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1 Konzept Vorbereitung auf eine Ausbildung von Flüchtlingen im Gesundheits- und Pflegewesen 2017 2019 „Vorab“ Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III), Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III) und Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Projektleiter Projektleiterin Siegbert Esser Sandra Postel Sonstige berufsqualifizierende Maßnahmen Stabsstelle Pflege und Fachaufsicht Schulen Heinrich-Haus gGmbH Marienhaus Holding GmbH Therese Schneider Krankenhausoberin Marienhaus Klinikum Bendorf Neuwied Waldbreitbach

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Konzept Vorbereitung auf eine Ausbildung von

Flüchtlingen im Gesundheits- und Pflegewesen

2017 – 2019 – „Vorab“

Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB

III ist die Kombination aus Elementen zur

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr.

1 SGB III),

Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen

(§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III) und

Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB

III).

Projektleiter Projektleiterin

Siegbert Esser Sandra Postel Sonstige berufsqualifizierende Maßnahmen Stabsstelle Pflege und Fachaufsicht Schulen

Heinrich-Haus gGmbH Marienhaus Holding GmbH

Therese Schneider Krankenhausoberin

Marienhaus Klinikum Bendorf – Neuwied –

Waldbreitbach

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Inhalt

1. Ausgangssituation 3

2. Auftragsbezogene Zusammenarbeit 3

3. Zielgruppe 4

4. Ziele 4

5. Struktur 6

6. Methoden 9

7. Beschreibung der Module 11

7.1. Modul Identifikation 11

7.2. Modul Berufsprofiling 12

7.3. Interkulturelle Kompetenz 13

7.4. Modul Sprachförderung 14

7.5. Modul Kenntnisvermittlung Pflege 15

7.6. Modul Allgemeinunterricht – Erwerb Berufsreife 16

7.7. Modul Praktikum 17

7.8. Modul sozialpädagogische Begleitung 19

8. Öffentlichkeitsarbeit 21

9. Evaluation 21

Vorbemerkung:

Die im Konzept enthaltenen Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die

männliche als auch auf die weibliche Form. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit

wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet.

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1. Ausgangssituation

Das Projekt zur Orientierung und Qualifizierung von Flüchtlingen für Tätigkeits-

felder im Gesundheits- und Pflegewesen will Flüchtlingen die Chance geben, bes-

ser und schneller in ihrer neuen Heimat Fuß zu fassen. Für die Integration in die

deutsche Gesellschaft ist eine Integration in den Arbeitsmarkt entscheidend: Eine

Beschäftigung nämlich hilft den Betroffenen, Selbstwertgefühl zurückzugewin-

nen, und unterstützt die Gesundung nach traumatischen Erlebnissen. Darüber hin-

aus ermöglicht eine Beschäftigung finanzielle Unabhängigkeit. Nur so haben die

Flüchtlinge eine echte Perspektive auf ein neues Leben. – Folgerichtig will das

Projekt Menschen aus Flüchtlingssituationen eine langfristige Perspektiven zur

Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bieten.

Als großer christlicher Träger und wichtiger Arbeitgeber in der Region sehen wir

es als Verpflichtung an, einen Beitrag zur Integration und damit zum friedlichen

Miteinander von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Kultur zu

leisten. Integration stellt für beide Seiten eine Bereicherung dar.

2. Auftragsbezogene Zusammenarbeit

Die Trägergemeinschaft zwischen Heinrich-Haus gGmbH, der Marienhaus Hol-

ding GmbH und dem Marienhaus Klinikum St. Elisabeth Neuwied sowie dem

DRK Krankenhaus Neuwied (dieses stellt ausschließlich Plätze für Praktika zur

Verfügung) tritt vergleichbar einer Bietergemeinschaft zur Umsetzung der Maß-

nahme in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Neuwied an. Aufgrund der sinnstif-

tenden Maßnahme und der ortsansässigen beteiligten Krankenhäuser findet keine

Wettbewerbsverzerrung statt, darüber hinaus werden 10 Ausbildungsplätze zu-

sätzlich zur Verfügung gestellt.

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Mitglieder der Trägergemeinschaft

Träger Zuständigkeit

Heinrich-Haus gGmbH Bevollmächtigter Vertreter der Maßnahme,

Verwaltung, sozialpädagogische Beglei-

tung - Case Management

Marienhaus Holding GmbH & Identifikation, Fachpraxis, Berufsdeutsch

Marienhaus Klinikum für Pflege, Unterricht in Gesundheits- und

St. Elisabeth Neuwied Krankenpflege, sozialpädagogische Be-

gleitung - Case Management

DRK Krankenhaus Fachpraxis

Jobcenter Neuwied Vermittlung von Teilnehmern

3. Zielgruppe

Die Zielgruppe dieses Projektes sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte Flücht-

linge/anerkannte Asylbewerber im SGB II-Bezug, die entweder einschlägige be-

rufliche Vorerfahrungen haben oder die für die Arbeit im Gesundheits- und Pfle-

gebereich geeignet scheinen. Die Teilnehmer verfügen über ausreichende Sprach-

kenntnisse möglichst B1 Niveau.

