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Ein einmal erreichtes Vertrags- guthaben kann nicht mehr sinken. Als zweite Neuheit steht ab so- fort die ERGO Betriebs-Rente Index für die Direkt- und Rückde- ckungsversicherung (Direktzusage, Unterstützungskasse) in der be- trieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Damit können auch komplexe Versorgungswerke ein- gerichtet werden, die den Ver- sorgungsbedarf unterschiedlicher Mitarbeitergruppen abdecken. So- wohl für die Einzelversicherung wie auch als Gruppenversiche- rung für ganze Belegschaften steht so eine passende Produktlösung bereit. Ausgabe Januar 2018 Klartext Die ERGO Zeitung für Makler Versichern heißt verstehen. Für Profisportler: DKV ist erste Wahl Gesundheit: | S. 10 Round Table mit Maklern in Berlin Interview: | S. 4 Osram, Ledvance und ERGO – Partner auf Augenhöhe Komposit: | S. 7 Altersvorsorge neu gedacht E RGO hat darauf die Antwort, denn die einzigartige Pro- duktlösung ist dauerhaft flexibel. Und auch für Kunden, die auf eine 100-prozentige Beitragsgarantie Wert legen, ist ERGO wieder am Start. Die neue ERGO Rente Index ist erste Wahl für sicherheitsorien- tierte Kunden. Die Beiträge fließen in das Sicherungsvermögen der ERGO Vorsorge Lebensversiche- rung. Dabei gilt zum vereinbarten Rentenbeginn eine 100-prozentige Beitragsgarantie für alle planmä- ßig eingezahlten Beiträge. Darü- ber hinaus besteht jedes Jahr die Wahlmöglichkeit, ob das Vertrags- guthaben von der Wertentwicklung des Munich Re World Wide Trend Index profitieren soll – oder von der ganz normalen Überschussbetei- ligung. Der Index wird von den Anlage- experten der Munich Re gemanagt. Er berücksichtigt anhand eines Trendfolge-Modells die weltweit wichtigsten Anlageklassen, bei- spielsweise Aktien, Zinsanlagen, Immobilien und Rohstoffe. Damit bietet er gute Renditechancen – mit der Zielsetzung einer stabilen Wertentwicklung. Der Kunde pro- fitiert mit einer einfach nachvoll- ziehbaren Beteiligungsquote von der Indexentwicklung. Mit ERGO Rente Index lassen sich so die Chancen an den weltweiten Fi- nanzmärkten nutzen, ohne das be- reits angesparte Geld zu riskieren. Weitere emen S. 6 Ergo Cyberversicherung – ab sofort bessere Bedingungen S. 3 Drohnenflüge – nur noch mit Kenntnisnachweis S. 8 Aktuelle Urteile und Entscheidungen S. 11 S. 12 S. 12 Focus Money-Serie bewertet DKV-Tarife erneut mit „sehr gut“ Best Care: Top-Hilfe bei schweren Erkrankungen Krankenkassenbeiträge für Selbstständige: Nacherhebung droht Liebe Leserinnen und Leser, in der Lebensversi- cherung starten wir mit neuen Renten- tarifen ins neue Jahr. Die neuen Rentenversicherun- gen weisen nicht nur höhere Rendi- techancen auf, sie überzeugen zu- gleich mit einem Höchstmaß an Fle- xibilität und Sicher- heit. Wir bieten Va- rianten sowohl für Privatkunden als auch für die betriebliche Al- tersvorsorge. Damit ist ERGO ab 2018 wieder auf dem Weg zum Vollsortimenter in der Lebens- versicherung. Zu unseren neuen Produkten in der Lebensversiche- rung planen wir für nächstes Jahr eine Road Show quer durch Deutschland, um Ihnen die Pro- dukte vor Ort vorstellen zu kön- nen. Die genauen Termine erfah- ren Sie in Kürze. In dieser Zeitung finden Sie jetzt schon die Details zu den neuen Produkten. Die meisten Mittelständler und quasi alle Großunternehmen sind international tätig. Wie organisiert man für diese Firmen einen län- derübergreifenden umfassenden Versicherungsschutz? ERGO hat große Expertise und langjährige Kundenbeziehungen in diesem Bereich. Wie internationale De- ckungskonzepte funktionieren, können Sie am Beispiel der be- kannten Marke OSRAM nachle- sen. Außerdem haben wir in ei- nem Round-Table-Gespräch Mak- ler, Betreuer und Underwriter an einen Tisch geholt. Welche The- men besprochen wurden, können Sie in der Ausgabe nachlesen. Viel Spaß beim Lesen! Stephan Schinnenburg Vertriebsvorstand Makler- und Koope- rationsvertrieb Personenversicherung Christian Kussmann Leiter des Maklervertriebs für das Schaden-/ Unfallgeschäft Fortsetzung auf Seite 2 Mit einem innovativen Produktkonzept bietet ERGO am Markt bisher nicht gekannte Flexibilität in der Altersvorsorge. „Sicherheit oder Renditechancen nutzen?“ – das ist eine Frage, die sich Ihr Kunde jederzeit stellen kann.

Klartext - Ergo · abzuschließen. Die Drohne sollte außerdem immer in Sichtweite des Piloten bleiben. Und er darf sie nicht wahllos irgendwo fliegen lassen. Denn das ist nicht überall

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Page 1: Klartext - Ergo · abzuschließen. Die Drohne sollte außerdem immer in Sichtweite des Piloten bleiben. Und er darf sie nicht wahllos irgendwo fliegen lassen. Denn das ist nicht überall

Ein einmal erreichtes Vertrags-guthaben kann nicht mehr sinken.

Als zweite Neuheit steht ab so-fort die ERGO Betriebs-Rente Index für die Direkt- und Rückde- ckungsversicherung (Direktzusage, Unterstützungskasse) in der be- trieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Damit können auch komplexe Versorgungswerke ein-gerichtet werden, die den Ver- sorgungsbedarf unterschiedlicher Mitarbeitergruppen abdecken. So- wohl für die Einzelversicherung wie auch als Gruppenversiche- rung für ganze Belegschaften steht so eine passende Produktlösung bereit.

Ausgabe Januar 2018

KlartextDie ERGO Zeitung für Makler

Versichern heißt verstehen.

Für Profisportler: DKV ist erste Wahl

Gesundheit: | S. 10

Round Table mit Maklern in Berlin

Interview: | S. 4

Osram, Ledvance und ERGO – Partner auf Augenhöhe

Komposit: | S. 7

Altersvorsorge neu gedacht

ERGO hat darauf die Antwort, denn die einzigartige Pro-

duktlösung ist dauerhaft flexibel. Und auch für Kunden, die auf eine 100-prozentige Beitragsgarantie Wert legen, ist ERGO wieder am Start.

Die neue ERGO Rente Index ist erste Wahl für sicherheitsorien-tierte Kunden. Die Beiträge fließen in das Sicherungsvermögen der ERGO Vorsorge Lebensversiche-rung. Dabei gilt zum vereinbarten Rentenbeginn eine 100-prozentige Beitragsgarantie für alle planmä-ßig eingezahlten Beiträge. Darü-ber hinaus besteht jedes Jahr die Wahlmöglichkeit, ob das Vertrags- guthaben von der Wertentwicklung des Munich Re World Wide Trend

Index profitieren soll – oder von der ganz normalen Überschussbetei-ligung.

Der Index wird von den Anlage- experten der Munich Re gemanagt. Er berücksichtigt anhand eines Trendfolge-Modells die weltweit wichtigsten Anlageklassen, bei-spielsweise Aktien, Zinsanlagen, Immobilien und Rohstoffe. Damit bietet er gute Renditechancen – mit der Zielsetzung einer stabilen Wertentwicklung. Der Kunde pro- fitiert mit einer einfach nachvoll-ziehbaren Beteiligungsquote von der Indexentwicklung. Mit ERGO Rente Index lassen sich so die Chancen an den weltweiten Fi- nanzmärkten nutzen, ohne das be- reits angesparte Geld zu riskieren.

Weitere Themen

S. 6 Ergo Cyberversicherung – ab sofort bessere Bedingungen

S. 3 Drohnenflüge – nur noch mit Kenntnisnachweis

S. 8 Aktuelle Urteile und Entscheidungen

S. 11

S. 12

S. 12

Focus Money-Serie bewertet DKV-Tarife erneut mit „sehr gut“

Best Care: Top-Hilfe bei schweren Erkrankungen

Krankenkassenbeiträge für Selbstständige: Nacherhebung droht

Liebe Leserinnen und Leser,

in der Lebensversi-cherung starten wir mit neuen Renten- tarifen ins neue Jahr. Die neuen Rentenversicherun- gen weisen nicht nur höhere Rendi- techancen auf, sie überzeugen zu- gleich mit einem Höchstmaß an Fle- xibilität und Sicher- heit. Wir bieten Va- rianten sowohl für Privatkunden als auch für die betriebliche Al- tersvorsorge. Damit ist ERGO ab 2018 wieder auf dem Weg zum Vollsortimenter in der Lebens- versicherung. Zu unseren neuen Produkten in der Lebensversiche- rung planen wir für nächstes Jahr eine Road Show quer durch Deutschland, um Ihnen die Pro- dukte vor Ort vorstellen zu kön- nen. Die genauen Termine erfah- ren Sie in Kürze. In dieser Zeitung finden Sie jetzt schon die Details zu den neuen Produkten.

