbesse-

13 bestehend aus Vertretern der Länderfachbehörde für Naturschutz und der oberen Naturschutzbehörden 14 bestehend aus Vertretern der Länderfachbehörde für Naturschutz und der oberen Naturschutzbehörden

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rungsmaßnahmen von Gebieten mit hohem Naturschutzwert gelegt. Daraufhin wurden die Auswahlkri-

terien definiert.

Zur Programmierung der EDV-Fachanwendung wurden maßgeblichen Parameter definiert und fachlich

vorgegeben. Für die Verfahrensabwicklung zuständigen Mitarbeiter der Aufsichts- und Dienstleistungs-

direktion wurden geschult, um gemeinsam die EDV-Fachanwendung zu testen und weiterzuentwickeln.

In regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft NATURA 2000 wurde gemeinsam mit den Struk-

tur- und Genehmigungsdirektionen als Maßnahmenträger Projektideen entwickelt. Eine Verwaltungs-

vorschrift bzw. Handlungsanweisung wird derzeit erarbeitet.

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M10 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (Artikel 28)

Die Vorhabensraten werden zur Umsetzung der Förderziele in den Focus Area 4A, 4B und 4C einge-

setzt.

Beschreibung

Rheinland-Pfalz hat ein attraktives Angebot in der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (15 Vorhabens-

arten sowie für den Ökologischen Landbau (2 Teilmaßnahmen) im Programm „Entwicklung von Um-

welt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) aufgestellt. Im Rahmen der Anwendung der Revisions-

klausel (Anpassung von PAULa an die neue Rechtslage) ist der überwiegende Teil der PAULa-

Teilnehmenden zu EULLa gewechselt. Die differenzierten Zielsetzungen ergeben sich aus den unter-

schiedlichen Vorhabensarten bspw. des Vertragsnaturschutzes, die aber allesamt Kompensation für

freiwillige Umweltleistungen würdigen.

Bei der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme werden grundsätzlich zwei Bereiche unterschieden:

a) Allgemeine Vorhabensarten M10.1a–i, o

b) Vorhabenarten des Vertragsnaturschutzes (M10.1j–n)

Im Folgenden werden diese beiden Bereiche der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme jeweils getrennt

dargestellt, auch enn in den Jahren 2014/15 jeweils gleiche Implementierungsschritte stattgefunden

haben.

a) Allgemeine Vorhabensarten M10.1a–i, o

M10.1a Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im U nternehmen und tiergerech-te Haltung auf Grünland

M10.1b Vielfältige Kulturen im Ackerbau M10.1c Beibehaltung von Zwischenfrüchten oder Unter saaten über den Winter M10.1d Integration naturbetonter Elemente der Feldf lur (Gewässerrandstreifen) M10.1e Umweltschonender Steil- und Steilstlagenwein bau M10.1f Anlage von Saum- und Bandstrukturen (SABA) M10.1g Umwandlung von Ackerland in Grünland M10.1h Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der S üdpfalz M10.1i Alternative Pflanzenschutzverfahren M10.1o Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Bisher wurden in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt zwei Antragsverfahren für die vg. zehn Vorha-

bensarten in Rheinland-Pfalz ausgeführt. Für diese Antragsverfahren wurden mit den beteiligten Stellen

drei Informationsveranstaltungen durchgeführt, die neben der verwaltungsmäßigen auch die fachliche

Umsetzung den beteiligten Akteuren und Akteurinnen vermittelte.

Für den Fall einer Überzeichnung der Mittel wurden im Antragsverfahren die mit dem EULLE-

Begleitausschuss abgestimmten Verfahrensregeln mit den Projektauswahlkriterien (vgl. www.eler-

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eulle.rlp.de) für die allgemeinen Vorhabensarten der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (außer Ver-

tragsnaturschutz) in den Pressemitteilungen vorab angekündigt.

Aufgrund des tatsächlichen Antragsvolumens konnten für alle Anträge aus beiden Antragsverfahren

Bewilligungen erstellt werden.

Mit dem Abschluss der Bewirtschaftungsverträge wurden für alle Vorhabensarten der Agrarumwelt- und

Klimamaßnahme die Erläuterungstafeln entsprechend den Publizitätsvorschriften an die Zuwendungs-

empfänger und -empfängerinnen verteilt. Jeder Antragsteller und jede Antragstellerin konnte eine ein-

sprechende Erläuterungstafel erhalten. Allerdings müssen nur die Unternehmen mit mehr als

10.000 Euro im Verpflichtungszeitraum die Publizitätsvorschriften einhalten. Die Erläuterungstafeln

wurden durch Mittel der Technischen Hilfe finanziert.

b) Vorhabenarten des Vertragsnaturschutzes (M10.1j– n)

M10.1j Vertragsnaturschutz Grünland (Artenreiches G rünland; Mähwiesen und Wei-den; Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünl and)

M10.1k Vertragsnaturschutz Kennarten M10.1l Vertragsnaturschutz Weinberg (Freistellungs- und Offenhaltungspflege) M10.1m Vertragsnaturschutz Acker (Ackerwildkräuter/ Lebensraum Acker) M10.1n Vertragsnaturschutz Streuobst

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Bisher wurden in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt zwei Antragsverfahren für die fünf Vorhabens-

arten des Vertragsnaturschutzes in Rheinland-Pfalz ausgeführt. Für diese Antragsverfahren wurden mit

den beteiligten Stellen drei Informationsveranstaltungen durchgeführt, die neben der verwaltungsmäßi-

gen auch die fachliche Umsetzung den Anwesenden vermittelten.

Innerhalb der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme ist für die Vertragsnaturschutzprogramme ein eigener

Plafonds festgelegt. Die Auswahl der zu fördernden Flächen erfolgt nach naturschutzfachlichen Krite-

rien, d. h. alle Flächen müssen naturschutzfachlich geeignet sein. Die fachliche Beurteilung der natur-

schutzfachlichen Eignung erfolgt durch die auf Landkreisebene tätige Vertragsnaturschutzberatung. Für

den Fall der Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden im Antragsverfahren

die mit dem EULLE-Begleitausschuss abgestimmten Verfahrensregeln für die Vorhabensarten der

Agrarumwelt- und Klimamaßnahme bekannt gegeben.

Mit den Projektauswahlkriterien zum Entwicklungsprogramm EULLE wurden unter Kapitel 6 „Verfah-

rensregeln“ für die Vertragsnaturschutzprogramme auf www. eler-eulle.rlp.de veröffentlicht. Die Umset-

zung des Rankings erfolgt durch die Bewilligungsbehörden nach fachlicher Begutachtung durch die

Vertragsnaturschutzberatung. Sowohl in 2014 als auch in 2015 überstieg das Antragsvolumen im Ver-

tragsnaturschutz die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, so dass Ranking-Verfahren zur Anwen-

dung kommen mussten.

Vorhabenartensspezifische Anmerkungen im Rahmen der Implementierung

M10.1m Vertragsnaturschutz Acker (Ackerwildkräuter/ Lebensraum Acker)

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In der Vorhabensart „Vertragsnaturschutz Acker“ wurde darüber hinaus in 2014 und 2015 jeweils eine

Fachtagung für den Schwerpunkt „Naturschutz im Acker“ durchgeführt, an denen Vertreter und Vertre-

terinnen der Vertragsnaturschutzberatung, der Landwirtschaftsberatung sowie der Unteren Natur-

schutzbehörden teilnahmen. Ziel der Tagungen war es jeweils, Ansätze zur verbesserten Integration

von ackerbezogenen Naturschutzmaßnahmen in landwirtschaftliche Betriebsabläufe zu erörtern.

Dem Vertragsnaturschutz Acker wird sehr hohe Priorität eingeräumt, so dass Neuverträge auch im Jahr

2015 abgeschlossen werden konnten.

M10.1n Vertragsnaturschutz Streuobst

Die bereits im Zuge der Halbzeitbewertung des EPLR PAUL in Betracht gezogene Überführung der

Förderung von „Nicht produktiven Investitionen“, die im Vertragsnaturschutz insbesondere die Baum-

pflanzungen im Streuobst betrifft, in eine rein aus Landesmitteln finanzierte Staatsbeihilfe wurde mit

dem neuen EPLR EULLE vollzogen.

