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Jönsson, Ingrid Skandinavien - das Vorbild? Geschlechterverhältnisse und "social care" in Schweden und Deutschland Sowi 34 (2005) 3, S. 38-49 urn:nbn:de:0111-opus-23645 Erstveröffentlichung bei: www.friedrich-verlag.de Nutzungsbedingungen pedocs gewährt ein nicht exklusives, nicht übertragbares, persönliches und beschränktes Recht auf Nutzung dieses Dokuments. Dieses Dokument ist ausschließlich für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch bestimmt. Die Nutzung stellt keine Übertragung des Eigentumsrechts an diesem Dokument dar und gilt vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen: Auf sämtlichen Kopien dieses Dokuments müssen alle Urheberrechtshinweise und sonstigen Hinweise auf gesetzlichen Schutz beibehalten werden. Sie dürfen dieses Dokument nicht in irgendeiner Weise abändern, noch dürfen Sie dieses Dokument für öffentliche oder kommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, aufführen, vertreiben oder anderweitig nutzen. Mit dem Gebrauch von pedocs und der Verwendung dieses Dokuments erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an. Kontakt: peDOCS Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) Informationszentrum (IZ) Bildung Schloßstr. 29, D-60486 Frankfurt am Main eMail: [email protected] Internet: www.pedocs.de

Jönsson, Ingrid Skandinavien - das Vorbild ... · Das Handbuch für die gute Ehefrau (1955) Betty Friedan: Das Problem ohne Namen (1966) UN: Bericht über die Vierte Weltfrauenkonferenz

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Page 1: Jönsson, Ingrid Skandinavien - das Vorbild ... · Das Handbuch für die gute Ehefrau (1955) Betty Friedan: Das Problem ohne Namen (1966) UN: Bericht über die Vierte Weltfrauenkonferenz

Jönsson, IngridSkandinavien - das Vorbild? Geschlechterverhältnisse und "social care" inSchweden und DeutschlandSowi 34 (2005) 3, S. 38-49urn:nbn:de:0111-opus-23645

Erstveröffentlichung bei:

www.friedrich-verlag.de

Nutzungsbedingungenpedocs gewährt ein nicht exklusives, nicht übertragbares, persönliches und beschränktes Recht auf Nutzungdieses Dokuments. Dieses Dokument ist ausschließlich für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauchbestimmt. Die Nutzung stellt keine Übertragung des Eigentumsrechts an diesem Dokument dar und giltvorbehaltlich der folgenden Einschränkungen: Auf sämtlichen Kopien dieses Dokuments müssen alleUrheberrechtshinweise und sonstigen Hinweise auf gesetzlichen Schutz beibehalten werden. Sie dürfendieses Dokument nicht in irgendeiner Weise abändern, noch dürfen Sie dieses Dokument für öffentliche oderkommerzielle Zwecke vervielfältigen, öffentlich ausstellen, aufführen, vertreiben oder anderweitig nutzen.

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Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF)

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Schloßstr. 29, D-60486 Frankfurt am Main

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41 Editorial

44 MARTINA RITTER

Geschlechterverhältnisse heuteNeue Konstellationen und neue Fragen

EINLEITUNG BEITRÄGE

14 BIRGIT SAUER

GeschlechterdemokratieWege aus der Androkratie?

27 ULRIKE TEUBNER

Frauen in MännerdomänenAlles wie gehabt oder veränderte Verhältnisse?

38 INGRID JÖNSSON

Skandinavien – das Vorbild?Geschlechterverhältnisse und „socialcare“ in Schweden und Deutschland

50 MICHAEL MEUSER

Herausgeforderte MännlichkeitNeue Zwänge oder neue Optionen?

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Geschlechterverhältnisse – Neue Konstellationen

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FORUM

Protest gegen Einsparungen bei der Kinderbetreuung in Bayern im Juni 2005

Geschlechterverhältnisse

498 Literatur

101 IMPRESSUM/VORSCHAU/AUTOREN

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BEITRÄGE

n und Fragen

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61 SABINE HESS

Au-pair-Migrantinnen, die neuen Dienstmädchen?Tendenzen und Grenzen der globalenÖkonomisierung von Sorgearbeit

68 CLAUDIA DERICHS

Frauen als politische Führerinnen in AsienGeschlecht und Dynastie als Machtbasis

75 PETER KRÄMER

Karrierefrauen in HollywoodDie (Dar)Stellung von Frauen im amerikanischen Kino

84 SIGRID BARINGHORST/MARTINA RITTER

(TEXTAUSWAHL UND KOMMENTIERUNG)

Geschlechterverhältnisse in der Moderne

Jean-Jacques Rousseau: Emile (1762)

Das Handbuch für die gute Ehefrau(1955)

Betty Friedan: Das Problem ohne Namen (1966)

UN: Bericht über die Vierte Weltfrauenkonferenz (1955)

Allein erziehend: Vater und Sohn

Internationaler Frauentag – Kundgebung in New Delhi im März 2005

DOSSIER

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INGRID JÖNSSON

Geschlechterkonventionen beinhalten Vor-stellungen über Mutterschaft und Vater-schaft, die eng verknüpft sind mit lan-desspezifischen Sozial- und Familienpo-litiken. Sie sind deshalb nur vor dem Hin-tergrund der jeweiligen sozialen, politi-schen, wirtschaftlichen und kulturellenTraditionen zu verstehen. FeministischeArbeiten über wohlfahrts- und sozialpo-litische Regime haben dabei bisher vor al-lem die Situation von Frauen in den Blickgenommen. Erst seit kurzer Zeit wird auchder geschlechtsspezifischen Position desMannes in der Sozialpolitik Aufmerk-samkeit geschenkt (Hobson/Morgan2002). In Schweden begann die „neue Fa-milienpolitik“ in den 1970er Jahren dieRolle von Männern als Fürsorger und Be-treuer zu berücksichtigen. Im Gegensatzzu vielen anderen Ländern wurden dortdurch den Staat Männerrechte und -pflich-ten gefördert, während in vielen anderenLändern Rechte für Männer erst durchSelbstorganisationen von Männern ein-gefordert wurden.

