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1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 2014 29 Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg 1. Rechtsgrundlagen der Raumordnung im Land Salzburg 1.1. Geltende Gesetze für die Raumforschung und Raumordnung Die aktuelle rechtliche Grundlage der Raumordnung im Land Salzburg ist das Salzburger Raum- ordnungsgesetz 2009 (ROG 2009), das im Landesgesetzblatt Nr. 30/2009 am 24. März 2009 kundgemacht wurde und am 1. April 2009 in Kraft getreten ist. Dabei handelt es sich im Grunde um eine Überarbeitung des Raumordnungsgesetzes 1998, die durch zahlreiche Novellierungen aufgrund von EU-Richtlinien erforderlich wurde, um die Lesbarkeit des Gesetzes zu verbessern (vgl. dazu die ausführliche Analyse im letzten Raumordnungsbericht – ROB 2010). Am 5. Juli 2011 wurde das Gesetz vom 18. Mai 2011, mit dem das Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik geändert wird, im Landesgesetz- blatt kundgemacht. Mit diesem Gesetz wurde ein neuer Abschnitt „Geodateninfrastruktur“ einge- fügt und somit erfolgte die überfällige rechtliche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie auch im Salz- burger Landesrecht (ADDSG-Gesetz 1988 i.d.F. LGBl. Nr. 59/2015). Die Erwartungen an das ROG 2009 konnten jedoch insbesondere hinsichtlich der Baulandmobili- sierung nicht erfüllt werden. Aus diesem Grunde hat die neue Landesregierung, die am 19. Juni 2013 angelobt wurde, in ihrer Regierungserklärung folgende Ziele für eine nochmalige Überarbei- tung des ROG vereinbart (ARBEITSÜBERKOMMEN 2013, S. 43–45): Eine Widmung soll nur bei Bedarf erfolgen, wenn eine Bebauung sichergestellt wird. Wird Bau- land innerhalb von zehn Jahren nicht genützt, soll unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen eine entschädigungslose Rückwidmung erfolgen bzw. sollen befristete Widmungen ermöglicht werden. Prüfung hinsichtlich Möglichkeiten zur Einführung einer neuen Vertragsraumordnung und eines Modells der Infrastrukturabgabe zur Mobilisierung von Bauland. Die Baulandausweisung an bestehenden Siedlungsansätzen soll unter dem Gesichtspunkt der Nachverdichtung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden erleichtert werden Die Möglichkeiten der Nachverdichtung sollen ausgebaut werden ebenso wie die effiziente Nutzung von Bauland (Ausbau von Dachböden, Zubauten, Aufstockung oder ein Dichtebonus für Tiefgaragen). Die Regelungen bzw. Grenzen des Zugangs zum öffentlichen Verkehr laut Landesentwick- lungsprogramm (Abstand zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) bei der Baulandauswei- sung sollen in Hinblick auf eine Flexibilisierung überarbeitet werden. Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland er- schwinglich wird. Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen sollen Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau und/oder Baulandsicherungsmodelle verpflichtender Bestandteil der Raumplanung werden. Orts- und Stadtkerne sollen Schwerpunkt für die Versorgung der Bevölkerung sein. Widmun- gen für dezentrale Handelszentren sind aus diesem Grund restriktiv zu behandeln.

Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg · 2016-03-25 · Berichtszeitraum drei Durchführungsverordnungen zum ROG 2009 neu erlassen und drei Verord-nungen zur Verbindlicherklärung

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1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

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Kapitel II: Grundlagen der Raumordnung im Land Salzburg

1. Rechtsgrundlagen der Raumordnung im Land Salzburg

1.1. Geltende Gesetze für die Raumforschung und Raumordnung

Die aktuelle rechtliche Grundlage der Raumordnung im Land Salzburg ist das Salzburger Raum-ordnungsgesetz 2009 (ROG 2009), das im Landesgesetzblatt Nr. 30/2009 am 24. März 2009 kundgemacht wurde und am 1. April 2009 in Kraft getreten ist. Dabei handelt es sich im Grunde um eine Überarbeitung des Raumordnungsgesetzes 1998, die durch zahlreiche Novellierungen aufgrund von EU-Richtlinien erforderlich wurde, um die Lesbarkeit des Gesetzes zu verbessern (vgl. dazu die ausführliche Analyse im letzten Raumordnungsbericht – ROB 2010).

Am 5. Juli 2011 wurde das Gesetz vom 18. Mai 2011, mit dem das Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik geändert wird, im Landesgesetz-blatt kundgemacht. Mit diesem Gesetz wurde ein neuer Abschnitt „Geodateninfrastruktur“ einge-fügt und somit erfolgte die überfällige rechtliche Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie auch im Salz-burger Landesrecht (ADDSG-Gesetz 1988 i.d.F. LGBl. Nr. 59/2015).

Die Erwartungen an das ROG 2009 konnten jedoch insbesondere hinsichtlich der Baulandmobili-sierung nicht erfüllt werden. Aus diesem Grunde hat die neue Landesregierung, die am 19. Juni 2013 angelobt wurde, in ihrer Regierungserklärung folgende Ziele für eine nochmalige Überarbei-tung des ROG vereinbart (ARBEITSÜBERKOMMEN 2013, S. 43–45):

Eine Widmung soll nur bei Bedarf erfolgen, wenn eine Bebauung sichergestellt wird. Wird Bau-land innerhalb von zehn Jahren nicht genützt, soll unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen eine entschädigungslose Rückwidmung erfolgen bzw. sollen befristete Widmungen ermöglicht werden.

Prüfung hinsichtlich Möglichkeiten zur Einführung einer neuen Vertragsraumordnung und eines Modells der Infrastrukturabgabe zur Mobilisierung von Bauland.

Die Baulandausweisung an bestehenden Siedlungsansätzen soll unter dem Gesichtspunkt der Nachverdichtung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden erleichtert werden

Die Möglichkeiten der Nachverdichtung sollen ausgebaut werden ebenso wie die effiziente Nutzung von Bauland (Ausbau von Dachböden, Zubauten, Aufstockung oder ein Dichtebonus für Tiefgaragen).

Die Regelungen bzw. Grenzen des Zugangs zum öffentlichen Verkehr laut Landesentwick-lungsprogramm (Abstand zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) bei der Baulandauswei-sung sollen in Hinblick auf eine Flexibilisierung überarbeitet werden.

Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland er-schwinglich wird.

Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen sollen Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau und/oder Baulandsicherungsmodelle verpflichtender Bestandteil der Raumplanung werden.

Orts- und Stadtkerne sollen Schwerpunkt für die Versorgung der Bevölkerung sein. Widmun-gen für dezentrale Handelszentren sind aus diesem Grund restriktiv zu behandeln.

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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Das Bebauungsgrundlagen-, das Baupolizei- und das Bautechnikgesetz sowie andere bau-technische Vorschriften sollen zu einer einheitlichen Bauordnung des Landes zusammenge-fasst werden. Die Regelungen sollen dabei auch entflechtet, angepasst und hinsichtlich einer besseren Lesbarkeit strukturiert werden. Zudem sollen die Richtlinien des Österreichischen In-stituts für Bautechnik so rasch wie möglich in das Salzburger Baurecht übernommen werden.

Das Land Salzburg unterstützt die Gemeinden bei der Anwendung des neuen Grundverkehrs-gesetzes, mit dem illegale Zweitwohnsitze effektiv bekämpft werden. Ziel ist ein bestmöglicher Schutz vor der illegalen Nutzung als Zweitwohnsitz bei gleichzeitig möglichst geringem Ver-waltungsaufwand. Das Grundverkehrsgesetz ist unter diesen Vorgaben in der Mitte der Legis-laturperiode zu evaluieren, und es sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Hauptwohnsitznutzung zu prüfen.

Neben einer Novellierung des Raumordnungsgesetzes und der Baurechtsgesetze sollen die ver-einbarten Ziele auch durch Anpassungen im Bereich der überörtlichen Raumplanung konsequent durchgesetzt werden. Diese soll insbesondere durch eine Stärkung der Regionalplanung und durch die Ausarbeitung von Sachprogrammen erfolgen. Dabei ist nach dem Arbeitsübereinkom-men „[…] die Schaffung von Chancengleichheit für Stadt und Land ein wesentliches Leitziel des Landes. Dabei steht die zentralörtliche Funktion der Stadt Salzburg außer Zweifel. Die Ordnung des Raumes ist im Hinblick auf Infrastrukturkosten, Verkehrsströme, den Erhalt an Naturräumen sowie erforderliche Retentionsflächen, aber auch für eine geordnete Siedlungsentwicklung von zentraler Bedeutung. Wir bekennen uns im Zusammenhang damit zur Stärkung und Weiterent-wicklung der ländlichen Regionen sowie zu Mindeststandards der Daseinsvorsorge in allen Salz-burger Gemeinden. Die Stärkung der Regionalplanung und der Grundsatz des sparsamen Flä-chenverbrauchs werden zukünftig dabei im Vordergrund stehen. Einer Ausdünnung des ländlichen Raums wollen wir mit unseren Möglichkeiten entgegenwirken. Allerdings bekennen sich die Koali-tionsparteien auch zu ihrer Aufgabe, einer weiteren Zersiedelung des Landes mit allen damit verbundenen negativen Konsequenzen entgegenzuwirken“ (ARBEITSÜBERKOMMEN 2013, S. 43, Hervorhebung F. D.).

1.2. Im Berichtszeitraum erlassene Verordnungen der Landesregierung

Das Raumordnungsgesetz 2009 ermächtigt die Landesregierung zur Erlassung von Durch-führungsverordnungen, zur Ausarbeitung überörtlicher Planungsinstrumente, die durch Ver-ordnung der Landesregierung für verbindlich erklärt werden (Entwicklungsprogramme) sowie zur Erlassung von Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe, welche festlegen, ob die Verwen-dung von bestimmten Flächen in einer Gemeinde für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung aus zulässig ist (ausgenommen in gekennzeichneten Stadt- und Orts-kernen).

Seit 1.1.2011 wurden von der Landesregierung 22 Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe erlassen, die in Tab. 2 übersichtlich dargestellt sind. Neben den Standortverordnungen sind im Berichtszeitraum drei Durchführungsverordnungen zum ROG 2009 neu erlassen und drei Verord-nungen zur Verbindlicherklärung von Regionalprogrammen erlassen worden. Die Übersicht zeigt die folgende Tab. 3.

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1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

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Tab. 2: Im Berichtszeitraum in Rechtskraft erwachsene Standortverordnungen

Datum Beschluss / Inkrafttreten

LGBl.-Nr.

Gemeinde Projekt HG-

Kategorie

Maximale Verkaufs-fläche (m²)

23.12.2010 01.02.2011 6/2011

Eugendorf Fachmarkt HG- F 3.000

08.02.2011 01.03.2011 20/2011

Rauris Verbrauchermarkt HG-V 600

01.03.2011 01.04.2011 34/2011

St. Gilgen Verbrauchermarkt HG-V 600

18.04.2011 01.05.2011 44/2011

Salzburg Einkaufszentrum HG-E 2.000

28.07.2011 01.09.2011 70/2011

Bad Hofgastein Verbrauchermarkt HG-V 1.350

17.08.2011 01.09.2011 76/2011

Bergheim Verbrauchermarkt HG-V 600

17.08.2011 01.09.2011 77/2011

Radstadt Einkaufszentrum HG-E 1.300

26.09.2011 01.10.2011 83/2011

Oberndorf Verbrauchermarkt HG-V 600

17.10.2011 01.11.2011 90/2011

Salzburg Einkaufszentrum HG-E 2.900

14.11.2011 01.12.2011 100/2011

Abtenau Einkaufszentrum HG-E 900

19.01.2012 01.02.2012 7/2012

Eugendorf Verbrauchermarkt HG-V 936

28.02.2012 01.04.2012 24/2012

Mittersill Einkaufszentrum Verbrauchermarkt

HG-E HG-V

2.600 1.000

13.04.2012 01.05.2012 33/2012

St. Michael im Lungau

Verbrauchermarkt Fachmarkt

HG-V HG-F

620 2.830

20.04.2012 01.05.2012 34/2012

Bruck an der Glock-nerstraße

Bau-, Möbel- und Garten-markt

HG-B 2.200

25.07.2012 01.08.2012 63/2012

Hof bei Salzburg Bau-, Möbel- und Garten-markt

HG-B 1.900

02.10.2012 01.11.2012 80/2012

Tamsweg Bau-, Möbel- und Garten-markt

HG-B 2.000

05.04.2013 010.5.2013 31/2013

Salzburg Verbrauchermarkt HG-V 850

06.12.2013 01.01.2014 96/2013

Seekirchen Verbrauchermarkt HG-V 600

24.01.2014 010.3.2014 4/2014

Salzburg Bau-, Möbel- und Garten-markt

HG-B 15.550

24.1.2014 01.03.2014 5/2014

Tamsweg Bau-, Möbel- und Garten-markt

HG-B 2.000

02.04.2014 01.05.2014 27/2014

Henndorf Verbrauchermarkt HG-V 650

30.09.2014 01.11.2014 71/2014

Salzburg Verlängerung der Geltungsdauer der Standortverordnung aus LGBl. Nr. 111/2009

Quelle: Landesgesetzblätter 2011–2014

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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Tab. 3: Im Berichtszeitraum erlassene Durchführungsverordnungen und Verbindlicherklä-rungen von Entwicklungsprogrammen

Datum Beschluss / Inkrafttreten

LGBl.-Nr.

