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Konferenzleitfaden 2012

Konferenzleitfaden 2012 - munbw.de · 1. Begrüßung 5 2. Kontakt während der Konferenz 5 3. Verhalten im Krankheitsfall 5 ... im Teil I „Organisatorisches“ finden Sie zudem

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Konferenzleitfaden 2012

Förderer und Partner

Mitveranstalter

Mit freundlicher Unterstützung von

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Union durch das Programm JUGEND IN AKTION finanziert. Der Inhalt dieses Projektes gibt nicht notwendigerweise den Standpunkt der Europäischen Union oder der Nationalagen-tur JUGEND für Europa wieder und sie übernehmen dafür keine Haftung.

Konferenzleitfaden Model United Nations Baden-Württemberg 2012

Inhaltsverzeichnis

I Grußworte 1. Grußwort des Schirmherrns 4

II Organisatorisches1. Begrüßung 52. Kontakt während der Konferenz 5 3. Verhalten im Krankheitsfall 5 4. Tagungsplan 6 5. Raumplan 7 6. Wegbeschreibung 8 7. VVS-Ticketinfo 88. Essens- und Ausgehtipps 9

III Inhaltliches 1. Diplomatisches Verhalten 11 2. Die formale Anrede 113. Pressekonferenz 113. Programm des Rednerabends 12 4. Die Geschäftsordnung 145. Ablauf der Debatte 206. Gremienübersicht 21 6. Übersicht über die Anträge 22

Impressum

1. Version April 2012

Deutsche Model United Nations (DMUN) e.V.E-Mail: [email protected]: http://www.dmun.de/

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RstV: Samuel Schumacher, Turnerstr. 3 20357 Hamburg, [email protected]: Sandra Holzäpfel, Max Ludolph, Benno BlaschkeBeiträge: Matthias Göhring, Sandra Holzäpfel, Benno Blaschke und Max LudolphGrafiken: Daniel HaarhoffLayout: Samuel Schumacher

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I Grußworte

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

als Schirmherr von Model United Nations Baden-Württem-berg (MUNBW) freue ich mich, Sie zur Konferenz im Haus der Wirtschaft in Stuttgart begrüßen zu dürfen.

In der Konferenzwoche vom 22. bis 26. April 2012 wird er-neut eine Vollversammlung der Vereinten Nationen simu-liert. Sie werden in diesen Tagen die Arbeit der Vereinten Nationen sowie weiterer internationaler Organisationen kennen und verstehen lernen. Die Fähigkeit, sich in den Standpunkt eines fremden Landes hineinzuversetzen und mit anderen Teilnehmenden zusammen Lösungen für ak-tuelle Probleme zu finden, verbessert nicht nur die Kom-promissfähigkeit, sondern lehrt auch Toleranz gegenüber anderen Sichtweisen, Ländern, Kulturen und Menschen.

Ich freue mich, dass so viele junge Menschen das Interes-se für Weltpolitik zeigen und ihr Wissen in diesem Bereich vertiefen wollen. Was Sie bei der Konferenz lernen, ist sehr wertvoll. Ein grundlegendes Verständnis für demokrati-sche Verfahren, ein aktives Mitwirken in Politik und Ge-sellschaft sowie ein Beitrag zur Völkerverständigung, sei er auch noch so klein, sind Grundlagen für ein friedliches Zu-sammenleben in der heutigen, globalisierten Gemeinschaft. Ihr Interesse an diesen komplexen Themen und Ihr Engage-ment zeigen, dass Sie bereit sind, die Welt von morgen ak-tiv mitzugestalten. Unser Land braucht begeisterungsfähi-ge, motivierte und politisch aktive junge Menschen wie Sie.

Ich wünsche Ihnen interessante, spannende und lehrreiche Tage in der baden-württembergischen Landeshauptstadt.

Dr. Nils Schmid MdLStellvertretender Ministerpräsident und Minister für Fi-nanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg

Grußwort des Schirmherrn

Dr. Nils Schmid MdLStellvertretender Minister-präsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Würt-temberg

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II OrganisatorischesSie haben eine Frage zum Verfahren oder dem Ablauf?Gehen Sie gerne in der nächsten Pause oder Lobbyingphase auf Ihren Vorsitz zu.

Sie haben eine Hintergrundfrage die beleuchtet werden sollte, weil sie essentiell ist für die weitere Verhandlung?Reichen Sie über Ihren Vorsitz eine Anfrage an den Wis-senschaftlichen Dienst ein. Formulare hierfür erhalten Sie beim Komm-Service.

Sie stehen spät nachts in einer Ihnen unbekannten Ecke von Stuttgart, es fährt keine Bahn mehr und Sie wüssten auch nicht, welche Sie brauchen?Rufen Sie doch ein Minicar: (0711) 90 70 70 90

3. Verhalten im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall bitten wir Sie, baldmöglichst Ihre Vorsit-zenden über Ihr Fernbleiben zu informieren. Dazu haben Sie folgenden Möglichkeiten:

Schicken Sie durch einen Ihrer Mitdelegierten eine Komm-Service Nachricht an Ihren Vorsitz.Schreiben Sie eine Email an unsere Teilnehmerbetreuung ([email protected]).Sie können uns auch gerne auf dem Team-Handy anrufen: (0163) 68 62 982

Sollten Sie bereits vor der Konferenz erkranken und an der kompletten Konferenz nicht teilnehmen können, benach-richtigen Sie bitte umgehend das Organisationsteam. Bei Vorlage eines ärztlichen Attest werden dann die Teilneh-mergebühren abzüglich der durch den fehlenden Teilneh-mer verusachten Fixkosten zurückerstattet.

1. Begrüßung

Ehrenwerte Delegierte, verehrte Vertreter Nichtstaatlicher Organisationen, sehr geehrte Mitglieder der Presse,

im Namen des Teams von Model United Nations Baden-Württemberg 2012 heißen wir Sie herzlich zur Konferenz in Stuttgart willkommen. Dieses Konferenzhandbuch ist Ihr steter Begleiter in den kommenden Tagen. Es enthält Ta-gungs- und Raumplan, im Teil I „Organisatorisches“ finden Sie zudem Wegbeschreibungen, Informationen zum Redne-rabend, Ansprechpartner für alle Probleme und natürlich ein paar Tipps rund um Essen und Trinken in der Stuttgar-ter Innenstadt. Der Teil II befasst sich mit dem inhaltlichen Teil der Konferenz. Hier finden Sie Abdruck der Geschäfts-ordnung und einige Übersichten und Schaubilder, die Ihnen die Verhandlungen erleichtern.

Wir wünschen Ihnen und uns eine interessante, lehrreiche und natürlich auch unterhaltsame Woche voller guter Ein-drücke und Erfahrungen.

Es begrüßt Sie herzlich Ihr Team von MUNBW 2012

2. Kontakt während der Konferenz

Je nach Anliegen stehen Ihnen verschiedene Ansprechpart-ner zur Verfügung.

Sie haben sich verirrt und finden nicht zur Veranstaltung?Sie haben die falsche U-Bahn genommen und kommen spä-ter?Bitte rufen Sie uns auf dem Team-Handy an: (0163) 68 62 982

Sie haben den Weg ins Gebäude gefunden, haben jetzt aber eine organisatorische Frage?Kommen Sie vorbei, am Empfang des Sekretariates sitzt immer ein Ansprechpartner für Sie bereit. Sollte Ihnen nicht direkt geholfen werden können, weiß man hier, wo ein Experte zu finden ist.

