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2 | 2013 www.sbk-sachsen.de Gewissenhafte Berufsausübung Wie Sie gefährliche Klippen entspannt umschiffen! Seminare und Workshops Führungsdialog für Steuerberater Neues aus Sachsen Imagestudie über Sachsens Steuerberater Aus- und Fortbildung Hilfreiches Onlineangebot für Azubisuche

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Mitgliedermagazin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen

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2 | 2013

www.sbk-sachsen.de

Gewissenhafte Berufsausübung

Wie Sie gefährliche Klippen entspannt umschiffen!

Seminare und WorkshopsFührungsdialog für Steuerberater

Neues aus SachsenImagestudie über Sachsens Steuerberater

Aus- und FortbildungHilfreiches Onlineangebot für Azubisuche

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2 Kammerbrief 2 | 2013

Inhalt

04 Titelthema: Gewissenhafte Berufsausübung – Wie Sie gefährliche Klippen entspannt umschiffen!

07 Neues aus Sachsen

• Tätigkeitsbericht – Termine Präsidentin/Vorstand und Mitglieder

• SMF: Elektronische Übermittlung verpflichtend

• Beilagen nur noch online abrufbar

• Vorgestellt: Sylvia Nitsche – Öffentlichkeitsarbeit und Seminare

• Webseite jetzt nutzerfreundlicher

• Hochwasser-Spendenkonto

• Neue Imagestudie aufschlussreich für Kanzleimarketing

10 Seminare und Workshops

• Neuer Workshop: Führungsdialog für Steuerberater/-innen

• Vereinfachte Anmeldung und sofortige Teilnahmebescheinigung

• Unser Seminarangebot im 3. Quartal 2013

12 Aus- und Fortbildung

• Initiative gestartet: „Mitarbeiter für morgen“

• Überarbeitetes Onlineangebot für Nachwuchsgewinnung

• Jetzt online: Praktikumspaket

• StB Carola Libera-Thiel im Interview: „Wir bilden aus um zu übernehmen!“

• Steuerfachwirtprüfung 2012/13

• Zwischenprüfung Steuerfachangestellte/-r 2013

• Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/-r Sommer 2013

• Terminplan für das Prüfungsjahr 2014

18 Berufsrecht

• Schadensersatzansprüche des Mandanten

• Vertretungsbefugnis wegen Feststellung des Grades der Behinderung

• Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruches aus Steuerberaterhaftung infolge verringerter Verlustzuweisung

• Berufskammer darf Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung erteilen

• Keine Nebenpflicht zum Hinweis auf Insolvenzreife

• Vorschusszahlung Beratungsleistungen bei vorläufigen Insolvenzverfahren

• Prüfungsanlass als Voraussetzung für Sekundäranspruch

19 Neues aus Berlin

• Neu: Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

• Ausbildungskonferenz der Bundessteuerberaterkammer zieht Bilanz

• Weitere Mitteilungen im Internet

21 Aktuelles

• Steuerberater-Marathon wechselt nach Frankfurt

• DWS-Institut: 46. Jahres-Arbeitstagung „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen 2013“

• Geburtstage unserer Kammermitglieder im Berichtszeitraum

• Informationen über Neuerscheinungen

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Kammerbrief 2 | 2013 3

Vorwort

alle dachten ein Jahrhunderthochwasser kommt nur aller hun-dert Jahre, aber wir in Sachsen wurden eines Besseren belehrt. Weltweit sorgte die schnelle und uneigennützige Unterstützung der sächsischen Bürger für hohe Aufmerksamkeit und Bewun-derung. Sie halfen, ohne zu fragen: „Was bringt mir das?“

Viele unserer Mitglieder und ihre Mitarbeiter haben ebenfalls spontan mit angepackt, ob bei betroffenen Mandanten, Kolle-gen oder einfach beim Nachbarn. Auch die sächsische Lan-desregierung hat in Zusammenarbeit mit dem sächsischen Finanzministerium schnell reagiert und Sofortmaßnahmen beschlossen. Damit verschafft sie betroffenen Unternehmen und Privatpersonen erst einmal Zeit, um die Schäden zu beseitigen und nicht um eventuell anliegenden steuerlichen Pflichten nach-zukommen. Vielen Dank dafür. Wir können nur hoffen, dass alle Betroffenen schnell die notwendige Unterstützung erhalten und die Unternehmen wieder ihre Arbeit aufnehmen können.

Sicher haben Sie es schon auf der Vorderseite dieses Kam-merbriefs entdeckt, unser Titelthema ist diesmal die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung. Einige werden sagen: „Nicht schon wieder!“ Aber die Praxis zeigt uns täglich, wie schnell man mit dieser Berufspflicht konfrontiert wird, ohne sich dessen bewusst zu sein. Denn sind wir mal ehrlich, dieses Thema steht nicht unbedingt auf unserer Hitliste auf Platz 1. Und doch wer-den Kolleginnen und Kollegen immer wieder davon eingeholt. Deshalb möchten wir Ihren Blick präventiv dafür schärfen.

Steffi MüllerPRÄSIDENTIN

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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4 Kammerbrief 2 | 2013

In dieser Ausgabe setzen wir unsere Serie zum Thema Berufsrecht fort. Während wir uns im ver-gangenen Kammerbrief mit der Verschwiegen-heitspflicht beschäftigten, gehen wir nun auf die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung ein. Dabei zeigen wir Ihnen, was überhaupt zur „ge-wissenhaften“ Berufsausübung gehört und woher die Steuerberaterkammern Informationen über Be-rufspflichtverletzungen bekommen. Auch bei die-sem komplexen Thema ist nur eine beispielhafte Behandlung einzelner Aspekte möglich. Selbstver-ständlich gelten die nachfolgenden Ausführungen auch für Steuerbevollmächtigte.

Gewissenhafte BerufsausübungDie Berufspflicht ist in § 57 Abs. 1 StBerG geregelt. Eine Definition der Gewissenhaftigkeit enthält diese Vorschrift jedoch nicht. Dafür ist aber § 4 BOStB aus-sagekräftiger. Zumindest kann man hieraus ableiten, dass man als Berufsträger zur gewissenhaften Berufs-

ausübung die erforderlichen fachlichen, personellen und sonstigen organisatorischen Voraussetzungen zu gewährleisten hat. Außerdem gehört zur Gewissenhaf-tigkeit nun, dass der Auftrag nur dann angenommen und ausgeführt werden darf, wenn der Berufsträger über die dafür erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung erforderliche Zeit verfügt. Die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung soll weiterhin auch die Pflicht umfassen, sich in dem Umfang fortzubilden, wie dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für die berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde not-wendig ist. Hinweise darauf, was noch zu dieser Be-rufspflicht gehört, enthalten die Vorschriften der §§ 8, 13 und 14 BOStB. Hier wird neben der Verpflichtung zum besonders sorgfältigen Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten und der Art und Weise der Auftrags-erfüllung auch die Auftragskündigung durch den Steu-erberater mit den zu beachtenden Voraussetzungen genannt.

Gewissenhafte Berufsausübung Wie Sie gefährliche Klippen entspannt umschiffen!

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Kammerbrief 2 | 2013 5

a) MandatsbearbeitungAus den genannten Fundstellen im Gesetz lässt sich bereits eines feststellen: Die Pflicht der gewissenhaften Berufsausübung umfasst ein äußerst weites Feld im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Angefangen von der Übernahme des Auftrags, über dessen Bearbeitung bis hin zur Beendigung des Mandats werden an die Einhaltung der Gewissenhaftigkeit strenge Maßstäbe geknüpft. Bereits die verspätete Bearbeitung eines Auftrags aufgrund von Arbeitsüberlastung stellt an sich eine Pflichtverletzung dar. Denn hat der Berufsträger keine Zeit für die Bearbeitung des Mandats, darf er den Auftrag gar nicht erst annehmen. So zumindest die Vor-stellung des Gesetzgebers. Dass sich dies in der Pra-xis aufgrund der täglich wachsenden Vielzahl von Fak-toren, die die Bearbeitung des Mandats beeinflussen, nicht immer umsetzen lässt, ist bekannt. Dies ändert jedoch grundsätzlich nichts daran, dass eine verspäte-te oder im schlimmsten Fall gar nicht erst stattfindende Auftragsbearbeitung eine Berufspflichtverletzung dar-stellt. Bei Bekanntwerden muss die Steuerberaterkam-mer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten. Folg-lich hat der Steuerberater schon im ersten Gespräch mit dem potentiellen Mandanten zu prüfen, ob er die termingerechte Bearbeitung der Angelegenheit einhal-ten kann oder nicht. Wichtig ist in diesem Zusammen-hang auch, ob durch technische oder personelle Mittel sichergestellt ist, dass die Vorgangsbearbeitung recht-zeitig erfolgen wird.

Neben der zeitlichen Komponente der Mandatsbear-beitung spielt bei der Gewissenhaftigkeit natürlich die Qualität der Auftragserledigung eine entscheidende Rolle. So gehört die Schaffung organisatorischer Vo-raussetzungen zu den grundlegenden Aufgaben des Steuerberaters im Rahmen dieser Berufspflicht. Dazu gehört u. a.: die Vorhaltung von Büroräumen, deren zeitliche Besetzung, das Vorhandensein von gängiger und nicht veralteter Kommunikationstechnik, die Ver-waltung und ordnungsgemäße Führung von Hand-akten/Mandantenakten (in Papier- oder elektronischer Form), der Einsatz von geschultem Personal und die tägliche Fristenkontrolle sowie die Dokumentation der Rechtsmitteleinlegung. All diese Punkte müssen für eine qualitativ hochwertige Auftragsbearbeitung erfüllt sein. Daneben muss der Steuerberater selbst-verständlich auch fachlich auf dem aktuellsten Stand sein. Hierher gehört zum einen die Nutzung von Fort-bildungsmöglichkeiten im Rahmen von Seminaren oder sonstigen Veranstaltungen als auch die Beobachtung der Entwicklungen im Bereich der Steuergesetzge-bung. Das Vorhalten von aktueller Literatur und ein ent-sprechender Zugang zu aktuellen Entscheidungen der Finanzgerichtsbarkeit verstehen sich dabei von selbst. Ob dies klassisch durch Bücher und Zeitschriften oder durch elektronische Medien erfolgt, ist unerheblich. Wichtig ist nur die Aktualität. Selbstverständlich sollte

auch die regelmäßige Information des Mandanten über den Stand der Bearbeitung und den eingehenden Schriftverkehr gesichert sein. Weiterhin darf der Steu-erberater auf die Belehrung des Mandanten zu dessen Mitwirkungspflichten im Rahmen der gewissenhaften Berufsausübung nicht verzichten. Schließlich verlangt die hierzu ergangene Rechtsprechung, dass der Steu-erberater für die „notwendige Klarheit“ im Mandat sor-gen muss.

