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KANTON THURGAU GEMEINDE BETTWIESEN BAUREGLEMENT 2003 GENEHMIGUNGSEXEMPLAR ÖFFENTLICHE AUFLAGE VOM: 6.1. BIS: 25.1.2003 VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG BESCHLOSSEN AM: 3. JULI 2003 DER GEMEINDEAMMANN: CL. DAHINDEN DER GEMEINDESCHREIBER: M. TOBLER VOM DEPARTEMENT GENEHMIGT AM: 8. DEZEMBER 2003 MIT ENTSCHEID NR.: 107 Juli 2003

KANTON THURGAU GEMEINDE BETTWIESEN · Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 2 Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006 Tabelle der Höchst und Mindestmasse: Z o n

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KANTON THURGAU GEMEINDE BETTWIESEN

BAUREGLEMENT 2003 GENEHMIGUNGSEXEMPLAR ÖFFENTLICHE AUFLAGE VOM: 6.1. BIS: 25.1.2003 VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG BESCHLOSSEN AM: 3. JULI 2003 DER GEMEINDEAMMANN: CL. DAHINDEN DER GEMEINDESCHREIBER: M. TOBLER VOM DEPARTEMENT GENEHMIGT AM: 8. DEZEMBER 2003 MIT ENTSCHEID NR.: 107 Juli 2003

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 2

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Tabelle der Höchst und Mindestmasse:

Z o n e n a r t e n

Vgl. auch Art. D Oe G WG 2 WE W 2 W 3 Lw + LwbN

Ausnützungsziffer 0.60 -- -- 0.55 0.30 0.40 0.60

Baumassenziffer -- 2.00 4.00 -- -- -- --

Min. Grosser Grenzabstand in Metern

6.00 10.00 5.00 10.001)

8.00 2) 7.00 7.00 10.00 10.00 3)

Min. Kleiner Grenzabstand in Metern

4.00 5.00 5.00 5.00 4.00 4.00 5.00 5.00

Mehrlängenzuschlag Siehe Art. 19

Minimaler Gebäudeabstand Summe der jeweiligen Grenzabstände / Für Kleinbauten generell 3.0 Meter

Maximale Gebäudehöhe in Me-tern

8.50 generell; 10.00 für landw. Ök. bauten

10.00 8.00 6.50 7.50 10.00

7.50 generell

10.00 für Ökonomiebauten

Maximale Firsthöhe in Metern Maximale Gebäudehöhe plus die Hälfte der effektiven Gebäudebreite

Maximale Gebäudelänge in Me-tern

35.00 45.00 55.00 40.00 25.00 30.00 35.00 60.00

Empfindlichkeitsstufen Lärm-schutz

III II III 4)

Maximale übrige Immissionen Mässig störend Nicht störend Mässig störend

1) bei reinen Gewerbebauten unter sich gilt allseitig der kleine Grenzabstand 2) nur bei reinen Wohnbauten 3)nur bei Wohnbauten 4) gilt für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 3

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Inhaltsverzeichnis

GENEHMIGUNGSEXEMPLAR .................................................................................. 1

A ALLGEMEINES.............................................................................................. 5

Art. 1 Zweck, Geltungsbereich, Vorbehalt weiterer Vorschriften und Bestandteile der Bauordnung............................................................ 5

B BAULANDERSCHLIESSUNG ....................................................................... 5

Art. 2 Lage der Werkleitungen .................................................................... 5

C ZONENVORSCHRIFTEN .............................................................................. 6

Bauzonen....................................................................................................... 6 Art. 3 Dorfzone D ........................................................................................ 6 Art. 4 Weilerzone WZ.................................................................................. 6 Art. 5 Einfamilienhauszone WE und Wohnzone W 2 .................................. 7 Art. 6 Wohnzone W 3.................................................................................. 7 Art. 7 Wohn- und Gewerbezone WG 2 ....................................................... 7 Art. 8 Gewerbezone G ................................................................................ 8 Art. 9 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe .................................... 8 Art. 10 Freihaltezone Fh ............................................................................... 8

Nichtbauzonen............................................................................................... 8 Art. 11 Landwirtschaftszone Lw.................................................................... 8 Art. 12 Landschaftschutzzone....................................................................... 9 Art. 13 Forstzone Fo ..................................................................................... 9

Überlagerte Zonen......................................................................................... 9 Art. 14 Zone archäologischer Funde Ar ........................................................ 9 Art. 15 Objektschutzzone Schloss .............................................................. 10

D BAUVORSCHRIFTEN ................................................................................. 10

Art. 16 Begriffsdefinitionen.......................................................................... 10 Art. 17 Gebäudehöhe ................................................................................. 10 Art. 18 Ausnützung ..................................................................................... 11 Art. 19 Immissionen .................................................................................... 11

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 4

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Abstandsvorschriften ................................................................................... 11 Art. 20 Grenzabstände................................................................................ 11 Art. 21 Mehrlängenzuschlag ....................................................................... 12 Art. 22 Gebäudeabstand............................................................................. 12 Art. 23 Grenzabstände für Mauern, Wände, Terrainveränderungen........... 12

Allgemeine äussere Gestaltungsvorschriften der Bauten und Anlagen für das ganze Gemeindegebiet................................................................................ 12 Art. 24 Grundsatz........................................................................................ 12 Art. 25 Staffelung der Baukörper ................................................................ 13 Art. 26 Farb- und Materialgebung............................................................... 13 Art. 27 Riegelkonstruktionen....................................................................... 13 Art. 28 Dachgestaltung ............................................................................... 13 Art. 29 Dachaufbauten, Dacheinschnitte .................................................... 13 Art. 30 Mauer- und Fensterflächen, Fassaden............................................ 14 Art. 31 Antennenanlagen ............................................................................ 14 Art. 32 Reklameanlagen ............................................................................. 14 Art. 33 Silotürme ......................................................................................... 14

Besondere zusätzliche Gestaltungsvorschriften für die Dorfzone................ 14 Art. 34 Allgemein ........................................................................................ 14 Art. 35 Fenster ............................................................................................ 15 Art. 36 Dachgestaltung ............................................................................... 15

