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Hauptsitz: Filialen: GEOTEST AG Tel. 031 910 01 01 4587 Aetingen SO 1033 Cheseaux VD 1920 Martigny VS Birkenstrasse 15 Fax 031 910 01 00 7260 Davos Dorf GR 2000 Neuchâtel 1762 Givisiez FR CH-3052 Zollikofen [email protected] 9001 St. Gallen 6374 Buochs NW 6048 Horw LU ld Grubenstrasse 12 Tel. 043 960 80 20 CH-8045 Zürich Fax 043 960 80 29 [email protected] Kalkfabrik Netstal (KFN), Netstal Kalksteinbruch KFN - Abbauprojekt „Elggis Süd“ Bericht zur Umweltverträglichkeit Hauptuntersuchung ______________________________________________ Bericht Nr. 2402047.29a Zürich, 10. Dezember 2015 / Kb Bearbeiter: Dr. P. Kleboth

Kalkfabrik Netstal (KFN), Netstal · 2018. 11. 14. · 2402047.29a KFN Netstal UVB Hauptuntersuchung „Elggis Süd“ Zürich, 10. Dezember 2015 2 / 33 ld Inhaltsverzeichnis Seite

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  • Hauptsitz: Filialen: GEOTEST AG Tel. 031 910 01 01 4587 Aetingen SO 1033 Cheseaux VD 1920 Martigny VS Birkenstrasse 15 Fax 031 910 01 00 7260 Davos Dorf GR 2000 Neuchâtel 1762 Givisiez FR CH-3052 Zollikofen [email protected] 9001 St. Gallen 6374 Buochs NW 6048 Horw LU

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    Grubenstrasse 12 Tel. 043 960 80 20 CH-8045 Zürich Fax 043 960 80 29 [email protected]

    Kalkfabrik Netstal (KFN), Netstal

    Kalksteinbruch KFN - Abbauprojekt „Elggis Süd“

    Bericht zur Umweltverträglichkeit

    Hauptuntersuchung ______________________________________________

    Bericht Nr. 2402047.29a

    Zürich, 10. Dezember 2015 / Kb Bearbeiter: Dr. P. Kleboth

  • 2402047.29a KFN Netstal UVB Hauptuntersuchung „Elggis Süd“

    Zürich, 10. Dezember 2015 2 / 33

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    Inhaltsverzeichnis Seite

    1. Einleitung 5

    2. Verfahren 6

    3. Standortumgebung 6

    4. Beschreibung des Vorhabens 7

    5. Systemgrenzen 8

    6. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt 9 Relevanzmatrix 9 6.1

    Luftreinhaltung 10 6.2

    Lärm 10 6.3

    Erschütterungen 11 6.4

    Grundwasser 11 6.5

    Problemstellung 11 6.5.1

    Grundlagen 11 6.5.2

    Ziel der umweltrechtlichen Vorgaben 12 6.5.3

    Ausgangszustand 12 6.5.4

    Bau und Betriebsphase 14 6.5.5

    Endzustand (nach Rekultivierung) 15 6.5.6

    Fazit 15 6.5.7

    Weitergehende Massnahmen 15 6.5.8

    Oberflächengewässer/Entwässerung 15 6.6

    Problemstellung 15 6.6.1

    Grundlagen 16 6.6.2

    Ausgangszustand 16 6.6.3

    Bau- und Betriebsphase 16 6.6.4

    Endzustand 17 6.6.5

    Fazit 17 6.6.6

    Landschaftsschutz/Landschaftsbild 17 6.7

    Erholung und Freizeit 20 6.8

    Jagd 20 6.9

    Wald 20 6.10

    Flora und Fauna 22 6.11

    Bodenschutz 24 6.12

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    Zürich, 10. Dezember 2015 3 / 33

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    Abfälle 25 6.13

    Ausgangszustand 25 6.13.1

    Bau- und Betriebsphase 28 6.13.2

    Endzustand 29 6.13.3

    Fazit 29 6.13.4

    Naturgefahren 29 6.14

    Störfallvorsorge 30 6.15

    Gesetzliche Grundlage 30 6.15.1

    Gefährdungssituation 30 6.15.2

    Umweltschützerische Massnahmen und Folgerungen 30 6.15.3

    7. Zusammenstellung der umweltschützerischen Massnahmen 31

    8. Gesamtbeurteilung 31

    Wichtige Unterlagen 33

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    Zürich, 10. Dezember 2015 4 / 33

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    Anhang A1 Übersichtsplan mit Lage des Abbaugebietes

    A2 Situationsplan mit Abbauperimeter

    A3 Hydrogeologische Situation

    A4 Einzugsgebiet Bachselirus Glarus

    A5 Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte Kanton Glarus

    A6 Situation mit Standort der Auffüllung

    Beilagen B1 Erweiterungsprojekt Kalksteinbruch Netstal – Fachbereiche Luftreinhaltung, Lärm und

    Erschütterungen (B+S, Ingenieure und Planer, Bericht vom 23. September 2015)

    B2 Erweiterung Kalkfabrik Netstal – Fachbereich Landschaft, Erholung und Freizeit (HSR Rapperswil, Bericht vom 18. November 2015

    B3 Erweiterung Kalkfabrik Netstal – Grundlagenerhebung ausgewählte Tiergruppen und Waldstandortskartierung (OePlan GmbH, Bericht vom 10. Juni 2015)

    B4 Erweiterung Kalkfabrik Netstal – Grundlagenerhebung Boden, Kurzbericht (OePlan GmbH, Kurzbericht vom 18. Mai 2015)

    B5 Kalkfabrik Netstal AG – Konzept zur Bekämpfung invasiver Neophyten (OePlan GmbH, Bericht vom 30. Oktober 2014)

    B6 Erweiterungsprojekt Kalkfabrik Netstal – Gefahrenbeurteilung Sturzprozesse, Vorstu-die Schutzmassnahmen (Geotest AG, Bericht Nr. 2408045.10 vom 30. November 2015)

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    1. Einleitung

    Die seit 1900 bestehende Kalkfabrik Netstal AG (KFN) baut für die Kalkproduktion den soge-nannten Troskalk ab, welcher einen hohen Gehalt an CaCO3 aufweist. Die Gewinnung von diesem hochwertigen Kalk ist das eigentliche Standbein des Betriebs. Daneben wird Schotter aus dem für die Kalkproduktion nicht geeigneten Quintnerkalk sowie Gemischen verschie-denartiger Gesteine (sog. Mélange) gewonnen.

    Die langfristige Planung der Betriebstätigkeit der Kalkfabrik Netstal bedingt die Sicherstellung des Rohstoffs Kalk für die Weisskalkherstellung über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren. Die qualitativen Ansprüche an das Endprodukt bedingen als Rohstoff einen reinen Kalk. Die-se Anforderungen werden im Kanton Glarus nur vom sogenannten Troskalk erfüllt. Das vor-handene Restvolumen per Ende 2012 im bestehenden Abbaugebiet von „Elggis“ beträgt noch rund 1.5 Mio m3, was den Rohstoffbedarf auf der Basis des heutigen Abbauvolumens für etwa 15 Jahre deckt. Bei den anderen Kalkvarietäten für die Schotterherstellung genügt das abbaubare Volumen noch für knapp 25 Jahre. Eine Erhöhung der Produktion steht nicht zur Diskussion, da eine solche erhebliche betriebliche Anpassungen erfordern würde.

    Als mögliches zukünftiges Abbaugebiet für den Troskalk wurde das Gebiet von „Gründen“ im Norden des bestehenden Abbaugebietes evaluiert, das gemäss den regionalen Abklärungen von 1990 als einziger Standort in Frage kommt, wo mit verhältnismässigem Aufwand und oh-ne grössere Transportdistanzen zwischen Abbau und Werk Troskalk gewonnen werden kann.

    Für die Gewinnung von Kalksteinen für die Schotterherstellung steht eine Erweiterung des bestehenden Steinbruchs in Richtung Süden im Zentrum des Interesses (als „Elggis Süd“ be-zeichnet). Ein Abbau in dieser Richtung bietet viele Vorteile bezüglich Transportdistanzen, Nutzung der bestehenden Infrastruktur, Synergien mit dem Abbau im bewilligten Abbauperi-meter, integrale Endgestaltung mit dem bewilligten Abbaugebiet. Zudem sind die geologi-schen Verhältnisse in diesem Raum hinlänglich bekannt. Mit einem Abbau in „Elggis Süd“ wird zudem in einer späteren Abbauetappe auch Troskalk erschlossen, welcher der Weiss-kalkproduktion zugeführt werden soll.

    Eine Erweiterung in Richtung Norden steht aus den hinlänglich bekannten Gründen nicht zur Diskussion.

    Bezüglich der geologischen Verhältnisse im Erweiterungsgebiet „Elggis Süd“ verweisen wir auf den beiliegenden Technischen Bericht (GEOTEST Bericht Nr. 2407047.28a vom 10. De-zember 2015).

    Da das vorliegende Projekt einen Abbau von rund 3.8 Mio. m3 vorsieht, unterliegt das Vorha-ben der Umweltverträglichkeitspflicht gemäss UVPV [1]. Der vorliegende Bericht stützt sich auf die Vorgaben aus dem UVP-Handbuch des BAFU [2].

    Die Bearbeitung der einzelnen Umweltbereiche erfolgt unter Mithilfe folgender Büros und In-stitutionen:

    Luftreinhaltung/Lärm/Erschütterungen B + S AG, Bern (René Bayer, Christph Jegge)

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    Landschaftschutz/Landschaftsbild/Erholung/ Jagd

    HSR; Institut für Landschaft und Frei-raum, Rapperswil (Thomas Oesch, Michael Fuchs)

    Flora/Fauna/Wald/Boden OePlan GmbH, Balgach (Andreas Rotach)

    2. Verfahren

    Gemäss der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPV, Anhang Ziffer 80.3) ist der Betrieb eines Steinbruchs UVP-pflichtig.

    In Anbetracht des komplexen Vorhabens in einer sensiblen Umgebung wurde ein 2-stufiges Vorgehen gewählt mit UVP-Voruntersuchung und UVP-Hauptuntersuchung. Der Bericht der UVP-Voruntersuchung wurde am 15. Mai 2014 der Umweltschutzfachstelle eingereicht. Mit Brief vom 28. Juli 2014 wurde die Stellungnahme der Umweltfachstelle der Kalkfabrik Netstal zugestellt.

    Erforderliche Spezialbewilligungen:

    a) Rodungsbewilligung nach Waldgesetz vom 4. Oktober 1991

    b) Bewilligung nach Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991 (Stand am 1. Januar 2014)

    c) Bewilligung nach dem kantonalen Gesetz über den Bergbau vom 7. Mai 1893

    d) Bewilligung nach Art 8 NHG vom 2. Mai 1971

    e) Bewilligung für die Verlegung eines Wanderweges (Art. 5 Verordnung über Fuss- und Wanderwege vom 26. November 1985, Stand am 1. Juli 2008)

    3. Standortumgebung

    Der Standort „Elggis Süd“ schliesst unmittelbar an den bestehenden Steinbruch im Süden an. Beim teilweise bereits abgebauten Hügel von „Elggis“ handelt es sich um einen glazial über-prägten Felsbuckel, ein sog. Rundhöcker, dessen Felskern von einer generell nur gering-mächtigen Lockergesteinsdecke überdeckt ist.

