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KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIEN BLUMEN UND ZIERPFLANZEN DEUTSCHE VERSION (In Zweifelsfällen gilt das englische Original) Ref.Nr.: FO 1.1 CP Version: 1.1-Jan04 Abschnitt: Einführung Seite: 1 von 25 EUREPGAP KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIEN Blumen und Zierpflanzen Version 1.1-Jan04 Gültig ab: 12. September 2003 ©Copyright: EUREPGAP c/o FoodPLUS GmbH, Spichernstr. 55, D-50672 Köln (Cologne); Germany Tel: +49-221-57993-25/-66; Fax: +49-221-57993-56 http://www.eurepgap.org EUREPGAP_CPCC_FO_V1-1Jan04_update31Mar06_GE

KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIEN€¦ · EUREPGAP Checklist: ist die Basis für den externen Audit des Produzenten und das Dokument, das der Produzent benutzen muss, um seine

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KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIENBLUMEN UND ZIERPFLANZEN

DEUTSCHE VERSION (In Zweifelsfällen gilt das englische Original)

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EUREPGAPKONTROLLPUNKTE UNDERFÜLLUNGSKRITERIEN

Blumen und Zierpflanzen

Version 1.1-Jan04Gültig ab: 12. September 2003

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Abschnitt: EinführungSeite: 2 von 25

INHALTSVERZEICHNIS

EINFÜHRUNG1. RÜCKVERFOLGBARKEIT2. AUFZEICHNUNGEN3. SORTEN UND UNTERLAGEN4. STANDORTGESCHICHTE UND BEWIRTSCHAFTUNG5. BODEN- UND SUBSTRATBEHANDLUNG6. DÜNGUNG7. BEWÄSSERUNG UND BEWÄSSERUNGSDÜNGUNG8. PFLANZENSCHUTZ9. ERNTE10. NACHERNTE-BEHANDLUNG

11. ABFALL- UND UMWELTMANAGEMENT, RECYCLING UND WIEDERVERWENDUNG12. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ SOWIE SOZIALE BELANGE13. VERBESSERUNG DER UMWELT14. BESCHWERDEFORMULAR15. INTERNER AUDITANLAGE 1ANLAGE 2

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Abschnitt: EinführungSeite: 3 von 25

EINFÜHRUNG

Geltungsbereich:

Zweck dieser Veröffentlichung ist es, die Richtlinien für die so genannte Gute Agrarpraxis (GAP) beider Produktion im Blumen- und Zierpflanzenanbau zu skizzieren. Es handelt sich umMinimalforderungen, die für die führenden Einzelhandelsketten Europas akzeptabel sind. Es ist dabeinicht ausgeschlossen, dass bestimmte Einzelhändler oder einige Produzenten noch höhere Standardsals die hier beschriebenen verwenden. Es ist andererseits nicht beabsichtigt, mit dieserVeröffentlichung genaue Richtlinien für die landwirtschaftliche und gärtnerische Produktion festzulegen.

Die Mitglieder von EUREPGAP möchten hiermit den deutlichen Fortschritt anerkennen, der schon vonvielen Produzenten, Erzeugergemeinschaften, regionalen wie nationalen Programmen bei derEntwicklung und Umsetzung einer Guten Agrarpraxis erzielt wurde, um mögliche negative Folgen fürdie Umwelt zu vermindern. Zur weiteren Verbesserung in diesem Sektor möchten die Mitglieder vonEUREPGAP zusätzliche Anstrengungen unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist die Gute Agrarpraxis(GAP), die Schlüsselelemente der aktuellen besten Agrarpraxis definiert, als Benchmark zum Vergleichmit der aktuellen besten Praxis und als Leitfaden für weitere Entwicklungen zu verstehen.

Die GAP ist ein Weg zur Anwendung des so genannten Integrierten Pflanzenbaus (IPB) bzw. desIntegrierten Pflanzenschutzes (IPS) im Rahmen des kommerziellen Blumenanbaus. Die Durchführungvon IPB/IPS wird von den EUREPGAP Mitgliedern als Notwendigkeit für die nachhaltige Ausrichtungdes Blumen- und Zierpflanzenbaus angesehen.

Damit GAP vollständig eingeführt und unterstützt wird, ist es notwendig, dass alle an derBlumenzüchtung beteiligten Organisationen ihre Aufgaben durchführen und Verantwortungübernehmen. Um das Vertrauen der Verbraucher in Blumenprodukte sicherzustellen, müssen dieseMinimalstandards einer Guten Agrarpraxis befolgt werden. Schlechte Beispiele, die gegen dieseRichtlinien verstoßen, müssen von der Vermarktung ausgeschlossen werden.

Alle Produzenten müssen darlegen können, dass sie die sie betreffenden Vorschriften nationalen undinternationalen Rechts einhalten.

Alle Produzenten sollten darlegen können, dass sie sich gegenüber folgenden Punkten verpflichtetfühlen:a) Wahrung des Verbrauchervertrauens in die Qualität und Sicherheit;b) Minimierung von negativen Einflüssen auf die Umwelt bei gleichzeitigem Schutz von Flora undFauna;c) Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln;d) Effizienzsteigerung bei der Nutzung natürlicher Ressourcen; unde) Verantwortliches Handeln im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten.

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Abschnitt: EinführungSeite: 4 von 25

Unabhängige Kontrolle:

Die Produzenten erhalten ihre EUREPGAP Zulassung durch eine von EUREPGAP anerkannte neutraleKontrollstelle.

Das EUREPGAP System setzt sich aus folgenden Dokumenten zusammen:1. EUREPGAP General Regulations beschreiben die Regeln, nach denen das System verwaltet wird(Das Kontrollkonzept).2. EUREPGAP Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien: sie beschreiben die spezifischen Details,wie die Produzenten die Systemanforderungen zu erfüllen haben.

3. EUREPGAP Checklist: ist die Basis für den externen Audit des Produzenten und das Dokument,das der Produzent benutzen muss, um seine jährliche Eigenkontrolle durchzuführen.

Wie in den EUREPGAP General Regulations für Blumen und Zierpflanzen beschrieben, ist das Systemin kritische Muss-Kriterien (gelber Hintergrund) und Soll-Kriterien (grüner Hintergrund) unterteilt. AlleKontrollpunkte MÜSSEN geprüft werden, möglichen Antworten sind: Erfüllung (Ja), Nicht-Erfüllung(Nein) oder Nicht Anwendbar (N/A). Die Antwort N/A darf bei Erfüllungskriterien, die ein Kein N/Aaufweisen, nicht gegeben werden.

Haftungsausschluss:

Die FoodPLUS GmbH und die von EUREPGAP anerkannten Kontrollstellen haften nicht für dieSicherheit der nach diesem Standard zertifizierten Produkte.

Copyright:

© Copyright: EUREPGAP c/o FoodPLUS GmbH.; Spichernstr. 55, D-50672 Köln (Cologne); Germany,einschliesslich aller normativen Dokumente. Die Vervielfältigung und Verbreitung ist nur inunveränderter Form erlaubt.

Registrierung

Anweisungen zur Registrierung und zum Zertifizierungsprozess können den EUREPGAP GeneralRegulations für Blumen und Zierpflanzen Kapitel 4 und 10 entnommen werden.

Definitionen

Erläuterungen zu den in diesem Dokument enthaltenen Definitionen können den General RegulationsBlumen und Zierpflanzen V1.1 Jan04 entommen werden.

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Abschnitt: EinführungSeite: 5 von 25

Anleitung zum Dokument

Dieses Dokument kommt bei der Überprüfung der Betriebe zum tragen, und zwar bei denAnwendungsbereichen für die der Anbauer eine Zertifizierung wünscht (siehe unten); eineÜbereinstimmung mit den in den EUREPGAP General Regulations festgesetzten Kontrollrichtlinienmuss vorhanden sein.

In folgenden Zusammenhängen wird in diesem Dokument Bezug auf das registrierte Produktgenommen:

1) Die KULTUR aus der das registrierte Produkt stammt.

2) Das Erzeugnis (Ernteprodukt) aus dem sich registrierte Produkt zusammensetzt.

Für die Überprüfung der geforderten Erfüllungskriterien sind Aufzeichnungen erfoderlich, die zuallererst auf den Betrieb verweisen (wenn möglich auch mit Angabe von Feld oder Gewächshaus) aufdem die Kultur bis zum Zeitpunkt der Ernte aufgezogen wurde. Danach müssen die Aufzeichnungenauf Losnummern verweisen.

Wenn in diesem Dokument das Wort Kultur alleine steht, steht es für die registrierte/zertifizierte Kultur;wenn das Wort Erzeugnis erscheint, steht es für ein zertifiziertes/registriertes Erzeugnis. Alle Begriffe,die scheinbar ohne nähere Erläuterungen im Text stehen, sind immer in direkten Zusammenhang mitder Überschrift des entsprechenden Paragraphen zu setzen (z.B. das unter Abschnitt 8.10.5 stehendeWort "Behälter" bedeutet "Leere Pflanzenschutzmittel Behälter" wie aus der Überschrift desUnterabschnittes 8.10 "Leere Pflanzenschutzmittel Behälter" hervorgeht).

Das Dokument ist in 15 verschiendene Paragraphen und 2 Anlagen unterteilt, diese enthalteninsgesamt 215 Kontrollpunkte, die ihrerseits wiederum in 139 Erfüllungskriterien und 76 Sollkriterienunterteilt sind. Das Dokument bezieht sich auf die Produktion von Blumen und Zierpflanzen und kannals Diagramm wie folgt dargestellt werden:

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Ref.Nr..: FO 1.1 CPVersion: 1.1-Jan04Abschnitt: CP & CC

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium

1. RÜCKVERFOLGBARKEIT

1.1

Ist ein System vorhanden, wonach das nachEUREPGAP Richtlinien angebaute Produkt bishin zum Betrieb wo es erzeugt wurderückverfolgbar ist?

Aufzeichnungen über ein Rückverfolgbarkeitssystem, wonach dasnach EUREPGAP Richtlinien angebaute Produkt bis hin zumBetrieb, wo es angebaut wurde, rückverfolgbar ist, sind vorhanden.Kein N/A

Muss

2. AUFZEICHNUNGEN

2.1Sind alle erforderlichen Aufzeichnungen für dieInspektion vorhanden und werden mindestens2 Jahre lang aufbewahrt?

Der Produzent muss alle aktuellen Aufzeichnungen mindestens 2Jahre lang aufbewahren, soweit gesetzlich nicht längereAufbewahrungszeiten vorgeschrieben sind. RückwirkendeAufzeichnungen vor einer EUREPGAP Registrierung sind nichterforderlich. Alle neuen Antragsteller müssen vollständigeAufzeichnungen mind. 3 Monate rückwirkend vor demInspektionstermin angefertigt haben. Kein N/A

Muss

3. SORTEN UND UNTERLAGEN3.1 Wahl der Sorte oder Unterlage

3.1.1

Ist sich der Produzent/die Produzentin über diebesondere Bedeutung der Anbautechnik beider Produktion von Saat- und Pflanzgut imklaren?

Es sollten Anbautechniken und maßnahmen eingesetzt werden,die den Einsatz von z.B. Pflanzenschutz- und Düngemitteln in denFolgekulturen verringern können.

Soll

3.1.2

Kennt der Produzent/die Produzentin dieQualitätsanforderungen des Abnehmers, fallswelche vorhanden sind, und werden dieseerfüllt?

Der Schriftverkehr zwischen Abnehmern undProduzenten/Produzentinnen über die Qualitätsanforderungen istvorhanden. Der Produzent muss nachweisen, dass er sich an dievereinbarten Qualitätsanforderungen hält. Kein N/A

Muss

3.1.3Wurde die Wahl der Sorten oder Unterlagenmit den wichtigsten Abnehmern abgestimmt?

Es gibt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Abnehmern undProduzenten/Produzentinnen und die Sorte entspricht denQualitätsanforderungen des Abnehmers.

Soll

3.1.4

Ist eine schriftliche Spezifikation hinsichtlichder anzubauenden Sorten vorhanden, wennSorten und Unterlagen mit den Abnehmernabgestimmt werden?

Es gibt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Abnehmern undProduzenten/Produzentinnen und die Sorte entspricht denQualitätsanforderungen des Abnehmers.