Bezeichnung und Inhalt der Verordnung

30.12.2010 01.03.2011

8/2011 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Dezember 2010 über die Bauten in Kleingartengebieten (Kleingartengebietsverordnung) und die Ände-rung der Verordnung über Bauten ohne Bauplatzerklärung

30.12.2010 01.03.2011

9/2011

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 30. Dezember 2010, mit der geeignete Methoden und Betriebsweisen für die Abwassersammlung und -beseitigung von Almgebäuden festgelegt werden (Almgebäude-Abwasser-Verordnung – AAV)

12.01.2011 01.03.2011

10/2011 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. Jänner 2011 über die Darstellung von Flächenwidmungsplänen und Bebauungsplänen (DarstVO)

27.11.2013 01.12.2013

94/2013 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. November 2013, mit der das Regionalprogramm Salzburg-Stadt und Umgebungsgemeinden für verbind-lich erklärt wird.

21.02.2014 01.03.2014

18/2014 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2014, mit der das Regionalprogramm „Pinzgau“ für verbindlich erklärt wird.

21.02.2014 01.03.2014

19/2014 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2014, mit der das Regionalprogramm „Oberpinzgau“ für verbindlich erklärt wird.

Quelle: Landesgesetzblätter 2011–2014

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2. Salzburger Geographisches Informationssystem – SAGIS

Das Salzburger Geographische Informationssystem SAGIS wurde 1987 als eines der ersten Bun-desländer-GIS gegründet. Zu dieser Zeit bestand schon seit mehreren Jahren die ge-setzliche Verpflichtung durch das Raumordnungsgesetz einen Raumordnungskataster zu führen. Mit dem ROG 2009 wurde im § 7 die Verpflichtung zur Führung eines geographi-schen Informationssys-tems (SAGIS) mit Einsichtnahmemöglichkeit im Internet festgelegt.

Seit 2007 erfolgt die Datenhaltung im SAGIS datenbankbasiert. Der Großteil der über 400 Daten-schichten wird von den zuständigen Fachdienststellen erfasst bzw. gewartet. Die Verwaltung der gesamten Datenbestände erfolgt zentral über das SAGIS.

Mit Hilfe verschiedener Client-Anwendungen kann auf die Geodatenbank zugegriffen werden.

Abb. 1: SAGIS-Client-Anwendungen

Innerhalb der Landesverwaltung werden die ArcGIS-Desktop-Produkte ArcInfo, ArcEditor und ArcView sowie einige Desktop-Erweiterungen genutzt. Die Produkte umfassen jeweils die beiden Anwendungen ArcMap (für das Editieren, für Analysen und Kartenerstellung) und ArcCatalog (Ma-nagementoberfläche für GIS-Daten). Diese hochfunktionalen Softwareprogramme sind bei rund 160 Nutzerinnen und Nutzern des Landesdienstes im Einsatz und dienen diesen Expertinnen und Experten dazu, Tätigkeiten bzw. Projekte mit GIS-Bezug professionell zu bearbeiten.

Seit bereits zehn Jahren stellt das Land Salzburg den Bürgerinnen und Bürgern ein kostenloses Geodatenportal zur Veranschaulichung von Geodaten zur Verfügung. Nicht nur die Landesverwal-tung nutzt SAGISonline intensiv für fachliche Analysen zum Beispiel in der Raumplanung, sondern auch für Banken, Notare, Immobilienmakler, Landwirte und Wissenschafter ist diese Applikation zur alltäglichen Arbeitshilfe geworden. Seit Anfang 2014 ist die Applikation in der vierten Generati-on online.

Unter www.salzburg.gv.at/landkarten ist der einfache Direktzugriff auf zahlreiche Datenschichten des Salzburger Geographischen Informationssystems (SAGIS), möglich. Besonders beliebt sind die Adresssuche, die Grundstückssuche und die landesweit verfügbaren, aktuellen Farbluftbilder, was mehr als 500.000 Zugriffe pro Jahr unter Beweis stellen.

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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Abb. 2: Visualisierung von SAGIS-Basisdaten mit ArcMap

Amtsinterne Visualisierung von Basisdaten mittels ArcMap (Version 10.2.1): Ausschnitt Marktgemeinde Kuchl mit Ortho-foto 2012, Grundstücks- und Hausflächen und Flächenwidmungsplan

Abb. 3: SAGISonline Version 4.0

Ausschnitt Stadtgemeinde Zell am See

Die neu gestalteten Themeneinstiege z. B. zu Verkehr und Energie oder zu Gesundheit und Sozia-les erleichtern das Auffinden der gewünschten Information und bieten ein angepasstes Inhaltsver-zeichnis und eine Schnellsuche. Es ist aber auch weiterhin möglich andere gewünschte Inhalte hinzuzufügen und so Themen beliebig miteinander zu kombinieren und darzustellen.

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Zudem wurde ein neues Design umgesetzt, das Pull-Down-Menüs mit einer Schnellhilfe für jedes Werkzeug bietet. Interessante neue Funktionen sind die Abfragemöglichkeit von Geländehöhenda-ten für das gesamte Bundesland sowie die Möglichkeit zur Erstellung von Höhenprofilen.

Open Government Data

Im Juli 2011 wurde die „Cooperation OGD Österreich“ von den Städten Wien, Linz, Salzburg und Graz, sowie dem Bundeskanzleramt gegründet, seit April 2012 ist das Kooperationsportal da-ta.gv.at freigeschaltet. Unter dem Motto „Salzburg macht auf“ hat sich im Juni 2014 auch das Land Salzburg dafür entschieden, öffentliche Daten zur Verfügung zu stellen. Einen wesentlichen Bei-trag dazu liefert das SAGIS in Form von Geodaten aus verschiedenen Fachbereichen. Das Ange-bot unter http://data.salzburg.gv.at/ kann entweder zur persönlichen Information oder auch für kommerzielle Zwecke frei genutzt werden.

2.1. SAGIS im Umfeld des Aufbaus einer europaweit einheitlichen Geodateninfra-struktur

Am 15. Mai 2007 ist die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft ge-treten. Die Richtlinie Mitgliedstaaten beinhaltet die Dokumentation, Bereitstellung, Zugänglichkeit von bestimmten Datenbeständen im Rahmen einer Geodateninfrastruktur (GDI). Weiters werden Suchdienste, Darstellungsdienste und Downloaddienste zur Vernetzung von Geodaten-Produzenten, Geodatennutzern und Dienstleistungsunternehmen gefordert.

Abb. 4: Aufbau einer Geodateninfrastruktur

Quelle: http://www.geoportal-bw.de/basiswissen_grundlagen-gdi.html

Am 2. März 2010 ist das Bundesgesetz über eine umweltrelevante Geodateninfrastruktur des Bundes (GeoDIG, BGBl. I Nr. 14/2010) in Kraft getreten. Die rechtliche Umsetzung der INSPIRE Richtlinie im Land Salzburg erfolgte durch eine Änderung des Gesetzes über Auskunftspflicht, Do-kumentenweiterverwendung, Datenschutz und Landesstatistik (ADDSG-Gesetz 1988 i.d.F. LGBl.

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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Nr. 59/2015). Analog zur Richtlinie sieht das GeoDIG eine stufenweise Umsetzung bis zum Jahr 2019 vor und regelt speziell folgende Punkte:

Erstellung von Metadaten;

interoperable Aufbereitung der Geodaten für deren Kompatibilität;

Schaffung und Betrieb von auf dem Internet basierenden Netzdiensten für die öffentliche Zu-gänglichkeit und Nutzbarkeit der Geodaten ;

Nutzung der Geodaten zwischen inländischen öffentlichen Geodatenstellen und den Geoda-tenstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union;

Koordination der Einrichtung von Geodateninfrastruktur(en), Verpflichtung zum Monitoring und Erstattung von Berichten an die Europäische Kommission.

Wichtig ist sicherlich anzumerken, dass sich die Richtlinie und somit auch die rechtliche nationale Umsetzung nur auf bereits bestehende Geodaten und Geodatendienste beziehen und keine Erfas-sung von neuen Geodaten vorgeschrieben ist.

Seit 3. Dezember 2010 liegen für definierte Datensätze (gemäß der Anhänge I und II der Richtlinie) Metadaten INSPIRE-konform vor. In den Jahren 2011 bis 2013 erfolgte die Zurverfügungstellung von Darstellungs- und Downloaddiensten für die Anhänge I bis III.

Auf nationaler Ebene erfolgt die inhaltliche Abstimmung über die konkrete Umsetzung im Rahmen der Nationalen Koordinierungsstelle des Bundes (im GeoDIG vorgesehen), in der auch das Land Salzburg durch das SAGIS vertreten ist. Umfassende Informationen über die Umsetzung der Richtlinie in Österreich erhält man unter www.inspire.gv.at.

Die traditionell gute Zusammenarbeit aller österreichischen Bundesländer auf GIS-Ebene erhält in Zeiten von INSPIRE eine neue und wichtige Bedeutung. Das gemeinsame Geodatenportal www.geoland.at wird weiter ausgebaut um für die zukünftigen Herausforde-rungen, wie die Trans-formation der Daten in die jeweiligen INSPIRE-Datenmodelle, gerüstet zu sein.

Abb. 5 : Zeitplan zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie

Quelle: http://www.gdi-de.org

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Karte 2: Orthofoto-Befliegungen 2013–2015, Land Salzburg

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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2.2. Beschaffung von Orthofotos – Kooperation zwischen Bund und Ländern

Auch in der Salzburger Landesverwaltung stellen aktuelle, digitale und qualitativ hochwertige Ort-hofotos eine wichtige Planungsgrundlage dar. Bereits seit mehr als zehn Jahren gibt es Vereinba-rungen zwischen den Ländern und dem BMFLUW (bzw. dem LFRZ) über den Austausch bzw. die gemeinsame Beschaffung von digitalen Orthofotos. In den letzten Jahren trat auch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) dieser Kooperation bei. Daraus ergeben sich vielfältige Vorteile wie z. B.

hohe Qualitätsstandards,

optimierte Abgrenzung der Flugblöcke,

Verwendung der hochwertigen Geländemodelle der Länder und

reduzierte Beschaffungskosten.

In der aktuellen Kooperation 2013–2015 wird sukzessive das Land Salzburg erneut beflogen. Eine Fortführung der bewährten Zusammenarbeit über 2015 hinaus wäre wünschenswert.

2.3. Basemap – Verwaltungsgrundkarte von Österreich

Bei basemap.at handelt es sich um ein kartographisches Produkt, basierend auf den Verwal-tungsgeodaten der neun Länder, der Graphenintegrationsplattform (GIP.at), sowie der Länder-partner, allen voran jene aus den Städten und Gemeinden.

Es ist das Ergebnis eines Kooperationsprojektes der neun österreichischen Länder (Geo-land.at), ITS Vienna Region / GIP.at Betreiber, sowie der Technischen Universität Wien und der Fa. Syner-gis. Die Implementierung von basemap.at wurde aus Mitteln des Klima- und Energiefonds geför-dert und im Rahmen des Programms „Innovation für grüne und effiziente Mobilität – Umsetzungs-maßnahmen im Rahmen des nationalen Aktionsplans für Intelligente Verkehrssysteme (IVS)“ durchgeführt.