Ist der Auftrag ausgeführt bzw. kündigt der Mandant das Mandat oder möchte der Steuerberater selbst das Auftragsverhältnis beenden, so gibt es auch hier einiges zu beachten. Beendet der Berufsträger das Mandat aus eigenem Antrieb, ist er verpflichtet, dies dem Mandanten anzuzeigen. Gleichzeitig muss er ihn informieren, ob noch die Notwendigkeit der Einlegung von Rechtsmitteln besteht. Auch auf den Fristablauf ist hinzuweisen und – wie auch im Falle der Auftragser-füllung und der Beendigung des Mandats durch den Mandanten – ob offene Gebührenforderungen seiner-seits bestehen. Letzteres ist zum einen wichtig für die evtl. Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts als auch vor dem Hintergrund, dass wesentlicher Teil einer ord-nungsgemäßen und damit gewissenhaften Mandatsab-wicklung eine ordnungsgemäße, den Voraussetzungen des § 9 StBVV entsprechende Gebührenabrechnung ist. Entspricht die Abrechnung nicht den Vorausset-zungen des § 9 StBVV, liegt eine Verletzung der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung vor. Dies ist Be-rufsträgern oft nicht bekannt. Es ist daher empfehlens-wert, die eigenen Rechnungen zu überprüfen und zu kontrollieren, ob der in § 9 StBVV geforderte Mindestin-halt ausgewiesen wird. Das heißt jedoch nicht, dass bei Streitigkeiten mit dem Mandanten über die Höhe der Gebührenrechnung gleich mit einem berufsaufsicht-lichen Verfahren gerechnet werden muss. Es geht viel-mehr darum, die inhaltlichen Anforderungen an die Ge-bührenrechnung zu erfüllen. Lediglich bei erheblichen Missverhältnissen zwischen erbrachter Leistung und abgerechneten Gebühren (Gebührenunterschreitung oder Gebührenüberhebung) muss mit einer derartigen Überprüfung im Rahmen der Berufsaufsicht gerechnet werden.

Unabhängig von der ordnungsgemäßen Gebührenab-rechnung stellt sich die Herausgabe der Unterlagen des Mandanten dar. Hier ist zu beachten, dass der Steuerberater grundsätzlich nach Auftragsbeendigung die erhaltenen Unterlagen und die erstellten Arbeits-ergebnisse an den Mandanten herauszugeben hat. Anders verhält es sich, wenn ein (berechtigtes) Zu-rückbehaltungsrecht durch den Steuerberater geltend gemacht wird. Besteht ein solches jedoch nicht und wird die Herausgabe der Unterlagen und Arbeitsergeb-nisse durch den Berufsträger dennoch verweigert oder

Titel

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6 Kammerbrief 2 | 2013

schlichtweg fahrlässig nicht vorgenommen, liegt eine entsprechende Berufspflichtverletzung vor.Abschließend ist noch auf die „nachvertraglichen An-sprüche“ des Mandanten hinzuweisen, die ebenfalls in den Bereich der gewissenhaften Berufsausübung durch den Steuerberater fallen. Nachvertraglichen Auskunftsansprüchen des Mandanten hat der Steu-erberater nachzukommen, ggf. gegen entsprechende Gebühren und Auslagenersatz. Eine nachvertragliche Verpflichtung stellt auch die Unterstützung des Nach-folgeberaters dar. Ignoriert der Steuerberater etwaige Anfragen des Nachfolgeberaters komplett, stellt dies u. U. eine Verletzung der Pflicht zur Gewissenhaftigkeit dar.

b) Sonstige Verstöße gegen die Pflicht zur gewis-senhaften BerufsausübungAußerhalb der eigentlichen Mandatsbearbeitung kann es zu Situationen kommen, in denen ein Verhalten des Steuerberaters als nicht gewissenhafte Berufsausü-bung auszulegen ist. Hierzu gehört beispielsweise die Übernahme eines Auftrags, wenn erkennbar ist, dass der Steuerberater für pflichtwidrige oder unlautere Handlungen in Anspruch genommen werden soll. Als Beteiligter oder Mittäter einer Steuerhinterziehung oder eines Betrugs des Auftraggebers ist der Steuerberater stets dem Vorwurf der nicht gewissenhaften Berufsaus-übung ausgesetzt.

Die Rechtsprechung sagt außerdem: Kommt der Steu-erberater seiner Verpflichtung zur Beitragszahlung gegenüber der Steuerberaterkammer nicht nach, han-delt es sich dabei um die Verletzung der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung. Gleiches gilt, wenn der Steuerberater seine Steuerschulden nicht be-gleicht oder seine Erklärungspflichten im Rahmen der steuerlichen Veranlagung nicht erfüllt. Begründet wird dies, dass aufgrund der damit verbundenen Ausei-nandersetzungen mit der Finanzverwaltung nicht mehr gewährleistet ist, dass der Steuerberater seine Man-danten gegenüber der Finanzverwaltung unvoreinge-nommen vertreten kann. Somit scheide eine gewissen-hafte Wahrnehmung des Mandats aus.

Informationen über BerufspflichtverletzungenGetreu dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ kann die Berufskammer erst bei Bekanntwerden einer Berufspflichtverletzung aufgrund der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben einschreiten. Hinweise über (mögliche) Pflichtverletzungen erhält die Steuerbera-terkammer aus unterschiedlichen Quellen. Zum größ-ten Teil werden Pflichtverletzungen aufgrund von Be-schwerden von Auftraggebern bekannt. Zunehmend wird jedoch auch die durch das Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Mitteilung von etwaigen Berufspflicht-verletzungen nach § 10 Abs. 1 und 2 StBerG durch Gerichte, Behörden und vor allem die Finanzbehörden genutzt (siehe gleich lautende Erlasse der obersten Fi-nanzbehörden der Länder zu Mitteilungen der Finanz-

behörden über Pflichtverletzungen und andere Infor-mationen gemäß § 10 StBerG vom 23. Januar 2012, BStBl 2012 I S. 205). Im Freistaat Sachsen erfolgen die Mitteilungen der Finanzbehörden zentral über das Lan-desamt für Steuern und Finanzen. Anlass dieser Mit-teilungen sind meist Pflichtverletzungen in Zusammen-hang mit der eigenen steuerlichen Veranlagung der Berufsträger oder aber auch Verfehlungen der Steuer-berater im Rahmen der Vertretung ihrer Auftraggeber gegenüber der Finanzverwaltung (Unsachlichkeit etc.). Gerichte und sonstige Behörden, zu denen auch die anderen Steuerberaterkammern gehören, teilen da-gegen aufgrund der genannten Vorschrift meist (mög-liche) Berufspflichtverletzungen in Zusammenhang mit Straftaten außerhalb der beruflichen Tätigkeit oder zivil-gerichtliche Verurteilungen mit.

Es ist festzustellen, dass die Anzahl der Verletzungen der Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung zu-nimmt und diese dabei immer häufiger durch das Lan-desamt für Steuern und Finanzen mitgeteilt werden. Dies zeigt, dass die Berufspflicht der gewissenhaften Berufsausübung einen besonderen Stellenwert ein-nimmt und auf deren Einhaltung besonders zu achten ist. (cg)

Lesen Sie in den nächsten Kammerbrief-Ausgaben:- Das Verbot der gewerblichen Tätigkeit- Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis für eine weitere Beratungsstelle

Sie haben weitere Fragen zur gewissenhaften Berufsausübung oder allgemein zum Berufsrecht?

Wir helfen Ihnen gern weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:Tel: 0341 [email protected]

Titel

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Kammerbrief 2 | 2013 7

DATum TäTiGKeiTSBerichT TeilNehmer OrT

Termine der Präsidentin und des Vorstands

05.04.2013 Gespräch im Sächsischen Staatsministerium der FinanzenStB Steffi Müller, StB Holger Kunadt, StB Dr. Andreas Zönnchen

Dresden

08.04.2013 Sitzung der Abteilung Berufsrecht/Berufsaufsicht Leipzig

08.04.2013 Präsidiumssitzung Leipzig

11.04.2013 Mitgliederversammlung des LFB Sachsen StB Steffi Müller Dresden

23.04.2013 148. Vorstandssitzung Leipzig

30.04.2013 Sitzung Prüfungsausschuss „Steuerfachwirt“ Leipzig

30.04.2013 Sitzung Abteilung Berufsausbildung Leipzig

13.-14.05.2013 Deutscher Steuerberaterkongress 2013

StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Gabriele Borczyk, StB Claudia Crespi, StB Silke Lachmann, StB Katja Hanf, StB Hendrik Sebastian, StB Knut Michel

Dresden

28.05.2013 Sitzung Prüfungserstellungsschuss Leipzig

28.05.2013 Sitzung Abteilung Berufsausbildung Leipzig

28.05.2013 Sitzung Abteilung Berufsrecht/Berufsaufsicht Leipzig

29.05.2013 149. Vorstandssitzung Leipzig

10.06.2013 Steuerberatung 2020 – Perspektiven für Steuerberater (Workshop BStBK)StB Dr. Andreas Zönnchen, StB Hendrik Sebastian

Berlin

10.06.2013 Sitzung Ausschuss 31 BStBK „Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter“ StB Silke Lachmann Berlin

11.06.2013 Ausbildungskonferenz der BStBKStB Silke Lachmann, StB Claudia Crespi

Berlin

13.06.2013 Sitzung Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Dresden

17.06.2013 Sitzung Ausschuss Seminare und Workshops Leipzig

18.06.2013 IHK-Jahresempfang StB Gabriele Borczyk Dresden

Termine, die im Auftrag des Vorstands durch Kammermitglieder wahrgenommen wurden

16.04.2013 Telefonforum Freie Presse StB André Unger Chemnitz

18.04.2013 Beratungstag Steuern bei der HWK StB Robert Otte Leipzig

19.04.2013 Vortrag „Steuerfachangestellte/-r – ein Beruf mit Zukunft!“ in der Mittelschule StB Nadine Gerber Leubnitz

23.04.2013Vortrag „Controlling als geldwerter Informationsvorsprung“ beim IHK Unternehmertag

