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TEILHABEPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 2009 VERWIRKLICHUNG SELBSTBESTIMMTER TEILHABE IM LANDKREIS BERNKASTEL-WITTLICH Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich GB 3 Dr. Pascal Schleder / GB 5 Dr. Ulrike Lenhard FB 31 Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe Edith Maus FB 52 Gesundheit Dr. Günter Beyer Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich März 2010

KORREKTUR 20100308 3 Abschlussbericht THP BKS-WIL n ... · 3 inhaltsverzeichnis 0 teilhabeplanung fÜr menschen mit behinderungen – leichte sprache 8 1 teilhabeplanung fÜr menschen

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TEILHABEPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN 2009

VERWIRKLICHUNG SELBSTBESTIMMTER TEILHABE IM LANDKREIS

BERNKASTEL-WITTLICH

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich GB 3 Dr. Pascal Schleder / GB 5 Dr. Ulrike Lenhard FB 31 Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe Edith Maus FB 52 Gesundheit Dr. Günter Beyer Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich

März 2010

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transfer – Unternehmen für soziale Innovation

Eva-Maria Büch

Thomas Schmitt-Schäfer

Layout & Redaktion: Jutta Blatzheim-Roegler

Schlossplatz 5

54516 Wittlich

[email protected] www.transfer-net.de

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Inhaltsverzeichnis 

00   TTEEIILLHHAABBEEPPLLAANNUUNNGG FFÜÜRR MMEENNSSCCHHEENN MMIITT BBEEHHIINNDDEERRUUNNGGEENN –– LLEEIICCHHTTEE SSPPRRAACCHHEE 88  

11   TTEEIILLHHAABBEEPPLLAANNUUNNGG FFÜÜRR MMEENNSSCCHHEENN MMIITT BBEEHHIINNDDEERRUUNNGGEENN 1177  1.1  Auftrag des Landkreises und Projektablauf ........................................... 18 1.2  Ergebnisse der IST – Analyse (Zusammenfassung) ............................. 18 1.2.1 Verständnis von Behinderung ................................................................. 18 1.2.2 Leistungen und Kosten der Eingliederungshilfe im Landkreis

Bernkastel-Wittlich .................................................................................. 19 1.2.3 Prognose zur Fallzahlentwicklung .......................................................... 20 1.2.4 Feststellung des individuellen Hilfebedarfs ............................................. 21 1.2.5 Information und Beratung der Eltern von Kindern mit Behinderungen .... 22 1.2.6 Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen .................................................... 23 1.2.7 Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung ......................................................... 25 1.2.8 Mobilität und Sozialraum ........................................................................ 25 1.2.9 Psychiatrische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohnern

aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................... 26 1.3  Zielentwicklung in der Zukunftskonferenz ............................................. 27 1.4  Empfehlungen ....................................................................................... 29 1.4.1 Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur. ....................... 30 1.4.2 Einführung eines Fallmanagements in der Kreisverwaltung ................... 33 1.4.3 Öffentlichkeitsarbeit und Beratung betroffener Bürgerinnen

und Bürger .............................................................................................. 36 1.4.4 Gestaltung des Sozialraumes ................................................................. 37 

22   MMEENNSSCCHHEENN MMIITT BBEEHHIINNDDEERRUUNNGGEENN IIMM LLAANNDDKKRREEIISS BBEERRNNKKAASSTTEELL--WWIITTTTLLIICCHH 3388  2.1  Zusammenfassung ............................................................................... 38 2.2  Der Behinderungsbegriff der ICF .......................................................... 39 2.3  Der Behinderungsbegriff im SGB .......................................................... 40 2.4  Allgemeiner und spezifischer Behinderungsbegriff ............................... 43 2.5  Behinderungsbegriff in der UN-Konvention ........................................... 45 2.6  Auswertung der Schwerbehindertenstatistik im Landkreis

Bernkastel-Wittlich ................................................................................ 46 

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2.7  Behinderungsbegriff in den Arbeitskreisen der Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich ............................................................................... 48 

33   LLEEIISSTTUUNNGGEENN DDEERR MMEEDDIIZZIINNIISSCCHHEENN RREEHHAABBIILLIITTAATTIIOONN 5500  3.1  Häufigkeit von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation .................... 51 

44   LLEEIISSTTUUNNGGEENN ZZUURR TTEEIILLHHAABBEE AAMM AARRBBEEIITTSSLLEEBBEENN ((BBEERRUUFFLLIICCHHEE RREEHHAABBIILLIITTAATTIIOONN)) 6600  

4.1  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit ...................................................................... 60 

4.2  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Deutsche Rentenversicherung ............................................................................. 70 

55   LLEEIISSTTUUNNGGEENN UUNNDD KKOOSSTTEENN IINN DDEERR EEIINNGGLLIIEEDDEERRUUNNGGSSHHIILLFFEE IIMM LLAANNDDKKRREEIISS BBEERRNNKKAASSTTEELL--WWIITTTTLLIICCHH 7744  

5.1  Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht, Alter und Herkunft .. 74 5.2  Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen ......................................... 77 5.3  Kosten in der Eigliederungshilfe ........................................................... 78 

66   EERRMMIITTTTLLUUNNGG DDEESS IINNDDIIVVIIDDUUEELLLLEENN HHIILLFFEEBBEEDDAARRFFSS UUNNDD IINNDDIIVVIIDDUUEELLLLEE TTEEIILLHHAABBEEPPLLAANNUUNNGG 8800  

6.1  Verwaltungsinterne Prozesse und Strukturen zur Klärung des Bedarfs und notwendiger Leistungen im Einzelfall ............................... 80 

6.2  Die Teilhabekonferenzen ...................................................................... 82 6.2.1 Fragestellungen ..................................................................................... 83 6.2.2 Methodik und Durchführung ................................................................... 84 6.3  Auswertung der Teilnehmenden Beobachtung ..................................... 85 6.3.1 Beteiligung der leistungsberechtigten Person und evtl. dritter Personen 85 6.3.2 Beteiligung der THK-Teilnehmer ............................................................ 87 6.3.3 Bedeutung des Individuellen Teilhabeplans ........................................... 89 6.3.4 Bedeutung der Ziele ............................................................................... 89 6.3.5 Umfang der Leistungsbewilligung (Quantität und Zeiträume) ................. 91 6.3.6 Inhaltliche Diskussion ............................................................................. 93 6.4  Auswertung der Teilhabepläne ............................................................. 94 6.4.1 Zusammenfassung ................................................................................. 94 6.4.2 Fragestellungen ..................................................................................... 95 6.4.3 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich in

Wohnheimen der Behindertenhilfe ......................................................... 95 6.4.4 Basisdaten der ausgewerteten THP ....................................................... 96 

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6.4.5 Mitwirkung an der Teilhabeplanung ........................................................ 98 6.4.6 Kriterien einer notwendigen Heimunterbringung ................................... 100 6.4.7 Neuaufnahmen im Jahr 2008 ............................................................... 103 6.4.8 Qualität der Teilhabepläne .................................................................... 106 

77   FFRRÜÜHHFFÖÖRRDDEERRUUNNGG UUNNDD SSCCHHUULLEE 110088  7.1  Kinder im Vorschulalter mit Förderbedarf ............................................ 108 7.2  Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf ... 111 

88   HHIILLFFEENN ZZUURR TTEEIILLHHAABBEE IINN AARRBBEEIITT UUNNDD BBEESSCCHHÄÄFFTTIIGGUUNNGG 111166  8.1  Überbetriebliches Ausbildungszentrum - Wittlich ................................ 116 8.1.1 Personelle Situation .............................................................................. 116 8.1.2 Supervision ........................................................................................... 116 8.1.3 Erreichbarkeit des ÜAZ - Wittlich .......................................................... 116 8.1.4 Aufnahmen und Beendigungen im ÜAZ - Wittlich ................................. 116 8.1.5 Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des ÜAZ - Wittlich ..................... 117 8.2  Integrationsfachdienst ......................................................................... 123 8.3  Integrationsbetriebe ............................................................................ 125 8.4  Werkstätten für behinderte Menschen ................................................ 125 8.4.1 Personalstruktur .................................................................................... 125 8.4.2 Supervision ........................................................................................... 125 8.4.3 Erreichbarkeit der WfbM ....................................................................... 125 8.4.4 Anzahl der Werkstattbeschäftigten nach Geschlecht ............................ 126 8.4.5 Erst- und Wiederaufnahme in der WfbM ............................................... 127 8.4.6 Die Beschäftigten der WfbM. ................................................................ 127 8.4.7 Vorzeitig beendete Maßnahmen ........................................................... 133 8.4.8 Regulär beendete Maßnahmen ............................................................ 134 8.4.9 Teilzeit-Arbeitsplätze ............................................................................ 137 8.5  Tagesstätten ....................................................................................... 138 8.5.1 Personalstruktur .................................................................................... 138 8.5.2 Zusatzqualifikation ................................................................................ 139 8.5.3 Supervision ........................................................................................... 139 8.5.4 Erreichbarkeit der Tagesstätten ............................................................ 139 8.5.5 Zuverdienstmöglichkeit ........................................................................ 142 8.5.6 Erst- und Wiederaufnahmen in den Tagesstätten ................................ 142 

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8.5.7 Die Besucher und Besucherinnen der Tagesstätten ............................ 142 8.5.8 Ergebnisse aus den Arbeitskreisen ...................................................... 153 8.6  Tagesförderstätte Maria Grünewald ................................................... 153 8.6.1 Personelle Situation ............................................................................. 154 8.6.2 Angehörigenarbeit ................................................................................ 154 8.6.3 Supervision .......................................................................................... 154 8.6.4 Erreichbarkeit der Tagesförderstätte .................................................... 154 8.6.5 Aufnahmen und Beendigungen im Jahr 2008 ...................................... 154 8.6.6 Die Besucher/-innen der TAF ............................................................... 154 8.7  Ergebnisse aus den Arbeitskreisen Arbeit I und II .............................. 161 8.8  Expertengremium Fachausschuss ..................................................... 162 8.9  Fazit .................................................................................................... 163 

99   HHÄÄUUSSLLIICCHHKKEEIITTSSBBEEFFRRAAGGUUNNGG 116655  9.1  Grundsatzziele im Lebensbereich "Wohnen" ...................................... 165 9.2  Fragebogen an die Betroffenen .......................................................... 167 9.3  Fragebogen an die Angehörigen ........................................................ 174 9.4  Ergänzende Anmerkungen ................................................................. 179 

1100   HHIILLFFEENN ZZUUMM SSEELLBBSSTTBBEESSTTIIMMMMTTEENN WWOOHHNNEENN 118811  10.1  Zusammenfassung ............................................................................. 181 10.2  Stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe im Landkreis

Bernkastel-Wittlich .............................................................................. 186 10.2.1  Alter, Räumliche Lage und Struktur stationärer Einrichtungen

der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich ......................... 186 10.2.2  Personelle Situation in den Wohnheimen ...................................... 191 10.2.3  Leistungsberechtigte Personen in den Wohnheimen im

Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................... 198 10.3  Ambulant betreutes Wohnen und persönliches Budget im

Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................. 218 10.3.1  Personelle Situation im Betreuten Wohnen bzw. Leistungen

nach dem persönlichen Budget ............................................................ 221 10.3.2  Leistungsberechtigte Personen im Betreuten Wohnen bzw. bei

Leistungen nach dem persönlichen Budget ......................................... 225 10.4  Ergebnisse aus den Arbeitskreisen .................................................... 242 10.4.1  AK Wohnen – Betroffene ............................................................... 242 10.4.2  Arbeitskreis Wohnen - Experten .................................................... 245 

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1111   PPFFLLEEGGEEDDÜÜRRFFTTIIGGEE MMEENNSSCCHHEENN MMIITT BBEEHHIINNDDEERRUUNNGGEENN 224488  

1122   ZZUURR PPSSYYCCHHIIAATTRRIISSCCHHEENN VVEERRSSOORRGGUUNNGG DDEERR EEIINNWWOOHHNNEERRIINNNNEENN UUNNDD EEIINNWWOOHHNNEERR IIMM LLAANNDDKKRREEIISS BBEERRNNKKAASSTTEELL--WWIITTTTLLIICCHH 225500  

12.1  Krankenhausbehandlungen wegen einer seelischen Störung ............ 250 12.2  Teilstationäre und stationäre Krankenhausbehandlungen für

Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich wegen einer psychischen Störung ...................................................... 251 

12.2.1  Aufnahmen in teilstationäre Behandlung ....................................... 253 12.2.2  Stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer

psychischen Störung ............................................................................ 253 12.3  Sozialpsychiatrischer Dienst bei der Kreisverwaltung ......................... 260 12.4  Angebote zum selbstbestimmten Wohnen .......................................... 266 12.5  Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben ............................................. 266 12.6  Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle ...................................... 266 

1133   FFUUNNKKTTIIOONNSSFFÄÄHHIIGGKKEEIITT DDEESS SSOOZZIIAALLRRAAUUMMSS 226699  13.1  Anbindung an den ÖPNV .................................................................... 269 13.2  Wirtschaftliche Infrastruktur: Einrichtungen des täglichen

Bedarfs und Dienstleistungen ............................................................. 270 13.3  Niedergelassene Ärzte ........................................................................ 276 

1144   PPRROOGGNNOOSSEE:: EENNTTWWIICCKKLLUUNNGG DDEERR AANNZZAAHHLL LLEEIISSTTUUNNGGSSBBEERREECCHHTTIIGGTTEERR PPEERRSSOONNEENN 227788  

14.1  Annäherung über die Entwicklung der Gesamtbevölkerung Bernkastel-Wittlich .............................................................................. 278 

14.2  Annäherung über die Entwicklung der Schwerbehindertenstatistik und der Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe ....................... 280 

14.3  Fallzahlentwicklung: Hilfen zur Arbeit ................................................. 282 14.4  Fallzahlentwicklung „Tagesstrukturierende Hilfen im Alter“ ................. 284 14.5  Fallzahlentwicklung: Hilfe beim Wohnen ............................................. 286 14.6  Fazit .................................................................................................... 287 

1155 VVEERRZZEEIICCHHNNIISSSSEE 228899 15.1  Tabellenverzeichnis ............................................................................ 289 15.2  Abbildungsverzeichnis ........................................................................ 297 15.3  Literaturverzeichnis ............................................................................. 298 

1166 AANNHHAANNGG -- DDOOKKUUMMEENNTTAATTIIOONN ZZUUKKUUNNFFTTSSKKOONNFFEERREENNZZ 330022

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0 TEILHABEPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN – LEICHTE

SPRACHE

Menschen mit einer Behinderung sollen in der Gesellschaft dabei sein können. Sie

sollen so leben können, wie sie das gerne möchten.

Deswegen gab es im Land-Kreis Bernkastel-Wittlich eine Teilhabe-Planung. Die Firma

transfer hat die Teilhabe-Planung durchgeführt. Ganz viele Menschen haben dabei

geholfen.

Dafür als aller Erstes: VIELEN DANK!

Bei der Planung wurde zum Beispiel gefragt:

• Wie viele Menschen mit Behinderungen gibt es im Land-Kreis?

• Wo leben sie?

• Was machen sie tagsüber?

• Wie geht es ihnen?

• Was ist gut und was ist nicht so gut?

... und noch ganz viel mehr.

Um das heraus zu finden, wurde ganz viel gemacht:

• Es gab viele Arbeits-Kreise und Gespräche.

• Viele Zahlen wurden ausgewertet.

• Es gab Frage-Bögen an Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.

• Die Teilhabe-Konferenzen wurden untersucht.

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Man bekommt Unterstützung bei Dingen, die schwer fallen.

Es gibt im Land-Kreis 4 Dienste, die Unterstützung beim Woh-

nen anbieten. Sie helfen zum Beispiel beim Putzen, beim Ein-

kaufen oder bei der Freizeit.

Oder wenn es mal Streit mit dem Freund oder den Nachbarn

gibt.

Das waren Ergebnisse aus dem Arbeits-Kreis Wohnen:

1. Viele Menschen mit Behinderungen wohnen so, wie sie das möchten.

Sie konnten mit-entscheiden, wie und mit wem sie leben möchten.

2. Andere Menschen mit Behinderungen können das nicht.

Sie würden gerne anders wohnen.

3. Alle Teilnehmer waren sich einig: in einer großen Wohn-Gruppe gibt es auch

großen Streit.

4. Darin waren sich auch alle einige: Privatsphäre ist wichtig!

Außerdem wurde in dem Arbeits-Kreis gefordert:

Quelle: AK Wohnen-Betroffene, 06.07.2009

In der UN-Konvention steht drin, welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.

Das ist sehr wichtig.

Wichtiges zur Arbeit

Im Land-Kreis gibt es viele Arbeits-Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen.

Mehr als in einigen anderen Land-Kreisen.

Es gibt zum Beispiel die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Tatsächlich ar-

beiten viele Menschen mit Behinderungen in der Werkstatt. Mehr als in anderen Land-

Kreisen.

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Außerdem sollte es bei Angeboten einen Hinweis geben:

„Menschen mit Einschränkungen willkommen.“

Dann traut man sich auch, hin zu gehen.

Wichtiges zum Individuellen Teil-Habe-Plan (THP)

Jeder Mensch mit Behinderungen, der Leistungen der Eingliederungs-Hilfe erhält, hat

einen Individuellen Teil-Habe-Plan. Man sagt auch kurz „THP“ dazu.

Hier kann jeder sagen, wie er gerne leben möchte.

Die Mitarbeiter aus den Wohn-Heimen oder vom Betreuten Wohnen helfen den Men-

schen mit Behinderungen bei dem THP. Auch denen, die nicht selbst reden können.

Es werden gemeinsam Ziele vereinbart. Diese Ziele sind sehr wichtig. So kann der

Mensch mit Behinderung mitbestimmen.

Dieser Teil-Habe-Plan wird in der Teil-Habe-Konferenz besprochen.

In dieser Konferenz nehmen zum Beispiel diese Menschen teil:

• Mitarbeiter von der Kreis-Verwaltung

• Mitarbeiter von den Wohn-Heimen und vom ambulant Betreuten Wohnen

• Der gesetzliche Betreuer

• Ein Mitarbeiter vom Gesundheits-Amt

Die Menschen mit Behinderungen können auch dabei sein.

Das ist wichtig, weil man dann selbst sagen kann, was man

gut findet.

Und man kann sagen, was man nicht so gut findet. Und was man gerne anders hätte.

Man kann auch jemanden mitnehmen, der einem helfen soll. Das kann zum Beispiel

jemand aus der Familie oder eine Betreuerin sein. Oder eine gute Freundin.

Wichtiges für die ärztliche Versorgung

Die Teilnehmer der Arbeits-Kreise sagten:

Es gibt zu wenige Fach-Ärzte für Menschen mit einer seelischen Behinderung.

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Die Warte-Zeiten sind oft sehr lang.

Auch Therapeuten gibt es zu wenig. Die Sozio-Therapie kann nur von einem Arzt im

Land-Kreis verordnet werden.

Für Menschen, die zum Beispiel zu viel Alkohol trinken, gibt es eine gute Sucht-

Beratung im Landkreis.

Wenn man viel zu viel Alkohol getrunken hat, muss man manchmal ins Krankenhaus.

Das ist hier im Land-Kreis manchmal nicht so einfach. Das Kranken-Haus möchte das

verbessern.

Wichtiges aus der Zukunftskonferenz

In der Zukunfts-Konferenz haben ganz viele Menschen mitgemacht.

Sie haben gesagt, was im Land-Kreis anders werden soll.

Dafür wurden Ziele für den Land-Kreis erarbeitet.

Die wichtigsten Ziele sind:

a) "Jeder wohnt wo, wie und mit wem er will."

Einige wichtige Schritte dorthin:

• Es soll möglich sein, alleine zu wohnen. Oder in Wohn-Gruppen.

• Jeder soll die Hilfe bekommen, die er braucht. Dort wo er wohnt.

• Auch Hilfe bei der Pflege. Das heißt z.B. beim Waschen.

• In den Wohn-Heimen soll es mehr Einzel-Zimmer geben.

• Man soll in den Wohn-Heimen lernen, alleine zu wohnen.

b) Es soll passende Arbeit für alle geben.

Es soll normal sein, Kollegen mit Behinderung zu haben.

Es soll genug Arbeit geben und es soll mehr Geld für die Arbeit von

Menschen mit Behinderungen geben.

Einige wichtige Schritte dorthin:

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• Teil-Habe-Planung für den Bereich Arbeit

• Man muss mehr ausprobieren können.

• Förderung für Arbeit außerhalb der Werkstatt

c) Der THP geht vom Menschen mit Behinderung aus.

Einige wichtige Schritte dorthin:

• Menschen mit Behinderungen sagen selbst ihre Ziele

• Man soll Ziele z.B. auch malen können, wenn das Schreiben schwierig ist.

d) Bei der Frei-Zeit sollen die Angebot offen sein.

Einige wichtige Schritte dorthin:

• Angebote am Wochen-Ende

• Vereine und andere Veranstaltungen öffnen

• Extra Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung

e) Mobilität für alle.

Einige wichtige Schritte dorthin:

• Barriere-freie Busse und Bahnen

• Bring-Dienste und Einkaufs-Service

f) Jeder soll die Informationen bekommen, die er braucht

Einige wichtige Schritte dorthin:

• Barriere-freie Seite im Internet

• Begleitung bei einer Anfrage

• Die Beratung kommt nach Hause.

Das sind die Empfehlungen

Transfer hat der Kreis-Verwaltung Vorschläge gemacht. Damit sollen einige der Ziele

erreicht werden.

Das sind die wichtigsten Empfehlungen:

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1. Mehr Menschen mit Behinderungen sollen in der eigenen Wohnung oder in Wohn-Gemeinschaften leben können. Sie kriegen dort die Hilfe, die sie brau-chen.

Aber: Wenn jemand gerne im Wohn-Heim bleiben möchte, darf er das auch. Niemand muss ausziehen, wenn er das nicht möchte.

2. Die Mitarbeiter der Kreis-Verwaltung sollen mehr an den THP beteiligt sein. Sie sollen den Menschen mit Behinderungen gut zuhören und sie gut bera-ten.

3. Es soll eine Stelle geben, wo man alle Informationen bekommt.

4. Der Sozial-Raum soll anders werden. Z.B. Barriere-freie Busse.

Sozial-Raum ist überall dort, wo Menschen leben. Also eigentlich der ganze Land-

Kreis.

Transfer hat der Kreis-Verwaltung auch gesagt, wie man das erreichen kann.

Das steht im langen Abschluss-Bericht.

Die Kreis-Verwaltung kann das nicht alles alleine machen.

Viele Menschen müssen daran mitarbeiten.

Quelle Grafik: alle inklusive-UN-Konvention, leichte Sprache

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1 TEILHABEPLANUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Im Juni 2001 hat der Gesetzgeber mit Erlass des Sozialgesetzbuches IX die Gewichtungen

bei den Hilfen für Menschen mit Behinderungen verschoben. Im Mittelpunkt des gesetzlichen

Auftrages an Dienste und Einrichtungen sowie an die öffentlichen Verwaltungen steht nun, die

„Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern,

Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“1 Nicht länger Schädigungen

oder Defizite betroffener Menschen stehen im Vordergrund, sondern deren Möglichkeiten,

sich, so wie sie sind , aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.

Im Bewusstsein dieser Aufgabe haben die rheinland-pfälzischen Partner der Hilfen für Men-

schen mit Behinderungen, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, die

kommunalen Spitzenverbände, die in der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände zusammenge-

schlossenen Träger, Dienste und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Verbände der

Betroffenen und Angehörigen im Dezember 2004 eine „Zielvereinbarung Wohnen zur Stär-

kung gemeindenaher Wohn - und Unterstützungsformen für behinderte Menschen in Rhein-

land-Pfalz" abgeschlossen. Als Aufgabe der Zielvereinbarung wurde festgehalten, dass es

vorrangiges Ziel ist, Menschen mit Behinderungen „(…) eine ihren individuellen Wünschen

entsprechende Wohnform anbieten zu können, in der auch ihre selbstbestimmte Form der

Betreuung sichergestellt ist und die ein Höchstmaß an Privatsphäre ermöglicht.“ Man kam

überein, dass „neue Wohn - und Betreuungsformen für Menschen mit Behinderungen“ erfor-

derlich sind.

Um diese Ziele zu erreichen sollte zunächst die „Ist-Situation in Bezug auf die Wohn - und

Betreuungssituation“ erhoben sowie vorhandene rechtliche Hindernisse analysiert werden. Im

weiteren Fortgang sollten gemeinsame Projekte realisiert und Hilfen individualisiert finanziert

und abgesichert werden. Hierbei sollte sichergestellt sein, dass auch Menschen mit hohem

Unterstützungsbedarf einbezogen sind. Bestehende Formen eines Qualitätsmanagements

sollten unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer weiter entwickelt werden. Die Entwick-

lung eines differenzierten Wohnangebotes sollte mithilfe eines Controllings abgebildet werden.

1 § 1, Satz 1 SGB IX

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1.1 Auftrag des Landkreises und Projektablauf

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich beauftragte transfer - Unternehmen für soziale Innovation

Mitte 2008 mit einer Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen, die den in der oben

zitierten Zielvereinbarung formulierten Anforderungen gerecht werden sollte. Darüber hinaus

sollte der Funktionsbereich Arbeit und Beschäftigung ebenso betrachtet werden, wie die Inklu-

sionsfähigkeit des Sozialraumes im Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ergänzend waren in der

Teilhabeplanung auch Fragen der psychiatrischen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger

aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zu erörtern. In einer Ende 2008 zu Stande gekomme-

nen Projektvereinbarung wurden die Zielgruppen der Teilhabeplanung, ihr konkretes Anliegen,

Inhalt und Umfang der Bedarfserhebung, das Vorgehen bei der Bedarfsermittlung sowie Art

und Umfang der Empfehlungen festgelegt. Vereinbart wurden auch die Projektstruktur sowie

die strukturierte Beteiligung der im Feld arbeitenden Experten, Mitarbeitenden in den Diensten

und Einrichtungen und der leistungsberechtigten Personen.

Mit Beginn des Jahres 2009 wurde mit der Bestandserhebung unter breiter Beteiligung be-

gonnen. In einer Auftaktveranstaltung sowie im Rahmen einer Zukunftskonferenz zur Zielent-

wicklung waren alle betroffenen Akteure einschließlich der Menschen mit Behinderungen ein-

gebunden. Der Planungsprozess wurde von einer Steuerungsgruppe begleitet, in welchem der

Beirat für Menschen mit Behinderungen, Vertretungen der Dienste und Einrichtungen sowie

des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie, Frauen, und Gesundheit vertreten waren. Die

Steuerungsgruppe tagte viermal. Insgesamt fanden 20 Arbeitskreise, sechs Expertentreffen

und fünf Experteninterviews statt. Die Praxis der Teilhabekonferenzen wurde teilnehmend

beobachtet. Neben der Auswertung von Daten der Routineberichterstattung (Krankenhausdi-

agnosestatistik, Sozialhilfestatistik, …) wurden eigene Erhebungen durchgeführt. Unter ande-

rem wurden Werkstattbeschäftigte und Besucherinnen und Besucher der Tagesförderstätte,

die in eigener Häuslichkeit allein oder mit ihrer Familie lebten, schriftlich befragt (Häuslich-

keitsbefragung). Die zentralen Ergebnisse des Planungsprozesses sowie die sich hieraus er-

gebenden Empfehlungen wurden Ende Oktober 2009 in der Steuerungsgruppe vorgestellt und

diskutiert.

1.2 Ergebnisse der IST – Analyse (Zusammenfassung)

1.2.1 Verständnis von Behinderung

Eine zukünftig zu bewältigende Aufgabe ist die Kommunikation eines Verständnisses von Be-

hinderung als einer Beeinträchtigung gesellschaftlicher Teilhabe infolge eines gesundheitli-

chen Problems einer konkreten, jeweils besonderen Person in jeweils besonderen Lebensum-

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ständen. Die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses wird erschwert durch eine un-

terschiedliche Bedeutung des Begriffs „Behinderung" in den einzelnen Sozialgesetzbüchern.

Hiermit verbunden sind jeweils unterschiedlich ausgestaltete Rechtsansprüche und Mitwir-

kungspflichten. So handelt es sich bei der Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft

und der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises um einen gänzlich anderen Sachver-

halt als bei der Prüfung des Vorliegens einer wesentlichen Behinderung nach SGB XII. Unter-

schiedliche Zuständigkeiten und Rechtsverhältnisse ergeben sich aus der Beantwortung der

Frage, ob ein Kind seelisch oder geistig behindert ist - eine Frage, die in nur wenigen Fällen

trennscharf zu beantworten sein dürfte. Weiterhin hat sich gezeigt, dass Behinderung häufig

als defizitäre Eigenschaft einer Person begriffen wurde, ein Verständnis, welches eine Ver-

wirklichung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Le-

ben erschwert. Wie ein roter Faden zog sich durch die Argumentation in den Arbeitskreisen

vor und während der Zukunftskonferenz daher die Forderung nach einer umfassenden Öffent-

lichkeitsarbeit zum Abbau diskriminierender Vorstellungen über „Behinderung“ in der Bevölke-

rung sowie einer verbesserten Information und Beratung der Betroffenen, ihrer Angehörigen

und nahe stehender Personen.

1.2.2 Leistungen und Kosten der Eingliederungshilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Am 31.12.2007 bezogen 715 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII, am

31.12.2008 waren es 740 Personen. Dies entspricht einer prozentualen Zunahme von 7 %.

Der Anteil der Personen, die zum Stichtag Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in der eige-

nen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in Wohnheimen erhalten haben, lag in 2007 bei

53 %, im Jahre 2008 bei 55 % aller Fälle in der Eingliederungshilfe. Die Anzahl der zum Stich-

tag stationär in Wohnheimen versorgten Fälle blieb in den beiden Jahren mit 267 Fällen

gleich; die Anzahl der in eigener Wohnung oder in Wohngruppen ambulant betreuten Perso-

nen stieg von 112 im Jahre 2007 auf 139 Personen im Jahre 2008, was einem Zuwachs von

24 % entspricht.

Insgesamt belief sich der Zuschussbedarf für Leistungen der Eingliederungshilfe im Jahre

2007 auf 9.224.827 €, im Jahre 2008 auf 9.398.842 €. Dies entspricht einem Zuwachs von 2

%. Je Fall zum Stichtag wandte der Landkreis damit 12.901 € im Jahre 2007 und 12.701 € im

Jahre 2008 auf. Die fallbezogenen Kosten sind damit im gleichen Zeitraum um 2 % gesunken.

Diese Wirkung ist auf die offenbar erfolgreichen Bemühungen der Kreisverwaltung zurückzu-

führen, die Häufigkeit von Wohnheimunterbringungen zu stabilisieren und gleichzeitig ambu-

lante Hilfen im Bereich des Wohnens auszubauen. Dies ist offensichtlich eine Folge der Ein-

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führung des personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung und der Hilfen

zur Teilhabe2 sowie der Einführung des persönlichen Budgets zur Finanzierung von ambulan-

ten Hilfen.

Durchschnittlich verursacht ein stationärer Fall je Monat Aufwendungen von circa 1.500 €,

während für ambulante Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen durchschnittlich etwa 500 € mo-

natlich aufgewandt werden müssen.

1.2.3 Prognose zur Fallzahlentwicklung

Eine Prognose bezüglich der Fallzahlentwicklung ist für die Ausgestaltung der Hilfelandschaft

nützlich, gestaltet sich jedoch auf Grund der Vielzahl an zu berücksichtigenden Parametern

als methodisch schwierig und nur bedingt zuverlässig. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich

wurden die Entwicklungen der Gesamtbevölkerung, der Menschen mit einem Schwerbehin-

dertenausweis, sowie insbesondere die Altersentwicklungen der leistungsberechtigten Perso-

nen und ihrer Angehörigen betrachtet, um so zu einer Einschätzung in verschiedenen Hilfebe-

reichen zu gelangen. Bei den Altersentwicklungen wurden alle Leistungsberechtigten, die un-

abhängig von ihrer Herkunft im Landkreis Bernkastel-Wittlich versorgt werden, berücksichtigt.

Diesem Vorgehen liegt die Annahme zugrunde, dass diese Personen dauerhaft im Landkreis

Bernkastel-Wittlich wohnen und auch hier Unterstützung in Anspruch nehmen werden.

Während langfristig mit einem Rückgang der Fallzahlen gerechnet werden kann, wird es nach

den vorliegenden Erkenntnissen in den nächsten fünf Jahren eine absolute Fallzahlsteigerung

in der Eingliederungshilfe geben. Dies bezieht sich auf notwendige Leistungen zur Teilhabe

am Arbeitsleben, tagesstrukturierende Hilfen und Hilfen zum selbstbestimmen Wohnen.

Im Bereich Arbeit werden bis 2015 von den Förderschulen des Landkreises 155 Schülerinnen

und Schüler abgehen (31 Personen je Jahrgang), die unter Umständen leistungsberechtigt im

Sinne des SGB XII sind.

Erstmalige Unterstützung im Bereich der Tagesstrukturierung werden voraussichtlich die Per-

sonen benötigen, die das Rentenalter erreichen und nicht mehr in die WfbM arbeiten gehen

können. Bis zum Jahr 2015 wird dies bei 26 Personen der Fall sein. Hier gilt es neue Unter-

stützungsmöglichkeiten zu eröffnen. Von den jetzigen Besucherinnen und Besuchern der Ta-

gesförderstätte wird bis 2015 niemand das Rentenalter erreichen.

2 Vgl. Psychiatriebericht 1999 Vorschläge zur Psychiatrieplanung …

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Im Bereich Wohnen wurden insbesondere die aus der Häuslichkeitsbefragung gewonnenen

Stammdaten der Angehörigen der Menschen mit Behinderungen für eine Prognose berück-

sichtigt. Bis 2015 werden 40 Personen, die ihre erwachsenen Kinder mit Behinderungen maß-

geblich unterstützen, über 80 Jahre alt und aller Voraussicht nach nicht mehr in der Lage sein,

ihre Angehörigen zu versorgen. Mit diesen 40 Familien sollte man frühzeitig in Kontakt treten,

um gemeinsame Perspektiven zur weiteren Unterstützung der behinderten Familienmitglieder

zu entwickeln.

1.2.4 Feststellung des individuellen Hilfebedarfs

Die Feststellung des Hilfebedarfs im Einzelfall und die Klärung der zur Bedarfsdeckung not-

wendigen Leistungen sind Aufgaben der Kreisverwaltung, Fachbereich 31, als örtlichem Trä-

ger der Sozialhilfe und nach Aufgabenübertragung durch den überörtlichen Träger im Rahmen

der Regionalisierung der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz.

Zentrales und einheitliches Instrument zur Klärung des individuellen Bedarfs und der zur Be-

darfsdeckung notwendigen Leistungen ist in Rheinland-Pfalz die Individuelle Teilhabeplanung

(THP), die für jeden Fall erstellt und im Zeitablauf fortgeschrieben wird. Teilhabepläne werden

ganz überwiegend durch die Leistungserbringer erstellt, manche werden von Mitarbeiterinnen

bzw. Mitarbeiter des sozialpsychiatrischen Dienstes bei der Kreisverwaltung, manche vom

zuständigen Sozialarbeiter im Fachbereich 31 angefertigt. Die Klärung, ob im konkreten Ein-

zelfall eine wesentliche Behinderung im Sinne des SGB XII vorliegt, erfolgt mithilfe einer fach-

lichen Expertise des Gesundheitsamtes.

Derzeit sind die Zeiträume der Bewilligung beantragter Leistungen und der Fortschreibung der

THP voneinander unterschieden. Häufig wird eine zeitlich unbefristete Kostenübernahmeerklä-

rung ausgesprochen, die Teilhabeplanung muss jedoch in der Regel in Zeiträumen von etwa

einem Jahr, vereinzelt bis zu fünf Jahren fortgeschrieben werden. Seitens der Kreisverwaltung

werden die Leistungsanbieter regelhaft an die Vorlage einer Fortschreibung der Teilhabepla-

nung erinnert.

Die teilnehmende Beobachtung von Teilhabekonferenzen sowie die Auswertung aller individu-

ellen Teilhabepläne der Personen, die im Jahre 2008 stationär versorgt und in der Teilhabe-

konferenz beraten wurden, brachte ein differenziertes Bild hinsichtlich der tatsächlichen Be-

deutung der THP. So wurden in nahezu einem Viertel aller Fälle Teilhabepläne erst nach der

Platzierung der betreffenden Personen in einem Wohnheim erstellt - die Entscheidung über

die Notwendigkeit einer Wohnheimunterbringung war somit nicht Folge eines THP, sondern

erfolgte nach anderen Kriterien. Auch scheinen die Ziele der leistungsberechtigten Personen

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oftmals nicht der Bezugspunkt der erbrachten Leistungen zu sein. Hinzu kommt, dass wiede-

rum etwa ein Viertel der betreffenden Personen bei der Erstellung der Planung nicht beteiligt

waren. Bei Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung war dies häufiger

Fall als bei Menschen mit einer seelischen Behinderung. In der Gesamtbetrachtung zeigte

sich ein großes Verbesserungspotential hinsichtlich der Qualität der Individuellen Teilhabeplä-

ne .

1.2.5 Information und Beratung der Eltern von Kindern mit Behinderungen

Bei Fachkräften und Eltern bestand breites Einvernehmen, dass im Landkreis Bernkastel-

Wittlich ein bedarfsdeckendes Angebot an therapeutischen Angeboten, Diensten und Einrich-

tungen für Kinder mit Behinderungen besteht. Eigene Erhebungen brachten keine anders lau-

tenden Erkenntnisse. Dagegen wurden große Defizite hinsichtlich der Beratung der Eltern von

Kindern mit Behinderungen erkannt.

Für diese Beratung steht das Sozialpädiatrische Zentrum Trier mit seiner Nebenstelle in Witt-

lich sowie das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zur Verfügung. Auch Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter von Kindertagesstätten im Landkreis beraten Eltern im Rahmen ihrer zeitlichen und

fachlichen Ressourcen, die durchgängig als nicht ausreichend für komplexere Fragestellungen

beschrieben wurden.

Der Zugang zum Sozialpädiatrischen Zentrum gestaltet sich hochschwellig: Voraussetzung für

eine Beratung und gegebenenfalls tiefergehende Diagnostik im Sozialpädiatrischen Zentrum

ist das Vorliegen einer ärztlichen Diagnose und die Feststellung, dass das betreffende Kind

behindert oder zumindest von einer Behinderung bedroht ist. Es ist somit erforderlich, beim

eigenen Kind auftretende Phänomene und Verhaltensweisen als „behindert“ zu begreifen und

sich dies bestätigen zu lassen, um eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen zu können.

Dies erleben, so wurde eindrücklich in den Arbeitskreisen berichtet, einige Eltern als diskrimi-

nierend mit der Folge, dass notwendige Beratungen und Hilfestellungen unterbleiben.

Beratungen im Gesundheitsamt sind in der Regel eingebettet in amtsärztliche Untersuchun-

gen, die vorgenommen werden, um gegebenenfalls bestehende Rechtsansprüche bezie-

hungsweise die Eignung zum Schuleintritt zu überprüfen.

Inhaltlich sollten sich die Beratungsleistungen

− auf die Folgen und Auswirkungen einer Behinderung jenseits medizinischer Sachverhalte

(eine Aufklärung über medizinische Sachverhalte erfolgt in der Regel über die Ärzte-

schaft),

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− gegebenenfalls bestehende Rechtsansprüche,

− im Landkreis vorhandene Dienste, Einrichtungen und Unterstützungsmöglichkeiten,

− bestehende Angebote der Selbsthilfe sowie

− Fragen der schulischen Laufbahn und damit der adäquaten Wahl der Schulform und des

Bildungsgangs

erstrecken.

1.2.6 Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es 7 Wohnheime für Menschen mit Behinderungen mit

insgesamt 324 Plätzen. Dies sind 2,87 Plätze auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner des

Landkreises, mehr Heimplätze, als es durchschnittlich in Rheinland-Pfalz oder in Deutschland

gibt. Die Wohnheime für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich liegen

überwiegend außerhalb von Ortschaften und sind mit dem ÖPNV nicht oder nur schwer er-

reichbar. Drei der Häuser sind nach aktuellen fachlichen internationalen Standards zu groß, da

nach Auffassung europäischer Experten bei dieser Größe eine Gefährdung der Menschen-

rechte nicht ausgeschlossen werden kann. In zwei Häusern leben - gemessen am nationalen

Durchschnittswert - durchschnittlich zu viele Personen in einem Zimmer.

Vier Dienste erbringen Leistungen zum ambulant betreuten Wohnen und im Rahmen des per-

sönlichen Budgets. Die Dienste haben ihren Sitz in der Kreisstadt Wittlich oder in der Ver-

bandsgemeinde Bernkastel-Kues.

Für die Leistungsberechtigten, die unabhängig von ihrer Herkunft im Landkreis Bernkastel-

Wittlich versorgt werden, zeigt sich - im deutschlandweiten Vergleich - für ambulante Hilfen

eine unterdurchschnittliche und für stationäre Hilfen eine überdurchschnittliche Versorgungssi-

tuation. Im Vergleich zu anderen Regionen (Eifelkreis Bitburg - Prüm, Hessen, Landschafts-

verbände in Nordrhein-Westfalen) ist die Versorgungsquote im stationären Bereich zu hoch

und im ambulanten Bereich zu niedrig. Diese Aussage trifft auch für Bürgerinnen und Bürger

aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu.

Innerhalb des Landkreises wiederum zeigt sich, dass Bürgerinnen und Bürger aus der Ver-

bandsgemeinde Bernkastel-Kues, der Kreisstadt Wittlich, der Verbandsgemeinde Traben-

Trarbach, der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Verbandsgemeinde Neumagen-

Dhron im Vergleich zum Durchschnitt des Landkreises überdurchschnittlich häufig ambulante

und stationäre Hilfen in Anspruch nehmen. Dagegen ist die Inanspruchnahme in der Ver-

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bandsgemeinde Manderscheid, der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, der Einheits-

gemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unterdurchschnittlich.

In den Wohnheimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich leben zu einem

Drittel aller Bewohnerinnen und Bewohner Personen mit einer Pflegebedürftigkeit, die in Pfle-

gestufen nach SGB XI eingestuft worden sind. Nicht in allen Wohnheimen bietet die Personal-

struktur die zur Bewältigung der Pflegebedürftigkeit erforderliche Strukturqualität, da kein pfle-

gerisches Fachpersonal vorgehalten wird.

Männer sind, wie in den übrigen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Deutschland auch, im

Landkreis Bernkastel-Wittlich überrepräsentiert. Dagegen nehmen Einwohnerinnen und Ein-

wohner mit anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft Leistungen der Behindertenhilfe in

geringerem Ausmaß in Anspruch, als dies der Anteil an der Gesamtbevölkerung erwarten las-

sen würde.

Es entsteht der Eindruck, dass die Einrichtungen konzeptionell eher auf (lebenslangen) Ver-

bleib ausgerichtet sind. Jedenfalls leben mehr als die Hälfte der betroffenen Personen seit

mehr als 10 Jahren in den Einrichtungen. Maßnahmen werden insbesondere im ersten Jahr

nach Aufnahme beendet, zu einem Zeitpunkt also, in dem die Anpassung der leistungsberech-

tigten Personen an die neuen sozialen Bedingungen noch nicht abgeschlossen ist.

Bei den Leistungen in der Form des persönlichen Budgets („Hilfe nach Maß") werden nach

einer Berechnung auf der Grundlage der Haushaltsdaten des Landkreises mehr direkte

klientenbezogene Betreuungsstunden bewilligt, als in den Diensten an Personalressourcen

zur Verfügung steht. Dies wird darauf zurückgeführt, dass es keine Leistungsvereinbarungen

nach § 75 SGB XII gibt und insoweit einzelne Leistungsbestandteile nicht hinreichend vonei-

nander abgegrenzt werden können. Hinzu kommt, dass die landesweit kommunizierten Ent-

gelte allein für Fachleistungen zu niedrig und allenfalls im Rahmen einer Mischkalkulation trag-

fähig sind. Die ambulanten Dienste und Einrichtungen verfügen jedoch ausschließlich über

Fachkräfte und haben sich außerdem keine weiteren Einnahmequellen beispielsweise aus der

gesetzlichen Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung erschlossen. Zudem liegt das

Volumen der durchschnittlich bewilligten Stundenzahl im Landkreis über dem im Zuständig-

keitsbereich der beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.

Im Bereich der ambulanten Hilfen fällt das Fehlen jeglicher Leistungen zur beruflichen Teilha-

be ins Auge. Auch deuten bei dem Personenkreis der Menschen mit einer seelischen Störung

Diagnoseverteilung und Einkommenssituation an, dass vorrangige Leistungen zur therapeuti-

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schen Behandlung von Störungsbildern zur Vermeidung des Eintretens einer wesentlichen

Behinderung angezeigt sein könnten.

1.2.7 Hilfen zu Arbeit und Beschäftigung

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es ein umfangreiches Angebot an unterschiedlichen Ar-

beits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, das überwiegend

auf oder über dem Niveau anderer Regionen liegt.

Im Vergleich zu anderen Regionen nutzen überdurchschnittlich viele Personen die Werkstatt

für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit scheint zu die-

sem Ergebnis beizutragen, da bei ihr überdurchschnittlich viele Reha-Fälle in eine Beschäfti-

gung im Arbeitsbereich der WfbM münden.

Einem „alles ist möglich“ steht bei den professionellen Akteuren die Wahrnehmung gegen-

über, dass die Dienste auf den Einzelfall bezogen professionell arbeiten, jedoch lediglich auf

den Einzelfall bezogen miteinander kooperieren. Ein sozialer Raum zum strukturellen Aus-

tausch steht nicht zur Verfügung. Die Qualität bestehender Beziehungen zwischen den einzel-

nen Akteuren, bis hin zu den Arbeitgebern untereinander, scheint maßgeblich für eine gelun-

gene Integration ins Arbeitsleben, vereinbarte und verbindliche (professionelle) Verfahren und

Arbeitsweisen zu sein.

Lange Fahrzeiten und nur vereinzelt die Möglichkeit, mit eigener Arbeit geringfügig Geld zu

verdienen (Zuverdienst) zeichnet die Versorgungsrealität in den Tagesstätten und der Tages-

förderstätte aus.

Insbesondere die Erreichbarkeit des Angebots für schwer bzw. mehrfach behinderte Men-

schen in der im Landkreis vorhandenen Tagesförderstätte ist für einige der dort Beschäftigten

durch lange Anfahrtszeiten beschwerlich. Gleichzeitig scheint hier – im Bereich von tagesge-

staltender Beschäftigung für schwer- und mehrfach behinderte Menschen – Bedarf zu beste-

hen. Dies ergibt sich aus dem Vergleich mit anderen Regionen und der Problembeschreibung

insbesondere von gesetzlichen Betreuern und Kliniksozialdiensten, die eine Unterversorgung

für jüngere Personen mit schweren neurologischen Störungen wahrnehmen.

1.2.8 Mobilität und Sozialraum

Im Rahmen der Teilhabeplanung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Mobili-

tät als ein zentrales Problem für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben angeführt. Dies

ergibt sich zum einen aus der örtlichen Lage der Wohnheime, die die individuellen Möglichkei-

ten begrenzen, zum anderen aber hauptsächlich aus den Angeboten des ÖPNV. Dessen Ver-

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bindungen wurden insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende als unzureichend

wahrgenommen. Die Gestaltung der Busfahrpläne wurde als unübersichtlich und im Schriftbild

zu klein kritisiert. Von den Teilnehmenden wurde eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV ge-

fordert.

In Bezug auf Einrichtungen und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wurde im Rahmen der

Teilhabeplanung keine explizite Problemlage angezeigt. Dies könnte in einem Zusammenhang

mit der Wohnsituation der mitwirkenden Menschen mit Behinderungen stehen. Die Mehrzahl

der Teilnehmenden lebt in Wohnheimen der Eingliederungshilfe, eine individuelle Selbstver-

sorgung mit Grundnahrungsmitteln ist daher für sie in der Regel nicht erforderlich. Tatsächlich

gibt es Möglichkeiten, sich mit Hilfe von Dorfläden oder rollenden Märkten auch im ländlichen

Raum zu versorgen. Für die Geldversorgung gibt es zahlreiche Initiativen der Banken des

Landkreises, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

Der Zugang zur ärztlichen und fachärztlichen Versorgung wird überwiegend als ausreichend

eingeschätzt. Schwer zugänglich ist jedoch die fachärztliche Versorgung für Menschen mit

seelischer Behinderung, Psychotherapie durch Psychologen fehlt ganz.

In Bezug auf Inklusion wurden von den Teilnehmenden einige gelungene Beispiele genannt.

Einige Menschen mit Behinderungen engagieren sich in Vereinen (z.B. in der Fußballmann-

schaft). Besonders erwähnt wurde das Angebot „behindertengerechtes Karate“ des Vfl Tra-

ben-Trarbach, wodurch eine Integration in einen „normalen“ Verein ermöglicht wird.

Die Menschen mit Behinderungen formulierten hilfreiche Angaben, die ihnen eine Teilnahme

an Veranstaltungen und Angeboten des Sozialraums erleichtern würden. Neben Angaben zu

Busverbindungen, Barrierefreiheit und einem Ansprechpartner wurde insbesondere der Hin-

weis „Menschen mit Einschränkungen willkommen“ angeregt.

1.2.9 Psychiatrische Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Land-kreis Bernkastel-Wittlich

Eine Analyse der Häufigkeit von stationären Krankenhausbehandlungen wegen einer psychi-

atrischen Diagnose zeigt in nahezu allen Bereichen eine mit der landes - und bundesweiten

Situation korrespondierende Versorgungsrealität. Allerdings werden Männer aus dem Land-

kreis Bernkastel-Wittlich deutlich seltener stationär wegen einer Suchterkrankung behandelt

(Entgiftungsbehandlungen), als dies landes- und bundesweit der Fall ist. Gleichzeitig werden

Maßnahmen medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlungen) wegen einer Suchter-

krankung sehr gut genutzt. Die beiden Sachverhalte, die sich mit den Wahrnehmungen der

Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den entsprechenden Arbeitskreisen decken, deuten einer-

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seits eine hohe Qualität der Suchtberatung im Landkreis an. Andererseits scheint der Zugang

zu psychiatrischen Entgiftungsmaßnahmen hochschwellig zu sein.

1.3 Zielentwicklung in der Zukunftskonferenz

Die Zukunftskonferenz diente als abschließende Veranstaltung der Teilhabeplanung für Men-

schen mit Behinderungen. Sie baute auf den Ergebnissen der bereits durchgeführten Work-

shops, Interviews, den Expertengremien und den Erhebungen bei den Einrichtungen und

Diensten sowie den ausgewerteten Daten auf. Folgende Ziele wurden mit der Zukunftskonfe-

renz verbunden:

1. Vorstellung der bisherigen Ergebnisse der Teilhabeplanung.

2. Diskussion dieser Ergebnisse und Identifikation der relevanten Themen.

3. Gemeinsame Zielentwicklung für den Landkreis unter Beteiligung aller Akteure.

In einem ganztägigen Prozess entwickelten die über 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für

insgesamt neun Themenbereiche Ziele, die teilweise sehr konkret formuliert wurden.

Für den Bereich Wohnen wurde formuliert: „Jeder wohnt wo, wie und mit wem er will." Auch

solle es alle Wohnformen in ausreichender Zahl geben. Als Meilensteine für die genannten

Grundsatzziele wurde vorgetragen, dass es Wohnhäuser mit kleinen Gruppen im Ort geben

solle. Wohnraum solle passend sein - die dort lebenden Menschen sollten die für sie passen-

de Unterstützung erhalten. In den Wohnheimen solle es mehr Einzelzimmer geben. Dort solle

man im Rahmen von Trainingswohnen das Wohnen lernen können. Außerdem war es den

Teilnehmerinnen und Teilnehmern wichtig, ihren Wohnraum individuell gestalten zu können.

Im Bereich Arbeit wurden drei Grundsatzziele formuliert: es solle entsprechende, nach Nei-

gung und Eignung passende Arbeit für alle geben, es solle normal sein, behinderte Kollegin-

nen und Kollegen am Arbeitsplatz zu haben und die Menschen mit Behinderungen selbst

formulierten eindrücklich, dass es für sie mehr Arbeit an sich, aber auch mehr Geld für die

Arbeit, die sie leisten, geben solle. Als Meilensteine auf dem Weg dorthin wurde vorgeschla-

gen, „Teilhabeplanung zum Thema Arbeit" einzuführen. Es solle mehr Nischenarbeitsplätze

und Praktika geben und man müsse mehr ausprobieren können (sowohl Arbeitgeber als auch

Arbeitnehmer). Nötig sei auch, dass sich das Bewusstsein in der Öffentlichkeit verändere und

die Unternehmen besser aufgeklärt würden. Auch außerhalb einer Werkstatt für Menschen mit

Behinderungen müsse es eine dauerhafte und unkomplizierte personelle und finanzielle För-

derung geben.

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„Die Teilhabeplanung geht vom Betroffenen, seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten aus“ lautete

ein Grundsatzziel im Bereich Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung. Der Verfahrensab-

lauf solle optimiert sein, die Antragstellung transparent. Alle Geldgeber und Kostenträger soll-

ten in einen Topf zahlen. Meilensteine zu diesem Ziel sind nach Auffassung der Teilnehmerin-

nen und Teilnehmer der Zukunftskonferenz, dass die Betroffenen ihre Ziele selbst formulieren.

THPsolle es in Form verschiedener Medien geben. Beim Leistungsträger und beim Leistungs-

erbringer solle es eine kontinuierliche personelle Zuständigkeit geben. Als weiterer Meilenstein

wurde ein einrichtungs - und trägerübergreifender Qualitätszirkel vorgeschlagen.

Im Bereich Tagesstrukturierung und der Freizeitgestaltung sollten die bestehenden Ange-

bote von Vereinen und anderen Veranstaltungen offener gemacht werden. Besonders am

Wochenende sei dies wichtig - dies ist die Auffassung einer weiteren Arbeitsgruppe. In einem

anderen Arbeitskreis trat man dafür ein, dass es besondere Angebote für Menschen mit geis-

tiger Behinderung geben solle.

Für Kinder mit Behinderungen wurden zwei Grundsatzziele formuliert:

1. Eine Kita für alle in jedem Ort.

2. Jedes Kind erhält die Hilfe, die es aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation benötigt.

Als Meilenstein zu diesem Ziel wurde festgehalten, dass bei der Entwicklung von Kindertages-

stätten Kinder mit Behinderungen den gleichen Stellenwert erhalten sollten wie die Kinder un-

ter drei Jahren. Auch solle es eine Vernetzung und Durchlässigkeit der Schulen geben.

Einen breiten Raum nahm das Thema Mobilität ein. Das Grundsatzziel lautete: Mobilität für

alle. Meilensteine auf diesem Weg sind die barrierefreie Gestaltung von Bus - und Bahnfahr-

ten sowie die Gewährleistung einer individuellen Mobilität. In diesem Zusammenhang wurden

mobile Hilfen wie Bring - Dienste und Einkaufsservice als Möglichkeiten der Verbesserung

benannt.

Ein Prozess der Zukunftskonferenz beschäftigte sich mit der Pflege. Grundsatzziel war hier:

Lebensqualität in der Pflege durch Erweiterung des Pflegebegriffs. Angesprochen wurde eine

Verbesserung der Lebensqualität durch eine individuelle Kombination pflegerischer und ande-

rer Hilfen dort, wo die Menschen leben wollen.

Grundsatzziele für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit sind, dass Behinderung als Normalität

verstanden wird und dass man von Beginn an miteinander statt nebeneinander lebt. Als wich-

tiger Schritt hierzu wurde eine Sensibilisierung für die Sicht der Betroffenen angesehen. Auch

wolle man offene Begegnungen wagen. Organisationsstrukturen sollten so gebaut werden,

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dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mitentscheiden können. Auch sollten

Chancen angeboten und genutzt werden, einander besser zuhören zu lernen.

Einen intensiven Austausch gab es im Bereich Information und Beratung. Als Grundsatzziel

wurde formuliert: jede und jeder hat Zugang zu Information und Beratung. Meilensteine auf

dem Weg dorthin seien eine barrierefreie Website, ein Sonntags - Notdienst, ein aufsuchen-

der Beratungsdienst, die Vereinheitlichung von Telefonnummern, die Berücksichtigung von

Sprachbarrieren, die Begleitung in der Anfrage von Beratung sowie die Vernetzung aller betei-

ligten Dienste. Während einige Teilnehmer die Ansicht vertraten, dass es eine unabhängige

Beratungs- und Koordinierungsstelle geben solle, traten andere für eine Informations- und

Beratungsstelle bei der Kreisverwaltung ein. Eine dritte Gruppe vertrat die Auffassung, dass

es eine Plattform zur Vernetzung geben solle. Auch in einem weiteren Punkt gab es Unter-

schiede: einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer traten dafür ein, dass es eine Beratungsstel-

le für alle geben solle, andere wollten eine Beratungsstelle nur für Kinder und deren Familien.

1.4 Empfehlungen

Um die in der Zukunftskonferenz formulierten Ziele erreichen zu können, werden Maßnahmen

insbesondere in vier Handlungsfeldern vorgeschlagen. Diese sind

1. die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur,

2. die Einführung eines Fallmanagement in der Kreisverwaltung,

3. die Errichtung einer Informations- und Beratungsstelle beim Gesundheitsamt der

Kreisverwaltung,

4. die Gestaltung des Sozialraumes.

Die Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Be-

hinderungen bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller Akteure. Die Kreisverwaltung

Bernkastel-Wittlich ist daher bei der Realisierung einiger Empfehlungen auf die Mitwirkung

Dritter angewiesen.

transfer bietet fachliche Beratung und Begleitung bei der Realisierung der vorgeschlagenen

Maßnahmen im Rahmen einer detaillierten, noch zu erstellenden Projektvereinbarung an.

Ergänzend wird vorgeschlagen, die geplanten Maßnahmen im kritischen Dialog und in Zu-

sammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen, den Heimbeiräten, dem

Werkstattbeirat und den Leistungserbringern umzusetzen. Angeregt wird, die im Planungs-

prozess bewährte Struktur eines gemeinsamen Steuerungskreises weiterhin zu nutzen.

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Die betroffenen Menschen mit Behinderungen, die sich im Planungsprozess aktiv beteiligt

und eingebracht haben, sollten ebenso wie die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

der Dienste und Einrichtungen gesondert über die Ergebnisse der Teilhabeplanung, der Be-

schlussfassung des Kreistages und das weitere Vorgehen informiert werden.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz beabsichtigt, das Landesgesetz zur Ausführung des

Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AG SGB XII) vom 22. Dezember 2004 um einen § 14 a:

"Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Leistungserbringung" zu ergänzen3. Ziel

dieser Gesetzesänderung ist es, neue Leistungsformen unter Berücksichtigung des Grund-

satzes "ambulant vor stationär" zu erproben. Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren

im Sommer 2010 abzuschließen und eine entsprechende Rechtsverordnung zum Ende des

Jahres in Kraft zu setzen. Seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie

und Frauen wurde in Aussicht gestellt, dass der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Modellre-

gion anerkannt wird.4

Vorgeschlagen wird,

• die Weiterentwicklung der Richtlinien des Behindertenfahrdienstes (pauschale Leis-

tung zur Förderung der Mobilität),

• die Umsetzung von Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII mit dem unter 1.4.1

Nr. 3 skizzierten Inhalt sowie

• die Umsetzung der in Kapitel 1.4.3 skizzierten Beratungsstelle

in ein Landesprogramm aufzunehmen.

Die geplanten Maßnahmen, insbesondere die angestrebte Ambulantisierung, dienen dazu,

Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe, mithin die Lebensqualität der Menschen

mit Behinderungen im Landkreis zu verbessern. Es sollte überprüft werden, inwieweit diese

Ziele mit den realisierten Maßnahmen tatsächlich erreicht werden können. Daher schlagen

wir ergänzend vor, im Landesprojekt auch eine externe Evaluation bspw. durch Studierende

eines einschlägigen Studienganges unter professoraler Begleitung durchzuführen.

1.4.1 Weiterentwicklung der ambulanten Versorgungsstruktur.

1. Der Kreistag Bernkastel-Wittlich erklärt seinen Willen zur Umgestaltung des Versorgungs-

systems, damit Menschen mit Behinderungen im Landkreis dort wohnen können, wo sie

3 Schreiben des MASGFF vom 17. September 2009 an die kommunalen Spitzenverbände. 4 Gespräch mit Herrn Staatssekretär Habermann am 22. Februar 2010

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wollen. Dies beinhaltet, dass niemand gegen seinen Willen aus einem Wohnheim auszie-

hen muss.

Umsetzung: 03/2010.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine.

2. Die Richtlinien zum Behindertenfahrdienst des Landkreises Bernkastel-Wittlich werden

weiter entwickelt. Die Nutzung des Behindertenfahrdienstes soll den Personen ermöglicht

werden, die auf Grund ihrer Beeinträchtigung aktuell nicht in der Lage sind, mit den vor-

handenen Verkehrsmitteln an ihnen wichtigen Lebensbereichen teilzuhaben. Dieser Be-

darf wird über den THP ermittelt; hierzu gehört auch die Ermittlung, ob eine Begleitperson

bei der Nutzung erforderlich ist. Diese Maßnahme sollte zeitlich als Erstes umgesetzt wer-

den, insbesondere um den am Planungsprozess beteiligten Menschen mit Behinderungen

eine möglichst zeitnahe Rückmeldung zur Wirkung der Teilhabeplanung und ihrer Beteili-

gung zu geben. Eckpunkte der genannten Weiterentwicklung sind die

• Erweiterung des berechtigten Personenkreises auf alle Leistungsberechtigten mit

einer wesentlichen Behinderung nach SGB XII, soweit ein individueller Hilfebedarf

gegeben ist,

• Klärung des Bedarfs im Rahmen der Individuellen Teilhabeplanung und

• Leistungsgewährung als pauschale Geldleistung unabhängig vom eingesetzten

Dienst oder Fahrzeug.

Umsetzung 12/2010 durch Beschluss des Kreistages im Rahmen eines Modells nach §

14a AG SGB XII.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Eine Abstimmung mit dem Ministerium für Ar-

beit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist erforderlich.

3. Die Kreisverwaltung schließt mit geeigneten Anbietern Leistungsvereinbarungen gemäß §

75 SGB XII ab. Gegenstand der Vereinbarungen ist die Erbringung von Leistungen zur

ambulanten Begleitung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in ihrer eige-

nen Häuslichkeit, gegebenenfalls auch in Wohngruppen.

• Die geforderte Eignung potentieller Leistungserbringer sowie Art, Inhalt und Quali-

tät (Struktur, - Prozess- und Ergebnisqualität) der geforderten Leistungen für ein-

zelne Zielgruppen werden näher bestimmt.

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• Dienste und Einrichtungen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich werden über die

Anforderungen schriftlich informiert. Über die Absicht der Kreisverwaltung zum Ab-

schluss von Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII und die Existenz des An-

forderungsprofils wird öffentlich informiert. Das Anforderungsprofil kann von inte-

ressierten Diensten und Einrichtungen angefordert werden.

• Interessierte Dienste und Einrichtungen können mit der Kreisverwaltung in Ver-

handlungen zum Abschluss von Leistungsvereinbarungen eintreten.

• Eckpunkte des Anforderungsprofils sind:

− Personenzentrierte Leistungserbringung, d.h. Finanzierung auf der Basis

von unmittelbar klientenbezogenen Leistungen,

− Leistungserbringung als Komplexleistung unter Einschluss von Leistungen

nach SGB V und SGB XI ggfls. in Kooperation mit hierzu berechtigten

Diensten,

− Unterscheidung von fachlichen und alltagsbegleitenden Hilfen mit unter-

schiedlichen Vergütungssätzen im Rahmen der Eingliederungshilfe,

− Orientierung der Leistungserbringung am Sozialraum.

