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Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie - Kartieranleitung, Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen - 6. Fassung (Stand: April 2021)

Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die

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Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel

für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein

mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie

- Kartieranleitung, Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen -

6. Fassung (Stand: April 2021)

Herausgeber:

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Tel.: 04347 / 704-0 www.llur.schleswig-holstein.de

6. Fassung, Stand: April 2021

Ansprechpartner:

Kartieranleitung:

Jürgen Schmidt

Tel. 04347 / 704-169

[email protected]

Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen:

Ronja Wörmann und Jürgen Schmidt (Kontaktdaten wie zuvor)

Tel. 04347 / 704-366

[email protected]

Bearbeitung:

Kapitel

I. Kartieranleitung

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Jürgen Schmidt

unter Mitarbeit von Dr. Silke Lütt, Kai Dethmann, Simon Kellner und Ronja Wörmann

II. Einführung Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen

III. Biotoptypenschlüssel

IV. Standardliste Biotoptypen

GFN Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH Stuthagen 25 24113 Molfsee Tel.: 04347-999 73-0

www.gfnmbh.de

Titelfotos:

Foto oben: Beate Lezius

Fotos unten: Patrick Neumann

Dieses Dokument wird derzeit nur als pdf bereitgestellt. Es wird mit Fortgang der landesweiten Biotopkartierung (2014-2019,

2021ff) fortgeschrieben. Änderungen gegenüber der vorherigen Version (5. Fassung, Stand: März 2019) sind in dem vor-

liegenden Dokument gelb unterlegt bzw. hervorgehoben.

Bearbeitungsstand: April 2021

I. Kartieranleitung ............................................................................................................... I-1

1 Einleitung ........................................................................................................................... I-1

2 Zielsetzung ........................................................................................................................ I-2

3 Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019 ......................................... I-4

3.1 Kartierumfang und Kulissen der ........................................................................................... abgeschlossenen landesweiten Biotopkartierung 2014-2019.......................................... I-5

3.1.1 Kartierumfang .............................................................................................................. I-5

3.1.2 Prüfkulisse .................................................................................................................... I-5

3.1.3 Ausschlusskulisse ......................................................................................................... I-7

3.1.4 Graukulisse ................................................................................................................... I-7

3.1.5 Abgrenzung gegenüber Kartierprojekten in der Ausschlusskulisse ............................. I-8

3.2 Relevante Kartierverfahren - Biotoptypenkartierung und Biotopkartierung .................... I-8

3.3 Vorbereitung der Kartierung ........................................................................................... I-10

3.3.1 Kartiererschulung....................................................................................................... I-10

3.3.2 Ausstattung der KartiererInnen mit Unterlagen........................................................ I-10

3.3.3 Auswertung und Sichtung vorhandener Unterlagen ................................................. I-12

3.4 Kartiergrundlage – Arbeitskarte mit hinterlegtem Luftbild ............................................ I-13

3.4.1 DTK5 als Kartengrundlage in der landesweiten Biotopkartierung ............................ I-13

3.4.2 Arbeitskarte und Inhalte - Grundlage als Digitalisier-Vorlage ................................... I-13

3.5 Allgemeine Kartierungsgrundsätze ................................................................................. I-16

3.5.1 Allgemeine Grundsätze zur Abgrenzung von Biotoptypen und Biotopen in der

Arbeitskarte ............................................................................................................... I-16

3.5.2 Flächen und Linien als Objektdarstellungen von Biotoptypen und Biotopen ........... I-18

3.5.3 Anwendung einheitlicher Abgrenzungs-, Zeichen- und Attribuierungsvorgaben ..... I-19

3.5.4 Berücksichtigung von Besonderheiten in der DTK5 und der KartierPrüfkulisse ....... I-37

3.5.5 Biotopnummer-Vergabe und Blatt-ID und Multipart-Biotope im DTK5 Kartenblatt I-40

3.5.6 Verfahren zum Randabgleich bei angrenzenden Kartenblättern .............................. I-45

3.5.7 Zu erfassendes Pflanzenarteninventar ...................................................................... I-48

3.5.8 Fotodokumentation ................................................................................................... I-49

3.6 Vorgehensweise bei der Kartierung ................................................................................ I-49

3.6.1 Kartierung und Abgrenzung von Biotoptypenflächen ............................................... I-50

3.6.2 Generelle Erläuterungen zu allen Biotopen ............................................................... I-51

3.6.2.1 Verteilung von kennzeichnenden Pflanzenarten (Schemadarstellung) .................... I-51

3.6.2.2 Einstufung als Wertbiotop, mit eingelagerten, maßstabsbedingt nicht ausgrenzbaren

Anteilen abweichender Biotoptypenfläche ohne Wertbiotop-Status ....................... I-52

3.6.3 Besondere Hinweise zur Kartierung der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG

geschützten Biotope .................................................................................................. I-54

3.6.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise ................................................................................ I-54

3.6.3.2 Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21

LNatSchG) unter strikter Berücksichtigung von Mindestflächengrößen und zulässigen

Ausnahmen ................................................................................................................ I-57

3.6.4 Kartierung und Abgrenzung von Biotopen (§ Biotope, LRT) ...................................... I-70

3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und

Mehrflächenkartierung („Multipart“) ab 2021 in der BKSH ...................................... I-71

3.6.4.2 Überprüfung und Fortschreibung der BKSH ab 2021 ................................................ I-74

3.6.4.3 Vorgehensweise in der abgeschlossenen BKSH 2014-2019: Prüfkulisse - Kartierung

außerhalb und innerhalb von Natura 2000-Gebieten ............................................... I-79

3.6.4.4 Hinweise zur Kartierung und Abgrenzung von gesetzlich geschützten Biotopen (§-

Biotope) ..................................................................................................................... I-79

3.6.4.5 Hinweise zur Kartierung, Abgrenzung und Bewertung des EHZ von FFH-

Lebensraumtypen (LRT) ............................................................................................. I-80

3.6.4.5.1 Grundsätzliche Hinweise ............................................................................... I-80

3.6.4.5.2 LRT-Bewertungs-Identifikationsnummer ...................................................... I-81

3.6.4.6 Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Kartierung von Biotopen ........................... I-83

3.6.5 Kartierung / Abgrenzung von Biotoptypen und Wertbiotopen (FFH-LRT und §-

Biotope) und zulässige Angaben von Flächenanteilen (in %) im Biotopbogen und in

der Access-Datenbank ............................................................................................... I-87

3.6.5.1 FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) – Übersicht und Beispiele .................................... I-90

3.6.5.1.1 Normalfall ...................................................................................................... I-90

3.6.5.1.2 Komplexbiotope ............................................................................................ I-91

3.6.5.2 Gesetzlich geschützte Biotope (§-Biotope) – Übersicht und Beispiele...................... I-95

3.6.5.2.1 Normalfall ...................................................................................................... I-95

3.6.5.2.2 Komplexbiotope ............................................................................................ I-96

3.6.6 Beispiele und Hinweise zur Vorgehensweise bei der Abgrenzung und Erfassung von

Biotopen................................................................................................................... I-102

3.6.6.1 Beispiel Wald ........................................................................................................... I-102

3.6.6.2 Beispiel Moor ........................................................................................................... I-105

3.6.6.3 Beispiel naturnaher See mit umgebender Verlandung ........................................... I-106

3.6.6.4 Vorgehensweise bei der Kartierung von größeren Binnen- bzw. Stillgewässern (Seen

und Weiher) größer 200 m2, die aufgrund ihrer überwiegend (> 50% *)) naturfernen

Ufer nicht insgesamt dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen ......................... I-109

3.6.6.5 Zur Vorgehensweise bei der Erfassung von Kleingewässern (FK*) .................................

und Stillgewässern (FS*) .......................................................................................... I-113

3.6.6.6 Kartierung von Stillgewässern bzw. stehenden Binnengewässern, Klein-gewässern

und erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzten Gewässern (Fisch-teiche) ............... I-114

3.6.6.6.1 Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer (> 200 m2) .......................... I-116

3.6.6.6.1.1 Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer gem. Biotop-VO-Nr. 1b I-116

3.6.6.6.1.2 Erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzte Stillgewässer bzw. stehende

Binnengewässer ........................................................................................................ I-117

3.6.6.6.2 Kleingewässer (> 25 m2 bis < 200 m2) ......................................................... I-117

3.6.6.6.2.1 Kleingewässer gem. Biotop-VO-Nr. 7 (Biotoptypen der Biotoptypen-

Untergruppe FK* - Kleingewässer) ............................................................................ I-117

3.6.6.6.2.2 Geschlossene, erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzte Kleingewässer .... I-

118

3.6.6.7 Kartierung von Schilfröhrichten entlang von Gräben / Vorflutern .......................... I-118

3.6.6.8 Erfassung von „Gräben mit Stillgewässercharakter“ im Sinne des LRT 3150 .......... I-118

3.6.7 Zusatzattribuierungen (@) von Flächen im Randbereich der Kulissen.................... I-121

3.6.7.1 Zusatzattribuierung von nicht vollständig kartierten Biotoptypenflächen im Bereich

der Prüfkulissengrenze ............................................................................................ I-121

3.6.7.2 Zusatzattribuierung von nicht vollständig kartierten Wertbiotopflächen im

Randbereich der Prüf- oder Graukulisse zur Ausschlusskulisse .............................. I-121

3.7 Integration und Nutzung vorhandener Daten aus dem Monitoring der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten (2007-2012) ........................................................................................ I-121

3.7.1 Umgang mit Geometrien auf Basis der „alten“ DGK5 und „neuen“ DTK5 .............. I-121

3.7.2 Geometrien von Biotoptypen- und Biotopflächen enden grundsätzlich an den

Außengrenzen von Natura 2000-Gebieten .............................................................. I-121

3.7.3 Umgang mit vorhandenen Geometrien und Einträgen/Attribuierungen ............... I-121

3.7.4 Überprüfung und Aktualisierung der vorhandenen Biotoptypenkartierung .......... I-121

3.7.5 Überprüfung und Aktualisierung der vorhandenen Lebensraumtypen-Kartierung,

Ergänzung um die Kartierung der § Biotope ............................................................ I-121

3.8 Allgemeine Vorgaben und Grundsätze für die Erfassung von Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie ..................................................... I-124

3.9 Hinweise zu Wald-Lebensraumtypen ............................................................................ I-134

3.10 Hinweise zur Kartierung von Extensivgrünland ohne eigenen Status und §-Biotope auf Hochmoor, unmittelbar benachbart zu degradierten Hochmooren ( FFH-LRT 7120) .... I-141

3.11 Hinweise zur Kartierung von Auengrünland innerhalb von Ästuarien ( Ästuarien: LRT 1130) .............................................................................................................................. I-143

3.12 Hinweise zur Kartierung von Nicht-§-Biotoptypen mit Status-Zuweisung benachbarter §-Biotope – „§ Status gem. spez. Vorgaben“ ................................................................... I-144

3.13 Gesamtbewertung der Biotope ..................................................................................... I-145

3.14 FFH-Stichprobemonitoring der LRT ............................................................................... I-146

4 Biotopbogen und Access-Biotopdatenbank .................................................................. I-146

5 Erläuterung verwendeter Begriffe und Abkürzungen .................................................... I-147

6 Literatur .......................................................................................................................... I-151

II. Einführung Biotoptypenschlüssel und Standardliste ............................................ II-153

1 Hintergrund ................................................................................................................... II-153

2 Gliederung der Biotoptypen .......................................................................................... II-154

2.1 Haupttypen und Strukturtypen .................................................................................... II-154

3 Zusatzcodes ................................................................................................................. II-154

4 Nebenbiotoptypen......................................................................................................... II-155

5 Komplexbiotoptypen ..................................................................................................... II-155

6 Aufbau des Dokuments ................................................................................................ II-156

6.1.1 Biotoptypenschlüssel .............................................................................................. II-156

6.1.2 Standardliste ........................................................................................................... II-156

6.1.3 Artenlisten .............................................................................................................. II-156

Verwendete Abkürzungen .................................................................................................... II-157

III. Biotoptypenschlüssel ............................................................................................... III-158

1 Durch baulichen Anlagen oder Erholungsnutzung geprägte Biotoptypen................... III-158

1.1 Komplexbiotoptypen im Zusammenhang mit baulichen Anlagen oder der Erholungsnutzung ........................................................................................................ III-158

1.1.1 SD Bebauungen im Außenbereich ......................................................................... III-158

1.1.2 SB Wohnbebauung und öffentliche Gebäude im Innenbereich ............................ III-159

1.1.3 SI Gewerbeflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen Nicht zu Wohnzwecken genutzte

Bebauungen ........................................................................................................... III-159

1.1.4 SL Lagerflächen ...................................................................................................... III-159

1.1.5 SZ Zivile Verkehrsanlagen ...................................................................................... III-159

1.1.6 SM Militärische Anlagen Flächen einschließlich ziviler Flughäfen ......................... III-160

1.1.7 SE Sport- und Erholungsanlagen ............................................................................ III-160

1.1.8 SP Grün- und Parkanlagen Öffentliche Park- und Grünanlagen ............................ III-160

1.2 SV Bahngleise, Straßen, Fahr- und Fußwege und begleitende Biotope ............................... Verkehrsflächen .......................................................................................................... III-160

1.3 SK Küstenschutz- und Hafenanlagen ........................................................................... III-161

1.4 SF Bauliche Anlagen Bauwerke an Binnengewässern ................................................. III-161

1.5 SX Gebäude und weitgehend vegetationsfreie Flächen im besiedelten Bereich ........ III-161

1.6 SG Grünflächen im besiedelten Bereich ...................................................................... III-162

2 Meeresbiotopetypen .................................................................................................... III-162

2.1 KT Offene Meeresgebiete Tiefwasserbereiche von Nord- und Ostsee ....................... III-162

2.2 KF Flache Meeresarme und Buchten Flachwasserbereiche von Nord- und Ostsee ... III-163

2.3 KW Nord- und Ostseewatten ...................................................................................... III-163

3 Küstenbiotope .............................................................................................................. III-163

3.1 KS Strände, mit Spülsäume und Lagunen ................................................................... III-164

3.2 KQ Quellerfluren und Pionierzonen der Salzwiese ..................................................... III-164

3.3 Salzmarschen und -röhrichte....................................................................................... III-164

3.3.1 KN Untere Salzwiese .............................................................................................. III-165

3.3.2 KO Obere Salzwiese ............................................................................................... III-165

3.3.3 KB Brackwasser-beeinflusstePioniervegetation .................................................... III-166

3.3.4 KR Brackwasser-beeinflussteRöhrichte ................................................................. III-166

3.3.5 KG Brackwasserbeeinflusstes Grünlander ............................................................. III-166

3.4 Dünen .......................................................................................................................... III-166

3.4.1 KP Pioniervegetation in der Dünentälern .............................................................. III-166

3.4.2 KM Sonstige feuchte Feuchtvegetation der Dünentäler ....................................... III-167

3.4.3 KD Gehölzfreie Küstendünen ................................................................................. III-167

3.4.4 KH gehölzbestandene Dünengehölze .................................................................... III-168

4 NH Salzvegetation im des Binnenlandes .................................................................... III-168

5 Hoch- und Übergangsmoore ....................................................................................... III-168

5.1 MA Abtorfungsbereiche .............................................................................................. III-168

5.2 MW Moorwälder, torfmoosreiche baumbestandene Moorstadien ........................... III-169

5.3 MS Naturnahe Moorstadien ........................................................................................ III-169

5.4 MH Moorheidestadien ................................................................................................ III-169

5.5 MR Moor-Regenerationskomplexe ............................................................................. III-169

5.6 MD Degenerierte Moorflächen ................................................................................... III-170

6 Binnengewässer .......................................................................................................... III-170

6.1 FW Süßwasserwatten und -priele ............................................................................... III-170

6.2 FF Flüsse einschließlich Altarme .................................................................................. III-170

6.3 FB Bäche einschließlich Altarme.................................................................................. III-170

6.4 FU Umgestaltete Fließgewässer und Umflutgerinne .................................................. III-171

6.5 FL Naturnahe lineare Gewässer .................................................................................. III-171

6.6 FG Gräben .................................................................................................................... III-172

6.7 FK Kleingewässer ......................................................................................................... III-172

6.8 FS Größere Stillgewässer (Seen und Weiher) .............................................................. III-172

6.9 FX Künstliches, durch Nutzung geprägtes Gewässer................................................... III-172

7 Trocken- und Heidevegetation .................................................................................... III-173

7.1 TB Trocken- und Zwergstrauchvegetation auf Binnendünen ...................................... III-173

7.2 TF Feuchtheiden .......................................................................................................... III-173

7.3 TH Sandheiden............................................................................................................. III-174

7.4 TR Trocken- und Magerrasen ...................................................................................... III-174

8 Grünland: Durch Weide oder Mahd offen gehaltene Grasvegetation ......................... III-175

8.1 GN Seggen- und binsenreiches Nassgrünland ............................................................. III-175

8.2 GF Artenreiches Feuchtgrünland ................................................................................. III-175

8.3 GM Mesophiles Grünland............................................................................................ III-176

8.4 GA Artenarmes Wirtschaftsgrünland .......................................................................... III-176

8.5 GY Artenarmes bis mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland ..................................... III-176

9 Sümpfe und Niedermoore ........................................................................................... III-177

9.1 NR (Land)Röhrichte ..................................................................................................... III-177

9.2 NS Großseggen- und Simsenriede sowie sonstige Staudensümpfe ............................ III-177

10 Acker- und Gartenbauflächen, Baumschulen und Weihnachtsbaumplantagen .......... III-178

10.1 AG Gartenbaufläche .................................................................................................... III-178

10.2 AO Obstanbauflächen ................................................................................................. III-178

10.3 AB Baumschulen .......................................................................................................... III-178

10.4 AA Acker ...................................................................................................................... III-178

11 Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation ................................................................ III-179

11.1 RO Rohboden............................................................................................................... III-179

11.2 RP Pioniervegetation auf trockenen bis wechselfeuchten Standorten ....................... III-179

11.3 RH Ruderale Gras- und Staudenfluren ........................................................................ III-179

12 Einzelbäume, Baumreihen und Alleen ........................................................................ III-180

12.1 HA Alleen ..................................................................................................................... III-180

12.2 HR Baumreihen ............................................................................................................ III-180

12.3 HE Einzelbäumegehölze und Gehölzgruppen.............................................................. III-180

13 Hecken und Knicks ...................................................................................................... III-181

13.1 HW Knicks .................................................................................................................... III-181

13.2 HF Feldhecken ............................................................................................................. III-181

14 Gehölze außerhalb von Wäldern ................................................................................. III-181

14.1 HB Gebüsche ............................................................................................................... III-181

14.2 HO Streuobstwiesen .................................................................................................... III-182

14.3 HG Feldgehölze ............................................................................................................ III-182

15 Wälder und Brüche ...................................................................................................... III-182

15.1 Wälder auf (zeitweise) nassen Standorten ................................................................. III-182

15.1.1 WQ Naturnahe Quellwälder .................................................................................. III-182

15.1.2 WA Auwälder ......................................................................................................... III-183

15.1.3 WB Bruch(wald)wälder und Brüche ...................................................................... III-183

15.1.4 WE Sumpfwälder grund- oder stauwasserbeeinflusster Standorte ...................... III-183

15.1.5 WT Sumpfwald Entwässerte Feuchtwälder Standorte .......................................... III-184

15.2 Wälder und Forste auf frischen bis trockenen Standorten ......................................... III-184

15.2.1 WF Nadelholzforste und Mischwälder auf frischen Standorten ........................... III-184

15.2.2 WP Pionierwälder .................................................................................................. III-184

15.2.3 WL Laubwälder auf bodensauren Standorten einschließlich natürlicher Eichen-

Kiefernwälder......................................................................................................... III-185

15.2.4 WM Laubwälder auf reichen Böden ...................................................................... III-185

16 Gesteinsbiotope ........................................................................................................... III-186

16.1 XX Steinblöcke ............................................................................................................. III-186

16.2 XW Steinwälle und Mauern ......................................................................................... III-186

17 Natürliche und anthropogene Geländeformen ............................................................ III-186

17.1 XB Binnendünen .......................................................................................................... III-186

17.2 XS Sandbänke und StrandwälleNatürliche Geländeformen des Meeresbodens und der Küste ............................................................................................................................ III-186

17.3 XK Abbruchkanten und Kliffs ....................................................................................... III-186

17.4 XH Hänge und Höhlen ................................................................................................. III-187

17.5 XD Deiche .................................................................................................................... III-188

17.6 XA Anthropogene terrestrische Geländestrukturen Abgrabungen....................................... und Aufschüttungen ................................................................................................... III-188

18 YQ Quellen .................................................................................................................. III-188

IV. Standardliste Biotoptypen ........................................................................................ IV-189

1 Küsten- und Meeresbiotope ........................................................................................ IV-189

1.1 Tiefwasserbereiche von Nord- und Ostsee (KT) .......................................................... IV-189

1.1.1 Hartsubstratriff im Tiefwasser (KTh) ...................................................................... IV-189

1.1.2 Artenreicher Kies, Grobsand bzw. Schill im Tiefwasser (KTa) ................................ IV-189

1.1.3 Sonstiges Sediment im Tiefwasser (KTy) ............................................................... IV-190

1.2 Flachwasserbereiche von Nord- und Ostsee (KF) ........................................................ IV-190

1.2.1 Festgestein im Flachwasser (KFf) ........................................................................... IV-190

1.2.2 Makrophytenreiches Hartsubstratriff im Flachwasser (KFb) ................................. IV-190

1.2.3 Makrophytenarmes Hartsubstratriff im Flachwasser (KFh) .................................. IV-190

1.2.4 Sabellaria-Riff (KFr) ................................................................................................ IV-191

1.2.5 Seemoos-Wiese (KFw) ........................................................................................... IV-191

1.2.6 Sublitorale Muschelbank mit heimischen Arten (KFm) ......................................... IV-191

1.2.7 Sonstige sublitorale Muschelbank (KFx) ................................................................ IV-191

1.2.8 Artenreicher Kies, Grobsand bzw Schill im Sublitoral (KFa) .................................. IV-191

1.2.9 Sublitorale Seegraswiese (KFg) .............................................................................. IV-191

1.2.10 Sonstiger sublitoraler Makrophytenbestand (KFv) ................................................ IV-192

1.2.11 Sonstiges Flachwasser (KFy) .................................................................................. IV-192

1.3 Nord- und Ostseewatten (KW) .................................................................................... IV-192

1.3.1 Felswatt (KWf) ....................................................................................................... IV-192

1.3.2 Eulitorale Muschelbank mit heimischen Arten (KWm) ......................................... IV-192

1.3.3 Sonstige eulitorale Muschelbank (KWx) ................................................................ IV-193

1.3.4 Eulitorale Seegraswiese (KWg) .............................................................................. IV-193

1.3.5 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt (KWw) ...................................... IV-193

1.3.6 Priel (KWp) ............................................................................................................. IV-193

1.4 Strände, und Spülsäume und Lagunen (KS)................................................................. IV-193

1.4.1 Spülsaum mit einjähriger Vegetation (KSa) ........................................................... IV-194

1.4.2 Kiesstrand mit mehrjähriger Vegetation (KSv) ...................................................... IV-194

1.4.3 Treibsel-Spülsaum ohne eigenständige Vegetation (KSx) ..................................... IV-194

1.4.4 Vegetationsfreier Strand (KSs) ............................................................................... IV-195

1.4.5 Strandsee/Lagune (KSe) ......................................................................................... IV-195

1.5 Quellerfluren und Pionierzonen der Salzwiese (KQ) ................................................... IV-195

1.5.1 Schlick-Queller-Gesellschaft (KQs) ......................................................................... IV-195

1.5.2 Vorland-Queller-Gesellschaft (KQr) ....................................................................... IV-195

1.5.3 Flugsand-Queller-Gesellschaft (KQd) ..................................................................... IV-196

1.5.4 Dornmelden-Flur (KQb) ......................................................................................... IV-196

1.5.5 Strand-Soden-Gesellschaft (KQu) .......................................................................... IV-196

1.5.6 Komplexbiotop aus Pionier- und Salzwiesenvegetation (KQn) ............................. IV-196

1.6 Untere Salzwiesen (KN) ............................................................................................... IV-197

1.6.1 Schlickgras-Bestand (KNs) ...................................................................................... IV-197

1.6.2 Strand-Aster-Flur (KNa).......................................................................................... IV-197

1.6.3 Strand-Salzmelden-Flur (KNh) ............................................................................... IV-197

1.6.4 Andel-Rasen mit Vorlandqueller-Flur (KNv) .......................................................... IV-198

1.6.5 Andel-Rasen mit Salzschwaden-Flur (KNd) ............................................................ IV-198

1.6.6 Andel-Rasen auf Strandwall (KNw) ........................................................................ IV-198

1.6.7 Sonstige Andel-Rasen (KNp) .................................................................................. IV-198

1.6.8 Komplex aus unterer und oberer Salzwiese (KNk) ................................................ IV-199

1.6.9 Salzwiese mit gestörter Vegetation (KNx) ............................................................. IV-199

1.6.10 Salzwiese, vegetationslos (KNo) ............................................................................ IV-199

1.6.11 Offene Wasserfläche innerhalb der Salzwiese (KNt) ............................................. IV-199

1.6.12 Untere Salzwiese, unspezifisch (KNy) .................................................................... IV-199

1.7 Obere Salzwiese (KO) .................................................................................................. IV-199

1.7.1 Straußgras-Rasen (KOa) ......................................................................................... IV-200

1.7.2 Strand-Seggen-Rasen (KOc) ................................................................................... IV-200

1.7.3 Strand-Kriech-Quecken-Rasen (KOd) ..................................................................... IV-200

1.7.4 Strand-Quecken-Rasen (KOq) ................................................................................ IV-200

1.7.5 Salzwiesen-Rotschwingel-Rasen auf Strandwällen (KOw) ..................................... IV-201

1.7.6 Salzwiesen-Rotschwingel-Rasen (KOf) ................................................................... IV-201

1.7.7 Bodden-Binsen-Rasen (KOj) ................................................................................... IV-201

1.7.8 Strand-Melden-Fluren (KOl) .................................................................................. IV-201

1.7.9 Strand-Binsen-Ried (KOm) ..................................................................................... IV-202

1.7.10 Hauhechel-Salzrasen (KOo) .................................................................................... IV-202

1.7.11 Spieß-Melden-Gesellschaft (KOp) .......................................................................... IV-202

1.7.12 Strand-Mastkraut-Rasen (KOs) .............................................................................. IV-203

1.7.13 Strand-Beifuß-Flur (KOt) ........................................................................................ IV-203

1.7.14 ruderalisierte Salzwiese mit Ackerkratzdistel (KOh) .............................................. IV-203

1.7.15 ruderalisierte Salzwiese (KOr) ................................................................................ IV-203

1.7.16 Obere Salzwiese, unspezifisch (KOy) ..................................................................... IV-203

1.8 Brackwasser-Pioniervegetation (KB) ........................................................................... IV-204

1.8.1 Laugenblumen-Flur (KBc) ....................................................................................... IV-204

1.8.2 Quellried-Flur (KBe) ............................................................................................... IV-204

1.8.3 Sumpfbinsen-Flur (KBr) .......................................................................................... IV-204

1.8.4 Kleine Sumpfbinsen-Flur (KBp) .............................................................................. IV-204

1.9 Brackwasser-Röhrichte (KR) ........................................................................................ IV-205

1.9.1 Schilf-Brackwasserröhricht (KRs) ........................................................................... IV-205

1.9.2 Brackwasser-Simsenried (KRb) .............................................................................. IV-205

1.9.3 Brackwasser-Wasserschwaden-Röhricht (KRg) ..................................................... IV-205

1.9.4 Sonstiges Brackwasserröhricht (KRy) ..................................................................... IV-205

1.10 Brackwasserbeeinflusste Grünländer (KG) .................................................................. IV-206

1.10.1 Brackwasser-Flutrasen (KGf) .................................................................................. IV-206

1.10.2 Brackwasser-Weidelgras-Weißklee-Weide (KGg) .................................................. IV-206

1.10.3 Sonstiges brackwasserbeeinflusstes Grünland (KGy) ............................................ IV-206

1.11 Pioniervegetation der Dünentäler (KP) ....................................................................... IV-207

1.11.1 Dünental mit Strand-Tausendgüldenkraut-Rasen (KPc) ........................................ IV-207

1.11.2 Dünental mit Sumpf-Bärlapp-Rasen (KPi) .............................................................. IV-207

1.11.3 Dünental mit Strandlings-Rasen (KPl) .................................................................... IV-207

1.11.4 Dünental mit Zwergflachs-Rasen (KPr) .................................................................. IV-207

1.11.5 Dünental mit sonstiger Pioniervegetation (KPy) ................................................... IV-208

1.12 Feuchtvegetation der Dünentäler (KM) ...................................................................... IV-208

1.12.1 Dünental, vegetationslos (KMy) ............................................................................ IV-208

1.12.2 Dünengewässer mit Vegetation (KMf) .................................................................. IV-208

1.12.3 Dünen-Schilf-Röhricht (KMr).................................................................................. IV-208

1.12.4 Braun-Seggen-Sumpf (KMm) ................................................................................. IV-209

1.12.5 Dünenfeuchtheide (KMt) ....................................................................................... IV-209

1.12.6 Dünental mit Staudenflur (KMh) ........................................................................... IV-209

1.12.7 Dünen-Weiden-Gebüsch (KMw) ............................................................................ IV-209

1.12.8 Dünen-Birken-Feuchtwald (KMb) .......................................................................... IV-210

1.12.9 Dünen-Erlen-Feuchtwald (KMe) ............................................................................ IV-210

1.13 Gehölzfreie Küstendünen (KD) .................................................................................... IV-210

1.13.1 Küstenschutzdüne (KDx) ........................................................................................ IV-210

1.13.2 vegetationsfreier Dünenbereich (KDo) .................................................................. IV-210

1.13.3 Primärdüne (KDv) ................................................................................................... IV-211

1.13.4 Wanderdüne (KDm) ............................................................................................... IV-211

1.13.5 Strandhafer-Weißdüne (KDw) ............................................................................... IV-211

1.13.6 Strandroggen-Weißdüne (KDl) ............................................................................... IV-211

1.13.7 Braundüne mit Krähenbeere (KDe) ....................................................................... IV-211

1.13.8 Braundüne mit Besenheide (KDc) .......................................................................... IV-212

1.13.9 Ruderalisierte Düne (KDr) ...................................................................................... IV-212

1.13.10 Düne mit Borstgras-Rasen (KDn) ........................................................................... IV-212

1.13.11 Komplex aus Dünen- und Salzwiesenvegetation (KDs) ......................................... IV-212

1.13.12 Graudüne, naturnah (KDg) ..................................................................................... IV-213

1.13.13 Düne, unspezifisch (KDy) ....................................................................................... IV-213

1.14 Dünengehölze (KH) ...................................................................................................... IV-213

1.14.1 Düne mit Sanddorngebüsch (KHh)......................................................................... IV-213

1.14.2 Düne mit Kriechweidengebüsch (KHs) ................................................................... IV-213

1.14.3 Bewaldete Düne mit Zitterpappel (KHt) ................................................................ IV-214

1.14.4 Bewaldete Düne mit Eiche (KHq) ........................................................................... IV-214

1.14.5 Bewaldete Düne mit Kiefer (KHp) .......................................................................... IV-214

1.14.6 Düne mit Kartoffelrose (KHr) ................................................................................. IV-214

1.14.7 Bewaldete Düne mit mehr als 30 % nicht heimischen Arten (KHx) ....................... IV-214

1.14.8 Düne mit sonstigen heimischen Gehölzen (KHg) ................................................... IV-215

2 Wälder und Brüche ...................................................................................................... IV-215

2.1 Naturnahe Quellwälder (WQ) ..................................................................................... IV-215

2.1.1 Naturnaher Quellwald mit Erle und Esche (WQe) ................................................. IV-215

2.2 Auwälder (WA) ............................................................................................................ IV-216

2.2.1 Auwald mit hohem Nadelholzanteil (WAn) ........................................................... IV-216

2.2.2 Auwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WAm) ..................................................... IV-216

2.2.3 Auwald mit Hybridpappeln (WAp) ......................................................................... IV-216

2.2.4 Auwald mit sonstigen nicht heimischen Laubholzarten (WAx) ............................. IV-216

2.2.5 Hartholz (Eichen/Eschen/Ulmen)-Auwald (WAq) .................................................. IV-217

2.2.6 Weichholz (Silberweiden)-Auwald (WAw) ............................................................. IV-217

2.2.7 Erlen-Eschen (Eichen)-Auwald (WAe) .................................................................... IV-217

2.2.8 Sonstiger Auwald (WAy) ........................................................................................ IV-217

2.3 Bruchwälder und Brüche (WB) .................................................................................... IV-218

2.3.1 Bruchwald mit hohem Nadelholzanteil (WBn) ...................................................... IV-218

2.3.2 Bruchwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WBm) ................................................ IV-218

Bruchwald mit 30–50 % Deckung von Nadelgehölzen. ....................................................... IV-218

2.3.3 Bruchwald mit Hybridpappeln (WBp) .................................................................... IV-218

2.3.4 Sonstiger Bruchwald mit nicht heimischen Laubbaumarten (WBx) ...................... IV-218

2.3.5 Sonstiger Bruchwald mit Dominanz nicht heimischer Laubbaumarten (WBz) ...... IV-219

2.3.6 Birken-Bruchwald (WBb) ....................................................................................... IV-219

2.3.7 Erlen-Bruchwald (WBe).......................................................................................... IV-219

2.3.8 Weiden-Bruchwald (WBw) .................................................................................... IV-219

2.3.9 Sonstiger Bruchwald (WBy) ................................................................................... IV-219

2.4 Sumpfwälder (WE) ....................................................................................................... IV-220

2.4.1 Sumpfwald mit hohem Nadelholzanteil (WEn) ..................................................... IV-220

2.4.2 Sumpfwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WEm) ............................................... IV-220

2.4.3 Sumpfwald mit Hybridpappeln (WEp) ................................................................... IV-220

2.4.4 Sonstiger Sumpfwald mit nicht heimischen Laubbaumarten (WEx) ..................... IV-220

2.4.5 Sonstiger Sumpfwald mit Dominanz nicht heimischer Laubbaumarten (WEz) ..... IV-220

2.4.6 Weiden-Sumpfwald (WEw) .................................................................................... IV-221

2.4.7 Erlen-Eschen-Sumpfwald (WEe) ............................................................................ IV-221

2.4.8 Sonstiger Sumpfwald (WEy)................................................................................... IV-221

2.5 Entwässerte Feuchtwälder (WT) ................................................................................. IV-221

2.5.1 Entwässerter Feuchtwald mit hohem Nadelholzanteil (WTn) .............................. IV-221

2.5.2 Entwässerter Feuchtwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WTm) ......................... IV-221

2.5.3 Entwässerter Feuchtwald mit Hybridpappeln (WTp) ............................................ IV-222

2.5.4 Sonstiger entwässerter Feuchtwald mit nicht heimischen Laubholzarten (WTx) . IV-222

2.5.5 Entwässerter Feuchtwald mit Weiden (WTw) ....................................................... IV-222

2.5.6 Entwässerter Feuchtwald mit Birken (WTb) .......................................................... IV-222

2.5.7 Entwässerter Feuchtwald mit Erlen und Eschen (WTe) ........................................ IV-222

2.5.8 Sonstiger entwässerter Feuchtwald (WTy) ............................................................ IV-222

2.6 Pionierwälder (WP) ..................................................................................................... IV-222

2.6.1 Pionierwald mit hohem Nadelholzanteil (WPn) .................................................... IV-222

2.6.2 Pionierwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WPm) .............................................. IV-223

2.6.3 Pionierwald mit Hybridpappeln (WPp) .................................................................. IV-223

2.6.4 Pionierwald mit sonstigen nicht heimischen Laubgehölzen (WPx) ....................... IV-223

2.6.5 Pionierwald mit Später Traubenkirsche (WPs) ...................................................... IV-223

2.6.6 Pionierwald mit Zitter-Pappel/Hänge-Birke (WPb) ............................................... IV-223

2.6.7 Pionierwald mit Ahorn (WPa) ................................................................................ IV-223

2.6.8 Pionierwald mit Erlen/Eschen (WPe) ..................................................................... IV-223

2.6.9 Pionierwald mit Weiden (WPw) ............................................................................ IV-224

2.6.10 Sonstiger Pionierwald (WPy) ................................................................................. IV-224

2.7 Laubwälder auf reichen Böden (WM) ......................................................................... IV-224

2.7.1 Eichen- und Eichen-Hainbuchenwald (WMc) ........................................................ IV-224

2.7.2 Schlucht- und Hangwald (WMs) ............................................................................ IV-224

2.7.3 Waldgersten-Buchenwald (WMu) ......................................................................... IV-225

2.7.4 Eschen-Buchenwald (WMe) ................................................................................... IV-225

2.7.5 Perlgras-Buchenwald (WMo) ................................................................................. IV-225

2.7.6 Flattergras-Buchenwald (WMm) ........................................................................... IV-225

2.7.7 Laubholzforst auf reichen Böden mit nicht heimischen Laubgehölzen (WMx) ..... IV-225

2.7.8 Sonstiger Laubwald auf reichen Böden (WMy) ..................................................... IV-226

2.8 Laubwälder auf bodensauren Standorten einschließlich ..................................................... natürlicher Eichen-Kiefernwälder (WL) ...................................................................... IV-226

2.8.1 Buchenwald auf bodensauren Standorten mit Stechpalme (WLi) ........................ IV-226

2.8.2 Drahtschmielen-Buchenwald (WLa ) ..................................................................... IV-226

2.8.3 Birken-Eichenwald (WLb) ....................................................................................... IV-226

2.8.4 Eichenwald und Eichen-Buchenwald auf bodensauren ..................................................

frischen Standorten (WLq) ..................................................................................... IV-227

2.8.5 Eichenwald auf bodensauren feuchten Standorten (WLf) .................................... IV-227

2.8.6 Eichenwald und Eichenkratt bodensaurer trockenwarmer Standorte (WLt) ........ IV-227

2.8.7 Traubeneichen-Kiefernwald (WLk) ........................................................................ IV-227

2.8.8 Wald- oder Forstfläche auf bodensauren Standorten mit ..............................................

Später Traubenkirsche (WLs) ................................................................................. IV-227

2.8.9 Laubholzforst auf bodensauren Standorten mit nicht ....................................................

heimischen Laubgehölzen (WLx) ........................................................................... IV-228

2.8.10 Sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten (WLy) ...................................... IV-228

2.9 Nadelholzforste und Mischwälder auf frischen Standorten (WF) ............................... IV-228

2.9.1 Nadelholzforst (WFn) ............................................................................................. IV-228

2.9.2 Mischwald (WFm) .................................................................................................. IV-228

3 Gehölze außerhalb von Wäldern ................................................................................. IV-228

3.1 Einzelgehölze und Gehölzgruppen (HE) ...................................................................... IV-229

3.1.1 Obstbaum (HEo) ..................................................................................................... IV-229

3.1.2 Weidenbusch (HEw) ............................................................................................... IV-229

3.1.3 Nadelbaum (HEn) ................................................................................................... IV-229

3.1.4 Nicht heimisches Laubgehölz (HEx) ....................................................................... IV-229

3.1.5 Sonstiges heimisches Laubgehölz (HEy) ................................................................ IV-229

3.2 Alleen (HA) ................................................................................................................... IV-229

3.2.1 Obstbaumallee (HAo) ............................................................................................ IV-230

3.2.2 Allee aus nicht heimischen Laubgehölzen (HAx) ................................................... IV-230

3.2.3 Allee aus heimischen Laubgehölzen (HAy) ............................................................ IV-230

3.3 Baumreihen (HR) ......................................................................................................... IV-230

3.3.1 Gehölzsaum an Gewässern (HRe) .......................................................................... IV-230

3.3.2 Obstbaumreihe (HRo) ............................................................................................ IV-231

3.3.3 Baumreihe aus heimischen Laubbäumen (HRy) .................................................... IV-231

3.3.4 Baumreihe aus nicht heimischen Laubbäumen (HRx) ........................................... IV-231

3.3.5 Baumreihe aus Nadelhölzern (HRn)....................................................................... IV-231

3.4 Knicks (HW) ................................................................................................................. IV-231

3.4.1 Durchgewachsener Knick (HWb) ........................................................................... IV-232

3.4.2 Knickwall ohne Gehölze (HWo) ............................................................................. IV-232

3.4.3 Knicks im Wald und am Waldrand (HWw) ............................................................. IV-232

3.4.4 Knickwall mit nicht heimischen Gehölzen (HWx) .................................................. IV-232

3.4.5 Typischer Knick (HWy) ........................................................................................... IV-232

3.4.6 Sonstiger Knick (HWz) ............................................................................................ IV-232

3.5 Feldhecken (HF) ........................................................................................................... IV-233

3.5.1 Baumhecke (HFb) ................................................................................................... IV-233

3.5.2 Feldhecke mit nicht heimischen Gehölzen (HFx) ................................................... IV-233

3.5.3 Typische Feldhecke (HFy)....................................................................................... IV-233

3.5.4 Sonstige Feldhecken (HFz) ..................................................................................... IV-233

3.6 Gebüsche (HB) ............................................................................................................. IV-233

3.6.1 Weidengebüsch außerhalb von Gewässern (HBw) ............................................... IV-234

3.6.2 Gebüsch aus nicht heimischen Arten (HBx) ........................................................... IV-234

3.6.3 Trockengebüsch (HBt) ............................................................................................ IV-234

3.6.4 Sonstiges Gebüsch (HBy) ....................................................................................... IV-234

3.7 Feldgehölze (HG) ......................................................................................................... IV-234

3.7.1 Feldgehölz mit hohem Nadelholzanteil (HGn) ....................................................... IV-234

3.7.2 Feldgehölz mit mittlerem Nadelholzanteil (HGm) ................................................. IV-235

3.7.3 Feldgehölz aus Hybridpappeln (HGp) .................................................................... IV-235

3.7.4 Feldgehölz aus Später Traubenkirsche (HGs) ........................................................ IV-235

3.7.5 Feldgehölz aus nicht heimischen Arten (HGx) ....................................................... IV-235

3.7.6 Feldgehölz aus Erlen (HGe) .................................................................................... IV-235

3.7.7 Sonstiges Feldgehölz (HGy) .................................................................................... IV-235

3.8 Streuobstwiesen (HO) ................................................................................................. IV-235

3.8.1 Streuobstwiese mit hohem Anteil Nitrophyten (HOn) .......................................... IV-235

3.8.2 Streuobstwiese auf Wertgrünland (HOm) ............................................................. IV-236

3.8.3 Sonstige Streuobstwiese (HOy) ............................................................................. IV-236

4 Binnengewässer .......................................................................................................... IV-236

4.1 Süßwasserwatten und -priele (FW) ............................................................................. IV-236

4.1.1 Ehemaliger Priel (FWp) .......................................................................................... IV-236

4.1.2 Süßwasserwatt, vegetationslos (FWo) .................................................................. IV-236

4.1.3 Süßwasserwatt mit Schilfröhricht (FWs) ............................................................... IV-237

4.1.4 Süßwasserwatt mit Wasserschwadenröhricht (FWg) ............................................ IV-237

4.1.5 Süßwasserwatt mit Simsenröhricht (FWb) ............................................................ IV-237

4.1.6 Sonstiges Süßwasserwatt (FWy) ............................................................................ IV-237

4.2 Flüsse einschließlich Altarme (FF) ............................................................................... IV-237

4.2.1 Fluss-Altarm (FFa) .................................................................................................. IV-238

4.2.2 Fluss, naturnah mit flutender Vegetation (FFf) ..................................................... IV-238

4.2.3 Ausgebauter Fluss mit flutender Vegetation (FFg) ................................................ IV-238

4.2.4 Sonstiger naturnaher Fluss (FFn) ........................................................................... IV-238

4.2.5 Fluss mit Regelprofil, ohne technische Uferverbauung (FFt) ................................ IV-238

4.2.6 Sonstiger naturferner Fluss (FFx) ........................................................................... IV-239

4.3 Bäche einschließlich Altarme (FB) ............................................................................... IV-239

4.3.1 Bach-Altarm (FBa) .................................................................................................. IV-239

4.3.2 Bach, naturnah mit flutender Vegetation (FBf) ..................................................... IV-239

4.3.3 Ausgebauter Bach mit flutender Vegetation (FBg) ................................................ IV-239

4.3.4 Sonstiger naturnaher Bach (FBn) ........................................................................... IV-240

4.3.5 Bach mit Regelprofil, ohne technische Uferverbauung (FBt) ................................ IV-240

4.3.6 Sonstiger naturferner Bach (FBx) ........................................................................... IV-240

4.4 Naturnahe lineare Gewässer (FL) ................................................................................ IV-240

4.4.1 Kanal, naturnah (FLk) ............................................................................................. IV-240

4.4.2 Grüppe, naturnah (FLg) .......................................................................................... IV-240

4.4.3 Naturnahes lineares Gewässer mit Stillgewässercharakter (FLa) .......................... IV-241

4.4.4 Naturnahes lineares Gewässer mit flutender Vegetation (FLf) ............................. IV-241

4.4.5 Naturnahes lineares Gewässer mit Gehölzen (FLw) .............................................. IV-241

4.4.6 Naturnahes lineares Gewässer mit Röhrichten (FLr) ............................................. IV-241

4.4.7 Naturnahes lineares Gewässer mit Sumpfvegetation (FLs) ................................... IV-241

4.4.8 Sonstiges naturnahes lineares Gewässer (FLy) ...................................................... IV-242

4.5 Gräben (FG) ................................................................................................................. IV-242

4.5.1 Grüppe (FGg) .......................................................................................................... IV-242

4.5.2 verbauter Graben (FGx) ......................................................................................... IV-242

4.5.3 Sonstiger Graben (FGy) .......................................................................................... IV-242

4.6 Umgestaltete Fließgewässer und Umflutgerinne (FU) ................................................ IV-242

4.6.1 Bach-Renaturierungsstrecke (FUb) ........................................................................ IV-243

4.6.2 Bachartiges Umflutgerinne (FUg) .......................................................................... IV-243

4.6.3 Fluss-Renaturierungsstrecke (FUf) ......................................................................... IV-243

4.6.4 Fliessgewässer-Renaturierungsstrecke, naturfern (FUx) ....................................... IV-243

4.7 Kleingewässer (FK) ....................................................................................................... IV-243

4.7.1 Dystrophes Kleingewässer (FKd) ............................................................................ IV-244

4.7.2 Oligotrophes basenarmes Kleingewässer (FKo) .................................................... IV-244

4.7.3 Oligo- bis mesotrophes Kleingewässer mit Strandlings- oder

Zwergbinsengesellschaften (FKi) ........................................................................... IV-244

4.7.4 Oligo- bis mesotrophes Kleingewässer, kalkhaltig (FKm) ...................................... IV-244

4.7.5 Eutrophes Kleingewässer (FKe).............................................................................. IV-244

4.7.6 Hypertrophes Kleingewässer (FKx) ........................................................................ IV-244

4.7.7 Sonstiges Kleingewässer (FKy) ............................................................................... IV-245

4.8 Größere Stillgewässer (Seen und Weiher) (FS) ........................................................... IV-245

4.8.1 Kooggewässer (FSk) ............................................................................................... IV-245

4.8.2 Dystrophes Stillgewässer (FSd) .............................................................................. IV-245

4.8.3 Oligotrophes basenarmes Stillgewässer (FSo) ....................................................... IV-246

4.8.4 Oligo- bis mesotrophes Stillgewässer mit Strandlings- oder

Zwergbinsengesellschaften (FSi) ............................................................................ IV-246

4.8.5 Oligo- bis mesotrophes Stillgewässer, kalkhaltig (FSm) ........................................ IV-246

4.8.6 Eutrophes Stillgewässer (FSe) ................................................................................ IV-246

4.8.7 Hypertrophes Stillgewässer (FSx) .......................................................................... IV-246

4.8.8 Sonstiges Stillgewässer (FSy) ................................................................................. IV-246

4.8.9 Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer (FSs) ......................................... IV-247

4.9 Künstliches, durch Nutzung geprägtes Gewässer (FX) ................................................ IV-247

4.9.1 Kanal (FXk) ............................................................................................................. IV-247

4.9.2 Fischteich (FXt) ....................................................................................................... IV-247

4.9.3 Abbaugewässer (FXb) ............................................................................................ IV-248

4.9.4 Zierteiche (FXz) ...................................................................................................... IV-248

4.9.5 Technisches Gewässer, verbaut (FXx) .................................................................... IV-248

4.9.6 Technisches Gewässer, naturfern (FXu) ................................................................ IV-248

4.9.7 Sonstiges naturfernes Gewässer (FXy) .................................................................. IV-248

5 Hoch- und Übergangsmoore ....................................................................................... IV-248

5.1 Moorheidestadien (MH) .............................................................................................. IV-249

5.1.1 Moor-Besenheide (MHc) ....................................................................................... IV-249

5.1.2 Moor-Glockenheide, trockene Ausbildung (MHe)................................................. IV-249

5.1.3 Moor-Glockenheide, nasse Ausbildung (MHs) ...................................................... IV-249

5.1.4 Sonstige Moorheide (MHy) .................................................................................... IV-249

5.2 Naturnahe Moorstadien (MS) ..................................................................................... IV-250

5.2.1 Moorgewässer (MSg) ............................................................................................. IV-250

5.2.2 Schlenkengesellschaft (MSr) .................................................................................. IV-250

5.2.3 Schwingdecken (MSt) ............................................................................................ IV-250

5.2.4 Bultgesellschaften (MSz) ........................................................................................ IV-250

5.2.5 Bult-Schlenken-Komplex (MSs) .............................................................................. IV-251

5.2.6 Sonstiges naturnahes Moorstadium (MSy) ........................................................... IV-251

5.3 Moorwälder, torfmoosreiche baumbestandene Moorstadien (MW) ........................ IV-251

5.3.1 Atlantischer Birkenmoorwald (MWb) .................................................................... IV-251

5.3.2 Subkontinentaler Kiefernmoorwald (MWk) .......................................................... IV-251

5.3.3 Torfmoosreicher sekundärer Moorwald (MWs) .................................................... IV-252

5.4 Abtorfungsbereiche (MA) ............................................................................................ IV-252

5.4.1 Episodisch austrocknende vegetationsfreie Abtorfungsfläche (MAt) ................... IV-252

5.4.2 Ganzjährig feuchte vegetationsfreie Abtorfungsfläche (MAf) .............................. IV-252

5.5 Degenerierte Moorflächen (MD) ................................................................................. IV-252

5.5.1 Trockener sekundärer Moorwald (MDb) ............................................................... IV-252

5.5.2 Degenerierte Moorflächen mit Pfeifengras (MDm) .............................................. IV-253

5.5.3 Degenerierte Moorflächen mit Gagelgebüsch (MDg) ........................................... IV-253

5.5.4 Weidengebüsch auf degenerierten Moorstandorten (MDw) ............................... IV-253

5.5.5 Degenerierte Moorflächen mit Wollgras (MDe).................................................... IV-253

5.5.6 Degenerierte Moorflächen anderer Ausprägung (MDy) ....................................... IV-254

5.6 Moor-Regenerationskomplexe (MR) ........................................................................... IV-254

5.6.1 Moorregenerationsbereich mit Wollgräsern, torfmoosreich (MRe) ..................... IV-254

5.6.2 Moorregenerationsbereich mit Gagelgebüsch, torfmoosreich (MRg) .................. IV-254

5.6.3 Moorregenerationsbereich mit Moor-Birken, torfmoosreich (MRb) .................... IV-254

5.6.4 Moorregenerationsbereich mit Pfeifengras, torfmoosreich (MRm) ..................... IV-254

5.6.5 Moorregenerationsbereich mit Moorvegetation, torfmoosreich (MRs) ............... IV-255

5.6.6 Torfstich ohne deutliche Vegetation (MRt) ........................................................... IV-255

5.6.7 Moorregenerationsbereich, nass, vegetationsarm (MRj) ..................................... IV-255

5.6.8 Weidengebüsch auf Moorstandort, nass, torfmoosreich (MRw) .......................... IV-255

5.6.9 Sonstige Moorregenerationsbereiche (MRy) ........................................................ IV-255

6 Sümpfe und Niedermoore sowie Salzstellen des Binnenlandes ................................. IV-256

6.1 Salzvegetation des Binnenlandes (NH) ........................................................................ IV-256

6.1.1 Naturnaher Salzsumpf (NHs) ................................................................................. IV-256

6.1.2 Sonstige Salzvegetation (NHy) ............................................................................... IV-256

6.2 Großseggen- und Simsenriede sowie sonstige Staudensümpfe (NS).......................... IV-256

6.2.1 Nährstoffarmer Sumpf (NSa) ................................................................................. IV-256

6.2.2 Basenreicher, nährstoffarmer Sumpf (NSb) .......................................................... IV-256

6.2.3 Großseggenried (NSs) ............................................................................................ IV-257

6.2.4 Binsen- und Simsenried (NSj) ................................................................................. IV-257

6.2.5 Flatterbinsen-Sumpf (NSf) ..................................................................................... IV-257

6.2.6 Sumpfreitgras-Sumpf (NSc) ................................................................................... IV-257

6.2.7 Quellsumpf mit typischen Quellzeigern (NSq) ....................................................... IV-257

6.2.8 Staudensumpf (NSr) ............................................................................................... IV-258

6.2.9 Sonstiger Sumpf (NSy) ........................................................................................... IV-258

6.3 (Land-)Röhrichte (NR) .................................................................................................. IV-258

6.3.1 Nährstoffarmes Röhricht (NRa) ............................................................................. IV-258

6.3.2 Binsen-Schneide-Röhricht (NRc) ............................................................................ IV-258

6.3.3 Schilf-, Rohrkolben-, Teichsimsen-Röhricht (NRs) ................................................. IV-259

6.3.4 Rohrglanzgras-Röhricht (NRr) ................................................................................ IV-259

6.3.5 Wasser-Schwaden-Röhricht (NRg) ......................................................................... IV-259

6.3.6 Strandsimsen-Röhricht (NRb) ................................................................................ IV-259

6.3.7 Sonstiges Röhricht (NRy)........................................................................................ IV-259

7 Trocken- und Heidevegetation .................................................................................... IV-259

7.1 Trocken- und Zwergstrauchvegetation auf Binnendünen (TB) ................................... IV-260

7.1.1 Binnendüne mit Silbergras/Straußgras (TBa) ........................................................ IV-260

7.1.2 Binnendüne mit Besenheide und Ginster (TBc) ..................................................... IV-260

7.1.3 Binnendüne mit Besenheide/Krähenbeere (TBe) .................................................. IV-260

7.1.4 Binnendüne mit Degenerationsstadien von Trocken- ....................................................

oder Zwergstrauchvegetation (TBd) ...................................................................... IV-260

7.2 Feuchtheiden (TF) ........................................................................................................ IV-261

7.2.1 Vergraste Feuchtheide (TFd) ................................................................................. IV-261

7.2.2 Verbuschte Feuchtheide (TFg) ............................................................................... IV-261

7.2.3 Feuchtheide mit Nadelwald (TFn) .......................................................................... IV-261

7.2.4 Typische Feuchtheide (TFt) .................................................................................... IV-261

7.3 Sandheiden (TH) .......................................................................................................... IV-262

7.3.1 Vergraste Sandheide (THd) .................................................................................... IV-262

7.3.2 Verbuschte Sandheide (THg) ................................................................................. IV-262

7.3.3 Stark verbuschte Sandheide (THb) ........................................................................ IV-262

7.3.4 Sandheide mit Später Traubenkirsche (THs) ......................................................... IV-263

7.3.5 Typische Sandheide (THt) ...................................................................................... IV-263

7.3.6 Sandheide mit nicht heimischen Gehölzen (THx) .................................................. IV-263

7.3.7 Wacholderheiden (THw) ........................................................................................ IV-263

7.4 Trocken- und Magerrasen (TR) .................................................................................... IV-264

7.4.1 Blauschillergras-Rasen (TRb) .................................................................................. IV-264

7.4.2 Naturnaher Kalktrockenrasen (TRm) ..................................................................... IV-264

7.4.3 Borstgras-Rasen trockener Standorte (TRn) .......................................................... IV-264

7.4.4 Borstgras-Rasen feuchter Standorte (TRj) ............................................................. IV-264

7.4.5 Orchideenreiche Kalktrockenrasen (TRo) .............................................................. IV-265

7.4.6 Lückiger Sand-Magerrasen (TRs) ........................................................................... IV-265

7.4.7 Trockenrasen mit Staudenflur (TRh) ...................................................................... IV-265

7.4.8 Sonstiger Sand-Magerrasen (TRy) ......................................................................... IV-265

8 Grünland ...................................................................................................................... IV-266

8.1 Seggen- und binsenreiches Nassgrünland (GN) .......................................................... IV-266

8.1.1 Artenreiche Pfeifengraswiese (GNp) ..................................................................... IV-266

8.1.2 Nährstoff- und basenarmes Nassgrünland (GNa) .................................................. IV-266

8.1.3 Nährstoffarmes, basenreiches Nassgrünland (GNb) ............................................. IV-266

8.1.4 Mäßig nährstoffreiches Nassgrünland (GNm) ....................................................... IV-267

8.1.5 Nährstoffreiches Nassgrünland (GNr).................................................................... IV-267

8.1.6 Hochstaudenreiches Nassgrünland (GNh) ............................................................. IV-267

8.2 Artenreiches Feuchtgrünland (GF) .............................................................................. IV-267

8.2.1 Brenndolden-Wiese (GFb) ..................................................................................... IV-268

8.2.2 Sumpfdotterblumen-Wiese (GFc) .......................................................................... IV-268

8.2.3 Artenreicher Flutrasen (GFf) .................................................................................. IV-268

8.2.4 Sonstiges artenreiches Feuchtgrünland (GFr) ....................................................... IV-268

8.3 Mesophiles Grünland (GM) ......................................................................................... IV-268

8.3.1 Mesophiles Grünland feuchter Standorte (GMf) ................................................... IV-269

8.3.2 Mesophiles Grünland frischer Standorte (GMm) .................................................. IV-269

8.3.3 Mesophiles Grünland trockener Standorte (GMt) ................................................ IV-269

8.4 Artenarmes Wirtschaftsgrünland (GA) ........................................................................ IV-270

8.4.1 Einsaatgrünland (GAe) ........................................................................................... IV-270

8.4.2 Artenarmes Wirtschaftsgrünland (GAy) ................................................................ IV-270

8.5 Artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland (GY) .................................................... IV-270

8.5.1 Artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland .................................................................

mit Flatterbinsen-Dominanzbeständen (GYj) ....................................................... IV-270

8.5.2 Artenarmer bis mäßig artenreicher Flutrasen (GYn) ............................................. IV-270

8.5.3 Artenarmes bis mäßig artenreiches Feuchtgrünland (GYf) ................................... IV-270

8.5.4 Mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland (GYy) .................................................... IV-271

9 Acker- und Gartenbauflächen, Baumschulen und Weihnachtsbaumplantagen .......... IV-271

9.1 Äcker (AA) .................................................................................................................... IV-271

9.1.1 Ackerbrache mit Ackerunkrautflur (AAu) .............................................................. IV-271

9.1.2 Stilllegung mit Graseinsaat (AAw) ......................................................................... IV-271

9.1.3 Ackerrandstreifen und PIK-Flächen (AAb) ............................................................. IV-271

9.1.4 Wildacker (AAj) ...................................................................................................... IV-272

9.1.5 Extensivacker (AAe) ............................................................................................... IV-272

9.1.6 Intensivacker (AAy) ................................................................................................ IV-272

9.2 Gartenbaufläche (AG) .................................................................................................. IV-272

9.2.1 Gartenbaufläche zum Blumenanbau (AGb) ........................................................... IV-272

9.2.2 Gartenbaufläche zum Gemüseanbau (AGg) .......................................................... IV-272

9.2.3 Sonstige Gartenbaufläche (AGy) ............................................................................ IV-272

9.3 Obstanbauflächen (AO) ............................................................................................... IV-273

9.3.1 Beerenstrauchplantage (AOb) ............................................................................... IV-273

9.3.2 Intensiv genutzte Obstbaumplantage (AOo) ......................................................... IV-273

9.3.3 Weinbaufläche (AOw) ............................................................................................ IV-273

9.3.4 Sonstige Obstanbaufläche (AOy) ........................................................................... IV-273

9.4 Baumschulen (AB) ....................................................................................................... IV-273

9.4.1 Weihnachtsbaumplantage (ABw) .......................................................................... IV-274

9.4.2 Sonstige Baumschule (ABb) ................................................................................... IV-274

10 Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation ................................................................ IV-274

10.1 Rohboden (RO) ............................................................................................................ IV-274

10.1.1 Rohboden auf trockenen Standorten (ROt)........................................................... IV-274

10.1.2 Rohboden auf nährstoffreichen, frischen Standorten (ROf) ................................. IV-274

10.1.3 Schlammflur auf nassen und wechselfeuchten Standorten (ROn) ........................ IV-274

10.2 Pioniervegetation auf trockenen bis wechselfeuchten Standorten (RP) .................... IV-274

10.2.1 Nährstoffarme Pionierflur wechselfeuchter Standorte (RPa) ............................... IV-275

10.2.2 Nährstoffreiche Pionierflur wechselfeuchter Standorte (RPr) .............................. IV-275

10.2.3 Nährstoffarme Pionierflur trockener Standorte (RPt) ........................................... IV-275

10.2.4 Nährstoffreiche Pionierflur trockener Standorte (RPe) ......................................... IV-275

10.3 Ruderale Gras- und Staudenfluren (RH) ...................................................................... IV-275

10.3.1 Staudenflur am Waldrand (RHw) ........................................................................... IV-275

10.3.2 Uferstaudenflur an Flüssen, Bächen ................................................................................

und an durchströmten Stillgewässern (RHu) ......................................................... IV-275

10.3.3 Feuchte Hochstaudenflur außerhalb amphibischer Uferbereiche stehender

Binnengewässer (RHs) ........................................................................................... IV-276

10.3.4 Feuchte Hochstaudenflur (RHf) ............................................................................. IV-276

10.3.5 Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm) .................................................... IV-276

10.3.6 Staudenfluren trockener Standorte (RHt) ............................................................. IV-276

10.3.7 Ruderale Grasflur (RHg) ......................................................................................... IV-277

10.3.8 Adlerfarnflur (RHp) ................................................................................................ IV-277

10.3.9 Brombeerflur (RHr) ................................................................................................ IV-277

10.3.10 Nitrophytenflur (RHn) ............................................................................................ IV-277

10.3.11 Neophytenflur (RHx) .............................................................................................. IV-277

10.3.12 Sonstige Ruderalfläche (RHy) ................................................................................. IV-277

11 Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen .............................................. IV-278

11.1 Verkehrsflächen (SV) ................................................................................................... IV-278

11.1.1 Vollversiegelte Verkehrsfläche (SVs) ..................................................................... IV-278

11.1.2 Teilversiegelte Verkehrsfäche (SVt) ....................................................................... IV-278

11.1.3 Spurplattenweg (SVp) ............................................................................................ IV-278

11.1.4 Unversiegelter Weg mit und ohne Vegetation, Trittrasen (SVu) ........................... IV-278

11.1.5 Bankette, intensiv gepflegt (SVi) ............................................................................ IV-278

11.1.6 Bankette, extensiv gepflegt (SVe) .......................................................................... IV-279

11.1.7 Straßenbegleitgrün ohne Gehölze (SVo) ............................................................... IV-279

11.1.8 Straßenbegleitgrün mit Bäumen (SVh) .................................................................. IV-279

11.1.9 Straßenbegleitgrün mit Gebüschen (SVg).............................................................. IV-279

11.1.10 Gleisbett (Schotter) (SVb) ...................................................................................... IV-279

11.1.11 Gleisanlage, außer Betrieb, mit Ruderalfluren (SVx) ............................................. IV-280

11.1.12 Sonstige Verkehrsflächen (SVy) ............................................................................. IV-280

11.2 Küstenschutz- und Hafenanlagen (SK) ........................................................................ IV-280

11.2.1 Lahnung (SKl) ......................................................................................................... IV-280

11.2.2 Buhne, Mole (SKb) ................................................................................................. IV-280

11.2.3 Deckwerk aus Mastixschotter (SKm) ..................................................................... IV-280

11.2.4 Steinschüttung (max. teilverklammert) oder Setzsteindeckwerk (SKx) ................ IV-280

11.2.5 Deckwerk aus Asphalt oder vollverklammerten Schüttsteinen (SKv) ................... IV-280

11.2.6 Anleger (schwimmend oder auf Pfeilern) (SKa) ..................................................... IV-281

11.2.7 Sonstige Küstenschutz- oder Hafenanlage (SKy) ................................................... IV-281

11.3 Bauwerke an Binnengewässern (SF) ........................................................................... IV-281

11.3.1 Steinschüttung (SFx) .............................................................................................. IV-281

11.3.2 Massive Uferbefestigung (SFm) ............................................................................. IV-281

11.3.3 Wehr, Sperrwerk, Sohlabsturze (SFw) ................................................................... IV-281

11.3.4 Aufstiegshilfe für Fische (SFf) ................................................................................. IV-281

11.3.5 Befestigte Badestelle, Steg (SFs) ............................................................................ IV-281

11.3.6 Buhne oder Mole an Flüssen (SFb) ........................................................................ IV-282

11.3.7 Sonstige Bauwerke an Binnengewässern (SFy) ..................................................... IV-282

11.4 Gebäude und vegetationsfreie Flächen im besiedelten Bereich (SX) ......................... IV-282

11.4.1 Alte Bausubstanz oder traditionelle Bauweise (SXa) ............................................. IV-282

11.4.2 Neue Bausubstanz (SXx) ........................................................................................ IV-282

11.4.3 Bunker (SXb) .......................................................................................................... IV-282

11.4.4 Ruine (SXr) ............................................................................................................. IV-282

11.4.5 Sandplatz (SXs) ....................................................................................................... IV-283

11.4.6 Aschebahn, Ascheplatz (SXt) .................................................................................. IV-283

11.4.7 Kinderspielplatz (SXk) ............................................................................................ IV-283

11.4.8 Sonstige vegetationsarme/-freie Fläche (SXy) ....................................................... IV-283

11.4.9 Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche (SXn) .................................................... IV-283

11.5 Grünflächen im besiedelten Bereich (SG) ................................................................... IV-283

11.5.1 Garten, strukturarm (SGz) ..................................................................................... IV-283

11.5.2 Kleinflächige(Haus-)Gärten mit einfacher Struktur ........................................................

und geringem Laubholzanteil. (SGo) ...................................................................... IV-284

11.5.3 Garten, strukturreich (SGb) ................................................................................... IV-284

11.5.4 Großflächige Gartenanlage mit Großgehölzen und parkartigem Charakter (SGp) IV-284

11.5.5 Rasenfläche, arten- und strukturarm (SGr) ........................................................... IV-284

11.5.6 Rasenfläche, arten- oder strukturreich (SGe) ........................................................ IV-284

11.5.7 Urbanes Ziergehölz und -staudenbeet (SGs) ......................................................... IV-284

11.5.8 Urbanes Gebüsch mit heimischen Arten (SGg)...................................................... IV-284

11.5.9 Urbanes Gebüsch mit nicht heimischen Arten (SGf) ............................................. IV-285

11.5.10 Urbanes Gehölz mit nicht heimischen Laubbäumen (SGx) ................................... IV-285

11.5.11 Urbanes Gehölz mit Nadelgehölzen (SGn)............................................................. IV-285

11.5.12 Urbanes Gehölz mit heimischen Baumarten (SGy) ............................................... IV-285

11.5.13 Ansaat aus Blühmischung (SGa) ............................................................................ IV-285

11.6 Bebauungen im Außenbereich (SD) ............................................................................ IV-285

11.6.1 Einzelhaus und Splittersiedlungen (SDe) ............................................................... IV-286

11.6.2 Siedlungsfläche mit dörflichem Charakter (SDs) ................................................... IV-286

11.6.3 Landwirtschaftliche Produktionsanlage (SDp) ....................................................... IV-286

11.6.4 Ferienhaussiedlung (SDf) ....................................................................................... IV-286

11.6.5 Sonstige Bebauung im Außenbereich (SDy) .......................................................... IV-286

11.7 Wohnbebauungen im Innenbereich (SB) .................................................................... IV-286

11.7.1 Einzel, Doppel- und Reihenhausbebauung (SBe) ................................................... IV-286

11.7.2 Zeilen- und Blockrandbebauung (SBz) ................................................................... IV-287

11.7.3 Großformen und Hochhäuser (SBg) ....................................................................... IV-287

11.7.4 Öffentliches Gebäude (SBf) .................................................................................... IV-287

11.7.5 Sonstige Wohnbebauung (SBy).............................................................................. IV-287

11.8 Nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauungen (SI) ................................................... IV-287

11.8.1 Gewerbegebiet (SIg) .............................................................................................. IV-287

11.8.2 Industriegebiet (SIi) ................................................................................................ IV-287

11.8.3 Kläranlage (SIk) ...................................................................................................... IV-287

11.8.4 Deponie (SId) ......................................................................................................... IV-288

11.8.5 Freiflächen-Fotovoltaikanlage (SIp) ....................................................................... IV-288

11.8.6 Windkraftanlage (SIw) ........................................................................................... IV-288

11.8.7 Biogasanlage (SIb) .................................................................................................. IV-288

11.8.8 Wasserwerk (SIa) ................................................................................................... IV-288

11.8.9 Kraftwerk (SIv) ....................................................................................................... IV-288

11.8.10 Anlage der Elektrizitätsversorgung (SIe) ............................................................... IV-288

11.8.11 Funkanlage (SIf) ..................................................................................................... IV-288

11.8.12 Rohrleitungen/Pipeline (SIr) .................................................................................. IV-289

11.8.13 Sonstige, nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauung (SIy) ................................. IV-289

11.8.14 Grünflächen im Bereich von nicht zu ..............................................................................

Wohnzwecken dienenden Bebauungen (SIm) ....................................................... IV-289

11.9 Zivile Verkehrsanlagen (SZ) ......................................................................................... IV-289

11.9.1 Straßenverkehrsanlge (SZs) ................................................................................... IV-289

11.9.2 Bahnhof (SZb)......................................................................................................... IV-289

11.9.3 Gleisanlage (SZg) .................................................................................................... IV-289

11.9.4 Flugplatz (SZf)......................................................................................................... IV-290

11.9.5 Hafenanlage (SZh) .................................................................................................. IV-290

11.9.6 Kanalanlage (SZk) ................................................................................................... IV-290

11.9.7 Sonstige Verkehrsanlage (SZy) ............................................................................... IV-290

11.10 Militärische Flächen einschließlich ziviler Flughäfen (SM) .......................................... IV-290

11.10.1 Militärische Fläche mit überwiegend offener Vegetation (SMt) ........................... IV-290

11.10.2 Militärische Depotfläche (SMd) ............................................................................. IV-290

11.10.3 Kasernenanlage mit Block- und Hallenbebauung (SMk) ....................................... IV-291

11.10.4 Militär- und Zivilflugplatz (SMf) ............................................................................. IV-291

11.10.5 Militärische Hafenanlage (SMh) ............................................................................ IV-291

11.10.6 Radaranlage (SMr) ................................................................................................. IV-291

11.10.7 Sonstige Militärische Anlage (SMy) ....................................................................... IV-291

11.11 Sport- und Erholungsanlagen (SE) ............................................................................... IV-291

11.11.1 Kinderspielplatz (SEk) ............................................................................................. IV-291

11.11.2 Sportplatz (SEb)...................................................................................................... IV-292

11.11.3 Hundeübungsplatz (SEd) ........................................................................................ IV-292

11.11.4 Modellflugplatz (SEm) ............................................................................................ IV-292

11.11.5 Schießstand (SEw) .................................................................................................. IV-292

11.11.6 Golfplatz (SEg) ........................................................................................................ IV-292

11.11.7 Reitanlage (SEr) ...................................................................................................... IV-292

11.11.8 Campingplatz (SEc) ................................................................................................ IV-292

11.11.9 Badestelle (SEs) ...................................................................................................... IV-292

11.11.10Freibad mit befestigtem Becken (SEf) ................................................................... IV-293

11.11.11Sporthalle (SEh) ..................................................................................................... IV-293

11.11.12Vergnügungspark (SEv).......................................................................................... IV-293

11.11.13Andere Sport- und Erholungsanlage (SEy) ............................................................ IV-293

11.12 Öffentliche Park- und Grünanlagen (SP) ..................................................................... IV-293

11.12.1 Öffentliche Grünanlage, intensiv gepflegt (SPi) ..................................................... IV-293

11.12.2 Öffentliche Grünanlage, extensiv gepflegt (SPe) ................................................... IV-293

11.12.3 Öffentliche Parkanlage mit altem Baumbestand (SPp) ......................................... IV-294

11.12.4 Historische Parkanlage (SPh) ................................................................................. IV-294

11.12.5 Kleingartenanlage (SPk) ......................................................................................... IV-294

11.12.6 Friedhof, strukturarm, ohne Altbaumbestand (SPu) ............................................. IV-294

11.12.7 Friedhof, strukturreich, mit Altbaumbestand (SPf) ............................................... IV-294

11.12.8 Waldfriedhof (SPw) ................................................................................................ IV-294

11.12.9 Botanischer Garten (SPb) ....................................................................................... IV-294

11.12.10 Tiergarten, Zoologischer Garten (SPz) .................................................................. IV-295

11.12.11 Sonstige öffentliche Park- und Grünanlage (SPy) ................................................. IV-295

11.12.12 Denkmal (SPd) ...................................................................................................... IV-295

11.13 Lagerflächen (SL) ......................................................................................................... IV-295

11.13.1 landwirtschaftliche Lagerfläche (SLl) ..................................................................... IV-295

11.13.2 Gartenmülldeponie (SLg) ....................................................................................... IV-295

11.13.3 forstwirtschaftliche Lagerfläche (SLf) .................................................................... IV-295

11.13.4 Treibsellagerfläche (SLt) ........................................................................................ IV-296

11.13.5 Sonstige Lagerfläche (SLy) ..................................................................................... IV-296

12 Strukturtypen ............................................................................................................... IV-297

12.1 Steinblöcke (XX) ........................................................................................................... IV-297

12.1.1 Block mit epilithischer Vegetation (terrestrischer Bereich) (XXe) ......................... IV-297

12.1.2 Block mit Makrophyten und/oder Epifauna (mariner Bereich) (XXf) .................... IV-297

12.1.3 Block ohne Bewuchs (XXy) ..................................................................................... IV-297

12.2 Steinwälle und Mauern (XW) ...................................................................................... IV-297

12.2.1 Alter Steinwall oder alte Steinmauer mit epilithischer Vegetation (XWe) ............ IV-297

12.2.2 Steinmauer oder -wall (XWx) ................................................................................. IV-297

12.2.3 Sonstiger Steinwall oder -mauer (XWy) ................................................................. IV-297

12.3 Binnendünen (XB) ........................................................................................................ IV-298

12.3.1 Binnendüne (XBb) .................................................................................................. IV-298

12.4 Abgrabungen und Aufschüttungen (XA)...................................................................... IV-298

12.4.1 Archäologische Geländeform (XAa) ....................................................................... IV-298

12.4.2 Bombentrichter (XAb) ............................................................................................ IV-298

12.4.3 Lärmschutzwall (XAw) ............................................................................................ IV-298

12.4.4 Aufschüttung (XAs) ................................................................................................ IV-298

12.4.5 Abgrabung (XAg) .................................................................................................... IV-299

12.4.6 Spülfeld (XAy) ......................................................................................................... IV-299

12.5 Deiche (XD) .................................................................................................................. IV-299

12.5.1 Landesschutzdeich (XDl) ........................................................................................ IV-299

12.5.2 Sommer-/Mitteldeich (XDs) ................................................................................... IV-299

12.6 Hänge und Höhlen (XH) ............................................................................................... IV-299

12.6.1 Artenreicher Steilhang im Binnenland (XHs) ......................................................... IV-299

12.6.2 Bachschlucht (XHb) ................................................................................................ IV-300

12.6.3 Sonstiger Steilhang im Binnenland (XHy) .............................................................. IV-301

12.6.4 Kesselmoor (XHk) ................................................................................................... IV-301

12.6.5 nicht touristisch erschlossene Höhle (XHo) ........................................................... IV-301

12.6.6 Sonstige Höhle (XHx).............................................................................................. IV-302

12.6.7 Toteisloch (XHt) ..................................................................................................... IV-302

12.7 Abbruchkanten und Kliffs (XK)..................................................................................... IV-302

12.7.1 Tertiärkliff (XKf) ...................................................................................................... IV-302

12.7.2 Felskliff (XKh) ......................................................................................................... IV-302

12.7.3 Altmoränen-/Geestkliff (Nordseeküste) (XKn) ...................................................... IV-303

12.7.4 Jungmoränenkliff (Ostseeküste) (XKo) .................................................................. IV-303

12.7.5 natürliche Abbruchkante (XKd).............................................................................. IV-303

12.7.6 künstlicher Geländesprung (XKx) ........................................................................... IV-303

12.8 Sandbänke und Strandwälle (XS) ................................................................................. IV-304

12.8.1 Strandwall (XSw) .................................................................................................... IV-304

12.8.2 Sandbank der Nordsee (XSn) ................................................................................. IV-304

12.8.3 Sandbank der Ostsee (XSo) .................................................................................... IV-304

12.9 Quellen (YQ) ................................................................................................................ IV-304

12.9.1 Kalktuffquelle (YQk) ............................................................................................... IV-304

12.9.2 Sicker- oder Sumpfquelle (YQs) ............................................................................. IV-305

12.9.3 Fließ- oder Sprudelquelle (YQf) ............................................................................. IV-305

12.9.4 Tümpel- oder Trichterquelle (YQt)......................................................................... IV-305

12.9.5 Unterseeische Quelle (YQu) ................................................................................... IV-305

12.9.6 technisch gefasste Quelle (YQx) ............................................................................ IV-305

13 Liste der Zusatzcodes.................................................................................................. IV-306

14 Artenlisten .................................................................................................................... IV-314

15 Liste der Biotoptypen und Wertbiotope ....................................................................... IV-344

Kartieranleitung: Einleitung

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-1

I. Kartieranleitung

1 Einleitung

Die landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) wird nach Abschluss des zweiten Durchgangs in 2014 bis 2019 auch zukünftig fortgeführt und ist eine detailschärfere Fortsetzung der Biotopkartierung von 1978 – 1992. Sie umfasst im Einzelnen die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) und sämtlicher Lebensraumtypen (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. Mit dieser Kartierung werden die Vorgaben des § 30 Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 6 LNatSchG sowie wesentliche Teile des Überwachungsgebotes nach Art. 11 und 17 der FFH-Richtlinie umgesetzt.

Der zweite Durchgang der landesweiten Biotopkartierung (2014-2019) wurde in zwei Phasen (Phase 1: 2014, Phase 2: 2015-2019) durchgeführt: In der Phase 1 erfolgte die Wertgrün-landkartierung, in der außerhalb der FFH- und Naturschutzgebiete sowie des Stiftungslandes ausschließlich das botanisch wertvolle Grünland (Wertgrünland) nebst enthaltener gesetzlich geschützter Biotope und FFH-Lebensraumtypen (LRT) auf der Basis einer landesweiten Grünlandkulisse (Prüfkulisse) kartiert wurde. In der Phase 2 wurde außerhalb der Grünland-kulisse auf einer landesweit ausgewählten Prüfkulisse die Kartierung um die für den Naturschutz besonders schutzwürdigen Biotope wie z.B. Wälder, Moore, naturnahe Fließgewässer, Seen, Heiden, Trockenrasen und Wertgrünland, vervollständigt. Diese aus unterschiedlichen Fachdaten (vor allem Altkartierungen) erstellte Prüfkulisse der Phase 2 umfasste auch alle FFH- und Vogelschutzgebiete (NATURA 2000-Gebiete), die Naturschutz-gebiete, das Stiftungsland (Stiftung Naturschutz SH, Flächen der Schrobachstiftung) und sämtliche Waldflächen außerhalb von Siedlungsflächen.

In die Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung 2014-2019 waren die bisher eigen-ständigen Projekte „Monitoring der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenz-gebieten Schleswig-Holstein“ (Kartierdurchgang 2007-2012) und das „FFH-Stichprobe-monitoring der LRT“ integriert. Diese werden zukünftig aber wieder als eigenständige Projekte außerhalb der landesweiten Biotopkartierung fortgeführt.

Parallel zur landesweiten Biotopkartierung werden in mehreren Regionen Schleswig-Holsteins eigenständíge Kartier- und Monitoringprojekte durchgeführt, die von anderen Abteilungen des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) oder vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN) beauftragt werden. Hierzu gehören bspw. die Kartierung der Salzwiesen und Küsten-dünen im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer einschließlich der nordfriesischen Inseln und Halligen (LKN), die durch das WRRL-Seenmonitoring zu erfassenden Seen (LLUR, Abt. 4) und Flächen der HNV-Kartierung auf 120 Kacheln von jeweils 1 Quadratkilometer Flächengröße (LLUR, Abt. 5). Die Kartierung dieser Gebiets- bzw. Kartierkulissen erfolgt entsprechend der Kartiervorgaben und -standards der landesweiten Biotopkartierung. Erst die Zusammenschau dieser Daten ergibt einen vollständigen, konsistenten Überblick über die Biotope des Landes. Da sie im Projekt der landesweiten Biotopkartierung nicht kartiert wurden, waren sie hier Bestandteil der „Ausschlusskulisse“ (s. I.3.1.3).

Für die Biotopkartierung wurde eine Neubearbeitung der aus dem Jahre 1991 vorliegenden „Anleitung zur Biotopkartierung in Schleswig-Holstein“ erforderlich, die im Rahmen der damaligen landesweiten Biotopkartierung von 1978-1992 Anwendung fand (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2. ergänzte Auflage 1991). Eine vollständige Neubearbeitung der jetzt vorliegenden Kartieranleitung war

Kartieranleitung: Zielsetzung

I-2 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

aufgrund zwischenzeitlich grundlegend veränderter rechtlicher und fachlicher Anforderungen geboten. In diese sind nun auch die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) und der Lebensraumtypen-Vorkommen gemäß Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) integriert. Hieraus ergibt sich das Erfordernis einer detaillierten Abgrenzung und Erfassung der geschützten Biotope und LRT-Vorkommen, die den rechtlichen und fachlichen Anforderungen Rechnung trägt. Auch aus diesem Grunde wurde gegenüber der Biotopkartierung 1978-1992 (Maßstab 1:25.000) aktuell ein stärker auflösender Kartiermaßstab von 1:5.000 gewählt, der einerseits eine detailliertere Erfassung von Einzelbiotopen ermöglicht und andererseits eine im Rahmen der Biotopkartierung 1978-1992 oft angewendete Zusammenfassung von Einzelbiotopen zu Biotopkomplexen bzw. Komplexbiotopen weitgehend ausschließt. Aus der Grundlagen-kartierung (2001-2006) und der Folgekartierung (2007-2012) des Monitorings der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten Schleswig-Holstein liegen umfangreiche Kartierungsdaten im Maßstab von 1:5.000 vor, die im Rahmen des zweiten Durchgangs der landesweiten Biotopkartierung (Phase 2, 2015-2019) zu überprüfen und entsprechend fachlicher Vorgaben zu aktualisieren waren. Außerhalb von FFH-Gebieten erfolgte die Erfassung von FFH-LRT in der Phase 2 der Biotopkartierung (2015-2019) erstmalig.

Bei der landesweiten Biotopkartierung 2014-2019 wurden im Bereich der Prüfkulisse flächendeckend sämtliche Biotoptypen gemäß der überarbeiteten Standardliste der Biotoptypen (LLUR 2015 ff) kartiert. Die für den Naturschutz besonders schutzwürdigen Biotopflächen (Biotope) wurden und werden zukünftig als Biotop individuell kartiert und jeweils mit einem Biotopbogen erfasst. Aus den in der überarbeiteten Standardliste der Biotoptypen aufgeführten Biotoptypen ist eine direkte Ableitung des gesetzlichen Schutzstatus gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG und eine Zuordnung zu den FFH-LRT gem. Anhang I der FFH-Richtlinie im Regelfall möglich.

Die Kartieranleitung wendet sich sowohl an die für die Kartierung im Gelände tätigen Fachleute als auch an jene, die die erfassten Daten (Flächengeometrien, Sachdaten) im Anschluss an die Geländearbeit weiterbearbeiten. Sie soll insbesondere Anleitung und Hilfestellung geben für die praktische Vorgehensweise im Rahmen der Geländearbeiten und nachfolgender Arbeiten.

Ergänzender Hinweis zum „arten- und strukturreichen Dauergrünland“ (asDG):

Das „arten- und strukturreiche Dauergrünland“ (asDG) wurde mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Mit der Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) wurde der Biotopschutz am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig. In der „Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopver-ordnung)“ vom 22.01.2009, zuletzt geändert am 12.12.2013, 27.05.2016 und 13.05.2019 (s. Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.06.2019 bis 27.06.2024 unter: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de), wird das asDG unter der Verordnungsnummer 11 (VO-Nr.) geführt. Die Biotopverordnung wurde aufgrund der Direktwirkung des § 30 Abs. 2 BNatSchG und der Übernahme der dort seit 2009 neu aufgenommenen Biotope überarbeitet, am 13.05.2019 ausgefertigt und am 27.06.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 9 vom 27.06.2019) veröffentlicht.

2 Zielsetzung

Die vorliegende Kartieranleitung soll als landesweit einheitliche Grundlage für die flächen-deckende oder selektive (projektbezogene) Kartierung von Biotoptypen, gesetzlich

Kartieranleitung: Zielsetzung

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-3

geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen, insbesondere im Rahmen der Fort-führung der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein, aber auch anderen eigenständigen Kartierprojekten, folgenden Zielsetzungen dienen:

1. Anwendbarkeit eines EDV-gerechten Kartierschlüssels aller in Schleswig-Holstein vorkommenden Biotoptypen unter Einbeziehung von Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie.

2. Zweifelsfreie Erfassung und Dokumentation der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope unter Anwendung der in der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung vom 22.01.2009, überarbeiteter aktueller Stand vom 13.05.2019) formulierten Definitionen sowie den „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ (LLUR 2015, in Prep. 2021). Die Biotopverordnung wurde zwischenzeitlich aufgrund der Direktwirkung des § 30 Abs. 2 BNatSchG und der Übernahme der dort seit 2009 neu aufgenommenen Biotope überarbeitet.

3. Zweifelsfreie Erfassung und Dokumentation der gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie zu berücksichtigenden Lebensraumtypen. Die Kartieranleitung gibt Hinweise zur Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, die in den schleswig-holsteinischen „Steckbriefen und Kartierhinweisen für FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie“ umfassend definiert und beschrieben sind.

4. Die als Biotoptypen definierten Kartiereinheiten sowie die festgelegte Methodik und der vorgegebene Biotopbogen sollen für alle in Schleswig-Holstein durchgeführten Biotoptypen- und Biotopkartierungen den Bezugsrahmen darstellen und somit eine landesweite Vergleichbarkeit der Ergebnisse ermöglichen.

5. Das Gesamtwerk „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein“ soll unter Einbeziehung weiterer fachlicher Grundlagen zum gesetzlichen Biotopschutz und zu den FFH-Lebensraumtypen (§, LRT, arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG), letztgenanntes gehört seit dem 24.06.16 zu den § Biotopen, s. erläuternden Hinweis in Kapitel 1) selektive und flächendeckende Kartierungen von Biotoptypen, Biotopen und/oder FFH-Lebensraumtypen auf unterschiedlichen Maßstabsebenen ermöglichen.

Diese Kartieranleitung zusammen mit dem Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein in Verbindung mit den „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ (LLUR 2015, in Prep. 2021) und den „Steckbriefen und Kartierhinweisen für FFH-Lebensraumtypen in Schleswig-Holstein“ (LANU 2007) soll die Bearbeitung folgender Aufgabenfelder ermöglichen:

1. Laufendhaltung/Aktualisierung des Registers gesetzlich geschützter Biotope in Schleswig-Holstein: Die gesetzlich geschützten Biotope werden im Maßstab 1:5.000 kartografisch abgegrenzt, gemäß Standardliste der Biotoptypen codiert und mit einem Biotopbogen inhaltlich detailliert erfasst und beschrieben. Gemäß § 30 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 6 Satz 1 und 2 LNatSchG werden die gesetzlich geschützten Biotope registriert, die Registrierung in geeigneter Weise den Eigentümern mitgeteilt und bei Bedarf aktualisiert. Das Biotopverzeichnis unterstützt den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutzes durch die Unteren Naturschutzbehörden und dient der Information der Eigentümer über das Vorkommen von gesetzlich geschützten Biotopen auf ihren Grundstücken.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-4 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

2. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen: Die FFH-Lebensraumtypen werden als Biotope im Maßstab 1:5.000 kartografisch abgegrenzt, gemäß Standardliste der Biotoptypen codiert und mit einem Biotopbogen inhaltlich detailliert erfasst und beschrieben. Die Daten werden u.a. für die FFH-Managementplanung des Landes Schleswig-Holstein und für die Wahrnehmung der Berichtspflichten gemäß Art. 11 und 17 der FFH-Richtlinie benötigt.

3. Beobachtung von Natur und Landschaft: Gemäß § 6 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 3a LNatSchG beobachten der Bund und die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Natur und Landschaft. Die Beobachtung dient der gezielten und fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft, der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten mit ihren wesentlichen Lebensgemeinschaften und Lebensräumen, und ihrer Veränderungen einschließlich der Ursachen und Folgen dieser Veränderungen. Die Beobachtung der Entwicklung des Biotopbestandes innerhalb definierter Territorien ist Bestandteil einer solchen Aufgabenstellung.

4. UVP, Eingriffsregelung, FFH-Verträglichkeitsprüfungen und Landschaftsplanung: Im Zuge des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung, der gesetzlichen Eingriffs-regelung (BNatSchG), der Regelungen für FFH-Verträglichkeitsprüfungen (§ 34 BNatSchG) und der Vorschriften zur örtlichen Landschaftsplanung (§ 11 BNatSchG) können für Landschaftsausschnitte flächendeckende Kartierungen der Biotoptypen und/oder Biotope erforderlich werden. Für die entsprechenden Arbeiten kann die vorliegende Kartieranleitung mit dem Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein verwendet werden. Hierdurch werden die Vergleichbarkeit sowie die landesweite Auswertung aller flächendeckenden Kartierungen ermöglicht. Die aktualisierte Standardliste der Biotoptypen ist auch hinsichtlich der Anwendbarkeit im marinen Bereich (TMAP) und im Straßenbau (Orientierungsrahmen Straßenbau Schleswig-Holstein) angepasst worden. So ist auch eine Zuordnung der Biotoptypen zu dem Klassifizierungsschema des Orientierungsrahmens im Straßenbau als verbindliche Grundlage für die Biotoptypenbewertung und Kompensationsermittlung unmittelbar möglich.

3 Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Die landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) wird nach Abschluss des zweiten Durchgangs in 2014 bis 2019 auch zukünftig fortgeführt. Der Umfang der zukünftigen Biotopkartierung und deren fachlich-inhaltliche Fortschreibung wird sich vorrangig auf die aus dem vorherigen Kartierdurchgang vorliegenden Ergebnisse beziehen, die innerhalb einer auf der Grundlage unterschiedlicher Fachdaten zusammengestellten Prüfkulisse im Zeitraum 2014 bis 2019 erfasst wurden. Darüber hinaus können zukünftig auch weitere außerhalb der ehemaligen Prüfkulisse 2014-2019 gelegene Flächen und Gebiete in die landesweite Biotopkartierung mit einbezogen werden.

Für das zukünftig wieder als eigenständiges Projekt geführte „Monitoring der Lebens-raumtypen innnerhalb von FFH-Gebieten“ werden die Daten aus 2014 bis 2019 ebenfalls als Grundlage für eine Fortschreibung dienen.

Zum besseren Verständnis der aus dem zweiten Durchgang der landesweiten Biotop-kartierung in 2014 bis 2019 vorliegenden Ergebnisse und der räumlichen Abgrenzung der durchgeführten Biotoptypen- und Biotopkartierung auf der Grundlage einer Prüfkulisse wird auf die nachfolgenden Kapitel 3.1.1 bis 3.1.5 verwiesen.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-5

Die für die Erstellung der Prüfkulisse 2014-2019 zugrundeliegenden Fachdaten waren teilweise veraltet oder wurden ehemals auf gröberen Maßstabsebenen abgegrenzt (z.B. TK 25). Daher war die Abgrenzung der Prüfkulisse nicht immer „passgenau“ in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten in der Landschaft und die aktuelle DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen). Dies zeigt sich oftmals an den Grenzverläufen der in 2014-2019 kartierten Biotoptypen- und Biotopflächen im Randbereich der Prüfkulisse im Übergang zu der sogenannten „Graukulisse“ oder auch „Ausschlusskulisse“. (Wert-)Biotopflächen können sich daher aus den vorgenannten Gründen im Einzelnen auch über die vorliegenden Außen-grenzen der Prüfkulisse 2014-2019 hinweg in Bereiche der „Graukulisse“ erstrecken und waren dann entsprechend bis zur tatsächlichen Biotopgrenze sachgerecht, bezogen auf die DTK5, zu kartieren und zu digitalisieren.

3.1 Kartierumfang und Kulissen der abgeschlossenen landesweiten Biotopkartierung 2014-2019

3.1.1 Kartierumfang

Unter Einbeziehung von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Eigentumsflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein wie auch der Schrobach-Stiftung sowie von Biotopverdachtsflächen wurde für die landesweite Biotopkartierung 2014-2019 eine landesweite Prüfkulisse zusammengestellt. Innerhalb dieser Prüfkulisse wurden aufbauend auf einer zunächst durchzuführenden flächendeckenden Kartierung der Biotoptypen die für den Naturschutz besonders schutzwürdigen Biotope der gesetzlich geschützten Biotope (§ Biotope) sowie der FFH-Lebensraumtypen (LRT) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie im Rahmen der vertiefenden Biotopkartierung identifiziert und in einem Biotopbogen mit Detailinformationen kartiert. Die vorgenannten Biotope werden in ihrer Gesamtheit als „Wertflächen“, alle übrigen innerhalb der Prüfkulisse gelegenen Biotoptypenflächen, die diesen Status nicht erfüllen, als „Nichtwertflächen“ bezeichnet.

3.1.2 Prüfkulisse

Grundlage der landesweiten Biotopkartierung 2014-2019 war eine landesweite Prüfkulisse, die auf der Grundlage unterschiedlicher Fachdaten erstellt wurde. Da die zugrundeliegenden Fachdaten teilweise veraltet sind oder ehemals auf gröberen Maßstabs-ebenen abgegrenzt wurden (z.B. TK 25), bzw. auf standardisiert berechneten Polygonen basieren (z.B. Fließgewässer, Alleen), war die Abgrenzung der Prüfkulisse sinngemäß mit Hilfe des Luftbildes auf die tatsächlichen Gegebenheiten in der Landschaft anzuwenden (Beispiel: ins Binnenland „wandernde“ Steilküste, mäandrierendes Fließgewässer) und an die aktuelle DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) anzupassen. In der gesamten Prüfkulisse war die flächendeckende Biotoptypenkartierung durchzuführen, darüberhinaus diente sie als Suchraum für zu kartierende, für den Naturschutz bedeutende Biotopflächen (§-Biotope, LRT), die mit einem Biotopbogen mit Detailinformationen zu kartieren waren. Diese Wertflächen können sich jedoch aus den o.g. Gründen im Einzelnen auch über die vorliegen-den Außengrenzen der Prüfkulisse hinweg in Bereiche der „Graukulisse“ erstrecken und waren dann entsprechend bis zur tatsächlichen Biotopgrenze sachgerecht, bezogen auf die DTK5, zu kartieren und zu digitalisieren. Es sei denn inhaltlich-fachliche Argumente begründeten eindeutig die Abweichungen von diesem Grundsatz. In Bereichen der angren-zenden Ausschlusskulisse wurde grundsätzlich nicht kartiert. Abweichend hiervon kann es vorkommen, dass fachlich gebotene Abgrenzungsstrukturen des DTK5-Kartenblattes, an denen Biotoptypen-/Biotopflächen der Prüfkulisse abzugrenzen waren, technisch bzw. maßstabsbedingt kleinflächig bereits innerhalb der Ausschlusskulisse (z.B. geschlossene Bebauung) liegen können. In diesen Fällen war bis zu dieser DTK5-Struktur zu kartieren.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-6 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Hinweise zu Strukturen und Lebensräumen innerhalb der Prüfkulisse, die von der Kartierung vollständig oder teilweise ausgeschlossen waren

Knicks und Kleingewässer

Sämtliche Knicks waren nicht Gegenstand der landesweiten Biotopkartierung (Abweichungen bzw. Ausnahmen hiervon s. I.3.7.1). Darüberhinaus waren alle Kleingewässer, die innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen außerhalb von FFH-Gebieten liegen, ebenfalls nicht Gegenstand der landesweiten Biotopkartierung, selbst wenn diese Flächen Bestandteil der Prüfkulisse sein sollten. Insofern gehören diese zu den Ausschluss-flächen. Mit „Kleingewässer“ waren in diesem Zusammenhang nicht nur die Kleinge-wässer nach der Biotopverordnung (>25 m2 bis < 200 m2) gemeint, sondern alle isoliert in der landwirtschaftlichen Nutzfläche gelegenen Stillgewässer (z.B. Sölle, Mergelkuhlen, Tümpel, Kleingewässer aus Biotop gestaltenden Maßnahmen), also auch die Stillgewässer > 200 m2.

Innerhalb der Prüfkulisse gelegene Kleingewässer waren dann zu kartieren (Biotoptyp; Erfassung als §-Biotop, LRT), wenn sie sich außerhalb bzw. am Rande von landwirtschaft-lichen Nutzflächen (bspw. innerhalb von Wäldern, Mooren, Heiden und Binnendünen-gebieten) oder innerhalb von FFH-Gebieten befinden, auch wenn sie in letztgenannten innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen (LFK) liegen sollten. Hintergrund ist die vollständige Übernahme und Überprüfung der Kartierergebnisse für die FFH-Gebiete im Rahmen der Biotopkartierung, in denen Klein- und Stillgewässer bereits im letzten Durchgang des FFH-Monitorings (2007-2012) als Biotoptypenfläche kartiert und bei entsprechender Vegetationsausprägung auch als LRT-Biotop erfasst wurden (Kleingewässer >25 m2 bis < 200 m2, Stillgewässer > 200 m2).

Abschnitte/Bereiche der Prüfkulisse, die ausschließlich aus Gräben bestehen (z.B. in Eiderstedt)

In Bereichen der Phase 2 der Biotopkartierung, in denen Abschnitte/Teilabschnitte der Prüfkulisse ausschließlich aus Gräben bestanden (z.B. im EU-Vogelschutzgebiet „Eiderstedt“ (1618-404), s. Abbildung 11), war diese nicht weiter zu begutachten und daher nicht zu kartieren. Sie stellen Relikte aus der Prüfkulisse der Phase 1 der BK dar (Wertgrünland-kartierung 2014).

In der DTK5 als 1-linige Struktur dargestellte Gräben wurden im Rahmen der Biotopkartierung Phase 2 nicht kartiert, auch wenn sie explizit Bestandteil der Prüfkulisse waren (z.B. Eiderstedt). Eine Ausnahme hiervon stellen Gräben dar, die auf einer Mindestlänge von 50 m und einer durchschnittlichen Mindestbreite von 2 m durchgehend von flächenhaften (nicht lückigen) Röhrichten eingenommen werden (§-Biotop, VO-Nr. 2c, Mindestfläche 100 m2). Hingegen wurden in der DTK5 als 2-linige Struktur dargestellte Gräben / breitere Vorfluter / Kanäle etc. grundsätzlich im Rahmen der flächendeckenden Biotoptypenkartierung der BK Phase 2 als Biotoptypenfläche abgegrenzt, attributiert und im Falle der Erfüllung der Kriterien des gesetzlichen Biotopschutzes (bspw. flächenhaftes Vorkommen geschlossener Röhrichte im Gewässer) und /oder eines FFH-LRT-Vorkommens gemäß Anhang I FFH-Richtlinie mit Biotopnummer und Bogen erfasst (z.B. Vorkommen der Vegetationstypen des FFH-LRT 3150 in langsam fließenden bis stehenden Gräben gehören als Sekundärvorkommen zum Lebensraumtyp, wenn sie im Naturraum oder in der örtlichen Situation frühere Primärvorkommen des Lebensraumtyps ersetzen können; so z. B. Grabensysteme in entwässerten Stillgewässerlandschaften der Marsch mit entsprechender Vegetation, oder z.B. auch Gräben im Dackseegebiet der ETS-Region).

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-7

3.1.3 Ausschlusskulisse

Im Rahmen der Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung wurden bestimmte Flächen von der Kartierung ausgenommen (Ausschlussflächen), die nicht zu begutachten bzw. zu kartieren waren. Diese Ausschlusskulisse setzte sich aus folgenden Ausschluss-Themen zusammen:

Prüfkulisse aus der Phase 1 der Biotopkartierung – in 2014 abgeschlossene Wertgrünlandkartierung,

Seen, soweit diese durch das WRRL-Seenmonitoring erfasst wurden (Kartierung durch gesonderte Beauftragung des LLUR),

Geschlossene Bebauung auf Grundlage der DLM-Basisdaten, ab 2016 nicht mehr Ausschlusskulisse sondern in optional zu kartierende Graukulisse überführt,

Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer einschließlich Inseln und Halligen bis zum Hauptdeich („Salzwiesen- und Dünen“-Kartierung durch gesonderte Beauftragung des LKN),

Alle militärischen Liegenschaften,

Flächen der HNV-Kartierung in SH (120 Kacheln á 1 Quadratkilometer; Kartierung durch gesonderte Beauftragung des LLUR)

Die dabei verwendeten Datengrundlagen wurden je nach Ausschluss-Thema auf unterschiedlichen Geobasisdaten erfasst/berechnet (u.a. DTK25-V, Basis-DLM, DGK5, DTK5, Seekarte 1:50.000, ALK, DOP, DOM), weshalb ihre Grenzen in Bezug zur DTK5 vielfach unscharf waren. Die neu zu kartierenden und digitalisierenden Biotoptypenflächen und Biotope sind jedoch grundsätzlich konsequent an der DTK5-Basiskarte auszurichten. Daraus resultierende randliche Überschneidungen mit der Ausschlusskulisse sind deshalb möglich. Biotoptypen- und Biotopflächen, die jedoch durch Ausschlussflächen in ihrem Zusammenhang deutlich zerschnitten, also nicht nur randlich angeschnitten wurden, waren an der Grenze der Ausschlussfläche/-kulisse abzugrenzen.

Hinweis zu Knicks und Kleingewässern

Zur Vorgehensweise hinsichtlich von Knicks und Kleingewässern s. Kapitel I.3.1.2.

3.1.4 Graukulisse

Der zwischen Prüfkulisse und Ausschlusskulisse gelegene Bereich der Phase 2 der Biotopkartierung, der zunächst nicht Gegenstand der Beauftragung im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung war, wird als Graukulisse bezeichnet. Auf der Grundlage der Auswertung landesweiter Fachdaten konnten für diesen Bereich potentielle Vorkommen von kartierungswürdigen Biotopen nicht ermittelt werden. Vorkommen werden jedoch innerhalb dieser Bereiche grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Eine Kartierung weiterer Biotope/Wertflächen innerhalb dieser Graukulisse erfolgt daher zunächst auf eigenem Risiko der beauftragten Büros, eine zusätzliche Beauftragung für diese Bereiche behielt sich das LLUR vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vor. Diese waren mit Biotopbogen unter der nächsten freien verfügbaren (fortlaufenden) Biotopnummer zu erfassen, unter der sie in der Arbeits-/Geländekarten einzutragen waren. Die Kartierung in der Graukulisse war in enger Rücksprache mit dem LLUR und Los 1 bei vorliegender Nachbeauftragung vorzunehmen.

Darüber hinaus waren in der Prüfkulisse gelegene Biotopflächen, die über die vor-liegenden Außengrenzen der Prüfkulisse hinweg sich in Bereiche der „Graukulisse“ erstrecken können grundsätzlich entsprechend bis zur tatsächlichen Biotopgrenze sachge-recht, bezogen auf die DTK5, zu kartieren und digitalisieren (s.a. Prüfkulisse). Diese Vorgehensweise bedurfte

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-8 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

keiner zusätzlichen Beauftragung durch das LLUR, sondern war Bestandteil der Beauf-tragung im Rahmen der Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung.

3.1.5 Abgrenzung gegenüber Kartierprojekten in der Ausschlusskulisse

Für Fälle unmittelbarer Benachbarung der Prüfkulisse der Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung zu angrenzenden eigenständigen Kartierprojekten in der Ausschlusskulisse kann der Grenzverlauf zwischen den Kulissen wie folgt konkretisiert werden:

Entlang der Nordseeküste im Kontaktbereich zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer (Kartierkulisse Salzwiesen- und Dünenkartierung):

Die Salzwiesen- und Dünenkartierung des LKN erstreckt sich bis zum Treibselabfuhrweg (soweit vorhanden), ansonsten bis zum seeseitigen Deichfuß des Hauptdeiches. In der Regel ist der Deich selber also nicht Gegenstand der Kartierung durch das LKN und konnte somit grundsätzlich Teil der Prüf- bzw. Graukulisse im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung sein.

Sonstige Meeresflächen der Nord- und Ostsee sowie von Flächen flacher Meeresarme und -buchten (z.B. Schlei) und der Mündungsbereiche:

Die Küstenlinie (MTHW- blaue Linie in der DTK5) begrenzt in der Regel die Ausschluss-bereiche der Meeres-/Mündungsgewässerflächen zum Land hin. Bei Abweichungen zwischen Prüfkulisse und aktueller DTK5 war der aktuelle Küstenverlauf als Grenze der Ausschlusskulisse anzunehmen. Vereinfacht dargestellt werden die „unter Wasser“ liegenden marinen Bereiche durch andere Kartierungen abgedeckt, während die landseitig angrenzenden Lebensräume im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung kartiert wurden.

Seen, soweit diese durch das WRRL-Seenmonitoring erfasst werden (durch Abt. 4 LLUR):

Die Abgrenzung von Kartierflächen der landesweiten Biotopkartierung gegenüber den im Rahmen des WRRL-Monitorings zu kartierenden Seen erfolgte anhand der Außengrenzen der hierfür erstellten Prüfkulisse (WRRL-Seen-Prüfkulisse), die zur Ausschlusskulisse der landesweiten Biotopkartierung gehörte. Innerhalb der WRRL-Seen-Prüfkulisse wird durch das eigenständig beauftragte Projekt des WRRL-Monitorings kartiert (Abt. 4 des LLUR; alle Biotoptypen entsprechend Biotopkartierung), außerhalb hiervon schließt die landesweite Biotopkartierung unmittelbar an. Die Außengrenzen der WRRL-Seen-Prüfkulisse verlaufen entlang im Gelände nachvollziehbarer Grenzlinien wie Nutzungsgrenzen, Hecken/Knicks oder Wegen und Straßen. Hierfür liegen bislang allerdings noch keine exakten Geometrien vor.

3.2 Relevante Kartierverfahren - Biotoptypenkartierung und Biotopkartierung

In der landesweiten Biotopkartierung werden Kartierverfahren mit unterschiedlicher Erfassungstiefe angewendet, die auf die rechtlichen Vorgaben und fachlichen Anforderungen aus dem Bereich des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Naturschutzgesetz-gebung abgestimmt sind. Hierzu gehören die flächendeckende Biotoptypenkartierung gemäß aktualisierter Standardliste (LLUR 2015, 2016, 2017, 2019, 2021) und darauf aufbauend die Kartierung der für den Naturschutz besonders schutzwürdigen Biotope (bzw. Wertbiotope) im Rahmen der Biotopkartierung, die eine vertiefende Kartierung darstellt.

Vertiefende Grundlagenwerke

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-9

Als vertiefende Grundlagenwerk für die Kartierung der in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope sind die „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG; LLUR 2015, in Prep. 2021)“, für die Kartierung der Vorkommen von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie die „Steckbriefe und Kartierhinweise für FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie“ (LANU 2007) und die „Überarbeiteten Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitskreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring“ (BfN & BLAK, 2017; BLAK 2008) unbedingt hinzuziehen.

Biotoptypenkartierung

Bei der Biotoptypenkartierung handelt es sich je nach Projektumfang und –zielsetzung um eine eigenständige flächendeckende Kartierung von Biotoptypen gemäß aktualisierter Standardliste, die nicht zwingend eine einzelflächenbezogene Erfassung von Sachdaten mit Hilfe eines Biotopbogens im Sinne der vertiefenden Biotopkartierung einschließt. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung wird jedoch aufbauend auf einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung, die im Kartierdurchgang 2014-2019 innerhalb einer vorausgewählten Prüfkulisse erfolgte, auch eine vertiefende Biotopkartierung durchgeführt. Somit ist im Rahmen der Geländearbeiten eine flächendeckende Kartierung (Abgrenzung) der Biotoptypen mit den zugehörigen Biotoptypencodes (dreistellig) auf der gesamten Fläche das Ziel. Die Kartierergebnisse werden in den Arbeits-/Geländekarten eingetragen. Aus den in der aktualisierten Standardliste aufgeführten Biotoptypen ist i.d.R. eine direkte Ableitung des gesetzlichen Schutzstatus gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG („§ 30“ und „“VO“) und / oder der Zuordnung des Lebensraumtypen-Status gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie („LRT“) und / oder zum Biotoptypencode des Orientierungsrahmens Straßenbau möglich („Code OR“, s. Auszug aus der „Liste der Biotoptypen und Wertbiotope“ aus der Standardliste der Biotoptypen in der nachfolgenden Abbildung).

Abbildung 1: Auszug aus der „Liste der Biotoptypen und Wertbiotope“ aus der Standardliste der Biotoptypen (s. Kapitel 15, LLUR 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2021).

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-10 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Biotopkartierung

Die vertiefende Biotopkartierung erfolgt, ebenso wie die Biotoptypenkartierung, nicht auf der gesamten Landesfläche, sondern lediglich innerhalb einer auf der Grundlage unterschied-licher Fachdaten zusammen gestellten Prüf- bzw. Kartierkulisse. Sie baut auf der flächen-deckend durchzuführenden Biotoptypenkartierung auf.

Gemäß bundes- und landesrechtlicher (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) sowie europarechtlicher Vorgaben (Anhang I FFH-Richtlinie) werden im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung die für für den Naturschutz besonders schutzwürdigen Biotopflächen identifiziert, individuell als Biotop kartiert und jeweils mit einem Biotopbogen erfasst, beschrieben und bewertet. Hierzu gehören die gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und die Lebensraumtypen (LRT) gem. Anhang I der FFH-Richtlinie. Insofern wurden in der Aktualisierung der landesweiten Biotopkartierung 2014-2019 die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope und die in der Vergangenheit als eigenständiges Projekt durchgeführte Kartierung der FFH-Lebensraumtypen innerhalb von FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten zusammengeführt. Außerhalb der FFH-Gebiete wurde die Kartierung der FFH-LRT erstmalig durchgeführt. Die Kartierung innerhalb der FFH-Gebiete wird ab 2021 wieder als eigenständiges Projekt fortgeführt.

3.3 Vorbereitung der Kartierung

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung oder in anderen vom LLUR beauftragten Projekten (z.B. Monitoring der Lebensraumtypen innerhalb von FFH-Gebieten) werden den Auftragnehmern die unter Kapitel I.3.3.2 gelisteten Unterlagen in digitaler Form zur Verfügung gestellt. In Abhängigkeit von Art und Umfang des Auftrages sind die bereitge-stellten digitalen Daten u.a. zum Zweck der Kartenerstellung für die Geländearbeit durch den Auftragnehmer zu verwenden. Abgesehen von dem durch den Auftraggeber ausgestellten Kartierausweis, der die KartiererInnen der beauftragten Büros als Beauftragte des Landes ausweist, sind weitere erforderliche Genehmigungen eigenverantwortlich bei den zuständigen Behörden bzw. Institutionen einzuholen.

3.3.1 Kartiererschulung

Für beauftragte Büros und KartiererInnen der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein oder auch in anderen vom LLUR beauftragten Projekten (s. oben) ist die Teilnahme an einer Kartiererschulung durch das LLUR obligatorisch.

3.3.2 Ausstattung der KartiererInnen mit Unterlagen

Arbeitskarten, Luftbilder

Arbeitskarten im Maßstab 1:5.000 mit Darstellungsinhalten der DTK5 und aktuellem Luftbild für die Geländearbeit. Je DTK5-Kartenblatt ist die Erstellung von zwei Kartensätzen empfehlenswert, hiervon jeweils ein Kartensatz mit CIR-Luftbild und ein Kartensatz mit RGB-Luftbild.

Für Beauftragungen von Projekten innerhalb von FFH-Gebieten: Die FFH-Gebiets-grenzen und die Kartierergebnisse (Geometrien der Biotoptypenkartierung und der FFH-LRT-Kartierung) aus dem letzten in die Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung 2015-2019 integrierten „Monitoring der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenz-gebieten Schleswig-Holstein“ (2007-2012) sind ebenfalls in den bzw. verteilt auf die beiden Arbeitskarten integriert. Weitere Karteninhalte s. Kapitel 3.4.2.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-11

Anleitungen, Grundlagenwerke, Kartierhinweise, Biotopbögen

Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (LLUR 2015, 2016, 2017, 2019, 2021).

„Biotopbogen Schleswig-Holstein“ (jeweils aktuellste Version, derzeit: „Biotopbogen_SH4_V1.2.pdf“); als Vorlage für analoge Papierausdrucke für die Erfassung von Biotopen im Gelände und/oder EDV-Programm der Access-Biotop-Datenbank zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2015-2019 für PC/Laptop.

Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG; LLUR 2015, in Prep. 2021).

Steckbriefe und Kartierhinweise für FFH-Lebensraumtypen in SH (LANU 2007; ggf. aktualisierte Fassung).

Biotopdaten/Sachdaten der landesweiten Biotopkartierung (2014-2019). Hinterlegt in der Access-Biotop-Datenbank zur landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2015-2019 für PC/Laptop. Bei Beauftragung für FFH-Gebiete: Biotopdaten/Sachdaten zum letzten Kartierdurchgang „Monitoring der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten Schleswig-Holstein“ (2015-2019 2007-2012), integriert in der BKSH 2015-2019. Darüber hinaus zusammengestellt als pdf-Dokument.

Bundesweites FFH-Monitoring in der Berichtsperiode 2007-2012. Lebensraumtypen. MS-Access-Datenbank zur Eingabe der Daten aus den FFH-Bewertungsschemata LRT. Nutzer-Anleitung (Bundesamt für Naturschutz, Stand: 25. Oktober 2011; dem LLUR hierzu vorliegendes Dokument: „Anleitung_LRT_DB_V1_5.pdf“ (BfN 2011)).

Unterlagen zum vorletzten Kartierdurchgang „Monitoring der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten Schleswig-Holstein“ (2007-2012)

Die für die Überprüfung und Aktualisierung im Rahmen der Geländearbeit des letzten Kartierdurchgangs der Phase 2 der BKSH (2015-2019) erforderlichen Daten (Geometrien, Attribuierungen) aus dem FFH-Monitoring 2007-2012 waren in den Arbeitskarten der Phase 2 integriert. Darüber hinaus sind die aus diesem Kartierdurchgang vorliegenden gebietsbe-zogenen Kartierergebnisse als digitale Dokumente (pdf) unter der im nachfolgenden Text genannten Internetadresse des Landes Schleswig-Holstein abrufbar, die sich für jedes FFH-Gebiet folgendermaßen zusammensetzen:

1. Textbeitrag Mit folgender Gliederung: Lage des Gebietes, Naturräumliche und allgemeine standörtliche Gegebenheiten des Gebietes, Gliederung in Teilgebiete, Aktuelle Vegetationsstruktur des Gebietes, Besondere Funde der Flora, Nutzung des Gebietes, FFH-Lebensraumtypen innerhalb des Gebietes, Erhaltungs- und Entwicklungsziele, Beeinträchtigungen und Gefährdungen, Maßnahmen zur Erreichung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele, gebietsbezogenen Statistiken zu den kartierten Biotoptypen und LRT-Vorkommen.

2. Kartenportfolio (s. Abbildung 2) Bestehend aus:

- 1. Übersichtskarte(n) zum FFH-Gebiet und ggf. zu Teilgebieten (bei sehr großen FFH-Gebieten)

- 2. Übersichtskarten zu einzelnen Teilgebieten (ausschließlich bei sehr großen FFH-Gebieten)

- 3. Karte(n) der kartierten Biotoptypen, Darstellung auf der Ebene von zweistelligen Biotoptypen-Untergruppen

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-12 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

- 4. Karte(n) der kartierten FFH-Lebensraumtypen (LRT), Darstellung auf der Ebene von zweistelligen Biotoptypen-Untergruppen

Abbildung 2: Kartenportfolio am Bsp. des FFH-Gebietes 1622-391 (Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung)

Diese Dokumente können auf folgender Internetseite des Landes Schleswig-Holstein abgerufen werden:

http://www.umweltdaten.landsh.de/public/natura/daten/suche.php?what=ffh

Weitere gebietsbezogene Informationen zu folgenden Themen können auf dieser Internetadresse ergänzend abgerufen werden: Standard-Datenbogen, Erhaltungsziele, Gebietssteckbriefe, Monitoring-Ergebnisse, Lebensraumtypen.

Genehmigungen

Kartierausweis: Die KartiererInnen der beauftragten Büros erhalten vom Auftraggeber eine entsprechende Bescheinigung, die sie als Beauftragte des Landes ausweist.

Betretungserlaubnis für Naturschutz-, Vogelschutz- und Waldsperrgebiete (sofern erforderlich): Es wird angeraten, dass sich die kartierenden Büros bzw. die KartiererInnen vor Beginn der Kartierung innerhalb von Vogelschutz- und Naturschutzgebieten, in denen es beispielsweise zeitliche Beschränkungen für die Betretung während der Brutzeit von besonders schutzwürdigen Vogelarten (Seeadler, Schwarzstorch, …) gibt, mit den zuständigen Gebietsbetreuern bzw. gebietsbetreuenden Verbänden in Verbindung setzen, um den gebietsspezifischen Schutzbelangen Rechnung zu tragen. Vor dem Betreten von ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist von den beauftragten Büros eigenverantwortlich die Zustimmung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.

Ausnahmegenehmigung zum Befahren von für den Durchgangsverkehr gesperrten Straßen und Wegen und zum Befahren von Waldwegen sind von den beauftragten Büros eigenverantwortlich einzuholen (zuständige Straßenverkehrsbehörden oder Forstämter).

3.3.3 Auswertung und Sichtung vorhandener Unterlagen

Vor Beginn der Kartierung sollten vorgenannte Unterlagen und Informationen (s. Kap. 3.3.2) gebietsbezogen durch die KartiererInnen gesichtet und ausgewertet werden, um eine möglichst effektive Arbeit im Gelände zu gewährleisten.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-13

3.4 Kartiergrundlage – Arbeitskarte mit hinterlegtem Luftbild

3.4.1 DTK5 als Kartengrundlage in der landesweiten Biotopkartierung

Die Verwendung der „neuen“ DTK5 (Maßstab 1:5.000) als Kartengrundlage in der landesweiten Biotopkartierung (BKSH) ergibt sich aus nachfolgend genannten Anforderungen, die an die Biotopkartierung zu stellen sind:

Analoge, blattweise Geländeerfassung der Biotope im Kartiermaßstab 1:5.000 mit topographischen Mindestangaben zur Orientierung und Einordnung der Biotope in gegebene Strukturen („Stift und Papier“ als technische Voraussetzung für KartiererInnen),

Darstellung der Kartierergebnisse in Ergebniskarten im Maßstab 1:5.000 im Blattschnitt und auf Basis der DTK5 (sowie auf Basis der TK25),

weitere Verwendbarkeit/Lesbarkeit der kartierten Geometrien im Zusammenhang mit anderen Fachdaten der Abteilung Naturschutz und Forst des LLUR, unabhängig von den hier mitverwendeten Luftbildern/sonstigen Daten.

Die DTK5 ist das Kartenwerk in Schleswig-Holstein, das auf Grund von Maßstab (1:5.000), Aktualität (jährliche Aktualisierung), Genauigkeit/Auflösung (+/- 3m/508dpi) und flächen-deckender Aussage zur Topographie in seiner genormten Darstellung am engsten mit den oben drei genannten Anforderungen zur BKSH korreliert. Als Nachfolgekartenwerk zur nun-mehr historischen DGK5 stellt es jetzt und zukünftig die genaueste aktuelle topographische Kartengrundlage in Schleswig-Holstein dar, die verfügbar ist. Dabei ist der Übergang von grundrisstreuer Darstellung in der DGK5 (alt) zu klassifizierter Darstellung bei Linien-elementen wie Wegen und Wasserläufen in der DTK5 (neu) der vereinheitlichten Darstellung über die verschiedenen Bundesländer hinweg geschuldet, die in der Mehrzahl mit einem Basiskartenwerk im Maßstab 1:10.000 (DTK10) ausgestattet sind.

Die DTK5 ist im Zusammenhang mit der hier zu erstellenden und fortzuführenden Biotop-kartierung als Rahmenkartenwerk zu verstehen, in das die fachlichen Aussagen der Kartierung in bestmöglicher Weise (unter Berücksichtigung der begrenzten Ressourcen) zu integrieren sind unter Einhaltung definierter Regeln (s. vorliegende Kartieranleitung und Grundsätze zur Digitalisierung des LLUR) zur Wahrung einer fachlich/kartographischen Konsistenz, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Diese Regeln beinhalten darüber hinaus aber auch die Möglichkeit der Abweichung von bzw. Ergänzung der DTK5-Strukturen im Rahmen der graphischen Möglichkeiten im Kartier-/Darstellungsmaßstab 1:5.000, wenn fachlich geraten, insbesondere bei offenbar fehlerhafter Kartengrundlage der DTK5.

3.4.2 Arbeitskarte und Inhalte - Grundlage als Digitalisier-Vorlage

Arbeitskarte

Für die Kartierung im Gelände sind werden den Inhabern der Kartierlose 2-12 der BK Phase 2 durch den Losinhaber 1 zwei weitgehend identische Arbeitskarten/Geländekarten in der Größe 50cm x 70cm im Maßstab 1:5.000 auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten aktuellen Daten zu erstellen zur Verfügung gestellt, die sich hinsichtlich des im Hintergrund hinterlegten Luftbildes unterscheiden (1 Satz RGB-Luftbild, 1 Satz CIR-Luftbild).

