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Joachim Jürgens 02366 / 33313 0172 / 28 35 160 02366 / 938470 E-Mail-Adr. :[email protected] Skype dk3rr Bankverbindung: Postbank Dtmd. BLZ: 44010046 Kto.: 75251469 Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten Kreisverwaltung Recklinghausen vorab via FAX – RP via FAX+Email Der Landrat - Cay Süberkrüb Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen Sehr geehrter Herr Landrat, man könnte versucht sein zu sagen: immer wieder und nichts dazugelernt. So habe ich erhebliche Bedenken, ob Ihre öffentlichen Aktivitäten bezogen auf die Bürgermeisterwahl in Herten möglicherweise die Neutralitätspflicht eines Landrates verletzeln (sh. Facebook-Ausrisse). Da Sie in Ihrem Facebookprofil Ihre derzeitige Dienststellung als Landrat ausweisen, dürfte man kaum von einer privaten Meinungsäußerung ausgehen. Dazu zitiere ich aus meiner Einlassung zur Kommunalwahl 2009 an den Bürgermeister: „….. Nach ständiger Rechtsprechung und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dürfen sich kommunale Organe im Wahlkampf nicht engagieren. Dabei gilt diese Neutralitätspflicht auch für diejenigen, die in Vertretung oder im Auftrag der Organe handelnd zeichnen. Besondere Zurückhaltung ist insbesondere im nahen Vorfeld der Wahlen geboten Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben die Pflicht, ihre Aufgaben unparteiisch, d. h. allein im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen. Die Neutralitätspflicht erfordert, dass die Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei der politischen Betätigung die gebotene Mäßigung und Zurückhaltung wahren.“….. Der Vollständigkeit halber habe ich mein damaliges Schreiben und das daraus resultierende Ergebnis (Email und Schreiben des Bürgermeisters) in der Sache als Anlage angefügt. Als sehr bedenklich halte ich glaubwürdige Aussagen aus Ihrem parteilichen Umfeld, dass Ihr Leiter Öffentlichkeitsarbeit bei der Kreisverwaltung nebenbei als „Wahlkampfmanager“ für den SPD- Kandidaten fungiert! Diese „Nebentätigkeit“ halte ich im Zusammenhang mit der bevorstehenden BM-Wahl rechtlich für äußerst bedenklich, möglicherweise auch justiziabel. Seine Dienststellung erfordert nach diesseitiger Meinung in der Sache ein sensibles Fingerspitzengefühl und strikte Trennung zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten. Schon der Eindruck der „Mauschelei“ sollte nicht im mindesten entstehen. Joachim Jürgens Ratsherr im Rat der Stadt Herten Schützenstraße 84 45699 Herten Herten, den 26. Mai 2016

Joachim Jürgens Ratsherr im Rat der Stadt Herten ......Wahlwerbung von Amtsträgern einhalten wird. Danach ist es Amtsträgern von Verfassung wegen versagt, sich in amtlicher Funktion

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  • Joachim Jürgens

    02366 / 33313 0172 / 28 35 160 02366 / 938470

    E-Mail-Adr. :[email protected] Skype dk3rr

    Bankverbindung: Postbank Dtmd. BLZ: 44010046 Kto.: 75251469

    Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten

    Kreisverwaltung Recklinghausen vorab via FAX – RP via FAX+Email Der Landrat - Cay Süberkrüb Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen

    Sehr geehrter Herr Landrat,

    man könnte versucht sein zu sagen: immer wieder und nichts dazugelernt. So habe ich erhebliche

    Bedenken, ob Ihre öffentlichen Aktivitäten bezogen auf die Bürgermeisterwahl in Herten

    möglicherweise die Neutralitätspflicht eines Landrates verletzeln (sh. Facebook-Ausrisse). Da Sie in

    Ihrem Facebookprofil Ihre derzeitige Dienststellung als Landrat ausweisen, dürfte man kaum von einer

    privaten Meinungsäußerung ausgehen.

