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KMU Busniess-Treff vom 17.9.2013 Philipp Hammel Martin Dettwiler dipl. Wirtschaftsprüfer dipl. Steuerexperte Partner bei der TRETOR AG Partner bei der TRETOR AG Professor FHNW Dozent FHNW «Neues Rechnungslegungsrecht / Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU»

KMU Busniess-Treff vom 17.9.2013 Philipp HammelMartin Dettwiler dipl. Wirtschaftsprüferdipl. Steuerexperte Partner bei der TRETOR AGPartner bei der TRETOR

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Philipp Hammel Martin Dettwilerdipl. Wirtschaftsprüfer dipl. SteuerexpertePartner bei der TRETOR AG Partner bei der TRETOR AGProfessor FHNW Dozent FHNW

«Neues Rechnungslegungsrecht /Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU»

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Inhaltsverzeichnis

Neues Rechnungslegungsrecht für KMU (Philipp Hammel)

Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU (Martin Dettwiler)

Fragen aus dem Publikum

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)

1.1.2015spätester Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung

1.1.2013Inkraftsetzung

Ab wann?

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Überblick Die Rechnungslegung wird rechtsformneutral. Die

Vorschriften werden neu nach Unternehmensgrösse differenziert: Kleinstunternehmen KMU Grössere Unternehmen

Für grössere Unternehmen gelten zusätzliche Berichtspflichten Lagebericht Geldflussrechnung Zusätzliche Offenlegungspflichten im Anhang

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Überblick Anpassungen bei der Darstellung der

Bilanz Erfolgsrechnung Anhang

Einzelbewertung statt Gruppenbewertung

Anhebung der Schwellenwerte zur Erstellung einer Konzernrechnung

Gesellschafter, die zusammen mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, können einen Abschluss nach einem anerkannten Standard verlangen.

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Überblick Was bleibt:

sehr vieles! Vorsichtsprinzip sowie Möglichkeit zur Bildung stiller

Reserven Massgeblichkeit der Handelsbilanz für die

Gewinnbesteuerung

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Die Rechnungslegung wird rechtsformneutral und grössenabhängig Kategorie Merkmale Bestandteile RevisionKleinst-Unternehmen

Einzelunternehmen und Personengesellschaft mit einem Umsatz < CHF 500‘000

„Milchbüchli-rechnung“

keine

KMU (natürliche P.)

Einzelunternehmen und Personengesellschaft mit einem Umsatz > CHF 500‘000

Bilanz Erfolgsrechnung

keine

KMU (juristische P.)

Zwei Kriterien sind kleiner als: Umsatz: CHF 40 Mio. Bilanzsumme: CHF 20 Mio. Vollzeitstellen: 250

Bilanz Erfolgsrechnung Anhang

EingeschränkteRevision

GrössereUnternehmen

Zwei Kriterien sind grösser als: Umsatz: CHF 40 Mio. Bilanzsumme: CHF 20 Mio. Vollzeitstellen: 250

Lagebericht Bilanz Erfolgsrechnung erweiterter Anhang Geldflussrechnung

Ordentliche Revision

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anpassungen bei der Darstellung der Bilanz

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anpassungen bei der Darstellung der Bilanz

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anpassungen bei der Darstellung der Erfolgsrechnung

=> Reihenfolge muss eingehalten werden

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anpassungen bei der Darstellung der Erfolgsrechnung

=> „Absatzerfolgsrechnung“ auch möglich

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anpassungen beim Anhang Neu:

Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze, soweit nicht vom Gesetz vorgeschrieben

Angaben, Aufschlüsselung und Erläuterungen zu Bilanz- und Erfolgspositionen

Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens

Erklärung darüber, ob die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50 bzw. über 250 liegt

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anpassungen beim Anhang Neu:

Eventualverbindlichkeiten

Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen für alle Leitungs- und Verwaltungsorgane sowie für Mitarbeitende

Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Positionen der Erfolgsrechnung

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anpassungen beim Anhang Folgende Positionen gehören nicht mehr in den Anhang