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-14 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

In den Arbeitskarten sind zusätzlich zu den Luftbildern (RGB, CIR) folgende Inhalte darzustellen:

Aktuelle DTK5 (inkl. Höhenlinien) in linienhafter Struktur und Signatur, inkl. der Küstenlinie aus dem Basis-DLM als Bearbeitungsgrenze der landseitigen Grenze,

Nutzungsgrenzen aus dem Basis-DLM, ergänzend zur vollständigen Darstellung der Vegetationsabgrenzung DTK5,

ALK - tatsächliche Nutzung, hier nur Verkehrsflächen,

Prüfkulisse,

Ausschlusskulisse,

SPA Gebietsgrenzen, sofern SPA-Gebiet(e) betroffen,

FFH-Gebietsgrenzen (inkl. FFH-Gebietsnummer und Gebietsname), sofern FFH-Gebiet(e) betroffen,

BKSH-Abgrenzungen der Nichtwertbiotope und Wertbiotope (inkl. Biotopnummer) in der vorliegenden aktuellsten Version (z.Zt. BKSH 2014-2019),

CIR bzw. RGB Luftbilder,

Biotoptypenabgrenzungen innerhalb FFH-Gebiete (aus Folgekartierung FFH-Monitoring 2007-2012)

FFH-LRT Biotopabgrenzungen inkl. 11-stelliger DGK-bezogener Biotopnummer (aus Folgekartierung FFH-Monitoring 2007-2012)

FFH Stichproben 2015 Grenzen (inkl. BFN_ID)

LRT Gesamtvorkommen 2015 Grenzen (zum FFH-Stichprobenmonitoring)

Geometrien der innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen (aus dem aktuellen LFK entnommen), aber außerhalb von FFH-Gebieten gelegenen Kleingewässer und Stillgewässer, die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung nicht zu kartieren sind.

Eine verteilte Darstellung dieser Inhalte auf den vorgesehenen zwei Arbeitskarten (CIR-, RGB-Hintergrund) kann ggf. erforderlich werden. Dementsprechend kann in den Arbeitskarten eine Darstellung der Inhalte nach Schwerpunkten in vorrangig informative Elemente (Gebietsnummern und -namen nebst Grenzen) einerseits und notwendige Geometrien zur Abgrenzung andererseits erfolgen. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers von Losinhaber 1 (zentrale Koordination und Digitalisierung) in Abstimmung mit Losinhaber 2 bis 12 (kartierende Büros) der Biotopkartierung Phase 2 die Verteilung der Inhalte auf die Arbeitskarten vor Beginn der Kartierung mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Im Rahmen der BKSH (2014 – 2019) wurden gute Erfahrungen damit gemacht, die Inhalte auf zwei Arbeitskarten (CIR-, RGB-Hintergrund) sinnvoll zu verteilen. Die Darstellung aller vom Bearbeiter/ von der Bearbeiterin kartierten Flächen erfolgte vollständig auf nur einer Arbeitskarte (= Geländekarte/Digitalisierungsvorlage).

Arbeitskarte als Digitalisier-Vorlage

Die Darstellung bzw. Einzeichnung aller im Rahmen der Geländeerfassung kartierten Flächen (Biotoptypen, Biotope) und Linien (Alleen, linienhaft erfassbare Biotope) soll hingegen vollständig auf nur einer Arbeitskarte erfolgen, damit ausschließlich nur diese als Vorlage für die nachfolgende Digitalisierung verwendet werden kann. Die zur Digitalisierung durch Losinhaber 1 der BK dienenden Vorlagen der Geländekarten müssen daher gut lesbar und in einem guten physischen Zustand sein. Ggf. müssen von den KartiererInnen der Losinhaber 2 bis 12 Reinzeichnungen erstellt werden, wenn der physische Zustand der Geländekarten (z.B. durch Regen verursacht) stark beeinträchtigt und daher unzureichend ist oder wenn im Rahmen der Geländearbeit die Eintragungen (Abgrenzung, Attribuierungen) der Kartierergebnisse in die Arbeitskarte nicht mit der gebotenen Sorgfalt entsprechend der hier gegebenen Vorgaben vorgenommen wurden und daher zu einem nicht lesbaren Ergebnis geführt hat. In diesen Fällen kann Losinhaber 1 von den Losinhabern 2 bis 12 eine Reinzeichnung nachfordern.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

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Kartenrand und Umgang mit der Arbeitskarte (s. Abbildung 3)

Die Ränder der Arbeitskarten dürfen abgeschnitten werden (auch die Legende). Zu beachten ist, dass die BlattID unterhalb des Kartenausschnitts nicht verloren gehen darf. Auf den weißen Rändern der Karten dürfen keine Eintragungen vorgenommen werden (s. rote Schraffur in Abbildung 3), da die Ränder vor dem Scannen abgeschnitten werden müssen um die Karten automatisch georeferenzieren zu können.

Die Arbeitskarten dürfen gefaltet werden. Es ist strikt darauf zu achten, dass sämtliche Eintragungen gut lesbar sind, damit beim Scannen und der späteren Bearbeitung / Digitalisierung keine Probleme auftreten. Jede(r) KartiererIn sollte für eventuelle Rückfragen im Rahmen der Digitalisierung durch Losinhaber 1 ein eindeutiges Kürzel auf die Arbeitskarte eintragen.

Abbildung 3: Kartenrand der Arbeitskarte

Übergangsbereich zu(m) Nachbarblatt/-blättern (s. Abbildung 4)

Bei der Größe der Arbeitskarten ist ein 2cm breiter Übergangsbereich (s. rote Schraffur) zum Nachbarblatt mit eingeplant. Auf den Arbeitskarten ist der Rahmen der dtk5 dargestellt (dünne schwarze Linie), innerhalb derer die laufende Nummerierung der Biotope für das Kartenblatt (s.a. BlattID) erfolgen soll. Es ist zu bedenken, dass für die Vergabe von Biotopnummern im Übergangsbereich zu den Nachbarkarten die Vorgaben des Randabgleiches (s. Kap I.3.5.6) zu beachten sind.

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Abbildung 4: Arbeitskarte mit 2cm breitem Übergangsbereich zur Nachbarkarte (s. rote Schraffur).

3.5 Allgemeine Kartierungsgrundsätze

3.5.1 Allgemeine Grundsätze zur Abgrenzung von Biotoptypen und Biotopen in der Arbeitskarte

Während der Geländearbeit sind die Biotoptypen- und Biotopflächen analog im Erfassungs-maßstab 1:5.000 in den Arbeitskarten, die als Basisinformationen die Strukturen der DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und das jeweils aktuell verfügbare Luftbild (RGB, CIR) im Maßstab 1:5.000 beinhalten, kartografisch lagegenau ganzrandig, eindeutig und „sauber“ abzugren-zen. Ausgangspunkt ist die im Gelände festgestellte, fachgerechte Lage und Grenze der Biotoptypen- und Biotopflächen.

Die Ausrichtung der Abgrenzung erfolgt grundsätzlich an den Strukturen der DTK5 als Basiskarte für die zu erstellenden Ergebniskarten im Maßstab 1:5.000. Erweisen sich die an den vorhandenen DTK5-Strukturen vorzunehmenden Abgrenzungen der Biotoptypen- und Biotopflächen als fach- und sachgerecht korrekt, so sind diese Grenzverläufe von den KartiererInnen in den Arbeitskarten mit blauer Stiftfarbe vorzunehmen (s. Pkt. 2 in Tabelle 1). Mit der gleichen Stiftfarbe (blau) sind Abgrenzungen im Bereich der Außengrenzen von Natura 2000- Gebieten vorzunehmen (s. Pkt. 1 in Tabelle 1). Sämtliche Grenzverläufe, für die die DTK5 keine sachgerechten, flächen- oder linienhaften Strukturen und Anhalte liefert, können entsprechend mit Hilfe von Luftbildern und/oder nur nach Ortskenntnis entsprechend der Situation vor Ort fachgutachterlich abgegrenzt werden, diese Grenzverläufe sind von den KartiererInnen in den Arbeitskarten mit silberfarbener Stiftfarbe vorzunehmen (s. Pkt. 3 und 4 in Tabelle 1).

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Tabelle 1: Allgemeine Grundsätze bzw. einzuhaltende Rangfolge bei der Anwendung verfüg-barer Datengrundlagen für die Abgrenzung von Wert- und Nichtwertflächen (Biotoptypen, Biotope) und linienhaften Strukturen in der Arbeitskarte während der Geländearbeit.

Rang-folge

Datengrundlage Erläuterung, Hinweise Strichfarbe in

der Arbeitskarte

1

Außengrenzen von Natura 2000-Gebieten (SPA Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete

Bei der Kartierung und Abgrenzung von Biotoptypen- und Biotopflächen innerhalb der KartierPrüfkulisse ist unbedingt darauf zu achten, dass diese innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) grundsätz-lich an den in den DTK5-Arbeitskarten dargestellten Außengrenzen der Natura 2000-Gebiete enden und hier exakt abzu-grenzen sind. Die Natura 2000-Gebiets-grenzen dürfen dabei nicht verändert werden (s. Kapitel I.3.7.2)

blau

2 DTK5 (Grundsätzlich)

Grundsätzlich wird im Rahmen der Geländearbeit auf der Grundlage der vorliegenden Strukturen (z.B. Nutzungs-grenzen, linienhafte Strukturen wie z.B. Knick-Heckenachsen, Gräben etc.) der DTK5 abgegrenzt und nachfolgend digitalisiert. Dabei werden linienhaft (§ Alleen) bzw. saumartig ausgebildete Biotope (§-Biotope < 6m Flächenbreite) in der Geländekarte als Linie dargestellt, wobei letztgenannte Biotope mit der vom Kartierer angegebenen Breite nachfolgend als Fläche digitalisiert werden.

blau

3

Geometrien aus Vorkartierung (zuletzt: BKSH, 2014-2019)

Bestätigung vorhandener Geometrien aus der vorliegenden FFH-Kartierung 2007-2012 (nur innerhalb von FFH-Gebieten)

blau

4 Luftbild (RGB, CIR)

Sind die Strukturen der DTK5 erkennbar fehlerhaft bzw. aus anderen Gründen nicht fach- bzw. sachgerecht, dann wird auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten aktuellen Luftbildes abgegrenzt.

silber

5 Situation vor Ort

Erweisen sich sowohl die Strukturen der DTK5 und auch des Luftbildes im Rahmen der Geländebegehung vor Ort als fehlerhaft bzw. ungeeignet für eine sachgerechte Abgrenzung, so wird diese entsprechend der aktuellen Situation vor Ort gutachterlich bzw. freihändig vorgenommen.

silber

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-18 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Grundsätzliches Ziel bei der Abgrenzung von Wert- und Nichtwertflächen (Biotope, Biotoptypen) im Gelände ist die fachlich optimale und eindeutige Abgrenzung und Darstellung des vor Ort festgestellten Biotoptyps und Biotops so realitätsnah wie im Kartier- und Darstellungsmaßstab 1:5.000 möglich, um die nachfolgende Digitalisierung und Erstellung der Ergebniskarten in fach- und sachgerechter Weise zu gewährleisten.

3.5.2 Flächen und Linien als Objektdarstellungen von Biotoptypen und Biotopen

In Abhängigkeit vom Maßstab, der Flächengröße und der Ausdehnung der zu kartierenden Biotoptypen und Biotope werden diese im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung als folgende Objekte dargestellt:

Flächen

Bei flächenhafter Ausdehnung von i.d.R. mehr als ≥ 6 m Breite werden die zu erfassenden Biotoptypen und Biotope als Fläche in der Arbeitskarte abgegrenzt, mit dem entsprechenden Biotoptyp (dreistelliger Code) codiert und bei Erfüllung der Kriterien als §-Biotop oder LRT mit der zugehörigen Biotopnummer versehen.

Die Gesamtfläche der beauftragten KartierPrüfkulisse ist zu begutachten und auf Basis der DTK5 und/oder des Luftbildes flächendeckend nach Biotoptypen zu kartieren.

Linienhafte „Kleinstflächen“ (s. Abbildung 6)

„Linienhafte Kleinstflächen“ unterhalb einer Mindestbreite von ˂ 6m mit Status als §-Biotop und/oder FFH-LRT werden, wenn diese zu schmal sind um als Flächen dargestellt werden zu können, in den Arbeitskarten zunächst als lagegenaue Linie mit Anfangs- und Endpunkt und Angabe der Flächenbreite (in m) eingetragen, mit dem entsprechenden Biotoptyp codiert und der zugehörigen Biotopnummer versehen. Die Angaben zur durchschnittlichen Flächenbreite (in m) für diese „linienhaften Kleinstflächen“ sind unbedingt erforderlich für die nachfolgende Digitalisierung (s. Kapitel I.3.5.3 und Abbildung 12). Um hierbei keine Verwechslungsmöglichkeit mit der Biotopnummer (ggf. bei einer zulässigen Anwendung als Mehrflächenkartierung-Biotop Multipart-Biotop) aufkommen zu lassen, muss die Meterangabe unterstrichen werden (Zahl und Meter: z.B. 4m).

Linien (s. Abbildung 7)

Als gesetzlich geschütztes Biotop zu kartierende Alleen werden als Linie mit Anfangs- und Endpunkt dargestellt, mit dem entsprechenden Biotoptyp codiert und mit der zugehörigen Biotopnummer versehen.

Punkte - „Punktartige Kleinstflächen“

„Punktartige Kleinstflächen“ bzw. Flächenobjekte, deren Fläche ≤ 20 m² ist, werden als gut sichtbarer („dicker“) Punkt in die Arbeitskarte eingetragen/kartiert, mit dem entsprechenden Biotoptyp codiert und der zugehörigen Biotopnummer versehen. Zu diesen Biotopflächen gehören bspw. natürliche Quellen mit punktuellen oder kleinflächigen Grundwasseraustritten.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-19

3.5.3 Anwendung einheitlicher Abgrenzungs-, Zeichen- und Attribuierungsvorgaben

Hinweis: Später erfolgenden, projektbegleitenden Anweisungen zur nachfolgend beschriebenen Vorgehensweise innerhalb der KartierPrüfkulisse zur landesweiten Biotopkartierung Phase 2 durch Losinhaber 1 (Zentrale Digitalisierung und Koordinierung) ist unbedingt Folge zu leisten.

Für eine zweifelsfreie, eindeutige Abgrenzung von zu kartierenden Flächen (Biotoptypen, Biotope) in der Arbeitskarte/Geländekarte und deren Attribuierung sind von den KartiererInnen einheitliche Vorgaben anzuwenden, die eine saubere und damit gut lesbare Vorlage für die Digitalisierung zum Ziel hat. Hierzu gehören (s.a. Abbildung 5):

Zu verwendende Stifte (z.B. Strichstärke, Farbe; s.a. I.3.5.1, Tabelle 1 und Abbildung 5)

- Wasserfest, damit auch bei ungünstigen Wetterverhältnissen unveränderbar und dauerhaft eindeutig, ggf. erst in Reinzeichnungen, wenn physischer Zustand der Geländekarte dies erfordert.

- In Bereichen des Randabgleiches von aneinandergrenzenden DTK5-Kartenblättern ist bei der Bearbeitung durch verschiedene KartiererInnen ggf. der Einsatz von korrektur-fähigen Zeichenstiften für die ggf. vorläufige Abgrenzung von Geometrien sinnvoll.

- Strichstärke 0,75 mm bis 1 mm

- Stift-/Zeichenfarbe für Abgrenzung der Biotoptypen in der Arbeitskarte: Abgrenzungen von Biotoptypen- und Biotopflächen entlang der Natura 2000-Außengrenzen und wenn Strukturen der DTK5-Arbeitskarte sich als fach- und sachgerecht korrekt erweisen: Blaue Stiftfarbe Sämtliche Grenzverläufe, für die die DTK5 keine sachgerechten, flächen- oder linien-haften Strukturen und Anhalte liefert, können entsprechend mit Hilfe von Luftbildern und/oder nur nach Ortskenntnis entsprechend der Situation vor Ort fachgutachterlich abgegrenzt werden, diese Grenzverläufe sind von den KartiererInnen in den Arbeits-karten mit silberfarbener Stiftfarbe vorzunehmen.

- Nicht obligatorisch! Kann vom/von KartiererIn je nach „Eigenbedarf“ ergänzend für zusätzliche Visualisierung vorgenommen werden: Stift-/Zeichenfarbe für zusätzliche Visualisierung bzw. Umgrenzung von Biotopen (§-Biotope, LRT): Rot; Zur grund-sätzlichen Kenntlichmachung bzw. zusätzlichen Visualisierung von Biotopflächen (§, LRT), insbesondere von räumlich getrennten Multipart-Biotopen und mehreren zu einem FFH-LRT-Biotop gehörenden Biotoptypenflächen kann im Bedarfsfall eine zusätzliche Umrandung sämtlicher zugehöriger Teilflächen bzw. Biotoptypenflächen in roter Stiftfarbe vorgenommen werden (s. Beispiel in nachfolgender Abbildung). Ergänzend hierzu müssen die zusammengehörenden Teilflächen eines Multipart-Biotopes bzw. die Biotoptypenflächen eines FFH-LRT-Biotopes mindestens einmal mit der zugehörigen gemeinsamen Biotopnummer versehen werden, wenn ausreichend. Entscheidend ist, dass alle zusammengehörigen Teilflächen eindeutig zuzuordnen sind. Wenn die vorgenannte zusätzliche Umrandung in „rot“ unterbleibt, muss jede einzelne zum Biotop gehörende Biotoptypenfläche die eindeutige Biotopnummer enthalten. Handelt es sich bei dem Biotop (§, LRT) um mehrere räumlich voneinander getrennt liegende Teilflächen, so ist die für Multipart-Biotope beschriebene Vorgehensweise bei der Beschriftung der Biotopnummer einzuhalten.

Abbildung 5: Beispiel für zusätzliche Kenntlichmachung bzw. Visualisierung von Biotopflächen, insbesondere von räumlich getrennten Multipart-Biotopen und mehreren zu einem FFH-LRT-Biotop gehörenden Biotoptypenflächen (mit der Biotopnummer 401; Keine Pflichtmarkierung!).

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I-20 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Ganzrandige Umgrenzung/Abgrenzung von Flächen der Biotoptypen und Biotope

Für eine eindeutige, zweifelsfreie Flächenabgrenzung als Grundlage für die anschließende Digitalisierung ist eine ganzrandige, sich grundsätzlich an den Strukturen der DTK5 orientierende, saubere Umgrenzung/Abgrenzung der Kartier-/Biotoptypenfläche zwingend erforderlich. Zu den linienhaften Strukturen in der DTK5 gehören bspw. Gräben, Feldhecken/Knicks, einlinig oder doppellinig dargestellte Straßen/Wege und Nutzungsgrenzen (z.B. Acker-Grünland, Wald-angrenzender Acker). Dabei wird grundsätzlich auf der Mittelachse dieser Strukturen abgegrenzt. Sollten die Strukturen der DTK5 fehlerhaft oder nicht sachgerecht sein, hat die Abgrenzung alternativ am Luftbild oder entsprechend der Vorortsituation freihändig zu erfolgen (s. Kapitel I.3.5.1 und Tabelle 1).

Sind in der DTK5 für den konkreten Kartierbereich mehrere unterschiedliche, parallel zueinander verlaufende Strukturen dargestellt, die i.d.R. aufgrund des Darstellungs-maßstabes (1:5.000) eine zwischen diesen gelegene eigenständige Fläche vermuten lassen, die jedoch nicht entsprechend der Vorortsituation bestätigt werden kann, so wird die nächstgelegene Struktur für die Abgrenzung gewählt, die sich in der Örtlichkeit als sachlich und fachlich richtig erweist. Diese Situation ergibt sich bspw. häufig für in der DTK5 parallel zueinander verlaufenden Knick-/Feldhecken- und Grabenstrukturen, zwischen denen sich, abgesehen wiederum von Ausnahmen, i.d.R. keine eigenständig abgrenzbaren Flächen gemäß fachlicher Vorgaben befinden (s. Kartierbeispiel Abbildung 5).

Abbildung 5: Kartierbeispiel für Abgrenzung und Attribuierung von Biotoptypen- und Biotopflächen (mit Biotopnummer: 1 (0401) GMm, 2 (0402) GMt, 3 (0403) FBf) in der Arbeits-/Geländekarte. Erläuterungen zur Anwendung der Stiftfarben „blaufarben“ und „silberfarben“ s. „Zu verwendende Stifte“ im Text.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-21

Vorgehensweise bei der Datenübernahme und –überprüfung innnerhalb von FFH-Gebieten mit vorliegenden Kartierungen

In FFH Gebieten mit vorliegenden Kartierungen ist grundsätzlich entsprechend der zuvor beschriebenen Vorgehensweise der ganzrandigen Umgrenzung/Abgrenzung von Flächen der Biotoptypen und Biotope vorzugehen (Berücksichtigung der Bedeutung von „blau-farbener“ oder „silberfarbenen“ Stiftfarbe bei der Grenzziehung s. oben). Wenn die Abgrenzung jedoch in Teilabschnitten oder vollständig fehlerhaft sein sollte, dann sind die aktuell richtigen Umgrenzungen vollständig zu umfahren und die alten, aktuell nicht korrekten Abschnitte zu durchkreuzen („X-X-X“).

Berücksichtigung von Schattenwurf durch Gehölze bei Abgrenzungen über das Luftbild

Der Abgrenzung von flächen- und linienhaften Biotoptypen und Biotopen über Luftbilder in der Arbeitskarte ist im Bereich von Gehölzstrukturen/Baumkronen und dem hierdurch hervorgerufenen Schatten bereits bei der Geländekartierung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Es ist darauf zu achten, dass der sich möglicherweise im Luftbild darstellende Schattenwurf von Gehölzstrukturen (Waldränder, Hecken, Knicks, Baumkronen etc.) zu keiner Fehlinterpretation der exakten Lage der einzutragenden Abgrenzungslinie führt. Die Abgrenzung ist hier vor Ort so korrekt wie möglich unter Berücksichtigung der Ortskenntnis anzulegen, insbesondere bei ansonsten nicht einsehbaren Strukturen. Ansonsten sind im Luftbild nur lückenhaft erkennbare Grenzen unter der Berücksichtigung der Geländestruktur interpolierend fortzusetzen - sofern sachgerecht und der aktuellen Situation entsprechend.

Berücksichtigung von Außengrenzen der Natura 2000-Gebiete bei der Abgrenzung

Innerhalb der KartierPrüfkulisse zu kartierende Biotoptypen- und Biotopflächen (= Wert-flächen bzw. -biotope: §-Biotope und/oder LRT-Biotope) innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) enden grundsätzlich an den dargestellten Außengrenzen der Natura 2000-Gebiete und sind hier exakt abzugrenzen, auch wenn dies auf Grund der dafür verwendeten Erfassungsgrundlage DGK5 (alt) in einem gewissen Widerspruch zur Graphik der hier zu verwendenden DTK5 steht (s. hierzu I.3.7.2).

Darstellung von linienhaften „Kleinstflächen“ (s. Abbildung 6)

„Linienhafte Kleinstflächen“ mit Status als §-Biotop und/oder FFH-LRT werden, wenn diese zu schmal sind um als Flächen dargestellt werden zu können, in den Arbeitskarten zunächst als lagegenaue Linie mit Anfangs- und Endpunkt und Angabe der Flächenbreite (in m) einge-tragen, mit dem entsprechenden Biotoptyp codiert und der zugehörigen Biotopnummer ver-sehen, die dem Biotoptyp vorangestellt wird. Die Angaben zur durchschnittlichen Flächen-breite (in m) für diese „linienhaften Kleinstflächen“ sind unbedingt erforderlich für die nachfolgende Digitalisierung. Zu diesen Biotopflächen gehören bspw. wegbegleitende Säume der Heiden oder Borstgrasrasen (Biotoptyp: TRn, wie im nachfolgenden Beispiel), grabenbegleitende Röhrichtsäume oder naturnahe Fließgewässerabschnitte, die die Mindestanforderungen (Mindestfläche, Mindestlänge) für den gesetzlichen Biotopschutz erfüllen, auch wenn sie, wie im letztgenannten Beispiel, in dem DTK5-Kartenblatt lediglich als einlinige Struktur dargestellt sind (s.a. Bsp. in Abbildung 12).

Abbildung 6: Kartierbeispiel für „linienhafte Kleinstflächen“

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I-22 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Darstellung von als Linien zu erfassenden Biotoptypen und Biotopen (u.a. Alleen)

Alleen (HA*), oder auch Knicks (HW*) oder Feldhecken (HF*), werden, sofern im Rahmen der Biotopkartierung beauftragt, als einziger Biotoptyp als Linienobjekte kartiert / digitalisiert. Bspw. die als gesetzlich geschütztes Biotop zu kartierenden, beidseitig entlang von Straßen oder Wegen verlaufenden Alleen werden in der Arbeitskarte jeweils als Linie mit Anfangs- und Endpunkt dargestellt, mit dem entsprechenden Biotoptyp codiert und der zugehörigen Biotopnummer versehen, die dem Biotoptyp vorangestellt wird.

Abbildung 7: Kartierbeispiel „Allee“

Grundsätzlich werden die beiden mindestens dazugehörigen Baumreihen zunächst einzeln erfasst und dann in ihrem Gesamtzusammenhang, möglicherweise wiederum bestehend aus mehreren Abschnitten, als „Mehrflächenkartierung“- („Multipart“-)Biotop zusammengefasst. Die Einzelobjekte können sowohl das abgrenzende Element der hier zu kartierenden flächenhaften Biotope bilden als auch teiweise oder vollständig innerhalb zusammen-hängender Biotopflächen liegen. Biotope im Randbereich zu Alleen werden i.d.R. an die entsprechenden Achsen der „Baumreihen“ in der DTK5 angepasst. Alleen auf Erdwällen („Knick-Alleen“) werden ebenfalls entlang ihrer entsprechenden Achsen in der DTK5 zu anliegenden Biotopen hin abgrenzt. Alleen entlang von doppellinigen Signaturen (z.B. Straßen) werden entlang der entsprechenden Baumreihen-Achse in die Arbeitskarte eingetragen sofern diese von der benachbarten Nutzungsgrenze abweicht und sich zwischen Baumreihenachse und Verkehrsfläche / -signatur ein dritter, zu kartierender Biotoptyp erstreckt. Bei überwiegend mehr als 3m Abweichung zwischen linienhafter und flächenhafter Biotopstruktur kann geeignetenfalls doch die benachbarte Nutzungsgrenze zur Darstellung des Flächen-Biotops verwendet werden, z.B. bei einheitlichem Biotoptyp beidseits der Baumreihen-Achse.

Für die Linienobjekte der gesetzlich geschützten Alleen gilt eine Mindestlänge von 50m, bestehend aus mindestens zwei parallelen Baumreihen, je mindestens 10 Bäume.

Beim Zusammentreffen mehrerer Alleen sind die jeweiligen Achsen überstandsfrei an-einander anzuschließen und unter Freistellung der Verkehrsflächen und doppellinigen Signaturen. Im Kreuzungsfall an einlinigen Wegen (ohne Verkehrsflächen) sind die Linienobjekte ununterbrochen durchzuziehen.

Die Endpunkte insbesondere neu zu kartierender Allee-Baumreihen werden durch die Kronenmitten (Luftbild) des ersten/letzten Baumstandortes definiert.

Folgende inhaltliche Minimalanforderungen werden an die Kartierung von „Alleen“ gestellt:

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung sind bei der Erfassung von Alleen die vorhandenen Baumarten anzugeben, durch die die Allee gebildet wird. Auch die in der Bodenvegetation (Krautschicht) der Alleen vorhandene „Begleitflora“ ist mit zu erfassen. Das vorhandene Pflanzenarteninventar ist entsprechend der in der landesweiten Biotopkartierung vorgegebenen Abundanzwerte bzw. Häufigkeitsangaben zu belegen.

Halballeen

Einseitige Alleen („Halballeen“) bzw. Baumreihen (s. Abschnitte A und C in folgender Abb.) im Anschluss von Alleen (mit beidseitigen Baumreihen) entlang von Wegen/Straßen

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-23

unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG und Nr. 8 (Alleen) der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).

Alleen innerhalb von FFH-Gebieten

Vorhandene flächenhafte Alleen-Fachgeometrien innerhalb von FFH-Gebieten werden bei der Kartierung überprüft, entsprechend attributiert und mit Biotopbogen als gesetzlich geschütztes Biotop erfasst. Bei Verlust werden entsprechende Abschnitte anderen Biotoptypen zugeschlagen. Neue Alleen werden linienhaft kartiert/digitalisiert. In beiden Fällen gelten, wie außerhalb von FFH-Gebieten, die im Folgenden beschriebenen allgemeinen Hinweise zur Kartierung/Digitalisierung von Alleen.

Artenreiche Steilhänge und Bachschluchten im Sinne des gesetzlichen Biotopschutzes

Artenreiche Steilhänge und Bachschluchten im Sinne des gesetzlichen Biotopschutzes (Nr. der Biotopverordnung (VO): 9) sind in den Arbeitskarten als Strukturen der DTK5 als Höhen-linien und/oder Böschungen zumindest teilweise enthalten. Diese stellen die Ausgangsgeo-metrien für diese zu kartierenden und im Gelände abzugrenzenden Biotope dar.

Auszug aus der Definition der gesetzlich geschützten „artenreichen Steilhänge und Bachschluchten“

„Durch Wechsel im Relief abgrenzbare Hänge mit einer Neigungsstärke größer 20° mit oder ohne Fließgewässer am Grund, die nicht technisch befestigt oder gärtnerisch gestaltet sind. Ausgenommen sind unter menschlichem Einfluss entstandene artenarme Steilhänge ohne naturnahen Bewuchs und artenarme Acker- und Grünland-Formationen. …“

Vergabe des morphologischen Strukturcodes „XHs“ oder „XHy“

Die Vergabe des morphologischen Strukturcodes „XHs“ (Artenreicher Steilhang im Binnen-land; §, VO 9) gem. Standardliste Biotoptypen ist in Verbindung mit vegetationsgeprägten Biotoptypen grundsätzlich nur dann zu vergeben, wenn zuvor die Entscheidung zugunsten des gesetzlich geschützten Biotops „artenreiche Steilhänge und Bachschluchten (Biotopver-ordnungs-Nr. 9)“ eindeutig getroffen wurde. In allen übrigen Situationen von Böschungs-/Steilhangbereichen, die nicht als gesetzlich geschützt eingestuft werden, unterbleibt die Vergabe des Strukturtyps „XHs“ wird dann anstelle des Strukturcodes „XHs“ der nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegende Strukturcode „XHy“ (Sonstiger Steilhang im Binnenland) vergeben.

Ermittlung der Neigungsstärke bzw. erforderlichen Hangneigung größer 20° im Gelände

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I-24 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Die Arbeitskarten in der Biotopkartierung (BK) werden im Format der DTK5 und mit hinterlegtem aktuellsten CIR- oder RGB-Luftbild (2 Kartensätze) gefertigt. Auf dieser Basis wird in der BK von den KartiererInnen die Geländearbeit durchgeführt, somit ist der (Kartier-) Maßstab in der DTK5 1:5.000. Neben dem bereits genannten Luftbild beinhaltet die DTK5 auch Höhenlinien, die hier im Höhenabstand von 1m enthalten sind (s. nachfolgende Abbildung). Auf dieser Kartengrundlage ergeben sich dann folgende Entfernungsabstände und Höhendifferenzen für die Ermittlung der o.g. Neigungsstärke von größer 20°:

In der DTK5-Arbeitskarte entspricht der Abstand von 1mm in der Karte einer tatsächlichen Entfernung von 5 m vor Ort. Für die erforderliche Neigungsstärke bzw. die Steilheit eines Hanges von größer 20° ist auf einer konkreten Länge/Entfernung von 5 m im Gelände ( entspricht 1mm in der DTK5-Arbeitskarte) ein Höhenunterschied von 1,82 m erforderlich (s. Abbildung oben; bei 10m Länge: 3,64m Höhenunterschied, bei 15m Länge: 5,46m Höhenunterschied, …). Daraus folgt, dass in der DTK5-Arbeitskarte abgrenzbare Hangbereiche, die die Anforderungen von größer 20° in der Vorortsituation erfüllen, eine sehr dichte Abfolge von Höhenlinien in der Arbeitskarte aufweisen müssen, i.d.R. mehr als 1,86 Höhenlinien (bei 1m-Abstand der Höhenlinien in dem Kartenwerk DTK5) auf 1mm Abstand in der Karte (= 5 m in der Vorortsituation).

In folgender Abbildung wird auf beispielhafte Hang- bzw. Steilhang-Situationen verwiesen, für die auf Grundlage der Höhenlinien-Darstellungen in der DTK5 (hier unmaßstäblich) das Kriterium „Neigungsstärke größer 20°“ für den Biotopschutz gem. VO 9 (artenreiche Steilhänge und Bachschluchten) erfüllt ist (s. violettfarbene Pfeile in nachfolgender Abbildung).

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-25

Kartierung von „artenreichen Steilhängen“ gem. Biotopverordnungs-Nr. (VO-Nr.) 9

Maßgeblich ist neben den morphologischen Kriterien (Neigungsstärke, Mindesthöhe, Mindestlänge) das von der Artenzusammensetzung prägende Vorkommen einer standortheimischen Krautschicht. Auch das Vorkommen von nicht standortheimischen Gehölzen in lichtem bzw. weitem Stand steht dem gesetzlichen Biotopschutz dann nicht entgegen. Dicht geschlossene Anpflanzungen aus nicht standortheimischen Gehölzen/ Ziergehölzen auf Straßenböschungen ohne prägendes Vorkommen einer standort-heimischen Krautschicht unterliegen hingegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz.

Widmung von Straßenböschungen und gesetzlicher Biotopschutz

In der ggf. vorliegenden Widmung von Straßenböschungen und dem gesetzlichen Biotop-schutz wird kein Widerspruch gesehen. Hier gibt der § 4 im BNatSchG, der die Funktions-sicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke regelt, Hinweise: „Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist auf Flächen, die ausschließlich oder über-wiegend Zwecken … (3) des öffentlichen Verkehrs als öffentliche Verkehrswege…. dienen oder in einem verbindlichen Plan für die genannten Zwecke ausgewiesen sind, die bestimmungsmäßige Nutzung zu gewährleisten. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu berücksichtigen.“ Darüber hinaus sind bei der Kartierung von Böschungen entlang von Verkehrstrassen (Straßen, Eisenbahn, …) im Sinne des gesetz-lichen Biotopschutzes die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“ maßgeblichen Hinweise unbedingt zu berücksichtigen. So ist bspw. das regelmäßige „auf den Stock setzen“ von gehölzbestandenen Straßenböschungen analog zur Knickpflege im weiteren Sinne als gärtnerische Pflege zu betrachten, so dass derart

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I-26 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

behandelte Straßenböschungen nicht als gesetzlich geschützte artenreiche Steilhänge zu bewerten sind.

Deiche unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz gem. VO-Nr. 9 der schleswig-holsteinischen Biotopverordnung

Deiche gem. Landeswassergesetz (LWG) unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz im Sinne eines artenreichen Steilhangs, auch wenn die erforderlichen Kriterien (Morphologie, Artenreichtum) gem. Nr. 9 der BiotopVO SH erfüllt sind.

Hangneigung von Bachschluchten (VO-Nr.: 9)

Zu „artenreiche Steilhänge und Bachschluchten (VO 9)“

Die für artenreiche Steilhänge erforderlichen 20° Hangneigung gelten auch für Bachschluchten.

Darstellung von Flächenabgrenzungen unsicherer räumlicher Lage

Lässt sich im Rahmen der Geländekartierung der Grenzverlauf (vollständig oder Teilab-schnitte) einer abzugrenzenden Biotoptypen-/Biotopfläche zunächst nicht zweifelsfrei feststellen, so ist dieser vom Kartierer unter Hinzuziehung weiterer Zusatzinformationen eigenverantwortlich abzugrenzen. Sollte dieses im Einzelfall aufgrund fehlender Sachdaten (z.B. DGM) nicht möglich sein, wird der Grenzverlauf unsicherer räumlicher Lage in der Arbeitskarte mit gestrichelter Linie (silberfarbener Stift!) eingetragen, um der nachfolgenden Digitalisierung (Los 1 „Zentrale Digitalisierung und Koordinierung“) den „Auftrag“ zu erteilen diese Linie fach- und sachgerecht aufgrund weiterer Sach-/Hilfsdaten festzulegen.

Mindestbreite darzustellender Biotoptypenflächen

Werden gleichartige und auch verschiedenartige Biotoptypen durch für sich genommen eigenständige Biotoptypen ab einer Breite von mehr als 6 m voneinander getrennt, so werden diese abgegrenzt und entsprechend attribuiert.

Bsp.: Beidseitig eines Vorfluters angrenzendes Feuchtgrünland wird durch diesen als auszu-grenzende Biotoptypenfläche dann räumlich getrennt dargestellt, wenn der trennende Graben bzw. Vorfluter eine Breite von mehr als 6 m aufweist und somit selbst zum Biotoptyp wird.

Attribuierung abgegrenzter Biotoptypen- und Biotopflächen (Biotoptypen, Biotopnummer)

Attribuierung/Beschriftung

Beschriftungen auf der Arbeitskarte sind grundsätzlich eingenordet vorzunehmen.

Attribuierungsabfolge von Biotoptyp, Strukturtyp, Zusatzcode

(Vegetationsgeprägter) Biotoptyp, Strukturtyp, Zusatzcode (Kleinbuchstaben!) werden in folgender Rangfolge bzw. Abfolge in die Arbeitskarten eingetragen:

Biotoptyp (Anzahl: max. 3)/ Strukturtyp (1) / Zusatzcode (mehrere möglich, sinnvolles Maß!)

Biotoptyp(en) – vegetationsgeprägter Biotoptyp

Die abgegrenzten Kartier-/Biotoptypenflächen sind mit dem i.d.R. dreistelligen Biotoptypen-Code eindeutig zu beschriften. Sind die ausgegrenzten Flächen aufgrund ihrer Größe nicht

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-27

für eine saubere Beschriftung geeignet, so kann diese auch innerhalb benachbarter Flächen unter Zuhilfenahme eines auf die betreffende Fläche eindeutig zuweisenden „Beschriftungspfeils“ erfolgen (s. folgendes Beispiel; Biotoptyp: GMt; mit vorangestellter Biotopnr.: 0402).

Bsp.: (0402) 2 GMt →

Handelt es sich bei der ausgegrenzten Biotoptypenfläche ausschließlich um eine Nichtwert-fläche (kein § Biotop, kein LRT) sind außer der Vergabe der Biotoptypen-Codierung(en) keine weiteren Attribuierungen erforderlich. Dies trifft entsprechend auch für Biotoptypen-flächen zu, die von der Vegetationsausprägung als Biotop/Wertfläche bzw. Wertbiotop einzustufen wären, jedoch nicht die fachlich definierte Mindestgröße erfüllen.

Handelt es sich bei der ausgegrenzten Biotoptypenfläche hingegen auch um eine Wertfläche bzw. Biotopfläche (§ Biotop, LRT), die die fachlich definierte Mindestgröße erfüllt, sind weitere Angaben erforderlich (s. „Biotopnummer“ im folgenden Text).

Entscheidung über Zuordnung zu einem Biotoptyp, grundsätzliche Hinweise zur Codierung

Grundsätzlich werden die Biotoptypen anhand pflanzensoziologischer, nutzungsgeprägter und/oder geomorphologischer oder hydrologischer Kriterien bestimmt, beziehungsweise nach der Prägung der jeweiligen Biotoptypenfläche durch die jeweils kennzeichnenden Pflanzenarten. Darüber hinaus muss bei nutzungsgeprägten Biotoptypen die zu beurteilende Biotoptypenfläche an Hand der Verteilung und Häufigkeit kennzeichnender Pflanzenarten zugeordnet werden (s. Abbildung 15). In Abhängigkeit vom Kartierungsmaßstab ist die Abgrenzung von Biotoptypenflächen innerhalb konkreter Parzellen bzw. Nutzungseinheiten fachgerecht vorzunehmen. Hierzu siehe auch nachfolgende Ausführungen.

Bei der Auswahl und Zuweisung eines konkreten Biotoptyps gem. aktueller Standardliste Biotoptypen SH/Biotoptypenschlüssel für eine zu erfassende Fläche ist immer darauf zu achten, dass dieser hinsichtlich seiner konkreten vor Ort festgestellten Vegetationsaus-prägung, Struktur und seiner Standortfaktoren vollumfänglich dem ausgewählten Biotoptyp entspricht. In Fällen, in denen das nicht der Fall ist, ist die Zuordnung zu einem geeigneteren Biotoptyp zu prüfen. Diese Vorgehensweise bzw. eingehende Prüfung ist insbesondere für die Biotoptypen zwingend erforderlich, die bei Erfüllung der erforderlichen biotopspezifischen Mindestgrößen einen konkreten Status als Wertbiotop (§, FFH-LRT) begründen:

- Biotoptypen, die obligatorisch (verbindlich, verpflichtend,…) eine Status-Zuordnung gem. aktueller Standardliste Biotoptypen SH/Biotoptypenschlüssel zum gesetzlichen Biotop-schutz (§) und/oder zu einem FFH-LRT aufweisen (VO-Nr. und/oder FFH-LRT steht nicht in Klammern).

Hier muss eine Zuordnung der gem. aktueller Standardliste Biotoptypen SH/Biotop-typenschlüssel vorgegebenen Status-Angaben als Wertbiotop (§, FFH-LRT) unter Berücksichtigung der biotopspezifischen Mindestgrößen/-flächen-Anforderungen vorgenommen werden.

Die einzige Ausnahme, in der ein Abweichen von dieser Vorgehensweise zulässig ist, ist das Nichterreichen der gem. Biotopverordnung für den gesetzlichen Biotopschutz vorgeschriebenen Mindestflächengröße eines konkreten Biotopes (zwingend erforderlich; unter Berücksichtigung und Einbeziehung einer ggf. zulässigen Vergesellschaftung mit einem benachbarten gesetzl. geschützten Biotop; s.a. Kap. 3.6.3 ff und „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in SH“) oder der für ein FFH-LRT-(Gesamt-)Vorkommen gem. Orientierungsrahmen für

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I-28 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

signifikante Vorkommen genannten „Richtwerte“ (s. Tabelle 6), des sich ggf. im Falle der zulässigen Ausnahme der „Mehrflächenkartierung“ (s. Kap. 3.6.4.1) aus mehreren Biotopflächen zusammensetzenden LRT-(Gesamt-)Vorkommens. In diesem Fall wird der Biotoptyp ohne Biotopbogen/Sachdatensatz und damit ohne Eintrag des gesetzl. Biotopschutzes (VO) und/oder LRT-Status der ausgegegrenzten Fläche zugeordnet bzw. beibehalten.

- Biotoptypen, die fakultativ (nicht verbindlich, nicht verpflichtend,…) eine Status-Zuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz (§) und/oder eine Status-Zuordnung zu einem oder mehreren FFH-LRT aufweisen (VO-Nr. und/oder FFH-LRT steht in Klammern).

Hier kann je nach Ausprägung des konkreten Bestandes eine Zuordnung der gem. aktueller Standardliste Biotoptypen SH/Biotoptypenschlüssel vorgegebenen Status-Angaben und unter Berücksichtigung der biotopspezifischen Mindestgrößen/-flächen-Anforderungen vorgenommen werden. Diese muss aber nicht zwingend erfolgen, der Biotoptyp wird jedoch auch in diesem Fall beibehalten. Wenn zugunsten einer Status-Zuordnung entschieden wird, dann müssen die unter „Biotoptypen, die obligatorisch …“ (s. oben) genannten biotopspezifischen Mindestgrößen/-flächen-Anforderungen erfüllt sein.

Vollständige Attribuierung von ausgegrenzten Geometrien in den Arbeitskarten während der Geländearbeit

Während der Geländearbeit ist unbedingt auf eine vollständige Attribuierung sämtlicher ausgegrenzter Geometrien bzw. Teilflächen in der Arbeitskarte zu achten. Hierzu gehören für jede Geometrie/Teilfläche folgende Attribute, deren Rangfolge wie folgt vorzunehmen ist:

(Vegetationsgeprägte(r)) Biotoptyp(en) (Anzahl: max. 3) / Strukturtyp (1) / Zusatzcode (mehrere möglich, sinnvolles Maß!)

Nur durch diese grundsätzlich zu beachtende Vorgehensweise ist die im Rahmen der Geländearbeit vorgenommene flächenindividuelle Attribuierung von ausgegrenzten Einzelflächen bzw. Geometrien durch direkte Übernahme aus den Arbeitskarten bei der nachfolgenden Digitalisierung in die Geodaten (GIS-Attributtabelle) des Projekts der Biotopkartierung sicherzustellen. Dies ist unbedingt zu berücksichtigen, da zu einem Biotopdatensatz/einer Biotopnummer bei fachlich zulässigen Ausnahmen mehr als eine ausgegrenzte Geometrie gehören können ( „Mehrflächenkartierung“, s. Kapitel 3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung), die sich ggf. hinsichtlich einzelner Attribuierungen unterscheiden können, sofern dies fachlich zulässig ist. Grundsätzlich müssen bekanntermaßen alle zu einem Biotop gehörenden Teilflächen (i.S. einer zulässigen „Mehrflächenkartierung“ „Multipartflächen“) (weitgehend) identische Attribuierungen aufweisen, da in der Access-Biotopdatenbank für jedes Biotop, unabhängig von der Anzahl zugehörender Teilflächen, immer nur ein Sachdatensatz abgebildet und verwaltet werden kann. Insofern lassen sich in der Access-Datenbank für ggf. mehr als eine ausgegrenzte Teilflächengeometrie keine individuellen, auf diese einzelnen Teilflächen bezogenen Sachdaten (in diesem Fall Attribuierungen) abbilden.

(Vegetationsgeprägte/r) Biotoptyp/en - Hauptcode und Nebencode, Anzahl zu vergebender Biotoptypen je Biotoptypenfläche und deren Flächenanteile

Für jede Geometrie/Teilfläche dürfen max. drei (vegetationsgeprägte) Biotoptypen vergeben werden, sofern maßstabsbedingt nicht weiter ausgrenzbar.

o ein Hauptcode (dominant, ≥50% Deckung)

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-29

o ein Nebencode 1 (nicht dominant, ˂50% Deckung)

o ein Nebencode 2 (nicht dominant, ˂50% Deckung)

Unter Berücksichtigung des Kartierungsmaßstabes (1:5.000) ist die Abgrenzung von Biotoptypenflächen grundsätzlich so vorzunehmen, dass sie jeweils nur einem Biotoptypencode gemäß der aktuellen Standardliste der Biotoptypen (Auszug s. Abbildung 1) zuzuordnen sind. Sofern jedoch eine Zuordnung zu einem Biotoptypen (Hauptcode bzw. Haupttyp) aufgrund der kleinflächigen Durchdringung von unterschiedlichen Vegetationseinheiten maßstabsbedingt nicht möglich ist, können zusätzlich zu dem flächenmäßig dominierenden oder den Schutzstatus prägenden Biotoptypen (Hauptcode bzw. Haupttyp) weitere Biotoptypen als „Nebenbiotoptypen“ bzw. Nebencode angegeben werden. So ist bspw. zu verfahren, wenn es sich um nicht bzw. schwer trennbare Mischbestände / Biotoptypenkombinationen handelt, die lediglich unter großem zeitlichen Aufwand oder in einem größeren Kartenmaßstab gegeneinander abgrenzbar sind. Unter Berücksichtigung fachlicher Vorgaben zur Kartierung von §-Biotope und LRT-Biotope können maximal bis zu drei verschiedene, durch Querstriche voneinander getrennte Biotoptypen codiert werden (Bsp. 1: GAy/GYy/GYf; Bsp. 2: NRs/NRr/NRy). Die Rangfolge der Nennung gibt dabei den geschätzten Flächenanteil der beteiligten Biotoptypen an, wobei der erstgenannte den flächenmäßig dominanten (Hauptcode bzw. Haupttyp; mindestens 50% Flächenanteil), der letztgenannte den flächenmäßig nachrangigen Biotoptyp benennt (Nebencode bzw. Nebenbiotoptyp).

Strukturtypen (Abbildung 8)

Für jede Geometrie/Teilfläche darf nur ein Strukturtyp (morphologisch, hydrologisch) vergeben werden.

Die Ausdehnung einzelner Vegetationsbestände ist oft von dem Verlauf struktureller Parameter (z.B. der Geländemorphologie) unabhängig. Daher werden in der Standardliste der Biotoptypen auch die nach morphologischen Merkmalen der Geländeoberfläche (z.B. Steilhang, Bachschlucht) sowie Quellen als hydrologische Strukturparameter zusätzlich zu den vegetationsgeprägten (Haupt-) Biotoptypen als Strukturtypen klassifiziert. Während die Vegetation der Geländeoberfläche mittels der vegetationsgeprägten (Haupt-) Biotoptypen flächendeckend zu erfassen ist, werden die morphologischen oder hydrologischen Strukturtypen nur im Bedarfsfall überlagernd zu diesen aufgenommen und attribuiert. Vegetationsgeprägte Biotoptypen und Strukturtypen wurden in der Standardliste so abgegrenzt, dass sich die Zuordnung zu geschützten Biotopen entsprechend § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG möglichst eindeutig ergibt. Mit Einschränkungen gilt dies auch für die Zuordnung zu LRT entsprechend Anhang I FFH-RL. In der Rangfolge der Attribuierung ist Folgendes zu beachten: Vorangestellt wird der vegetationsgeprägte Biotoptyp, der Strukturtyp (morphologisch oder hydrologisch) wird nachrangig genannt:

Beispiel 1: Perlgras-Buchenwald (WMo; LRT 9130) auf Steilhang im Binnenland (Strukturtyp-Morphologische Merkmale: XHs; gesetzlich geschütztes Biotop (Biotop-VO (1) Nr. 9 (Mindestlänge 25 m)). Sowohl LRT- als auch §-Biotop sind in der landesweiten Biotopkartierung mit Biotopbogen mit vorangestellter Biotopnummer ab 0401 zu erfassen:

0401 WMo/XHs

Beispiel 2: Sonstiges artenreiches Feuchtgrünland (GFr, gesetzlich geschütztes Biotop Biotop-VO (1) Nr. 11; WGR-Wertgrünland) auf einer Sicker- oder Sumpfquelle (Strukturtyp-Hydrologische Merkmale: YQs; gesetzlich geschütztes Biotop (Biotop-VO (1) Nr. 2e). §-Biotope sind in der landesweiten Biotopkartierung mit Biotopbogen mit vorangestellter Biotopnummer ab 0401 zu erfassen:

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I-30 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

0401 GFr/YQs

Wie in den Beispielen dargestellt, ist situationsbedingt i.d.R. je Biotoptypenfläche neben dem vegetationsgeprägten Biotoptyp(en) ein Strukturtyp (morphologischer oder hydrologischer) zu erfassen.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-31

Abbildung 8: Strukturtypen, Morphologische und hydrologische Merkmale - Auszug aus der „Liste der Biotoptypen und Wertbiotope“ aus der Standardliste der Biotoptypen (s. Kap. IV.15).

Wertbiotope = gesetzlich geschützte Biotope (gem. § 30 BNatSchG i.V. mit § 21 LNatSchG SH, Umschreibung der Biotope gem. § 1 der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung – VO)) sowie die FFH-Lebensraumtypen (LRT). "Code OR" - Biotoptypencode gem. Orientierungsrahmen Straßenbau. Weitere Erläuterungen s. Tabellenende der „Liste der Biotoptypen und Wertbiotope“.

Zusatzcodes (s. Abbildung 9)

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I-32 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Die vegetationsgeprägten (Haupt-) Biotoptypen können in ihrer Ausprägung durch die Verwendung von Zusatzcodes näher charakterisiert werden. Die in der Standardliste der Biotoptypen aufgeführten Zusatzcodes wurden in Gruppen unterteilt, die die Verwendung mit bestimmten Gruppen von Biotoptypen erleichtern. Zusatzcodes werden grundsätzlich mit Kleinbuchstaben codiert, bei ihrer Verwendung mit vegetationsgeprägten Biotoptypen bestehen keine zahlenmäßigen Einschränkungen, jedoch sollte ein fachlich sinnvolles Maß nicht überschritten werden, das gutachterlich im Einzelfall zu entscheiden ist.

Insbesondere die in der Liste der Zusatzcodes in der Kategorie „allgemein“ aufgeführten Zusatzcodes können mit jedem Biotoptyp verwendet werden.

Als Kategorien (Gruppen) von Zusatzcodes stehen bspw. zur Verfügung (s. Liste der Zusatzcodes in der Standardliste der Biotoptypen: „Allgemein“, „Standort“, „Offenlandstruktur“, „Waldstruktur und –nutzung“, „Wasservegetation“, „Gewässerstruktur“, „Gewässertyp“, „Sedimenttyp“ und „Wattsediment“ und weitere.

In der Rangfolge der Attribuierung ist Folgendes zu beachten: Vorangestellt wird der vegetationsgeprägte Biotoptyp, mit Kleinbuchstaben codierte Zusatzcodes werden nachrangig genannt.

Beispiel: Perlgras-Buchenwald (WMo; LRT 9130) mit Altholz, Gehölze über Ø 100 cm (rd. 3 m Umfang; „/ba“), und mit hohem Anteil stehenden und/oder liegendem Totholz („/bt“). Waldbestand als LRT-Biotop, in der landesweiten Biotopkartierung mit Biotopbogen mit vorangestellter Biotopnummer ab 0401 zu erfassen: 0401 WMo/ba/bt

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-33

Abbildung 9: Liste der Zusatzcodes - Auszug aus der Liste 13 in der Standardliste der Biotoptypen.

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I-34 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Biotopnummer

Handelt es sich bei der ausgegrenzten Kartier-/Biotoptypenfläche um ein zu erfassendes Biotop (§, LRT), so ist die zugehörige Biotopnummer dem/den eingetragenen Biotoptyp(en) voranzustellen. Innerhalb einer Arbeitskarte/eines Kartenblattes ist es i.d.R. ausreichend, hierfür die vierdreistellige fortlaufende Biotopnummer (Landesweite Biotopkartierung: ab lfd. Nr. 0401) ohne Voranstellung der neunstelligen DTK5-Kartenblattkoordinate oder der vier-stelligen Blatt-ID zu verwenden. In Fällen, in denen sich das Biotop jedoch über das Karten-blatt hinaus in angrenzende Kartenblätter erstreckt, ist die Voranstellung der vierstelligen Blatt-ID des Kartenblattes zwingend erforderlich, nach dem die Vergabe der Biotopnummer vorgenommen wurde (s. Randabgleich Kapitel I.3.5.6). Diese Vorgehensweise dient der Gewährleistung der Eindeutigkeit für die Ablage der zugehörigen Sachdaten in der Daten-bank und für die Digitalisierung und Darstellung im GIS-shape.

Für die Kenntlichmachung von Biotopen bzw. von in Situationen fachlich zulässiger Ausnahmen einer „Mehrflächenkartierung“ (s. Kap. I.3.6.4.1) mit mehreren zu einem Biotop gehörenden Teilflächen können diese zusätzlich mit einem projektspezifisch einheitlich festzulegenden, bspw. roten Farbstift umrandet werden (s. Text weiter oben). Wenn die vorgenannte zusätzliche Umrandung in „rot“ unterbleibt, muss jede einzelne zum Biotop gehörende Biotoptypenfläche die eindeutige Biotopnummer enthalten.

„Mehrflächenkartierung“(„Multipart“)-Biotop (s. Kapitel I.3.6.4.1): Bei „Mehrflächen-kartierung“ Multipart-Biotopen ist der Zusammenhang sämtlicher zu einer Biotopnummer gehörenden, i.d.R. räumlich getrennten Teilflächen, von den Kartierenden durch entsprechende Zusätze ‚a‘, ‚b‘ etc. an der Biotopnummer kenntlich zu machen (z.B. 0401a, 0401b, … ). Handelt es sich bei dem „Mehrflächenkartierung“Multipart-Biotop um ein §-Biotop, so sind für die einzelnen Teilflächen die fachlichen Vorgaben hinsichtlich eines weitgehend vergleichbaren Arteninventars, einer weitgehend vergleichbaren Ausprägung der Vegetation und Struktur sowie der sich hieraus ergebenden Zuordnung zu derselben Verordnungsnummer in der Biotopverordnung (s. Tabelle 2; Tabellenspalte „VO-Nr.“) zu berücksichtigen.

FFH-LRT-Biotop: Auch für die Kenntlichmachung in Situationen fachlich zulässiger Ausnahmen einer „Mehrflächenkartierung“ von mehreren zu einem FFH-LRT-Biotop gehörenden Biotoptypenflächen wird deren zusätzliche Umrandung in roter Stiftfarbe vorgegeben. Ergänzend hierzu muss dieser zusammengehörende FFH-LRT-Biotop mindestens an einer Stelle eindeutig mit der zugehörigen gemeinsamen Biotopnummer versehen werden, wenn ausreichend, ansonsten mehrfach an verschiedenen Stellen, um Eindeutigkeit herzustellen. Handelt es sich bei dem FFH-LRT-Biotop um mehrere räumlich (im engen Zusammenhang) voneinander getrennt liegende Teilflächen, so ist die für „Mehrflächenkartierung“Multipart-Biotope beschriebene Vorgehensweise bei der Beschriftung der Biotopnummer einzuhalten.

Zusammenführen / Verbindung identischer Biotoptypenflächen (s. Abbildung 5)

„Grenzen“ an einer in der Arbeitskarte enthaltenen DTK5-Struktur (z.B. Hecke/Knick) identische Biotoptypenflächen unmittelbar aneinander, kann zur Verdeutlichung der Zusammengehörigkeit dieser Flächen eine verbindende Signatur über die „trennende“ DTK5-Struktur hinweg eingefügt werden, denn in diesem Fall angrenzender identischer Biotoptypenflächen entfällt die DTK5-Struktur als fachlich gebotene Vorlage als Grenzlinie.

Bsp.:

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Korrektur einer fälschlicherweise eingezeichneten Abgrenzungslinie (s. Abbildung 5)

Die Aufhebung einer fälschlicherweise in die Arbeitskarte eingezeichneten Abgrenzungslinie ist mit Hilfe einer Durchkreuzung der Linie zu verdeutlichen (-X-X-X-X-), dabei muss Anfangs- und Endpunkt der aufzuhebenden Linie eindeutig sein.

Kennzeichnung von innerhalb der Prüfkulisse zu kartierenden Flächen, die nicht betreten und kartiert oder aus anderen Gründen nicht eindeutig hinsichtlich der Vegetationsausprägung angesprochen werden konnten

Innerhalb der KartierPrüfkulisse zu kartierende Flächen (Biotoptypen /§ Biotope / LRT), die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung aus den unterschiedlichsten Gründen nicht betreten und daher i.d.R. nicht kartiert werden konnten, sind in der Arbeitskarte / im GIS zu kennzeichnen und der Grund für die nicht erfolgte Betretung/Kartierung ist wie folgt anzugeben:

1.) Wenn die Fläche nicht betreten werden konnte und vom „Rand aus“ keine hinreichenden Vegetationsdaten zur Einschätzung der zu begutachtenden Fläche ermittelt und damit kein Datensatz (Biotopbogen, Datenbank) angelegt werden konnte. Dann Abgrenzung der Fläche und Eintrag in die Arbeitskarte wie folgt:

! B – Zu kartierende Fläche konnte aufgrund eines vom Flächeneigentümer / Nutzungsberechtigten ausgesprochenen Betretungsverbotes nicht betreten/kartiert werden.

! W – Zu kartierende Fläche konnte aufgrund des Besatzes mit wehrhaftem Weidevieh (z.B. Besatz mit Bullen), von dem eine (erhebliche) Lebens-/Gesundheitsgefährdung bei einem Betreten zu erwarten war, nicht betreten/kartiert werden. Dies bedeutet nicht, dass jede mit Weidevieh besetzte Weidefläche (z.B. mit weiblichen Rindern/Pferden/Schafen oder mit einer Kuh-Herde ohne Bullen) nicht betreten und kartiert zu werden braucht. Hier ist das grundsätzlich bestehende Gefahrenrisiko beim Betreten von mit Weidevieh besetzten Grünlandflächen eigenverantwortlich abzuschätzen und dementsprechend zu handeln.

! N – Zu kartierende Fläche konnte - auch nach mehrmaligem Aufsuchen - aufgrund erst kürzlich erfolgter Mahd/Nutzung hinsichtlich der Vegetationsausprägung nicht eindeutig angesprochen und daher nicht kartiert werden.

! T – Zu kartierende Fläche konnte - auch nach mehrmaligem Aufsuchen - aufgrund jahresbedingt langanhaltender Trockenheit hinsichtlich der Vegetationsaus-prägung nicht eindeutig angesprochen und daher nicht kartiert werden.

2.) Wenn die Fläche nicht betreten werden konnte, vom „Rand aus“ aber hinreichende Vegetationsdaten zur Einschätzung der zu begutachtenden Fläche ermittelt werden konnten. Ausfüllen eines Biotopbogens unter einer zu vergebenden Biotopnummer (Anlage Datensatz in der Datenbank), Abgrenzung und Vergabe Biotopnummer in der Arbeitskarte. Im Biotopbogen zusätzlicher Eintrag für den Grund („Fläche nicht betretbar…"), weshalb die Fläche nicht betreten werden konnte und lediglich Daten vom „Rand“ aus erhoben werden konnten wie folgt:

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I-36 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung 10: Kartierflächen, Gründe für „Fläche nicht betretbar…"

ID Klartext "Fläche nicht betretbar…"

1 Betretungsverbot des Eigentümers

2 Betretungsverbot des Pächters

3 Betretungsverbot aufgrund von Artenschutz (z.B. Seeadlerhorst, Waldsperrung, etc. )

4 Militärisches Gelände

5 Unüberwindbarer Zaun

6 Undurchdringlicher Bewuchs

7 Nicht tragfähiger Untergrund (z.B. Moorvernässung etc.)

8 Tierbestand "Bullenweide"

9 Tierbestand "Sonstige Tiere"

10 Sonstiges

In Ergänzung zu „ID 7“: In mehreren schleswig-holsteinischen Mooren, insbesondere in Mooren der Eider-Treene-Sorgeniederung (ETS), wurden umfangreiche Maßnahmen zur nachhaltigen Vernässung durchgeführt. Oft handelt es sich um Moorbereiche, die durch Verwallungen, oft in gestaffelter Anordnung, hoch angestaut wurden mit entsprechenden (gewünschten) Auswirkungen auf den Moorkörper. Der Untergrund dieser Moore weist eine stark reduzierte oder auch vollständig fehlende Tragfähigkeit auf. Vom Betreten dieser Moor-Vernässungsstadien wird daher dringend abgeraten, hier besteht Lebensgefahr. Diese Moorbereiche sind lediglich „vom Rand“ aus zu erfassen.

Abgrenzung von zu kartierenden Klein- und Stillgewässern innerhalb der KartierPrüfkulisse

Klein- (> 25m2 < 200 m2) und Stillgewässer (> 200 m2) sind im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung ab 2021ff grundsätzlich immer und vollständig zu kartieren, es sei denn, dass die Beauftragung eine andere Vorgehensweise ausweist.

Innerhalb der Prüfkulisse gelegene Klein- (> 25m2 < 200 m2) und Stillgewässer (> 200 m2) sind dann zu kartieren (Biotoptyp; Erfassung als §-Biotop, LRT), wenn sie sich außerhalb bzw. am Rande von landwirtschaftlichen Nutzflächen (bspw. innerhalb von Wäldern, Mooren, Heiden und Binnendünengebieten) oder innerhalb von FFH-Gebieten befinden. In letztgenannten sind Klein- und Stillgewässer grundsätzlich auch dann zu kartieren wenn sie innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen liegen (s.a. Kapitel I.3.1.2.). Innerhalb von FFH-Gebieten liegen für Klein- und Stillgewässer i.d.R. bereits Geometrien (Biotoptypen) vor, die im Falle des Vorkommens lebensraumtypischer Vegetation im Sinne des Anhangs I der FFH-Richtlinie im Berichtszeitraum 2007-2012 bereits als LRT-Biotop erfasst wurden. Sämtliche Gewässer sind hinsichtlich ihres Status als LRT und zusätzlich auch ihres gesetzlichen Schutzes zu überprüfen und zu aktualisieren.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-37

Darstellung und Abgrenzung von Kleingewässern in der DTK5

Die neue DTK5 ist hinsichtlich der Lagedarstellung von Klein- und Stillgewässern stark vereinfacht, in der diese erst ab einer Flächengröße von >1.000 m2 dargestellt werden. Insofern ist die exakte Lage der im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung neu abzugrenzenden und aufzunehmenden Klein- und Stillgewässer ab 25 m2 Flächengröße (Mindestgröße für den Biotopschutz und als FFH-LRT) nicht immer zweifelsfrei in der Arbeitskarte zu identifizieren und einzutragen. Daher werden diese vom Kartierer entsprechend der „vermuteten“ Lage, der Situation vor Ort (insbesondere im Wald) und den Darstellungen der Höhenlinien in der Arbeitskarte möglichst „lagegetreu“ abgegrenzt und attributiert. In diesen Fällen ist es ausschließlich Aufgabe der nachfolgenden Digitalisierung, die Geometrien dieser Klein- und Stillgewässer auf der Grundlage mitgelieferter Hilfsdaten (DGK5 und/oder DGM) zu überprüfen und ggf. fach- und sachgerecht entsprechend Digitalisierungsstandards lagegenau nachzuführen.

Die aus der Kartierung der FFH-Gebiete (2007-2012) übernommenen Geometrien der Klein- und Stillgewässer sollten bereits lagegenau vorliegen, da diese zumeist auf der Grundlage der Darstellungen in der alten DGK5 unter Zuhilfenahme des DGM bei der Digitalisierung abgegrenzt wurden.

3.5.4 Berücksichtigung von Besonderheiten in der DTK5 und der KartierPrüfkulisse

Gräben / Vorfluter / Kanäle

In der DTK5 als einlinige Strukturen dargestellt (i.d.R. < 6m Breite)

In der DTK5 als einlinige Signaturen/Strukturen dargestellte Gräben / Vorfluter / Kanäle werden, sofern gem. konkreter Beauftragung nicht anders ausgewiesen, im Rahmen der Biotopkartierung Phase 2 nicht als Biotoptypen kartiert, auch wenn sie explizit Bestandteil der KartierPrüfkulisse sind (z. B. Eiderstedt), es sei denn sie fallen unter den gesetzlichen Biotopschutz (z.B. linienhafte Röhrichte oberhalb der Mindestbreite von 2m) oder sind LRT. Dann sind sie als Linie mit Angabe des Anfangs- und Endpunktes und der durchschnittlichen Mindestbreite (Angabe in m) zu kartieren und mit Biotopnummer und -bogen zu erfassen.

Ausschließlich in Fällen, in denen zwei unterschiedliche Biotoptypenflächen (z.B. Acker/Grünland) unmittelbar aneinandergrenzen, dient die Grabenmitte der in der DTK5 vorhandenen Grabenstruktur lediglich als ggf. darzustellende – und im GIS zu digitalisierende - Grenzlinie. Grenzen an dieser einlinigen Grabenstruktur hingegen zwei identische Biotoptypenflächen (z.B. GMm – Mesophiles Grünland frischer Standorte) unmittelbar aneinander, so entfällt hier eine Grenzziehung und die identischen Biotoptypenflächen werden über die Grabenstruktur hinweg zu einer Gesamtfläche arrondiert.

Gleichartige und auch verschiedenartige Biotoptypen entlang von Gräben werden dann räumlich getrennt dargestellt, wenn der trennende Graben eine Breite von mehr als 6 m aufweist und somit selbst zum Biotoptyp wird.

Sonderfall: In Bereichen der Phase 2 der BKSH, in denen Abschnitte/Teilabschnitte der Prüfkulisse ausschließlich aus Gräben besteht bestand (z.B. im EU-Vogelschutzgebiet „Eiderstedt“ (1618-404), s. Abbildung 11), die in der DTK5 lediglich als einlinige Struktur dargestellt sind, war ist diese nicht weiter zu begutachten und daher nicht zu kartieren (s. blaue Pfeile in Abbildung 11). Sie stellen Relikte aus der Prüfkulisse der Phase 1 der BKSH

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I-38 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

(Wertgrünlandkartierung 2014) dar. In der DTK5 hingegen doppellinig dargestellte Strukturen waren sind grundsätzlich zu kartieren (s. gelbe Pfeile in der Abbildung 11).

Abbildung 11: Biotopkartierung Phase 2 (2015-2019), Prüfkulisse (grün) und Aus-schlusskulisse (rot schraffiert). Erläuterungen s. Text: Abschnitte/Teilabschnitte von einlinigen Gräben in der Prüfkulisse, die nicht zu kartieren waren sind (blaue Pfeile). Abschnitte/ Teilabschnitte von doppellinigen Strukturen, die grundsätzlich zu kartieren waren sind (gelbe Pfeile).

In der DTK5 als zwei- bzw. doppellinige Strukturen dargestellt (i.d.R. ≥ 6m Breite)

In der DTK5 als zwei- bzw. doppellinige Strukturen dargestellte breitere Gräben / Vorfluter / Kanäle etc. werden hingegen grundsätzlich im Rahmen der flächendeckenden Biotoptypenkartierung der Biotopkartierung Phase 2 als eigenständige Biotoptypenfläche abgegrenzt, attribuiert und im Falle der Erfüllung der Kriterien des gesetzlichen Biotop-schutzes (bspw. flächenhaftes Vorkommen geschlossener Röhrichte im Gewässer, ggf. inkl. angrenzender Uferböschungen) und /oder eines FFH-LRT-Vorkommens gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie mit Biotopnummer und -bogen erfasst (z.B. Vorkommen der Vegetations-typen des FFH-LRT 3150 in langsam fließenden bis stehenden Gräben gehören als Sekundärvorkommen zum Lebensraumtyp, wenn sie im Naturraum oder in der örtlichen Situation frühere Primärvorkommen des Lebensraumtyps ersetzen können; so z. B. Graben-systeme in entwässerten Stillgewässerlandschaften der Marsch mit entsprechender Vegetation, oder z.B. auch Gräben im Dackseegebiet der ETS-Region; zu den fachlichen Anforderungen hinsichtlich der Erfassung von Sekundärvorkommen des LRT 3150 s. Kapitel 3.7.6.8). Doppellinige Gräben/Wasserläufe werden entsprechend der grundrisstreuen Darstellung der Wasserlauf-Signatur in der DTK5 wie andere Nutzungsgrenzen kartiert. Bei neu angelegten Gräben von mehr als 6m Breite, die aber als solche (noch) nicht in der DTK5 dargestellt sind, wird entsprechend den Darstellungen im Luftbild oder der Situation vor Ort freihändig abgegrenzt.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-39

Natürliche Fließgewässer und ausgebaute Fließgewässer natürlichen Ursprungs

In der DTK5 als einlinige Strukturen dargestellt (i.d.R. < 6m Breite)

Grundsätzlich werden analog zur Vorgehensweise bei den Gräben in der DTK5 lediglich als einlinig dargestellte Fließgewässer natürlichen Ursprungs in der flächendeckenden Biotoptypenkartierung der Biotopkartierung Phase 2, abgesehen von nachfolgend genannter Ausnahme, nicht als eigenständige Biotoptypenflächen abgegrenzt und attribuiert. Ausschließlich in Fällen, in denen zwei unterschiedliche Biotoptypenflächen (z.B. Acker/Grünland) unmittelbar aneinandergrenzen, dient die Gewässermitte der in der DTK5 vorhandenen Fließgewässerstruktur lediglich als darzustellende – und im GIS zu digitalisierende - Grenzlinie. Grenzen an dieser einlinigen Gewässerstruktur hingegen zwei identische Biotoptypenflächen (z.B. GMm – Mesophiles Grünland frischer Standorte) unmittelbar aneinander, so entfällt hier eine Grenzziehung und die identischen Biotoptypenflächen werden über die Gewässerstruktur hinweg zu einer Gesamtfläche arrondiert.

Ausnahme: Naturnahe Fließgewässer, die in der DTK5 zwar als einlinige Struktur dargestellt sind, jedoch aufgrund ihrer Ausprägung dem gesetzlichen Biotopschutz (§ 30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG) unterliegen und / oder einem Lebensraumtyp gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie zuzuordnen sind, sind im Rahmen der Biotopkartierung Phase 2 unabhängig von ihrer Gewässerbreite flächenhaft abzugrenzen, als Biotoptyp zu attribuieren und als Biotop mit Biotopnummer zu erfassen. Die graphische Darstellung der flächenhaften Abgrenzung orientiert sich dabei an der in den Grundsätzen der Digitalisierung genannten Mindestbreite. Lässt die Darstellung im Luftbild eine sachgerechte flächenhafte Abgrenzung des Gewässers zu, so wird diese in entsprechender Weise vorgenommen. Wenn in der Arbeitskarte jedoch aufgrund des Kartiermaßstabes (1:5.000) eine flächenhafte Darstellung/Abgrenzung des zu erfassenden Fließgewässers nicht möglich ist, erfolgt die graphische Darstellung als ununterbrochene, dem realen Gewässerverlauf entsprechende Linie (Linienverlauf gegenüber übriger Flächenabgrenzung ggf. mit anderer, unterscheid-barer Farbgebung, sofern erforderlich), die hinsichtlich ihres Anfangs- und Endpunktes eindeutig zu kennzeichnen (s. Abbildung 12), mit dem Biotoptyp (Bsp.: FBf), der Biotopnummer (Bsp.: 400 bzw. 0401 nach aktueller Vorgabe) und mit der Gewässerbreite zu versehen ist, damit das Gewässer in der Ergebniskarte flächenhaft zu digitalisieren ist (Bsp.: 4 m).

Abbildung 12: Beispiel für Vorgehensweise Gewässerkartierung bei einliniger Darstellung in der DTK5.

In der DTK5 als zwei- /doppellinige Strukturen dargestellt (i.d.R. > 6m Breite)

Grundsätzlich werden analog zur Vorgehensweise bei den Gräben in der DTK5 als zwei- bzw. doppellinig dargestellte Fließgewässer natürlichen Ursprungs im Rahmen der flächen-deckenden Biotoptypenkartierung der Biotopkartierung Phase 2 als Biotoptypenfläche abgegrenzt, attribuiert und im Falle der Erfüllung der Kriterien des gesetzlichen Biotop-schutzes und /oder eines FFH-LRT-Vorkommens gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie mit Biotopnummer und -bogen erfasst.

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I-40 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

3.5.5 Biotopnummer-Vergabe und Blatt-ID und Multipart-Biotope im DTK5 Kartenblatt

Die Attribuierung der Biotope (§, LRT) erfolgt mit einer Nummer (Biotopnummer, 12-stellig), welche sich aus der jeweiligen DTK5 Kartenblattkoordinate (neunstellig) und einer innerhalb des Kartenblattes fortlaufenden Nummer (dreistellig) zusammensetzt. Diese Biotopnummer ist eindeutig bzw. einmalig zu vergeben und setzt sich aus dem Attributfeld „Eckkoordinate“ bzw. der Kartenblattkoordinate (neunstellig) des DTK5 Kartenblattes, sowie einer selbst zu vergebenden laufenden Nummer, welche auf jedem Kartenblatt neu beginnt, zusammen (z.B. für das Kartenblatt Dassower See-West, dtk5_32624_5974: „32624_5974-401“). Die Eckkoordinate des DTK5 Kartenblattes bzw. die

Kartenblattkoordinate (neunstellig) ist auf dem Schriftkopf der Arbeitskarten angegeben (unten rechts auf dem Kartenblatt, s. Abbildung 13).

Zur Vergabe der Biotopnummer von Biotopen, die über ein DTK5-Kartenblatt hinausgehen s. Kapitel I.3.5.6.

Vergabe von siebenstelligen Biotopnummern im Rahmen der Geländearbeit

Zur Vereinfachung und praktikablen Handhabung von zu vergebenden Biotopnummern im Rahmen der Geländearbeit werden anstelle der neunstelligen DTK5-Kartenblatt-Nr. vom Losinhaber 1 die DTK5-Kartenblätter mit einer vierstelligen Blatt-Identitätsnummer (Blatt-ID) versehen, die der fortlaufenden (Biotop-) Nummer (dreistellig) vorangestellt wird. Hieraus ergibt sich für die Geländearbeit eine zu vergebende siebenstellige Biotopnummer, mit der die Datensätze zu den erfassten Biotopen auch in die Biotop-

Sachdatenbank eingegeben werden.

Grundsätzlich gelten für die Vergabe von Biotopnummern innerhalb eines DTK5-Karten-blattes bzw. einer Arbeitskarte, ggf. abweichend von der Leistungsbeschreibung, folgende Festlegungen:

Biotopnummer 0001-0099: BK Phase 1 (2014)

Biotopnummer 0100-0399: HNVplus (2015-2017)

Biotopnummer 0401-0999: BK Phase 2 (2015-2019)

Biotopnummer 2000-2999: FFH-Monitoring (ab 2021)

In Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung wurden daher innerhalb jedes DTK5-Kartenblattes ausschließlich Biotopnummern ab 0401 (s. Bsp. oben: „32624_5974-0401“) verwendet, wobei jeweils die nächste freie, fortlaufende Biotopnummer innerhalb eines DTK5-Blattes vergeben wurde. Ggf. auftretende Lücken im Datenbestand wurden daher rückwirkend nicht mit „neu“ erhobenen Datensätzen aufgefüllt. Die eindeutig definierte Biotopnummer ist sowohl in der Arbeitskarte, als auch im Biotopbogen, der Datenbank und dem GIS (F-Shape / L-Shape) zu verwenden. Dabei ist im Rahmen der Geländekartierung die Nennung der vierdreistelligen Biotopnummer, gem. Vorgabe durch Los 1 auch nur die ausschließliche Nennung der fortlaufenden Biotopnummer beginnend mit „1“ bis „100“ in der Arbeitskarte ausreichend, während im Biotopbogen selbstverständlich entweder die o.g. vierstellige „Blatt-ID“ oder die neunstellige DTK5 Kartenblattkoordinate ergänzend einzutragen ist. In jedem DTK5-Kartenblatt bzw. in jeder Arbeitskarte kann ist oben rechts in der Legende ein kartenblattbezogenes Abstreichraster zur Vergabe der fortlaufenden Biotopnummer innerhalb des Kartenblatts eingefügt werden (Hilfe zur Nummernvergabe, beginnend mit der Biotopnummer „1“ fortlaufend bis „1000“, s. Abbildung 13).

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-41

In dem ab 2021 eigenständigen Projekt der Fortschreibung des „Monitoring der Lebensraum-typen innerhalb von FFH-Gebieten“ ist für neu zu vergebende Biotopnummern der Zahlen-bereich ab 2000 bis 2999 vorgesehen.

Zum Randabgleich von über ein DTK5-Kartenblatt hinaus gehenden Biotopen und der hiermit verbundenen Vorgehensweise zur Vergabe der Biotopnummer in diesen Fällen s. Kapitel I.3.5.6.

„Mehrflächenkartierung“- („Multipart“-) Biotope

Siehe hierzu Kapitel 3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung.

(anwendbar bei §-Biotopen und LRT-Biotopen; Voraussetzungen s. Text)

Die Ablage von gleichartigen Teilflächen / Linien in einem engeren räumlichen Zusammenhang in ein Multipart-Biotop ist möglich und unter strikter Einhaltung der im Folgenden aufgeführten fachlichen Vorgaben sinnvoll, z.B. wenn sie durch technisch bedingte Eingriffe (z.B. Gräben, Kanäle oder Straßen von mehr als 6 m Breite) voneinander getrennt wurden oder in einem vegetationskundlichen bzw. geomorphologischen oder historischem Zusammenhang stehen. Dieser Zusammenhang wird durch die Kartierenden durch entsprechende Zusätze ‚a‘, ‚b‘ etc. an der Biotopnummer kenntlich gemacht (z.B. 401a, 401b, … ). Beispielsweise kann es sich hierbei um ein innerhalb eines räumlich-funktional zusammengehörigen Gebietes (z.B. ein Niederungsbereich, ein Waldgebiet, ein mit einer topografischen Bezeichnung belegtes Moor) gelegenen Biotop handeln, der in mehreren über das Gebiet verteilt liegenden Teilflächen auftritt.

Darüber hinaus ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Multipart-Biotope bzw. einzelne Teilflächen eines Multipart-Biotopes generell immer, unter Berücksichtigung des vorgenannten Kriteriums des „größten Flächenanteils“ von blattrandübergreifenden Biotopen, am Blattrand eines bearbeiteten DTK5-Kartenblattes enden. Sie erhalten in jedem DTK5-Kartenblatt eine (DTK5-)blatteigene Biotop-Nummer. Grundsätzlich ist es nicht zulässig Kleingewässer (FK*) und Stillgewässer (FS*) als Multipart-Biotope zu kartieren. Jedes Kleingewässer und Stillgewässer ist separat unter einer eigenständigen Biotopnummer zu erfassen. Hier ist unbedingt auf die größenabhängige Zuordnung des Biotoptyps und dem sich hieraus ableitenden gesetzlichen Biotopschutz (§) zu achten, denn aufgrund rechtlicher Vorgaben ist eine eindeutige Differenzierung zwischen Kleingewässern (Biotoptypen-Untergruppe FK*;

§, Mindestgröße ≥ 25 m² bis ≤ 200 m²; Biotopverordnung-Nr. 7) und

Stillgewässern (Biotoptypen-Untergruppe FS*; §, Mindestgröße > 200 m²; Biotopverordnung-Nr. 1b)

und damit die strikte Berücksichtigung der Mindestflächengrößen und Obergrenze von ≤ 200 m² bei den Kleingewässern ( Biotoptypen FK*) zwingend notwendig.

Anwendung bei § Biotopen

Nachfolgende Ausführungen gelten ausschließlich für §-Biotopen, die aufgrund ihrer aktuellen Vegetationsausstattung nicht gleichzeitig auch als LRT-Biotop einzustufen sind. Gleichartige Teilflächen eines Biotopes werden unter strikter Berücksichtigung der nachfolgend genannten fachlichen Voraussetzungen und Erfordernisse zur Abgrenzung von

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§-Biotopen in einem Multipart-Biotop mit demselben Biotopbogen unter einer Biotopnummer zusammengefasst.

Hierzu müssen die einzelnen Teilflächen ein weitgehend gleichartiges Arteninventar und eine weitgehend vergleichbare Vegetationsausprägung und -struktur aufweisen, so dass jede Teilfläche hinsichtlich des Differenzierungsgrades der kartierten Biotoptypen oder Biotoptypenkomplexe als Mindestanforderung die Zuordnung zu derselben Verordnungsnummer in der Biotopverordnung erfüllt (s. Tabelle 2; Tabellenspalte „VO-Nr.“ und Beispiele 1 und 2 für Biotoptypenkomplexe geringerer Differenzierung). Diese zu erfüllende Mindestanforderung gilt insbesondere für vorliegende Komplexsituationen, in denen unterschiedliche Vegetationsbestände / Biotoptypen aufgrund oft kleinräumigen, mosaikartigen Wechsels oder mosaikartiger Verzahnungen in Abhängigkeit vom Kartiermaßstab flächenhaft untrennbar sind. Dabei muss jede einzelne Teilfläche eines Multipart-Biotopes die fachlich definierte Mindestflächengröße, -breite bzw. -länge erfüllen (s. Tabelle 2, Tabellenspalte „Mindestfläche, -breite, -länge“).

In anderen Situationen, oftmals auch im Zusammenhang mit der Kartierung von LRT-Biotopen oder wenn der Kartierungsmaßstab eine Ausgrenzung von trennbaren Biotoptypen zulässt, ist im Rahmen der Kartierung eine stärkere Differenzierung notwendig. Hier dürfen ausschließlich Flächen identischer Biotoptypen, gleicher Artenzusammensetzung, Vegetationsausprägung und –struktur sowie gleicher Zuordnung zu derselben Verordnungsnummer in der Biotopverordnung innerhalb eines §-Biotopes und seiner ggf. zugehörigen Teilflächen bei der Anwendung als Multipart-Biotop zusammengeführt werden. Als Beispiel für eine Biotopabgrenzung auf der (stärker differenzierenden) Ebene ausschließlich eines Biotoptyps kann die Kartierung der Wertgrünland-Biotoptypen „Sumpfdotterblumen-Wiese (GFc)“, „Artenreicher Flutrasen (GFf)“ oder „Sonstiges artenreiches Feuchtgrünland (GFr)“ angeführt werden.

Oft handelt es sich bei der Abwägung der situationsbedingten Vorgehensweise in der Kartierung um fachliche Einzelfallentscheidungen.

In den folgenden zwei Beispielen ist einerseits die Situation dargestellt, dass sich die an einem Multipart-Biotop beteiligten Teilflächen ausschließlich aus Schilfröhrichten (Biotoptyp: NRs; s. Beispiel 1), in einer anderen Situation hingegen aus einer Gemengelage von drei verschiedenen Röhrichtgesellschaften (s. Beispiel 2) zusammensetzen. Entscheidend ist hier, dass sämtliche beteiligten Röhrichtgesellschaften in beiden Situationen derselben Verordnungsnummer in der Biotopverordnung zuzuordnen sind (VO-Nr.: 2.c).

Beispiel 1: Mehrere gleichartige Teilflächen eines Multipart-Biotopes setzen sich ausschließlich aus einem (Land-) Schilfröhricht (Biotoptyp: NRs, VO-Nr.: 2.c; dominanter Biotoptyp mit einem Flächenanteil von 100% Hauptcode) zusammen.

Im vorliegenden Fall kann der Röhrichtkomplex mit einem Biotopbogen unter einer Biotopnummer erfasst und beschrieben werden, da sämtliche beteiligten Röhrichtbestände derselben Verordnungsnummer in der Biotopverordnung zuzuordnen sind ( VO-Nr. 2.c). Das §-Biotop wird in der landesweiten Biotopkartierung mit Biotopbogen mit vorangestellter Biotopnummer ab 401 erfasst, die einzelnen zugehörigen Teilflächen werden mit „a“, „b“, „c“ … wie folgt in der Arbeitskarte attribuiert:

401a NRs 401b NRs 401c NRs

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Der beteiligte Biotoptyp (NRs) wird im Biotopbogen in dem hierfür vorge-sehenen Eingabefeld unter Angabe seines Flächenanteils eingegeben (s. oben).

Beispiel 2: Mehrere gleichartige Teilflächen eines Multipart-Biotopes setzen sich aus einem Röhrichtkomplex aus Schilfröhricht (Biotoptyp: NRs, VO-Nr.: 2.c; dominanter Biotoptyp mit geschätztem Flächenanteil von 60% Hauptcode), Rohrglanzgras-Röhricht (Biotoptyp: NRr, VO-Nr.: 2.c; geschätzter Flächenanteil von 30% Nebencode) und Wasser-Schwaden-Röhricht (Biotoptyp: NRg, VO-Nr.: 2.c; geschätzter Flächenanteil von 10% Nebencode) zusammen.

Im vorliegenden Fall kann der Röhrichtkomplex mit einem Biotopbogen unter einer Biotopnummer erfasst und beschrieben werden, da sämtliche beteiligten Röhrichtbestände derselben Verordnungsnummer in der Biotopverordnung zuzuordnen sind ( VO-Nr. 2.c). Das §-Biotop wird in der landesweiten Biotopkartierung mit Biotopbogen mit vorangestellter Biotopnummer ab 401 erfasst, die einzelnen zugehörigen Teilflächen werden mit „a“, „b“, „c“ … wie folgt in der Arbeitskarte attribuiert:

401a NRs/NRr/NRg 401b NRs/NRr/NRg 401c NRs/NRr/NRg

Die beteiligten Biotoptypen werden im Biotopbogen in den hierfür vorgesehenen Eingabefeldern unter Angabe ihrer geschätzten Flächenanteile eingegeben (s. oben).

Anwendung bei FFH-LRT-Biotopen

Multipart-Biotope sind auch bei ausschließlichen FFH-LRT-Biotopen anwendbar, die nicht gleichzeitig §-Biotop sind. Aber auch hier ist der Grundsatz strikt anzuwenden, dass in einem LRT-Biotop unter einer Biotopnummer ausschließlich Biotoptypenflächen zusammengefasst werden dürfen die nur einem LRT zuzuordnen sind. Hier ist jedoch die Zuordnung und damit die Zusammenfassung von mehreren Biotoptypenflächen zu einem LRT-Biotop im Vergleich zu §-Biotopen nicht ganz so rigide zu handhaben. So müssen diese nicht zwingend demselben Biotoptyp angehören, sondern können sich durchaus auch aus unterschiedlichen Biotoptypen zusammensetzen. Entscheidend ist hier, dass die in einem LRT-Biotop zusammengefassten Biotoptypen hinsichtlich ihrer Vegetation und Standortmerkmale eindeutig dem gemeinsamen FFH-LRT (ein LRT!) zuzuordnen sind (Bsp.: ein Biotop des Wald-LRT 9130 kann sich aus den Biotoptypen WMu, WMe, WMo, WMm zusammensetzen).

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Abbildung 13: Aus der Phase 2 (2015-2019) der BKSH beispielhafte Blatt Nr. bzw. DTK5 Kartenblattkoordinate (neunstellig) (hier: dtk5_ 32624_5974) und vierstellige Blatt-ID (hier: 4177) des DTK5 Kartenblattes. In dem rot umrandeten Feld „1“ ist das kartenblattbezogene Abstreichraster zur Vergabe der fortlaufenden Biotopnummer innerhalb des Kartenblatts dargestellt (Hilfe zur Nummernvergabe, beginnend mit der Biotopnummer „1“ bis zur „100“, eingefügt, s. folgende Abb.).

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3.5.6 Verfahren zum Randabgleich bei angrenzenden Kartenblättern

Blattschnittfreies Kartieren

Grundsätzlich wird „blattschnittfrei“ kartiert. Bei den für das Gelände zu erstellenden analogen DTK5-Kartenblättern handelt es sich immer um räumlich begrenzte Kartenblätter, die keinen nahtlosen Übergang zu den angrenzenden Kartenblättern sondern überlappende Ränder aufweisen. „Blattschnittfrei“ bedeutet insofern, dass in den Kartenblättern bzw. Arbeitskarten flächendeckend abzugrenzende Geometrien (Biotoptypen, Biotope) sich ggf. in angrenzende Kartenblätter „nahtlos“ fortsetzen. Über Kartenblattgrenzen sich fortsetzende Biotope werden als eine Biotopfläche abgegrenzt und unter einer Biotopnummer erfasst. Diese „nahtlosen“ Fortsetzungen von abzugrenzenden Geometrien über Kartenblattgrenzen hinweg sind im Rahmen der Geländearbeit unbedingt zu berücksichtigen und beim Eintragen von Biotoptypen- und Biotopabgrenzungen in die Arbeitskarte fachgerecht einzuhalten.

Bei der Abgrenzung von zu kartierenden Biotoptypen- und Biotopflächen (= Wertflächen; §-Biotope, LRT) innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und SPA-Vogel-schutzgebiete) ist grundsätzlich darauf zu achten, dass diese an den in den Arbeitskarten dargestellten Außengrenzen der Natura 2000-Gebiete enden (s. hierzu Kapitel I.3.7.2).

Vergabe der Biotopnummer von Biotopen, die über ein DTK5-Kartenblatt hinausgehen

Sollten sich innerhalb eines DTK5-Kartenblattes bzw. einer Arbeitskarte kartierte Biotope (§, FFH-LRT) bzw. linienhafte Biotope (z.B. Alleen) jenseits einer Kartenblattgrenze in ein angrenzendes Kartenblatt fortsetzen, so ist das DTK5-Kartenblatt für die Nummerierung dieser Biotope (Biotopnummer) auszuwählen, welches den größten Flächen- bzw. Linienanteil aufweist, wie in den nachfolgenden Beispielen dargestellt (s. Abbildung 14). In den dargestellten Beispielen 1 und 2 würde das Biotop mit der Biotopnummer 324866020-401 versehen werden (bzw. bei Verwendung der für die Geländearbeit maßgeblichen Blatt-ID: 0300-401), da der größte Flächenanteil innerhalb des DTK-Kartenblattes 324866020 liegt (bzw. Blatt-ID: 0300). Bei diesen kartenblattübergreifenden Biotopen ist die Biotopnummer in jedem beteiligten Kartenblatt mit der vorangestellten DTK-Kartenblatt- bzw. Blatt-ID-Nummer einzutragen, damit eine eindeutige Zuordnung für den in die Datenbank einzugebenden Sachdatensatz und die Digitalisierung gewährleistet bleibt. Darüber hinaus ist bei der Kartierung angrenzender Kartenblätter durch verschiedene Kartierer die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise einzuhalten (s.a. Beispiel 2 in Abbildung 14). Handelt es sich um ein Mehrflächenkartierung-Multipart-Biotop, so ist darüber hinaus die Biotopnummer jeder zugehörigen Teilfläche mit dem Zusatz eines fortlaufenden Kleinbuchstabens, beginnend mit „a“, zu kennzeichnen (s.a. Bedingungen für die Kartierung von Mehrflächen-kartierung-Biotopen, (Definition s. Kapitel I.3.6.4.1). Besteht dieses bspw. aus drei gleichwertigen Teilflächen, so sind diese mit den fortlaufenden Kleinbuchstaben „a“, „b“ und „c“ zu versehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jede Teilfläche eines Mehrflächen-kartierung-Biotopes für sich genommen die fachlich definierte Mindestgröße erfüllen muss. Darüber hinaus ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Mehrflächenkartierung-Biotope bzw. einzelne Teilflächen hiervon generell immer, unter Berücksichtigung des vorgenannten Kriteriums des „größten Flächenanteils“ von blattrandübergreifenden Biotopen, am Blattrand eines bearbeiteten DTK5-Kartenblattes enden. Sie erhalten in jedem DTK5-Kartenblatt eine (DTK5-)blatteigene Biotop-Nummer.

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Zuständigkeiten von KartiererInnen (s. Beispiel 1 und 2 in Abbildung 14) Beim Randabgleich an Kartenblattgrenzen können nachfolgend erläuterte Fälle unter-schieden werden. Die Vorgehensweise zur Vergabe der Biotopnummer bleibt hiervon unberührt, diese muss im Falle der Bearbeitung der angrenzenden Kartenblätter durch verschiedene KartiererInnen (s. Beispiel 2 in Abbildung 14) von diesen abgestimmt werden.

Beide angrenzenden Kartenblätter werden von einem Kartierer bearbeitet (Beispiel 1):

Abgrenzung, Attribuierung und Datenerhebung zu den in den einzelnen Kartenblättern vorkommenden Biotoptypen und Biotopen obliegt alleinverantwortlich dem/der KartiererIn „A“.

Beide angrenzenden Kartenblätter werden von verschiedenen KartiererInnen im gleichen Jahr bearbeitet (Beispiel 2):

Abgrenzung, Attribuierung und Datenerhebung zu den in den einzelnen Kartenblättern vorkommenden Biotoptypen und Biotopen obliegen dem/der für jedes Kartenblatt zuständigen KartiererIn („A“ und „B“). Für über die Kartenblattgrenzen in das benachbarte Kartenblatt sich fortsetzende Biotoptypen und Biotope müssen die Kartierer A und B die fach- und lagegerechte Abgrenzung (blattschnittfreier Übergang der abgegrenzten Geometrien) und Attribuierung (Biotoptyp[en]) abstimmen. (Vorläufige) Abgrenzungen im Übergangsbereich der beteiligten Kartenblätter sind ggf. zunächst in korrekturfähiger Linienausführung vorzunehmen. Handelt es sich um ein zu erfassendes Biotop (§, LRT), so gilt für die Vergabe der Biotopnummer des Biotops die oben bereits genannte Regel (DTK5-Kartenblatt mit dem „größten Flächen- bzw. Linienanteil“). Der/die KartiererIn des DTK5-Kartenblattes mit dem geringeren Flächenanteil (DTK5 324886020, ID 0341) des zu erfassenden Biotopes (im Beispiel 2 KartiererIn B) erhebt die erforderlichen Sachdaten mit einem Biotopbogen unter einer vorläufigen Biotopnummer (im Bsp.: 0341-V001; blau umrandete Biotopteilfläche) und gibt diese Daten an den/die KartiererIn A zur Endbearbeitung des Gesamtbiotops mit der Biotopnummer 324866020-401 und zur Eingabe in die Sachdatenbank weiter. Sollte während der Geländearbeit bei beiden beteiligten Kartierern Unklarheit darüber bestehen, in welchem Kartenblatt der größere Flächenanteil des Biotopes sich befindet und damit die Vergabe der Biotopnummer nicht eindeutig sein, müssen beide Kartierer zunächst für die in ihrem Kartenblatt gelegene Biotopfläche eine vorläufige Biotopnummer vergeben und erst nach gemeinsamer Abstimmung die endgültige Biotopnummer festlegen, die Sachdaten entsprechend austauschen und in die Datenbank eingeben.

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Abbildung 14: Vergabe der Biotopnummer für Biotope, die sich über aneinandergrenzende DTK5-Kartenblätter erstrecken. Zuständigkeiten bei Bearbeitung durch eine(n) (Beispiel 1) bzw. verschiedene KartiererInnen (A, B) (Beispiel 2).

Vergabe der Biotopnummer für Biotope, die sich über mehrere DTK5-Arbeitskarten-blätter erstrecken

Situation

U.a. tritt für Alleen und Fließgewässer öfter der Fall auf, dass nicht ersichtlich ist, auf welchem Kartenblatt denn nun der größte Anteil des entsprechenden Biotopes liegt – in einigen Fällen erstrecken sich Fließgewässer bzw. Alleen auch über mehrere (>3) DTK5-Arbeitskartenblätter, sodass es nicht möglich ist, einem DTK5-Arbeitskartenblatt den größten Anteil zuzuschlagen und dieses Kartenblatt als Basis für die Vergabe der eindeutigen Biotopnummer (vierstellige Blatt-ID-Nummer + fortlaufende Biotopnummer) im Rahmen der Erfassung zu nutzen.

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Empfohlene Vorgehensweise

Wenn Biotope von Alleen und bspw. auch Fließgewässer (evtl. auch andere Biotope) sich durchgehend über mehrere DTK5-Arbeitskartenblätter erstrecken und für diese nicht ersichtlich ist, in welchem Arbeitskartenblatt der größte Flächenanteil liegt, kann grundsätzlich die Vorgehensweise gewählt werden, diese am Rand des jeweiligen Arbeitskartenblattes abzugrenzen bzw. zu schneiden und für diese „Abschnitte“ die Biotopnummer-Vergabe (vierstellige Blatt-ID-Nummer + fortlaufende Biotopnummer) jeweils aus dem zugehörigen Arbeitskartenblatt zu vergeben. Um Rückfragen im Rahmen der Digitalisierung zu vermeiden ist es dann unbedingt notwendig, dass das Fließgewässer oder die Allee ( ), am Kartenrand jeweils auch gut sichtbar abgegrenzt ist, damit nicht zwei "offene" Gewässer oder Alleen an den Kartenrändern aufeinander treffen. Es muss unmissverständlich deutlich werden, welche Flächen bzw. Linienobjekte zusammengehören und zu welcher Biotopnummer diese gehören.

Alternative

Wenn von einer/m KartiererIn sämtliche DTK5-Arbeitskartenblätter bearbeitet werden, über die sich das Vorkommen eines konkreten Biotops erstreckt, dann kann der/die KartiererIn entscheiden, aus welchem Kartenblatt (Blatt-ID), wenn möglich mit dem geschätzten größten Flächenanteil, er/sie die Biotopnummer des sich über mehrere Kartenblätter erstreckenden Biotopes vergeben will. In diesem Fall muss jedoch das konkrete, sich über mehrere Kartenblätter ersteckende Biotop auf jedem Kartenblatt immer mit der vollständigen Biotopnummer (vierstellige Blatt-ID-Nummer + fortlaufende Biotopnummer) versehen werden.

3.5.7 Zu erfassendes Pflanzenarteninventar

Bei den als Biotop zu erfassenden Flächen (§, LRT) ist das zum Aufnahmezeitpunkt vorhandene Pflanzenarteninventar möglichst vollständig aufzunehmen. Dabei ist die Aufnahme der Höheren Pflanzen Pflicht, die Ansprache der Moosarten und bspw. der Characeen ist hingegen lediglich dann erforderlich, wenn sie für die Ansprache der Biotop- und Lebensraumtypen von Bedeutung sind (z.B. Torfmoose für die Moore oder Characeen für den FFH-LRT 3140). Die Ansprache weiterer Artengruppen ist optional.

Abundanzwert bzw. Häufigkeitsangabe erfasster Pflanzenarten

Für die mit Biotopbogen im Gelände zu erfassenden und in die Access-Biotopdatenbank einzugebenden Pflanzenarten sind folgende Abundanzwerte bzw. Häufigkeitsangaben (Deckungsgrad) anzuwenden:

d – dominant v – verbreitet z – zerstreut h – herden s – selten r – rar (Einzelexemplar)

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3.5.8 Fotodokumentation

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung sind die kartierten Wertbiotope (§-Biotop, FFH-LRT) innerhalb der einzelnen Kreise bzw. Lose auch mit Hilfe von Digitalfotos zu dokumentieren. Für jeden kartierten Wertbiotop werden exemplarisch mindestens zwei bis drei repräsentative Digitalfotos erwartet, diese sollen mit einer GPS-Koordinate versehen werden.

Die Benennung der Fotos als Dateien und als Unterschriften in den zu erstellenden Foto-dokumentationen ist wie im Folgenden beschrieben zu vereinheitlichen. Die Dateinamen sind mit Bindestrichen anzulegen, da die eindeutige Biotop-ID aus "Blatt-und Biotopnummer" besteht. Auch sollte die Biotopnummer selbst schon im Wertebereich oberhalb 400 liegen, also die bei der Kartierung in Karte und Datenbank zu erfassende Nummer ab 1 um 400 erhöht werden, da sie der endgültigen Nummer entsprechen sollte.

Die Benennung ist grundsätzlich folgendermaßen:

KKKK-NNN(a)-BBB(-LLLL).extension

KKKK - steht für Kartennummer,

NNNa - für Biotopnummer ab 401, ggf. mit fortlaufenden Buchstaben, falls für eine Biotopfläche mehrere Bilder geliefert werden,

BBB – steht für den dreistelligen Haupt-Biotoptyp,

LLLL – steht ggf. für LRT,

( ) Klammern stehen für fakultative Bestandteile, diese sollten nicht mit im Dateinamen erscheinen.

Beispiel: 0252-456b-NRa-7140.jpg

Fotogröße/Auflösung: Es wird eine Auflösung von 4 bis max. 5 Megapixel empfohlen.

Dateigröße: Die Dateigröße sollte 2,5 MB nicht signifikant überschreiten.

Elementtyp: Die Aufnahmen sind im JPG-Grafikformat abzuspeichern.

Bevorzugtes Format: Querformat (Hochformat nur in begründeten Ausnahmefällen)

3.6 Vorgehensweise bei der Kartierung

Die auf der Grundlage unterschiedlicher Fachdaten zusammengestellte Prüfkulisse stellte den im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung 2014-2019 zu bearbeitenden bzw. zu kartierenden Raum dar, zum Kartierungsumfang s.a. Kapitel I.3.1. Die Prüfkulisse schloss in Phase 2 der Biotopkartierung (2015-2019) auch die FFH-Gebiete, die Flächen der Stiftung Naturschutz und die in Phase 1 nicht kartierten Teilbereiche der Vogelschutzgebiete mit ein. Die landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein (BKSH) wird nach Abschluss des zweiten Durchgangs in 2014 bis 2019 auch zukünftig fortgeführt. Der Umfang der zukünftigen Biotopkartierung und deren fachlich-inhaltliche Fortschreibung wird sich vorrangig auf die aus dem vorherigen Kartierdurchgang vorliegenden Ergebnisse beziehen, die innerhalb der vorgenannten Prüfkulisse erfasst wurden. Darüber hinaus können zukünftig auch weitere außerhalb der ehemaligen Prüfkulisse 2014-2019 gelegene Flächen und Gebiete in die landesweite Biotopkartierung mit einbezogen werden.

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Somit ist Auch die Kartierung der FFH-Lebensraumtypen innerhalb von FFH-Gebieten, die in der Vergangenheit als eigenständiges Projekt durchgeführt wurde (zuletzt 2007-2012), war Bestandteil der Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung. Diese Situation war ist bei der Kartierung insbesondere im Bereich der Gebietsgrenzen von Natura 2000-Gebieten unbe-dingt zu berücksichtigen. Zukünftig wird die Kartierung bzw. das Monitoring der FFH-Lebens-raumtypen innerhalb von FFH-Gebieten wieder als eigenständiges Projekt fortgeführt.

In der Ausschlusskulisse der BKSH 2014-2019 gelegene Flächen (beispielsweise Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer einschließlich Inseln, geschlossene Bebauung, Seen der WRRL-Kulisse, militärische Liegenschaften) wurden bei der Kartierung nicht berücksichtigt (siehe Kapitel I.3.1.3).

Innerhalb der in den Arbeitskarten dargestellten Prüfkulisse Auch in der Fortsetzung der landesweiten Biotopkartierung ist eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen im vorgegebenen Maßstab 1:5.000 durchzuführen. Darauf aufbauend erfolgt die Kartierung und Attribuierung der als Biotope identifizierten Flächen (Wertbiotope: § Biotop, FFH-LRT). Diese sind in den DTK5-Arbeitskarten gemäß der allgemeinen Kartierungsgrundsätze (s. Kapitel I.3.5) und der im Folgenden gegebenen Vorgaben und Hinweise für die anschließende Digitalisierung (Digitalisier-Vorlage) zu dokumentieren. Die Ergebnisse der zu den einzelnen Biotopen erhobenen Sachdaten sind zunächst mit einem Biotopbogen zu erfassen und im Nachhinein in die Biotop-Sachdatenbank (Access) zur landesweiten Biotopkartierung einzupflegen.

Die mit Biotopbogen erfassten (Wert-) Biotope (§-Biotop, LRT) sind exemplarisch für jeden kartierten Wertbiotop mit mindestens zwei bis drei repräsentativen digitalen Fotos zu belegen (s. Kap. 3.5.8), sofern nicht anders beauftragt.

Bei der Kartierung und Abgrenzung von Biotoptypen- und Biotopflächen innerhalb der Prüfkulisse ist unbedingt darauf zu achten, dass diese innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) grundsätzlich an den in den DTK5-Arbeitskarten dargestellten Außengrenzen der Natura 2000-Gebiete enden und hier exakt abzugrenzen sind. Die Natura 2000-Gebietsgrenzen dürfen dabei nicht verändert werden (s. Kapitel I.3.7.2).

Das BfN-Stichprobenflächenmonitoring wird zukünftig wieder als eigenständiges Projekt fortgeführt. Darüberhinaus ist auf den 252 im Rahmen des bundesweiten FFH-Monitoringprogramms für Schleswig-Holstein festgelegten Stichprobenflächen eine Überprüfung, Aktualisierung und die Erfassung von LRT-Vorkommen und deren Bewertung des Erhaltungszustandes vorzunehmen (s. Kapitel I.3.14).

3.6.1 Kartierung und Abgrenzung von Biotoptypenflächen

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung wird innerhalb der beauftragten Kartier-Prüfkulisse eine flächendeckende Biotoptypenkartierung gemäß der aktualisierten Standardliste der Biotoptypen (LLUR) im Maßstab 1:5.000 flächenscharf durchgeführt. Die Kartierung, Abgrenzung und Attribuierung von Biotoptypenflächen richtet sich dabei nach den im Kapitel I.3.5 ff dargelegten und bei der Kartierung einzuhaltenden Grundsätzen. Die Ergebnisse der Kartierung sind entsprechend in den DTK5-Arbeitskarten zu dokumentieren.

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3.6.2 Generelle Erläuterungen zu allen Biotopen

3.6.2.1 Verteilung von kennzeichnenden Pflanzenarten (Schemadarstellung)

Biotoptypen bzw. Biotope werden anhand vegetationskundlicher, hydrologischer oder geomorphologischer Kriterien bestimmt.

In der Regel erfolgt die Einstufung entsprechender Flächen nach der Prägung durch Vegetationstypen, Pflanzengesellschaften und den kennzeichnenden Pflanzenarten - so z. B. für die gesetzlich geschützten Biotope „Seggen- und binsenreiche Nasswiesen" (Verordnungsnummer nach der Biotopverordnung [VO-Nr.] 2.d, s. Tabelle 2) und „Staudenfluren der Waldränder" (VO-Nr. 6, s. Tabelle 2). Auch die Gesamtstruktur des Ökosystems und, soweit biotopwirksam nutzungsbedingte Einflüsse, können als biotopprägende Merkmale herangezogen werden.

Die Abgrenzung der Biotope anhand kennzeichnender Pflanzenarten erfolgt in Abhängigkeit von ihrer Verteilung wie folgt:

Abbildung 15: Verteilung von kennzeichnenden Pflanzenarten (Schemadarstellung):

Zu 1: Einzelvorkommen; die Gesamtfläche ist einem anderen Biotoptyp zuzuordnen.

Zu 2: Die Gesamtfläche ist durch die Kennarten charakterisiert; die Gesamtfläche ist dem entsprechenden Biotoptyp zuzuordnen.

Zu 3: Nur eine Teilfläche (Teilparzelle) ist dem entsprechenden Biotoptyp zuzuordnen.

Faunistische Merkmale sind lediglich bei vegetationsfreien Biotopen von Bedeutung, z. B. bei Sohlengewässern in Abbaugebieten, offenen Sandfeldern oder Rohbodenpartien arten-reicher Steilhänge. Geomorphologische Parameter sind hingegen für die Ansprachen von Binnendünen oder Dünen entscheidend, hydrologische z.B. für die Ansprache von Quellen.

Bei der Kartierung von Biotoptypen gem. aktuellem Biotoptypenschlüssel und aktueller Standardliste Biotoptypen, die bei Erfüllung der gem. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) festgelegten biotopspezifischen Mindestflächengröße dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG zuzuordnen sind, sind zusätzlich zu den in den Listen 1 bis 12 enthaltenenen Zeigerarten bzw. charakteristischen oder wertgebenden Pflanzenarten, auf die im Biotoptypenschlüssel und in der Standardliste Biotoptypen verwiesen wird, die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“ aufgeführten „Kennzeichnenden Pflanzenarten“ unbedingt zu berücksichtigen.

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3.6.2.2 Einstufung als Wertbiotop, mit eingelagerten, maßstabsbedingt nicht ausgrenzbaren Anteilen abweichender Biotoptypenfläche ohne Wertbiotop-Status

In Abhängigkeit vom vorgegebenen Kartiermaßstab 1:5.000 sind die zu kartierenden Biotoptypen- und Biotopflächen so detailgenau wie nur möglich abzugrenzen, damit die Biotoptypenflächen, die auch Wertbiotopflächen sein können, vollumfänglich auf möglichst ganzer Fläche hinsichtlich des Status nur einem LRT und/oder einem §-Biotop zuzuordnen sind. Wenn mosaikartig eng verzahnte Biotoptypen (BT)-Kombinationen auftreten, die unter der unabdingbaren Voraussetzung, dass diese tatsächlich maßstabsbedingt nicht im Rahmen der Kartierung zu trennen sind, und einer der beteiligten Biotoptypen keinen Status als Wertbiotop (LRT, §-Status) aufweist, ist folgende Vorgabe strikt anzuwenden. Der Biotop-typ ( Hauptcode), aus dem für den Biotopdatensatz (eine Biotopnummer) der Status als Wertbiotop abgeleitet wird, muss unbedingt flächendominant vertreten sein (d.h. ≥ 90 %), damit für die ausgegrenzte/n Fläche/n im Biotopdatensatz dennoch ein Wertbiotop-Flächen-anteil von insgesamt/exakt 100% vergeben werden kann. Diese Vorgabe entspricht der Vorgehensweise für den im Biotopbogen / in der Datenbank einzutragenden Flächenanteilen von Wertbiotopen (100%, 200%). Für derartig gelagerte Situationen lässt sich eine fachlich plausible Begründung für die gewählte Vorgehensweise aus der bekannten Schemadar-stellung „Generelle Erläuterungen zu allen Biotopen“ ableiten (s. Abbildung 15 und folgende Abbildung).

Abbildung 16: Generelle Erläuterungen zu allen Biotopen.

Diese stellt zwar auf das Vorkommen der ein Biotop (sinngemäß im Rahmen der Biotop-kartierung auch Wertbiotope: LRT, §-Biotop) kennzeichnenden bzw. wertgebenden Pflanzenarten ab, ist aber in gleicher Weise auch auf das Vorkommen und die Verteilung kennzeichnender und „wertgebender“ Biotoptypenflächen und damit für die Entscheidung einer Zuordnung zu einem Wertbiotop maßgeblich anzuwenden. Für die vorliegende Fragestellung ist die in der Situation 2 dargestellte Verteilung für den Status als Wertbiotop kennzeichnenden und „wertgebenden“ Biotoptypenflächen maßgeblich. Aus der Darstellung wird deutlich, dass ein festzulegender (Biotoptypen-)Flächenanteil mit vom Wertbiotop

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abweichender - nicht wertgebender - Vegetation (gem. unserer Vorgabe: ≤ 10% der betrachteten Gesamtfläche) toleriert wird, um dennoch die Gesamtfläche (Flächenanteil: exakt 100%) als Wertbiotop einzustufen. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich für die bei den Wertbiotop-Kategorien „FFH-LRT“ und „§-Biotope“ anzugebenden Flächenanteile (%) anzuwenden.

In der folgenden Abbildung (s. Abbildung 17) ist die Verteilung der vom Wertbiotop abweich-enden - nicht wertgebenden – Vegetation, die gem. Vorgabe ≤10% der betrachteten Gesamtfläche betragen darf, schematisiert dargestellt.

Kartierung von Wertbiotopen (§-Biotop, FFH-LRT) unterhalb des 90%-Wertbiotop-anteils

Nur in absoluten Ausnahmefällen ist die Kartierung von Biotopen, die einen Wertbiotop-anteil von <90% (§ und/oder LRT) an der gesamten kartierten Fläche einer Geometrie auf-weisen, zulässig. Hierzu zählen bspw. schwierige Vorort- und/oder Reliefsituationen von schwer trennbaren Durchdringungen, die aus zwei bis maximal drei Biotoptypen innerhalb einer ausgegrenzten Geometrie bestehen. Bei innerhalb von untrennbaren Durchdringungen vergebenen Biotoptypen kann es sich vereinbarungsgemäß auch um gesetzlich geschützte Biotope (§-Biotope) handeln, die max. zwei unterschiedlichen VO-Nr. zuzuordnen sind (z.B.: VO 2b – Sümpfe, 2c – Röhrichte), wobei es sich bei den als zweiten oder dritten zulässig zu

Abbildung 17: Einstufung als Wertbiotop (FFH-LRT / §-Biotop ■) mit Angabe „100%

Flächenanteil“ in der Datenbank auf der Gesamtfläche, mit eingelagerten, maßstabsbedingt nicht ausgrenzbaren Anteilen abweichender Biotoptypenfläche ohne Wertbiotop-Status (≤

10% ■).

vergebenden Biotoptyp auch um jeweils einen Nichtwertbiotop-Biotoptypen handeln kann. Zunächst ist für den Datensatz/das Biotop zu prüfen, ob der auf überschlägiger Schätzung beruhende Wertbiotop-Flächenanteil, der für die einzelnen beteiligten Biotoptypen (Wertbiotop, Nichtwertbiotop) eingegeben wurde, bei genauer Überprüfung nicht doch einen Wert von ≥90% Flächenanteil erreicht. Wird dieser für die Ausweisung von Wertbiotopen zugrunde gelegte Wert nicht „erheblich“ unterschritten (geringster zulässiger Wert: ≥50%), ist für den konkreten Datensatz in o.g. Ausnahmefällen die Eingabe der Ausnahme „§-/LRT-Status <90% Wertbiotop“ in der Access-Datenbank und die Zuweisung des Status als

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gesetzl. geschütztes Biotop und/oder FFH-LRT zulässig (s. Dokument: Landesweite Biotopkartierung (2014-2019) - QS-Ausnahmen in Access-Datenbank (V2.0) (LLUR/geoGLIS 2017); s.a. folgende Abbildung).

Diese absolute Ausnahme im Rahmen der Kartierung ist in der Beschreibung im zugehörigen Biotopdatensatz darzulegen und zu begründen.

3.6.3 Besondere Hinweise zur Kartierung der gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützten Biotope

3.6.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope (§-Biotope) muss mit der gebührenden fachlichen Sorgfalt erfolgen, so dass der § Status der erfassten Flächen eindeutig und damit rechtssicher belegt ist.

Bei den gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG i.V.m. der Biotopverordnung handelt es sich um eine inhaltlich und rechtlich differenzierte Schutzkategorie.

Als umfassendes Grundlagenwerk für die Kartierung der in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope sind die „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG; LLUR 2015, in Prep. 2021)“ unerlässlich und unbedingt hinzuziehen.

Bei der Kartierung von Biotoptypen gem. aktuellem Biotoptypenschlüssel und aktueller Standardliste Biotoptypen, die bei Erfüllung der gem. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) festgelegten biotopspezifischen Mindestflächengröße dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG zuzuordnen sind, sind zusätzlich zu den in den Listen 1 bis 12 enthaltenenen Zeigerarten bzw. charakteristischen oder wertgebenden Pflanzenarten, auf die im Biotoptypenschlüssel und in der Standardliste Biotoptypen verwiesen wird, die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“ aufgeführten „Kennzeichnenden Pflanzenarten“ unbedingt zu berücksichtigen.

Bestandteil des Biotopschlüssels sind die Hinweise zu Korrelationen zwischen gesetzlich geschützten Biotoptypen und Lebensraumtypen des Anhanges I der FFH-Richtlinie. Es war beabsichtigt, möglichst eine 1:1 Zuordnung der gesetzlich geschützten Biotope zu den FFH – LRT vorzunehmen. Situationsbedingt konnten nicht alle der nach aktuellem Kenntnisstand in Schleswig-Holstein vorkommenden 58 FFH-LRT (inkl. LRT 8310, exkl. LRT 7110) komplett und in allen Erhaltungszuständen mit Biotopschutz abgedeckt werden, zumal das LRT-Spektrum von natürlichen über halbnatürliche Bestände bis zu typischen Kulturformationen, von präzisen Typen bis hin zu Biotopkomplexen oder gar ganzen Landschaftsteilen reicht. Da der Anhang I FFH-Richtlinie auch teilweise weiter verbreitete Lebensraumtypen mittlerer Standorte umfasst, deren Gefährdung nicht so sehr im quantitativen Flächenverlust als vielmehr in der qualitativen Verschlechterung liegt, gehen Auftrag und Umsetzung der FFH-

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Richtlinie flächig und inhaltlich über den gesetzlichen Biotopschutz des BNatSchG und LNatSchG hinaus.

Beispielsweise Rotbuchenwaldökosysteme (z. B. Biotoptyp „WLa“, FFH-LRT 9110; z.B. „WMo“ FFH-LRT 9130) sind nur soweit Gegenstand des gesetzlichen Biotopschutzes, soweit sie mit ihrem Artenbestand auf Sondersituationen bzw. Sonderstandorten (z. B. „Artenreiche Steilhänge, Bachschluchten“) vorkommen.

Kennzeichnende Pflanzenarten eines gesetzlich geschützten Biotoptyps

Bei relativ geringem Anteil kennzeichnender Pflanzenarten geben die übrigen Pflanzenarten den Ausschlag. Besteht die Vegetation aus den eindeutigen Kennarten des jeweiligen Biotoptyps sowie aus sonstigen für ihn typischen Arten, so ist die jeweilige Fläche nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG geschützt. Einzelvorkommen von kennzeichnenden Arten müssen in der Örtlichkeit entsprechend geprüft werden. Die „ergänzenden Hinweise" der Definitionen in den „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ geben zusätzliche Erläuterungen zur Beurteilung der Einzelfälle und -Biotope. In Sonderfällen ist die Geomorphologie (Standort) - z. B. Düne oder der Wasserhaushalt - z. B. Quellbereiche - maßgeblich.

Wird eine Parzelle nur teilweise von geschützten Biotopen bzw. entsprechender Vegetation eingenommen, so können folgende Fälle unterschieden werden:

Darstellung der Vergesellschaftung geschützter und nicht geschützter Biotope auf einer Parzelle, Biotopkomplex:

Abbildung 18: Darstellung der Vergesellschaftung geschützter und nicht geschützter Biotope auf einer Parzelle, Biotopkomplex.

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In manchen Fällen können geschützte Biotope sich auch überlappen bzw. überlagern: Beispielsweise kann ein Bruchwald zur Ufervegetation eines stehenden Gewässers dazugehören oder auf einem artenreichen Steilhang kommt Trockenrasen vor; eine seggen- und binsenreiche Nasswiese kann auch ein Quellbereich sein. Entscheidend ist der vorherrschende Biotop nach der örtlichen Situation und nach der weitergehenden Umschreibung, z. B. auf geomorphologischer Grundlage.

Bei der Vergesellschaftung verschiedener geschützter Biotoptypen (Biotopkomplex) genügt es, wenn einer der beteiligten Typen seine geforderte Mindestgröße erreicht. Die übrigen Biotoptypen dieses Komplexes fallen dann als einheitliche Fläche mit unter den gesetzlichen Biotopschutz, auch wenn sie im Einzelfall ihre spezifische Minimalflächengröße nicht erreichen. Derartige Fälle werden bei der Vergesellschaftung von z. B. Heiden, Trockenrasen, Borstgrasrasen, Staudenfluren stehender Binnengewässer und der Waldränder etc. gelegentlich vorkommen.

Aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten (Funktion als Lebensraum für charakteristische Arten bzw. Lebensgemeinschaften) werden für einige flächige Biotoptypen Minimumflächen (als Richtgrößen) bestimmt. Beispielsweise ist eine Heide in einer Größe 10 x10 m schon eine Heide nach § 30 BNatSchG. Bandförmige Heiden ab 2,5 m Breite auf dem Wegrand sind ab 40 m Länge (am Stück) als geschützt aufzunehmen (s. LLUR 2015, in Prep. 2021: „Erläuterungen zur Kartierung …“).

In der Praxis sollte zumindest ein größerer Abschnitt des Biotops die o. a. Breite aufweisen, je nach einzelner Situation können derartige Flächen aber z. B. auch spitzwinklig (schmäler) auslaufen. Im Einzelnen müssten situationsbedingt auch mehrere Teilgebiete zu einem zusammengefasst werden, insbesondere dann, wenn unterschiedliche geschützte Biotope sich in einer arrondierbaren Fläche abwechseln.

Mischformationen müssen bei der Flächenbeurteilung nach dem vorherrschenden Biotoptyp bewertet werden.