Rheinland-Pfalz beteiligt sich seit 2014 aktiv an den jährlich an verschiedenen Orten stattfindenden

länderübergreifenden Streuobsttagen. Dadurch erhält das Thema Streuobst eine besondere Plattform,

über die auf allen Ebenen (Politik, Verwaltung, Bewirtschaftung und Öffentlichkeit) für die Bedeutung

des Themas sensibilisiert wird. Schwerpunkte der gemeinsamen Initiative der Länder Baden-

Württemberg, Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz ist die ökologische sowie ökonomische Inwertset-

zung von Streuobstprodukte durch die Kombination von Fördermaßnahmen, Beratung und Öffentlich-

keitsarbeit.

Nachfolgende Tabelle 1.5 gibt einen Überblick über die Auszahlungen im Programm „Entwicklung von

Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) in 2015 (inkl. Anzahl der Antragsteller, der EU-

Kofinanzierung und der förderfähigen Flächen).

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Tab. 1.5 Auszahlungen im Programm „Entwicklung von Um welt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa) in 2015

ELLER Code Programmteil Anzahl

Antragsteller Auszahlung

(Euro)

EU-Kofinanzierung

(€)

förderfähige Fläche (ha)

EULLa 2015 insgesamt

M10 + M11 EULLa (einschließlich Altverpflichtungen) 6.668 28.087.551 14.974.992 157.366

M10 Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (einschließlich Alt verpflichtungen)

M10.1a Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen 479 2.854.848,91 2.339.605,01 23.522

M10.1b Vielfältige Fruchtfolge 200 1.721.086,51 860.543,26 22.286

M10.1c Beibehaltung von Untersaaten und Zwi-schenfrüchten über Winter 107 151.948,23 75.974,12 2.093

M10.1d Gewässerrandstreifen 14 5.879,89 2.939,95 9

M10.1e Steil- und Steillagenförderung 914 2.743.498,00 1.371.749,00 2.879

M10.1f Saum- und Bandstrukturen 470 678.301,32 339.150,66 1.361

M10.1g Umwandlung einzelner Ackerflächen 120 421.527,74 210.763,87 1.056

M10.1h Talauen 43 89.776,85 44.888,43 646

M10.1i Alternative Pflanzenschutzverfahren 42 58.158,41 29.079,21 950

M10.1j Vertragsnaturschutz Grünland 2.084 2.926.911,67 1.463.455,84 11.941

M10.1k Vertragsnaturschutz Kennarten 221 713.512,85 375.795,55 2.680

M10.1l Vertragsnaturschutz Streuobst 477 184.284,00 92.142,00 470

M10.1m Vertragsnaturschutz Acker 82 302.212,46 151.106,23 346

M10.1n Vertragsnaturschutz Weinberg 39 48.867,88 24.433,94 109

M10.1o Biotechnischer Pflanzenschutz 184 1.841.632,37 920.816,19 37.039

Summe EULLa-AUKM 5.476 14.742.447,09 8.302.443,23 107.387

Altverfahren

214 Mulchverfahren im Ackerbau 37 62.136,56 31.068,28 536

214 20/10j. Ökostilllegung 60 108.960,03 54.480,02 260

M10 Insgesamt 5.573 14.913.544 8.387.992 108.182

M11 Ökologischer/biologischer Landbau (einschließlich Altverpflichtungen)

M11.1 Ökolandbau Einführung EULLa 138 1.940.701,18 970.350,22 5.950

M11.2 Ökolandbau Beibehaltung EULLa 957 11.233.305,84 5.616.650,48 43.234

M11 Insgesamt 1.095 13.174.007 6.587.001 49.184

* In der Teilmaßnahme M10.1 wurden 2,52 Mio. Euro in Natura 2000-Gebieten verausgabt.

** In der Teilaßnahme M10.1 beliefen sich die Ausgaben für Altverpflichtungen auf 1,25 Mio. Euro und in der Maßnahme M11

auf 3,34 Mio. Euro.

M11 Förderung des Ökologischen Landbaus (Artikel 29 )

Die Teilmaßnahmen werden zur Umsetzung der Förderziele in den Focus Area 4B, 4A und 4C eing-

esetzt.

M11.1/11.2 Einführung/Beibehaltung des ökologischen Landbaus

Beschreibung

Der ökologische Landbau ist durch den Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel gehalten,

seine Bewirtschaftungsmethoden ständig weiterzuentwickeln und u. a. aufgrund der hohen Arbeitskos-

ten den Einsatz neuer Techniken zu forcieren. Dies trägt auch zum Querschnittsziel Innovation bei.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise hat dadurch auch positive Wirkungen auf die Bio-

diversität, Wasser- und Umweltschutz sowie die Eindämmung und Anpassung an den Klimawandel.

Die biologische Vielfalt und natürliche Kreisläufe, die Gesundheit von Boden, Wasser, Pflanzen und

Tieren sowie deren Gleichgewicht untereinander werden verbessert. Die Minderung der Treibhausgase

und die Förderung der CO2-Bindung im Boden tragen dazu bei, dem Klimawandel zu begegnen.

Rheinland-Pfalz hat sich die kontinuierliche Steigerung des Umfangs des ökologischen Anbaus zum

Ziel gesetzt. Für das Jahr 2020 wird davon ausgegangen, dass 16 % der rheinland-pfälzischen LF nach

ökologischen Kriterien bewirtschaftet werden. Das wäre eine Steigerung von 11 % im Vergleich zum

Jahr 2013 (5 %). Dies wird u.a. auch durch die begleitenden Vorhaben zur Vermarktung, Beratung und

Forschung unterstützt.

Die Förderung des Ökologischen Landbau erfolgt im Entwicklungsprogramms EULLE im Rahmen des

Programms „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft“ (EULLa). Im Rahmen der An-

wendung der Revisionsklausel (Anpassung an die neue Rechtslage) ist der überwiegende Teil der

bisherigen PAULa-Teilnehmer zu EULLa gewechselt.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Bisher wurden in den Jahren 2014 und 2015 drei Antragsverfahren in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Im

Jahr 2015 wurde im Juni und November jeweils ein Antragsverfahren eröffnet. Mit den beteiligten Stel-

len wurden drei Informationsveranstaltungen durchgeführt, die neben der verwaltungsmäßigen auch die

fachliche Umsetzung den beteiligten Akteuren und Akteurinnen vermittelte.

Für den Fall der Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden im Antragsver-

fahren die mit dem EULLE-Begleitausschuss abgestimmten Verfahrensregeln für die Förderung des

ökologischen Landbaus mit den Projektauswahlkriterien zum Entwicklungsprogramm EULLE unter

Kapitel 6 „Verfahrensregeln“ auf www.eler-eulle.rlp.de veröffentlicht.

Aufgrund des tatsächlichen Antragsvolumens konnten für alle Anträge aus beiden Antragsverfahren

Bewilligungen erstellt werden.

Mit dem Abschluss des Bewirtschaftungsvertrags wurden die Erläuterungstafeln entsprechend den

Publizitätsvorschriften an die Zuwendungsempfänger und -empfängerinnen verteilt. Jeder Antragsteller

und jede Antragstellerin konnte eine einsprechende Erläuterungstafel erhalten. Allerdings müssen nur

die Unternehmen mit mehr als 10.000 Euro im Verpflichtungszeitraum die Publizitätsvorschriften einhal-

ten. Die Erläuterungstafeln wurden durch Mittel der Technischen Hilfe finanziert.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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M16 Zusammenarbeit (Artikel 35)

Die Teilmaßnahmen werden zur Umsetzung der Förderziele in den Focus Area 2A, 3A, 4 und 5A–E

eingesetzt

16.1 Einrichtung und Tätigkeit operationeller Grupp en der EIP „Landwirtschaftli-che Produktivität und Nachhaltigkeit“

16.1&16.2 Förderung von Pilotvorhaben und Entwicklu ng neuer Produkte, Verfahren, Prozesse und Technologien im Rahmen von EIP

M16.3 Schaffung von Clustern und Netzwerken

Beschreibung

Mit der „Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“

(EIP Agri) steht in der EU-Förderperiode 2014–2020 ein neues Förderinstrument zur Verfügung. Rhein-

land-Pfalz hat das Förderangebot im Rahmen des neuen EPLR EULLE programmiert, um die Innovati-

onstätigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Land- und Forstwirtschaft mit

einem integrativen Ansatz zu stärken. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollen Beteiligte aus Wis-

senschaft und Forschung mit Praktikern in operationellen Gruppen (OG) für maximal vier Jahre koope-

rieren, um innovative Ansätze in der Landwirtschaft gemeinsam zu entwickeln. Dabei werden neben

den laufenden Kosten zur Einrichtung der OG auch Pilotvorhaben sowie die Entwicklung neuer Produk-

te, Verfahren, Prozesse und Technologien gefördert. Ergänzt wird das Angebot durch die Förderung

von Clustern und Netzwerken (siehe M16.3 in Priorität 3). Die zu bearbeitenden Themenfelder werden

von den OG festgelegt.

