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AMTSBLATT EVANGELISCHE KIRCHE IN HESSEN UND NASSAU Nr. 10 Darmstadt, den 1. September 2004 D1205 B Inhalt SYNODE Beschlüsse der 1.Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 6. bis 8. Mai 2004 298 Geschäftsordnung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 6. Mai 2004 300 GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz über die Festsetzung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2004 (1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004) 305 Verwaltungsverordnung über die Arbeitszentren und Kammern der Handlungsfelder (Arbeitszentrenver- ordnung – ArbzVO) vom 27. Mai 2004 312 Rechtsverordnung über die Höhe der Sonderzuwendung 2004 vom 15. Juli 2004 314 Pfarrdienstwohnungsverordnung vom 29. April 2004 314 Rechtsverordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnungen (Nebenkostenverordnung – NKVO) vom 15. Juli 2004 318 Formulare zur Nebenkostenverordnung 320 DIENSTNACHRICHTEN Ernennungen 323 Wiederwahl eines Dekanstellvertreters 323 Wahlen zum Dekanstellvertreter 323 Ruhestandsversetzungen 324 Verschiedenes 324 Dienst- und Ordinationsjubiläen 325 BEKANNTMACHUNGEN Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen, Evangelisches Dekanat Selters 326 Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2) bei der Evangelischen Martin-Luther-Kirchen- gemeinde Wirges, Evangelisches Dekanat Selters 326 Errichtung einer 0,5 Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Ewers- bach, Evangelisches Dekanat Dillenburg 326 Errichtung einer vollen Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Wolzhausen, Evangelisches Dekanat Biedenkopf 326 Errichtung einer 1,0 Pfarrvikarstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bromskir- chen, Evangelisches Dekanat Biedenkopf 327 Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit einge- schränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Frohn- hausen, Evangelisches Dekanat Dillenburg 327 Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit einge- schränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Dodenau, Evangelisches Dekanat Biedenkopf 327 Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Runkel, Evangelisches Dekanat Runkel 327 Errichtung einer vollen Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Rücke- roth, Evangelisches Dekanat Selters 328 Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Altenstadt 328 Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach-Bieber 328 Änderungssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakonie- station Usinger Land vom 12. November 2003 328 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 329

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AMTSBLATT EVANGELISCHE KIRCHEIN HESSEN UND NASSAU

Nr. 10 Darmstadt, den 1. September 2004 D1205 B

Inhalt

SYNODE

Beschlüsse der 1.Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 6. bis 8. Mai 2004 298

Geschäftsordnung der Zehnten Kirchensynodeder Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 6. Mai 2004 300

GESETZE UND VERORDNUNGEN

Kirchengesetz über die Festsetzung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für dasHaushaltsjahr 2004 (1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004) 305

Verwaltungsverordnung über die Arbeitszentren und Kammern der Handlungsfelder (Arbeitszentrenver-ordnung – ArbzVO) vom 27. Mai 2004 312

Rechtsverordnung über die Höhe der Sonderzuwendung 2004 vom 15. Juli 2004 314

Pfarrdienstwohnungsverordnungvom 29. April 2004 314

Rechtsverordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnungen (Nebenkostenverordnung – NKVO)vom 15. Juli 2004 318

Formulare zur Nebenkostenverordnung 320

DIENSTNACHRICHTEN

Ernennungen 323

Wiederwahl eines Dekanstellvertreters 323

Wahlen zum Dekanstellvertreter 323

Ruhestandsversetzungen 324

Verschiedenes 324

Dienst- und Ordinationsjubiläen 325

BEKANNTMACHUNGEN

Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen, Evangelisches Dekanat Selters 326

Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2) bei der Evangelischen Martin-Luther-Kirchen-gemeinde Wirges, Evangelisches Dekanat Selters 326

Errichtung einer 0,5 Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Ewers-bach, Evangelisches Dekanat Dillenburg 326

Errichtung einer vollen Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Wolzhausen, Evangelisches Dekanat Biedenkopf 326

Errichtung einer 1,0 Pfarrvikarstelle bei derEvangelischen Kirchengemeinde Bromskir-chen, Evangelisches Dekanat Biedenkopf 327

Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit einge-schränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Frohn-hausen, Evangelisches Dekanat Dillenburg 327

Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit einge-schränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Dodenau,Evangelisches Dekanat Biedenkopf 327

Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Runkel, Evangelisches Dekanat Runkel 327

Errichtung einer vollen Pfarrstelle bei derEvangelischen Kirchengemeinde Rücke-roth, Evangelisches Dekanat Selters 328

Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Altenstadt 328

Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach-Bieber 328

Änderungssatzung des Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes Diakonie-station Usinger Land vom 12. November 2003 328

STELLENAUSSCHREIBUNGEN 329

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 297 (Black/Process Black Bogen)

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298 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Beschlüsseder 1.Tagung der Zehnten Kirchensynode der

EKHN in Frankfurt am Main vom 6. bis 8. Mai 2004

1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festge-stellt.

2. Folgende Berichte werden entgegengenommen:

- der Kirchenleitung über das Ergebnis der Vor-prüfung der Wahlen zur Zehnten Kirchensynode

- des Präses der Neunten Kirchensynode

- der Kirchenleitung gemäß Art. 48 Abs. 2 Buch-stabe i KO

- der Kirchenleitung zur finanziellen Lage

- der Kirchenleitung über die Behandlung synoda-ler Anträge, die der Kirchenleitung als Materialüberwiesen wurden

- der Kirchenleitung zur Verordnung zur Bemes-sung der Arbeitsstunden für Schreibkräfte bzw.Pfarramtssekretärinnen in Gemeindepfarrämtern

3. Wahlen

3.1 Wahlprüfungsausschuss

Dr. Dieter Bandell, AG Diez/Nassau/St. Goarshau-sen Dekan Jörg-Michael Schlösser, WetterauProf. Dr. Hermann Weber, Wetterau

3.2 Benennungsausschuss

Nord-Nassau

Irmgard Göbel, Herborn Karl-Heinz Schneider, Dautphetal Pfarrer Hartmut Schnurr, Dillenburg

Oberhessen

Pfarrer Christian Dolke, KefenrodHorst Schopbach, AlsfeldTobias Utter, Bad Vilbel

Rheinhessen

Pfarrerin Doris Joachim-Storch, WormsDr. Barbara von Lucke, IngelheimHans Ulrich Oehlschlägel, Ingelheim

Rhein-Main

Pfarrer Jürgen Lehwalder, FrankfurtMarianne Grohmann, FrankfurtDr. Markus Matthias, Dreieich

Süd-Nassau

Helmut Fischer, BraubachPfarrer Volkmar Thedens-Jekel, WiesbadenDieter Zorbach, Bornich

Starkenburg

Volker Ehrmann, Dieburg

Herbert-Ernst Gunkel, DarmstadtPfarrer Burkhard Hotz, Rimbach

3.3 Kirchensynodalvorstand

Dr. Karl Heinrich Schäfer, Wiesbaden (Präses)Pfarrerin Erdmuthe Druschke-Borschel, Frankfurt-Nord (stellvertretende Präses) Pfarrer Martin Freise, Kronberg Ulrich Oelschläger, Worms-Wonnegau Dore Struckmeier-Schubert, Frankfurt-Süd

3.4 Theologischer Ausschuss

Prof. Dr. Hermann Deuser, AG Grünberg/Kirch-berg/HungenIrmgard Göbel, HerbornPfarrer Dr. Ulf Häbel, AG Grünberg/ Kirchberg /HungenPfarrerin Doris Joachim-Storch, Worms-WonnegauPfarrer Dieter Keim, ReinheimThomas Krüger, Bergstraße-MitteChrista Ruf, KronbergPfarrer Reinhardt Schellenberg, KronbergPfarrerin Gudrun Stock, DreieichDr. Michael Vollmer, ReinheimPfarrer Ulrich Weisgerber, WöllsteinPfarrerin Dr. Susanne bei der Wieden, Frankfurt

3.5 Rechtsausschuss

Dekan Martin Heinemann, WiesbadenPfarrerin Susanne Holz-Plodek, RunkelAlbrecht Küstermann, Frankfurt-NordHans Ulrich Oehlschlägel, IngelheimDr. Christiane Pfeffer, WetterauJochen Schmidt, Runkel Pfarrer Walter Schneider, RiedGerhard Schulze-Velmede, GießenProf. Dr. Hermann Weber, WetterauUlrike Wegner, RodgauBernd Weirauch, Worms-WonnegauPfarrer Oliver Zobel, Ingelheim

3.6 Finanzausschuss

Pfarrer Dr. Christoph Bergner, Bergstraße-MitteJürgen Heitmann, Darmstadt-LandSusanne Hufeld, AG Bad Homburg/UsingenPfarrer Arno Kreh, Groß-UmstadtPfarrer Hartmut Lemp, AG Grünberg/Kirchberg/HungenWolfgang Leue, WiesbadenErich Nauth, Bergstraße-SüdDr. Dietrich Pradt, AG Bad Schwalbach/IdsteinPfarrer Ulrich Reichard, WeilburgDr. Manfred Sauer, AlzeyCarsten Simmer, AlsfeldFreiherr Michael Truchseß, Wetterau

3.7 Bauausschuss

Nord-NassauDieter Herget, Löhnberg

Synode

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 298 (Black/Process Black Bogen)

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7. Die Geschäftsordnung der Zehnten Kirchen-synode (Drucksache 17/04 – Neu –) wird mit eini-gen Änderungen beschlossen.

8. Das Kirchengesetz zur Zustimmung zum Kirchen-gesetz zur Änderung der Grundordnung und zumBundesgrenzschutzseelsorgegesetz der Evangeli-schen Kirche in Deutschland (Drucksache 31/04)wird beschlossen.

9. Der Antrag der Dekanatssynode Biedenkopf be-treffend Regelzuweisung der EKHN an die Kir-chengemeinden (Drucksache 29/04) wird als Ma-terial an die Kirchenleitung überwiesen.

10. Die Kirchenleitung wird gebeten, sich bei der Bun-desregierung für die Aufnahme eines Gottesbe-zugs in die geplante Europäische Verfassung ein-zusetzen (Drucksache Nr. 32/04).

11. Der Antrag der Dekanatssynode Bergstraße-Mittebetreffend Rückführung der finanziellen Ausstat-tung der Gemeinden auf den Stand vor demHaushaltsbeschluss 2004 sowie das Besetzungs-verfahren bei Pfarrstellen und Stellenneuschaffun-gen im übergemeindlichen Bereich (Drucksache33/04) wird als Material an die Kirchenleitung undden Finanzausschuss überwiesen.

12. Der Antrag der Dekanatssynode Bergstraße-Mittebetreffend Schließung der Deckungslücken beiDiakoniestationen durch Kirchensteuermittel(Drucksache 33/04) wird als Material an den Kir-chensynodalvorstand, die Kirchenleitung und denFinanzausschuss überwiesen.

13. Der Antrag der Dekanatssynode Groß-Gerau be-treffend Änderung der Kirchengemeindewahlord-nung (Drucksache 34/04) wird als Material an dieKirchenleitung und den Rechtsausschuss über-wiesen.

14. Der Antrag der Dekanatssynode Groß-Gerau be-treffend Finanzierung eines Rechtshilfefonds fürdie Beratung von Gemeinden, Dekanaten und an-deren Einrichtungen (Drucksache 34/04) wird alsMaterial an die Kirchenleitung und den Verwal-tungsausschuss überwiesen.

15. Die Kirchenleitung wird gebeten, eine Arbeitsgrup-pe unter Beteiligung des Theologischen Seminarszum Thema Pfarrer als Milieulotsen zu bilden.

16. Folgender Antrag wird als Material an die Kirchen-leitung und den Theologischen Ausschuss über-wiesen:

Der Theologische Ausschuss und das LeitendeGeistliche Amt werden beauftragt, Konzepte zu er-arbeiten, wie unsere Kirche sich in dieser globali-sierten Welt behaupten kann; und wie wir unsereKontakte mit Nichtkirchenmitgliedern, die auch alsChristen leben, gestalten können.

17. Der Antrag hinsichtlich des Gesetzgebungsverfah-rens zur Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Kir-chenbeamtinnen und Kirchenbeamte (Drucksache27/04), eine synodale Projektgruppe einzurichten,die in Zusammenarbeit mit dem Zentrum Gesell-schaftliche Verantwortung bis zur 2. Tagung der

OberhessenPfarrer Manfred Hofmann, Ulrichstein

Rhein-HessenHans Ulrich Oehlschlägel, Ingelheim

Rhein-MainBerenike Astheimer, Bischofsheim

Süd-NassauLudwig Dick, Bad Schwalbach

StarkenburgChristian Kupfer, Bergstraße-Mitte

3.8 Rechnungsprüfungsausschuss

Alexander Englert, ErbachHelmut Fischer, AG Diez/Nassau/St. GoarshausenHerbert-Ernst Gunkel, Darmstadt-StadtWolfram Jäger, WetterauMichael Keßler, AG Grünberg/Kirchberg/HungenStephan Kessler, Bad MarienbergPfarrer Wolfgang Prawitz, Groß-GerauHeinz Reinsch, WiesbadenPfarrer Michael Scherer-Faller, Frankfurt-HöchstPfarrer Thomas Schill, AlsfeldPfarrer Martin Stock, AG Diez/Nassau/St. Goars-hausenJutta Trintz, Dreieich

3.9 Verwaltungsausschuss

Dr. Dieter Bandell, AG Diez/Nassau/St. Goars-hausenThomas Busch, MainzVolker Ehrmann, ReinheimMarianne Grohmann, Frankfurt-HöchstPfarrer Volkard Guth, RüsselsheimWerner Hahl, RiedWerner Metzler, DillenburgPfarrer Christoph Mohr, Darmstadt-LandDekan Jörg-Michael Schlösser, WetterauPfarrer Hartmut Schnurr, DillenburgHorst Schopbach, AlsfeldGabriele Wegert, Kronberg

4. In die Hauptversammlung des Diakonischen Wer-kes in Hessen und Nassau werden gewählt:

Volker Ehrmann, ReinheimHelgard Kündiger, AG Bad Homburg/UsingenDr. Karl Heinrich Schäfer, WiesbadenMagda Schwalb, AG Hungen/Grünberg/Kirchberg

5. In den Anlageausschuss der Versorgungsstiftungder EKHN werden gewählt:

Barbara Bergelt, HerbornDr. Christoph Bergner, BensheimDr. Karl Heinz Dejung, FrankfurtAnette Herrmann-Winter, Bad KönigGerhard Kittscher, Bad HomburgDr. Hans-Jürgen Moog, FrankfurtDr. Hans-J. Spranger, Frankfurt

6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wirdentgegengenommen. Die Wahl von DietmarKöhler, Bad Marienberg, in die Zehnte Kirchen-synode wird für ungültig erklärt und aufgehoben.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 299

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 299 (Black/Process Black Bogen)

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Zehnten Kirchensynode das Ziel hat, Nutzen undSchaden der 40-Stundenwoche für Kirche undGesellschaft gegeneinander abzuwägen und mög-liche Alternativen zu erarbeiten, wird an den Kir-chensynodalvorstand überwiesen.

18. Die Fragestunde wird durchgeführt.

gez.: Dr. Schäfer gez.: Druschke-Borschel

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 15. Juli2004 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 1. Ta-gung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruchgemäß Art. 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben.

__________

Geschäftsordnungder Zehnten Kirchensynode

der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Vom 6. Mai 2004

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hes-sen und Nassau hat folgende Geschäftsordnung be-schlossen:

I. Die Eröffnung der Synode

§ 1. (1) Der Kirchensynodalvorstand bestimmt Ort undZeit der Tagung und stellt die Tagesordnung fest.

(2) Die oder der Präses lädt die Synodalen ein undteilt hierbei die Tagesordnung mit. Die Einladung istspätestens sechs Wochen vor Beginn der Tagung zurPost zu geben. In unaufschiebbaren Eilfällen kann dieFrist bis zu einer Woche abgekürzt werden.

(3) Auf Antrag von mindestens 25 Synodalen muss einBeratungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt wer-den, wenn der Antrag spätestens drei Wochen vor Be-ginn der Tagung bei der oder dem Präses eingeht. Biszu diesem Zeitpunkt kann auch der Kirchensynodal-vorstand die Tagesordnung ergänzen.

(4) Kann ein Antrag auf Ergänzung der Tagesordnungaus unvorhersehbaren Gründen nicht gestellt werden,so ist auf Antrag des Kirchensynodalvorstandes odervon mindestens 25 Synodalen dieser Beratungspunktauf die Tagesordnung zu setzen, wenn die Synode zu-stimmt. Die Beratung und die Abstimmung über diesenErgänzungsantrag sollen erst am folgenden Sitzungs-tag stattfinden.

(5) Ergibt sich aus den Berichten der Kirchenleitungüber die Ausführung von Synodalbeschlüssen undüber die Behandlung synodaler Anträge, die der Kir-chenleitung überwiesen wurden, weiterer Beratungs-bedarf und sollen weitergehende Anträge gestellt wer-den, ist ein Beratungspunkt auf Antrag von minde-stens zehn Synodalen auf die Tagesordnung dernächsten Synodaltagung zu setzen.

(6) Das für die Tagung der Kirchensynode erforderli-che Material ist den Synodalen spätestens drei Wo-chen vor der Tagung zuzusenden. Eine etwaige Ergän-zung der Tagesordnung und das dazugehörige

Material sollen spätestens eine Woche vor Beginn derTagung den Synodalen zugehen. Werden diese Fri-sten nicht eingehalten, so ist auf Antrag, der von min-destens 25 Synodalen zu unterstützen ist, der betref-fende Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

(7) Die erste Tagung einer Kirchensynode nach ihrerWahl bereitet der Kirchensynodalvorstand der voran-gegangenen Kirchensynode vor.

§ 2. (1) Während jeder Tagung findet ein Gottesdienststatt; jeder Sitzungstag wird mit einer Andacht begon-nen und beschlossen.

(2) Das lebensälteste gewählte ordentliche Mitgliedaus dem Gemeindepfarramt leitet als Alterspräses biszur Wahl der oder des Präses die Synode und nimmtauch die in Artikel 36 Abs. 2 der Kirchenordnung vor-geschriebene Verpflichtung vor. Später eintretende Sy-nodale werden durch die oder den Präses verpflichtet.

II. Die Synodalen

§ 3. (1) Die zu der ersten Tagung eingeladenen Syn-odalen, deren Anwesenheit festgestellt ist, gelten alsvorläufig legitimiert.

(2) Die Kirchenleitung berichtet der Kirchensynodeüber das Ergebnis der Vorprüfung der Wahlen zur Kir-chensynode. Soweit keine Einsprüche gegen dieWahlen vorliegen, stellt die Kirchensynode die Legiti-mation der Synodalen und ihrer Stellvertreterinnenund Stellvertreter fest.

(3) Liegen unerledigte Einsprüche oder Anfechtungenvor, so bestellt die Kirchensynode einen Wahlprü-fungsausschuss. In diesen Fällen beschließt die Kir-chensynode nach dem Bericht dieses Ausschussesüber die Gültigkeit der Wahlen.

§ 4. (1) Die Synodalen sind verpflichtet, an den Tagun-gen der Kirchensynode teilzunehmen und an ihren Ar-beiten mitzuwirken.

(2) Ist ein Mitglied der Synode verhindert, an einer Ta-gung teilzunehmen, so zeigt es dies unverzüglich demSynodalbüro an. An die Stelle des verhinderten Mit-gliedes tritt seine Stellvertreterin oder sein Stellvertre-ter. Bei einer Verhinderung von bis zu zwei Tagen wirdein stellvertretendes Mitglied nicht eingeladen.

(3) Während der Tagung bedürfen Synodale, die ander Teilnahme einer Sitzung verhindert sind, der Beur-laubung durch die oder den Präses. Eine Vertretung istausgeschlossen.

§ 5. (1) Wer an dem Gegenstand einer Beschlussfas-sung persönlich beteiligt ist, hat sich vor der Beratungund Beschlussfassung zu entfernen. Auf Verlangen istdas Mitglied vorher zu hören.

(2) Wer für eine Wahl vorgeschlagen wird, darf bei derBeratung nicht anwesend sein; vor Eintritt in die Bera-tung ist den Vorgeschlagenen auf ihr Verlangen dasWort zu erteilen. An der Wahlhandlung nehmen dieVorgeschlagenen teil.

300 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 300 (Black/Process Black Bogen)

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mit der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter die Lei-tung der Verhandlung auf ein anderes Mitglied des Kir-chensynodalvorstandes übertragen.

(2) Zu Beginn einer jeden Tagung lässt die oder derPräses die Beschlussfähigkeit der Kirchensynodenach Artikel 38 Abs. 2 der Kirchenordnung feststellen.Wird später die Beschlussfähigkeit angezweifelt, so istdurch Auszählung festzustellen, ob die Kirchensynodebeschlussfähig ist. Ergibt sich die Beschlussunfähig-keit bei einer Abstimmung oder Wahl, so wird in einerder nächsten Sitzungen die Abstimmung oder Wahlwiederholt.

(3) Auf die Wirksamkeit vorher gefasster Beschlüsseist die später festgestellte Beschlussunfähigkeit ohneEinfluss.

§ 12. (1) Die Aufrechterhaltung der Ordnung in denSitzungen ist Sache der oder des Präses. Sie oder erkann Synodale zur Ordnung rufen. Bleibt ein Ord-nungsruf ohne Erfolg, so kann die oder der Präses dieSitzung unterbrechen, bis zwischen dem Kirchensyn-odalvorstand und der oder dem Synodalen ein Ge-spräch stattgefunden hat.

(2) Gegen den Ordnungsruf kann die oder der Syn-odale die Kirchensynode anrufen, die durch Beschlussohne Aussprache endgültig entscheidet.

§ 13. (1) Die oder der Präses erteilt das Wort in derReihenfolge der schriftlich eingegangenen Wortmel-dungen. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit kann sieoder er in der Reihenfolge Änderungen eintreten las-sen.

(2) Der Kirchenpräsidentin oder dem Kirchenpräsiden-ten und der Stellvertreterin oder dem Stellvertretersoll, den übrigen Mitgliedern der Kirchenleitung unddes Leitenden Geistlichen Amtes kann auf Verlangenjederzeit das Wort erteilt werden. Den in Artikel 35Abs. 5 der Kirchenordnung genannten Mitgliedern derKirchenverwaltung oder der gesamtkirchlichen Ämterkann auch außerhalb der Reihenfolge zu Auskünftenüber ihre Arbeitsgebiete das Wort erteilt werden.

(3) Zu Berichtigungen tatsächlicher Art und zu persön-lichen Erklärungen kann die oder der Präses auchaußer der Reihe das Wort erteilen.

(4) Zu Anträgen zur Geschäftsordnung soll jederzeitdas Wort erteilt werden. Hierdurch darf jedoch keineRede unterbrochen werden. Ein Geschäftsordnungs-antrag und seine Ablehnung können von je einem Mit-glied der Synode in höchstens drei Minuten begründetwerden.

(5) Vor Schluss einer Aussprache ist der Berichterstat-terin oder dem Berichterstatter auf Wunsch das Wortnoch einmal zu erteilen, und zwar ohne Beschränkungder Redezeit. Dasselbe gilt für das Mitglied der Syn-ode, das den Antrag gestellt hat, wenn dieser Antragvorher nicht in einem Ausschuss behandelt wurde.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 301

III. Der Kirchensynodalvorstand

§ 6. (1) Unter Leitung der oder des Alterspräses (§ 2Abs. 2 Satz 1) hat die Kirchensynode zu Beginn ihrerersten Tagung nach Bildung des Benennungsaus-schusses (§ 28 Abs. 2) aus ihrer Mitte die oder denPräses schriftlich zu wählen. Gewählt ist, wer mehr alsdie Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich verei-nigt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen wer-den den abgegebenen Stimmen zugerechnet.

(2) Wird diese Mehrheit auch beim zweiten Wahlgangnicht erreicht, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgangdie meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheitentscheidet das Los, das die oder der Alterspräseszieht.

§ 7. Nach der Wahl der oder des Präses erfolgt in zweigetrennten Wahlhandlungen die Wahl der oder desstellvertretenden Präses und der übrigen Mitgliederdes Kirchensynodalvorstandes. Für diese Wahlen fin-det § 6 entsprechende Anwendung.

§ 8. (1) Die oder der Präses führt den Vorsitz im Kir-chensynodalvorstand. Für den Kirchensynodalvor-stand erledigt sie oder er den Schriftwechsel, fertigtdie Beschlüsse der Kirchensynode, insbesondere derKirchengesetze aus, und veranlasst ihre Verkündung.

(2) Der Kirchensynodalvorstand unterstützt die oderden Präses in der Führung der Geschäfte. Sind Prä-ses und Stellvertreterin oder Stellvertreter verhindert,treten an deren Stelle die übrigen Mitglieder des Kir-chensynodalvorstandes dem Lebensalter nach.

§ 9. (1) Ein Ältestenrat unterstützt den Kirchensyn-odalvorstand bei der Vorbereitung und Leitung der Ta-gungen der Kirchensynode.

(2) Der Ältestenrat besteht aus den Mitgliedern desKirchensynodalvorstandes, den Vorsitzenden der Syn-odalausschüsse und den Sprecherinnen und Spre-chern der synodalen Propsteigruppen.

(3) Die oder der Präses beruft den Ältestenrat ein undleitet ihn.

(4) Bei der Vorbereitung der ersten Tagung einer Kir-chensynode nach ihrer Wahl steht dem Kirchensyn-odalvorstand der vorangegangenen Kirchensynodeein vorläufiger Ältestenrat zur Seite. Diesem gehörenneben den Mitgliedern des bisherigen Kirchensyn-odalvorstandes die in die neue Kirchensynode wieder-gewählten Mitglieder des früheren Ältestenrates sowiedie neu gewählten Sprecherinnen und Sprecher dersynodalen Propsteigruppen an. Hinzu tritt die oder derAlterspräses (§ 2 Abs. 2 Satz 1) der neu gewähltenKirchensynode.

IV. Die Synodalverhandlung

§ 10. Die Verhandlungen der Kirchensynode sind öf-fentlich. Die Öffentlichkeit kann auf Antrag der Kirchen-leitung, des Kirchensynodalvorstandes oder von 25Synodalen durch Beschluss der Kirchensynode aus-geschlossen werden. Verhandlungen über den Antragsind nicht öffentlich.

§ 11. (1) Die oder der Präses leitet die Verhandlungender Kirchensynode. Sie oder er kann im Einvernehmen

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(6) Die Redezeit bei einer Aussprache beträgt in derRegel höchstens fünf Minuten. Die Kirchensynodekann Abweichungen zulassen.

(7) Die Synodalen haben sich an den Gegenstand derVerhandlung zu halten. Weicht jemand davon ab undwiederholt sich, so kann die oder der Präses zur Sa-che rufen. Wird diese Aufforderung nicht beachtet, sokann die oder der Präses das Wort entziehen.

(8) Die Aussprache kann erst geschlossen werden,wenn keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Die Kir-chensynode kann durch Beschluss die Redezeit be-schränken oder keine weiteren Wortmeldungen mehrzulassen. Wer bereits zu dem Beratungspunkt gespro-chen hat, kann nicht beantragen, dass die Redezeitbeschränkt wird oder keine weiteren Wortmeldungenzu diesem Punkt zugelassen werden. An eine Be-schränkung der Redezeit sind alle Synodalen gebun-den. Bei Auskunftserteilungen kann die beschlosseneRedezeit ausnahmsweise überschritten werden, wenndie oder der Präses eine Verlängerung für erforderlichhält. Nach dem Beschluss, keine Wortmeldungenmehr zuzulassen, können Anträge zur Sache nichtmehr gestellt werden. Bereits beim Kirchensynodalvor-stand vorliegende Anträge sind vor der Abstimmungüber diesen Geschäftsordnungsantrag bekannt zu ge-ben. Wird ein Antrag zurückgenommen, so hat dieoder der Präses dies sofort bekannt zu geben. JedesMitglied der Synode hat die Möglichkeit, sich diesenAntrag zu eigen zu machen.

(9) Wenn die oder der Präses sich an der Beratung be-teiligt, muss sie oder er den Vorsitz während der Bera-tungsdauer des betreffenden Verhandlungsgegenstan-des abgeben.

§ 14. (1) Anträge sind schriftlich bei der oder dem Prä-ses einzureichen. Auf Verlangen von mindestens 25Synodalen sind der Schluss der Aussprache und dieAbstimmung über Entschließungsanträge frühestensam Tag nach ihrer Einbringung zulässig.

(2) Dies gilt nicht für Anträge zur Geschäftsordnung.

(3) Anträge, deren Annahme eine Erhöhung der Aus-gaben zur Folge haben würde, sind nur zulässig, wennein Deckungsvorschlag gemacht wird. Soll dieDeckung aus Rücklagen erfolgen, so ist der Antrag nurzulässig, wenn er von mindestens 25 Synodalen un-terstützt wird.

§ 15. Die oder der Präses spricht den Schluss der Be-ratung eines Verhandlungsgegenstandes aus, nach-dem die Aussprache hierzu beendet ist.

