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Nummer 16 17. April 2019 Jahrgang 2019 Diese Ausgabe erscheint auch online.

Kirchberg an der Murr KW 16 ID 150365 · nummer 16 3 mittwoch, 17. april 2019 (kuxqj yrq % ujhuphlvwhu )udqn +ruqhn ]xp mlkuljhq % ujhuphlvwhumxelolxp 'hu 6whooyhuwuhwhu ghv % ujhuphlvwhuv

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Nummer 16 17. April 2019 Jahrgang 2019

Diese Ausgabe erscheint auch online.

2Nummer 16

Mittwoch, 17. April 2019

Der Angelsportverein Kirchberg/Murr e.V. lädt ein zum Seefest, der bekannten „Hocketse“ zwischen Karlshof und Wüstenbachhof. Für das leibliche Wohl mit bekannten Spezialitäten ist Gesorgt. . Gastfischen: Kartenverkauf und Angeln ab 5:00 Uhr bis 11:00 Uhr, Startgeld 10 €.

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Saisoneröffnung mit Schnuppertagam Sonntag - 28. April 2019ab 11 Uhr auf der Tennisanlage in den

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Tennisschläger zur Verfügung. Ihr bringt Eure Turnschuhe mit ( keine Jogging-Schuhe!!!), und los

geht’s! • ohne Anmeldung und ohne weitere

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Infos: Abteilungsleitung Reinhard Enge, Tel. 07144

831306, stellvertretende Abteilungsleitung, Martina

Lacour, Tel. 07144 817447

Einkehren ++ Musik ++ Gemütlichkeit

ab 11.00 Uhr

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1. Mai

MaihocketsebeimMusikverein

Hermann-Hesse-Straße

www.musikverein-kirchberg.de

Nachmittags

Kaffee & KuchenMVK

3Nummer 16Mittwoch, 17. April 2019

Ehrung von Bürgermeister Frank Hornek zum 25­jährigen Bürgermeisterjubiläum  Der  1.  Stellvertreter  des  Bürgermeisters,  Herr  Dr.  Enge, begrüßte  zur  Ehrung  von  Bürgermeister  Frank  Hornek  den Landrat Herrn Dr. Sigel, den Bürgermeister mit seiner Familie, die  Gemeinderäte  und  die  zahlreichen  Gäste.  Er  gratulierte Herrn  Bürgermeister  Hornek  recht  herzlich  im  Namen  aller Gemeinderäte  zu  seinem  25­jährigen  Bürgermeisterjubiläum. Er erinnerte, dass in den zwischenzeitlich vier Amtszeiten von Herrn  Hornek  viele  große  und  kleine  Projekte  umgesetzt werden  konnten  und  dass  die  erfreuliche  Entwicklung Kirchbergs eng mit dem Wirken von Herrn Hornek verbunden sei.  Dazu  gehört  auch,  dass  Kirchberg  trotz  zahlreicher Investitionen  bereits  seit  einigen  Jahren  schuldenfrei  ist.  Als Dankeschön  überreichte  Herr  Dr.  Enge  ein  Präsent  der Gemeinderäte.                              Bürgermeister Hornek mit dem 1. Stellvertretenden 

                             Bürgermeister Herrn Dr. Enge  

Landrat Dr. Sigel lobte in seiner Rede die gute Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Kirchberg und dem Landratsamt, aber auch zwischen ihm und Herrn Bürgermeister Hornek selbst. An den  zahlreichen  Verbesserungen  in  Kirchberg  in  den vergangenen  25  Jahren  könne  man  den  Erfolg  von Bürgermeister  Hornek  ablesen.  Hierzu  gehören  u.a.  die gelungene Sporthalle, der S­Bahn­Anschluss, der Ortsbus, die umfangreiche  Kinderbetreuung  und  natürlich  die  Schulden­freiheit  der Gemeinde.  Landrat  Dr.  Sigel  versprach,  dass  im kommenden  Jahr  der  lang  ersehnte  Radweg  zur  Schweiß­brücke voraussichtlich fertiggestellt wird. Im Anschluss an seine Rede übergibt er Bürgermeister Hornek die Ehrenurkunde und die Ehrennadel  des Gemeindetags,  sowie  ein Geschenk  des Landkreises.  