Umgebungsgestaltung ................................................................................. 15 Art. 37 Terraingestaltung ............................................................................ 15 Art. 38 Abstellplätze, Einstellräume ............................................................ 15 Art. 39 Ausfahrten aus Einstellräumen und Abstellplätzen ......................... 16 Art. 40 Kehrichtbeseitigung......................................................................... 16

Sicherheit, Gesundheit, Isolation ................................................................. 16 Art. 41 Schneefänge ................................................................................... 16

E GEBÜHREN ................................................................................................ 17

Art. 42 Gebühren ........................................................................................ 17

F SCHLUSSBESTIMMUNGEN....................................................................... 18

Art. 43 Inkrafttreten ..................................................................................... 18 Art. 44 Ausserkrafttreten und Änderungen bisheriger Erlasse.................... 18 Art. 45 Übergangsbestimmungen ............................................................... 18

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 5

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) des Thurgau erlässt die G E M E I N D E B E T T W I E S E N das nachfolgende B A U R E G L E M E N T A ALLGEMEINES Art. 1 Zweck, Geltungsbereich, Vorbehalt weiterer Vorschriften und Bestand-

teile der Bauordnung

Das Baureglement bezweckt in Verbindung mit den Plänen eine angemes-sene Nutzung des Bodens. Es erstrebt eine geordnete Planung, Erschlies-sung und Bebauung und regelt die Gestaltung der Bauten und Anlagen. Im weiteren dient das Baureglement zur Erhaltung der vertrauten Dorfbilder und zum Schutz der natürlichen Landschaft.

Das Baureglement gilt für das ganze Gemeindegebiet und ist für jedermann

verbindlich. Es gilt für sämtliche Planungen, Bauten und Anlagen sowie für Terrainverän-

derungen. Ausser diesem Baureglement sind für das Planungs- und Bauwesen die wei-

teren einschlägigen Erlasse der Gemeinde, des Kantons und des Bundes massgeblich.

Die Bauordnung der Gemeinde Bettwiesen umfasst das vorliegende Baureg-

lement, den Zonenplan sowie Richtpläne und allfällige nachgeordnete Erlas-se wie Gestaltungs- und Baulinienpläne.

B BAULANDERSCHLIESSUNG Art. 2 Lage der Werkleitungen

Sämtliche Werkleitungen sind innerhalb der Bauzonen erdverlegt zu erstel-len.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 6

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

C ZONENVORSCHRIFTEN Übersicht über die Zonenarten sowie Tabelle der Höchst- und Mindestmasse bei Re-gelbauweise siehe Seite 2.

Bauzonen Art. 3 Dorfzone D

1 Die Dorfzone D dient der gemischten baulichen Nutzung. Die beste-henden Bauten und deren Umgebung sind möglichst zu erhalten, zu pflegen und angemessen zu erneuern.

2 Zulässig sind Wohnbauten, mässig störende dörfliche Gewerbebetrie-

be, Dienstleistungsbetriebe, Mischbauten und landwirtschaftliche Be-triebe.

3 Neu-, An- und Umbauten sind insbesondere bezüglich ihrer Ausmasse,

Massstäblichkeit, Gestaltung, Stellung, Materialien, Farbgebung und Umgebungsgestaltung sorgfältig und harmonisch in das Dorfbild ein-zugliedern.

4 Bei Ersatzbauten und bei durchgreifenden Umbauten von zum Zeit-

punkt der Inkraftsetzung dieses Baureglementes bestehenden Bauten kann der Gemeinderat aus Gründen des Ortsbildschutzes Über- bzw. Unterschreitungen gegenüber den Höchst- und Mindestmassen bewilli-gen, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Dabei darf das Bauvolumen in der Regel nicht vergrössert werden. Vorgängig einer Bewilligung ist eine Stellungnahme der kantonalen Denkmalpfle-ge einzuholen. Nachbarbauten haben im Falle, dass die Gebäudeab-stände nicht eingehalten werden lediglich den eigenen reglementsge-mässen Grenzabstand einzuhalten.

Art. 4 Weilerzone WZ

1 Weilerzonen dienen der Erhaltung, Pflege und sinnvollen Erneuerung der bestehenden Bausubstanz und deren Umgebung. Zulässig sind Wohnbauten, Landwirtschaftsbetriebe sowie höchstens mässig stören-de Kleingewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.

2 Zur Stärkung des Weilers dürfen Baulücken mit einzelnen Neubauten

geschlossen werden. Diese haben sich in jeder Beziehung in den spezi-fischen Charakter des Weilers einzupassen.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 7

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

3 Betreffend der Höchst- und Mindestmasse gelten die Bestimmungen der Dorfzone.

Art. 5 Einfamilienhauszone WE und Wohnzone W 2

1 Die Einfamilienhauszone WE dient einer Bebauung mit Ein- und Dop-

peleinfamilienhäusern.

2 In der Wohnzone W 2 sind zusätzlich Zweifamilienhäuser gestattet.

3 Die Zonen sollen ruhige Wohnverhältnisse gewährleisten. Nicht stören-de Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen, soweit sie mit dem Wohncharakter der Umgebung vereinbar sind. Die Grosstier-haltung (zB. Pferde) ist nicht zulässig.

4 Die Bauten sind bestmöglichst in das Gelände einzupassen. Bei Haupt-

bauten sind Flachdächer nicht zulässig.

5 Die Umgebungsgestaltung hat dem natürlichen Geländeverlauf zu fol-gen. Grössere Aufschüttungen und einsichtbare Stützmauern sind zu vermeiden. Sind sie unvermeidlich, sind landschaftsgerechte Materia-lien zu verwenden.

Art. 6 Wohnzone W 3

1 Die Wohnzone W 3 dient einer Bebauung mit Mehrfamilien- und Rei-henhäusern.

2 Die Wohnzone W 3 hat ruhige Wohnverhältnisse zu gewährleisten.

Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen, soweit sie mit dem Wohn- und Überbauungsgestaltungscharakter der Umgebung vereinbar sind.