§ 16. (1) Wenn mindestens 25 Synodale es beantra-gen, kann die Kirchensynode die Anhörung von Perso-nen, denen nach Artikel 35 der Kirchenordnung dasWort nicht erteilt werden kann, zu bestimmten Tages-ordnungspunkten beschließen. Dabei ist den verschie-denen Ansichten Rechnung zu tragen.

(2) Diese Anhörung ist ein besonderer Teil der Syn-odalverhandlung. Eine Aussprache findet nicht statt.Fragen zu dem betreffenden Gegenstand können ge-stellt werden. Anträge zur Sache sind während der An-hörung nicht zugelassen.

§ 17. Gesetzesvorlagen, die aus der Mitte der Kirchen-synode eingebracht werden, müssen von mindestens10 Synodalen unterzeichnet sein.

§ 18. (1) Die erste Lesung einer Gesetzesvorlagedient der allgemeinen Aussprache. Anträge könnengestellt werden. Eine Abstimmung zur Sache findetnicht statt.

(2) In der zweiten Lesung wird über die einzelnen Be-stimmungen beraten und durch Abstimmung be-schlossen. Bei Gesetzen, durch die die Kirchenord-nung geändert oder ergänzt wird, ist die in Artikel 40Abs. 2 der Kirchenordnung vorgeschriebene Mehrheiterforderlich.

(3) In der dritten Lesung wird über die Gesetzesvorla-ge in der Fassung, die sie in der zweiten Lesung erhal-ten hat, abschließend beraten und endgültig beschlos-sen. Für die dritte Lesung sind Anträge auf sachlicheÄnderung zulässig, wenn sie vor der Lesung der oderdem Präses schriftlich übergeben worden sind.

(4) Vor Eintritt in die zweite Lesung kann die Kirchen-synode beschließen, die zweite und dritte Lesung zu-sammenzufassen, wenn keine Änderungsanträge ge-stellt sind. Erstrebt eine Gesetzesvorlage eine Ände-rung oder Ergänzung der Kirchenordnung, so ist in derzweiten und dritten Lesung über die Teile der Vorlagegetrennt abzustimmen, bei denen ein Mitglied der Sy-node es beantragt.

(5) Die Kirchensynode kann jederzeit Gesetzesvorla-gen zur weiteren Vorbereitung den zuständigen Aus-schüssen überweisen. Bei nicht versammelter Kir-chensynode steht dem Kirchensynodalvorstand diegleiche Befugnis zu.

§ 19. (1) Die erste Lesung des Kirchenhaushaltesdient der allgemeinen Aussprache. Anträge könnengestellt werden. Eine Abstimmung zur Sache findetnicht statt.

(2) Die zweite Lesung des Kirchenhaushaltes wirdvom Finanzausschuss vorbereitet. Die Anträge sowiedie Stellungnahme des Finanzausschusses sind denSynodalen vor Beginn der zweiten Lesung schriftlichvorzulegen. In der zweiten Lesung werden zuerst derStellenplan, sodann die Budgetbereiche und die Anla-gen zum Haushaltsplan beraten und durch Abstim-mung beschlossen. Anträge können nur noch bis zuden jeweiligen Einzelabstimmungen gestellt werden.Betreffen sie mehrere Budgetbereiche oder Einzelbe-stimmungen, so sind sie vorweg zu behandeln. Würdeihre Annahme eine Erhöhung der Ausgaben zur Folgehaben, ist der Finanzausschuss dazu zu hören. Da-nach werden die einzelnen Bestimmungen des Haus-haltsfeststellungsgesetzes beraten und beschlossen.

(3) In der dritten Lesung wird über den Kirchenhaus-halt in der Fassung, die er in der zweiten Lesung er-halten hat, abschließend beraten und endgültig be-schlossen. In der dritten Lesung dürfen Anträge nurnoch zu in der zweiten Lesung beschlossenen Ände-rungen gestellt werden. Sie sind vor der dritten Lesungder oder dem Präses schriftlich zu übergeben. Würdeihre Annahme eine Erhöhung der Ausgaben zur Folgehaben, ist der Finanzausschuss dazu zu hören.

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des Leitenden Geistlichen Amtes kann nur schriftlichgewählt werden.

(3) Personelle Entscheidungen gelten als Wahlen.

§ 25. (1) Bei schriftlich vorzunehmenden Wahlen oderAbstimmungen wird zur Unterstützung des Kirchensy-nodalvorstandes zu jedem Wahlgang ein Wahlaus-schuss aus mindestens drei und höchstens neun Syn-odalen durch die oder den Präses bestellt, dem einMitglied des Kirchensynodalvorstandes angehört.

(2) Entsprechendes gilt, wenn das Ergebnis bei Ab-stimmungen durch die oder den Präses nicht sicherfestgestellt werden kann oder angezweifelt wird. BeiAbstimmung durch Handaufheben ist in diesem Fallesicherzustellen, dass das Ergebnis für jeden Sitzblockdurch zwei entgegengesetzt zählende Synodale ge-trennt ermittelt wird.

§ 26. (1) Auf jeder Tagung der Kirchensynode wird ei-ne Fragestunde vorgesehen. Fragen sind so kurz undbestimmt zu halten, dass eine knappe Beantwortungmöglich ist. Sie dürfen keine Wertungen oder unsachli-che Feststellungen enthalten.

(2) Die Fragen sind bis spätestens drei Wochen vorBeginn der Synode beim Kirchensynodalvorstand ein-zureichen. Bei Zustimmung durch die Kirchensynodekönnen zusätzliche Fragen von großer Aktualität miteiner 24-Stunden-Frist aufgenommen werden.

(3) Der Kirchensynodalvorstand kann Fragen zurück-weisen, die diesen Erfordernissen nicht entsprechenoder sich auf Tagesordnungsgegenstände beziehen,falls eine Verständigung mit der Fragestellerin oderdem Fragesteller nicht oder nicht rechtzeitig erreichtwerden kann. Gegen die Zurückweisung kann die oderder Synodale die Kirchensynode anrufen, die durchBeschluss ohne Aussprache endgültig entscheidet.Die zugelassenen Fragen sind den Synodalen schrift-lich vorzulegen.

(4) Die von der Kirchenleitung erarbeiteten schriftli-chen Antworten auf die zugelassenen Fragen sind deroder dem Präses spätestens zu Beginn der Synodal-tagung zu übergeben. Die Fragestellerin oder der Fra-gesteller erhält unverzüglich einen Abdruck der sieoder ihn betreffenden Antwort.

(5) Nach Beantwortung der Frage findet eine Ausspra-che nicht statt. Wer die Frage gestellt hat, kann zumgleichen Gegenstand zwei Zusatzfragen stellen. Auchaus der Mitte der Synode können dazu je zwei Fragengestellt werden.

§ 27. (1) Über die Synodalverhandlungen ist ein Proto-koll aufzunehmen. Dieses Protokoll ist den Synodalenvor der nächsten Sitzung rechtzeitig zu übersenden (§ 1 Abs. 6).

(2) Daneben sind die Beschlüsse und die Wahlergeb-nisse in einer besonderen Niederschrift festzuhalten.Diese Niederschrift ist von der oder dem Präses undeinem weiteren Mitglied des Kirchensynodalvorstan-des zu unterzeichnen.

(3) Das Nähere regelt der Kirchensynodalvorstand.

V. Die Synodalausschüsse

(4) In allen Fällen, in denen auch der Finanzaus-schuss eine Änderung des Kirchenhaushaltes vor-schlägt, wird über seinen schriftlich vorzulegenden Be-schlussvorschlag zuerst abgestimmt. Über aufrechter-haltene weitergehende Anträge wird anschließendabgestimmt.

(5) Über sonstige Anträge, insbesondere wenn sieAuffassungen und Wünsche der Kirchensynode zumKirchenhaushalt zum Ausdruck bringen (Entsch-ließungsanträge) wird erst nach der Schlussabstim-mung über den Kirchenhaushalt beraten und be-schlossen.

§ 20. (1) Jede Frage zu einem Gegenstand, über denabgestimmt werden soll, ist von der oder dem Präsesso zu fassen, dass darüber mit ja oder nein abge-stimmt werden kann. Sind mehrere Fragen zu stellen,so kündigt die oder der Präses die Reihenfolge vor derAbstimmung an.

(2) Bei Abänderungsanträgen wird über den weiterge-henden Antrag zuerst abgestimmt. Sind Anträge aufÄnderung eines Hauptantrages angenommen, so wirdder Hauptantrag mit diesen Änderungen abgestimmt.

§ 21. Bei Abstimmungen entscheidet die Mehrheit derabgegebenen Stimmen, soweit nicht die Kirchenord-nung etwas anderes bestimmt. Stimmenthaltungenund ungültige Stimmen bleiben unberücksichtigt.

§ 22. (1) Die Abstimmungen erfolgen durch Handauf-heben, sofern nicht mindestens 25 Synodale einenAntrag auf schriftliche Abstimmung unterstützen.

(2) Wenn mindestens 25 Synodale es beantragen, istein Gegenstand, der noch nicht in einem Ausschussberaten worden ist, an den zuständigen oder einen zubildenden Ausschuss zu überweisen.

(3) Wenn Zweifel über das Ergebnis bestehen, wirddie Abstimmung wiederholt. Die oder der Präses kanndie Wiederholung der Abstimmung schriftlich durch-führen lassen. Daneben bleibt ein Antrag nach Ab-satz 1 unberührt.

§ 23. (1) Bei Wahlen stellen sich die Kandidatinnenund Kandidaten der Synode vor und stehen für Fragenzur Verfügung. Die Synode kann auf Vorstellung undPersonalbefragung verzichten, wenn nicht mindestens25 Synodale widersprechen.

(2) Auf Antrag findet eine Personaldebatte in nicht öf-fentlicher Sitzung statt.

(3) Bei den Wahlen und Berufungen entscheidet dieMehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltun-gen und ungültige Stimmen werden den abgegebenenStimmen zugerechnet.

(4) Wird diese Mehrheit auch beim zweiten Wahlgangnicht erreicht, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgangdie meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheitentscheidet das Los, das die oder der Präses zieht.

§ 24. (1) Die Wahlen erfolgen schriftlich. Sie könnendurch Handaufheben erfolgen, wenn nur ein Wahlvor-schlag vorliegt und sich gegen dieses Verfahren kein-Widerspruch erhebt.

(2) Bei der Wahl der Mitglieder der Kirchenleitung und

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§ 28. (1) Die Kirchensynode bestellt gemäß Artikel 45der Kirchenordnung folgende ständige Ausschüsse:

1.Benennungsausschuss,

2.Theologischer Ausschuss,

3.Rechtsausschuss,

4.Finanzausschuss,

5.Verwaltungsausschuss,

6.Bauausschuss,

7.Rechnungsprüfungsausschuss.

(2) Der Benennungsausschuss besteht aus einer Pfar-rerin oder einem Pfarrer und zwei anderen Gemeinde-mitgliedern eines jeden Propsteibereiches. Sie sindvon den Synodalen des betreffenden Propsteiberei-ches vorzuschlagen. Die Kirchensynode ist an dieseVorschläge nicht gebunden, hat aber aus jedem Prop-steibereich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer und zweiandere Gemeindemitglieder zu wählen.

(3) Der Bauausschuss besteht aus sechs von der Kir-chensynode unter Berücksichtigung eines jeden Prop-steibereiches gewählten Synodalen und einer Vertre-terin oder einem Vertreter des Finanzausschusses.

(4) Die übrigen ständigen Ausschüsse bestehen ausje zwölf Synodalen. Dem Theologischen Ausschusssollen acht Pfarrerinnen oder Pfarrer, den anderenständigen Ausschüssen je vier Pfarrerinnen oder Pfar-rer angehören.

(5) Die Kirchensynode bestimmt die Bestellung undZusammensetzung weiterer Ausschüsse.

§ 29. (1) Das lebensälteste Mitglied beruft den Aus-schuss zu seiner ersten Sitzung ein und leitet sie biszur Wahl der oder des Vorsitzenden.

(2) Jeder Ausschuss bestimmt durch Wahl, wer denVorsitz, den stellvertretenden Vorsitz und die Schrift-führung übernimmt.

§ 30. (1) Die Ausschüsse tagen nicht öffentlich, sofernnicht der Kirchensynodalvorstand etwas anderes be-schließt. Sie sind beschlussfähig, wenn mehr als dieHälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse wer-den mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst.

(2) Mitglieder der Kirchensynode können bei den Be-ratungen der Ausschüsse zuhören; dies gilt nicht fürden Benennungsausschuss. Die Ausschüsse könnenauf besonderen Beschluss in geschlossener Sitzungberaten.

(3) Die Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes kön-nen jederzeit an den Beratungen der Ausschüsse teil-nehmen.

(4) Wer Anträge gestellt hat, kann zu den Beratungenhinzugezogen werden. Ebenso können Sachverstän-dige den Ausschuss beraten. An einzelnen Beratungs-gegenständen interessierte Personen können an-gehört werden.

§ 31. (1) Die Kirchenleitung ist zu den Sitzungen derAusschüsse einzuladen. Ihre Mitglieder können anden Beratungen teilnehmen. Die Ausschüsse können

Auskünfte von der Kirchenleitung einholen.

(2) Die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltungoder ein beauftragtes Mitglied der Kirchenverwaltungkann an den Beratungen der Ausschüsse teilnehmen.Die Ausschüsse können die Entsendung der Leiterinoder des Leiters der Kirchenverwaltung oder eines be-auftragten sachkundigen Mitgliedes der Kirchenver-waltung verlangen. Diese sind verpflichtet, den Aus-schussmitgliedern Auskünfte zu den Beratungsgegen-ständen zu erteilen.

§ 32. Fällt ein Verhandlungsgegenstand in den Ge-schäftsbereich mehrerer Ausschüsse, so können die-se sich zu gemeinsamer Beratung vereinigen, soferndie Kirchensynode den Verhandlungsgegenstand denbeteiligten Ausschüssen überwiesen hat oder die oderder Präses zustimmt. Jeder Ausschuss kann die Vor-sitzende oder den Vorsitzenden eines anderen Aus-schusses bitten, eine Beauftragte oder einen Beauf-tragten an den Beratungen teilnehmen zu lassen, fallsder Gegenstand der Beratung dies erfordert.

§ 33. Die Bestimmungen dieser Geschäftsordnunggelten für Ausschüsse sinngemäß. Evtl. abweichendeRegelungen für die Ausschussarbeit im Einzelnen, be-dürfen der Zustimmung des Kirchensynodalvorstan-des.

§ 34. (1) An den Tagungen der Synode können bis zufünf Jugenddelegierte teilnehmen. Sie werden auf Vor-schlag der Evangelischen Jugend in Hessen und Nas-sau e. V. vom Kirchensynodalvorstand bestimmt.

(2) Jugenddelegierte können wie Synodale

1.in den Sitzungen der Synode das Wort erhalten,ausgenommen in Fragen der inneren Organisationder Synode sowie bei Wahlen und Berufungen,

2.an den Ausschüssen der Synode, den Benennungs-ausschuss ausgenommen, teilnehmen und in denSitzungen das Wort erhalten.

VI. Das Synodalbüro

§ 35. Die Planstellen der Beamtinnen, Beamten undAngestellten des Synodalbüros werden im Einverneh-men mit dem Kirchensynodalvorstand besetzt. Im übri-gen gelten für das Personal die allgemeinen Vorschrif-ten für die Angehörigen der Kirchenverwaltung. In sei-nen dienstlichen Angelegenheiten ist das Synodalbüroder oder dem Präses unterstellt.

VII. Schlussbestimmungen

§ 36. Über Zweifel bei der Auslegung der Geschäfts-ordnung entscheidet die Kirchensynode. Im Einzelfallsind Abweichungen zulässig, wenn auf sie ausdrück-lich hingewiesen wird und kein Mitglied der Synode wi-derspricht.

§ 37. Die ständigen Synodalausschüsse der Kirchen-synode bleiben bis zum Ablauf der Wahlperiode in derMitgliederzahl tätig, die bei der Bestellung durch dieKirchensynode bestimmt worden ist.

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Frankfurt am Main, den 6. Mai 2004

Für den KirchensynodalvorstandDr. Schäfer

§ 38. Diese Geschäftsordnung tritt am 6. Mai 2004 inKraft.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 305

Gesetze und Verordnungen

Kirchengesetzüber die Feststellung des Haushaltsplans

der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassaufür das Haushaltsjahr 2004

(1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004)

Vom 28. November 2003,geändert am 28. Februar 2004

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hes-sen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz be-schlossen:

§ 1. Haushaltsfeststellung. (1) Der Haushaltsplan fürdas Haushaltsjahr 2004 wird in Einnahmen und Aus-gaben auf 571.555.806 Euro festgestellt.

(2) Für die Bewirtschaftung der Personalausgaben istder Stellenplan für das Haushaltsjahr 2004 (Anlage 1)verbindlich.

(3) Die Wirtschaftspläne (Anlage 2) werden für dasHaushaltsjahr 2004 in Einnahmen und Ausgaben wiefolgt festgestellt:

Jugendzentrum Höchst 587.100 EUR

Jugendburg Hohensolms 739.700 EUR

Martin-Niemöller-Haus Arnoldshain 1.172.680 EUR

Studentenwohnheime 727.810 EUR

(4) Die Haushaltspläne über das Zweckvermögen (An-lage 3) werden für das Haushaltsjahr 2004 in Einnah-men und Ausgaben wie folgt festgestellt:

Ev. Hilfswerk 21.170 EUR

DiakonissenversorgungPaulinenstift Wiesbaden 35.800 EUR

(5) Die Haushaltspläne der Darlehensfonds (Anlage 4)werden für das Haushaltsjahr 2004 in Einnahmen undAusgaben wie folgt festgestellt:

Allgemeiner Darlehensfonds 6.280.000 EUR

Umweltdarlehensfonds 2.550.000 EUR

§ 2 Verpflichtungsermächtigung

Haushaltsstelle Zweckbestimmung Ansatz 2004 Verpflichtungs-(EUR) ermächtigung (EUR):

2999.00.8700 Zentrum gesellschaftliche Neubau 495.000 2005: 495.000 Verantwortung

5220.01.8700 Akademie Arnoldshain Neubau 805.000 2005: 805.000

9322.00.7612 Zuweisungen an Gemeinden 50.000 2005: 50.000für Orgelbau/-instandhaltung

9322.00.7613 Allgemeine Zuweisungen für 5.000.000 2005: 5.000.000Baubedarf in Kirchengemeinden 2006: 2.500.000

9322.02.7613 Besondere Baumaßnahmen Investitions- 4.000.000 2005: 2.000.000in Kirchengemeinden programm

Die Verpflichtungsermächtigungen zu den Haushaltsstellen 2999.00.8700 und 5220.01.8700 sind gesperrt.

§ 3. Kreditaufnahmen. (1) Die Kirchenleitung wird er-mächtigt, mit Zustimmung des Finanzausschusses derKirchensynode Kassenkredite bis zur Höhe von12.500.000 Euro aufzunehmen

(2) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, bis zur Höhevon 100.000.000 Euro Kredite zur Finanzierung desUmstieges in der Altersversorgung der Pfarrerinnenund Pfarrer sowie der Kirchenbeamtinnen und Kir-chenbeamten aufzunehmen.

§ 4. Verfügungsvorbehalt. In Ausführung des § 48KHO wird die Kirchenleitung ermächtigt, erforderlicheBewirtschaftungsmaßnahmen im Einvernehmen mit

dem Finanzausschuss zu erlassen. Dies gilt auch fürden Stellenplan, insbesondere durch Besetzungs-sperren.

§ 5. Budgetstruktur. Der Haushaltsplan bzw. das Ge-samtbudget gliedert sich in Budgetbereiche. Die Bud-getbereiche sind in Unterbudgets gegliedert. Soweitein Budgetbereich nicht in mehrere Unterbudgets un-tergliedert ist, gilt dieser im Sinne der nachfolgendenRegelungen sowohl als Budgetbereich als auch alsUnterbudget. Maßgeblich für die Zusammensetzungder Budgetbereiche und Unterbudgets ist die Anlage 1zum Haushaltsgesetz.

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§ 6. Sperrvermerke. Die nachstehenden Haushalts-

stellen sind gesperrt:

a) Ausgaben der Gruppierungen 42 bis 46 und 49 innerhalb der jeweiligen Gruppierung und unter-einander.

b) Ausgaben der Gruppierung 6100.

(5) Haushaltsansätze der Hauptgruppen 5 bis 9 kön-nen in Einzelfällen in Höhe von bis zu 50.000 Eurozwischen den Budgetbereichen für deckungsfähig er-klärt werden, sofern dies der Wirtschaftlichkeit desHaushaltsvollzugs dient. Die Zustimmung beider fürdie betroffenen Budgetbereiche Verantwortlichen isterforderlich. Bei Haushaltsumschichtungen im vorste-henden Sinne von über 50.000 Euro entscheidet dieKirchenleitung. Werden im Einzelfall 100.000 Euroüberschritten, ist zusätzlich das Einvernehmen mitdem Finanzausschuss der Kirchensynode herzustel-len.

(6) Für die Verwendung von Verstärkungsmitteln giltAbsatz 5 entsprechend.

(7) Die Veranschlagungen im Investitionshaushalt fürgesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sindin Höhe von jeweils bis zu 50.000 Euro gegenseitigdeckungsfähig

§ 8. Übertragbarkeit, Budgetrücklagen. (1) Nichtausgeschöpfte Haushaltsmittel der Gruppierungen 5bis 9 sowie der Differenzbetrag aus Mehreinnahmenund Mindereinnahmen gemäß § 7 Abs. 2 werden demjeweiligen Unterbudget in Höhe von grundsätzlich 50v. H. per Bildung eines Haushaltsausgaberestes in dasnächste Haushaltsjahr übertragen. Die Ausgabeansät-ze der Haushaltsfunktionen 9321, 9322 und 9323(Ausgleichsstöcke) sind uneingeschränkt übertragbar.

(2) Anstelle der Bildung eines Haushaltsausgabe-restes gemäß Absatz 1 ist auch die Zuführung in einezweckgebundene Budgetrücklage des Unterbudgetszulässig. Die Rücklagenzuführung gilt nicht als über-oder außerplanmäßige Ausgabe im Sinne des § 47KHO.

(3) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel des Investiti-onshaushaltes für gesamtkirchliche Baumaßnahmen(Sachbuch 02) sind grundsätzlich der gesamtkirchli-chen Baurücklage zuzuführen.

§ 9. Sondervermögen. Mehreinnahmen bei den Haus-haltsfunktionen 0253, 0350 und 0450 können im Rah-men ihrer Zweckbestimmung für Mehrausgaben ver-wendet werden. Überschüsse sind der zweckgebun-denen Rücklage zuzuführen. § 47 Abs. 1 KHO findetkeine Anwendung.

§ 10. Versorgungsstiftung. Minderausgaben bei Per-sonalausgaben infolge von Abschlägen bei Besoldungund Versorgung zur Abdeckung von Versorgungs-lücken sollen der Versorgungsstiftung der EKHN zuge-führt werden.

§ 11. Landeskirchensteuerbeschluss. (1) Die Erhe-bung der Landeskirchensteuer erfolgt ab 1. Januar2004 bis zum 31. Dezember 2004 im gesamten Be-reich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassauin Form eines Zuschlagsbetrages von neun Prozentzur Einkommensteuer (Lohnsteuer).

(2) Für den gleichen Zeitraum wird ein besonderes

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Haushalts- Zweckbestimmung Ansatzstelle (EUR)

2999.00.8700 Zentrum Gesellschaft- 1.600.000liche Verantwortung(Abführung an den Bauhaushalt)

5112.00.8700 Grundschule Weiten- 1.150.000Gesäß (Abführung anBauhaushalt)

5132.08.8700 Laubach Kolleg 1.050.000(Abführung an Bau-haushalt)

5999.30.8611 Zentrum Bildungsarbeit, 288.478Fachbereich Kinder-tagesstätten

§ 7. Budgetierung, Deckungsfähigkeit. (1) DieHaushaltsansätze innerhalb eines Unterbudgets sindmit Ausnahme der Gruppierungen 43, 44, 46 und 49gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsansätze fürSachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) dürfen auf An-trag nur nach Genehmigung der Finanzverwaltung fürstellenplanneutrale Beschäftigungsverhältnisse, ne-benamtliche Tätigkeiten und Aushilfen (Gruppierungen425 und 453) im Wege der Deckungsfähigkeit verwen-det werden. Haushaltsansätze für Dienstbezüge(Gruppierung 42) dürfen nur nach Genehmigungdurch die Personalverwaltung im Umfang von Eins-parungen, die durch die Nichtbesetzung von Stellenvon bis zu drei Monaten erwirtschaftet werden, im We-ge der Deckungsfähigkeit für Sachausgaben verwen-det werden.

(2) Bei Mehreinnahmen können Mehrausgaben gelei-stet werden, wenn die Mehreinnahme unmittelbar mitder Mehrausgabe verbunden ist, die Verwendung sichzwingend aus der Herkunft oder der Natur der Einnah-me ergibt oder die Mehreinnahmen dem wirtschaftli-chen Handeln des/der Budgetverantwortlichen zuzu-rechnen sind. § 47 Abs. 1 KHO findet keine Anwen-dung. Mindereinnahmen führen entsprechend zu einerVerringerung der Ausgabeermächtigungen.

(3) Unterbudgets desselben Budgetbereichs sind imBereich der Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9)grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Über dieDeckungsfähigkeit im einzelnen entscheidet der/dieVerantwortliche des Budgetbereichs.

(4) Innerhalb des Gesamtbudgets sind gegenseitigdeckungsfähig:

Von den Stellen im Budgetbereich Zentrum Bildungsind gesperrt:

Besoldungs-/Vergütungs-Gr. Stellenumfang

IVa – III 3,25VIb – Vc 1,00

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(4) Für die Ermittlung der Kirchensteuer als Zuschlagzur Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß Absatz 1,des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehegemäß Absatz 2 und des zu versteuernden Einkom-mens gemäß Absatz 3 ist § 51a des Einkommensteu-ergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzu-wenden.

(5) Die Kirchensteuer beträgt auch in den Fällen derPauschalierung der Lohnsteuer neun Prozent der Ein-kommensteuer (Lohnsteuer). In den Fällen der Pau-schalierung der Lohnsteuer wird der Steuersatz aufsieben Prozent der Lohnsteuer ermäßigt, wenn der Ar-beitgeber von der Vereinfachungsregelung nach Num-mer 1 der koordinierten Ländererlasse vom 19. Mai1999 (BStBl. I S. 509) Gebrauch macht. § 40a Abs. 2und 6 EStG bleiben unberührt.

§ 12. In-Kraft-Treten. Dieses Kirchengesetz tritt am1. Januar 2004 in Kraft.

Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegat-te keiner steuerberechtigten Kirche angehört (Kirch-geld in glaubensverschiedener Ehe), nach Maßgabeder Kirchensteuerordnungen für die Evangelische Kir-che in Hessen und Nassau im Bereich des LandesHessen in der Fassung vom 24. November 1971, zu-letzt geändert durch Kirchengesetz vom 28. April2001, und im Bereich des Landes Rheinland-Pfalzvom 29. November 1971, zuletzt geändert durch Kir-chengesetz vom 28. April 2001, und der ihnen jeweilsanliegenden Tabelle für die Zeit vom 1. Januar 2004bis 31. Dezember 2004 erhoben.