Die Karte deckt das gesamte österreichische Staatsgebiet homogen und flächendeckend ab und wird im Zwei-Monats-Rhythmus vollautomatisch auf Basis der bei den Partnern vorliegenden origi-nären Geodaten aktualisiert. Mittlerweile werden auch diverse Produktvarianten z. B. Grau oder Overlay angeboten.

Die Karte und deren Geodatengrundlagen sind einem stetigen Aktualisierungsprozess unterwor-fen. Sowohl das kartographische Erscheinungsbild als auch die Geodatengrundlagen selbst wer-den laufend verbessert und aktualisiert.

Die Basemap ist als Web Map Tile Service (WMTS) gemäß OGC-Standard verfügbar und frei und kostenlos, auch für kommerzielle Zwecke, mit der OGD-Lizenz CC-BY 3.0 AT nutzbar.

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1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

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Abb. 6: Ausschnitt Basemap – Standardvariante, Stadtgemeinde St. Johann im Pongau

Quelle: www.basemap.at

2.4. GIP.at – Graphenintegrationsplattform

GIP.at ist ein gemeinsames Projekt der österreichischen Bundesländer, der ASFINAG, der ÖBB Infrastruktur AG, des BMVIT und des Partners ITS Vienna Region. Der österreichische Städtebund ist assoziierter Partner.

Mit GIP.at wird die Graphenintegrationsplattform GIP in ganz Österreich umgesetzt. Ziel des Pro-jekts GIP.at ist es, dass die Verkehrsdaten nach einheitlichen Regeln digital verwaltet werden kön-nen. Dafür ist es erforderlich, dass die verschiedenen Bezugssysteme, mit deren Hilfe Daten abge-legt werden (= Graphen), voneinander wissen. Dieses neue System ist die Graphenintegrations-plattform GIP. Sie wird den Städten, Gemeinden und weiteren Gebiets-körperschaften kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Detailinformationen über das Projekt finden Sie auf der Homepage www.gip.gv.at.

In Salzburg beschäftigte sich eine ausgewählte Gruppe, bestehend aus Vertretern der Landes-amtsdirektion, den Abteilungen 4, 6 und 10 des Amtes der Salzburger Landesregierung und Mit-abeitern der Firma Planalp, mit der Konzeption und Erstellung des digitalen Verkehrsgraphen für Salzburg. Dieser Verkehrsgraph wurde durch die Kombination verschiedenster Geodatenbestände erzeugt und bildet als flächende-ckendes, routingfähiges Netz die Grundlage von GIP.

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Abb. 7: Aufbau GIP Salzburg

Quelle: eigene Bearbeitung

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3. Raumforschung

3.1. Alpenraumprojekt DEMOCHANGE – Demographic Change in the Alps: adaptation strategies to spatial planning and regional development

Im Alpenraumprojekt DEMOCHANGE1 erarbeiteten Alpenregionen mit verschiedenartiger Struktur in einer transnationalen Partnerschaft und in Kooperation mit angewandten Forschungszentren insbesondere Informatonen zu den Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Stadt- und Umland-beziehungen, die Arbeitsplatzentwicklung, die Migration, das Bildungs- und Gesell-schaftssystem sowie die kommunale und regionale Infrastruktur, z. B. Grundversorgungsinfrastruk-tur. Ausgewählte Modellregionen (für Salzburg: Pinzgau, Pongau, Lungau) wurden näher analy-siert, und es wurden Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger ausgearbeitet (AINZ et al. 2013 und DOLLINGER et al. 2011).

Abb. 8: Kontinuität und Wandel – Fronleichnamsprozession in Werfenweng 2011

Foto: Christian Ganschitzer, Juni 2011, Fotowettbewerbsbeitrag im Rahmen des Projekts

Die Schlusskonferenz des Projekts fand Ende September 2012 statt, Projektabschluss war Jah-resende 2012. Die Ergebnisse des Projekts können der Internetseite www.demochange.at ent-nommen werden. Der deutschsprachige regionale Endbericht wurde in einer eigenen Schriftenrei-he mit dem Titel „Materialien zur Raumplanung“ veröffentlicht (siehe Unterkapitel 4). Über dieses Projekt wurde bereits im letzten Raumordnungsbericht ausführlich berichtet.

1 Dieses Projekt wurde von der Europäischen Union im Rahmen des Alpenraumprogramms „Alpine Space“ kofinanziert.

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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3.2. Untersuchungen zum Projekt Alpendorf Dachstein-West

In diesem gemeinsam mit der Örtlichen Raumplanung beauftragten Raumforschungsprojekt wurde das Alpendorf Dachstein-West in der Gemeinde Annaberg im Hinblick auf die Umsetzung der im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegten Begleit- und Umsetzungsmaßnahmen sowie bezüglich der Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft und Gastronomie näher untersucht. Diese Anlage ist als Beherbergungsgroßbetrieb gewidmet und besteht aus einzelstehenden Hütten, de-ren Eigentümer verpflichtet wurden, die Objekte touristisch über eine zentrale Agentur weiterzu-vermieten. Für einen bestimmten Zeitraum dürfen diese Objekte allerdings auch durch die Eigen-tümer genutzt werden.

Abb. 9: Der erste Bauabschnitt des Alpendorfes Dachstein-West

Quelle: SCHOSSLEITNER 2013. Studie Alpendorf Dachstein-West. Fotodokumentation, Folie 4., September 2012

Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in der Schriftenreihe „E-Papers zur Salzburger Raum-planung“ veröffentlicht (vgl. Unterkapitel 4). Durch diese Untersuchung konnten raumplanungsre-levante Problemlagen dieses Typs von Berherbergungsanlagen identifiziert werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse konnten Ansatzpunkte zur Beurteilung von Ferienhausdorfprojekten im Rah-men der aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren abgeleitet werden. Damit einhergehend wird eine erfolgversprechende Betriebsführung gewährleistet und damit die Gefahr einer Umnut-zung als „verdeckte“ Zweitwohnungen verringert.

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3.3. Almregion Bayerisch-Salzburger Kalkalpen

Von Mitte 2010 bis Ende 2013 wurde unter der Federführung der Arbeitsgruppe Landschaft und Nachhaltige Entwicklung am Fachbereich Geographie und Geologie der Universität Salzburg in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Traunstein und den Research Studios Austria, Studio iSPACE, das ETZ-Projekt „Almregion Bayerisch-Salzburger Kalkalpen“ durchgeführt (ANZENGRUBER et al. o. J.)

Hintergrund des Projektes war, dass sich die Almgebiete in den Alpen derzeit in einem markanten Strukturwandel befinden. Die traditionelle Almwirtschaft mit Produktion von Nahrungsmitteln auf der Alm ist weitgehend einer saisonalen Weidewirtschaft ohne Erzeugung von Milch, Käse und Butter gewichen. Die Pflege von Almflächen hat abgenommen, wodurch Almgebiete verbuschen und verwalden und damit wertvolles Weideland und Biodiversität verloren gehen. Gleichzeitig sind zahlreiche Almgebiete durch vielfältige Nutzungsansprüche mehr denn je gefragt.

Abb. 10: Titelseite der Einladung zur Projektabschluss-Veranstaltung

Quelle: ETZ-Projekt Almregion Bayerisch Salzburger Kalkalpen

Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Projektes, in einer geographisch zusammenhängenden Region – den Bayerisch-Salzburger Kalkalpen – unter Verwendung verschiedener Methoden, die Art und Intensität der Veränderungen zu analysieren, Wirkungszusammenhänge aufzuzeigen und über die Ländergrenzen hinweg Vorschläge für künftige Maßnahmen zu erarbeiten, um diese Ge-

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biete eines außergewöhnlichen kulturellen Erbes als Wirtschafts- und Lebensraum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten. Gleichzeitig sollten die Erkenntnisse als Grundlage für Pla-nungsmaßnahmen und Nutzungsstrategien für die grenzüberschreitende Almregion dienen.

Die Analyse der Veränderungsprozesse wurde auf die Almgebäude und die Almweideflächen so-wie auf die Bedeutung der Almen für die umgebenden Regionen fokussiert. In Verbindung mit ver-schiedenen Analysemethoden war es somit möglich, neue Erkenntnisse über diese kalkalpine Almlandschaft, ihren aktuellen Zustand, ihre Dynamik sowie über ihre Bedeutung zu gewinnen.

Die Ergebnisse lassen sehr unterschiedliche Nutzungsveränderungen im Bereich der Almen er-kennen, wobei nicht-traditionelle Nutzungsformen – vor allem im Zusammenhang mit Sommer- und Wintertourismus – stark zunehmen. Das Projekt hat auch gezeigt, dass der Erhalt der Almen, die das Prädikat „Weltkulturerbe“ verdienen würden, nicht nur eine Aufgabe der Bewirtschafter sein kann, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung darstellt (unveränderte Wiedergabe aus dem Projektabschlussbericht ANZENGRUBER et al. o. J., S. 5).

Abb. 11: Die Nutzung von Almgebäuden ist vor allem für den Tourismus von Bedeutung

Foto: F. Dollinger, Juli 2014, Gruberalm in der Osterhorngruppe, Gemeinde Faistenau.

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3.4. Indikatoren zur Raum- und Umweltentwicklung

Ziel dieses Projektes ist die Aufbereitung anwendbarer Indikatoren zur Raum- und Umweltentwick-lung für das Land, die Regionalverbände sowie für die Gemeinden in definierter Qualität, Aktualität und Periodizität.

Diese Indikatoren sollen so aufbereitet sein, dass die OrtsplanerInnen in der Lage sind, diese ohne eigene Analysearbeiten bzw. Datenbeschaffung anzuwenden, und sie sollen auch im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Kontrolle verwendbar sein. Dabei werden wahrscheinlich zwei, möglicher-weise auch drei, Maßstabsebenen zu unterscheiden sein:

Indikatoren für das gesamte Landesgebiet mit der räumlichen Bezugsebene einer Gemeinde-grenzenkarte, wie sie bereits in den letzten Raumordnungsberichten Anwendung fanden.

Indikatoren für Gemeinden mit der räumlichen Bezugsebene Gemeindefläche auf Basis von Orthofotos.

Zu prüfen ist, ob eine dritte Maßstabsebene für den Bereich Planungsregionen Sinn macht.

Die inhaltliche Weiterbearbeitung dieses Projektes ist abteilungsintern für die nächsten zwei Jahre vorgesehen und soll in weiterer Folge bei einem Runden Tisch des Referats Örtliche Raumpla-nung mit den OrtsplanerInnen diskutiert werden. Ein wesentlicher fachlicher Input für diese Arbei-ten wird auch durch laufende ÖROK-Partnerschaften erwartet.

Zu folgenden Themenbereichen ist die Ausarbeitung dieser Indikatoren vorgesehen:

1. Bevölkerung, Haushalte, Wohnungen

2. Siedlung und Bebauung

3. Räumliche Disparitäten, Erreichbarkeit und Versorgungsqualität infrastruktureller Ein-richtungen

4. Wirtschaftsstruktur und Tourismus

5. Landschaftsstruktur und Umweltsituation

6. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energieraumplanung

7. Bedarfsgerechte Raumplanung

3.5. Raumforschungsprojekt „Grundversorgung in den Salzburger Gemeinden und das System der Zentralen Orte 2012/13“

Die Neuerhebung des Systems der Zentralen Orte wurde im Frühsommer des Jahres 2013 beauf-tragt. Letztmalig erfolgte diese Erhebung für das Jahr 2007, noch frühere Erhebungen bezogen sich auf die Jahre 2001 und 1991. Bei dieser Neuerhebung 2013 wurden erstmals seit der Erhe-bung 1991 auch die Verflechtungsbereiche der Zentralen Orte neu bestimmt. Das Projekt wurde Ende September abgeschlossen und in der Schriftenreihe „E-Papers zur Salzburger Raumpla-nung“ veröffentlicht (vgl. Kapitel II.4).

