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Journées d’étude 2015 – 3. & 4. September 2015 Der Schutz des Kontaktes zwischen Kind und Eltern Christian Minger, Präsident der KESB - Rechstanwalt

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Journées d’étude 2015 – 3. & 4. September 2015

Der Schutz des Kontaktes zwischen Kind und Eltern

Christian Minger, Präsident der KESB - Rechstanwalt

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Inhalt des Vortrags

1. Einführung2. Einige Begriffe3. Situationen in denen das Recht auf persönlichen

Verkehr berücksichtigt werden muss4. Leitender Grundsatz : Das Kindeswohl5. Elemente zur Festsetzung des Rechts auf

persönlichen Verkehr6. Umfang des Rechts auf persönlichen Verkehr7. Ausübungsmodalitäten8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

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1. Einführung

• In der Praxis zählt die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr zu den heikelsten und komplexesten Themen, weil :Konfliktsituation mit zwei wirklich

gegensätzlichen ParteienFolge einer schmerzlichen TrennungInstrumentalisierung des KindesEmotionneller KontextKind befindet sich in einem Loyalitätskonflikt

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2. Einige Begriffe

a) Entwicklung auf rechtlicher Ebene: Recht auf persönlichen Verkehr wird anfänglich als

natürliches Recht der Eltern betrachtet Heutzutage wird das Recht auf persönlichen

Verkehr zugleich als ein Recht und eine Pflicht der Eltern gestaltet, aber auch als ein Persönlichkeitsrecht des Kindes

Es ist Bestandteil des von der EMRK garantierten Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens

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2. Einige Begriffe

b) Definition des Rechts auf persönlichen Verkehr :gegenseitiges Recht des Kindes und des nicht sorgeberechtigten Elternteils, dessen Aufenthaltsort zu bestimmen (vormaliges Obhutsrecht), Kontakte zu pflegen und Verbindungen aufrechtzuerhaltenIn der Praxis gewöhnlich als « Besuchsrecht » bezeichnet

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2. Einige Begriffe

c) Inhalt des Rechts auf persönlichen Verkehr : Besuchsrecht (« visuelle » direkte Kontakte) Telefongespräche Korrespondenz (Briefe, SMS, E-mails, usw.) Kontakte mit den sozialen Netzwerken Kontakte per « Skype » usw.

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3. Situationen für ein Recht auf persönlichen Verkehr

Ein Recht auf persönlichen Verkehr muss angestrebt werden :Wenn Eltern getrennt leben oder geschieden sindWenn unverheiratete Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt lebenIm Falle einer Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (vormaliges Obhutsrecht) (Art. 310 ZGB) bei einem Elternteil oder bei beiden ElternZusammengefasst: Jedes Mal wenn ein Elternteil (oder beide) nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat (haben), entweder weil er nicht Sorgerechtsinhaber ist oder weil ihm dieses Recht vom einem Eherichter oder der KESB entzogen wurde

Minger Christian
cf annexe
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4. Leitender Grundsatz

a) Leitender Grundsatz : Das Kindeswohl / Interesse des Kindes :Im Rahmen dieses Vortrags, keine Unterscheidung zwischen Wohl und Interesse des KindesDas Kindeswohl ist ein wesentlicher Begriff insbesondere für das Recht auf persönlichen Verkehr, und im allgemeinen im Rahmen des KindesverhältnissesDas Kindeswohl umfasst rechtliche, psychologische und soziologische AspekteDas Kindeswohl muss konkret eingeschätzt werden, in jedem Fall gemäss den UmständenDas Kindeswohl ist daher kein abstrakter Begriff

Minger Christian
cf annexe
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4. Leitender Grundsatz

b) Was ist das Kindeswohl ?Ziel ist hier nicht, den Begriff des Kindeswohls vollkommen zu definierenFür die Bedürfnisse des Vortrags erscheint es ausreichend zu sagen, dass das Kindeswohl das Ziel von jedem Elternteil sein sollte, eine Voraussetzung damit das Kind sich bestmöglich entwickelt auf körperlicher, psychischer und geistlicher Ebene, und seine Interessen so gut wie möglich gewahrt werden