Ergänzt wird das Angebot durch die Förderung von Clustern und Netzwerken.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Für die beiden Teilmaßnahmen zu EIP Agri erfolgt die Auswahl der OG im Rahmen von Aufrufen

(„calls“) durch die ELER-VB unter Vorgabe spezifischer Themenschwerpunkte (Leitthemen). Diese

orientieren sich an den im EPLR EULLE formulierten Leitthemen und sollen die real existierenden

Bedarfe der rheinland-pfälzischen Land- und Forstwirtschaft aufgreifen.

Zur Vorbereitung der Calls fand am 12. Mai 2015 eine Auftaktveranstaltung mit relevanten Akteurs-

gruppen (bspw. Landwirtschaftskammer, Bauern- und Winzerverbände, Verbände des Natur- und

Umweltschutzes, Abteilungen des MULEWF und nachgeordneter Bereiche) statt. Neben der allgemei-

nen Information über die Förderbedingungen ging es insbesondere darum, die Themenschwerpunkte

für den ersten, im Sommer 2015 geplanten Förderaufruf mit den Teilnehmenden zu diskutieren und ggf.

noch vorhandene Bedarfe zu erfassen. Die im Rahmen der Auftaktveranstaltung diskutierten Leitthe-

men und spezifischen Themenbereiche sowie die im Entwurf vorliegenden Auswahlkriterien wurden mit

dem EULLE-Begleitausschuss auf der Sitzung vom 17. Juni 2015 in Alzey abgestimmt und für einen

ersten Förderaufruf im Sommer 2015 festgelegt.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Der erste EIP Agri-Förderaufruf wurde am 18. August 2015 gestartet und war zunächst mit einem

Budget von zwei Mio. Euro an ELER- und Landesmitteln ausgestattet. Ein Vorbereitungsworkshop am

25. September 2015 zeigte hohes Interesse seitens potentieller Bewerber. Die Landwirtschaftskammer

hat daraufhin in der 2. Sitzung des EULLE-Begleitausschuss am 8. Oktober 2015 in Rheinböllen einen

offiziellen Antrag auf Erhöhung der Gesamtmittel von zwei auf drei Mio. Euro gestellt, dem der EULLE-

BGA mehrheitlich zugestimmt hat. Darüber hinaus wurde auf der Sitzung eine Verlängerung der Frist

zur Einreichung von Bewerbungen um drei Wochen (vom 16. Oktober auf 6. November 2015), die

Einführung eines zusätzlichen Auswahlkriteriums für den Bereich „Ökolandbau“ sowie die Ausschöp-

fung des zulässigen Zuwendungssatzes in Höhe von 100 Prozent für die Ausgaben der Arbeit von

Forschern im Kontext des Innovationsprojekts, projektbegleitende Untersuchungen, Analysen und

Tests, einschließlich Nutzungskosten für Maschinen und Geräte – analog dem Fördersatz bei privaten

Trägern – auch für öffentliche Träger befürwortet.

Der Bewertungsausschuss aus Vertretern des MULEWF (4), des MWKEL (1), des MBWWK (1) sowie

der ADD (1) hat von den 17 förderfähigen Bewerbungen auf der Basis der mit dem EULLE-

Begleitausschuss abgestimmten Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus den

fachlichen Stellungnahmen zehn OG mit ihren Aktionsplänen innerhalb des verfügbaren Mittelvolumens

des Aufrufes Anfang 2016 ausgewählt.

Die Teilmaßnahme M16.3 „Schaffung von Clustern und Netzwerken“, mit deren Hilfe Netzwerkaktivitä-

ten zum Aufbau und der Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte gefördert werden

sollen, wurde im Berichtszeitraum 2014-2020 nicht angeboten.

M19 LEADER (Artikel 42 ff)

Die Maßnahmen wird zur Umsetzung der Förderziele in der Focus Area 6B eingesetzt, kann aber letzt-

lich zu allen Focus Area beitragen.

Beschreibung

Mit dem LEADER-Ansatz15 soll einer begrenzten Anzahl von Gebieten die Möglichkeit gegeben wer-

den, Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter durchzuführen. Durch LEADER sollen die Akteure des

ländlichen Raumes im Rahmen des partizipativen Ansatzes Perspektiven entwickeln, wie ihre Region

langfristig und nachhaltig für alle Generationen attraktiv gestaltet werden kann. In diesem Zusammen-

hang sollen insbesondere neuartige und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Strategien mit expe-

rimentellem Charakter umgesetzt werden, die von breit angelegten lokalen Partnerschaften – den so

genannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG) – ausgearbeitet werden. Die Strategien sollen ein überge-

ordnetes Thema als Grundlage haben, auf die Bedürfnisse anderer ländlicher Räume übertragbar sein

und einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zur Förderung von Frauen und Jugendlichen,

zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt und zur Zusammenarbeit mit anderen Gebieten leisten.

LEADER fördert auf Basis einer Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) den

territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung auf lokaler Ebene und trägt zu einer ausgewogenen Ent-

wicklung ländlicher Gebiete bei. Diese werden von den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) nach einem

partizipativen Ansatz erstellt. Durch die Vernetzung über administrative Grenzen bzw. nationale Gren-

15 LEADER = Liaison entre actions de développement de l’économie rurale

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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zen hinweg können Erfahrungen ausgetauscht werden. Dieses Vorgehen gewährleistet gegenüber der

Förderung von Einzelvorhaben einen Mehrwert. Zur Umsetzung der LILE ist das Engagement öffentli-

cher Stellen wie privater Institutionen und lokaler Akteure gleichermaßen erforderlich. Durch Sensibili-

sierung, Mitarbeit in der LAG und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an den Entscheidungsprozes-

sen kann dieses private Entwicklungspotenzial erschlossen werden. Dabei soll das in der Förderperio-

de aufgebaute Knowhow in den bisherigen Impulsregionen genutzt werden. Von der Umsetzung von

Vorhaben im Rahmen einer LILE werden zudem Innovationen, Vernetzung, Synergien, eine höhere

Wertschöpfung und Akzeptanz auf lokaler Ebene gegenüber einer Einzelfallförderung erwartet. Fehlen-

de Dienstleistungsangebote, schlechte ärztliche Versorgung, lückenhafte Grundversorgung, fehlende

Beschäftigungsmöglichkeiten sind Herausforderungen, auf die rheinland-pfälzische ländliche Regionen

individuelle Lösungen suchen müssen. Eine von zunehmender Überalterung geprägte Gesellschaft

muss sich auch im touristischen Segment auf Veränderungen einstellen. Die Bereitstellung von barrie-

refreien Einrichtungen und eine verbessertes Mobilitätsangebot ist für Menschen mit einem Handicap,

ältere Menschen und junge Familien ein wichtiger Faktor für die Einrichtung ihres Lebensmittelpunktes.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Rheinland-Pfalz fördert die Umsetzung lokaler integrierter ländlicher Entwicklungsstrategien (LILE)

nach dem LEADER-Ansatz der ELER-Verordnung, um angesichts der bestehenden Herausforderun-

gen (demografischer Wandel, Globalisierung, …) die eigenverantwortliche Entwicklung ländlicher Regi-

onen im Rahmen zu stärken.

