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Das Informationsblatt der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen FUK NEWS Ministerpräsident Christian Wulff Seite 4 Zeltlager: Prävention, Versicherungsschutz Seite 6 Juni 2003 2/2003

Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

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Das Informationsblatt der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

FUK NEWS

Ministerpräsident Christian WulffSei te 4

Zeltlager: Prävention, VersicherungsschutzSei te 6

Jun

i 200

32/

2003

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1

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VIER FRAGEN

an den neuen Ministerpräsidenten des

Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff

PRÄVENTION

Das neue Medienpaket speziell für Jugend-

feuerwehren: Lager und Fahrten

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Unfälle im Zeltlager – versichert oder nicht?

ZUSTÄNDIGKEITSGEBIET

Ein Landkreis stellt sich vor: Ammerland

HAUS FLORIAN

Nach umfangreichen Umbaumaßnahmen

ist das Feuerwehrerholungsheim in

Bad Harzburg für seine Gäste bestens

gerüstet

NEUE INFO-BLÄTTER

• Medienpakete

• Versicherungsschutz in Zeltlagern

• Feuerwehrdienstliche Veranstaltungen

• Rente an Versicherte

• Mehrleistungssystem

FUK NEWSINHALT2 Ausgabe 2/2003

4

6

10

14

16

16

Anschrift der FUK:Feuerwehr-Unfallkasse NiedersachsenPostfach 280 . 30002 HannoverTelefon: (05 11) 98 95-431Telefax: (05 11) 98 95-433E-Mail: [email protected]: www.fuk.de

Verantwortlich für den Inhalt:Michael Riggert, Geschäftsführer

Nachdruck: Nur mit Quellenangabe erlaubt

Druck: Druckpunkt Unger, Langenhagen

Gestaltung:COCO Werbung, Hannover

Auflage: 13.000

I M P R E S S U M

I N H A L T

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 2

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vorzustellen. Mit A wie Ammerland, dem

Landkreis des Vorsitzenden unserer Vertre-

terversammlung, Herrn Kreisbrandmeister

Bernhard Henken, beginnt diese Reihe.

Das „Haus Florian“ ist nach Umbauten

noch attraktiver geworden. Verschaffen Sie

sich selbst einen Eindruck!

Viel Freude beim Lesen dieser Ausgabe

Ihr

Michael Riggert

[email protected]

FUK NEWS

E D I T O R I A L

EDITORIAL 3Ausgabe 2/2003

lesen Sie auf den Seiten 4 und 5

„Vier Fragen an den neuen Minister-

präsidenten Christian Wulff“. Die Landes-

regierung bekennt sich, auch unter dem

Reformziel Strukturen zu verändern und in

Behörden und Landeseinrichtungen 6.000

Stellen einzusparen, zu einem eigenständigen

gesetzlichen Unfallversicherungsträger für

die Feuerwehren des Landes Niedersachsen:

„Die Feuerwehr-Unfallkasse hat ihren

dauerhaften Platz in Niedersachsen.“

Bedauerlicherweise bilden die Zeltlager der

Jugendfeuerwehren einen Schwerpunkt beim

Unfallgeschehen der Feuerwehr-Unfallkasse

Niedersachsen. In diesem Jahr findet, wie

alle drei Jahre, vom 9. bis 16. August in

Wolfshagen das 13. Landeszeltlager der

Niedersächsischen Jugendfeuerwehr mit

ca. 2.500 Kindern und Jugendlichen statt.

Das ist uns Anlass genug, unsere Präven-

tionsbemühungen in diesem Bereich zu inten-

sivieren und über den Versicherungsschutz

bei derartigen Veranstaltungen zu informieren.

Diese Ausgabe steht deshalb unter dem

Schwerpunktthema „Zeltlager“, wie schon

dem Titelbild zu entnehmen ist.

Vorgestellt wird das neue Medienpaket

„Jugendfeuerwehr I – Lager und Fahrten“.

Zu dem Folienheft dieses Medienpaketes

gehört erstmals eine CD-Rom, auf der auch

der Film in digitaler Form zur Verfügung steht.

Der Artikel „Unfall im Zeltlager – versichert

oder nicht“ beleuchtet dieses Thema von

der versicherungsrechtlichen Seite.

Mit diesem Heft beginnen wir in alphabeti-

scher Reihenfolge Landkreise unseres Zu-

ständigkeitsgebietes und ihre Feuerwehren

V e r e h r t e r L e s e r ,

Michael Riggert,Geschäftsführer der

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

Leider haben wir in den letzten Jahren fest-stellen müssen, dass bei Zeltlagern die Kran-kenhaustransportkosten zum Teil überpropor-tional gestiegen sind. Hintergrund war nach un-seren Feststellungen, dass Kinder und Jugend-liche bereits mit Bagatellverletzungen, wie z. B.kleineren Schnitt-, Schürfwunden, mit einemRTW ins Krankenhaus gefahren worden sind.

Wir appellieren an dieser Stelle in derartigenFällen mit Augenmaß vorzugehen und aktiv zueiner Kostendämpfung beizutragen. Die medi-zinische Versorgung ist zumeist, gerade auch imbevorstehenden Landeszeltlager, gut organisiertund sollte in Anspruch genommen werden. Dortsollte auch entschieden werden, ob eine ent-sprechende Notwendigkeit zum Transport gege-ben ist.

Die FUK Niedersachsen wird das Landeszelt-lager mit der ständigen Anwesenheit eines Mit-arbeiters der Abteilung Prävention begleiten undauch der medizinische Mitarbeiter der Kasse,Herr Dr. med. Wolf, wird zeitweise vor Ort sein.

E i n e B i t t e z u m S c h l u s s :

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 3

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VIER FRAGEN4 FUK NEWSAusgabe 2/2003

Herr Wulff, ich spreche Ihnenmeinen Glückwunsch zuIhrer Wahl zum Ministerpräsi-denten aus.

Im März haben Sie vor dem Nieder-sächsischen Landtag Ihre Regie-rungserklärung abgegeben. AuchSie sehen die Notwendigkeit grund-legender Reformen u. a. der sozialenSicherungssysteme; Sie haben an-gekündigt, eine zupackende Regie-rung und „Entscheider“ zu sein. Wassehen Sie als eine Ihrer dringlich-sten Aufgaben an?

MP Wulff: Oberste Ziele der neuenLandesregierung sind die Stärkung desWachstums sowie die Sicherung beste-hender und die Schaffung neuer zu-kunftssicherer Arbeitsplätze. Als diemaßgebliche Herausforderung sehe ichdie Konsolidierung des Landeshaushaltsan. Leider erschwert die dramatischeHaushaltslage einen politischen Neube-ginn in Niedersachsen, zumal auch diekommunalen Haushalte stabilisiert wer-den müssen.

Ein Beispiel: Die leider zunehmende An-zahl von Sozialhilfeempfängerinnen und-empfängern bei gleichzeitigem Rück-gang der Einnahmen der Städte undGemeinden schränkt kommunale Hand-lungsspielräume drastisch ein. Hier hat

der Bundesgesetzgeber den Kommu-nen Leistungen aufgedrückt, die ganzwesentlich wegen der wirtschaftlichenEntwicklungen entstehen, für die dieStädte und Gemeinden nicht verant-wortlich sind. Die Landesregierung hälthier aber das Prinzip für richtig, dassderjenige, der die Musik bestellt, sieauch bezahlen soll.

Das Land Niedersachsen wird im Bun-desrat konstruktiv an der Umgestaltungder Sozialleistungssysteme mitwirken.Wir sind uns unserer Verantwortung be-wusst und werden mit Augenmaß vor-gehen: niemand in diesem Land will densozialen Kahlschlag. Deutschland istund bleibt ein Sozialstaat.

Im Übrigen: ich erfahre in vielen Gesprä-chen, dass bei den Menschen in Nieder-sachen die Bereitschaft zur Übernahmevon mehr Eigenverantwortung besteht.Da sehe ich einen wirkungsvollen An-satzpunkt.

Zu Ihrer Frage nach „Zupacken und Ent-scheiden“: ich halte viel von Dialog undKonsens. Wir dürfen aber nicht zulas-sen, dass gute Lösungsansätze immerund immer wieder zerredet werden.

Vier Fragen an .... . . C h r i s t i a n W u l f f ,

M i n i s t e r p r ä s i d e n t d e s L a n d e s N i e d e r s a c h s e n

Christ ian Wulf f ist sei t Beginn

der 15. Legis laturper iode der neue

Ministerpräsident des Landes

Niedersachsen

„Gerade die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen

hat mit Personen zu tun,die sich zu Gunsten der

Allgemeinheit engagieren –ohne dieses Engagement

wäre unser Staat um vieles ärmer.“

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VIER FRAGEN 5FUK NEWS Ausgabe 2/2003

Deswegen gibt es für die Niedersächsi-sche Landesregierung eine klare Ansa-ge: wir führen den Dialog, wo immer esgeht, aber wir entscheiden dann auch!

Lücken im Versicherungs-schutz von ehrenamtlich Tä-tigen – so eine der Zielvorga-

ben – wollen Sie schließen, ehren-amtliches Engagement stärker öf-fentlich anerkennen und würdigen.Was ist im Detail darunter zu verste-hen?