3 Lage, Form und Umgebungsgestaltung haben sich dem allgemeinen

Dorfbild anzupassen. Art. 7 Wohn- und Gewerbezone WG 2

1 In der Wohn- und Gewerbezone WG 2 sind nutzungsmässig durch-mischte Bauten und Anlagen für das Wohnen und für das Gewerbe zu-lässig.

2 Die Betriebe dürfen höchstens mässig störend sein. Eine Ausweitung

zu industriellen Betrieben ist nicht statthaft.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 8

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

3 Lage, Form und Umgebungsgestaltung haben sich dem allgemeinen Dorfbild anzupassen.

Art. 8 Gewerbezone G

1 Die Gewerbezone ist für Kleinindustrie und Gewerbebauten bestimmt.

2 Die Bauten haben sich bestmöglich in das Dorf- und Landschaftsbild einzupassen und sind durch geeignete Farbgebung und Bepflanzung abzuschirmen.

3 Die zulässige Gebäudehöhe darf nur überschritten, wenn dies für den

Produktionsablauf unbedingt erforderlich ist.

4 Grenzen Gewerbezonen direkt an andere Bauzonen in denen Wohn-bauten zulässig sind, so ist der Grenzabstand inklusive Mehrlängenzu-schlag der jeweilig anstossenden Zone einzuhalten.

Art. 9 Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe

1 In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen dürfen nur öffentliche oder öffentlichen Interessen dienende Bauten und Anlagen erstellt wer-den.

2 Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr sind so zu gestalten, dass

sie Gehbehinderten und Gebrechlichen zugänglich sind. Art. 10 Freihaltezone Fh Die Freihaltezone dient der Gliederung des Siedlungsgebietes und der Erhal-

tung von Grünräumen mit Hecken und Bäumen. Als Zone des Baugebietes ist der Gemeinderat für die Beurteilung der Nutzung zuständig.

Nichtbauzonen Art. 11 Landwirtschaftszone Lw

1 Landwirtschaftszonen umfassen Land, das sich für die landwirtschaftli-che Nutzung eignet oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt werden soll. Es sind nur solche Bauten und Anlagen zulässig, welche zur Wartung oder Bewirtschaftung notwendig sind.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 9

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

2 Der Gemeinderat kann Auflagen in Bezug auf Gestaltung, Materialwahl, Bepflanzung und Farbgestaltung erlassen.

3 Bauten sind in die Landschaft einzugliedern.

4 Geländeformationen wie Geländekanten, Überhöhungen, die das Land-

schaftsbild markant prägen, sind zu erhalten. Art. 12 Landschaftschutzzone

1 Die Landschaftschutzzone bezweckt die dauernde Erhaltung der aus-

geschiedenen Gebiete in ihrer natürlichen Schönheit und Eigenart.

2 Oberirdische Bauten und Anlagen sind untersagt, wenn sie nicht zur Wartung oder Bewirtschaftung des Gebietes notwendig sind. Für Bau-ten gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone.

3 Die Art der landwirtschaftlichen Grundnutzung und Massnahmen zum

Zwecke der Bodenverbesserung sowie geringfügige Terrainver-änderungen werden durch diese Zonenvorschriften nicht eingeschränkt.

4 In der Landschaftsschutzzone dürfen Bachläufe nicht eingedeckt, Feld-

und Bachgehölze sowie Lebhecken nicht zerstört (gerodet) werden.

5 Waldwiesen dürfen nicht aufgeforstet und Waldränder nicht begradigt werden.

Art. 13 Forstzone Fo

1 Wald und Ufergehölze unterstehen der Waldgesetzgebung von Bund und Kanton.

2 Es sind nur solche Bauten und Anlagen zulässig, welche zur Wartung

oder Bewirtschaftung notwendig sind

Überlagerte Zonen Art. 14 Zone archäologischer Funde Ar

1 Die den Nutzungszonen (Grundnutzung) überlagerte Zone archäologi-scher Funde dient dem Schutz der historischen Fundstellen.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 10

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

2 Bei sämtlichen Erdbewegungen und Eingriffen in den Boden ist das Amt für Archäologie vorgängig zu benachrichtigen.

Art. 15 Objektschutzzone Schloss

1 Die Objektschutzzone bezweckt den ungestörten Erhalt der näheren Umgebung um das Schloss Bettwiesen und dessen Wirkung als En-semble.

2 Bauten und Anlagen sind so zu gestalten und platzieren, dass sie sich

harmonisch in das Gesamtbild einfügen. Sie dürfen das Ensemble des Schlosses mit dessen Nebenbauten nicht stören oder dominieren. Die Proportionen, Dachformen, Materialien, Farbgebung etc. sind be-sonders sorgfältig zu wählen.

D BAUVORSCHRIFTEN Art. 16 Begriffsdefinitionen

1 Unbewohnte Kleinbauten Als unbewohnte Kleinbauten gelten freistehende und angebaute Bauten von höchstens 40 m2 Grundfläche und höchstens 3.50 m Gebäudehö-he wie z.B. Garagen, Pergolas, Kioske, Bienenhäuser etc.

2 Unterirdischen Bauten und Anlagen

Als unterirdische Bauten und Anlagen gelten Bauten und Anlagen, wel-che äusserlich nicht in Erscheinung treten. Unterirdische Bauten und Anlagen dürfen bis 0.50 m an die Nachbargrenze gestellt werden. Ge-hen von ihnen nachteilige Einwirkungen aus, beträgt der Grenzabstand mindestens 3.00 m.

Art. 17 Gebäudehöhe

1 Die Gebäudehöhe wird in der Zonenordnung in Metermassen festge-legt.

2 Bei Hanglagen (Neigung 20 % und mehr), kann der Gemeinderat

Mehrhöhen bis zu einem Fünftel der zulässigen Gebäudehöhe bewilli-gen, sofern dadurch das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 11

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Art. 18 Ausnützung

1 Die bauliche Ausnützung eines Grundstückes wird durch die Ausnüt-zungsziffer (AZ) bzw. Baumassenziffer (BMZ) festgelegt.

