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Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche im Schießsport

Kinder und Jugendliche

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Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche im Schießsport. Sportschießen durch Jugendliche. Sportschießen mit Kindern und Jugendlichen unterschiedliche Regelungen für Altersgruppen Waffenarten nur mit Einverständnis des Sorgeberechtigten „besondere Obhut“ - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche im Schießsport

Page 2: Kinder und Jugendliche

Sportschießen durch Jugendliche

Sportschießen mit Kindern und Jugendlichen

unterschiedliche Regelungen für

Altersgruppen Waffenarten

nur mit Einverständnis des Sorgeberechtigten

„besondere Obhut“

§ 27 Abs. 3-6 WaffG§ 10 Abs. 5+6 AWaffV

Page 3: Kinder und Jugendliche

Altersgruppen

unter 12 Jahren

12–14 Jahre „Kinder“

14 – 16 Jahre „Jugendliche“

über 16 Jahre

LG/LP VerbotenNur mit besonderer Erlaubnis der Behörde möglich

Erlaubnis der Eltern und „Besondere Obhut“

Erlaubnis der Eltern

frei

Sonstige Schuß-waffen

VerbotenNur mit besonderer Erlaubnis der Behörde möglich

VerbotenNur mit besonderer Erlaubnis der Behörde möglich

Erlaubnis der Eltern und „Besondere Obhut“

frei

Armbrust frei frei frei frei

Page 4: Kinder und Jugendliche

Mindestalter

Mindestalter beim Schießen: 12 Jahre bei Luftdruckwaffen 14 Jahre für Kleinkaliber Waffen

Ausnahmen vom Mindestalter: durch örtliche Waffenbehörde Förderung des Leistungssports erforderliche Bescheinigungen:

geistige und körperliche Eignung (Arzt) schießsportliche Begabung (Verein)

§ 27 Abs. 3, 4 WaffG

Page 5: Kinder und Jugendliche

Einverständnis der Eltern

Einverständnis muss vor dem Schießen vorliegen nachträgliche Genehmigung ist unwirksam kann auch generell für die Zukunft erklärt werden (z.B. in

Aufnahmeantrag) durch Sorgeberechtigten

in der Regel beide Eltern (Ausnahme: ein Elternteil verstorben oder gerichtliche Übertragung)

Erteilung des Einverständnisses durch persönliche Anwesenheit beim Schießen schriftliche Einverständniserklärung

(ist bis zum Ende des Schießens aufzubewahren)§ 27 Abs. 3 WaffG

Page 6: Kinder und Jugendliche

„besondere Obhut“

durch besonders qualifizierte Aufsichtsperson muss auf Schießstand

anwesend sein gegenüber Aufsicht beim

einzelnen Schützen weisungsberechtigt

„Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen“ Qualifikation erfolgt durch

Schießsportverbände Qualifizierungsrichtlinien

sind Bestandteil des Anerkennungsverfahrens

§ 27 Abs. 3 WaffG§ 10 Abs. 5 AWaffV