Umsetzung: Aufnahme inhaltlicher Vorbereitungen unverzüglich nach Beschluss des

Kreistages über die Teilhabeplanung im 03/2010; Abschluss von Vereinbarungen bis

12/2010 im Rahmen eines Modells nach § 14a AG SGB XII.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Eine Abstimmung mit dem Ministerium für

Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist erforderlich. Zu klären ist, ob das

Land auch die Kosten für ein über den landeseinheitlichen Satz von 33 € hinausge-

hendes Entgelt für Fachleistungen zur Hälfte übernimmt bzw. wie mit dem unter 33 €

liegenden Entgelt für alltagsbegleitende Hilfen verfahren werden soll. Im Übrigen könn-

ten die Verhandlungen zum Abschluss von Landesrahmenverträgen gemäß §§ 79 ff.

SGB XII tangiert werden.

4. Für Menschen mit Behinderungen / mit schweren Beeinträchtigungen bspw. in Folge

schwerer neurologischer Erkrankungen wird ein tagesstrukturierendes Angebot geschaf-

fen. Die räumliche Lage gewährleistet eine gute Erreichbarkeit bei möglichst kurzen Fahr-

zeiten für die Betroffenen.

Umsetzung: 01/2012 – 12/2012.

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Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Einvernehmen mit dem Ministerium für Ar-

beit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist erforderlich, da es sich sozialrecht-

lich um ein teilstationäres Angebot handelt. U.a. ist klärungsbedürftig, ob und inwieweit

ein solches Angebot im Rahmen einer Fördergruppe in Trägerschaft der Werkstatt für

Menschen mit Behinderung realisiert werden könnte.

5. In der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) wird Teilzeitbeschäftigung ermög-

licht, um auch Personen mit geringerer Belastbarkeit, die derzeit eine ganztägige Beschäf-

tigung in der WfbM ausschließt, die Möglichkeit einer stundenweisen Beschäftigung zu er-

öffnen.

Umsetzung: 01/2011 – 06/2011.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Einvernehmen mit dem Ministerium für Ar-

beit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist erforderlich, da es sich um ein teil-

stationäres Angebot handelt.

6. Es wird ein Konzept von Gastfamilien für Menschen mit Behinderungen entwickelt und

realisiert.

Umsetzung: 06/2012 – 12/2012.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine. Es handelt sich um ein ambulantes

Angebot im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers.

1.4.2 Einführung eines Fallmanagements in der Kreisverwaltung

1. Auf der Ebene des Einzelfalls:

Im Fachbereich 31 werden Prozesse und Strukturen einer aktiven Fallsteuerung (Fallma-

nagement) etabliert. Eckpunkte sind:

(a) Das Fallmanagement in Fachbereich 31 gewährleistet bedarfsgerechte und notwendi-

ge Leistungen für Leistungsberechtigte von Eingliederungshilfe nach SGB XII.

(b) Die Beratung im Einzelfall der Hilfe suchenden bzw. leistungsberechtigten Bürgerinnen

und Bürger wird intensiviert.

(c) Die Prozesse zur Bedarfsklärung, Hilfeplanung und dem Monitoring bewilligter Leis-

tungen einschließlich der entsprechenden Schnittstellen werden beschrieben.

(d) Die aus der Gestaltung der Prozesse sich ergebenden Anforderungen an die Mitarbei-

terinnen und Mitarbeiter werden beschrieben (Stellenbeschreibungen).

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(e) Es wird geprüft, ob und inwieweit durch das Fallmanagement ein weiterer Personalbe-

darf in FB 31 entsteht.

(f) Es werden Maßnahmen der Personalentwicklung sowie entsprechende Qualifizie-

rungsmaßnahmen durchgeführt.

(g) Die Laufzeit der Individuellen Teilhabepläne wird an die Bewilligungszeiträume gekop-

pelt. Leistungen werden in 90% aller Fälle zum Stichtag 31.12. für bis zu 1 Jahr bewil-

ligt. In besonders begründeten Einzelfällen können die Bewilligungszeiträume verlän-

gert werden. Bei Fortdauern der Hilfebedürftigkeit ist eine erneute Antragstellung erfor-

derlich.

(h) Der THP wird um einen Bogen zur Überprüfung der Zielerreichung ergänzt.

(i) Die Anforderungen an die medizinische Stellungnahme durch das Gesundheitsamt

werden präzisiert.

(j) Leistungsberechtigte Personen werden in allen Fällen zur Teilnahme an der Teilhabe-

konferenz eingeladen.

− Die Kreisverwaltung akzeptiert bildliche Zieldarstellungen (angestrebte Wohn-

und Lebensform) der leistungsberechtigten Personen.

− Es werden Kommunikationshilfen genutzt, wenn hörgeschädigte Personen be-

teiligt sind.

− Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des FB 31 und der Dienste und Einrichtungen

werden gemeinsam zur Hilfeplanung mit schwer und/oder mehrfach behinder-

ten Menschen qualifiziert.

(k) Die Service-Stelle nach SGB IX wird regelmäßig zur Teilnahme an der Teilhabekonfe-

renz eingeladen. Die ARGE nach SGB II, die kein Träger der Rehabilitation ist, wird im

Einzelfall zur Teilhabekonferenz eingeladen, um Möglichkeiten der Beschäftigung mit

Leistungen der Eingliederungshilfe zu kombinieren.

Umsetzung: 07/2010 – 12/2011.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Eine Abstimmung mit dem Ministerium für

Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen ist bezgl. der Ergänzung des THP

um einen Bogen zur Zielerreichung erforderlich.

(l) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)

oder in Tagesförderstätten, die in eigener Häuslichkeit ohne weitere Unterstützung le-

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ben, werden im Rahmen eines Projektes von Fachbereich 31 der Kreisverwaltung über

bestehende Hilfsmöglichkeiten informiert und beraten. Zur Realisierung des Projektes

sind gesonderte personelle Ressourcen erforderlich.

Umsetzung: 01/2011 – 12/2011.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine.

2. In Kooperation und Vernetzung (Versorgungsstruktur)

(a) Die Anzahl, Art und Qualität der Leistungen von Diensten und Einrichtungen, die Leis-

tungen nach dem SGB XII erbringen, werden im Geschäftsbereich 3 der Kreisverwal-

tung beobachtet (Monitoring), geplant und gesteuert (Controlling). Berichterstattung

und Planung therapeutischer und pflegerischer Leistungen der psychiatrischen Versor-

gung (PsychKG) verbleiben dagegen in Fachbereich 52.

Umsetzung: unverzüglich

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine

(b) Die Information und Vernetzung der beteiligten Dienste und Einrichtungen wird mit re-

gelmäßig tagenden Fachforen aktiv gefördert. Fachbereich 31 lädt hierzu Mitarbeite-

rinnen und Mitarbeiter von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe, Personen

des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Selbsthilfe regelmäßig ein. Inhalt der

Fachforen ist die wechselseitige Information über bestehende Angebote und Arbeits-

weisen der beteiligten Akteure.

Umsetzung: unverzüglich

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine

(c) Die Formulare zur Teilhabeplanung werden von den Diensten und Einrichtungen und

FB 31 auf einer gemeinsamen, Internet-basierten Plattform bearbeitet. So kann eine

größtmögliche Transparenz auch in Bezug auf den Bearbeitungsstand, erreicht wer-

den. Der Schutz der Sozialdaten sowie eine Gestaltung der Schnittstellen zu beste-

henden Systemen müssen dabei gewährleistet sein.

Umsetzung: 05/2010 – 12/2010.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Diese Empfehlung kann nur als gemeinsa-

mes Projekt auf freiwilliger Basis mit den Leistungsanbietern realisiert werden. Eine

Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten erscheint sinnvoll.

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(d) Die Verantwortlichkeit und die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes hinsicht-

lich der Versorgung chronisch psychisch kranker Menschen einschließlich der Sucht-

krankheiten werden stärker profiliert. Dies beinhaltet eine Neubestimmung der Zu-

sammenarbeit mit der psychiatrischen Abteilung in Wittlich, den Suchtberatungsstellen

im Kreis und dem Fachbereich 31 der Kreisverwaltung.

Umsetzung: 08/2010 – 07/2011.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Diese Empfehlung kann nur als gemein-

sames Projekt auf freiwilliger Basis mit der psychiatrischen Abteilung des Verbund-

krankenhauses und der Suchtberatungsstelle im Landkreis realisiert werden.

(e) Es wird unter Beteiligung des Fallmanagement bei der Kreisverwaltung ein einheitli-

ches Verfahren zur Bedarfsfeststellung für Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Zu-

sammenarbeit mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, der Bundesagen-

tur für Arbeit, der ARGE und den weiteren beteiligten Diensten und Stellen wie der

Förderschulen entwickelt. Dieses Verfahren beachtet die jeweils gesonderten gesetzli-

chen Vorgaben der jeweiligen Leistungsträger.

Umsetzung: 01/2011 – 12/2011.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Diese Empfehlung kann nur als gemeinsa-

mes Projekt der Leistungsträger sowie der weiteren Beteiligten realisiert werden.

1.4.3 Öffentlichkeitsarbeit und Beratung betroffener Bürgerinnen und Bürger

Beim Gesundheitsamt wird eine Beratungsstelle zur Teilhabe von Menschen mit Behinde-

rungen eingerichtet.

(a) Eine Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe, dem Land, dem Sozialpädiatrischen Zentrum,

den Schulen und mit Prävention befassten Stellen wird angestrebt.

(b) Die Nutzung der Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger sollte kostenfrei sein.

(c) Aufgaben dieser Beratungsstelle sind insbesondere

• Information und Beratung von Eltern mit behinderten oder von Behinderung be-

drohten Kindern zu Art und Ausprägung sowie des Umgangs mit Beeinträchti-

gungen und Behinderungen, bestehenden Hilfen sowie zu Möglichkeiten von Bil-

dung und schulischer Laufbahn.

• Information, Beratung und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von

Kindertagesstätten zu Art und Ausprägung sowie des Umgangs mit Beeinträch-

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tigungen und Behinderungen, bestehenden Hilfen sowie zu Möglichkeiten von

Bildung und schulischer Laufbahn.

• Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen sowie ihrer Angehö-

rigen und nahe stehenden Personen über bestehende Möglichkeiten einer Un-

terstützung.

• Öffentlichkeitsarbeit wie beispielsweise die Kontaktpflege zu Vereinen mit dem

Ziel einer Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

• Pflege der Seiten der Homepage der Kreisverwaltung, die Fragen einer Teilhabe

von Menschen mit Behinderungen betreffen, einschließlich entsprechender Links

zu bestehenden Informationsplattformen.

(d) Das Profil der Beratungsstelle wird gemeinsam mit den beteiligten Akteuren entwickelt.

Umsetzung: 01/2011 – 12/201112/2010 im Rahmen eines Modells nach § 14a

AG SGB XII.

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: Eine Realisierung der Beratungsstelle

mit den vorgestellten Aufgaben bedarf des Einvernehmens und der Unterstützung

durch die Ministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie

für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Fachbereich 12 der Kreisverwaltung

wird von Beginn an beteiligt.

1.4.4 Gestaltung des Sozialraumes

1. Der Landkreis Bernkastel-Wittlich wirkt auf den Zweckverband des Verkehrsverbundes

Region Trier (VRT) ein mit dem Ziel einer barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen

und Fahrplänen.

Umsetzung: unverzüglich

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine.

2. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich begrüßt die Initiativen für barrierefreie Dienstleis-

tungen der Banken im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Umsetzung: unverzüglich

Notwendige Abstimmungen mit Dritten: keine.

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2 MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IM LANDKREIS BERNKASTEL-WITTLICH

Zielgruppen der Teilhabeplanung waren „Menschen mit einer Behinderung (geistig, sinnes-

und körperbehindert, seelisch, inklusive Suchterkrankungen). Die Planungen betreffen alle

Altersgruppen, einschließlich Kinder und alte Menschen. Ausgenommen sind Kinder mit einer

seelischen Behinderung, diese werden im Rahmen der Jugendhilfe berücksichtigt. Des Weite-

ren sind Zielgruppen der Planungen die Akteure vor Ort, Angehörige des sozialen Raumes der

behinderten Menschen, in die Hilfeplanung und Gewährung der Hilfe einbezogene Mitarbeiter

der Kreisverwaltung oder der Einrichtung.“

Demnach gab es keine getrennten Planungsprozesse für Menschen mit unterschiedlichen

Beeinträchtigungen, vielmehr wurden Menschen mit Behinderungen gemeinsam angespro-

chen und beteiligt. Gleichwohl wurden spezifische Problemlagen oder Ansichten nachgefragt,

geäußert und in den Planungen berücksichtigt.

Die weit gefasste Zielgruppe der Teilhabeplanung führte bei den beteiligten Personen zu einer

Diskussion, wie sie auch in anderen Zusammenhängen geführt wurde und nach wie vor wird:

„Von wem reden wir, wenn wir von Menschen mit Behinderungen reden?“

2.1 Zusammenfassung

Das Modell von Behinderung gemäß der ICF kann als die aktuell geltende Grundlage für die

Diskussion um Behinderung und Teilhabe angesehen werden. Insbesondere die Abkehr einer

rein medizinischen Betrachtungsweise hin zu einem Bezug auf die Wechselwirkungen zwi-

schen einer Funktionsstörung und der Umwelt scheint der Lebensrealität von Menschen mit

Beeinträchtigungen gerechter zu werden. Die UN-Konvention greift diese Wechselwirkungen

auf und stellt klare, übergreifende Forderungen an die Politik. Aus leistungsrechtlicher Sicht

sind für den Auftraggeber die Definition der Behinderung im SGB IX und im SGB XII sowie die

daraus resultierende, individuelle Klärung der Situation und des Bedarfs handlungsleitend.

Gleichwohl ist es die Aufgabe der Kreisverwaltung, die aus der ICF und der UN-Konvention

hervorgehenden Anforderungen aufzugreifen und anzugehen. Diese scheinen jedoch weniger

mit der Begrifflichkeit der Behinderung als vielmehr mit der Begrifflichkeit der Teilhabe und mit

der Gestaltung der Umwelt in einem Zusammenhang zu stehen. „(…) die Kategorie der Teil-

habe (prägt wesentlich) den Begriff der Behinderung und damit den Zweck eines auf Behinde-

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rung ausgerichteten Rechts.“5 Die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger können

durch eine konsequent barrierefreie Gestaltung der Umwelt maßgeblich verbessert werden.

Hierdurch kann sich der individuell erforderliche Unterstützungsbedarf von Menschen mit Be-

hinderungen reduzieren und eine größere Selbständigkeit ermöglicht werden.

Davon ausgegangen, dass die UN-Konvention die wesentlichen und übergreifenden Aspekte

der Teilhabe in den unterschiedlichen Lebensbereichen beinhaltet und, dass die Frage nach

individueller Teilhabe nur mit den betroffenen Menschen gemeinsam beantwortet werden

kann, geben die Forderungen des Arbeitskreis Wohnen-Betroffene erste Impulse einer Wei-

terentwicklung des Hilfesystems.

Abbildung 1: Ergebnisse zu der UN-Konvention

Quelle: Arbeitskreis Wohnen-Betroffene, 06. Juli 2009

2.2 Der Behinderungsbegriff der ICF

In der aktuellen Diskussion ist die Berücksichtigung der Internationale Klassifikation der Funk-

tionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) maßgeblich. Die ICF wurde im Mai 2001

von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet und ergänzt vornehmlich die In-

ternationale Klassifikation der Diagnosen (ICD). Dem bio-medizinischen Modell der ICD, wel-

ches Krankheitsphänomene benennt, wurde somit das bio-psycho-soziale Modell der ICF ge-

genübergestellt. Die ICF beschreibt die funktionalen Probleme, welche durch eine Krankheit

entstehen können und deren Bedeutung für das Leben der betroffenen Person.

5 {Welti 2005 #586}, S. 101

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Abbildung 2: Das bio-psycho-soziale Modell der ICF

Quelle: Schuntermann 2007

Dieses Modell wendet sich von einer rein medizinischen Definition der Behinderung ab und

legt den Fokus auf die Wechselwirkungen zwischen einem Gesundheitsproblem und der Um-

welt. Dabei wird der Begriff der Funktionalen Gesundheit verwendet, welcher neben den bio-

medizinischen Gesichtspunkten auch die Ebene des Menschen als handelndes sowie als in

Gesellschaft und Umwelt selbst bestimmtes und gleichberechtigtes Subjekt berücksichtigt.6

Demnach ist eine Person funktional gesund (= nicht behindert), wenn vor ihrem gesamten

Lebenshintergrund…

…ihre körperlichen Funktionen (einschließlich des geistigen und seelischen Bereiches) und

ihre Körperstrukturen allgemein anerkannten (statistischen) Normen entsprechen,

…sie all das tut oder tun kann, was von einem Menschen ohne Gesundheitsproblem erwartet

wird und

….sie zu allen Lebensbereichen, die ihr wichtig sind, Zugang hat und sich dort so entfalten

kann, wie es von einem Menschen ohne Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder –

strukturen erwartet wird.7

Dieses Modell und die dazugehörende Begrifflichkeit der ICF hatten nachhaltigen Einfluss auf

die deutsche Gesetzgebung.

2.3 Der Behinderungsbegriff im SGB

Der im SGB IX festgehaltene zweigliedrige Behinderungsbegriff greift wesentliche Elemente

der ICF auf. Allerdings wird eine Begrenzung in Bezug auf die Dauer der Einschränkung und

das Alter der betreffenden Person vorgenommen.

6 {Schuntermann 2005 #410}, S. 20 7 {Schuntermann 2005 #410}, S. 19

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41

„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion und/oder ihre geistige Fähigkeit

und/oder ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von

dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch ihre Teilhabe am Le-

ben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“8 Ursache einer beeinträchtigten Teilhabe muss ein

Gesundheitsproblem sein. Andere mögliche Ursachen für eine Beeinträchtigung der Teilhabe

wie z.B. Armut oder ethnische Zugehörigkeit, bleiben unberücksichtigt.

Diese Definition des SGB IX gilt „grundsätzlich für alle Bücher des Sozialgesetzbuches; es sei

denn, der Behinderungsbegriff ist in einzelnen Büchern abweichend bestimmt.“9 In Paragraph

6 SGB IX werden mögliche Träger der Leistungen zur Teilhabe aufgeführt.

Im Bereich des SGB III Arbeitsförderung liegt Behinderung nur vor, bei Menschen „(…) de-

ren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwe-

re ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des Neunten Buches nicht nur vorübergehend

wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen,

einschließlich lernbehinderter Menschen.“10 D.h. es gibt eine Begrenzung des in diesem Buch

geltenden Behindertenbegriffs in Bezug auf Arbeit.

Bei Kindern und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung wird ebenfalls auf den

zeitlichen Bezug von sechs Monaten und den für das Lebensalter typischen Zustand verwie-

sen. In Abschnitt 1 (a) Satz 2 des § 35a SGB VIII wird allerdings zur Feststellung einer seeli-

schen Behinderung eine ärztliche Stellungnahme auf Grundlage der Internationalen Klassifika-

tion der Krankheiten ICD – 10 eingefordert; d.h. bei Kindern und Jugendlichen gibt es einen

stärkeren medizinischen Bezug, welcher in § 2 SGB IX so nicht auftritt.

Die grundlegendste Abweichung bzw. Ergänzung zu § 2 SGB IX findet sich im SGB XII.

3. Paragraph 53 SGB XII beschreibt den leistungsberechtigten Personenkreis sowie die Auf-

gabe der Eingliederungshilfe.

„Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches

wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer

solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe,

wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder

Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt

werden kann.“ (SGB XII § 53 Abs.1) Dies wird ergänzt durch den § 19 wonach Leistungen der

8 {Sozialgesetzbuch IX 01.07.2009 #1266}, § 1 9 {Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) 25.11.2008 #926}, S. 4 10 SGB III, § 19 Abs. 1

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Eingliederungshilfe dann geleistet werden, „(…) wenn die Aufbringung der Mittel aus dem Ein-

kommen und Vermögen nach den Vorschriften des elften Kapitels dieses Buches nicht zuzu-

muten ist.“11

„Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten

oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten

Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere den behinderten

Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleich-

tern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.“

(SGB XII § 53 Abs. 3)

Die wesentliche Behinderung wird in der Eingliederungshilfeverordnung (EHVO) §1-3 näher

ausgeführt. Demnach wird bestimmten Personenkreisen die wesentliche Behinderung per

Gesetz anerkannt, wie z.B. bei gehörlosen oder blinden Personen, bei anderen Personenkrei-

sen muss diese gesondert festgestellt werden.12

Bei Menschen mit einer körperlichen Behinderung kann die Wesentlichkeit aufgrund erhebli-

cher Funktionseinschränkungen festgestellt werden. Bei Menschen mit einer geistigen Behin-

derung ist die Feststellung der Wesentlichkeit an die daraus resultierende erhebliche Beein-

trächtigung ihrer Fähigkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe gebunden.

Bei Menschen mit einer seelischen Behinderung können als wesentlich seelisch behindert

gelten, wenn die seelische Störung eine wesentliche Einschränkung der Teilhabefähigkeit zur

Folge hat.

Erheblich und wesentlich sind hierbei unbestimmte Rechtsbegriffe. Diesen könnte man sich

jedoch im Vergleich zu den aufgeführten Personengruppen und mit Ansätzen aus der ICF

(Wie häufig tritt das Problem auf? Wie sehr stört es die tägliche Lebensführung?) annähern.

Eine weitere Besonderheit findet sich im zweiten Teil des SGB IX, dem Schwerbehinderten-

recht. „Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesver-

sorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der

Behinderung fest.“ Schwerbehinderung liegt ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. „Der

12 Vgl. {Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 24.11.2009 #1124}

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Ausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen,

(…)“ (SGB IX, § 69, (5) 2). Dies bricht mit dem oben erläuterten Verständnis von Behinderung.

Der erstgenannte Behinderungsbegriff stellt Behinderung „als Situation mit persönlichem Be-

zug“ dar. Dem gegenüber begreift der zweite Teil des SGB IX die Behinderung als „persönli-

chen Status“, der einhergeht mit einer Feststellung der Behinderung durch die zuständigen

Behörden.13 Dieser Status wurde insbesondere mit den Tatbestandsmerkmalen Erwerbsmin-

derung und Schwerbehinderung definiert und hat „zumeist dauerhafte, für die betroffene Per-

son günstige Rechtsfolgen.“14

Problematisch hierbei ist, dass Behinderung ausschließlich als Schaden und Defizit verstan-

den werde. Dies ist notwendig, solange es um eine Entschädigung oder einen Defizitausgleich

durch Rentenzahlungen gehe. Problematisch wird es jedoch, sobald Rehabilitation und Teil-

habe im Vordergrund stehen, da so Chancen und Fähigkeiten der Personen und die evtl. mög-

lichen, unterstützenden Sozialleistungen nicht ausreichend berücksichtigt werden.15

„Rechte auf Schutz und auf dauerhafte Leistung, die an einem Status wie anerkannter

Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung anknüpfen, stehen in einem Spannungsverhält-

nis zu der Orientierung des Sozialrechts darauf, Behinderungen zu vermeiden oder aufzuhe-

ben.“16

Hierbei richtet sich der Status nach dem Vorliegen einer medizinischen Teilhabegefährdung,

während sich das Sozialrecht auf eine konkrete Teilhabestörung bezieht.

2.4 Allgemeiner und spezifischer Behinderungsbegriff

Der Begriff der Behinderung gemäß der ICF ist als allgemeiner Behinderungsbegriff zu verste-

hen. Er kennt weder einen Altersbezug noch berücksichtigt er die Dauer der Beeinträchtigung.

In einer Empfehlung der BAGüS wird daher die Bezeichnung „Beeinträchtigung der funktiona-

len Gesundheit“ angeraten17, in Abgrenzung zu dem expliziten Behinderungsbegriff des SGB

IX, bei dem die Beeinträchtigung der Teilhabe im Vordergrund steht. Im SGB XII muss diese

Beeinträchtigung zudem wesentlich sein.

13 {Welti 2005 #586}; S. 106 14 {Welti 2002 #1245}, S. 66 15 {Welti 2002 #1245}, S.67 16 {Welti 2002 #1245}, S. 75 17 {Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 24.11.2009 #1124}, S. 7

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Abbildung 3: Behinderungsbegriffe nach ICF und SGB

Quelle: nach Schuntermann, 2007, S. 36

Die in den Sozialgesetzbüchern verwendete Begrifflichkeit ist für die Zugehörigkeit zum leis-

tungsberechtigten Personenkreis verbindlich. Eine solche Zugehörigkeit sagt jedoch noch

nichts über erforderliche Leistungen oder den individuellen Hilfebedarf aus.18 Ebenso wenig

gibt er Auskunft über die individuelle Haltung gegenüber einer möglichen Einschränkung und

deren Bedeutung für die betroffene Person.

Gerade diese Einschränkung der Definition begründet einen veränderten Umgang mit Men-

schen mit Behinderungen, auch im Rahmen der Leistungsgewährung. Allein über eine Diag-

nose ist es in der Regel nicht möglich, festzustellen, ob jemand zum leistungsberechtigten

Personenkreis gehört. Vielmehr bedarf es einer detaillierten Beschreibung der Beeinträchti-

gung der Funktionsfähigkeit (Was kann ein Mensch und was nicht?), um daraufhin gemeinsam

mit der betroffenen Person herauszufinden, ob, wo und wie eine Beeinträchtigung der Teilha-

be besteht und wie diese beseitigt, vermindert oder eine Verschlimmerung verhütet werden

kann. Wesentlich hierfür sind die Vorstellungen und Ziele der leistungsberechtigten Person,

18 {Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) 25.11.2008 #926}, S. 3

Wesentliche Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe

(§ 53 SGB XII)

Beeinträchtigung der Teilhabe bei nicht alterstypisch beeinträchtigtemFunktionszustand   (§ 2 SGB IX)

Beeinträchtigung der Teilhabe an einem Lebensbereich(spezieller Behinderungsbegriff,  ICF)

Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit(allg. Behinderungsbegriff, ICF

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weniger die (wenn auch fachlich begründete) Annahme, was für diesen Menschen das Beste

sei. Dies entspricht den Empfehlungen des Deutschen Vereins, demnach „ein Bedarf besteht,

wenn erwünschte und angemessene Teilhabeziele behinderungsbedingt nicht ohne Hilfe er-

reicht werden können.“19

Letztendlich korrespondiert die Definition von Behinderung im SGB IX mit dem Ziel der Leis-

tungen: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen (…) um

ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu

fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.“20

2.5 Behinderungsbegriff in der UN-Konvention

In der UN-Konvention über Rechte für Menschen mit Behinderungen, welche im März 2009

von der Bundesrepublik ratifiziert wurde, findet sich das bio-psycho-soziale Modell der Behin-

derung der ICF wieder. Bemerkenswert ist die der Konvention vorangestellte Erkenntnis, wel-

che die Diskussion des Behinderungsbegriffs und die damit verbundenen Schwierigkeiten auf-

greift:

„Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – (…)

e) in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig weiterentwickelt (…).

i) ferner in der Erkenntnis der Vielfalt der Menschen mit Behinderungen, (…)

haben folgendes vereinbart: (…)“

Unter diesen Voraussetzungen benennt die Konvention in Artikel 1 – Zweck die Zielgruppe:

„ (…) Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche,

seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit

verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der

Gesellschaft hindern können.“21

In der UN-Konvention in einfacher Sprache wird übrigens auf diese Diskussion verzichtet. Hier

werden ausschließlich die umfassenden Rechte zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für

19 {Deutscher Verein fur Offentliche und Private Fursorge 17. Juni 2009 #1257}, S. 7 20 SGB IX § 1 Satz 1; Oktober 2004 21 {Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung #547}, Artikel 1, S. 9

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Menschen mit Behinderungen dargestellt, ohne diese Personengruppe näher zu beschrei-

ben.22

2.6 Auswertung der Schwerbehindertenstatistik im Landkreis Bernkastel-Wittlich

In der Schwerbehindertenstatistik werden die Personen erfasst, die einen Antrag auf Schwer-

behinderung bei den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetztes zuständigen Be-

hörden gestellt haben und dieser mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 auch

bewilligt wurde. Zum 31.12.2007 gab es 9.583 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises

Bernkastel-Wittlich, die in Besitz eines solchen Schwerbehindertenausweises waren.

Unten stehende Tabelle zeigt diese Personen pro 1.000 Einwohner in der jeweiligen Alters-

gruppe im Vergleich zu Rheinland-Pfalz.

Abbildung 4: Menschen mit Schwerbehindertenausweis RLP und BKS-WIL pro 1.000 Einwohner in der Altersgruppe, 31.12.2009

Quelle: Statistisches Landesamt RLP, 2007, eigene Darstellung, transfer 2009

Demnach besitzen in Bernkastel-Wittlich in jeder Altersgruppe geringfügig mehr Menschen

einen Schwerbehindertenausweis als im rheinland-pfälzischen Durchschnitt.

Betrachtet man die Verteilung nach Geschlecht, wird deutlich, dass eindeutig mehr Männer als

Frauen einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Dies könnte daran liegen, dass viele nicht

berufstätige Frauen von den mit einem Schwerbehindertenausweis verbundenen

Nachteilsausgleichen nicht profitieren und ihn daher gar nicht erst beantragen.

22 {Beauftrage der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Januar 2009 #1247}

0

50

100

150

200

250

0 ‐ 5 6 ‐ 14 15 ‐ 17 18 ‐ 24 25 ‐ 64 65 und älter

Menschen mit Schwerbehindertenausweis pro 1000 Einwohner in der Altersgruppe, BKS‐WIL und RLP, 

31.12.2007

BKS‐WILL

RLP

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47

Tabelle 1: Bürger/-innen Grad der Behinderung

GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 Gesamt

Männer 1.875 1.038 661 556 294 1.304 5.728

Frauen 986 606 444 425 252 1.142 3.855

Gesamt 2.861 1.644 1.105 981 546 2.446 9.583

Quelle: Statistisches Landesamt RLP, eigene Darstellung, transfer 2009

Die körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen der Menschen mit einem

Schwerbehindertenausweis sind äußert vielfältig, wie untenstehende Abbildung zeigt. Die

größte Gruppe bilden die Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule und des Rumpfes mit

2.306 Nennungen, gefolgt von den Beeinträchtigungen der Funktion von inneren Organen

bzw. Organsystemen mit 2.228 Nennungen.

Abbildung 5: Menschen mit Schwerbehindertenausweis nach Art der Behinderung, BKS-WIL, 31.12.2007

Quelle: Statistisches Landesamt 2007, eigene Darstellung, transfer 2009

Nicht nur aufgrund der Vielfältigkeit der Behinderungen wurde in einigen Arbeitskreisen darü-

ber diskutiert, inwieweit die Schwerbehindertenstatistik die Gesamtheit der Menschen mit Be-

hinderungen widerspiegelt. Abbildung 6 verdeutlicht diese Problematik: Von der Gesamtbevöl-

Verlust oder Teilverlust von 

Gliedmaßen; 123Funktionseinschrän‐kung von Glied‐maßen; 978

Funktionseinschrän‐kungen der 

Wirbelsäule und des Rumpfes, 

Deformierung des Brustkorbs; 2306

Blindheit und Sehbehinderung; 439

Sprach‐ und Sprechstörungen, 

Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstö‐

rungen; 332

Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen u.a.; 

229

Beeinträchtigung der Funktion von inneren 

Organen bzw. Organsystemen; 

2228

Querschnittlähmung; 27

hirnorganische Anfälle; 184

hirnorganisches Psychosyndrom; 618 Störungen der 

geistigen Entwicklung; 502Psychosen, Neurosen, 

Persönlichkeits‐ und Verhaltenstörungen; 

449

Suchtkrankheiten; 36

Sonstige und ungenügend bezeichnete 

Behinderungen; 1132

LK Bernkastel‐Wittlich: Menschen mit Schwerbehindertenausweis nach Art der schwersten Behinderung; 31.12.2007

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48

kerung des Landkreises Bernkastel-Wittlich mit 113.043 Bürgerinnen und Bürger waren zum

31.12.2007 9.583 Personen in Besitz eines Schwerbehindertenausweises und 715 Personen

erhielten Leistungen der Eingliederungshilfe. Inwieweit es hier eine Schnittmenge gibt, d.h. wie

viele der 715 Personen auch einen Schwerbehindertenausweis besitzen, ist unklar.

Abbildung 6: Anteil an der Gesamtbevölkerung BSK-WIL, 31.12.2007

Quelle: Statistisches Landesamt RLP, 2007; Kreisverwaltung BKS-WIL, 2007

Das heißt, die Personen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, besitzen nicht

zwangsläufig einen Schwerbehindertenausweis und umgekehrt sind nicht alle Personen, die

einen Schwerbehindertenausweis haben, leistungsberechtigt im Rahmen der Eingliederungs-

hilfe.

2.7 Behinderungsbegriff in den Arbeitskreisen der Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich

In dem Expertentreffen des Beirats für Menschen mit Behinderungen sowie in dem Arbeits-

kreis Selbsthilfe wurden die Fragen „Was ist Ihr Verständnis von Behinderung? Gibt es DIE

Behinderung?“ diskutiert und bearbeitet. Ausgangspunkt war die Darstellung der Auswertun-

gen der Schwerbehindertenstatistik (s. oben).

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen kam zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zwei Ar-

beitsgruppen verstanden Behinderung als „ein von der Norm (altersentsprechender Unter-

schied) abweichender Zustand“ bzw. als „Bleibende Einschränkung“. DIE Behinderung gebe

es nicht, es müsse immer die individuelle Situation berücksichtigt werden. Demgegenüber

bejahte eine dritte Arbeitsgruppe die Frage nach DER Behinderung. Behinderung sei,

113043

9583

715

LK Bernkastel‐Wittlich: Anteil an der Gesamtbevölkerung, 31.12.2007

Bevölkerung Bernkastel‐Wittlich

Menschen mit GdB

Fälle in der EGH

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„….wenn ich für Freizeit, Kultur, Arbeit, Wohnen,… Assistenz benötige.“ Und „wenn ich mich

nicht nach eigenen Bedürfnissen in der Gesellschaft bewegen kann.“23

Der Arbeitskreis Selbsthilfe einigte sich auf ein „Grundelement“ von Behinderung:

„…eine Einschränkung von normalen Abläufen auf Grund einer körperlichen, geistigen

und/oder seelischen Beeinträchtigung.“

Alles andere gehe darüber hinaus und müsse sehr individuell betrachtet und differenziert

werden.

Zu beachten seien unter anderem:

• Das Schamgefühl bei behinderten Menschen

• Äußerlich erkennbare und nicht erkennbare Behinderungen

• Behördliche Behinderungen

• Insbesondere bei seelischen Beeinträchtigungen: das Problem der Messbarkeit

• Einschränkungen im täglichen oder öffentlichen Leben

• Inwieweit ist man daran gehindert, das Leben zu führen, was man möchte

Die eigentliche Frage sei, welches Bild die Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen

hat. Behinderung solle als normal und als Bereicherung der Gesellschaft angesehen werden.24

23 Expertentreffen Beirat für Menschen mit Behinderungen, 23.06.2009 24 2. Treffen des AK Selbsthilfe, 30.06.2009

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3 LEISTUNGEN DER MEDIZINISCHEN REHABILITATION

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden von unterschiedlichen Leistungsträgern

(den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, den Trägern der Unfallversicherung, Be-

rufsgenossenschaften sowie den Leistungsträgern der Jugend - und Sozialhilfe) erbracht, um

"1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu

mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder

2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwin-

den, zu mindern, eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von laufen-

den Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern. "25

Informationen zur Anzahl von Leistungen medizinischen Rehabilitation für Einwohnerinnen

und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Rheinland-Pfalz kön-

nen aus zwei Datenquellen gewonnen werden:

• zum einen erlaubt die im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik erhobene Statistik

der Vorsorge - und Rehabilitationseinrichtungen einen Einblick in das Leistungsge-

schehen. Diese Statistik wird bei den stationären Einrichtungen medizinischen Rehabi-

litation erhoben. Gezählt werden - ebenso wie in der Krankenhausstatistik - Behand-

lungsepisoden (beendete Maßnahmen) mit den Merkmalen der Herkunft der Personen,

dem Alter, dem Geschlecht sowie die Diagnose. Daten der Vorsorge - und Rehabilita-

tionseinrichtungen wurden beim Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz für das Jahr

2007 abgefragt und von dort für die Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich zur Verfügung

gestellt.

• Ergänzend hierzu veröffentlicht die deutsche Rentenversicherung Daten zum Rehabili-

tationsgeschehen in eigener Zuständigkeit.26 Abgebildet werden auch hier abgeschlos-

sene Maßnahmen von Leistungen stationärer medizinischer Rehabilitation. Bei den

Leistungen der deutschen Rentenversicherung handelt es sich um eine Teilmenge al-

ler Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, da eine Zuständigkeit der Rentenver-

sicherung zwingend einen unmittelbaren Bezug zur Erwerbsfähigkeit erfordert und da-

rüber hinaus an das Vorliegen bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen

25 §26 SGBXII 26 http://forschung.deutsche-rentenversicherung.de/ForschPortalWeb/view3sp.jsp?chstatzr_Rehabilitation=2da62da6&open&view Name=statzr_Rehabilitation&viewCaption= Statistiken - Rehabilitation - Zeitreihen#2da62da6, zuletzt geprüft am 6. März 2010

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geknüpft ist. Für die Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich wurden seitens der For-

schungsstelle der deutschen Rentenversicherung Daten zur Häufigkeit von Maßnah-

men medizinischer Rehabilitation für Versicherte aus dem Landkreis Bernkastel-

Wittlich und dem Land Rheinland Pfalz für das Jahr 2008 zur Verfügung gestellt27.

Alle im Folgenden dargestellten Angaben beziehen sich auf Leistungen zur stationären medi-

zinischen Rehabilitation - Informationen zur Häufigkeit von ambulanten Rehabilitationsmaß-

nahmen liegen nicht vor. Ebenso konnten Informationen zum Leistungsgeschehen in Zustän-

digkeit der Krankenkassen nicht erhoben werden.

3.1 Häufigkeit von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation

Im Jahr 2007 wurden für Einwohnerinnen und Einwohner jeglichen Alters insgesamt 2.386

Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation durchgeführt, 1.249 oder 52 % davon

entfielen auf Männer. In Rheinpfalz wurden insgesamt 65.450 Maßnahmen gezählt, 31.629

Maßnahmen oder 48 % davon entfielen auf Männer.

Auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner kam es im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 21,1

Fällen zu einer Maßnahme der stationären medizinischen Rehabilitation, in Rheinland-Pfalz

waren es 16,2 Fälle auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner. Das heißt, dass Personen aus

dem Landkreis Bernkastel-Wittlich häufiger Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in

Anspruch genommen haben, als dies im Landesdurchschnitt der Fall gewesen ist.

Tabelle 2: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Geschlecht 2007

Fälle nach Geschlecht

Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz

Anzahl Je 1000 EW

Anzahl Je 1000 EW abs. % %

Männer 1.249 52% 22,4 31.629 48% 15,9

Frauen 1.137 48% 19,9 33.821 52% 16,4

gesamt 2.386 100% 21,1 65.450 100% 16,2

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

27 E-Mail vom 5.8.2009

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52

Die Art der Krankheiten wird mithilfe des ICD - 10, einem internationalen Schlüssel der Welt-

gesundheitsorganisation, abgebildet. Die Schlüssel und ihre Bezeichnung sind in der nachfol-

genden Übersicht28 enthalten.

A00-B99 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten

C00-D48 Neubildungen (beispielsweise Tumore u.Ä.)

D50-D89 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems

E00-E90 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

F00-F99 Psychische und Verhaltensstörungen

G00-G99 Krankheiten des Nervensystems

H00-H59 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde

H60-H95 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes

I00-I99 Krankheiten des Kreislaufsystems

J00-J99 Krankheiten des Atmungssystems

K00-K93 Krankheiten des Verdauungssystems

L00-L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut

M00-M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes

N00-N99 Krankheiten des Urogenitalsystems

O00-O99 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

P00-P96 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

Q00-Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien

R00-R99 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind

S00-T98 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen

V01-Y98 Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität

Z00-Z99 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen

Am häufigsten führten Erkrankungen des Muskelskelett - Systems und des Bindegewebes

(M00-M99) zu Leistungen medizinischer Rehabilitation, und zwar sowohl in Rheinland-Pfalz

als auch für die Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Wie

sich bereits in den oben genannten Durchschnittswerten darstellte, liegen die Versorgungsra-

ten im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit 6,7/1000 EW über dem Vergleichswert aus Rhein-

28 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_statistische_Klassifikation_der_Krankheiten_und_verwandter_Gesundheitsprobleme#Krankheitskapitel

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53

land-Pfalz mit 4,9 Maßnahmen medizinischer Rehabilitation auf 1000 Einwohnerinnen und

Einwohner. An zweiter Stelle kommen Leistungen medizinischer Rehabilitation wegen psychi-

schen und Verhaltensauffälligkeiten (F00 - F99). Auch hier liegen die Versorgungsraten so-

wohl für Männer als auch für Frauen über den entsprechenden Vergleichswerten für Rhein-

land-Pfalz.

Tabelle 3: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1000 Geschlechtsgleiche

Diagnosen und Geschlecht

Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz

je 1000 Männer

je 1000 Frauen

je 1000 Einwohner

je 1000 Männer

je 1000 Frauen

je 1000 Einwohner

A00-B99 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0

C00-D48 1,1 1,2 1,1 1,3 1,6 1,5

D50-D90 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1

E00-E90 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5

F00-F99 2,1 2,8 2,5 1,9 2,6 2,3

G00-G99 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4

H00-H59 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

H60-H95 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1

I00-I99 2,5 1,3 1,9 2,7 1,6 2,2

J00-J99 0,9 0,7 0,8 1,0 0,8 0,9

K00-K93 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2

L00-L99 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2

M00-M99 6,9 6,4 6,7 4,6 5,2 4,9

N00-N99 0,3 0,3 0,3 0,1 0,1 0,1

sonstige 7,1 6,0 6,5 2,8 2,9 2,9

gesamt 22,4 19,9 21,1 15,9 16,4 16,2

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Im Folgenden wird die Verteilung der Rehabilitationsmaßnahmen nach Diagnosegruppe und

Geschlecht untersucht. Auch diese Darstellung beinhaltet aus Gründen der Vergleichbarkeit

die Versorgungsraten je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Geschlechts.

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54

Zunächst wird deutlich, dass Männer häufiger stationäre Maßnahmen medizinischer Rehabili-

tation in Anspruch nehmen, als dies bei Frauen der Fall ist. Auf 1000 Männer wurden im

Landkreis Bernkastel-Wittlich im Jahre 2007 22,4 medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

durchgeführt, im Land Rheinland-Pfalz waren es 15,9 Maßnahmen. Dies ist eine Differenz von

6,5 Maßnahmen medizinischer Rehabilitation in Einrichtungen für Männer im Landkreis

Bernkastel-Wittlich im Vergleich zum Landesdurchschnitt. Auf 1000 Frauen aus dem Land-

kreis kamen in 2007 19,9 Maßnahmen stationäre medizinische Rehabilitation, in Rheinland-

Pfalz waren es 16,4 Maßnahmen. Hier ist der Unterschied der Inanspruchnahmeraten zwi-

schen dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und dem Land Rheinland-Pfalz nicht so ausgeprägt

wie bei den Männern: bei den Frauen beläuft sich die Differenz auf 3,5 Maßnahmen/1000

Frauen.

Unabhängig von den Geschlechtern beträgt die Differenz zwischen den Inanspruchnahme-

raten der Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis mit der aus Rheinland-Pfalz

4,9/1000 EW, wobei die einzelnen Diagnosegruppen sich unterschiedlich darstellen. Die größ-

te Abweichung mit 3,6/1000 EW gibt es bei den unter "Sonstigen" subsummierten Diagnose-

gruppen. Im Übrigen findet sich ein intensiveres Rehabilitationsgeschehen für Einwohnerinnen

und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bei den Krankheiten des Muskel - Ske-

lett - Systems und des Bindegewebes (1,8/1000 EW), den psychischen und Verhaltensstörun-

gen (0,2/1000 EW), der Erkrankung des Urogenitalsystems (0,2/1000 EW) sowie bei infektiö-

sen und parasitären Krankheiten (0,1/1000 EW). Dagegen kommt es für Einwohnerinnen und

Einwohnern aus dem Landkreis bei Neubildungen (-0,4/1000 EW), bei Endokrine, Ernährungs-

und Stoffwechselkrankheiten (-1/1000 EW), bei Krankheiten des Nervensystems (-0,1/1000

EW), bei Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes (-0,1/1000 EW), bei Krankheiten

des Kreislaufsystems (-0,3/1000 EW) sowie bei Krankheiten des Atmungssystems (-0,1/1000

EW) seltener zu Maßnahmen medizinischer Rehabilitation, als dies im Landesdurchschnitt der

Fall ist.

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55

Tabelle 4: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1000 Geschlechtsgleiche

Diagnosen und Geschlecht

Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz Differenz WIL - RLP

je 1000 Männer

je 1000 Frauen

je 1000 EW

je 1000 Männer

je 1000 Frauen

je 1000 EW

A00-B99 0,1 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,1 C00-D48 1,1 1,2 1,1 1,3 1,6 1,5 -0,4 D50-D90 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,0 E00-E90 0,4 0,4 0,4 0,5 0,5 0,5 -0,1 F00-F99 2,1 2,8 2,5 1,9 2,6 2,3 0,2 G00-G99 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 -0,1 H00-H59 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 H60-H95 0,0 0,1 0,0 0,1 0,0 0,1 -0,1 I00-I99 2,5 1,3 1,9 2,7 1,6 2,2 -0,3 J00-J99 0,9 0,7 0,8 1,0 0,8 0,9 -0,1 K00-K93 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,0 L00-L99 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,0 M00-M99 6,9 6,4 6,7 4,6 5,2 4,9 1,8 N00-N99 0,3 0,3 0,3 0,1 0,1 0,1 0,2 sonstige 7,1 6,0 6,5 2,8 2,9 2,9 3,6 gesamt 22,4 19,9 21,1 15,9 16,4 16,2 4,9

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die Häufigkeit von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation nach Diagnosegruppen variiert

mit dem Lebensalter der Rehabilitanden. Für unter Fünfjährige wurden in 2007 38 stationäre

Maßnahmen medizinischer Rehabilitation durchgeführt, und zwar insbesondere wegen Krank-

heiten des Atmungssystems (15 von 38). In acht Fällen verursachten psychische und Verhal-

tensstörungen Maßnahmen stationärer medizinischer Rehabilitation.

Bei den Fünf- bis unter Zehnjährigen waren psychische und Verhaltensstörungen der häufigs-

te Anlass für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (16 von 55), an zweiter Stelle rangierten

mit 14 von 55 Behandlungsmaßnahmen Erkrankungen des Atmungssystems.

Auch bei den Zehn- bis unter Fünfzehnährigen waren psychische und Verhaltensstörungen

am häufigsten ursächlich für Maßnahmen stationärer medizinischer Rehabilitation, auf diese

Diagnosegruppe entfielen mit 11 von 36 ein Drittel der Rehabilitationsmaßnahmen. An zweiter

Stelle standen bei dieser Altersgruppe Endokrine, Ernährungs - und Stoffwechselkrankheiten,

die in 10 Fällen Anlass zu Maßnahmen medizinischer Rehabilitation gaben. Erkrankungen des

Atmungssystems waren in dieser Altersgruppe weniger häufig, acht von 36 Fällen oder 22 %

der stationären Rehabilitationsmaßnahmen waren durch diese Krankheit verursacht.

Im Jahre 2007 fand sich bei den 15- bis unter 20-Jährigen die geringste Häufigkeit von Maß-

nahmen medizinischer Rehabilitation. Es wurden 19 Fälle gezählt, auch hier standen psychi-

sche und Verhaltensstörungen im Vordergrund.

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56

Bei den 20- bis unter 25-Jährigen zeigten sich erstmals Krankheiten des Muskel - Skelett -

Systems und des Bindegewebes als dominante Ursache von Maßnahmen medizinischer Re-

habilitation. Diese Krankheitsgruppe bleibt bis zu der Altersgruppe der 70-Jährigen die häu-

figste Ursache von Maßnahmen stationärer medizinischer Rehabilitation. Lediglich bei den 25

bis unter 29-Jährigen finden sich psychische und Verhaltensstörungen häufiger und zwar in

35 % der Fälle (n= gleich 18).

Erkrankungen des Kreislaufsystems treten in der Altersgruppe der 60-Jährigen und älteren mit

einem Anteil von über 10 % an allen Fällen medizinischer Rehabilitation hervor.

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57

Tabelle 5: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation in 2007 für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnose- und Altersgruppen

Fälle nach Alters- und Diagnosegruppen un

ter 5

05 -

09

10 -

14

15 -

19

20 -

24

25 -

29

30 -

34

35 -

39

40 -

44

45 -

49

50 -

54

55 -

59

60 -

64

65 -

69

70 -

74

75 -

79

80 -

84

85 u

nd ä

lter

A00-B99 - 1 - - - 1 - - - 1 2 - 1 2 1 1 - -

C00-D48 - - - - - 1 2 5 10 12 21 18 11 22 9 15 3 -

D50-D90 4 - 1 - - - 1 - 1 - - 1 - - - - - -

E00-E90 1 4 10 4 2 4 2 2 1 3 8 3 1 - 2 - - -

F00-F99 8 16 11 7 3 18 14 39 39 40 45 23 8 5 2 1 - -

G00-G99 3 8 - - 3 1 1 2 - 5 2 3 - 2 - 1 - -

H00-H59 - - - - - 1 - - 1 - - - - - - - 1 -

H60-H95 - - - - - - 1 - 2 - 1 1 - - - - - -

I00-I99 - - - - - 1 1 5 13 17 22 21 22 31 29 32 13 7

J00-J99 15 14 8 3 1 1 3 3 3 2 11 4 4 6 5 3 1 1

K00-K93 - - - - 2 1 1 3 3 3 3 5 1 - - 2 - -

L00-L99 1 3 - - 1 3 3 1 - 3 2 4 - 1 2 - - -

M00-M99 - 1 2 4 5 11 20 47 75 87 126 115 58 83 51 47 17 3

N00-N99 - - - - - - 1 2 1 - - 5 2 4 11 6 2 1

sonstige 6 8 4 1 8 9 19 38 47 62 84 72 51 101 104 86 28 9

gesamt 38 55 36 19 25 52 69 147 196 235 327 275 159 257 216 194 65 21

%

A00-B99 0% 2% 0% 0% 0% 2% 0% 0% 0% 0% 1% 0% 1% 1% 0% 1% 0% 0%

C00-D48 0% 0% 0% 0% 0% 2% 3% 3% 5% 5% 6% 7% 7% 9% 4% 8% 5% 0%

D50-D90 11% 0% 3% 0% 0% 0% 1% 0% 1% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%

E00-E90 3% 7% 28% 21% 8% 8% 3% 1% 1% 1% 2% 1% 1% 0% 1% 0% 0% 0%

F00-F99 21% 29% 31% 37% 12% 35% 20% 27% 20% 17% 14% 8% 5% 2% 1% 1% 0% 0%

G00-G99 8% 15% 0% 0% 12% 2% 1% 1% 0% 2% 1% 1% 0% 1% 0% 1% 0% 0%

H00-H59 0% 0% 0% 0% 0% 2% 0% 0% 1% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 2% 0%

H60-H95 0% 0% 0% 0% 0% 0% 1% 0% 1% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%

I00-I99 0% 0% 0% 0% 0% 2% 1% 3% 7% 7% 7% 8% 14% 12% 13% 16% 20% 33%

J00-J99 39% 25% 22% 16% 4% 2% 4% 2% 2% 1% 3% 1% 3% 2% 2% 2% 2% 5%

K00-K93 0% 0% 0% 0% 8% 2% 1% 2% 2% 1% 1% 2% 1% 0% 0% 1% 0% 0%

L00-L99 3% 5% 0% 0% 4% 6% 4% 1% 0% 1% 1% 1% 0% 0% 1% 0% 0% 0%

M00-M99 0% 2% 6% 21% 20% 21% 29% 32% 38% 37% 39% 42% 36% 32% 24% 24% 26% 14%

N00-N99 0% 0% 0% 0% 0% 0% 1% 1% 1% 0% 0% 2% 1% 2% 5% 3% 3% 5%

sonstige 16% 15% 11% 5% 32% 17% 28% 26% 24% 26% 26% 26% 32% 39% 48% 44% 43% 43%

gesamt 100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

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58

In der nun folgenden Tabelle wurde die Datenquelle gewechselt. Sie beinhaltet die Angaben

der deutschen Rentenversicherung und weist die Anzahl beendeter Maßnahmen stationärer

medizinischer Rehabilitation für Versicherte aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Ver-

gleich zu Rheinland-Pfalz aus. Die Angaben beziehen sich auf die Maßnahmen medizinischer

Rehabilitation, die in Zuständigkeit der deutschen Rentenversicherung durchgeführt wurden.

Zunächst bestätigt sich das mit den Daten aus der Krankenhausdiagnose Statistik ermittelte

Ergebnis einer größeren Rehabilitationshäufigkeit von Einwohnerinnen und Einwohnern aus

dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Rheinland-Pfalz. Nach den vorliegenden

Angaben kamen auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-

Wittlich 19,8 Maßnahmen stationärer medizinischer Rehabilitation zu Lasten der deutschen

Rentenversicherung, auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus Rheinland-Pfalz kamen

im gleichen Zeitraum 2008 15,7 Maßnahmen.

Auch nach dieser Statistik dominieren die Krankheiten des Muskel - Skelett - Systems und des

Bindegewebes, die für 7,8/1000 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis und für

5,1/1000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus Rheinland-Pfalz durchgeführt wurden. Bei den

übrigen Diagnosegruppen werden ebenfalls die zuvor referierten Ergebnisse bestätigt.

Genauere Betrachtung verdient jedoch das Rehabilitationsgeschehen bei Entwöhnungsbe-

handlungen bei Stoff gebundenen Süchten (Alkohol, Medikamente, Drogen). Maßnahmen

medizinischer Rehabilitation wegen einer Alkoholsucht wurden mit 0,9/1000 EW für den Land-

kreis Bernkastel-Wittlich häufiger als im Landesdurchschnitt mit 0,6/1000 EW durchgeführt.

Dies, obwohl die stationäre Behandlungsrate, wie die Ausführungen in Kapitel zu psychiatri-

schen Versorgung deutlich machen, für diese Diagnosegruppe für die Bevölkerung aus dem

Landkreis Bernkastel-Wittlich niedriger ist als im Landesdurchschnitt. Denkbar wäre, dass die

Arbeit der ambulanten Fachberatungsstellen, die über eigene Versorgungsverträge mit der

Rentenversicherung verfügen, ihren Anteil an dem vorgestellten Ergebnis hat. Für diese Inter-

pretation spricht auch, dass Rehabilitationsmaßnahmen wegen psychischen Erkrankungen

ohne Sucht für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis im rheinland-pfälzischen

Durchschnitt liegen.

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59

Tabelle 6: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Versicherte der Rentenversicherung aus dem Land-kreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe je 1000 EW

Diagnosegruppe

Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz

absolut Je 1000 EW absolut Je 1000

EW

M00-M99 Krankheiten des Muskel-Skelett- Systems und des Bindegewebes 533 7,8 12.057 5,1

I00-I99 Krankheiten des Kreislaufsystems 128 1,9 3.721 1,5

davon

I60-I69 Zerebrovaskuläre Krankheiten 32 0,5 833 0,3

I20-I25 Ischämische Herzkrankheiten 57 0,8 1.760 0,7

I00-I15, I26-I52, I70-I99 sonstige Krankheiten des Kreislaufsystems 39 0,6 1.126 0,4

E00-E90, K00-K93 Krankheiten des Verdauungssystems / Stoffwechselkrankheiten 29 0,4 1.263 0,5

J00-J99 Krankheiten des Atmungssystems 25 0,4 939 0,4

C00-D48 Neubildungen 167 2,4 7.067 2,8

N90-N99 Krankheiten des Urogenitalsystems 5 0,1 114 0,0

F00-F99 Psychische und Verhaltensstörungen 263 3,8 8.345 3,3

davon

F 10 durch Alkohol 61 0,9 1.544 0,6

F11-16, F18-19 durch Medikamente/Drogen 37 0,5 875 0,3

F00-09, F17,20-99 Psychische Erkrankungen ohne Sucht 165 2,4 5.926 2,4

G00-G99 Krankheiten des Nervensystems 17 0,2 813 0,3

L00-L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut 11 0,2 357 0,1

- Sonstige Krankheiten 160 2,3 3.384 1,3

- Keine Aussage möglich 17 0,2 710 0,3

A00 - Z99 Gesamt 1355 19,8 39.463 15,7

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

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60

4 LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN (BERUFLICHE REHABILITATI-

ON)

Nachfolgend werden die Ergebnisse der statistischen Auswertung der Routinedaten der

Bundesagentur für Arbeit sowie der Arbeitsgemeinschaft nach SGB II und der Deutschen

Rentenversicherung sowie die Ergebnisse der eigenen Erhebungen bei dem Überbetriebli-

chen Ausbildungszentrum, der Werkstatt für behinderte Menschen, der Tagesstätte und Ta-

gesförderstätte und die Ergebnisse aus Arbeitskreisen und Gesprächen dargestellt.

4.1 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liefert die „Statistik über die Förderung der Re-

habilitation" Ergebnisse zur Inanspruchnahme und der Wirksamkeit von Maßnahmen zur

Teilhabe behinderter Menschen im Sinne des Paragraphen 19 SGB III. Zu diesem Perso-

nenkreis zählen alle Menschen, „deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter

teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung ... wesentlich gemindert sind und

die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen." Hierzu zählen - in Abgrenzung

zum Personenkreis nach SGB XII - auch lernbehinderte Menschen.

Die Bundesagentur für Arbeit ist für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Fällen

nicht zuständig, bei denen die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

der §§ 10,11 SGB VI vorliegen. Für diesen Personenkreis zeichnen sich die Rentenversiche-

rungsträger verantwortlich. Diese Fälle werden in dem auf dieses Kapitel folgenden Abschnitt

dargestellt.

Die nachfolgende Darstellung basiert auf einer Auswertung von Daten der Bundesagentur für

Arbeit, die von der Statistik Südwest der Bundesagentur auf gesonderte Anfrage hin erstellt

wurde. „Sie werden als Sekundärstatistik aus Prozessdaten in Form einer Vollerhebung ge-

wonnen. Basis sind die Daten zu Förderungen der bei den regionalen Arbeitsagenturen und

den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende registrierten Personen. Grundlage für

die Erstellung der Förderstatistiken ist einerseits die computergestützte Sachbearbeitung

(coSach), in der alle förderungsrelevanten Informationen über Teilnahmen, Maßnahmen und

Träger im Rahmen der Geschäftsprozesse laufend aktualisiert werden. Dieses Verfahren

wird in allen Arbeitsagenturen und in den Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsagenturen

und Kommunen nach § 6 SGB II eingesetzt. Weitere Grundlage sind die Personendaten und

Informationen zum Arbeitslosigkeitsstatus in den Systemen der computergestützten Arbeits-

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61

vermittlung und Beratung coArb und ab 2006 VerBIS, die durch eine Verknüpfung im Rah-

men der Aufbereitungsprozesse an die Förderdaten angefügt werden.“29

Die Güte der vorliegenden Daten wird unterschiedlich eingeschätzt. Angaben zur Häufigkeit

von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Bestandsdaten), zum Grund beendeter

Maßnahmen sowie zum Alter der leistungsberechtigten Personen, die in den Maßnahmen

teilgenommen haben, werden als verlässlich eingeschätzt. Daneben sind die Merkmale zu

den - den Maßnahmen zu Grunde liegenden - gesundheitlichen Störungen nur wenig trenn-

scharf. Auch die in den Tabellen gelisteten Maßnahmenarten konnten nicht abschließend

nachvollzogen werden. Die Auswertung konzentriert sich daher auf die Darstellung der in

den Berichtjahren durchgeführten Maßnahmen, die Gründe beendeter Maßnahmen sowie

auf das Alter der leistungsberechtigten Personen.

Die Datenquelle erlaubt einen Vergleich der Inanspruchnahmeraten aus dem Landkreis

Bernkastel-Wittlich mit denen für Deutschland und Rheinland-Pfalz.

Die folgenden Tabellen informieren über die Häufigkeit von Maßnahmen zur Teilhabe am

Arbeitsleben in den Jahren 2006 – 2008 für Deutschland, Rheinland-Pfalz und für den Land-

kreis Bernkastel-Wittlich. Als Bezugspunkt des Vergleichs wurde die Bevölkerung gewählt.

Da Kinder/Jugendliche und hochbetagte Menschen keine Leistungen zur Teilhabe am Ar-

beitsleben in Anspruch nehmen, ist der Personenkreis auf die 15- bis unter 65-Jährigen be-

grenzt. „Maßnahmen“ bedeutet nicht Personen. Eine Person kann im Laufe eines Jahres

verschiedene Maßnahmen begonnen oder beendet haben bzw. sich in einer Maßnahme

befinden.

Die Angaben zu beendeten Maßnahmen nach Grund der Beendigung informieren über Ab-

gänge aus dem System der Arbeitsverwaltung und Integration in andere Bereiche.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden Werte < 3 auf „0“ gesetzt und nicht ausgewie-

sen. Dies kann dazu führen, dass die ausgewiesenen Summen je nach Auswertungsmerk-

mal geringfügig voneinander abweichen.

„Häufigkeit von Maßnahmen" ist die Summe der Teilnahmen von leistungsberechtigten Per-

sonen nach SGB III in Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Verlaufe des jeweiligen

Berichtsjahres. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass Leistungsberechtigte aus dem Land-

kreis Bernkastel-Wittlich in den hier dargestellten Berichtjahren 2006 - 2008 besonders häu-

fig an solchen Maßnahmen teilgenommen haben.

29 aus den methodischen Erläuterungen zu Datei 63744_Schmitt-Schäfer_200908_SGB III vom 18.09.2009

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62

Allerdings zeigt sich in den Jahren 2006-2008 ein kontinuierlicher Rückgang. Wurden im

Jahre 2006 bundesweit 39 Teilnahmen auf 10.000 Personen zwischen 15 und unter 65 Jah-

ren gezählt, so waren es im Jahre 2008 noch 31. In Rheinland-Pfalz findet sich ein Rück-

gang von 38 je 10.000 erwerbsfähige Personen in 2006 auf 30 je 10.000 erwerbsfähige Per-

sonen in 2008. Der entsprechende Wert für den Landkreis Bernkastel-Wittlich lag in 2006 mit

45 je 10.000 erwerbsfähigen Personen deutlich über dem Bundes - und Landesdurchschnitt.

Dies verhielt sich ebenso im Jahre 2007. Für das Jahr 2008 wurde eine Anpassung der ent-

sprechenden Rate an das Niveau auf Bundes - und Landesebene registriert.

Tabelle 7: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre)

Jahr

2006 2007 2008

abs. je 10.000 erwf. EW abs. je 10.000

erwf. EW abs. je 10.000 erwf. EW

Deutschland 219.748 39 196.256 35 173.857 31

Rheinland-Pfalz 10.245 38 9.183 34 8.110 30

Bernkastel-Wittlich 329 45 307 42 233 32

Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur 2009, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Diesen Sachverhalt verdeutlicht noch einmal nachfolgende Abbildung. Deutlich erkennbar ist

das hohe Niveau von Leistungen zur Teilhabe im Landkreis Bernkastel-Wittlich in den hier

beschriebenen Jahren. Gut wahrnehmbar ist darüber hinaus ein kontinuierlicher Rückgang

der Leistungen der Bundesagentur zur Teilhabe am Arbeitsleben sowohl auf Bundes- als

auch auf Landesebene und im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Im Jahre 2008 wurden von Leistungsberechtigten aus dem Landkreis in etwa ebenso viele

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen, wie dies bundesweit und

insgesamt in Rheinland-Pfalz der Fall war.