2 Flächen in Dachgeschossen von vor dem Inkrafttreten einer Nutzung-

sordung (1962) mit Ausnützungsbeschränkung errichteten oder bewil-ligten Bauten müssen bei der Ausnützungsziffer nicht angerechnet wer-den.

Art. 19 Immissionen

1 Das Mass der zulässigen Immissionen wird durch die Zonenordnung bestimmt. Es wird dabei zwischen nicht störenden, mässig störenden und stark störenden Immissionen unterschieden.

- Als nicht störend gelten Betriebe und Nutzungen, welche ihrem We-

sen nach in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen und die das ruhige und gesunde Wohnen in keiner Weise beeinträchtigen.

- Als mässig störend gelten Betriebe und Nutzungen mit Auswirkun-

gen, welche im Rahmen herkömmlicher Handwerks-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe bleiben, auf die üblichen Arbeitszeiten be-schränkt sind und nicht dauernd auftreten.

- Bauten, Anlagen und Betriebe mit weitergehenden Auswirkungen

gelten als stark störend.

2 Die zulässigen Emissions- und Immissionswerte richten sich nach den Bestimmungen des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnungen.

Abstandsvorschriften Art. 20 Grenzabstände

1 Der Grosse Grenzabstand gilt in der Regel gegenüber der am meisten nach Süd/Südwest ausgerichteten Hauptwohnseite einer Baute.

2 Der Kleine Grenzabstand gilt auf den übrigen Gebäudeseiten.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 12

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Art. 21 Mehrlängenzuschlag

1 Der Mehrlängenzuschlag wird zu den Grenzabständen dazugerechnet, wenn die Gebäudelänge - in den Zonen WE und W2 20.00 m - in den übrigen Zonen 30.00 m übersteigt.

2 Der Mehrlängenzuschlag beträgt 1/4 der Mehrlänge, maximal jedoch

3.00 m. Art. 22 Gebäudeabstand

1 Der Gebäudeabstand entspricht der Summe der Grenzabstände.

2 Bei Bauten auf dem gleichen Grundstück gilt ein Gebäudeabstand, wie er sich bei einer zwischenliegenden Grenze ergäbe.

3 Kleinbauten haben allseitig einen verminderten Grenz- resp. Gebäude-

abstand von 3.00 m einzuhalten. Art. 23 Grenzabstände für Mauern, Wände, Terrainveränderungen

1 Mauern, Grenzwände und ähnliche lichtundurchlässige Grenzvorrich-tungen bis 1.50 m Höhe haben von der Grundstücksgrenze einen Ab-stand von der Hälfte ihrer Höhe, bzw. mindestens 60 cm, einzuhalten. Ab einer Höhe von 1.50 m beträgt der Grenzabstand 0.75 m plus die über 1.50 m hinausreichenden Mehrhöhe. Massgebend ist die grenzsei-tige Höhe.

2 Aufschüttungen und Abgrabungen dürfen nicht steiler als 1:1 ausgeführt

werden. Die Böschungsoberkante resp. der Böschungsfuss haben ei-nen Abstand von mindestens 0.60 m einzuhalten.

Allgemeine äussere Gestaltungsvorschriften der Bauten und Anlagen für das ganze Gemeindegebiet

Art. 24 Grundsatz

1 Bauten und Anlagen haben sich in Form, Material und Farbe in die Landschaft und die Siedlung einzufügen.

2 Umbauten und Renovationen sind baustilgerecht durchzuführen.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 13

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Art. 25 Staffelung der Baukörper Einzel- oder Doppelbauten von mehr als 20.00 m Länge sind in der Regel im

Grundriss zu staffeln. Art. 26 Farb- und Materialgebung

1 Fassaden- und Dachflächen sind in der Regel mit unauffälligen matten Farben zu versehen.

2 Die Verwendung störender Materialien wie spiegelnde oder metallglän-

zende Verkleidungen und dergleichen ist nicht zulässig. Art. 27 Riegelkonstruktionen Bei Renovationen, Erneuerungen und Umbauten sind wertvolle Riegel- und

Ständerbaukonstruktionen, sofern wirtschaftlich tragbar, sichtbar zu erhalten oder wieder sichtbar zu machen.

Art. 28 Dachgestaltung

1 Die Dachform und das Bedachungsmaterial sind auf die Bauten der nä-heren Umgebung abzustimmen.

2 Kleinbauten sind in der Regel mit Giebeldächer zu versehen. Pult- und

Flachdächer können in Ausnahmefällen zugelassen werden.

Art. 29 Dachaufbauten, Dacheinschnitte

1 In den Dorf- und Weilerzonen sind Dachaufbauten (Bauteile, die über die Hauptdachfläche hinausragen) sind in der Regel als Quergiebel, Giebellukarnen oder Schleppgauben auszubilden. Kreuzgiebel gelten nicht als Dachaufbauten

2 Einzelne Dachaufbauten dürfen 1/4, mehrere zusammen gesamthaft

die Hälfte der Gebäudelänge nicht überschreiten. Dacheinschnitte (Öffnungen, die unter die Dachkante reichen) dürfen max. 1/3 der Gebäudelänge betragen.

3 Dachaufbauten sind im gleichen Material wie das Hauptdach einzude-

cken.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 14

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Art. 30 Mauer- und Fensterflächen, Fassaden

1 Die Fassadengliederung hat den Charakter des Quartiers zu berück-sichtigen. Insbesondere ist das Verhältnis zwischen den Mauer- und Fensterflächen den Bauten der näheren Umgebung anzupassen.

2 Die Materialwahl der Fassaden ist den Bauten in der näheren Umge-

bung anzupassen.

3 Durchgehende Schaufensterbänder sind nicht zugelassen. Sie sind durch massive Mauerpfeiler zu unterteilen.

Art. 31 Antennenanlagen

1 Sofern kein Anschluss an eine Kabelfernsehanlage möglich ist, sind Estrichantennen einzurichten. Besteht die Möglichkeit zum Anschluss an eine Kabelfernsehanlage, ist die bestehende Aussenanten-ne innert zwei Jahren zu entfernen.