    Das Projekt sieht einen weiteren Abbau der Südabdachung des Rundhöckers von „Elggis“ vor, welcher zu einer Erniedrigung des bestehenden Felsriegels um rund 40 m führen wird. Die Süd- und Südwestflanke ist relativ steil und durch einzelne Felsbänder gegliedert. Das Erweiterungsgebiet ist mehrheitlich bewaldet, lediglich eine kleinere Fläche im Gebiet Bach-seli ist mit Wiese bedeckt.

    Die Südgrenze verläuft auf Kote 570 m ü. M. und schliesst im Südosten beim Rundhöcker von „Ober Elggis“ an das bewilligte Abbaugebiet an (Anhang A2). Im Südwesten, gegen die Linth hin, wird die bestehende Felsnase um rund 50 m flussaufwärts versetzt.

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    Der Abbau selbst erfolgt in einer ausgeprägten Geländenische, welche die Einsehbarkeit er-schwert und die Lärmimmissionen auf die Umgebung reduziert.

    Die Erschliessung des Erweiterungsgebietes erfolgt ausschliesslich über das heutige Abbau-gebiet ohne neue Eingriffe in die Umgebung des Abbauperimeters.

    4. Beschreibung des Vorhabens

    Auf einer Fläche von rund 4.9 ha soll zur Hauptsache Quintnerkalk abgebaut werden. Dane-ben fällt in einer späteren Abbauetappe auch Troskalk für die Weisskalkproduktion an. Von der gesamten Erweiterungsfläche entfallen rund 1.6 ha (1/3) auf die durch Bermen geglieder-te und bereits rekultivierten Abbauwand im SE des bestehenden Abbaugebietes. Die restli-chen 3.3 ha (2/3) greifen in die südliche, mehrheitlich bewaldete Flanke des noch existieren-den Teils des Rundhöckers von „Elggis“. Durch die Steinbrucherweiterung wird die heutige Geländekante im Süden um maximal rund 40 m reduziert (Abb. 1).

    Abb. 1: Profil in N-S-Richtung durch das Abbaugebiet mit den geologischen Einheiten.

    Zwischen dem Abbau von „Elggis Süd“ und der Auffüllung muss aus Stabilitäts- gründen ein Felsriegel stehen gelassen werden.

    Aus abbautechnischen Gründen wäre es zweckmässig den Abbau im bereits bewilligten Ge-biet „Ober Elggis“ mit dem Abbau im Erweiterungsgebiet „Elggis Süd“ zu verknüpfen. Der weitere Abbau würde dann gleichzeitig über die gesamte Abbaufläche von „Ober Elggis“ und „Elggis Süd“ von oben nach unten erfolgen, was einerseits einen verdeckten Abbau erleich-tert und andererseits die laufende Begrünung der Terrassen von oben nach unten ermöglicht.

    Der Felsabbau erfolgt sprengtechnisch analog dem heutigen Abbau mit Zwischenbermen. Die Böschungsneigungen werden den örtlichen Untergrundverhältnissen angepasst mit stei-len Böschungen von rund 75° im gesunden Fels und weniger steilen Böschungen in stark tek-tonisierten Gesteinen im Gebiet von „Ober Elggis“. Die Bermenbreite wird mit 6 bis 8 m ver-anschlagt.

    Die Möglichkeiten des Abtransportes der Gesteine in das Werkareal sind Gegenstand einge-hender Abklärungen und werden in einem separaten Bericht dargestellt (vgl. beiliegender Be-richt von Pagani und Lanfranchi SA vom 22. November 2013). Favorisiert wird die Variante

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    mit Abtransport des Gesteins per Dumper (analog heute). Im Abbaugebiet sind keine festen Installationen erforderlich. Das heutige Sprengstoffdepot wird in die Nordostecke des Abbau-perimeters verlegt.

    Die Zufahrt zur Erweiterung erfolgt über die bestehenden Zufahrtsstrassen und die Bermen im heutigen Abbaugebiet. Neue Strassen ausserhalb des Abbauperimeters sind – ausge-nommen kleinere Anpassungen bei der bestehenden Erschliessungsstrasse – nicht erforder-lich.

    5. Systemgrenzen

    Der Einfluss der unter Ziff. 4 beschriebenen Projektelementen beschränkt sich auf den ei-gentlichen Abbauperimeter „Ober Elggis“/“Elggis Süd“ und den Materialtransport zwischen dem Abbaugebiet und dem Werkareal. Die Anlagen der Aufbereitung und Fabrikation wurden bereits im Rahmen der UVP von 2005 hinsichtlich der Umweltauswirkungen beurteilt. Parallel zum Abbauvorhaben „Elggis Süd“ läuft auch die Planung eines Troskalkabbaus im Gebiet „Gründen“. Dieses Projekt wird getrennt vom Projekt „Elggis Süd“ bearbeitet.

    Für die Beurteilung der Auswirkungen auf die Umwelt sind die folgenden Phasen zu unter-scheiden:

    • Ausgangszustand • Verschiedene Abbauphasen • Rekultivierung/Endgestaltung (Endzustand)

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    6. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt

    Relevanzmatrix 6.1

    Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt gehen in erster Linie vom Materialabbau, der Rekultivierung und den damit verbundenen Transporten aus. Nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der umweltrelevanten Bearbeitungsschwerpunkte.

    Tab. 1: Relevanzmatrix für den Standort „Elggis Süd“

    Umweltbereich A

    usga

    ngs-

    zust

    and

    Bau

    - und

    Be-

    trie

    bsph

    ase

    Endz

    usta

    nd

    Scha

    denf

    älle

    Lärm/Erschütterungen

    Interner Verkehr/Materialtransport

    Luftreinhaltung

    Grund-/Hangwasser

    Oberflächengewässer/Entwässerung

    Naturschutz: Fauna, Flora

    Jagd

    Forstwirtschaft

    Boden

    Landschaft/Rekultivierung

    Erholung und Freizeit

    Abfälle/Altlasten

    Naturgefahren

    Störfallvorsorge

    Relevanter Bereich nicht relevanter Bereich

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    Luftreinhaltung 6.2(B+S AG, Bern)

    Die Details zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den Umweltbereich Luftreinhaltung sind in Beilage B1 dargelegt.

    Im Abbaugebiet „Elggis Süd“ sind bezüglich der Auswirkungen auf den Umweltbereich Luft-reinhaltung vor allem die Staub- und die Dieselrussemissionen relevant. Es wird angestrebt, der Abbau soweit möglich in Geländenischen vorzunehmen oder durch Felskulissen/ge-schüttete Wälle verbergen, wodurch eine gewisser Staubschutz gegenüber dem Tal entsteht. Das Abbaugebiet „Elggis Süd“ liegt relativ weit von den nächsten Wohngebäuden im Tal ent-fernt, weshalb auf weitergehende Massnahmen verzichtet werden kann. Die im Abbaugebiet eingesetzten Maschinen werden mit einem PFS ausgerüstet.

    Die Auswirkungen des Abbaugebietes „Elggis Süd“ auf den Umweltbereich Luftreinhaltung liegen voraussichtlich innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

    Lärm 6.3(B+S AG, Bern)

    Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Umweltbereich Lärm sind im Detail in Beilage B1 dargelegt.

    Basierend auf den umfangreichen bestehenden Lärmmessungen sowie den Geländemodel-len für das Abbaugebiet „Elggis Süd“ wurden die Schallimmissionen infolge des neuen Ab-baugebiets „Elggis Süd“ an fünf exponierten Beurteilungspunkten in Netstal und Glarus rech-nerisch ermittelt und mit den massgebenden Anforderungswerten verglichen.

    Die Lärmuntersuchungen zeigen, dass an den beiden Liegenschaften im Leuzingenweg 56 und 44 (nur Betriebsphase 1) knappe Grenzwertüberschreitungen von 1 dB sowohl für die Neuanlage (Tagperiode) als auch für die Gesamtanlage (Nachtperiode) vorliegen. Den gröss-ten Beitrag zur Überschreitung der Planungswerte am Tag wird durch den Betrieb der mobi-len Brechanlage am heutigen Standort in „Elggis“ (Metso) verursacht.

    Gegenüber der heutigen Situation an der Liegenschaft Leuzingenweg 56 nimmt die zukünfti-ge Lärmbelastung infolge der Gesamtanlage um 3 dB am Tag bzw. 1 dB während der Nacht ab. Aufgrund der knappen Grenzwertüberschreitungen werden zum jetzigen Zeitpunkt keine baulichen Massnahmen vorgeschlagen, sondern weiterhin regelmässige Kontrollen der Schallquellen und Einsatzzeiten durch Lärmmessungen am bisherigen Messpunkt 2. Im Rahmen der technischen Erneuerung der Anlagen in der heutigen Kalksortieranlage ist wei-terhin auf eine Reduktion der Lärmemissionen zu achten.

    Der von der KFN induzierte Verkehr wird durch das neue Abbaugebiet Elggis Süd nicht be-einflusst. Insgesamt macht der Verkehr der KFN nur einen untergeordneten Anteil der Lärm-belastung auf der Molliserstrasse aus.

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    Zürich, 10. Dezember 2015 11 / 33

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    Erschütterungen 6.4(B+S AG, Bern)

    Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Umweltbereich Luftreinhaltung sind eingehend in der Beilage B1 abgehandelt.

    Die relevanten Tätigkeiten im Abbaugebiet bezüglich Erschütterungen stellen die periodi-schen Felssprengungen dar. Im Jahr 2015 wurden drei Felssprengungen messtechnisch er-fasst und den umfangreichen Erschütterungsmessungen aus dem Jahre 2009 gegenüberge-stellt. Auf Basis dieser Erschütterungsmessungen wurden die Erschütterungsimmissionen in den exponierten Wohngebäuden abgeschätzt und mit den Richtwerten aus der SN 640 312a verglichen.

    Die Erschütterungsimmissionen in den angrenzenden Gebäuden im Tal liegen wahrscheinlich über der menschlichen Wahrnehmungsgrenze von 0.2 mm/s. Da das Abbaugebiet „Elggis Süd“ aber relativ weit von den nächsten Wohngebäuden entfernt liegt, sind Erschütterungs-immissionen durch Felssprengungen über dem Richtwert der SN 640 312a nicht wahrschein-lich.

    Wie bis anhin werden die Sprengungen nur tagsüber erfolgen. Die SBB, bei Badebetrieb der Bademeister und die Bewohner der Liegenschaft Leuzingenweg 15 werden vorab mittels Sprengankündigung informiert, zudem wird die Sprengung mit Hornsignalen angekündigt. Das seit 2014 eingesetzte Schubsprengverfahren wird bezüglich der Erschütterungsimmissi-onen weiter beobachtet und wenn möglich optimiert.