Sie haben ein persönliches Problem oder müssen die Konfe-renz zeitweise verlassen?Unsere Teilnehmerbetreuung hilft Ihnen gerne auch vor Ort weiter. Sie erreichen die Teilnehmerbetreuung über den Empfang des Sekretariats.

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6. Wegbeschreibungen

AllgemeinesAus Gründen der Nachhaltigkeit und der Verkehrssitu-ation in Stuttgart ist eine Anreise mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln dringend zu empfehlen. Bei einer Anreise mit dem Auto müssen Sie mit längeren Fahrzeiten und Parkplatzmangel rechnen! Informationen zu den Tickets für den ÖPNV finden Sie im Abschnitt VVS-Ticketinfo.

Haus der Wirtschaft Das Haus der Wirtschaft befindet sich in der Willi-Blei-cher-Straße 19.

ÖPNV AnreiseFahren Sie mit der S-Bahn zur Haltestelle „Stadtmitte“, dort halten alle Linien des Stuttgarter S-Bahn Netzes. Ver-lassen Sie die Station in Fahrtrichtung Hauptbahnhof und folgen Sie der Beschilderung Büchsenstraße. Nach der ers-ten Rolltreppe folgen Sie dem Wegweiser zum Haus der Wirtschaft und erreichen nach der nächsten Rolltreppe die Büchsenstraße. Folgen Sie dieser bevor Sie in die nächste Querstraße (Hospitalstraße) rechts abbiegen. Überqueren Sie die Kienestraße und gehen Sie auf dem Fußweg am Parkplatz weiter und biegen Sie um die Hausecke. Nach wenigen Metern erreichen Sie den Eingang des Hauses der Wirtschaft.Alternativ können Sie mit den Stadtbahnlinien U9 und U14 bis zur Haltestelle „Friedrichsbau (Börse)“ fahren. Nehmen Sie dort den Ausgang Schlossplatz in Fahrtrich-tung „Berlinerplatz“.

Autofahrer Folgen Sie der Ausschilderung Innenstadt und dann dem Parkleitsystem zum Parkhaus „Hofdienergarage“. Verlas-sen Sie dieses durch den Ausgang „Schloßstraße“ und Sie können das Haus der Wirtschaft bereits sehen.

Stuttgarter RathausDas Stuttgarter Rathaus befindet sich am Marktplatz 1. Sollten Sie sich bereits in der Königsstraße, der größten Fußgängerzone und Einkaufsstraße Stuttgarts befinden, biegen Sie einfach in die Schulstraße ab, um zum Rat-haus zu gelangen. Die Schulstraße befindet sich zwischen „Sportscheck“ und „Karstadt“.

Kulturhaus ArenaDas Kulturhausarena befindet sich in der Ulmer Straße 241.

ÖPNV Anreise Nehmen Sie vom Stuttgarter Hauptbahnhof die Stadtbahn U9 in Richtung „Hedelfingen“ und steigen Sie an der Hal-testelle „Im Degen“ aus. Gehen Sie in Fahrtrichtung der Stadtbahn weiter und biegen Sie in die erste Straße links ab („Viehwasen“). Das Kulturhaus Arena befindet sich nach wenigen Metern auf der linken Straßenseite. Für die Rückfahrt empfiehlt sich die Nutzung eines MiniCar. Sie erhalten Sonderkonditionen.

AutofahrerKonsultieren Sie bitte einen Routenplaner Ihres Vertrau-ens. Parkplätze sind an der Kulturhaus Arena vorhanden.

JugendherbergeDie Stuttgarter Jugendherberge befindet sich in der Hauß-mannstraße 17.

ÖPNV Anreise Fahren Sie mit der U15 z.B. ab Stuttgart Hauptbahnhof oder mit der Buslinie 42 bis zur Haltestelle „Eugensplatz / Jugendherberge“ und folgen Sie anschließend den Glei-sen den Berg hinauf. Bei der Rechtskurve gehen Sie links in die Haußmannstraße und finden nach wenigen Metern auf der linken Straßenseite den Eingang zur Jugendher-berge.

Autofahrer Konsultieren Sie bitte einen Routenplaner Ihres Vertrau-ens.

7. VVS-Ticketinfo

Prinzipiell lassen sich unsere Veranstaltungsorte gut zu Fuß erreichen. Dies hängt jedoch auch von Ihrer Über-nachtungsmöglichkeit sowie dem persönlichen Hang zu ausgeprägten Spaziergängen ab. Sollten Ihnen die Wege zu Fuß zu weit sein, empfiehlt sich eine Nutzung des Stuttgar-ter ÖPNV. Mit dem gut ausgebauten Stadtbahn-Netz und zahlreichen Busverbindungen kommen Sie hier schnell und unkompliziert ans Ziel.Das Stuttgarter Nahverkehrsnetz ist in verschiedene Zo-nen aufgeteilt. Sollten Sie in der Innenstadt untergebracht sein – die Jugendherberge ist noch Teil der Innenstadt – reicht Ihnen eine Zone. Sie bewegen sich ausschließlich in Zone 10. Bei Übernachtungen außerhalb informieren Sie sich bitte bei einer der VVS-Geschäftsstellen (Hauptbahn-hof, Rotebühlplatz, Charlottenplatz), am Aushang an den Bahnstationen oder unter www.vvs.de wie viele Zonen Sie benötigen.

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Essen und Trinken

San‘s Kleiner Schlossplatz 13Tel. 0711/ 41 01 118www.sans-stuttgart.de

Suppen, Kaffee, Sandwiches

Öffnungszeiten:Mo - Do 08:00 - 22:00Fr 08:00 - 0:00Sa 10:00 - 0:00

El ChicoBolzstr. 10Tel.: 0711/22 38 206www.el-chico-restaurants.de

Mexikanischüber Mittag Selbstbedienung

Öffnungszeiten:Mo - Fr 12:00 - 0:00Sa 12:00 - 3:00

CantinaSchellingstr. 7Tel. 0711/ 22 60 782www.cantina-stuttgart.de

Mexikanisch

Öffnungszeiten:Mo - Do 12:00 - 1:00Fr & Sa 12:00 - 3:00

Ützel-Brützel Königstr. 10aund im HauptbahnhofTel. 0711/ 87 03 374

Döner Kebap

ÖffnungszeitenMo.- Sa. ab 9:00i.d.R. bis ca. 22 Uhr

Das MUNBW Sonderangebot:Am ersten Konferenztag haben Sie die Möglichkeit ein 3-Tage-Ticket für Gäste zu erwerben. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Empfang des Sekretariats. Das Ticket gilt in den Zonen 10 und 20 und kostet 10,60 €. Nach dem ers-ten Entwerten ist es an drei aufeinanderfolgenden Tagen für beliebig viele Fahrten in Bussen und Bahnen gültig.

Ticketpreise:Falls Sie nicht das 3-Tage-Ticket erwerben, finden Sie nachfolgend weitere Ticketpreise für Fahrten innerhalb ei-ner Zone (Kurzstreckenfahrten sind nicht auf eine Zone beschränkt). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Stuttgarter Verkehrsverbundes (www.vvs.de) oder an den Aushängen an den Haltestellen.