Es geht dabei weniger um sektorspezifische Planungen und Förderangebote, sondern die Aktivierung

des eigenen Potenzials der Regionen. Dies soll nach dem partizipativen Ansatz mit den Akteuren vor

Ort aus allen gesellschaftlichen Bereichen (Vereine, Wirtschaft, Tourismus, Naturschutz und Landwirt-

schaft, …) geschehen.

Für die Förderperiode 2014–2020 wurden in Rheinland-Pfalz 20 lokale öffentliche-private Partnerschaf-

ten16 ausgewählt. Diese haben lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) für abgegrenzte

ländliche Gebiete (Ausschluss von Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern) erstellt und sind für die

Projektauswahl zuständig. Förderfähig sind auch gebietsübergreifende und transnationale Kooperati-

onsprojekte.

M19.1 Vorbereitende Unterstützung für den LEADER-An satz

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Rheinland-Pfalz hat nach Anhörung des vorläufigen EULLE-Begleitausschusses am 16. Juni 2014 das

Interessenbekundungsverfahren für die Auswahl der LAG gestartet. Die Frist zur Abgabe der Bewer-

bungsunterlagen wurde auf Wunsch der Regionen auf den 31. März 2015 verlängert.

Im Rahmen der Teilmaßnahme haben alle 20 Regionen eine Förderung der Erstellung der LILE erhal-

ten. Die öffentlichen Gesamtkosten lagen bei insgesamt 0,667 Mio. Euro (ELER: 0,453 Mio. Euro).

Nach Ablauf des Verfahrens haben 20 ländliche Regionen ihr Interesse an einer Bewerbung als

LEADER-LAG bekundet. Für die Auswahl der LAG wurde eine Jury bei der ELER-VB eingerichtet. Ihr

gehören neben einem Vertreter der ELER-VB, Vertreter beteiligter Landesministerien, ein Vertreter der

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion sowie die vom vorläufigen EULLE-Begleitausschuss benannten

16 Lokale Aktionsgruppen = LAG

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Vertreter (Umwelt, Landwirtschaft, …) an. Die Jury wurde durch einen externen Bewerter unterstützt.

Alle Bewerbungen erfüllten die geforderte Mindestqualität, so dass im Ergebnis am 24. Juli 2015 alle 20

Bewerbungen anerkannt werden konnten.

Mit dem Begleitausschuss wurde abgestimmt, dass die ELER-VB trotz der Erfüllung der Mindestquali-

tätskriterien, zur Qualitätssicherung der LILE Nachbesserungen der im Vergleich zu den anderen LILE

unterdurchschnittlich Abschnitte fordern kann. Hierzu wurde mit dem externen Bewerter ein Workshop

für alle Regionen angeboten und die möglichen Qualitätsverbesserungen abgestimmt. Die LAG haben

die entsprechenden Anpassungen ihrer LILE im 3. und 4. Quartal 2016 vorgenommen.

Tab. 1.6: Lokale Aktionsgruppen der Förderperiode 2 014–2020

Bezeichnung der LAG Gesamtfläche (km²) Einwohnerzahl

LAG Bitburg Prüm 1.626 96.158

LAG Donnersberger und Lautrer Land 983 126.752

LAG Erbeskopf 1.346 124.846

LAG Hunsrück 1.307 115.652

LAG Lahn-Taunus 151 87.004

LAG Mosel 918 115.262

LAG Moselfranken 505 75.295

LAG Pfälzerwald plus 1.472 159.958

LAG Raiffeisen-Region 312 53.500

LAG Rhein-Eifel 664 79.169

LAG Rhein-Haardt 270 69.780

LAG Rheinhessen 774 162.409

LAG Rhein-Wied 196 52.000

LAG SoonwaldNahe 621 94.392

LAG Südpfalz 1.626 90.681

LAG Vulkaneifel 1.734 121.080

LAG Welterbe Oberes Mittelrheintal 554 109.000

LAG Westerwald 801 142.932

LAG Westerwald Sieg 500 98.996

LAG Westrich-Glantal 364 71.221

Insgesamt 16.724 2.046.087

Die Übersicht listet die für die Förderperiode 2014–2020 anerkannten LEADER-Regionen auf. Eine

Besonderheit ist, dass mit der für die LAG Miselerland (Luxemburg) und die LAG Moselfranken einge-

reichte gemeinsame LILE die erste grenzüberschreitende LEADER-Region in der EU definiert wurde.

Die finanzielle Mindestausstattung einer LAG liegt bei 2,625 Mio. Euro (ELER, Land, Kommunen),

davon 1,75 Mio. Euro an ELER-Mittel. Im Übrigen erfolgte eine Staffelung nach Größe der LAG und

Lage in der Nationalparkregion. Es erfolgte eine Aufstockung der ELER-Mittel ab 70.000 Einwohnern

pro angefangene 10.000 Einwohner 75.000 Euro und um insgesamt 2,25 Mio. Euro für die beiden LAG

in der Nationalparkregion für die Förderperiode. Nachfolgende Übersicht zeigt die aktuell den LAG zur

Verfügung stehenden Fördermitteln.

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Tab.1.6: Mittelausstattung der Lokalen Aktionsgrupp en im Entwicklungsprogramm EULLE

Name der LAG

Öffentliche Mittel

insgesamt (Mio. €)

Landesmittel (Mio. €)

Kommunale projektunabhän-

gige Mittel (Mio. €)

ELER-Mittel

Gesamt-plafond (Mio. €)

davon Zuschläge

für Bevölke-rung über

70.000 Einwohner

(Mio. €)

davon Zuschläge

für National-

parkregion (Mio. €)

Bitburg-Prüm 2,87 0,70 0,20 1,98 0,23 0,00

Donnersberger und Lautrer Land 3,12 0,70 0,22 2,20 0,45 0,00

Erbeskopf 5,32 0,70 0,42 4,20 0,38 2,07

Hunsrück 3,23 0,70 0,23 2,30 0,38 0,18

Lahn-Taunus 2,79 0,70 0,19 1,90 0,15 0,00

Mosel 3,04 0,70 0,21 2,13 0,38 0,00

Moselfranken 2,71 0,70 0,18 1,83 0,08 0,00

Pfälzerwald Plus 3,37 0,70 0,24 2,43 0,68 0,00

Raiffeisen-Region 2,63 0,70 0,18 1,75 0,00 0,00

Region Rhein-Eifel 2,71 0,70 0,18 1,83 0,08 0,00

Rhein-Haardt 2,63 0,70 0,18 1,75 0,00 0,00

Rheinhessen 3,45 0,70 0,25 2,50 0,75 0,00

Region Rhein-Wied 2,63 0,70 0,18 1,75 0,00 0,00

Soonwald-Nahe 2,87 0,70 0,20 1,98 0,23 0,00

Südpfalz 2,87 0,70 0,20 1,98 0,23 0,00

Vulkaneifel 3,12 0,70 0,22 2,20 0,45 0,00

Welterbe Oberes Mittelrheintal 2,96 0,70 0,21 2,05 0,30 0,00

Westerwald 3,29 0,70 0,24 2,35 0,60 0,00

Westerwald-Sieg 2,87 0,70 0,20 1,98 0,23 0,00

Westrich-Glantal 2,71 0,70 0,18 1,83 0,08 0,00

Insgesamt 61,16 14,00 4,29 42,88 5,63 2,25

M19.2 Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahme n der LILE

Beschreibung

Im Rahmen der Teilmaßnahme „Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der LILE“ (M19b)

erfolgt die Förderung von Vorhaben, die die LAG zur Umsetzung ihrer LILE ausgewählt haben.

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Im Berichtszeitraum 2014/15 wurden keine Bewilligungen in der Teilmaßnahme ausgesprochen.

M19.3 Gebietsübergreifende und transnationale Koope rationen

Beschreibung

In der Teilmaßnahme „Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen“ (M 19c) werden die

Vorbereitung/Anbahnung sowie die Durchführung gebietsübergreifender und transnationaler Kooperati-

onsvorhaben sowie von Vorhaben zur Umsetzung dieser Kooperationen gefördert, die die rheinland-

pfälzischen LAGen untereinander bzw. LAGen anderer Regionen eingehen.