    Grundwasser 6.5

    Problemstellung 6.5.1

    Der Abbau von Kalk im Areal der KFN Netstal betrifft aus hydrogeologischer Sicht einen Ge-steinskörper von vergleichsweise guter Durchlässigkeit, welcher hydraulisch mit dem Locker-gesteinsgrundwasserleiter des Linthtales in direkter Verbindung steht. Es ist somit darzule-gen, inwieweit der künftige Abbau die Grundwasserverhältnisse in qualitativer und quantitati-ver Sicht beeinflusst.

    Grundlagen 6.5.2Gesetzliche Grundlagen:

    • Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG) • Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 • Wegleitung Grundwasserschutz (BUWAL)

    Vorhandene Unterlagen:

    • Gewässerschutzkarte des Kantons Glarus, (map.geo.gl.ch) • Kalkfabrik Netstal AG, Erweiterung Steinbruch - Umweltverträglichkeitsbericht Band 3 -

    Hydrogeologie/Geologie (Colombi Schmutz Dorthe AG, Februar 1991)

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    • Geologiebüro Lienert & Häring AG: Systematische Grundwasseruntersuchungen im Tal-boden der Linth zwischen Schwanden und Ziegelbrücke – III Etappe, Ablauf und Ergeb-nisse der Messungen 1995 – 1997 (Geologiebüro Lienert & Häring AG, 28. Februar 1998)

    • Markierversuch Linth – Resultate (Dr. von Moos AG, 8. August 2000) • Steinbruch Elggis – Absenkung unter den Grundwasserspiegel, Pumpversuch in ge-

    sprengter Grube (B+S Ingenieur AG, 9. Oktober 2002) • Grundwasserfassung Buchholz, Glarus – Hydrogeologischer Bericht zur Schutzzonenaus-

    scheidung (Dr. von Moos AG, 17. Oktober 2006)

    Ziel der umweltrechtlichen Vorgaben 6.5.3

    Auf der Grundlage des Gewässerschutzgesetzes und der Gewässerschutzverordnung be-steht ein planerischer Schutz der unterirdischen Gewässer, da der ganze Projektperimeter gemäss Gewässerschutzkarte dem Gewässerschutzbereich Au zugeteilt ist.

    Der planerische Schutz erfordert im Gewässerschutzbereich Au Massnahmen bei der Ab-bautätigkeit, mit dem Ziel nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser zu verhindern. Ins-besondere muss über dem natürlichen Grundwasserhöchststand eine schützende Material-schicht von mindestens 2 m belassen werden, die natürliche Grundwasserneubildung ge-währleistet bleiben und nach der Ausbeutung der Boden so wieder hergestellt werden, dass seine Schutzwirkung der ursprünglichen entspricht.

    Ausgangszustand 6.5.4

    Hydrogeologische Übersicht Die nachfolgend beschriebenen Verhältnisse sind in Anhang A3 als Situation und in Abb. 2 als Schnitt schematisch dargestellt.

    Nach der Gewässerschutzkarte liegt die ganze Talebene und die hier interessierende Tal-flanke im Gewässerschutzbereich Au. Im Festgestein ist es die intensive Zerrüttung und Zer-klüftung der spröden Kalkgesteine, die für die relativ gute Durchlässigkeit verantwortlich ist. Fels - und der Talgrundwasserleiter sind nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen hydraulisch verbunden. Die Felsoberfläche fällt steil unter den Talboden ab, wurde doch beim Pumpwerk Buchholz der Fels erst in einer Tiefe von 62 m erbohrt.

    Die im Gebiet von „Elggis Süd“ dem Fels auflagernde geringmächtige Lockergesteinsdecke besteht aus Verwitterungsprodukten des Substrates und im Hangfussbereich gegen die Linth aus blockigem Gehängeschutt.

    Im Erweiterungsperimeter als auch im heutigen Abbaugebiet und deren näherer Umgebung fehlen sowohl episodische als auch permanente Wasseraustritte, die auf stauende oder prä-ferentielle Wasserwege im Festgestein hinweisen würden. Zudem wurde auch in keiner der im heutigen Abbaugebiet niedergebrachten Bohrungen Grundwasser angetroffen, was belegt, dass (1) keine stauenden Schichten mit schwebendem Grundwasser vorkommen und (2) der Felswasserspiegel tiefer als die Abbausohle liegt.

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    Abb. 2: Schematischer geologisch-hydrogeologischer Schnitt durch den Untersuchungsraum

    Im interessierenden Talabschnitt (vgl. Anhang A3) existiert ein für die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser bedeutendes Grundwasservorkommen. Das linksseitig der Linth gelegene Pumpwerk Buchholz verfügt über 2 Pumpen von je 3‘000 l/min Leistung. Eine vergleichbare Ergiebigkeit weist der Grundwasserleiter in der Grundwasserfassung Rietacker auf. Im weiter stromabwärts situierten Pumpwerk Erlen lag die Entnahmemenge sogar bei 18'000 l/min.

    Beim Talgrundwasserleiter handelt es sich um kiesige Ablagerungen der Linth und der ins Haupttal mündenden Löntsch. In die Bachablagerungen der Löntsch sind lehmige Murgang-ablagerungen eingeschaltet. Der Grundwasserleiter kann insgesamt als gut bis sehr gut durchlässig eingestuft werden, wurde doch in der Fassung Buchholz ein mittlerer k-Wert von 5.6·10-3 m/s ermittelt. Für den Felsgrundwasserleiter kann nach den 2002 im Bereich der Steinbruchsohle durchgeführten Pumpversuchen von einer geringeren hydraulischen Durch-lässigkeit (k = 1·10-4 bis 4·10-4 m/s) ausgegangen werden, was aber immer noch als gut durchlässig zu bezeichnen ist.

    Der Talgrundwasserspiegel weist im Gebiet von Netstal ein sehr geringes Gefälle von knapp 0.001 auf mit einer Grundwasserfliessrichtung etwa parallel zur Linth.

    Für den Felsgrundwasserleiter können mangels Grundwasserbeobachtungsstellen keine exakten Aussagen über das Spiegelgefälle gemacht werden. Aufgrund der Beobachtungen in der 1990 niedergebrachten Bohrung RB2/90 am Nordrand des Abbauperimeters „Elggis“

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    Zürich, 10. Dezember 2015 14 / 33

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    muss auch im Fels von einem flachen Grundwassergefälle ausgegangen werden, was die generell gute Durchlässigkeit des gesamten hier interessierenden Gebirgskörpers belegt.

    Grundwasserneubildung und -fliessverhältnisse Die Grundwasserneubildung geschieht aus dem Sickeranteil des Niederschlages, durch seit-liche Zuflüsse aus den Hangbereichen und durch Infiltration der Linth und der Nebenbäche. Ein im Jahre 2000 durchgeführter Markierversuch belegt die Linthinfiltration im hier interessie-renden Talabschnitt. Danach wurde der in Glarus in die Linth eingeimpfte Markierstoff bereits nach wenigen Tagen in den Pumpwerken Buchholz und Erlen nachgewiesen. Dieser Befund wird auch erhärtet durch die 1995 bis 1997 erfolgten Temperaturmessungen im Brunnen der Kalkfabrik, die einen ausgeprägten jahreszeitlichen Gang mit Amplituden von bis zu 12°C zeigen. Aufgrund des Niveauunterschiedes zwischen Linthpegel und Grundwasserspiegel von rund 5 m auf Höhe „Elggis Süd“ ist von einer perkolativen Versickerung auszugehen.

    Im Bereich von „Elggis“ finden nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen im Tal-randbereich wechselnde Ausgleichsströmungen zwischen Tal- und Felsgrundwasserleiter statt (Anhang A3). Die Fliessrichtungen sind dabei abhängig von der Witterung und der Was-serführung der Linth.

    Grundwasserspiegelschwankungen Die Grundwasserspiegelschwankungen liegen im Untersuchungsperimeter bei rund 4 m. Im Brunnen der Kalkfabrik wurde im Rahmen der systematischen Grundwasseruntersuchungen von 1995 bis 1997 ein minimaler Stand von etwa 447.9 m ü. M. und ein maximaler von rund 451.9 m ermittelt. In den Jahren 2009 und 2011 wurde ein minimaler Stand von 448.81 m ü. M. und ein maximaler von 451.44 m ü. M. gemessen. Im Grundwasserbrunnen Buchholz, der direkt gegenüber des Steinbruches liegt, wurde ein Minimum von 448.10 m ü. M. und ein Ma-ximum von 451.9 m ü. M. registriert. Die Spiegelschwankungen liegen in beiden Beobach-tungsstellen mit knapp 4 m in vergleichbarer Grösse.

    Für den Felsgrundwasserspiegel sind vergleichbare Aussagen auf der Basis der heutigen Da-tengrundlage nicht möglich. Während des Pumpversuchs im September 2002 lag der Fels-wasserspiegel im Bereich der Steinbruchsohle auf einer Kote von ca. 450.3 m ü. M. und im Brunnen auf 450.6 m ü. M. Bezogen auf die vorgenannte Messreihe im Brunnen der KFN entspricht dieser Wert einem über dem Mittel liegenden Grundwasserstand.

    Aufgrund dieser Datenlage darf erwartet werden, dass der natürliche Grundwasserspiegel im Bereich der heutigen Grubensohle die Kote 452 m ü. M. nicht übersteigt. Diese Aussage ist jedoch noch durch weitere Grundwasserbeobachtungen zu verifizieren.

    Bau und Betriebsphase 6.5.5

    Gemäss Projekt soll im Bereich der Steinbruchsohle der Felsabtrag – analog dem bewilligten Projekt - bis auf Kote 454 m ü. M. erfolgen. Damit bleibt nach heutigem Kenntnisstand eine schützende Felsschicht zwischen Abbaukote und Grundwasserhochstand von 2 m erhalten.

    Mit der Entfernung der Lockergesteinsdecke im Erweiterungsperimeter „Elggis Süd“ wird der Sickeranteil erhöht (resp. der Oberflächenabfluss reduziert), was einem zu einem etwas schnelleren und akzentuierteren Anstieg des Felsgrundwasserleiters in Nässeperioden führt. Durch die parallel ablaufenden Aufschüttungen mit feinkörnigem Material im bestehenden

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    Abbaugebiet „Elggis“ und der raschen Rekultivierung der Hügelschüttung wird dieser Ent-wicklung zu höherer Grundwasserneubildung wieder entgegengewirkt. Wegen der guten Durchlässigkeit des Felsgrundwasserleiters wird sich dieser Effekt jedoch nur auf den Nahbe-reich des Abbaus beschränken. Davon werden keine Nutzungen betroffen und die Auswir-kungen werden bereits unterhalb des Projektperimeters kaum mehr nachzuweisen sein. Mit fortschreitender Rekultivierung der Bermen vermindert sich dieser Effekt auf die Spiegel-schwankungen zudem laufend.

