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In welcher Gesellschaft wollen wir

leben?

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Wir wollen‘s wissen - Mindestlohn -

• Welches Lohnniveau darf Ihrer Meinung nach nicht unterschritten werden?

• Wie wollen Sie auch bei gering qualifizierten Tätigkeiten ein existenzsicherndes Einkommen sicherstellen?

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Entwicklungen im Niedriglohnsektor

• Niedriglohnschwelle gebräuchliche OECD-Definition: zwei Drittel des mittleren

Lohnes (Median)• Niedriglohnschwelle 2007:

9,62 € (West) 7,18 € (Ost)

• Durchschnittlicher Niedriglohn 2007: 6,88 € (West), inflationsbereinigt in Werten von 1995: 5,77

€ 5,60 € (Ost), inflationsbereinigt in Werten von 1995: 4,69 €

• Anteil der Niedriglohnbeschäftigten: bis Mitte der 1990er Jahre stabil bei 13-14% Stand 2007: 21,5%

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Entwicklungen im Niedriglohnsektor

• Die Einkommensspreizung in Deutschland hat seit Mitte der 1990er Jahre deutliche zugenommen.Ausdünnung der mittleren Einkommensgruppen (2/3

bis 4/3 des Medians)von 63,2% im Jahr 1995 auf 51,6% im Jahr 2006abnehmende Tarifbindung (z.B. Post- und

Telefondienstleistungen)

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Entwicklungen im Niedriglohnsektor

• Die gering Verdienenden haben zwischen 1995 und 2006 erhebliche Lohneinbußen hinnehmen müssen

• Die durchschnittlichen Stundenlöhne im Niedriglohnsektor haben in den letzten Jahren real an Wert verloren und sich in den letzten Jahren teilweise sogar nominal verringert.

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Entwicklungen im Niedriglohnsektor

• Niedrigstlöhne gewinnen an Bedeutung. Das Lohnspektrum franst zunehmend nach unten aus.2007 bei abhängig Beschäftigten (Haupttätigkeit)4% unter 5 € Stundenlohn7,2% unter 6 € Stundenlohn12,1% unter 7 € Stundenlohn16,7% unter 8 € Stundenlohn

• Anteil der absolute Niedrigstlöhne (weniger als 1/3 des Medians, also unter 50% der Niedriglohnschwelle) ist von 1,3% (1997) auf 3,2% (2007) gestiegen.

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Entwicklungen im Niedriglohnsektor

• Gering qualifizierte tragen ein besonders hohes Niedriglohnrisiko, aber die große (und wachsende) Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten ist formal qualifiziert.80% der Niedriglohnbeschäftigten in Deutschland

haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss.

ein im internationalen Vergleich extrem hoher Wert

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Entwicklungen im Niedriglohnsektor

• Frauen sind besonders häufig von Niedriglöhnen betroffen und stellen die große Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten, aber die Männer „holen auf“.

• Jüngere haben zwar ein besonders hohes Niedriglohnrisiko, aber die Mehrheit der Niedriglohnbeschäftigten stammt aus den mittleren Altersgruppen.

• Teilzeitbeschäftigte und Minijobber/innen sind von Niedriglöhnen besonders betroffen, aber auch das Niedriglohnrisiko von Vollzeitbeschäftigten wächst.

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Entwicklungen im Niedriglohnsektor

• Niedriglohnjobs dienen nur begrenzt als Brücke oder Sprungbrett in besser bezahlte Beschäftigung.statt dessen häufig „Sackgasse“Aufstiegswahrscheinlichkeit am höchsten bei jüngeren

und gut ausgebildeten Geringverdienern, deutlich geringer bei Frauen

• Hartz IV-“Aufstocker“ im NiedriglohnbereichHartz IV als politisch gewollter Wachstumsschub der

Niedriglohnbeschäftigungverdeckte Subventionierung von Niedriglohnbranchen

(private Briefdienstleister, Call Center, Discounter, …)?

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Gesetzlicher Mindestlohn

• In Branchen ohne Tarifbindung oder mit einem geringen tariflichen Lohnniveau würde ein gesetzlicher Mindestlohn eine Lohnuntergrenze setzen.

• Einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn könnte Tarifpartner schwächen.

• Durchsetzung und Kontrolle wären bei einer gesetzlichen Lohnuntergrenze, die in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist, leichter.

• Bislang geläufigster Vorschlag: Stundenlohn 7,50 €

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Branchenbezogene Mindestlöhne

• AllgemeinverbindlicherklärungDie Bundesarbeitsministerin kann einen Tarifvertrag

für allgemeinverbindlich erklären und so sicherstellen, dass auch die nicht einem Arbeitgeberverband angeschlossenen Unternehmen Tariflöhne zahlen müssen.