Soll

3.1.5Entsprechen die angebauten Kulturen denschriftlich niedergelegten Spezifikationen?

Schriftliche Aufzeichnungen z.B. der Pflanzenpass müssenvorhanden sein und den Anforderungen des Abnehmersentsprechen.

Soll

3.1.6Erfüllen Sorten und Unterlagen die UPOV(International Union for the protection of newvarieties of plants) Richtlinien?

Auf Anfrage sind Aufzeichnungen vorhanden, aus denenhervorgeht, dass die angebauten Sorten gemäß der lokalenGesetzgebung angebaut wurden und in Einklang mit dem geistigenEigentum stehen. Kein N/A

Muss

3.2 Saatgut- und Stecklingsqualität

3.2.1

Gibt es ein Dokument, das die Saatgutqualitätgarantiert und die Keimfähigkeit, denSortennamen, die Losnummer und denStecklingshändler auflistet?

Saatgutzertifikate bzw. Aufzeichnungen über Saatgutqualität,Keimfähigkeit, Sortenname, Losnummer und Saatguthändler solltenin einer Schlagkartei geführt werden.

Soll

3.3 Resistenz gegen Schädlinge und Krankheiten

3.3.1

Weisen die angebauten SortenResistenzen/Toleranzen gegenüberwirtschaftlich wichtigen Krankheiten undSchädlingen auf?

Der Produzent/die Produzentin sollte dokumentieren können, dasser/sie Sorten mit Krankheitsresistenzen oder -toleranzen für denAnbau nutzt, wenn diese zur Verfügung stehen.

Soll

3.3.2Kennen die Produzenten dasEmpfindlichkeitsniveau von Sorten gegenüberSchädlingen und Krankheiten?

Es gibt schriftliche Aufzeichnungen über dasEmpfindlichkeitsniveau von Sorten gegenüber Schädlingen undKrankheiten.

Soll

3.4 Saatgutbehandlung und Inkrustierung

3.4.1

Besteht die Notwendigkeit einerSaatgutbehandlung und handelt es sich um diewirksamste Methode zur Schädlings- undKrankheitsbekämpfung?

Wenn das Saatgut behandelt wurde, liegen Aufzeichnungen vorüber Name/n der/des verwendeten Produkte/es undAnwendungsgrund (Schädling und/oder Krankheit).

Muss

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium3.5 Reproduktionsmaterial und junge Pflanzen

3.5.1

Haben das erworbene Reproduktionsmaterialund die jungen Pflanzen offiziell anerkanntePflanzengesundheitszertifikate bzw.Begleitpapiere?

Es liegt ein Pflanzengesundheitszertifikat vor, das den EU-Richtlinien, nationaler Gesetzgebung oder den Richtlinien vonOrganisationen des Sektors entspricht.

Muss

3.5.2Sind die Pflanzen frei von sichtbaremKrankheits- und Schädlingsbefall ?

Falls es sichtbare Zeichen für Krankheits- und Schädlingsbefall gibt,sollte eine Rechtfertigung (Ursachendarlegung) gegeben werden(z.B. Schadschwellen).

Soll

3.5.3Wurden die Qualitätsgarantien oderzertifizierten Produktionsgarantiendokumentiert?

Es liegen Aufzeichnungen vor, die aufzeigen, dass dasReproduktionsmaterial für den angedachten Zweck geeignet ist,z.B. Qualitätszertifikate, Lieferbedingungen oder unterschriebeneBriefe.

Muss

3.5.4Gibt es Kontrollsysteme zur Gesundheit vonPflanzgut aus Privat- oder Eigenvermehrung?

Ein Qualitätssicherungssystem mit systematischen Kontrollen aufsichtbare Zeichen von Schädlingen und Krankheiten muss etabliertsein und aktuelle Aufzeichnungen der Kontrollen müssen vorliegen.

Muss

3.5.5Wurden alle Pflanzenschutzmitteldokumentiert, die während der Aufzuchtausgebracht wurden?

Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittelbehandlungen währendder Aufzucht müssen auf Anfrage vorliegen; sie müssen denHandelsnamen, das Anwendungsdatum, die Aufwandmenge unddie Wartezeit umfassen.

Soll

4. STANDORTGESCHICHTE UND BEWIRTSCHAFTUNG4.1 Standortgeschichte

4.1.1Gibt es ein Aufzeichnungssystem(Schlagkartei) für jedes Feld und jedesGewächshaus?

Es gibt Aufzeichnungen über die Anbauflächen einer Kulturart unddie sich auf die Fläche beziehenden Anbaumaßnahmen. Kein N/A

Muss

4.1.2Gibt es ein gut sichtbares System zurKennzeichnung der Felder oderGewächshäuser?

Jedes Feld oder Gewächshaus ist physisch mit einem einzigartigenCode gekennzeichnet sowie mit einer Nummer oder Farbe, die inallen Aufzeichnungen zu finden sind, die sich auf die Flächebeziehen. Kein N/A

Muss

4.1.3

Wurde für neue Standorte eine Risikoanalysedurchgeführt, bei der die frühere Nutzung desStandortes und mögliche Einflüsse des Anbausauf nahegelegene Felder und andere Flächenberücksichtigt wurden?

Eine Risikoanalyse berücksichtigt Bodentyp, Erosion,Grundwasserqualität, Höhe des Grundwasserspiegels,Verfügbarkeit von sich erneuernden Wasserquellen, frühereNutzung des Landes, Nematoden sowie Einfluss auf und vonangrenzenden Flächen. Aufzeichnungen, Schlussfolgerungen undschriftliche Begründung müssen vorliegen.

Muss

4.1.4Gibt es einen Bewirtschaftungsplan aus demdie Strategien zur Reduzierung deridentifizierten Risiken hervorgehen?

Für alle identifizierten Risiken muss der Schweregrad, dieWahrscheinlichkeit sowie die Korrekturmaßnahmen zurRisikovorbeugung oder -bekämpfung aufgezeigt werden.

Muss

4.1.5Zeigt dieser Bewirtschaftungsplan, dass derfragliche Standort für die landwirtschaftlicheNutzung geeignet ist?

Wenn der Bewirtschaftungsplan zeigt, dass eine Kontrolle von fürdie Gesundheit und/oder Umwelt kritischen Risiken nicht möglichist, darf die entsprechende Fläche nicht landwirtschaftlich genutztwerden.

Muss

4.2 Fruchtfolgen

4.2.1Gibt es Aufzeichnungen aus denen hervorgeht,dass auf dem Betrieb eine Fruchtfolgedurchgeführt wird?

Es gibt Aufzeichnungen der Fruchtfolgen auf der Grundlage von 1:3oder 1:4 mit einer Bracheperiode.

Muss

4.2.2Falls keine Fruchtfolge durchgeführt wird, gibtes hierfür eine schriftliche Begründung?

Substratkulturen können von der Fruchtfolge ausgenommenwerden. Wurde eine Fruchtfolge nicht durchgeführt, obwohl diesmöglich gewesen wäre, muss eine schriftliche Erklärung für dieUnterlassung vorliegen.

Muss

5. BODEN- UND SUBSTRATBEHANDLUNG5.1 Bodenkarte

5.1.1 Wurden für den Betrieb Bodenkarten erstellt?Für jedes Gelände sollte anhand von Bodenprofilen undBodenproben der Bodentyp festgestellt werden.

Soll

5.2 Bodenbearbeitung

5.2.1

Wurde eine mechanische Bodenbearbeitungeingesetzt, wo sie erwiesenermaßen dieBodenstruktur verbessert oder erhält, und umBodenverdichtungen zu vermeiden?

Der Maschinenpark (Untergrundbodenbearbeitungsgeräte,Sämaschinen, Pflüge und Eggen) sollte für den Einsatz auf diesemAcker geeignet sein.

Soll

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium5.3 Bodenerosion

5.3.1Wurden Bodenbearbeitungsmaßnahmeneingesetzt, um die Gefahr einer Bodenerosionzu reduzieren?

Sichtbare oder dokumentierte Maßnahmen vonQuerableitern/Dämmen an Gefällen, Abflüssen, die Einsaat vonGras oder Gründüngung, Bäume und Büsche am Gelände/Feldrandliegen vor.

Muss

5.4 Bodenbegasung

5.4.1Liegt eine schriftliche Begründung für dieBenutzung von Bodenbegasungsmitteln vor?

Nach dem 31. Dezember 2004 ist der Einsatz von Methylbromidnicht erlaubt. Es gibt dokumentierte Aufzeichnungen für den Einsatzvon Bodenbegasung. Dies schließt den Standort, dasAnwendungsdatum, den Wirkstoff, die Menge, dieAnwendungsmethode und den Anwender mit ein.

Muss

5.4.2

Wurden sämtliche Alternativen zu einerBodenbegasung in Erwägung gezogen, bevorchemische Bodenbegasungsmittel eingesetztwurden.

Die Produzenten sollten durch technisches Fachwissen nachweisenkönnen, dass nach Alternativen zu chemischenBehandlungsmethoden gesucht wurde. Hierzu Bedarf es einesschriftlichen Nachweises oder einer entsprechenden anerkanntenlokalen Praxis.

Soll

5.5 Substrate

5.5.1Wurde bei der Verwendung von Substratenderen Eignung durch entsprechendeAufzeichnungen nachgewiesen?

Es gibt schriftliche Aufzeichnungen, die die Eignung der Substratefür die angebauten Kulturen belegen, z.B. technische Angaben desHerstellers, Analyseergebnisse.

Muss

5.5.2Nimmt der Produzent anRecyclingprogrammen für Substrate teil?

Der Produzent/die Produzentin muss Aufzeichnungen über dieMenge des recycelten Materials und deren Datum führen. Hierfürreichen Rechnungen/Ladepapiere aus. Die fehlende Beteiligung aneinem Recycling-System muss begründet werden.

Soll

5.5.3

Wenn die Substrate auf chemischem Wegezur Wiederverwertung sterilisiert wurden, gibtes Aufzeichnungen über den Ort derSterilisation?

Wenn die Substrate auf dem Betrieb selbst sterilisiert werden, mussder Standort dokumentiert werden (Name oder Bezeichnung).Wenn nicht [auf dem Betrieb selbst sterilisiert wird], muss der Nameund die Adresse der Firma festgehalten werden, bei der dieSubstrate sterilisiert wurden.

Muss

5.5.4

Wenn die Substrate auf chemischem Wegezur Wiederverwertung sterilisiert wurden, gibtes Aufzeichnungen über das Datum derSterilisation?

Die Kalenderdaten der Sterilisation müssen mit Tag/Monat/Jahrfestgehalten werden.

Muss

5.5.5

Wenn die Substrate auf chemischem Wegezur Wiederverwertung sterilisiert wurden, gibtes Aufzeichnungen über das verwendeteMittel?

Handelsname und Wirkstoff müssen festgehalten werden. Muss

5.5.6

Wenn die Substrate auf chemischem Wegezur Wiederverwertung sterilisiert wurden, gibtes Aufzeichnungen über dieSterilisationsmethode?

Art der Technik (z.B. 1000 l-Tank) und Methode wie Tauchen oderNebeln müssen angegeben werden.

Muss

5.5.7

Wenn die Substrate auf chemischem Wegezur Wiederverwertung sterilisiert wurden, gibtes Aufzeichnungen über die Person, welchedie Sterilisation durchgeführt hat?

Der Name der Person, welche die Chemikalie ausgebracht hat, istdokumentiert. Es handelt sich um die Person, die die Chemikalietatsächlich angewendet und die Sterilisation durchgeführt hat.

Muss

5.5.8Wenn Substrate wiederverwendet werden,wurde Dämpfung als bevorzugtesSterilisationsverfahren eingesetzt?

Wenn Substrate wiederverwendet werden, sollte Dämpfung dasbevorzugte Sterilisationsverfahren sein.

Soll

5.5.9Kann die Herkunft von Substratenzurückverfolgt werden und stammen sie nichtaus ausgewiesenen Naturschutzgebieten?

Es liegen Aufzeichnungen vor, welche die Herkunft derverwendeten Substrate nachweisen. Diese Aufzeichnungen zeigendeutlich, dass die Substrate nicht aus ausgewiesenenNaturschutzgebieten stammen.