Kurzstrecke (3 Stationen in Bus/U-Bahn, 1 Station in S-Bahn): 1,20 €Einzelticket (1 Zone) : 2,10 €Mehrfahrtenkarte (4 Fahrten): 7,90 €Tagesticket: 6,10 €Tagesticket Gruppe (bis 5 Pers.): 10,50 €

Für ein Wochenticket benötigen Sie einen Verbundpass. Dieser wird in den VVS Geschäftsstellen ausgestellt. Das benötigte Lichtbild kann z.B. auch vom Personalausweis kopiert werden. Besonders freundlich bedient werden Sie hierbei im Reisezentrum der DB am VVS-Schalter.Wochenticket 1 Zone: 19,20 €

8. Essens- und Ausgehtipps

TOP-Tipp

Café le Théâtre Bistro - Cafe - BarBolzstr. 670173 StuttgartTel.: 0711/ 22 626 - 08www.cafeletheatre.de

Schwäbische und internationale Küche, Kaffee & Ku-chen, Cocktailsmoderate Preise

ÖffnungszeitenMo - Do 10:00 - 1:00Fr & Sa 10:00 - 2:00

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FreshSubKönigsbau-PassagenBolzstr. 7Tel. 0711/ 22 96 333www.freshsub.de

Sandwichbar

Öffnungszeiten:Mo - Do 10:00 - 0:00Fr & Sa 10:00 - 4:00

VapianoKönigsbau-PassagenBolzstr. 7Tel. 0711/ 22 96 706www.vapiano.de

Italienisch, Selbstbedienung

Öffnungszeiten:Mo - So 10:00 - 0:00Küche ab 11:00

todi‘sKönigsbau-PassagenBolzstr. 7Tel. 0711/ 22 93 307www.todis.de

Schwäbisch, Curry Wurst

Öffnungszeiten:Mo - Do 11:30 - 23:00Fr & Sa 11:30 - 1:00

california boungeBörsenplatz 1Tel. 0711/ 22 60 874www.bounge.de

Öffnungszeiten:Mo - Sa ab 12:00 bis der Letzte geht.

Old BridgeBolzstr. 10Tel. 0711/ 50 42 46 11www.oldbridge-gelateria.de

Eiscafé

Öffnungszeiten:Mo - Do 11:00 - 23:00Fr & Sa 11:00 - 0:00

Pinguin Eugensplatz 2a(nahe Jugendherberge)Tel. 0711/ 26 37 873www.eis-bistro-pinguin.de

Eiscafé

Öffnungszeiten:Mo - Fr 11:00 - 22:00 Sa 13:00 - 22:00

Geheimtipp

The Cupcake BoutiqueHirschstr. 16Tel. 0711/ 12 09 27 06www.thecupcakeboutique.com

Kaffee, Muffins

Öffnungszeiten:Mo - Sa 10:00 - 20:00

Vegi Voodoo KingSteinstr. 13Tel. 0711/ 25 99 334

Fallaffel, Pommes etc. Vegetarisch und Vegan

Öffnungszeiten unbekannt

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III Inhaltliches

1. Verhalten auf der Konferenz

Sie sind bei MUNBW Repräsentant eines Staates und soll-ten sich immer auch dementsprechend verhalten. Neben der Beachtung des Dresscodes ist es selbstverständlich, dass Sie den Sitzungen aufmerksam folgen, ihre Mitdelegierten und den Vorsitz respektieren und eine dem internationalen Parkett entsprechende Wortwahl verwenden. Die Benut-zung von Laptops während der Debatte ist nicht gestattet. Es kann jedoch trotzdem sinvoll sein, den eigenen Laptop mitzubringen, um in den Lobbyingphasen und Pausen Ar-beitspapiere überarbeiten zu können.

Nichtstaatliche Organisationen können zudem Protestpla-kate oder Ähnliches zur Konferenz mitbringen, um Druck auf die Mitgliedstaaten auszuüben. Es ist aber streng ver-boten, Plakate in einem Gremium während eines Sitzungs-blocks zu zeigen!Auch außerhalb der Tagungsblöcke in den Straßen Stutt-garts beim Abendessen, Einkaufen oder in der Jugendher-berge sind Sie Repräsentanten des Projekts. Bitte verhalten Sie sich entsprechend!

2. Die indirekte Anrede und Anredefor-men

Direkte und indirekte Anrede Während der formalen Sitzungen ist es den Delegierten nicht gestattet, sich direkt anzusprechen. Fragen an andere Delegierte werden ausschließlich über den Vorsitz gestellt, ihre Nennung erfolgt nur in der dritten Person. Auch wenn diese Regelung zunächst kompliziert erscheint, so gewöhnt man sich doch recht schnell daran, nur indirekte Anrede-formen zu verwenden. Diese Formalität dient dazu, für ei-nen gehobeneren Umgangston zu sorgen; sie soll aber vor allem versehentliche Beleidigungen vermeiden.Beispiele:

„Ehrenwerte Delegierte der Vereinigten Staaten von Amerika, wie Sie in Ihrer Rede ausgeführt haben, ...“ ist falsch – stattdessen: „Wie die ehrenwerte Delegierte der Vereinigten Staaten von Amerika in ihrer Rede ausgeführt hat, ...“

„Ehrenwerter Delegierter von Syrien, ich möchte Sie fra-gen/daran erinnern/darum bitten, ...“ ist falsch – statt-dessen:„Wir/die Regierung/der Delegierte/die Delegation des

Staates X möchte den ehrenwerten Delegierten von Sy-rien fragen/daran erinnern/darum bitten, ...“

Allerdings ist es den Delegierten erlaubt, das Gremium ins-gesamt mit „Sehr geehrter Vorsitz, verehrte Mitdelegierte“ oder ähnlichen Worten direkt anzusprechen, solange dies nur der Einleitung einer Ansprache dient.

Während der Lobbyingphasen muss nicht in allen Fällen auf diese Formalitäten geachtet werden, zumindest Dele-gierte untereinander dürfen sich zu dieser Zeit auch direkt ansprechen.

Anredeformen Wird ein Delegierter, der Vorsitz oder der Generalsekretär, etwa während der informellen Verhandlungen oder au-ßerhalb der Sitzungen, direkt angesprochen, so verwendet man folgende Anredeformen:

3. Pressekonferenzen

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird bei MUNBW 2012 auch die internationale Presse simuliert. Damit diese auf dem Laufenden über die Ansichten Ihres Staates oder Ihrer Nichtregierungsorganisation bleiben, gibt es verschie-dene Möglichkeiten: Einerseits können Sie das persönliche Gespräch suchen oder über schriftliche Mitteilungen an die Presse auf die Berichterstattung einwirken.

Da aber jeder Staat und jede NGO ein Interesse an entspre-chender Außendarstellung hat, kann es dabei zu Engpäs-sen kommen; schließlich kann die Presse für eine Meldung nicht mit mehr als 100 Vertretern und Delegierten sprechen.Hierbei schafft nur eine entsprechende Organisation auf Delegiertenseite Abhilfe. Dabei ist Ihnen das Team von MUNBW gerne behilflich: sind Sie in Ihrem Gremium der Meinung, nun solle einmal die Öffentlichkeit nachhaltig in-formiert werden, können Sie in einer Sitzungspause oder

schriftlich/mündlich formell

Generalsekretär Exzellenz

Gremienvorsitz sehr geehrte(r) Vorsitzende(r)

Delegierte der/die ehrwürdige/ehrenwerte De-legierte

schriftlich/mündlich informell

Generalsekretär Herr/Frau Generalsekretär(in)

Gremienvorsitz Herr/Frau Vorsitzende(r)

Delegierte Herr/Frau Delegierte von [Staat]

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anberaumten Lobbyingphase eine Pressekonferenz abhal-ten. Hierbei wird von jedem Meinungsblock nur ein Spre-cher benannt, welche dann gegenüber der eingeladenen Presse Erklärungen abgeben und auf Fragen vonseiten der internationalen Journalisten eingehen können.Vielleich hilft Ihnen eine solche Pressekonferenz auch da-bei, die Stärken Ihrer eigene Position herauszustellen und weitere Mitstreiter zu gewinnen – auch über Ihr Gremium hinaus. Und schließlich ist es ein nicht zu unterschätzender Vorteil, die Weltöffentlichkeit auf seiner Seite zu haben.