Biotope können linienhaft ausgebildet sein. Für den gesetzlichen Biotopschutz müssen diese jedoch bestimmte Mindestanforderungen erfüllen: So müssen bspw. Salzwiesen mindestens 5 m breit sein, Watten sich mindestens auf 100 m² erstrecken, Steilhänge 2 m hoch und Steilküsten mindestens 1,20 m hoch und 25 m lang sein. Auch ist häufiger mit Mischformationen zu rechnen, z. B. Steilböschung mit Waldrand-Staudenflur oder Trockenrasen bzw. typischer Pionierflur. Die Breite für Röhrichte sollte 2 m, bei einer generellen Minimumfläche von 100 m², mindestens umfassen. Daher unterliegen schmalere Röhrichte, wie sie etwa an vielen Marschgräben auftreten, nicht dem gesetzlichen Biotopschutz.

Generell ist die natürliche und insbesondere die Nutzungsfolgen bedingte Variationsbreite der Biotope sehr hoch, so dass Umschreibungen (Definitionen) nur den Idealfall in gewisser Annäherung darstellen können. In der Regel sind vor Ort die Fragen und Bewertungen eindeutig lösbar, zumindest was die Grundeinstufung nach § 30 Abs. 1 BNatSchG betrifft.

Gesetzlich geschützte Biotope (§) müssen die in Tabelle 2 aufgeführten Mindestflächen-größen entsprechen (Bei zulässigen Ausnahmen der „Mehrflächenkartierung“ („Multipart“): Auch jede einzelne Teilfläche!). Wenn diese nicht erfüllt wird, darf eine Erfassung als Biotop nicht erfolgen und es darf hierzu keinen Datenbankeintrag geben! Ausnahme hierzu s. oben im Text „Vergesellschaftung verschiedener geschützter Biotoptypen (Biotopkomplex)“. §-Biotopflächen, die irrtümlich vom Kartierer als zu klein eingeschätzt wurden, müssen vom Kartierer nachnummeriert und nacherfasst werden.

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3.6.3.2 Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) unter strikter Berücksichtigung von Mindestflächengrößen und zulässigen Ausnahmen

Die grundsätzliche Vorgehensweise zur Kartierung gesetzlich geschützter Biotope ist in dem vorhergehenden Kapitel bereits näher beschrieben. Im Folgenden wird die Vorgehensweise der Kartierung unter strikter Berücksichtigung der Anforderungen der Mindestflächen-größen und der ggf. zulässigen Ausnahmen ab Kartiersaison 2017 konkretisiert.

Die in der „Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) vom 22. Januar 2009, zuletzt geändert /ausgefertigt am 13.05.2019“ festgelegten und entsprechend in die „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH (Stand April 2015, in Prep. 2021)“ übernommenen Mindestflächen, -längen und –höhen zu den unter den einzelnen Verordnungsnummern näher beschriebenen gesetzlich geschützten Biotopen gelten als rechtsverbindlich und sind daher zwingend zu erfüllen. Das heißt, dass Biotopflächen, die wegen Flächenunterschreitung die biotopspezifischen Mindestflächengrößen gem. Biotopverordnung nicht erfüllen, nicht unter den gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG fallen. Zulässige Ausnahmen hiervon sind im Kapitel „V Generelle Erläuterungen zu allen Biotopen“ der „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“ (Stand April 2015, s. S. 5ff; in Prep. 2021) im letzten Abschnitt auf S. 6 wie folgt näher beschrieben:

„Bei der Vergesellschaftung verschiedener geschützter Biotoptypen (Biotop-komplex) genügt es, wenn einer der beteiligten Typen seine geforderte Mindestgröße erreicht. Die übrigen Biotoptypen dieses Komplexes fallen dann als einheitliche Fläche mit unter den gesetzlichen Biotopschutz, auch wenn sie im Einzelfall ihre spezifische Minimalflächengröße nicht erreichen. Derartige Fälle werden bei der Vergesellschaftung von z. B. Heiden, Trockenrasen, Borstgrasrasen, Staudenfluren stehender Binnengewässer und der Waldränder etc. gelegentlich vorkommen.“

Zulässige Ausnahmen

Hinweis: Bei den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen handelt es sich einerseits um Ausnahmen, die rechtlich begründet sind (I. „Vergesellschaftung“, V. „Biotopschutz zulässig aufgrund alternativer VO-Zuordnung“), andererseits um Ausnahmen, die ausschließlich technisch bedingt sind (II. „Ökologische Einheit mit benachbarter Fläche“, III. „Trennung aufgrund der Kartierregeln“, IV. „Trennung aufgrund Biotopausdehnung über die DTK5-Blattschnittgrenze hinaus“; s. Überblick).

Zielsetzung der nachfolgend beschriebenen Vorgehensweisen ist es, konkrete Flächen hinsichtlich ihres Status als gesetzlich geschütztes Biotop anhand der umschriebenen zulässigen Ausnahmen zu überprüfen und bei Vorliegen der erforderlichen Bedingungen eine Entscheidung für den gesetzlichen Biotopschutz der konkreten Flächen zu treffen.

Sämtliche nachfolgend beschriebenen Ausnahmen müssen im Rahmen der Qualitäts-sicherung (QS) bei der Dateneingabe in die Access-Datenbank der Biotopkartierung eingegeben und vorab auf ihre sachliche Korrektheit geprüft werden.

Überblick zulässiger Ausnahmen, Erläuterungen zu den einzelnen Punkten s. im Folgetext:

I. Vergesellschaftung mit einem anderen unmittelbar benachbarten gesetzlich (§) geschützten Biotop [§ Vergesellschaftung]

II. Trennung aufgrund von Elementen, die den ökologischen Zusammenhang nicht unterbrechen [Ökologische Einheit mit benachbarter Fläche].

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III. Trennung aufgrund von administrativen Grenzen oder der Digitalisierungsregeln [Trennung aufgrund der Kartierregeln].

Zum Beispiel aufgrund von Grenzen der Natura2000-Gebiete (FFH- und/oder Vogelschutzgebiet).

IV. Trennung von ankartierten Biotopflächen, die sich auf einem noch nicht kartierten Nachbarblatt fortsetzen [Trennung aufgrund Biotopausdehnung über die DTK5-Blattschnittgrenze hinaus].

V. Abweichende Mindestflächenanforderung aufgrund Vegetationsausprägung oder alternativer Biotopschutz-/VO-Zuordnung [Biotopschutz zulässig aufgrund alternativer VO-Zuordnung zu VO 2b. Kurz: Alternativer Biotop-schutz]

I. Vergesellschaftung mit einem anderen unmittelbar benachbarten gesetzlich

geschützten Biotop (§ Vergesellschaftung) Zuweisung der geodatenbezogenen Ausnahme über das Dropdown-Fenster „QS-Ausnahme Geodaten“ in der Access-Datenbank:

Aktueller Sachstand hierzu ist, dass die in dem vorhergehenden Kapitel unter „V Generelle Erläuterungen zu allen Biotopen“ (s.a. letzten Abschnitt auf S. 6 der „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“) angeführte „Vergesellschaftung verschiedener geschützter Biotoptypen (Biotopkomplex)“ grundsätzlich nicht für alle „geschützten Biotoptypen (Verordnungsnummern gem. Biotopverordnung, VO)“ unter-einander zulässig ist, sondern ausschließlich nur für jene innerhalb einer im weitesten Sinne vegetationskundlich-standörtlich vergleichbaren „ökologischen Gruppe“ (s. Abbildung 23). Nur innerhalb dieser kann Flächen geschützter Biotoptypen (VO), die eigenständig die Mindestflächengröße gem. Biotopverordnung für den gesetzlichen Biotopschutz nicht erfüllen, dieser Status dennoch durch eine Vergesellschaftung mit einem weiteren in unmittelbarer Benachbarung gelegenen und geeigneten gesetzlich geschützten Biotop zugewiesen werden. Grundlage für die Zuweisung zulässiger „Vergesellschaftungen“ sind die Verordnungsnummern (VO) der Biotopverordnung. Die Kombinationen von Verordnungs-nummern im Sinne von „ökologischen Gruppen“, innerhalb derer eine Vergesellschaftung zulässig ist, sind in Abbildung 23 aufgeführt. Durch diese Vorgabe ist die Zuordnung von Biotopflächen zum gesetzlichen Biotopschutz, die eigenständig die biotopspezifische Mindestflächengröße nicht erfüllen, stärker eingeschränkt.

Grundsätzlich wird bei der Vergesellschaftung innerhalb zulässiger „ökologischer Gruppen“ zwischen vegetationsgeprägten Biotoptypen und Strukturtypen gem. Standardliste unterschieden. Nur auf der Ebene von vegetationsgeprägten Biotoptypen ist eine „verordnungsnummerübergreifende“ Vergesellschaftung zulässig. Eine Vergesellschaftung zwischen Struktur- und Vegetationstypen ist unzulässig.

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Zulässigkeit von Vergesellschaftungen unmittelbar benachbarter gesetzlich

geschützter Biotope unter Berücksichtigung der „ökologischen Gruppen“

Nicht zulässige Vergesellschaftung

Als ein (drastisches) Beispiel einer nicht zulässigen Vergesellschaftung kann bspw. ein für den gesetzlichen Biotopschutz zu kleinflächiger Trockenrasen des Biotoptyps „TRs“ (= Lückiger Sand-Magerrasen; VO 3d; Mindestfläche: 100m2) angeführt werden, dem der Schutzstatus nicht über eine unmittelbare Benachbarung zu einem Großseggenried (Biotoptyp: NSs; VO 2g: 2b Großseggenrieder Sümpfe) oder einem Schilf(-Land)röhricht (Biotoptyp: NRs; VO 2c: Röhrichte) zugeordnet werden kann.

Zulässige Vergesellschaftungen

Vergesellschaftungen sind hingegen zulässig bspw. innerhalb der vegetationskundlich-standörtlich vergleichbaren „ökologischen Gruppe“ der Bruchwälder (VO-Nr. 4a), Sumpf-wälder (VO 4b) und Auwälder (VO 4c 4d), die naturgemäß auch bspw. mit weitgehend gehölzfreien Niedermooren/Sümpfen (2b) und (Land-)Röhrichten (2c) oder auch naturnahen Bereichen fließender (VO 1a) oder stehender Binnengewässer (VO 1b) eng verzahnt bzw. vergesellschaftet sein können.

Unzulässige Vergesellschaftung zwischen Struktur- und vegetationsgeprägten Biotoptypen

Grundsätzlich wird bei der Vergesellschaftung zwischen vegetationsgeprägten Biotoptypen und Strukturtypen gem. Standardliste unterschieden. Nur auf der Ebene von vegetations-geprägten Biotoptypen ist eine „verordnungsnummerübergreifende“ Vergesellschaftung zulässig. Eine Vergesellschaftung zwischen Struktur- und vegetationsgeprägten Biotoptypen ist unzulässig.

Checkliste zulässiger Vergesellschaftungen von gesetzlich geschützten Biotopen innerhalb von „ökologischen Gruppen“:

Biotopflächen sind unmittelbar benachbart, sie haben eine gemeinsame Grenze.

Es handelt sich ausschließlich um vegetationsgeprägte Biotoptypen oder ausschließlich um Strukturtypen.

Eine der beteiligten Biotopflächen (Biotoptypen/VO) erreicht die geforderte Mindestfläche gem. Biotopverordnung (bei Biotopflächen unterschiedlicher VO) (s.a. Abbildung 21).

Die beteiligten Biotopflächen (Biotoptypen/VO) erreichen die geforderte Mindestfläche gem. Biotopverordnung durch Summation der beteiligten Einzelflächen (bei Biotopflächen gleicher VO, s.a. Abbildung 19).

Die Vergesellschaftung der beteiligten Biotopflächen (Biotoptypen/VO) ist zulässig gemäß der ausgewiesenen „ökologischen Gruppen“ (s. Abbildung 23).

A - Schutzstatus unmittelbar benachbarter Flächen mit gleicher Verordnungsnummer (VO)

Für Strukturtypen und vegetationsgeprägte Biotoptypen gilt gleichermaßen, dass die Mindestflächengröße einer einzelnen Fläche für den Schutzstatus dann außer Acht gelassen werden kann, wenn eine andere Fläche mit der gleichen Verordnungsnummer (VO) unmittelbar benachbart angrenzt und hierdurch in der Summation der beteiligten Flächen gleicher VO die Mindestfläche erreicht bzw. erfüllt wird (s. Abbildung 19).

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Ein Beispiel für einen Strukturtypen, der den gesetzlichen Biotopschutz begründet: Nadelforst (WFn) auf Binnendüne (XBb, § VO 3a; Mindestgröße 100m2) grenzt an Mischwald (WFm) auf Binnendüne unmittelbar an.

Abbildung 19: Die Anforderung des gesetzl. Biotopschutzes hinsichtlich der erforderlichen Mindestgröße wird durch die Summation der benachbarten Biotopflächen gleicher Verordnungsnummer (VO) gem. Biotopverordnung erreicht.

Beispielhafte Situationen einer zulässigen Vergesellschaftung von benachbarten Biotopen mit der gleichen VO innerhalb einer zulässigen „ökologischen Gruppe“ (s. folgende Abbildung und auch Abbildung 37): Ein Bruchwaldgebiet setzt sich aus drei geometrisch voneinander abgegrenzten Polygonen / Flächen aus Erlen-Bruchwald (Biotoptyp: WBe) und Weiden-Bruchwald (WBw) zusammen. Bruchwälder sind nach der VO 4a („Bruchwälder“) gesetzlich geschützt, die Mindestfläche beträgt 1.000m2, soweit torfbildende Moose vorkommen: 200m2 (Anm.: Weidengebüsche <1.000m2 gehören bis zu einer Mindestgröße von 100m2 auch zu den als „Sümpfe“ (VO 2b) gesetzlich geschützten Biotopen). Im vorliegenden Fall unterschreiten sämtliche ausgegrenzten Biotoptypenflächen die für „Bruchwälder“ (VO 4a) geforderte Mindestgröße von 1.000m2. Die Anforderungen für den gesetzlichen Biotopschutz sind dennoch grundsätzlich auch in dieser Situation erfüllt, wenn in der Summation der einzeln ausgegrenzten Biotoptypenflächen mit gleicher VO-Zuordnung die geforderte Mindestgröße gemäß VO 4a erfüllt wird. Weiteres Beispiel für Biotopflächen gleicher VO: Kleingewässer (Biotoptypen FK*) und größere Stillgewässer (FS*), die aufgrund unterschiedlicher Ausprägung (Zusatzcodierung) differenziert ausgegrenzte Teilflächen aufweisen Zu den zulässigen Vergesellschaftungen von benachbarten Flächen gleichen Schutzstatus (VO) gehören auch die aufgrund unterschiedlicher Ausprägung differenziert ausgegrenzten Teilflächen von Seen/Teichen. Hier handelt es sich um See-Situationen entsprechend der Abbildung 37 (Kartierungsbeispiel naturnaher See mit umgebender Verlandung; Flächennr. 1, Biotopbogen lfd. Nr. 0400) im Kapitel I.3.6.6. ff. Hier gehören selbstverständlich alle aufgrund unterschiedlicher Ausprägung (Zusatzcodierungen) differenziert ausgegrenzten Teilflächen des Sees (FSe, FSe/vr, FSe/vs), auch solche Teilflächen unter 200m2, zu dem gem. VO 1b gesetzlich geschützten, unter einer Biotopnummer zusammengefassten Gesamtbiotop (FSe – Eutrophes Stillgewässer; VO 1b, LRT 3150). Exakt auch für diese Situationen sind bspw. durch die zulässige „§-Vergesellschaftung“ die erforderlichen Mindestgrößen für den gesetzlichen Biotopschutz erreicht, die unter der „QS-Ausnahme Geodaten“ als „§-Vergesellschaftung“ in der Access-Datenbank einzugeben ist.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-61

Abbildung 20: Grundsätzliche Vorgehensweise bei einer zulässigen Vergesellschaftung von benachbarten Biotopen mit der gleichen VO (Erläuterungen s. textliche Ausführungen zur „beispielhaften Situation“).

B - Schutzstatus unmittelbar benachbarter Flächen mit unterschiedlicher Verord-

nungsnummer (VO)

Bei unmittelbar benachbarten Flächen mit unterschiedlicher Verordnungsnummer (VO) ist es zwingend erforderlich, dass eine der beteiligten Biotopflächen die Mindestfläche für ihren eigenen Schutzstatus entsprechend der Biotopverordnung erfüllt – eine Ergänzung von Biotopen in Form einer Berücksichtigung ihrer Flächensumme ist hier nicht zulässig.

Die Grundsätze einer zulässigen Vergesellschaftung von Biotopen mit unterschiedlicher VO zeigt folgende Abbildung.

Abbildung 21: Die Anforderung des gesetzl. Biotopschutzes hinsichtlich der erforderlichen Mindestgröße wird bei benachbarten Biotopflächen unterschiedlicher Verordnungsnummern (VO) gem. Biotopverordnung innerhalb zulässiger „ökologischer Gruppen“ durch die hinreichende Mindestgröße eines der beteiligten Biotope erfüllt.

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I-62 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Beispielhafte Situation einer zulässigen Vergesellschaftung von benachbarten Biotopen mit unterschiedlicher VO innerhalb einer zulässigen „ökologischen Gruppe“ (s. folgende Abbildung):

Abbildung 22: Mehrere feuchte Senken mit „artenreichem Flutrasen“ (GFf), „sonstigem artenreichen Feuchtgrünland“ (GFr) und „Sumpfdotterblumen-Wiese“ (GFc) innerhalb von mesophilem Grünland frischer Standorte (GMm), die die Mindestgröße von 1.000 m2 (VO-Nr. 11) jeweils nicht erreichen. In Anbetracht des umgebenden mesophilen Grünlands (GMm, VO 11) in erforderlicher Flächengröße (> 1.000 m2) greift hier die Regelung der „Vergesellschaftung geschützter Biotope gleicher VO (Biotopkomplex)“, somit sind auch die „feuchten Senken“ mit den GF*-Biotoptypen gesetzlich geschützt.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-63

Abbildung 23: Übersicht zulässiger „Vergesellschaftungen verschiedener geschützter Biotoptypen (Biotopkomplex)“ innerhalb vegetationskundlich-standörtlich vergleichbarer „ökologischer Gruppen“. Hier: Biotoptypen (= Verordnungsnummern (VO) gem. Landes-verordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung)).

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I-64 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

II. Trennung aufgrund von Elementen, die den ökologischen Zusammenhang nicht unterbrechen [Ökologische Einheit mit benachbarter Fläche]

Zuweisung der geodatenbezogenen Ausnahme über das Dropdown-Fenster „QS-Ausnahme Geodaten“ in der Access-Datenbank:

Unter dieser zulässigen Ausnahme sind z.B. (schmale) einspurige wassergebundene (nicht durch Beton-/Teerdecke versiegelte) Wege oder Gräben/Bachläufe geringer Breite zu verstehen, die durch Biotopflächen hindurch verlaufen und diese nicht nachhaltig zerschneiden (z.B. schmale Gräben/Wege innerhalb von Bruchwäldern oder von arten- und strukturreichem Dauergrünland etc.). Der gesetzliche Biotopschutz dieser Biotopflächen wird dennoch erfüllt, sofern die durch das trennende Element unterteilten Einzelflächen in der Summe die gemäß der entsprechenden Biotpverordnungsnummer (VO-Nr.) geforderte Mindestfläche erfüllen. Auch diese zulässige Ausnahme ist entsprechend der Vorortsituation zu prüfen, gutachterlich zu entscheiden und im Rahmen der Qualitätssicherung (QS) in der Access-Datenbank der Biotopkartierung entsprechend einzugeben und im Beschreibungsfeld zu dokumentieren.

Abbildung 24: Gesetzlich geschütztes Biotop wird aufgrund von Elementen (schmaler wassergebundener Weg oder Graben etc.), die den ökologischen Zusammenhang nicht unterbrechen, getrennt.

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III. Trennung aufgrund von administrativen Grenzen oder der Digitalisierungsregeln [Trennung aufgrund der Kartierregeln]

Zuweisung der geodatenbezogenen Ausnahme über das Dropdown-Fenster „QS-Ausnahme Geodaten“ in der Access-Datenbank:

Biotopflächen werden aufgrund von Kartier- oder Digitalisierungsregeln durch administrative Grenzen bspw. von Natura2000-Gebieten (FFH- und/oder Vogelschutzgebieten) oder Naturschutzgebieten in zwei oder mehrere Teilflächen unmittelbarer Benachbarung unterteilt, die hierdurch hinsichtlich ihrer individuellen Flächengrößen unterhalb der für den gesetzlichen Biotopschutz erforderlichen Mindestflächengröße liegen. Der gesetzliche Biotopschutz wird dennoch erfüllt, sofern die durch die administrativen Grenzen unterteilten Einzelflächen in der Summe die gem. der entsprechenden VO-Nr. geforderte Mindestfläche erfüllen. Auch diese zulässige Ausnahme ist entsprechend der Vorortsituation zu prüfen, gutachterlich zu entscheiden und im Rahmen der Qualitätssicherung (QS) in der Access-Datenbank der Biotopkartierung einzugeben und im Beschreibungsfeld zu dokumentieren.

IV. Trennung von ankartierten Biotopflächen, die sich auf einem noch nicht kartierten Nachbarblatt fortsetzen [Trennung aufgrund Biotopausdehnung über die DTK5-Blattschnittgrenze hinaus]

Zuweisung der geodatenbezogenen Ausnahme über das Dropdown-Fenster „QS-Ausnahme Geodaten“ in der Access-Datenbank:

Der gesetzliche Biotopschutz von „ankartierten“ Biotopflächen wird dennoch erfüllt, sofern die durch die DTK-Blattschnittgrenze(n) unterteilten, auf zwei oder mehreren DTK-Kartenblättern gelegenen Einzelflächen in der Summe die gem. der entsprechenden VO-Nr. geforderte Mindestfläche erfüllen. Auch diese zulässige Ausnahme ist entsprechend der Vorortsituation zu entscheiden und im Rahmen der Qualitätssicherung (QS) in der Access-Datenbank der Biotopkartierung einzugeben und im Beschreibungsfeld zu dokumentieren.

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V. Abweichende Mindestflächenanforderung aufgrund Vegetationsausprägung oder alternativer Biotopschutz-/VO-Zuordnung [Biotopschutz zulässig aufgrund alternativer VO-Zuordnung zu VO 2b. Kurz: Alternativer Biotopschutz]

Zuweisung der geodatenbezogenen Ausnahme über das Dropdown-Fenster „QS-Ausnahme Geodaten“ in der Access-Datenbank:

Für Bruchwälder (WB*) ohne Vorkommen von torfbildenden Moosen ist die Mindestfläche von 1.000m2 für den gesetzlichen Biotopschutz grundsätzlich maßgeblich. Für Bruchwälder mit Vorkommen von torfbildenden Moosen (Biotoptyp: WB*, Zusatzcode: /s, für „Torfmoos-reiche Ausbildung“) ist gem. VO-Nr. 4a hingegen eine Mindestfläche von 200m2 hinreichend.

Die folgende Abbildung (s. Abbildung 25) gibt die Zuweisung von als Biotoptyp „WBw“ (Weiden-Bruchwald) gem. Standardliste erfassten Vegetationsbeständen zur Verordnungs-nummer (VO) gem. Biotopverordnung in Abhängigkeit von der erreichten Mindestflächen-größe des konkreten Bestandes wieder. Je nach Flächengröße des Weiden-Bruchwalds (WBw) ist eine Zuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz nach der Biotopverordnungs-nummer (VO) 4a (Bruchwälder, Mindestgrößen s. oben) oder alternativ zur VO-Nr. 2b (Sümpfe, Mindestgröße: 100 m2) möglich.

Bei der Kartierung von Biotopen, die hinsichtlich ihrer Vegetationsausprägung und stand-örtlichen Verhältnisse als Biotoptyp „WBw“ erfasst werden, sind bei der Biotoperfassung im Gelände und der nachfolgenden Dateneingabe in die Access-Biotopdatenbank (DB) folgende Situationen hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen zur Mindestgröße und damit bei der Zuordnung zur VO-Nr. gem. Biotopverordnung (VO 2b oder VO 4a) zu berück-sichtigen. Für „Weiden-Bruchwälder“ und für „Weidengebüsche“ wird auch weiterhin ausschließlich der Biotoptyp „WBw“ (Weiden-Bruchwald) gem. Standardliste vergeben. Für Weiden-Bruchwälder (WBw) ohne Vorkommen von torfbildenden Moosen, die die erforderliche Mindestfläche für den Biotopschutz von 1.000m2 erreichen, wird die in der DB aktuell bei der Auswahl des Biotoptyps „WBw“ obligatorisch angebotene VO-Nr. 4a beim Eintrag in das Feld für den gesetzlichen Biotopschutz übernommen bzw. bestätigt. Bei Weiden-Bruchwäldern mit Vorkommen von torfbildenden Moosen (Biotoptyp: WBw, Zusatzcode: /s, für „Torfmoosreiche Ausbildung“) ist die VO-Nr. 4a bis zu einer Mindestfläche von 200m2 zu vergeben. In diesen Fällen, wenn die Flächengröße zwischen 200m² und 1.000m² liegt, ist die „Ausnahme Flächengröße“ „Alternativer Biotopschutz“ in der Datenbank einzutragen. Weiterhin ist diese Ausnahme auch für alle weiteren Biotoptypen der Biotoptypen-Untergruppe WB* (Bruchwälder und Brüche) gem. Standardliste und Biotoptypenschlüssel mit ausgewiesener Zuordnungsmöglichkeit zur VO 4a (Bruchwälder) und mit Vorkommen torfbildender Moose notwendig, wenn die Flächengröße zwischen 200m² und 1000m² liegt.

Wird bei Weiden-Bruchwäldern (WBw) ohne Vorkommen von torfbildenden Moosen hingegen die vorgenannte Mindestfläche von 1.000m2 offenkundig unterschritten, so sind diese als „WBw“ erfassten Biotope bis zu einer Mindestgröße von 100m2 der VO-Nr. 2b (Sümpfe) zuzuordnen, und in der DB ist im Feld für den gesetzlichen Biotopschutz

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-67

(händisch) die VO-Nr. 2b einzutragen und die „Ausnahme Flächengröße“ „Alternativer Biotopschutz“ zu vergeben.

Hinweis

Um möglichen Irritationen vorzubeugen. Die im vorhergehenden Absatz verwendete Bezeichnung „Weidengebüsche“ stammt aus dem Dokument „Erläuterung zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in SH (April 2015, in Prep. 2021)“, der vollständige Text unter der Biotopverordnungs-Nr. 2b (Sümpfe, S. 27ff) lautet hier: „Weidengebüsche (Salicion cinereae)“ oder auch „Weiden-Bruchgebüsche“. Die im o.g. Absatz verwendete Bezeichnung „Weidengebüsche“ bezieht sich ausschließlich auf den Biotoptyp „Weiden-Bruchwald (WBw)“ gem. aktueller Standardliste Biotoptypen SH und aktuellem Biotoptypenschlüssel, der gem. § 30 BNatSchG i.V. mit § 21 LNatSchG SH bei Erfüllung der Mindestflächengröße zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehört. Zu dem in dem o.g. Dokument „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope …“ und auch in den vorliegenden Teilwerken „Biotoptypenschlüssel“ und „Standardliste Biotoptypen“ häufig verwendeten Begriff „Brüche“ folgender Hinweis. Auch Weidengebüsche innerhalb von „Brüchen“ gehören ebenfalls zum Biotoptyp WBw und unterliegen somit bei Erfüllung der einschlägigen Anforderungen dem gesetzlichen Biotopschutz. Hingegen fallen hierunter nicht das Weidengebüsch außerhalb von Gewässern ( s. Biotoptyp HBw) und Weidengebüsche auf degenerierten Moorstandorten ( s. Biotoptypen MDw, MRw). Abbildung 25: Alternative Zuordnungsmöglichkeiten des Biotoptyps „WBw“ zum gesetzlichen Biotopschutz nach Biotopverordnungsnummer 2b (Sümpfe) oder 4a (Bruchwälder) in Abhängigkeit von der Flächengröße.

*) Gemäß Biotopverordnung (Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope vom 22. Januar 2009, geändert bzw. ausgefertigt am 13.05.2019) bzw. „Erläuterun-gen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH (Stand April/2015, in Prep. 2021)“ gehören die in der Abbildung aufgeführten Verordnungsnummern (VO) zu folgenden gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotopen:

2b – Sümpfe

4a – Bruchwälder

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I-68 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

WA* 4c 4d oder WQe 4c 4d

Zuweisung der geodatenbezogenen Ausnahme über das Dropdown-Fenster „QS-Ausnahme Geodaten“ in der Access-Datenbank:

Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes und der hierfür erforderlichen Mindestgröße von Auwäldern (Biotoptypen-Untergruppe WA*; VO 4c 4d) und Quellwäldern (WQe; VO 4c 4d) ist zu berücksichtigen, dass für Bestände, die nicht in umgebenden Wald eingebunden sind, eine Mindestgröße von 1.000m2 erforderlich ist, für Au- und Quellwälder, die hingegen in umgebenden Wald eingebunden sind, jedoch 200m² hinreichend sind. Für Datensätze von Au- und Quellwälder, die bei Unterschreitung der in den QS-Abfragen in der Datenbank hinterlegten Mindestgröße von 1.000m2 als Fehler ausgegeben werden, ist der vorgenannte Sachverhalt hinsichtlich der Eingebundenheit der Au- oder Quellwälder in umgebenden Wald im Einzelfall zu prüfen und bei Erfüllung des Kriteriums die Ausnahme „WA* 4c 4d oder WQe 4c 4d“ zu erteilen.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-69

Tabelle 2: Die gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) und der schleswig-holsteinischen Biotopverordnung. Nr. entsprechend Biotopverordnung (VO-Nr.), Kurzbezeichnung des gesetzlich geschützten Biotops und Mindestanforderungen (Mindestfläche, -länge, -breite).

VO-Nr. Kurzbezeichnung des gesetzlich geschützten Biotops Mindestfläche, -länge, -breite

1.a Natürliche und naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche und regelmäßig überschwemmten Bereiche

Mindestlänge: 25 m

1.b Natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer mit Ausnahme von Kleingewässern einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, isolierten Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche

Mindestfläche: 200 m²

2.a Moore Mindestfläche: 100 m²

2.b Sümpfe Mindestfläche: 100 m²

2.c Röhrichte Mindestfläche: 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m

2.d Seggen- und binsenreiche Nasswiesen Mindestfläche: 100 m²

2.e Quellbereiche Keine Mindestfläche

2.g Großseggenrieder Mindestfläche: 50 m²

2.f Binnenlandsalzstellen Keine Mindestfläche

3.a Binnendünen Mindestfläche: 100 m²

3.b Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden Mindestfläche: 100 m² und 2,5 m durchschnittliche Mindestbreite.

3.c Borstgrasrasen Mindestfläche: 20 m²

3.d Trockenrasen Mindestfläche: 100 m² und 2,5 m durchschnittliche Mindestbreite.

3.e Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte Mindestfläche: 200 m²

4.a Bruchwälder Mindestfläche: 1.000 m², soweit torfbildende Moose vorkommen: 200 m²

4.b Sumpfwälder Mindestfläche: 1.000 m²

4.c 4.c

Auenwälder Schluchtwälder

Mindestfläche: 1.000 m², soweit in Wald einge-bunden: 200 m²

4.d 4.d

Schluchtwälder Auwälder

Mindesttiefe der Schluchten und Täler: 2 m, Mindestlänge: 25 m

5.a Felsküsten Keine Mindestfläche

5.b Steilküsten Mindestlänge: 25 m, Mindesthöhe: 1,2 m

5.c Küstendünen Mindestfläche: 100 m²

5.d Strandwälle Mindestlänge: 25 m

5.e Strandseen Mindestfläche: 200 m²

5.f Salzwiesen im Küstenbereich Mindestfläche: 100 m²; Mindestbreite: 5 m Breite als Küstensaum oder

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I-70 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

VO-Nr. Kurzbezeichnung des gesetzlich geschützten Biotops Mindestfläche, -länge, -breite

Flussufersaum.

5.g Wattflächen im Küstenbereich Mindestfläche: 100 m²

5.h Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände Mindestfläche: 1.0000 m²

5.i Riffe Mindestfläche: 1.000 m²

5.j sublitorale Sandbänke der Ostsee Mindestfläche: 10.000 m²

5.k artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründebereiche im Meeres- und Küstenbereich

Mindestfläche: 10.000 m²

5.l Boddengewässer mit Verlandungsbereichen - entfällt in SH, da hier keine natürlichen Standorte -

5.m Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna Mindestfläche: 10.000 m²

6. Staudenfluren stehender Binnengewässer und der Waldränder

Mindestfläche: 100 m²; 5 m durchschnittliche Mindest-breite bei linienhaften Vorkommen.

7. natürliche und naturnahe Kleingewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation

Mindestfläche: 25 m² Maximale Fläche: 200 m², > 200 m² s. VO-Nr. 1b

8. Alleen Mindestlänge: 50 m; mindestens 10 Bäume auf jeder Seite.

9. artenreiche Steilhänge und Bachschluchten Mindesthöhe: 2 m; Mindestlänge: 25 m

10. Knicks 1)

11. arten- und strukturreiches Dauergrünland Mindestfläche: 1.000 m²

… …

12.b Höhlen Keine Mindestfläche

1) Auszug aus der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung; s.a. http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de ): „An aktuellen oder ehemaligen Grenzen landwirtschaftlicher Nutzflächen oder zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft angelegte und mit vorwiegend heimischen Gehölzen, Gras- oder Krautfluren bewachsene Wälle mit oder ohne Überhälter einschließlich eines Knicksaumes. Knicks sind auch entsprechend Satz 1 angelegte Wälle ohne Gehölze und ein- oder mehrreihige Gehölzstreifen zu ebener Erde“ ( Hecke bzw. Feldhecke).

3.6.4 Kartierung und Abgrenzung von Biotopen (§ Biotope, LRT)

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung werden Biotop-/Wertflächen (§-Biotope, FFH-LRT) individuell als Biotop kartiert und jeweils mit einem Biotopbogen (s. Kapitel I.4) detailliert erfasst.

Mit Hilfe des Biotopbogens sind detaillierte Sachdaten und das Biotop kennzeichnende Pflanzenarten zu erfassen und eine Dokumentation des Status (§ Biotop und/oder FFH-LRT; s. vorherigen Absatz) sowie eine Beschreibung und Gesamtbewertung des Biotops vorzunehmen. Die im Biotopbogen erfassten Sachdaten sind in einer Access-Datenbank einzupflegen.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-71

3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung („Multipart“) ab 2021 in der BKSH

Die Daten (Geo- und Sachdaten) aus dem Kartierdurchgang 2014-2019 der landesweiten Biotopkartierung SH (BKSH) liegen sowohl als „Einzelflächenkartierung“ als auch als „Mehr-flächenkartierung“ gem. fachlicher Vorgaben aus dem vorangegangenen Kartierzeitraum vor, wie in dem Grundlagenwerk „Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotop-kartierung Schleswig-Holstein“ dargelegt (ab 1. Fassung, März 2015 bis 5. Fassung, März 2019)“. Die dort enthaltenen fachlichen Kartiervorgaben werden nun für zukünftige Kartierungen im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung SH, aber auch für andere eigenständige Kartierungen, wie z.B. das flächenhafte Monitoring der LRT-Vorkommen und der §-Biotope innerhalb von FFH-Gebieten, ab 2021 fortgeschrieben und sind entsprechend

anzuwenden, wie im Folgenden ausgeführt.

Grundsätzlich gilt sowohl für „Einzelflächenkartierungen“ als auch für „Mehrflächenkartie-rungen“, dass innerhalb und außerhalb eines FFH-Gebietes vorhandene LRT-Vorkommen desselben LRT, jedoch unterschiedlicher Erhaltungszustände (EHZ, bspw. im EHZ A, B und C), die jeweils hierzu gehörenden Biotopflächen strikt unter voneinander getrennten Sachdatensätzen (Biotopnummern) zu erfassen und hinsichtlich des EHZ zu bewerten sind. Im vorgenannten Beispiel von LRT-Vorkommen in den EHZ A, B, C insofern entsprechend mit drei Sachdatensätzen unter drei Biotopnummern. Die Geometrien bzw. Sachdatensätze von FFH-LRT-Biotopen sind nicht erst dann entsprechend anzulegen bzw. zu unterteilen, wenn sich der (Gesamt-)Erhaltungszustand (EHZ) ändert, sondern bereits dann, wenn es zu einer Änderung in einem der Hauptparameter (Habitatstruk-turen, Arteninventar, Beeinträchtigungen) kommt. So z.B. dann, wenn im Gesamt-EHZ „B“ zwei Flächen aneinander grenzen von denen die eine Fläche/Geometrie auf der Ebene der Hauptparameter mit „A/B/C“ und die angrenzende mit „B/B/B“ bewertet wurde (s. Tabelle 7 zum „Pinneberger Schema“). Diese Vorgehensweise ist sowohl auf FFH-LRT-Biotope anzuwenden, die bereits in der landesweiten Biotopkartierung SH (2014-2019) hinsichtlich des EHZ bewertet wurden (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Segeberg) als auch auf solche FFH-LRT-Biotope, die erstmalig innerhalb von Kartierungen zu bewerten sind. „Einzelflächenkartierung“

Begriffsbestimmung

Unter der „Einzelflächenkartierung“ wird die Erfassung eines Wertbiotops als eine Einzel-fläche bzw. eine Geometrie (Polygon; „Singlepartpolygon“) unter einer Biotopnummer bzw. einem Sachdatensatz in den Geodaten und in der Access-Sachdatenbank verstanden. Grundsätzlich sind die Wertbiotope (§ und/oder LRT) im Rahmen der BKSH aber auch anderer eigenständiger Kartierungen als „Einzelflächenkartierung“ zu erfassen bzw. fortzuschreiben. Dies gilt grundsätzlich für sämtliche Biotoptypen gem. der Standardliste der Biotoptypen SH, die einen Status als Wertbiotop begründen, insbesondere für die §-Biotope. Auch in Hinblick auf zulässige Ausnahmen einer „Mehrflächenkartierung“ (s. im Folgenden) von Biotoptypen in den Lebensräumen der „Laubwälder und Brüche“ (Biotop-typen-Obergruppe W**) ist die „Einzelflächenkartierung“ ebenso für sämtliche Biotoptypen anzuwenden, die zu den gesetzlich geschützten Biotopen (§-Biotope) gehören. Hierzu gehören:

- Naturnahe Quellwälder (WQe; §, VO 4c; LRT *91E0), - Auwälder (WA*; §, VO 4c; LRT *91E0), - Bruchwälder und Brüche (WB*, §, VO 4a), - Sumpfwälder (WE*, §, VO 4b), - Schlucht- und Hangwald (WMs, §, VO 4d; LRT 9180).

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I-72 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Ebenso sind sämtliche Laubwälder auf morphologischen Sonderstandorten (s. „Liste der Biotoptypen und Wertbiotope“: Strukturtyp – Morphologische Merkmale) als „Einzelflächen-kartierungen“ zu erfassen, für die dieser Sonderstandort den gesetzlichen Biotopschutz begründet (z.B. Perlgras-Buchenwald (WMo) auf artenreichem Steilhang im Binnenland (XHs): WMo/XHs). „Mehrflächenkartierung“

Begriffsbestimmung

Die „Mehrflächenkartierung“ wurde in der BKSH bislang als „Multipart“ bezeichnet, als Erfassung eines aus mehreren Einzelflächen bestehenden Wertbiotops, und so auch in der Kartieranleitung beschrieben (bis zur 5. Fassung, Stand: März 2019 der Kartieranleitung). Korrekterweise ist unter „Mehrflächenkartierung“ jedoch die Erfassung von mehreren „Single-partpolygonen“ (s. „Einzelflächenkartierung“) unter einer Biotopnummer bzw. einem Sach-datensatz in den Geodaten (GIS) und in der Biotop-Sachdatenbank (Access ) zu verstehen.

Nur in festgelegten Ausnahmesituationen ist unter nachfolgend definierten fachlichen Anforderungen und in nachfolgend genannten Lebensräumen bzw. Biotoptypengruppen eine „Mehrflächenkartierung“ von Wertbiotopen (§ und/oder FFH-LRT) zulässig. „Mehrflächenkartierung“ nur zulässig in folgenden Lebensräumen:

(1) Größere Stillgewässer (alle Biotoptypen aus der Untergruppe FS*, §, VO 1b; LRT 31**) und Strandseen / Lagunen (KSe, §, VO 5e; LRT *1150),

Hinweis: Hier ist mit „Mehrflächenkartierung“ gemeint, dass sich diese immer nur auf jeweils ein Stillgewässer oder auf einen Strandsee bezieht, einschließlich der – ggf. in mehreren „Teilflächen“ vorkommenden – uferbegleitenden, im Wasserkörper des Stillgewässers stockenden (Wasser-)Röhrichte (z.B. FSe/vr), Seggenriede ( FSe/vn) oder auch im Seebereich submers vorkommenden Tauchblatt-Bestände ( FSe/vu), die maßstabsbedingt als eigenständige Flächen (Geometrien/Polygone) ausgegrenzt werden können und mit den entsprechenden Zusatzcodes zu attribuieren sind. Durch diese Vorgehensweise ist in der räumlichen bzw. kartographischen Darstellung sichergestellt, dass diese insgesamt eine Einheit mit dem eigentlichen Stillgewässer darstellen, auch hinsichtlich der Zuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz ( §, VO 1b) und/oder der Zuordnung zu einem FFH-LRT ( LRT 31**).

(2) Flüsse einschließlich Altarme (die Biotoptypen FFa, FFf, FFg und FFn aus der Untergruppe FF*, tlw. §, VO 1a oder 1b, tlw. LRT 3150, 3260 oder (1130))

Hinweis: Anwendbarkeit und Vorgehensweise bezogen auf einen Fluss bzw. einen Altarm analog zur Vorgehensweise bei Stillgewässern und Strandseen (s. unter (1)) bezogen auf die ggf. maßstabsbedingt eigenständig ausgrenzbaren Flächen ufer- bzw. gewässerbe-gleitenden Bestände von im Gewässer stockenden Röhrichten( Zusatzcode: …/vr), Rieden (…/vn) oder Tauchblattvegetation (…/vu) etc.

(3) Laubwälder folgender Biotoptypen-Untergruppen, sofern für die infrage stehenden Biotoptypen kein gesetzlicher Biotopschutz aufgrund des Vorkommens auf einem morphologischen Sonderstandort besteht (z.B. XHs – artenreicher Steilhang im Binnenland):

- Laubwälder auf reichen Standorten:

Alle Biotoptypen aus der Untergruppe WM* (LRT 9130),

- Laubwälder auf bodensauren Standorten einschließlich natürlicher Eichen-Kiefernwälder:

Alle Biotoptypen aus der Untergruppe WL* (LRT 9110, 9190).

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(4) Hoch- und Übergangsmoore nur folgender Biotoptypen-Untergruppen:

- Moorheidestadien: Alle Biotoptypen aus der Untergruppe MH* (§, VO 2a, LRT 7120),

- Degenerierte Moorflächen: Alle Biotoptypen aus der Untergruppe MD* (§, VO 2a; LRT (7120, 7140)),

- Moor-Regenerationskomplexe: Alle Biotoptypen aus der Untergruppe MR* (§, VO 2a; (7120, 7140)),

Hinweis: Unter (4) sind die Biotoptypen-Untergruppen „Naturnahe Moorstadien“ (MS*, §, VO 2a; LRT 3160, 7150, 7120, 7140) und „Moorwälder, torfmoosreiche baumbestandene Moorstadien (MW*, §, VO 2a; *91D0) bewusst von der „Mehrflächenkartierung“ ausge-nommen, weil diese etwas Besonderes darstellen und z.T. besonderen, seltenen oder prioritären LRT angehören, und damit als eigenständige Biotope (Einzelflächen-kartierung) zu erfassen sind.

Fachliche Vorgaben und Anforderungen für zulässige Ausnahmen der „Mehrflächen-kartierung“

Die im Rahmen der „Mehrflächenkartierung“ kartierten (homogenen) Einzelflächen dürfen sich nicht unterscheiden hinsichtlich des/der kartierten Biotoptypen (s.a. Attributtabelle im GIS: [HAUPTCODE ], [NEBENCODE]). Für diese Einzelflächen gilt darüber hinaus, dass diese sich auch hinsichtlich der Zuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz gem. VO-Nummer und zum FFH-LRT nicht unterscheiden dürfen. Dabei muss jede Einzelfläche eines „Mehrflächenkartierung“-Biotops die gem. Biotopverordnung fachlich definierte Mindest-flächengröße, -breite bzw. -länge für die Zuweisung des gesetzlichen Biotopschutzes erfüllen (s. Tabelle 2, Tabellenspalte „Mindestfläche, -breite, -länge“). Zu diesbezüglich zulässigen Ausnahmen s. Kapitel „3.6.3.2 Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) unter strikter Berücksichtigung von Mindestflächengrößen und zulässigen Ausnahmen“.

Die Attribuierungen hinsichtlich des Zusatzcodes ( [ZUSATZCODE]) können sich in den einer Biotopnummer zugeordneten Einzelflächen hingegen unterscheiden.

Im Folgenden werden die Anforderungen an die zu „kartierenden homogenen (Einzel-)Biotoptypenflächen“ konkretisiert: Eine wichtige Aufgabe und Grundlage in der Biotop-kartierung ist u.a. die korrekte Ansprache und maßstabsgerechte Abgrenzung von homo-genen Biotoptypenflächen hinsichtlich der Artenzusammensetzung, Struktur und Vegeta-tionsausprägung und damit Zuordnung zu i.d.R. nur einem Biotoptypencode gem. aktueller Standardliste Biotoptypen SH. Insofern sind ggf. sich deutlich unterscheidende Vegetations-bestände von vornherein maßstabsgerecht gegeneinander abzugrenzen und als vonein-ander getrennte Flächen / Geometrien vorzuhalten, zu attribuieren, zu erfassen und zu bewerten. Für zulässige Ausnahmen im Sinne der „Mehrflächenkartierung“ gilt darüber hinaus Folgendes: Die im Rahmen der „Mehrflächenkartierung“ unter einem Sachdatensatz (einer Biotopnummer) kartierten Einzelflächen dürfen sich hinsichtlich des kartierten Biotoptypen, der Zuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz, zum FFH-LRT und dem Gesamt-EHZ und der diesbezüglich bewerteten Hauptparameter des FFH-LRT nicht unterscheiden. Diverse, über die zuvor beschriebene Vorgehensweise hinausgehende Fragestellungen auf der Ebene der Unterparameter müssen in der Gesamtschau des im konkreten Fall zu bewertenden LRT-Gesamtvorkommens im Sinne einer „Hochrechnung“ bzw. „Interpolation“ beurteilt werden.

Zu Strukturtypen und die diesbezügliche Erfassung von Biotopflächen als „Einzelflächen-kartierung“ s. Ausführungen weiter oben (s.a. Attributtabelle [STRUKTURCODE]). Die Regelungen der „Mehrflächenkartierungen“ sind auch für Alleen im Sinne von „Mehrlinienkartierungen“ anzuwenden.

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I-74 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Ergänzende Hinweise für zulässige Ausnahmen der „Mehrflächenkartierungen“ von §-Biotopen und LRT-Biotopen (aus Kapitel I.3.5.5 der 5. Fassung vom März 2019 zu „Multipart“ an dieser Stelle übernommen und überarbeitet):

Die Ablage von gleichartigen bzw. identischen Einzel-/Teilflächen / Linien in einem engeren räumlichen Zusammenhang in ein „Mehrflächenkartierungs“-Biotop (ehemals „Multipart-Biotop“) ist möglich und unter strikter Einhaltung der vorausgegangenen und im Folgenden ausgeführten fachlichen Vorgaben sinnvoll, z.B. wenn sie durch technisch bedingte Eingriffe (z.B. Gräben, Kanäle oder Straßen von mehr als 6 m Breite) voneinander getrennt wurden oder in einem vegetationskundlichen bzw. geomorphologischen oder historischem Zusammenhang stehen. Dieser Zusammenhang wird durch die Kartierenden durch entsprechende Zusätze ‚a‘, ‚b‘ etc. an der Biotopnummer kenntlich gemacht (z.B. 401a, 401b, …). Beispielsweise kann es sich hierbei um ein innerhalb eines räumlich-funktional zusammengehörigen Gebietes (z.B. ein Niederungsbereich, ein Waldgebiet, ein mit einer topografischen Bezeichnung belegtes Moor) gelegenen Biotop handeln, der in mehreren über das Gebiet verteilt liegenden gleichartigen bzw. identischen Teilflächen auftritt.

Darüber hinaus ist grundsätzlich darauf zu achten, dass „Mehrflächenkartierung“-Biotope („Multipart“) bzw. einzelne Teilflächen hiervon generell immer, unter Berücksichtigung des vorgenannten Kriteriums des „größten Flächenanteils“ von blattrandübergreifenden Biotopen, am Blattrand eines bearbeiteten DTK5-Kartenblattes enden. Sie erhalten in jedem DTK5-Kartenblatt eine (DTK5-)blatteigene Biotop-Nummer. Grundsätzlich ist es nicht zulässig Kleingewässer (FK*) als „Mehrflächenkartierung“-Biotope zu kartieren, diese sind grundsätzlich immer als „Einzelflächenkartierung“-Biotope separat unter einer eigenständigen Biotopnummer zu erfassen. Gleiches gilt für größere Stillge-wässer (FS*) und Strandseen (KSe), wenn diese lediglich aus einer Gewässergeometrie bestehen (s. Abbildung 38). Größere Stillgewässer und Strandseen sind im Rahmen fachlich zulässiger Ausnahmen aber auch als „Mehrflächenkartierung“-Biotope zu erfassen, wenn maßstabsbedingt eigenständig ausgrenzbare „Teilflächen“ (Geometrien) bspw. mit uferbe-gleitender, im Wasserkörper des Stillgewässers stockende (Wasser-)Röhrichte (z.B. FSe/vr), Seggenriede ( FSe/vn) oder auch im Seebereich submers vorkommende Tauchblatt-Bestände ( FSe/vu) vorhanden sind, die in das zu erfassende Gewässer einzubeziehen und neben dem identsichen Hauptcode (Bspw. FSe) mit den entsprechenden Zusatzcodes zu attribuieren sind. Auch in diesen Ausnahmefällen bezieht sich die Mehrflächenkartierung immer nur jeweils auf ein Stillgewässer oder auf einen Strandsee. Jedes Kleingewässer und Stillgewässer (dieses ggf. einschließlich seiner zugehörigen Zusatzcode-Geometrien) ist separat unter einer eigenständigen Biotopnummer zu erfassen. Hier ist unbedingt auf die größenabhängige Zuordnung des Biotoptyps und dem sich hieraus ableitenden gesetzlichen Biotopschutz (§) zu achten, denn aufgrund rechtlicher Vorgaben ist eine eindeutige Differenzierung zwischen Kleingewässern (Biotoptypen-Untergruppe FK*;

§, Mindestgröße ≥ 25 m² bis ≤ 200 m²; Biotopverordnung-Nr. 7) und

Stillgewässern (Biotoptypen-Untergruppe FS*; §, Mindestgröße > 200 m²; Biotopverordnung-Nr. 1b)

und damit die strikte Berücksichtigung der Mindestflächengrößen und Obergrenze von ≤ 200 m² bei den Kleingewässern ( Biotoptypen FK*) zwingend notwendig.

3.6.4.2 Überprüfung und Fortschreibung der BKSH ab 2021

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

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Aus der BKSH (2014–2019) liegt eine flächendeckende Biotoptypenkartierung vor, die gem. aktueller Standardliste der Biotoptypen SH durchgeführt wurde (Kartieranleitung und Biotop-typenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein, 2015ff). Die Biotoptypen-kartierung dient als Grundlage der Identifizierung, Ansprache und Abgrenzung vorhandener Wertbiotope (LRT- und/oder §-Biotope). Die aus der BKSH vorliegende Biotoptypen-kartierung ist im Rahmen zukünftig zu beauftragender Kartierungen durch flächendeckende Geländebegehung unter Zuhilfenahme einer analogen Arbeitskarte im Maßstab 1 : 5.000 auf Basis der DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen), eines aktuellen Luftbildes und entsprechend der aktuellen Vorortsituation hinsichtlich der vorliegenden Abgrenzungen der Biotoptypenflächen und der Flächenattribuierungen gem. aktueller Standardliste der Biotoptypen SH (dreistelli-ger Biotoptypencode) zu überprüfen. Bei aktuell festzustellenden Abweichungen sind die Abgrenzungen entsprechend des zugrundeliegenden Maßstabs und der maßgeblichen Abgrenzungsvorgaben nachzuführen bzw. zu korrigieren. Im Abgleich mit den vorliegenden Daten sind zwischenzeitlich neu entstandene Biotoptypenflächen entsprechend der vorge-nannten Abgrenzungs- und Attribuierungskriterien neu abzugrenzen und zu attribuieren. Biotoptypenflächen, die sich bei deren Begutachtung nicht als Wertbiotope erweisen (kein LRT und kein § Biotop = Nichtwertbiotop), sind nicht mit einem Biotopdatensatz (Biotop-bogen) in der Datenbank zu erfassen, ebenso entfällt hierfür die Vergabe einer fortlaufenden Biotopnummer. Ansonsten gelten dieselben fachlichen und technischen Digitalisierungs- und Kartierungsstandards wie für die Wertbiotope u.a. auch in den „Grundsätze der Digitali-sierung“ beschrieben (s.a. Grundsätze der Digitalisierung, LLUR 2015 ff und vorliegende Kartieranleitung). Für die inhaltliche und lagegenaue Überprüfung und Fortschreibung der Abgrenzungen und Ergebnisse der kartierten Biotoptypen und Wertbiotope aus der BKSH (2014 – 2019) sind im Bereich von NATURA-2000-Gebieten, u.a. in FFH-Gebieten, die FFH-Gebietsgrenzen als maßgebliche äußere Gebietsabgrenzung unbedingt zu beachten. Abgrenzungen von innerhalb der FFH-Gebiete kartierten Biotoptypen und Wertbiotopen enden immer exakt auf der maßgeblichen, unveränderlichen FFH-Gebietsgrenze. Auf vollständige flächenhafte Kartierung der FFH-Gebiete gem. bereitgestellter FFH-Gebietsabgrenzungen ist unbedingt zu achten. In den Daten der landesweiten Biotopkartierung (BKSH 2014 – 2019) sind neben den aus der BKSH erfassten Daten auch Daten aus anderen Projekten (Drittprojekte) integriert. Bei den vorgenannten Drittprojekten HNV und WRRL-Seenmonitoring können entlang diesbe-züglicher Grenzverläufe zur ehemaligen Kartierkulisse der BKSH projektbedingt entstandene „unnatürliche“ Abgrenzungen in den vorliegenden Geodaten enthalten sein, die gem. der tatsächlichen Vorortsituation nicht vorhanden sind, und sich nicht an den für die Abgrenzung von Biotoptypen- und Biotopflächen maßgeblichen Strukturen in der DTK5 und/oder der tatsächlichen Flächenausdehnung der konkreten Biotoptypenfläche vor Ort orientieren. Diese ggf. zwischen den vorgenannten Projekten verlaufenden „unnatürlichen“ Abgren-zungen bzw. Grenzverläufe sind ggf. im Rahmen zukünftiger Beauftragungen gem. konkreter projektbezogener Leistungsbeschreibung „überzukartieren“ bzw. hinsichtlich ihrer Abgren-zungen zusammenzuführen, wenn es sich beidseitig der ehemaligen Projektgrenzen (ehemals Grenze BKSH / WRRL-Seenmonitoring) um identische Biotoptypenflächen handelt. Identische Wertbiotopflächen beidseitig der ehemaligen Projektgrenze sind dann unter einer neu zu vergebenden fortlaufenden Biotopnummer im DTK5-Kartenblatt fortzuschreiben (ab fortlaufender Nr. 2000, bspw. 326346022-2000). Die dargestellten technischen und fachlichen Sachverhalte sind bei der Überprüfung und Fortschreibung der Biotoptypenkartierung und der Kartierung der Wertbiotope (s. folgende Unterkapitel) und deren Umsetzung in der Digitalisierung bzw. Fortschreibung der Geodaten und der Sachdaten entsprechend zu berücksichtigen und umzusetzen. Außer der zuvor beschriebenen Überprüfung und Fortschreibung von Biotoptypen- und Biotopflächen sind in den Geo- und Sachdaten auch linienhaft in einem gesonderten shape (Linienshape) erfasste Biotope in der Vorortsituation zu überprüfen und fortzuschreiben.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-76 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Hierzu gehören ausschließlich die gesetzlich geschützten Alleen (§, Biotop-VO 8), die im Rahmen der BKSH kartiert wurden. Die ebenfalls dem gesetzlichen Schutz unterliegenden linienhaften Knicks und Feldhecken (§, VO 10) sind hingegen nicht Gegenstand der zukünftigen Überprüfung und Fortschreibung der BKSH, wenn nicht anders beauftragt. Überprüfung und Fortschreibung der Kartierung der Wertbiotope

Zur Vorgehensweise der Überprüfung und Fortschreibung der Wertbiotope im Rahmen zukünftiger Kartierungen, insbesondere zum Umgang mit „Einzelflächenkartierungen“ und „Mehrflächenkartierungen“ wird auf das vorangegangene Kapitel 3.6.4.1 verwiesen. Aus der BKSH 2014-2019 liegen die erfassten Wertbiotope überwiegend als „Einzelflächen-kartierungen“, zum Teil aber auch als „Mehrflächenkartierungen“ vor. Diese Vorgehens-weisen sind im Rahmen zukünftiger Kartierungen unter modifizierten fachlichen Anforderungen (s. vorhergehendes Kapitel 3.6.4.1) entsprechend umzusetzen. In konkreten Situationen kann es insofern dazu kommen, dass aus der BKSH als „Mehrflächen-kartierungen“ vorliegende Wertbiotope zukünftig als „Einzelflächenkartierungen“ unter der bzw. den nächstfreien fortlaufenden Biotopnummern innerhalb des maßgeblichen DTK5-Kartenblattes in den Geo- und Sachdaten aufgeteilt und fortgeführt werden müssen. Die in der BKSH erfassten Wertbiotope liegen als Geodaten und Sachdaten vor.

Die Überprüfung der aus der BKSH 2014 – 2019 vorliegenden Kartierungsdaten der Biotoptypen- und Wertbiotopflächen im Rahmen zukünftiger Kartierungen ist wie folgt vorzunehmen. Bei zu bestätigenden Nichtwertbiotope unterbleibt die nachfolgend beschriebene Fortschreibung der Sachdatenüberprüfung der als Wertbiotope erfassten Flächen, es werden lediglich die Abgrenzungen der Flächen und der Biotoptyp (dreistelliger Code) überprüft und auf den Geländekarten entsprechend dokumentiert und ggf. korrigiert. Bei Wertbiotopen folgt, neben der Überprüfung des Biotoptyps (dreistelliger Code), die Überprüfung und Aktualisierung bzw. Korrektur der aus der BKSH 2014 – 2019 vorliegenden Sachdaten in der Access-Sachdatenbank bzw. im für die Geländearbeit ausgedruckten Biotopbogen, bei digitaler Arbeitsweise direkt in der Biotopdatenbank (derzeit: Access). Überprüfung und Fortschreibung sämtlicher vorliegender Biotopinformationen (u.a. Zuord-nung Biotoptyp, §-Biotop und/oder LRT), inkl. kennzeichnender Pflanzenarten sowie Überprüfung und ggf. Korrektur der Flächenabgrenzung im Maßstab 1:5.000 auf den Arbeitskarten (analog) oder im Maßstab 1:2.000 oder größer wenn die Bearbeitung im Gelände digital erfolgt. Grundsätzlich erfolgt die Erfassung gemäß vorliegender Kartieran-leitung. Auf eindeutige Attribuierung der Wertbiotope mit der bereits in der BKSH 2014 – 2019 vergebenen Biotopnummer ist zu achten, welche sich aus der jeweiligen DTK5 Kartenblattkoordinate und einer laufenden Nummer zusammensetzt. Diese Nummer ist eindeutig bzw. wird nur einmalig vergeben und setzt sich aus dem Attributfeld „Eckkoordinate“ des Layers DTK5_netz_utm sowie einer zu vergebenden laufenden Nummer, welche auf jedem Kartenblatt neu beginnt, zusammen (z.B. für das Kartenblatt Süsel-Strand, dtk5_32634_6022: „326346022-001“). Diese definierte Biotopnummer aus dem vorliegenden Datensatz der BKSH ist grundsätzlich auch in den Biotopbögen, der Datenbank und den Geodaten zu verwenden. Sollte die Fläche/das Biotop über zwei oder mehrere Kartenblätter ragen, so ist für die Nummerierung das Kartenblatt auszuwählen, welches den größten Flächenanteil aufweist. Innerhalb von FFH-Gebieten gelegene Wertbiotope sind hinsichtlich ihrer bestehenden Abgrenzungen und Zuordnungen zum Biotoptyp, gesetzlichen Biotopschutz und LRT im Sinne des Kartiergrundsatzes des „konservativen Kartierens“ beizubehalten und zu übernehmen. Eine Ausnahme von dieser Vorgehensweise ist lediglich eine festzustellende fachlich grob falsche Zuordnung, die zu begründen und entsprechend zu korrigieren ist.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

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Überprüfung und Fortschreibung der Geodaten

Das Ergebnis der Überprüfung und Fortschreibung der Abgrenzungen und fachlichen Inhalte der Biotoptypen und Wertbiotope im Rahmen der Geländearbeit zukünftiger Kartierungen ist entsprechend in den maßgeblichen digitalen Geodaten (Abgrenzungen der Geometrien / Polygone und deren Flächenattribute, Alleen als Linie und deren Attribute) unter Anwendung der Grundsätze zur Digitalisierung und in Anpassung an die Geometrien der DTK5 sowie des Luftbildes fortzuschreiben. Überprüfung und Fortschreibung der Sachdaten

Zur Anwendung der Access-Datenbank gibt es ein eigenständiges Dokument. Die Daten aus der BKSH 2014-2019 liegen in einer Biotopdatenbank (derzeit: Access) vor, in der alle zu erfassenden Attribute, in der Regel mittels Schlüssellisten in Drop-Down-Feldern, einge-geben werden können. Anhand dieser Daten können fertige Biotopbögen als pdf-Datei erstellt und ausgedruckt werden. Eine mehrstufige Gesamtbewertung der Wertbiotope (s. Tabelle 8) liegt ergänzend vor, diese ist in Kartierungen ab 2021 auf Aktualität zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben. Die in der Access-Sachdatenbank biotopbezogen (mit einer fortlaufenden DTK5-bezogenen Biotopnummer) hinterlegten Informationen bestehend aus einer kurzen Biotopbeschreibung, dem Eintrag des Biotoptyps (dreistelliger Code, inkl. ggf. hieraus resultierender Zuordnung zum § und/oder LRT), ggf. des Strukturbiotoptyps oder von Zusatzcodes, einer Artenliste mit mindestens den wertgebenden, biotoptypischen und kennzeichnenden Pflanzenarten sowie weiteren Angaben zur Nutzung, Gefährdung etc. sind entsprechend der Vorortsituation in Kartierungen ab 2021 mit dem zu aktualisierenden tatsächlichen Kartierdatum zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Dabei ist das Kartierdatum der Vorgängerkartierung (BKSH 2014 – 2019) in das Feld „Beschreibung“ vor den diesbezüglichen Biotopbeschreibungstext zu über-tragen und darüber die bspw. für 2021 maßgeblich festzustellenden biotopbezogenen Informationen zu dokumentieren (s. folgende Ausführungen und Abbildung). Die Biotopbe-schreibung für Kartierungen ab 2021 soll dabei zumindest folgende Anforderungen erfüllen: - Eine das Biotop charakterisierende kurze Beschreibung,

- Angabe zu Vorkommen wertgebender und kennzeichnender Pflanzenarten,

- Hinweise zu dominanten bzw. prägenden Vegetationsbeständen / Pflanzengesellschaften,

- Hinweise zu maßgeblichen Standort- und Nutzungsmerkmalen,

- Hinweise zu ggf. feststellbaren Veränderungen bzw. Entwicklungen gegenüber der Vorkartierung, bspw. durch folgende Hinweise:

o Biotop gegenüber Vorkartierung ohne erkennbare Veränderungen der prägenden Vegetationsbestände / Pflanzengesellschaften und des Arteninventars.

o Biotop gegenüber Vorkartierung mit deutlich erkennbarer Veränderungen der prägenden Vegetationsbestände / Pflanzengesellschaften und / oder des Arteninventars.

o Biotop mit deutlicher Zunahme / Abnahme der wertgebenden Arten X, Y, Z, … Darüber hinaus sind sämtliche Einträge auf aktuelle Gültigkeit zu überprüfen:

- Biotoptyp (inkl. Zuordnung gesetzlicher Biotopschutz und/oder LRT), - ggf. Strukturcode, - ggf. Zusatzcode/s, - Bewertung des Wertbiotops, - Gefährdung, - Maßnahmen,

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Abbildung Biotop-Sachdatenbank: Überprüfung und Fortschreibung der biotopbezogenen Daten aus dem BKSH-Datenbestand in der Access-Sachdatenbank.

Die in der Sachdatenbank hinterlegte Artenliste ist auf Aktualität, Vollständigkeit und auf Aktualität der für die hinterlegten Pflanzenarten angegebenen Häufigkeitsangaben (d, v, h, z, s, r) zu überprüfen. Auch ist auf korrekte Eingabe der Pflanzenartnamen in der für das Biotop hinterlegten Artenliste zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Signifikante Veränderungen im Arteninventar und/oder hinsichtlich der aktuell festzustellenden Häufigkeiten insbesondere von wertgebenden und kennzeichnenden Pflanzenarten sind im Beschreibungsfeld textlich zu erwähnen. Eine vollständige Auflistung der festzuhaltenden Informationen können dem Biotopbogen und dem Handout des LLUR zur Anwendung der Access-Datenbank entnommen werden. Die im Gelände vollständig überprüften und verifizierten Biotopangaben sind entsprechend der vorgenannten Vorgaben in die Access-Datenbank einzupflegen. Das im Gelände in den analogen Arbeitskarten (Geländekarten) dokumentierte Ergebnis der Überprüfung und Fort-schreibung der aktuell gültigen Flächenabgrenzung und -attribuierungen der Biotoptypen- und Wertbiotopflächen ist abschließend im Rahmen der Überprüfung und Fortschreibung der Geodaten im Zuge der Digitalisierung unter Anwendung der Grundsätze zur Digitalisierung und in Anpassung an die Geometrien der DTK5 sowie des Luftbildes umzusetzen. Die Flächenabgrenzung im Gelände kann unter strikter Berücksichtigung vorgenannter technischer (Grundsätze der Digitalisierung) und fachlicher Anforderungen (vorliegende Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung, insbesondere auch Kapitel 3.6.4.1) auch in digitaler Form erfolgen, dann jedoch mindestens im Maßstab 1:2.000. Beibehaltung im Projekt bereits bestehender Biotopnummern, Vergabe neuer fortlaufender Biotopnummern für im Bestand geänderter und erstmalig kartierter Biotope / Biotopdatensätze

Die Vergabe der Biotopnummern erfolgte in der BKSH (2014 – 2019) in den Geo- und Sachdaten innerhalb jedes DTK5-Kartenblattes fortlaufend wie folgt:

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Neunstellige DTK5-Kartenblattnummer plus vierstellige fortlaufende Nummer innerhalb DTK5-Kartenblatt, z.B.: 326265942-0499. Für Wertbiotope aus dem vorliegenden BKSH-Datenbestand, die im Rahmen der Über-prüfung und Fortschreibung ab 2021 bestätigt werden können und die unverändert den im Kapitel 3.6.4.1 ausgeführten fachlichen Anforderungen zur Einzelflächen- und Mehrflächen-kartierung erfüllen, behalten die in der BKSH vergebene Biotopnummer unverändert bei. Hingegen sind Wertbiotope aus dem BKSH-Datenbestand, die den im Kapitel 3.6.4.1 aus-geführten fachlichen Anforderungen zur Mehrflächenkartierung nicht erfüllen unter einer neuen fortlaufenden Biotopnummer innerhalb des zugehörigen DTK5-Kartenblattes mit den biotopspezifischen Sachdaten anzulegen. Ebenfalls sind ggf. zwischenzeitlich neu entstan-dene, ab 2021 erstmalig festgestellte Wertbiotope entsprechend unter einer neuen fort-laufenden Biotopnummer innerhalb des zugehörigen DTK5-Kartenblattes zu erfassen. Für diese beiden letztgenannten Situationen, der im Bestand geänderten und erstmalig kartierten Biotope / Biotopdatensätze, ist in jedem DTK5-Kartenblatt als nächste fortlaufende Biotop-nummer beginnend mit 2000 zu verwenden (z.B. im DTK5-Kartenblatt 326265942 neue Biotopnummer: 326265942-2000).

3.6.4.3 Vorgehensweise in der abgeschlossenen BKSH 2014-2019: Prüfkulisse - Kartierung außerhalb und innerhalb von Natura 2000-Gebieten

Außerhalb der FFH-Gebiete wurden sind die vorgesehenen Kartierungen der Biotoptypen und der Biotope erstmalig und vollständig durchgeführt. Die Kartierung der Biotope umfasste hier neben den gesetzlich geschützten Biotopen (§ Biotop) auch die erstmalige Erfassung signifikanter Vorkommen der Lebensraumtypen (LRT) gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie.

Innerhalb der FFH-Gebiete liegen bereits flächendeckende Kartierungen der Biotoptypen und der FFH-Lebensraumtypen (LRT) aus dem letzten FFH-Monitoring (2007-2012) und dem vorherigen Kartierdurchgang (2001-2006) vor, die im Rahmen der Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung zu überprüfen, zu aktualisieren und um die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope zu ergänzen waren sind (s. Kapitel I.3.7). Im Gegensatz zu den außerhalb liegenden LRT-Vorkommen waren sind diese jedoch bereits bekannt. Daher waren sind hier die LRT hinsichtlich ihres Status und ihrer flächigen Ausdehnung zu über-prüfen und ggf. zu korrigieren. Korrekturen der Flächenausdehnung sollten nur in eindeuti-gen Fällen vorgenommen werden.

Bei der Biotopkartierung 2015-2019 innerhalb von FFH-Gebieten war zu berücksichtigen, dass sämtliche in den Arbeitskarten enthaltenen Biotoptypen-Codierungen dem Stand der alten Standardliste der Biotoptypen von 2003 (LANU 2003) entsprachen. Daher mussten diese im Gelände fachlich-inhaltlich überprüft und entsprechend dem Stand der aktualisier-ten Standardliste der Biotoptypen (LLUR 2015 ff) im BKSH-Datensatz 2014-2019 korrigiert werden. Vergleichbares gilt hier auch für die in den Arbeitskarten noch enthaltenen, aus der FFH-Kartierung 2007-2012 stammenden und auf der Grundlage der alten DGK5 vergebenen Biotopnummern. Im Rahmen der Phase 2 der landes-weiten Biotopkartierung müssen diese grundsätzlich nach den im Kapitel I.3.5.5 beschriebenen Vorgaben vollständig neu vergeben werden. Innerhalb jedes DTK5-Kartenblattes bzw. jeder DTK5-Arbeitskarte beginnen die Biotopnummern der Phase 2 der BK mit 401!

3.6.4.4 Hinweise zur Kartierung und Abgrenzung von gesetzlich geschützten Biotopen (§-Biotope)

Die Kartierung und Abgrenzung der gesetzlich geschützten Biotope (§-Biotope) muss mit der gebührenden fachlichen Sorgfalt erfolgen, so dass der § Status der erfassten Flächen ein-

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deutig und damit rechtssicher belegt ist. Die Definitionen, Erläuterungen und Hinweise zu den in Schleswig-Holstein geschützten Biotopen sind in dem vertiefenden Grundlagenwerk der „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG; LLUR 2015, in Prep. 2021)“ zusammenge-fasst, deren Anwendung im Rahmen von Kartierungen unbedingt zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus sind insbesondere die in Kap. I.3.6.2, I.3.6.3, I.3.6.4 und I.3.6.5 der vorliegenden Kartieranleitung enthaltenen Vorgaben und Hinweise zur Kartierung und Abgrenzung von gesetzlich geschützten Biotopen (§-Biotope) unbedingt zu beachten und anzuwenden.

Eine Übersicht der in Schleswig-Holstein gesetzlich geschützten Biotope und der für den gesetzlichen Biotopschutz erforderlichen Mindestanforderungen gibt Tabelle 2.

3.6.4.5 Hinweise zur Kartierung, Abgrenzung und Bewertung des EHZ von FFH-Lebensraumtypen (LRT)

(s.a. Abbildung 40)

3.6.4.5.1 Grundsätzliche Hinweise

In der überwiegenden Anzahl der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte wurde der Erhaltungszustand der LRT-Vorkommen in der Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung 2014-2019 außerhalb wie auch innerhalb der FFH-Gebiete auftragsge-mäß grundsätzlich nicht bewertet. Daher entfiel eine ggf. erforderliche Untergliederung von LRT-Biotopen in Teilflächen bzw. Einzelbiotope ggf. vorhandener unterschiedlicher Erhaltungszustände, wie im Rahmen der FFH-Kartierung 2007-2012 innerhalb von FFH-Gebieten vorgenommen. Die damalige Vorgehensweise ist in dem Schema unter I.) in der Abbildung 40 dargestellt.

Hiervon abweichend war in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg, in denen die Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung erst ab 2016 beauftragt werden konnte (2016-2019), die Bewertung des Erhaltungszustands (EHZ) der LRT-Vorkommen außerhalb wie auch innerhalb der FFH-Gebiete grundsätzlich durchzuführen. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der LRT-Vorkommen erfolgte hier gem. Bewertungsschemata des Bundes (PAN/ILÖK 2010), die zwischenzeitlich überarbeitet wurden (BfN & BLAK 2017), und auch nur für den Gesamt-EHZ und somit nicht auf der Ebene der differenzierten Unterpara-meter. Zur Vorgehensweise der Kartierung von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten in Kreisen, in denen eine Bewertung des Erhaltungszustandes der FFH-LRT beauftragt war und auch zur zukünftigen Vor-gehensweise ab 2021, s. Abbildung 41.

Zukünftig ist in der landesweiten Biotopkartierung, und auch in dem ab 2021 wieder eigen-ständigen Projekt des Monitorings der FFH-Lebensraumtypen innerhalb von FFH-Gebieten, außer der Erfassung der FFH-LRT auch eine vollumfängliche Bewertung des Erhaltungs-zustands (EHZ) der LRT-Vorkommen auf der Ebene der Hauptparameter und der differen-zierten Unterparameter gem. der aktuellen Bewertungsschemata des Bundes (BfN & BLAK 2017) durchzuführen.

Grundsätzlich sollte sich in der landesweiten Biotopkartierung die Abgrenzung eines LRT-Biotops, das ein signifikantes Vorkommen eines FFH-LRT mit sämtlichen ggf. zugehörigen Biotoptypenflächen, sofern gem. „Mehrflächenkartierung“ (s. Kap. 3.6.4.1) zulässig, innerhalb des betrachteten Gebietes umfasst, an der Vorgehensweise zur Bewertung des Erhaltungs-zustandes von FFH-LRT gemäß der aktuellen Bewertungsschemata des Bundes (PAN/ILÖK 2010, BfN & BLAK 2017) und der sich hieraus abzuleitenden standörtlichen, vegetations-kundlichen und strukturellen Unterschiede weitestgehend orientieren bzw. anlehnen. Der

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Umgang bzw. die Vorgehensweise mit der FFH-Kartierung 2007-2012 im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung 2015 – 2019 ist in dem Schema unter II.) in der Abbildung 40 und Abbildung 41 dargestellt. Zur fachlichen Vorgehensweise bezgl. der Integration der Ergebnisse aus der FFH-Kartierung 2007-2012 s. Kapitel I.3.7.

Beispiele zur Vorgehensweise in der Abgrenzung von FFH-LRT-Biotopen im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung werden in Kapitel I.3.6.6 gegeben.

Weiterführende Grundlagenwerke

Als vertiefende Grundlagenwerke liegen für die Kartierung der Vorkommen von Lebensraum-typen nach Anhang I der FFH-Richtlinie in Schleswig-Holstein die „Steckbriefe und Kartier-hinweise für FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie“ (LANU 2007), die für Schleswig-Holstein landesspezifischen Bewertungsschemata als Teil der vorgenannten LRT-Steckbriefe („Schemata und Hinweise zur Bewertung des Erhaltungszustands – FFH-Lebensraumtypen; LANU 2007)“ und die FFH-LRT-Bewertungsschemata des Bundes vor (PAN/ILÖK 2010, BfN & BLAK 2017). Grundsätzlich sind die vorgenannten FFH-LRT-Bewertungsschemata des Bundes in der aktuellsten Version (BfN & BLAK 2017) im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung Phase 2 in Kreisen mit Beauftragung der Bewertung des Erhaltungszu-standes anzuwenden. Allgemein verbindlich werden die drei (Haupt-) Para-meter „Habitatstrukturen“, „Arteninventar“ und „Beeinträchtigungen“ mit den jeweils zuge-hörigen differenzierten Unterparametern bewertet.

Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich auf Bundesebene eine aktualisierte Version der „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume)“ mit Stand Oktober 2017 vorliegt (BfN & BLAK 2017). Für die marinen und Küsten-LRT sind die „Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraum-typen der FFH-Richtlinie“ (BfN & BLAK 2008) maßgeblich.

3.6.4.5.2 LRT-Bewertungs-Identifikationsnummer

Die LRT-Bewertungs-Identifikationsnummer (LRT-BW-ID) dient der Kenntlichmachung bzw. Identifikation von als LRT-Vorkommen erfassten Biotopdatensätzen innerhalb eines konkre-ten Gebietes, bspw. innerhalb eines FFH-Gebietes, die hinsichtlich der Bewertung des Erhaltungszustandes (EHZ) von LRT gem. Anforderungen der LRT-spezifischen Bewert-ungsschemata des Bundes und der Länder (BfN & LANA, 2017) zusammenfassend bzw. gemeinsam als „übergeordnete Bewertungseinheit“ bewertet wurden, inklusive aller ggf. zu berücksichtigenden Entwicklungsstadien (Pionier, Optimal, Altersphasen etc.). Zu einer LRT-BW-ID gehören alle Biotopdatensätze, und ggf. bei „Mehrflächenkartierungen“ alle Teil-flächen, eines konkreten LRT-Vorkommens im gleichen EHZ. Liegt ein LRT-Vorkommen in einem Gebiet bzw. Teilgebiet bspw. innerhalb eines FFH-Gebietes in unterschiedlichen EHZ vor, so sind diese jeweils unter einer eigenständigen fortlaufenden Biotopnummer zu führen. Die LRT-BW-ID ist sowohl für LRT anzuwenden, die als „Einzelflächenkartierung“ oder als „Mehrflächenkartierung“ erfasst wurden. Innerhalb eines Gebietes, bspw. eines FFH-Gebietes, setzt sich die LRT-BW-ID aus der gebietsspezifischen FFH-Gebietsnummer und einer hieran anschließenden fortlaufenden Nummer an, beginnend mit 0001 (s. nachfolgende Tabelle).

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3.6.4.6 Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Kartierung von Biotopen

(s.a. Tabelle 3)

Bei der Erfassung von gesetzlich geschützten Biotopen (§ Biotop) oder FFH-LRT-Biotopen mit einem Bogen unter einer Biotopnummer gelten folgende Grundsätze. Grundsätzlich sind ab 2021 die Wertbiotope (§ und/oder LRT) im Rahmen der BKSH aber auch anderer eigenständiger Kartierungen als „Einzelflächenkartierung“ zu erfassen bzw. fortzuschreiben. Dies gilt grundsätzlich für sämtliche Biotoptypen gem. der Standardliste der Biotoptypen SH, die einen Status als Wertbiotop begründen, insbesondere für die §-Biotope. In Hinblick auf zulässige Ausnahmen einer „Mehrflächenkartierung“ wird auf die Ausführungen in Kapitel „3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung“ verwiesen:

1. Für die Kartierung von FFH-LRT-Biotopen sind die in den „Steckbriefen und Kartier-hinweisen für FFH-Lebensraumtypen (LANU 2007)“ aufgeführten Vorgaben und Abgrenzungskriterien anzuwenden. Insbesondere sind Zusammenfassungen von identischen Biotoptypenflächen im engen räumlichen Zusammenhang zu einem Biotop unter einer Biotopnummer (mit einem Biotopbogen) nur in festgelegten Ausnahme-situationen der „Mehrflächenkartierung“ (s. Kap. I.3.6.4.1) zulässig, und wenn diese ausschließlich nur zu einem FFH-Lebensraumtyp gehören. Insofern dürfen Biotoptypen, die zu verschiedenen FFH-LRT gehören, nicht zusammengefasst werden, sondern müssen jeweils als eigenständige Biotope mit eigener Biotopnummer erfasst werden (s.a. Übersicht in der Tabelle 3, Zeile 3). Ausnahmen hiervon stellen schwer bzw. nicht trennbare Komplex-LRT-Biotope dar. Zur Vorgehensweise hierzu s. „Komplexe LRT-Vorkommen / Grundsatz - Spezielles geht vor Komplex“ s. Kapitel I.3.8 und auch Kap. I.3.6.5.1.

FFH-LRT-Biotope sind grundsätzlich je FFH-LRT und Erhaltungszustand einzeln auszu-kartieren. In Ausnahmefällen kann bei einem kleinräumigen Mosaik verschiedener FFH-LRT (Maximal zwei FFH-LRT) oder Erhaltungszustände ein Biotopbogen ausgefüllt werden. Die FFH-LRT sind in diesem Fall unbedingt mit prozentualen Flächenanteilen aufzuführen (Summe der beteiligten FFH-LRT: 100%; bei Überlagerung von FFH-LRT: 200% („Flächendoppelung“)), s. hierzu auch Kapitel I.3.6.5 ff.

Maßgeblich sind die in Tabelle 6 angegebenen Mindestgrößen, die als Orientierungs-größen für signifikante LRT-Vorkommen dienen sollen, da in der FFH-Richtlinie diesbezüglich keine Angaben vorliegen. Hierzu s.a. Ausführungen und Hinweise unter „Signifikantes Vorkommen / Mindest-/Minimalgröße eines LRT-Vorkommens“ in Kapitel I.3.8.

Handelt es sich bei der zu erfassenden Biotopfläche sowohl um ein FFH-LRT-Biotop als auch um ein §-Biotop, so wird der FFH-LRT- und §-Status in demselben Bogen dokumentiert (s.a. Übersicht in der Tabelle 3, Zeile 2 und für LRT auf Sonderstandorten (bspw. auf Steilhang): s. Tabelle 3, Zeile 4).

§-Biotope auf Sonderstandorten mit §-Status §-Biotop-Komplex „Flächen-Überlagerung“

Vorgenannte Vorgehensweise gilt auch für auf Sonderstandorten vorkommendes arten- und strukturreiches Dauergrünland mit Status als FFH-LRT und § Biotop, wo aufgrund des Sonderstandorts „Steilhang“ sich die Situation eines §-Biotopkomplex im Sinne einer „Flächen-Überlagerung“ ergibt (Flächenanteil §-Biotop1: 100% + §-Biotop2: 100% ∑ = 200%; bspw. Biotoptyp GMm (LRT 6510; asDG: VO 11) auf Sonderstandorten (Steilhang: VO-Nr. 9.) (s.a. Übersicht in der Tabelle 3, Zeile 6 und Zeile 8: FFH-LRT 6510 nur bei entsprechender Vegetationsausprägung von GMt). Unmittelbar benachbarte Biotopflächen unterschiedlichen Status bzw. unterschiedlicher Kombinationen ihres Status sind gegeneinander flächenscharf abzugrenzen und unter

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einer jeweils eigenständigen Biotopnummer gesondert zu erfassen (s. o.g. Situationen bzw. Bsp.: Biotopfläche mit Status von einem LRT 1 Biotopbogen/Biotopnummer; Biotopfläche mit Status von einem LRT + § Biotop 1 Biotopbogen/Biotopnummer; Biotopfläche mit Status von einem LRT + § Biotop1 + § Biotop2 1 Biotopbogen /Biotopnummer).

Zur Vorgehensweise bei der Anwendung von „Mehrflächenkartierung“-(Multipart-)Biotopen bei §-Biotopen und FFH-LRT-Biotopen s. Kapitel 3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung („Multipart“). I.3.5.5

2. Biotopflächen, die aufgrund ihrer aktuellen Vegetationsausstattung ausschließlich §-Biotope (s.a. Übersicht in der Tabelle 3, Zeile 1) darstellen und vom Status nicht gleich-zeitig auch als LRT-Biotop einzustufen sind, werden unter strikter Berücksichtigung der fachlichen Voraussetzungen und Erfordernisse zur Abgrenzung von §-Biotopen als Biotop abgegrenzt und unter einer Biotopnummer mit einem Biotopbogen erfasst (s. „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ [nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG], LLUR 2015, in Prep. 2021“ und Kapitel I.3.6.3). Grundsätzlich ist die Ausgrenzung der §-Biotope an der in der schleswig-holsteinischen „Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung [VO])“ vorgegebenen Differenzierung entsprechend der unter den jeweiligen Verord-nungsnummern (VO-Nr. 1a, 1b, 2a, 2b, …) beschriebenen Typengruppen vorzunehmen, für die in mehreren Fällen hinsichtlich der Biotopabgrenzung auch eine zwanglose Zuordnung zu einem FFH-LRT möglich ist (Bsp.: VO-Nr. 3c LRT *6230, VO-Nr. 4cd LRT *91E0; s. Tabelle 2; Tabellenspalte „VO-Nr.“). Grundsätzlich muss die unter einer Biotopnummer mit einem Biotopbogen abgegrenzte Biotopfläche ein weitgehend gleichartiges Arteninventar und eine homogene Vegetationsausprägung und -struktur aufweisen, die als Mindestanforderung eine einheitliche Zuordnung des abgegrenzten Vegetationsbestandes zu demselben Biotoptyp gem. Standardliste Biotoptypen und derselben vorgenannten Verordnungsnummer in der Biotopverordnung zulässt. Darüber hinaus ist für mehrere in der VO aufgeführte Typengruppen (z.B. VO-Nr. 1a, 1b, 2a, 2b, 3a, 4a…) ebenfalls eine stärker differenzierende Abgrenzung und Erfassung mit jeweils separatem Biotopbogen unter einer eigenständigen Biotopnummer von in diesen zusammengefassten, gegeneinander abgrenzbaren Biotoptypen/Biotopen vorzunehmen (Bsp.: VO-Nr. 2b Großseggen-Ried), Sumpfstaudenflur, Weiden-Feuchtgebüsch; VO-Nr. 4a Erlenbruch, Birkenbruch, Weidenbruch). In anderen Situationen, oftmals auch im Zusammenhang mit der Kartierung von LRT-Biotopen oder wenn der Kartierungsmaßstab eine Ausgrenzung von trennbaren Biotoptypen zulässt, Grundsätzlich ist im Rahmen der Kartierung von § Biotopen eine stärkere Differenzierung notwendig. Hier dürfen ausschließlich Flächen identischer Biotoptypen, gleicher Artenzusammensetzung, Vegetationsausprägung und –struktur sowie gleicher Zuordnung zu derselben Verordnungsnummer in der Biotopverordnung innerhalb eines §-Biotopes zusammengeführt werden. Oft handelt es sich bei der Abwägung der situationsbedingten Vorgehensweise in der Kartierung um fachliche Einzelfallentscheidungen.

Biotopflächen ausschließlich mit gesetzlichem Schutzstatus sind gegenüber ggf. unmittelbar angrenzenden Biotopflächen anderen Status (§-Biotop anderer VO-Nr., LRT, LRT + § Biotop; s. Situation unter 1.)) grundsätzlich als eigenständige Biotopfläche eindeutig abzugrenzen und als eigenständiges Biotop zu erfassen (Bsp.: Biotopfläche ausschließlich mit Status als § Biotop 1 Biotopbogen/Biotopnummer).

Zur Vorgehensweise bei der Anwendung von zulässigen Mehrflächenkartierung-(Multipart-)Biotopen bei § Biotopen s. Kapitel I.3.5.5.

3. Biotopflächen, die aufgrund ihrer aktuellen Vegetationsausstattung als arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG; s.a. Übersicht in der Tabelle 3; Zeile 7: §-Biotop

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und bei entsprechender Vegetationsausprägung auch LRT; Zeile 9: ausschließlich §-Biotop) und damit als §-Biotop anzusprechen sind, vom Status allerdings nicht gleichzeitig bzw. lediglich nur bei einer bestimmten Vegetationsausprägung auch als LRT-Biotop einzustufen sind (s. Zeile 7 der Tabelle 3), werden unter strikter Berücksichtigung der fachlichen Voraussetzungen und Erfordernisse zur Abgrenzung von Biotopen als eigenständiges Biotop abgegrenzt und unter einer Biotopnummer mit einem Biotopbogen erfasst. Die unter einer Biotopnummer abgegrenzten Biotopflächen müssen, sofern maßstabsbedingt trenn- und darstellbar, demselben Biotoptyp („GFc“ oder „GFf“ oder „GFr“) angehören, ein weitgehend gleichartiges Arteninventar und eine weitgehend vergleichbare Vegetationsausprägung und -struktur aufweisen.

Biotopflächen des als §-Biotop anzusprechenden arten- und strukturreichen Dauergrünlands sind ggf. gegenüber unmittelbar angrenzenden Biotopflächen anderen Status (§-Biotop, anderer LRT, anderer LRT + § Biotop; s. Situation unter 1.) als eigenständige Biotopfläche eindeutig abzugrenzen und als eigenständiges Biotop zu erfassen (Bsp.: Biotopfläche mit „arten- u. strukturreichem Dauergrünland“ (asDG) ausschließlich mit Status als § Biotop 1 Biotopbogen/Biotopnummer).

Zur Vorgehensweise bei der Anwendung von (Multipart-)Biotopen bei § Biotopen s. Kapitel I.3.5.5.

Tabelle 3: Übersicht zum Biotop- und/oder LRT-Status und der diesbezüglich zulässigen Kombinationen von aufzunehmenden Biotopflächen, die jeweils mit einem Biotopbogen unter einer Biotopnummer erfasst werden können (Gesetzlich geschützter Biotop (§ Biotop), FFH-LRT-Biotop (LRT-Biotop)). Die beispielhaft aufgeführten Kombinationen sind nicht vollständig. Auch unter „Beispiele, Erläuterung“ werden lediglich beispielhaft aufgeführte Biotoptypen genannt.

Nr. § Biotop LRT-Biotop Beispiele, Erläuterung

1

X

z.B. Erlen-Bruchwald (WBe; VO-Nr. 4.a) oder Weiden-Bruchwald (WBw; VO-Nr. 4.a) oder Schilf-, Rohrkolben-, Teichsimsen-Röhricht (NRs; VO-Nr. 2.c) oder Rohrglanzgras-Röhricht (NRr; VO-Nr. 2.c),

2

X X

z.B. Erlen-Eschen (Eichen)-Auwald (WAe; VO-Nr. 4.c 4.d; LRT *91E0) oder Trocken- und Zwerg-strauchvegetation auf Binnendünen: TBa/XBb, VO-Nr. 3.d/3.a, LRT 2330; oder TBc/XBb, VO-Nr. 3.b/3.a, LRT 2310 oder TBe/XBb; VO-Nr. 3.b, 3.a, LRT 2320

3

X

z.B. Laubwälder, sofern nicht auf Sonderstand-orten ( Steilhang, Bachschlucht …), z.B. Waldgersten-Buchenwald (WMu; LRT 9130) oder Eschen-Buchenwald (WMe; LRT 9130) oder Perlgras-Buchenwald (WMo; LRT 9130) oder Drahtschmielen-Buchenwald (WLa; LRT 9110),

4

X X

z.B. Laubwälder, sofern auf Sonderstandorten (Steilhang, Bachschlucht (VO-Nr. 9.), z.B. Waldgersten-Buchenwald (WMu; VO-Nr. 9, LRT 9130) oder Eschen-Buchenwald (WMe; VO-Nr. 9, LRT 9130) oder Perlgras-Buchenwald (WMo; VO-Nr. 9, LRT 9130) oder Drahtschmielen-Buchen-wald (WLa; , VO-Nr. 9, LRT 9110)

5 X X

Ausschließlich Biotoptyp GMm (VO-Nr. 11, LRT 6510). Biotoptypen GMf und GMt s. unter Nr. 7.

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Nr. § Biotop LRT-Biotop Beispiele, Erläuterung

6

2 X X

Bspw. Biotoptyp GMm (VO-Nr. 11, LRT 6510) auf Sonderstandorten (Steilhang: VO-Nr. 9.) §-Biotop-Komplex „Flächen-Überlagerung“: Summe der Flächenanteile der überlagernden §-Biotope = 200%

7

X ( X ) Biotoptypen GMf, GMt (VO-Nr.11, (LRT 6510)); Zuordnung LRT 6510 nur bei entsprechender Vegetationsausprägung

8

2 X ( X )

Bspw. Biotoptyp GMt (asDG: VO-Nr.11) auf Sonderstandorten (Steilhang: VO-Nr. 9.); Zuordnung LRT 6510 nur bei entsprechender Vegetationsausprägung; §-Biotop-Komplex „Flächen-Überlagerung“: Summe der Flächen-anteile der überlagernden §-Biotope = 200%

9 X

Biotoptypen GFc, GFf, GFr (alle gehören zum arten- u. strukturreichen DG: VO-Nr.11)

10

2 X Bspw. Biotoptyp WBe (VO-Nr. 4a) und NRs (VO-Nr. 2c). §-Biotop-Komplex untrennbare „Flächen-Durchdringung“: Summe der Flächen-anteile der durchdringenden §-Biotope = 100%

11

X 2 X Bspw. Biotoptyp KNa (LRT 1330, VO-Nr. 5f) innerhalb Ästuar (LRT 1130). LRT- Komplex „Flächen-Überlagerung“: Summe der Flächen-anteile der überlagernden LRT-Biotope = 200%

12

X 2 X

Bspw. Biotoptyp KDe (LRT *2140, VO-Nr. 5c) und KDc (LRT *2150, VO-Nr. 5c). LRT-Komplex untrennbare „Flächen-Durchdringung“: Summe der Flächenanteile der durchdringenden LRT-Biotope = 100%

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3.6.5 Kartierung / Abgrenzung von Biotoptypen und Wertbiotopen (FFH-LRT und §-Biotope) und zulässige Angaben von Flächenanteilen (in %) im Biotopbogen und in der Access-Datenbank

Grundsätzliches

Grundsätzlich ist im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung bei der Abgrenzung und Kartierung von Wertbiotopen (FFH-LRT, §-Biotop; s. im Folgenden) die Flächenabgrenzung der zu kartierenden Biotoptypenflächen unter strikter Berücksichtigung floristisch-vegetationskundlicher Kriterien entsprechend der aktuellsten Fassung der Standardliste der Biotoptypen SH (Derzeitiger Stand: 6. Fassung, April 2021) und in maßstabsgerechter Detailgenauigkeit vorzunehmen. Auf dieser Grundlage muss eine eindeutige fachliche Zuordnung der ausgegrenzten Biotoptypen- bzw. (Wert-)Biotopfläche gemäß vorgenannter Standardliste und damit vom Status her zu nur einem FFH-Lebensraumtyp (FFH-LRT) und/oder zu nur einem §-Biotop (Anm.: zu einer Verordnungsnummer gem. Biotopver-ordnung – Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope; gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG) vollumfänglich sichergestellt sein. Grundsätzlich sind folgende vier Situationen zu unterscheiden, die in Hinblick auf Wertbiotope sowohl für FFH-LRT als auch für gesetzlich geschützte Biotope anzuwenden sind:

1 – Normalfall

2 – Komplex – Flächen-Überlagerung

3 – Komplex – Flächen-Durchdringung

4 – Komplex Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung

Situation 1: Normalfall

Im „Normalfall“ ist die Abgrenzung von Biotoptypen- bzw. (Wert-)Biotopflächen unter den im vorhergehenden Absatz beschriebenen fachlichen Kriterien und der geforderten Detail-genauigkeit vorzunehmen, so dass die Angabe des Flächenanteils (LRT und/oder §-Biotop) im zugehörigen Biotopdatensatz (eine Biotopnummer), der im Regelfall („Einzelflächen-kartierung“) mindestens aus einer, in Ausnahmesituationen zulässiger „Mehrflächen-kartierung“ (s. Kapitel I.3.6.4.1) aber auch aus mehreren Biotoptypenflächen des selben Biotoptyps, gleicher Ausprägung und gleichen Status (LRT, §-Biotop) bestehen kann, grundsätzlich immer 100% beträgt (Normalfall).

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I-88 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Situation 2 – 4: Komplexe (FFH-LRT, §-Biotope)

Situation 2: Komplex – Flächen-Überlagerung

Nur in absoluten Ausnahmefällen sind maßstabs- oder auch überlagerungsbedingte Abweichungen von diesem Grundsatz und Abgrenzungen zulässig, die eine Zuordnung der ausgegrenzten (Wert-)Biotopfläche zu maximal zwei LRT und/oder zwei §-Biotope umfassen können (s. Ausführungen im Folgenden: Komplexbiotope, Komplex-LRT bzw. LRT-Komplex). Zu diesen Ausnahmen zählen bei den §-Biotopen bspw. Situationen in der Landschaft, in denen geo- oder hydromorphologische Sonderstandorte (Strukturtypen) mit eigenem gesetzlichen Schutzstatus von Vegetation eingenommen - überlagert – werden, der ebenfalls ein eigenständiger Schutzstatus zukommt (bspw. Trockenrasen auf artenreichem Steilhang, jeweils mit eigenständigem Schutzstatus). Bei den FFH-LRT stellen einige LRT per se einen LRT-Komplex dar (z.B. Ästuare, LRT 1130; s. Bsp. unter Kap. „Komplex-biotope“), d.h. andere LRT (im Bsp. Salzwiese, LRT 1330) sind ausdrücklich Teile des Komplex-LRT und als solche auch einzeln (mit jeweils 100% Flächenanteil) abzugrenzen und zu bewerten (Letzteres sofern beauftragt). In beiden genannten Fällen überlagern sich die Flächen der beteiligten LRT bzw. §-Biotope ( Komplex, Flächen-Überlagerung; Summe immer 200%).

Situation 3: Komplex – Flächen-Durchdringung

In der Natur kommen LRT oder auch §-Biotope oftmals in typischer Weise in Komplexen mit verwandten LRT oder §-Biotopen vor, die sich jedoch von der Fläche nicht überlagern, sondern kleinräumig mosaikartig abwechseln bzw. durchdringen oder eine Abfolge darstellen (z.B. Dünen-LRT; im Bsp. im Kapitel „Komplexbiotope“: „Braundüne/Küstendüne mit Krähenbeere“, LRT *2140 in Durchdringung mit „Braundüne/Küstendüne mit Besenheide“, LRT *2150). Diese Flächen-Durchdringungen sind im Rahmen von Kartierungen aufgrund des vorgegebenen Kartiermaßstabs flächenhaft oft nur unter hohem Aufwand trennbar oder grundsätzlich untrennbar. In diesen Fällen von untrennbaren Flächen-Durchdringungen dürfen hinsichtlich der Abgrenzung und Erfassung mit einem Biotopdatensatz (eine Biotop-nummer) maximal zwei LRT und/oder zwei §-Biotope beteiligt sein. Die Summe der Flächen-anteile der beteiligten LRT und/oder §-Biotope muss immer exakt 100% betragen.

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Situation 4: Komplex – Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung

Diese Situation stellt die Kombination von einem Komplex aus der bereits bekannten Flächen-Durchdringung von maßstabsbedingt untrennbaren vegetationsgeprägten Biotoptypen und einer Flächen-Überlagerung mit einem (morphologischen oder hydrologischen) Strukturtyp dar, der einen eigenständigen gesetzlichen Biotopschutz begründet (z.B. XBb – Binnendüne, VO-Nr. 3a oder XHs – artenreicher Steilhang im Binnenland, VO-Nr. 9), oder bei FFH-Lebensraumtypen eine Flächen-Überlagerung bspw. mit dem LRT 1130 (Ästuarien) oder dem LRT 1230 (Steilküsten). Die Gesamtsumme der Flächenanteile aus der (Komplex-) Flächen-Durchdringung (max. zwei beteiligte FFH-LRT oder zwei §-Biotope; Summe = 100%) und (Komlex-) Flächen-Überlagerung (zusätzlich ein

weiterer FFH-LRT oder §-Biotop; Summe = 100%) ist auch hier immer 200%.

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I-90 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

In der Komplexsituation „Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“ ergeben sich Zuordnungen zu insgesamt drei FFH-LRT (s. LRT1, LRT2, LRT3 in der vorherigen Abbildung) oder zu insgesamt drei gesetzlich geschützten Biotopen (s. §-Biotop1, §-Biotop2, §-Biotop3 in der folgenden Abbildung).

Abbildung 26: Access-Biotopdatenbank: Eingabefelder zu den Flächenanteilen „Lebensraumtypen“ und „Geschützte Biotope“

3.6.5.1 FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) – Übersicht und Beispiele

3.6.5.1.1 Normalfall

Grundsätzliche Vorgehensweise, Abgrenzung und Erfassung von zu einem Biotopdatensatz (eine Biotopnummer) gehörender Biotoptypen- bzw. Biotopfläche, die vom LRT-Status auf ganzer Fläche nur einem FFH-LRT zuzuordnen ist (Normalfall, s.a. Ausführungen unter Kap. 3.6.5). Diese als „Normalfall“ umschriebene Vorgehensweise ist bei der weitaus über-wiegenden Anzahl von Abgrenzungen und Erfassungen von LRT-Biotopen anzuwenden. Im Beispiel nachfolgender Abbildung ist die Abgrenzung einer Biotoptypen- bzw. Biotopfläche für einen „Perlgras-Buchenwald“ (Biotoptyp: WMo, FFH-LRT 9130) dargestellt.

„Normalfall“: Beteiligt ist immer nur ein FFH-LRT

Flächenanteil immer 100%

z.B.: LRT 9130 (100%)

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Abbildung 27: Beispiel „Normalfall“ für die Abgrenzung und Erfassung einer Biotoptypen- bzw. Biotopfläche, die auf ganzer Fläche nur einem FFH-LRT zuzuordnen ist.

3.6.5.1.2 Komplexbiotope

Nur in absoluten Ausnahmefällen sind maßstabs- ( LRT-Komplex – Flächen-Durch-dringung) oder auch überlagerungsbedingte Abgrenzungen und Erfassungen ( LRT-Komplex – Flächen-Überlagerung) zulässig, die eine Zuordnung ausgegrenzter (Wert-) Biotopflächen zu maximal zwei LRT umfassen dürfen (Komplexbiotope, LRT-Komplex bzw. Komplex-LRT; s.a. Kap. 3.6.5). Eine Besonderheit stellt der LRT-Komplex „Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“ dar, der sich aus der Sondersituation der bereits genannten LRT-Komplexe „Flächen-Durchdringung“ und „Flächen-Überlagerung“ ergibt bzw. ableitet. In diesem LRT-Komplex ist die Zuordnung ausgegrenzter (Wert-) Biotopflächen zu maximal drei LRT zulässig (s.a. Kap. 3.6.5). Zu unterscheiden sind somit folgende drei Situationen von LRT-Komplexen:

LRT-Komplex – Flächen-Überlagerung

Nur in den nachfolgend aufgeführten Ausnahmefällen sind überlagerungsbedingte Abgrenzungen und Erfassungen in einem Biotopdatensatz (unter einer Biotopnummer) zulässig, die eine Zuordnung ausgegrenzter (Wert-) Biotopflächen zu maximal zwei LRT umfassen dürfen. Zur Sondersituation LRT-Komplex „Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“ und der zulässigen Anzahl von LRT-Zuordnungen siehe dort.

„LRT-Komplex – Flächen-Überlagerung“: Beteiligt sind immer zwei FFH-LRT

Flächenanteil in der Summe immer 200% (100% + 100%)

z.B.: LRT 1330 (100%) + LRT 1130 (100%)

Hinweis: Auch Vorkommen von Kalktuffquellen (YQk; VO-Nr. 2e, FFH-LRT *7220) im Komplex mit einem „Naturnaher Quellwald mit Erle und Esche“ (WQe; VO-Nr. 4c 4d, FFH-LRT *91E0) werden ab 2018 ebenfalls als „LRT-Komplex-Flächen-Überlagerung“ und gem. Einträge in nachfolgender Abb. in der Access-Biotop-Datenbank erfasst.

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I-92 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung 28: Beispiel „LRT-Komplex – Flächen-Überlagerung“

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Tabelle 4: Tabellarische Zusammenstellung zulässiger LRT-Komplexe im Sinne von „Flächen-Überlagerungen“. Nur in den nachfolgend aufgeführten Ausnahmefällen sind überlagerungsbedingte Abgrenzungen zulässig, die eine Zuordnung ausgegrenzter (Wert-) Biotopflächen zu maximal zwei LRT umfassen dürfen.

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I-94 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

LRT-Komplex – Flächen-Durchdringung

In der Natur kommen LRT oftmals in typischer Weise in Komplexen mit verwandten LRT vor, die sich jedoch von der Fläche nicht überlagern, sondern kleinräumig mosaikartig ab-wechseln bzw. durchdringen oder eine Abfolge darstellen (z.B. Dünen-LRT; im Bsp. „Braun-düne/Küstendüne mit Krähenbeere“, LRT *2140 in Durchdringung mit „Braundüne/Küsten-düne mit Besenheide“, LRT *2150). Diese Flächen-Durchdringungen von LRT-Komplexen sind im Rahmen von Kartierungen aufgrund des vorgegebenen Kartiermaßstabs flächenhaft oft nur unter hohem Aufwand trennbar oder grundsätzlich untrennbar. In diesen Fällen von untrennbaren Flächen-Durchdringungen von LRT-Komplexen dürfen hinsichtlich der Abgrenzung und Erfassung mit einem Biotopdatensatz (eine Biotopnummer) maximal zwei LRT beteiligt sein. Die Summe der Flächenanteile der beteiligten LRT muss immer exakt 100% betragen. Zur Sondersituation LRT-Komplex „Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“ und der zulässigen Anzahl von LRT-Zuordnungen siehe dort.

Ausschließlich in maßstabsbedingt untrennbaren Ausnahmesituationen können maximal 2 LRT (LRT-Komplex - Flächendurchdringung) in die Abgrenzung und Erfassung in einem Biotopdatensatz (unter einer Biotopnummer) vorgenommen werden.

Hinweis: Vereinbarungsgemäß werden ab Kartiersaison 2018 Vorkommen von Kalktuff-quellen (YQk; VO-Nr. 2e, FFH-LRT *7220) im Komplex mit einem „Naturnahen Quellwald mit Erle und Esche“ (WQe; VO-Nr. 4c 4d, FFH-LRT *91E0) ebenfalls als „Flächen-Überlagerung“ verstanden und entsprechend erfasst ( s. LRT-Komplex – Flächen-Überlagerung).

„LRT-Komplex – Flächen-Durchdringung“: Beteiligt sind immer zwei FFH-LRT

Flächenanteil in der Summe immer 100% (im Bsp.: 60% + 40%)

z.B.: LRT 2140 (60%) + LRT 2150 (40%)

Abbildung 29: Beispiel „LRT-Komplex – Flächen-Durchdringung“

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LRT-Komplex – Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung

LRT-Komplex aus der bereits bekannten Flächen-Durchdringung von maßstabsbedingt untrennbaren vegetationsgeprägten Biotoptypen (Summe der Flächenanteile der max. zwei beteiligten FFH-Lebensraumtypen hier wie bekannt immer 100%) und einer Flächen-Überlagerung mit einem weiteren FFH-LRT, bspw. innerhalb eines Ästuars (LRT 1130). Im Beispiel folgender Abbildung: Untrennbare Flächen-Durchdringung einer „Oberen Salzwiese“ (Biotoptyp: KOy, LRT 1330; VO 5f; Flächenanteil: 60%) mit einer „Uferstaudenflur an Flüssen, Bächen …“ (RHu, LRT 6430; VO 1a; Flächenanteil: 40%) und einer Flächen-Überlagerung innerhalb eines Ästuars (LRT 1130; Flächenanteil: 100%):

„LRT-Komplex – Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“: Beteiligt sind immer drei FFH-LRT

Flächenanteil in der Summe immer 200%:

Flächen-Durchdringung (∑ LRT1 + LRT2 = 100%) + Flächen-Überlagerung (LRT3 = 100%) = 200%; s. Beispiel in folgender Abbildung:

z.B. s. folgende Abb.:

(∑ LRT1: 1330, 60% + LRT2: 6430, 40% = 100%) + LRT3: 1130, 100% = 200%

Abbildung 30: Beispiel „LRT-Komplex – Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“

3.6.5.2 Gesetzlich geschützte Biotope (§-Biotope) – Übersicht und Beispiele

3.6.5.2.1 Normalfall

Grundsätzliche Vorgehensweise, Abgrenzung und Erfassung von zu einem Biotopdatensatz (eine Biotopnummer) gehörender Biotoptypen- bzw. Biotopfläche, die hinsichtlich des Status des gesetzlichen Biotopschutzes auf ganzer Fläche nur einer Verordnungsnummer (VO) gem. Biotopverordnung zuzuordnen ist (Anm.: gem. Biotopverordnung – Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope; gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG). Diese Vorgehensweise entspricht dem „Normalfall“ und ist bei der weitaus überwiegenden Anzahl von Abgrenzungen und Erfassungen von §-Biotopen anzuwenden (s.a. Ausführungen unter Kap. 3.6.5 und 3.6.4.1). Im Beispiel nachfolgender

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I-96 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung ist die Abgrenzung einer Biotoptypen- bzw. Biotopfläche für eine „Typische Sandheide“ (Biotoptyp: THt, VO 3b, FFH-LRT 4030) dargestellt.

„Normalfall“: Beteiligt sind immer nur Bestände, die zu einer Biotop-Verordnungsnummer (VO) gehören.

Flächenanteil immer 100%

z.B.: VO-Nr. 3b (Heiden)

Abbildung 31: Beispiel „Normalfall“ für die Abgrenzung und Erfassung einer Biotoptypen- bzw. Biotopfläche, die auf ganzer Fläche nur einem §-Biotop bzw. nur einer Verordnungs-nummer gem. Biotopverordnung zuzuordnen ist.

3.6.5.2.2 Komplexbiotope

Nur in absoluten Ausnahmefällen sind maßstabs- ( §-Biotop-Komplex – Flächen-Durchdringung) oder auch überlagerungsbedingte Abgrenzungen und Erfassungen ( §-Biotop-Komplex – Flächen-Überlagerung) zulässig, die eine Zuordnung ausgegrenzter (Wert-)Biotopflächen zu maximal zwei §-Biotopen (Anm.: zwei Verordnungsnummer [VO] gem. Biotopverordnung, s. oben) umfassen dürfen (Komplexbiotope, §-Biotop-Komplex; s.a. Kap. 3.6.5 und 3.6.4.1). Eine Besonderheit stellt der §-Biotop-Komplex „Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“ dar, der sich aus der Sondersituation der bereits genannten §-Biotop-Komplexe „Flächen-Durchdringung“ und „Flächen-Überlagerung“ ergibt bzw. ableitet. In diesem §-Biotop-Komplex ist die Zuordnung ausgegrenzter (Wert-) Biotopflächen zu maximal drei §-Biotopen zulässig (Anm.: drei Verordnungsnummern [VO] gem. Biotopverordnung, s.a. Kap. 3.6.5 und 3.6.4.1). Zu unterscheiden sind folgende drei Situationen von §-Biotop-Komplexen:

§-Biotop-Komplex – Flächen-Überlagerung

Einige §-Biotope stellen aufgrund ihrer Sonderstandorte einen LRT-Komplex im Sinne von Flächen-Überlagerungen dar (z.B. Steilhang, VO-Nr. 9), d.h. andere §-Biotope (im Bsp. Typische Sandheide [THt], VO-Nr. 3b) sind ausdrücklich Teile des §-Biotop-Komplexes und als solche auch einzeln abzugrenzen. In diesen Situationen überlagern sich die Flächen der beteiligten §-Biotope ( §-Biotop-Komplex, Flächen-Überlagerung; Summe immer 200%). Nur in den nachfolgend aufgeführten Ausnahmefällen sind überlagerungsbedingte Abgrenzungen und Erfassungen in einem Biotopdatensatz (unter einer Biotopnummer)

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zulässig, die eine Zuordnung ausgegrenzter (Wert-) Biotopflächen zu maximal zwei §-Biotopen umfassen dürfen. Zur Sondersituation §-Biotop-Komplex „Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“ und der zulässigen Anzahl von §-Biotop-

bzw. VO-Nr.-Zuordnungen siehe dort.

Hinweis: Zum Vorkommen von Kalktuffquellen (YQk; VO-Nr. 2e, FFH-LRT *7220) im

Komplex mit einem „Naturnahen Quellwald mit Erle und Esche“ (WQe; VO-Nr. 4c 4d, FFH-

LRT *91E0) s. Ausführungen unter LRT-Komplex – Flächen-Überlagerung.

„§-Biotop-Komplex – Flächen-Überlagerung“: Beteiligt sind immer zwei §-Biotope

Flächenanteil in der Summe immer 200% (100% + 100%)

z.B.: Typische Sandheide (THt), VO-Nr. 3b (100%) + artenreicher

Steilhang (XHs), VO-Nr. 9 (100%)

Abbildung 32: Beispiel „§-Biotop-Komplex – Flächen-Überlagerung“

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I-98 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Tabelle 5: Beispiele von §-Biotop-Komplexen im Sinne von „Flächen-Überlagerung“

Biotop-typ_1

Biotop-typ_2 Struk-turtyp

§-Biotop_1

VO-Nr

Flächen-Anteil

(%)

§-Biotop_2

VO-Nr

Flächen-Anteil

(%)

FFH_ LRT 1

Flächen-Anteil

(%)

FFH_ LRT 2

Flächen-Anteil (%)

Strukturtypen – Morphologische Merkmale

Binnendüne - XBb

TBa XBb 3d 100 3a 100 2330 100

TBc XBb 3b 100 3a 100 2310 100

TBe XBb 3b 100 3a 100 2320 100

TBd 1) XBb 3b, 3d 100 3a 100 (2310, 2320, 2330)

(100)

GMm XBb 11 100 3a 100 6510 100

GMt XBb 11 100 3a 100 (6510) (100)

WLt XBb 3e 100 3a 100 9190 100

WLk XBb 3e 100 3a 100 9190 100

Situativ auch

weitere §-Bio-tope

XBb … 100 3a 100

Artenreicher Steilhang im Binnenland - XHs

THd XHs 3b 100 9 100 (4030) (100)

THg XHs 3b 100 9 100 4030 100

THb XHs 9 100 (4030) (100)

THs XHs 3b 100 9 100 4030 100

THt XHs 3b 100 9 100 4030 100

THx XHs 3b 100 9 100 4030 100

TRb XHs 3d 100 9 100 *6120 100

TRm XHs 3d 100 9 100 6210 100

TRn XHs 3c 100 9 100 *6230 100

TRo XHs 3d 100 9 100 *6210 100

TRs XHs 3d 100 9 100

TRh XHs 3d 100 9 100

TRy XHs 3d 100 9 100

GMm XHs 11 100 9 100 6510 100

GMt XHs 11 100 9 100 (6510) (100)

Situativ auch

weitere §-Bio-tope

XHs

Bachschlucht - XHb

Analog der

unter „Steil-hang“ darge-stellten

XHb … … 9 100 …

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-99

Biotop-typ_1

Biotop-typ_2 Struk-turtyp

§-Biotop_1

VO-Nr

Flächen-Anteil

(%)

§-Biotop_2

VO-Nr

Flächen-Anteil

(%)

FFH_ LRT 1

Flächen-Anteil

(%)

FFH_ LRT 2

Flächen-Anteil (%)

Situationen (s. dort)

Jungmoränenkliff - XKo

Analog der

unter „Steil-hang“ darge-stellten Situationen (s. dort)

XKo … … 5b 100 … 1230 100

Situativ auch

weitere §-Bio-tope

XKo … … 5b 100 … 1230 100

Strandwall - XSw

Analog der

unter „Steil-hang“ darge-stellten Situationen (s. dort)

XSw … … 5d 100 … (1220) (100)

Situativ auch

weitere §-Bio-tope

XSw … … 5d 100 (1220) (100)

Strukturtypen – Hydrologische Merkmale

Quellen – YQ: YQs – Sicker- oder Sumpfquellen, YQk - Kalktuffquelle Vereinbarungsgemäß werden ab Kartiersaison 2018 auch die Kalktuffquellen (YQk; VO-Nr. 2e, FFH-LRT *7220) als „Flächen-Überlagerung“ verstanden, insofern werden diese im Sinne eines §-Biotop-Komplex als “Flächen-Überlagerung“ mit anderen gesetzlich geschützten Biotopen aufgefasst, so bspw. im Komplex mit einem „naturnahen Quellwald mit Erle und Esche (WQe)“, VO Nr. 4c 4d; FFH-LRT *91E0, dann auch als LRT-Komplex-Flächen-Überlagerung (Summe beider beteiligten §-Biotope = 200%, Summe beider beteiligten LRT = 200%).

GNr YQs 2d 100 2e 100

… YQs … 100 2e 100

WQe YQk 4c 4d 100 2e 100

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-100 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Biotop-typ_1

Biotop-typ_2 Struk-turtyp

§-Biotop_1

VO-Nr

Flächen-Anteil

(%)

§-Biotop_2

VO-Nr

Flächen-Anteil

(%)

FFH_ LRT 1

Flächen-Anteil

(%)

FFH_ LRT 2

Flächen-Anteil (%)

Situativ auch

weitere §-Bio-tope

1) TBd – Neu gefasster Biotoptyp in den Teilwerken „Biotoptypenschlüssel“ und „Standardliste Biotoptypen“ ab 2. Fassung (Stand: Juli 2016), in der ersten Fassung (Stand: Mai 2015) noch nicht enthalten.

§-Biotop-Komplex – Flächen-Durchdringung

In der Natur kommen §-Biotope oftmals in typischer Weise in Komplexen mit verwandten §-Biotopen vor, die sich jedoch von der Fläche nicht überlagern, sondern kleinräumig mosaik-artig abwechseln bzw. durchdringen oder eine Abfolge darstellen (z.B. Erlenbruchwald [WBe; VO-Nr. 4a] in Durchdringung mit Schilfröhricht [NRs; VO-Nr. 2c]). Diese Flächen-Durch-dringungen von §-Biotop-Komplexen sind im Rahmen von Kartierungen aufgrund des vorgegebenen Kartiermaßstabs flächenhaft oft nur unter hohem Aufwand trennbar oder grundsätzlich untrennbar. In diesen Fällen von untrennbaren Flächen-Durchdringungen von §-Biotop-Komplexen dürfen hinsichtlich der Abgrenzung und Erfassung in einem Biotopdatensatz (unter einer Biotopnummer) §-Biotope beteiligt sein, die maximal zwei Verordnungsnummern (VO) gem. Biotopverordnung zuzuordnen sind. Die Summe der Flächenanteile der beteiligten §-Biotope muss immer exakt 100% betragen. Zur Sondersituation §-Biotop-Komplex „Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“ und der zulässigen Anzahl von §-Biotop- bzw. VO-Nr.-Zuordnungen siehe

dort.

Ausschließlich in maßstabsbedingt untrennbaren Ausnahmesituationen können maximal 2 §-Biotope (§-Biotop-Komplex - Flächendurchdringung) in die Abgrenzung und Erfassung unter einem Biotopdatensatz (eine Biotopnummer) vorgenommen werden.

Hinweis: Zum Vorkommen von Kalktuffquellen (YQk; VO-Nr. 2e, FFH-LRT *7220) im Komplex mit einem „naturnahen Quellwald mit Erle und Esche“ (WQe; VO-Nr. 4c 4d, FFH-LRT *91E0) s. Ausführungen unter LRT-Komplex – Flächen-Überlagerung.

„§-Biotop-Komplex – Flächen-Durchdringung“: Beteiligt sind immer zwei §-Biotope bzw. Vegetationsbestände, die zwei Verordnungsnummern gem. Biotopverordnung zuzuordnen sind:

Flächenanteil in der Summe immer 100% (im Bsp.: 85% + 15%)

z.B.: Erlen-Bruchwald (WBe) VO-Nr. 4a (85%) + Schilfröhricht (NRs) VO-Nr. 2c (15%)

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-101

Abbildung 33: Beispiel „§-Biotop-Komplex – Flächen-Durchdringung“

§-Biotop-Komplex – Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung

§-Biotop-Komplex aus der bereits bekannten Flächen-Durchdringung von maßstabs-bedingt untrennbaren vegetationsgeprägten Biotoptypen, deren beteiligte §-Biotope maximal zu zwei Verordnungsnummern (VO) gem. Biotopverordnung zuzuordnen sind (§-Biotop 1, §-Biotop 2; Summe der Flächenanteile der beteiligten §-Biotope muss immer exakt 100% betragen) und einer Flächen-Überlagerung mit einem weiteren §-Biotop eines hydrologischen oder morphologischen Strukturtyps (§-Biotop 3, Flächenanteil = 100%: VO 2e (Quellbereiche), VO 3a (Binnendünen), VO 5b (Steilküsten), VO 5d (Strandwälle), VO 5j (Sandbänke), VO 9 (artenreiche Steilhänge und Bachschluchten)). Im Beispiel folgender Abbildung: Untrennbare Flächen-Durchdringung eines Borstgras-Rasens trockener Standorte (Biotoptyp TRn; VO-Nr. 3c, Flächenanteil: 60%) mit Sandheide aus Besenheide und Ginster auf Binnendüne (TBc; VO-Nr. 3b, Flächenanteil: 40%) und einer Flächen-Überlagerung auf Binnendüne (morphologischer Strukturtyp: XBb; VO-Nr. 3a, Flächenanteil: 100%).

„§-Biotop-Komplex – Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“: Beteiligt sind immer drei §-Biotope bzw. Vegetationsbestände, die drei Verordnungsnummern gem. Biotopverordnung zuzuordnen sind:

Flächenanteil in der Summe immer 200%:

Flächen-Durchdringung (∑ §-Biotop1 + §-Biotop2 = 100%) + Flächen-Überlagerung (§-Biotop3 = 100%) = 200%; s. Beispiel in folgender Abbildung:

z.B. s. folgende Abb.: (∑ §-Biotop1: VO 3c, 60% + §-Biotop2: VO3b, 40% = 100%) + §-Biotop3: VO 3a, 100% = 200%

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I-102 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung 34: Beispiel „§-Biotop-Komplex – Flächen-Durchdringung und Flächen-Überlagerung“.