MP Wulff: Vor dem Hintergrund desAbschlussberichtes der Enquetekom-mission „Zukunft des bürgerschaftlichenEngagements“ des Deutschen Bundes-tages möchte ich eine intensive Dis-kussion darüber, wie die sozialrechtlicheStellung von Ehrenamtlichen verbessertwerden kann. Menschen, die sich in denBereichen Soziales und Gesundheit,Kultur, Ökologie, Sport und Politik fürandere engagieren, halten diese Ge-sellschaft zusammen, sei es in Vereinenund Verbänden, Selbsthilfegruppen,Freiwilligenagenturen oder als Einzelper-sonen.

Gerade die Feuerwehr-Unfallkasse Nie-dersachsen hat ja mit Personen zu tun,die sich zu Gunsten der Allgemeinheitengagieren – ohne dieses Engagementwäre unser Staat um vieles ärmer. Weilich von einem Träger der gesetzlichenUnfallversicherung gefragt werde: ichempfinde es als sozialrechtlich bedenk-lich, wenn heute bestimmte Formen desehrenamtlichen Engagements gegenUnfälle abgesichert sind, andere abernicht, so, wenn kein strukturell-organisa-torischer Zusammenhang mit einemTräger öffentlicher Aufgaben bestehtoder sich die Tätigkeit auf privatrecht-licher Ebene vollzieht.

Herr Ministerpräsident, Siehaben in Ihrer Regierungser-klärung zudem programma-

tisch angekündigt, im Rahmen wei-terer Verwaltungsreformen in Behör-den und Landeseinrichtungen 6.000Stellen entbehrlich zu machen.Gleichzeitig wollen Sie mit den Trä-gern im sozialen Bereich ein ehrli-ches und offenes Wort sprechenund diesen ggf. Planungssicherheit

geben, damit sie wissen, woran siesind und ihre Arbeit auf einer klarenGrundlage fortführen können.

Niedersachsens Feuerwehr-Unfall-kassen haben im vergangenen Jahrfusioniert. Steht die Landesregie-rung zur dauerhaften eigenen Un-fallversicherung für die Feuerweh-ren des Landes Niedersachsen?

MP Wulff: Die Fusion der Feuerwehr-Unfallkassen in Niedersachsen hatte jaden Grundgedanken, die Eigenständig-keit der Unfallversicherung der nieder-sächsischen Feuerwehrmänner und-frauen zu stärken – durch Bündelungder Präventionsarbeit, durch Vereinheit-lichung der Entschädigungspraxis undnicht zuletzt durch Verschlankung derVerwaltungsstrukturen. Das ist nachmeinem Eindruck hervorragend gelun-gen, und die Feuerwehrleute in Nie-dersachsen sind mit „ihrer“ Kasse sehrzufrieden. Deswegen gilt für meine Re-gierung: die Feuerwehr-Unfallkasse hatihren dauerhaften Platz in Niedersach-sen.

Gibt es ganz generell Opti-mierungsgedanken, die mög-licherweise auch den Bereich

der gesetzlichen Unfallversicherungdes Landes betreffen?

MP Wulff: Zunächst einmal: in denSelbstverwaltungsgremien unserer Sozi-alversicherungsträger ist viel Sachver-stand versammelt, auf den ich setze,wenn es um die Optimierung von Auf-gabenerfüllung geht. Staatliche Aufsichtbleibt natürlich wichtig. Ich bin aberschon der Meinung, dass wir künftigmehr Beratungspartner sein sollten undweniger Prüfungsinstanz.

Lassen Sie mich zum Schluss noch dieBundesratsinitiative der unionsgeführtenLänder erwähnen. Wir wollen erreichen,dass im Rahmen der Gesamtreform dersozialen Sicherungssysteme auch diegesetzliche Unfallversicherung auf diegewandelten Bedingungen des europäi-schen Binnenmarktes und einer globali-sierten Wirtschaft neu ausgerichtet wird.Dass wir dabei mit Augenmaß vorgehenwerden, habe ich bereits erwähnt.

19. Juni 1959 geboren in Osnabrück,verheiratet; 1 Tochter

seit 1990 Rechtsanwalt in Osnabrück

seit 1984 Landesvorstandsmitglied der CDU in Niedersachsen

seit 1994 Landesvorsitzender der CDU in Niedersachsen

1994 bis 2003 Mitglied des Nieder-sächsischen Landtages und Vorsitzen-der der CDU-Landtagsfraktion

seit 1998 stellvertretender Bundes-vorsitzender der CDU Deutschlands

seit 4. März 2003 Ministerpräsident des Landes Niedersachsen

„Deswegen gilt für meine Regierung:die Feuerwehr-Unfallkasse hat ihren dauerhaften Platz in Niedersachsen.“

MinisterpräsidentChristian Wulff

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Zwölf Medienpakete hat die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen bzw.

haben ihre beiden Vorgänger, die Feuerwehr-Unfallkassen Oldenburg und

Hannover, bisher herausgegeben. Nur eines davon befasste sich bisher

mit der Jugendfeuerwehr – ohne allerdings den eigentlichen Dienstbe-

trieb der Jugendfeuerwehr zu thematisieren. Nach langer Vorbereitungs-

phase erscheint nun endlich ein Medienpaket, das sich speziell mit

einem Themenkomplex des JF-Dienstbetriebes – dem Zeltlager – befasst.

Jugendfeuerwehr ILager und FahrtenD a s n e u e M e d i e n p a k e t

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 6

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it for Fire in the Future heißt dasbisher einzige Medienpaket, das

auf die JF abgestellt ist. Allerdings drehtes sich in jenem Medienpaket um diekörperliche Fitness und speziell für dieJugendfeuerwehr ist es nur deshalb, weilman dieses Thema bei den aktiven Feu-erwehrangehörigen und den Jugendfeu-erwehrangehörigen unterschiedlich „an-packen“ muss. Der eigentliche Dienst-betrieb der JF ist nun auch endlich miteinem eigenen Medienpaket entspre-chend gewürdigt worden. Da man beider JF zwei große Bereiche –feuerwehrtechnische Ausbil-dung und allgemeine Jugend-arbeit – vorfindet, werden die-se auch in getrennten Medien-paketen behandelt. Bei derEntscheidung, welcher Bereichzuerst abgehandelt werdensollte, spielten mehrere Fakto-ren eine Rolle: einerseits ist dieUnfallbelastung im jugendpfle-gerischen Bereich durch dieLager und Fahrten relativ hoch,andererseits kann man bereits vorhan-dene Medienpakete, wie z. B. beide Teilezur Wasserförderung, auch auf die JFübertragen.

Der Bereich der allgemeinen Jugend-arbeit hat seinen Unfallschwerpunkt, wiebereits angedeutet, bei den Lagern undFahrten. In unserem Ordner „Seminarfür Jugendfeuerwehrwarte“ (GUV27.2.1) ist eine Aufstellung von allen JF-Unfällen enthalten, der man entnehmenkann, dass durchschnittlich 29 Unfällepro Monat im Bereich der JF registriert

wurden – vereinfachend kann man alsosagen, dass sich im Durchschnitt jedenTag ein Unfall bei der JF ereignet. Mit32 % der JF-Unfälle entfällt der größteTeil auf die Zeltlager – über das gesamteJahr gerechnet also fast alle drei Tageein Zeltlagerunfall bei der JF und dies,obwohl die Zeltlager nur in der „war-men“ Jahreszeit stattfinden. Somit ergibtsich aufgrund des Unfallgeschehens ein-deutig die Notwendigkeit, den Bereichder Zeltlager bevorzugt in einem Me-dienpaket zu behandeln.

PRÄVENTION 7

Hier ist es nun: „Jugendfeuerwehr I –Lager und Fahrten“ heißt das neueMedienpaket der Feuerwehr-UnfallkasseNiedersachsen. Neu ist nicht nur dasMedienpaket, neu ist auch der Weg, dermit diesem Medienpaket beschrittenworden ist. Das Medienpaket ist so kon-zipiert worden, dass es primär vonJugendfeuerwehrwarten einzusetzen ist.Außerdem umfasst dieses Medienpaketerstmals mehr als ein VHS-Video undein Folienheft: es enthält zusätzlich eineCD-ROM. – Aber eins nach dem ande-ren ...

F

FUK NEWS Ausgabe 2/2003

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PRÄVENTION8

Anwender dieses Medienpaketes sindJugendfeuerwehrwarte auf allen Ebenen(Orts-, Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- undLandesebene), die ein Lager oder eineFahrt leiten bzw. in verantwortlicher Po-sition planen und durchführen.

Zielgruppe sind Jugendfeuerwehrwarteund Betreuer, die an dem Lager bzw.der Fahrt teilnehmen, sowie teilnehmen-de Jugendfeuerwehrangehörige. Umletzteren die Vorbereitung eines Lagersbzw. einer Fahrt aus Sicht der Unfall-verhütung nahe zu bringen, wurde alsneues, jugendgemäßes Medium eineCD-ROM beigefügt. Auf dieser CD be-finden sich neben dem eigentlichen Filmund dem Making-Off auch alle farbigenFolien des Heftes sowie für jüngereJugendfeuerwehrangehörige Schwarz-Weiß-Vorlagen zum Ausmalen. Obwohlwir gezielt die Jugendfeuerwehrange-hörigen ansprechen, haben wir auf mo-derne „Aufreißer“ verzichtet, um dasreale Zeltlager und nicht das Traumzelt-lager einiger Kids darzustellen. Dennochkann man mit dem Film und den Foliendie Kinder und Jugendlichen altersge-

recht ansprechen und in die sicherheits-gerechte Gestaltung ihres Zeltlagers miteinbeziehen. So manches Gebot wirdnämlich deutlich penibler beachtet, wenndie Kids den Hintergrund kennen undverstehen – besser noch: selbst an denRegeln aktiv mitgearbeitet haben.