     Bürgermeister Hornek mit Landrat Dr. Sigel  

Bürgermeister  Hornek  freute  sich  über  die  überreichten  Geschenke  und  über  das  Kommen  einiger ehemaliger Gemeinderäte, sowie der zahlreichen Bürger. Auch er bedankte sich bei Herrn Dr. Sigel, den Gemeinderäten und Mitarbeitern  für die gute Zusammenarbeit und seiner Familie  für die Unterstützung. Bürgermeister Hornek erinnerte, dass in den 25 Jahren viel erreicht wurde, aber in den kommenden Jahren auch noch vieles umgesetzt werden muss.  

Bitte beachten: Redaktionsschlussänderung des Mitteilungsblattes:

Aufgrund der Osterfeiertage verschiebt sich der Redak-tionsschluss für KW 17 auf Donnerstag, 18. April 2019.

Das Mitteilungsblatt wird am Donnerstag, 25. April 2019 zu-gestellt.

Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Bild- und Textbeiträge.

Redaktionsschluss beachten

4Nummer 16

Mittwoch, 17. April 2019

Wahlen – Wahlscheinbeantragung über Internet möglichDie Kommunal- und Europawahl am 26. Mai 2019 steht kurz bevor. Auch Kirchberger Bürger haben die Möglichkeit, sofern Sie am Wahltag verhindert sind, an der Wahl per Briefwahl teil-zunehmen. Wie bei den letzten Wahlen ist es möglich, den notwendigen Wahlschein und die Wahlunterlagen per Internet zu beantragen. Sie benötigen hierzu lediglich Ihre Wahlbenachrichtigung, die Ih-nen bis spätestens 05.05.2019 zugegangen sein muss. Den entsprechenden Link finden Sie auf der Homepage der Ge-meinde Kirchberg an der Murr unter www.kirchberg-murr.de. Die weiteren notwendigen Schritte werden Ihnen dann dort er-läutert. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Wahlscheins über das Internet nur bis zum 23. Mai 2019, 11.00 Uhr möglich ist. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter Tel. 837518 oder per E-Mail an: [email protected]

Gemeinde Kirchberg an der MurrRems-Murr-Kreis

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der

Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg an der Murr- Feuerwehrentschädigungssatzung –

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Februar 2017 in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes (FwG) in der Fassung vom 02. März 2010 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (Gbl. S. 1184) hat der Gemeinde-rat der Gemeinde Kirchberg an der Murr am 11. April 2019 folgende Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehöri-gen der Gemeindefeuerwehr beschlossen:Hinweis: Die männliche Form wird zur textlichen Vereinfa-chung verwendet und bezieht die weibliche Form mit ein.

§ 1 Entschädigung für Einsätze(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr

erhalten für Einsätze, mit Ausnahme der Einsätze nach § 1 Absatz 2, auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durch-schnittssatz ersetzt. Dieser beträgt für jede volle Stunde 13,00 Euro. Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seine An-sprüche nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten.

(2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für die Durchführung der Brandsicherheitswache nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 FwG auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz in Höhe von 13,00 Euro für jede volle Stunde ersetzt.

(3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der tatsächlichen zeit-lichen Inanspruchnahme (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Alarmierung bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich angeordneter Ruhezeiten) zugrunde zu legen. An-gefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet.

(4) Dauert ein Einsatz über vier Stunden, hat der Angehörige der Gemeindefeuerwehr Anspruch auf einen als Aufwandsentschä-digung gewährten Erfrischungszuschuss (§ 16 Absatz 1 Satz 4 FwG) als Baraufwendung, soweit dieser nicht beim Einsatz in Naturalien gewährt wird.

(5) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinander-folgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe als Aufwands-

entschädigung ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistellung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehöri-ge der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten.

§ 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen(1) Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit

einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung für Auslagen und den entstandenen Verdienstausfall ein einheitlicher Durchschnitts-satz von 13,00 Euro je zu entschädigende Stunde gewährt, ma-ximal pro Tag 104,00 Euro.

