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50 Lebensmittelchemie 64, 49 – 80 (2010) Konservierung kosmetischer Mittel – pro und contra? Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel Kosmetische Mittel tragen wesentlich zu Gesunderhaltung und Wohlbefinden des Menschen bei, z. B. durch Reinigung, Schutz der Haut und vieles mehr. Sind Kosmetika nicht oder nicht ausreichend gegen Verkeimung geschützt, besteht die Möglichkeit, dass sie von Mikroorganis- men befallen werden. Manche dieser Bak- terien, Hefen oder Pilze können Krankhei- ten verursachen und damit die Gesundheit des Verbrauchers beim täglichen Umgang mit den Produkten beeinträchtigen. Mi- kroorganismen wachsen und vermehren sich besonders gut, wenn ihnen Wasser und bestimmte andere Stoffe, wie beispiels- weise Eiweiße, zur Verfügung stehen. Das Wachstum der Mikroorganismen kann zum Verderb des Produktes führen, was sich häufig in einem unangenehmen Ge- ruch, einer Verfärbung oder einer Verän- derung der Konsistenz äußert. Außerdem können einige Mikroorganismen auch Ab- bauprodukte bilden, die ebenfalls gesund- heitsschädlich sein können. Kosmetische Mittel sind in ungeöffne- tem Zustand praktisch frei von Keimen. Der Eintrag der Mikroorganismen erfolgt in der Regel erst durch den Verbraucher selbst bei der Entnahme des Produktes. Im feuchtwarmen Badezimmer wachsen die Keime dann besonders gut. Daher ist eine Konservierung der Produkte in vielen Fäl- len unumgänglich, um einen mikrobiellen Verderb über den gesamten Verwendungs- zeitraum hinweg zu verhindern. Bei einigen kosmetischen Mitteln wird bedingt durch die Formulierung oder die Verwendung bestimmter Inhaltsstoffe das Wachstum von Mikroorganismen verhin- dert. Als Beispiele können Rasierwässer ( auf- grund ihres erhöhten Alkoholgehaltes ) so- wie Haarentfernungsmittel ( aufgrund ihres hohen pH-Wertes ) genannt werden. Auch Produkte, die kein Wasser enthalten, müs- sen in der Regel nicht konserviert werden ( Puder etc. ). Bei manchen Produkten kann auch bedingt durch die Art ihrer Verpa- ckung auf eine Konservierung verzichtet werden, z. B. bei Haarsprays. In der EU sind derzeit ca. 50 Stoffe zur Konservierung von kosmetischen Mitteln zugelassen. Diese Stoffe werden umfang- reichen Prüfungen hinsichtlich ihrer Si- cherheit unterzogen. Die Ergebnisse dieser Studien werden von einem unabhängigen wissenschaftlichen Komitee bewertet. Erst wenn die Stoffe von den Experten als si- cher beurteilt wurden, werden sie zur Kon- servierung kosmetischer Mittel zugelassen. Die Sicherheit der Konservierungsmittel wird von Experten auch regelmäßig unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse über- prüft. Je nach Produkttyp werden häufig auch Kombinationen von Konservierungsstoffen verwendet, da das Wirkungsspektrum der Stoffe oftmals nicht breit genug ist, um mit nur einem Stoff alle relevanten Keime ab- zudecken. Allerdings achten die Hersteller immer darauf, die Konzentration der Kon- servierungsstoffe möglichst so gering zu wählen, dass die Konservierung eben ge- rade ausreichend ist, um die Mikroorganis- men in ihrem Wachstum zu hemmen. Dies ist möglich, weil die Auswahl der Rohstoffe nach besonderen mikrobiologischen Krite- rien und die Herstellung kosmetischer Mit- tel unter besonderen hygienischen Bedin- gungen erfolgen. Konservierungsstoffe werden in der Lite- ratur oft als Allergie auslösende Stoffe ge- nannt. Allerdings kann im Prinzip fast je- der Stoff eine allergische Reaktion hervor- rufen. Aus diesem Grund werden bei kos- metischen Mitteln alle bei der Herstellung zugesetzten Stoffe mit ihrer international einheitlichen INCI-Bezeichnung gekenn- zeichnet. Diese Regelung ermöglicht dem Allergiker, diejenigen Produkte zu meiden, die einen Stoff enthalten, auf den er aller- gisch reagiert. Die Konservierung kosmetischer Mittel ist zum Schutz des Verbrauchers in vielen Fällen unbedingt notwendig. Alle kosme- tischen Fertigprodukte werden vor ihrer Vermarktung umfangreichen Sicherheits- prüfungen unterzogen, um sicherzustellen, dass der Verbraucher gesundheitlich unbe- denkliche Produkte erhält. Sportlerernährung und Sportlernahrung: Eine aktuelle Bestandsaufnahme AG Fragen der Ernährung 1. Einleitung und Problemstellung Im Jahr 1991 veröffentlichte die Arbeits- gruppe „Fragen der Ernährung“ der Le- bensmittelchemischen Gesellschaft eine Stellungnahme zur „Sportlerernährung“, die als Leitlinie für die Beurteilung von Erzeugnissen mit Hinweisen auf die spe- ziellen Ernährungsbedürfnisse von Sport- treibenden nach dem damaligen wissen- schaftlichen Kenntnisstand bestimmt war. In den nahezu zwei Dekaden seit dieser Veröffentlichung haben sich der Stellen- wert des Sports und das Angebot an spe- ziellen Sportlernahrungen ebenso weiter- entwickelt wie auch der wissenschaftliche Erkenntnisstand. Einige Sportarten sind in dieser Zeit zu einer ausgesprochenen Mas- sen-Bewegung geworden. Ein Beispiel: gin- gen 1981 beim Berlin-Marathon als dem seinerzeit größten deutschen Stadtlauf noch knapp 3 500 gemeldete Teilnehmer an den Start, wurden 1991 bereits 14 800 Teilnehmer im Ziel registriert. 2008 belief sich die Zahl der Teilnehmer im Zieleinlauf bereits auf 35 800. Spaß am Sport hat auch die stetig wachsende Zahl der Hobby-Läu- fer, Radfahrer oder Nordic-Walker. Einen Boom erleben zudem unzählige Trend- und Fun-Sportarten, die vor allem junge Leute in Bewegung bringen. Diese Entwicklung spiegelt sich im stark wachsenden Markt für Sportlernahrun- gen wieder. Beliefen sich die Umsätze mit Sportlernahrungen EU-weit im Jahr 2000 noch auf rund 1,7 Mrd, wurden 2005 bereits 2,3 Mrd umgesetzt. Davon ent- fielen rund 1,8 Mrd auf Sportgetränke, 313 Mio auf Sportriegel, 14 Mio auf Sportgele sowie 200 Mio auf Nährstoff- supplemente für Sporttreibende. Die Pro- gnosen bis 2010 gehen von einem weite- ren jährlichen Wachstum von 7 % und ei- nem Jahresumsatz i. H. v. 3 Mrd. aus. In Deutschland wurden in 2005 allein mit Sportgetränken 446 Mio. umgesetzt. Angesichts der sich bereits Mitte der neunziger Jahre abzeichnenden Markt- entwicklung wurde der damalige wissen- schaftliche Lebensmittelausschuss der Eu- ropäischen Kommission ( SCF ) mit der Anfertigung eines Gutachtens über Sport- lernahrungen, ihre Zusammensetzung so- wie notwendige spezifische Informationen für ihren sicheren und bestimmungsge- mäßen Gebrauch beauftragt. Dieses Gut- achten sollte als Grundlage für die Erar- beitung verbindlicher Rechtsvorschriften für Sportlernahrungen im Sinne der Diät- Rahmenrichtlinie 89 / 398 / EWG dienen. In der Folgezeit wurden weitere grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse u.a. im Re- port des Passclaim-Projektes „Physical Per- formance and Fitness“ des ILSI-Institutes publiziert. Die tatsächliche Ausarbeitung verbind- licher Rechtsvorgaben ist jedoch hinter der Entwicklung von Markt und wissen- schaftlichem Kenntnisstand zurückgeblie- ben. Zwar hat die Europäische Kommission in 2003 ein erstes Arbeitsdokument einer „Richtlinie für Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, insbesondere für Sportler“ vorgelegt und die Diskussion mit Experten der europäischen Mitgliedstaa- ten aufgenommen. Diese Arbeiten wur- den aber im gleichen Jahr wieder für un- bestimmte Zeit eingestellt. Es ist derzeit nicht bekannt, ob und wann die gesetzge- berischen Arbeiten erneut aufgenommen Grundlagenpapiere