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4. Leitender Grundsatz

Konkret benötigt das Kindeswohl hauptsächlich : Die Deckung des Existenzbedarfs : Nahrung, Lebensort

und angemessene Pflege Eine angemessene Erziehung und Ausbildung

entsprechend seinem Alter, seinen Fähigkeiten und Neigungen

Soziale Kontakte und Freizeitaktivitäten Eine gesetzliche Vertretung Die Wahrung und Verwaltung seiner

vermögensrechtlichen Interessen

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4. Leitender Grundsatz

Im Rahmen des Rechts auf persönlichen Verkehr, setzt das Gesetz eine Reihe von Grenzen entsprechend folgendem Prinzip : Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht,

und das minderjährige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr (Art. 273, Al. 1 ZGB); diese Verfügung verpflichtet somit, alle relevanten Sachverhaltselemente zu berücksichtigen, u.a. das Alter des Kindes, die Distanz zwischen letzterem und dem betroffenen Elterteil, die Bestehung oder die «Lebhaftigkeit» der bisherigen Beziehungen, der Gesundheitszustand und die besonderen Bedürfnisse des Kindes, usw.

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4. Leitender Grundsatz

Der Vater und die Mutter haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe der erziehenden Person erschwert (Art. 274 Abs. 1 ZGB); gemäss dieser Verfügung muss der Inhaber des Rechts auf persönlichen Verkehr u.a.:• Unterlassen, sich über das andere Elternteil schlecht zu äussern,

insbesondere über dessen Rolle im Rahmen der Trennung, seine aktuelle Lebensweise, seinen Verkehr, seine eventuellen Neigungen, usw.

• Vermeiden, die Erziehung des anderen Elternteils in Frage zu stellen, selbst wenn sie seinen eigenen Vorstellungen und diesbezüglichen Werten nicht entspricht (Besuchsrecht bezweckt nicht die Erziehungsweise des anderen Elternteils zu überwachen oder zu korrigieren)

Minger Christian
cf annexe
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4. Leitender Grundsatz Wird das Wohl des Kindes durch den persönlichen

Verkehr gefährdet, üben die Eltern ihn pflichtwidrig aus, haben sie sich nicht ernsthaft um das Kind gekümmert oder liegen andere wichtige Gründe vor, so kann ihnen das Recht auf persönlichen Verkehr verweigert oder entzogen werden, u.a. • Wenn der Rechtsinhaber ein für das Kind

unangemessenes und störendes Verhalten vorzeigt, z.B. : Misshandlung, sexueller Missbrauch, Exhibitionismus, Alkoholmissbrauch, Suchtmittelkonsum, Kind sich allein überlassen, usw.

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4. Leitender Grundsatz

• Wenn der Inhaber das Kind in einem unangemessenen Ort empfängt (z.B. zur Prostitution bestimmte Räumlichkeiten)

• Wenn der Rechtsinhaber hochstrittige Beziehungen zum anderen Elternteil pflegt

• Wenn der Rechtsinhaber gegen seine Pflichten verstösst : er verstösst gegen seine Loyalitätspflicht (Art. 274, Abs. 1 ZGB) und stört somit die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil und/oder erschwert die Erziehung

Minger Christian
Faire attention à ce qu'un parent ne nourrisse pas volontairement le conflit afin de faire échec au droit de visite de l'autre parent
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4. Leitender Grundsatz

• Wenn der Inhaber sich nicht ernsthaft um das Kindeswohl sorgt : er zeigt kein Interesse am Kind, hat keine Verbindung zu ihm hergestellt oder hat seit einiger Zeit jeglichen Kontakt abgebrochen, erfüllt nicht seine Unterhaltspflicht, auf wiederholte Weise und aus schlechtem Willen

Minger Christian
cf annexe
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4. Leitender Grundsatz

• Wenn andere wichtige Gründe vorliegen : wenn die anderen Bedingungen nicht erfüllt sind, jedoch das Recht auf persönlichen Verkehr dem Kind schaden würde. Z.B. :

– Seit langem gänzlich abwesender Vater, weil das Kindesverhältnis sehr spät entstand

– Keine lebendige Langzeitbeziehung zum Kind, aufgrund der Abwesenheit des Vaters (verlängerter Spital- oder Gefängnisaufenthalt);