4. Ziele

Grundsätzliches Ziel der Maßnahme “Vorab“ ist der Eintritt in Ausbildung bzw.

die Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Pflegebe-

reich.

Die Vorbereitung auf eine Ausbildung von Flüchtlingen im Gesundheits- und

Pflegewesen erfolgt in drei Phasen: Identifikation, Integrationskurs inklusive

Sprachkurs B2 und Fachpraxis sowie ein zusätzliches Modul zum Erwerb der Be-

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rufsreife mit dem Hauptschulabschluss 9. Klasse (individuell, nicht verpflichtend

für alle TN, sondern als Angebot bei fehlenden Qualifikationsnachweisen).

Weitere (Teil-)Ziele, die im Rahmen des Projektes erreicht werden sollen,

sind:

Berufliche Orientierung von Flüchtlingen in Berufen rund um das Gesund-

heits- und Pflege- und Pflegewesen im weiteren Sinn

Möglichkeiten schaffen zur Personalrekrutierung für das Gesundheits- und

Pflegewesen

Gegenseitiges Kennenlernen: Die Flüchtlinge lernen das deutsche Gesund-

heits- und Pflegewesen kennen, die Arbeitgeber potentielle neue Mitarbei-

ter

Anpassung der Praktikums- und Arbeitsstellen an die Zielgruppe

Verbesserung von Sprachkenntnissen und schriftsprachlichen Fähigkeiten

Bewusste Auseinandersetzung und Reflexion von unterschiedlichen kultu-

rellen Orientierungen sowohl bei der Trägergemeinschaft als auch bei den

Teilnehmern

Vermittlung von berufsbezogenen Kenntnissen

Abbau von Vermittlungshemmnissen

Unterstützung zur Eingliederung in Ausbildung und Beschäftigung

Die Maßnahme umfasst alle Aktivitäten, mit denen ein Integrationsfortschritt un-

ter Verringerung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit des Teilnehmers erreicht

werden kann. Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes wird auf die Beseitigung

spezifischer, individueller Integrationshemmnisse hingewirkt. Die Handlungsan-

sätze werden auf die individuellen Hemmnisse ausgerichtet.

Den Teilnehmern wird die Möglichkeit gegeben, ihre Fähigkeiten und Fertigkei-

ten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich

im Spektrum der beschriebenen Berufe und Arbeitsfelder im Gesundheits- und

Pflegebereich zu orientieren und eine berufliche Entscheidung zu treffen. Dabei

werden bedarfsgerecht auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Beseiti-

gung von Hemmnissen zum Einsatz kommen.

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Der Inhalt, die Durchführung und Methodik werden so ausgerichtet, dass der an-

gestrebte Integrationsfortschritt bzw. das Ziel der Maßnahme bei jedem Teilneh-

mer erreicht wird.

5. Struktur

Anzahl

Phase I-III

Es stehen 24 Teilnehmerplätze zur Verfügung.

Personal

Projektleiter 0,25 VK

Sozialpädagoge 1,0 VK

Lehrer/Dozent 1,0 VK

Ausbilder-Pflegeanleiter 2,0 VK

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Zeitraum

1.3.2017 – 28.02.2019

Die Maßnahme beginnt am 01.03.2017 und endet am 28.02.2019.

Die Teilnahmedauer eines Teilnehmers beträgt zunächst zwölf Monate. Die indi-

viduelle Teilnahmedauer kann in besonders begründeten Einzelfällen bis zu einer

Dauer von 24 Monaten verlängert werden. Die Verlängerung der Teilnahmedauer

erfolgt mindestens vier Wochen vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Teil-

nahmedauer. Grundlage für die Entscheidung über die Verlängerung ist ein ge-

meinsames Gespräch der Sozialpädagogischen Begleitung und des zuständigen

Persönlichen Ansprechpartners im Jobcenter Landkreis Neuwied.

Das Maßnahme-Angebot an den Teilnehmer erfolgt grundsätzlich in Vollzeit. Im

Einzelfall kann, nach Absprache zwischen dem Maßnahme-Träger und dem Job-

center Landkreis Neuwied auch eine Reduzierung der wöchentlichen Stunden er-

folgen. Dabei entspricht Vollzeit einem wöchentlichen Umfang von 39 Zeitstun-

den ohne Pausen.

Während der gesamten Maßnahme besteht für die Teilnehmer eine tägliche An-

wesenheitspflicht (Präsenzzeit).

Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich 35 Zeitstunden ohne Pausen. Die

tägliche Inanspruchnahme der Teilnehmer wird neun Zeitstunden inkl. angemes-

sener Pausenzeiten nicht überschreiten.

Die Maßnahme beginnt täglich um 08.00 Uhr und endet um 15.45 Uhr. Der fach-

theoretische Unterricht findet von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 15.45

Uhr statt. Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.

Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen oder die sich aus

dem Aktivierungs- und Integrationsfortschrittsplan ergeben, eine geringere Wo-

chenstundenzahl erforderlich sein, um das Maßnahme-Ziel zu erreichen, wird eine

geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Jobcenter Landkreis Neu-

wied vereinbart werden, welche 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten darf.

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Die individuelle Teilnahmedauer endet mit der Aufnahme einer versicherungs-

pflichtigen Beschäftigung bzw. Ausbildung oder einer länger als sechs Wochen

andauernden Arbeitsunfähigkeit dem Abbruch der Maßnahme durch den Teilneh-

mer oder durch das Jobcenter Landkreis Neuwied der Aufnahme einer mindestens

15 Stunden wöchentlich umfassenden selbständigen Tätigkeit.

Frei werdende Plätze können durch das Jobcenter Landkreis Neuwied nachbesetzt

werden. Bis zum 31.01.18 ist eine Nachbesetzung jederzeit möglich. Ab dem

01.02.2018 erfolgt vor der Nachbesetzung ein gemeinsames Gespräch zwischen

der Sozialpädagogischen Begleitung und dem für die Maßnahme zuständigen An-

sprechpartner/ in im Jobcenter Landkreis Neuwied. Ziel des Gespräches ist, indi-

viduell zu entscheiden ob eine Teilnahme an der Maßnahme für die restliche der

Dauer der Maßnahme noch zur Erreichung des Maßnahme-Ziels führen kann.

Den Teilnehmern werden ab dem sechsten Monat der individuellen Teilnahme-

dauer unterweisungsfreie Zeiten eingeräumt. Es besteht ein Anspruch auf 2,5 un-

terweisungsfreie Arbeitstage für jeden vollen Kalendermonat der Teilnahme. Die

unterweisungsfreie Zeit wird mit unentschuldigten Fehltagen verrechnet.

Dem Jobcenter Landkreis Neuwied und dem Träger bleibt es unbenommen, da-

von abweichende bedarfsgerechte Verabredungen einvernehmlich zu treffen.

Für die Maßnahme stehen zehn zugesagte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Es

werden in der dualen Qualifizierungsmaßnahme berufsrelevante Kompetenzen

des Gesundheits- und Pflegewesens, Deutsch für Pflege, Deutsch bis B2 in Zu-

sammenarbeit mit anerkannten Trägern, allgemeiner Unterricht zur Vorbereitung

auf eine externen Prüfung 9. Klasse (nach individuellem Bedarf), in theoretischem

Unterricht (bis zu 1.600 Std.), in fachpraktischer Unterweisung (bis zu 800 Std.)

als auch in Praktikumsphasen (bis zu 800 Std.) vermittelt um erfolgreich in eine

Ausbildung einmünden zu können.

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Die Maßnahme „Vorab“ beinhaltet die noch zu beschreibenden Module:

Identifikation

Berufsprofiling/ Assessmentverfahren

Interkulturelle Kompetenz

Sprache

Theorie Integration / Kenntnisvermittlung im Gesundheits-und Pflegebe-

reich

Schulische Qualifikation

Praktische Qualifizierung / praktische Tätigkeit

Sozialpädagogische Begleitung (Kümmerer)

Die sozialpädagogische Begleitung (Kümmerer) besteht als Herzstück übergrei-

fend über den Phasen und Modulen und wird in Form eines Case Management

ausgeführt, um eine individuelle sowie persönliche Begleitung während der Maß-

nahme zu sichern.

6. Methoden / Ineinandergreifen der Module

Die Ausgestaltung der einzelnen Unterrichts-Module innerhalb der Phasen greift

ineinander über und richtet sich nach dem individuellen Stand der Teilnehmer.

Die Module werden im Weiteren näher beschrieben. Eine parallele Durchführung

der Module ist möglich bzw. erforderlich (z.B. Praktische Qualifizierung/ Sozial-

pädagogische Begleitung, Theorie). Somit wird ein individueller Einstieg und

Teilnahme ermöglicht z.B. beim Schulabschluss zur Berufsreife.

Während der Identifikationsphase wird ein persönliches Profil für jeden Teilneh-

mer (Berufsprofiling, Assessmentverfahren) erarbeitet. Es werden die Stärken

und Schwächen und Vermittlungshemmnisse festgestellt sowie der Förderbedarf

als wichtige Voraussetzung für den weiteren Qualifizierungsprozess beschrieben.

Zur Feststellung des fachtheoretischen Leistungsstandes werden Testverfahren

angewendet.

Die fachpraktische Befähigung oder Empathie werden an Hospitationsnachmitta-

gen durch das Fachpersonal der Trägergemeinschaft erfragt. Bereits in der Identi-

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fikationsphase wird mit der Durchführung der betrieblichen Praxisnachmittage

begonnen, so dass die Teilnehmer die Möglichkeit erhalten, die Einrichtungen der

Trägergemeinschaft im Rahmen von Hospitationstagen kennen zu lernen bzw. die

Einrichtungen die Teilnehmer.