StB Ines Scholz Chemnitz

18.06.2013 Vortrag „Gelangensbestätigung“ in der IHK StB/RA Andrea Wanninger Chemnitz

Neues aus SachsenTÄTIGKEITSBERICHT | IMAGESTUDIE

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8 Kammerbrief 2 | 2013

Neues aus Sachsen

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Kammerbrief 2 | 2013 9

Neues aus Sachsen

Institut für Kommunikationswissenschaft

www.donsbach.net

Wertschätzung im Kanon der Professionen: Steuerberater und Rechtsanwälte legen zu - Unternehmer verlieren

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„Ich nenne Ihnen nun einige Berufe. Bitte sagen Sie mir immer, ob Sie diese schätzen, ob Sie vor diesen Achtung haben. “ (alle Befragten)

§  2013: n=503; 2007: n=522 Befragte §  Statistische Fehlertoleranz (2013): +/- 1,7-4,1 Prozentpunkte

Antwort: „schätze ich“

Institut für Kommunikationswissenschaft

www.donsbach.net

Leichte Kompetenzvorteile für Steuerberater im Vergleich zu Rechtsanwälten

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haben hohe Honorare

sind seriös

sind Vertrauenspersonen

können gut mit Menschen umgehen

sind freundlich

können Ansprüche ihrer Mandanten gut

haben eine gute Ausbildung

verstehen etwas von Geld

Steuerberater

Rechtsanwälte

„Ich lese Ihnen im Folgenden einige Personeneigenschaften vor. Bitte sagen Sie mir immer, ob diese Eigenschaft Ihrer Meinung nach auf Rechtsanwälte im Allgemeinen voll und ganz, eher, eher nicht oder gar nicht zutrifft!“; „Und welche der Eigenschaften treffen auf Steuerberater Ihrer Meinung nach zu? …“ (alle Befragten)

§  2013: n=503 Befragte §  Statistische Fehlertoleranz (2013): +/- 2,1–4,3 Prozentpunkte

Har

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kills

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oft

Ski

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Institut für Kommunikationswissenschaft

www.donsbach.net

Kostenvorbehalte gegen Steuerberater nehmen ab

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stimme voll und ganz zu

stimme eher zu

stimme eher nicht zu

stimme überhaupt nicht zu

„Neulich sagte uns jemand: ‚Steuerberater sind nur etwas für Firmen oder Besserverdienende.‘ Würden Sie dieser Meinung voll und ganz zustimmen, eher zustimmen, eher nicht zustimmen oder überhaupt nicht zustimmen?“ (alle Befragten)

§  2013: n=488; 2007: n=502 Befragte §  Statistische Fehlertoleranz (2013): +/- 3,0–4,2 Prozentpunkte

Die vollständige Auswertung können Sie unter www.sbk-sachsen.de/files/pdf/studie2013.pdf herunterladen.

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10 Kammerbrief 2 | 2013

Seminare undWorkshopsSEMINARANGEBOT IM 3. QUARTAL

Neuer Workshop: Führungsdialog für Steuerberater/-innenvon Holger Bodmann, Steuerberater/Rechtsanwalt/Wirtschaftsmediator

Die Bundessteuerberaterkammer nimmt in ihrer Ver-lautbarung „Steuerberatung 2020 – Perspektiven für Steuerberater“ zu den künftigen Anforderungen an eine zukunftsorientierte Personalführung unter ande-rem wie folgt Stellung:

„Nicht zuletzt gilt es, das Augenmerk in den Steu-erberaterkanzleien auch darauf zu richten, quali-fizierte Mitarbeiter auch durch die Schaffung at-traktiver Arbeitsbedingungen zu halten.“

Daraus ergibt sich die Frage, was denn attraktive Arbeitsbedingungen in diesem Sinne sind. Und wie gut sind sie geeignet, um Mitarbeiter dauerhaft zu binden und so den Kanzleierfolg nachhaltig zu si-chern? Hier ist nach dem Ergebnis von Befragungen in Steuerkanzleien festzustellen, dass Kanzleiinhaber einerseits und Mitarbeiter andererseits oft einen unter-schiedlichen Blickwinkel zu dieser Frage haben. Wäh-rend Kanzleiinhaber die Attraktivität ihrer Kanzlei eher an Faktoren wie Gehalt und Ausstattung des Büros festmachen, steht im Focus der Mitarbeiter ein gutes Führungsverhalten. Dieses wird unter anderem an of-fenen, regelmäßigen und wertschätzenden Rückmel-dungen des Kanzleiinhabers festgemacht. Auch das Informationsverhalten in Bezug auf die weitere Kanz-leientwicklung ist hier entscheidend.

„Auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben wird es in Zukunft zu einer Schwerpunktverlagerung von dem klassischen Buchführungsmandat zu einer qualitativ hochwertigen ganzheitlichen Beratung des Mandanten kommen“

so ein weiteres Fazit in der Verlautbarung „Steuerbe-ratung 2020“.

Dieser Einschätzung ist unbedingt zuzustimmen. Sie beinhaltet für die Kanzleiinhaber und ihr Führungsver-halten weitere Herausforderungen, da die Kanzlei ei-nen ganzheitlichen Beratungsansatz im Interesse der Mandanten nur mit selbstverantwortlich handelnden Mitarbeitern wird umsetzen können. Und selbstverant-wortlich handelnde Mitarbeiter wollen anders geführt werden als Mitarbeiter, die nach Anweisung standar-disierte Routineaufgaben erledigen.

Eine weitere Herausforderung hinsichtlich des künf-tigen Führungsverhaltens ist die zunehmende Sprei-zung der Altersstruktur bei den Mitarbeitern. Auch hier ist ganz offensichtlich, dass die Generation der „Digital Natives“, also derjenigen, die quasi mit dem Smartphone in der Hand und dem schnellen Daumen geboren wurden, anders geführt werden sollte als die Generation der „Digital Immigrants“, die sich mit den immer rasanteren technologischen Veränderungen schwer tut.

Die Steuerberaterkammer Sachsen reagiert auf die beschriebenen Herausforderungen und bietet ihren Mitgliedern mit dem „Führungsdialog für Steuerbera-ter“ ein Ausbildungsangebot zur Verbesserung ihres Führungsverhaltens an. Das Besondere an diesem Angebot ist die Arbeitsform, welche eine gemeinsame und regelmäßige Bearbeitung von Führungsthemen im kollegialen Austausch und unter der qualifizierten Moderation eines erfahrenen Berufskollegen ermög-licht. Durch die so entstehende Arbeitsatmosphäre wird sichergestellt, dass konkrete Fragestellungen aus dem eigenen Kanzleialltag der Teilnehmer ein-gebracht, nachhaltig bearbeitet und mit handfesten Handlungsvorschlägen versehen werden können.

Die Auftaktveranstaltung findet am 6./7. September 2013 im Wasserschloss Klaffenbach in Chemnitz statt. Dieser attraktive Seminarort mit der nötigen Distanz zum Tagesgeschäft rundet das Angebot ab.

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Kammerbrief 2 | 2013 11

Vereinfachte Anmeldung und sofortige Teilnahmebescheinigung

Im Frühjahr haben wir unser quartalsweise erschei-nendes Seminarprogramm optisch überarbeitet. Erfolgte die Ausschreibung bisher in loser Papierform, wird sie nun als Broschüre gedruckt – kompakt und übersicht-lich. Die Umstellung kam bei unseren Mitgliedern gut an. Für die vielen positiven Rückmeldungen bedanken wir uns. Zugleich spart die Steuerberaterkammer nun Por-tokosten, was allen Teilnehmern in Form von weiterhin preiswerten Seminaren zugute kommt.Mit Einführung des neuen Erscheinungsbilds haben wir das Buchungsprozedere vereinfacht. So verfügt die Kammer-Homepage nun über einen Schnellein-stieg für die Seminaranmeldung. Das spart etliche Klicks und damit Zeit. Probieren Sie es doch ein-fach aus und buchen im geschützten Bereich auf www.sbk-sachsen.de eine unserer zahlreichen Fort-bildungsveranstaltungen (siehe Tabelle).

Neu ist auch, dass Sie nach Ihrer Anmeldung – egal ob online oder per Fax – keine postalische Anmel-debestätigung mehr bekommen. Stattdessen senden wir Ihnen die Rechnung zu, sie dient nun als auch als Anmeldebeleg. Außerdem fallen die farbigen Einlass-karten weg und damit das Verteilen in der Kanzlei oder das lästige Suchen am Seminareinlass.

Weiterhin erhält jeder Teilnehmer mit Ausgabe des Skripts gleich vor Ort seine Teilnahmebescheinigung. So verfügen Sie schneller über einen schriftlichen Nachweis und müssen nicht mehr bis zum Anfang des kommenden Jahres warten.

Unser Seminarangebot im 3. Quartal 2013Für die nachfolgenden Seminare und Workshops kön-nen Sie sich jederzeit online im geschützten Bereich auf www.sbk-sachsen.de anmelden.