    Dazu zitiere ich aus meiner Einlassung zur Kommunalwahl 2009 an den Bürgermeister: „….. Nach

    ständiger Rechtsprechung und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dürfen sich

    kommunale Organe im Wahlkampf nicht engagieren. Dabei gilt diese Neutralitätspflicht auch für

    diejenigen, die in Vertretung oder im Auftrag der Organe handelnd zeichnen. Besondere Zurückhaltung

    ist insbesondere im nahen Vorfeld der Wahlen geboten

    Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben die Pflicht, ihre Aufgaben unparteiisch, d. h. allein

    im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen. Die Neutralitätspflicht erfordert, dass die Angehörigen

    des öffentlichen Dienstes bei der politischen Betätigung die gebotene Mäßigung und Zurückhaltung

    wahren.“…..

    Der Vollständigkeit halber habe ich mein damaliges Schreiben und das daraus resultierende Ergebnis

    (Email und Schreiben des Bürgermeisters) in der Sache als Anlage angefügt.

    Als sehr bedenklich halte ich glaubwürdige Aussagen aus Ihrem parteilichen Umfeld, dass Ihr Leiter

    Öffentlichkeitsarbeit bei der Kreisverwaltung nebenbei als „Wahlkampfmanager“ für den SPD-

    Kandidaten fungiert!

    Diese „Nebentätigkeit“ halte ich im Zusammenhang mit der bevorstehenden BM-Wahl rechtlich für

    äußerst bedenklich, möglicherweise auch justiziabel. Seine Dienststellung erfordert nach diesseitiger

    Meinung in der Sache ein sensibles Fingerspitzengefühl und strikte Trennung zwischen beruflichen und

    privaten Tätigkeiten. Schon der Eindruck der „Mauschelei“ sollte nicht im mindesten entstehen.

    Joachim Jürgens Ratsherr im Rat der Stadt Herten

    Schützenstraße 84 45699 Herten

    Herten, den 26. Mai 2016

    mailto:[email protected]

  • 2

    Sehr geehrter Herr Süberkrüb, als gestandener Jurist werden Sie sicherlich meine Bedenken in Gänze

    ausräumen können. Wegen der begrenzten Zeit erwarte ich Ihre Antwort bis spätesten 1. Juni. 2016

    Aus diesem Grund werde ich den RP ebenfalls das Schreiben mit der Bitte um Prüfung zusenden

    Sie werden verstehen, dass ich dieses Schreiben aus gegebenem Anlass öffentlich publiziere.

    In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich,

    mit freundlichen Grüßen

    Anlage Vorgang zur Gemeindewahl 2009

    Kopie Fraktionen und Einzelmitglieder des Rates der Stadt Herten sowie der Presse Facebookausriss

    Mittwoch 25.05.16 19:45

  • 3

    Ältere Facebookbeiträge

  • Joachim Jürgens

    Schützenstraße 84 45699 Herten 12. Juli 2009

    +49 (02366) – 37653 / +49 (0172) ) – 2835169 Email: [email protected]

    Joachim Jürgens, Schützenstraße 84, 45699 Herten

    Herrn Bürgermeister Dr. U. Paetzel Kurt Schumacherstraße 2 45699 Herten

    Möglicher Verstoß gegen Grundsätze der Neutralitätspflicht im Wahlkampf

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister.

    Besten Dank für Ihre Karte „Herten tut Gut“.

    Interessant fand ich hier den Hinweis auf die Internetadresse www.die-herten-partei.de. Neugierig geworden, habe ich mir diese Seite der „politischen Konkurrenz“ genau angeschaut. Zweifelsfrei kann man diese Seite der Vorbereitung zu Kommunalwahl 2009 zuordnen – ergo dient die Seite der Wahlwerbung, was Sie nicht abstreiten können.

