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KARATE® WG FORST Zulassungsnummer: 4262-00 Produktname: KARATE® WG FORST Formulierungsbeschreibung: Wasserdispergierbares Granulat mit 50 g/kg (5 Gew.-%) Lambda-Cyhalothrin Einsatzgebiet: Insektizid zur Bekämpfung von Insekten im Forst und im Zierpflanzenbau Wirkungsweise: Der in KARATE WG FORST enthaltene Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin gehört zu den synthetischen Pyrethroiden. KARATE WG FORST ist außerordentlich wirksam gegen beißende und saugende Insekten, weshalb nur geringe Aufwandmengen erforderlich sind. Das Produkt entwickelt eine starke Fraß- und Kontaktwirkung, die nach der Anwendung sehr schnell einsetzt. Auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird. Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine bemerkenswerte Dauerwirkung. Wirkungsspektrum: - Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus germanus) - Großer Brauner Rüsselkäfer - Freifressende Schmetterlingsraupen - Afterraupen - Blattläuse - Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen Maikäfer) Kulturverträglichkeit: KARATE WG FORST erwies sich in allen geprüften Forstkulturen als gut verträglich. In umfangreichen Verträglichkeitsprüfungen mit Aufwandmengen von 150 g/ha hat sich KARATE WG FORST in folgenden Kulturen bewährt: Ahorn (Acer), Birke (Betula), Buche (Fagus), Douglasie (Pseudotsuga), Eberesche (Sorbus), Eiche (Quercus), Erle (Alnus), Esche (Fraxinus), Eucalyptus (Eucalyptus), Fichte (Picea), Hainbuche (Carpinus), Kastanie (Castanea), Kiefer (Pinus), Kirsche (Prunus), Lärche (Larix), Linde (Tilia), Pappel (Populus), Robinie (Robinia), Roßkastanie (Aesculus), Tanne (Abies), Ulme (Ulmus), Weide (Salix). Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst) Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus germanus) Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst) Rindenbrütende Borkenkäfer Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst) Holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus germanus) Laub- und Nadelhölzer (Zierpflanzenbau) Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer Laub- und Nadelhölzer (Zierpflanzenbau) Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer Laub- und Nadelhölzer (Forst) Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer) Laub- und Nadelhölzer (Forst) Freifressende Schmetterlingsraupen Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst) Freifressende Schmetterlingsraupen Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst) Blattläuse Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst) Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer) Nadelholz (Forst) Großer Brauner Rüsselkäfer 30.08.2006 1 Produktinformation

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KARATE® WG FORST

Zulassungsnummer: 4262-00 Produktname: KARATE® WG FORST Formulierungsbeschreibung: Wasserdispergierbares Granulat mit 50 g/kg (5 Gew.-%) Lambda-Cyhalothrin Einsatzgebiet: Insektizid zur Bekämpfung von Insekten im Forst und im Zierpflanzenbau Wirkungsweise: Der in KARATE WG FORST enthaltene Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin gehört

zu den synthetischen Pyrethroiden. KARATE WG FORST ist außerordentlich wirksam gegen beißende und saugende Insekten, weshalb nur geringe Aufwandmengen erforderlich sind. Das Produkt entwickelt eine starke Fraß- und Kontaktwirkung, die nach der Anwendung sehr schnell einsetzt. Auf eine gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile ist unbedingt zu achten, da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verlagert wird. Der Wirkstoff ist im Sonnenlicht stabil und besitzt deshalb auf pflanzlichen Oberflächen eine bemerkenswerte Dauerwirkung.