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63

Abbildung 7: Laufende Fälle je 10.000 der erwerbsfähigen Bevölkerung

Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur 2009, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die beschriebene Tendenz eines Rückgangs der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

betrifft alle Altersgruppen gleichermaßen. Hierüber informiert die nachstehende Tabelle.

Im Fokus der rehabilitativen Tätigkeit der Bundesagentur für Arbeit stehen – entsprechend

der Zuständigkeit - Leistungsberechtigte unter 25 Jahren.

0

10

20

30

40

50

2006 2007 2008

Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Teilhabe am Arbeitsleben 2006 - 2008 je 10.000 der erwf. Bevölkerung

Deutschland Rheinland-Pfalz Bernkastel-Wittlich

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64

Tabelle 8: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) nach Alter der Rehabilitanten

Jahr

2006 2007 2008

abs.

je 10.000 d. Altergr.

abs.

je 10.000 d. Altergr.

abs.

je 10.000 d. Altergr.

Deutsch-land

unter 25 Jahre 131.670 194 171.159 180 155.944 164

25 bis unter 50 Jahre 31.222 11 24.228 8 17.058 6

50 Jahre und älter 844 1 869 1 855 1

Rheinland-Pfalz

unter 25 Jahre 8.599 181 7.971 168 7.221 152

25 bis unter 50 Jahre 1.587 33 1.157 6 845 5

50 Jahre und älter 59 1 56 0 43 0

Bernkastel-Wittlich

unter 25 Jahre 283 216 273 208 213 165

25 bis unter 50 Jahre 40 10 29 8 16 4

50 Jahre und älter 4 2 2 1 0 0

Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Auch dieser Sachverhalt - Rückgang der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Al-

tersgruppen - wird in der nachfolgenden Abbildung verdeutlicht.

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66

Unterschiede gab es auch hinsichtlich der Aufnahmen in den Arbeitsbereich einer WfbM .

Auf diesen Grund der Beendigung des Falles entfielen im Jahre 2006 23 % der Fälle, in

Deutschland 17 % und in Rheinland-Pfalz 14 %.

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67

Tabelle 9: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) nach Verbleib der Teilnehmenden

Jahr Deutschland Rheinland-Pfalz Bernkastel-

Wittlich

abs. % abs. % abs. %

2006

Erhalt Arbeits- / Ausbildungsverhältnis 2.670 3% 234 5% 3 3%

Unbefristetes Arbeitsverhältnis 20.518 21% 1.219 24% 31 28%

Befristetes Arbeitsverhältnis 5.134 5% 315 6% 5 4%

Aufnahme selbständiger Tätigkeit 1.049 1% 44 1% 2 2%

Aufnahme in Arbeitsbereich WfbM 16.669 17% 724 14% 25 22%

Fehlende Mitwirkung 12.189 13% 678 13% 4 4%

Fehlende Integrationsaussicht 0 0% 0 0% 1 1%

Sonstige Gründe 26.744 28% 1.453 28% 26 23%

Anderer Kostenträger 0 0% 0 0% 2 2%

Keine Angabe 10.530 11% 456 9% 13 12%

gesamt 95.503 100% 5.123 100% 112 100%

Je 10.000 Erwerbsfähige 17 19 15

2007

Erhalt Arbeits- / Ausbildungsverhältnis 2.307 3% 163 4% 0 0%

Unbefristetes Arbeitsverhältnis 19.133 25% 976 26% 34 33%

Befristetes Arbeitsverhältnis 6.279 8% 341 9% 8 8%

Aufnahme selbständiger Tätigkeit 459 1% 25 1% 1 1%

Aufnahme in Arbeitsbereich WfbM 16.552 22% 716 19% 24 23%

Fehlende Mitwirkung 11.329 15% 628 17% 1 1%

Fehlende Integrationsaussicht 0 0% 0 0% 0 0%

Sonstige Gründe 17.077 22% 716 19% 27 26%

Anderer Kostenträger 0 0% 0 0% 0 0%

Keine Angabe 3.257 4% 176 5% 8 8%

gesamt 76.393 100% 3.741 100% 103 100%

Je 10.000 Erwerbsfähige 14 14 14

Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Page 68: KORREKTUR 20100308 3 Abschlussbericht THP BKS-WIL n ... · 3 inhaltsverzeichnis 0 teilhabeplanung fÜr menschen mit behinderungen – leichte sprache 8 1 teilhabeplanung fÜr menschen

68

Dagegen wurden Fälle nur selten wegen einer fehlenden Mitwirkung der Leistungsberechtig-

ten beendet. Für den Landkreis waren dies im Jahre 2006 4 % der Fälle, in Rheinland-Pfalz

und in Deutschland 13 %. Eine Differenz findet sich des Weiteren bei den „sonstigen Grün-

den", hier gibt es einen Unterschied von 5 % im Landkreis im Vergleich zu Rheinland-Pfalz

und Deutschland.

Auch im Jahre 2007 kam es für Leistungsberechtigte aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich

häufiger zur Aufnahme unbefristeter Arbeitsverhältnisse und der Aufnahme in den Arbeitsbe-

reich einer Werkstatt für behinderte Menschen als in Rheinland-Pfalz und in Deutschland.

Fehlende Mitwirkung war im Landkreis nur in einem Fall der Grund zur Beendigung von Leis-

tungen. „Sonstige Gründe" wurden für den Landkreis in 46 % der Fälle angegeben, in Rhein-

land-Pfalz waren dies 19 % und in Deutschland 22 %.

Tabelle 10: Fortsetzung der Tabelle 9

Jahr Deutschland Rheinland-Pfalz Bernkastel-

Wittlich

abs. % abs. % abs. %

2008

Erhalt Arbeits- / Ausbildungsverhältnis 2.969 4% 142 4% 2 2%

Unbefristetes Arbeitsverhältnis 11.020 17% 666 20% 15 18%

Befristetes Arbeitsverhältnis 4.385 7% 229 7% 5 6%

Aufnahme selbständiger Tätigkeit 260 0% 13 0% 0 0%

Aufnahme in Arbeitsbereich WfbM 17.183 26% 761 23% 29 35%

Medizinische Reha 1.088 2% 71 2% 0 0%

Krankheit 1.165 2% 60 2% 3 4%

Rente 230 0% 10 0% 1 1%

Rücknahme Reha-Antrag 1.204 2% 48 1% 0 0%

Fehlende Mitwirkung 10.774 16% 590 18% 11 13%

Fehlende Integrationsaussicht 2.157 3% 75 2% 4 5%

Sonstige Gründe 11.741 18% 493 15% 7 8%

Keine Angabe 2.283 3% 102 3% 7 8%

gesamt 66.459 100% 3.260 100% 84 100%

Je 10.000 Erwerbsfähige 12 12 11

Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Page 69: KORREKTUR 20100308 3 Abschlussbericht THP BKS-WIL n ... · 3 inhaltsverzeichnis 0 teilhabeplanung fÜr menschen mit behinderungen – leichte sprache 8 1 teilhabeplanung fÜr menschen

69

Hinsichtlich der Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses veränderte sich die be-

schriebene Relation für das Jahr 2008. In diesem Jahr war für 18 % der beendeten Fälle aus

dem Landkreis Bernkastel-Wittlich die Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

der Grund der Beendigung, für Rheinland-Pfalz traf dies auf 20 % der Fälle zu, für Deutsch-

land auf 17 % der Fälle. Konstant blieb dagegen die größere Bedeutung einer Aufnahme in

den Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung für Leistungsberechtigte

aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich. In 21 Fällen oder 35 % war die Aufnahme in einer

Werkstatt für Behinderte Menschen der Grund für die Beendigung von Leistungen der Teil-

habe am Arbeitsleben. In Rheinland-Pfalz lag der Anteil bei 23 %, in Deutschland bei 26 %

aller beendeten Maßnahmen. Fehlende Mitwirkung spielte im Jahre 2008 offenbar eine grö-

ßere Rolle als in den Jahren zuvor, da dies in 13 % aller beendeten Maßnahmen als Grund

für die Beendigung angegeben wurde.

Im Folgenden wurde die Anzahl der Häufigkeit einer Teilnahme an Maßnahmen der berufli-

chen Rehabilitation in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit in den Berichtsjahren

mit der Anzahl der beendeten Fälle verbunden. Errechnet wurde das Verhältnis von so ge-

nannten „laufenden Fällen" zu beendeten Fällen. Auf diesem Wege wurde ermittelt, wie viele

Maßnahmen in den Berichtsjahren in Anspruch genommen wurden, um einen Fall zu been-

den. Je kleiner der Rechenwert, desto günstiger die Relation.

Tabelle 11: Integrationsquote als Verhältnis der Anzahl von Maßnahmen/beendeten Fällen

Deutschland Rheinland-Pfalz Bernkastel-Wittlich

2006 2007 2008 2006 2007 2008 2006 2007 2008

Laufende Fälle

219.748

196.256

173.857 10.245 9.183 8.110 329 307 233

beendete Fälle 95.503 76.393 66.459 5.123 3.741 3.260 112 103 84

Bestand / beendete Fälle

2,30 2,57 2,62 2,00 2,45 2,49 2,94 2,98 2,77

Quelle: Statistik Südwest der Bundesagentur, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

In Deutschland kamen im Jahre 2006 auf jeden beendeten Fall 2,3 Maßnahmen, in den Jah-

ren 2007 und 2008 waren es 2,6 Maßnahmen. Im selben Zeitraum lag der Wert in Rhein-

land-Pfalz 2006 bei zwei Maßnahmen und stieg dann in den folgenden Jahren auf 2,5 Maß-

nahmen an.

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71

Tabelle 12: abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der deutschen Rentenversicherung

Abgeschlossene Leistungen zur Teil-habe am Arbeitsleben im Berichtsjahr 2008

Deutschland Rheinland-Pfalz Bernkastel-Wittlich

abs. % abs. % abs. %

Auswahl von Leist.,Eignungsabkl. 17.252 14% 231 5% 5 4%

Gründungszuschuss 705 1% 46 1% 0 0%

Vermittlung/Umsetzung 9.783 8% 232 5% 2 2%

Arbeitsausrüstung, techn. Hilfen 26.800 22% 1.723 35% 52 40%

Reha-Vorbereitungslehrgang 6.560 5% 240 5% 7 5%

Spezielle Qualifizierungsmaßnahmen 2.942 2% 234 5% 14 11%

Weiterbildung / Ausbildung 12.630 10% 583 12% 17 13%

Integrationsmaßnahmen 12.159 10% 425 9% 7 5%

Leistung in einer WfbM 10.731 9% 392 8% 7 5%

Kfz-Hilfen 3.120 3% 136 3% 1 1%

Leistungen an Arbeitgeber 10.666 9% 433 9% 16 12%

Übrige Leistungen 7.721 6% 193 4% 2 2%

Leistungen insgesamt 121.069 100% 4.868 100% 130 100%

Quelle: Dt. Rentenversicherung 2009, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Auf 10.000 Einwohner des Landkreises im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65) kamen im

Jahr 2008 insgesamt 19 abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dies ist

geringfügig weniger als in Rheinland-Pfalz, jedoch deutlich geringer als in Deutschland.

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72

Abbildung 10: Abgeschlossene Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in 2008 pro 10.000 Einwohner im erwerbsfä-higen Alter (18 bis unter 65 Jahre)

Quelle: Dt. Rentenversicherung 2009, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Tabelle 8 stellt die abgeschlossenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Berichts-

jahr 2008 nach Diagnosegrundgruppen dar. In Bernkastel-Wittlich lag der größte Teil mit 82

Nennungen bzw. 63% der Erkrankungen ebenso wie in Deutschland und Rheinland-Pfalz im

Bereich von Muskeln/Skelett/Bindegewebe. 23 Personen mit psychischen Erkrankungen

bzw. 18% schlossen eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenver-

sicherung ab.

23,4

19,4 19,0

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

BRD RLP BKS‐WILL

Abgeschlossene Leistungen Insgesamt pro 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter

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73

Tabelle 13: abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der deutschen Rentenversicherung

Abgeschlossene Leistungen zur Teil-habe am Arbeitsleben im Berichtsjahr 2008

Deutschland Rheinland-Pfalz Bernkastel-Wittlich

abs. % abs. % abs. %

Muskeln/ Skelett/ Bindegewebe 57.873 48% 2772 57% 82 63%

Neubildungen 1.662 1% 79 2% 0 0%

Psychische Erkrankungen 16.347 14% 944 19% 23 18%

Krankheiten des Kreislaufsystems 3.093 3% 126 3% 5 4%

Stoffwechsel/ Verdauungssystem 2.219 2% 105 2% 1 1%

Atmungssystem 845 1% 44 1% 1 1%

Nervensystem 3.567 3% 153 3% 4 3%

keine Angabe zur Diagnose 35.463 29% 645 13% 14 11%

Insgesamt 121.069 100% 4868 100% 130 100%

Quelle: Dt. Rentenversicherung 2009, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

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74

5 LEISTUNGEN UND KOSTEN IN DER EINGLIEDERUNGSHILFE IM LANDKREIS

BERNKASTEL-WITTLICH

5.1 Leistungsberechtigte Personen nach Geschlecht, Alter und Herkunft

Am 31.12.2008 bezogen 740 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB

XII. 440 oder 59% davon waren männlichen, 300 oder 41% davon weiblichen Geschlecht. Der

Anteil der Männer an der Gesamtbevölkerung liegt im Landkreis Bernkastel-Wittlich bei 49%.

Somit erhalten Männer im Landkreis häufiger Leistungen zur gleichberechtigen gesellschaftli-

chen Teilhabe wegen einer Gesundheitsstörung, als dies ihr Anteil an der Bevölkerung erwar-

ten lässt.

Tabelle 14: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Geschlecht

Anzahl der Fälle nach Geschlecht Anzahl 31.12.

2008

abs. %

Männlich 440 59%

Weiblich 300 41%

alle Fälle der Eingliederungshilfe 740 100%

Datenquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 2008 , eigene Berechnung, eigene Darstellung transfer

6,5 von 1000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren zum Stichtag 31.12.2008 im Leistungs-

bezug. Am häufigsten nahmen 40 – 49-Jährige Leistungen in Anspruch, gefolgt von 50-59

Jahre alten Personen und 30- bis 39-Jährigen.

Leistungen der Frühförderung (Kinder unter 5 Jahren) wegen einer geistigen und/oder körper-

lichen Behinderung gab es in 47 Fällen, was 6% an allen Leistungen und einer Inanspruch-

nahmerate von 8,4 auf 1000 Kinder bis unter 6 Jahren entspricht.

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter von 6 bis unter 18 Jahren haben in 53 Fällen

Eingliederungshilfe wegen einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung erhalten; dies

sind 7% aller Hilfen oder 3,5 von 1000 6 – unter 18-Jährigen.

In 50 Fällen oder 7% aller Hilfen waren die leistungsberechtigten Personen 65 Jahre alt und

älter. Dies sind 7% aller Fälle oder 2,1 auf 1000 der Altersgruppe.

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Tabelle 15: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Altersgruppen

Anzahl der Fälle nach Alter Anzahl 31.12. 2008

abs. % EW der Al-tersgruppe

Je 1000 Al-tersgleiche

0-5 Jahre 47 6% 5.620 8,4

6 – 17 Jahre 53 7% 15.071 3,5

18 – 25 Jahre 73 10% 10.079 7,2

26 – 29 Jahre 61 8% 4.834 12,6

30 – 39 Jahre 126 17% 13.979 9,0

40 – 49 Jahre 171 23% 18.360 9,3

50 – 59 Jahre 131 18% 15.987 8,2

60 – 64 Jahre 28 4% 5.201 5,4

65 Jahre und älter 50 7% 23.912 2,1

alle Fälle der Eingliederungshilfe 740 100% 113.043 6,5

Datenquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 2008 , eigene Berechnung, eigene Darstellung transfer

Das Durchschnittsalter der Leistungsberechtigten lag am 31.12.2008 bei 38,6 Jahren.

171 oder 23% aller Leistungsberechtigten zum 31.12.2008 kamen aus der Verbandsgemeinde

Bernkastel-Kues, 127 oder 17% aus der Stadt Wittlich. Aus der Verbandsgemeinde

Neumagen-Dhron kamen mit 32 Fällen 4% aller Leistungsberechtigten.

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Tabelle 16: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Herkunft

Anzahl der Fälle nach Herkunft Anzahl 31.12. 2008

abs. % EW der Al-tersgruppe

Je 1000 Al-tersgleiche

Verbandsfreie Gemeinde Morbach 63 9% 11.021 5,7

Kreisstadt Wittlich 127 17% 17.751 7,2

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues 171 23% 22.921 7,5

Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf 63 9% 8.918 7,1

Verbandsgemeinde Manderscheid 40 5% 7.845 5,1

Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron 32 4% 5.788 5,5

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 42 6% 7.447 5,6

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 77 10% 9.565 8,1

Verbandsgemeinde Wittlich-Land 115 16% 21.787 5,3

unsicher / unbekannt 9 1%

alle Fälle der Eingliederungshilfe 740 100% 113.043 6,5

Datenquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 2008 , eigene Berechnung, eigene Darstellung transfer

Bezogen auf die Gesamtbevölkerung in den jeweiligen Gemeinden zeigt sich dagegen ein

anderes Bild: mit 8,1 Leistungsberechtigten auf 1000 EW ist die Versorgungsdichte in der

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am höchsten. Überdurchschnittlich hoch – im Vergleich

zu der für den Landkreis geltenden Versorgungsrate von 6,5/1000 EW – sind auch die Raten

für die (in dieser Reihenfolge) Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, die Kreisstadt Wittlich und

die Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf. Am niedrigsten ist die Inanspruchnahmerate von

Leistungen der Eingliederungshilfe mit 5,1 auf 1000 EW in der Verbandsgemeinde Mander-

scheid.

Ein Merkmal für die Qualität eines Versorgungssystems ist, ob die erforderlichen Leistungen

vor Ort in Anspruch genommen werden können oder ob die Leistungen heimatfern erbracht

werden müssen. Leistungsberechtigte aus dem Landkreis haben in 80% der Fälle die erforder-

lichen Hilfen im Landkreis erhalten, in 110 Fällen oder 15% erfolgte die Hilfegewährung inner-

halb von Rheinland-Pfalz.

Zum 31.12.2007 kam es in 33 Fällen zu einer Hilfegewährung außerhalb des Landkreises,

dies sind 5% aller Hilfen. Obwohl die relative Größe von 5% keine Veränderung aufweist, ha-

ben auswärtige Unterbringungen (außerhalb des Landkreises) von 2007 auf 2008 mit insge-

samt 6 Fällen leicht zugenommen.

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Tabelle 17: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Ort der Leistungserbringung

Anzahl der Fälle nach Ort der Leistungserbringung Anzahl 31.12. 2007 Anzahl 31.12. 2008

abs. % abs. %

innerhalb des Landkreises 568 79% 587 79%

innerhalb von Rheinland-Pfalz 110 15% 112 15%

außerhalb von Rheinland-Pfalz 33 5% 37 5%

nicht zutreffend (Hilfeerbringung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landkreises) 4 1% 4 1%

alle Fälle der Eingliederungshilfe 715 100% 740 100%

Datenquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 2008 , eigene Berechnung, eigene Darstellung transfer

Im Übrigen weist die Tabelle einen Zuwachs an 25 Fällen von Ende 2007 auf Ende 2008 aus,

- dies sind 3,5%.

5.2 Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen

Ende 2007 wurden 70% der Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in Wohnheimen erbracht,

Ende 2008 waren es noch 66 %. Im gleichen Zeitraum nahm der Anteil der Fälle von Hilfe

nach Maß bzw. des persönlichen Budgets um 26 Fälle oder 35% zu. Der Anteil dieser Hilfeart

stieg von 20% an allen Hilfen in 2007 auf 25% in 2008.

Nahezu konstant blieben die Hilfen im Rahmen des Betreuten Wohnens, ggfls. ergänzt um

Leistungen des Persönlichen Budgets: Ausdruck der Begrenzung der Kapazitäten, wie sie

zwischen den beteiligten Akteuren auf Landesebene verhandelt worden war.

Tabelle 18: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2007 und zum 31.12.2008 nach Art der Leistungserbringung

Anzahl der Fälle nach Art der Leistungserbrin-gung

Anzahl 31.12. 2007 Anzahl 31.12. 2008 Veränderung 2007 – 2008

in % abs. % abs. %

in Wohnheimen 267 70% 267 66% 0%

Hilfe nach Maß und/oderBetreutes Wohnen nach VV 38 10% 39 10% 3%

nur Hilfe nach Maß oder Persönliches Budget n. SGB IX 74 20% 100 25% 35%

alle Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen 379 100% 406 100% 7%

Datenquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 2008 , eigene Berechnung, eigene Darstellung transfer

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Abschließend wird die Entwicklung bei der Häufigkeit stationärer Fälle in Abhängigkeit von

Behinderungsarten betrachtet. Bei Menschen mit einer seelischen Behinderung fand sich von

2007 auf 2008 ein Zuwachs von 4 Fällen, bei Menschen mit einer geistigen Behinderung ein

Rückgang von 8 Fällen. Eine Zunahme von vier Fällen gab es auch bei Menschen mit einer

körperlichen Behinderung, so dass am Ende die Anzahl der stationären Fälle gleich geblieben

ist.

Abbildung 11: Veränderung stationärer Fälle nach Art der Behinderung 2007, 2008

5.3 Kosten in der Eigliederungshilfe

Ausweislich der Jahresrechnungen 2007 und 2008 des Landkreises belief sich der Zuschuss-

bedarf für Leistungen der Eingliederungshilfe im Jahr 2007 auf 9.224.827,50 € und stieg für

das Jahr 2008 um 2% auf 9.398.842,68 €.

Der Anteil der stationären Hilfen zum Wohnen lag in 2007 bei 43% aller Hilfen, die Leistungen

der Teilhabe am Arbeitsleben bei 37% aller Hilfen. Die Bedeutung beider Leistungsarten an

allen Leistungen ging von 2007 auf 2008 um 1% zurück.

Die Hilfen nach Maß und sonstige ambulanten Hilfen stiegen absolut und in ihrer relativen

Bedeutung um 1% (sonstige ambulante Hilfen) bzw. 2% (Hilfe nach Maß). Hier fanden sich

auch die größten Veränderungen und Zuwächse bei den Hilfearten (sonstige ambulante Hil-

fen: + 52%, Hilfe nach Maß +32%).

seelisch geistig körperlich gesamt2007 76 180 11 2672008 80 172 15 267

050100150200250300

Veränderung stationärer Fälle nach Art der Behinderung

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Ein Zuwachs der Fallzahlen von 3,5% bei einem Zuwachs der Kosten (Zuschussbedarf) um

2% erfordert sinkende Kosten je Fall. In der Tat zeigt die Berechnung der Kosten je Fall zum

jeweiligen Stichtag ein solches Ergebnis mit einem Rückgang der Kosten je Fall um 2%.

Tabelle 19: Zuschussbedarf für Listungen der Eingliederungshilfe nach der Jahresrechnung 2007 und 2008 nach Art der Leistungserbringung

Anzahl der Fälle nach Art der Leistungserbringung

Anzahl 31.12. 2007 Anzahl 31.12. 2008 Veränderung 2007 – 2008

in % abs. % abs. %

Hilfe nach Maß 402.525,09 € 4% 529.493,22 € 6% 32%

Hilfen in betreuten Wohnformen 127.216,29 € 1% 104.834,07 € 1% -18%

Sonstige ambulante Hilfen 109.288,36 € 1% 165.852,68 € 2% 52%

Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben 3.451.647,14 € 37% 3.401.163,32 € 36% -1%

Heilpädagogische Leistungen für Kinder 800.651,13 € 9% 837.485,86 € 9% 5%

Leistungen in Tagesstätten und Tagesförderstätten 366.606,44 € 4% 410.725,41 € 4% 12%

Stationäre Hilfen 3.966.893,05 € 43% 3.949.288,12 € 42% 0%

9.224.827,50 € 100% 9.398.842,68 € 100% 2%

€ je Fall/Stichtag 12.901,86 € 12.701,14 € -2%

Datenquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich 2008 , eigene Berechnung, eigene Darstellung transfer

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6 ERMITTLUNG DES INDIVIDUELLEN HILFEBEDARFS UND INDIVIDUELLE TEIL-

HABEPLANUNG

6.1 Verwaltungsinterne Prozesse und Strukturen zur Klärung des Bedarfs und not-wendiger Leistungen im Einzelfall

Im Fachbereich 31 der Kreisverwaltung waren ausweislich des Haushaltsplans 2010 in 2009

13 Personen betreutes Wohnen mit 5,72 NAK (Normalarbeitskraft) beschäftigt. Der Anteil der

in Teilzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist somit hoch.

Im Fachbereich ist 1 NAK als Sozialarbeiter/-in beschäftigt, in den übrigen Fällen handelt es

sich um Verwaltungsmitarbeitende.

Es wird eine ganzheitliche Sachbearbeitung praktiziert: Die Fälle werden vollständig von den

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet.

Allerdings wurden in den Workshops zwei Spezialisierungen gefunden: der/ die Sozialarbei-

ter/-in ist ausschließlich mit der Erstellung und der Plausibilitätsprüfung der individuellen

Teilhabepläne sowie ihrer Beratung in der Hilfeplankonferenz befasst. Zum zweiten wurde in

2009 eine gesonderte Zuständigkeit für Kinder mit Behinderung begründet. Hier ist eine

Verwaltungsmitarbeiterin auch mit der Erstellung von Hilfeplänen und ihrer Auswertung be-

fasst.

Tabelle 20: Personalressourcen in FB 31 zur Bearbeitung der Fälle der Eingliederungshilfe 2009

Art der Leistungserbringung NAK

Hilfe nach Maß 0,97

Hilfen in betreuten Wohnformen 0,36

Sonstige ambulante Hilfen 0,16

Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben 0,97

Heilpädagogische Leistungen für Kinder 0,67

Leistungen in Tagesstätten und Tagesförderstätten 0,41

Stationäre Hilfen 2,18

5,72

Datenquelle: Kreisverwaltung, Haushaltsplanentwurf 2010, eigene Darstellung

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Wird eine eigene Zuständigkeit anerkannt, erfolgt seitens der Sachbearbeitung eine Beauft-

ragung zur Erstellung eines Hilfeplanes an die Sozialarbeit. Hier wird der Hilfeplan entweder

selbst erstellt, der Sozialpsychiatrische Dienst gebeten, die Hilfeplanung zu erstellen oder

der Dienst/die Einrichtung beauftragt, den Hilfeplan zu erstellen. Im letzten Fall erfolgt eine

Plausibilitätsprüfung des vorliegenden Planes durch die Sozialarbeit.

Inhaltlich-fachliche Aspekte der Bedarfsklärung sowie der Ermittlung notwendiger Hilfen sind

somit vollständig an die Sozialarbeit delegiert.

In Rheinland-Pfalz werden alle Fälle in sog. Teilhabekonferenzen unter Beteiligung der Leis-

tungsanbieter und fachkundiger Personen beraten. Das Beratungsergebnis der Teilhabekon-

ferenz hat empfehlenden Charakter. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich liegt die Geschäftsfüh-

rung beim örtlichen Sozialhilfeträger und wird von der Sozialarbeit wahrgenommen.

Vor Beratung eines Falles in der Teilhabekonferenz erfolgt eine interne Fallklärung unter

Beteiligung der Fachbereichsleitung, der begutachtenden Ärztin sowie der Sozialarbeit. Nach

Abschluss dieser Besprechung erfolgt Vortrag und Beratung des Falles in der Teilhabekonfe-

renz.

Zum Zeitpunkt der IST – Erhebung waren nicht in allen Fällen der Bewilligungszeitraum und

der Zeitraum der Hilfeplanung aneinander gekoppelt. So wurde beschrieben, dass auf der

Basis unbefristeter Bewilligungsbescheide die Vorlage von Fortschreibungen der Hilfepla-

nung bei Diensten und Einrichtungen angemahnt werden musste.

6.2 Die Teilhabekonferenzen30

Durch eine Teilnehmende Beobachtung bei den Teilhabekonferenzen I und II sollten Ergeb-

nisse zur Qualität der Beratung in den Teilhabekonferenzen und zu der Kooperation der Ak-

teure gewonnen werden. In der Teilhabekonferenz I werden die Fälle von Menschen mit ei-

ner psychischen Erkrankung vorgestellt und besprochen, in der Teilhabekonferenz II findet

dies für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung statt. Ständige

Teilnehmende sind:

• Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung

• Vertreterinnen und Vertreter der Einrichtungen und Dienste

• Vertreterinnen und Vertreter des Gesundheitsamts

30 Die Begriffe Teilhabekonferenz und Hilfeplankonferenz werden im Folgenden synonym verwendet.

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• Vertreterinnen und Vertreter des Sozialdienstes der Klinik (THK I)

Die Geschäftsführung der Teilhabekonferenzen liegt bei der Verwaltung. „Hilfeplankonferen-

zen sind ein Kernstück der praktischen Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes auf

der regionalen Ebene. Aufgabe der Hilfeplankonferenz (HPK) ist im Wesentlichen die Über-

prüfung und Bestätigung der Ergebnisse der individuellen Hilfeplanung. Die Hilfeplankonfe-

renz überprüft, ob alle relevanten Lebensbereiche in der Hilfeplanung berücksichtigt wurden,

ob die dargestellten Probleme, Ziele und vorgesehenen Hilfen schlüssig erscheinen und ob

die Erbringung der vorgesehenen Hilfen sichergestellt ist.“31

Die Ausgestaltung der Teilhabekonferenzen ist regional höchst unterschiedlich. Gemein ist,

dass die Geschäftsführung auf Seiten des Leistungsträgers liegt und mindestens ein Leis-

tungserbringer an den Konferenzen beteiligt wird. Den betroffenen Personen soll die Teil-

nahme an der THK grundsätzlich ermöglicht werden. Dies wird als ein wichtiges Qualitäts-

merkmal angesehen.

Im Landkreis Bernkastel-Kues sind immer Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbrin-

ger im Landkreis sowie eine Ärztin des Gesundheitsamtes beteiligt, bei der THK I darüber

hinaus der Sozialdienst der Klinik.

6.2.1 Fragestellungen

Ziel der Teilnehmenden Beobachtung war es, Aussagen über die Vorgehens- und Arbeits-

weise der Teilhabekonferenzen treffen zu können, welche sich auf folgende Merkmale bezo-

gen:

• Beteiligung der leistungsberechtigten Person und evtl. dritter Personen

• Interaktion der Mitglieder in Bezug auf Inhalte

• Bedeutung des Individuellen Teilhabeplans

• Bedeutung von Zielen

• Umfang der Leistungsbewilligung (Quantität und Zeiträume)

• Berücksichtigung vorrangiger Kostenträger

• Berücksichtigung Koordinierende Bezugsperson

• Festlegung des weiteren Vorgehens

31 {Aktion Psychisch Kranke e.V. #1243}

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Um Aussagen zu diesen Merkmalen treffen zu können, entwickelte transfer zwei Beobach-

tungsformulare. Eines bezog sich auf die quantitative Häufigkeit der Redebeiträge der ein-

zelnen Konferenzmitglieder, das andere bezog sich auf inhaltliche Aspekte der Beratung.32

Für jeden vorgestellten Fall wurde ein neues Formular benutzt. Die Ergebnisse wurden in

eine Access- bzw. Excel - Datenbank übertragen und konnten so nach den unterschiedlichen

Fragestellungen ausgewertet werden.

6.2.2 Methodik und Durchführung

Die Teilnehmende Beobachtung ist ein Instrument der qualitativen Forschung. Werner Stangl

beschreibt die Zielsetzung dieses Vorgehens:

„Ziel der Beobachtung ist es, den Gegenstand des jeweiligen Interesses möglichst genau zu

erfassen. Sie ist eine grundlegende Methode der Datengewinnung und Faktensammlung

zum Zeitpunkt des Geschehens.“33

Es gibt unterschiedliche Varianten der Beobachtung, im Rahmen der Teilhabeplanung ent-

schied man sich für eine teilnehmende, systematische Beobachtung. D.h., die Beobachtung

wurde den Akteuren der Teilhabekonferenzen offengelegt und die Zustimmung zu der Be-

obachtung gesichert, die im Vorfeld festgelegten Kategorien wurden jedoch nicht mitgeteilt.

Die Beobachterinnen griffen nicht in das Geschehen ein, eine Beeinflussung der Akteure

kann bei dieser Methode jedoch grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Die Beobachte-

rinnen besuchten jede Teilhabekonferenz einmal.

Dieses Vorgehen wurde auf Grund der Vorgaben in der Projektvereinbarung (zeitlicher

Rahmen des Projektes und Häufigkeit der Beobachtung), der zeitlichen und räumlichen Ge-

gebenheiten der Teilhabekonferenzen und der zu Grunde liegenden Fragestellungen aus-

gewählt.

Die Teilhabekonferenzen in Bernkastel-Wittlich finden in einem etwa 25qm großen Bespre-

chungsraum im Gebäude der Kreisverwaltung statt. Dieser ist auch für Rollstuhlfahrerinnen

und Rollstuhlfahrer zugänglich. Der Raum ist in U-Form mit schweren Tischen und Sesseln

bestuhlt, an der offenen Seite sitzen die Vertreter der Verwaltung, welche die Geschäftsfüh-

rung inne haben. Die Tische und Stühle direkt an der Zimmertür stehen den leistungsberech-

tigten Personen und/oder ihren Begleitpersonen zur Verfügung. Die beiden Beobachterinnen

saßen nebeneinander an den vorhandenen Tischen, jedoch mit den Sesseln etwas nach

32 Formulare siehe Anhang. 33 {Stangl. Werner #1242}

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hinten versetzt in der Ecke rechts von der Tür. Links von ihnen befand sich somit der Tisch

für die leistungsberechtigte Person bzw. dritte Personen, rechts von ihnen saßen die Vertre-

ter der Einrichtungen und Dienste. Diagonal gegenüber saß die Vertretung der Verwaltung.

Angesichts der vorhandenen Räumlichkeiten gab es hierzu keine Alternative. Das bedeutete,

dass die Beobachterinnen sehr nah am Geschehen waren, gleichzeitig ihre Anwesenheit von

den Mitgliedern der Teilhabekonferenz jedoch schwerlich ignoriert bzw. „vergessen“ werden

konnte. Vor Beginn der Konferenzen wurden die Beobachterinnen den Mitgliedern der THK

vorgestellt und erläuterten selbst in groben Zügen den Grund ihrer Anwesenheit. Leistungs-

berechtigten Personen und/oder dritten Personen, die bei einer Fallbesprechung anwesend

waren, wurden die Beobachterinnen vorgestellt, über die von diesen unterzeichnetete

Schweigepflichtserklärung informiert und die betreffenden Personen nach ihrem Einver-

ständnis für die Beobachtung gefragt. Betont wurde, dass es um die Arbeitsweise der THK

gehe und nicht um das persönliche Anliegen der betroffenen Person. Die Anwesenheit der

Beobachterinnen wurde von allen Besucherinnen und Besuchern der THKs akzeptiert.

6.3 Auswertung der Teilnehmenden Beobachtung

6.3.1 Beteiligung der leistungsberechtigten Person und evtl. dritter Personen

Insgesamt wurden in beiden Teilhabekonferenzen 30 Fälle vorgestellt und besprochen. 16

Fälle in der THK I und 14 in der THK II. Bei insgesamt 9 Fällen gab es mindestens eine au-

ßenstehende Person, die an der THK teilnahm. Weiterhin gab es fünf Fälle, bei denen die

leistungsberechtigte Person und/oder dritte Personen zu der THK eingeladen waren, aber

nicht daran teilnahmen. Dritte Personen können Angehörige, gesetzliche Betreuer oder Mit-

arbeitende der Einrichtungen und Dienste sein, welche die leistungsberechtigte Person in die

THK begleiten oder an deren Stelle die Vorstellung übernehmen.

Bei der THK 1 nahmen bei 31% der vorgestellten Fälle die betreffenden Personen teil (5

Personen). Bei der THK 2 war keiner der leistungsberechtigten Personen selbst anwesend.

Insgesamt wurden 9 Fälle (30%) unter Beteiligung dritter Personen vorgestellt, die Bezugs-

personen aus den Einrichtungen und Diensten waren in knapp 27% (8 Fälle) vertreten.

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Tabelle 21: An den THK teilnehmende Personen

KlientIn Angehörige gesetzl. Betreuung

Vertreter LE

Anzahl Gesamt

THK 1 5 1 3 4 5

THK 2 0 1 0 4 4

Gesamt 5 2 3 8 9

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

Bei beiden Konferenzen war die durchschnittliche Besprechungsdauer nahezu identisch,

nämlich 13 bzw. 14 Minuten pro Fall. Der schnellste Fall wurde in 2 Minuten besprochen, der

längste Fall benötigte 40 Min. Damit liegt die durchschnittliche Besprechungsdauer unter

den jeweils angesetzten 20 Min.

Tabelle 22: Dauer der Vorstellungen in den THK

Min. Max. Mittelwert

THK 1 4 35 13

THK 2 2 40 14

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

Bei den 5 Fällen, bei denen leistungsberechtigte Personen anwesend waren, lag die durch-

schnittliche Besprechungsdauer hingegen bei 22 Min. Unten stehende Tabelle zeigt, inwie-

weit die leistungsberechtigten Personen in die Kommunikation der THK eingebunden waren.

Tabelle 23: Beteiligung der leistungsberechtigten Person

leistungsberechtigte Person angespro-chen

Redebeiträge leistungsberechtigte Person

Besprechungs-zeit

Min. 6 2 10

Max. 27 19 30

Durchschnitt 12 11 22

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die Beteiligung der leistungsberechtigten Personen hat die Dauer der Beratung nicht we-

sentlich über das geplante Maß hinaus verlängert. Demnach könnten und sollten alle betrof-

fenen Personen zur Besprechung in der THK eingeladen werden.

Ausgewertet wurde, wie oft die leistungsberechtigte Person von den einzelnen Mitgliedern

direkt angesprochen wurde und wie oft sie ihrerseits gesprochen hat. Der Mittelwert von 12

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87

Ansprachen an die betroffene Person und 11 eigenen Redebeiträgen zeigt eine grundsätzli-

che Ausgeglichenheit und eine gelungene Einbeziehung der leistungsberechtigten Person.

Dieses Ergebnis deckte sich mit dem subjektiven Eindruck der Beobachterinnen. Den leis-

tungsberechtigten Personen wurde ausreichend Raum für eine eigene Einschätzung der

Situation zur Verfügung gestellt. Einigen Personen fiel es offensichtlich leicht, in der THK das

Wort zu ergreifen und ihre Situation teilweise auch kritisch gegenüber den Leistungserbrin-

gern darzulegen. In einem Fall wurden daraufhin die Belange der leistungsberechtigten Per-

son durch die Kreisverwaltung FB 31 direkt gestärkt. Andere Personen fühlten sich in der

Situation der THK augenscheinlich weniger wohl. Auch auf Nachfragen wurde nur zögerlich

geantwortet. Die unterschiedliche Intensität der Kommunikation und die dazu passenden

Besprechungszeiten machen deutlich, dass die THK an sich und die Geschäftsführung im

Besonderen diese Stimmungen auffangen und darauf angemessen reagieren konnte.

6.3.2 Beteiligung der THK-Teilnehmer

Unten stehendes Diagramm zeigt die Redebeiträge aller THK 1 - Teilnehmerinnen und Teil-

nehmer nach Zugehörigkeit zu einem Dienst oder Einrichtung während der ganzen Sitzung.

Dies verdeutlicht die Sitzungsführung durch das Sozialamt FB 31und die Einbindung der

leistungsberechtigten Person (s. 5.1). In dieser Konferenz brachte das DRK acht Fälle, das

Leistnerhaus zwei Fälle, die Klinik keinen Fall und andere, auswärtige Leistungserbringer

sechs Fälle ein. Deutlich zu sehen ist eine häufige Ansprache von FB 31 an die berechtigten

Personen sowie an alle Anwesenden. Die Kommunikation von FB 31 und den berechtigten

Personen ist am stärksten ausgeprägt. Die berechtigten Personen wandten sich an FB 31

oder an das Plenum, nicht an Leistungserbringer. Die beteiligten Leistungserbringer brachten

sich unterschiedlich häufig ein und richteten das Wort an das Plenum oder an FB 31.

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88

Abbildung 12: Redebeiträge THK 1

Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation 2009

Das nachfolgende Diagramm informiert über die Häufigkeit der Redebeiträge in der THK 2.

Das DRK brachte in dieser Sitzung 2 Fälle, Maria Grünewald 5 Fälle, die Sozialtherapeuti-

schen Projekte keinen Fall und andere Leistungserbringer 7 Fälle ein. Berechtigte Personen

waren nicht beteiligt. Auch das Gesundheitsamt wirkte an der THK nicht mit. Wie in der THK

1 gehen die häufigsten Redebeiträge von FB 31 aus, Adressat ist am häufigsten das Ple-

num, gefolgt von der Ansprache von Begleitpersonen. Die Begleitpersonen wandten sich

ihrerseits am häufigsten an FB 31. Wie schon in der THK 1 unterscheiden sich die Leis-

tungserbringer im Kommunikationsverhalten: seitens des DRK Sozialwerkes wurde das Wort

am häufigsten an das Plenum gerichtet.

010203040506070An Alle

An FB 31

An GA

An DRK

An KlinikAn 

Leistnerhaus

An Begleitper

son

An gesetzl. Betreuung

An KlientIn

Redebeiträge der THK 1-Teilnehmer mit Ansprechperson

FB 31

GA

DRK

Klinik

Leistnerhaus

Begleitperson

gesetzl. Betreuer

Klient/in

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89

Abbildung 13: Redebeiträge THK 2

Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation 2009

Im Ergebnis reflektiert das Kommunikationsverhalten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

die zwischen den Beteiligten tatsächlich und rechtlich vorhandenen Beziehungen: FB 31 als

Leistungsträger führt das Wort an das Plenum und an die berechtigten Personen. Diese

wenden sich an die für sie bedeutsame, weil bewilligende oder ablehnende Stelle FB 31.

Fachliche Expertise (Gesundheitsamt und Klinik) war ergänzend im Hintergrund, während

sich die Leistungserbringer in unterschiedlicher Ausprägung im Plenum und an FB 31 adres-

siert profilierten.

6.3.3 Bedeutung des Individuellen Teilhabeplans

In 28 Fällen (93%) wurde Bezug auf den THP genommen, Bedarfe und Maßnahmen wurden

vorgestellt. In einem Fall lag ein alter THP vor, hier wurde eine Überarbeitung in Auftrag ge-

geben. In einem weiteren Fall wurde der Bedarf und die Maßnahmen anhand eines Thera-

pieberichtes vorgestellt. Dies deutet darauf hin, dass der Teilhabeplan eine zentrale Rolle für

die Entscheidungen der THK spielt, mindestens jedoch als Gesprächsgrundlage genutzt

wird.

6.3.4 Bedeutung der Ziele

Während Bedarfe und Maßnahmen in der Regel deutlich benannt wurden, waren bei nur 11

Fällen (37%) die Ziele der leistungsberechtigten Personen für die Beobachterinnen deutlich

zu erkennen. Festzustellen ist ein Unterschied zwischen den beiden Teilhabekonferenzen: In

0

10

20

30

40

50An Alle

An FB 31

An DRK

An MGWAn STP

An Begleitperson

An gesetzl. Betreuung

Redebeiträge der THK 2 mit Ansprechpartner

FB 31

DRK

MGW

STP

Begleitperson

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90

der THK 1 wurden in 50% der Fälle die Ziele der leistungsberechtigen Person genannt, bei

der THK 2 lediglich in 29% der Fälle. Dies könnte im Zusammenhang mit der persönlichen

Anwesenheit von fünf leistungsberechtigten Personen in der THK1 stehen. Fachliche Ziele

der Leistungserbringer waren in insgesamt sieben Fällen (23%) zu erkennen.

Tabelle 24: Ziele in den THK

THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

eigene Ziele 8 50% 4 29% 11 37%

fachliche Ziele 3 19% 3 21% 7 23%

keine Ziele erkenn-bar 5 31% 7 50% 13 43%

Gesamt 16 100% 14 100% 30 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

Diese Ergebnisse korrespondieren mit denen der Auswertung der Teilhabepläne in Bezug

auf die Bedeutung von Zielen.34 Die Ziele der leistungsberechtigten Personen scheinen nicht

grundsätzlich handlungsleitend bei der Erbringung von Leistungen zu sein.

34 Vgl. Kapitel 6.4 Auswertung der Teilhabepläne

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91

6.3.5 Umfang der Leistungsbewilligung (Quantität und Zeiträume)

Untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die in den THK beantragten Leistungen.

Insgesamt 11 der vorgestellten Personen werden außerhalb des Landkreises unterstützt.

Tabelle 25: In den THK beantragte Leistungen

Beantrage Leistungen THK 1 THK 2 Gesamt

innerhalb außerhalb innerhalb außerhalb innerhalb außerhalb

Stationäre Versorgung 2 2 5 2 7

Autismustherapie 1 1 2

Betreutes Wohnen 4 2 6

Tagesstätte 4 4

Betreutes Wohnen und Ta-gesstätte 2 2

Integrationshilfe 1 1

Persönliches Budget 2 1 2 1

TAF 2 1 2 1

Gesamt 12 4 7 7 19 11

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

Der Umfang der bewilligten Leistungen wurde nur in Bezug auf Leistungen des Betreuten

Wohnens und des Persönlichen Budgets ausgewertet. Insgesamt wurde in acht Fällen die

Unterstützung in Form des Betreuten Wohnens beantragt, zwei der Personen besuchen zu-

sätzlich eine Tagesstätte. In vier dieser acht Fälle wurde ergänzend ein Persönliches Budget

beantragt, in drei Fällen auch bewilligt. Der Umfang der ergänzenden Unterstützung belief

sich zwischen 1,5h und 14h pro Woche. In drei Fällen wurde ausschließlich ein Persönliches

Budget beantragt, in zwei Fällen sollte davon jeweils 12h/Woche, in einem Fall 40h/Woche

Unterstützung finanziert werden. In letztgenanntem Fall wurde im Rahmen eines Gesprächs

mit den Angehörigen der pflegebedürftigen Antragsstellerin der Umfang auf 28h/Woche re-

duziert und über eine monatliche Pauschale abgegolten.

Inhaltlich war die Höhe der bewilligten Fachleistungsstunden und die damit verbundene

Unterstützungsleistung für die Beobachterinnen nicht immer nachvollziehbar. Teilweise gab

es widersprüchliche Aussagen, bzw. konnte eine beantragte Erhöhung nicht plausibel erklärt

werden.

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92

In Bezug auf die Zeiträume der bewilligten Leistungen muss zwischen dem Bewilligungszeit-

raum und der Wiedervorlagefrist unterschieden werden. Es scheint so, dass es im Landkreis

Bernkastel-Wittlich auch unbefristete Bewilligungsbescheide gibt, wobei hier eine Wiedervor-

lagefrist für die Besprechung in der THK angesetzt wird. Für die Beobachterinnen war eine

Unterscheidung beider Zeiträume nicht immer möglich. Bei Neufällen werden die Leistungen

grundsätzlich auf ein halbes Jahr begrenzt. Dann findet bei Bedarf eine erneute Vorstellung

in der THK statt. Zu beachten: In der THK 1 gab es nur zwei stationäre Fälle, bei einem da-

von war kein Zeitraum zu erkennen. Die angegebenen 36 Monate ergeben sich somit ledig-

lich aus einem Fall und werden lediglich der Vollständigkeit halber angegeben.

Tabelle 26: Bewilligungszeiträume

Durchschnitt Bewilligungszeitraum

THK 1 (Monate)

THK 2 (Monate)

Gesamt Ø (Monate)

ambulant 15 9 12

stationär 36 27 32

teilstationär 9 60 35

Gesamt 60 96 78

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

Erwähnenswert sind vier Fälle in der THK 2, bei denen der Bewilligungszeitraum bzw. die

Wiedervorlagefrist auf fünf Jahre festgesetzt wurde. In zwei der Fälle handelte es sich um

Besucherinnen und Besucher einer Tagesstätte, die noch in der eigenen Häuslichkeit woh-

nen und von ihren hochaltrigen Eltern versorgt werden. Beim vierten Fall handelt es sich um

eine Person in einem Wohnheim, die kurz vor der Verrentung steht. In diesen drei Fällen ist

in absehbarer Zeit eine Veränderung des Unterstützungsbedarfs zu erwarten. Ein Zeitraum

von fünf Jahren scheint daher zu lang bemessen zu sein.35

35 Rückmeldung im Gespräch mit FB 31: Beraten wird der aktuelle Bedarf, in diesen Fällen in Bezug auf die Tagesgestaltung.

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93

6.3.6 Inhaltliche Diskussion

Unten stehende Tabelle zeigt, inwieweit die THKs mögliche Alternativen sowie die Eignung

von Maßnahmen und den Ort der Leistungserbringung diskutierten.

Tabelle 27: In der THK diskutierte Aspekte

Diskutiert wurden… THK 1 THK 2

Gesamt

abs. %

…Alternativen 1 1 2 7%

…Eignung der Maßnahmen 4 4 13%

…Eignung des Ortes 1 2 3 10%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

Bei lediglich fünf Personen (17%) fand eine Diskussion zu einem oder mehreren dieser As-

pekte statt. Darüber hinaus wurden allerdings bei sechs Personen (20%) weitere Bedarfe

festgestellt und bei 10 Personen (33%) verständigte man sich auf ein weiteres Vorgehen.

Tabelle 28: Weitere Bedarfe und weiteres Vorgehen in den THK

Festgehalten wurde… THK 1 THK 2 Gesamt

abs. %

...Weitere Bedarfe 0 6 6 20%

...Weiteres Vorgehen 6 4 10 33%

Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation 2009 Die weiteren Bedarfe bezogen sich z.B. auf Unterstützung in der Häuslichkeit, die jedoch

zum damaligen Zeitpunkt nicht gewünscht wurde, sowie auf als erforderlich angesehene sta-

tionäre Unterbringung, wobei keine entsprechende Einrichtung gefunden werden konnte.

Das weitere Vorgehen bezog sich z.B. auf zu vereinbarende Gesprächstermine mit Angehö-

rigen oder gesetzlichen Betreuern, dem Nachfragen bei Gerichten oder der Überarbeitung

von Teilhabeplänen.

In sechs Fällen (20%) wurden von Seiten des FB 31 evtl. vorrangige Kostenträger angespro-

chen. Eine direkte Konsequenz hieraus war jedoch nicht erkennbar. Die Koordinierende Be-

zugsperson spielte in 3 Fällen der THK 1 eine Rolle.

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94

Tabelle 29: In den THK angesprochene Aspekte

Angesprochen wurde… THK 1 THK 2 Gesamt

abs. %

…vorrangiger Kostenträger 3 3 6 20%

…koordinierende Bezugsperson 3 0 3 3%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die Teilhabekonferenzen folgten in Bezug auf den Umfang der Leistungen in zwei Fällen

(7%) und in Bezug auf den Bewilligungszeitraum in fünf Fällen (17%) nicht dem Antrag, son-

dern empfahlen kürzere Zeiträume bzw. einen reduzierten Umfang der Leistungen.

Tabelle 30: Nicht empfohlen wie beantragt

Nicht empfohlen wie beantragt. Bzgl…. THK 1 THK 2

Gesamt

abs. %

...Umfang der Leistung 1 1 2 7%

…Bewilligungszeitraum 2 3 5 17%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Darstellung, transfer 2009

6.4 Auswertung der Teilhabepläne

6.4.1 Zusammenfassung

Die Teilhabeplanung hat im Landkreis Bernkastel-Wittlich keine zentrale Bedeutung bei der

Bedarfsfeststellung und der Feststellung der notwendigen Leistungen. Bei 23,5% der in 2008

neu aufgenommen Fälle, wurde der Teilhabeplan NACH der Platzierung in einem Wohnheim

erstellt. 60% der untersuchten THP weisen auf eine angestrebte Veränderung der Wohnsitu-

ation hin, wobei 74% der Personen an der Planung beteiligt wurden. Menschen mit einer

geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung werden deutlich seltener an der Teilhabe-

planung beteiligt, als Menschen mit einer seelischen Behinderung. Auch scheinen die Ziele

der leistungsberechtigten Personen oftmals nicht der Bezugspunkt der erbrachten Leistun-

gen zu sein. Die in Arbeitskreisen entwickelten Kriterien für die Notwendigkeit einer Heimun-

terbringung konnten in 27% der Teilhabepläne nicht identifiziert werden.

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95

Ältere, vorwiegend männliche Bürger werden eher in Wohnheimen außerhalb des Landkrei-

ses untergebracht. Dies scheint mit der Versorgungsstruktur für suchtkranke Menschen in

Zusammenhang zu stehen.

Es gibt ein großes Verbesserungspotential in Bezug auf die Qualität der Teilhabepläne.

6.4.2 Fragestellungen

Im Rahmen der Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich wurden die anonymisierten Teilhabe-

pläne der Bürger/-innen ausgewertet, welche im Jahr 2008 stationär und/oder außerhalb des

Landkreises Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten haben. Ausgewertet wurden folgen-

de Fragestellungen:

1. Auf Grund welcher Situationen kommt es zu Heimaufnahmen bzw. zur Leis-

tungserbringung außerhalb des Landkreises?

2. Welche Kriterien haben für die Notwendigkeit einer stationären Unterbringung

eine Bedeutung?

3. Welche Rolle spielt die Teilhabeplanung bei der Vorbereitung einer Heimauf-

nahme?

4. Inwieweit wirken die leistungsberechtigten Personen bei der Teilhabeplanung

mit?

Diese Fragestellungen wurden auf der Grundlage der Teilhabepläne Bogen 1 – 3 untersucht,

weitere Unterlagen wie beispielsweise die Basisdaten oder ärztliche Berichte lagen nicht vor.

Dementsprechend war die Beantwortung der obengenannten Fragen in hohem Maße von

der Qualität der THP abhängig. Bei der Auswertung wurden die in Rheinland-Pfalz verwen-

deten THP und die in anderen Bundesländern verwendeten Instrumente gleichgesetzt.

6.4.3 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich in Wohnhei-men der Behindertenhilfe

Insgesamt lebten zum 31.12.2008 267 Bürger/-innen des Landkreis Bernkastel-Wittlich in

Wohnheimen der Eingliederungshilfe. Die vorliegenden und in diese Auswertung eingeflos-

senen Teilhabepläne repräsentieren nur einen bestimmten Anteil dieser Fälle. Von den 80

Fällen mit einer seelischen Behinderung (incl. Sucht) wurden 45 bzw. 56% der Teilhabepläne

ausgewertet, von den 187 Fällen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung

wurden 98 Teilhabepläne bzw. 52% ausgewertet.

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96

Tabelle 31: Ausgewertete Teilhabepläne

Fälle stationär, 2008

seelische Behinderung

(incl.Sucht)

geistige und/oder körperliche

Behinderung

Gesamt 80 187

ausgewertete THP 45 98

Anteil 56% 52%

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Somit kann die Auswertung als repräsentativ bezeichnet werden.

6.4.4 Basisdaten der ausgewerteten THP

Von den 143 ausgewerteten THP lebten 93 Personen innerhalb und 50 Personen außerhalb

des Landkreises. Hiervon erhielt nur eine Person ambulante Leistungen der Eingliederungs-

hilfe, alle anderen lebten in Wohnheimen. Der Anteil der männlichen Personen lag außerhalb

des Landkreises mit 66% deutlich höher als der Anteil innerhalb des Landkreises mit 54%.

Tabelle 32: ausgewertete THP, nach Geschlecht

Ausgewertete THP,

nach Geschlecht

innerhalb außerhalb Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Männer 50 54% 33 66% 83 58%

Frauen 43 46% 17 34% 60 42%

Gesamt 93 100% 50 100% 143 100%

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Untenstehende Tabelle zeigt, dass die außerhalb des Landkreises versorgten Personen im

Schnitt älter sind, als die Personen, die innerhalb des Landkreises leben. So sind 59 Perso-

nen bzw. 63% der Fälle zwischen 25 und 55 Jahre alt, außerhalb sind es mit 22 Personen

lediglich 44%. Der Anteil der Personen über 65 Jahren ist bei den auswärtig versorgten Per-

sonen mit 22% mehr als doppelt so hoch wie bei den im Landkreis versorgten Personen mit

10%.

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97

Tabelle 33: Alter der leistungsberechtigten Personen

Alter der leistungsberechtigten

Personen

innerhalb außerhalb Gesamt

abs. % abs. % abs. %

unter 18 Jahre 3 3% 3 6% 6 4%

von 18 bis unter 25 Jahre 11 12% 3 6% 14 10%

von 25 bis unter 55 Jahre 59 63% 22 44% 81 57%

von 55 bis unter 60 Jahre 7 8% 9 18% 16 11%

von 60 bis unter 65 Jahre 4 4% 2 4% 6 4%

65 Jahre und älter 9 10% 11 22% 20 14%

Gesamt 93 100% 50 100% 143 100%

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die Vermutung, dass in jüngerer Vergangenheit weniger Personen außerhalb des Landkrei-

ses versorgt werden mussten, und es sich daher außerhalb in erster Linie um langjährige

Wohnheimbewohner/-innen handelt, trifft jedoch so nicht zu. Auch bei den Neuaufnahmen in

2008 zeigt sich eine Altersverschiebung. Das Durchschnittsalter der Personen, welche in-

nerhalb des Landkreises stationär aufgenommen wurden, liegt bei 35 Jahren, bei denen au-

ßerhalb des Landkreises bei 45 Jahren.

Von den in 2008 insgesamt 143 in den Teilhabekonferenzen besprochenen Fällen wurden

45 Fälle bzw. 31% in der Teilhabekonferenz I vorgestellt, d.h. bei diesen Personen lag eine

seelische Behinderung im Vordergrund. In der Teilhabekonferenz II wurden 98 Fälle bzw.

69% besprochen, d.h. bei diesen Personen lag eine geistige und/oder körperliche Ein-

schränkung im Vordergrund. Während im Landkreis in erster Linie Menschen mit einer geis-

tigen und/oder körperlichen Behinderung aufgenommen wurden (85%), werden außerhalb

des Landkreises in erster Linie Menschen mit einer seelischen Beeinträchtigung versorgt

(62%).

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98

Tabelle 34: ausgewertete THP, nach Beeinträchtigung

Ausgewertete THP, nach Beein-

trächtigung

innerhalb außerhalb Gesamt

abs. % abs. % abs. %

THK 1 14 15% 31 62% 45 31%

THK 2 79 85% 19 38% 98 69%

Gesamt 93 100% 50 100% 143 100%

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die Verschiebung der seelisch behinderten Menschen könnte mit den suchtkranken Perso-

nen zusammenhängen. Über die Angabe der Diagnosen konnten sechs Personen mit

Suchterkrankung identifiziert werden, alle werden außerhalb des Landkreises versorgt. Unter

diesen Personen befindet sich nur eine Frau, was gleichzeitig die höhere Männerrate außer-

halb des Landkreises erklären könnte. 

6.4.5 Mitwirkung an der Teilhabeplanung

Die ausgewerteten Teilhabepläne wurden daraufhin untersucht, inwieweit die leistungsbe-

rechtigten Personen an der Teilhabeplanung mitwirkten. Ausgegangen wurde hierbei von der

Tatsache, dass die Möglichkeiten der Mitwirkung individuell sehr verschieden sein können

und demnach auch eine minimal erkennbare Beteiligung positiv bewertet wurde. In einigen

Teilhabeplänen fanden sich entsprechende Hinweise, dass eine Beteiligung „kaum möglich“

sei, dies wurde ebenso als Mitwirkung gewertet wie Teilhabepläne, die von den Klienten

selbständig ausgefüllt wurden. Sowohl bei den Personen die innerhalb als auch bei den Per-

sonen die außerhalb des Landkreises stationär leben, lag die Mitwirkung an der Teilhabepla-

nung bei deutlich über 70%. Bei insgesamt 32 Teilhabeplänen bzw. 22,4% war keine Beteili-

gung der leistungsberechtigten Personen erkennbar, hierunter fallen auch die Personen, bei

denen vermerkt wurde, dass eine Beteiligung „nicht möglich“ sei. Personen, die außerhalb

des Landkreises lebten, wurden seltener an der Teilhabeplanung beteiligt bzw. es wurden

Instrumente verwendet (z.B. Entwicklungsberichte), die eine Beteiligung nicht erkennbar

machten. Bei insgesamt 4 Teilhabeplänen bzw. 2,8% wurden die Eltern an der Planung be-

teiligt, hierbei handelte es sich in allen vier Fällen um die THP von Kindern. Bei einem Teil-

habeplan wurde sowohl die Klientin als auch deren Mutter erkennbar beteiligt.

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99

Tabelle 35: Mitwirkung an der THP nach innerhalb/außerhalb des Landkreises

Mitwirkung an der THP innerhalb außerhalb Gesamt

abs. % abs. % abs. %

ja 71 76,3 36 72 107 74,8

nein 19 20,4 13 26 32 22,4

Eltern 3 3,2 1 2 4 2,8

Gesamt 93 100 50 100 143 100

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Betrachtet man die Mitwirkung an der Teilhabeplanung in Bezug auf die im Vordergrund ste-

hende Beeinträchtigung, wird deutlich, dass Personen mit geistigen Behinderungen mit

70,4% deutlich seltener in die Teilhabeplanung eingebunden sind, als Personen mit einer

seelischen Behinderung mit 84,4%. Auffällig war, dass die Teilhabeplanung in einfacher

Sprache nur sehr vereinzelt verwendet wurde. Kreative und/oder indirekte Beteiligung durch

andere Instrumente und Verfahren waren nicht erkennbar.

Tabelle 36: Mitwirkung an der THP nach Art der Behinderung

Mitwirkung an der THP THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

ja 38 84,4 69 70,4 107 74,8

nein 7 15,6 25 25,5 32 22,4

Eltern 0 0,0 4 4,1 4 2,8

Gesamt 45 100 98 100 143 100

Quelle : THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Insgesamt 56 Personen oder 39% benannten als Grundsatzziel im Bereich Wohnen den

Erhalt ihrer aktuellen Situation ohne perspektivische Änderungen. Das heißt, dass 86 Perso-

nen bzw. 60% eine Veränderung ihrer Wohnsituation anstreben. Einige Personen haben

sehr klare Vorstellung für ihre Zukunft, wie z.B. „Ich möchte in Bernkastel in einer eigenen

Wohnung leben.“, bei einigen Personen wird eher eine Unsicherheit oder gar Hoffnungslo-

sigkeit deutlich: „Zur Zeit weiß ich nicht, wie ich zukünftig leben möchte.“ Bei elf Personen

gab es keine Grundsatzziele im Bereich Wohnen. Teilweise gab es fachliche Anmerkungen

wie „Lebt in einer Wohnform, die dem Grad seiner Behinderung entspricht.“

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100

Tabelle 37: Grundsatzziele in den THP

Grundsatzziele -

Bereich Wohnen

innerhalb außerhalb Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Erhalt der Situation 41 44% 16 32% 57 40%

Veränderung der Situation 52 56% 34 68% 86 60%

Kein Grundsatzziel erkennbar 3 3% 8 16% 11 8%

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die untenstehende Tabelle zeigt die Altersverteilung in Bezug auf das Ziel „Erhalt der Wohn-

situation“. Immerhin 37% der genannten Personen sind über 55 Jahre alt. Nicht ermittelt

werden konnte die Dauer des Wohnheimaufenthaltes und ob diese eine Auswirkung auf die

Grundsatzziele und eine Perspektiventwicklung haben.