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

In Schweden wie in Deutschland warendie Verhältnisse zwischen den Ge-schlechtern in der ersten Hälfte des 20.Jahrhunderts eher traditionell geordnet: Inbeiden Ländern wurde von Frauen er-wartet, den Hauptanteil der Pflegetätig-keiten in der Familie zu übernehmen;Männern dagegen wurde die Verantwor-tung für den finanziellen Unterhalt der Fa-milie zugeschrieben. Doch schon in den1920er Jahren gab es in Schweden Anzei-chen einer Individualisierung bzw. Rela-tivierung dieser festen Rollenzuweisung,

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Die Organisation von Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeitvon Frauen und Geschlechtergleichheit ist wesentlichfür das Verständnis der zentralen gesellschaftspoliti-schen Unterschiede zwischen Schweden undDeutschland. Während die politische Logik, die derOrganisation dieser Politikbereiche in Schwedenzugrunde liegt, den Prinzipien der Geschlechtergleich-heit und der Integration von Frauen in den Arbeitsmarktfolgt, dominierte in der deutschen Politik eineFamilienorientierung, wonach der Mutter die Hauptver-antwortung für die Kinderbetreuung zukommt. Erst inden letzten Jahren traten auch hier Aspekte derChancengleichheit der Geschlechter und der Gestal-tung von Berufs- und Familienarbeit stärker in denVordergrund.

Skandinavien – das Vorbild?

Kinder demonstrieren für mehr Hortplätze (2004).

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etwa im Eherecht, in der Regelung des Zu-gangs zu Regierungs- und anderen öf-fentlichen Ämtern sowie zu einer Reihevon Bildungsinstitutionen wie auch im all-gemeinen Wahlrecht. So erklärte dasschwedische Eherecht von 1921 Männerund Frauen gleichermaßen verantwortlichfür die Familie und die Erziehung der Kin-der. Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuchvon 1900 hingegen idealisierte die Ehe alsInstitution. Dieses Eheideal wurde auch imGrundgesetz von 1949 wieder wirksam.Erst 1977 verschwand die normative Vor-stellung der Hausfrauenehe aus der Ge-setzgebung. Bis dahin konnten Ehefrau-en zum Beispiel nur dann eine Erwerbs-arbeit aufnehmen, wenn sie nicht mit ihrenHaushalts- und Familienpflichten kolli-dierte.

Zudem wurden unverheiratete Mütterund ihre Kinder in beiden Ländern recht-lich unterschiedlich behandelt. So wurdein Schweden die Verantwortung des Va-ters für uneheliche Kinder 1917 gesetzlichfestgelegt. In verschiedenen interventio-nistischen Maßnahmen wurde seitdemversucht, die finanzielle Unterstützungdurch die Väter sicher zu stellen (Berg-man/Hobson 2002). Im Gegensatz dazublieben Kinder von unverheirateten Müt-tern nach dem deutschen Grundgesetz va-terlos. Erst 1969 wurde der Status des Va-ters als „der Vater“ rechtlich im Sinne fi-nanzieller Verpflichtungen im Gesetz überdie rechtliche Stellung der nicht-ehelichenKinder anerkannt, wobei dieser Status je-doch den Vätern nur wenige Rechte ein-räumt.

Erwerbstätigkeit von Frauen, Famili-enpolitik und Kinderbetreuung

Die Entstehung des schwedischen Wohl-fahrtssystems in den 1930er Jahren war in

hohem Maße eine Reaktion auf sinkendeGeburten- und hohe Beschäftigungsraten.In der ersten Phase des schwedischenWohlfahrtsstaates waren Sozialpolitik undBevölkerungspolitik eng miteinander ver-knüpft. Beide zielten darauf, Familien mitKindern zu unterstützen sowie die Woh-nungs- und Betreuungssituation für Fa-milien so zu verbessern, dass diese ermu-tigt wurden, so viele Kinder zu bekommen,wie sie wollten. Universelle Reformen wiedie Einführung von Mutterschaftsgeld(1938) und Kindergeld (1948) waren inso-fern partikularistisch, als das Geld denFrauen direkt ausbezahlt und nicht vom Fa-milieneinkommen abgezogen wurde. VonFrauen wurde noch immer erwartet,primär Mutter oder Hausfrau zu sein, ob-wohl schon zu dieser Zeit engagierte Frau-en darauf drängten, Möglichkeiten zuschaffen, die es Frauen erlauben sollten, Fa-milie und Erwerbstätigkeit zu verbinden(Gustafsson 1994).

1939 wurde dann ein Gesetz verab-schiedet, das es Arbeitgebern verbot, Ver-heirateten, Schwangeren oder Müttern mitKindern zu kündigen. Das Lebens-unterhaltsgesetz von 1938 (Income Mainte-nance Law) für Kinder von unverheirate-ten oder geschiedenen Müttern ist als Teileiner familienorientierten Bevölkerungs-politik zu verstehen, durch die Elternschaftindirekt ermutigt werden sollte. Es bandzudem die Väter eng an ihre Kinder.

In Deutschland dagegen war das Rechtvon Vätern, ihre unehelichen Kinder zu se-hen, bis in die 1960er Jahren hinein ein-geschränkt. Das Sorgerecht für die Kinderwurde generell der Mutter zugesprochen,erst das Familiengesetz von 1975 ermög-lichte auch ein gemeinsames Sorgerecht.Während der Nazizeit wurden Frauen inDeutschland vor allem als Mütter be-trachtet, deren Aufgabe darin bestand, fürEhemann, Kinder und Hausarbeit zu sor-

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Geschlechterverhältnisse und „social care“

in Schweden und Deutschland

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gen. Dennoch war die Beschäftigungs-quote von Frauen in den 1930er und 1940erJahren recht hoch, in den Kriegsjahrenstieg sie nicht zuletzt infolge des hohen Ar-beitskräftebedarfs der Kriegsindustrie.

Das goldene Zeitalter der Hausfrau

Während der unmittelbaren Nachkriegs-zeit wurde die Familie in Deutschland alsstabilisierendes Element der Gesellschaftbetrachtet. Konzeptualisiert als Ort der Si-cherheit und des Refugiums, spielte sie ei-ne bedeutende Rolle in der Restaurationder deutschen Gesellschaft. Die 1950er Jah-re gelten als Höhepunkt der „familialisa-tion“ (Kolbe 1999), eine Zeit, in der es ei-ne breite Unterstützung für die traditio-nelle Familie wie für traditionelle Ge-schlechterbeziehungen gab. Die Sozial-politik unterstützte Ehemänner und Vä-ter als Hauptverdiener durch Kindergeldund steuerliche Vorteile für Ehefrauen undKinder.