    Hier fand ich einen interessanten Beitrag unter der URL:

    http://www.die-herten-partei.de/db/docs/doc_13137_20072139257.doc

    Der Inhalt des werbewirksam präsentiert Dokumentes erregte nicht meine Aufmerksamkeit, sondern das Zustandekommen des Dokumentes. Aus den Dokumenteneigenschaften ist eindeutig erkennbar, dass das Dokument nicht vom Absender Herrn Carsten Löcker erstellt wurde. Hier wir eindeutig als Autor Herr Wilke genannt, der das Dokument am 07. Febr. 07 um 14:49 erstellt und abgeschlossen

    hat.1

    Ebenso ist festzustellen, dass die SPD-Ortvereinszeitung Herten Mitte/Süd Dokumente, die ich unter Eigenschaften eingesehen habe, durch Frau K. Walberg offensichtlich während Ihrer Dienstzeit bear-

    beitet wurde

    2

    1 Anlage-1-

    . Diese Eigenschaften der Dokumentenerstellungen trifft für alle von mir kontrollierten

    SPD-Ortsvereinszeitungen Herten Mitte/ Süd zu. Die dort angegebenen Zeiten decken sich mit den normalen Dienstzeiten der Mitarbeiterin. Besonders wäre dieser Sachverhalt auch im Zusammen-

    2 Beispielhaft hier angezeigt: /doc_18047_2008322175639.pdf; Microsoft Word - SPD Ortsvereinszeitung Ausgabe 10 _2008_.doc Erstellt am: k.walberg – 12.03.08 14:28:58

    mailto:[email protected]�http://www.die-herten-partei.de/�http://www.die-herten-partei.de/db/docs/doc_13137_20072139257.doc�

  • hang zu sehen, wenn Frau Walberg für die SPD kandidiert. Ebenso ist bei den Dokumenten erkenn-bar, dass die Arbeiten an Rechner des Pools „Stadtwerke Herten“ erstellt wurden.

    Generell ergibt sich für die Kommunalverwaltung aus der Gesamtheit ihrer Aufgaben auch ein Recht zur Öffentlichkeitsarbeit. Dieses Recht unterliegt jedoch auch Grenzen, die meiner Meinung nach durch Ihr Vorgehen überschritten worden sind.

    Ihr Vorgehen ist im gegebenen Fall nicht durch § 41 Abs. 3 der nordrhein-westfälischen Gemeinde-ordnung (GO) gedeckt, nach dem Sie die Aufgabe haben, die Bürger laufend über die allgemeinen Verwaltungsvorgänge zu unterrichten. Ich gehe davon aus, dass die Stadt Herten und Ihre 100% Töchter bei Wahlen und insbesondere bei der Kommunalwahl zur strikten Neutralität verpflichtet sind.

    Sie (Stadtverwaltung / Töchter) sollte jeden Eindruck vermeiden, Einfluss auf die Wahlen zu nehmen bzw. nehmen zu wollen. Hierbei sind nach der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte enge Maß-stäbe anzusetzen. Daher sollten Sie als Bürgermeister einerseits und als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Herten andererseits die entsprechenden Mitarbeiter anweisen, keine weiteren Tätigkei-ten während der Dienstzeit und mit Mitteln der Verwaltung / Stadtwerke vorzunehmen. Hier muss die Verwaltung strikte Neutralität wahren und jeden Eindruck der Einflussnahme vermeiden.

    Nach ständiger Rechtsprechung 3

    Alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben die Pflicht, ihre Aufgaben unparteiisch, d. h. allein im Interesse der Allgemeinheit wahrzunehmen. Die Neutralitätspflicht erfordert, dass die Angehöri-gen des öffentlichen Dienstes bei der politischen Betätigung die gebotene Mäßigung und Zurückhal-tung wahren.

    und der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung dürfen sich

    kommunale Organe im Wahlkampf nicht engagieren. Dabei gilt diese Neutralitätspflicht auch für diejenigen, die in Vertretung oder im Auftrag der Organe handelnd zeichnen. Besondere Zurückhal-tung ist insbesondere im nahen Vorfeld der Wahlen geboten.

    Die Verwaltung darf nicht zum Feld politischer Auseinandersetzung werden.

    Daher ist jede politische Werbung (hierzu gehört auch die Erstellung, Verteilung von Werbe- und Informationsmaterial) während des Dienstes nicht gestattet.