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Karte 3: Das System der zentralen Orte im Land Salzburg 2013

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Im Folgenden wird versucht, eine kurze Charakteristik des zentralörtlichen Systems des Landes Salzburg herauszuarbeiten. Besonders hingewiesen wird dabei auf die Veränderungen seit 2007 (vgl. AINZ 2008 im Vergleich zu AINZ et al. 2014). Detaillierte Informationen sind den Tabellen und Karten des veröffentlichten Endberichts zu entnehmen. Einen ausgezeichneten Überblick über die aktuelle zentralörtliche Struktur im Land Salzburg bieten die beiden Karten 3 „Das System der Zentralen Orte im Land Salzburg 2013“ und 4 „Zentralität der Gemeinden im Land Salzburg 2013“. Die Entwicklung der zentralörtlichen Struktur wird in den Karten zur Rangziffernänderung 2007–2013 auf Ebene der Zentralen Orte und der Gesamtgemeinden sichtbar.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass in einem Gebirgsland wie Salzburg die Siedlungsstruktur und somit auch die Lage der Zentralen Orte primär von der Topographie bestimmt wird. Sowohl die Hauptverkehrswege als auch die Haupt-siedlungsräume orientieren sich an den großen Talland-schaften. Die zentrale Achse bildet das Salzachtal, entlang dessen eine ganze Reihe von Zentra-len Orten aufgefädelt ist. Daneben stellen die Mittelpinzgauer Senke und das Saalachtal, das zent-rale Becken des Lungaus, das Ennstal und das Lammertal sowie das Salzburger Becken und der Flachgau bevorzugte Siedlungsräume dar, was sich in einer Häufung der Zentralen Orte in diesen Gebieten widerspiegelt.

Die Landeshauptstadt Salzburg ist mit 290 zentralen Diensten insgesamt und 75 von 80 möglichen Diensten der Oberen Stufe2 als „sehr gut ausgestattetes Oberzentrum“ zu kennzeichnen. Im Ver-gleich dazu fallen die anderen Orte bei den Diensten der Oberen Stufe deutlich ab. Hallein nimmt mit 193 Diensten den zweiten Platz ein und erreicht in der Auswertung nach Zentralen Orten als einziger Ort Rang 8. In der Gemeindeauswertung erreicht neben Hallein mit 202 Diensten auch Zell am See mit 189 Diensten diese Rangstufe, gefolgt von den Gemeinden St. Johann (181 Dienste) und Saalfelden (174 Dienste) auf Rangstufe 7. Die beiden zuletzt genannten Orte errei-chen auch in der Auswertung nach Zentralen Orten mit 178 Diensten in St. Johann und 171 Diens-te in Saalfelden als Einzige die Rangstufe 7 und sind als „schwach ausgestattete Oberzentren“ zu kennzeichnen. Die Orte der Rangstufe 8 (Gemeinde und Zentraler Ort Hallein sowie Gemeinde Zell am See) sind im Gesamtsystem der Zentralen Orte im Land Salzburg als „mäßig ausgestattete Oberzentren“ zu charakterisieren. Sehr positiv entwickelt hat sich in den letzten Jahren Saalfelden, das als Zentraler Ort mit 20 neuen Diensten aufwarten kann. Damit hat sich Saalfelden entgegen dem Trend zwischen 2001 und 2007 entwickelt, der mit nur 4 neuen Diensten eher von Stagnation gekennzeichnet war. Die positive Entwicklung kommt auch in der Rangreihung zum Ausdruck, in der Saalfelden als Zentraler Ort wieder einen Rang gut machen konnte und aktuell den vierten Platz hinter Salzburg, Hallein und St. Johann einnimmt. In der Mittleren Stufe sind der Bezirks-hauptort Tamsweg im Lungau mit 160 Diensten und die Zentralen Orte Bischofshofen im Pongau (156 Dienste) und Zell am See (153 Dienste) als „sehr gut ausgestattete Zentren der Mittleren Stu-fe“ (Rang 6) zu kennzeichnen. Während insbesondere Tamsweg sein Diensteangebot kräftig stei-gern konnte (+16 Dienste gegenüber 2007), etwas abgeschwächt auch Bischofshofen (+ 9 Diens-te) stagniert Zell am See mit nur einem zusätzlichen Dienst. Der Zentrale Ort Zell am See ist des-halb auch in der Rangreihung vom vierten Platz 2007 auf den siebten Platz im Jahr 2013 zu-rückgefallen und hat auch eine Rangstufe eingebüßt – wohlgemerkt nur als Zentraler Ort, nicht als

2 Zur Erklärung der Erhebungsweise: In einem ersten Arbeitsschritt werden alle im Land vorkommenden Dienste erfasst. Der Dienst, der am häufigsten vorkommt, hat die niedrigste Zentralität. Der Dienst, der am seltesten vorkommt, hat die höchste Zentralität. Dienste höherer Zentralität kommen seltener und meist in höherrangigen Zentralen Orten vor. Zwi-schen den Diensten der Oberen Stufe und den Diensten der Untersten Stufe liegen die Dienste der Mittleren und Unte-ren Stufe. Die Abgrenzung zwischen den Stufen wird empirisch festgestellt. Je mehr Dienste einer bestimmten Stufe in einem Zentralen Ort vorkommen, desto höher ist dessen Zentralität – zur Methode siehe ausführlich die Beschreibung bei WEICHHART 1996.

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Gemeinde! Dies dürftn einerseits in den beschränkten räumlich-geographischen Möglichkeiten zur Ansiedelung weiterer Funktionen/Dienste auf dem Gebiet des Gemeindehauptorts begründet sein und andererseits auch in der Tatsache, dass mit Schüttdorf ein starkes prosperierendes Neben-zentrum besteht, das Zentralität aus dem Hauptort abzieht. Eine ähnliche Situation liegt auch in Wals-Siezenheim vor. Der Ort liegt als Gemeinde in der Rangreihung noch vor Tamsweg und Bi-schofshofen und erreicht in der Auswertung nach Gemeinden mit einem Plus von 28 Diensten ge-genüber 2007 wie diese Rangstufe 6, liegt demnach eine Rangstufe höher als noch 2007. In der ZO-Perspektive taucht Wals-Siezenheim allerdings erst auf Platz 25 in der Unteren Stufe mit dem Nebenzentrum Himmelreich auf. Aufgrund der vielen Nebenzentren in der Gemeinde – im Ge-meindegebiet gibt es insgesamt sechs Zentrale Orte – schafft es kein Zentraler Ort in die Mittlere Stufe.

Mit klarem Abstand folgen die „mäßig ausgestatteten Orte der Mittleren Stufe“ (Rangstufe 5). Dazu zählen die Zentralen Orte und Gemeinden Seekirchen, Mittersill und Oberndorf mit 135 bis 146 Diensten. Alle drei Orte haben sich sehr po-sitiv entwickelt, insbesondere Seekirchen, dessen Diensteangebot zwischen 2007 und 2013 um 23 Funktionen zugenommen hat, was auch mit einer Höherstufung von Rangstufe 4 auf Rangstufe 5 einhergeht. Ähnlich wie Saalfelden hat sich auch in Seekirchen der Trend umgekehrt, denn zwischen 2001 und 2007 war im Vergleich mit anderen Orten in der Region eine eher stagnierende Entwicklung festzustellen, die damals auch zu einer Abstufung des Ortes führte. Mit der aktuellen Höherstufung wurde diese wieder rückgängig ge-macht und die Rangstufe von 2001 wieder erreicht.

Der Zentrale Ort Schüttdorf in Zell am See sowie die Zentralen Orte und Gemeinden Eugendorf, Neumarkt, Straßwalchen, Bad Hofgastein, Altenmarkt und Abtenau und die Gemeinde Grödig bil-den die Gruppe der „schwach ausgestatteten Zentralen Orte der Mittleren Stufe“. Ihr Diensteange-bot liegt zwischen 100 und 130 Funktionen. Schüttdorf und die Gemeinde Bad Hofgastein mussten eine Herabstufung von der fünften Stufe, die sie 2007 erreichten, auf die vierte Stufeim Jahr 2013 hinnehmen. In beiden Orten entwickelte sich das Diensteangebot positiv (+ 6 Dienste), aber der Zuwachs war zu gering, um die Rangstufe halten zu können. Eine Höherstufung hat der Zentrale Ort Eugendorf erfahren. Das ist primär auf die Fusion des Nebenzentrums Kalham-Straß mit dem Hauptort zurückzuführen. Das Diensteangebot im Hauptort ist damit von 78 Diensten auf 120 ge-stiegen, Eugendorf hat sich in der Rangreihung dadurch um 16 Plätze verbessert und nimmt jetzt Rang 12 ein.

Radstadt erreicht weder als Zentraler Ort noch als Gemeinde die Rangstufe 4 und gehört bereits zur Unteren Stufe. Gemeinsam mit über 20 anderen Zentralen Orten und Gemeinden (Kuchl, Schwarzach im Pongau, Bad Gastein, Sankt Michael, Obertrum, Hof bei Salzburg, Himmelreich in Wals-Siezenheim, Golling, Henndorf, Grödig, Wals, Bruck, Lamprechtshausen, Bergheim, Els-bethen-Glasenbach, Puch, Kaprun, Sankt Gilgen, Siezenheim, Oberalm, Mattsee, Thalgau) stegt es auf Rangstufe 3 bzw. bildet es die Gruppe der „sehr gut ausgestatteten Zentralen Orte der Un-teren Stufe“. Als Gemeinden erreichen zusätzlich Anif, Bramberg am Wildkogel, Hallwang, Maish-ofen und Saalbach-Hinterglemm diese Rangstufe. Die Herabstufung Radstadts hat dabei nichts mit der Gesamtzahl an Diensten zu tun. Mit 120 Diensten wäre das Diensteangebot für die Rang-stufe 4 mehr als ausreichend. Was fehlt, sind aber die stufenspezifischen Dienste: Radstadt er-reicht nicht die erforderliche Mindestanzahl von Diensten der Mittleren Stufe. Zehn Dienste wären für Rangstufe 4 gefordert, Radstadt erreicht nur sechs. Aus demselben Grund verlor auch die Ge-meinde Kuchl Rangstufe 4, wobei bei Kuchl nur ein Dienst der Mittleren Stufe zum Verbleib in die-ser Rangstufe fehlte. Auch einige andere Zentrale Ort (Schwarzach, Bad Gastein und Himmel-

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reich/Wals-Siezenheim) und Gemeinden (wiederum Schwarzach und Bad Gastein sowie Berg-heim, Thalgau und Anif) wurden herabgestuft. In Himmelreich/Wals-Siezenheim dürfte die Herab-stufung auch damit zusammenhängen, dass Viehhausen diesmal als eigenständiger Zentraler Ort identifiziert wurde und nicht mehr im Zentralen Ort Himmelreich-Viehhausen wie noch 2007 auf-ging. Das Diensteangebot in Himmelreich umfasst deshalb aktuell nur mehr 92 Dienste (2007: 100), was die Einordnung in Rangstufe 3 und den Verlust von zehn Plätzen in der Rangreihung (2007: Rang 15, 2013: Rang 25) bedeutet. Interessant ist, dass in Wals-Siezenheim seit 2007 der Hauptort Wals deutlich zulegen konnte. Er konnte sein Diensteangebot um 19 Funktionen auswei-ten und ist in der Rangreihung damit um neun Plätze vom 38. Rang auf den 29. Rang vorgerückt. Wals liegt somit nur mehr vier Plätze hinter Himmelreich und nimmt seine Zentrenfunktion wieder verstärkt wahr. Einige Zentrale Orte wie Hof bei Salzburg, Lamprechtshausen und Puch sowie Gemeinden (Lamprechtshausen, Puch bei Hallein, Bramberg am Wildkogel, Maishofen und Saalbach-Hinterglemm) wurden aufgrund des besseren Diensteangebots von Rangstufe 2 auf Rangstufe 3 heraufgestuft. Damit verbunden war auch eine entsprechende Vorrückung in der Rangreihung. So machten die Zentralen Orte Hof bei Salzburg und Lamprechtshausen 18 Plätze gut, Puch und St. Michael zwölf Plätze. Die Vorrückung von Hof dürfte primär auf die Fusion von Elsenwang mit dem Gemeindehauptort zu tun haben, wodurch das Diensteangebot in Hof um 25 Funktionen gestiegen ist. Besonders positiv hat sich auch Lamprechtshausen entwickelt. Das Diensteangebot hat sich um ein Drittel erhöht und ist auf 88 Dienste im Zentralen Ort Lamprechts-hausen und auf 93 Dienste in der Gemeinde gestiegen. Damit rückt der Ort in der Zentrale-Orte-Auswertung vom 49. auf den 31. Platz in der Rangreihung vor, in der Gemeindeauswertung vom 49. auf den 29. Platz!

