Upload
adolph-lehmann
View
220
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Klaus-Peter NaumannManfred Hamannt
Perspektiven der Abschlussprüfung
Grünbuch der EU-Kommission vom 13.10.2010
2
Agenda
Einleitung Rolle des Prüfers Governance und Unabhängigkeit von
Prüfungsgesellschaften Aufsicht Konzentration und Marktstruktur Erleichterungen für KMU und KMP
Grünbuch zur Abschlussprüfung
Einleitung
4
Einleitung (1)
Grünbuch – Was waren die Ursachen für die Initiative der EU-Kommission? Rolle der Banken, Hedgefonds, Ratingagenturen,
Aufsichten und Zentralbanken in der Finanzmarktkrise wurden analysiert Rolle der Prüfer noch nicht!
Öffentlichkeit versteht nicht, wie Banken trotz uneingeschränkter BV in folgenden Abschlüssen hohe Verluste ausweisen mussten oder gar in eine wirtschaftliche Schieflage geraten konnten
Beurteilung in erster Linie des Ordnungsrahmens (also de lege ferenda, nicht de lege lata)
keine Anhaltspunkte für prüferische Fehlleistungen
5
Einleitung (2)
Grünbuch – Leitlinien Ziel:
robuste Prüfung als ein Schlüssel zur Stärkung des Marktvertrauens
Abschlussprüfung als öffentliches Amt und Vorbehaltsaufgabe
Unabhängigkeit des Prüfers als Fundament Wert der Abschlussprüfung („fit for purpose“) Stärkung des Prüfungsmarktes weitere Einzelthemen, die (im Folgenden) separat
aufgegriffen werden
6
Einleitung (3)
IDW Grünbuch betont zu Recht die Bedeutung der
Abschlussprüfung sorgfältige Analyse notwendig Einordnung der Abschlussprüfung im
Gesamtsystem der Corporate Governance beachten
muss Frage einschließen, wie die Abschlussadressaten die durch den Prüfer verfügbaren Informationen ausgewertet haben
7
Einleitung (4)
Beispiel: IKB Geschäftsbericht 2006 / 2007 Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen:
17,7 Mrd. EUR davon Kreditzusagen bis zu einem Jahr: 14 Mrd. EUR davon an Spezialgesellschaften: 11,9 Mrd. EUR „Die dargestellten Zahlen reflektieren die Beträge, die
im Falle der vollständigen Ausnutzung der Fazilitäten durch den Kunden ausgezahlt werden müssten. Der weitaus größte Teil dieser Verpflichtungen verfällt möglicherweise, ohne in Anspruch genommen zu werden. Die Zahlen sind nicht repräsentativ für das tatsächliche künftige Kreditengagement oder aus diesen Verpflichtungen erwachsende Liquiditäts-erfordernisse.“ (S. 198 des Geschäftsberichts)
8
Einleitung (5)
Ertragsentwicklung: 54 Mio. EUR Ertrag aus Zweckgesellschaft Rhineland
Funding operatives Ergebnis: 263 Mio. EUR
– d.h. 20,5 % des operativen Ergebnisses stammt aus Rhineland Funding
– „Die IKB gehört zu den führenden Emittenten im Bereich der Verbriefungen von Forderungen gegenüber mittel-ständischen Unternehmen in Deutschland. Ergänzt wird dies durch die Verbriefung von internationalen struk-turierten Finanzierungen und Immobilienfinanzierungen. Wir nutzen diese Form der Ausplatzierung zur gezielten Portfoliosteuerung, um Risikokonzentrationen zu vermei-den und die aufsichtsrechtliche Eigenkapitalbelegung zu optimieren.“ [zum „Sinn“ der conduits, S. 82, Unterstreichung nicht im Original]
9
Einleitung (6)
IDW: Wert der Abschlussprüfung muss gesteigert werden! Aussagekraft der Rechnungslegung Ausrichtung der Prüfung anpassen Zusammenarbeit Abschlussprüfer und Aufsichtsrat
10
Einleitung (7)