– Die kategorische Weigerung des diesbezüglich urteilsfähigen Kindes (ab dem Alter von 12 Jahren), das betroffene Elternteil zu sehen;

– Kindesentführung als (ernsthafte) Drohung

Minger Christian
p. ex. situation où le lien de filiation est établi alors que l'enfant a déjà plus de six ans, voire plus de dix ans , parfois
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4. Leitender Grundsatz Logische Folge des Kindeswohlprinzips:

Das Besuchsrecht wird eingerichtet wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist und nicht nur, um der Forderung des betroffenen Elternteils gerecht zu werden

Gegebenenfalls, wird das Besuchsrecht so eingerichtet dass es das Kindeswohl nicht gefährdet

Es besteht sozusagen keine Interessenabwägung zwischen denjenigen des Kindes und denjenigen des Inhabers des Rechts auf persönlichen Verkehr

Grundsätzlich gibt es keine Korrelation zwischen der Ausrichtung und Nicht-Ausrichtung der Unterhaltsbeiträge (vorbehaltlich eines nachgewiesenen schlechten Willens)

Minger Christian
puisque l'intérêt de l'enfant prime dans tous les cas
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5. Elemente zur Festsetzung des Rechts auf persönlichen Verkehr und Umfang dieses Rechts

Zahlreiche Faktoren fallen in Betracht um das Recht auf persönlichen Verkehr festzusetzen : Das Alter des Kindes Der körperliche und psychische Gesundheitszustand des

Kindes und das Bestehen von besonderen Bedürfnissen Die geografische Distanz zwischen dem Elternteil und

dem Kind Der körperliche und psychische Gesundheitszustand des

Inhabers des Rechts auf persönlichen Verkehr Die Verfügbarkeit des Rechtsinhabers Die Empfangsbedingungen des Kindes

Minger Christian
pa. ex. enfant nécessitant des soins particuliers que le titulaire du droit de visite n'est pas en mesure de donner lui-même, d'où présence d'une infirmière à domicile
Minger Christian
p. ex enfant avec sa maman à Singapour et papa en Suisse ou enfant avec sam manan en Suisse et papa en Espagne
Minger Christian
Pas rare que le parent titulaire du droit de visite connaisse des problèmes de santé somatique ou psychique dont il faut tenir compte
Minger Christian
Parfois le titulaire a des obligations professionnelles, p. ex., qui l'empêch d'exercer un droit de visite de manière ordinaire
Minger Christian
On constate parfois que le titulaire n'as même pas un lit pour accueillir l'enfant, ou bine que les conditions d'hygiène sont insuffisante ou encore qu'i a des animaux, alors que l'enfant est gravement allergique aux animaux en question
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5. Elemente zur Festsetzung des Rechts auf persönlichen Verkehr und Umfang dieses Rechts

Das Verhalten des Rechtsinhabers (Alkoholmissbrauch oder Suchtmittelkonsum; gefährliches Fahrverhalten, usw.)

Die Beziehungen des Rechtsinhabers Die Anwesenheit von Geschwistern Die Qualität der Beziehung zwischen dem Kind und dem

Rechtsinhaber Die Situation des anderen Elternteils

(Gesundheitszustand, berufliche Verpflichtungen, usw.) usw.

Minger Christian
En principe, on essaie de coordonner pour que les frères eet soeurs ou demis-frères et soeurs puissent être simultanément chez le titulaire, ou bien alors, dans des cas très particuliers, il faut éviter qu'ils se rencontrent
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6. Umfang des Rechts auf persönlichen Verkehr

Angesichts der zahlreichen für die Festsetzung des Rechts auf persönlichen Verkehr in Betracht zu ziehenden Elemente, ist ein Standard-Besuchrecht unvermeidlich, welches für alle Situationen gilt

Theoretisch könnte man sogar ein kindesspezifisches Recht auf persönlichen Verkehr anstreben

Dies ist wahrscheinlich einer der Gründe weshalb es verschiedene Praktiken in der Schweiz gibt (unterschiedliche Sensibilitäten von einer Region zur anderen, ja sogar von einer Behörde zur anderen)