Muss

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium

6. DÜNGUNG6.1 Nährstoffbedarf

6.1.1Wurden zur Reduzierung vonNährstoffverlusten Fruchtfolge- oderBodenschutzkonzepte entwickelt?

Anhand der Risikoanalyse und der Bodenuntersuchung sollte derProduzent/die Produzentin einen Anbau- und einen Düngeplan(Zeit, Häufigkeit und Menge) erstellen, um die Nährstoffverluste sogering wie möglich zu halten.

Soll

6.1.2

Basiert die Düngung auf Berechnungen desNährstoffbedarfs der Kulturpflanzen sowieregelmäßigen Analysen der Nährstoffgehalte inBöden, Pflanzen oder Nährlösungen?

Berechnungen sollten mindestens einmal für jede geernteteKulturpflanze erfolgen und in regelmäßigen, gerechtfertigtenAbständen (z.B. alle zwei Wochen in geschlossenen Systemen) beiPflanzen die mehrmals im Jahr geerntet werden. (DieUntersuchungen können mit Ausrüstungen aus dem Betrieb odermit mobilen Anlagen durchgeführt werden).

Soll

6.1.3Sind alle Düngergaben an den Bedarf derKulturpflanzen angepasst und erhaltengleichzeitig die Bodenfruchtbarkeit?

Die tatsächlich ausgebrachten Mengen stimmen mit demDüngeplan überein. Routinemäßige Bodenanalysen liegen vor. KeinN/A

Muss

6.2 Empfehlungen für Art und Menge der Düngung

6.2.1Kann die technisch verantwortliche Person ihreFachkompetenz hinsichtlich der Düngermengeund -art nachweisen?

Es müssen Unterlagen vorliegen, aus denen eine offizielleAusbildung und die Fachkompetenz der technisch verantwortlichenPerson hervorgehen die Art und Menge des anzuwendendenDüngers richtig auszuwählen. Kein N/A

Muss

6.3 Aufzeichnungen über die Düngung

6.3.1Wurden alle Blatt- und/oder Boden-Düngungsmaßnahmen aufgezeichnet unterAngabe des Feldes bzw. Schlages ?

Bei allen Anweisungen für die Düngerausbringung ist diegeographische Fläche, Name oder Referenzbezeichnung desBetriebes und des Feldes oder Schlages aufgezeichnet, auf dem dieKultur angebaut wird. Kein N/A

Muss

6.3.2Wurden alle Ausbringungsdaten der Blatt-und/oder Boden-Düngungsmaßnahmenaufgezeichnet?

Bei allen Anweisungen für die Düngerausbringung ist die genaueAngabe des Ausbringungsdatum (Tag/Monat/Jahr) angegeben. KeinN/A

Muss

6.3.3Wurden alle Blatt- und/oder Boden-Düngungsmaßnahmen einschließlich derverwendeten Düngerart/en aufgezeichnet?

Bei allen Anweisungen für die Düngerausbringung ist derHandelsname, der Düngertyp (z.B. N, P, K) und die Konzentration(z.B. 17-17-17) angegeben. Kein N/A

Muss

6.3.4Wurden alle Blatt- und/oder Boden-Düngungsmaßnahmen, einschließlich derAusbringungsmengen aufgezeichnet?

Bei allen Anweisungen für die Düngerausbringung ist die Mengedes ausgebrachten Produktes in Gewicht oder Volumen angegeben.Kein N/A

Muss

6.3.5Wurden alle Blatt- und/oder Boden-Düngungsmaßnahmen einschließlich derAusbringungsmethode aufgezeichnet?

Bei allen Anweisungen für die Düngerausbringung ist dieAusbringungstechnik und Methode z.B. durch Bewässerung odermechanische Ausbringung angegeben. Kein N/A

Muss

6.3.6

Wurden alle Blatt- und/oder Boden-Düngungsmaßnahmen, einschließlich derDetails über die ausbringende Personaufgezeichnet?

Bei allen Anweisungen für die Düngerausbringung ist der Name derausbringenden Person angegeben. Kein N/A

Muss

6.4 Zeitpunkt und Häufigkeit der Düngerausbringung

6.4.1Wurde die Düngermenge so berechnet, dassein maximaler Nutzen bei minimalenNährstoffverlusten gewährleistet ist?

Die Menge sollte auf der Bodenuntersuchung und den von Beraternempfohlenen Mengen beruhen.

Soll

6.4.2

Wurde der Zeitpunkt der Ausbringung soberechnet, dass ein maximaler Nutzen beiminimalen Nährstoffverlusten gewährleistetist?

Der Produzent/die Produzentin sollte das Wachstumsstadium derKultur und die Wetterbedingungen berücksichtigen.

Soll

6.4.3Liegen die ausgebrachten Stickstoffmengeninnerhalb der nationalen oder regionalenGrenzwerte?

Stickstoffdüngemengen müssen jährlich berechnet werden. EinDokument, in dem die gesetzlichen nationalen oder regionalenStickstoffdüngemittelgrenzen angegeben sind, muss auf demBetrieb verfügbar sein.

Muss

6.4.4 Wurde ein Stickstoff-Düngeplan aufgestellt?

Es liegt ein schriftlicher Plan über eine Stickstoff-Analyse zu Beginnund Ende jeder Kultur oder pro Schlag in einer Fruchtfolge vor. DieAnalysen sollten mindestens einmal im Jahr bei allen Kulturendurchgeführt werden, und öfters, wenn dies aus dem Stickstoff-Düngeplan hervorgeht. Zeitliche Verteilung der Stickstoffgaben undalle Stickstoffquellen müssen bei der N-Ausbringung berechnet undberücksichtigt werden.

Soll

6.4.5Wurde dieser Düngeplan benutzt, um dieauszubringenden Stickstoffmengen zuberechnen?

Auszubringende Stickstoffmengen sollten nach diesem Düngeplanberechnet werden.

Soll

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KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIENBLUMEN UND ZIERPFLANZEN

DEUTSCHE VERSION (In Zweifelsfällen gilt das englische Original)

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium6.5 Ausbringungstechnik

6.5.1Sind die Maschinen zur Ausbringung vonDüngemitteln in einem guten Zustand?

Wartungsunterlagen (Datum und Art der Wartung) oderRechnungen über Ersatzteile sind auf Anfrage verfügbar.

Muss

6.5.2Werden die Maschinen zur Düngerausbringungjährlich überprüft, um eine genaueDüngerausbringung sicherzustellen?

Es gibt schriftliche Aufzeichnungen über die innerhalb dervergangenen 12 Monate von Fachunternehmen, Lieferanten vonDüngerstreuern oder dem Produzenten/der Produzentindurchgeführte Überprüfung der Kalibrierung. Die Überprüfung derKalibrierung sollte die Menge pro Zeiteinheit und Fläche umfassen.

Muss

6.6 Düngerlagerung

6.6.1Werden die Lagerbestände an Düngeraufgezeichnet und stehen diese im Betrieb zurVerfügung?

Lagerbestände an Düngemittel müssen jährlich überprüft werden(mit klaren und aktuellen Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge).

Muss

6.6.2Werden die Düngermittel in einem vonPflanzenschutzmitteln getrennten Raumaufbewahrt?

Die Minimalanforderung besteht aus zwei durch eine robuste Wandgetrennte Abteilungen.

Soll

6.6.3

Erfolgt dort, wo eine Lagerung von Dünge- undPflanzenschutzmitteln in getrennten Räumennicht möglich ist, eine ausreichende Trennungund Kennzeichnung von Dünge- undPflanzenschutzmitteln?

Düngemittel und Pflanzenschutzmittel sollten jeweils auf einer Seitedes Lagerraumes durch einen Gang getrennt aufbewahrt werden.Etiketten und Zeichen/Schilder müssen eindeutig und gut sichtbarsein.

Soll

6.6.4Werden Dünger an einer überdachten Stellegelagert?

Die überdachte Fläche muss geeignet sein, die Düngemittel vorWitterungseinflüssen wie Sonnenlicht, Frost und Regen zuschützen.

Muss

6.6.5Werden Dünger an einer sauberen Stellegelagert?

Düngemittel müssen an einer Stelle gelagert werden, die frei vonAbfall und Nagetierbrutstätten ist. Verschüttete oder ausgelaufeneDüngemittel müssen entfernt werden.

Muss

6.6.6Werden Dünger an einer trockenen Stellegelagert?

Der Platz für Düngemittel muss vor Regenwasser und/oderKondenswasserbildung geschützt sein, die eineSchimmelpilzbildung fördert. Das Lager muss gut belüftet sein.

Muss

6.6.7Werden Dünger in einer geeigneten Weisegelagert, um das Risiko einerGewässerbelastung zu verringern?

Das Lager sollte nicht in direkter Nähe von Wasserquellen (Quellewird hier im übertragenen Sinn gebraucht) gebaut werden. Im Falleines Verschüttens müssen Maßnahmen greifbar sein, um einerWasserverschmutzung vorzubeugen (z.B. undurchlässigeFußböden, Material zur Säuberung).

Muss

6.6.8Werden Dünger getrennt vomReproduktionsgut gelagert?

Düngemittel dürfen nicht zusammen mit Reproduktionsgut gelagertwerden. Wenn Düngemittel und Reproduktionsgut oder Saatgut imgleichen Gebäude gelagert werden, müssen sie an getrennten,voneinander abgeschotteten Plätzen gelagert werden.

Muss

6.6.9Werden Dünger getrennt von Obst undGemüse gelagert?

Düngemittel dürfen nicht zusammen mit Obst und Gemüse gelagertwerden.

Muss

6.6.10Werden Säurekonzentrate getrennt vonanderen Materialien gelagert?

Säurekonzentrate müssen getrennt von anderem Material gelagertwerden.

Muss

6.6.11Werden Säurekonzentrate in einem getrenntenabschließbaren Raum gelagert?

Säurekonzentrate müssen getrennt in einem abschließbaren Raumgelagert werden, gemäß den Bestimmungen zur Lagerung vonDüngemitteln.

Muss

6.6.12Sind alle Gefahrenbereiche eindeutiggekennzeichnet?

Warnschilder müssen eindeutig, dauerhaft, verständlich und gutsichtbar sein.

Muss

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium6.7 Organische Dünger

6.7.1Werden organische Dünger in einer geeignetenWeise gelagert, die das Risiko einerUmweltbelastung verringert?

Wenn auf dem Betrieb organischer Dünger gelagert wird, sollte diesauf einer dafür vorgesehenen Fläche erfolgen, in mindestens 25 mEntfernung von direkten Wasserquellen wie z.B.Oberflächenwasser.

Soll

6.7.2Wird auf dem Betrieb kein unbehandelterKlärschlamm aus Siedlungsabwässernverwendet?

Auf dem Betrieb wird kein unbehandelter Klärschlamm ausSiedlungsabwässern eingesetzt. Kein N/A

Muss

6.7.3

Wenn auf dem Betrieb behandelterKlärschlamm aus Siedlungsabwässerneingesetzt wird, ist durch Analysedatenund/oder anerkannte Verfahrensweisenabgesichert, dass jedes mögliche Risiko durchdie Verwendung dieses Klärschlammes sogering wie möglich gehalten wird?

Die Aufzeichnungen müssen enthalten: Datum, Schlag, Kulturart,und Analyseergebnis des ausgebrachten Klärschlamms. DerEinsatz von Klärschlamm muss nach Maßgabe der örtlichenGesetzgebung erfolgen (Eine aktuelle Ausgabe der entsprechendenGesetze oder der guten fachlichen Praxis muss verfügbar sein).

Muss

6.7.4Beruht die Ausbringung von organischenDüngern auf Freilandflächen auf einemDüngeplan?

Es sollte einen Hinweis darauf in den aufzeichnetenNährstoffberechnungen geben und der Zeitpunkt der Ausbringungsollte festgehalten werden.

Soll

7. BEWÄSSERUNG UND BEWÄSSERUNGSDÜNGUNG7.1 Vorhersage des Bewässerungsbedarfs

7.1.1Wurden Methoden zur systematischenVorhersage des Wasserbedarfs derKulturpflanzen herangezogen?

Berechnungen sind verfügbar und gestützt aufDatenaufzeichnungen, z.B. Regenmesser, bei SubstratenEntwässerungsrinnen, Verdunstungsmesser, Tensiometer (%Feuchtigkeit im Boden) und Bodenkarten.