Stärkung der Aussagekraft der Rechnungslegung Ziel: faire Information über die wirtschaftliche
Entwicklung wesentliche Risiken keine prozyklischen Regelungen
(impairment only-Ansatz für goodwill) substance over form
Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit und hinreichende Stabilität der Regeln
Konzentration der Abschlussinformationen Ausweitung der zukunftsbezogenen
Berichterstattung im Lagebericht
Rolle des Prüfers
Allgemein Kommunikation zwischen
Prüfer und Stakeholdern ISA Konzernabschlussprüfung
12
Allgemein
Grünbuch IDW Bestätigungsvermerke müssen
dem Grundsatz substance over form folgen
Aussagekraft der Prüfung begrenzt durch Aussagekraft der Rechnungslegung
Rechnungslegung fortentwickeln Prüfung des Lageberichts im
EU-Recht vorschreiben
13
Kommunikation zwischen Prüfern und Stakeholdern (1)
Grünbuch IDW verstärkte Zusammenarbeit
und Kommunikation zwischen Abschlussprüfern und Stakeholdern einschließlich Aufsichtsstellen
Zustimmung, zentrales und zu unter-stützendes Anliegen; differenzierte Berichterstattung nach Stakeholder-gruppen fortentwickeln
(höhere) Urteilssicherheit des Prüfers
reasonable assurance entspricht Rechnungslegungs- und Informationsinteresse der Adressaten
Steigerung der Urteilssicherheit (very high level of assurance)
Steigerung nicht möglich wegen begrenzter Aussagekraft der Rechnungslegung und wegen prüfungsinhärenter Beschränkungen
Rückkehr zum einzelfall-bezogenen Prüfungsansatz
nicht nachvollziehbar:- Kombination von Systemprüfung und
Einzelfallprüfung zwingend- sonst Qualitätsbelastung
14
Kommunikation zwischen Prüfern und Stakeholdern (2)
Grünbuch IDW erhöhte Transparenz der
Prüfungsmethoden und Prüfungsgrundlagen
sinnvoll, aber im Prüfungsbericht, nicht im Bestätigungsvermerk
PrüferverhaltenVerbesserungsbedarf bei der Umsetzung von professional scepticism
kritische Grundhaltung ist elementarer Grundsatz der Abschlussprüfung
Bewusstsein für Bedeutung wurde durch Krise gestärkt, auch in Bezug auf Geschäftsmodelle
kritisches Hinterfragen wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsannahmen
Zustimmung, folgt aus professional scepticism
15
Kommunikation zwischen Prüfern und Stakeholdern (3)
Grünbuch IDW Qualified Audit Reports:
- Kritik an Standardvermerk ohne Einschränkung- Abgestufte Prüfungsurteile ?- Rechtfertigung/Begrün-
dung der audit opinion einschließlich
Stellungnahme zu Bewertungsmethoden- risk exposure des Unter-
nehmens
Urteil des Abschlussprüfers ≠ Ratingurteil(faire Darstellung im Abschluss vs. Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)
Präventions- und Korrekturwirkung der Prüfung
Erweiterung des Bestätigungsvermerks erwägenswert- Ausgewählte Sachverhalte der Rechnungslegung- Hervorhebung für Adressaten
self-fulfilling prophecy vermeiden
16
Kommunikation zwischen Prüfern und Stakeholdern (4)
Grünbuch IDW abgestufte Berichterstattung nach
Stakeholdergruppen Modell Prüfungsbericht
(auch für EU-Recht zu erwägen)
Urteil des Prüfers ist „too little too late“
Abschlussprüfung muss hinreichende Urteilssicherheit gewährleisten, das setzt angemessene Prüfungszeit voraus
17
Kommunikation zwischen Prüfern und Stakeholdern (5)
Grünbuch IDW Corporate Social and
Environmental Responsibility: Einhaltung durch Management vom Prüfer zu prüfen?