(3) Die Landeskirchensteuer aus dem Zuschlag zurEinkommensteuer gemäß Absatz 1 wird auf Antragdes Steuerpflichtigen von der Kirchenleitung (Kirchen-verwaltung) der Evangelischen Kirche in Hessen undNassau auf 3,75 Prozent des zu versteuernden Ein-kommens ermäßigt, sofern während des gesamtenVeranlagungsjahres Kirchensteuerpflicht bestand.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 307

Budgetbereich Rechnungs- HH-Ansatz HH-Ansatzergebnis 2002 2003 2004

EUR EUR EUR

Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- Einnahmen 30.719.519 37.423.208 37.759.843und Dekanatsebene Ausgaben 293.313.437 308.729.571 299.588.489

Überschuss/Zuschuss -262.593.918 -271.306.363 -261.828.646

Handlungsfeld Verkündigung Einnahmen 862.049 127.181 154.322(ohne Zentrum) Ausgaben 2.325.795 2.090.811 1.865.414

Überschuss/Zuschuss -1.463.746 -1.963.630 -1.711.092

Zentrum Verkündigung Einnahmen 368.944 377.351 310.886Ausgaben 2.694.157 2.802.376 2.654.961Überschuss/Zuschuss -2.325.213 -2.425.025 -2.344.075

Handlungsfeld Seelsorge Einnahmen 1.125.090 798.906 1.017.575(ohne Zentrum) Ausgaben 7.747.716 8.296.734 9.888.835

Überschuss/Zuschuss -6.622.626 -7.497.828 -8.871.260

Zentrum Seelsorge und Beratung Einnahmen 357.088 25.670 63.410Ausgaben 986.192 892.996 765.876Überschuss/Zuschuss -629.104 -867.326 -702.466

Gesamthaushalt nach Budgetbereichen

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Budgetbereich Rechnungs- HH-Ansatz HH-Ansatzergebnis 2002 2003 2004

EUR EUR EUR

Handlungsfeld Bildung Einnahmen 13.532.530 12.821.591 18.722.609(ohne Zentrum) Ausgaben 28.622.741 25.869.560 23.553.337

Überschuss/Zuschuss -15.090.211 -13.047.969 -4.830.728

Zentrum Bildung Einnahmen 1.569.267 1.455.876 2.505.087Ausgaben 5.606.183 6.222.168 6.644.755Überschuss/Zuschuss -4.036.916 -4.766.292 -4.139.668

Handlungsfeld Gesellschaftliche Einnahmen 1.917.004 329.500 0Verantwortung (ohne Zentrum) Ausgaben 18.183.620 26.946.146 16.359.839

Überschuss/Zuschuss -16.266.616 -26.616.646 16.359.839

Zentrum Gesellschaftliche Einnahmen 948.018 666.205 2.312.745Verantwortung Ausgaben 3.256.516 2.968.579 3.814.234

Überschuss/Zuschuss -2.308.498 -2.302.374 -1.501.489

Handlungsfeld Ökumene Einnahmen 130.708 12.400 130.000(ohne Zentrum) Ausgaben 10.657.630 9.143.883 8.641.281

Überschuss/Zuschuss -10.526.922 -9.131.483 -8.511.281

Zentrum Ökumene Einnahmen 581.889 363.425 424.925Ausgaben 2.469.843 2.389.619 2.274.946Überschuss/Zuschuss -1.887.954 -2.026.194 -1.850.021

Theologische Ausbildung, Einnahmen 429.894 385.092 2.328.173Organisationsentwicklung und Ausgaben 9.127.370 12.460.986 10.367.440Supervision Überschuss/Zuschuss -8.697.476 -12.075.894 -8.039.267

Gesamtkirchliche Dienstleistungen Einnahmen 1.813.835 1.759.454 1.822.367Ausgaben 23.579.130 21.359.430 20.012.747Überschuss/Zuschuss -21.765.295 -19.599.976 -18.190.380

Öffentlichkeitsarbeit Einnahmen 428.086 357.100 33.500Ausgaben 4.606.785 4.778.544 4.954.211Überschuss/Zuschuss -4.178.699 -4.421.444 -4.920.711

Zentrales Gebäudemanagement Einnahmen 2.980.099 524.420 425.960Ausgaben 10.558.830 8.233.781 7.143.758Überschuss/Zuschuss -7.578.731 -7.709.361 -6.717.798

Synode Einnahmen 126.643 0 44.200Ausgaben 877.898 1.616.202 730.668Überschuss/Zuschuss -751.255 -1.616.202 -686.468

Kirchenleitung Einnahmen 71.834 90.000 69.200Ausgaben 982.409 893.632 750.973Überschuss/Zuschuss -910.575 -803.632 681.773

Leitendes Geistliches Amt Einnahmen 41.045 11.700 15.700Ausgaben 2.161.294 1.202.265 1.324.024Überschuss/Zuschuss -2.120.249 -1.190.565 -1.308.324

Koordinationsbereich Einnahmen 427.914.632 443.353.546 503.397.904(Allg. Finanzwesen) Ausgaben 56.782.625 52.547.615 148.809.557

Überschuss/Zuschuss 371.132.007 390.805.931 354.588.347

Rechnungsprüfungsamt Einnahmen 39.079 5.300 17.400Ausgaben 1.417.082 1.443.027 1.410.461Überschuss/Zuschuss -1.378.003 -1.437.727 -1.393.061

Summe Einnahmen 485.957.252 500.887.925 571.555.806Ausgaben 485.957.252 500.887.925 571.555.806

Überschuss/Zuschuss 0 0 0

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Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 309

Gesamthaushalt nach Einzelplänen

Einzelplan Rechnungs- HH-Ansatz HH-Ansatzergebnis 2002 2003 2004

EUR EUR EUR

0 Allgemeine Kirchliche Dienste Einnahmen 31.958.720 28.786.096 32.821.991Ausgaben 111.695.478 113.789.896 127.541.467Überschuss/Zuschuss -79.736.757 -85.003.800 -94.719.476

1 Besondere Kirchliche Dienste Einnahmen 2.347.124 860.957 2.427.797Ausgaben 17.362.891 16.086.965 14.808.243Überschuss/Zuschuss -15.015.767 -15.226.008 -12.380.446

2 Kirchliche Sozialarbeit Einnahmen 2.903.375 1.031.505 2.348.545Ausgaben 22.340.711 20.767.161 21.000.194Überschuss/Zuschuss -19.437.336 -19.735.656 -18.651.649

3 Gesamtkirchliche Aufgaben, Einnahmen 712.597 375.825 554.925Ökumene, Weltmission Ausgaben 18.580.695 14.685.947 13.209.029

Überschuss/Zuschuss -17.868.097 -14.310.122 -12.654.104

4 Öffentlichkeitsarbeit (Publizistik, Einnahmen 428.086 357.100 33.500Information, Werbung) Ausgaben 5.125.701 5.253.744 5.104.721

Überschuss/Zuschuss -4.697.615 -4.896.644 -5.071.221

5 Bildungswesen und Wissenschaft Einnahmen 3.877.549 3.788.364 7.475.688Ausgaben 15.876.261 21.828.191 18.609.826Überschuss/Zuschuss -11.998.711 -18.039.827 -11.134.138

7 Rechtsetzung, Leitung und Einnahmen 2.226.201 2.120.404 2.050.317Verwaltung, Rechtsschutz Ausgaben 29.691.319 27.244.728 24.293.996

Überschuss/Zuschuss -27.465.119 -25.124.324 -22.243.679

8 Verwaltung des Allgemeinen Einnahmen 3.088.292 19.766.258 3.296.717Finanzvermögens und der Ausgaben 2.901.589 600.955 4.323.429Sondervermögen Überschuss/Zuschuss 186.703 19.165.303 -1.026.712

9 Allgemeine Finanzwirtschaft Einnahmen 438.415.308 443.801.416 520.546.326Ausgaben 262.382.609 280.630.338 342.664.901Überschuss/Zuschuss 176.032.700 163.171.078 177.881.425

Summe Einnahmen 485.957.252 500.887.925 571.555.806Ausgaben 485.957.252 500.887.925 571.555.806

Überschuss/Zuschuss 0 0 0

Gesamthaushalt nach Hauptgruppen

Hauptgruppe Rechnungs- HH-Ansatz HH-Ansatzergebnis 2002 2003 2004

EUR EUR EUR

0 Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse 393.192.560 405.307.827 365.957.2721 Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb 49.933.323 48.050.419 65.275.2072 Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art 1.125.561 375.506 754.9053 Vermögenswirksame Einnahmen 41.705.808 47.154.173 139.568.422

Einnahmen insgesamt 485.957.252 500.887.925 571.555.806

4 Personalausgaben 158.040.489 159.564.683 273.698.5295 Lfde. Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und

bewegliches Vermögen 7.268.294 6.984.575 5.726.1396 Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben 26.480.609 28.524.775 7.120.5117 Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse 262.217.823 271.847.828 244.504.8628 Ausgaben besonderer Art 16.015.397 21.561.135 10.173.7089 Vermögenswirksame Ausgaben 15.934.640 12.404.929 10.332.057

Ausgaben insgesamt 485.957.252 500.887.925 571.555.806

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310A

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Nassau

Nr.10 · 2004

Haushaltsquerschnitt 2004

Zusammenstellung der Einnahmen- und Ausgabearten nach Einzelplänen der Haushaltssachbuchteile

Einnahmen:Haupt- Haupt- Haupt- Zwischen- Haupt-

gruppe 0 gruppe 1 gruppe 2 summe gruppe 3 Insgesamt

EPL

0 Allgemeine Kirchl. Dienste 17.013.738 13.469.913 131.500 30.615.151 2.206.840 32.821.9912,98% 2,36% 0,02% 5,36% 0,39% 5,74%

1 Besondere Kirchl. Dienste 3.878 1.197.069 207.450 1.408.397 1.019.400 2.427.7970,00% 0,21% 0,04% 0,25% 0,18% 0,42%

2 Kirchliche Sozialarbeit 67.720 623.345 46.000 737.065 1.611.480 2.348.5450,01% 0,11% 0,01% 0,13% 0,28% 0,41%

3 Gesamtkirchl. Aufgaben, Ökumene, Weltmission 10.200 414.725 130.000 554.925 0 554.925

0,00% 0,07% 0,02% 0,10% 0,00% 0,10%

4 Öffentlichkeitsarbeit 0 33.500 0 33.500 0 33.5000,00% 0,01% 0,00% 0,01% 0,00% 0,01%

5 Bildung und Wissenschaft 2.759.936 1.708.045 60.255 4.528.236 2.947.452 7.475.6880,48% 0,30% 0,01% 0,79% 0,52% 1,31%

7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz 1.092.000 663.017 66.300 1.821.317 229.000 2.050.317

0,19% 0,12% 0,01% 0,32% 0,04% 0,36%

8 Verwaltung d.Allgemeinen Finanzverm., Sonderverm. 9.800 1.213.517 13.400 1.236.717 2.060.000 3.296.717

0,00% 0,21% 0,00% 0,22% 0,36% 0,58%

9 Allgem. Finanzwirtschaft 345.000.000 45.952.076 100.000 391.052.076 129.494.250 520.546.32660,36% 8,04% 0,02% 68,42% 22,66% 91,08%

Summe Einzelpläne 0 - 9 365.957.272 65.275.207 754.905 431.987.384 139.568.422 571.555.80664,03% 11,42% 0,13% 75,58% 24,42% 100,00%

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Nr.10 · 2004

Am

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assau311

Ausgaben:Haupt- Haupt- Haupt- Haupt- Haupt- Zwischen- Haupt-

gruppe 4 gruppe 5 gruppe 6 gruppe 7 gruppe 8 summe gruppe 9 Insgesamt

EPL

0 Allgemeine Kirchl. Dienste 119.542.009 2.881.757 1.992.518 685.725 2.138.000 127.240.009 301.458 127.541.46720,92% 0,50% 0,35% 0,12% 0,37% 22,26% 0,05% 22,31%

1 Besondere Kirchl. Dienste 11.611.589 497.974 682.268 977.973 1.000.000 14.769.804 38.439 14.808.2432,03% 0,09% 0,12% 0,17% 0,17% 2,58% 0,01% 2,59%

2 Kirchliche Sozialarbeit 2.309.623 184.300 300.017 16.431.654 1.760.000 20.985.594 14.600 21.000.1940,40% 0,03% 0,05% 2,87% 0,31% 3,67% 0,00% 3,67%

3 Gesamtkirchl. Aufgaben, Ökumene, Weltmission 1.731.049 266.030 461.067 10.744.383 0 13.202.529 6.500 13.209.029

0,30% 0,05% 0,08% 1,88% 0,00% 2,31% 0,00% 2,31%

4 Öffentlichkeitsarbeit 297.584 157.920 2.478.622 2.163.595 0 5.097.721 7.000 5.104.7210,05% 0,03% 0,43% 0,38% 0,00% 0,89% 0,00% 0,89%

5 Bildung und Wissenschaft 6.768.888 636.315 1.057.514 7.542.747 2.489.248 18.494.712 115.114 18.609.8261,18% 0,11% 0,19% 1,32% 0,44% 3,24% 0,02% 3,26%

7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz 19.908.087 811.699 2.903.088 282.972 176.000 24.081.846 212.150 24.293.996

3,48% 0,14% 0,51% 0,05% 0,03% 4,21% 0,04% 4,25%

8 Verwaltung d.Allgemeinen Finanzverm., Sonderverm. 7.200 290.144 73.400 82.889 2.000.000 2.453.633 1.869.796 4.323.429

0,00% 0,05% 0,01% 0,01% 0,35% 0,43% 0,33% 0,76%

9 Allgem. Finanzwirtschaft 111.522.500 0 17.172.017 205.592.924 610.460 334.897.901 7.767.000 342.664.90119,51% 0,00% 3,00% 35,97% 0,11% 58,59% 1,36% 59,95%

Summe Einzelpläne 0 - 9 273.698.529 5.726.139 27.120.511 244.504.862 10.173.708 561.223.750 10.332.057 571.555.80647,89% 1,00% 4,75% 42,78% 1,78% 98,19% 1,81% 100,00%

Darmstadt, den 3. August 2004

Für den KirchensynodalvorstandDr. Schäfer

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Verwaltungsverordnungüber die Arbeitszentren und Kammern der Hand-lungsfelder (Arbeitszentrenverordnung - ArbzVO)

Vom 27. Mai 2004

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hes-sen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwal-tungsverordnung beschlossen:

Abschnitt 1: Allgemeines

§ 1. Handlungsfelder. Die Evangelische Kirche inHessen und Nassau unterstützt die Arbeit der Ge-meinden, Dekanate, kirchlichen Dienste und der Ge-samtkirche sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter durch die Errichtung von Arbeitszentren in den fünfkonstitutiven Handlungsfeldern „Verkündigung, Geistli-ches Leben, Kirchenmusik“, „Seelsorge und Bera-tung“, „Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen“,„Gesellschaftliche Verantwortung, Diakonisches Han-deln“ und „Ökumene“.

§ 2. Arbeitszentren. Die Arbeitszentren sind:

a) das „Zentrum Verkündigung“ mit Sitz in Frankfurtam Main,

b) das „Zentrum Seelsorge und Beratung“ mit Sitz inFriedberg,

c) das „Zentrum Bildung“ mit Sitz in Darmstadt,

d) das „Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung“mit Sitz in Mainz,

e) das „Zentrum Ökumene“ mit Sitz in Frankfurt amMain.

§ 3. Kammern. Zur Unterstützung und Begleitung derArbeit jedes Arbeitszentrums und zur Beratung der Angelegenheiten des jeweiligen Handlungsfeldes wirdeine Kammer gebildet.

§ 4. Zusammenarbeit. (1) Neben den in § 2 genann-ten Arbeitszentren arbeiten im Handlungsfeld „Bil-dung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen“ das Religi-onspädagogische Amt und das Religionspädagogi-sche Studienzentrum Schönberg zur Unterstützung imBereich der schulischen Religionspädagogik und desKonfirmandenunterrichtes.

(2) Das Diakonische Werk unterstützt im Handlungs-feld „Gesellschaftliche Verantwortung, DiakonischesHandeln“ die diakonische Arbeit.

Abschnitt 2: Arbeitszentren

§ 5. Aufgaben. (1) Die Arbeitszentren sind die ge-samtkirchlichen Unterstützungszentren für die konsti-tutiven Handlungsfelder. Jeweils für ihr Handlungsfeldbzw. den ihnen zugewiesenen Ausschnitt eines Hand-lungsfeldes gehören zu ihren Aufgaben:

a) die Entwicklung von Theorie und Praxis einesHandlungsfeldes durch Beteiligung an der theolo-gischen, gesellschaftlichen und fachlichen Dis-kussion,

b) die Qualitätssicherung der kirchlichen Arbeit imHandlungsfeld,

c) Beratung und Unterstützung der Gemeinden, De-kanate und kirchlichen Einrichtungen,

d) exemplarische Projektarbeit,

e) die Unterrichtung der Kirchenleitung über wesent-liche Vorgänge und Entwicklungen im Handlungs-feld,

f) die Vernetzung der im Handlungsfeld tätigen Ein-richtungen und Dienste und der Beauftragten derDekanate,

g) die Mitwirkung an der gesamtkirchlichen Personal-und Organisationsförderung,

h) die Zusammenarbeit mit der Evangelischen Aka-demie Arnoldshain,

i) Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichungen nachden Rahmenvorgaben des QuerschnittsbereichsÖffentlichkeitsarbeit.

(2) Die Kirchenleitung kann einem Arbeitszentrum ne-ben diesen Aufgaben einzelne gesamtkirchliche Auf-gaben übertragen.

(3) Die Arbeitszentren sind zur Zusammenarbeit ver-pflichtet. Es finden regelmäßige gemeinsame Pla-nungssitzungen der Leitungen der Arbeitszentrenstatt. Handlungsfeldübergreifende Aufgaben werdenim gegenseitigem Benehmen wahrgenommen.

§ 6. Zusammenarbeit mit den Dekanaten. (1) Die Ar-beitszentren arbeiten im engen Kontakt mit den Deka-naten der EKHN. Die Wünsche der Dekanate sind re-gelmäßig zu erheben und bei der Entwicklung von Ar-beitszielen und -schwerpunkten angemessen zuberücksichtigen.

(2) Die Arbeitszentren sind bei der Konzeptionserstel-lung der Dekanate für das jeweilige Handlungsfeld,der regelmäßigen Evaluation und der Bestellung vonDekanatsbeauftragten beteiligt. Ihnen obliegt die ver-bindliche Fachberatung.

(3) Die jeweiligen Dekanatsbeauftragten sind zur Zu-sammenarbeit mit dem Arbeitszentrum und zur Teilnah-me an verbindlichen Arbeitskonferenzen verpflichtet.

§ 7. Zielvereinbarung und Schwerpunkte. (1) DieArbeitszentren legen der Kirchenleitung jährliche Be-richte vor. Die Kirchenleitung führt regelmäßige Ge-spräche mit den Arbeitszentren, in denen die Arbeits-ziele und Arbeitsschwerpunkte vereinbart und über-prüft werden.

(2) Die Arbeitszentren haben nach Absprache mit derKirchenleitung auch die Möglichkeit, ihre Arbeitsberei-che vor dem Leitenden Geistlichen Amt, der Kirchen-leitung und dem Kollegium der Kirchenverwaltung zuvertreten.

§ 8.Verantwortlichkeit. Innerhalb der mit der Kirchen-leitung getroffenen Zielvereinbarungen und Schwer-punktaufgaben arbeiten die Arbeitszentren im Kontaktmit den jeweiligen Kammern eigenverantwortlich ander Erfüllung ihrer Aufgaben. Dabei kann die

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(2) Der Organisationsplan wird von dem Arbeitszen-trum entwickelt und nach Beratung in der Kammer derKirchenleitung zur Entscheidung vorgelegt.

Abschnitt 3: Kammern und Fachbeiräte

§ 14. Aufgaben. Die Kammern haben folgende Aufga-ben:

a) Erörterung von Grundsatzfragen im Arbeitsbe-reich des Zentrums und im jeweiligen Handlungs-feld,

b) Beratung des Jahresberichtes des Arbeitszen-trums,

c) Benennung von Schwerpunktaufgaben für das Ar-beitszentrum,

d) Bildung von Fachbeiräten,

e) Beratung der Kirchenleitung auf Anfrage.

§ 15. Zusammensetzung. Der Kammer gehören je-weils mit Stimmrecht an:

a) die Leiterin oder der Leiter des Arbeitszentrums,

b) ein Mitglied des Leitenden Geistlichen Amtes,

c) sechs bis acht sachkundige Persönlichkeiten, dar-unter ein Mitglied der Kirchensynode,

d) die zuständige Referentin oder der zuständige Re-ferent der Kirchenverwaltung.

§ 16. Amtsdauer. Die Kirchenleitung beruft nach Vor-schlag des Arbeitszentrums für die Dauer einer Wahl-periode der Kirchensynode für jedes Arbeitszentrumdie Mitglieder nach § 15 Buchstabe c.

§ 17. Fachbeiräte. (1) Die Kammer kann für wichtigeBereiche des Handlungsfeldes Fachbeiräte bilden. Siebearbeiten befristet die durch die Kammer erteilten Ar-beitsaufträge.

(2) Die Mitglieder der Fachbeiräte werden auf Vor-schlag des Zentrums durch die Kammer berufen.

(3) Die Vorsitzenden der Fachbeiräte gehören derKammer mit Stimmrecht an, wenn sie nicht Mitgliedernach § 16 sind.

§ 18. Vorsitz. Die Mitglieder der Kammer wählen ausihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzendenund eine stellvertretenden Vorsitzende oder einenstellvertretenden Vorsitzenden.

§ 19. Arbeitsweise. Der Kammer gibt sich eine Ge-schäftsordnung.

Abschnitt 4: Schlussbestimmungen

§ 20. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten. Diese Ver-waltungsverordnung tritt mit Verkündung im Amtsblattin Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsverordnungzur Neuordnung von Handlungsfeldern und Kammernsowie Errichtung von Arbeitszentren vom 5. Septem-ber 2000 (ABl. 2000 S. 306), geändert am 29. Oktober2002 (ABl. 2003 S. 4), außer Kraft.

Darmstadt, den 27. Juli 2004

Für die Kirchenleitung

Kirchenleitung jederzeit Weisungen, auch im Einzel-fall, erteilen.

§ 9. Zusammensetzung und Dienstaufsicht. (1) ZumArbeitszentrum gehören:

a) die Leiterin oder der Leiter des Arbeitszentrums,

b) die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desArbeitszentrums.

(2) Die Dienstaufsicht über die Leiterin oder den Leiterdes Arbeitszentrums führt die Kirchenleitung, die die-se gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe b des Kirchenverwal-tungsgesetzes an die Kirchenverwaltung delegiert.

(3) Für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternach Absatz 1 Buchstabe b führt die Leiterin oder derLeiter des Arbeitszentrums im Auftrag der Kirchenlei-tung die Dienstaufsicht.

§ 10. Besetzung der Stellen. (1) Die Kirchenleitungberuft die Leiterin oder den Leiter, die Stellvertreterinoder den Stellvertreter der Leiterin oder des Leiterssowie die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes höheren Dienstes.

(2) Zur Entscheidungsvorbereitung bildet sie eine Be-nennungskommission, der mindestens eine Vertreterinoder ein Vertreter der Kammer sowie die Leiterin oderder Leiter oder die stellvertretende Leitung des Ar-beitszentrums angehören müssen.

§ 11. Leitung des Arbeitszentrums. Die Leiterin oderder Leiter leitet das Arbeitszentrum im Auftrag der Kir-chenleitung. Sie oder er trägt die Verantwortung für dieErfüllung des Auftrages des Arbeitszentrums und ver-tritt es gemäß den kirchlichen Ordnungen nach außen.Dafür koordiniert sie oder er die Arbeit der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter und sorgt für eine gemeinsame,ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsplanung. Sie oderer kontrolliert die Erfüllung der Aufgaben.

§ 12. Zusammenarbeit mit der Kirchenverwaltung.(1) Die jeweils zuständigen Referentinnen und Refe-renten der Kirchenverwaltung und die Arbeitszentrenarbeiten zusammen. Alle Grundfragen des Handlungs-feldes werden regelmäßig mit der Leitung des Arbeits-zentrums und den jeweils fachlich Zuständigen be-sprochen.

(2) Sie informieren die Arbeitszentren über wichtigegesamtkirchliche Entwicklungen. Anfragen der Ar-beitszentren gegenüber der Gesamtkirche beantwor-ten die zuständigen Referentinnen und Referenten.

(3) Die Arbeitszentren sind bei der Vorbereitung vonEntscheidungen, die in ihren fachlichen Zuständig-keitsbereich fallen, zu beteiligen.

(4) Bei der Behandlung von Fragen, die das Arbeits-zentrum direkt betreffen, ist die Leitung, gegebenen-falls unter Einbeziehung der jeweiligen Kammer, zuhören.

§ 13. Struktur der Arbeitszentren. (1) Die Strukturdes Arbeitszentrums, Aufgaben und Zuständigkeit derBeauftragten sowie Arbeitsbeziehungen innerhalb desArbeitszentrums werden in einem Organisationsplangeregelt.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 313

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Dr. Ste inacker

Rechtsverordnungüber die Höhe der Sonderzuwendung 2004

Vom 15. Juli 2004

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hes-sen und Nassau hat im Einvernehmen mit dem Kir-chensynodalvorstand und dem Finanzausschuss derKirchensynode aufgrund von § 11 des Sonderzuwen-dungsgesetzes vom 10. November 1978 (ABl. 1978S. 185), zuletzt geändert am 28. April 2001 (ABl. 2002S. 47), folgende Rechtsverordnung beschlossen:

§ 1

(1) Für das Haushaltsjahr 2004 wird der Grundbetragder Sonderzuwendung abweichend von § 5 Abs. 1Satz 1 des Sonderzuwendungsgesetzes in Höhe von60 Prozent der nach dem Besoldungsrecht für denMonat Dezember maßgebenden Bezüge gewährt.

(2) Für das Haushaltsjahr 2004 wird der Grundbetragder Sonderzuwendung abweichend von § 6 Satz 1 desSonderzuwendungsgesetzes in Höhe von 50 Prozentder den Berechtigten für den Monat Dezember vor An-wendung von Ruhens- und Anrechnungsvorschriftenzustehenden laufenden Versorgungsbezüge gewährt.

§ 2

Diese Rechtsverordnung tritt am 1. November 2004 inKraft.

Darmstadt, den 9. August 2004

Für die KirchenleitungBernhardt -Mül ler

__________

Berichtigungder Pfarrdienstwohnungsverordnung

Die Pfarrdienstwohnungsverordnung vom 29. April2004 (ABl. 2004 S. 227) wurde von der Kirchenleitungam 15. Juli 2004 in der nachstehenden Fassung be-stätigt.

Darmstadt, den 5. August 2004

Für die KirchenverwaltungLehmann

Pfarrdienstwohnungsverordnung(PfDWVO)

Vom 29. April 2004

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hes-sen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 2 Buchsta-be n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverord-nung beschlossen:

§ 1. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt fürdie Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfarrer im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen undNassau.

(2) Die dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriftenüber die Dienstwohnungen der Pfarrerinnen und Pfar-rer und die Vorschriften über den Bau und die Unter-haltung von Pfarrwohnungen bleiben unberührt.

§ 2. Begriff der Dienstwohnung, Dienstwohnungs-verhältnis. (1) Dienstwohnungen sind Wohnungen,die Pfarrerinnen und Pfarrer unter ausdrücklicher Be-zeichnung als Dienstwohnung ohne Abschluss einesMietvertrages im Interesse ihres Dienstes zugewiesenwerden.

(2) Das durch die Zuweisung begründete Dienstwoh-nungsverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur.

§ 3. Kircheneigene und angemietete Dienstwoh-nungen. (1) Der Wohnungsgeber (Kirchengemeinde,Dekanat, Kirchlicher Verband, Gesamtkirche) stellt derPfarrerin oder dem Pfarrer eine Dienstwohnung indem zur Pfarrstelle gehörenden Pfarrhaus oder eineandere ihm gehörende oder zur Nutzung überlasseneWohnung zur Verfügung. Ist eine solche nicht vorhan-den, ist nur für die Pfarrerinnen und Pfarrer, denen § 5einen Anspruch auf eine Dienstwohnung gewährt, ei-ne geeignete Dienstwohnung anzumieten. Der Ankaufoder Neubau einer Dienstwohnung ist ausgeschlos-sen, es sei denn, es handelt sich um einen Ersatzbaufür eine Dienstwohnung oder die Errichtung oder Er-werb einer Pfarrdienstwohnung im Rahmen der Neu-gründung einer Kirchengemeinde.

(2) Die Anmietung einer Dienstwohnung ist in der Re-gel erst zulässig, wenn die zukünftige Dienstwoh-nungsinhaberin oder der zukünftige Dienstwohnungs-inhaber feststeht und damit die Größe der Dienstwoh-nung festgelegt werden kann.

(3) Der Wohnungsgeber erklärt eine Wohnung zurPfarrdienstwohnung, wenn dies im Interesse desDienstes erforderlich ist. Wird die Dienstwohnung aufDauer nicht mehr als Dienstwohnung benötigt, so istsie anderweitig zu vermieten oder, falls sie angemietetist, zu kündigen.

(4) Für eine leerstehende Wohnung hat der Woh-nungsgeber die erforderlichen Maßnahmen (z. B. Si-cherung gegen Frostschäden und Einbruchdiebstahl)zu veranlassen.

§ 4.Verpflichtung zur Nutzung der Dienstwohnung.(1) Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist verpflichtet, die ihroder ihm zugewiesene Dienstwohnung mit ihrer oderseiner Familie zu beziehen. Lehnt sie oder er dies ab,entscheidet die Kirchenverwaltung, ob die Ablehnungberechtigt ist (§12 Abs. 1 Pfarrdienstgesetz).

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 beginnt mit demZeitpunkt, zu dem der Wohnungsgeber feststellt, dassdie Wohnung beziehbar ist.

§ 5. Anspruch auf Gestellung einer Dienstwoh-nung. (1) Ein Anspruch auf Gestellung einer Dienst-wohnung besteht nur zugunsten

a) der Pfarrerinnen und Pfarrer, die mit der Inhaber-schaft oder Verwaltung einer gemeindlichen Pfarr-stelle beauftragt sind,

b) der Dekaninnen und Dekane,

314 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

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(2) Der zu zahlende Mietzins hat der ortsüblichen Ver-gleichsmiete zu entsprechen.

(3) Die Pfarrerin oder der Pfarrer wird bei der Neuan-mietung an der Wahl der Wohnung beteiligt. Sie oderer hat die Möglichkeit, einen höheren Wohnraumbe-darf als ihr oder ihm und ihrer oder seiner Familie nachAbsatz 1 zusteht, zu verlangen. Die entstehendenMehrkosten trägt die Pfarrerin oder der Pfarrer selbst.

(4) Wird der Pfarrerin oder dem Pfarrer eine bereitsangemietete Dienstwohnung mit einer Wohnraum-größe zugewiesen, die ihr oder ihm und ihrer oder sei-ner Familie nach Absatz 1 angemessene Größe über-steigt, kann sie oder er den ihr oder ihm obliegendenMietkostenanteil durch eine Einschränkung des Wohn-raumbedarfs begrenzen.