Konservierung kosmetischer Mittel - pro und contra?

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50 Lebensmittelchemie 64, 49 – 80 (2010)

Konservierung kosmetischer Mittel – pro und contra?Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel

Kosmetische Mittel tragen wesentlich zu Gesunderhaltung und Wohlbefinden des Menschen bei, z. B. durch Reinigung, Schutz der Haut und vieles mehr. Sind Kosmetika nicht oder nicht ausreichend gegen Verkeimung geschützt, besteht die Möglichkeit, dass sie von Mikroorganis-men befallen werden. Manche dieser Bak-terien, Hefen oder Pilze können Krankhei-ten verursachen und damit die Gesundheit des Verbrauchers beim täglichen Umgang mit den Produkten beeinträchtigen. Mi-kroorganismen wachsen und vermehren sich besonders gut, wenn ihnen Wasser und bestimmte andere Stoffe, wie beispiels-weise Eiweiße, zur Verfügung stehen. Das Wachstum der Mikroorganismen kann zum Verderb des Produktes führen, was sich häufig in einem unangenehmen Ge-ruch, einer Verfärbung oder einer Verän-derung der Konsistenz äußert. Außerdem können einige Mikroorganismen auch Ab-bauprodukte bilden, die ebenfalls gesund-heitsschädlich sein können.

Kosmetische Mittel sind in ungeöffne-tem Zustand praktisch frei von Keimen. Der Eintrag der Mikroorganismen erfolgt in der Regel erst durch den Verbraucher selbst bei der Entnahme des Produktes. Im feuchtwarmen Badezimmer wachsen die Keime dann besonders gut. Daher ist eine Konservierung der Produkte in vielen Fäl-len unumgänglich, um einen mikrobiellen Verderb über den gesamten Verwendungs-zeitraum hinweg zu verhindern.

Bei einigen kosmetischen Mitteln wird bedingt durch die Formulierung oder die Verwendung bestimmter Inhaltsstoffe das Wachstum von Mikroorganismen verhin-dert.

Als Beispiele können Rasierwässer ( auf-grund ihres erhöhten Alkoholgehaltes ) so-wie Haarentfernungsmittel ( aufgrund ihres hohen pH-Wertes ) genannt werden. Auch Produkte, die kein Wasser enthalten, müs-sen in der Regel nicht konserviert werden ( Puder etc. ). Bei manchen Produkten kann auch bedingt durch die Art ihrer Verpa-ckung auf eine Konservierung verzichtet werden, z. B. bei Haarsprays.

In der EU sind derzeit ca. 50 Stoffe zur Konservierung von kosmetischen Mitteln zugelassen. Diese Stoffe werden umfang-reichen Prüfungen hinsichtlich ihrer Si-cherheit unterzogen. Die Ergebnisse dieser Studien werden von einem unabhängigen wissenschaftlichen Komitee bewertet. Erst

wenn die Stoffe von den Experten als si-cher beurteilt wurden, werden sie zur Kon-servierung kosmetischer Mittel zugelassen. Die Sicherheit der Konservierungsmittel wird von Experten auch regelmäßig unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse über-prüft.

Je nach Produkttyp werden häufig auch Kombinationen von Konservierungsstoffen verwendet, da das Wirkungsspektrum der Stoffe oftmals nicht breit genug ist, um mit nur einem Stoff alle relevanten Keime ab-zudecken. Allerdings achten die Hersteller immer darauf, die Konzentration der Kon-servierungsstoffe möglichst so gering zu wählen, dass die Konservierung eben ge-rade ausreichend ist, um die Mikroorganis-men in ihrem Wachstum zu hemmen. Dies ist möglich, weil die Auswahl der Rohstoffe nach besonderen mikrobiologischen Krite-rien und die Herstellung kosmetischer Mit-tel unter besonderen hygienischen Bedin-gungen erfolgen.

Konservierungsstoffe werden in der Lite-ratur oft als Allergie auslösende Stoffe ge-nannt. Allerdings kann im Prinzip fast je-der Stoff eine allergische Reaktion hervor-rufen. Aus diesem Grund werden bei kos-metischen Mitteln alle bei der Herstellung zugesetzten Stoffe mit ihrer international einheitlichen INCI-Bezeichnung gekenn-zeichnet. Diese Regelung ermöglicht dem Allergiker, diejenigen Produkte zu meiden, die einen Stoff enthalten, auf den er aller-gisch reagiert.

Die Konservierung kosmetischer Mittel ist zum Schutz des Verbrauchers in vielen Fällen unbedingt notwendig. Alle kosme-tischen Fertigprodukte werden vor ihrer Vermarktung umfangreichen Sicherheits-prüfungen unterzogen, um sicherzustellen, dass der Verbraucher gesundheitlich unbe-denkliche Produkte erhält.

