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JugendtypischeWaffen und Gegenstnde
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2 JUGENDTYPISCHE WAFFEN UND GEGENSTNDE
IMPRESSUM
VORBEMERKUNG, HINWEIS _______________________________ 3
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ___________________ 4
Luftdruck-, Federdruck-, CO2-Waffen __________________________ 4
Farbmarkierungswaffen (Paintball-/Gotcha-Waffen) __________ 5
Soft-Air-Waffen (bis 0,08 Joule) ________________________________ 6
Waffenattrappen/Nachbildungen ______________________________ 6
Reizstoffsprhgerte ___________________________________________ 7
Tierabwehrspray (Pfefferspray) ________________________________ 7
Elektroschockgerte ____________________________________________ 8
MESSER ________________________________________________ 9
Dolche _________________________________________________________ 9
Stilette _________________________________________________________10
Bajonette (Seitengewehre)____________________________________10
Degen, Sbel _________________________________________________ 11
Faustmesser __________________________________________________ 11
Faltmesser (Butterflymesser) _______________________________ 12
Fallmesser ___________________________________________________ 12
Springmesser ________________________________________________ 13
Einhandmesser ______________________________________________ 13
Feststehende Messer _________________________________________ 14
HIEBWAFFEN ____________________________________________14
Selbstgefertigte Hiebwaffen _________________________________ 15
Verbotene Hieb- und Stowaffen ___________________________ 15
Baseballschlger _____________________________________________ 17
Wrgeholz (Nunchaku) _____________________________________ 18
Tragbare Schleudern _________________________________________ 18
Wurfsterne (Shuriken) _______________________________________ 19
Armbrste ____________________________________________________ 19
Vom WaffG freigestellte Waffen/Gerte _____________________ 20
Besonderer Fingerschmuck __________________________________ 21
Laserpointer __________________________________________________ 21
Pyrotechnische Munition ____________________________________ 22
Pyrotechnische Gegenstnde/Feuerwerkskrper ____________ 22
HABEN SIE FRAGEN? ____________________________________ 23
INHALT
JUGENDTYPISCHE WAFFEN UND GEGENSTNDE
HERAUSGEBER
Landeskriminalamt Baden-Wrttemberg
Taubenheimstrae 85
70372 Stuttgart
Telefon 0711 5401-0
LKA BW 2009, alle Rechte vorbehalten
Erstellt in Zusammenarbeit mit dem KTI des LKA BW und
den KTUen der Landespolizeidirektionen in Baden-Wrttem-
berg
REDAKTION
Reinhold Ehmig
Zentralstelle Prvention und Jugendsachen
Landeskriminalamt Baden-Wrttemberg
Telefon 0711 5401-3460
Fax 0711 5401-3455
E-Mail [email protected]
FOTOGRAFIE
Andreas Henkel und
Jochen Mnnig
Fototechnik
Landeskriminalamt Baden-Wrttemberg
GRAFISCHE GESTALTUNG
Andrea Wenger, Liane Khnlein
012 ffentlichkeitsarbeit
Landeskriminalamt Baden-Wrttemberg
Telefon 0711 5401-2026
November 2009
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JUGENDTYPISCHE WAFFEN UND GEGENSTNDE 3
VORBEMERKUNG
Waffen ben auf viele Kinder und Jugendliche eine besondere
Anziehungskraft aus.
Mgen die Anreize aus den Medien kommen oder tatschlich
der vermeintliche Bedarf gesehen werden, sich auf der Strae
oder bei Veranstaltungen bewaffnen zu mssen. Letztendlich
werden bei Kindern und Jugendlichen hufig Waffen festge-
stellt, die fr den Auenstehenden nur sehr schwer einzuord-
nen sind. Nicht nur Eltern und Erzieher sind oft verunsichert,
wenn sie mit entsprechenden Gegenstnden konfrontiert wer-
den.
Um dem Ratsuchenden weiterzuhelfen, wurden in diesem Leit-
faden typische Waffen und Gegenstnde dargestellt, die bei Min-
derjhrigen hufig gefunden werden. Sie wurden von den Waffen-
sachverstndigen der Landespolizeidirektionen und des Landes-
kriminalamtes in Baden-Wrttemberg begutachtet und fr die-
se Broschre in Kurzform beurteilt. Sie knnen nur einen bei-
spielhaften berblick darber geben, welche Dinge von Min-
derjhrigen mitgefhrt werden und wie diese einzustufen sind.
Diese Kurzbeurteilung kann jedoch im Einzelfall eine detail-
lierte Prfung nicht ersetzen.
Alle Waffen und Gegenstnde, selbst einige erlaubnisfreie Ge-
genstnde, knnen bei ihrem Einsatz oder unsachgemem Ge-
brauch zum Teil erhebliche bis lebensbedrohliche Verletzun-
gen hervorrufen.
Waffen und Gegenstnde, die eigentlich zur Selbstverteidigung
mitgefhrt werden, haben oftmals zur Folge, dass diese gegen
das Opfer selbst eingesetzt werden.
Die Polizei empfiehlt deshalb, grundstzlich keine Waffen und
hnliche Gegenstnde zu tragen.
Wo keine Waffen in eine Konfliktsituation eingebracht werden,
kann auch keine Gewalteskalation und Schadensvergrerung
durch Waffen ausgelst werden.