3.6.6 Beispiele und Hinweise zur Vorgehensweise bei der Abgrenzung und Erfassung von Biotopen

Im Folgenden werden zunächst vier Beispiele (Wald, Moor, naturnaher See, Binnen- bzw. Stillgewässer (Seen und Weiher) größer 200 m2 mit überwiegend (> 50% *)) naturfernen Ufern) zur Vorgehensweise in der Abgrenzung von Biotopen (§ Biotope, FFH-LRT-Biotope) im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung gegeben. Sie sollen als Beispiele dafür dienen, dass wenn sich die einem FFH-LRT zuzuordnenden Biotoptypen im Rahmen einer zulässigen „Mehrflächenkartierung“ (s. Kapitel 3.6.4.1) hinsichtlich ihrer Artenzusammensetzung, Vegetationsausprägung und Vegetationsstruktur signifikant voneinander unterscheiden, so sind diese getrennt voneinander in separaten Biotopbögen mit jeweils eigenständiger Biotopnummer aufzunehmen, wenn die kartografische Darstellung auf der Grundlage des vorgegebenen Kartiermaßstabs 1:5.000 dieses zulässt.

Im Anschluss hieran werden Hinweise zur Vorgehensweise bei der Kartierung von Sondersituationen gegeben, bspw. zur Vorgehensweise bei der Erfassung von Kleingewässern (FK*) und Stillgewässern (FS*; s. Kap. 3.6.6.6 Kartierung von Stillgewässern bzw. stehenden Binnengewässern, Klein-gewässern und erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzten Gewässern (Fisch-teiche)), Kartierung von Schilfröhrichten entlang von Gräben / Vorflutern (s. Kap. 3.6.6.7) und zur Erfassung von „Gräben mit Stillgewässercharakter“ im Sinne des LRT 3150 (s. Kap. 3.6.6.8).

Die Vergabe von erstmalig bzw. neu zu vergebenden Biotopnummern ist gemäß aktualisierter Vorgaben (ab 2021) in jedem DTK5-Kartenblatt bzw. in jeder DTK5-Arbeitskarte beginnend mit 2000 (1 (401)) und fortlaufend bis 2999 100 vorzunehmen (s.a. „Hilfe zur Nummernvergabe – Abstreichraster“ in den Kartenlegenden der Arbeitskarten oder auch Abbildung 13). Diese Vorgehensweise ist in den Abbildungen und Tabellen der folgenden vier Beispiele noch nicht berücksichtigt, daher die Bitte um Beachtung.

3.6.6.1 Beispiel Wald

(s. Abbildung 35)

Perlgras-Buchenwald (Biotoptyp: WMo; LRT 9130) mit drei Kleingewässern (Biotoptyp: FKy), diese aufgrund unterschiedlicher Flächengröße und tlw. ausgebildeter Schwimmblatt-vegetation im Sinne von LRT 3150 mit unterschiedlichem Status. Im „Osten“ setzt sich der Perlgras-Buchenwald auf Steilhanglage fort (Biotoptyp: WMo/XHs; LRT 9130; §, Nr. 9). Im

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„Westen“ schließt in Auenlage ein Erlen-Eschen-Auwald an (Biotoptyp: WAe; LRT *91E0; §, Nr. 4c 4d).

- Perlgras-Buchenwald (Biotoptyp: WMo; 1 eigener Biotopbogen; Dokumentation:

LRT 9130);

- Perlgras-Buchenwald auf Steilhanglage (Biotoptyp: WMo/XHs; 1 eigener

Biotopbogen; Dokumentation: LRT 9130; § VO-Nr. 9 (gem. Biotopverordnung über gesetzlich geschützte Biotope));

- Erlen-Eschen-Auwald (Biotoptyp: WAe; 1 eigener Biotopbogen; Dokumentation:

LRT *91E0; § VO-Nr. 4c 4d);

- Sonstiges Kleingewässer < 25 m² (Biotoptyp: FKy, Flächennr. 4; Ab 2021: 1

eigener Biotopbogen mit Biotopnummer 0403 (bzw. mit fortlfd. Nr. 2000) und Eintrag LRT 9130, gehört aufgrund der räumlichen Lage zum umgebenden Wald-LRT (9130), da kein eigenständiger Gewässer-LRT aufgrund fehlender LRT-typischer Vegetation und kein § Biotop aufgrund Unterschreitung der Mindestflächengröße; die Erfassung derartiger Kartiersituationen und LRT-Zuordnung kann mit einem Biotopbogen für ggf mehrere innerhalb eines Wald-LRT gelegener Kleingewässer < 25 m² erfolgen, in der Biotopbe-schreibung ist diese Situation dann entsprechend anzumerken;

- Sonstiges Kleingewässer > 25 m² < 200 m² (Biotoptyp: FKy, Flächennr. 5; 1 eigener

Biotopbogen (ab fortlfd. Nr. 2000ff; Biotopnr. 0403), zwar kein eigenständiger LRT aufgrund fehlender LRT-typischer Vegetation, aber § Biotop (§ VO-Nr. 7) aufgrund Überschreitung der Mindestflächengröße; gehört aufgrund der räumlichen Lage zum umgebenden Wald-LRT (9130) und erhält daher als LRT-Eintrag: 9130);

- Sonstiges Kleingewässer > 25 m² < 200 m² (Biotoptyp: FKy, Flächennr. 6; 1

eigener Biotopbogen (Biotopnr. 404), aufgrund vorhandener LRT-typischer Vegetation eigenständiger LRT 3150 und § Biotop (§ VO-Nr. 7) aufgrund Überschreitung der Mindestflächengröße; aufgrund des eigenständigen LRT-Status gehört das Kleingewässer nicht zum umgebenden Wald-LRT (9130) und erhält daher keinen Eintrag als Wald-LRT sondern ausschließlich als LRT 3150).

Für das genannte Beispiel „Wald“ sind somit insgesamt sechs fünf Biotopbögen anzulegen.

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I-104 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung 35: Kartierungsbeispiel Wald

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3.6.6.2 Beispiel Moor

(Abbildung 36)

Entwässertes, teilabgetorftes Hochmoor (LRT 7120) mit großflächig ausgrenzbaren Degenerations- und Regenerationsstadien. Stadien aus

- degeneriertem Hochmoor mit Pfeifengras (Biotoptyp: MDm; 1 eigener Biotopbogen; Dokumentation: LRT 7120, § VO-Nr. 2a (gem. Biotopverordnung über gesetzlich geschützte Biotope));

- Moor-Glockenheide, nasse Ausbildung (Biotoptyp: MHs; 1 Biotopbogen; Dokumentation: LRT 7120, § VO-Nr. 2a),

- Trockener sekundärer Moorwald (Biotoptyp: MDb; 1 Biotopbogen; Dokumentation: LRT 7120, § VO-Nr. 2a)

- Torfmoos-Schwingdecken (Biotoptyp: MSt; Drei Teilflächen mit jeweils einem (1) eigenständigen Biotopbogen als „Einzelflächenkartierung“ (Biotopnummern: 0400, 2000, 2001); Dokumentation: LRT 7120, § VO-Nr. 2a)

- Weidengebüsch auf Moorstandort, nass, torfmoosreich (Biotoptyp: MRw; 1 Biotopbogen; Dokumentation: LRT 7120, § VO-Nr. 2a).

Verteilen sich diese einzelnen Moorstadien auf mehrere ausgrenzbare Einzel-/Teilflächen über das Moorgebiet und erfüllen diese die Voraussetzungen für die zulässige Zuordnung als Mehrflächenkartierung-(Multipart-)Biotop, dann werden diese jeweils als Mehrflächen-kartierung-Biotop mit demselben Biotopbogen dokumentiert. Die Kennzeichnung der einzelnen zu einem Mehrflächenkartierung-Biotop gehörenden Teilflächen erfolgt in der Gelände-/Arbeitskarte über den Zusatz von „a“, „b“, „c“ „…“ an der mit 0400 beginnenden Biotopnummer.

Die Kartierung und Erfassung als „Mehrflächenkartierung“ ist ab 2021 nur noch für Biotop-typen aus folgenden Biotoptypen-Untergruppen zulässig: Moorheidestadien (MH*), Ab-torfungsbereiche (MA*), Degenrierte Moorflächen (MD*) und Moor-Regenerationskomplexe (MR*). S.a. 3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung („Multipart“) ab 2021 in der BKSH.

Für das genannte Beispiel „Moor“ sind somit insgesamt fünf Biotopbögen anzulegen.

Abbildung 36: Kartierungsbeispiel Moor

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I-106 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

3.6.6.3 Beispiel naturnaher See mit umgebender Verlandung

(s. Abbildung 37)

Eutrophes Stillgewässer einschließlich seiner amphibischen Ufervegetation und mit Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation im Sinne des FFH-LRT 3150. Landseitig schließen (Land-) Schilfröhrichte, Großseggenriede, Weiden-Bruchwald und Erlen-Bruchwald an.

- Eutrophes Stillgewässer (Biotoptyp: FSe; Flächennr. 1; 1 eigener Biotopbogen mit Biotopnr. 400; Dokumentation: LRT 3150, § VO-Nr. 1b (gem. Biotopverordnung über gesetzlich geschützte Biotope);

- Eutrophes Stillgewässer mit von Röhrichtarten geprägter Flachwasserzone, (Biotoptyp: FSe/vr; ebenfalls Flächennr. 1; kein eigener Biotopbogen da zum LRT 3150 zugehörig und daher ebenfalls zu Biotopnr. 400; Dokumentation: LRT 3150, § VO-Nr. 1b),

- Eutrophes Stillgewässer mit von Schwimmblattvegetation geprägter Wasservegetation (Biotoptyp: FSe/vs; ebenfalls Flächennr. 1; kein eigener Biotopbogen da zum LRT 3150 zugehörig und daher ebenfalls zu Biotopnr. 400; Dokumentation: LRT 3150, § VO-Nr. 1b),

- (Land-) Schilfröhricht (Biotoptyp: NRs; 1 eigener Biotopbogen; Dokumentation: § VO-Nr. 2c),

- Großseggenried, (Biotoptyp: NSs; 1 eigener Biotopbogen; Dokumentation: § VO-Nr. 2g 2b),

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-107

- Weiden-Bruchwald (Biotoptyp: WBw; 1 eigener Biotopbogen; Dokumentation: § VO-Nr. 4a; Hinweis: wenn kleiner 1.000m2 und größer 100m2, dann VO 2b (Sümpfe)),

- Erlen-Bruchwald (Biotoptyp: WBe; 1 eigener Biotopbogen; Dokumentation: § VO-Nr. 4a).

Für das genannte Beispiel „See mit umgebender Verlandung“ sind somit insgesamt fünf Biotopbögen anzulegen.

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I-108 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung 37: Kartierungsbeispiel naturnaher eutropher See bzw. eutrophes Stillgewässer (FSe) mit umgebender Verlandung innerhalb und außerhalb des Stillgewässers

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-109

3.6.6.4 Vorgehensweise bei der Kartierung von größeren Binnen- bzw. Stillgewässern (Seen und Weiher) größer 200 m2, die aufgrund ihrer überwiegend (> 50% *)) naturfernen Ufer nicht insgesamt dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen

*) „Uferbereiche überwiegend nicht durch natürliche Verlandungsprozesse geprägt“

Hinweise zum Vorgehen bei der Kartierung von Stillgewässern mit überwiegend (> 50% *) naturfernen Ufern „Stehende Binnengewässer einschließlich der Altarme gelten insgesamt als natürlich oder naturnah, wenn die Uferbereiche überwiegend durch natürliche Verlandungsprozesse geprägt sind. (s. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) und „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“).“ Für die vollumfängliche Einbeziehung des gesamten Binnen- bzw. Stillgewässers in den gesetzlichen Biotopschutz sind entsprechend der Definition in der Biotopverordnung die Vegetationsverhältnisse entlang der landseitig unmittelbar anschließenden Uferbereiche/ Uferlinie im Sinne von „überwiegend natürlicher Verlandungsprozesse“ (Röhrichte, Rieder, Bruchwald, … ) maßgeblich, d.h. mehr als 50% („überwiegend“) der Stillgewässer- bzw. Binnengewässeruferlinie müssen dieses Qualitätskriterium erfüllen. Weist das Binnenge-wässer bzw. der See diese Qualität hingegen lediglich auf weniger als 50% seiner Gesamt-uferlinie auf, dann unterliegt das Binnengewässer bzw. der See nicht insgesamt dem gesetz-lichen Biotopschutz, sondern nur die Teilbereiche, die von den natürlichen Verlandungs-prozessen geprägt sind. Als Beispiel naturferner Ufer können Uferpartien des schleswig-holsteinischen Brahmsees und Wardersees angeführt werden, an denen landseitig unmittelbar Wohn-/Ferienhausbebauung mit Gartengrundstücken als naturferne Biotop-typen/Nutzungen anschließen. Methode Eine Methode für die Ermittlung der Uferbereiche bzw. Seeuferlänge/Uferlinie, die „über-wiegend durch natürliche Verlandungsprozesse geprägt“ sind, ist im Rahmen der landes-weiten Biotopkartierung bislang nicht vorgegeben. Es ist davon auszugehen, dass sich für viele Seen dieser Anteil an der Uferlinie insgesamt mit Hilfe des verwendeten Kartenmaß-stabs (1:5.000) überschlägig aus der Arbeitskarte ermitteln lässt. In Zweifelsfällen oder bei großen Seen (z.B. Plöner Seen) muss ggf. vor Beginn der Kartierung eine Auswertung über das GIS erfolgen, wenn hier Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung bestehen. Die Abgrenzung und Erfassung der natürlichen oder naturnahen Verlandungsvegetation (Schwimmblatt- und Tauchblattvegetation, Uferröhrichte, …) in Binnengewässern kann im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung ausschließlich auf der Grundlage der Erkennt-nisse aus der Vorortsituation vom Ufer aus und den Darstellungen aus dem in der DTK5-Arbeitskarte hinterlegten aktuellen Luftbild erfolgen. Gesetzlicher Biotopschutz, auch wenn regelmäßige Einzelvorkommen von Schwimmblatt- oder Unterwasservegetation in flächiger Ausdehnung vorhanden Auszug aus dem Dokument „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“: „Der gesetzliche Biotopschutz gilt unabhängig von der Wassergüte des Gewässers. Soweit nicht das gesamte Gewässer, bzw. der komplette Wasserkörper mit einzubeziehen ist, beschränkt sich der gesetzliche Biotopschutz auf die von entsprechender Wasser-, Ufer- bzw. Überschwemmungs-Vegetation geprägten Bereiche. Hierzu gehören unter anderem die land- und wasserseitigen Randzonen, in denen natürliche Verlandungsprozesse ablaufen. Ihre Begrenzung ist landwärts die Grenze der ufertypischen Pflanzengesellschaften; wasser-seitig das Ende der Unterwasservegetation des Litorals (früher: „Verlandungsbereiche stehender Gewässer“).“

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-110 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Seebereiche, die nachweislich regelmäßig „vereinzelte Vorkommen von im Boden wurzelnde Schwimmblatt- oder Unterwasservegetation in entsprechend flächiger Ausdehnung“ aufweisen, sind grundsätzlich als gesetzlich geschützte Verlandungsbereiche im Rahmen der Biotopkartierung abzugrenzen und mit Biotopbogen aufzunehmen (s.a. S. 17 „Erläuterungen zur Kartierung ...“). In dieser Weise ist insbesondere dann vorzugehen, wenn aus vorgenannten Gründen nicht der gesamte See dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt. Vorgehensweise bei der Kartierung von „naturfernen aber nicht künstlichen Stillgewässern (Biotoptyp: FSs)“ mit überwiegend (> 50% *) naturfernen Ufern, die überwiegend nicht von natürlichen Verlandungsprozessen (Röhrichte, Rieder, Bruchwald, …) geprägt werden, s. folgende Kartiersituationen 1 bis 3:

Situation 1: Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer/See, vollständig ohne Vorkommen von Verlandungs-, Schwimmblatt- und/oder Unterwasservegetation (Biotoptyp: FSs; Kein §, kein LRT). „Naturferne“ Ufer landseitig bspw. mit geschlossener Ferienhaussiedlung und Ziergärten (Biotoptyp: SDf; Kein §, kein LRT).

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-111

Situation 2: Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer, lediglich in Teilbereichen der Seefläche mit Vorkommen geschlossener und ausgrenzbarer naturnaher Verlandungs-, Schwimmblatt- und/oder Unterwasservegetation (Biotoptyp: FSe/…; Biotopnummer 0401; §, LRT). Die übrige Seefläche bis zur Uferlinie vollständig ohne (Biotoptyp: FSs; kein §, kein LRT) oder lediglich mit sporadisch auftretenden, nicht ausgrenzbaren Einzelvorkommen von Verlandungs-, Schwimmblatt- und/oder Unterwasservegetation (Biotoptyp: FSs/…; Biotop-nummer 0402; dann ausschließlich LRT 3150). „Naturferne“ Ufer landseitig bspw. mit geschlossener Ferienhaussiedlung und Ziergärten (Biotoptyp: SDf; Kein §, kein LRT).

Situation 3: Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer/See, lediglich in Teilbereichen der Seefläche mit Vorkommen geschlossener und ausgrenzbarer naturnaher Verlandungs-, Schwimmblatt- und/oder Unterwasservegetation (Biotoptyp: FSe/…; Biotopnummer 401: §, LRT), übrige Seefläche bis zur Uferlinie mit regelmäßig auftretenden ( §), jedoch nicht ausgrenzbaren Einzelvorkommen von Verlandungs-, Schwimmblatt- und/oder Unterwasser-vegetation (Biotoptyp: FSe/…; zu Biotopnummer 401: §, LRT). „Naturferne“ Ufer landseitig

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I-112 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

bspw. mit geschlossener Ferienhaussiedlung und Ziergärten (Biotoptyp: SDf; Kein §, kein LRT). Tabellarische Zusammenfassung der Kartierungsergebnisse gem. Situation 1 bis 3:

Situation Biotop-bogen lfd Nr.

Biotoptyp LRT § Biotop Beschreibung

1 - FSs - - Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer, vollständig ohne Vorkommen von Verlandungs- und/oder lebensraumtypischer Wasservegetation; kein § und kein LRT kein Biotopbogen

2 0401 FSe/vs 3150 §, Nr. 1b Eutrophes Stillgewässer mit Beständen ausgrenzbarer Schwimmblattvegetation; LRT 3150, § Biotop Nr. 1b eigener Biotopbogen mit Biotopnummer 0401

2 zu 0401 FSe/vr/vn 3150 §, Nr. 1b Eutrophes Stillgewässer mit Beständen ausgrenzbarer amphibischer Verlandungsvegetation aus Röhrichten und Seggenriedern in den Flachwasserbereichen; LRT 3150, § Biotop Nr. 1b mit auf Biotopbogen von Biotopnummer 0401

2 (s. 0402 und wie nach-

folgend)

FSs - - Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer, vollständig ohne Vorkommen von Verlandungs- und/oder lebensraumtypischer Wasservegetation; Zuordnung zum LRT 3150 aufgrund des Vorkommens lebensraumtypischer Vegetation in den unter Biotopnr. 0401 ausgegrenzten, zum Gewässer gehörenden Beständen ( 0401). Für (ausschließlich) FSs kein Biotop-bogen

2 0402

(oder wie vor-herige)

FSs/vs/vu 3150 - Wie vorherig beschriebene Gewässer-situation, jedoch mit Vorkommen von sporadisch auftretenden, nicht aus-grenzbaren Einzelvorkommen von Verlandungs-, Schwimmblatt- und/oder Unterwasservegetation in Bereichen außerhalb Biotop 0401. Daher „eigenständige“ Zuordnung zum LRT 3150. eigener Biotopbogen mit Biotopnummer 0402

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-113

Situation Biotop-bogen lfd Nr.

Biotoptyp LRT § Biotop Beschreibung

3 0401 FSe/vs 3150 §, Nr. 1b Eutrophes Stillgewässer mit Beständen ausgrenzbarer Schwimmblattvegetation; LRT 3150, § Biotop Nr. 1b eigener Biotopbogen mit Biotopnummer 0401

3 zu 0401 FSe/vr/vn 3150 §, Nr. 1b Eutrophes Stillgewässer mit Beständen ausgrenzbarer amphibischer Verlandungsvegetation aus Röhrichten und Seggenriedern in den Flachwasserbereichen; LRT 3150, § Biotop Nr. 1b mit auf Biotopbogen von Biotopnummer 0401

3 Zu 0401 FSe/vs/vu 3150 §, Nr. 1b Eutrophes Stillgewässer mit nicht ausgrenzbaren, regelmäßig vorhandenen Einzelvorkommen von Verlandungs-, Schwimmblatt- und/oder Unterwasservegetation; LRT 3150, § Biotop Nr. 1b mit auf Biotopbogen von Biotopnummer 0401

3.6.6.5 Zur Vorgehensweise bei der Erfassung von Kleingewässern (FK*) und Stillgewässern (FS*)

Grundsätzlich konnten entgegen der ursprünglichen Beauftragung im Rahmen der landes-weiten Biotopkartierung innerhalb der Prüf- und Graukulisse gelegene Kleingewässer (FK*) und Stillgewässer (FS*) auch außerhalb von FFH-Gebieten kartiert werden, um eine Näherung zum 80%-Biotopschwellenwert zu erreichen. Unverändert galt und gilt die Vorgabe der auftragsgemäßen vollständigen Kartierung und inhaltlichen Erfassung der Kleingewässer (FK*) und Stillgewässer (FS*) innerhalb der FFH-Gebiete. Bei der Erfassung von Kleingewässern (FK*) und Stillgewässern (FS*) ist unbedingt auf die größenabhängige Zuordnung des Biotoptyps und dem sich hieraus ableitenden gesetzlichen Biotopschutz (§) zu achten, denn aufgrund rechtlicher Vorgaben ist eine eindeutige Differenzierung zwischen Kleingewässern (Biotoptypen-Untergruppe FK*; ≥ 25 m² bis ≤ 200 m²;

Biotopverordnung-Nr. 7)

und

Stillgewässern (Biotoptypen-Untergruppe FS*; Mindestgröße > 200 m²;

Biotopverordnung-Nr. 1b)

und damit die strikte Berücksichtigung der Mindestflächengrößen und der Obergrenze von ≤

200 m²bei den Kleingewässern ( Biotoptypen FK*) zwingend notwendig. Vor diesem

Hintergrund ist es grundsätzlich nicht zulässig Mehrflächenkartierung-(Multipart-

)Biotope bei den genannten Kleingewässern und Stillgewässer zu kartieren, sondern

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I-114 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

jedes Kleingewässer (FK*) und Stillgewässer (FS*) ist separat unter einer eigenständigen

Biotopnummer zu erfassen (s. Beispiele in folgender Abbildung). Die Mehrflächen-

kartierung eines Stillgewässers (FS*) und auch eines Strandsees (KSe) unter einer Biotop-

nummer ist ausschließlich nur auf folgende Situation bezogen zulässig, in der neben der

eigentlichen Gewässerfläche weitere, maßstabsbedingt separat ausgrenzbare Teilflächen

bspw. als uferbegleitende, im Wasserkörper des Stillgewässers stockende (Wasser-)

Röhrichte (z.B. FSe/vr), Seggenriede ( FSe/vn) oder auch im Seebereich submers

vorkommende Tauchblatt-Bestände ( FSe/vu) vorhanden sind. Durch diese Vorgehens-

weise ist in der räumlichen bzw. kartographischen Darstellung sichergestellt, dass diese

insgesamt eine Einheit mit dem eigentlichen Stillgewässer bzw. Strandsee darstellen, auch

hinsichtlich der Zuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz ( §, VO 1b) und/oder der

Zuordnung zu einem FFH-LRT ( LRT 31**; *1150).

Abbildung 38: Kartierung von Kleingewässern und Stillgewässern jeweils unter einer eigenständigen Biotopnummer.

3.6.6.6 Kartierung von Stillgewässern bzw. stehenden Binnengewässern, Klein-gewässern und erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzten Gewässern (Fisch-teiche)

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung kann es vor Ort Unsicherheiten bei der Ansprache und Unterscheidung nachfolgend genannter Gewässer geben: (1) Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer (Biotoptypen der Biotoptypen-Untergruppe

FS* - Größere Stillgewässer (> 200m2)) gem. Biotop-VO-Nr. 1b („natürliche u. naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer …“; Mindestgröße: 200 m2).

(2) Kleingewässer (Biotoptypen der Biotoptypen-Untergruppe FK* - Kleingewässer) gem. Biotop-VO-Nr. 7 (Mindestgröße 25 m2 und bis 200 m2)

und

(3) Fischteiche (Biotoptyp FXt aus der Biotoptypen-Untergruppe FX* - Künstliches, durch Nutzung geprägtes Gewässer), die nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, hier sind allerdings die nachfolgenden Ausführungen und Bestimmungen zu Vorkommen von gesetzlich geschützten Biotopen nach eigenständigem Recht in den Uferbereichen unbedingt zu berücksichtigen.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-115

Bei den Kartierungsarbeiten ist es in Einzelfällen vor Ort schwierig zu beurteilen, ob es sich bei einem Gewässer um einen gewerblich genutzten ( „erwerbsfischereiwirtschaftlich“ im Sinne der Ausübung eines Gewerbes), geschlossenen Fischteich oder um ein Gewässer handelt, das als gesetzlich geschütztes Biotop einzustufen ist. Hierdurch kann es in Einzel-fällen zu falsch eingestuften Kartierungsergebnissen kommen bzw. gekommen sein. Hinweis (Stand 2021): Kleingewässer (< 200 m2) und Stillgewässer (> 200 m2) bis zu einer maximalen Gewässergröße von 5 ha, die einer erwerbsfischereiwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, sind als nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegender Fischteich zu erfassen ( FXt). Grundsätzlich nicht unter den gesetzlichen Biotopschutz fallen folgende „erwerbsfischerei-wirtschaftlich“ genutzte Gewässer ( FXt):

1. Geschlossene erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzte Teiche bzw. Stillge-wässer größer als 200 m2 und bis zu einer maximalen Gewässergröße von 5 ha

2. Intensiv erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzte Kleingewässer unter 200 m2

Auch die Unterwasser-Vegetation und Schwimmblatt-Vegetation im Bereich dieser Gewässer ist in diesen Fällen nicht gesetzlich geschützt. Zu den eigenständig geschützten Biotopen in den Uferbereichen dieser Gewässer s. unbedingt nachfolgende Ausführungen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Hilfestellungen bei der Ansprache und Unter-scheidung vorgenannter Gewässer-Biotoptypen und ihrer Zuordnung oder Nichtzuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz geben. Grundsätzlich sind neben den Ausführungen im Biotoptypenschlüssel und der Standardliste Biotoptypen der vorliegenden Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (6. Fassung, Stand: April 2021) die „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH, Stand: April 2015; in Prep. 2021) für die Zuordnung von Biotopen zum gesetzlichen Biotopschutz maßgeblich und daher unbedingt zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Fischteiche bzw. Gewässer, die als „erwerbsfischereiwirtschaftlich“ genutzte Gewässer anzusprechen sind, ist der gesetzliche Biotopschutz getrennt von dem Status als FFH-LRT zu betrachten. Auch „erwerbsfischereiwirtschaftlich“ genutzte Gewässer sind als LRT 31.. (3110, 3130, 3140, 3150) zu erfassen, wenn

- das Gewässer eine LRT-typische Vegetation gem. LRT-Steckbrief SH aufweist, - das Gewässer einer (halb)natürlichen Entwicklung unterliegt,

hierbei kann es sich sowohl um primäre (natürliche) Gewässer, als auch um sekundäre Gewässer (Teiche) handeln, wenn diese einer (halb)natürlichen Entwicklung unterliegen, wie von der EU-Kommission klargestellt wurde.

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I-116 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Die vorherigen Abbildungen zeigen ein typisches Beispiel für eine kaskadenartige An-ordnung / Abfolge von Fischteichen innerhalb von „geschlossenen“ Teichanlagen (Gewässer > 200 m2 und < 200 m2), die durch regulierbare Stau-/Möncheinrichtungen, über die das Wasser der Teiche auch vollständig abgelassen werden kann, miteinander verbunden sind und i.d.R. einer intensiven erwerbsfischereiwirtschaftlichen Nutzung und daher nicht dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG unterliegen (Darstellung links: Situation gem. DTK5; rechts: Situation gem. CIR-Luftbild).

3.6.6.6.1 Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer (> 200 m2)

Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer (> 200 m2) unterliegen dann vollständig dem gesetzlichen Biotopschutz gem. VO-Nr. 1b der Biotopverordnung (Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope), wenn es sich nicht um ein erwerbsfischereiwirtschaftlich genutztes Gewässer handelt (s. Kapitel 3.7.6.6.1.1). Handelt es sich hingegen um ein erwerbsfischereiwirtschaftlich genutztes Gewässer bis zu einer maximalen Gewässergröße von 5 ha, dann unterliegt dieses einschließlich ggf. vorhandener Unterwasser-Vegetation und Schwimmblatt-Vegetation nicht dem gesetzlichen Biotopschutz. Diese Ausnahme vom Biotopschutz gilt jedoch nicht für andere eigenständig gesetzlich geschützte Biotope in den Uferbereichen (s. Kapitel 3.7.6.6.1.2). Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer (> 200 m2) mit einer Gewässergröße von mehr als 5 ha unterliegen auch dann dem gesetzlichen Biotopschutz, wenn diese erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzt werden.

3.6.6.6.1.1 Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer gem. Biotop-VO-Nr. 1b

Hierzu gehören sämtliche Stillgewässer bzw. Binnengewässer > 200 m2 ( Biotoptypen der Biotoptypen-Untergruppe FS* - Größere Stillgewässer; §), die gem. der Vorortsituation nicht als erwerbsfischereiwirtschaftlich genutztes Gewässer einzustufen sind. Text, Definition und Mindestgröße zur Verordnungsnummer 1b der Biotopverordnung (Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope): (s.a. „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen SH“) Natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer (mit Ausnahme von Kleingewässern) einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, isolierten Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.

Auszug aus den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen SH“, S. 17, Abs. 6:

„Gewässer in technischer Befestigung oder mit Abdichtungen (s. Anmerkung / Ergänzung unten zu 1)) sowie geschlossene erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzte

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-117

Gewässer (s. Anm. / Erg. unten zu 2)), Regenwasser-Rückhaltebecken (s. Anm./Erg. unten zu 3)), anerkannte Feuerlöschteiche (s. Anm./Erg. unten zu 4)) und Zierteiche in gärtnerisch gestalteten Anlagen (s. Anm./Erg. unten zu 5)), z. B. mit gepflanzten Seerosen o.ä. gelten nicht als Stillgewässer im Sinne des § 21 LNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG.“ Zu vorgenannten Anmerkungen/Ergänzungen:

1) Hierzu können folgende Biotoptypen gehören: FXz, FXx, FXu, FXy 2) Hierzu gehört der Biotoptyp: FXt 3) Hierzu können folgende Biotoptypen gehören: FXx, FXu, FXy 4) Hierzu können folgende Biotoptypen gehören: FXx, FXu, FXy 5) Hierzu gehört der Biotoptyp: FXz

3.6.6.6.1.2 Erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzte Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer

Stillgewässer bzw. Binnengewässer (> 200m2) bis zu einer maximalen Gewässergröße von 5 ha, die gem. der Vorortsituation deutlich erkennbar als „erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzte Gewässer“ einzustufen sind, unterliegen einschließlich ggf. vorhandener Unter-wasser-Vegetation und Schwimmblatt-Vegetation nicht dem gesetzlichen Biotopschutz ( Biotoptyp „FXt“ aus der Biotoptypen-Untergruppe FX* - Künstliches, durch Nutzung geprägtes Gewässer). Diese Ausnahme vom Biotopschutz gilt jedoch nicht für andere eigenständig gesetzlich geschützte Biotope wie z. B. Röhrichte (VO-Nr. 2c), Sümpfe (VO-Nr. 2b), Bruchwälder (VO-Nr. 4a) und Quellbereiche (VO-Nr. 2e) in den Uferbereichen, sofern diese die geforderten biotopspezifischen Mindestgrößen erfüllen. Stillgewässer bzw. stehende Binnengewässer (> 200 m2) mit einer Gewässergröße von mehr als 5 ha unterliegen auch dann dem gesetzlichen Biotopschutz, wenn diese erwerbsfische-reiwirtschaftlich genutzt werden ( Erfassung als FS*, §, VO-Nr. 1b, ggf. LRT 31**; mit Hin-weis auf erwerbsfischereiwirtschaftliche Nutzung des Gewässers in der Biotopbeschreibung).

3.6.6.6.2 Kleingewässer (> 25 m2 bis < 200 m2)

3.6.6.6.2.1 Kleingewässer gem. Biotop-VO-Nr. 7 (Biotoptypen der Biotoptypen-Untergruppe FK* - Kleingewässer)

Text, Definition und Mindestgröße zur Verordnungsnummer 7 der Biotopverordnung (Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope):

(s.a. „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen SH“, S. 109) Natürliche und naturnahe Kleingewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation.

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I-118 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Textauszug aus den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, S. 110, 3. Absatz:

Grundsätzlich unterliegen Kleingewässer, die gem. Vorortsituation keine geschlossenen erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzten Kleingewässer sind, einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation vollständig dem gesetzlichen Biotopschutz gem. VO-Nr. 7 der Biotopverordnung, sofern diese die Mindest-größe von 25 m2 erreichen. Auch „extensiv genutzte bzw. aufgelassene Fischteiche“, die in der Regel nicht Erwerbs-zwecken sondern z.B. der Hobbyhaltung oder als Angelteich dienen, unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz. In der Kartierpraxis der landesweiten Biotopkartierung besteht jedoch die Schwierigkeit, das Biotop nicht ausschließlich anhand der Vegetation sondern zusätzlich anhand der Nutzungsform einordnen zu müssen. Hier ist dann in der Beschreibung des Biotopes der Hinweis „extensiv genutzt bzw. aufgelassen“ durch den Kartierer mit aufzunehmen. Die Entscheidung ob es sich tatsächlich um ein gesetzlich geschütztes Biotop handelt ist dann erst nach einer zusätzlichen Bewertung des LLUR zu treffen, soweit denn kein Gewerbe vorliegt.

3.6.6.6.2.2 Geschlossene, erwerbsfischereiwirtschaftlich genutzte Kleingewässer

Geschlossene, erwerbsfischereiwirtschaftlich intensiv genutzte Kleingewässer ( Biotoptyp FXt der Biotoptypen-Untergruppe FX* - Künstliches, durch Nutzung geprägtes Gewässer) einschließlich ggf. vorhandener Unterwasser-Vegetation und Schwimmblatt-Vegetation sind vom gesetzlichen Biotopschutz gem. VO-Nr. 7 ausgeschlossen (> 25m2 und < 200m2) der Biotopverordnung (Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope). Diese Aus-nahme vom Biotopschutz gilt jedoch nicht für andere eigenständig gesetzlich geschützte Biotope wie z. B. Röhrichte (VO-Nr. 2c), Sümpfe (VO-Nr. 2b), Bruchwälder (VO-Nr. 4a) und Quellbereiche (VO-Nr. 2e) in den Uferbereichen, sofern diese die geforderten biotop-spezifischen Mindestgrößen aufweisen. Zu „extensiv genutzten bzw. aufgelassenen Fischteichen“ siehe Kapitel 3.6.6.6.2.1.

3.6.6.7 Kartierung von Schilfröhrichten entlang von Gräben / Vorflutern

In der Abbildung 39 sind unterschiedliche Grabensituationen mit grabenbegleitenden Schilf-Röhrichten dargestellt, aus denen zu ersehen ist, welche Röhricht-Situationen dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen (gem. § 30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG; Anforderungen Biotopschutz: Mindestgröße 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m).

3.6.6.8 Erfassung von „Gräben mit Stillgewässercharakter“ im Sinne des LRT 3150

Zur Fragestellung, ab wann „Gräben mit Stillgewässercharakter“ im Sinne des LRT 3150 zu kartieren sind, zunächst auszugsweise im Folgenden die hierfür maßgeblichen Passagen aus dem Steckbrief des LRT 3150 (SH und BfN). Grundvoraussetzung für eine Zuordnung zum LRT 3150 ist zunächst natürlich das Vorkommen von Vegetation der im Steckbrief aufgeführten Syntaxa innerhalb von natürlichen oder naturnahen nährstoffreichen Stillge-wässern. Gemäß Steckbrief des BfN können auch sekundäre Vorkommen (z.B. Teiche) des

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-119

LRT mit eingeschlossen werden, „wenn diese einer (halb)natürlichen Entwicklung unter-liegen“, andererseits sind „Vorkommen der Vegetationstypen in langsam fließenden Gewässern ausgeschlossen“. Der schleswig-holsteinische Steckbrief fasst das Vorkommen des LRT 3150 hingegen weiter, nämlich unter der Voraussetzung, wenn sie - die bezeichnenden Vegetationstypen - im Naturraum oder in der örtlichen Situation frühere Primärvorkommen des Lebensraumtyps ersetzen können (z. B. Grabensysteme in entwässerten Stillgewässerlandschaften der Marsch oder auch der Eider-Treene-Sorge-Region mit entsprechender Vegetation), gehören „Vorkommen der Vegetationstypen in langsam fließenden bis stehenden Gräben als Sekundärvorkommen zum Lebensraumtyp.“ Für die Erfassung von künstlichen Gewässern/Gräben (Biotoptypen-Untergruppe: FL*; und hier die Biotoptypen FLk und FLa) mit Stillgewässercharakter als sekundäre Vorkommen des LRT 3150 im Rahmen der Biotopkartierung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

Für die Zuordnung zum LRT reicht innerhalb von ehemaligen Stillgewässerlandschaften ein artenreicheres Vorkommen von Vegetation der im Steckbrief aufgeführten Syntaxa in regelmäßiger Verteilung und mit signifikanter Deckung. Zu den ehemaligen, aktuell entwässerten Stillgewässerlandschaft gehören bspw. Bereiche des ehemaligen Meggersees, des Börmersees, des Dacksees und weitere Seen in der Eider-Treene-Sorge-Niederung (ETS-Region), auch ehemalige Flachseen im Bereich des Oldenburger Grabens und weiterer ehemaliger Stillgewässerlandschaften. In Naturräumen außerhalb der vorgenannten Stillgewässerlandschaften müssen für eine Zuordnung zum LRT zusätzlich Rote-Liste-Arten der im Steckbrief aufgeführten Syntaxa (hierzu gehören bspw. Elatine hydropiper, Hippuris vulgaris, Najas marina, Potamogeton acutifolius, P. alpinus, P. compressus, P. gramineus, P. lucens, P. obtusifolius, P. praelongus, P. trichoides, Stratiotes alloides, Utricularia australis, U. vulgaris) in regelmäßiger Verteilung und mit signifikanter Deckung vertreten sein. Das Vorkommen muss geeignet sein, frühere Primärvorkommen des Lebensraumtyps im Naturraum oder in der örtlichen Situation zu ersetzen,

Künstliches, ausschließlich oder überwiegend stehendes/r Gewässer/Graben größerer Breite (≥ 2,5m); Fließbewegung nicht erkennbar, sehr selten auch mit sehr geringer Fließbewegung,

Gewässer/Graben unterliegt keiner regelmäßigen Räumung,

(halb)natürliche Entwicklung (bspw. Vorkommen von Röhricht- und Sumpfvegetation) als Folge nicht regelmäßiger Räumung/Unterhaltung ist erkennbar,

Fazit

Es sollte nicht jeder einer ersichtlich regelmäßigen Unterhaltung unterliegender Parzellen-Graben geringer Breite dem LRT 3150 zugeordnet werden. Hier ist eher eine restriktive Vorgehensweise gem. vorgenannter Bedingungen einzuhalten.

Auszüge aus dem schleswig-holsteinischen Steckbrief des LRT 3150

S. 2 von 3, 3. Absatz:

„Flachseen wie der Kudensee, die Brake, der Gotteskoogsee oder Gräben im Dackseegebiet, …“

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I-120 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung 39: Unterschiedliche Grabensituationen A bis C mit grabenbegleitenden Schilf-Röhrichten und zu erfüllenden Voraussetzungen für den gesetzlichen Biotopschutz (gem. § 30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG; Anforderungen Biotopschutz: Mindestgröße 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m).

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-121

S. 2 von 3, 5. Absatz:

„Kartierungshinweise“:

„… und sonstigen natürlichen oder anthropogenen, naturnahen eutrophen Stillgewässern. …“

S. 2 von 3, 6. Absatz:

„Vorkommen der Vegetationstypen in langsam fließenden bis stehenden Gräben gehören als Sekundärvorkommen zum Lebensraumtyp, wenn sie im Naturraum oder in der örtlichen Situation frühere Primärvorkommen des Lebensraumtyps ersetzen können (z. B. Grabensysteme in entwässerten Stillgewässerlandschaften der Marsch mit entsprechender Vegetation). Nachrichtlicher Hinweis zu den nachfolgenden gelöschten Kapiteln:

Für die Fortschreibung der BKSH nicht mehr relevante Textpassagen nachfolgender Kapitel und ggf. diesbezügliche Abbildungen und Tabellen wurden in der vorliegenden 6. Fassung (April 2021) vollständig gelöscht. Bei dennoch bestehendem Bedarf s. bitte 5. Fassung, März 2019.

3.6.7 Zusatzattribuierungen (@) von Flächen im Randbereich der Kulissen

3.6.7.1 Zusatzattribuierung von nicht vollständig kartierten Biotoptypenflächen im Bereich der Prüfkulissengrenze

3.6.7.2 Zusatzattribuierung von nicht vollständig kartierten Wertbiotopflächen im Randbereich der Prüf- oder Graukulisse zur Ausschlusskulisse

3.7 Integration und Nutzung vorhandener Daten aus dem Monitoring der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten (2007-2012)

3.7.1 Umgang mit Geometrien auf Basis der „alten“ DGK5 und „neuen“ DTK5

3.7.2 Geometrien von Biotoptypen- und Biotopflächen enden grundsätzlich an den Außengrenzen von Natura 2000-Gebieten

3.7.3 Umgang mit vorhandenen Geometrien und Einträgen/Attribuierungen

3.7.4 Überprüfung und Aktualisierung der vorhandenen Biotoptypenkartierung

3.7.5 Überprüfung und Aktualisierung der vorhandenen Lebensraumtypen-Kartierung, Ergänzung um die Kartierung der § Biotope

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-122 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung 40: Vorgehensweise zur Kartierung von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein Phase 2 (2015-2019) innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten. I.) Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten, Kartierzeitraum 2007-2012. II.) Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein Phase 2: Vorgehensweise in Kreisen/ Gebieten, in denen keine Bewertung des Erhaltungszustandes (EHZ) der LRT durchgeführt wurde.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-123

Abbildung 41: Vorgehensweise zur Kartierung von Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein ab Phase 2 (BKSH 2015-2019) innerhalb und außerhalb von FFH-Gebieten mit Bewertung des Erhaltungszustandes (EHZ) der FFH-LRT. I.) Monitoring Lebensraumtypen in FFH-

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

I-124 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Gebieten, Kartierzeitraum 2007-2012. II.) BKSH ab 2015. In Phase 2 der BKSH wurde eine Bewertung des EHZ der FFH-LRT lediglich in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg durchgeführt, ab 2021 wird diese grundsätzlich durchgeführt.

3.8 Allgemeine Vorgaben und Grundsätze für die Erfassung von Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie

Die folgenden Ausführungen wurden den Grundsätzen zur „Erfassung von Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-Richtlinie Kartieranleitung – Grundsätze“ (GEMPERLEIN 2007) entnommen, vollständig überarbeitet und ergänzt.

Hinweise

Die kursiv dargestellten Textpassagen waren im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung Phase 2 (2015-2019) für diejenigen Kreise/Lose nicht von Relevanz, in denen eine Bewertung des Erhaltungszustandes (EHZ) der LRT-Vorkommen und daher eine ggf. erforderliche Unterteilung von LRT-Biotopen aufgrund unterschiedlicher EHZ`s in mehrere Teilflächen bzw. Einzelbiotope nicht Gegenstand der Beauftragung war. In den übrigen Kreisen/Losen (ab 2016: Kreis Rendsburg-Eckernförde und Kreis Segeberg), in denen eine Bewertung des Erhaltungszustandes (EHZ) der LRT-Vorkommen beauftragt war, waren diese Textpassagen im Rahmen der Biotopkartierung unbedingt zu berücksichtigen.

Grundsätzlich sind die folgenden allgemeinen Vorgaben und Grundsätze für die Erfassung von Lebensraumtypen-Vorkommen des Anhangs I der FFH-Richtlinie sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten anzuwenden.

Im Rahmen des Monitorings der Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-Richtlinie werden Einzelvorkommen kartiert. Diese Kartierung besteht aus der räumlichen Abgrenzung, der Beschreibung und der Bewertung des Erhaltungszustandes der einzelnen LRT-Vor-kommen. Wie eingangs bereits angemerkt, entfiel die Bewertung des Erhaltungszustandes im Rahmen der BK Phase 2 in der überwiegenden Anzahl der schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte. Hiervon ausgenommen waren die Kreise Rendsburg-Eckern-förde und Segeberg, in denen die Phase 2 der landesweiten Biotopkartierung erst ab 2016 beauftragt werden konnte (2016-2019), und in denen die Bewertung des Erhaltungs-zustands der LRT-Vorkommen außerhalb wie auch innerhalb der FFH-Gebiete grundsätzlich beauftragt war. Um sicher zu stellen, dass die Ergebnisse hinsichtlich Ansprache des LRT-Vorkommens und der Bewertung seines Erhaltungszustandes vergleichbar sind, müssen die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Vorgaben und Grundsätze eingehalten werden.

Allgemeine Vorgaben

Für die Identifizierung eines Vorkommens sind die vom LLUR (ehemals LANU) erarbeiteten LRT-Steckbriefe in der jeweils geltenden aktuellen Fassung zu verwenden (Stand: Mai 2007). Diese berücksichtigen die Vorgaben und Hinweise aus dem Inter-pretation Manual einschließlich aktuelleren Hinweisen der Europäischen Kommission zur Definition und Interpretation einzelner LRT sowie des BfN-Handbuches (SSYMANK et.al. 1998) einschließlich aktuelleren Hinweisen des BfN und ergänzen diese um Hinweise auf landes-, naturraumtypische Ausprägungen und um weitere Kartierhinweise.

Die Bewertung des Erhaltungszustandes des LRT-Vorkommens erfolgt nach dem sogenannten „Pinneberger-Schema“ (A-B-C-Bewertung). Nähere Hinweise hierzu siehe Anhang 1.

Die Bewertung der Einzelparameter Struktur, Arteninventar und Beeinträchtigung erfolgt nach den Bewertungsschemata des Bundes (PAN/ILÖK, 2010) für den jeweiligen LRT.

Kartieranleitung: Landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holstein 2014-2019

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-125

Als Grundlage für die Ansprache des jeweiligen Biotoptyps ist die aktualisierte „Standardliste der Biotoptypen für Schleswig-Holstein“ (LLUR) in der jeweils geltenden aktuellen Fassung zu verwenden (letzter aktualisierter Stand: 2019, 5. Fassung). Andere Biotoptypensystematiken (z.B. aus der Fernerkundung) können die Standardliste der Biotoptypen nicht ersetzen.

Grundsätze für die Ansprache / Abgrenzung eines LRT-Vorkommens im Gelände

Aufbauend auf die Hinweise im Interpretation Manual und BfN-Handbuch (SSYMANK et.al. 1998) gelten folgende LRT-unabhängigen Grundsätze und Hinweise für die Ansprache und Abgrenzung von LRT-Vorkommen, die in den entsprechenden Anhängen durch entsprechende Abbildungen, ggf. auch auf bestimmte LRT-Gruppen bezogen, ergänzend erläutert werden.

LRT-Vorkommen

Hierunter wird das räumlich-funktional zusammenhängende Vorkommen des gleichen LRT in einem standörtlich-topografisch sinnvoll abzugrenzenden Gebiet (z.B. gemeldetes FFH-Gebiet oder ein mit einer topografischen Bezeichnung belegtes Moor) verstanden. Das Vorkommen kann sich aus ein bis mehreren Teilflächen zusammensetzen. Dieses wird im Rahmen von Kartierungen als ein signifikantes Vorkommen erfasst, d.h. ein Biotopbogen / eine Biotopnummer, und zusammenfassend bewertet (z.B. für Angaben im Standarddatenbogen eines FFH-Gebietes).

Zur Vorgehensweise in der Abgrenzung und Erfassung auch von LRT-Biotopen im Rahmen von Kartierungen ab 2021 wird an dieser Stelle auf Kapitel „3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung („Multipart“) ab 2021 in der BKSH“ verwiesen.

In bestimmten Standortsituationen treten mehrere LRT als Komplexe LRT-Vorkommen

auf.

Teilfläche eines LRT-Vorkommens

Das LRT-Vorkommen kann sich aus Einzelbeständen des jeweiligen LRT zusammen-setzen, die sich hinsichtlich ihres Erhaltungszustandes (Struktur, Arteninventar, Beeinträchti-gung; bei Biotoptypenkartierungen z.B auch hinsichtlich des Biotoptyps) signifikant vonein-ander unterscheiden. Diese Einzelbestände sind entsprechend der verwendeten Kartier-methodik (insbesondere Massstab) gegeneinander abzugrenzen und zu bewerten. Diese Einzelbestände werden als Teilflächen innerhalb des zu erfassenden LRT-Vorkommens ( Biotopbogen) erfasst und beschrieben ( wenn mehrere Teilflächen eines LRT-Vorkom-mens: Erfassung und Dateneingabe unter jeweils einer eigenständigen Biotopnummer im GIS und in der Access-Biotopdatenbank). Diese räumliche Differenzierung ist insbesondere von Bedeutung für konkrete Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, für den Managementplan des Einzelgebietes.

Signifikantes Vorkommen / Mindest-/Minimalgröße eines LRT-Vorkommens

Sobald ein räumlich abgrenzbarer Bestand nach Charakter und im Sinne der in den LRT-Steckbriefen beschriebenen Definition einem LRT zugeordnet werden kann, handelt es sich um ein signifikantes Vorkommen. Dies gilt unabhängig von dem bei der Erfassung zu Grunde gelegten Massstab. Interpretation Manual oder BfN-Handbuch (SSYMANK et.al. 1998) geben keine Minimalgrößen der LRT vor. Soweit es sich dem Charakter einzelner LRT nach nicht um punkthafte Kleinvorkommen (z. B. Kalktuffquellen, LRT *7220) handeln kann, sind als Orientierungsgröße für entsprechende LRT-Vorkommen die Angaben zur Mindest-größe in der Standardliste der Biotoptypen bei den gesetzlich geschützten Biotopen anzu-wenden. Bei von Natur aus grundsätzlich größeren Biotoptypen (z.B. nicht prioritäre Wald-LRT) können ausgewiesene Vorkommen im Komplex kleiner sein.

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I-126 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

In der folgenden Tabelle 6 sind Werte zu Mindestflächen(-größen) von FFH-Lebensraum-typen (LRT) angegeben, die, wie bereits erwähnt, weitgehend auf den in Schleswig-Holstein festgelegten biotopspezifischen Mindestflächen für die gesetzlich geschützten Biotope gem. Biotopverordnung beruhen. Bei den angegebenen Mindestgrößen für signifikante Vorkommen von FFH-LRT handelt es sich jedoch lediglich um Richtwerte bzw. um einen Orientierungsrahmen für signifikante FFH-LRT-Vorkommen, die bzw. der sich auf das gesamte zu betrachtende LRT-Vorkommen bspw. innerhalb eines konkreten Moores, Waldes oder Dünengebietes beziehen bzw. bezieht. Daraus folgt, dass die Mindestfläche auf ein gesamtes LRT-Vorkommen zu beziehen ist, das sich mindestens aus einer Biotoptypen-fläche / Geometrie oder auch aus mehreren zusammensetzen kann. Hier ist die Mindest-fläche nicht auf die einzelne ausgegliederte Biotoptypenfläche zu beziehen, sondern auf das gesamte betrachtete LRT-Vorkommen. In gleicher Weise sind die in Tabelle 6 angeführten LRT-Mindestflächen hinsichtlich der Signifikanz des gesamten LRT-Vorkommens auch in anderen Ökosystemen (Moore, Heiden, etc.) fachgutachterlich anzuwenden, das sich eben-falls in mehrere Biotoptypenflächen untergliedern kann. Insofern ist eine abschließende Nennung von Mindestgrößen nicht möglich, die in Tabelle 6 angegebenen Mindestgrößen können nur als Orientierungsrahmen verstanden werden. Die Entscheidung hinsichtlich der Signifikanz eines konkreten LRT-Vorkommens muss im Einzelfall auf der Grundlage der jeweiligen lokalen Situation getroffen werden. Besondere Berücksichtigung bedürfen grundsätzlich wiederum die FFH-LRT, die auch zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören, wie z.B. Auwälder (WAe; § VO 4c 4d, LRT *91E0) oder Typische Sandheiden (THt; § VO 3b, LRT 4030). Hier sind die Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes hinsichtlich der Erfüllung von Mindestgrößen(-flächen) gem. Biotop-verordnung strikt anzuwenden.

Beispiele zur Erfüllung der Mindestfläche eines signifikanten LRT-Vorkommens am Beispiel des Ökosystems „Wald“

Beispiel 1 (s. Abbildung 42): Innerhalb eines betrachteten Waldes können sich mehrere Biotoptypenflächen, die zu dem selben Wald-FFH-LRT gehören hinsichtlich der („erforder-lichen“) Mindestgröße ergänzen (in folgender Abb. mehrere Biotoptypenflächen des Wald-LRT 9110 oder 9130). Diese Biotoptypenflächen bilden in ihrer Gesamtheit das LRT-(Gesamt-) Vorkommen 9110 (in Abb. hellgrüne Flächen) oder 9130 (in Abb. dunkelgrüne Flächen) innerhalb des betrachteten Waldes. Andererseits können sich auch unterschied-liche, unmittelbar benachbarte Wald-FFH-LRT-Vorkommen hinsichtlich der „Mindestfläche“ wechselseitig ergänzen bzw. aufsummieren. Im Beispiel: z.B. LRT 9130 (Biotopnummer 1, 3 und 4) und LRT 9110 (Biotopnummer 2).

Abbildung 42: Erfüllung „Mindestfläche“ für signifikante LRT-Vorkommen durch Summation der Flächenanteile/Geometrien eines Wald-LRT aber auch unterschiedlicher, unmittelbar benachbarter Wald-LRT (hier: LRT 9110 und LRT 9130).

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-127

Beispiel 2 (s. Abbildung 43):

Ein Waldgebiet wird überwiegend von Nadelforst (WFn) eingenommen, daneben aber auch von einem eingelagerten FFH-LRT-Vorkommen (hier: LRT 9110). Gutachterliche Einzelfall-entscheidung, ob Mindestflächengröße gem. Orientierungsrahmen für signifikante FFH-LRT-Vorkommen, der konkreten Vorortsituation und Ausprägung des Waldbestandes und der übrigen für Wälder in der Kartieranleitung (s.Kapitel I.3.8 und I.3.9) und in den einschlägigen LRT-Steckbriefen aufgeführten Vorgaben erfüllt sind. Wenn ja, Entscheidung für ein signifikantes LRT-Vorkommen und Erfassung mit Biotopbogen (in der Abb. unter

Biotopnummer ①). Siehe auch Ausführungen zur „Signifikanz“ im folgenden Text.

Abbildung 43: Vorkommen eines Wald-LRT (hier: LRT 9110) innerhalb umgebender Nadel-forsten. Erfüllung Mindestgröße auf der Grundlage gutachterlicher Einzelfallentscheidung.

Auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission 97/266/EG zum Standarddatenbogen gilt folgende Interpretation des Begriffs „Signifikanz“ (für das FFH-Gebiet) im Sinne der FFH-Richtlinie (BALZER et al., 2002):

1. Voraussetzug für die Beurteilung der Signifikanz ist das Vorkommen des LRT im Gebiet.

2. Die Beurteilung der Signifikanz von Vorkommen erfolgt gebietsbezogen und stellt immer eine Einzelfallentscheidung dar.

3. Für die Beurteilung der Signifikanz spielen die Flächengröße und die Art der Entstehung (primär, sekundär) des LRT keine Rolle.

Als nicht signifikant werden eingestuft:

a) Innerhalb der Gebietsabgrenzung lokalisierte Elemente eines LRT (z.B. Waldsaum),

b) Vorkommen erreicht nicht die aus funktionaler Sicht unbedingt notwendige Mindestgröße (z.B. kleineres Feldgehölz als Waldrest ohne LRT-typische Ausprägung der Kraut-, Strauch- und Baumschicht).

Die Entscheidung über die Signifikanz eines Einzelbestandes muss auf Grund der Gesamt-konstellation im Gebiet unter Berücksichtigung des Gesamtvorkommens des jeweiligen LRT ( LRT-Vorkommen), seiner dynamischen Eigenarten ( Dynamische LRT-Vorkommen) sowie seiner topografischen Lage und funktionalen Bedeutung in einem LRT-Komplex ( Komplexe LRT-Vorkommen) erfolgen. Nähere Hinweise hierzu finden sich in den schleswig-holsteinischen LRT-Steckbriefen. Zu berücksichtigen sind auch die gebiets-spezifischen Erhaltungsziele.

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I-128 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

In der folgenden Liste (s. Tabelle 6) sind für die einzelnen in Schleswig-Holstein vorkommen-den LRT Orientierungsgrößen für Mindestflächengrößen von signifikanten LRT-Vorkommen angegeben. Sie basieren auf den Mindestgrößenangaben zu gesetzlich geschützten Bioto-pen in Schleswig-Holstein (LLUR 2015, in Prep. 2021), die hier übernommen wurden. Auch hier sind LRT-Komplexe (z.B. Heide-Trockenrasen-Komplex, Küstendünen-Komplex) zu berücksichtigen, d.h. der Einzeltypus kann im Komplex kleiner sein als die hier genannte Mindestgröße.

Weitere LRT-spezifische Hinweise zu Vorkommenssituationen sind den Steckbriefen zu ent-nehmen. Die Entscheidung muss an den speziellen Gegebenheiten im Einzelfall getroffen werden ( Signifikantes Vorkommen).

Tabelle 6: Orientierungsrahmen für signifikante Vorkommen FFH-LRT – Mindestgrößen

EU-Nr. Bezeichnung LRT Mindestgröße

1110 Sandbänke mit nur schwacher ständiger Überspülung durch Meerwasser

1,0 ha

1130 Ästuarien (Komplex; situativ)

1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt 0,01 ha

1150* Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) 0,02 ha

1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen)

1170 Riffe 0,1 ha

1210 Einjährige Spülsäume 25 m Abschnitt

1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände 25 m Abschnitt

1230 Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steilküsten mit Vegetation

25 m Abschnitt

1310 Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einj. Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt)

0,01 ha

1320 Schlickgrasbestände (Spartinion) 0,02 ha mind. 5 m breit

1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae) 0,01 / 0,02 ha mind. 5 m breit

1340* Salzwiesen im Binnenland Keine Mindestgröße

2110 Primärdünen 0,01 ha

2120 Weißdünen mit Strandhafer Ammophila arenaria 0,01 ha 2130* Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation

(Graudünen) 0,01 ha

2140* Entkalkte Dünen mit Empetrum nigrum 0,01 ha 2150* Festliegende entkalkte Dünen der atlantischen Zone

(Calluno-Ulicetea) 0,01 ha

2160 Dünen mit Hippophae rhamnoides 0,01 ha 2170 Dünen mit Salix repens ssp. argentea (Salicion arenariae) 0,01 ha 2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen und

borealen Region 0,01 ha

2190 Feuchte Dünentäler 0,01 ha

2310 Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista 0,01 ha

2320 Trockene Sandheiden mit Calluna und Empetrum nigrum 0,01 ha 2330 Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und

Agrostis 0,01 ha

3110 Oligotrophe, sehr schwach mineralische Gewässer der Sandebenen (Littorelletalia uniflorae)

(0,0025 ha)

3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und / oder der Isoeto-Nanojuncetea

(0,0025 ha)

3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen

(0,0025 ha)

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-129

EU-Nr. Bezeichnung LRT Mindestgröße

3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

(0,0025 ha )

3160 Dystrophe Seen und Teiche (0,0025 ha) 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des

Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion (25 m Abschnitt)

3270 Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.

(25 m Abschnitt)

4010 Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes mit Erica tetralix

0,01 ha und 2,5 m durchschnittliche Mindestbreite

4030 Trockene europäische Heiden 0,01 ha und 2,5 m durchschnittliche Mindestbreite

5130 Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen

0,01 ha und 2,5 m durchschnittliche Mindestbreite

6120* Trockene, kalkreiche Sandrasen 0,01 ha und 2,5 m durchschn. Mindestbreite

6210(*) Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)

0,01 ha und 2,5 m durchschn. Mindestbreite

6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden

0,01 ha und 2,5 m durchschn. Mindestbreite

6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen u. tonig-schluffigen Böden (Molinion caeruleae)

0,01 ha

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

0,01 ha und 5 m durchschn. Mindestbreite

6440 Brenndolden-Auenwiesen (Cnidion dubii) 0,01 ha

6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

0,1 ha

7110* Lebende Hochmoore 0,01 ha

7120 Noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore 0,01 ha

7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 0,01 ha

7150 Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) < 0,01 ha

7210* Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae

0,01 ha

7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) keine

7230 Kalkreiche Niedermoore 0,01 ha

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 0,5 ha

9120 Atlantischer, saurer Buchenwald mit Unterholz aus Stechpalme und gelegentlich Eibe (Quercion robori-petraeae oder Ilici-Fagenion)

0,25 ha

9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 0,5 ha

9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli)

0,5 ha

9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 0,1 ha

9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur

0,5 ha

91D0* Moorwälder 0,01 ha (gem. Biotop-VO 2a)

91E0* Auen-Wälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

0,1 ha

91F0 Hartholzauewälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

0,1 ha

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I-130 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Komplexe LRT-Vorkommen / Grundsatz „Spezielles geht vor Komplex“

Situation 1 – Überlagerung von LRT: Einige LRT stellen per se einen LRT-Komplex dar (z.B. Ästuare, LRT 1130), d.h. andere LRT sind ausdrücklich Teile des Komplex-LRT und als solche auch einzeln abzugrenzen und zu bewerten. In diesen Fällen überlagern sich die Flächen der beteiligten LRT. Beispiel: Im Falle des vorgenannten LRT 1130 können z.B. vegetationsfreie Wattflächen (LRT 1140), Pioniervegetation mit Queller (LRT 1310), Schlickgrasbestände (LRT 1320) oder atlantische Salzwiesen (LRT 1330) liegen, die sich daher mit dem LRT 1130 flächenmäßig überlagern, jedoch auch als eigenständige LRT einzeln abzugrenzen und zu bewerten sind. Hier kommt es bezogen auf die Gesamtfläche des betrachteten LRT-Komplex zu einer „Flächenverdoppelung“ bei einer Aufsummierung der einzelnen beteiligten LRT-Flächen.

Situation 2 – Mosaikartig kleinräumiger Wechsel von LRT: In der Natur kommen LRT oftmals in typischer Weise in Komplexen mit verwandten LRT vor, die sich jedoch entgegen den in der Situation 1 aufgeführten LRT flächenmäßig nicht überlagern, sondern kleinräumig mosaikartig abwechseln bzw. durchdringen oder eine Abfolge darstellen. Manche stellen sich als mehr oder weniger räumlich klar strukturierte LRT-Vorkommen-Reihen entsprechend relativ klarer Standortabfolgen dar (z.B. Gewässer-Übergangsmoor-Komplexe, Marine LRT-Strand-Steilküsten-Komplexe). Bei vielen dieser Komplexsituationen ist aber eine räumlich konkrete Abgrenzung zwischen den einzelnen identifizierbaren LRT nicht oder nur mit relativ großen Ungenauigkeiten und großem Aufwand möglich. Hierzu zählen insbesondere Küsten-dünen-, Heide-/Trockenrasen- oder Heide-/Moor-Komplexe. Die Probleme liegen in der räumlichen Verzahnung und im per definitionem fließenden Übergang zwischen den LRT. Im Rahmen von Kartierungen sind die verschiedenen LRT zu benennen und so weit wie möglich auch räumlich gegeneinander abzugrenzen (Schwerpunktentscheidung im Rahmen der Kartierung; z.B. mosaikartiger/dynamischer Küstendünenkomplex aus mehreren Dünen-LRT; Entscheidung, welcher LRT dominiert/prägt, Haupteintrag LRT-Vorkommen) sowie die Komplexsituation entsprechend zu beschreiben (Biotopbogen, Darstellung in Karte / GIS). Insbesondere sind Vorkommen prioritärer LRT (z.B. Borstgrasrasen in Heiden, Auwälder oder Schluchtwälder in Waldkomplexen) sowie LRT-Vorkommen von besonderer Bedeutung hinsichtlich der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (z.B. Cladium mariscus-Sumpf oder Kalkflachmoor im Gewässer- oder Moorkomplex) möglichst herauszuarbeiten.

Entsprechend der jeweiligen LRT-Definition können bestimmte Biotoptypen, die per se eindeutig keinem LRT zuzuordnen sind, dem LRT-Vorkommen im Sinne eines Komplexes zugerechnet (z.B. Nadelholzbestände im Wald-LRT-Vorkommen) werden. Näheres ist den einzelnen Steckbriefen zu entnehmen. Für die neun in Schleswig-Holstein vorkommenden Wald-LRT sind die für alle geltenden, weiter unten gegebenen Hinweise aufgeführt (s. „Hinweise zu Wald-Lebensraumtypen“). Zu berücksichtigen sind außerdem die in den FFH-Grundlagen- und Folgekartierungen (2001-2006, 2007-2012) erfassten Kontakt- und Übergangsbiotope, die im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung Phase 2 (2015-2019) zu überprüfen und aufzulösen waren, indem sie eindeutig einem LRT zugeordnet und/oder als gesetzlich geschütztes Biotop erfasst wurden oder ausschließlich einem Biotoptyp ohne Status als gesetzlich geschütztem Biotop oder LRT zuzuordnen waren (s. hierzu auch Abbildung 40).

Dynamische LRT-Vorkommen:

Eine Reihe von LRT unterliegen einer natürlichen oder pflegeabhängigen Dynamik. Im Rahmen der Identifizierung eines Bestandes als LRT-Vorkommen und der Bewertung des Erhaltungszustandes ist dieser Sachverhalt zu berücksichtigen.

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Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-131

So können durch Brachfallen (z.B. Trockenrasen) oder vorübergehend nicht mehr erfolgte Beweidung (z.B. Heiden) aktuell als sehr stark beeinträchtigt einzustufende LRT-Vorkommen (z.B. sehr starke Verbuschung oder Vergrasung) mit relativ geringem Aufwand wieder in einen günstigeren Erhaltungszustand gebracht werden. Andererseits können längerfristig andauernde Änderungen der Nutzungsformen oder standortverändernde Maßnahmen (z.B. Entwässerung von Niedermooren oftmals noch in Verbindung mit Düngung) irreversible Beeinträchtigungen sein, obwohl die Bestände sich physiognomisch noch scheinbar relativ günstig darstellen.

Insofern können in den Bewertungsschemata für die einzelnen LRT insbesondere in der Bewertungskategorie „C“ in der Regel bei den einzelnen Parametern keine absoluten Untergrenzen zu nicht mehr dem jeweiligen LRT zuzuordnenden Vorkommen angegeben werden.

Im Unterschied hierzu sind raum-zeitliche Veränderungen auf Grund regelmäßiger insbesondere land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung zu bewerten.

Kontakt- und Übergangsbiotope

Im Rahmen des bislang eigenständigen Projekts „Monitoring der Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten Schleswig-Holstein“ wurden sowohl während der Grund-lagenkartierung (2001 bis 2006) als auch der Folge- bzw. Zweitkartierung (2007-2012) Kontakt- und Übergangsbiotope kartiert, die im Rahmen der BK Phase 2 (2015-2019) zu überprüfen und aufzulösen waren, indem sie eindeutig einem LRT zugeordnet und/oder als gesetzlich geschütztes Biotop erfasst oder lediglich als Biotoptyp ohne LRT- und gesetzlichem Schutzstatus kartiert wurden.

Als Kontakt- und Übergangsbiotope wurden bis 2012 Flächen erfasst,

die entsprechend fachlicher Vorgaben (Steckbriefe, BfN-Handbuch, Interpretation Manual) nicht eindeutig einem Lebensraumtyp gemäß Anhang I FFH-RL zugeordnet werden konnten sowie in räumlich-funktionalem Kontakt (d.h. Vorkommen im jeweiligen Gebiet) zu eindeutigen LRT-Vorkommen liegen und hinsichtlich ihrer Ausprägung hinsichtlich einer Zuordnung zu einem LRT zu prüfen waren (Schwerpunkt Übergangsbiotop)

oder

die angrenzend an LRT oder Übergangsbiotopen liegen und zur Sicherung und Stabilisierung der lebensraumtypischen Funktionen beitragen (Schwerpunkt Kontaktbiotop).

Es sind

naturnahe Biotope als Teil einer standortgemäßen natürlichen (primär oder sekundär) Biotopabfolge (Beispiele: Bruchwald als äußerer, nicht mehr zum LRT gerechneter Teil des Verlandungsbereichs eines Sees; Weidengebüsche mit Dominanz meso- bis eutrophe Verhältnisse anzeigenden Pflanzenarten am Rand von Hochmooren meist auf mineralischem Untergrund/mineralisiertem ehemaligen Moorboden)

oder

halbnatürliche Biotope, die einer landwirtschafltichen Nutzung unterliegen (Beispiele: Nass-/Feuchtgrünländereien oder Mager-/ sonstige Trockenrasen im Umfeld von Mooren, naturnahen Gewässern oder Heiden).

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I-132 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Nutzung

Grundsätzlich können alle LRT einer Vielzahl von Nutzungen unterliegen. Diese reichen von regelmäßigen fischerei-, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzungen bis hin zu episodischen oder nach bestimmten Vorgaben durchgeführte Pflegenutzungen/-maßnahmen. Verbunden hiermit sind bestimmte Nutzungsarten und Stoffeinsätze. In der Summe wirken diese Maß-nahmen entsprechend ihrer konkreten Durchführung in unterschiedlicher Weise. Diese Nutzungen werden grundsätzlich im Rahmen der Kartierungen erfasst (Referenzliste) und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des jeweiligen LRT bewertet ( Biotopbogen).

Regelmäßig genutzt werden z.B. bestimmte „traditionelle“ Grünland-Standorte (insbesondere LRT 6510 Flachland-Mähwiesen, 6440 Brenndoldenwiesen, 1330 Salzwiesen (v.a. Ostseeküste), tlw. 6410 Pfeifengraswiesen und 6230 Borstgrasrasen, Übergangszonen Hoch-/Übergangsmoor zu Grünländereien mineralisch geprägter Standorte u.w.) sowie die LRT der Buchen-, Buchen-Eichen- und Eichen-Wälder.

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung entstehen Phasen / Zustände, die für sich betrachtet eine Zuordnung zu bestimmten LRT erschweren (z.B. im Grünlandbereich Zustand nach Mahd, zeitlich befristete höhere Besatzdichten; im Wald Bestände nach Holzentnahmen, Unterpflanzungen).

Zum einen sollte der Zeitpunkt der Kartierungen grundsätzlich zu einem bezogen auf die LRT-Vegetation günstigen Zeitpunkt erfolgen (z.B. im Grünland/genutzten Niedermoor vor der Sommer-Mahd). Zum anderen sind derartige Zustände als Teil der zulässigen ordnungsgemäßen Nutzung zu sehen.

Hiervon unbenommen bleibt insofern die situativ vorzunehmende Bewertung des jeweiligen (Teil-)Vorkommens hinsichtlich des Erhaltungszustandes des jeweiligen LRT ( Pinne-berger Schema, Steckbriefe)

Bewertung der LRT-Vorkommen gemäß „Pinneberger Schema“

Auf der Grundlage der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Bewertungs-kriterien hat die LANA im Jahr 2001 auf der Grundlage einer Empfehlung des Bund-Länder-Arbeitskreises beschlossen, das als „Pinneberger Schema“ bezeichnete Schema für die Bewertung der Erhaltungszustände der LRT-Vorkommen bundesweit einheitlich zu verwenden.

In entsprechenden Bund-Länder-Arbeitskreisen sind für die einzelnen LRT Bewertungs- schemata als Rahmenempfehlung für länderspezifische Bewertungsschemata erarbeitet worden, in denen die oben genannten allgemeinen Kriterien LRT-spezifisch konkretisiert werden. Diese sind in der Zeitschrift Natur und Landschaft bzw. in der Internet-Seite des BfN veröffentlicht.

Da die vorgenannten Bewertungsschemata die allgemeinen Bewertungsstandards und –kriterien auf Bundesebene darstellen, blieb es den Ländern überlassen, Parameter und Kriterien fachlich an ihre regionalen und naturräumlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu konkretisieren.

Für Schleswig-Holstein liegen landesspezifische Bewertungsschemata als Teil der soge-nannten LRT-Steckbriefe vor. Zur Anwendung kommen in der landesweiten Biotopkartierung SH seit 2015 und im wieder ab 2021 eigenständigen Projekt Monitoring der Lebensraum-typen-Vorkommen innerhalb von FFH-Gebieten ab 2021 allerdings ausschließlich die aktuellen Bewertungsschemata des Bundes und der Länder (BfN & LANA, 2017). Allgemein verbindlich sind die drei (Haupt-)Parameter „Habitatstrukturen“, „Arteninventar“ und

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„Beeinträchtigungen“. Ihnen sind Vorschläge für hier im folgenden „Unterparameter“ genannte weitere Teilbewertungen zugeordnet. Sofern im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung Phase 2 (2015-2019) in Kreisen/Losen die Bewertung des Erhaltungs-zustandes von FFH-LRT-Vorkommen beauftragt wurde, kommen jedoch ausschließlich die Bewertungsschemata des Bundes (PAN/ILÖK, 2010) zur Anwendung.

In den schleswig-holsteinischen Bewertungschemata wurde regelmäßig ergänzt jeweils ein Unterparameter zur Bewertung des Erhaltungszustands der lebensraumtypischen Habitatstrukturen und des Arteninventars, der auf die örtlichen bzw. gebietsspezifischen Besonderheiten abhebt. Diese decken sich oft mit jenen, die bei der Gebietsbenennung zusätzlich als wichtiger Auswahlgrund angeführt werden konnten oder in anderer Weise in hervorragender Weise zum Wert des LRT-Vorkommens für das Netzwerk Natura 2000 beitragen. Auch landesweit sehr seltene Ausprägungen oder Artenvorkommen, die im Schema nicht einzeln aufgeführt werden können, gehören dazu. Beispiele: Ausgeprägte Mikroreliefs mit Ameisenbauten (Hügeln) in Salzwiesen; aus faunistischen Gründen stark abweichende Vorgaben für Mindestanteile von Strukturen, für die sonst im allgemeinen ein kleinerer Anteil ausreicht (z. B. Lichtungen in Wäldern mit ausgewiesenen, besonders seltenen Schmetterlingsvorkommen), Erhaltung der Lungenflechte im Pobüller Bauernwald oder Erhaltung bestimmter, lebensraumtypischer und örtlich herausragender Orchideenvorkommen.

Bundesweite Kriterienvorgaben zu den einzelnen Wertstufen A, B und C wurden teilweise durch textliche Erläuterungen ergänzt, wenn diese zum Verständnis der Zusammenhänge und damit einer nachvollziehbaren Bewertung beitragen können (vgl. Tabelle 7). Die Schemata sind dadurch weitgehend selbsterklärend und als eigenständige Bewertungs-unterlage anwendbar.

Darüber hinaus wurden für einige LRT übergeordnete fachliche Hinweise zur Bewertung einzelner Hauptparameter diesen in den Schemata ganzzeilig vorangestellt. Sie sollen u. a. die Aufmerksamkeit bei der Bearbeitung auf bestimmte, zentrale Aspekte lenken, Hinweise für eine in Einzelfällen notwendige übergeordnete Bewertungen geben und die Unter-scheidung von Grenzfällen (A/B oder B/C) erleichtern.

Tabelle 7: „Pinneberger Schema“. Ermittlung der Gesamtbewertung aus den 27 möglichen verschiedenen Kombinationen der Werte für die drei Hauptparameter „Habitatstrukturen“, „Arteninventar“ und „Beeinträchtigung“. Nach LANA 2001 in DÖRPINGHAUS 2003.

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I-134 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

3.9 Hinweise zu Wald-Lebensraumtypen

Bei der Entscheidung, ob ein Waldbestand als LRT-Vorkommen einzustufen ist, sind folgende allgemein gültigen Hinweise und Grundsätze zu berücksichtigen. Sie schließen im wesentlichen die Vorbemerkungen zu den Wäldern im BfN-Handbuch zur Umsetzung der FFH-Richtlinie (SSYMANK et al. 1998) ein.

Nutzungsgeschichte

Bei der Kartierung / Erfassung soll generell berücksichtigt werden, dass die aktuelle Gehölz-artenverteilung und -häufigkeit häufig sehr stark durch die individuelle Nutzungsgeschichte des Gebietes geprägt ist. Die standörtlichen Potentiale können dabei in den Hintergrund treten. Die übrige Waldvegetation sowie Großpilze sind z.T. zuverlässigere Indikatoren für die Bewertung eines konkreten Waldbestandes im Hinblick auf repräsentative Ausprägungen des Lebensraumtyps.

Unterscheidung Wald / Forst

Eine Unterscheidung von Wäldern und Forsten auf Grund der Bestandsbegründung erfolgt nicht, d.h. Aufforstungen mit den natürlicherweise auf entsprechendem Standort vorkommen-den Baumarten sind dem Lebensraumtyp zuzuordnen. Erst- und Wiederaufforstungen sind zu erfassen, wenn gesellschaftstypische Gehölze der natürlichen Waldentwicklungsphasen (einschließlich Pionierphasen) dominieren, dem Standort entsprechend ein waldartiges Stadium erreicht haben (z.B. Kronenschluss) und in der Kraut- und/oder Strauchschicht gesellschaftstypische Arten vorkommen. Als gesellschaftstypisch werden alle natürlicher-weise in den Waldentwicklungsphasen der einzelnen Gesellschaften des Lebensraumtyps auftretenden Baumarten gewertet.

Gesellschaftsfremde Baumarten

Vorkommen mit bis zu 30% gesellschaftsfremden Arten in der Baumschicht können als Mischwald noch zum jeweiligen Lebensraumtyp gerechnet werden, wobei im Flächenbezug die jeweilige Kartiermethodik zugrunde zu legen ist. Eingestreute Reinbestände gesellschaftsfremder Baumarten (z.B. Nadelholzparzellen) werden i.d.R. ab einer Größe von 0,1 ha nicht mehr als Mischwald bewertet und nicht mehr dem Wald-Lebensraumtyp zugeordnet. Abweichungen nach funktionalen Gesichtspunkten sind möglich.

Eingelagerte Kleinbestände anderer Biotoptypen

Innerhalb von FFH-LRT-Wäldern werden eingelagerte Kleinbestände anderer Biotoptypen mit abweichender Vegetation (z.B. Nadelholzparzellen, Waldwiesen, Bruchwaldinseln) bis zu einer maximalen Flächengröße von < 0,1 ha unter Beibehaltung der hierfür abgegrenzten Geometrien nach funktionellen bzw. waldökologischen Gesichtspunkten in die Abgrenzung des umgebenden Wald-LRT-Vorkommens einbezogen (Ablaufdiagramm als Entscheidungs-hilfe hierzu s. Abbildung 44).

Zuordnungen ergeben sich in der Örtlichkeit u.a. aus der räumlichen Verteilung, der Natur-nähe und dem Beitrag zu lebensraumtypischen Strukturen (z.B. Bodenvegetation, faunisti-sche Bedeutung, Höhlenbäume) im Verhältnis zur ökologischen Gesamtbedeutung des Waldgebietes. Als maximal zulässiger Richtwert für „eingelagerte Kleinbestände anderer Biotoptypen mit abweichender Vegetation“ wird ein Gesamtanteil am Waldgebiet von 5% vorgegeben, der je nach Einzelfall und begründet unter- oder überschritten werden kann. Natürliche Blößen und künstliche Waldverlichtungen (Kahlschläge nur mit erkennbarem Potential) und alle folgenden Waldentwicklungsstadien des Lebensraumtyps (einschließlich naturnahe Waldsäume und Waldmäntel) sowie das waldeigene Gewässersystem (ein-schließlich Quellbereiche, Kleingewässer und deren Verlandungen) werden als Bestandteile des Lebensraumtyps erfasst und sind daher hier flächenmäßig nicht zu berücksichtigen, es

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sei denn, sie stellen eigene LRT dar, die dann auszugrenzen und getrennt mit einem eigenständigen Biotopbogen erfasst werden.

Abbildung 44: Ablaufdiagramm als Entscheidungshilfe zum Umgang mit „eingelagerten Kleinbeständen anderer Biotoptypen mit abweichender Vegetation“ kleiner 0,1 ha innerhalb von Laubwäldern mit LRT-Status gem. FFH-Richtlinie (LRT 91**).

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung wird z.B. den vollständig in einen Wald-LRT eingelagerten Au- (Btyp: WA*), Bruch- (WB*) und Sumpfwäldern (WE*), die von der Fläche unterhalb der für den gesetzlichen Biotopschutz biotopspezifischen Mindestflächengröße liegen und daher nicht die Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes erfüllen, der FFH-LRT (91**) des umgebenden Laubwaldes zugeordnet. In gleicher Weise werden auch weitere innerhalb des Waldes gelegene, „potenziell“ oder „tatsächlich“ zu den gesetzlich geschützten Biotopen (§-Biotope) gehörende Biotoptypen bzw. Biotopflächen bis zu einer maximalen Flächengröße von < 0,1 ha in den LRT des umgebenden Waldes einbezogen (z.B. Kleingewässer der Biotoptypen-Untergruppe FK*, VO-Nr. 7 gem. Biotopverordnung: ≥25m2 bis ≤ 200m2; größere Stillgewässer, FS*; VO-Nr. 1b, ≥ 200m2; Großseggenriede, NSs, VO-Nr. 2g; Simsenriede sowie sonstige Staudensümpfe, NS*, VO-Nr. 2b, ≥ 100m2 und weitere). Handelt es sich hierbei um Biotopflächen, die von der Flächengröße die biotopspezifischen Mindestgrößenanforderungen für den gesetzlichen Biotopschutz gem. Biotopverordnung nicht erfüllen („unterhalb Mindestgröße“), dann werden auch die hierzu gehörenden Sachdaten grundsätzlich in einen eigenständigen, vom umgebenden Wald-LRT getrennten Biotopbogen bzw. Sachdatensatz (Datenbank) eingetragen und die Biotopfläche erhält die Biotopnummer und den LRT-Eintrag des umgebenden Wald-LRT.

Bei nicht zweifelsfrei zu entscheidender Flächengröße „potenzieller“ §-Biotope ist ein eigener Biotopbogen / Sachdatensatz für die „eingelagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen“

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anzulegen und später nach Vorliegen der „Geodateninfos – Flächen“ in der Accessdaten-bank abschließend über eine Zuordnung zum umgebenden Wald-FFH-LRT zu entscheiden.

Erfüllt die Biotopfläche hingegen zweifelsfrei die biotopspezifische Mindestgrößenan-forderung für den gesetzlichen Biotopschutz, dann ist diese ebenfalls grundsätzlich immer mit einem eigenen Biotopbogen / Datensatz unter einer eigenen Biotopnummer als gesetz-lich geschütztes Biotop zu erfassen und in diesem der LRT-Status des umgebenden Laub-waldes bzw. Wald-LRT neben der Dokumentation des gesetzlichen Schutzstatus einzu-tragen. In diesen Fällen ist dann im betreffenden Datensatz die Vergabe der Ausnahme „LRT-Nachbarschaft / Überlagerung“ in der Access-Datenbank im Rahmen der Qualitäts-sicherung erforderlich (s. Dokument „Landesweite Biotopkartierung 2014-2019 – QS-Ausnahmen in Access-Datenbank (V2.0)).

Innerhalb des Waldes gelegene Biotopflächen, die eigenständig FFH-LRT nach eigenem Recht gem. FFH-Richtlinie sind, werden grundsätzlich nicht in den LRT des umgebenden Wald-LRT einbezogen. Beispielsweise werden Kleingewässer (FK*) oder größere Still-gewässer (FS*) bei Vorkommen lebensraumtypischer Vegetation gem. LRT-Steckbrief ausschließlich dem entsprechenden Stillgewässer-FFH-LRT zugeordnet (LRT 31**) und nicht dem umgebenden Wald-LRT.

Grundsätze einer zulässigen Zuordnung des LRT-Status des umgebenden bzw. unmittelbar benachbarten Waldes zu „eingelagerten Kleinbeständen anderer Biotoptypen“

- Sämtliche innerhalb von FFH-LRT-Wäldern „eingelagerte Kleinbestände anderer Biotop-typen mit abweichender Vegetation“ und mit Status als §-Biotop dürfen für eine Zuord-nung zum FFH-LRT-Status des umgebenden Waldes grundsätzlich eine Flächengröße von 0,1 ha nicht überschreiten. In gleicher Weise ist mit eingelagerten Nichtwertbiotop-flächen zu verfahren (z.B. Nadelholzparzellen). Die Flächen sind maßstabsgerecht grundsätzlich immer flächenscharf als eigenständige Geometrien abzugrenzen und mit dem zutreffenden Biotoptyp zu attribuieren. Grundsätzlich sind diese Flächen der „einge-lagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen mit abweichender Vegetation“ immer der Erfassung mit eigenem Biotopbogen/Sachdatensatz zu erfassen, in dem oder Zuordnung zum Biotopbogen/Sachdatensatz der LRT des umgebenden FFH-LRT-Waldes dokumen-tiert und eingetragen wird (s. folgende Punkte).

- Biotopflächen, die „potenziell“ dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, diesen aber eindeutig wegen Nichterreichen der biotopspezifischen Mindestgröße gem. Biotopver-ordnung nicht erfüllen, erhalten keinen grundsätzlich immer einen eigenen Biotopdaten-satz (Biotopbogen, -nummer), sondern werden dem Biotopbogen/Sachdatensatz des umgebenden Wald-LRT zugeordnet. In gleicher Weise ist mit eingelagerten Nichtwertbiotopflächen zu verfahren (z.B. Nadelholzparzellen).

- Auch bei nicht zweifelsfrei zu entscheidender Flächengröße „potenzieller“ §-Biotope ist ein eigener Biotopbogen / Sachdatensatz anzulegen und später nach Vorliegen der „Geodateninfos – Flächen“ in der Access-Datenbank abschließend über eine Zuordnung des umgebenden Wald-LRT zu entscheiden, der dann in dem eigenen Biotopbogen / Sachdatensatz zu dokumentieren ist.

- Biotopflächen, die aufgrund der eindeutigen Erfüllung der biotopspezifischen Mindest-größe auch „tatsächlich“ dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, sind immer mit eigenem Biotopbogen/Sachdatensatz (Biotopnummer) zu erfassen. In diesem wird neben dem Status des gesetzlichen Biotopschutzes (VO-Nr.) auch der LRT-Status des um-gebenden Wald-LRT dokumentiert.

- Auch Biotopflächen, die eigenständig LRT nach eigenem Recht gem. FFH-Richtlinie sind, werden grundsätzlich nicht in den LRT des umgebenden Wald-LRT

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einbezogen. Folglich sind auch diese immer mit eigenem Biotopbogen/Sachdatensatz unter einer eigenständigen Biotopnummer zu erfassen.

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Datenerfassung im Gelände

Hinweis: Zur Vorgehensweise der Vergabe der Ausnahme „LRT-Nachbarschaft/ Über-lagerung“ in der Datenbank s.a. Dokument „Landesweite Biotopkartierung 2014-2019 – QS-Ausnahmen in Access-Datenbank (V2.0)“.

Je nach Einschätzung der tatsächlichen Flächengröße der innerhalb von FFH-LRT-Wäldern „eingelagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen mit abweichender Vegetation (z.B. Bruchwaldinseln, …)“ bieten sich im Rahmen der Biotopkartierung unmittelbar vor Ort zwei Möglichkeiten der Datenerfassung an, die in folgender Abbildung exemplarisch dargestellt sind (s. Abbildung 45). Erreichen die zu erfassenden Flächen/Biotoptypen mit Zuordnungs-möglichkeit als §-Biotop gemäß der Einschätzung vor Ort eindeutig nicht die für den gesetz-lichen Biotopschutz erforderliche biotopspezifische Mindestgröße, dann werden die zu dieser Biotoptypenfläche gehörenden Daten ebenfalls mit einem eigenständigen Biotopbogen / Datensatz (eigene fortlaufende Biotopnummer) erfasst, in dem neben den grundsätzlichen Biotoperfassungen der LRT-Status des umgebenden Wald-LRT dokumentieren ist (s. Abbildung 45, „Beispiel rechts“). Eine Einbeziehung der diesbezüglichen Biotoptypenflächen in den Biotopbogen des umgebenden Wald-LRT ist ab 2021 nicht mehr zulässig (s. Abbildung 45, „Beispiel links“). Hingegen ist es zulässig, diese „eingelagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen mit abweichender Vegetation“ desselben (identischen) Biotoptypen mit einer Biotopnummer bzw. einem Sachdatensatz unter Anwendung der fachlichen Anfor-derungen der „Mehrflächenkartierung“ zu erfassen, um den LRT des umgebenden Wald-LRT zuzuordnen. Erreichen hingegen die Flächen/Biotoptypen gemäß Einschätzung vor Ort eindeutig die konkrete biotopspezifische Mindestgröße des gesetzlich geschützten Biotopes, dann erfolgt die Erfassung der zu diesem Biotoptypen gehörenden Daten grundsätzlich immer mit einem eigenen Biotopbogen / Datensatz im Sinne der fachlichen Anforderungen der „Einflächenkartierung“ (s. Abbildung 45, „Beispiel rechts“). Nach Vorliegen bzw. Integration der Geodateninfos (aus dem GIS-shape) in der Access-Biotopdatenbank besteht für die einzelnen Teilflächen im Nachgang dennoch die Möglichkeit die für den Biotopschutz zu kleinen Teilflächen zu identifizieren, im vorliegenden Datensatz zu eliminieren und in den Datensatz des umgebenden Wald-LRT zu integrieren. Zur Vorgehensweise bei der Erfassung Integration der Sachdaten der „eingelagerten Klein-bestände anderer Biotoptypen“ mit einem eigenen in den Biotopbogen/Sachdatensatz, wenn vor Ort die biotopspezifische Flächengröße für den Biotopschutz nicht zweifelsfrei abzu-schätzen ist des umgebenden Wald-LRT

(1) Vor Ort ist nicht eindeutig zu entscheiden, dass die betreffende(n) Teilfläche(n)/ Geometrie(n) die erforderliche biotopspezifische Mindestgröße für den gesetzlichen Biotopschutz nicht erreichen. Auch in dieser Situation ist die Erfassung der zugehörigen Sachdaten mit einem eigenständigen Biotopbogen unter einer eigenen fortlaufenden Biotopnummer und in diesem der Eintrag / die Zuordnung des umgebenden Wald-LRT vorzunehmen, in der Datenbank ist die Vergabe der Ausnahme „LRT-Nachbarschaft/

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Überlagerung“ einzutragen ( Vorgehensweise ab 2021). Ziel ist daher die Integration der zugehörigen Sachdaten in den Biotopbogen/ Datensatz des umgebenden Wald-LRT.

(2) Die Biotopnummer des eigenständigen Biotops (der „eingelagerte Kleinbestände anderer Biotoptypen“) Wald-LRT wird in die betreffende Teilfläche/Geometrie in die Arbeitskarte eingetragen (Biotopnr. mit Kleinbuchstabe, da ggf. mehr als eine Teilfläche vorhanden, z.B. 1c).

Hinweis: Auch bei nicht zweifelsfrei zu entscheidender Flächengröße grundsätzlich immer einen eigenen Biotopbogen / Sachdatensatz für die „eingelagerten Kleinbe-stände anderer Biotoptypen“ anlegen und später nach Vorliegen der „Geodateninfos – Flächen“ in der Accessdatenbank abschließend über eine ggf. erforderliche Zuord-nung zum gesetzlichen Biotopschutz entscheiden.

(3) Ab 2021 nicht mehr zulässig: Eingabe der zu den „eingelagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen“ gehörenden Sachdaten in den Biotopbogen/Datensatz des umgebenden Wald-LRT:

o Biotoptyp/en und Flächenanteile unter strikter Berücksichtigung des maximal zulässigen Nichtwertbiotop-Biotoptypen-Flächenanteils von 10% (max. zulässige Flächensumme aller dem Wald-LRT zugeordneten Nichtwertbiotop-Biotoptypen) im Gesamtbiotop des Wald-LRT.

o Status-Einträge zum gesetzlichen Biotopschutz der „eingelagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen“ entfallen aufgrund Unterschreitung der hierfür erforderlichen Mindestgröße.

o Eingabe des Pflanzenarteninventars zu den „eingelagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen“ und der zugehörigen Abundanzwerte bzw. Häufigkeits-angaben unter Projektion auf die zu betrachtende Gesamtfläche des Wald-LRT, d.h. die zu diesen „Kleinbeständen“ gehörenden Pflanzenarten können lediglich nur mit „r“ (rar (Einzelexemplar)), „s“ (selten) oder „maximal“ noch mit „h“ (Herden) eingegeben werden, z.B. sind Eingaben mit „d“ (dominant) oder „v“ (verbreitet) für diese Pflanzenarten nicht zulässig.

o Eingabe/Hinweis im Beschreibungsfeld: Hinweis darauf, dass „eingelagerte Kleinbestände anderer Biotoptypen“ unter Benennung des/der konkreten Biotoptyps/en, bspw. „Bruchwälder“ unterhalb der für den Biotopschutz erforderlichen Mindestflächengröße in den Gesamtbiotop des vorliegenden Wald-LRT eingeschlossen sind“.

Zur Vorgehensweise, wenn die Sachdaten der „eingelagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen“ aufgrund der fachlichen Vorgaben mit einem eigenständigen Biotopbogen/ Sachdatensatz zu erfassen sind.

Hierzu gehören einerseits die ebenfalls zu den „eingelagerten Kleinbeständen anderer Biotoptypen“ gehörenden tatsächlich gesetzlich geschützten Biotope (bspw. Kleingewässer der Biotoptypen-Untergruppe FK*, größere Stillgewässer (FS*), Großseggenriede (NSs, §, VO 2g) und Sümpfe (NS*) und weitere, s.o.), die aufgrund der „eindeutigen“ Erfüllung der biotopspezifischen Mindestflächengröße grundsätzlich immer mit einem eigenen Biotop-bogen / Datensatz zu erfassen sind. Diesen ist jedoch aufgrund fehlender eigenständiger lebensraumtypischer Vegetation kein eigenständiger FFH-LRT zuzuordnen. In diesen Fällen wird in dem eigenständigen Biotopbogen/Datensatz des tatsächlich gesetzlich geschützten Biotops neben dem gesetzlichen Schutzstatus (VO-Nr. gem. Biotopverordnung) auch der LRT-Status des umgebenden Wald-LRT eingetragen bzw. zugeordnet.

Auch in weiteren Fällen, in denen die „eingelagerten Kleinbestände anderer Biotoptypen“ aus den unterschiedlichsten Gründen dennoch in einem eigenständigen Biotopbogen / Sach-

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datensatz beibehalten werden, obwohl diese Teilflächen die biotopspezifischen Mindest-flächen für den gesetzlichen Biotopschutz gem. Biotopverordnung unterschreiten, wird der LRT-Status des umgebenden Waldes im zugehörigen Biotopbogen/ Sachdatensatz eingetragen.

Für sämtliche vorgenannten Fälle gilt folgender Hinweis:

Die dargestellte Vorgehensweise zur Eingabe in die Access-Biotopdatenbank (DB) ist zu-lässig und ist über die kartierungsbezogene Ausnahme „LRT-Nachbarschaft/ Überlagerung“ ab 2017 im Rahmen der Qualitätssicherung den hierzu gehörenden Datensätzen in der DB bereits während der Dateneingabe zuzuweisen. Hierunter fällt auch die Situation bzw. Variante „ Wald: LRT 91**“.

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I-140 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Abbildung 45: Vorgehensweise zur Datenerfassung von innerhalb von FFH-LRT-Wäldern „eingelagerten Kleinbeständen anderer Biotoptypen mit abweichender Vegetation“ (z.B. Bruchwaldinseln, …). Beispiel links: Ab 2021 nicht mehr zulässig: Integration der Sachdaten in den Biotopbogen des umgebenden Wald-LRT. Ab 2021 grundsätzliche Vorgehensweise, Beispiel rechts: Erfassung der Sachdaten mit eigenem Biotopbogen/Datensatz. Erläuterungen s. im Text.

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Einstufung von Feldgehölzen (Biotoptyp HGy – Sonstiges Feldgehölz) als Wald-Lebensraumtyp

Feldgehölze ab einer bestimmten Mindestgröße können bei lebensraumtypischer Ausprägung der Baum-, Strauch- und Krautschicht einem Wald-Lebensraumtyp zugeordnet werden. Die LRT-bezogenen Mindestflächengrößen beginnen ab 0,1 ha und sind im Detail der Tabelle 6 zu entnehmen.

Zugehörigeit von Straßen und Wegen zum Wald-Lebensraumtyp

Wassergebundene Waldwege geringer Breite werden dann dem angrenzenden / umgeben-den Wald-Lebensraumtyp zugeordnet, wenn es sich um nicht ausgebaute Wege mit durch-gehendem Kronenschluss der angrenzenden Waldbereiche über dem Wegeplanum handelt.

Ausgebaute, i.d.R. breitere Waldwege, deren Wegeplanum durch Auftrag standortfremder Substrate (Grobkies, Schotter etc.) nachhaltig verändert wurde und die aufgrund der Weg-breite (i.d.R. > 6m) keinen Kronenschluss der angrenzenden Waldbereiche über dem Wege-planum aufweisen, werden nicht dem angrenzenden / umgebenden Wald-Lebensraumtyp zugeordnet. Hierzu gehören auch durch den Wald bzw. Waldbereiche hindurchführende Teerstraßen.

Mischwälder

Mischwälder auf Standorten des Waldmeister-Buchenwaldes i.S. LRT 9130 mit hohem Anteil von Baumarten aus naturnaher Waldverjüngung (u.a. Bergahorn, Esche, unter besonderen Bedingungen auch Birken und Schwarzerle), Verjüngungsinseln, kleinere Reinbestände dieser Gehölze sowie vorüber gehende Mischungen von Baumarten sehr unterschiedlicher Lebensalter gehören zum Lebensraumtyp.

Baumartenzusammensetzung in der 1. Baumschicht als Zuordnungskriterium

Für die Zuordnung von Waldbeständen zu einem Wald-Lebensraumtyp ist die Baumarten-zusammensetzung in der ersten Baumschicht maßgeblich. Setzt sich bspw. ein zwei-schichtiger Waldbestand in der ersten Baumschicht aus dominantem Nadelholz und in der zweiten Baumschicht aus dominanter Buche zusammen, die aus einer älteren Unterpflan-zung hervorgegangen ist und bereits Kronenschluss aufweist, so ist eine Zuordnung zu einem Wald-LRT ausgeschlossen. Anders verhält es sich hinsichtlich von Waldbeständen mit Dominanz der Waldkiefer in den südöstlichen Landesteilen (Kreis Herzogtum Lauenburg; Hansestadt Lübeck), wo die Waldkiefer als heimisch gilt. Hier sind derartige Waldbestände einem Wald-LRT zuzuordnen.

3.10 Hinweise zur Kartierung von Extensivgrünland ohne eigenen Status und §-Biotope auf Hochmoor, unmittelbar benachbart zu degradierten Hochmooren ( FFH-LRT 7120)

Von der Vegetationsausprägung als Extensivgrünland anzusprechendes Grünland oder auch andere Biotope ohne eigenen LRT-Status auf Hochmoor, genutzt oder aufgelassen, können gemäß fachgutachterlicher Einschätzung auf der Grundlage der im Steckbrief zum LRT 7120 skizzierten fachlichen Vorgaben (Arteninventar gem. dort aufgeführter „Beschreibung“ und „Typische Arten“!) vor Ort den LRT-Status einer unmittelbar benachbarten Hochmoorfläche mit eindeutigem LRT-Status (hier renaturierungsfähiges Hochmoor – LRT 7120) zugewiesen bekommen. Zu dem vorgenannten Extensivgrünland sind nahezu ausschließlich GY*-Biotoptypen zu stellen, GM*- und GF*-Biotoptypen nur, sofern diese nicht eigenständig FFH-LRT sind. In letztge-nannten Fällen sind diese mit eigenem Biotopbogen / Datensatz zu erfassen. Biotoptypen mit eigenem Recht hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes (z.B.

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I-142 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

GNm: VO 2d, LRT (7120, 7140)) sind hingegen eigenständig zu berücksichtigen und mit separatem Biotop-bogen/Datensatz zu erfassen, in dem der eigene biotopspezifische §-Status (VO-Nr.) und der FFH-LRT-Status der unmittelbar benachbarten Hochmoorfläche dokumentiert wird (gem. vorherigem Bsp.: VO 2d, LRT 7120).

Auszug aus dem Steckbrief zum LRT 7120: „ … Typische Degenerationsstadien (noch renaturierungsfähiger degradierter Hochmoore) werden von Zwergsträuchern (…), Wollgräsern und Pfeifengras und/oder strauch- bis baumförmig wachsenden Gehölzen (…) sowie anteilig sonstigen für entwässerte Moorstandorte typische Sauer- und Süßgräser und Kräuter (z.B. Arten des Molinion in Moorwiesen und Carex nigra, Holcus lanatus, Agrostis ssp., Rumex acetosella in Moorweiden) eingenommen. …“

Zur räumlichen Abgrenzung von Extensivgrünland bzw. „Moorwiesen“ mit LRT-Zuordnung des benachbarten LRT 7120 im Sinne der im LRT-Steckbrief 7120 gegebenen Konkreti-sierungen zur erforderlichen Vegetationsausprägung („…, Holcus lanatus, Agrostis ssp., Rumex acetosella“) sind als Begrenzung die nächstgelegene deutlich trennende Struktur in der Örtlichkeit bzw. in der DTK5 (z.B. ein Hauptvorfluter, eine Straße bzw. ein Weg) zu wählen, wenn zum Moorrand keine weiteren LRT-Vorkommen anschließen (s. Abbildung 46; Situation 2). Sind hingegen zum Moorrand in „überschaubarer“ Entfernung, die weniger als die Hälfte der Gesamtausdehnung des LRT-Gesamtvorkommens bezogen auf die Breite betragen sollte, weitere Vorkommen des LRT 7120 ausgebildet, so kann der gesamte da-zwischen gelegene Raum von dem Extensivgrünland bzw. den Moorwiesen entsprechender Vegetationsausprägung dem angrenzenden bzw. umgebenden LRT 7120 zugeordnet werden (s. Abbildung 46, Situation 1), sofern hier keine deutlich trennenden Strukturen in der DTK5 enthalten sind (z.B. ein Hauptvorfluter, eine Straße bzw. ein Weg).

Vorkommen von Biotoptypen mit eigenem Recht hinsichtlich des gesetzlichen Biotop-schutzes und des FFH-LRT-Status auf Hochmoor (z.B. GMm; VO 11, LRT 6510) sind hingegen ausschließlich eigenständig zu berücksichtigen und mit separatem Biotopbogen / Datensatz zu erfassen, der LRT-Status von ggf. benachbarten Vorkommen des LRT 7120 bleibt in diesen Fällen unberücksichtigt. In diesen Fällen ist somit die Vergabe der Ausnahme „LRT-Nachbarschaft/ Überlagerung“ im betreffenden Datensatz in der Datenbank nicht erforderlich und auch nicht zulässig (s.a. Dokument: Landesweite Biotopkartierung (2014-2019) - QS-Ausnahmen in Access-Datenbank (V2.0) (LLUR/geoGLIS 2017)).

Hinweis zu den Biotopen ohne eigenen LRT-Status auf Hochmoor

Die dargestellte Vorgehensweise zur Eingabe in die Access-Biotopdatenbank (DB) ist zulässig und ist über die kartierungsbezogene Ausnahme „LRT-Nachbarschaft/ Über-lagerung“ ab 2017 im Rahmen der Qualitätssicherung den hierzu gehörenden Datensätzen in der DB bereits während der Dateneingabe zuzuweisen. Hierunter fällt auch die zuvor erläuterte Variante/Situation „ Hochmoor: LRT 7120“ (s. Dokument: Landesweite Biotop-kartierung (2014-2019) - QS-Ausnahmen in Access-Datenbank (V2.0) (LLUR/geoGLIS 2017)).

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Abbildung 46: Beispielhafte räumliche Begrenzung von Extensivgrünland bzw. Moorwiesen mit Vegetationsausprägung gem. LRT-Steckbrief 7120 und mit LRT-Zuordnung des unmittel-bar benachbarten LRT 7120. Hellgrüne Flächen: Grünland; Braune Flächen: Diverse Hoch-moorstadien mit Vorkommen eines Hochmoorkerns gem. LRT-Steckbrief 7120. Weitere Erläuterungen s. Text.

3.11 Hinweise zur Kartierung von Auengrünland innerhalb von Ästuarien ( Ästuarien: LRT 1130)

Sondersituationen stellen Vegetationsbestände bzw. Biotoptypen gem. Standardliste Biotoptypen SH/Biotoptypenschlüssel dar, aus denen sich entsprechend ihrer Vegetations-ausstattung kein eigenständiger LRT-Status ableiten lässt (z.B. Biotoptypen: GAy, GY*), denen jedoch aufgrund ihrer räumlichen Lage innerhalb von Ästuargebieten schleswig-holsteinischer Flüsse und fachlicher Anforderungen gem. des schleswig-holsteinischen Steckbriefs zum LRT 1130 und des BfN-Handbuches der „überlagernde“ LRT-Status 1130 (Ästuarien) zuzuordnen ist. Diese Vegetationsbestände bzw. Biotoptypen werden mit eigenem Biotopbogen/Datensatz erfasst und dem überlagernden LRT 1130 zugeordnet.

Gemäß Steckbrief 1130 (Ästuarien) gehören zum Lebensraumtyp (Auszug aus dem Kapitel „Beschreibung“): „ … Der Lebensraumtyp enthält neben dem eigentlichen Fließgewässer, dessen Wasserkörper und Gewässergrund zahlreiche weitere, natürliche oder naturnahe Biotoptypen wie Brack- und Süßwasserwatten, Pionierfluren, Salz- und Auengrünland, Tide-Auwälder, Tide-Röhrichte und Ufer-Staudenfluren, die z. T. auch als eigene Lebensraumtypen definiert sind.“ …

Hinweis zu den Biotopen ohne eigenen LRT-Status innerhalb von Ästuarien (1130)

Die dargestellte Vorgehensweise zur Eingabe in die Access-Biotopdatenbank (DB) ist zulässig und über die kartierungsbezogene Ausnahme „LRT-Nachbarschaft/ Überlagerung“ ab 2017 im Rahmen der Qualitätssicherung den hierzu gehörenden Datensätzen in der DB

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I-144 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

bereits während der Dateneingabe zuzuweisen. Hierunter fällt auch die Variante/Situation „ Ästuarien: LRT 1130“ (s. Dokument: Landesweite Biotopkartierung (2014-2019) - QS-Ausnahmen in Access-Datenbank (V2.0) (LLUR/geoGLIS 2017)).

3.12 Hinweise zur Kartierung von Nicht-§-Biotoptypen mit Status-Zuweisung benachbarter §-Biotope – „§ Status gem. spez. Vorgaben“

In nachfolgend beispielhaft genannten Fällen kann in konkreten bodenkundlichen Standort-situationen (hier: Hochmoor) in Verbindung mit speziellen Ausprägungen der vor Ort festzu-stellenden Vegetation (vergebener Biotoptyp) ein gesetzlicher Biotopschutz abgeleitet werden, der sich jedoch nicht über den vergebenen Biotoptyp abbilden und begründen lässt. Hierzu gehören z.B. die „Adlerfarnflur“ (Biotoptyp: RHp; kein §, kein LRT) oder die „Brom-beerflur“ (Biotoptyp: RHr; kein §, kein LRT) auf Hochmoor, die dem gesetzlichen Biotop-schutz (VO 2a – Moore) nur dann zuzuordnen sind, „solange der Moorcharakter in Vegeta-tionsausprägung oder Gesamtstandort noch zu erkennen ist…“. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Arten wie Pfeifengras (Molinia caerulea), Besenheide (Calluna vulagris) oder Glocken-heide (Erica tetralix) in den vorgenannten Biotoptypen noch signifikant in der Krautschicht vertreten sind. Auch gehören hierzu Moorstandorte, die mit „Nadelholzforst“ (Biotoptyp: WFn) oder „Mischwald“ (WFm) aufgeforstet wurden und die Krautschicht noch „signifikant“ moor-typische Arten aufweist. Auch in diesen Fällen unterliegen die Aufforstungen dem gesetz-lichen Biotopschutz (s. S. 23 „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, 2015, in Prep. 2021).

Eine fachlich begründete Zuordnung zur Biotopverordnungs(VO)-Nr. 2a (Moore) ist gem. „Erläuterungen zur Kartierung …“ unter den dort genannten Bedingungen zulässig. In diesen Fällen ist für die hiervon betroffenen Datensätze in der Datenbank die kartierungsbezogene Ausnahme „§-Status gem. spez. Vorgaben“ zu vergeben (s. Dokument: Landesweite Biotopkartierung (2014-2019) - QS-Ausnahmen in Access-Datenbank (V2.0) (LLUR/geoGLIS 2017)).

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3.13 Gesamtbewertung der Biotope

Im Rahmen der landesweiten BK Phase 2 wurde für die zu erfassenden Biotope (§ Biotope, LRT) eine vereinfachte Gesamtbewertung durchgeführt. Die Gesamtbewertung der Biotope vermittelt den Wert des Biotops aus Sicht des Naturschutzes. Sie lehnt sich an die Bewer-tungsstufen der Biotopbewertung für die Biotopkartierung der Stadt Hamburg (2006) und von Kaule (1986) an. Sie wird ausschließlich auf der Grundlage der in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Angaben ermittelt. Auf dieser Grundlage ist die Biotopbewertung auch in Kartierungen ab 2021 durchzuführen.

Tabelle 8: Gesamtbewertung der Biotope (§ Biotope, LRT)

W Biotopwert Erläuterung

9 Herausragend Biotop hohen Alters (500 Jahre und älter). Biotope bzw. wertbestimmende Teile von Biotopkomplexen mit herausragender, oft internationaler oder nationaler Bedeutung. Natürliche oder naturnahe Biotope mit herausragender biotoptypischer Artenausstattung und nahezu ohne Störung. In Schleswig-Holstein meist nur noch in ausgewiesenen Schutzgebieten. Beispiele: Herausragende Biotope der Moore, Küsten- und Binnendünen, Watten, Steilküsten, Salzwiesen, Strandseen, Seen, Fließgewässer, Bachschluchten und alte Laubwälder.

8 Hochgradig wertvoll

Biotop hohen Alters (200 bis 500 Jahre alt). Biotope bzw. wertbestimmende Teile von Biotopkomplexen mit Bedeutung für Schleswig-Holstein. Natürliche oder naturnahe Biotope mit sehr guter Artenausstattung und geringer Störung oder herausragende Biotope der extensiv genutzten/gepflegten Kulturlandschaft. In Schleswig-Holstein überwiegend in ausgewiesenen Naturschutzgebieten. Beispiele: Sehr artenreiche Wiesen und Weiden, Heiden, Moorregenerationskomplexe, struktur- und artenreiche Laubwälder, beeinträchtigte Küsten- und Binnendünen (z.B. durch Aufforstung).

7 Besonders wertvoll

Biotopalter bis 200 Jahre. Biotope bzw. wertbestimmende Teile von Biotopkomplexen mit regionaler Bedeutung innerhalb Schleswig-Holsteins. Naturnahe Biotope bzw. wertvolle Biotope der Kulturlandschaft mit biotoptypischer Artenausstattung und mäßiger Störung. Beispiele: artenreiche Wiesen und Weiden, verarmte Heiden, Laubwälder.

6 Wertvoll Biotopalter bis 200 Jahre. Biotope mit lokaler Bedeutung. Extensiv genutzte oder gepflegte Flächen im Randbereich zu wertvolleren Biotopen, zwischen intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen oder im Siedlungsbereich. Beispiele: Arten-und strukturreiche Knicks, Parkanlagen mit größerem Gehölzbestand, mäßig artenreiche Wiesen und Weiden, artenreiche Stadtwiesen.

5 Noch wertvoll Biotopalter bis 200 Jahre. Stark verarmte naturnahe Biotope oder genutzte Flächen, die sich von intensiv genutzten Flächen durch eine etwas extensivere Nutzung und eine etwas bessere Artenausstattung abheben. Beispiele: Degenerierte, artenarme Knicks, Parkanlagen, verarmte Laubwälder, ältere Aufforstungen mit heimischen Laubgehölzen, verarmtes Extensiv-Grünland

4 Verarmt Biotope geringen Alters. Intensiv genutzte Flächen. Es dominiert der Nutzungsaspekt, es kommen jedoch bereits zahlreiche anspruchslose Arten vor, die insbesondere in durchgrünten Baugebieten von kleinen Nischen und Restflächen profitieren. Beispiele: Stark durchgrünte Wohngebiete, Kleingärten, artenarmes Grünland, Äcker, sehr strukturarme Wälder, Mischwälder.

3 Stark verarmt Biotope geringen Alters. Sehr intensiv genutzte Flächen. Es kommen ausschließlich Ubiquisten vor. Beispiele: Wohngebiete, sehr intensiv genutzte Äcker, Obstplantagen, Baumschulen, Nadelforsten.

2 Extrem verarmt Stark versiegelte Flächen mit geringem Vorkommen von höheren Pflanzen. Beispiele: Verdichtete Baugebiete mit geringem Grünanteil.

1 Weitgehend unbelebt

Weitgehend versiegelte Flächen nahezu ohne Vorkommen von höheren Pflanzen. Beispiele: Hauptverkehrsstraßen, Innenstädte, Industriegebiete.

Kartieranleitung: Biotopbogen und Access-Biotopdatenbank

I-146 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Da in Phase 2 der Biotopkartierung lediglich Wertflächen mit zusätzlichen Sachdaten in einem Biotopbogen bzw. in der Access-Datenbank hinterlegt wurden, ist davon auszugehen dass hier lediglich die Wertstufen 5 – 10 zu verwenden sind.

3.14 FFH-Stichprobemonitoring der LRT

Auf den 252 im Rahmen des bundesweiten FFH-Monitoringprogramms für Schleswig-Holstein festgelegten Stichprobeflächen wurden die bestehenden Daten ebenfalls im Rahmen der Phase 2 der BKSH (2015-2019) überprüft und bestätigt oder ggf. geändert fortgeschrieben. Die Überprüfung schloss hier aber über das LRT-Vorkommen (ja/nein) und die Flächenausdehnung hinaus auch die qualitative Bewertung des Erhaltungszustandes ein. Die 252 Stichprobeflächen wurden im Rahmen des FFH-Stichprobenmonitorings der LRT nach den Bewertungsschemata des Bundes im Erhaltungszustand erneut bewertet. Eine Bewertung des Erhaltungszustands der LRT außerhalb dieser Stichproben war außer in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segegeberg in der BKSH nicht vorgesehen. Für ausge-wählte LRT-Vorkommen waren in weitaus geringerem Umfang weitere Monitoring-Stich-probeflächen abzugrenzen und erstmals zu bewerten. Die Ergebnisse des Stichproben-monitorings liegen in einer gesonderten Datenbank des BfN vor. Eine Anleitung hierzu liegt dem LLUR mit dem Dokument „Anleitung_LRT_DB_V1_5.pdf“ (BfN 2011) vor.

4 Biotopbogen und Access-Biotopdatenbank

Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung werden zu den einzelnen abgegrenzten Biotopen (LRT, §) standardisierte Daten erhoben und diese in einer entsprechenden Access-Biotopdatenbank eingegeben. Der hierfür erforderliche vollständige Datensatz wird während der Kartierung vor Ort mit Hilfe eines Biotopbogens erfasst. Im Biotopbogen werden zahlreiche Angaben insbesondere zur allgemeinen räumlichen Lage des erfassten Biotops und zu seiner Status-Zuordnung (LRT, §), eine allgemeine Beschreibung, Angaben zum Arteninventar und zur Vegetation, zu Nutzungen und Gefährdungen festgehalten.

Zur Handhabung und Eingabe von Daten in den Biotopbogen und in die Access-Biotop-datenbank der landesweiten Biotopkartierung liegen eigenständige Anleitungen vor, die den Auftragnehmern zur Verfügung gestellt werden.

Abundanzwert bzw. Häufigkeitsangabe erfasster Pflanzenarten

Für die mit Biotopbogen im Gelände zu erfassenden und in die Access-Biotopdatenbank einzugebenden Pflanzenarten sind folgende Abundanzwerte bzw. Häufigkeitsangaben (Deckungsgrad) anzuwenden:

d – dominant v – verbreitet z - zerstreut h – Herden s – selten r – rar (Einzelexemplar)

Kartieranleitung: Erläuterung verwendeter Begriffe und Abkürzungen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-147

Die Zusatzcodes zur „Wasservegetation Vegetationsbedeckung“ (/sh - Häufig, /sz – Zer-streut, /ss - Spärlich; s. Liste der Zusatzcodes, Kapitel IV.13) sind insbesondere für Kartierungen im Rahmen eigenständiger Projekte mit speziellen Fragestellungen vorge-sehen, bspw. für das WRRL-Seenmonitoring. Auf exakte Eingabe der Pflanzenarten in die Access-Datenbank (DB) der BK achten

Bei der Datenbankeingabe ist immer auf die exakte Eingabe der Pflanzenarten zu achten. Es ist unbedingt auf die exakte Auswahl der in der DB vorhandenen Artnamen (Synonymen) und deren Schreibweise zu achten. Dies ist insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn es sich um wertgebende bzw. bezeichnende Pflanzenarten handelt, die für die Zuweisung zu bestimmten gesetzlich geschützten Biotopen maßgeblich sind (z.B. wertgebende Arten des „arten- und strukturreichen Dauergrünlandes“, Biotoptypen GF* und GM*).

5 Erläuterung verwendeter Begriffe und Abkürzungen

Im Folgenden werden die in der Kartieranleitung verwendeten Begriffe und Abkürzungen erläutert:

asDG - Arten- und strukturreiches Dauergrünland (gehört auch zum „Wertgrünland“ - WGR, s.a. dort): Zum arten- und strukturreichen Dauergrünland gehören gemäß aktuali-sierter Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein (Stand: 2015, 2016, 2017, 2018, 2019; letzter Aktualisierungsstand: 6. Fassung: 2021) folgende Biotoptypen:

GM – Mesophiles Grünland, mit den Untertypen

GMm - Mesophiles Grünland frischer Standorte GMf - Mesophiles Grünland feuchter Standorte GMt - Mesophiles Grünland trockener Standorte

GF – Artenreiches Feuchtgrünland, mit den Untertypen

GFc – Sumpfdotterblumen-Wiesen GFr – Sonstiges artenreiches Feuchtgrünland GFf – Artenreicher Flutrasen

HO – Streuobstwiesen, mit dem Untertyp HOm – Streuobstwiese auf Wertgrünland

Diese Biotoptypen gehören ebenfalls zum „Wertgrünland“, das Gegenstand der Biotop-kartierung Phase 1 in 2014 war („Wertgrünlandkartierung“; s.a. „Wertgrünland“). Anders als bei dem übrigen „Wertgrünland“, das bereits in 2014 gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehört, wurde das „arten- und struktur-reiche Dauergrünland“ (asDG) erst mit der Novellierung des schleswig-holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) in 2016 unter den gesetzlichen Biotopschutz gestellt. Siehe Hinweise in Kap. I.1.

Ausschlusskulisse: Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung, Phase 2 (2015-2019), kennzeichnet die Ausschlusskulisse diejenigen Flächen, die bei der Kartierung 2015-2019 nicht zu berücksichtigen sind. Hierzu gehören beispielsweise geschlossene Bebauung, kartierte Flächen der Wertgrünlandkartierung 2014 und militärische Liegenschaften oder auch eigenständige Drittkartierungsprojekte, wie z.B. die Salzwiesenkartierung an der Nordseeküste oder das WRRL-Seenmonitoring oder HNV. s.a. Prüfkulisse.

Biotop: „Lebensraum einer Lebensgemeinschaft (Biozönose, i.S. einer regelmäßig wiederkehrenden Artengemeinschaft) von bestimmter Mindestgröße und einheitlicher (quasi

Kartieranleitung: Erläuterung verwendeter Begriffe und Abkürzungen

I-148 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

homogener), gegen die Umgebung abgrenzbarer Beschaffenheit […] Ein Biotop ist ein im Gelände meist vegetationstypologisch oder landschaftsökologisch gegenüber der Umgebung abgrenzbarer, wiedererkennbarer Raumausschnitt […]“ (SSYMANK et al. 1993). s.a. Wertfläche, Nichtwertfläche.

Biotopbogen: Analoger Erhebungsbogen, der die Erfassung / Erhebung von biotopbezogenen Sachdaten während der Geländearbeit im Rahmen von Biotopkartierungen ermöglicht.

Biotopnummer: Jede(s) mit einem Biotopbogen zu erfassende Biotop/Wertfläche wird mit einer eindeutigen Biotopnummer versehen, unter der die zugehörigen Sachdaten in der Biotopdatenbank abzulegen sind. Die Biotopnummer setzt sich aus der jeweiligen DTK5 Kartenblattkoordinate und einer lfd.-Nummer zusammen. Diese Nummer ist eindeutig bzw. einmalig zu vergeben und setzt sich aus dem Attributfeld „Eckkoordinate“ des Layers DTK5_netz_utm, sowie einer selbst zu vergebenden laufenden Nummer, welche auf jedem Kartenblatt neu beginnt, zusammen (z.B. für das Kartenblatt Dassower See-West, dtk5_32624_5974: „326245974“: „326245974-401“).