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6. Umfang des Rechts auf persönlichen Verkehr

In der Praxis, kann das Recht auf persönlichen Verkehr und, insbesondere das Besuchsrecht, von einer Stunde pro Monat, oder sogar weniger, bis zu mehreren Stunden pro Woche (darunter manchmal eine Übernachtung) reichen je nach Umständen

Je nach geografischer Distanz, kann es einmal pro Monat oder einmal pro Jahr, für eine mehrtägige oder sogar mehrwöchige Periode ausgeübt werden

Je nach Alter des Kindes, handelt es sich um mehrere Stunden pro Woche oder alle zwei Wochen, jedoch nur tagsüber oder ansonsten mit Übernachtungen beim Rechtsinhaber

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6. Umfang des Rechts auf persönlichen Verkehr

In der Praxis gibt es trotzdem ein «gewöhnliches» Besuchsrecht, welches sich jedoch je nach Schweizer Region unterscheidet

Gewöhnliches Besuchsrecht wird angewandt von Zivilgerichten in Ehesachen und den KESB in « normalen » Situationen welche die Abgrenzung oder die spezielle Abstimmung des Besuchsrechts nicht erfordern

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6. Umfang des Rechts auf persönlichen Verkehr

Im Kanton Jura findet die Welschschweizer Vorstellung des weitreichenden Besuchsrechts Anwendung

« Gewöhnliches » Besuchsrecht sieht folgendermassen aus (mit einigen Nuancen, es gibt Varianten) : Jedes zweite Wochenende, von Freitagabend

um 18 Uhr bis Sonntagabend um 19 Uhr Die Hälfte der Sommerschulferien, d.h. drei

Wochen Die Hälfte der Herbstschulferien, d.h. eine

Woche

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6. Umfang des Rechts auf persönlichen Verkehr

Die Hälfte der Osterschulferien, d.h. eine Woche Fünf Tage an Weihnachten oder Neujahr, alternierend Drei Tage an Pfingsten oder Himmelfahrt, alternierend Eine Woche während den Februarschulferien, jedes

zweite Jahr

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7. Ausübungsmodalitäten

In der Praxis, tut die KESB des Kantons Jura Ihr Bestes um die Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr zu fördern, die einzige Grenze bleibt jedoch der Erhalt des Kindeswohls

Zum Beispiel : Wir sind für ein Besuchsrecht eingetreten im

Falle eines in einer Strafvollzugsanstalt inhaftierten Vaters der sein Recht nicht ausüben konnte

Wir versuchen das Besuchsrecht aufrechtzuerhalten, selbst im Falle eines Verdachts auf sexuelle Misshandlung

Minger Christian
Les établissements pénitentiaires sont équipés pour cela, sauf erreur de ma part. Malgré tout, il subsiste des problèmes à régler : qui conduit l'enfant au pénitentier, p. ex
Minger Christian
A première vue, peut paraître surprenant, mais le bien de l'enfant semble quand même postuler que les liens ne sont pas totalement rompus.
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7. Ausübungsmodalitäten

Damit die Ausübung des Besuchsrechts zustande kommt, ohne dabei das Kindeswohl zu gefährden, ist es manchmal notwendig, besondere Modalitäten einzuführen

In einer normalen Situation, ohne besonderes Problem, übt sich das Besuchsrecht am Wohnsitz des Rechtsinhabers aus : er holt das Kind zur vereinbarten Stunde und am abgemachten Ort ab, bringt es zu sich nach Hause und fährt es wieder zur abgemachten Zeit und zum vereinbarten Ort zurück, grundsätzlich zum anderen Elternteil

Der Rechtsinhaber muss also den Transport des Kindes organisieren und die diesbezüglichen Kosten übernehmen

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7. Ausübungsmodalitäten

In zahlreichen Situationen spielen sich die Dinge leider nicht so ab, dies aus verschiedenen Gründen, z.B. : Die Eltern können sich nicht sehen ohne dass ein