Brandversicherungswert der Sachanlagen

Gegenstand und Betrag von Aufwertung

Betrag der genehmigten und bedingten Kapitalerhöhung

Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung(Achtung bei grösseren Gesellschaften im Lagebericht)

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anpassungen beim Anhang Zusätzliche Angaben bei grösseren Unternehmungen

Angaben zu den langfristigen verzinslichen Verbindlichkeiten

Honorar der Revisionsstelle

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Einzelbewertung statt Gruppenbewertung Beispiel: Unternehmung A hält zwei Liegenschaften:

Buchwert Aktienrechtlicher Höchstwert

Liegenschaft 1

1‘000‘000 1‘500‘000

Liegenschaft 2

1‘000‘000 500‘000

Über- und Unterbewertungen können in der Regel nicht mehr verrechnet werden.

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Anhebung der Schwellenwerte zur Erstellung einer KonzernrechnungArt. 963aEine juristische Person ist von der Pflicht zur Erstellung einer

Konzernrechnung befreit, wenn sie zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreitet: Bilanzsumme CHF 20 Mio. (bisher CHF 10 Mio.) Umsatzerlös CHF 40 Mio. (bisher CHF 20 Mio.) Vollzeitstellen 250 (bisher 200)

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Neues Rechnungslegungsrecht (für KMU)Abschluss nach „anerkanntem“ Standard

Gesellschafter, die zusammen mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten, können einen Abschluss nach einem anerkannten Standard verlangen.

Anerkannte Standards sind derzeit: Swiss GAAP FER IFRS für KMU IFRS US-GAAP

Abschluss nach anerkanntem Abschluss muss ordentlich geprüft werden.

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Neues Rechnungslegungsrecht für KMU (Philipp Hammel)

Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU (Martin Dettwiler)

Fragen aus dem Publikum

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

«War for Talents» kennt keine Rezession und EURO-Krise

Die EURO-Krise und die schwächelnde Wirtschaft hat den Spezialistenmangel nicht entschärft. Laut einer Manpower-Studie tun sich die Firmen dieses Jahr sogar schwerer bei der Suche nach IT-Experten, Führungspersonal und Ingenieuren!

Quelle: Handelszeitung, 23.6.2011

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Die Gewährung von „Fringe Benefits“ resp. Lohnnebenleistungen wird bei der Rekrutierung von qualifzierten Mitarbeitern in zunehmendem Masse zu einem Wettbewerbsfaktor für die Arbeitgeber

Der Fantasie der gewährten Lohnnebenleistungen sind – wie wir aus der Beratungspraxis immer wieder erfahren können – keine Grenzen gesetzt. Die Bandbreite der gewährten „Fringe Benefits“ reicht vom kostenlosen Halbtaxabonnement bis hin zur kostenlos zur Verfügung gestellten Wohnung

Sinn und Zweck dieser Lohnnebenleistungen ist in den meisten Fällen, den Mitarbeitern einen steuerfreien „versteckten“ Lohn zukommen zu lassen

Den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen wird dabei häufig zu wenig bis gar keine Rechnung getragen, d.h. die Lohnnebenleistungen werden weder auf dem Lohnausweis aufgeführt noch der AHV gemeldet.

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

In der Praxis entstehen daraus nicht selten unliebsame Überraschungen, weil eine vermeintlich „steuer- und sozialversicherungsabgabefreie“ Lohnnebenleistung bei einer Kontrolle aufgerechnet wird. Diese kann bei der Gesellschaft aber auch beim Mitarbeiter im Rahmen der privaten Steuerveranlagung erfolgen!

Bei richtiger Planung besteht jedoch durchaus Gestaltungsspielraum; diesen gilt es zu nutzen!

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Grundsatz:

Sämtliche dem Mitarbeiter zukommenden Entschädigungen, welche im Arbeitsverhältnis (unselbständige Erwerbstätigkeit) begründet liegen, bilden Grundlage für den „massgebenden Lohn“ gemäss AHV resp. für das „steuerbare Einkommen“. Dabei spielt es keine Rolle unter welchen „Titel“ die Leistungen ausgerichtet werden!!