(2) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer der Aus- und Fortbil-dungsveranstaltung vom Unterrichtsbeginn bis -ende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf halbe Stunden auf-gerundet.

(3) Bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen außerhalb des Stadt-/Gemeindegebietes erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehö-rigen der Gemeindefeuerwehr neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine Erstattung der Fahrkosten der zweiten Klasse oder eine Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung in entsprechen-der Anwendung des Landesreisekostengesetzes in seiner jeweili-gen Fassung, sofern nicht von Dritten eine Erstattung erfolgt.

(4) Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Absatz 4 FwG). Bei Vorliegen einer Freistel-lung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 FwG kann der Angehörige der Gemeindefeuerwehr seinen Anspruch auf Verdienstausfall nach Satz 1 an seinen Arbeitgeber rechtsgeschäftlich abtreten.

(5) Für die Teilnahme an folgenden Aus- und Fortbildungslehrgän-gen auf Landkreisebene werden auf Antrag nach abgeschlosse-nem Lehrgang für Auslagen pauschal gewährt:Grundausbildung 100,00 EuroTruppführerlehrgang 100,00 EuroAtemschutzlehrgang 100,00 EuroSprechfunkerlehrgang 100,00 EuroMaschinistenlehrgang 100,00 EuroFahrsicherheitslehrgang 25,00 EuroMotorsägenlehrgang 100,00 EuroJugendleiterlehrgang 100,00 Euro

§ 3 Zusätzliche Entschädigung(1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und Fort-

bildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter:Kommandant 900,00 Euro/JahrStv. Kommandant 450,00 Euro/JahrJugendfeuerwehrwart 360,00 Euro/JahrFunkwart 300,00 Euro/JahrGerätewart 600,00 Euro/Jahr

(2) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die durch andere Tätigkeiten als in der Aus- und Fortbildung über das übliche Maß hinaus Feuerwehr-dienst leisten, erhalten neben der Entschädigung nach Absatz 1 eine zusätzliche Entschädigung im Sinne des § 16 Absatz 2 FwG als Aufwandsentschädigung:Kommandant 300,00 Euro/JahrStv. Kommandant 150,00 Euro/JahrJugendfeuerwehrwart 120,00 Euro/Jahr

§ 4 Entschädigung für haushaltsführende PersonenFür Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 16 Absatz 1 Satz 3 FwG) sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäum-nis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird ne-ben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienst-ausfall 13,00 Euro/Stunde gewährt.

5Nummer 16Mittwoch, 17. April 2019

§ 5 Entschädigung für Übungsabende

Für die Teilnahme an Übungsabenden erhält der Feuerwehrangehö-rige 5,00 Euro pro Übungsabend als Aufwandsentschädigung. Wer-den im Kalenderjahr nicht wenigstens 10 Übungsabende besucht, so besteht kein Anspruch auf Auszahlung dieser Aufwandsentschä-digung.

§ 6 Zuschuss an die Kameradschaftskasse

Für Zwecke der Kameradschaftspflege erhält die Feuerwehr jährlich einen Gemeindezuschuss in Höhe von 2.500,00 Euro.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher gültige Satzung mit sämtlichen Änderun-gen außer Kraft.

Kirchberg an der Murr, den 12.04.2019

gez. HornekBürgermeister

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekom-men dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekannt-machung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf-fentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Fahrradboxen am Bahnhof zu vermieten

Die Gemeinde vermietet abschließbare Fahrradboxen am Bahnhofs-vorplatz. Sie können Ihr Rad dort trocken und sicher vor Diebstahl und Vandalismus unterstellen.Von den 12 Fahrradboxen sind vier mit Ladesäule für E-Bikes aus-gestattet.

Die Miete für eine Fahrradbox beträgt je nach Dauer des Mietver-hältnisses • für ein halbes Jahr: 20,00 €, mit Stromanschluss 30,00 €• für ein ganzes Jahr: 30,00 €, mit Stromanschluss 50,00 €

Für den Schlüssel ist eine Kaution in Höhe von 40,00 € zu hinter-legen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Bürgermeisteramt, Frau Brem, Zimmer 13, Tel. 07144 8375-15.