Soll

7.1.2Wurde die Bewässerung berechnet unterBerücksichtigung von vorhergesagtenNiederschlägen?

Aufzeichnungen über den vorhergesagten und tatsächlichenNiederschlag (Regenmesser) sind bei Freilandkulturen verfügbar.

Soll

7.2 Bewässerungsmethode

7.2.1

Wurde das effektivste und wirtschaftlichsteBewässerungssystem eingesetzt, um die besteAusnutzung der Wasserressourcen zugewährleisten?

Das eingesetzte Bewässerungssystem ist für die jeweilige Kulturartdas effizienteste und als solches in der guten fachlichen Praxisanerkannt.

Soll

7.2.2Wurde ein Wassernutzungskonzept entwickelt,um die Wassernutzung zu optimieren und dieVerluste zu verringern?

Ein schriftlicher Plan, der die Schritte und Maßnahmen zurUmsetzung des Prozesses umreißt, ist vorhanden.

Soll

7.2.3Werden Aufzeichnungen über denWasserverbrauch geführt?

Aufzeichnungen zeigen Datum und Menge pro Wasseruhr oder proBeregnungseinheit. Wenn der Produzent/die Produzentin mitBewässerungsprogrammen arbeitet, sollte die berechnete und dietatsächliche Wassermenge in den Aufzeichnungenniedergeschrieben sein. Alle Berechtigungsscheine und Lizenzenzur Wasserentnahme sind dokumentiert und liegen vor.

Soll

7.3 Qualität des Bewässerungswassers

7.3.1Wird oder wurde kein unbehandeltes Abwasserzur Bewässerung eingesetzt?

Unbehandeltes Abwasser darf niemals zur Bewässerung benutztwerden. Kein N/A

Muss

7.3.2Wurde eine Risikoanalyse für dasBewässerungswasser durchgeführt?

Bestandteile der Risikoanalyse sollten sein: Analysefrequenz,Herkunft des Wassers, Wasserressourcen, Nachhaltigkeit derWasserquellen, Anfälligkeit der Quellen gegenüber Belastungenund Abflusswasser sowie Umweltflüsse.

Soll

7.3.3Wird das Bewässerungswasser mindestenseinmal jährlich analysiert?

Das Bewässerungswasser sollte mindestes einmal im Jahr aufNährstoffe analysiert werden.

Soll

7.3.4Wurden die Analyseergebnisse mitanerkannten Grenzwerten verglichen?

Es gibt dokumentierte Aufzeichnungen entweder über denLaborbericht oder andere Berichte, die die Ergebnisse mitanerkannten nationalen und internationalen Grenzwertenvergleichen.

Soll

7.3.5Wurden bei Abweichungen Konsequenzengezogen?

Es liegen Aufzeichnungen über die getroffenen Maßnahmen unddie damit bisher erzielten Ergebnisse vor.

Soll

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium7.4 Versorgung mit Bewässerungswasser

7.4.1Wurde das Bewässerungswasser von einersich erneuernden Quelle bezogen?

Sich erneuernde Quellen sind solche, die unter normalen(durchschnittlichen) Bedingungen genug Wasser liefern.

Soll

7.4.2Wurde bei der zuständigen Behörde um eineBeratung über die Wasserentnahmenachgesucht?

Dokumentierte Aufzeichnungen liegen vor (Brief, Lizenz). Soll

8. PFLANZENSCHUTZ8.1 Grundelemente des Pflanzenschutzes

8.1.1

Wurde der Schutz der Kulturpflanzen vorSchädlingen, Krankheiten und Unkräutern miteinem angemessenen minimalen Aufwand anPflanzenschutzmitteln erreicht?

Alle Pflanzenschutzmitteleinträge in die Kultur haben schriftlicheBegründungen und müssen in Hinblick auf das Ziel und dierelevante Schadschwelle dokumentiert werden. Kein N/A

Muss

8.1.2Wenden die Produzenten die Prinzipien desIntegrierten Pflanzenschutzes (IPM) präventivan?

Integrierter Pflanzenschutz, Bacillus thuringiensis, Nützlinge etc.werden eingesetzt, um das Auftreten von Schädlingen, Krankheitenund Unkraut auf den Kulturen zu vermeiden, wo dies technischmöglich und ökonomisch sinnvoll ist.

Soll

8.1.3Wurde Hilfestellung zur Einführung von IPMdurch Schulungsprogramme oder Beratunggegeben?

Die auf dem Betrieb technisch verantwortliche Person hat einedokumentierte Schulung erhalten und / oder der externe Berater fürintegrierten Pflanzenschutz kann seine technische Qualifikationnachweisen.

Soll

8.2 Auswahl der Pflanzenschutzmittel

8.2.1

Wurden selektive Mittel bevorzugt, die nur dieZielorganismen (Schädlinge, Unkräuter oderKrankheiten) bekämpfen und möglichst geringeNebenwirkungen auf Nützlinge,Wasserlebewesen, Arbeiter, Konsumenten unddie Ozonschicht ausüben?

Wo technisch machbar, wirken die angewendetenPflanzenschutzmittel selektiv gegen die Zielorganismen(Schädlinge, Krankheiten oder Unkraut) und wurden wenn möglichunter Beachtung der Belange von Flora, Fauna, Arbeitsschutz,Konsumenten und Umwelt ausgewählt. Kein N/A

Muss

8.2.2Wurde eine Anti-Resistenz-Strategieeingeführt, um die Wirkung der gängigenPflanzenschutzmittel aufrechtzuerhalten?

Wenn das Aufkommen von Schädlingen, Krankheiten oder Unkrautwiederholte Behandlungen erforderlich macht, gibt es Anzeichen,dass, wo technisch machbar, Pflanzenschutzmittel mit ähnlichenaktiven Wirkstoffen nicht wiederholt eingesetzt werden, sondernalternative Produkte oder Maßnahmen gewählt werden, um eineResistenz- oder Toleranzbildung der Zielorganismen zu vermeiden.

Soll

8.2.3

Verwenden die Produzenten/dieProduzentinnen nur Pflanzenschutzmittel, dieim Land der Anwendung für die zubehandelnde Kulturart offiziell zugelassen sind,falls es diese Bestimmungen gibt, oder fallsnicht, entsprechen sie der Gesetzgebung imBestimmungsland?

Alle angewendeten Pflanzenschutzmittel sind von der im Land derAnwendung zuständigen Behörde offiziell zugelassen oder erlaubt.Wenn im Land der Anwendung keine offiziellen Bestimmungenvorliegen, muss die Richtlinie in der EurepGAP Anlage 2 desvorliegenden Dokuments oder der Internationale Verhaltenskodexfür den Handel und die Anwendung von Pestiziden von der FAObeachtet werden. Kein N/A

Muss

8.2.4

Ist eine aktuelle Liste aller für die im Betriebangebauten Kulturen eingesetzten undzugelassenen Pflanzenschutzmittelvorhanden?

Es liegt eine aktuelle Liste vor mit allen Markennamen vonPflanzenschutzmitteln, die eingesetzt werden und für den Einsatzauf aktuell und in den vorangegangenen 12 Monaten angebautenKulturen offiziell zugelassen sind. Kein N/A

Muss

8.2.5Werden Änderungen in der Gesetzgebung indieser Liste entsprechend berücksichtigt?

Die aktuelle Liste aller Markennamen von Pflanzenschutzmitteln,die eingesetzt werden und für den Einsatz auf aktuell und in denvorangegangenen 12 Monaten angebauten Kulturen offiziellzugelassen sind, beinhaltet alle jüngsten Gesetzesänderungen überPflanzenschutz, Zulassungen, Wartezeiten etc. Kein N/A

Muss

8.2.6

Ist der Produzent/die Produzentin überRestriktionen bei bestimmtenPflanzenschutzmitteln in einzelnen Länderninformiert, in die seine Produkte exportiertwerden?

Der Produzent/die Produzentin oder die technisch verantwortlichePerson kann die in einzelnen Ländern geltenden spezifischenRestriktionen für chemische Produkte nachweislich belegen (z.B.EC Prohibition Directive List 79/117/ECC und Neufassungen).Kein N/A

Muss

8.2.7

Steht der Produzent/die Produzentin mit seinenKunden in Kontakt, um festzustellen obeventuell weitere Handelseinschränkungenbestehen?

Schriftliche Aufzeichnungen belegen, dass der Produzent/dieProduzentin oder die für die Kulturpflanzen technischverantwortliche Person ihre Kunden bezüglich weitererEinschränkungen für Pflanzenschutzmittel konsultiert hat.

Soll

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium

8.2.8Gibt es Hinweise, dass die Anweisungen aufder Verpackung/Gebrauchsanweisung nichtbefolgt wurden?

Alle Pflanzenschutzmittel-Anwendungsempfehlungen und dieBestätigungen der anwendenden Person zeigen, dass dieGebrauchsanweisung in Bezug auf Ziel, Aufwandmenge, Wartezeit,Sicherheitsvorkehrungen etc. beachtet wurde. Es gibt keineHinweise, dass die Gebrauchsanweisung nicht beachtet wurde.Kein N/A

Muss

8.3 Beratung über Menge und Art der verwendeten Pflanzenschutzmittel

8.3.1

Wurden Empfehlungen für die Anwendung vonPflanzenschutzmitteln von kompetenten undqualifizieren Beratern mit einer nationalanerkannten oder vergleichbaren Ausbildunggegeben?

Wo die Aufzeichnungen zeigen, dass die für diePflanzenschutzempfehlungen technisch verantwortliche Personein/e qualifizierte/r Berater/in ist, kann diese/r seine/ihre Kompetenzdurch offizielle Qualifikationen oder Teilnahmebescheinigungen anspeziellen Kursen belegen.

Muss

8.3.2Wenn ein solcher Berater nicht zur Verfügungstand, können die Produzenten ihre Kenntnisseund ihr Wissen belegen?

Wo die Aufzeichnungen zeigen, dass die für diePflanzenschutzempfehlungen technisch verantwortliche Person derProduzent/die Produzentin ist, kann seine/ihre Kompetenz durchNachweise oder detaillierte Kenntnisse belegt werden.

Muss

8.3.3

Wird bei der Berechnung derSpritzbrühemenge die Durchflussmenge derSpritzbrühe beim verwendetenApplikationsgerät berücksichtigt?

Abhängig von der Ausbringungsmethode, berücksichtigen dieAufzeichnungen für alle Spritzbrühenmischungen dieDurchflussmenge der benutzten Geräte. Kein N/A

Muss

8.3.4Wird bei der Berechung der Spritzbrühemengedie zu behandelnde Fläche berücksichtigt?

Es gibt Aufzeichnungen für alle Düngemittelsprühberechnungen,die Angaben über die zu behandelnden Flächen enthalten. Kein N/A

Muss

8.3.5Wird bei der Berechnung derSpritzbrühemenge der Ausbringungsdruckberücksichtigt?

Es gibt Aufzeichnungen für alle Spritzbrühenberechnungen, dieAngaben über den Ausbringungsdruck enthalten. Kein N/A

Muss

8.4 Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

8.4.1Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichnet,einschließlich der Kulturart?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen ist derName und die Sorte der behandelten Kultur dokumentiert. Kein N/A

Muss

8.4.2Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich des Anwendungsortes?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen ist diegeographische Fläche, der Name oder die Referenzbezeichnungdes Betriebes und des Feldes oder Schlages, auf dem die Kulturangebaut wird, dokumentiert. Kein N/A

Muss

8.4.3Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich des Anwendungsdatums?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen ist diegenaue Angabe der Anwendung (Tag/Monat/Jahr) dokumentiert.Kein N/A

Muss

8.4.4

Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich der Begründung für dieAnwendung?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen ist derübliche Name des Schädlings, der Krankheit oder des Unkrauts,gegen das behandelt wurde, dokumentiert. Kein N/A

Muss

8.4.5Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich der technischen Anweisung?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen sindName und Unterschrift der für die Pflanzenschutzempfehlungentechnisch verantwortlichen Person festgehalten. Kein N/A

Muss

8.4.6Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich des Handelsnamen?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen sind derHandelsname und der aktive Wirkstoff festgehalten. Im Falle vonNützlingen wird der wissenschaftliche Name der angewendetenProdukte festgehalten. Kein N/A

Muss

8.4.7Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich der verwendeten Menge?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen ist dieAufwandmenge in Gewicht oder Volumen pro Liter Wasser oderanderem Trägermedium festgehalten. Kein N/A

Muss

8.4.8Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich der verwendeten Maschinen?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen ist dieAnwendungstechnik (bei mehreren Geräten auch dieSeriennummer) und die verwendete Methode (z.B. hoheWassermenge, per Bewässerung, Stäuben, Nebeln oder eineranderen Methode) festgehalten. Kein N/A

Muss

8.4.9

Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich der Name der anwendendenPerson?