Sportlerernährung und Sportlernahrung: Eine aktuelle BestandsaufnahmeAG Fragen der Ernährung

1. Einleitung und Problemstellung

Im Jahr 1991 veröffentlichte die Arbeits-gruppe „Fragen der Ernährung“ der Le-bensmittelchemischen Gesellschaft eine Stellungnahme zur „Sportlerernährung“, die als Leitlinie für die Beurteilung von Erzeugnissen mit Hinweisen auf die spe-ziellen Ernährungsbedürfnisse von Sport-treibenden nach dem damaligen wissen-schaftlichen Kenntnisstand bestimmt war. In den nahezu zwei Dekaden seit dieser Veröffentlichung haben sich der Stellen-wert des Sports und das Angebot an spe-ziellen Sportlernahrungen ebenso weiter-

entwickelt wie auch der wissenschaftliche Erkenntnisstand. Einige Sportarten sind in dieser Zeit zu einer ausgesprochenen Mas-sen-Bewegung geworden. Ein Beispiel: gin-gen 1981 beim Berlin-Marathon als dem seinerzeit größten deutschen Stadtlauf noch knapp 3 500 gemeldete Teilnehmer an den Start, wurden 1991 bereits 14 800 Teilnehmer im Ziel registriert. 2008 belief sich die Zahl der Teilnehmer im Zieleinlauf bereits auf 35 800. Spaß am Sport hat auch die stetig wachsende Zahl der Hobby-Läu-fer, Radfahrer oder Nordic-Walker. Einen Boom erleben zudem unzählige Trend- und Fun-Sportarten, die vor allem junge Leute in Bewegung bringen.

Diese Entwicklung spiegelt sich im stark wachsenden Markt für Sportlernahrun-gen wieder. Beliefen sich die Umsätze mit Sportlernahrungen EU-weit im Jahr 2000 noch auf rund € 1,7 Mrd, wurden 2005 bereits € 2,3 Mrd umgesetzt. Davon ent-fielen rund € 1,8 Mrd auf Sportgetränke, € 313 Mio auf Sportriegel, € 14 Mio auf Sportgele sowie € 200 Mio auf Nährstoff-supplemente für Sporttreibende. Die Pro-gnosen bis 2010 gehen von einem weite-ren jährlichen Wachstum von 7 % und ei-nem Jahresumsatz i. H. v. € 3 Mrd. aus. In Deutschland wurden in 2005 allein mit Sportgetränken € 446 Mio. umgesetzt.

Angesichts der sich bereits Mitte der neunziger Jahre abzeichnenden Markt-entwicklung wurde der damalige wissen-schaftliche Lebensmittelausschuss der Eu-ropäischen Kommission ( SCF ) mit der Anfertigung eines Gutachtens über Sport-lernahrungen, ihre Zusammensetzung so-wie notwendige spezifische Informationen für ihren sicheren und bestimmungsge-mäßen Gebrauch beauftragt. Dieses Gut-achten sollte als Grundlage für die Erar-beitung verbindlicher Rechtsvorschriften für Sportlernahrungen im Sinne der Diät-Rahmenrichtlinie 89 / 398 / EWG dienen. In der Folgezeit wurden weitere grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse u.a. im Re-port des Passclaim-Projektes „Physical Per-formance and Fitness“ des ILSI-Institutes publiziert.

Die tatsächliche Ausarbeitung verbind-licher Rechtsvorgaben ist jedoch hinter der Entwicklung von Markt und wissen-schaftlichem Kenntnisstand zurückgeblie-ben. Zwar hat die Europäische Kommission in 2003 ein erstes Arbeitsdokument einer „Richtlinie für Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, insbesondere für Sportler“ vorgelegt und die Diskussion mit Experten der europäischen Mitgliedstaa-ten aufgenommen. Diese Arbeiten wur-den aber im gleichen Jahr wieder für un-bestimmte Zeit eingestellt. Es ist derzeit nicht bekannt, ob und wann die gesetzge-berischen Arbeiten erneut aufgenommen

Grundlagenpapiere

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werden. Unklar ist ferner, ob ein gemein-schaftsrechtlicher Rahmen in Form einer Einzelrichtlinie oder in Form eines zent-ralen „a-priori-Zulassungsverfahrens“ für Sportlernahrungen unter Einbindung der EFSA etabliert werden soll oder ob es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, einzel-staatliche Regelungen für ihr Hoheitsgebiet zu treffen.

In Deutschland und vielen anderen Mit-gliedstaaten finden sich nach wie vor kei-ne verbindlichen rechtlichen Vorgaben für „Sportlernahrungen“ bzw. Kriterien für die Abgrenzung dieser Produkte von anderen Erzeugnissen. Insoweit erschien es sinn-voll, die nunmehr fast 20 Jahre alte Stel-lungnahme zur „Sportlerernährung“ der GDCh-Arbeitsgruppe „Fragen der Ernäh-rung“ zu aktualisieren.

Es sei hervorgehoben, dass Rehabilita-tionssport, der in erster Linie therapeuti-schen Zwecken dient, und / oder die beson-deren Ernährungserfordernisse von Pati-enten bei der nachfolgenden Betrachtung nicht berücksichtigt werden.

2. Lebensmittelrechtliche und wissenschaftliche Grundlagen

2.1 Lebensmittelrechtliche Grundlagen: In Europa ist der Begriff „Sportlernahrung“ lebensmittelrechtlich nicht ausreichend definiert. Ausdrücklich erwähnt sind ledig-lich „Lebensmittel für intensive Muskelan-strengung, z. B. für Sportler“, die unter die Begriffsbestimmungen eines diätetischen Lebensmittels fallen, wenn die Anforderun-gen nach § 1 Diät-Verordnung erfüllt sind. In diesem Fall steht der wissenschaftlich belegte Nutzen für die Verbrauchergruppe „Sportler“ im Vordergrund. Der Sportler muss somit einen besonderen Nutzen aus der Aufnahme der in diesen Erzeugnissen enthaltenen Stoffe ziehen können.

„Sportlernahrungen“ können auch als „Lebensmittel des Allgemeinverzehrs“ in den Verkehr gebracht werden, insbeson-dere als Nahrungsergänzungsmittel im Sinne von § 1 Nahrungsergänzungsmit-telverordnung mit einer „sport-orientier-ten“ Ausrichtung. Im Grundsatz sollte die lebensmittelrechtliche Beurteilung von Sportlernahrungen unter besonderer Be-rücksichtigung der Produktpositionierung, der verwendeten Zutaten, der Werbeanga-ben und des wissenschaftlichen Nachwei-ses der Wirksamkeit erfolgen. Letzteres gilt aufgrund der spezifischen rechtlichen An-forderungen insbesondere für Sportlernah-rung i. S. der DiätV. Ferner sind zudem die Regelungen der Novel-Food-V zu beach-ten, da innovative Produkte dieses Markt-segment in besonderer Weise charakterisie-ren.