Bilderrückblick Frühjahrskrämermarkt am 12. April 2019

6Nummer 16

Mittwoch, 17. April 2019

Wellarium

Hinweis der Gemeindeverwaltung:Zum Saisonkartenvorverkauf „Wellarium“Vorverkaufspreise:a) Erwachsene 63 €b) Jugendliche 6 - 17 Jahren 34 €c) Ermäßigte (mit Ausweis) 34 €d) Für Familien:

Erwachsene 63 €Anschlusskarte 1. Kind 10 €Anschlusskarte 2. Kind 10 €Jedes weitere Kind unter 18 Jahren frei

Öffnung Wellarium voraussichtlich 01.05.2019.Ab Montag, 8. April 2019, sind im Kirchberger Rathaus, Kirchplatz 2, Zimmer 1, die Gutscheine für die neuen Saisonkarten mit Barcode zum Vorverkaufspreis erhältlich.Mit diesem Gutschein können Sie auch eine bereits vorhandene Karte an der Freibadkasse für die laufende Saison aktivieren lassen.Die neuen Saisonkarten sind nur im Wellarium erhältlich.Wie auch in den Vorjahren gewährt die Gemeinde Kirchberg zu-sätzlich 50% Zuschuss auf Saisonkarten für Kirchberger Kin-der (6 bis einschl. 15 Jahren).Dieser Zuschuss wird auch für die Bäder umliegender Städte und Gemeinden gewährt.Ende des Vorverkaufs: 30. April 2019

Kindergärten

Kindertagesstätte Pfarrgartenstraße„Der Frühling ist da heihoppsasasa, kommt mit auf die Wiese wir woll’n ihn begrüßen!“Unter diesem Motto begrüßten die Kinder der Kita Pfarrgartenstraße ihre Familien zum Frühlingsfest in der Gemeindehalle.Flora und Spring führten durch das frühlingshafte Treiben und er-zählten vom Alltag in der Kita. Gemeinsam konnten wir den Früh-ling mit all seinen wunderschönen Facetten erleben. Den Knospen wurde beim Wachsen zugesehen, einige Kinder bedankten sich bei der strahlendenden Sonne, die Sonnenkäfer krabbelten über die Wiese, die Hasen hoppelten zu ihrem Hasentanz, die Bienchen schwirrten fleißig aus, Quaki der Frosch wurde begrüßt, die Raupen haben sich zu wundervollen Schmetterlingen entwickelt, die Gän-seblümchen blühten in ihrer wundervollen Pracht und zum Schluss haben die Vögel ihr fröhliches Gezwitscher präsentiert. Beim gemütlichen Beisammensein bedienten sich alle am reichhal-tigen Buffet. Ein wunderschönes Frühlingsfest ging viel zu schnell vorüber. Glücklich und zufrieden machten sich alle durch das früh-lingshafte Kirchberg auf den Weg nach Hause.Ein herzliches Dankeschön an ALLE, die zum Gelingen dieses Festes beigetragen haben!

„Das fröhlich, frische Treiben des Frühlings in der Kita Pfarrgartenstraße“

Freiwillige FeuerwehrKirchberg/Murr

Übergabe neuer Mercedes Mannschaftstransportwagen

Am Freitag, 12.04.2019, war es endlich so weit. Die Freiwillige Feu-erwehr Kirchberg konnte ihren neuen MTW in Empfang nehmen. Bereits im Jahr 2015 hatte die Gemeindeverwaltung einen Zuschus-santrag zur Beschaffung beim Regierungspräsidium eingereicht, der am 08.08.2017 bewilligt wurde. Die Auftragsvergabe für die Fahr-zeugbeschaffung durch den Gemeinderat erfolgte am 19.04.2018. Für die technische Ausstattung wurde der Auftrag am 21.06.2018 erteilt. Die Gesamtkosten beliefen sich nun auf 71.975 Euro, abzüg-lich des Landeszuschusses in Höhe von 12.500 Euro und dem Ver-kaufserlös des 21 Jahre alten Vorgängers in Höhe von 2.000 Euro.