Dokumentiert in allen Aufzeichnungen überPflanzenschutzanwendungen ist der Name der Person, die dasPflanzenschutzmittel angewandt hat. Kein N/A

Muss

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8.4.10Wurde jede Anwendung vonPflanzenschutzmitteln aufgezeichneteinschließlich der einzuhaltenden Wartezeit?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen wird fürjedes angewendete Produkt die Wartezeit festgehalten. Kein N/A

Muss

8.5 Sicherheit, Schulung und Arbeitsanweisungen

8.5.1Sind die Arbeiter, die mit der Ausbringung vonPflanzenschutzmitteln betraut sind,entsprechend geschult?

Alle Arbeitskräfte, die Umgang mit Pflanzenschutzmitteln habenoder diese anwenden, können ihre Kenntnisse und ihr Wissendurch eine offizielle Ausbildung oder Zertifikate über die Teilnaheman Fachkursen belegen. Kein N/A

Muss

8.5.2Wird jede Anwendung durch eindeutigeArbeitsanweisungen oder Symbole begleitet mitEinzelheiten zum Ort der Anwendung?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen solltenentweder schriftlich oder durch Symbole der Name oder dieReferenz des Anwendungsortes angegeben sein, wo diePflanzenschutzanwendung vorgenommen wurde.

Soll

8.5.3Wird jede Anwendung durch eindeutigeArbeitsanweisungen oder Symbole begleitet mitDetails zur Aufwandmenge?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen solltenentweder schriftlich oder durch Symbole die Aufwandmenge in g/l,kg oder l/1000l oder eine andere international anerkannteMaßeinheit angegeben sein.

Soll

8.5.4Wird jede Anwendung durch eindeutigeArbeitsanweisungen oder Symbole begleitet mitDetails zur benötigten Applikationstechnik?

In allen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen sollteentweder schriftlich oder durch Symbole für alle eingesetztenPflanzenschutzmittel die jeweils verwendete Anwendungstechnik(Düsentyp, Wasseraufwandmenge etc), über die Bewässerung, perFlugzeug oder einer anderen Methode angegeben sein.

Soll

8.6 Wartezeiten

8.6.1Wurden die vorgeschriebenen Wartezeiteneingehalten?

Es gibt eindeutig festgelegte Verfahrensweisen undDokumentationen, z.B. Aufzeichnungen überPflanzenschutzmittelanwendungen und Erntedaten von behandeltenFlächen, die zeigen, dass alle Sicherheitszeiten (Wartezeiten)beachtet wurden und eindeutige Verfahrensweisen auf dem Feldvorhanden sind, z.B. Warnschilder, um die korrekte Beachtung [derWartezeiten] zu gewährleisten.

Muss

8.7 Anwendungstechnik

8.7.1Sind die Pflanzenschutzgeräte in gutemZustand?

Die Pflanzenschutzgeräte sind in einem guten Zustand.Wartungsblätter mit Hinweise auf alle vorgenommenenReparaturen, Ölwechsel etc. sind auf dem neuesten Stand. KeinN/A

Muss

8.7.2Erfolgt eine jährliche Überprüfung derKalibrierung der Pflanzenschutzgeräte?

Die Kalibrierung der Pflanzenschutzgeräte wurde innerhalb dervorangegangenen 12 Monate überprüft. Dies ist entweder durch dieTeilnahme an einem offiziellen Programm belegt oder zertifiziertoder wurde von einer Person durchgeführt, die Kompetenznachweisen kann. Kein N/A

Muss

8.7.3Nimmt der Produzent/die Produzentin an einerunabhängigen Kontrolle der Geräte teil?

Der Produzent/die Produzentin sollte an einem unabhängigenKontrollprogramm teilnehmen und diese Teilnahme sollte belegtsein.

Soll

8.7.4Werden beim Umgang mit den Geräten und beideren Befüllung die Hinweise auf derVerpackung befolgt?

Personal, welches Umgang mit Pflanzenschutzmittel hat, hatZugang zu angemessener Schutzkleidung, Mischwerkzeugen undEinrichtungen nach Maßgabe der Empfehlungen des Etiketts derangewendeten Pflanzenschutzmittel. Es gibt sichtbare Anzeichendafür, das sie regelmäßig benutzt werden. Kein N/A

Muss

8.7.5Wurde die Aufwandmenge für die jeweiligeKultur und die vorgesehene Behandlungberechnet?

Die Spritzbrühe wurde anhand der Kulturart undAnwendungsmethode genau berechnet. Dies ist in denAufzeichnungen dokumentiert und entspricht der anerkanntenguten fachlichen Agrarpraxis. Kein N/A

Muss

8.7.6Wurde die Aufwandmenge für die jeweiligeKultur und die vorgesehene Behandlung genauangemischt?

Die Spritzbrühe wurde sorgfältig angemischt entsprechend denEmpfehlungen auf der Gebrauchsanweisung. Kein N/A

Muss

8.7.7Wurde die richtige Aufwandmenge für diejeweilige Kultur und die vorgeseheneBehandlung aufgezeichnet?

Für jede Pflanzenschutzmittelanwendung wurde die angesetzteMenge an Spritzbrühe in Litern oder Gallonen, die behandelte Kulturund die Anwendungsmethode aufgezeichnet. Kein N/A

Muss

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium8.8 Beseitigung von Pflanzenschutzmittelresten

8.8.1

Werden eventuell auftretende Restmengenoder das Wasser aus der Spülung desVorratsbehälters auf die Kultur ausgebracht,solange die empfohlene Dosis dabei nichtüberschritten wird und die Aufzeichnungendarüber aufbewahrt bzw. entsprechend dengesetzlichen Vorschriften entsorgt?

Wenn Restmengen oder das Wasser aus der Spülung desVorratsbehälters auf die Kulturen ausgebracht werden, gibt esHinweise, dass die empfohlene Dosis dabei nicht überschrittenwurde und die Anwendungen wie bei anderenPflanzenschutzmittelanwendungen aufgezeichnet wurden oder dassdiese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt wurden.

Soll

8.9. Pflanzenschutzmittel-Lagerung

8.9.1Werden die Pflanzenschutzmittel inÜbereinstimmung mit den jeweiligen örtlichenBestimmungen gelagert?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerung entspricht allen nationalen,regionalen und örtlichen Gesetzen und Verordnungen. Kein N/A

Muss

8.9.2Werden die Pflanzenschutzmittel an einemstatisch stabilen Platz gelagert?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze sind robust und stabil gebaut.Kein N/A

Muss

8.9.3Werden die Pflanzenschutzmittel an einemsicheren Platz gelagert?

Die Pflanzenschutzmittel werden sicher unter Verschluss gehalten.Kein N/A

Muss

8.9.4Werden die Pflanzenschutzmittel frostfreigelagert?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze sind so gebaut, dass sieFrost und niedrige Temperaturen aushalten. Kein N/A

Muss

8.9.5Werden die Pflanzenschutzmittel an einemfeuersicheren Platz gelagert?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze sind aus feuerfestenMaterialien gebaut. Kein N/A

Muss

8.9.6Werden die Pflanzenschutzmittel an einem gutdurchlüfteten Platz gelagert (im Falle vonbegehbaren Räumen)?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze sind ständig ausreichendbelüftet, um die Bildung von gefährlichen Gasen zu vermeiden.Kein N/A

Muss

8.9.7Werden die Pflanzenschutzmittel an einem gutbeleuchteten Platz gelagert?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze sind ausreichend beleuchtetoder sind an einem Platz mit ausreichender natürlicher undkünstlicher Beleuchtung gebaut, um sicher zu stellen, dass alleEtiketten in den Regalen gut lesbar sind. Kein N/A

Muss

8.9.8Werden die Pflanzenschutzmittel getrennt vonanderen Materialien gelagert?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze müssen räumlich getrenntwerden und getrennt von anderen Materialien und Düngern sein.Kein N/A

Muss

8.9.9Sind alle Regale aus nicht-absorbierendemMaterial?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze sind mit nicht absorbierendenRegalen (z.B. aus Metall, Hartplastik) gegen Verschüttenausgestattet.

Soll

8.9.10Ist der Aufbewahrungsort auch beiversehentlichem Verschütten noch sicher?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze haben Rückhaltetanks odersind eingefasst, je nach Volumen der gelagerten Flüssigkeiten,mit chemikalienresistenten beschichteten Wänden und Fußböden,um sicherzustellen, dass ein Auslaufen oder eine Kontaminationaußerhalb des Lagers unmöglich ist. Kein N/A

Muss

8.9.11Gibt es Möglichkeiten zur Abmessung vonPflanzenschutzmitteln?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze oder der Ort zum Anmischender Spritzbrühe, falls dieser vom Lager abweicht, sind mitMesseinrichtungen für Flüssigkeiten, Pulver und Granulateausgestattet, z.B. Plastikmessbecher, Waagen etc., die in denvorangegangenen 6 Monaten überprüft wurden. Dies wurdedokumentiert. Kein N/A

Muss

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8.9.12Gibt es Möglichkeiten zum Anmischen vonPflanzenschutzmitteln?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze oder der Platz zumAnmischen der Spritzbrühe, falls dieser vom Lager abweicht, sindmit den nötigen Hilfsmitteln für einen sicheren und effizientenUmgang mit Pflanzenschutzmitteln ausgestattet, z.B. Eimer,Wasseranschluss. Kein N/A

Muss

8.9.13Gibt es eine Notfallversorgung im Falle derKontamination des Anwenders?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze und alle Plätze zum Anrührender Spritzbrühe haben eine Möglichkeit zum Auswaschen derAugen, einen Wasserhahn mit fließendem Wasser in nicht mehr als10 m Entfernung, einen vollständigen Erste-Hilfe-Kasten und einengenauen Notfallplan mit Notfall-Telefonnummern oderSofortmaßnahmen zur Notfallversorgung, alles dauerhaft undeindeutig beschildert. Kein N/A

Muss

8.9.14Gibt es Notfalleinrichtungen im Falle einesversehentlichen Verschüttens?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze und alle Plätze zum Anrührender Spritzbrühe sind für den Fall des versehentlichen Verschüttensvon konzentrierten Pflanzenschutzmittelprodukten mit einemBehälter mit aufsaugendem inerten Material z.B. Sand sowie Besen,Kehrschaufel und Plastiktüten ausgestattet, die sich an einemfestgelegten und gekennzeichneten Platz befinden. Kein N/A

Muss

8.9.15

Sind Schlüssel und Zugang zumPflanzenschutzmittellager auf Arbeiter mit einerformellen Schulung für den Umgang mitPflanzenschutzmitteln beschränkt?

Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze werden unter Verschlussgehalten. Der Zugang ist nur erlaubt, wenn Personen anwesendsind, die eine formelle Schulung im sicheren Umgang undGebrauch von Pflanzenschutzmitteln nachweisen können. Kein N/A

Muss

8.9.16Gibt es einen gut sichtbaren Notfallplan imUmkreis von 10 m desPflanzenschutzmittellagers?

Ein visueller, dauerhafter und vollständiger Notfallplan und/oderSofortmaßnahmen am Unfallort ist allen Personen in derunmittelbaren Umgebung des Pflanzenschutzmittellagers und anallen Anmischplätzen leicht zugänglich. Kein N/A

Muss

8.9.17Gibt es eine Bestandsliste und ist diese leichtzugänglich?

Die Bestandsliste aller gelagerten Pflanzenschutzmittel wirdmonatlich auf den neuesten Stand gebracht und einmal im Jahrüberarbeitet. Kein N/A

Muss

8.9.18Werden alle Pflanzenschutzmittel in derOriginalverpackung gelagert?