Streit ausbricht, dies in Anwesenheit des Kindes Der Rechtsinhaber lebt zu weit entfernt um das Kind

abzuholen und zurückzufahren Das Verhalten des Rechtsinhabers kann sich auf die

Kinder störend auswirken

Minger Christian
Situation classique et perturbante pour l'enfant. La séparation des parents est déjà en soi un traumatisme pour l'enfant et il n'a pas souhaitable qu'il assiste en plus aux disputes de ses parents lorsqu'il passe de l'un à l'autre
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7. Ausübungsmodalitäten

Um diesen Schwierigkeiten entgegenzuwirken, gibt es mehrere Möglichkeiten die aus dem Gesetz hervorgehen oder in der Praxis erfunden wurden, u.a. : Einen neutralen Ort bestimmen wo die Eltern sich für

die « Üebergabe » des Kindes treffen mit einem geringen « Explosionsrisiko », z.B. der Parkplatz der Kantonspolizei; im Kanton Jura fehlen noch derartige Üebergabeorte;

Falls der Rechtsinhaber weit weg lebt, einem (zwölfjährigen) Kind gestatten, das Besuchsrecht mit dem Zug auszuüben – gegen den Willen des sorgeberechtigten Elternteils

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7. Ausübungsmodalitäten

Dem Rechtsinhaber « Verhaltenregeln » auferlegen : Verbot während des Besuchrechts Alkohol oder Suchtmittel zu konsumieren

Die Eltern zu einer Mediation zu motivieren Recht auf persönlichen Verkehr (im weitesten Sinne

des Wortes) : Momente, Häufigkeit und Dauer der Telefongespräche festlegen z.B.

Minger Christian
Dans certains cas, avons dû fixer que les contact téléphoniques aurait lieu tel jour de la semaine, à telle heure, car l'un des parents affirmait que l'autre appelait à n'importe quan ou à des moments où l'enfant n'était pas disponible et l'autre prétendait que l'on ne répondait jamais à ses appels ou qu'on ne voulait jamais lui passer l'enfant
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7. Ausübungsmodalitäten

Die Ausübung des Besuchtsrechts unter Aufsicht eines Dritten anzuordnen; mehrere Modalitäten möglich, z.B. :• Klassischer Fall : Treffpunkt; der Besuchsinhaber sieht

sein Kind in Anwesenheit eines Dritten, Sozialpädagoge oder Sozialarbeiter;

• Weitere Lösung : Der Besuchsinhaber übt sein Recht in Anwesenheit der Grosseltern des Kindes oder anderer « Vertrauenspersonen » aus

Eine Beistandschaft errichten welche die Überwachung des Rechts auf persönlichen Verkehr erzielt (Art. 308, Abs. 2, ZGB)

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7. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Wenn das Besuchsrecht problematisch ist, erweist sich die Errichtung einer Beistandschaft als eine Lösung. Sie ermöglicht die Ausübung des Rechts und dies unter den besten Bedingungen. Somit wird die Überwachung des persönlichen Verkehrs dem Beistand anvertraut (Art. 308, Abs. 2, ZGB)

Im Kanton Jura nützt die KESB diese Gelegenheit mit Zurückhaltung; Die Eherichter nutzen sie fast exzessiv, jedoch ist der Kontext nicht ganz derselbe

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7. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Die KESB führt systematisch eine soziale Auswertung der Situation durch und bestimmt ob es notwendig ist oder nicht eine Beistandschaft zur Überwachung des persönlichen Verkehrs zu errichten

Der Eherichter greift im Rahmen des Eheschutzverfahrens oder der Scheidung ein; in gewissen Situationen, sieht eine zwischen den Eltern abgeschlossene Vereinbarung schon die Errichtung einer Beistandschaft vor und der Richter stellt sie nicht in Frage; in anderen Fällen stellt der Richter fest, dass die Situation zwischen den Eltern strittig ist und errichtet eine Massnahme ohne soziale Auswertung

Der Nachteil der Gerichtspraxis ist die Errichtung von zahlreichen Beistandschaften die nicht wirklich nützlich sind; dies überlastet die Kindesschutzbehörden u.a. die KESB