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Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Im Berichtszeitraum 2014/2015 wurden keine Bewilligungen in der Teilmaßnahme ausgesprochen.

Erste Gespräche zum Abschluss von Kooperationen wurden insbesondere mit LAGen benachbarter

Bundesländer und Mitgliedstaaten geführt.

M19.4 Förderung des LEADER-Managements und der Sens ibilisierung

Beschreibung

In der Teilmaßnahme „Förderung des LEADER-Managements und der Sensibilisierung“ (M 19d) wer-

den die laufenden Kosten der LAG gefördert. Dazu zählen insbesondere der laufende Betrieb der LAG

einschließlich Regionalmanagement, Kosten für das Entscheidungsgremium der LAG sowie Sensibili-

sierungsvorhaben durch die LAG (Öffentlichkeitsarbeit, …).

Erste Umsetzungsschritte/Implementierung

Im Berichtszeitraum 2014/15 wurden keine Bewilligungen in der Teilmaßnahme ausgesprochen. Nach

Gestattung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns hat die Mehrzahl der LAG bis Ende 2015 ihre Ge-

schäftsstellen eingerichtet.

Hinweise zur Durchfühung der Vor-Ort- und Ex Post-K ontrollen in 2015

Entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 wurden aus der Grundgesamtheit aller

zur Auszahlung anstehenden Vorhaben vor Auszahlung an den Endbegünstigten mittels einer Risiko-

auswahl die Vorhaben für eine Vor-Ort-Kontrolle ausgewählt. Im Berichstzeitraum 2014/2020 wurden

ausschließlichen ELER-Zahlungen für falchenbezogene Maßnahmen (M10, M11) im Rahmen des

Entwicklungsprogramm EULLE getätigt. Für „investive“ Vorhaben erfolgten Zahlungen ausschließlich

im Entwicklungsprogramm PAUL der Förderperiode 2007-2013.

Die Risikoanlayse wurde für alle flächenbezogenen Maßnahmen der ersten und zweiten Säule gemein-

sam durchgeführt, auch um die Verwaltungsbelastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe zu be-

grenzen. Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen wurden 612 Betriebe geprüft, die in den Maßnahmen M10

und/oder M11 eine Förderung erhalten haben. Dabei wurde für die jeweiligen Maßnahme die Mindest-

quote eingehalten.

1.d Wesentliche Informationen über die Fortschritte bei der Verwirkli-chung der im Leistungsrahmen festgelegten Etappenzi ele auf Basis von Tabelle F

Für den Durchführungsbericht 2014/2015 nicht relevant (Schlüsselinformationen über den Leistungs-

rahmen erst ab 2017 > Tabelle F).

1.e Sonstiges spezifisches Element eines Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums [optional]

Für den Durchführungsbericht 2014/2015 nicht relevant.

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2 Fortschritte bei der Umsetzung des Bewertungsplan s

2.a Beschreibung etwaiger im Jahresverlauf vorgenom mener Änderungen des Bewertungsplans im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums, mit Begründung

Die Programmumsetzung inklusive des darin enthaltenen Bewertungsplans (Ziffer 9 des EPLR EULLE)

hat erst nach Programmgenehmigung im Jahr 2015 begonnen. Eine Änderung des Bewertungsplans

war insofern im Berichtszeitraum nicht relevant. Für 2016 ist die Erarbeitung eines Feinkonzeptes durch

das beauftragte Evaluationsteam vorgesehen, um die Schritte des Bewertungsplans weiter zu konkreti-

sieren.

2.b Beschreibung der im Jahresverlauf durchgeführte n Bewertungstätig-keiten (bezogen auf Abschnitt 3 des Bewertungsplans )

An dem am 2. Juli 2014 von MEN-D angebotenen Workshop zur Erstellung der Leistungsbeschreibung

für die Begleitung und Bewertung des EPLR für den ländlichen Raum 2014–2020 nahmen zwei Vertre-

terinnen der ELER-VB teil. Erst nach der Genehmigung des Entwicklungsprogramms EULLE am 26.

Mai 2015 wurden die Vorbereitungen zur Ausschreibung der Begleitung und laufenden Bewertung

weiter forciert.

Um einen möglicherweise zusätzlich erforderlichen Evaluierungsbedarf zu ermitteln, wurden im Sep-

tember 2015 die Fachreferate angefragt und deren zusätzliche Bedarfe in der Leistungsbeschreibung

(bspw. Überprüfung der Prämien flächenbezogener Maßnahmen, programmspezifische Evaluierung

der Teilmaßnahme M7.6b) aufgegriffen.

Das Gesamtpaket wurde in drei Lose aufgeteilt und europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungs-

unterlagen wurden auf dem EU-Portal für das Öffentliche Auftragswesen (SIMAP) veröffentlicht. Die

Unterlagen wurden am 8. Dezember 2015 eingestellt und am gleichen Tag dem Amt für amtliche Veröf-

fentlichungen der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg zur Veröffentlichung angezeigt. Die Aus-

schreibungsunterlagen wurden auch auf der Internetseite des ELER-Programms für Rheinland-Pfalz

www.eler-eulle.rlp.de veröffentlicht.

Der Zuschlag erfolgte am 15. März 2016 an das Konsortium bestehend aus dem Institut für Ländliche

Strukturforschung (IfLS) und den Unterauftragnehmern regioTrend- Büro für Regionalentwicklung sowie

der Planung und Forschung-Bergs u. Issa Partnergesellschaft Wirtschafts- und Sozialpartner (PRAC).

2.c Beschreibung der Tätigkeiten im Zusammenhang mi t der Bereitstel-lung und Verwaltung von Daten (bezogen auf Abschnit t 4 des Bewer-tungsplans)

Die Datenverarbeitung für das rheinland-pfälzische Entwicklungsprogramm EULLE erfolgt wie für die

Maßnahmen der ersten Säule der GAP grundsätzlich durch das Statistische Landesamt (StLa). Dies

umfasst auch das nach Art. 66 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für die Zwecke der Begleitung und

Bewertung geforderte elektronisches System. In diesem Zusammenhang wurden Programme für die

Antragsbearbeitung, Kontrollauswahl, Auszahlung der Förderungsbeträge, Finanzplanung, Indikatoren-

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verwaltung und Auswertung erstellt, um die erforderlichen statistischen Informationen über das Pro-

gramm und seine Durchführung aufzuzeichnen, zu erfassen, zu verwalten und mitzuteilen. Diese Da-

tenbank verwaltet auch alle Daten der EGFL-/ELER-Zahlstelle (u. a. Buchungen für den jährlichen

Rechnungsabschluss) sowie die Flächennutzungsnachweise des Integrierten Verwaltungs- und Kon-

trollsystems.

Zu Beginn der neuen Förderperiode wurde zur Vervollständigung der notwendigen Programme die

Software zur Abwicklung von investiven Fördermaßnahmen, die Mittelverwaltung sowie für das Monito-

ring aller Maßnahmen des Entwicklungsprogramm EULLE (2014–2020) europaweit ausgeschrieben. In

einem vorgezogenen Teilnahmewettbewerb qualifizierten sich zwei Softwareanbieter für die Teilnahme

an der Ausschreibung. Als Ergebnis der Ausschreibung wurde der Zuschlag der Firma IBYKUS AG17

erteilt. Der entsprechende Softwarevertrag wurde am 19. August2015 zwischen dem Land Rheinland-

Pfalz sowie der Firma IBYKUS AG (Erfurt) geschlossen.

Mit dem Software-System IRENE der Firma IBYKUS werden auch alle erforderlichen Daten für Monito-

ring und Evaluierung gesammelt und über eine Datendrehscheibe bereitgestellt. Maßnahmenspezifi-

sche Kenngrößen und Indikatoren sind im System erfasst. Über die Datendrehscheibe können diese

Daten ausgewertet, analysiert und ggf. weiterverarbeitet und zwecks Bereitstellung an Fremdsysteme

(z. B. SFC) weitergegeben werden.