Alle derzeit gelagerten Pflanzenschutzmittel befinden sich in ihrerOriginalverpackung; bei Beschädigung der Originalverpackung,müssen alle Angaben der Originalverpackung für das neueBehältnis übernommen werden. Kein N/A

Muss

8.9.19

Werden nur solche Pflanzenschutzmittelgelagert, deren Anwendung bei den auf demBetrieb angebauten Kulturarten (inklusiveFruchtfolge) zugelassen ist?

Alle derzeit gelagerten oder in der Liste der Bestandsänderungenverzeichneten Pflanzenschutzmittel sind für die Kulturen oder ggf.für die innerhalb der Fruchtfolge angebauten Kulturen offiziellzugelassen. Kein N/A

Muss

8.9.20Werden Pflanzenschutzmittel in Pulverform inden Regalen oberhalb von flüssigenPflanzenschutzmittel gelagert?

Für den Fall des versehentlichen Auslaufens, sind allePflanzenschutzmittel in Pulver- oder Granulatform in den Regalenimmer oberhalb von flüssigen Formulierungen gelagert. Kein N/A

Muss

8.9.21Wird an der Eingangstür auf möglicheGefahren hingewiesen?

Es gibt dauerhafte und eindeutige Warnschilder auf oder neben denZugangstüren zum Pflanzenschutzmittellager. Kein N/A

Muss

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium8.10 Leere Pflanzenschutzmittel-Behälter

8.10.1Werden leere Pflanzenschutzmittelbehälternicht wiederverwertet?

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass leerePflanzenschutzmittelbehälter in irgendeiner Form wiederverwendetwurden oder derzeit verwendet werden. Kein N/A

Muss

8.10.2Erfolgt die Entsorgung von leerenPflanzenschutzmittelbehältern auf eine Weise,die eine Belastung von Menschen vermeidet?

Das System zur Entsorgung von leerenPflanzenschutzmittelbehältern stellt sicher, dass Personen nicht inphysischen Kontakt mit den leeren Behältern kommen können. Diesgeschieht durch einen sicheren Lagerplatz, ein sicheres Systemzum Umgang mit den Behältern vor der Entsorgung und eineEntsorgungsmethode, die den Kontakt mit Menschen verhindert.Kein N/A

Muss

8.10.3Erfolgt die Entsorgung von leerenPflanzenschutzmittelbehältern auf eine Weise,die eine Belastung der Umwelt vermeidet?

Das System zur Entsorgung von leerenPflanzenschutzmittelbehältern reduziert das Risiko der Belastungder Umwelt, von Wasserquellen und der Flora und Fauna. Diesgeschieht durch einen sicheren Lagerplatz, ein sicheres Systemzum Umgang mit den Behältern vor der Entsorgung und durch eineumweltverträgliche Entsorgungsmethode. Kein N/A

Muss

8.10.4Werden offizielle Sammel- undEntsorgungssysteme genutzt?

Es sollten Aufzeichnungen über die Teilnahme an einem offiziellenSammel- und Entsorgungssystem für leerePflanzenschutzmittelbehälter vorhanden sein.

Soll

8.10.5

Werden leere Pflanzenschutzmittelbehälter miteinem integrierten Druckspülsystem auf derFeldspritze gereinigt oder mindestens dreimalmit Wasser gespült?

Das Pflanzenschutzgerät verfügt über ein integriertesDruckspülsystem für Pflanzenschutzmittelbehälter, oder es gibteindeutige schriftliche Anweisungen, jeden Behälter vor derEntsorgung dreimal auszuspülen. Kein N/A

Muss

8.10.6Wird das Spülwasser wieder in den Tank derSpritze gefüllt?

Entweder durch den Einsatz von Einrichtungen zum Umgang mitBehältern oder durch schriftliche Anweisung an die durchführendePerson ist sichergestellt, dass das Spülwasser immer in den Tankder Spritze zurückgeführt wird. Kein N/A

Muss

8.10.7

Werden leere Pflanzenschutzmittelbehälterdurchlöchert und nach den Vorschriften desjeweiligen Sammelsystems gekennzeichnet,um eine Wiederverwendung auszuschließen?

Alle leeren Pflanzenschutzmittelbehälter wurden nach derEntleerung gelöchert und nach den Vorschriften des jeweiligenSammelsystems gekennzeichnet und gelagert. Kein N/A

Muss

8.10.8Werden leere Pflanzenschutzmittelbehälter biszur Entsorgung sicher gelagert?

Es gibt einen sicheren Ort zur Lagerung aller leerenPflanzenschutzmittelbehälter, der isoliert, z.B. Plastikabfallsäcke,dauerhaft gekennzeichnet und für Mensch und Tier nicht freizugänglich ist.

Muss

8.10.9Werden alle kommunalen Vorschriften zurEntsorgung oder Vernichtung vonPflanzenschutzmittelverpackungen beachtet?

Die relevanten nationalen, regionalen und kommunalen Gesetzeund Verordnungen bezüglich der Entsorgung von leerenPflanzenschutzmittelbehältern wurden beachtet. Kein N/A

Muss

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Seite: 18 of 25

Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium8.11 Ungenutzte/abgelaufene Pflanzenschutzmittel

8.11.1

Werden ungenutzte Pflanzenschutzmitteldurch ein ausgewiesenesEntsorgungsunternehmen oder denLieferanten entsorgt?

Es liegen Aufzeichnungen vor, die zeigen, dass ungenutztePflanzenschutzmittel durch ein offiziell ausgewiesenesEntsorgungsunternehmen oder den Lieferanten zurückgenommenworden sind.

Muss

8.12 Transport von Pflanzenschutzmitteln

8.12.1Werden Pflanzenschutzmittel in Einklang mitden lokalen Verordnungen transportiert?

Pflanzenschutzmittel müssen in Einklang mit allen zutreffendenlokalen Verordnungen transportiert werden.

Soll

9. ERNTE9.1 Hygiene

9.1.1 Wurde eine Risikoanalyse durchgeführt?Eine dokumentierte Risikoanalyse liegt vor und umfasst Aspekte,die die Ernte betreffen.

Soll

9.1.2Wurden auf Grundlage dieser RisikoanalyseHygiene-Vorschriften für die Arbeitskräfteentwickelt?

Als direktes Ergebnis der Risikoanalyse wurden Hygienevorschriftenfür die Ernte-Teams festgelegt und dokumentiert.

Soll

9.1.3

Haben die Arbeiter Zugang zu sauberenToiletten und Einrichtungen zumHändewaschen in ihrer direktenArbeitsumgebung?

In der Nähe der Arbeitsstätte stehen den Arbeitskräften ständigeoder mobile Toiletten zur Verfügung, die sich in einem gutenhygienischen Zustand befinden, und die über Möglichkeiten zumHändewaschen verfügen. Kein N/A

Muss

9.2 Verpackungsmaterial auf dem Hof

9.2.1

Wird Verpackungsmaterial auf dem Hofentsprechend gelagert, um eineVerunreinigung durch Schädlinge, Nagetiere,Vögel, sowie physische und chemischeGefahren zu vermeiden?

Bei der Lagerung von Konsumentenverpackungsmaterial werdenKontrollmaßnahmen gegen Nagetiere, Schädlinge, Vögel undphysische und chemische Gefahren getroffen. Kein N/A

Muss

9.2.2

Werden Mehrwegkisten nach der Nutzunggereinigt und wenn nötig nachgereinigt, umsicherzustellen, dass sie frei vonFremdbestandteilen sind?

Feldkisten müssen sauber sein und ein Säuberungsplan stelltsicher, dass sie frei von Fremdkörpern sind.

Muss

10. NACHERNTE-BEHANDLUNG10.1 Pflanzenschutzmittel im Nachernte-Bereich

10.1.1 Werden Nachernte-Behandlungen begründet?Es sind schriftliche Aufzeichnungen aus denen die Begründungaller Nachernte-Behandlungen hervorgehen, vorhanden.

Muss

10.1.2Werden Nachernte-Behandlungen nur dannangewandt, wenn keine anderen Alternativenzum Erhalt der guten Qualität möglich sind?

Alle möglichen Alternativen an Stelle von Nachernte-Behandlungenwurden in Betracht gezogen und abgewogen. Chemikalien werdennur dann angewandt, wenn keine anderen technisch anerkanntenAlternativen vorhanden sind.

Soll

10.1.3

Werden nur solche Chemikalien eingesetzt, dieim Land der Anwendung und für dieAnwendung beim jeweiligen Erzeugniszugelassen sind?

Alle eingesetzten Chemikalien zur Nachernte-Behandlung sind dieim Land der Anwendung und für die Anwendung beim jeweiligenErzeugnis laut Gebrauchsanweisung zugelassenen.

Muss

10.1.4

Existiert eine aktuelle Liste aller für dieNachernte-Behandlung zugelassenen Mittel,die eingesetzt wurden bzw. die für eineAnwendung in Betracht gezogen werden?

Es liegt eine schriftliche Liste aller aktuell für die Nachernte-Behandlung bei den angebauten Kulturen zugelassenen undangewandten sowie in Betracht gezogenen Chemikalien vor.

Muss

10.1.5Berücksichtigt diese Liste alle Änderungen imPflanzenschutzmittelrecht?

Diese Liste berücksichtigt alle Änderungen der Zulassungssituation,sobald diese eintreten (z.B. Versionen mit überarbeiteten Daten).

Muss

10.1.6Kennt der Produzent oder der Abpacker dieBeschränkungen bestimmter Chemikalien ineinzelnen Bestimmungsländern?

Aufzeichnungen zeigen die Beschränkungen bestimmterChemikalien zur Nachernte-Behandlung in einzelnenBestimmungsländern.

Muss

10.1.7

Steht der Produzent oder Abpacker mit seinenKunden in Kontakt, um festzustellen obeventuell weitere Handelseinschränkungenbestehen?

Aufzeichnungen bestätigen die Anfrage des/r Erzeugers/in oder desAbpackers nach Informationen über zusätzliche Beschränkungen.

Muss

10.1.8

Kann der Produzent oder der Abpacker seineFähigkeiten und sein Wissen in Bezug auf dieAnwendung von Nacherntebehandlungsmittelnnachweisen?

Die technisch für die Nachernte-Behandlung verantwortliche Personhat eine formelle Schulung erhalten oder kann ausreichendeFachkenntnisse durch national anerkannte Zertifikate nachweisen.

Muss

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium10.2 Qualität des Wassers im Nachernte Bereich

10.2.1Wird oder wurde kein unbehandeltes Wasserim Nachernte Bereich eingesetzt?

Unbehandeltes Abwasser darf niemals bei der Nachernte benutztwerden. Kein N/A

Muss

10.2.2Wurde eine Risikoanalyse für die Nacherntedurchgeführt?

Bestandteile der Risikoanalyse sollten sein: Analysefrequenz,Herkunft des Wassers, Wasserressourcen, Nachhaltigkeit derWasserquellen, Anfälligkeit der Quellen gegenüber Belastungenund Abflusswasser sowie Umwelteinflüsse.

Soll

10.2.3Wird das Wasser der Nachernte mindestenseinmal jährlich analysiert?

Die Untersuchung des Wassers auf Nährstoffe erfolgt mindestenseinmal jährlich.

Soll

10.2.4Wird die Analyse von einem geeigneten Labordurchgeführt?

Das Labor sollte in der Lage sein auf N, P, K, Ec und pH-Werte zuanalysieren.

Soll

10.2.5Berücksichtigt die Analyse mikrobielleVerunreinigungen?

Entsprechend der Risikoanalyse gibt es dokumentierteAufzeichnungen der relevanten mikrobielle Verunreinigungen, z.B.Kolibakterien etc.

Soll

10.2.6Berücksichtigt die Analyse chemischeVerunreinigungen?

Entsprechend der Risikoanalyse gibt es dokumentierteAufzeichnungen über jegliche Belastung von Pflanzenschutzmittelnund Rückstände mit Schwermetallen.

Soll

10.2.7Berücksichtigt die Analyse mineralischeVerunreinigungen?

Entsprechend der Risikoanalyse gibt es dokumentierteAufzeichnungen über jegliche Belastung von Pflanzenschutzmittelnund Rückstände mit Schwermetallen.