Es folgt bis Juli 2017 ein erster theoretischer Block zur Einführung. Diese werden

in einem Verlaufsplan kontrollierbar festgeschrieben. Dazu wird eine Anwesen-

heitsliste geführt. Ineinander greift gleichzeitig der Sprachunterricht.

In der Phase der beruflichen Qualifikation werden allgemeinbildende Inhalte

betreffen Bewerbungstraining zur Unterstützung von Eingliederungsbemühun-

gen, Berufsdeutsch, Grundlagen der Pflege, Begleitung von Menschen mit De-

menz, Hauswirtschaftspflege und Ernährungslehre (berufsfachliche Inhalte) ver-

mittelt.

Zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung wird Deutsch, Englisch, Mathema-

tik, Arbeitslehre und Biologie unterrichtet.

Die fachpraktische Unterweisung und der praktische Übungseinsatz erfolgt bis zu

50% der Maßnahme in Blockpraktika von sechs bis acht Wochen bei den Mitglie-

dern der Trägergemeinschaft: Marienhaus-Klinikum St. Elisabeth Neuwied,

DRK-Krankenhaus Neuwied, Ambulanter Pflegedienst des Heinrich-Hauses.

Parallel dazu werden die theoretischen Lerninhalte in Blockunterricht erteilt. Es

finden Absprachen zwischen dem Sozialpädagogen/Ausbilder/den Lehrkräften,

Ansprechpartner der Trägergemeinschaft und dem Jobcenter Neuwied statt, damit

ermöglicht wird, dass Teilnehmer individuell ihren Stärken entsprechende Lern-

inhalte / Module wahrnehmen können. Die begleitende theoretische Qualifizie-

rung erfolgt bis zu 50% in wöchentlichen Lerngruppen.

Die begleitende theoretische Qualifizierung erfolgt in Lerngruppen. Dies erfolgt

u.a. in Einzelunterricht, Frontalunterricht, Befragungen, Projektarbeiten, Multiple

Choice, Beratung, Interviews, offene Gespräche, leitfadengestützte Gespräche,

Unterweisungen, Checklisten, Eignungstests, Kompetenzfeststellung, Protokolle,

schriftliche Vereinbarungen. Hilfsmittel sind u.a. Computer, Fachliteratur, Auf-

sätze, Artikel, Anzeigen, standardisierte und nicht standardisierte Fragebögen.

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Für alle Beteiligte besteht ein transparentes Konzept zur Vermeidung motivati-

onsbedingter Abbrüche. Darüber hinaus verfügen wir über ein Fehlzeitenkonzept,

dass alle vier Wochen ausgewertet wird. Um ein erfolgreiches Absolvieren der

Maßnahme zu gewährleisten werden u.a. Elemente wie Leistungs- und Förder-

plan geführt.

7. Beschreibung der Module

Phase I – Identifikationsphase

Modul 1

7.1. Identifikation:

Ziel des Moduls ist es zunächst, dass aus dem Teilnehmerkreis Personen identifi-

ziert werden, die in der Maßnahme qualifiziert werden können. Zudem soll in

dieser Phase die Feinplanung stattfinden, um Teilnehmer zu identifizieren, die an

eine Ausbildung oder Beschäftigung im Gesundheits- und Pflegewesen heran ge-

führt werden können um diesen die Wege im deutschen Bildungs- und Beschäfti-

gungssystem für eine Integration zu ebnen.

Dieses Modul findet mit dem Projektstart statt, um den Projektablauf organisato-

risch vorzubereiten. Das Projekt vereint die Leistungen der Trägergemeinschaft,

um der Zielgruppe ein passgenaues Angebot bereit zu stellen.

Hierzu sucht der sozialpädagogische Begleiter / Kümmerer die verschiedenen

Träger von Sprachkursen für Flüchtlinge auf, führt Beratungsgespräche und wählt

Teilnehmer für die Qualifizierungsmaßnahme aus. Neben den administrativen Tä-

tigkeiten werden erste Planungsgespräche für die Teilnehmer stattfinden. Bereits

in der Identifikationsphase wird mit der Durchführung der betrieblichen Praxis-

nachmittage in den Krankenhäusern der Trägergemeinschaft begonnen.

Das heißt, geeignete Teilnehmer für die Maßnahme, die sich noch in Sprachkur-

sen befinden, können bereits nachmittags stundenweise fachpraktische Erfahrun-

gen in den Einrichtungen der Trägergemeinschaft sammeln.