Auffrischungskurs Abgabenordnung Reno Matthes Leipzig Mo – Di

26.08.2013 – 27.08.2013

09:00 – 16:00 Uhr

Kick-off-einführungstage für Azubis

Referenten entnehmen Sie der Seminarbe-schreibung

Leipzig Chemnitz Dresden

Mo – Mi

05.08.2013 – 07.08.2013

08:30 – 16:30 Uhr

Aktuelle entwicklungen im Wirt-schafts- und Gesellschaftrecht

Michael Daumke DresdenLeipzig

DoDo

29.08.201329.08.2013

08:30 – 12:30 Uhr15:00 – 19:00 Uhr

Auffrischungskurs einkommensteuer

Thomas Arndt Chemnitz Mi – Do

04.09.2013 – 05.09.2013

09:00 – 16:00 Uhr

reisekostenreform 2014 Heinz-Willi Schaff-hausen

LeipzigChemnitzDresden

DoDoFr

05.09.201305.09.201306.09.2013

08:30 – 12:30 Uhr15:00 – 19:00 Uhr08:30 – 12:30 Uhr

Führungsdialog für Steuerberater/-innen

Holger Bodmann Chemnitz Fr –Sa

06.09.2013 -07.09.2013

10:00 – 18:00 Uhr09:00 – 14:00 Uhr

Neuerungen zur rechtsformwahl Ortwin Posdziech Dresden Di 10.09.2013 09:00 – 16:00 Uhr

Krisenmaßnahmen und Verlustnut-zung bei einer Gmbh

Ortwin Posdziech Dresden Mi 11.09.2013 09:00 – 16:00 Uhr

Die Gmbh in der Betriebsprüfung Ortwin Posdziech Dresden Do 12.09.2013 09:00 – 16:00 Uhr

Steuerliches Verfahrensrecht Reno Matthes ChemnitzDresdenLeipzig

MoMoDi

16.09.201316.09.201317.09.2013

08:30 – 12:30 Uhr14:30 – 18:30 Uhr08:30 – 12:30 Uhr

Betriebsprüfung – Fallauswahl –Prüfungsvorbereitung –Prüfungsmethoden/-techniken

Joachim Zimmermann DresdenChemnitzLeipzig

DiMiDo

17.09.201318.09.201319.09.2013

09:00 – 16:00 Uhr09:00 – 16:00 Uhr09:00 – 16:00 Uhr

Auffrischungskurs umsatzsteuer Tino Müller Dresden Mo – Di

23.09.2013 – 24.09.2013

09:00 – 16:00 Uhr

immobilien-/Grundstücksinvestition Wolfgang Weiss Stephan Blum

DresdenLeipzig

MoDi

30.09.201301.10.2013

09:00 – 17:00 Uhr09:00 – 17:00 Uhr

THEMA REFERENT ORT DATUM ZEIT

Seminare und Workshops

TAG

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12 Kammerbrief 2 | 2013

Initiative gestartet: „Mitarbeiter für morgen“

In den nächsten Jahren wird sich die Personalsituation in vielen Steuerberatungskanzleien weiter zuspitzen. Das belegt die Perso-nalbedarfsanalyse der Kammer, nachzulesen in den Kammer-briefen 02/2012 und 03/2012. Es werden vor allem mehr Steuerfa-changestellte gesucht, als auf dem freien Arbeitsmarkt vorhanden sind. Lohnsteigerungen und Per-sonalabwerbung sind mögliche Folgen. Die Lösung für den Fach-kräftemangel ist offensichtlich: Der Berufsstand muss mehr ausbilden. Dabei möchte Sie die Steuerbera-terkammer Sachsen unterstützen. Unter der Überschrift „Mitarbeiter für morgen – Ausbildung sichert Ihre Zukunft“ werden wir Ihnen kontinuierlich Hinweise, Informati-onen und Materialien bereitstellen, wie Sie geeignete Auszubildende finden.

Natürlich stehen wir Ihnen für Fra-gen zu den Themen Ausbildung und Praktika auch gern persönlich zur Verfügung:

Ihre Ansprechpartner: Julia Bedarf und Karl-Heinz Keiser Tel. 0341 56336-0, Fax. 0341 [email protected]

Überarbeitetes On-lineangebot für Nach-wuchsgewinnung

Sie suchen Auszubildende und möchten junge Menschen in Ihrer Region für den Steuer fachangestellten-Beruf begeistern? Dabei helfen wir Ihnen mit Wer-bemitteln und Informationen, die Sie für die Gewinnung von Auszubildenden oder Prak-tikanten einsetzen können. All das haben wir nun im ge-schützten Mitgliederbereich unter www.sbk-sachsen.de/ausbildung übersichtlich online gestellt. Dort finden Sie:

Werbematerialien „Mehr als du denkst“- Banner zur Einbindung auf Ihrer Kanzlei-Webseite- Flyer „Steuerfachangestellte/-r“ - Flyer „Steuerfachwirt/-in“ (PDF) - CD für Ausbildungsinteressierte- Arbeitshefte für den Schulunterricht (PDF)

Die Print-Materialien und CDs kön-nen Sie kostenlos bei uns per E-Mail bestellen: [email protected].

Vortrag „Steuerfachangestellte/-r – ein Beruf mit Zukunft“Für Vorträge in Schulen, auf Eltern-abenden, Messen usw. steht Ihnen unsere Powerpoint-Präsentation als PDF zur Verfügung.

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Jetzt online: Praktikumspaket

Eine Umfrage unter den säch-sischen Steuerfachangestellten-Azubis hat 2012 ergeben, dass sich 25 Prozent der Befragten aufgrund eines Praktikums für die Ausbildung entschieden ha-ben. Diese Erhebung belegt ein-mal mehr, wie wichtig Praktika für die Berufsorientierung sind und welches Potential sich daraus für Kanzleien ergibt. Deshalb hat die Bundessteuerberaterkammer ein Praktikumspaket erarbeitet, dass Sie im Mitgliederbereich unter www.sbk-sachsen.de/ausbildung > Nachwuchsgewinnung ansehen und herunterladen können.

Inhalte:- allgemeine Praktikumshinweise der SBK Sachsen- Praktikumsvertrag für kurzes Schülerpraktikum- Praktikumsvertrag für ein längeres Praktikum- Praktikumsplan mit Ideen für Ablauf/Aufgaben- Übungsaufgabe für Praktikanten- Praktikumsbescheinigung/ Zeugnis- Feedbackbogen Praktikum

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Aus- und FortbildungINTERVIEW | PRÜFUNGEN

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Kammerbrief 2 | 2013 13

Aus- und Fortbildung

Welchen Stellenwert räumen Sie dem Thema Aus-bildung ein? Ausbildung ist eine Institution in un-serem Unternehmen, die wir durch Ausbildungspa-tenschaften und regelmäßige Azubischulungen einmal pro Woche umsetzen. Dafür gilt es erfahrene Mitarbei-ter zu gewinnen, die diese Patenschaft mit großem En-gagement umsetzen. Wir denken, jede Kanzlei ist in Sachen Ausbildung gefragt – mehr denn je. Wir haben bereits strategisch immer über Bedarf ausgebildet und damit die demografische Entwicklung solide abfedern können. Was ist die Motivation für Ihr Engagement? Aus-bildung heißt Verantwortung, gegenüber dem Berufs-stand, dem eigenen Unternehmen und natürlich den Auszubildenden. Wir bilden aus, um zu übernehmen. Unsere Übernahmequote liegt seit drei Jahren bei 100 Prozent. Von daher ist bei der Ausbildung auch ein ge-wisser gesunder Eigennutz dabei. Welche Möglichkeiten nutzt Ihre Kanzlei bei der Suche nach Auszubildenden? Wir versuchen auf verschiedene Weise, junge Leuten für den Beruf und unser Unternehmen zu interessieren. Beispielsweise sind wir im „Insider“, dem Ausbildungsatlas für den Landkreis Görlitz zu finden. Diesen bekommen alle Ausbildungssuchenden von den Schulen in die Hand gedrückt. Weiterhin sind wir auf Ausbildungsmessen präsent, z. B. in diesem Jahr auf der „Insidermesse“ in Löbau. Auch auf Messen an den Hochschulen Dres-den und Zittau-Görlitz sind wir mit unseren Angeboten über den Stand der Stadt Görlitz vertreten. Mit welcher Erwartungshaltung gehen Sie dabei heran?Bei der Suche gehört Ehrlichkeit dazu, eine Portion Menschenkenntnis und Zutrauen in den Bewerber. Es geht nicht nur darum, den klassischen Auszubilden-den zu finden, der nach einem erfolgreichen Schul-abschluss eine Lehrstelle sucht. Es geht auch um sogenannte Quereinsteiger, die ihre Leidenschaft zum Thema Steuern erst später entdeckt haben. Wir haben kein vorgefertigtes Schema, welchen Lebenslauf unser künftiger Auszubildender vorweisen sollte. Die Chemie muss stimmen und wir wollen Auszubildende, die für ihren Beruf brennen und sich nicht vorstellen können, bis zur Rente etwas anderes zu machen. Welche Erfahrungen haben Sie mit Messen ge-macht? Sehr unterschiedliche. Bei den Messen an den Hochschulen ist die Resonanz eher verhalten. Bei der „Insider“-Ausbildungsmesse werden wir se-

hen, wie viele Bewerbungen kommen. Auf jeden Fall war das Informationsmaterial der Kammer „Da steckt mehr drin, als du denkst“ hilfreich. Es ist sehr gut für die Zielgruppe geeignet. Während der Messe waren die Begegnungen mit den Schülern sehr verschieden. Wäre es nach den Eltern gegangen, wäre unser Stand wohl überrannt worden. Der Tenor: „Steuern, das wäre doch was, das hat Zukunft.“ Allerdings gingen die Mei-nungen der Eltern und Kinder oft auseinander. Steuern seien mit Mathe und trocken, war da zu hören. Es gab aber auch diejenigen, die gezielt zu uns kamen und Informationen einforderten. Wir als Kanzlei waren al-lerdings bei der Insidermesse nur ein Stand unter 150 anderen. Vielleicht wäre es eine Überlegung, wenn sich für derartige Messeauftritte Steuerberater unter dem Dach der Kammer zusammentun, um eine noch größere Präsenz zu erreichen. Haben Sie Tipps für Kanzleien, die bisher noch nicht an einer Messe teilgenommen haben? Die eigenen Erwartungen sollte man nicht zu hoch ansetzen. Der Stand für den steuerberatenden Beruf ist nun mal nicht der attraktivste von allen. Und wenn wir nur einen Aus-zubildenden durch diesen Messeauftritt gefunden ha-ben, der sich ansonsten nicht für uns oder überhaupt für unsere Branche begeistert hätte, dann hat es sich schon gelohnt. Doch noch ein Rat für Messeneulinge: Ein Stuhl ist als Messeutensil zeitweise sehr hilfreich. Ihre Kanzlei bietet auch Praktika an. Erzählen Sie doch mehr darüber! Wir haben in unserer Kanzlei die unterschiedlichsten Praktikanten: Praxissemester der Universitäten, Schülerpraktikanten der Realschu-le oder der Gymnasien. Ein Praktikum bieten wir auch denjenigen Bewerbern an, welche uns im Vorstellungs-gespräch überzeugt haben. Diese können zu einem Kurzpraktikum in unsere Kanzlei kommen, damit wir uns gegenseitig besser kennenlernen. Gibt es schon Pläne für weitere Aktivitäten bei der Nachwuchsgewinnung? Für nächstes Jahr ist eine Informationsveranstaltung geplant, mit der wir direkt an verschiedene Schulen gehen. Dort wollen wir Steu-erberatung zum anfassen und mitmachen anbieten. Wenn Steuern Gesichter bekommen, ist vielleicht die Berührungsangst der Schulabgänger nicht mehr so groß. Auf jeden Fall müssen wir uns bewegen, um die jungen Leute zu bekommen. Mit allgemeinem Wehkla-gen über fehlende geeignete Auszubildende kommen wir nicht weiter.