Ein solches öffentliches Klima war fürForderungen nach einer Ausweitung derstaatlichen Kinderbetreuung wenig för-derlich, da sie die geltenden Geschlech-ternormen und die strikte Trennung vonprivater und öffentlicher Sphäre unter-minierten, die für die deutsche Nach-kriegsgesellschaft so überaus bedeutsamwar.

Die westdeutsche Familienpolitik der1950er Jahre wurde als negativer Kontrastzur Familienpolitik in der DDR entwickelt.Sie basierte auf einer klaren Trennung zwi-schen bezahlter und unbezahlter Arbeit. Da-nach war die Ehefrau abhängig von ihremEhemann und die Lebenschancen vonMännern waren abhängig von ihren Ar-beitsleistungen. In Ostdeutschland wur-de bezahlte Arbeit mit Unabhängigkeitund Emanzipation verbunden; von Frau-en wurde erwartet, gleichzeitig Mutter zusein und einer bezahlten Erwerbsarbeitnachzugehen.

In Schweden werden die 1950er Jahreals „goldenes Zeitalter der Hausfrau“ be-trachtet. Familien wurden durch ein ge-meinsames Besteuerungssystem unter-stützt, Familien mit zwei Erwerbstätigensteuerlich benachteiligt.

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„SOCIAL CARE“ – KONZEPT UND UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND

„Social care“, am besten zu übersetzen mit sozialer Pflege-und Betreuungsarbeit, meint „the activities and relations in-volved in meeting the physical and emotional requirementsof dependent adults and children, and the normative, eco-nomic and social frameworks within which these are assig-ned and carried out“ (Daly & Lewis 2000, S. 285). Die historische und vergleichende Betrachtung der sozialenPflege und Betreuung zeigt, dass sie geprägt sind durch un-terschiedliche Rollen und Einflüsse von Staat, Markt, Fami-lie und Zivilgesellschaft. Dabei kann „social care“ auf die Ana-lyse des Verhältnisses zwischen diesen Akteuren zu einemgegebenen Zeitpunkt wie auf dessen historischen Wandel an-gewendet werden. Empirisch betrachtet, kennzeichnet dasKonzept die Pflege- und Betreuungsinfrastruktur, die darü-ber Auskunft gibt, ob „social care“ durch Arbeit, soziale Dien-ste oder Geldbeihilfen organisiert wird. Es erhellt darüber hin-aus den normativen Rahmen der Verpflichtungen und Ver-antwortlichkeiten hinsichtlich der Pflege- und Betreuungs-arbeit und zeichnet ein klares Bild von Pflege- und Betreu-ungsarbeiten als geschlechtsbezogene Tätigkeiten (Daly/Le-wis 2000).Gegenwärtig wächst das öffentliche Interesse an Untersu-chungen zur Organisation von „social care“ in westlichen Ge-sellschaften aufgrund der zunehmenden Erwerbstätigkeit vonFrauen und den Folgen für die Beziehungen zwischen denGeschlechtern und Generationen. Eines der Ziele der eu-ropäischen Arbeitsmarktstrategie seit 1997 besteht darin, denweiblichen Beschäftigungsanteil in den EU-Mitgliedstaatenauf durchschnittlich 60 % anzuheben. Durch den verstärktenEintritt von Müttern junger Kinder und von Frauen aller Al-tersgruppen in den Arbeitsmarkt ist ein Defizit an Pflege-personen für Kinder und ältere Menschen zu erwarten. Zu-dem führen neue Familienvorstellungen und der demogra-phische Wandel zu einem gestiegenen Interesse an Fragender Organisation von Pflege- und Betreuungsleistungen. Der Kontext von „social care“ wird sich zudem dadurch ver-ändern, dass der internationale Wettbewerb ökonomischenDruck auf die westlichen Wohlfahrtsstaaten ausübt und aufder ideologischen Ebene nicht-staatlichen Trägern Prioritätgegenüber staatlichen gegeben wird. Der Beitrag konzentriert sich in seiner Analyse auf den Be-reich der Kinderbetreuung. Er beginnt mit einem kurzen his-torischen Rückblick auf die Position von Frauen in der schwe-dischen und deutschen Gesellschaft im Familienrecht, auf demArbeitsmarkt und in der Kinderbetreuung sowie auf die Rol-le der Männer als Alleinverdienende und Sorgende in der ers-ten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Mittelpunkt steht dabeidie soziale Pflege- und Betreuungsarbeit seit den 1960er Jahren.Im abschließenden Teil wird Pflege- und Betreuungsarbeitim Kontext des gegenwärtigen Wandels von Arbeitsmarkt undSozialpolitik – auch auf europäischer Ebene – diskutiert.

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Der hegemoniale Aufstieg derarbeitenden Eltern in Schweden

Die vom Krieg nicht beschädigte schwe-dische Wirtschaft prosperierte in den1950er Jahren. Der wachsende Arbeits-kräftebedarf, der zum Teil durch Frauengedeckt wurde, ließ das Modell vom Mannals Alleinverdiener fragwürdig werden.Staat, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeror-ganisationen kamen überein, die Er-werbstätigkeit von Frauen der Anwerbungausländischer Arbeitskräfte vorzuziehen.In den 1950er Jahren verdoppelte sich derAnteil von verheirateten Frauen unter denErwerbstätigen. Staatliche Kinderbetreu-ung war primär für allein stehende Müt-ter vorgesehen, so dass während der1960er und 1970er Jahre viele Kinder vonFamilienangehörigen, Nachbarn, Baby-sittern und bezahlten privaten Kinder-frauen betreut wurden. Von Vätern wur-de noch nicht erwartet, die Betreuung vonKindern zu übernehmen.