    Im Falle der Tätigkeit des Herrn Willke als Ihr engvertrauter Mitarbeiter im Bürgermeisteramt, der offensichtlich in enger Abstimmung mit der Verwaltung Anträge für die SPD-Fraktion erstellt/ erar-beitet, stellt sich die Frage, ob Herr Willke in seiner jetzigen Tätigkeit nicht ausgelastet ist. Nur schwerlich ist dann hier Ihr oft genutztes Argument vom Personalmangel zu verstehen.

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich betrachte die erhobenen Vorwürfe erst hypothetisch. Sollten sie wegen des hinreichenden Tatverdachts zutreffen, entbehren diese Vorkommnisse jeglicher Fair-ness gegenüber den politischen Mitbewerbern und wären obendrein nach diesseitiger Rechtsansicht justitiabel. Ich werde das Schreiben vorerst vertraulich behandeln und nur in einem sehr begrenzten Kreis zur Diskussion stellen, erwarte aber jedoch hierzu kurzfristig Ihre Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Jürgens 3 Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, S. 125 ff)

  • Anlage:-1-

  • Joachim Jürgens

    Schützenstraße 84 45699 Herten Mittwoch, 8. Juli 2009

    +49 (02366) – 37653 / +49 (0172) ) – 2835169 Email: [email protected]

    Joachim Jürgens, Schützenstraße 84, 45699 Herten

    via Email: Herren der SPD-Fraktion Herten Carsten Löcker Wolfgang Kumpf Horst Menzel in Kopie, BM. Dr. U. Paetzel

    Sehr geehrter Herren.

    Ich beziehe mich auf Zeitungsveröffentlichungen (als Anlage beigefügt) in dem Sie mir u.a. vorwerfen, ich hätte Leserbriefe „gefälscht“. Auch sonst war Ihr Stil in Ihren Essays nicht gerade so, dass man ihn schnell vergessen sollte.

    Wie sagte doch ein indianisches Sprichwort: „Hast Du eine Schlacht verloren, so setze Dich ans Ufer und warte bis die Körper Deiner Feinde vorüberschwimmen“!

    Zugegeben, ich hatte zwei älteren Damen auf deren Bitten bei der Formulierung und Erstellung eines Leserbriefes geholfen. Nie hatte ich jedoch diese Briefe unterschrieben – den Inhalt des Briefes machten sich beide Damen mit IHREN Unterschriften zu eigen. Die ganze Angelegenheit wurde dann parteipolitisch ausgeschlachtet.

    Wie gesagt, man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt.

    So kann ich doch auf Ihrer Seite (sh. URL im u.a. Kasten) eindeutig aus einem Antrag ihrer Fraktion und den Dokumenteneinstellungen entnehmen, dass als Autor Herr Michael Wilke verzeichnet wird. Als Domäne wird ein Rechner der „Stadtwerke Herten“ angegeben.

    (http://www.die-herten-partei.de/db/docs/doc_13137_20072139257.doc) Carsten Löcker Beethovenstr. 44 45699 Herten 08.02.2007 Rat der Stadt Herten z.Hd. Bürgermeister Dr. Uli Paetzel Kurt-Schumacher-Str. 2 45699 Herten Antrag gem. § 14 GeschO Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit beantrage ich im Namen der SPD-Fraktion, dass der Rat der Stadt Herten die Verwaltung beauftragen möge, schnellstmöglich ein Konzept zum Umgang mit dem neuen „Ziel 2-Programm (EFRE) 2007 – 2013“ der Europäischen Union zu erarbeiten und zur weiteren Abstimmung in die entsprechenden Ausschüsse des Rates einzubringen. ……..

    mailto:[email protected]�http://www.die-herten-partei.de/db/docs/doc_13137_20072139257.doc�

  • Man kann spekulieren ob Sie selbst nicht in der Lage sind Anträge zu formulieren oder ob die Verwaltung in einem arglistigen Akt Ihrer Fraktion Ratsvorlagen im wahrsten Sinne des Wortes „vorschreibt“. Ich gehe vom ersten Fall aus.