„Wir bilden aus, um zu übernehmen!“

Derzeit intensivieren viele Kanzleien ihre Bemühungen um geeignete Auszubildende. Die Lehleiter + Partner Treuhand AG gehört dazu. Seit 1991 ist sie in Görlitz ansässig und mit Niederlassungen entlang der A4 in Bautzen, Radeberg und Dresden vertre-ten. An diesen Standorten arbeiten rund 40 Mitarbeiter, darunter StB Carola Libera-Thiel, die sich sehr für die Gewinnung von Berufsnachwuchs einsetzt.

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14 Kammerbrief 2 | 2013

Aus- und Fortbildung

Steuerfachwirt-prüfung 2012/13

Am 30. April 2013 tagte der Prü-fungsausschuss „Fortbildungsprü-fung zum Steuerfachwirt“ der Steu-erberaterkammer Sachsen, um über die Ergebnisse der zurück-liegenden Fortbildungsprüfung sowie über die weiteren Aufgaben in diesem Bereich der Mitarbeiter-entwicklung zu beraten. Die Vorsit-zende der Abteilung „Berufsausbil-dung“, StB Silke Lachmann, sowie der Vorsitzende der Prüfungskom-mission „Steuerfachwirt“, StB/WP Jürgen Renye, konnten dabei auf ein wiederum gutes Resultat der sächsischen Prüfungsteilnehmer im gesamten Prüfungsverbund verweisen.

Von den Prüfungsteilnehmern aller 21 Kammern wurde im Mittel des Gesamtergebnisses eine Beste-hensquote von 63,2 % erzielt. Die

Durchfallquote lag dabei zwischen 20,0 % (Saarland) und 63,3 % (Berlin). 65,2 % der Teilnehmer der sächsischen Kammer haben dabei die Prüfung erfolgreich beendet, was im Prüfungsverbund aller 21 Kammern den 8. Platz bedeutet.Im Namen der Abteilung „Berufs-ausbildung“ sei an dieser Stelle nochmals allen neuen Steuerfach-wirten herzlich gratuliert.

Im Folgenden können Sie sich über die statistischen Werte der Fortbildungsprüfung 2012/13 un-serer Kammer informieren. 54 Anmeldungen lagen der Ge-schäftsstelle am Stichtag vor. Da-von traten 7 Kandidaten vor Beginn der Prüfung zurück oder waren durch einen wichtigen Grund ver-hindert. Ein Kandidat konnte wegen fehlender Zulassungsvo-raussetzungen nicht zugelassen werden.

46 Teilnehmer an der schriftlichen Prüfung. 0 Teilnehmer sind während der schriftl. Prüfung zurückgetreten. 31 Teilnehmer haben die schriftl. Prüfung bestanden (67,39 %).

15 Teilnehmer haben die schriftl. Prüfung nicht bestanden (32,61 %).

31 Prüflinge haben an der mündlichen Prüfung teilgenom-men.

1 Teilnehmer hat nicht bestanden. Insgesamt bestanden: 30 (65,22 %)

Nicht bestanden: 16 (34,78 %)

Einzelergebnisse im Überblick

Note Gesamtnote StR I StR II ReWe mdl. Prüfung

Sehr gut - - - - -

Gut - - - - -

Befriedigend 4 6 3 10 12

Ausreichend 26 24 22 22 18

Mangelhaft 1 16 21 12 1

Ungenügend - - - 2 -

Punktedurchschnitt 59,45 53,50 49,78 53,89 63,35

Notendurchschnitt 3,90 4,22 4,39 4,13 3,65

Wie der Vorsitzende des Prüfungs-ausschusses, StB Jürgen Renye, in seiner Analyse der Prüfungsergeb-nisse betonte, hat das insgesamt gute Ergebnis durchaus Potential zum Besseren. Nicht befriedigen kann beispielsweise die Tatsache, dass es in Sachsen keine sehr gu-ten oder guten Prüfungsteilnehmer gibt. Wie der in diesem Kammer-brief veröffentlichten Terminüber-

sicht zu entnehmen ist, ist der An-meldeschluss für die diesjährige Steuerfachwirt-Fortbildungsprü-fung der 25.09.2013.

Der schriftliche Teil der Prüfung findet bundesweit am 11.12. (StR I), 12.12. (StR II) und 13.12. 2013 (ReWe) statt. Die ersten beiden Prüfungstage dauern von 09:00 bis 13:00 Uhr, die Klausur am 13.12.

geht von 09:00 bis 14:00 Uhr.Entsprechende Anmeldeformulare können auf www.sbk-sachsen.de im Bereich Aus- und Fortbildung heruntergeladen werden. Grund-lage für die Durchführung der Prü-fung bildet die Prüfungsordnung vom 18.08.2011. Diese finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite als PDF-Datei hinterlegt.

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Kammerbrief 2 | 2013 15

Aus- und Fortbildung

Dresden II Chemnitz Dresden Leipzig Löbau Zwickau keine Berufs-schule

Steuerwesen 3,50 3,68 3,25 3,23 4,10 4,04 4,51Rechnungs-

wesen 4,25 3,77 3,60 3,25 4,30 3,46 4,26

Wirtschafts- und Sozialkunde 3,50 3,35 2,95 2,73 3,80 3,27 4,09

Gesamtnote 4,00 3,65 3,32 3,15 3,80 3,65 4,28

Notendurchschnitte der Fächer sowie Gesamtergebnis der Prüfung nach Berufsschulen

Dresden II Chemnitz Dresden Leipzig Löbau Zwickau keine Berufs-schule

Steuerwesen 65,75 63,39 68,53 68,90 56,80 56,15 48,85Rechnungs-

wesen 53,25 60,71 63,05 68,45 51,90 64,50 52,19

Wirtschafts- und Sozialkunde 63,00 68,19 73,17 75,28 61,20 69,88 55,96

Gesamtpunkte 60,75 64,10 68,22 70,90 56,70 63,58 52,34

Punktedurchschnitte der Fächer sowie Gesamtergebnis der Prüfung nach Berufsschulen

1 2 3 4 5 6 Teilnehmer

Auszubildende 2 22 56 58 19 1 158betr. Umzu-schulende - 1 3 7 4 - 15

überb. Umzu-schulende - - 8 14 18 7 47

Gesamt 2 23 67 79 41 8 220

Notenübersicht im Fach Steuerlehre nach Prüflingen:

Wie in den Jahren zuvor bietet die Kammer zur Prüfungsvorbereitung einen Klausurenkurs an. Daran kann teilnehmen, wer zur Steuer-fachwirtprüfung zugelassen ist. Alle angemeldeten Prüflinge erhal-ten dazu die Anmeldeunterlagen per Post. Für die Fortbildungsprüfung wer-den folgende Gebühren erhoben:

Zulassungsgebühr: 110,00 € Diese entfällt bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung, wenn die Erstprüfung vor der Kammer Sachsen stattfand und reduziert sich bei einer ggf. im Vorab durch-geführten Antragsbearbeitung für

eine verbindliche Auskunft um de-ren Gebühr, d. h. um 60,00 € .

Prüfungsgebühr: 250,00 €.Die Gebühren werden mit der An-meldung zur Fortbildungsprüfung fällig.

Zwischenprüfung Steuerfachangestellte/-r 2013

Am 12. März 2013 fand die Zwi-schenprüfung 2013 im Ausbilungsberuf„Steuerfachangestellte/-r“ statt. Zu dieser Prüfung waren 229 Prüflinge, die sich dazu angemel-

det hatten, zugelassen. Auch ein Teil der betrieblichen und überbe-trieblichen Umzuschulenden nahm das Recht wahr, die Prüfung abzu-legen.

9 Prüflinge waren zur Prüfung krankheitsbedingt entschuldigt. So-mit wurden 220 Prüflinge bewertet.

Im Folgenden sind die durch die Prüflinge in der Zwischenprüfung 2013 erzielten Ergebnisse nach Noten und/oder nach Punkten dar-gestellt.

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16 Kammerbrief 2 | 2013

Aus- und Fortbildung

1 2 3 4 5 6 Teilnehmer

Auszubildende 5 25 44 49 32 3 158betr. Umzuschu-

lende - - 3 7 5 - 15

überb. Umzu-schulende 1 4 7 15 10 10 47

Gesamt 6 29 54 71 47 13 220

Notenübersicht im Fach Rechnungswesen nach Prüflingen:

1 2 3 4 5 6 Teilnehmer

Auszubildende 7 38 60 45 8 - 158betr. Umzuschu-

lende - 3 5 4 3 - 15

überb. Umzu-schulende - 2 13 15 13 4 47

Gesamt 7 43 78 64 24 4 220

Notenübersicht im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde nach Prüflingen:

Wie in jedem Jahr wurden die Prü-fungsergebnisse an die Ausbilden-den bzw. an die Umschulungsinsti-tute mit der Bitte übergeben, diese an die einzelnen Prüflingen weiter-zuleiten und das Ergebnis auszu-werten.

Das Vorliegen von mangelhaften oder ungenügenden Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern der Zwischenprüfung könnte ein Zeichen für die Gefährdung des Ausbildungszieles sein. Insofern wären geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Erfolg beim Able-gen der Abschlussprüfung sicher-zustellen.

Was die betrieblichen Ausbilden-den betrifft, sollte in diesem Fall geprüft werden, ob es angezeigt ist, ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch zu nehmen. Die soge-nannten „abH“ können helfen, the-oretische Kenntnisse in prüfungsre-levanten Fächern durch Stütz- und Förderunterricht zu verbessern.