Die Gliederung des Medienpaketesorientiert sich an dem tatsächlichenAblauf eines Lagers bzw. einer Fahrtund ist unterteilt in die Bereiche „Vor-bereitung“, „Anreise und Aufbau“,„Durchführung“ und „Abbau und Ab-reise“. Besondere Schwerpunkte liegenauf den Themen Grillen und Lagerfeuer,Wanderung, Orientierungsmarsch undNachtwanderung, persönliche Hygiene,Baden und Boot fahren sowie Sport,Spiele ohne Grenzen und Geländespiele.Da zu diesen Themen umfangreicheHilfsmittel wie Checklisten, Einverständ-niserklärung, Baderegeln etc. für die Vor-bereitung hilfreich sind, ergänzen dieseMaterialien die CD-ROM im Folienheft.

■ Bade nicht mit vollem Magen.■ Springe nicht überhitzt ins Wasser.■ Tauche nicht mit Trommelfellschaden.■ Trockne dich nach dem Baden ab.■ Nichtschwimmer gehen nur bis zur Schwim-

mergrenze oder brusttiefem Wasser vor.■ Schwimme nie im Bereich von Sprungbrettern.■ Benutze als Nichtschwimmer keine Luft-

matratzen.■ Springe nie in unbekannte Gewässer.■ Meide Sumpf- und Wasserpflanzen.■ Schwimme nicht zu weit hinaus

B A D E R E G E L N

> Dehne das Luftbad nicht zu lange aus! Beginne mit kurzer Dauer, um dich an den Einfluss der Luft zu gewöhnen!

> Mache Atemübungen während des Luftbadens!Der Körper braucht viel frische Luft und eine guteAtemtechnik ist vor allem beim Schwimmen not-wendig.

> Erwärme dich durch kräftige Bewegung (Ball-spiel, Laufen) oder ziehe dich an, wenn du frierst!

> Wasche dich nach dem Luftbad kalt ab und frottiere oder bürste die Haut! Dies fördert die Durchblutung!

sam! Schütze die Haut durch Sonnenschutz-mittel!

> Halte dich auch während des Sonnenbades in Bewegung! Braten in der Sonne zum schnel-len und intensiven Braun werden beansprucht den Kreislauf außerordentlich und ist ungesund.

> Sei besonders vorsichtig beim Sonnenbad amWasser! Die Sonne wirkt am Wasser besondersstark, denn ihre Strahlen werden vom Wasser-spiegel zurückgeworfen.Das Sonnenbad auf einer schwimmenden Luftmatratze ist ungesund (oben heiß, untenkalt), da der Organismus den natürlichen Temperaturgegensatz nicht zu kompensieren vermag. Ein Kentern der Luftmatratze ist zudem gefährlich wegen der fehlenden Abkühlung der erhitzten Körperpartien.

> Meide das Sonnenbad unmittelbar nach dem Essen. Der Kreislauf verträgt die doppelte Belas-tung vielleicht nicht.

> Schütze den Kopf während des Sonnenbades vor direkter Sonnenbestrahlung (Sonnenstich)!

> Beginne im Frühjahr, um dich rechtzeitig an die starke Sonnenstrahlung im Sommer zu gewöh-nen.

> Bleibe am Anfang nur kurz in der Sonne und steigere die Dauer des Sonnenbades nur lang-

Den Schwimmer erwarten im Wasser mancherleiGefahren. Es genügt nicht diese Gefahren zu ken-nen und zu wissen, wie man sich aus Gefahren-situationen befreien kann.

Zur Verhütung von Unfällen am oder im Wasser istes besser eine Gefährdung von vornherein zu ver-meiden und eine Reihe von Grundsätzen zu beach-ten: die Baderegeln. Diese sollen den Schwimmernämlich vor den Gefahren des Wassers, aber auchvor eigenen Fehlern bewahren. Da viele Fehler be-reits außerhalb des Wassers begangen werden,schließen die Baderegeln auch das Luftbad undSonnenbad mit ein.

Das Luftbad

Baderegeln

Das Sonnenbad

FUK NEWSAusgabe 2/2003

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 8

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Vom grundsätzlichen Aufbau her unter-scheidet sich dieses Medienpaket nichtvon den anderen. Im Folienheft, dasauch ohne das Video eingesetzt werdenkann, ist – wie gehabt – das Konzept füreine komplette Unterweisung im Sinneder Unfallverhütung enthalten, so dassder Anwender den Unterricht nichtselbst planen muss. Wie bisher bei denFolienheften gewohnt, enthält jederAbschnitt eine kurze Einführung, Folienfür das Lehrgespräch, die zu erarbeiten-den Gefährdungen, Beispiele aus Unfall-anzeigen und geeignete Unfallverhü-tungsmaßnahmen. Abgerundet wird die-ses Unterrichtskonzept durch verschie-dene Einleitungen in das Unterrichts-thema, die nach den Zielgruppen Be-treuer und Jugendfeuerwehrangehörigegetrennt sind, und eine Zusammenfas-sung.

PRÄVENTION 9

Wer soll nun dieses Medienpaket bzw.die Folienhefte erhalten? Das kompletteMedienpaket (Ordner mit Folienheft, CD-ROM und VHS-Videokassette) wird, wiegehabt, in zweifacher Ausfertigung kos-tenlos an die FeuerwehrtechnischenZentralen zum Verleih auf Kreisebeneversandt.

An der Basis, d. h. bei den Organisato-ren der Zeltlager bzw. Fahrten, wird vor-rangig das Folienheft und die CD-ROMbenötigt. Daher werden diese an alleJugendfeuerwehren und die Verantwort-lichen in den übergeordneten Ebenen(GemJFW, StJFW, KJFW, ...) verteilt. DieNiedersächsische Jugendfeuerwehr hatsich bereit erklärt, die Verteilung für unsanlässlich des 12. Landesjugendfeuer-wehrtages am 28.6.2003 in Wildeshau-sen vorzunehmen. Durch diesen Ver-triebsweg soll die zügige Verteilung biszur untersten Ebene sichergestellt wer-den.

Aus gegebenem Anlass möchten wir indiesem Zusammenhang noch einmaldarauf hinweisen, dass das von unskostenlos an Funktionsträger verteilteUnfallverhütungsmaterial von diesennach ihrem Ausscheiden aus der Funk-tion an den Nachfolger weiterzugebenist. Dies gilt insbesondere für den sehrteuren Ordner „Sicherheitserziehungin der Jugendfeuerwehr“. Denn: Un-sere finanziellen Ressourcen sind be-grenzt und Ersatzmaterialien stehennicht in beliebiger Zahl zur Verfügung.

FUK NEWS Ausgabe 2/2003

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In den bevorstehenden Sommerferien in Niedersach-

sen werden viele Jugendfeuerwehrleute wieder die

Gelegenheit nutzen, an einem Zeltlager oder an einer

sonstigen Freizeitaktivität ihrer Wehr teilzunehmen.

Leider kommt es dabei immer wieder zu Unfällen –

wir denken noch mit Schrecken an das verheerende

Unglück, das sich letztes Jahr in Berlin auf der Wann-

see-Insel Schwanenwerder durch Sturmschäden er-

eignet hat. Wir wollen in diesem Beitrag darstellen,

wie es in diesen Fällen mit dem gesetzlichen Unfall-

versicherungsschutz durch die Feuerwehr-Unfallkasse

Niedersachsen aussieht.

VERSICHERUNGSSCHUTZ10

Ferienzeit – ZeltlagerzeitUnfall im Zeltlager – versichert oder nicht?

FUK NEWSAusgabe 2/2003

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 10

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rundlage für alle Entschädigungs-ansprüche ist das Sozialgesetz-

buch VII (SGB VII). Das SGB VII siehtvor, dass Entschädigungen nach Eintritteines Arbeitsunfalls gezahlt werden. Ar-beitsunfälle sind Unfälle, die sich infolgeeiner so genannten versicherten Tätigkeitzutragen. Versicherte Tätigkeiten sind inunserem Fall alle Tätigkeiten, die ehren-amtlich für ein Hilfeleistungsunterneh-men ausgeübt werden. Retten, löschen,bergen, schützen – das sind die Auf-gaben des Hilfeleistungsunternehmens„Feuerwehr“. Wer also im Einsatz seiner

Feuerwehr tätig wird, übt eine versicher-te Tätigkeit aus und kann im Falle einesArbeitsunfalls die durch die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen garantiertengesetzlichen und satzungsmäßigen Leis-tungen in Anspruch nehmen. Jeder Feu-erwehrmann und jede Feuerwehrfrauweiß natürlich: der Dienst in der Feuer-wehr umfasst wesentlich mehr als denEinsatz nach Auslösen des Alarms.