In den 1950er Jahren wurde der Begriff„Familienpolitik“ geläufig und implizierteeine Ausweitung der Verantwortung vonden Ehefrauen und Müttern in der Kinder-und Familienbetreuung auf die Männerbzw. Väter (Ohlander 1991). Politikerin-nen, Gewerkschafterinnen und Forsche-rinnen begannen die Sphäre häuslicher undErwerbsarbeit öffentlich zu diskutieren. Die-se öffentliche Debatte wurde in den 1960erJahren durch die Frauenbewegung weiterangeheizt. Nach den Vorstellungen derfeministischen Bewegung waren Er-werbsarbeit und Familienleben durchausmiteinander vereinbar. Zur Umsetzungdieser Vorstellungen forderten sie eineAusweitung der staatlichen Kinderbe-treuung. Die gewachsene Anzahl vonFrauen in entscheidungsrelevanten Posi-tionen trug positiv zur Entwicklung derschwedischen Familienpolitik bei.

Die Kontroverse in den frühen 1960erJahren um die Einführung von Kindergeldoder die Ausweitung der staatlichen Kin-derbetreuung war faktisch eine Debatteum die Unterstützung des traditionellenmännlichen Ernähermodells oder desDoppelverdiener-Familienmodells. DerWiderstand gegen das individualisierte Fa-milienmodell und die Förderung der Er-

werbstätigkeit von verheirateten Frauenging quer durch die politischen Parteienund sozialen Schichten. Eine ähnliche Kon-fliktlinie entstand um die Frage der ge-meinsamen oder individuellen Besteue-rung von Ehepartnern (Florin 1999).

Das schwedische Geschlechtermodellwurde parallel zum allgemeinen schwe-dischen Wohlfahrtsstaatsmodell ent-wickelt. Theoretisch wurden Männer undFrauen als in der häuslichen Sphäre wieauf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt be-trachtet. Das männliche Ernährermodellwurde zugunsten des Doppelverdiener-Fa-milienmodells aufgegeben. Der im Ehege-setz von 1921 festgelegte unabhängige Sta-tus von Frauen erhielt in den 1970er Jah-ren in der „neuen Familienpolitik“ eineweitere Fundierung. Die Ausweitung ei-ner staatlichen Vollzeitkinderbetreuungstützte die Vorstellung weiblicher Er-werbstätigkeit. Wie in anderen skandina-vischen Ländern wurden in Schweden po-litische Steuerungsmaßnahmen nicht mehrauf die Familie als Einheit gerichtet, son-dern entsprechend des gesellschaftlichenWandels zunehmend individualisiert undam Prinzip der Geschlechtergleichheit aus-gerichtet. Dies galt auch für den Zugangzu sozialen Unterstützungsleistungen. Zu-dem indizierte die neue Familienpolitik einauch in staatlichen Aufklärungskampa-gnen verbreitetes neues Bild vom Mannals sorgendem Vater. Im Unterschied da-zu adressiert die deutsche Familienpoli-tik noch immer die Familie als Einheit undschenkt der Rolle des Vaters weniger Auf-merksamkeit.

Die 1960er und 1970er Jahre sind inSchweden durch öffentliche Bemühungencharakterisiert, die Geschlechterverhält-nisse zu demokratisieren und öffentlicheDienstleistungen für Familien zu ent-wickeln, damit die Frauen einer bezahltenArbeit nachgehen konnten. Zur gleichenZeit entstanden vor allem durch die Aus-weitung des öffentlichen Sektors in den Be-reichen von Bildung, Gesundheit, Pflegeund Betreuung neue Arbeitsmärkte fürFrauen. Die Erwerbstätigkeitsrate vonMüttern mit Kindern im Vorschulalter ver-doppelte sich in der Zeit von 1960 bis 1975nahezu von 32 % auf 60 % (Hinnfors 1992).Der rapide Wandel in dieser Zeit wird

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manchmal sogar als Art „unblutige Re-volution“ bezeichnet (Leijon 1968; zit. nachFlorin & Nilsson 1999, S. 11).

Vom Mutterschaftsgeld zur Elternzeitversicherung

Die Elternzeitversicherung (parental leaveinsurance) wurde 1974 nach dem Prinzipder Entschädigung für Lohn- und Ge-haltsausfälle eingeführt. Sie beinhaltetSchwangerschaftsunterstützung für Frau-en, die physisch schwere Erwerbsarbeitleisten, ein Elternzeitgeld und zeitlich be-grenzte Elternunterstützung für die Pfle-ge kranker Kinder. Diese Versicherungwurde mit den Jahren stark ausgeweitet:von 180 Tagen im Jahr 1974 auf 480 Tageim Jahr 2002, wobei für einen Zeitraumvon 90 Tagen eine einheitliche Summe be-zahlt wird und die restlichen Tage ein-kommensabhängig bemessen werden.1995 wurden 30 Tage für den jeweils an-deren Elternteil reserviert, seit 2002 sinddies 60 Tage.

Da der andere Elternteil in der Regel derVater ist, wird in dem Zusammenhangauch oft von „Papas Monaten“ gespro-chen. Die Elternzeit kann bis zu einem Kin-desalter von 8 Jahren auf einer flexiblen Ba-sis von einem Elternteil genutzt werden.Wird sie nicht in Anspruch genommen,verfällt sie. Alle Eltern von Kindern bis zu12 Jahren sind zudem berechtigt, ihre Ar-beitszeit um 25 % auf eigene Kosten zu re-duzieren.

Im Vergleich zu den meisten andereneuropäischen Ländern erfolgte die Ein-führung der Elternzeit in Schweden rela-tiv früh und mehr als 20 Jahre vor der EU-Richtlinie zur Elternzeit im Jahr 1996.Schon vor der Ausweitung der staatlichenUnterstützung der Kinderbetreuung wa-ren viele Mütter erwerbstätig. Die mo-derne Familienpolitik unterstützte diesenTrend, indem sie die Vereinbarkeit von Fa-milie und Beruf für Frauen erleichterte.Der Ersatz des Mutterschaftsgeldes durchdie Elternzeitversicherung war darauf an-gelegt, die Geschlechterrollen von Frauenund Männern in und außerhalb der Fa-milie zu ändern.

Öffentliche Kinderbetreuung

In den 1950er Jahren wuchs die Rolle derschwedischen Kommunen in der Kinder-betreuung, seit den 1970er Jahren leistensie einen großen Teil der Finanzierung undBetreuung. Während des größten Teils derNachkriegszeit wurde die Nachfrage nachKinderbetreuung nicht erfüllt, erst in den1990er Jahren wurde ein Ausgleich vonAngebot und Nachfrage erreicht.