Zustimmung, Voraussetzung ist Regelung einer entsprechenden Berichtspflicht
Notwendigkeit der Konkretisierung der Erwartungshaltung, z.B. auf Angaben der nachhaltigen Entwicklung
Ausweitung der Prüfung auf zukunftsbezogene Aussagen
Zustimmung Grenzen der Prüfungsaussage in Deutschland: Pflicht zur Prüfung
des Lageberichts europäische Regelung Haftungsbeschränkung
18
ISA
Grünbuch IDW Einführung der ISA und deren
Verpflichtungsgrad? nachvollziehbare Sorge vor ISA in
Teilen des Berufsstands Clarity-Projekt und Verhältnis-
mäßigkeit der ISA-Anwendung ISA sichern:
- einheitliche Prüfungsqualität- effektive und effiziente Prüfung,
insbesondere grenzüberschreitend tätiger Unternehmen
IDW unterstützt ISA-Anwendung in der EU, sonst Gefahr- der Marktkonzentration- politisch beeinflusster EU-Standards
19
Konzernabschlussprüfung
Grünbuch IDW Rolle des
Konzernabschluss-prüfers stärken?
Ablehnung des konzerneinheitlichen Abschlussprüfers
Gesamtverantwortung des KAP durch Abschlussprüferrichtlinie sachgerecht und hinreichend- ISA 600- Informationsrechte des KAP sichergestellt- keine Defizite festzustellen
Gefahr weiterer Marktkonzentration bei weitergehender Regelung
Governance und Unabhängigkeitvon Prüfungsgesellschaften
Allgemein Bestellung und Bezahlung des
Abschlussprüfers Externe Rotation Nichtprüfungsleistungen Honorarstruktur Veröffentlichung von Abschlüssen von WPG Organisationsanforderungen an WPG Eigentümerstruktur von WPG
21
Allgemein
Grünbuch IDW Unabhängigkeit des
Abschlussprüfers als Fundament
uneingeschränkte Akzeptanz- Selbstprüfungsverbot- Eigenständigkeit der Urteilsfindung
keine neuen Gesichtspunkte seit der Diskussion um die Abschlussprüfer-richtlinie
22
Bestellung und Bezahlung des Abschlussprüfers (1)
Grünbuch IDW Verantwortung des Prüfers
gegenüber Stakeholdern widerspricht Bestellung und Bezahlung durch das geprüfte Unternehmen
Bestellung durch dritte Stelle, z.B. Aufsichtsstelle, zu erwägen
besondere Relevanz für- große Unternehmen und/oder- systemische Finanzinstitute
Frage in der Öffentlichkeit diskutiert Unabhängigkeit der Prüfer gesichert
- Berufsethos, Regelwerk- Berufsaufsicht- keine Anhaltspunkte für Mängel
dritte Stelle verfügt in der Regel nicht über erforderliche Sachkenntnis
Eingriff in Entscheidungsfreiheit der Unternehmen nicht gerechtfertigt
23
Bestellung und Bezahlung des Abschlussprüfers (2)
Grünbuch IDW Vorschlag:
Bestellungsregeln an Ausrichtung der Abschlussprüfung auf Unterstützung der Unternehmensüberwachung anpassen- Wahl durch Gesellschafter- Beauftragung durch Aufsichtsrat,
nicht Management- EU-Regelung angezeigt
24
Externe Rotation
Grünbuch IDW externe Rotation: Vor-
und Nachteile zu prüfen externe Rotation in Abschlussprüfer-
richtlinie 2006 abgelehnt; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar
Know-How-Verlust beeinträchtigt Prüfungsqualität (Zahl der Prüfungsfehler bei Erst- und Zweitprüfung signifikant höher als bei Wiederholungsprüfungen)
Grünbuch akzeptiert Qualitätsbelastung durch externe Rotation
externe Rotation erhöht tendenziell Konzentration
Eingriff in die Entscheidungsrechte der Unternehmensorgane nicht gerechtfertigt
25
Nichtprüfungsleistungen (1)