Die meisten Mittelständler und quasi alle Großunternehmen sind international tätig. Wie organisiert man für diese Firmen einen län- derübergreifenden umfassenden Versicherungsschutz? ERGO hat große Expertise und langjährige Kundenbeziehungen in diesem Bereich. Wie internationale De-ckungskonzepte funktionieren, können Sie am Beispiel der be-kannten Marke OSRAM nachle-sen. Außerdem haben wir in ei- nem Round-Table-Gespräch Mak- ler, Betreuer und Underwriter an einen Tisch geholt. Welche The-men besprochen wurden, können Sie in der Ausgabe nachlesen.

Viel Spaß beim Lesen!

Stephan SchinnenburgVertriebsvorstand Makler- und Koope- rationsvertrieb Personenversicherung

Christian KussmannLeiter des Maklervertriebs für das Schaden-/ Unfallgeschäft

Fortsetzung auf Seite 2

Mit einem innovativen Produktkonzept bietet ERGO am Markt bisher nicht gekannte Flexibilität in der Altersvorsorge. „Sicherheit oder Renditechancen nutzen?“ – das ist eine Frage, die sich Ihr Kunde jederzeit stellen kann.

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Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 20182

Leben

Auch die schon bereits bekannte Systematik der Beratungsstufen wurde für die neue indexgebunde-ne Rentenversicherung übernom- men. Das Produkt bietet alle Fle- xibilität, die nach dem Betriebs-rentengesetz zulässig ist. Ein be- sonderes Plus: Durch das Betriebs- rentenstärkungsgesetz wurde der steuerlich geförderte Dotierungs-rahmen für die §3 Nr.63 EStG Förderung verdoppelt. Das macht das Produkt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer doppelt attraktiv.

Aller guten Dinge sind drei – und das Beste kommt bekanntlich zum Schluss:

Die ERGO Rente Balance ist eine am Markt einzigartige Kombination aus renditestarker Anlage in In-vestmentfonds und dem sicheren

Altersvorsorge neu gedacht

Fortsetzung von Seite 1

Hafen einer Indexpolice. Sie richtet sich gezielt an Kunden, die neben Sicherheit auch auf höhere Ren- ditechancen und hohe Anlage- flexibilität setzen. Sie können in unser mehrfach ausgezeichnetes Investmentfonds-Portfolio nam- hafter Fondsgesellschaften anle-gen, darunter auch in die erfolg- reichen ERGO Vermögensmanage-mentfonds.

Anders als bei herkömmlichen Fondspolicen bleiben Kunden je-doch sehr flexibel: Wollen sie ihre Gewinne sichern, können sie ihr Geld jederzeit monatlich gebüh-renfrei in das klassische Siche-rungsvermögen umschichten und auch am Munich Re Worldwide Trend Index partizipieren. Mit der Index-Plus-Funktionalität sogar mit einer stark erhöhten Beteili-gungsquote.

Der Weg von Fonds zum Siche-rungsvermögen ist jedoch keine Einbahnstraße: Kunden, die ihre Renditechancen später wieder er-höhen wollen, beispielsweise auf-grund einer Trendwende an den Aktienmärkten, können ihr Kapital

aus dem Sicherungsvermögen monatlich erneut gebührenfrei in Fonds umschichten. Dieser Wech-sel zwischen Sicherungsvermögen und Fonds ist nicht nur mit dem kompletten Vertragsguthaben möglich, sondern jeweils auch mit Teilbeträgen, monatlich, kosten-los, in beide Richtungen. Mit die-ser Flexibilität ist die ERGO Rente Balance einzigartig am Markt!

Werthaltige Rentenphase Wie auch immer sich der Kunde entscheidet, in der Rentenphase setzen alle Produkte auf eine dau-erhaft solide Rente. Damit diese heute schon planbar ist, wird ein werthaltiges und unkompliziertes Rentenfaktorkonzept verwendet. Die ERGO arbeitet dabei – anders als viele andere Anbieter – mit Sterbetafeln und Kosten, die be-reits zum Abschlusstag der Ren-tenversicherung festgeschrieben werden. Das gibt Planungssicher-heit. Der aktuell mit 0,9 Prozent niedrige Garantiezins wird hinge-gen nicht festgeschrieben. Statt-dessen wird zu Rentenbeginn der aktuelle Neugeschäftszins für die

Berechnung der Garantierente zu- grunde gelegt. Wenn der Garantie- zins wieder steigt, profitiert der Kunde somit dauerhaft. Ebenso profitiert er davon, dass bei ERGO der Rentenfaktor für das gesamte Vertragsguthaben gilt, unabhängig davon, ob es aus Garantieleistun-gen, Überschüssen oder der Rendi-te von Investmentfonds resultiert.

Neue Risikolebens- versicherung

Mit der neuen Risikolebensversi-cherung der ERGO Vorsorge Le- bensversicherung, die Ihnen ab dem 1.4.2018 zur Verfügung steht, können Sie Ihre Kunden schon für wenige Euro absichern.

Es gibt drei Tarifvarianten: Der Grundschutz des neuen Produkts zählt im Prämienvergleich zu den günstigsten Angeboten am Markt. Wer die wichtige Nachversiche-rungsgarantie in den Leistungsum- fang einschließen will, liegt mit dem Leistungspaket Komfort der neuen Risikolebensversicherung richtig. Die dritte Tarifvariante mit dem Leistungspaket Premium richtet

sich an Kunden, die umfangreiche Leistungen zu schätzen wissen. Dazu zählt beispielsweise die vor- gezogene Todesfallleistung. Weite-re Pluspunkte der Premiumvariante sind die Soforthilfe, die Verlänge-rungsoption, der Pflegebonus und die Assistance-Leistungen durch „Best Doctors“.

„Wir geben wieder richtig Gas!“

Mit den drei zusätzlichen neuen Produkten, die das bestehende Produktsortiment optimal erwei-tern, startet die ERGO zum neuen Jahr 2018 eine Produktoffensive, die es in sich hat und auf alle Kun-denwünsche eine Antwort bietet: besonders werthaltig, auf Wunsch maximal flexibel und zugleich je-derzeit sicher – mit dem neuen Trio passt das bestens zusammen. Kein Wunder, dass Dr. Michael Fauser, Vorstandsmitglied der ERGO Deutschland und für Le-bensversicherungen Inland zu-ständig, selbstbewusst ins neue Jahr blickt: „Wir geben in Leben wieder richtig Gas!“

Das unabhängige Analysehaus Morgen & Morgen hat die aktuellen Ergebnisse des jährlichen M&M Belastungstests für Lebensversicherer veröf-fentlicht.

Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung hat erst-mals teilgenommen und erhielt die Bestnote „ausgezeichnet“.

Jeder Versicherer wurde 2017 erstmals verpflich- tet, den so genannten „Solvency und Financial Condition Report (SFCR)“ zu veröffentlichen.

Dieser Report informiert die Öffentlichkeit in allgemeinverständlicher Form über die Finanz- lage, die Risiken und die allgemeine Geschäfts-entwicklung der Versicherungsunternehmen – insbesondere auch über die finanzielle Stabi- lität und Eigenkapitalunterlegung des Versiche- rers im Krisenfall. Morgen & Morgen hat den Belastungstest neu konzipiert. Das Analysehaus hat zusätzlich zu den Daten aus den SFCR der Versicherer auch in-terne unternehmensspezifische Daten abgefragt und analysiert, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Bestnote „ausgezeichnet“ für ERGO Vorsorge Leben

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Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 2018 3

Besonders geschützt sind Flug-häfen: Innerhalb eines Abstands von 1,5 Kilometern zur Flugplatz-begrenzung dürfen Drohnen gar nicht fliegen. Für die darüber hinaus reichenden unterschied-lich großen Kontrollzonen gibt es ebenfalls Einschränkungen. Die Deutsche Flugsicherung DFS (www.dfs.de) hat für die Kon-trollzonen der von ihr betreu-ten 16 Verkehrsflughäfen eine pauschale Freigabe erteilt; hier sind jedoch Flughöhen- und Ge- wichtsbegrenzungen sowie Ver-haltensregeln zu beachten. Dazu kommen regionale Sperrgebiete, etwa über Gefängnissen oder Re-gierungsgebäuden wie in Teilen von Berlin.

Drohnen-Besitzer finden in so-genannten Luftfahrtkarten der International Civil Aviation Orga-nisation (ICAO-Karten) Informa-tionen zu den erlaubten Lufträu-men in Deutschland. Im Zweifel empfiehlt es sich, bei dem zu-ständigen Bezirks- oder Ortsamt die Rechtslage zu klären.

Generell gilt: Während des Drohnenflugs auf Wind und Witterung achten! Es empfiehlt sich außerdem, im-mer einen ausreichenden Si-cherheitsabstand zu öffentlichen

Drohnenflüge – nur noch mit Kenntnisnachweis D rohnen sind beliebt: Aktuell sind allein 87.000 private Drohnenpiloten im Deutschen Aero Club or-

ganisiert. Der Verband schätzt, dass es deutschlandweit etwa 147.000 gibt. Durch die große Anzahl steigt das Risiko, dass Drohnen kollidieren und abstürzen.

Deshalb plant das Bundesverkehrs-ministerium eine Neuregelung der Luftverkehrsordnung. Bereits jetzt müssen private Drohnenpiloten ei-nige Regeln beachten.