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Modul 2

7.2. Berufsprofiling /Assessmentverfahren

Die Grundlage für dieses Projekt bildet die Kompetenzfeststellung sowie die Er-

stellung eines persönlichen Profils für jeden Teilnehmer. Bei der Kompetenzfest-

stellung achten wir auf eine ressourcenorientierte Perspektive und richten den

Blick auf die Erfassung und Beurteilung von Kompetenzen unabhängig in wel-

chem Land diese erworben wurden. Praktische berufliche Erfahrungen und Hand-

lungskompetenzen finden dabei genauso Berücksichtigung wie zusätzliche Poten-

ziale, bspw. interkulturelle Kompetenzen. Ein weiterer Fokus bei der Kompetenz-

feststellung liegt auf der Überprüfung der deutschen Sprachkompetenz der

Flüchtlinge. Aufgrund des festgestellten Sprachniveaus findet während des Pro-

jektes eine gezielte Förderung statt. Hierbei werden die individuellen Bedarfe der

einzelnen Teilnehmer berücksichtigt: Hat der Teilnehmer ein gutes Hörverständ-

nis und mündliches Ausdrucksvermögen und sind die Lese- und Schreibkompe-

tenz bei ihm nicht so ausgeprägt, liegt der Förderschwerpunkt auf den beiden

letztgenannten Kompetenzen. Hat der Teilnehmer noch Schwierigkeiten die deut-

sche Sprache, im für den Berufsalltag nötigen Umfang, zu verstehen, liegt der

Förderschwerpunkt auf der Sprachentwicklung, z.B. in Kooperation mit der

Volkshochschule.

Das Kompetenzfeststellungsverfahren ermöglicht den Teilnehmern, ihre eigenen

persönlichen Stärken und Schwächen zu reflektieren, um ihre Potentiale zu erken-

nen und eine sinnvolle und realistische Zukunftsplanung aufzustellen.

Die Erstellung eines persönlichen Profils dient dazu, individuelle Aktivierungsin-

halte, notwendige Kenntnisvermittlung oder Vermittlungshemmnisse zu ermit-

teln, um diese in der Qualifizierungsmaßnahme zielgerichtet aufgreifen zu kön-

nen. Für die Teilnehmer wird das Thema Mobilität von Bedeutung sein, wenn es

darum geht, einen Arbeitsplatz zu erreichen. Im Rahmen des Profilings bieten wir

an, bestehende ausländische Führerscheine im Hinblick auf die Anerkennung und

Umschreibung in Deutschland zu überprüfen.

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Kompetenzerfassung, u.a.

Erhebung der vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse,

bisheriger schulischer Verlauf,

Ermittlung schulischer oder beruflichen Interessen,

von evtl. bereits erworbenen beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertig-

keiten und Qualifikationen, der Schlüsselkompetenzen,

Erwartungen und Wünsche des Teilnehmers

Nachdem die Kompetenzen der Teilnehmer erfasst und ihre Potenziale ermittelt

wurden, können die entsprechenden Profile erstellt werden. Das Profil ist ein

wichtiges Instrument, das den Ist-Stand der Qualifikationen abbildet. Das Profil

soll zeigen, über welche Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen

die Teilnehmer derzeit verfügen und ob sie für das Erlernen des Berufes in der

Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege oder einem weiteren Ausbil-

dungsberuf im Gesundheitswesen (bspw. Operationstechnische Assistenz, Medi-

zinisch-Technische Assistenz) geeignet sind. Zudem soll so überprüft werden,

welche Teilqualifikationen ggf. notwendig sein können und welche Anerken-

nungsverfahren notwendig wären (anlehnend an die bestehenden Helferausbil-

dungen „Servicemitarbeiter“ oder „Krankenpflegehilfe“ oder „Altenpflegehilfe“).

Phase II – Sprache

Modul 3

7.3. Interkulturelle Kompetenz 120 Stunden

Bei dem Teilnehmerkreis des Projektes handelt es sich überwiegend um Men-

schen aus völlig anderen Kulturkreisen. Auch untereinander unterscheiden sich

die Flüchtlinge aufgrund ihrer geografische Herkunft, ihrer Bildung, ihrer religi-

ösen Ausrichtung und ihres sozialen Standes. Die Teilnehmer sollen sich mit der

Fähigkeit auseinandersetzen, mit Individuen und Gruppen anderer Kulturen er-

folgreich und angemessen zu interagieren, im engeren Sinne die Fähigkeit zum

beidseitig zufriedenstellenden Umgang mit Menschen unterschiedlicher kulturel-

ler Orientierung.

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Interkulturelle Kompetenz toleriert nicht nur die individuelle Verschiedenheit der

Teilnehmer, sondern hebt diese im Sinne einer positiven Wertschätzung beson-

ders hervor und versucht, sie für den Integrationserfolg nutzbar zu machen. Es

werden Problematiken thematisiert, die aufgrund des unterschiedlichen Kultur-

kreises auftreten können und eine mögliche Integration verhindern:

Strenge Einhaltung traditioneller Geschlechterrollen

Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen auf Seiten der zukünftigen Kollegen

und Vorgesetzten

Vorbehalte gegenüber Flüchtlingen auf Seiten der Patienten

Aber auch

Vorbehalte der Flüchtlinge gegenüber deutschen Kollegen und Vorgesetz-

ten sowie den Patienten.