Massgebende Quellen:SozialversicherungWegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, ALV und IV (WML)SteuerverwaltungWegleitung zum Ausfüllen des neuen Lohnausweises resp. entsprechender Gesetzesbestimmungen

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

• Die beiden vorgenannten Quellen wurden weitgehend aufeinander abgestimmt bzw. „harmonisiert“.

• Gemäss Wegleitung zum neuen Lohnausweis besteht in folgenden Bereichen Optimierungspotential:

• Halbtaxabonnement der SBB• REKA-Check Vergünstigungen bis CHF 600 pro Jahr• Übliche Weihnachts-, Geburtstags- oder ähnliche

Geschenke in Naturalform bis CHF 500 pro Ereignis• Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen (insbes. Handy!)• Beiträge an Vereins- oder Clubmitgliedschaften bis CHF

1‘000• Gratisparkplatz am Arbeitsort• Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere

gesellschaftliche Anlässe bis CHF 500 pro Ereignis• Abgabe von Lunch-Checks bis CHF 180 pro Monat

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

• Wie aus dieser vorstehenden Aufstellung entnommen werden kann, handelt es sich dabei nicht um substanzielles Optimierungspotential, dieses liegt viel mehr in folgenden beiden Bereichen:

• Spesenregelung (Pauschalspesen sowie Effektive Spesen)

• Geschäftswagen• Berufliche Vorsorge• Weiterbildung / Ausbildung

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Die Schweizerische Steuerkonferenz hat auf ihrer Homepage Muster-Spesenreglemente publiziert, welche durch die Arbeitgeber der Steuerverwaltung zur Genehmigung vorgelegt werden können.

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

BerufsauslagenSpesen

Auslagenersatz durchArbeitgeber

Effektive Spesen Pauschalspesen

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Spesen

Auslagen fallen im Rahmen eines konkreten dienstlichenAuftrages an.

Während der Arbeitszeit

Lohnausweis = i.d.R. nicht auf-zuführen!

Berufsauslagen

Auslagen, welche die beruflicheTätigkeit erst ermöglichen!

Anfall vor und nach Arbeits-beginn!

Lohnausweis = Bruttolohn(Abzugsmöglichkeit im Rahmender privaten Steuererklärung)

Unterscheidung Spesen / Berufsauslagen

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Effektive Spesen

Entschädigung gegen Beleg!

Entspricht dem Regelfall…

Ausrichtung allenfalls auch als so genannte „Fallpauschalen“

Keine Deklaration auf dem Lohn-Ausweis!

Pauschalspesen

Leitende oder Aussendienst-Mitarbeiter

Höhe bis zu 5% des Bruttolohnes

Deklaration auf dem Lohnausweis

Müssen durch die Steuerverwaltungmittels Spesenreglement genehmigtwerden

Unterscheidung Spesen / Berufsauslagen

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Zusammenfassung Auslagenersatz durch Arbeitgeber

Durch geschickte Kombination von Pauschalspesen und der Regelung von „Fallpauschalen“ als effektive Spesen können einem Mitarbeiter substanzielle Beträge in Form von steuer- und sozialabgabefreien Leistungen ausgerichtet werden!

Beispiel: Leitender Mitarbeiter mit CHF 100‘000 BruttolohnPauschalspesen 5% von CHF 100‘000 CHF 5‘000Fallpauschale - 70 Halbtage à CHF 40 CHF 2‘800- 50 Ganztage à CHF 70 CHF 3‘500Total Auslagenersatz CHF 11‘300

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Geschäftswagen

• 0.8 bzw. 9.6%- Regelung dürfte hinlänglich bekannt sein!• Auf richtige Deklaration auf dem Lohnausweis achten… • Bei einem Fahrzeug mit einem Anschaffungspreis von CHF

50‘000 fallen für den Mitarbeiter Kosten in der Höhe von CHF 4‘800 an… je nach Regelung (Kosten werden Mitarbeiter vom Lohn abgezogen aber zuvor zunächst hinzugerechnet), resultiert eine Gesamtbelastung für den Mitarbeiter (in Form von zusätzlichen Einkommenssteuern) in der Höhe von rund CHF 2‘000.