(5) § 8 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 finden keine Anwendung.

§ 8. Zubehör der Dienstwohnung. (1) Ein vorhande-ner Hausgarten in angemessener Größe soll nachMöglichkeit als Zubehör zur Dienstwohnung zugewie-sen werden. Die Zuweisung ist widerruflich.

(2) Eine vorhandene Garage oder ein Einstellplatz fürKraftfahrzeuge sollen als Zubehör zur Dienstwohnungzur Verfügung gestellt werden.

§ 9. Hausverwaltung. (1) Die Hausverwaltung obliegtdem Wohnungsgeber.

(2) Bei Mehrfamilienhäusern und Mehrzweckgebäu-den sowie angemieteten Dienstwohnungen (einsch-ließlich Einfamilienhäusern) ist die jeweils dort gelten-de Hausordnung zu beachten.

§ 10. Überlassung von Teilen der Dienstwohnungan andere Personen. Zur unentgeltlichen Überlas-sung von Teilen der Dienstwohnung an andere Perso-nen ist die Pfarrerin oder der Pfarrer nicht berechtigt.Ausnahmen kann die Kirchenverwaltung nach An-hörung des Wohnungsgebers zulassen. Dies gilt nichtfür Ehepartner, unverheiratete Kinder (soweit Unter-haltspflicht besteht), pflegebedürftige Eltern, Hausan-gestellte und Personen, die sich als Gäste vorüberge-hend in der Dienstwohnung aufhalten (§ 12 Abs. 3Pfarrdienstgesetz). Als vorübergehend gilt eine gast-weise Aufnahme bis zu drei Monaten.

§ 11. Zuweisung und Übergabe der Dienstwoh-nung. (1) Die Dienstwohnung wird der Pfarrerin oderdem Pfarrer mit dem Dienstauftrag zugewiesen.

(2) Die Dienstwohnung wird in gebrauchsfähigem Zu-stand übergeben. Die Pfarrerin oder der Pfarrer hatkeinen Anspruch auf eine in vollem Umfang renovierteDienstwohnung. Der Wohnungsgeber hat dafür zu sor-gen, dass sich die Dienstwohnung bei der Übergabe ineinem gebrauchsfähigen Zustand befindet und dasssie während der Benutzung in diesem Zustand ver-bleibt.

(3) Bei der Übergabe ist ein Übergabeprotokoll anzu-fertigen. Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist bei der Über-gabe schriftlich darauf hinzuweisen, dass für die Zu-weisung und Benutzung der Dienstwohnung die Be-stimmungen dieser Verordnung und eine etwaerlassene Hausordnung (§ 6 Abs. 3) gelten.

c) der Pröpstinnen und Pröpste,

d) der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsiden-ten und

e) der Stellvertreterin oder des Stellvertreters derKirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten.

(2) Das Dienstwohnungsverhältnis einer Pfarrerin odereines Pfarrers, der oder dem am 31. Dezember 1997eine angemietete Dienstwohnung zugewiesen warund die oder der keinen Anspruch gemäß Absatz 1 aufGestellung einer Dienstwohnung hat, genießt Be-standsschutz, solange keine Änderung des Dienstauf-trags für die Pfarrerin oder den Pfarrer erfolgt.

§ 6. Größe der Dienstwohnung. (1) Die Dienstwoh-nung soll der Größe der Familie der Pfarrerin oder desPfarrers und den örtlichen Verhältnissen entsprechen(§ 11 Abs. 1 Pfarrbesoldungsgesetz). Es besteht keinAnspruch auf ein Gastzimmer oder besonderes Esszimmer sowie eine bestimmte Größe der Einzel-räume.

(2) Zur Dienstwohnung gehören nur die Räume, diefür Wohnzwecke der Pfarrerin oder des Pfarrers undihrer Familienangehörigen bestimmt sind. Nicht zurDienstwohnung gehören Räume, die für dienstlicheZwecke des Pfarramtes oder der Kirchengemeindebestimmt sind (Diensträume). Dazu gehören dasAmtszimmer sowie Büro-, Warte-, Archiv-, Registratur-und Gemeinderäume (vgl. § 1 Abs. 1 der Rechtsver-ordnung über den Bau von Pfarrwohnungen vom 4.Mai 1981).

(3) Die Pfarrerin oder der Pfarrer kann eine Beschrän-kung des Umfanges der Dienstwohnung auf dietatsächlich genutzten Räume verlangen, wenn dieWohnung unangemessen groß ist. Die Entscheidungtrifft der Wohnungsgeber. Nicht zugewiesener Raumist, soweit dies zumutbar und mit der Amtsführung ver-einbar ist, zu vermieten oder für andere kirchlicheZwecke zu nutzen und darf von der Pfarrerin oder demPfarrer auch nicht zu Abstellzwecken benutzt werden.

(4) Wird ein Pfarrhaus nicht als Dienstwohnung ge-nutzt und anderweitig vermietet, verbleibt die Mieteder Kirchengemeinde. Soweit die Miete nicht zur lau-fenden baulichen Unterhaltung des Pfarrhauses ver-wendet wird, ist sie einer zweckgebundenen Bauun-terhaltungsrücklage zuzuführen.

§ 7. Anmietung von Dienstwohnungen. (1) Bei derAnmietung einer Dienstwohnung ist die Größe der an-zumietenden Wohnung nach der für die Pfarrerin oderden Pfarrer und ihre oder seine Familie angemesseneWohnungsgröße auszurichten. Die Wohnungsgrößenbetragen bei

a) alleinstehenden Pfarrerinnen und Pfarrern maxi-mal 80 Quadratmeter,

b) verheirateten Pfarrerinnen und Pfarrern maximal100 Quadratmeter,

Für jedes weitere Kind, für das die Pfarrerin oder derPfarrer unterhaltspflichtig ist, erhöht sich der Wohn-raumbedarf um maximal 15 Quadratmeter. Die Größeder Pfarrdienstwohnung soll insgesamt 140 Quadrat-meter nicht überschreiten.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 315

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§ 12. Dauer der Zuweisung der Dienstwohnung. (1)Die Dienstwohnung wird der Pfarrerin oder dem Pfar-rer für die Dauer des jeweiligen Dienstauftrages zuge-wiesen; eine rückwirkende Zuweisung ist möglich. DerWohnungsgeber kann aus dienstlichen und anderenzwingenden Gründen die Zuweisung widerrufen unddie Räumung der Dienstwohnung oder einzelner Teileinnerhalb einer von ihm zu bestimmenden angemes-senen Frist anordnen. Der Anspruch auf Zuweisungeiner Dienstwohnung bleibt unberührt.

(2) Das Dienstwohnungsverhältnis endet

a) mit Ablauf des Dienstauftrages,

b) mit Ablauf des Tages, an dem die Pfarrerin oder derPfarrer vor dem Ablauf seines Dienstauftrages mitGenehmigung der Kirchenverwaltung die Dienst-wohnung räumt,

c) mit Ablauf des Tages, an dem die Dienstwohnungdiese Eigenschaft verliert,

d) im Falle des Widerrufs der Zuweisung (Absatz 1Satz 2) mit Ablauf der in der Räumungsanordnungbezeichneten Frist,

e) mit dem Todestag.

(3) Das Dienstwohnungsverhältnis endet ferner mitder Versetzung der Pfarrerin oder des Pfarrers in denRuhestand und mit seinem Ausscheiden aus demDienst der EKHN. Im Fall der Versetzung in den Warte-stand endet das Dienstwohnungsverhältnis drei Mona-te nach dem Beginn des Wartestandes (§ 41 Pfarr-dienstgesetz).

(4) Stirbt die Pfarrerin oder der Pfarrer, so können dieAngehörigen, die zum Zeitpunkt des Todes zur häusli-chen Gemeinschaft gehört haben, die Wohnung biszum Ablauf der auf den Sterbemonat folgenden dreiMonate unentgeltlich weiterbenutzen (§ 27 Abs. 1Pfarrbesoldungsgesetz). War die Pfarrerin oder derPfarrer alleinstehend, sind die Erben aufzufordern, dieWohnung innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des To-destages zu räumen. Die Diensträume (§ 8 Abs. 2)sind auf Anforderung des Wohnungsgebers sofort frei-zumachen.

(5) Wird eine Dienstwohnung bei Beendigung desDienstwohnungsverhältnisses oder nach Ablauf der inAbsatz 4 Satz 1 genannten Frist für die Angehörigeneiner verstorbenen Pfarrerin oder eines verstorbenenPfarrers nicht oder nicht vollständig geräumt, ist für diewiderrechtlich weiter benutzten Räume eine Nut-zungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Mietezu fordern. Die Nutzungsentschädigung kann von denDienst- oder Versorgungsbezügen einbehalten wer-den. Die Räumungspflicht nach § 18 bleibt unberührt.

§ 13. Benutzung der Dienstwohnung. (1) Die Pfarre-rin oder der Pfarrer ist verpflichtet, die Dienstwohnungund ihr Zubehör schonend und pfleglich zu behandelnund die Wohnung nur zu Wohnzwecken zu benutzen.Die Räume sind ausreichend zu reinigen, zu belüftenund zu beheizen. Die technischen Anlagen und Ein-richtungen sind vor Frostschäden zu schützen undordnungsgemäß warten zu lassen.

(2) Bei mehrtägiger Abwesenheit der Pfarrerin oderdes Pfarrers und ihrer oder seiner Familie ist ein Woh-nungsschlüssel in Absprache mit dem Wohnungsge-ber an einem geeigneten Ort zu hinterlegen.

§ 14. Veränderungen der Dienstwohnung. Baulicheund technische Veränderungen der Ausstattung be-dürfen der schriftlichen Zustimmung des Wohnungs-gebers. Dabei ist schriftlich festzulegen, ob die Pfarre-rin oder der Pfarrer bei der Räumung der Dienstwoh-nung den früheren Zustand auf ihre oder seine Kostenwiederherzustellen hat.

§ 15. Instandhaltung der Dienstwohnung. (1) Not-wendige Instandhaltungsarbeiten sind von der Pfarre-rin oder dem Pfarrer bei dem Wohnungsgeber zu be-antragen und von diesem durchzuführen. Im Übrigengelten die Vorschriften für den Bau und die Unterhal-tung von Pfarrwohnungen.

(2) unbesetzt

(3) Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist verpflichtet, ihroder ihm bekannte Schäden an der Dienstwohnungunverzüglich dem Wohnungsgeber anzuzeigen. Unter-lässt die Pfarrerin oder der Pfarrer die Anzeige, hat sieoder er den daraus entstehenden Schaden zu erset-zen.

(4) Die Pfarrerin oder der Pfarrer haftet für Schäden,die durch sie oder ihn selbst, die übrigen Bewohnerund private Besucher der Wohnung sowie von ihr oderihm beauftragte Handwerker schuldhaft verursachtwerden.

§ 16. Duldung von Instandhaltungsarbeiten in derDienstwohnung. (1) Der Wohnungsgeber ist berech-tigt, laufende Instandhaltungsarbeiten und baulicheVeränderungen, die zur Erhaltung oder Modernisie-rung der Dienstwohnung, zur Abwendung drohenderGefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwen-dig sind, auch ohne Zustimmung der Pfarrerin oderdes Pfarrers auszuführen. Die Pfarrerin oder der Pfar-rer ist rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten zu ver-ständigen; der Zeitpunkt der Ausführung ist mit ihroder ihm abzusprechen.

(2) Um die Notwendigkeit von Instandhaltungsarbeitenfestzustellen, dürfen die Beauftragten des Wohnungs-gebers die Dienstwohnung zu angemessener Tages-zeit nach vorheriger Ankündigung betreten. Soweit diePfarrerin oder der Pfarrer Arbeiten nach Absatz 1 dul-den muss, kann sie oder er für die Zeit der Ausführungder Arbeiten keine Entschädigung verlangen.

§ 17. Dienstwohnungsgärten. (1) Die Pfarrerin oderder Pfarrer ist zur Nutzung eines Gartens berechtigt,der ihr oder ihm als Zubehör zur Dienstwohnung zuge-wiesen ist (§ 8 Abs. 1). Sie oder er ist verpflichtet, denGarten auf ihre oder seine Kosten zu pflegen und inordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

(2) Übersteigt die Größe des Gartens 600 Quadratme-ter, so können die Aufwendungen, die nicht von derPfarrerin oder dem Pfarrer oder ihrer oder seiner Fa-milie erbracht werden, bis zu einem Höchstbetrag von100 Euro jährlich von dem Wohnungsgeber übernom-men werden. Ist die Gartenfläche größer als 1200Quadratmeter, kann der Erstattungsbetrag bis zu 200

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Anlage 1zur Pfarrdienstwohnungsverordnung

Protokoll über die Übergabe einer Dienstwohnung

nach § 11 Abs. 2 der Pfarrdienstwohnungsverordnung

Datum: ____________________________________

Ort: ______________________________________

Straße: ____________________________________

Anwesend: ________________________________

1.Die o. g. Dienstwohnung wird für die Dauer derdienstlichen Notwendigkeit mit Wirkung vom ______an ____________________ mit dem Vorbehalt eines jederzeitigen Widerrufes zur Nutzung über-geben.

2.Die Dienstwohnung wurde anhand der Wohnungs-beschreibung (Anlage zur Rechtsverordnung überdie Umlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwoh-nungen /Nebenkostenverordnung - NKVO) vollstän-dig und richtig übernommen. Sie umfasst alle daringenannten Räume, Ausstattungsgegenstände undGärten, außerdem die zur gemeinsamen Nutzungmit anderen Bewohnern bestimmten Räume undEinrichtungen.

3.Alle zur Dienstwohnung gehörenden Räume, dieAusstattungsgegenstände und das sonstige Zu-behör, befinden sich in gebrauchsfähigem Zustand -bis auf die nachstehend als notwendig anerkanntenInstandsetzungsarbeiten:

4.Neben den vorerwähnten Instandsetzungsarbeitenbeantragt die Dienstwohnungsinhaberin/der Dienst-wohnungsinhaber folgende Instandsetzungsarbei-ten, Um-, An- und Einbauten, sowie Änderungen derAusstattung und Einrichtung:

5.Es ist der Dienstwohnungsinhaberin/dem Dienst-wohnungsinhaber bekannt, dass durch die unter Zif-fer 3 und 4 vermerkten Beanstandungen und Ände-rungswünsche die Zuweisung und Übergabe sowiedas Beziehen der Dienstwohnung nicht aufgescho-ben wird.

6.Für die Zuweisung und Benutzung der Dienstwoh-nung gelten die Bestimmungen der Verwaltungsver-ordnung über Pfarrdienstwohnungen (Pfarrdienst-wohnungsverordnung – PDWVO) in der jeweils gel-tenden Fassung und eine etwa erlasseneHausordnung. Der Dienstwohnungsinhaberin/demDienstwohnungsinhaber wurde die Hausordnungübergeben. Die darin enthaltenen Bestimmungensind zu beachten.

7.Folgende Zählerstände werden abgelesen:

8.Eine Ausfertigung dieses Protokolls wird der Dienst-wohnungsinhaberin/dem Dienstwohnungsinhaberzugesandt.

Euro erhöht werden. Wirtschaftlich genutzte Garten-flächen (z. B. Gemüse- und Obstgärten) werden beider Berechnung der Gartengröße nicht berücksichtigt.

(3) Ist aus Gründen, die die Pfarrerin oder der Pfarrernicht zu vertreten hat (z. B. längere Vakanz, höhereGewalt, Überalterung der Anpflanzungen), eine um-fassende Erneuerung des Gartens notwendig, soübernimmt der Wohnungsgeber im Einvernehmen mitder Kirchenverwaltung die Kosten für die Wiederan-pflanzung und Herrichtung.

(4) Die der Pfarrerin oder dem Pfarrer zustehendeNutzfläche des Gartens kann auf Antrag unter Berück-sichtigung der Wünsche der Pfarrerin oder des Pfar-rers reduziert werden, wenn die Gartenfläche größerals 600 Quadratmeter ist. Der von der Stelleninhaberinoder dem Stelleninhaber nicht genutzte Teil des Gar-tens soll an Dritte verpachtet werden; ist dies nichtmöglich, soll der Eigentümer ihn pflegen.

§ 18. Räumung der Dienstwohnung. (1) Die Dienst-wohnung ist nach der Beendigung des Dienstwoh-nungsverhältnisses (§ 12) oder nach Ablauf der in § 12Abs. 4 genannten Frist an den Dienstwohnungsgeberzu räumen. Über die Räumung ist eine Niederschriftnach dem Muster der Anlage anzufertigen.

(2) Die Pfarrerin oder der Pfarrer hat die Dienstwoh-nung vollständig geräumt und besenrein mit sämtli-chen in der Wohnungsübergabeverhandlung aufge-führten Gegenständen und den selbst beschafftenSchlüsseln zurückzugeben. Für Beschädigungen, dievon ihr oder ihm zu vertreten sind (§ 15 Abs. 5), hat sieoder er Ersatz zu leisten.

(3) Die Pfarrerin oder der Pfarrer muss Einbauten, mitdenen sie oder er die Dienstwohnung versehen hat,entfernen und auf ihre oder seine Kosten den früherenZustand wieder herstellen, falls nicht mit dem Woh-nungsgeber etwas anderes vereinbart ist (§ 14). DerWohnungsgeber kann im Einvernehmen mit der Kir-chenverwaltung Ausnahmen zulassen. Er kann im Ein-vernehmen mit der Kirchenverwaltung verlangen, dassEinbauten und Vorrichtungen gegen Wertersatz in derDienstwohnung zurückgelassen werden, es sei denn,dass die Pfarrerin oder der Pfarrer ein berechtigtes In-teresse an der Wegnahme hat.

§ 19. Ausführungsbestimmungen. Die Kirchenver-waltung kann Bestimmungen zur Ausführung dieserVerordnung erlassen.

§ 20. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten. Diese Ver-waltungsverordnung tritt am Tag nach Verkündung imAmtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungs-verordnung über Pfarrdienstwohnungen vom 27. Fe-bruar 1984 (ABl. 1984 S. 48), zuletzt geändert am 18.Dezember 2001 (ABl. 2002 S. 48), außer Kraft.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 317

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Die ordnungsgemäße Übergabe der Dienstwohnungwird anerkannt:

(Unterschrift)

Dienstwohnungsinhaberin/Dienstwohnungsinhaber

(Unterschrift)

Hausverwaltende Stelle

Anlage 2zur Pfarrdienstwohnungsverordnung

Protokoll über die Rücknahme einer Dienst-wohnung

nach § 18 Abs. 1 der Pfarrdienstwohnungsverordnung

Datum: ____________________________________

Ort: ______________________________________

Straße: ____________________________________

Anwesend: ________________________________

1.Die o. g. Dienstwohnung wird mit Wirkung vom____________ von ___________ zurückgenom-men.

2.Die Rücknahme erfolgt anhand der Wohnungsbe-schreibung (Anlage zur Rechtsverordnung über dieUmlage von Nebenkosten der Pfarrdienstwohnun-gen /Nebenkostenverordnung - NKVO) und umfasstalle darin genannten Räume, Ausstattungsgegen-stände und Gärten, außerdem die zur gemeinsa-men Nutzung mit anderen Bewohnern bestimmenRäume und Einrichtungen. Gegenüber dem Überga-beprotokoll werden folgende Abweichungen fest-gestellt:

3.Alle zur Dienstwohnung gehörenden Räume, dieAusstattungsgegenstände und das sonstige Zu-behör befinden sich in gebrauchsfähigem Zustand –bis auf nachfolgende Beanstandungen:

a) Mängel und Beschädigungen, die von derDienstwohnungsinhaberin/demDienstwohnungsinhaber zu vertreten sind undvon ihr/ihm anerkannt werden:

b) Mängel und Beschädigungen, für die die Dienst-wohnungsnehmerin/der Dienstwohnungsnehmer– in Gegensatz zu der Auffassung der hausver-waltenden Stelle – eine Ersatzpflicht verneint:

4.Folgende Einbauten und Vorrichtungen, mit denendie Dienstwohnungsinhaberin/der Dienstwohnungs-inhaber die Dienstwohnung versehen hat, wurden

a) entfernt: ________________________________

b) gegen Wertersatz in der Dienstwohnung zurück-gelassen:

_______________________ Wert ca. ________ €

_______________________ Wert ca. ________ €

5. Folgende Zählerstände werden abgelesen:

Eine Ausfertigung dieses Protokolls wird der bisheri-gen Dienstwohnungsinhaberin / dem bisherigenDienstwohnungsinhaber zugesandt (Adresse _____).

(Unterschrift)

Dienstwohnungsinhaberin/Dienstwohnungsinhaber

(Unterschrift)

Hausverwaltende Stelle

Darmstadt, den 4. August 2004

Für die KirchenleitungBernhardt -Mül ler

__________

Rechtsverordnungüber die Umlage von Nebenkosten

der Pfarrdienstwohnungen(Nebenkostenverordnung – NKVO)

Vom 15. Juli 2004

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hes-sen und Nassau hat aufgrund von § 11 Abs. 7 Satz 5des Pfarrbesoldungsgesetzes vom 26. November2003 (ABl. 2004 S. 2), geändert am 27. November2003 (ABl. 2004 S. 8), folgende Rechtsverordnung be-schlossen:

§ 1. Nutzungsbereiche. (1) Amtsbereich im Sinnedieser Verordnung ist der Teil der Dienstwohnung, derausschließlich dienstlich genutzt wird. Der gemischtgenutzte Bereich ist der Teil, der durch die Inhaberinoder den Inhaber der Wohnung sowohl privat als auchfür dienstliche Zwecke genutzt wird.

(2) Der Wohnungsgeber legt in Abstimmung mit der In-haberin oder dem Inhaber den Amtsbereich sowie dengemischt genutzten Bereich der Dienstwohnung fest.

§ 2. Wohnungsakte. (1) Der Wohnungsgeber hat füreine Dienstwohnung eine Wohnungsakte zu führen. Indie Wohnungsakte sind aufzunehmen:

a) Lageplan mit eingezeichneter Dienstwohnung undderen Zubehör,

b) Grundrissplan mit eingezeichneter Fläche derDienstwohnung, unterschiedlich gekennzeichnetnach privat genutztem Bereich, Amtsbereich, ge-mischt genutztem Bereich und stillgelegten Räu-men,

c) Flächenberechnungen (§ 3),

d) Wohnungsbeschreibung,

e) Renovierungsplan,

f ) ggf. Wärmebedarfsermittlung.

318 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 318 (Black/Process Black Bogen)

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(4) Hat die Inhaberin oder der Inhaber bei Ende desDienstwohnungsverhältnisses fällige Schönheitsrepa-raturen noch nicht durchgeführt, so sind sie vor derRückgabe der Wohnung auszuführen.

(5) Sind fällige Schönheitsreparaturen bei Rückgabenicht durchgeführt, kann der Wohnungsgeber der bis-herigen Inhaberin oder dem bisherigen Inhaber eineFrist zu ihrer Durchführung setzen. Nach Ablauf derFrist ist der Wohnungsgeber berechtigt, die Schön-heitsreparaturen auf Kosten der bisherigen Inhaberinoder des bisherigen Inhabers durchführen zu lassen.Die Kostenerstattungsansprüche der Wohnungsgeberverjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfristbeginnt mit dem Zeitpunkt der Rückgabe der Woh-nung.

(6) Schönheitsreparaturen an denkmalgeschütztenPfarrhäusern sind in Absprache mit den Baureferatendurchzuführen. Sie bedürfen der vorherigen Zustim-mung (Einwilligung) der Kirchenverwaltung. Die Ko-sten für den denkmalpflegerischen Mehraufwandeinschließlich der Kosten für die beauftragten Fachfir-men sind nach dem üblichen Bezuschussungsverfah-ren aus Eigenmitteln und AG II-Mitteln zu finanzieren.

§ 6. Betriebskosten. (1) Die Inhaberin oder der Inha-ber hat die Betriebskosten für den privat genutztenund anteilig für den gemischt genutzten Bereich derDienstwohnung zu tragen. Diese umfassen die in derVerordnung über die Aufstellung von Betriebskosten(Betriebskostenverordnung) in der jeweils geltendenFassung aufgezählten Betriebskosten. Ausgenommensind die laufenden öffentlichen Lasten des Grund-stücks (Grundsteuer), die Kosten für den Betrieb einesmaschinellen Personen- oder Lastenaufzuges, für denHauswart, für den Betrieb der maschinellen Waschein-richtung sowie die sonstigen Betriebskosten gemäßNr. 17 der Betriebskostenverordnung.

(2) Die Kostentragung hinsichtlich der Dienstwoh-nungsgärten richtet sich nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 17der Verwaltungsverordnung über Pfarrdienstwohnun-gen (Pfarrdienstwohnungsverordnung) in der jeweilsgeltenden Fassung.

§ 7. Betriebskostenabrechnung. (1) Die Betriebsko-sten sind für einen Zeitraum von 12 Monaten abzu-rechnen.

(2) Die Betriebskosten werden nach dem tatsächli-chen Verbrauch abgerechnet. Die Heizkosten könnennach dem Verhältnis dienstlich und privat genutzterFläche abgerechnet werden, soweit die Heizanlageneben dem privat genutzten Teil der Dienstwohnunglediglich den Amtsbereich und/oder stillgelegte Räumemitversorgt.

(3) Zur Ermittlung des Wärme- und Wasserverbrauchssind Verbrauchsmengenzähler zu verwenden, für de-ren Einbau der Wohnungsgeber zu sorgen hat. DerEinbau von Wärmezählern ist nicht erforderlich, wenndie Heizkostenabrechnung gemäß Absatz 2 Satz 2 er-folgt, es sei denn die Inhaberin oder der Inhabermacht von dem Kürzungsrecht nach § 12 der DrittenVerordnung über die verbrauchsabhängige Abrech-nung der Heiz- und Warmwasserkosten Gebrauch. Indiesem Fall sind für den auf die Geltendmachung des

(2) Regionalverwaltung und Kirchenverwaltung erhal-ten jeweils eine Abschrift der Wohnungsakte. Ände-rungen sind ihnen mitzuteilen.

§ 3. Flächenermittlung. (1) Der Wohnungsgeber lässtdie Fläche der Dienstwohnung und der mit ihr verbun-denen Gebäudeteile durch eine fachkundige Persongemäß der Verordnung zur Berechnung der Wohn-fläche in der jeweils geltenden Fassung ermitteln.

(2) Die Flächen sind für die einzelnen Räume, Balko-ne, Terrassen und überdachten Freisitze sowie nach

a) privat genutztem Bereich,

b) Amtsbereich,

c) gemischt genutztem Bereich,

d) stillgelegten Räumen

getrennt zu erfassen.

§ 4. Schönheitsreparaturen. Schönheitsreparaturensind die erforderlichen Anstreich- und Tapezierarbei-ten in der Dienstwohnung. Zu ihnen gehören insbe-sondere:

1. das Anstreichen und Tapezieren der Wände undDecken der Innenräume sowie

2. das Anstreichen

a) der Innentüren,

b) der Fenster und Außentüren von innen,

c) der Heizkörper, Heizungsrohre und anderer aufPutz liegender Versorgungsleitungen.

§ 5. Durchführung der Schönheitsreparaturen.(1) Für die Durchführung der laufenden Schönheitsre-paraturen im privat genutzten Teil der Dienstwohnungdurch die Inhaberin oder den Inhaber gelten folgendeFristen:

a) Wände und Decken der Küchen und Bäder: 6 Jahre,

b) Wände und Decken der sonstigen Innenräume: 10 Jahre,

c) Türen, Fenster, Heizkörper, Heizungsrohreund Versorgungsleitungen: 10 Jahre.

(2) Bei Übergabe der Dienstwohnung ist ein Renovie-rungsplan zu erstellen, in dem Art und Zeitpunkt derkünftigen Schönheitsreparaturen festgelegt werden.Der Renovierungsplan ist von dem Wohnungsgeberund der Inhaberin oder dem Inhaber zu unterzeichnen.Werden die laufenden Schönheitsreparaturen fach-und fristgerecht durchgeführt, sind bei Ende desDienstwohnungsverhältnisses keine Schönheitsrepa-raturen durchzuführen.

(3) Endet das Dienstwohnungsverhältnis, bevorSchönheitsreparaturen fällig werden, kann der Woh-nungsgeber von der Inhaberin oder dem Inhaber eineanteilige Erstattung der Kosten, jeweils 1/6 bzw. 1/10der Kosten für jedes volle Jahr, für die Durchführungder Schönheitsreparaturen verlangen.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 319

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 319 (Black/Process Black Bogen)

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Kürzungsrechts folgenden Abrechnungszeitraum Wär-mezähler einzubauen.

(4) Betriebskosten, die nicht nach Verbrauch abge-rechnet werden können, sind – vorbehaltlich der Be-stimmungen nach §§ 9 f. – nach Flächenanteilen auf-zuteilen. In begründeten Ausnahmefällen kann derWohnungsgeber nach Treu und Glauben unterBerücksichtigung der Umstände des Einzelfalles einenvon Satz 1 abweichenden Aufteilungsmaßstab bestim-men.