Dieser Zusatzunterricht, der in der Freizeit der Auszubildenden statt-findet, wird von der Agentur für Ar-

beit organisiert und finanziert und i. d. R. bei privaten Bildungsträgern durchgeführt. Auszubildende in betrieblicher Ausbildung können von diesem Angebot der Agen-tur für Arbeit auf Antrag Gebrauch machen. Als Antragsunterlagen sind der Agentur für Arbeit der Aus-bildungsvertrag, der aktuelle Lei-stungsstand (z. B. die Informations-schreiben der Kammer über das Ergebnis der Zwischenprüfung), eine Erklärung des Ausbildenden und die SV-Nummer vorzulegen.

Im Einzelfall kann wegen Gefähr-dung des Ausbildungszieles auch die Beantragung einer Verlänge-rung der Ausbildungszeit gemäß § 8 (2) BBiG angezeigt sein. Dies ist bei der Steuerberaterkammer zu beantragen. Gerne senden wir Ihnen einen entsprechenden An-trag zu oder beraten Sie zu diesen Fragestellungen.

Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/-r Sommer 2013Im Kammerbereich Sachsen ha-ben sich 209 Kandidaten dem schriftlichen Prüfungsteil unterzo-gen und zwischenzeitlich auch die Leistungsfeststellungen erhalten.

Das betrifft 134 Auszubildende, 2 betriebliche Umzuschulende, 48 überbetriebliche sowie 25 Kandi-daten, die sich einer ersten oder zweiten Wiederholungsprüfung unterzogen haben. Der überwie-gende Teil der Prüflinge erhielt mit der Ergebnisübermittlung auch die Einladung zum mündlichen Teil der Abschlussprüfung. Dieser fand in der Zeit vom 1. bis 10. Juli 2013 in Chemnitz, Dresden und Leipzig statt.

Unmittelbar nach den Sommerfe-rien erhalten die neuen Steuerfa-changestellten ihre Prüfungszeug-nisse. Die traditionsreiche Feier mit offizieller Zeugnisübergabe ist für den 31. August 2013 im ICC in Dresden geplant.

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Kammerbrief 2 | 2013 17

Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/-r Winter 2013/14

LeipzigChemnitz

12.09.2013 26. - 27.11.2013 voraussichtlich27.01. - 15.02.2014

Steuerfachwirtprüfung 2013/14

Leipzig 24.09.2013 11. - 13.12.2013 März 2014

Zwischenprüfung Steuerfachangestellte/-r 2014

DresdenLeipzigChemnitz

13.01.2014 11.03.2014

Vorbereitungskolleg Steuerfachangestellte/-r Sommer 2014

DresdenLeipzigChemnitz

14.02.201421.02.201428.02.2014

17. - 21.03.201424. - 28.03.201431. - 04.04.2014

Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/-r Sommer 2014

DresdenLeipzigChemnitz

14.02.2014 06. - 07.05.2014 voraussichtlich07.07. - 25.07.2014

Zeugnisübergabe Sommerprüfung 2014

Dresden 08.08.2014 06.09.2014

Vorbereitungskolleg Steuerfachangestellte/-r Winter 2014

Dresden 19.09.2014 13. - 17.10.2014

Klausurenkurs Steuerfachwirt/-in 2014

Leipzig 31.10.2014 10. - 12.11.2014

Abschlussprüfung Steuerfachangestellte/-r Winter 2014/15

LeipzigDresden

11.09.2014 25. - 26.11.2014 voraussichtlich26.01. - 06.02.2015

Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/-in 2014/15

Leipzig 01.09.2014 10. - 12.12.2014 März 2015

THEMA ANMELDESCHLUSSORTMÜNDLICHE PRÜFUNG

SCHRIFTLICHE PRÜFUNG/TERMIN

Aus- und Fortbildung

Zu der Veranstaltung können die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer auch ihre Eltern, Partner, Freunde und Bekannten mitbringen. Ebenso sind Ausbilder, Prüfungsausschuss-mitglieder, Berufsschullehrer sowie Vertreter der Umschulungsinstitute und Kammergremien eingeladen.

Die schriftlichen Einladungen hier-zu werden zusammen mit der Er-gebnisfeststellung der Abschlus-sprüfung (Prüfungsbescheide) versendet.

Bitte merken Sie sich den 31.08.2013 vor!

Terminplan für das Prüfungsjahr 2014

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18 Kammerbrief 2 | 2013

Berufsrecht undBeratungshinweiseKURZ NOTIERT

Schadensersatzansprüche des MandantenStBerG a. F. § 68; AO § 237

Beruht der Schadensersatzan-spruch des Mandanten auf einer fehlerhaften Beratung hinsichtlich des Entstehens von Aussetzungs-zinsen, so beginnt der Lauf der Ver-jährung mit der Bekanntgabe des (ersten) Bescheides, durch den die Vollziehung ausgesetzt wird.

BGH, Urt. v. 24.01.2013, IX ZR 108/12; Volltext unter BeckRS 2013, 02729 aus DStR 17/2013

Vertretungsbefugnis wegen Feststellung des Grades der BehinderungRDG § 2Abs. 1; SGBX § 13; SGG § 73

Steuerberater sind nicht befugt, im Verwaltungsverfahren einen behin-derten Menschen beim Streit um ei-nen höheren Grad der Behinderung zu vertreten.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 25.09.2012, L 11 SB 74/10,Rev. eingelegt, Az. BSG: B9 SB5/12 R aus DStR 8/2013

Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruches aus Steuerberaterhaftung infolge verringerter Verlustzuweisung StBerG a. F. § 68; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 1

Die Verjährung des Schadenser-satzanspruchs gegen einen Steu-erberater, welcher verschuldet hat, dass Verluste seiner Mandanten niedriger als möglich festgestellt

worden sind, beginnt regelmäßig mit der Bekanntgabe der entspre-chenden Grundlagenbescheide (Anschluss an BGH v.12.11.2009,IXZR218/08,DStRE2010,643).

BGH, Urt. v. 15.11.2012, IX ZR 184/09 aus DStRE 10/2013

Berufskammer darf Auskunft über die Berufshaftpflichtversi-cherung erteilenBRAO §51 Abs. 6 Satz 2; VVG § 115 Abs. 1; VwVfG § 35 Abs. 1; DL-InfoV § 2Abs. 1

Die Berufskammer darf Auskunft über die Berufshaftpflichtversiche-rung auch dann erteilen, wenn dem Mandanten kein Direktanspruch gemäß § 115 VVG gegen den Versi-cherer zusteht.

BGH, Urt. v. 22.10.2012, AnwZ (Brfg) 60/11 aus DStRE 10/2013

Keine Nebenpflicht zum Hinweis auf InsolvenzreifeBGB § 675; GmbHG§ 64Abs. 2a. F.; InsO § 19Abs. 2

1. Das steuerberatende Dauerman-dat von einer GmbH begründet bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuwei-sen, eine Überprüfung in Auftrag zu geben oder selbst vorzunehmen, ob Insolvenzreife besteht.

2. Eine entsprechende drittschüt-zende Pflicht trifft den steuerlichen Berater auch gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft nicht.

BGH, Urt. v. 07.03.2013, IX ZR 64112; Volltextunter BeckRS 2013, 06838 aus DStR 22/2013

Vorschusszahlung Beratungslei-stungen bei vorläufigen Insol-venzverfahrenInsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 u. 2, § 36 Abs. 1 Satz 1, § 91, § 142; ZPO § 851 Abs. 1, § 857 Abs. 1 und 3; BGB § 613 Satz 2, 667; RVG § 9; StBVV § 8

Ansprüche des Schuldners auf eine höchstpersönliche Dienstleistung unterliegen nicht dem Insolvenz-beschlag, denn sie sind nicht über-tragbar und deshalb auch nichtpfändbar.

BGH, Urt. v. 21.02.2013, IX ZR 69/12; Volltext unter BeckRS 2013, 04503 aus DSTR 24/2013

Prüfungsanlass als Vorausset-zung für SekundäranspruchStBerG a. F. § 68

Der verjährungsrechtliche Sekun-däranspruch eines Mandanten entsteht trotz besonderer Augen-fälligkeit eines mehrfach wiederhol-ten Fehlers bei der Abfassung von Steuererklärungen grundsätzlich nicht ohne einen neuen Anhalts-punkt, der den Berater veranlassen muss, seine fehlerhaften Annahmen zu überprüfen.

BGH, Urt. v. 15.11.2012, IX ZR109/09 aus DStRE 12/2013

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Kammerbrief 2 | 2013 19

Neues aus BerlinMITTEILUNGEN DER BUNDESSTEUERBERATERKAMMER

Neu: Partnerschafts-gesellschaft mit be-schränkter Berufshaf-tung

Der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 das „Gesetz zur Einführung einer Partnerschafts-gesellschaft mit beschränkter Be-rufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschafsprüfer“ beschlossen (BR-Drs. 497/13). Es ist davon aus-zugehen, dass das Gesetz späte-stens Ende Juli 2013 mit Veröffent-lichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten wird.

1. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)Kernstück des Gesetzes ist die Schaffung einer neuen Variante der Partnerschaftsgesellschaft, bei der die Haftung für berufliche Feh-ler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Entwick-lung, dass insbesondere größere Anwaltskanzleien zunehmend die englische Limited Liability Partner-ship (LLP) als Rechtsform wählen. Deshalb soll mit der neuen PartG mbB zur englischen LLP eine deut-sche Alternative geboten werden. Hintergrund ist aber auch, dass sich die bisherige Haftungskon-zentration auf den handelnden Partner aufgrund der verschärften Haftungsrechtsprechung des BGH – insbesondere bei größeren Ge-sellschaften, bei denen Mandate von ganzen Teams bearbeitet wer-den – als problematisch erwiesen

hat. Allerdings handelt es sich bei der PartG mbB nur um eine freiwil-lige Option neben der herkömm-lichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den handelnden Partner. Die Partner-schaftsgesellschaften können da-mit künftig wählen, ob sie von der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen Gebrauch machen wollen oder es bei der persönlichen Haftung des han-delnden Partners verbleiben soll. a) Reichweite der Haftungsbe-schränkungDie Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen gilt nur für Verbindlichkeiten der Part-nerschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung. Nicht erfasst sind daher alle anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft wie z.B. aus Miet-, Leasing- oder Arbeitsverträgen. Für diese Ver-bindlichkeiten haften die Partner nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PartGG neben dem Vermögen der Partner-schaft auch weiterhin persönlich. Nicht unter die gesetzliche Haf-tungsbeschränkung fallen zudem solche Haftungsansprüche, die sich unmittelbar gegen die Part-ner richten, wenn diese neben der Tätigkeit in der Partnerschaft Auf-träge im eigenen Namen anneh-men. Gleiches gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen greift auch dann, wenn die gesetzlich vorge-schriebene Versicherungssumme im konkreten Fall überschritten oder die Jahreshöchstleistung be-reits ausgeschöpft ist.