Nach der Durchführung des Praktikums werden Erfahrungen mit den unterschied-

lichen Kulturkreisen reflektiert und Strategien für die zukünftige Integration in

den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt entwickelt.

Modul 4

7.4. Sprachkurs B2 / zertifizierte Sprachschule 200 Stunden

Parallel erfolgt ein Sprachkurs B2 sowie berufsspezifischer Sprachunterricht zur

Vorbereitung auf eine Ausbildungsaufnahme oder Beschäftigung im Gesund-

heits- und Pflegewesen. Der gesamte Kurs beträgt 200 Stunden.

Sprachkenntnisse sind für das Bestehen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

essenziell. Ohne Sprachkenntnisse kann der Teilnehmer z.B. weder die Arbeits-

schutzbestimmungen verstehen noch eine Berufsausbildung beginnen. Deshalb

bildet die Sprache als Basismodul und das Erlernen von Fachbegriffen die Vo-

raussetzung für die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und somit

auch für die Teilnahme an der weiteren Maßnahme. Die Sprachförderung wird

individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst, die im Rahmen der

Kompetenzfeststellung ermittelt wurden: Benötigt der Teilnehmer mehr Unter-

stützung bei der Förderung von Lese- und Schreibkompetenzen, liegt der Förder-

schwerpunkt darauf. Benötigt der Teilnehmer Unterstützung für den Ausbau sei-

nes Hörverständnisses und mündlichen Ausdrucksvermögens, liegt der Förder-

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schwerpunkt darauf. Die Sprachförderung beginnt frühzeitig, damit die theore-

tisch erlernten Sprachkenntnisse während des Praktikums in der Arbeitswelt an-

gewandt und vertieft werden.

Probleme bei der Aussprache sollten in geeigneter Art und Weise beim Sprechen

und Hörverstehen konkret thematisiert und trainiert werden. Höchste Priorität ist

der Einsatz von authentischen und realen Lernmaterialien, zum Beispiel Werbe-

prospekte, Tageszeitung, Flyer oder Bus- und Stadtpläne. Dadurch erhalten die

Teilnehmer Einblick in die Alltagsstruktur und dem Gesellschaftsleben in

Deutschland. Das Internet bietet zudem eine reiche Quelle an solchen Materialen,

wie zum Beispiel Formulare für Behörden oder Wohnungsanzeigen/Stellenange-

bote. Als besondere Form des gewinnbringenden Umgangs mit einer eventuell

großen Kursheterogenität bietet sich das Helferprinzip an, in dessen Rahmen

schwächere Teilnehmende oder neu Hinzugekommene von Teilnehmenden mit

Vorkenntnissen unterstützt werden.

Phase III – Berufliche Qualifikation

Förderunterricht und Bewerbungstraining

Allgemeinunterricht

Grundlagen der Pflege

Begleitung von Menschen mit Demenz

Hauswirtschaftspflege

Ernährungslehre und Nahrungszubereitung

Nichtschülerprüfung

Modul 5

7.5. Theorie Integration / Kenntnisvermittlung im

Gesundheits-und Pflegebereich 320 Stunden

Der theoretische Einblick in die Kranken- und Altenpflege umfasst im ersten Jahr

320 Stunden.

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Die Teilnehmer sollen Inhalte im Gesundheits- und Pflegebereich kennenlernen

und die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung von Tätigkeiten in den so-

genannten „Gesundheitsberufen“ erhalten. Es werden Perspektiven aufgezeigt um

weitere individuelle Schritte zur beruflichen Integration vorzubereiten.

Es werden berufsspezifische Grundlagen der Pflege, Begleitung von Menschen

mit Demenz, Hauswirtschaftspflege und Ernährungslehre vermittelt

Basiskurs Pflege

Hygiene

Richten von Injektionen und ärztlich verordneten Medikamenten

Einreibungen und Kälteträger

Messung von Blutdruck und Blutzucker

Inhalation

Rechtskunde

Aufbaukurs Pflege

Versorgung von SPK, PEG und Stoma

Tromboseprophylaxe

Dekubiti-Versorgung bis Klasse 2

Klistiere, Klysma

Flüssigkeitsbilanzierung

Gabe von Augentropfen

Modul 6

7.6. Allgemeinunterricht und Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung

zum Erwerb der Berufsreife

bis zu 460 Stunden

Der Allgemeinunterricht (bis zu 160 Stunden) beinhaltet Deutsch, Mathematik,

Biologie, Erdkunde, Arbeitslehre oder Wirtschaft, Geschichte bzw. Sozialkunde.

Die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung beinhaltet mindestens 300 Stunden

pro Teilnehmerjahr.