2 Parabolantennen dürfen nicht auf Dächern installiert werden. Bis zu ei-nem Durchmesser von 0.80 m dürfen sie an Fassaden installiert wer-den, sofern sie im Farbton der Fassade gehalten sind. Grössere Para-bolantennen sind in Vorgärten aufzustellen.

Art. 32 Reklameanlagen Der Gemeinderat kann das Anbringen von Plakaten auf Plakatwände oder

ähnliche Einrichtungen und das Aufstellen anderer Werbeträger beschränken und die Standorte dafür bestimmen.

Art. 33 Silotürme Silotürme haben sich bestmöglichst in die ländliche Umgebung einfügen. Auf

geeignete Farbgebung und Bepflanzung ist besonders zu achten.

Besondere zusätzliche Gestaltungsvorschriften für die Dorfzone Art. 34 Allgemein Die prägenden baulichen Merkmale sind zu erhalten und bei Neu- und Um-

bauten gebührend zu berücksichtigen.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 15

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Art. 35 Fenster

1 Fensteröffnungen sind bezüglich Proportion, Grösse, Leibungstiefe, Un-terteilung und Achsmassen in den hergebrachten Formen zu erhalten bzw. zu erstellen.

2 Fenster haben in der Regel die Form eines stehenden Rechtecks und

eine dem Charakter des Gebäudes entsprechende Sprosseneinteilung aufzuweisen.

3 Nach Möglichkeit sind Jalusieläden anzubringen.

Art. 36 Dachgestaltung

1 Hauptbauten sind mit symmetrischen Giebeldächer herkömmlicher, quartierüblicher Neigung zu versehen.

2 Dacheinschnitte sind nicht zugelassen.

3 Ausnahmsweise sind vereinzelte Dachfenster zum Zwecke der Belich-

tung untergeordneter Dachräume zugelassen. Das einzelne Dachfens-ter darf in der Regel 1.50 m2 (inkl. Rahmen) nicht übersteigen.

4 Die Dächer aller Bauten sind mit Ziegeln vorzugsweise Tonziegeln ein-

zudecken.

Umgebungsgestaltung Art. 37 Terraingestaltung

1 Aufschüttungen sind zu visieren.

2 Sofern Stützmauern nicht zu vermeiden sind, sind sie unauffällig zu gestalten.

Art. 38 Abstellplätze, Einstellräume

1 Es sind Abstellplätze und Einstellräume zu erstellen. Vorzusehen sind:

- Bei Mehrfamilienhäusern pro Wohnung 1.5 Einstell- oder Abstell-

plätze zusätzlich für je zwei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ein gut zugänglicher, freier und bezeichneter Besucherabstell-platz. Bruchteile sind aufzurunden.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 16

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

- Für Einfamilienhäuser mindestens 2 Einstell- oder Abstellplätze.

2 Garagenvorplätze gelten bei Einzelgaragen nicht als Abstellplätze.

3 Der Parkflächenbedarf anderer Bauten und Anlagen berechnet sich un-

ter Berücksichtigung der jeweils gültigen SNV Norm.

4 Werden in der Dorfzone durch die Erstellung der geforderten Abstell-plätze und Einstellräume die Anliegen des Ortsbildschutzes erheblich beeinträchtigt, so kann der Gemeinderat im Einzelfalle eine Unter-schreitung der geforderten Anzahl an Abstellplätzen und Einstellräumen bewilligen.

Art. 39 Ausfahrten aus Einstellräumen und Abstellplätzen

1 Für die Gestaltung von Ausfahrtsbereichen auf öffentliche Strassen sind die Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege massge-bend.

2 Oberflächenwasser von Hof- und Autoabstellplätzen sowie Garagenzu-

fahrten darf nicht auf Gemeindestrassen und Trottoirs geleitet werden. Art. 40 Kehrichtbeseitigung

1 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohnungen sind die erforderli-chen Kehrichtcontainer durch den Hauseigentümer zur Verfügung zu halten.

2 Die Container sind auf privatem Grund in geeigneten Abstellboxen für

die Abfuhr bereitzustellen.

3 Für Liegenschaften, die mit einer kurzen Stichstrasse erschlossen wer-den, kann der Gemeinderat gemeinsame Container am Anfang der Strasse verlangen.

Sicherheit, Gesundheit, Isolation

Art. 41 Schneefänge Bei Dächern, die auf Strassen, Trottoir oder Vorplatz ausladen, sind Schnee-

fänge anzubringen.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 17

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

E GEBÜHREN Art. 42 Gebühren

1 Die Gemeinde erhebt für die Durchführung der baupolizeilichen Aufga-ben Gebühren und verlangt für die Auslagen Ersatz.

Die Baubewilligungsgebühren betragen:

a) Kleinbauten, wie Garagen, Gartenhäuser, Gruben: Fr. 100.-- bis 200.--

b) Um- und Anbauten für Wohn- oder Gewerbezwecke, wie Zimmer-

anbau oder Werkstatteinbau in best. Scheune: Fr. 100.-- bis 400.--

c) Einfamilienhäuser oder landw. Wohnhäuser:

Fr. 500. -- bis 1‘000.--

d) Mehrfamilienhäuser: Fr. 1‘500. -- bis 5‘000.--

e) Landwirtschaftliche Siedlungen:

Fr. 500. -- bis 2‘000.--

f) Gewerbe-Neubauten: Fr. 1‘000. -- bis 5‘000.--

g) Erlass und Genehmigungen von Gestaltungsplanungen:

Nach Aufwand, je nach Interessenlage und Flächenanteil

h) Vorentscheide: 20 - 40 % von a - f

i) Abgewiesene Baueingaben:

bis 50 % von a - f

k) Baugesuche im vereinfachten Verfahren Ermässigung der ordentlichen Gebühr bis 50 %.

2 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.