Was fällt alles unter den Begriff „Drohne“?

Unter dem Begriff „Drohne” verste-hen Experten unbemannte Flug- objekte. Sie können sowohl auto-nom fliegen als auch von Men- schenhand gesteuert sein. Grund-sätzlich lassen sich alle Drohnen in die Kategorien „Flugmodell” oder „unbemanntes Luftfahrtsystem” einordnen.

Für die Abgrenzung kommt es auf den Zweck der Verwendung an: Bei privater Nutzung, also im Rahmen der Freizeitgestaltung, sprechen Experten von einem „Flugmodell”. Erfolgt der Einsatz des Geräts zu gewerblichen Zwecken, ist „un-bemanntes Luftfahrtsystem” die richtige Bezeichnung. Rechtlich gelten Drohnen beider Nutzungs-arten nach § 1 Abs. 2 Luftverkehrs-gesetz (LuftVG) als „Luftfahrzeu-ge”. Die Regelungen für die beiden Varianten sind jedoch zum Teil un-terschiedlich: Unbemannte Luft-fahrtsysteme benötigen zum Bei-spiel immer die Aufstiegserlaubnis einer Behörde.

Eine solche generelle Erlaub-nispflicht gibt es für Flugmodel-le bis fünf Kilogramm Gewicht nicht. Es gibt verschiedene Kon-struktionen, Modelle und Bau-formen von Drohnen. Bei den Hobby-Drohnen sind haupt-sächlich die Bauformen Quad-rocopter mit vier Rotoren, He-xacopter mit sechs Rotoren und Octocopter mit acht Rotoren ver-treten – alle zusammengefasst unter dem Begriff Multicopter.

Worauf sollten Drohnenpi- loten beim Fliegen achten?

Zunächst gilt: Drohnen dürfen laut Luftverkehrsgesetz nicht ohne Ver- sicherung abheben. Ob die eigene Privathaftpflicht ausreicht, hängt von der Police ab. Manche schlie-ßen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu fünf Kilogramm in den Schutz mit ein. Deckt eine Privat-haftpflicht Schäden durch Droh-nen nicht ab, ist eine Zusatzpolice abzuschließen. Die Drohne sollte außerdem immer in Sichtweite des Piloten bleiben. Und er darf sie nicht wahllos irgendwo fliegen lassen. Denn das ist nicht überall erlaubt. Schon aus Sicherheits-gründen unbedingt sollte der Pilot das Überfliegen von Menschenan-sammlungen, vielbefahrenen Stra-ßen und Unfallstellen vermeiden.

Wegen und Hochspannungslei-tungen einzuhalten. Außerdem sollten Drohnen nachts niemals ohne Beleuchtung unterwegs sein. Wer seine Drohne von ei-nem fremden Grundstück auf-steigen lassen will, benötigt die Erlaubnis des Eigentümers.

Der Gesetzgeber will die Nutzung von privaten Drohnen neu regeln. Womit ist zu rechnen?

Unter anderem sollen zukünftig alle Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm kennzeichnungs- beziehungsweise registrierungs-pflichtig sein. Denn mit einem Ein- trag in ein Verzeichnis der Luftfahrtbehörde lassen sich die Besitzer im Scha-densfall oder bei Regel- verstößen schnell ausfindig ma- chen. Ausdrücklich verboten wer- den soll das Überfliegen von In-dustrieanlagen, Justizvollzugsan- stalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen zur En- ergieverteilung, Bundesfernstra- ßen, Eisenbahnlinien, Menschen-ansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und Ein-satzorten der Polizei.

Eine Art „Drohnenführerschein“ zumindest für gewerbliche Droh-nenpiloten ist in Planung. Einheit-lich festgeschrieben werden soll womöglich auch eine Höchstflug-höhe von 100 Metern. Derzeit ar-beitet das Bundesverkehrsminis- terium an der Änderung der ent-sprechenden Rechtsvorschriften. Wann Drohnen-Piloten mit neuen Regeln rechnen müssen, steht noch nicht fest.

Komposit

Kommt es zu Schäden, haftet der Führer des Gerätes. Der Versicherungsschutz der Pri-vaten Haftpflichtversicherung der ERGO umfasst Flugmodelle zu Freizeit- und Sportzwecken bis fünf kg Gewicht. Wiegt das Fluggerät mehr, muss eine Ge-werbe-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Drohnen sind in der Hausrat-versicherung mitversichert. Versicherungsschutz besteht bei den Gefahren Einbruch-diebstahl, Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser etc.

Für Drohnen mit einem Ab-fluggewicht über 5 kg bis ma-ximal 10 kg Gewicht bietet ERGO Versicherungsschutz im Rahmen einer eigenständigen Luftfahrt-Halter-Haftpflicht-Police an.

Die Deckung besteht:

• nur für Seriengeräte, dage- gen nicht für Prototypen, „Experimental“ oder Eigen- bauten

• nur für zivile Verwendun- gen wie Foto- und Video- überwachungsflüge

• nur im Geltungsbereich Eu- ropa und Mittelmeeranrai- nerstaaten.

Schäden an der mitgeführ-ten Kamera und Zubehör sind nicht versichert. Es besteht ein genereller Selbstbehalt von 500 Euro. Luftaufnahmen von öffentlichen Veranstaltungen können gegen Mehrbeitrag mitversichert werden.

Versicherung bei ERGO

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Von Links: Olaf Schimmel, Reinhold Frieden, Alexander Frieden, Uwe Kuntze, Jens Kaudasch – Underwriter Haftpflicht, Berlin; Christian Heinrich – Unternehmenskommunikation

Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 20184

Interview

Makler profitieren vom Schulterschluss zwischen Maklerbetreuer und Underwriter

Klartext: Sie sind seit vielen Jah- ren im Maklermarkt tätig und kennen ERGO sehr gut. Wie hat sich ERGO mit der Umstellung im Maklervertrieb Schaden / Unfall entwickelt?

Schimmel: Besonders in den tech-nischen Gewerbeversicherungen, wo ich meinen Schwerpunkt habe, ist die ERGO in den letzten Jahren gewachsen und hat ihr Knowhow

vergrößert. Eine gute Zusammen-arbeit mit meinen Ansprechpart-nern bei ERGO ist für mich sehr wichtig. Meine Kunden wünschen sich passgenaue Versicherungslö-sungen, das heißt individuelle Lö-sungen. Und hier vertraue ich auf meine ERGO-Partner, dass sie die gewünschten Individualdeckun-gen auch anbieten können.

Frieden: Grundsätzlich ist für mich

der persönliche Kontakt sehr wich- tig, vor allem was die Ansprech-partner bei den Versicherern an-geht. Ich bin froh, dass meine Be-treuer und Underwriter von ERGO sehr kompetent und zuverlässig sind und das Maklergeschäft sehr gut kennen. Dieser persönliche Kontakt ist für mein Geschäft mit ERGO ausschlaggebend.

Klartext: Wie bewerten Sie die

Was ist wichtig für mittelständische Maklerhäuser? Wo ist ERGO gut aufgestellt, und wo kann ERGO noch nachbessern? Seit Anfang 2017 ist der ERGO Maklervertrieb neu aufgestellt.

Qualität der ERGO als Produkt-geber?

Schimmel: Im Gewerbebereich sehe ich eine gute Qualität bei den Produkten. Ich kann mit Underwri-tern wie Jens Kaudasch Deckun-gen individuell besprechen und an die Bedürfnisse meiner Kun-den anpassen. ERGO bietet hier also keine Produkte von der Stan-ge, sondern echtes Individualge-schäft.

Frieden: Im Vergleich mit ande-ren Versicherern sieht man bei ERGO im Gewerbebereich ins-gesamt eine große Bereitschaft,

E r ist näher an die jeweiligen Produktsparten herangerückt, Maklerbetreuer und Underwriter arbei-ten noch stärker als Team zusammen. Um diese und viele andere Themen zu besprechen, hat die

Klartext-Redaktion zu einem Round Table-Gespräch in die Berliner ERGO-Niederlassung eingeladen: Mit dabei waren die Makler Olaf Schimmel sowie Reinhold Frieden und Alexander Frieden. Sie sprachen mit ihrem ERGO-Betreuer Uwe Kuntze und mit Underwriter Jens Kaudasch.

individuelle Produktlösungen zu entwickeln, die genau auf mei-ne Kundenwünsche passen. Die angenehme und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Mak-lerbetreuer und dem Underwriter trägt hier ganz wesentlich zum Erfolg bei. Generell gilt: Makler haben den Auftrag, dem Kunden nicht das Günstigste anzubieten, sondern das Beste.

Klartext: Und wie bewerten Sie die Qualität der weiteren Bear-beitung in der Verwaltung und im Service?

Frieden: Mein Eindruck ist, dass

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Reinhold Frieden (sen.), Inhaber des Maklerhauses Frieden Finanz GmbH und Alexander Frieden (jun.), Geschäftsführer des Maklerhauses Frieden Finanz GmbH, Berlin

Olaf Schimmel, Inhaber des Maklerhauses Olaf Schimmel Versicherungsmakler, Panketal

Uwe Kuntze, Maklerbetreuer Maklerdirektion Nord

Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 2018 5

IDD – neue Leitlinien für den Versicherungsvertrieb

D ie neue Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Dis- tribution Directive) löst die Regelungen aus der EU-Ver-

mittlerrichtlinie ab.