Zu den versicherten Tätigkeiten gehörtgrundsätzlich auch die Teilnahme an ei-ner Freizeitaktivität der Jugendfeuerwehr.Denn gemeinsame Freizeitaktivitäten,insbesondere im Bereich der Jugend-feuerwehren, stärken die Identifikationmit der Feuerwehr. Sie stärken außer-dem das Zusammengehörigkeitsgefühlder Kameradinnen und Kameraden undsie sind eine Organisationsmöglichkeit,um Verantwortung zu übertragen undVerantwortung zu übernehmen. DieseForm der Jugendarbeit sehen wir als Teilder Arbeit der Jugendfeuerwehren an.Wichtigste Grundvoraussetzung: Die teil-

• Problem: Begleitung

An dieser Stelle wollen wir ein wichtigesProblem ansprechen: Welchen Versiche-rungsschutz geniessen die Begleiterin-nen und Begleiter, die nicht aktive Feu-erwehrleute sind? Die Feuerwehr-Unfall-kasse Niedersachsen kann hier grund-sätzlich keinen Versicherungsschutzübernehmen. Begleitende Eltern habenalso, wenn sie selbst nicht aktive Feu-erwehrleute der veranstaltenden Wehrsind, keine Ansprüche gegen die FUKNiedersachsen. Allerdings: Nehmen Be-treuungskräfte an dem Zeltlager teil, weildie Wehr selbst aus ihrem Aktivenkreisnicht genügend Begleitung stellen kann,besteht Versicherungsschutz über unse-re Satzung, wenn im Vorfeld die Perso-nen namentlich festgehalten sind, die alsBetreuerinnen und Betreuer im Zeltlagertätig werden sollen. Der Träger desBrandschutzes muss diese Verfahrens-weise zudem befürworten.

VERSICHERUNGSSCHUTZ 11

nehmenden Kinder und Jugendlichensind Mitglied einer Jugendfeuerwehr.

Am exemplarischen Ablauf eines Zelt-lagers soll beschrieben werden, wie weitder gesetzliche Unfallversicherungs-schutz geht.

Phase 1: Die Planungsphase

Diejenigen Kameradinnen und Kamera-den, die als aktive Mitglieder einer Feu-erwehr mit der Organisation des Zelt-lagers betraut sind (unabhängig davon,welcher Feuerwehr-Abteilung sie ange-hören), erledigen dies im Rahmen ihrerZugehörigkeit zur Wehr. Deshalb sindsie bei allen planerischen Aktivitätenversichert. Das gilt auch für die Feuer-wehrmänner und -frauen, die an dereigentlichen Veranstaltung später nichtteilnehmen wollen oder können.

Phase 2: Die Vorbereitung des Zeltlagers

Bevor es losgehen kann, ist eine Mengezu organisieren: die Ausrüstungsgegen-stände sind durchzusehen und erfor-derlichenfalls zu überholen, es mussSchriftwechsel geführt werden mit denErziehungsberechtigten, Aushänge wer-den gefertigt, Einkäufe müssen getätigtwerden. Und, und, und. Alle Maßnah-men, die zur Vorbereitung des Zeltlagersnotwendig sind, sind grundsätzlich ver-sicherte Tätigkeiten.

Phase 3: Anreise und Aufbau

Während der Anreise ist Versicherungs-schutz gegeben, denn auch Wege sindversicherte Tätigkeiten. Versichert sindalle notwendigen unmittelbaren Wege:also beispielsweise von der Wohnungzum Sammelpunkt, von dort zum Bahn-hof, die Fahrt mit der Bahn, die Busfahrtvom Zielbahnhof zum Zeltlagerplatz. Derversicherte Weg beginnt mit dem Ver-lassen des Wohnhauses (Außenhaus-tür). In der Wohnung oder im Treppen-haus besteht also kein Versicherungs-schutz! Etwas anderes kann nur bei Ein-satzalarmierungen gelten (auch Übungs-alarme); hier ist ausnahmsweise Versi-cherungsschutz auch im eigenen häus-lichen Bereich gegeben.

Der Aufbau des Zeltlagers bereitet versi-cherungsrechtlich keine Probleme: eshandelt sich hierbei um versicherte Tä-tigkeiten.

G

FUK NEWS Ausgabe 2/2003

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 11

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der Umstand, dass sich jemand ineinem ihm unbekannten Gefahrenbe-reich aufhalten muss, darf nicht zu sei-nen Lasten gehen, d. h. Versicherungs-schutz ist gegeben.

Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen:

■ Der Teilnehmer einer Freizeitmaßnah-me der Jugendfeuerwehr rutschtwährend des Duschens auf dem glit-schigen Fußboden aus und verletztsich. Hier ist trotz des grundsätzlichprivaten Charakters der eigentlichenTätigkeit (Duschen) Versicherungs-schutz zu bejahen, weil der Unfall ineinem fremden Gefahrenbereich ent-standen ist.

■ Gleiches gilt für die Teilnehmerin, dienachts die Toilette aufsuchen will undsich im Dunkeln die Knie anstößt.Wäre dies im häuslichen Umfeld pas-siert, würde sicher keiner auf die Ideekommen, hier einen versicherten Ar-beitsunfall anzunehmen.

Das Reinigen der gemeinschaftlichenSanitäranlagen im Rahmen einer Zeltla-gerfreizeit ist versichert, weil es zu dentypischen Gemeinschaftsdiensten ge-hört, die bei solchen Freizeiten anfallen(ähnlich wie das Kartoffelschälen, auchwenn es sich um Nahrungsmittel han-delt, die später – zumindest zum Teil –auch selbst verzehrt werden).

• Problem: Kinder werden krank

Eine während des Zeltlagers akut auftre-tende Erkrankung kann grundsätzlichnicht von der Feuerwehr-UnfallkasseNiedersachsen entschädigt werden.Voraussetzung hierfür wäre nämlich im-mer ein „äußeres Ereignis“, also Stürzen,Stolpern, Ausrutschen und ähnliche Vor-fälle. Blinddarmentzündungen, Mumpsoder Scharlach gehören deshalb nicht ineine Unfallmeldung, sondern sind überdie zuständige Krankenkasse des Kin-des oder Jugendlichen abzuwickeln.

Im Einzelfall kann eine Mittelohrentzün-dung oder eine Bindehautreizung „un-fallbedingt“ entstanden sein, z. B. durchverunreinigtes Wasser, Aufenthalt inZugluft oder ähnliches. Hier sollte eineMeldung an unsere Kasse vorsorglicherfolgen. Das gleiche gilt für Allergien,denn Kinder, die beispielsweise „vonHaus aus“ an Neurodermitis leiden, kön-

• Das internationale Feuerwehrcamp

Viele Wehren unterhalten Partnerschaf-ten mit ausländischen Feuerwehren.Nehmen Angehörige einer ausländi-schen Jugendfeuerwehr an einem Zelt-lager in Deutschland teil, besteht keinVersicherungsschutz durch einen deut-schen Unfallversicherungsträger, selbstwenn die Teilnahme der ausländischenKameradinnen und Kameraden auf Ein-ladung einer deutschen Feuerwehr er-folgt. Umgekehrt besteht für den Aufent-halt einer deutschen Feuerwehr imAusland in der Regel der Versicherungs-schutz bei ihrer deutschen Unfallkasseweiter.

Phase 4: Die Zeltlageraktivitäten

Natürlich können wir hier nicht auf alleAktivitäten eingehen, die im Zusammen-hang mit einem Zeltlager der Jugend-feuerwehr denkbar sind. Wir werdenaber versicherungsrechtliche Hinweisezu den wichtigsten Fragen geben.

Generell gilt: versicherte Tätigkeiten sindalle Tätigkeiten, die einen inneren Zu-sammenhang mit dem Zeltlager aufwei-sen und die nicht aus privaten Gründenunternommen werden. Unternimmt alsoein Jugendlicher während einer organi-sierten Ferienfreizeitmaßnahme auf eige-ne Faust eine Stadtbesichtigung odereinen Einkaufsbummel, kann grundsätz-lich kein Versicherungsschutz übernom-men werden. Findet hingegen die Stadt-besichtigung als Gruppenaktivität statt,liegt eine versicherte Tätigkeit vor. Versi-cherungsschutz durch die FUK Nieder-

sachsen ist gegeben. Im Einzelfall wirdhier eine genaue Abgrenzung schwierigsein. Faustregel ist: Jede von den Ver-antwortlichen angesetzte Maßnahme isteine versicherte Tätigkeit.

• Grillen und Lagerfeuer, Wanderung,Orientierungsmarsch, Nachtwanderung

Diese typischen Zeltlageraktivitäten ste-hen unter Versicherungsschutz.

• Persönliche Hygiene,Reinigung der Sanitäranlagen

Alles, was mit der persönlichen Hygienezusammenhängt, haben die Sozialge-richte dem privaten und damit dem un-versicherten Bereich zugewiesen. Dasgilt auch für Zeltlageraufenthalte. Aller-dings gibt es hier wichtige Ausnahmen.Ist nämlich das Zustandekommen desUnfalls durch „die Besonderheiten desfremden Aufenthaltsortes wesentlichmitbeeinflusst“ worden, ist Versiche-rungsschutz gegeben. Das bedeutet:

VERSICHERUNGSSCHUTZ12 FUK NEWSAusgabe 2/2003

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 12

Page 13: Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

„Wer in der Jugendfeuerwehr war,

der macht im Leben seinen Weg.“

Hans Graulich, Präsident des Landes-

feuerwehrverbandes Niedersachsen,

hier im Rahmen des vergangenen

Landeszeltlagers beim Gitarrenspiel

mit Mitgliedern der Jugendfeuerwehr.

nen gerade in unbekannter oder unge-wohnter Umgebung schnell allergischeReaktionen zeigen. Hier muss im Einzel-fall geprüft werden, inwieweit dem Zelt-lageraufenthalt eine wesentliche Bedeu-tung an der Akutreaktion der Haut zu-kommt.