Der Aufwand bemisst sich unter anderem an der Grösse und der Kom-plexität des Bauvorhabens, an der Vollständigkeit der eingereichten Baugesuchsunterlagen, dem Koordinationsbedarf mit anderen Bewilli-gungen etc.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 18

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

Der Stundenansatz beträgt Fr. 80.-/Std. und kann vom Gemeinderat pe-riodisch der Teuerung angepasst werden. Basis ist der zürcherische Baukostenindex.

3 In besonderen Fällen können die Gebühren bis 50 % über den Höchst-

ansatz erhöht werden. Der Entscheid darüber ist zu begründen.

4 Die Kosten für die Kontrolle des Schnurgerüstes sowie die Nachführung des Leitungskatasters werden separat gemäss kantonalem Gebühren-tarif verrechnet.

5 Für durch den Bauherrn verschuldete ausserordentliche Aufwendungen

für Baukontrollen werden nachträglich nach Zeitaufwand zusätzliche Gebühren erhoben.

F SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 43 Inkrafttreten Das vorliegende Baureglement tritt nach Annahme durch die Gemeindever-

sammlung und mit Genehmigung durch das Departement für Bau und Um-welt in Kraft.

Art. 44 Ausserkrafttreten und Änderungen bisheriger Erlasse Mit Inkrafttreten des vorliegenden Reglementes treten die ihm widerspre-

chende Erlasse ausser Kraft, namentlich: Baureglement 1988

(RRB Nr. 1867 vom 20.12.1988) Art. 45 Übergangsbestimmungen Hängige, bewilligungspflichtige Vorhaben, über die der Gemeinderat beim

Inkrafttreten dieses Baureglementes noch nicht entschieden hat, sind nach den bei ihrer Einreichung geltenden Vorschriften zu beurteilen.

Gemeinde Bettwiesen Baureglement Genehmigungsexemplar 19

Baureglement 2003.doc / 11. Dezember 2006

___________________________________________________________________ Zur öffentlichen Auflage gelangt vom: 6.1. bis 25.1.2003 Von der Gemeindeversammlung beschlossen am: 3. Juli 2003 Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt am: Mit Entscheid Nr.: Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber Stand Juli 2003

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Stichwortverzeichnis BauR PBG PBV Andere Erlasse A Abbruch - Bewilligungspflicht ?? 86 Abgaben s. Beiträge, Gebühren, Ersatz-abgaben

Abgrabungen ?? Ablagerungsverbot 85 Abstandsvorschriften ?? 62ff. 4ff. - Ausnahmen 19, 80 6, 15ff. - Baulinien 17 - Gewässer 64 16 - Grenzabstand 4 - Näherbaurecht 65 - öffentliche Verkehrsflächen - Strassen 44 StrWG - Wald und Ufergehölz 63 15 Abstellplätze ?? 12, 19 18 46 StrWG;

Abstellplatzreg., Parkierungsreg.

- Ersatzabgabe 73 - Erstellungspflicht 72 - Finanzierung 58 Abstellräume ?? Abweichungen von der Regelbauweise ?? Anbaurecht 14 Anbauten ?? - Bewilligungspflicht 86 20 Anlagen s. Bauten und Anlagen Anmerkungen im Grundbuch 65, 93 3, 11 Anschlussgebühren s. Gebühren Antennen - Bewilligungspflicht 86 - Verbot 67 Attikageschoss ?? Aufbauten - Bewilligungspflicht 86 Auflage 106 19 Aufschüttungen, s. Terrain ?? 84 Ausnahmebewilligung - nach Art. 24 RPG 82 20 - vom kantonalen Recht 80 Ausnützungsziffer ?? 9 Aussenantennen ?? Aussteckung s. Visierpflicht B Bauarbeiten ?? 95 Bauaufsicht 99 Bauausführung ?? Baubeginn, vorzeitiger 9 Baubeschrieb 18 Baubewilligung - Eröffnung 19 - Geltungsdauer 97 - meldepflichtige Bauvorgänge 95, 99 21 - nachträgliche 101 - Nebenbestimmungen 93 - Verlängerung 97

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BauR PBG PBV Andere Erlasse - Voraussetzungen 93 - Widerruf 96 - Zeitpunkt 19 Baubewilligungsverfahren 86ff. 18ff. - vereinfachtes 94, 97 - Zuständigkeiten 5 Baudichte 12 9ff. Baugebiet - Erschliessung 35ff. - Nutzungszonen 13 Baugespann s. Visierpflicht Baugesuch ?? 87 - Auflage 89 20 - Koordination 106 19 - Unterlagen zum 18 - vereinfachtes Verfahren 94 - Veröffentlichung 89 20 - Vorentscheid 98 Baugruppen 13 - geschützte Baukontrolle 95, 99 21 Baulinienplan ?? - Inhalt 17 - Vorprüfung 9 - Zuständigkeit für Erlass 5 Baumassenziffer 12 Bäume ?? ? SchuR Baumschutz ?? ? SchuR Baupolizei - Zuständigkeit 5, 102 Baureglement 12 - Ausnahmen vom 79 - Genehmigung ?? 12 - Inhalt 12 - Vorprüfung 9 - Zuständigkeit für Erlass ?? 5 Baureife 60 - Gestaltungsplanpflicht 61 Bausperre s. Planungszone Baustopp s. Einstellung Bauten und Anlagen - Abstände 62ff. - allg. Anforderungen 60ff. - Bewilligungspflicht 86 - Gestaltung 66ff. - provisorische 86 Bauvorgänge meldepflichtige 95, 99 21 Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone 82 20 Bauvorschriften 66ff. Bauweise ?? 12 13f. - verdichtete ?? Bauzonen 13ff. - definitive 35 - Reservebauzone 35 Bedingungen s. Nebenbestimmungen Beiträge 52ff. - Abrechnung 56f. - an Kultur und Naturobjekte ?? SchuR - an Planungskosten 24 - Anzahlung u. Sicherstellung 48 - Fälligkeit und Verzug 49