Soll

10.2.8Wurden die Analyseergebnisse mitanerkannten Grenzwerten verglichen?

Es gibt dokumentierte Aufzeichnungen entweder über denLaborbericht oder andere Berichte, die die Ergebnisse mitanerkannten nationalen und internationalen Grenzwertenvergleichen.

Soll

10.2.9Wurden bei Abweichungen Konsequenzengezogen?

Es liegen dokumentierte Aufzeichnungen über die bisherdurchgeführten Maßnahmen vor.

Soll

11. ABFALL- UND UMWELTMANAGEMENT, RECYCLING UND WIEDERVERWENDUNG11.1. Identifikation von Abfallstoffen und Verschmutzungen

11.1.1Wurden alle möglichen Abfallstoffe in allenBetriebsbereichen bestimmt?

Alle durch betriebliche Abläufe möglicherweise erzeugtenAbfallstoffe wurden katalogisiert und dokumentiert.

Soll

11.1.2Wurden alle möglichen Ursachen fürUmweltverschmutzungen bestimmt?

Alle Quellen von Umweltverschmutzung, Düngerüberschuss,Silberlösung, Abgas von Heizeinheiten etc. wurden für allebetrieblichen Abläufe katalogisiert und dokumentiert.

Soll

11.2 Abfall- und Umweltverschmutzungsmaßnahmenplan

11.2.1

Gibt es einen Maßnahmenplan zur Vermeidungoder Verminderung von Abfall undUmweltverschmutzung und um eineEntsorgung in Deponien oder Verbrennungdurch Recycling zu vermeiden?

Es gibt einen umfassenden, aktuell dokumentierten Plan, der dieobigen Kriterien umfasst.

Soll

11.2.2 Wurde dieser Plan umgesetzt?Es gibt auf dem Betrieb sichtbare Anzeichen und Maßnahmen, diebestätigen, dass die Ziele des Abfall- und Umweltschutzplanes indie Tat umgesetzt werden.

Soll

12. SICHERHEIT UND GESUNDHEIT AM ARBEITSPLATZ SOWIE SOZIALE BELANGE12.1 Risikoanalyse

12.1.1Wurde im Hinblick auf sichere und gesundeArbeitsbedingungen eine Risikoanalysedurchgeführt?

Es gibt eine dokumentierte und aktuelle Risikoanalyse anhand dernationalen, regionalen und kommunalen Gesetzgebung sowie derBranchenvereinbarungen.

Soll

12.1.2Wurde diese Risikoanalyse genutzt, um einenMaßnahmenkatalog für sichere und gesundeArbeitsbedingungen zu entwickeln?

Es gibt einen dokumentierten Maßnahmenplan mit Bezug zu den[festgestellten] Abweichungen. Die durchzuführenden Maßnahmensind mit einem Zeitplan und der verantwortlichen Persongekennzeichnet.

Soll

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium12.2 Schulung

12.2.1

Haben alle Arbeitskräfte, die mit gefährlichenund komplexen Maschinen umgehen,Anweisungen oder eine entsprechendeSchulung erhalten?

Aufzeichnungen zeigen Anweisungen oder geforderteSchulungsprogramm auf und eine Kopie derTeilnahmebestätigungen oder eine unterschriebeneAnwesenheitsliste. Aufzeichnungen über Dienstleistungen Drittersind beizufügen.

Muss

12.2.2Liegen für jede ArbeitskraftSchulungsunterlagen vor?

Aufzeichnungen zeigen für jede Arbeitskraft das geforderteSchulungsprogramm und eine Kopie der Teilnahmebestätigungenoder eine unterschriebene Anwesenheitsliste auf.

Soll

12.2.3

Ist immer mindestens eine Arbeitskraft miteiner Erste-Hilfe-Schulung bei denFeldarbeiten anwesend, und zwar zu jeder Zeitunabhängig von der Uhrzeit derdurchzuführenden Feldarbeiten?

Auf dem Feld ist mindestens eine Arbeitskraft, die in den letzten 5Jahren an einer Erste-Hilfe-Schulung teilgenommen hat. Diese istimmer anwesend, unabhängig von der Uhrzeit derdurchzuführenden Feldarbeiten. Wenn vorhanden, müssengesetzliche Vorschriften in Bezug auf Erste-Hilfe-Maßnahmenbeachtet werden. Die Feldarbeiten umfassen folgendes: Aufzucht,Transport, Lagerung und wenn zutreffend auch Abpackung.

Soll

12.2.4Werden die Unfall- und Notfallpläne von allenArbeitskräfte gut verstanden?

Es liegen verständliche Anweisungen vor, sowie Unterlagen, ausdenen hervorgeht, dass die Arbeitskräfte mündlich unterrichtetworden sind, wie sie sich bei Unfällen und in Notsituationenverhalten sollen. Diese Anweisungen sind in den vorherrschendenSprachen der Arbeitskräfte gehalten. Wenn möglich werden dieAnweisungen durch Symbole verdeutlicht. Kein N/A

Muss

12.3 Ausrüstung, Einrichtungen und Unfallanweisungen

12.3.1Sind in der Nähe der Arbeitsplätze Erste-Hilfe-Kästen vorhanden?

Vollständige Erste-Hilfe-Kästen, die den nationalen Vorschriftenentsprechen, sind in der Nähe der Arbeitsplätze vorhanden undzugänglich. Bei Diebstahlgefahr, muss der Teamleiter den Kastenbei sich oder in seinem Transportwagen führen. Kein N/A

Muss

12.3.2Sind alle Gefahrenpunkte eindeutig mitWarnschildern gekennzeichnet?

Dauerhafte und lesbare Schilder müssen auf mögliche Gefahrenhinweisen. Dies können sein: das Pflanzenschutzmittellager, dasDüngemittellager, Abfalldeponien, Treibstofftanks, Werkstätten undauch gespritzte Flächen von Kulturen etc.

Soll

12.3.3 Gibt es Unfall- und Notfallpläne?

Schriftliche Anweisungen beschreiben wie man sich bei Unfällenoder Notfällen verhalten soll. Die Anweisungen müssen deutlich dieKontaktperson hervorheben, den Ort des nächstenKommunikationsmittel aufweisen (Telefon/Radio), aktuelleTelefonnummern beinhalten (Polizei, Rettungswagen,Krankenhaus, Feuerwehr). Sie müssen ständig zugänglich sein.Kein N/A

Muss

12.3.4Gibt es einen gut sichtbaren Notfallplan imUmkreis von 10 m vomPflanzenschutzmittellager?

Ein visueller, dauerhafter und vollständiger Notfallplan und/oderSofortmaßnahmen am Unfallort mit Telefon/Radiokontakten sowieAngabe des nächsten Telefons/Radios ist allen Personen in derunmittelbaren Umgebung des Pflanzenschutzmittellagers (10 m)und an allen Anmischplätzen leicht zugänglich. Kein N/A.

Muss

12.3.5Befinden sich an der EingangstürWarnhinweise auf mögliche Gefahren?

Es gibt dauerhafte und eindeutige Warnschilder auf oder neben denZugangstüren zum Pflanzenschutzmittellager. Kein N/A

Muss

12.4 Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

12.4.1Unterliegen die Gesundheitsuntersuchungenden Richtlinien der allgemeinen Praxis?

Wenn möglich, stimmen die Gesundheitsuntersuchungen mitnationalen, regionalen oder lokalen Verhaltensregeln überein.

Soll

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium12.5 Schutzkleidung und -einrichtungen

12.5.1Sind die Arbeitskräfte (einschließlich Dritter)

mit der entsprechenden auf der Verpackungangegebenen Schutzkleidung ausgerüstet?

Vollständige Schutzausrüstungen sind vorrätig und in gutemZustand, z.B. Gummistiefel, wasserdichte Kleidung, Schutzanzüge,Gummihandschuhe, Schutzmaske etc., wodurch dieGebrauchsanweisungen beachtet werden. Kein N/A

Muss

12.5.2Wird die Schutzkleidung nach der Benutzunggereinigt?

Es werden Maßnahmen ergriffen, um die Schutzkleidung nach derBenutzung zu reinigen.

Muss

12.5.3Können die Produzenten belegen, dass sie dieHinweise auf der Verpackung im Hinblick aufSchutzkleidung und ausrüstung einhalten?

Bei den Pflanzenschutzaufzeichnungen finden sich angemesseneEmpfehlungen für den Gebrauch der Schutzkleidung und

ausrüstung. Diese sind allen Arbeitskräften, die Umgang mitPflanzenschutzmitteln haben oder diese anwenden, nach Maßgabeder Gebrauchsanweisungen aller eingesetzten Produkte,zugänglich. Kein N/A.

Muss

12.5.4Wird die Schutzkleidung und ausrüstunggetrennt von Pflanzenschutzmitteln gelagert?

Jegliche Schutzkleidung und ausrüstung, einschließlich derErsatzfilter etc., wird getrennt von Pflanzenschutzmitteln, an einemgut belüfteten Platz gelagert. Kein N/A

Muss

12.5.5Gibt es Notfalleinrichtungen im Falle derKontamination des Anwenders?

Die Pflanzenschutzmittel-Lagerplätze und alle Plätze zum Anrührender Spritzbrühe haben eine Möglichkeit zum Auswaschen derAugen, einen Wasserhahn mit fließendem Wasser in nicht mehr als10 m Entfernung, einen vollständigen Erste-Hilfe-Kasten und einengenauen Notfallplan mit Notfall-Telefonnummern oderSofortmaßnahmen zur Notfallversorgung, alles dauerhaft undeindeutig beschildert. Kein N/A

Muss

12.6 Soziale Belange

12.6.1

Ist ein Mitglied der Geschäftsleitung eindeutigals Verantwortlicher für die Sicherheit undGesundheit am Arbeitsplatz sowie für sozialeBelange erkennbar?

Es gibt schriftliche Nachweise, die einen namentlich genanntenVerantwortlichen aus der Geschäftsleitung erkennen lassen. Diesergewährleistet, dass die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatzsowie die sozialen Belange entsprechend den gültigen nationalenund lokalen Vorschriften Anwendung finden. Kein N/A

Muss

12.6.2Findet zwischen der Geschäftleitung und denArbeitern ein regelmäßiges Treffen statt undgibt es Aufzeichnungen über diese Treffen?

Es gibt Aufzeichnungen die belegen, dass Treffen zwischen derGeschäftsleitung und den Arbeitern zum Thema Sicherheit undGesundheit am Arbeitsplatz sowie soziale Belange geplant werdenund mindestens zweimal jährlich stattfinden. Diese Themen könnenvon den Arbeitern offen diskutiert werden (ohneEinschüchterungsversuche oder Zahlungsängste). Dem Auditorobliegt nicht die Beurteilung des Inhalts, der Sorgfalt oder desErgebnisses.

Soll

12.6.3Sind die Unterkünfte auf dem Betriebsgeländebewohnbar und verfügen sie über allegrundlegenden (sanitären) Einrichtungen?

Die Unterkünfte für die Arbeiter auf dem Betriebsgelände sindbewohnbar; Dach, Fenster und Türen sind intakt. Sie verfügen überdie grundlegenden Einrichtungen wie fließendes Wasser, Toilettenund Abflüsse.

Muss

12.7 Sicherheit der Besucher

12.7.1Sind sich alle Dienstleister und Besucher derentsprechenden Sicherheitsvorkehrungenbewusst?

Es sind Nachweise vorhanden, die belegen, dass Betriebsbesucherund Dienstleister über Sicherheitsvorkehrungen und

anforderungen in Kenntnis gesetzt werden. Die Verhaltensregelnfür Betriebsbesucher sind an einem gut sichtbaren Ort angebracht,wo sie von allen Besuchern und Dienstleistern gelesen werdenkönnen.

Muss

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Nr. Kontrollpunkte Erfüllungskriterien Kriterium

13. VERBESSERUNG DER UMWELT13.1 Einfluss der Produktion auf die Umwelt

13.1.1Hat der Produzent/die Produzentin einausreichendes Verständnis für den Einflussseiner Produktionsmethoden auf die Umwelt?

Der Produzent/die Produzentin kann Wissen und Kompetenznachweisen in Bezug auf die Verringerung von möglichennegativen Einflüssen auf die direkte Umwelt.