Insektenbisse und -stiche, die währendeiner Feuerwehrfreizeit entstehen, wer-den über unsere Kasse abgewickelt –egal, ob Wespe oder Zecke. Auf unserInfo-Blatt „Krankheitsüberträger Zecke“verweisen wir zu diesem Thema.

Zieht sich das Kind oder der Jugend-liche während der Feuerwehrfreizeiteinen Sonnenbrand zu, sollte unsereKasse informiert werden, sobald ärztli-che Hilfe in Anspruch genommen wer-den muss.

Noch ein Wort zu Heimweh: So leidenddie Kinder im Einzelfall auch sein mögen– hier ist weder die Krankenkasse amZug, noch die Feuerwehr-Unfallkasse.

• Schwimmen, Baden, Boot fahren

Wenn es sich hierbei um „offizielle“Aktivitäten handelt, ist Versicherungs-schutz gegeben. Ansonsten muss derAufenthalt an Badeseen und Schwimm-bädern als private Tätigkeit angesehenwerden, die nicht versichert sein kann.Auch hier gilt: begünstigt der fremdeGefahrenbereich die Unfallentstehung,kann im Einzelfall Versicherungsschutzdennoch gegeben sein (Beispiel: privaterAufenthalt an einem Badesee im Rah-men einer Feuerwehrfreizeit, dabei Kopf-

sprung in ein Gewässer unbekannterTiefe).

• Sport, Geländespiele,Spiele ohne Grenzen

Die wohl typischsten Aktivitäten einerZeltlagerfreizeit dienen in der Regel demErhalt und der Verbesserung der körper-lichen Fitness – also einer Eigenschaft,die von Feuerwehrleuten und angehen-den Feuerwehrleuten erwartet wird.Deshalb ganz klar: Versicherungsschutzbesteht.

• Problem: Das Alter

Nach der Rechtsprechung des Bundes-sozialgerichts muss berücksichtigt wer-den, dass bei Kindern und Jugendlichennoch ein gewisser Spieltrieb vorhandenist. Dies kann im Einzelfall bedeuten,dass auch dann eine Tätigkeit als versi-chert angesehen wird, die nicht imRahmen einer von der Zeltlagerleitungorganisierten Aktivität ausgeübt wird.

Phase 5: Abbau und Abreise

Der Abbau des Zeltlagers gehört zwei-felsfrei zu den versicherten Tätigkeiten.Für die Abreise gilt sinngemäß das glei-che wie für die Anreise zum Zeltlager:Der Versicherungsschutz endet an derAußenhaustür des Wohnhauses.

Fazit

Zeltlager bieten für die teilnehmendenAngehörigen von Jugendfeuerwehrenvielfältige Möglichkeiten einer sinnvollenFreizeitgestaltung, die letztlich dem En-gagement für die Feuerwehr zu Gutekommt. Deshalb gehört vieles zu denbei der Feuerwehr-Unfallkasse Nieder-sachsen versicherten Tätigkeiten. Abergerade weil es sich um so vielfältigeMöglichkeiten handelt, kann in unseremArtikel nicht auf jede Variante eingegan-gen werden. Trotzdem: mit unseremexemplarischen Zeltlager haben wir eini-ge typische Aktivitäten und ihre unfall-versicherungsrechtlichen Konsequenzenbeschrieben. Die wichtigsten Hinweisehaben wir in dem neuen Info-Blatt „Ver-sicherungsschutz in Zeltlagern“ zusam-mengefasst. Wenn Sie spezielle Fragenhaben, steht Ihnen Ihre Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen gern mit Ratzur Verfügung.

VERSICHERUNGSSCHUTZ 13FUK NEWS Ausgabe 2/2003

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 13

Page 14: Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

ZUSTÄNDIGKE ITSGEBIET14

ie im Landkreis Ammerland überJahrzehnte stetig gestiegene Be-

völkerungszahl auf heute 113.000 Ein-wohner, die damit verbundene Schaffungvon neuem Wohnraum, zusätzlichen Ar-beitsstätten und öffentlichen Bauten unddem gleichzeitig enorm gewachsenenVerkehrsaufkommen haben die Aufga-ben der Ammerländer Freiwilligen Feu-erwehren stark verändert. Der Einsatzneuer und nicht immer gefahrloser Pro-duktionsmittel, aber auch die zuneh-mende Sensibilität für den Schutz unse-rer Umwelt stellen höchste Anforderun-gen an das technische Equipment wieauch an das Können der Feuerwehrka-meradinnen und -kameraden. Die imKreisfeuerwehrverband Ammerland seitnunmehr 77 Jahren zusammengeschlos-senen 39 Freiwilligen Feuerwehren neh-men sich mit enormem persönlichemund ehrenamtlichem Einsatz des breitenSpektrums ihrer Aufgaben an und leis-ten im Dienste ihrer Mitmenschen her-vorragende und qualitätvolle Arbeit.

Landkreis Ammerland

Freiwil l ige Feuerwehr im

Die Brandbekämpfung, einst alleinigeAufgabe der Feuerwehren, steht – was

den Zeitaufwand anbetrifft – längstschon nicht mehr im Mittelpunkt.Heute gehören der vorbeugendeBrandschutz, die Bergung einge-klemmter Personen bei Ver-kehrsunfällen und der Einsatz

bei Hochwasserkatastrophen genausozum Aufgabenbild wie die Rettung ver-letzter Tiere oder die Beseitigung umge-stürzter Bäume nach einem Sturm. „WirAmmerländer fühlen uns unter demSchutz der rund 1.450 Feuerwehrkame-radinnen und -kameraden wohl undsicher“, so Landrat Jörg Bensberg beiseiner Rede zum 75-jährigen Bestehendes Kreisfeuerwehrverbandes Ammer-land, „und wir wissen, dass wir dies denMenschen verdanken, die sich freiwilligund uneigennützig in den Dienst ihrerMitmenschen stellen und dabei oft ihreeigene körperliche Unversehrtheit aufsSpiel setzen“.

Der Kreisfeuerwehrverband und die Frei-willigen Feuerwehren werden von denGemeinden des Landkreises und vomLandkreis Ammerland finanziell unter-stützt. Für die Wartung der auf dieStandorte der 39 Freiwilligen Wehrenverteilten Fahrzeuge wurde 1968 anstrategisch günstiger Lage in Elmendorf(Gemeinde Bad Zwischenahn) eine Feu-erwehrtechnische Zentrale errichtet. Hierbefindet sich auch die gemeinsame Ein-satzleitstelle für alle Feuerwehren undden Ammerländer Rettungsdienst, beider Bürgerinnen und Bürger in Notfällenunter der bekannten Rufnummer 112rund um die Uhr Hilfe erhalten. Über einmodernes Alarmierungssystem sowieentsprechende funktechnische undrechnergestützte Einrichtungen werdenalle Fahrzeuge der Feuerwehren unddes Rettungsdienstes im Ammerlandvon hier aus eingesetzt und gelenkt.

Neben Einsatzleitstelle und zentralerWartung der Fahrzeuge sowie Schlauch-pflege hält die FeuerwehrtechnischeZentrale spezielle Einsatzfahrzeuge mitSondereinrichtungen, aber auch vielfälti-ge elektrische, pneumatische oder hy-draulische Rettungsgeräte, Atemschutz-geräte und Funkanlagen für alle Wehrenim Ammerland vor. So verfügt sie u. a.über folgende kreiseigene Fahrzeuge:Drehleiterwagen (DLK 23-12), Tank-löschfahrzeug (TLF 16/25), Rüstwagen(RW 2), Gerätewagen Ölabwehr (GW-Öl), Gerätewagen Gefahrgut (GW-G),Gerätewagen Strahlenschutz (GW-Str),Kranwagen (FWKran), Schlauchwagen(SW 2000) sowie einen Einsatzleitwagen

„Moderne Bürgerinitiative“ in des Wortes wahrer BedeutungDas Kreishaus in Westerstede

Blick in die Brandübungsanlage des Landkreises

FUK NEWSAusgabe 2/2003

D

Apen

Westerstede

Edewecht

Bad Zwischenahn

Rastede

Wiefelstede

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Page 15: Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

gen helfend und unterstützend tätig. Diegroße Verbundenheit zur AmmerländerBevölkerung lässt sich u. a. an demgroßen Interesse und dem Besuch vielertausend Menschen an den von den Am-merländer Feuerwehren und der Feuer-wehrtechnischen Zentrale veranstaltetenBesichtigungstagen ablesen, ein Zeichenmehr für den außergewöhnlichen Stel-lenwert, den die Freiwillige Feuerwehr imLandkreis Ammerland genießt.