Zu berücksichtigen ist ferner, dass der u. a. in den USA übliche Begriff „Dieta-

ry Supplement“ rechtlich nicht zwingend identisch ist mit dem europäischen Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“. So kann ein z. B. in den USA frei als Lebensmittel ver-käufliches Erzeugnis nach europäischem Verständnis ein Arzneimittel darstellen, abhängig von der Dosierung des „Wirk-stoffs“, dessen Zubereitungsform und der Bewerbung des „Supplements“.

2.2 Wissenschaftliche Grundlagen: Als Kriterium für den Nutzen ( i. S. von § 1 Di-ätV oder im Hinblick auf entsprechende Werbeaussagen ) schlägt die AG Fragen der Ernährung den wissenschaftlichen Beleg für mindestens eine der folgenden generel-len physiologischen Funktionen vor, wie sie im Report des Passclaim-Projekts – „Physi-cal Performance and fitness“ des ILSI-Ins-tituts dargestellt wurden. Danach sind fol-gende funktionelle Anwendungsbereiche identifiziert worden:– Muskelkraft und -stärke ( strength and

power ): Sie sind wichtige Einflussgrö-ßen in Kurzzeit-Maximal-Übungen, die eine hohe Muskelkraft erfordern. Hierzu zählen neben Gewichtheben, Wurf- und Springsportarten und Sprinten auch jene Sportarten, die Kraft- bzw. Schnellkraft-komponenten beinhalten ( z. B. Spiel-sportarten ).

– Ausdauer, Energiebereitstellung und -auffüllung ( endurance, energy supply and recovery ): Ausdauer ist definiert als Widerstandsfähigkeit gegen Ermüdung, die sowohl bei Kurzzeit-Intensiv-Training als auch bei sub-maximalem Langzeit-training auftritt. In diesem Zusammen-hang wird unter Ermüdung der Zustand verstanden, der primär durch Substrat-verarmung oder zentral-gesteuerte Fak-toren verursacht wird.

– Regulation des Flüssigkeitshaushaltes ( hydration, rehydratation ): Bei Flüssig-keitsdefiziten ist zum Erhalt der Leis-tungsfähigkeit eine rasche und effektive Zufuhr von Flüssigkeit notwendig.

– Beweglichkeit ( flexibility ): Darunter wird die Biege- oder Beugefähigkeit verstan-den, die von der Mobilität der Gelenke und der Elastizität der Muskeln bestimmt wird. Eine geringe Beweglichkeit in den Gelenken kann Probleme im muskulären oder Skelettsystem verursachen.

– Gewebewachstum ( tissue growth ): Die Körperzusammensetzung ( Muskel- und Fettgewebe ) kann in Sportarten von Be-deutung sein, bei denen die absolute Kraft eine besondere Rolle spielt und / oder der Körper entgegen der Gravitation bewegt werden muss ( z. B. Laufen, Springen ) und / oder ästhetische Aspekte ( z. B. Bal-lett, Gymnastik ) und / oder Reglement-gründe ( Gewichtsklassen ) zu beachten sind.

– Freie Radikalfänger-Kapazität und Ver-meiden von oxidativem Stress: Die Sau-erstoffaufnahme steigt durch die aerobe Energieproduktion, was die Entstehung von freien Radikalen und reaktiven Sau-erstoffspezies begünstigt. Diese stress-be-dingte Reaktion des Körpers kann noch durch andere Faktoren wie z. B. erhöh-te Körpertemperatur, Stress-Hormone, Verletzungen und die Produktion von Stickstoffoxiden verstärkt werden. Der menschliche Körper verfügt über Stoff-wechselwege, freie Radikale zu eliminie-ren. Aktuellen Arbeiten zufolge, soll die Entstehung von Sauerstoffradikalen bzw. oxidativem Stress beim Sport sogar eher gesundheitsfördernd wirken.

– Immunfunktion ( immune function ): Sportliche Aktivitäten führen zu immu-nologischen Veränderungen. Bei indivi-dueller Überbelastung des Sportlers wird eine erhöhte Infektanfälligkeit beobach-tet.

In dem Report zur o. g. Passclaim-Initiati-ve werden verschiedene physiologische Pa-rameter beschrieben, mit deren Hilfe die jeweiligen Funktionen gemessen werden können. Außerdem werden die jeweiligen Messmethoden im Hinblick auf ihre wis-senschaftliche Aussagekraft erläutert und bewertet.

Dabei sollte beachtet werden, dass die Besonderheit in der sportwissenschaftli-chen / -medizinischen Forschung darin be-steht, dass primär Individuen aus einem Extrembereich der Bevölkerung untersucht werden.

Grundsätzlich wird zwischen Breiten-sport ( auch Gesundheitssport ) mit den Zielen körperlicher Fitness und Spaß ei-nerseits sowie wettkampf- bzw. trainings-orientiertem Leistungssport andererseits unterschieden, wobei die Grenzen hierbei individuell fließend sein können. Während die Zahl der Breitensportler in Deutsch-land schwer geschätzt werden kann, ist laut Deutschem Olympischem Sportbund von ca. 10 000 Leistungssportlern auszugehen.

Aufgrund eines Mangels an adäquaten wissenschaftlichen Studien führen gera-de im Bereich der Sporternährung anek-dotische Berichte, Erfahrungen Einzelner und pseudowissenschaftliche Veröffentli-chen zu einer diffusen Wissenslage unter den Aktiven und Betreuern. Des Weiteren sollte der Einfluss psychologischer Prozesse ( Bsp. Placebo-Effekt durch positiv konno-tierte Ernährungspraktiken ) auf die sport-liche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.

Aufgrund der Exklusivität der Gruppe müssen bei der Beurteilung von sportwis-senschaftlichen Untersuchungen besonde-re statistische Gesichtspunkte berücksich-tigt werden:

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Ansicht der Stoffliste ( Tabelle 1 ). Wegen ihres Umfangs kann diese hier jedoch nicht vollständig abgebildet werden. Die komplette Tabelle finden Sie im Internetauftritt www.lchg.de unter der Arbeitsgruppe „Fragen der Ernährung“

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– Zur Beurteilung von Interventionen ist es notwendig, die Wirksamkeit in Be-zug zur Varianz der untersuchten Grö-ße, nämlich der sportlichen Leistung, zu setzen. So können bei geringer Varianz der Ergebnisse – beträgt z. B. beim 100-m-Sprint die Standardabweichung der Ergebnisse nur 0,9 % – selbst minimale absolute Verbesserungen zu deutlichen Veränderungen der Resultate beitragen. Andererseits können kleine Einflüsse auf die Leistungsfähigkeit durch eine große Grundvarianz verdeckt werden.