Peter WEICHHART hat in seiner Untersuchung auf die enge räumliche Nachbarschaft von Zentralen Orten gleicher oder benachbarter Rangstufe hingewiesen, woraus er ableitet, dass bei diesen Zentralen Orten ein funktionaler Verbund bzw. eine Aufgabenteilung gegeben ist (vgl. WEICHHART 1996, S. 58). Auch in der aktuellen Erhebung lassen sich diese zentralörtlichen Verflechtungsbe-reiche gut erkennen. Neben Salzburg und Hallein bilden Zell am See, Schüttdorf und Saalfelden das wichtigste derartige Verbundsystem. An dritter Stelle folgt wie bei WEICHHART der Bereich St. Johann, Bischofshofen und Schwarzach und schließlich der Bereich Radstadt und Altenmarkt im Pongau. Im Flachgau ist eine solche Funktionsteilung für Seekirchen, Neumarkt und Straßwalchen festzustellen. Vergleicht man die Dienstekonfiguration der Zentralen Orte dieser Systeme, so ist zu bemerken, dass sie sich in ihrer Angebotsstruktur teilweise wechselseitig ergänzen. Was auch erkennbar wird, ist die Tatsache, dass in einigen dieser Verbundsysteme einzelne Gemeinden eine doch deutlich stärkere Position haben und sich positiver entwickeln als die benachbarten Kommu-nen – so St. Johann im Pongau und Seekirchen am Wallersee im Flachgau. Die „mäßig ausgestat-teten Zentralen Orte der Unteren Stufe“ (Rangstufe 2; 53–77 Dienste) haben sich sowohl auf ZO- als auch Gemeindeebene relativ stabil entwickelt. Nur einige wenige Zentrale Orte wie Piesendorf, Taxach-Rif in Hallein, Faistenau, Mauterndorf und Seeham konnten aufgrund der positiven Ent-wicklung eine höhere Rangstufe (Stufe 2) erreichen. Auf Gemeindeebene konnten neben Seeham auch Rauris und Flachau heraufgestuft werden. Eine Rangabstufung auf Ebene der Zentralen Orte (von 3 auf 2) hat nur Strobl zu verzeichnen, auf Gemeindeebene neben Strobl auch Werfen und Neukirchen am Großvenediger.

Auch auf Rangstufe 1, bei den „schwach ausgestatteten Zentralen Orten der Unteren Stufe“ konn-te sich ebenfalls eine ganze Reihe von Orten und Gemeinden in Bezug auf die Rangeinstufung verbessern (vgl. Tabelle). Einige Zentrale Orte verbesserten sich sogar um zwei Rangstufen (von Stufe A auf Stufe 1) – so Pfongau in der Gemeinde Neumarkt am Wallersee, Unterdorf-Oberdorf in

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Thalgau, Jadorf in Kuchl, Mitterberghütten in Bischofshofen, Irrsdorf in Straßwalchen, und Grafen-hof in Sankt Veit im Pongau. Einige wenige Zentrale Orte erfuhren auch eine Herabstufung (minus eine Rangstufe, von Rang 2 auf Rang 1) – so Mayrwies in Hallwang und Maria Alm in Maria Alm am Steinernen Meer. Auf Gemeindeebene musste neben Maria Alm auch Köstendorf eine Herab-stufung hinnehmen. Eine Höherstufung um eine Rangstufe (von A* auf 1) haben Goldegg und Krimml zu verzeichnen. In der Untersten Stufe hat sich ebenfalls einiges getan, Details sind den Tabellen im Anhang zu entnehmen. Generell lässt sich festhalten, dass sich die Versorgung auf dem Niveau der Untersten Stufe auf Gemeindeebene gegenüber 2007 kaum verändert hat, wie aus dem im Wesentlichen gleich bleibenden Angebot ersichtlich ist. Eine ungünstige Entwicklung (Rangverlust) ist nur in einigen Gemeinden wie in Hüttau, Zederhaus, Hintersee, St. Andrä im Lungau und Weißpriach zu erkennen. Eine Höherstufung um einen Rang gab es hingegen in den Gemeinden Fusch an der Großglocknerstraße, Untertauern, Krispl und Göming. Bedenklich ist, dass drei von fünf Orten, die eine Herabstufung hinnehmen mussten, im Lungau liegen.

Auf Ebene der Zentralen Orte sind die Ergebnisse der Untersten Stufe wesentlich differenzierter zu betrachten, die Herabstufungen betragen bis zu drei Rangstufen z. B. beim Zentralen Ort Walser-berg in Wals-Siezenheim oder bei Bergham-Gerling in Saalfelden am Steinernen Meer. Diese gro-ßen Abweichungen kommen weniger durch einen Verlust an Funktionen zustande, sondern sind vielmehr bedingt durch zusätzliche Zentrale Orte, was zwangsläufig auf Kosten der Zentralität der 2007 ausgewiesenen Zentralen Orte geht – Wals-Siezenheim ist hierfür ein gutes Beispiel, wo mit Gois und Viehhausen zwei weitere Zentrale Orte dazukamen. Die Funktionen von Gois waren 2007 dem Zentralen Ort Walserberg zugeordnet waren, mit dem Hinzukommen von Gois wurde somit Walserberg als Zentraler Ort geschwächt. Außerdem sind durch die GIS-Unterstützung bei der Identifikation der Zentralen Orte die Dienste in der aktuellen Untersuchung den Zentralen Or-ten wesentlich genauer zugeordnet worden als dies in den vorhergehenden Erhebungen 2007, 2001 und 1991 auf Basis der Ortschaften möglich war. Die zum Teil großen Unterschiede zwi-schen den Ergebnissen 2007 und 2013 können auch mit der unterschiedlich präzisen Zuordnung der Dienste zu den richtigen Zentralen Orten zusammenhängen. Diese Zusammenhänge und die unterschiedliche Qualität der Erhebungen sind bei der Verwendung und Interpretation der Daten auf Zentraler Orte-Ebene zu berücksichtigen und kritisch zu reflektieren.

Mit dem Beitritt zur Europäischen Union haben sich auch die Rahmenbedingungen für die zentral-örtlichen Interaktionen im Grenzland Salzburg wesentlich verändert. Durch die Wirksamkeit der vier Grundfreiheiten des gemeinsamen Binnenmarktes (freier Warenverkehr, Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr) ist es zu einer deutlichen Umstrukturierung des Bereichsgefüges gekommen, wobei diese Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Während auf der Mittleren und vor allem auf der Unteren Zentralitätsstufe auch Kaufkraftabflüsse in Richtung der grenznahen Zentralen Orte in Bayern zu erwarten sind, ist für die Landeshauptstadtstufe eine deutliche Bereichserweiterung erfolgt und weiterhin zu erwarten (vgl. Karte 5). Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der Regionalplan der Region Süd-ostoberbayern hat dieser Situation auf bayerischer Seite Rechnung getragen und eine Reihe von bayerischen Gemeinden dem Stadt- und Umlandbereich Salzburg zugeordnet: Freilassing ist als Verdichtungskern, sechs direkte Nachbargemeinden sind als funktionale Erweiterung des Stadt- und Umlandbereiches Salzburg und sieben weitere Gemeinden sind als regionaler Ergänzungsbe-reich des Stadt- und Umlandbereiches von Salzburg festgelegt worden. Die bayerischen und Salz-burger Raumplaner gehen davon aus, dass sich die grenzüberschreitenden Verflechtungen auch in Zukunft weiter intensivieren werden und die bayerischen Gemeinden dabei eine Reihe von Funktionen für den gesamten Ballungsraum übernehmen können. Neben der Versorgungsfunktion

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ist dabei vor allem an die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Tourismus, Freizeit und Erholung gedacht. Umgekehrt ist damit impliziert, dass die Kernstadt Salzburg für die definierte Region weite Berei-che der Versorgung auf höchster Zentralitätsstufe übernimmt.