Bei Fragen steht das MUNBW-Team Ihnen gerne zur Ver-fügung.

4. Programm des Rednerabends

Nachhaltigkeit – ein Luxus nur für Industrienationen?

Nachhaltigkeit ist eines der wichtigsten Themen des 21. Jahrhunderts. In einem Dreiklang aus Ökologie, Ökonomie und Sozialem erfasst es fast alle wesentlichen Bereiche des Lebens. Klar ist, dass das Ziel “Nachhaltigkeit” einige Ein-schränkungen mit sich bringt. Warum sind nicht alle Län-der bereit, diese auf sich zu nehmen?

Podium: Franz Untersteller Landesminister für Umwelt, Klima und Energie-wirtschaft Stuttgart

Edward M. AlfordGeneralkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika Stuttgart

Elisabete KöningerHonorarkonsulat der Föderativen Republik Bra-silien, Stuttgart

Das Knurren der Panzer im Frühling – ein Kriegsbe-richt aus Afghanistan

Der Referent hat Afghanistan mehrfach bereist. Bei Besu-chen in den deutschen Feldlagern und indem er Soldaten auf ihren Patroullien begleitet hat, konnte er sich selbst ein Bild von einem Land machen, welches sich bereits seit mehr als zehn Jahren im Kriegszustand befindet.

Referent: Sebastian Christ Handelsblatt, Berlin

Konflikt ums Wasser

Folgt auf das Ölzeitalter eine Ära des Wassers? Fest steht: Trinkwasser ist schon jetzt eine knappen Res-source und die Lage wird sich verschärfen. Der Vor-trag gibt einen Überblick über die aktuelle Situation und zeigt Handlungsmöglichkeiten für die Vereinten Nationen auf. Referent: Arne Molfenter UNRIC, Bonn

Diplomatie als Beruf

New York, Rio, Togo? Eine Karriere auf internationa-lem Parkett? Der Vortrag gibt einen Überblick über zu den Tätigkeitsfeldern im diplomatischen Dienst, sowohl in der Zentrale als auch in den Auslandsver-tretungen.

Referent: Peter Friedrich Akademie Auswärtiger Dienst, Berlin

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5. Geschäftsordnung

I. GRUNDLEGENDES § 1 Allgemeines

(1) Diese Geschäftsordnung ist verbindlich für alle Organe und sonstigen Beteiligten der Konferenz. (2) Organe der Konferenz sind die Gremien, das Sekretariat und der Generalsekretär. (3) Deutsch ist die offizielle Amts- und Arbeitssprache der gesamten Konferenz.

§ 2 Der Generalsekretär

(1) Der Generalsekretär ist auf der Konferenz in allen Fragen die oberste Instanz. (2) Betritt der Generalsekretär den Saal, erheben sich alle Anwesenden unverzüglich. (3) Der Generalsekretär kann sich in den Gremien zu jedem Thema, zum Verlauf der Tagung und zu aktuellen Ereig-

nissen äußern. (4) Der Generalsekretär bestimmt ein Mitglied des Sekretariats zu seiner Vertretung.

§ 3 Der Vorsitz (1) 1Der Vorsitz eröffnet, leitet und schließt die Sitzung des jeweiligen Gremiums. 2Er erteilt das Rederecht und setzt

die Geschäftsordnung durch. (2) Im Zweifelsfall entscheidet der Vorsitz über die Auslegung der Geschäftsordnung. (3) Der Vorsitz kann sich jederzeit zum Verfahren äußern sowie die Delegierten über die Geschäftsordnung, Grund-

lagen des Völkerrechts, Arbeitsweisen der Vereinten Nationen und aktuelle Ereignisse informieren.(4) 1Der Vorsitz kann nach eigenem Ermessen Experten oder Vertreter von Nationen zu einer Gastrede oder zur zeit-

weiligen Teilnahme an der Sitzung einladen. 2Diese Entscheidung des Vorsitzes ist nicht anfechtbar.

§ 4 Der Wissenschaftliche Dienst

(1) Der Wissenschaftliche Dienst dient den Organen der Konferenz als Informationsquelle in inhaltlichen Fragen.(2) 1Delegierte können schriftliche Anfragen an den Wissenschaftlichen Dienst stellen. 2Diese müssen vom Vorsitz

gegengezeichnet werden. 3Der Vorsitz kann die Weiterleitung an den Wissenschaftlichen Dienst ablehnen. § 5 Diplomatisches Verhalten

(1) Die Delegierten haben sich der Würde ihres Amtes entsprechend zu verhalten. (2) 1Die Delegierten richten ihre Stimme immer an den Vorsitz. 2Sie sprechen andere Delegierte nicht direkt an. (3) 1Die Delegierten erscheinen pünktlich zu Beginn der Sitzungsblöcke und am Ende der Lobbyingphasen. 2Verspä-

tungen sind schriftlich beim Vorsitz zu entschuldigen und sinnvoll zu begründen. . (4) Alle Beteiligten der Konferenz sind entsprechend der Würde ihres Amtes anzusprechen.(5) 1Stören Delegierte durch ihr Verhalten den Verlauf der Sitzung, so kann der Vorsitz eine Rüge aussprechen und

sie für eine begrenzte Zeit des Saales verweisen. 2In dieser Zeit können die Delegierten weder an der Debatte teilnehmen noch abstimmen. 3Eine Rüge ist nicht nach § 15 Nr. 3 anfechtbar.

(6) Der Gebrauch von Mobiltelefonen, Notebooks und ähnlichen elektronischen Geräten ist während der Debatte nicht gestattet.

II. ARBEIT IN DEN GREMIEN

§ 6 Quorum (1) Zu Beginn jedes Sitzungsblocks soll der Vorsitz die Anwesenheit der stimmberechtigten Mitglieder und die sich

hieraus ergebenden Mehrheitsverhältnisse (Quorum) feststellen. (2) Das Quorum kann bei Bedarf durch den Vorsitz oder auf Antrag gemäß § 15 Abs. 2 erneut festgestellt werden. (3) 1Delegierte können schriftlich beantragen, in das Quorum aufgenommen oder gestrichen zu werden. 2Dauerhaft

abwesende Delegierte werden aus dem Quorum gestrichen. 3Änderungen des Quorums gibt der Vorsitz bekannt.

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§ 7 Ablauf der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt (1) Der Vorsitz eröffnet den Tagesordnungspunkt mit der Allgemeinen Debatte. (2) 1Während der Allgemeinen Debatte können die Delegierten Arbeitspapiere einreichen, welche bis zum Ende der

Allgemeinen Debatte von anderen Delegierten unterstützt werden können. 2Eingereichte Arbeitspapiere können nicht mehr geändert werden und werden zur formellen Korrektur an das Sekretariat gesendet.

