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Zueker, Honig, Siiitwaren, kiinst]icher SiiBstoff. 31 nach franzSsischem Recht unzul/~ssig, denn es ist verboten, den Lebensmitteln Chemikalien zuzusetzen. I)as Rundsehreiben erinnert daher daran, dab ab 1. Juni 1947 das Triebmittel getrennt yon dem Mehl abzupacken ist, aber mit dem ~ehlbeutel zu einer Packung vereinigt ¢verden kann. Die Kennzeiehnung ist so abzufassen, dab Unklarheiten ve1~nieden werden. Es bedarf ira fibrigen zum Vertrieb derartiger Erzeugnisse einer ~Ierstellungsgenehmigung. F. Egqer (~annheim). Nordrhein - Westfalen. Blaus~nrehaltige Madagaskar-Bohnen. Erlafi des Sozialministers des Landes Nordrhein. West/alen veto 21. Tebruar 1950. (Nicht im Druek verSffentlicht.) Es wird darauf verwiesen, dab neuerdings wieder ~adagaskar-Bohnen, auch ,,Java-" oder ,,~ondbohnen" genannt, im Itandel sind. Es handelt sich Uln weil]e Bohnen yon etwa 2,5 cm L~nge und 1,3 cm Breite. Der Blaus~uregehalt der Bohnen betI~gt 70 mg/kg. Es wird darauf hingewiesen, dab bereits 50 rag Blaus~ure t6dlieh wirken kSnnen, so dab erhebliche gesund- heitliche Bedenken bestehen, auch dann, wenn dutch eine besondeie, sorgf~ltige Zubereitung (AbgieBen des Einweichwassers) ein erheblicher Teil der Blaus~ure beseitigt werden kann. [Vgl. hierzu das Rundschreiben des R1KdI. veto 20. Januar 1920, Ve~Sffentlichungen des Reiehsgesundheitsamts 1920, S. 165. Damals waren bei derartigen Blaus~u~egehalten noch keine Bedenken erhoben worden [vgl. diese Z. (Ges. u. VO.)t8, 88 (1921]. D. l%ef.] iT. Egger (Mannheim). Kartoffeln, Gemiise, Obst und Obsterzeugnisse. Frankreich. Kennzeichnuag yon Gemiise und 0bstkonserven sowie tafelfertigen Zubereitungen. 2~rla[3 des t~ranz6s. Oberkommissar8 /iir Lebensmittelversorgung veto 26. Januar 19d9. [Journal Officiel veto 23. April 1949. -- Ann. Falsificat. Fraudes 42, 200 (1949).] Verpackung bzw. Etikett der Konserven muB Name and Wohnort des Verki~ufers erkennen lassen. AuBerdem muB das Erzeugnis entsprechend dem Gesetz veto 1. August 1905 nach seiner Art bezeichnet sein. Angaben fiber das Net~egewicht der Packung dfirfen nicht fehlen, bei zerkleinerten Erzeugnissen ist das Fiillgewicht anzugeben. Ffir tafelfertige Erzeugnisse ist einerseits das Nettogewicht der abgetropften Gemiise, andererseits das der Zutaten anzugeben, ])as Herstellungsjahr wird dutch einen Buchstaben kenntlich gemacht. Der Buchstabe ,,P" entspricht dem Jahr 1949. Fiir Milchkonserven gelten die seitherigen Bes~immungen. Der einschl/~gige ErlaB veto 6. Mai 1947 wird aufgehoben, t z. Egger (SIannheim). Verkehr mit Obst und Gemiisen, Sortierung, Verpaekung, Kennzeichnung. Er[asse des /ranzSsischen Landwirtseha/tsministeriums veto 28. Februar, 1. Miirz und 2. Miirz 1949. [Ann. Falsificat. Fraudes 42, 232, 235, 236 (1949).] Obst und Gemiise, das unter der Gfitemarke gehandelt wird und ffir den Expor..t bestimmt ist, muB hinsichtlich seiner Besehaffenheit und Sortierung den Anforderungen der Uberwaehungs- ste]len genfigen. Es muB in genau vorgesehriebene Beh~ltnisse verpackt sein. Bei der Ver- packung daft nur neues Papier verwendet werden. ])as Papier daft lediglich mit der Firma und Fabr,ikmarke des Erzeugers beda'uckt sein. Andere bedruckte t)apiere sind unzul~ssig: Die Kennzeiehnung der Erzeugnisse mit den Buchstaben ,,EMB.EXP." l~Bt erkennen, da~ der Exporteur ~iir die Verpackung selbst verantwort!ich ist. Werden nur die Buchstaben ,,EMP." angebracht, so hat ein anderer als der Exporteur die Ware verpaekt. Werden bereits einmal verwandte Beh~ltnisse zur Verpack~ing beniitzt, so sind fffihere Kennzeichnungen sorgf~ltig zu entfernen. F. Egger (~VIannheim), Zucker, Honig, Siii~waren, kiinstlicher Siit~stoff. Frankreich. Verkehr mit Saccharin und andercn kiinstlichen SiiBstoffen. l~undsehreiben des/ranzS~isahen Landwirtsdha/tsmlnisteriums veto 16. November 1948. [Ann. • Falsificat. Fraudes 41, 594 (1948.)] Dem Rundschreiben ist zu entnehmen, dab in =Frankreich der: Verkehr m~t J~fins~liehen SfiBstoffen dureh eine Verordnung veto 24. April 1940 in der Fassung veto 31. Dezember 1942 3*

Kartoffeln, Gemüse, Obst und Obsterzeugnisse

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Page 1: Kartoffeln, Gemüse, Obst und Obsterzeugnisse

Zueker, Honig, Siiitwaren, kiinst]icher SiiBstoff. 31

nach franzSsischem Recht unzul/~ssig, denn es ist verboten, den Lebensmitteln Chemikalien zuzusetzen. I)as Rundsehreiben erinnert daher daran, dab ab 1. Juni 1947 das Triebmittel getrennt yon dem Mehl abzupacken ist, aber mit dem ~ehlbeutel zu einer Packung vereinigt ¢verden kann. Die Kennzeiehnung ist so abzufassen, dab Unklarheiten ve1~nieden werden. Es bedarf ira fibrigen zum Vertrieb derartiger Erzeugnisse einer ~Ierstellungsgenehmigung.