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Mit der Prüfung für Nichtschüler kann der Abschluss der Berufsreife ohne den

Besuch einer entsprechenden Schule erworben werden. In der Prüfung soll die

Bewerber nachweisen, dass sie einen Leistungs- und Bildungsstand erreicht ha-

ben, der dem Abschluss nach dem erfolgreichen Besuch des 9. Schuljahres einer

Realschule plus gleichwertig ist. Nur mit dieser Grundlage ist die Aufnahme einer

Ausbildung im Gesundheitswesen möglich. Diese Vorbereitung gilt es eng abzu-

stimmen mit den Behörden, der im Weiteren ausbildenden Schule und den späte-

ren Arbeitgebern.

Modul 7

7.7. Praktische Qualifizierung / Praxismodule im ersten Jahr bis zu 800 Stunden

Zum Schutz haben alle Teilnehmer vor Antritt eine Impfung entsprechend den

Vorschriften wahrzunehmen.

In der Praktikumsphase sollen den Teilnehmer vielerlei Kenntnisse und Wissen

über verschiedene Themengebiete des Praxisfeldes vermittelt werden. Im

Schwerpunkt handelt es sich um Praxisfelder der Krankenhäuser und Pflegeein-

richtungen. Hierzu werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der pflegeri-

schen Versorgung vermittelt.

Das Praktikum soll den Teilnehmern die Möglichkeit geben, einen Einblick in die

Aufgaben der Berufsgruppen im Krankenhaus, vor allem des Pflegepersonals, zu

geben. Prinzipiell werden Praktikanten in Bereichen der Versorgung und Mithilfe

bei grundpflegerischen Tätigkeiten eingesetzt. Im Bereich der Behandlung und

medizinischen Versorgung ist ein Kennenlernen der Tätigkeiten durch Begleiten

des Pflegepersonals vorgesehen, allerdings kein selbständiges Arbeiten. Die An-

weisungen des Pflegepersonals und die entsprechenden Schutzmaßnahmen (z.B.

Schutzhandschuhe, Schutzkittel, Schutzbrille, Mundschutz) sind zum Schutz des

Praktikanten unbedingt einzuhalten.

Nach einiger Zeit werden Praktikanten einfache Tätigkeiten auch selbständig aus-

führen dürfen.

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Das selbständige Durchführen der aufgelisteten Aufgaben erfolgt nur nach Rück-

sprache mit dem Pflegepersonal.

Mithilfe bei der Körperpflege unter Anleitung und Aufsicht (dabei darf kein

Kontakt mit Körperflüssigkeiten entstehen)

Mithilfe beim An- und Auskleiden (ausgeschlossen ist der Wechsel der

Wäsche, die mit Körperflüssigkeiten kontaminiert ist)

Mithilfe beim Betten machen (ausgeschlossen ist der Wechsel der Wäsche,

die mit Körperflüssigkeiten kontaminiert ist)

Mithilfe bei der Lagerung des bewegungseingeschränkten Patienten

Mithilfe bei der Mobilisation

Mithilfe bei Fußbädern der Patienten (keine medizinischen Bäder z.B. bei

septischen Wunden)

Austeilen und Einsammeln von Eiselementen zur Kühlung geschwollener

Gelenke

Mithilfe in der Essenverteilung und Abräumen der Tabletts

Leichtkranken Patienten, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt

sind, das Essen und Getränke anreichen

Notieren der Trinkmengen bestimmter Patienten (nach entsprechender An-

weisung)

Erfragen der Essenwünsche der Patienten

Tee kochen

Vorbereitung eines Zimmers für Neuaufnahmen

Betten, Schränke und zur Abholung durch den Hol- und Bringedienst be-

reitstellen

Blumenpflege und Sorge für Ordnung in den Patientenzimmern

Mithilfe bei der Wäscheversorgung (keine mit Körperflüssigkeiten konta-

minierte Wäsche)

Sortieren von Spezialstrümpfen

Polster und Schienen herrichten und beziehen

Botengänge im Krankenhaus, wenn sie durch das Pflegepersonal entspre-

chend eingearbeitet worden sind.

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Modul 8

7.8. Sozialpädagogische Begleitung

Das Modul „Sozialpädagogische Begleitung“ findet über die gesamte Projektlauf-

zeit statt, so dass sowohl die Teilnehmer als auch die Träger bei Bedarf jederzeit

einen Ansprechpartner haben und durch diesen in Problemsituationen unterstützt

werden.

Die sozialpädagogische Begleitung wird gemeinsam von der Heinrich-Haus

gGmbH und der Marienhaus Holding bzw. dem Marienhaus Klinikum St. Elisa-

beth Neuwied ausgeführt und in Personalteilung als Team durchgeführt.