Kurzmeldungen

Sie sollte nach bisheriger Geset- zeslage bis spätestens 28. Februar 2018 in allen 28 EU-Mitgliedstaa- ten in nationales Recht umge-setzt sein. Nach neuesten Stand haben die Unternehmen sehr wahrscheinlich Zeit bis zum 1. Oktober 2018, die neuen Rege-lungen in ihren Unternehmen einzuführen.

Denn die EU-Kommission plant, einen Vorschlag des EU-Parla-ments sowie der Mitgliedstaaten zur verschobenen Anwendung der Richtlinie vom 23. Februar auf den 1. Oktober 2018 anzu- nehmen. Für die Verschiebung der Anwendung ist formell ein neuer Gesetzesvorschlag der Kommission nötig, der dann vom EU-Parlament und dem EU-Minis- terrat angenommen werden muss. Ein Termin für die Veröf- fentlichung des Gesetzes steht aber noch nicht fest.

Die Versicherungsvertriebsricht-linie IDD gilt für alle Vertriebs-aktivitäten der Versicherungs-wirtschaft in der EU und hat folgende Ziele:

• Harmonisierung von Märkten und Produkten innerhalb der EU• Steigerung des Verbraucher- schutzes und Stärkung des Kundenvertrauens

• Anhebung der Mindeststan- dards von Vorschriften für den Vertrieb

ERGO wird seinen externen Part- nern keine spezifischen Vorga- ben zu Produktauswahl, Bera-tungsprozessen, Umgang mit Interessenkonflikten, zu Fragen der Aus- und Weiterbildung etc.

im Rahmen von IDD vorge- ben, sofern das nicht gesetzlich vorgeschrieben oder notwendig ist.

Vielmehr gilt für ERGO auch in Zeiten von IDD: Makler sind und bleiben die Interessenvertreter und Sachwalter der Kunden. ERGO wertschätzt die besonde- re Rolle von externen Part- nern (Kooperationen, Mehrfach-agenten und Maklern), welche nicht ausschließlich für ERGO vermitteln.

ERGO setzt auf die bestehen- den gemeinsamen Leitlinien auf, die neben den vertrag- lichen Vereinbarungen über den GDV-Verhaltenskodex bezie-hungsweise den Basic Code mit seinen Vertriebspartnern abge- stimmt wurden. Damit erfüllt der Versicherer die modifizierten gesetzlichen Anforderungen, die sich durch IDD ergeben, in vol-lem Umfange.

Makler profitieren vom Schulterschluss zwischen Maklerbetreuer und Underwriter

noch nicht alles rund läuft. Ich sehe aber auch, dass sich Mak-lerbetreuer und Underwriter voll für uns einsetzen, wenn sich die weitere Bearbeitung unserer An-liegen einmal verzögert oder es Rückfragen gibt.

Wie die gesamte Branche hat sich auch ERGO beziehungs-weise der Maklervertrieb den stärkeren Einsatz von digitalen Prozessen auf die Fahne ge-schrieben. Wie sehen Sie diese Entwicklung?

Schimmel: Ich begrüße den ver-stärkten Einsatz von digitalen Pro-zessen und Tools bei Versicherern insgesamt und natürlich auch bei ERGO. Wenn die neuen Angebote konkret meinem Geschäft helfen, dann nutze ich sie auch.

Frieden: In dem Zusammenhang möchte ich das Thema Portal erwähnen. Ein Maklerportal mit echtem Mehrwert und guter User-führung würde ich gerne nutzen.

Schimmel: Ich fände klasse, wenn ERGO das Thema digitale Maklerpost forcieren würde. Das würde die Verwaltungsarbeit auf unserer Seite deutlich erleichtern.

Kuntze: Hierzu kann ich direkt sa-gen: Der Maklervertrieb wird im ersten Halbjahr 2018 ein neues und sehr modernes Maklerportal zur Verfügung stellen, das sich durch eine Top-Userführung aus-zeichnet. Außerdem digitalisieren wir unsere Maklerpost in 2018 Zug um Zug. Das wird nicht nur unse-ren Partnern, sondern auch uns die Tagesarbeit erleichtern. Insge- samt ist die reibungslose Zusam-menarbeit zwischen Sparte, Mak-lerbetreuer und Makler für ERGO von großer Bedeutung. Unsere Makler profitieren von diesem Schulterschluss.

Klartext: Welche Erwartungen haben Maklerbetreuer und Un-derwriter denn an die Makler?

Kuntze: Zunächst freuen wir uns

über alle Makler, die gerne mit uns zusammenarbeiten. Mein einziger Wunsch ist, dass Mak-ler, die noch nicht so lange im Maklergeschäft aktiv sind, mehr Grundwissen über das Gewerbe-geschäft aufbauen.

Kaudasch: Ja, das kann ich unter-stützen. Wir sind natürlich gerne bereit, Maklern unsere Produkte im Detail vor Ort zu erläutern. Darüber hinaus erklären wir auch transparent, welche Daten wir vom Makler benötigen, um be-lastbare individuelle Angebote zu berechnen.

Klartext: Meine Herren, vielen Dank für das interessante Ge-spräch. Ihre Antworten zeigen, dass sich der ERGO Maklerver-trieb in die richtige Richtung entwickelt. Neben der engen persönlichen Kontakte stärkt der Maklervertrieb die digitale Unterstützung für seine Makler und arbeitet daran, seine Pro-zesse zu verbessern.

Page 6: Klartext - Ergo · abzuschließen. Die Drohne sollte außerdem immer in Sichtweite des Piloten bleiben. Und er darf sie nicht wahllos irgendwo fliegen lassen. Denn das ist nicht überall

Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 20186

Keiner ist mehr sicher: Von der Veröffentlichung medizinischer Daten von Olympia-Athleten über Datendiebstahl mit Hilfe eines gehackten Unternehmensnetzwerks bis zu Attacken auf das globale Zahlungssystem Swift – Hacker treiben fast über-all ihr Unwesen.

Komposit

D ie Schäden sind enorm. Niemand bezweifelt daher,

dass in den kommenden Jahren ein riesiger Markt für Cyber-Ver-sicherungen entstehen wird.

Unterschätztes Risiko

Zwar schaffen es nur noch große oder spektakuläre Fälle in die Schlagzeilen. Kleinere Attacken sind jedoch nicht weniger gefähr- lich. Die Schäden sind für die Betroffenen teuer und gefährden manchmal sogar die Existenz.

Beispiele gibt es zuhauf: Ein Schad- programm sabotiert die Debitoren-Buchhaltung eines Großhändlers. Ein Mitarbeiter eines Ingenieurbü-ros löscht aus Versehen ein auf-wändig entwickeltes Excel-Tool. Auf Grund einer E-Mail, die an-scheinend vom Chef kommt, über-weist eine Mitarbeiterin 10.000 Euro auf ein fremdes Konto. Auf dem Rechner einer Facharztpraxis hat ein Trojaner die Festplatte ver-schlüsselt und fordert jetzt Geld für einen Decodierschlüssel. „Ge-rade Kleinunternehmer und Frei-berufler unterschätzen das Risiko“, sagt Alexander Arias, Leiter der

Cyber-Versicherung bei ERGO. Im Gegensatz zu Konzernen haben sie zumeist kein ausreichendes IT- und Risiko-Management, das sich mit diesen Gefahren auseinandersetzt.

Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet die ERGO Versicherung zwei Absicherungs-möglichkeiten für Cyber-Risiken: Eine umfangreiche Cyber-Versiche- rung und einen Cyber-Kompakt-Schutz für Unternehmen mit Um-sätzen bis zu 1 Millionen Euro. „Wir möchten mit unseren Cyberver-sicherungen dieser Entwicklung Rechnung tragen und unsere Kun-

den vor den entsprechenden Risi- ken schützen. Mit unseren Produk-ten erhalten Kunden die Absiche-rung, die sie benötigen. Ganz nach ihrem Bedarf“, so Arias weiter. Die „ERGO Cyber-Versicherung“ deckt folgende Risiken ab:

• Drittschäden: Ansprüche auf den Ersatz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden nach einer Datenschutz-, Da- tenvertraulichkeits- oder IT- Sicherheitsverletzung • Eigenschäden: Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach einem Cyber-Angriff, Ersatz von Er- tragsausfällen oder Mehrkos- ten sowie Verlusten von Geld und Waren nach einem Com- puterbetrug • Serviceleistungen im Scha- densfall: IT-Dienst- und Foren- sikleistungen, Übernahme von Benachrichtigungskosten, Or- ganisation von Krisenmanage- ment und reputationsrettenden Maßnahmen, Kosten für die Abwehr von Cyber-Bedrohung/ Erpressung oder die Organi-

Für die Neuordnung bestehender Verträge gelten diese Regelungen:

Das Sonderprodukt für Rechtsanwäl-te, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare kann per Antrag umge- stellt werden. Den Antrag finden Sie im ERGO Vertriebsportal unter Pro-dukte > Gewerbe/Industrie > Cyber-Versicherung. Für alle weiteren Verträ- ge erhalten Sie ein Umstellungsan- gebot innerhalb des 1. Quartals 2018.