Wirkungsspektrum: - Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus germanus) - Großer Brauner Rüsselkäfer - Freifressende Schmetterlingsraupen - Afterraupen - Blattläuse - Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen Maikäfer)

Kulturverträglichkeit: KARATE WG FORST erwies sich in allen geprüften Forstkulturen als gut verträglich. In umfangreichen Verträglichkeitsprüfungen mit Aufwandmengen von 150 g/ha hat sich KARATE WG FORST in folgenden Kulturen bewährt: Ahorn (Acer), Birke (Betula), Buche (Fagus), Douglasie (Pseudotsuga), Eberesche (Sorbus), Eiche (Quercus), Erle (Alnus), Esche (Fraxinus), Eucalyptus (Eucalyptus), Fichte (Picea), Hainbuche (Carpinus), Kastanie (Castanea), Kiefer (Pinus), Kirsche (Prunus), Lärche (Larix), Linde (Tilia), Pappel (Populus), Robinie (Robinia), Roßkastanie (Aesculus), Tanne (Abies), Ulme (Ulmus), Weide (Salix).

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst)

Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus germanus)

Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst)

Rindenbrütende Borkenkäfer

Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst)

Holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus germanus)

Laub- und Nadelhölzer (Zierpflanzenbau)

Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer

Laub- und Nadelhölzer (Zierpflanzenbau)

Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer

Laub- und Nadelhölzer (Forst)

Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer)

Laub- und Nadelhölzer (Forst)

Freifressende Schmetterlingsraupen

Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst)

Freifressende Schmetterlingsraupen

Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst)

Blattläuse

Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst)

Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer)

Nadelholz (Forst)

Großer Brauner Rüsselkäfer

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KARATE® WG FORST

Nadelholz (Forst)

Großer Brauner Rüsselkäfer

Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst)

Blattwespen (Afterraupen)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Forstpflanzgärten und Kämpe (Forst)

Freifressende Schmetterlingsraupen

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Zierpflanzenbau)

Freifressende Schmetterlingsraupen

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Forstpflanzgärten und Kämpe (Forst)

Blattwespen (Afterraupen)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Zierpflanzenbau)

Blattwespen (Afterraupen)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Forstpflanzgärten und Kämpe (Forst)

Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Zierpflanzenbau)

Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Forstpflanzgärten und Kämpe (Forst)

Blattläuse

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Zierpflanzenbau)

Blattläuse

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen

NW200: Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen. NW601: Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden: Forstpflanzen (spritzen nur mit Bodengeräten): 100 m Forstpflanzen (spritzen als Flächenanwendung nur mit rotorgetriebenen Luftfahrzeugen - keine Starrflügler): 100 m Forstpflanzen (tauchen und spritzen mit Zangen- und Gabeldüsen): 10 m Lagerholz (tropfnass spritzen): 40 m Zierpflanzen (spritzen mit Bodengeräten): 100 m Hinweise zum Wasserschutz: Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-

/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: NW466: Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Die grobe Reinigung von Spritzen auf dem Feld vornehmen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

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Hinweise zur sachgerechten Anwendung

Anzahl Anwendungen: Forst, Zierpflanzenbau: maximal 1 Anwendung pro Kultur (Wasseraufwandmenge/ha beim Spritzen mit Bodengeräten: 300 l)

Wartezeiten: Forst, Zierpflanzenbau: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. (N) Wildbeeren und Wildfrüchte, Wildwachsende Pilze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)

Wichtige Hinweise 1. Für die Tauchbehandlung: Keine Anwendung in Zuflussbereichen (Einzugsgebieten) an Grund- und Quellwassergewinnungsanlagen, Heilquellen und Trinkwassertalsperren sowie sonstigen grundwasserempfindlichen Bereichen (W1). 2. Für die Anwendung mit Luftfahrzeugen gilt: Die Anwendung bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde im Sinne von §34 Pflanzenschutzgesetz. Diese darf für maximal 5% der Landeswaldfläche im Jahr erteilt werden. 3. Durch Temperaturen > 25° C kann die Wirksamkeit von Pyrethroiden eingeschränkt sein. 4. Bei der Anwendung von Wirkstoffen aus der chemischen Klasse der Pyrethroide, zu denen auch Lambda-Cyhalothrin gehört, ist das Auftreten resistenter Schädlinge nicht auszuschließen. Unter besonders ungünstigen Umständen kann dies zu einer Minderwirkung führen. Sollte trotz empfehlungsgerechter Anwendung von Lambda-Cyhalothrin ein Wirkungsabfall festgestellt werden, ist sofort mit entsprechenden Insektiziden einer anderen Wirkstoffgruppe weiterzubehandeln. Im Falle eines Wirkungsrückgangs, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. 5. Durch Pyrethroide ist eine direkte und indirekte Beeinflussung von Spinnmilben möglich. Auf diese Schädlinge ist besonders zu achten und bei Überschreitung der Bekämpfungsschwelle sind geeignete Akarizide einzusetzen. Weitere Sicherheitshinweise (entsprechend EU-Richtline 2003/82/EG): Mittel und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern. Zum Schutz von Gewässerorganismen und Nichtzielarthropoden ist eine unbehandelte Pufferzone zu Oberflächengewässern bzw. Nichtkulturland entsprechend der von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsbestimmungen einzuhalten.

Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst) Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus germanus)

Anwendungskonzentration: 0,4 % (4 g/l Spritzbrühe) Bei festgestellter Gefährdung (früher: vorbeugend) Tropfnass spritzen

Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst) Rindenbrütende Borkenkäfer

Anwendungskonzentration: 0,8 % (8 g/l Spritzbrühe) Vor dem Ausflug der Käfer Tropfnass spritzen

Laub- und Nadelholz (liegendes Holz - Forst) Holzbrütende Borkenkäfer (ausgenommen Xylosandrus germanus)

Anwendungskonzentration: 0,8 % (8 g/l Spritzbrühe) Nach Befallsbeginn Tropfnass spritzen

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Laub- und Nadelhölzer (Zierpflanzenbau) Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer

Anwendungskonzentration: 0,4 % (4 g/l Streichlösung) Bei festgestellter Gefährdung (früher: vorbeugend) Streichverfahren zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung

Laub- und Nadelhölzer (Zierpflanzenbau) Rinden- und holzbrütende Borkenkäfer

Anwendungskonzentration: 0,8 % (8 g/l Streichlösung) Vor dem Ausflug der Käfer Streichverfahren zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung

Laub- und Nadelhölzer (Forst) Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer)

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen als Flächenanwendung mit Luftfahrzeug

Laub- und Nadelhölzer (Forst) Freifressende Schmetterlingsraupen

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen als Flächenanwendung mit Luftfahrzeug

Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst) Freifressende Schmetterlingsraupen

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst) Blattläuse

150 g/ha Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Laub- und Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst) Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer)

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Nadelholz (Forst) Großer Brauner Rüsselkäfer

Anwendungskonzentration: 1 % (10 g/l Tauchlösung) Tauchen vor dem Pflanzen zum Schutz im Pflanzjahr Vorbeugendes Tauchen der oberirdischen Pflanzenteile bis zum Wurzelhals. Auf vollständige Benetzung ist zu achten.

Nadelholz (Forst) Großer Brauner Rüsselkäfer

Anwendungskonzentration: 1 % (10 g/l Spritzbrühe) Pflanzengröße bis 60 cm 25 l/1000 Pflanzen bis 40 l/1000 Pflanzen Nach Befallsbeginn Spritzen mit Zangen- oder Gabeldüse

Nadelholz (Auf Jungwuchsflächen - Forst) Blattwespen (Afterraupen)

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Forstpflanzgärten und Kämpe (Forst) Freifressende Schmetterlingsraupen

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Zierpflanzenbau) Freifressende Schmetterlingsraupen

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

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KARATE® WG FORST

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Forstpflanzgärten und Kämpe (Forst) Blattwespen (Afterraupen)

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Zierpflanzenbau) Blattwespen (Afterraupen)

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Forstpflanzgärten und Kämpe (Forst) Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer)

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Zierpflanzenbau) Blatt- und nadelfressende Käfer (ausgenommen: Maikäfer)

150 g/ha Nach Befallsbeginn Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen, Forstpflanzgärten und Kämpe (Forst) Blattläuse

150 g/ha Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen (Zierpflanzenbau) Blattläuse

150 g/ha Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Frühjahr bis Herbst Spritzen (nur mit Bodengeräten)

Nachbau: Nach dem Einsatz von KARATE WG FORST können alle Kulturen

nachgebaut werden.