Fragt man den Ammerländer weiternach den Besonderheiten seiner Hei-mat, dann wird er spontan auf das

Zwischenahner Meer – auch„Perle des Ammerlandes“genannt – hinweisen, daszweifellos Schmuckstückunseres Landkreises ist undmit ca. 545 ha Wasser-fläche das drittgrößte Bin-nengewässer Niedersach-sens. Eingebettet in dieParklandschaft des Ammer-landes ist das Meer nichtnur ein El Dorado für Seglerund Surfer, sondern daszusammen mit dem Umlandweitgehend unter Land-schaftsschutz gestellte Ge-biet hält besonders fürErholungssuchende großzü-gig Freiraum bereit. Dane-ben wird der Ammerländersicherlich einige kulinarischeLeckerbissen erwähnen, die

eng mit dem Namen Ammerland ver-bunden sind. Der berühmte Ammer-länder Schinken und der weithin be-kannte, nach Traditionsrezepten geräu-cherte „Smoortaal“ liegen in der Gunstder Einheimischen und Gäste ebensovorn wie der Ammerländer Klare oderdas in jedem Winter obligatorischeGrünkohlessen.

Hier im nordwestlichen Niedersachsen,gleich neben der BezirkshauptstadtOldenburg, lässt es sich gut leben.Durch seine Wohn- und Freizeitqualität,die überaus gute verkehrliche Anbin-dung und die komplett vorhandeneInfrastruktur hat der Wirtschafts- undTourismusstandort Ammerland eine ho-he Attraktivität. Die von mehr als 350Baumschulbetrieben und zahllosen land-schaftlichen Besonderheiten geprägteParklandschaft ist Ziel vieler Besucherund Urlaubsgäste, die im Ammerlandeine unvergleichliche Vielfalt an Farben-und Blütenpracht erleben.

Landkreis Ammerland in Zahlen:

ZUSTÄNDIGKE ITSGEBIET 15

(ELW Synchro) und ein Funkkomman-dofahrzeug (KdoW). Außerdem stehen 4weitere Löschzüge für die Kreisfeuer-wehrbereitschaft zur Verfügung, so dassim Bedarfsfall spezielle Fahrzeuge undAusrüstungen unmittelbar von der Ein-satzleitstelle an den Schadensort ge-lenkt werden können.

Jede noch so moderne technischeAusstattung bringt im konkreten Scha-densfall nicht den gewünschten Effekt,wenn die Kameradinnen und Kame-raden sie nicht vor Ort sicher und effizi-ent einsetzen können. „Aus diesem

Grunde legen wir größten Wert auf diekontinuierliche Ausbildung und Schulungaller Feuerwehrkräfte“, erklärt Kreis-brandmeister Bernhard Henken. Deshalbwurde der Feuerwehrtechnischen Zen-trale in Elmendorf ein eigenes Ausbil-dungs- und Schulungszentrum ange-gliedert, das neben Schulungsräumenund modernem Gerät auch ein eigenesÜbungsgelände sowie einen speziellenAtemschutz-Übungsbunker vorhält.„Undselbstverständlich freuen wir uns darü-ber, dass wir mit der Landesfeuerwehr-schule in Loy (Gemeinde Rastede) eineweitere qualitätvolle Ausbildungsstättebei uns im Landkreis Ammerland ha-ben“, ergänzt der Kreisbrandmeister.

Bei aller Modernität und zunehmenderTechnisierung der Freiwilligen Feuerweh-ren kommt aber die Pflege der Traditio-nen dieser „Bürgerinitiative“ in des Wor-tes wahrer Bedeutung nicht zu kurz.Überall im Ammerland sind die Feuer-wehren bei bedeutsamen Veranstaltun-

Fläche: 728,2 km2

Einwohner: 112.359Sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigte : 37.770

Gemeinden:Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede, Wiefelstede, Kreisstadt Westerstede

Straßennetz:BAB 53,88 kmBundesstraßen 17,01 km Landesstraßen 167,63 kmKreisstraßen 245,98 kmRadwege anKreisstraßen 179,72 km

Schienennetz:• R 7 Oldenburg – Bad Zwischen-

ahn – Westerstede/Ocholt – Augustfehn – Leer

• R 5 Oldenburg – Rastede – Wilhelmshaven

Luftverkehr:• Landeplatz in Felde (Stadt

Westerstede)• Segelflugplatz in Rostrup

(Bad Zwischenahn)• Ultraleichtflugplatz in Conneforde

(Wiefelstede)

Schifffahrt:Küstenkanal – südliche Kreisgrenze,Bundes-Wasserstraße Weser-Ems/Hunte, Oldenburg – Dörpen (Ems)

Kontakt für weitere Informationen:Ammerland-Tourist-Information(ATIS), Ammerlandallee 12,26655 WesterstedeTel. 0 44 88 / 56-30 00Fax 0 44 88 / 56-30 09e-mail: [email protected]: www.ammerland-touristik.de

Vertretertagung des Kreisfeuerwehrverbandes Ammerland am 4.5.2003Von rechts: Kreisbrandmeister Bernhard Henken, Vorsitzender der Vertre-terversammlung der FUK; Landrat Jörg Bensberg, stv. Mitglied der Vertre-terversammlung; Geschäftsführer Michael Riggert, stv. OFV-VorsitzenderKreisbrandmeister Werner Zirk, Mitglied des Vorstands der FUK

FUK NEWS Ausgabe 2/2003

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:14 Uhr Seite 15

Page 16: Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

Regelmäßige Leser der „FUK NEWS“werden sich erinnern: Bereits im Märzdes Jahres 2000, Ausgabe 1/2000, ha-ben wir über das Haus Florian berichtet,das im Jahr 1927 als Braunschweigi-sches Landesfeuerwehrerholungsheimgegründet wurde und auch noch heuteFeuerwehrangehörige und ihre Familiengerne als Gäste begrüßt – allerdings miteinem wesentlich höheren Standard alsdamals!

In jüngster Zeit haben weitere umfang-reiche Umbaumaßnahmen dafür ge-sorgt, dass der Wandel von einem Feu-erwehrerholungsheim zu einem komfor-tablen, modernen Haus fortgesetzt wor-den ist.

Die „Heimat“ von „Haus Florian“ ist, wiesicherlich allerseits bekannt, die StadtBad Harzburg, ein reizvoller Ort amNordrand des Harzes, der nicht nur zum

Wandern einlädt, sondern von dem ausalle Sehenswürdigkeiten des Ost- undWestharzes leicht zu erreichen sind.

Die Bilder vermitteln Ihnen einen Ein-druck von dem Haus, in dem sich auchein längerer Urlaub ausgezeichnet ver-bringen lässt. Fragen zum „Haus Flo-rian“ werden Ihnen gerne telefonischunter 0 53 22 / 45 75 oder vom Vorsit-zenden des Heimvereins, Herrn Kreis-brandmeister Manfred Friedrich, indessen Eigenschaft als Heimvorsitzen-der beantwortet.

Seit einigen Jahren gibt die Feu-erwehr-Unfallkasse in der Reihe

„Blickpunkt Feuerwehr-Sicherheit“ Me-dienpakete heraus. Die Medienpaketebestehen aus einem Ordner mit einemVideofilm und einem Folienheft, in demein Vortragsmanuskript, Informationenund Tageslichtfolien zusammengefasstsind.

Jede Feuerwehrtechnische Zentrale er-hält im Erscheinungsjahr zwei Medien-pakete für den Verleih auf Kreisebene.Werden darüber hinaus weitere Exem-plare benötigt, sind diese beim Versand-haus des Deutschen Feuerwehrverban-des, Postfach 240125, 53154 Bonn,Tel.: 0228/95350-0, Fax: -90, zu bestel-len.

Die Verteilung der auch ohne Videofilmeinsetzbaren Folienhefte erfolgt – in be-grenzter Stückzahl – über die Kreis-sicherheitsbeauftragten. Die von uns zurVerfügung gestellte Anzahl ist so be-messen, dass jede Stadt/Gemeinde dreiExemplare erhalten kann.

Wegen der flächendeckenden, kostenlo-sen Erstausstattung unterhält die Feuer-wehr-Unfallkasse Niedersachsen keinenFilmverleih!

■ „Wasserförderung I“ (1989)■ „Wasserförderung II“ (1994)■ „Atemschutz im Löscheinsatz“ (1990)■ „UVV Feuerwehren“ (1991)■ „Gefährliche Stoffe und Güter I“ (1992)■ „Unser Mann in Sachen Sicherheit“ –

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten (1993)■ „Technische Hilfeleistung I“ (1996)■ „Technische Hilfeleistung II“ (1996)■ „Fit for Fire“ – Fitnesstraining in der Feuerwehr (1998)■ „Fit for Fire in the Future“ – Fitnesstraining in der Jugendfeuerwehr (1998)■ „Sicher zu Einsatz und Übung“ (2000)■ „Brandgefährlich“ – Sicherer Einsatz mit Atemschutzgeräten (2001)■ „Jugendfeuerwehr I – Lager und Fahrten“ (2003)

Medienpakete

Haus Florian

Bisher sind die folgenden Medienpakete erschienen:

FUK NEWSAusgabe 2/2003HAUS FLORIAN / PRÄVENTION16

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:14 Uhr Seite 16

Page 17: Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

Zu den versicherten Tätigkeitendes Feuerwehrdienstes gehört

grundsätzlich auch die Teilnahme aneiner Freizeitaktivität der Jugendfeuer-wehr. Denn gemeinsame Freizeitakti-vitäten stärken die Identifikation mit derFeuerwehr. Sie stärken das Zusammen-gehörigkeitsgefühl der Kameradinnenund Kameraden und sie sind eineOrganisationsmöglichkeit, um Verant-wortung zu übertragen und Verant-wortung zu übernehmen. Diese Formder Jugendarbeit sehen wir als Teil derArbeit der Jugendfeuerwehren an. Wich-tigste Grundvoraussetzung: Die teilneh-menden Kinder und Jugendlichen sindMitglied einer Jugendfeuerwehr.