b) Voraussetzungen der Haf-tungsbeschränkungVoraussetzung für die Haftungs-beschränkung ist, dass die Part-nerschaftsgesellschaft eine durch Gesetz vorgegebene Berufshaft-pflichtversicherung abschließt (§ 8 Abs. 4 Satz 1 PartGG). Die Anfor-derungen an diese Versicherung regeln dabei nicht das Partner-schaftsgesellschaftsgesetz selbst, sondern die einschlägigen Berufs-gesetze. Eine PartG mbB, an der nur Steuerberater als Partner betei-ligt sind, muss als Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungs-summe von 1 Mio. € für den einzel-nen Versicherungsfall abschließen. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verurs-achten Schäden muss dem Betrag der Mindestversicherungssumme vervielfacht um die Zahl der Part-ner entsprechen, mindestens je-doch 4 Mio. € betragen (§ 67 Abs. 1 und 2 StBerG, §§ 51 Abs. 1 Sät-ze 1 und 2, 52 Abs. 4 DVStB). Dies bedeutet, dass bei vier oder weni-ger Partnern die Jahreshöchstlei-stung mindestens 4 Mio. € bzw. bei mehr als vier Partnern 1 Mio. € ver-vielfacht um die Anzahl der Partner betragen muss.

Zwar bleibt auch für die PartG mbB die bisherige Grundregel beste-hen, dass die Berufshaftpflichtver-sicherung angemessen sein muss. In § 67 Abs. 2 StBerG wird aber – wie von der Bundessteuerberater-kammer gefordert – gesetzlich klar-gestellt, dass die Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung je-denfalls erfüllt ist, wenn die Berufs-

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20 Kammerbrief 2 | 2013

haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 1 Mio € abgeschlossen wird. Damit ist ausgeschlossen, dass die Haf-tungsbeschränkung nachträglich wegfällt, wenn ein Gericht in einem späteren Haftungsprozess feststel-len sollte, dass die Versicherungs-summe von 1 Mio. € im Einzelfall nicht angemessen war. Dies sorgt für die nötige Rechtssicherheit.

Trotz intensiver Bemühungen der Bundessteuerberaterkammer, die sich im Gesetzgebungsverfahren bei einer interprofessionellen PartG mbB für eine einheitliche Mindest-versicherungssumme von 1 Mio. € für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer eingesetzt hatte, ist es dabei geblieben, dass das anwaltliche Berufsrecht eine Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio € vorsieht, während bei den Wirtschaftsprüfern ebenfalls eine Mindestversicherungssum-me von 1 Mio. € gilt. Dies hat zur Folge, dass dann, wenn auch ein Rechtsanwalt Partner ist, die PartG mbB eine Berufshaftpflichtversi-cherung mit einer Mindestversi-cherungssumme von 2,5 Mio. € abschließen muss. Die Jahres-höchstleistung muss in diesem Fall 2,5 Mio. € vervielfacht mit der Zahl der Partner, mindestens jedoch 10 Mio. € betragen. Ist Partner auch noch ein Wirtschaftsprüfer, muss die Versicherungsleistung bis zur Höhe von 1 Mio. € unmaximiert zur Verfügung stehen. Dies lässt be-fürchten, dass die Versicherungs-prämien für interprofessionelle PartG mbB sehr hoch sein werden. Die anwaltliche Regelung unter-scheidet sich auch in einem wei-teren Punkt von der Regelung bei Steuerberatern und Wirtschafts-prüfern: Auf Empfehlung des Rechtsausschusses des Deut-schen Bundestages wurde gere-gelt, dass im anwaltlichen Bereich der Versicherungsausschluss we-gen wissentlicher Pflichtverletzung bei der PartG mbB (und auch bei der Rechtsanwalts-GmbH) nicht gilt (Streichung des Verweises in § 51a Abs. 1 Satz 2 BRAO-E auf §

51 Abs. 3 Nr. 1 BRAO). Bei Steu-erberatern und Wirtschaftsprüfern bleibt es dagegen dabei, dass der Versicherungsschutz bei wis-sentlicher Pflichtverletzung aus-geschlossen ist. Es ist zu befürch-ten, dass dies – neben der hohen Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. € – zu einer weiteren Stei-gerung der Versicherungsprämien für interprofessionelle Partner-schaften, der Rechtsanwälte als Partner angehören, führen wird.

c) NamenszusatzDie PartG mbB ist verpflichtet, in den Namen der Partnerschaft als Hinweis auf die Haftungsbe-schränkung den Zusatz „mit be-schränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ aufzunehmen und in das Partnerschaftsregister eintragen zu lassen (§ 8 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Satz 2 PartGG). Auch muss die PartG mbB den von ihr gewähl-ten Namenszusatz auf den Ge-schäftsbriefen angeben (§ 7 Abs. 5 PartGG). Anders als dies noch der Regierungsentwurf vorsah, ist die Eintragung des Namenszusatzes im Partnerschaftsregister aber nicht Bedingung für die Haftungs-beschränkung.d) Mitversicherung der Partner Die Partner einer PartG mbB, die ausschließlich für die Partnerschaft tätig sind, sind über die Berufshaft-pflichtversicherung der PartG mbB mitversichert und benötigen daher keine eigene Versicherung (§ 51 Abs. 3 DVStB, 2. Halbsatz DVStB).

2. Weitere Gesetzesänderungena) Die „normale“ Partnerschaft im Sinne des § 8 Abs. 2 PartGG (mit Haftungskonzentration auf den/die handelnden Partner) muss sich künftig gegen die aus der Berufs-tätigkeit resultierenden Haftungs-risiken versichern (§ 67 Abs. 1 StBerG, § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DVStB). Neben der Partnerschaft sind auch weiterhin die Partner selbst zum Abschluss einer Be-rufshaftpflichtversicherung ver-pflichtet, da die Regelung des § 51 Abs. 3, 2. Halbsatz DVStB nur auf

die PartG mbB Anwendung findet. Dies ist darin bergründet, dass bei der „normalen“ Partnerschaft – an-ders als bei der PartG mbB – die handelnden Partner für Berufs-fehler auch persönlich haften und die Haftung nicht auf das Gesell-schaftsvermögen beschränkt ist.

Im Gegensatz zur PartG mbB be-tragen die Mindestversicherungs-summe bzw. Jahreshöchstleistung wie bisher nur 250.000 € bzw. 1 Mio €. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich insbesondere für die bestehenden Partnerschaften prämienmäßig keine Auswirkungen haben, da schon jetzt die „norma-le“ Partnerschaft über die Policen der Partner mitversichert ist.

c) Nach § 67a Abs. 1 StBerG kön-nen Steuerberater, Steuerbevoll-mächtige und Steuerberatungs-gesellschaften die Haftung wegen beruflicher Fehler durch Individual-vereinbarung oder Allgemeine Auf-tragsbedingungen der Höhe nach begrenzen. In einem neuen § 67a Abs. 1 Satz 2 StBerG wird nunmehr klargestellt, dass dies auch für Sozietäten und Partnerschaftsge-sellschaften gilt. Bedeutung kann eine solche Vereinbarung bei der PartG mbB aber nur in den Fällen erlangen, in denen das Gesell-schaftsvermögen, auf das der Ge-schädigte zugreifen könnte, höher als die Versicherungsdeckung der Gesellschaft ist.

Ausbildungskonfe-renz der Bundessteu-erberaterkammer zieht BilanzAm 11. Juni 2013 trafen sich rund 50 Vertreter der 21 Steuerbera-terkammern zur 3. Ausbildungs-konferenz in Berlin, um sich über erfolgreiche Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung auszutau-schen.

„Die große Zufriedenheit unter den Auszubildenden ist der beste

Neues aus Berlin

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Kammerbrief 2 | 2013 21

Neues aus Berlin / Aktuelles

Aktuelles

GEBURTSTAGE | NEUERSCHEINUNGEN

Steuerberater-Marathon wechselt nach Frankfurt

Die Deutschen Meisterschaften der Steuerberater im Marathon finden am 27.10.2013 erstmalig in Frank-furt statt. Wer der oder die schnellste Steuerberater/-in ist, wurde bisher beim Berlin-Marathon ermittelt. Mit dem Ortswechsel ändert sich auch die Organisation. So hat die Steuer-beraterkammer Hessen nun die Pla-nung übernommen.

Die Rahmenbedingungen:Start: 27. Oktober 2013, 10:00 Uhr,

Frankfurt am Main Friedrich-Ebert Anlage am MesseturmStrecke: 42,195 km im Stadtgebiet von Frankfurt am MainTeilnehmer: Läuferinnen und Läu-fer der Jahrgänge 1995 und älter

Ziel: Festhalle Frankfurt am Main

Organisationsbeitrag: 01.07.2013 bis 31.08.2013: 75,00 €01.09.2013 bis 06.10.2013: 85,00 €

Wer mitlaufen möchte, muss sich unter folgendem Link anmelden und unter dem Punkt „Verein bzw. Staf-felname“ Steuerberater eintragen:

https://portal.mikatiming.de/bmw-frankfurt-marathon/2013/de/. Nur wer im Team „Steuerberater“ läuft, nimmt an den Deutschen Meister-schaften teil. Gleichzeitig bittet die Steuerberaterkammer Hessen da-rum, per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 069/153002-60 Ihre Teilnahme kurz mitzuteilen, damit die genaue Teil-nehmerzahl und Daten rechtzeitig an die DATEV (Sponsor) übermittelt werden können. Weitere Informati-onen zum Frankfurt-Marathon finden Sie auf www.bmw-frankfurt-mara-thon.com.

Grund, eine Ausbildung zum Steu-erfachangestellten zu beginnen“, sagte Dr. Harald Grürmann, Prä-sidiumsmitglied der Bundessteu-erberaterkammer. Im Jahr 2012 bestanden 17.450 Ausbildungs-verhältnisse zum Steuerfachange-stellten. Trotz Fachkräftemangels ist der Berufszweig damit um fast 2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gewachsen.