    Der Abbau erfolgt unter Einhaltung der betrieblichen Umweltschutzmassnahmen gemäss den Vorschriften zum Materialabbau im Gewässerschutzbereich Au. Hier werden keine wasserge-fährdenden Stoffe gelagert. Die grösste Gefährdung durch den Abbaubetrieb stellt eine Pan-ne resp. Unfall mit Treibstoffverlust dar. Für deren Bewältigung sind im Betriebsareal Ölbinder eingelagert.

    Endzustand (nach Rekultivierung) 6.5.6

    Nach Abschluss der Auffüllung und Rekultivierung im gesamten Abbaugebiet nähern sich aus hydrogeologischer Sicht die Verhältnisse wieder dem Zustand vor Abbaubeginn an. Ein gros-ser Teil der Abbaufläche wird mit feinkörnigem Material abgedeckt, was zu einem erhöhten Oberflächenabfluss und verzögerter Grundwasserneubildung führt. In „Elggis Süd“ nimmt das geplante Stillgewässer das Niederschlagswasser auf, das während der Abbauperiode versi-ckert ist.

    Fazit 6.5.7

    Das Erweiterungsprojekt „Elggis Süd“ führt aus quantitativer Sicht im Endzustand zu keinen relevanten Veränderungen im örtlichen Talgrundwasserleiter. Während des Abbaus ist mit ei-ner erhöhten Grundwasserneubildung zu rechnen, die sich in Anbetracht der guten Durchläs-sigkeit sowohl des Felsens als auch des Talschotters nur kleinräumig auswirkt. Eingriffe in den gesättigten Untergrund sind nicht vorgesehen. Die zulässige Abbaukote wird auf 454 m ü. M. festgesetzt, da aufgrund der vorhandenen Datensätze der Grundwasserhöchststand bei knapp 452 m ü. M. liegt.

    Weitergehende Massnahmen 6.5.8

    Für die definitive Bestimmung der Abbaukote in der letzten Abbauetappe 5 ist am Abbaurand in der NW-Ecke eine Grundwassermessstelle einzurichten und während einiger Jahre regel-mässig einzumessen. Sollte sich zeigen, dass der Grundwasserhochstand 452 m ü. M. über-steigt, müsste die Abbaukote entsprechend angepasst werden.

    Oberflächengewässer/Entwässerung 6.6

    Problemstellung 6.6.1

    Der Erweiterungsperimeter liegt bezüglich Oberflächengewässer nicht in einem besonders gefährdeten Bereich (Gewässerschutzbereich Ao). Durch den Gesteinsabbau verändern sich die Geländemorphologie und damit auch der Oberflächenabfluss in die benachbarten Fliess-gewässer. Ende Abbau (Etappe 5) entsteht eine abflusslose Geländemulde.

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    Grundlagen 6.6.2

    Gesetzliche Grundlagen

    • Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991 • Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 • Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (7. Mai 1995, Stand

    1. Juli 2011)

    Weitere Unterlagen

    • Gewässerschutzkarte des Kantons Glarus, (map.geo.gl.ch) • SIA-Empfehlung 431, Entwässerung von Baustellen, Ausgabe 1997 • Hochwasserschutz Linth, Glarus-Ennenda-Netstal – Vorprojekt 2014 (Marty Ingenieure AG

    und Schubiger AG)

    Ausgangszustand 6.6.3

    Im eigentlichen Erweiterungsgebiet existieren keine Oberflächengewässer. Die nächst gele-genen Fliessgewässern sind die Bachselirus im Südosten in einer Entfernung vom Abbau-rand von minimal 50 m und die Linth im Westen. Der minimale Abstand der Linth zum Abbau-rand beträgt in der Nordwestecke etwa 25 m. Die Bachselirus führt im unteren Abschnitt in ausgesprochenen Trockenperioden kein Wasser, was auf eine hohe Durchlässigkeit des Substrates hinweist. Bei der Bachselirus handelt es sich um kein Fischgewässer.

    Die Bachselirus weist eine Gerinnelänge von 1.2 km und ein Einzugsgebiet von 1.49 km2 auf und ist zu rund 20% bewaldet. In ausgeprägten Trockenperioden kann der Unterlauf trocken fallen.

    Das Abbaugebiet ist praktisch vollständig bewaldet mit einer entsprechend hohen Eva-potranspiration vor allem im Sommer. In Anbetracht der generell nur geringmächtigen oder sogar fehlenden Deckschicht dürfte der Oberflächenabfluss vergleichsweise gering sein. In Anbetracht der guten bis sehr guten Durchlässigkeit des Felssubstrates und des tiefen Grundwasserspiegels findet auch keine Alimentierung der Oberflächengewässer über den Grundwasserpfad statt. Der Anteil zur Abflussbildung der Oberflächengewässer aus dem Er-weiterungsperimeter ist demzufolge gering.

    Bau- und Betriebsphase 6.6.4

    Der Abbau führt zu einer sukzessiven Erweiterung der Geländenische, in welcher sich das Meteorwasser aus dem Abbauperimeter sammelt. Dadurch vermindert sich das hydrologi-sche Einzugsgebiet sowohl des Bachselirus als auch der Linth (Anhang A4). Bei der Linth ist die Verringerung bei Berücksichtigung der gesamten Erweiterungsfläche von 0.017 km2 ver-nachlässigbar. Bei der Bachselirus verkleinert sich das Einzugsgebiet um 0.0156 km2, was rund 1% der Gesamtfläche umfasst. Bezogen auf den Gesamtabfluss auf den letzten etwa 200 m des Gerinnes steuert der Oberflächenabfluss aus dem Erweiterungsgebiet sogar noch weniger als 1% zum Gesamtabfluss bei, da „Elggis Süd“ überproportional stark bewaldet ist (100% gegenüber 20%).

    Wie die Beobachtungen und Erfahrungen im heutigen Abbauperimeter zeigen, versickert das Niederschlagswasser auf den einzelnen Terrassen problemlos; ein Oberflächenabfluss findet im Abbaugebiet deshalb nicht statt. Für den Erweiterungsperimeter werden analoge Unter-

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    grundverhältnisse mit hoher Gebirgsdurchlässigkeit erwartet. Eine künstliche Wasserhaltung im Erweiterungsgebiet „Elggis Süd“ mit Ableitung des Wassers in die Linth ist deshalb nicht erforderlich.

    Endzustand 6.6.5

    Im Endzustand versickert das Niederschlagswasser im Bereich der Steinbruchböschung vor-nehmlich auf den Bermen resp. den Kalkschutthalden. Das auf die Steinbruchsohle gelan-gende Meteorwasser alimentiert das mit Lehm abgedichtete Stillgewässer. Das hydrogeolo-gische Einzugsgebiet des Bachselirus bleibt - analog der Betriebsphase - gegenüber dem Ist-zustand geringfügig reduziert.

    Fazit 6.6.6

    Die beiden Oberflächengewässer Bachselirus und Linth werden durch das Abbauvorhaben quantitativ nur geringfügig tangiert, indem die Speisung der beiden Oberflächengewässer durch die seitlichen diffusen Zuflüsse verringert wird. Bei der Bachselirus macht die Redukti-on weniger als 1% des gesamten Einzugsgebiets aus und betrifft zudem nur die letzten rund 200 m des Gerinnes vor der Mündung. Bei der Linth ist die Verringerung des Einzugsgebietes vernachlässigbar (

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    Bau- und Betriebsphase Bereits 10 Jahre nach Abbaubeginn liegt in „Elggis Süd“ eine stark veränderte Gestalt vor. Am ehemaligen Kopf entsteht ein Abbauplateau auf Kote 590 m ü. M.

    20 Jahre nach Abbaubeginn liegt das Abbauplateau auf 520 m ü. M. Im Süden bleibt der be-waldete Kopf bis Kote 580 m ü. M. erhalten. Er schützt Glarus weiterhin vor der Einsicht in „Elggis“ und „Gründen“, auch vor Lärmimmissionen. Die Zufahrt auf 520 m ü. M. muss für den gesamten Bereich Elggis freigehalten werden, dort kann während dieser Etappe nicht rekulti-viert werden.

    Die Einsehbarkeit aus der Tallage zwischen Riedern und Netstal ist hingegen nur beschränkt zu vermeiden. Entsprechende Lärm- und Steinschlag-Schutzwälle (Steinböschungen) sind auf den jeweiligen Terrassenkanten vorgesehen. Diese funktionieren zugleich als temporäre Wanderbiotope. Im Endabbau liegt die Abbausohle auf 454 m ü. M., also deutlich tiefer als die ursprüngliche Geländekuppe. Besonders für Riedern und Netstal liegt kein verändertes, jedoch akzentuierteres Landschaftsbild vor.

    Im Vergleich zu „Gründen“ werden die geschützten Wälder früher gerodet. Lediglich im Wes-ten des Perimeters können diese vorerst noch erhalten bleiben. Der Endabbau hat auch hier langfristig gesehen den vollständigen Verlust der ursprünglichen Lebensräume mit der ge-wachsenen Topographie zu Folge.

    Endzustand Analog zu „Gründen“ ergeben sich in der Wiederherstellung folgende Lebensraumtypen, von unten nach oben: • Abbausohle: Stillgewässer mit feuchtem Auen- bzw. Bruchwald • Untere Abbaustrossen: Waldmeister-Buchenwald • Obere Strossen in Süd-West-Exposition: Orchideen-Buchenwald sowie am Hangfuss der

    Kalkschutthalden allenfalls auch wärmeliebender Lindenmischwald. An den ‚Extrem-standorten‘ werden sich pionierhafte Lebensräume entwickeln und langfristig halten

    • Auf dem Kopf auf 580 m ü. M. soll wieder ein Orchideen-Buchenwald entwickelt werden

    Die Rekultivierung erfolgt von oben nach unten, mit entsprechenden aktiven Massnahmen zur Aufforstung mit lokalem Bodenauftrag. Die Sohle des untiefen Stillgewässers wird mit mehreren Lagen des reichlich anfallenden Lehmmaterial abgedichtet. Dieser nasse bis feuch-te Standort ermöglicht eine neue Vielfalt mit seltenen Waldtypen, die mit Auen- und Bruch-wäldern vergleichbar sind.

    Zur Modellierung der Geländekammer werden rund 1.2 Mio. m3 Überschussmaterial verwen-det, die in Abbauperimeter „Elggis“ bis auf eine Kote von 520 m ü. M. eingebracht werden. Hierbei soll eine nach unten flach auslaufende Geländeböschung entstehen.

    Voraussichtlich verbleibende Belastung nach Wiederherstellung Nach der internen Wiederherstellung in „Elggis Süd“ liegt ein Defizit von -8.7 Punkten vor. Dies bedeutet auf einer geringeren Fläche als in „Gründen“ ein vergleichbar höheres Defizit.