Soll

13.1.2

Hat der Produzent/die ProduzentinÜberlegungen angestellt, wie er/sie die Umweltverbessern könnte, um den Bedürfnissen derörtlichen Gemeinde zu entsprechen sowie dieFauna und Flora nachhaltig zu bewahren?

Der Produzent/die Produzentin kann greifbare Maßnahmen undInitiativen nachweisen, entweder auf dem Betrieb oder durch dieBeteiligung in einer Gruppe, die aktiv Umweltschutzkonzeptebetreibt.

Soll

13.2 Naturschutzkonzept

13.2.1Wurde ein Naturschutzplan erstellt (entwederindividuell oder auf regionaler Ebene)?

Es gibt einen dokumentierten Naturschutzplan, der die Punkte13.2.2 bis 13.2.5 umfasst. Kein N/A

Muss

13.2.2Hat der Produzent/die Produzentin ein Konzeptzum Schutz der Fauna und Flora für seinEigentum ?

Es gibt einen dokumentierten Naturschutzplan, der sich speziell aufdiesen Betrieb bezieht.

Soll

13.2.3Ist dieses Konzept vereinbar mit nachhaltigerkommerzieller landwirtschaftlicher Produktionund minimiert es den Einfluss auf die Umwelt?

Inhalt und Ziele des Naturschutzplans, beinhalten Vereinbarkeit mitnachhaltiger Landwirtschaft und zeigen eine verringerteUmweltbeeinflussung.

Soll

13.2.4Wird in dem Plan in Erwägung gezogen, eineErhebung der auf dem Betrieb vorhandenenTier- und Pflanzenvielfalt durchzuführen?

In dem Naturschutzplan gibt es eine Verpflichtung, zurDurchführung einer Grunderhebung der auf dem Betriebvorkommenden Fauna und Flora, um Maßnahmen planen zukönnen.

Soll

13.2.5

Werden in dem Plan Maßnahmen zurVermeidung von Schäden an und Zerstörungvon Lebensraum/Habitaten auf dem Betrieb inErwägung gezogen?

Innerhalb des Naturschutzkonzeptes gibt es eine klare Liste derPrioritäten und Maßnahmen zur Instandsetzung von beschädigtenFlächen auf dem Betrieb.

Soll

13.2.6

Werden in dem Plan Maßnahmen zurFörderung des Lebensraumes und derBiodiversität auf dem Betrieb in Erwägunggezogen?

Innerhalb des Naturschutzkonzeptes gibt es eine klare Liste derPrioritäten und Maßnahmen zur Förderung des Lebensraums fürFauna und Flora und zur Erhöhung der biologischen Vielfalt aufdem Betrieb.

Soll

13.3 Energienutzung

13.3.1Wurde ein Energiemaßnahmenplan zurReduzierung des Energieverbrauchs erstellt?

Es ist ein Energiemaßnahmenplan vorhanden aus dem die Mengeder genutzten Energie und Strategien zur Reduzierung desVerbrauchs hervorgehen.

Muss

14. BESCHWERDEFORMULAR

14.1.1Gibt es im Betrieb ein dem Kundenzugängliches Beschwerdeformular?

Es müssen Aufzeichnungen auf dem Gelände und auf Anfragezugänglich sein, über alle dem Lieferanten mitgeteiltenBeschwerden mit Hinblick auf die aus dieser Richtliniehervorgehenden Anforderungen. Kein N/A

Muss

14.1.2

Stellt das Beschwerdeformular sicher, dass alleBeschwerden entsprechend aufgenommen,geprüft und nachverfolgt sowieKorrekturmaßnahmen vorgenommen werden?

Es müssen Aufzeichnungen aller Korrekturmaßnahmen vorliegen,die sich auf die jeweiligen Kundenbeschwerden oder die am Produktoder Service festgestellten Mängel beziehen. Kein N/A

Muss

15. INTERNER AUDIT

15.1.1Führt der Produzent mindestens eine jährlicheEigenkontrolle auf Einhaltung der EUREPGAPRichtlinie durch?

Die jährliche Eigenkontrolle des Produzenten kann durchNachweise belegt werden. Kein N/A

Muss

15.1.2Ist die Eigenkontrolle dokumentiert undaufgezeichnet?

Die EUREPGAP Checkliste wurde ausgefüllt und aufbewahrt. KeinN/A

Muss

15.1.3Wurden entsprechende Korrekturmaßnahmeninfolge der Eigenkontrolle vorgenommen?

Korrekturmaßnahmen wurden aufgezeichnet und umgesetzt. KeinN/A

Muss

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Code Ref.: FO 1.1 CPVersion: 1.1-Jan04Section: Anlage 1

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ANLAGE 1: RICHTLINIEN ZUR RISIKOANALYSE VON NEUENANPFLANZUNGEN

Kontrollpunkt:

In der Eurep-Frage 4.1.3 steht: Wurde für neue Standorte eine Risikoanalyse durchgeführt, bei der die frühereNutzung des Standortes und mögliche Einflüsse des Anbaus auf nahegelegene Felder und andere Flächen,berücksichtigt wurden?"

Erfüllungskriterium:

Im Erfüllungskriterium dieser Frage steht: "Eine Risikoanalyse berücksichtigt Bodentyp, Erosion,Grundwasserqualität, Höhe des Grundwasserspiegels, Verfügbarkeit von sich erneuernden Wasserquellen, frühereNutzung des Landes, Nematoden sowie Einfluss auf und von angrenzenden Flächen. Aufzeichnungen,Schlussfolgerungen und schriftliche Begrünung müssen vorliegen.

Gesetzgebung:

Zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen sollte als erstes die lokale Gesetzgebung überprüft werden.

Die frühere Nutzung des Standortes sollte folgendes abdecken:

Frühere Kulturpflanzen.Baumwoll-Anbauer setzen beispielsweise sehr viel Unkrautvernichtungsmittel ein, deren Rückstände langfristigeAuswirkungen auf spätere Pflanzen oder andere Kulturen haben können.Nutzung seitens der Industrie oder des Militärs.

Ehemalige Maschinenparks können beispielsweise eine erhebliche Kontaminierung mit Maschinenöl aufweisen.Standorte mit Erdanhäufung oder Gruben.

Könnten unannehmbare Abfallstoffe im Unterboden aufweisen, so dass nachfolgende Kulturen kontaminiert werdenkönnten bzw. plötzliche Erdsenkungen bewirken und folglich die Feldarbeiter gefährden.Natürliche VegetationKönnte Schädlinge, Krankheiten und Unkräuter beherbergen.

Die Bodenart sollte folgendes abdecken:

Eignung der Bodenstruktur für die vorgesehenen Kulturen.Erosionsanfälligkeit der Bodenstruktur.Chemische Eignung für die vorgesehene Kultur.Erosion:

Die Studie sollte ans Licht bringen, ob Unebenheiten durch Verluste des Oberbodens anzutreffen bzw. überhauptmöglich sind, und diese eventuell Auswirkungen auf die Erträge, den Boden und das Grundwasser haben könnten.LandformAbflussproblematik:Verlässlichkeit von Überflutung und/oder Erosion.Bodenbeschaffenheit & Hanglage:BodenerosionSicherheit der Personen, die Umgang mit Maschinen haben.Transport der Ernte (geerntete Kultur).Windlage:Extreme Windgeschwindigkeiten können Ertragsverluste mit sich bringen.

©Copyright: EUREPGAP c/o FoodPLUS GmbH,Spichernstr. 55, D-50672 Köln (Cologne); Germany Tel: +49-221-57993-25/-66; Fax: +49-221-57993-45

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KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIENBLUMEN UND ZIERPFLANZEN

DEUTSCHE VERSION (In Zweifelsfällen gilt das englische Original)

Code Ref.: FO 1.1 CPVersion: 1.1-Jan04Section: Anlage 1

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Die Wasseranalyse sollte folgendes abdecken:

Wasserqualität:Sollte von einem geeigneten Labor bestimmt werden, welches chemische und mikrobiologische Analysen nach ISO17025 bzw. einem entsprechenden nationalen Standard durchführt.Verfügbarkeit:Eignung im Laufe des Jahres bzw. mindestens für die geplante Anzuchtzeit.Nutzungsberechtigung:Zuverlässigkeit der vorhergesagten Mengen, die von der Kultur benötigt werden.Rechte anderer Nutzer.Die lokale Gesetzgebung oder Bräuche/Gewohnheiten könnten anderen Nutzern ein landwirtschaftlichesPräventivrecht anerkennen.Umwelteinfluss.Bestimmte Entnahmemengen könnten, auch wenn sie legal sind, negativen Einfluss auf die Flora und Fauna haben,wenn sie in Verbindung mit Wasserquellen stehen bzw. von diesen abhängen.

Die Wirkungsanalyse sollte folgendes abdecken:

Intern:Staub-, Rauch- und Lärmstörungen durch den Einsatz von Maschinen für die Landwirtschaft.

Kontaminierung der unteren Wasserläufe eines Standortes durch Auslaufen von Schlamm oder Chemikalien.Abwehen der Sprühbrühe.Insekten, die durch die Kultur oder deren Abfallstoffe angezogen werden bzw. durch die Ausbringung vonorganischem Dünger.

Extern:

Rauch, Dunst und Staub von nahegelegenen Industrien oder Verkehrseinrichtungen, einschließlich stark befahrenerStraßen.Auslaufen von Schlamm oder Chemikalien durch landwirtschaftliche Tätigkeiten oberhalb der Wasserläufe.Nachhaltige Schädigung durch Schädlinge aus nahegelegenen Naturschutzgebieten.Diebstahl seitens der Bewohner nahegelegener Gemeinden.Benachbarte landwirtschaftliche Tätigkeiten.Vorhandensein geeigneter Transportmittel.Vorhandensein geeigneter Arbeitskräfte.Vorhandensein von Inputs.

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KONTROLLPUNKTE UND ERFÜLLUNGSKRITERIENBLUMEN UND ZIERPFLANZEN

DEUTSCHE VERSION (In Zweifelsfällen gilt das englische Original)

Ref.Nr.: FO 1.1 CPVersion: 1.1-Jan04

Abschnitt: Anlage 2Seite: 25 von 25

ANLAGE 2:EINSATZ VON PFLANZENSCHUTZMITTELN (PSM) IN LÄNDERN IN DENEN EXTRAPOLATION ERLAUBT IST

Registrierungsmodalitäten imAnwenderland

Kriterien zur sicheren Anwendung in solchenFällen (Benutzer und Umwelt)

Genehmigung des Einsatzes vonPflanzenschutzmitteln für bestimmte

KulturenA REGISTRIERUNGSMODALITÄTEN

SIND NICHT VORHANDEN Es könntenKontrollen in Bezug auf den Import vonPSM in Kraft sein.

Die eingesetzten PSM müssen genaue Anweisungen für denBenutzer aufweisen, um einen sicheren Gebrauch desMittels gemäß dem "Internationalen Verhaltenskodex fürden Handel und die Anwendung von Pestiziden" (FAORoma 2002) zu gewährleisten.

Vereinzelte Entnahmen/Anwendungen sinderlaubt.

B REGISTRIERUNGSMODALITÄTENSIND VORHANDEN Der Verkaufvon importierten PSM ist in Verbindungmit dem Etikett des Herkunftslandeserlaubt. Dabei kann es sich um ein Zusatzzum nationalen Etikett für PSM handeln.

Dem Anwender von direkt importierten PSM müssengenaue Anweisungn gegeben werden, um den sicherenUmgang mit diesem Produkt zu gewährleisten. DieAnweisungen können in Form einer Übersetzung desEtiketts gegeben werden oder durch eine schriftlicheMitteilung des Händlers.

1. Das importierte PSM weist ein nationalanerkanntes Etikett auf.

2. Das importierte PSM hat ein Etikett, dassich von dem derzeit im Bestimmungslandanerkannten unterscheidet. In diesem Fallkann dieses PSM für Kulturen eingesetztwerden, für die eine nationale Anerkennungvorhanden ist.3. Die Kultur wird von dem nationalen Etikettnicht abgedeckt. VereinzelteEntnahmen/Anwendungen sind erlaubt, wennnationale Systeme diese Praxis nichtausschließen.

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