Öffentliche Kinderbetreuung ist inSchweden hauptsächlich steuerfinanziert;die Eltern zahlen nur einen geringen Be-trag. Allerdings erhöhte sich dieser Eltern-anteil in den 1990er Jahren enorm; 2001wurde die Rate auf ca. 125 Euro monatlichfestgesetzt, um allen Kindern Betreuungzu ermöglichen. Diesen Betrag erhieltenallerdings zunächst nur Kinder von er-werbstätigen oder studierenden Elternbzw. Kindern mit speziellem Bedarf, imJahr 2002 bekamen dann alle Kinder Zu-gang zur öffentlichen Kinderbetreuung.

Gegenwärtig steigt die Rate der Kinderin Betreuung mit deren Alter; 76 % der Ein-bis Fünfjährigen besuchen Vorschulen.Nur 3 % der Kinder werden in privatenArrangements versorgt, 11 % werden vonEltern in der Elternzeit und 1 % von er-werbstätigen Eltern selbst betreut. Auchunter den jüngeren Schulkindern (6–9 Jah-re) erhalten 66 % öffentliche Betreuung inFreizeitzentren oder familiärer Tagesbe-treuung, während sie nur noch von 8 % derZehn- bis Zwölfjährigen in Anspruch ge-nommen wird (Skolverket 2001). Öffent-liche Kinderbetreuung wird als Vollzeit-betreuung inklusive Mahlzeiten angebo-ten.

Entwicklung im Nachkriegsdeutschland

Obwohl die Gleichberechtung von Frau-en und Männern im westdeutschenGrundgesetz von 1949 verankert wurde,dauerte es bis 1977, um die vorhandenenGeschlechterdiskriminierungen gesetzlichabzubauen. Danach wurde die traditio-nelle geschlechtsspezifische Arbeitsteilungzwar zur Option, doch sozialpolitische Re-gelungen während der folgenden Jahre

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wirkten sich als starker Anreiz für Müt-ter mit jüngeren Kindern aus, den Ar-beitsmarkt zu verlassen. Ehe und dasErnährermodell wurden durch die Steu-ergesetzgebung bevorzugt, lange Eltern-zeiten bei gleichzeitigem Mangel an öf-fentlichen Betreuungsangeboten fördertenden Ausstieg von Müttern aus der Er-werbstätigkeit (Gerhard 1999). Mütter vonjüngeren Kindern sollten nicht erwerbs-tätig sein.

Obwohl seit 1986 beide Eltern das Rechthaben, die Elternzeit in Anspruch zu neh-men, machte die niedrige Finanzierung füreinen eingeschränkten Zeitraum der drei-jährigen Elternzeit es besonders für Müt-ter attraktiv, zu Hause zu bleiben. Kin-derbetreuung außerhalb der Familie warin erster Linie für Erziehung und Ent-wicklung vorgesehen. Mit dem 1996 alsGegenmaßnahme gegen Abtreibungenaus nicht-medizinischen Gründen initi-ierten Kinderbetreuungsgesetz wurde zumersten Mal in der (west-)deutschen Ge-schichte eine öffentliche Kinderbetreuungals Möglichkeit für Mütter geschaffen, Be-

rufstätigkeit und Familienarbeit zu ver-einbaren. Angesichts zunehmenden Fi-nanzbedarfs der Familien erwartete manseit den 1990er Jahren von Müttern, durchTeilzeitarbeit zum Familienverdienst bei-zutragen, wenn die Kinder älter als dreiJahre sind (Ostner 1998).

Die Situation in Ostdeutschland unter-schied und unterscheidet sich hierbei vonder in Westdeutschland. Bis 1989 wurdedie Kinderbetreuung vom Staat vollstän-dig bereitgestellt. Auch im Jahr 2000 wur-den in Ostdeutschland immer noch 35 %der bis zu zweijährigen Kinder in Krippenversorgt, während dies im Westen nur 2 %sind. Ebenso ist die Rate der Kindergar-tenkinder in Ostdeutschland mit 87 %höher als in Westdeutschland mit 77 %.Außerschulische Angebote existieren inWestdeutschland (6 %) kaum, währendmehr als die Hälfte (55 %) der Sechs- bisZehnjährigen in Ostdeutschland in Hor-te gehen (Statistisches BundesamtDeutschland; zit. nach Knijn/Jönsson/Klammer 2001, S. 10). Die Öffnungszeitenfür Kindergärten und Schulzeiten sind

In Deutschland lebenmehr Ehepaare ohneKinder (9,8 Millionen)als mit (6,9 Millionenmit minderjährigenKindern). Dafür gibt esimmer mehr alleinErziehende (1,5Millionen) undLebensgemeinschaf-ten, die Kinderaufziehen (693 000).

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Kindertageseinrichtun-gen – Vergleich derBundesländer Ende

2002:In Westdeutschland

gibt es für nur dreiProzent der unter

Dreijährigen und fürfünf Prozent der über

Sechsjährigen eineTagesbetreuung. Die

Versorgung inOstdeutschland ist

erheblich besser. Inden neuen Ländern

stehen für 37 Prozentder „Krippenkinder“

und für 41 Prozent der„Hortkinder“ Plätze zur

Verfügung.

nach wie vor nicht ausreichend mit Er-werbszeiten koordiniert, und Mahlzeitenwährend des Tages werden nur in weni-gen Fällen angeboten. Ost- und west-deutsche Frauen nutzen deshalb ver-schiedene Strategien, um die alltäglichenProbleme der Vereinbarkeit von Familieund Beruf (Ludwig et al. 2002; Knijn/Jöns-son/Klammer 2001, 2003) zu bewältigen.

Die Nachfrage nach Arbeitskräftenwurde seit Mitte der 1950er Jahre in West-deutschland zunehmend durch die Re-krutierung von Arbeitsmigranten und -mi-grantinnen geregelt, während die Er-werbstätigkeit von Frauen sank. Die ne-gative Einschätzung institutioneller Kin-derbetreuung wirkte zudem gegen die Er-werbstätigkeit von Müttern. Trotz dieserProblematik verdreifachte sich die Anzahlder erwerbstätigen Frauen von 1960 bis1970, vermutlich weil Frauenarbeit billigwar und flexibel gehandhabt werdenkonnte (Deutscher Gewerkschaftsbund;zit. in Naumann 2005).