    Das verbleibende Defizit muss also im bestehenden, benachbarten Abbauperimeter „Elggis“ und dem Gebiet Bachseli ausgeglichen werden. Der UVB 2015 erweitert bereits festgelegte Vorgaben aus dem UVB 2005 [6] sinngemäss, indem besonders die Integration mit zusätzli-chen, aktiven Rekultivierungsmassnahmen zusätzlich gefördert wird.

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    Analog zu „Gründen“, wird der Fokus auf den standortgerechten Pionierlebensräumen der warmen und trockenen Lagen gelegt. Die Lichtung ‚Bachseli‘ soll als Fromentalwiese mit ei-nem stufigen Waldrand offen gehalten werden. Mit einer gezielten Erschliessung wird auf lange Sicht eine maschinelle Bewirtschaftung und Pflege ermöglicht.

    Die Wälle aus Block-, Schotter- und Kiesschutt dienen auch als temporäre Wanderbiotope mit ökologischer Funktion. Zusammen mit grossflächigen Totholzanhäufungen können diese ge-zielt gepflegten Biotope in der Bilanz angerechnet werden. Auch wenn sie laufend umgelegt werden, müssen die entsprechenden Lebensräume parallel immer bestehen bleiben.

    Die Gesamtbilanz von Ausgleich und Ersatz zeigt einen positiven Wert. Demnach lassen sich die Eingriff in die Landschaft vor Ort kompensieren.

    Tab. 2: Massnahmen Wiederherstellung und externer Ersatz (10 Jahre, 20 Jahre nach Abbaubeginn sowie nach Abbauende)

    Massnahme Jahre n. Beginn

    Wiederherstellung Landschaft 10 20 Ende

    Bekämpfung von Neophyten laufend x x

    Fördern von Wanderbiotopen (Steinböschungen, Schuttwälle, Totholzhaufen) x x

    Einbringen von ‚autochthonem‘ Bodenmaterial (2‘000 m3) x x x

    Entwickeln von Orchideen-Buchenwald und wärmeliebendem Lindenmischwald x x

    Fördern von Waldmeister-Buchenwald x x

    Entwickeln von Eschen-Auenwald / Bruchwald x

    Sprengen Kalkschutthalde, "Brechen" Strossenkanten x x x

    Anlegen Stillgewässer durch künstliche Abdichtung x

    Externe Ersatzmassnahmen ausserhalb des Perimeters („Elggis“) 10 20 Ende

    Fördern Orchideen-Buchenwald / wärmeliebender Lindenmischwald x

    Entwickeln Waldmeister-Buchenwald x

    Entwickeln Eschen-Auenwald / Bruchwald

    Sprengen Kalkschutthalde x x

    Erhalt einer Lichtung mit Fromentalwiese mit stufigem Waldrand mit Krautsaum im Bachseli

    x x x

    Anlegen Stillgewässer durch künstliche Abdichtung (Bereich „Elggis“) x

    Einbringen von Überschussmaterial zur Modellierung in „Elggis“: 1.2 Mio. m3 x

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    Erholung und Freizeit 6.8(HSR; Institut für Landschaft und Freiraum, Rapperswil)

    Der Umweltbereich Erholung und Freizeit wird im Detail in Beilage B2 abgehandelt.

    Durch den östlichen Teil des Perimeters verläuft ein kantonaler Wanderweg, vom Bachseli her kommend in Richtung Bränntenwald. Dieser muss bereits nach Abbaubeginn in „Ober Elggis“ östlich am Perimeter neu vorbeigeführt werden. Zudem soll 20 Jahre nach Abbaube-ginn ein Pfad, der auf den neuen Kopf am südlichen Abbaurand auf 580 m ü. M. führt, ent-stehen. Ein Aussichtspunkt soll dort den Blick in den Steinbruch und in die Umgebung er-möglichen.

    Für die Naherholung liegen keine massgeblichen Minderwerte vor, zumal der kantonale Wanderweg neu östlich am Perimeter vorbeigeführt wird. Mit dem Anlegen eines Pfades, der auf den neuen Aussichtspunkt am Geländekopf, vorbei an derLichtung im Bachseli führt, ent-steht ein Mehrwert.

    Jagd 6.9(HSR; Institut für Landschaft und Freiraum, Rapperswil)

    Wie in Beilage B2 aufgezeigt, befindet sich der Perimeter „Elggis Süd“ nördlich des Jagd-banngebietes „Schilt“, welches im Gebiet Ennetbühl als rechtsverbindliches Wildschutzgebiet ausgeschieden ist. Innerhalb des Perimeters „Elggis Süd“ befinden sich keine Schutzzonen / -gebiete.

    Wald 6.10(OePlan GmbH, Balgach)

    Im Jahr 2013 wurde auf dem 3.1 ha grossen Erweiterungsperimeter „Elggis Süd“ eine Wald-standortskartierung durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse sind in Beilage B3 dargelegt. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse der Beurteilung zusammengefasst.

    Ausgangszustand Der Perimeter „Elggis Süd“ befindet sich aufgrund der tieferen Lagen und der Südexposition in der warmen submontanen Stufe mit optimalen Bedingungen für wärmeliebende Arten. Der Untergrund besteht überall aus Kalkgestein, sei es auf anstehendem Fels, sei es auf meist ruhendem Hangschutt.

    Die gemäss NHG geschützten Waldstandorte machen 70% der Fläche, also rund 2.2 ha aus (Tab. 3 und Anhang 3 in Beilage B3). Es handelt sich dabei um Buchenwälder auf trockenen Böden und Lindenwälder auf Blockschutt (Tab. 3). Im gesamten Kanton Glarus machen die gemäss NHG geschützten Waldgesellschaften im Vergleich dazu lediglich rund 23 % der Waldfläche aus, weitere 7 % der Fläche sind als eventuell geschützt bezeichnet (Übergang zum Blockschutt-Tannen-Fichtenwald, Einheit 48).

    Sämtliche Einheiten sind in Beilage B3 genauer beschrieben. Im Vergleich zum Vorkommen in der Schweiz sind die Flächenanteile des Seggen-Buchenwaldes mit Bergsegge (Einheit

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    15) und des Eiben-Steilhang-Buchenwalds (Einheit 17) im Perimeter sehr hoch (Tab. 8 in Bei-lage B3); dies gibt diesen Standortstypen eine besondere Bedeutung. Auch im Vergleich zum Vorkommen im Kanton Glarus (Tab. 9 in Beilage B3) sind diese Flächenanteile hoch (Einheit 17) bis sehr hoch (Einheit 15).

    Anhand von Baumarten, Baumhöhen und Stammdurchmesser wurden die Bestandessstruk-turen beurteilt (Anhang 4 in Beilage B3): die gesamte Fläche wurde als «naturnah» angese-hen. Totholz ist auf der Fläche wenig vorhanden, überdurchschnittliche Ansammlungen wur-den nicht festgestellt.

    Tab. 3: Flächen und Anteile der Waldstandortseinheiten im Perimeter „Elggis Süd“. Gemäss NHG ge-schützte Waldgesellschaften sind grau hinterlegt.

    Einheit Name Fläche (Aren)

    Prozent

    9a Typischer Platterbsen-Buchenwald 92 30

    13a Typischer Linden-Buchenwald 0.6

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    Flora und Fauna 6.11(OePlan GmbH, Balgach)

    Die detaillierten Ergebnisse der Felderhebungen bezüglich der Umweltbereiche Flora und Fauna sind in Beilage B3 enthalten. Im Folgenden werden die wichtigsten Befunde aufge-führt.

    Ausgangszustand Flora Bei der Waldstandortskartierung und den Faunabegehungen wurden drei auf Bundesebene geschützte Pflanzen vorgefundene (Tab. 4 und Anhang 4 in Beilage B3, Kleinbuchstabe ent-spricht dem Fundort im Plan).

    Die Arten wurden fast ausschliesslich in den trockeneren Buchenwäldern beobachtet (15, 16).

    Tab. 4: Geschützte Pflanzenarten

    Name deutsch Name lateinisch Plan

    Langblättriges Waldvögelein Cephalanthera longifolia c

    Rotes Waldvögelein Cephalanthera rubra d

    Braunrote Sumpfwurz Epipactis atrorubens e

    Die Datenbank-Abfrage der Pflanzen bei infoflora ergab keine punktgenauen Meldungen im Perimeter „Elggis Süd“ und nur einzelne Funddaten im Areal der KFN. Im Bereich des Werka-reals wurde 1990 das gefährdete Kleine Tausendgüldenkraut Centaurium pulchellum nach-gewiesen. Von dieser Art gibt es zudem eine Meldung von 1890 mit Fundortangabe „Elggis“. Diese Art ist erstaunlicherweise eine Sumpfpflanze und eine Charakterart der Zwergbinsen-Annuellenflur (Nanocyperion) mit den Standorten feuchte Wege, Gräben und Allmenden.

    Weitere ältere Pflanzenangaben vom Kilometerquadrat 723/212 mit ungenauer Standortan-gabe sind vorhanden (teilweise mit Bemerkung Kalkfabrik oder „Elggis“), es handelt sich aber nicht um gefährdete Arten (mit einer Ausnahme mit Bemerkung Alpenbrückli, Bachselirunse).

    Das benachbarte heutige Areal der KFN ist an vielen Orten stark mit Sommerflieder (Buddleja davidii) bewachsen. Dieser wächst sogar an einigen Orten auf nacktem Fels. Einige Flächen sind nebst Sommerflieder, auch stark mit Goldruten (Solidago sp.) und teilweise Berufkraut (Erigeron sp.) bewachsen. Die KFN liess 2014 ein Konzept zur Bekämpfung der Neophyten auf dem heutigen Betriebsareal ausarbeiten (Beilage B5).

    Ausgangszustand Fauna Bei den Grundlagenerhebungen konnten insgesamt 52 Tagfalterarten (inkl. Dickkopffalter) beobachtet werden. Der Trauermantel Nymphalis antiopa ist gemäss der Roten Liste als ge-fährdet eingestuft. Acht weitere Tagfalter gelten als potenziell gefährdet (Tab.1 in Beila-ge B3). Im begehbaren Teil des Perimeters „Elggis Süd“ konnten 7 Arten festgestellt werden, darunter keine typische Waldtagfalterart. Wahrscheinlich kommt im Perimeter aber der Gros-se Fuchs Nymphalis polychloros vor, welcher eine typische Waldtagfalterart ist. Dieser konnte am Waldrand rund 150 m südlich des Perimeters nachgewiesen werden.

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    Für Tagfalter wichtige Lebensräume im Wald sind lichte, mit Felsen und Felsblöcken verse-hene Flächen und die breiten und blütenreichen Krautsäume von inneren und äusseren Waldrändern.

    Im Perimeter „Elggis Süd“ beherbergt die steile und nicht zugängliche Südwestflanke interes-sante Lebensräume. Hier kommen wahrscheinlich auch typische Waldtagfalterarten vor, wie sie im unweit entfernten Perimeter „Gründen“ nachgewiesen wurden. Der östliche Teil dicht bewachsen und weniger attraktiv für Tagfalter.