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Kader-Vorsorgeplan

Berufliche Vorsorge

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

BVG-Minimum Möglicher Kaderplan

Maximal koordinierter Lohn

CHF 59‘670Obere Limite CHF

84‘240

AHV-LohnAbzgl. Obligat.

Sparbeitrag25-34 Jahre

7 % 20 %

Sparbeitrag35-44 Jahre

10 % 20 %

Sparbeitrag45-54 Jahre

15 % 20 %

Sparbeitrag55-65 Jahre

18 % 20 %

Finanzierung Je hälftig AN/AG AG

Beispiel für möglichen Kaderplan

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Steueroptimierte LohnnebenleistungenBeispiel für Lohnnebenleistung BVG (überobligatorisch)Mitarbeiter, 40-jährig, Bruttolohn CHF 120‘000

Berechnung BetragBVG-BeitragGesetzliches Minimum

CHF 59‘670 x 10%Finanzierung ½ AG / ½ AN

CHF 5‘967

BVG-BeitragÜberobligatorisch

AHV-Lohn über der oberen Limite BVG gemäss Gesetz:CHF 120‘000 – CHF 84‘240Versicherter Lohn: CHF 35‘760x 20%Finanzierung 1/1 AG

CHF 7‘152

Total Beiträge CHF 13‘119

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Zusammenfassung Berufliche Vorsorge

Die BVG-Beiträge stellen für den Arbeitgeber geschäftsmässig begründeten Aufwand dar

Der Arbeitgeber reduziert seine Sozialversicherungsabgaben Für den Arbeitnehmer erhöht sich aufgrund der

überobligatorischen Vorsorgebeiträge sein persönliches Alterskapital. Zum Zeitpunkt der Äufnung fallen keinerlei Einkommenssteuern an.

Durch den höheren versicherten Lohn ist der Arbeitnehmer auch für die Risiken Invalidität und Tod besser abgesichert

Durch den höheren versicherten Lohn ergeben sich interessante Einkaufsmöglichkeiten für „fehlende Beitragsjahre“

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Weiterbildung / Ausbildung

Gemäss Wegleitung zum Ausfüllen des neuen Lohnausweises müssen Beiträge des Arbeitgebers für Aus- oder Weiterbildungen des Mitarbeiters bis zu einer Höhe von CHF 12‘000 nicht deklariert werden.

Tragen die Mitarbeiter diese Kosten selbst, sind nur die Weiterbildungs- nicht aber die Ausbildungskosten bei der privaten Steuererklärung abzugsfähig.

Ausbildungskosten bis zu CHF 12‘000 pro Jahr sollten daher auf jeden Fall durch den Arbeitgeber bezahlt werden (ggf. mit gleichzeitiger Lohnreduktion für diesen Zeitraum)

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Steueroptimierte Lohnnebenleistungen

Ausbildungskosten Beispiel

Übernahme Ausbildungskosten durch Arbeitnehmer Arbeitgeber

Bruttolohn Mitarbeiter CHF 100‘000 CHF 100‘000Übernahme Ausbildungskosten CHF 10‘000Bruttolohn Neu CHF 100‘000 CHF 90‘000

Einkommenssteuerbelastung 21.5 / 20% ./. CHF 21‘500 ./. CHF 18‘000

Übernahme Ausbildungskosten ./. CHF 10‘000

Nettoeinkommen Mitarbeiter CHF 68‘500 CHF 72‘000

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Neues Rechnungslegungsrecht für KMU (Philipp Hammel)

Steueroptimierte Lohnnebenleistungen für KMU (Martin Dettwiler)

Fragen aus dem Publikum

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