Grundsätzlicher Hinweis zur Vergabe der Biotopnummer: Regional werden tlw. zeitgleich zur landesweiten Biotopkartierung in Schleswig-Holstein weitere Kartierungsprojekte durchgeführt bzw. wurden diese zwischenzeitlich abgeschlossen. Um bei der Nummerierung der bereits erfassten und der noch zu erfassenden Biotope Doppelvergaben auszuschließen, ist die Vergabe von Biotopnummern wie folgt vorgesehen und streng einzuhalten:

Biotopkartierung (BK), Phase 1 – Wertgrünlandkartierung (2014): 0001-0099

Kartierung HNVplus (zeitgleich mit BK Phase 2; 2015-2017): 0100-0399

Biotopkartierung, Phase 2 – Vervollständigung BK (2015-2019): 0401-0999

Biotoptyp: „[…] Abstrahierter Typus aus der Gesamtheit gleichartiger Biotope“ (SSYMANK et al. 1993). Biotoptypen stellen die Erfassungseinheiten der landesweiten Biotopkartierung Schleswig-Holstein dar, denen im Rahmen der Kartierung reale Raumausschnitte zugeordnet werden. Aus den in der aktualisierten Standardliste aufgeführten Biotoptypen ist i.d.R. eine direkte Ableitung des gesetzlichen Schutzstatus gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG und / oder der Zuordnung des Lebensraumtypen-Status gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie möglich.

Biotopkomplex: „Charakteristische, häufig wiederkehrende Kombination von Biotoptypen in festem räumlichen Gefüge. Dazu gehören Abfolgen von Biotopen entlang eines ökologi-schen Faktorengradienten (natürlich oder anthropogen) ebenso wie Mosaike von Biotopen, die oft regionale Besonderheiten (u.a. historische, geologisch-pedogenetische Situationen) widerspiegeln“ (SSYMANK et al. 1993). Beispiele: Durchströmungsmoorkomplex, Ried- und Röhrichtkomplexe.

BK: Verwendete Abkürzung für die landesweite Biotopkartierung 2014-2019.

Einzelflächenkartierung-Biotope: Unter der „Einzelflächenkartierung“ wird die Erfassung eines Wertbiotops als eine Einzelfläche bzw. eine Geometrie (Polygon; „Singlepartpolygon“) unter einer Biotopnummer bzw. einem Sachdatensatz in den Geodaten und in der Access-Sachdatenbank verstanden. Grundsätzlich sind die Wertbiotope (§ und/oder LRT) im Rahmen der BKSH aber auch anderer eigenständiger Kartierungen als „Einzelflächen-kartierung“ zu erfassen bzw. fortzuschreiben. Dies gilt grundsätzlich für sämtliche Biotop-typen gem. der Standardliste der Biotoptypen SH, die einen Status als Wertbiotop be-gründen. Auch in Hinblick auf zulässige Ausnahmen einer „Mehrflächenkartierung“ (s. Mehrflächenkartierung) von Biotoptypen bspw. in den Lebensräumen der „Laubwälder und

Kartieranleitung: Erläuterung verwendeter Begriffe und Abkürzungen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-149

Brüche“ (Biotoptypen-Obergruppe W**) ist die „Einzelflächenkartierung“ ebenso für sämtliche Biotoptypen anzuwenden, die zu den gesetzlich geschützten Biotopen (§-Biotope) gehören. Details s. Kapitel 3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung („Multipart“).

FFH-Richtlinie: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG)

DGK: Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5.000 (alt)

DGM: Digitales Geländemodell

DTK5: Digitale Topographische Karte im Maßstab 1:5.000 (neu)

DTK5 Blatt Nr.: DTK5 Kartenblattkoordinate, ergibt sich aus dem Attributfeld „Eckkoordinate“ des Layers DTK5_netz_utm (z.B. für das Kartenblatt Dassower See-West, dtk5_32624_5974: „326245974“).

GIS: Geographisches Informationssystem, Datenverarbeitungsprogramme für Karten- und Bilddaten im Vektor- und Rasterformat.

Graukulisse: Der zwischen Prüfkulisse und Ausschlusskulisse gelegene Bereich.

HNV-Kartierung: Monitoring des High nature value farmland-Indikators, systematische Erfassung von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert.

Komplexbiotop: Mosaikartig miteinander verzahnte Biotoptypen, die nicht oder nur unter zeitlich großem Aufwand räumlich trennbar sind s.a. Biotopkomplex

Unter Komplexbiotop ist die Zusammenfassung von mehreren unterschiedlichen Vegetationsbeständen / Biotoptypen zu verstehen, die zu unterschiedlichen §-Biotopen und/oder FFH-LRT-Biotopen gehören können, und die im Rahmen von Kartierungen aufgrund oft kleinräumigen, mosaikartigen Wechsels oder mosaikartiger Verzahnungen in Abhängigkeit des vorgegebenen Kartiermaßstabs flächenhaft nur unter hohem Aufwand trennbar oder grundsätzlich untrennbar sind.

Komplex-LRT / Komplexe LRT-Vorkommen

Ausführliche Erläuterungen s. in Kapitel I.3.6.5 und auch unter „Komplexe LRT-Vorkommen / Grundsatz - Spezielles geht vor Komplex“ in Kapitel I.3.8.

Grundsätzlich lassen sich zwei Situationen unterscheiden:

Überlagerung von LRT: Einige LRT stellen per se einen LRT-Komplex dar (z.B. Ästuare, LRT 1130), d.h. andere LRT sind ausdrücklich Teile des Komplex-LRT und als solche auch einzeln abzugrenzen und zu bewerten. In diesen Fällen überlagern sich die Flächen der beteiligten LRT, die Summe der sich in diesem Fall überlagern-den FFH-LRT beträgt dann 200% („Flächendoppelung“).

Mosaikartig kleinräumiger Wechsel von LRT („Durchdringung“ von LRT): In der Natur kommen LRT oftmals in typischer Weise in Komplexen mit verwandten LRT vor, die sich jedoch von der Fläche nicht überlagern, sondern kleinräumig mosaikartig abwechseln bzw. durchdringen oder eine Abfolge darstellen (z.B. Dünen-LRT). Die Summe der einander mosaikartig „durchdringenden“ Flächenanteile der beteiligten LRT beträgt in diesen Fällen immer exakt 100%.

Kontaktbiotop: s. „Kontakt- und Übergangsbiotope“ im Kapitel I.3.8.

Kartieranleitung: Erläuterung verwendeter Begriffe und Abkürzungen

I-150 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Lebensraumtyp(en) (LRT): Biotoptypen oder Biotopkomplexe, die nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Schutzgebietssystem Natura 2000 geschützt werden müssen (SSYMANK et.al. 1998). Sie bilden die räumliche Erfassungseinheit gemäß der FFH-Richtlinie im Rahmen von FFH-Lebensraumtypen-Kartierungen.

LKN: Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein.

Mehrflächenkartierung-Biotope: Die „Mehrflächenkartierung“ wurde in der BKSH bislang (inkl. Kartieranleitung 5. Fassung, Stand: März 2019) als „Multipart“ bezeichnet, als Erfas-sung eines aus mehreren Einzelflächen bestehenden Wertbiotops, und so auch in der Kartieranleitung beschrieben. Korrekterweise ist unter „Mehrflächenkartierung“ jedoch die Erfassung von mehreren „Singlepartpolygonen“ (s. „Einzelflächenkartierung“) unter einer Biotopnummer bzw. einem Sachdatensatz in den Geodaten im GIS und in der Biotop-Sachdatenbank (Access ) zu verstehen. Nur in festgelegten Ausnahmesituationen ist unter definierten fachlichen Anforderungen und in Kapitel I.3.6.4.1 genannten Lebensräumen bzw. Biotoptypengruppen eine „Mehrflächenkartierung“ von Wertbiotopen (§ und/oder FFH-LRT) zulässig. Siehe Kapitel 3.6.4.1 Fortschreibung der fachlichen Grundsätze und Anforderungen, Einzelflächen- und Mehrflächenkartierung („Multipart“).

Multipart-Biotope: s. Mehrflächenkartierung.

Natura 2000: Schutzgebietssystem der Europäischen Union, umfasst die Gebiete nach der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (SSYMANK et.al. 1998).

Nichtwertflächen: Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung ausschließlich als Biotoptypenfläche abzugrenzende und zu attribuierende Fläche, da es sich um kein gesetzlich geschütztes Biotop und keinen FFH-Lebensraumtyp handelt. Eine individuelle Erfassung mit Biotopbogen ist hier nicht erforderlich. s.a. Wertfläche.

OR, Code OR: Klassifizierungsschema von Biotoptypen des Orientierungsrahmens im Straßenbau als verbindliche Grundlage für die Biotoptypenbewertung und Kompensationsermittlung (s. „Liste der Biotoptypen und Wertbiotope“ im vorliegenden Teildokument der Standardliste der Biotoptypen).

Prüfkulisse: Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung dient eine auf der Grundlage unterschiedlicher Fachdaten zusammengestellte Prüfkulisse als Suchraum für zu kartierende Biotopflächen, die sich jedoch im Einzelnen auch über die vorliegenden Außenränder hinweg erstrecken können und entsprechend, bezogen auf die DTK5, zu kartieren und digitalisieren sind, es sei denn inhaltlich-fachliche Argumente begründen eindeutig die Abweichungen von diesem Grundsatz. Die Abgrenzungen der Prüfkulisse sind auf der DTK5 (inkl. Nutzungs-grenzen) und den aktuellen Luftbildern die Kartiergrundlage für die Geländeerfassung. s.a. Ausschlusskulisse.

Übergangsbiotop: s. „Kontakt- und Übergangsbiotope“ im Kapitel I.3.8.

Wertflächen: Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung individuell mit Biotopbogen zu erfassende Biotope. Die Wertflächen umfassen die gesetzlich geschützten Biotope (§) sowie sämtliche FFH-Lebensraumtypen (LRT) [alle zusammen = Wertflächen]. s.a. Biotop, Nichtwertflächen.

Wertgebende Arten: Bspw. wertgebende Grünlandarten gemäß Liste 11 in der vorliegen-den Standardliste der Biotoptypen, z.B. Agrostis capillaris, Anthoxanthum odoratum, Arrhenatherum elatius, Cynosurus cristatus und Festuca rubra für die Biotoptypen GM*.

Wertgrünland (WGR): Das schwerpunktmäßig während der landesweiten Biotopkartierung – Phase 1 (2014) erfasste Wertgrünland. Zum Wertgrünland (botanisch wertvolles Grünland) gehören alle bereits in 2014 gesetzlich geschützten Grünlandtypen einschließlich des nun

Kartieranleitung: Literatur

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) I-151

seit dem 24.06.2016 ebenfalls zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehörende „arten- und strukturreiche Dauergrünland“ sowie alle FFH-Grünland-Lebensraumtypen (LRT). s.a. Arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG). Siehe Hinweise in Kap. I.1.

WRRL: EG-Wasserrahmenrichtlinie

§, § Biotope: Gesetzlich geschützte(r) Biotop(e) gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG.

6 Literatur

BALZER, S., HAUKE, U. & SSYMANK, A. (2002): Nationale Gebietsbewertung gemäß FFH -Richtlinie: Bewertungsmethodik für die Lebensraumtypen nach Anhang I in Deutschland. Natur und Landschaft 77 (1): 10-19.

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN, 2011): Bundesweites FFH-Monitoring in der Berichtsperiode 2007-2012. Lebensraumtypen. MS-Access-Datenbank zur Eingabe der Daten aus den FFH-Bewertungsschemata LRT. Nutzer-Anleitung (Stand: 25. Oktober 2011).

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ & BUND-LÄNDER-ARBEITSKREIS (BfN & BLAK, 2017): „Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraum-typen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume)“.

Bund-Länder-Arbeitskreis "FFH-Berichtspflichten Meere und Küsten" (BLAK, 2008): Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (2006): Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt.

GEMPERLEIN, JÜRGEN (2007): Erfassung von Vorkommen von Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-Richtlinie Kartieranleitung – Grundsätze“. LANU bzw. LLUR.

KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. 2. Aufl.; UTB Große Reihe, Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LANU; 2003): Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein. 2. Fassung.

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LANU; 2007): „Steckbriefe und Kartierhinweise für FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie“.

LANDESAMT FÜR NATUR UND UMWELT DES LANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN (LANU; 2007): „Schemata und Hinweise zur Bewertung des Erhaltungszustands – FFH-Lebensraumtypen.

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN (LLUR; 2015): Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein (nach § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG)

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN (LLUR; 2015): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die

Kartieranleitung: Literatur

I-152 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Biotopkartierung Schleswig-Holstein (Stand 2015) mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. – Kartieranleitung, Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen –

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN (LLUR; 2016): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (2. Fassung, Stand: Juli 2016) mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. – Kartieranleitung, Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen –

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN (LLUR; 2017): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (3. Fassung, Stand: Juni 2017) mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. – Kartieranleitung, Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen –

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN (LLUR / geoGLIS (2017)): Landesweite Biotopkartierung (2014-2019) - QS-Ausnahmen in Access-Datenbank (V2.0). Unveröffentlichtes Dokument.

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN (LLUR; 2018): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (4. Fassung, Stand: April 2018) mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. – Kartieranleitung, Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen –

LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT, UMWELT UND LÄNDLICHE RÄUME SCHLESWIG-HOLSTEIN (LLUR; 2019): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (5. Fassung, Stand: März 2019) mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. – Kartieranleitung, Biotoptypenschlüssel und Standardliste Biotoptypen –

PLANUNGSBÜRO FÜR ANGEWANDTEN NATURSCHUTZ / INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (PAN/ILÖK, 2010): Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland. Überarbeitete Bewertungsbögen der Bund-Länder-Arbeitkreise als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. erstellt im Rahmen des F(orschungs)- und E(ntwicklungs)-Vorhabens „Konzeptionelle Umsetzung der EU-Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland“. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz – FKZ 805 82 013. Erstellt unter Mitarbeit der Länderfachbehörden, des BfN und externer Experten.

SSYMANK, A., HAUKE, U., RÜCKRIEM, C. & SCHRÖDER, E. unter Mitarbeit von MESSER, D. (1998): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 53. Bonn-Bad Godesberg.

Einführung Biotoptypenschlüssel und Standardliste

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) II-153

II. Einführung Biotoptypenschlüssel und Standardliste

1 Hintergrund

Für Schleswig-Holstein lag bisher die 2. Fassung der Standardliste der Biotoptypen mit Stand Mai 2003 vor. Seitdem erfolgten zahlreiche Veränderungen der Rahmenbedingungen, u.a. die Fortentwicklung der Definitionen der FFH-Lebensraumtypen (LRT), die Änderungen der Naturschutzgesetze des Bundes und des Landes Schleswig-Holstein mit entsprechenden Auswirkungen auf die Definitionen der gesetzlich geschützten Biotope, die Entwicklung weiterer Kartierschlüssel insbesondere im Bereich der Salzwiesen und Dünen und nicht zuletzt die Erfahrungen mit der vorhandenen Standardliste im Gelände. Als maßgebliche Abgrenzungsvorschriften liegen mittlerweile vor:

- Die Steckbriefe der FFH-Lebensraumtypen (Stand 2007),

- Die Definitionen der geschützten Biotope (Stand 2009, aktueller Stand: 13.05.2019),

- TMAP Schlüssel für Dünen und Salzwiesen im Küstenbereich sowie eine verbindliche

Kartieranleitung für den schleswig-holsteinischen Bereich (Stand 2013).

Dies hat dazu geführt, dass die Biotoptypenklassifizierung der Standardliste nicht (mehr) zwanglos z.B. in eine Abgrenzung von FFH-LRT oder gesetzlich geschützten Biotopen umzusetzen war.

Die seit 2013 geplante und in 2016 umgesetzte Einführung des „arten- und strukturreichen Dauergrünlands (asDG)“ als neuem gesetzlich geschützten Biotop machte dann eine Überarbeitung der Standardliste unumgänglich. In 2016 wurde im Rahmen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) und der anschließenden Veröffentlichung der Änderungen des LNatSchG und anderer Vorschriften in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein (Ausgabe Nr. 7 vom 23.06.2016) der Biotopschutz für das asDG am Folgetag der Veröffentlichung rechtskräftig.

Bei der Überarbeitung der Standardliste sollten folgende Ziele verfolgt werden:

- Möglichst direkte Ableitbarkeit des gesetzlichen Schutzstatus aus dem Biotoptyp,

- Möglichst direkte Ableitbarkeit der Zuordnung zu LRT aus dem Biotoptyp,

- Vermeidung von Abweichungen zu anderen im Land verbindlichen

Klassifzierungssystemen,

- Entwicklung eindeutiger Abgrenzungsvorschriften zwischen den Biotoptypen,

- Inhaltliche Fortentwicklung der Biotoptypenklassifizierung entsprechend den

langjährigen Kartiererfahrungen,

- Beibehaltung einer Zuordnung der Biotoptypen zu dem Klassifizierungsschema des

Orientierungsrahmens im Straßenbau als verbindliche Grundlage für die

Biotoptypenbewertung und Kompensationsermittlung.

Ziel ist somit, im Rahmen der Biotoptypenkartierung eine Grundlage zu schaffen, aus der möglichst alle planerischen Fragestellungen des Naturschutzes und der Eingriffsregelung ohne weitere Veränderung von Geometrien abgeleitet werden können.

Einführung Biotoptypenschlüssel und Standardliste

II-154 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

2 Gliederung der Biotoptypen

2.1 Haupttypen und Strukturtypen

Biotoptypen – als System zur Klassifizierung von Lebensräumen1 – spiegeln eine Vielzahl am jeweiligen Standort sich überlagernder Einflüsse wider: u. a. Bodentyp, Wasserhaushalt, Nutzungsart, –intensität und –geschichte oder anthropogene Veränderungen des Bodens.

Dabei zeigt sich, dass die Ausdehnung einzelner Vegetationsbestände oft von dem Verlauf struktureller Parametern oft (z.B. der Geländemorphologie) unabhängig ist. Daher werden hier morphologische Merkmale der Geländeoberfläche sowie Quellen als hydrologische Strukturparameter zusätzlich zu den vegetationsgeprägten Haupttypen als Strukturtypen klassifiziert. Während die Vegetation der Geländeoberfläche mittels der Haupttypen flächendeckend zu erfassen ist, werden Strukturtypen nur im Bedarfsfall aufgenommen. Strukturtypen sollten zweckmäßigerweise als überlagernde Geometrien erfasst werden. Denkbar ist aber auch eine entsprechende zusätzliche Attribuierung der Biotoptypen, die dann allerdings mit den entsprechenden Grenzen der jeweiligen Strukturen verschnitten werden müssen.

Biotoptypen sind in der Regel als Flächen (Polygone) zu erfassen. Elemente, die die Vegetation (den Haupttyp) überlagern (wie etwa Einzelbäume, bei denen lediglich der Stamm in der Ebene des Haupttyps liegt) sind entsprechend punktförmig (oder, maßstabsabhängig, bei Baumreihen oder Allen ggf. auch als Linien) zu erfassen und den flächenhaft erfassten Haupttypen zu überlagern. Gleiches gilt für Abbruchkanten, die als Linien überlagernd zur Vegetation zu erfassen sind.

Die Haupttypen und Strukturtypen wurden so abgegrenzt, dass sich die Zuordnung zu gesetzlich geschützten Biotopen entsprechend § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG möglichst eindeutig ergibt. Mit Einschränkungen gilt dies auch für die Zuordnung zu LRT entsprechend Anhang I FFH-RL. Hier ergibt sich die Zuordnung teilweise auch aus der Lagebeziehung zu anderen Lebensraumtypen (Beispiele: Lebensraumtypen im Moor oder Wald umschließen auch kleinflächige andere Biotoptypen). Dieser Status kann nicht unmittelbar aus dem Biotoptyp abgeleitet werden, sondern ergibt sich aus dem Kontext und muss im Einzelfall geprüft werden. Darüber hinaus sind aufgrund der ebenfalls überlagernden Definitionen einiger FFH-LRT Überlagerungen unterschiedlicher LRT möglich (so kann der LRT 1140 Watt z. B. gleichzeitig Teil des LRT 1160 Meeresarme und Buchten sein, ähnlich Sandbänke und Ästuare). Auch in diesem Fall lässt sich aus einem Biotoptyp nicht in jedem Fall direkt der entsprechende Status ableiten.

Soweit Biotoptypen in anderen Definitionen und Kartieranleitungen abgegrenzten Einheiten abbilden, wurde die Abgrenzung auf diese zu Grunde liegende Definitionen bezogen, insbesondere die Steckbriefe der FFH-LRT, die Definition geschützter Biotope und die Salzwiesen-Kartieranleitung. Die dort jeweils formulierten Kriterien werden hier nicht im Einzelnen aufgeführt, vielmehr erfolgt hier nur ein Verweis auf die entsprechenden Grundlagen. Soweit im Laufe der Zeit diese Definitionen Konkretisierungen erfahren, sind die eines Biotoptypendefinitionen entsprechend nachzuführen.

3 Zusatzcodes

Die Hauptbiotoptypen können in ihrer Ausprägung durch die Verwendung von Zusatzcodes näher charakterisiert werden. Die Zusatzcodes wurden in Gruppen unterteilt, die die

1 Biotop = Lebensraum (gr. , Leben, und , Raum) für Pflanzen und Tiere, also eine sowohl botanisch als auch zoologisch begründete Klassifzierung des Raums

Einführung Biotoptypenschlüssel und Standardliste

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) II-155

Verwendung mit bestimmten Gruppen von Biotoptypen erleichtern. Grundsätzlich bestehen bei der Verwendung von Zusatzcodes mit Biotoptypen keine Einschränkungen. Insoweit sind die im Schlüssel und in der Standardliste gegebenen Hinweise für Zusatzcodes nicht abschließend. Insbesondere die ZC der Kategorie „allgemein“ können mit jedem Biotoptyp verwendet werden.

Als Kategorien von Zusatzcodes stehen zur Verfügung

- Allgemein: Floristische und faunistische Bedeutung, Brachen

- Standort: Bodenverhältnisse und Bodenwasserhaushalt

- Offenlandstruktur: Gelände- und Vegetationsstruktur

- Ackernutzung: Feldfrüchte

- Knickzustand: Pflegezustand und strukturelle Merkmale

- Waldstruktur und –nutzung: Kahlschläge, Windwurfflächen, Nutzungstypen

- Gehölzgröße: Größenklassen

- Wasservegetation: Verlandungsvegetation, Schwimm- und Tauchblattgesellschaften

- Wasservegetation Vegetationsbedeckung 1

- Gewässerstruktur: Uferstruktur, Schlammbänke und –ufer

- Gewässertyp: Charakterisierung anhand Nutzung, Tiefe und Größe

- Grünelemente: Wertgebende Merkmale im besiedelten Bereich

- Sedimenttyp: Sedimentzusammensetzung bei marinen Böden

- Sedimentsortierung: Sortierung des Sediments bei marinen Böden

- Wattsediment: Charakterisierung von Wattflächen (Sand-, Misch- und Schlickwatt)

- Marine Strukturen: Strukturelemente des Meeresbodens und von Stränden

Zusatzcodes verändern ggf. die naturschutzfachliche Wertigkeit, nicht aber den Schutzstatus des Hauptbiotoptyps.

4 Nebenbiotoptypen

Sofern eine Zuordnung zu einem Haupttyp aufgrund der kleinflächigen Durchdringung von unterschiedlichen Vegetationseinheiten maßstabsbedingt nicht möglich ist, können zusätzlich zu dem flächenmäßig dominierenden oder den Schutzstatus prägenden Haupttyp weitere Haupttypen als Nebenbiotoptypen angegeben werden.

5 Komplexbiotoptypen

In dem durch Bebauungen oder Erholungsnutzungen geprägten Bereich werden zusätzlich zu den Biotoptypen, die die tatsächliche Flächennutzung angeben (z. B. Gebäude, Zufahrt, Zierrasen, Gehölz) Komplexbiotoptypen angeboten, die grundstücksbezogen Bebauung, Zufahrten und Grünflächen zusammenfassen. In vielen Fällen genügt die Verwendung dieser Komplexbiotoptypen. Sofern maßstabsbedingt diese Grundflächen weiter in tatsächliche Flächennutzungen untergliedert werden soll, kann der Komplexbiotoptyp als Nebenbiotoptyp verwendet werden, um den generellen Typ der Bebauung zu charakterisieren.

1 Verwendung nur im Rahmen eigenständiger Projekte, bspw. WRRL-Seenmonitoring

Einführung Biotoptypenschlüssel und Standardliste

II-156 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

6 Aufbau des Dokuments

Das vorliegende Dokument gliedert sich in einen Biotoptypenschlüssel, eine Standardliste der Biotoptypen und der Zusatzcodes, Listen charakteristischer Arten und eine Kürzelliste für Gehölzarten.

6.1.1 Biotoptypenschlüssel

Der Schlüssel dient dazu, einen vorhandenen Bestand möglichst eindeutig einem Biotopttyp zuzuordnen. Dazu wurde ein Schlüssel entwickelt, der ähnlich einem Bestimmungsschlüssel aufgebaut ist. Die genannten Kriterien sind von oben nach unten abzuarbeiten, auch innerhalb der in einer Rubrik aufgeführten Biotoptypen. Sobald die genannten Kriterien erfüllt sind, erfolgt die entsprechende Zuordnung. Wenn ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist mit der nächstfolgenden Abfrage der gleichen Gliederungsebene fortzufahren, ansonsten mit dem nächsten Kriterium der untergeordneten Hierarchieebene.

Aufgrund des Schlüsselaufbaus sind die einzelnen Biotoptypen hier nicht in systematischer Reihenfolge aufgeführt. Es werden jeweils nur die Kriterien benannt, die für die Zuordnung maßgeblich sind. Eine Charakterisierung der Biotoptypen erfolgt in der Standardliste. Die für die ein-, zwei- und dreistelligen Biotoptypen-Codes maßgeblichen Bezeichnungen sind die in der Standardliste (s. Kap. IV) und der Liste der Biotoptypen und Wertbiotope (s. Kap. IV-15) (einheitlich) enthaltenen. In dem Biotoptypenschlüssel können diese aufgrund des Aufbaus als Bestimmungsschlüssel davon abweichen oder auch vollständig fehlen.

6.1.2 Standardliste

Die Standardliste stellt alle differenzierten Biotoptypen in systematischer Reihenfolge zusammen. Es wird jeweils der gesetzliche Schutzstatus, die Zuordnung zu einem FFH-LRT sowie die Zuordnung zum Biotoptypencode des Orientierungsrahmens angegeben. Die Kurzbeschreibung fasst die wesentlichen Merkmale des Biotoptyps zusammen. Wie bereits erläutert, erfolgt die Abgrenzung in vielen Fällen durch einen Bezug zu anderen Schlüsseln (Steckbriefe der LRT, Definitionen der gesetzlich geschützten Biotope, Salzwiesen-Kartieranleitung). In diesen Fällen werden die Kriterien nicht im Einzelnen in der Standardliste mit aufgeführt.

An die Standardliste der Biotoptypen schließt sich eine Beschreibung der möglichen Zusatzcodes an.

6.1.3 Artenlisten

In den Artenlisten werden die für den Schlüssel verwendeten Kenn- und Zeigerarten zusammengefasst. Die Artenlisten umfassen

1. Quellzeiger 2. Feuchte- und Nässezeiger 3. Trockenheitszeiger 4. Salzzeiger 5. Säurezeiger 6. Basenzeiger 7. Nährstoffzeiger 8. Magerkeitszeiger 9. Ruderalisierungszeiger 10. Beweidungszeiger 11. Wertgebende Grünlandarten 12. Nicht wertgebende Grünlandarten

Darüber hinaus wurde eine Liste mit Kürzeln für typische Gehölzarten wiedergegeben, die bei Forstverwaltung Verwendung finden.

Einführung Biotoptypenschlüssel und Standardliste

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) II-157

Verwendete Abkürzungen

§ Geschützter Biotop gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG

FFH Fauna-Flora-Habitat(-Richtlinie)

HC Hauptcode

LAT Lowest Astronomical Tide (Seekarten-Null)

LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

LRT Lebensraumtyp

MThw Mittleres Tidehochwasser

MW Mittelwasser

NC Nebencode

TMAP Typologie of Coastal Vegetation in the Wadden Sea Area. Trilateral Salt Marsh Expert Group 2013

WRRL Wasser-Rahmenrichtlinie

ZC Zusatzcode

Erläuterungen folgender Darstellungen in dem Biotoptypenschlüssel und der Standardliste der Biotoptypen

7120 - Zuordnung zu dem genannten FFH-LRT muss zwingend erfolgen (obligatorische Zuordnung).

7120/7140 - Mehrfachnennung, wenn eine Zuordnung zu unterschiedlichen FFH-LRT möglich ist. Die Entscheidung muss allerdings ausschließlich für einen der genannten FFH-LRT erfolgen.

(7120), (9110/9190) oder (91xx) - Das „Einklammern“ bedeutet, dass einer der angegebe-nen FFH-LRT vergeben werden kann, aber nicht zwingend muss (fakultative bzw. optionale Zuordnung). Die Entscheidung über eine Zuordnung zu einem der angegebenen FFH-LRT ist abhängig von der konkreten Ausprägung und/oder der konkreten Lage des Einzelbestandes innerhalb eines naturnahen bzw. eines eindeutig einem LRT zuzuordnenden unmittelbar angrenzenden Umgebungsbereiches. Die Angabe "(91xx)" umschreibt die „undifferenzierte“ Zuordnungsmöglichkeit zu einem Wald-LRT.

Biotoptypenschlüssel

III-158 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

III. Biotoptypenschlüssel Der folgende Biotoptypenschlüssel dient in Ergänzung der Standardliste dazu, einen eindeutigen Entscheidungsweg bei der Zuordnung von Flächen zu Biotoptypen vorzugeben und soll so zur besseren Vergleichbarkeit von Kartierergebnissen beitragen. Der Schlüssel ist daher – ähnlich einem Bestimmungsschlüssel – als hierarchisches System von Entscheidungspunkten aufgebaut, die jeweils von oben nach unten abzuprüfen sind; soweit die genannten Kriterien an einem Entscheidungspunkt nicht erfüllt werden, ist jeweils zum nächsten Entscheidungspunkt der gleichen Hierarchieebene weiterzugehen.

Die für die ein-, zwei- und dreistelligen Biotoptypen-Codes maßgeblichen Bezeichnungen sind die in der Standardliste (s. Kap. IV) und der Liste der Biotoptypen und Wertbiotope (s. Kap. IV-15) (einheitlich) enthaltenen. In dem Biotoptypenschlüssel können diese aufgrund des Aufbaus als Bestimmungsschlüssel davon abweichen oder auch vollständig fehlen.

Die Biotoptypenkartierung umfasst nach der hier vorliegenden Klassifizierung die (flächendeckende) Erfassung der Lebensgemeinschaft (Teilschlüssel 1: Haupttypen) sowie zusätzlich (im Bedarfsfall, also nicht flächendeckend) die Erfassung struktureller und hydrologischer Merkmale, die als überlagernde Geometrie oder als Zusatzangabe bei der Attribuierung von Flächen aufgenommen werden kann (Teilschlüssel 2 Strukturtypen).

Hingewiesen sei an dieser Stelle noch auf die mögliche Verwendung von Zusatzcodes, mit deren Hilfe besondere Ausprägungen von Biotoptypen erfasst werden können.

Teilschlüssel 1: Haupttypen

1 Durch baulichen Anlagen oder Erholungsnutzung geprägte Biotoptypen

Bebaute Flächen sowie Flächen, die durch eine bauliche Nutzung (einschließlich Verkehrswege) oder Erholungsnutzungen geprägt sind und sich deswegen im HInblick auf Artenzusammensetzung und vorhandene Störeinflüsse (z.B. Vertritt, Nährstoffeinträge, Ablagerungen, Nutzung/Pflege) in der Vegetationszusammensetzung oder -struktur von ähnlichen Biotoptypen der freien Landschaft unterscheiden. Geschützte Biotope sind unabhängig davon unter den jeweiligen Biotoptypen der freien Landschaft zu erfassen. Besondere Ausprägungen der Geländemorphologie (z.B. Aufschüttungen, Lärmschutzwälle) sind überlagernd als Strukturcode ( XA) zu erfassen. Einzelne Steinblöcke, Steinmauern und –wälle XX, XW.

Je nach Kartiermaßstab können diese Biotoptypen detailliert (also Differenzierung in z.B. Bebauung, versiegelte Flächen, Grünflächen) oder generalisierend (Zusammenfassung von verschiedenen Flächennutzungen auf einem Grundstück anhand der prägenden Nutzung, z.B. SBe: Einzelhausbebauung) als Komplexbiotoptyp erfasst werden.

1.1 Komplexbiotoptypen im Zusammenhang mit baulichen Anlagen oder der Erholungsnutzung

Die folgenden Komplexbiotoptypen umfassen durch bauliche Anlagen oder Erholungsnutzung geprägte Flächen ohne weitere Differenzierung.

1.1.1 SD Bebauungen im Außenbereich

Wohngebäude im Außenbereich, einschließlich Hofstellen und Ferienhäuser, sowie dörflich geprägte Siedlungen. Reiterhöfe SEr, Campingplätze SEc. Zusatzcodes: Grünelemente.

- SDe Einzelhaus und Splittersiedlungen bis 4 Einzelhäuser, einschl. traditioneller Hofstellen - SDs Siedlungsfläche mit dörflichem Charakter, Straßendörfer

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-159

- SDp Landwirtschaftliche Betriebsstätten mit hohem Anteil versiegelter Flächen und/oder Großgebäuden (Hallen, Silos)

- SDf Ferienhaussiedlung - SDy Sonstige bebaute Grundstücke im Außenbereich

1.1.2 SB Wohnbebauung und öffentliche Gebäude im Innenbereich

Bebauungen zu Wohnzwecken sowie öffentliche Gebäude innerhalb im Zusammenhang bebauter Flächen. Schwimm- und Sporthallen SEh. Zusatzcodes: Grünelemente.

- SBe Einzel, Doppel- und Reihenhausbebauung - SBz Zeilen- und Blockrandbebauung - SBg Großformen und Hochhäuser - SBf Öffentliche Gebäude - SBy Sonstige Wohnbebauung

1.1.3 SI Gewerbeflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen Nicht zu Wohnzwecken genutzte Bebauungen

Gewerbeflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen. Zusatzcodes: Grünelemente.

- SIg Gewerbegebiete - SIi Industriegebiete - SIk Kläranlage - SId Deponien - SIp Freiflächen-Photovoltaikanlage - SIw Windkraftanlage - SIb Biogasanlage - SIa Wasserwerk - SIv Anderes Kraftwerk - SIe Anlage der Elektrizitätsversorgung (Umspannwerk, Freileitungsmast) - SIf Funkanlage - SIr Rohrleitung/Pipeline - SIy Sonstige gewerbliche Bebauung - SIm Grünflächen im Bereich von nicht zu Wohnzwecken dienenden Bebauungen

1.1.4 SL Lagerflächen

Lagerflächen mit unterschiedlichen Anteilen an versiegelten Flächen, Lagerflächen und Ruderalfluren.

- SLl Landwirtschaftliche Lagerfläche - SLg Gartenmülldeponie - SLf Forstwirtschaftliche Lagerfläche - SLt Treibsellagerfläche - SLy Sonstige Lagerfläche

1.1.5 SZ Zivile Verkehrsanlagen

Komplexe aus Verkehrsflächen, Nebenanlagen und Begleitbiotopen. Zusatzcodes: Grünelemente.

- SZs Straßenverkehrsanlage - SZg Gleisanlage - SZb Bahnhof - SZf Zivilflugplatz - SZh Hafenanlage - SZk Kanalanlage - SZy Sonstige Verkehrsanlage

Biotoptypenschlüssel

III-160 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

1.1.6 SM Militärische Anlagen Flächen einschließlich ziviler Flughäfen

Zu militärischen Zwecken genutze Anlagen. Zusatzcodes: Grünelemente.

- SMt Militärische Fläche mit überwiegend offener Vegetation (z. B. Truppenübungsplätze) - SMd Depotflächen mit einzelnen, oft getarnten baulichen Anlagen und hohem Anteil

naturnaher Vegetation - SMk Kasernenanlage mit Block- und Hallenbebauung - SMf Militär- und Zivilflugplatz - SMh Militärische Hafenanlage - SMr Radaranlage - SMy Sonstige militärische Anlage

1.1.7 SE Sport- und Erholungsanlagen

Zu Sport- und Erholungszwecken genutzte Flächen

- SEk Kinderspielplatz - SEb Sportplatz - SEd Hundeübungsplatz - SEm Modellflugplatz - SEw Schießstand - SEg Golfplatz - SEr Reitanlage (Reiterhof, Pferderennbahn) - SEc Campingplatz - SEs Badestelle an natürlichem Gewässer - SEf Freibad mit befestigtem Becken (Schwimmhallen SBf) - SEh Sporthalle, Schwimmhalle - SEv Vergnügungspark - SEy Sonstige Sport- und Erholungsanlage

1.1.8 SP Grün- und Parkanlagen Öffentliche Park- und Grünanlagen

Grün- und Parkanlagen im Zusammenhang mit besiedelten Bereichen

- SPf Friedhof, strukturreich, mit Altbaumbestand - SPu Friedhof, strukturarm, ohne Altbaumbestand - SPw Waldfriedhof (Ruheforsten im Außenbereich als ZC zum jeweiligen Wald erfassen) - SPb Botanischer Garten - SPz Tiergarten, Zoologischer Garten - SPh Historische Parkanlage - SPp Öffentliche Parkanlage mit altem Baumbestand - SPe Öffentliche Grünanlage, extensiv gepflegt - SPi Öffentliche Grünanlage, intensiv gepflegt - SPk Kleingartenanlage - SPy Sonstige öffentliche Grün- und Parkanlage - SPd Denkmal

1.2 SV Bahngleise, Straßen, Fahr- und Fußwege und begleitende Biotope Verkehrsflächen

Bahngleise, Straßen, Fahr- und Fußwege und begleitende Biotope. Wege und Straßen und vergleichbare Flächen (z.B. Parkplätze, Märkte), außerdem zu klassifizierten Straßen gehörende Grünflächen, diese oft gärtnerischer Gestaltung und regelmäßiger Pflegemaßnahmen (Mahd, Schälen von Banketten, Gehölzschnitt) unterliegend.

Hinweis: An (oder in) den Straßenkörper reichende Biotoptypen, die nicht offensichtlich im Rahmen des Straßenbaus angelegt wurden oder durch die Unterhaltung der Straßenrandbereiche geprägt sind (z.B. Wälder, ruderale Gras- und Staudenfluren, Gräben etc.), werden unter dem jeweiligen Biotoptyp der freien Landschaft erfasst. Vegetationsfreie Sportanlagen und Spielplätze sind unter SX zu

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-161

erfassen ( SX). Einzelgehölze ohne eigenständige Bodenvegetation (Einzelbäume, Baumreihen, Alleen) sind überlagernd zu erfassen ( HA, HR, HE).

- SVb Gleisbett (Schotter), mit oder ohne Gleis, genutzt und vegetationsarm - SVx Gleisbett, mit Vegetation, z.B. aufgrund seltener oder aufgegebener Nutzung - SVp Spurplattenwege - SVs Vollversiegelte Verkehrsfläche (Straßen, Wege, Plätze oder vergleichbarer Nutzung) - SVt Teilversiegelte Verkehrsfläche (Grantwege, wassergebundene Decken) - SVu Unversiegelte Verkehrsfläche mit und ohne Vegetation (oft Trittrasen) - SVi Bankett (Seitenstreifen), arten- und strukturarm, ohne Stauden - SVe Bankett (Seitenstreifen), anders, z.B. mit Stauden - SVo Straßenbegleitgrün (Seitenstreifen, Mulden, Böschungen) ohne Gehölze - SVh Straßenbegleitgrün (Seitenstreifen, Mulden, Böschungen) mit > 5% Bäumen - SVg Sonstiges Straßenbegleitgrün (Seitenstreifen, Mulden, Böschungen), anders - SVy Sonstige Verkehrsfläche

1.3 SK Küstenschutz- und Hafenanlagen

Bauliche Anlagen, die dem Küstenschutz, der Landgewinnung oder dem Hafenbetrieb dienen. Hinweis: Verkehrsflächen im Bereich von Küstenbauwerken und Häfen sind unter SV, Gebäude unter SX zu erfassen. Spundwände können linienhaft als Strukturcode (XKx) erfasst werden. Gründeiche sind entsprechend der tatsächlichen Vegetation zu erfassen und überlagernd durch einen entsprechenden Strukturcode ( XD) zu kennzeichnen. Zusatzcodes: Grünelemente.

- SKl Lahnung (Holz) - SKb Buhne, Mole (Stein) - SKm Deckwerk aus Mastixschotter - SKx Steinschüttung (max. teilverklammert) oder Setzsteindeckwerk - SKv Deckwerk aus Asphalt oder vollverklammerten Schüttsteinen - SKa Anleger (schwimmend oder auf Pfeilern) - SKy Sonstige bauliche Anlage

1.4 SF Bauliche Anlagen Bauwerke an Binnengewässern

Bauliche Anlagen an Binnengewässern wie Uferbefestigung oder Querbauwerke. Gebäude sind unter SX zu erfassen. Spundwände können linienhaft als Strukturcode (XKx) erfasst werden.

- SFx Steinschüttung zur Uferbefestigung - SFm Massive Uferbefestigung z.B. durch Betonplatten - SFw Querbauwerk wie Wehr, Sperrwerk, Sohlabstürze, Siel, Pumpwerk etc. - SFf Aufstiegshilfe für Fische - SFs Befestigte Badestelle, Steg - SFb Buhne oder Mole an Binnengewässern - SFy Sonstige Bauwerke an Binnengewässern

1.5 SX Gebäude und weitgehend vegetationsfreie Flächen im besiedelten Bereich

Offene oder geschlossene Gebäude sowie sonstige weitgehend vegetationsfreie Flächen außerhalb von Wegen und Straßen, ohne angrenzende Grünflächen. Zusatzcodes: Grünelemente.

- SXa Alte Bausubstanz oder traditionelle Bauweise, hohes Lebensraumpotenzial - SXb Bunker oder andere offene Betonbauwerke - SXr Ruine - SXx Andere Gebäude mit geringem Lebensraumpotenzial - SXs Sandplatz (z.B. Beachvolleyballfeld, Reitplatz) - SXt Aschebahn, Ascheplatz (z.B. Tennisplatz, Laufbahn) - SXk Kinderspielplatz, oft unversiegelt mit entsprechenden Spielgeräten - SXy Sonstige vegetationsarme/-freie Fläche (z.B. Terrassen)

Biotoptypenschlüssel

III-162 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

- SXn Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche

1.6 SG Grünflächen im besiedelten Bereich

Grünflächen im Zusammenhang mit besiedelten Bereichen. Einzelbäume oder Baumreihen sind ggf. überlagernd zu erfassen ( HE, HR)

- SGp Großflächige (> 2500 m²) Gartenanlage mit Großgehölzen und parkartigem Charakter - SGb Strukturreicher Garten mit Rasenflächen und hohem Laubholzanteil - SGo Strukturarmer Garten mit Rasenflächen und mittlerem bis geringem Laubholzanteil - SGz Strukturarmer Garten mit Rasenflächen und Ziergehölzen (Koniferen) - SGr Rasenfläche, intensiv gepflegt, regelmäßig gemäht und strukturarm - SGe Rasenfläche, artenreich oder strukturreich - SGs Ziergehölze geringer Höhe (z.B. Rosenbeete) und -stauden - SGg Gebüsche mit heimischen Arten - SGf Gebüsche mit nicht heimischen Arten - SGx Gehölz mit nicht heimischen Laubbäumen - SGn Gehölz mit Nadelhölzern - SGy Gehölz mit heimischen Baumarten - SGa Ansaat aus Blühmischung

2 Meeresbiotopetypen

Biotoptypen dauerhaft oder periodisch von Meerwasser bedeckt, an der Nordsee unterhalb des mittleren Tidehochwassers (MThw), an der Ostsee unterhalb des Mittelwassers (MW). Bei Meeresbiotopen ist für den zu erfassenden Biotoptyp die Lebensgemeinschaft des Meeresbodens (Benthal) maßgeblich. Hinweis: Ästuare entsprechend Definition LRT 1130 (Brackwasserbereiche mit Salzgehalt zwischen 0,5 ‰ und 30 ‰) sind in der vorliegenden Biotoptypenklassifizierung außer bei den Flusswatten (FW) nicht berücksichtigt. Die Zuordnung zu diesem Lebensraumtyp ist gesondert zu prüfen und (ggf. zusätzlich zu weiteren LRT-Zuordnungen) zu erfassen. Landesspezifische Regelung: Für die Schleiförde und die größeren schleswig-holsteinischen Flüsse gelten folgende Abgrenzungen zu Meeresbiotoptypen:

- Schlei: gilt vollständig von Schleimünde bis nach Schleswig als Meeresbiotoptyp (Haddebyer und Selker Noor sind hiervon ausgenommen),

- Trave: Traveförde gilt ab Lübeck/Teerhofinsel am Rande des Stadtgebietes von Lübeck seewärts bis zur Ostseemündung bei Lübeck-Travemünde als Meeresbiotoptyp, ausgenommen ist der Dassower See,

- Elbe: Meeresbiotoptyp von seewärts bis Hamburg-Finkenwerder, - Eider: seewärts ab Eider-Sperrwerk westlich von Tönning als Meeresbiotoptypen, - Kleinere Flüsse an der Nordsee: seewärts ab Sielbauwerk als Meeresbiotoptypen.

Die Biotoptypen „KSx“ und „KSs“ sind von den Einschränkungen hinsichtlich der Lage bezogen auf MThw bzw. MW, des Salzwassereinflusses und der räumlichen bzw. naturräumlichen Lage ausgenommen, insofern können diese bei Vorkommen auch an binnenländischen Fließ- und Stillgewässern vergeben werden).

2.1 KT Offene Meeresgebiete Tiefwasserbereiche von Nord- und Ostsee

Offene Meeresgebiete. Außerhalb flacher Meeresarme und Buchten entsprechend Definition LRT 1160, in der Nordsee jenseits der 20m-Tiefenlinie. Zusatzcodes: Art und Sortierung des Sediments, Strukturen am Meeresboden (z.B. Rippel).

- KTh Hartsubstratriff im Tiefwasser entsprechend Definition LRT 1170, § - KTa Artenreicher Kies, Grobsand bzw. Schill im Tiefwasser entsprechend Biotopdefinition, § - KTy Andere Ausprägung

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-163

2.2 KF Flache Meeresarme und Buchten Flachwasserbereiche von Nord- und Ostsee

Flache Meeresarme und Buchten. Seeseitige Abgrenzung entsprechend Definition LRT 1160, landseitige Abgrenzung in der Nordsee entlang der LAT Linie bzw. an der Grenze zu Übergangsgewässern entsprechend WRRL (Ästuarien).

Hinweis: Hinweise: Bei Ebbe weitgehend trockenfallende oder nur noch wenig Wasser führende Priele werden zum Watt gerechnet ( KW/kp). Zusatzcodes: Art und Sortierung des Sediments, Strukturen am Meeresboden (z.B. Rippel), im Bereich der Ostsee: Windwatten.

- KFf Mehr als 50 % anstehendes Festgestein (in SH nur Helgoländer Sublitoral auf Zechsteinformation, LRT 1170, §

- KFr Sabellaria-Riff (Kolonien von Sabellarien (Sabellaria spp.)), LRT 1170, § - KFx Muschelbank, > 30 % Neozoen oder Muschelkultur, LRT 1170, § - KFm Muschelbank, heimische Arten, LRT 1170, § - KFb Makrophytische Algenvegetation auf Hartsubstratriff entsprechend Definition LRT 1170, § - KFh Anderes Hartsubstratriff entsprechend Definition LRT 1170, § - KFw Seemoos-Wiese (Kolonien von Hydroidpolypenarten) LRT 1160, § - KFg Seegraswiese mit Deckung Seegras (Zostera marina, Z.noltii) > 10%, LRT 1160, § - KFv Sonstige Makrophyten, LRT 1160, § - KFa Artenreicher Grobsand, Kies oder Muschelschill entsprechend Biotopdefinition, LRT

1160, § - KFy Andere Ausprägung, LRT 1160

2.3 KW Nord- und Ostseewatten

Sand- und Schlickflächen, die im Küsten- und Brackwasserbereich von Nord- und Ostsee und in angrenzenden Meeresarmen, Flussunterläufen, Strandseen und Salzwiesen regelmäßig trockenfallen. Im tidebeeinflussten Bereich der Nordseeküste zwischen MThw und LAT-Linie (einschließlich bei Ebbe weitgehend trockenfallende oder nur wenig Wasser führende Priele, ZC /kp). Bei Windwatten der Ostseeküste bei spezifischen Windlagen. Mit Queller oder Schlickgras bewachsene Wattflächen gelten als Pionierzone der Salzwiese und werden unter KQ klassifiziert, ebenso Komplexbiotope aus Watt- und Salzwiesenflächen. Zusatzcodes: Sedimentzusammensetzung (Schlick-, Sand- und Mischwatt); Priele und Fahrrinnen.

- KWf Mehr als 50 % anstehendes Festgestein (in SH nur Helgoländer Felswatt auf Zechsteinformation), LRT 1170, §

- KWx Muschelbank > 30 % Neozoen oder Muschelkultur, LRT 1170, § - KWm Muschelbank, heimische Arten, LRT 1170, § - KWg Seegraswiese mit Deckung Seegras (Zostera marina, Z.noltii) > 10 % LRT 1140, § - KWw Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt entsprechend Definition LRT 1140,

TMAP S.0.3/VO, § - KWp Priel mit offenem Zugang zum Meer entsprechend Definition LRT 1140, TMAP S.0.3/VO,

§. In Ästuarsituationen zusätzlich auch überlagernd entsprechend Definition LRT 1130. Hinweis: Priele im Watt als ZC /kp zum jeweiligen Watt-Biotoptyp erfassen. Ehemalige Priele ohne Kontakt zum Meer (Süßwasser) FWp.

3 Küstenbiotope

Biotoptypen oberhalb MThw bzw. MW, mit Salzwassereinfluss oder durch küstenmorphologische Prozesse entstanden (Dünen, einschließlich bewaldeter Braundünen, Dünentälchen etc.), ausgeschlossen sind aus dem Binnenland kommende Fließgewässer (Zur Abgrenzung vgl. Kapitel 2 Meeresbiotoptypen), diese einschließlich der brack- und süßwassergeprägten Tidewatten unter FB/FF.

Für die Klassifizierung wurden, soweit vorhanden, die Kartiereinheiten der Salzwiesenkartierung übernommen, um eine verlustfreie Übertragung der Kartierergebnisse zu gewährleisten. Die Definition

Biotoptypenschlüssel

III-164 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

der Typen ergibt sich entsprechend aus der Kartieranleitung, die Schlüssel werden jeweils angegeben.

Hinweise: Sublitorale Sandbänke, Strandwälle, Abbruchkanten, Kliffs und Deiche sind als überlagernde Strukturcodes zu erfassen ( XS, XK, XD).

Die mögliche Zuordnung der Küstenbiotope zum LRT 1130 Ästuare (Tidebeeinflusste Brackwasserbereiche zwischen 0,5 ‰ und 30 ‰ Salzgehalt) ist jeweils gesondert zu prüfen und (ggf. zusätzlich zu weiteren LRT-Zuordnungen) gesondert zu erfassen.

3.1 KS Strände, mit Spülsäume und Lagunen

Oberhalb der MThw- bzw. der MW-Linie liegende Außensände und Strände der Meeresküsten einschließlich der Spülsäume und Lagunen mit Hochwassereinfluss entsprechend Definition LRT *1150, aber ohne (Vor-)Dünen. Hinweis: Strandwälle sind überlagernd unter XSw erfassen. Zusatzcodes: Material (Geröll, Blöcke).

(Landesspezifische Regelung: Die Biotoptypen „KSx“ und „KSs“ sind von den Einschränkungen hinsichtlich der Lage bezogen auf MThw bzw. MW, des Salzwassereinflusses und der räumlichen bzw. naturräumlichen Lage ausgenommen, insofern können diese bei Vorkommen auch an binnenländischen Fließ- und Stillgewässern vergeben werden).

- KSe Strandsee/Lagune entsprechend Definition LRT *1150, TMAP S.8/LA, abgegrenzt an mittlerem Wasserstand. Vegetation ggf. entsprechend der Vorgehensweise in Binnengewässern als ZC erfassen, ebenso Strukturparameter, §

- KSv Kiesstrände mit mehrjähriger Vegetation entsprechend Definition LRT 1220, TMAP X.2.2/CR

- KSa Spülsäume mit einjähriger Vegetation entsprechend Definition LRT 1210, TMAP X2.1/CM - KSx Treibsel-Spülsaum ohne eigenständige Vegetation TMAP X.1/99

(Landesspezifische Regelung: Der Biotoptyp kann bei Vorkommen auch an binnen-ländischen Fließ- und Stillgewässern vergeben werden, s. Hinweis Kapitel III.3 und III.3.1)

- KSs Sonstiger vegetationsfreier Strand oder trockenfallender Außensand TMAP X.1/99 (Landesspezifische Regelung: Der Biotoptyp kann bei Vorkommen auch an binnenländischen Fließ- und Stillgewässern vergeben werden, s. Hinweis Kapitel III.3 und III.3.1)

3.2 KQ Quellerfluren und Pionierzonen der Salzwiese

Durch entsprechende Vegetation gekennzeichnete Pionierstadien der Salzwiesen. Schlickgrasbestände KN. Zusatzcodes: Sedimentzusammensetzung (Schlick-, Sand- und Mischwatt).

- KQs > 10% Schlick-Queller (Sa. licornia stricta) Schlick-Queller-Gesellschaft entsprechend Definition TMAP S.1.2/SS, LRT 1310, §

- KQr > 10% Vorland-Queller (Salicornia ramosissima) Vorland-Queller-Gesellschaft entsprechend Definition TMAP S.1.2/SR, LRT 1310, §

- KQd > 10% Flugsand-Queller (Salicornia decumbens) Flugsand-Queller-Gesellschaft entsprechend Definition TMAP S.1.2/SD, LRT 1310, §

- KQb > 10 % Rauhaarige Dornmelde (Bassia hirsuta) Dornmelden-Spülsaum entsprechend Definition TMAP S.1.2/BH, LRT 1310, §

- KQu Dominanz der Strandsode (Suaeda maritima) Strand-Soden-Gesellschaft entsprechend Definition TMAP S.1.2/U, LRT 1310, §

- KQn Komplexbiotop aus Watt- und Salzwiesenarten entsprechend Definition TMAP S.1/S.2/KA, LRT 1330, §

3.3 Salzmarschen und -röhrichte

Durch entsprechende Vegetation gekennzeichnete periodisch bis episodisch überflutete Lebensräume auf Wattboden oder Sand im Übergangsbereich vom Meer zum Land.

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-165

3.3.1 KN Untere Salzwiese

Untere Salzwiesen, d.h. häufigen Überflutungen ausgesetzt, i.d.R. unterhalb von MThw + 30 cm. Zusatzcodes: Beweidung/Mahd

- KNs > 10% Schlickgras (Spartina anglica) Schlickgras-Bestände entsprechend Definition LRT 1320, TMAP S.1.1/S, §

- KNa > 50% Strand-Aster (Aster tripolium) Strand-Aster-Flur entsprechend Definition TMAP S.2.3/A, LRT 1330, §

- KNh > 35 % Strand-Salzmelde (Atriplex portulacoides) Strand-Salzmelde-Flur entsprechend Definition TMAP S.2.4/H, LRT 1330, §

- KNd Salzschwaden-Flur (Pucinellia distans) entsprechend Definition TMAP S.2.1/PD, LRT 1330, §

- KNv Andel (Puccinella maritima) und Vorlandqueller (Salicornia ramosissima) zu etwa gleichen Anteilen entsprechend Definition TMAP S.2.1/P/SR/PSR, LRT 1330, §

- KNw Lückige Andel-Rasen (Puccinella maritima) auf Strandwällen entsprechend Definition TMAP S.2.1/Ps, LRT 1330, §; Hinweis: Strandwall als geomorphologische Bildung zusätzlich überlagernd erfassen.

- KNp Sonstiger Andelrasen (Puccinellia maritima) entsprechend Definition TMAP S.2.1/P, LRT 1330, §

- KNk Komplex von unterer und oberer Salzwiese entsprechend Definition TMAP S.2/S.3/KF, LRT 1330, §

- KNx Vegetation nicht ansprechbar oder gestört entsprechend Definition LRT 1330, § - KNo Salzwiese, vegetationslos entsprechend Definition TMAP S.0/88, LRT 1330, § - KNt Offene Wasserfläche innerhalb von Salzwiesen entsprechend Definition TMAP W/55,

aufgrund des LRT-Status der angrenzenden Salzwiesen zum LRT 1330. Hinweis: Lagunen KSe

- KNy Komplex aus mindestens drei Einheiten der unteren Salzwiese entsprechend Definition TMAP S.2.0/KU, LRT 1330, §

3.3.2 KO Obere Salzwiese

Obere Salzwiesen, d.h. nur selten Überflutungen ausgesetzt, i.d.R. oberhalb von MThw + 30 cm. Priele in der oberen Salzwiese KWp. Brackwassergeprägte Standorte KR, KB, KG. Zusatzcodes: Beweidung/Mahd.

- KOa > 70% Straußgras (Agrostis stolonifera), Straußgras-Rasen entsprechend Definition TMAP S.3.10/W, LRT 1330, §

- KOc Strand-Seggen-Rasen (Carex extensa) entsprechend Definition TMAP S.3.8/CE, LRT 1330, §

- KOd Strand-Kriech-Quecken-Rasen (Elymus repens) entsprechend Definition TMAP S.3.13/DQ, LRT 1330, §

- KOq Strand-Quecken-Rasen (Elymus athericus) entsprechend Definition TMAP S.3.7/Q, LRT 1330,§

- KOw Salzwiesen-Rotschwingel-Rasen (Festuca rubra ssp. litoralis) auf Strandwällen entsprechend Definition TMAP S.3.3/FS, LRT 1330, §

- KOf > 35% Salzwiesen-Rotschwingel (Festuca rubra ssp. litoralis), Rotschwingel-Rasen entsprechend Definition TMAP S.3.3/F, LRT 1330, §

- KOj > 5% Bodden-Binse (Juncus gerardii), Bodden-Binsen-Rasen entsprechend Definition TMAP S.3.2/J, LRT 1330, §

- KOl Dominanz der Strand-Melde (Atriplex litoralis), Strand-Melden-Flur entsprechend Definition TMAP S.3.9/AX, LRT 1330, §

- KOm Strand-Binsen-Ried mit Vorkommen der Strand-Binse (Juncus maritimus) entsprechend Definition TMAP S.3.6/MG, LRT 1330, §

- KOo > 25% Dorniger Hauhechel (Ononis spinosa) und/oder Entferntährige Segge (Carex distans), Hauhechel-Salzrasen entsprechend Definition TMAP S.3.12/OC, LRT 1330, §

- KOp Dominanz der Spieß-Melde (Atriplex prostrata), Spieß-Melden-Gesellschaft entsprechend Definition TMAP S.3.9/AP, LRT 1330, §

Biotoptypenschlüssel

III-166 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

- KOs Vorkommen von Strand-Mastkraut (Sagina maritima) und/oder Dän. Löffelkraut (Cochlearia danica) Strand-Mastkraut-Rasen entsprechend Definition TMAP S.3.11/SC, LRT 1330, §

- KOt > 20% Strand-Beifuß (Artemisia maritima), Strand-Beifuß-Flur entsprechend Definition TMAP S.3.5/T, LRT 1330, §

- KOh > 50 % Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) entsprechend Definition TMAP S.3.14/CA, LRT 1330, §

- KOr Ruderalisierte Salzwiese mit > 50 % Ruderalisierungszeigern (Liste 9) entsprechend Definition TMAP S.3.14/RU, LRT 1330, §

- KOy Komplex aus mindestens drei Einheiten der oberen Salzwiese entsprechend Definition TMAP S.3/KO, LRT 1330, §

3.3.3 KB Brackwasser-beeinflusstePioniervegetation

Flachwüchsige Pioniervegetation an nassen, brackwassergeprägten Standorten

- KBc Gesellschaft der Laugenblumen (Cotula coronopofolia) entsprechend Definition TMAP S.5.3/C, LRT 1330, §

- KBe Quellried-Flur (Blysmus rufus) entsprechend Definition TMAP S.5.3/BR, LRT 1330, § - KBr Sumpfbinsen-Flur (Eleocharis uniglumis) entsprechend Definition TMAP S.5.3/EU, LRT

1330, § - KBp Gesellschaft der kleinen Sumpfbinse (Eleocharis parvula), In SH ehemals an

küstennahen Gewässern des Binnenlandes, rezent vor allem entlang der Schlei vorkommend. LRT 1330, §

3.3.4 KR Brackwasser-beeinflussteRöhrichte

Vegetation mit mehr als 50 % Deckung von Röhrichtarten auf brackwassergeprägten Standorten

- KRs Dominanz von Schilf (Phragmites australis) Schilf-Brackwasserröhricht (Schoenoplecto-Phragmitetum australis) entsprechend Definition TMAP S.5.2/RH, LRT 1330, §

- KRb Brackwasser-Simsenried (Bolboschoenetum maritimi) entsprechend Definition TMAP S.5.1/B, LRT 1330, §

- KRg Brackwasser-Röhricht mit Wasserschwaden (Glyceria maxima), LRT 1330, § - KRy Anderes Brackwasserröhricht, LRT 1330, §

3.3.5 KG Brackwasserbeeinflusstes Grünlander

Grünlandvegetation auf frischen bis feuchten, brackwassergeprägten Standorten. Zusatzcodes: Grünlandnutzung und –struktur.

- KGf Brackwasserbeeinflusster Flutrasen entsprechend Definition TMAP S.6.1/AR, LRT 1330, §.

- KGg Brackwasserbeeinflusste Weidelgras-Weißklee-Weide entsprechend Definition TMAP 6.1/Y, LRT 1330, §

- KGy Brackwasserbeeinflusstes sonstiges Grünland entsprechend Definition TMAP 6.1/MO, LRT 1330, §

3.4 Dünen

Aus Seesand natürlich oder anthropogen (Küstenschutz) entstandene Biotope. Hinweise: Komplexbiotope mit Salzwiesenarten KNd. Nordseeküstennahe Krähenbeeren-Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeresexponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 KDe.

3.4.1 KP Pioniervegetation in der Dünentälern

Feuchtes Dünental entsprechend Definition LRT 2190 mit flachwüchsiger Pioniervegetation

- KPc mit Strand-Tausendgüldenkraut (Centaurium littorale) und/oder Mastkraut (Sagina nodosa), Dünental mit Strand-Tausendgüldenkrautrasen entsprechend Definition LRT 2190, TMAP H.1.1/CS, §

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-167

- KPi Mit Sumpf-Bärlapp (Lycopodiella inundata), Weißem Schnabelried (Rhynchospora alba), Braunem Schnabelried (Rhynchospora fusca) und/oder Mittlerem Sonnental (Drosera intermedia), Dünental mit Sumpfbärlapprasen entsprechend Definition TMAP H.1.4/LI, LRT 2190, §

- KPl Mit Strandling (Littorella uniflora), Borstblatt-Schmiele (Deschampsia setacea), Knöterich-Laichkraut (Potamogeton polygonifolius), Flutendem Sellerie (Apium inundatum), Sumpfquendel (Lythrum portula), Flut-Moorbinse (Scirpus fluitans) und/oder Vielstängeliger Sumpfbinse (Eleocharis multicaulis), Dünental mit Strandlingsrasen entsprechend Definition TMAP H.1.3/LU, LRT 2190, §

- KPr Mit Zwergflachs (Radiola linoides), Zwerg-Gauchheil (Anagallis minima) und/oder Zwergbinse (Juncus pygmaeus), Dünental mit Zwergflachsrasen entsprechend Definition TMAP H.1.2/RL, LRT 2190, §

- KPy Dünental mit sonstiger Pioniervegetation entsprechend Definition TMAP H.1/PI, LRT 2190, §

3.4.2 KM Sonstige feuchte Feuchtvegetation der Dünentäler

Feuchtes Dünental mit anderer Vegetation oder vegetationslos.

- KMf Gewässer entsprechend Definition TMAP H.8/HY, LRT 2190, § - KMr Dünen-Schilf-Röhricht entsprechend Definition TMAP H.4.1/R, LRT 2190, § - KMm Insgesamt mehr als 15% Anteil von Wiesen-Segge (Carex nigra), Dreinerviger Segge

(Carex trinervis) und Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris), Braun-Seggen-Sumpf entsprechend Definition TMAP H.2.1/CN, LRT 2190, §

- KMt > 25 Glockenheide (Erica tetralix), Dünenfeuchtheide entsprechend Definition TMAP H.3.1/ET, LRT 2190, §

- KMh Dünental mit Staudenflur entsprechend Definition TMAP H.9/EH, LRT 2190, § - KMw Dünen-Weiden-Gebüsch mit Grauweide (Salix cinerea) entsprechend Definition TMAP

H.5.1/SA, LRT 2190, § - KMb Überwiegend Moor-Birke (Betula pubescens), Dünen-Birken-Feuchtwald entsprechend

Definition TMAP H.6.2/AG, LRT 2180, § - KMe Überwiegend Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Dünen-Erlen-Feuchtwald entsprechend

Definition TMAP H.6.1/BP, LRT 2180, § - KMy Vegetationsfreies Dünental entsprechend Definition TMAP H.7/OD, LRT 2190, §

3.4.3 KD Gehölzfreie Küstendünen

Dünen mit Vegetation aus Gräsern oder Zwergsträuchern oder vegetationslos. Gehölzanteil unter 25 %. Dünen mit Kartoffelrose-Gestrüppen KHr. Nordseeküstennahe Krähenbeeren-Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeresexponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 KDe.

- KDx Erkennbar angelegte Düne (noch) ohne naturnahe Vegetation oder mit Strandhaferpflanzung (Ammophila arenaria bzw. Ammocalomagrostis baltica), z. B. als Küstenschutzmaßnahme (LRT 2110) §.

- KDo Vegetationsfreier Dünenbereich entsprechend Definition TMAP X.9/KD, LRT kontextbezogen entsprechend der angrenzenden Vegetation, §

- KDv Primärdüne bis ca. 1 m Höhe (gem. BfN-Steckbrief; gem. TMAP gibt es keine Höhenbegrenzung) entsprechend Definition LRT 2110, TMAP X.3.17EG, §

- KDm Wanderdüne, weitgehend vegetationsfrei, entsprechend Definition TMAP X.12/WD, LRT 2120, §

- KDw Weißdüne über 1 m Höhe, überwiegend Strandhafer (Ammophila arenaria bzw. Ammocalomagrostis baltica), entsprechend Definition TMAP X.4.1/EM, E, LRT 2120, §

- KDl Weißdüne über 1 m Höhe, überwiegend Strandroggen (Leymus arenarius), entsprechend

Definition TMAP X.4.1/E, LRT 2120, § - KDr Düne mit hohem Anteil Ruderalisierungszeiger (Liste 9) entsprechend Definition TMAP

X.10/EA, LRT je nach angrenzender Vegetation (2120), (*2130), (*2140), (*2150) § - KDe Braundüne mit > 25% Krähenbeere (Empetrum nigrum) entsprechend Definition TMAP

X.6.1/HE, LRT *2140. In den Biotoptyp sind nordseeküstennahe Krähenbeeren-

Biotoptypenschlüssel

III-168 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeresexponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 mit eingeschlossen. §

- KDc Braundüne mit > 25% Besenheide (Calluna vulgaris) entsprechend Definition TMAP X.6.2/CV, LRT *2150, §

- KDn Durch Beweidung degradierte Graudüne mit Vegetation der Borstgrasrasen, LRT *6230, §

- KDs Graudüne mit Vegetationseinheiten der Salzwiesen entsprechend Definition TMAP X.11/DS, LRT *2130, §

- KDg Graudüne entsprechend Definition TMAP X.5/TR, LRT *2130, § - KDy Kleinräumige Verzahnung unterschiedlicher Dünengesellschaften entsprechend

Definition TMAP X.0/SW, LRT entsprechend der überwiegenden Vegetation (2120), (*2130), (*2140), (*2150), §

3.4.4 KH gehölzbestandene Dünengehölze

Düne mit Gehölzvegetation > 25% Deckung. Zusatzcodes: Waldnutzung, -struktur

- KHr > 25 % Kartoffelrose (Rosa rugosa), entsprechend Definition TMAP X.7.4/GR, LRT entsprechend angrenzender Vegetation, §

- KHh > 25 % Sanddorn (Hippophae rhamnoides), entsprechend Definition TMAP X.7.1/HR, LRT 2160, §

- KHs > 50% Kriech-Weide (Salix repens), entsprechend Definition TMAP X.7.2/X, LRT 2170, § - KHt > 50% Zitterpappel (Populus tremula), entsprechend Definition TMAP X.8.1/PT, LRT

2180, § - KHq > 50 % Stiel-Eiche (Quercus robur), entsprechend Definition TMAP X.8.3/QR, LRT 2180,

§ - KHp > 50 % Kiefer (Pinus nigra), entsprechend Definition TMAP X.8.2/KI, soweit der pnV

entsprechend (LRT 2180), § - KHx > 30 % nicht heimische Gehölze, TMAP X8.0/UW, § - KHg Düne mit anderen Gehölzen, entsprechend Definition TMAP X.7.3/GD, Zuordnung zum

umgebenden LRT nur dann, sofern die Fläche kleiner als 100 m2 ist. Ansonsten ist es kein LRT. §

4 NH Salzvegetation im des Binnenlandes

Vegetationsbestände unterschiedlicher Ausprägung mit Vorkommen von Salzpflanzen (Liste 4) im Binnenland entsprechend der Definition LRT *1340.

- NHs > 10% Seggen und Binsen, entsprechend den Kriterien von seggen- und binsenreichem Nassgrünland (vgl. GN), LRT *1340, §

- NHy Anders, feucht- bis nass, aber nicht binsen- und seggenreich, LRT *1340, §

5 Hoch- und Übergangsmoore

Oligotrophe bis schwach mesotrophe Standorte mit Torfmächtigkeit > 30 cm. Sowohl entwässerte als auch nasse Standorte auf natürlicherweise überwiegend regenwassergespeisten Standorten, keine aktuelle landwirtschaftliche Nutzung erkennbar. Hier auch im Rahmen von Wiedervernässungs-projekten angestaute, ehemals als Grünland genutzte Flächen auf Hochmoorstandorten.

Hinweis: Nährstoffreichere, grundwasserbeeinflusste Standorte z. B. in Moorrandbereichen werden nicht hier, sondern bei Sümpfen und Niedermooren (Gruppe N) bzw. Bruchwäldern (Gruppe WB) eingeordnet, dies ist insbesondere im Hinblick auf die Trennung von Moorbirkenwald MWb (LRT *91D0) und Birkenbruch WBb zu beachten. Hinweis: Birkenbestände in überstauten Bereichen sind den Birken-Bruchwäldern zuzuordnen.

5.1 MA Abtorfungsbereiche

Aktuell in Abtorfung befindlich oder nach Beendigung der Abtorfung noch weitgehend vegetationsfreie Torfflächen. Keine Renaturierungsmaßnahmen erkennbar.

- MAt Vegetationsfreie Abtorfungsfläche, oberflächlich zeitweilig stark austrocknend

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-169

- MAf Vegetationsfreie Abtorfungsfläche, oberflächlich ganzjährig feucht

5.2 MW Moorwälder, torfmoosreiche baumbestandene Moorstadien

Baumbestandene Moore, torfmoosreich, auf nassen Standorten entsprechend Definition LRT *91D0. Oftmals fließende Übergänge zum Birken-Bruchwald.

- MWb Atlantischer Birkenmoorwald, LRT *91D0, § - MWk Subkontinentaler Kiefernmoorwald, in östlichen Landesteilen z.T. mit Sumpfporst (Ledum

palustre), LRT *91D0, § - MWs Torfmoosreicher sekundärer Moorwald, LRT *91D0, §

5.3 MS Naturnahe Moorstadien

Weitgehend intakte Hoch- oder Übergangsmoore, häufig mit kleinflächigem Wechsel von allenfalls wenige Meter breiten und nur wenige Dezimeter tiefen Schlenken und Bulten. Hierunter sind auch naturnahe Regenerationsstadien entsprechender Ausprägung z. B. auf mehr oder minder verfestigten Schwingdecken in alten Torfstichen zu erfassen, bei anderer Ausprägung hingegen unter MR ( Moor-Regenerationskomplexe). Da es in Schleswig-Holstein keine lebenden Hochmoore mehr gibt, sind die folgenden Typen kontextbezogen den LRT 7120, 7140 oder 7150 zuzuordnen.

- MSs Bult-Schlenken-Komplex, LRT-Komplex 7120/7140, § - MSz Bultgesellschaften entsprechend Definition LRT 7120, 7140, § - MSr Schlenkengesellschaften entsprechend Definition LRT 7150, § - MSt Schwingdecken entsprechend Definition LRT 7120, 7140, § - MSg Natürliche Moorgewässer (Moorkolk, Moorauge), LRT 3160, § - MSy Sonstiges naturnahes Moorstadium, LRT 7120, 7140, §

5.4 MH Moorheidestadien

Von Zwergsträuchern geprägte Moorheidestadien ohne ausgeprägtes Relief. Wenn in naturnahen Mooren oder Mooren mit Renaturierungspotenzial, sind die Bestände dem LRT 7120 zuzuordnen.

- MHs Torfmoosdeckung über 25 %, mit Glockenheide, Besenheide < 50 %: nasse Moorheide, LRT 7120, §

- MHe Torfmoosanteil unter 25 %, mit Glockenheide, Besenheide < 50 %: feuchte Moorheide, LRT 7120, §

- MHc Besenheide > 50 %, trockene Moorheide, LRT 7120, § - MHy Sonstige Moorheide, §

5.5 MR Moor-Regenerationskomplexe

Nach Torfabbau oder starker Entwässerung wiedervernässte Degenerationsstadien. Wenn ein Potenzial zur Renaturierung (vgl. Definition LRT 7120) vorhanden ist, sind die Bestände dem LRT 7120 zuzuordnen.

- MRt Torfstich ohne deutliche Vegetation, LRT (7120, 7140), § - MRw Torfmoose > 10 %, Weidengebüsche > 30%, LRT (7120, 7140), § - MRg Torfmoose > 10 %, Gagelgebüsche > 30%, LRT (7120, 7140), § - MRb Torfmoose > 10 %, Birken > 30 %, LRT (7120, 7140), § - MRe Torfmoose > 10 %, Wollgräser > 30 %, LRT (7120, 7140), § - MRm Torfmoose > 10 %, Pfeifengras > 30 %, LRT (7120, 7140), § - MRs Ehemals genutzte, flach überstaute Moorgrünländer, mit moortypischen Arten, Torfmoose

> 10 %, LRT 7120, 7140, § - MRj Ehemals genutzte, flach überstaute Moorgrünländer, kaum hochmoortypische Arten,

neben Arten der überstauten Flächen wie z. B. Flatterbinse lediglich mit flutenden Arten wie Wasserschlauch, Wasserstern oder Drepanocladus sp., Torfmoose selten (<10%), LRT 7120, 7140, §

- MRy Sonstige wiedervernässte Regenerationskomplexe. Hierzu auch ehemalige naturnahe Torfstichgewässer innerhalb von Hoch- oder Übergangsmooren mit Zuordnung zum LRT 7120 oder LRT 7140, die z.Ztpkt. der Kartierung noch einen weitgehenden Gewässer-

Biotoptypenschlüssel

III-170 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

charakter mit in Teilbereichen bereits deutlicher Vegetationsentwicklung (bspw. mit Schwingdecken) aufweisen, LRT (7120, 7140), §

5.6 MD Degenerierte Moorflächen

Durch Entwässerung und/oder Abtorfung degenerierte Moorbereiche ohne oder mit geringer Deckung von Torfmoosen (Deckung < 10 %). Wenn ein Potenzial zur Renaturierung (vgl. Definition LRT 7120) vorhanden ist, sind die Bestände dem LRT 7120 bzw. 7140 zuzuordnen.

- MDb Trockener sekundärer Moorwald, LRT (7120, 7140), § - MDw > 30 % Weidenbüsche, LRT (7120, 7140), § - MDg > 30 % Gagel-Gebüsche, LRT (7120, 7140), § - MDe > 30 % Wollgras (Eriophorum spp.), LRT (7120, 7140), § - MDm Molinia-Stadien, Anteil von Zwergsträuchern unter 50 %, sonst MHc, LRT (7120, 7140), § - MDy Sonstige Degenerationsstadien, LRT (7120, 7140), §

6 Binnengewässer

Abgrenzung anhand des mittleren Wasserstandes oder bei künstlichen Gewässern an der Böschungsoberkante. Oberhalb des mittleren Wasserstandes handelt es sich um eigenständige terrestrische Biotoptypen. Auch regelmäßig überschwemmte Bereiche zählen daher nicht zum Gewässer. Hinweis: Quellen werden als Hydrologischer Typ unabhängig vom Biotoptyp erfasst. ZC nur im Zusammenhang mit dem eigentlichen Gewässer erfassen.

6.1 FW Süßwasserwatten und -priele

Süßwassergeprägte, durch Tideeinfluss periodisch trockenfallende Randbereiche von Fließgewässern sowie z. B. durch Eindeichung vom Meer abgetrennte Priele. Hinweis: In SH können auch limnische, noch tidebeeinflusste Bereiche in den FFH-LRT 1130 Ästuar einbezogen werden. Aufgrund von Meerwassereinfluss brackige Bereiche unter KW erfassen.

- FWp Ehemaliger Priel, LRT (3150, 3260), § - FWo Vegetationsarmes Windwatt, LRT (1130), § - FWs Mit Röhrichtvegetation, überwiegend Schilf (Phragmites australis), LRT (1130), § - FWg Mit Röhrichtvegetation, überwiegend Wasser-Schwaden (Glyceria maxima), LRT (1130),

§ - FWb Mit Röhrichtvegetation, überwiegend Strandsimse (Bolboschoenus maritimus), LRT

(1130), § - FWy Anders, LRT (1130), §

6.2 FF Flüsse einschließlich Altarme

Flüsse (Einzugsgebiet > 100 km² gem. WRRL) und ihre Altarme gem. Gewässerverzeichnis LLUR; Abgrenzung entsprechend dem Mittelwasserstand. Hinweis: Schlammige Uferbereiche naturnaher Fließgewässer mit einjähriger, nitrophiler Vegetation sowie Schlammbänke (LRT 3270) sind ggf. als ZC /fb zu erfassen. Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur; Salzgehalt

- FFa Altarm eines Flusses mit Stillgewässercharakter entsprechend Biotopdefinition und Vegetation entsprechend Definition LRT 3150, §

- FFf Naturnaher Fluss entsprechend Biotopdefinition mit (ggf. in Abschnitten ober- oder unterhalb) flutender Vegetation entsprechend Definition LRT 3260, §

- FFg ausgebauter Fluss, daher nicht dem Biotopschutz unterliegend, aber mit flutender Vegetation entsprechend Definition LRT 3260, §

- FFn Fluss, naturnah entsprechend Biotopdefinition, (1130), § - FFt Fluss mit Regelprofil, aber ohne technische Verbauung der Ufer - FFx Fluss mit technischer Verbauung der Ufer

6.3 FB Bäche einschließlich Altarme

Bäche und ihre Altarme gem. Gewässerverzeichnis LLUR; Abgrenzung entsprechend dem Mittelwasserstand. Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur; Salzgehalt

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-171

- FBa Naturnaher Altarm eines Baches mit Stillgewässercharakter entsprechend Biotopdefinition und Vegetation entsprechend Definition LRT 3150, §

- FBf Naturnaher Bach entsprechend Biotopdefinition mit (ggf. in Abschnitten ober- oder unterhalb) flutender Vegetation entsprechend Definition LRT 3260, §

- FBg Ausgebauter Bach/Graben, daher nicht dem Biotopschutz unterliegend, mit naturnaher Vegetation, aber mit flutender Vegetation entsprechend Definition LRT 3260,

- FBn Naturnaher Bach entsprechend Biotopdefinition, § - FBt Bach mit Regelprofil, aber ohne technische Verbauung der Ufer - FBx Bach mit technischer Verbauung der Ufer

6.4 FU Umgestaltete Fließgewässer und Umflutgerinne

Neu angelegte Renaturierungsstrecken bzw. Laufverlängerungen von Flüssen und Bächen, bachartige Umflutgerinnen zur Umgehung von Querbauwerken und sonstige strukturreiche Neuanlagen und Umgestaltungen von Fließgewässern, die (noch) keinem anderem Typ zuzuordnen sind. Bei Vorhandensein von Vegetation entsprechend Definition ggf. LRT (3260). Hinweis: technische Ausführungen von Umflutgerinnen (z.B. Sandfang) FX. Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur; Salzgehalt

- FUb Durch Baumaßnahmen neu umgestaltete Bachabschnitte, die sich künftig naturnah entwickeln sollen, bei Vorhandensein von Vegetation entsprechend Definition ggf. LRT (3260), §

- FUg Angelegte, bachartige oder flussartige Wasserläufe zur Umgehung von Stauwehren mit naturnaher Struktur, aber oft unnatürlich hoher Fließgeschwindigkeit und nicht standortgemäßem Grobsubstrat, bei Vorhandensein von Vegetation entsprechend Definition ggf. LRT (3260), §

- FUf Durch Baumaßnahmen neu umgestaltete Flussabschnitte, die sich künftig naturnah entwickeln sollen, bei Vorhandensein von Vegetation entsprechend Definition ggf. LRT (3260), §

- FUx Durch Baumaßnahmen neu umgestaltete Fliessgewässerabschnitte, die jedoch aufgrund von Maßnahmen zur Ufersicherung (z.B. Steinpackungen etc.) an einer eigendynamischen Entwicklung gehindert sind, und von daher nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, bei Vorhandensein von Vegetation entsprechend Definition ggf. LRT (3260),

6.5 FL Naturnahe lineare Gewässer

Künstliche (keine Bäche gem. Gewässerverzeichnis des LLUR) lineare, fließende oder stehende Gewässer, mit Vegetation entsprechend Definition LRT 3150 oder 3260 oder aufgrund sonstiger Merkmale mit gegenüber einfachen Gräben erhöhter ökologischer Bedeutung (z. B. ausgeprägte Wasservegetation oder naturnahe Vegetation im Bereich von Ufer und/oder Böschung, hierzu auch Schilfbestände ab etwa 2m Breite). Abgrenzung entsprechend des mittleren Wasserstandes. Hinweis: Nicht oder selten wasserführende Grabenstrukturen mit linearen Gehölzen vgl. HF. Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur; Salzgehalt

- FLk (ehemaliger) Kanal, LRT 3150; zu den Erfassungskriterien als LRT 3150 s. Kap. 3.7.6.8. - FLg Schmale Grüppe bis 1 m Breite - FLa Mit Stillgewässercharakter und Vegetation entsprechend Definition LRT 3150; zu den

Erfassungskriterien als LRT 3150 s.a. Kap. 3.7.6.8. - FLf Mit flutender Vegetation entsprechend Definition LRT 3260 - FLr Mit Röhrichten, die aufgrund ihrer Breite (>2m) den Anforderungen des Biotopschutzes

genügen. § - FLs Mit Sumpf- und Moorvegetation, die den Anforderungen des Biotopschutzes entspricht, § - FLw Mit Weidengebüschen > 50% - FLy Anders

Biotoptypenschlüssel

III-172 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

6.6 FG Gräben

Künstliche lineare Gewässer; i. d. R. zur Entwässerung angelegt; mit Normprofil und regelmäßig unterhalten, dadurch ohne naturnahe Strukturen und mit nur geringer naturschutzfachlicher Bedeutung; ohne ausgeprägte naturnahe Wasser, Ufer- oder Böschungsvegetation; Röhrichtbestände, soweit vorhanden, insgesamt < 2 m Breite. Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur; Salzgehalt

- FGg Grüppe bis 1 m Breite - FGx Graben mit befestigter Sohle und/oder technischer Uferverbauung - FGy Anders

6.7 FK Kleingewässer

Natürliche und naturnahe Stillgewässer kleiner als 200 m². Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur, Gewässertyp; Salzgehalt

- FKd Dystrophes Kleingewässer entsprechend Definition, LRT 3160, § - FKo Oligotrophes basenarmes Kleingewässer entsprechend Definition, LRT 3110, § - FKi Oligo- bis mesotrophes Kleingewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsengesellschaften,

entsprechend Definition LRT 3130, § - FKm Oligo- bis mesotrophes Kleingewässer, kalkhaltig, entsprechend Definition LRT 3140, § - FKe Eutrophes Kleingewässer entsprechend Definition LRT 3150, § - FKx Hypertrophes Kleingewässer, § - FKy Anders, §

6.8 FS Größere Stillgewässer (Seen und Weiher)

Hinweise: Natürliche und naturnahe Stillgewässer, Weiher, Seen und Seebereiche größer 200 m2 inclusive der stark nutzungsgeprägten Uferbereiche (naturfern) und naturnahe künstlich angelegte Teiche.

Stillgewässer, die einer erwerbsfischereiwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, sind bis zu einer maximalen Gewässergröße von 5 ha einschließlich ggf. vorhandener Unterwasser-Vegetation und Schwimmblatt-Vegetation als nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegender Fischteich zu erfassen ( FXt). Diese Ausnahme vom Biotopschutz gilt jedoch nicht für andere eigenständig gesetzlich geschützte Biotope in den Uferbereichen (s. Kapitel 3.7.6.6.1.2).

Zusatzcodes: Wasservegetation, Wasservegetation Vegetationsbedeckung, Gewässerstruktur, Gewässertyp; Salzgehalt. Die Zusatzcodes zur „Wasservegetation Vegetationsbedeckung“ sind ausschließlich für Kartierungen im Rahmen eigenständiger Projekte mit speziellen Fragestellungen, bspw. für das WRRL-Seenmonitoring, vorgesehen.

- FSk Stillgewässer in eingedeichtem Koog. Hinweis: Lagunen i. S. des LRT *1150 sind unter KSe zu codieren, §

- FSd Dystrophes Stillgewässer entsprechend Definition LRT 3160, § - FSo Oligotrophes basenarmes Stillgewässer entsprechend Definition LRT 3110, § - FSi Oligo- bis mesotrophes Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsengesellschaften,

entsprechend Definition LRT 3130, § - FSm Oligo- bis mesotrophes Stillgewässer, kalkhaltig, entsprechend Definition LRT 3140, § - FSe Eutrophes Stillgewässer entsprechend Definition LRT 3150, § - FSx Hypertrophes Stillgewässer, § - FSy Anders, § - FSs Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer (u.U. entsprechend Definition LRT 3150)

6.9 FX Künstliches, durch Nutzung geprägtes Gewässer

Gewässer mit technischem Nutzungszweck, daher trotz ggf. naturnahem Zustand einschließlich evtl. vorkommender Unterwasser- und Schwimmblattvegetation ohne gesetzlichen Schutzstatus. Hingegen unterliegen Vegetationsbestände innerhalb oder in den Uferbereichen des künstlichen Gewässers, bspw. Röhrichte (§), Sümpfe (§) und weitere Biotopbestände „nach eigenem Recht“ dem gesetzlichen Biotopschutz, sofern diese die biotopspezifischen Mindestflächengrößen erfüllen.

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-173

Auch Stillgewässer größer 200 m2, die einer erwerbsfischereiwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, sind bis zu einer maximalen Gewässergröße von 5 ha einschließlich ggf. vorhandener Unterwasser-Vegetation und Schwimmblatt-Vegetation als nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegender Fischteich zu erfassen ( FXt; s.hierzu auch Kapitel 3.7.6.6.1.2).

Hinweis: Kläranlagen, Schwimmbecken und Freibäder S (Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen) Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur, Gewässertyp; Salzgehalt.

- FXk Zum Warentransport genutzter Kanal mit Uferverbauung - FXb In Abbau befindliche Abbaugewässer, einschließlich Bodenentnahmen z. B. zum

Deichbau. Sukzession nach Nutzungsaufgabe zu geschütztem Gewässer zu erwarten - FXx Technisches Gewässer mit überwiegend verbauten Ufern - FXu Technisches Gewässer mit überwiegend unverbauten Ufern, Ufervegetation intensiv

gepflegt (z. B. gemähter Rasen) - FXt Naturfernes, als Fisch- oder Angelteich genutztes Gewässer (3110, 3130, 3140, 3150) - FXz Gartenteiche, Zierteiche etc. mit gärtnerisch überprägter Vegetation - FXy Sonstiges technisches Gewässer (oder Teil eines Gewässers) mit naturnahen Ufern

7 Trocken- und Heidevegetation

Offene oder halboffene Vegetation aus Zwergsträuchern oder Trockenrasenarten.

Hinweise: Trockene Staudenfluren (auch mit Kennarten der Trockenrasen) RHt; Küstenheiden KDe, KDc; Moorheiden MH

7.1 TB Trocken- und Zwergstrauchvegetation auf Binnendünen

Trocken- und Zwergstrauchvegetation auf Binnendünenstandorten entsprechend Definition LRT 2310, 2320, 2330. Andere Vegetation auf Binnendünen unter den jeweiligen Biotoptyen erfassen. Binnendünen sind in jedem Fall überlagernd als Strukturcode ( XBb) zu erfassen. Zusatzcodes: Grünlandnutzung

- TBc Binnendüne mit Besenheide und Ginster entsprechend Definition LRT 2310, § - TBe Binnendüne mit Besenheide und Krähenbeere entsprechend Definition LRT 2320, § - TBa Binnendüne mit Silbergras und Straußgras entsprechend Definition LRT 2330, § - TBd Binnendüne mit Degenerationsstadien von Trocken- oder Zwergstrauchvegetation, mehr

als 50 % Gräser; die Zuordnung entsprechend Definition LRT 2310, 2320 oder 2330 ist im Einzelfall zu prüfen; §

7.2 TF Feuchtheiden

Von Glockenheide (Erica tetralix) geprägte Vegetation entsprechend Definition LRT 4010 auf zumeist feuchten Sand- und Anmoorböden der Geest, heidetypische Vegetation (inkl. feuchtheidetypischer Gräser) auf mind. 25 % der Fläche. Heiden mit Gehölzüberstand bleiben Heiden im Sinne des gesetzlichen Biotopschutzes, solange die Gehölze nicht deutlich über 50 % Deckungsgrad aufweisen und offene Heideflächen über 100 m² noch vorhanden sind. Auch baumfreie Heidestadien ohne Dominanz von Zwergsträuchern sind Heiden i.S. des Biotopschutzes, wenn die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen“ unter Verordnungsnummer 3.b (Heiden) aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten mehr als 25% der Fläche einnehmen. Hinweis: Moorheide MH. Zusatzcodes: Grünlandnutzung

- TFd Vergraste Feuchtheide, mehr als 50 % Gräser der in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen“ unter Verordnungsnummer 3.b (Heiden) aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten, LRT 4010, §

- TFn Feuchtheide mit > 25 % bis maximal 50 % Nadelholz, LRT 4010, § - TFg Verbuschte Feuchtheide, mehr als 50 % Gehölze, LRT 4010, § . - TFt Typische Feuchtheide, LRT 4010, §

Biotoptypenschlüssel

III-174 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

7.3 TH Sandheiden

Von Besenheide (Calluna vulgaris) oder Krähenbeere (Empetrum nigrum) geprägte Vegetation entsprechend Definition LRT 4030, auf Sandböden außerhalb von Küsten- und Binnendünen. Nordseeküstennahe Krähenbeeren-Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeres-exponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 KDe. Heidetypische Vegetation (inkl. Degenerationsstadien mit hoher Deckung heidetypischer Gräser, sofern noch dem LRT 4030 entsprechend) auf mind. 25 % der Fläche, d.h. max. 75 % Gehölze oder nicht heidetypische Grasarten. Hierzu werden auch die vom Wacholder (Juniperus communis subsp. communis) geprägten, locker bis dicht zusammenschließenden Wacholderheiden auf mehr oder weniger trockenen, bodensauren Standorten entsprechend Definition LRT 5130 gestellt. Heiden mit Gehölz-überstand bleiben Heiden im Sinne des gesetzlichen Biotopschutzes, solange die Gehölze nicht deutlich über 50 % Deckungsgrad aufweisen und offene Heideflächen über 100 m² noch vorhanden sind. Auch baumfreie Heidestadien ohne Dominanz von Zwergsträuchern sind Heiden i.S. des Biotop-schutzes, wenn die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen“ unter Verordnungsnummer 3.b (Heiden) aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten mehr als 25% der Fläche einnehmen. Zusatzcodes: Grünlandnutzung

- THd Vergraste Sandheide, mehr als 50 % Gräser der in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen“ unter Verordnungsnummer 3.b (Heiden) aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten, (LRT 4030), §

- THs Sandheide mit > 25 % bis maximal 50 %Später Traubenkirsche, LRT 4030, § - THx Sandheide mit > 25 % bis maximal 50 % standortfremden Gehölzen, LRT 4030, § - THg Verbuschte Sandheide, mehr als 50 % bis maximal 75 % Gehölze, LRT 4030, § . - THb Stark verbuschte bis bewaldete Sandheide, mit mehr als 75 % Gehölze, ohne Zuordnung

zum gesetzlichen Biotopschutz, Zuordnung zum LRT 4030 nur aufgrund einer Einzelfall-entscheidung der zuständigen UNB (LRT 4030),

- THt Typische Sandheide, LRT 4030. Nordseeküstennahe Krähenbeeren-Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeresexponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 KDe. §

- THw Wacholderheiden, von Wacholder (Juniperus communis subsp. communis) geprägte lockere bis dicht zuammenschließende Gebüschbestände, LRT 5130, §

7.4 TR Trocken- und Magerrasen

Trocken- und Magerrasen mit Kennarten trockener Standorte (Liste 3) auf mindestens 25 % der Fläche, i. d. R. ohne nutzungsorientierte Grünlandbewirtschaftung, z. T. aber auch kleinflächig auf Sonderstandorten in Grünlandbereichen, außerhalb von Küstendünen. Bei der Kartierung von Trocken- und Magerrasen (TR; entspr. Biotop-VO 3.c: TRn, TRj; entspr. Biotop-VO 3.d: TRb, TRm, TRo, TRs) sind zusätzlich zu den in der Liste 3 gelisteten Pflanzenarten die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“ aufgeführten „Kennzeichnenden Pflanzen-arten“ maßgeblich zu berücksichtigen. Trocken- und Magerrasen unterliegen bei Erfüllung der Mindestflächengröße gem. schlesw.-holst. Biotop-VO 3.c (Borstgrasrasen) oder 3.d (Trockenrasen) dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG. Zusatzcodes: Grünlandnutzung - TRb Blauschillergras-Rasen entsprechend Definition LRT *6120, § - TRm Naturnaher Kalktrockenrasen entsprechend Definition LRT 6210, § - TRn Borstgrasrasen entsprechend Definition LRT *6230, trockene Standorte, § - TRj Borstgrasrasen entsprechend Definition LRT *6230, feuchter Standorte, § - TRo Orchideenreiche Kalktrockenrasen entsprechend Definition LRT *6210, § - TRs Lückiger Sand-Magerrasen mit mind. 25 % Deckung von Kennarten trockener Standorte

und weniger als 50 % Gesamtdeckung der Vegetation. Hinweis: vegetationsarme Flächen RO, §

- TRh Staudenflur mit mind. 50 % Deckung von Kennarten der Trockenrasen, daher als Trockenrasen dem Biotopschutz unterliegend, mit mind. 25 % Deckung von Hochstauden, §. Hinweis: Ungeschützte Bestände mit geringerem Anteil an Trockenrasenarten RHt.

- TRy Alle anderen Sand-Magerrasen (Silbergrasrasen, Kleinschmielenrasen, Schillergrasflur, Grasnelkenrasen, Deckung Kennarten > 25 %), Vegetationsbedeckung > 50 %, §

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-175

8 Grünland: Durch Weide oder Mahd offen gehaltene Grasvegetation

Durch Grünlandnutzung oder Pflegemaßnahmen offene oder halboffene, von Süßgräsern geprägte Bestände mit weniger als 25 % Deckung von Hochstauden und weniger als 50 % Deckung von Gehölzen.

8.1 GN Seggen- und binsenreiches Nassgrünland

Deckung von Seggen und Binsen > 10 % (wenn mit Dominanzbeständen der Flatterbinse, zusätzlich mindestens 5 % Deckung durch weitere Binsen und Seggen) sowie Deckung Feuchtezeiger > 25 % (vgl. Anhang: Liste 2, Feuchte- und Nässezeiger). Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

- GNp Nährstoffarmes Nassgrünland mit Pfeifengras (Molinia caerulea) entsprechend Definition LRT 6410, §

- GNa Nährstoff- und basenarm (Molinion), auf sauren, nährstoffarmen Standorten, zumeist Torfen mit Arten wie z. B. Schmalblättrigem Wollgras (Eriophorum angustifolium), Torfmoosen (Sphagnum spp.), Wassernabel (Hydrocotyle vulgaris), Sumpf-Veilchen (Viola palustris), Blutwurz (Potentilla erecta) oder Wiesen-Segge (Carex nigra), entsprechend Definition LRT 7140, LRT 6410, §

- GNb Nährstoffarm, aber basenreich (Eu-Molinion). überwiegend im Hügelland, gekennzeichnet durch Braunmoose wie z. B. Calliergonella cuspidata, Campylium spp. oder Drepanocladus spp. Weiterhin treten regelmäßig Basenzeiger wie z. B. Kleiner Baldrian (Valeriana dioica), Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris), Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris), Blaugrüne Segge (Carex flacca) oder Floh-Segge (Carex pulicaris) auf, entsprechend Definition LRT 6410, 7230, §

- GNm Mäßig nährstoffreich, basenarm, oftmals wenig artenreiche Bestände mit hoher Deckung von Braun-Segge (Carex nigra), meist auf organischen Böden, im Randbereich ggf. (LRT 7120, 7140), §.

- GNh Hochstaudenreiches Nassgrünland (Anteil der Hochstauden < 25 %), in Auen ggf. LRT (6430). Hinweis: Flächen mit einem Hochstaudenanteil > 25 % werden zu den Sümpfen (NSr) gestellt, §

- GNr Nährstoffreich (Kennarten Sumpfdotterblumenwiese). Seggen- und binsenreiche Ausprägungen der Sumpfdotterblumenweisen mit Arten wie Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus), Kuckucks-Lichtnelke (Silene flos-cuculi) oder Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus), §

8.2 GF Artenreiches Feuchtgrünland

Grünland mit mehr als 25 % Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2) und entweder mit Vegetation der wechseltrockenen Brenndolden-Wiesen (Cnidion dubii), mind. 8 wertgebenden Arten (Liste 11) oder Flutrasen mit mind. 4 wertgebenden Arten. Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

- GFb Brenndoldenwiesen (Cnidion), entsprechend Definition LRT 6440 im Einzugsgebiet der Elbe, mit Kennarten der Brenndoldenwiesen, insbesondere Sumpf-Brenndolde (Cnidium dubium), Langblättriger Blauweiderich (Pseudolysimachion longifolium), Gottes-Gnadenkraut (Gratiola officinalis), Ufer-Alant (Inula britannica), Weidenblättriger Alant (Inula salicina), Spießblättriges Helmkraut (Scutellaria hastifolia), Färber-Scharte (Serratula tinctoria ssp. tinctoria), Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum), §

- GFc Sumpfdotterblumenwiesen (Calthion), (arten- und strukturreiches Dauergrünland) außerhalb der Elbeniederung, im Regelfall auf organischen Böden oder in Auen, extensiv genutzt, früher gemäht, aktuell häufig beweidet, mit min. 8 Arten von Liste 11, darunter mindestens 3 Kennarten der Sumpfdotterblumenwiesen, z. B. Sumpfdotterblume (Caltha palustris), Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus), Sumpf-Labkraut (Galium palustre), Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus), Traubige Trespe (Bromus racemosus s.str.), Faden-Binse (Juncus filiformis), Sumpf-Pippau (Crepis paludosa) etc.; §

Biotoptypenschlüssel

III-176 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

- GFf Artenreiche Flutrasen (arten- und strukturreiches Dauergrünland) im Überflutungsbereich von Gewässern (einschließlich Qualmwasserbereichen) und in zeitweise überstauten Senken. Im Sommer häufig austrocknend. Einbezogen sind auch Wiesenfuchsschwanz- und Queckenwiesen mit zahlreichem Vorkommen von Flutrasenarten (vgl. Anhang: Liste nicht wertgebender Feuchtezeiger, Liste 12) in häufig überfluteten Flussauen. I.d.R. beweidet und auf mineralischen Böden, nicht wertgebende Feuchtezeiger dominant, dazu min. 4 wertgebende Arten des Grünlands (vgl. Anhang: Liste wertgebender Arten im Grünland bzw. wertgebender Grünlandarten, Liste 11), §.

- GFr Sonstiges artenreiches Feuchtgrünland (arten- und strukturreiches Dauergrünland) auf feuchten organischen oder mineralischen Böden, vergleichsweise extensiv genutzt, mit min. 8 wertgebenden Arten der Liste wertgebender Arten im Grünland bzw. wertgebender Grünlandarten, Liste 11, §.

8.3 GM Mesophiles Grünland

Grünland mit weniger als 25 % Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2) und mit mind. 2 der Grasarten Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) sowie mind. 3 weiteren wertgebenden Arten (Liste 11) in regelmäßig auf der Fläche verteilten Exemplaren. Die geforderten Pflanzenarten müssen mit den Abundanz- bzw. Häufigkeits-werten dominant (d), verbreitet (v) oder herdenweise (h) regelmäßig auf der Biotopfläche vorkommen. Die aufgeführten Ausprägungen „GMt“ und „GMf“ können (fakultative Zuordnung) dem LRT 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen" zugeordnet werden, für den Biotoptyp „GMm“ ist eine Zuordnung hingegen obligatorisch (ausgenommen sind auf Deichen, Straßenrändern u. ä. Sekundärstandorten gelegene Bestände).

Bei einer Zuordnung zu einem Biotoptyp aus der Gruppe „GM“ muss es sich um Dauergrünland handeln. Als Dauergrünland gilt eine Grünlandfläche dann, wenn diese mindestens fünf Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes war. Somit kann eine arten- und strukturreiche Grünlandfläche, die durch Umwandlung einer Ackerfläche entstanden ist, erst dann die Eigenschaft eines gesetzlich geschützten Biotops erlangen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes war. Artenreiche Grünland-flächen, die durch Umwandlung einer Ackerfläche entstanden sind – bspw. durch Ansaat mit Regiosaatgut – und weniger als fünf Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes waren, sind unter einem Biotoptyp aus der Gruppe „GY“ mit dem Zusatzcode „/+“ (besondere floristische Bedeutung) zu kartieren ( GY).

Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

- GMt Mesophiles Grünland mit Magerkeits- und Trockenheitszeigern, (LRT 6510), (arten- und strukturreiches Dauergrünland), §.

- GMf Mesophiles Grünland mit Feuchtezeigern, (LRT 6510), (arten- und strukturreiches Dauergrünland), §.

- GMm Mesophiles Grünland frischer Ausprägung, LRT 6510, (arten- und strukturreiches Dauergrünland), §.

8.4 GA Artenarmes Wirtschaftsgrünland

Artenarme Grünlandflächen, i. d. R. intensiv genutzt, mit weniger als 25 % Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2) und Dominanz von Wirtschaftsgräsern; außer Stickstoff- und Ruderalisierungszeigern andere Arten mit weniger als 5 % Deckung. Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

- GAe Einsaatgrünland mit hochproduktiven Wirtschaftsgräsern, Drillspuren deutlich erkennbar - GAy Anders

8.5 GY Artenarmes bis mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland

Artenarme bis mäßig artenreiche Grünlandflächen anderer Ausprägung. Zur Vorgehensweise bei der Kartierung von Biotoptypen aus dieser Gruppe unmittelbar benachbart zu degradierten Hochmooren ( FFH-LRT 7120) s.a. Kap. I.3.10. Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung.

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-177

- GYj Mit Dominanzbeständen der Flatter-Binse (Juncus effusus) - GYn Dominanz von Flutrasenarten - GYf Mehr als 25% Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2) - GYy Anders

9 Sümpfe und Niedermoore

Bestände auf nassen, mineralischen oder organischen Böden; baumfrei und ohne regelmäßige bzw. erkennbare Nutzung (ansonsten Zuordnung zu GN prüfen), ohne die unter RHw, RHu, RHs und RHf zu erfassenden feuchten Staudenfluren. Salzvegetation bzw. -stellen des Binnenlandes ( NH) mit den Biotoptypen NHs und NHy sind im Biotoptypenschlüssel unter Kap. 4 beschrieben, s. dort.

9.1 NR (Land)Röhrichte

Mehr als 50 % Deckung von Röhrichtarten.

- NRa Auf nährstoffarmen Standorten entsprechend Definition 7140, § - NRc Mit Binsen-Schneide (Cladium mariscus), entsprechend Definition LRT *7210, § - NRs Mit Dominanz von Schilf (Phragmites australis) als häufigstem Typ, seltener auch

Rohrkolben- (Typha spec.) oder Teichsimsen- (Schoenoplectus spec.) Röhrichte, § - NRr Mit Dominanz von Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), § - NRg Mit Dominanz von Wasser-Schwaden (Glyceria maxima), § - NRb Mit Dominanz von Strandsimse (Bolboschoenus maritimus), §. Hinweis: Bestände mit

Meereseinfluss KRb - NRy Anders, §

9.2 NS Großseggen- und Simsenriede sowie sonstige Staudensümpfe

Andere Vegetation mit dominanten Vorkommen von Nässezeigern.

- NSa Nährstoffarmer Sumpf entsprechend Definition LRT 7140. Kennarten u. a. Faden-Segge (Carex lasiocarpa), Schnabel-Segge (Carex rostrata), Schwarzschopf-Segge (Carex appropinquata), Draht-Segge (Carex diandra), Graue Segge (Carex canescens), Wiesen-Segge (Carex nigra), Igel-Segge (Carex echinata), Sumpfreitgras (Calamagrostis canescens), Schlangenwurz (Calla palustris), Fieberklee (Menyanthes trifoliata), Sumpf-Veilchen (Viola palustris), Torfmoose, §

- NSb Basenreicher, nährstoffarmer Sumpf entsprechend Definition LRT 7230. Kennarten u. a. Zweihäusige Segge (Carex dioica), Echte Gelb-Segge (Carex flava s.str.), Saum-Segge (Carex hostiana), Schuppenfrüchtige Gelb-Segge (Carex lepidocarpa), Grünliche Gelb-Segge (Carex demissa), Floh-Segge (Carex pulicaris), Rispen-Segge (Carex paniculata), Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata), Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii), Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris), Fettkraut (Pinguicula vulgaris), Schwarzes Kopfried (Schoenus nigricans), Armblütige Sumpfbinse (Eleocharis quinqueflora), Stumpfblütige Binse (Juncus subnodulosus), §

- NSs Großseggenried mit Dominanzbeständen von Großseggen (Carex spp), § - NSj Dominanzbestand von Wald-Simse (Scirpus sylvaticus) oder artenreiche Bestände mit

Dominanz von Flatter-Binse (Juncus effusus), Blaugrüner Binse (J. inflexus) oder Knäul-Binse (J. conglomeratus) auf feuchten oder nassen mineralischen, anmoorigen oder organischen Böden mit mehr als 5% Deckung anderer Binsen und Seggen, §

- NSf Artenarme Dominanzbestände der Flatter-Binse (Juncus effusus) mit weniger als 5% Deckung anderer Binsen und Seggen.

- NSc (Artenarme) Dominanzbestände von Sumpf-Reitgras (Calamagrostis canescens), LRT (7120, 7140), §

- NSq Gehölzfreie Sümpfe auf natürlichen, dauerhaften oder periodischen Grundwasser-austritten einschließlich der quellwasserbeeinflussten Quellzone mit Vorkommen von typischen Quellzeigern gem. Liste 1, mit oder ohne Vorkommen von weiteren Arten der Sümpfe, Röhrichte oder Seggenrieder.

Biotoptypenschlüssel

III-178 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Hinweis: Die eigentlichen Quellen oder Quellbereiche sind überlagernd als hydrologischer Strukturtyp ( YQ) im Sinne einer „Flächen-Überlagerung“ (Biotopschutz und ggf. FFH-LRT) zu erfassen; (6430), §.

- NSr Anders, von Hochstauden dominierter Bestand auf nassen Böden, §. Hinweis: Feuchte Staudenfluren außerhalb von Sümpfen RH, Staudenfluren im nassen Grünland GN, §

- NSy Sonstiger Sumpf mäßig nährstoffreicher bis nährstoffreicher Standorte, §

10 Acker- und Gartenbauflächen, Baumschulen und Weihnachtsbaumplantagen

Intensiv genutzte Anbauflächen von Feldfrüchten, Gemüse und Zierpflanzen sowie Anzuchtflächen für Gehölze. Eingeschlossen sind junge Brachestadien derartiger Flächen. Hinweis: versiegelte und unversiegelte Fahrwege SV, Lagerflächen SIl

10.1 AG Gartenbaufläche

Meist intensiv genutzte, häufig umgebrochene (kleinere) Anbauflächen von Gemüse, (seltener) Kräutern und krautigen bzw. niedrigwüchsigen Zierpflanzen sowie Erdbeeren. Hinweis: Beerenobstflächen bei AO erfassen.

- AGb Blumen - AGg Gemüse - AGy Anders (Erdbeeren, Zuckermais)

10.2 AO Obstanbauflächen

In der Regel intensiv bewirtschaftete, meist intensiv mit Pflanzenschutzmitteln behandelte, gedüngte und regelmäßig geschnittene mehrjährige Obstbestände aus meist in Reihen gepflanzten Niederstamm-, Spalier- oder Strauchobstbeständen in Monokultur. Insbesondere bei Betrieben mit Selbstwerbung in der Regel intensive Bodenbearbeitung oder mit artenarmen Grasbeständen bewachsenen Trennstreifen. Eingeschlossen sind junge Brachestadien solcher Kulturen. Hinweis: extensiv genutzte Streuobstwiese (Hochstämme) HGo

- AOo Obstbaumplantage mit Spalierobst und intensivem Betriebsmitteleinsatz - AOw Rebstöcke - AOb Mit Beerenobst - AOy Sonstige, mäßig intensiv oder extensiv genutzte Obstbaufläche

10.3 AB Baumschulen

Intensiv, nach unterschiedlichen Verfahrensweisen für die Gehölzanzucht genutzte Flächen.

- ABw Weihnachtsbaumplantage - ABb Andere Baumschulen

10.4 AA Acker

Anbauflächen von Getreide, Hackfrüchten und Ölpflanzen sowie größerflächige, räumlich i. d. R. in Komplexen vorgenannter Anbauflächen integrierte Gemüseanbauflächen einschließlich Zwischeneinsaaten und Brachestadien. Zusatzcodes: Ackernutzung, Standort

- AAu Brachliegende Ackerfläche mit aus der Samenbank hervorgegangener Segetalflur. - AAw Wiesenartige Ackerstilllegung mit Graseinsaat. - AAb Angesäte blütenreiche Vegetation auf Ackerflächen, häufig mit nicht-heimischen Arten. - AAj Wildacker

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-179

- AAe Extensiv bewirtschaftete Ackerfläche ohne Fahrgassen, zumeist ökologisch bewirtschaftet und mit höherem Wildkrautanteil.

- AAy Intensivacker

11 Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation

Vegetationsfreie Offenbodenstandorte bzw. Pionier- und Ruderalvegetation außerhalb von Küstenbiotopen auf i. d. R. wenig störungsarmen Standorten.

11.1 RO Rohboden

Vegetationslose Rohböden.

- ROt Vegetationsfreier Sandboden auf grundwasserfernen Standorten. Hinweis: Als Trockenrasen geschützte lückige Vegetation mit mehr als 25 % Deckung von Kennarten der Trockenrasen sind unter TR zu erfassen.

- ROf Vegetationsfreier lehmiger Rohboden auf frischen Standorten. - ROn Vegetationsfreier Schlammboden auf nassen Standorten.

11.2 RP Pioniervegetation auf trockenen bis wechselfeuchten Standorten

Pionierfluren auf nassentrockenen bis wechselfeuchten, nährstoffarmen bis nährstoffreichen Standorten.

- RPa Nährstoffarme Pionierflur wechselfeuchter Standorte. Pionierflur auf wechselfeuchten, nährstoffarmen Standorten (Flutmulden u. ä.).

- RPr Nährstoffreiche Pionierflur wechselfeuchter Standorte (Flutmulden u. ä.). - RPt Nährstoffarme Pionierflur trockener Standorte (ehemalige Bodenabbauflächen u.ä.). - RPe Nährstoffreiche Pionierflur trockener Standorte (ehemalige Bodenabbauflächen u.ä.).

11.3 RH Ruderale Gras- und Staudenfluren

Nicht (regelmäßig) genutzte Fläche mit von Gräsern, Stauden oder Brombeergestrüpp geprägter Vegetation, von Ruderalisierungszeigern (Liste 9) geprägte Bestände (z.B. Raine).

- RHg Grasdominierte Staudenflur bzw. ruderale Grasflur, mit weniger als 25 % Deckung von Stauden, Hinweis: Von Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) oder Pfeifengras (Molinia caerulea) dominierte Degenerationsstadien von (Feucht)Heiden TF, TH bzw. TBd.

- RHw Waldrandbegleitende Hochstaudenflur auf feuchten bis frischen Standorten entsprechend Definition LRT 6430 sowie Vegetationsbestände der Klasse der Meso- und thermophilen Säume (Trifolio-Geranietea sanguinei) an Waldrändern, die jedoch ausschließlich dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen und nicht dem LRT 6430 zuzuordnen sind, §

- RHu Staudenflur an Bächen und Flüssen sowie an durchströmten Stillgewässern entsprechend Definition LRT 6430, §

- RHs Uferstaudenflur im landwärtigen Anschluss an stehenden Binnengewässern aber außerhalb der amphibischen Uferbereiche entsprechend Biotopdefinition, §

- RHf Hochstaudenflur feuchter, oft stärker entwässerter Standorte, daher nicht durch typische Nässezeiger geprägt (sonst NSr), oft durch Vorkommen nitrophytischer Arten gekennzeichnet (bei Dominanz von Nitrophyten RHn).

- RHm Ruderale Staudenfluren frischer Standorte, z. B. mit Beifuß (Artemisia vulgaris), Rainfarn (Tanacetum vulgare)

- RHt Staudenfluren trockener Standorte, aber ohne hinreichende Anzahl von Kennarten der Trockenrasen, daher ohne Schutzstatus. Hinweis: Als Trockenrasen geschützte Staudenfluren mit höherem Anteil von Kennarten der Trockenrasen TRh.

- RHp Dominanz von Adlerfarn (Pteridium aquilinum)

Biotoptypenschlüssel

III-180 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

- RHr Dominanz von Brombeere (Rubus fruticosus agg.) - RHx Dominanz von nicht heimischen Stauden, z. B. Drüsiges Springkraut (Impatiens

glandulifera), Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), - RHn Nitrophytenflur, z. B. Brennnessel (Urtica dioica) - RHy Ruderalflächen anderer Ausprägung

12 Einzelbäume, Baumreihen und Alleen

Einzelgehölze oder Gehölzgruppen, die kein durch eine eigenständige Krautschicht geprägtes Gehölzbiotop bilden (sonst HF, HW, HB, HG), daher als Punkt (oder Fläche) einem flächenhaften Biotoptyp überlagernd zu erfassen. Maßstabsbedingt kann ein Punkt ggf. mehrere Einzelgehölze repräsentieren. Das Alter der Bestände bzw. die Größe kann durch Zusatzcodes angegeben werden.

12.1 HA Alleen

Allee entsprechend Biotopdefinition. Die Allee-Bäume sind üblicherweise gleichartig oder habituell ähnlich (ggf. geschnitten, Baumalter), in gleichmäßigen Abständen, regelmäßig bzw. rhythmisch angeordnet. Hinweis: „Alleen“ auf Knickwällen werden ebenfalls unter „HA - Alleen“ erfasst und gem. Gehölzartenzusammensetzung zugeordnet HAo, HAx, HAy. In der Biotopbeschreibung ist der Hinweis aufzunehmen, dass es sich hierbei um eine „Allee“ auf einem Knickwall handelt. Hinsichtlich Baumreihen auf Knick-/ Erdwällen ist zwischen Knicks mit Bäumen/Überhältern bzw. durchge-wachsenen Knicks ( HWb) und Alleen auf Knick-/Erdwällen ( HAo, HAx, HAy) zu unterscheiden. Besonders in den Groß-Güterlandschaften Schleswig-Holsteins finden sich häufiger alte, im Sprach-gebrauch der Denkmalpflege sogenannte „Knick-Alleen“, d. h. Alleen mit gleichartigen oder habituell ähnlichen Altbäumen auf Knick-/Erdwällen. Einseitige Alleen („Halballeen“) bzw. Baumreihen im Anschluss von Alleen (mit beidseitigen Baumreihen) entlang von Wegen/Straßen unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG und Nr. 8 (Alleen) der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). Parallele Baumreihen aus Nadelhölzern HRn. Zusatzcodes: Gehölzgröße. „Alleen“ auf Knickwällen, Zusatzcodes: Knickzustand.

- HAo Überwiegend Obstbäume, hier auch „Alleen“ auf Knickwällen entsprechender Gehölzartenzusammensetzung, §

- HAx Überwiegend nicht heimische Laubholzarten, hier auch „Alleen“ auf Knickwällen entsprechender Gehölzartenzusammensetzung, §

- HAy Anders, überwiegend aus heimischen Laubgehölzen, hier auch „Alleen“ auf Knickwällen entsprechender Gehölzartenzusammensetzung, §

12.2 HR Baumreihen

Mindestens 3 Bäume mit gleichmäßigen Abständen und ähnlichem Alter. Zusatzcodes: Gehölzgröße.

Hinweis: Der Biotoptyp „HRe“ gehört gem. Beauftragung in der landesweiten Biotopkartierung (2015-2019) nicht zu den „nicht beauftragten Biotoptypen“. Insofern ist die Kartierung des Biotoptyps „HRe“ im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung zulässig.

- HRe Ein (- bis zwei)reihiger Gehölzsaum aus Bäumen an Gewässern - HRo Überwiegend Obstbäume - HRn Überwiegend Nadelholzarten - HRx Überwiegend nicht heimische Laubholzarten - HRy Anders

12.3 HE Einzelbäumegehölze und Gehölzgruppen

Geringe Anzahl (landschaftsprägender) Gehölze, die kein geschlossenes Gehölzbiotop bilden. Zusatzcodes: Gehölzgröße.

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-181

- HEo Obstbaum - HEw Weide - HEn Nadelbaum - HEx Nicht heimischer Laubbaum - HEy Anders

13 Hecken und Knicks

Lineare, angepflanzte Gehölze auf Wällen oder zu ebener Erde an aktuellen oder ehemaligen Grenzen landwirtschaftlicher Nutzflächen oder aus Gründen des Naturschutzes angelegt. Gehölze in Grabenböschungen gehören zu Gräben und sind dort zu erfassen. Gehölze im Straßenbereich vgl. auch SVg, SVh

13.1 HW Knicks

Gehölzpflanzung auf (noch erkennbarem) Knickwall entsprechend Biotopverordnung.

Hinweis: Redder, also gegenüberliegende Knicks an landwirtschaftlichen Feldwegen mit einer Breite von nicht mehr als 5 m (weniger als zwei Fahrspuren) werden nicht als eigenständiger Haupttyp erfasst, da diese sich aus der Lage der Knicks zueinander ergeben und dann nicht die anderen Knicktypen erfasst werden können, Redder können als ZC angegeben werden. Hierher auch Knicks, die aufgrund öffentlich-rechtlich verbindlicher Planungen nicht als gesetzlich geschützte Knicks anzusprechen sind. Zusatzcodes: Knickzustand, soweit anwendbar.Hinweis: „Alleen“ auf Knickwällen bzw. „Knick-Alleen“ HA: HAo, HAx, HAy. Hinsichtlich Baumreihen auf Knick-/Erdwällen ist zwischen Knicks mit Bäumen /Überhältern bzw. durchgewachsenen Knicks ( HWb) und Alleen auf Knick-/Erdwällen ( HA) zu unterscheiden. Zusatzcodes: Knickzustand.

- HWz Nicht dem Biotopschutz unterliegender Knickwall, der aufgrund öffentlich-rechtlich verbindlicher Planungen (Darstellung im B-Plan bzw. im Bebauungsplan) hinsichtlich seines Biotopschutzes entwidmet wurde.

- HWb Durchgewachsener Knick (Knickwall mit Bäumen bzw. Überhältern), § - HWo Knickwall ohne Gehölze, § - HWw Knicks im Wald oder am Waldrand - HWx > 30% nicht heimische Gehölze, § - HWy Anders („typischer Knick“), §

13.2 HF Feldhecken

Ebenerdige, ein- oder mehrreihige lineare Gehölzstreifen aus Bäumen und Sträuchern, die dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen. Hierher auch lineare ebenerdige Gehölze mit oder ohne Knickwall, die aufgrund öffentlich-rechtlich verbindlicher Planungen nicht als gesetzlich geschützte Feldhecken Knicks anzusprechen sind. Zusatzcodes: Knickzustand, soweit anwendbar.

- HFz Nicht dem Biotopschutz unterliegender linearer ebenerdiger Gehölzstreifen mit oder ohne Knickwall, der aufgrund öffentlich-rechtlich verbindlicher Planungen (Darstellung im B-Plan bzw. im Bebauungsplan) hinsichtlich seines Biotopschutzes entwidmet wurde.

- HFb Feldhecke, überwiegend aus Bäumen aufgebaut, aber im Gegensatz zu Baumreihen flächenhaft gegenüber angrenzender Nutzung abgrenzbar, §

- HFx > 30 % nicht heimische Gehölze, § - HFy Anders („typische Hecke“), §

14 Gehölze außerhalb von Wäldern

Außerhalb geschlossener Wälder (Wälder mindestens 0,5 ha, bei WQ, WA, WB, WE mindestens 1000 m², sofern gesetzlich geschützt)

14.1 HB Gebüsche

Von Sträuchern geprägte Gehölze mit weniger als 5 % Baumanteil.

Biotoptypenschlüssel

III-182 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

- HBt Trockengebüsch entsprechend Biotop-Definition, § - HBw Weidengebüsch (an Gewässern /VW, in Brüchen WBw, flächenhaften Bestände

WPw) - HBx > 30 % nicht heimische Arten - HBy Anders

14.2 HO Streuobstwiesen

Lockerer Obstbaumbestand mit Hochstämmen auf nicht intensiv genutztem Grünland (entsprechend GM oder GY). Hinweis: Intensive Obstbaumkulturen AO; einzelne Obstgehölze auf intensiv genutzten Grünländern oder (infolge aufgegebener Grünlandnutzung) Staudenfluren etc. sind als Einzelbäume HEo überlagernd dem entsprechenden Biotoptyp zu erfassen. Zusatzcodes: Gehölzgröße.

- HOm Streuobstwiese auf Wertgrünland (GM), (LRT 6510), § - HOn Streuobstwiese mit hohem Anteil Nitrophyten - HOy Streuobstwiese auf mäßig artenreichem Grünland (GY)

14.3 HG Feldgehölze

Auf frischen und trockenen Standorten, außerhalb von Nassstandorten ( s. Brüche). Kleiner als 0,5 ha. Zusatzcodes: Gehölzgröße.