ERGO Cyberversicherung – ab sofort bessere Bedingungen

sation von Straf-, Ordnungs widrigkeiten- bzw. Beratungs- rechtsschutz. Für die aktuelle Tarifgeneration hat ERGO die Versicherungsbe-dingungen deutlich verbessert:

Erweiterung der Begriffsdefini- tion: Als IT-Systeme gelten ab sofort auch industrielle Steue- rungsanlagen Die Unterscheidung zwischen zielgerichteten und nicht ziel- gerichteten Angriffen entfällt Reduzierung der Obliegenhei- ten vor Eintritt des Versiche-rungsfalls

Im Drittschadenbereich beste- hende Deckungserweiterung gegenüber dem Wettbewerb mehr in den Fokus gestellt Wegfall aller Sublimits bei Wie- derherstellung von Daten und Programmen

Ausweitung Versicherungs- schutz bei Ertragsausfall, zu- sätzlich Verlängerung der Haft- zeit von 30 auf 60 Tage und Re- duzierung des zeitlichen Selbst- behalts von 48 auf 12 Stunden

Unter bestimmten Vorausset- zungen ist auch die Übernahme eines Erpressungs- oder Löse- gelds versichert.

Die neuen Versicherungsbedingun- gen finden auch Anwendung bei unserem Sonderprodukt für Rechts- anwälte, Steuerberater, Wirt-schaftsprüfer und Notare.

Der Kompaktschutz für Unter-nehmen mit Umsätzen bis zu 1 Millionen Euro richtet sich an Selbstständige und kleinere Un-ternehmen wie zum Beispiel in Handel und Handwerk. Im Fokus stehen dabei die oben aufge- führten Eigenschäden und aus- gewählte Serviceleistungen im Schadensfall. „Wichtig war uns, dass wir Serviceleistungen anbie- ten, die unsere Kunden im Scha- denfall rund um die Uhr abrufen können. Dazu zählen Experten aus den Bereichen IT-Dienstleistung, Rechtsberatung sowie Krisenmana-gement.“, sagt Arias. Angesichts der aktuell niedrigen Marktdurchdring- ung bietet der Cyber-Markt noch ein enormes Wachstumspotenzial.

Auch hier greifen für die aktuelle Tarifgeneration verbesserte Be-dingungen:

Erweiterung der Begriffsdefini- tion: Als IT-Systeme gelten ab sofort auch industrielle Steue- rungsanlagen Die Unterscheidung zwischen zielgerichteten und nicht ziel- gerichteten Angriffen entfällt

Straffung der Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls

Wegfall aller Sublimits bei Wie- derherstellung von Daten und Programmen

Ausweitung Versicherungs- schutz bei IT-Mehrkosten, zu- sätzlich Verlängerung der Haft- zeit von 14 auf 30 Tage und Re- duzierung des zeitlichen Selbst- behalts von 48 auf 12 Stunden

Unter bestimmten Vorausset- zungen ist auch die Übernahme eines Erpressungs- oder Löse- gelds versichert.Alexander Arias

Leiter der ERGO Cyberversicherung

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Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 2018 7

Nach einem LKW-Unfall in Ar-gentinien im Juni 2017 entstand Ledvance ein Transport-Schaden von rund 20.000 Dollar, der rasch reguliert wurde.

Auch bei Wasserschäden wäh-rend des Transportes springt ERGO ein, wie im April 2017 in Taiwan: Tausende von Lampen waren un-brauchbar.

Und dass die Güter von Ledvance beziehungsweise Osram auch für Langfinger interessant sind, zeigt ein Fall aus Peru: Hier verschwand im April 2017 ein ganzer Contai-ner – Schadensumme 44.000 Dol-lar, für die ERGO aufkam.

Zu dem guten Vertragsverhältnis tragen auch regelmäßige Tref-fen der Ansprechpartner aus der

Osram, Ledvance und ERGO – Partner auf AugenhöheDie bekannte Marke Osram ist ein weltweit führender Lichthersteller mit einer rund 100-jährigen Geschichte. Osram bietet maßgeschneiderte sowie innovative Lichttechnologien und –lösungen mit einem breiten Produktportfolio bis hin zu vernetzten intelligenten Beleuchtungslösungen von Gebäuden und Städten.

E in besonderer Schwerpunkt: Lichttechnologie in den Be-

reichen Automobil- und Spezial- beleuchtung. Die Ledvance GmbH wurde aus der Osram Group aus-gegliedert mit dem Fokus auf Lampen, Smart Home-Produkten und standardisierte Leuchten für professionelle Anwender und private Kunden. Beide Unterneh-men sind jeweils in ca. 120 Län-dern aktiv und betreiben welt-weit Produktionsstandorte.

Für beide Unternehmen stellte sich angesichts der Internationalität ih-rer Geschäfte schon frühzeitig die Frage, wie die Güter vor allem bei länderübergreifenden Transporten versichert werden können. Hier kommen die ERGO und das INI ins Spiel.

Denn bereits 1979, als globalisierte Wirtschaft und weltweite Waren-ströme noch kein Thema waren, gründete eine Handvoll visionärer Versicherer ein internationales Ver-sicherer-Netzwerk (INI = Internati-onal Network of Insurance). Damit wollten sie, so der Leitgedanke, ihre Kunden auch im Ausland an-gemessen in allen Fragen rund um die Versicherung betreuen.

Als Gründungsmitglied ganz vorn dabei: Victoria, inzwischen in ERGO aufgegangen. Das Netzwerk be-steht aus rund 120 marktführen-den Versicherungsgesellschaften, die im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen kooperieren, um internationale Versicherungs-programme und Serviceleistungen für ihre Gewerbe- und Industrie-kunden und deren Vermittler rund um den Globus anzubieten.

• In vielen Ländern schreiben die Gesetze vor, dass Versiche- rungslösungen nur mit lokalen Versicherern möglich sind. Aus diesem Grund installiert ERGO über das INI-Netzwerk Lokal- policen bei den INI Partnern. INI bietet dem Kunden zahlrei- che Vorteile: lokale Ansprech- partner und Services für den Kunden vor Ort bei den besten Versicherern (Versicherer ge- hören zu den Top 5 des jeweili- gen Landes.)

• lokale (Fronting-) Policen, die allen gesetzlichen Regeln vor Ort entsprechen.

• zentral kontrolliertes Under- writing durch Ergo.

• internationale Schadenkoordi- nation und -regulierung. Seit drei Jahren besteht ein in-ternationales Transportpro-gramm zwischen Osram und ERGO. Nach der Ausgliederung hat auch Ledvance ein interna-tionales Transportprogramm mit ERGO vereinbart. Die Programme umfassen Risiken zur See und bei Landtransporten – in über 20 Ländern. Gemäß dem INI Ser-vice Commitment regulieren die lokalen Versicherer bis zu einer Entschädigung von 50.000 Euro selbstständig, bei Großschäden wird ERGO in die Schadenabwick-lung eingebunden.

Beispiele für die umfas-sende Hilfe im Ernstfall aus dem letzten Jahr:

Komposit

ERGO-Transportabteilung, der INI- Abteilung, dem Kunden und dem betreuenden Maklerhaus bei. In diesen Runden werden zum Bei-spiel Änderungen in den Vertrags-details wie Deckungserweiterun-gen in lokalen Policen diskutiert.

Das International Network of In-surance (INI) besteht aus mehr als 120 marktführenden Versicherungs-gesellschaften in aller Welt. Sie kooperieren im Bereich der Nicht-Personenversicherungen, um inter-nationale Versicherungsprogramme und Serviceleistungen für ihre Ge-werbe- und Industriekunden und deren Vermittler rund um den Globus anzubieten.

EMail: [email protected]

Mehr Details unter: www.ininetwork.com

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Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 20188

meinde hier fahrlässig ihre Pflich-ten verletzt habe. Der Sturm sei durch eine rechtzeitige Unwetter-warnung angekündigt gewesen. Um ihrer Verkehrssicherungs-pflicht nachzugehen, hätte die Gemeinde das Betriebsgelände vorher abgehen und mögliche Gefahrenstellen entschärfen müs-sen. Dazu hätte sie in diesem Fall nur ein Tor zwischen Müllcontainer und Parkplatz schließen müssen.

Dass 14 Tage vorher jemand die Feststellbremse des Müllcontai-ners angezogen habe, reiche nicht aus. Bei einem Sturm mit Wind-stärke neun liege kein unabwend-bares Ereignis vor, bei dem keine Sicherheitsmaßnahmen möglich seien. Der Mitarbeiter habe kei-ne Mitschuld an dem Schaden. Er habe sein Auto um sieben Uhr morgens abgestellt und sich dann sofort ganztags in den Außenein-satz begeben. Er habe sich darauf verlassen dürfen, dass die Ge-meinde die notwendigen Maßnah-men treffe, um ihr Betriebsgelän-de zu sichern.Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom

11. September 2017, Az. 9 Sa 42/17

Rechtsprechung

Der Fall:Ein Gemeindemitarbeiter hatte seinen Pkw wie immer mit Er-laubnis der Gemeinde auf deren Betriebsgelände geparkt. Er war den ganzen Tag im Außeneinsatz. Als er zurückkehrte, musste er feststellen, dass der an diesem Tag herrschende Sturm mit Wind-stärke neun einen großen rollba-ren Müllcontainer in Bewegung gesetzt und mit Wucht gegen sein Auto geschoben hatte. Der Pkw war ein Totalschaden. Seine

Das Führungszeugnis gibt jedoch nicht alle Inhalte wieder. Zu den wichtigen Ausnahmen gehören unter anderem zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen oder bestimmte Fälle von Straftaten, die bei bestehender Abhängig-keit von Betäubungsmitteln be-gangen wurden. Strafen, die eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen beziehungsweise eine Freiheits-strafe von drei Monaten nicht überschreiten, zählen auch dazu – solange das Register ansonsten

„sauber“ ist. Eine vollständige Lis-te aller Ausnahmen enthält § 32 Bundeszentralregistergesetz.