– Zum Nachweis von Veränderungen sind daher adäquate Versuchsgruppengrößen notwendig. So können, je nach Grund-varianz der Untersuchungsgröße und des Studiendesigns, mehrere Hundert Pro-banden erforderlich sein, um Leistungs-veränderungen als signifikant zu erken-nen, die zwischen Sieg und Niederlage entscheiden können.

In der Praxis ist es gerade im Leistungs-sport nahezu unmöglich, derartig große und in Bezug auf die Leistungsfähigkeit und sonstige Ein- und Ausschlusskriterien homogene Probandenkollektive zu finden, die in solche Untersuchungen einbezogen werden könnten.

Besonderes Augenmerk sollte zudem auf die Repräsentativität der Probanden gelegt werden. Üblicherweise werden Ergebnisse aus Studien mit Probanden eines bestimm-ten Leistungsstands auf andere Leistungs-niveaus extrapoliert. Dies ist aufgrund be-sonderer biologischer Voraussetzungen ( ge-netische Ausstattung, Trainingsgeschichte, Trainingsprogramm ) von Leistungssport-lern im Allgemeinen nicht zulässig. Neben dem basalen Leistungsvermögen können weitere Faktoren wie Geschlecht, Testwie-derholung, Testdauer und Testumfeld ( La-bor- vs. Feldtest ) die Repräsentativität von leistungsdiagnostischen bzw. sportwissen-schaftlichen Tests und damit die Aussage-kraft über die Wirksamkeit einer Interven-tion beeinflussen. Die beste Reliabilität von leistungsdiagnostischen Tests zeigt sich bei konstanter Distanz, konstanter Leistung, konstanter Testdauer oder bei Messung von Sprunghöhe / -distanz. Dennoch gilt es, im Einzelfall zu beurteilen, ob das gewählte Testdesign eine Übertragung auf die sport-liche Leistungsfähigkeit zulässt.

2.3 Sportart- und trainingsspezifische An-forderungen der Sporternährung: Die me-tabolische Belastung und damit auch der Nährstoffbedarf des Sportlers variiert je nach Art und Intensität der körperlichen Belastung, was wiederum belastungsspezi-fische Anforderungen an eine sportspezi-fische Ernährung und damit auch an spe-zielle Sportlernahrungen stellt. In Bezug auf die Stoffwechselbelastung sollte zwi-schen Belastungsformen wie ausdauernd,

giemenge positiv korreliert, so dass ein et-waiger Mehrbedarf an Mikronährstoffen hierüber abgedeckt wird. Diese Korrelati-on kann jedoch je nach Nährstoff unter-schiedlich stark ausgeprägt sein ( Vitamin A < Vitamin C << B-Vitamine; Calcium < andere Mineralstoffe ).

Zu berücksichtigen ist, dass bestimmte Nährstoffe im Sport eine deutlich größere Relevanz haben und daher besonders dis-kutiert werden müssen.

3.2 Energiezufuhr: Ein wichtiger Faktor in der Sporternährung ist eine adäqua-te Energiezufuhr, wobei insbesondere eine chronische Restriktion der Energie- und Lebensmittelzufuhr als problematisch an-zusehen ist. Die Tendenz einer dauerhaft reduzierten Energieaufnahme ist in Sport-arten, in denen die Körperzusammenset-zung aus ästhetischen ( z. B. Kunstturnen, Gymnastik ) bzw. physikalischen Gründen ( z. B. Langstreckenlauf ) leistungslimitie-rend sein kann, ebenso häufig zu beobach-ten wie in Sportarten mit Gewichtsklassen ( z. B. Kampfsportarten, Rudern ). Bei ( chro-nisch ) negativer Energiebilanz kommt es zu einer katabolen Stoffwechselanpassung ( Reduktion von Sexualhormonen und In-sulin, Erhöhung von Cortisol ) was neben Leistungseinbußen auch gesundheitliche Konsequenzen haben kann ( z. B. Redukti-on der Knochendichte, Amenorrhoe ).

3.3 Flüssigkeitszufuhr: Körperliche Be-lastung führt, je nach klimatischen Bedin-gungen, in erster Linie durch eine erhöhte Schweißsekretion zu Flüssigkeitsverlusten. Mit zunehmender Dehydrierung steigen die Körperkerntemperatur und die Herz-frequenz, wobei die Körperkerntemperatur in direktem Zusammenhang mit der relati-ven körperlichen Leistungsfähigkeit steht. Im Sinne der Thermoregulation ist eine adäquate Flüssigkeitszufuhr notwendig, wobei neben der Flüssigkeitsmenge auch der Gehalt an Elektrolyten ( primär NaCl ) entscheidend für den Hydratationsstatus sein kann.

3.4 Kohlenhydrate: Unter Belastung ist die muskuläre Verfügbarkeit von Kohlen-hydraten proportional zur Ausdauerleis-tungsfähigkeit. Somit ist die Zufuhr von Kohlenhydraten vor, während und nach dem Wettkampf ein wichtiger Einfluss-faktor. Während Ernährungsmaßnahmen vor dem Wettkampf darauf abzielen, int-ramuskuläre Glykogenspeicher maximal und schnell zu füllen, trägt die Gabe von Kohlenhydraten während einer Belastung zur Aufrechterhaltung des Blutglucosespie-gels bei. Insbesondere kann die Zufuhr ei-ner geeigneten Kombination verschiedener Mono- und Disaccharide während der Be-lastung die Ausdauerleistung von Sport-lern positiv beeinflussen. Generell erschei-nen kohlenhydratreiche Lebensmittel mit

explosiv, koordinativ und intermittierend unterschieden werden, wobei in Bezug auf die Rolle der Ernährung auch zwischen Trainingsbelastungen ( Ziel: Unterstützung des Trainingsreizes durch Ernährung ) und Wettkampfbelastungen ( Ziel: Unterstüt-zung des Leistungsvermögens durch Er-nährung ) unterschieden werden kann.