Der konfigurierbare Aggregationsprozess für Daten stellt eine maßnahmenübergreifende Aufbereitung

und Bereitstellung der Daten als Grundlage für eine effektive ELER-Berichterstattung bzw. Evaluierung

sicher. Eine stichtagsbezogene Erstellung von maßnahmenübergreifenden Auswertungen kann auf

dieser Datenbasis erfolgen. Dabei können über bereitgestellte Werkzeuge sowohl Einzel- als auch

Gruppenberichte erstellt werden. Des Weiteren beinhaltet das Software-System auch Funktionalitäten

für sonstige Recherchen und Datenanalysen.

Die folgende Abbildung veranschaulicht das Zusammenspiel der verschiedenen Verwaltungseinheiten

hinsichtlich der Einpflege und Weiterverarbeitung der Daten sowie des dann erfolgenden Auswertungs-

prozesses. Die ELER-VB übernimmt hierbei die Koordination, Kontrolle und Prüfung der gelieferten

Daten und Textpassagen für das Monitoring und die Durchführungsberichte. Die ELER-VB ist außer-

dem Ansprechpartnerin und Schnittstelle für das externe Evaluatoren-Team, die Textpassagen und

Datenauswertungen über die ELER-VB erhalten. Die EGFL-/ELER-Zahlstelle ist für die Förder- und

Finanzdaten federführend verantwortlich.

17 Herman-Hollerith-Straße 1, 99099 Erfurt

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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Abb. 2.1: Ablauf der Bereitstellung der Daten und A uswertungen im Rahmen des Monitorings, der DB-

Berichterstattung und der laufenden Bewertung

Quelle: eigene Darstellung, 2016

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2.d Liste abgeschlossener Bewertungen, mit Angabe d er Website, auf der sie veröffentlicht wurden

Verlag/

Herausgeber

Autor (en)

Jahr

Titel (500 Zeichen original Sprache)

URL (Hyperlink, 255 Zei-chen)

MULEWF IfLS

2010

Halbzeitbewertung Begleitung und laufende Bewertung des rheinland-pfälzischen Programms „Agrarwirtschaft, Umweltmaßnahmen, Landent-wicklung“ (PAUL) zur Entwicklung des ländlichen Raums

www.eler-paul.rlp.de

MULEWF IfLS

2014/15

Ex ante Evaluierung inkl. Strategischer Umweltprüfung (SUP)

ELER-Entwicklungsprogramm EULLE Rheinland-Pfalz

www.eler-eulle.rlp.de

MWVLW IfLS

2015/16

Entwürfe zur Ex post-Bewertung 2007–2013

ELER-Entwicklungsprogramm PAUL

noch nicht veröffentlicht

Das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) war bei allen Evaluierungen Hauptauftragnehmer, die

Unterauftragnehmer waren unterschiedlich.

2.e Zusammenfassung abgeschlossener Bewertungen, mi t Schwerpunkt Bewertungsergebnisse

Die Ex ante-Evaluierung wurde begleitend zur Programmaufstellung durchgeführt. Daher konnten die

Ergebnisse direkt übernommen werden. Nachfolgend sind die Ergebnisse kurz skizziert:

Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs

♦ Handlungsbedarfe zielgerichtet formuliert

Bewertung des Beitrags zur Strategie Europa 2020

♦ Schwerpunkt im Bereich „Nachhaltiges Wachstum“ (Erhaltung der biologischen Vielfalt und dem

Bodenschutz, Agrarumwelt und Klimamaßnahmen ,Förderung des Ökologischen Landbaus)

♦ Die umfangreiche Problemlage in den ländlichen Gebieten kann nur im Verbund mit weiteren Politik-

bereichen, Instrumenten und Förderprogrammen außerhalb von ELER adäquat angegangen werden

Bewertung der externen Kohärenz und Einklang mit der GSR

♦ kein Multifonds-Ansatz in RP hohe Komplementarität zwischen den ESI-Fonds

Bewertung der Interventionslogik

♦ Handlungsbedarfe aus der SWOT abgeleitet

♦ Bewertung der Angemessenheit der finanziellen Ausstattung der Maßnahmen im Kontext von SöA,

SWOT und Bedarfsanalyse

♦ Berücksichtigung der Empfehlungen des Evaluationsteams bei der Überarbeitung des EPLR EULLE

Bewertung des erwarteten Beitrags der ausgewählten Maßnahmen zu den Zielen

Das Land Rheinland-Pfalz verfolgt mit dem Entwicklungsprogramm EULLE sechs Kernprioritäten:

♦ Sicherung des ökologischen Potenzials,

♦ Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen,

♦ Erhöhung der Wertschöpfung in ländlichen Räumen,

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♦ Auf- und Ausbau von Wertschöpfungsketten,

♦ Lokale Initiativen und Kooperationen,

♦ Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Die Strategie konzentriert sich zur Verwirklichung der oben genannten sechs Kernprioritäten auf zehn

der insgesamt 18 Schwerpunktbereiche des ELER (Schwerpunktbereiche 2a, 3a, 3b, 4a, 4b, 4c, 5a, 6a,

6b, 6c), damit sind die Anforderungen der ELER-Verordnung erfüllt.

Analyse der Wirkungsbereiche

♦ Ziel a) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

Die Maßnahmen AFP (Code 4.1.1) und Bodenordnung (Code 4.3.1) sind mit größeren Finanzbud-

gets ausgestattet und lassen damit die größten Wirkungen erwarten.

♦ Ziel b) Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klima-

schutz.

Hier sind vor allem positive Auswirkungen auf die Bereiche Biodiversität, Wasser, Landschaft, Boden

und Klimaschutz zu erwarten, allerdings in Abhängigkeit vom geplanten Finanzbudget (Wasserquali-

tät und Klimaschutz gewinnen, Biodiversität und Landschaft verlieren an relativer Bedeutung).

♦ Ziel c) Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der

ländlichen Gemeinschaften

Einschließlich der Schaffung und Erhalts von Arbeitsplätzen sind Wirkungen auf die Bereiche Be-

schäftigung, Humankapital, Governance und Lebensqualität zu erwarten. Allerdings ist nur die

LEADER-Projektförderung mit einem signifikanten Finanzbudget ausgestattet.

Bewertung der Konsistenz der Mittelallokation mit den Zielen

Insgesamt stehen rund 663 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung, davon 299,804 Mio. Euro

ELER-Mittel (einschließlich Umschichtungsmittel aus der 1. Säule). Die über die für die Kofinanzierung

der ELER-Mittel hinausgehenden nationalen Mittel (GAK- und Landesmittel) – sogenannte „top-ups“ –

betragen über 141 Mio. Euro.

Der finanzielle Schwerpunkt des EPLR EULLE liegt auf Priorität 4 (43 % der gesamten öffentlichen

Mittel) und dort im Schwerpunktbereich 4b mit dem Fokus auf den Bereich „Verbesserung der Wasser-

wirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln“ (28 %

der gesamten öffentlichen Mittel). Der Schwerpunktbereiche 4a (biologische Vielfalt) ist mit rund 14 %

weniger gut ausgestattet und Schwerpunktbereich 4c (Verhinderung der Bodenerosion und Verbesse-

rung der Bodenbewirtschaftung) mit 1,3 % nur ganz geringfügig. Einige Maßnahmen weisen allerdings

Sekundäreffekte für andere Bereiche auf.

Bewertung der Vorkehrungen für LEADER (CLLD)

Zum Zeitpunkt der Ex ante-Bewertung und der Programmvorbereitung wurde eine Anerkennung von

bis zu 15 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) mit einem durchschnittlichen Planungsbudget von 2,6 Mio.

Euro anvisiert. Die Vorgaben zur Auswahl und Genehmigung wurden bekannt gegeben.

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Messung des Fortschritts und der Programmergebnisse

Für alle Prioritäten und Maßnahmen die im Entwicklungsprogramm EULLE programmiert werden, sind

die Zielindikatoren gemäß ELER-Durchführungsverordnung aufgeführt.

Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren

Die geplanten Verfahrensabläufe sind angemessen und die Empfehlungen der Halbzeitbewertung zum

EPLR PAUL 2007–2013 wurden aufgegriffen. Empfohlen wurden Schulungen der beratenden Stellen

bei den DLR.