Die FUK gewährleistet den Unfallver-sicherungsschutz nach Maßgabe dergesetzlichen Bestimmungen für folgen-de beispielhafte Aktivitäten im Rahmenvon Zeltlagern:

■ Planungs- und Vorbereitungsmaß-nahmen: Hierbei stehen auch diejeni-gen Kameradinnen und Kameradenunter Versicherungsschutz, die selbstan der Freizeitmaßnahme nicht teil-nehmen wollen oder können.

■ Anreise: Der Versicherungsschutz be-ginnt hinter der Außenhaustür desWohnhauses. Versichert sind alle not-wendigen unmittelbaren Wege. Sinn-gemäß gilt dies auch für die Abreise.

■ Grillen und Lagerfeuer sind typischeZeltlageraktivitäten, bei denen Versi-cherungsschutz gegeben ist.

■ Wanderungen, Orientierungsmärsche,Nachtwanderungen, Schwimmen,Baden, Boot fahren: Wenn es sichum „offizielle“ Aktivitäten handelt, istVersicherungsschutz gegeben. Dasgleiche gilt für Sport- und Gelände-spiele. Sie dienen dem Erhalt der kör-perlichen Fitness und liegen damit imInteresse des Feuerwehrdienstes.

■ Persönliche Hygiene, Reinigung derSanitäranlagen: Die persönliche Hy-giene ist dem privaten und damit un-versicherten Bereich zuzurechnen.Hängt das Zustandekommen desUnfalls jedoch wesentlich mit den Be-sonderheiten des fremden Aufent-

haltsortes zusammen, kann im Einzel-fall Versicherungsschutz gegebensein. Die Reinigung der Sanitäranla-gen gehört als typischer Gemein-schaftsdienst zum versicherten Be-reich.

■ Werden die Kinder akut krank (z. B.Blindarm- oder Mandelentzündung,grippaler Infekt), ist keine Unfallmel-dung erforderlich.

Kein Versicherungsschutz besteht fürprivate Tätigkeiten, die im Rahmen einesZeltlageraufenthaltes ausgeübt werden.Versicherungsschutz kann auch nichtübernommen werden für Angehörigeausländischer Partnerwehren.

(Ausführliche Darstellung in FUK-NEWS 2/2003)

Neben den klassischen versicher-ten Tätigkeiten der Feuerwehr, wie

Einsatz- oder Übungsdiensten stehenauch feuerwehrdienstliche Veranstal-tungen unter dem Schutz der gesetzli-chen Unfallversicherung.

Der Versicherungsschutz eines Angehö-rigen der Freiwilligen Feuerwehr umfasstauch sonstige Tätigkeiten, die denZwecken der Freiwilligen Feuerwehr we-sentlich dienen.

Entscheidend für den Versicherungs-schutz ist, dass die unfallbringende Tä-tigkeit in rechtserheblicher Weise mitdem „Unternehmen“ Feuerwehr zusam-menhängt und sie somit als versicherteTätigkeit zu werten ist. Zu diesen Ver-anstaltungen zählen z. B. Feuerwehr-

feste, Selbstdarstellung der Feuerwehrbeim so genannten „Tag der offenenTür“, Osterfeuer oder Veranstaltungen,die der Kameradschaftspflege dienen.

Voraussetzung für den Versicherungs-schutz ist, dass■ die entsprechende Veranstaltung we-

sentlich den Zwecken der Feuer-wehr dient,

■ seitens des feuerwehrdienstlich Ver-antwortlichen als Dienst angeordnetist und

■ dass der Dienst vom ausdrückli-chen Willen des Trägers des Brand-schutzes getragen wird.

Die Grenzen des Versicherungsschutzessind immer dann erreicht, wenn die aus-geübte Tätigkeit nicht mehr in eineminneren Zusammenhang mit der Feuer-wehr steht und überwiegend von eigen-wirtschaftlichen Interessen geprägt ist,z. B. privates Verweilen im Anschluss aneinen Kameradschaftsabend, mehrstün-diger Aufenthalt auf einem Festplatznach Beendigung eines Umzuges derFeuerwehr. Wann diese Grenzen jeweilserreicht sind, hängt von den jeweiligenUmständen des Einzelfalles ab. StarreGrenzen lassen sich aufgrund der hohenAnzahl von möglichen Fallgestaltungennicht ziehen. Bei Zweifeln im Einzelfallstehen wir für nähere Auskünfte gernezur Verfügung.

Besucher von Feuerwehrveranstaltun-gen, auch fördernde Mitglieder der Feu-erwehr, sind nicht über die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen versichert.

Weitere Angaben hierzu finden sich in der FUK

NEWS Ausgabe 1/2003, Seite 14.

FeuerwehrdienstlicheVeranstaltungen

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Versicherungsschutz in Zeltlagern

FUK NEWS Ausgabe 2/2003

VERSICHERUNGSSCHUTZ

PRÄVENTION 17

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:14 Uhr Seite 17

Page 18: Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

Feuerwehrangehörige, deren Er-werbsfähigkeit infolge eines Ar-

beitsunfalles oder einer Berufskrankheitüber die 26. Woche nach dem Unfalltaghinaus um wenigstens 20 v. H. gemin-dert ist, haben Anspruch auf eine Rente.Die Minderung der Erwerbsfähigkeit(MdE) richtet sich nach dem Umfang derverminderten Arbeitsmöglichkeiten aufdem gesamten Gebiet des Erwerbs-lebens. Sie ergibt sich aus der Beein-trächtigung des körperlichen und geis-tigen Leistungsvermögens. Grundlagefür die Rentenberechnung ist das Brut-toarbeitsentgelt oder Bruttoarbeitsein-kommen, welches in den letzten 12 Mo-naten vor dem Unfall erzielt wurde (Jah-resarbeitsverdienst). Die Vollrente beieiner MdE in Höhe von 100 v. H. beträgtjährlich 2/3 des festgstellten Jahresar-beitsverdienstes. Bei einer anteiligen

Minderung der Erwerbsfähigkeit wird dieRente dem Grad der Minderung ent-sprechend angepasst.

Bei Personen, die kein oder nur eingeringes Arbeitsentgelt oder Arbeitsein-kommen erzielt haben (Schüler, Haus-frauen, Rentner usw.), ist per Gesetz einMindestjahresarbeitsverdienst festgelegt,aus dem die Rente errechnet wird. DerHöchstjahresarbeitsverdienst für die Be-rechnung der Rente ist laut Satzung aufdas dreifache der zum Zeitpunkt desVersicherungsfalls geltenden Bezugs-größe = 85.680 EUR (ab 01.01.2003)festgelegt.

Die Rente beginnt, wenn der Anspruchauf Verletztengeld entfällt (im Regelfallnach Eintritt der Arbeitsfähigkeit) oder,wenn kein Anspruch auf Verletztengeldbestanden hat, (z. B. Schüler oder Rent-ner) nach dem Tag des Unfalles.

Die Rente endet, sofern die MdE untereinen Wert von 20 v. H. fällt. Anderenfallswird sie bis zum Lebensende gewährt.

Die Rentenzahlung erfolgt auch, wenndurch den Unfall kein Einkommensver-lust entstanden ist.

Über die gesetzlichen Leistungenhinaus hat die Feuerwehr-Unfall-

kasse ein durch ihre Satzung bestimm-tes, umfangreiches Mehrleistungssys-tem – ein MEHR an Leistungen fürihre Versicherten. Die Mehrleistungenin der Übersicht:

■ Verletztengeld, Übergangsgeld, Nettolohnausgleich, Tagegeld

• Verletztengeld und Übergangsgeldwerden bis zur Höhe des tatsäch-lichen Verdienstausfalles ergänzt(= Nettolohnausgleich)

• Bei Selbständigen pro Tag: Unter-schiedsbetrag zwischen dem gesetz-lichen Verletztengeld und dem 360.Teil des um die Steuern vermindertenArbeitseinkommens. Unabhängig vonder Höhe des Arbeitseinkommenswird durch Mehrleistungen insgesamtmind. der 360. Teil der zum Zeitpunktden Arbeitsunfalles maßgebenden Be-zugsgröße (Jahr 2003: 28.560 EUR)gezahlt.