HINWEIS
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4 JUGENDTYPISCHE WAFFEN UND GEGENSTNDE
mit Bauartzulassung nach 8 BeschussG und Zulassungszeichen
nach Anlage II, Abb. 6, BeschV vom 13.07.2006
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
ERWERBEN, BESITZEN:
Erlaubnisfrei ab 18 Jahre
FHREN
- Kleiner Waffenschein und Mitfhren von Personalausweis/
Pass erforderlich
- Verbot des Fhrens bei ffentlichen Veranstaltungen
STRAFBARKEIT
- Ordnungswidrigkeit bei Versto gg. die Alterserfordernis
- Vergehen bei unerlaubtem Fhren
BESONDERHEITEN
- Schieen auerhalb befriedetem Besitztum erlaubnispflichtig
- Bauartzulassung und Freistellung erlischt bei Abnderungen
SCHRECKSCHUSS-, REIZSTOFF-
UND SIGNALWAFFEN
1. mit Kennzeichen F im Fnfeck oder
2. ohne Kennzeichen, aber vor dem 1.1.1970 in den Handel
gebracht oder
3. ohne Kennzeichen, aber vor dem 2.4.91 in der ehemaligen
DDR gefertigt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
ERWERBEN, BESITZEN
Erlaubnisfrei ab 18 Jahre
FHREN
Waffenschein erforderlich
STRAFBARKEIT
- Ordnungswidrigkeit bei Versto gg. die Alterserfordernis
- Vergehen bei Versto gg. die Waffenscheinpflicht
BESONDERHEITEN
- Schieen nur innerhalb befriedetem Besitztum, wenn das
Geschoss dieses nicht verlassen kann; Zuwiderhandlung ist
Ordnungswidrigkeit
- Freistellung von WBK-Pflicht erlischt bei Abnderungen
DRUCKLUFT-, FEDERDRUCK-,
CO2-WAFFEN (KALTE GASE)
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JUGENDTYPISCHE WAFFEN UND GEGENSTNDE 5
FARBMARKIERUNGSWAFFEN
(PAINTBALL-/GOTCHA-WAFFEN)
mit Kennzeichen F im Fnfeck
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
ERWERBEN, BESITZEN
Erlaubnisfrei ab 18 Jahre
FHREN
Waffenschein erforderlich
STRAFBARKEIT
- Ordnungswidrigkeit bei Versto gg. die Alterserfordernis
- Vergehen bei Versto gg. die Waffenscheinpflicht
BESONDERHEITEN
- Schieen nur innerhalb befriedetem Besitztum, wenn das
Geschoss dieses nicht verlassen kann; Zuwiderhandlung ist
Ordnungswidrigkeit
- Freistellung von WBK-Pflicht erlischt bei Abnderungen
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6 JUGENDTYPISCHE WAFFEN UND GEGENSTNDE
WAFFENATTRAPPEN/
NACHBILDUNGEN/DEKOWAFFEN
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
ERWERBEN, BESITZEN
Frei ohne Altersbegrenzung
FHREN
Wie bei Softair-Waffen
BESONDERHEIT
Wie bei Softair-Waffen
STRAFBARKEIT
Ordnungswidrigkeit
SOFT AIR-WAFFEN
(BIS 0,5 JOULE)
Soft Air-Waffen sind nur dann Spielzeugwaffen, wenn die
Geschossenergie nicht mehr als 0,5 Joule betrgt.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
ERWERBEN, BESITZEN
Frei ohne Altersbegrenzung
FHREN
Verbot des Fhrens, wenn das Gesamterscheinungsbild den
Anschein einer Feuerwaffe hervorruft.
BESONDERHEIT
Fhren erlaubt bei Verwendung bei Foto Film oder Fernseh-
aufnahmen oder Theaterauffhrungen.
STRAFBARKEIT
Ordnungswidrigkeit
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JUGENDTYPISCHE WAFFEN UND GEGENSTNDE 7
mit amtlichem Zulassungszeichen, z.B.:
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
ERWERBEN, BESITZEN
Frei ab 14 Jahren
FHREN
Frei ab 14 Jahren
BESONDERHEITEN
- Verboten ohne Zulassungszeichen, dann Vergehen
- Schlagstcke mit integriertem Reizstoffsprhgert mit
Zulassung sind als Hiebwaffen (siehe Seite 15) einzustufen
REIZSTOFFSPRHGERTE TIERABWEHRSPRAY
(PFEFFERSPRAY)
Nur zur Anwendung gegen Tiere bestimmt und entsprechend
deklariert. Wird vom Waffengesetz nicht erfasst, daher keine
amtliche Zulassung erforderlich.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
ERWERBEN, BESITZEN
Frei ohne Altersbegrenzung
FHREN
Frei ohne Altersbegrenzung
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8 JUGENDTYPISCHE WAFFEN UND GEGENSTNDE
ELEKTROSCHOCKGERTE
Elektroschockgerte bedrfen einer Zulassung und des amtli-
chen Prfzeichens.
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
ERWERBEN, BESITZEN
Frei ab 18 Jahre
FHREN
- Frei ab 18 Jahre
- Verbot des Fhrens bei ffentlichen Veranstaltungen
STRAFBARKEIT
- Ordnungswidrigkeit bei Versto gegen die Alterserfordernis
- Vergehen beim Fhren bei ffentlichen Veranstaltungen
BEMERKUNGEN
- Der Umgang mit Gerten ohne amtliche Zulassung ist bis
zur Festl