Stellvertretend für die gesamte Wehr bedankte sich Kommandant Rainer Drexler beim Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung für die Zustimmung und Umsetzung der Beschaffungsmaßnahme. Das neue Fahrzeug ist sehr gut ausgestattet und kann auch als Einsatz-leitwagen verwendet werden. In den nächsten Wochen werden sich die Mitglieder der Einsatzabteilung und auch die Jugendmitglieder mit dem neuen MTW vertraut machen. Beim Kirchberger Feuer-wehrfest am 06./07.07.2019 können die Besucher das neue Fahr-zeug gerne besichtigen.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. April 2019 über folgende Themen beraten und beschlossen:1. Ehrung von Bürgermeister Frank Hornek

zum 25-jährigen BürgermeisterjubiläumDen Text zur Ehrung entnehmen Sie bitte dem gesonderten Bericht.

7Nummer 16Mittwoch, 17. April 2019

2. BürgerfragestundeZu diesem Tagesordnungspunkt ergingen keine Wortmeldungen.

3. Auswahl eines Leuchtenmodells für den historischen Ortskern

Bürgermeister Hornek begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schneller von der Terraconsult GmbH und erinnerte, dass die verbleibenden 30 % der Straßenbeleuchtung im Ort noch auf LED-Leuchten umgerüstet werden müssen. Das Fabrikat der gewöhnli-chen Straßenlaternen wird bei der Ausschreibung der einreichenden Firma überlassen. Durch welche Leuchten die Poulsen-Lampen in der Ortsmitte ersetzt werden, wird der Gemeinderat entscheiden. Der Austausch wurde bereits im Gemeinderat diskutiert und die Leuchten vor Ort besichtigt. Die Mehrheit der Gemeinderäte tendierte zur Osram City-Light Plus. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat informierte Herr Schnel-ler, dass die Verschmutzungsanfälligkeit dieser Lampe relativ gering ist. Die Ummantelung besteht aus Glas. Die Einzelteile der Lam-pe sind austauschbar. Sollte das Leuchtmittel defekt sein, wird die Lampe komplett gewechselt. Die Osram City-Light Plus leuchtet asymmetrisch und kann auf bis zu 50 % der Lichtstärke reduziert werden. Die Trilux-Leuchte strahlt auch asymmetrisch, kann jedoch nicht mehr heller, als aktuell eingebaut, leuchten. Die Helligkeit wird nach festgelegten Normen für den jeweiligen Standort errech-net. Bürgermeister Hornek ergänzte, dass die günstigste Lampe bei ca. 400 € und die teuerste bei ca. 900 € liegt. Alle anderen kosten voraussichtlich zwischen 500 € und 600 €.Der Gemeinderat beschloss den Austausch der Poulsen-Lampen durch die Osram City-Light Plus.

4. Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung zur Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeinde- feuerwehr (Feuerwehrentschädigungssatzung)

Die Feuerwehrentschädigungssatzung der Gemeinde Kirchberg wurde zum 01.01.2012 zuletzt neu gefasst. Die Entschädigungssät-ze wurden seither nicht geändert. Die Rechtsgrundlage für die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr findet sich in § 16 des Feuer-wehrgesetzes (FwG). § 16 FwG eröffnet die Möglichkeit, Auslagen und Verdienstausfall entweder in tatsächlicher Höhe zu ersetzen (Spitzabrechnung) oder mittels Durchschnittssätzen (Pauschalie-rung) vorzugehen. In der ausgearbeiteten Satzung wurden, wie be-reits in der bisherigen Satzung, Durchschnittssätze angegeben. Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung über die Entschädi-gung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuer-wehr Kirchberg an der Murr. Den Inhalt der Satzung können Sie der gesonderten Veröffentlichung im Mitteilungsblatt entnehmen.