• Der Höchstjahresarbeitsverdienst(HöchstJAV) beträgt das dreifacheder zum Zeitpunkt des Versiche-rungsfalls geltenden Bezugsgröße =85.680 EUR (ab 01.01.2003)

• Einkommensunabhängige zusätzlicheMehrleistungen für die Dauer der ärzt-lich bescheinigten Arbeitsunfähigkeitvon zurzeit 19,47 EUR (ab 01.07.2002) je Kalendertag für längstensdrei Monate (Tagegeld)

■ Verletztenrente

• Bei einer Minderung der Erwerb-sfähigkeit (MdE) von 100 v. H. (sog.Vollrente) = 85 v. H. des der Renten-berechnung zugrunde gelegten Jah-resarbeitsverdienstes (JAV) – gesetz-lich vorgesehen = nur 2/3 des JAV

• Bei teilweiser MdE der entsprechendeTeil der Mehrleistung

■ Hinterbliebenenrente

• Zuschlag von 1/10 des JAV für jedeHinterbliebenenrente

• Renten und Mehrleistungen zusam-men dürfen den Höchstbetrag von4/5 des JAV nicht übersteigen; mind.jedoch insgesamt 90 EUR zusätzlichje Monatsrentenbetrag

• Ein eventueller Abfindungsbetrag wird

errechnet aus der gesetzlichen Hin-terbliebenenrentenhöhe und der Mehr-leistung

■ Sterbegeld

• Aufstockung bis auf 1/12 desHöchstJAV als Mehrleistung = 7.140EUR (ab 01.01.2003)

■ Einmalige Mehrleistungen anVerletzte

• MdE von 100 v. H. = 65.000 EURBei teilw. MdE der entsprechendeTeilbetrag der dem Grad der MdEentspricht

• Maßgeblich ist der Zeitpunkt der erst-maligen Feststellung der Renten aufunbestimmte Zeit

■ Einmalige Mehrleistung an Hinterbliebene

• Einmaliger Grundbetrag von 35.000 EUR

• Nacheinander anspruchsberechtigtsind der Ehegatte, die Kinder, dieEltern; sofern sie mit dem Verstor-benen in häuslicher Gemeinschaft ge-lebt haben

• Jeder hinterbliebenenrentenberech-tigter Ehegatte und jedes Kind erhal-ten zusätzlich einmalig je 500 EUR

Bezüglich der Mehrleistungen zur Rente verweisen wir auf unser Info-Blatt Mehrleistungen.

FUK NEWSAusgabe 2/2003

LEISTUNGSRECHT

Rente an Versicherte

LEISTUNGSRECHT

Mehrleistungssystem

Beispielrechnung: ohne Mehrleistungen mit Mehrleistungen

Jahresarbeitsverdienst (brutto) = 60.000 EUR 60.000 EURVollrente = 40.000 EUR 51.000 EURMdE = 30 v. H. 30 v. H.Jahresrente = 12.000 EUR 15.300 EURMonatsrente = 1.000 EUR 1.275 EUR

PRÄVENTION18

FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:14 Uhr Seite 18

Page 19: Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

Die niedersächsischen Feuer-

wehren und die öffentlich-

rechtlichen Versicherer ver-

bindet eine enge Partnerschaft.

Wenn’s um Schadenverhütung

geht, reicht uns kaum einer

das Wasser. Die Feuerwehr

löscht Brände, rettet Leben

und setzt sich für den Schutz

aller Bürger ein.

Wir unterstützen diese

verantwortungsvolle Arbeit.

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i n N i e d e r s a c h s e n

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FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:14 Uhr Seite 19

Page 20: Juni 2003 - FUKJuni 2003 2/2003 FUK-News 2/03 gesamt 05.06.2003 10:13 Uhr Seite 1 VIER FRAGEN an den neuen Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen, Herrn Christian Wulff PRÄVENTION

Thema: Schutzausrüstung

Name:

Ihre Fax-Bestellung: (0511) 98 95-433oder schriftlich an: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, Postfach 280, 30002 Hanoover

INFO-Blatt „Persönliche Schutzausrüstungen“ (06/00)

INFO-Blatt „Feuerwehrschutzhandschuhe“ (01/00)

INFO-Blatt „Feuerwehrsicherheitsschuhe“ (01/00)

INFO-Blatt „Feuerwehrhelme“ (08/02)

INFO-Blatt „Schutzausrüstung gegen Absturz“ (03/99)

INFO-Blatt „Schutzausrüstung zum Halten“ (02/01)

INFO-Blatt „Rettungswesten“ (07/02)

Thema: Übung und Einsatz

INFO-Blatt „Brandübungscontainer“ (12/01)

INFO-Blatt „Tragen von Schmuckstücken“ (11/00)

INFO-Blatt „Medienpakete“ (05/03) neu

INFO-Blatt „Arbeiten mit Motorsägen“ (11/99)

INFO-Blatt „Ruhezeiten nach Einsätzen“ (08/99)

INFO-Blatt „Seminar-, Schulungsunterlagen“ (06/01)

INFO-Blatt „Bahnerden“ (06/01)

INFO-Blatt „Nebelmaschinen“ (04/02)

INFO-Blatt „Hohlstrahlrohre“ (06/02)

INFO-Blatt „Werdende Mütter“ (03/01)

Thema: Feuerwehrhaus

INFO-Blatt „Absturzsicherung von Toren“ (11/00)INFO-Blatt „Erste-Hilfe-Material im Feuerwehrhaus (05/00)INFO-Blatt „Dieselmotoremissionen“ (03/99)INFO-Blatt „Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern“ (02/98)INFO-Blatt „Arbeitsgruben“ (06/02)

Thema: Jugendfeuerwehr

INFO-Blatt „Jugendfeuerwehrhelme“ (02/98)INFO-Blatt „Jugendfeuerwehr – Schuhwerk“ (02/98)INFO-Blatt „Jugendfeuerwehr – praktische Ausbildung“ (08/01)INFO-Blatt „Jugendfeuerwehrschutzhandschuhe“ (08/01)

Thema: Tauchen

INFO-Blatt „Feuerwehrtaucher" (09/01) INFO-Blatt „G31 – Vorsorgeuntersuchung“ (11/00)INFO-Blatt „G31 – Untersuchung" (08/01)

Thema: Infektionsschutz

INFO-Blatt „Krankheitsüberträger Zecke“ (02/01)INFO-Blatt „Hepatitis B“ (01/02)

Thema: Atemschutzgeräteträger

INFO-Blatt „Ermächtigte Ärzte“ (11/02)

INFO-Blatt „G26 – Vorsorgeuntersuchung“ (11/00)

INFO-Blatt „G26 – Untersuchung“ (08/01)

INFO-Blatt „Atemschutzgeräteträger mit Bart“ (02/98)

INFO-Blatt „Atemschutzgeräteträger mit Brille“ (02/98)

INFO-Blatt „Atemluft-Flaschenventile“ (11/02)

Thema: Fahrzeuge

INFO-Blatt „Feuerwehrhelme in Fahrzeugen“ (05/00)

INFO-Blatt „Sanitäts-, Verbandkasten“ (01/00)

INFO-Blatt „Verbandkasten K – Inhalt nach DIN 14142“ (01/00)

INFO-Blatt „Reifen von Feuerwehrfahrzeugen“ (12/99)

INFO-Blatt „Heckblaulicht und Straßenräumer“ (11/99)

INFO-Blatt „Kfz-Verbandkästen“ (08/99)

INFO-Blatt „Anschnallpflicht in Fahrzeugen“ (03/01)

INFO-Blatt „Telefon und Funk im Straßenverkehr“ (04/01)

INFO-Blatt „Quetschstelle am TS-Schlitten“ (09/01)

INFO-Blatt „Quetschstelle an der B-Säule“ (09/01)

INFO-Blatt „Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen“ (10/01)

INFO-Blatt „230 V-Einspeisungen bei Einsätzen“ (06/01)

INFO-Blatt „Sonderrechte im Privatfahrzeug“ (02/03) neu

Thema: Leistungsrecht

INFO-Blatt „Rente an Versicherte“ (04/03) neu

INFO-Blatt „Mehrleistungssystem“ (04/03) neu

INFO-Blatt „Verletztengeld“ (11/99)

Thema: Versicherungsschutz

INFO-Blatt „Führen eines Dienstbuches“ (09/98)

INFO-Blatt „Unfallmeldung“ (07/02)

INFO-Blatt „Kindergruppen“ (08/00)

INFO-Blatt „Schnupperdienst“ (08/00)

INFO-Blatt „Bau von Feuerwehrhäusern“ (02/00)

INFO-Blatt „Sport in der Feuerwehr“ (12/99)

INFO-Blatt „Feuerwehrdienstliche Veranstaltungen“

(02/03) neu

INFO-Blatt „Versicherungsschutz in Zeltlagern“ (04/03) neu

Thema: Reha/Prävention

INFO-Blatt „Stress-Faktoren beim Einsatz“ (06/01)

INFO-Blatt „Stress-Symptome“ (06/01)

INFO-Blatt „Psychologische Erste Hilfe“ (06/01)

INFO-Blatt „Einsätze mit Menschen anderer Kulturen“ (07/01)

INFO-Blatt „Posttraumatische Belastungsstörung“ (09/01)

INFO-Blatt „Feuerwehrseelsorge“ (01/02)

INFO-Blatt „Geregeltes Einsatznachgespräch“ (12/01)

INFO-Blatt „Literatur zu Psychologie und Seelsorge“ (02/02)

INFO-Blatt „Verhalten in Notsituationen“ (05/03) neu

Vorname:

Feuerwehr:

Straße:

PLZ/Ort

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