Wer sorgt und wer zahlt?

Die Verantwortung für Kinderbetreuungin Schweden und Deutschland hat sich ge-wandelt. In Schweden wurde die Verant-wortung bis in die 1930er Jahre zwischenFamilie und Haushalt (Mütter und Ta-gesmütter), dem Markt (Tagesmütter undprivate Kinderbetreuungsstätten) unddem öffentlichen Sektor (Horte) geteilt. DieFinanzierung der Betreuung wurde vonden Eltern, Steuerzahlern oder durch eh-renamtliche Tätigkeiten und Spenden ge-leistet. In den 40er und 50er Jahren des letz-ten Jahrhunderts veränderte sich diesesVerhältnis hin zu elternfinanzierten Ar-rangements des Marktes, während ab den1970er Jahren bis heute Elternzeitregelung,Kinderbetreuungszentren und familialeTagesbetreuung entweder durch den Staatoder privat arrangiert, aber wesentlichdurch Steuern finanziert werden (Nyberg2000).

Der Anstieg der Zahl erwerbstätiger El-tern hatte auch eine Veränderung der Vor-stellungen über die Rolle der Mutter zurFolge: von der Mutter als der wichtigstenBetreuerin hin zum Konzept der erwerbs-

tätigen Mutter und zur gleichverantwortli-chen Elternschaft. Neuerliche Veränderun-gen der Elternzeitversicherung – nämlichdie Festlegung bestimmter Anteile für dieVäter – realisierten alte Forderungen vonPolitikerinnen aus den 1960er und 1970erJahren (Bergqvist 2001). Diese Politik ver-sucht damit aktiv Einfluss auf die Fragezu nehmen, wer die Kinderbetreuung inder Familie leisten soll. In den 1970er Jah-ren haben von der Regierung eingesetzteMännergruppen die Idee von Männern alsSorgende wieder belebt. Die Einführungvon „Papas Monaten“ 1995 war auch einResultat des öffentlichen Drucks und me-dialer Kampagnen. Offizielle Statistikenzeigen allerdings noch immer ein ernstesDefizit von Männern bei der Übernahmeder Elternzeiten.

In Deutschland herrschen hingegen po-litische, ökonomische, soziale und kultu-relle Traditionen vor, die die Idee der Sub-sidiarität unterstützen – nämlich die Be-tonung der Rolle der Familie für die so-ziale Pflege und Betreuung der Kinder. DieBedeutung der traditionellen Familie wur-de in der Nachkriegszeit in Westdeutsch-land gestärkt und eine klare Trennung vonöffentlicher, „männlicher“ und privater,„weiblicher“ Sphäre re-etabliert. Der Staatunterstützte die traditionelle Familien-ideologie durch Steuerpolitik, lange El-ternzeiten und eine geringe Anzahl staat-licher Kinderbetreuungsstätten. Die Mut-ter und das Heim wurden traditionell alsdie beste Weise der Kinderversorgung be-trachtet, die Versorgung von älteren Kin-dern außerhalb des Heimes wurdehauptsächlich angeboten, um die Erzie-hung und Anpassung an gesellschaftlicheErfordernisse zu unterstützen (Ostner1998).

Die Reform des Kinder- und Jugendhil-fegesetzes (§ 24 Sozialgesetzbuch VIII) von1996 institutionalisierte die staatliche Kin-derbetreuung, indem Kindern ab drei Jah-ren ein Platz in einem Kindergarten ga-rantiert wurde. Dies sollte zum einen dieErwerbstätigkeit der Mütter unterstützen;durch den gestiegenen Bedarf an einemzweiten Einkommen in Familien war dieöffentliche Kinderversorgung ein wichti-ges Mittel für erwerbstätige Mütter ge-worden, Familie und Erwerbstätigkeit mit-

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einander zu vereinbaren. Zum andern wardie Reform von 1996 Teil der Neurege-lungen zum Paragrafen 218 StGB über denAbbruch von Schwangerschaften und ent-sprach einem Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts, wonach der Staat ver-pflichtet ist, die für den Schutz des unge-borenen Lebens und die Erziehung derKinder notwendigen infrastrukturellenVoraussetzungen zu schaffen. Die staatlichzugesicherte Kinderbetreuung sollte alsoAbtreibungen verhindern.

Die Reform von 1996 und die ein Jahrzuvor eingeführte Pflegeversicherung be-deuteten einen sozialpolitischen Steue-rungsmix, in dem private bzw. ehrenamt-liche, unbezahlte Arbeit in bezahlte Arbeit,also informelle Sorgearbeit in formale Ar-beit verwandelt wurde.

Wie in den vorhergehenden Abschnit-ten gezeigt, hat die Familiengesetzgebungin Deutschland und Schweden Männernund Frauen verschiedene Rollen vorge-geben. In Schweden wurden die staatli-chen Eingriffe, Familiengesetzgebung undSozialpolitik mit der Perspektive, die Män-

ner zu verändern, im Wesentlichen vonoben formuliert, während der Zugang zuElternzeiten für deutsche Väter 1986 eben-so wie die Änderung im Sorgerecht von1998 auf Forderungen von Männern ba-sieren, die Rechte von Vätern zu stärken.

Zukünftige Herausforderungen

Das Interesse an steigender Erwerbs-tätigkeit von Frauen innerhalb der Eu-ropäischen Union muss im Zusammen-hang mit zwei weiteren Entwicklungen ge-sehen werden: dem „Altern der Bevölke-rungen“ und der steigenden Abhängigkeitder Staaten untereinander. Rubery et al.(2001, S. 39) konstatieren, dass „diese prag-matischen und erdrückenden makroöko-nomischen Ziele den Kontext formen, indem die Erwerbstätigkeit von Frauen zueinem der zentralen Prinzipien der Ar-beitsmarktstrategien der EuropäischenUnion wurden“. Angesichts zunehmendinstabiler Erwerbsverhältnisse für Männerstellt die Ausweitung der Erwerbstätigkeit

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Plätze in Tageseinrich-tungen zur Betreuung

von Kindern inDeutschland 1998 und

Ende 2002.

von Frauen eine bessere Strategie dar, stattdas männliche Ernährermodell weiter zuunterstützen. Um das quantitative Ziel derLissabonner Vereinbarung der EU (2002 )zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeitder Mitgliedstaaten zu erreichen, wurdendie Kinderbetreuungsregelungen intensi-viert – im Jahr 2010 sollen Betreuungs-stätten für 40 % der Null- bis Zweijähri-gen und 90 % der Drei- bis Sechsjährigenzur Verfügung stehen.