(3) 1Zur Unterstützung eines Arbeitspapiers unterschreiben die Delegierten unter Angabe des Ländernamens. 2Alle Delegierten können pro Tagesordnungspunkt zwei Arbeitspapiere unterstützen. 3Einbringerstaaten werden als Unterstützer gezählt.

(4) 1Die drei Arbeitspapiere mit den meisten Unterstützerstaaten, welche bis zum Ende der Allgemeinen Debatte vorliegen, werden vom Vorsitz als Resolutionsentwurf zur Debatte zugelassen. 2Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitz dem Gremium durch eine Lobbyingphase erneut Zeit, um selbst eine Entscheidung herbeizuführen.

(5) 1Danach werden die drei Resolutionsentwürfe vom jeweiligen Einbringerstaat vorgelesen und erläutert. 2Er kann dieses Rederecht übertragen. 3Zu der Erläuterung findet keine Debatte statt.

(6) Es folgt die Debatte über alle vorgestellten Resolutionsentwürfe. (7) 1Anschließend gibt der Vorsitz den Delegierten die Möglichkeit ihre Entscheidung zur Unterstützung zu revidie-

ren. 2Ergibt sich hieraus eine hinreichende Änderung der Anzahl der Unterstützerstaaten, wird die Reihenfolge der zu behandelnden Resolutionsentwürfe entsprechend geändert.

§ 8 Ablauf der Debatte zu den Resolutionsentwürfen (1) Es wird zunächst der Resolutionsentwurf mit den meisten Unterstützerstaaten behandelt.(2) 1Im Folgenden kommt es zu einer Debatte über den ersten Resolutionsentwurf. 2Danach werden die operativen

Absätze des Entwurfes einzeln debattiert, wobei jeweils im Anschluss an diese Debatte über jeden operativen Absatz die dazugehörigen Änderungsanträge gemäß § 16 behandelt werden.

(3) 1Danach werden einzeln die Änderungsanträge, welche die Aufnahme neuer operativer Absätze vorsehen, be-handelt. 2Zu neu hinzugefügten operativen Absätzen dürfen Änderungsanträge eingereicht werden. 3Sie werden, nachdem der neue operative Absatz hinzugefügt worden ist, sogleich behandelt.

(4) Anschließend werden Änderungsanträge, die die Reihenfolge ändern, behandelt.(5) Danach wird über den fertigen Resolutionsentwurf debattiert.(6) Es folgt die Abstimmung über die einzelnen operativen Absätze und die abschließende Abstimmung über den

Resolutionsentwurf als Ganzes.(7) 1Erhält dieser Resolutionsentwurf keine Mehrheit im Gremium, beginnt die Debatte zum nächsten Resolutions-

entwurf. 2Liegen keine weiteren Resolutionsentwürfe vor, ist der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.(8) 1Ein Resolutionsentwurf, der in einem übergeordneten Gremium eine Mehrheit erhält, ist eine von diesem Gre-

mium verabschiedete Resolution. 2Ein Resolutionsentwurf, der in einem untergeordneten Gremium eine Mehr-heit erhält, ist ein verabschiedeter Resolutionsentwurf.

§ 9 Behandlung von verabschiedeten Resolutionsentwürfen(1) 1Nach der Verabschiedung eines Resolutionsentwurfes in einem untergeordneten Gremium wird dieser mit ei-

nem Pro- und einem Contra-Redner des Gremiums an das übergeordnete Gremium entsandt. 2Möchten mehrere Delegierte die Rolle des Pro- bzw. Contra-Redners übernehmen, so trifft der Vorsitz eine Auswahl. 3Mit dieser Auswahl ist der Tagesordnungspunkt vertagt.

(2) 1Die aktuelle Debatte im übergeordneten Gremium wird zur Behandlung des verabschiedeten Resolutionsent-wurfs unterbrochen. 2Der Resolutionsentwurf wird verlesen und die Pro- und Contra-Redner werden gehört. 3Die Pro- und Contra-Redner müssen gehört werden, bevor über den Resolutionsentwurf oder einen Antrag auf Zurückweisung abgestimmt werden kann.

(3) 1Es folgt eine Frage- und Antwort-Runde, bei der die Delegierten des übergeordneten Gremiums Fragen an einen oder beide Gastredner stellen können. 2Der Vorsitz kann eine Redeliste führen. 3Während der Frage- und Antwo Runde können persönliche Anträge oder Anträge an die Geschäftsordnung gestellt werden, soweit diese nicht den Abschluss oder die Vertagung des Tagesordnungspunktes, die Rückkehr zur Allgemeinen Debatte oder die Anhörung eines Gastredners vorsehen.

(4) Sollten Anträge auf Zurückschicken des Resolutionsentwurfes gem. § 15 Nr. 6 angenommen werden, so werden

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die zu ändernden Punkte vom Vorsitz protokolliert und dem untergeordneten Gremium mitgeteilt.(5) 1Nach dem Ende der Frage- und Antwort-Runde wird über die Resolution als Ganzes abgestimmt. 2Die Abstim-

mung entfällt, wenn ein Antrag auf Zurückschicken des Resolutionsentwurfs angenommen wurde. 3Wird der Re-solutionsentwurf angenommen, so zählt er als von dem übergeordneten Gremium verabschiedete Resolution.

(6) 1Wird ein verabschiedeter Resolutionsentwurf vom übergeordneten Gremium zurückgeschickt oder abgelehnt, hat das untergeordnete Gremium die Möglichkeit, den Tagesordnungspunkt gemäß § 15 Nr. 12 wiederaufzunehmen. 2Bei einer Ablehnung des Resolutionsentwurfs gilt § 8 Abs. 7 entsprechend. 3Bei der Behandlung eines zurückge-schickten Resolutionsentwurfes beschränkt der Vorsitz die Debatte auf die zu ändernden Punkte gemäß Abs. 4.

§ 10 Lobbyingphasen (1) In Lobbyingphasen arbeiten die Delegierten an Arbeitspapieren oder Änderungsanträgen und treffen informelle

Absprachen. Lobbyingphasen sind zeitlich begrenzt. (2) Sie können außerhalb von Abstimmungsphasen von Delegierten gemäß § 15 Nr. 4 beantragt oder vom Vorsitz

festgelegt werden.

III. WORTMELDUNGEN § 11 Allgemeines

(1) Delegierte, die ins Quorum aufgenommen wurden, können sich durch Redebeiträge zum gegenwärtigen Thema oder durch Fragen und Kurzbemerkungen zu Reden anderer Delegierter zu Wort melden.

(2) 1Den Delegierten wird das Wort ausschließlich vom Vorsitz erteilt. 2Sie erheben sich während ihrer Wortmeldungen. (3) 1Die Redezeit für Wortmeldungen ist begrenzt. 2Sie wird durch den Vorsitz festgelegt und kann durch einen Antrag

gem. § 15 Nr. 14 geändert werden.

§ 12 Redebeiträge, Fragen und Kurzbemerkungen (1) 1Delegierte signalisieren durch Heben ihres Länderschildes, dass sie einen Redebeitrag formulieren möchten und

werden vom Vorsitz auf die Redeliste gesetzt. 2Redebeiträge sind nur zum gegenwärtigen Thema zulässig.(2) 1Der Vorsitz kann die Anzahl der Redebeiträge einer Debatte begrenzen. 2Er kann die Redeliste jederzeit schließen

oder öffnen.(3) Nach ihren Redebeiträgen können die Delegierten Fragen und Kurzbemerkungen zulassen.(4) Sowohl Vorsitz als auch Redner können die Anzahl der Fragen und Kurzbemerkungen jederzeit beschränken.(5) 1Delegierte melden sich für Fragen und Kurzbemerkungen mit Länderschild und Signalkarte. 2Der Vorsitz kann

hierzu eine separate Liste führen.(6) Die Redner können auf die Frage bzw. Kurzbemerkung eingehen.