Tabelle 38: Grundsatzziele: keine Veränderung, nach Alter

Grundsatzziel: Keine Veränderung_Alter

THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

unter 18 Jahre 0 1 3% 1 2%

18 bis unter 25 Jahre 0 3 8% 3 5%

25 bis unter 55 Jahre 10 59% 21 54% 31 55%

55 bis unter 60 Jahre 2 12% 6 15% 8 14%

von 60 bis unter 65 Jahre 1 6% 2 5% 3 5%

65 Jahre und älter 4 24% 6 15% 10 18%

Gesamt 17 100% 39 100% 56 100%

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

6.4.6 Kriterien einer notwendigen Heimunterbringung

In den Arbeitskreisen Betreuung und Wohnen-Experten wurde die Frage bearbeitet, nach

welchen Kriterien eine Heimunterbringung erforderlich scheint. Insgesamt wurden neun

Kriterien erarbeitet, deren Auftreten einzeln oder in Kombination miteinander nach Auffas-

sung der örtlichen Experten eine Heimunterbringung erforderlich machen. Diese Kriterien

sind:

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101

1. Eigengefährdung

2. Gefährdung der Umwelt

3. nächtlicher Hilfebedarf

4. Desorientierung im Raum

5. Desorientierung in der Zeit

6. kein tragfähiges soziales Netz

7. Pflegebedürftigkeit

8. das Sicherheitsbedürfnis der Angehörigen

9. das eigene Ziel des Betroffenen.

Die vorliegenden Teilhabepläne wurden daraufhin ausgewertet, in wie weit das Vorliegen der

erarbeiteten Kriterien erkennbar ist. Hierbei wurden die jeweiligen Kriterien bei der Auswer-

tung der einzelnen THP wie folgt interpretiert:

• Eigene Gefährdung

Die Definition der „eigenen Gefährdung“ wurde analog des Betreuungsrechts verstanden.

Demnach muss „(…) die Gefahr bestehen, dass er sich selbst tötet oder einen erheblichen

gesundheitlichen Schaden zufügt. (…) Keine Selbstgefährdung des Betreuten stellt eine dro-

hende Verwahrlosung des Betreuten dar. Diese beinhaltet für sich gesehen noch keine er-

hebliche Gesundheitsgefahr“.36

• Gefährdung der Umwelt:

Eine Gefährdung der Umwelt liegt vor, wenn die betroffene Person entweder direkt gewalttä-

tig gegenüber Dritten ist oder ihr Handeln dritte Personen in ernste Gefahr bringen kann (z.B.

fahrlässiger Umgang mit Feuer oder Elektrogeräten).

• Nächtlicher Hilfebedarf:

Ein nächtlicher Hilfebedarf wurde anerkannt, wenn dieser im THP erwähnt wurde. Hierbei

konnte es sich sowohl um pflegerischen Bedarf, als auch um die Notwendigkeit einer An-

sprechperson oder um die Gefahr eines z.B. epileptischen Anfalls handeln.

36 {Jürgens 1992 #771}, S. 144ff

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102

• Desorientierung im Raum und Zeit:

Berücksichtigt wurde lediglich eine grundsätzliche Desorientierung, gemessen an dem aktu-

ellen Stand. Wenn sich eine Person „nur in der gewohnten Umgebung“ zurechtfindet, wurde

dies nicht als Desorientierung bewertet.

• Kein tragfähiges soziales Netz:

Ein fehlendes soziales Netz wurde hier als ursächlich für eine Wohnheimunterbringung ver-

standen. Konflikte mit oder nicht vorhandene Kontakte zu außenstehenden Personen, man-

gelnde oder scheinbar nicht vorhandene Alternativen in den Teilhabeplänen wurden für sich

alleine nicht unter diese Kategorie gezählt.

• Pflegebedürftigkeit:

Da die Teilhabepläne ohne den Basisbogen ausgewertet wurden, konnte eine vorhandene

Pflegestufe nicht immer identifiziert werden. Bei diesem Punkt wurde daher eine Pflegebe-

dürftigkeit nur dann berücksichtigt, wenn sie explizit im THP beschrieben wurde.

• Sicherheitsbedürfnis der Eltern:

Das Sicherheitsbedürfnis der Eltern war explizit in den Teilhabeplänen erkennbar.

• Ziel der betroffenen Person:

Als Ziel der betroffenen Person wurden die Aussagen gewertet, die sich auf einen grundsätz-

lichen Erhalt der Wohnsituation bezogen. Nicht gewertet wurden diesbezügliche Grundsatz-

ziele, welche sich im weiteren Teilhabeplan revidierten bzw. auf mangelnder Kenntnis von

Alternativen gründeten – soweit dies in den THP erkennbar war. Demgegenüber wurden

Ziele gewertet, die auf einen aktuellen Erhalt verwiesen, jedoch eine geplante Perspektive

beinhalteten (z.B. „…bis zum Schulbesuchsende“).

Unten stehende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Auswertung. Bei den Menschen mit einer

seelischen Erkrankung wurde bei 22 Personen bzw. 49% als Grundsatzziel im Bereich Woh-

nen ein Erhalt der jetzigen Situation angegeben, bei den Menschen mit einer geistigen

und/oder körperlichen Beeinträchtigung war dies in 41 THP bzw. 42% der Fall. In beiden

Gruppen war eine „Eigene Gefährdung“ in etwa gleichem Maße erkennbar: bei den seelisch

behinderten Personen bei 18%, bei geistig und/oder körperlich behinderten Personen bei

20% aller THP. Bei der letztgenannten Gruppe handelte es sich verstärkt um weitestgehend

hilflose Personen.

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103

Bei 39 Personen bzw. 27% war keines der erarbeiteten Kriterien in den THP erkennbar. Bei

mehreren dieser Personen wurde in den Teilhabeplänen eine drohende Verwahrlosung be-

schrieben, welche jedoch nicht unter die berücksichtigten Kriterien fiel.

Tabelle 39: Vorliegende Kriterien für Heimaufnahme

Vorliegende Kriterien

(Mehrfachnennungen)

THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Eigene Gefährdung 8 18% 20 20% 28 20%

Gefährdung der Umwelt 2 4% 4 4% 6 4%

Nächtlicher Hilfebedarf 3 7% 12 12% 15 10%

Desorientierung im Raum 3 7% 13 13% 16 11%

Desorientierung in der Zeit 2 4% 7 7% 9 6%

kein tragfähiges soziales Netz 3 7% 3 3% 6 4%

Pflegebedürftigkeit 1 2% 18 18% 19 13%

Sicherheitsbedürfnis der Angehörigen 0 0% 5 5% 5 3%

Ziel der betroffenen Person 22 49% 41 42% 63 44%

Keine Kriterien gefunden 11 24% 28 29% 39 27%

Anzahl der Personen Gesamt 45 98 143

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Nach den vorliegenden Informationen und unter Beachtung der genannten Kriterien müssten

demnach 39 Personen nicht in einem Wohnheim der Eingliederungshilfe leben. 

6.4.7 Neuaufnahmen im Jahr 2008

Von den 143 ausgewerteten Teilhabeplänen gehörten 17 Pläne zu leistungsberechtigten

Personen, welche neu in einem Wohnheim aufgenommen wurden. Alle Menschen mit einer

geistigen und/oder körperlichen Behinderung wurden in Wohnheimen innerhalb des Land-

kreises aufgenommen. Menschen mit einer seelischen Behinderung wurden zu 62% in

Wohnheimen außerhalb des Landkreises aufgenommen. Bei sechs dieser Personen handel-

te es sich um Bürger/-innen mit einer Suchtproblematik.

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104

Tabelle 40: Stationäre Aufnahmen 2008

Aufnahmen 2008 THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

innerhalb des Landkreises 5 38% 4 100% 9 53%

außerhalb des Landkreises 8 62% 0 0% 8 47%

Gesamt 13 100% 4 100% 17 100%

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die Teilhabeplanung ist „…ein dienst- und einrichtungsübergreifendes Instrument der Be-

darfsermittlung und Feststellung der notwendigen Leistungen“.37 Dementsprechend dient sie

zur Klärung des Bedarfs und der notwendigen Leistungen VOR der Inanspruchnahme einer

Leistung. Bei den hier ausgewerteten 17 Teilhabeplänen lag bei 4 Personen oder 30,8% mit

einer seelischen Behinderung die Erstellung des Teilhabeplans VOR der Aufnahme in ein

Wohnheim, bei den Personen mit einer geistigen Behinderung war dies bei einer Person

bzw. 25% der Fall. Bei 3 Personen bzw. 23,1%, der in der THK I besprochenen Fälle wurde

der THP NACH Aufnahme in ein Wohnheim erstellt, in der THK II war dies bei einer Person

bzw. 25% der Fall. Eine weitere Problematik zeigte sich bei Personen, die bei Heimaufnah-

me Selbstzahler waren und für die erst nach Aufbrauch ihres Vermögens eine Kostenüber-

nahme seitens der Kreisverwaltung beantragt wurde. Dies war in 2008 bei immerhin drei

Personen bzw. 17,6% der Fall. Mindestens eine der Personen kam aufgrund des Todes ei-

ner Angehörigen in ein Wohnheim. Inwieweit bei diesen Personen eine Bedarfsklärung vor

Wohnheimaufnahme durchgeführt wurde, ist unklar. Alle drei Personen zeigen sich in ihren

Teilhabeplänen in Bezug auf ihre Wohnsituation als ambivalent bzw. äußern klare Verände-

rungswünsche (wie z.B. „Einzelzimmer“).

Bei immerhin 29,4% war eine Rekonstruktion der Aktualität der Teilhabepläne in Bezug auf

die Wohnheimaufnahme nicht möglich. Dies bestätigt ein Ergebnis des Arbeitskreis‘ Betreu-

ung: es hinge manchmal einfach von den „Umständen“ ab, ob jemand in ein Wohnheim

kommt oder nicht.

37 {Schmitt-Schäfer Dezember 2005 #1220}

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Tabelle 41: Aktualität der THP bei Heimaufnahme

Aktualität THP bei

Neuaufnahmen

THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Vor der Heimaufnahme 4 30,8 1 25 5 29,4

Nach der Heimaufnahme 3 23,1 1 25 4 23,5

Selbstzahler zu Beginn 2 15,4 1 25 3 17,6

unklar 4 30,8 1 25 5 29,4

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Tabelle 42 zeigt die Situation, aus der die Personen in ein Wohnheim gekommen sind. Alle

vier Personen mit einer geistigen Behinderung kamen aus der eigenen Häuslichkeit. Bei den

Personen mit einer seelischen Behinderung zogen mit 5 Nennungen bzw. 38.5% die meisten

Klienten direkt aus dem Krankenhaus in ein Wohnheim, gefolgt von 4 Personen bzw. 30,8%,

die aus der eigenen Häuslichkeit auszogen.

Tabelle 42: Situation bei der Heimaufnahme

Neuaufnahmen: Aufnahme aus…

THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

eigener Wohnung (alleine) 0 0,0 0 0,0 0 0%

eigene Häuslichkeit (Familie) 4 30,8 4 100,0 8 47,1

ambulanter Unterstützung 1 7,7 0 0,0 1 5,9

anderem Wohnheim 1 7,7 0 0,0 1 5,9

Krankenhaus 5 38,5 0 0,0 5 29,4

Haft 1 7,7 0 0,0 1 5,9

unklar 1 7,7 0 0,0 1 5,9

Gesamt 13 4 17 100

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Untenstehende Tabelle zeigt die vorliegenden Kriterien für eine Wohnheimunterbringung bei

den Neuaufnahmen in 2008. Fast ein Viertel aller Neuaufnahmen (23,5%) erfolgten auf

Grund einer familiären Notlage. Bei drei Personen mit einer seelischen Behinderung war

keines der genannten Kriterien erkennbar. Zwei Personen wurden aufgrund einer Suchtprob-

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106

lematik aufgenommen, eine Person war anscheinend ein sog. „Systemsprenger“, für den

kein adäquates Angebot gefunden werden konnte und der aus einer Art Hilflosigkeit des Sys-

tems außerhalb des Landkreises stationär untergebracht wurde.

Tabelle 43: Kriterien bei Neuaufnahmen 2008

Vorliegende Kriterien Neuaufnahmen

2008 (Mehrfachnennungen)

THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Eigene Gefährdung 3 23,1 0 0 3 17,6

Gefährdung der Umwelt 1 7,7 0 0 1 5,9

Nächtlicher Hilfebedarf 1 7,7 0 0 1 5,9

Desorientierung im Raum 1 7,7 1 25 2 11,8

Desorientierung in der Zeit 1 7,7 0 0 1 5,9

kein tragfähiges soziales Netz 2 15,4 2 50 4 23,5

Pflegebedürftigkeit 0 0,0 0 0 0,0

Sicherheitsbedürfnis der Angehörigen 0 0,0 1 25 1 5,9

Wunsch der betroffenen Person 4 30,8 1 25 5 29,4

Keine Kriterien zutreffend 3 23,1 0 0 3 17,6

Anzahl der Personen gesamt 13 4 17

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

6.4.8 Qualität der Teilhabepläne

Als Qualitätsmerkmal der THP wurde die Funktionalität der Meilensteine zu den aufgeführten

Grundsatzzielen im Bereich Wohnen ausgewertet. Die Funktionalität wurde dann angenom-

men, wenn die Meilensteine erste Schritte in Richtung Grundsatzziel aufführten.

Dies war lediglich bei 30,8% aller Teilhabepläne gegeben, wobei es keinen Unterschied bei

den Menschen mit seelischer Behinderung und denen mit geistiger und/oder körperlicher

Behinderung gab. Ebenso gab es keine qualitativen Unterschiede in Bezug auf THP, die

innerhalb bzw. außerhalb des Landkreises erstellt wurden.

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Tabelle 44: Zielhierarchie in den THP

Meilenstein funktional zu GZ

THK 1 THK 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

ja 14 31,1 30 30,6 44 30,8

nein 31 68,9 68 69,4 99 69,2

Gesamt 45 100,0 98 100,0 143 100,0

Quelle: THP 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Es ist der Eindruck entstanden, dass einige von den Betroffenen geäußerten Grundsatzziele

schlichtweg ignoriert wurden. So wurde zum Beispiel der dringende Wunsch nach einem

Einzelzimmer, den unter anderem zwei Personen über 70 Jahren geäußert hatten, nicht wei-

ter verfolgt. In einem Fall wurde als Hindernis aufgeführt, dass ein Einzelzimmer in der Ein-

richtung nicht möglich sei. Der Meilenstein bestand darin, dass die Person ihre Wohnsituati-

on akzeptieren solle.

Insbesondere die Aktionspläne zeichneten sich als unübersichtlich und nicht vollständig aus.

Der Eindruck entstand, dass sie in erster Linie zu einer Darlegung der geleisteten Arbeit die-

nen, unabhängig von den angestrebten Zielen der leistungsberechtigten Person. Diese gin-

gen somit unter und fanden sich in den Aktionsplänen oft nicht wieder. Häufig wurden Maß-

nahmen als Ziele aufgeführt (z.B. „Unterstützung bei der Körperpflege“), in nur einem einzi-

gen THP genügten alle aufgeführten Ziele den s.m.a.r.t. – Kriterien. Dieser stammte aus ei-

ner Einrichtung außerhalb des Landkreises. In den meisten Aktionsplänen wurden so viele

Ziele aufgeführt, dass die Erreichung dieser Ziele in einem überschaubaren Zeitraum wenig

realistisch scheint. Bei der obengenannten Person waren es etwa 21 Ziele. Mit dem ange-

strebten Einzelzimmer hatte keines dieser Ziele zu tun. Die Zeiträume, in denen die Ziele

erreicht werden sollten, waren mitunter nicht vorhanden oder in vielen Fällen als „dauerhaft“

beschrieben. Bei zwei Personen, die innerhalb des Landkreises leben, wurden die Ziele „bis

zum Lebensende“ festgeschrieben, eine der Personen war 38 Jahre, die zweite Person 48

Jahre alt.

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108

7 FRÜHFÖRDERUNG UND SCHULE

7.1 Kinder im Vorschulalter mit Förderbedarf

Die unterschiedlichen zum Zwecke der Teilhabeplanung herangezogenen statistischen Wer-

ke brachten ganz unterschiedliche Ergebnisse zu Art und Größe des Personenkreises zu

Tage.

Tabelle 45: Anzahl der Besucher/-innen in Integrierten Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich,

Name der Kindertagesstätte Träger Anzahl belegter Plätze am 30.06.2008

Gemeinschaftskindergarten Kueser Plateau DRK - Sozialwerk 18

Gemeinschaftskindergarten Wehlen 21

Kindergarten Bischofsdhron 9

Gemeinschaftskindergarten Wengerohr 12

Kindergarten Karrstraße, Wittlich Kath. Gem. St. Mar-kus, Wittlich

5

gesamt 65

Quelle: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2009

1. Zum Stichtag 30.06.2008 waren im Landkreis 65 Plätze in integrativen Kindertagesstät-

ten belegt.

2. Ausweislich der Kinder- und Jugendhilfestatistik gab es am 15.03.2008 in den Kinderta-

gesstätten des Landkreises 94 Kinder, die Eingliederungshilfe erhalten haben, 91 davon

wegen einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung38.

3. Im Sozialpädiatrischen Zentrum Trier, Nebenstelle Wittlich wurden in 2008 285 Kinder

unter 6 Jahre betreut, 77 davon wegen einer geistigen und/oder Körperlichen Behinde-

rung.

4. Das Sozialpädiatrische Zentrum betreute im gleichen Zeitraum -2008 - 137 Kinder im

Alter zwischen 3 und 6 Jahren.

38 http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/onlinedb/index.asp, Abfrage: 07. Juli 2009, 19:51 Uhr

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5. Am 31.12.2008 haben 47 Kinder unter 6 Jahren Leistungen der Eingliederungshilfe we-

gen einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung erhalten.

6. Im gleichen Jahr verfügten 26 Kinder bis zu 6 Jahren über einen Schwerbehinderten-

ausweis, das ist eine geringe Teilmenge des oben angesprochenen Personenkreises.

7. In der Pflegestatistik wurden zum 31.12.2007 11 Kinder unter 6 Jahren gezählt, die Pfle-

gegeld erhalten haben.

8. Gleichzeitig wurden im Jahre 2007 38 stationäre Maßnahmen der medizinischen Rehabi-

litation für unter 5-Jährige aus dem Landkreis erbracht.

Diese Sachverhalte wurden mit den lokalen Experten und in 2 Arbeitskreisen39 diskutiert.

• Seitens des Sozialpädiatrischen Zentrums(SPZ) wurde darauf hingewiesen, dass

mehr Kinder betreut werden, als in Kindertagesstätten statistisch erfasst worden sei-

en. Dies könne damit zusammenhängen, dass im Einzelfall die Arbeit des SPZ Ein-

gliederungshilfen nicht erforderlich werden lasse.

• Für die Teilnehmenden der Workshops bestätigten die Unterschiede im Datenmateri-

al den bereits diskutierten Eindruck, nach dem es an einer frühzeitigen, umfassen-

den, für alle Eltern zugänglichen Informationen und Beratung fehle. Die geringe An-

zahl der in der Schwerbehindertenstatistik geführten Fälle der unter Siebenjährigen

mit einem Schwerbehindertenausweis wurde auf drei Faktoren zurückgeführt:

− die Definition von Schwerbehinderung im entsprechenden Regelwerk,

− die Sorge und Ängste der Eltern vor einer frühzeitigen Stigmatisierung ihres

Kleinkindes,

− fehlende Information der Eltern über die Möglichkeiten einer Antragstellung sowie

− ein fehlender Nutzen des Schwerbehindertenausweises für die Eltern (beispiels-

weise geringes Einkommen, so dass die Steuerfreibeträge bedeutungslos sind)

beziehungsweise eine fehlende Kenntnis des Nutzens des Schwerbehinderten-

ausweises.

• Der Begriff der Behinderung selbst sei Teil des Problems. Er behindere - denn was

seien denn behinderte Kinder? Was ist behindert? Das soziale Umfeld diskriminiere

Kinder, die als behindert bezeichnet würden. Deswegen sei der "Rot-Kreuz-Bus" als

39 Die nachfolgende Darstellung basiert auf den mit den Teilnehmenden angestimmten Dokumentationen der Workshops.

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110

Behindertenbus ein Stigma und würde von vielen Eltern abgelehnt. Es seien Eltern

bekannt, die Hilfe nicht in Anspruch nehmen würden, um eine Diskriminierung ihrer

Familie und ihres Kindes als „behindert“ zu vermeiden. Erschwerend käme hinzu,

dass Neid und Verunsicherung der Eltern angesichts des Leistungsdrucks, der in der

Schule herrsche, zunehmen.

Der Zugang zum Hilfesystem wurde kritisch betrachtet: in Rheinland-Pfalz ist eine Beratung

im Sozialpädiatrischen Zentrum nur nach ärztlicher Überweisung möglich40. Längst nicht alle

Ärzte seien jedoch bereit, eine entsprechende Überweisung auszustellen oder würden eine

bestehende Problemlage als Behinderung und förderungsbedürftig erkennen (lt. Aussage

der anwesenden Erzieherinnen und Eltern).

Liege eine solche Überweisung schließlich vor, seien die Eltern mit langen Wartezeiten im

SPZ konfrontiert.

Sei auch diese Hürde überwunden, und habe sich gezeigt, dass heilpädagogische oder an-

dere, über die Eingliederungshilfe zu finanzierende Leistungen erforderlich seien, beginne

die erforderliche Diagnostik / Begutachtung nach entsprechender Antragstellung in der

Kreisverwaltung von neuem. Das Verwaltungsverfahren sei sehr aufwändig: nach ärztlicher

Überweisung zum Sozialpädiatrischen Zentrum würde dort die erforderliche Diagnostik erfol-

gen, die gegebenenfalls zum Ergebnis habe, dass eine integrative Kindertagesstätte oder

ambulante Therapien hilfreich sein könnte. Sofern erforderlich, gebe es dann eine Verwei-

sung an die integrative Kindertagesstätte. Dort würden die entsprechenden Anträge für den

Kostenträger auf den Weg gebracht. Die Kreisverwaltung prüfe, indem das Gesundheitsamt

ein erneutes Gutachten erstelle. Im Anschluss hieran käme es zu einer Bewilligung. Andere

Zugangswege seien, dass die Eltern unmittelbar auf ärztlichen Rat hin den Kontakt zur integ-

rativen Kindertagesstätte suchen oder aber, dass andere Kindertagesstätten Eltern an die

integrative Kindertagesstätte verweisen. In allen Fällen erfolge eine nachgehende Überprü-

fung des Sachverhaltes durch die Kreisverwaltung und Begutachtung durch das Gesund-

heitsamt.

Häufig werde erstmalig in der Kindertagesstätte bemerkt, dass bei einem Kind ein Förderbe-

darf bestehe. Die Eltern könnten dies ganz unterschiedlich annehmen, manche mehr, man-

che weniger. Es sei sicherlich hilfreich, wenn es eine niederschwellige Fachberatung für die

Eltern - und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita - gebe.

40 Vgl. Vereinbarung über das Zusammenwirken der Rehabilitationsträger und der Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförde-rung in Rheinland-Pfalz vom 17. September 2007

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Argumentiert wurde auch, Regelkindertagesstätten und die Schule seien für die Aufgabe

einer Inklusion nicht gerüstet. Es fehle an Kompetenz, erforderlichen Ressourcen und mögli-

cherweise auch an entsprechenden Fähigkeiten. Schon die Klassengröße in den Schulen

und die Größe der Gruppe in den Regelkindergärten seien zu groß. Es gebe zwei getrennte

Systeme, die unverbunden nebeneinander her liefen. Kinder würden früh auf einen Pfad

festgelegt. Das Ende der Wahlfreiheit der Eltern sei mit der Einschulung erreicht.

7.2 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf

Mit dem Begriff des „sonderpädagogischen Förderbedarfs“ werden „die Förderbedürfnisse

des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin in Bezug auf erfolgreiches schulisches Ler-

nen“41 umschrieben. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen nicht länger das Störungsbild

oder eine festgestellte Behinderung. „Vielmehr werden die Auswirkungen einer Behinderung

im Hinblick auf schulischen Bildungserfolg in den Blick genommen und im Hinblick darauf

gewürdigt, inwieweit besondere Hilfen zur Teilhabe und zum Erreichen von Bildungszielen

erforderlich sind42.

Nach der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10. Oktober 2008 werden in

grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler in der Grundschule angemeldet. Nur „in Aus-

nahmefällen können Kinder mit umfänglichen Beeinträchtigungen auch direkt an der ent-

sprechenden Förderschule angemeldet werden43.“

Können Schülerinnen und Schüler „mit individueller Förderung in der Grundschule nicht aus-

reichend gefördert werden“44, kann ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wer-

den. Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt.

Besteht ein sonderpädagogischer Förderbedarf, kommen unterschiedliche Maßnahmen in

Betracht:

• Es können integrierte Fördermaßnahmen durchgeführt werden: Integrierte Förder-

maßnahmen kommen für „Schülerinnen und Schüler an Grundschulen [in Betracht],

die einer vorübergehenden sonderpädagogischen Förderung bedürfen.“45

41 http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/sonderpaedagogische-foerderung/sonderpaedagogischer-foerderbedarf.html, zuletzt geprüft am 08. März 2010 42 A.a.O. 43 § 10 Abs. 1, Satz 3 Grundschulordnung Rheinland-Pfalz; „Umfängliche Beeinträchtigungen liegen insbesondere dann vor, wenn eine geistige Behinderung oder eine Sinnesbehinderung offensichtlich ist.“ Erläuterung zu § 10 Abs. 1 44 §15 Grundschulordnung Rheinland-Pfalz 45 http://foerderung.bildung-rp.de/index.php?id=3220, zuletzt geprüft am 08. März 2010

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• Schwerpunktschulen haben einen erweiterten pädagogischen Auftrag, indem sie ei-

nen gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht nichtbehinderten Schülerin-

nen und Schüler anbieten.46

• „Förderschulen haben den Auftrag zu Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und

Schülern, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festge-

stellt hat und die keine andere Schule einer anderen Schulart besuchen. Sie führen

die Kinder und Jugendlichen zu Schulabschlüssen, die ihren individuellen Möglichkei-

ten entsprechen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß

an gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Der

Unterricht erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und berücksichtigt die in-

dividuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler, um sie zu befähigen,

sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten und /oder eine Berufsausbildung zu

beginnen.“47

Ausweislich des Schulentwicklungsplans für den Landkreis Bernkastel-Wittlich48gab es im

Schuljahr 2007/2008 in den Förderschulen des Landkreises –ohne die Privatschule Maria

Grünewald- 363 Schülerinnen und Schüler. Prognostisch wurde ein Rückgang der Anzahl

der Schülerinnen und Schüler angegeben.49

46 http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/schwerpunktschulen.html, zuletzt geprüft am 08. März 2010 47http://sonderpaedagogik.bildung-rp.de/unterricht-in-der-foerderschule.html, , zuletzt geprüft am 08. März 2010 48 Krämer-Mandeau, Hubertus Schober: Schulentwicklungsplan für den Landkreis Bernkastel-Wittlich, -Anlagen - , März 2009 49 A.a.O., Seite 77

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ülern mit

it dem

, 1 mit dem

m

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114

o der Grundschule Wittlich mit 28 Schülerinnen und Schülern mit dem Status

eines sonderpädagogischen Förderbedarfs davon 27 mit dem Förderschwer-

punkt Lernen, 1 mit dem Förderschwerpunkt Sprache)

o der Hauptschule Bernkastel-Kues mit 10 Schülerinnen und Schülern mit dem

Status eines sonderpädagogischen Förderbedarfs , alle mit dem Förder-

schwerpunkt Lernen

o der DOS Wittlich: 22 Schülerinnen und Schülern mit dem Status eines son-

derpädagogischen Förderbedarfs, alle mit dem Förderschwerpunkt Lernen.

Angaben zur Häufigkeit von integrativen Fördermaßnahmen konnten nicht erhoben werden.

In den Workshops mit den Expertinnen und Experten aus den Schulen wurden die Möglich-

keiten des Regelschulsystems, den Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf gerecht

zu werden, bezweifelt. Angeführt wurde

• Es gebe einen großen Unterschied zwischen dem Regelschulsystem und den Förder-

schulen. Aufgabenstellung, Zielsetzung und Lehrplan der Regelschulen unterschieden

sich deutlich von dem Auftrag der Förderschulen. Regelschulen seien auf das Erreichen

der im Lehrplan fixierten Lehr- beziehungsweise Lernziele ausgerichtet, während in den

Förderschulen jeweils ganz individuelle Förderpläne entwickelt und umgesetzt würden.

Hieraus abgeleitet ergäben sich folgende Unterschiede, die im Hinblick auf eine Inklusion

in der Regelschule als Barrieren wirkten:

− Bewusstsein und Selbstbild der Lehrkräfte in den Regelschulen sei der Inklusion von Kindern mit Behinderung nicht angemessen.

− Es fehle an heil-und förderpädagogischer Kompetenz.

− Es fehle an therapeutischen Berufsgruppen, die die Arbeit in den Förderschulen so wertvoll machten.

− Notwendige Arbeitsweisen (Team) gebe es in den Regelschulen nicht beziehungs-weise seien erst noch zu entwickeln.

− Es fehle an der Kompetenz der Sachbearbeitung in den bewilligenden Verwaltungen.

− Die räumlichen und sächlichen Bedingungen seien nicht hinreichend.

− Die Regelschulen seien untereinander nicht hinreichend vernetzt.

− Die Eltern würden nicht hinreichend und umfassend genug informiert und beraten.

− Es fehle an Assistenz und Begleitung (personale Beziehung).

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115

Zusammenfassend wurde ausgeführt, es sei erforderlich, dass, wenn man Inklusion wol-

le, in den Regelschulen zumindest Elemente der Praxis der Förderschulen verwirklicht

werden.

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116

8 HILFEN ZUR TEILHABE IN ARBEIT UND BESCHÄFTIGUNG

8.1 Überbetriebliches Ausbildungszentrum - Wittlich

Das Überbetriebliche Ausbildungszentrum (ÜAZ) - Wittlich wurde im Jahr 1971 eröffnet und

besteht zum Zeitpunkt der Berichterstattung 2008 seit 37 Jahren.

Die Erhebung wurde in die unterschiedlichen, im ÜAZ -Wittlich möglichen Maßnahmen diffe-

renziert, welche für Menschen mit Behinderungen angeboten werden:

• Ausbildung nach § 102 SGB III

• Berufsvorbereitung BVB (klassisch): auch Personen mit Behinderungen können hier auf-

genommen werden.

• Berufsvorbereitung behindertenspezifisch

Darüber hinaus bietet das ÜAZ-Wittlich weitere Maßnahmen an, die hier jedoch nicht be-

rücksichtigt wurden.

8.1.1 Personelle Situation

Insgesamt waren zum 31.12.2008 39 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im ÜAZ - Wittlich be-

schäftigt, es gab 36,1 Stellen in Vollzeitäquivalent. Sowohl pädagogische, medizinisch-

diagnostische als auch handwerkliche Berufsgruppen waren vertreten.

8.1.2 Supervision

Im Jahr 2009 fand im ÜAZ - Wittlich keine Supervision statt.

8.1.3 Erreichbarkeit des ÜAZ - Wittlich

Beginn der regelmäßigen Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag um 7:45 Uhr, Ende der re-

gelmäßigen Arbeitszeit von Montag bis Donnerstag um 16:45, freitags um 13:00 Uhr. Indivi-

duell ausgestaltete Arbeitszeiten sind möglich.

8.1.4 Aufnahmen und Beendigungen im ÜAZ - Wittlich

Insgesamt gab es 69 Aufnahmen in das ÜAZ - Wittlich, 10 davon waren Wiederaufnahmen.

Mit 52 Personen den größten Anteil bildeten die Teilnehmenden des BVB klassisch, acht

dieser Teilnehmer und Teilnehmerinnen hatten eine Behinderung.

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Tabelle 46: Aufnahmen im ÜAZ - Wittlich im Jahr 2008

Aufnahmen im Jahr 2008

Ausbildung nach §102 SGB III

BVB klassisch BVB behin-derten-spezifisch

ÜAZ - Wittlich

gesamtdavon mit Behinderung Gesamt

Erstaufnahmen 5 51 8 3 59

Wiederaufnahmen 9 1 10

Alle Aufnahmen 14 52 8 3 69 Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Es liegen keine Daten über Beendigungen im Jahr 2008 vor.

8.1.5 Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des ÜAZ - Wittlich

Zum 31.12.2008 waren 42 Personen in den aufgeführten Maßnahmen des ÜAZ - Wittlich,

wobei sich Männer und Frauen in etwa die Waage halten. 39 Teilnehmende besitzen die

deutsche Staatsbürgerschaft. Bei allen 42 Teilnehmenden liegt die Kostenträgerschaft bei

der Agentur für Arbeit.

Tabelle 47: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Geschlecht

Anzahl nach Ge-schlecht zum 31.12.2008

Ausbildung nach §102 SGB III

BVB klassisch BVB behin-derten-spezifisch

ÜAZ - Wittlich

Gesamt

gesamt davon mit Behinderung abs. %

Frauen 5 13 0 1 19 45%

Männer 9 12 4 2 23 55%31.12.2008 gesamt 14 25 4 3 42 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Von den insgesamt 42 Teilnehmenden haben 22 Personen bzw. 52% eine Behinderung, 21

davon eine Lernbehinderung. Seelische, geistige und körperliche Behinderungen kamen

nicht vor.

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Tabelle 48: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Art der Behinderung

Anzahl nach Art der Be-hinderung zum 31.12.2008

Ausbildung nach §102 SGB III

BVB klassisch

BVB behinder-ten-spezifisch

ÜAZ Gesamt

gesamtdavon mit Be-hinderung abs. %

Geistige Behinderung

Lernbehinderung 14 4 3 21 50%

Körperliche Behinderung

Seelische Behinderung

andere Diagnosen 1 1 2%

Diagnose unklar

31.12.2008 gesamt 14 25 4 3 42 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Berufsvorbereitung waren zum 31.12.2008 von

einem bis zu sechs Monaten im ÜAZ – Wittlich und bilden somit mit 67% die größte Gruppe.

5 der Teilnehmenden der Ausbildung nach § 102 SGB III sind seit sechs Monaten bis zu

einem Jahr im ÜAZ - Wittlich, und neun von einem bis zu zwei Jahren.

Tabelle 49: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Beschäftigungsdauer

Anzahl nach Be-schäftigungsdauer zum 31.12.2008

Ausbildung nach §102 SGB III

BVB klassisch BVB behin-derten--spezifisch

ÜAZ - Wittlich

gesamt

gesamt davon mit Be-hinderung abs.

bis unter vier Wo-chen 1 bis zu 6 Monaten 25 4 3 286 Monate bis zu 1 Jahr 5 51 Jahr bis zu 2 Jah-ren 9 92 Jahre bis zu 5 Jahre mehr als 5 Jahre unsicher, unbekannt 31.12.2008 gesamt 14 25 4 3 42

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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119

Mit 11 Teilnehmenden bzw. 26% ist das Land Wittlich am stärksten vertreten, direkt gefolgt

von der Stadt Wittlich mit 10 Teilnehmenden. Zwei Personen bzw. 4 % kommen aus anderen

Landkreisen.

Tabelle 50: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Herkunft

Anzahl nach Herkunft zum 31.12.2008

Ausbildung nach §102 SGB III

BVB klassisch BVB behinderten--spezifisch

ÜAZ - Witt-lich

Gesamt

gesamtdavon mit Be-hinderung abs. %

VG Bernkastel-Kues 1 4 1 5 12%

VG Kröv-Bausendorf 1 1 2 5%

VG Manderscheid 1 1 2 5%VG Thalfang am Erbeskopf 0 0%

VG Traben-Trabach 2 4 2 6 14%

VG Wittlich-Land 3 8 1 11 26%

Kreisstadt Wittlich 4 5 1 10 24%Verbandsfreie Ge-meinde Morbach 2 2 4 10%

Landkreis Daun 1 1 2%Landkreis Trier-Saarburg 1 1 2%

31.12.2008 gesamt 14 25 4 3 42 100%Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Im Vergleich zu den Einwohnern der Gemeinden und der Stadt Wittlich im Landkreis

Bernkastel-Wittlich sind somit die Einwohner und Einwohnerinnen der Verbandsgemeinden

Wittlich-Land, Traben-Trabach und der Kreisstadt Wittlich überrepräsentiert, während die

Einwohner und Einwohnerinnen der VG Thalfang und Neumagen-Drohn nicht vertreten sind.

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Tabelle 51: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Herkunft

Anzahl nach Herkunft ÜAZ Einwohner Differenz

% % %

VG Bernkastel-Kues 12% 20% -8%

VG Kröv-Bausendorf 5% 8% -3%

VG Manderscheid 5% 7% -2%

VG Thalfang am Erbeskopf 0% 7% -7%

VG Traben-Trabach 14% 8% 6%

VG Wittlich-Land 26% 19% 7%

Kreisstadt Wittlich 24% 16% 8%

Verbandsfreie Gemeinde Morbach 10% 10% 0%

VG Neumagen-Drohn 0% 5% -5%

Landkreis Gesamt: 95% 100% -5%

Landkreis Daun 2% 2%

Landkreis Trier-Saarburg 2% 2%

Gesamt 100% 100% 0%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Das Durchschnittsalter aller erhobenen Maßnahmen liegt bei 19 Jahren. Der/die jüngste

Teilnehmende war 17, der/die älteste Teilnehmende 22 Jahre alt.

Tabelle 52: Durchschnittsalter der Teilnehmenden

Ausbildung nach §102 SGB III BVB klassisch

BVB behinderten spezifisch

ÜAZ

Durchschnittsalter 19 18 19 19

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Bei der Frage nach der Wohnsituation der Teilnehmenden wurde bei 26 Personen bzw. 62%

eine andere Wohnsituation angegeben, bei 14 Personen bzw. 33% war die Wohnsituation

unklar. Nur zwei Personen bzw. 5% lebten somit sicher in einer eigenen Wohnung.

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Tabelle 53: Anzahl der Teilnehmenden zum Stichtag 31.12.2008 nach Wohnsituation

Anzahl nach Wohnsituation zum 31.12.2008

Ausbildung nach §102 SGB III

BVB klassisch BVB behin-derten-spezifisch

ÜAZ - Wittlich

Gesamt

gesamtdavon mit Behinderung abs. %

aus eigener Woh-nung (Privatwoh-nung) ohne Be-treuung

2 2 5%

betreutes Einzel-wohnen, betreute WG

Wohnheim der Eingliederungshilfe

andere Wohnsitua-tion 25 4 1 26 62%

unbekannt, unklar 14 14 33%

31.12.2008 ge-samt 14 25 4 3 42 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Der Zugang zum ÜAZ - Wittlich erfolgt für die Teilnehmenden der BVB klassisch größten-

teils aus der Schule (12 Nennungen) oder aus der Arbeitslosigkeit (13 Nennungen). Der Zu-

gang der vier behinderten Teilnehmenden bleibt unklar. Die drei Teilnehmer und Teilnehme-

rinnen des BVB behindertenspezifisch kamen alle aus der Arbeitslosigkeit, der Zugang der

Teilnehmenden der Ausbildung nach § 102 SGB III blieb unklar.

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Tabelle 54: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Zugang

Anzahl nach Zugang zum 31.12.2008

Ausbildung nach BVB klassisch BVB behin-

derten-spezifisch

ÜAZ - Wittlich

Gesamt §102 SGB III Gesamt

davon mit Behinderung abs. %

Schule 12 12 29%

Arbeitslosigkeit 13 3 16 38%

WfbM

Sonstiges… 4 unsicher, un-bekannt 14 14 33%

31.12.2008 gesamt 14 25 4 3 42 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

21 Personen bzw. 50% aller Teilnehmenden der Maßnahmen haben einen Hauptschulab-

schluss. Davon auch drei Personen mit Behinderung. Demgegenüber stehen 19 Personen

bzw. 45% ohne einen Schulabschluss, wobei hierunter alle Teilnehmenden der Ausbildung

nach §102 SGB III fallen.

Tabelle 55: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum 31.12.2008 nach Schulabschluss

Anzahl nach Schul-abschluss zum 31.12.2008

Ausbildung nach BVB klassisch BVB behin-

derten-spezifisch

ÜAZ - Wittlich Ge-samt

§102 SGB III Gesamt

davon mit Behinderung abs. %

Hauptschulabschluss 20

21

21 50%

Abgangszeugnis

0 0%

Kein Abschluss 14 3 2

19 45%

Sonstiges… 2 2 2 5%

31.12.2008 gesamt 14 25 4 3

42 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Neben den aufgeführten Maßnahmen führt das ÜAZ - Wittlich auch sogenannte Einzelmaß-

nahmen durch. Hierbei handelt es sich um „individuelle" Beauftragungen. Im Jahr 2008 wur-

den 7 Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen durchgeführt, Kostenträger

war die Arge.

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8.2 Integrationsfachdienst51

Der Integrationsfachdienst-Verbund für den Arbeitsagenturbezirk Trier bietet im Landkreis

Bernkastel-Wittlich drei Unterstützungszweige für Menschen mit Behinderungen an.

1. Übergang Schule und Beruf:

Seit Januar 09 begleitet der IFD mit einer Platzzahlkapazität für zwölf Schüler und Schülerin-

nen den Übergang aus der Schule in den Beruf. Unterstützt werden Schüler und Schülerin-

nen aus der Maria Grünewald Schule, der Rosenbergschule, der Burg Landshut – Schule

sowie der Liesertalschule, die von den Schulen vorgeschlagen werden. Das Einverständnis

der Eltern ist Grundvoraussetzung für das Tätig werden des IFDs. Bisher seien die Schüler

und Schülerinnen aus den G-Schulen automatisch in die WfbM gegangen. Durch die intensi-

ve Begleitung der leistungsstärksten Schüler und Schülerinnen sollen hier andere Wege ge-

funden werden.

In den L-Schulen werden die leistungsschwächsten Schüler und Schülerinnen dabei unter-

stützt, auf dem 1. Arbeitsmarkt Fuß zu fassen bzw. eine Ausbildung beginnen zu können.

Hier entscheidet der Berater der Arbeitsagentur.

Die Begleitung startet meist in der vorletzten Klasse, unter anderem werden Praktika in

„normalen“ Betrieben oder Integrationsbetrieben vermittelt. In einigen Integrationsbetrieben

ist eine Zusammenarbeit mit dem Integrationsmanager der WfbM möglich, da hier die glei-

che Zuständigkeit vorliegt.

Problematisch sei die Vermittlung in Praktika außerhalb der WfbM für Schüler und Schüle-

rinnen der Maria Grünewald Schule. Diese Heimschule ist nicht an den ÖPNV angebunden,

viele Schüler und Schülerinnen leben in dem Wohnheim und haben keine Eltern in der Nähe,

die sie z.B. zu den Praktika fahren könnten. Der IFD selbst kann keine Fahrdienste über-

nehmen. Für diese Jugendlichen bliebe dann meist nur das Praktikum in der WfbM. Hier su-

che man gemeinsam mit der Schule nach Lösungen, z.B. über persönliche Budgets.

2. Vermittlung:

Die Vermittlungsberatung unterstützt behinderte, arbeitsuchende Menschen bei der Arbeits-

und Ausbildungsplatzsuche. Hierfür stehen dem IFD 35 Plätze zur Verfügung, Beratungsge-

spräche sind für jeden möglich, der dies wünscht. Bei Bedarf sind Hausbesuche möglich.

51 Ergebnisse eines Gesprächs mit den Mitarbeiterinnen des IFDs am 10.09.2009, Trier

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Fünf der 35 Plätze werden Menschen mit seelischen Behinderungen zugeteilt, hierbei gehe

es um die im Vordergrund stehende Behinderung.

Der Zugang erfolgt über die verschiedenen Kostenträger, Voraussetzung ist eine Schwerbe-

hinderung, Behinderung, Gleichstellung, psychische Beeinträchtigung oder der Besuch einer

Förderschule. Die am häufigsten vorkommenden Beeinträchtigungen sind körperlicher Art

sowohl orthopädisch als auch organisch. Selten sind Klienten mit geistiger Behinderung in

der Vermittlungsberatung. Die Teilnahme liegt zwischen 6 und 12 Monaten. Die Vermitt-

lungsberatung arbeitet mit einem Schlüssel von 1:30 und habe daher deutlich mehr Zeit als

die Arbeitsagentur, sich mit den einzelnen Kunden zu beschäftigen. Die Herangehensweise

sei ganzheitlich und sehr individuell. Dementsprechend würden sie auch die „schweren Fäl-

le“ von den Kostenträgern geschickt bekommen.

Der IFD betreibt mit einer Wanderausstellung und z.B. Anzeigen in Printmedien Öffentlich-

keitsarbeit, so dass auch Personen von sich aus die Beratung aufsuchen. Besonders wichtig

sei die Vernetzung mit den Arbeitgebern. Problematisch sei, dass immer mehr einfache Ar-

beitsplätze wegfallen, auch die Integrationsfirmen arbeiten oft mit den leistungsstärksten Ar-

beitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die unter Umständen auch eine Chance auf dem ers-

ten Arbeitsmarkt hätten.

3. Berufsbegleitung:

Auch bei der Berufsbegleitung ist die Voraussetzung ein Schwerbehindertenausweis bzw.

eine Gleichstellung oder ein fachärztliches Attest. Der IFD bekommt seine Kunden z.B. von

Sozialdiensten, Betriebsräten, Krankenkassen oder der Klinik vermittelt. Insgesamt werden

aktuell etwa 40 Personen im Landkreis durch die Berufsbegleitung unterstützt, Minimum sind

24 Plätze. Etwa 8 bis 10 Personen haben eine seelische Behinderung, die im Vordergrund

steht, bei fast der Hälfte der begleiteten Personen sei jedoch neben einer anderen, im Vor-

dergrund stehenden Behinderung auch eine seelische Beeinträchtigung vorhanden. Die Mit-

arbeiterinnen berichten, dass es weniger psychotische Klienten gebe als am Anfang der Be-

rufsbegleitung. Menschen mit geistiger Behinderung würden selten durch den Berufsbeglei-

tenden Dienst begleitet, aktuell gebe es 2-3 Personen.

4. Zusammenarbeit mit anderen Akteuren:

Der IFD arbeitet mit allen Akteuren im Feld auf der Einzelfallebene zusammen. Er sieht sich

als eine „Spinne im Netz“, die an den Fäden ziehe, die für den Einzelfall erforderlich sind.

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8.3 Integrationsbetriebe

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es zwei ansässige Integrationsbetriebe. Die Wittegra

gGmbh, die Verpackungen bedruckt und nachbearbeitet, beschäftigt 58 Mitarbeitende davon

sind 40 Personen schwerbehinderte bzw. gleichgestellt.52 Der Integrationsbetrieb Divendo

gehört zum DRK Sozialwerk Bernkastel-Wittlich gGmbH und beschäftigt sechs schwerbehin-

derte bzw. diesen gleichgestellte Mitarbeitende im Catering und Gastronomieangeboten.53

Darüber hinaus wurden in einem Arbeitskreis als weitere Integrationsbetriebe die Südeifel-

werke und die Westeifelwerkstätten benannt. Inwieweit dort Bürger/-innen des Landkreises

beschäftigt werden, ist unklar.

8.4 Werkstätten für behinderte Menschen

Die Darstellung der Strukturen und Leistungen der Werkstatt für Menschen mit Behinderun-

gen bezieht sich auf eine eigens durchgeführte Erhebung bei der WfbM des DRK-

Sozialwerks Bernkastel-Wittlich. Die WfbM der Barmherzigen Brüder, Schönfelderhof in Ma-

chern, welche außerhalb der Landkreisgrenzen liegt, wurde nicht berücksichtigt. Dort arbeite-

ten zum 31.12.2008 insgesamt 16 Bürger und Bürgerinnen des Landkreises, 14 davon im

Arbeitsbereich. Bei 15 der Beschäftigten wurde eine psychiatrische Diagnose angegeben.

8.4.1 Personalstruktur

Zum 31.12.2008 arbeiteten 137 Personen in der WfbM, vertreten sind sowohl therapeuti-

sche, erzieherische als auch handwerkliche Berufsgruppen.

8.4.2 Supervision

Im Jahr 2008 wurden 57 interne Supervisionen durchgeführt.

8.4.3 Erreichbarkeit der WfbM

Die regelmäßige Arbeitszeit ist von 8:00 bis 16:00 Uhr. Der früheste Abholzeitpunkt der Be-

schäftigten ist um 6:30 Uhr, der späteste Ankunftszeitpunkt nachmittags ist um 17:30 Uhr.

52 http://www.masfg.rlp.de/dM_masfg/Suche/Einrichtung_anzeigen.asp?id=23748&Art=IB&plz=54516&ort=&name=&Landkreis=0&dist_km=50, Aufruf 18.09.2009 53 http://www.masfg.rlp.de/dM_masfg/Suche/Einrichtung_anzeigen.asp?id=38244&Art=IB&plz=54516&ort=&name=&Landkreis=0&dist_km=50, Aufruf am 18.09.2009

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D.h., dass Beschäftigte der WfbM mit Fahrtzeit und Arbeit 11h am Tag unterwegs sein kön-

nen.

Tabelle 56: Zeiten des Fahrdienstes der WfbM DRK-Sozialwerk

Zeiten des Fahrdienstes frühester Ab-holzeitpunkt vormittags

spätester Abhol-zeitpunkt vormit-tags

Montag 06:30 07:40

Dienstag 06:30 07:40

Mittwoch 06:30 07:40

Donnerstag 06:30 07:40

Freitag 06:30 07:40

Samstag

Sonntag

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Ein individuell ausgestalteter späterer Arbeitsbeginn sei möglich, zwei Busse fahren aus un-

terschiedlichen Richtungen jeweils eine Stunde später. Ansonsten gebe es außerhalb der

regulären Zeiten keinen Fahrdienst. Modelle zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 3

oder 4 Tage seien möglich.

8.4.4 Anzahl der Werkstattbeschäftigten nach Geschlecht

Insgesamt waren zum Stichtag 538 leistungsberechtigte Personen des Landkreis Bernkastel-

Wittlich in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt, 75 Personen aus dem Ar-

beitsbereich kamen von außerhalb des Landkreises. 16 Personen waren im Schönfelderhof

beschäftigt.

Dabei überwiegt der Anteil der Männer mit insgesamt 338 Beschäftigten gegenüber 200 be-

schäftigter Frauen deutlich. Der Anteil der Männer und Frauen mit einer psychiatrischen Di-

agnose konnte nicht ausgewertet werden.

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8.4.5 Erst- und Wiederaufnahme in der WfbM

Im Jahr 2008 wurden insgesamt 30 Personen in die WfbM aufgenommen, davon 28 Perso-

nen in das Eingangsverfahren bzw. in den Berufsbildungsbereich und 2 Personen in den

Arbeitsbereich. Hierbei wurden nur die Personen angegeben, die nicht aus dem eigenen

Berufsbildungsbereich in den Arbeitsbereich aufgenommen wurden. Insgesamt 26 Personen

bzw. 87% wurden zum ersten Mal in die WfbM aufgenommen, bei 4 Personen bzw. 13% gab

es eine Wiederaufnahme. Von den 30 aufgenommenen Personen hatten 13 Personen bzw.

43% eine psychiatrische Diagnose.

Tabelle 57: Aufnahmen in die WfbM in 2008

Aufnahmen in der WfbM im Jahr 2008

EV/BBB AB Gesamt davon mit psych. Diagno-se

abs. % abs. % abs. % abs. %

Erstaufnahmen 25 89% 1 50% 26 87% 11 85%

Wiederaufnahmen 3 11% 1 50% 4 13% 2 15%

Alle Aufnahmen 28 100% 2 100% 30 100% 13 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

8.4.6 Die Beschäftigten der WfbM.

Zum 31.12.2008 arbeiteten insgesamt 522 Personen in der WfbM. 66 Personen davon im

Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich. Sowohl im EV/BBB als auch im Arbeitsbe-

reich sind die Frauen mit jeweils 38% vertreten, die Männer mit 62%.

520 Beschäftigte haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

Tabelle 58: Anzahl nach der Teilnehmer/-innen zum 31.12.2008 nach Geschlecht

Anzahl nach Geschlecht zum 31.12.2008

EV/BBB AB Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Frauen 25 38% 171 38% 196 38%

Männer 41 62% 285 63% 326 62%

31.12.2008 gesamt 66 100% 456 100% 522 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Von den 456 Beschäftigten im Arbeitsbereich befinden sich 381 Personen in der Zuständig-

keit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

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128

Nimmt man hier die Personen aus dem Landkreis hinzu, die in der WfbM der Barmherzigen

Brüder, Schönfelderhof, beschäftigt sind, kommt man auf insgesamt 397 Bürger und Bürge-

rinnen des Landkreises, die im Arbeitsbereich einer WfbM beschäftigt sind.

Tabelle 59: Bürger/-innen des Landkreis BKS-WIL im Arbeitsbereich der WfbM

Bürger/-innen des Landkreis BKS-WILL im Arbeitsbereich der WfbM Gesamt

DRK-Sozialwerk 381

Barmherzige Brüder 16

Gesamt 397

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Das bedeutet, dass auf 1000 Einwohner und Einwohnerinnen im erwerbsfähigen Alter (18

bis unter 65 Jahre) 5,80 Beschäftigte im Arbeitsbereich einer WfbM kommen. Dies liegt über

den Vergleichswerten aus Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 und dem Mittelwert der BAGüS im

Jahr 2006.

Abbildung 15: Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich der WfbM pro 1000 Einwohner /-innen (18 bis unter 65 Jahre)

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Bei 311 Beschäftigten bzw. 68% des Arbeitsbereiches des DRK Sozialwerks wurde eine

geistige Behinderung angegeben. Diese bilden somit die größte Gruppe, gefolgt von 120

Personen bzw. 26% mit einer seelischen Behinderung. Eine körperliche Behinderung wurde

bei 29 Personen bzw. 6% angegeben. Im Eingangsverfahren bzw. dem Berufsbildungsbe-

5,80

4,764,21

0,0

1,0

2,0

3,0

4,0

5,0

6,0

7,0

BKS‐WIL 2008 RLP 2007 BAGüS 2006 Mittelwert

Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich der WfbMs pro 1000 Einwohner (18 bis unter 65 Jahre)

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129

reich ergibt sich ein anderes Bild. Hier sind mit 28 Nennungen bzw. 45% die Personen mit

einer seelischen Behinderung die größte Gruppe, während 22 Personen bzw. 35% mit geis-

tiger und 12 Personen bzw. 19% mit einer körperlichen Behinderung angegeben wurden.

Tabelle 60: Anzahl nach Art der Behinderung zum 31.12.2008

Anzahl nach Art der Behinde-rung zum 31.12.2008

EV/BBB Arbeitsbereich Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Geistige Behinderung 22 35% 311 68% 333 64%

Körperliche Behinderung 12 19% 29 6% 41 8%

Seelische Behinderung, da-von… 28 45% 120 26% 148 28%

Psychose 16 42 58

Neurose 2 2

Suchterkrankung (ausschließ-lich)

Suchterkrankung und andere (Doppeldiagnose) 8 8

Persönlichkeitsstörung 5 5

psychische Behinderung auf-grund einer körperlichen Er-krankung

31.12.2008 gesamt 62 100% 460 100% 522 100%

davon mit Sozial-emotionalen Handicap 10 16% 38 8% 48 9%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Das nach Angaben der WfbM immer stärker auftretende sozial-emotionale Handicap wurde

bei 38 Personen bzw. 8% der Beschäftigten des Arbeitsbereichs angegeben, aber bei 10

Personen bzw. 16% der Beschäftigten im Eingangsverfahren bzw. Berufsbildungsbereich.

Unten stehende Tabelle gibt die Herkunft der Beschäftigten wieder, demnach leben aktuell

50% der Beschäftigten des Arbeitsbereichs in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.

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130

Tabelle 61: Anzahl der Beschäftigten nach Herkunft zum 31.12.2008

Anzahl nach Herkunft zum 31.12.2008

EV/BBB Arbeitsbereich Gesamt

abs. % abs. % abs. %

VG Bernkastel-Kues 19 29% 198 50% 217 47%

VG Kröv-Bausendorf 4 6% 31 8% 35 8%

VG Manderscheid 5 8% 15 4% 20 4%

VG Thalfang am Erbeskopf 1 2% 19 5% 20 4%

VG Traben-Trabach 5 8% 25 6% 30 6%

VG Wittlich-Land 11 17% 37 9% 48 10%

Kreisstadt Wittlich 17 26% 30 8% 47 10%

Verbandsfreie Gemeinde Morbach 4 6% 28 7% 32 7%

Landkreis Daun 1 0% 1 0%

Landkreis Bitburg-Prüm

Landkreis Trier-Saarburg

Landkreis Cochem-Zell 2 1% 2 0%

Anderer Landkreis 14 4% 14 3%

Unsicher/unbekannt

31.12.2008 gesamt 66 100% 400 100% 466 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die Mehrzahl der Beschäftigten im Arbeitsbereich, nämlich 368 Personen bzw. 81%, arbei-

ten dort seit mehr als 5 Jahren. Im EV/BBB arbeiteten 6 Personen bzw. 9% seit über zwei

Jahren, was auf eine Verlängerung des Berufsbildungsbereichs hindeutet.

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131

Tabelle 62: Anzahl nach Beschäftigungsdauer zum 31.12.2008

Anzahl nach Beschäftigungsdauer zum 31.12.2008

EV/BBB Arbeitsbereich Gesamt

abs. % abs. % abs. %

bis unter vier Wochen 2 3% 2 0,4%

1 bis zu 6 Monaten 15 23% 2 0% 17 3,3%

6 Monate bis zu 1 Jahr 13 20% 13 2,5%

1 Jahr bis zu 2 Jahren 30 45% 10 2% 40 7,7%

2 Jahre bis zu 5 Jahre 6 9% 76 17% 82 15,7%

mehr als 5 Jahre 368 81% 368 70,5%

unsicher, unbekannt

31.12.2008 gesamt 66 100% 456 100% 522 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Im EV/BBB sind die meisten Personen unter 30 Jahre alt, nämlich 38 Beschäftigte bzw. 58%.

11 Personen bzw. 17% sind bereits über 50 Jahre alt. Das Durchschnittsalter liegt bei 32

Jahren. Im Arbeitsbereich liegt die größte Altersgruppe bei den 30 bis unter 50-Jährigen, mit

241 Nennungen bzw. 54%. 105 Beschäftigte bzw. 23% sind bereits über 50 Jahre alt. Hier

liegt das Durchschnittsalter bei 40 Jahren, was exakt dem der Tagesförderstätte entspricht.

Tabelle 63: Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2008 nach Alter

Anzahl nach Alter EV/BBB Arbeitsbereich Gesamt

abs. % abs. % abs. %

bis unter 30 Jahre 38 58% 0 0% 38 7%

30 bis unter 50 Jahre 17 26% 105 23% 122 24%

über 50 Jahre 11 17% 345 77% 356 69%

Gesamt 66 100% 450 100% 516 100%

Durchschnittsalter 32 40 39

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich lebten 54 Personen bzw. 82% der Beschäftig-

ten in der eigenen Häuslichkeit ohne weitere Betreuung. Fünf Personen bzw. 8% wurden

durch das Betreute (Einzel-) Wohnen unterstützt, sieben Beschäftigte bzw. 11% lebten in

einem Wohnheim der Eingliederungshilfe. Im Arbeitsbereich fand eine Verschiebung aus der

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132

eigenen Häuslichkeit in betreute Wohnformen statt. Zum Stichtag lebten 233 Personen bzw.

51% in der eigenen Häuslichkeit, dagegen erhielten 64 Personen bzw. 14% Unterstützung

durch das Betreute (Einzel-) Wohnen und 158 Personen bzw. 34,6% lebten in einem Wohn-

heim der Eingliederungshilfe. Eine Person lebte in einem psychiatrischen Wohnheim.

Tabelle 64: Anzahl der Beschäftigten nach Wohnsituation zum 31.12.2008

Anzahl nach Wohnsituation zum 31.12.2008

EV/BBB Arbeitsbereich Gesamt

abs. % abs. % abs. %

aus eigener Wohnung (Privatwoh-nung) ohne Betreuung 54 82% 233 51,1% 287 55,0%

betreutes Einzelwohnen, betreute WG 5 8% 64 14,0% 69 13,2%

Wohnheim der Eingliederungshilfe 7 11% 158 34,6% 165 31,6%

psychiatrisches Heim 1 0,2% 1 0,2%

31.12.2008 gesamt 66 100% 456 100% 522 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Im Arbeitsbereich erhalten knapp 35% der Beschäftigten Leistungen zum stationären Woh-

nen. Der Mittelwert der BAGüS im Jahr 2006 lag bei 40%.

Abbildung 16:Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich mit Leistung stationäres Wohnen

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

35%40%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

BKS‐WILL 31.12.2008 BAGüS 31.12.2006

Prozentanteil der Leistungsberechtigten im Arbeitsbereich mit Leistung stationäres Wohnen

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133

Bei allen 456 Beschäftigten im Arbeitsbereich liegt die Kostenträgerschaft bei den Sozialhil-

feträgern. Im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich ist der größte Kostenträger die Bun-

desanstalt für Arbeit, nämlich bei 46 Personen bzw. 70%. Bei 18 Personen bzw. 27% liegt

die Kostenträgerschaft beim Träger der Rentenversicherung.

Tabelle 65: Anzahl der Beschäftigten nach Kostenträger zum 31.12.2008

Anzahl nach Kostenträger zum 31.12.2008

EV/BBB Arbeitsbereich Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Sozialhilfeträger 456 100% 456 87%

Bundesanstalt für Arbeit 46 70% 46 9%

Rentenversicherungsträger 18 27% 18 3%

andere Kostenträger 2 3% 2 0%

31.12.2008 gesamt 66 100% 456 100% 522 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

8.4.7 Vorzeitig beendete Maßnahmen

Im Jahr 2008 wurden sowohl im EV/BBB als auch im Arbeitsbereich jeweils 9 Maßnahmen

vorzeitig beendet, d.h. ohne geplanten Übergang in eine andere Maßnahme oder Beschäfti-

gung. Das EV/BBB verließen 5 Personen bzw. 56% nach einem bis zu zwei Jahren, im Ar-

beitsbereich verließen vier Personen bzw. 44% die WfbM vorzeitig.

Tabelle 66: Anzahl vorzeitig beendeter Maßnahmen nach Beschäftigungsdauer in 2008

Anzahl vorzeitig beendeter Maß-nahmen nach Beschäftigungsdauer in 2008

EV/BBB AB Gesamt

abs. % abs. % abs. %

bis unter vier Wochen

1 bis zu 6 Monaten 2 22% 2 11%

6 Monate bis zu 1 Jahr 2 22% 1 11% 3 17%

1 Jahr bis zu 2 Jahren 5 56% 1 11% 6 33%

2 Jahre bis zu 5 Jahre 3 33% 3 17%

mehr als 5 Jahre 4 44% 4 22%

31.12.2008 gesamt 9 100% 9 100% 18 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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134

Bei allen neun Personen, die vorzeitig das Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich verlas-

sen haben, ist der Verbleib nicht bekannt. Auch bei den Personen, die den Arbeitsbereich

vorzeitig verlassen haben, ist der Verbleib der meisten Personen unklar (40%). Eine Person

bzw. 20% fand eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, jeweils eine weitere

Person ging in die Arbeitslosigkeit bzw. wurde verrentet.