In Schweden wurde das gesetzte Zielder Erwerbstätigkeitsraten bereits erreicht,während es in Deutschland zwar für Män-ner umgesetzt wurde, die Rate der Frau-en aber weiterhin leicht unter der vorge-sehenen Marge liegt. In beiden Ländernliegt die Erwerbstätigkeitsquote der Män-ner über der der Frauen, aber das gendergap wird in diesem Feld durch die ab-nehmende Anzahl erwerbstätiger Männerund die steigende Anzahl erwerbstätigerFrauen langsam geschlossen. Die Zahl derwöchentlichen Arbeitsstunden ist bei denMännern in Schweden und Deutschlandhöher, Teilzeitarbeit ist unter Männern we-

nig verbreitet und zeigt sich in ganz Eu-ropa eher als „Frauenarbeit“. Zudem be-zieht sich Teilzeitarbeit in Schweden aufeine relativ hohe Stundenzahl, während inDeutschland generell niedrigere Stun-denzahlen zu finden sind.

Das Konzept der Doppelverdiener-Fa-milie, das durch diese Strategie der EU in-direkt unterstützt wird, hatte sich inSchweden schon seit den 1970er Jahrendurchgesetzt, indem die Familien-, die Ar-beitsmarkt- und die Steuerpolitik indirektdie Erwerbstätigkeit von Frauen unter-stützten. Im Vergleich zu anderen Ländernsind in Schweden nur 4 % der Frauen imAlter von 20 bis 64 Jahren Hausfrauen,während dies in Deutschland für 22 % zu-trifft (Vogel 1997). Die Erwerbstätigkeits-quote unter höher ausgebildeten Frauenist in den EU-Ländern vergleichbar (inDeutschland etwas geringer), während un-ter den geringer Ausgebildeten große Un-terschiede sichtbar werden. Schwedenweist dabei geringere Differenzen zwi-schen den einzelnen Ausbildungsgruppenauf als alle anderen europäischen Staaten.

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Dennoch gibt es in Schweden große Un-terschiede zwischen Männern und Frau-en hinsichtlich Einkommen, Arbeitszeitenund den Sektoren, in denen sie erwerbs-tätig sind. Männer sind in erster Linie inder Privatwirtschaft tätig, während dieMehrheit der Frauen im öffentlichen Sek-tor, in dem die Einkommen niedriger sind,arbeitet. In der Praxis haben die gesetzli-chen Änderungen der 1970er Jahre nichtzu einem Vollzeit-Doppelverdienermodellgeführt, sondern zu einem Ein-und-drei-Viertel-Verdienermodell. Gleichzeitig sindFrauen immer noch hauptsächlich für Be-treuung und Sorge in schwedischen Fa-milien zuständig.

Der geschlechtsspezifisch geteilte Ar-beitsmarkt – mit Frauen im öffentlichenSektor – macht die Erwerbstätigkeit vonFrauen extrem anfällig für ökonomischeFluktuation. Sinkende Einkünfte der öf-fentlichen Hand durch Steuern wirken sichauf das Niveau der sozialen Dienste undVersorgungsleistungen aus. Frauen in ih-rer Rolle als Konsumentinnen, Klientinnenund Leistungsnutzerinnen des öffentlichenSektors werden deshalb sensibler auf der-artige Veränderungen reagieren als Män-ner. Die Genderdifferenz im Zugang zueinkommensgebundenen sozialen Leis-tungen ist seit den 1980er Jahren kleinergeworden, aber es gibt immer noch deut-liche Differenzen im Niveau der nachge-fragten Leistungen zwischen Männernund Frauen. Die ökonomische Rezessionder neunziger Jahre hatte zwar keinen voll-ständigen Rückbau des Wohlfahrtssystemszur Folge, hat aber zu Einschnitten bei denbis dahin existierenden Leistungen und beiden Zugangsregelungen geführt. Die nied-rigeren Sätze bei den betreuungsver-knüpften Leistungen haben genderspezi-fische Folgen, da mehr Frauen als Männerdiese Leistungen nachfragen und Fraueneinen größeren Teil ihres Einkommens da-raus bestreiten. Die Verringerung der Leis-tungssätze hat außerdem dazu geführt,dass weniger Männer die Elternzeit in An-spruch nehmen (Sainsbury 2000).

Die Entscheidung, die öffentliche Kin-derbetreuung als Mittel der Arbeitsmarkt-politik zu nutzen, liegt jenseits des Man-dats der EU. Sozial- und Familienpolitiksind nationale Politikbereiche; daher zei-

gen die Mitgliedstaaten der EU nur einenbegrenzten Fortschritt hinsichtlich der öf-fentlichen Kinderbetreuung. Die Lissa-bonner Resolution hat keinen Bezug zuunterschiedlichen politischen, ökonomi-schen, sozialen und kulturellen Bedin-gungen der Mitgliedstaaten und die for-mulierten Ziele hinsichtlich der öffentlichKinderbetreuung sind bei den meistenLändern – insbesondere für Kinder unterzwei Jahren – schwach. Obwohl die Sozi-alpolitik in Schweden seit den 1970ern inRichtung öffentlicher Kinderbetreuung ar-beitete, wurde der Bedarf erst Mitte der1990er Jahre wirklich gedeckt. In Deutsch-land steigt die Anzahl der Betreuungsan-gebote für kleine Kinder langsam,während das Ziel für die drei bis sechs-jährigen Kinder erreicht wurde. Traditio-nell werden Frauen in ihrer Eigenschaft alsMütter unterstützt und öffentliche Kin-derbetreuung wird auf Teilzeitbasis an-geboten, während schwedische Frauen seitden 1970er Jahren in ihrer Eigenschaft alsErwerbstätige Unterstützung erhielten. DieÖffnungszeiten der Kindergärten inDeutschland sind noch nicht hinreichendmit den Arbeitszeiten koordiniert; eine Be-treuung wird auch nicht vollständig ge-leistet. Familien mit kleinen Kindern müs-sen private Arrangements treffen, in derRegel mit anderen Frauen, Großmütternoder bezahlter Hilfe. Für Familien mit ge-ringem Einkommen erschweren die Kos-ten der Betreuung die Erwerbstätigkeit derMütter, während der Zugang zu qualifi-zierter Kinderbetreuung eher ein Problemfür Gruppen mit hohem Einkommen dar-stellt (Knijn/Jönsson/Klammer 2001).