- HGn > 50 % Nadelhölzer - HGm > 30 % Nadelhölzer - HGp > 50 % Hybridpappel - HGs > 50 % Späte Traubenkirsche - HGx > 30 % andere nicht heimische Laubholzarten - HGe Feldgehölz mit Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) auf frischen Standorten (Feuchtstandorte

WB, WE, entwässerte Feuchtstandorte WT) - HGy Anders

15 Wälder und Brüche

Mehr oder weniger geschlossene Baumbestände (Baumkronen decken im Klimaxstadium i. d. R. mehr als 50 % der Fläche) mit eigenständigem Waldinnenklima, i. d. R. mehr als 0,5 ha groß und breiter als 20 m. In Einzelfällen (insbesondere Brüche, Waldsäume nasser Standorte an Gewässern etc.) auch mit geringerer Flächengröße oder Breite. Windwurfflächen, Kahlschläge, junge Aufforstungen wie auch Waldränder sind eingeschlossen; diese werden als ZC (ggf. zum entsprechend der pnV zu erwartenden) Waldtyp kartiert und unterliegen demselben Schutzregime (Biotopschutz, LRT) wie der Haupttyp. Nicht eingeschlossen sind Staudenfluren, Wildäcker, Waldwiesen, Holzlagerplätze oder Waldwege, die trotz ggf. Waldstatus entsprechend § 1 LWaldG mit den jeweiligen Biotoptypen erfasst werden. Wälder und Forste werden begrifflich nicht unterschieden.

15.1 Wälder auf (zeitweise) nassen Standorten

Einschließlich grundwassergeprägter Eichen-Hainbuchenwälder i.S. des LRT 9160 (WMc) sowie entwässerter ehemaliger Feuchtwälder

15.1.1 WQ Naturnahe Quellwälder

Quellig, mit Zeigern für Wasserzügigkeit in der Krautschicht, z. B. Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara), Wechselblättriges Milzkraut (Chrysosplenium alternifolium), Wald-Schachtelhalm (Equisetum sylvaticum); mit Erle und Esche oder Eiche, naturnah mit > 70 % lebensraumtypischen Gehölzarten entsprechend Definition LRT *91E0, auch außerhalb des Überschwemmungsbereichs von Bächen und Flüssen vorkommend, bspw. auch an Seen. Hinweis: Andere Wälder auf quelligen Standorten unter dem jeweiligen Waldtyp mit ZC YQ erfassen. Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WQe Naturnaher Quellwald mit Erle und Esche entsprechend Definition LRT *91E0, §

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-183

15.1.2 WA Auwälder

Im Überschwemmungsbereich von Bächen und Flüssen, naturnahe Ausbildungen mit > 70 % lebensraumtypischen Gehölzarten entsprechen LRT *91E0 oder LRT 91F0.

Auwälder, in denen die Baumschicht (Oberschicht) durch Pappel-Hybriden ersetzt wurden, gelten als geschützter Auwald, soweit die Strauch-/Gebüsch- und Krautschicht noch auwaldtypisch ist (dichtes Vorkommen typischer Auengebüsche wie Zweigriffliger Weißdorn, Pfaffenhütchen, Schneeball u. a. m. bzw. Auftreten von Auwaldbäumen wie Traubenkirsche, Esche, Ulme etc. in der zweiten Baumschicht; s. „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, S. 72).

Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WAn > 50 % Nadelhölzer - WAm > 30 % bis ≤ 50 % Nadelhölzer, § - WAp > 30 % Hybridpappel, § - WAx > 30 % andere nicht heimische Laubholzarten, § - WAq Hartholz (Eichen/Eschen/Ulmen)-Auwald entsprechend Definition LRT 91F0, § - WAw Weichholz (Silberweiden)-Auwald entsprechend Definition LRT *91E0, § - WAe Erlen-Eschen (Eichen)-Auwald, bachbegleitend, entsprechend Definition LRT *91E0, § - WAy Sonstiger Auwald, §

15.1.3 WB Bruch(wald)wälder und Brüche

Auf organischen Böden, staunass, gegenüber Moorwäldern (vgl. MW) nährstoffreicher, weniger sauer, ohne typische Strauch- und Krautschicht der Hochmoore; kennzeichnende Arten u.a. Walzen- und Sumpfsegge (Carex elongata, C. acutiformis), Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara), Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Wolfstrapp (Lycopus europaeus), Schwertlilie (Iris pseudacorus) u. a..

„Entwässerte Bruchwälder ohne bruchwaldtypische Kennarten in der Krautschicht unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz. Von nichtheimischen Baumarten (z. B. Grauerle oder Hybrid-Pappel) dominierte (> 50%) Bruchwälder sind ebenfalls nicht als gesetzlich geschützte Bruchwälder einzustufen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die Ausprägung der Krautschicht die Kriterien für andere gesetzlich geschützte Biotope (Sumpf, Röhricht) erfüllt“ (s. „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, S. 64).

Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WBn > 50 % Nadelhölzer - WBm > 30 % bis ≤ 50 % Nadelhölzer, § - WBp > 30 % bis ≤ 50 % Hybridpappel, § - WBx > 30 % bis ≤ 50 % andere nicht heimische Laubholzarten, (z. B. Grau-Erle) , § - WBz > 50% nicht heimische Laubholzarten - WBb Überwiegend Birken, auf nährstoffärmeren (basenarmen) und sauren Böden mit

Pfeifengras (Molinia caerulea) § - WBe Überwiegend Erlen, § - WBw Überwiegend Weiden, § (Hinweis: >1.000m2 VO 4a (Bruchwald), <1.000m2 bis

>100m2 VO 2b (Sümpfe)) - WBy Anders, §

15.1.4 WE Sumpfwälder grund- oder stauwasserbeeinflusster Standorte

Auf Mineralboden, aufgrund des hohen Wasserstands ohne Rotbuche in der Baumschicht.

„Entwässerte Sumpfwälder ohne Nässezeiger in der Krautschicht unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz. Von nichtheimischen Baumarten dominierte (> 50%) Sumpfwälder sind ebenfalls nicht als gesetzlich geschützte Sumpfwälder einzustufen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die Ausprägung

Biotoptypenschlüssel

III-184 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

der Krautschicht die Kriterien für andere gesetzlich geschützte Biotope (Sumpf, Röhricht) erfüllt (s. „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, S. 66).

Hinweise: Eichen-Hainbuchenwälder entsprechend Definition LRT 9160 WMc. Von Esche geprägte Wälder auf frischen Standorten (zum LRT 9130 gehörend) WMe. Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WEn > 50 % Nadelhölzer - WEm > 30 % bis ≤ 50 % Nadelhölzer, § - WEp > 30 bis ≤ 50 % Hybridpappel, § - WEx > 30 bis ≤ 50 % andere nicht heimische Laubholzarten, § - WEz > 50% nicht heimische Laubholzarten - WEw Überwiegend Weiden, § - WEe Überwiegend Erlen, § - WEy Anders, §

15.1.5 WT Sumpfwald Entwässerte Feuchtwälder Standorte

Ehemalige Sumpf- und Bruchwälder, aufgrund fortgeschrittener Entwässerung nicht mehr mit typischen Nässezeigern; organische Böden (soweit ursprünglich vorhanden) weitgehend vererdet; Vegetation teils durch Nitrophyten gekennzeichnet, teils auch mit spärlicher Vegetation (dann oft durch Farne geprägt) oder mit Brombeer-Gestrüpp. Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WTn > 50 % Nadelhölzer - WTm > 30 % bis ≤ 50 % Nadelhölzer - WTp > 30 % Hybridpappel - WTx > 30 % andere nicht heimische Laubholzarten - WTw Überwiegend Weiden - WTb Überwiegend Birken - WTe Überwiegend Erlen - WTy Anders

15.2 Wälder und Forste auf frischen bis trockenen Standorten

15.2.1 WF Nadelholzforste und Mischwälder auf frischen Standorten

Mehr als 30 % Nadelgehölze. Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WFn Nadelwald, mehr als 50 % Nadelgehölze - WFm Mischwald, mehr als 30 % bis ≤ 50 % Nadelgehölze

15.2.2 WP Pionierwälder

Im Zuge der Sukzession entstandener Pionierwald. Hinweis: Bei Lage innerhalb eines einem LRT zuzuordnenden Umgebungsbereiches können Bestände der Biotoptypen WPb, WPa, WPe, WPy diesem LRT zugeordnet werden. Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WPn > 50 % Nadelhölzer - WPm > 30 % bis ≤ 50 % Nadelhölzer - WPp > 30% Hybridpappeln - WPs > 30% Späten Traubenkirsche - WPx > 30% andere nicht heimische Laubholzarten - WPb Überwiegend Zitterpappel, Hängebirke (LRT 9110, 9190) - WPa Überwiegend Ahorn (LRT 9130, 9180) - WPe Überwiegend Erlen (LRT 9160, 91E0*) - WPw Überwiegend Weiden, z. B. auf Spülfeldern, nicht im Bereich von Brüchen (s. WBw)

(LRT 91xx)

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-185

- WPy Sonstige (LRT 91xx)

15.2.3 WL Laubwälder auf bodensauren Standorten einschließlich natürlicher Eichen-Kiefernwälder

Wälder auf bodensauren Standorten mit weniger als 30 % Deckung von Nadelgehölzen und/oder nicht heimischer Laubgehölze, mit Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa), Behaarter Hainsimse (Luzula pilosa), meist fehlend: Flattergras (Milium effusum), Wald-Schwingel (Festuca altissima). Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WLi Buchenwald auf bodensauren Standorten mit Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) und Behaarter Hainsimse (Luzula pilosa); mit Stechpalme (Ilex aquifolium); entsprechend Definition LRT 9120.

- WLa Buchenwald auf bodensauren Standorten mit Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) und Behaarter Hainsimse (Luzula pilosa) entsprechend Definition LRT 9110

- WLb Birken-Eichenwald (sehr arme Standorte u. a. mit Heidelbeere, Besenheide, Eberesche, Besenginster) entsprechend Definition LRT 9190

- WLq sonstige bodensaure (Eichen- und Eichen-Buchen-) Wälder frischer Standorte entsprechend Definition LRT 9190

- WLf Eichenwald auf bodensauren feuchten Standorten entsprechend Definition LRT 9190 - WLt Von Eichen geprägter Wald auf bodensauren, trockenwarmen Standorten (z. B.

Krattwald) entsprechend Definiton LRT 9190, §. - WLk Traubeneichen-Kiefernwald (nur im SO von Schleswig-Holstein) entsprechend Definition

LRT 9190, §. - WLs > 30 % Späte Trauben-Kirsche (Prunus serotina) - WLx Laubholzforst auf bodensauren Böden mit mehr als 30 % Deckung nicht heimischer

Laubgehölze - WLy Anderer Laubwald auf bodensauren Böden, bei Lage an oder innerhalb eines einem LRT

zuzuordnenden Umgebungsbereiches können Bestände diesem LRT zugeordnet werden. (LRT 9110, 9190)

15.2.4 WM Laubwälder auf reichen Böden

Wälder auf reicheren Standorten mit weniger als 30 % Deckung von Nadelgehölzen und/oder nicht heimischer Laubgehölze, meist mit Flattergras (Milium effusum), Wald-Schwingel (Festuca altissima), einschließlich grund- und stauwassergeprägter Standorte. Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße.

- WMs Schlucht- und Hangwälder entsprechend Definition LRT *9180. I.d.R. mit Edellaubhölzern, in schattigen Lagen auch mit Buche, §.

- WMc Eichen- und Eichen-Hainbuchenwald entsprechend Definition LRT 9160, anstatt Eiche und Hainbuche kann auch die Esche dominant auftreten (dann artenreiche Krautschicht mit Waldorchideen, Crepis paludosa, Pulmonaria obscura, Euonymus europaeus u. a.)

- WMu Waldgersten-Buchenwald. Nur auf kalkreichen Sonderstandorten, u. a. mit Finger-Segge (Carex digitata), Leberblümchen (Hepatica nobilis), Schwarzfrüchtiges Christophskraut (Actaea spicata), Frühlings-Platterbse (Lathyrus vernus) entsprechend Definition LRT 9130

- WMe Von Eschen geprägter Wald auf frischen Standorten entsprechend Definition LRT 9130, vielfach in Gesellschaft mit der Rotbuche; Krautschicht nicht so artenreich wie bei WMc (typisch Mercurialis perennis, Stachys sylvatica; keine Waldorchideen)

- WMo Perlgras-Buchenwald. Reichere Standorte, Einblütiges Perlgras (Melica uniflora) und Waldmeister (Galium odoratum) kennzeichnend, entsprechend Definition LRT 9130

- WMm Flattergras-Buchenwald. Ärmere Standorte. Einblütiges Perlgras (Melica uniflora) und Waldmeister (Galium odoratum) fehlend oder selten, entsprechend Definition LRT 9130

- WMx Laubholzforst auf reichen Böden mit mehr als 30 % Deckung nicht heimischer Laubgehölze

Biotoptypenschlüssel

III-186 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

- WMy Anderer Laubwald auf reichen Böden, bei Lage an oder innerhalb eines einem LRT zuzuordnenden Umgebungsbereiches können Bestände diesem LRT zugeordnet werden. (LRT 9130, 9160)

Teilschlüssel 2: Strukturelle und hydrologische Merkmale der Geländeoberfläche (Strukturtypen)

16 Gesteinsbiotope

16.1 XX Steinblöcke

Isolierte Steinblöcke ab 0,3 m Durchmesser, i.d.R. als Punkt erfassen

- XXe Block mit epilithischer Vegetation (terrestrischer Bereich) - XXf Block mit Makrophyten und/oder Epifauna (mariner Bereich) - XXy Anders (ohne Bewuchs)

16.2 XW Steinwälle und Mauern

Steinwälle oder Steinmauern, je nach Ausdehnung als Fläche oder Linie zu erfassen

- XWe Alter Steinwall oder Mauer mit ausgeprägter epilithischer Vegetation - XWx Mauer mit geringem Alter und geringem Lebensraumpotenzial - XWy Anders

17 Natürliche und anthropogene Geländeformen

17.1 XB Binnendünen

Binnendünen entsprechend der Biotopdefinition.

- XBb Durch Flugsande im Binnenland aufgewehte Dünenbildungen entsprechend der Biotopschutzverordnung. Hinweis: Anhand der Vegetation ist der LRT-Status zu prüfen ( TB), §

17.2 XS Sandbänke und StrandwälleNatürliche Geländeformen des Meeresbodens und der Küste

Natürliche Geländeformen des Meeresbodens und der Küste. Durch Mehrwasserströmung oder Brandung entstandene Akkumulation von Lockermaterial (Sand, Kies) im Flachwasser bzw. im Strandbereich. Dünen sind ausschließlich über den Haupttyp zu erfassen. Rippel- und Megarippelstrukturen werden über ZC erfasst. Trockenfallende Außensände sind unter KSs zu erfassen.

- XSo Sublitorale Sandbank der Ostsee entsprechend Definition LRT 1110, § - XSn Sublitorale Sandbank der Nordsee entsprechend Definition LRT 1110, § - XSw Strandwall entsprechend Biotopverordnung (Zuordnung LRT 1220 über morphologischen

Strukturtyp „XSw“ fakultativ nur bei Vorhandensein von „spezieller“ Vegetation (bspw. „krattartige Gehölze“, „Schlehengebüsche“, ..)) entsprechend Definition LRT 1220 (LRT Steckbrief SH). Nur bei „typischer“ Vegetation entsprechend Steckbrief LRT 1220 und Biotoptyp „KSv“ obligatorische Zuordnung LRT 1220 über Biotoptyp „KSv“ ( KSv). §

17.3 XK Abbruchkanten und Kliffs

Biotoptypenschlüssel

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) III-187

Steile natürliche und anthropogene Geländesprünge, je nach Ausdehnung als Fläche oder als Linie zu erfassen. Steilhänge im Binnenland XH.

- XKf Kliff aus Tertiärem Lockergestein, in SH u.a. Morsum-Kliff und Rotes Kliff auf Sylt sowie Tarras-Ton auf Fehmarn, LRT 1230, §

- XKh Felskliff, in SH auf Helgoland; eine Zuordnung insgesamt oder in Teilabschnitten nur dann, wenn das Felskliff zumindest bei Hochwasser oder Sturmflut dem Wellenangriff des Meeres ausgesetzt ist, wenn diese Situation nicht erfüllt ist, dann XHs (artenreicher Steilhang im Binnenland); LRT 1230, §

- XKn Altmoränen/Geestkliff im Bereich der Nordseeküste, LRT 1230, § - XKo Jungmoränenkliff im Bereich der Ostseeküste, LRT 1230, § - XKd Natürliche Abbruchkante, z.B. im Bereich von Salzwiesen. Linienförmig zu erfassen - XKx Künstliche senkrechte Geländesprünge (z.B. Spundwände). Linienförmig zu erfassen

17.4 XH Hänge und Höhlen

Natürliche oder artenreiche künstliche Steilhänge, Bachschluchten, Kesselmoore und Höhlen. Deiche gem. Landeswassergesetz (LWG) unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz im Sinne eines artenreichen Steilhangs, auch wenn die erforderlichen Kriterien (Morphologie, Artenreichtum) gem. Nr. 9 der BiotopVO SH erfüllt sind.

- XHs Artenreicher Steilhang im Binnenland entsprechend Biotopdefinition, §. Hinweis: Die Vergabe des Strukturtyps „XHs“ ist nur in Kombination mit „artenreichen“ Biotoptypen, die dem gesetzlichen Biotopschutz im Sinne der Biotopdefinition gem. Verordnungsnummer 9 der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) entsprechen, zulässig (s.a. „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ und Hinweise in Kapitel IV.12.6.1 zum Biotoptyp/Strukturtyp XHs im vorliegenden Teilwerk „Standardliste Biotoptypen“).

- XHb Bachschlucht entsprechend Biotopdefinition, §. Hinweise: Der in der Biotopverordnung und den „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ verwendete Begriff „artenreich“ bezieht sich nur auf Steilhänge - nicht auf Bachschluchten. Insofern müssen „Bachschluchten“ nicht „artenreich“ sein, um den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutzes zu entsprechen. Hingegen muss für Bachschluchten grundsätzlich aber auch die Anforderung der Hangneigung von größer 20° neben den übrigen Mindestanforderungen für den Biotopschutz erfüllt sein.

- XHy Sonstiger Steilhang im Binnenland Steilhang ohne technische Befestigung, der zwar die morphologischen Kriterien (Neigungsstärke größer 20°, Mindesthöhe 2 m und Mindestlänge 25 m) gem. der Biotopverordnung erfüllt, jedoch nicht das Kriterium „artenreich“ und von daher nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt. Hierzu gehören beispielsweise dicht geschlossene Nadelforsten auf Steilhängen, die aufgrund der Lichtarmut am Boden keine Krautschicht aufweisen oder auch artenarmes Intensivgrünland bzw. Wirtschaftsgrünland auf Steilhängen. Auch fallen hierunter artenreiche Steilhänge, die die erforderlichen morphologischen Kriterien nur unvollständig erfüllen (bspw. Mindestlänge oder Mindesthöhe nicht erfüllt).

Der morphologische Strukturtyp „XHy“ist überlagernd zu einem „artenarmen“ vegetationsgeprägten Biotoptypen zu vergeben.

- XHk Kesselmoor: Kesselförmige, abflusslose Senke mit Moorkörper am Grunde, z. B. im östlichen Hügelland, grundwasserbeeinflusst und i. d. R. mesotroph. Strukturtyp „XHk“ nur als Überlagerung mit einem entsprechenden vegetationsgeprägten Biotoptyp, Biotopschutz- und LRT-Zuordnung ggf. entsprechend vegetationsgeprägtem Biotoptyp.

- XHo Höhle, nicht touristisch genutzt entsprechend Definition LRT 8310, (§). - XHx Sonstige Höhle, (§). - XHt Toteisloch

Biotoptypenschlüssel

III-188 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

17.5 XD Deiche

Zu Zwecken des Küstenschutzes errichtete Deichbauwerke. Gem. Landeswassergesetz (LWG) sind „Deiche künstliche, wallartige Bodenaufschüttungen mit befestigten Böschungen, die zum Schutz von Gebieten gegen Überschwemmungen durch Sturmfluten oder abfließendes Oberflächenwasser errichtet werden. Ein Deich erhält die Eigenschaft eines Landesschutz-, Regional-, Mittel- oder Binnendeiches durch Widmung.“ Auch bei Vorliegen der erforderlichen Anforderungskriterien (Morphologie, Artenreichtum) gem. Nummer 9 der schleswig-holsteinischen Biotopverordnung (artenreiche Steilhänge und Bachschluchten) unterliegen Deiche als technisches Bauwerk bzw. Küstenschutzanlage nicht dem gesetzlichen Biotopschutz im Sinne eines artenreichen Steilhangs (im Binnenland).

- XDl 1. Deichlinie, i.d.R. als Landesschutzdeich gewidmet - XDs Rückwärtiger Deich (Sommer-, Mittel- oder Binnendeich)

17.6 XA Anthropogene terrestrische Geländestrukturen Abgrabungen und Aufschüttungen

Andere anthropogene terrestrische Geländestrukturen

- XAa Archäologisch bedeutsame Geländeformen, z.B. Hügelgrab, Wallanlagen etc. - XAb Bombentrichter (Auf Explosion oder Einschlag zurückzuführende Bodenvertiefung) - XAw Lärmschutzwall z. B. im Bereich von Verkehrswegen oder vergleichbare wallförmige

Aufschüttung - XAs Aufschüttung - XAg Abgrabung - XAy Spülfeld

18 YQ Quellen

Dauerhafte oder periodische Grundwasseraustritte an der Bodenoberfläche.

- YQk Kalktuffquelle entsprechend Definition LRT *7220, § - YQx technisch gefasste Quelle ohne Schutzstatus entsprechend Biotopverordnung - YQs Sicker- oder Sumpfquelle (Helokrene), § - YQf Fließ- oder Sprudelquelle (Rheokrene), § - YQt Tümpel- oder Trichterquelle (Limnokrene), § - YQu Unterseeische Quelle

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-189

IV. Standardliste Biotoptypen

1 Küsten- und Meeresbiotope

Biotoptypen im Bereich der Nord- und Ostsee sowie dem Meereseinfluss unterliegende Küstengebiete einschließlich brackwassergeprägter Bereiche. Die aufgeführten Bestände und Ausprägungen sind größtenteils auf die Vorgaben der Salzwiesenkartierung (TMAP-Vegetationseinheiten) zurückzuführen und stellen oftmals nur kleinflächig ausgeprägte Biotoptypen dar, die untereinander eine starke Verzahnung aufweisen können.

Hinweis: Die mögliche Zuordnung der Küstenbiotope zum LRT 1130 Ästuare (Tidebeeinflusste Brackwasserbereiche zwischen 0,5 ‰ und 30 ‰ Salzgehalt) ist jeweils gesondert zu prüfen und (ggf. zusätzlich zu weiteren LRT-Zuordnungen) gesondert zu erfassen.

Landesspezifische Regelung: Die Biotoptypen „KSx“ (s. Kap. IV 1.4.3) und „KSs“ (s. Kap. IV 1.4.4) sind von den Einschränkungen hinsichtlich der Lage bezogen auf MThw bzw. MW, des Salzwassereinflusses und der räumlichen bzw. naturräumlichen Lage ausgenommen, insofern können diese bei Vorkommen auch an binnenländischen Fließ- und Stillgewässern vergeben werden.

1.1 Tiefwasserbereiche von Nord- und Ostsee (KT)

Meeresbereiche, die nicht dem LRT 1160 "Flache Meeresarme und Buchten" zuzuordnen sind, weil sie sich außerhalb eines ökologisch zusammenhängenden Flachwassergebiets befinden; in der Nordsee i. d. R. ab der 20-m-Tiefenlinie. Hinweis: Sublitorale Sandbänke sind als geomorphologischer Code XS überlagernd zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Art und Sortierung des Sediments, Strukturen am Meeresboden (z. B. Rippel)

1.1.1 Hartsubstratriff im Tiefwasser (KTh)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5i (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: KT

Hartsubstratriff entsprechend Definition LRT 1170, außerhalb flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der euphotischen Zone, daher ohne Makrophyten.

1.1.2 Artenreicher Kies, Grobsand bzw. Schill im Tiefwasser (KTa)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5k (Mindestfläche 10.000 m²)) Code gem. OR: KT

Artenreicher Grobsand, Kies oder Muschelschill entsprechend Biotopdefinition, außerhalb flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der euphotischen Zone, daher ohne Makrophyten.

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-190 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

1.1.3 Sonstiges Sediment im Tiefwasser (KTy)

Code gem. OR: KT

Sediment anderer Ausprägung, außerhalb flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der euphotischen Zone, daher ohne Makrophyten.

1.2 Flachwasserbereiche von Nord- und Ostsee (KF)

Flachwasserbereiche von Nord- und Ostsee, d. h. entsprechend Definition LRT 1160 innerhalb eines ökologisch zusammenhängenden Flachwassergebiets; in der Nordsee i. d. R. bis zur 20-m-Tiefenlinie. Landseitig begrenzt durch Seekarten-Null. Von Hartsubstrat oder Muschelbänken heimischer Arten geprägte Bereiche sind dem LRT 1170 "Riffe" zuzuordnen; anders ausgeprägte Flachwasserbereiche dem LRT 1160 "Meeresarme und Buchten". Hinweis: Sublitorale Sandbänke sind als geomorphologischer Code XS überlagernd zu erfassen. Trockenfallende Außensände sind unter KSs zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Art und Sortierung des Sediments, Strukturen am Meeresboden (z. B. Rippel), im Bereich der Ostsee: Windwatten

1.2.1 Festgestein im Flachwasser (KFf)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5i (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: KF

Flachwasserbereich mit mehr als 50 % anstehendem Festgestein, im Bereich flacher Meeresarme und Buchten unterhalb der MTNW-Linie (Sublitoral). Hinweis: In SH nur Helgoländer Sublitoral auf Zechsteinformation.

1.2.2 Makrophytenreiches Hartsubstratriff im Flachwasser (KFb)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5h (Mindestfläche 10.000 m²)/5i (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: KF

Riff aus Steinen und anderen Hartsubstraten entsprechend Definition LRT 1170 mit ausgeprägtem Bewuchs durch Makrophyten, im Bereich flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der MTNW-Linie (Sublitoral).

1.2.3 Makrophytenarmes Hartsubstratriff im Flachwasser (KFh)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5i (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: KF

Riff aus Steinen und anderen Hartsubstraten entsprechend Definition LRT 1170 ohne Makrophyten, im Bereich flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der MTNW-Linie (Sublitoral) .

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-191

1.2.4 Sabellaria-Riff (KFr)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5i (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: KF

Biogenes Riff entsprechend Definition LRT 1170 aus Kolonien ("Sandkorallen") röhrenbauender Borstenwürmer (Sabellaria spp.) im Bereich flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der MTNw-Linie (Sublitoral).

1.2.5 Seemoos-Wiese (KFw)

FFH-LRT: 1160 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5i (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: KF

Kolonien verschiedener Hydroidpolypenarten (z. B. Sertularia spp., Hydralmannia spp.) auf Hartböden, auch auf Muschelbänken oder Schill im Bereich flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der MTNw-Linie (Sublitoral).

1.2.6 Sublitorale Muschelbank mit heimischen Arten (KFm)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5i (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: KF

Biogenes Riff entsprechend Definition LRT 1170 aus Muschelbänken mit heimischen Arten, im Bereich flacher Meeresarme und Buchten unterhalb der MTNw-Linie (Sublitoral).

1.2.7 Sonstige sublitorale Muschelbank (KFx)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5i (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: KF

Muschelbank mit nicht heimischen Arten oder Muschelkultur, im Bereich flacher Meeresarme und Buchten unterhalb der MTNw-Linie (Sublitoral).

1.2.8 Artenreicher Kies, Grobsand bzw Schill im Sublitoral (KFa)

FFH-LRT: 1160 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5k (Mindestfläche 10.000 m²)) Code gem. OR: KF

Artenreicher Grobsand, Kies oder Muschelschill entsprechend Biotopdefinition im Bereich flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der MTNw-Linie (Sublitoral).

1.2.9 Sublitorale Seegraswiese (KFg)

FFH-LRT: 1160 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5h (Mindestfläche 10.000 m²)) Code gem. OR: KF

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-192 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Seegraswiese im Sublitoral mit mehr als 10 % Deckung von Seegräsern (Zostera marina, Z. noltii) entsprechend Biotopdefinition im Bereich flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der MTNW-Linie (Sublitoral).

1.2.10 Sonstiger sublitoraler Makrophytenbestand (KFv)

FFH-LRT: 1160 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5h (Mindestfläche 10.000 m²)) Code gem. OR: KF

Andere Makrophytenbestände im Bereich flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der MTNW-Linie (Sublitoral).

1.2.11 Sonstiges Flachwasser (KFy)

FFH-LRT: 1160 Code gem. OR: KF

Anders ausgeprägter Meeresboden ohne ausgeprägte Muschel- oder Makrophytenbestände im Bereich flacher Meeresarme und Buchten, unterhalb der MTNw-Linie (Sublitoral).

1.3 Nord- und Ostseewatten (KW)

Sand- und Schlickflächen, die im Küsten- und Brackwasserbereich von Nord- und Ostsee und in angrenzenden Meeresarmen, Flussunterläufen, Strandseen und Salzwiesen regelmäßig trockenfallen. Im Tiderhythmus trockenfallende Flächen der Nordseeküste (Eulitoral) zwischen Seekarten-Null und MThw-Linie einschließlich flacher Priele und (unterhaltener) Fahrrinnen bis 100 m Breite. Bei Windwatten der Ostseeküste bei spezifischen Windlagen. Nicht eingeschlossen sind Quellerwatten (KQ) und Pionierzonen der Salzwiesen einschließlich Schlickgrasbeständen (KN). Von Hartsubstrat bzw. Muschelbänken heimischer Arten geprägte Wattflächen sind dem LRT 1170 "Riffe" zuzuordnen; Wattflächen anderer Ausprägung (Sand-, Misch- bzw. Schlickwatt) dem LRT 1140 "Watten".

Hinweise zu Zusatzcodes: Sedimentzusammensetzung (Schlick-, Sand- und Mischwatt); Priele und Fahrrinnen

1.3.1 Felswatt (KWf)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWx

Wattfläche im Bereich der Nordseeküste mit über 50 % anstehendem Festgestein. Hinweis: In Schleswig-Holstein nur Helgoländer Felswatt.

1.3.2 Eulitorale Muschelbank mit heimischen Arten (KWm)

FFH-LRT: 1170

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-193

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWh

Biogenes Riff aus Muscheln entsprechend Definition LRT 1170 im Eulitoral der Nordseeküste mit vorwiegend heimischen Arten.

1.3.3 Sonstige eulitorale Muschelbank (KWx)

FFH-LRT: 1170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWh

Muschelbank im Eulitoral der Nordseeküste, mit mehr als 30 % nicht-heimischen Arten oder Muschelkultur .

1.3.4 Eulitorale Seegraswiese (KWg)

FFH-LRT: 1140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWh

Seegraswiese im Eulitoral mit mehr als 10 % Deckung von Seegras (Zostera marina / Z. noltii), entsprechend Biotopdefinition.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Zostera marina, Zostera noltii

1.3.5 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt (KWw)

FFH-LRT: 1140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWh

Vegetationsfreie Schlick-, Sand- oder Mischwattfläche entsprechend Definition TMAP S.0.3/VO.

1.3.6 Priel (KWp)

FFH-LRT: 1140 (1130)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)

Code gem. OR: KWh

Priel mit offenem Zugang zum Meer entsprechend Definition TMAP S.0.3/VO, LRT 1140. In Ästuarsituationen zusätzlich auch überlagernd entsprechend Definition LRT 1130. Hinweis: Priele in eingedeichten Flächen ohne Kontakt zum Meer (Süßwasser) sind als FWp zu erfassen. Priele im Eulitoral werden als ZC zum entsprechenden Biotoptyp des Eulitorals erfasst. Priele im Watt als ZC /kp zum jeweiligen Watt-Biotoptyp erfassen.

1.4 Strände, und Spülsäume und Lagunen (KS)

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-194 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Oberhalb der MThw- bzw. der MW-Linie liegende Außensände und Strände der Meeresküsten einschließlich der Spülsäume und Lagunen mit Hochwassereinfluss entsprechend Definition LRT *1150, aber ohne (Vor-)Dünen. Hinweis: Strandwälle sind überlagernd unter XSw erfassen.

(Landesspezifische Regelung: Die Biotoptypen „KSx“ und „KSs“ sind von den Ein-schränkungen hinsichtlich der Lage bezogen auf MThw bzw. MW, des Salzwassereinfluss und der räumlichen bzw. naturräumlichen Lage ausgenommen, insofern können diese bei Vorkommen auch an binnenländischen Fließ- und Stillgewässern vergeben werden).

Hinweise zu Zusatzcodes: Material (Geröll, Blöcke)

1.4.1 Spülsaum mit einjähriger Vegetation (KSa)

FFH-LRT: 1210 Code gem. OR: KSs

Von einjährigen Pflanzen besiedelte Spülsäume auf angeschwemmtem organischem Material und auf mit organischem Material angereichertem Kies entsprechend Definition LRT 1210, TMAP X2.1/CM, mit mehr als 10 % Deckung von Meersenf (Cakile maritima). Hinweis: an Sandstränden häufig sandüberschüttet.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Cakiletum maritimae (Meersenf-Spülsaum)

1.4.2 Kiesstrand mit mehrjähriger Vegetation (KSv)

FFH-LRT: 1220 Code gem. OR: KSs

Geröll- und Kiesstrände mit ausdauernder, salzertragender und nitrophiler Vegetation einschließlich gischt-beeinflusster Unterhänge von Fels- und Steilküsten mit entsprechender Vegetation, entsprechend Definition LRT 1220, TMAP X.2.2/CR; mit mehr als 10 % Deckung von Meerkohl (Crambe maritima) und/oder Salzmiere (Honckenya peploides), Gelbem Hornmohn (Glaucium flavum) oder Stranddistel (Eryngium maritimum). Hinweis: an Steilküsten gebunden, in Schleswig-Holstein an der Nordsee nur auf Helgoland und Sylt, an der Ostseeküste vor allem auf Strandwällen an exponierten Stränden.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Crambetum maritimae (Meerkohl-Gesellschaft), Beta vulgaris ssp. maritima-Gesellschaft (Wild-Rüben-Spülsaum), Honckenya peploides

1.4.3 Treibsel-Spülsaum ohne eigenständige Vegetation (KSx)

Code gem. OR: KSs

Vegetationsfreier Spülsaum aus Treibsel auf ebenen Abschnitten im Küstenbereich entsprechend Definition TMAP X.1/99.

Landesspezifische Regelung: Der Biotoptyp „Vegetationsfreier Spülsaum aus Treibsel auf ebenen Abschnitten“ kann bei Vorkommen auch im Bereich binnenländischer Fließ- und Stillgewässer vergeben werden (s. Hinweis Kapitel IV.1.4).

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-195

1.4.4 Vegetationsfreier Strand (KSs)

Code gem. OR: KSs

Vegetationsfreier Strand auf ebenen Abschnitten im Küstenbereich, einschließlich den Nordseeinseln vorgelagerte Außensände oberhalb von MThw (trockenfallende Außensände) entsprechend Definition TMAP X.1/99.

Landesspezifische Regelung: Der Biotoptyp „Vegetationsfreier Strand auf ebenen Abschnitten“ kann bei Vorkommen auch im Bereich binnenländischer Fließ- und Stillgewässer vergeben werden (s. Hinweis Kapitel IV.1.4).

1.4.5 Strandsee/Lagune (KSe)

FFH-LRT: *1150 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5e (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: KSe

Lagune bzw. Strandsee entsprechend Definition LRT *1150, TMAP S.8/LA, mit oder ohne Vegetation.

1.5 Quellerfluren und Pionierzonen der Salzwiese (KQ)

Quellerfluren und Pionierzonen der unteren Salzwiese im Übergang zwischen Watt und Salzwiese, i. d. R. zwischen MThw -40 cm und MThw. Mit Ausnahme des Typs KQn (dieser zu LRT 1330 "Salzwiesen") sind alle aufgeführten Bestände und Ausprägungen dem LRT 1310 "Salz-Pionierfluren" zuzuordnen. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Salzwiesen-Kartieranleitung.

Hinweise zu Zusatzcodes: Sedimentzusammensetzung (Schlick-, Sand- und Mischwatt)

1.5.1 Schlick-Queller-Gesellschaft (KQs)

FFH-LRT: 1310 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWq

Quellerflur oder Pionierstadium der Salzwiesen mit Vegetation der Schlickqueller-Gesellschaft (Salicornietum strictae) entsprechend Definition TMAP S.1.2/SS, mit mehr als 10 % Deckung von Schlick-Queller (Salicornia stricta). Hinweis: Keine Vorkommen an der Ostsee.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Salicornietum strictae (Schlickqueller-Gesellschaft).

1.5.2 Vorland-Queller-Gesellschaft (KQr)

FFH-LRT: 1310 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWq

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-196 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Quellerflur mit Vegetation der Gesellschaft des Vorland-Quellers (Salicornietum ramosissimae) entsprechend Definition TMAP S.1.2/SR, mit mehr als 10 % Deckung von Vorland-Queller (Salicornia ramosissima). Hinweis: An der Ostsee oberhalb der MW-Linie, z. B. im Kontakt zu Salzwiesen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Salicornietum ramosissimae (Gesellschaft des Vorland-Quellers)

1.5.3 Flugsand-Queller-Gesellschaft (KQd)

FFH-LRT: 1310 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWq

Quellerflur mit Vegetation der Flugsandplatten-Queller-Gesellschaft (Salicornietum decumbentis) entsprechend Definition TMAP S.1.2/SD, mit mehr als 10 % Deckung von Sandwatt-Queller (Salicornia procumbens). Hinweis: keine Vorkommen an der Ostseeküste.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Salicornietum decumbentis (Sandplatten-Queller-Gesellschaft)

1.5.4 Dornmelden-Flur (KQb)

FFH-LRT: 1310 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWq

Pionierstadium der Salzwiesen mit Vegetation der Gesellschaft des Dornmelden-Spülsaumes (Suaedo-Bassietum hirsutae) entsprechend Definition TMAP S.1.2/BH, mit mehr als 10 % Deckung von Rauhaariger Dornmelde (Bassia hirsuta).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Suaedo-Bassietum hirsutae (Dornmelden-Spülsaum)

1.5.5 Strand-Soden-Gesellschaft (KQu)

FFH-LRT: 1310 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWq

Pionierstadium der Salzwiesen mit Vegetation der Gesellschaft des Strand-Soden-Spülsaumes (Suaedetum maritimae) entsprechend Definition TMAP S.1.2/U.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Suaedetum maritimae (Strand-Soden-Spülsaum)

1.5.6 Komplexbiotop aus Pionier- und Salzwiesenvegetation (KQn)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-197

Komplex zwischen Einheiten der Pionierzone und der unteren Salzmarsch entsprechend Definition TMAP S.1/S.2/KA, häufig mit Strand-Aster (Aster tripolium).

1.6 Untere Salzwiesen (KN)

Untere Salzwiesen der Nord- und Ostsee mit aufgrund der Geländehöhe, i. d. R. zwischen MThw und MThw + 30 cm, stärkerem Meerwassereinfluss. Mit Ausnahme des Typs KNs (dieser zu LRT 1320 "Schlickgrasbestände") sind alle aufgeführten Bestände dem LRT 1330 "Salzwiesen" zuzuordnen. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Salzwiesen-Kartieranleitung.

Hinweise zu Zusatzcodes: Beweidung/Mahd

1.6.1 Schlickgras-Bestand (KNs)

FFH-LRT: 1320 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5g (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KWh

Schlickgrasbestand entsprechend Definition LRT 1320 und TMAP S.1.1/S mit mehr als 10 % Deckung von Englischem Schlickgras (Spartina anglica), teilweise auch isolierte Bestände in Wattflächen. Hinweis: keine Vorkommen an der Ostseeküste.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Spartinetum anglicae (Schlickgras-Bestände)

1.6.2 Strand-Aster-Flur (KNa)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Untere Salzwiese mit mehr als 50 % Deckung von Strand-Aster (Aster tripolium) entsprechend Definition TMAP S.2.3/A, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Aster tripolium

1.6.3 Strand-Salzmelden-Flur (KNh)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Untere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft des Strand-Salzmelden-Gestrüpps (Atriplicetum (Halimionetum) portulacoidis) entsprechend Definition TMAP S.2.4/H, LRT 1330, mit mehr als 35 % Deckung der Salzmelde (Atriplex portulacoides). Hinweis: Keine Vorkommen an der Ostsee.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Atriplicetum (Halimionetum) portulacoidis (Strand-Salzmelden-Gestrüpp)

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-198 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

1.6.4 Andel-Rasen mit Vorlandqueller-Flur (KNv)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Untere Salzwiese mit etwa gleich großer Deckung von Strand-Salzschwaden (Puccinellia maritima) und Vorland-Queller (Salicornia ramosissima) entsprechend Definition TMAP S.2.1/P/SR/PSR, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Puccinellia maritima, Salicornia ramosissima

1.6.5 Andel-Rasen mit Salzschwaden-Flur (KNd)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Untere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft des Gewöhnlichen Salzschwadens (Spergulario-Puccinellietum distantis) entsprechend Definition TMAP S.2.1/PD, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Spergulario-Puccinellietum distantis (Gesellschaft des Gewöhnlichen Salzschwadens)

1.6.6 Andel-Rasen auf Strandwall (KNw)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Untere Salzwiese mit lückigen Andelrasen der Strandwälle entsprechend Definition TMAP S.2.1/Ps, LRT 1330. Hinweis: Generell sind Strandwälle als geomorphologische Bildung zusätzlich als XSw zu erfassen.

1.6.7 Sonstige Andel-Rasen (KNp)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Untere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft des Andel-Rasens (Puccinellietum maritimae) anderer Ausprägung entsprechend Definition TMAP S.2.1/P, LRT 1330, mit mehr als 10 % Deckung von Strand-Salzschwaden (Puccinellia maritima).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Puccinellietum maritimae (Andelrasen)

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-199

1.6.8 Komplex aus unterer und oberer Salzwiese (KNk)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Komplex im Übergangsbereich von unterer zu oberer Salzwiese im Bereich der Nordseeküste entsprechend Definition TMAP S.2/S.3/KF, LRT 1330.

1.6.9 Salzwiese mit gestörter Vegetation (KNx)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Untere Salzwiese mit nicht ansprechbarer Salzwiesenvegetation entsprechend Definition LRT 1330, da z. B. durch Grüpp- oder Plaggarbeiten stark beeinflusst (Schafdämme, Spülflächen).

1.6.10 Salzwiese, vegetationslos (KNo)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Vegetationslose Fläche in der unteren Salzwiese (z. B. Salzpfanne) entsprechend Definition TMAP S.0/88, LRT 1330.

1.6.11 Offene Wasserfläche innerhalb der Salzwiese (KNt)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Offene Wasserfläche innerhalb von Salzwiesen entsprechend Definition TMAP W/55, aufgrund des LRT-Status der angrenzenden Salzwiesen zum LRT 1330.

1.6.12 Untere Salzwiese, unspezifisch (KNy)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Komplex aus mindestens 3 Einheiten der unteren Salzwiese entsprechend Definition TMAP S.2.0/KU, LRT 1330.

1.7 Obere Salzwiese (KO)

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-200 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Obere Salzwiesen der Nord- und Ostsee ohne Röhrichtbestände (diese KR); aufgrund höherem Geländeniveaus (an der Nordsee i. d. R. zwischen MThw + 30 cm und MThw + 80 cm) im Vergleich zur unteren Salzwiese seltener überflutet. Alle aufgeführten Bestände sind dem LRT 1330 "Salzwiesen" zuzuordnen. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Salzwiesen-Kartieranleitung.

Hinweise zu Zusatzcodes: Beweidung/Mahd

1.7.1 Straußgras-Rasen (KOa)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Straußgras-Gänse-Fingerkraut-Flur (Agrostis stolonifera-Gesellschaft) entsprechend Definition TMAP S.3.10/W, LRT 1330, mit mehr als 70 % Deckung von Weißem Straußgras (Agrostis stolonifera).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Agrostis stolonifera-Gesellschaft (Straußgras-Gänsefingerkraut-Flur)

1.7.2 Strand-Seggen-Rasen (KOc)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Strand-Seggen-Gesellschaft (Junco ancipis-Caricetum extensae) entsprechend Definition TMAP S.3.8/CE, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Junco ancipis-Caricetum extensae (Strand-Seggen-Gesellschaft)

1.7.3 Strand-Kriech-Quecken-Rasen (KOd)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft der Strand-Kriech-Quecke (Elymus repens ssp. littoreus-Gesellschaft) entsprechend Definition TMAP S.3.13/DQ, LRT 1330, mit mehr als 30 % Deckung von Strand-Kriech-Quecke (Elymus repens ssp. littoreus).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Elymus repens ssp. Litoreus-Gesellschaft (Gesellschaft der Strand-Kriech-Quecke)

1.7.4 Strand-Quecken-Rasen (KOq)

FFH-LRT: 1330

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-201

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft der Strand-Quecke (Elymetum (Agropyretum) atherici) entsprechend Definition TMAP S.3.7/Q, LRT 1330, mit mehr als 30 % Deckung von Strand-Quecke (Elymus athericus).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Elymetum (Agropyretum) atherici (Gesellschaft der Strand-Quecke), häufige Begleiter: Festuca rubra, Artemisia maritima, Agrostis stolonifera; seltener: Limonium vulgare.

1.7.5 Salzwiesen-Rotschwingel-Rasen auf Strandwällen (KOw)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit lückigen Beständen von Salzwiesen-Rot-Schwingel (Festuca rubra ssp. litoralis) entsprechend Definition TMAP S.3.3/FS, LRT 1330, auf Strandwällen. Hinweis: Unabhängig von der Vegetation sind Strandwälle überlagernd als geomorphologische Bildung (XSw) zu erfassen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Festuca rubra ssp. litoralis.

1.7.6 Salzwiesen-Rotschwingel-Rasen (KOf) FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft des Strand-Rotschwingels (Festuca rubra ssp. litoralis-Gesellschaft) entsprechend Definition TMAP S.3.3/F, LRT 1330, mit mehr als 35 % Deckung von Salzwiesen-Rot-Schwingel (Festuca rubra ssp. litoralis). Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Festuca rubra ssp. litoralis-Gesellschaft (Gesellschaft des Strand-Rotschwingels); typische Begleiter: Armeria maritima, Glaux maritima, Plantago maritima.

1.7.7 Bodden-Binsen-Rasen (KOj)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Salz-Binsen-Gesellschaft (Juncetum gerardii) entsprechend Definition TMAP S.3.2/J, LRT 1330, mit mehr als 5 % Deckung von Bodden-Binse (Juncus gerardii).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Juncetum gerardii (Salz-Binsen-Gesellschaft)

1.7.8 Strand-Melden-Fluren (KOl)

FFH-LRT: 1330

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-202 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit von Strand-Melde (Atriplex littoralis) dominierter Vegetation der Strandmelden-Gesellschaft (Atriplicetum littoralis) entsprechend Definition TMAP S.3.9/AX, LRT 1330; Bestände i. d. R. wenigartig und kleinflächig, z. B. in Spülsäumen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Atriplicetum littoralis (Strandmelden-Gesellschaft), dominiert von Atriplex littoralis, gelegentlicher Begleiter: Atriplex prostrata

1.7.9 Strand-Binsen-Ried (KOm)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft des Strand-Binsen-Rieds (Oenantho lachenalii-Juncetum maritimi) entsprechend Definition TMAP S.3.6/MG, LRT 1330, mit Vorkommen der Strand-Binse (Juncus maritimus).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Oenantho lachenalii-Juncetum maritimi (Strand-Binsen-Ried)

1.7.10 Hauhechel-Salzrasen (KOo)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Hauhechel-Salzrasen (Ononis spinosa-Carex distans-Gesellschaft) entsprechend Definition TMAP S.3.12/OC, LRT 1330, mit mehr als 25 % Deckung von Dorniger Hauhechel (Ononis spinosa) als Differentialart und/oder mit Vorkommen von Entferntähriger Segge (Carex distans).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Ononis spinosa-Carex distans-Gesellschaft (Hauhechel-Salzrasen)

1.7.11 Spieß-Melden-Gesellschaft (KOp)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit von Spieß-Melde (Atriplex prostrata) dominierter Vegetation der Strandmelden-Gesellschaft (Atriplicetum littoralis) entsprechend Definition TMAP S.3.9/AP, LRT 1330; Bestände i. d. R. wenigartig und kleinflächig, z. B. in Spülsäumen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Atriplicetum littoralis (Strandmelden-Gesellschaft), dominiert von Atriplex prostrata, gelegentlicher Begleiter: Atriplex littoralis.

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-203

1.7.12 Strand-Mastkraut-Rasen (KOs)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft des Dänischen Löffelkrautes (Sagino maritimae-Cochlearietum danicae) entsprechend Definition TMAP S.3.11/SC, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Sagino maritimae-Cochlearietum danicae (Gesellschaft des Dänischen Löffelkrautes), häufige Begleiter: Plantago coronopus, Parapholis strigosa, Cladonia spp., Pottia heimii, u.a. Moose.

1.7.13 Strand-Beifuß-Flur (KOt)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit Vegetation der Gesellschaft des Strand-Beifuß-Gestrüpps (Artemisietum maritimae) entsprechend Definition TMAP S.3.5/T, LRT 1330, mit mehr als 20 % Deckung von Strand-Beifuß (Artemisia maritima).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Artemisietum maritimae (Strand-Beifuß-Gestrüpp).

1.7.14 ruderalisierte Salzwiese mit Ackerkratzdistel (KOh)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit mehr als 50 % Deckung von Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) entsprechend Definition TMAP S.3.14/CA, LRT 1330.

1.7.15 ruderalisierte Salzwiese (KOr)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Obere Salzwiese mit mehr als 50 % Deckung von Ruderalisierungszeigern (Liste 9) entsprechend Definition TMAP S.3.14/RU, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Ruderalvegetation mit u.a. Sonchus arvense, Matricaria recutita, Vicia cracca, Urtica dioica, Polygonum aviculare

1.7.16 Obere Salzwiese, unspezifisch (KOy)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-204 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Komplex aus mindestens drei Einheiten der oberen Salzwiese entsprechend Definition TMAP S.3/KO, LRT 1330.

1.8 Brackwasser-Pioniervegetation (KB)

Küstennahe, durch Salz- bzw. Brackwassereinfluss geprägte Pioniervegetation. Alle aufgeführten Bestände und Ausprägungen sind dem LRT 1330 "Salzwiesen" zuzuordnen.

1.8.1 Laugenblumen-Flur (KBc)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNr

Brackwasser-Pionierstadium mit Vegetation der Gesellschaft der Krähenfuß-Laugenblume (Cotula coronopifolia-Gesellschaft) entsprechend Definition TMAP S.5.3/C, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Cotula coronopifolia-Gesellschaft (Gesellschaft der Krähenfuß-Laugenblume).

1.8.2 Quellried-Flur (KBe)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNr

Brackwasser-Pionierstadium mit Quellried-Gesellschaft (Blysmetum rufi) entsprechend Definition TMAP S.5.3/BR, LRT 1330. Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Blysmetum rufi (Quellried-Gesellschaft).

1.8.3 Sumpfbinsen-Flur (KBr)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNr

Brackwasser-Pionierstadium mit Vegetation der Gesellschaft der Einspelzigen Sumpfbinse (Eleocharitetum uniglumis) entsprechend Definition TMAP S.5.3/EU, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Eleocharitetum uniglumis (Gesellschaft der Einspelzigen Sumpfsimse).

1.8.4 Kleine Sumpfbinsen-Flur (KBp)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNr

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-205

Brackwasser-Pionierstadium mit von der Kleinen Sumpfsimse (Eleocharis parvula) geprägter Vegetation. Hinweis: In SH ehemals an küstennahen Gewässern des Binnenlandes, rezent vor allem entlang der Schlei vorkommend.

1.9 Brackwasser-Röhrichte (KR)

Küstennahe, durch Salz- bzw. Brackwassereinfluss geprägte Röhrichte. Alle genannten Bestände sind dem LRT 1330 "Salzwiesen" zuzuordnen.

1.9.1 Schilf-Brackwasserröhricht (KRs)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNr

Salz- bzw. brackwassergeprägtes Röhricht mit Vegetation der Gesellschaft des Schilf-Röhrichts (Schoenoplecto-Phragmitetum australis) entsprechend Definition TMAP S.5.2/RH, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Schoenoplecto-Phragmitetum australis (Schilf-Röhricht), Ausbildung mit Salzzeigern.

1.9.2 Brackwasser-Simsenried (KRb)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNr

Salz- bzw. brackwassergeprägtes Röhricht mit Vegetation der Gesellschaft der Strandsimse (Bolboschoenetum maritimi) entsprechend Definition TMAP S.5.1/B, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Bolboschoenetum maritimi (Tideröhrichte)

1.9.3 Brackwasser-Wasserschwaden-Röhricht (KRg)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNr

Salz- bzw. brackwassergeprägtes Röhricht mit Wasser-Schwaden (Glyceria maxima).

1.9.4 Sonstiges Brackwasserröhricht (KRy)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNr

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-206 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Salz- bzw. brackwassergeprägtes Röhricht mit anderer Vegetation.

1.10 Brackwasserbeeinflusste Grünländer (KG)

Salz- und brackwassergeprägte Grünländer im Küstenbereich (auch eingedeichte Bestände) mit brackwasserzeigender Vegetation (s. Liste 4). Alle aufgeführten Bestände sind dem LRT 1330 "Salzwiesen" zuzuordnen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Grünlandnutzung und -struktur

1.10.1 Brackwasser-Flutrasen (KGf)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KN

Salz- oder brackwassergeprägtes Grünland mit Vegetation des Verbandes der Flutrasen-Gesellschaften (Potentillion anserinae) und Vorkommen von Salz- bzw. Brackwasserzeigern (Liste 4) entsprechend Definition TMAP S.6.1/AR, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Potentillion anserinae (Flutrasen-Gesellschaften), häufig: .

1.10.2 Brackwasser-Weidelgras-Weißklee-Weide (KGg)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNg

Weidelgras-Weißklee-Weide (Lolio perennis-Cynosuretum) mit Vorkommen von Salz- bzw. Brackwasserzeigern (Liste 4) entsprechend Definition TMAP 6.1/Y, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Lolio-Cynosuretum (Weidelgras-Weißklee-Weide).

1.10.3 Sonstiges brackwasserbeeinflusstes Grünland (KGy)

FFH-LRT: 1330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5f (Mindestfläche 100 m²; Mindestbreite 5m)) Code gem. OR: KNg

Salz- und brackwassergeprägte Grünlandvegetation anderer Ausprägung, z. B. Molinietalia-Basalgesellschaften mit Salzzeigern (Liste 4) entsprechend Definition TMAP 6.1/MO, LRT 1330.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Molinio-Arrhenatheretea (Gesellschaften des Wirtschaftsgrünlandes).

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-207

1.11 Pioniervegetation der Dünentäler (KP)

Feuchte Dünentäler mit flachwüchsiger Pioniervegetation. Alle aufgeführten Bestände und Ausprägungen sind dem LRT 2190 "Feuchte Dünentäler" zuzuordnen. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Salzwiesen-Kartieranleitung.

1.11.1 Dünental mit Strand-Tausendgüldenkraut-Rasen (KPc)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit Strand-Tausendgüldenkraut (Centaurium littorale) und/oder Mastkraut (Sagina nodosa) entsprechend Definition LRT 2190, TMAP H.1.1/CS.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Centaurio littoralis-Saginetum nodosae (Gesellschaft des Strand-Tausendgüldenkrautes)

1.11.2 Dünental mit Sumpf-Bärlapp-Rasen (KPi)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit Sumpf-Bärlapp (Lycopodiella inundata), Weißem Schnabelried (Rhynchospora alba), Braunem Schnabelried (Rhynchospora fusca) und/oder Mittlerem Sonnentau (Drosera intermedia) (mindestens 1 Art) entsprechend Definition TMAP H.1.4/LI, LRT 2190.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Lycopodiella inundata, Rhynchospora alba, R. fusca, Drosera intermedia, Hammarbya paludosa.

1.11.3 Dünental mit Strandlings-Rasen (KPl)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit Strandling (Littorella uniflora), Borstblatt-Schmiele (Deschampsia setacea), Knöterich-Laichkraut (Potamogeton polygonifolius), Flutendem Sellerie (Apium inundatum), Sumpfquendel (Lythrum portula), Flut-Moorbinse (Scirpus fluitans) und/oder Vielstängeliger Sumpfbinse (Eleocharis multicaulis) (mind. 1 Art) entsprechend Definition TMAP H.1.3/LU, LRT 2190.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Littorelletea uniflorae (Strandlings-Gesellschaften).

1.11.4 Dünental mit Zwergflachs-Rasen (KPr)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit Zwergflachs (Radiola linoides), Zwerg-Gauchheil (Anagallis minima) und/oder Zwerg-Binse (Juncus pygmaeus) (mind. 1 Art) entsprechend Definition TMAP H.1.2/RL, LRT 2190.

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-208 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Cicendietum filiformis (Heide-Zindelkraut-Gesellschaft), Ranunculo-Radioletum linoides (Zwergflachs-Gesellschaften i.e.S.), Isoëto-(Nano-)Juncetea (bufonii) (Zwergbinsengesellschaften).

1.11.5 Dünental mit sonstiger Pioniervegetation (KPy)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit anderer Pioniervegetation entsprechend Definition TMAP H.1/PI, LRT 2190.

1.12 Feuchtvegetation der Dünentäler (KM)

Feuchte Dünentäler mit hochwüchsiger Vegetation sowie vegetationslose Dünentäler. Bis auf die Biotoptypen KMb (FFH-LRT 2180) und KMe (FFH-LRT 2180) sind alle übrigen aufgeführten Bestände und Ausprägungen dem LRT 2190 "Feuchte Dünentäler" zuzuordnen. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Salzwiesen-Kartieranleitung.

1.12.1 Dünental, vegetationslos (KMy)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental ohne Vegetation entsprechend Definition TMAP H.7/OD, LRT 2190.

1.12.2 Dünengewässer mit Vegetation (KMf)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Dünental mit stehendem Gewässer, mit mehr als 15 % Deckung von Wasserschlauch (Utricularia spp.), Armleuchteralgen (Chara spp.), Tausendblatt (Myriophyllum spp.), Laichkraut (Potamogeton spp.), Wasserhahnenfuß (Ranunculus aquatilis agg.) etc. entsprechend Definition TMAP H.8/HY, LRT 2190.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Charetea fragilis (Armleuchteralgen-Gesellschaften), Potamogetonetalia (pectinati) (Laichkraut-Gesellschaften), Utricularietalia intermedio-minoris (Wasserschlauch-Gesellschaften).

1.12.3 Dünen-Schilf-Röhricht (KMr)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit von Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis) dominiertem Röhricht entsprechend Definition TMAP H.4.1/R, LRT 2190.

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-209

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Schoenoplecto-Phragmitetum australis (Schilf-Röhricht), Iris pseudacorus, Typha angustifolia, Typha latifolia, Schoenoplectus tabernaemontani etc.

1.12.4 Braun-Seggen-Sumpf (KMm)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit Vegetation der Gesellschaft des Wiesen-Seggen-Rieds (Caricetum nigrae), mit mehr als 15 % Deckung von Wiesen-Segge (Carex nigra) und/oder Dreinerviger Segge (Carex trinervis) bzw. Sumpf-Blutauge (Potentilla palustris) sowie i. d. R. häufig höherer Deckung von Kriech-Weide (Salix repens agg.) entsprechend Definition TMAP H.2.1/CN, LRT 2190.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Caricetum trinervi-nigrae (Gesellschaft der Dreinervigen Segge), Caricetum nigrae (Wiesen-Seggen-Rieder).

1.12.5 Dünenfeuchtheide (KMt)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit Vegetation des Verbandes der Glocken-Heide-Feuchtheiden (Ericion tetralicis) mit mehr als 25 % Deckung von Glockenheide (Erica tetralix) entsprechend Definition TMAP H.3.1/ET, LRT 2190.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Empetro-Ericetum tetralicis (Glocken-Heide-Feuchtheiden), Erico-Sphagnetalia papillosi (Hochmoor- und Moorheide-Gesellschaften), Empetrum nigrum, Narthecium ossifragum, Vaccinium uliginosum, V. oxycoccos, V. macrocarpon.

1.12.6 Dünental mit Staudenflur (KMh)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KDt

Feuchtes Dünental mit mehr als 50 % Deckung von Weidenröschen (Epilobium spp.), Kratzdistel (Cirsium spp.) oder anderen Hochstauden entsprechend Definition TMAP H.9/EH, LRT 2190.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Epilobium hirsutum, Cirsium vulgare, Cirsium arvense etc.

1.12.7 Dünen-Weiden-Gebüsch (KMw)

FFH-LRT: 2190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Feuchtes Dünental mit Weidengebüschen bzw. mehr als 50 % Deckung von Grau-Weide (Salix cinerea) oder Kriech-Weide (Salix repens agg.) entsprechend Definition TMAP H.5.1/SA, LRT 2190.

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-210 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Salix cinerea, Salix repens.

1.12.8 Dünen-Birken-Feuchtwald (KMb)

FFH-LRT: 2180 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Feuchtes Dünental mit mehr als 50 % Deckung von Birke (Betula spp.) entsprechend Definition TMAP H.6.1/BP, LRT 2180.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Betula pubescens, Empetrum nigrum.

1.12.9 Dünen-Erlen-Feuchtwald (KMe)

FFH-LRT: 2180 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Feuchtes Dünental mit mehr als 50 % Deckung von Erle (Alnus spp.) entsprechend Definition TMAP H.6.2/AG, LRT 2180.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Alnus glutinosa.

1.13 Gehölzfreie Küstendünen (KD)

Aus Meeressand aufgewehte Dünen im Küstenbereich mit oder ohne Vegetation. Dünen mit Gebüschen oder Bäumen s. KH. Die Klassifizierung erfolgt entsprechend der Salzwiesen-Kartieranleitung. Nordseeküstennahe Krähenbeeren-Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeresexponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 KDe.

1.13.1 Küstenschutzdüne (KDx)

FFH-LRT: (2110) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Als Küstenschutzmaßnahme angelegte Düne, (noch) ohne naturnahe Vegetation oder mit Anpflanzung von Strandhafer (Ammophila arenaria). Hinweis: Eine Zuordnung zum LRT 2110 ist im Einzelfall zu prüfen.

1.13.2 vegetationsfreier Dünenbereich (KDo)

FFH-LRT: (2110, *2130, *2140, *2150, 2160, 2170) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Düne ohne erkennbare Vegetation entsprechend Definition TMAP X.9/KD. Hinweis: Die Zuordnung zu einem LRT ergibt sich aus den angrenzenden Biotoptypen.

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-211

1.13.3 Primärdüne (KDv)

FFH-LRT: 2110 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Primärdüne entsprechend Definition LRT 2110, TMAP X.3.17EG, bis ca. 1 m Höhe (gem. BfN-Steckbrief; gem. TMAP gibt es keine Höhenbegrenzung) mit Vegetation aus Quecken (Elymus spp.) oder Strandhafer (Ammophila arenaria).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Leymo arenariae-Elymetum junceiformis (Dünenquecken-Vordüne).

1.13.4 Wanderdüne (KDm)

FFH-LRT: 2120 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Wanderdüne entsprechend Definition LRT 2120, TMAP X.12/WD, weitgehend vegetationsfrei.

1.13.5 Strandhafer-Weißdüne (KDw)

FFH-LRT: 2120 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Weißdüne entsprechend Definiton LRT 2120, TMAP X.4.1/EM, E, mit über 1 m Höhe, überwiegend mit Strandhafer (Ammophila arenaria bzw. Ammocalomagrostis baltica) und zusätzlich nur vereinzelt mit Moosen, Kräutern und Rot-Schwingel (Festuca rubra).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Leymo(Elymo)-Ammophiletum (Strandhafer-Weißdüne).

1.13.6 Strandroggen-Weißdüne (KDl)

FFH-LRT: 2120 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Weißdüne entsprechend Definition LRT 2120, TMAP X.4.1/E, mit über 1 m Höhe, überwiegend mit Strandroggen (Leymus arenarius) und zusätzlich nur vereinzelt mit Moosen, Kräutern und Rot-Schwingel (Festuca rubra).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Potentillo-Leymetum arenariae (= Potentillo-Elymetum) (Strandroggen-Strandwall-Gesellschaft).

1.13.7 Braundüne mit Krähenbeere (KDe)

FFH-LRT: *2140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Braundüne entsprechend Definition LRT *2140, TMAP X.6.1/HE, mit mehr als 25 % Deckung von Krähenbeere (Empetrum nigrum). In den Biotoptyp sind nordseeküstennahe

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-212 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Krähenbeeren-Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeresexponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 eingeschlossen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Hieracio-Empetretum (Krähenbeeren-Heide).

1.13.8 Braundüne mit Besenheide (KDc)

FFH-LRT: *2150 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Braundüne entsprechend Definition LRT *2150, TMAP X.6.2/CV, mit mehr als 25 % Deckung von Besenheide (Calluna vulgaris) und ohne oder mit nur wenig Krähenbeere (Empetrum nigrum).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Calluna vulgaris, Empetrum nigrum.

1.13.9 Ruderalisierte Düne (KDr)

FFH-LRT: (2120, *2130, *2140, *2150) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Dünenbereich mit mehr als 50 % Deckung von eutraphenten Ruderalisierungszeigern (Liste 9) entsprechend Definition TMAP X.10/EA. Hinweis: die Zuordnung zu einem LRT ergibt sich kontextbezogen aus der angrenzenden Dünenvegetation.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Urtica spp., Epilobium angustifolium, Cirsium arvense, Cirsium vulgare, Rubus caesius, Rubus fruticosus agg.

1.13.10 Düne mit Borstgras-Rasen (KDn)

FFH-LRT: *6230 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Durch Beweidung degenerierte Düne mit Vegetation der Ordnung der Borstgras-Rasen (Nardetalia stricta) und daher dem LRT *6230 zuzuordnen, z. B. im Bereich von Sandaufwehungen auf Grünland.

1.13.11 Komplex aus Dünen- und Salzwiesenvegetation (KDs)

FFH-LRT: *2130 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Kleinflächige Durchdringung von Graudünenvegetation entsprechend Definition LRT *2130, TMAP X.11/DS, und Beständen der Salzwiesen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Koelerio-Corynephoretea (Gesellschaften der Sandtrockenrasen und Graudünen) und zusätzlichen Salzwiesen-Arten.

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-213

1.13.12 Graudüne, naturnah (KDg)

FFH-LRT: *2130 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Graudüne entsprechend Definition LRT *2130, TMAP X.5/TR, mit naturnaher Vegetation (Mischbestände mit Dominanz von Sand-Trockenrasenarten). Hinweis: Vorkommen von Borstgras-Rasen sind unter KDn zu erfassen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Koelerio-Corynephoretea (Gesellschaften der Sandtrockenrasen und Graudünen).

1.13.13 Düne, unspezifisch (KDy)

FFH-LRT: (2120, *2130, *2140, *2150) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Kleinräumige Verzahnung von unterschiedlichen Strandwall- und Dünengesellschaften entsprechend Definition TMAP X.0/SW. Hinweis: die Zuordnung zu einem LRT ergibt sich kontextbezogen aus der angrenzenden Dünenvegetation. Gehölzbestände in feuchten Dünentälern unter KM.

1.14 Dünengehölze (KH)

Gehölzbestandene Dünen im Küstenbereich. Von heimischen standortgerechten Bäumen bestandene Dünen sind dem LRT 2180 "Bewaldete Küstendünen" zuzuordnen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldnutzung, -struktur

1.14.1 Düne mit Sanddorngebüsch (KHh)

FFH-LRT: 2160 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Gehölzbestandene Düne mit mehr als 25 % Deckung von Sanddorn (Hippophae rhamnoides) entsprechend Definition LRT 2160 und TMAP X.7.1/HR. Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Hippophao-Salicetum dunensis (arenariae) (Dünenweiden-Sanddorn-Gebüsch).

1.14.2 Düne mit Kriechweidengebüsch (KHs)

FFH-LRT: 2170 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Gehölzbestandene Düne mit mehr als 50 % Deckung von Kriech-Weide (Salix repens) entsprechend Definition LRT 2170 und TMAP X.7.2/X.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Salix repens.

Standardliste Biotoptypen: Küsten- und Meeresbiotope

IV-214 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

1.14.3 Bewaldete Düne mit Zitterpappel (KHt)

FFH-LRT: 2180 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Gehölzbestandene Düne mit mehr als 50 % Deckung von Zitter-Pappel (Populus tremula) oder Hänge-Birke (Betula pendula) entsprechend Definition LRT 2180 und TMAP X.8.1/PT.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Populus tremula, Betula pendula.

1.14.4 Bewaldete Düne mit Eiche (KHq)

FFH-LRT: 2180 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Gehölzbestandene Düne mit mehr als 50 % Deckung von Stiel-Eiche (Quercus robur) entsprechend Definition LRT 2180 und TMAP X.8.3/QR.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Quercus robur.

1.14.5 Bewaldete Düne mit Kiefer (KHp)

FFH-LRT: (2180) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Gehölzbestandene Düne mit mehr als 50 % Deckung von Kiefer (Pinus spp.) entsprechend Definition (LRT 2180) TMAP X.8.2/KI. Hinweis: Sofern der Kiefernbestand der PNV entspricht (ggf. im Südosten von SH), ist eine mögliche Zugehörigkeit zum LRT 2180 zu prüfen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Pinus sylvestris, Pinus mugo, Pinus nigra.

1.14.6 Düne mit Kartoffelrose (KHr)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Graudüne entsprechend Definition TMAP X.7.4/GR, mit mehr als 25 % Deckung von Kartoffel-Rose (Rosa rugosa).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Rosa rugosa.

1.14.7 Bewaldete Düne mit mehr als 30 % nicht heimischen Arten (KHx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-215

Gehölzbestande Düne mit mehr als 30 % Deckung nicht heimischer Gehölzarten entsprechend Definition TMAP X8.0/UW, daher nicht dem LRT 2180 zuzuordnen.

1.14.8 Düne mit sonstigen heimischen Gehölzen (KHg)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5c (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: KD

Gehölzbestandene Düne mit sonstigen, nicht der pnV entsprechenden Gehölzen entsprechend Definition TMAP X.7.3/GD, Zuordnung zum umgebenden LRT nur dann, sofern die Fläche kleiner als 100 m2 ist. Ansonsten kein LRT.

2 Wälder und Brüche

Mehr oder weniger geschlossene Baumbestände (Baumkronen decken im Klimaxstadium i. d. R. mehr als 50 % der Fläche) mit eigenständigem Waldinnenklima, i. d. R. mehr als 0,5 ha groß und breiter als 20 m. In Einzelfällen (insbesondere Brüche, Waldsäume nasser Standorte an Gewässern etc.) auch mit geringerer Flächengröße oder Breite. Windwurfflächen, Kahlschläge, junge Aufforstungen wie auch Waldränder sind eingeschlossen; diese werden als ZC (ggf. zum entsprechend der pnV zu erwartenden) Waldtyp kartiert und unterliegen demselben Schutzregime (Biotopschutz, LRT) wie der Haupttyp. Nicht eingeschlossen sind Staudenfluren, Wildäcker, Waldwiesen, Holzlagerplätze oder Waldwege, die trotz ggf. Waldstatus entsprechend § 1 LWaldG mit den jeweiligen Biotoptypen erfasst werden. Wälder und Forste werden begrifflich nicht unterschieden. Gehölze auf Küstendünen sind unter KW bzw. KH zu erfassen. Andere Gehölzbestände werden unter dem Hauptbiotoptyp H erfasst.

2.1 Naturnahe Quellwälder (WQ)

Naturnaher Quellwald mit Zeigern für Wasserzügigkeit in der Krautschicht, aufgrund des hohen Wasserstands ohne Rotbuche in der Baumschicht. Hinweis: Die eigentlichen Quellen oder Quellbereiche sind überlagernd als hydrologischer Strukturtyp zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und –nutzung, Gehölzgröße

2.1.1 Naturnaher Quellwald mit Erle und Esche (WQe)

FFH-LRT: *91E0 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4c 4d (Mindestfläche 1.000 m²; soweit in Wald eingebunden 200 m²)) Code gem. OR: WA

Naturnaher Quellwald entsprechend Definition LRT *91E0, mit Zeigern für Wasserzügigkeit in der Krautschicht gem. Liste 1, (z. B. Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara), Wechselblättriges Milzkraut (Chrysosplenium alternifolium) u.a.). Wald-Schachtelhalm (Equisetum sylvaticum), Die Baumschicht wird geprägt von lebensraumtypischen Gehölzarten (mehr als 70% Deckung) gem. Steckbrief LRT *91E0 (z.B. Erle (Alnus spp.), Esche (Fraxinus excelsior), oder Eiche (Quercus spp.) u.a.); mehr als 70 % Deckung lebensraumtypischer Gehölzarten; auch außerhalb des Überschwem-mungsbereichs von Bächen und Flüssen vorkommend, bspw. auch an Seen. Hinweis: Andere quellige Waldstandorte sind bei Bruchwäldern WB oder Sumpfwäldern WE einzuordnen. Die

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

IV-216 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

eigentlichen Quellen oder Quellbereiche sind überlagernd als hydrologischer Strukturtyp zu erfassen.

2.2 Auwälder (WA)

Auwald im Überschwemmungsbereich von (auch schmalen) Fließgewässern. Bestände und Ausprägungen mit Dominanz von heimischen standortgerechten Baumarten (> 70%) sind dem LRT *91E0 "Auen- und Quellwälder" bzw. dem LRT 91F0 "Hartholzauenwälder" zuzuordnen.

Auwälder, in denen die Baumschicht (Oberschicht) durch Pappel-Hybriden ersetzt wurden, gelten als geschützter Auwald, soweit die Strauch-/Gebüsch- und Krautschicht noch auwaldtypisch ist (dichtes Vorkommen typischer Auengebüsche wie Zweigriffliger Weißdorn, Pfaffenhütchen, Schneeball u. a. m. bzw. Auftreten von Auwaldbäumen wie Traubenkirsche, Esche, Ulme etc. in der zweiten Baumschicht; s. „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, S. 72).

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und –nutzung, Gehölzgröße

2.2.1 Auwald mit hohem Nadelholzanteil (WAn)

Code gem. OR: WA

Auwald mit mehr als 50 % Nadelholzanteil.

2.2.2 Auwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WAm)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4c 4d (Mindestfläche 1.000 m²; soweit in Wald eingebunden 200 m²)) Code gem. OR: WA

Auwald mit 30–50 % Nadelholzanteil.

2.2.3 Auwald mit Hybridpappeln (WAp)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4c 4d (Mindestfläche 1.000 m²; soweit in Wald eingebunden 200 m²)) Code gem. OR: WA

Auwald mit mehr als 30 % Deckung von Hybrid-Pappeln.

2.2.4 Auwald mit sonstigen nicht heimischen Laubholzarten (WAx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4c 4d (Mindestfläche 1.000 m²; soweit in Wald eingebunden 200 m²)) Code gem. OR: WA

Auwald mit mehr als 30 % Deckung nicht heimischer Laubgehölze.

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-217

2.2.5 Hartholz (Eichen/Eschen/Ulmen)-Auwald (WAq)

FFH-LRT: 91F0 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4c 4d (Mindestfläche 1.000 m²; soweit in Wald eingebunden 200 m²)) Code gem. OR: WA

Naturnaher Hartholz-Auwald, geprägt von Eiche (Quercus spp.), Esche (Fraxinus excelsior) oder Ulme (Ulmus spp.), mit mehr als 70 % Deckung lebensraumtypischer Gehölzarten.

2.2.6 Weichholz (Silberweiden)-Auwald (WAw)

FFH-LRT: *91E0 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4c 4d (Mindestfläche 1.000 m²; soweit in Wald eingebunden 200 m²)) Code gem. OR: WA

Naturnaher Weichholz-Auwald, geprägt von Silber-Weide (Salix alba), mit mehr als 70 % Deckung lebensraumtypischer Gehölzarten.

2.2.7 Erlen-Eschen (Eichen)-Auwald (WAe)

FFH-LRT: *91E0 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4c 4d (Mindestfläche 1.000 m²; soweit in Wald eingebunden 200 m²)) Code gem. OR: WA

Auwald mit Dominanz von Erlen und Eschen.

2.2.8 Sonstiger Auwald (WAy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4c 4d (Mindestfläche 1.000 m²; soweit in Wald eingebunden 200 m²)) Code gem. OR: WA

Auwald mit heimischen, aber nicht standortgerechten Laubgehölzen.

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

IV-218 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

2.3 Bruchwälder und Brüche (WB)

Bruchwälder und Brüche auf grundwassergeprägten organischen Böden mit mehr als 10 cm mächtiger Torfauflage; Krautschicht mit Nässezeigern und bruchwaldtypischer Vegetation.

„Entwässerte Bruchwälder ohne bruchwaldtypische Kennarten in der Krautschicht unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz. Von nichtheimischen Baumarten (z. B. Grauerle oder Hybrid-Pappel) dominierte (> 50%) Bruchwälder sind ebenfalls nicht als gesetzlich geschützte Bruchwälder einzustufen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die Ausprägung der Krautschicht die Kriterien für andere gesetzlich geschützte Biotope (Sumpf, Röhricht) erfüllt“ (s. „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, S. 72).

Hinweis: Moorwälder sind unter MW bzw. MD zu erfassen; Waldgesellschaften in Überschwemmungsbereichen von Bächen und Flüssen sind unter WA zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und –nutzung, Gehölzgröße

2.3.1 Bruchwald mit hohem Nadelholzanteil (WBn)

Code gem. OR: WFp

Bruchwald mit mehr als 50 % Deckung von Nadelgehölzen.

2.3.2 Bruchwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WBm)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4a (Mindestfläche 1.000 m²; soweit torfbildende Moose vorkommen 200 m²)) Code gem. OR: WFp

Bruchwald mit 30–50 % Deckung von Nadelgehölzen.

2.3.3 Bruchwald mit Hybridpappeln (WBp)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4a (Mindestfläche 1.000 m²; soweit torfbildende Moose vorkommen 200 m²)) Code gem. OR: WFp

Bruchwald mit mehr als 30–50 % Deckung von Hybrid-Pappeln.

2.3.4 Sonstiger Bruchwald mit nicht heimischen Laubbaumarten (WBx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4a (Mindestfläche 1.000 m²; soweit torfbildende Moose vorkommen 200 m²)) Code gem. OR: WFp

Bruchwald mit mehr als 30–50 % Deckung sonstiger nicht heimischer Laubbaumarten.

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-219

2.3.5 Sonstiger Bruchwald mit Dominanz nicht heimischer Laubbaumarten (WBz)

Code gem. OR: WFp

Bruchwald mit mehr als 50 % Deckung sonstiger nicht heimischer Laubbaumarten. Von nichtheimischen Baumarten (z. B. Grauerle oder Hybrid-Pappel) dominierte (> 50%) Bruchwälder sind nicht als gesetzlich geschützte Bruchwälder einzustufen (s.a. Ausführungen in Kap. IV.2.3).

2.3.6 Birken-Bruchwald (WBb)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4a (Mindestfläche 1.000 m²; soweit torfbildende Moose vorkommen 200 m²)) Code gem. OR: WBb

Durch Birken (Betula sp.) geprägter Bruchwald; im Unterschied zum Birken-Moorwald nährstoffreicher (mesotroph) oder mit weniger als 30 cm mächtiger Torfauflage, i. d. R. mit eutraphenten Torfmoosen (z. B. Sphagnum squarrosum, S. fimbriatum) und ohne oligotraphente Torfmoose (z. B. S. magellanicum, S. rubellum).

2.3.7 Erlen-Bruchwald (WBe)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4a (Mindestfläche 1.000 m²; soweit torfbildende Moose vorkommen 200 m²)) Code gem. OR: WBe

Durch Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) geprägter Bruchwald. Hinweis: Quellige, wasserzügige Erlenwälder entsprechend Definition LRT *91E0 sind als naturnaher Quellwald u.a. mit Erle und Esche (WQe) zu erfassen.

2.3.8 Weiden-Bruchwald (WBw)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4a (Mindestfläche 1.000 m²; soweit torfbildende Moose vorkommen 200 m²). Alternativer Biotopschutz für Weiden-Bruchwälder ˂ 1.000m² und ohne Vorkommen torfbildender Moose: Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)). Code gem. OR: WBw

Von Weiden (Salix spp.) geprägter Bruch bzw. Bruchwald.

2.3.9 Sonstiger Bruchwald (WBy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4a (Mindestfläche 1.000 m²; soweit torfbildende Moose vorkommen 200 m²)) Code gem. OR: WBw

Von anderen heimischen Laubgehölzen geprägter Bruch bzw. Bruchwald.

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

IV-220 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

2.4 Sumpfwälder (WE)

Wälder auf grund- oder stauwasserbeeinflussten, i. d. R. mineralischen Standorten mit weniger als 10 cm mächtiger Torfauflage. Aufgrund des hohen Wasserstands ohne Rotbuche in der Baumschicht. Krautschicht mit Nässezeigern und sumpfwaldtypischer Vegetation.

„Entwässerte Sumpfwälder ohne Nässezeiger in der Krautschicht unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz. Von nichtheimischen Baumarten dominierte (> 50%) Sumpfwälder sind ebenfalls nicht als gesetzlich geschützte Sumpfwälder einzustufen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die Ausprägung der Krautschicht die Kriterien für andere gesetzlich geschützte Biotope (Sumpf, Röhricht) erfüllt (s. „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, S. 66).

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße

2.4.1 Sumpfwald mit hohem Nadelholzanteil (WEn)

Code gem. OR: WFp

Sumpfwald mit mehr als 50 % Deckung von Nadelgehölzen.

2.4.2 Sumpfwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WEm)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4b (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: WFp

Sumpfwald mit 30–50 % Deckung von Nadelgehölzen.

2.4.3 Sumpfwald mit Hybridpappeln (WEp)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4b (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: WFp

Sumpfwald mit 30–50 % Deckung von Hybrid-Pappeln.

2.4.4 Sonstiger Sumpfwald mit nicht heimischen Laubbaumarten (WEx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4b (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: WFp

Sumpfwald mit 30–50 % Deckung sonstiger nicht heimischer Laubbaumarten.

2.4.5 Sonstiger Sumpfwald mit Dominanz nicht heimischer Laubbaumarten (WEz)

Code gem. OR: WFp

Sumpfwald mit mehr als 50 % Deckung sonstiger nicht heimischer Laubbaumarten. Von nichtheimischen Baumarten (z. B. Grauerle oder Hybrid-Pappel) dominierte (> 50%)

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-221

Sumpfwälder sind nicht als gesetzlich geschützte Sumpfwälder einzustufen (s.a. Ausführungen in Kap. IV.2.4).

2.4.6 Weiden-Sumpfwald (WEw)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4b (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: WE

Durch Weiden (Salix spp.) geprägter Sumpfwald.

2.4.7 Erlen-Eschen-Sumpfwald (WEe)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4b (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: WE

Durch Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und/oder Esche (Fraxinus excelsior) geprägter Sumpfwald. Hinweis: Quellige, wasserzügige Erlenwälder entsprechend Definition LRT *91E0 sind als naturnaher Quellwald u.a. mit Erle und Esche (WQe) zu erfassen.

2.4.8 Sonstiger Sumpfwald (WEy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4b (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: WE

Von anderen heimischen Laubgehölzen geprägter Sumpfwald.

2.5 Entwässerte Feuchtwälder (WT)

Ehemalige Sumpf- und Bruchwälder, aufgrund fortgeschrittener Entwässerung nicht mehr mit typischen Nässezeigern; organische Böden (soweit ursprünglich vorhanden) weitgehend vererdet; Vegetation teils durch Nitrophyten gekennzeichnet, teils auch mit spärlicher Vegetation (dann oft durch Farne geprägt) oder mit Brombeer-Gestrüpp.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße

2.5.1 Entwässerter Feuchtwald mit hohem Nadelholzanteil (WTn)

Code gem. OR: WE (t)

Entwässerter Feuchtwald mehr als 50 % mit Deckung von Nadelgehölzen.

2.5.2 Entwässerter Feuchtwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WTm)

Code gem. OR: WE (t)

Entwässerter Feuchtwald mit 30–50 % Deckung von Nadelgehölzen

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

IV-222 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

2.5.3 Entwässerter Feuchtwald mit Hybridpappeln (WTp)

Code gem. OR: WE (t)

Entwässerter Feuchtwald mit mehr als 30 % Deckung von Hybrid-Pappeln.

2.5.4 Sonstiger entwässerter Feuchtwald mit nicht heimischen Laubholzarten (WTx)

Code gem. OR: WE (t)

Von anderen nicht heimischen Laubgehölzen geprägter entwässerter Feuchtwald.

2.5.5 Entwässerter Feuchtwald mit Weiden (WTw)

Code gem. OR: WBe (t)

Durch Weiden (Salix spp.) geprägter entwässerter Feuchtwald.

2.5.6 Entwässerter Feuchtwald mit Birken (WTb)

Code gem. OR: WBe (t)

Durch Birken (Betula spp.) geprägter entwässerter Feuchtwald.

2.5.7 Entwässerter Feuchtwald mit Erlen und Eschen (WTe)

Code gem. OR: WBe (t)

Durch Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) und/oder Esche (Fraxinus excelsior) geprägter entwässerter Feuchtwald.

2.5.8 Sonstiger entwässerter Feuchtwald (WTy)

Code gem. OR: WE (t)

Von anderen heimischen Laubgehölzen geprägter entwässerter Feuchtwald.

2.6 Pionierwälder (WP)

Im Zuge der Sukzession entstandener Pionierwald.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße

2.6.1 Pionierwald mit hohem Nadelholzanteil (WPn)

Code gem. OR: WP

Pionierwald mit mehr als 50 % Deckung von Nadelgehölzen.

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-223

2.6.2 Pionierwald mit mittlerem Nadelholzanteil (WPm)

Code gem. OR: WP

Poinierwald mit 30–50 % Deckung von Nadelgehölzen.

2.6.3 Pionierwald mit Hybridpappeln (WPp)

Code gem. OR: WP

Pionierwald mit mehr als 30 % Deckung von Hybrid-Pappeln.

2.6.4 Pionierwald mit sonstigen nicht heimischen Laubgehölzen (WPx)

Code gem. OR: WP

Pionierwald mit mehr als 30 % Deckung sonstiger nicht heimischer Laubgehölze.

2.6.5 Pionierwald mit Später Traubenkirsche (WPs)

Code gem. OR: WP

Pionierwald mit mehr als 30 % Deckung von Später Traubenkirsche (Prunus serotina).

2.6.6 Pionierwald mit Zitter-Pappel/Hänge-Birke (WPb)

FFH-LRT: (9110, 9190) Code gem. OR: WP

Pionierwald mit mehr als 30 % Deckung von Zitter-Pappel (Populus tremula) und/oder Hänge-Birke (Betula pendula). Hinweis: Bei Lage innerhalb eines einem LRT zuzuordnenden Umgebungsbereiches können Bestände des Biotoptyps dem LRT 9110 oder 9190 zugeordnet werden.

2.6.7 Pionierwald mit Ahorn (WPa)

FFH-LRT: (9130, 9180) Code gem. OR: WP

Pionierwald mit mehr als 30 % Deckung von Ahorn (Acer spp.). Hinweis: Bei Lage innerhalb eines einem LRT zuzuordnenden Umgebungsbereiches können Bestände des Biotoptyps dem LRT 9130 oder *9180 zugeordnet werden.

2.6.8 Pionierwald mit Erlen/Eschen (WPe)

FFH-LRT: (9160, *91E0) Code gem. OR: WP

Pionierwald mit mehr als 30 % Deckung von Schwarz-Erle (Alnus glutionsa) und/oder Esche (Fraxinus excelsior). Hinweis: Bei Lage innerhalb eines einem LRT zuzuordnenden

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

IV-224 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Umgebungsbereiches können Bestände des Biotoptyps dem LRT 9160 oder *91E0 zugeordnet werden.

2.6.9 Pionierwald mit Weiden (WPw)

FFH-LRT: (91xx) Code gem. OR: WP

Pionierwald mit mehr als 30 % Deckung von Weiden (Salix spp.).

2.6.10 Sonstiger Pionierwald (WPy)

FFH-LRT: (91xx) Code gem. OR: WP

Von anderen heimischen Laubegehölzen geprägter Pionierwald.

2.7 Laubwälder auf reichen Böden (WM)

Laubwälder mit weniger als 30 % Deckung von Nadelgehölzen und/oder nicht heimischer Laubgehölze auf frischen (nicht nassen), reicheren Standorten, meist mit Flattergras (Milium effusum) und Wald-Schwingel (Festuca altissima); grund- und stauwassergeprägte Standorte sind eingeschlossen, sofern es sich nicht um (auch entwässerte) Sumpfwälder handelt (s. WE, WT). Hinweis: Die Abgrenzung von entsprechenden Wäldern bodensaurer Standorte ist anhand der typischen Krautvegetation zu treffen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Gehölzgröße

2.7.1 Eichen- und Eichen-Hainbuchenwald (WMc)

FFH-LRT: 9160 Code gem. OR: WNc

Eichen- oder Eichen-Hainbuchenwald auf reicheren Standorten entsprechend Definition LRT 9160; teilweise mit Dominanz von Esche (Fraxinus excelsior).

2.7.2 Schlucht- und Hangwald (WMs)

FFH-LRT: *9180 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 4 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 4d 4c (Mindesttiefe der Schluchten und Täler 2m; Mindestlänge 25 m)) Code gem. OR: WM

Schlucht- oder Hangwald auf reicheren Standorten entsprechend Definition LRT *9180, häufig mit Edellaubhölzern, in schattigen Lagen auch mit Rot-Buche (Fagus sylvatica).

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-225

2.7.3 Waldgersten-Buchenwald (WMu)

FFH-LRT: 9130 Code gem. OR: WM

Buchenwald entsprechend Definition LRT 9130, auf kalkreicheren Sonderstandorten; u. a. mit Finger-Segge (Carex digitata), Leberblümchen (Hepatica nobilis), Christophskraut (Actaea spicata), Frühlings-Platterbse (Lathyrus vernus).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Carex digitata, Hepatica nobilis, Actaea spicata, Lathyrus vernus, Orchis mascula.

2.7.4 Eschen-Buchenwald (WMe)

FFH-LRT: 9130 Code gem. OR: WM

Buchenwald entsprechend Definition LRT 9130, mit hohem Anteil von Esche (Fraxinus excelsior), auf reicheren, frischen Standorten.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Mercurialis perennis, Stachys sylvatica, keine Waldorchideen.

2.7.5 Perlgras-Buchenwald (WMo)

FFH-LRT: 9130 Code gem. OR: WM

Buchenwald entsprechend Definition LRT 9130, auf reicheren Standorten, meist mit Einblütigem Perlgras (Melica uniflora) und Waldmeister (Galium odoratum).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Melica uniflora, Galium odoratum.

2.7.6 Flattergras-Buchenwald (WMm)

FFH-LRT: 9130 Code gem. OR: WM

Buchenwald entsprechend Definition LRT 9130, auf ärmeren Standorten, meist ohne Einblütiges Perlgras (Melica uniflora) und Waldmeister (Galium odoratum).

2.7.7 Laubholzforst auf reichen Böden mit nicht heimischen Laubgehölzen (WMx)

Code gem. OR: WFl

Laubholzforst auf reichen Böden mit mehr als 30 % Deckung nicht heimischer Laubgehölze.

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

IV-226 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

2.7.8 Sonstiger Laubwald auf reichen Böden (WMy)

FFH-LRT: (9130, 9160) Code gem. OR: WFl

Sonstiger von heimischen Laubholzarten geprägter Wald reicher Böden. Hinweis: Die Zuordnung zu einem LRT ergibt sich kontextbezogen aus den angrenzenden Waldbeständen.

2.8 Laubwälder auf bodensauren Standorten einschließlich natürlicher Eichen-Kiefernwälder (WL)

Trauben-Eichen-Kiefernwälder, soweit diese im Südosten Schleswig-Hosteins natürlich vorkommen, und Laubwälder mit weniger als 30 % Deckung von Nadelgehölzen und/oder nicht heimischer Laubgehölze auf bodensauren Standorten, mit Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) und Behaarter Hainsimse (Luzula pilosa). Hinweis: Die Abgrenzung von entsprechenden Wäldern reicherer Standorte ist anhand der typischen Krautvegetation zu treffen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Größenklassen

2.8.1 Buchenwald auf bodensauren Standorten mit Stechpalme (WLi)

FFH-LRT: 9120 Code gem. OR: WLa

Buchenwald auf bodensauren Standorten mit Stechpalme (Ilex aquifolium) entsprechend Definition LRT 9120.

2.8.2 Drahtschmielen-Buchenwald (WLa )

FFH-LRT: 9110 Code gem. OR: WLa

Buchenwald auf bodensauren Standorten entsprechend Definition LRT 9110, i. d. R. mit Vorkommen von Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa). Hinweis: Bestände mit Stechpalme (Ilex aquifolia) vgl. WLi.

2.8.3 Birken-Eichenwald (WLb)

FFH-LRT: 9190 Code gem. OR: WLb

Von Eiche (Quercus spp.) und Hänge-Birke (Betula pendula) geprägter Wald entsprechend Definition LRT 9190, auf bodensauren mageren Standorten, u. a. mit Heidelbeere (Vaccinium myrtillus), Besenheide (Calluna vulgaris), Eberesche (Sorbus aucuparia).

Standardliste Biotoptypen: Wälder und Brüche

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-227

2.8.4 Eichenwald und Eichen-Buchenwald auf bodensauren frischen Standorten (WLq)

FFH-LRT: 9190 Code gem. OR: WLb

Eichenwald und Eichen-Buchenwald auf bodensauren frischen Standorten entsprechend Definiton LRT 9190, i. d. R. mit Vorkommen von Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa). Die Baumschicht wird von der Stieleiche dominiert oder diese bildet Mischwälder mit Birken, Eberesche, Buche, Traubeneiche, Winterlinde oder Zitterpappel. Rotbuchen sind i.d.R. selten oder fehlen und erreichen von Natur aus nur in sehr alten Beständen höhere Deckungsanteile (bis 50%). Hinweis: Eichenwälder auf trockenwarmen Standorten vgl. WLt WLa

2.8.5 Eichenwald auf bodensauren feuchten Standorten (WLf)

FFH-LRT: 9190 Code gem. OR: WLb

Eichenwald auf bodensauren feuchten Standorten entsprechend Definiton LRT 9190, i. d. R. mit Vorkommen von Pfeifengras (Molinia caerulea). Die Baumschicht wird von der Stieleiche dominiert oder sie bildet Mischwälder mit Birken, Eberesche, Traubeneiche, Winterlinde oder Zitterpappel. Rotbuchen fallen i.d.R. aufgrund der größeren Bodenfeuchte vollständig aus oder kommen nur selten mit geringen Deckungsanteilen vor.

2.8.6 Eichenwald und Eichenkratt bodensaurer trockenwarmer Standorte (WLt)

FFH-LRT: 9190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3e (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: WLb

Von Eichen geprägter Wald auf bodensauren, trockenwarmen Standorten (z. B. Krattwald) entsprechend Definiton LRT 9190.

2.8.7 Traubeneichen-Kiefernwald (WLk)

FFH-LRT: 9190 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3e (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: WLp

Natürlicher, von Trauben-Eiche (Quercus petraea) und Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) geprägter Wald auf bodensauren Standorten entsprechend Definition LRT 9190. Hinweis: In Schleswig-Holstein nur im Südosten vorkommend. Soweit nicht der pnV entsprechend, sind Kiefernwälder ansonsten unter WF zu erfassen.

2.8.8 Wald- oder Forstfläche auf bodensauren Standorten mit Später Traubenkirsche (WLs)

Code gem. OR: WFl

Forstfläche oder Lichtung mit mehr als 30 % Deckung von Später Traubenkirsche (Prunus serotina) auf bodensauren Standorten. Häufig auf Kahlschlägen oder im Bereich von Aufforstungen.

Standardliste Biotoptypen: Gehölze außerhalb von Wäldern

IV-228 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

2.8.9 Laubholzforst auf bodensauren Standorten mit nicht heimischen Laubgehölzen (WLx)

Code gem. OR: WFl

Naturferner Forst auf bodensauren Standorten mit mehr als 30 % Deckung nicht heimischer Laubgehölze. Hinweis: Bestände mit > 30 % Deckung von später Traubenkirsche (Prunus serotina) s. WLs

2.8.10 Sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten (WLy)

FFH-LRT: (9110, 9190) Code gem. OR: WLa

Sonstiger von heimischen Laubholzarten geprägter Wald bodensauer Standorte. Hinweis: Die Abgrenzung zu entsprechenden Wäldern reicher Standorte ist anhand der typischen Krautvegetation zu treffen. Hinweis: Die Zuordnung zu einem LRT ergibt sich kontextbezogen aus den angrenzenden Waldbeständen.

2.9 Nadelholzforste und Mischwälder auf frischen Standorten (WF)

Nadel- und Mischwälder mit > 30% Nadelholzanteil außerhalb von (auch entwässerten) Bruch-und Sumpfwaldstandorten. Hinweis: Natürliche Kiefernwälder im Südosten Schleswig-Holsteins sind als Wälder bodensaurer Standorte unter WLk zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Größenklassen

2.9.1 Nadelholzforst (WFn)

Code gem. OR: WFn

Nadelholzforst mit mehr als 50 % Deckung von Nadelgehölzen.

2.9.2 Mischwald (WFm)

Code gem. OR: WFm

Mischwald mit 30–50 % Deckung von Nadelgehölzen.

3 Gehölze außerhalb von Wäldern

Durch Gehölze bestimmte Biotoptypen außerhalb von Waldflächen, d. h. aufgrund der Größe oder Flächengestalt ohne eigenständiges Waldinnenklima (vgl. Hauptbiotoptyp W).

Standardliste Biotoptypen: Gehölze außerhalb von Wäldern

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-229

3.1 Einzelgehölze und Gehölzgruppen (HE)

Einzelgehölze oder Gehölzgruppen, die kein durch eine eigenständige Krautschicht geprägtes Gehölzbiotop bilden (vgl. Hauptbiotoptyp HF, HW, HB, HG), daher als Punkt einem flächenhaften Biotoptyp überlagernd zu erfassen. Maßstabsbedingt kann ein Punkt ggf. mehrere Einzelgehölze repräsentieren.

Hinweise zu Zusatzcodes: Größenklassen

3.1.1 Obstbaum (HEo)

Code gem. OR: HGb (A)

Obstbaum

3.1.2 Weidenbusch (HEw)

Code gem. OR: HGb (A)

Weidenbusch

3.1.3 Nadelbaum (HEn)

Code gem. OR: HGb (A)

Nadelbaum

3.1.4 Nicht heimisches Laubgehölz (HEx)

Code gem. OR: HGb (A)

Nicht heimisches Laubgehölz

3.1.5 Sonstiges heimisches Laubgehölz (HEy)

Code gem. OR: HGb (A)

Anderes heimisches Laubgehölz

3.2 Alleen (HA)

Allee entsprechend der Definition der Biotopschutzverordnung, i. d. R. beidseitig von (auch ehemaligen) Straßen oder Wegen verlaufende Baumreihen gleichartiger oder habituell ähnlicher Bäume (ggf. geschnitten, Baumalter) in gleichmäßigen Abständen. Hinweis: „Alleen“ auf Knickwällen HA: HAo, HAx, HAy. Hinsichtlich Baumreihen auf Knick-/ Erd-wällen ist zwischen Knicks mit Bäumen/Überhältern bzw. durchgewachsenen Knicks ( HWb) und Alleen auf Knick-/Erdwällen ( HA: HAo, HAx, HAy) zu unterscheiden. Besonders in den Groß-Güterlandschaften Schleswig-Holsteins finden sich häufiger alte, im Sprach-

Standardliste Biotoptypen: Gehölze außerhalb von Wäldern

IV-230 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

gebrauch der Denkmalpflege sogenannte „Knick-Alleen“, d. h. Alleen mit Altbäumen auf Knick-/Erdwällen. Als Punkte oder Linie einem flächenhaften Biotoptyp überlagernd zu erfassen.

Einseitige Alleen („Halballeen“) bzw. Baumreihen im Anschluss von Alleen (mit beidseitigen Baumreihen) entlang von Wegen/Straßen unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG und Nr. 8 (Alleen) der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).

Hinweise zu Zusatzcodes: Größenklassen

3.2.1 Obstbaumallee (HAo)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 3 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 8 (Mindestlänge 50 m, mindestens 10 Bäume auf jeder Seite)) Code gem. OR: HGa (S)

Allee mit Obstbäumen. Hierzu auch „Alleen“ auf Knickwällen bzw. „Knick-Alleen“ entsprechender Gehölzartenzusammensetzung.

3.2.2 Allee aus nicht heimischen Laubgehölzen (HAx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 3 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 8 (Mindestlänge 50 m, mindestens 10 Bäume auf jeder Seite)) Code gem. OR: HGa (S)

Allee mit nicht heimischen Laubgehölzen. Hierzu auch „Alleen“ auf Knickwällen bzw. „Knick-Alleen“ entsprechender Gehölzartenzusammensetzung.

3.2.3 Allee aus heimischen Laubgehölzen (HAy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 3 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 8 (Mindestlänge 50 m, mindestens 10 Bäume auf jeder Seite)) Code gem. OR: HGa (S)

Allee mit heimischen Laubgehölzen. Hierzu auch „Alleen“ auf Knickwällen bzw. „Knick-Alleen“ entsprechender Gehölzartenzusammensetzung.

3.3 Baumreihen (HR)

Baumreihen z. B. entlang von Wegen oder Gewässern, ohne eigenständige Krautvegetation, daher in großem Maßstab als Punkte oder bei kleinem Maßstab als Linie zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Größenklassen

3.3.1 Gehölzsaum an Gewässern (HRe)

Code gem. OR: HGf (S)

Ein(- bis zwei)reihiger Gehölzsaum aus Bäumen an Gewässern i. d. R. aus Erle (Alnus spp.), Esche (Fraxinus excelsior) oder Baumweiden (Salix spp.), unmittelbar an der Uferlinie und

Standardliste Biotoptypen: Gehölze außerhalb von Wäldern

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-231

somit das Gewässerufer stabilisierend, ohne eigene Krautvegetation (ansonsten vgl. WA, WB, WE).

Hinweis: Der Biotoptyp „HRe“ gehört gem. Beauftragung in der landesweiten Biotop-kartierung (2015-2019) nicht zu den „nicht beauftragten Biotoptypen“. Insofern ist die Kartierung des Biotoptyps „HRe“ im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung zulässig.

3.3.2 Obstbaumreihe (HRo)

Code gem. OR: HGr (S)

Baumreihe mit Obstbäumen

3.3.3 Baumreihe aus heimischen Laubbäumen (HRy)

Code gem. OR: HGr (S)

Baumreihe aus heimischen Laubbäumen

3.3.4 Baumreihe aus nicht heimischen Laubbäumen (HRx)

Code gem. OR: HGr (S)

Baumreihe aus nicht heimischen Laubbäumen

3.3.5 Baumreihe aus Nadelhölzern (HRn)

Code gem. OR: HGr (S)

Baumreihe aus Nadelholzarten

3.4 Knicks (HW)

Knicks entsprechend der Definition der Biotopschutzverordnung, d. h. mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Wälle, die zur Einfriedung von landwirtschaftlichen Nutzflächen dienen oder dienten. Einbezogen sind sowohl degradierte als auch neu angelegte Aus-prägungen/Typen sowie gehölzfreie Knickwälle. Hierher auch Knicks, die aufgrund öffentlich-rechtlich verbindlicher Planungen (Darstellung im B-Plan bzw. im Bebauungsplan) entwidmet wurden und damit nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen ( HWz). Überhälter können zusätzlich als Einzelgehölze (HE) überlagernd erfasst werden. Hinweis: „Alleen“ auf Knickwällen HA: HAo, HAx, HAy. Hinsichtlich Baumreihen auf Knick-/Erdwällen ist zwischen Knicks mit Bäumen /Überhältern bzw. durchgewachsenen Knicks ( HWb) und Alleen auf Knick-/Erdwällen (HA: HAo, HAx, HAy) zu unterscheiden.

Hinweise zu Zusatzcodes: Knick-/Heckenstruktur

Standardliste Biotoptypen: Gehölze außerhalb von Wäldern

IV-232 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

3.4.1 Durchgewachsener Knick (HWb)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 10) Code gem. OR: HW (S)

Knick mit heimischen Gehölzen; nicht regelmäßig auf den Stock gesetzt und daher Gehölze mehr oder weniger ausgewachsen als Bäume / Überhälter.

3.4.2 Knickwall ohne Gehölze (HWo)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 10) Code gem. OR: HW (S)

Knick ohne Gehölze, auch ohne Wurzelstöcke. Hinweis: Frisch geknickte Knicks sind unter HWy zu erfassen.

3.4.3 Knicks im Wald und am Waldrand (HWw)

Code gem. OR: HW (S)

Knick innerhalb von Wäldern sowie an Waldränder angrenzend, mit heimischen oder nicht heimischen Gehölzen.

3.4.4 Knickwall mit nicht heimischen Gehölzen (HWx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 10) Code gem. OR: HW (S)

Knickwall mit angepflanzten nicht heimischen Gehölzen (> 30% nicht heimische Gehölze) in der Agrarlandschaft; regelmäßig (10–15 Jahre) zurückgeschnitten ("auf den Stock gesetzt").

3.4.5 Typischer Knick (HWy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 10) Code gem. OR: HW (S)

Knick mit heimischen Gehölzen, in gutem Pflegezustand, d. h. regelmäßig (10–15 Jahre) zurückgeschnitten ("auf den Stock gesetzt").

3.4.6 Sonstiger Knick (HWz)

Code gem. OR: HW (S)

Knickwall mit oder ohne Gehölze. Nicht dem Biotopschutz unterliegender Knick, der aufgrund öffentlich-rechtlich verbindlicher Planungen (Darstellung im B-Plan bzw. im Bebauungsplan) hinsichtlich seines Biotopschutzes entwidmet wurde.

Standardliste Biotoptypen: Gehölze außerhalb von Wäldern

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-233

3.5 Feldhecken (HF)

Ebenerdige, ein- oder mehrreihige linienförmige Gehölzstreifen aus Bäumen und Sträuchern, die dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen. Hierher auch lineare ebenerdige Gehölz-streifen mit oder ohne Knickwall ( HFz), die aufgrund öffentlich-rechtlich verbindlicher Planungen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen. Die gesetzlich geschützten Knicks sind unter HW zu erfassen. Hinweis: Gehölze in Kontakt zu linearen Gewässern sind als ZC zum Gewässer zu stellen, sofern sie sich unterhalb des mittleren Wasserstandes oder bei künstlichen Gewässern (z.B. Gräben) unterhalb der Böschungsoberkante befinden.

Hinweise zu Zusatzcodes: Knick-/Heckenstruktur

3.5.1 Baumhecke (HFb)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 10) Code gem. OR: HF (S)

Feldhecke mit hohem Anteil an Bäumen, aufgrund der eigenständigen, durch die Gehölze geprägten Krautvegetation im Gegensatz zu Baumreihen flächenhaft abgrenzbar.

3.5.2 Feldhecke mit nicht heimischen Gehölzen (HFx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 10) Code gem. OR: HF (S)

Feldecke aus nicht heimischen Gehölzen.

3.5.3 Typische Feldhecke (HFy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 10) Code gem. OR: HF (S)

Feldhecke aus heimischen Gehölzen.

3.5.4 Sonstige Feldhecken (HFz)

Code gem. OR: HF (S)

Nicht dem Biotopschutz unterliegender linearer ebenerdiger Gehölzstreifen mit oder ohne Knickwall, der aufgrund öffentlich-rechtlich verbindlicher Planungen (Darstellung im B-Plan bzw. im Bebauungsplan) hinsichtlich seines Biotopschutzes entwidmet wurde.

3.6 Gebüsche (HB)

Durch Büsche (fehlende apikale Dominanz) bestimmte Gehölze auf frischen und trockenen Standorten außerhalb von Wäldern mit einem Anteil von Bäumen unter 5 % (Ansonsten

Standardliste Biotoptypen: Gehölze außerhalb von Wäldern

IV-234 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Erfassung unter HG). Gebüsche auf Feuchtstandorten sind unter WB oder WE, entwässerte ehemalige Feuchtstandorte unter WT zu erfassen. Hinweis: Gebüsche im Straßenrandbereich vgl. SVg.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Größenklassen

3.6.1 Weidengebüsch außerhalb von Gewässern (HBw)

Code gem. OR: WGf

Gebüsch mit Dominanz von Weiden (Salix spp.) außerhalb von Brüchen ( WBw) und Mooren ( MDw, MRw); großflächige Bestände z. B. auf Spülfeldern sind als Pionierwälder ( WPw) zu erfassen.

3.6.2 Gebüsch aus nicht heimischen Arten (HBx)

Code gem. OR: WGf

Gebüsch mit mehr als 30 % Deckung nicht heimischer Gehölzarten.

3.6.3 Trockengebüsch (HBt)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3e (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: WGt

Gebüsch mit hohem Anteil Trockenheitszeiger und weniger als 30 % Deckung nicht heimischer Gehölzarten.

3.6.4 Sonstiges Gebüsch (HBy)

Code gem. OR: WGf

Durch heimische Gehölzarten geprägtes Gebüsch auf frischen Standorten.

3.7 Feldgehölze (HG)

Gehölze mit mehr als 5% Anteil von Bäumen (apikale Dominanz) frischer und trockener Standorte außerhalb von Wäldern (ohne Waldinnenklima; i. d. R. < 0,5 ha). Gehölze auf Feuchtstandorten sind unter WB oder WE, entwässerte ehemalige Feuchtstandorte unter WT zu erfassen. Hinweis: Gehölze im Straßenrandbereich vgl. SVh.

Hinweise zu Zusatzcodes: Waldstruktur und -nutzung, Größenklassen

3.7.1 Feldgehölz mit hohem Nadelholzanteil (HGn)

Code gem. OR: HGx

Feldgehölz mit mehr als 50 % Deckung von Nadelgehölzen.

Standardliste Biotoptypen: Gehölze außerhalb von Wäldern

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-235

3.7.2 Feldgehölz mit mittlerem Nadelholzanteil (HGm)

Code gem. OR: HGx

Feldgehölz mit 30–50 % Deckung von Nadelgehölzen.

3.7.3 Feldgehölz aus Hybridpappeln (HGp)

Code gem. OR: HGx

Feldgehölz mit mehr als 30 % Deckung von Hybrid-Pappeln.

3.7.4 Feldgehölz aus Später Traubenkirsche (HGs)

Code gem. OR: HGx

Feldgehölz mit mehr als 30 % Deckung von Später Traubenkirsche (Prunus serotina).

3.7.5 Feldgehölz aus nicht heimischen Arten (HGx)

Code gem. OR: HGx

Feldgehölz mit mehr als 30 % Deckung nicht heimischer Laubholzarten.

3.7.6 Feldgehölz aus Erlen (HGe)

Code gem. OR: HGy

Von Schwarz-Erle (Alnus glutinosa) geprägtes Feldgehölz auf frischen Standorten (Feuchtstandorte unter WB oder WE, entwässerte ehemalige Feuchtstandorte unter WT erfassen).

3.7.7 Sonstiges Feldgehölz (HGy)

Code gem. OR: HGy

Andersartiges, von heimischen Laubgehölzen geprägtes Feldgehölz.

3.8 Streuobstwiesen (HO)

Lockerer Obstbaumbestand mit Hochstämmen auf extensiv genutztem Grünland. Hinweis: Intensive Obstbaumkulturen s. AO; Einzelne Obstgehölze auf intensiv genutzten Grünländern sind als Einzelbäume HEo auf dem entsprechenden Grünland-Biotoptyp zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Größenklassen

3.8.1 Streuobstwiese mit hohem Anteil Nitrophyten (HOn)

Code gem. OR: HGo

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

IV-236 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Streuobstwiese; aufgrund i. d. R. fehlender Grünlandbewirtschaftung mit hoher Deckung von Nitrophyten.

3.8.2 Streuobstwiese auf Wertgrünland (HOm)

FFH-LRT: (6510) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr.6 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 11 (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: HGo

Streuobstwiese auf Wertgrünland (GM - Mesophiles Grünland). Hinweis: je nach Ausprägung des Grünlands ist die Zuordnung zum LRT 6510 zu prüfen.

3.8.3 Sonstige Streuobstwiese (HOy)

Code gem. OR: HGo

Streuobstwiese auf extensivem, mäßig artenreichen Grünland (GY).

4 Binnengewässer

Fließende und stehende Gewässer im Binnnenland.

4.1 Süßwasserwatten und -priele (FW)

Süßwassergeprägte, durch Tideeinfluss periodisch trockenfallende Randbereiche von Fließgewässern sowie z. B. durch Eindeichung vom Meer abgetrennte Priele. Hinweis: Aufgrund von Meerwassereinfluss brackige Bereiche unter KW erfassen. In Schleswig-Holstein können auch limnische, noch tidebeeinflusste Bereiche in den FFH-LRT 1130 Ästuar einbezogen werden.

4.1.1 Ehemaliger Priel (FWp)

FFH-LRT: (3150, 3260) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFw

Durch Eindeichung vom direkten Nordseeeinfluss abgeschnittener ehemaliger Priel. Hinweis: bei vorhandener Wasservegetation ggf. Zuordnung zu LRT 3150 bzw. 3260 prüfen.

4.1.2 Süßwasserwatt, vegetationslos (FWo)

FFH-LRT: (1130) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFw

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-237

Süßwasserwatt ohne spezifische Vegetation.

4.1.3 Süßwasserwatt mit Schilfröhricht (FWs)

FFH-LRT: (1130) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFw

Süßwasserwatt mit Röhrichtvegetation, überwiegend von Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis) geprägt.

4.1.4 Süßwasserwatt mit Wasserschwadenröhricht (FWg)

FFH-LRT: (1130) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFw

Süßwasserwatt mit Röhrichtvegetation, überwiegend von Wasser-Schwaden (Glyceria maxima) geprägt.

4.1.5 Süßwasserwatt mit Simsenröhricht (FWb)

FFH-LRT: (1130) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFw

Süßwasserwatt mit Röhrichtvegetation, überwiegend von Gewöhnlicher Strandsimse (Bolboschoenus maritimus) geprägt.

4.1.6 Sonstiges Süßwasserwatt (FWy)

FFH-LRT: (1130) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFw

Süßwasserwatt anderer Ausprägung bzw. mit anderer Vegetation.

4.2 Flüsse einschließlich Altarme (FF)

Flüsse gem. Gewässerverzeichnis LLUR; Abgrenzung entsprechend dem Mittelwasserstand.

Hinweis: Schlammige Uferbereiche naturnaher Fließgewässer mit einjähriger, nitrophiler Vegetation sowie Schlammbänke (LRT 3270) sind ggf. als ZC /fb zu erfassen. Hinweise zu

Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur; Salzgehalt

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

IV-238 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

4.2.1 Fluss-Altarm (FFa)

FFH-LRT: 3150 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FFa

Naturnaher Fluss-Altarm mit Stillgewässercharakter und mit eutraphenter Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation entsprechend Definition LRT 3150.

4.2.2 Fluss, naturnah mit flutender Vegetation (FFf)

FFH-LRT: 3260 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFn

Naturnaher Fluss mit untergetauchter bzw. flutender Wasserpflanzenvegetation der Gesellschaften des Flutenden Wasserhahnenfußes (Ranunculion fluitantis) oder mit flutenden Wassermoosen entsprechend Definition LRT 3260. Hinweis: entsprechend der Def. des LRT sind auch einzelne Abschnitte ohne Vegetation eingeschlossen.

4.2.3 Ausgebauter Fluss mit flutender Vegetation (FFg)

FFH-LRT: 3260 Code gem. OR: FFn

Fluss mit künstlich stark ausgebautem Verlauf und daher nicht den Anforderungen des Biotopschutzes genügend, aber entsprechend Definition LRT 3260 mit untergetauchter bzw. flutender Wasserpflanzenvegetation der Gesellschaften des Flutenden Wasserhahnenfußes (Ranunculion fluitantis) oder mit flutenden Wassermoosen.

4.2.4 Sonstiger naturnaher Fluss (FFn)

FFH-LRT: (1130) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFn

Naturnaher Fluss ohne flutende Vegetation, daher zwar dem Biotopschutz unterliegend, aber nur im Ästuarbereich dem LRT 1130 zuzuordnen. Hinweis: wenn flussauf- oder abwärts liegende Abschnitte mit flutender Vegetation, Zuordnung zu FFf prüfen.

4.2.5 Fluss mit Regelprofil, ohne technische Uferverbauung (FFt)

Code gem. OR: FFx

Naturferner Fluss mit Regelprofil, aber ohne technische Uferverbauung, aufgrund starker Überprägung nicht dem Biotopschutz unterliegend.

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-239

4.2.6 Sonstiger naturferner Fluss (FFx)

Code gem. OR: FFx

Andersartiger naturferner Fluss, aufgrund starker Überprägung nicht dem Biotopschutz unterliegend.

4.3 Bäche einschließlich Altarme (FB)

Natürliche Bäche entsprechend dem Gewässerverzeichnis des LLUR; Abgrenzung entsprechend dem mittleren Wasserstand.

Hinweise zu Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur, Salzgehalt

4.3.1 Bach-Altarm (FBa)

FFH-LRT: 3150 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FBa

Bach-Altarm mit Stillgewässercharakter und mit eutraphenter Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation entsprechend Definition LRT 3150.

4.3.2 Bach, naturnah mit flutender Vegetation (FBf)

FFH-LRT: 3260 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FBn

Bach mit naturnaher Struktur mit untergetauchter bzw. flutender Wasserpflanzenvegetation der Gesellschaften des Flutenden Wasserhahnenfußes (Ranunculion fluitantis) oder mit flutenden Wassermoosen entsprechend Definition LRT 3260. Hinweis: entsprechend der Def. des LRT sind auch einzelne Abschnitte ohne Vegetation eingeschlossen.

4.3.3 Ausgebauter Bach mit flutender Vegetation (FBg)

FFH-LRT: 3260 Code gem. OR: FBx

Bach mit künstlich stark ausgebautem Verlauf und daher nicht den Anforderungen des Biotopschutzes genügend, aber entsprechend Definition LRT 3260 mit untergetauchter bzw. flutender Wasserpflanzenvegetation der Gesellschaften des Flutenden Wasserhahnenfußes (Ranunculion fluitantis) oder mit flutenden Wassermoosen.

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

IV-240 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

4.3.4 Sonstiger naturnaher Bach (FBn)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FBn

Naturnaher Bach ohne flutende Vegetation, daher zwar dem Biotopschutz unterliegend, aber keinem LRT zuzuordnen. Hinweis: wenn flussauf- oder abwärts liegende Abschnitte mit flutender Vegetation, Zuordnung zu FBf prüfen.

4.3.5 Bach mit Regelprofil, ohne technische Uferverbauung (FBt)

Code gem. OR: FBx

Naturferner Bach mit Regelprofil, aber ohne technische Uferverbauung; aufgrund starker Überprägung nicht dem Biotopschutz unterliegend.

4.3.6 Sonstiger naturferner Bach (FBx)

Code gem. OR: FBx

Naturferner Bach, i. d. R. mit technischer Uferverbauung.

4.4 Naturnahe lineare Gewässer (FL)

Künstliche lineare, fließende oder stehende Gewässer, mit Vegetation entsprechend Definition LRT 3150 oder 3260 oder aufgrund sonstiger Merkmale mit gegenüber einfachen Gräben erhöhter ökologischer Bedeutung (z. B. ausgeprägte naturnahe Vegetation im Bereich von Ufer und/oder Böschung, hierzu auch Schilfbestände ab etwa 2m Breite). Abgrenzung anhand des mittleren Wasserstandes.

Hinweise zu Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur, Salzgehalt

4.4.1 Kanal, naturnah (FLk)

FFH-LRT: 3150 Code gem. OR: FG

Naturnaher ehemaliger Kanal, nicht mehr zum Warentransport genutzt mit Stillgewässercharakter und mit eutraphenter Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation entsprechend Definition LRT 3150. Zu den Erfassungskriterien als LRT 3150 s.a. Kap. 3.7.6.8.

4.4.2 Grüppe, naturnah (FLg)

Code gem. OR: FG

Schmale Grüppe (bis 1m Breite) mit naturnaher Vegetation.

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-241

4.4.3 Naturnahes lineares Gewässer mit Stillgewässercharakter (FLa)

FFH-LRT: 3150 Code gem. OR: FG

Künstliches lineares Gewässer mit Stillgewässercharakter und mit eutraphenter Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation entsprechend Definition LRT 3150. Zu den Erfassungs-kriterien als LRT 3150 s.a. Kap. 3.7.6.8.

4.4.4 Naturnahes lineares Gewässer mit flutender Vegetation (FLf)

FFH-LRT: 3260 Code gem. OR: FG

Künstliches lineares Gewässer mit naturnaher Struktur, mit untergetauchter bzw. flutender Wasserpflanzenvegetation der Gesellschaften des Flutenden Wasserhahnenfußes (Ranunculion fluitantis) oder mit flutenden Wassermoosen entsprechend Definition LRT 3260.

4.4.5 Naturnahes lineares Gewässer mit Gehölzen (FLw)

Code gem. OR: FG

Künstliches lineares Gewässer mit ausgeprägtem Gehölzbewuchs im Ufer- bzw. Böschungsbereich (d. h. das Gewässer weist eine Überdeckung der Gehölzkronen > 50 % auf), meist Weiden (Salix spp.), dadurch hohe ökologische Bedeutung und längere Wiederherstellungszeit. Hinweis: einzelne Gehölze in Gewässern können überlagernd als HEw erfasst werden.k

4.4.6 Naturnahes lineares Gewässer mit Röhrichten (FLr)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2c (Mindestfläche 100 m² bei einer Mindestbreite von 2m)) Code gem. OR: FG

Künstliches lineares Gewässer mit ausgeprägten Röhrichtbeständen, die den Anforderungen des Biotopschutzes (Mindestflächengröße von 100 m² und Mindestbreite von 2 m) entsprechen. Hinweis: Gräben mit ausgeprägten Röhrichten, die nicht dem Biotopschutz unterliegen, sind unter FLy zu erfassen.