Geht es jedoch um eine Berufstä-tigkeit mit Kontakt zu Minderjäh-rigen, verlangt der Arbeitgeber unter Umständen ein erweiter-tes Führungszeugnis. In diesem finden sich gegenüber dem ein-fachen Führungszeugnis zu-sätzliche Straftatbestände ohne Rücksicht auf die oben genannten Ausnahmen. Ist seit einer Verur-teilung ein bestimmter Zeitraum verstrichen, findet diese keinen Eingang mehr in das Führungs-zeugnis. Je nach Delikt und Strafe liegt die Frist bei drei bis fünf Jah-ren, bei einigen Delikten können es bis zu zehn Jahre sein. Auch davon gibt es Ausnahmen, etwa wenn gegen den Betroffenen die Anordnung einer Sicherheitsver-wahrung vorliegt.

Beschädigt ein vom Sturm in Bewegung gesetzter Müllcontai-ner auf dem Betriebsparkplatz den Pkw eines Arbeitnehmers,

haftet der Arbeitgeber. Zumindest dann, wenn er den Müllcontainer nicht ausreichend gesichert hat. Dies geht aus einem Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.

Das Führungszeugnis ist bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz erhältlich.

Es gibt Auskunft darüber, ob eine Person schon einmal strafrechtlich verurteilt wurde und stützt sich dabei auf die Angaben im Bundes-zentralregister. Hier sind alle strafrechtlichen Verurteilungen einer Person aufgeführt.

Personalrecht: Was steht im Führungszeugnis? Arbeitsrecht: Sturmschaden auf dem Firmenparkplatz – wer haftet?

Aus den Gerichten: Aktuelle Urteile und Entscheidungen§

Versicherung zahlte ihm die Dif-ferenz zwischen Wiederbeschaf-fungswert und Restwert aus und verlangte das Geld von der Ge-meinde zurück. Denn diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und damit den Schaden verursacht.

Das Urteil:Das Landesarbeitsgericht Düs-seldorf gab der Klage statt. Nach Informationen der D.A.S. war das Gericht der Ansicht, dass die Ge-

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Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 2018 9

Genauso wenig wie der Begriff der Kunst kann die Schöpfungshöhe eines Werkes pauschal festge-legt werden. Entsprechend kann es bei der Veröffentlichung eines Fotos einer Speisekarte keine ein-deutige Antwort geben. Es kommt zunächst darauf an, ob die Spei-sekarte eine bestimmte Schöp-fungshöhe erreicht hat. Sie muss sich beispielsweise durch die Ge-staltung, Zusammenstellung oder Präsentation vom Alltäglichen und Üblichen abheben.

Werden ohne weitere Elemente wie Bilder, Texte oder besondere Überschriften lediglich die Speisen aufgelistet, fehlt es meist an der notwendigen Schöpfungshöhe. Ist die Karte hingegen besonders auf-wendig gestaltet oder fällt sie durch eine ungewöhnliche Zusammen-stellung auf, kann es sich durchaus um ein urheberrechtlich geschütz-tes Werk handeln. Wann dies im

Einzelfall zutrifft, kann nur durch ein Gericht endgültig entschieden werden.

Etwas klarer ist die Einordnung von Speisekarten, in denen man Fotos findet. Fotografien, zum Beispiel aber auch individuelle Zeichnungen dürfen nicht ohne weiteres abfo-tografiert und veröffentlicht wer-den. Der Fotograf oder Künstler hat nämlich das Urheberrecht an die-sem Werk. Der Restaurantbesitzer hat in der Regel ein Nutzungsrecht an den Werken. Da der Restaurant-gast aber kein Nutzungsrecht hat, darf er Fotos dieser Bilder auch nicht ins Internet stellen.

Letztlich kann dem Gast aber auch das Hausrecht des Restaurantbe-sitzers beim Fotografieren im Wege stehen. Dies hat zwar nichts mit dem Urheberrecht zu tun. Als Inha- ber kann der Betreiber aber das Foto- grafieren ausdrücklich untersagen.

Grundsätzlich muss ein Arbeitneh-mer die Elternzeit binnen einer Frist von sieben Wochen vor deren Be-ginn beim Arbeitgeber anmelden. Dabei haben Väter und Mütter An-spruch auf Elternzeit, wenn sie mit dem Kind im selben Haushalt le-ben, dieses überwiegend betreuen und während dieser Zeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Ob die Eltern des Kindes verheiratet sind, spielt hingegen keine Rolle.

Der Arbeitnehmer kann Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Le-bensjahres des Kindes beantragen. Mit der Zustimmung des Arbeitge-

Wurde der Arbeitnehmer beispiels-weise durch einen unverschuldeten Autounfall verletzt, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld, Schadenser-satz und Kompensation eines Ver-dienstausfalls. Der Verdienstausfall setzt aber auch einen entsprechen-den Schaden voraus. Während der Zeit der Lohnfortzahlung nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) entsteht ihm ein Verdienstausfall jedoch in der Regel höchstens für eingeplante Zuschläge für Spät-, Früh- oder Wochenenddienste.

Arbeitgeber müssen hingegen ih-rem Angestellten den vollen Lohn und alle Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung weiterzahlen. Eigentlich sieht unser Schadens-ersatzrecht keinen Anspruch für nur mittelbar durch einen Unfall Geschädigte vor. Es gibt allerdings auch Fälle eines sogenannten ge-setzlichen Forderungsübergangs.

Einen solchen Übergang findet man in § 6 EFZG. Könnte der Arbeit-nehmer gegenüber einem Dritten eigentlich einen Verdienstausfall geltend machen, würde der Schä-

diger durch die Pflicht des Arbeit-gebers zur Entgeltfortzahlung bes-ser stehen.

Durch die Entgeltfortzahlung hat der Arbeitnehmer faktisch keinen finanziellen Schaden durch seine Arbeitsunfähigkeit. Daher sieht das Gesetz vor, dass in diesem Fall der Anspruch von ihm auf den Arbeit-geber übergeht. Dieser kann selbst Schadensersatz vom Unfallgegner und dessen Haftpflichtversiche-rung verlangen. Und zwar unter anderem für das Bruttoarbeits-entgelt, den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, die übernom-mene Pauschallohnsteuer und die Arbeitgeberanteile zur vermögens-wirksamen Leistung.

Kolonnenspringen ist grundsätzlich nicht verboten. Aber: Wer sich nach und nach durch Überholma-növer in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, ist trotzdem unter Umständen mitschuldig an einem

Unfall und haftet für einen Teil des Schadens. Dies entschied das Oberlandesgericht München.

V iele Nutzer von sozialen Medien veröffentlichen regelmäßig Fotos ihrer Speisen oder Getränke. Verbietet ihnen der Restau-

rantchef das Fotografieren nicht, dürften sie nur in wenigen Fällen eine Urheberrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines solchen Bildes begehen. Der Schutz des Urheberrechts entsteht nämlich nur für persönlich geistige Schöpfungen. Außerdem muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht werden. Bei normalen Speisen ist dies eher selten der Fall. Gleicht das Essen hingegen einem Kunstwerk, könnte tatsächlich ein Fall einer Urheberrechtsverletzung vorliegen.

D ie Elternzeit soll jungen Vätern und Müttern die Möglichkeit geben, sich in den ersten Jahren ausgiebig ihrem Nachwuchs

zu widmen. Während der Elternzeit steht der Arbeitnehmer unter ei-nem Kündigungsschutz. Arbeitgebern verlangt die Elternzeit von An-gestellten hingegen einiges an Organisation ab. Daher ist es wichtig, dass sie eine gewisse Planungssicherheit haben.

Fällt ein Arbeitnehmer durch einen Unfall aus, bleibt nicht nur sei-ne Arbeit liegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, für bis zu sechs

Wochen den Lohn fortzuzahlen. Hat ein Dritter den Unfall verschuldet, hat der Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Ersatz eines Verdienstausfalls. Können Arbeitgeber auch Schadensersatz fordern?

Straßenverkehrsrecht: Erhöhtes Haftungsrisiko durch Kolonnenspringen

Speisekarte: Posten in Social Media erlaubt? Verlängerung der Elternzeit

Lohnfortzahlung: Ersatzanspruch des Arbeitgebers

Bei vielen Verkehrsunfällen kommt es vor Gericht zu einer Aufteilung des Schadens. Denn häufig sind beide Unfallgegner zu einem gewissen Anteil am Unfallgeschehen mitschuldig. Auch Handlungen, die laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gar nicht verbo-ten sind, können zu einem Mitverschulden an einem Verkehrsunfall führen.

Was beim Überholen generell zu beachten ist, regelt § 5 StVO: So ist zum Beispiel das Überholen bei unklarer Verkehrslage unzulässig. Wer zum Überholen ausschert, muss sich vergewissern, dass er den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdet.