Minger Christian
Dans conaton du Jura, l'APEA a la chance d'avoir ses propres assistants sociaux qui effectuent des évaluations sociales, essentiellemtn en protection de l'adulte, mais égalemen, au besoin,t en matière de protection de l'enfant. Donc si l'APEA est confrontée à une situatioin problématique de droit aux relations personnelles, elle peut mandater l'un de ses assistants sociaux pour évaluer la pertinence d'une curatelle.
Minger Christian
Chaque fois qu'il y a une curatelle, cela génère aussi du travail pour l'APEA, puisqu'il faut nommer le curateur, suivre la mesure, examiner les rapports périodiques.
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7. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Eine weitere praktische Erkenntnis ist dass viele Richter und Anwälte eine falsche Vorstellung der Rolle des Beistands haben; sie sind in der Tat überzeugt, dass der für die Überwachung des Besuchsrecht verantwortliche Beistand persönlich seine Wochenenden an der Seite des Kindes und des Elternteils verbringt

Es ist jedoch nicht unbedingt einfach zu definieren wann eine solche Beistandschaft errichtet werden soll oder nicht; daher können keine zu strikten Bedingungen gestellt werden; im Zweifelsfall wird man eher zur Errichtung von Massnahmen neigen; was man vor allem verhindern will, sind «Alibi»-Beistandschaften

Minger Christian
Cela peut être intéressant suivant où se déroule le droit de visite surtout durant les vacances, mais également problématique lorsque le même curateur a de nombreux mandats de ce type.
Minger Christian
But n'est pas de mettre une curatelle et de se désintéresser de la situation
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7. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Zusammenfassend würde ich sagen, dass man eine Beistandschaft errichtet wenn das Besuchsrecht nicht ohne sie ausgeübt werden kann oder nicht ausgeübt werden kann ohne das Kindeswohl zu gefährden

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7. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Wir versuchen, Massnahmen zu treffen um die Anzahl der Mandate zu limitieren : Verlangen des ersten periodischen Berichts nach einem

Jahr (und nicht zwei Jahren); ein solches Mandat muss die Umsetzung des Besuchsrechts fördern und die Bedingungen schaffen, damit dieses sich normal abspielen kann, ohne eine nachhaltige Verankerung darzustellen

Grundsätzlich Aufhebung der Beistandschaft wenn die Rolle des Beistands sich ausschliesslich auf die Planung der Besuche reduziert

Ein den Eltern in Rechnung zu stellendes Mandat soweit sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen

Minger Christian
De notre point de vue, une telle curatelle ne doit pas être instituée d'emblée pour une durée de cinq ou dix ans. Parfois ça n'est pas possible de faire autrement, mais on souhaite que les parents puissent à nouveau dialoguer entre eux, même si c'est limité au strict minimum, et qu'ils puissent gérer eux-mêmes l'exercice du droit aux relations personnelles. La curatelle ne doit pas non plus être pour eux un oreiller de paresse où l'on laisse le curateur s'occuper de tout.
Minger Christian
Dans certaines situations, le curateur nous dit que sa tâche consiste exclusivement à établir le planning des visites. Nous considérons alors qu'il n'est pas nécessaire de mobiliser un curateur professionnel pour cette tâche.
Minger Christian
Les dispositions légales nécessaires ont été adoptées et on va mettre cela en pratique prochainement. On espère que le fait de devoir payer pour les tâches du curateur va au moins faire réfléchir les parents, la nature humaine ayant une certaine tendance à abuser de ce qui est gratuit.
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7. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Mandate werden ausschliesslich Experten anvertraut

Rolle des Beistands nicht einfach und zumal undankbar, vor allem wenn er gegenüber den strittigen Eltern als « Schiedsrichter » auftreten muss; wird beschuldigt, die Partei des « obsiegenden » Elternteils ergriffen zu haben

Aufgabe des Beistands : Falls notwendig, zuerst das Besuchsrecht

planen (Daten festlegen; nicht immer einfach wenn beide Eltern das Kind gleichzeitig haben wollen oder, im Gegenteil, es nicht während derselben Periode empfangen wollen)

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7. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Die praktischen Modalitäten des Besuchsrechts organisieren : wer, wo, wann, wie; wer wird fahren, das Kind abholen, zurückbringen, an welche(n) Ort(e), um wieviel Uhr, wie ?