Tab. 4: Die Zentralen Orte im Land Salzburg 2013

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2013

1 50101 Salzburg Salzburg 290 29 115 70 75 9

2 50205 Hallein Hallein 193 28 106 49 10 8

3 50418 Sankt Johann im Pongau Sankt Johann im Pongau 178 28 103 39 8 7

4 50619 Saalfelden am Steinernen Meer

Saalfelden am Steinernen Meer 171 29 104 30 8 7

5 50510 Tamsweg Tamsweg 160 29 89 36 6 6

6 50404 Bischofshofen Bischofshofen 156 29 88 35 4 6

7 50628 Zell am See Zell am See 153 27 79 36 11 6

8 50339 Seekirchen am Wallersee Seekirchen am Wallersee 143 29 94 19 1 5

9 50613 Mittersill Mittersill 140 29 93 18 0 5

10 50326 Oberndorf bei Salzburg Oberndorf bei Salzburg 135 28 86 21 0 5

11 50628/1 Zell am See Schüttdorf 125 24 79 19 3 4

12 50310 Eugendorf Eugendorf 120 29 76 15 0 4

13 50417 Radstadt Radstadt 120 28 86 6 0 3

14 50324 Neumarkt am Wallersee Neumarkt am Wallersee 117 27 70 20 0 4

15 50335 Straßwalchen Straßwalchen 117 28 77 12 0 4

16 50402 Bad Hofgastein Bad Hofgastein 115 27 74 14 0 4

17 50401 Altenmarkt im Pongau Altenmarkt im Pongau 110 27 73 10 0 4

18 50201 Abtenau Abtenau 103 26 65 12 0 4

19 50207 Kuchl Kuchl 98 26 61 7 4 3

20 50421 Schwarzach im Pongau Schwarzach im Pongau 97 28 59 7 3 3

21 50403 Bad Gastein Bad Gastein 94 27 58 7 2 3

22 50509 Sankt Michael im Lungau Sankt Michael im Lungau 94 27 60 7 0 3

23 50327 Obertrum am See Obertrum am See 93 29 57 6 1 3

24 50319 Hof bei Salzburg Hof bei Salzburg 93 28 58 6 1 3

25 50338/2 Wals-Siezenheim Himmelreich 92 18 57 15 2 3

26 50204 Golling an der Salzach Golling an der Salzach 92 26 58 7 1 3

27 50317 Henndorf am Wallersee Henndorf am Wallersee 91 29 56 6 0 3

28 50314 Grödig Grödig 90 27 53 9 1 3

29 50338 Wals-Siezenheim Wals 90 26 56 8 0 3

30 50602 Bruck /Großglocknerstraße Bruck/Großglocknerstraße 89 29 53 6 1 3

31 50322 Lamprechtshausen Lamprechtshausen 88 27 54 4 3 3

32 50303 Bergheim Bergheim 87 26 56 4 1 3

33 50309 Elsbethen Elsbethen-Glasenbach 84 28 51 4 1 3

34 50209 Puch bei Hallein Puch bei Hallein 83 27 49 3 4 3

35 50606 Kaprun Kaprun 81 29 48 4 0 3

36 50330 Sankt Gilgen Sankt Gilgen 80 28 46 5 1 3

37 50338/1 Wals-Siezenheim Siezenheim 80 21 48 8 3 3

38 50208 Oberalm Oberalm 79 27 47 4 1 3

39 50323 Mattsee Mattsee 78 28 47 3 0 3

40 50337 Thalgau Thalgau 78 26 48 4 0 3

41 50301 Anif Anif 73 27 41 5 0 2

42 50336 Strobl Strobl 72 26 42 4 0 2

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2013

43 50611 Maishofen Maishofen 72 27 42 3 0 2

44 50305 Bürmoos Bürmoos 71 25 42 3 1 2

45 50618 Saalbach-Hinterglemm Saalbach 71 26 42 3 0 2

46 50610 Lofer Lofer 70 27 39 4 0 2

47 50624 Uttendorf Uttendorf 70 27 38 5 0 2

48 50614 Neukirchen am Großvenediger

Neukirchen am Großvenediger 69 28 37 3 1 2

49 50601 Bramberg am Wildkogel Bramberg am Wildkogel 69 26 39 4 0 2

50 50609 Leogang Leogang 66 29 36 1 0 2

51 50424 Werfen Werfen 66 26 36 3 1 2

52 50411 Großarl Großarl 65 28 37 0 0 2

53 50423 Wagrain Wagrain 64 27 36 1 0 2

54 50302 Anthering Anthering 64 29 33 1 1 2

55 50308 Elixhausen Elixhausen 63 27 30 6 0 2

56 50315 Großgmain Großgmain 63 26 32 4 1 2

57 50616 Piesendorf Piesendorf 59 28 29 2 0 2

58 50205/3 Hallein Taxach-Rif 56 21 27 6 2 2

59 50311 Faistenau Faistenau 56 25 31 0 0 2

60 50504 Mauterndorf Mauterndorf 55 27 24 4 0 2

61 50406 Eben im Pongau Eben im Pongau 54 27 26 1 0 2

62 50503 Mariapfarr Mariapfarr 54 22 32 0 0 2

63 50622 Taxenbach Taxenbach 53 27 26 0 0 2

64 50332 Seeham Seeham 53 24 27 2 0 2

65 50316/1 Hallwang Mayrwies 51 14 35 2 0 1

66 50202 Adnet Adnet 51 28 22 1 0 1

67 50321 Koppl Koppl 51 28 21 1 1 1

68 50312 Fuschl am See Fuschl am See 48 26 20 2 0 1

69 50203 Annaberg-Lungötz Annaberg im Lammertal 47 27 20 0 0 1

70 50623 Unken Unken 47 27 16 3 1 1

71 50320 Köstendorf Köstendorf 47 26 21 0 0 1

72 50301/1 Anif Niederalm 47 17 30 0 0 1

73 50420 Sankt Veit im Pongau Sankt Veit im Pongau 46 22 23 1 0 1

74 50419 Sankt Martin/Tennengebirge Sankt Martin am Tennengebirge 46 26 19 1 0 1

75 50612 Maria Alm am Steinernen Meer

Maria Alm 45 22 22 1 0 1

76 50617 Rauris Rauris 45 24 20 1 0 1

77 50615 Niedernsill Niedernsill 45 28 16 1 0 1

78 50405 Dorfgastein Dorfgastein 44 23 21 0 0 1

79 50416 Pfarrwerfen Dorfwerfen 44 25 18 1 0 1

80 50213 Bad Vigaun Vigaun 44 23 17 4 0 1

81 50307 Ebenau Ebenau 43 21 20 2 0 1

82 50303/1 Bergheim Lengfelden 42 15 22 5 0 1

83 50605 Hollersbach im Pinzgau Hollersbach im Pinzgau 42 23 17 2 0 1

84 50620 Sankt Martin bei Lofer Sankt Martin bei Lofer 42 22 18 2 0 1

85 50408 Flachau Flachau 40 23 15 2 0 1

86 50407 Filzmoos Filzmoos 40 19 19 2 0 1

87 50621 Stuhlfelden Stuhlfelden 39 22 16 0 1 1

88 50607 Krimml Krimml 38 23 14 1 0 1

89 50304 Berndorf bei Salzburg Berndorf bei Salzburg 37 22 14 1 0 1

90 50410 Goldegg Goldegg 37 22 14 1 0 1

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91 50338/6 Wals-Siezenheim Viehhausen 37 18 18 1 0 1

92 50325 Nußdorf am Haunsberg Nußdorf am Haunsberg 35 20 15 0 0 1

93 50402/2 Bad Hofgastein Anger 34 14 19 1 0 1

94 50415 Mühlbach am Hochkönig Mühlbach am Hochkönig 34 21 12 1 0 A*

95 50205/2 Hallein Au-Rehhofsiedlung 33 10 22 0 1 1

96 50314/2 Grödig Fürstenbrunn 33 13 18 2 0 1

97 50324/1 Neumarkt am Wallersee Pfongau 32 14 16 2 0 1

98 50618/1 Saalbach-Hinterglemm Hinterglemm 31 15 16 0 0 1

99 50335/2 Straßwalchen Steindorf 31 11 17 3 0 1

100 50337/1 Thalgau Unterdorf-Oberdorf 31 12 17 2 0 1

101 50412 Hüttau Hüttau 31 22 9 0 0 A*

102 50329/1 Sankt Georgen bei Salzburg Obereching-Untereching 31 20 10 1 0 A*

103 50316/2 Hallwang Esch 30 12 18 0 0 1

104 50508 Sankt Margarethen im Lungau Sankt Margarethen im Lungau 30 19 9 2 0 A*

105 50328 Plainfeld Plainfeld 30 18 8 4 0 A*

106 50513 Unternberg Unternberg 30 16 13 1 0 A*

107 50211 Sankt Koloman Sankt Koloman 30 20 10 0 0 A*

108 50331 Schleedorf Schleedorf 30 19 11 0 0 A*

109 50337/3 Thalgau Enzersberg 29 7 21 1 0 1

110 50628/2 Zell am See Thumersbach-Erlberg 29 14 15 0 0 1

111 50207/3 Kuchl Jadorf 29 10 18 1 0 1

112 50306 Dorfbeuern Michaelbeuern 29 18 11 0 0 A*

113 50212 Scheffau am Tennengebirge Scheffau am Tennengebirge 29 17 11 1 0 A*

114 50425 Werfenweng Werfenweng 29 17 12 0 0 A*

115 50626 Wald im Pinzgau Wald 28 17 8 3 0 A*

116 50321/1 Koppl Guggenthal-Heuberg 27 11 14 1 1 1

117 50210 Rußbach am Pass Gschütt Rußbach am Pass Gschütt 27 20 7 0 0 A*

118 50404/1 Bischofshofen Mitterberghütten 26 11 14 0 1 1

119 50335/1 Straßwalchen Irrsdorf 26 10 16 0 0 1

120 50408/1 Flachau Reitdorf 26 17 8 1 0 A*

121 50608 Lend Lend 26 17 9 0 0 A*

122 50424/1 Werfen Sulzau-Tenneck 26 17 7 2 0 A*

123 50205/1 Hallein Bad Dürrnberg 26 10 12 3 1 A*

124 50506 Ramingstein Ramingstein 25 19 6 0 0 A*

125 50414 Kleinarl Kleinarl 25 21 3 1 0 A*

126 50330/2 Sankt Gilgen Gschwand 25 13 12 0 0 A*

127 50420/1 Sankt Veit im Pongau Grafenhof 24 7 17 0 0 1

128 50604 Fusch an der Großglocknerstraße Fusch 24 19 5 0 0 A*

129 50601/1 Bramberg am Wildkogel Mühlbach 23 14 9 0 0 A*

130 50515 Zederhaus Zederhaus 22 16 5 1 0 A

131 50625 Viehhofen Viehhofen 22 16 6 0 0 A

132 50206 Krispl Gaißau 22 15 7 0 0 A

133 50617/1 Rauris Wörth-Seidlwinkl 22 9 13 0 0 A

134 50207/1 Kuchl Kellau 21 9 10 2 0 A

135 50409 Forstau Forstau 21 14 6 1 0 A

136 50209/1 Puch bei Hallein Sankt Jakob am Thurn 21 10 10 1 0 A

137 50603 Dienten am Hochkönig Dienten am Hochkönig 21 15 6 0 0 A

138 50627 Weißbach bei Lofer Weißbach 21 14 7 0 0 A

139 50413 Hüttschlag Hüttschlag 21 18 3 0 0 A

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2013

140 50510/1 Tamsweg Mörtelsdorf-Litzelsdorf 21 12 8 1 0 A

141 50322/1 Lamprechtshausen Arnsdorf 21 12 8 0 1 A

142 50316 Hallwang Hallwang 20 15 5 0 0 A

143 50202/1 Adnet Waidach 20 7 13 0 0 B

144 50313 Göming Göming 20 7 13 0 0 B

145 50505 Muhr Muhr 18 14 3 1 0 A

146 50339/1 Seekirchen am Wallersee Mödlham 18 10 5 3 0 A

147 50422/1 Untertauern Obertauern 18 10 7 1 0 A

148 50619/2 Saalfelden am Steinernen Meer

Bergham-Gerling 18 7 11 0 0 B

149 50403/1 Bad Gastein Böckstein 18 6 11 1 0 B

150 50619/4 Saalfelden am Steinernen Meer

Harham-Weikersbach 18 7 11 0 0 B

151 50512/1 Tweng Obertauern 17 9 7 1 0 A

152 50314/1 Grödig Sankt Leonhard 17 9 8 0 0 A

153 50338/4 Wals-Siezenheim Walserberg 17 7 8 2 0 B

154 50303/2 Bergheim Muntigl-Siggerwiesen 17 5 11 0 1 B

155 50608/1 Lend Embach 16 12 4 0 0 A

156 50416/1 Pfarrwerfen Pöham 16 11 5 0 0 A

157 50306/1 Dorfbeuern Dorfbeuern 16 9 7 0 0 A

158 50203/1 Annaberg-Lungötz Lungötz-Neubach 16 11 5 0 0 A

159 50406/1 Eben im Pongau Gasthofberg 16 8 8 0 0 A

160 50619/1 Saalfelden am Steinernen Meer

Lenzing-Uttenhofen 16 7 7 2 0 B

161 50329 Sankt Georgen bei Salzburg Sankt Georgen bei Salzburg 16 6 10 0 0 B

162 50201/4 Abtenau Lindenthal 15 7 6 2 0 B

163 50418/1 Sankt Johann im Pongau Urreiting 15 4 5 1 0 B

164 50622/1 Taxenbach Högmoos 15 7 8 0 0 B

165 50611/1 Maishofen Lahntal 15 7 8 0 0 B

166 50616/1 Piesendorf Walchen 14 7 7 0 0 B

167 50310/2 Eugendorf Reitberg 14 6 8 0 0 B

168 50318 Hintersee Hintersee 14 13 1 0 0 B

169 50502 Lessach Lessach 14 12 2 0 0 B

170 50602/1 Bruck an der Großglocknerstraße Sankt Georgen-Gries 13 10 3 0 0 B

171 50507 Sankt Andrä im Lungau Sankt Andrä im Lungau 13 10 3 0 0 B

172 50514 Weißpriach Weißpriach 13 11 2 0 0 B

173 50329/2 Sankt Georgen bei Salzburg Holzhausen 13 8 5 0 0 B

174 50310/4 Eugendorf Schwaighofen 13 6 6 0 1 B

175 50321/2 Koppl Ladau-Reit 13 6 7 0 0 B

176 50509/1 Sankt Michael im Lungau Oberweißburg 12 9 2 1 0 B

177 50511 Thomatal Thomatal 12 11 1 0 0 B

178 50314/4 Grödig Glanegg 12 6 5 1 0 B

179 50411/1 Großarl Au-Schied 12 9 2 1 0 B

180 50614/1 Neukirchen am Großvenediger

Rosental-Sulzau 12 3 9 0 0 C

181 50402/1 Bad Hofgastein Harbach 11 6 5 0 0 B

182 50311/2 Faistenau Vordersee 11 5 6 0 0 B

183 50422 Untertauern Untertauern 11 9 2 0 0 B

184 50211/1 Sankt Koloman Oberlangenberg-Wegscheid 11 5 6 0 0 B

185 50316/3 Hallwang Tiefenbach 11 4 7 0 0 B

186 50320/2 Köstendorf Tödtleinsdorf-Weng 11 6 5 0 0 B

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1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

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187 50338/3 Wals-Siezenheim Käferheim 11 2 6 3 0 C