Ein Schlüsselthema der Alltagsorgani-sation ist die Zeit; Zeitbudgetstudien der eu-ropäischen Länder zeigen eine andauern-de Geschlechterungleichheit hinsichtlichder Menge der Zeit, die für bezahlte undunbezahlte Arbeit aufgewendet wird. Invielen Ländern entspricht die absoluteMenge der bezahlten Arbeitsstunden dergleichen Anzahl von unbezahlten Ar-beitsstunden. Dennoch verwenden deutlichmehr Männer mehr Zeit für bezahlte Ar-beit, während Frauen mehr Zeit für Haus-halt und Betreuungsarbeit aufwenden.

Die letzte Reform des schwedischenPensionssystems vergrößerte die Anzahl

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der Anspruch erzeugenden Jahre und be-zog das absolute Einkommen über die Jah-re mit ein. In diesem Sinn ist es dem deut-schen Rentensystem ähnlicher geworden.Auf lange Sicht wirkt sich dies auf die Pen-sionsansprüche von Frauen mit ihren Un-terbrechungen für Geburt, Betreuung undPflege negativ aus. In Deutschland habensowohl Frauen als auch Männer ein Rechtauf Teilzeitarbeit, während in Schwedennur Eltern mit Kindern unter zwölf Jah-ren einen gesetzlichen Anspruch daraufhaben, Arbeitszeiten zu reduzieren. In bei-den Ländern haben Väter und Mütter dasRecht, Elternzeit zu nehmen, aber nur we-nige Väter nutzen diese Möglichkeit: InDeutschland nehmen nur 2,7 % der Väterdiese Zeit in Anspruch (bei einem Kind imersten Lebensjahr, bei Kindern im ersten

und zweiten Lebensjahr sind es nur noch0,2 %; nach: BM für Familie, Frauen undJugend: Bericht über die Auswirkungender §§ 15 und 16 Bundeserziehungsgesetz,2004). In Schweden sind es immerhin 42 %,wobei diese allerdings nur 17 % des mög-lichen Zeitvolumens ausschöpfen (in 2003;siehe JämO 2005). In beiden Ländern neh-men so nur wenige Väter die Möglichkeitwahr, ihre Arbeitszeit zu reduzieren,während mehrheitlich Frauen solche Re-gelungen zur Vereinbarkeit von Familieund Erwerbstätigkeit umsetzen.

Das Thema „Pflege und Betreuung“zieht die Aufmerksamkeit in zwei Punk-ten auf sich – hinsichtlich der öffentlichenUnterstützung für Kinderbetreuung undder familiären Arbeitsteilung. Und es er-hebt sich die Frage, wie Pflege und Be-treuung geregelt werden sollen, wenn al-lein erziehende Eltern von kleinen Kindernerwerbstätig sein sollen. Vorstellungen vonMütterlichkeit und Väterlichkeit sind tief ver-ankert in politischen, ökonomischen, so-zialen und kulturellen Traditionen undhaben in den verschiedenen Ländern star-ke Auswirkungen auf sozial-, familien-und arbeitspolitische Maßnahmen, nichtzuletzt auf die Betreuung der Kinder unddie Arbeitsteilung zwischen Männern undFrauen als Eltern. Obwohl die Rolle vonMännern als betreuende Elternteile in dieReformen von 1970 in Schweden mitein-bezogen worden war, stand das Arbeits-verhältnis bei diesen Reformen im Focusder Geschlechtergerechtigkeit. Auch imZentrum der europäischen Reformüber-legungen steht die Beschäftigungspolitikund nicht das Recht auf Betreuung und dieArt der Organisation von Betreuung. Auchdie zukünftige Organisation von Famili-enarbeit wird nicht reflektiert, obwohl ei-ne zunehmende Erwerbstätigkeit vonFrauen erwartet werden kann.

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KINDERBETREUUNG IN DEUTSCHLAND – PERSPEKTIVEN BIS 2010

Seit dem 1. Januar 2005 ist das „Gesetz zum Ausbau der Ta-gesbetreuung“ für Kinder unter drei Jahren in Kraft. Bis 2010sollen folgende Ziele erreicht sein:• 230 000 zusätzliche Plätze in Kindergärten, Krippen und

in der Tagespflege; • schrittweise Steigerung der Qualität der Betreuung; • frühere Förderung der Kinder;• Ausbau der Tagespflege und Aufwertung durch beson-

dere Qualifizierungsmaßnahmen;• Wahlmöglichkeiten der Eltern zwischen unterschiedlichen

Betreuungsformen und –einrichtungen.

Zur Begründung: • Die Entwicklung der Kinder soll durch frühe Betreuung ge-

fördert und mehr Chancengleichheit im Bildungssystemrealisiert werden;

• für beide Elternteile werden die strukturellen Vorausset-zungen geschaffen, Beruf und Familie besser vereinba-ren zu können.

Zum Programm gehört auch die Initiative Lokale Bündnisse fürdie Familie: In Vereinbarungen mit Betrieben und Unterneh-men werden Angebote für eine „Kinderbetreuung vor Ort“geschaffen, die den lokalen bzw. regionalen Gegebenheitenentsprechen und bedarfsgerecht ausgestaltet werden kön-nen. Ziel der Initiative ist es, unterschiedliche Akteure zu-sammenzubringen: Kommunen, Unternehmen, Kirchen, so-ziale Organisationen und andere Akteure können in lokalenBündnissen kooperieren (Stand Juli 2005: rund 350 lokaleBündnisse in Vorbereitung oder in Arbeit).

Sowi-Redaktion

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Übersetzung aus dem Englischen: Sigrid Baring-horst und Martina Ritter

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