5. Beratung und Beschlussfassung zur nächsten Verbands-versammlung des Zweckverbandes Eichbachtal

Die Stimmen der Mitglieder des Zweckverbandes Abwasserklärwerk können nur einheitlich abgegeben werden. Aus diesem Grunde hat der Gemeinderat die Mitglieder beauftragt, folgende Beschlüsse zu fassen:- Die Jahresrechnung 2018 wird entsprechend der Vorlage beschlos-sen.

- Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

6. Beratung und Beschlussfassung über BausachenDem Gemeinderat wurden zwei Baugesuche vorgelegt. Für ein Bau-gesuch erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen, für ein Vorha-ben wurde das gemeindliche Einvernehmen verwehrt.

7. Bekanntgabena) SitzungstermineDie nächste öffentliche Sitzung findet am Donnerstag, 16.05.2019 statt. b) ForstwegesanierungDer Forstweg im Bereich des ehemaligen Steinbruchs Janus wird in nächster Zeit saniert. Die Kosten hierfür betragen ca. 9.500 €.

c) Wasserentnahme aus der MurrBürgermeister Hornek informierte das Gremium, dass ein Landwirt die Entnahme von 25.000 m³ bzw. 30.000 m³ (je Entnahmestel-le) aus der Murr beantragt hat. Die Gemeinde wird gegenüber dem Landratsamt keine Stellungnahme abgeben.

8. Verschiedenes- Ablagerungen Richtung BurgstallAuf Rückfrage aus dem Gemeinderat erläuterte Bürgermeister Hor-nek, dass vor Gericht vereinbart wurde, dass die Ablagerungen ent-lang der Landesstraße bis Ende Juni beseitigt sein müssen.

Wir gratulieren allen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern recht herzlich zum Geburtstag und wünschen ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit für das neue Lebensjahr.

Donnerstag, 25. AprilHerr Paul Kallenbach, Im Mühlwingert, 85 Jahre

StördiensteSüwag Strom, Tel. 07144 266 233Stadtwerke Backnang Gas, Tel. 07191 176-17Wasserversorgung, Tel. 07144 38690Abwasser, Tel. 07144 37820Elektroinnung Ludwigsburg, 07141 220 353

Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR

Umbaumaßnahmen auf der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal - ab 29. April für Privatanlieferer geschlossenBereits seit November 2018 sind die Bauarbeiten für einen weiteren Flüssigdüngerspeicher auf der Biovergärungsanlage in Backnang-Neuschöntal in vollem Gange. Nun geht es einen Schritt weiter: auf dem bestehenden Betriebsgelände stehen Tiefbauarbeiten zur Leitungsverlegung und der Austausch der bestehenden Blockheiz-kraftwerke an. Aus diesem Grund ist die Anlieferung von Grüngut in diesem Jahr letztmalig am 27. April möglich. Abgabemöglichkeiten für Grüngut sind aber trotz des Wegfalls der Annahmestelle genügend vorhanden. So kann Grüngut zum Beispiel auf den Deponien Backnang-Steinbach oder Winnenden "Eichholz" abgegeben werden. Auch auf den Häckselplätzen in Aspach und Kirchberg wird Grüngut angenommen. Hier allerdings nur von Pri-vatanlieferern.Auf den Deponien ist, neben der Abgabe des Grünguts, auch die Ab-holung von Kompost möglich. Für einen Kompostsack mit 40 Litern sind 3,50 Euro zu zahlen. Auf der Deponie in Backnang-Steinbach kann auch loser Kompost geholt werden. Die Abgabe ist gebühren-frei, der Kompost muss aber selbst in den Hänger oder mitgebrachte Behältnisse geschaufelt werden.Noch Fragen? Die Abfallberatung der AWRM gibt unter 07151/501-9535 gerne Auskunft.