Das bei der Muskelkontraktion benötig-te ATP kann in aeroben bzw. anaeroben Prozessen gebildet werden. Je nach Trai-ningszustand und Belastungsintensität ist der anaerobe bzw. aerobe Anteil an der Energiebereitstellung unterschiedlich, was sich wiederum maßgeblich auf die verwer-teten Energieträger ( Kohlenhydrate, Fette, Protein ) auswirkt. Generell ist der Beitrag an Fetten limitiert, so dass gerade im Be-reich von hohen Belastungsintensitäten Kohlenhydrate als primäre Energiequellen fungieren.

Neben Art und Intensität der körper-lichen Belastung sind im Zusammenhang mit sport-spezifischer Ernährung auch lo-gistische Aspekte zu berücksichtigen. So können besondere Trainings- und Wett-kampfbedingungen sowie zeitliche Ein-schränkungen die Lebensmittelauswahl z. T. erheblich eingrenzen. Zudem sind in-folge von körperlicher Belastung eine Re-duktion des Appetits sowie gastrointesti-nale Irritationen beschrieben.

Bedeutung und Prävalenz von Kör-pergewicht und Körperzusammensetzung und damit die Tendenz zu ( chronischen ) gewichtsregulierenden Maßnahmen sind sportart- und leistungsniveauabhängig, sollten aber auch im Breiten- und Gesund-heitssport nicht vernachlässigt werden.

Die generelle Annahme, dass ( Leis-tungs- )Sportler aufgrund ihrer körperli-chen Aktivität per se einen erhöhten Ener-giebedarf im Vergleich zur Allgemeinbe-völkerung aufweisen, trifft nicht zu. Neben der Art und Intensität des Trainings kann auch ein verändertes, z. T. auch aus zeitli-chen Gründen, eingeschränktes Freizeit-verhalten dazu führen, dass der Gesamt-energieumsatz nur geringfügig größer als bzw. vergleichbar mit anderen, nicht sport-treibenden Bevölkerungsgruppen ist.

3. Sportler-Ernährung

3.1. Basis-Ernährung im Sport: In allgemei-ner Hinsicht entspricht die von verschie-denen Fachorganen ( z. B. AIS = Austra-lian Institute of Sports, ACSM = Ameri-can College of Sports Medicine ) empfoh-lene Basisernährung für Sportler – unab-hängig von der Sportart – einer auch von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen, kohlenhydratbetonten Basis-kost. Dabei wird auch der Tatsache Rech-nung getragen, dass die Zufuhr von Mik-ronährstoffen mit der zugeführten Ener-

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einem hohen glykämischen Index sinnvoll, um einen raschen muskulären Kohlen-hydrat-Import zu gewährleisten.

Empfehlungen für die Kohlenhydratzu-fuhr liegen zwischen 5–7 g / kg / d für gene-relles Training und 7–10 g / kg / d für Aus-dauerathleten mit hohem Trainingspen-sum.

3.5 Proteine / Aminosäuren: Jede physische Belastung bewirkt einen erhöhten muskulä-ren Proteinumsatz, so dass ein erhöhter Be-darf für Kraft- und Ausdauersportler pos-tuliert wird. Für Ausdauersportler besteht ein Mehrbedarf an verzweigtkettigen Ami-nosäuren aufgrund vermehrter muskulä-rer Oxidation. Krafttraining erfordert eine ausreichende Versorgung mit Aminosäu-ren. Die Gabe von Proteinen in Kombina-tion mit Kohlenhydraten wird empfohlen. Aktuelle Studien lassen darauf schließen, dass eiweißreiche Lebensmittel Aminosäu-ren in ausreichendem Maß zur Verfügung stellen können.

Aktuelle Empfehlungen für die Prote-inzufuhr liegen für Leistungssportler zwi-schen 1,2 und 1,7 g / kg Körpergewicht. Für Breitensportler ist von einem im Vergleich zur DACH-Empfehlung von 0,8 g / kg nur leicht erhöhten Bedarf auszugehen. Zahl-reiche Studien zeigen, dass bei adäquater Energiezufuhr der Proteinbedarf von Brei-ten- und Leistungssportlern durch eine üb-liche Mischkost gedeckt werden kann.

3.6 Eisen: Vor Allem aufgrund der Betei-ligung am Sauerstofftransport ist eine aus-reichende Versorgung mit Eisen für Sport-ler von besonderer Bedeutung. So kommt es bei einer Eisenmangelanämie insbeson-dere zu einer Reduktion der Ausdauer-leistungsfähigkeit. Neben einem erhöhten Bedarf ( Schweißverluste, gastrointestinale Blutungen und mechanischer Hämolyse ) kann insbesondere die Menge und Verfüg-barkeit des Nahrungseisens für die erhöh-te Prävalenz eines niedrigen Eisenstatus unter Leistungssportlern verantwortlich sein. Insbesondere unter Sportlerinnen ist vor Allem die relative Nährstoffdichte ent-scheidend für den Eisenstatus.

3.7 Kreatin: Die Wirkung von Krea-tin auf die Kraft bei Leistungssportlern im Zusammenhang mit hochintensiven Trai-ningseinheiten kurzer Dauer ( Schnell-kraft ) wird von den sportwissenschaftli-chen Fachgesellschaften übereinstimmend als positiv beurteilt ( siehe Anhang ). Dies gilt für die sogenannten Responder, wobei u. a. der Trainingsstand eine wichtige Rol-le spielt.

Die EFSA ( Europäische Behörde für Le-bensmittelsicherheit ) beurteilt eine Erhal-tungsdosis von 3 g pro Tag für Erwachsene als wirksam und sicher, dabei sollten hohe Initialdosierungen vermieden werden. Stu-dien zur Sicherheit einer Kreatinsupple-

mentierung bei Kindern und Jugendlichen sind der Arbeitsgruppe derzeit nicht be-kannt.

3.8 Kölner Liste: Aufgrund von Aussa-gen von Athleten, die positive Doping-befunde mit der Einnahme von „Supple-ments“ zu erklären versuchten, sowie einer Vielzahl von unrechtmäßig als Nahrungs-ergänzungsmittel vermarkteten Dopings-ubstanzen herrscht unter Leistungssport-lern Verwirrung über die Unbedenklich-keit des Konsums von Nahrungsergän-zungsmitteln.

Diverse Studien bestätigten, dass ver-schiedentlich Produkte als „Supplements“ in Verkehr gebracht wurden, die Doping-substanzen in pharmakologisch wirksamen Dosierungen enthielten. Daneben finden sich auch zahlreiche mit dopingrelevanten Substanzen kontaminierte Produkte für Athleten. Auch wenn durch kontaminierte Produkte in den meisten Fällen eine leis-tungssteigernde Wirkung durch diese Do-pingsubstanzen auszuschließen ist, besteht für einen in einem Dopingkontrollsystem registrierten Athleten die Gefahr einer po-sitiven Dopingprobe.