Tabelle 67: Anzahl vorzeitig beendeter Maßnahmen nach Verbleib in 2008

Anzahl vorzeitig beendeter Maß-nahmen nach Verbleib in 2008

EV/BBB AB Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Weiterbeschäftigung im Arbeitsbe-reich der WfbM          

Weiterbeschäftigung auf dem allge-meinen Arbeitsmarkt   1 20% 1 7%

Weiterbeschäftigung in Integrations-betrieb          

Weiterbeschäftigung in anderer WfbM          

Arbeitslosigkeit   1 20% 1 7%

Berentung   1 20% 1 7%

nicht bekannt, unklar, unsicher 9 100% 2 40% 11 79%

gesamt 9 100% 5 100% 14 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

8.4.8 Regulär beendete Maßnahmen

Dem gegenüber stehen insgesamt sieben regulär beendete Maßnahmen. Die Personen, die

regulär in den Arbeitsbereich wechselten, wurden hier nicht angegeben.

Im Arbeitsbereich verließen fünf Personen bzw. 83% nach mehr als 5 Jahren Beschäftigung

die WfbM.

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135

Tabelle 68: Anzahl regulär beendeter Maßnahmen nach Beschäftigungsdauer in 2008

Anzahl regulär beendeter Maßnah-men nach Beschäftigungsdauer in 2008

EV/BBB AB Gesamt

abs. % abs. % abs. %

bis unter vier Wochen

1 bis zu 6 Monaten

6 Monate bis zu 1 Jahr

1 Jahr bis zu 2 Jahren

2 Jahre bis zu 5 Jahre 1 100% 1 17% 2 29%

mehr als 5 Jahre 5 83% 5 71%

31.12.2008 gesamt 1 100% 6 100% 7 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Gegenüber der Tabelle 68 wurden bei der Frage nach dem Verbleib die Personen angege-

ben, die in den Arbeitsbereich der WfbM wechselten, nämlich 20 Beschäftigte. Aus dem Ar-

beitsbereich gingen 4 Personen bzw. 57% in die Rente, jeweils ein/-e Beschäftigte/r bzw.

14% ging auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und in eine andere WfbM. Bei ebenfalls einer

Person ist der Verbleib unklar.

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136

Tabelle 69: Anzahl regulär beendeter Maßnahmen nach Verbleib in 2008

Anzahl regulär beendeter Maßnah-men nach Verbleib in 2008

EV/BBB AB Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Weiterbeschäftigung im Arbeitsbe-reich der WfbM 20 100% 20 74%

Weiterbeschäftigung auf dem allge-meinen Arbeitsmarkt 1 14% 1 4%

Weiterbeschäftigung in Integrations-betrieb

Weiterbeschäftigung in anderer WfbM 1 14% 1 4%

Arbeitslosigkeit

Berentung 4 57% 4 15%

nicht bekannt, unklar, unsicher 1 14% 1 4%

gesamt 20 100% 7 100% 27 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Insgesamt beendeten in 2008 14 Personen mit einer seelischen Behinderung die WfbM -

sowohl vorzeitig als auch regulär. Bei den Menschen mit einer geistigen Behinderung han-

delte es sich um 9 Personen bzw. 28%, bei körperbehinderten Menschen um 2 Personen

bzw. 6%. Bei sieben Personen bzw. 22% wurden „andere Diagnosen“ angegeben.

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137

Tabelle 70: Anzahl aller beendeter Maßnahmen nach Art der Behinderung zum 31.12.2008

Anzahl aller beendeter Maßnahmen-nach Art der Behinderung zum 31.12.2008

EV/BBB Arbeitsbereich WfbM gesamt

abs. % abs. % abs. %

Geistige Behinderung 9 60% 9 28%

Körperliche Behinderung 1 6% 1 7% 2 6%

Seelische Behinderung, davon… 9 53% 5 33% 14 44%

Psychose 2 4 27% 6 19%

Neurose

Suchterkrankung (ausschließlich)

Suchterkrankung und andere (Dop-peldiagnose)

Persönlichkeitsstörung 1 7% 1 3%

psychische Behinderung aufgrund einer körperlichen Erkrankung

andere Diagnosen 7 41% 7 22%

31.12.2008 gesamt 17 100% 15 100% 32 100%

davon mit Sozial-emotionalen Handi-cap

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

8.4.9 Teilzeit-Arbeitsplätze

„Die Zahl der Teilnehmer, welche an WfbM – Maßnahmen in Teilzeit teilnehmen, nimmt zu.

Teilnehmer der Deutschen Rentenversicherung können aufgrund von gesundheitlichen Ein-

schränkungen oder sonstiger Gründe oftmals nur Teilzeit mit unterschiedlicher Stundenzahl

arbeiten. Die Teilzeitbeschäftigung erfolgt oftmals längerfristig. Das Ziel einer Vollzeitbe-

schäftigung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht immer möglich. Da die WfbM-Plätze als

Vollzeitplätze angelegt sind, stellt sich grundsätzlich die Frage, ob den zunehmenden ge-

sundheitlichen Einschränkungen der WfbM-Teilnehmer damit Rechnung zu tragen ist, regu-

läre Teilzeitplätze in den WfbM einzurichten und somit auch eine adäquate Nutzung der

Platzkapazitäten zu erreichen.“ 54

54 Ergänzung zum Abschlussbericht-Entwurf, Dt. Rentenversicherung Bund, 24.09.2009

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138

8.5 Tagesstätten

Die Darstellung der Leistungen der Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen bezieht

sich auf eine eigene durchgeführte Erhebung bei der Tagesstätte des Regional Caritasver-

bands Region Trier im Leistnerhaus Bernkastel-Wittlich und der Tagesstätte im Haus Fel-

senburg des DRK-Sozialwerks Bernkastel-Wittlich. Die Tagesstätte der Barmherzigen Brüder

Schönfelderhof in Machern, welche außerhalb der Kreisgrenzen aber in unmittelbarer Nähe

dazu liegt, wurde hier nicht mit berücksichtigt. Sie wurde zum 31.12.2008 von zwei Bürgern

und Bürgerinnen des Landkreises Bernkastel-Wittlich besucht.

8.5.1 Personalstruktur

Insgesamt arbeiten in beiden Tagesstätten 15 Personen, verteilt auf 7,18 Stellen in Vollzeit-

äquivalent. Die Teilzeitbeschäftigten bilden mit 7 Personen bzw. 58% die größte Gruppe.

Tabelle 71: Anzahl der Beschäftigten

Anzahl der Beschäftigten Tsst 1 Tsst 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Vollzeitbeschäftigte 2 22% 1 17% 3 20%

Teilzeitbeschäftigte 4 44% 3 50% 7 47%

geringfügig Beschäftigte 3 33% 2 33% 5 33%

Gesamtzahl 9 100% 6 100% 15 100%

Stellen in Vollzeitäquivalent 3,73 3,45 7,18

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In der Tagesstätte 1 werden die Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen durch Verwal-

tungs- und Hauswirtschaftspersonal sowie zwei Zivildienstleistende unterstützt. In der Ta-

gesstätte 2 ist die größte Beschäftigtengruppe mit einer Stelle im Vollzeitäquivalent die Er-

zieher und Erzieherinnen, gefolgt von den Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen und

dem hauswirtschaftlichen Dienst mit jeweils 0,75 Stellen. Außerdem gibt es 0,5 Stellen für

Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und 0,46 Stellen für Beschäftigte ohne Fachausbil-

dung. Insgesamt sind die Ergotherapeuten und -therapeutinnen mit 45% aller Stellen in Voll-

zeitäquivalent die größte Beschäftigtengruppe, gefolgt von den Erziehern und Erzieherinnen

mit 20% und dem hauswirtschaftlichen und technischen Dienst mit 15%.

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139

Tabelle 72: Beschäftigtengruppen in Vollzeitäquivalent

Beschäftigtengruppen in Vollzeitäquivalent Tsst 1 Tsst 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Ergotherapeut/-innen 1,5 40% 0,75 22% 2,25 31%

Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagog/-innen 0 0% 0,5 14% 0,5 7%

hauswirtschaftlicher u. technischer Dienst 0,73 19% 0,75 22% 1,48 21%

Erzieher/-innen 0 0% 1 29% 1 14%

Ohne Fachausbildung 1,5 150% 0,46 13% 1,96 27%

Stellen in Vollzeitäquivalent 3,73 100% 3,46 100% 7,19 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

8.5.2 Zusatzqualifikation

In der Tagesstätte 1 wurden keine Zusatzqualifikationen der Mitarbeitende angegeben. In

der Tagesstätte 2 haben sowohl ein Sozialarbeiter bzw. eine Sozialarbeiterin als auch ein

Erzieher bzw. eine Erzieherin eine sozialpsychiatrische Zusatzqualifikation. Darüber hinaus

besitzt ein Ergotherapeut bzw. eine Ergotherapeutin eine Ausbildung zum/zur Kunstthera-

peuten/Kunsttherapeutin.

8.5.3 Supervision

In der Tagesstätte 2 wurden im Jahr 2008 zwei Supervisionstermine angeboten. Ob diese

durch einen externen oder durch einen internen Supervisor bzw. Supervisorin erfolgte wurde

nicht angegeben. In der Tagesstätte 1 gab es im Jahr 2008 keine Supervision.

Tabelle 73: Supervision 2008

Supervision im Jahr 2008 Tsst. 1 Tsst. 2

Anzahl der Termine 0 2

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

8.5.4 Erreichbarkeit der Tagesstätten

Die regelmäßige Besuchszeit der Tagesstätte 1 beginnt von Montag bis Freitag um 8:00 Uhr,

die der Tagesstätte 2 zwischen 9:30 und 10:00 Uhr. Ende der regelmäßigen Besuchszeit ist

bei beiden Tagesstätten um 16:00 Uhr. Tagesstätte 2 merkte an, dass die Erreichbarkeit des

Personals von 8:00 bis 16:18 Uhr gewährleistet sei. Hier ist es außerdem möglich, die Ta-

gesstätte auch samstags nach Vereinbarung zu besuchen.

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140

Tabelle 74: Erreichbarkeit der Tagesstätten

Erreichbarkeit der Tagesstät-ten

Tsst 1 Tsst 2

Beginn der re-gelmäßigen Besuchszeit

Ende der regel-mäßigen Be-suchszeit

Beginn der re-gelmäßigen Besuchszeit

Ende der regelmäßigen Besuchszeit

Montag 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00

Dienstag 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00

Mittwoch 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00

Donnerstag 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00

Freitag 08:00 16:00 9:30-10:00 16:00

Samstag ggf. nach Vereinbarung

Sonntag

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Insgesamt 25 Personen nehmen die Fahrdienste der Tagesstätten in Anspruch, 9 Personen

bzw. 75% der Besucher und Besucherinnen der Tagesstätte 1 und 16 Personen bzw. 80%

der Tagesstätte 2.

Tabelle 75: Inanspruchnahme Fahrdienst

Inanspruchnahme Fahrdienst

Tsst 1 Tsst 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

9 75% 16 80% 25 74%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In Tabelle 76 sind die frühesten bzw. spätesten Abholzeitpunkte aus Sicht der Besucher/-

innen aufgeführt. In der Tagesstätte 1 ist der früheste Abholzeitpunkt um 8:15 und der spä-

teste um 8:45, bei der Tagesstätte zwei um 8:30 Uhr bzw. 9:45 Uhr. Dabei fällt auf, dass in

beiden Tagesstätten die Fahrdienste nicht bzw. nur bedingt auf den Beginn der regelmäßi-

gen Besuchszeit abgestimmt sind.

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141

Tabelle 76: Fahrdienst zur Tagesstätte

Fahrdienst zur Tagesstätte

Tsst 1 Tsst 2

frühester Abhol-zeitpunkt vormit-tags

spätester Abhol-zeitpunkt vormit-tags

frühester Abhol-zeitpunkt vormit-tags

spätester Abhol-zeitpunkt vormit-tags

Montag 08:15 08:45 08:30 09:45

Dienstag 08:15 08:45 08:30 09:45

Mittwoch 08:15 08:45 08:30 09:45

Donnerstag 08:15 08:45 08:30 09:45

Freitag 08:15 08:45 08:30 09:45

Samstag

Sonntag

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Bei der Rückfahrt ist der früheste Ankunftszeitpunkt in beiden Tagesstätten um16:15 Uhr,

der späteste Ankunftszeitpunkt in der Tagesstätte 1 um 16:45 und in der Tagesstätte 2 um

17:00.

Tabelle 77: Fahrdienst Tagesstätte nach Hause

Fahrdienst von der Tagesstätte nach Hause

Tsst 1 Tsst 2

frühester An-kunfts- zeitpunkt nachmit-tags

spätester An-kunfts- zeitpunkt nachmit-tags

frühester An-kunfts- zeitpunkt nachmit-tags

spätester Ankunfts-zeitpunkt nachmit-tags

Montag 16:15 16:45 16:15 17:00

Dienstag 16:15 16:45 16:15 17:00

Mittwoch 16:15 16:45 16:15 17:00

Donnerstag 16:15 16:45 16:15 17:00

Freitag 16:15 16:45 16:15 17:00

Samstag

Sonntag

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Beide Tagesstätten geben an, dass auch ein individuell ausgestalteter späterer Beginn bzw.

ein früheres Ende der Besuchszeit möglich ist. In der Tagesstätte 1 wird dies vom Klienten

selbständig organisiert, gegebenenfalls mit Hilfestellung. In der Tagesstätte 2 wird dies ent-

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142

weder durch die Benutzung des eigenen PKWs bzw. des ÖPNV oder über den Fahrdienst

der Tagesstätte ermöglicht. Darüber hinaus gibt es eine Kooperation mit den anderen Berei-

chen des GPBZ.

8.5.5 Zuverdienstmöglichkeit 55

In der Tagesstätte 1 ist Zuverdienst vereinzelt möglich. In der Tagesstätte 2 gibt es grund-

sätzlich die Möglichkeit des Zuverdienstes, allerdings wird dies seit etwa 2007 nicht mehr

angeboten, da Aufträge fehlen. Der Zuverdienst erfolgt in Kooperation mit der WfbM, die Ma-

terialien etc. zur Verfügung stellen, die Entlohnung erfolge nach Stücklohn. Nach einer Ver-

einbarung mit der Kreisverwaltung könnten so maximal 60€/Monat zuverdient werden.

8.5.6 Erst- und Wiederaufnahmen in den Tagesstätten

Im Jahr 2008 wurden in den Tagesstätten des Landkreises insgesamt 19 Personen aufge-

nommen, bei 17 Personen bzw. 89% handelte es sich um Erstaufnahmen, bei 2 Personen

bzw. 11% um Wiederaufnahmen. Letztgenannte Personen wurden in der Tagesstätte 2 auf-

genommen, was dort 15% aller Aufnahmen in 2008 entsprach.

Tabelle 78: Aufnahmen in den Tagesstätten 2008

Aufnahmen in den Tagesstätten Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Erstaufnahmen 6 100% 11 85% 17 89%

Wiederaufnahmen 3 0% 2 15% 2 11%

Alle Aufnahmen in 2008 9 100% 13 100% 19 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

8.5.7 Die Besucher und Besucherinnen der Tagesstätten

Zum 31.12.2008 besuchten insgesamt 32 Personen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich

eine Tagesstätte. Die Geschlechterverteilung beläuft sich auf exakt 50% Frauen und Män-

ner.

55 Wurde nachträglich zu der eigenen Erhebung bei den Einrichtungen mündlich erfragt.

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143

Tabelle 79: Anzahl der Besucher/-innen 2008

Anzahl der Besucher/-innen Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Frauen 7 58% 9 45% 16 50%

Männer 5 42% 11 55% 16 50%

31.12.2008 gesamt 12 100% 20 100% 32 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Alle Besucher und Besucherinnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

In Rheinland-Pfalz gibt es in den Tagesstätten einen Platzschlüssel von 1:6, d.h., dass auf

z.B. 18 Plätze 3 Fachkräfte kommen, wenn auf diesen Plätzen 18 Personen bei deren

durchgehend ganztägigen Anwesenheit betreut werden. Werden nur die Mindestanwesen-

heitszeiten erfüllt, können auf diesen Plätzen bis zu 25 Personen betreut werden. D.h., die

Anzahl der Nutzer in einer Tagesstätte richtet sich nach den individuellen Anwesenheitszei-

ten der Besucher und Besucherinnen.56

Auf 1000 Einwohner des Landkreises Bernkastel-Wittlich kamen 0,28 Nutzer und Nutzerin-

nen in Tagesstätten für seelisch behinderte Menschen. Dem gegenüber besuchten in den

Landkreisen Bitburg-Prüm und Ahrweiler weniger Personen die Tagessstätten. Allerdings

wurde in der Teilhabeplanung für den Landkreis Ahrweiler empfohlen, das bestehende Ver-

sorgungsangebot auszubauen.57

56 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP, Rundschreiben Nr. 10/2004 57 ZPE, Barmherzige Brüder Trier e.V: Teilhabeplan für den Landkreis Ahrweiler, 2005, S. 171

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144

Abbildung 17: Anzahl der Nutzer/-innen der Tagesstätte pro 1.000 Einwohner

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Betrachtet man die Plätze in den Tagesstätten ergibt sich ein ähnliches Bild. Gemäß einer

Auskunft der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich können bei den vorhandenen räumlichen

Kapazitäten in der Tagesstätte 1 bis zu 15 Personen aufgenommen werden, in der Tages-

stätte 2 bis zu 18 Personen, insgesamt stehen damit im Landkreis 33 Plätze zur Verfügung.58

Auf 1000 Einwohner des Landkreises kommen somit 0,29 Plätze, dies entspricht nahezu

exakt den Zahlen der BAGüS aus 2007 mit 0,28 Plätzen und liegt damit deutlich über den

Platzzahlen in Rheinland-Pfalz aus 2005 (0,15) sowie denen in Ahrweiler aus 2003 (0,09).59

Bei letztgenannten gilt der bereits oben angegebeneHinweis, dass ein Ausbau des Versor-

gungsangebotes empfohlen wurde.

58 E-mail Frau Maus, 14.09.2009 59 Gesundheitsministerkonferenz (Hrsg.), „Psychiatrie in Deutschland“, 2007, S. 147; ZPE, Barmherzige Brüder Trier e.V: Teil-habeplan für den Landkreis Ahrweiler, 2005, S. 171; STZ Heidelberg, „Fachliche und finanzielle Steuerung der Eingliederungs-hilfe im Eifelkreis Bitburg-Prüm“, 2008, S.51

0,28

0,23

0,14

0,00

0,05

0,10

0,15

0,20

0,25

0,30

BKS‐WILL 2008 Bitburg‐Prüm Nutzer 2007

Ahrweiler 2003

Anzahl der Nutzer/‐innen in Tagesstätten für seelisch behinderte Menschen pro 1000 Einwohner

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145

Abbildung 18: Anzahl der Plätze in Tagesstätten pro 1000 Einwohner

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Alle 30 Besucherinnen und Besucher hatten eine seelische Behinderung. In beiden Tages-

stätten bilden die Personen mit einer Psychose die größte Gruppe. In der Tagesstätte 1 liegt

der Anteil dieser Personen bei 92%, in der Tagesstätte 2 bei 80%. Die Tagesstätte 2 wird

von 3 Personen bzw. 15% besucht, bei denen eine Doppeldiagnose angegeben wurde. In

der Tagesstätte 1 gibt es nur eine Person bzw. 8%.

0,29 0,28

0,15

0,09

0,00

0,05

0,10

0,15

0,20

0,25

0,30

0,35

BKS‐WILL 2008 BAGüS 2006 RLP Plätze 2005 Ahrweiler 2003

Anzahl der Plätze in Tagesstätten für seelisch behinderte Menschen pro 1000 Einwohner

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146

Tabelle 80: Anzahl der Besucher/-innen nach Diagnose

Anzahl nach Diagnose zum 31.12.2008

Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

Geistige Behinderung

Körperliche Behinderung

Seelische Behinderung, davon… 12 100% 20 100% 32 100%

Psychose 11 92% 16 80% 27 84%

Neurose

Suchterkrankung (ausschließlich)

Suchterkrankung und andere (Dop-peldiagnose) 1 8% 3 15% 4 13%

Persönlichkeitsstörung

psychische Behinderung aufgrund einer körperlichen Erkrankung

andere Diagnosen 0 0% 1 5% 1 3%

31.12.2008 gesamt 12 100% 20 100% 32 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Zum Stichtag 31.12.2008 besuchten 7 Personen die Tagesstätten weniger als 6 Monate, bei

weiteren 7 Personen lag die Besuchsdauer zwischen 6 Monaten und einem Jahr. Während

in der Tagesstätte 1 der größte Anteil mit 4 Personen bzw. 33% zwischen zwei bis zu fünf

Jahren Verbleib in der Tagesstätte lag, sind es bei der Tagesstätte 2 mit 7 Nennungen bzw.

35% die Personen, die zwischen einem Jahr bis zu zwei Jahren Aufenthalt hatten.

Durchschnittlich verbrachte ein Besucher bzw. eine Besucherin zum Stichtag 31.12.2008

zwei Jahre in einer Tagesstätte. Als Vergleichsdaten liegen die durchschnittlichen Verweil-

dauern zweier Tagesstätten in Halle (Saale) vor. Hier betrug die Besuchsdauer in der einen

16 Monate, bei der anderen Tagesstätte 2,1 Jahre.60

60 Stadt Halle, „Fortschreibung der Psychiatrieplanung der Stadt Halle 2006“, S. 35

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147

Tabelle 81: Anzahl der Besucher/-innen nach Besuchsdauer

Anzahl nach Besuchsdauer

Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

bis unter vier Wochen

1 bis zu 6 Monaten 2 17% 5 25% 7 22%

6 Monate bis zu 1 Jahr 3 25% 4 20% 7 22%

1 Jahr bis zu 2 Jahren 1 8% 7 35% 8 25%

2 Jahre bis zu 5 Jahre 4 33% 3 15% 7 22%

mehr als 5 Jahre 2 17% 1 5% 3 9%

31.12.2008 gesamt 12 100% 20 100% 32 100%

durschnittl. Verweildauer 1 1 2

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Mit zehn Besuchern bzw. 31% kommt die Mehrzahl der Tagesstättenbesucher und - besu-

cherinnen aus der Stadt Wittlich, mit neun Nennungen bzw. 28% folgt die Verbandsgemein-

de Bernkastel-Kues. Zwei Personen, die in Thalfang am Erbeskopf leben, besuchen die Ta-

gesstätte der Barmherzigen Brüder in Hermeskeil. Aus den Verbandsgemeinden Kröv-

Bausendorf und Manderscheid wurden keineBesucher bzw. Besucherinnen registriert.

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148

Tabelle 82: Anzahl der Besucher/-innen nach Herkunft

Anzahl nach Herkunft Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

VG Bernkastel-Kues 7 58% 2 10% 9 28%

VG Kröv-Bausendorf

VG Manderscheid

VG Thalfang am Erbeskopf

VG Traben-Trabach 1 8% 1 5% 2 6%

VG Wittlich-Land 0 0% 5 25% 5 16%

Kreisstadt Wittlich 0 0% 10 50% 10 31%

Verbandsfreie Gemeinde Morbach 1 8% 1 5% 2 6%

VG Neumagen-Drohn 3 25% 1 5% 4 13%

31.12.2008 gesamt 12 100% 20 100% 32 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Bei Gegenüberstellung der Tagesstätten-Besucher und Besucherinnen zur Einwohnerzahl

der (Verbands-) Gemeinden wird deutlich, dass die Bewohner und Bewohnerinnen der

Kreisstadt Wittlich, der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und der Verbandsgemeinde

Neumagen-Drohn in den Tagesstätten überrepräsentiert sind. Bei der Kreisstadt Wittlich und

der VG Bernkastel-Wittlich könnte sich dies durch die örtliche Nähe zu den beiden Tages-

stätten erklären.

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149

Tabelle 83: Besucher/-innen nach Herkunft

Verteilung der Besucher/-innen Tsst. Gesamt Einwohner

% %

VG Bernkastel-Kues 28% 20%

VG Kröv-Bausendorf 0% 8%

VG Manderscheid 0% 7%

VG Thalfang am Erbeskopf 0% 7%

VG Traben-Trabach 6% 8%

VG Wittlich-Land 16% 19%

Kreisstadt Wittlich 31% 16%

Verbandsfreie Gemeinde Morbach 6% 10%

VG Neumagen-Drohn 13% 5%

31.12.2008 gesamt 100% 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In der Tagesstätte 1 ist die größte Besuchergruppe mit sieben Nennungen bzw. 58% zwi-

schen 50 und bis unter 65 Jahren alt, in der Tagesstätte 2 mit zehn Nennungen bzw. 50%

zwischen 25 und bis unter 50 Jahren alt. Das Durchschnittsalter betrug zum 31.12.2008 in

der Tagesstätte 1 53 Jahre, in der Tagesstätte 2 49 Jahre, insgesamt waren die Besucher

und Besucherinnen durchschnittlich 50 Jahre alt. Damit liegt der Altersdurchschnitt deutlich

über denen des Arbeitsbereichs der WfbM sowie der Tagesförderstätte mit jeweils 40 Jah-

ren. Der/die älteste Besucher bzw. Besucherin war zum Erhebungszeitpunkt 66 Jahre,

der/die Jüngste 29 Jahre alt.

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150

Tabelle 84: Anzahl der Besucher/-innen nach Alter

Anzahl nach Alter Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

65 Jahre und älter 1 8% 2 10% 3 9%

von 50 Jahre bis unter 65 7 58% 8 40% 15 47%

von 25 Jahre bis unter 50 4 33% 10 50% 14 44%

von 18 Jahre bis unter 25

unter 18 Jahre

Gesamt 12 100% 20 100% 32 100%

Durchschnittsalter 53 49 50

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In beiden Tagestätten leben die Besucher und Besucherinnen überwiegend in ihren eigenen

Wohnungen ohne zusätzliche Betreuung. Insgesamt erhielten 14 Personen bzw. 44% aller

Besucher und Besucherinnen Unterstützung durch das Betreute Wohnen bzw. das Persönli-

che Budget.

Tabelle 85: Anzahl der Besucher/-innen nach Wohnsituation

Wohnsituation Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

abs. % abs. % abs. %

eigene Wohnung ohne Betreu-ung 7 58% 11 55% 18 56%

Betreutes Wohnen, Betreute WG 5 42% 9 45% 14 44%

Wohnheim der Eingliederungs-hilfe

psychiatrisches Heim

andere Wohnsituation

unbekannt, unklar

31.12.2008 gesamt 12 100% 20 100% 32 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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151

Bei allen 32 Personen lag die Kostenträgerschaft bei der Kreisverwaltung Bernkastel-

Wittlich.

Im Jahr 2008 wurden in der Tagesstätte 1 sieben Maßnahmen beendet, fünf davon vorzeitig

und zwei regulär. In der Tagesstätte 2 wurden acht Maßnahmen beendet, davon vier vorzei-

tig und vier regulär. Fünf der Besucher/innen, die die Tagesstätte vorzeitig beendeten, ver-

ließen sie nach einer Besuchsdauer von nur 1 bis zu 6 Monaten. Zu beachten ist, dass bei

den Personen, die die Tagesstätte vorzeitig beendeten, auch die Personen genannt werden,

die auf Grund einer Krankheitsphase in der Tagesstätte beendet werden mussten, im An-

schluss z.B. an den stationären Aufenthalt jedoch wieder aufgenommen wurden.

Tabelle 86: Anzahl beendeter Maßnahmen nach Besuchsdauer

Anzahl beendeter Maßnahmen

nach Besuchsdauer

Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

vorzeitig regulär vorzeitig regulär vorzeitig regulär

bis unter vier Wochen 0 0 0 0 0 0

1 bis zu 6 Monaten 1 0 4 2 5 2

6 Monate bis zu 1 Jahr 1 0 0 0 1 0

1 Jahr bis zu 2 Jahren 1 2 0 2 1 4

2 Jahre bis zu 5 Jahre 1 0 0 0 1 0

mehr als 5 Jahre 1 0 0 0 1 0

31.12.2008 gesamt 5 2 4 4 9 6

Gesamt Beendet 7 8 15

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer

Von den neun Personen, die die Tagesstätte vorzeitig beendeten, wurde für vier Personen

die Diagnose Psychose angegeben. Bei den sechs regulär beendeten Maßnahmen wurde

für drei Personen eine Psychose angegeben, für zwei Personen eine Persönlichkeitsstörung

und für eine Person eine andere Diagnose.

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152

Tabelle 87: Anzahl beendeter Maßnahmen nach Art der Behinderung

Anzahl beendeter Maßnahmen nach Art der Behinde-rung

Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

vorzeitig regulär vorzeitig regulär vorzeitig regulär

Geistige Behinderung 0 0 0 0 0 0

Körperliche Behinde-rung 0 0 0 0 0 0

Seelische Behinde-rung, davon… 5 2 4 4 9 6

Psychose 0 0 4 3 4 3

Neurose 0 0 0 0 0 0

Suchterkrankung (aus-schließlich) 0 0 0 0 0 0

Suchterkrankung und andere (Doppeldiag-nose)

0 0 0 0 0 0

Persönlichkeitsstörung 0 1 0 1 0 2

psychische Behinde-rung aufgrund einer körperlichen Erkran-kung

0 0 0 0 0 0

Andere Diagnosen 0 1 0 0 0 1

31.12.2008 gesamt 5 2 4 4 9 6

Gesamt Beendet 7 8 15

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Zwei Personen, bei denen die Tagesstätte vorzeitig beendet wurde, gingen in die Arbeitslo-

sigkeit, zwei weitere Personen in die Berentung. Bei fünf Personen ist „Sonstiges“ angege-

ben. Bei den unter „Sonstiges“ subsumierten Personen aus der Tagesstätte 1 wurden drei

Personen nach einer Krankheitsphase wieder in die Tagesstätte aufgenommen. Zwei Perso-

nen verließen die Tagesstätte, ohne einen speziellen Anschluss, eine Person ging in ein Al-

tenheim.

Insgesamt wurden zwei Personen regulär in das Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

der WfbM übergeleitet – jeweils eine Person aus jeder Tagesstätte -, bei vier Personen wur-

de als reguläre Beendigung „Sonstiges“ angegeben.

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Tabelle 88: Anzahl beendeter Maßnahmen 2008 mit Verbleib

Anzahl beendeter Maß-nahmen nach Verbleib

Tsst. 1 Tsst. 2 Gesamt

vorzeitig regulär vorzeitig regulär vorzeitig regulär

Weiterbeschäftigung im EV/BBB der WfbM 0 1 0 1 0 2

Weiterbeschäftigung auf dem allgemeinen Arbeits-markt 0 0 0 0 0 0

Weiterbeschäftigung in Integrationsbetrieb 0 0 0 0 0 0

Arbeitslosigkeit 1 0 1 0 2 0

Berentung 0 0 2 0 2 0

Sonstiges 4 1 1 3 5 4

nicht bekannt, unklar, unsicher 0 0 0 0 0 0

gesamt 5 2 4 4 9 6

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

8.5.8 Ergebnisse aus den Arbeitskreisen

In den Arbeitskreisen wurde das Angebot der Tagesstätte nur in geringem Maße explizit an-

gesprochen. Von einer Besucherin wurde betont, dass die Tagesstätte für sie Arbeit sei, ins-

besondere in Abgrenzung zur Freizeit.

Kritisiert wurde, dass es keinen Internetanschluss für die Besucher und Besucherinnen in der

Tagesstätte gibt. Man sei den ganzen Tag in der Tagesstätte, da wäre es hilfreich, auch hier

z.B. Informationen für die Freizeitgestaltung im Internet suchen zu können. Ein Mitarbeiter

entgegnete, dass die Regelungen des Landesamts keinen Internet-Arbeitsplatz für die Besu-

cher vorsehen. In einem Schreiben des Landesamtes aus dem Jahr 1995 werden diese bei

den notwendigen Räumen und Sachmitteln für eine Tagesstätte nicht erwähnt.61

8.6 Tagesförderstätte Maria Grünewald

Die Tagesförderstätte (TAF) wurde am 01.09.1987 eröffnet und besteht zum Zeitpunkt der

Berichterstattung 2008 seit 22 Jahren.

61 Landesamt für Jugend und Soziales RLP, Rd-Schreiben: Nr. 46/95, 1995

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8.6.1 Personelle Situation

Insgesamt waren am 31.12.2009 in der Tagesförderstätte 27 Personen beschäftigt. Sowohl

therapeutische, als auch erzieherische und pflegerische Berufsgruppen sind vertreten.

8.6.2 Angehörigenarbeit

Es gibt keine strukturelle Arbeit mit Angehörigen in der Tagesförderstätte.

8.6.3 Supervision

Im Jahr 2008 fand in der Tagesförderstätte Maria Grünewald keine Supervision statt.

8.6.4 Erreichbarkeit der Tagesförderstätte

Beginn der regelmäßigen Arbeitszeit in der TAF ist von Montag bis Freitag jeweils um 8:30

Uhr, Ende der regelmäßigen Arbeitszeit um 16:00 Uhr, am ersten Freitag des Monats bereits

um 13:00 Uhr. Es gibt einen externen Fahrdienst, den 2008 12 Besucherinnen und Besucher

nutzten. Frühester Abholzeitpunkt für diese zwölf Besucher/-innen ist um 6:40 Uhr, frühester

Ankunftszeitpunkt am Nachmittag 15:50 Uhr, spätester Ankunftszeitpunkt um 17:00 Uhr.

D.h., dass Besucher und Besucherinnen mit den Fahrten und dem Besuch der TAF insge-

samt über zehn Stunden unterwegs sein können.

Individuell ausgestaltete Arbeitszeiten sind möglich, bei den externen Besuchern und Besu-

cherinnen bestand hierfür bisher kein Bedarf.

8.6.5 Aufnahmen und Beendigungen im Jahr 2008

Im Jahr 2008 wurden zwei Personen neu in die Tagesförderstätte aufgenommen, davon ein/-

e Extern/-er.

8.6.6 Die Besucher/-innen der TAF

Am 31.12.2008 besuchten 77 Personen die TAF, davon waren 31 oder 40% weiblichen und

46 oder 60% männlichen Geschlechts. 76 Besucher/-innen bzw. 99% haben die deutsche

Staatsbürgerschaft.

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155

Tabelle 89: Anzahl der Besucher/-innen der TAF Maria Grünewald

Anzahl der Besucher/-innen nach zum Stichtag am 31.12.2008 abs. %

Frauen 31 40%

Männer 46 60%

31.12.2008 gesamt 77 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Im Vergleich zu Rheinland-Pfalz sind damit die Frauen in der TAF unterrepräsentiert.

Tabelle 90: Geschlechterverteilung

Geschlechterverteilung Frauen Männer

TAF 2008 40% 60%

RLP 2007 49% 51%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Der weitaus größte Teil der Menschen, nämlich 70 Personen bzw. 91% besucht die TAF seit

mehr als 5 Jahren. Zwei Personen bzw. 3% besuchen seit unter 6 Monaten die Tagesförder-

stätte.

Tabelle 91: Anzahl Besucher/-innen der TAF nach Besuchsdauer

Anzahl nach Besuchsdauer zum 31.12.2008 abs. %

bis unter vier Wochen 0 0%

1 bis zu 6 Monaten 2 3%

6 Monate bis zu 1 Jahr 0 0%

1 Jahr bis zu 2 Jahren 1 1%

2 Jahre bis zu 5 Jahre 4 5%

mehr als 5 Jahre 70 91%

31.12.2008 gesamt 77 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Im Jahr 2008 wurde keine Maßnahme in der Tagesförderstätte beendet, weder regulär noch

vorzeitig.

Bei allen 77 Besucher/-innen der Tagesförderstätte wurde eine geistige Behinderung als Art

der Behinderung angegeben. Bei ebenfalls allen 77 Besucher/-innen wurde zudem eine Sin-

nes- und Wahrnehmungsstörung angegeben, 36 Personen oder 47% davon haben außer-

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156

dem Epilepsie, 30 Personen oder 39% autistische Symptome. Neben der im Vordergrund

stehenden geistigen Behinderungen wurden bei 27 Personen bzw. 35% auch eine körperli-

che Behinderung angegeben.

Tabelle 92: Anzahl der Besucher/-innen der TAF nach Diagnosen

Anzahl nach Art der Behinderung zum 31.12.2008 abs %

geistige Behinderung 77 100% 

…davon mit einer Sinnes- und Wahrnehmungsstörung 77 100% 

…davon mit einer psychischen Erkrankung   

…davon mit einer Epilepsie 36 47% 

…davon mit autistischen Symptomen 30 39% 

…davon AUCH körperliche Behinderung 27 35% 

…davon mit einer Sinnes- und Wahrnehmungsstörung   

…davon mit einer psychischen Erkrankung   

…davon mit einer Epilepsie   

…davon mit autistischen Symptomen   

31.12.2008 gesamt 77 100% 

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

65 aller Besucher/-innen bzw. 84% der Tagesförderstätte leben im Wohnheim Maria Grüne-

wald, 12 Personen bzw. 16% leben in der eigenen Häuslichkeit. Bei 17 Besucher/-innen bzw.

22 % war die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zuständig, bei 51 Personen bzw. 66% an-

dere Kreise in Rheinland-Pfalz. Neun Personen bzw. 12 % kamen aus anderen Bundeslän-

dern.

Tabelle 93: Anzahl der Besucher/-innen der TAF nach Herkunft

Anzahl nach Herkunft zum 31.12.2008 abs. %

Kreis Bernkastel-Wittlich 17 22%

andere Kreise in Rheinland-Pfalz 51 66%

andere Bundesländer 9 12%

31.12.2008 gesamt 77 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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157

Pro 1000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre) besuchen somit 0,25

Bürger/-innen des Landkreises die Tagesförderstätte Maria Grünewald. Dies liegt deutlich

unter dem Mittelwert der BAGüS aus dem Jahre 2006.62

Abbildung 19: Leistungsberechtigte in Tagesförderstätten pro 1000 Einwohner (18 bis unter 65 Jahre): BKS-WIL

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Neben den 17 Personen aus dem Landkreis, die die TAF Maria Grünewald besuchen, gibt

es drei weitere Personen, die die TAF der Lebenshilfe Trier von ihrem Wohnort aus besu-

chen und sechs weitere Personen, die außerhalb des Landkreises Leistungen der Tagesför-

derstätte erhalten, bei gleichzeitiger Unterbringung in einem Wohnheim.63 Demnach besu-

chen insgesamt 26 Bürger/-innen des Landkreises eine Tagesförderstätte. Abbildung 20

zeigt, dass somit pro 1000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter 0,39 Personen eine Tagesför-

derstätte besuchen.

62 BAGüS, Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, 2007, S.63 63 E-mail Frau Maus, 14.09.2009

0,25

0,51

0,00

0,10

0,20

0,30

0,40

0,50

0,60

BKS‐WILL 2008 BAGüS 2006

Leistungsberechtigte in Tagesförderstätten pro 1000 Einwohner (18 bis unter 65 Jahre): BKS‐WIL

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158

Abbildung 20: Leistungsberechtigte in Tagesförderstätten pro 1000 Einwohner: gesamt

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In der Tabelle 94 wurde der Anteil der Besucher/-innen der TAF, der aus dem Landkreis

kommt, den Anteilen der Landkreisbevölkerung zwischen 18 und unter 65 Jahren gegen-

übergestellt. Dabei zeigt sich, dass die Bewohner/-innen aus der Kreisstadt Wittlich und der

Verbandsfreien Gemeinde Morbach in der TAF überrepräsentiert sind, während insbesonde-

re die Bewohner/-innen der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mit nur einem/einer Besu-

cher/-in 15% unter der Verteilung im Landkreis liegen.

0,39

0,51

0,00

0,10

0,20

0,30

0,40

0,50

0,60

BKS‐WILL 2008 BAGüS 2006

Leistungsberechtigte in Tagesförderstätte pro 1000 Einwohner (18 bis unter 65 Jahre): Gesamt

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159

Tabelle 94: Anzahl nach Herkunft im Landkreis BKS-WIL

Anzahl nach Herkunft im Landkreis TAF BKS-WILL

Differenz abs. % abs. %

VG Bernkastel-Kues 1 6% 13531 21% -15%

VG Kröv-Bausendorf 1 6% 5292 8% -3%

VG Manderscheid 1 6% 4549 7% -1%

VG Thalfang am Erbeskopf 0 0% 4571 7% -7%

VG Traben-Trabach 0 0% 5632 9% -9%

VG Wittlich-Land 4 22% 13467 21% 1%

Kreisstadt Wittlich 6 33% 11164 17% 16%

Verbandsfreie Gemeinde Morbach 5 28% 6746 10% 17%

Gesamt 31.12.2008 18 100% 64952 100% 0%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Das Durchschnittsalter der TAF-Besucherinnen und Besucher betrug zum 31.12.2008 40

Jahre. Dies entspricht exakt dem Durchschnittsalter in der WfbM. Die zahlenmäßig größte

Altersgruppe bilden mit 44 Personen bzw. 57% die Menschen zwischen 40 und 50 Jahren.

Der/die älteste Besucher/in war 58 Jahre, der/die jüngste Besucher/in 20 Jahre alt.

Tabelle 95: Anzahl der Besucher/-innen der TAF nach Alter

Anzahl der Besucher/-innen am 31.12.2008 nach Alter abs. %

von 50 bis unter 60 Jahre 3 4%

von 40 bis unter 50 Jahre 44 57%

von 30 bis unter 40 Jahre 21 27%

von 20 bis unter 30 Jahre 9 12%

gesamt 77 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die Mehrzahl der Besucher/-innen lebt im Wohnheim Maria Grünewald (84%), nur zwölf Be-

sucher/-innen bzw. 16% leben in der Wohnung der Eltern.

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160

Tabelle 96: Anzahl der Besucher/-innen nach Wohnsituation

Anzahl nach Wohnsituation zum 31.12.2008 abs. %

aus eigener Wohnung (Privatwohnung) ggfls. mit pflegerischer Unterstützung

In der Wohnung der Eltern lebend, ggfls. mit pflegerischer Unter-stützung 12 16%

betreutes Einzelwohnen, betreute WG

Wohnheim der Eingliederungshilfe 65 84%

andere Wohnsituation

unbekannt, unklar

31.12.2008 gesamt 77 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Beschäftigungstage wurden nicht angegeben, d.h. eine durchschnittliche Besuchsdauer

konnte nicht ermittelt werden.

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161

8.7 Ergebnisse aus den Arbeitskreisen Arbeit I und II

In den beiden Arbeitskreisen mit einmal sechs und einmal zehn Teilnehmer/-innen wurde

neben einer Bestandsanalyse der im Landkreis vorhandenen Angebote auch die Förder- und

Barrierefaktoren im Bereich Arbeit erarbeitet. Es entstand der Eindruck, dass es „alles gibt“

und auch „(fast) alles möglich“ ist. Aber: man bräuchte den richtigen Ansprechpartner. So

wurden auch Beziehungen als Schlüsselfaktor erfolgreicher Teilhabe benannt.

Abbildung 21: Angebote im Bereich Arbeit im Landkreis BKS-WIL

Quelle: Ergebnisse des AK Arbeit I, 28.05.2009, ergänzt bei der Zukunftskonferenz am 26.08.2009

Im Großen und Ganzen gibt es bei den Akteuren eine grundlegende Zufriedenheit, - man

arbeite gut zusammen, alle würden an einem Strang ziehen, das System sei sowohl indivi-

duell als auch vielfältig. Trotzdem wurden zu wenig Alternativen zu Tagesstätte und WfbM

gesehen. Auch die Zusammenarbeit sowie die Kenntnisse über bestehende Angebote und

Abläufe könnten weiter verbessert werden. Als übergreifendes Gremium trifft sich einzig der

Fachausschuss der WfbM regelmäßig, ansonsten findet die Kooperation ausschließlich auf

der Ebene des Einzelfalles statt.

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162

Als besonders wichtig wurde die Information und Aufklärung der Arbeitgeber genannt. Nur so

könnten die wichtigen Nischenarbeitsplätze gefunden werden.

Eine Teilnehmerin berichtete von ihren Erfahrungen auf dem ersten Arbeitsmarkt, dort sei sie

von ihrem damaligen Chef ausgenutzt worden. In der WfbM sei es besser. Eine Teilnehmerin

brachte die Frage ein, was eigentlich Arbeit sei. Und auch der Weg aus der WfbM dürfe nicht

vergessen werden. Wichtig sei es auch, die Menschen mit schweren Behinderungen nicht zu

vergessen. Die Möglichkeit einer Auslagerung einzelner Tätigkeiten in die Tagesstätten oder

die TAF wurde positiv bewertet.

8.8 Expertengremium Fachausschuss

Die zehn anwesenden Mitglieder des Fachausschusses stellten anhand der Werkstattver-

ordnung ihre Arbeit vor. Auch bei diesem Treffen wurde deutlich, dass eine grundlegende

Zufriedenheit bei den Akteuren vorliegt und sie gut aufeinander eingespielt sind. Es gab zu

keinem Zeitpunkt einen Dissens. Der Fachausschuss arbeite streng nach der Werkstattver-

ordnung, alle dort genannten Anforderungen würden einvernehmlich erfüllt. Alle erforderli-

chen Unterlagen werden den Teilnehmern in der Regel vor den Sitzungen zur Verfügung

gestellt. Etwaige Zweifelsfälle oder offene Fragen werden vorab geklärt.

Vor einer Aufnahme in die WfbM werde in jedem Fall ein Praktikum absolviert, worauf hin der

Sozialdienst der WfbM eine Stellungnahme abgibt und die Aufnahme im Fachausschuss

beraten werde. Die Anhörung der Betroffenen im Fachausschuss sei grundsätzlich möglich,

werde aber selten praktiziert. Die Einbindung der Betroffenen erfolge kontinuierlich über die

Teilhabeplanung. Eine direkte Zusammenarbeit mit der Teilhabekonferenz gebe es nicht.

Der einzige Punkt, in dem der Fachausschuss offensichtlich nicht den Vorgaben der Werk-

stattverordnung entsprach, betraf §2 WVO. Dort heißt es:

„Bei jeder Werkstatt ist ein Fachausschuß zu bilden. Ihm gehören in gleicher Zahl an

• Vertreter der Werkstatt,

• Vertreter der Bundesagentur für Arbeit,

• Vertreter des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe oder des nach Landesrecht be-

stimmten örtlichen Trägers der Sozialhilfe.

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163

Kommt die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers zur Erbringung von Leistun-

gen zur Teilhabe am Arbeitsleben und ergänzende Leistungen in Betracht, soll der Fachaus-

schuss zur Mitwirkung an der Stellungnahme auch Vertreter dieses Trägers hinzuziehen.“64

Die Werkstatt war mit sechs Vertretern zahlenmäßig in der Überzahl, die Vertreter der Kos-

tenträger sahen hierin jedoch keine Schwierigkeit, dies sei im Einvernehmen beschlossen

worden.

8.9 Fazit

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es ein umfangreiches Angebot an unterschiedlichen

Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Behinderung, das über-

wiegend auf oder über dem Niveau anderer Regionen liegt.

Im Vergleich zu anderen Regionen nutzen überdurchschnittlich viele Personen die Werkstatt

für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit scheint zu

diesem Ergebnis beizutragen, da bei ihr überdurchschnittlich viele Reha-Fälle in eine Be-

schäftigung im Arbeitsbereich der WfbM münden.

Einem „alles ist möglich“ steht bei den professionellen Akteuren die Wahrnehmung gegen-

über, dass die Dienste auf den Einzelfall bezogen professionell arbeiten und auch nur auf

den Einzelfall bezogen miteinander kooperieren. Ein sozialer Raum zum strukturellen Aus-

tausch steht nicht zur Verfügung. Die Qualität bestehender Beziehungen der einzelnen Ak-

teure bis hin zu Arbeitgebern untereinander scheint maßgeblich für eine gelungene Integrati-

on ins Arbeitsleben, nicht jedoch vereinbarte und verbindliche (professionelle) Verfahren und

Arbeitsweisen.

Lange Fahrzeiten und nur vereinzelt die Möglichkeit, mit eigener Arbeit geringfügig Geld zu

verdienen (Zuverdienst) zeichnet die Versorgungsrealität in den Tagesstätten und der Ta-

gesförderstätte aus.

Insbesondere die Erreichbarkeit zum Angebot für schwer bzw. mehrfach behinderte Men-

schen in der im Landkreis vorhandenen Tagesförderstätte ist für einige der dort Beschäftig-

ten durch lange Anfahrtszeiten beschwerlich. Gleichzeitig scheint hier – im Bereich von ta-

gesgestaltender Beschäftigung für schwer- und mehrfach behinderte Menschen – Bedarf zu

bestehen. Dies ergibt sich aus dem Vergleich mit anderen Regionen und der (in diesem Ka-

64 http://www.sadaba.de/GSBT_WVO.html#Pa_2, Aufruf: 17.09.2009

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164

pitel nicht dargestellten) Information von etwa 30 Personen mit einer Pflegebedürftigkeit teils

mittleren Alters, die in vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege leben sowie der Prob-

lembeschreibung insbesondere von gesetzlichen Betreuern, die eine Unterversorgung für

jüngere Personen mit schweren neurologischen Störungen wahrnehmen.

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165

9 HÄUSLICHKEITSBEFRAGUNG

Ein erheblicher Anteil von Beschäftigten in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und in

der Tagesförderstätte lebt in eigener Häuslichkeit und wird hier oftmals von den eigenen An-

gehörigen unterstützt. In den fachlichen Diskursen herrscht die Vermutung vor, das für diesen

Personenkreis zukünftig ein erheblicher Bedarf auch an stationären Hilfen besteht. Diese

Vermutung beruht auf der Annahme, dass das stützende soziale Umfeld zukünftig wegfallen

könnte, da die mutmaßlich maßgebenden Personen - nämlich die Eltern - aufgrund ihres Al-

ters längerfristig nicht in der Lage sein werden, diese Aufgabe dauerhaft zu erfüllen.

Über das Lebensalter der betreuenden Personen, den Hilfebedarf der betreuten Personen

sowie die Vorstellungen der Betroffenen zur Gestaltung der Zukunft war bislang wenig be-

kannt. Aus diesem Grunde wurde eine Häuslichkeitsbefragung durchgeführt, die aus zwei Tei-

len bestand.

1. In den Teilhabeplänen der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und der Tagesför-

derstätte sind die Grundsatzziele der in eigener Häuslichkeit lebenden Beschäftigten

auch für den Lebensbereich des Wohnens enthalten. Daher wurden die Grundsatzziels

im Bereich des Wohnens für diesen Personenkreis vollständig erfasst und auf die In-

halte der dort formulierten Aussagen untersucht.

2. Die Betroffenen sowie die sie begleitenden Angehörigen wurden gesondert und mit

verschiedenen Erhebungsbögen befragt. Die Befragung war anonym. Neben einigen

Eckpunkten zur persönlichen und sozialen Situation wurden auch die Vorstellungen zur

Gestaltung der Zukunft erhoben. Die Bögen wurden über den Sozialdienst der WfbM

beziehungsweise die Tagesförderstätte verteilt. Ein portofreier Rückumschlag lag bei,

so dass die ausgefüllten Erhebungsbögen anonym und kostenfrei an das Sozialpla-

nungsbüro übersandt werden konnten.

9.1 Grundsatzziele im Lebensbereich "Wohnen"

Vom Sozialdienst der WfbM wurden insgesamt 161 Bögen aus Teilhabeplänen an das Sozial-

planungsbüro übermittelt. In 160 Bögen waren Grundsatzziele enthalten und wurden daher in

der Auswertung65 berücksichtigt.

65 Die Auswertung selbst erfolgte mit Microsoft Access 2007.

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166

Von diesen 160 formulierten Grundsatzzielen drückten 152 die Perspektive der leistungsbe-

rechtigten Person aus66 ("Ich möchte…."), in 8 Fällen war dies nicht der Fall (Zitat: "…soll im

Elternhaus leben, solange die Eltern ihn betreuen können und später in ein Wohnheim zie-

hen.“).

Von den 160 berücksichtigten Nennungen beinhalteten 105 Nennungen67 die Aussage, auch

weiterhin zuhause bei den Angehörigen leben zu wollen. Dies sind 63 %. In 6 Fällen war die

Aussage, weiterhin in der eigenen Familie zu leben, nicht aus der Perspektive der Leistungs-

berechtigten formuliert.

Tabelle 97:Häufigkeit weiterhin leben daheim

Grundsatzziel abs. %

andere Perspektive 6 6%

Perspektive der Leistungsberechtigten 99 94%

Gesamtergebnis 105 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In 44 oder 27 % der ausgewerteten Grundsatzziele wurde das Ziel formuliert, weiterhin oder

zukünftig in einer eigenen Wohnung, häufig, nämlich in 15 Fällen, mit einem Freund oder einer

Freundin leben zu wollen.68

Tabelle 98:Häufigkeit eigene Wohnung

Anzahl Grundsatzziel abs. %

andere Perspektive 0 0%

Perspektive der Leistungsberechtigten 44 100%

Gesamtergebnis 44 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In 3 oder 1 % der Fälle wurde als Ziel das Leben in einem Wohnheim angegeben.69

In 8 Fällen brachten die dargestellten Abfragen keine Ergebnisse.

66 Nicht in allen Formulierungen fand sich ein "Ich möchte …". Nur wenn aus der Formulierung eindeutig erkennbar war, dass aus einer anderen Perspektive über die Zukunft der Betroffenen gesprochen wurde, wurde diese Aussage der Kategorie "Formulie-rung aus anderer Perspektive" zugeordnet - in allen anderen Fällen wurde davon ausgegangen, dass die niedergelegte Nennung die Perspektive der Betroffenen dokumentiert. 67 Die Abfrage lautete: „Wie ("*Eltern*") oder Wie ("*Bruder*") oder Wie ("*Schwester*") oder Wie ("*zu Hause*") oder Wie ("*Mutter*") oder Wie ("*Vater*") oder Wie ("*bleibe*")“ 68 Die Abfrage lautete: Wie ("*Wohnung*") oder Wie ("*Freund*") oder Wie ("*Mietwohnung*") 69 Die Abfrage lautete: Wie ("*Wohnheim*") und Nicht wie ("*möchte nicht*") und Nicht wie ("*solange*") und Nicht wie ("*später*")

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167

In den 105 Nennungen, die das weitere Leben in der eigenen Familie zum Inhalt hatten, fan-

den sich 10 Aussagen, die als Perspektive das Leben in einem Wohnheim beinhalteten. Vier

Aussagen davon waren nicht aus der Perspektive der leistungsberechtigten Person formuliert.

17 Nennungen beinhalteten Aussagen, zukünftig in einer eigenen Wohnung leben zu wollen.

Tabelle 99: Häufigkeit Perspektive Wohnheim - eigene Wohnung

Grundsatzziel Wohnheim Eigene Wohnung

abs. % abs. %

andere Perspektive 4 40% 0 0%

Perspektive der Leistungsberechtigten 6 60% 17 100%

Gesamtergebnis 10 100% 18 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In 18 Fällen kam in den Formulierungen zum Ausdruck70, dass die Endlichkeit der derzeitigen

Situation den Beteiligten sehr wohl bewusst ist. In sechs Fällen oder 33 % fand sich dieses

Bewusstsein in anderer Perspektive formuliert, in 12 Fällen handelte es sich um die Perspekti-

ve der Leistungsberechtigten.

Tabelle 100:Häufigkeit Endlichkeit der derzeitigen Situation

Anzahl Grundsatzziel abs. %

andere Perspektive 6 33%

Perspektive der Leistungsberechtigten 12 66%

Gesamtergebnis 18 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

9.2 Fragebogen an die Betroffenen

Insgesamt wurden 287 Fragebögen an Mitarbeitende der WfbM und 12 Fragebögen an die

Besucher und Besucherinnen der Tagesförderstätte ausgeteilt, die in der eigenen Häuslichkeit

wohnen. Zum 07.09.2009 kamen 73 ausgefüllte Bögen der Mitarbeitenden WfbM und 3 Bögen

der TAF-Besucher und Besucherinnen zurück, ein Bogen der WfbM konnte nicht ausgewertet

werden. Hier wurde von den Angehörigen vermerkt, dass der Behinderte diesen Fragebogen

nicht ausfüllen kann. Die ausgewerteten Fragebögen ergeben sowohl bei einer Einzelbetrach-

tung der WfbM und der TAF, als auch im Gesamten einen Rücklauf von 25 %. Wenn man da-

von ausgeht, dass Ergebnisse ab einer Rücklaufquote von 30% validiert sind, sind die hier

70 Die Abfrage lautete: Wie ("*noch leben*") oder Wie ("*nicht mehr leben*") oder Wie ("*solange*")

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168

vorgestellten Ergebnisse nur begrenzt aussagefähig, was ihre Allgemeingültigkeit angeht.

Nichts desto trotz geben sie wichtige Informationen und Hinweise auf Verbesserungsmöglich-

keiten im Landkreis.

Von den 75 rückgesendeten Bögen wurden 48 bzw. 64% von Männern und 27 bzw. 36% von

Frauen ausgefüllt.

Tabelle 101: Anzahl der betroffenen Personen nach Geschlecht

Anzahl der betroffenen Personen nach Geschlecht abs. %

männlich 48 64%

weiblich 27 36%

Gesamt 75 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Das Durchschnittsalter der Personen liegt bei 36,5 Jahren.

Insgesamt 63 Personen bzw. 84% wurden bei dem Ausfüllen des Fragebogens unterstützt.

Die meisten Betroffenen, nämlich 47 Personen bzw. 63%, bekamen Hilfe von den Eltern. Zehn

Betroffene bzw. 13% beantworteten die Fragen selbständig.

Tabelle 102: Hilfe bei den Antworten

Hilfe bei Antworten abs. %

Keiner 10 13%

Eltern 47 63%

Geschwister 7 9%

Andere 9 12%

k.A. 2 3%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Bei der Frage „Mit wem wohnen Sie zusammen?“ waren Mehrfachnennungen möglich. 59 der

Befragten bzw. 79% gaben an, bei ihren Eltern zu wohnen, neun Personen oder 12% leben

bei oder mit ihren Geschwistern. Bei den Großeltern wohnt niemand. Eine Person, die angab,

alleine zu wohnen, hat zusätzlich angegeben, bei ihren Eltern zu leben. Ob hiermit beispiels-

weise eine eigene Wohnung im Elternhaus gemeint war, ist unklar.

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169

Tabelle 103: Wohnsituation der Betroffenen

Wohnsituation der Betroffenen abs %

Eltern 59 79%

Geschwister 9 12%

Großeltern 0 0%

Andere 8 11%

Alleine 5 7%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Auch bei der Frage nach den Einschränkungen waren Mehrfachnennungen möglich. 41 Per-

sonen bzw. 55 % gaben an, Schwierigkeiten mit dem Lernen zu haben. Diese bilden somit

deutlich die größte Gruppe. Insgesamt 12 Personen fanden sich in dieser Kategorie jedoch

nicht wieder und ergänzten den Fragebogen mit geistige Behinderung (sieben Nennungen

bzw. 9%) oder mit Down-Syndrom (fünf Nennungen bzw. 7%). Zählt man diese Ergänzungen

zu der erstgenannten Kategorie dazu, wächst diese Gruppe auf 53 Personen bzw. 70,7% an.

Die genannten Ergänzungen zeigen, dass die sowohl von der Politik, der Fachlichkeit aber

auch der Selbsthilfeorganisationen vorangetriebene „Umbenennung“ von Menschen mit geis-

tiger Behinderung zu Menschen mit Lernschwierigkeiten noch nicht allgemein üblich bzw. an-

erkannt ist.

Tabelle 104: Arten der Einschränkungen der Betroffenen

Arten der Einschränkung abs %

Schwierigkeiten mit dem Lernen 41 55%

körperliche Behinderung 28 37%

seelisch krank 10 13%

Schwierigkeiten mit dem Sehen und/oder Hören 13 17%

ergänzt: geistige Behinderung 7 9%

ergänzt: Down-Syndrom 5 7%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

73 Personen gaben an, einen Schwerbehindertenausweis zu haben. Dies entspricht 97%.

Davon haben 36 Personen bzw. 48% einen Grad der Behinderung von 100, neun Personen

bzw. 12% machten hierzu keine Angaben.

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170

Tabelle 105: Grad der Behinderung

Grad der

Behinderung abs. %

50 7 9%

60 2 3%

70 3 4%

80 13 17%

90 5 7%

100 36 48%

k.A. 9 12%

Summe 75 100% Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

24 Personen oder 32% gaben an, Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.

Die Mehrzahl der Betroffenen, nämlich 68%, hat eine gesetzliche Betreuung, in 90% dieser

Fälle wird die Betreuung von einem/einer Familienangehörigen wahrgenommen.

Tabelle 106: Gesetzliche Betreuung

Gesetzliche Betreuung abs. % davon Verwandte/r

ja 51 68% 90%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Analog zum Teilhabeplan Rheinland-Pfalz – einfache Sprache sollten die Betroffenen ein-

schätzen, was sie bei Alltagsdingen gut bzw. was sie noch nicht so gut können.

Bei der Mehrzahl der Betroffenen wurde ein erforderlicher Unterstützungsbedarf bei Dingen

der Haushaltsführung deutlich. 56 Personen bzw. 75% gaben an, noch nicht so gut kochen zu

können, direkt gefolgt vom Umgang mit Geld mit 54 bzw. 72% der Nennungen. Ebenfalls über

70% der Betroffenen (53 Personen) gaben an, sich noch nicht so gut um die Wäsche und

Kleidung kümmern zu können. Demgegenüber können die 83% bzw. 62 der Betroffenen gut

Essen und Trinken, immerhin 43 Personen bzw. 37% gaben an, gut auf Sachen aufpassen zu

können.

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171

Abbildung 22: Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Betroffenen

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die Betroffenen konnten in einer Kategorie „Sonstiges“ weitere Fähigkeiten oder Beeinträchti-

gungen aufführen. Die 14 gemachten Ergänzungen waren sehr vielfältig, wie z.B. 10 km Lauf,

schwimmen, tauchen 50 m, Fahrrad fahren oder Heizung reinigen. Es wurden aber auch Ein-

schränkungen verdeutlicht, z.B. Hilfe auf der Toilette oder Ich benötige bei allem Hilfe.

Die Aspekte des psychosozialen Lebens wurden in der Befragung nicht berücksichtigt, was in

der Ergänzung eines Betroffenen „Es fällt mir schwer, unter Menschen zu sein“ deutlich wur-

de. Daher geben diese Ergebnisse nur Aufschluss über einen erforderlichen Unterstützungs-

bedarf in Bezug auf lebenspraktische Erfordernisse.

Bei der Frage „Wie wollen Sie wohnen?“ machten 37,3% keine Angaben, bei der Frage „Wo

wollen Sie wohnen?“ 28% und bei der Frage „Mit wem möchten Sie wohnen?“ äußerten sich

34,7% nicht. Die Fragen nach dem wie/ wo und mit wem die Betroffenen Leben möchten, wa-

ren offensichtlich schwierig auseinanderzuhalten. Auch die oft doppelt gegebenen Antworten

deuten darauf hin, dass diese drei Fragen nicht verständlich bzw. trennscharf gestellt wurden.

In der Auswertung wurde daher auf eine stringente Zuordnung verzichtet und die Antworten

auf diese Fragen übergreifend ausgewertet.

5% 5% 5% 9% 9% 8% 8% 7% 4% 4% 5%

49%

83%

35%16%

36% 41%

21%35%

53%

24%

57%

45%

12%

60%

75%

55% 51%

71%59%

43%

72%

37%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

k.A. Das kann ich gut! Das kann ich noch nicht so gut!

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172

Zu der Fragestellung „Mit wem wollen Sie wohnen?“ wurden insgesamt 63 Angaben gemacht.