Dazu muss der Tarifvertrag für mindestens die Hälfte aller Arbeitgeber qua Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband schon gelten.

Weitere Voraussetzung: Einvernehmen mit dem paritätisch besetzten Tarifausschuss

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Branchenbezogene Mindestlöhne

• Arbeitnehmer-EntsendegesetzWenn eine Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

(AEntG) aufgenommen wird, ist für die Allgemeinverbindlichkeit kein Einvernehmen mit dem Tarifausschuss mehr nötig.

seit 1996 allgemeinverbindliche Mindestlohntarifverträge für das Bauhaupt- und -nebengewerbe als Maßnahme gegen Lohndumping

2007 Beschluss der Bundesregierung, weitere Branchen aufzunehmen

zunächst Erweiterung um Gebäudereinigerhandwerk und Briefdienstleistungen (inzwischen wieder umstritten)

8 Branchen stellten bis 2008 Anträge: Zeitarbeit, Altenpflege, Forstwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Großwäschereien, Abfallwirtschaft, Weiterbildung, Bergbau-Spezialarbeiten

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Branchenbezogene Mindestlöhne

• Arbeitnehmer-Entsendegesetz Januar 2009 Beschluss der Bundesregierung, 6

Branchen ins AEntG aufzunehmenÜber die Aufnahme entscheidet der Tarifausschuss, der

sie bislang nur für Bergbau-Spezialarbeiten, Großwäschereien und Abfallwirtschaft empfohlen hat.

Bis Ende 2009 keine Einigung bei Wach- und Sicherheitsgewerbe und öffentlich geförderter Weiterbildung

Sonderfall Altenpflege: Verfahren unter Einbeziehung der kirchlichen Träger und ihres speziellen Arbeitsrechts; Kommission wurde im September 2009 eingerichtet

Bei Forstwirtschaft Ablehnung der Bundesregierung aus formalen Gründen

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Branchenbezogene Mindestlöhne

• Politikum Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranchebereits 2006 Abschluss eines

Mindestlohntarifvertrags zwischen 2 von 3 großen Arbeitgeberverbänden und dem DGB unter der Bedingung der Allgemeinverbindlicherklärung (nach Aufnahme ins AEntG)

Ziele: Einhaltung von Lohnstandards durch ausländische Unternehmen und Ausschalten von Tarifverträgen mit (sog. ) Christlichen Gewerkschaften (Einstiegsstundenlöhne von 4-5 €)

In der Großen Koalition konnte keine Einigung mehr erzielt werden.

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Branchenbezogene Mindestlöhne

• Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)weiterer Weg für Branchen, in denen bundesweit die an

Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber weniger als 50% der zugehörigen Arbeitnehmer beschäftigen (z.B. Fleischindustrie, Call Center, Hotel- und Gaststättengewerbe)

Bundesregierung, Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Landesregierungen können Vorschläge unterbreiten.

Eine 7köpfige Mindestlohn-Kommission (3+3+1) stellt fest, ob in dem Wirtschaftszweig „soziale Verwerfungen“ vorliegen.

bei Regelungsbedarf Einrichtung eines 7köpfigen Fachausschusses zur Erarbeitung von Mindestarbeitsentgelten

Bundesregierung kann auf Vorschlag des BMAS die Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen.

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Branchenbezogene Mindestlöhne

• umstrittene Detailfragen beim MiArbGWas sind „soziale Verwerfungen“?Vorrang für geltende Tarifverträge ermöglicht

Parallelstrukturenvoraussetzungsvolles, kleinschrittiges Verfahren

bietet Blockademöglichkeiten

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Mindestlohn oder Mindestlöhne?

• Verletzung des Subsidiaritätsgebots?

• Entwertung der Tarifpartner?

• Gefährdet eine pauschale bzw. absolute Lohnuntergrenze mehr Arbeitsplätze?

• Subsidiäres, aber kompliziertes Verfahren

• „Flickenteppich“ statt klarer, transparenter Regelung

• Fragile und blockierbare Regelungen

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Erwartungen und Forderungen des Kolpingwerkes Deutschland an die neue

Bundesregierung

• armutsfeste Rente unter Einbeziehung aller Risikogruppen

• solidarische Krankenversicherung• Entlastung von allen Familien• mindestens Mindestlöhne• Wahlfreiheit stärken durch flexibleres Elterngeld

und modifiziertes Betreuungsgeld• Förderung des Jugendwohnens• Geänderte Ausschreibungspraxis der

Bundesagentur für Arbeit• Förderung engagementermöglichender

Organisationen• eigenständige Entwicklungspolitik

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