4.4.7 Naturnahes lineares Gewässer mit Sumpfvegetation (FLs)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: FG

Künstliches lineares Stillgewässer mit ausgeprägter Sumpf- oder Moorvegetation im Uferbereich, die den Anforderungen des Biotopschutzes (Mindestflächengröße 100 m²) entspricht. Hinweis: Gräben mit ausgeprägter Sumpf- oder Moorvegetation, die nicht dem Biotopschutz unterliegen, sind unter FLy zu erfassen.

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

IV-242 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

4.4.8 Sonstiges naturnahes lineares Gewässer (FLy)

Code gem. OR: FG

Künstliches lineares Gewässer mit aufgrund von sonstigen Vegetations- oder Strukturmerkmalen hoher ökologische Bedeutung.

4.5 Gräben (FG)

Künstliche lineare Gewässer; i. d. R. zur Entwässerung angelegt; mit Normprofil und regelmäßig unterhalten, dadurch ohne naturnahe Strukturen und mit nur geringer naturschutzfachlicher Bedeutung; ohne ausgeprägte naturnahe Wasser, Ufer- oder Böschungsvegetation; Röhrichtbestände, soweit vorhanden, insgesamt < 2 m Breite.

Hinweise zu Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur; Salzgehalt

4.5.1 Grüppe (FGg)

Code gem. OR: FG

Grüppe bis 1 m Breite.

4.5.2 verbauter Graben (FGx)

Code gem. OR: FG

Graben mit befestigter Sohle und/oder technischer Uferverbauung.

4.5.3 Sonstiger Graben (FGy)

Code gem. OR: FG

Graben anderer Ausprägung.

4.6 Umgestaltete Fließgewässer und Umflutgerinne (FU)

Neu angelegte Renaturierungsstrecken bzw. Laufverlängerungen von Flüssen und Bächen, bachartige Umflutgerinnen zur Umgehung von Querbauwerken und sonstige strukturreiche Neuanlagen und Umgestaltungen von Fließgewässern, die (noch) keinem anderem Biotoptyp zuzuordnen sind. Bei Vorhandensein von Vegetation entsprechend Definition ggf. LRT (3260).

Hinweise zu Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur; Salzgehalt

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-243

4.6.1 Bach-Renaturierungsstrecke (FUb)

FFH-LRT: (3260) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FBn

Durch Baumaßnahmen neu umgestaltete Bachabschnitte, die sich künftig naturnah entwickeln sollen.

4.6.2 Bachartiges Umflutgerinne (FUg)

FFH-LRT: (3260) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FBn

Angelegte, bachartige oder flussartige Wasserläufe zur Umgehung von Stauwehren; mit naturnaher Struktur, aber oft unnatürlich hoher Fließgeschwindigkeit und nicht standortgemäßem Grobsubstrat.

4.6.3 Fluss-Renaturierungsstrecke (FUf)

FFH-LRT: (3260) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: FFn

Durch Baumaßnahmen neu umgestaltete Flussabschnitte, die sich künftig naturnah entwickeln sollen.

4.6.4 Fliessgewässer-Renaturierungsstrecke, naturfern (FUx)

FFH-LRT: (3260) Code gem. OR: FBx, FFx

Durch Baumaßnahmen neu umgestaltete Fliessgewässerabschnitte, die jedoch aufgrund von Maßnahmen zur Ufersicherung (z.B. Steinpackungen etc.) an einer eigendynamischen Entwicklung gehindert sind, und von daher nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen, bei Vorhandensein von Vegetation entsprechend Definition ggf. LRT (3260).

4.7 Kleingewässer (FK)

Stehende naturnahe Gewässer (einschließlich Böschung) bis 200 m² Fläche; ab einer Größe von 25 m² als Kleingewässer dem Biotopschutz unterliegend. Hierzu zählen auch gelegentlich austrocknende Gewässer, soweit eine von der Umgebung abgegrenzte gewässertypische Vegetation vorhanden ist. Pioniervegetation auf feuchten Rohbodenflächen ist unter RP, Blänken auf Äckern und im Grünland sind durch den entsprechenden ZC zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Wasservegetation, Wasservegetation Vegetationsbedeckung, Gewässer-struktur, Gewässertyp; Salzgehalt. Die Zusatzcodes zur „Wasservegetation Vegetationsbedeckung“ sind ausschließlich für Kartierungen im Rahmen eigenständiger Projekte mit speziellen Fragestellungen, bspw. für das WRRL-Seenmonitoring, vorgesehen.

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

IV-244 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

4.7.1 Dystrophes Kleingewässer (FKd)

FFH-LRT: 3160 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 7 (Mindestfläche 25 m²)) Code gem. OR: FK

Stehendes Kleingewässer entsprechend Definition LRT 3160 mit dystrophem Charakter, mit oder ohne submerse Vegetation.

4.7.2 Oligotrophes basenarmes Kleingewässer (FKo)

FFH-LRT: 3110 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 7 (Mindestfläche 25 m²)) Code gem. OR: FK

Stehendes Kleingewässer, entsprechend Definition LRT 3110 mit oligotrophem, basenarmem Charakter, mit Vegetation der Brachsenkraut-Wasser-Lobelien-Gesellschaft (Isoëto-Lobelietum dortmannae).

4.7.3 Oligo- bis mesotrophes Kleingewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsengesellschaften (FKi)

FFH-LRT: 3130 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 7 (Mindestfläche 25 m²)) Code gem. OR: FK

Stehendes Kleingewässer, entsprechend Definition LRT 3130 mit oligo- mesotrophem Charakter, mit Vegetation der Strandlings-Gesellschaften (Littorelleta uniflorae) oder der Zwergbinsengesellschaften (Isoëto-(Nano-)Juncetea (bufonii)).

4.7.4 Oligo- bis mesotrophes Kleingewässer, kalkhaltig (FKm)

FFH-LRT: 3140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 7 (Mindestfläche 25 m²)) Code gem. OR: FK

Stehendes Kleingewässer, entsprechend Definition LRT 3140 mit oligo- mesotrophem, kalkhaltigem Charakter, mit benthischer Armleuchteralgen-Vegetation.

4.7.5 Eutrophes Kleingewässer (FKe)

FFH-LRT: 3150 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 7 (Mindestfläche 25 m²)) Code gem. OR: FK

Stehendes Kleingewässer, entsprechend Definition LRT 3150 mit Stillgewässercharakter und mit eutraphenter Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation.

4.7.6 Hypertrophes Kleingewässer (FKx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 7 (Mindestfläche 25 m²)) Code gem. OR: FK

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-245

Stehendes Kleingewässer mit hypertrophem Charakter.

4.7.7 Sonstiges Kleingewässer (FKy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 7 (Mindestfläche 25 m²)) Code gem. OR: FK

Naturnahes stehendes Kleingewässer anderer Ausprägung.

4.8 Größere Stillgewässer (Seen und Weiher) (FS)

Stillgewässer (z. B. Weiher, See) größer 200 m². Hinweis: bei Seen > 50 ha ergibt sich die Zuordnung durch den Referenzzustand gem. WRRL. Hierzu zählen auch gelegentlich austrocknende Gewässer, soweit eine von der Umgebung abgegrenzte gewässertypische Vegetation vorhanden ist. Pioniervegetation auf feuchten Rohbodenflächen ist unter RP, Blänken auf Äckern und im Grünland sind durch den entsprechenden ZC zu erfassen. Hinweise: Natürliche und naturnahe Stillgewässer, Weiher, Seen und Seebereiche inclusive der stark nutzungsgeprägten Uferbereiche (naturfern) und naturnahe künstlich angelegte Teiche. Stillgewässer, die einer erwerbsfischereiwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, sind bis zu einer maximalen Gewässergröße von 5 ha einschließlich ggf. vorhandener Unter-wasser-Vegetation und Schwimmblatt-Vegetation als nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegender Fischteich zu erfassen ( FXt). Diese Ausnahme vom Biotopschutz gilt jedoch nicht für andere eigenständig gesetzlich geschützte Biotope in den Uferbereichen (s. Kapitel 3.7.6.6.1.2).

Hinweise zu Zusatzcodes: Wasservegetation, Wasservegetation Vegetationsbedeckung, Gewässerstruktur, Gewässertyp; Salzgehalt. Die Zusatzcodes zur „Wasservegetation Vegetationsbedeckung“ sind ausschließlich für Kartierungen im Rahmen eigenständiger Projekte mit speziellen Fragestellungen, bspw. für das WRRL-Seenmonitoring, vorgesehen.

4.8.1 Kooggewässer (FSk)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FW

Stillgewässer in eingedeichtem Koog. Hinweis: Lagunen i. S. des LRT *1150 sind unter KSe zu codieren.

4.8.2 Dystrophes Stillgewässer (FSd)

FFH-LRT: 3160 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FS

Größeres Stillgewässer, entsprechend Definition LRT 3160 mit dystrophem Charakter, mit oder ohne submerse Vegetation.

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

IV-246 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

4.8.3 Oligotrophes basenarmes Stillgewässer (FSo)

FFH-LRT: 3110 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FS

Größeres Stillgewässer, entsprechend Definition LRT 3110 mit oligotrophem, basenarmem Charakter, mit Vegetation der Brachsenkraut-Wasser-Lobelien-Gesellschaft (Isoëto-Lobelietum dortmannae).

4.8.4 Oligo- bis mesotrophes Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsengesellschaften (FSi)

FFH-LRT: 3130 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FS

Größeres Stillgewässer, entsprechend Definition LRT 3130 mit oligo- mesotrophem Charakter, mit Vegetation der Strandlings-Gesellschaften (Littorelleta uniflorae) oder der Zwergbinsengesellschaften (Isoëto-(Nano-)Juncetea (bufonii)).

4.8.5 Oligo- bis mesotrophes Stillgewässer, kalkhaltig (FSm)

FFH-LRT: 3140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FS

Größeres Stillgewässer, entsprechend Definition LRT 3140 mit oligo- mesotrophem, kalkhaltigem Charakter, mit benthischer Armleuchteralgen-Vegetation.

4.8.6 Eutrophes Stillgewässer (FSe)

FFH-LRT: 3150 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FS

Größeres Stillgewässer, entsprechend Definition LRT 3150 mit Stillgewässercharakter und mit eutraphenter Schwimm- und Wasserpflanzenvegetation.

4.8.7 Hypertrophes Stillgewässer (FSx)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FS

Größeres Stillgewässer mit hypertrophem Charakter.

4.8.8 Sonstiges Stillgewässer (FSy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1b (Mindestfläche 200 m²)) Code gem. OR: FS

Größeres Stillgewässer anderer Ausprägung.

Standardliste Biotoptypen: Binnengewässer

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-247

4.8.9 Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer (FSs)

(FFH-LRT: 3150) Code gem. OR: FS

Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer unterschiedlicher Trophie oder entsprechende Teilbereiche von diesem, das aufgrund seiner überwiegend (>50%) naturfernen Ufer nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt. Verlandungs- und/oder lebensraumtypische Wasservegetation fehlt entweder vollständig oder kommt entsprechend der Definition LRT 3150 mit nicht ausgrenzbaren Einzelvorkommen in lockerer Verteilung auf dem oder im Gewässer vor.

4.9 Künstliches, durch Nutzung geprägtes Gewässer (FX)

Stark durch menschliche Nutzung (technischer Nutzungszweck) geprägte Stillgewässer oder Stillgewässerteile ohne oder nur mit wenigen naturnahen Strukturen, einschließlich evtl. vor-kommender Unterwasser- und Schwimmblattvegetation, und daher nicht dem Biotopschutz unterliegend. Meist keine oder nur spärlich entwickelte Röhricht- und/oder Wasservegetation oder im Siedlungsbereich gut entwickelte, aber angepflanzte Vegetation. Hingegen unter-liegen Vegetationsbestände innerhalb oder in den Uferbereichen des künstlichen Gewäs-sers, bspw. Röhrichte (§), Sümpfe (§) und weitere Biotopbestände „nach eigenem Recht“ dem gesetzlichen Biotopschutz, sofern diese die biotopspezifischen Mindestflächengrößen erfüllen.

Stillgewässer, die einer erwerbsfischereiwirtschaftlichen Nutzung unterliegen, sind bis zu einer maximalen Gewässergröße von 5 ha einschließlich ggf. vorhandener Unterwasser-Vegetation und Schwimmblatt-Vegetation als nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unter-liegender Fischteich zu erfassen ( FXt). Diese Ausnahme vom Biotopschutz gilt jedoch nicht für andere eigenständig gesetzlich geschützte Biotope in den Uferbereichen (s. Kapitel 3.7.6.6.1.2).

Hinweise zu Zusatzcodes: Wasservegetation, Gewässerstruktur, Gewässertyp; Salzgehalt

4.9.1 Kanal (FXk)

Code gem. OR: FG

Zum Warentransport genutztes, künstlich angelegtes Gewässer mit technischer Uferverbauung.

4.9.2 Fischteich (FXt)

FFH-LRT: (3110, 3130, 3140, 3150) Code gem. OR: FX

Naturfernes, als Fisch- oder Angelteich genutztes Gewässer. Fischteiche bzw. Gewässer, die als „erwerbsfischereiwirtschaftlich“ genutzte Gewässer anzusprechen sind, sind als LRT 31.. (3110, 3130, 3140, 3150) zu erfassen, wenn

- das Gewässer eine LRT-typische Vegetation gem. LRT-Steckbrief SH aufweist, - das Gewässer einer (halb)natürlichen Entwicklung unterliegt,

hierbei kann es sich sowohl um primäre (natürliche) Gewässer, als auch um sekundäre Gewässer (Teiche) handeln, wenn diese einer (halb)natürlichen Entwicklung unterliegen, wie

Standardliste Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore

IV-248 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

von der EU-Kommission klargestellt wurde (https://www.bfn.de/themen/natura-2000/lebensraumtypen-arten/lebensraumtypen.html).

4.9.3 Abbaugewässer (FXb)

Code gem. OR: FX

Durch in Betrieb befindlichen Nassabbau, einschließlich Bodenentnahmen (z. B. Zum Deichbau), entstandenes Gewässer. Hinweis: Bei Entwicklung zu geschütztem Gewässer nach Nutzungsaufgabe unter FK oder FS zu erfassen.

4.9.4 Zierteiche (FXz)

Code gem. OR: FX

Garten- bzw. Zierteich o. ä. mit gärtnerisch geprägter Vegetation.

4.9.5 Technisches Gewässer, verbaut (FXx)

Code gem. OR: FX

Gewässer mit technischem Nutzungszweck und überwiegend verbauten Uferbereichen.

4.9.6 Technisches Gewässer, naturfern (FXu)

Code gem. OR: FX

Gewässer mit technischem Nutzungszweck und überwiegend unverbauten Uferbereichen, aber intensiv gepflegter Vegetation, z. B. mit regelmäßig gemähtem Zierrasen.

4.9.7 Sonstiges naturfernes Gewässer (FXy)

Code gem. OR: FX

Technisches Gewässer mit vorwiegend unverbauten Uferbereichen und naturnaher Vegetation (extensiv gepflegt oder ohne erkennbare Pflegeeingriffe).

5 Hoch- und Übergangsmoore

Oligotrophe bis schwach mesotrophe Standorte mit Torfmächtigkeiten über 30 cm; sowohl entwässerte als auch nasse, natürlicherweise überwiegend regenwassergespeiste Standorte, ohne erkennbare aktuelle landwirtschaftliche Nutzung. Moorkomplexe mit Potenzial zur Renaturierung sind dem LRT 7120 "Degradierte Hochmoore" oder dem LRT 7140 "Übergangs- und Schwingrasenmoore" zuzuordnen.

Hinweis: Nährstoffreichere, grundwasserbeeinflusste Standorte z. B. in Moorrandbereichen werden nicht hier, sondern bei Sümpfen und Niedermooren (Gruppe N) bzw. Bruchwäldern (Gruppe WB) eingeordnet, dies ist insbesondere im Hinblick auf die Trennung von Moorbirkenwald MWb (LRT *91D0) und Birkenbruch WBb zu beachten. Hinweis: Birkenbestände in überstauten Bereichen sind den Birken-Bruchwäldern zuzuordnen.

Standardliste Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-249

5.1 Moorheidestadien (MH)

Von Zwergsträuchern geprägte Moorheidestadien ohne ausgeprägtes Relief in Hochmooren mit Potenzial zur Renaturierung: Hinweis: Andere von Zwergsträuchern geprägte Vegetation bei Feuchtheide (TF) bzw. Sandheide (TH).

5.1.1 Moor-Besenheide (MHc)

FFH-LRT: 7120 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Von Zwergsträuchern geprägtes, trockenes Moorheidestadium ohne ausgeprägtes Relief mit mehr als 50 % Deckung von Besenheide (Calluna vulgaris). Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Calluna vulgaris, Vaccinium myrtillus, Empetrum nigrum, Molinia caerulea.

5.1.2 Moor-Glockenheide, trockene Ausbildung (MHe)

FFH-LRT: 7120 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Von Zwergsträuchern geprägtes, feuchtes Moorheidestadium ohne ausgeprägtes Relief mit weniger als 25 % Deckung von Torfmoosen und weniger als 50 % Deckung von Besenheide (Calluna vulgaris) bzw. Glockenheide (Erica tetralix).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Calluna vulgaris, Erica tetralix, Empetrum nigrum, Vaccinium myrtillus, Sphagnum spp.

5.1.3 Moor-Glockenheide, nasse Ausbildung (MHs)

FFH-LRT: 7120 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Von Zwergsträuchern geprägtes nasses Moorheidestadium ohne ausgeprägtes Relief mit mehr als 25 % Deckung von Torfmoosen und weniger als 50 % Deckung von Besenheide (Calluna vulgaris) bzw. Glockenheide (Erica tetralix).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Erica tetralix, Calluna vulgaris, Andromeda polifolia, Sphagnum spp.

5.1.4 Sonstige Moorheide (MHy)

FFH-LRT: 7120 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Von Zwergsträuchern geprägtes Moorheidestadium anderer Ausprägung.

Standardliste Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore

IV-250 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

5.2 Naturnahe Moorstadien (MS)

Weitgehend intakte Hoch- oder Übergangsmoore, häufig mit kleinflächigem Wechsel von allenfalls wenige Meter breiten und nur wenige Dezimeter tiefen Schlenken und Bulten. Hier-unter sind auch naturnahe Regenerationsstadien entsprechender Ausprägung z. B. auf mehr oder minder verfestigten Schwingdecken in alten Torfstichen zu erfassen, bei anderer Ausprägung hingegen unter MR ( Moor-Regenerationskomplexe).

5.2.1 Moorgewässer (MSg)

FFH-LRT: 3160 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Natürliches oder naturnahes Moorgewässer (Moorkolk, Moorauge), entsprechend Definition LRT 3160 mit dystrophem Charakter, mit oder ohne submerse Vegetation.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Utricularia spp., Callitriche spp., Drepanocladus spp., Sphagnum spp.

5.2.2 Schlenkengesellschaft (MSr)

FFH-LRT: 7150 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Nasses von Schlenken geprägtes Vegetationsstadium in Hoch- oder Übergangsmooren entsprechend Definition LRT 7120/7140. Hinweis: Bestände mit Vegetation des Verbandes der Schnabelried-Schlenken (Rhynchosporion albae) sind dem LRT 7150 zuzuordnen. Hier-unter sind auch vom Weißen Schnabelried (Rhynchospora alba) geprägte Regenerations-stadien z. B. in alten Torfstichen zu erfassen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Rhynchosporion albae (Schnabelried-Schlenken).

5.2.3 Schwingdecken (MSt)

FFH-LRT: 7120,7140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Von Schwingdecken geprägtes naturnahes Regenerationsstadium im Bereich ehemaliger Torfstiche, entsprechend Definition LRT 7120/7140 mit Torfmoosdecken und/oder Vegetation des Verbandes der Faden-Seggen-Schwingdecken (Caricion lasiocarpae).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Caricion lasiocarpae (Faden-Seggen-Schwingdecken).

5.2.4 Bultgesellschaften (MSz)

FFH-LRT: 7120,7140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Standardliste Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-251

Weitgehend intakter Hoch- oder Übergangsmoorbereich entsprechend Definition LRT 7120/7140, mit maximal wenige Meter breiten Bulten, begrenzt von wenige Dezimeter tiefen Schlenken, mit bultbildender Vegetation der Klasse der Feuchtheide- und Hochmoor-Gesellschaften (Oxycocco-Sphagnetea). Hierunter sind auch naturnahe Regenerations-stadien entsprechender Ausprägung z. B. auf mehr oder minder verfestigten Schwingdecken in alten Torfstichen zu erfassen.

5.2.5 Bult-Schlenken-Komplex (MSs)

FFH-LRT: 7120,7140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Weitgehend intakter Hoch- oder Übergangsmoorbereich entsprechend Definition LRT 7120/7140, mit kleinflächigem Wechsel von allenfalls wenige Meter breiten und nur wenige Dezimeter tiefen Schlenken und Bulten. Hierunter sind auch naturnahe Regenerations-stadien entsprechender Ausprägung z. B. auf mehr oder minder verfestigten Schwingdecken in alten Torfstichen zu erfassen.

5.2.6 Sonstiges naturnahes Moorstadium (MSy)

FFH-LRT: 7120,7140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Weitgehend intakter Hochmoor- oder Übergangsmoorbereich entsprechend Definition LRT 7120/7140 anderer Ausprägung.

5.3 Moorwälder, torfmoosreiche baumbestandene Moorstadien (MW)

Baumbestandene Moorstadien auf nassen Standorten mit hoher Deckung von Torfmoosen.

5.3.1 Atlantischer Birkenmoorwald (MWb)

FFH-LRT: *91D0 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Atlantischer Birkenmoorwald entsprechend Definition LRT *91D0, auf nassen (Hoch-) Moorstandorten, mit hoher Deckung von Torfmoosen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Betula pubescens, Sphagnum spp., Vaccinium myrtillus.

5.3.2 Subkontinentaler Kiefernmoorwald (MWk)

FFH-LRT: *91D0 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: WBk

Subkontinentaler Kiefernmoorwald entsprechend Definition LRT *91D0, auf nassen (Hoch-) Moorstandorten, mit hoher Deckung von Torfmoosen und teilweise mit Sumpfporst (Ledum palustre).

Standardliste Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore

IV-252 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Pinus sylvestris, Ledum palustre, Vaccinium myrtillus, Vaccinium uliginosum.

5.3.3 Torfmoosreicher sekundärer Moorwald (MWs)

FFH-LRT: *91D0 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Sekundärer Birken- oder Kiefernmoorwald entsprechend Definition LRT *91D0, auf wiedervernässten (Hoch-) Moorstandorten, mit hoher Deckung von Torfmoosen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Betula pubescens, Pinus sylvestris, Sphagnum spp., Vaccinium myrtillus, Trientalis europaea, Frangula alnus.

5.4 Abtorfungsbereiche (MA)

Aktuell in Abtorfung befindlich oder nach Beendigung der Abtorfung noch weitgehend vegetationsfreie Torfflächen ohne erkennbare Renaturierungsmaßnahmen.

5.4.1 Episodisch austrocknende vegetationsfreie Abtorfungsfläche (MAt)

Code gem. OR: MHx

Aktuell in Abtorfung befindliche oder nach Beendigung der Abtorfung noch weitgehend vegetationsfreie Torffläche ohne erkennbare Renaturierungsmaßnahmen, episodisch oberflächlich stark austrocknend.

5.4.2 Ganzjährig feuchte vegetationsfreie Abtorfungsfläche (MAf)

Code gem. OR: MHx

Aktuell in Abtorfung befindliche oder nach Beendigung der Abtorfung noch weitgehend vegetationsfreie Torffläche ohne erkennbare Renaturierungsmaßnahmen, ganzjährig oberflächlich feucht bis nass.

5.5 Degenerierte Moorflächen (MD)

Durch Entwässerung und/oder Abtorfung degenerierte Moorbereiche ohne oder mit geringer Deckung von Torfmoosen. Hinweis: Sofern der Moorkomplex insgesamt regenerierbar ist, ist eine Zuordnung zum LRT 7120 bzw. 7140 zu prüfen.

5.5.1 Trockener sekundärer Moorwald (MDb)

FFH-LRT: (7120,7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Standardliste Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-253

Torfmoosarmer sekundärer Moorwald auf entwässerten (Hoch-) Moorstandorten, Torfmoose auch vollständig fehlend. Krautschicht mit Vorkommen von Arten der (Hoch-) Moorvegetation, oft in größerem Umfang mit Arten des Pfeifengrasstadiums oder seltener auch mit Arten anderer Moordegenerationsstadien oder Moorregenerationsstadien.

5.5.2 Degenerierte Moorflächen mit Pfeifengras (MDm)

FFH-LRT: (7120,7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Durch Entwässerung und/oder Abtorfung degenerierter Moorbereich, mit weniger als 10 % Deckung von Torfmoosen; Pfeifengrasstadium (Molinia caerulea) mit weniger als 50 % Deckung von Zwergsträuchern.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Molinia caerulea, Erica tetralix, Calluna vulgaris, Vaccinium myrtillus.

5.5.3 Degenerierte Moorflächen mit Gagelgebüsch (MDg)

FFH-LRT: (7120,7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: WBg

Durch Entwässerung und/oder Abtorfung degenerierter Moorbereich, mit weniger als 10 % Deckung von Torfmoosen sowie mehr als 30 % Deckung von Gagelstrauch (Myrica gale).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Myrica gale, Molinia caerulea, Sphagnum spp.

5.5.4 Weidengebüsch auf degenerierten Moorstandorten (MDw)

FFH-LRT: (7120,7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Durch Entwässerung und/oder Abtorfung degenerierter Moorbereich, mit weniger als 10 % Deckung von Torfmoosen sowie mehr als 30 % Deckung von Weidengebüschen (Salix spp.).

5.5.5 Degenerierte Moorflächen mit Wollgras (MDe)

FFH-LRT: (7120,7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Durch Entwässerung und/oder Abtorfung degenerierter Moorbereich, mit weniger als 10 % Deckung von Torfmoosen sowie mehr als 30 % Deckung von Wollgräsern (Eriophorum spp.).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Eriophorum vaginatum, Eriophorum angustifolium, Sphagnum spp.

Standardliste Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore

IV-254 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

5.5.6 Degenerierte Moorflächen anderer Ausprägung (MDy)

FFH-LRT: (7120,7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Durch Entwässerung und/oder Abtorfung degenerierter Moorbereich anderer Ausprägung mit weniger als 10 % Deckung von Torfmoosen.

5.6 Moor-Regenerationskomplexe (MR)

Im Zuge der Moorrenaturierung wiedervernässte Degenerationsbereiche.

5.6.1 Moorregenerationsbereich mit Wollgräsern, torfmoosreich (MRe)

FFH-LRT: (7120, 7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Im Zuge der Renaturierung wiedervernässter Degenerationsbereich, mit mehr als 30 % Deckung von Wollgräsern (Eriophorum spp.) und mehr als 10 % Deckung von Torfmoosen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Eriophorum angustifolium, Eriophorum vaginatum, Sphagnum spp.

5.6.2 Moorregenerationsbereich mit Gagelgebüsch, torfmoosreich (MRg)

FFH-LRT: (7120, 7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Im Zuge der Renaturierung wiedervernässter Degenerationsbereich, mit mehr als 30 % Deckung von Gagelstrauch (Myrica gale) und mehr als 10 % Deckung von Torfmoosen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Myrica gale, Molinia caerulea, Sphagnum spp.

5.6.3 Moorregenerationsbereich mit Moor-Birken, torfmoosreich (MRb)

FFH-LRT: (7120, 7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Im Zuge der Renaturierung wiedervernässter Degenerationsbereich, mit 30–80 % Deckung von Birken (Betula spp.) und mehr als 10 % Deckung von Torfmoosen.

5.6.4 Moorregenerationsbereich mit Pfeifengras, torfmoosreich (MRm)

FFH-LRT: (7120, 7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Im Zuge der Renaturierung wiedervernässter Degenerationsbereich, mit mehr als 30 % Deckung von Pfeifengras (Molinia caerulea) und mehr als 10 % Deckung von Torfmoosen.

Standardliste Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-255

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Molinia caerulea, Sphagnum spp.

5.6.5 Moorregenerationsbereich mit Moorvegetation, torfmoosreich (MRs)

FFH-LRT: 7120, 7140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Ehemals als Moorgrünland genutzter, im Zuge der Renaturierung wiedervernässter (flach überstauter) Bereich, mit wenigen moortypischen Arten und mehr als 10 % Deckung von Torfmoosen. Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Sphagnum spp.

5.6.6 Torfstich ohne deutliche Vegetation (MRt)

FFH-LRT: (7120, 7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MHx

Nach Torfabbau im Zuge der Renaturierung wiedervernässter Torfstich ohne deutliche Vegetation.

5.6.7 Moorregenerationsbereich, nass, vegetationsarm (MRj)

FFH-LRT: 7120, 7140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Ehemals als Moorgrünland genutzter, im Zuge der Renaturierung flach überstauter Bereich mit wenigen moortypischen Arten und weniger als 10 % Deckung von Torfmoosen sowie teilweise mit Wasserschlauch (Utricularia spp.), Wasserstern (Callitriche spp.) oder Wassermoosen (z. B. Drepanocladus spp.).

5.6.8 Weidengebüsch auf Moorstandort, nass, torfmoosreich (MRw)

FFH-LRT: (7120, 7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Torfmoosreiches Weidengebüsch auf nassen Moorstandorten.

5.6.9 Sonstige Moorregenerationsbereiche (MRy)

FFH-LRT: (7120, 7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: MH

Im Zuge der Renaturierung wiedervernässter bzw. flach überstauter Degenerationsbereich anderer Ausprägung. Hierzu auch ehemalige naturnahe Torfstichgewässer innerhalb von Hoch- oder Übergangsmooren mit Zuordnung zum LRT 7120 oder LRT 7140, die z.Ztpkt. der Kartierung noch einen weitgehenden Gewässercharakter mit in Teilbereichen bereits deutlicher Vegetationsentwicklung (bspw. mit Schwingdecken) aufweisen.

Standardliste Biotoptypen: Sümpfe und Niedermoore sowie Salzstellen des Binnenlandes

IV-256 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

6 Sümpfe und Niedermoore sowie Salzstellen des Binnenlandes

Bestände auf nassen, mineralischen und organischen Böden; baumfrei und ohne regelmäßige bzw. erkennbare Nutzung (ansonsten Zuordnung zu GN prüfen), ohne die unter RHw, RHu, RHs und RHf zu erfassenden feuchten Staudenfluren.

6.1 Salzvegetation des Binnenlandes (NH) Vegetationsbestände unterschiedlicher Ausprägung mit Vorkommen von Salzpflanzen (Liste 4) im Binnenland entsprechend der Definition LRT *1340.

6.1.1 Naturnaher Salzsumpf (NHs)

FFH-LRT: *1340 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2f) Code gem. OR: NS

Nasse Salzvegetation mit > 10% Anteil Seggen und Binsen, entsprechend Nassgrünland (vgl. Kriterien GN), LRT *1340, §

6.1.2 Sonstige Salzvegetation (NHy)

FFH-LRT: *1340 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2f) Code gem. OR: NS

Salzvegetation, feucht- bis nass, aber nicht binsen- und seggenreich, LRT *1340, §.

6.2 Großseggen- und Simsenriede sowie sonstige Staudensümpfe (NS)

Sumpf- und Niedermoorvegetation mit weniger als 50 % Deckung von Röhrichtarten.

6.2.1 Nährstoffarmer Sumpf (NSa)

FFH-LRT: 7140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: NS

Nährstoffarmer Sumpf entsprechend Definition LRT 7140, mit Vegetation der Verbände Faden-Seggen-Schwingdecken (Caricion lasiocarpae), der Wiesen-Seggen-Rasen (Caricion nigrae) oder Bestände der Spitzblütigen Binse (Juncus acutiflorus).

6.2.2 Basenreicher, nährstoffarmer Sumpf (NSb)

FFH-LRT: 7230 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: NS

Basenreicher, aber nährstoffarmer Sumpf entsprechend Definition LRT 7230, mit Vegetation der kalkoligotraphenten Kleinseggengesellschaften (Caricion davallianae) oder Bestände von Stumpfblütiger Binse (Juncus subnodulosus).

Standardliste Biotoptypen: Sümpfe und Niedermoore sowie Salzstellen des Binnenlandes

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-257

6.2.3 Großseggenried (NSs)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2g 2b (Mindestfläche 50 100 m²)) Code gem. OR: NSs

Dominanzbestand rasig oder bultig wachsender Großseggen auf feuchten oder nassen mineralischen, anmoorigen oder organischen Böden, mit Vegetation des Verbandes der Großseggen-Rieder ((Magno-)Caricion elatae).

6.2.4 Binsen- und Simsenried (NSj)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: NSb

Dominanzbestand von Wald-Simse (Scirpus sylvaticus) oder artenreiche Bestände mit Dominanz von Flatter-Binse (Juncus effusus), Blaugrüner Binse (J. inflexus) oder Knäul-Binse (J. conglomeratus) auf feuchten oder nassen mineralischen, anmoorigen oder organischen Böden mit mehr als 5% Deckung anderer Binsen und Seggen.

6.2.5 Flatterbinsen-Sumpf (NSf)

Code gem. OR: NSb

Artenarmer Dominanzbestand der Flatter-Binse (Juncus effusus) auf feuchten oder nassen mineralischen, anmoorigen oder organischen Böden mit weniger als 5 % Deckung anderer Binsen oder Seggen.

6.2.6 Sumpfreitgras-Sumpf (NSc)

FFH-LRT: (7120, 7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: NS

(Artenarmer bis) Mäßig artenreicher Dominanzbestand von Sumpf-Reitgras (Calamagrostis canescens), auf feuchten oder nassen mineralischen, anmoorigen oder organischen Böden, mit weniger als 5 % Deckung von Binsen oder Seggen, ohne Torfmoose.

6.2.7 Quellsumpf mit typischen Quellzeigern (NSq)

FFH-LRT: (6430) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: NS

(Artenarmer bis) Mäßig artenreicher Dominanzbestand von Sumpf-Reitgras (Calamagrostis canescens), auf feuchten oder nassen mineralischen, anmoorigen oder organischen Böden, mit weniger als 5 % Deckung von Binsen oder Seggen, ohne Torfmoose.

Hinweis: Die eigentlichen Quellen oder Quellbereiche sind überlagernd als hydrologischer Strukturtyp ( YQ) im Sinne einer „Flächen-Überlagerung“ (Biotopschutz und ggf. FFH-LRT) zu erfassen.

Standardliste Biotoptypen: Sümpfe und Niedermoore sowie Salzstellen des Binnenlandes

IV-258 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

6.2.8 Staudensumpf (NSr)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: NSh

Von Hochstauden dominierter Bestand auf nassen Böden. Hinweis: Feuchte Staudenfluren außerhalb von Sümpfen s. RH, Staudenfluren im nassen Grünland s. GN.

6.2.9 Sonstiger Sumpf (NSy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2b (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: NS

Sümpfe im Offenland oder auch innerhalb von Wäldern, die von Dominanzbeständen niedrigwüchsiger Stauden (z.B. Wasser-Minze), Schachtelhalm-Arten, Mischbeständen aus Seggen, Binsen, Simsen und auch von niedrigwüchsigen Röhrichtarten auf nassen bis sehr nassen (auch überfluteten), mäßig nährstoffreichen bis nährstoffreichen Standorten, geprägt werden. Zuordnung sofern Vegetationsbestand keinem anderen Untertypen entsprechend.

Hinweis: Feuchte Staudenfluren außerhalb von Sümpfen s. RH, Staudenfluren im nassen Grünland s. GN.

6.3 (Land-)Röhrichte (NR)

Ausserhalb von Gewässern liegende Röhrichtbestände mit mehr als 50 % Deckung von Röhrichtarten. Hinweis: Röhrichte in Gewässern (Abgrenzung an der mittleren Wasserlinie) werden als Wasservegetation über den entsprechenden Zusatzcode erfasst. Brackwassergeprägte Röhrichte im Küstenbereich sind unter KR zu erfassen.

6.3.1 Nährstoffarmes Röhricht (NRa)

FFH-LRT: 7140 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2c (Mindestfläche 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m)) Code gem. OR: NR

Röhricht auf nährstoff- und i. d. R. basenarmen Standorten, mit dem LRT 7140 entsprechender Vegetation. Hier auch Schilfröhrichte mit mehr als 5 % Deckung von Torfmoosen.

6.3.2 Binsen-Schneide-Röhricht (NRc)

FFH-LRT: *7210 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2c (Mindestfläche 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m)) Code gem. OR: NR

Röhricht mit Binsen-Schneide (Cladium mariscus), entsprechend Definition LRT *7210.

Standardliste Biotoptypen: Trocken- und Heidevegetation

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-259

6.3.3 Schilf-, Rohrkolben-, Teichsimsen-Röhricht (NRs)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2c (Mindestfläche 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m)) Code gem. OR: NR

Röhricht mit Dominanz von Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis) als häufigstem Typ, oft auch großflächig und pflanzenartenarm auftretend. Das Schilfröhricht hat eine breite Standortamplitude und kann sowohl im Flachwasser (dann allerdings als „Seeröhricht“ unter FK*/vr oder FS*/vr zu erfassen, sofern abgrenzbar) als auch als „Landröhricht“ auf Land sowie auch sekundär, zum Beispiel in Spülfeldern, vorkommen. Auf hinreichend nassen, zeitweilig auch überstauten Flächen oft in Gesellschaft mit Rohrkolben- (Typha spec.) und Teichsimsen- (Schoenoplectus spec.) Röhrichten beziehungsweise mit Arten dieser Gesellschaften.

6.3.4 Rohrglanzgras-Röhricht (NRr)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2c (Mindestfläche 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m)) Code gem. OR: NR

Röhricht mit Dominanz von Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea).

6.3.5 Wasser-Schwaden-Röhricht (NRg)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2c (Mindestfläche 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m)) Code gem. OR: NR

Röhricht mit Dominanz von Wasser-Schwaden (Glyceria maxima).

6.3.6 Strandsimsen-Röhricht (NRb)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2c (Mindestfläche 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m)) Code gem. OR: NR

Röhricht mit Dominanz von Gewöhnlicher Strandsimse (Bolboschoenus maritimus).

6.3.7 Sonstiges Röhricht (NRy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2c (Mindestfläche 100 m² bei einer Mindestbreite von 2 m)) Code gem. OR: NR

Röhricht anderer Ausprägung.

7 Trocken- und Heidevegetation

Trocken- und Heidevegetation außerhalb von Küstendünen und Mooren einschließlich grasdominierter Heide-Degenerationsstadien.

Standardliste Biotoptypen: Trocken- und Heidevegetation

IV-260 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

7.1 Trocken- und Zwergstrauchvegetation auf Binnendünen (TB)

Trocken- und Zwergstrauchvegetation auf Binnendünen. Binnendünen sind in jedem Fall überlagernd als Strukturcode ( XBb) zu erfassen. Hinweis: Diese Biotoptypen wurde aufgenommen, um den jeweils gesonderten Status als LRT abzubilden.

Hinweise zu Zusatzcodes: Grünlandnutzung

7.1.1 Binnendüne mit Silbergras/Straußgras (TBa)

FFH-LRT: 2330 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3d (Mindestfläche 100 m²; 2,5 m Mindestbreite)) Code gem. OR: XXd

Trockenvegetation auf Binnendünenstandorten entsprechend Definition LRT 2330, geprägt von Silbergras (Corynephorus canescens) und Rotem Straußgras (Agrostis capillaris).

7.1.2 Binnendüne mit Besenheide und Ginster (TBc)

FFH-LRT: 2310 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: XXd

Trockenvegetation auf Binnendünenstandorten entsprechend Definition LRT 2310, von Besenheide (Calluna vulgaris) und Ginsterarten (Genista anglica / G. pilosa) geprägt.

7.1.3 Binnendüne mit Besenheide/Krähenbeere (TBe)

FFH-LRT: 2320 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: XXd

Trockenvegetation auf Binnendünenstandorten entsprechend Definition LRT 2320, von Besenheide (Calluna vulgaris) und Krähenbeere (Empetrum nigrum) geprägt.

7.1.4 Binnendüne mit Degenerationsstadien von Trocken- oder Zwergstrauch-vegetation (TBd)

FFH-LRT: (2310, 2320, 2330) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b oder 3d (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: XXd

Sukzessions- oder Degenerationsstadien von Trocken- oder Zwergstrauchvegetation auf Binnendünenstandorten, von Dominanzbeständen (> 50 % Deckung) u.a. aus Pfeifengras (Molinia caerulea), Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa), Sandsegge (Carex arenaria), Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) oder Straußgrasarten (Agrostis spec.) geprägt. Die Zuordnung zum LRT entsprechend Definition LRT 2310, 2320 oder 2330 ist im Einzelfall zu prüfen.

Standardliste Biotoptypen: Trocken- und Heidevegetation

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-261

7.2 Feuchtheiden (TF) Code gem. OR: THf

Von Glockenheide (Erica tetralix) geprägte Vegetation entsprechend Definition LRT 4010, auf zumeist feuchten Sand- und Anmoorböden der Geest, heidetypische Vegetation (inkl. feuchtheidetypischer Gräser) auf mehr als 25 % der Fläche. Heiden mit Gehölzüberstand bleiben Heiden im Sinne des gesetzlichen Biotopschutzes, solange die Gehölze nicht deutlich über 50 % Deckungsgrad aufweisen und offene Heideflächen über 100 m² noch vorhanden sind. Auch baumfreie Heidestadien ohne Dominanz von Zwergsträuchern sind Heiden i.S. des Biotopschutzes, wenn die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen“ unter Verordnungsnummer 3.b (Heiden) aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten mehr als 25% der Fläche einnehmen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Grünlandnutzung

7.2.1 Vergraste Feuchtheide (TFd)

FFH-LRT: 4010 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: THf

Vergraste Feuchtheide mit mehr als 50 % Deckung von Gräsern der in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen“ unter Verordnungsnummer 3.b (Heiden) aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten.

7.2.2 Verbuschte Feuchtheide (TFg)

FFH-LRT: 4010 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: THf

Feuchtheide mit mehr als 50 % Deckung von Gehölzen.

7.2.3 Feuchtheide mit Nadelwald (TFn)

FFH-LRT: 4010 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: THf

Feuchtheide mit > 25 % bis maximal mehr als 50 % Deckung von Nadelgehölzen.

7.2.4 Typische Feuchtheide (TFt)

FFH-LRT: 4010 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: THf

Feuchtheide mit hoher Deckung lebensraumtypischer Arten.

Standardliste Biotoptypen: Trocken- und Heidevegetation

IV-262 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

7.3 Sandheiden (TH)

Von Besenheide (Calluna vulgaris) oder Krähenbeere (Empetrum nigrum) geprägte Vegetation entsprechend Definition LRT 4030, auf Sandböden außerhalb von Küsten- und Binnendünen. Nordseeküstennahe Krähenbeeren-Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeresexponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 KDe. Heidetypische Vegetation (inkl. Degenerationsstadien mit hoher Deckung heidetypischer Gräser, sofern noch dem LRT 4030 entsprechend) auf mehr als 25 % der Fläche, d.h. max. 75 % Gehölze oder nicht heidetypische Grasarten.

Hierzu werden auch die vom Wacholder (Juniperus communis subsp. communis) geprägten, locker bis dicht zusammenschließenden Wacholderheiden auf mehr oder weniger trockenen, bodensauren Standorten entsprechend Definition LRT 5130 gestellt.

Heiden mit Gehölzüberstand bleiben Heiden im Sinne des gesetzlichen Biotopschutzes, solange die Gehölze nicht deutlich über 50 % Deckungsgrad aufweisen und offene Heideflächen über 100 m² noch vorhanden sind. Auch baumfreie Heidestadien ohne Dominanz von Zwergsträuchern sind Heiden i.S. des Biotopschutzes, wenn die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen“ unter Verordnungsnummer 3.b (Heiden) aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten mehr als 25% der Fläche einnehmen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Grünlandnutzung

7.3.1 Vergraste Sandheide (THd)

FFH-LRT: (4030) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: TH

Vergraste Sandheide mit mehr als 50 % Deckung von Gräsern der in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen“ unter Verordnungsnummer 3.b (Heiden) aufgeführten kennzeichnenden Pflanzenarten. Hinweis; Eine Zuordnung zum LRT 4030 ist im Einzelfall zu prüfen.

7.3.2 Verbuschte Sandheide (THg)

FFH-LRT: 4030 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: TH

Sandheide mit mehr als 50 % bis maximal 75 % Deckung von Gehölzen.

7.3.3 Stark verbuschte Sandheide (THb)

FFH-LRT: (4030) Code gem. OR: TH

Stark verbuschte bis bewaldete Sandheide mit mehr als 75 % Deckung von Gehölzen. Aufgrund dieser Situation ohne Zuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz, Zuordnung zum LRT 4030 nur aufgrund einer Einzelfallentscheidung der zuständigen UNB.

Standardliste Biotoptypen: Trocken- und Heidevegetation

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-263

7.3.4 Sandheide mit Später Traubenkirsche (THs)

FFH-LRT: 4030 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: TH

Sandheide mit mehr als 25 % bis maximal 50 % Deckung von Später Traubenkirsche (Prunus serotina).

7.3.5 Typische Sandheide (THt)

FFH-LRT: 4030 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: TH

Sandheide mit hoher Deckung lebensraumtypischer Arten. Nordseeküstennahe Krähenbeeren-Küstenheiden (Empetrum nigrum-Küstenheiden) auf meeresexponierten Geestflächen und Geestkliffs entsprechend Definition LRT *2140 KDe.

7.3.6 Sandheide mit nicht heimischen Gehölzen (THx)

FFH-LRT: 4030 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: TH

Sandheide mit mehr als 25 % bis maximal 50 % Deckung nicht heimischer Gehölze.

7.3.7 Wacholderheiden (THw)

FFH-LRT: 5130 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3b (Mindestfläche 100 m²; durchschnittliche Mindestbreite 2,5 m bei linienhaften Vorkommen))

Code gem. OR: TH

Von Wacholder (Juniperus communis subsp. communis) geprägte Gebüschbestände entsprechend Definition LRT 5130 auf mehr oder weniger trockenen, bodensauren Standorten. Als Begleitvegetation kommen je nach Standortbedingungen, früheren und aktuellen Nutzungen und Alter der Bestände u.a. Gebüsche aus Schlehe, Weißdorn- und Rosenarten, in der Krautschicht entsprechend typische Pflanzenarten der Heiden, Mager- und Halbtrockenrasen oder auch der Säume und Waldränder vor. Binnendünen- bzw. Heideflächen, die von Beständen mit Wacholder, auch in Kombination mit anderen typischen Gehölzen des Lebensraumtyps, geprägt sind, d. h. die LRT 2310 / 4030 werden so abgegrenzt, dass sie i.d.R. keine Wacholderbestände enthalten. Nicht kartiert werden Anpflanzungen, die meist am Fehlen alter Strukturen und typischer Begleitvegetation zu identifizieren sind.

Standardliste Biotoptypen: Trocken- und Heidevegetation

IV-264 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

7.4 Trocken- und Magerrasen (TR)

Trocken- und Magerrasen, mit Kennarten trockener Standorte (Liste 3) auf mindestens 25 % der Fläche, i. d. R. ohne nutzungsorientierte Grünlandbewirtschaftung, z. T. aber auch kleinflächig auf Sonderstandorten in Grünlandbereichen, außerhalb von Küstendünen. Bei der Kartierung von Trocken- und Magerrasen (TR; entspr. Biotop-VO 3.c: TRn, TRj; entspr. Biotop-VO 3.d: TRb, TRm, TRo, TRs) sind zusätzlich zu den in der Liste 3 gelisteten Pflanzenarten die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“ aufgeführten „Kennzeichnenden Pflanzenarten“ maßgeblich zu berücksichtigen. Trocken- und Magerrasen unterliegen bei Erfüllung der Mindestflächengröße gem. schlesw.-holst. Biotop-VO 3.c (Borstgrasrasen) oder 3.d (Trockenrasen) dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG.

Hinweise zu Zusatzcodes: Grünlandnutzung

7.4.1 Blauschillergras-Rasen (TRb)

FFH-LRT: *6120 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3d (Mindestfläche 100 m²; 2,5 m Mindestbreite)) Code gem. OR: TR

Basenreicher Sandmagerrasen entsprechend Definition LRT *6120, mit regelmäßigem Vorkommen von Basenzeigern (Liste 6) trockener Standorte.

7.4.2 Naturnaher Kalktrockenrasen (TRm)

FFH-LRT: 6210 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3d (Mindestfläche 100 m²; 2,5 m Mindestbreite)) Code gem. OR: TR

Kalkreicher Magerrasen entsprechend Definition LRT 6210, mit Vegetation des Verbandes der Trespen-Halbtrockenrasen (Bromion erecti).

7.4.3 Borstgras-Rasen trockener Standorte (TRn)

FFH-LRT: *6230 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3c (Mindestfläche 20 m²)) Code gem. OR: TR

Borstgras-Rasen entsprechend Definition LRT *6230, auf trockenen Standorten, mit Kennarten der Festuca filiformis-Nardus stricta-Gesellschaft.

7.4.4 Borstgras-Rasen feuchter Standorte (TRj)

FFH-LRT: *6230 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3c (Mindestfläche 20 m²)) Code gem. OR: TR

Borstgras-Rasen entsprechend Definition LRT *6230, auf feuchten Standorten, mit Kennarten der Gesellschaft der Sparrigen Binse (Juncetum squarrosi).

Standardliste Biotoptypen: Trocken- und Heidevegetation

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-265

7.4.5 Orchideenreiche Kalktrockenrasen (TRo)

FFH-LRT: *6210 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3d (Mindestfläche 100 m²; 2,5 m Mindestbreite)) Code gem. OR: TR

Kalkreicher Magerrasen entsprechend Definition LRT *6210, mit Vegetation des Verbandes der Trespen-Halbtrockenrasen (Bromion erecti) und zusätzlich orchideenreich.

7.4.6 Lückiger Sand-Magerrasen (TRs)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3d (Mindestfläche 100 m²; 2,5 m Mindestbreite)) Code gem. OR: TR

Offene trocken-sandige Standorte mit mehr als 25 % Deckung von Kennarten trockener Standorte und weniger als 50 % Gesamtdeckung der Vegetation. Hinweis: vegetationsarme Flächen vgl. RO.

7.4.7 Trockenrasen mit Staudenflur (TRh)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3d (Mindestfläche 100 m²; 2,5 m Mindestbreite)) Code gem. OR: TR

Staudenflur mit mehr als 50 % Deckung von Kennarten der Trockenrasen, daher als Trockenrasen dem Biotopschutz unterliegend, jedoch mit mehr als 25 % Deckung von Hochstauden. Hinweis: Ungeschützte Bestände mit geringerem Anteil an Trockenrasenarten unter RHt erfassen.

7.4.8 Sonstiger Sand-Magerrasen (TRy)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 3 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3d (Mindestfläche 100 m²; 2,5 m Mindestbreite)) Code gem. OR: TR

Sand-Magerrasen (u. a. (Silbergras-Rasen, Kleinschmielen-Rasen, Schillergras-Flur, Grasnelken-Rasen) mit mehr als 25 % Deckung von Kennarten der Trockenrasen und mehr als 50 % Gesamtdeckung der krautigen Vegetation.

Standardliste Biotoptypen: Grünland

IV-266 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

8 Grünland

Durch Grünlandnutzung oder Pflegemaßnahmen offene oder halboffene, von Süßgräsern und/oder Sauergräsern und/oder Binsen geprägte Bestände mit weniger als 25 % Deckung von Hochstauden und weniger als 50 % Deckung von Gehölzen.

8.1 Seggen- und binsenreiches Nassgrünland (GN)

Nassgrünland mit mehr als 10 % Deckung von Sauergrasgewächsen (Cyperaceae) und Binsen (Juncus) sowie mit mehr als 25 % Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2). Dominanzbestände der Flatterbinse (Juncus effusus) sind einbezogen, sofern sie zusätzlich mehr als 5 % Deckung von weiteren Binsen und Seggen aufweisen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

8.1.1 Artenreiche Pfeifengraswiese (GNp)

FFH-LRT: 6410 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2d (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: GN

Nährstoffarmes Nassgrünland, entsprechend Definition LRT 6410, mit Vegetation der Binsen-Pfeifengras-Wiesen (Molinia caerulea-Gesellschaft) oder der Pfeifengras-Wiesen basenreicher Standorte (Molinietum caeruleae).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Molinia caerulea-Gesellschaft (Binsen-Pfeifengras-Wiesen), Pfeifengras-Wiesen basenreicher Standorte (Molinietum caeruleae).

8.1.2 Nährstoff- und basenarmes Nassgrünland (GNa)

FFH-LRT: 7140, 6410 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2d (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: GN

Nährstoff- und basenarmes Nassgrünland, entsprechend Definition LRT 7140, mit Vegetation der Faden-Seggen-Schwingdecken (Caricion lasiocarpae), meist auf organischen Böden.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Molinia caerulea-Gesellschaft (Binsen-Pfeifengras-Wiesen), Eriophorum angustifolium, Sphagnum spp., Hydrocotyle vulgaris, Viola palustris, Potentilla erecta, Carex nigra.

8.1.3 Nährstoffarmes, basenreiches Nassgrünland (GNb)

FFH-LRT: 7230, 6410 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2d (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: GN

Nährstoffarmes, basenreiches Nassgrünland, entsprechend Definition LRT 7230, mit Vegetation der kalkoligotraphenten Kleinseggengesellschaften (Caricion davallianae).

Standardliste Biotoptypen: Grünland

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-267

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Calliergonella cuspidata, Campylium spp., Drepanocladus spp., Valeriana dioica, Epipactis palustris, Parnassia palustris, Carex flacca, Carex pulicaris.

8.1.4 Mäßig nährstoffreiches Nassgrünland (GNm)

FFH-LRT: (7120,7140) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2d (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: GN

Mäßig nährstoffreiches, i. d. R. Basenarmes Nassgrünland, oftmals wenig artenreiche Bestände mit hoher Deckung von Braun-Segge (Carex nigra), meist auf organischen Böden. Hinweis: im Randbereich von Mooren ist die Zuordnung zum entsprechenden LRT zu prüfen.

8.1.5 Nährstoffreiches Nassgrünland (GNr)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2d (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: GN

Binsen- und seggenreiche Ausprägung der Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen (Calthion palustris), meist auf organischen Böden.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Caltha palustris, Ajuga reptans, Lotus pedunculatus, Silene flos-cuculi, Senecio aquaticus.

8.1.6 Hochstaudenreiches Nassgrünland (GNh)

FFH-LRT: (6430) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2d (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: GN

Nassgrünland mit 10–25 % Deckung von Hochstauden. Hinweis: Flächen mit einem Hochstaudenanteil > 25 % oder bei fehlender Grünlandnutzung werden zu den Sümpfen (NSr) gestellt, bei frischen Beständen ggf. auch zu RH. Ausschließlich Brachestadien in Auenlagen können ggf. die Anforderungen des LRT 6430 erfüllen.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Cirsium palustre, Cirsium oleraceum, Crepis paludosa, Filipendula ulmaria, Carex acutiformis, Carex acuta, Juncus effusus, Juncus inflexus.

8.2 Artenreiches Feuchtgrünland (GF)

Grünland mit mehr als 25 % Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2). Zusätzlich entweder mit mind. 8 wertgebenden Arten (Liste 11) oder bei Flutrasen mit mind. 4 wertgebenden Arten oder mit Vegetation der wechseltrockenen Brenndolden-Wiesen (Selinion (Cnidion) dubii).

Hinweise zu Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

Standardliste Biotoptypen: Grünland

IV-268 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

8.2.1 Brenndolden-Wiese (GFb)

FFH-LRT: 6440 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2d (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: GF

Artenreiches Feuchtgrünland, entsprechend Definition LRT 6440, mit Vegetation des Verbandes der wechseltrockenen Brenndolden-Wiesen (Selinion (Cnidion) dubii). Hinweis: In SH nur im Einzugsgebiet der Elbe.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Selinion (Cnidion) dubii (Wechseltrockene Brenndolden-Wiesen), Selinum dubium, Pseudolysimachion longifolium, Gratiola officinalis, Inula britannica, I. salicina, Thalictrum flavum.

8.2.2 Sumpfdotterblumen-Wiese (GFc)

Arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG, gehört zum WGR) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr.6 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 11 (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: GF

Artenreiches Feuchtgrünland mit mind. 3 Kennarten des Verbandes der Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen (Calthion palustris).

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Calthion palustris (Sumpfdotterblumen-Feuchtwiesen), Caltha palustris, Lotus pedunculatus, Galium palustre, Senecio aquaticus, Bromus racemosus.

8.2.3 Artenreicher Flutrasen (GFf)

Arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG, gehört zum WGR) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr.6 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 11 (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: GFf

Artenreicher Flutrasen mit Dominanz von Flutrasenarten (Liste 2) sowie mit mind. 4 wertgebenden Arten (Liste 11).

8.2.4 Sonstiges artenreiches Feuchtgrünland (GFr)

Arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG, gehört zum WGR) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr.6 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 11 (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: GF

Artenreiches Feuchtgrünland anderer Ausprägung mit mindestens 8 wertgebenden Arten (Liste 11).

8.3 Mesophiles Grünland (GM)

Grünland mit weniger als 25 % Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2) und mit mind. 2 der Grasarten Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum), Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus), Rot-Schwingel (Festuca rubra) oder Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) sowie mind. 3 weiteren wertgebenden Arten (Liste 11) in regelmäßig auf der Fläche verteilten Exemplaren. Die geforderten Pflanzenarten müssen mit den Abundanz- bzw. Häufigkeitswerten dominant (d), verbreitet (v) oder herdenweise (h)

Standardliste Biotoptypen: Grünland

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-269

regelmäßig auf der Biotopfläche vorkommen. Die aufgeführten Ausprägungen „GMt“ und „GMf“ können (fakultative Zuordnung) dem LRT 6510 "Magere Flachland-Mähwiesen" zugeordnet werden, für den Biotoptyp „GMm“ ist eine Zuordnung hingegen obligatorisch (ausgenommen sind auf Deichen, Straßenrändern u. ä. Sekundärstandorten gelegene Bestände).

Bei einer Zuordnung zu einem Biotoptyp aus der Gruppe „GM“ muss es sich um Dauergrün-land handeln. Als Dauergrünland gilt eine Grünlandfläche dann, wenn diese mindestens fünf Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes war. Somit kann eine arten- und strukturreiche Grünlandfläche, die durch Umwandlung einer Ackerfläche entstanden ist, erst dann die Eigenschaft eines gesetzlich geschützten Biotops erlangen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaft-lichen Betriebes war. Artenreiche Grünlandflächen, die durch Umwandlung einer Ackerfläche entstanden sind – bspw. durch Ansaat mit Regiosaatgut – und weniger als fünf Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge eines landwirtschaftlichen Betriebes waren, sind unter einem Biotoptyp aus der Gruppe „GY“ mit dem Zusatzcode „/+“ (besondere floristische Bedeutung) zu kartieren ( GY).

Hinweise zu Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

8.3.1 Mesophiles Grünland feuchter Standorte (GMf)

FFH-LRT: (6510) Arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG, gehört zum WGR) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr.6 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 11 (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: GMm

Mesophiles Grünland mit vereinzelt auftretenden Feuchtezeigern (Liste 2) sowie regelmäßigem Vorkommen mind. 3 wertgebender Kräuter sowie mind. 2 wertgebender Gräser (Liste 11).

8.3.2 Mesophiles Grünland frischer Standorte (GMm)

FFH-LRT: 6510 Arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG, gehört zum WGR) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr.6 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 11 (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: GMm

Mesophiles Grünland frischer Standorte mit regelmäßigem Vorkommen mind. 3 wertgebender Kräuter sowie mind. 2 wertgebender Gräser (Liste 11).

8.3.3 Mesophiles Grünland trockener Standorte (GMt)

FFH-LRT: (6510) Arten- und strukturreiches Dauergrünland (asDG, gehört zum WGR) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr.6 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 11 (Mindestfläche 1.000 m²)) Code gem. OR: GMm

Mesophiles Grünland mit vereinzelt auftretenden Trockenheitszeigern (Liste 3) sowie regelmäßigem Vorkommen mind. 3 wertgebender Kräuter sowie mind. 2 wertgebender Gräser (Liste 11).

Standardliste Biotoptypen: Grünland

IV-270 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

8.4 Artenarmes Wirtschaftsgrünland (GA)

Artenarme Grünlandflächen, i. d. R. intensiv genutzt, mit weniger als 25 % Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2) und Dominanz von Wirtschaftsgräsern; außer Stickstoff- und Ruderalisierungszeigern (Liste 7/9) andere Arten mit weniger als 5 % Deckung

Hinweise zu Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

8.4.1 Einsaatgrünland (GAe)

Code gem. OR: GI

Ein- bis wenigartige Bestände hochproduktiver Wirtschaftsgräser mit deutlich erkennbaren Drillspuren, Einsaatgrünland („Grasäcker“), außer den angesäten Arten und einigen annuellen Ackerwildkräutern kaum Begleitvegetation vorhanden.

8.4.2 Artenarmes Wirtschaftsgrünland (GAy)

Code gem. OR: GI

Grünland mit Dominanz von Wirtschaftsgräsern; neben Stickstoff- und Ruderalisierungszeiger (Liste 7/9) sind andere Arten mit weniger als 5 % Deckung vertreten.

Kennzeichnende Vegetationstypen und Arten: Lolium perenne, Lolium multiflorum.

8.5 Artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland (GY)

Artenarme bis mäßig artenreiche Grünlandflächen anderer Ausprägung. Zur Vorgehens-weise bei der Kartierung von Biotoptypen aus dieser Gruppe unmittelbar benachbart zu degradierten Hochmooren ( FFH-LRT 7120) s.a. Kap. I.3.10.

Hinweise zu Zusatzcodes: Offenlandstruktur, Grünlandnutzung

8.5.1 Artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland mit Flatterbinsen-Dominanzbeständen (GYj)

Code gem. OR: GFf

Artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland mit Dominanzbeständen der Flatterbinse (Juncus effusus) und weniger als 8 wertgebenden Arten (Liste 11).

8.5.2 Artenarmer bis mäßig artenreicher Flutrasen (GYn)

Code gem. OR: GFf

Artenarmer Flutrasen mit Dominanz von Flutrasenarten (Liste 2), jedoch mit weniger als 4 wertgebenden Arten (Liste 11).

8.5.3 Artenarmes bis mäßig artenreiches Feuchtgrünland (GYf)

Code gem. OR: GFf

Standardliste Biotoptypen: Acker- und Gartenbauflächen, Baumschulen und Weihnachtsbaumplantagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-271

Artenarmes bis mäßig artenreiches Feuchtgrünland mit weniger als 8 wertgebenden Arten (Liste 11), mit mehr als 25 % Deckung von Feuchtezeigern (Liste 2).

8.5.4 Mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland (GYy)

Code gem. OR: GI

Mäßig artenreiches Wirtschaftgrünland, mit mehr als 5 % Deckung von Begleitarten, häufig mit hoher Deckung von Wolligem Honiggras (Holcus lanatus).

9 Acker- und Gartenbauflächen, Baumschulen und Weihnachtsbaumplantagen

Intensiv genutzte Anbauflächen von Feldfrüchten, Gemüse und Zierpflanzen sowie Anzuchtflächen für Gehölze. Eingeschlossen sind junge Brachestadien derartiger Flächen.

9.1 Äcker (AA)

Anbauflächen von Getreide, Hackfrüchten und Ölpflanzen sowie größerflächige, räumlich i. d. R. in Komplexen vorgenannter Anbauflächen integrierte Gemüseanbauflächen einschließlich Zwischeneinsaaten und Brachestadien.

Hinweise zu Zusatzcodes: Feldfrucht; Standort;

9.1.1 Ackerbrache mit Ackerunkrautflur (AAu)

Code gem. OR: AAk

Brachliegende Ackerfläche mit aus der Samenbank hervorgegangener Segetalflur.

9.1.2 Stilllegung mit Graseinsaat (AAw)

Code gem. OR: AAk

Wiesenartige Ackerstilllegung mit Graseinsaat.

9.1.3 Ackerrandstreifen und PIK-Flächen (AAb)

Code gem. OR: AAk

Angesäte blütenreiche Vegetation auf Ackerflächen, häufig mit nicht-heimischen Arten.

Standardliste Biotoptypen: Acker- und Gartenbauflächen, Baumschulen und Weihnachtsbaumplantagen

IV-272 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

9.1.4 Wildacker (AAj)

Code gem. OR: AAk

Angesäte oder bepflanzte Äsungsfläche.

9.1.5 Extensivacker (AAe)

Code gem. OR: AAe+

Extensiv bewirtschaftete Ackerfläche ohne Fahrgassen, zumeist ökologisch bewirtschaftet und mit höherem Wildkrautanteil.

9.1.6 Intensivacker (AAy)

Code gem. OR: AA

Intensiv bewirtschaftete Ackerfläche, meist mit Getreide, Hackfrüchten, Mais o. ä.

9.2 Gartenbaufläche (AG)

Meist intensiv genutzte, häufig umgebrochene (kleinere) Anbauflächen von Gemüse, (seltener) Kräutern und krautigen bzw. niedrigwüchsigen Zierpflanzen sowie Erdbeeren. Hinweis: Beerenobstflächen bei AO erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Feldfrucht; Standort;

9.2.1 Gartenbaufläche zum Blumenanbau (AGb)

Code gem. OR: AG

Mit (Schnitt-) Blumen bestandene Fläche des Erwerbsgartenbaus.

9.2.2 Gartenbaufläche zum Gemüseanbau (AGg)

Code gem. OR: AG

Zur Gemüseproduktion genutzte Fläche des Erwerbsgartenbaus.

9.2.3 Sonstige Gartenbaufläche (AGy)

Code gem. OR: AG

Gartenbaufläche anderer Ausprägung, z. B. mit Erdbeeren oder Zuckermais.

Standardliste Biotoptypen: Acker- und Gartenbauflächen, Baumschulen und Weihnachtsbaumplantagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-273

9.3 Obstanbauflächen (AO)

In der Regel intensiv bewirtschaftete, meist intensiv mit Pflanzenschutzmitteln behandelte, gedüngte und regelmäßig geschnittene mehrjährige Obstbestände aus meist in Reihen gepflanzten Niederstamm-, Spalier- oder Strauchobstbeständen in Monokultur. Insbesondere bei Betrieben mit Selbstwerbung in der Regel intensive Bodenbearbeitung oder mit artenarmen Grasbeständen bewachsenen Trennstreifen. Eingeschlossen sind junge Brachestadien solcher Kulturen.

Hinweise zu Zusatzcodes: Feldfrucht; Standort;

9.3.1 Beerenstrauchplantage (AOb)

Code gem. OR: AO

Obstanbaufläche mit Beerenobst.

9.3.2 Intensiv genutzte Obstbaumplantage (AOo)

Code gem. OR: AO

Intensiv genutzte Obstbaumplantage i. d. R. mit Spalierobst sowie intensivem Betriebsmitteleinsatz.

9.3.3 Weinbaufläche (AOw)

Code gem. OR: AO

Zum Weinanbau mit Rebstöcken bepflanzte Fläche.

9.3.4 Sonstige Obstanbaufläche (AOy)

Code gem. OR: AO

Sonstige, mäßig intensiv oder extensiv genutzte Obstbaumplantage.

9.4 Baumschulen (AB)

Intensiv, nach unterschiedlichen Verfahrensweisen für die Gehölzanzucht genutzte Flächen. Bei Pflanzverfahren i. d. R. regelmäßiger Umbruch im Abstand weniger Jahre. Oft dauerhaft installierte technische Einrichtungen insbesondere zur Bewässerung.

Hinweise zu Zusatzcodes: Feldfrucht; Standort;

Standardliste Biotoptypen: Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation

IV-274 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

9.4.1 Weihnachtsbaumplantage (ABw)

Code gem. OR: ABw

Mit Nadelbäumen (Weihnachtsbäume) bestandene Fläche.

9.4.2 Sonstige Baumschule (ABb)

Code gem. OR: ABb

Baumschule anderer Ausprägung.

10 Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation

Vegetationsfreie Offenbodenstandorte bzw. Pionier- und Ruderalvegetation außerhalb von Küstenbiotopen auf i. d. R. wenig störungsarmen Standorten.

10.1 Rohboden (RO)

Vegetationslose Rohböden.

10.1.1 Rohboden auf trockenen Standorten (ROt)

Code gem. OR: TRs

Vegetationsfreier Sandboden auf grundwasserfernen Standorten. Hinweis: Als Trockenrasen geschützte lückige Vegetation mit mehr als 25 % Deckung von Kennarten der Trockenrasen sind unter TR zu erfassen.

10.1.2 Rohboden auf nährstoffreichen, frischen Standorten (ROf)

Code gem. OR: TRs

Vegetationsfreier lehmiger Rohboden auf frischen Standorten.

10.1.3 Schlammflur auf nassen und wechselfeuchten Standorten (ROn)

Code gem. OR: TRs

Vegetationsfreier Schlammboden auf nassen Standorten. Hinweis: Pionierfluren sind unter RP zu erfassen. Schlammbänke in Flüssen sind als Zusatzcode zum entsprechenden Fluss-Biotoptyp zu erfassen.

10.2 Pioniervegetation auf trockenen bis wechselfeuchten Standorten (RP)

Pionierfluren auf nassen trockenen bis wechselfeuchten, nährstoffarmen bis nährstoffreichen Standorten. Hinweis: Schlammbänke in Flüssen sind als Zusatzcode zum entsprechenden Fluss-Biotoptyp zu erfassen.

Standardliste Biotoptypen: Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-275

10.2.1 Nährstoffarme Pionierflur wechselfeuchter Standorte (RPa)

Code gem. OR: TRs

Pionierflur auf wechselfeuchten, nährstoffarmen Standorten (Flutmulden u. ä.). 10.2.2 Nährstoffreiche Pionierflur wechselfeuchter Standorte (RPr)

Code gem. OR: TRs

Pionierflur auf wechselfeuchten, nährstoffreichen Standorten (Flutmulden u. ä.).

10.2.3 Nährstoffarme Pionierflur trockener Standorte (RPt)

Code gem. OR: TRs

Pionierflur auf trockenen, nährstoffarmen Standorten (ehemalige Bodenabbauflächen u.ä.).

10.2.4 Nährstoffreiche Pionierflur trockener Standorte (RPe)

Code gem. OR: TRs Pionierflur auf trockenen, nährstoffreichen Standorten (ehemalige Bodenabbauflächen u.ä.).

10.3 Ruderale Gras- und Staudenfluren (RH)

Nicht (regelmäßig) genutzte Fläche mit von Gräsern, Stauden oder Brombeergestrüpp geprägter Vegetation, von Ruderalisierungszeigern (Liste 9) geprägte Bestände.

10.3.1 Staudenflur am Waldrand (RHw)

FFH-LRT: (6430) Geschütztes Biotop gem. §30 Nr. BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 2 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 6 (Mindestfläche 100 m²; 5 m Mindestbreite bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: NSh

Waldrandbegleitende Hochstaudenflur, auf feuchten bis frischen Standorten, entsprechend Definition LRT 6430, mit Vegetation der Verbände der Giersch-Säume (Aegopodion podagrariae) oder der Waldinnensäume (Geo-Alliarion). Hinweis: Zum Biotoptyp gehören auch Vegetationsbestände der Klasse der Meso- und thermophilen Säume (Trifolio-Geranietea sanguinei) an Waldrändern, die jedoch ausschließlich dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen und nicht dem LRT 6430 zuzuordnen sind.

10.3.2 Uferstaudenflur an Flüssen, Bächen und an durchströmten Stillgewässern (RHu)

FFH-LRT: 6430 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 1 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 1a (Mindestlänge des Fließgewässerabschnitts 25 m)) Code gem. OR: NUs

Standardliste Biotoptypen: Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation

IV-276 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Staudenflur an Bächen und Flüssen, entsprechend Definition LRT 6430; einbezogen sind auch feuchte Hochstaudenfluren an Uferstrecken in von Fließgewässern durchströmten Stillgewässern, die maßgeblich von der Fließgewässerdynamik (z. B. Hoch- und Niedrigwasserphasen) beeinflusst werden, z. B. im näheren Ein- und Ausmündungsbereich von Stillgewässern.

10.3.3 Feuchte Hochstaudenflur außerhalb amphibischer Uferbereiche stehender Binnengewässer (RHs)

Geschütztes Biotop gem. §30 Nr. BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 2 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 6 (Mindestfläche 100 m²; 5 m Mindestbreite bei linienhaften Vorkommen)) Code gem. OR: NSh

Von Hochstauden dominierter Bestand, entsprechend Biotopdefinition, auf feuchten Böden, im landwärtigen Anschluss an stehende Binnengewässern aber außerhalb der amphibischen Uferbereiche, mit Vegetation der Mädesüß-Staudenfluren (Filipendulion ulmariae). Hinweis: Gewässerseitige Begrenzung ist die Grenze der ufertypischen Pflanzengesellschaften oder des Auftretens von durch Überschwemmung gekennzeichneter Vegetation, landwärtige Begrenzung entsprechender Hochstaudenfluren ist der Niederungsrand des Gewässers. Bestände amphibischer, regelmäßig überschwemmter Uferbereiche stehender Gewässer mit Vegetation der Uferstauden- und Schleiergesellschaften nitrophytisch-mesophiler Säume (Calystegietalia sepium) sind in Verbindung mit der Gewässervegetation als Zusatzcode „/vh“ zu erfassen. Hinweis: In von Fließgewässern durchströmten Stillgewässern sind feuchte Hochstaudenfluren, die die Anforderungen des LRT 6430 erfüllen, sind als RHu zu kartieren. Das ist regelmäßig im näheren Ein- und Ausmündungsbereich von Stillgewässern anzunehmen.

10.3.4 Feuchte Hochstaudenflur (RHf)

Code gem. OR: RHf

Hochstaudenflur feuchter, oft stärker entwässerter Standorte, daher nicht durch typische Nässezeiger (Liste 2) geprägt (sonst Staudensumpf NSr), oft durch Vorkommen nitrophytischer Arten (Liste 7) gekennzeichnet.

10.3.5 Ruderale Staudenflur frischer Standorte (RHm)

Code gem. OR: RHm

Ruderale Staudenflur frischer Standorte, nur mit wenig Feuchtezeigern (Liste 2), mit Arten wie Beifuß (Artemisia vulgaris), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) oder Zottigem Weidenröschen (Epilobium hirsutum)

10.3.6 Staudenfluren trockener Standorte (RHt)

Code gem. OR: RHt

Staudenfluren trockener Standorte, aber ohne hinreichende Anzahl von Kennarten der Trockenrasen, daher ohne Schutzstatus. Hinweis: Als Trockenrasen geschützte Staudenfluren mit höherem Anteil von Kennarten der Trockenrasen sind unter TRh zu erfassen.

Standardliste Biotoptypen: Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-277

10.3.7 Ruderale Grasflur (RHg)

Code gem. OR: RHm

Grasdominierte Staudenflur bzw. ruderale Grasflur, mit weniger als 25 % Deckung von Stauden, oftmals Wegraine mit Glatthafer (Arrhenatherum elatius). Hinweis: Von Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) oder Pfeifengras (Molinia caerulea) dominierte Degenerationsstadien von (Feucht)Heiden sind bei TF, TH bzw. TBd einzuordnen.

10.3.8 Adlerfarnflur (RHp)

Code gem. OR: RHm

Staudenflur mit Dominanz von Adlerfarn (Pteridium aquilinum).

10.3.9 Brombeerflur (RHr)

Code gem. OR: RHm

Staudenflur bzw. Gebüsch mit Dominanz von Brombeeren (Rubus fruticosus agg.).

10.3.10 Nitrophytenflur (RHn)

Code gem. OR: RHn

Staudenflur mit Dominanz von heimischen eutraphenten Arten, insbesondere Brennnessel (Urtica dioica) auf frischen bis feuchten Standort.

10.3.11 Neophytenflur (RHx)

Code gem. OR: RHn

Staudenflur mit Dominanz von nicht heimischen Arten wie z. B. Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera), Japanischem Staudenknöterich (Fallopia japonica) o. ä.

10.3.12 Sonstige Ruderalfläche (RHy)

Code gem. OR: RHm

Ruderalfläche anderer Ausprägung.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-278 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11 Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Bebaute Flächen sowie Flächen, die durch eine bauliche Nutzung (einschließlich Verkehrswege) geprägt sind und sich deswegen in der Vegetationszusammensetzung oder -struktur von ähnlichen Biotoptypen der freien Landschaft unterscheiden.

Hinweise auf Zusatzcodes: Grünelemente

11.1 Verkehrsflächen (SV)

Verkehrsflächen einschließlich (auch unversiegelter) Wege und Begleitbiotope. Hinweis: vegetationsfreie Sportanlagen und Spielplätze SX

11.1.1 Vollversiegelte Verkehrsfläche (SVs)

Code gem. OR: SVs

Vollversiegelte Verkehrsfläche (Beton, Asphalt etc.) oder befestigte Fläche mit vergleichbarer Nutzung.

11.1.2 Teilversiegelte Verkehrsfäche (SVt)

Code gem. OR: SVs

Teilversiegelte Verkehrsfläche wie z. B. Grant-, Kies- und Schotterweg oder mit anderern wassergebundenen Decken.

11.1.3 Spurplattenweg (SVp)

Code gem. OR: SVs

Mit Spurplatten ausgebauter Verkehrsweg (Spurbahnen).

11.1.4 Unversiegelter Weg mit und ohne Vegetation, Trittrasen (SVu)

Code gem. OR: SVs

Deutlich erkennbar als Fahr- oder Fußweg genutzter Bereich ohne erkennbare Versiegelung, oftmals mit Trittrasenvegetation, einschließlich Reitwege.

11.1.5 Bankette, intensiv gepflegt (SVi)

Code gem. OR: SVs

Unbefestigter Seitenstreifen von Straßen mit i. d. R. 1,5 m Breite, mit geringmächtigem Oberboden über Kies- oder Schottertragschicht. Intensiv gepflegt, Vegetation struktur- und artenarm, rasenartig.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-279

11.1.6 Bankette, extensiv gepflegt (SVe)

Code gem. OR: SVs

Unbefestigter Seitenstreifen von Straßen mit i. d. R. 1,5 m Breite, mit geringmächtigem Oberboden über Kies- oder Schottertragschicht. Extensiv gepflegt und mit von Gräsern und Stauden bestimmter Vegetation.

11.1.7 Straßenbegleitgrün ohne Gehölze (SVo)

Code gem. OR: SV

Straßenrandbereich (z. B. Seitenstreifen, Mulden, Böschungen) ohne flächige Gehölze und mit durch Mahd bedingter rasenartiger Struktur. Hinweis: bei ausbleibender Pflege Entwicklung von ruderalen Gras- und Staudenfluren (RH). Straßenbegleitgräben sind als Gräben (FG) aufzunehmen. Einzelbäume, Baumreihen und Alleen sind überlagernd als Punkte bzw. Linien (HE, HR, HA) aufzunehmen.

11.1.8 Straßenbegleitgrün mit Bäumen (SVh)

Code gem. OR: SV

Gehölzbestand im Straßenrandbereich (z. B. Seitenstreifen, Böschungen) mit mehr als 5 % Deckung von Bäumen (sonst SVg), der offensichtlich im Rahmen des Straßenbaus angelegt wurde und der Unterhaltung durch die Straßenmeistereien unterliegt. Hinsichtlich Artenzusammensetzung und Struktur von entsprechenden Biotopen der freien Landschaft unterschieden, ansonsten Erfassung als Feldgehölze (HG) oder Wald (W). Einzelbäume, Baumreihen und Alleen sind überlagernd als Punkte bzw. Linien (HE, HR, HA) aufzunehmen.

11.1.9 Straßenbegleitgrün mit Gebüschen (SVg)

Code gem. OR: SV

Gehölzbestand im Straßenrandbereich (z. B. Seitenstreifen, Böschungen) mit höchstens 5 % Deckung von Bäumen (sonst SVh), der offensichtlich im Rahmen des Straßenbaus angelegt wurde und der Unterhaltung durch die Straßenmeistereien unterliegt. Hinsichtlich Artenzusammensetzung und Struktur von entsprechenden Biotopen der freien Landschaft unterschieden, ansonsten Erfassung als Gebüsche (HB). Einzelbäume, Baumreihen und Alleen sind überlagernd als Punkte bzw. Linien (HE, HR, HA) aufzunehmen.

11.1.10 Gleisbett (Schotter) (SVb)

Code gem. OR: SVb

Gleisbett, meist mit Schotter, im Bereich von Bahnanlagen; durch Bahnbetrieb vegetationsarm.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-280 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.1.11 Gleisanlage, außer Betrieb, mit Ruderalfluren (SVx)

Code gem. OR: SVb (u)

Stillgelegtes oder wenig genutztes Bahngelände mit Ruderalvegetation auf Schotter.

11.1.12 Sonstige Verkehrsflächen (SVy)

Code gem. OR: SVs

Andersartige Verkehrsfläche, die nicht anderen Typen zuzuordnen ist.

11.2 Küstenschutz- und Hafenanlagen (SK)

Bebauungen im Bereich von Küstenschutzanlagen und Häfen sowie begleitende Biotope.

11.2.1 Lahnung (SKl)

Code gem. OR: Svx

Dem Küstenschutz dienendes Lahnungsbauwerk aus Holzelementen.

11.2.2 Buhne, Mole (SKb)

Code gem. OR: SVx

Aus Stein oder mit Spundwänden errichtete Buhne oder Mole.

11.2.3 Deckwerk aus Mastixschotter (SKm)

Code gem. OR: SVx

Mit Mastixschotter (bituminös gebunden) befestigtes Küstenschutzbauwerk, z. B. Deich oder Fußsicherung.

11.2.4 Steinschüttung (max. teilverklammert) oder Setzsteindeckwerk (SKx)

Code gem. OR: SVx

Steinschüttung oder Setzsteindeckwerk mit offenen Fugen und entsprechendem Lebensraumpotenzial.

11.2.5 Deckwerk aus Asphalt oder vollverklammerten Schüttsteinen (SKv)

Code gem. OR: SVx

Deckwerk ohne offenen Fugen und ohne entsprechendem Lebensraumpotenzial.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-281

11.2.6 Anleger (schwimmend oder auf Pfeilern) (SKa)

Code gem. OR: SVk

Anleger, unter dem durch die schwimmende oder aufgeständerte Konstruktion die Wassersäule sowie der Meeresboden abgesehen von der Beschattung im Wesentlichen unbeeinträchtigt bleibt.

11.2.7 Sonstige Küstenschutz- oder Hafenanlage (SKy)

Code gem. OR: SVk

Sonstige Küstenschutz- und Hafenanlage, die nicht anderen Typen zuzuordnen ist.

11.3 Bauwerke an Binnengewässern (SF)

Bauliche Anlagen wie Uferverbauungen, Wehre, Abstürze etc.

11.3.1 Steinschüttung (SFx)

Code gem. OR: FX

Steinschüttung im Uferbereich zum Schutz des Ufers vor Wellenschlag.

11.3.2 Massive Uferbefestigung (SFm)

Code gem. OR: FX

Massive Befestigung im Uferbereich zum Schutz des Ufers vor Wellenschlag, z. B. durch Betonplatten.

11.3.3 Wehr, Sperrwerk, Sohlabsturze (SFw)

Code gem. OR: FX

Querbauwerk in Gewässern, wie z. B. Wehr, Sperrwerk, Sohlabsturz.

11.3.4 Aufstiegshilfe für Fische (SFf)

Code gem. OR: FX

Als Aufstiegshilfe für Fische dienendes Bauwerk im oder am Gewässer.

11.3.5 Befestigte Badestelle, Steg (SFs)

Code gem. OR: FX

Steganlage oder befestigte Badestelle an Binnengewässern.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-282 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.3.6 Buhne oder Mole an Flüssen (SFb)

Code gem. OR: FX

Aus Stein oder mit Spundwänden errichtete Buhne oder Mole an Binnengewässern.

11.3.7 Sonstige Bauwerke an Binnengewässern (SFy)

Code gem. OR: FX

Andersartiges Bauwerk an Binnengewässern.

11.4 Gebäude und vegetationsfreie Flächen im besiedelten Bereich (SX)

Bebaute und (teil-)versiegelte Flächen ohne Verkehrswege (SV). Hinweis: Je nach Kartiermaßstab können die hier aufgeführten Biotope auch generalsierend als Komplexbiotoptyp (SD, SB) erfasst werden.

Hinweise auf Zusatzcodes: Grünelemente.

11.4.1 Alte Bausubstanz oder traditionelle Bauweise (SXa)

Code gem. OR: SB

Älteres Gebäude oder Gebäude in traditioneller Bauweise und daher z. B. durch vorhandene Hohlräume in der Fassade oder im Dach mit hohem Lebensraumpotenzial.

11.4.2 Neue Bausubstanz (SXx)

Code gem. OR: SB

Neueres Gebäude oder Gebäude in moderner Bauweise und daher nur mit geringem Lebensraumpotenzial.

11.4.3 Bunker (SXb)

Code gem. OR: SB

Bunker oder anderes Betonbauwerk mit Hohlräumen.

11.4.4 Ruine (SXr)

Code gem. OR: SB

Ruine, verfallenes Gebäude i.d.R. mit Ruderalvegetation.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-283

11.4.5 Sandplatz (SXs)

Code gem. OR: SE

Für Freizeit- und Sportaktivitäten genutzter Sandplatz.

11.4.6 Aschebahn, Ascheplatz (SXt)

Code gem. OR: SEb

Für Freizeit- und Sportaktivitäten genutzter Ascheplatz bzw. genutzte Aschebahn.

11.4.7 Kinderspielplatz (SXk)

Code gem. OR: SE

Als Kinderspielplatz genutzter Sandplatz mit Spielgeräten.

11.4.8 Sonstige vegetationsarme/-freie Fläche (SXy)

Code gem. OR: SE

Vegetationsarme/-freie Fläche anderer Ausprägung.

11.4.9 Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche (SXn)

Code gem. OR: SE

Baustelle, durch Bauaktivitäten vegetationsarme/-freie Fläche.

11.5 Grünflächen im besiedelten Bereich (SG)

Grünflächen, die durch eine bauliche Nutzung (ausgenommen Verkehrswege) geprägt sind und sich deswegen in der Vegetationszusammensetzung oder -struktur von ähnlichen Biotoptypen der freien Landschaft unterscheiden, einschließlich von Nutz- und Ziergärten im Ausßenbereich. Hinweis: Je nach Kartiermaßstab können die hier aufgeführten Biotope auch generalsierend als Komplexbiotoptyp (SD, SB, SI, SP, SM) erfasst werden.

11.5.1 Garten, strukturarm (SGz)

Code gem. OR: SGa

Strukturarme (Haus-)Gärten mit Dominanz von Rasenflächen und/oder Koniferen.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-284 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.5.2 Kleinflächige(Haus-)Gärten mit einfacher Struktur und geringem Laubholzanteil. (SGo)

Code gem. OR: SGa

(Haus-)Gärten mit einfacher Struktur und geringem Laubholzanteil.

11.5.3 Garten, strukturreich (SGb)

Code gem. OR: SGa

Strukturreiche (Haus-)Gärten mit hohem Laubholzanteil.

11.5.4 Großflächige Gartenanlage mit Großgehölzen und parkartigem Charakter (SGp)

Code gem. OR: SPp

Großflächige (> 2500 m²) Hausgärten oder Gartenanlagen mit Großgehölzen und parkartigem Charakter.

11.5.5 Rasenfläche, arten- und strukturarm (SGr)

Code gem. OR: SP

Regelmäßig gemähte und intensiv gepflegte Rasenfläche.

11.5.6 Rasenfläche, arten- oder strukturreich (SGe)

Code gem. OR: SP

Artenreicher oder z. B. aufgrund unregelmäßiger Mahd strukturreiche Rasenfläche.

11.5.7 Urbanes Ziergehölz und -staudenbeet (SGs)

Code gem. OR: SGa

Pflanzung von niedrigen Ziergehölzen (z. B. Rosen) und -Stauden im Bereich urbaner Grünflächen.

11.5.8 Urbanes Gebüsch mit heimischen Arten (SGg)

Code gem. OR: SGa

Gebüsch aus heimischen Gehölzen im Bereich urbaner Grünflächen. Durch die Artenzusammensetzung, gärtnerische Maßnahmen oder sonstige Einwirkungen (Ablagerung von Gartenabfällen, Erholungsnutzung) von entsprechenden Gebüschen der freien Landschaft (HB)unterschieden.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-285

11.5.9 Urbanes Gebüsch mit nicht heimischen Arten (SGf)

Code gem. OR: SGa

Gebüsch aus nicht heimischen Gehölzen im Bereich urbaner Grünflächen. Durch die Artenzusammensetzung, gärtnerische Maßnahmen oder sonstige Einwirkungen (Ablagerung von Gartenabfällen, Erholungsnutzung) von entsprechenden Gebüschen der freien Landschaft (HB)unterschieden.

11.5.10 Urbanes Gehölz mit nicht heimischen Laubbäumen (SGx)

Code gem. OR: SGa

Gehölz aus nicht heimischen Laubgehölzen im Bereich urbaner Grünflächen. Durch die Artenzusammensetzung, gärtnerische Maßnahmen oder sonstige Einwirkungen (Ablagerung von Gartenabfällen, Erholungsnutzung) von entsprechenden Gehölzen (HG) der freien Landschaft unterschieden.

11.5.11 Urbanes Gehölz mit Nadelgehölzen (SGn)

Code gem. OR: SGa

Gehölz aus Nadelgehölzen im Bereich urbaner Grünflächen. Durch die Artenzusammensetzung, gärtnerische Maßnahmen oder sonstige Einwirkungen (Ablagerung von Gartenabfällen, Erholungsnutzung) von entsprechenden Gehölzen der freien Landschaft (HG)unterschieden.

11.5.12 Urbanes Gehölz mit heimischen Baumarten (SGy)

Code gem. OR: SGa

Gehölz aus heimischen Gehölzen im Bereich urbaner Grünflächen. Durch die Artenzusammensetzung, gärtnerische Maßnahmen oder sonstige Einwirkungen (Ablagerung von Gartenabfällen, Erholungsnutzung) von entsprechenden Gehölzen der freien Landschaft (HG) unterschieden.

11.5.13 Ansaat aus Blühmischung (SGa)

Code gem. OR: SGa

Im Siedlungsbereich aus i.d.R. artenreichen Ansaaten hervorgegangene Blühflächen. Außerhalb von Siedlungen sind entsprechende Situationen über AAb („Ackerrandstreifen und PIK-Flächen“) darzustellen.

11.6 Bebauungen im Außenbereich (SD)

Das gesamte bebaute Grundstück umfassende Komplexbiotope (einschließch Bebauung, Zufahrten, Grünflächen etc.) im Außenbereich, d. h. außerhalb von im Zusammenhang bebauter Flächen.

Hinweise auf Zusatzcodes: Grünelemente.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-286 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.6.1 Einzelhaus und Splittersiedlungen (SDe)

Code gem. OR: SD

Einzelhaus und Splittersiedlung bis 4 Einzelhäuser im Außenbereich einschließlich traditioneller Hofstellen. Hinweis: Landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Anteil versiegelter Flächen und/oder modernen Hallenbauten sind unter SDp zu erfassen.

11.6.2 Siedlungsfläche mit dörflichem Charakter (SDs)

Code gem. OR: SD

Siedlungsfläche mit 4 oder mehr Häusern mit dörflichem Charakter im Außenbereich, außerhalb von im Zusammenhang bebauten Flächen (z. B. Straßendörfer).

11.6.3 Landwirtschaftliche Produktionsanlage (SDp)

Code gem. OR: SD

Landwirtschaftliche Produktionsanlage (Hallen, Silos etc.).

11.6.4 Ferienhaussiedlung (SDf)

Code gem. OR: SD

Gruppen von oft kleinen, überwiegend als Ferienhäuser genutzten, ähnlich gestalteten Häusern auf kleinen Grundstücken.

11.6.5 Sonstige Bebauung im Außenbereich (SDy)

Code gem. OR: SD

Andersartige Bebauung im Außenbereich.

11.7 Wohnbebauungen im Innenbereich (SB)

Das gesamte bebaute Grundstück umfassende Komplexbiotope (einschließlich Bebauung, Zufahrten, Grünflächen etc.) innerhalb der im Zusammenhang bebauten Flächen.

Hinweise auf Zusatzcodes: Grünelemente.

11.7.1 Einzel, Doppel- und Reihenhausbebauung (SBe)

Code gem. OR: SBe

Wohnsiedlung mit Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung im Innenbereich.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-287

11.7.2 Zeilen- und Blockrandbebauung (SBz)

Code gem. OR: SB

Wohnsiedlung mit Zeilen- und Blockrandbebauung im Innenbereich.

11.7.3 Großformen und Hochhäuser (SBg)

Code gem. OR: SB

Wohnsiedlung mit Großformen und Hochhäusern im Innenbereich.

11.7.4 Öffentliches Gebäude (SBf)

Code gem. OR: SB

Bebauung mit öffentlichen Gebäuden im Innenbereich.

11.7.5 Sonstige Wohnbebauung (SBy)

Code gem. OR: SB

Wohnsiedlung im Innenbereich mit anderen Bebauungsformen.

11.8 Nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauungen (SI)

Das gesamte bebaute Grundstück umfassende Komplexbiotope innerhalb und außerhalb geschlossener Bebauungen.

Hinweise auf Zusatzcodes: Grünelemente.

11.8.1 Gewerbegebiet (SIg)

Code gem. OR: SIg

Durch Gewerbebetriebe / Gewerbeflächen geprägte Baufläche.

11.8.2 Industriegebiet (SIi)

Code gem. OR: SIi

Durch Industriebetriebe / Industrieflächen geprägte Baufläche.

11.8.3 Kläranlage (SIk)

Code gem. OR: SIk

Durch Kläranlage geprägte Baufläche.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-288 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.8.4 Deponie (SId)

Code gem. OR: SId

Durch dauerhaften Deponiebetrieb geprägte Baufläche.

11.8.5 Freiflächen-Fotovoltaikanlage (SIp)

Code gem. OR: SIi

Freiflächen-Fotovoltaikanlage einschließlich Nebenanlagen.

11.8.6 Windkraftanlage (SIw)

Code gem. OR: SIi

Windkraftanlage einschließlich (i. d. R. begrüntem) Fundament.

11.8.7 Biogasanlage (SIb)

Code gem. OR: SIi

Durch Biogasanlage geprägte Baufläche.

11.8.8 Wasserwerk (SIa)

Code gem. OR: SIi

Durch Wasserwerk geprägte Baufläche.

11.8.9 Kraftwerk (SIv)

Code gem. OR: SIi

Zur Elekrizitäts- und/oder Wärmegewinnung genutzte Anlage (z. B. Gas-, Kohle- oder Atomkraftwerk, Müllheizkraftwerk, Blockheizkraftwerk).

11.8.10 Anlage der Elektrizitätsversorgung (SIe)

Code gem. OR: SIi

Anlage der Elektrizitätsversorgung (Umspannwerk, Freileitungsmast). Hinweis: Anlagen zur Stromerzeugung s. SIv, SIp, SIw, SIb).

11.8.11 Funkanlage (SIf)

Code gem. OR: SIi

Sendemast einschließlich Mobilfunkantennen.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-289

11.8.12 Rohrleitungen/Pipeline (SIr)

Code gem. OR: SIi

Oberirdische Rohrleitung/Pipeline für Gas oder Öl.

11.8.13 Sonstige, nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauung (SIy)

Code gem. OR: SIi

Sonstiger, nicht zu Wohnzwecken dienender, das gesamte bebaute Grundstück umfassender Komplexbiotop innerhalb und außerhalb geschlossener Bebauungen.

11.8.14 Grünflächen im Bereich von nicht zu Wohnzwecken dienenden Bebauungen (SIm)

Code gem. OR: SIi

Nur gelegentlich oder auch regelmäßig gemähte Grün- bzw. Rasenflächen im Bereich von nicht zu Wohnzwecken dienender Bebauung, die weder dem Grünland ( G) noch den Grünflächen im besiedelten Bereich ( SG) oder den ruderalen Gras- und Staudenfluren ( RH) zuzuordnen sind. Hierzu gehören bspw. (gelegentlich) gemähte Grün- bzw. Rasen-flächen innerhalb von Gewerbe- oder Industriegebieten oder im Bereich von Anlagen, die der Versorgung oder Entsorgung dienen (z.B. Wasserwerk, Kläranlage, Elektrizitätswerk, Pumpenhaus, Funkanlage, Antennenanlage etc.).

11.9 Zivile Verkehrsanlagen (SZ)

Zivile Verkehrsanlagen einschließlich der Randbereiche, Zufahrten und Grünflächen.

Hinweise auf Zusatzcodes: Grünelemente.

11.9.1 Straßenverkehrsanlge (SZs)

Code gem. OR: SVs

Dem Straßenverkehr dienende Fläche einschließlich der Straße zuzurechnende Randbereiche.

11.9.2 Bahnhof (SZb)

Code gem. OR: SVb

Bahnhof einschließlich Gebäuden, Lagerflächen, Gleisanlagen und Randbereiche.

11.9.3 Gleisanlage (SZg)

Code gem. OR: SVb

Dem Bahnverkehr dienende Fläche einschließlich der den Gleisanlagen zuzurechnenden Randbereiche.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-290 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.9.4 Flugplatz (SZf)

Code gem. OR: SVf

Ziviler Flugplatz einschließlich Gebäuden, versiegelten Flächen und Grünflächen.

11.9.5 Hafenanlage (SZh)

Code gem. OR: SVk

Hafen einschließlich Wasserfläche, Molen, Kaianlagen, Stellflächen, Gebäuden und der Hafenanlage zuzurechnender Randbereiche.

11.9.6 Kanalanlage (SZk)

Code gem. OR: SVk

Kanal einschließlich Wasserfläche, Schleusen, Gebäuden und sonstiger dem Kanal zuzurechnender Randflächen.

11.9.7 Sonstige Verkehrsanlage (SZy)

Code gem. OR: SVx

Sonstige Verkehrsanlage einschließlich der Randbereiche.

11.10 Militärische Flächen einschließlich ziviler Flughäfen (SM)

Das gesamte bebaute Grundstück umfassende Komplexbiotope außerhalb geschlossener Bebauungen im Bereich militärischer Anlagen und Zivilflughäfen.

Hinweise auf Zusatzcodes: Grünelemente.

11.10.1 Militärische Fläche mit überwiegend offener Vegetation (SMt)

Code gem. OR: SM

Truppenübungsplatz oder vergleichbares Gelände mit geringem Anteil an Bebauungen und naturnaher, ggf. durch Übungsbetrieb überprägter Vegetation.

11.10.2 Militärische Depotfläche (SMd)

Code gem. OR: SMd

Durch Großbebauung (Bunker, Unterstände) und Erschließungswege gekennzeichnete Liegenschaft, zu Tarnzwecken aber dennoch mit hohen Vegetationsanteil und oft durch Gehölze geprägt.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-291

11.10.3 Kasernenanlage mit Block- und Hallenbebauung (SMk)

Code gem. OR: SMk

Durch Bebauungen und Verkehrsflächen gekennzeichnete militärische Liegenschaft, Grünflächen überwiegend naturfern, als Grün- oder Sportanlagen ausgebildet.

11.10.4 Militär- und Zivilflugplatz (SMf)

Code gem. OR: SMk

Flughafenanlage mit Gebäuden, einschließlich Rollbahnen und angrenzenden, oft durch Rasen geprägten Biotopen.

11.10.5 Militärische Hafenanlage (SMh)

Code gem. OR: SMk

Militärische Hafenanlage einschließlich Gebäuden, Anlegern, Molen, Verkehrsflächen und begleitenden Biotopen.

11.10.6 Radaranlage (SMr)

Code gem. OR: SMk

I. d. R. militärische, oft kuppelförmige Radaranlage außerhalb größerer militärischer Liegenschaften.

11.10.7 Sonstige Militärische Anlage (SMy)

Code gem. OR: SMk

Sonstige militärische Liegenschaft, die nicht den vorgenannten Typen zuzuordnen ist.

11.11 Sport- und Erholungsanlagen (SE)

Das gesamte bebaute Grundstück umfassende Komplexbiotope innerhalb und außerhalb geschlossener Bebauungen.

Hinweise auf Zusatzcodes: Grünelemente.

11.11.1 Kinderspielplatz (SEk)

Code gem. OR: SE

Kinderspielplatz einschließlich Sandflächen und Spielgeräten und Grünflächen.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-292 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.11.2 Sportplatz (SEb)

Code gem. OR: SEb

Sportplatz einschließlich Rasenflächen, Laufbahnen und Gebäuden (Tribüne, Umkleideräume etc.). Einzelner Rasenplatz s. SGr, Laufbahn s. SXt

11.11.3 Hundeübungsplatz (SEd)

Code gem. OR: SE

Hundübungsplatz einsschließlich einschließlich Rasenflächen, sonstigen baulichen Anlagen und anderen Aufbauten.

11.11.4 Modellflugplatz (SEm)

Code gem. OR: SE

Modellflugplatz einsschließlich einschließlich Rasenflächen, sonstigen baulichen Anlagen und anderen Aufbauten.

11.11.5 Schießstand (SEw)

Code gem. OR: SE

Schießstand, oft mit massiver Bebauung und angrenzenden Grünflächen.

11.11.6 Golfplatz (SEg)

Code gem. OR: SEg

Golfplatz einschließlich Gebäuden, Rasenflächen und naturnahen Biotopen.

11.11.7 Reitanlage (SEr)

Code gem. OR: SEb

Reitanlage i. d. R. mit Hofgebäude, Stallungen, Reitplätzen sowie angrenzenden Grünflächen. Einzelner Reitplatz s. SXs

11.11.8 Campingplatz (SEc)

Code gem. OR: SEc

Campingplatz mit Gebäuden, Stellflächen und sonstigen Grünflächen.

11.11.9 Badestelle (SEs)

Code gem. OR: SEf

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-293

Badestelle an natürlichen Gewässern, mit Liegefläche und oft sandigem Uferbereich (Aufschüttungen), einschließlich Steganlagen und sonstigen Grünflächen.

11.11.10 Freibad mit befestigtem Becken (SEf)

Code gem. OR: SEs

Freibad mit künstlichem Wasserbecken, einschließlich der Gebäude, Liegewiesen und sonstigen Grünflächen. Hinweis: Badestellen an natürlichen Gewässern vgl. SFs.

11.11.11 Sporthalle (SEh)

Code gem. OR: SE

Sporthalle einsschließlich Schwimmhallen einschließlich Rasenflächen, sonstigen baulichen Anlagen und sonstigen Grünflächen.

11.11.12 Vergnügungspark (SEv)

Code gem. OR: SE

Vergnügungspark einschließlich Grünflächen.

11.11.13 Andere Sport- und Erholungsanlage (SEy)

Code gem. OR: SE

Andersartige Sport- und Erholungsanlage wie z. B. Klettergarten.

11.12 Öffentliche Park- und Grünanlagen (SP)

Großflächige Komplexbiotope innerhalb geschlossener Bebauungen. Eine Differenzierung ist v. a. über die Biotoptypen der Gruppe SG möglich.

11.12.1 Öffentliche Grünanlage, intensiv gepflegt (SPi)

Code gem. OR: SP

Strukturarme, intensiv unterhaltene Grünanlage mit Rasenflächen, Ziersträuchern oder Blumenrabatten.

11.12.2 Öffentliche Grünanlage, extensiv gepflegt (SPe)

Code gem. OR: SP

Strukturreiche, extensiv unterhaltene Grünanlage mit Gehölzen.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-294 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.12.3 Öffentliche Parkanlage mit altem Baumbestand (SPp)

Code gem. OR: SPp

Komplexbiotop aus Rasenflächen und altem Baumbestand zur Naherholung.

11.12.4 Historische Parkanlage (SPh)

Code gem. OR: SPp

Komplexbiotop aus Rasenflächen und sehr altem Baumbestand; i. d. R. historische Parkanlage

11.12.5 Kleingartenanlage (SPk)

Code gem. OR: SGk

Komplexbiotop aus Gartenanlagen unterschiedlicher Nutzungsintensität, Erschließungsflächen, Gartenhäusern und ggf. Gemeinschaftsgebäuden.

11.12.6 Friedhof, strukturarm, ohne Altbaumbestand (SPu)

Code gem. OR: SGf

Friedhof mit Rasenflächen und einzelnen Gehölzen.

11.12.7 Friedhof, strukturreich, mit Altbaumbestand (SPf)

Code gem. OR: SGf

Friedhof mit Großgehölzen oder naturnahen Gehölzgruppen zwischen den Gräberfeldern.

11.12.8 Waldfriedhof (SPw)

Code gem. OR: SP

Friedhof mit Waldstruktur im Innenbereich. Hinweis: Begräbniswälder im Außenbereich sind als NC zum jeweiligen Wald zu erfassen.

11.12.9 Botanischer Garten (SPb)

Code gem. OR: SP

Komplexbiotop aus Grünflächen, Erschließungswegen und ggf. baulichen Anlagen einschließlich Gewächshäuser.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-295

11.12.10 Tiergarten, Zoologischer Garten (SPz)

Code gem. OR: SP

Komplexbiotop aus Gehegen, Grünflächen, Erschließungswegen und sonstigen baulichen Anlagen.

11.12.11 Sonstige öffentliche Park- und Grünanlage (SPy)

Code gem. OR: SP

Andersartige öffentliche Park- und Grünanlage, die nicht anderen Typen zuzuordnen ist.

11.12.12 Denkmal (SPd)

Code gem. OR: SP

Gedenkstätten der Weltkriege, wie diese bspw. in ländlichen Siedlungen verbreitet sind, aber auch im städtischen Bereich vorkommen. Hierher auch andere Plätze im öffentlichen Raum mit Statuen, Skulpturen, Obelisken.

11.13 Lagerflächen (SL)

Lagerflächen/Deponien mit Ausnahme der zur dauerhaften Lagerung angelegten Deponien (hierzu vgl. SId). Hinweis: Vegetationsfreie Flächen sind unter SV zu erfassen.

11.13.1 landwirtschaftliche Lagerfläche (SLl)

Code gem. OR: SId

Lagerfläche für landwirtschaftliche Produkte (z. B. Heuballen) oder Geräte, meist durch Ruderalvegetation geprägt.

11.13.2 Gartenmülldeponie (SLg)

Code gem. OR: SId

Lager/Deponie zur Lagerung von Gartenabfällen.

11.13.3 forstwirtschaftliche Lagerfläche (SLf)

Code gem. OR: SId

Lagerfläche i. d. R. für Holz oder forstwirtschaftliche Geräte inner- und außerhalb von Wäldern.

Standardliste Biotoptypen: Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

IV-296 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

11.13.4 Treibsellagerfläche (SLt)

Code gem. OR: SId

Lager/Deponie für abgefahrenes Treibsel.

11.13.5 Sonstige Lagerfläche (SLy)

Code gem. OR: SId

Andersartige Lagerfläche, die nicht anderen Typen zuzuordnen ist.

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-297

12 Strukturtypen

Morphologische oder hydrologische Merkmale der Geländeoberfläche, die überlagernd zu den Biotoptypen aufgenommen werden.

12.1 Steinblöcke (XX)

Isolierte Steinblöcke ab 0,3 m Durchmesser.

12.1.1 Block mit epilithischer Vegetation (terrestrischer Bereich) (XXe)

Steinblock im terrestrischen Bereich mit ausgeprägter epilithischer Vegetation (Moose, Flechten).

12.1.2 Block mit Makrophyten und/oder Epifauna (mariner Bereich) (XXf)

Steinblock im marinen Bereich mit ausgeprägter Epifauna (Seepocken, Makroalgen). 12.1.3 Block ohne Bewuchs (XXy)

Steinblock ohne Bewuchs.

12.2 Steinwälle und Mauern (XW)

Steinwall oder Steinmauer.

12.2.1 Alter Steinwall oder alte Steinmauer mit epilithischer Vegetation (XWe)

Alter Steinwall oder alte Steinmauer, meistens entlang von Siedlungsstrukturen wie z. B. Friedhöfe, mit ausgeprägter epilithischer Vegetation.

12.2.2 Steinmauer oder -wall (XWx)

Steinmauer oder -wall mit geringem Alter und geringem Lebensraumpotential.

12.2.3 Sonstiger Steinwall oder -mauer (XWy)

Andersartige Mauer oder Steinwall.

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

IV-298 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

12.3 Binnendünen (XB)

Binnendünen entsprechend der Definition geschützter Biotope.

12.3.1 Binnendüne (XBb)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 1 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 3a (Mindestfläche 100 m²)) Code gem. OR: XXd

Binnendüne aus Flugsand mit noch erkennbarem Relief.

Hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes sind folgende Punkte zu beachten: Binnendünen sind einschließlich eingeschlossener Dünentäler im Binnenland ab 1 m Höhendifferenz gesetzlich geschützt. Tiefgründig gestörte Sandaufhäufungen bzw. Binnendünen unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz.

12.4 Abgrabungen und Aufschüttungen (XA)

Anthropogene terrestrische Geländestrukturen. Abgrabungsflächen, z. B. zur Rohstoffgewinnung und Aufschüttungsflächen.

12.4.1 Archäologische Geländeform (XAa)

Code gem. OR: SAs

Archäologisch bedeutsame Geländeformen wie Hügelgräber, Wallanlagen etc.

12.4.2 Bombentrichter (XAb)

Code gem. OR: SAs

Auf Explosion oder Einschlag zurückzuführende Bodenvertiefung.

12.4.3 Lärmschutzwall (XAw)

Code gem. OR: SAs

Lärmschutzwall z. B. im Bereich von Verkehrswegen oder vergleichbare wallförmige Aufschüttung.

12.4.4 Aufschüttung (XAs)

Code gem. OR: SAs

Aufschüttung.

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-299

12.4.5 Abgrabung (XAg)

Code gem. OR: SAg

Abgrabungsbereich zur Gewinnung von Rohstoffen/Baumaterialien (z. B. Kiesgrube).

12.4.6 Spülfeld (XAy)

Code gem. OR: SAs

Spülfeld z. B. im Bereich von Kanälen oder zur Sandgewinnung.

12.5 Deiche (XD)

Zu Zwecken des Küstenschutzes errichtete Deichbauwerke. Gem. Landeswassergesetz (LWG) sind „Deiche künstliche, wallartige Bodenaufschüttungen mit befestigten Böschungen, die zum Schutz von Gebieten gegen Überschwemmungen durch Sturmfluten oder abfließendes Oberflächenwasser errichtet werden. Ein Deich erhält die Eigenschaft eines Landesschutz-, Regional-, Mittel- oder Binnendeiches durch Widmung.“ Auch bei Vorliegen der erforderlichen Anforderungskriterien (Morphologie, Artenreichtum) gem. Nummer 9 der schleswig-holsteinischen Biotopverordnung (artenreiche Steilhänge und Bachschluchten) unterliegen Deiche als technisches Bauwerk bzw. Küstenschutzanlage nicht dem gesetzlichen Biotopschutz im Sinne eines artenreichen Steilhangs (im Binnenland).

12.5.1 Landesschutzdeich (XDl)

Code gem. OR: SVd

1. Deichlinie, i.d.R. als Landesschutzdeich gewidmet.

12.5.2 Sommer-/Mitteldeich (XDs)

Code gem. OR: SVd

Rückwärtiger Deich (Sommer-, Mittel- oder Binnendeich).

12.6 Hänge und Höhlen (XH)

Natürliche oder artenreiche künstliche Steilhänge, Bachschluchten, Kesselmoore und unterirdische Hohlräume, z. B. am/im Segeberger Kalkberg. Deiche gem. Landeswasser-gesetz (LWG) unterliegen nicht dem gesetzlichen Biotopschutz im Sinne eines artenreichen Steilhangs, auch wenn die erforderlichen Kriterien (Morphologie, Artenreichtum) gem. Nr. 9 der BiotopVO SH erfüllt sind.

12.6.1 Artenreicher Steilhang im Binnenland (XHs)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 5 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 9 (Mindesthöhe 2m; Mindestlänge 25 m)) Code gem. OR: XXh

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

IV-300 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Steilhang mit mindestens 20° Neigung ohne technische Befestigung und naturnaher Gestaltung entsprechend der Biotopdefinition (s. folgenden Text). Der morphologische Strukturtyp „XHs“ist überlagernd zu einem „artenreichen“ vegetationsgeprägten Biotoptypen zu vergeben.

Hinweis zur Vergabe des Strukturtyps: Die Vergabe des Strukturtyps „XHs“ ist nur in Kombination mit „artenreichen“ Biotoptypen, die dem gesetzlichen Biotopschutz im Sinne der Biotopdefinition gem. Verordnungsnummer 9 der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung) entsprechen, zulässig (s.a. „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ und Ausführungen zur „Verordnungsnummer 9“ weiter unten im Text). Zu den „artenreichen Steilhängen“ kann auch die beispielhaft genannte Biotoptypen-Kombination „WFn/XHs“ gestellt werden, nämlich dann, wenn die Krautschicht unter dem (i.d.R. lichten) Nadelholzbestand von einer artenreichen standortheimischen Vegetation eingenommen wird, die eine Naturnähe anzeigt. Dann ist auch so ein Steilhang als „artenreich“ im Sinne der Biotopverordnung als gesetzlich geschütztes Biotop zu beurteilen.

Grundsätzliche Hinweise:

Der in der Biotopverordnung und den „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ (s. im folgenden Text) verwendete Begriff „artenreich“ bezieht sich nur auf Steilhänge - nicht auf Bachschluchten.

„Artenreiche Steilhänge“ entlang von Verkehrstrassen:

Straßen und Wege unterliegen i.d.R. einer Widmung, in die i.d.R. auch vorhandene Böschungen einbezogen sind. Die Widmung von Straßenböschungen und der gesetzliche Biotopschutz stellen grundsätzlich keinen Widerspruch dar. Es handelt sich um „artenreiche Steilhänge“ im Sinne des gesetzlichen Biotopschutzes, wenn diese einen naturnahen Charakter aufweisen und die übrigen Kriterien gemäß Biotopverordnung erfüllen. In folgenden Situationen kann von einem „naturnahen Charakter“ ausgegangen werden:

- Standortheimische Gehölze müssen dominieren oder es muss eine naturnahe Krautflora entwickelt sein. Neophyten geprägte oder von Brennnessel geprägte Bestände gelten nicht als naturnah.

- Wenn es sich um einen gepflanzten Bestand handelt, sollte eine Reihenpflanzung nicht (mehr) erkennbar sein („naturnaher Charakter“).

Zu berücksichtigen ist ferner, dass das regelmäßige „auf den Stock setzen“ von gehölzbe-standenen Straßenböschungen analog zur Knickpflege im weiteren Sinne als gärtnerische Pflege gem. Biotopdefinition zu betrachten ist, so dass derart behandelte Straßenbösch-ungen nicht als gesetzlich geschützte artenreiche Steilhänge zu bewerten sind.

Textauszug aus den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“, S. 117, zur Verordnungsnummer 9. „artenreiche Steilhänge und Bachschluchten“:

Definition: Durch Wechsel im Relief abgrenzbare Hänge mit einer Neigung größer 20°, mit oder ohne Fließgewässer am Grund, die nicht technisch befestigt oder gärtnerisch gestaltet sind. Ausgenommen sind unter menschlichem Einfluss entstandene artenarme Steilhänge ohne naturnahen Bewuchs und artenarme Acker- und Grünlandformationen. Mindesthöhe: 2 m; Mindestlänge: 25 m.“

Zulässige Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen:

Den Erfordernissen des Biotopschutzes angepasste Mahd und Beweidung artenreicher Steilhänge.

12.6.2 Bachschlucht (XHb)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 5 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 9 (Mindesthöhe 2 m; Mindestlänge 25 m)) Code gem. OR: FBs

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-301

Bachschlucht gem. Biotopdefinition.

Grundsätzliche Hinweise (s.a. Kap. 12.6.1 Artenreicher Steilhang im Binnenland (XHs)):

Der in der Biotopverordnung und den „Erläuterungen zur Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope in Schleswig-Holstein“ verwendete Begriff „artenreich“ bezieht sich nur auf Steilhänge - nicht auf Bachschluchten. Insofern müssen „Bachschluchten“ nicht „arten-reich“ sein, um den Anforderungen des gesetzlichen Biotopschutz zu entsprechen. Hingegen muss für Bachschluchten grundsätzlich aber auch die Anforderung der Hangneigung von größer 20° neben den übrigen Mindestanforderungen (Mindestlänge, Mindesthöhe) für den Biotopschutz erfüllt sein.

12.6.3 Sonstiger Steilhang im Binnenland (XHy)

Code gem. OR: XXh

Steilhang ohne technische Befestigung, der zwar die morphologischen Kriterien (Neigungsstärke größer 20°, Mindesthöhe 2 m und Mindestlänge 25 m) gem. der Biotopverordnung erfüllt, jedoch nicht das Kriterium „artenreich“ und von daher nicht dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt. Hierzu gehören beispielsweise dicht geschlossene Nadelforsten auf Steilhängen, die aufgrund der Lichtarmut am Boden keine Krautschicht aufweisen oder auch artenarmes Intensivgrünland bzw. Wirtschaftsgrünland auf Steilhängen. Auch fallen hierunter artenreiche Steilhänge, die die erforderlichen morphologischen Kriterien nur unvollständig erfüllen (bspw. Mindestlänge oder Mindesthöhe nicht erfüllt).

Der morphologische Strukturtyp „XHy“ist überlagernd zu einem „artenarmen“ vegetationsgeprägten Biotoptypen zu vergeben.

12.6.4 Kesselmoor (XHk)

Code gem. OR: MH

Kesselförmige, abflusslose Senke mit Moorkörper am Grunde, z. B. im östlichen Hügelland, grundwasserbeeinflusst und i. d. R. mesotroph. Strukturtyp „XHk“ nur als Überlagerung mit einem entsprechenden vegetationsgeprägten Biotoptyp, Biotopschutz- und LRT-Zuordnung ggf. entsprechend vegetationsgeprägtem Biotoptyp.

12.6.5 nicht touristisch erschlossene Höhle (XHo)

FFH-LRT: 8310 (Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 5 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 12b (Keine Mindestfläche))

Natürliche oder anthropogene unterirdische Hohlräume im Binnenland ohne touristische Erschließung. Hinweise zum gesetzlichen Biotopschutz von Höhlen:

Dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen unterirdische Hohlräume im Gestein ohne Tageslichteinfluss mit weitgehend konstanter Temperatur, Frostfreiheit und hoher Luftfeuchtigkeit, soweit sie die für den Standort typischen Tierarten beheimaten. Von Restlicht beeinflusste Eingangsbereiche sind eingeschlossen.

Nicht einbezogen sind diejenigen Höhlen bzw. Höhlenbereiche, die nicht natürlich entstanden sind, die geschlossen sind bzw. an keiner Stelle eine erkennbare Verbindung zur Außenwelt aufweisen.

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

IV-302 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

12.6.6 Sonstige Höhle (XHx)

(Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 5 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG (BiotopV (1) Nr. 12b (Keine Mindestfläche))

Natürliche oder anthropogene unterirdische Hohlräume im Binnenland mit touristischer Erschließung.

Hinweise zum gesetzlichen Biotopschutz von Höhlen:

Dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen unterirdische Hohlräume im Gestein ohne Tageslichteinfluss mit weitgehend konstanter Temperatur, Frostfreiheit und hoher Luftfeuchtigkeit, soweit sie die für den Standort typischen Tierarten beheimaten. Von Restlicht beeinflusste Eingangsbereiche sind eingeschlossen.

Nicht einbezogen sind diejenigen Höhlen bzw. Höhlenbereiche, die nicht natürlich entstanden sind, die geschlossen sind bzw. an keiner Stelle eine erkennbare Verbindung zur Außenwelt aufweisen.

12.6.7 Toteisloch (XHt)

Auf abgeschmolzene pleistozäne Eisreste zurückzuführende Bodenvertiefungen.

12.7 Abbruchkanten und Kliffs (XK)

Steile natürliche (i. d. R. durch Abrasion entstandene, hauptsächlich im Einflussbereich der Küstengewässer) und anthropogene Geländesprünge, je nach Ausdehnung als Fläche oder als Linie zu erfassen. Steilhänge im Binnenland XH.

12.7.1 Tertiärkliff (XKf)

FFH-LRT: 1230 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5b (Mindestlänge 25 m; Mindesthöhe 1,2 m)) Code gem. OR: KK

Kliff mit anstehendem tertiären Material, entsprechend Defintion LRT 1230. Hinweis: In SH nur Rotes Kliff und Morsum-Kliff (Sylt) sowie Tarras-Ton (Ostküste Fehmarn).

12.7.2 Felskliff (XKh)

FFH-LRT: 1230 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5a) Code gem. OR: KK

Felskliff im Küstenbereich; entsprechend Definition LRT 1230. Hinweis: In SH nur auf Helgo-land vorkommend.

Eine Zuordnung insgesamt oder in Teilabschnitten nur dann, wenn das Felskliff zumindest bei Hochwasser oder Sturmflut dem Wellenangriff des Meeres ausgesetzt ist, wenn diese Situation nicht erfüllt ist, dann XHs (artenreicher Steilhang im Binnenland). Auch wenn die Westküste Helgolands zum Teil erheblich durch Küstenschutzmaßnahmen verändert wurde, so ist diese doch zumindest in Zeiten von Starkwindsituationen bei Hochwasser oder auch bei Sturmflut dem Wellenangriff ausgesetzt. Hingegen sind die Hänge im Osten des Fels-massivs grundsätzlich nicht dem Wellenangriff ausgesetzt und von daher als „artenreiche

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-303

Steilhänge“ ( XHs) einzustufen, sofern die morphologischen Voraussetzungen (Länge, Höhe, Steilheit) erfüllt sind.

12.7.3 Altmoränen-/Geestkliff (Nordseeküste) (XKn)

FFH-LRT: 1230 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5b (Mindestlänge 25 m; Mindesthöhe 1,2 m)) Code gem. OR: KK

Altmoränen- oder Geestkliff im Bereich der Nordseeküste; entsprechend Definition LRT 1230.

12.7.4 Jungmoränenkliff (Ostseeküste) (XKo)

FFH-LRT: 1230 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5b (Mindestlänge 25 m; Mindesthöhe 1,2 m)) Code gem. OR: KK

Jungmoränenkliff bzw. Steilküste im Bereich der Ostseeküste; entsprechend Definition LRT 1230.

12.7.5 natürliche Abbruchkante (XKd)

Natürliche Abbruchkante z. B. im Bereich von Salzwiesen. Nicht flächenhaft, sondern als überlagernde Linie zu erfassen.

Hinweise zu Zusatzcodes: ggf. Höhe separat notieren.

12.7.6 künstlicher Geländesprung (XKx)

Künstliche senkrechte Geländesprünge, z. B. Spundwände

Hinweise zu Zusatzcodes: ggf. Höhe separat notieren.