IV. ANTRÄGE § 13 Allgemeines

(1) 1Anträge richten sich immer an den Vorsitz. 2Wenn nicht anders geregelt, entscheidet das Gremium selbst durch einfache Mehrheit. 3Obliegt die Entscheidung dem Vorsitz, so kann er diese auch dem Gremium überlassen.

(2) 1Delegierte erheben sich, um einen Antrag zu stellen. 2Bei einem persönlichen Antrag geben sie zusätzlich ein Handzeichen.

(3) 1Die Antragsteller werden vom Vorsitz aufgerufen, sobald der aktuelle Redebeitrag bzw. die Frage oder Kurzbe-merkung abgeschlossen ist. 2Nur bei dringenden persönlichen Anträgen dürfen Delegierte ausnahmsweise ohne Aufforderung durch den Vorsitz die Rede unterbrechen.

(4) 1Nach Aufruf durch den Vorsitz nennen die Delegierten den Antrag, den sie stellen möchten. 2Der Vorsitz kann um eine kurze Erläuterung bitten. 3Die Antragssteller dürfen sich dabei nur zum Verfahren, nicht aber zum Inhalt der Debatte äußern.

(5) 1Zu Anträgen findet keine Debatte statt. 2Falls im Folgenden die Möglichkeit zu einer Gegenrede festgelegt ist, haben die Antragssteller das Recht, den Antrag in einer Rede zu begründen. 3Möchten mehrere Delegierte die Ge-genrede halten, so entscheidet der Vorsitz. 4Fragen und Kurzbemerkungen sind nicht möglich.

(6) 1Anträge werden in der Reihenfolge behandelt, in der sie in der Geschäftsordnung genannt sind. 2Persönliche An-träge werden immer vor Anträgen an die Geschäftsordnung behandelt.

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(7) 1Der Vorsitz kann Anträge, die das Sitzungsgeschehen behindern, abweisen. 2Als behindernd gelten insbesondere Anträge, die den ausdrücklichen Willen des Gremiums missachten.

§ 14 Persönliche Anträge (1) Alle Delegierten, die ins Quorum aufgenommen wurden, können folgende persönliche Anträge stellen:

1. Recht persönlicher Privilegien, um eine Frage zu stellen oder eine Bitte zu äußern, die die Organisation der Sitzung, das Wohlbefinden der Mitglieder oder das Verhalten der Delegierten einzelner Länder betrifft.

2. Recht auf persönliche Erwiderung, wenn die Delegierten oder das von ihnen vertretene Land direkt angespro-chen und dabei die Ehre oder Würde des Landes verletzt wurden.

3. 1Recht auf Klärung eines Missverständnisses, wenn eine Frage oder Kurzbemerkung des Antragstellers miss-verstanden oder nicht beantwortet wurde. 2Der Antragssteller kann seine Frage neu formulieren. 3Der Redner darf erneut antworten.

4. 1Recht auf Information, um dem Vorsitz eine Frage zum Verfahren oder zur Geschäftsordnung zu stellen. 2Der Vorsitz soll unverzüglich antworten.

5. Recht auf Wiederherstellung der Ordnung, um einen Verfahrensfehler zur Sprache zu bringen. (2) Der Vorsitz entscheidet unanfechtbar über persönliche Anträge.

§ 15 Anträge an die Geschäftsordnung Alle Delegierten, die ins Quorum aufgenommen wurden, können folgende Anträge an die Geschäftsordnung

stellen:1. 1Antrag auf mündliche Abstimmung, wenn das Ergebnis einer Abstimmung knapp oder unklar war. 2Der

Vorsitz entscheidet unanfechtbar über diesen Antrag.2. 1Antrag auf Feststellung des Quorums. 2Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden.3. 1Antrag auf Revision einer Entscheidung des Vorsitzes, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vor-

sieht. 2Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. 3Vor der Abstimmung über diesen Antrag soll der Vorsitz seine Entscheidung begründen.

4. 1Antrag auf Lobbyingphase. 2Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden.5. 1Antrag auf Ausschluss der Presse. 2Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. 3Zur Annahme dieses Antrags

ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.6. 1Antrag auf Zurückschicken eines Resolutionsentwurfes, um einen verabschiedeten Resolutionsentwurf, der

im übergeordneten Gremium debattiert wird, zur Überarbeitung in das untergeordnete Gremium zurückzu-senden. 2Der Antragssteller erklärt hierbei, welche Punkte geändert werden sollen. 3Es besteht die Möglich-keit zur Gegenrede. 4Die Pro- und Contraredner haben die Möglichkeit, den Antrag zu kommentieren.

7. 1Antrag auf Abschluss eines Tagesordnungspunktes. 2Wenn der Antrag angenommen wird, kann der Tages-ordnungspunkt nicht wieder aufgenommen werden und das Gremium geht sofort zum nächsten Tagesord-nungspunkt über. 3Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. 4Es ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

8. 1Antrag auf Vertagung eines Tagesordnungspunktes. 2Bei Annahme dieses Antrages wird mit der Debatte über den nächsten Tagesordnungspunkt fortgefahren. 3Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. 4Es ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

9. 1Antrag auf Rückkehr zur Allgemeinen Debatte. 2Wenn der Antrag angenommen wird, verfallen sämtliche Re-solutionsentwürfe und Änderungsanträge und die Delegierten können erneut Arbeitspapiere einbringen. 3Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. 4Zur Annahme des Antrags ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

10. 1Antrag auf Ende der aktuellen Debatte. 2Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. 3Zur Annahme dieses Antrags ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

11. 1Antrag auf vorgezogene Abstimmung über den Resolutionsentwurf als Ganzes. 2Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede. 3Zur Annahme dieses Antrags ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

12. 1Antrag auf Wiederaufnahme eines Tagesordnungspunktes, der zuvor vertagt wurde. 2Der aktuelle Tagesord-nungspunkt wird automatisch vertagt. 3Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede.

13. 1Antrag auf Abschluss oder Wiedereröffnung der Redeliste. 2Der Antrag kann sich auf die Listen für Rede-beiträge oder die Liste für Fragen und Kurzbemerkungen beziehen. 3Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden.

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14. 1Antrag auf Änderung der Redezeit. 2Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden.15. 1Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte. 2Der Antrag kann nur vor dem Beginn eines

neuen Tagesordnungspunktes gestellt werden. 3Es besteht die Möglichkeit zur Gegenrede.16. 1Antrag auf Anhörung einer Gastrede zum aktuellen Tagesordnungspunkt. 2Es besteht die Möglichkeit zur

Gegenrede.

§ 16 Änderungsanträge (1) 1Delegierte, die in das Quorum aufgenommen wurden, können Änderungsanträge stellen, die der Unterstützung

von mindestens einem Zehntel (immer aufgerundet) des Quorums bedürfen. 2Zur Unterstützung eines Änderungs-antrags unterschreiben die Delegierten unter Angabe des Ländernamens.