Bewertung der Querschnittsthemen

♦ Bewertet wurden übergreifende Zielsetzungen (Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klima-

wandels und Anpassung an seine Auswirkungen) sowie die Berücksichtigung von Chancengleichheit

und Schutz vor Diskriminierung.

♦ Der Fokus im Entwicklungsprogramm EULLE liegt in den Themenfeldern Biodiversität und Wasser-

schutz.

♦ Positive Ansätze zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.

Bewertung der Prämienkalkulation

Jede Prämienkalkulation wurde auf die Anforderungen des Art. 10 der ELER-Durchführungsverordnung

geprüft.

2.f Beschreibung der Kommunikationstätigkeiten im Z usammenhang mit der Veröffentlichung von Bewertungsergebnissen (bez ogen auf Ab-schnitt 6 des Bewertungsplans)

WANN? WAS? (Titel, Thema, Inhalt Kom-munikation und des Evalu-

ierungsthemas)

WER? (Veranstalter)

WIE? (Form, Kanäle)

ZU WEM? (Zielgruppe)

WIE VIELE? (ca. erreicht)

URL (falls vorhan-

den)

6. August 2014

Vorstellung der Ex ante-Evaluierung inkl. Strategi-scher Umweltprüfung (SUP)

ELER-VB

Finale Anhö-rung zur Aufstellung des EPLR EULLE

Begleit-ausschuss

ca. 70 www.eler-eulle.rlp.de;

www.eler-paul.rlp.de

2.g Beschreibung der Folgemaßnahmen zu Bewertungser gebnissen (be-zogen auf Abschnitt 6 des Bewertungsplans)

Die Ergebnisse der Ex ante-Bewertung und die Diskussionen im Begleitausschuss wurden bei der

Programmerstellung berücksichtigt.

Durch die späte Genehmigung des Programms und in Folge auch die Vergabe der begleitenden Be-

wertung Anfang 2016 haben im Berichtszeitraum noch keine Evaluierungsaktivitäten stattgefunden. Im

Sommer 2016 liegen noch keine Ergebnisse vor, so dass von der ELER-VB noch keine Folgemaßnah-

men zu veranlassen sind.

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3 Fragen, die die Programmdurchführung beeinflussen und die getroffenen Abhilfemaßnahmen

3.a Beschreibung der Schritte, die zur Gewährleistu ng der Qualität und der Wirksamkeit der Programmdurchführung unternomme n wurden.

Bereits im Rahmen der Programmaufstellung hat der rheinland-pfälzische Ministerrat beschlossen,

dass in Kontinuität zur Förderperiode 2007–2013 die ELER-VB und die EGFL-/ELER-Zahlstelle im

Landwirtschaftsministeriums18 nach Artikel 65 der ELER-Verordnung mit der Umsetzung des Entwick-

lungsprogramms EULLE beauftragt werden. Auch bei der Benennung der Bescheinigenden Stelle und

der Festlegung der Bewilligungsstellen und des Prüfdienstes wurden die bewährten Verwaltungs- und

Kontrollstrukturen beibehalten und fortentwickelt. Alle (Teil)-Maßnahmen wurden von der Zahlstelle und

der Verwaltungsbehörde auf ihre Kontrollierbarkeit nach Artikel 62 der ELER-Verordnung überprüft.

Die Datenbank für das rheinland-pfälzische Entwicklungsprogramm EULLE umfasst alle für die EGFL-

/ELER-Zahlstelle und die nach Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für die Zwecke der Be-

gleitung und Bewertung erforderlichen Daten. Die allgemeine Datenverarbeitung sowie die für die

Maßnahmen der ersten Säule der GAP erfolgt grundsätzlich durch das Statistische Landesamt (StaLa).

Im Berichtszeitraum wurde zur Vervollständigung der notwendigen Programme die Software zur Ab-

wicklung von investiven Fördermaßnahmen, die Mittelverwaltung sowie für das Monitoring aller Maß-

nahmen des Entwicklungsprogramm EULLE (2014–2020) europaweit ausgeschrieben und der entspre-

chende Softwarevertrag am 19. August 2015 geschlossen.

Zur Begleitung der Umsetzung des Entwicklungsprogramm EULLE wurde am 11. Juni 2014 ein „Vor-

läufiger Begleitausschusses zur Durchführung des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms

EULLE“ gebildet. Für die Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (M10), die Förderung

des ökologischen Landbau (M11) sowie die Anerkennung der LEADER-Aktionsgruppen wurden vorläu-

fige Verfahrensregelungen mit dem Begleitausschuss abgestimmt. Nach Genehmigung des EPLR

EULLE hat sich der EULLE-Begleitausschuss am 17. Juni 2015 konstituiert. In der Sitzung wurden die

Auswahlkriterien nach Artikel 49 der ELER-Verordnung für alle Maßnahmen sowie eine Förderaufruf für

die Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltig-

keit“ (M16.1 und M16.1&M16.2 ) mit dem Begleitausschuss abgestimmt.

Im Rahmen der 2. Begleitausschusssitzung am 8. Oktober 2015 wurde thematisiert, dass die ELER-

Verordnung als Begünstigte19 nach Artikel 14 (2) VO (EU) 1305/2013 der ELER-Verordnung (M01)

einen Begünstigtenkreis definiert, der ggf. von der Zielgruppe (bspw. „Lernort Bauernhof": auch Schüler

und Schülerinnen sowie Lehrerpersonen) bewährter Maßnahmen abweicht. In bilateralen Gesprächen

hat die Kommission klargestellt, dass auch eine indirekte Förderung denkbar sei, sofern diese nach-

weislich den in Art. 14 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 genannten Personen zugutekommt.

Durch diese Klarstellung können die im Entwicklungsprogramm EULLE angedachten Förderangebote

uneingeschränkt realisiert werden.

18 Bis 17. Mai 2016 das MULEWF, ab dem 18. Mai 2016 das MWVLW: 19 „Personen zugutekommen muss, die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind, ferner Landbewirtschaftern und anderen

Wirtschaftsakteuren, bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt.“

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3.b Qualität und Effizienz der Durchführungsmechani smen

Vereinfachte Kostenoptionen 20

Zur Verwaltungsvereinfachung kann vom Nachweis der Kosten im Einzelfall abgesehen werden und die

Förderung auf Basis von Förderpauschalen erfolgen. Im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE

findet dies aktuell in den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (M10) sowie für die Förderung des Öko-

logischen Landbaus (M11) Anwendung. Diese Flächenprämien werden anhand eines Vergleichs der

Deckungsbeiträge einer durchschnittlichen Referenzfruchtfolge ohne und mit den entsprechenden

Förderbedingungen festgelegt. Die pauschale Festlegung der Prämien wird von einer unabhängigen

Stelle vorab geprüft.

Das Entwicklungsprogramm EULLE sieht vor, dass 46,86 % der ELER-Mittel in Höhe von 299,804

Mio. Euro nach den Vorgaben für vereinfachte Kostenoptionen gewährt werden. Im Berichtszeitraum

wurden rd. 5 % des Plafonds bereits als Flächenprämie ausgereicht.

Vereinfachte Kostenoptionen, auf Basis spezifischer ausführlicher Daten des Mitglied-staats [optional]

Im Entwicklungsprogramm EULLE ist auch vorgesehen, gemäß Artikel 68 der Verordnung (EU)

Nr. 1303/2013 indirekte Kosten – soweit in den Maßnahmen vorgesehen – mit einem Pauschalsatz von

15 % der förderfähigen direkten Personalkosten zu fördern, soweit die Leistung nicht im Rahmen öf-

fentlicher Auftragsvergabe erbracht wird. Im Berichtszeitraum wurde noch keine entsprechende Förde-

rung gewährt.

Elektronische Verwaltung für Begünstigte [optional]

Für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (M10) sowie für die Förderung des Ökologischen Land-

baus (M11) wird – wie für die flächenbezogenen Maßnahmen der ersten Säule der Gemeinamen Ag-

rarpolitik – bis Ende 2017 die elektronische Antragstellung angestrebt. Durch das papierlose Antrags-

verfahren sollen für die Begünstigten und Verwaltung gleichermaßen Erleichterungen erreicht werden.