188 50201/1 Abtenau Pichl-Waldhof 10 8 2 0 0 B

189 50207/2 Kuchl Garnei-Unterlangenberg 10 6 4 0 0 B

190 50613/1 Mittersill Rettenbach 10 4 6 0 0 B

191 50423/1 Wagrain Schwaighof-Moardörfl 10 6 4 0 0 B

192 50512 Tweng Tweng 10 8 2 0 0 B

193 50325/1 Nußdorf am Haunsberg Weitwörth 10 4 6 0 0 B

194 50615/1 Niedernsill Lengdorf 10 6 4 0 0 B

195 50418/2 Sankt Johann im Pongau Alpendorf 10 7 6 1 1 B

196 50301/2 Anif Neu-Anif 10 1 7 2 0 C

197 50336/2 Strobl Gschwendt 9 5 4 0 0 B

198 50626/2 Wald im Pinzgau Königsleiten 9 6 3 0 0 B

199 50501 Göriach Göriach 9 8 1 0 0 B

200 50310/3 Eugendorf Neuhofen 9 5 3 1 0 B

201 50338/5 Wals-Siezenheim Gois 9 4 4 1 0 B

202 50307/1 Ebenau Vorderschroffenau 9 3 6 0 0 C

203 50311/3 Faistenau Tiefbrunnau 9 3 5 1 0 C

204 50626/1 Wald im Pinzgau Vorderkrimml 8 4 4 0 0 B

205 50411/2 Großarl Bach-Eben 8 5 3 0 0 B

206 50201/2 Abtenau Schorn-Wagner 8 4 3 1 0 B

207 50622/2 Taxenbach Eschenau 8 7 0 1 0 B

208 50309/1 Elsbethen Vorderfager-Winkl 8 7 0 1 0 B

209 50410/1 Goldegg Weng 8 5 3 0 0 B

210 50412/1 Hüttau Sonnberg-Niedernfritz 8 6 2 0 0 B

211 50616/2 Piesendorf Aufhausen-Fürth 8 3 5 0 0 C

212 50336/1 Strobl Aigen 7 4 3 0 0 C

213 50330/1 St. Gilgen Winkl 7 3 3 1 0 C

214 50407/1 Filzmoos Neuberg 6 4 2 0 0 C

215 50339/2 Seekirchen am Wallersee Bayerham 6 4 2 0 0 C

216 50323/1 Mattsee Aug 6 0 4 2 0 C

217 50503/1 Abtenau Pichl 6 3 3 0 0 C

218 50504/1 Mauterndorf Steindorf 6 3 3 0 0 C

219 50612/1 Maria Alm am Steinernen Meer

Hinterthal 5 5 0 0 0 C

220 50314/3 Grödig Eichet 4 1 3 0 0 C

221 50510/2 Tamsweg Sauerfeld 4 3 1 0 0 C

222 50206/1 Krispl Krispl 4 4 0 0 0 C

223 50617/2 Rauris Bucheben 4 3 1 0 0 C

224 50509/2 St. Michael im Lungau Katschberg 4 2 2 0 0 C

225 50510/3 Tamsweg Seetal 2 2 0 0 0 C

Quelle: AINZ et al. 2014, Tab. 15

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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Karte 4: Zentralität der Gemeinden im Land Salzburg

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1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

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Tab. 5: Zentralität der Gemeinden 2013

Rang

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20

13

1 50101 Salzburg 290 28 116 69 77 9 2 50205 Hallein 202 27 109 53 13 8 3 50628 Zell am See 189 27 100 48 14 8 4 50418 Sankt Johann im Pongau 181 27 105 40 9 7 5 50619 Saalfelden am Steinernen Meer 174 28 107 31 8 7 6 50338 Wals-Siezenheim 163 27 100 29 7 6 7 50510 Tamsweg 161 28 91 36 6 6 8 50404 Bischofshofen 159 28 92 34 5 6 9 50339 Seekirchen am Wallersee 146 28 96 21 1 5

10 50613 Mittersill 140 28 95 17 0 5 11 50326 Oberndorf bei Salzburg 135 27 87 21 0 5 12 50335 Straßwalchen 130 27 89 14 0 4 13 50324 Neumarkt am Wallersee 129 27 80 22 0 4 14 50402 Bad Hofgastein 126 28 82 16 0 4 15 50310 Eugendorf 123 28 77 17 1 4 16 50417 Radstadt 120 28 86 6 0 3 17 50207 Kuchl 111 28 70 9 4 3 18 50401 Altenmarkt im Pongau 110 27 72 11 0 4 19 50201 Abtenau 110 28 68 14 0 4 20 50314 Grödig 108 27 70 10 1 4 21 50303 Bergheim 107 28 69 7 3 3 22 50403 Bad Gastein 98 27 61 8 2 3 23 50421 Schwarzach im Pongau 97 28 59 7 3 3 24 50337 Thalgau 97 27 64 6 0 3 25 50509 Sankt Michael im Lungau 94 27 61 6 0 3 26 50301 Anif 93 26 60 7 0 3 27 50319 Hof bei Salzburg 93 28 58 6 1 3 28 50327 Obertrum am See 93 28 58 6 1 3 29 50322 Lamprechtshausen 93 27 58 4 4 3 30 50204 Golling an der Salzach 92 25 60 6 1 3 31 50317 Henndorf am Wallersee 91 28 57 5 1 3 32 50330 Sankt Gilgen 90 28 55 6 1 3 33 50602 Bruck an der Großglocknerstraße 90 28 55 6 1 3 34 50209 Puch bei Hallein 89 26 54 5 4 3 35 50309 Elsbethen 86 27 53 5 1 3 36 50323 Mattsee 82 27 51 4 0 3 37 50606 Kaprun 81 28 49 4 0 3 38 50208 Oberalm 79 27 47 4 1 3 39 50601 Bramberg am Wildkogel 79 28 47 4 0 3 40 50316 Hallwang 78 26 49 3 0 3 41 50611 Maishofen 78 26 49 3 0 3 42 50618 Saalbach-Hinterglemm 78 27 49 2 0 3 43 50336 Strobl 76 27 46 3 0 2 44 50424 Werfen 76 28 43 4 1 2 45 50614 Neukirchen am Großvenediger 75 27 43 4 1 2 46 50305 Bürmoos 71 25 42 3 1 2 47 50610 Lofer 70 26 40 4 0 2 48 50624 Uttendorf 70 27 38 5 0 2 49 50411 Großarl 68 28 39 1 0 2 50 50423 Wagrain 67 26 40 1 0 2 51 50321 Koppl 67 26 37 2 2 2 52 50609 Leogang 66 28 37 1 0 2 53 50311 Faistenau 66 27 38 1 0 2 54 50616 Piesendorf 64 27 35 2 0 2 55 50406 Eben im Pongau 64 27 36 1 0 2 56 50302 Anthering 64 27 35 1 1 2 57 50308 Elixhausen 63 26 31 5 1 2 58 50315 Großgmain 63 26 32 4 1 2 59 50420 Sankt Veit im Pongau 62 24 37 1 0 2 60 50202 Adnet 60 27 32 1 0 2 61 50622 Taxenbach 59 27 31 1 0 2

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2013

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Sum

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Rang

20

13

62 50504 Mauterndorf 59 28 28 3 0 2 63 50617 Rauris 59 26 33 0 0 2 64 50503 Mariapfarr 57 25 32 0 0 2 65 50408 Flachau 54 28 23 3 0 2 66 50332 Seeham 53 23 28 2 0 2 67 50203 Annaberg-Lungötz 52 28 24 0 0 1 68 50416 Pfarrwerfen 51 26 24 1 0 1 69 50320 Köstendorf 50 24 25 1 0 1 70 50615 Niedernsill 49 27 21 1 0 1 71 50312 Fuschl am See 48 25 21 2 0 1 72 50623 Unken 47 27 16 3 1 1 73 50329 Sankt Georgen bei Salzburg 47 23 23 1 0 1 74 50307 Ebenau 47 21 24 2 0 1 75 50612 Maria Alm am Steinernen Meer 46 25 20 1 0 1 76 50419 Sankt Martin am Tennengebirge 46 26 19 1 0 1 77 50405 Dorfgastein 44 25 19 0 0 1 78 50213 Bad Vigaun 44 24 16 4 0 1 79 50407 Filzmoos 43 22 19 2 0 1 80 50605 Hollersbach im Pinzgau 42 24 16 2 0 1 81 50620 Sankt Martin bei Lofer 42 23 18 1 0 1 82 50306 Dorfbeuern 41 23 18 0 0 1 83 50325 Nußdorf am Haunsberg 41 20 20 1 0 1 84 50410 Goldegg 40 22 17 1 0 1 85 50621 Stuhlfelden 39 21 17 0 1 1 86 50607 Krimml 38 23 14 1 0 1 87 50304 Berndorf bei Salzburg 37 22 14 1 0 1 88 50626 Wald im Pinzgau 37 22 13 2 0 A* 89 50211 Sankt Koloman 36 22 13 1 0 A* 90 50412 Hüttau 35 25 10 0 0 A* 91 50415 Mühlbach am Hochkönig 34 23 10 1 0 A* 92 50608 Lend 30 19 11 0 0 A* 93 50508 Sankt Margarethen im Lungau 30 18 10 2 0 A* 94 50328 Plainfeld 30 17 9 4 0 A* 95 50513 Unternberg 30 17 12 1 0 A* 96 50331 Schleedorf 30 17 12 1 0 A* 97 50212 Scheffau am Tennengebirge 29 15 13 1 0 A* 98 50425 Werfenweng 29 17 12 0 0 A* 99 50210 Rußbach am Pass Gschütt 27 20 7 0 0 A*

100 50512 Tweng 25 16 8 1 0 A* 101 50506 Ramingstein 25 19 6 0 0 A* 102 50414 Kleinarl 25 21 3 1 0 A* 103 50604 Fusch an der Großglocknerstraße 24 19 5 0 0 A* 104 50422 Untertauern 24 16 7 1 0 A* 105 50206 Krispl 23 16 7 0 0 A* 106 50515 Zederhaus 22 17 4 1 0 A 107 50625 Viehhofen 22 16 5 1 0 A 108 50409 Forstau 21 16 4 1 0 A 109 50603 Dienten am Hochkönig 21 17 4 0 0 A 110 50627 Weißbach bei Lofer 21 14 7 0 0 A 111 50413 Hüttschlag 21 18 3 0 0 A 112 50313 Göming 20 6 14 0 0 A 113 50505 Muhr 18 14 3 1 0 A 114 50318 Hintersee 14 12 2 0 0 B 115 50502 Lessach 14 12 2 0 0 B 116 50507 Sankt Andrä im Lungau 13 10 3 0 0 B 117 50514 Weißpriach 13 11 2 0 0 B 118 50511 Thomatal 12 11 1 0 0 B 119 50501 Göriach 9 8 1 0 0 B

Quelle: AINZ et al. 2014, Tab. 17

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1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

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Karte 5: Einzugsbereiche Zentraler Orte auf der Mittleren Stufe 2014 (mit eindeutiger Zuordnung) im Land Salzburg und in angrenzenden Gebieten Bayerns und Oberös-terreichs

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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3.6. Innenentwicklungspotenziale in Salzburger Gemeinden

Gemeinsam mit dem Referat Örtliche Raumplanung wurden die Research Studios Austria, Studio iSPACE, mit der Erhebung von Innenentwicklungspotenzialen in ausgewählten Salzburger Ge-meinden beauftragt. Für die Ermittlung dieser Potenziale wurden die Landbedeckungskartierung nach LISA-Standard und das hochaufgelöste Geländemodell, abgeleitet aus Laserscan-Daten, verwendet. Hinsichtlich der Innenentwicklungspotenziale werden drei Typen von Baulandpotenzia-len unterschieden, die den „Bebauungsgrad“ (unbebaut, bebaut) und die „theoretische Bebaubar-keit“ (selbstständig bebaubar, verdichtet bebaubar, Verdichtungsreserven) berücksichtigen und damit auch die unterschiedliche Realisierungswahrscheinlichkeit widerspiegeln sollen:

Typ 1 ist eine unbebaute und unbefestigte Grundstücksparzelle, die selbstständig bebaubar ist.

Typ 2 ist eine unbebaute und befestigte Grundstücksparzelle, die selbstständig bebaubar ist.

Typ 3 weist jene Parzellen bzw. Teile von Parzellen aus, die unbebaut sind und theoretisch über Parzellengrenzen hinweg verdichtet bebaubar sind.

Typ 4 weist hingegen jene Parzellen aus, die bereits bebaut sind, aber dennoch theoretische Ver-dichtungsreserven auf der eigenen Parzelle aufweisen.

Unberücksichtigt dabei ist die Verfügbarkeit. Mit den Ergebnissen dieses Projekts soll den Ge-meinden eine Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellt werden (SPITZER & PRINZ 2014).