Durch die sozialpädagogische Begleitung erfolgt eine individuelle und persönli-

che Begleitung der Teilnehmer in der Maßnahme. Die sozialpädagogische Beglei-

tung (Kümmerer) wirkt übergreifend und parallel in allen Phasen. Die sozialpä-

dagogische Begleitung steuert die Vernetzung der Module, identifiziert und re-

krutiert entsprechende Teilnehmer, begleitet und entscheidet mit über die Zuwei-

sung in die Maßnahme und leitet individuell auf den Teilnehmer bezogen die er-

forderlichen Aktivierungsinhalte ein, damit eine erfolgreiche Integration in eine

Beschäftigung oder Ausbildung gelingen kann. – Daher ist die Trägergemein-

schaft an der personellen Besetzung gemeinsam beteiligt.

Eine erfolgreiche Eingliederungsstrategie stützt sich drauf die Beschäftigungsfä-

higkeit herzustellen. Insofern sind vorhandene Hemmnisse in Einzelgesprächen,

Gruppengesprächen, Peergroup Erfahrungen mit Hilfe der Gruppendynamik auf-

zuarbeiten. Dabei gilt es fehlendes zu ergänzen und zu erlernen.

Es kommen u. a. folgende didaktisch-methodischen Prinzipien zur Anwendung:

Anpassung der Förderung an die individuellen Verhaltens- und Lernbeson-

derheiten eines Teilnehmers

Maßnahme-Orientierung: Ineinandergreifen verschiedener Module

Erleichterung des Lernprozesses durch die Schaffung von Anschauungs-

möglichkeiten

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Selbsttätigkeit: Schaffung von Situationen, die den Teilnehmer als aktiv

Ausführenden fordern

Gruppenorientierung: bewusste Zusammenstellung von Untergruppen bei

Förderaufgaben

Weitere Elemente der Aktivierungsmaßnahme sind insbesondere:

Kompetenz- statt Defizitansatz: Lernsituationen schaffen, die an vorhan-

dene Kenntnisse und Kompetenzen anknüpfen und in denen die Teilnehmer

ihre Fähigkeiten erkennen und zur Geltung bringen können.

Soziales Lernen: Den Teilnehmern die Auseinandersetzung mit ihren eige-

nen sozialen Erfahrungen ermöglichen und ihnen damit helfen, soziale

Handlungskompetenzen zu entwickeln.

Für eine erfolgreiche Strategie ist die konsequente und konstante sozialpädagogi-

sche Begleitung Voraussetzung. Die Gewährleistung der personellen Kontinuität

hat besonders im Hinblick auf die Begleitung der Teilnehmer einen hohen Stel-

lenwert. Die Qualifizierung der Menschen erfordert eine intensive Begleitung

durch die sozialpädagogische Begleitung, die über die Maßnahme hinweg Orien-

tierung und Sicherheit vermittelt, um den Qualifizierungserfolg und das Einmün-

den in eine Ausbildung im Gesundheitswesen sicherzustellen. Die sozialpädago-

gische Begleitung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Teilneh-

mer. Im Mittelpunkt stehen die Entwicklungsunterstützung der Teilnehmer und

die Verbesserung ihrer Fähigkeit sowie die Verhinderung des Abbruchs aus per-

sönlichen, familiären oder psychosozialen Gründen.

Bei der individuellen Förderung ist der Einzelne der Ausgangspunkt für die sozi-

alpädagogische Unterstützung und umfasst u.a.: Erarbeitung einer Berufswege-

planung unter Berücksichtigung von Schulbildung (z.B. Nachholen des Haupt-

schulabschlusses), Entwicklung eines individuellen Wegeplanes und weitere Be-

gleitung.

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8. Öffentlichkeitsarbeit

Für einen nachhaltigen Erfolg des Projektes ist es wichtig, eine ständige Präsenz

in der öffentlichen Wahrnehmung sicher zu stellen. Die Öffentlichkeitsarbeit wird

darauf ausgerichtet, das Projekt gezielt und professionell in den Medien zu plat-

zieren. Geplante Aktivitäten: Veröffentlichung des Projektes auf den Homepages

der beteiligten Träger, Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen etc.

9. Evaluation

Das Heinrich-Haus ist seit 2011 nach AZAV zertifiziert. Gesteuert wird das Pro-

jekt durch Prozessabläufe, welche im Qualitätsmanagement-Handbuch niederge-

legt werden. Die Evaluation des Projektes wird auf zwei Ebenen stattfinden:

Teilnehmerbezogen: Die teilnehmerbezogene Evaluation bezieht sich auf die in-

dividuellen Förderverläufe der einzelne Teilnehmer.

Projektbezogen:

Die projektbezogene Evaluation bezieht sich auf den gesamten Projektablauf.

Diese projektbezogene Evaluation ist von besonderer Bedeutung, da auch Erfah-

rungen für weitere Projekte nutzbar gemacht werden sollen. Da dieser Personen-

kreis in starkem Maße in der kommenden Zeit auf den Arbeitsmarkt drängt, ist

ein Lernen untereinander ein wichtiges Projektziel. Die Evaluationen sind an allen

beteiligten Akteuren ausgerichtet und fließen in die weitere Projektgestaltung mit

ein.