(5) Die Betriebskostenabrechnung ist der Inhaberinoder dem Inhaber spätestens bis zum Ablauf deszwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeit-raums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gel-tendmachung einer Nachforderung nur möglich, wenndie Verspätung nicht schuldhaft war.

(6) Die Inhaberin oder der Inhaber der Dienstwohnunghat monatlich im Voraus Abschläge auf die Betriebsko-sten zu entrichten. Die abrechnende Stelle setzt dieVorauszahlungen fest und veranlasst die Einbehaltungvon der Besoldung.

§ 8. Härtefallregelung. (1) Auf Antrag der Inhaberinoder des Inhabers hat der Wohnungsgeber durch einefachkundige Person festzustellen, ob die Dienstwoh-nung auf Grund ihrer baulichen Beschaffenheit einenerhöhten Wärmebedarf aufweist.

(2) Übersteigt der Wärmebedarf 100 W/qm, sind dieumgelegten Kosten für Brennstoffe oder Fernwärmeentsprechend dem Verhältnis des festgestellten Wär-mebedarfs zu diesem Wert zu ermäßigen.

(3) Eine Wärmebedarfsberechnung wird bei nachträg-licher Durchführung wärmedämmender Maßnahmenungültig und ist auf Antrag neu zu erstellen.

§ 9. Amtsbereich und gemischter Bereich. (1) DerWohnungsgeber hat die Nebenkosten für den Amtsbe-reich und für den gemischten Bereich nach folgenderMaßgabe zu tragen:

1.Schönheitsreparaturen sind nach dem Fristenplanauszuführen.

2.Für die Reinigung des Amtsbereichs und des ge-mischt genutzten Bereichs ist eine Arbeitszeit voneiner Wochenstunde anzusetzen und zu vergüten.

3.Die Kosten der Beheizung sind nach tatsächlichemVerbrauch, bei Fehlen eines Wärmemengenzählers(§ 7 Abs. 2) flächenanteilig zu tragen.

4.Die Kosten für die Stromversorgung, für die Müllbe-seitigung und für Wasser und Entwässerung sindder Inhaberin oder dem Inhaber in einer Höhe von150 Euro jährlich pauschal zu vergüten.

5.Die sonstigen Betriebskosten sind flächenanteilig zutragen.

(2) In begründeten Ausnahmefällen kann der Woh-nungsgeber nach Treu und Glauben unter Berücksich-tigung der Umstände des Einzelfalles eine vonAbsatz 1 Nummer 2 bis 5 abweichende Regelung be-stimmen.

§ 10. Stillgelegte Räume. Stillgelegte Räume derDienstwohnung gelten – soweit tatsächlich Nebenko-sten für diese Räume anfallen – als Amtsbereich.

§ 11. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten. DieseRechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündungim Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsver-ordnung über die Umlage von Nebenkosten der Pfarr-dienstwohnungen vom 31. Oktober 2000 (ABl. 2001 S.16) sowie die Kostenregelung für die Amtsräume derPfarrer vom 13. Juni 1977 (ABl. 1977 S. 141) außerKraft.

Darmstadt, den 4. August 2004

Für die KirchenleitungBernhardt -Mül ler

_________

Formularezur Nebenkostenverordnung

Nachstehend werden zwei Formulare zur Nebenko-stenverordnung vom 15. Juli 2004 bekannt gemacht.

Darmstadt, den 5. August 2004

Für die KirchenverwaltungM. Kel ler

320 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 320 (Black/Process Black Bogen)

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Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 321

Renovierungsplan

Objekt:Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort

Bemerkungen ( z. B. bestehende Mängel oder Ergänzungen zu Zustand der Wohnung)

Dienstwohnungsgeber/in: Dienstwohnungsnehmer/in:

Name Name, Vorname

Straße, Haus-Nr. Straße, Haus-Nr.

PLZ, Ort PLZ, Ort

Zustand bei Übergabe: Vakanzrenovierung (komplett) durchgeführt im:

Monat/Jahr

Vakanzrenovierung (teilweise) durchgeführt im:Monat/Jahr

Art der teilweisen (z. B. Fensterrahmen/HeizrohreRenovierung wurden letztmalig gestrichen am ....

oder Raufasertapete aus dem Jahr ....wurde lediglich überstrichen etc.)

Küche

Bad

Gäste WC

Wohnzimmer

Schlafzimmer

Kinderzimmer I

Kinderzimmer II

Gästezimmer

Flur/Treppenhaus

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 321 (Black/Process Black Bogen)

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322A

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Nassau

Nr.10 · 2004

Schönheitsreparaturen nach Fristenplan

Raum/Art der Tapezierung

Küche

Bad

Gäste-WC

Wohnzimmer

Schlafzimmer

Kinderzimmer I

Kinderzimmer II

Gästezimmer

Flur/Treppenhaus

Lackanstriche innen(Heizkörper, Heizungs-rohre, Fenster, Türen)

Fristen(Jahre)

6

6

6

10

10

10

10

10

10

10

nächste Schön-heitsreparatur(Monat/Jahr)

Durchführung(Monat/Jahr)

nächste Schön-heitsreparatur(Monat/Jahr)

Durchführung(Monat/Jahr) Bemerkungen

Ort, Datum

Unterschrift/en Dienstwohnungsgeber/in

Unterschrift Dienstwohnungsnehmer/in

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Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 323

Dienstnachrichten

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 323 (Black/Process Black Bogen)

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324 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 324 (Black/Process Black Bogen)

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Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 325

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 325 (Black/Process Black Bogen)

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Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Errichtung einer 0,5 Pfarrstelle bei derEvangelischen Kirchengemeinde Ewersbach,

Evangelisches Dekanat Dillenburg

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dillen-burg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchen-vorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Ewers-bach wird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Ewersbach,Evangelisches Dekanat Dillenburg, wird diePfarrstelle III mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2)in eine volle Pfarrstelle III umgewandelt, so dass imPfarrstellenplan künftig drei volle Pfarrstellen ausge-wiesen werden.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Errichtung einer vollen Pfarrstelle bei derEvangelischen Kirchengemeinde Wolzhausen,

Evangelisches Dekanat Biedenkopf

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bie-denkopf und im Benehmen mit dem beteiligten Kir-chenvorstand der Evangelischen KirchengemeindeWolzhausen wird folgendes beschlossen:

Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2)bei der Evangelischen Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen, Evangelisches Dekanat Selters

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Sel-ters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvor-stand der Evangelischen Kirchengemeinde Höhr-Grenzhausen wird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Höhr-Grenz-hausen, Evangelisches Dekanat Selters, wird einePfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag(1/2) in eine volle Pfarrvikarstelle umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2) bei derEvangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde

Wirges, Evangelisches Dekanat Selters

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Sel-ters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvor-stand der Evangelischen Martin-Luther-Kirchenge-meinde Wirges wird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Wirges,Evangelisches Dekanat Selters, wird die Pfarrvikar-stelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) in einevolle Pfarrvikarstelle umgewandelt.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

326 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Bekanntmachungen

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 326 (Black/Process Black Bogen)

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§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Frohnhau-sen, Evangelisches Dekanat Dillenburg, wird einePfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag(1/2) errichtet.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Errichtung einer Pfarrvikarstellemit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der

Evangelischen Kirchengemeinde Dodenau,Evangelisches Dekanat Biedenkopf

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bie-denkopf und im Benehmen mit dem beteiligten Kir-chenvorstand der Evangelischen KirchengemeindeDodenau wird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Dodenau,Evangelisches Dekanat Biedenkopf, wird eine Pfarrvi-karstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) er-richtet, so dass im Pfarrstellenplan künftig eine vollePfarrstelle und eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränk-tem Dienstauftrag (1/2) ausgewiesen werden.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Errichtung einer Pfarrvikarstelle (1/2)bei der Evangelischen Kirchengemeinde Runkel,

Evangelisches Dekanat Runkel

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Run-kel und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvor-stand der Evangelischen Kirchengemeinde Runkelwird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Wolzhausen,Evangelisches Dekanat Biedenkopf, wird die Pfarrstel-le mit eingeschränktem Dienstauftrag (2/3) um einenDrittel-Dienstauftrag erweitert, so dass im Pfarrstellen-plan künftig eine volle Pfarrstelle ausgewiesen wird.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Errichtung einer 1,0 Pfarrvikarstelle bei derEvangelischen Kirchengemeinde Bromskirchen,

Evangelisches Dekanat Biedenkopf

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bie-denkopf und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen KirchengemeindeBromskirchen wird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bromskir-chen, Evangelisches Dekanat Biedenkopf, wird eine1,0 Pfarrvikarstelle errichtet, so dass im Pfarrstellen-plan künftig eine volle Pfarrstelle und eine 1,0 Pfarrvi-karstelle ausgewiesen werden.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Errichtung einer Pfarrvikarstellemit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei derEvangelischen Kirchengemeinde Frohnhausen,

Evangelisches Dekanat Dillenburg

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dillen-burg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchen-vorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frohn-hausen wird folgendes beschlossen:

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 327

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 327 (Black/Process Black Bogen)

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§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Runkel,Evangelisches Dekanat Runkel, wird eine Pfarr-vikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) er-richtet.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Errichtung einer vollen Pfarrstelle bei derEvangelischen Kirchengemeinde Rückeroth,

Evangelisches Dekanat Selters

Urkunde

Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanats-synodalvorstand des Evangelischen Dekanates Sel-ters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvor-stand der Evangelischen Kirchengemeinde Rückerothwird folgendes beschlossen:

§ 1

Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Rückeroth,Evangelisches Dekanat Selters, wird eine volle Pfarr-stelle errichtet, so dass künftig zwei volle Pfarrstellenausgewiesen werden.

§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2005in Kraft.

Darmstadt, 9. Juli 2004

Evangelische Kirche in Hessen und Nassau- Kirchenleitung -Dr. Ste inacker

__________

Namensänderungder Evangelischen Kirchengemeinde Altenstadt

Die Evangelische Kirchengemeinde Altenstadt, Evan-gelisches Dekanat Büdingen, führt mit Wirkung vom1. Mai 2002 den Namen Evangelische Kirchengemein-de St. Nikolai Altenstadt.

Darmstadt, den 5. August 2004

Für die KirchenverwaltungDr. Grunwald

__________

Namensänderungder Evangelischen Kirchengemeinde

Offenbach-Bieber

Die Evangelische Kirchengemeinde Offenbach-Bieber,Evangelisches Dekanat Offenbach, führt mit Wirkungvom 1. August 2004 den Namen Evangelische Kir-chengemeinde Offenbach am Main-Bieber.

Darmstadt, den 30. Juli 2004

Für die KirchenverwaltungDr. Grunwald

___________

Änderungssatzungdes Evangelischen Kirchlichen Zweckverbandes

Diakoniestation Usinger Land

Vom 12. November 2003

Die Verbandsvertretung des Evangelischen Kirchli-chen Zweckverbandes Diakoniestation Usinger Landhat folgende Verbandssatzung beschlossen:

I.

§ 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des EvangelischenKirchlichen Zweckverbandes Diakoniestation UsingerLand vom 5. Januar 1993 (ABl. 1994 S. 132), geändertam 21. März 2002 (ABl. 2002 S. 525), wird wie folgtgefasst:

„(1) Der/die Vorsitzende der Verbandsvertretung undder/die Stellvertreter/in werden aus der Mitte der Ver-bandsvertretung für die Dauer der Amtszeit der Ver-bandsvertretung gewählt. Darunter soll ein/e Pfarrer/insein.“

II.

Diese Verbandssatzung tritt am 1. Januar 2004 inKraft. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitungund der Anerkennung durch die Kirchensynode.

***

Vorstehende Satzungsänderung wurde am 5. April2004 von der Kirchenleitung genehmigt und am 29.Juli 2004 vom Kirchensynodalvorstand im Einverneh-men mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynodeanerkannt.

Darmstadt, den 4. August 2004

Für die KirchenverwaltungLehmann

__________

328 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 328 (Black/Process Black Bogen)

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- die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungspro-zesse anstößt und mit den Beteiligten zusammengestaltet;

- die Menschen in ihren Lebenssituationen aufsuchtund sie auf ihren Wegen begleitet;

- ehrenamtliche Mitarbeiter/innen gewinnt, fördert undberät.

Die Arbeit besteht insbesondere aus Gottesdiensten(im Wechsel mit den beiden anderen Pfarrern), Religi-ons- und Konfirmandenunterricht sowie Besuchen,Seelsorge und den Kasualien im Bezirk. Ein weitererSchwerpunkt ist die Arbeit mit dem Mitarbeiterkreisdes Bezirkes, der neu zugezogene Gemeindegliederbesucht und im Wechsel mit den anderen Mitarbeiter-kreisen bestimmte Gottesdienste und Feste gestaltet.Dazu kommt die ökumenische Zusammenarbeit mitder katholischen Nachbargemeinde. Weitere Arbeits-felder können in Absprache entwickelt werden.

Die Inhaberin/der Inhaber der Pfarrstelle I wohnt in ei-nem 1951 erbauten Pfarrhaus mit Garage und Gartengegenüber der Gedächtniskirche. Die Pfarrwohnungumfasst je nach Bedarf 6-8 Zimmer (ca. 140-170 qm)sowie ein Amtszimmer (22 qm).

Bad Homburg, nahe Frankfurt am Rand des Taunusgelegen, bietet alle schulischen Möglichkeiten und eingroßes Kultur-, Einkaufs-, Freizeit- und Erholungsan-gebot.

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Pfr. JörgMarwitz, Tel.: 0 6172/30 65 67; der Propst für Süd-Nassau, Dr. Sigurd Rink, Tel.: 06 11/52 24 75.

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Darmstadt-Arheilgen, Ev.-Luth. Kreuzkirchenge-meinde, 0,5 Pfarrstelle I, Südostbezirk, Modus B

Die Kreuzkirchengemeinde bietet ab 01.09.2004 oderspäter eine halbe Pfarrstelle. Sie hat in zwei Bezirkenca. 3.250 Mitglieder, deren Altersschwerpunkte vor-wiegend bei 30-40 bzw. über 60 Jahren liegen.

Zur Gemeinde gehören ein Gemeindezentrum mit Kü-sterwohnung und dreigruppiger Kindertagesstätte, einJugendhaus und zwei Pfarrhäuser.

Zusätzlich zu den wöchentlichen Gottesdiensten imGemeindezentrum werden monatlich im Alten- undPflegeheim Gottesdienste durchgeführt. Die Gottes-dienstarbeit, für die Vielfalt in Form und Inhalt aus-drücklich willkommen ist, wird mit dem vorhandenenPfarrstelleninhaber (volle Stelle) geteilt.

Eine zentrale Aufgabe besteht darin, die vorhandeneSelbstständigkeit verschiedener Gemeindegruppen(insgesamt über 20) und die notwendige Anleitungeinzelner Bereiche ausbalanciert zu gewährleisten,um die Gemeinsamkeit im Interesse der Gemeinde zustärken und zu fördern. Die Gemeinde kooperiert aktivmit der evangelischen und katholischen Nachbarge-

Aufforderung zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbeset-zung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalbvon vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum die-ses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekaninund Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Refe-rat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulus-platz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen.

Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungeninnerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwal-tung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). EineVorab-Übermittlung per Fax (0 61 51 / 40 54 88) wirddaher im Zweifelsfall dringend empfohlen.

Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizu-fügen.

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Bad Homburg v.d.H., Ev. Gedächtniskirche, Pfarr-stelle I (0,5), Dekanat Homburg, Modus B

Die Ev. Gedächtniskirchengemeinde sucht zum1. März 2005 eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer,weil der jetzige Stelleninhaber in den Ruhestand geht.

Die Gedächtniskirchengemeinde hat ca. 5.400 Ge-meindeglieder aus allen sozialen Schichten. Sie ist indrei Pfarrbezirke aufgeteilt; die Arbeit findet daher imTeam mit zwei weiteren Pfarrern statt. Der Pfarrbezirk Iwurde aufgrund des Wegfalls einer halben Stelle aufca. 1.200 Gemeindeglieder verkleinert. Er umfasst imWesentlichen den alten Ortskern des ehemals selbst-ständigen Bad Homburger Stadtteils Kirdorf, ursprüng-lich katholisch geprägt.

Die Gemeinde ist Träger von 2 Kindertagesstätten mitje 75 Plätzen. Außer den Erzieherinnen beschäftigt sie3 Gemeindesekretärinnen (insg. 1,5 Stellen), 1 Kir-chenmusikerin (0,66), 1 Sozialarbeiterin (0,5), 1 Ge-meindepädagogin (0,5), 1 Hausmeisterin (0,5), 1Hausmeister/ Küster (8 Std./W.) und 1 ZDL.

In der renovierten Gedächtniskirche findet wöchentlichder Hauptgottesdienst statt. Dazu kommen einmal mo-natlich je ein Samstagabendgottesdienst im Gemein-dehaus Gartenfeld und ein Frühgottesdienst sowieGottesdienste in besonderer Form. Die 2 Kindergott-esdienste, die jeweils 14tägig statt finden, werden zzt.von den beiden Pfarrkollegen betreut.

Von der neuen Pfarrerin/dem neuen Pfarrer wünschenwir uns, dass sie/er

- mit Lust und Liebe Pfarrer/in ist;

- kontaktfreudig und kommunikativ mit Menschen um-geht;

- gerne im Team arbeitet und mit dem Team gemein-sam die Gemeindearbeit verantwortet;

- eine Theologie vertritt, die offen und dialogfähig ist;

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 329

Stellenausschreibungen

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 329 (Black/Process Black Bogen)

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meinde, der Stadtteilrunde, der AG Gemeinwesenar-beit, hat aktive Kontakte nach Nicaragua und über denCVJM nach Sierra Leone und pflegt eine Partner-schaft mit der Domgemeinde Magdeburg.

Folgende Punkte kennzeichnen Aktivitäten und Erwar-tungen:

- Seelsorge, Lehrtätigkeit, Sinnangebote aus Predigtund entsprechenden Aktionen/Projekten, insbe-sondere im Auf- und Ausbau der Arbeit mit jungenFamilien und Jugendlichen

- Beteiligung an der Geschäftsführung der Gemeinde(15 Hauptamtliche, 5 Nebenamtliche, 30 Ehrenamtli-che mit Leitungsfunktionen in Gruppen und Vor-stand, weitere 68 ehrenamtliche in ausführendenFunktionen)

- Kennen, Ernstnehmen und Auseinandersetzen vonund mit aktuellen und historischen theologischenAspekten

- Fähigkeit zur Übertragung biblischer Erfahrungs-schätze auf die heutige Welt (Individuum und Ge-sellschaft)

- Sichere humanwissenschaftliche Grundlagen, ins-besondere Gruppendynamik und Pädagogik

- Überfachliche Kompetenzen wie Kommunikations-fähigkeit und Teamfähigkeit

- Fähigkeit zur Unterstützung der Selbstorganisationder Mitarbeitenden in der Gemeinde

- Mobilität zur Wahrnehmung von Aufgaben im Stadt-gebiet

Die Gemeinde versteht sich nicht als in allen Detailsfestgelegte Einheit, sondern ist daran interessiert, ge-meinsam mit der neuen Pfarrkraft die Zukunft der Ge-meinde in Leitbild, Zielen und entsprechenden Maß-nahmen zu entwickeln sowie die Region Darmstadt-Nord mitzugestalten.

In absehbarer Zeit wird in der Gemeinde eine ganzeStelle frei, die dann angeboten wird.

Weitere Auskünfte erteilen insbesondere folgende Kir-chenvorstandsmitglieder: Pfarrer Moeller, Tel.: 0 61 51/371188 (Vorsitzender); Herr Walter, Tel.: 0 6151/371687 (Stellvertr. Vorsitzender) sowie Dekan Man-der, Tel.: 0 6151/49 59 30 und Pröpstin Held, Tel.:0 61 51/41151.

__________

Fleisbach, Dekanat Herborn, Modus B,zum zweiten Mal

In dem Kirchspiel Fleisbach-Merkenbach ist die Stelledes/der Gemeindepfarrers/Gemeindepfarrerin wegeneines Stellenwechsels des Amtsinhabers ab sofortneu zu besetzen.

Eine weitere 0,5-Stelle kann im Wege eines Verwal-tungsdienstauftrages durch die Kirchenleitung besetztwerden mit der Option einer späteren Inhaberschaftnach Abschluss der Pfarrstellenbemessung für

gemeindliche Pfarr- und Pfarrvikarstellen im DekanatHerborn.

Die beiden selbstständigen Kirchengemeinden Fleis-bach (1.850 Einwohner / 1.234 Gemeindeglieder) undMerkenbach (1.726 Einwohner / 1.170 Gemeindeglie-der) gehören zu der Großgemeinde Sinn bzw. zurStadt Herborn. In beiden Gemeinden finden sonntägli-che Gottesdienste statt.

Die Gemeinden liegen ca. 2 km voneinander entferntin reizvoller Landschaft am Fuße des Westerwaldes.Die Orte sind nur wenige Autominuten von der Auto-bahnanschlussstelle A 45 entfernt. Auch über die na-hegelegene Eisenbahnstrecke Gießen-Siegen ist einegute Anbindung, z.B. an die Universitätsstädte Gießenund Siegen, möglich. Beide Orte verfügen über eineGrundschule, Merkenbach darüber hinaus über einenHaupt- und Realschulzweig. Gymnasien und weitereFachschulen befinden sich in Herborn (5 km) und Dil-lenburg (12 km).

Wir bieten:

- in jedem Ort eine schöne, künstlerisch gestalteteKirche, ein Gemeindehaus mit Küche und verschie-denen Gruppenräumen sowie eine Kindertages-stätte mit jeweils 50 Plätzen, die in Fleisbach inkirchlicher und in Merkenbach in kommunaler Trä-gerschaft ist.

- ein familienfreundliches Pfarrhaus (Baujahr 1964)mit 6 Zimmern, Küche und Bad auf ca. 140 qmWohnfläche und 2 Garagen, das sich in Fleisbachauf einem wunderschön gelegenen Grundstück vonca. 2.000 qm befindet. Pfarrbüro und Amtszimmersind im Pfarrhaus integriert. Alle Gebäude sind injüngster Zeit renoviert worden und sind in einembaulich sehr guten Zustand.

- ein neu errichtetes Pfarrbüro (Baujahr 2003), dasmit modernen Kommunikationsmöglichkeiten wiePC mit Internetnutzung, Fax usw. ausgestattet ist.

Eine zuverlässige Pfarramtssekretärin mit 8 Wochen-stunden unterstützt Ihre Arbeit.

Eine Gemeindepädagogin mit einer halben Stelle ar-beitet schwerpunktmäßig mit Jugendlichen und jungenFamilien.

Eine zusätzliche halbe Pfarrstelle ist für die nahe Zu-kunft in Planung.

Wir sind:

- zwei motivierte Kirchenvorstände mit Laienvorsitzund einer großen Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiter/in-nen.

- viele Gruppen und Kreise, wie z.B. Krabbelgruppe,Kindergottesdienst, Kinderjungschar, Jungschar,Mädchenkreis, Jugendkreis, Frauenhilfe, Team fürSeniorenarbeit, Hauskreise, Mitarbeiterkreis, Bibel-gesprächskreis, gemischter Chor, Sportgruppe undLauftreff.

In Merkenbach trägt ein engagierter CVJM die Ju-gendarbeit mit und in Fleisbach wird sie durch einenFörderverein unterstützt.

330 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 330 (Black/Process Black Bogen)

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Die Gemeinde

Die evangelische Kirchengemeinde Friedberg ist invier Gemeindebezirke gegliedert, die einen gemeinsa-men Kirchenvorstand haben. Der GemeindebezirkOckstadt hat derzeit ca. 800 Gemeindeglieder. Die Ge-meinde ist volkskirchlich geprägt. Das Durchschnittsal-ter liegt bei ungefähr 35 Jahren. Für die Verwaltungs-arbeit ist das Gemeindebüro in Friedberg zuständig,so dass der Aufwand dafür gering ist.

Ockstadt ist traditionell katholisch mit einer auch vonder Bevölkerung getragenen vorbildlichen ökumeni-schen Zusammenarbeit. So wird z.B. die Jugendarbeitkonfessionsübergreifend getragen. Es gibt ein ausge-prägtes Vereinsleben, in dem die Pfarrer eine großeRolle spielen. Die Gottesdienste finden 14-tägig in derkatholischen St. Jakobuskirche statt. Für die evangeli-sche Gemeindearbeit steht ein ökumenisch genutzterGemeinderaum zur Verfügung, in dem sich derzeit einFrauenkreis, ein Bibelkreis, die Konfirmandengruppeund eine Mutter-Kind-Gruppe treffen. Die Begleitungder Kreise durch die Pfarrerin/den Pfarrer wird er-wünscht.

Wer gut zu uns passen würde ...

Zu uns würde eine Pfarrerin/ein Pfarrer passen,dem/der die ökumenische Zusammenarbeit mit der ka-tholischen Pfarrgemeinde wichtig ist und diese Arbeitweiterführt. Darüber hinaus sollte er/sie die neuzuge-zogenen Gemeindemitglieder im Blick haben, was sichin besonderen Angeboten für Familien mit Kindern nie-derschlagen könnte. Weiterhin wünschen wir uns einePfarrerin/einen Pfarrer, der/die die Pflege der Kontaktezu den zahlreichen Ortsvereinen und die Repräsen-tanz der evangelischen Gemeinde bei Festen und Ver-anstaltungen gerne übernimmt. Die Mitarbeit im Pfarr-team Friedberg (2 Kolleginnen/1 Kollege) und im Kir-chenvorstand (15 gewählte Mitglieder insgesamt)werden erwartet. Die pfarramtliche Verbindung zuFriedberg wird gemeinsam in einer Pfarrdienstordnunggeregelt. Die Gemeinde würde sich freuen, wenn dieneue Pfarrerin/der neue Pfarrer in Ockstadt wohnte.

Die Kirchengemeinde ist bei der Wohnungssuche ger-ne behilflich.

Weitere Informationen bei dem Vorsitzenden des Kir-chenvorstandes Wolfram Jäger, Tel.: 0 60 31/3012oder Pfarrerin Anke Spory, Tel.: 0 60 31/16 64 03 sowieDekan Jörg Schlösser, Tel.: 0 60 32/34 54 60 undPropst Klaus Eibach, Tel.: 06 41/794 9610.

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Groß-Winternheim-Schwabenheim, Dekanat Ingel-heim, Modus C

Die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Groß-Wintern-heim/ Schwabenheim ist zum 1. August 2004 neu zubesetzen.

Zur Kirchengemeinde gehören Groß-Winternheim(609 Gemeindeglieder, seit 1972 südlichster Stadtteilvon Ingelheim am Rhein) und Schwabenheim (1.161Gemeindeglieder, zur Verbandsgemeinde Gau-Alges-heim gehörend). Beide Orte sind landschaftlich schönim Selztal gelegen und werden von Weinbau und

Gemeinsame Veranstaltungen unserer Kirchenge-meinden sind uns wichtig. Dazu gehören z.B. öku-menische Gottesdienste, Gemeindefahrten, Allianz-Gebetswoche, Passions-Andachten, Kirchspielfesteund Bibelgesprächskreise.

Wir wünschen uns:

Zwei Pfarrer/innen (auch Pfarrerehepaar)

- mit klarem christlichen Profil, die zusammen mitdem Kirchenvorstand und den Gruppen und Kreisenzum weiteren Aufbau unserer Gemeinde beiträgt.

- die einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in die gottes-dienstliche Verkündigung legen.

- die neue Impulse in die Jugendarbeit zusammen mitdem Mitarbeiterteam einbringen.

- die über die Kirchengemeinde hinaus auf lebens-nahe und verständliche Weise den Kontakt zu denMenschen finden.

- die mit Teamgeist und Motivationsfähigkeit diehaupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen beglei-ten und unterstützen.

- die Bewährtes pflegen und bewahren, aber auchneue Wege der Gottesdienstgestaltung und des Ge-meindelebens gehen.

Haben Sie Interesse?

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Propst Michael Karg, Tel.: 0 2772/33 04; Dekan Micha-el Tönges-Braungart, Tel.: 0 2772/64 93 44; Vorsitzen-de des KV Fleisbach, Renate Bender, Tel.:0 2772/515 76; Vorsitzende des KV Merkenbach, Bea-te Dietrich, Tel.: 0 2772/515 25.

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Friedberg, 0,5 Pfarrvikarstelle mit Sitz in Ockstadt.Erteilung eines 0,5 Verwaltungsdienstauftragesdurch die Kirchenleitung. Zum zweiten Mal.

In der evangelischen Kirchengemeinde Friedberg isteine halbe Pfarrvikarstelle mit Dienstsitz in Ockstadtneu zu besetzen, da der bisherige Amtsinhaber in eineandere Gemeinde gewechselt ist.

Wo liegt Ockstadt?

