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Kommune 2020 - Inklusion als kommunale Aufgabe Dezernat Bildung, Jugend und Sport Köln, im Mai 2014

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Kommune 2020 - Inklusion als kommunale Aufgabe

Dezernat Bildung, Jugend und Sport Köln, im Mai 2014

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Auszüge aus dem Bericht des Dezernates Bildung, Jugend und Sport

über aktuelle Angebote und geplante Maßnahmen bzw. Beteiligung

an geplanten Maßnahmen federführender Kooperationspartner

zu fachbezogenen Handlungserfordernissen bei Zuwanderer- und Flüchtlingsfamilien

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Inklusion am Beispiel der Integration von Zuwanderern und Flüchtlingen

im Schul- und Bildungsbereich

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Dezernat Bildung, Jugend und Sport

Dezernat Bildung, Jugend und Sport

Amt für Schulentwicklung

Amt für Weiterbildung

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Familienberatung und Schulpsychologischer Dienst

Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln

Sportamt

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Flankierende Betreuungsangebote im Umfeld von Flüchtlingsstandorten

1) Maßnahmen für Kinder und Jugendliche

2) Schulische Bildung

3) Sport

4) Maßnahmen für Erwachsene

5) Inklusion an Kölner Schulen

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1) Maßnahmen für Kinder und Jugendliche

Anbindung der Kinder und Jugendlichen in die Regelversorgungssysteme des Stadtteils

Ziel:

möglichst wenig Spezialangebote

Aktive Unterstützung der Eltern, ihre Kinder in der KiTa oder Regelschule des Stadtteils anzumelden

Realisierung:

Zugehende bzw. aufsuchende Arbeitseinsätze von pädagogischen Kräften in den Wohnheimen

Begleitung von Eltern bei Behördengängen

Schaffung von Alphabetisierungsangeboten als Unterstützung zu Beginn oder Vorbereitung auf den Schulbesuch

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Beratung und Unterstützung durch den Interkulturellen Dienst (IKD) im ASD des Jugendamtes bei der Erziehung der Kinder

Gruppenangebote für Eltern und Kinder

Vermittlung in soziale Angebote des Stadtteils

Anbindung der Kinder in Freizeit- und Sportangebote des

Stadtteils aktive Einbindung interessierter Kinder und Jugendlicher in die Angebote der Einrichtung

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Minderjährigenschutz gemäß Kinderrechtskonvention

Möglichkeiten der Unterbringung bei Inobhutnahme von Kindern durch das Jugendamt für besondere Fälle in

einer Krisenwohnung

Kinder bis 13 Jahre können im Fall einer Inobhutnahme aufgrund von Kindeswohlgefährdung im Regelsystem der Pädagogischen Notaufnahme bei der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung (KidS) aufgenommen werden.

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Zuweisung von aus dem Ausland eingereisten schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen (Seiteneinsteiger)

keine Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Zugewanderten

im Schuljahr 2013/2014 wird mit rund 1200 Zuweisungen gerechnet, d.h. rund 100 Kinder pro Monat

2) Schulische Bildung

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Bedarfsgerechte Einrichtung von Vorbereitungsklassen

Einrichtung neuer Vorbereitungsklassen nach Bedarf in Abstimmung mit der Bezirksregierung

Derzeit 76 Vorbereitungsklassen in der Stadt Köln

Es werden 10-15 weitere Klassen bis Ende des Jahres benötigt

Wo keine wohnortnahen V-Klassen angeboten werden können, erfolgen Einzelintegrationen (rd. 80 Zuweisungen bisher)

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Unterstützung des Betreuungskonzeptes Herkulesstraße im Bereich Sprachförderung durch Kooperationsprojekt mit dem Zentrum für Lehrerausbildung (ZfL) der Universität Köln

Für noch nicht zugewiesene Kinder und Jugendliche in der Notfallaufnahmestation Herkulesstraße (rd. 250 Kinder) werden ab dem 01.05.2014 überbrückend Sprachfördermaßnahmen durch Lehramtsstudenten angeboten

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Einsatz von Schulpaten/-innen auf ehrenamtlicher Basis in Grundschulen

350 Kinder sollen zur Verbesserung der schulischen Integration geschult werden

Zusammenarbeit mit der Kölner Freiwilligenagentur, dem Kölner Flüchtlingsrat und dem Kommunalen Integrationszentrum

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Unterstützung von besonders betroffenen Grundschulen im Rechtsrheinischen