36 Personen bzw. 47% gaben an, mit ihrer Familie wohnen zu wollen. Darunter wurden die

Nennungen subsumiert, die sich auf einzelne oder mehrere Mitglieder der Ursprungsfamilie

beziehen. Dies steht in Abgrenzung zu einem/einer (Ehe-)Partner/in und evtl. eigenen Kin-

dern. Mit Ehepartner und den Kindern möchte eine Person wohnen. Insgesamt gaben zehn

Personen bzw. 13% an, mit einem (Ehe-)Partner leben zu wollen, auch wenn es diese Part-

nerschaft vielleicht aktuell noch nicht gibt. Weitere 10 Personen bzw. 13% gaben unterschied-

liche Personen an, mit denen sie zusammen wohnen möchten. Die Nennungen waren hier

recht vielfältig, ein/e Betroffene/r möchte gerne, „mit jemandem, der kochen kann“ wohnen,

eine andere Person gab an „mit einer gleichaltrigen Person“ wohnen zu wollen. Aber auch

mehrere Personen als Wohn-Partner/innen wurden genannt: „mit vielen guten Arbeitskollegen

und Freunden“.

Nur sechs Personen bzw. 8% gaben an, alleine wohnen zu wollen.  

Tabelle 107: Mit wem wollen Sie wohnen?

abs. %

alleine 6 8%

mit noch jemandem 10 13%

Partner/-in 10 13%

Kindern 1 1%

Familie 36 47%

k.A. 13 17%

Gesamt 76 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In 29 Fragebögen konnten Angaben dazu gefunden werden, wie die betroffene Person woh-

nen möchte. Die „eigene Wohnung“ wurde mit acht Angaben bzw. 11% am häufigsten ge-

nannt, direkt gefolgt von einer Wohngruppe oder Wohngemeinschaft mit sieben Nennungen

bzw. 9%. Das Wohnheim, die Außenwohngruppe und das Betreute Wohnen wurden jeweils

einmal explizit benannt. Drei Personen gaben den Wunsch nach einem eigenen Bereich, ei-

nem eigenen Zimmer an, in allen drei Fällen im Elternhaus. Fünf Personen bzw. 7% machten

bei den Fragen Angaben zu Aspekten wie einer wichtigen Haltung oder Atmosphäre. Zuge-

ordnet wurden hier die Nennungen: „selbstbestimmend, ohne Betreuung“, „familiäre Atmo-

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173

sphäre“, „gut“, „in einem hellen Zimmer“, „besser, erstens meinen Bedürfnissen angepasst,

zweitens mehr Hilfsmittel“.

Tabelle 108: Wie wollen Sie leben?

abs. %

Haltung 5 7%

BeWo 1 1%

WG 7 9%

AWG 1 1%

Wohnheim 1 1%

eigene Wohnung 8 11%

eigener Bereich 3 4%

unsicher 3 4%

k.A. 47 62%

Gesamt 76 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Drei Personen bzw. 4% waren sich unsicher, genannt wurden „evtl. Wohnheim“, „beim Vater;

bei dessen Tod? Heim?“ und „Betreutes Wohnen, Wohnheim“.

In 15 Fragebögen konnten Antworten auf die Frage „Wo wollen Sie wohnen?“ gefunden wer-

den. Dabei machten 12 Personen bzw. 16% aller ausgewerteten Bögen genaue Ortsangaben.

Ob diese Orte den aktuellen Heimatorten der Befragten entsprechen, ist auf Grund der ano-

nymen Befragung nicht ersichtlich. Drei Personen bzw. 4% benannten spezielle Eigenschaf-

ten: „am Meer“, „in einer Stadt“ und „in Stadtnähe oder gute öffentliche Verbindungen“.

Tabelle 109: Wo wollen Sie wohnen?

abs. %

Eigenschaften 3 4%

Ortsangabe 12 16%

k.A. 61 80%

Gesamt 76 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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174

Die Frage „Wer hilft Ihnen am meisten, wenn Sie zu Hause sind?“ konnte offen beantwortet

werden, dementsprechend gab es auch Mehrfachnennungen. Die Mutter wurde in 25 Fällen

bzw. 33% als die wichtigste Hilfe zu Hause eingeschätzt, gefolgt von den Eltern insgesamt, mit

20 Nennungen bzw. 26%. Weit dahinter liegen die Geschwister mit neun Nennungen bzw.

12% und den Vätern und gesetzlichen Betreuungen mit jeweils fünf Nennungen bzw. 7%.

Tabelle 110: Wer hilft am meisten?

abs. %

Mutter 25 33%

Vater 5 7%

Eltern 20 26%

Geschwister 9 12%

BetreuerIn 5 7%

Sonstige 4 5%

k.A. 2 3%

Gesamt 76 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

9.3 Fragebogen an die Angehörigen

Von den Fragebögen an die Angehörigen kamen zum 07.09.2009 71 ausgefüllte Bögen zu-

rück, von denen 68 ausgewertet werden konnten. Dies entspricht einem Rücklauf von 22,7%

und fällt somit geringfügig niedriger aus als bei den betroffenen Personen.

Mit 14 Nennungen bzw. 20% kommen die meisten der Angehörigen aus der VG Wittlich-Land,

eng gefolgt von der Stadt Wittlich und der VG Bernkastel-Kues mit jeweils 12 Nennungen bzw.

17%, und der EG Morbach, mit 11 Nennungen bzw. 15%.

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175

Tabelle 111: Herkunft

Herkunft abs. %

Stadt Wittlich 12 17%

VG Wittlich-Land 14 20%

VG Bernkastel-Kues 12 17%

EG Morbach 11 15%

VG Manderscheid 6 8%

VG Neumagen-Dhron 3 4%

VG Thalfang 4 6%

VG Traben-Trarbach 2 3%

VG Kröv-Bausendorf 6 8%

k.A. 1 1%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Das Durchschnittsalter der Angehörigen beträgt 57 Jahre, insgesamt 20 Personen bzw. 31,4

% der Angehörigen sind über 65 Jahre alt.

58 der Befragten bzw. 83% sind ein Elternteil des behinderten Familienmitglieds, einige Fra-

gebögen wurden auch von beiden Elternteilen gemeinsam beantwortet. In sechs Fällen bzw.

9% wurde der Fragebogen von Geschwistern, in fünf Fällen oder 7% vom Ehepartner/ von der

Ehepartnerin beantwortet.

Tabelle 112: Verhältnis zum Betroffenen

Verhältnis zum Betroffenen abs. %

Vater/Mutter 58 83%

Geschwister 6 9%

Ehepartner/-in 5 7%

Sonstiges 1 1%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Auf die Frage, wer dem Betroffenen zu Hause hilft, gaben 50 Personen bzw. 71% der Antwor-

tenden an, dass nur sie selbst dies tun würden. Allerdings kreuzten davon 17 Personen zu-

sätzlich andere Unterstützungspersonen an. Somit blieben dann 33 Personen bzw. 46%, die

alleine für die Unterstützung des behinderten Familienmitglieds zuständig wären.

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176

Tabelle 113: Wer hilft dem Betroffenen zu Hause?

Wer hilft zu Hause? abs. %

Nur Sie 50 71%

Partner/-in 33 47%

Geschwister 10 14%

Kinder 11 16%

andere Angehörige 6 9%

Nachbarn 2 3%

ehrenamtlicher Dienst 0 0%

professioneller Dienst 4 6%

andere 3 4%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

28 Personen bzw. 40% gaben an, keine Hilfe bei der Unterstützung des behinderten Fami-

lienmitglieds zu erhalten. Immerhin 29 Personen bzw. 41% sehen sich von ihrem/ihrer Part-

ner/in unterstützt, 14 Personen bzw. 20 % von den anderen Kindern und zehn Personen von

den eigenen Geschwistern. Hinzu kommen mit zwei Nennungen bzw. 3% andere Angehörige.

Nur vier Personen bzw. 6% gaben an, von einem professionellen Dienst unterstützt zu wer-

den.

Tabelle 114: Wer hilft Ihnen?

Wer hilft Ihnen? Anzahl Prozent

niemand 28 40%

Partner 29 41%

Geschwister 10 14%

Kinder 14 20%

andere Angehörige 2 3%

Nachbarn 2 3%

ehrenamtlicher Dienst 0 0%

professioneller Dienst 4 6%

andere 3 4%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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177

Die Angehörigen wurden gefragt, welche Unterstützung sie sich derzeit für sich wünschen.

Mehrfachnennungen waren möglich. 20 Personen bzw. 29% wünschen sich Informationen

über Wohnformen, direkt gefolgt von dem Wunsch nach Informationen über Hilfen vor Ort mit

19 Nennungen bzw. 27%. Hilfe in der aktuellen Situation wird von 16 Personen bzw. 23%

nachgefragt, immerhin sieben Personen bzw. 10% wünschen sich eine stärkere Einbeziehung

in die Arbeit der WfbM bzw. der TAF.

Abbildung 23: Wünsche der Angehörigen zur Unterstützung

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die Frage, wo und mit wem das behinderte Familienmitglied wohnen soll, wenn die befragten

Angehörigen nicht mehr Unterstützung leisten können, schneidet ein heikles Thema an und

konfrontiert die Befragten mit ihrem eigenen Älterwerden. Wie schwierig eine Auseinanderset-

zung hiermit ist, zeigt auch das Bild der gegebenen Antworten auf diese offene Frage. Es gab

eine Vielzahl an unterschiedlichen Vorstellungen, mit jeweils elf Nennungen bzw. 16% liegen

die drei Kategorien „Wohnheim“, „Angehörige“ und „keine Angaben“ gleich auf. Sieben Perso-

nen oder 10% sehen das Wohnheim als eine Möglichkeit, sind aber noch nicht entschlossen.

Neun Personen bzw. 13% stellen sich eine Unterstützung durch das Betreute Wohnen für ihr

behindertes Familienmitglied vor.

29%27%

23%

10%

16%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

Wünsche der Angehörigen zur Unterstützung

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178

Tabelle 115: Zukunft des betroffenen Familienmitglieds

Zukunft des betroffenen Familienmitglieds abs. %

Wohnheim 11 16%

evtl. Wohnheim 7 10%

BeWo/Betreutes Wohnen 9 13%

Angehörige 11 16%

im eigenen Haus 2 3%

allein daheim 3 4%

unentschlossen / noch keine Planung 6 9%

k.A. 11 16%

Sonstiges 7 10%

Summe 67 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die Spannbreite, die die Antworten umfassten, zeigt sich anhand einiger Zitate:

„Das darf nicht sein.“

„Diese Frage ist unsere größte Sorge. Unser Sohn will in kein Wohnheim.“

„Darüber hätte ich gerne entsprechende Informationen.“

„Bei der Schwester, die später in unser Haus einzieht (ist alles schon besprochen).“

„Evtl. Wohnheim bzw. Unterstützung durch seine Geschwister. Es ist uns wichtig, dass unser

Sohn weiterhin ein selbständiges Leben führen kann, mit Unterstützung.“

„Betreutes Wohnen (bis jetzt großes Unbekanntes)“.

Insgesamt zeigt sich eine gewisse Unsicherheit und Ratlosigkeit. Diese verdeutlicht sich in

den Antworten auf die letzte Frage: „Würden Sie diese Fragen gerne einmal in Ruhe mit je-

mandem besprechen?“ Die Hälfte aller Angehörigen, die den Fragebogen beantwortet haben,

wünscht sich eine Beratung, wissen jedoch nicht so recht, mit wem. Dem gegenüber sagen

40% der Angehörigen, dass sie alleine zurechtkommen und keine Beratung benötigen.

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179

Abbildung 24: Wunsch nach Beratung?

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

9.4 Ergänzende Anmerkungen

Die Fragebogen sollten Aufschluss über die Perspektiven und Vorstellungen im Bereich Woh-

nen geben. Darüber hinaus wurde jedoch in einigen Fragebogen sowohl der Angehörigen als

auch der Betroffenen das Thema Arbeit bzw. WfbM ausdrücklich thematisiert.

In einem Rücklaufumschlag fand sich ein knapp zweiseitiger Brief, der die Arbeitssituation des

behinderten Familienmitglieds vehement kritisierte. Die Werkstatt sei nur wenig geeignet, ei-

nen behinderten Menschen auf den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Vergütungsregelungen

seien nicht motivierend, das Familienmitglied sei durchaus in der Lage, qualifizierte Aufgaben

zu erledigen. Angebote z.B. für eine Praktikumsstelle gäbe es nicht, die Familie fühlt sich von

Arbeitsamt, WfbM und der Verwaltung nicht unterstützt, sondern im Gegenteil: „Die einzige

Antwort, die auf Befragen immer wieder kommt: `Nun ja, soweit ist es noch nicht`.“

In zwei anderen Fragebögen, die von Angehörigen ausgefüllt wurden, wurde bei der Frage 2.3

„Welche weitere Unterstützung wünschen Sie sich derzeit für Ihr behindertes Familienmit-

glied?“ geantwortet: „Statt möglichst langer Beschäftigung im Billiglohn schnellstmögliche In-

tegration in 1. Arbeitsmarkt und Förderung zur Eigenständigkeit.“ Und: „Professionellere Be-

rufsberatung/angepasste Ausbildungsmöglichkeit“.

Drei Angehörigen – Fragebögen wurden offensichtlich von den betroffenen Personen selbst

ausgefüllt und konnten daher nicht ausgewertet werden. In allen drei Fragebögen wurde die

50%

40%

10%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

Eigentlich schon, aber ich weiß nicht so recht, mit wem

Nein danke, ich komme allein zurecht k.A.

Würden Sie diese Fragen gerne einmal in Ruhe mit jemandem besprechen?

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180

zu als zu gering empfundene Entlohnung und der Umgang damit kritisiert: „Ich arbeite auch

seit x Jahren hier und mir hat man versprochen, ich werde mehr Lohn bekommen. Dass war

nur eine Ausrede und mit der Ausrede kann man nicht leben.“

Von den sechs genannten Fragebögen wurde in fünf der Wunsch angekreuzt, mit jemandem

in Ruhe sprechen zu können.

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181

10 HILFEN ZUM SELBSTBESTIMMTEN WOHNEN

10.1 Zusammenfassung

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es sieben Wohnheime für Menschen mit einer Behinde-

rung mit insgesamt 324 Plätzen. Dies sind 2,87 Plätze auf 1.000 Einwohnerinnen und Ein-

wohner des Landkreises, mehr Heimplätze, als es durchschnittlich in Rheinland-Pfalz oder in

Deutschland gibt. Die Wohnheime für Menschen mit Behinderungen im Landkreis

Bernkastel-Wittlich liegen überwiegend außerhalb von Ortschaften und sind mit dem ÖPNV

nicht oder nur schwer erreichbar. Drei der Häuser sind nach aktuellen fachlichen internatio-

nalen Standards zu groß, da nach Auffassung europäischer Experten bei dieser Größe eine

Gefährdung der Menschenrechte nicht ausgeschlossen werden kann. In zwei Häusern leben

- gemessen am nationalen Durchschnittswert - durchschnittlich zu viele Personen in einem

Zimmer. Eines der Häuser, die mit ÖPNV nicht erreichbar sind, größer als 30 Plätze ist und

eine zu geringe Anzahl an Einzelzimmer hat, wurde im Jahre 1998 eröffnet.

Vier Dienste erbringen Leistungen zum ambulant betreuten Wohnen und im Rahmen des

persönlichen Budgets. Die Dienste haben ihren Sitz in der Kreisstadt Wittlich oder in der

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues.

Für die Leistungsberechtigten, die unabhängig von ihrer Herkunft im Landkreis Bernkastel-

Wittlich versorgt werden, zeigt sich für ambulante und für stationäre Hilfen im Vergleich zu

Deutschland eine überdurchschnittliche Versorgungssituation. Im Vergleich zu anderen Re-

gionen (Eifelkreis Bitburg - Prüm, Hessen, Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen) ist

die Versorgungsquote im stationären Bereich zu hoch und im ambulanten Bereich zu niedrig.

Diese Aussage trifft auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich

unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu.

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182

Tabelle 116: Herkunft der Leistungsberechtigten in ambulanten und stationären Formen zum selbstbestimmten Woh-nen nach Verbandsgemeinden, absolut, in % und je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner

Ambulant betreutes

Wohnen / persönliches

Budget

Leistungsberechtigte in

Wohnheimen im Land-

kreis Bernkastel-Wittlich

gesamt

abs. ‰ abs. ‰ abs. ‰

VG Manderscheid 3 0,4 6 0,8 9 1,1

VG Thalfang a. Erbeskopf 5 0,7 4 0,5 9 1,2

EG Morbach 6 0,5 7 0,6 13 1,2

VG Wittlich-Land 20 0,9 24 1,1 44 2,0

Landkreis Bernkastel-Wittlich gesamt 34 0,9 41 1,3 75 2,3

VG Neumagen-Dhron 7 1,2 7 1,2 14 2,4

VG Kröv-Bausendorf 9 1,0 13 1,5 22 2,5

VG Traben-Trarbach 13 1,4 12 1,3 25 2,6

Kreisstadt Wittlich 13 0,7 33 1,9 46 2,6

VG Bernkastel-Kues 30 1,3 43 1,9 73 3,2

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Innerhalb des Landkreises wiederum zeigt sich, dass Bürgerinnen und Bürger aus der Ver-

bandsgemeinde Bernkastel-Kues, der Kreisstadt Wittlich, der Verbandsgemeinde Traben-

Trarbach, der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Verbandsgemeinde Neumagen-

Dhron im Vergleich zum Durchschnitt des Landkreises überdurchschnittlich häufig ambulante

und stationäre Hilfen in Anspruch nehmen. Dagegen ist die Inanspruchnahme in der Ver-

bandsgemeinde Manderscheid, der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf, der Ein-

heitsgemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Wittlich-Land unterdurchschnittlich.

In den Wohnheimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich leben zu einem

Drittel aller Bewohnerinnen und Bewohner Personen mit einer Pflegebedürftigkeit, die in

Pflegestufen nach SGB XI eingestuft worden sind. Nicht in allen Wohnheimen bietet die Per-

sonalstruktur die zur Bewältigung der Pflegebedürftigkeit erforderliche Strukturqualität, da

kein pflegerisches Fachpersonal vorgehalten wird.

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183

Männer sind, wie in den übrigen Einrichtungen der Behindertenhilfe in Deutschland auch,

auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich überrepräsentiert. Dagegen nehmen Einwohnerinnen

und Einwohner mit anderen als der deutschen Staatsbürgerschaft Leistungen der Behinder-

tenhilfe in geringerem Ausmaß als dies der Anteil an der Gesamtbevölkerung erwarten las-

sen würde in Anspruch.

Es entsteht der Eindruck, dass die Einrichtungen konzeptionell eher auf (lebenslangen) Ver-

bleib im eigenen Hause ausgerichtet sind. Jedenfalls leben mehr als die Hälfte der betroffe-

nen Personen seit mehr als 10 Jahren in den Einrichtungen. Maßnahmen werden insbeson-

dere im ersten Jahr nach Aufnahme beendet, zu einem Zeitpunkt also, in dem die Anpas-

sung der leistungsberechtigten Personen an die neuen sozialen Bedingungen noch nicht

abgeschlossen ist.

Bei den Leistungen in der Form des persönlichen Budgets („Hilfe nach Maß") werden nach

einer Berechnung auf der Grundlage der Haushaltsdaten des Landkreises mehr direkte

klientenbezogene Betreuungsstunden bewilligt, als in den Diensten an Personalressourcen

zur Verfügung steht. Das Volumen der durchschnittlich bewilligten Stundenzahl liegt im Übri-

gen deutlich über denen im Zuständigkeitsbereich der beiden Landschaftsverbände in

Nordrhein-Westfalen.

Im Bereich der ambulanten Hilfen fällt das Fehlen jeglicher Leistungen zur beruflichen Teil-

habe ins Auge. Auch deuten bei dem Personenkreis der Menschen mit einer seelischen Stö-

rung Diagnoseverteilung und Einkommenssituation an, dass vorrangige Leistungen zur the-

rapeutischen Behandlung von Störungsbildern zur Vermeidung des Eintretens einer wesent-

lichen Behinderung angezeigt sein könnten.

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184

Tabelle 117: Leistungsberechtigte mit Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland

Leistungsberechtigte mit einer seelischen Behinderung Leistungsberechtigte mit

einer körperlichen Behin-

derung

Leistungsberechtigte mit

einer geistigen und/oder

mehrfachen Behinderung

alle Leistungsberechtigten wegen einer anderen Stö-

rung

wegen einer Suchtkrank-

heit

Anzahl ‰ % Anzahl ‰ % Anzahl ‰ % Anzahl ‰ % Anzahl ‰ %

im L

K W

IL

ambulant 66 0,58 67% 6 0,05 - - - - 45 0,40 14% 117 1,03 27%

stationär 33 0,29 33% - - - - - - 284 2,51 86% 317 2,80 73%

gesamt 99 0,87 100% 6 0,05 - - - - 329 2,91 100% 434 3,83 100%

aus

LK

WIL

ambulant 65 0,57 46% - - - 18 0,16 62% 29 0,26 14% 112 0,99 30%

stationär 76 0,67 54% - - - 11 0,10 38% 180 1,59 86% 267 2,36 70%

gesamt 141 1,24 100% - - - 29 0,26 100% 209 1,85 100% 369 3,35 100%

BIT

ambulant 65 0,68 53% 0 0,0 - 10 0,11 55% 47 0,49 26% 122 1,28 37%

stationär 58 0,61 47% 7 0,07 100% 9 0,09 45% 131 1,38 74% 205 2,15 63%

gesamt 123 1,29 100% 7 0,07 100% 19 0,20 100% 178 1,87 100% 327 3,43 100%

LVR

2007

ambulant 9.009 0,94 64% 1.964 0,20 61% 434 0,05 26% 2.577 0,27 15% 13.984 1,46 39%

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185

stationär 5.098 0,53 36% 1.281 0,13 39% 1.333 0,14 74% 14.537 1,51 85% 22.249 2,32 61%

gesamt 14.107 1,47 100% 3.245 0,33 100% 1.767 0,19 100% 17.114 1,78 100% 36.233 3,78 100%

LWL

2007

ambulant 6.810 0,81 60% 2.215 0,26 58% 436 0,05 29% 2.963 0,35 18% 12.424 1,48 38%

stationär 4.655 0,55 40% 1.595 0,19 42% 1.032 0,12 71% 13.248 1,57 82% 20.530 2,44 62%

gesamt 11.465 1,36 100% 3.810 0,45 100% 1.468 0,17 100% 16.211 1,92 100% 32.954 3,92 100%

Ba-

ambulant - - - - - - - - - - - - 8.315 0,77 27%

stationär - - - - - - - - - - - - 22.153 2,06 73%

gesamt - - - - - - - - - - - - 30.468 2,83 100%

Hes

sen

ambulant 4.490 0,74 - 1.904 0,31 - 603 0,10 - 2.852 0,47 - 9.849 1,62 39%

stationär - - - - - - - - - - - - 15.680 2,58 61%

gesamt - - - - - - - - - - - - 25.529 4,20 100%

D 2

007

ambulant - - - - - - - - - - - - 68.911 0,84 30%

stationär - - - - - - - - - - - - 157.596 1,92 70%

gesamt - - - - - - - - - - - - 226.507 2,76 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Fortsetzung: Leistungsberechtigte mit Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland

Page 186: KORREKTUR 20100308 3 Abschlussbericht THP BKS-WIL n ... · 3 inhaltsverzeichnis 0 teilhabeplanung fÜr menschen mit behinderungen – leichte sprache 8 1 teilhabeplanung fÜr menschen

186

10.2 Stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es sieben Wohnheime für Menschen mit einer Behinde-

rung. Ihre Finanzierung erfolgt derzeit über tagesgleiche Pflegesätze, die in der Vergangen-

heit verhandelt, im Laufe der Zeit sukzessive linear fortgeschrieben wurden.

Leistungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII bestehen nicht.

10.2.1 Alter, Räumliche Lage und Struktur stationärer Einrichtungen der Behinderten-hilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Die erste Einrichtung wurde im Jahre 1972 gegründet und ist somit zum Zeitpunkt der Erstel-

lung des Berichtes 37 Jahre alt. Zuletzt wurde im Jahre 2001 ein Wohnheim eröffnet.

Bei zwei Wohnheimen ist die übliche Bindung von Investitionszuschüssen von einem Zeit-

raum von 30 Jahren abgelaufen, bei einem Wohnheim läuft diese Bindung in etwa drei Jah-

ren aus. Bei den übrigen vier Wohnheimen ist anzunehmen, dass eine Zweckbindung von

Investitionskostenzuschüssen weiterhin besteht.

Diese sieben Einrichtungen werden von vier unterschiedlichen Trägern betrieben. Davon

entfallen auf jeweils einen Träger jeweils ein Wohnheim und auf einen weiteren Träger vier

Wohnheime.

Tabelle 118: Anzahl und Alter der Wohnheime der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Wohn-

heim 1

Wohn-

heim 2

Wohn-

heim 3

Wohn-

heim 4

Wohn-

heim 5

Wohn-

heim 6

Wohn-

heim 7 Mittel-

wert Träger - Nr. 1 2 3 4

Eröffnungsjahr 1972 1976 1982 1991 1997 1998 2000

Alter in Jahren 37 33 27 18 12 11 9 19

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die Häuser liegen mit einer Ausnahme außerhalb von Ortschaften. Ein Wohnheim ist 3,2 km

vom nächst größeren Ort entfernt. Das Haus ist werktags mit Bus erreichbar, nicht jedoch an

Sonn- und Feiertagen. Nach Angaben der Einrichtung ist es nicht möglich, mit Rollstuhl den

ÖPNV zu nutzen.

Drei der Wohnheime sind nicht an das ÖPNV - Netz angeschlossen. Hier beträgt die Entfer-

nung zum nächsten Ort zwischen 1,1 km und bis zu 2 km.

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187

Tabelle 119: Lage und Erreichbarkeit der Wohnheime der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Wohn-

heim 1

Wohn-

heim 2

Wohn-

heim 3

Wohn-

heim 4

Wohn-

heim 5

Wohn-

heim 6

Wohn-

heim 7

Entfernung zur nächsten Ortsmitte71 3,2 km 1,8 km 2,5 km 2,5 km 2,0 km 1,1 km 0,3 km

Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner

17.900 EW 400 EW 6.700

EW 6.700 EW

17.900 EW 720 EW 6.700

EW

ÖPNV - Anschluss ja nein ja ja nein nein ja

ÖPNV barrierefrei72 nein - ja ja - - ja

Anzahl ÖPNV Werktags täglich - täglich täglich - - täglich

Anzahl ÖPNV Sonn-/Feiertag - - täglich täglich - - täglich

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die kleinste Einrichtung verfügt über vier Zimmer und vier Plätze, die größte Einrichtung über

127 Zimmer und 153 Plätze. Insgesamt wurden für den Landkreis Bernkastel-Wittlich 262

Zimmer mit 324 Plätzen gezählt.

Die durchschnittliche Größe der Häuser liegt somit - gemessen an der Anzahl der Zimmer -

bei 37 beziehungsweise bei 46, wenn die Anzahl der Plätze zur Ermittlung der durchschnittli-

chen Größe zugrundegelegt wird.

In zwei Wohnheimen gibt es nur Einzelzimmer, in den fünf übrigen Einrichtungen gibt es so-

wohl Einzel - als auch Zwei - Bett - Zimmer. Bei den Einrichtungen, in denen es nur Einzel-

zimmer gibt, handelt es sich um Wohnheime für Menschen mit einer seelischen Behinde-

rung. In den übrigen fünf Häusern sind überwiegend Menschen mit einer geistigen oder

mehrfachen Behinderung untergebracht.

Das Verhältnis von Einzel - zu Zweibettzimmern ist unterschiedlich ausgeprägt. Im Verhältnis

von Platz/Zimmer (Anzahl der Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner je Zimmer) be-

wegen sich die Werte in einer Spanne von 1,14 zu 1,46.

71 Entfernung ermittelt mit http://maps.google.de/ Straße und Hausnummer der Einrichtung zu Mitte des nächst gelegenen Ortes 72 „barrierefrei“ bezeichnet hier die Möglichkeit, den ÖPNV mit einem Rollstuhl zu nutzen

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188

Tabelle 120: Anzahl und Größe der Bewohner/-innenzimmer in den Wohnheimen

Wohn-

heim 1

Wohn-

heim 2

Wohn-

heim 3

Wohn-

heim 4

Wohn-

heim 5

Wohn-

heim 6

Wohn-

heim 7 gesamt

Min

Max

MW

Eröff-nungs-

jahr 1972 1976 1982 1991 1997 1998 2000

Art der Behin-derung

gb, mb73 gb gb gb sb gb sb

Anzahl Zimmer 127 7 35 25 18 46 4 262 4 127 37

Anzahl Plätze 153 8 51 29 18 61 4 324 4 153 46

Platz/ Zimmer 1,20 1,14 1,46 1,16 1 1,33 1

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die durchschnittliche Größe eines Wohnheimes für Menschen mit Behinderungen in

Deutschland lag im Jahre 2003 bei etwa 35 Plätzen74. Somit sind die Wohnheime im Land-

kreis Bernkastel-Wittlich überdurchschnittlich groß, wobei drei Häuser mehr als 35 Plätze

aufweisen, vier weniger.

Nach den Kriterien der Europäischen Kommission handelt es sich bei Einrichtungen mit

mehr als 30 Bewohnerinnen und Bewohnern, von denen mindestens 80 % behindert sind,

um eine Großeinrichtung75, „deren Auflösung aus Menschenrechtsgründen dringend ange-

zeigt ist".76,77

Nach der bereits zitierten europäischen Studie78 liegt die Anzahl der Bewohnerinnen und

Bewohner je Zimmer in Deutschland bei 1,25 (Spanne: 1 - 3), in Frankreich bei 1,1 (Spanne:

1 - 3), in Luxemburg bei 1 (Spanne: 1 - 2), in den Niederlanden bei 1 (Spanne: 1 - 2), in

Großbritannien bei 1,1 (Spanne: 1 - 4) und in Finnland bei 1,75 (Spanne: 1 - 3). In den übri-

gen Ländern der Europäischen Union leben mehr als zwei Personen in einem Zimmer, wobei

73 gb = geistig behindert ,mb = mehrfach behindert, ,sB= seelisch behindert 74 {Bundesministerium für Familie 15.08.2006 #846: Seite 230}. Danach gab es in Deutschland 2003 5.118 Heime für behinder-te Menschen mit insgesamt 178.924 Plätzen. Es rechnet sich eine durchschnittliche Größe von 35 Plätzen. 75 {Mansell 2007 #1203: Seite 8} 76 {Schädler 2009 #1202: Seite 69} 77 {Freyhoff 2007 #1204} 78 {Freyhoff 2007 #1204}, Seite 36

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189

in Rumänien mit einem Wert von 5,7 (Spanne: 1 - 21), in Ungarn mit einem Wert von 4,9

(Spanne: 1 - 11) und in Polen mit einem Wert von 4,5 (Spanne: 1 - 19) am meisten Men-

schen mit Behinderung in einem Zimmer leben.

Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich zeigt sich, dass die durchschnittliche Anzahl der Be-

wohnerinnen und Bewohner je Zimmer in zwei Wohnheimen über dem nationalen Durch-

schnittswert von 1,25 liegt.

Zwei der sieben Wohnheime verfügen über jeweils zwei Außenwohngruppen mit insgesamt

22 Plätzen. In einem Wohnheim liegt die durchschnittliche Platzzahl je Außenwohngruppe

bei vier Plätzen, in dem anderen Wohnheim bei sieben Plätzen. Es ist anzunehmen, dass

hier die Binnenstruktur des Wohnheimes mit einer Gruppengröße von sieben Plätzen nach

außen transferiert wurde.

Tabelle 121: Anzahl und Größe der Außenwohngruppen

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

Anzahl 2 - 2 - - - - 4

Anzahl Plätze 8 - 14 - - - - 22

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In allen Wohnheimen besteht die Möglichkeit, zu kochen. Ebenfalls ist in allen Wohnheimen

ein separater Essraum vorhanden.

Telefone in den Zimmern gibt es in zwei der insgesamt sieben Einrichtungen, in fünf der sie-

ben Wohnheime existiert ein öffentlicher Fernsprecher. Ein Wohnheim verfügt weder über

einen öffentlichen Fernsprecher noch existieren Telefone in den Zimmern. Somit sind hier

die Möglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner, private Telefonate zu führen, einge-

schränkt.

In einem der Einrichtungen gibt es ein separates Raucherzimmer, in den übrigen Häusern

wurde diese Frage verneint. In einem Erhebungsbogen findet sich handschriftlich die Anmer-

kung, dass in dem Wohnheim ein generelles Rauchverbot besteht.

Separate Fernsehräume gibt es in sechs von sieben Einrichtungen, in allen Häusern gibt es

Aufenthaltsräume für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Separate Besuchszimmer gibt es in fünf von sieben Häusern. In den beiden Häusern, in de-

nen es keine separaten Besuchszimmer gibt, ist gleichzeitig der Anteil der Doppelzimmer

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190

hoch. Dies bedeutet, dass in diesen Häusern die Möglichkeiten eines privaten Zusammen-

seins begrenzt sind.

Tabelle 122: weitere Strukturmerkmale in den Wohnheimen

Wohn-

heim 1

Wohn-

heim 2

Wohn-

heim 3

Wohn-

heim 4

Wohn-

heim 5

Wohn-

heim 6

Wohn-

heim 7

Möglichkeit zu kochen? ja ja ja ja ja ja ja

separater Essraum? ja ja ja ja ja ja ja

Telefon im Zimmer? ja ja

öffentliche Fernsprecher in der Einrichtung ? ja ja ja ja ja

separates Raucher/-innenzimmer? ja

separater Fernsehraum? ja ja ja ja ja ja

Aufenthaltsräume f. Be-wohner/-innen ja ja ja ja ja ja ja

separate Besucherzimmer für Bewohner/-innen ja ja ja ja ja

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

An besonderen Strukturmerkmalen steht in einer Einrichtung ein Grillplatz zur Verfügung,

eine andere Einrichtung verfügt über ein Bewegungsbad, eine Turnhalle, eine Cafeteria so-

wie eine eigene Kapelle. Die Existenz einer Kapelle wurde von einer weiteren Einrichtung

hervorgehoben, hier wurde auch auf das historische Gebäude als besonderes Struktur-

merkmal hingewiesen. In einem Haus wird ein Kurzzeitaufnahmeplatz vorgehalten.

Ein Vergleich der im Landkreis Bernkastel-Wittlich existierenden Platzkapazität in Wohnhei-

men der Behindertenhilfe mit den Kapazitäten in Deutschland, Rheinland-Pfalz, den in der

Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger zusammengeschlossenen

Leistungsträgern sowie dem Saarland weist eine überdurchschnittliche Anzahl von Plätzen

der Behindertenhilfe für den Landkreis aus. Demnach gibt es im Landkreis je 1000 Einwoh-

nerinnen/Einwohner 2,87 Plätze, in Rheinland-Pfalz 2,62 Plätze und in Deutschland 2,18

Plätze. Sofern Vergleichszahlen vorhanden waren, deutet sich ein Überhang an stationären

Plätzen für Menschen mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung an. Dagegen

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191

scheint die Versorgung mit stationären Plätzen für Menschen mit einer seelischen Behinde-

rung unterdurchschnittlich.

Tabelle 123: Anzahl stationärer Plätze im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Deutschland

Stationäre Plätze für Menschen mit einer see-

lischen Behinderung

Stationäre Plätze für Menschen mit einer geis-tigen und/oder mehrfa-

chen Behinderung

alle stationären Plätze

Anzahl ‰ Anzahl ‰ Anzahl ‰

Bernkastel-Wittlich79 22 0,19 302 2,67 324 2,87

Deutschland 200380 47.80381 0,58 178.924 2,18

BAGüS82 2,57

Rheinland-Pfalz 9/200683 3.157 0,78 10.601 2,62

Saarland 200584 1.465 1,39

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

10.2.2 Personelle Situation in den Wohnheimen

Insgesamt sind in den Wohnheimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich

291 Personen beschäftigt, davon sind 115 Vollzeitbeschäftigte (40 %) und 150 Teilzeitbe-

schäftigte (52 %). Geringfügig beschäftigt sind 26 Personen oder 9 % aller Beschäftigten.

Die Spanne des Anteils der Vollzeitbeschäftigten reicht von 34 % im Wohnheim 1 bis zu 62

% in Wohnheim 5.

Durchschnittlich 83 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen sind im un-

mittelbaren Betreuungsdienst direkt mit der Unterstützung und Begleitung der Bewohnerin-

nen und Bewohner beschäftigt.

Hier reicht die Spanne von 71 % in Wohnheim 2 bis zu 88 % in Wohnheim 7.

79 Am 31.12.2007 hatte der Landkreis Bernkastel-Wittlich 113.043 Einwohnerinnen und Einwohner 80 {Bundesministerium für Familie 15.08.2006 #846: Seite 222}. Nach dem Bericht der Bundesregierung gab es in Deutschland 2003 bei 82.217.837 EW 81 {Arbeitsgruppe Psychiatrie der obersten Landesgesundheitsbehörden Februar 2007 #245: Seite 144}. 82 {con_sens GmbH 2007 #463: Seite 24} 83 Am 31.12.2007 hatte Rheinland-Pfalz 4.045.643 Einwohnerinnen und Einwohner. 84 {Ministerium für Justiz September 2007 #1206: Seite 83}

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192

Häufigste Berufsgruppe sind Erzieherinnen beziehungsweise Erzieher, die mit 31 % knapp

ein Drittel der Belegschaft stellen. An zweiter Stelle rangieren die Heilerzieher /-Pfleger/-

innen, die 16 % aller Beschäftigten repräsentieren.

Krankenpflegekräfte finden sich in drei Häusern, zwei davon sind Wohnheime für Menschen

mit einer seelischen Behinderung. In vier Wohnheimen sind keine Krankenpflegekräfte an-

gestellt. Hierzu gehören auch Häuser, die pflegebedürftige Personen mit einer Pflegestufe

betreuen.

Die Beschäftigten in den Wohnheimen verfügen über umfangreiche Zusatzqualifikationen,

die letztlich nicht vollständig erhoben werden konnten. Auf eine Darstellung der erhobenen

Fragmente wird zur Vermeidung von Fehlinterpretationen verzichtet.

Durchschnittlich kommen auf einen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin 1,4 Plätze, die Betreuungs-

intensität liegt bei 1,7 Plätzen je Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter je Platz. Innerhalb

dieses Durchschnittswertes reicht die Spanne von einer Personalintensität von 1:1 bis hin zu

1:27. Die Betreuungsintensität reicht von 1:1,1 bis zu 1:3,2.

Die Teilhabeplanung Rheinland-Pfalz ermittelt die unmittelbare Betreuungszeit je Woche und

Klient. Demnach kann nicht mehr an Zeit verplant werden, als durchschnittlich tatsächlich an

unmittelbarer Betreuungszeit zur Verfügung steht. In Tabelle 127 ist daher auf der Grundlage

der angegebenen Daten das durchschnittliche Volumen unmittelbarer Betreuungszeit je Be-

wohner bzw. Bewohnerin und Woche ausgewiesen.

Demnach steht einem Bewohner bzw. einer Bewohnerin in einem Wohnheim der Behinder-

tenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich durchschnittlich 13 Stunden pro Woche an Be-

treuungszeit zur Verfügung. Hier reicht die Spanne von 7 Stunden/Woche/Bewohner/in bis

zu 19 Stunden/Woche/Bewohner/in. Einen großen Anteil am Durchschnittswert nimmt

Wohnheim 1 ein, das zur Betreuung eines schwer mehrfach behinderten Personenkreises

durchschnittlich 17 Stunden pro Woche und Bewohner bzw. Bewohnerin aufwendet.

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193

Tabelle 124: Personalstruktur in den Wohnheimen

Wohnheim 1 Wohnheim 2 Wohnheim 3 Wohnheim 4 Wohnheim 5 Wohnheim 6 Wohnheim 7 gesamt

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

Vollzeitbeschäftigte 63 34% 3 38% 10 43% 7 44% 8 62% 21 48% 3 75% 115 40%

Teilzeitbeschäftigte 102 56% 1 13% 12 65% 9 56% 3 23% 22 50% 1 25% 150 52%

geringfügig Beschäftigte 18 10% 4 50% 1 5% 0 0% 2 15% 1 2% 0 0 26 9%

Gesamtzahl der Be-

schäftigten in der Ein-

richtung

183 100% 8 100% 23 100% 16 100% 13 100% 44 100% 4 100% 291 100%

Stellen im Vollzeitäqui-

valent 143,2 4,5 18,6 13 9,7 37,3 4 230,2

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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194

Tabelle 125: Qualifikation des Personals in den Wohnheimen nach Vollzeitstellen

Wohnheim 1 Wohnheim 2 Wohnheim 3 Wohnheim 4 Wohnheim 5 Wohnheim 6 Wohnheim 7 gesamt

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

Bet

reuu

ngsp

erso

nal

Pfle

ge Krankenpflegepersonal 20,2 14% 0 0% 0 0% 0 0% 2,5 26% 0 0% 2 50% 24,7 11%

Helfer/-innen 13,1 9% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 13,1 6%

päd.

Ber

ufe

Sozialarbeit, -päd./-in 2,3 2% 1,23 27% 1,25 7% 2 15% 1,6 16% 0 0% 0 0% 8,4 4%

Heilerzieher/ -pfleger/-in 33,1 23% 1 22% 0 0% 2 15% 1,4 14% 0 0% 0 0% 37,5 16%

Heilerziehungshelfer/-in 0 0% 0 0% 1 5% 0 0% 0 0% 6,5 17% 0 0% 7,5 3%

Erzieher/-in 32,3 23% 0 0% 10,75 58% 4,75 37% 2,2 23% 21 56% 0 0% 71 31%

andere päd. Ausbildung 0 0% 1 22% 3 16% 2 15% 0 0% 0 0% 0,5 13% 6 3%

Zivildienstleistende 12 8% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 25% 13 6%

Auszubildende 5,9 4% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 5% 0 0% 7,9 3%

Zwischensumme: unmittelbares Betreuungspersonal 118,9 83% 3,23 71% 16 86% 10,75 82% 7,7 79% 29,5 78% 3,5 88% 189,1 83%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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195

Fortsetzung: Qualifikation des Personals in den Wohnheimen nach Vollzeitstellen

Wohnheim 1 Wohnheim 2 Wohnheim 3 Wohnheim 4 Wohnheim 5 Wohnheim 6 Wohnheim 7 gesamt

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

Diplom – Psycholog/-innen 1,8 1% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0,5 13% 2,3 1%

Medizinisch – diagnost. Dienst 0,9 1% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0,9 0%

Verwaltungskräfte 3,5 2% 0 0% 0 0% 0 0% 1 10% 1,58 4% 0 0% 6 3%

Hauswirtschaftlicher / technischer Dienst 18,2 13% 1,27 28% 2,55 14% 2,25 17% 1 10% 6,2 17% 0 0% 31,5 14%

Gesamt 143,3 100% 4,5 100% 34,55 100% 23,75 100% 17,4 100% 66,78 100% 7,5 100% 418,9 184,00%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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196

Tabelle 126: Betreuungsintensität nach Plätzen in den Wohnheimen

Wohn-

heim 1

Wohn-

heim 2

Wohn-

heim 3

Wohn-

heim 4

Wohn-

heim 5

Wohn-

heim 6

Wohn-

heim 7 gesamt

Anzahl Stellen in unmittelbarer Betreuung 118,9 3,23 16 10,75 7,7 29,5 3,5 189,1

Anzahl Stellen gesamt 143,3 4,5 18,55 13 9,7 37,28 4 229,8

Anzahl der Plätze 153 8 51 29 18 61 4 324

Betreuungspersonal je Platz 1,3 2,5 3,2 2,7 2,3 2,1 1,1 1,7

Gesamtpersonal je Platz 1,1 1,8 2,7 2,2 1,9 1,6 1,0 1,4

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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197

Tabelle 127: Betreuungsintensität in direkten Betreuungsstunden pro Woche in den Wohnheimen

Wohn-

heim 1

Wohn-

heim 2

Wohn-

heim 3

Wohn-

heim 4

Wohn-

heim 5

Wohn-

heim 6

Wohn-

heim 7 gesamt

Anzahl Stellen in unmittelbarer Betreuung 118,9 3,23 16 10,75 7,7 29,5 3,5 189,58

Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 38,5 40 39 39 39 39 38,5 39

Volumen direkter Betreuungszeit (brutto) in Std./Woche 4577,65 129,2 624 419,25 300,3 1150,5 134,75 7.335,65

abzgl. 20% Abwesenheitszeiten (Urlaub, Krankheit, …) 3662,12 103,36 499,2 335,4 240,24 920,4 107,8 5.868,52

abzgl. 30% indirekter Leistungen 2563,484 72,352 349,44 234,78 168,168 644,28 75,46 4.107,96

Anzahl der Plätze 153 8 51 29 18 61 4 324

durchschnittliche direkte Betreuungszeit je Bewohner/-

in (Platz) und Woche 17 9 7 8 9 11 19 13

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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198

In sechs der sieben Wohnheime gab es im Jahre 2008 für die Beschäftigten eine Supervisi-

on. Überwiegend, nämlich in fünf Fällen, erfolgte diese Supervision zumindest auch durch

interne Fachkräfte. In zwei Einrichtungen gab es eine Supervision durch einen externen

Supervisor.

Tabelle 128: Supervision in den Wohnheimen

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7

Anzahl Supervision in 2008 95 26 13 12 8 45 0

extern / intern intern intern intern intern extern intern / extern -

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

10.2.3 Leistungsberechtigte Personen in den Wohnheimen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Im Jahr 2008 wurden in den sieben im Landkreis befindlichen Wohnheimen insgesamt 15

Personen neu aufgenommen, acht davon in Wohnheim 1, jeweils eine Person in den Wohn-

heimen 3 und 5 sowie drei Personen in Wohnheim 6.

Es wurden zwei Fälle gezählt, die erneut aufgenommen wurden, offensichtlich, wie sich in

der Zusammensicht mit den Angaben in Tabelle 130 ergibt, weil das selbstbestimmte Leben

in der eigenen Wohnung nicht geglückt war.

Aus dem Landkreis wurden im gleichen Jahr 2008 22 Personen neu in Wohnheimen aufge-

nommen85. Mindestens sieben Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis mussten dem-

nach außerhalb des Landkreises stationär versorgt werden. „Mindestens“, weil die Anzahl

der Personen, die in den Wohnheimen des Landkreises aufgenommen wurden, jedoch keine

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises waren, nicht erhoben wurde.

85 Angaben des Fachbereichs 31

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199

Tabelle 129:Aufnahmen in 2008 in den Wohnheimen

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

Erstzugang 8 0 1 0 1 3 0 13

Erneuter Zugang 0 0 0 0 1 0 1 2

gesamt 8 0 1 0 2 3 1 15

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Elf Fälle oder 80% der Neuaufnahmen kamen aus der eigenen Wohnung, fünf Fälle davon

hatten dort bereits Unterstützung erhalten. Es wurden zwei Fälle einer Übernahme aus stati-

onären Einrichtungen der Jugendhilfe gezählt, einmal wurde über eine „andere Wohnsituati-

on“ vor Aufnahme informiert.

Vorhergehende Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation spielten bei den Aufnahmen

im Jahre 2008 offensichtlich keine Rolle. Auch Aufnahmen aus anderen Heimen der Einglie-

derungshilfe einschließlich solcher der WfbM wurden nicht gezählt.

Aufnahmen aus der Obdachlosigkeit erfolgten ebenfalls nicht.

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200

Tabelle 130:Wohnsituation vor Aufnahmen in den Wohnheimen in 2008

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7

gesamt

abs. %

aus eigener Woh-nung (Privatwoh-nung) ohne psy-

chosoziale Betreu-ung

3 0 0 0 0 3 0 6 43%

aus eigener Woh-nung (Privatwoh-

nung oder WG) mit psychosozialer

Betreuung

2 0 0 0 2 0 1 5 36%

Übergangseinrich-tung/med. Rehabili-

tation 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

anderes Heim der Eingliederungshilfe 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

Wohnheim zur WfbM 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

Ohne festen Wohn-sitz, obdachlos 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

Einrichtung der Jugendhilfe 2 0 0 0 0 0 0 2 14

%

andere Wohnsitua-tion 0 0 1 0 0 0 0 1 7%

gesamt 7 0 1 0 2 3 1 14 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Am 31.12.2008 lebten 317 Personen in den Wohnheimen im Landkreis. Bei 324 Plätzen er-

rechnet sich zum Stichtag eine Auslastung von 98%.

Männer sind in den Wohnheimen mit einem Anteil von 58% aller Fälle überrepräsentiert, da

ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung im Landkreis Bernkastel-Wittlich bei 49% liegt86. In den

beiden Wohnheimen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ist der Anteil von Män-

ner und Frauen mit jeweils 50% ausgeglichen, in den Wohnheimen für Menschen mit einer

mehrfachen oder geistigen Behinderung liegt der Anteil der Männer bei bis zu 71%.

86 http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp, Abfrage Bevölkerung nach Geschlecht Bernkastel-Wittlich

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201

Tabelle 131: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Geschlecht

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

abs. % ab

s % abs % ab

s % abs. % ab

s. % abs. % ab

s. %

Männer 85 57

% 5 63% 29 62

% 20 71% 9 50

% 34 55% 2 50

% 184

58%

Frauen 65 43

% 3 38% 18 38

% 8 29% 9 50

% 28 45% 2 50

% 133

42%

ge-samt

150

100% 8 100

% 47 100% 28 100

% 18 100% 62 100

% 4 100%

317

100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Über die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner (n = 173,55 %) leben seit 10 Jahren und

länger in den entsprechenden Einrichtungen. In Wohnheim 1, das vor 37 Jahren eröffnet

wurde, lebten 63 % der Bewohnerinnen und Bewohner 10 Jahre und länger in der Einrich-

tung, in Wohnheim 2 (vor 33 Jahren eröffnet) waren es ebenfalls 63 %, in Wohnheim 3 (er-

öffnet vor 27 Jahren) waren es 74 % und in Wohnheim 4, das vor 18 Jahren eröffnet wurde,

lebten 82 % der Bewohnerinnen und Bewohner länger als 10 Jahre in der Einrichtung.

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202

Tabelle 132: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Betreuungsdauer

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7

gesamt Eröff-nung vor… Jah-ren

37 33 27 18 12 11 9

abs. % ab

s. % abs. % ab

s. % abs. % ab

s. % abs. % ab

s. %

von bis zu 6

Mona-ten

6 4% 0 0% 0 0% 0 0% 2 11% 1 2% 0 0% 9 3%

von 6 Mona-ten bis zu 1 Jahr

2 1% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 3% 1 25% 5 2%

von 1 Jahr bis 2

Jahren

6 4% 1 13% 2 4% 0 0% 1 6% 2 3% 2 50

% 14 4%

von 2 bis 5

Jahren 23 15

% 1 13% 9 19

% 2 7% 5 28% 7 11

% 1 25% 48 15

%

von 5 bis zu

10 Jahren

19 13% 1 13

% 1 2% 3 11% 4 22

% 40 65% 0 0% 68 21

%

10 Jahre und

länger

94 63% 5 63

% 35 74% 23 82

% 6 33% 10 16

% 0 0% 173

55%

gesamt 150

100% 8 100

% 47 100% 28 100

% 18 100% 62 100

% 4 100%

317

100%

Ø –Ver-weil-dauer

in Jahren

z. Stich-

tag

17 - - - 6,3 - 1,9 9

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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203

Nur 4 % aller Bewohnerinnen und Bewohner lebten bis zu zwei Jahre in den einzelnen Häu-

sern. In einer Einrichtung mit vier Bewohnerinnen und Bewohner entsprach dies 75 %.

Insgesamt entsteht so der Eindruck, dass die Einrichtungen konzeptionell eher auf Verbleib

und nicht auf einen zeitweise befristeten Übergang zu einer selbstständigeren Wohnform

ausgerichtet sind. Dies dürfte insbesondere bei den Wohnheimen zutreffen, die der Werk-

statt für behinderte Menschen zugeordnet sind. Denn hier fanden sich im Jahre 2008 insge-

samt nur zwei Personen, die im laufenden Jahr aufgenommen worden waren.

Überwiegend stehen Störungen der Intelligenz im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung

der gesellschaftlichen Teilhabe, die zu einer Wohnheimunterbringung geführt haben. Dies ist

in 90 % der Fälle (n = 284) der Fall. In 21 Fällen oder 6 % stehen schizophrene oder affekti-

ve Störungen im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe.

Achtmal war die Gesundheitsstörung nicht bekannt. Das Vorliegen einer Suchterkrankung

wurde einmal gezählt.

In 150 Fällen wurde angegeben, dass neben der Störung der Intelligenz weitere Erkrankun-

gen vorliegen. Hier standen Entwicklungsstörungen mit 33 %, organische psychische Stö-

rungen bis 25 % und Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und

Jugend mit 27 % im Vordergrund.

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204

Tabelle 133: der Behinderung zu Grunde liegende gesundheitliche Störungen in den Wohnheimen

Wohnheim 1 Wohnheim 2 Wohnheim 3

Wohnheim 4

Wohnheim 5

Wohnheim 6

Wohnheim 7 gesamt

„1. Stö-rung“

„2. Stö-rung“ abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

organische psychische Stö-rungen (F00 – F09) 0 0% 17 25

% 0 0% 0 0% 0 0% 1 6% 0 0% 0 0% 1 0%

Suchterkrankungen (F10 – F19) 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 6% 0 0% 0 0% 1 0%

schizophrene und schizoaffektive Störungen

(F20 – F29) 0 0% 1 1% 0 0% 0 0% 0 0% 14 78% 0 0% 3 75% 17 5%

affektive Störungen (F30 – F39) 0 0% 1 1% 0 0% 2 4% 1 4% 0 0% 0 0% 1 25% 4 1%

neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen

(F40-F48) 0 0% 2 3% 0 0% 1 2% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 0%

Verhaltensauffälligkeiten in Vbg. Mit körperlichen Störun-gen und Faktoren (F50-F59)

0 0% 2 3% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Persönlichkeits- und Verhal-tensstörungen (F60 – F69) 0 0% 4 6% 0 0% 0 0% 0 0% 1 6% 0 0% 0 0% 1 0%

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205

FORTSETZUNG: der Behinderung zu Grunde liegende gesundheitliche Störungen in den Wohnheimen

Intelligenzminderung (F70-F79) 150 100% 0 0% 44 94% 27 96% 1 6% 62 100

% 0 0% 284 90%

Entwicklungsstörungen (F80-F89) 0 0% 22 33

% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der

Kindheit und Jugend (F90-F99)

0 0% 18 27% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

unsicher/unbekannt 0 0% 0 0% 8 100% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 8 3%

gesamt 150 100% 67 100

% 8 100% 47 100

% 28 100% 18 100

% 62 100% 4 100

% 317 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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206

Mit 33 % verfügen knapp ein Drittel aller Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen

über eine Pflegestufe nach SGB XI, 70 Personen oder 22 % wurden in die Pflegestufe I zu-

geordnet. In 25 Fällen fand sich Pflegestufe II (8 %) und in sieben Fällen Pflegestufe III (3%).

Bemerkenswert ist, dass pflegebedürftige Personen mit einer Pflegestufe auch in Einrichtun-

gen versorgt werden, die über kein pflegerisches Personal verfügen. Insoweit ist es fraglich,

ob die zur Betreuung des Personenkreises notwendige Strukturqualität gegeben ist.

Tabelle 134: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Pflegestufen (SGB XI)

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

Keine Pflege-stufe

64 43% 8 100

% 41 87% 25 89

% 17 94% 56 90

% 4 0% 215 68

%

Pflege-stufe I 64 43

% 0 0% 1 2% 3 11% 1 6% 1 2% 0 0

% 70 22%

Pflege-stufe II 17 11

% 0 0% 3 6% 0 0% 0 0% 5 8% 0 0% 25 8%

Pflege-stufe III 5 3% 0 0% 2 4% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0

% 7 2%

gesamt 150 100% 8 100

% 47 100% 28 100

% 18 100% 62 100

% 0 0% 317 100

%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen im Landkreis Bernkastel-Wittlich sind zu

98 % Deutsche. Nur in sechs Fällen oder 2 % fand sich eine andere Staatsbürgerschaft.

Tabelle 135:Staatsbürgerschaft der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

Dt. Staats-bürger-schaft

145 97% 8 100

% 47 100% 28 100

% 18 100% 61 98

% 4 100% 311 98

%

andere Staats-bürger-schaft

5 3% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 2% 0 0% 6 2%

gesamt 150 100% 8 100

% 47 100% 28 100

% 18 100% 62 100

% 4 100% 317 100

%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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207

Kostenträger der Leistungen in den Wohnheimen ist zu 87 % der Sozialhilfeträger. In einem

Prozent der Fälle (n = 4) wurden die notwendigen Aufwendungen von den Leistungsberech-

tigten selbst gezahlt (Selbstzahler). In fünf Fällen wurde von einem anderen Kostenträger

berichtet.

Tabelle 136:Leistungsträger für die Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

ö und üö Sozialhil-feträger

145 97% 7 88

% 46 98% 27 96

% 18 100% 62 100

% 3 75%

312 97%

Selbst-zahler 0 0% 1 13

% 1 2% 1 4% 0 0% 0 0% 1 25% 4 1%

andere Kosten-träger

5 3% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 5 2%

gesamt 150 100% 8 100

% 47 100% 28 100

% 18 100% 62 100

% 4 100% 317 100

%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die Betreuung der leistungsberechtigten Personen fand überwiegend, zu 93 % im Wohnheim

statt. In 23 Fällen lebten die Betroffenen in einer Außenwohngruppen, was 7 % aller Fälle

repräsentiert.

Tabelle 137:Betreuungsform der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

Außen-wohn-gruppe

8 5% 0 0% 11 23% 4 14

% 0 0% 0 0% 0 0% 23 7%

Wohn-heim 142 95

% 8 100% 36 77

% 24 86% 18 100

% 62 100% 4 100

% 294 93%

gesamt 150 100% 8 100

% 47 100% 28 100

% 18 100% 62 100

% 4 100% 317 100

%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Mit 149 Fällen oder 47 % kommen weniger als die Hälfte aller Bewohnerinnen und Bewohner

in den Wohnheimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich aus dem Land-

kreis. Ein Fünftel der Personen kommt aus dem Städten und Landkreisen der näheren Um-

gebung, ein weiteres Fünftel aus dem übrigen Rheinland-Pfalz. 37 Personen oder 12 % aller

Bewohnerinnen und Bewohner kommen von außerhalb von Rheinland-Pfalz.

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208

Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen des Landkreises kommen

aus der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues und der Kreisstadt Wittlich. In der Betrachtung

je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner folgen die Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf mit

1,5/1.000 EW, die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach mit 1,3/1.000 EW sowie die Ver-

bandsgemeinde Neumagen-Dhron mit 1,2/1.000 EW. Mit 0,6/1.000 EW finden sich Einwoh-

nerinnen und Einwohnern aus der Einheitsgemeinde Morbach am seltensten in den Wohn-

heimen der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

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209

Tabelle 138: Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen, absolut, in % und für den Landkreis Bernkastel-Wittlich je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner

Wohnheim 1 Wohnheim 2 Wohnheim 3 Wohnheim 4 Wohnheim 5 Wohnheim 6 Wohnheim 7 gesamt

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % ‰

VG Bernkastel-Kues 1 1% 0 0% 8 17% 21 75% 1 6% 10 16% 2 50% 43 14% 1,9

VG Kröv-Bausendorf 0 0% 0 0% 5 11% 0 0% 4 22% 3 5% 1 25% 13 4% 1,5

VG Manderscheid 2 1% 0 0% 3 6% 0 0% 0 0% 1 2% 0 0% 6 2% 0,8

VG Neumagen-Dhron 2 1% 0 0% 1 2% 0 0% 0 0% 4 6% 0 0% 7 2% 1,2

VG Thalfang a. Erbeskopf 2 1% 0 0% 1 2% 0 0% 0 0% 1 2% 0 0% 4 1% 0,5

VG Traben-Trarbach 1 1% 1 13% 3 6% 0 0% 2 11% 5 8% 0 0% 12 4% 1,3

VG Wittlich-Land 2 1% 0 0% 7 15% 0 0% 5 28% 10 16% 0 0% 24 8% 1,1

Kreisstadt Wittlich 12 8% 0 0% 13 28% 0 0% 2 11% 5 8% 1 25% 33 10% 1,9

EG Morbach 3 2% 0 0% 3 6% 0 0% 1 6% 0 0% 0 0% 7 2% 0,6

Landkreis Bernkastel-Wittlich 14 9% 1 13% 44 94% 21 75% 15 83% 39 63% 4 100

% 149 47% 1,3

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210

FORTSETZUNG: Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen, absolut, in % und für den Landkreis Bernkastel-Wittlich je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner

Eifelkreis Bitburg-Prüm 2 1% 0 0% 1 2% 1 4% 0 0% 2 3% 0 0% 18 6%

Landkreis Vulkaneifel 3 2% 0 0% 1 2% 1 4% 0 0% 1 2% 0 0% 5 2%

Landkreis Cochem-Zell 3 2% 0 0% 1 2% 0 0% 0 0% 1 2% 0 0% 5 2%

Landkreis Birkenfeld 16 11% 0 0% 0 0% 0 0% 1 6% 2 3% 0 0% 6 2%

Stadt Trier 7 5% 0 0% 0 0% 1 4% 0 0% 3 5% 0 0% 20 6%

Landkreis Trier-Saarburg 50 33% 0 0% 0 0% 0 0% 1 6% 0 0% 0 0% 8 3%

andere aus RLP 30 20% 4 50% 0 0% 3 11% 1 6% 10 16% 0 0% 68 21%

andere außerhalb von RLP 0 0% 3 38% 0 0% 1 4% 0 0% 3 5% 0 0% 37 12

%

unsicher / unbekannt 150 100% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 2% 0 0% 1 0%

gesamt 14 9% 8 100% 47 100

% 28 100% 18 100

% 62 100% 4 100

% 317 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Page 211: KORREKTUR 20100308 3 Abschlussbericht THP BKS-WIL n ... · 3 inhaltsverzeichnis 0 teilhabeplanung fÜr menschen mit behinderungen – leichte sprache 8 1 teilhabeplanung fÜr menschen

211

Nach Angaben des Fachbereichs 31 der Kreisverwaltung haben zum Stichtag 31.12.2008

267 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen

Leben in Wohnheimen erhalten. Nach den vorliegenden Daten aus der eigenen Erhebung

erfolgt die Leistungserbringung in 118 Fällen oder 44,2 % aller Fälle außerhalb der Kreis-

grenzen. Für einen großen Teil der betroffenen Personen aus dem Landkreis können somit

die im Landkreis vorhandenen Ressourcen nicht genutzt werden.

Tabelle 139:Stationäre Versorgung im Landkreis und für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis

Stichtag 31.12.2008 abs. %

Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner in Wohnheimen im Landkreis 317 100%

davon aus dem Landkreis 149 47%

Anzahl von Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis in Wohnheimen 267 100%

davon im Landkreis 149 56%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Umgerechnet auf 1000 Einwohnerinnen und Einwohner leben im Landkreis Bernkastel-

Wittlich 2,8/1.000 EW in Wohnheimen der Behindertenhilfe. Nach Angaben des statistischen

Bundesamtes lag der entsprechende Wert für Deutschland bei 1,92/1.000 EW. Für Rhein-

land-Pfalz ist ein Wert von 1,93/1.000 EW errechnet. Die Versorgungsquoten in den beiden

Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen liegt bei 2,32/1.000 EW beziehungsweise bei

2,44/1.000 EW. Für die Länder Baden-Württemberg (2,06/1.000 EW) und Hessen

(2,58/1.000 EW) sind ebenfalls niedrigere Werte angegeben. Im Ergebnis zeigt sich also für

den Landkreis Bernkastel-Wittlich eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Unterbringungen

in Wohnheimen der Behindertenhilfe. Bezogen auf die Kreisbevölkerung, bei der die Rate bei

2,36/1.000 EW liegt, liegt die Häufigkeit von Wohnheimunterbringungen über der des Nach-

barlandkreises Eifelkreis Bitburg-Prüm, dem rheinland-pfälzischen Durchschnitt, den Werten

für Baden-Württemberg sowie den Durchschnittswerten für Deutschland.