Ockstadt, ein Stadtteil von Friedberg, liegt knapp zweiKilometer vom Zentrum von Friedberg entfernt und hatca. 3.200 Einwohner. Es ist dörflich geprägt, hat abereine Reihe von Neubaugebieten, die in der Regel vonjungen Familien bewohnt werden und ist der Wohnortvieler Lehrer und Ärzte. In Ockstadt gibt es zwei Kin-dergärten und eine Grundschule. Alle weiterführendenSchulen sind in Friedberg vorhanden. Friedberg ist alsKreisstadt Verwaltungsmittelpunkt des Wetterau-kreises und bietet gute Einkaufsmöglichkeiten. Fried-berg liegt in der Mitte zwischen Frankfurt und Gießenund ist an beide Städte verkehrstechnisch gut ange-bunden.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 331

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Landwirtschaft geprägt, wenngleich die Mehrheit derBevölkerung heute in Industrie, Verwaltung und imDienstleistungsbereich, vor allem in den umliegendenStädten des Rhein-Main-Gebietes, tätig ist.

Seit 1973 bilden Groß-Winternheim und Schwaben-heim eine Kirchengemeinde, die seitdem zu einer im-mer stärkeren inneren Einheit bei gegenseitiger Aner-kennung der unterschiedlichen Prägung beider Ge-meindeteile gefunden hat.

In beiden Orten prägen die Kirchen das Ortsbild. Dieneoromanische Kirche in Groß-Winternheim, vomVolksmund liebevoll „Selztaldom“ genannt, hat ca. 250Sitzplätze und liegt unübersehbar am Rande des ge-wachsenen Ortskerns. Die neoklassizistische Kirche inSchwabenheim mit einzigartiger Jugendstilausmalungdes Innenraums hat ca. 350 Sitzplätze und ist nochheute, den weiträumigen Markplatz beherrschend, derMittelpunkt des Ortes.

In Schwabenheim verfügt die Kirchengemeinde überein geräumiges Gemeindehaus (kleiner und großerSaal, Teeküche, Hausmeisterwohnung, Hof und Gar-tenanlage) für die Gemeindearbeit.

In Groß-Winternheim befindet sich im Kellergeschossdes Pfarrhauses ein kleiner Gemeinderaum. DasGroß-Winternheimer Bürgerhaus steht nach Abspra-che mit der Stadtverwaltung Ingelheim für Gemeinde-aktivitäten zur Verfügung.

Das 1964 erbaute, geräumige Pfarrhaus befindet sichgleich neben der Kirche, es liegt wunderschön amRande von Weinbergen und ist umgeben von einemgroßen Garten. Es hat eine umweltfreundliche Gas-zentralheizung mit einer 1997 erneuerten Heizzentra-le, die auch die Küche versorgt, und es besteht aus 5Zimmern, Nebenräumen, Bad, Küche sowie Amtszim-mer und Archiv. Eine Garage und ein Stellplatz im Hofsind vorhanden.

Im nahe gelegenen Ingelheim sind alle Schularten ver-treten (Grund-, Haupt-, Realschule, Gymnasium, Inte-grierte Gesamtschule, Sonderschule). Ins 4 km ent-fernte Ingelheim besteht eine gute Busverbindung.

Kirchengemeinde und Mitarbeiter/innen freuen sichauf eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrerehe-paar, das sich die Stelle teilt, die/der die bestehendeKinder-, Frauen- und Seniorenarbeit weiterführt, denKirchenchor begleitet und die gute Zusammenarbeitmit der katholischen Gemeinde weiter pflegt.

Die Aufgaben in den verschiedenen Kreisen werdenvon Teams geleitet. Dies betrifft in erster Linie den Kin-dergottesdienst, den Seniorennachmittag, den Frau-enkreis, den ökumenischen Bibelkreis und den Famili-engottesdienst.

Wir erwarten außerdem eine Persönlichkeit, die aufge-schlossen, kontaktfreudig und präsent ist. Dies auchgerade in Bezug auf die in beiden Ortsteilen großenkulturellen Vereinsaktivitäten.

Die Gemeindeglieder und die Bevölkerung beider Ortenehmen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der auf dieMenschen zugeht und zur Zusammenarbeit mit den

Ortsvereinen und den Vertretern der Kommunen bereitist, gern in ihrer Mitte auf.

Die Kirchengemeinde ist der Ev. RegionalverwaltungAlzey angeschlossen.

Der Kirchenvorstand - engagiert und kompetent - un-terstützt die Pfarrerin/den Pfarrer und freut sich auf ei-ne gute Zusammenarbeit im Aufbau eines regen Ge-meindelebens.

Für Fragen und weitere Auskünfte stehen zur Verfü-gung: Pfarrer Dr. Klaus-Volker Schütz, Propst fürRheinhessen, Tel.: 0 6131/310 27; Dekanin AnnetteStegmann, Tel: 0 6132/43 4177; Thomas Eimermann,stellv. Vors. des Kirchenvorstandes, Tel.: 0 6130/9416 99.

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Ev.-ref. Gemeinde Hammelbach, Dekanat Bergs-traße Süd, Modus A, zum zweiten Mal

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Pfarrstelle inder evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Ham-melbach neu zu besetzen, weil der bisherige Amtsin-haber aus gesundheitlichen Gründen die Gemeindeverlässt.

Haben Sie Interesse an einer Pfarrstelle in Ham-melbach im Zentrum des Naturparks Bergstraße-Odenwald?

Hammelbach befindet sich im östlichen Teil des Krei-ses Bergstraße und ist Ortsteil der Gemeinde Grasel-lenbach. Grasellenbach ist Fremdenverkehrsgemein-de mit ca. 4.000 Einwohnern und rund 80.000 Über-nachtungen in landschaftlich reizvoller Lage mitOrientierung zum Rhein-Neckar Gebiet.

Beschreibung der Kirchengemeinde:

- Die Gemeinde zählt ca. 1.400 Gemeindeglieder inden Orten Hammelbach, Grasellenbach, Litzelbachund Weschnitz.

- die Grundschule befindet sich im 4 km entferntenWahlen, alle weiterführenden Schulen sind in Wald-Michelbach, Fürth oder Reichelsheim.

- neben Hotels, Privatpensionen und Kureinrichtun-gen gehören zur Kirchengemeinde drei Senioren-wohnheime mit rund 280 Wohnheimplätzen.

Kirchliche Gebäude/Liegenschaften:

- Die spätbarocke-frühklassizistische Hallenkirche derGemeinde befindet sich in Hammelbach und bietetca. 350 Sitzplätze

- das um 1914 in Hammelbach errichtete große Pfarr-haus ist in baulich einwandfreiem Zustand. Es um-fasst folgende Räumlichkeiten: 6 Wohnräume,Küche mit Esszimmer, Abstellräume, Kellerräume, 1Archivraum, 1 Amtszimmer und 2 Gemeinderäume.Dazu gehören ein großer Garten und Garage

- 2 Räume mit Küche und WC sind durch die politi-sche Gemeinde in der Nibelungenhalle in Grasellen-bach auf Dauer zur Verfügung gestellt.

332 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 332 (Black/Process Black Bogen)

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Heppenheim, Ev. Heilig-Geist-Kirchengemeinde,Pfarrstelle II, Modus C

Die Evangelische Heilig-Geist-Kirchengemeinde Hep-penheim sucht für die Pfarrstelle II, die ihr nach der ak-tuellen Pfarrstellenbemessung im Dekanat BergstraßeMitte anstatt der halben Pfarrvikarstelle zusteht,

eine/n Pfarrer/in.

Die Heilig-Geist-Gemeinde ist eine von zwei evangeli-schen Kirchengemeinden der südhessischen Kreis-stadt. Ihr gehören rund 2.700 Christinnen und Christenan, die östlich der Bahnlinie Darmstadt-Heidelberg(einschließlich der Ortsteile Hambach, Kirschhausen,Sonderbach und Erbach) wohnen. Heppenheim ist alsMittelzentrum Einzugsgebiet für die Dienstleistungs-zentren Rhein/ Neckar und Rhein/Main.

Derzeit ist die Pfarrstelle I seit 15 Jahren durch densel-ben Stelleninhaber besetzt, dieser hat zurzeit auch dieGeschäftsführung inne. Die Verwalterin der halbenPfarrvikarstelle betreut schwerpunktmäßig die Ge-meindeglieder in den Vororten. Zwei beim Dekanat an-gestellte Gemeindepädagoginnen (zusammen 0,75Stelle) sind im wesentlichen für Kinder-, Jugend- undFamilienarbeit zuständig und arbeiten auch beim Kon-firmandenunterricht mit. Pfarrsekretärin, Küsterin, Or-ganistin (auch Leiterin des Singkreises), Leiter des Po-saunenchors, Hausmeister und Helferinnen in der Al-tentagesstätte sind haupt- bzw. nebenamtlicheMitarbeiter/innen.

Die neugotische Heilig-Geist-Kirche (gebaut 1888) mitdem „Haus der Begegnung“ (gebaut 2003) im Kirch-garten liegt an der B 3 und bietet 150 Personen Platz.In räumlicher Nähe befinden sich Pfarrhaus der Pfarr-stelle I, Guyot-Gemeindehaus und Oberlin-Haus. DasGemeindebüro ist im Pfarrhaus der Pfarrstelle I unter-gebracht. Für die Pfarrstelle II ist ein eigenes Bespre-chungszimmer mit Telefonanschluss im Oberlin-Hausvorhanden.

Gottesdienste finden jeden Sonntag in der Heilig-Geist-Kirche statt, zusätzlich jeden zweiten und vier-ten Sonntag im Monat in der katholischen Pfarrkirchein Kirschhausen und vierzehntägig montags im Seni-orenzentrum „Haus Johannes“. Für jüngere Familiengibt es einmal im Monat freitags einen Krabbelgottes-dienst und jeweils am zweiten Sonntag die zweistündi-ge Kinderkirche. Letztere werden von den Gemein-depädagoginnen verantwortet.

Die Arbeit in der Gemeinde ist stark durch die Kinder-und durch die Altentagesstätte (beide im Oberlin-Haus) bestimmt. Die Kindertagesstätte besteht ausdrei Gruppen. Derzeit haben wir zwei Integrationsplät-ze, ca. 30 Kinder nehmen regelmäßig an der Mittags-verpflegung teil. In die bewusst religiöse Erziehung istauch einer der beiden Pfarrer einbezogen. In der Al-tentagesstätte finden donnerstags Veranstaltungen(meist Dia-Vorträge) mit anschließendem Kaffeetrin-ken statt. Einige Besucher kommen aus dem Seni-orenzentrum „Haus Johannes“ (100 Plätze, Erweite-rungsbau ab Nov. 2004, zusätzlich 70 Plätze), dessenTräger der Hessische Diakonieverein ist.

Mitarbeiter/innen:

- Chorleiterin des Kirchenchores (gleichzeitig Organi-stin)

- 1 Küster

- 1 Kirchenrechnerin

- zeitweise beschäftigte Schreibkraft

- der Gemeindegröße entsprechend besteht der Kir-chenvorstand aus 10 Vorsteher/innen zuzüglich2 nachberufenen Mitgliedern.

Alle Mitarbeiter sind nebenberuflich tätig. Die Gemein-de verfügt in reformierter Tradition über die eigene Kir-chenkasse und will auch zukünftig nicht dem Regio-nalverwaltungsverband angeschlossen werden!

Aktivitäten:

- Gottesdienst i.d.R. sonntäglich, einmal im Monatabends

- in der Advents- und Passionszeit in Weschnitz in derSchule je einmal Kindergottesdienste wöchentlich

- Gottesdienste einmal monatlich in zwei der drei Al-terswohnheime

- jährliches Gemeindefest

- ökumenische Gestaltung des Weltgebetstages

- im Winterhalbjahr Treffen der Frauenhilfe in Grasel-lenbach und Hammelbach

- wöchentliche Treffen der Jungschar sowie der Kin-dergottesdienst-Gruppe.

Aufgaben und Erwartungen:

- eine theologisch kompetente und glaubwürdige Ver-kündigung des Evangeliums sowie ein sensiblerUmgang mit den in der Gemeinde gewachsenen re-formierten Traditionen

- Kranken- und Hausbesuche sowie Ausbau, Weiter-führung und Betreuung der Jugendarbeit (die politi-sche Gemeinde stellt einen vorhandenen Jugen-draum zur Verfügung)

- Unterstützung und Begleitung des Kindergottes-dienst-Teams

- Versuch der ökumenischen Zusammenarbeit mit derkatholischen Kirchengemeinde vor Ort

- die Kirchengemeinde ist neben den Nachbarkir-chengemeinden Affolterbach und Wald-MichelbachTräger der ökumenischen Sozialstation im Über-wald. Interesse und evtl. Mitarbeit im Vorstand wer-den begrüßt

- guter Kontakt zu den Gemeindegliedern, weltlichenVereinen und Interesse an der örtlichen Gemein-schaft sind im ländlichen Raum unerlässlich.

Nähere Auskünfte erteilen: Der Vorsitzende des Kir-chenvorstandes, Bgm. Markus Röth, Schulstraße 1,64689 Hammelbach, Tel.: 0 62 53/94 94-12; DekanSteigler, 69517 Gorxheimertal, Tel.: 0 62 01/2 94 60.Auch die Pröpstin für Starkenburg steht für Nachfra-gen zur Verfügung, Tel.: 0 6151/4 11 51

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 333

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 333 (Black/Process Black Bogen)

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Mit der evangelischen Nachbargemeinde wird gut zu-sammengearbeitet und - bei der mehrheitlich katholi-schen Bevölkerung Heppenheims - auch mit den dreibenachbarten katholischen Pfarrgemeinden (gemein-same Gottesdienste, Besuchsdienstkreis im Senioren-zentrum, ökumenische Bibelgespräche, Kinder-Bibel-woche, gemeinsame Wallfahrten usw.). Der Lesezirkel„Literatur und Religion“ repräsentiert eine gemeinde-und konfessionsübergreifende Form der Kulturarbeit.Das Martin-Buber-Haus mit dem Sitz des Internationa-len Rates der Christen und Juden liegt im Gemeinde-gebiet. Seit Jahren wird der Christlich-Islamische Dia-log im Kreis Bergstraße einschließlich der Beziehungzu den türkisch geprägten Moscheen in Bensheim undViernheim durch die Kirchengemeinde mitgetragen.Die Integration von ausländischen Mitbürgern hat ei-nen hohen Stellenwert, der sich besonders in der Mit-wirkung von afrikanischen Gemeindegliedern im Kir-chenvorstand ausdrückt. Der „Offene Frauentreff“ hatKontakte nach Tansania im Rahmen der Dekanat-spartnerschaft mit der Moravian Church in South Tan-zania.

Ein Gemeindebrief erscheint alle zwei Monate undwird an jeden Haushalt der Kirchengemeinde verteilt.

Künftig wird die Pfarrstelle II für einen Teil der Ortsteilesowie für die Seniorenarbeit in der Altentagesstätteund im „Haus Johannes“ zuständig sein. Wünschens-wert sind Impulse und kulturelle Angebote für jüngereSenioren oder auch attraktive Angebote für Jugend-liche.

Von dem/der Bewerber/in wird ein eigenständigestheologisches Profil erwartet, das er/sie in die offeneGemeindearbeit einbringen möchte. Konkret bedeutetdas, dass wir uns von dem/der Bewerber/in wünschen:

- dass ihm/ihr die Gratwanderung zwischen Bewah-rung des Bewährten und Vertrauten und Offenseingegenüber Neuem, auch gegenüber unkonventio-nellen Ideen für Gottesdienstformen und Gemeinde-leben, gelingt

- dass er/sie die Fähigkeit hat, auf andere zuzugehen,ihnen zuzuhören, bei auftauchenden Problemen Hilfestellung zu leisten und bei Konflikten Lösungs-vorschläge anzubieten und dass ihm/ihr Seelsorgeein Anliegen ist

- dass er/sie mit den haupt-, neben- und ehrenamtli-chen Mitarbeiter/innen der Gemeinde loyal und ver-trauensvoll zusammenarbeitet

- dass Ansprachen und Predigten fundiert, verständ-lich und in zeitgemäßer Sprache formuliert sind.

Die Pfarrstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zubesetzen. Eine Dienstwohnung muss angemietet wer-den.

Nähere Informationen: Christel Fuchs, KV-Vorsitzen-de, Tel.: 0 62 52/75581; Pfarrer Dirk Römer, Benshei-mer Weg 25, 64646 Heppenheim, Tel.: 06252/ 773 72,Fax: 0 62 52/72016, eMail: [email protected]; Dekanin Ulrike Scherf, Tel.: 0 62 57/93 9412; Pröpstin Karin Held, Tel.: 0 6151/ 41151.

Köppern, Dekanat Bad Homburg, Modus B

Grund für die Neubesetzung:

Die Pfarrstelle (1,0) der Evangelischen GemeindeKöppern ist sofort neu zu besetzen, da unsere Pfarre-rin nach 3 Jahren Dienstzeit in Köppern wegen Verlän-gerung ihrer Elternzeit auf die Pfarrstelleninhaber-schaft verzichtet.

Ort und Gemeinde:

Köppern als Stadtteil von Friedrichsdorf in schönerund ruhiger Lage am Taunusrand mit landschaftlichabwechslungsreicher Umgebung hat 6.700 Einwoh-ner, von denen 2.500 der evangelischen Gemeindeangehören.

Gute Verkehrsanbindung mit Taunusbahn, S-Bahn undBus nach Bad Homburg (7 km), Friedberg (10 km) undFrankfurt mit Autobahnanschluss A 5 (25 km).

In Köppern gibt es 2 Kindertagesstätten (1 ev.) und ei-ne Grundschule. Weiterführende Schulen sind imKernstadtteil Friedrichsdorf und im nahe gelegenenBad Homburg.

Organisation/Struktur:

- In unserer Gemeinde gibt es außerdem noch eine0,5 Pfarrvikarstelle, die derzeit von einer Pfarrerinbesetzt ist. Die Zusammenarbeit der Pfarrer ist in einer Pfarrdienstordnung geregelt, die - je nach Nei-gung und Interesse - neu abgestimmt werden kann.Gottesdienste finden im Wechsel zwischen den bei-den Pfarrer/innen statt. Die Gemeinde ist in zweiSeelsorgebezirke aufgeteilt.

- Das für alle Aktivitäten geeignete Gemeindezentrumenthält neben einem Jugendraum im Souterrain ei-nen großen Gemeinderaum mit Küche. Hier ist auchdie Gemeindebücherei untergebracht. Im erstenStock befinden sich das neu eingerichtete Gemein-debüro mit Arbeits-/Besucherzimmer für die Halbst-ellen-Pfarrerin und ein großer Besprechungsraummit Mitarbeiterbibliothek sowie 2 Wohnungen, dievermietet sind. das Gemeindebüro ist 18Stunden/Woche besetzt. Die Außenanlage des Ge-meindezentrums wurde nach umfangreicher Behe-bung von Wasserschäden im Fundamentbereichneu angelegt. Außerdem wurde eine neue Hei-zungsanlage für Gemeindezentrum und Kindergar-ten eingebaut. Die Innensanierung des Gemeinde-zentrums wird in kleinen Schritten fortgeführt.

- Der Küster und Hausmeister betreut Kirche und Gemeindezentrum mit Außenanlage (Vollzeitstelle).

- In der Kindertagesstätte sind 3 Gruppen mit zurzeit5 Mitarbeiterinnen beschäftigt. Die Außenanlagewurde im letzten Jahr grundlegend erneuert. Die Innensanierung wird in diesem Sommer abge-schlossen.

- Die 1731 eingeweihte Dorfbarock-Kirche hat 283Sitzplätze und eine wohlklingende Förster & Nico-laus Orgel (1903) mit 20 Registern. Die Außenreno-vierung der Kirche wurde 2000, die Orgel-Restaura-tion 1999 abgeschlossen.

334 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 334 (Black/Process Black Bogen)

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- freuen Sie sich auf die Zusammenarbeit mit unsererPfarrerin, die sich kollegiale und loyale Kooperationwünscht.

- haben Sie Humor und Lebensfreude im Gepäck.

- träumen Sie mit uns von einer Kirchengemeinde, dieim Zentrum unseres Ortes ihren festen Sitz hat, dieMenschen aller Generationen einlädt, die lebendigeGottesdienste gemeinsam vorbereitet und feiert undderen Handeln bestimmt ist vom Glauben an Gottund von der Hoffnung auf Frieden, Gerechtigkeit unddie Bewahrung der Schöpfung.

Wir sind schon auf dem Weg und laden Sie ein, mit zugehen.

Auskünfte erteilen: Pfarrerin Ulrike Maas-Lehwalder,Tel.: 0 60 07/918882 sowie die stellvertretende Vorsit-zende des Kirchenvorstandes, Frau Irmgard Müller,Tel.: 06175/9416 62. Der Dekan des Dekanates BadHomburg und der Propst für Süd-Nassau könnenebenfalls angefragt werden.

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Meiches, Dekanat Vogelsberg. Patronat der FamilieRiedesel Freiherren zu Eisenbach.

Die Pfarrstelle Meiches (1,0) ist zum 01.01.2005 neuzu besetzen. Diese Stelle umfasst die selbstständigenKirchengemeinden Meiches (435 ev. Gemeindeglie-der), Dirlammen (376 ev. Gemeindeglieder) und Hopf-mannsfeld (260 ev. Gemeindeglieder). Alle drei Ge-meinden gehören kommunal zur Gemeinde Lautertal,zu der ein gutes Verhältnis beseht.

Das Kirchspiel liegt in landschaftlich reizvoller Lageim Vogelsberg. Die Bevölkerung der Ortschaften istfast ausschließlich evangelisch.

Wenn Sie zu uns kommen, wohnen Sie in einem1965 erbauten, geräumigen Pfarrhaus, das 1993 um-fassend nach ökologischen Gesichtspunkten saniertund wärmegedämmt wurde. Im Erdgeschoss befindetsich der Diensttrakt mit einem gut ausgestattetenAmtszimmer, einem Archiv, einem Gemeindebüro undeinem Gästezimmer. Weiterhin stehen 6 Zimmer,Küche, Bad und zwei zusätzliche Toiletten zur Verfü-gung. Das Haus hat eine neue zentrale Gasheizung.Eine Garage, ein Schuppen und ein schöner Gartengehören zum Pfarrgrundstück.

Kindergarten und Grundschule befinden sich in Lau-tertal-Engelrod (8 km), hierzu bestehen eigene Bus-verbindungen. Weiterführende Schulen (haupt- undRealschule, Gymnasium, Berufsfach- und Fachober-schule sowie berufliches Gymnasium, staatliche Tech-nikerschule, Sonderschule für Lernbehinderte undSchule für praktisch Bildbare) gibt es in Lauterbach(13 km) und Alsfeld (18 km), eine Gesamtschule mitFörderstufe in Herbstein (13 km). Öffentliche Verkehrs-anbindungen bestehen nach Lauterbach. Von dort aussteht ihnen über den ICE-Bahnhof Fulda (36 km) dieganze Welt offen.

Durch die Neustrukturierung entstand im Jahr 2000das heutige Kirchspiel. Seitdem sind viele Schritte derAnnäherung und des Zusammenwachsens getan wor-

- Das geräumige Pfarrhaus mit schönem eingewach-senem Garten ist geeignet für eine große Familie(146 m2 Wohnfläche). Zusätzlich verfügt das Pfarr-haus über ein Amtszimmer und einen kleinen Be-sprechungsraum.

- Kindergottesdienst wird ab Herbst 1 x im Monat an-geboten.

- Die Köpperner Kirchengemeinde ist Mitträgerin derökumenischen Diakoniestation Friedrichsdorf.

- Für die Senioren werden angeboten:

- offene Gemeinde- und Seniorennachmittage

- kontinuierliche Betreuung der Jubilare durch denBesuchskreis

- außerdem wird zweiwöchentlich im Alten- und Pfle-geheim ein Gottesdienst gehalten.

- Die Frauenhilfe trifft sich 14-täglich, begleitet durchPfarrer/in.

- Die kirchenmusikalischen Aktivitäten werden derzeitdurch 3 nebenamtliche Organisten, einen Singkreisund einen übergemeindlichen Jugendchor gestaltet.

- Zur katholischen Gemeinde hat die evangelischeKirchengemeinde traditionell gute Kontakte, dieauch durch zahlreiche ökumenische Aktivitäten zumAusdruck kommen.

- Der Kirchenvorstand setzt sich neben seinen übli-chen Aufgaben zurzeit besonders mit inhaltlichenThemen auseinander, z.B. wie Kirche noch lebendi-ger und zeitgemäßer gestaltet werden kann. Der KVist deshalb auch gern bereit, neue Wege in der Ge-meindearbeit zu versuchen.

Wir suchen:

Wenn Sie unsere zukünftige Pfarrerin/unser zukünfti-ger Pfarrer sein möchten, dann

- verstehen Sie es, die Botschaft der Bibel mit denThemen des heutigen Lebens zu verbinden und diesin Gottesdiensten und Gemeindearbeit auch zu ver-mitteln.

- erarbeiten Sie mit uns im Gemeinde-Entwicklungs-ausschuss Ideen und Konzepte für eine lebendigeGemeinde.

- entwickeln Sie mit uns im Kinder- und Jugendaus-schuss eine zukunftsträchtige Kinder- und Jugend-arbeit.

- gehen Sie mit uns auch auf Menschen zu, die derKirche fern stehen, und versuchen, deren kritischeHaltung zur Kirche und zum Glauben für unser Gemeindeleben zu nutzen.

- freuen Sie sich mit uns an unseren guten ökumeni-schen Kontakten, geben Impulse und fördern öku-menische Aktivitäten.

- bringen Sie Sensibilität und Teamfähigkeit im Um-gang mit unseren haupt-, neben- und ehrenamtli-chen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit und sor-gen für konstruktive Zusammenarbeit.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 335

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 335 (Black/Process Black Bogen)

Page 40: Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · Dr.Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr.Hans-J.Spranger, Frankfurt 6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wird entgegengenommen. Die

den. Sowohl die Organisation der pfarramtlichen Ver-waltungsarbeit, wie auch die Koordination der ge-meindlichen Veranstaltungen sind mittlerweile fest ver-ankert. Auch die Konfirmandenarbeit findet in einer ge-meinsamen Gruppe statt. Die Kirchenvorstände tagenjeweils im Wechsel separat und gemeinsam.

Die gemeindliche Arbeit wird mitgetragen von dreiengagierten Kirchenvorständen, einer Organistin undeinem Organisten, drei Küsterinnen, zwei Reinigungs-kräften für die Gemeindehäuser, einer Schreibkraft (3Std. wöchentlich), einer Chorleiterin und einemPosaunenchorleiter sowie ehrenamtlichenMitarbeiter/innen. Die Kinder- und Jugendarbeit wirddurch den Gemeindepädagogen des Dekanates un-terstützt.

Drei wunderschöne historische Kirchen laden mitihrem je eigenen Charme zum Gottesdienst ein. InMeiches kann zudem die Kapelle auf dem bekanntenTotenköppel für besondere Gottesdienste genutzt wer-den. Die maximale Entfernung zwischen den Kirchenbeträgt 7 km. In Meiches und in Hopfmannsfeld stehenGemeindehäuser zur Verfügung, in Dirlammen ist dieMitbenutzung des Dorfgemeinschaftshauses gewähr-leistet. In Hopfmannsfeld wird zur Zeit der historischePfarrhof zu einer zentralen Jugendbegegnungsstättemit Übernachtungsmöglichkeiten und Werkstätten fürdas Dekanat Vogelsberg umgebaut.

Die Gottesdienste finden in Meiches sonntäglich undin Dirlammen und Hopfmannsfeld vierzehntägig imWechsel statt und sind gut besucht. An den „hohenFeiertagen“ sollte in jedem Dorf Gottesdienst gefeiertwerden.

Beliebt und sehr gut besucht sind besondere Gottes-dienste wie Osternachtfeier, Himmelfahrt, Pfingstmon-tag und Waldweihnacht. Zu außergewöhnlichen Anläs-sen, wie Kirmes oder Jubiläumsfeiern kooperieren dieortsansässigen Vereine gerne mit den Kirchengemein-den. Verschiedene Gottesdienste werden bewusst füralle drei Dörfer gemeinsam angeboten.

Im Winter finden in allen Dörfern Frauenabende statt,die sich selbstständig organisieren. In allen Gemein-den wird Kindergottesdienst bzw. Kinderstunde vonehrenamtlichen Mitarbeiterinnen angeboten.

In Meiches trifft sich ein Ev. Frauenchor und in Dirlam-men ein Ev. Posaunenchor.

Es wird erwartet, dass der Pfarrer/die Pfarrerin zur Mit-arbeit im „Gruppenpfarramt Vogelsberg“ bereit ist, dassich seit 35 Jahren bewährt hat. Es bietet kollegialeZusammenarbeit mit den Pfarrern der Nachbarpfarrei-en (regelmäßiger Kanzeltausch, gemeinsamer Ge-meindebrief, besondere Gottesdienste und Gemeinde-veranstaltungen, die die Möglichkeiten der kleinenEinzelgemeinden übersteigen.

Die Unterstützung der Jugendbegegnungsstätte„Pfarrhof Hopfmannsfeld“ wird erwartet.

Wir freuen uns auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer/einPfarrehepaar, die/der/das sich ein Leben in ländlicherUmgebung vorstellen kann, gerne auf Menschen zu-geht, Freude an der seelsorgerlichen Begleitung undeiner lebensnahen Predigt hat. Neue Impulse sind will-

kommen.

Wir bieten nicht nur eine reizvolle Landschaft mit ei-nem gesunden Klima (wo andere Urlaub machen,können Sie arbeiten), sondern auch Menschen, denendie Kirche am Herzen liegt und die gerne zur Mitarbeitbereit sind.