Im Berichtszeitraum konnte die Auszahlung der Flächenprämien im Antragsverfahren 2015 auch elekt-

ronisch beantragt werden. Die Erfahrungen zeigten die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen, die

bereits im Antragsverfahren 2016 z.T. realisiert werden konnten. Die elektronische Antragstellung

erfordert auch entsprechende Schulungsangebote für die Antragsteller und Antragstellerinnen.

20 Vereinfachte Kostenoptionen sind zu verstehen als Einheitskosten/Pauschalsätze/Pauschalfinanzierungen gemäß Artikel 67 Absatz

5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013, einschließlich der ELER-spezifischen Methoden gemäß Buchstabe e jenes Absatzes, z. B. Pauschalfinanzierungen für Startups, Pauschalsatzzahlungen für Erzeugerorganisationen sowie gebiets- und tierbezogene Ein-heitskosten.

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4 Getroffene Maßnahmen zur Umsetzung der technische n Hilfe und Publizitätspflichten

4.a Getroffene Maßnahmen und Stand der Errichtung d es NLR (Len-kungsstruktur und Vernetzungsstelle) und Stand dess en Aktionsplans

Die Fragestellung bezieht sich auf die Einrichtung und Betreuung eines nationalen Netzwerkes und ist

somit für das rheinland-pfälzische Entwicklungsprogramm EULLE nicht relevant.

Gemäß Artikel 54 Abs.1 der ELER-Verordnung sind die Mitgliedstaaten gehalten, ein nationales Netz-

werk für den Ländlichen Raum zu errichten. Deutschland hat zur Errichtung dieses Netzwerks die

Option eines eigenständigen Netzwerkprogramms gewählt. Das Programm „Nationales Netzwerk für

den Ländlichen Raum Deutschland“ (NLR) wurde von der Kommission am 12. Dezember 2014 geneh-

migt. In Kontinuität zur Förderperiode 2007–2013 als übernimmt die BLE als „Deutsche Vernetzungs-

stelle ländliche Räume“ (DVS) diese Aufgabe.

4.b Maßnahmen, die eine angemessene Publizität für das Programm ge-währleisten (Artikel 13 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014)

Die ELER-VB hat dem EULLE-Begleitausschuss in der Sitzung vom 8. Oktober 2015 eine Informations-

und Kommunikationsstrategie zur Diskussion und Genehmigung vorgelegt. Die Ausgaben werden auch

aus ELER-Mittel im Rahmen der Technischen Hilfe von der EU mitfinanziert.

Die Öffentlichkeitsarbeit zielt darauf ab, insbesondere die in den ländlichen Entwicklungsprioritäten und

Schwerpunkten gesetzten Ziele des ELER bekannt zu machen und die Akzeptanz für die europäische

Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu erhöhen. Den potentiellen Begünstigten sollen detail-

liert die Möglichkeiten und Verfahrensregelungen zur Gewährung von Fördermitteln aufgezeigt werden.

Im Begleitausschuss im 23. Juni 2016 wurden die durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen von

2014 und 2015 sowie die Fortschreibungen vorgestellt.

In Vorbereitung der Programmerstellung und -genehmigung wurden 2014 und 2015 folgende Maßnah-

men ergriffen:

♦ Durchführung von Workshops zur Vorbereitung des neuen Entwicklungsprogramms,

♦ Sitzungen des Begleitausschusses zum Stand der Aufstellung, Genehmigung und Programmumset-

zung,

♦ Anhörung zum EPLR EULLE (Programm, SUP, Ex ante),

♦ Pressemeldung zur Einreichung des EPLR EULLE 2014–2020 zur Genehmigung durch die EU-

Kommission und Offenlegung des EPLR EULLE im Entwurf (Homepage) und

♦ Pressemeldung zur Genehmigung des EPLR EULLE.

Nach der Genehmigung wurde als erster Schritt eine Webseite für das Entwicklungsprogramm EULLE

(www.eler-eulle.rlp.de) und gemeinsam mit den Verwaltungsbehörden der anderen ESI-Fonds eine

fonds-übergreifende Webseite für die EU-Förderung in Rheinland-Pfalz (www.eu-fonds.rlp.de) erstellt.

Die Webseite bietet neben der Möglichkeit, dass EPLR EULLE insgesamt einzusehen, Informationen

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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(Rechtgrundlagen, Kurzbeschreibungen, Adressen, …) rund um das Entwicklungsprogramm. Auch

Förderaufrufe bzw. der Ergebnisse von Auswahlverfahren werden hier veröffentlicht.

Für die Zuwendungsempfänger wurden zudem erste Merkblätter (bspw. zu den informations- und Pub-

lizitätsverpflichtungen oder den Auflagen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen) erstellt. Diese wur-

den – wie auch Kurzbeschreibungen der Fördermaßnahmen des Entwicklungsprogramm EULLE –

auch auf der vorgenannten Webseite veröffentlicht. Die Begünstigten der Maßnahmen AUKM bzw.

Ökologischer Landbau erhielten zudem Erläuterungstafeln zur Aufhängen.

Am 24. Juli 2015 erhielten für die Förderperiode 2014–2020 20 LEADER-Regionen ihre Anerken-

nungsurkunde durch Ministerin Höfken in einer feierlichen Veranstaltung im Rahmen der Landesgar-

tenschau 2015 in Landau. Der erste Workshop für die LEADER-Regionalmanager wurde direkt im

Anschluss an den Festakt durchgeführt.

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Durchführungsbericht 2014/15 zum Entwicklungsprogra mm EULLE

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5 Zur Erfüllung der Ex ante-Konditionalitäten ergri ffene Maß-nahmen

Keine, da bereits im Rahmen der Programmgenehmigung die Erfüllung der Ex ante-Konditionalitäten nachgewiesen wurde.

6 Beschreibung der Umsetzung von Teilprogrammen

Nicht relevant. Das EPLR EULLE sieht keine Teilprogramme vor.

7 Prüfung der Informationen und des Stands der Verw irklichung der Programmziele

Dieser Abschnitt gilt nur für die jährlichen Durchführungsberichte 2016 bzw. 2018.

8 Durchführung von Maßnahmen zur Berücksichtigung d er Grundsätze aus den Artikeln 5, 7 und 8 der Verordnu ng (EU) Nr. 1303/2013

Dieser Abschnitt gilt nur für die jährlichen Durchführungsberichte 2016 bzw. 2018.

8.a Förderung der Gleichbehandlung von Mann und Fra u sowie Nichtdis-kriminierung (Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 130 3/2013)

Dieser Abschnitt gilt nur für die jährlichen Durchführungsberichte 2016 bzw. 2018.

8.b Nachhaltige Entwicklung (Artikel 8 der Verordnu ng (EU) Nr. 1303/2013)

Dieser Abschnitt gilt nur für die jährlichen Durchführungsberichte 2016 bzw. 2018.

8.c Die Rolle der Partner gemäß Artikel 5 der Veror dnung (EU) Nr. 1303/2013 bei der Durchführung des Programms

Dieser Abschnitt gilt nur für die jährlichen Durchführungsberichte 2016 bzw. 2018.

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9 Fortschritte bei der Sicherstellung eines integri erten Konzepts für den Einsatz des ELER und anderer Finanzinstrume nte der Union

Dieser Abschnitt gilt nur für den jährlichen Durchführungsbericht 2018.

10 Bericht über den Einsatz der Finanzinstrumente ( Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)

Das rheinland-pfälzische Entwicklungsprogramm EULLE sieht keine Finanzinstrumente vor.

11 Codierte Tabellen der gemeinsamen und programmsp ezifi-schen Indikatoren und quantifizierten Zielwerte

Detailinformationen zur Umsetzung der Maßnahmen können den nach unionsrechtlichen Vorgaben

erstellten Übersichten im Anhang zu 1a) und 1b):

♦ Anhang zu 1a) „Gemeinsame und programmspezifische Indikatoren und quantifizierte Zielindikato-

ren“

♦ Anhang zu 1b) „Codierte Tabellen der gemeinsamen und programmspezifische Indikatoren und

quantifizierte Zielindikatoren“

12 Dokumente im Anhang

Weitere Dokumente sind im Anhang zu 1b) aufgeführt.