Eine differenzierte Betrachtung nach Zielgruppen ergibt für den Landkreis Bernkastel-Wittlich

eine leicht überdurchschnittliche Versorgungsrate bei Personen mit einer seelischen Behin-

derung (ohne Suchterkrankungen) und gleichzeitig eine unterdurchschnittliche Versorgungs-

rate bei Personen mit einer Beeinträchtigung gesellschaftlicher Teilhabe wegen einer Sucht-

erkrankung. Leistungsberechtigte mit einer geistigen und/oder mehrfachen Behinderung sind

im Landkreis Bernkastel Wittlich ebenfalls überrepräsentiert, dies insbesondere im Vergleich

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212

zum Eifelkreis Bitburg - Prüm. Dort findet sich, wie später zu sehen sein wird, eine über-

durchschnittlich hohe Rate an ambulanten Betreuungen für Menschen mit einer geistigen

Behinderung.

Tabelle 140: Leistungsberechtigte in Wohnheimen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland, eigene Berechnung, eigene Darstellung

Leistungsberechtigte mit einer seeli-schen Behinderung Leistungsberech-

tigte mit einer körperlichen Behinderung

Leistungsberech-tigte mit einer

geistigen und/oder mehrfa-

chen Behinde-rung

alle Leistungs-berechtigten

wegen einer anderen Störung

wegen einer Suchtkrankheit

Anzahl ‰ Anzahl ‰ Anzahl ‰ Anzahl ‰ Anzahl ‰

im Bernkastel-Wittlich87 33 0,29 - - - - 284 2,51 317 2,80

aus Bernkastel-

Wittlich 76 0,67 - - 11 0,10 180 1,59 267 2,36

Eifelkreis Bitburg-Prüm88 58 0,61 7 0,07 9 0,09 131 1,38 205 2,15

Rheinland-Pfalz 200789 - - - - - - - - 7.807 1,93

LVR 200790 5.098 0,53 1.281 0,13 1.333 0,14 14.537 1,51 22.249 2,32

LWL 200791 4.655 0,55 1.595 0,19 1.032 0,12 13.248 1,57 20.530 2,44

Baden-Württemberg92 - - - - - - - - 22.153 2,06

Hessen93 - - - - - - - - 15.680 2,58

Deutschland 200794 - - - - - - - - 157.596 1,92

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

87 Am 31.12.2007 hatte der Landkreis Bernkastel-Wittlich 113.043 Einwohnerinnen und Einwohner 88 {Lay 14.08.2008 #1212}, S. 51; am 31.12.2007 hatte der Eifelkreis Bitburg-Prüm 95.219 Einwohnerinnen und Einwohner 89 {Schmitt-Schäfer Januar 2009 #1213}; Am 31.12.2007 hatte Rheinland-Pfalz 4.045.643 Einwohnerinnen und Einwohner. 90 Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen, Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Sie-gen, Ed.: Siegen, August 2008, Tabelle 34 Seite 151. 91 Selbstständiges Wohnen behinderter Menschen, Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Sie-gen, Ed.: Siegen, August 2008, Tabelle 35 Seite 153. 92 {KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg September 2009 #1218}; Tabelle Seite 18 93 {Fachkommission nach § 14 der Vereinbarung über das Betreute Wohnen in Hessen o. Datum #1219}; o. Ort, o. Datum 94 {Statistisches Bundesamt 16. März 2009 #1214}; Tabelle D.3.1.2. Am 31.12.2007 gab es in Deutschland 82.217.837 Einwoh-nerinnen und Einwohner. In den Daten des statistischen Bundesamtes fehlen die Angaben für das Land Bremen. Die Angaben zu Rheinland-Pfalz sind lückenhaft - so fehlen die Daten aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich vollständig. Vermutlich ist daher der ausgewiesene Wert zu gering. Über die Größe des Fehlers liegen keine Informationen vor.

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213

Im Durchschnitt sind die Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen der Behinder-

tenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich 39 Jahre alt. Sie sind damit - durchschnittlich - fünf

Jahre jünger als die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime der Behindertenhilfe in

Deutschland. Der nationale Durchschnitt lag im Jahre 2007 bei 44,3 Jahre95.

Die Spanne der Durchschnittsalter in den jeweiligen Wohnheimen reicht von 31 Jahren bis

49 Jahren. Die meisten Personen sind im Alter zwischen 25 und unter 50 Jahren. 15 Perso-

nen haben das 24. Lebensjahr vollendet, waren zum Zeitpunkt des Berichtes jedoch noch

unter 60 Jahre alt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 5 % aller Fälle. 24 Perso-

nen oder 8 % aller Fälle hatten das 60. Lebensjahr vollendet, 16 davon waren 65 Jahre und

älter.

95 {Statistisches Bundesamt 16. März 2009 #1214}; Tabelle D.3.1.2.

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214

Tabelle 141: Alter der leistungsberechtigten Personen in den Wohnheimen

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

abs. % ab

s. % abs. % ab

s. % abs. % ab

s. % abs. % ab

s. %

65 Jahre und älter 0 0% 0 0% 3 6% 0 0% 3 17

% 9 14% 1 25

% 16 5%

von 60 bis unter 65

Jahre 0 0% 0 0% 2 4% 3 11

% 0 0% 3 5% 0 0% 8 3%

von 55 bis unter 60

Jahre 1 1% 2 25

% 5 11% 3 11

% 0 0% 4 6% 0 0% 15 5%

von 50 bis unter 55

Jahre 3 2% 2 25

% 12 26% 6 21

% 1 6% 10 16% 0 0% 34 11

%

von 25 bis unter 50

Jahre 89 59

% 4 50% 23 49

% 16 57% 14 78

% 33 52% 3 75

% 182

57%

von 18 bis unter 25

Jahre 25 17

% 0 0% 2 4% 0 0% 0 0% 4 6% 0 0% 31 10%

unter 18 Jahre 32 21

% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 32 10%

Unsicher, unbekannt 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

gesamt 0 0% 8 100% 47 100

% 28 100% 18 100

% 63 100% 4 100

% 318

100%

Arithmeti-sches Mittel

31 44 49 47 48 44 52 39

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In 158 Fällen und damit in mehr als der Hälfte der Fälle erzielten die leistungsberechtigten

Personen in den Wohnheimen Arbeitseinkommen, überwiegend aus ihrer Beschäftigung in

der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen. Der Bezug von Hilfe zum Lebensunter-

halt/Grundsicherung wurde 102 -mal angegeben. Vom Bezug einer Berufs- oder Erwerbsun-

fähigkeitsrente wurde 61-mal berichtet. Lediglich in zwei Wohnheimen kam es vor, dass ein

Bewohner beziehungsweise eine Bewohnerin Ausbildungsbeihilfe beziehungsweise Unter-

haltsgeld bezog und sich somit in beruflicher Rehabilitation befand. Es handelte sich um fünf

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215

Personen, was 1,6 % aller Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnheime repräsentierte.

Ansprüche auf Arbeitslosengeld I oder II gab es offensichtlich nicht.

Über den Bezug eines „anderen Einkommens" oder einer „sonstigen Rente" wurde in 57 Fäl-

len informiert.

Tabelle 142: Einkommen der leistungsberechtigten Personen in den Wohnheimen (Mehrfachnennungen)

Wohn-heim

1

Wohn-heim

2

Wohn-heim

3

Wohn-heim

4

Wohn-heim

5

Wohn-heim

6

Wohn-heim

7

gesamt

abs. %

Arbeits-einkommen 31 3 40 27 4 52 1 158 41%

Ausbildungs-beihilfe bzw.

Unterhaltsgeld 4 0 0 0 0 0 1 5 1%

HLU/GruSi 100 0 0 0 0 0 2 102 27%

ALG I bzw. ALG II 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

Kranken- bzw. Übergangsgeld 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

BU- oder EU-Rente 0 0 18 12 17 14 0 61 16%

Sonstige Rente 0 0 0 0 1 0 1 2 1%

anderes Ein-kommen 44 4 5 1 0 0 55 14%

gesamt 179 7 63 40 22 67 5 383 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Im Jahre 2008 waren 15 Personen aus einem Wohnheim ausgezogen. In einem Drittel der

Fälle, von denen drei auf ein Wohnheim entfielen, wurde mitgeteilt, dass die Dauer des Auf-

enthaltes bis zum Auszug nicht bekannt sei. In sieben Fällen, also knapp der Hälfte, erfolgte

ein Auszug binnen eines Zeitraums von bis zu zwei Jahren.

Die Wohnheime machten Angaben zur durchschnittlichen Verweildauer in den Fällen einer

beendeten Maßnahme. In einem Wohnheim kam es zu keiner Betreuungsbeendigung. In

fünf Wohnheimen war die durchschnittliche Betreuungsdauer nicht länger als ein Jahr. Dies

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216

deutet an, dass es zu Auszügen aus den Wohnheimen eher in zeitlicher Nähe binnen zweier

Jahre nach Aufnahme in die Einrichtung kommt.

Tabelle 143: Betreuungsdauer der in den Wohnheimen in 2008 beendeten Maßnahmen

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7 gesamt

abs % abs. % abs % abs % abs % abs % abs % abs. %

mit

eine

r Bet

reuu

ngsd

auer

von bis zu 6 Monaten 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 33

% 1 25% 0 0% 2 13%

von 6 Monaten bis zu 1 Jahr 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 67

% 0 0% 0 0% 2 13%

von 1 Jahr bis zu 2 Jahren 2 40

% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 100% 3 20

%

von 2 Jahren bis zu 5 Jah-

ren 1 20

% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 7%

von 5 Jahren bis zu 10 Jah-

ren 1 20

% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 7%

10 Jahre und länger 1 20

% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 7%

unsicher, unbekannt 0 0% 0 0% 1 100

% 1 100% 0 0% 3 75% 0 0% 5 33

%

gesamt 5 100% 0 0% 1 100

% 1 100% 3 100

% 4 100% 1 100

% 15 100%

Durchschnittliche Verweildauer in

Jahren bei Been-digung

6 - 0,7 1 0,8 0,3 0,5 2,4

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In sechs Fällen oder 40 % aller Fälle erfolgte ein Auszug in die eigene Wohnung, flankiert

durch weitere Unterstützungsmaßnahmen und finanziert über das persönliche Budget.

Fünfmal gab es ein Umzug in ein anderes Wohnheim der Eingliederungshilfe, zweimal war

der weitere Verbleib nicht bekannt. In einem Fall erfolgte die Unterbringung in eine Pflege-

familie, in einem weiteren Fall kam es zu einer forensischen Maßnahme.

Einschub: im Zusammenhang mit der Fragestellung der Unterbringung von Bewohnerinnen

und Bewohnern nach Beendigung einer Wohnheimunterbringung beziehungsweise eine Be-

treuung im ambulanten Bereich wurde die Psychiatriereferentin des Landes Rheinland-Pfalz,

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217

Frau Dr. Kuschnereit, angefragt, ob sich in jüngster Vergangenheit eine Veränderung bei

Aufnahmen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich im Maßregelvollzug eingestellt habe.

Frau Dr. Kuschnereit teilte mit, dass „die Antworten [aus den Kliniken] eher darauf hindeuten,

dass es keine vermehrten Zuweisungen aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich gegeben

hat.“ 96.

Tabelle 144: Wohnsituation im Anschluss an die in 2008 beendeten Maßnahmen

Wohn-heim 1

Wohn-heim 2

Wohn-heim 3

Wohn-heim 4

Wohn-heim 5

Wohn-heim 6

Wohn-heim 7

gesamt

abs. %

Eigene Wohnung 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

davo

n …

…ohne weitere Unterstützung 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

…mit persönli-chem Budget 0 0 1 1 2 2 0 6 40%

…mit anderer Unterstützung 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

betreutes Einzel-wohnen, betreute

WG 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

anderes Wohnheim der Eingliederungs-

hilfe 4 0 0 0 0 0 1 5 33%

Altenheim, - wohn-heim, - pflegeheim 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

ohne festen Wohn-sitz, obdachlos 0 0 0 0 0 0 0 0 0%

Pflegefamilie 1 0 0 0 0 0 0 1 7%

Forensik 0 0 0 0 1 0 0 1 7%

unbekannt, unklar 0 0 0 0 0 2 0 2 13%

gesamt 5 0 1 1 3 4 1 15 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

96 Email von Frau Dr. Kuschnereit am 05.08.2009

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218

10.3 Ambulant betreutes Wohnen und persönliches Budget im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es vier Dienste, die Leistungen zur Unterstützung zum

selbstbestimmten Wohnen in der eigenen Wohnung der Betroffenen oder in Wohngemein-

schaften erbringen.

Die vier Dienste werden von drei unterschiedlichen Trägern betrieben. Ein Träger betreibt

zwei ambulante Dienste. Ihren Sitz haben sie in Wittlich und in Bernkastel-Kues.

Ambulante Dienste zum selbstbestimmten Wohnen sind – der allgemeinen Entwicklung in

der Behindertenhilfe folgend – deutlich jünger als die Wohnheime, im Durchschnitt 10 Jahre

alt, wobei ein Dienst seine Arbeit erst vor einem Jahr aufgenommen hat.

Ein weiterer Träger ist berechtigt, ambulante Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen zu

erbringen, betreute im Berichtsjahr jedoch (noch) keine Fälle.

Tabelle 145: Anzahl und Alter der ambulanten Dienste zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4

Mittel-wert Träger - Nr. 1 2 3

Eröffnungsjahr 2000 2008 1993 1998

Alter in Jahren 9 1 16 11 9,25

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Ambulante Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen werden in Rheinland-Pfalz in unterschied-

licher Art und Weise finanziert:

Die Finanzierung der notwendigen Leistungen kann als freiwillige Leistung des Landes auf

der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß §§ 53. ff zwischen dem Ministe-

rium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, dem Landkreistag Rheinland-Pfalz und

dem Städtetag Rheinland-Pfalz vom 23. November 2004 erfolgen. Hierbei handelt es sich

um eine institutionelle Förderung des Dienstes mit einem Personalschlüssel von 1:12. Die

Personalkosten teilen sich Land und Kommunen jeweils zur Hälfte. Die Sachkosten werden

von den örtlichen Trägern im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ambulante Hilfen getragen,

hierzu verständigen sie sich mit den Trägern des betreuten Wohnens. Die Sicherung des

Lebensunterhaltes der Bewohnerinnen und Bewohnern im betreuten Wohnen erfolgt, falls

sie bedürftig sind, über die Grundsicherung beziehungsweise die Hilfe zum Lebensunterhalt.

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219

Hiervon übernehmen die örtlichen Träger der Sozialhilfe, die Landkreise 75 % der Kosten,

die Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden 25 %.

Für den Landesanteil erfolgt keine Heranziehung von Einkommen und Vermögen der leis-

tungsberechtigten Personen. Für die kommunalen Anteile erfolgt eine Heranziehung von

Einkommen und Vermögen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des SGB XII. Ein Per-

sonalschlüssel von 1:12 entspricht einer unmittelbaren Betreuungszeit von Klient und Woche

- in Abhängigkeit von der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten -

von etwa 2 Stunden/Woche.

Eine ambulante Leistung kann auch über das so genannte „persönliche Budget“ rheinland-

pfälzischer Prägung finanziert werden. Hierbei wird der individuelle Bedarf in Stunden je Wo-

che ermittelt. Es erfolgt die volle Heranziehung von Einkommen und Vermögen der leis-

tungsberechtigten Personen. Das Land trägt die Hälfte aller Aufwendungen, auch derjenigen

zur Sicherung des Lebensunterhaltes als Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung.

Der Zahlbetrag wird überwiegend nicht an die leistungsberechtigte Person ausgezahlt, wie

dies der Begriff des Budgets impliziert und die Intention des Gesetzgebers nach dem Sozial-

gesetzbuch IX gewesen ist97. Vielmehr hat sich in Rheinland-Pfalz, so auch im Landkreis

Bernkastel-Wittlich, eine Praxis herausgebildet, nach der die leistungsberechtigten Personen

eine Abtretungserklärung unterzeichnen, so dass die bewilligten Mittel unmittelbar auf das

Konto des Leistungserbringers überwiesen werden98.

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Hälfte der Kosten des persönlichen Budgets bis

maximal € 33.- / Stunde. Darüber hinaus gehende Vergütungen gehen einseitig zu Lasten

des örtlichen Trägers. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich wird im Unterschied zur landesweiten

Regelung ein Betrag von 32 € je Stunde persönlichen Budgets finanziert. Eine landeseinheit-

liche Regelung, welche Leistungsbestandteile mit dem Stundensatz abgegolten sind, exis-

tiert nicht.

Dies ist insoweit von Bedeutung, als in Ermangelung einer einheitlichen Regelung so ge-

nannte indirekte Leistungen (Planungs - und Dokumentationsaufwand, Fortbildungskosten,

…), aber auch beispielsweise Fahrtkosten in unterschiedlichen Volumen geltend gemacht

werden. Dies geschieht in Form von prozentualen Abschlägen auf den Stundensatz von 32

€. So bedeutet beispielsweise ein Abschlag von 30 % auf den Stundensatz von 32 €, das je

97 {Empfehlende Hinweise des Deutschen Vereins 2007 #1211}; 87 (4) 105–111 98 Speicher spricht von einer "kalten Sachleistung". siehe hierzu: Speicher, Joachim. Aus rheinland-pfälzischen Fehlern lernen. Psychosoziale Umschau 2004, 19 (2) 22–23.

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220

Stunde nicht tatsächlich 60 min an Leistung erbracht werden, sondern 42 Min. (32 Euro ent-

sprechen 60 Min., 30 % auf 60 Min. entsprechen 18 Min., die von den 60 Min. in Abzug zu

bringen sind.)

Diese durch eine fehlende einheitliche Regelung induzierte Praxis vermindert die Transpa-

renz des Leistungsgeschehens sowohl für die Leistungsträger als auch für die leistungsbe-

rechtigten Personen.

Zum Vergleich: Ausweislich der landeseinheitlichen Vergütungsvereinbarung99 für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt die Vergütung für eine Fachleistungsstunde

• im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland €47,50.-/ je 50 Minuten

und

• im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe €48,30.-/je 50 Mi-

nuten.

Es ergibt sich ein Stundensatz von € 57.- je Stunde direkter Betreuungsleistung beim Land-

schaftsverband Rheinland und von € 57,96.- je Stunde direkter Betreuungsleistung beim

Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Der Unterschied zwischen den beiden Landschafts-

verbänden ergibt sich aus unterschiedlichen Steuerungsansätzen: der Landschaftsverband

Rheinland finanziert ergänzend zur Ebene des Einzelfalls einen Abbau von Heimplätzen,

was der Landschaftsverband Westfalen-Lippe nicht tut. Mit den vorgenannten Beträgen sind

alle Leistungen abgegolten.

Nach der „Zusatzvereinbarung "BETREUTES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDE-

RUNGEN" zum Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG / § 79 Abs. 1 SGB XII für ambu-

lante Einrichtungen“100 in Hessen wird für ambulante Leistungen zum selbstbestimmten

Wohnen eine „landeseinheitliche Vergütung für eine Fachleistungsstunde in Höhe von 50,16

€ “ gezahlt. Zusätzlich wird zum Ausgleich der investiven Aufwendungen für jeden vereinbar-

ten Betreuungsplatz p.a. ein Betrag von 30,00 € gezahlt.

99 {Des Landschaftsverband Rheinland 09.05.2006 #1268} 100 {Landeswohlfahrtsverband Hessen 2004 #1269}

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221

10.3.1 Personelle Situation im Betreuten Wohnen bzw. Leistungen nach dem persönli-chen Budget

Insgesamt sind in den ambulanten Diensten zum selbstbestimmten Wohnen 32 Personen

beschäftigt, 23 oder 70 % davon sind teilzeitbeschäftigt gewesen. Geringfügig beschäftigte

Personen fanden sich nicht. Im Vollzeitäquivalent gab es 20,7 Beschäftigte.

Tabelle 146: Personalstruktur in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönli-chen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

Vollzeitbeschäftigte 5 71% 4 67% 0 0% 0 0% 9 27%

Teilzeitbeschäftigte 2 29% 2 33% 9 90% 10 100% 23 70%

geringfügig Beschäftigte 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Gesamtzahl der Be-schäftigten in der Ein-

richtung 7 100% 6 100% 4,95 100% 10 100% 32 100%

Stellen im Vollzeitäquiva-lent 7,11 5,31 4,95 3,343 20,713

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Pädagogische Berufsgruppen dominieren mit 74 % aller Berufsgruppen. Darunter sind mit

6,3 VK - Stellen oder 31 % Sozialarbeiter/-innen beziehungsweise Sozialpädagogen/-innen

am stärksten vertreten. Erzieher/-innen beziehungsweise Heilerzieher/-innen folgen mit je-

weils 21 % beziehungsweise 22 %. Es gibt in den Diensten drei Krankenpflegekräfte, diese

sind jedoch ausnahmslos in den Diensten beschäftigt, die auf seelische Behinderungen profi-

liert sind.

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222

Tabelle 147: Qualifikation des Personals in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

Krankenpflegepersonal 0 0% 1 19% 2 40% 0 0% 3 15%

Dipl.-Psychologe/-in 0 0% 0 0% 0,5 10% 0 0% 0,5 2%

Sozialarbeit, -päd./-in 1,85 26% 3 58% 1,45 29% 0 0% 6,3 31%

Heilerzieher/ -pfleger/-in 2 28% 0 0% 0,75 15% 1,83 55% 4,58 22%

Erzieher/-in 2,26 32% 1,15 22% 0 0% 0,91 27% 4,3 21%

Ergotherapie 1 14% 0 0% 0 0% 0 0% 1 5%

Zivildienstleistende 0 0% 0 0% 0,25 5% 0 0% 0,25 1%

Ohne Fachausbildung 0 0% 0 0% 0 0% 0,60 18% 0,60 3%

Summe: unmittelbares Betreuungspersonal 7,11 100

% 5,15 99% 4,95 99% 3,34 100%

20,53

100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In 96 % aller Fälle handelt es sich um Fachkräfte, ein Prozent entfällt auf einen Zivildienst-

leistenden, 3 % auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne eine Fachausbildung.

Den Diensten steht zwischen 2,68 Stunden (Minimum) und 16,07 Stunden101 (Maximum) an

unmittelbarer (direkte klientenbezogene Leistung) Betreuungszeit zur Verfügung. Damit ope-

rieren zumindest zwei der vier Dienste mit einem Personalbestand, wie er in etwa dem Per-

sonalschlüssel des Betreuten Wohnens von 1:12 entspricht.

101 Diese Angaben stoßen auf Bedenken, wurden vom betreffenden Dienst jedoch so übermittelt und auch auf Nachfrage hin nicht korrigiert.

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223

Tabelle 148: Betreuungsintensität in direkten Betreuungsstunden pro Woche in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4

Anzahl Stellen in unmittelbarer Betreuung 7,11 5,15 4,95 3,34

Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 39 39 38,5 38,5

Volumen Betreuungszeit (brutto) in Std./Woche 277,29 200,85 190,58 128,59

abzgl. 20% Abwesenheitszeiten (Urlaub, Krankheit, …) 221,83 160,68 152,46 102,87

abzgl. 30% indirekter Leistungen 155,28 112,48 106,72 72,01

Anzahl der Fälle zum Stichtag 31.12.2008 30 42 38 7

durchschnittliche direkte Betreuungszeit je Bewohner/-in (Stichtag) und Woche 5,18 2,68 2,81 10,29

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Beispielrechnung: Ausweislich der Haushaltsrechnung des Landkreises wurden in 2008 für

„Hilfe nach Maß“ – ohne betreutes Wohnen - für Menschen mit einer geistigen und/oder kör-

perlichen Behinderung pro Woche etwa acht Stunden direkte klientenbezogene Leistungen

bewilligt, für Menschen mit einer seelischen Behinderung 4,5 Stunden. Die Beispielrechnung

findet sich in der folgenden Tabelle. Kosten und Fälle im Betreuten Wohnen wurden nicht

berücksichtigt, da hier die Finanzierungslogik eine andere ist und insbesondere das Volumen

der freiwilligen Leistung des Landes nicht vorlag. Es zeigt sich im Ergebnis, dass mehr Leis-

tungen bewilligt wurden, als tatsächlich bei den Diensten und Einrichtungen an personellen

Ressourcen für direkte klientenbezogene Leistungen zur Verfügung standen102.

102 Der gewichtete Mittelwert der vorhandenen Personalressourcen liegt bei 7 Stunden/Woche

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224

Tabelle 149: Beispielrechnung: durchschnittliche Anzahl bewilligter Stunden je Klient und Woche bei „Hilfe nach Maß“

Menschen mit einer geistigen

und/ oder körperlichen Behinde-rung

Menschen mit einer seeli-schen Behinderung

Aufwand brutto“ Hilfe nach Maß“ in € € 467.536,51 € 455.243,52

Anzahl Fälle (vgl.

Tabelle 116) 34 59

€ je Fall zum Stichtag 13.751,07 € 7.715,99 €

€ je Fall / Stundensatz 32.-€ 430 Stunden im Jahr 241 Stunden im Jahr

Stunden im Jahr / 52 Wochen 8,27 4,63

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Zum Vergleich: Das durchschnittliche Volumen der bewilligten Fachleistungsstunden lag

zum 31.12.2007 beim Landschaftsverband Rheinland bei 3,45 und beim Landschaftsverband

Westfalen-Lippe bei 3,16 Stunden direkter Betreuungsleistung103.

Zwei von vier Diensten gaben an, keine Supervision zu haben. Die beiden übrigen Dienste

teilten mit, dass in 2008 interne Supervision durchgeführt worden sei.

Tabelle 150: Supervision in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4

Anzahl Supervision in 2008 keine

8 keine

4

extern / intern intern intern

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Alle Dienste sind über Anrufbeantworter rund um die Uhr an 24 h erreichbar. Ein Dienst

machte darüber hinausgehend keine Angaben. Die übrigen Dienste sind an Sonntagen nicht

erreichbar. Ein Dienst gab an, samstags „bei Bedarf" telefonisch oder persönlich erreichbar

zu sein.

103 {Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen August 2008 #259}; Tabelle 28, Seite 139

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225

Tabelle 151: Erreichbarkeit in den Diensten des Betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4

Wochentag

Mon

tag

– Fr

eita

g

Sam

stag

Son

ntag

Mon

tag

– Fr

eita

g

Sam

stag

Son

ntag

Mon

tag

– Fr

eita

g

Sam

stag

Son

ntag

Mon

tag

– Fr

eita

g

Sam

stag

Son

ntag

persönlich 08:00 –

20:00 Uhr

nich

t erre

ichb

ar

keine Angaben

08:0

0 –

17:0

0

nicht er-

reichbar

08:3

0 –

17:3

0

bei B

edar

f

nich

t erre

ichb

ar

telefonisch

Anrufbeant-

worter rund um die Uhr an 24 Stunden

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Einschub: Zwischenzeitlich teilte ein Dienst mit, dass nach einer Personalaufstockung die

Erreichbarkeit auch an Sonntagen gewährleistet sei.

10.3.2 Leistungsberechtigte Personen im Betreuten Wohnen bzw. bei Leistungen nach dem Persönlichen Budget

Insgesamt wurden in den ambulanten Formen zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis

Bernkastel-Wittlich im Jahre 2008 117 Personen betreut. In etwa einem Fünftel der Fälle gab

es eine Kombination des Betreuten Wohnens mit dem persönlichen Budget. In 68 % der Fäl-

le wurden die Leistungen für Personen mit einer seelischen Behinderung erbracht, in den

übrigen 37 Fällen oder 32 % kamen die Leistungen Menschen mit einer geistigen und/oder

körperlichen Behinderung zu Gute.

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226

Tabelle 152: Fälle im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets zum Stichtag 31.12.2008

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

nur BeWo 2 7% 11 26% 10 26% 1 14% 24 21%

Persönliches Budget 28 93% 31 74% 28 74% 6 86% 93 79%

gesamt 30 100

% 42

100

% 38

100

% 7

100

% 117 100%

davon: BeWo und

Persönliches Budget 8 27% 6 14% 8 21% 0 0% 22 19%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Mit 74 Fällen und 63 % entfielen die Leistungen zu nahezu zwei Drittel auf Männer. Männer

sind insbesondere in Dienst 1 überrepräsentiert, wo sie einen Anteil von 73 % stellen.

Tabelle 153: Männer und Frauen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

Männer 22 73% 23 55% 22 58% 7 100% 74 63%

Frauen 8 27% 19 45% 16 42% 0 0% 43 37%

gesamt 30 100% 42 100% 38 100% 7 100% 117 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Insgesamt, also über alle Jahre hinweg, kamen mit 62 Personen 53 % der Betreuten aus der

eigenen Wohnung. In 20 Fällen oder 17 % lebten die Betroffenen vor Eintritt in eine ambulant

unterstützte Form des selbstbestimmten Wohnens bei den Eltern. Dreißigmal und damit in

26 % der Fälle erfolgte ein Umzug aus einem Wohnheim und die Aufnahme in eine ambulan-

te Form des betreuten Wohnens.

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227

Zum Vergleich: Im Jahr 2006 lebten im Bundesland Hessen104 52,6 % der leistungsberech-

tigten Personen vor Aufnahme in das betreute Wohnen in der eigenen Wohnung. Aus dem

Elternhaus kamen 14,3 %, aus stationären Wohnformen 22,6 %. Die Wohnsituation vor Auf-

nahme in das ambulant betreute Wohnen entspricht somit dem, was auch im Bundesland

Hessen vorgefunden wurde.

Tabelle 154: Wohnsituation vor Aufnahme in das Betreute Wohnen und zu den Leistungen im Rahmen des Persönli-chen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

aus eigener Woh-nung 9 30% 25 60% 28 74% 0 0% 62 53%

med. Rehabilitati-on 0 0% 0 0% 1 3% 0 0% 1 1%

Wohnheim der EglHilfe 17 57% 9 21% 3 8% 1 14% 30 26%

Betreutes Woh-nen zur WfbM 0 0% 0 0% 3 8% 0 0% 3 3%

ohne festen Wohnsitz, ob-

dachlos 0 0% 0 0% 1 3% 0 0% 1 1%

andere Wohnsitu-ation, bei den

Eltern 4 13% 8 19% 28 74% 6 86% 20 17%

Wohnheim der Jugendhilfe 0 0% 0 0% 2 5% 0 0% 2 1%

gesamt 30 100% 42 100% 38 100% 7 100% 117 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Im Vordergrund des Diagnosespektrums stehen im Betreuten Wohnen beziehungsweise bei

den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets schizophrene und affektive Störun-

gen. Auf diese Störungsbilder entfallen mit 53 Leistungsberechtigten zum Stichtag 31. De-

104 Bericht gemäß § 14 Abs. 4 der Vereinbarung über die Zuständigkeit, die Finanzierung und den landesweit gleichmäßigen Ausbau von Angeboten im Bereich des Betreuten Wohnens für behinderte Menschen in Hessen bis zum 31.12.2008, Fach-kommission nach § 14 der Vereinbarung über das Betreute Wohnen in Hessen, Ed.: o. Ort, o. Datum., Grafik 3 Seite 15

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228

zember 45 % aller Fälle. Die nächsthöhere Gruppe stellen Störungen der Intelligenz dar. Hier

handelt es sich um 45 Leistungsberechtigte oder 38 % aller Fälle. Neurotische, Belastungs-

und somatoforme Störungen sowie Persönlichkeits - und Verhaltensstörungen wurden ins-

gesamt 13 mal gezählt, dies sind 11 % aller Fälle, jedoch 18 % der Fälle mit einer seelischen

Störung.

Tabelle 155: der Behinderung zu Grunde liegende gesundheitliche Störungen im Betreuten Wohnen und bei den Leis-tungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

organische psy-chische Störun-gen (F00 – F09)

0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Suchterkrankun-gen (F10 – F19) 0 0% 1 2% 5 13% 0 0% 6 5%

schizophrene und schizoaffektive

Störungen (F20 – F29)

0 0% 21 50% 18 47% 0 0% 39 33%

affektive Störun-gen (F30 – F39) 0 0% 7 17% 7 18% 0 0% 14 12%

neurotische, Be-lastungs- und somatoforme

Störungen (F40-F48)

0 0% 0 0% 8 21% 0 0% 8 7%

Persönlichkeits- und Verhaltens-

störungen (F60 – F69)

0 0% 5 12% 0 0% 0 0% 5 4%

Intelligenzminde-rung (F70-F79) 30 100% 8 19% 0 0% 7 100% 45 38%

gesamt 30 100% 42 100% 38 100% 7 100% 117 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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229

Zum Vergleich: In der Versorgungsregion Kaiserslautern lag der Anteil dieser Störungsbil-

der im Betreuten Wohnen im Jahre 2006 bei 6 %105, in Dortmund bei 2 % im Jahr 2002, bei 3

% in den Jahren 1999, 2000, 2001 im Jahre 2003 bei 6 %106. Im Ergebnis sind neurotische,

Belastungs- und somatoforme Störungen sowie Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen im

Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu den Versorgungsregionen, aus denen Daten

vorliegen, überrepräsentiert.

In den ambulanten Formen des selbstbestimmten Wohnens wurde ein Fall mit einer Pflege-

stufe gezählt. Es handelte sich um Pflegestufe I.

Ein Drittel aller Fälle im Betreuten Wohnen beziehungsweise bei den Leistungen im Rahmen

des Persönlichen Budgets waren am 31.12.2007 zwei Jahre und bis zu fünf Jahren betreut.

Bei einem weiteren Drittel wurde die Unterstützung binnen Jahresfrist beendet. Zwischen

einem Jahr und zwei Jahren wurde ein Fünftel der leistungsberechtigten Personen zum

selbstbestimmten Wohnen in eigener Häuslichkeit begleitet. In den übrigen Fällen - 16 Leis-

tungsberechtigte oder 14 % aller Fälle - dauerte die Betreuung schon länger als fünf Jahre.

Zwischen den jeweiligen Diensten sind deutliche Unterschiede erkennbar. Während in Dienst

1, der Menschen mit einer geistigen Behinderung begleitet, binnen Jahresfrist sechs Leis-

tungsberechtigte aufgenommen wurden, waren es bei den Diensten, die Menschen mit einer

seelischen Behinderung unterstützen, 29 Leistungsberechtigte oder gut ein Drittel aller Fälle.

Auch hier ein Vergleichswert: im Jahre 2006 lag die Anzahl der Leistungsberechtigten mit

einer Betreuungsdauer von bis zu einem Jahr in der Versorgungsregion Kaiserslautern mit

40 Personen bei 74 %.

105 {Schmitt-Schäfer Juli 2008 #1225}; Ed.: Kaiserslautern, Juli 2008. http://www.kaiserslautern-kreis.de/kops/index_kops.htm (accessed Oct 24, 2009). 106 {Schmitt-Schäfer Juni 2005 #1226}

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230

Tabelle 156: Betreuungsdauer im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets zum Stichtag 31.12.2009

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

mit

eine

r Bet

reuu

ngsd

auer

von bis zu 6 Monaten 0 0% 6 15% 9 23% 0 0% 15 13%

von 6 Mona-ten bis zu 1

Jahr 6 20% 7 17% 7 18% 0 0% 20 17%

von 1 Jahr bis zu 2 Jahren 6 20% 4 10% 9 23% 7 100% 26 22%

von 2 Jahren bis zu 5 Jah-

ren 14 47% 15 37% 11 28% 0 0% 40 34%

von 5 Jahren bis zu 10 Jah-

ren 4 13% 9 22% 3 8% 0 0% 16 14%

10 Jahre und länger 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

gesamt 30 100% 41 100% 39 100% 7 100% 117 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Nahezu alle Personen, die im Betreuten Wohnen unterstützt werden oder Leistungen im

Rahmen des Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen, sind Deutsche. Der Anteil liegt mit

115 Fällen bei 99 %.

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231

Tabelle 157: Staatsbürgerschaft der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

deutsche Staats-bürgerschaft 30 100% 41 102% 37 95% 7 100% 115 99%

andere Staatsbür-gerschaft 0 0% 0 0% 2 5% 0 0% 2 2%

gesamt 30 100% 41 102% 39 100% 7 100% 117 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

In 85 % aller Fälle werden die erforderlichen Kosten für das ambulant Betreute Wohnen be-

ziehungsweise die Leistungen des Persönlichen Budgets vom örtlichen oder überörtlichen

Sozialhilfeträger getragen. Sieben Personen oder 6 % aller Fälle sind Selbstzahler. In 11

Fällen oder 9 % der Fälle werden die Kosten von einem anderen Kostenträger getragen.

Eigenes Einkommen oder Vermögen wurde sechsmal oder in 5 % der Fälle herangezogen.

In keinem einzigen Fall wurden ergänzend Leistungen der Krankenversicherung, der Pflege-

versicherung oder eines anderen Sozialleistungsträgers gewährt. Auch hier lohnt ein Ver-

gleich mit anderen Regionen: In der Stadt Dortmund, in der die Träger betreuten Wohnens in

der Regel anerkannte Dienste der Krankenpflege nach SGB V sind, fand sich in 29 % der

Fälle eine Kombination von Leistungen der Eingliederungshilfe mit denen der Krankenversi-

cherung, in 5 % der Fälle wurden Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.

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232

Tabelle 158: Leistungsträger im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

örtlicher und überörtli-cher Sozialhilfeträger 19 63% 42 100

% 32 82% 7 100% 100 85%

davo

n …

mit Heranziehung eigenen Einkom-

mens bzw. Vermö-gens

1 3% 5 12% 0 0% 0 0% 6 5%

mit ergänzenden Leistungen der

Krankenversiche-rung

0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

mit ergänzenden Leistungen der

Pflegeversicherung 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

mit ergänzenden Leistungen Sonsti-

ger 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Selbstzahler 0 0% 0 0% 7 18% 0 0% 7 6%

andere Kostenträger 11 37% 0 0% 0 0% 0 0% 11 9%

unsicher, unbekannt 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

gesamt 30 100% 42 100

% 39 100% 7 100

% 118 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Die ganz überwiegende Anzahl der Personen, die im ambulant Betreuten Wohnen und im

Rahmen des Persönlichen Budgets ambulant betreut werden, stammt mit 106 Personen

oder 91 % aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich. Dies entspricht 0,9/1.000 EW der Ge-

samtbevölkerung. Innerhalb des Landkreises ist die Inanspruchnahme jedoch ungleich ver-

teilt.

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233

Tabelle 159: Herkunft der Leistungsberechtigten im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Per-sönlichen Budgets absolut, in % und je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. % ‰

Land

krei

s B

ernk

aste

l-Witt

lich

VG Bernkastel-Kues 5 17% 5 12% 20 53% 0 0% 30 26% 1,3

VG Kröv-Bausendorf 3 10% 6 14% 0 0% 0 0% 9 8% 1,0

VG Manderscheid 2 7% 1 2% 0 0% 0 0% 3 3% 0,4

VG Neumagen-Dhron 2 7% 1 2% 4 11% 0 0% 7 6% 1,2

VG Thalfang a. Erbeskopf 2 7% 2 5% 1 3% 0 0% 5 4% 0,7

VG Traben-Trarbach 6 20% 3 7% 4 11% 0 0% 13 11% 1,4

VG Wittlich-Land 0 0% 13 31% 1 3% 6 86% 20 17% 0,9

Kreisstadt Wittlich 1 3% 9 21% 3 8% 0 0% 13 11% 0,7

EG Morbach 0 0% 1 2% 5 13% 0 0% 6 5% 0,5

Landkreis Bernkastel-Wittlich gesamt 21 70% 41 98% 38 100% 6 86% 106 91% 0,9

Eifelkreis Bitburg-Prüm 0 0% 1 2% 0 0% 0 0% 1 1%

Landkreis Vulkaneifel 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Landkreis Cochem-Zell 2 7% 0 0% 0 0% 0 0% 2 2%

Landkreis Birkenfeld 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Stadt Trier 2 7% 0 0% 0 0% 0 0% 2 2%

Landkreis Trier-Saarburg 1 3% 0 0% 0 0% 0 0% 1 1%

andere aus Rheinland-Pfalz 3 10% 0 0% 0 0% 0 0% 3 3%

andere außerhalb von Rheinland-Pfalz 1 3% 0 0% 0 0% 1 14% 2 2%

gesamt 30 100% 42 100% 38 100% 7 100% 117 100%

Quelle: eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

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234

Ein Viertel aller Fälle (30 Leistungsberechtigte zum Stichtag oder 26 %) kommt aus der Ver-

bandsgemeinde Bernkastel Kues. Dies sind 1,3 Fälle/1000 EW. Bezogen auf die Gesamtbe-

völkerung ist die Inanspruchnahme von Leistungen des ambulant Betreuten Wohnen/des

Persönlichen Budgets bei Bewohnerinnen und Bewohner der Verbandsgemeinde Traben -

Trarbach jedoch intensiver: Hier kommen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern 1,4

Fälle im betreuten Wohnen. Für die Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron sind es 1,2 Fäl-

le/1.000 EW, für die Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf 1,0 Fälle. Am geringsten fällt die

Quote für die Einheitsgemeinde Morbach aus.

Die nachfolgende Tabelle stellt die unterschiedlichen Bezugspunkte in der Inanspruchnahme

von Leistungen zu ambulant Betreuten Wohnen/Persönlichen Budget nochmals gegenüber.

Zu sehen ist, dass Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich

ganz überwiegend von den Leistungen der ambulanten Dienste vor Ort profitieren. Der Anteil

der Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die außerhalb der Landkreisgrenzen ambu-

lante Hilfen in Anspruch nehmen, liegt bei 5 %. Der Anteil der Auswärtigen, die im Landkreis

Leistungen ambulante Hilfen nutzen können, liegt bei 9 %.

Tabelle 160:Ambulante Versorgung zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis und für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis

Stichtag 31.12.2008 abs. %

Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner im ambulant Betreuten Wohnen im Landkreis 117 100%

davon aus dem Landkreis 106 91%

Anzahl von Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis im ambulant Be-treuten Wohnen 112 100%

davon im Landkreis 106 95%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Ein Vergleich des Leistungsgeschehens im Landkreis Bernkastel-Wittlich mit anderen Regi-

onen zeigt zunächst, dass die Versorgungsrate im Vergleich zu Deutschland überdurch-

schnittlich hoch ist. Kommen für ganz Deutschland nach Angaben des statistischen Bundes-

amtes 0,84 Fälle/1.000 EW, so sind es im Landkreis Bernkastel-Wittlich 0,99/1.000 EW be-

ziehungsweise 1,03/1.000 EW. Die Versorgungsrate im ambulanten Bereich liegt auch höher

als im Bundesland Baden-Württemberg, jedoch deutlich tiefer als in den übrigen zum Ver-

gleich heran gezogenen Regionen Hessen sowie den beiden Landschaftsverbänden in

Nordrhein-Westfalen.

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235

Leistungsberechtigte mit einer geistigen Behinderung werden im Eifelkreis Bitburg - Prüm

deutlich häufiger ambulant betreut, als dies für Bewohnerinnen und Bewohner des Landkrei-

ses der Fall ist. Bei den übrigen Behinderungsarten ist der Unterschied zwischen den beiden

Landkreisen geringer.

Tabelle 161: Leistungsberechtigte im ambulant betreuten Wohnen (BeWo und Persönliches Budget) im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland

Leistungsberechtigte mit einer seeli-schen Behinderung Leistungsberech-

tigte mit einer körperlichen Behinderung

Leistungsberech-tigte mit einer

geistigen und/oder mehr-

fachen Behinde-rung

alle Leistungs-berechtigten

wegen einer anderen Störung

wegen einer Suchtkrankheit

Anzahl ‰ Anzahl ‰ Anzahl ‰ Anzahl ‰ Anzahl ‰

im Bernkastel-Wittlich107

66 0,58 6 0,05 - - 45 0,40 117 1,03

aus Bernkastel-

Wittlich 65 0,57 - - 18 0,16 29 0,26 112 0,99

Eifelkreis Bitburg-Prüm108

65 0,68 0 0,0 10 0,11 47 0,49 122 1,28

Rheinland-Pfalz 2007

LVR 2007109 9.009 0,94 1.964 0,20 434 0,05 2.577 0,27 13.984 1,46

LWL 2007110 6.810 0,81 2.215 0,26 436 0,05 2.963 0,35 12.424 1,48

Baden-Württem-berg111

- - - - - - - - 8.315 0,77

Hessen112 4.490 0,74 1.904 0,31 603 0,10 2.852 0,47 9.849 1,62

Deutschland 2007113 - - - - - - - - 68.911 0,84

Quelle: eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

107 Am 31.12.2007 hatte der Landkreis Bernkastel-Wittlich 113.043 Einwohnerinnen und Einwohner 108 {Lay 14.08.2008 #1212}; Seite 51. Am 31.12.2007 hatte der Eifelkreis Bitburg-Prüm 95.219 Einwohnerinnen und Einwohner. 109 {Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen August 2008 #259}; Tabelle 6 Seite 101. 110 {Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen August 2008 #259}; Tabelle 6 Seite 101. 111 {KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg September 2009 #1218}; Tabelle Seite 27 112 {Fachkommission nach § 14 der Vereinbarung über das Betreute Wohnen in Hessen o. Datum #1219} 113 {Statistisches Bundesamt 16. März 2009 #1214}; Tabelle D.3.1.2. Am 31.12.2007 gab es in Deutschland 82.217.837 Ein-wohnerinnen und Einwohner

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236

Das Durchschnittsalter der Leistungsberechtigten im ambulant Betreuten Wohnen im Land-

kreis Bernkastel-Wittlich weicht von dem auf Bundesebene nicht ab. Hier wie dort liegt es bei

etwa 42 Jahren.

Die jüngste Person war zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes 17 Jahre alt, die älteste

Person 68. Leistungsberechtigte mit einer seelischen Behinderung (Dienst 2 und Dienst 3)

sind im Durchschnitt älter als die Leistungsberechtigten, die von den beiden übrigen Diens-

ten betreut werden. Dies mag damit zusammenhängen, dass eine Behinderung wegen einer

seelischen Störung im Lebenslauf erworben wird und nicht schon von Geburt an besteht.

Tabelle 162: Alter der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4

gesamtBeWo Budget BeWo Budget BeWo Budget BeWo Budget

Minimum 29 22 29 25 23 22 30 17 22 17

Maximum 52 68 63 71 66 65 30 34 68 71

Arithmetisches Mittel 39 38 46 44 47 43 30 25 43 41

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Bezüglich des Einkommens fanden sich zwischen dem Betreuten Wohnen und den Leistun-

gen nach dem Persönlichen Budget Unterschiede. Zwar lag der Anteil derjenigen, die Ar-

beitseinkommen erzielten, jeweils bei 35 %. Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung wur-

den jedoch häufiger von Leistungsberechtigten im Persönlichen Budget bezogen als im Be-

treuten Wohnen. Im Betreuten Wohnen wurde dagegen häufiger Rente bezogen (jeweils 9

%). Bemerkenswert sind darüber hinaus zwei Sachverhalte:

Ausweislich der Einkommensart fand sich im ambulant Betreuten Wohnen beziehungsweise

beim Bezug des Persönlichen Budgets kein einziger Fall, der sich in einer Maßnahme der

beruflichen Rehabilitation befand. Dies, obwohl durchaus auch jüngere Personen und Per-

sonen mit Bezug von Arbeitslosengeld I beziehungsweise Arbeitslosengeld II zu den Betreu-

ten gehörten. Diese haben dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen der beruflichen Re-

habilitation und der Teilhabe am Arbeitsleben. In Dortmund lag der Anteil der Leistungsbe-

rechtigten mit Bezug von Ausbildungsbeihilfe beziehungsweise Unterhaltsgeld im Jahre 2003

immerhin bei 3 %.

Der Bezug von Kranken- beziehungsweise Übergangsgeld wurde in 13 Fällen oder 17 %

(Betreutes Wohnen) beziehungsweise 14 Fällen oder 12 % (Persönliches Budget) berichtet.

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237

Damit findet sich ein hoher Anteil von Personen unter den Betreuten, die noch im 18-

monatigen Krankengeldbezug sind. Es ist daher anzunehmen, dass vorrangige Leistungsan-

sprüche auf Maßnahmen psychiatrischer Krankenpflege, der Soziotherapie,

ergotherapeutischen Leistungen oder psychotherapeutischer Interventionen bestehen kön-

nen. Auch hier zum Vergleich die Daten aus Dortmund: Dort bezogen 3 % der Betreuten

Kranken- oder Übergangsgeld.

Tabelle 163: Einkommen der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rah-men des Persönlichen Budgets (Mehrfachnennungen)

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

BeW

o

Budg

et

BeW

o

Budg

et

BeW

o

Budg

et

BeW

o

Budg

et BeWo Budget

abs. % abs. %

Arbeits-einkommen 10 19 7 13 9 6 1 2 27 35% 40 35%

Ausbildungs-beihilfe bzw. Unterhalts-

geld

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0% 0 0%

HLU/GruSi 8 18 8 13 5 8 0 0 21 27% 39 34%

ALG I bzw. ALG II 0 1 v 3 1 6 0 0 1 1% 10 9%

Kranken- bzw. Übergangs-

geld 0 0 13 14 0 0 0 0 13 17% 14 12%

BU- oder EU-Rente 1 4 0 0 6 3 0 0 7 9% 7 6%

Sonstige Ren-te 0 0 0 0 7 3 0 0 7 9% 3 3%

anderes Ein-kommen 0 0 0 0 1 0 0 1 1% 0 0%

unsicher, unbekannt 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0% 1 1%

gesamt 19 42 28 43 29 27 1 2 77 100% 114 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Einschub: Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen insbesondere im Bereich des ambu-

lant Betreuten Wohnens für Menschen mit einer seelischen Behinderung „beschloss die Lei-

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238

tung des LVR-Dezernates 7 – Soziales, Integration des Landschaftsverbands Rheinland im

Monat Juni 2008, sämtliche Neuanträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe zum selb-

ständigen Wohnen im Wege einer externen Begutachtung darauf hin überprüfen zu lassen,

ob eine wesentliche Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII i.V. mit § 2 SGB IX und der

EHVO vorliegt.“ 114 Als Ergebnis wurde in der Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss des

Landschaftsverbandes Rheinlandes festgehalten, dass für 35 % der begutachteten Personen

das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung nicht nachgewiesen werden konnte. In 24 %

der Fälle waren die Gutachter der Auffassung, dass eine wesentliche seelische Behinderung

einzutreten drohe, „die jedoch nach Einschätzung der Gutachter durch angemessene, vor-

rangige Hilfen aus dem Leistungsspektrum des SGB V vermieden werden könnte.“

Insgesamt wurden im Betreuten Wohnen beziehungsweise bei Leistungen im Rahmen des

Persönlichen Budgets 54 Maßnahmen beendet. In einem Viertel der Fälle, nämlich 26 %

dauerte die Betreuung bis zur Beendigung zwischen zwei und bis zu fünf Jahren. In einem

Fünftel der Fälle wurde die Betreuung binnen der ersten sechs Monate abgeschlossen, bei

weiteren 17 % erfolgte eine Beendigung der Maßnahme im Zeitraum von sechs Monaten bis

zu einem Jahr. Dies bedeutet, dass 20 von 54 beendeten Maßnahmen binnen eines Jahres

beendet wurden.

114 {Hoffmann-Badache Juni 2009 #1227}; https://dom.lvr.de/lvis/lvr_rechercheWWW_12WP.nsf/WEB51AlleDaten/D2327AB065A87202C12575C4004F0103?OpenDocument&grem=Sozialausschuss&date=09.06.2009&form=WEB51AnsichtAlleDaten (accessed Oct 24, 2009).

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239

Tabelle 164: Betreuungsdauer aller beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

mit

eine

r Bet

reuu

ngsd

auer

von bis zu 6 Monaten 1 8% 10 24%

Keine Anga-ben

0 0% 11 20%

von 6 Monaten bis zu 1 Jahr 1 8% 8 20% 0 0% 9 17%

von 1 Jahr bis zu 2 Jahren 1 8% 9 22% 0 0% 10 19%

von 2 Jahren bis zu 5 Jah-

ren 6 46% 12 29% 0 0% 14 26%

von 5 Jahren bis zu 10 Jah-

ren 1 8% 2 5% 0 0% 3 6%

10 Jahre und länger 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

gesamt 13 100% 41 100% 0 0% 54 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Nahezu die Hälfte dieser Beendigungen führten zum Leben in der eigenen Wohnung, ohne

dass eine weitere Unterstützung erforderlich gewesen wäre. In 13 Fällen oder einem Viertel

aller beendeten Maßnahmen kam es zu einem Umzug in ein Wohnheim der Eingliederungs-

hilfe. Alten- und Pflegeheime wurden in zwei Fällen genutzt. Schließlich sind sieben Perso-

nen verstorben, was 17 % aller beendeten Maßnahmen entspricht.

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240

Tabelle 165: Wohnsituation nach Beendigung aller Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

eigene Wohnung (Privat-wohnung, ggfls. mit An-

gehörigen bzw. Partnern),5 33% 20 49%

Keine An-gaben

0 0% 25 47%

davo

n …

…ohne weitere Unter-stützung 5 33% 20 49% 0 0% 25 47%

…mit Persönlichem Budget (bei Beendi-

gung Betreutes Woh-nen)

0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

…mit anderer Unter-stützung (z.B. Haus-wirtschaftliche Hilfen)

0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Wohnheim der Eingliede-rungshilfe 5 42% 8 20% 0 0% 13 25%

Altenheim, -wohnheim, -pflegeheim 0 0% 2 5% 0 0% 2 4%

Stationäre Krankenhaus-behandlung 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

ohne festen Wohnsitz, obdachlos 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

verstorben 2 17% 7 17% 0 0% 7 13%

unbekannt, unklar 0 0% 4 10% 0 0% 4 8%

gesamt 12 100% 41 100

% 0 0% 53 100%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Betrachtet man die im Jahre 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei

den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets, so zeigt sich, dass mit 10 Personen

63 % in die eigene Wohnung zogen. Fünf davon benötigten keine weitere Unterstützung

mehr.

In zwei Fällen wurden im Jahre 2008 ambulante Maßnahmen mit dem Einzug in ein Wohn-

heim der Eingliederungshilfe beendet, in zwei weiteren Fällen kam es zu einem Einzug in ein

Alten- und Pflegeheim.

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241

Tabelle 166: Wohnsituation nach Beendigung der in 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

gB sB sB gB

abs. % abs. % abs. % abs. % abs. %

eigene Wohnung (Privat-wohnung, ggfls. mit Ange-

hörigen bzw. Partnern), 0 0% 2 33% 8 89% 0 0% 10 63%

davo

n …

…ohne weitere Unter-stützung 0 0% 0 0% 5 56% 0 0% 5 31%

…mit persönlichem Budget (bei Beendi-

gung Betreutes Woh-nen)

0 0% 0 0% 2 22% 0 0% 2 13%

…mit anderer Unter-stützung (z.B. Haus-wirtschaftliche Hilfen)

0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

Wohnheim der Eingliede-rungshilfe 0 0% 1 17% 1 11% 0 0% 2 13%

Altenheim, -wohnheim, -pflegeheim 0 0% 2 33% 0 0% 0 0% 2 13%

Stationäre Krankenhaus-behandlung 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

ohne festen Wohnsitz, obdachlos 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0%

verstorben 1 100% 0 0% 0 0% 0 0% 2 13%

Forensik 0 0% 1 17% 0 0% 0 0% 0 0%

gesamt 1 100

% 6

100

% 9

100

% 0 0% 16

100

%

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

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242

Die durchschnittliche Betreuungsdauer der in 2008 beendeten Maßnahmen lag bei einem

halben Jahr, was die in Tabelle 164 dargestellte Häufung beendeter Maßnahmen binnen

Jahresfrist bestätigt. 115

Tabelle 167: durchschnittliche Betreuungsdauer der in 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

Dienst 1 Dienst 2 Dienst 3 Dienst 4 gesamt

BeWo Budget BeWo Budget BeWo Budget BeWo Budget BeWo Budget

Durch-schnittliche Betreuungs-

dauer in Tagen

0 4 176 366 178 180 - - 176 182

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

10.4 Ergebnisse aus den Arbeitskreisen

In insgesamt vier Arbeitskreisen zum Thema Wohnen wurde die aktuelle Situation im Land-

kreis Bernkastel-Wittlich erhoben und mit den Vorgaben der UN-Konvention abgeglichen.

Förder- und Barrierefaktoren im Bereich Wohnen wurden identifiziert und diskutiert.

10.4.1 AK Wohnen – Betroffene

Der Arbeitskreis Wohnen – Betroffene setzte sich aus Menschen mit unterschiedlichen Be-

hinderungen aus unterschiedlichen Wohnsituationen zusammen. Die Teilnehmerinnen und

Teilnehmer lebten in Wohnheimen, in Außenwohngruppen oder in ihrer eigenen Wohnung,

wobei sie Unterstützung im Rahmen des Betreuten Wohnens erhielten. Bei dem ersten Ar-

beitskreis arbeiteten 11 Personen, bei dem zweiten Arbeitskreis 21 Personen mit. Die Teil-

nehmerinnen und Teilnehmer erarbeiteten in Kleingruppen Dinge, die beim Wohnen für sie

hilfreich sind und Dinge, die sie dabei schwierig finden.

115 Tabelle: Betreuungsdauer aller beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets

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243

Tabelle 168: Barrierefaktoren und Förderfaktoren im Bereich Wohnen

Quelle: Arbeitskreis Wohnen-Betroffen 15. Juni 2009

Als hilfreich wurde insbesondere die Unterstützung bei Tätigkeiten des häuslichen Lebens

wahrgenommen, wie z.B. Hilfe beim Wäschewaschen oder Bett beziehen. Einig waren sich

die Teilnehmenden darin, dass die Unterstützung beim Umgang mit Geld und Bankgeschäf-

ten hilfreich sei, hier wurde neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen

bzw. Dienste insbesondere die gesetzliche Betreuung genannt.

Lebensbereiche nach ICF Hilfreich SchwierigAutos im Wohnheim Mobilität

Dass ich nicht alleine mit den öffentlichen Verkehrsmitteln einen Ausflug machen kann.

Hilfe beim rasieren medizinische Versorgung im Heim bei z.B. Diabetes oder EpilepsieHilfe beim Waschen (Kleidung) Hausarbeit ist blöd und schwierigHilfe beim Bett beziehen

Unterstützung beim Einkauf von Lebensmitteln, Kleidern und Elektrogeräten

Schwierig ist, dass ich für acht Personen Tisch decken, spülen, abräumen und Tisch abwischen muss. X und ich sind die "Fittesten" und müssen am meisten machen. Ist die Gruppe kleiner, so gibt es weniger Dinge und geht schneller.

Hilfe beim Wecken

Hilfe beim Kochen keine kurzfristige Planung möglich z.B. kochen

Beratung: Ansprechpartner Betreuer haben nicht immer ZeitMan redet über Probleme große Gruppe= großer StreitMan redet über die Dienste, die zu erledigen sind, z.B. Müll, Ausflüge besprechen und planen, Gespräche über Artzbesuche

Wenn man nicht mit seinem Partner zusammen wohnen kann.

Mitbewohner nerven manchmalBeim Essen ist es oft zu laut.Wenn ich von zu Hause wieder ins Wohnheim komme, dann werde ich von meinen Mitbewohnern oft angemacht.Ich werde am Wochenende von der Mitbewohnerin viel zu früh geweckt

gemeinsam zur Bank gehen, zum Geldautomat, Überweisungen

Alleine auf Ämter zu gehen.

gesetzl. Betreuung hohe TelefongebührenGeld/Taschengeld vom Betreuer VerträgeMitglied in einem Verein sein zu wenig Freizeitaktivitäten

gerne mehr Betreuungsstunden für Freizeit

Sonstige Bereiche Ein Einzelzimmer, für andere ist einEinzelzimmer besser.

Zu den Lebensbereichen Lernen und Wissensanwendung, Allgemeine Aufgaben und Anforderungen und Kommunikation gab es keine Zuordnungen.

Gemeinschafts, soziales Leben

Bedeutende Lebensbereiche

Häusliches Leben

Mobilität

Selbstversorgung

Interpersonelle Interaktionenund Beziehungen

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244

Einige der wahrgenommenen Schwierigkeiten im Bereich Wohnen bezogen sich auf einzelne

Tätigkeiten, die schwer fallen. Hier wurden beispielsweise der Umgang mit Handyverträgen,

die Hausarbeit oder die Mobilität genannt. Vornehmlich bezogen sich die Schwierigkeiten

jedoch auf die interpersonellen Interaktionen und Beziehungen und dabei insbesondere auf

das Wohnen mit anderen Personen. So seien keine kurzfristigen Planungen möglich, die

Mitbewohner nerven, man könne nicht mit seinem Partner zusammen leben oder man müs-

se zu viel Gruppendienste für andere machen. Die Teilnehmenden waren sich darin einig,

dass eine große (Wohn-)Gruppe auch großen Streit bedeute.

Diese Ergebnisse wurden in dem zweiten Arbeitskreis Wohnen-Betroffene anhand der UN-

Konvention für Menschen mit Behinderungen in einen übergeordneten Zusammenhang ge-

bracht.

Während einige Teilnehmenden mit ihrer Wohnsituation glücklich sind und selbst entschei-

den konnten, wo und mit wem sie zusammen wohnen, gaben einige Teilnehmerinnen und

Teilnehmer an, dies nicht zu können und dass sie gerne anders wohnen würden. Es gab die

Wahrnehmung, dass über den eigenen Kopf hinweg entschieden würde. Eine Person gab

an, dass die gesetzliche Betreuung und die Mitarbeiter im Wohnheim der Ansicht sind, sie

sei noch nicht soweit.

Die Umsetzung der in der UN-Konvention festgeschriebenen Selbstbestimmung scheint von

den Teilnehmenden als hilfreich erkannt worden sein, die im ersten Arbeitskreis genannten

Barrierefaktoren zu beseitigen oder zu mindern. Dies gilt in besonderer Weise den Schwie-

rigkeiten, die sich auf die Interaktion und Beziehung zu anderen Personen bezogen. Dass

behinderte Menschen laut UN-Konvention mit reden und entscheiden können, wurde daher

als überfällig und ausdrücklich für gut befunden. Somit würden ihre Vorstellungen berück-

sichtigt werden.

In vielfacher Weise wurde in diesem Zusammenhang das in der UN-Konvention genannte

Recht auf Privatsphäre eingefordert. Diese sei wichtig für alle Menschen, auch im Wohn-

heim. So dürften die Mitarbeiter keine Post öffnen, dies werde bei einigen Briefen jedoch

getan.

Darüber hinaus wurden einige, sehr konkrete Unterstützungsbedarfe genannt, welche aus-

nahmslos auf eine größere Selbständigkeit ausgerichtet waren:

Eine Person möchte gerne in einer Wohngemeinschaft mit Nachtbereitschaft leben. Die von

ihr benötigte Nachtbereitschaft sei der Grund, weshalb sie in einem Wohnheim lebe. Gefor-

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245

dert wurde ein Kochtraining, damit man lernen könne, sich selbst etwas zu kochen. Ebenso

solle der Umgang mit dem Taschengeld geübt werden.

Fazit:

Die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommenen Förderfaktoren beziehen

sich zum größten Teil auf konkrete, alltägliche Tätigkeiten, bei denen entweder eine

fachliche, gezielte Förderung bzw. Training zur weiteren Selbständigkeit führen können

(welches auch eingefordert wurde) oder auch eine dauerhafte Unterstützung erforderlich sein

kann. Beides sind wichtige Maßnahmen, um eine weitestgehend selbständige Gestaltung

des Alltags zu ermöglich. Demgegenüber beziehen sich die wahrgenommenen

Barrierefaktoren auf Umweltbedingungen, bestehend aus den vorhandenen Wohnformen.