    Insgesamt konnten 11 Heuschreckenarten beobachtet werden, darunter die gefährdete Rot-flügelige Ödlandschrecke Oedipoda germanica und die potenziell gefährdete Zweipunkt-Dornschrecke Tetrix bipunctata (Tab. 2 in Beilage B3). Beide Arten wurden im bestehenden Abbauperimeter nachgewiesen. Der Nachweis einer Population der gefährdeten Rotflügeli-gen Ödlandschrecke ist äusserst bemerkenswert. Im Perimeter „Elggis Süd“ konnten lediglich drei Arten nachgewiesen werden. Diese sind häufig und bevorzugen Waldränder oder offene Stellen.

    Die als gefährdet eingestufte Zauneidechse Lacerta agilis konnte unweit entfernt im Areal der KFN, entlang der Linth und im Perimeter „Gründen“ beobachtet werden. Möglicherweise kommen zudem auch Schlingnatter und Blindschleiche im Gebiet vor. Die Schlingnatter kann meist nur durch intensive Erhebungen nachgewiesen werden.

    An mehreren Stellen im Perimeter „Elggis Süd“ konnte Totholz beobachtet werden. Aufgrund der kartierten Waldstandorte und der Lage wurde eine Einschätzung des Perimeters als Le-bensraum für holzbewohnende Käfer durch eine Käferspezialistin vorgenommen (Anhang 7 in Beilage B3). Der Perimeter „Elggis Süd“ weist einige grosse, alte, dicke Linden und Buchen mit verschiedenen Totholzstrukturen (Mulmhöhlen, abgestorbene dünne und dickere Äste, stehende abgestorbene Stämme mit Holzpilzen etc.) auf, welche sehr interessant für seltene Holzkäfer sein könnten. In einer grossen Anzahl der Bäume können seltene Arten erwartet werden.

    Bei der Erhebung der Brutvögel wurden 34 Arten nachgewiesen, wovon der Waldlaubsänger als gefährdet eingestuft ist (Tab. 3 und Anhang 6 in Beilage B3). Zudem wurden zehn natio-nale Prioritätsarten (mit mittlerer Priorität) nachgewiesen. Im Perimeter „Elggis Süd“ wurden 21 Arten, der gefährdete Waldlaubsänger und fünf Prioritätsarten beobachtet werden. Weite-re seltene oder gefährdete Arten konnten mit der einfachen Revierkartiermethode nicht nach-gewiesen werden. Aufgrund von alten Nachweisen in der Umgebung ist nicht auszuschlies-sen, dass weitere seltene oder gefährdete Arten in den beiden Perimetern vorkommen (Tab. 6 in Beilage B3). Bemerkenswerte Beobachtungen aus der Datenbank der Vogelwarte Sempach betreffen folgende Arten (aus zwei Kilometerquadraten): Uhu, Steinadler, Wachol-derdrossel, Waldschnepfe, Haselhuhn, Kleinspecht und Felsenschwalbe.

    Die Datenbank-Abfrage der Tierarten beim CSCF ergab, dass keine zusätzlichen Arten im Untersuchungsperimeter nachgewiesen sind. Eine stark gefährdete Tierart, welche in der Umgebung der KFN nachgewiesen wurde (Kilometerquadrat 723/212), ist das Grosse Maus-ohr Myotis myotis (Alpenbrückli und Walzmühli). Bei der Kolonie Alpenbrückli handelt es sich um eine Kolonie von nationaler Bedeutung. Abklärungen bei der Kantonalen Fledermaus-schutzbeauftragten Monica Marti ergaben, dass es nicht bekannt ist, ob die Wälder im Peri-meter „Gründen“ als Jagdgebiet für diese Fledermausart dienen. Zudem ist unbekannt, ob die weiteren im Umkreis nachgewiesenen Arten den Perimeter „Gründen“ als Lebensraum oder Jagdgebiet nutzen.

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    Bau- und Betriebsphase Durch den Abbau ist mit dem vollständigen Verlust des bisherigen Lebensraums während der Abbauzeit bis zur Rekultivierung zu rechnen. Durch die gezielte Anlage von Wanderbiotopen, die jeweils für einige Jahre an einem Ort bleiben können, besteht die Chance gezielt Man-gelbiotope während des Abbaus zu schaffen. Einige heute schon im Areal der KFN seltene Arten zeigen das Potenzial für solche Wanderbiotope (vgl. Ziff. 6.7 und Beilage B2). In sämtlichen Abbauetappen wird sichergellt, dass alle problematischen Neophyten von Be-ginn an konsequent bekämpft werden. Dafür werden im Vorfeld die notwendigen Massnah-men durch die Begleitkomission (und die angegliederte Umwelt-Fachperson) festgelegt. Als Grundlage dient das für den aktuellen Abbauperimeter vorhandene Bekämpfungskonzept (Beilage B5) sowie die von der KFN bis dahin gesammelten Erfahrungen. Die Ausführung der Massnahmen sowie deren Erfolg werden periodisch durch die Begleitkommission überprüft. Aufgrund der Resultate und dem aktuellen Abbaustand werden die auszuführenden Mass-nahmen regelmässig diskutiert und angepasst.

    Endzustand Bezüglich des Endzustandes verweisen wir auf die Ausführungen in Ziff. 6.7 und Beilage B2 (Landschaft). Die vorkommenden Waldtagfalterarten, die Rotflügelige Ödlandschrecke, die Zauneidechse und weitere (noch zu definierende) Arten sollen als Zielarten für die zukünftige Rekultivierung und Pflege der Lebensräume in der Planung berücksichtigt werden.

    Fazit Die Auswirkungen des Vorhabens auf Fauna und Flora sind relevant. Nebst einigen ge-schützten Pflanzenarten kommen auch im Kanton Glarus seltene Tierarten vor. Beispielswei-se konnten zahlreiche typische Waldtagfalter nachgewiesen werden, welche im Kanton Gla-rus teilweise auch selten sind.

    Bodenschutz 6.12(OePlan GmbH, Balgach)

    Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen sind in Beilage B4 dargelegt. Nachfolgend werden die wichtigsten Befunde zusammengefasst.

    Ausgangszustand Bei der Waldstandortskartierung wurde die “Bodentiefe“ pro Waldstandorteinheit geschätzt und hochgerechnet (Tab. 12 in Beilage B4). Mittels Bodenansprachen mit Spatenprofilen und einer visuellen Beurteilung wurde die Menge des abtragbaren Bodens untersucht (Beilage B4). Es zeigt sich, dass die erste Grobabschätzung im Zuge der Waldstandortskartierung zu hohe Werte für die Bodenkubaturen lieferten. Im überwiegenden Teil des Abbauperimeters ist entweder kein Boden vorhanden oder vermischt mit Gesteinsblöcken, so dass in diesen Ge-bieten kein Bodenabtrag mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

    Im Perimeter sind jedoch auch vereinzelte Geländemulden, Kuppen und flachere Hanglagen vorhanden. Dort treten flachgründige bis ziemlich flachgründige Böden auf, die nach einer

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    Rodung abgetragen werden können. Als Richtwert für die weitere Beurteilung und Planung ist mit einem möglichen Bodenabtrag von rund 1‘900 m³ zu rechnen.

    Nach der Entfernung der Wurzelstöcke werden die einzelnen Bodenhorizonte durchmischt vorliegen. Ein horizontweiser Abtrag wird somit nur erschwert möglich sein.

    Bau- und Betriebsphase Der Abbau bedingt den etappenweisen Abtrag des Bodens auf der gesamten Fläche. Boden ist eine natürliche Ressource und muss wenn immer möglich weiterverwendet oder für die spätere Rekultivierung zwischendeponiert werden. Nicht verwendeter Boden wird im Bereich der heutigen Auffüllung zwischengelagert.

    Die Belange des Bodenschutzes sind bereits bei der Rodung und bei der Vorbereitung der Flächen einzuplanen. Der Abtrag, die Lagerung und die anschliessende Rekultivierung wer-den nach den einschlägigen Richtlinien erfolgen und von einer bodenkundlichen Fachperson begleitet. Auf diese Weise wird die grösstmögliche Sorgfalt beim Umgang mit dem Boden gewährleistet.

    Endzustand Der neue Bodenaufbau wird gemäss den gewünschten Lebensräumen im Endzustand defi-niert (Ziff. 6.7 und Beilage B2). Es wird nur Boden aufgetragen, der vom Standort „Elggis Süd“ und „Ober Elggis“ stammt.

    Fazit Die Auswirkungen des Vorhabens auf den gewachsenen Boden sind relevant, da dieser voll-ständig abgetragen werden muss. Der Boden wird - soweit möglich - laufend für die Rekulti-vierung der freigegebenen Strossen und/oder Rekultivierung der Auffüllung verwendet. Die überschüssige Bodenressource wird auf dem Areal im Hinblick auf die Endgestaltung zwi-schengelagert.

    Abfälle 6.13

    Ausgangszustand 6.13.1

    Hügelschüttung im Abbaugebiet „Elggis“ Die im Steinbruch und in der Produktion anfallenden mineralischen Abfälle werden auf dem Betriebsgelände in Form einer Hügelschüttung abgelagert, welche 2014 eine Höhe von 495 m. ü. M. erreicht hat. Folgende Abfallkategorien lassen sich dabei unterscheiden: • Abraum aus Steinbruch („Aushub“) • Filterstaub/Filterkuchen • Produktionsabfälle

    Bei allen 3 Abfallkategorien handelt es sich um rein mineralische Abfälle. Wie aus folgender Grafik (Abb. 3) hervorgeht schwanken die jährlichen Ablagerungsmengen in der Periode 2003 bis 2014 relativ stark zwischen 27‘000 und 47‘500 m3/Jahr.

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    Abb. 3 Menge an mineralische Abfällen in den Jahren 2003 bis 2014

    Rund die Hälfte der Abfälle entfallen auf die Kategorie „Aushub“. Dieser umfasst vorrangig die durchwurzelte Abdeckung und die dem Fels aufliegende lehmige Moräne, welche in der Schotterproduktion keine Verwendung findet. Des Weiteren wurden auch in geringeren Men-gen sehr lehmige Partien aus der NNW-SSE-streichenden Störung auf die Deponie gebracht. Entsprechend dem Schwerpunkt des Abbaus variierte die Menge des vor Ort deponierten Ab-raumaterials in den letzten 12 Jahren zwischen rund 9‘000 und 29’000 m3/Jahr (im Mittel: 18‘700 m3/Jahr). Die tendenzielle Abnahme der Kubatur über die letzten 12 Jahre ist darauf zurückzuführen, dass die Deckschicht im bewilligten Steinbruchperimeter, ausgenommen „Ober Elggis, weitgehend abgeschält ist.