Der Fall:Auf einer Landstraße bewegte sich eine Kolonne von Fahrzeu-gen mit 80 km/h, erlaubt war Tempo 100. Von hinten näherte sich ein weiteres Fahrzeug. Dieses überhol-te die Kolonne nach und nach. Plötzlich scherte die Fahrerin eines Autos aus der Kolonne aus, um das Fahrzeug an der Spitze zu überholen. Es kam zur Kol-lision mit dem Kolonnenspringer. Vor Gericht stritten die Beteiligten darum, wie der Schaden aufzuteilen sei. Der Fahrer des von hinten kommenden Fahr-zeugs sah die Schuld allein bei der Fahrerin des aus-scherenden Pkw, während diese ihm einen erhöhten Anteil an der Unfallschuld geben wollte.

Das Urteil:Das Oberlandesgericht München entschied sich

nach Informationen der D.A.S. für eine Aufteilung im Verhältnis 80:20 zu Lasten der ausscherenden Fahrerin. Denn diese habe beim Ausscheren nicht ausreichend auf den nachfolgenden Verkehr geach-tet. Dazu sei sie aber nach § 5 StVO beim Überholen verpflichtet gewesen. Der Kolonnenspringer habe

gegen keine Verkehrsregeln verstoßen. Die Verkehrs-lage sei nicht unklar oder unübersichtlich gewesen. Auch ohne Verschulden hafte er jedoch allein wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 20 Prozent mit – das ist die Gefahr, die nur dadurch entsteht, dass jemand überhaupt ein Auto auf die Straße bringt. Diese Betriebsgefahr falle nur dann weg, wenn der Unfall für den Fahrer völlig unvermeidbar gewesen wäre. Dies sei hier jedoch nicht der Fall ge-wesen: Ein „Idealfahrer” hätte das Überholen der Kolonne wegen des damit verbundenen Risikos un-terlassen und den Unfall so vermieden.Oberlandesgericht München, Urteil vom 24. Februar 2017,

Az. 10 U 4448/16

bers kann der Mitarbeiter Eltern-zeit von bis zu zwölf Monaten auch noch bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes nehmen. Mit der Erstbeantragung muss der Arbeitnehmer angeben, für wel-chen Zeitabschnitt er oder sie die Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre nehmen will.

Nun möchte eine Angestellte die Elternzeit kurzfristig verlängern. Dies ist aber innerhalb der ersten zwei Jahre nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Nach einer Entscheidung des Bundesar-beitsgerichtes dürfen Arbeitgeber

eine Zustimmung nicht einfach so verweigern (BAG, Urteil vom 18.10.2011, Aktenzeichen 9 AZR 315/10). Vielmehr müssen sie eine Interessenabwägung vornehmen. Dem Interesse an einem reibungs-losen Betriebsablauf stehen die Gründe des beantragenden El-ternteils entgegen. Liegt ein wich-tiger Grund seitens der Eltern vor, werden Arbeitgeber der Verlän-gerung eher zustimmen müssen. Ist beispielsweise das Kind schwer erkrankt, werden die Arbeitgeber ihrerseits schon sehr gewichtige Gründe in die Waagschale werfen müssen.

Verweigern Arbeitgeber die Zustim-mung, müssen sie die wesentlichen Gründe ihrer Entscheidung ange-ben. Es reicht nicht aus darauf zu verweisen, dass die Verweigerung nicht rechtsmissbräuchlich sei. Entscheidend ist dabei das billiges Ermessen.

Möchten oder müssen Arbeitgeber den Antrag ablehnen, müssen sie ihrem Arbeitnehmer dies innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung schriftlich mitteilen. Akzeptiert die Mitarbeiterin die Entscheidung nicht, kann das Arbeitsgericht die Entscheidung überprüfen.

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Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 201810

Gesundheit

Für Profisportler: DKV ist erste WahlDie DKV ist seit 90 Jahren am Markt und konnte in dieser langen Zeit sehr große Expertise in der Gesundheitsversorgung aufbauen. Und seit Jahrzehnten gehört sie zu den führenden Anbietern, wenn es um die Gesundheitsabsicherung von Profisportlern geht.

Insgesamt sind mehr als 2.000 Profisportler bei der DKV versi-

chert. Fußballer, Eishockeyspie- ler, Basketballer, Handballer und Volleyballer gehören zu den ver-sicherbaren Sportarten. Andere Sportarten können nach Einzel-anfrage versichert werden.

Eine Krankheitskosten-Vollversi-cherung bei der DKV steht für op-timale medizinische Versorgung, ärztliche Therapiefreiheit, heraus- ragenden Service und eine hohe Kundenzufriedenheit. Die DKV steht für lebenslang garantier-te Leistungen sowie für rasche

Der gewöhnliche Aufenthaltsort muss in Deutschland liegen

Es besteht ein festes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Deutschland

Der Profisportler ist nicht an einen ausländischen Arbeitgeber ausgeliehen

Der Profisportler ist in der gesetzlichen Krankenkasse, der DKV oder einer anderen privaten Krankenversicherung versichert

Vor Abschluss benötigt die DKV einen sportärztlichen Untersuchungsbericht, der nicht älter als vier Wochen ist

Für den Abschluss eines Krankentagegeldes sind folgende Regeln wichtig:

Christian Weber, Fußballprofi von Fortuna Düsseldorf, war nach seinem Kreuzbandriß Anfang 2017 sehr zufrieden mit der Leistungsabwicklung seines Krankenversicherers DKV. Hier mit seinem Versicherungsmakler Marcus Korsten (rechts).

Teilhabe am medizinischen Fort-schritt. Kunden haben bei der DKV die Auswahl aus einer Reihe von leistungsstarken Tarifen, von denen viele modulartig gestaltet sind. Daher findet jeder den für ihn passenden Versicherungs-schutz.

Die Krankentagegeld-Versiche- rung bei der DKV sichert Monats-gehälter von Profisportlern bis zu 45.000 Euro ab, das heißt Tagessät-ze bis zu 1.500 Euro sind möglich. Die Kunden können zwischen ver- schiedenen Karenzzeiten wählen. Allerdings gibt es auch Profisport-ler in Sportarten, die die DKV im Krankentagegeldbereich nicht ver- sichert: Dazu zählen beispielswei-se Boxer, Berufsbodybuilder oder Motorsport-Rennfahrer.

Für ihre herausragende Finanz-stärke ist die DKV wiederholt aus- gezeichnet worden. Die renom- mierte Rating-Agentur Fitch hat die DKV auf ihre Bonität hin untersucht und ihr die begehrte Auszeichnung „AA- (sehr stark)“ verliehen. Dieses Finanzstärke-Siegel erhalten nur Versiche-rungsunternehmen, die ihren

Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Vertragspart-nern langfristig und sicher nach-kommen können.

Bereits weit über 1.000 bedeuten-de Firmen und Verbände schätzen die langjährige Zusammenarbeit mit der DKV. Die größte Anzahl an-gesehener Berufsgruppen ist bei der DKV versichert. Hierzu zählen medizinische Heilberufe genauso wie Freiberufler, Selbstständige und Angestellte.

Die DKV erhält regelmäßig Best- noten und Auszeichnungen für ihre Produkte, unter anderem von Stiftung Warentest und anderen Verbrauchermedien.

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Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 2018 11

Focus Money-Serie bewertet DKV-Tarife erneut mit „sehr gut“

DKV-Produkte und -Services lan- deten bei der Serie durchge- hend auf den vorderen Rängen. Beim Test der leistungsstärksten Top-Schutz-Tarife erreichte die DKV auch im diesjährigen Ver- gleich wieder eine sehr gute Platzierung für die Tarifkombina-tionen BestMed BMK1 und BMZ1.

„Wer auf Spitzenleistungen für seine Gesundheitsversorgung setzt, findet im Lager der privaten Krankenversicherer ein umfang-reiches Angebot“, wird Michael Franke von Franke & Bornberg zitiert. „Qualität hat dabei durch-aus ihren Preis, dieser sollte bei der Wahl des passenden Tarifs allerdings nicht ausschlaggebend sein.“

Beim Test der besten Tarife für einen bezahlbaren Schutz mit hö- heren Leistungen schnitt der DKV Tarif BestMed BMK0 ebenfalls mit „sehr gut“ ab. „Eine gute und ausgewogene Krankenversiche- rung sollte in allen drei Bereichen der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Versorgung von hoher Qualität sein“, empfiehlt

Franke an dieser Stelle.

Darüber hinaus untersuchten Fo- cus Money und Franke & Bornberg den besten Grundschutz im Markt. Der BestMed Eco Tarif BME1 der DKV erhält im Rating die Ge- samtnote „gut“. „Selbst für den schmalen Geldbeutel gibt es in der PKV günstigen Grundschutz mit zumindest gleichwertigem, oft aber sogar besserem Absiche-rungsumfang als bei Kassenpati-enten“, schreibt Focus Money.

Focus Money-Serie: Pflege-Zusatztarife der DKV mit Spitzennoten

Das Wirtschaftsmagazin Fo- cus Money hat auch in die-

sem Jahr wieder eine Serie zum Thema Pflegetagegeld ver- öffentlicht. Die DKV-Produkte schnitten mit Spitzenbewertun- gen ab.

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Insti- tut hat Focus Money Kombi- nationen aus der „Förder-Pflege“ und ungeförderten Pflegetage- geldtarifen getestet. Die Tarif- kombination „KombiMed Förder- Pflege (KFP) + Pflege Tagegeld PTG“ der DKV wird insgesamt mit „sehr gut“ bewertet.

Die vom Staat subventionierte Förder-Pflege kann keinen Voll- kasko-Schutz in allen fünf Pfle- gegraden bieten, schreibt Focus Money.