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

IV-304 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

12.8 Sandbänke und Strandwälle (XS)

Natürliche Geländeformen des Meeresbodens und der Küste. Durch Mehrwasserströmung oder Brandung entstandene Akkumulation von Lockermaterial (Sand, Kies) im Flachwasser bzw. im Strandbereich. Dünen sind ausschließlich über den Haupttyp zu erfassen. Rippel- und Megarippelstrukturen werden über ZC erfasst. Trockenfallende Außensände sind unter KSs zu erfassen.

12.8.1 Strandwall (XSw)

FFH-LRT: (1220) Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5d (Mindestlänge 25 m)) Code gem. OR: KSw

Strandwallbildung an Nord- oder Ostsee aus Sand, Kies oder Steinen. Zuordnung LRT 1220 über morphologischen Strukturtyp „XSw“ fakultativ nur bei Vorhandensein von „spezieller“ Vegetation (bspw. „krattartige Gehölze“, „Schlehengebüsche“,..)) entsprechend Definition LRT 1220 (Steckbrief SH). Nur bei „typischer“ Vegetation entsprechend Steckbrief LRT 1220 und Biotoptyp „KSv“ obligatorische Zuordnung LRT 1220 über Biotoptyp „KSv“ ( KSv).

12.8.2 Sandbank der Nordsee (XSn)

FFH-LRT: 1110 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5j (Mindestfläche 10.000 m²)) Code gem. OR: KWu

Ständig wasserbedeckte Sandbank der Nordsee; entsprechend Definition LRT 1110.

12.8.3 Sandbank der Ostsee (XSo)

FFH-LRT: 1110 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 6 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 5j (Mindestfläche 10.000 m²)) Code gem. OR: KWu

Ständig wasserbedeckte Sandbank der Ostsee; entsprechend Definition LRT 1110

12.9 Quellen (YQ) Natürliche, dauerhafte oder periodische Grundwasseraustritte einschließlich der Quellwasserbeeinflussten Quellzone.

12.9.1 Kalktuffquelle (YQk)

FFH-LRT: *7220 Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2e) Code gem. OR: FQ

Quelle oder Quellsumpf mit Karbonatausfällungen und entsprechend Definition LRT *7220 mit Vegetation der Quellfluren kalkreicher Standorte (Palustriellion (Cratoneurion) commutatae).

Standardliste Biotoptypen: Strukturtypen

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-305

12.9.2 Sicker- oder Sumpfquelle (YQs)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2e) Code gem. OR: FQ

Flächig aus dem Boden sickerndes Quellwasser, meist sumpfiger oder mooriger Bereich mit charakteristischer Vegetation.

12.9.3 Fließ- oder Sprudelquelle (YQf)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2e) Code gem. OR: FQ

Unmittelbar als Bach abfließende Quelle.

12.9.4 Tümpel- oder Trichterquelle (YQt)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2e) Code gem. OR: FQ

Quellwasseraustritt mit Quelltopf oder Tümpel.

12.9.5 Unterseeische Quelle (YQu)

Geschütztes Biotop gem. §30 (2) Nr. 2 BNatSchG (BiotopV (1) Nr. 2e) Code gem. OR: FQ

Quellwasseraustritt in größeren Gewässern.

12.9.6 technisch gefasste Quelle (YQx)

Code gem. OR: FQx

Gefasste oder durch Baumaßnahmen stark veränderte Quelle, i. d. R. ohne typische Vegetation.

Standardliste Biotoptypen: Liste der Zusatzcodes

IV-306 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

13 Liste der Zusatzcodes

Kategorie Code Bezeichnung Charakterisierung

Allgemein /s Torfmoosreiche Ausbildung

Torfmoosreiche Ausbildung von Vegetationsbeständen

Allgemein /u ungenutzt Aktuell ungenutzte, brachliegender Fläche mit sichtbar einsetzender Sukzession.

Allgemein /+ besondere floristische Bedeutung

Fläche mit besonderer floristischer Bedeutung, z. B. durch hohen Artenreichtum oder Vorkommen seltener bzw. bedrohter Pflanzenarten.

Allgemein /* besondere faunistische Bedeutung

Fläche mit besonderer faunistischer Bedeutung, z. B. durch hohen Artenreichtum, Vorkommen von Bodenbrütern oder seltener bzw. bedrohter Tierarten.

Allgemein /- starke Beeinträchtigungen

Anthropogen stark beeinträchtigte Bereiche, z. B. wilde Müllhalden.

Standort /h Salz- oder Brackwassereinfluss

Durch Vorkommen von Salzzeigern (Liste 4) gekennzeichneter Einfluss von Salz- bzw. Brackwasser.

Standort /t trockener Standort (Sandige Böden) bzw. entwässert

Aufgrund geringem Wasserhaltevermögens oder künstlicher Entwässerung trockener Standort.

Standort /o organischer Boden Durch Torf mit mehr als 30 % organischer Substanz geprägte Böden auf feuchten Standorten.

Standort /f feuchter Standort (geringer Grundwasser-Flurabstand)

Durch Stauwasser bzw. hohen Grundwasserstand geprägter Standort mit vermehrten Vorkommen von Feucht- bzw. Nässezeigern (Liste 2).

Standort /q quellig Durch austretendes Quellwasser bzw. oberflächennah fließendes Grundwasser geprägter Standort mit vermehrten Vorkommen von Quellzeigern (Liste 1).

Standort /b Blänke Aufgrund von Niederschlägen zeitweise entstehende flache Überstauungen, im Gegensatz zu Tümpeln ohne eigene Wasservegetation.

Standardliste Biotoptypen: Liste der Zusatzcodes

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-307

Kategorie Code Bezeichnung Charakterisierung

Offenlandstruktur /gg gegrüppt Im Zuge der Flächenentwässerung angelegte bis 0,5 m breite Gräben im Abstand weniger Meter zueinander mit dazwischenliegenden, durch Aufbringung des Aushubs, erhöhter Geländeoberfläche.

Offenlandstruktur /gy durch Überweidung vegetationslos

Aufgrund starken Vertritts vegetationslose Teilflächen, oftmals im Bereich von Futterstellen und Koppelübergängen.

Offenlandstruktur /gs Strukturreich Hoher Reichtum unterschiedlicher Habitatstrukturen, z. B. Stauden, kleine Gebüsche, Ameisenhügel, Abbruchkanten u. a.

Offenlandstruktur /gb verbuschend Aufgrund sehr extensiver oder ausbleibender Nutzung einsetzende Verbuschung als natürliches Sukzessionsstadium.

Offenlandstruktur /gr ruderalisiert Nach Rückgang anthropogener Störungen einsetzende Ruderalisierung, gekennzeichnet durch verstärktes Aufkommen von Ruderalisierungszeigern (Liste 9).

Offenlandstruktur /ga Altbaum/-bäume Offenland (Acker, Grünland, Brachen, …) mit Vorkommen landschaftsbildprägender Altbäume im Einzelstand oder in Kleingruppen (< 5 Bäume) innerhalb der Fläche.

Grünlandnutzung /gm gemäht Zur Gewinnung von Heu oder Silage bzw. im Rahmen von Pflegemaßnahmen regelmäßig gemähte Grünlandfläche.

Grünlandnutzung /gw beweidet Durch landwirtschaftliche Nutztiere beweidete Fläche.

Grünlandnutzung /go halboffene Weidelandschaft

Beweidete Grünlandfläche, aufgrund sehr geringer Weidetierdichte mit vereinzelt aufkommenden Gehölzen, i. d. R. mit naturschutzfachlicher Lenkung.

Ackernutzung /am Mais Mit Mais bestellte Ackerfläche.

Ackernutzung /ag Getreide Mit Sommer- bzw. Wintergetreide bestellte Ackerfläche.

Ackernutzung /ar Raps Mit Raps bestellte Ackerfläche.

Ackernutzung /ak Kohl Mit Kohl bestellte Ackerfläche.

Ackernutzung /ah Hackfrucht Mit Hackfrüchten (z. B. Rüben, Gemüse, Kartoffeln) bestellte Ackerfläche.

Standardliste Biotoptypen: Liste der Zusatzcodes

IV-308 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Kategorie Code Bezeichnung Charakterisierung

Ackernutzung /ad Gründüngung Mit Gründüngungspflanzen (z. B. Acker-Senf) bestellte Ackerfläche.

Knickzustand /hk frisch geknickt Wallhecke mit im Zuge der regelmäßigen Knickpflege frisch zurückgeschnittenen ("auf den Stock gesetzten") Gehölzen.

Knickzustand /hu ungepflegt, länger nicht geknickt

Wallhecke mit ausbleibender Regelmäßiger Knickpflege, geprägt von durchwachsenden Gehölzen.

Knickzustand /hr Redder Beidseitig von Knicks begrenzter Feldweg ("Doppelknick").

Knickzustand /hd degenerierter Wall Knickwall durch Anpflügen, Erosion, teilweisen Abtrag o. ä. geschädigt.

Knickzustand /hü Überhälter fehlen Knick ohne in regelmäßigen Abständen vorhandene Überhälter.

Knickzustand /hl lückiger Gehölzbewuchs Knick mit lückigem Gehölzbewuchs

Waldstruktur und -nutzung

/wg „in Reih und Glied“ ge-pflanzte Baumbestände

in regelmäßiger Anordnung bzw. „in Reih und Glied“ gepflanzte Baumbestände.

Waldstruktur und -nutzung

/wl Waldlichtungsflur Aus vormals von geschlossenen Waldbe-ständen nach Kahlschlag oder natürlicher Katastrophe (z.B. Windwurf) hervorge-gangene Pionierfluren aus Stauden, Gräsern, Himbeeren und/oder Brombeeren. Erstes Sukzessionsstadium im Rahmen einer natürlichen, ungelenkten Waldentwicklung, das fließend übergeht in ein Pionierwald-Stadium. Als Waldlichtungsflur werden Vegetationsbestände erfasst, in denen Pionierwald-Baumarten eine Deckung von weniger als 50 % haben.

Waldstruktur und -nutzung

/wo Kahlschlag Flächige Abholzung (clear cut), i. d. R. in Nadelforsten. Oft nach kurzer Zeit von Störungszeigern besiedelt.

Waldstruktur und -nutzung

/wx Kahlschlag mit Überhältern, nicht heimische Arten

Flächige Abholzung (clear cut) mit wenigen verbliebenden nicht heimischen Einzelbäumen.

Waldstruktur und -nutzung

/wy Kahlschlag mit Überhältern, heimische Arten

Flächige Abholzung (clear cut) mit wenigen verbliebenden heimischen Einzelbäumen.

Waldstruktur und -nutzung

/wz Windwurffläche Durch Windwurf weitgehend geräumte Fläche, i. d. R. in standortfremden Aufforstungen.

Standardliste Biotoptypen: Liste der Zusatzcodes

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-309

Kategorie Code Bezeichnung Charakterisierung

Waldstruktur und -nutzung

/wr strukturreicher Waldrand Waldrand mit hohem Strukturreichtum, i. d. R. mit Gebüschen und Saum aus Gras- oder Staudenflur.

Waldstruktur und -nutzung

/wn Niederwald Durch Niederwaldnutzung geprägte Wald- bzw. Forstfläche (Kratt).

Waldstruktur und -nutzung

/we Erholungswald Zu Erholungszwecken genutzter Wald mit sich im Wesentlichen auf die Wegesicherung beschränkenden forstlichen Eingriffen.

Waldstruktur und -nutzung

/wb Begräbniswald Als Friedwald genutzte Waldfläche mit ausgewiesenen Begräbnisbäumen.

Gehölzgröße /bj Jungwuchs, Gehölze bis 1,50 m Höhe

Baumbestand mit jungen Gehölzen bis 1,5 m Höhe, oftmals Aufforstung.

Gehölzgröße /bd Dickung, Gehölze bis Ø 12 cm (40 cm Umfang)

Baumbestand mit jungen Gehölzen über 1,5 m Höhe, bis 12 cm Brusthöhendurchmesser (entsprechend ca. 40 cm Umfang).

Gehölzgröße /bs Stangenholz, Gehölze bis Ø 30 cm (rd. 1 m Umfang)

Baumbestand mit Gehölzen mit 12–30 cm Brusthöhendurchmesser (entsprechend ca. 40–100 cm Umfang).

Gehölzgröße /bb Baumholz, Gehölze über Ø 30 cm (rd. 1 m Umfang)

Gehölze mit 30–100 cm Brusthöhendurchmesser (entsprechend ca. 100–300 cm Umfang).

Gehölzgröße /ba Altholz, Gehölze über Ø 100 cm (rd. 3 m Umfang)

Gehölze mit mehr als 100 cm Brusthöhendurchmesser (entsprechend ca. 300 cm Umfang).

Gehölzgröße /bt Totholzreich Gehölzbestand mit hohem Anteil stehenden und/oder liegendem Totholz.

Gehölzstruktur /bk Kopfbaum/-bäume Kopfbaum bzw. Kopfbäume mit landschaftshistorisch besonderem Wert

Wasservegetation /vc Characeen Von Armleuchteralgen (Characeae) geprägte Wasservegetation, zumeist in kalkreichen Gewässern. Hinweis: Charakteristisch für Gewässer mit entsprechend LRT 3140 "Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Stillgewässer."

Wasservegetation /vu Tauchblattpflanzen Von submersen Gefäßpflanzen geprägte Wasservegetation.

Wasservegetation /vk Krebsschere Vorkommen der Krebsschere (Stratiotes alloides), u. a. bedeutend als Lebensraum der Grünen Mosaikjungfer (Aeshna viridis, FFH Anhang IV).

Standardliste Biotoptypen: Liste der Zusatzcodes

IV-310 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Kategorie Code Bezeichnung Charakterisierung

Wasservegetation /vl Strandlingsrasen Wasservegetation mit Arten der Strandlingsrasen und Zwergbinsen

Wasservegetation /vs Schwimmblattpflanzen Von Schwimmblattpflanzen geprägte Wasservegetation. Hinweis: Charakteristisch für Gewässer entsprechend LRT 3150 "Eutrophe Stillgewässer."

Wasservegetation /vn Seggen Von Seggen (Carex) geprägte Vegetation in Gewässerrandbereichen/Flachwasserzonen.

Wasservegetation /ve Wollgras Von Wollgräsern (Eriophorum) geprägte Vegetation in Gewässerrandbereichen/Flachwasserzonen i. d. R. dystropher Gewässer.

Wasservegetation /vm Torfmoose (Schwingrasen)

Torfmoosgeprägte Schwingrasen in Gewässerrandbereichen/Flachwasserzonen i. d. R. dystropher Gewässer.

Wasservegetation /vr Röhricht Von Röhrichtarten geprägte Vegetation in Gewässerrandbereichen/Flachwasserzonen.

Wasservegetation /vw Weiden Von Weiden (Salix) geprägte Vegetation in Gewässerrandbereichen/Flachwasserzonen.

Wasservegetation /vh Uferstaudenfluren an stehenden Gewässern

Bestände amphibischer, regelmäßig überschwemmter Uferbereiche stehender und fließender Gewässer mit von Stauden geprägter Vegetation.

Wasservegetation /vg Ufer mit Gehölzen Bestände amphibischer, regelmäßig überschwemmter Uferbereiche stehender und fließender Gewässer mit von Gehölzen geprägter Vegetation.

Wasservegetation Vegetationsbedeckung

/sh Häufig Häufiges Vorkommen von Wasserpflanzen im Gewässerbereich

Wasservegetation Vegetationsbedeckung

/sz Zerstreut Zerstreutes Vorkommen von Wasserpflanzen im Gewässerbereich

Wasservegetation Vegetationsbedeckung

/ss Spärlich Spärliches Vorkommen von Wasserpflanzen im Gewässerbereich

Gewässerstruktur /ff aufgeweiteter / abge-flachter Grabenabschnitt

aufgeweiteter oder abgeflachter Grabenab-schnitt (u.a. naturschutzfachliche Maßnahme)

Gewässerstruktur /fr strukturreiche Ufer Gewässerufer mit hohem Strukturreichtum, z. B. Abbruchkanten, Wurzelwerk o. ä.

Gewässerstruktur /fo strukturarme Ufer Gewässerufer mit nur geringem oder

Standardliste Biotoptypen: Liste der Zusatzcodes

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-311

Kategorie Code Bezeichnung Charakterisierung

fehlendem Strukturreichtum.

Gewässerstruktur /fb Schlammbänke in Bächen und Flüssen

Schlammbänke im Uferbereich von Fließgewässern, entsprechend Definition LRT 3270, i. d. R. oberhalb der Brackwasserzone.

Gewässertyp /fa Tümpel Periodisch trockenfallendes Kleingewässer mit eigenständiger Wasservegetation.

Gewässertyp /ft Teich Künstlich aufgestautes Gewässer mit regelbarem Wasserstand.

Gewässertyp /fd Wehle Durch Deichbruch und anschließender Auskolkung entstandenes Gewässer, oftmals durch große Tiefe geprägt.

Gewässertyp /fm Torfstich Wassergefüllter ehemaliger Torfstich.

Gewässertyp /fw Weiher Stehendes, größeres Gewässer ohne ausgebildete Tiefenzone, daher flächendeckend von im Gewässergrund wurzelnder Wasservegetation besiedelbar.

Gewässertyp /fs See Stehendes, größeres Gewässer mit ausgebildeter Tiefenzone, daher nicht flächendeckend von im Gewässergrund wurzelnder Wasservegetation besiedelbar.

Grünelemente /sb wertvoller Altbaumbestand

Vorkommen von alten, ausgewachsenen Bäumen, oftmals mit hoher Habitatvielfalt (z. B. Totholz im Kronenbereich, Astlöcher u. a.) oder reichem Vorkommen von epiphytischen Moosen und Flechten.

Grünelemente /sg Dachbegrünung, Dachgärten

Auf Dachflächen von Häusern, Garagen, Carports u. a. angelegte Vegetationsstrukturen, oftmals mit Trockenrasenelementen (aber nicht dem Biotopschutz unterliegend).

Grünelemente /sm Vegetation auf Mauerkronen oder in Fugen, Fassadenbegrünung

Vegetation im Bereich der Mauerfugen bzw. der Mauerkrone oder mit Kletterpflanzen begrünte Hausfassaden.

Grünelemente /sa Gartennutzungen in öffentliche Parkflächen

Durch "Wildes Gärtnern" (Guerilla-Gardening) geprägte Bereiche innerhalb öffentlicher Grünflächen.

Sedimenttyp /01 Steine (Gravel) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Standardliste Biotoptypen: Liste der Zusatzcodes

IV-312 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Kategorie Code Bezeichnung Charakterisierung

Sedimenttyp /02 Kies (Very coarse Sand) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /03 Grobsand (coarse Sand) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /04 Mittelsand (medium Sand)

Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /05 Feinsand (fine Sand) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /06 sehr feiner Sand (very fine Sand)

Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /07 grober Silt (coarse Silt) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /08 mittel Silt (medium Silt) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /09 Silt fein (fine Silt) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /10 Silt, sehr fein (very fine Silt)

Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /11 Ton (Clay) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /12 Geschiebemergel (Till) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /13 Torf (Peat) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimenttyp /14 Schlick (Mud) Einteilung der Sedimentzusammensetzung nach Tauber (2007)

Sedimentsortierung /20 sehr gut (very well) Einteilung der Sedimentsortierung nach Tauber (2007)

Sedimentsortierung /21 gut (Well) Einteilung der Sedimentsortierung nach Tauber (2007)

Sedimentsortierung /22 mittel (moderately) Einteilung der Sedimentsortierung nach Tauber (2007)

Sedimentsortierung /23 schlecht (poor ) Einteilung der Sedimentsortierung nach Tauber (2007)

Sedimentsortierung /24 sehr schlecht (very poor) Einteilung der Sedimentsortierung nach Tauber (2007)

Standardliste Biotoptypen: Liste der Zusatzcodes

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-313

Kategorie Code Bezeichnung Charakterisierung

Sedimentsortierung /25 unspezifisch (unspecified) Einteilung der Sedimentsortierung nach Tauber (2007)

Wattsediment /ws Schlickwatt Mindestens 50 % des Substrates aus Silt- und Tonteilchen < 0,06 mm

Wattsediment /wm Mischwatt Feinsandfraktion (0,06 bis 0,2 mm Korndurchmesser) zwischen 50 und 85 %

Wattsediment /wf Sandwatt Feinsandfraktion (0,06 bis 0,2 mm Korndurchmesser) größer als 85 %

Marine Strukturen /kb Steinfelder Ansammlung größerer Steine auf dem Meeresboden oder am Strand.

Marine Strukturen /kg Geröll Ansammlung kleinerer Steine (Geröll) auf dem Meeresboden oder am Strand

Marine Strukturen /km Mega- und Riesenrippel Durch Wasserbewegung erzeugte Rippelstrukturen mit einer Wellenlänge über 60 cm. Rippel mit einer Höhe über 1,5 m werden als Riesenrippel bezeichnet.

Marine Strukturen /kr Rippel Durch Wasserbewegung erzeugte Rippelstrukturen mit einer Wellenlänge bis 60 cm, Höhe i. d. R. < 10 cm

Marine Strukturen /kf Fischereimarken Veränderungen des Meeresbodens durch Fischereigeräte (z. B. Schleppnetze)

Marine Strukturen /kp Priel Priele und Wattrinnen im Bereich des Eulitorals, Breite bis ca. 100 m

Marine Strukturen /ks Fahrrinne für Schifffahrt Durch regelmäßige Baggermaßnahmen unterhaltene Fahrrinne

Marine Strukturen /kw Wrack Versunkenes Schiff

Marine Strukturen /kt Windwatt im Bereich der Ostsee

regelmäßig durch Wasserstandsschwankungen trockenfallende Bereiche

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-314 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

14 Artenlisten

Liste 1: Quellzeiger

Gefäßpflanzen

Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)

Wald-Schaumkraut (Cardamine flexuosa)

Rispen-Segge (Carex paniculata)

Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)

Wechselblättriges Milzkraut (Chrysosplenium alternifolium)

Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia)

Bach-Quellkraut (Montia fontana)

Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale)

Wald-Simse (Scirpus sylvaticus)

Bach-Sternmiere (Stellaria alsine)

Bachbungen-Ehrenpreis (Veronica beccabunga)

Moose:

Brachythecium rivulare

Philonotis spp.

Cratoneuron spp.

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-315

Liste 2: Feuchte- und Nässezeiger

Feuchtezeiger (Ellenberg F 7–8)

Nässezeiger (Ellenberg F 9–10)

Flutrasenarten

Gefäßpflanzen

Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica)

Kalmus (Acorus calamus)

Hunds-Straußgras (Agrostis canina)

Riesen-Straußgras (Agrostis gigantea)

Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera)

Gewöhnlicher Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica)

Grau-Erle (Alnus incana)

Rotgelbes Fuchsschwanzgras (Alopecurus aequalis)

Knick-Fuchsschwanzgras (Alopecurus geniculatus)

Echter Eibisch (Althaea officinalis)

Kleinling (Anagallis minima)

Rosmarinheide (Andromeda polifolia)

Echte Engelwurz (Angelica archangelica)

Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris)

Echter Sellerie (Apium graveolens)

Flutender Sellerie (Apium inundatum)

Kriechender Sellerie (Apium repens)

Hain-Klette (Arctium nemorosum)

Gefleckter Aronstab (Arum maculatum)

Rauhblatt-Aster (Aster novae-angliae)

Kleinblütige Aster (Aster parviflorus)

Wald-Frauenfarn (Athyrium filix-femina)

Gestielte Keilmelde (Atriplex pedunculata)

Steifes Barbarakraut (Barbarea stricta)

Rauhhaarige Dornmelde (Bassia hirsuta)

Aufrechter Merk (Berula erecta)

Moor-Birke (Betula pubescens)

Nickender Zweizahn (Bidens cernua)

Schwarzfrüchtiger Zweizahn (Bidens frondosa)

Schlangen-Knöterich (Bistorta officinalis)

Zusammengedrücktes Quellried (Blysmus compressus)

Rote Quellbinse (Blysmus rufus)

Gewöhnliche Strandsimse (Bolboschoenus maritimus)

Trauben-Trespe (Bromus racemosus)

Schwanenblume (Butomus umbellatus)

Moor-Reitgras (Calamagrostis stricta)

Schlangenwurz (Calla palustris)

Sumpf Wasserstern (Callitriche palustris agg.)

Sumpfdotterblume (Caltha palustris)

Bitteres Schaumkraut (Cardamine amara)

Wald-Schaumkraut (Cardamine flexuosa)

Schlank-Segge (Carex acuta)

Sumpf-Segge (Carex acutiformis)

Schwarzschopf-Segge (Carex appropinquata)

Graue Segge (Carex canescens)

Draht-Segge (Carex diandra)

Zweizeilige Segge (Carex disticha)

Igel-Segge (Carex echinata)

Walzen-Segge (Carex elongata)

Gelb-Seggen (Carex flava agg.)

Faden-Segge (Carex lasiocarpa)

Wiesen-Segge (Carex nigra)

Falsche Fuchs-Segge (Carex otrubae)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-316 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Hasenfuß-Segge (Carex ovalis)

Hirse-Segge (Carex panicea)

Rispen-Segge (Carex paniculata)

Scheinzypergras-Segge (Carex pseudocyperus)

Winkel-Segge (Carex remota)

Ufer-Segge (Carex riparia)

Schnabel-Segge (Carex rostrata)

Quellgras (Catabrosa aquatica)

Strand-Tausendgüldenkraut (Centaurium littorale)

Knolliger Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum)

Dickblättriger Gänsefuß (Chenopodium botryodes)

Wechselblättriges Milzkraut (Chrysosplenium alternifolium)

Gegenblättriges Milzkraut (Chrysosplenium oppositifolium)

Wasserschierling (Cicuta virosa)

Alpen-Hexenkraut (Circaea alpina)

Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum)

Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre)

Binsen- Schneide (Cladium mariscus)

Sumpf-Brenndolde (Cnidium dubium)

Löffelkraut (Cochlearia spp.)

Hirschsprung (Corrigiola litoralis)

Laugenblume (Cotula coronopifolia)

Wasser-Dickblatt (Crassula aquatica)

Sumpf-Pippau (Crepis paludosa)

Nessel-Seide (Cuscuta europaea)

Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata)

Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza maculata)

Breitblättriges Knabenkraut (Dactylorhiza majalis)

Übersehenes Knabenkraut (Dactylorhiza praetermissa)

Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)

Moor-Schmiele (Deschampsia setacea)

Elbe-Rasenschmiele (Deschampsia wibeliana)

Mittlerer Sonnentau (Drosera intermedia)

Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)

Kammfarn (Dryopteris cristata)

Sumpfbinse (Eleocharis spp.)

Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)

Sumpf-Weidenröschen (Epilobium palustre)

Kleinblütiges Weidenröschen (Epilobium parviflorum)

Rosenrotes Weidenröschen (Epilobium roseum)

Vierkantiges Weidenröschen (Epilobium tetragonum)

Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris)

Teich-Schachtelhalm (Equisetum fluviatile)

Winter-Schachtelhalm (Equisetum hyemale)

Sumpf-Schachtelhalm (Equisetum palustre)

Wald-Schachtelhalm (Equisetum sylvaticum)

Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia)

Bunter Schachtelhalm (Equisetum variegatum)

Glocken-Heide (Erica tetralix)

Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium)

Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum)

Wasserdost (Eupatorium cannabinum)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-317

Japanischer-Staudenknöterich (Fallopia japonica)

Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis)

Rohr-Schwingel (Festuca arundinacea)

Riesen-Schwingel (Festuca gigantea)

Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria)

Faulbaum (Frangula alnus)

Schachblume (Fritillaria meleagris)

Sumpf-Labkraut (Galium palustre)

Moor-Labkraut (Galium uliginosum)

Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe)

Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre)

Bach-Nelkenwurz (Geum rivale)

Strand-Milchkraut (Glaux maritima)

Blaugrüner Schwaden (Glyceria declinata)

Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)

Großer Schwaden (Glyceria maxima)

Hain-Schwaden (Glyceria nemoralis)

Sumpf-Ruhrkraut (Gnaphalium uliginosum)

Gottes-Gnadenkraut (Gratiola officinalis)

Mauer-Gipskraut (Gypsophila muralis)

Sumpf-Weichwurz (Hammarbya paludosa)

Gewöhnliche Nachtviole (Hesperis matronalis)

Wiesen-Habichtskraut (Hieracium caespitosum)

Duftendes Mariengras (Hierochloë odorata)

Tannenwedel (Hippuris vulgaris)

Gewöhnlicher Hopfen (Humulus lupulus)

Gewöhnlicher Wassernabel (Hydrocotyle vulgaris)

Niederliegendes Johanniskraut (Hypericum humifusum)

Geflügeltes Johanniskraut (Hypericum tetrapterum)

Knorpelkraut (Illecebrum verticillatum)

Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)

Großes Springkraut (Impatiens noli-tangere)

Wiesen-Alant (Inula britannica)

Sumpf-Schwertlilie (Iris pseudacorus)

Flutende Moorbinse (Isolepis fluitans)

Borstige Moorbinse (Isolepis setacea)

Spitzblütige Binse (Juncus acutiflorus)

Zweischneidige Binse (Juncus anceps)

Glieder-Binse (Juncus articulatus)

Kröten-Binse (Juncus bufonius)

Knoten-Binse (Juncus bulbosus)

Zusammengedrückte Binse (Juncus compressus)

Knäuel-Binse (Juncus conglomeratus)

Flatter-Binse (Juncus effusus)

Faden-Binse (Juncus filiformis)

Blaugrüne Binse (Juncus inflexus)

Meerstrand-Binse (Juncus maritimus)

Zwerg-Binse (Juncus pygmaeus)

Frosch-Binse (Juncus ranarius)

Sparrige Binse (Juncus squarrosus)

Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris)

Sumpf-Porst (Ledum palustre)

Schlammling (Limosella aquatica)

Kleines Zweiblatt (Listera cordata)

Strandling (Littorella uniflora)

Wasser-Lobelie (Lobelia dortmanna)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-318 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Sumpf-Hornklee (Lotus pedunculatus)

Sumpf-Bärlapp (Lycopodiella inundata)

Wolfstrapp (Lycopus europaeus)

Hain-Gilbweiderich (Lysimachia nemorum)

Punktierter Gilbweiderich (Lysimachia punctata)

Straußblütiger Gilbweiderich (Lysimachia thyrsiflora)

Gewöhnlicher Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)

Blut-Weiderich (Lythrum salicaria)

Straußenfarn (Matteuccia struthiopteris)

Hoher Steinklee (Melilotus altissimus)

Quirl-Minze (Mentha × verticillata)

Wasser-Minze (Mentha aquatica)

Acker-Minze (Mentha arvensis)

Fieberklee (Menyanthes trifoliata)

Gewöhnliches Pfeifengras (Molinia caerulea)

Bach-Quellkraut (Montia fontana)

Rasen-Vergißmeinnicht (Myosotis laxa)

Sumpf-Vergißmeinnicht (Myosotis scorpioides)

Mäuseschwänzchen (Myosurus minimus)

Gagelstrauch (Myrica gale)

Beinbrech (Narthecium ossifragum)

Echte Brunnenkresse (Nasturtium officinale)

Wasserfenchel (Oenanthe aquatica)

Röhriger Wasserfenchel (Oenanthe fistulosa)

Wiesen-Wasserfenchel (Oenanthe lachenalii)

Gewöhnliche Natternzunge (Ophioglossum vulgatum)

Königsfarn (Osmunda regalis)

Gekrümmter Dünnschwanz (Parapholis strigosa)

Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris)

Sumpf-Läusekraut (Pedicularis palustris)

Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica)

Sumpfquendel (Peplis portula)

Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia)

Milder Knöterich (Persicaria dubia)

Wasserpfeffer (Persicaria hydropiper)

Kleiner Knöterich (Persicaria minor)

Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybridus)

Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre)

Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea)

Schilf (Phragmites australis)

Pillenfarn (Pilularia globulifera)

Gewöhnliches Fettkraut (Pinguicula vulgaris)

Krähenfuß-Wegerich (Plantago coronopus)

Berg-Waldhyazinthe (Platanthera chlorantha)

Sumpf-Rispengras (Poa palustris)

Lockerblütiges Rispengras (Poa remota)

Gewöhnliches Rispengras (Poa trivialis)

Schwarz-Pappel (Populus nigra)

Knöterich-Laichkraut (Potamogeton polygonifolius)

Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina)

Sumpfblutauge (Potentilla palustris)

Gewöhnliche Traubenkirsche (Prunus padus)

Andel (Puccinellia maritima)

Kleines Flohkraut (Pulicaria vulgaris)

Zwerg-Lein (Radiola linoides)

Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-319

Efeublättriger Wasserhahnenfuß (Ranunculus hederaceus)

Zungen-Hahnenfuß (Ranunculus lingua)

Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens)

Ufer-Hahnenfuß (Ranunculus reptans)

Sardischer Hahnenfuß (Ranunculus sardous)

Gift-Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus)

Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba)

Braunes Schnabelried (Rhynchospora fusca)

Schwarze Johannisbeere (Ribes nigrum)

Rote Johannisbeere (Ribes rubrum)

Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia)

Gewöhnliche Sumpfkresse (Rorippa palustris)

Wilde Sumpfkresse (Rorippa sylvestris)

Wasser-Ampfer (Rumex aquaticus)

Knäuelblütiger Ampfer (Rumex conglomeratus)

Krauser Ampfer (Rumex crispus)

Fluß-Ampfer (Rumex hydrolapathum)

Ufer-Ampfer (Rumex maritimus)

Sumpf-Ampfer (Rumex palustris)

Hain-Ampfer (Rumex sanguineus)

Strand-Salde (Ruppia maritima)

Kronblattloses Mastkraut (Sagina apetala)

Strand-Mastkraut (Sagina maritima)

Aufrechtes Mastkraut (Sagina micropetala)

Knotiges Mastkraut (Sagina nodosa)

Gewöhnliches Pfeilkraut (Sagittaria sagittifolia)

Kurzähren-Queller (Salicornia europaea)

Sandwatt-Queller (Salicornia procumbens)

Schlickwatt-Queller (Salicornia stricta)

Silber-Weide (Salix alba)

Ohr-Weide (Salix aurita)

Grau-Weide (Salix cinerea ssp. cinerea)

Lorbeer-Weide (Salix pentandra)

Rosmarin-Weide (Salix rosmarinifolia)

Mandel-Weide (Salix triandra)

Korb-Weide (Salix viminalis)

Salz-Bunge (Samolus valerandi)

Blumenbinse (Scheuchzeria palustris)

Salz-Teichsimse (Schoenoplectus tabernaemontani)

Dreikantige Teichsimse (Schoenoplectus triqueter)

Schwarzes Kopfried (Schoenus nigricans)

Wald-Simse (Scirpus sylvaticus)

Niedrige Schwarzwurzel (Scorzonera humilis)

Geflügelte Braunwurz (Scrophularia umbrosa)

Sumpf-Helmkraut (Scutellaria galericulata)

Spießblättriges Helmkraut (Scutellaria hastifolia)

Kümmel-Silge (Selinum carvifolia)

Wasser-Greiskraut (Senecio aquaticus)

Sumpf-Greiskraut (Senecio paludosus)

Fluß-Greiskraut (Senecio sarracenicus)

Kuckucks-Lichtnelke (Silene flos-cuculi)

Großer Merk (Sium latifolium)

Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara)

Sumpf-Gänsedistel (Sonchus palustris)

Einfacher Igelkolben (Sparganium emersum)

Aufrechter Igelkolben (Sparganium erectum)

Salz-Schlickgras (Spartina anglica)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-320 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media)

Salz-Schuppenmiere (Spergularia salina)

Sumpf-Ziest (Stachys palustris)

Wald-Ziest (Stachys sylvatica)

Bach-Sternmiere (Stellaria alsine)

Wasserdarm (Stellaria aquatica)

Hain-Sternmiere (Stellaria nemorum)

Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris)

Gewöhnlicher Teufelsabbiß (Succisa pratensis)

Arznei-Beinwell (Symphytum officinale)

Große Telekie (Telekia speciosa)

Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum)

Sumpffarn (Thelypteris palustris)

Erdbeer-Klee (Trifolium fragiferum)

Strand-Dreizack (Triglochin maritimum)

Sumpf-Dreizack (Triglochin palustre)

Schmalblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia)

Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)

Flatter-Ulme (Ulmus laevis)

Kleiner Baldrian (Valeriana dioica)

Arznei-Baldrian (Valeriana officinalis agg.)

Blauer Wasser-Ehrenpreis (Veronica anagallis-aquatica)

Bachbunge (Veronica beccabunga)

Roter Wasser-Ehrenpreis (Veronica catenata)

Berg-Ehrenpreis (Veronica montana)

Schild-Ehrenpreis (Veronica scutellata)

Sumpf-Veilchen (Viola palustris)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-321

Liste 3: Trockenheitszeiger

(Ellenberg F ≤ 3)

Bei der Kartierung von Trocken- und Mager-rasen (TR; §, VO 3.c: TRn, TRj; §, VO 3.d: TRb, TRm, TRo, TRs) sind zusätzlich zu den in der Liste 3 gelisteten Pflanzenarten die in den „Erläuterungen zur Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen in SH“ aufgeführten „Kennzeichnenden Pflanzenarten“ unbedingt zu berücksichtigen. Trocken- und Magerrasen unterliegen bei Erfüllung der Mindestflächen-größe gem. schlesw.-holst. Biotop-VO 3.c (Borstgrasrasen) oder 3.d (Trockenrasen) dem gesetzlichen Biotopschutz gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG.

Liste 3

Gefäßpflanzen

Feld-Steinquendel (Acinos arvensis)

Sand-Straußgras (Agrostis vinealis)

Nelken-Haferschmiele (Aira caryophyllea)

Frühe Haferschmiele (Aira praecox)

Genfer Günsel (Ajuga genevensis)

Gekielter Lauch (Allium carinatum)

Kohl-Lauch (Allium oleraceum)

Kelch-Steinkraut (Alyssum alyssoides)

Gewöhnliche Ochsenzunge (Anchusa officinalis)

Färber-Hundskamille (Anthemis tinctoria)

Traubige Graslilie (Anthericum liliago)

Rispige Graslilie (Anthericum ramosum)

Wundklee (Anthyllis vulneraria)

Turmkraut (Arabis glabra)

Sand-Grasnelke (Armeria maritima ssp. elongata)

Feld-Beifuß (Artemisia campestris)

Graukresse (Berteroa incana)

Aufrechte Trespe (Bromus erectus)

Dach-Trespe (Bromus tectorum)

Rapunzel-Glockenblume (Campanula rapunculus)

Pfeilkresse (Cardaria draba)

Sand-Segge (Carex arenaria)

Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa)

Rispen-Flockenblume (Centaurea stoebe)

Bärtiges Hornkraut (Cerastium brachypetalum)

Sand-Hornkraut (Cerastium semidecandrum)

Großer Knorpellattich (Chondrilla juncea)

Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule)

Schmalflügeliger Wanzensame (Corispermum leptopterum)

Silbergras (Corynephorus canescens)

Heide-Nelke (Dianthus deltoides)

Schmalblättriger Doppelsame (Diplotaxis tenuifolia)

Frühlings-Hungerblümchen (Erophila verna)

Feld-Mannstreu (Eryngium campestre)

Zypressen-Wolfsmilch (Euphorbia cyparissias)

Sichelmöhre (Falcaria vulgaris)

Rauhblättriger Schaf-Schwingel (Festuca brevipila)

Acker-Filzkraut (Filago arvensis)

Kleines Filzkraut (Filago minima)

Deutsches Filzkraut (Filago vulgaris)

Kleines Mädesüß (Filipendula vulgaris)

Hügel-Erbeere (Fragaria viridis)

Blutroter Storchschnabel (Geranium sanguineum)

Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-322 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Echter Wiesenhafer (Helictotrichon pratense)

Ungarisches Habichtskraut (Hieracium bauhini)

Dolden-Spurre (Holosteum umbellatum)

Kahles Ferkelkraut (Hypochaeris glabra)

Berg-Sandglöckchen (Jasione montana)

Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca)

Schwarzwerdende Platterbse (Lathyrus niger)

Sichelklee (Medicago falcata)

Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima)

Weißer Steinklee (Melilotus albus)

Gewöhnlicher Steinklee (Melilotus officinalis)

Hügel-Vergißmeinnicht (Myosotis ramosissima)

Sand-Vergißmeinnicht (Myosotis stricta)

Kleinblütige Nachtkerze (Oenothera parviflora)

Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare)

Kleiner Vogelfuß (Ornithopus perpusillus)

Sprossende Felsennelke (Petrorhagia prolifera)

Sand-Lieschgras (Phleum arenarium)

Zusammengedrücktes Rispengras (Poa compressa)

Wohlriechende Weißwurz (Polygonatum odoratum)

Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea)

Übersehenes Fingerkraut (Potentilla neglecta)

Hohes Fingerkraut (Potentilla recta)

Wiesen-Kuhschelle (Pulsatilla pratensis)

Gewöhnliche Kuhschelle (Pulsatilla vulgaris)

Gelber Wau (Reseda lutea)

Lederblättrige Rose (Rosa caesia)

Wein-Rose (Rosa rubiginosa)

Apfel-Rose (Rosa villosa)

Straußblütiger Sauerampfer (Rumex thyrsiflorus)

Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor)

Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata)

Dreifinger-Steinbrech (Saxifraga tridactylites)

Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria)

Venuskamm (Scandix pecten-veneris)

Ausdauernder Knäuel (Scleranthus perennis)

Triften-Knäuel (Scleranthus polycarpos)

Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre)

Große Fetthenne (Sedum maximum)

Felsen-Fetthenne (Sedum rupestre)

Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare)

Raukenblättriges Greiskraut (Senecio erucifolius)

Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)

Klebriges Greiskraut (Senecio viscosus)

Berg-Heilwurz (Seseli libanotis)

Kegelfrüchtiges Leimkraut (Silene conica)

Acker-Lichtnelke (Silene noctiflora)

Nickendes Leimkraut (Silene nutans)

Pechnelke (Silene viscaria)

Frühlings-Spark (Spergula morisonii)

Fünfmänniger Spark (Spergula pentandra)

Einjähriger Ziest (Stachys annua)

Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis)

Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus)

Hügel-Klee (Trifolium alpestre)

Hasen-Klee (Trifolium arvense)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-323

Feld-Klee (Trifolium campestre)

Kleiner Klee (Trifolium dubium)

Berg-Klee (Trifolium montanum)

Gestreifter Klee (Trifolium striatum)

Finger-Ehrenpreis (Veronica triphyllos)

Frühlings-Ehrenpreis (Veronica verna)

Platterbsen-Wicke (Vicia lathyroides)

Feinblättrige Vogel-Wicke (Vicia tenuifolia)

Rauhhaariges Veilchen (Viola hirta)

Trespen-Federschwingel (Vulpia bromoides)

Mäuseschwanz-Federschwingel (Vulpia myuros)

Moose

Brachythecium albicans

Ceratodon purpureus

Racomitrium canescens

Tortella inclinata

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-324 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Liste 4: Salzzeiger

(Ellenberg S ≥ 7)

Gefäßpflanzen

Strand-Aster (Aster tripolium ssp. tripolium)

Strand-Melde (Atriplex littoralis)

Gestielte Keilmelde (Atriplex pedunculata)

Portulak-Keilmelde (Atriplex portulacoides)

Rauhhaarige Dornmelde (Bassia hirsuta)

Englisches Löffelkraut (Cochlearia anglica)

Salz-Rotschwingel (Festuca rubra ssp. litoralis)

Strand-Milchkraut (Glaux maritima)

Bodden-Binse (Juncus gerardii)

Strandflieder (Limonium vulgare)

Strand-Wegerich (Plantago maritima)

Gewöhnlicher Salzschwaden (Puccinellia distans)

Andel (Puccinellia maritima)

Schraubige Salde (Ruppia cirrhosa)

Strand-Salde (Ruppia maritima)

Kurzähren-Queller (Salicornia europaea)

Sandwatt-Queller (Salicornia procumbens)

Schlickwatt-Queller (Salicornia stricta)

Salz-Schlickgras (Spartina anglica)

Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media)

Salz-Schuppenmiere (Spergularia salina)

Strand-Sode (Suaeda maritima)

Strand-Dreizack (Triglochin maritimum)

Gewöhnliches Seegras (Zostera marina)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-325

Liste 5: Säurezeiger

(Ellenberg R ≤ 2)

Gefäßpflanzen

Sand-Straußgras (Agrostis vinealis)

Frühe Haferschmiele (Aira praecox)

Pyramiden-Günsel (Ajuga pyramidalis)

Grannen-Ruchgras (Anthoxanthum aristatum)

Rippenfarn (Blechnum spicant)

Besenheide (Calluna vulgaris)

Sand-Segge (Carex arenaria)

Schlamm-Segge (Carex limosa)

Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa)

Moor-Schmiele (Deschampsia setacea)

Faden-Fingerhirse (Digitaria ischaemum)

Mittlerer Sonnentau (Drosera intermedia)

Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)

Glocken-Heide (Erica tetralix)

Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum)

Schlanker Augentrost (Euphrasia micrantha)

Harzer Labkraut (Galium saxatile)

Englischer Ginster (Genista anglica)

Behaarter Ginster (Genista pilosa)

Sumpf-Weichwurz (Hammarbya paludosa)

Weiches Honiggras (Holcus mollis)

Glattes Habichtskraut (Hieracium laevigatum)

Sparrige Binse (Juncus squarrosus)

Sumpf-Porst (Ledum palustre)

Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum)

Borstgras (Nardus stricta)

Beinbrech (Narthecium ossifragum)

Kleiner Vogelfuß (Ornithopus perpusillus)

Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica)

Quendelblättriges Kreuzblümchen (Polygala serpyllifolia)

Gewöhnlicher Tüpfelfarn (Polypodium vulgare)

Braunes Schnabelried (Rhynchospora fusca)

Einjähriger Knäuel (Scleranthus annuus)

Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis)

Salbei-Gamander (Teucrium scorodonia)

Hasen-Klee (Trifolium arvense)

Gestreifter Klee (Trifolium striatum)

Heidelbeere (Vaccinium myrtillus)

Gewöhnliche Rauschbeere (Vaccinium uliginosum)

Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea)

Sumpf-Veilchen (Viola palustris)

Moose

Sphagnum spec.

Polytrichum formuosum

Dicranum scoparium

Dicranella heteromalla

Pleurozium schreberi

Flechten

Cladonia coccifera

Cladonia digitata

Cladonia incrassate

Cladonia macilenta

Cladonia uncialis

Placynthiella icmalea

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-326 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Liste 6: Basenzeiger

(Ellenberg R ≥ 8)

Gefäßpflanzen

Schwarzfrüchtiges Christophskraut (Actaea spicata)

Acker-Hundspetersilie (Aethusa cynapium)

Gekielter Lauch (Allium carinatum)

Echter Eibisch (Althaea officinalis)

Kelch-Steinkraut (Alyssum alyssoides)

Gelbes Windröschen (Anemone ranunculoides)

Turmkraut (Arabis glabra)

Filzige Klette (Arctium tomentosum)

Schmalblättriger Merk (Berula erecta)

Zusammengedrücktes Quellried (Blysmus compressus)

Acker-Trespe (Bromus arvensis)

Aufrechte Trespe (Bromus erectus)

Unbegrannte Trespe (Bromus inermis)

Dach-Trespe (Bromus tectorum)

Rotfrüchtige Zaunrübe (Bryonia dioica)

Stumpfkantiger Wasserstern (Callitriche cophocarpa)

Breitblättrige Glockenblume (Campanula latifolia)

Pfirsichblättrige Glockenblume (Campanula persicifolia)

Nesselblättrige Glockenblume (Campanula trachelium)

Pfeilkresse (Cardaria draba)

Nickende Distel (Carduus nutans)

Schwarzschopf-Segge (Carex appropinquata)

Finger-Segge (Carex digitata)

Entferntährige Segge (Carex distans)

Zweizeilige Segge (Carex disticha)

Blaugrüne Segge (Carex flacca)

Gelb-Seggen (Carex flava agg.)

Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa)

Rispen-Flockenblume (Centaurea stoebe)

Strand-Tausendgüldenkraut (Centaurium littorale)

Kleines Tausendgüldenkraut (Centaurium pulchellum)

Bärtiges Hornkraut (Cerastium brachypetalum)

Rauhes Hornblatt (Ceratophyllum demersum)

Zartes Hornblatt (Ceratophyllum submersum)

Knolliger Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum)

Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule)

Binsen-Schneide (Cladium mariscus)

Dänisches Löffelkraut (Cochlearia danica)

Acker-Rittersporn (Consolida regalis)

Hohler Lerchensporn (Corydalis cava)

Zymbelkraut (Cymbalaria muralis)

Übersehenes Knabenkraut (Dactylorhiza praetermissa)

Elbe-Rasenschmiele (Deschampsia wibeliana)

Mauer-Doppelsame (Diplotaxis muralis)

Wilde Karde (Dipsacus fullonum)

Gewöhnlicher Natternkopf (Echium vulgare)

Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)

Kleinblütiges Weidenröschen (Epilobium parviflorum)

Rosenrotes Weidenröschen (Epilobium roseum)

Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-327

Riesen-Schachtelhalm (Equisetum telmateia)

Bunter Schachtelhalm (Equisetum variegatum)

Scharfes Berufkraut (Erigeron acris)

Breitblättriges Wollgras (Eriophorum latifolium)

Feld-Mannstreu (Eryngium campestre)

Gewöhnliches Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)

Esels-Wolfsmilch (Euphorbia esula)

Kleines Mädesüß (Filipendula vulgaris)

Hügel-Erbeere (Fragaria viridis)

Wiesen-Gelbstern (Gagea pratensis)

Breitblättriger Hohlzahn (Galeopsis ladanum)

Nordisches Labkraut (Galium boreale)

Schlitzblättriger Storchschnabel (Geranium dissectum)

Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre)

Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense)

Blutroter Storchschnabel (Geranium sanguineum)

Großer Schwaden (Glyceria maxima)

Hain-Schwaden (Glyceria nemoralis)

Gefalteter Schwaden (Glyceria notata)

Dichtes Laichkraut (Groenlandia densa)

Ruprechtsfarn (Gymnocarpium robertianum)

Sanddorn (Hippophae rhamnoides)

Tannenwedel (Hippuris vulgaris)

Waldgerste (Hordelymus europaeus)

Wiesen-Alant (Inula britannica)

Weidenblättriger Alant (Inula salicina)

Blaugrüne Binse (Juncus inflexus)

Stumpfblütige Binse (Juncus subnodulosus)

Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca)

Sumpf-Platterbse (Lathyrus palustris)

Frühlings-Platterbse (Lathyrus vernus)

Buckelige Wasserlinse (Lemna gibba)

Echtes Herzgespann (Leonurus cardiaca)

Filziges Herzgespann (Leonurus marrubiastrum)

Feld-Kresse (Lepidium campestre)

Echter Steinsame (Lithospermum officinale)

Rosen-Malve (Malva alcea)

Sichelklee (Medicago falcata)

Hopfenklee (Medicago lupulina)

Gewöhnlicher Steinklee (Melilotus officinalis)

Wald-Bingelkraut (Mercurialis perennis)

Ähriges Tausendblatt (Myriophyllum spicatum)

Großes Nixenkraut (Najas marina)

Seekanne (Nymphoides peltata)

Röhriger Wasserfenchel (Oenanthe fistulosa)

Wiesen-Wasserfenchel (Oenanthe lachenalii)

Männliches Knabenkraut (Orchis mascula)

Gewöhnlicher Dost (Origanum vulgare)

Vierblättrige Einbeere (Paris quadrifolia)

Gewöhnlicher Pastinak (Pastinaca sativa)

Gewöhnliches Bitterkraut (Picris hieracioides)

Strand-Wegerich (Plantago maritima)

Zusammengedrücktes Rispengras (Poa compressa)

Sumpf-Rispengras (Poa palustris)

Lockerblütiges Rispengras (Poa remota)

Flachstängeliges Laichkraut (Potamogeton compressus)

Flutendes Laichkraut (Potamogeton nodosus)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-328 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus)

Langblättriges Laichkraut (Potamogeton praelongus)

Rötliches Laichkraut (Potamogeton rutilus)

Niederliegendes Fingerkraut (Potentilla anglica)

Mehlige Schlüsselblume (Primula farinosa)

Wiesen-Schlüsselblume (Primula veris)

Dunkles Lungenkraut (Pulmonaria obscura)

Salz-Wasserhahnenfuß (Ranunculus peltatus ssp. baudotii)

Ufer-Hahnenfuß (Ranunculus reptans)

Gelber Wau (Reseda lutea)

Färber-Wau (Reseda luteola)

Wilde Sumpfkresse (Rorippa sylvestris)

Wein-Rose (Rosa rubiginosa)

Ufer-Ampfer (Rumex maritimus)

Sumpf-Ampfer (Rumex palustris)

Schraubige Salde (Ruppia cirrhosa)

Strand-Salde (Ruppia maritima)

Strand-Mastkraut (Sagina maritima)

Knotiges Mastkraut (Sagina nodosa)

Purpur-Weide (Salix purpurea)

Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor)

Sanikel (Sanicula europaea)

Tauben-Skabiose (Scabiosa columbaria)

Venuskamm (Scandix pecten-veneris)

Salz-Teichsimse (Schoenoplectus tabernaemontani)

Schwarzes Kopfried (Schoenus nigricans)

Geflügelte Braunwurz (Scrophularia umbrosa)

Bunte Kronwicke (Securigera varia)

Raukenblättriges Greiskraut (Senecio erucifolius)

Berg-Heilwurz (Seseli libanotis)

Acker-Lichtnelke (Silene noctiflora)

Acker-Senf (Sinapis arvensis)

Kohl-Gänsedistel (Sonchus oleraceus)

Salz-Schuppenmiere (Spergularia salina)

Einjähriger Ziest (Stachys annua)

Krebsschere (Stratiotes aloides)

Rainfarn (Tanacetum vulgare)

Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum)

Kleine Wiesenraute (Thalictrum minus)

Gewöhnlicher Klettenkerbel (Torilis japonica)

Erdbeer-Klee (Trifolium fragiferum)

Berg-Klee (Trifolium montanum)

Huflattich (Tussilago farfara)

Feld-Ulme (Ulmus minor)

Mittlerer Wasserschlauch (Utricularia intermedia)

Großblütige Königskerze (Verbascum densiflorum)

Windblumen-Königskerze (Verbascum phlomoides)

Glanzloser Ehrenpreis (Veronica opaca)

Glänzender Ehrenpreis (Veronica polita)

Hecken-Wicke (Vicia dumetorum)

Wald-Wicke (Vicia sylvatica)

Feinblättrige Vogel-Wicke (Vicia tenuifolia)

Rauhhaariges Veilchen (Viola hirta)

Teichfaden (Zannichellia palustris)

Moose

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-329

Brachythecium rivulare

Bryum caespiticium

Cratoneuron filicinum

Eurhynchium striatum

Philonotis calcarea

Racomitrium canescens

Rhytidiadelphus triquetrus

Tortella inclinata

Flechten

Cladonia cariosa

Collema crispum

Collema tenax

Peltigera rufescens

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-330 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Liste 7: Nährstoffzeiger

(Ellenberg N ≥ 8)

Gefäßpflanzen

Moschuskraut (Adoxa moschatellina)

Giersch (Aegopodium podagraria)

Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata)

Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris)

Große Klette (Arctium lappa)

Kleine Klette (Arctium minus)

Hain-Klette (Arctium nemorosum)

Filzige Klette (Arctium tomentosum)

Meerrettich (Armoracia rusticana)

Wermut (Artemisia absinthium)

Gewöhnlicher Beifuß (Artemisia vulgaris)

Weidenblättrige Aster (Aster × salignus)

Rauhblatt-Aster (Aster novae-angliae)

Strand-Melde (Atriplex littoralis)

Gestielte Keilmelde (Atriplex pedunculata)

Spieß-Melde (Atriplex prostrata)

Schwarznessel (Ballota nigra)

Wilde Rübe (Beta vulgaris)

Nickender Zweizahn (Bidens cernua)

Schwarzfrüchtiger Zweizahn (Bidens frondosa)

Gemüse-Kohl (Brassica oleracea)

Meersenf (Cakile maritima)

Echte Zaunwinde (Calystegia sepium)

Breitblättrige Glockenblume (Campanula latifolia)

Nesselblättrige Glockenblume (Campanula trachelium)

Spring-Schaumkraut (Cardamine impatiens)

Krause Distel (Carduus crispus)

Quellgras (Catabrosa aquatica)

Rauhes Hornblatt (Ceratophyllum demersum)

Knolliger Kälberkropf (Chaerophyllum bulbosum)

Taumel-Kälberkropf (Chaerophyllum temulum)

Schöllkraut (Chelidonium majus)

Guter Heinrich (Chenopodium bonus-henricus)

Graugrüner Gänsefuß (Chenopodium glaucum)

Roter Gänsefuß (Chenopodium rubrum)

Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)

Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare)

Gefleckter Schierling (Conium maculatum)

Hohler Lerchensporn (Corydalis cava)

Meerkohl (Crambe maritima)

Stechapfel (Datura stramonium)

Gewöhnliche Hühnerhirse (Echinochloa crus-galli)

Hunds-Quecke (Elymus caninus)

Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium)

Drüsiges Weidenröschen (Epilobium ciliatum)

Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum)

Rosenrotes Weidenröschen (Epilobium roseum)

Einjähriger Feinstrahl (Erigeron annuus)

Wasserdost (Eupatorium cannabinum)

Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)

Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis)

Bunter Hohlzahn (Galeopsis speciosa)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-331

Kleinblütiges Franzosenkraut (Galinsoga parviflora)

Kletten-Labkraut (Galium aparine)

Pyrenäen-Storchschnabel (Geranium pyrenaicum)

Großer Schwaden (Glyceria maxima)

Gefalteter Schwaden (Glyceria notata)

Topinambur (Helianthus tuberosus)

Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum)

Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium)

Gewöhnlicher Hopfen (Humulus lupulus)

Schwarzes Bilsenkraut (Hyoscyamus niger)

Weiße Taubnessel (Lamium album)

Gefleckte Taubnessel (Lamium maculatum)

Buckelige Wasserlinse (Lemna gibba)

Echtes Herzgespann (Leonurus cardiaca)

Filziges Herzgespann (Leonurus marrubiastrum)

Märzenbecher (Leucojum vernum)

Weg-Malve (Malva neglecta)

Wilde Malve (Malva sylvestris)

Strahlenlose Kamille (Matricaria discoidea)

Einjähriges Bingelkraut (Mercurialis annua)

Quirliges Tausendblatt (Myriophyllum verticillatum)

Eselsdistel (Onopordum acanthium)

Wasserpfeffer (Persicaria hydropiper)

Kleiner Knöterich (Persicaria minor)

Gewöhnliche Pestwurz (Petasites hybridus)

Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus)

Spreizender Wasserhahnenfuß (Ranunculus circinatus)

Flutender Wasserhahnenfuß (Ranunculus fluitans)

Gift-Hahnenfuß (Ranunculus sceleratus)

Wasser-Sumpfkresse (Rorippa amphibia)

Gewöhnliche Sumpfkresse (Rorippa palustris)

Wasser-Ampfer (Rumex aquaticus)

Knäuelblütiger Ampfer (Rumex conglomeratus)

Ufer-Ampfer (Rumex maritimus)

Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)

Sumpf-Ampfer (Rumex palustris)

Kali-Salzkraut (Salsola kali)

Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)

Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)

Fluß-Greiskraut (Senecio sarracenicus)

Wald-Greiskraut (Senecio sylvaticus)

Gewöhnliches Greiskraut (Senecio vulgaris)

Rote Lichtnelke (Silene dioica)

Bittersüßer Nachtschatten (Solanum dulcamara)

Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum)

Kohl-Gänsedistel (Sonchus oleraceus)

Wasserdarm (Stellaria aquatica)

Gewöhnliche Vogelmiere (Stellaria media)

Großblütige Vogelmiere (Stellaria neglecta)

Rauher Beinwell (Symphytum asperum)

Arznei-Beinwell (Symphytum officinale)

Wiesen-Löwenzähne (Taraxacum sect. Ruderalia)

Gewöhnlicher Klettenkerbel (Torilis japonica)

Schmalblättriger Rohrkolben (Typha angustifolia)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-332 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia)

Große Brennnessel (Urtica dioica)

Kleine Brennnessel (Urtica urens)

Teichfaden (Zannichellia palustris)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-333

Liste 8: Magerkeitszeiger

(Ellenberg N ≤ 2)

Gefäßpflanzen

Sumpf-Schafgarbe (Achillea ptarmica)

Feld-Steinquendel (Acinos arvensis)

Hunds-Straußgras (Agrostis canina)

Sand-Straußgras (Agrostis vinealis)

Nelken-Haferschmiele (Aira caryophyllea)

Frühe Haferschmiele (Aira praecox)

Heide-Günsel (Ajuga genevensis)

Pyramiden-Günsel (Ajuga pyramidalis)

Kelch-Steinkraut (Alyssum alyssoides)

Rosmarinheide (Andromeda polifolia)

Gewöhnliches Katzenpfötchen (Antennaria dioica)

Traubige Graslilie (Anthericum liliago)

Wundklee (Anthyllis vulneraria)

Flutender Sellerie (Apium inundatum)

Sand-Grasnelke (Armeria elongata)

Berg-Wohlverleih (Arnica montana)

Feld-Beifuß (Artemisia campestris)

Igelschlauch (Baldellia ranunculoides)

Echte Mondraute (Botrychium lunaria)

Gewöhnliches Zittergras (Briza media)

Moor-Reitgras (Calamagrostis stricta)

Besenheide (Calluna vulgaris)

Rundblättrige Glockenblume (Campanula rotundifolia)

Sand-Schaumkresse (Cardaminopsis arenosa)

Sand-Segge (Carex arenaria)

Graue Segge (Carex canescens)

Frühlings-Segge (Carex caryophyllea)

Gelb-Seggen (Carex flava agg.)

Zweihäusige Segge (Carex dioica)

Igel-Segge (Carex echinata)

Heide-Segge (Carex ericetroum)

Saum-Segge (Carex hostiana)

Schlamm-Segge (Carex limosa)

Wiesen-Segge (Carex nigra)

Floh-Segge (Carex pulicaris)

Bärtiges Hornkraut (Cerastium brachypetalum)

Stängellose Kratzdistel (Cirsium acaule)

Schwedischer Hartriegel (Cornus suecica)

Silbergras (Corynephorus canescens)

Wasser-Dickblatt (Crassula aquatica)

Quendel-Seide (Cuscuta epithymum)

Fuchs Knabenkraut (Dactylorhiza fuchsii)

Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata)

Geflecktes Knabenkraut (Dactylorhiza maculata)

Übersehenes Knabenkraut (Dactylorhiza praetermissa)

Gewöhnlicher Dreizahn (Danthonia decumbens)

Moor-Schmiele (Deschampsia setacea)

Heide-Nelke (Dianthus deltoides)

Mittlerer Sonnentau (Drosera intermedia)

Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia)

Nadel-Sumpfbinse (Eleocharis acicularis)

Vielstengelige Sumpfbinse (Eleocharis multicaulis)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-334 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Armblütige Sumpfbinse (Eleocharis quinqueflora)

Schwarze Krähenbeere (Empetrum nigrum)

Sumpf-Weidenröschen (Epilobium palustre)

Sumpf-Stendelwurz (Epipactis palustris)

Bunter Schachtelhalm (Equisetum variegatum)

Glocken-Heide (Erica tetralix)

Scharfes Berufkraut (Erigeron acris)

Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium)

Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum)

Frühlings-Hungerblümchen (Erophila verna)

Schlanker Augentrost (Euphrasia micrantha)

Hain-Augentrost (Euphrasia nemorosa)

Steifer Augentrost (Euphrasia stricta)

Rauhblättriger Schaf-Schwingel (Festuca brevipila)

Haar-Schafschwingel (Festuca filiformis)

Acker-Filzkraut (Filago arvensis)

Kleines Filzkraut (Filago minima)

Deutsches Filzkraut (Filago vulgaris)

Kleines Mädesüß (Filipendula vulgaris)

Nordisches Labkraut (Galium boreale)

Moor-Labkraut (Galium uliginosum)

Englischer Ginster (Genista anglica)

Behaarter Ginster (Genista pilosa)

Färber-Ginster (Genista tinctoria)

Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe)

Sumpf-Weichwurz (Hammarbya paludosa)

Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium)

Echter Wiesenhafer (Helictotrichon pratense)

Orangerotes Habichtskraut (Hieracium aurantiacum)

Ungarisches Habichtskraut (Hieracium bauhini)

Gewöhnliches Habichtskraut (Hieracium lachenalii)

Glattes Habichtskraut (Hieracium laevigatum)

Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella)

Savoyer Habichtskraut (Hieracium sabaudum)

Doldiges Habichtskraut (Hieracium umbellatum)

Duftendes Mariengras (Hierochloë odorata)

Dolden-Spurre (Holosteum umbellatum)

Gewöhnlicher Wassernabel (Hydrocotyle vulgaris)

Geflecktes Johanniskraut (Hypericum maculatum)

Kahles Ferkelkraut (Hypochaeris glabra)

Knorpelkraut (Illecebrum verticillatum)

See-Brachsenkraut (Isoëtes lacustris)

Flutende Moorbinse (Isolepis fluitans)

Berg-Sandglöckchen (Jasione montana)

Glieder-Binse (Juncus articulatus)

Knoten-Basenbinse (Juncus bulbosus)

Zwerg-Binse (Juncus pygmaeus)

Sparrige Binse (Juncus squarrosus)

Blaugrünes Schillergras (Koeleria glauca)

Wald-Platterbse (Lathyrus sylvestris)

Sumpf-Porst (Ledum palustre)

Purgier-Lein (Linum catharticum)

Kleines Zweiblatt (Listera cordata)

Strandling (Littorella uniflora)

Wasser-Lobelie (Lobelia dortmanna)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-335

Sumpf-Bärlapp (Lycopodiella inundata)

Keulen-Bärlapp (Lycopodium clavatum)

Zwerg-Schneckenklee (Medicago minima)

Wiesen-Wachtelweizen (Melampyrum pratense)

Wald-Wachtelweizen (Melampyrum sylvaticum)

Gewöhnliches Pfeifengras (Molinia caerulea)

Buchenspargel (Monotropa hypophegea)

Fichtenspargel (Monotropa hypopitys)

Buntes Vergißmeinnicht (Myosotis discolor)

Hügel-Vergißmeinnicht (Myosotis ramosissima)

Sand-Vergißmeinnicht (Myosotis stricta)

Borstgras (Nardus stricta)

Beinbrech (Narthecium ossifragum)

Kriechende Hauhechel (Ononis repens)

Gewöhnliche Natternzunge (Ophioglossum vulgatum)

Kleiner Vogelfuß (Ornithopus perpusillus)

Violette Sommerwurz (Orobanche purpurea)

Sumpf-Herzblatt (Parnassia palustris)

Sumpf-Läusekraut (Pedicularis palustris)

Wald-Läusekraut (Pedicularis sylvatica)

Sumpfquendel (Peplis portula)

Sprossende Felsennelke (Petrorhagia prolifera)

Pillenfarn (Pilularia globulifera)

Gewöhnliches Fettkraut (Pinguicula vulgaris)

Quendelblättriges Kreuzblümchen (Polygala serpyllifolia)

Gewöhnliches Kreuzblümchen (Polygala vulgaris)

Gewöhnlicher Tüpfelfarn (Polypodium vulgare)

Knöterich-Laichkraut (Potamogeton polygonifolius)

Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea

Blutwurz (Potentilla erecta)

Übersehenes Fingerkraut (Potentilla neglecta)

Sumpfblutauge (Potentilla palustris)

Hohes Fingerkraut (Potentilla recta)

Mehlige Schlüsselblume (Primula farinosa)

Wiesen-Kuhschelle (Pulsatilla pratensis)

Gewöhnliche Kuhschelle (Pulsatilla vulgaris)

Kleines Wintergrün (Pyrola minor)

Zwerg-Lein (Radiola linoides)

Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula)

Vielblütiger Hain-Hahnenfuß (Ranunculus polyanthemos)

Ufer-Hahnenfuß (Ranunculus reptans)

Großer Klappertopf (Rhinanthus angustifolius)

Kleiner Klappertopf (Rhinanthus minor)

Weißes Schnabelried (Rhynchospora alba)

Braunes Schnabelried (Rhynchospora fusca)

Rosmarin-Weide (Salix rosmarinifolia)

Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor)

Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata)

Dreifinger-Steinbrech (Saxifraga tridactylites)

Blumenbinse (Scheuchzeria palustris)

Schwarzes Kopfried (Schoenus nigricans)

Ausdauernder Knäuel (Scleranthus perennis)

Niedrige Schwarzwurzel (Scorzonera humilis)

Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre)

Felsen-Fetthenne (Sedum rupestre)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-336 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Milder Mauerpfeffer (Sedum sexangulare)

Berg-Heilwurz (Seseli libanotis)

Kegelfrüchtiges Leimkraut (Silene conica)

Pechnelke (Silene viscaria)

Schmalblättriger Igelkolben (Sparganium angustifolium)

Frühlings-Spark (Spergula morisonii)

Fünfmänniger Spark (Spergula pentandra)

Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris)

Gewöhnlicher Teufelsabbiß (Succisa pratensis)

Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis)

Arznei-Thymian (Thymus pulegioides)

Europäischer Siebenstern (Trientalis europaea)

Hasen-Klee (Trifolium arvense)

Feld-Klee (Trifolium campestre)

Kleiner Klee (Trifolium dubium)

Berg-Klee (Trifolium montanum)

Gestreifter Klee (Trifolium striatum)

Sumpf-Dreizack (Triglochin palustre)

Stechginster (Ulex europaeus)

Mittlerer Wasserschlauch (Utricularia intermedia)

Kleiner Wasserschlauch (Utricularia minor)

Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea)

Kleiner Baldrian (Valeriana dioica)

Finger-Ehrenpreis (Veronica triphyllos)

Frühlings-Ehrenpreis (Veronica verna)

Platterbsen-Wicke (Vicia lathyroides)

Feinblättrige Vogel-Wicke (Vicia tenuifolia)

Hunds-Veilchen (Viola canina)

Torf-Veilchen (Viola epipsila)

Trespen-Federschwingel (Vulpia bromoides)

Mäuseschwanz-Federschwingel (Vulpia myuros)

Moose

Brachythecium albicans

Ceratodon purpureus

Racomitrium canescens

Tortella inclinata

Flechten

Cetraria aculeata

Cetraria islandica

Cetraria muricata

Cladonia arbuscula

Cladonia ciliata

Cladonia coccifera

Cladonia portentosa

Cladonia uncialis

Dibaeis baeomyces

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-337

Liste 9: Ruderalisierungszeiger

Stock-Rose (Alcea rosea)

Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata)

Acker-Krummhals (Anchusa arvensis)

Turmkraut (Arabis glabra)

Große Klette (Arctium lappa)

Meerrettich (Armoracia rusticana)

Beifuß (Artemisia vulgaris)

Verschiedensamige Melde (Atriplex micrantha)

Keil-Melde (Atriplex patula)

Glanz Melde (Atriplex sagittata)

Schwarz-Nessel (Ballota nigra)

Unbegrannte Trespe (Bromus inermis)

Taube Trespe (Bromus sterilis)

Dach-Trespe (Brumus tectorum)

Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos)

Krause Distel (Carduus crispus)

Schöllkraut (Chelidonium majus)

Weißer Gänsefuß (Chenopodium album)

Graugrüner Gänsefuß (Chenopodium glaucum)

Gestreifter Gänsefuß (Chenopodium strictum)

Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense)

Kratzdistel (Cirsium vulgare)

Gefleckter Schierling (Conium maculatum)

Acker-Winde (Convolvulus arvensis)

Stechapfel (Datura stramonium)

Wilde Möhre (Daucus carota)

Roter Fingerhut (Digitalis purpurea)

Gewöhnlicher Natternkopf (Echium vulgare)

Kriech-Quecke (Elymus repens)

Schmalblättriges Weidenröschen (Epilobium angustifolium)

Stechender Hohlzahn (Galeopsis tetrahit)

Kletten-Labkraut (Galium aparine)

Echte Nelkenwurz (Geum urbanum)

Gewöhnliche Nachtviole (Hesperis matronalis)

Schwarzes Bilsenkraut (Hyoscyamus niger)

Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum)

Kleinblütiges Springkraut (Impatiens parviflora)

Kompass-Lattich (Lactuca serriola)

Gift-Lattich (Lactuca virosa)

Gefleckte Taubnessel (Lamium maculatum)

Weg-Malve (Malva neglegta)

Wilde Malve (Malva sylvestris)

Weißer Steinklee (Melilotus albus)

Hain-Minze (Mentha villosa)

Giftbeere (Nicandra physalodes)

Nachtkerzen (Oenothera spp.)

Eselsdistel (Onopordum acanthium)

Glaskraut (Parietaria officinalis)

Lampionblume (Physalis alkekengi)

Kratzbeere (Rubus caesius)

Brombeere (Rubus fruticosus agg.)

Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)

Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens)

Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea)

Weiße Lichtnelke (Silene latifolia)

Acker-Senf (Sinapis arvensis)

Ungarische Rauke (Sisymbrium altissimum)

Weg-Rauke (Sisymbrium officinale)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-338 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)

Riesen-Goldrute (Solidago gigantea)

Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum)

Rainfarn (Tanacetum vulgare)

Große Brennnessel (Urtica dioica)

Königskerzen (Verbascum spp.)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-339

Liste 10: Beweidungszeiger

Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius)

Flatter-Binse (Juncus effusus)

Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense)

Wiesen-Fuchsschwanzgras (Alopecurus pratensis)

Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus)

Thymian-Ehrenpreis (Veronica serpyllifolia)

Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris)

Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens)

Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)

Gänseblümchen (Bellis perennis)

Weiß-Klee (Trifolium repens)

Sektion Wiesen-Löwenzähne (Taraxacum sect. Ruderalia)

Ausdauerndes Weidelgras (Lolium perenne)

Kriechende Hauhechel (Ononis repens)

Kleine Braunelle (Prunella vulgaris)

Kleiner Odermennig (Agrimonia eupatoria ssp. eupatoria)

Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris)

Herbst-Löwenzahn (Leontodon autumnalis)

Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-340 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Liste 11: Wertgebende Grünlandarten:

(f): Feuchtezeiger, (t) Trockenzeiger

Gefäßpflanzen

Schafgarbe (Achillea spp.)

Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) (t)

Günsel (Ajuga spp.)

Frauenmantel (Alchemilla spp.)

Wald-Engelwurz (Angelica sylvestris) (f)

Gewöhnliches Ruchgras (Anthoxanthum odoratum)

Glatthafer (Arrhenatherum elatius)

Gemeines Gänseblümchen (Bellis perennis)

Mittleres Zittergras (Briza media)

Sumpfdotterblume (Caltha palustris) (f)

Glockenblumen (Campanula spp.)

Wiesen-Schaumkraut (Cardamine pratensis) (f)

Seggen (Carex spp.)1

Wiesen-Kümmel (Carum carvi)

Flockenblumen (Centaurea spp.)

Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum) (f)

Pippau (Crepis spp.)

Kammgras (Cynosurus cristatus)

Knabenkräuter u. a. Orchideen (Dactylorhiza spp., Orchis spp., Listera spp.) (f)

Wilde Möhre (Daucus carota)

Sumpfbinsen (Eleocharis spp.)

Weidenröschen (Epilobium spp.)2

1 Mit Ausnahme von Carex hirta

2 Mit Ausnahme E. angustifolium und E. hirsutum

Schachtelhalme (Equisetum spp)3

Hungerblümchen (Erophila spp.)

Rot-Schwingel agg. (Festuca rubra agg.)

Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria) (f)

Schachblume (Fritillaria meleagris) (f)

Labkräuter (Galium spp.)4

Bach-Nelkenwurz (Geum rivale) (f)

Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense)

Wiesenhafer (Helictotrichon spp.)

Kleines Habichtskraut (Hieracium pilosella) (t)

Roggen-Gerste (Hordeum secalinum)

Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochoeris radicata) (t)

Johanniskräuter (Hypericum spp.)

Binsen (Juncus spp.)5 (f)

Wiesen-Witwenblume (Knautia arvensis)

Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis)

Löwenzähne (Leontodon spp.)

Wiesen-Margerite agg. (Leucanthemum vulgare agg.)

Hornklee (Lotus spp.)

Hainsimsen (Luzula spp.)

Gilbweideriche (Lysimachia spp.) (f)

Hopfen-Schneckenklee (Medicago lupulina)

Wasser-Minze (Mentha aquatia) (f)

Vergissmeinnicht (Myosostis spp.)

Zahntrost (Odontites spp.)

Fingerkräuter (Potentilla spp.)1

3 Mit Ausnahme von E. arvense

4 Mit Ausnahme von Galium aparine

5 Mit Ausnahme von Juncus effusus

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-341

Kleine Braunelle (Prunella vulgaris)

Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre) (f)

Bibernelle (Pimpinella spp.)

Mittlerer Wegerich (Plantago media)

Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata)

Sumpf-Rispengras (Poa palustris)

Schlüsselblumen (Primula spp.)

Hahnenfuß (Ranunculus spp.)2

Großer Klappertopf (Rhinanthus angustifolius)

Kleiner Klappertopf (Rhinanthus minor)

Gewöhnliche Sumpfkresse (Rorippa palustris) (f)

Großer Sauerampfer (Rumex acetosa)

Straußblütiger Sauerampfer (Rumex thyrsiflorus) (f)

Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis) (f)

Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata) (t)

Kümmel-Silge (Selinum carvifolia) (f)

Kuckucks-Lichtnelke (Silene flos-cuculi) (f)

Gras-Sternmiere (Stellaria graminea)

Bach-Sternmiere (Stellaria alsine) (f)

Wiesen-Bocksbart (Tragopogon pratensis)

Wiesen-Goldhafer (Trisetum flavescens)

Kleiner Klee agg. (Trifolium dubium agg.)

Feld-Klee (Trifolium campestre)

Erdbeerklee (Trifolium fragiferum)

Wiesen-Klee (Trifolium pratense)

Gamander-Ehrenpreis (Veronica chamaedrys)

1 Mit Ausnahme von Potentilla anserina

2 Mit Ausnahme von Ranunculus repens

Faden-Ehrenpreis (Veronica filiformis)

Wicken (Vicia spp.)

Ferner zählen alle weiteren Rote Liste-Arten (Kategorie 0–3 einschließlich V) des Grünlandes zu den wertgebenden Arten.

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

IV-342 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Liste 12: Nicht wertgebende Flutrasenarten

Weißes Straußgras (Agrostis stolonifera)

Knick-Fuchsschwanzgras (Alopecurus geniculatus)

Rasen-Schmiele (Deschampsia cespitosa)

Flutender Schwaden (Glyceria fluitans)

Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia)

Gänse-Fingerkraut (Potentilla anserina)

Kriechender Hahnenfuß (Ranunculus repens)

Standardliste Biotoptypen: Artenlisten

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-343

Liste 13: Gehölznamen-Kürzel

WTa Weiß-Tanne (Abies alba)

KTa Küsten-Tanne (Abies grandis)

FAh Feld-Ahorn (Acer campestre)

SAh Spitz-Ahorn (Acer platanoides)

BAh Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)

RKa Rosskastanie (Aesculus hippocastanum)

SErl Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)

GErl Grau-Erle (Alnus incana)

HBi Hänge-Birke (Betula pendula)

MBi Moor-Birke (Betula pubescens)

HBu Hainbuche (Carpinus betulus)

Ha Hasel (Corylus avellana)

ZWdo Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata)

EWdo Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna)

Bu Rot-Buche (Fagus sylvatica)

Es Esche (Fraxinus excelsior)

Sa Sanddorn (Hippophae rhamnoides)

Ile Stechpalme (Ilex aquifolium)

ELä Europäische Lärche (Larix decidua)

JLä Japanische Lärche (Larix kaempferi)

Apf Kultur-Apfel (Malus domestica)

Fi Fichte (Picea abies)

SFi Sitka-Fichte (Picea sitchensis)

Pla Ahornblättrige Platane (Platanus x hispanica)

SiPa Silber-Pappel (Populus alba)

SPa Schwarz-Pappel (Populus nigra)

ZPa Zitter-Pappel (Populus tremula)

BSPa Bastard-Schwarz-Pappel (Populus x canadensis)

GPa Grau-Pappel (Populus x canescens)

Ki Sauerkirsche (Prunus cerasus)

fTKir Gewöhnliche Trauben-Kirsche (Prunus padus)

sTKir Späte Trauben-Kirsche (Prunus serotina)

Bir Wild-Birne (Pyrus pyraster)

Dou Douglasie (Pseudotsuga menziesii)

SEi Stiel-Eiche (Quercus robur)

TEi Trauben-Eiche (Quercus petraea)

REi Rot-Eiche (Quercus rubra)

Rob Robinie (Robinia pseudoacacia)

BWei Baumförmige Weiden (Salix spp.)

SWei Strauchförmige Weiden (Salix spp.)

SiWei Silber-Weide (Salix alba)

SaWei Sal-Weide (Salix caprea)

GWei Grau-Weide (Salix cinerea)

BWei Fahl-Weide (Salix x rubens)

SHo Schwarzer Holunder (Sambucus nigra)

THo Trauben-Holunder (Sambucus racemosa)

EbE Eberesche (Sorbus aucuparia)

MeB Schwedische Mehlbeere (Sorbus intermedia)

Eib Eibe (Taxus baccata)

WLi Winter-Linde (Tilia cordata)

SLi Sommer-Linde (Tilia platyphyllos)

BUl Berg-Ulme (Ulmus glabra)

FUl Flatter-Ulme (Ulmus laevis)

FlUl Feld-Ulme (Ulmus minor)

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-344 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

15 Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Wertbiotope = gesetzlich geschützte Biotope (gem. § 30 BNatSchG i.V. mit § 21 LNatSchG SH, Umschreibung der Biotope gem. § 1 der Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung – VO)) sowie die FFH-Lebensraumtypen (LRT). "Code OR" - Biotoptypencode gem. Orientierungsrahmen Straßenbau. Weitere Erläuterungen s. Tabellenende.

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

K Küsten- und Meeresbiotope

KT Tiefwasserbereiche von Nord- und Ostsee

KTh Hartsubstratriff im Tiefwasser 6 5i 1170 KT

KTa Artenreicher Kies, Grobsand bzw. Schill im Tiefwasser 6 5k KT

KTy Sonstiges Sediment im Tiefwasser KT

KF Flachwasserbereiche von Nord- und Ostsee

KFf Festgestein im Flachwasser 6 5i 1170 KF

KFb Makrophytenreiches Hartsubstratriff im Flachwasser 6 5h/5i 1170 KF

KFh Makrophytenarmes Hartsubstratriff im Flachwasser 6 5i 1170 KF

KFr Sabellaria-Riff 6 5i 1170 KF

KFw Seemoos-Wiese 6 5i 1160 KF

KFm Sublitorale Muschelbank mit heimischen Arten 6 5i 1170 KF

KFx Sonstige sublitorale Muschelbank 6 5i 1170 KF

KFa Artenreicher Kies, Grobsand bzw Schill im Sublitoral 6 5k 1160 KF

KFg Sublitorale Seegraswiese 6 5h 1160 KF

KFv Sonstiger sublitoraler Makrophytenbestand 6 5h 1160 KF

KFy Sonstiges Flachwasser 1160 KF

KW Nord- und Ostseewatten

KWf Felswatt 6 5g 1170 KWx

KWm Eulitorale Muschelbank mit heimischen Arten 6 5g 1170 KWh

KWx Sonstige eulitorale Muschelbank 6 5g 1170 KWh

KWg Eulitorale Seegraswiese 6 5g 1140 KWh

KWw Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt 6 5g 1140 KWh

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-345

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

KWp Priel 6 5g 1140 (1130)

KWh

KS Strände, und Spülsäume und Lagunen

KSa Spülsaum mit einjähriger Vegetation 1210 KSs

KSv Kiesstrand mit mehrjähriger Vegetation 1220 KSs

KSx Treibsel-Spülsaum ohne eigenständige Vegetation KSs

KSs Vegetationsfreier Strand KSs

KSe Strandsee/Lagune 6 5e *1150 KSe

KQ Quellerfluren und Pionierzonen der Salzwiese

KQs Schlick-Queller-Gesellschaft 6 5g 1310 KWq

KQr Vorland-Queller-Gesellschaft 6 5g 1310 KWq

KQd Flugsand-Queller-Gesellschaft 6 5g 1310 KWq

KQb Dornmelden-Flur 6 5g 1310 KWq

KQu Strand-Soden-Gesellschaft 6 5g 1310 KWq

KQn Komplexbiotop aus Pionier- und Salzwiesenvegetation 6 5f 1330 KN

KN Untere Salzwiesen

KNs Schlickgras-Bestand 6 5g 1320 KWh

KNa Strand-Aster-Flur 6 5f 1330 KN

KNh Strand-Salzmelden-Flur 6 5f 1330 KN

KNv Andel-Rasen mit Vorlandqueller-Flur 6 5f 1330 KN

KNd Andel-Rasen mit Salzschwaden-Flur 6 5f 1330 KN

KNw Andel-Rasen auf Strandwall 6 5f 1330 KN

KNp Sonstige Andel-Rasen 6 5f 1330 KN

KNk Komplex aus unterer und oberer Salzwiese 6 5f 1330 KN

KNx Salzwiese mit gestörter Vegetation 6 5f 1330 KN

KNo Salzwiese, vegetationslos 6 5f 1330 KN

KNt Offene Wasserfläche innerhalb der Salzwiese 6 5f 1330 KN

KNy Untere Salzwiese, unspezifisch 6 5f 1330 KN

KO Obere Salzwiese

KOa Straußgras-Rasen 6 5f 1330 KN

KOc Strand-Seggen-Rasen 6 5f 1330 KN

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-346 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

KOd Strand-Kriech-Quecken-Rasen 6 5f 1330 KN

KOq Strand-Quecken-Rasen 6 5f 1330 KN

KOw Salzwiesen-Rotschwingel-Rasen auf Strandwällen 6 5f 1330 KN

KOf Salzwiesen-Rotschwingel-Rasen 6 5f 1330 KN

KOj Bodden-Binsen-Rasen 6 5f 1330 KN

KOl Strand-Melden-Fluren 6 5f 1330 KN

KOm Strand-Binsen-Ried 6 5f 1330 KN

KOo Hauhechel-Salzrasen 6 5f 1330 KN

KOp Spieß-Melden-Gesellschaft 6 5f 1330 KN

KOs Strand-Mastkraut-Rasen 6 5f 1330 KN

KOt Strand-Beifuß-Flur 6 5f 1330 KN

KOh ruderalisierte Salzwiese mit Ackerkratzdistel 6 5f 1330 KN

KOr ruderalisierte Salzwiese 6 5f 1330 KN

KOy Obere Salzwiese, unspezifisch 6 5f 1330 KN

KB Brackwasser-Pioniervegetation

KBc Laugenblumen-Flur 6 5f 1330 KNr

KBe Quellried-Flur 6 5f 1330 KNr

KBr Sumpfbinsen-Flur 6 5f 1330 KNr

KBp Kleine Sumpfbinsen-Flur 6 5f 1330 KNr

KR Brackwasser-Röhrichte

KRs Schilf-Brackwasserröhricht 6 5f 1330 KNr

KRb Brackwasser-Simsenried 6 5f 1330 KNr

KRg Brackwasser-Wasserschwaden-Röhricht 6 5f 1330 KNr

KRy Sonstiges Brackwasserröhricht 6 5f 1330 KNr

KG Brackwasserbeeinflusste Grünländer

KGf Brackwasser-Flutrasen 6 5f 1330 KN

KGg Brackwasser-Weidelgras-Weißklee-Weide 6 5f 1330 KNg

KGy Sonstiges brackwasserbeeinflusstes Grünland 6 5f 1330 KNg

KP Pioniervegetation der Dünentäler

KPc Dünental mit Strand-Tausendgüldenkraut-Rasen 6 5c 2190 KDt

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-347

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

KPi Dünental mit Sumpf-Bärlapp-Rasen 6 5c 2190 KDt

KPl Dünental mit Strandlings-Rasen 6 5c 2190 KDt

KPr Dünental mit Zwergflachs-Rasen 6 5c 2190 KDt

KPy Dünental mit sonstiger Pioniervegetation 6 5c 2190 KDt

KM Feuchtvegetation der Dünentäler

KMy Dünental, vegetationslos 6 5c 2190 KDt

KMf Dünengewässer mit Vegetation 6 5c 2190 KDt

KMr Dünen-Schilf-Röhricht 6 5c 2190 KDt

KMm Braun-Seggen-Sumpf 6 5c 2190 KDt

KMt Dünenfeuchtheide 6 5c 2190 KDt

KMh Dünental mit Staudenflur 6 5c 2190 KDt

KMw Dünen-Weiden-Gebüsch 6 5c 2190 KD

KMb Dünen-Birken-Feuchtwald 6 5c 2180 KD

KMe Dünen-Erlen-Feuchtwald 6 5c 2180 KD

KD Gehölzfreie Küstendünen

KDx Küstenschutzdüne 6 5c (2110) KD

KDo vegetationsfreier Dünenbereich 6 5c (2110, *2130, *2140, *2150, 2160, 2170)

KD

KDv Primärdüne 6 5c 2110 KD

KDm Wanderdüne 6 5c 2120 KD

KDw Strandhafer-Weißdüne 6 5c 2120 KD

KDl Strandroggen-Weißdüne 6 5c 2120 KD

KDe Braundüne mit Krähenbeere 6 5c *2140 KD

KDc Braundüne mit Besenheide 6 5c *2150 KD

KDr Ruderalisierte Düne 6 5c (2120, *2130, *2140, *2150)

KD

KDn Düne mit Borstgras-Rasen 6 5c *6230 KD

KDs Komplex aus Dünen- und Salzwiesenvegetation 6 5c *2130 KD

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-348 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

KDg Graudüne, naturnah 6 5c *2130 KD

KDy Düne, unspezifisch 6 5c (2120, *2130, *2140, *2150)

KD

KH Dünengehölze

KHh Düne mit Sanddorngebüsch 6 5c 2160 KD

KHs Düne mit Kriechweidengebüsch 6 5c 2170 KD

KHt Bewaldete Düne mit Zitterpappel 6 5c 2180 KD

KHq Bewaldete Düne mit Eiche 6 5c 2180 KD

KHp Bewaldete Düne mit Kiefer 6 5c (2180) KD

KHr Düne mit Kartoffelrose 6 5c KD

KHx Bewaldete Düne mit mehr als 30% nicht heimischen Arten

6 5c KD

KHg Düne mit sonstigen heimischen Gehölzen 6 5c KD

W Wälder und Brüche

WQ Naturnahe Quellwälder

WQe Naturnaher Quellwald mit Erle und Esche 4 4c 4d *91E0 WA

WA Auwälder

WAn Auwald mit hohem Nadelholzanteil WA

WAm Auwald mit mittlerem Nadelholzanteil 4 4c 4d WA

WAp Auwald mit Hybridpappeln 4 4c 4d WA

WAx Auwald mit sonstigen nicht heimischen Laubholzarten 4 4c 4d WA

WAq Hartholz (Eichen/Eschen/Ulmen)-Auwald 4 4c 4d 91F0 WA

WAw Weichholz (Silberweiden)-Auwald 4 4c 4d *91E0 WA

WAe Erlen-Eschen (Eichen)-Auwald 4 4c 4d *91E0 WA

WAy Sonstiger Auwald 4 4c 4d WA

WB Bruchwälder und Brüche

WBn Bruchwald mit hohem Nadelholzanteil WFp

WBm Bruchwald mit mittlerem Nadelholzanteil 4 4a WFp

WBp Bruchwald mit Hybridpappeln 4 4a WFp

WBx Sonstiger Bruchwald mit nicht heimischen Laubbaumarten

4 4a WFp

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-349

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

WBz Sonstiger Bruchwald mit Dominanz nicht heimischer Laubbaumarten

WFp

WBb Birken-Bruchwald 4 4a WBb

WBe Erlen-Bruchwald 4 4a WBe

WBw Weiden-Bruchwald 4/2 4a/2b WBw

WBy Sonstiger Bruchwald 4 4a WBw

WE Sumpfwälder

WEn Sumpfwald mit hohem Nadelholzanteil WFp

WEm Sumpfwald mit mittlerem Nadelholzanteil 4 4b WFp

WEp Sumpfwald mit Hybridpappeln 4 4b WFp

WEx Sonstiger Sumpfwald mit nicht heimischen Laubbaumarten

4 4b WFp

WEz Sonstiger Sumpfwald mit Dominanz nicht heimischer Laubbaumarten

WFp

WEw Weiden-Sumpfwald 4 4b WE

WEe Erlen-Eschen-Sumpfwald 4 4b WE

WEy Sonstiger Sumpfwald 4 4b WE

WT Entwässerte Feuchtwälder

WTn Entwässerter Feuchtwald mit hohem Nadelholzanteil WE (t)

WTm Entwässerter Feuchtwald mit mittlerem Nadelholzanteil WE (t)

WTp Entwässerter Feuchtwald mit Hybridpappeln WE (t)

WTx Sonstiger entwässerter Feuchtwald mit nicht heimischen Laubholzarten

WE (t)

WTw Entwässerter Feuchtwald mit Weiden WBe (t)

WTb Entwässerter Feuchtwald mit Birken WBe (t)

WTe Entwässerter Feuchtwald mit Erlen und Eschen WBe (t)

WTy Sonstiger entwässerter Feuchtwald WE (t)

WP Pionierwälder

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-350 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

WPn Pionierwald mit hohem Nadelholzanteil WP

WPm Pionierwald mit mittlerem Nadelholzanteil WP

WPp Pionierwald mit Hybridpappeln WP

WPs Pionierwald mit Später Traubenkirsche WP

WPx Pionierwald mit sonstigen nicht heimischen Laubgehölzen

WP

WPb Pionierwald mit Zitter-Pappel/Hänge-Birke (9110, 9190)

WP

WPa Pionierwald mit Ahorn (9130, 9180)

WP

WPe Pionierwald mit Erlen/Eschen (9160, *91E0)

WP

WPw Pionierwald mit Weiden (91xx) WP

WPy Sonstiger Pionierwald (91xx) WP

WM Laubwälder auf reichen Böden

WMc Eichen- und Eichen-Hainbuchenwald 9160 WNc

WMs Schlucht- und Hangwald 4 4d 4c *9180 WM

WMu Waldgersten-Buchenwald 9130 WM

WMe Eschen-Buchenwald 9130 WM

WMo Perlgras-Buchenwald 9130 WM

WMm Flattergras-Buchenwald 9130 WM

WMx Laubholzforst auf reichen Böden mit nicht heimischen Laubgehölzen

WFl

WMy Sonstiger Laubwald auf reichen Böden (9130, 9160)

WFl

WL Laubwälder auf bodensauren Standorten einschließlich natürlicher Eichen-Kiefernwälder

WLi Buchenwald auf bodensauren Standorten mit Stechpalme

9120 WLa

WLa Drahtschmielen-Buchenwald 9110 WLa

WLb Birken-Eichenwald 9190 WLb

WLq Eichenwald und Eichen-Buchenwald auf bodensauren frischen Standorten

9190 WLb

WLf Eichenwald auf bodensauren feuchten Standorten 9190 WLb

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-351

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

WLt Eichenwald und Eichenkratt bodensaurer trockenwarmer Standorte

3 3e 9190 WLb

WLk Traubeneichen-Kiefernwald 3 3e 9190 WLp

WLs Wald- oder Forstfläche auf bodensauren Standorten mit Später Traubenkirsche

WFl

WLx Laubholzforst auf bodensauren Standorten mit nicht heimischen Laubgehölzen

WFl

WLy Sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten (9110, 9190)

WLa

WF Nadelholzforste und Mischwälder auf frischen Standorten

WFn Nadelholzforst WFn

WFm Mischwald WFm

H Gehölze außerhalb von Wäldern

HE Einzelgehölze und Gehölzgruppen

HEo Obstbaum HGb (A)

HEw Weidenbusch HGb (A)

HEn Nadelbaum HGb (A)

HEx Nicht heimisches Laubgehölz HGb (A)

HEy Sonstiges heimisches Laubgehölz HGb (A)

HA Alleen

HAo Obstbaumallee 3 8 HGa (S)

HAx Allee aus nicht heimischen Laubgehölzen 3 8 HGa (S)

HAy Allee aus heimischen Laubgehölzen 3 8 HGa (S)

HR Baumreihen

HRe Gehölzsaum an Gewässern HGf (S)

HRo Obstbaumreihe HGr (S)

HRy Baumreihe aus heimischen Laubbäumen HGr (S)

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-352 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

HRx Baumreihe aus nicht heimischen Laubbäumen HGr (S)

HRn Baumreihe aus Nadelhölzern HGr (S)

HW Knicks

HWb Durchgewachsener Knick 4 10 HW (S)

HWo Knickwall ohne Gehölze 4 10 HW (S)

HWw Knicks im Wald und am Waldrand HW (S)

HWx Knickwall mit nicht heimischen Gehölzen 4 10 HW (S)

HWy Typischer Knick 4 10 HW (S)

HWz Sonstiger Knick HW (S)

HF Feldhecken

HFb Baumhecke 4 10 HF (S)

HFx Feldhecke mit nicht heimischen Gehölzen 4 10 HF (S)

HFz Sonstige Feldhecken HF (S)

HFy Typische Feldhecke 4 10 HF (S)

HB Gebüsche

HBw Weidengebüsch außerhalb von Gewässern WGf

HBx Gebüsch aus nicht heimischen Arten WGf

HBt Trockengebüsch 3 3e WGt

HBy Sonstiges Gebüsch WGf

HG Feldgehölze

HGn Feldgehölz mit hohem Nadelholzanteil HGx

HGm Feldgehölz mit mittlerem Nadelholzanteil HGx

HGp Feldgehölz aus Hybridpappeln HGx

HGs Feldgehölz aus Später Traubenkirsche HGx

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-353

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

HGx Feldgehölz aus nicht heimischen Arten HGx

HGe Feldgehölz aus Erlen HGy

HGy Sonstiges Feldgehölz HGy

HO Streuobstwiesen

HOn Streuobstwiese mit hohem Anteil Nitrophyten HGo

HOm Streuobstwiese auf Wertgrünland 6 11 (6510) HGo

HOy Sonstige Streuobstwiese HGo

F Binnengewässer

FW Süßwasserwatten und –priele

FWp Ehemaliger Priel 1 1a (3150, 3260)

FFw

FWo Süßwasserwatt, vegetationslos 1 1a (1130) FFw

FWs Süßwasserwatt mit Schilfröhricht 1 1a (1130) FFw

FWg Süßwasserwatt mit Wasserschwadenröhricht 1 1a (1130) FFw

FWb Süßwasserwatt mit Simsenröhricht 1 1a (1130) FFw

FWy Sonstiges Süßwasserwatt 1 1a (1130) FFw

FF Flüsse einschließlich Altarme

FFa Fluss-Altarm 1 1b 3150 FFa

FFf Fluss, naturnah mit flutender Vegetation 1 1a 3260 FFn

FFg Ausgebauter Fluss mit flutender Vegetation 3260 FFn

FFn Sonstiger naturnaher Fluss 1 1a (1130) FFn

FFt Fluss mit Regelprofil, ohne technische Uferverbauung FFx

FFx Sonstiger naturferner Fluss FFx

FB Bäche einschließlich Altarme

FBa Bach-Altarm 1 1b 3150 FBa

FBf Bach, naturnah mit flutender Vegetation 1 1a 3260 FBn

FBg Ausgebauter Bach mit flutender Vegetation 3260 FBx

FBn Sonstiger naturnaher Bach 1 1a FBn

FBt Bach mit Regelprofil, ohne technische Uferverbauung FBx

FBx Sonstiger naturferner Bach FBx

FL Naturnahe lineare Gewässer

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-354 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

FLk Kanal, naturnah 3150 FG

FLg Grüppe, naturnah FG

FLa Naturnahes lineares Gewässer mit Stillgewässercharakter

3150 FG

FLf Naturnahes lineares Gewässer mit flutender Vegetation 3260 FG

FLw Naturnahes lineares Gewässer mit Gehölzen FG

FLr Naturnahes lineares Gewässer mit Röhrichten 2 2c FG

FLs Naturnahes lineares Gewässer mit Sumpfvegetation 2 2b FG

FLy Sonstiges naturnahes lineares Gewässer FG

FG Gräben

FGg Grüppe FG

FGx verbauter Graben FG

FGy Sonstiger Graben FG

FU Umgestaltete Fließgewässer und Umflutgerinne

FUb Bach-Renaturierungsstrecke 1 1a (3260) FBn

FUg Bachartiges Umflutgerinne 1 1a (3260) FBn

FUf Fluss-Renaturierungsstrecke 1 1a (3260) FFn

FUx Fliessgewässer-Reanturierungsstrecke (3260) FFx, FBx

FK Kleingewässer

FKd dystrophes Kleingewässer 1 7 3160 FK

FKo oligotrophes basenarmes Kleingewässer 1 7 3110 FK

FKi oligo- bis mesotrophes Kleingewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsengesellschaften

1 7 3130 FK

FKm oligo- bis mesotrophes Kleingewässer, kalkhaltig 1 7 3140 FK

FKe eutrophes Kleingewässer 1 7 3150 FK

FKx hypertrophes Kleingewässer 1 7 FK

FKy Sonstiges Kleingewässer 1 7 FK

FS Größere Stillgewässer

FSk Kooggewässer 1 1b FW

FSd Dystrophes Stillgewässer 1 1b 3160 FS

FSo Oligotrophes basenarmes Stillgewässer 1 1b 3110 FS

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-355

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

FSi Oligo- bis mesotrophes Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsengesellschaften

1 1b 3130 FS

FSm Oligo- bis mesotrophes Stillgewässer, kalkhaltig 1 1b 3140 FS

FSe Eutrophes Stillgewässer 1 1b 3150 FS

FSx Hypertrophes Stillgewässer 1 1b FS

FSy Sonstiges Stillgewässer 1 1b FS

FSs Naturfernes aber nicht künstliches Stillgewässer (3150) FS

FX Künstliches, durch Nutzung geprägtes Gewässer

FXk Kanal FG

FXt Fischteich (3110, 3130, 3140, 3150)

FX

FXb Abbaugewässer FX

FXz Zierteiche FX

FXx technisches Gewässer, verbaut FX

FXu technisches Gewässer, naturfern FX

FXy Sonstiges naturfernes Gewässer FX

M Hoch- und Übergangsmoore

MH Moorheidestadien

MHc Moor-Besenheide 2 2a 7120 MH

MHe Moor-Glockenheide, trockene Ausbildung 2 2a 7120 MH

MHs Moor-Glockenheide, nasse Ausbildung 2 2a 7120 MH

MHy Sonstige Moorheide 2 2a 7120 MH

MS Naturnahe Moorstadien

MSg Moorgewässer 2 2a 3160 MH

MSr Schlenkengesellschaft 2 2a 7150 MH

MSt Schwingdecken 2 2a 7120, 7140

MH

MSz Bultgesellschaften 2 2a 7120, 7140

MH

MSs Bult-Schlenken-Komplex 2 2a 7120, 7140

MH

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-356 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

MW Moorwälder, torfmoosreiche baumbestandene Moorstadien

MWb Atlantischer Birkenmoorwald 2 2a *91D0 MH

MWk Subkontinentaler Kiefernmoorwald 2 2a *91D0 WBk

MWs Torfmoosreicher sekundärer Moorwald 2 2a *91D0 MH

MA Abtorfungsbereiche

MAt Episodisch austrocknende vegetationsfreie Abtorfungsfläche

MHx

MAf Ganzjährig feuchte vegetationsfreie Abtorfungsfläche MHx

MD Degenerierte Moorflächen

MDb Trockener sekundärer Moorwald 2 2a (7120, 7140)

MH

MDm Degenerierte Moorflächen mit Pfeifengras 2 2a (7120, 7140)

MH

MDg Degenerierte Moorflächen mit Gagelgebüsch 2 2a (7120, 7140)

WBg

MDw Weidengebüsch auf degenerierten Moorstandorten 2 2a (7120, 7140)

MH

MDe Degenerierte Moorflächen mit Wollgras 2 2a (7120, 7140)

MH

MDy Degenerierte Moorflächen anderer Ausprägung 2 2a (7120, 7140)

MH

MR Moor-Regenerationskomplexe

MRe Moorregenerationsbereich mit Wollgräsern, torfmoosreich

2 2a (7120, 7140)

MH

MRg Moorregenerationsbereich mit Gagelgebüsch, torfmoosreich

2 2a (7120, 7140)

MH

MRb Moorregenerationsbereich mit Moor-Birken, torfmoosreich

2 2a (7120, 7140)

MH

MRm Moorregenerationsbereich mit Pfeifengras, torfmoosreich

2 2a (7120, 7140)

MH

MRs Moorregenerationsbereich mit Moorvegetation, torfmoosreich

2 2a 7120, 7140

MH

MRt Torfstich ohne deutliche Vegetation 2 2a (7120, 7140)

MHx

MRj Moorregenerationsbereich, nass, vegetationsarm 2 2a 7120, 7140

MH

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-357

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

MRw Weidengebüsch auf Moorstandort, nass, torfmoosreich 2 2a (7120, 7140)

MH

MRy Sonstige Moorregenerationsbereiche 2 2a (7120, 7140)

MH

N Sümpfe und Niedermoore sowie Salzstellen des Binnenlandes

NH Salzvegetation des Binnenlandes

NHs Naturnaher Salzsumpf 2 2f *1340 NS

NHy Sonstige Salzvegetation 2 2f *1340 NS

NS Großseggen- und Simsenriede sowie sonstige Staudensümpfe

NSa Nährstoffarmer Sumpf 2 2b 7140 NS

NSb Basenreicher, nährstoffarmer Sumpf 2 2b 7230 NS

NSs Großseggenried 2 2g 2b NSs

NSj Binsen- und Simsenried 2 2b NSb

NSf Flatterbinsen-Sumpf NSb

NSc Sumpfreitgras-Sumpf 2 2b (7120, 7140)

NS

NSq Quellsumpf mit typischen Quellzeigern 2 2b (6430) NS

NSr Staudensumpf 2 2b NSh

NSy Sonstiger Sumpf 2 2b NS

NR (Land-)Röhrichte

NRa Nährstoffarmes Röhricht 2 2c 7140 NR

NRc Binsen-Schneide-Röhricht 2 2c *7210 NR

NRs Schilf-, Rohrkolben-, Teichsimsen-Röhricht 2 2c NR

NRr Rohrglanzgras-Röhricht 2 2c NR

NRg Wasser-Schwaden-Röhricht 2 2c NR

NRb Strandsimsen-Röhricht 2 2c NR

NRy Sonstiges Röhricht 2 2c NR

T Trocken- und Heidevegetation

TB Trocken- und Zwergstrauchvegetation auf Binnendünen

TBa Binnendüne mit Silbergras/Straußgras 3 3d 2330 XXd

TBc Binnendüne mit Besenheide und Ginster 3 3b 2310 XXd

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-358 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

TBe Binnendüne mit Besenheide/Krähenbeere 3 3b 2320 XXd

TBd Binnendüne mit Degenerationsstadien von Trocken- oder Zwergstrauchvegetation

3 3b/3d (2310, 2320, 2330)

XXd

TF Feuchtheiden THf

TFd Vergraste Feuchtheide 3 3b 4010 THf

TFg Verbuschte Feuchtheide 3 3b 4010 THf

TFn Feuchtheide mit Nadelwald 3 3b 4010 THf

TFt Typische Feuchtheide 3 3b 4010 THf

TH Sandheiden

THd Vergraste Sandheide 3 3b (4030) TH

THg Verbuschte Sandheide 3 3b 4030 TH

THb Stark verbuschte Sandheide (4030) TH

THs Sandheide mit Später Traubenkirsche 3 3b 4030 TH

THt Typische Sandheide 3 3b 4030 TH

THx Sandheide mit nicht heimischen Gehölzen 3 3b 4030 TH

THw Wacholderheiden 3 3b 5130 TH

TR Trocken- und Magerrasen

TRb Blauschillergras-Rasen 3 3d *6120 TR

TRm Naturnaher Kalktrockenrasen 3 3d 6210 TR

TRn Borstgras-Rasen trockener Standorte 3 3c *6230 TR

TRj Borstgras-Rasen feuchter Standorte 3 3c *6230 TR

TRo Orchideenreiche Kalktrockenrasen 3 3d *6210 TR

TRs Lückiger Sand-Magerrasen 3 3d TR

TRh Trockenrasen mit Staudenflur 3 3d TR

TRy Sonstiger Sand-Magerrasen 3 3d TR

G Grünland

GN Seggen- und binsenreiches Nassgrünland

GNp Artenreiche Pfeifengraswiese 2 2d 6410 GN

GNa Nährstoff- und basenarmes Nassgrünland 2 2d 6410, 7140

GN

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-359

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

GNb Nährstoffarmes, basenreiches Nassgrünland 2 2d 6410, 7230

GN

GNm Mäßig nährstoffreiches Nassgrünland 2 2d (7120, 7140)

GN

GNr Nährstoffreiches Nassgrünland 2 2d GN

GNh Hochstaudenreiches Nassgrünland 2 2d (6430) GN

GF Artenreiches Feuchtgrünland

GFb Brenndolden-Wiese 2 2d 6440 GF

GFc Sumpfdotterblumen-Wiese 6 11 GF

GFf Artenreicher Flutrasen 6 11 GFf

GFr Sonstiges artenreiches Feuchtgrünland 6 11 GF

GM Mesophiles Grünland

GMf Mesophiles Grünland feuchter Standorte 6 11 (6510) GMm

GMm Mesophiles Grünland frischer Standorte 6 11 6510 GMm

GMt Mesophiles Grünland trockener Standorte 6 11 (6510) GMm

GA Artenarmes Wirtschaftsgrünland

GAe Einsaatgrünland GI

GAy Artenarmes Wirtschaftsgrünland GI

GY Artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland

GYj Artenarmes bis mäßig artenreiches Grünland mit Flatterbinsen-Dominanzbeständen

GFf

GYn Artenarmer bis mäßig artenreicher Flutrasen GFf

GYf Artenarmes bis mäßig artenreiches Feuchtgrünland GFf

GYy Mäßig artenreiches Wirtschaftsgrünland GI

A Acker- und Gartenbauflächen, Baumschulen und Weihnachtsbaumplantagen

AA Äcker

AAu Ackerbrache mit Ackerunkrautflur AAk

AAw Stilllegung mit Graseinsaat AAk

AAb Ackerrandstreifen und PIK-Flächen AAk

AAj Wildacker AAk

AAe Extensivacker AAe+

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-360 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

AAy Intensivacker AA

AG Gartenbaufläche

AGb Gartenbaufläche zum Blumenanbau AG

AGg Gartenbaufläche zum Gemüseanbau AG

AGy Sonstige Gartenbaufläche AG

AO Obstanbauflächen

AOb Beerenstrauchplantage AO

AOo Intensiv genutzte Obstbaumplantage AO

AOw Weinbaufläche AO

AOy Sonstige Obstanbaufläche AO

AB Baumschulen

ABw Weihnachtsbaumplantage ABw

ABb Sonstige Baumschule ABb

R Rohboden, Ruderal- und Pioniervegetation

RO Rohboden

ROt Rohboden auf trockenen Standorten TRs

ROf Rohboden auf nährstoffreichen, frischen Standorten TRs

ROn Schlammflur auf nassen und wechselfeuchten Standorten

TRs

RP Pioniervegetation auf trockenen bis wechselfeuchten Standorten

RPa Nährstoffarme Pionierflur wechselfeuchter Standorte TRs

RPr Nährstoffreiche Pionierflur wechselfeuchter Standorte TRs

RPt Nährstoffarme Pionierflur trockener Standorte TRs

RPe Nährstoffreiche Pionierflur trockener Standorte TRs

RH Ruderale Gras- und Staudenfluren

RHw Staudenflur am Waldrand 2 6 (6430) NSh

RHu Uferstaudenflur an Flüssen, Bächen und an durchströmten Stillgewässern

1 1a 6430 NUs

RHs Feuchte Hochstaudenflur außerhalb amphibischer Uferbereiche stehender Binnengewässer

2 6 NSh

RHf Feuchte Hochstaudenflur RHf

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-361

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

RHm Ruderale Staudenflur frischer Standorte RHm

RHt Staudenfluren trockener Standorte RHt

RHg Ruderale Grasflur RHm

RHp Adlerfarnflur RHm

RHr Brombeerflur RHm

RHn Nitrophytenflur RHn

RHx Neophytenflur RHn

RHy Sonstige Ruderalfläche RHm

S Biotoptypen in Zusammenhang mit baulichen Anlagen

SV Verkehrsflächen

SVs Vollversiegelte Verkehrsfläche SVs

SVt Teilversiegelte Verkehrsfäche SVs

SVp Spurplattenweg SVs

SVu Unversiegelter Weg mit und ohne Vegetation, Trittrasen SVs

SVi Bankette, intensiv gepflegt SVs

SVe Bankette, extensiv gepflegt SVs

SVo Straßenbegleitgrün ohne Gehölze SV

SVg Straßenbegleitgrün mit Gebüschen SV

SVh Straßenbegleitgrün mit Bäumen SV

SVb Gleisbett (Schotter) SVb

SVx Gleisanlage, außer Betrieb, mit Ruderalfluren SVb (u)

SVy Sonstige Verkehrsflächen SVs

SK Küstenschutz- und Hafenanlagen

SKl Lahnung Svx

SKb Buhne, Mole SVx

SKm Deckwerk aus Mastixschotter SVx

SKx Steinschüttung (max. teilverklammert) oder Setzsteindeckwerk

SVx

SKv Deckwerk aus Asphalt oder vollverklammerten Schüttsteinen

SVx

SKa Anleger (schwimmend oder auf Pfeilern) SVk

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-362 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

SKy Sonstige Küstenschutz- oder Hafenanlage SVk

SF Bauwerke an Binnengewässern

SFx Steinschüttung FX

SFm Massive Uferbefestigung FX

SFw Wehr, Sperrwerk, Sohlabsturze FX

SFf Aufstiegshilfe für Fische FX

SFs Befestigte Badestelle, Steg FX

SFb Buhne oder Mole an Flüssen FX

SFy Sonstige Bauwerke an Binnengewässern FX

SX Gebäude und vegetationsfreie Flächen im besiedelten Bereich

SXa Alte Bausubstanz oder traditionelle Bauweise SB

SXx Neue Bausubstanz SB

SXb Bunker SB

SXr Ruine SB

SXs Sandplatz SE

SXt Aschebahn, Ascheplatz SEb

SXk Kinderspielplatz SE

SXy Sonstige vegetationsarme/-freie Fläche SE

SXn Baustelle, vegetationsarme/-freie Fläche SE

SG Grünflächen im besiedelten Bereich

SGz Garten, strukturarm SGa

SGo Kleinflächige (Haus-)Gärten mit einfacher Struktur und geringem Laubholzanteil.

SGa

SGb Garten, strukturreich SGa

SGp Großflächige Gartenanlage mit Großgehölzen und parkartigem Charakter

SPp

SGr Rasenfläche, arten- und strukturarm SP

SGe Rasenfläche, arten- oder strukturreich SP

SGs urbanes Ziergehölz und -staudenbeet SGa

SGg urbanes Gebüsch mit heimischen Arten SGa

SGf urbanes Gebüsch mit nicht heimischen Arten SGa

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-363

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

SGx urbanes Gehölz mit nicht heimischen Laubbäumen SGa

SGn urbanes Gehölz mit Nadelgehölzen SGa

SGy urbanes Gehölz mit heimischen Baumarten SGa

SGa Ansaat aus Blühmischung SGa

SD Bebauungen im Außenbereich

SDe Einzelhaus und Splittersiedlungen SD

SDs Siedlungsfläche mit dörflichem Charakter SD

SDp Landwirtschaftliche Produktionsanlage SD

SDf Ferienhaussiedlung SD

SDy Sonstige Bebauung im Außenbereich SD

SB Wohnbebauungen im Innenbereich

SBe Einzel, Doppel- und Reihenhausbebauung SBe

SBz Zeilen- und Blockrandbebauung SB

SBg Großformen und Hochhäuser SB

SBf Öffentliches Gebäude SB

SBy Sonstige Wohnbebauung SB

SI Nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauungen

SIg Gewerbegebiet SIg

SIi Industriegebiet SIi

SIk Kläranlage SIk

SId Deponie SId

SIp Freiflächen-Fotovoltaikanlage SIi

SIw Windkraftanlage SIi

SIb Biogasanlage SIi

SIa Wasserwerk SIi

SIv Kraftwerk SIi

SIe Anlage der Elektrizitätsversorgung SIi

SIf Funkanlage SIi

Slr Rohrleitung/Pipeline SIi

SIy Sonstige, nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauung SIi

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-364 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

SIm Grünflächen im Bereich von nicht zu Wohnzwecken dienenden Bebauungen

SIi

SZ Zivile Verkehrsanlagen

SZs Straßenverkehrsanlage SVs

SZb Bahnhof SVb

SZg Gleisanlage SVb

SZf Flugplatz SVf

SZh Hafenanlage SVk

SZk Kanalanlage SVk

SZy Sonstige Verkehrsanlage SVx

SM Militärische Flächen einschließlich ziviler Flughäfen

SMt Militärische Fläche mit überwiegend offener Vegetation SM

SMd Militärische Depotfläche SMd

SMk Kasernenanlage mit Block- und Hallenbebauung SMk

SMf Militär- und Zivilflugplatz SMk

SMh Militärische Hafenanlage SMk

SMr Radaranlage SMk

SMy Sonstige Militärische Anlage SMk

SE Sport- und Erholungsanlagen

SEk Kinderspielplatz SE

SEb Sportplatz SEb

SEd Hundeübungsplatz SE

SEm Modellflugplatz SE

SEw Schießstand SE

SEg Golfplatz SEg

SEr Reitanlage SEb

SEc Campingplatz SEc

SEs Badestelle SEf

SEf Freibad mit befestigtem Becken SEs

SEh Sporthalle SE

SEv Vergnügungspark SE

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-365

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

SEy Andere Sport- und Erholungsanlage SE

SP Öffentliche Park- und Grünanlagen

SPi Öffentliche Grünanlage, intensiv gepflegt SP

SPe Öffentliche Grünanlage, extensiv gepflegt SP

SPp Öffentliche Parkanlage mit altem Baumbestand SPp

SPh Historische Parkanlage SPp

SPk Kleingartenanlage SGk

SPu Friedhof, strukturarm, ohne Altbaumbestand SGf

SPf Friedhof, strukturreich, mit Altbaumbestand SGf

SPw Waldfriedhof SP

SPb Botanischer Garten SP

SPz Tiergarten, Zoologischer Garten SP

SPy Sonstige öffentliche Park- und Grünanlage SP

SPd Denkmal SP

SL Lagerflächen

SLl landwirtschaftliche Lagerfläche SId

SLg Gartenmülldeponie SId

SLf forstwirtschaftliche Lagerfläche SId

SLt Treibsellagerfläche SId

SLy Sonstige Lagerfläche SId

X Strukturtyp - Morphologische Merkmale

XX Steinblöcke

XXe Block mit epilithischer Vegetation (terrestrischer Bereich)

XXf Block mit Makrophyten und/oder Epifauna (mariner Bereich)

XXy Block ohne Bewuchs

XW Steinwälle und Mauern (XW)

XWe Alter Steinwall oder alte Steinmauer mit epilithischer Vegetation

XWx Steinmauer oder -wall

XWy Sonstiger Steinwall oder -mauer

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

IV-366 Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

XB Binnendünen

XBb Binnendüne 1 3a XXd

XA Abgrabungen und Aufschüttungen

XAa Archäologische Geländeform SAs

XAb Bombentrichter SAs

XAw Lärmschutzwall SAs

XAs Aufschüttung SAs

XAg Abgrabung SAg

XAy Spülfeld SAs

XD Deiche

XDl Landesschutzdeich SVd

XDs Sommer-/Mitteldeich SVd

XH Hänge und Höhlen

XHs Artenreicher Steilhang im Binnenland 5 9 XXh

XHb Bachschlucht 5 9 FBs

XHy Sonstiger Steilhang im Binnenland XXh

XHk Kesselmoor MH

XHo nicht touristisch erschlossene Höhle (12b) 8310

XHx Sonstige Höhle (12b)

XHt Toteisloch

XK Abbruchkanten und Kliffs

XKf Tertiärkliff 6 5b 1230 KK

XKh Felskliff 6 5a 1230 KK

XKn Altmoränen-/Geestkliff (Nordseeküste) 6 5b 1230 KK

XKo Jungmoränenkliff (Ostseeküste) 6 5b 1230 KK

XKd natürliche Abbruchkante

XKx künstlicher Geländesprung

XS Sandbänke und Strandwälle

XSw Strandwall 6 5d (1220) KSw

XSn Sandbank der Nordsee 5j 1110 KWu

Standardliste Biotoptypen: Liste der Biotoptypen und Wertbiotope

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) IV-367

Code Bezeichnung §30 § 21 VO LRT Code OR

XSo Sandbank der Ostsee 6 5j 1110 KWu

Y Strukturtyp - Hydrologische Merkmale

YQ Quellen

YQk Kalktuffquelle 2 2e *7220 FQ

YQs Sicker- oder Sumpfquelle 2 2e FQ

YQf Fließ- oder Sprudelquelle 2 2e FQ

YQt Tümpel- oder Trichterquelle 2 2e FQ

YQu Unterseeische Quelle 2 2e FQ

YQx Technisch gefasste Quelle FQx

Erläuterungen:

7120 - Zuordnung zu dem genannten FFH-LRT muss zwingend erfolgen (obligatorische Zuordnung).

7120/7140 - Mehrfachnennung, wenn eine Zuordnung zu unterschiedlichen FFH-LRT möglich ist. Die Entscheidung muss allerdings ausschließlich für einen der genannten FFH-LRT erfolgen.

(7120), (9110/9190) oder (91xx) - Das „Einklammern“ bedeutet, dass einer der ange-gebenen FFH-LRT vergeben werden kann, aber nicht zwingend muss (fakultative bzw. optionale Zuordnung). Die Entscheidung über eine Zuordnung zu einem der angegebenen FFH-LRT ist abhängig von der konkreten Ausprägung und/oder der konkreten Lage des Einzelbestandes innerhalb eines naturnahen bzw. eines eindeutig einem LRT zuzuordnenden unmittelbar angrenzenden Umgebungs-bereiches. Die Angabe "(91xx)" umschreibt die „undifferenzierte“ Zuordnungs-möglichkeit zu einem Wald-LRT.

(12b) Fakultative Zuordnung zum gesetzlichen Biotopschutz gem. Biotopverordnungs-Nr. 12.b (Höhlen) nur dann, wenn es sich um Höhlen bzw. Höhlenbereiche handelt, die natürlich enstanden sind (s. Biotoptypen XHo und XHx).