Die Vermittlung zwischen den Eltern übernehmen, mit ihnen verhandeln

Gegebenenfalls, die Behörde über die Probleme informieren und über die Notwendigkeit, andere Massnahmen zu ergreifen

Gegebenenfalls, die Behörde über die Entwicklung der Situation informieren und die Möglichkeiten, das Besuchsrecht zu «erweitern» oder, im Gegenteil, zu verringern

Die von der Behörde geforderten Berichte erstellen Den periodischen Aktivitätsbericht zum festgelegten Zeitpunkt

der KESB zustellen

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7. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Schwierigkeit in der Praxis : die Befugnisse des Beistands sind nicht klar definiert aber eines ist sicher, der Beistand kann nicht selbst den Umfang des Besuchsrechts ändern, streichen oder andere Modalitäten aufzwingen als diejenigen die von der Behörde festgelegt wurden (z.B. Ausübung des Besuchsrechts am Treffpunkt; der Beistand wurde nicht befugt, dem Vater eine 15minütige Abwesenheit zu gewähren, um mit seinem Kind ein Eis essen zu gehen; rechtliche Stellung zwar vertretbar, jedoch sehr strikt und nicht bequem für den Beistand).

Minger Christian
Curateur frustré de ne même pas pouvoir prendre une décision à ce sujet
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8. Ausübungsmodalitäten : Beistandschaft

Zahlreiche Gründe können ein Besuchsrecht daran hindern, sich normal abzuspielen : Die Weigerung des Kindes Der Weigerung des sorgeberechtigten Elternteils Besorgnisse des sorgeberechtigten Elternteils bezüglich

der Betreuung des Kindes : Alkoholverbrauch oder Suchtmittelkonsum des Besuchrechtsinhabers, ungesunde Beziehungen, gefährliches Fahrverhalten oder ohne Kindersitz, Kind sich selbst überlassen (keine Aktivitäten oder nur Fernsehen und Spielkonsole) oder Kind wird Dritten anvertraut, Verdacht auf Berührungen oder andere sexuelle Missbräuche;

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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

Kind verwirrt durch Ausübung des Besuchsrechts; klassischer Diskurs des sorgeberechtigten Elternteils : «wenn mein Kind nach dem Besuchsrecht zurückkehrt, fühlt es sich nicht wohl, es ist verwirrt und braucht mehrere Tage um sich wieder zu fangen»

Unangemessene Empfangsbedingungen Andere Aktivitäten des Kindes während der für das

Besuchsrecht vorgesehenen Zeit (Fussballspiel, Tanzunterricht, Familienfeier, usw.)

Gefahr von Kindesentführung

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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

Die Antwort hängt selbstverständlich vom Grund ab, welcher für die Verhinderung des Besuchsrechts verantwortlich ist. Die Lösungen sind jedoch nicht einfach, ja fehlen sogar gänzlich je nach Situation : Enorme Schwierigkeit, das Besuchsrecht umzusetzen

wenn das Kind Weigerung klar zum Audruck bringt :• Aus rechtlicher Sicht kann das Kind nicht einfach dem

Besuchsrecht zustimmen oder es verweigern; wenn es jedoch klar ausdrückt, dass es seinen Vater oder seine Mutter nicht sehen will oder weniger als vorgesehen, ist es schwer, seiner Meinung nicht Rechnung zu tragen

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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

• In Bezug auf das Besuchsrecht geht man davon aus, dass das Kind ab dem Alter von ca. 12 Jahren urteilsfähig ist; ab diesem Moment, muss seine Meinung berücksichtigt werden

• Wenn das Kind jünger ist bleibt es dennoch schwierig, ihm ein unerwünschtes Besuchsrecht aufzuzwingen

• Wie dem auch sei und ungeachtet des Alters des Kindes, gibt es keinen Zwangsvollzug des Besuchsrechts mit Einsatz staatlicher Gewalt, da das Recht dem Kindeswohl gerecht werden muss. Der Einsatz staatlicher Gewalt würde das Kind im Gegenteil traumatisieren.