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BauR PBG PBV Andere Erlasse - für Erschliessungsanlagen 47 - Stundung 50 - Verjährung 51 Beitragsreglement 47 Bekanntmachung - neuer u. abgeänderter Pläne 30 - Planungszone 26 - Richtpläne 2 Benützung von öffentl. Grund ?? 34 StrWG ?? Bepflanzung ?? 42 StrWG Besitzstandsgarantie 81f. - ausserhalb der Bauzone 82 - innerhalb der Bauzone 81 Betriebe, Immissionen ?? Bewilligungspflicht 86 17 7 NHG Bisheriges Recht ?? Bodenschätze 86 Böschungen ?? Bruttogeschossfläche ?? 10 D Dachgestaltung ?? 86 Dachausbau ?? Dachgeschoss ?? Dachgesimse 6 Denkmalschutz s. Kulturgüterschutz Dorfzone ?? E Eigentumsbeschränkungen - Entschädigung für 3 Einfriedung ?? 84 4 FGG,

43 StrWG Einleitungsbeschluss - Verzicht auf 22f. Einsprache - gegen Baugesuch 90 - gegen Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

20

- gegen Einleitungsbeschluss 22 - gegen Gestaltungsplan 22 - Kostenverteiler und Abrechnung 55, 57 - gegen Landumlegungsverfahren 40 - gegen neue und abgeänderte Pläne 29, 31 - Legitimation 31, 55, 90 - privatrechtliche 91f. - Verfahrensbestimmungen 107ff. Einstellung von Bauarbeiten 101 Einwirkungen - Schutz vor 17, 72 - Einsprache gegen übermässige 91 - s. auch Immissionen, Emissionen s. auch Immissionen 19 Emissionserklärung 18 Enteignungskommission 46, 83 Entsorgung und Versorgung ?? Erdkollektoren ?? Erneuerung 18, 81f. Erneuerungszonen 14 Ersatzabgaben 71, 73

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BauR PBG PBV Andere Erlasse Ersatzbau ?? Ersatzvornahme 101 - gegenüber Gemeinde 7 - Sicherheiten für 93 Erschliessung 35ff. - Beitragspflicht s. Beiträge - durch Gemeinde ?? 5, 35 - durch Gestaltungsplan 18f. - durch Private 35 - Etappierung 35 - Finanzierung 38, 47ff. Erschliessung - Grenzbereinigung s. dort - Landumlegung s. dort - Planung 20, 37 - Sicherstellung 25 - Umfang 35 - zeitgerechte 35 Erschliessungsausgaben gebundene 38 F Fahrnisbauten 86 Fahrzeuge - Abstellplätze 72 - ausgediente 85 Fassaden 86 Fassadenhöhe, mittlere ?? Fassadenvorbauten ?? Feuerpolizei ?? Flachdach ?? Flurgesetz - Abweichungen vom 84 Freihaltezonen ?? G Gebäude - Abstand s. Abstandsvorschirften ?? - Höhe, Länge, Tiefe 12 7f. Gebäudegruppen ?? Gebäudehöhe ?? Gebäudelänge ?? Gebühren 47, 58f. - Anspruch 59 - Anzahlung und Sicherstellung 48 - Arten 58 - für baupolizeiliche Aufgaben 105 - Verjährung 51 Gebührenreglement ?? 47 Gebundene Ausgaben 38 Geländer SIA 358 Gemeinderat ?? ?? GO Genehmigung - Abfallanlagen 15 - Abgabenreglement 47, 71, 105 - Baureglement 12 - meldepflichtiger Bauvorgänge 95 - Nutzungszonen 15 - Ortsplanung 32f. - Richtpläne 11 Geringfügige Änderung ??

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BauR PBG PBV Andere Erlasse Geschosse ?? 8 Geschütze Objekte ?? SchuR Gestaltung u. Einordnung von Bauten u. Anlagen

?? 12

Gestaltungsplan 18ff., 37 - als Voraussetzung ?? - Antragsrecht der Grundeigentümer 21 - Einleitungsbeschluss 22 - Erlass 21, 37 - Inhalt 19 - Kostenschätzung 20 - Planungskosten 24 - privater Planentwurf 21 - und Landumlegung 39 - Vorprüfung 9 - vorzeitige Planauflage 23 - Zweck 18 Gestaltungsplanpflicht ?? 61 Gesteigerter Gemeingebrauch 34 StrWG Gesundheit - Anforderungen von Bauten und Anla-gen an

75ff.

Gewachsenes Terrain ?? Gewässer, Abstände 19, 64 16 Anhang 4.5.33

StoV Gewerbebauten ?? Grabungen ?? 84 685 ZGB,

46ff. NHV Grenzabstand ?? 12, 65 4 - von Anlagen ?? 4 - s. auch Näherbaurecht Grenzbereinigung ?? - Zweck 45 - Kosten 46 Grenzwände ?? 43 StrWG Grundbuchanmerkungen s. Anmerkun-gen

H Hanglagen ?? Hauptbauten ?? Hauptwohnseite ?? Heimatschutz ?? 12, 19 NHG Hygiene ?? I Immissionen - zulässige ?? 12 40 LSV - Massnahmen zur Bekämpfung 19 11 USG - s. auch Einwirkungen, Emissionen 3 LRV K Kaminhöhe Empfehlung

BUWAL Kehrichtbeseitigung 74 Klage auf Unterlassung es Bauvorha-bens

92

Kleinbauten 45 StrWG Kniestockhöhe ?? Koordination

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BauR PBG PBV Andere Erlasse - im Bewilligungsverfahren 106 19 - raumwirksamer Tätigkeit 34 Kostenverteiler - definitiver 56f. - Eröffnung 54 - Inhalt 53 - Rechtsschutz 55, 57 Kulturgüterschutz ?? 12, 18 SchR L Landfläche anrechenbare 11 - Nutzungstransfer 11 Landschaftsbild ?? Landschaftsgestaltung 18 Richtplan Natur

und Landschaft Landschaftsschutzzonen 13 Richtplan Natur

und Landschaft Landumlegung ?? 39ff. - Auflage 40 - Einbezug überbauter Grundstücke 41 - Einleitungsverfahren 40 - Geldausgleich 42 - Grenzbereinigung 45 - Kosten 46 - Lastenbereinigung 40 - Rechtsschutz 40, 46 - Schätzungskommission 43 - Voraussetzungen 39 - Zuteilungsart 42 Landwirtschaftszonen ?? 13 16 RPG Lärmempfindlichkeitsstufen ?? 43 LSV Lastenbereinigung - im Landumlegungsverfahren 44, 46 Lebhänge ?? Legitimation - zur Einsprache 31, 55, 90 M Massnahme zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes

- durch Gemeinde 100f. - durch Departement 102 Mauern ?? Mehrfamilienhäuser ?? Messweisen 12 4ff. Mindestmasse ?? Mittlere Fassadenhöhe ?? N Nachbarrecht 684ff. ZGB Nachisolation 6 Nachverdichtung ?? Näherbaurecht s. auch Zusammenbau ?? 65 Naturschutz 12, 19 SchuR Naturschutzzonen ?? 13 Nebenbauten ?? - Bewilligungspflicht 86 Nebenbestimmungen 93 Nichtbaugebiet 13 Nutzungsanteil 12

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BauR PBG PBV Andere Erlasse Nutzungstransfer 11 Nutzungszonen 13ff. O Öffentliche Anlagen und Werke - Ausscheiden von Flächen bei Landum-legung für

39

Öffentliche Einrichtungen auf Privat-grund

83

Öffentlicher Grund ?? 34 StrWG Öffentliche Zonen 13 Ortsansichten ?? Ortsbild ?? Ortsbildpflege, -zone ?? Ortsbildschutz 66 - Verbot von Ablagerungen 85 - Verbot von Abstellplätzen 72 - Verbot von Antennen 67 - Verbot von Reklameanlagen 68 Ortsplanung ?? - Anpassung 7 - Ersatzvornahme 7 - Genehmigung 32 - Information und Mitwirkung der Bevöl-kerung

8

- Inhalt 7 - Prüfung 33 - Vorprüfung 9 - Zuständigkeit 2 P Parkplätze s. Abstellplätze Pflanzungen ?? 84 ?? Planauflage, vorzeitige 23, 29ff. Plangenehmigung 32f. Planung - Ortsplanung s. dort - übergeordnete 4, 34 Planungskosten 24 Planungsmittel ?? Planungszone 25ff. - Beginn 26 - Ende 28 - Erlass 26 - Geltungsdauer 25 - Wirkung 27 Privater Grund - Benützung 684ff. ZGB R Rechtsmittel - bei koordinierten Verfahren 106 - Einsprachen s. dort Referendum ?? ?? GO Regelbauweise - Abweichungen von der 19 Regeln der Baukunde ?? 75 Reklameanlagen 68, 86 17 ?? Reservebauzonen ?? 35f. Richtplan ?? 10f.

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BauR PBG PBV Andere Erlasse - Bekanntmachung 2 - Erlass 4f.,11 - Genehmigung 6, 11 - Inhalt 10 - kantonaler 6, 34 - Verbindlichkeit 10 - Vorprüfung 9 Richtplanung - kantonale 6, 34 - übergeordnete 4 S Sanierung ?? Schadenersatzansprüche 108 Schätzungskommission 43 Schlussbestimmungen 110ff. 22ff. Schrottablagerungen 85 Schutz - Baustruktur ?? - Umgebung ?? - Ortsbild ?? Schutzplan ?? Schutzzonen 13f. Sicherheit von Bauten und Anlagen ?? 75ff. Sicherstellung - planerischer Massnahmen oder der Erschliessung

25

- von Abgaben 48 - von Ersatzvornahmen 93 Spielplätze ?? 12, 19, 70f. - Ersatzabgabe 71 - Erstellungspflicht 70 - Gebühren 58 Strafen 103f. Sträucher ?? Stützmauern 50 T Technische Anforderungen 12 Terrain - Aufschüttungen 84 - gewachsenes ?? - Veränderungen ?? 69, 86 655 ZGB U Übermässige Einwirkungen s. Einwir-kungen

Überbauung - und Gestaltungsplan ?? - und Grenzbereinigung 45 - Voraussetzungen für 66ff. Überbauungsvorschriften ?? Übergangsbestimmungen 110ff. 22ff. Überlagernde Zonen ?? Ufergehölz, Abstand 63 15 Umbauten ?? - Bewilligungspflicht ?? 86 - Darstellung im Plan 18 Umgebungsgestaltung ?? 12, 69 Umwandlung von Reservebauzonen ?? 36

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BauR PBG PBV Andere Erlasse - Antragsrecht der Grundeigentümer 36 Unterirdische Bauten ?? V Verdichtung ?? 18 Verdichtungszonen 14 Verfahrensbestimmungen 106ff. Verkehrsflächen - Abstand von 62 - als anrechenbare Landfläche 11 Verlängerung - von Baubewilligungen 97 - von Planungszonen 26 Versorgung und Entsorgung ?? Visierpflicht 88 Vollgeschosse ?? Vollzug 100ff. Vorbauten ?? 5 - Abstände 4, 6 - Bewilligungspflicht 86 Vorentscheid 98 Vorprüfung 9 W Wald, Abstand 19, 63 15 Weiler, -zonen ?? 13 Widerruf Baubewilligung 96f. Wiederaufbau ?? 78, 82 Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes

100ff.

Wohn- und Gewerbezone ?? Wohnbauten ?? Wohnhygiene ?? Wohnqualität ?? Wohnwagen ?? Wohnzonen ?? 13 Z Zerstörte Bauten - Beseitigungspflicht 78 - s. auch Wiederaufbau Zone für öffentliche Anlagen ?? Zone für öffentliche Bauten ?? Zonen, -einteilung ?? 13ff. Zonenplan - Erlass ?? 5 - Nutzungszonen ?? 13 - Vorprüfung 9 Zonenüberlagerungen ?? 14 Zonenzweck 12 Zufahrten ?? 40 StrWG,

12 StrWV Zusammenbau ?? 13f. Zuständigkeiten ?? - organisatorische 5f. 1 - sachliche 2ff. 1 Zuteilungsarten im Landumlegeungsver-fahren

42

Zweckänderungen 86 Zweifelsfälle ??

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