Falls Sie sich angesprochen fühlen, kommen Sie zuuns und schauen Sie sich bei uns um!

Auskunft erteilen: Hans Weber, Vorsitzender des Kir-chenvorstandes, Tel.: 0 66 46/9190 00; Dekan Dr.Volker Jung, Tel.: 0 66 41/24 56; Pfr. Reinhard Helm,Tel.: 0 66 36/2 79 oder Propst Klaus Eibach, Tel.:06 41/7 94 96.

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Offenbach am Main, Johannesgemeinde, Pfarrstel-le, Modus B, zum zweiten Mal

Die Gemeinde im Stadtteil

In Offenbach leben Sie mitten im Herzen des Rhein-Main-Gebietes. Offenbach, die kleinere Großstadt,östliche Nachbarstadt der Mainmetropole Frankfurt,hat sich in den letzten 2 Jahrzehnten von der Indu-striestadt zu einer Stadt der Dienstleister und Bürosgewandelt.

Die Johannesgemeinde liegt im Nordwesten der Stadt.Sie hat 1.600 Gemeindeglieder, ist aber von derFläche her eine der großen Gemeinden im Dekanat.Von ihrem Südostende ist man mit wenigen Schrittenmitten in der Innenstadt. Im Westen wächst Offenbachmit dem Bürogebiet Kaiserlei mit dem südlichenFrankfurt zusammen. Der Main begrenzt den Stadtteilim Norden. Die große industriell nicht mehr genutzteHafeninsel soll in den kommenden Jahren mit Büro-und Wohngebäuden (bis zu 1.000 Wohnungen) geho-bener Qualität bebaut werden. Die Verkehrsachse Ber-liner Straße ist südliche Grenze. Mit ihr hat die Innen-stadt direkten Autobahnanschluss in alle Richtungen.Auf der unterirdischen S-Bahntrasse fahren 4 S-Bahn-linien, die für Offenbach vorzügliche Verkehrsanbin-dungen schaffen. Diese haben eine hohe Mobilität undFluktuation der Bewohner des Stadtteils zur Folge,was sich direkt auf das Gemeindeleben und Gottes-dienstbesuch auswirkt.

Die Sozialstruktur des Stadtteils ist geprägt von dichtbebauten Wohngebieten, kleineren und mittleren Un-ternehmen. Der Anteil ausländischer Mitbürger undder ausländischer Herkunft liegt bei 50 %, das Zusam-menleben ist weitgehend konfliktfrei. Die Arbeitslosig-keit ist überdurchschnittlich hoch.

Aufgabe der Johannesgemeinde und ihres Pfarrers/ih-rer Pfarrerin ist, die evangelische Kirche durch kultu-relles und soziales Engagement und aktives Interesseam nicht kirchlichen Leben im Stadtteil zu präsentie-ren. Wir wünschen uns daher eine Pfarrerin/einenPfarrer, die/der mit beiden Füßen fest auf dem Bodensteht und einen gesunden Realitätssinn hat und aufMenschen zugeht. Wegen der flächenmäßig großenGemeinde sollte der Pfarrer/die Pfarrerin mobil sein.

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Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 336 (Black/Process Black Bogen)

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Neben der hauptamtlich beschäftigten Gemeindese-kretärin (1/2 Stelle) arbeitet eine Küsterin (1/2 Stelle),die gemeinsam mit zwei geringfügig Beschäftigtensich um die Räumlichkeiten kümmert und densonntäglichen Küsterdienst versieht. Der Organist istnebenamtlich angestellt.

Die Kollektenkasse und die Haushaltsüberwachungsli-ste werden von einer ehrenamtlichen Rechnerin ver-waltet. Der Kirchenvorstand und seine Ausschüsse ar-beiten weitgehend selbstständig und tragen zu einergewissen Entlastung des Pfarrers/der Pfarrerin bei.Wir freuen uns, wenn dieses ehrenamtliches Engage-ment wie das aller anderen Mitarbeiter anerkannt undgefördert wird.

Der Kirchenvorstand weiß, dass die Arbeit in einer In-nenstadtgemeinde mit ihren sozialen Problemen Ver-änderungen und Umbrüche nicht einfach ist und wirdden Pfarrer/die Pfarrerin unterstützen, wenn neue We-ge gegangen werden.

Die Gemeinde freut sich über lebendige, theologischfundierte Gottesdienste, die auch einmal von der ge-wohnten liturgischen Ordnung abweichen. Für alleneuen Ideen finden Sie einsatzfreudige Mitarbeiter imKirchenvorstand und in der Gemeinde.

Ihr neues Zuhause

Als Dienstwohnung steht eine Etagenwohnung(150 m2, 5 Zimmer) in einem denkmalgeschütztenstädtischen Altbau zur Verfügung. Der Pfarrgarten hin-ter dem Haus wird zzt. von den anderen Mietparteien(kirchliche Mitarbeiter) mitbenutzt. Keller und Garagesind vorhanden. Von der Wohnung aus ist das Ge-meindebüro in etwa 7 Min., die Fußgängerzone in et-wa 5 Min. zu Fuß erreichen.

Alle Schularten in Offenbach sowie die Universitätenin Frankfurt und Mainz sind schnell zu erreichen.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Vorsitzen-de des Kirchenvorstandes, Frau Dr. Magdalene Voigt-Scherpner, Tel.: 0 69/88 09 33; die Dekanin von Offen-bach, Pfarrerin Angelika Astrid Meder, Tel.: 0 69/88 84 06 oder 88 37 6173 oder die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: 0 69/28 73 88.

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Offenheim, Dekanat Alzey, Modus A

Die evangelische Kirchengemeinde Offenheim mit deneigenständigen Gemeinden Erbes-Büdesheim undWeinheim will zum nächstmöglichen Termin die seit01.07.2003 vakante Pfarrstelle neu besetzen.

Die Pfarrstelle teilen sich die Gemeinden Offenheim(345 Gemeindeglieder), Erbes-Büdesheim (513 Ge-meindeglieder) und Weinheim (961 Gemeindeglieder).Den Gemeinden Offenheim und Weinheim ist jeweilseine Kindertagesstätte mit 3 bzw. 4 Gruppen angeglie-dert. Die Pfarrstelle ist mit 1,5 Sollstellen bewertet unddie Kirchengemeinden könnten sich gut ein Pfarre-rehepaar als Stelleninhaber vorstellen.

Gemeindeleben

Die Johanneskirche wurde 1964 großräumig für 360Sitzplätze erbaut. Die ansprechende Bestuhlung derKirche ermöglicht eine veränderbare Gestaltung undNutzung des Kirchenraumes. Die Kirche hat einegroße Klais-Orgel. Die Gemeinde ist es gewohnt, dassder Sonntagsgottesdienst vom Organisten musikalischmitgestaltet wird. In der Kirche finden regelmäßig vomKirchenmusiker durchgeführte Konzerte statt, die weitüber die Gemeindegrenzen hinaus Beachtung finden.

Die Gemeinde zählt zu den fünf Innenstadtgemein-den, deren Konzerte von PraeLudium, FörderkreisMusik im Zentrum Offenbachs unterstützt werden. DieInitiative zur Gründung des Förderkreises ging von derJohannesgemeinde aus, da die erkannt hat, dass Kir-chenmusik wesentlich zur kulturellen und humanenBildung gehört und nur durch gemeinsame Anstren-gung bezahlbar bleibt. Die Johannesgemeinde betei-ligt sich aktiv an der „Ökumenischen Initiative Essenund Wärme für Bedürftige“ und ist Mitglied in verschie-denen ökumenischen sozialen Gruppierungen. Sie be-teiligt sich an der Arbeitsgruppe „Runder Tisch Nor-dend“ sowie auf Dekanatsebene am interkulturellenDialog. Die ökumenischen Kontakte zu den Nachbar-gemeinden sind gut (z.B. gemeinsames Sommerfest).

Zusammenarbeit mit den Nordgemeinden

Die Johannesgemeinde gehört seit über 10 Jahren alseine der vier Innenstadtgemeinden dem Nordgemein-derat an. In ihm werden gemeinsame Gottesdiensteund Veranstaltungen, wechselseitige Vertretungen undandere Formen der Zusammenarbeit beschlossen.Die Konfirmanden von drei Gemeinden werden ge-meinsam unterrichtet und konfirmiert. Zwei Gemein-den geben einen gemeinsamen Gemeindebrief her-aus. Weitere Formen der Zusammenarbeit sind ange-dacht und wir wünschen, dass der Pfarrer/die Pfarrerinder Johannesgemeinde sich in diese Zusammenarbeiteinfindet und an der Projektentwicklung kreativ betei-ligt. Der Schwund an Gemeindegliedern in allen In-nenstadtgemeinden macht neue Arbeitsformen not-wendig. In der nachbarschaftlichen Zusammenarbeitwie in der eigenen Gemeinde können der Pfarrer/diePfarrerin nach der persönlichen Begabung Interessen-schwerpunkte setzen.

Gemeinderäume und Gemeindearbeit

In der Gemeinde treffen sich einige selbstständigeGruppen, die sich auch über Interesse und Begleitungdurch den Pfarrer/die Pfarrerin freuen werden. Für dieGemeindearbeit stehen neben verschiedenen Räu-men ein großer Gemeindesaal (bis zu 100 Plätze) mitmodern eingerichteter Küche zur Verfügung.

Ein eingruppiger Halbtagskindergarten in den Räu-men über dem Bürotrakt wird von drei Mitarbeiterinnenbetreut.

Zu den Büroräumen gehört ein eigenes Amtszimmerfür den Pfarrer/die Pfarrerin. Die regelmäßige Anwe-senheit zu den Bürostunden der Gemeindesekretärinist erwünscht. Die Ausstattung des Gemeindebürosentspricht modernen Anforderungen.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 337

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 337 (Black/Process Black Bogen)

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Die geografische Lage

Die Ortsgemeinden Offenheim und Erbes-Büdesheimsowie Weinheim als Stadtteil von Alzey liegen imrheinhessischen Hügelland westlich der Kreisstadt Al-zey, umgeben von Weinbergen. Die ländliche Strukturist weitgehend noch erhalten, trotz des großen Anteilsan Pendlern ins Rhein-Main- und Rhein-Neckar-Ge-biet. Die Kreisstadt Alzey ist 8 km entfernt. Zur Landeshauptstadt Mainz und nach Worms sind es je-weils 35 km, wohin sehr gute Verkehrsverbindungenbestehen.

Die Grundschule befindet sich im Nachbarort Mau-chenheim (2 km, Schulbus). In Alzey sind alle gängi-gen Schularten vorhanden und die Schulen sind be-quem mit dem Schulbus zu erreichen. Das Pfarrhausin Offenheim liegt in unmittelbarer Nähe zur Kircheund zum Gemeindehaus (ehem. Pfarrscheune), um-geben von einem großzügigen, parkähnlich angeleg-ten Garten. In Kürze soll das Pfarrhaus auf dem vor-handenen Grundstück neu errichtet werden.

Das Gemeindeleben

Bisher finden Gottesdienste wöchentlich in Weinheimund 14-tägig im Wechsel in Offenheim und Erbes-Bü-desheim statt. Häufig werden die Gottesdienste durchden Posaunenchor, den Kirchenchor oder den Jugen-dchor Ichtys mitgestaltet. Kindergottesdienste findenin den Gemeinden am Sonntagvormittag statt, die eigenverantwortlich von Mitarbeiterinnen gestaltet werden.

Für die Gemeindearbeit steht neben den Kirchen in je-der Gemeinde ein Gemeindehaus zur Verfügung, dasauch zu vielfältigen Anlässen genutzt werden kann.Dort treffen sich auch die verschiedenen Kreise in derjeweiligen Gemeinde.

Gemeinsam veranstalten die 3 Gemeinden 5-6 malpro Jahr ein Frauenfrühstück in Weinheim, das eigen-verantwortlich von einem Mitarbeiterteam geleitetwird.

Jede Gemeinde hat einen eigenen Kirchenvorstand,der sich regelmäßig trifft. 2-3 mal jährlich treffen sichdie 3 Kirchenvorstände zu gemeinsamen Sitzungen.

Ein besonderes Anliegen der 3 Gemeinden ist es, Kir-che in der Öffentlichkeit zu gestalten und dabei auchungewohnte Wege zu gehen. In den vergangenen 5Jahren wurde drei mal Bistro-Nachtcafé durchgeführtund 2003 ist in Weinheim die regionale „Pro Christ“Veranstaltung mit Unterstützung der anderen Gemein-den durchgeführt worden. Mit unseren katholischenGlaubensgeschwistern pflegen wir einen regen Aus-tausch, was sich auch in gemeinsamen Veranstaltun-gen übers Jahr verteilt niederschlägt.

Was erwarten wir?

Von den Stellenbewerber/innen erwarten wir Schwer-punkte in der Verkündigung und Seelsorge. Bereit-schaft, die ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter in kommunikativer und kooperati-ver Weise zu begleiten, sollte in jedem Fall vorhandensein. Besonders die Weiterführung, Begleitung undVertiefung der Kinder- und Jugendarbeit, insbe-

sondere der konfirmierten Jugendlichen, liegt uns sehram Herzen. Neue Ideen, Kirche attraktiver zu machen,sind herzlich willkommen. Die Kirchenvorstände freu-en sich, mit den neuen Pfarrstelleninhabern bewährte,aber auch neue Wege des Gemeindeaufbaus und derGemeindearbeit zu gehen. Wir wollen für jung und alteinladende Gemeinden sein.

Für weitere Auskünfte stehen zur Verfügung: Die Kirchenvorstände Adolf Porth, Tel.: 0 67 36/4 69, Karl-Heinrich Sailler, Tel.: 0 67 31/4 37 91 und Werner Rin-geisen, Tel.: 0 67 31/4 26 02; Frau Dekanin SusanneSchmuck-Schätzel, Tel.: 0 67 31/99 84 67 und derPropst für Rheinhessen, Herr Dr. Klaus-Volker Schütz,Tel.: 06131/310 27.

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Reichelsheim/Odw., Michaelsgemeinde,Pfarrstelle II, Dekanat Reinheim. Patronat des Grafen zu Erbach-Erbach.

Haben Sie Lust aufs Land?

Reichelsheim ist mit ca. 10.000 Einwohnern das Zen-trum des oberen Gersprenztales im vorderen Oden-wald und liegt mitten in der Propstei Starkenburg. Mit-telpunkt-Grundschule und Gesamtschule mit gymn-asialer Oberstufe ist am Ort, Gymnasium in Rimbach(12 km, Bus) und Groß-Bieberau (14 km, Bus). In den„Vororten“ Heidelberg (60 km) und Frankfurt/Main (65km) sind naheliegend Universitäten und in Darmstadt(35 km) die Technische Universität. Geschäfte undÄrzte sind am Ort.

Wer hier lebt, ist dort, wo andere Urlaub machen.

Zur Pfarrstelle II mit ca. 2.200 Gemeindegliederngehören neben dem Pfarrbezirk Süd in Reichelsheimnoch die Außenorte Bockenrod, Erzbach, Frohnhofen,Ober-Ostern, Unter-Ostern und Rohrbach. In denAußenorten überwiegen ländliche Strukturen.

In Reichelsheim findet der sonntägliche Gottesdienstim Wechsel mit der Pfarrerin der Pfarrstelle I in derMichaelskirche statt. Aus dem Jahre 1493/1713 stam-mend, wurde sie bis in die Gegenwart hinein mehrfachrenoviert. Sie liegt mitten im Ort, hat ca. 500 Sitzplätzeund verfügt über eine gute Akustik, verstärkt durch ei-ne vielfältig nutzbare moderne Lautsprecheranlage.Einmal im Monat ist darüber hinaus Gottesdienst inder Vereinshalle Ober-Ostern (ca. 100 Plätze, Akustikgut) zu halten.

Die Michaelsgemeinde verfügt über ein reges Ge-meindeleben. Als zentraler Treffpunkt gilt das großeGemeindehaus nahe der Kirche: großer Saal (bis zu130 Plätze), kleiner Saal, ein Jugendraum, ein Konfe-renzzimmer, ein Clubzimmer, eine gut ausgestatteteKüche und eine Gemeindebücherei stehen den Grup-pen und Kreisen für ihre Treffen zur Verfügung. Hier istauch das Gemeindesekretariat zu finden. In den Orts-teilen können Zusammenkünfte in den ehemaligenDorfschulen, jetzt Dorfgemeinschaftshäuser, durchge-führt werden.

Wir wünschen uns eine/n kooperationsfreudige/n Pfar-rerin/Pfarrer, die/der die bisherige Gemeindearbeitfortführt und weiterentwickelt gemeinsam mit einem

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Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 338 (Black/Process Black Bogen)

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kerungsstruktur leben viele Familien mit Kindern undältere Menschen in nachbarschaftlicher Gemeinschaftzusammen. Das kulturelle Leben wird von vielen Vereinen engagiert mitgetragen.

Die Kirchengemeinde ist Träger eines zweigruppigenKindergartens. Die Mitarbeit bei der Erstellung einesevangelischen Profils ist erwünscht. In der 1998 völligneu gestalteten Kirche finden in der Regel an 3 Sonn-tagen um 10.00 Uhr und an jedem 3. Samstag im Monat um 18.30 Uhr Gottesdienste statt. Kindergott-esdienst sonntags um 10.00 Uhr. Darüber hinaus fei-ern wir in Steinbuch (Feuerwehrhaus) an jedem 2.Sonntag des Monats und in Rehbach (Johanniterkir-che) an jedem 4. Sonntag des Monats jeweils um 9.00Uhr einen Gottesdienst. In Rehbach wird wöchentlichum 19.00 Uhr ein ökumenisches Mittwochsgebet voneinem evangelischen und einem katholischen Ge-meindeglied gestaltet.

Ein engagierter und aufgeschlossener Kirchenvor-stand ist für neue Anregungen jeglicher Art offen. Erwünscht sich neben der Fortführung der gemeindli-chen Aktivitäten (Kindergarten, Kindergottesdienst,Kinder- und Jugendfreizeit, Konfirmandenarbeit, Frau-engruppen, Seniorenkreise, Redaktionsteam, Diako-niekreis) unter anderem eine weitere Belebung derKinder- und Jugendarbeit. Ein Kreis von motiviertenehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trägtdie Arbeit mit.

Zur Unterstützung der pfarramtlichen Arbeit gibt es ei-ne Schreibkraft mit einer Beschäftigungszeit vonwöchentlich sieben Stunden. Das Gemeindezentrumumfasst die Kirche, großzügig gestaltete Gemein-deräume mit Küche und den Kindergarten mit großemAußengelände. Angrenzend an das Gemeindezentrumbefindet sich das 2003 außen renovierte (Wärmedäm-mung) Pfarrhaus mit einer Wohnfläche von ca. 150 qm(Wohn- und Essbereich, Küche, 6 Zimmer und ein Ar-beitszimmer, Bad und Toilette) und ein schöner Gar-ten. Das Pfarrhaus wird in der Vakanzzeit innen reno-viert. In Steinbach ist eine Grundschule, in Michelstadt(2 km) sind alle schulischen Möglichkeiten (einschließ-lich Gymnasium und Berufsfachschulen) gegeben. DieUniversität Heidelberg und die TU Darmstadt liegenca. 40 km entfernt.

Auskünfte erteilen gerne: Der Vorsitzende des Kir-chenvorstandes, Herr Wilhelm Kühne, DarmstädterStraße 52, 64720 Michelstadt, Tel.: 0 60 61/2140; HerrDekan Stephan Arras, Marktplatz 10, 64743 Beerfel-den, Tel.: 0 60 68/2243 und Frau Pröpstin Karin Held,Ohlystraße 71, 64285 Darmstadt, Tel.: 0 61 51/41151.

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Wiesbaden, Ev. Lutherkirchengemeinde, 0,5 Pfarr-stelle III, Modus C

Die Lutherkirchengemeinde gehört zu den vier altenInnenstadtgemeinden Wiesbadens. Sie hat ca. 4.350Gemeindemitglieder in sozial gemischter Struktur. DieStelle wird eingerichtet, nachdem die Gemeinde imOktober 2002 zusätzlich zu ihrer bisherigen noch zweiweitere große Kindertagesstätten im Gemeindegebietals Trägerin übernommen hat.

engagierten Kirchenvorstand. Ein Schwerpunkt derTätigkeit sollte im Kontakt mit Kindern und Jugendli-chen sowie in der intensiven Zusammenarbeit undpädagogischen Begleitung mit den Mitarbeiterinnender Ev. Kindertagesstätte bestehen.

Engagement im Kultur- und Öffentlichkeitsangebotund die Pflege der guten Kontakte zur kommunalenGemeinde sind erwünscht.

Daneben bestehen in der Gemeinde Angebote vonFrauen-, Männer- und Gesprächskreisen durch diePfarrei I. Der Seniorenkreis und die Seniorenfahrtensind ebenfalls Schwerpunkte der Kollegin.

Weitere ehrenamtliche Gruppen existieren im BereichÖffentlichkeits-, Gottesdienst-, Asyl- und Partner-schaftsarbeit. Ein erfreulicher Schwerpunkt der Ge-meinde ist die vielgestaltige Kirchenmusik.

Auf der Basis bewährter Traditionen sind wir in all demgerne bereit, neue Wege zu gehen. Die seelsorgerli-che Begleitung der Menschen liegt uns am Herzen.

Unterstützt wird die Pfarrerin/der Pfarrer in ihrer/seinerArbeit durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen: eine Sekretärin, ein Kantor, eine Küsterin, zwölf Erzieherin-nen im Kindergarten. Eine Kinderchorleiterin, zweiSchreibkräfte und vier Reinigungskräfte sind neben-amtlich tätig. Zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeitendestützen und bereichern das Gemeindeleben.

Zu den Nachbargemeinden sowie zur katholischenKirchengemeinde besteht ein sehr gutes kooperativesVerhältnis.

Das in gutem Zustand befindliche gemütliche histori-sche Pfarrhaus besteht aus 1,5 Diensträumen, 6Wohn- und Schlafräumen, 2 Mansarden, Küche undneuem Bad. Garage, Zier- und Nutzgarten sind vor-handen. Eine Vakanzrenovierung wird durchgeführt.

Durch den Anschluss der Gemeinde an die Ev. Regio-nalverwaltung Odenwald in Groß-Zimmern, durch un-sere vorzügliche Sekretärin sowie einen engagiertenKirchmeister hält sich die Verwaltungsarbeit in Gren-zen.

Na, neugierig geworden? Dann rufen Sie doch einfachan!

Auskünfte erteilen gerne:

Rudolf Happel, Vorsitzender des Kirchenvorstandes,Tel.: 0 61 64/515 27 20; Pfarrerin Vera Eichner-Fischer, Tel.: 0 6164/1344; Dekan Joachim Meyer,Tel.: 0 6162/91 50 50; Pröpstin Karin Held, Tel.:0 61 51/ 4 1151.

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Steinbach, Dekanat Erbach, Modus A

Die Kirchengemeinde Steinbach (1.200 Gemein-deglieder) mit ihren Außenorten Rehbach (210 Ge-meindeglieder) und Steinbuch (340 Gemeindeglieder)gehört politisch zur Stadt Michelstadt, landschaftlichsehr reizvoll im mittleren Odenwald gelegen. Stein-bach hat eine gute Bahnverbindung (Bahnhof 1 km)und hier kreuzen sich die Bundesstraßen B 45 (Nord-Süd) und die B 47 (West-Ost). Im Blick auf die Bevöl-

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 339

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 339 (Black/Process Black Bogen)

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Für die Arbeit - mit dem Schwerpunkt Kinder und Er-wachsene - suchen die Gemeinden, Kirchenvorstandund Mitarbeiter/innen eine Pfarrerin/einen Pfarrer mitfolgenden Fähigkeiten:

- Liebe zur Gestaltung des Gottesdienstes (insbeson-dere für Kinder und Erwachsene) und zur Spiritua-lität

- Bereitschaft zur religionspädagogischen Arbeit inKindertagesstätten und Schule (6 Wochenstunden)

- In der Seelsorge ein offenes und herzliches Zuge-hen auf Menschen

- Offenheit und Engagement, das Profil der Gemeindemitzugestalten

- besondere Aufgeschlossenheit gegenüber der Kir-chenmusik

- Fähigkeit zur Teamarbeit und zum konzeptionellenDenken

- kreative Ideen für neue Formen der Gemeindearbeitund für Wege, auch Kirchenferne anzusprechen, be-sonders im Bereich der Kindertagesstättenarbeit.

Ihre Arbeit unterstützen:

eine Pfarrerin, ein Pfarrer, ein Kirchenmusiker, eineGemeindepädagogin, eine Gemeindesekretärin, eineVerwaltungsteilzeitkraft, zwei Küster, ein Zivildienstlei-stender, drei Kita-Leiterinnen mit je ca. 20-köpfigemTeam sowie zahlreiche Honorarkräfte und Ehrenamtli-che.

Es bestehen u.a. folgende Aktivitäten:

- Bach-Chor, Kinderkantorei, Bach-Orchester, Instru-mentalkreise, Posaunenchor

- verschiedene Jugendgruppen

- Spielkreise und Kindergruppen

- Frauenkreise und Frauenfrühstück

- Redaktionsteam für die Kirchenzeitung

- große Konfirmandengruppen

- Senioren- und Ruheständlergruppen

- gemeindliche und übergemeindliche Seminararbeit

Sie werden eine gesprächsbereite und liberale Ge-meinde mit einem traditionell frommen Kern vorfinden.Kirchenvorstand und Mitarbeiter/innen werden Sie beiIhrer Arbeit loyal und kritisch begleiten.

Die Lutherkirche, 1908-1911 im ausgehenden Ju-gendstil von Friedrich Pützer erbaut, ist im Ensemblemit den im Gemeindekomplex integrierten Pfarrhäu-sern ein besonderes Baudenkmal. Die historische In-nenausmalung des Kirchenraumes wurde im Jahr1992 rekonstruiert. Dieser festliche Raum wird seitJahren täglich 2-3 Stunden durch ehrenamtliche Hel-fer/innen für die Besucher offengehalten („Offene Lu-therkirche“). Hier wird der gut besuchte sonntäglicheGottesdienst gefeiert und ein reges kirchenmusikali-sches Leben gepflegt. Weitere Räume für die ver-schiedenen Gemeindegruppen, Gemeindebüro und

Kirchenmusikbüro befinden sich ebenfalls unter demDach der Lutherkirche. Durch ihre Lage im Wiesba-dener Dichterviertel am Rande der Innenstadt hat sie,neben der überregionalen Bedeutung als kirchenmusi-kalisches Zentrum der EKHN, eine wichtige Funktionfür das Leben des Stadtteils im Sinne der klassischenParochie. Die drei großen, integrativen Kindertages-stätten liegen auf eigenem Grundstück im Gemeinde-gebiet.

Bei der Suche nach einer Wohnung sind wir behilflich.Es steht Ihnen ein eigenes Arbeitszimmer mit Compu-ter zur Verfügung.

In Wiesbaden sind sämtliche schulischen Möglichkei-ten gegeben.

Die Gemeinde ist der Ev. Gesamtgemeinde Wiesba-den angeschlossen.

Auskunft erteilen gerne: Friedrich-Christoph von Bismarck, Vorsitzender des Kirchenvorstandes (bis12.09.2004), Tel.: 0611/5979 60 oder Dekan Hans-Martin Heinemann, Tel.: 0611/14 09-2 90 sowie diegeschäftsführende Pfarrerin Ines Flemmig, Tel.: 0611/2 04 59 21 und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611/52 24 75. (Informationen über die Kirche und das Ge-meindeleben erhalten Sie auch über das Internet:www.lutherkirche-wiesbaden.de und www.bachchor-wiesbaden.de).

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Profil-/Fachstelle im Querschnittsbereich Öffent-lichkeitsarbeit (100 %) im Evangelischen DekanatGießen

Gießen ist als Oberzentrum eine wichtige Einkaufs-stadt Mittelhessens, hat viele Gewerbeansiedlungen,doch kaum Industrie. Das Leben in der Stadt wird ei-nerseits geprägt durch Universität und Fachhochschu-le (ca. 24.000 Studierende) und die Universitätsklinik.Andererseits steht die Stadt mit einem hohen Auslän-deranteil und überdurchschnittlich hohen Arbeitslosen-zahlen vor sozialen Problem, die einer Großstadt glei-chen. Es gibt viele soziale Einrichtungen in freier Trä-gerschaft. Das schulische Angebot ist groß, daskulturelle Leben sehr differenziert.

Das Dekanat Gießen umfasst die Kernstadt sowie um-liegende Ortsteile und selbstständige Gemeinden mitknapp 60.000 Mitgliedern in 29 Kirchengemeinden.Neben den Gemeindepfarrstellen gibt es zahlreicheSonderpfarrämter: Klinikseelsorge, Behindertenseels-orge, Gefängnisseelsorge, Notfallseelsorge, Profilstel-le Gesellschaftliche Verantwortung, Stadtjugendpfar-ramt und Stadtkirchenarbeit.

Die Profil-/Fachstelle Öffentlichkeitsarbeit dient der ex-ternen und internen Kommunikation im Dekanat, mitdem Ziel, Kirche ins Gespräch zu bringen.