Grünbuch IDW Verbot der Beratung des
Prüfungsmandanten? Regelung in Abschlussprüferrichtlinie
ausreichend und angemessen; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar
keine Qualitätserhöhung, da Selbstprüfungsverbot geregelt und akzeptiert
Qualitätsbelastung, zumindest Kostenbelastung für Unternehmen zu erwarten
26
Nichtprüfungsleistungen (2)
Grünbuch IDW „pure audit firms“? aus denselben Gründen abzulehnen
Abschlussprüfung ist hochkomplexe multidisziplinäre Dienstleistung
Prüfung und Beratung sichert Qualität und Wirtschaftlichkeit aller Dienstleistungen
Gefahr des allgemeinen Know-how-Verlustes
27
Honorarstruktur (fee structure)
Grünbuch IDW Fixierung einer Grenze (des
prozentualen Anteils der Gesamteinnahmen, der auf ein zu prüfendes Unternehmen entfällt) zur Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Zustimmung für EU-Regelung- deutsches Modell- Marktstruktur zu berücksichtigen
durch differenzierte Grenzen
28
Organisationsanforderungen an Prüfungsgesellschaften
Grünbuch IDW UK Audit Firm Governance
Code als Vorbild? Produktsicherheit durch Anforderungen
an Qualitätssicherung, externe Qualitätskontrolle bzw. Inspektionen gewährleistet
Verantwortung der Praxisleitung Einführung weiterer Belastungen nicht
sachgerecht UK-Code ist UK-spezifisch (one board
system) Übertragbarkeit auf andere Mitgliedstaaten nicht ohne Weiteres möglich
29
Eigentümerstruktur von Prüfungsgesellschaften
Grünbuch IDW vollständige Freigabe der
Beteiligungsmöglichkeiten gewerblicher Unternehmen, d.h. über die heutige Grenze (49%) der EU-Richtlinie hinaus?
Ablehnung Gefahrenpotential für Unabhängigkeit keine Förderung des Marktzugangs Gefahr weiterer Marktkonzentration
30
Veröffentlichung von Abschlüssen von WPG
Grünbuch IDW mehr Transparenz über
Abschlüsse ? Ziel unklar Rechtsformunabhängige
Publizitätspflichten in EU Transparenzberichte schon heute
Gegenstand: (internationale) Netzwerke
Praktikabilität fraglich
Abschlussprüfung durch Rechnungshöfe?
kein Grund ersichtlich
Grünbuch zur Abschlussprüfung
Aufsicht
32
Aufsicht (1)
Grünbuch IDW Schaffung einer vollständig
unabhängigen Aufsicht auf Ebene der Mitgliedstaaten
Zustimmung- wirksame Aufsicht muss unabhängig und
sachkundig sein- stärkt Vertrauen in die Abschlussprüfung
Transformation des EGAOB in „Lamfalussy Level 3 Committee“
Zustimmung
Schaffung einer europäischen Aufsicht mit eigenständigen Untersuchungs- und Sanktionsrechten
verständliche Überlegung praktische Umsetzung und Handhabung
schwierig verbesserte Kooperation nationaler
Aufsichtsstellen und Vermeidung von parallelen Sachverhaltsuntersuchungen
33
Aufsicht (2)
Grünbuch IDW Verstärkung des
Dialogs zwischen Finanzmarktaufsicht und Prüfern bei Unternehmen regulierter Branchen
Fragestellung von Berufsaufsicht zu trennen Zustimmung zu verstärktem Dialog
- in Deutschland Informationspflichten des Abschlussprüfers an die BaFin- Forderung nach echter Gegenseitigkeit- Umsetzung des EU-Rahmens in Mitgliedstaaten zu prüfen
aber: neue Prüfungspflichten dürfen nicht zu Interessenkonflikten des Abschlussprüfers führen
Ausdehnung des Dialog auf andere große bzw. börsennotierte Unternehmen ?