Zu den dabei gefundenen Stoffen zählen neben den Prohormonen von Testosteron und Nortestosteron auch klassische ana-bol-androgene Steroide und diverse Stimu-lantien. Eine großflächige Übersichtsanaly-se in den Jahren 2000 – 2001 ergab, dass ca. 15 % der international eingekauften und als Nahrungsergänzungsmittel angebote-nen Produkte Spuren von anabol-androge-nen Steroiden enthielten.

Vor diesem Hintergrund und um der generell großen Nachfrage von ( Leis-tungs )-Sportlern gerecht zu werden, wur-den verschiedene nationale Initiativen zur Information über risikoarme Nahrungs-ergänzungsmitteln gegründet, so auch die sog. „Kölner Liste“ des Olympiastützpunk-tes Rheinland. Hier erhalten Athleten In-formationen über „Supplements“, die einer Laboranalyse auf dopingrelevante Substan-zen unterzogen wurden.

3.9 Übersicht über Nährstoffe und sonstige Stoffe mit ( ernährungs- ) physiologischer Wir-kung: Tabelle 1 gibt einen Überblick über Nährstoffe und sonstige Stoffe mit ( ernäh-rungs- ) physiologischer Wirkung, die in der Sportlerernährung verwendet werden; eine Aussage über deren lebensmittelrechtliche Zulässigkeit wird nicht getroffen. Die Sub-stanzen sind nach Stoffklassen geordnet und mit einer Bewertung versehen. Darin eingeflossen sind insbesondere die Aussa-gen zur Wirksamkeit und Sicherheit des Australian Institute of Sports ( AIS ), des Schweizer Bundesamtes für Sport ( BaSpo ), der International Society of Sports Nutriti-on ( US-amerikanisch ISSN ) und der Au-

toren Maughan et al ( UK ) sowie Loebell-Behrends et al.

Danach wurden die ( Nähr- )Stoffe in fünf Bewertungskategorien eingeteilt:1 = Bei geeigneter Anwendung und Do-

sierung ist bei gesunden, trainierten und nicht mangelernährten Menschen eine positive Leistungsbeeinflussung belegt oder sehr wahrscheinlich.

2 = Bei geeigneter Anwendung und Dosie-rung gibt es für gesunde, trainierte und nicht mangelernährte Menschen Hin-weise auf eine positive Leistungsbeein-flussung, die jedoch noch wissenschaft-lich abgesichert werden müssen.

3 = Bei geeigneter Anwendung und Dosie-rung ist für gesunde, trainierte und nicht mangelernährte Menschen eine positive Leistungsbeeinflussung nicht ausreichend belegt und / oder eine negative Leistungs-beeinflussung oder gesundheitliche Risi-ken und Nebenwirkungen können nicht ausgeschlossen werden.

4 = Die o. g. Institutionen bzw. Autoren haben keine Einstufung oder Bewer-tung vorgenommen und / oder die wis-senschaftliche Datenlage ist insgesamt gering.

5 = Die Anwendung der Substanzen ist von der WADA ( World Anti Doping Agency ) verboten und / oder kann zu positiven Er-gebnissen bei Doping-Kontrollen führen.

4. Schlussfolgerungen / Fazit

In der Sportlerernährung gibt es bezüglich der Zufuhrempfehlungen von Kohlenhy-draten, Fetten, Protein, Energie und Flüs-sigkeit nur wenige neue Erkenntnisse seit Veröffentlichung der letzten Stellungnah-me der LChG. Insgesamt sind die bisheri-gen Verhaltensregeln noch gültig: die Zu-fuhr an Nährstoffen ( incl. Wasser ) sollte im Rahmen der kohlenhydratbetonten Ba-siskost vor, während und nach dem Wett-kampf jeweils bedarfsangepasst und zeit-lich geplant erfolgen. Durch ein sorgfältiges „Timing“ der Nährstoff-Aufnahme können die Energiespeicher optimiert, Schädigun-gen der Muskulatur vermieden und Adap-tation an das Training bzw. den Wettkampf verbessert werden.

Einzelne Nährstoffe oder Stoffe mit ( er-nährungs- )physiologischer Wirkung in hö-herer Dosierung sind in Bezug auf eine „leistungsfördernde Wirkung“ somit nur von relativer Bedeutung. Nur für sehr we-nige der zahlreichen auf dem Markt anzu-treffenden Stoffe sind sich die internatio-nalen Fachgesellschaften und der Autor Maughan einig, dass für sie bei geeigneter Anwendung und Dosierung bei gesunden, trainierten und nicht mangelernährten Menschen eine positive Leistungsbeein-flussung belegt oder sehr wahrscheinlich ist ( Kategorie 1 der Tabelle ). Dies trifft zu für

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Natrium-Bicarbonat, Koffein, Citrat und Kreatin-Monohydrat.

Ebenso besteht Einigkeit unter den o. g. Institutionen bezüglich Stoffen, deren An-wendung von der WADA verboten ist und / oder zu positiven Ergebnissen bei Do-ping-Kontrollen führen kann: anabol-an-drogene Steroidhormone, deren Metabo-lite, Prohormone, Glycerin ( obwohl auch in Kategorie 1 ) und Pflanzenteile oder Ex-trakte daraus von Ephedra und Tribulus Terrestris.

Für die meisten in der Tabelle aufgeliste-ten Substanzen gibt es entweder nur Hin-weise auf eine positive Leistungsbeeinflus-sung, sie ist sogar eher unwahrscheinlich, und / oder eine negative Leistungsbeeinflus-sung, gesundheitliche Risiken oder Neben-wirkungen können nicht ausgeschlossen werden ( Kategorie 2–4 ). Für alle diese Stof-fe sind die Erkenntnisse der Wissenschaft in Bezug auf die Wirksamkeit und Sicher-heit noch mehr oder weniger lückenhaft. Für eine sichere Verwendung dieser Stof-fe in Lebensmitteln und deren zutreffende Bewerbung ist jeweils aktuell eine umfas-sende Literaturrecherche erforderlich.Die Lebensmittelchemische Gesellschaft dankt

Herrn Köhler vom Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, Herrn Prof. Stehle vom Institut für Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften der Universität Bonn und Herrn Dr. Zirkelbach von der Firma Atlantic Multipower für ihre wertvollen fachli-chen Beiträge und ihre sehr konstruktive Mit-wirkung.

AromastoffeDr. H. Hahn, Sigmaringen

Die AG „Aromastoffe“ hat einen aktuel-len Mitgliederstand von 17 aktiven und 13 korrespondierenden Mitgliedern. Die akti-ven Mitglieder trafen sich zu zwei Sitzun-gen im April und im Oktober.