Für den externen Bereich werden z.B. erwartet:

- Kontaktpflege zu den lokalen Zeitungen und zumHR-Studio Mittelhessen

- Organisation des „Wort zum Sonntag“ in den Gießener Zeitungen

340 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 340 (Black/Process Black Bogen)

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Profil-/Fachstelle für Gesellschaftliche Verant-wortung der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft derEvangelischen Dekanate Bad Homburg und Usingen

Die Kirchliche Arbeitsgemeinschaft der EvangelischenDekanate Bad Homburg und Usingen möchte zumnächstmöglichen Termin die neu errichtete

Stelle für das Handlungsfeld„Gesellschaftliche Verantwortung“(0,75-Stelle; Befristung auf 5 Jahre,

Verlängerung ist möglich)

besetzen. Sie kann als Profil- oder als Fachstelle be-setzt werden. Deshalb können sich sowohl Pfarrer/in-nen wie auch Personen mit einer anderen, möglichsteiner gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung be-werben.

Der/Die Stelleninhaber/in soll dieses neu zu konzipie-rende kirchliche Handlungsfeld aufbauen und derEvangelischen Kirche in der Region des Hochtaun-uskreises zu deutlicherer Präsenz im Hinblick auf dieAuseinandersetzung mit den Auswirkungen des wirt-schaftlich-sozialen Strukturwandels verhelfen. Das sollin vielfacher Kooperation mit den verantwortlichenGremien der Dekanate und der Kirchlichen Arbeitsge-meinschaft, mit Kirchengemeinden, der Diakonie, denanderen Profil- bzw. Fachstellen einerseits und vielenGesprächs- und Handlungspartnern im Bereich derGesellschaft andererseits geschehen.

Das Gebiet der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft derevangelischen Dekanate Bad Homburg und Usingenist gekennzeichnet durch die Konstellation, mit einemTeil zum Kern des Rhein-Main-Gebietes zu gehörenund an dessen wirtschaftlicher Dynamik zu partizipie-ren, mit dem anderen Teil in einer Rand- und Aus-weichzone zu liegen, deren künftige Möglichkeiten er-heblich von den Entwicklungen im Bereich des Zen-trums abhängen. Diese Spannung stellt gerade für dieAufgabe der gesellschaftlichen Verantwortung der Kir-che eine besonders interessante Herausforderungdar.

Folgende Aufgaben sollen wahrgenommen wer-den:

- Aufbau von inner- und außerkirchlichen Kontakten

- Analyse relevanter wirtschaftlicher, struktureller undsozialer Entwicklungen in der Region

- Beschaffung und Entwicklung von Expertisen zu aktuellen und grundsätzlichen Problemlagen im Hin-blick auf die sozialen Folgen der Entwicklungen

- Erarbeitung kirchenspezifischer sozialethischer Fra-gestellungen, Kriterien und Positionen

- Bildung von thematischen Schwerpunkten für kirchli-ches Engagement; Vermittlung innerhalb der Kirche

- Entwicklung geeigneter Handlungsformen (Veran-staltungen, Kooperationen, Kampagnen, Projekteusw.)

- Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Wahr-nehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung

- Pressemitteilungen, Pressegespräche, Veranstal-tungshinweise für den Dekanatssynodalvorstand

- Vermittlung von Pressekontakten für Gemeinden,Einrichtungen und Dekanatsausschüssen

- Darstellung aktueller kirchlich-gesellschaftlicherThemen und christlicher Positionen in der Öffentlich-keit

- Hilfestellung für Gemeinden und Einrichtungen, öffentlichkeitswirksam aufzutreten

- Verantwortung für die Internet-Präsenz des Dekana-tes und die Beratung der Gemeinden in diesem Bereich

- Organisation der Werbung für übergemeindlicheVeranstaltungen

Für den internen Bereich werden z.B. erwartet:

- Entwicklung von Informationsnetzwerken für die Ge-meinden und Einrichtungen in der Region

- Vermittlung öffentlichkeitsrelevanter Themen zwi-schen Gesamtkirche und Region

- Beratung und Schulung in Fragen der Öffentlich-keitsarbeit von Gemeindebrief bis Internet

- Zusammenarbeit mit den kirchlichen Medien (Kir-chenzeitung und epd)

- Geschäftsführung des Dekanatsöffentlichkeitsaus-schusses

Als Dienstsitz ist Gießen vorgesehen, wobei eine Zu-sammenarbeit mit der kirchlichen ArbeitsgemeinschaftKirchberg-Grünberg-Hungen angestrebt wird, sobalddie dortige Profil-/Fachstelle besetzt ist. Die Besetzungder Stelle erfolgt für die Dauer von 5 Jahren, Verlänge-rung ist möglich. Vergütung nach BAT/KDO bzw. Be-soldung nach Pfarrergehalt.

Als Voraussetzungen werden erwartet:

- Akademische oder vergleichbare Ausbildung im Be-reich Journalismus/Öffentlichkeitsarbeit

- Theologische Grundkenntnisse, kirchliches Interesseund Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche

- Die Bereitschaft zur Weiterbildung.

Die Bewerbung von Pfarrerinnen und Pfarrern der EK-HN erbitten wir an das Referat Personaleinsatz derKirchenverwaltung, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt.

Alle anderen Bewerbungen erbitten wir an das Ev. De-kanat Gießen, Carl-Franz-Straße 24, 35392 Gießen.

Weitere Auskünfte erteilen: Der stellvertr. VorsitzendeGerhard Schulze-Velmede, Tel.: 06 41/3 03 25 51(dienstl.) oder 06 41/6 61 33 (priv.); DSV-Büro, FrauVölzel, Tel.: 06 41/92 60 08 50 oder Dekan Frank-TiloBecher, Tel.: 06 41/92 60 08 60.

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Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 341

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 341 (Black/Process Black Bogen)

Page 46: Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · Dr.Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr.Hans-J.Spranger, Frankfurt 6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wird entgegengenommen. Die

- Qualifizierung haupt- und ehrenamtlicher Akteure in-nerhalb der Kirche

- Zusammenarbeit mit dem Zentrum GesellschaftlicheVerantwortung der EKHN, Mainz

Der Aufbau des Handlungsfeldes soll schrittweiseerfolgen. Er wird unterstützend von den zuständigenGremien der Dekanate begleitet. Dienstsitz ist BadHomburg.

Von Bewerberinnen/Bewerbern für die Profilstellewerden erwartet:

- Bewerbungsfähigkeit als Pfarrer/in der EKHN

- Kenntnisse in evangelischer Sozialethik; günstig wä-re ein gesellschaftswissenschaftliches Zweitstudium

- Praxiserfahrungen in der Auseinandersetzung mitkonkreten gesellschaftlichen Problemlagen

- Fähigkeit zur eigenständigen und kreativen Organi-sation eines interessanten Aufgabengebietes

- Umfassende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitinner- und außerkirchlichen Partnern und zur Wei-terbildung

Von Bewerberinnen /Bewerbern für die Fachstellewerden erwartet:

- Abgeschlossenes gesellschaftswissenschaftlichesStudium

- Bereitschaft, sich bewusst auf ein kirchliches Hand-lungsfeld einzulassen

- Theologisch-sozialethische Grundkenntnisse unddie Bereitschaft, sie gezielt zu erweitern

- Praxiserfahrungen in der Auseinandersetzung mitkonkreten gesellschaftlichen Problemlagen

- Fähigkeit zur eigenständigen und kreativen Organi-sation eines interessanten Aufgabengebietes

- Umfassende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mitinner- und außerkirchlichen Partnern und zur Wei-terbildung

Zur Organisationsstruktur:

Die Profil- bzw. Fachstelle im Handlungsfeld „Gesell-schaftliche Verantwortung“ wird mit den Fach- bzw.Profilstellen in den Handlungsfeldern „Bildung“ und„Ökumene“ (je 0,5-Stelle) und der Fachstelle für Öf-fentlichkeitsarbeit (1,0-Stelle) zusammenarbeiten. Im„Haus der Kirche“ in Bad Homburg steht ein Arbeits-raum zur Verfügung.

Interessenten können weitere Informationen ein-holen bei:

Herrn Dekan Dr. Jürgen Büchsel, Ev. Dekanat BadHomburg, Tel.: 0 6172/8 49 80, und bei Frau DekaninEva Meinecke, Ev. Dekanat Usingen, Tel.: 0 60 81/68 6768.

Bewerbungen für eine Fachstelle richten Sie bitte mit

den üblichen Unterlagen an den Vorsitzenden derKirchlichen Arbeitsgemeinschaft der EvangelischenDekanate Bad Homburg und Usingen, Herrn Prof.Gottfried Pohlmann, Kirchgasse 10, 61250 Usingen.

Pfarrerinnen bzw. Pfarrer richten ihre Bewerbung füreine Profilstelle auf dem Dienstweg an das ReferatPersonaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz1, 64285 Darmstadt.

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Das Evangelische Dekanat Darmstadt- Land suchtzum 01.01.05 eine/einen

Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferenten

(Diplom-Religionspädagog./Diplom-Sozialpädagog.)

(100 % Stelle)– Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.09 befristet –

für die Kinder- und Jugendarbeit im EvangelischenDekanat Darmstadt-Land.

Zum Dekanat gehören 19 Kirchengemeinden, in de-nen mehr als 100 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen inder Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Der Dienstsitzist im Dekanatszentrum in Ober-Ramstadt.

Wir wünschen uns:

- Die Begleitung und Schulung ehrenamtlicher Mitar-beiter/innen in den Kirchengemeinden und derEvangelischen Jugend im Dekanat

- Geschäftsführung der Evangelischen Jugend im Dekanat und jugendpolitische Vertretung

- Begleitung und Beratung für Kinder- und Jugendar-beit der Gemeinden, besonders auch bei der Ent-wicklung neuer Formen und Angebote

- Planung und Durchführung von Freizeiten für Kinderund Jugendliche mit einem ehrenamtlichen Team

- Entwicklung, Gestaltung und Durchführung von spi-rituellen Angeboten für Jugendliche

- Kooperation mit den weiteren hauptberuflichen Mit-arbeiter/innen im Bereich der Kinder- und Jugend-arbeit im Dekanat

- Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Dekanatssy-nodalvorstand

Wir erwarten:

- Erfahrung in der evangelischen Kinder – und Jugend-arbeit

- Fachhochschulabschluss im Bereich der Gemein-depädagogik; bei Abschluss in Sozialarbeit oder So-zialpädagogik muss ggf. eine gemeindepädagogi-sche Zusatzqualifikation erworben werden.

- Führerschein Klasse B (ehemals Kl. III)

- Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche

Wir bieten:

- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglich-keit, neue Akzente zu setzen

342 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 342 (Black/Process Black Bogen)

Page 47: Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · Dr.Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr.Hans-J.Spranger, Frankfurt 6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wird entgegengenommen. Die

Wir erwarten eine junge, kommunikative Persönlich-keit, die die verschiedenen Impulse im Bereich der Ju-gendkultur in Hattersheim und der Kirchengemeindesensibel aufgreift, zusammenführt und als Dienstlei-ster/in unterstützt. Persönliche Erfahrungen möglichstin der Ev. Jugendarbeit oder “Offenen“ Jugendarbeitsind in dieser Stelle ebenso unverzichtbar wie gängi-ge Administrationsformen, Büroorganisation incl. si-cherer PC-Kenntnisse und eine Fahrerlaubnis fürPKW.

Wir bieten einen abwechslungsreichen, auch selbst zugestaltenden Arbeitsplatz, Fortbildungsmöglichkeiten,nette kollegiale Atmosphäre, Supervision und die Un-terstützung durch die Jugendvertretung der Ev. Ju-gend im Dekanat Kronberg und der Ev. Kirchenge-meinde von Hattersheim.

Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wirdvorausgesetzt.

Die Vergütung erfolgt nach BAT/KDO Vb/IVb. Die Ver-tragsdauer wird zunächst

bis 12/07 begrenzt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schnellst möglich andas Ev. Dekanat Kronberg, Königsteiner Str. 47, 65812Bad Soden

Nähere Auskünfte erteilen:

Frau Esther Kutscher-Döring, Gemeindepfarrerin, Tel.:0 61 90 23 50

Frau Elke Deul, Dekanatsjugendreferentin, Tel.0 61 96/56 0133

Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev.Dekanat Kronberg,

Königsteiner Str. 47, 65812 Bad Soden, Tel. 0 6196/76 69 70.

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Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt für die Evangelische Kir-chengemeinde Okriftel eine/einen

GemeindepädagogIn oder GemeindediakonIn oder SozialpädagogIn, SozialarbeiterIn

mit gemeindepädagogischer Qualifikation(kann auch berufsbegleitend erworben werden)

(75%-Stelle)

Das Dekanat Kronberg umfaßt 30 Kirchengemeindenmit rund 70.000 Gemeindegliedern.

Im Kinder- und Jugendreferat des Dekanates hat sichin letzten 10 Jahren mit vielen ehrenamtlichen Jugend-leiterinnen und Jugendleitern eine hoch differenzierteJugendarbeit mit einer breiten Palette an Angebotsfor-men entwickelt, die durch die 7 hauptamtlichen Fach-kräfte in der Jugendarbeit in den Gemeinden angelei-tet und unterstützt werden.

Informationen zu den Wirkungsfeldern der Ev. Jugendim Dekanat Kronberg sind unter www.dekanat-kron-berg.de abrufbar.

- engagierte Mitarbeiter/innen im Dekanat

- Dienstsitz im Dekanatszentrum mit entsprechenderInfrastruktur

- Vergütung nach BAT / KDO IVb / IVa

Wenn Sie Fragen haben, ist der Dekan, Herr Arno All-mann unter der Telefonnummer: 0 6154 – 6 9430 ger-ne zu Auskünften bereit. Weitere Informationen erhal-ten Sie auch bei dem derzeitigen Stelleninhaber,Herrn Ingo Mörl unter der Telefonnummer 0 61 67 –444.

Die schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an folgen-de Anschrift:

Ev. Dekanat Darmstadt-Land, zu Händen: Herrn De-kan A. Allmann, Grabengasse 20, 64372 Ober-Ram-stadt.

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Das Evangelische Dekanat Kronberg sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt für die

Evangelische Kirchengemeinde Hattersheim ei-ne/einen

GemeindepädagogIn oder GemeindediakonInoder SozialpädagogIn, SozialarbeiterIn

mit gemeindepädagogischer Qualifikation(kann auch berufsbegleitend erworben werden)

(50 %-Stelle)

Das Dekanat Kronberg umfaßt 30 Kirchengemeindenmit rund 70.000 Gemeindegliedern.

Im Kinder- und Jugendreferat des Dekanates hat sichin letzten 10 Jahren mit vielen ehrenamtlichen Jugend-leiterinnen und Jugendleitern eine hoch differenzierteJugendarbeit mit einer breiten Palette an Angebotsfor-men entwickelt, die durch die 7 hauptamtlichen Fach-kräfte in der Jugendarbeit in den Gemeinden angelei-tet und unterstützt werden. Informationen zu den Wir-kungsfeldern der Ev. Jugend im Dekanat Kronbergsind unter www.dekanat-kronberg.de abrufbar.

Das Aufgabenfeld dieser erstmalig zu besetzendenStelle ist die Organisation der Jugendarbeit in der Kir-chengemeinde Hattersheim. Hierzu gehört die Organi-sation von Projekten, Ausflügen und die Planung undLeitung von Jugendgruppen, die Gewinnung, Beglei-tung und Beratung ehrenamtlicher Jugendleiter und ineinem weiteren Schwerpunkt einmal wöchentlich dieÖffnung des offenen Jugendtreffs für 12-15 jährige Ju-gendliche. Hierfür wird zusätzlich eine Honorarkraft er-gänzend zur Seite gestellt.

Für Aufgaben der Vernetzung und je nach den persön-lichen Stärken der Inhaberin/des Inhabers wird die-se/dieser mit einem geringen Anteil der Arbeitszeitauch zentral tätig sein.

Je nach dem Stand der Weiterentwicklung des ge-meindepädagogischen Gesamtkonzeptes, kanndie/der zukünftige Stelleninhaber/in auch anteilig oderzusätzlich in anderen Regionen oder einer anderenKirchengemeinde des Dekanates eingesetzt werden.

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 343

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 343 (Black/Process Black Bogen)

Page 48: Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · Dr.Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr.Hans-J.Spranger, Frankfurt 6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wird entgegengenommen. Die

Das Aufgabenfeld dieser wieder zu besetzenden Stel-le ist die Organisation der Jugendarbeit in der Kirchen-gemeinde Okriftel. Hierzu gehört die Organisation undDurchführung von Projekten der Jugendarbeit, die Ge-winnung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Ju-gendleiterinnen und Jugendleiter und in einem weite-ren Schwerpunkt zweimal wöchentlich die Öffnungdes offenen Jugendtreffs für 12-15 jährige Jugendli-che. Hierfür wird zusätzlich eine Honorarkraft ergän-zend zur Seite gestellt. Weitere mögliche Aufgabensind die Organisation, Durchführung und Abrechnungvon Freizeiten, die Kooperation im Bereich von Ferien-spielen und die Planung, Organisation und Durch-führung von Seminaren.

Für Aufgaben der Vernetzung und je nach den persön-lichen Stärken der Inhaberin/des Inhabers wird die-se/dieser mit einem geringen Anteil der Arbeitszeitauch zentral tätig sein.

Je nach dem Stand der Weiterentwicklung des ge-meindepädagogischen Gesamtkonzeptes, kanndie/der zukünftige Stelleninhaber/in auch anteilig oderzusätzlich in anderen Regionen oder einer anderenKirchengemeinde des Dekanates eingesetzt werden.

Wir erwarten uns eine junge, kommunikative Persön-lichkeit, die die verschiedenen Impulse im Bereich desHattersheimer Stadtteils und der KirchengemeindeOkriftel sensibel aufgreift, zusammenführt und alsDienstleister/in unterstützt. Persönliche Erfahrungenmöglichst in der Ev. Jugendarbeit oder “Offenen“ Ju-gendarbeit sind in dieser Stelle ebenso unverzichtbarwie gängige Administrationsformen, Büroorganisationincl. sicherer PC-Kenntnisse und eine Fahrerlaubnisfür PKW.

Wir bieten einen abwechslungsreichen, auch selbst zugestaltenden Arbeitsplatz, Fortbildungsmöglichkeiten,nette kollegiale Atmosphäre, Supervision und die Un-terstützung durch den Jugendausschuss in Hatters-heim-Okriftel.

Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wirdvorausgesetzt.

Die Vergütung erfolgt nach BAT/KDO Vb/IVb. Die Ver-tragsdauer wird zunächst bis 12/07 begrenzt.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte schnellst möglich andas Ev. Dekanat Kronberg, Königsteiner Str. 47, 65812Bad Soden.

Nähere Auskünfte erteilen: Herr Holger Scheid, Gemeindepfarrer, Tel.: 0 6190/84 68Frau Elke Deul, Dekanatsjugendreferentin, Tel.0 6196/56 0133Herr Manfred Oschkinat, Referent für Bildung im Ev.Dekanat Kronberg, Königsteiner Str. 47, 65812 BadSoden, Tel. 0 6196/76 6970.

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Das Evangelische Dekanat Rodgau sucht eine/einen

Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen

mit gemeindepädagogischer Qualifikation(Stellenumfang 75%)

Im Dekanat Rodgau sind alle in Gemeinden tätigenGemeindepädagoginnen/ Gemeindepädagogen beimDekanat angestellt. Sie kommen einmal im Monat mitder Dekanin und dem Dekanatsjugendreferenten zueiner Dienstbesprechung zusammen und entwickelnhier Projekte für gemeindepädagogische Arbeit aufder Dekanatsebene. Alle Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter arbeiten mit einem 0,1 Stellenanteil für das De-kanat.

Das wird auch von dem/der neuen Mitarbeiter/in er-wartet und setzt Flexibilität, Team- und Integrations-fähigkeit voraus.

Das gemeindliche Arbeitsfeld soll in der evangelischenKirchengemeinde Ober-Roden liegen. Ober-Rodengehört zur Stadt Rödermark und liegt im Rhein-MainGebiet zwischen Frankfurt und Darmstadt. Eine S-Bahn-Anbindung nach Frankfurt ist vorhanden. Ober-Roden ist eine Zuzugsgemeinde mit ca. 3600 Mitglie-dern, die von vielen jungen Familien geprägt wird.

Ein gemeindepädagogisches Arbeitsfeld in Ober-Ro-den ist die Kinder- und Jugendarbeit. Hierzu zählenKinderfreizeiten, diverse Jugendgruppen, eine Ad-vents- und Weihnachtswerkstatt sowie ein wöchentli-cher Kindertreff.

Ständiges Ziel ist es, aus den starken KonfirmandIn-nenjahrgängen möglichst viele Jugendliche zu errei-chen und für die Jugendarbeit zu begeistern; eine akti-ve Gemeindejugendvertretung besteht bereits seit 15Jahren.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Familienarbeit. Esbestehen einige, bisher weitestgehend selbstorgani-sierte Eltern- Kindgruppen; hier wünscht sich die Ge-meinde neue Ideen für eine intensivere Einbindungdieser Gruppen und weiterer junger Familien in dasGemeindeleben sowie die Fortführung der Gremienar-beit. Die neu entwickelte Gottesdienststruktur ermög-licht monatliche Kinder- und Familiengottesdienste so-wie vierteljährliche Jugend- bzw. KonfirmandInnen-gottesdienste. Es besteht darüber hinaus ein Bedarfan Arbeit mit Erwachsenen, es gibt z.B. ein Frauen-frühstück und den Bibelkreis.

Natürlich können nicht alle diese Arbeitsbereiche ab-gedeckt werden, es sollten vielmehr in den beschrie-benen Tätigkeitsfeldern eigene Schwerpunkte gesetztwerden.

Wir erwarten Mitgliedschaft in und Identifikation mitder Evangelischen Kirche.

Die Vergütung erfolgt nach BAT/KDO.

Die Stelle ist ab sofort zu besetzen. Sie ist zunächstauf zwei Jahre befristet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Dekanin JuttaJürges-Helm, Telefon 06074/48461-20, Fax 0 60 74/484 61-30.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Ev. DekanatRodgau, Postfach 1521, 63115 Dietzenbach.

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344 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 344 (Black/Process Black Bogen)

Page 49: Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · Dr.Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr.Hans-J.Spranger, Frankfurt 6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wird entgegengenommen. Die

die den Menschen verschiedene Zugangswege zuGott eröffnet. Wir versuchen derzeit, die Stelle auf ei-ne 75-80%-Stelle auszubauen und hoffen, dass unsdies bis zum Herbst gelingt.

Haben Sie Interesse? Dann richten Sie bitte Ihre Be-werbung an: Ev. Andreas-Kirchengemeinde Eschborn-Niederhöchstadt (GAV), Frau Anke Wiedekind, LangerWeg 2, 65760 Eschborn. Sie steht auch telefonischgerne für Rückfragen unter 0 6171/98 25 36 zur Verfü-gung.

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Das Evangelische Dekanat Wiesbaden sucht zumnächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen

Gemeindepädagogin/GemeindepädagogenSozialpädagogin/Sozialpädagogen

mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann berufsbegleitend erworben werden)

(100% Stelle)

zum Einsatz in den Kirchengemeinden Walluf und Elt-ville-Erbach-Kiedrich 50% sowie zur Förderung derkommunalen Jugendarbeit in Walluf 50%.

Es handelt sich um eine neugeschaffene Stelle imRahmen der „Konzeption des gemeindepädagogi-schen Dienstes in Wiesbaden“; die Stelle ist zunächstauf 4 Jahre befristet.

Die Bewerberin/der Bewerber soll

- in der Kirchengemeinde Walluf die Arbeit mit Konfir-mandinnen und Konfirmanden unterstützen

- in der Kirchengemeinde Eltville-Erbach-Kiedrich eine Kinder- und eine Jugendgruppe anbieten

- im Rahmen des kommunalen Stellenanteils den offenen Jugendtreff projekt h in Walluf weiterführenund erweitern

- die konfessionellen, offenen und vereinsgebunde-nen Angebote für Kinder und Jugendliche in Wallufvernetzen und koordinieren

- ggf. Projekte und Veranstaltungen für und mit Kindern und Jugendlichen durchführen

- jeweils ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter für die Kinder- und Jugendarbeit gewinnen undfördern (Juleica)

Wir erwarten von der Bewerberin / dem Bewerber:

- Spaß an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

- Verständnis für die unterschiedlichen Lebensweltenvon Kindern und Jugendlichen

- die Fähigkeit, mit verschiedenen Angeboten auf Kin-der und Jugendliche zuzugehen

- die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche

- Führerschein und PKW, der dienstlich genutzt werden kann

Der Verein zur Unterstützung des geistlichen Gemein-deaufbaus in der Evangelischen Andreas-Kirchenge-meinde Niederhöchstadt sucht ab 1.10.2004 oder spä-ter einen/eine

Gemeindepädagogen/Gemeindepädagogin(70%-Stelle angelehnt an BAT Vb)

Wir suchen eine/n fröhlichen Christen/Christin mittheologischem Gespür, einer unaufdringlichen missio-narischen Gabe und Leitungsqualitäten sowiepädagogischem Geschick.

Sie

- haben ein Herz für Kinder

- entwickeln kreative Ideen und können diese auchumsetzen

- haben Interesse am weiteren Aufbau der vorhande-nen Arbeit mit Kindern

- bringen Ihre missionarische Gabe ein und stellenspielerisch Gott in den Mittelpunkt der Arbeit

- haben Freude an der Teamarbeit, Begleitung, Förde-rung und Schulung von Mitarbeitern (Teamleitung)

- arbeiten selbständig und strukturiert und planen ihreArbeit eigenständig

- haben wünschenswerterweise auch musikalischeGaben (Gitarre spielen und singen)

Zu Ihren Aufgaben gehören:

- Betreuung und teilweise Leitung der kontinuierlichenArbeit in Gruppen ( 2Jungscharen, 5 unseren unter-schiedlichen Gottesdienstformaten zugeordneteKindergottesdienste mit insgesamt ca. 50 teilneh-menden Kindern, 4 Std. Religionsunterricht)

- Durchführung und Leitung der Projektarbeit: jährli-che Kinderfreizeit, jährliche Kinderbibelwoche, Fami-liengottesdienste, Mitwirkung bei ökumenischen An-lässen, sowie Aktionen der Stadt und des Dekanats

- Missionarische Arbeit mit Kindern, um kirchendi-stanzierte Kinder des Orts zu erreichen, vernetzen-de Arbeit mit dem Religionsunterricht, der Stadt unddem Dekanat

- Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehren-amtlichen Mitarbeitern

Administrative Tätigkeiten rund um die Arbeit mit Kin-dern

Was erwartet Sie? Eine gut ausgebaute Arbeit mitKindern mit einem Stamm an motivierten, fröhlichenehrenamtlichen Mitarbeitern, die im Leiterkreis auchtragende Funktion übernehmen. Die Arbeit mit Kin-dern ist eingebettet in das Gemeindekonzept der And-reasgemeinde, die sich besonders durch ihre GoSpe-cial-Gottesdienste zur Erreichung kirchendistanzierterMenschen einen Namen gemacht hat. Es ist eine invielerlei Hinsicht außergewöhnlich bunte und innovati-ve Gemeinde. Ein Team von 5 Pastoren/innen sowie jeein Mitarbeiter für Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeitbilden das hauptamtliche Personal im geistlichen Be-reich. Die Andreasgemeinde legt Wert auf eine trinita-risch geprägte, lebendige, ansteckende Spiritualität,

Nr. 10 · 2004 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 345

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 345 (Black/Process Black Bogen)

Page 50: Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · Dr.Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr.Hans-J.Spranger, Frankfurt 6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wird entgegengenommen. Die

- die Bereitschaft, auch an Wochenenden zu arbeiten

- Persönliche Erfahrungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil.

Auskunft erteilen:

Pfr. Ralf Feilen, Telefon 0 61 23/714 20, Dekan Hans-Martin Heinemann, Telefon 06 11/14 09-2 90, Stadtju-gendpfarrer Dr. Frank Löwe, Telefon 06 11/160 98-12.

Die Bewerbung richten Sie bitte an: Evangelisches De-kanat Wiesbaden - Geschäftsstelle -, SchwalbacherStr. 6, 65185 Wiesbaden.

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346 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 10 · 2004

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 346 (Black/Process Black Bogen)

Page 51: Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · Dr.Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr.Hans-J.Spranger, Frankfurt 6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wird entgegengenommen. Die

Nr. 10 · 2004 Notizen 347

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 347 (Black/Process Black Bogen)

Page 52: Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk - Inhalt · Dr.Hans-Jürgen Moog, Frankfurt Dr.Hans-J.Spranger, Frankfurt 6. Der Bericht des Wahlprüfungsausschusses wird entgegengenommen. Die

PostvertriebsstückD 1205 BXGebühr bezahlt

Kirchenverwaltung der EKHNPaulusplatz 164285 Darmstadt

Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt – Erscheinungsweise monatlich– Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 € – Druckhaus Darmstadt GmbH, 64295 Darmstadt

Amtsblatt_1004_Umbruch_neu 31.08.2004 11:26 Uhr Seite 348 (Black/Process Black Bogen)