(2) 1Änderungsanträge werden entgegen § 13 Abs. 2 schriftlich gestellt. 2Sie müssen dem Vorsitz schriftlich vorgelegt und dem gesamten Gremium zugänglich gemacht werden.

(3) 1Änderungsanträge können den Wortlaut eines Operativen Absatzes ändern, einen Operativen Absatz streichen oder hinzufügen oder die Reihenfolge der Operativen Absätze ändern. 2Allerdings muss der Inhalt des Resoluti-onsentwurfes im Kern, ausgedrückt durch die Präambel, erhalten bleiben. 3Sätze der Präambel sind durch solche Änderungsanträge nicht veränderbar.

(4) 1Liegen mehrere Änderungsanträge vor, die den gleichen Absatz betreffen, muss zunächst der am weitesten rei-chende Antrag behandelt werden. 2Änderungsanträge können eingereicht werden, solange die Debatte zum fol-genden operativen Absatz noch nicht eröffnet wurde.

(5) 1Sobald ein Änderungsantrag behandelt wird, gibt der Vorsitz dem Einbringerstaat die Möglichkeit, seinen Antrag in einem Redebeitrag vorzustellen und zu erläutern. 2Der Einbringerstaat kann dieses Recht an andere Delegierte oder an NGOs abgeben. 3Änderungsanträge sind entgegen § 13 Abs. 5 diskussionsfähig.

(6) 1Der Einbringerstaat des Änderungsantrages kann diesen jederzeit zurückziehen, solange er noch nicht vorgestellt wurde. 2Der Änderungsantrag verfällt, wenn er von keinem Unterstützerstaat aufrechterhalten wird oder die Zahl der Unterstützerstaaten dadurch unter die Mindestanzahl von Abs. 1 fällt.

V. ABSTIMMUNG § 17 Verhalten bei der Abstimmung

(1) Unmittelbar vor einer Abstimmung gibt der Vorsitz den zur Entscheidung stehenden Antrag oder den Resolutions-entwurf bekannt.

(2) 1Die Abstimmung beginnt, wenn der Vorsitz dies verkündet. 2Sie endet, wenn die Ergebnisse verlesen werden. 3Der Abstimmungsverlauf darf nur durch persönliche Anträge von äußerster Dringlichkeit unterbrochen werden.

§ 18 Stimmrecht (1) 1Jeder Mitgliedstaat im Quorum hat eine Stimme. 2An einer Abstimmung teilnehmen können nur Delegierte, die

sich zu Beginn der Abstimmungsphase im Raum befinden. 3Die Vertretung einer Delegation bei der Stimmabgabe ist nicht zulässig.

(2) Entscheidungen treffen die Gremien mit einfacher Mehrheit, sofern es diese Geschäftsordnung nicht anders vor-sieht.

(3) Zur Ermittlung der benötigten Mehrheiten wird die Anzahl der bei Feststellung des Quorums anwesenden Dele-gierten, einschließlich der sich Enthaltenden, zugrunde gelegt.

(4) 1Enthält sich mehr als die Hälfte der Delegierten, ist die Abstimmung ungültig und wird wiederholt. 2Enthalten sich auch beim zweiten Mal mehr als die Hälfte der Delegierten, sind bei der dritten Abstimmung Enthaltungen nicht mehr zulässig.

(5) Für den Sicherheitsrat gelten besondere Regeln gemäß § 22.(6) Bei Abstimmungen über Verfahrensfragen sind keine Enthaltungen zulässig.

§ 19 Abstimmungsmodus (1) Die Stimmabgabe erfolgt im Normalfall durch Heben des Länderschildes.(2) 1Der Vorsitz kann mündliche Abstimmungen beschließen. 2Mündliche Abstimmungen können auch gem. § 15 Nr.

1 durch Delegierte beantragt werden.

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(3) Bei mündlichen Abstimmungen wird jedes Mitglied in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und antwortet mit „Ja”, „Nein” oder „Enthaltung”.

(4) 1Die Delegierten können, sobald ein abzustimmender Antrag zur Geschäftsordnung gestellt oder die Abstim-mung über einen solchen eingeleitet wurde, durch das Rufen von „Hört, hört!” erfragen, ob ein Konsens besteht. 2Erheben sich jedoch Delegierte und antworten mit dem Ruf „Einspruch”, so führt dies zu einer formellen Abstim-mung über das Thema. 3Erheben keine Delegierten Einspruch, so gilt der Antrag als angenommen. 4Der Vorsitz kann auch dann nach Einspruch fragen, wenn kein „Hört hört” gerufen wurde.

VI. NICHTSTAATLICHE ORGANISATIONEN§ 20 Allgemeines

(1) Eine nichtstaatliche Organisation (Non-Governmental Organization, kurz NGO) ist jede internationale Organisa-tion, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustandekommt und weder von staatlichen Institutionen abhängig noch profitorientiert ist.

(2) 1Vertreter einer NGO haben grundsätzlich freien Zugang zu jedem Gremium. 2Sie melden sich bei dem Vorsitz des jeweiligen Gremiums, an deren Sitzung sie teilnehmen, an bzw. ab.

§ 21 Rechte und Pflichten (1) Für die Vertreter einer NGO gelten §§ 4 und 5 entsprechend.(2) NGOs haben kein Stimmrecht.(3) 1Vertreter einer NGO nehmen an den formellen Sitzungen und den Lobbyingphasen teil. 2Sie können Redebeiträ-

ge halten sowie Fragen und Kurzbemerkungen einbringen. 3Sie dürfen keine Gegenreden zu Anträgen halten.(4) Vertreter einer NGO können persönliche Anträge gemäß § 14 stellen.(5) Vertreter einer NGO können folgende Anträge an die Geschäftsordnung stellen:

1. Antrag auf mündliche Abstimmung gemäß § 15 Nr. 12. Antrag auf Lobbyingphasen gemäß § 15 Nr. 4

(6) 1Vertreter einer NGO können nicht selbstständig Arbeitspapiere oder Änderungsanträge einbringen. 2Es steht ihnen jedoch frei, daran mitzuwirken.

VII. SONDERREGELN FÜR DIE EINZELNEN GREMIEN § 22 Sicherheitsrat

(1) 1Themen des Sicherheitsrats werden exklusiv von diesem behandelt, bis er mit ihnen abgeschlossen hat. 2Im Zwei-felsfall liegt die Entscheidung beim Generalsekretär.

(2) Der Sicherheitsrat ist beschlussfähig, wenn neun Mitglieder anwesend sind. (3) Abstimmungen zu Verfahrensfragen benötigen neun Stimmen. (4) Alle anderen Entscheidungen benötigen neun Stimmen, einschließlich der Stimmen aller ständigen Mitglieder

des Sicherheitsrates. (5) 1Die Mitglieder des Sicherheitsrats können Stellungnahmen beschließen, welche vom Vorsitz zu verlesen sind und

sich mit aktuellen Ereignissen beschäftigen können. 2Diese bedürfen eines Konsens aller Mitglieder des Sicher-heitsrats.