    Die zweite Abfallkategorie umfasst den Filterstaub aus der Kiesaufbereitungsanlage und die Waschschlämme (Filterkuchen). Die Waschschlämme machen 96 bis 99% dieser Abfallkate-gorie aus. Die Jahresmengen des Waschschlammes variieren ausserordentlich stark zwi-schen 3‘000 und 26‘000 m3 (im Mittel 15‘200 m3), was den heterogenen Gebirgsaufbau mit zum Teil hohen Lehmgehalten widerspiegelt. Besonders hoch ist der Lehmanteil in der Mélange auf den Terrassen T4 und T5, wo in den letzten Jahren schwergewichtig das Mate-rial für die Schotterproduktion gewonnen wurde. Diese Materialkategorie hält die Vorgaben für eine Ablagerung auf einer Aushubdeponie gemäss TVA (Anhang 1) ein.

    Die dritte und mengenmässig kleinste Kategorie bilden die Produktionsabfälle mit einer Men-ge zwischen 700 und 3‘500 m3/Jahr (im Mittel: 1‘700 m3/Jahr). Diese schliesst die Filterstäu-

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    be und Rückstände aus der Branntkalkproduktion (Reinigungsrückstände, Halbgebranntes) sowie den Ausschuss aus der Sackproduktion ein.

    Deponie auf Kote 615 m ü. M. Im Kataster der belasteten Standorte des Kantons Glarus sind im Abbauperimeter keine be-lasteten Standorte eingetragen. Längs der alten Abbaukante auf Kote 615 m ü. M. findet sich jedoch eine künstliche Aufschüttung, die gemäss Aussagen der KFN aus Abraummaterial aus der unmittelbaren Umgebung und aus mineralischem Waschschlamm aus der Produktion be-steht. Es handelt sich hierbei um eine Wallschüttung von 2 bis 4 m Höhe, die zwischen Ab-bauwand und Zufahrt über eine Länge von 100 m bis zum heutigen Sprengstoffdepot ge-schüttet wurde. Die Breite des Walls variiert zwischen etwa 5 m am NW-Ende und etwa 10 m beim Sprengstoffmagazin. Er umschliesst am Südostende das Sprengstoffdepot und endet wenige Meter südlich davon. Zur Verifikation der Materialqualität wurden am 17. März 2015 zwei Baggerschlitze ausgeführt und das Schüttmaterial visuell beurteilt. Der Verlauf des Walls und die Lage der Schlitze gehen aus Anhang A6 hervor. Das Depot endet danach am Rand des bewilligten Abbauperimeters.

    Beim Abraum handelt es sich einen braunen Lehm mit viel Kies, Steinen und kleineren Blö-cken. Der kompakte mineralische Waschschlamm besteht aus einem hellgrauen, feinsandi-gen Silt bis siltigem Feinsand und ist kompakt gelagert.

    Die Kubatur der künstlichen Aufschüttung wird mit rund 1‘500 m3 veranschlagt.

    Abb. 4: Baggerschlitz S1: Abraummaterial an der Basis

    mit Überdeckung von hellgrauem, gepresstem Waschschlamm. Beide Materialtypen sind frei an Fremdstoffen.

    Abb. 5: Baggerschlitz S2: Aufschüttung von hellgrau-em, gepresstem Waschschlamm. Die Aufschüt-tung ist frei an Fremdstoffen

    Abraum

    Waschschlamm

    Waschschlamm

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    Bau- und Betriebsphase 6.13.2

    Aufschüttung im Abbaugebiet „Elggis“ Die mineralischen Abfälle werden in den nächsten 8 bis 10 Jahren weiterhin auf der beste-henden Hügelschüttung deponiert. Mit Abbauende im nördlichen Teil von „Elggis“ wird mit der Anschüttung im Nordosten von „Elggis“ begonnen. Hier ist im Hinblick auf die Endgestaltung des Abbaugebietes eine Anschüttung mit Oberkante ca. 520 m ü. M. und einem Volumen von rund 1.2 Mio. m3 geplant (Beilage B2).

    Die jährlichen Abfallmengen werden auch zukünftig grösseren Schwankungen unterliegen, bedingt einerseits durch den variablen Anfall beim Abraum und anderseits durch den wech-selnden Lehmanteil im gewonnenen Gestein. Die Abdeckung in „Ober Elggis“ und „Elggis Süd“ ist im Vergleich zu „Elggis“ mit den z.T. mächtigen Moränen- und Gehängeschuttüber-lagerungen vergleichsweise gering (grösstenteils ≤ 1-2 m), lokal sogar fehlend (anstehender Fels). Die Gesamtmenge an Abraum aus diesen beiden Gebieten schätzen wir auf insgesamt etwa 70‘000 m3, wovon etwa 40‘000 m3 auf „Elggis Süd“ und 30‘000 m3 auf „Ober Elggis“ ent-fallen. Der Anfall des zu deponierenden Materials erfolgt ungleichmässig entsprechend dem Abbaufortschritt. Grössere Abraummengen fallen bei Inangriffnahme der Etappe 1 (OE), Etappe 2 (ES) und Etappe 3B an.

    Die Abdeckung aus „Gründen“ wird ebenfalls in „Elggis“ deponiert. In diesem Abbaugebiet dürften - nach Abzug der Grobfraktion, die der Schotterproduktion zugeführt wird - zwischen 100‘000 und 150‘000 m3 feinkörniger Abraum anfallen.

    Der Anfall an Waschschlamm wird tendenziell nach Abschluss des Abbaus in „Elggis“ mit seiner lehmigen und teilweise sehr mächtigen Mélange auf den oberen Terrassen abnehmen. In „Ober Elggis“ stehen noch lehmige Mélangegesteine an; in „Elggis Süd“ sind derartige Ein-schaltungen indessen nicht zu erwarten. Aus den Gesteinen von „Gründen“ fällt nach den vorliegenden Bohrbefunden vergleichsweise wenig Waschschlamm an, da hier lehmige Ein-schaltungen fehlen. Auch in der stark zerbrochenen Sackungsmasse sind die Hohlräume of-fensichtlich nicht mit Lehm verfüllt. Die jährliche mittlere Kubatur an Waschschlamm dürfte somit mittelfristig abnehmen und nach Abschluss des Abbaus in „Elggis“ unter 10‘000 m3/Jahr fallen. Ein Teil des Waschschlammes findet zudem nach Abbauende Verwendung in der Ba-sisabdichtung der Stillgewässer in „Elggis Süd“ und „Gründen“.

    Bei den Produktionsabfällen ist auch in Zukunft mit einer Menge von im Mittel etwa 1‘700 m3/Jahr zu rechnen.

    Über die nächsten 50 Jahren fallen somit total etwa 800‘000 m3 Abraum, Waschlamm und Produktionsabfälle an. Das vorliegende Deponievolumen wird somit nicht ausgeschöpft. Die Annahme von externem unverschmutztem Abraum- und Aushubmaterial kann aus heutiger Sicht erst in einer späten Abbauphase in Betracht gezogen werden, da ein Teil des Auffül-lungsperimeters erst bei der letzten Abbauetappe 5 frei wird. Dieser Sachverhalt ist jedoch vor Beginn einer neuen Abbauetappe zu überprüfen.

    Deponie auf Kote 615 m ü. M. Das Depot von Abraum und Waschschlamm wird mit Beginn des Abbaus in „Ober Elggis“ abgetragen und auf der Hügelschüttung auf der Steinbruchsohle deponiert.

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    Endzustand 6.13.3

    Nach Abschluss des Abbaus in „Elggis Süd“, „Ober Elggis“ und „Gründen“ fallen keine Abfälle mehr an, ausgenommen eventuelles externes unverschmutztes Aushubmaterial.

    Fazit 6.13.4

    Das während des Abbaus in „Ober Elggis“, „Elggis Süd“ und „Gründen“ anfallende Abraum-material sowie die Waschschlämme und die Produktionsrückstände lassen sich auf dem Ab-baugebiet von „Elggis“ und „Ober Elggis“ deponieren. Die Anforderungen an eine Deponie-rung auf einer Aushubdeponie werden eingehalten. Das verfügbare Deponievolumen genügt vermutlich, um während der letzteren Abbauetappen auch externes unverschmutztes Material anzunehmen. Dies ist zu gegebener Zeit zu beurteilen.

    Bei der Dammschüttung auf der Terrasse T8 handelt es sich um unverschmutztem Abraum und mineralischem Waschschlamm. Mit Beginn des Abbaus in „Ober Elggis“ wird die Wall-schüttung vollständig abgetragen und auf der Hügelschüttung in „Elggis“ deponiert.

    Naturgefahren 6.14

    Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, der Wirkungsanalyse und der Risikobeurteilung sowie die daraus zu ziehenden Konsequenzen bezüglich der erforderlichen baulichen Mass-nahmen sind in Beilage B6 dargelegt. Nachfolgend werden die wichtigsten Befunde zur Ge-fahreneinschätzung zusammengefasst.

    Ausgangszustand Die bergseitige Böschung der geplanten Erweiterung „Elggis Süd“ liegt rund 250-400 m un-terhalb der Felswand Gruebenchöpf. Die abgelagerten frischen Steine und Blöcke zeigen, dass in diesem Bereich eine Stein- und Blockschlagaktivität vorhanden ist. Das Transitgebiet weist eine Neigung zwischen 30 - 40° auf. Der bergseitige Anschnitt des Steinbruchs kommt in einer markanten Terrasse mit einer Gegensteigung von mehreren Metern zu liegen. Das Gelände weist daher einen guten natürlichen Schutz auf. Der Erweiterungsperimeter „Elggis Süd“ weist daher keine relevante Gefährdung bezüglich Stein- und Blockschlag aus der dar-über liegenden Felswand auf.

    Unterhalb des geplanten Steinbruches verläuft am rechten Ufer der Linth ein Wanderweg. Die im Gelände festgestellten frischen, teilweise unmittelbar neben dem Weg liegenden Sturzblö-cke weisen auf eine Gefährdung durch Stein- und Blockschlag hin. Dies wird durch die Unter-suchungen bestätigt, welche im Rahmen der Bearbeitung der Gefahrenkarte Glarus Nord durchgeführt wurden [9]. Die Intensitäten liegen bei häufigen Ereignissen mit einer Wieder-kehrperiode von 1-30 Jahren im Bereich von geringer Intensität ( 300 kJ).

    Bau- und Betriebsphase Die Gefährdungssituation welche von der darüberliegenden Felswand ausgeht, wird während dem Betrieb des Steinbruches gegenüber der heutigen Situation nicht verändert.

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    Die Stein- und Blockschlagaktivität kann mit den Erschütterungen durch die Sprengungen beim Abbau verstärkt werden. Des Weiteren können Steine und Blöcke beim Abbau an der Böschungskante ausgelöst werden. Der am rechten Ufer der Linth verlaufende Wanderweg stellt dabei das Schadenpotenzial dar.

    Endzustand Die Gefährdungssituation welche von der darüberliegenden Felswand ausgeht, wird im End-zustand des Steinbruches gegenüber der heutigen Situation weiterhin nicht verändert.

    Da der nördliche Teil der Felsbänder oberhalb des Wanderweges abgetragen wird, wird die Gefährdungssituation des Wanderweges im Endzustand verbessert. Ansonsten ändert sich die Gefährdung nicht.