Schwerpunkt der AG-Arbeit des Jah-res 2009 war das Grundlagenpapier „Va-nille“. Es wurde in Zusammenarbeit mit der LChG-AG „Stabilistotopenanalytik“ erstellt und ist inzwischen auf der Web-site der GDCh unter http: // www.gdch.de / strukturen / fg / lm / ag / aroma / vanille.pdf verfügbar.

Das Projekt geht zurück auf einen Auf-trag des Vorstandes der Lebensmittelche-mischen Gesellschaft vom Febr. 2008 zur Erarbeitung einer Interpretationsgrundlage für analytische Ergebnisse im Zusammen-hang mit der Beurteilung der Authentizität von Vanille-Extrakten in Lebensmitteln.

Jahresberichte der Arbeitsgruppen

Die AG „Milch und Milchprodukte“ erarbeitet momentan ein Papier, das sich mit der Deklaration von Vanillearomen in Milchprodukten befasst.

Ähnlich lange zurück reicht auch das Vorhaben der AG, eine Broschüre zum Thema „Aromastoffe“ zu verfassen. Diese Broschüre ist inzwischen weitgehend fer-tiggestellt und abgestimmt, so dass sie in nächster Zeit gedruckt werden kann.

In Zusammenarbeit mit der AG „Frucht-saft und fruchtsafthaltige Getränke“ wur-den in den letzten zwei Jahren Untersu-chungen von Apfelsäften durchgeführt. Als Ergebnis sollten Beurteilungskriterien für die Rückverdünnung von Apfelsäften aus Konzentrat vorgeschlagen werden. Weder die für Durchführung der Untersuchun-gen konkret verantwortliche Projektgruppe noch die beiden beteiligten Arbeitsgrup-pen konnten sich vorerst auf entsprechen-de Grenzwerte verständigen. Dennoch bleibt das Thema aktuell, die Ergebnisse der Projektgruppe sollen zusammengefasst und publiziert werden.

Die neue EU-Aromenverordnung 1334 / 2008 trat im Januar 2009 in Kraft, ein Großteil der Bestimmungen wird ab 20.01.2011 gültig werden. Hierzu gehört beispielsweise die verbindliche Einführung der Gemeinschaftsliste für Aromastoffe auf europäischer Ebene.

Allmählich zeigt sich, dass bestimmte Regelungen der Verordnung einen derart großen Interpretationsspielraum zulassen, so dass in der Praxis widersprüchliche An-sichten der beteiligten Kreise die Folge sein dürften. Diese Regelungen bedürfen daher dringend einer Klarstellung durch den Ge-setzgeber. Dies betrifft insbesondere folgen-de Sachverhalte:– Inwieweit dürfen bei der Herstellung von

natürlichen Aromastoffen „chemische“ Reaktionen ( Änderungen der chemi-schen Struktur ) stattfinden?

– Auf welcher Grundlage werden die 5 Ge-wichtsprozent Aromastoffe „aus anderen als der namensgebenden Quelle“ berech-net, die bei als „natürlich“ deklarierten Aromastoffen enthalten sein dürfen ( Art. 16 Abs. 4 der VO ( EG ) Nr. 1334 / 2008 ).

BedarfsgegenständeDr. A. Pfalzgraf, Halle

Mitgliederstand:Mitgliederzahl ( aktive beruflicheu. korresp. Mitglieder ) Tätigkeitsbereiche2 Bundesbehörden4 Ausbildung / Forschung11 ( 10 Inland, 1 Ausland ) Industrie14 private Dienstleistung22 ( 20 Inland, 2 Ausland ) ÜberwachungSumme 54 ?!?Sitzungstermine: 2

Die Themenvielfalt der Bedarfsgegenstän-de wurde auf die zwei Sitzungstermine auf-geteilt. Im Frühjahr stehen die LM-Kon-taktmaterialien, im Herbst die Verbrau-cherprodukte vorrangig auf der Tagesord-nung.

Zusätzlich zu den Sitzungen wurde ein Infotag mit Unterstützung der TU Dres-den zur Sensorik von LM-Kontaktmaterial durchgeführt und eine weitere zweitägige Fortbildung zu Reinigungs- und Pflegemit-tel im Rahmen des GDCh-Fortbildungs-programms geplant.

Die erste Veranstaltung war von der Resonanz und auch von der Zufriedenheit der Teilnehmer ein voller Erfolg. Die Fort-bildung zu Reinigungs- und Pflegemittel musste leider mangels hinreichender An-meldungen abgesagt werden.

Neben der Frage zur Objektivierung der Sensorik wurde im Bereich der LM-Kon-taktmaterialien die geplante EU-Verord-nung zu Kunststoffen, die Migration von Druckfarbenbestandteilen, Risiken durch mit 60Co verseuchten Stahl und die Migra-tion von Bisphenol A diskutiert.

Im Bereich Verbraucherprodukte sind auf europäischer Ebene mit der REACh-Verordnung und der Verordnung ( EG ) 735 / 2008 Meilensteine gesetzt worden, de-ren Auswirkungen auf das Bedarfsgegen-ständerecht nicht rechtzeitig umgesetzt wor-den sind. Die AG hat die derzeitige Über-schneidung von nationalem Recht ( LFGB und Bedarfsgegenständeverordnung ) mit den in Kraft getretenen EU-Verordnungen und noch fehlende Zuständigkeitsregelun-gen in der Lebensmittelüberwachung the-matisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Diskussion zur Angleichung der historischen Bedarfsgegenständedefinition an die neue Rechtslage begonnen.

Für die Wasch- und Pflegemittel kommt neben diesen EU-Verordnungen noch die Einführung des GHS-Systems zum Tragen.

Für Spielwaren hatte die EU 2009 eine neue Richtlinie vorgelegt. Inhaltlich lässt diese Richtlinie erhebliche Spielräume und Bewertungsfragen offen, die durch Guide-lines und Normen geschlossen werden sol-len. Die ersten Entwürfe wurden vorgestellt und besprochen.

Bei Verbraucherprodukten mit Körper-kontakt traten wieder neue Kontaminan-ten auf, für die Analysenmethoden und ge-sundheitliche Bewertungen diskutiert wur-den. Auf einen Vortrag zu einer Studie des Schweizer BGA zur Toxikologie der Tex-tilfarbstoffe musste grippebedingt verzich-tet werden. Die Ergebnisse der Studie wer-den die AG aber weiter beschäftigen. Von ca. 1600 verwendeten Farbstoffen steht die Hälfte im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.