Aufsichtsstelle existiert heute nicht Keine Ausweitung staatlicher Aufsicht durch
die Hintertür Rechfertigung für weitere staatliche
Regulierung z.Zt. nicht erkennbar
Konzentration und Marktstruktur
Allgemein Joint Audits / Audit Consortia Pflicht zu externer Rotation Contingency Plan Reassessment of the drivers of
previous consolidation
35
Allgemein
Grünbuch IDW Marktkonzentration
bemängelt Marktkonzentration besteht in bestimmten
Marktsegmenten, darf aber nicht mit fehlendem Wettbewerb gleichgesetzt werden- Situation ist in erster Linie nachfragebedingt- Zusammenschlüsse sind kartellrechtlich
geprüft und genehmigt Hinweis auf konzentrationsfördernde Wirkung
aller Regulierungseingriffe in die Abschlussprüfung: Rechtsfolgenabschätzung zukünftig von hoher Bedeutung
keine Ansatzpunkte für Regulierungseingriffe zur Änderung der Mandatsverteilung
36
Joint Audits / Audit Consortia
Grünbuch IDW Joint Audits / Audit Consortia
zur Dynamisierung des Prüfermarktes erwägen
geregelte Joint-Audit-Pflicht führt nicht zur Erhöhung der Prüfungsqualität (von Grünbuch auch nicht behauptet)
abweichende Entscheidung der Unternehmensorgane (für ein Joint Audit) kann im Einzelfall sinnvoll sein
keine Bereitschaft zum Ausgleich erhöhter Prüfungskosten zu erwarten Gefahr der Qualitätsbelastung
Joint Audit für sich kein Mittel zur Verringerung der Marktkonzentration
37
Pflicht zu externer Rotation
Grünbuch IDW mandatory rotation
zur Stärkung der Unabhängigkeit des Prüfers und zur Dynamisierung des Marktes
vgl. Corporate Governance externe Rotation in Abschlussprüfer-
richtlinie 2006 abgelehnt; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar
Know-How-Verlust beeinträchtigt Prüfungsqualität (Zahl der Prüfungsfehler bei Erst- und Zweitprüfung signifikant höher als bei Wiederholungsprüfungen)
Grünbuch akzeptiert Qualitätsbelastung durch externe Rotation
externe Rotation erhöht tendenziell Konzentration
Eingriff in die Entscheidungsrechte der Unternehmensorgane nicht gerechtfertigt
38
Contingency Plan
Grünbuch IDW „Notfallplan“ für Wegfall einer
systemischen Prüfungsgesell-schaft durch EU-Kommission in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten, Prüfungs-gesellschaften und Stakeholdern entwickeln
Zielrichtung der Diskussion unklar (z.B. living wills – „Patientenverfügung“)
weitere Erörterung notwendig
39
Reassessment of the drivers of previous consolidation
Grünbuch IDW Frage, ob Gründe für
Zusammenschlüsse größerer Prüfungsgesellschaften noch zutreffend sind
Entscheidung über Konsolidierung und Entkonsolidierung ist unternehmerische Entscheidung nach Vorteilhaftigkeitskalkül
keine neuen Erkenntnisse für Entscheidungsverhalten erkennbar
Grünbuch zur Abschlussprüfung
Erleichterungen für KMU und KMP
41
Erleichterungen für KMU und KMP (1)
Grünbuch IDW Bürokratieabbau durch
Abschaffung der Prüfungspflicht oder Einführung einer begrenzten Abschlussprüfung („limited audit“, „statutory review“)
Abschlussprüfung dient Adressatenschutz, insb. Gläubigerschutz, und muss beibehalten werden
limited audit oder statutory review würden zu differenzierten Aussagesicherheiten führen- wegen Adressatenschutz abzulehnen- schwer verständlich- neue Erwartungslücke- limited audit-Konzepte auch in anderen
EU-Ländern nur für Unternehmen, die in Deutschland nicht der Prüfungspflicht
unterlägen ggf. moderate Anhebung der Schwellenwerte
diskutieren
42
Erleichterungen für KMU und KMP (2)
Grünbuch IDW Erleichterungen bei Offenlegungspflichten für
KMU keine Erleichterungen für KMP, die zu
differenzierter Qualität oder Aussagesicherheit führen würden- Adressatenschutz w.o.- auch Wahrnehmung in der Öffentlichkeit zu
berücksichtigen- Wettbewerbsfähigkeit könnte leiden- aber: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu
beachten, vgl. ISA-Diskussion
43
44
Road Show Termine 2011
Hamburg 01.03.2011Berlin 08.03.2011Stuttgart 22.02.2011Düsseldorf 10.03.2011Frankfurt am Main 17.03.2011München 21.03.2011Leipzig 28.03.2011Hannover 07.04.2011