Stiftungsfinanziertes Projekt der städtischen Waisenhausstiftung

Kooperationspartner Rom e.V

„Amaro Kher“ – Unser Haus

Schulen erhalten konkrete Hilfestellung durch beratende Lehrkräfte, Mediatoren u.ä. zur Integration von Roma Kindern

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3) Sport

In der Kinder- und Jugendarbeit erfolgreich tätige Sportvereine, die in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften sind, werden

ermuntert, für die dort lebenden Menschen offene Angebote vor Ort durchzuführen und anzubieten. Ziel ist die Schaffung von bewegungs- und gesundheitsfördernden Freizeitangeboten und

letztlich die Möglichkeit, diese Menschen als Vereinsmitglieder für die Sportvereine zu gewinnen.

Angebote in Flüchtlingsheimen, Vorbereitungsklassen, ausgesuchten Standorten und in der Nähe von Wohnungen

Diese Möglichkeit ist noch weiter ausbaufähig, dazu sind zusätzliche Ressourcen erforderlich.

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Einbeziehung von Sportvereinen und Institutionen

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4) Maßnahmen für Erwachsene

Berufsorientierung, Ausbildung, Sprache

Chance Bleiberecht am Rhein – Netzwerk Flüchtlinge und Arbeit Köln – Bonn – Düsseldorf

ESF-BAMF Berufsbezogene Sprachmaßnahmen für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit gesichertem Aufenthaltsstatus

Modellprojekt „Jeder Mensch hat Potenzial – Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern der Arbeitsagentur für Arbeit

Verschiedene Angebote der VHS für Migrantinnen und Migranten

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Fazit

Ob Integration gelingt, zeigt sich am deutlichsten in den Kommunen

Neben der „klassischen“ Aufgabenrolle der Kommune eröffnen sich zahlreiche Möglichkeiten, die bislang oftmals zu selten genutzt werden

Einbindung von Netzwerken, Institutionen, Vereinen und freiwilligen Helfern in zugewiesenen Handlungsfeldern

Bürgerschaftliches Engagement

Integration als Form von Inklusion als gesellschaftliche Herausforderung, die uns alle angeht

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Folie 16Dezernat für Bildung, Jugend und Sport

Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen I

Juni 2012 Vorlage Inklusionsplan Kölner Schulen: > Verantwortungsgemeinschaft Stadt / Land > Kommunales 12-Punkte-Maßnahmenpaket zur Unterstützung des Inklusionsprozesses

April 2014 Einigung Städtetag/Land – Konnexität/Kompromiss: > Landesförderung in NRW insgesamt 175 Mio € in den nächsten 5 Jahren für Investitions- und Personalkosten > Jährliche Überprüfung der Inklusionskosten

Mai 2014 Vorlage Zwischenbilanz 2014: > Entwicklungsprozess der Inklusion an Kölner Schulen schreitet voran > Erfolge sichtbar, aber auch Hürden erkennbar > Systemwechsel erfordert große Anstrengungen von Allen

August 2014 Inkrafttreten 9. Schulrechtsänderungsgesetz: > Notwendige Ausführungsbestimmungen stehen noch aus

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Folie 17Dezernat für Bildung, Jugend und Sport

Inklusionsentwicklung an Kölner Schulen II

Entwicklung an den Kölner Schulen im Schuljahr 2013/14:

>Mehr Kinder im Gemeinsamen Lernen: Von 1.600 (2012/13) auf rd. 2.100 (2013/14), das entspricht Rd. 500 Kinder mehr als im Vorjahr > Anstieg um rd. 30%.>Anstieg der Inklusionsquote von 26% (2012/13) auf 34% (2013/14) Zum Vergleich: Inklusionsquote 2006/07 bei 12%

>95 allgemeine „Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ (städt./priv.) 43 Grundschulen und 51 Schulen Sek. I , zuzügl. 1 Schule mit Primar- und Sekundarstufe (Michaeli Schule)

Ausblick Schuljahr 2014/15 nach Maßgabe 9. SchulrÄG (März 2014)

>101 Schulen m. Gemeinsamen Lernen (städt./priv) werden eingerichtet: = allgemeine Schulen, die immer die Förderschwerpunkte LES* anbieten: 55 Grundschulen und 45 Schulen Sek. I : zuzügl. 1 Schule mit Primar- und Sekundarstufe (Michaeli Schule)

*Förderschwerpunkte Lesen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Dr. Agnes KleinStadt Köln