    Fazit Die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung (Beilage B6) zeigt, dass die kantonalen Schutz-ziele für den Wanderweg nicht verletzt werden. Daher sind für den Erweiterungsperimeter „Elggis Süd“ keine baulichen Schutzmassnahmen erforderlich.

    Die vom Abbau ausgehende Gefährdung soll durch Sicherheitssperrungen, Kontrollen und Räumungen bei Bedarf auf ein tolerierbares Mass reduziert werden. Diese organisatorischen Massnahmen werden in einem projektbezogenen Sicherheitskonzept definiert.

    Störfallvorsorge 6.15

    Gesetzliche Grundlage 6.15.1

    • Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung StFV), vom 27. Februar 1991 (Stand am 1. April 2013)

    Gefährdungssituation 6.15.2

    Im Abbaugebiet werden nur geringe Mengen an Treibstoffen gelagert. Als schlimmste Störfäl-le gelten das Auslaufen von Treibstoffen bei den eingesetzten Maschinen (Bagger, Dumper, Bohrgrät) oder ein Gerätebrand. Die Geräte bleiben über Nacht und über das Wochenende im Steinbruch, da ein Verschieben auf das Werkgelände in Anbetracht der geringen Fahrge-schwindigkeit keinen Sinn macht. Neben diesen dieselbetriebenen Geräten wird noch ein Dieseltankanhänger mit ca. 2‘000 l Inhalt für die Versorgung der Baugeräte vor Ort stationiert sein. Die Anlieferung erfolgt über die Zufahrtsstrasse.

    Umweltschützerische Massnahmen und Folgerungen 6.15.3

    Der Bagger läuft bereits mit Bio-Hydraulik-Öl. Die Dumper und die Bohrmaschinen werden bei deren Ersatz ebenfalls mit Bio-Öl betrieben. Der Baustellentankanhänger ist doppelwan-dig ausgebildet. Ölbinder wird auf dem Betriebsareal gelagert.

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    7. Zusammenstellung der umweltschützerischen Massnahmen

    Umweltbereich Geplante Massnahme Zeitraum für Umset-zung der geplanten Massnahme

    Lufthygiene - Ausrüstung der Geräte mit PFS bei Ersatz

    Lärm - verdeckter Abbau soweit möglich - Schüttung von Wällen längs Terrassenränder

    bis Abbauende

    Erschütterungen - keine Massnahmen geplant

    Gewässerschutz - regelmässige GW-Spiegelmessungen im Abstrom

    bis 3 Jahre über Ab-bauende

    Landschaftsschutz

    - konsequenter Abbau von oben nach unten ermöglich frühzeitiges Rekultivieren

    - Schüttung von Wällen längs Terrassenränder - naturnahe Gestaltung der Strossen - Umsetzung des Rekultivierungskonzepts - Begleitung durch kompetente Fachgruppe

    bis nach Abbauende

    Lebensräume - Umsetzung des Rekultivierungskonzepts - Umsetzung der Ausgleichmassnahmen in

    den benachbarten Gebieten bis nach Abbauende

    Erholung - Felskopf mit Aussichtspunkt - neue Wanderwegführung - offene Fläche auf der Lichtung „Bachseli“

    nach Abbauende

    Bodenschutz

    - Begleitung der bodenrelevanten Prozesse durch eine Fachperson

    - Abtrag sowie Anlage Zwischendepots - Rekultivierung

    bis nach Abbauende

    Naturgefahren - organisatorische Massnahmen bis Abbauende

    8. Gesamtbeurteilung

    Das Projekt der Erweiterung des Kalkabbaugebiets bedeutet einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt. Zum einen verändert sich das Landschaftsbild, zum andern gehen wertvolle Lebensräume verloren. Verschiedene in die Abbauplanung integrierte Überlegungen, aber auch im Rahmen des vorliegenden UVB vorgesehene umweltschützerische Massnahmen minimieren die negativen Auswirkungen des Erweiterungsprojekts auf die Umwelt. Es wird zu Verschiebungen der verschiedenen Lebensräume kommen, das Überleben einzelner Arten oder gar ganzer Gesellschaften wird durch das Projekt jedoch nicht gefährdet.

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    Die vorgeschlagenen Massnahmen zum ökologischen Ausgleich der Verluste können den Eingriff gebietsintern jedoch nicht kompensieren, deshalb werden zum Ausgleich der Lebens-räume Ersatzmassnahmen ausserhalb des Abbaugebietes vorgeschlagen.

    Die eingesetzten Geräte zum Abbau und Transport des Kalksteins sind energieintensiv und führen zu verschiedene partikel- sowie gasförmige Emissionen. Dank dem Einsatz moderner Filtersysteme bei den dieselbetriebenen Baumaschinen kann im Abbaugebiet auf weitere Massnahmen bezüglich der Lufthygiene verzichtet werden.

    Die vom Abbau und dem Gesteinstransport ausgehenden Lärmemissionen beschränken sich auf den Tag und hängen von der Abbautätigkeit ab. Der möglichst verdeckte Abbau in Ge-ländenischen resp. die Schüttung von Schutzwällen längs der exponierten Terrassenränder ermöglicht eine Reduktion der Lärmemissionen.

    Die Auswirkungen der für den Kalkabbau nötigen Sprengungen auf das umliegende Sied-lungsgebiet wurden in den letzten Jahren in regelmässigen Abständen gemessen. Da das Abbaugebiet „Elggis Süd“ relativ weit von den nächsten Wohngebäuden entfernt liegt, sind Erschütterungsimmissionen durch Sprengungen über dem Richtwert unwahrscheinlich.

    Das Grundwasser wird durch den Kalkabbau der KFN nicht gefährdet. Der geforderte Ab-stand zwischen Abbausohle und höchstem Grundwasserstand von 2 m wird eingehalten. Die Grundwasserneubildung wird durch den Abbau und die Rekultivierung nur geringfügig verän-dert.

    Die beiden Oberflächengewässer Bachselirus und Linth werden durch das Abbauvorhaben quantitativ nur geringfügig resp. praktisch kaum tangiert, indem die Speisung der beiden Oberflächengewässer durch die seitlichen diffusen Zuflüsse verringert wird.

    Die Entwässerung des Steinbruchs erfordert in Anbetracht der guten Durchlässigkeit keine besonderen Massnahmen.

    Die im gesamten Projektperimeter beanspruchten Böden können unter Anwendung einer zweckmässigen Zwischenlagerung und Arbeitstechnik ohne irreversible Belastungen wieder rekultiviert werden. Deren Fruchtbarkeit bleibt dadurch langfristig gewährleistet.

    Bezüglich Stein- und Blockschlag besteht temporär eine Gefährdung des Wanderweges ent-lang der Linth. Mittels organisatorischen Massnahmen wird der Wanderweg geschützt.

    Für die Sicherstellung der Schutz- / Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen wird ein Vertrag als Vereinbarung zwischen KFN, Grundeigentümer bzw. Gemeinde erstellt. Darüber hinaus ist die KFN bestrebt, ihre Anlagen sowie ihre betrieblichen Prozesse laufend zu ver-bessern.

    Das vorliegende Projekt dient der langfristigen Rohstoffsicherung und ist für die KFN essenti-ell.

    GEOTEST AG

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    Wichtige Unterlagen

    [1] Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV), 19. Oktober 1988 (Stand am 1. Juni 2012)

    [2] Bundesamt für Umwelt (BAFU): UVP-Handbuch – Richtlinie des Bundes für die Um-weltverträglichkeitsprüfung (Umweltvollzug 2009)

    [3] Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung StFV), vom 27. Februar 1991 (Stand am 1. April 2013)

    [4] Kalkfabrik Netstal AG, Kalk-Steinmaterial – Potentielle Ressourcen für abbaubare Kalk- und Schotterreserven, Vorläufige geologische Prospektion (Dr. Hanspeter Schielly, 16. Mai 1990)

    [5] Sanierungsverfügung Betriebslärm der Forstdirektion des Kantons Glarus vom 8. Janu-ar 1992.

    [6] Kalkfabrik Netstal AG: Erweiterung Kalksteinbruch KFN, Projekt 2005 - Hauptuntersu-chung zur Umweltverträglichkeit (Geotest AG, 5. Mai 2005)

    [7] Kalkfabrik Netstal AG: Erweiterung Kalksteinbruch KFN, Projekt 2005 – Technischer Bericht (Geotest AG, 5. Mai 2005)

    [8] Kalksteinbruch KFN, Abbauprojekt „Gründen“ – Bericht zur Umweltverträglichkeit, Vor-untersuchung und Pflichtenheft (Geotest AG, 15 Mai 2014)

    [9] Gefahrenkarte des Kantons Glarus

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    A1 Übersichtsplan mit Lage des Abbaugebietes

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    A2 Situationsplan mit Abbauperimeter

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    A3 Hydrogeologische Situation

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    A4 Einzugsgebiet Bachselirus Glarus

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    A5 Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte Kanton Glarus

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    A6 Situation mit Standort der Auffüllung

    1. Einleitung2. Verfahren3. Standortumgebung4. Beschreibung des Vorhabens5. Systemgrenzen6. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt6.1 Relevanzmatrix6.2 Luftreinhaltung (B+S AG, Bern)6.3 Lärm (B+S AG, Bern)6.4 Erschütterungen (B+S AG, Bern)6.5 Grundwasser6.5.1 Problemstellung6.5.2 Grundlagen6.5.3 Ziel der umweltrechtlichen Vorgaben6.5.4 Ausgangszustand6.5.5 Bau und Betriebsphase6.5.6 Endzustand (nach Rekultivierung)6.5.7 Fazit6.5.8 Weitergehende Massnahmen

    6.6 Oberflächengewässer/Entwässerung6.6.1 Problemstellung6.6.2 Grundlagen6.6.3 Ausgangszustand6.6.4 Bau- und Betriebsphase6.6.5 Endzustand6.6.6 Fazit

    6.7 Landschaftsschutz/Landschaftsbild (HSR; Institut für Landschaft und Freiraum, Rapperswil)6.8 Erholung und Freizeit (HSR; Institut für Landschaft und Freiraum, Rapperswil)6.9 Jagd (HSR; Institut für Landschaft und Freiraum, Rapperswil)6.10 Wald (OePlan GmbH, Balgach)6.11 Flora und Fauna (OePlan GmbH, Balgach)6.12 Bodenschutz (OePlan GmbH, Balgach)6.13 Abfälle6.13.1 Ausgangszustand6.13.2 Bau- und Betriebsphase6.13.3 Endzustand6.13.4 Fazit

    6.14 Naturgefahren6.15 Störfallvorsorge6.15.1 Gesetzliche Grundlage6.15.2 Gefährdungssituation6.15.3 Umweltschützerische Massnahmen und Folgerungen

    7. Zusammenstellung der umweltschützerischen Massnahmen8. GesamtbeurteilungWichtige Unterlagen