„Aus diesem Grund hat die Ver-sicherungsbranche auch die För- der-Pflege gezielt mit einer un- geförderten Pflegetagegeldpo- lice kombiniert – und damit so-genannte Pflege-Kombi Tarife geschaffen.“ In einem weiteren

Test hat Focus Money klassi-sche Pflegetagegeld-Tarife un-tersucht. Die DKV erreichte mit dem Tarif PTG in der Kategorie statische Tarife die Bestnote „hervorragend“.

Die DKV hebt sich mit sehr hohen Leistungen von anderen Gesellschaften ab:Im stationären Bereich erfolgt keine Reduzierung der Leistun-gen bei den Pflegegraden 1 bis 4, hier wird jeweils die 100-pro-zentige Leistung erstattet. Beim Pflegegrad 5 zahlt die DKV sogar 150 Prozent des vereinbarten Pflegetagegeldes.

Der Tarif PTG ist damit der einzige Tarif, bei dem beim Pfle-gegrad 5 im ambulanten und stationären Bereich 150 Prozent erstattet werden. „Um nicht die Nachfahren anbetteln zu müssen, raten Fachleute drin-gend, die gesetzliche Pflege-pflichtversicherung mit einer ka- pitalgedeckten privaten Pflege- Police flankierend abzusichern“, schreibt das Wirtschaftsma- gazin.

GUT (1,6)mit zwei weiteren AnbieternDKV Pflege Tagegeld Tarif PTG/50für 55-jährigen Modellkunden

Im Test:31 Pflegetagegeld-versicherungenAusgabe 11/2017

17R

L84

T E S T S I E G E RDKV-PflegetagegeldEintrittsalter 35 Jahre Tarif KPET/60

Ausgabe 5/2017

1. Rang

Beste Vorsorge/Prävention Private Krankenversicherung Ausgabe 41/2017

Sehr gute KrankenversicherungTop-Schutz Test 38/2017

Sehr gute Krankenversicherung Ausgewogener SchutzTest 39/2017

Sehr gute Gesundheitsförderung Private Krankenversicherung Ausgabe 41/2017

Bester Service Auslandsschutz Private Krankenversicherung Ausgabe 41/2017

Bester Service Hilfsmittel Private Krankenversicherung Ausgabe 41/2017

Beste Disease-Management- Programme Private Krankenversicherung Ausgabe 41/2017

Beste Digitale Services Private Krankenversicherung Ausgabe 41/2017

Bester Allgemeiner Service Private Krankenversicherung Ausgabe 41/2017

Gute Produkte sind aber nur eine Seite der Medaille, ein Top-Service ist die andere Seite. Und hier kann die DKV im Marktvergleich ent-scheidend punkten.

Focus Money hat die DKV-Service-qualität in der Vollversicherung mit der Bestnote „hervorragend“ bewertet. „Auch die Serviceleis-tungen drumherum können durch schnelle organisatorische Hilfen im Ernstfall lebensrettend sein. Und gezielt geförderte vorbeugen-de Maßnahmen stärken die Ge-sundheit so, dass es vielleicht gar nicht erst zum Ernstfall kommt“, so das Fazit von Focus Money.

Gesundheit

Das Wirtschaftsmagazin Focus Money veröffentlicht jedes Jahr in Zusammenarbeit mit der Ratingagentur Franke & Bornberg

eine fünfteilige Serie zur privaten Krankenvollversicherung.

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Die DKV hat seit einigen Jahren ein eigenes „Best Care“ Ärzte-Netzwerk aufgebaut. Über 100 Top-Experten stehen bei be-stimmten schweren Erkrankun-gen bereit, um zu helfen. Jeder von ihnen ist ein anerkannter Spezialist in seinem Fachgebiet.

Den KombiMed Best Care können Kunden nur dann abschließen, wenn stationärer Krankenversi-cherungsschutz bei der DKV oder einem Wettbewerber besteht. Dieser muss die Aufwendungen für den Unterkunftzuschlag ei-nes Ein- oder Zweibettzimmers beinhalten. Dazu muss eine Chefarztbehandlung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenord-nung für Ärzte (GOÄ) oder darü-ber hinaus versichert sein.

Klartext | Die ERGO Zeitung für Makler | Januar 201812

ERGO Maklervertrieb – Starke Marken unter einem Dach.

Klartext Klartext erscheint bis zu vier Mal im Jahr und richtet sich an Ver-triebspartner des ERGO Makler- und Kooperationsvertriebs.

Herausgeber: ERGO Group AGVictoriaplatz 240198 Düsseldorf

Anschrift der Redaktion:ERGO Vertriebskommunikation / Redaktion „Klartext“Christian HeinrichBärbel NaberbäumerVictoriaplatz 2 40198 DüsseldorfTel.: 0211 477-2316E-Mail: [email protected]

Verantwortlich i.S.d.P.:Stephan SchinnenburgChristian Kussmann

Fotos:ERGO, OJO Images, istockphoto

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IMPRESSUM

S ie betreut und begleitet ihre Kunden eben auch dann,

wenn es schwierig wird: zum Bei-spiel bei schweren Erkrankungen, oder im Pflegefall. Die DKV ver-steht sich als „Kümmerer“ für ihre Kunden, und sie hat hier jah-relang Knowhow aufgebaut.

Selbstständige sollten nicht ver-säumen, nach Aufforderung ihren Einkommensteuerbescheid bei der

Wer schwer oder gar lebensbe-drohlich erkrankt ist, benötigt den bestmöglichen Arzt; und zwar auf dem schnellsten Weg. Denn bei manchen Erkrankungen zählt jeder Tag, um die Heilungs-chancen zu erhöhen. Mit dem Ta-rif Best Care erhalten die Kunden

Best Care: Top-Hilfe bei schweren Erkrankungen

Gesundheit

bei ausgewählten schwerwiegen-den Erkrankungen schnellstmög-lichen Zugang zu international renommierten Top Experten.

Innerhalb von fünf Werktagen organisiert die DKV einen Termin bei diesen Experten. Der Kun-

Krankenkassenbeiträge für Selbst- ständige: Nacherhebung droht

de kann sich dort dann direkt behandeln lassen, oder er holt eine fundierte Zweitmeinung für sich selbst ein mit dem Ziel, die Meinung des behandelnden Arz-tes bestätigt zu bekommen oder eine Alternative zu erhalten. So oder so, er bekommt schnell eine zweite Meinung aus berufenem Munde für die weitere Behand-lung.

Typische Krankheitsbilder sind bösartige Tumore, schwere Herz-erkrankungen oder Bandschei-benvorfälle, die im Krankenhaus behandelt werden müssen. Bei Kindern stehen die Best Care-Spezialisten beispielsweise be-reit bei schwerer Neurodermitis, die im Krankenhaus behandelt werden muss. Der Tarif Best Care kostet bis 49 Jahren 12 Euro, danach 17 Euro im Monat. Kin-der zahlen monatlich 4,50 Euro. Im Leistungsfall zahlt die DKV jedem betroffenen Kunden 500 Euro Aufwandspauschale, zum Beispiel für die Reisekosten zum Best Care-Experten.

Krankenkasse vorzulegen. Denn sonst müssen freiwillig Krankenver- sicherte trotz geringer Einnahmen

ab 2018 den Höchstbeitrag rück-wirkend zahlen.

Möglich ist die Nacherhebung der Beiträge durch eine Neuregelung der Beitragsbemessungsgrenze, die zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Darauf macht die Bundessteuerberaterkammer auf-merksam. Denn dann werden die Krankenkassen die monatlichen Beiträge für freiwillig Versicherte nur noch vorläufig festsetzen und nicht wie bisher für das gesamte Jahr im Voraus festlegen.

Das bedeutet: Erst mit Vorlage des Einkommensteuerbescheids steht die Höhe der Beiträge endgültig fest – aufgrund der tatsächlich er- zielten Einnahmen. Die Neurege-lung kann für Selbstständige Vor-teile bringen, wenn sie nämlich zu

Fazit

Best Care steht voll Privatversicherten und gesetzlich Versicherten mit stati-onärem Ergänzungsschutz offen. Eine Gesundheitsprüfung entfällt.

Eine moderne Krankenversicherung leistet mehr, als ausschließlich Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 2018 kommt es zur Neuregelung der Beitragsbemessungs-grenze der Krankenversicherungsbeiträge für Selbstständige. Erst

mit Vorlage des Einkommenssteuerbescheids wird die Höhe der Bei-träge exakt festgelegt. Bei Versäumnis muss der Höchstbeitrag ge-zahlt werden.

einer Erstattung der Beiträgeführt.

Ab 2018 gibt es eine weitere Än-derung: Dann wird die Grenze zur Beitragsbemessung für freiwillig Krankenversicherte von monatlich 4350 Euro auf 4425 Euro erhöht. Das entspricht Einnahmen von jährlich 53 100 Euro. Bei den Bei- tragssätzen deuten sich laut Bun-dessteuerberaterkammer hinge- gen keine Veränderungen an.

Wer über der neuen Beitragsbe- messungsgrenze liegt und den Höchstsatz in die Krankenkasse zahlt, für den ändert sich an der Höhe der monatlichen Beiträge nichts. Ausnahme: Die Einnahm- en sinken im Laufe des Jahres. Dann können auch bisherige Gut-verdiener mit einer Beitragserstat-tung rechnen.