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Zu Beginn des Sitzungsblockes

Feststellung des Quorums

Zu Beginn der Konferenz Begrüßung und Eröffnung

Verlesen der Tagesordnung

Zu jedem TagesordnungspunktEröffnung der Debatte zum

Tagesordnungspunkt

Lob

byi

ng

ph

ase

Sammeln von Unterstützernfür Arbeitspapiere

Einreichen von Arbeitspapieren

Die drei Arbeitspapiere mit den meisten Unterstützern werden als

Resolutionsentwürfe zugelassen

Vorstellung der Resolutionsentwürfe

Pro- und Contra-Redner werden gehört

Frage-Antwort- Runde

Abstimmung

Zurückschicken des

Resolutions-entwurfes gemäß

§ 16 Abs. 6

Mehrheit keine Mehrheit

nächster Resolutionswurf

zum TOPwird behandelt

Resolution wirdverabschiedet;Nächster TOP

wird behandelt

Mehrheit keine Mehrheit

nächster Resolutionswurf

zum TOPwird behandelt

Gremiumbestimmt

je einen Pro- undContra-Redner

Übergeordnete Gremien

Untergeordnete Gremien

Es wird der Resolutionsentwurf mit den meisten Unterstützern behandelt

Zu jedem Resolutionsentwurf

Debatte zum Resolutionsentwurf

Zu

jed

em

o

pe

rati

ven

Ab

satz

(OA

) Debatte zum OA

Zu

jed

em

Än

de

run

gsa

ntr

ag Vorstellung

Debatte

Abstimmung

Debatte zum Resolutionsentwurf

Abstimmung über jeden OA

Abstimmung über denResolutionsentwurf als Ganzes

Änderunganträge, die neue operative Absätze hinzufügen, werden bearbeitet

Änderungsanträge, die die Reihenfolge ändern, werden bearbeitet

Übergeordnetes Gremium

Debatte zu den Resolutionsentwürfen

§ 15 Nr. 16

20

Generalversammlung Sicherheit des humanitären Personals und Schutz des Personals der Vereinten Nationen

Überprüfung der Architektur der VereintenNationen für die Friedenskonsolidierung

Sicherheitsrat Wirtschaftliche Sanktionen als Maßnahmen des Sicherheitsrats

Situation in Myanmar

Situation in Nordafrika

Aktuelles

Wirtschafts- und Sozialrat Politische Beteiligung wirtschaftlich benachteiligter Bevölkerungsschichten

Herausforderung: Überschuldete Staaten

Sicherung der zivilen Nutzung des Weltraums

HA4Israelische Siedlungen in den palästinensischen Autonomiegebieten – Auswirkungen auf den Grundbesitz von palästinensischen Flüchtlingen

Unterstützung des neuen Staates Südsudan

Status der Westsahara

Hauptausschuss 4

HA1Privatisierung der Kriegsführung – Söldner und Bewaffnung lokaler Milizen

Einsatz moderner Waffensysteme – unbemannte Drohnen, Streubomben und Landminen

Herabsetzung der Einsatzbereitschaft von Kernwaffen

Hauptausschuss 1

KFK Umgang der UN mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Schlussfolgerungen aus Versagen in der Vergangenheit

Gescheiterte Staaten („failed states“)

Situation in der Côte d‛Ivoire

Kommission für Friedenskonsolidierung

WKWN Stadtentwicklung und Verstädterung

Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit

Internationale Migration aus Staaten der WKWN und Situation von Gastarbeitern

Wirtschafts- und Sozialkommis-sion für Westasien und Nordafrika

unte

rgeo

rdne

te G

rem

ien

Gremien und Themen

Menschenrechtsrat Todesstrafe und Folter

Verfolgung religiöser Minderheiten

Menschenrechtslage in Venezuela (Universal Periodic Review = UPR)

Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen Abschluss einer Nachfolgevereinbarung für das Kyoto-Protokoll

„Green economy“ als Weg für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung

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Antrag Entscheidung Erläuterung Quelle

Persönliche Anträge

Recht persönlicher Privilegien N VorsitzFragen oder Bitten zur Sitzungsorganisation oder zum Wohlbefinden der Mitglieder (z.B. Fenster öffnen, Licht einschalten, lauter sprechen). In dringenden Fällen kann der Redner unterbrochen werden.

§ 14 Abs. 1Nr. 1

Recht auf persönliche Erwiderung N Vorsitz Zur Wiederherstellung der Ehre oder Würde nach direkter Ansprache.§ 14 Abs. 1

Nr. 2

Recht auf Klärung eines Missverständnisses N Vorsitz Nur nach Fragen und Kurzbemerkungen möglich.§ 14 Abs. 1

Nr. 3

Recht auf Information N Vorsitz Für Fragen zur Geschäftsordnung und zum Verfahren.§ 14 Abs. 1

Nr. 4

Recht auf Wiederherstellung der Ordnung N Vorsitz Um Verfahrensfehler zur Sprache zu bringen.§ 14 Abs. 1

Nr. 5

Anträge an die Geschäftsordnun g

mündliche Abstimmung N Vorsitz Abstimmung nach Länderliste bei knappen oder unklaren Ergebnissen § 15 Nr. 1

Feststellung des Quorums einfache Mehrheit Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden. § 15 Nr. 2

Revision einer Entscheidung des Vorsitzes 2/3 Mehrheit Entscheidungen können vorbehaltlich anderer Regelungen revidiert werden. § 15 Nr. 3

Lobbyingphase N einfache Mehrheit Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden. § 15 Nr. 4

Ausschluss der Presse 2/3 Mehrheit Der Ausschluss ist nur zeitlich begrenzt möglich. § 15 Nr. 5

Zurückschicken eines Resolutionsentwurfes einfache MehrheitDer Antragsteller nennt die zu ändernden Punkte. Mehrere Anträge dieser Art können gestellt werden.

§ 15 Nr. 6

Abschluss eines Tagesordnungspunktes 2/3-MehrheitSofortige Beendigung des Tagesordnungspunktes ohne weitere Abstimmung; eine Wiederaufnahme ist nicht möglich.

§ 15 Nr. 7

Vertagung eines Tagesordnungspunktes 2/3-Mehrheit Verschiebung des Tagesordnungspunktes zur späteren Fortsetzung. § 15 Nr. 8

Rückkehr zur Allgemeinen Debatte 2/3-MehrheitEs verfallen alle Resolutionsentwürfe und Änderungsanträge und die Debatte beginnt von Neuem. Der Antrag kann an jedem Punkt der Debatte gestellt werden.

§ 15 Nr. 9

Ende der aktuellen Debatte 2/3 Mehrheit Sofortiger Übergang zum nächsten Verfahrenspunkt. § 15 Nr. 10

Vorgezogene Abstimmung über den Resolutionsentwurf als Ganzes 2/3-Mehrheit Sofortiger Übergang zur Abstimmung. § 15 Nr. 11

Wiederaufnahme eines Tagesordnungspunktes einfache Mehrheit Der aktuelle Tagesordnungspunkt wird automatisch vertagt. § 15 Nr. 12

Abschluss oder Wiedereröffnung der Redeliste einfache MehrheitBezieht sich entweder auf die reguläre Redeliste oder auf die Liste für Fragen und Kurzbemerkungen. Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden.

§ 15 Nr. 13

Änderung der Redezeit einfache Mehrheit Der Vorsitz kann über diesen Antrag entscheiden. § 15 Nr. 14

Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte einfache Mehrheit Nur vor Eröffnung eines neuen Tagesordnungspunktes möglich. § 15 Nr.15

Anhörung eines Gastredners einfache Mehrheit Nur zum aktuellen Tagesordnungspunkt möglich. § 15 Nr. 16

Es besteht die Möglichkeit eines Redebeitrages zum Antrag sowie einer Gegenrede.N Dieser Antrag kann von einem NGO-Vertreter gestellt werden.