Anwendungstechnik

Ausbringgerät: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es wird empfohlen, eine genaue Behälterskala (beim Gerätehersteller erhältlich) am Spritztank anzubringen.

Ansetzvorgang: Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. 1. Tank mit 3/4 der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl). 3. Entsprechende Menge des Produkts kontinuierlich zugeben. 4. Granulate bei laufendem Rührwerk auflösen lassen. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.

Mischbarkeit: Bei Fragen zur Mischbarkeit bitte das Syngenta BeratungsCenter (aus Deutschland: 0180-3240275, aus Österreich: 0800-207181) anrufen.

Spritztechnik: Beim Ausbringen von KARATE WG FORST ist auf eine gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe zu achten.

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Bewährte Wasseraufwandmenge beim Spritzen von Pflanzenbeständen mit Bodengeräten: 300 l/ha. Die Wassermenge richtet sich nach den eigenen Erfahrungen und ist der Entwicklung der jeweiligen Kultur anzupassen. Auf eine gleichmäßige und sorgfältige Benetzung der Kultur ist insbesondere bei versteckt siedelnden Schädlingen zu achten. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit / m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit / m³ je nach Größe des Lagers Bei einer Aufwandmenge von 0,4 %: bis 12 Wochen wirksamer Schutz Bei einer Aufwandmenge von 0,8 %: bis 12 Wochen wirksamer Schutz Die Regenfestigkeit ist 2 Stunden nach Anwendung erreicht.

Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

Spritzenreinigung: Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: - Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. - Ca. 10-20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend die Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen.

Hinweise für den sicheren Umgang

Einstufung nach Gefahrstoffverordnung:

Xn = Gesundheitsschädlich N = Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Reizt die Augen und die Haut. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fern halten. Berührung mit der Haut vermeiden. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. Leere Packungen nicht wiederverwenden. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

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Hinweise für den Anwenderschutz: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichts) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. Umgang mit dem unverdünnten Mittel: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Umgang mit dem anwendungsfertigen Mittel: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Kombinationsfilter Al-P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. Halbmaske DIN 58 646 - HM mit Kombinationsfilter Al-P2 DIN EN 141 (Kennfarbe: braun/weiß) tragen bei der Anwendung im Forst gegen Borkenkäfer. Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z. B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels). Erste Hilfe: Nach Einatmen: Patient an die frische Luft bringen, warm halten, ausruhen lassen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Sofort mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern mit viel sauberem Wasser gründlich ausspülen. Unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Unverzüglich Arzt aufsuchen. Verpackung bzw. Etikett und wenn möglich, Gebrauchsanleitung vorzeigen. Hinweise für den Arzt: Konsequente und schnelle Giftentfernung aus dem Magen-Darm. Symptomatische Behandlung, bei schweren Vergiftungen Dialyse. Toxikologische Beratung bei Vergiftungsfällen: - in Deutschland: II. Medizinische Klinik und Poliklinik der Universität Mainz, Tel.-Nr. 06131-19240 und Telefax-Nr. 06131-232468; - in Österreich: Vergiftungsinformationszentrale, Tel.-Nr. 01-406 43 43. Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt-/Ökologieereignisse): - in Deutschland und Österreich Tel.-Nr. 0800-43 577 96.

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Auflagen für den Schutz von Fischen/Bienen/Nützlingen:

Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juni 1992, BGBl. I S 1410, beachten. Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

Lagerung und Entsorgung

Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. IVA-Empfehlung zur Entsorgung von Verpackungen für die Saison 2006/2007 1. Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzepts (bis 60 L Füllvolumen) Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzepts PAMIRA abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. 2. Verpackungen, die nicht vom IVA-Entsorgungskonzept erfasst sind Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen dem Hausmüll beigeben. Achten Sie ggf. auch auf die gesonderten Hinweise des Herstellers. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Besondere Hinweise zur Beachtung:

Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Warenzeicheninhaber: Syngenta Group Company

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