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Mittwoch, 17. April 2019

Ärztlicher NotfalldienstÄrztlicher Bereitschaftsdienst BacknangSamstags und sonntags von 8:00 bis 22:00 Uhrfeiertags von 8:00 Uhr bis 22:00 UhrMontag - Freitag 18:00 Uhr bis 22:0 UhrÄrztliche Notfallpraxis Backnang im Gesundheitszentrum Back-nang, Karl-Krische-Straße 4, Tel. 116117, www.notfallpraxis-backnang.de

Allgemeiner NotfalldienstRems-Murr-Klinik WinnendenAm Jakobsweg 271364 WinnendenMo, Di, Do 18:00 Uhr - 0:00 UhrMi, Fr 14:00 Uhr - 0:00 UhrSa, So und Feiertag 8:00 Uhr - 0:00 Uhr

Notfallpraxis Ludwigsburg und Umgebung:Erlachhofstr. 1, Ludwigsburg, Tel. 116117

Zusatz zu wichtigen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 – 96589700 oder docdirekt.de

Kinderärztlicher Notfalldienst

Rems-Murr-KreisDer Kinderärztliche Notfalldienst im Rems-Murr-Kreis findet von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr - 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr - 20:00 Uhr in den Ambulanz-räumen der Kinderklinik Winnenden, Am Jakobsweg 1, statt.Ab 1. September 2016 an Samstagen, Sonntagen und Feierta-gen 08:00 - 20:00 UhrKinderärztlicher Notfalldienst: 01806 073614

LudwigsburgKinder- und JugendärzteBei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bit-te bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.Während dieser Zeiten ist der Bereitschaftsdienst unter der Telefon-nummer 01805 / 01 12 30 erreichbar.

Zahnärztlicher NotfalldienstRems-Murr-Kreis0711 7877744

Kreis Ludwigsburg0711 7877733Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr

Augenärztlicher NotfalldienstPatienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Notfallpra-xis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstraße 60, Haus K, 70174 Stuttgart.

Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag 16 – 22 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9 – 22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den Augenärztlichen Bereitschaftsdienst unter 0180 6 071122.

HNO-ärztlicher NotfalldienstHNO-ärztlicher GebietsdienstTel.: 01805 003656

Weitere NotfalldiensteWeitere Notfalldienste finden Sie unter:www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen

Notdienst der ApothekenTäglicher Wechsel, Beginn 8.30 Uhr bis Ende 8.30 Uhr am nächsten Tag.

Donnerstag, 18. AprilApotheke im Center Steinheim, Steinheim, Steinbeisstr. 15, 07144 80040Rathaus-Apotheke, Aspach, Backnanger Str. 2, 07191 920296St. Walterich-Apotheke, Murrhardt, Marktplatz 6, 07192 8821

Freitag, 19. April, KarfreitagStifts-Apotheke, Oberstenfeld, Grossbottwarer Str. 45, 07062 8577Apotheke im Gesundheitszentrum, Backnang, Karl-Krische-Str. 4, 07191 343100

Samstag, 20. AprilApotheke Palm, Marbach/Neckar, Marktstr. 22, 07144 5360Raphael-Apotheke, Backnang, Gerberstr. 13, 07191 9034333

Sonntag, 21. April, OstersonntagRosen-Apotheke, Pleidelsheim, Riedbachstr. 9, 07144 21060Auenwald-Apotheke, Auenwald, Talstr. 4, 07191 907530

Montag, 22. April, OstermontagBrunnen-Apotheke, Erdmannhausen, Kirchstr. 3, 07144 38408Apotheke am Obstmarkt, Backnang, Dilleniusstr. 9, 07191 64844

Dienstag, 23. AprilApotheke Murr, Murr, Mühlgasse 2, 07144 8889836Löwen-Apotheke, Sulzbach an der Murr, Backnanger Str. 32, 07193 6967

Mittwoch, 24. AprilLemberg Apotheke, Affalterbach, Marbacher Str. 8, 07144 36499Schiller-Apotheke, Backnang, Schillerstr. 36, 07191 1670

Donnerstag, 25. AprilStadt-Apotheke, Steinheim, Friedrichstr. 2, 07144 81230Weissacher Tal-Apotheke, Weissach im Tal, Am Lindenplatz 4, 07191 51260Vitalwelt-Apotheke am Römerbad, Murrhardt, Theodor-Heuss-Str. 1, 07192 935950