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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

In anderen Situation ist es nicht immer einfach, eine Lösung zu finden. Einiges kann jedoch in Betracht gezogen werden :• Im Falle einer hartnäckigen Weigerung eines

Elternteils, die Ausübung des Besuchsrechts des anderen zu erlauben, wurde die Verfügung der KESB mit der Androhung des Artikels 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches versehen (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen); die betroffene Person wird angezeigt und mit einer Strafe bestraft

Minger Christian
Cela ne garantit cependant pas encore que le droit de visite pourra s'exercer
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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

• Sollte das sorgeberechtigte Elternteil bezüglich der Betreuung des Kindes besorgt sein, versucht man diese begründete oder unbegründete Besorgnis durch eine soziale Auswertung, das Anhören der betroffenen Personen, ärztliche Zeugnisse usw. zu kontrollieren. Ist sie begründet werden die notwendigen Massnahmen ergriffen oder das Besuchsrecht dementsprechend ausgestaltet : das Elternteil muss beweisen dass es keinen Alkohol oder keine Suchtmittel konsumiert, Aufforderung gewisse Personen während des Besuchsrechts zu meiden, Pflicht einen angepassten Autositz zu haben oder sich verpflichten, normal zu fahren, Aufforderung gewisse Aktivitäten mit dem Kind zu unternehmen usw.

Minger Christian
On pourra exiger des certificats médicaux périodiques portant sur la consommation d'alcool ou de substances psychotropes
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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

• Wenn Verdacht auf Berührungen oder andere sexuelle Missbräuche besteht, und wenn das Besuchsrecht nicht suspendiert wurde, wird eine Überwachung durch einen Dritten veranlasst (Treffpunkt oder anderer Dritter)

• Ebenfalls nicht einfach, Lösungen zu finden wenn das Kind (angeblich) nach dem Besuchsrecht verstört ist; sehr schwer sich darüber zu äussern vor allem wenn am Verhalten des Rechtsinhabers keine Kritik ausgeübt werden kann; nur wenn das Kind ernsthaft verstört ist kann etwas unternommen werden: entweder das Besuchsrecht neu bestimmen, oder das sorgeberechtigte Elternteil zur Organisation einer psychologischen oder kinderpsychiatrischen Betreuung des Kindes bewegen

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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

• Wenn die Empfangsbedingungen des Kindes unangemessen sind, wird das betroffene Elternteil aufgefordert, nachzusehen wie es sich organisieren kann damit die Bedingungen angemessen werden (z.B. entscheidet das Elternteil sein Zimmer dem Kind zu überlassen und auf dem Sofa zu schlafen); wenn das nicht möglich ist kann das Besuchsrecht anders ausgestaltet werden (das Kind übernachtet nicht mehr beim Elternteil)

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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

• Anderes häufiges Problem in der Praxis : das Kind hat eine andere Aktivität während des Besuchsrechts des Elternteils. Manchmal schwer für ihn zu akzeptieren, dass sein Kind – das es nur alle 2 Wochen sieht – lieber Fussball oder Hockey spielen geht, einen Tanzkurs besucht oder an einem Familienfest oder Geburtstag eines Freundes teilnimmt. Nicht immer einfach Lösungen für diese ziemlich einfachen Probleme zu finden; die grosse Schwierigkeit ist letztendlich die mangelnde Flexibilität von gewissen Personen. In solchen Situationen bleibt nur noch die Verhandlung.

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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

• Wenn schliesslich eine Entführungsgefahr besteht müssen selbstverständlich Massnahmen ergriffen werden. Die grosse Schwierigkeit ist jedoch auszumachen ob ein echtes Risiko besteht oder ob es sich um eine hypothetische Angst des sorgeberechtigten Elternteils handelt. Wir versuchen unsererseits Indizien für eine mögliche Entführung ausfindig zu machen :

- Diesbezügliche ernsthafte Aussagen oder nicht - Tatsache dass die betroffene Person immer noch eine

Tätigkeit ausübt - Tatsache dass die betroffene Person immer noch eine

Wohnung hat - Familiäre Situation der betroffenen Person (andere

Kinder, Ehegatte, Eltern usw.)

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8. Schwierigkeiten und Zwangsvollstreckung

• Mögliche Massnahmen : - Hinterlegung der Papiere- Verbot das Schweizer Staatsgebiet zu verlassen

(oder z.B. den Schengen-Raum)- letztendlich, Entzug des Besuchsrechts

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