    Weitere Recherchen brachten auch den Nachweis, dass Zeitschriften: der SPD Ortsvereinszeitung (z.B. /doc_18047_2008322175639.pdf; Microsoft Word - Ausgabe 10 _2008_.doc) mit der Dokumenteneigenschaft erstellt: k. walberg – 12.03.08 14:28:58 versehen sind. Auch hier ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter im Rathaus und im städtischen Nebenbetrieb – hier Hertener Stadtwerke – nach diesseitiger Rechtsansicht rechtswidrig und gegen das strikte Neutralitätsgebot handelten. Grundsätzlich ist Parteiarbeit von der eigentlichen Tätigkeit während der regulären Arbeits- Dienstzeit zu trennen. Sollte das nicht geschehen, so ist von einer rechtswidrigen Vorteilsnahme auszugehen (Korruptionsbegriff). Ein Einschreiten des Vorgesetzen ist in diesem Fall unumgänglich.

    De facto zahlt der Bürger über Gebühren/Steuern die Wahlpropaganda ihrer Partei.

    Nun ist es nicht meine Art, in der ihnen eigenen Art sich in beschimpfenden Tiraden in Leserbriefen selbst zu befriedigen. Andererseits nennen Sie mir einen einzigen Grund, die genannten Tatsachen nicht ebenfalls zu meinem Gunsten zu nutzen? Dass ich Gleiches nicht mit Gleichem vergelte, liegt möglicherweise an meiner Auffassung von Politik, die von der Ihren sicherlich meilenweit entfernt ist.

    Ungeachtet dessen werde ich mit dem Bürgermeister versuchen, hier für die Zukunft eine gangbare Lösung zu finden und nur dann, so sie zustande kommt, werde ich die Angelegenheit zu den Akten legen

    Hochachtungsvoll

    gez. Joachim Jürgens

    Zur Erinnerung, Ihre Leserbriefe in der Anlage.

  • 1

    Joachim Jürgens

    Von: Paetzel, Uli Dr. [[email protected]]Gesendet: Samstag, 25. Juli 2009 14:33An: Joachim JürgensCc: mmsBetreff: Rückmeldung

    Hallo Herr Jürgens,

    anbei der Textentwurf, der Anfang der Woche, also Montag oder Dienstag, wie verabredet rausgeht. Ich denke, das müsste den Kern treffen...

    Viele Grüße Uli Paetzel

    Dr. Uli Paetzel

    Bürgermeister der Stadt Herten Kurt-Schumacher-Straße 2 45699 Herten Tel.: (0 23 66) 3 03 - 386 Fax: (0 23 66) 3 03 - 245 www.herten.de www.uli-paetzel.de

    Schreiben an die MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung

    Neutralitätsgebot der Verwaltung im Wahlkampf

    Vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebotes hat Bürgermeister Dr. Paetzel bereits im Herbst letzten Jahres gegenüber der Politik, dem Verwaltungsvorstand und der Hertener Öffentlichkeit (über die Presse) bekräftigt, dass die Verwaltung zur Wahrung der Neutralität während des Wahlkampfs selbstverständlich die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts für die Wahlwerbung von Amtsträgern einhalten wird. Danach ist es Amtsträgern von Verfassung wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern so zu identifizieren, dass er sie mit staatlichen Mitteln unterstützt oder bekämpft.

    Mit der jetzt beginnenden heißen Wahlkampfphase für die Kommunalwahlen Ende August und für alle weiteren Wahlen weise ich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch einmal auf die besondere Neutralitätspflicht des öffentlichen Dienstes hin. In diesem Kontext ist es insbesondere auch nicht zulässig, dass öffentliche Mittel, insbesondere Sach- und/oder Personalressourcen der Verwaltung für Zwecke des Wahlkampfes Verwendung finden bzw. hierfür eingesetzt werden.

    Antwort des BM aufgrund meiner Einlassung: Möglicher Verstoß gegen Grundsätze der Neutralitätspflicht im Wahlkampf - S.1 ff dieses Schreiben