Der Wettbewerb um die besten Köpfe wird sich aber zukünftig auch für die Steuerberatungskanz-leien weiter verschärfen. Ziel der Veranstaltung war es deshalb, die erfolgreichsten Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung zu finden. Vor diesem Hintergrund wurde das Erfolgspotential von Marketing-instrumenten, die Teilnahme an Messen und Jobbörsen, die Kon-

taktpflege zu Arbeitsämtern und zu potentiellen Auszubildenden (z. B. über Schulpraktika) diskutiert.

Weitere Mitteilungen im Internet

Die nachfolgenden Meldungen finden Sie im Mitgliederbereich auf www.sbk-sachsen.de > Die Kammer > Kammermitteilungen > Neues aus Berlin (C).

Hinweise zur Betriebsprüfung in der Kanzlei – Positionspapier zur Einhaltung der Verschwiegenheits-pflicht bei steuerlichen Betriebs-prüfungen in Steuerberaterpraxen veröffentlicht (C 008/2013)Termine der BStBK 1. Quartal 2013 (C 009/2013)

Durchführung des Gewinnabfüh-rungsvertrages trotz fehlerhafter Bilanzansätze (C 010/2013)

Verleihung des „Förderpreises In-ternationales Steuerrecht 2013“ (C 011/2013)

Eingaben und Stellungnahmen der Bundessteuerberaterkammer März/April 2013 (C 012/2013)

Vorsicht bei der Abgabe von Be-scheinigungen zu fondsgebun-denen Lebensversicherungen für Schweizer Banken (C 013/2013)

Berücksichtigung finaler Auslands-verluste (C 014/2013)

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22 Kammerbrief 2 | 2013

Geburtstage unserer Kammermitglieder im BerichtszeitraumDie Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen gratuliert, auch im Namen der Berufskolleginnen und -kollegen, zum ...

DWS-Institut: 46. Jahres-Arbeitstagung

Regelmäßig im Herbst führt das Deutsche wissenschaftliche Institut der Steuerberater e. V. (DWS-Institut) die Veranstaltungs-reihe „Recht und Besteuerung der Familienunternehmen“ durch.

Hochkarätige Steuerexperten werden zu den folgenden Themen referieren:

Aktuelle Entwicklungen im Un-ternehmenssteuerrecht 2013 Dr. Martin Strahl / Dr. Ralf Demuth

Brennpunkt Besteuerung der Gesellschafter im Familienunter-nehmen MinR Werner Seitz

Checkup: Erbschaftsteuer Prof. Dr. Swen Oliver Bäuml

Die Termine:

85. Geburtstag28.05.2013 StB Volker Schenkel22.06.2013 StB Gertraude Schuster

82. Geburtstag16.06.2013 StBv Karl Kutschmar

75. Geburtstag12.05.2013 StB Irmgard Ettwein14.06.2013 StBv Lothar Martin

70. Geburtstag21.04.2013 StB Gerhard Uphoff

65. Geburtstag08.04.2013 StBv Karin Göldner14.05.2013 StB vBP Hans-Adolf Neu24.05.2013 StB Dr. Thomas Atkins29.05.2013 StB Reinhard Walendy04.06.2013 StBv Marlies Wiegand

60. Geburtstag26.04.2013 StB LDW-Buchst. Udo Kramer30.04.2013 StB Falk Senf10.05.2013 StB Dr. Wolfgang Voigt15.05.2013 StB Dieter Braun20.05.2013 StB Kersten Wald30.05.2013 StB Petra Biedermann01.06.2013 StB Elke Groß06.06.2013 StB Gabriele Gertenbach

21.06.2013 StB Jochen Steinbach24.06.2013 StB WP Alexander Bär

50. Geburtstag08.04.2013 StB Gabriela Hlavacek13.04.2013 StB Kerstin Thieme22.04.2013 StB Uta Dr. Wienecke25.04.2013 StB Gabriele Borczyk27.04.2013 StB Jens Bittner03.05.2013 StB Thomas Greiner18.05.2013 StB Ines Schumann24.05.2013 StB Mareile Flatt-Baier05.06.2013 StB Hans-Peter Spengler08.06.2013 StB WP Henning Möller11.06.2013 StB Jörg Zeyner17.06.2013 StB WP Dr. Heike Liebal25.06.2013 StB Thorsten Adomeit26.06.2013 StB Kerstin Schäwel

DATUM ORT

6. September 2013 Wiesbaden

7. Oktober 2013 Nürnberg

10. Oktober 2013 Baden-Baden

16. Oktober 2013 Dortmund

29. Oktober 2013 Berlin

8. November 2013 Saarbrücken

5. Dezember 2013 Hamburg

Aktuelles

Nähere Informationen sind beim DWS-Institut e. V. unter Telefon 030 246250-24 oder im Internet und unter www.dws-institut.de erhältlich.

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Aktuelles

Körperschaftsteuererklärung 2012 Kompakt

Die Körperschaftsteuererklärungsvordrucke 2012 bieten eine ideale Möglichkeit, sich mit den Steuer-rechtsänderungen zur Körperschaftsteuer im Veran-lagungszeitraum 2012 vertraut zu machen. Damit bilden die Steuererklärungsvordrucke ins-gesamt den Rechtsstand 2012 ab und bieten allen Steuerrechtlern Hilfestellung, auch denen, die sich längere Zeit nicht mit dem Körperschaftsteuerrecht auseinandergesetzt haben. Der Autor stellt in kom-pakter Form die wesentlichen Neuerungen bzw. Ver-änderungen dar. Im Mittelpunkt der Darstellungen steht die Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der GmbH. Die erforderlichen Eintragungen in den ein-zelnen Zeilen der jeweiligen Vordrucke werden ausführlich erläutert. Anhand von praxisorientierten Beispielen werden die Wirkungen der Eintragungen und die Vernetzungen mit anderen Vordrucken dar-gestellt. Wirkung und Vernetzung bilden dabei ein System.

AutorUwe Perbey, Diplom-Finanzwirt, ist seit 1974 in ver-schiedenen Positionen der Berliner Steuerverwaltung im Bereich der Körperschaftsteuer tätig und regelmä-ßig bei der Steuerberaterkammer Sachsen Dozent.

Körperschaftsteuererklärung 2012 Kompakt4. Auflage 2013, 520 Seiten, kartoniert, Inhalt zweifarbigISBN: 978-3-941480-76-6, HDS-VerlagPreis:: 54,90 €

Hinweis: Wenn Sie das Buch bestellen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected].

Gewerbesteuererklärung 2012 Kompakt

Der Formularteil dieses Buches wendet sich in er-ster Linie an Praktiker, die mit Gewerbesteuerfra-gen konfrontiert werden oder eine Gewerbesteu-ererklärung bearbeiten. Berücksichtigt sind dabei die für den Veranlagungszeitraum 2012 geltenden Steuergesetze. Der Teil Gewerbesteuerliche Einzel-fragen grundsätzlicher Art stellt eine tief gehende Kommentierung wichtiger Gewerbesteuerfragen dar. Umfassend behandelt werden z. B. der gewerbliche Grundstückshandel, die Abgrenzung zu nicht gewer-besteuerpflichtigen Tätigkeiten (selbständige Arbeit, Land-und Forstwirtschaft) sowie die Betriebsver-pachtung und die Betriebsaufspaltung. Dabei ist die neueste Rechtsprechung eingearbeitet, beispiels-weise die Aufgabe der Vervielfältigungstheorie zur sonstigen selbständigen Tätigkeit. Darüber hinaus enthält dieser Teil Ausführungen zu gewerbesteuer-mindernden Ehegattenverträgen und zu Verträgen mit Kindern. Auch Fragen zum Gewerbesteuermess-betrag und zur Zerlegung des Gewerbesteuermess-betrags werden behandelt.

AutorUwe Perbey, Diplom-Finanzwirt, ist seit 1974 in ver-schiedenen Positionen der Berliner Steuerverwaltung im Bereich der Körperschaftsteuer tätig und regelmä-ßig bei der Steuerberaterkammer Sachsen Dozent.

Gewerbesteuererklärung 2012 Kompakt4. Auflage 2013, 272 Seiten, kartoniertISBN: 978-3-941480-75-9, HDS-VerlagPreis: 49,90 €

Hinweis: Wenn Sie das Buch bestellen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected].

Neuerscheinungen

Mitglieder können die aufgeführten Neuerscheinungen auch ausleihen. Der aktuelle Literaturbe-stand der Kammerbibliothek lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchie-ren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks bestellt werden. Der Versand erfolgt umgehend mit der Deutschen Post. In der Regel kann jedes Buch für 30 Tage aus-geliehen werden. Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter www.sbk-sachsen.de/bibliothek.

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Beilagen

• Anzeigenblatt

• Abmahnungen im unlauteren Wettbewerb (nur für Kammermitglieder)

• Rundverfügungen und Erlasse Nachfolgende Beilagen können Sie unter www.sbk-sachsen.de/files/beilagen0213.zip herunter-laden:

• BStBK - Seminarflyer 2. Halbjahr 2013

• DWS Steuerberater-ONLINE-GmbH - Übersicht: aktuelle Onlineseminare

• Ifu - Intensivseminare zur Konzernabschlusserstellung

Impressum

HerausgeberSteuerberaterkammer des Freistaates Sachsen Emil-Fuchs-Str. 2 04105 Leipzig Tel. +49 341 56336-0 Fax +49 341 56336-20 [email protected]

RedaktionBjörn-H. LehmannAndreas Hillner (V.i.S.d.P.)

Konzept & GestaltungPR PilotenHauptstraße 3601097 DresdenTel. +49 351 50 14 02 03Fax +49 351 50 14 02 09www.pr-piloten.de

FotosBStBK, SBK, PR Piloten, istockphoto.com

Auflage2.800

Redaktionsschluss30. Juni 2013

Rückenschmerzen?Nie wieder schwere Bücher schleppen! Schließlich können sich mitglieder der Steuerbe-raterkammer Sachsen jedes Buch aus der Kam-merbibliothek auch bequem zuschicken lassen.

Der aktuelle Literaturbestand lässt sich einfach und schnell über einen Onlinekatalog recherchieren. Ist das gewünschte Exemplar verfügbar, kann es mit wenigen Klicks gleich ausgeliehen werden.

Mehr Informationen im Mitgliederbereich unter:

www.sbk-sachsen.de/bibliothek