F. Egqer (~annheim).

Nordrhein - Westfalen. Blaus~nrehaltige Madagaskar-Bohnen.

Erlafi des Sozialministers des Landes Nordrhein. West/alen veto 21. Tebruar 1950. (Nicht im Druek verSffentlicht.)

Es wird darauf verwiesen, dab neuerdings wieder ~adagaskar-Bohnen, auch ,,Java-" oder ,,~ondbohnen" genannt, im Itandel sind. Es handelt sich Uln weil]e Bohnen yon etwa 2,5 cm L~nge und 1,3 cm Breite. Der Blaus~uregehalt der Bohnen betI~gt 70 mg/kg. Es wird darauf hingewiesen, dab bereits 50 rag Blaus~ure t6dlieh wirken kSnnen, so dab erhebliche gesund- heitliche Bedenken bestehen, auch dann, wenn dutch eine besondeie, sorgf~ltige Zubereitung (AbgieBen des Einweichwassers) ein erheblicher Teil der Blaus~ure beseitigt werden kann. [Vgl. hierzu das Rundschreiben des R1KdI. veto 20. Januar 1920, Ve~Sffentlichungen des Reiehsgesundheitsamts 1920, S. 165. Damals waren bei derartigen Blaus~u~egehalten noch keine Bedenken erhoben worden [vgl. diese Z. (Ges. u. VO.)t8, 88 (1921]. D. l%ef.]

iT. Egger (Mannheim).

Kartoffeln, Gemiise, Obst und Obsterzeugnisse. Frankreich.

Kennzeichnuag yon Gemiise und 0bstkonserven sowie tafelfertigen Zubereitungen. 2~rla[3 des t~ranz6s. Oberkommissar8 /iir Lebensmittelversorgung veto 26. Januar 19d9. [Journal

Officiel veto 23. April 1949. - - Ann. Falsificat. Fraudes 42, 200 (1949).] Verpackung bzw. Etikett der Konserven muB Name and Wohnort des Verki~ufers erkennen

lassen. AuBerdem muB das Erzeugnis entsprechend dem Gesetz veto 1. August 1905 nach seiner Art bezeichnet sein. Angaben fiber das Net~egewicht der Packung dfirfen nicht fehlen, bei zerkleinerten Erzeugnissen ist das Fiillgewicht anzugeben. Ffir tafelfertige Erzeugnisse ist einerseits das Nettogewicht der abgetropften Gemiise, andererseits das der Zutaten anzugeben, ])as Herstellungsjahr wird dutch einen Buchstaben kenntlich gemacht. Der Buchstabe ,,P" entspricht dem Jahr 1949. Fiir Milchkonserven gelten die seitherigen Bes~immungen. Der einschl/~gige ErlaB veto 6. Mai 1947 wird aufgehoben, t z. Egger (SIannheim).

Verkehr mit Obst und Gemiisen, Sortierung, Verpaekung, Kennzeichnung. Er[asse des /ranzSsischen Landwirtseha/tsministeriums veto 28. Februar, 1. Miirz und 2. Miirz

1949. [Ann. Falsificat. Fraudes 42, 232, 235, 236 (1949).] Obst und Gemiise, das unter der Gfitemarke gehandelt wird und ffir den Expor..t bestimmt ist,

muB hinsichtlich seiner Besehaffenheit und Sortierung den Anforderungen der Uberwaehungs- ste]len genfigen. Es muB in genau vorgesehriebene Beh~ltnisse verpackt sein. Bei der Ver- packung daft nur neues Papier verwendet werden. ])as Papier daft lediglich mit der Firma und Fabr, ikmarke des Erzeugers beda'uckt sein. Andere bedruckte t)apiere sind unzul~ssig: Die Kennzeiehnung der Erzeugnisse mit den Buchstaben ,,EMB.EXP." l~Bt erkennen, da~ der Exporteur ~iir die Verpackung selbst verantwort!ich ist. Werden nur die Buchstaben ,,EMP." angebracht, so hat ein anderer als der Exporteur die Ware verpaekt. Werden bereits einmal verwandte Beh~ltnisse zur Verpack~ing beniitzt, so sind fffihere Kennzeichnungen sorgf~ltig zu entfernen. F. Egger (~VIannheim),

Zucker, Honig, Siii~waren, kiinstlicher Siit~stoff. Frankreich.

Verkehr mit Saccharin und andercn kiinstlichen SiiBstoffen. l~undsehreiben des/ranzS~isahen Landwirtsdha/tsmlnisteriums veto 16. November 1948. [Ann.

• Falsificat. Fraudes 41, 594 (1948.)] Dem Rundschreiben ist zu entnehmen, dab in =Frankreich der: Verkehr m~t J~fins~liehen

SfiBstoffen dureh eine Verordnung veto 24. April 1940 in der Fassung veto 31. Dezember 1942 3*