Bei allen Typen wird der theoretische Bauplatz in der Beispielkarte 6 in einem helleren Farbton und das theoretische Baufenster (unter Berücksichtung der Abstandsregelungen nach der Bauord-nung) in einem dunkleren Farbton wiedergegeben.

3.7. ETZ-Projekt „Grenzübergreifendes Flächenmanagement“

Als Nachfolgeprojekt für das ETZ-Projekt „EuRegionale Raumanalyse (siehe dazu ROB 2010) wurde mit Unterstützung von Land und Stadt Salzburg sowie der Regierung von Oberbayern und der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein zum Abschluss der letzten Struk-turfondsperiode das ETZ-Projekt „Grenzüberschreitendes Flächenmanagement“ von den Rese-achstudios Austria, Studio iSPACE, und seinem Projektpartner Institut für Geoinformatik – PLUS e.V. (GI Plus) durchgeführt. Die Ergebnisse des Projekts sind im Endbericht vom Mai 2015 aus-führlich dargestellt (SPITZER et al. 2015). In dem Projekt wurden grenzüberschreitende Lösungsan-sätze hinsichtlich der demographischen und baulichen Entwicklung (Modul 1) und der Baulandpo-tenziale in Weiterentwicklung des vorhin beschriebenen Lösungsansatzes beim Projekt „Innenent-wicklungspotenziale in Salzburger Gemeinden“ (Modul 2), sowie Indikatoren zur zukünftigen Sied-lungsentwicklung (Modul 3) mittels Bewertung von Infrastruktureinrichtungen (Kindergärten, Schu-len, Apotheken, Praktische Ärzte, Lebensmitteleinzelhandel, Spielplätze und Sporteinrichtungen) entwickelt. Derzeit werden die Möglichkeiten einer gemeinsamen Veröffentlichung des Endberich-tes geprüft.

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Karte 6: Theoretische Baulandpotenziale in der Gemeinde Kuchl

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Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014 1. Auflage Dezember 2015

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3.8. Alpenraum-Projekt „MORECO“ – Mobilitäts- und Wohnkosten

„ ‚Mehr Lebensqualität durch kluge Standortwahl‘ – so lautert das langfristige Ziel des EU-Projekts MORECO. Um wohnungssuchende Privatpersonen, die Wohnbauwirtschaft, Planung und Politik bei Entscheidungen über neue Wohnstandorte und Mobilität zu unterstützen, wurden im Rahmen des Projektes mehrere Instrumente entwickelt, die nun gratis unter www.moreco.at und www.moreco-project.eu verfügbar sind. Dort erhält man leicht verständliche raum- und verkehrs-planerische Hintergrundinformationen, kann bequem Wohn- und Mobilitätskosten verschiedener Standorte und Verkehrsmittel vergleichen oder erhält Auskunft über vorhandene Infrastruktur be-liebiger Standorte in ausgewählten Regionen.“ Mit diesen Worten führen die BearbeiterInnen die-ses Alpenraumprojekts in der letzten Nummer unserer Zeitschrift „Raumplanung aktuell“ in ihren ausführlichen Bericht über dieses herausragende Alpenraumprojekt ein, das von Juli 2011 bis Juni 2014 unter der Leadpartnerschaft des Salzburger Instituts für Raumordnung und Wohnen bearbei-tet wurde (vgl. BISCHOF et al. 2014, S. 8f).

Mit diesen in dem transnationalen Projekt erarbeiteten Tools und Handlungsanleitungen sollen künftige Standortentscheidungen von Bürgern, Bauwirtschaft, Behörden und Unternehmen in Rich-tung einer nachhaltigen polyzentrischen Siedlungsentwicklung gelenkt werden, die bereits vorhan-dene Infrastruktur nutzt, umweltfreundliche Mobilität fördert, Zersiedelung eindämmt und den Im-mobilienwert sichert.

3.9. Strukturanalyse 2014

Aufgrund der Entscheidung, dass das Landesentwicklungsprogramm neu aufgestellt werden soll (vgl. dazu Kap. V.2.1.), ist die Ausarbeitung einer Strukturanalyse für das gesamte Land Salzburg notwendig geworden. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wurde eine regionale Bieterge-meinschaft mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Die Ergebnisse wurden in diesem Raumordnungsbericht für die Kapitel III und IV verwendet und werden im Weiteren Grundlage für die Wiederholung des 1. Hörungsverfahrens zur Überarbeitung des LEP 2003 sein.

3.10. Automatisierte Abgrenzung von Siedlungsschwerpunkten

Aufgrund der Zielsetzung im Arbeitsübereinkommen der Landesregierung, weitere Zersiedelungen in den Salzburger Gemeinden zu vermeiden, wurde eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, eine Me-thode für eine automatisierte Abgrenzung von Siedlungsschwerpunkten zu entwickeln. Die vom Computer mit GIS-Methoden ermittelten Ergebnisse aus diesem Projekt wurden landesweit von den SachbearbeiterInnen der Örtlichen Raumplanung überprüft und deren Rückmeldung wurde bei der Überarbeitung der Erfassungsmethoden berücksichtigt. Der fachliche Vorschlag zur Abgren-zung von Siedlungsschwerpunkten wurde in der Schriftenreihe „E-Papers zur Salzburger Raum-planung“ als Band 5 veröffentlicht. Einige Details aus dieser Arbeit wurden auch in diesem Bericht im Kapitel V.2.3.1. verwendet.

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1. Auflage Dezember 2015 Salzburger Raumordnungsbericht 2011 – 2014

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4. Veröffentlichungen in der Berichtsperiode

4.1. Materialien zur Raumplanung

Band 22: DOLLINGER, F. et al.: Klimawandel und Raumplanung. Ergebnisse des Alpenraumprojekts CLISP zur Anpassung an den Klimawandel für die Modellregi-on Pinzgau–Pongau. Salzburg 2011, 128 S.

ISBN 3-901343-22-9. Deutsche Fassung des Model Region Report im Rahmen des CLISP-Projekts mit zusätzlichem Informationsanhang über Klimaveränderun-gen im Land Salzburg.

Band 23: BRAUMANN, C. et al.: Die Entwicklung des Einzelhandels und der Nah-versorgung im Land Salzburg. Salzburg 2011, 31 S.

ISBN 3-901343-23-7. Zusammenfassung der wesentlichsten Ergebnisse der Ein-zelhandelsstudie des Instituts Ecostra.

Band 24: AINZ, G. et al.: Der demographische Wandel. Herausforderungen für Raumplanung und Regionalentwicklung. Ergebnisse des Alpenraumprojekts DE-MOCHANGE für die Modellregion "Pinzgau-Pongau-Lungau" im Land Salzburg 2013, 174 S.

ISBN 3-901343-24-5. Zusammenfassung der wesentlichsten Ergebnisse der Ar-beiten im Rahmen des Alpenraumprojekts DEMOCHANGE.

4.2. Regionalplanung

Heft 9: Entwicklungsleitbild Katschberghöhe 2011–2021. Kurzfassung. Salzburg 2012, 15 S.

Erstellt 2010–2011, durch das erweiterte Planungsgremium am 1.7.2011 als grenzüberschreitendes Ziel im Rahmen der Raumordnungsvereinbarung Lungau–Murau–Nockgebiet der Länder Kärnten und Salzburg angenommen.

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Heft 10: Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden. Kurz-fassung. Salzburg 2014, 23 S.

Erstellt 2011–2013 als Überarbeitung des Regionalprogramms aus dem Jahre 1998 (vgl. H. 2), durch die Verbandsversammlung des Regionalverbandes am 1. Oktober 2012 und 12. Juli 2013 beschlossen, für verbindlich erklärt durch Ver-ordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. November 2013, mit der das Regionalprogramm Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden verbindlich erklärt wird, LGBl. Nr. 94/2013.

4.3. Salzburger Raumordnungsberichte

Salzburger Raumordnungsbericht 2010. 6. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg. Salzburg 2011, 80 S.,

ISBN 3-901343-48-2. Der sechste Raumordnungsbericht erfasst die Periode von 2006 bis 2010.

4.4. Beiträge zur grenzüberschreitenden und europäischen Raumentwicklung

Masterplan. Kooperatives Raumkonzept für die Kernregion Salzburg. Salz-burg und Bad Reichenhall 2013, 50 S.

Grenzüberschreitendes Raumkonzept für die Kernregion Salzburg in den Themenbereichen Wohnen–Wirtschaft–Verkehr und Freiraum.

4.5. E-Papers zur Salzburger Raumplanung

Band 1: AINZ, G., G. BORN, F. DOLLINGER et al.: Demographischer Wandel im Pinzgau, Pongau und Lungau. Porträt der Salzburger Modellregion Pinzgau-Pongau–Lungau zum INTERREG IV B–Alpenraumprojekt „DEMOCHANGE: De-mographischer Wandel in den Alpen. Anpassungsstrategien im Bereich der Raumplanung und Raumentwicklung“. Salzburg 2011, X + 89 S. Mit Kartenband A4 als Anhang.

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Band 2: DOLLINGER, F., S. KIENBERGER, S. KLINGLER et al.: CLISP – Climate Change Adaptation by Spatial Planning in the Alpine Space. MODEL REGION Pinzgau–Pongau. Model Region Report. Salzburg 2011, VI + 142 S.

Endbericht des Alpenraumprojekts CLISP.

Band 3: SCHOSSLEITNER, R.: Alpendorf Dachstein-West. Eine Studie zum Ge-schäftsmodell, zur Umsetzung, zur Nutzung und zu den Auswirkungen in der Re-gion. Salzburg 2013, VI + 102 S. Mit einer Fotodokumentation im Anhang.

Band 4: AINZ, G., A. FRÖSCHL, G. KRIKS, W. RIEDLER UND R. SCHOßLEITNER: Grundversorgung – Zentrale Orte – Einzugsbereiche. Eine Studie zu den Grund-versorgungsdiensten, dem System der Zentralen Orte und ihrer Einzugsbereiche im Land Salzburg. Salzburg 2014, 131 S. VI + 143 S.

4.6. Schriftenreihe des Salzburger Geographisches Informationssystems – SAGIS

Band 5: Digitale Flächenwidmungspläne. Beschreibende Datenschnittstelle für digitale Flächenwidmungspläne im Land Salzburg gemäß Darstellungsverordnung für Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne (DarstVO) der Salzburger Lan-desregierung vom 12. Jänner 2011 (LGBl Nr 10/2011). Salzburg 2012, 48 S.

ISBN 3-901343-70-9

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4.7. Zeitschriften / Periodika

Heft 8: Raumplanung aktuell. Die Zeitschrift für die Salzburger Raumentwicklung. Salzburg, Mai 2012, 55 S.

8. Nummer des Informationsblattes der Abteilung Raumplanung mit Beiträgen zu aktuellen Aufgaben und Projekten der Abteilung Raumplanung.

Heft 9: Raumplanung aktuell. Die Zeitschrift für die Salzburger Raumentwicklung. Salzburg, September 2013, 74 S.

9. Nummer des Informationsblattes der Abteilung Raumplanung mit Beiträgen zu aktuellen Aufgaben und Projekten der Abteilung Raumplanung.

Heft 10: Raumplanung aktuell. Die Zeitschrift für die Salzburger Raumentwick-lung. Salzburg, September 2014, 87 S.

10. Nummer des Informationsblattes der Abteilung Raumplanung mit Beiträgen zu aktuellen Aufgaben und Projekten der Abteilung Raumplanung.

4.8. Loseblattsammlungen

BRAUMANN, C., Red.: Handbuch Raumordnung Salzburg. Loseblattsammlung in bisher zwölf Ausgaben. 11 und 12. aufgrund des ROG 2009 zur Gänze überar-beitete Ausgabe 2011 und 2012. Salzburg 1993–2012.

INHALT: 1. Vorwort und Inhaltsverzeichnis, 2. Allgemeiner Teil, 3. Rechtliche Grundlagen, 4. Planungsgrundlagen, 5. Überörtliche Raumplanung, 6. Räumli-ches Entwicklungskonzept, 7. Flächenwidmungsplan, 8. Bebauungsplan, 9. Sonstige Raumordnungsverfahren, 10. Anhang