Eine Minderung dieser Barrieren kann demnach nur über eine Veränderung der Wohnformen

im Allgemeinen oder der individuellen Wohnsituation der betroffenen Personen im

Besonderen geschehen. Der Rahmen hierfür scheint mit der UN-Konvention gegeben zu

sein.

10.4.2 Arbeitskreis Wohnen - Experten

Der Arbeitskreis Wohnen-Experten setzte sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ein-

richtungen und Dienste zusammen. Beim ersten Treffen waren sieben Personen anwesend,

beim zweiten Treffen 12 Personen.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von den Teil-

nehmenden als „konkrete Utopie“ verstanden. Es gehe darum, ein bestmögliches Wohnen

anzustreben. Die Verwirklichung der Konvention sei unter den strukturellen und organisatori-

schen Rahmenbedingungen eines Wohnheims jedoch nicht möglich. Hier könne man nicht

frei wählen, wie (Einzel- oder Doppelzimmer) und mit wem man zusammen wohnen wolle.

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246

Tabelle 169: Barriere- und Förderfaktoren

Barrierefaktoren Förderfaktoren

finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen

Landrätin und ihre deutliche Aussage

Nicht hinreichender Wohnraum für Menschen mit Behinderungen

personenzentrierte Haltung und Arbeitsweise der Leistungserbringer

rigides, unflexibles Verhalten einiger Leistungsträger (z.B. bei Wohnungsgrößen) Teilhabeplanung

Stigmatisierung der betroffenen Menschen Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern

fehlende finanzielle Mittel bei den betroffenen Personen

fehlende Lobby für Menschen mit Behinde-rung

fehlendes Bewusstsein des Problems in Bevölkerung, Politik und Verwaltung

Quelle: Arbeitskreis Wohnen-Experten 16. Juni 2009

Die genannten Barrierefaktoren bezogen sich auf die Rahmenbedingungen, in denen die

Leistungserbringer agieren können. Dies bezog sich insbesonders auf die möglichen Wohn-

formen. Einzelzimmer seien oft nicht re-finanzierbar. Das ambulante Wohnen würde auf

Grund des Wohnungsmarktes erschwert. Es sei schwierig, angemessene Wohnungen zu

finden, zudem würden viele Vermieter nicht an Menschen mit Behinderungen vermieten und

einige Leistungsträger ermöglichten keinerlei Spielraum, z.B. bezogen auf die Wohnungs-

größe.

In Bezug auf den Ausbau ambulanter Unterstützung wurde im zweiten Arbeitskreis die feh-

lende Planungssicherheit der Einrichtungen und Dienste als Barrierefaktor ergänzt. Es gebe

keine einheitlichen Preise und eine gewisse Intransparenz, beides begründe sich auf das

Fehlen von Leistungsvereinbarungen. Auch seien die bisherigen Erfahrungen z.B. in Bezug

auf das persönliche Budget bzw. das Budget für Arbeit wenig ermutigend gewesen.

Gegenüber den Rahmenbedingungen als Barrierefaktoren bezog sich der Großteil der ge-

nannten Förderfaktoren für eine Umsetzung der UN-Konvention auf die qualitativ hochwerti-

ge Arbeit der Leistungserbringer, in Bezug auf die Haltung, die Teilhabeplanung und die Zu-

sammenarbeit untereinander. Im zweiten Arbeitskreis wurden die zahlreichen Kurzzeitmaß-

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247

nahmen der Leistungserbringer als Förderfaktoren ergänzt. Diese unterstützten den Verbleib

von Menschen mit Behinderungen in den Familien.

Anhand der Ergebnisse aus der Erhebung bei der Kreisverwaltung116 wurde diskutiert, in-

wieweit es eine bedarfsgerechte Versorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich gebe. Wäh-

rend die Zahlen darauf hindeuten, dass die Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in Wohn-

heimen (incl. AWG) ausreichend vorhanden seien, war die Wahrnehmung bei den Leis-

tungserbringern eine andere. Alle Leistungserbringer berichteten über Wartelisten für eine

Heimaufnahme. Eine zeitnahe Deckung von Bedarf sei oft nicht möglich. Darüber hinaus

gebe es einen zunehmenden Bedarf bei älter werdenden Menschen.

Die Ergebnisse in Bezug auf ambulante Unterstützung deuten darauf hin, dass die Versor-

gung im Landkreis nicht bedarfsgerecht sei. Auch dieser Hypothese wurde von den Leis-

tungserbringern widersprochen. Dass weniger Personen als in anderen Regionen ambulant

unterstützt werden, begründe für sich genommen nicht, dass die Personen in Wohnheimen

nicht bedarfsgerecht versorgt seien. Viel mehr könnte es sein, dass viele Personen, die z.B.

noch in der Familie leben, keine Unterstützung erhalten.

116 Siehe Kapitel 5 „Leistungen und Kosten der Eingliederungshilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich“.

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248

11 PFLEGEDÜRFTIGE MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Menschen mit einer Behinderung sind Personen, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Le-

ben infolge einer gesundheitlichen Störung beeinträchtigt ist. Häufig, jedoch keineswegs in

allen Fällen, trifft dies dann zu, wenn vor dem 65. Lebensjahr eine Pflegebedürftigkeit eintritt.

Von Bedeutung ist, dass Leistungen der Pflegeversicherung und Leistungen der Eingliede-

rungshilfe nebeneinander gewährt werden können, insbesondere dann, wenn die leistungs-

berechtigte Person in eigener Häuslichkeit lebt. Die unterschiedlichen Leistungsvorausset-

zungen - wie die Heranziehung von Einkommen und Vermögen im Falle der Eingliederungs-

hilfe - gelten weiterhin.

Gleichwohl besteht ein Interesse zu erfahren, in wie vielen Fällen Leistungen der Pflegever-

sicherung für Personen unter 65 Jahren erbracht werden. Über diesen Sachverhalt gibt die

folgende Tabelle Auskunft.

Datenquelle ist die amtliche Pflegestatistik des Jahres 2007. In den Spaltenüberschriften

sind die jeweiligen Leistungsarten benannt. Bei der vollstationären Dauerpflege, der Kurz-

zeitpflege sowie der Tagespflege können auch Leistungsberechtigte von außerhalb des

Landkreises erfasst sein, da diese Statistik die Herkunft der Leistungsberechtigten nicht ab-

bildet. Die Statistik der Sach- und Geldleistung beinhaltet Aussagen ausschließlich zu Ein-

wohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis.

Zu sehen ist, dass Ende 2007 31 Personen stationär in Pflegeeinrichtungen im Landkreis

untergebracht wurden, die unter 65 Jahre alt waren. Nahezu ein Viertel davon war unter 55

Jahre alt.

Kurzzeitpflege wurde für diese Personengruppe zum Stichtag 15.12. 2007 nicht in Anspruch

genommen.

Tagespflege fand sich in zwei Fällen bei Personen zwischen 60 und 65 Jahren.

In 108 Fällen wurden Sachleistungen bezogen und – anteilig – Pflegegeld beansprucht. 8

Leistungsberechtige im Alter zwischen 15 und 25 Jahren lebten in eigener Häuslichkeit,

mutmaßlich im Haushalt der Eltern, und erhielten hier die notwendige Hilfe unter Beteiligung

eines zugelassenen Pflegedienstes.

Jeweils 16 Leistungsberechtigte waren zwischen 30 und 40 Jahre bzw. zwischen 40 und 50

Jahre alt.

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249

Mit 59% waren über die Hälfte der leistungsberechtigten Personen im Bezug von Sach- und

Pflegegeldleistung zwischen 55 und 65 Jahre alt.

Dagegen sind 1/5 der Bezieher von (ausschließlich) Pflegegeld (n=61) Kinder- und Jugendli-

che unter 15 Jahre. Sie werden in eigener Häuslichkeit unterstützt und erhalten Pflegegeld.

Insgesamt haben Ende 2007 im Landkreis 308 Personen unter 65 Jahren Pflegegeld bezo-

gen.

Tabelle 170: Anzahl von unter 64-Jährigen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung Ende 2007 nach Leis-tungsarten

Vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege Tagespflege Sach- und

Pflegegeld nur Pflegegeld

unter 5 Jahre 0 0% 0 0 0% 0 0% 11 4%

5 bis 9 Jahre 0 0% 0 0 0% 0 0% 25 8%

10 bis 14 Jahre 0 0% 0 0 0% 0 0% 25 8%

15 bis 19 Jahre 0 0% 0 0 0% 4 4% 26 8%

20 bis 24 Jahre 0 0% 0 0 0% 4 4% 19 6%

25 bis 29 Jahre 0 0% 0 0 0% 0 0% 9 3%

30 bis 34 Jahre 0 0% 0 0 0% 8 7% 20 6%

35 bis 39 Jahre 0 0% 0 0 0% 8 7% 28 9%

40 bis 44 Jahre 1 3% 0 0 0% 4 4% 17 6%

45 bis 49 Jahre 3 10% 0 0 0% 12 11% 24 8%

50 bis 54 Jahre 3 10% 0 0 0% 4 4% 26 8%

55 bis 59 Jahre 12 39% 0 0 0% 24 22% 37 12%

60 bis 64 Jahre 12 39% 0 2 100% 40 37% 41 13%

gesamt 31 100% 0 2 100% 108 100% 308 100%

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

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250

12 ZUR PSYCHIATRISCHEN VERSORGUNG DER EINWOHNERINNEN UND EIN-

WOHNER IM LANDKREIS BERNKASTEL-WITTLICH

12.1 Krankenhausbehandlungen wegen einer seelischen Störung

Die Bevölkerung im Landkreis Bernkastel-Wittlich wird seit 1997 von der Hauptabteilung "All-

gemeine Psychiatrie" teilstationär in einer Tagesklinik oder stationär psychiatrisch versorgt.

Als ambulantes Beratungsangebot steht eine Institutsambulanz zur Verfügung. Die Abteilung

verfügt über 75 Plätze im stationären Bereich und über eine Tagesklinik mit 15 Plätzen117.

Die psychiatrische Fachabteilung ist eine Einrichtung der Pflichtversorgung gemäß § 12

PsychKG. Dies bedeutet, dass in der Abteilung nach richterlichem Beschluss eine Unterbrin-

gung beziehungsweise eine medizinische Behandlung auch gegen den Willen der behandel-

ten Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden kann. Dies bedeutet nicht, dass Bürgerin-

nen und Bürger genötigt sind, nur die Dienste der psychiatrischen Fachabteilung in Wittlich in

Anspruch zu nehmen. Die Wahlfreiheit ist nicht eingeschränkt.

In der Abteilung werden alle psychischen Störungen nach ICD - 10 - Schlüssel F 0 - F 8 di-

agnostiziert und therapiert. Dies beinhaltet

• organisch bedingte psychische Störungen,

• psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Suchterkran-kungen),

• schizophrene Störungen,

• affektive Störungen,

• neurotische -, Belastungs- und somatoforme Störungen,

• Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen oder Faktoren,

• Persönlichkeits - und Verhaltensstörungen,

• Störungen der Intelligenz,

• Entwicklungsstörungen sowie

• gerontopsychiatrische Störungen.

117 http://www.ctt-trier.de/cgi-bin/cms?_sprache=frame&http://www.ctt-trier.de/cgi-bin/cms?_SID=fake&_sprache=vkh&_bereich=artikel&_aktion=detail&idartikel=102777, zuletzt geprüft am 26.10.2009

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251

Nicht behandelt werden Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit

und Jugend.

Ohne Belegärzte sind in der psychiatrischen Abteilung 9,5 Ärztinnen und Ärzte als Vollkräfte

beschäftigt, 5,5 davon sind Fachärzte. Es stehen 52 Pflegekräfte zur Verfügung, 12 davon

verfügen über eine Fachweiterbildung. Zum Zeitpunkt der Abfassung des Qualitätsberichtes

2006 befanden sich zwei weitere Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen in einer Weiterbildungs-

maßnahme118.

Neben der psychiatrischen Abteilung hält das Verbundkrankenhaus Bernkastel - Wittlich, das

Träger der psychiatrischen Abteilung ist, eine Fachabteilung "Psychosomatik" am Standort

Bernkastel-Kues vor. Hier werden ebenfalls die zuvor genannten Störungsbilder diagnosti-

ziert und behandelt. Im Bereich der affektiven Störungen liegt der Schwerpunkt auf der Diag-

nostik. Weiterbehandlungsempfehlungen werden bei neurotischen-, Belastungs- und

somatoformen Störungen, Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren

sowie bei Persönlichkeit- und Verhaltensstörungen ausgesprochen. Bei Störungen der Intel-

ligenz und bei Entwicklungsstörungen erfolgt lediglich eine Differenzialdiagnostik. Bei Verhal-

tens- und emotionalen Störungen mit Beginn der Kindheit und Jugend werden nur Essstö-

rungen der Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 18 Jahren therapiert.

Sonstige psychiatrische Versorgungsschwerpunkte sind die Diagnostik und Behandlung

somatoformer Schmerzstörungen sowie von Psychosomatosen mit autonomen Funktionsstö-

rungen.

In der Abteilung sind - ohne Belegärzte - zwei Ärztinnen beziehungsweise Ärzte als Vollkräf-

te beschäftigt. Beide Ärzte bzw. Ärztinnen sind Fachärzte. Sechs Pflegekräfte als Vollkräfte

sind in der Abteilung tätig, alle verfügen über eine entsprechende Fachweiterbildung.

12.2 Teilstationäre und stationäre Krankenhausbehandlungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich wegen einer psychischen Störung

Die nachfolgende Darstellung beinhaltet eine Beschreibung der Häufigkeit von teilstationären

und stationären Krankenhausbehandlungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis

Bernkastel-Wittlich und aus Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Behandlung oder der

Art der medizinischen Fachabteilung, in der diese Behandlung durchgeführt wurde. Die Be-

schreibung des Geschehens beruht auf drei Datenquellen:

118 {Strukturierter Qualitätsbericht 2006 ohne Jahr #1208}

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252

• Angaben der Krankenhausdiagnosestatistik, die vom statistischen Landesamt zur

Verfügung gestellt wurde, informieren über die Anzahl von stationären Krankenhaus-

behandlungen und deren Verweildauer sowie über das Alter, das Geschlecht und die

Diagnose der behandelten Personen. Bei den dargestellten Häufigkeiten handelt es

sich nicht um Personen, sondern um Behandlungsepisoden. Eine Person, die im Lau-

fe eines Jahres wiederholt stationär psychiatrisch behandelt wurde, wird jedes Mal

gezählt. Es handelt sich nicht um Stichtagsdaten, sondern um die Anzahl der Abgän-

ge, das heißt der Entlassungen aus stationärer Behandlung. Die Krankenhausdiag-

nosestatistik wird organisatorisch in der Regel von den Verwaltungseinheiten der je-

weiligen Krankenhäuser bearbeitet.

• Angaben aus der psychiatrischen Basisdokumentation. Die psychiatrische Basisdo-

kumentation ist ein fachlich-medizinisches Werk. Sie wird in der Regel von den be-

handelnden Ärztinnen und Ärzten bei Aufnahme und bei Entlassung ausgefüllt. Die

psychiatrische Basisdokumentation enthält über die Krankenhausdiagnosestatistik

hinausgehende inhaltliche Angaben wie beispielsweise die Wohnsituation oder die

Einkommenssituation während der Behandlung. Anders als die Krankenhausdiagno-

sestatistik bildet die psychiatrische Basisdokumentation auch teilstationäre Behand-

lungsmaßnahmen beispielsweise in einer Tagesklinik ab. Die Kliniken in Rheinland-

Pfalz melden die Ergebnisse an das Statistische Landesamt, welche die Daten für die

Teilhabeplanung Bernkastel-Wittlich zur Verfügung gestellt hat.

Die Daten der Basisdokumentation und die Werte aus der Krankenhausdiagnosesta-

tistik weichen voneinander ab, da

die Krankenhausdiagnosestatistik alle Fälle erfasst, die wegen einer psychiatri-

schen Hauptdiagnose im Krankenhaus behandelt wurden. Hierzu zählen auch

Behandlungsmaßnahmen in nicht-psychiatrischen Abteilungen und alle Maßnah-

men in Deutschland gleich wo diese Behandlungsmaßnahmen durchgeführt wur-

den.

Die Basisdokumentation erfasst die Fälle einer stationären Behandlung von Ein-

wohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich/Rheinland-

Pfalz, die in psychiatrischen Fachabteilungen in Rheinland-Pfalz behandelt wur-

den. Sie bildet demnach eine Teilmenge der Behandlungsepisoden ab, die in der

Krankenhausdiagnosestatistik gezählt wurden.

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253

Die Abweichungen zwischen den beiden Datenquellen sind erheblich und größer, als

die Unterschiede der jeweiligen Datenmengen vermuten lassen. Hinzu kommen nicht

aufklärbare Differenzen zwischen den Angaben für Rheinland-Pfalz und den Daten

für den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Weiterhin haben die an der Teilhabeplanung

beteiligten Experten (hier: gesetzliche Betreuungen, psychiatrische Abteilung) erheb-

liche Bedenken bezüglich der Güte der Daten der Basisdokumentation geäußert. Sie

werden daher im vorliegenden Bericht nur in Bezug auf die teilstationären Maßnah-

men verwendet.

• Angaben aus dem Qualitätsbericht 2006 des Verbundkrankenhauses. Aus diesem

Bericht wurden die vorgenannten Angaben zur Struktur entnommen. Des Weiteren

wird auf die dortigen Angaben zur Anzahl der Fälle in 2006 zurück gegriffen.

12.2.1 Aufnahmen in teilstationäre Behandlung

Der Qualitätsbericht 2006 weist eine teilstationäre Fallzahl von 70, das heißt 70 Behand-

lungsepisoden in der Tagesklinik im Jahre 2006, aus. Nach Angaben des statistischen Lan-

desamtes wurden im Jahre 2007 auf der Grundlage der psychiatrischen Basisdokumentation

aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich 20 Behandlungsepisoden in teilstationäre Behandlung

gezählt. Bei der Abfrage wurden die Wohnsituation und die Einkommenssituation der aufge-

nommenen Patientinnen und Patienten miteinander verknüpft - denkbar ist, dass für diese

Kombination von der Datenbank nur die genannten 20 Episoden ausgewiesen wurden.

In vier der 20 Fälle waren die betroffenen Personen, die in der Tagesklinik behandelt wur-

den, erwerbstätig. Sechsmal wurde Arbeitslosigkeit als Erwerbsstatus angegeben. Alle Per-

sonen kamen aus der eigenen Wohnung. Ambulante Formen des Betreuten Wohnens oder

das Leben in einem Wohnheim wurden in keinem Fall als Wohnsituation angemerkt.

12.2.2 Stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychischen Störung

Insgesamt kam es im Jahr 2007 zu 1.656 Krankenhausaufenthalten von Einwohnerinnen

und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich wegen einer psychiatrischen Diagno-

se, unabhängig davon, an welchem Ort in Deutschland diese Krankenhausbehandlung er-

folgte oder in welcher medizinischen Fachabteilung sie vorgenommen wurde.

Dabei wurden Männer und Frauen gleich häufig behandelt, Männer anteilsmäßig geringfügig

häufiger als Frauen, weil ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung im Landkreis bei 49% liegt,

die Behandlungsrate bei 50%. Für Rheinland-Pfalz lag der Anteil der Männer bei psychiatri-

schen Krankenhausbehandlungen bei 52%.

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254

Bezogen auf die Bevölkerungsbasis, also je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, kam es

für Personen aus dem Landkreis in 2007 häufiger zu stationären Maßnahmen wegen einer

psychiatrischen Diagnose als in Rheinland-Pfalz gesamt. Je 1.000 Einwohnerinnen und Ein-

wohner waren es für Bernkastel-Wittlich 14,6 Behandlungsepisoden, für Rheinland-Pfalz

13,2.

Sowohl für Bernkastel-Wittlich als auch für Rheinland-Pfalz ist die stationäre Behandlungsin-

tensität bei Männern (Bernkastel-Wittlich: Männer 14,9 / 1.000 Männer; Frauen 14,4 / 1.000

Frauen) höher als bei Frauen.

Tabelle 171: Anzahl stationärer Behandlungsmaßnahmenwegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht

Fälle nach Ge-schlecht

Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz Anzahl Je 1000

EW Anzahl Je 1000

EW abs. % % Männer 834 50% 14,9 27.721 52% 14,0

Frauen 822 50% 14,4 25.619 48% 12,4

gesamt 1.656 100% 14,6 53.340 100% 13,2

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Aussagefähiger für das Behandlungsgeschehen sind jedoch weniger die Behandlungsepiso-

den als die Anzahl der Pflegetage, die aufgewendet wurden. Hier zeigt sich ein anderes Bild.

Denn sowohl im Landkreis als auch in Rheinland-Pfalz wurden Frauen länger behandelt als

Männer. Der auf Frauen entfallende Anteil der Pflegetage lag für den Landkreis bei 57% und

in Rheinland-Pfalz bei 56%.

Dieses veränderte Verhältnis in den Häufigkeiten drückt sich schließlich auch im Verhältnis

der Pflegetage zur jeweiligen Bevölkerungsbasis aus. Für Frauen aus dem Landkreis wurden

279 Pflegetage für stationäre psychiatrische Behandlungsmaßnahmen aufgewandt, der Wert

für Rheinland-Pfalz ist nur geringfügig höher und liegt bei 282 Tagen. Bemerkenswert ist

jedoch, dass je 1.000 Männer aus dem Landkreis 214 Pflegetage aufgewandt wurden, je

1.000 Männer aus Rheinland-Pfalz dagegen 233. Dies führt dazu, dass insgesamt je 1.000

Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis 247 Pflegetage aufgewandt wurden, je

1.000 Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz dagegen 258.

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255

Tabelle 172: Anzahl der Pflegetage bei stationären Behandlungsmaßnahmenwegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht

Pflegetage Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz Anzahl Je 1000

EW Anzahl Je 1000

EW abs. % % Männer 11.945 43% 214 461580 44% 233 Frauen 15.947 57% 279 581293 56% 282 gesamt 27.892 100% 247 1042873 100% 258

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Die Unterschiede bei den Pflegetagen lassen vermuten, dass die Verweildauer bei den stati-

onären Behandlungsmaßnahmen für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis

geringer ist als bei Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz. Hierüber informiert

die folgende Tabelle.

Durchschnittlich dauerten stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen

Diagnose für Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz 19,6 Tage, für Einwohne-

rinnen und Einwohner aus dem Landkreis 16,8 Tage. Die Differenz beträgt 2,8 Tage und ist

bei Frauen mit 3,3 Tagen größer als bei den Männern mit 2,4 Tagen.

Tabelle 173: Verweildauer bei stationären Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Ein-wohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behand-lungsort nach Geschlecht

Durchschnittliche Verweil-dauer in Tagen Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz Differenz Rheinland-Pfalz –

Bernkastel-Wittlich

Männer 14,3 16,7 2,4

Frauen 19,4 22,7 3,3

gesamt 16,8 19,6 2,8

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer

Die durchschnittliche Verweildauer (VD) ist definiert als VD = Summe der Pflegetage / Sum-

me der Behandlungsepisoden. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich zeigt sich bei durch-

gängig geringeren Verweildauern ein Mehr an Behandlungsepisoden als im rheinland-

pfälzischen Durchschnitt. Dies legt den Schluss nahe, dass Patientinnen und Patienten aus

dem Landkreis Bernkastel-Wittlich häufiger nach einer Entlassung wieder aufgenommen

worden sind, als dies landesweit üblich ist.

• Bei den Organischen Störungen (F0) zweigen sich keine Unterschiede in der Be-

handlungsintensität der Einwohnerinnen und Einwohner aus Rheinland-Pfalz und

dem Landkreis Bernkastel-Wittlich.

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256

• Bei den Suchtstörungen (F1) findet sich für die Einwohnerinnen und Einwohner aus

Rheinland-Pfalz mit 8,7 Behandlungsepisoden auf 1.000 EW eine größere Behand-

lungsintensität als für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-

Wittlich.

• Die Behandlungshäufigkeit ist dagegen bei schizophrenen Störungen (F2) mit 4,4

Behandlungsepisoden für den Landkreis höher als für Rheinland-Pfalz mit 3,1 Be-

handlungsepisoden.

• Bei den affektiven Störungen (F3) kam es für Einwohnerinnen und Einwohner des

Landkreises zu 5 Behandlungsepisoden je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, für

Rheinland-Pfalz zu 5,3 Episoden.

• Ein deutlicher Unterschied zeigt sich bei den neurotischen, Belastungs- und

somatoformen Störungen (F4), die auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner aus

dem Landkreis sieben Mal stationär behandelt wurden, während dies in Rheinland-

Pfalz vier Mal der Fall war.

• Mit den Behandlungsmaßnahmen der Diagnosegruppen F0 – F4 sind 88% aller Be-

handlungsepisoden abgebildet. Zu erwähnen ist noch, dass Persönlichkeits- und

Verhaltensstörungen mit 1,5 Behandlungsepisoden auf 1.000 Einwohnerinnen und

Einwohner für Bernkastel-Wittlich häufiger stationär behandelt wurden als für Rhein-

land-Pfalz mit 0,8 Behandlungen auf 1.000 / Einwohnerinnen und Einwohner.

Die folgende Abbildung informiert über die Verteilung der Krankenhausbehandlungen auf

Diagnosegruppen.

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257

Abbildung 25: Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen einer psychiatrischen Hauptdiagnose nach Diagnosegruppen

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

In der nun folgenden Darstellung werden die zuvor genannten Informationen weiter nach

Geschlecht aufgeschlüsselt. Die Tabelle enthält die Häufigkeit der Behandlungsepisoden

differenziert nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1.000 geschlechtsgleiche Einwohner

bzw. Einwohnerinnen. Fett gedruckt sind die Werte, in denen die Differenz der Angaben für

den Landkreis und Rheinland-Pfalz mindestens 1/1.000 Altersgleiche beträgt.

Solche Unterschiede gibt es in den beiden Diagnosegruppen F1 und F4, somit den Suchter-

krankungen und den neurotischen Störungen.

Bei den Suchterkrankungen findet sich der größte Unterschied bei den Männern: kommen

auf 1.000 Männern im Landkreis Bernkastel-Wittlich 4,7 Behandlungsepisoden, so sind es im

Land Rheinland-Pfalz 6,5 Behandlungsepisoden.

Neurotische Störungen werden dagegen bei Männern und Frauen deutlich häufiger stationär

behandelt, als dies im Landesdurchschnitt der Fall ist.

F0 F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 gesamt

Bernkastel-Wittlich 2,3 6,9 4,4 5,0 7,0 0,4 1,5 0,2 0,2 1,1 14,6Rheinland-Pfalz 2,3 8,7 3,1 5,3 4,0 0,5 0,8 0,2 0,2 0,8 13,2

Anzahl stationärer Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen einer psychiatrischen Hauptdiagnose je 1000 EW nach Diagnosegruppen

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258

Tabelle 174: Stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Diag-nosen und Geschlecht je 1.000 Geschlechtsgleiche

Diagnosen und Ge-schlecht

Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz

je 1000 Männer

je 1000 Frauen

je 1000 Einwoh-

ner

je 1000 Männer

je 1000 Frauen

je 1000 Einwoh-

ner F0 1,0 1,3 2,3 1,1 1,2 2,3 F1 4,7 2,3 6,9 6,5 2,4 8,7 F2 2,4 2,0 4,4 1,7 1,5 3,1

F3 1,9 3,2 5,0 1,9 3,4 5,3 F4 3,5 3,6 7,0 1,5 2,6 4,0

F5 0,1 0,3 0,4 0,1 0,3 0,5

F6 0,4 1,1 1,5 0,3 0,6 0,8 F7 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,2 F8 0,2 0,1 0,2 0,2 0,1 0,2 F9 0,7 0,4 1,1 0,5 0,3 0,8

gesamt 14,9 14,4 14,6 14,0 12,4 13,2

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Im Ergebnis zeigt sich, dass insbesondere Männer aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich

erkennbar seltener wegen einer Suchterkrankung in 2007 stationär behandelt worden sind

als dies im Landesdurchschnitt der Fall ist. Wegen neurotischer Störungen wurden sie dage-

gen - wie auch die Frauen - erkennbar häufiger stationär behandelt als im Landesdurch-

schnitt.

Die durchschnittliche Verweildauer liegt für nahezu alle Diagnosegruppen für Rheinland-

Pfalz über den Werten des Landkreises, wie die folgende Abbildung zeigt. Eine Ausnahme

bilden die affektiven Störungen (F3), deren Behandlungsdauer für Einwohnerinnen und Ein-

wohner aus dem Landkreis 0,2 Behandlungstage länger dauert als für Einwohnerinnen und

Einwohner aus Rheinland-Pfalz sowie eine deutlich längere Behandlungsdauer in der Diag-

nosegruppe F8 (Entwicklungsstörungen), die jedoch insgesamt sowohl für den Landkreis als

auch für Rheinland-Pfalz lediglich 1% der Behandlungsepisoden repräsentieren.

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259

Abbildung 26: Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen iner psychiatrischen Hauptdiagnose nach Diagnosegruppen und Verweildauer

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

Im Vergleich der Altersgruppen von Landkreis und Land Rheinland-Pfalz wiederholt sich mit

zwei Ausnahmen die bereits beschriebene höhere Behandlungsdichte der Einwohnerinnen

und Einwohner des Landkreises. Seltener als dies landesweit der Fall war, wurden im Jahr

2007 40 bis unter 50-Jährige behandelt sowie hochbetagte Menschen, die 75 Jahre und älter

sind. Es muss eine Vermutung bleiben, dass die niedrigere Behandlungsrate bei den 40 bis

unter 50-Jährigen im Zusammenhang mit der geringeren Häufigkeit stationärer Behand-

lungsmaßnahmen bei Männern aufgrund einer Suchterkrankung steht.

F0 F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 gesamt

Rheinland-Pfalz 17,3 8,2 32,6 31,3 16,3 22,4 23,8 19,8 11,8 32,0 19,6

Verweildauer bei stationären Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen einer psychiatrischen Hauptdiagnose je 1000 EW nach Diagnosegruppen

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260

Tabelle 175: Anzahl stationärer Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Altersgruppen

Fälle nach Altersgruppen

Bernkastel-Wittlich Rheinland-Pfalz

Anzahl je 1000 Altersgleiche Anzahl je 1000 Altersgleicheabs. % %

unter 20 217 13% 9,2 5.897 11% 7,2

20 - bis unter 30 221 13% 18,2 7.332 14% 15,7

30 bis unter 40 246 15% 17,6 7.731 14% 15,3

40 bis unter 50 303 18% 16,5 11.739 22% 17,2

50 bis unter 60 322 19% 20,1 8.615 16% 15,3

60 bis unter 65 136 8% 26,1 2.278 4% 11,7

65 bis unter 75 127 8% 18,4 4.580 9% 10,0

75 und älter 84 5% 7,6 5.168 10% 14,3

gesamt 1.656 100% 14,6 53.340 100% 13,2

Quelle: Statistisches Landesamt, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

12.3 Sozialpsychiatrischer Dienst bei der Kreisverwaltung

Nach § 5 Abs. 2 des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen vom 17.11.1995 hat

der sozialpsychiatrische Dienst „dafür Sorge zu tragen, dass psychisch kranke Personen

sowie Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorliegen, rechtzeitig

ärztlich und psychosozial beraten und betreut werden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat er

insbesondere darauf hinzuwirken, dass die von den niedergelassenen Ärzten, den Kranken-

häusern, den Trägern der Sozial- und Jugendhilfe, den Kirchen und Religionsgemeinschaf-

ten des öffentlichen Rechts, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und allen sonstigen

geeigneten öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Organisationen, Einrichtungen und

Stellen angebotenen Hilfen vorrangig in Anspruch genommen werden. Soweit und solange

eine Inanspruchnahme der in Satz 2 genannten Hilfsangebote nicht möglich ist, soll der So-

zialpsychiatrische Dienst die erforderliche ambulante ärztliche und psychosoziale Beratung

und Betreuung selbst durchführen.“

Darüber hinaus haben die Landkreise die Aufgabe, „ Hilfen, die im Rahmen eines Gemein-

depsychiatrischen Verbundes erbracht werden sollen“ (§ 7 Abs. 1 PsychKG), zu planen und

zu koordinieren. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist diese Aufgabe dem Fachbereich 52

übertragen.

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261

Im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDie) des Landkreises sind zum Zeitpunkt der Untersu-

chung fünf Personen beschäftigt gewesen, vier davon als Teilzeitbeschäftigte. Insgesamt

standen 3,2 NAK zur Verfügung, 0,2 NAK davon entfallen auf einen Arzt/Ärztin, drei NAK auf

Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter.

Mit dieser Personalausstattung kommen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 2,83

Fachkräfte im Sozialpsychiatrischen Dienst. Im Landkreis Kaiserslautern lag die entspre-

chende Rate im Jahre 2005 bei 2,70119. D.h. die Personalausstattung des Sozialpsychiatri-

schen Dienstes im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist etwas besser als in Kaiserslautern. Wei-

tere Vergleichsdaten aus anderen ländlichen Regionen liegen nicht vor.

Der Dienst ist montags bis freitags von 08.00 – 12.00 Uhr, montags zusätzlich von 14.00 –

16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 – 18.00 Uhr sowohl persönlich als auch telefonisch

erreichbar. Zu anderen Zeiten ist der Dienst nicht erreichbar. Rufumleitungen sind nicht ge-

schaltet, einen Anrufbeantworter gibt es nicht.

12 x mal jährlich wird eine Supervision durch einen internen Supervisor durchgeführt.

Die Fälle werden im Sozialpsychiatrischen Dienst mit Hilfe des Softwareprogramm Com-

PASS bearbeitet. Mit dieser Software arbeitet auch die Sachbearbeitung der Eingliederungs-

hilfe nach SGB XII in Fachbereich 31. Das Programm arbeitet mit unterschiedlichen Zu-

gangsberechtigungen: in den Fällen, die sowohl vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreut

werden als auch Eingliederungshilfen beziehen, haben beide Fachbereiche Zugriff auf die

Daten.

Mitte Oktober 2009 wurde aus diesem Programm die Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatri-

schen Dienst mit den Merkmalen „Alter“, „Geschlecht“, „Diagnose“ und „Herkunft“ ermittelt.

Abgebildet wurde auch die Häufigkeit der Fälle, die vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreut

werden und Eingliederungshilfe nach SGB XII beziehen.

Die Ergebnisse der Abfrage sind nachfolgend dargestellt und mit Erhebungsergebnissen aus

dem Landkreis Kaiserslautern verglichen.

In der folgenden Tabelle ist zu sehen, dass zum Erhebungszeitpunkt 175 Fälle vom Sozial-

psychiatrischen Dienst betreut wurden. Dies sind 1,55 Fälle auf 1.000 Einwohnerinnen und

Einwohner des Landkreises.

119 {Schmitt-Schäfer Dezember 2004 #1135}

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262

Zum Vergleich: Im Jahr 2007 lag die Versorgungsrate (Fälle/1.000 EW) für den Landkreis

Kaiserslautern mit 221 Fällen bei 2,05 Fällen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner

(Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis gesamt: 107.580).

Zwei Drittel der vom sozialpsychiatrischen Dienst betreuten Personen beziehen keine Leis-

tungen der Eingliederungshilfe. In diesen Fällen gibt es somit keine Schnittstelle zwischen

dem Sozialpsychiatrischen Dienst und dem Fachbereich 31- Eingliederungshilfe.

Tabelle 176: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009

Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Anzahl %

Anzahl der Fälle im SpDie 175 100

davon nur in Betreuung des Sozialpsychiatrischen Dienstes 118 67

davon in Betreuung des Sozialpsychiatrischen Dienstes und Bezug von Eingliederungshilfe 57 33

Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009

Der Sozialpsychiatrische Dienst verschlüsselt seine Fälle nach nur zwei Diagnosegruppen:

Suchterkrankungen (F10) und andere psychischen Erkrankungen (F99). Von den insgesamt

175 Fällen im SpDie sind 46 der Indikation F10 zugeordnet. Dies sind mit 26% ein Viertel

aller betreuten Fälle (n=175). Diese Häufigkeit von Suchterkrankungen entspricht der im So-

zialpsychiatrischen Dienst Kaiserslautern vorgefundenen Angaben. Dort waren in 2006 22%

der Fälle Suchterkrankungen zugeordnet.

83% der Fälle nach F10 befinden sich ausschließlich in der Betreuung des Sozialpsychiatri-

schen Dienstes, in 8 Fällen oder 17% der Fälle wurde neben der Betreuung durch den SpDie

Eingliederungshilfe bezogen.

Bei den Fällen mit anderer Diagnose (F99) liegt der Anteil der ausschließlich durch den

SpDie betreuten Personen bei 62%.

Das heißt, dass Fälle mit einer Suchterkrankung relativ häufiger allein durch den Sozialpsy-

chiatrischen Dienst betreut werden, als dies insgesamt über alle Fälle hinweg festzustellen

ist.

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263

Tabelle 177: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnosegruppen

Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst

Diagnosegruppen gesamt

F10 F99

abs. % abs. % abs. %

Anzahl der Fälle nur in Betreuung des Sozial-psychiatrischen Dienstes 38 83% 80 62% 57 33%

Anzahl gemeinsame Fallbearbeitung FB 31 / SpDie 8 17% 49 38% 118 67%

Anzahl der Fälle im SpDie gesamt 46 100% 129 100% 175 100%

Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009

Von den insgesamt 175 betreuten Fällen sind 86 oder 49% männlich. Die Geschlechtsvertei-

lung der Personen, die den Sozialpsychiatrischen Dienst in Anspruch nehmen, ist damit in

etwa ausgeglichen.

Männer werden allerdings häufiger nur vom SpDie betreut als Frauen: bei den Männern liegt

der Anteil bei 71%, bei den Frauen bei 64%.

Tabelle 178: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Geschlecht

Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Diagnosegruppen gesamt

Männer Frauen

abs. % abs. % abs. %

Anzahl der Fälle nur in Betreuung des Sozial-psychiatrischen Dienstes 61 71% 57 64% 57 33%

Anzahl gemeinsame Fallbearbeitung FB 31 / SpDie 25 29% 32 36% 118 67%

Anzahl der Fälle im SpDie gesamt 86 100% 89 100% 175 100%

Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009

Bei Fällen mit einer Störung des Suchtverhaltens handelt es sich, wie die nun folgende Ta-

belle zeigt, in 67% der Fälle um Männer, bei den übrigen Diagnosen dominieren mit 57% der

Fälle die Frauen, wobei zu bemerken ist, dass eine differenziertere Betrachtung der Stö-

rungsarten mit dem vorliegenden Zahlenmaterial nicht möglich ist.

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Tabelle 179: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnose und Geschlecht

Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Diagnosegruppen gesamt

F10 F99

abs. % abs. % abs. %

Männer 31 67% 55 43% 46 49%

Frauen 15 33% 74 57% 129 51%

Anzahl der Fälle im SpDie gesamt 46 100% 129 100% 175 100%

Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009

Der Jüngste der vom SpDie betreuten Fälle war 17 Jahre, der älteste 98 Jahre alt, das

Durchschnittsalter lag bei 48 Jahren. Dieses Durchschnittsalter entspricht der in Kaiserslau-

tern gefundenen Altersverteilung.

16 oder 11% der Fälle entfielen auf eine Altersklasse von 17 bis unter 25 Jahren, davon

handelte es sich in einem Fall (6%) um eine Suchterkrankung.

In 29 oder 20% der Fälle lag das Alter zwischen 25 und unter 40 Jahren, auch hier lag der

Schwerpunkt auf anderen psychischen Störungen als einer Suchterkrankung (Sucht: n=5

oder 17%).

Den größten Anteil stellten Fälle im Alter von 40 bis unter 65 Jahren, auf sie entfielen mit 77

Fällen 54% aller Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst. Der Anteil der Fälle mit einer Sucht-

erkrankung in dieser Altersgruppe lag mit 30 von 77 Fällen bei 39%. Suchterkrankungen sind

in dieser Altersgruppe überdurchschnittlich häufig vertreten – in allen übrigen Altersgruppen

treten andere psychische Störungen häufiger auf als dies insgesamt der Fall ist.

15% der Fälle (n=21) schließlich waren 65 Jahre alt und älter.

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265

Tabelle 180: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnose und Alter

Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Diagnosegruppen gesamt

F10 F99

abs. % abs. % abs. %

17 bis unter 25 1 2% 15 15% 16 11%

25 bis unter 40 5 12% 24 24% 29 20%

40 bis unter 65 30 71% 47 47% 77 54%

65 Jahre und älter 6 14% 15 15% 21 15%

Anzahl der Fälle im SpDie gesamt 42 100% 101 100% 143 100%

Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009

Die nachfolgende Tabelle informiert über die Herkunft der Fälle im Sozialpsychiatrischen

Dienst nach (Verbands-) Gemeinden bzw. verbandsfreien Städten. In den Häufigkeiten

kommen die meisten der vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreuten Fälle aus der ver-

bandsfreien Stadt Wittlich (n=43, 25%), der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues (n=35,

20%) und der Einheitsgemeinde Morbach (n=21, 12%). Aus diesen Gemeinden bzw. Ge-

meindeverbänden kommen 57% der Fälle des Sozialpsychiatrischen Dienstes.

Auch in der Betrachtung der Anzahl der Fälle auf 1.000 erwachsene Personen findet sich die

höchste Versorgungsdichte in der Stadt Wittlich mit 2,98/1.000 Erwachsene. An zweiter Stel-

le folgt dann jedoch die Einheitsgemeinde Morbach mit 2,33 Fällen/1.000 Erwachsene,

Neumagen-Dhron mit 2,07/1.000 Erwachsene und Kröv-Bausendorf mit 1,91 je 1.000 Er-

wachsene.

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266

Tabelle 181: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Herkunft

Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst

gesamt Anzahl EW 17 Jahre

und älter Je 1000 EW 17 Jahre

und älter abs. %

EG Morbach 21 12% 9.010 2,33

VfG Wittlich 43 25% 14.419 2,98

VG Bernkastel-Kues 35 20% 18.994 1,84

VG Kröv-Bausendorf 14 8% 7.348 1,91

VG Manderscheid 5 3% 6.247 0,80

VG Neumagen-Dhron 10 6% 4.828 2,07

VG Thalfang 9 5% 6.111 1,47

VG Traben-Trarbach 11 6% 7.891 1,39

VG Wittlich-Land 24 14% 17.504 1,37

von außerhalb des Landkreises 1 1% - -

unbekannt 2 1% - -

Anzahl der Fälle im SdDie gesamt 175 100% 92.352 1,89

Quelle: Kreisverwaltung 2009, eigene Darstellung, transfer 2009

12.4 Angebote zum selbstbestimmten Wohnen

Strukturen und Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen sind in Kapitel 10 dargestellt.

12.5 Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben

Strukturen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind in Kapitel 8 dargestellt.

12.6 Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle

Seit 2007 fördert der Landkreis Bernkastel-Wittlich jeweils eine halbe Stelle als Kontakt- und

Beratungsstelle im Leistnerhaus, Bernkastel-Kues, sowie in Haus Felsenburg, Wittlich. Als

Aufgaben der Kontakt und Beratungsstelle wurden in einer Vereinbarung am 19. März 2007

festgehalten:

1. Die Kontakt- und Beratungsstellen sind ein zusätzliches Angebot zu den bestehen-

den Tagesstätten.

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267

2. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Kontaktbereich. Hierzu sollten folgende Maß-

nahmen umgesetzt werden

• mindestens einmal wöchentlich Öffnung eines Kontaktcafe´s / Teestube in den jeweiligen Räumlichkeiten;

• Kontaktgespräche, auch telefonisch;

• Gruppen- und Einzelangebote (z. B. in den Bereichen Freizeit/Kontakt, körper-liche Bewegung, Alltagsbewältigung)

• Freizeitangebote;

• Angehörigenarbeit;

• Öffentlichkeitsarbeit;

• Förderung und Betreuung ehrenamtlicher Tätigkeit;

• Koordination und Vernetzung der Zusammenarbeit beider Kontakt-und Bera-tungsstellen.

3. Die Träger des Angebotes haben sich verpflichtet, „die erbrachten Leistungen eines

Kalenderjahres … in einem Jahresbericht“ zu dokumentieren. Dieser Bericht sollte

mindestens enthalten

• Beschreibung der angebotenen und erbrachten Leistungen und Maßnahmen

mit Angaben über die zeitliche Dauer und die Teilnehmerzahl.

• bei Beratungsleistungen wird sowohl die Nachfrage dokumentiert als auch wie

oft (und in welchen Fällen) weiterführende Beratungen durch den Sozialpsy-

chiatrischen Dienst vermittelt wurden, bzw. warum nicht.

• Darstellung der Verteilung der Zeitanteile der geförderten 0,50 NAK Personal-

stelle auf die unter 1. genannten Aufgaben.

Zur Erstellung der Teilhabeplanung standen die Tätigkeitsberichte der Kontakt- und Bera-

tungsstelle an Haus Felsenburg für das Jahr 2008 sowie die Berichte der Kontakt- und Bera-

tungsstelle am Leistnerhaus für die Jahre 2007 und 2008 zur Verfügung.

Ein Dienst definierte Beratungsleistung als „ein Gespräch, welches in eine Weitervermittlung

an einen anderen Dienst, meistens des Sozialen Dienstes der Kreisverwaltung endet. Alles

andere fällt unter Kontakte.“ Für den zweiten Dienst unterstützt „ein Beratungsangebot

…Ratsuchende bei der Klärung ihrer aktuellen Lebenssituation sowie bei der Orientierung in

der psychosozialen Landschaft.“ In beiden Fällen wird ausgesagt, dass das Ergebnis der

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Beratungsleistung eine Vermittlung an den sozialpsychiatrischen Dienst der Kreisverwaltung

ist.

Eine Kontakt- und Beratungsstelle informierte über 23 beratende Personen in 2008, die zwei-

te Kontakt- und Beratungsstelle zählte 13 Beratungen. 12 der 23 beratenen Personen in der

ersten Kontakt- und Beratungsstelle wurden einmal beraten, 6 zweimal, 3 dreimal und 2

mehrmals. In der zweiten Kontakt- und Beratungsstelle kam es etwa zu einer Beratung im

Monat.

Eine Kontakt- und Beratungsstelle ist wöchentlich mittwochs außer an Feiertagen für 3 Stun-

den von 13.00 – 16.00 Uhr geöffnet. Die zweite Kontakt- und Beratungsstelle berichtete von

Öffnungszeiten eines Kontaktcafes montags von 14.30 - 17.00 Uhr und donnerstags von

16.00 – 19.00 Uhr und war somit jede Woche 5,5 Stunden geöffnet.

Im Vergleich hierzu weist die Statistik des Landschaftsverbandes Rheinland zur Arbeit der

Kontaktstellen aus, dass dort 17% der Kontakt- und Beratungsstellen eine Öffnungszeit von

unter 10 Stunden haben.

Eine Kontakt- und Beratungsstelle zählte in 2008 insgesamt 110 Besucher, wobei im Bericht

nicht deutlich wurde, um wie viele unterschiedliche Personen es sich hierbei handelte. Die

zweite Kontakt- und Beratungsstelle informierte über 52 Besucherinnen und Besucher im

Jahr 2008. Diese Besucherinnen bzw. Besucher kamen zwischen „1 und 112 Mal“.

Im Vergleich hierzu informiert die o.g. Statistik des Landschaftsverbandes Rheinland zur Ar-

beit der Kontaktstellen darüber, dass die durchschnittliche Anzahl der Besucherinnen und

Besucher in 2006 bei 216 lag.

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269

13 FUNKTIONSFÄHIGKEIT DES SOZIALRAUMS

Der Sozialraum bezeichnet eine definierte Region, hier den Landkreis Bernkastel-Wittlich,

in dem Personen ihr Leben individuell, aber auch gemeinschaftlich gestalten. Die Infra-

struktur des Landkreises bildet hierfür einen Rahmen und wird im Folgenden nach den

Kriterien ÖPNV, Selbstversorgung und ärztliche Versorgung untersucht.

13.1 Anbindung an den ÖPNV

Zur Situation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Bernkastel-

Wittlich liegen aus dem Jahr 2006 umfangreiche Arbeiten vor, die im Zusammenhang mit

der Verkehrsplanung erstellt wurden. Insoweit wird an dieser Stelle auf die entsprechen-

den Unterlagen verwiesen120.

Im Rahmen der Teilhabeplanung wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die

Mobilität als eines der zentralsten Probleme angeführt. Problematisch seien die individuel-

len Möglichkeiten, hauptsächlich aber die Angebote des ÖPNV. Dessen Verbindungen

wurden insbesondere in den Abendstunden und am Wochenende als unzureichend wahr-

genommen. Die Gestaltung der Busfahrpläne wurde als unübersichtlich und zu klein kriti-

siert. Eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV wurde gefordert. Die Fahrpläne der Bahn

seien gegenüber den Plänen des Omnibusnahverkehrs besser zu verstehen. Allerdings

sollten die Lautsprecheransagen auf den Bahnsteigen etwas lauter sein.121

In Kapitel 10.2.1 „Alter, Räumliche Lage und Struktur stationärer Einrichtungen der Behin-

dertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ wird die Anbindung der Wohnheime an den

ÖPNV beschrieben. Drei der sieben Wohnheime sind nicht an das ÖPNV–Netz ange-

schlossen, sechs liegen außerhalb von Ortschaften. Somit kann die örtliche Lage der

Wohnheime als gravierender Barrierefaktor für die individuelle Mobilität ihrer Bewohner

angesehen werden.

120 http://www.vrt-info.de/pdf/nahverkehrsplan-bks-wil.pdf; http://www.bernkastel-wittlich.de/fileadmin/data/FB11/Nahverkehrsplan_VRT_Anlagen.pdf, zuletzt geprüft am 09.10.2009. 121 AK Tagesstruktur, 10.08.2009

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270

13.2 Wirtschaftliche Infrastruktur: Einrichtungen des täglichen Bedarfs und Dienst-leistungen

Im Gegensatz zu der deutlichen Problemanzeige in Bezug auf die Mobilität wurden die

Möglichkeiten des täglichen Einkaufs von den Teilnehmenden nicht explizit thematisiert.

Dies könnte in Zusammenhang mit der Wohnsituation insbesondere der mitwirkenden

Menschen mit Behinderungen stehen. Die Mehrzahl der Teilnehmenden lebte in Wohn-

heimen der Eingliederungshilfe, eine individuelle Selbstversorgung mit Grundnahrungs-

mitteln ist daher für sie in der Regel nicht erforderlich.

Im Folgenden wird daher auf die Ergebnisse im Rahmen der Pflegestrukturplanung

Bernkastel-Wittlich zurückgegriffen, welche ebenfalls von transfer durchgeführt wurde.

Als klassische Produkte des täglichen Bedarfs wurden Brot und Fleisch definiert. Eine

Bestandsaufnahme an Einrichtungen des täglichen Bedarfs setzt eine enge räumliche

Nähe und die Möglichkeit des Erreichens voraus. Die Daten der Unternehmensstatistik

des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz konnten aufgrund von im März 2009 be-

stehenden datenschutzrechtlichen Sperren nicht bezogen werden. Gleichzeitig wäre die

Auswertung der zur Verfügung stehenden Daten nur wenig hilfreich, da die Unternehmen

nach dem Hauptsitz der Betriebe gemeldet werden. Gerade im Bereich der kleineren Bä-

ckereien ist die Versorgung in der Region mit dieser Statistik nur sehr wenig aussagefä-

hig.

transfer bezog Daten zur Versorgung mit Backwaren und Fleischereiprodukten aus dem

Branchenverzeichnis (www.gelbeseiten.de) und führte eine eigene Befragung bei den

Bäckereien und Metzgereien durch.

Die höchste Dichte an Bäckereien, ausgedrückt im Verhältnis von Anzahl der Einwohne-

rinnen und Einwohner je Bäckerei gibt es in der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron.

Dort kommt auf 526 Einwohnerinnen und Einwohner eine Bäckerei. Im Durchschnitt des

Landkreises sind es 1.229 Einwohnerinnen und Einwohner je Bäckerei. Nach diesem Kri-

terium am schlechtesten versorgt ist die Bevölkerung in den Verbandsgemeinden Wittlich-

Land und Thalfang am Erbeskopf.

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Tabelle 182: Anzahl der Bäckereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich 2007

Bäckereien nach Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Bevölkerung Anzahl Bäckereien EW je Bäckerei abs. % abs. %

Stadt Wittlich 17.751 16% 13 14% 1.365

VG Kröv-Bausendorf 8.918 8% 10 11% 892

VG Manderscheid 7.845 7% 5 5% 1.569

VG Neumagen-Dhron 5.788 5% 11 12% 526

VG Thalfang am Erbeskopf 7.447 7% 4 4% 1.862

VG Traben-Trarbach 9.565 8% 8 9% 1.196

VG Bernkastel-Kues 22.921 20% 22 24% 1.042

VG Wittlich-Land 21.787 19% 11 12% 1.981

Einheitsgemeinde Morbach 11.021 10% 8 9% 1.378

Landkreis gesamt 113.043 100% 92 100% 1.229

Quelle: Handwerkskammer Trier und www.gelbeseiten.de 2009, eigene Berechnungen

Anders stellt sich die Situation bei den Metzgereien dar. Hier ist die Versorgung in den

Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues und Manderscheid im Vergleich zum Durchschnitt

des Landkreises überdurchschnittlich gut. Eher ungünstig stellt sich die Situation in der

Einheitsgemeinde Morbach und - wie schon bei den Bäckereien - in der Verbandsge-

meinde Thalfang am Erbeskopf dar. In diesen Gemeinden kommen circa 3.700 Einwoh-

nerinnen und Einwohner auf eine Metzgerei.

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Tabelle 183:Anzahl der Metzgereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich 2007

Metzgereien nach Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Bevölkerung Anzahl Metzgerei EW je Metzgerei abs. % abs. %

Stadt Wittlich 17.751 16% 7 13% 2.536

VG Kröv-Bausendorf 8.918 8% 3 6% 2.973

VG Manderscheid 7.845 7% 5 9% 1.569

VG Neumagen-Dhron 5.788 5% 3 6% 1.929

VG Thalfang am Erbeskopf 7.447 7% 2 4% 3.724

VG Traben-Trarbach 9.565 8% 5 9% 1.913

VG Bernkastel-Kues 22.921 20% 17 32% 1.348

VG Wittlich-Land 21.787 19% 8 15% 2.723

Einheitsgemeinde Morbach 11.021 10% 3 6% 3.674

Landkreis gesamt 113.043 100% 53 100% 2.133

Quelle: Handwerkskammer Trier und www.gelbeseiten.de 2009, eigene Berechnungen

Das folgende Schaubild zeigt die räumliche Verteilung und damit die Konzentration der

Bäckereien und Metzgereien in den Ortschaften.

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273

Abbildung 27:Grundversorgung Bäckereien und Metzgereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Quelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und transfer, 2009

Um die Kunden in der Region zu erreichen, bieten Bäckereien und Metzgereien den Ver-

kauf ihrer Produkte über die sogenannten „Rollenden Läden“ an. Um die tatsächliche Ver-

sorgung abbilden zu können, wurden die erfassten Bäckereien und Metzgereien ange-

schrieben und nach dieser Dienstleistung befragt. Bei einem Rücklauf von 11% der be-

fragten Bäckereien und 42 % der befragten Metzgereien konnten weitere Versorgungs-

grade ermittelt werden.

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Tabelle 184 kann entnommen werden, in wie vielen Orten die „Rollenden Läden“ wie häu-

fig halten. Gleichzeitig wird verdeutlicht, an wie vielen Tagen pro Woche der Einkauf an

diesen Haltestellen möglich ist. Je Anbieter erfolgt eine Belieferung täglich oder auch nur

an bestimmten Tagen der Woche. Auch die Angabe von Haltestellen divergiert sehr stark.

Tabelle 184: Anzahl an angefahrenen Orten mit der Belieferung von Backwaren und Fleischereiprodukten, Anzahl Haltestellen und Häufigkeit an Tagen pro Woche

Backwaren Anzahl Ort-schaften ge-samt

Anzahl ange-fahrene Ort-schaften

Anzahl Halte-stellen pro Ort

Anzahl Tage pro Woche

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues 20 12 1 - 40 3 - 7

Verbandsgemeinde Witt-lich-Land 24 12 3 - 25 2 - 3

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 21 8 3 - 20 2 - 3

Fleischereiprodukte

Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues 20 14 2 - 21 1

Einheitsgemeinde Morbach 18 2 - 12 1

Quelle: eigene Erhebung, transfer, 2009

Die Belieferung mit Produkten auf Bestellung wurde ebenfalls erfragt. In manchen Orten

ist die Lieferung auf Bestellung möglich, diese Angaben erfolgten von 2 Unternehmen.

Zusätzliche Lieferanten sind bekannt. Es liegen jedoch keine Angaben zu Routen und

deren Häufigkeit und Haltestellen vor.

Die „Rollenden Läden“ erfüllen neben der Versorgung mit Produkten des täglichen Be-

darfs augenscheinlich auch eine kommunikative Funktion. „Mann und Frau“ trifft sich dort.

Ein Gespräch findet statt. Es ist auch bekannt, dass Haltestellen bei Bedarf um einige

Meter verschoben werden oder dass hilfsbedürftige Menschen, die zu den Kunden zäh-

len, Produkte auch mal an die „Tür gehängt bekommen.“

Die Dorfläden in der Region erfüllen ebenfalls wichtige Funktionen der Versorgung. Dem

Trierischen Volksfreund vom 02. Juli und 19. August 2009 ist zu entnehmen, dass in fol-

genden Ortschaften Dorfläden existieren:

Tabelle 185: Dorfläden im Landkreis Bernkastel-Wittlich

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Dorfläden Anzahl Ortschaften Anzahl Läden

Einheitsgemeinde Morbach 4 5

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf 3 3

Verbandsgemeinde Wittlich-Land 1 1

Quelle: Trierischer Volksfreund vom 02. Juli und 10. August 2009

Zu erwähnen ist auch die im April 2009 erfolgte Unterzeichnung einer Zielvereinbarung für

einen barrierefreien Handel durch das E-Center des EDEKA Markts in Wittlich. Dies ist

auch auf die Initiative der Mitglieder des Behindertenbeirats im Kreis bernkastel-Wittlich

zurückzuführen.

Die Geldversorgung und der barrierefreie Zugang zu Automaten und Filialen wurden

über eine Befragung der im Landkreis ansässigen Geldinstitute eruiert. Die Institute ken-

nen das Thema der Versorgung hilfebedürftiger immobiler Menschen und bieten unter-

schiedliche Dienstleistungen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie

und Frauen und der Landesbehindertenbeauftragte Otmar Miles-Paul moderieren den

Prozess der Umsetzung einer Zielvereinbarung rheinland-pfälzischer Sparkassen zur Ein-

richtung barrierefreier Zugänge zur Geldversorgung und der Erledigung von Bankgeschäf-

ten (www.rlp.de vom 21.07.2009). Auch die Sparkasse Mittelmosel – Eifel Mosel Huns-

rück im Landkreis Bernkastel-Wittlich ist der Zielvereinbarung des Sparkassen- und Giro-

verbandes Rheinland-Pfalz beigetreten. 26 (45 %) der Standorte der Geschäftsstellen

(inklusive Geschäftsstellen nur mit Selbstbedienungsgeräten, ohne personelle Besetzung)

sind ebenerdig zugänglich. Für die Geldversorgung vor Ort hat das Institut eine „Fahrbare

Geschäftsstelle“ eingerichtet. Der Zugang ist über 2 Treppenstufen erreichbar. Die fahrba-

re Geschäftsstelle versorgt jeden Tag unterschiedliche Orte in den jeweiligen Verbands-

gemeinden. Der Aufenthalt ist jeweils halbstündlich. Die VR-Bank Hunsrück-Mosel eG

unterhält 13 Geschäftsstellen zur Geldversorgung. Die Hauptgeschäftsstelle sowie eine

weitere Geschäftsstelle sind barrierefrei zugänglich. Das Geldinstitut hat einen „Haus-zu-

Haus-Service“ eingerichtet. Der Bedarf ist in der betreffenden Geschäftsstelle anzumel-

den. Die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank e.G. Wittlich besitzt 21 Filialen, von denen

76 % barrierefrei sind. Geldautomaten sind laut Auskunft des Instituts zu 77 % barrierefrei

zugänglich. Die Sparda-Bank Südwest e.G. verfügt über keinen barrierefreien Zugang in

ihrer Geschäftsstelle. Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Versorgung mit Bargeld in

ansässigen REWE- und Penny-Märkten bei einem Einkauf mit der EC-Karte.

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276

Die Infrastruktur in Dörfern und Gemeinden, das Vorhandensein von Dorfläden oder Rol-

lenden Läden und die Möglichkeit der Geldversorgung sind ein wichtiger Förderfaktor,

wenn es um das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit geht – unabhängig davon, ob ein

Mensch alt ist oder eine Behinderung hat. Die Aspekte der Barrierefreiheit und der Ver-

sorgungsmöglichkeiten sollten daher umfassend und übergreifend berücksichtigt werden.

13.3 Niedergelassene Ärzte

Die folgenden quantitativen Ergebnisse wurden ebenfalls im Rahmen der Pflegestruktur-

planung Bernkastel-Wittlich erhoben. Im Jahre 2007 waren es 67 Allgemeinmediziner und

112 Fachärzte, die sich wie folgt auf die einzelnen Beratungs- und Koordinierungsberei-

che verteilten.

Im Durchschnitt kommen auf einen Allgemeinmediziner 1.687 Einwohner. Dies entspricht

etwa dem Landesdurchschnitt von 1.669 Einwohnern/Allgemeinmediziner. Rechnet man

die Fachärzte hinzu, so liegt die Arztdichte im Landkreis Bernkastel-Wittlich bei 632

Einwohnern/Arzt, in Rheinland-Pfalz sind es 565 Einwohner. Im Bereich der Stadtteile

Wittlich, der Verbandsgemeinde Manderscheid und der Verbandsgemeinde Kröv-

Bausendorf kommen auf einen Arzt (Allgemeinmediziner und Fachärzte) 1.524

Einwohnerinnen und Einwohner. Eine hohe Arztdichte kann für den Bereich der

Verbandsgemeinde Traben-Trarbach konstatiert werden. Tabelle 187 zeigt die Verteilung

freipraktizierender Ärzte, unterteilt in die in der Pflegestruktplanung verwendeten Bereiche

der Beratungs-und Koordinierungsstellen (Beko). Die einzelnen Beko Bereiche umfassen

folgende Gebiete:

Tabelle 186: Beko-Bereiche

Beko I Beko II Beko III

VG Bernkastel-Kues Stadt Wittlich (Stadtkern) Stadt Wittlich (Stadtteile)

VG Wittlich – Land VG Manderscheid

VG Kröv-Bausendorf

Beko IV Beko V

Gemeinde Morbach VG Traben-Trarbach

VG Thalfang am Erbeskopf

VG Neumagen-Dhron

Quelle: Pflegestrukturplanung 2009, S. 33 ff.

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277

Tabelle 187: Anzahl Freipraktizierender Ärzte im Landkreis Bernkastel-Wittlich nach Beko - Bereichen

2007 Beko I Beko II Beko III Beko IV Beko V

Anzahl Allgemeinmediziner/innen 17 22 8 13 7

Anzahl Fachärzte/innen 25 63 3 8 13

Einwohnerzahl 22.921 39.538 16.763 24.256 9.565

Arztdichte insgesamt in Einwohner/Arzt 546 E/A 465 E/A 1.524 E/A 1.155 E/A 478 E/A

Arztdichte Allgemeinmediziner

1.348 E/Allg

1.797 E/Allg

2.095 E/Allg

1.866 E/Allg

1.366 E/Allg

Arztdichte Fachärzte/innen 917 E/FA 628 E/FA 5.588 E/FA

3.032 E/FA 736 E/FA

Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Bad Ems 2009

In der Teilhabeplanung wurde im Rahmen der Expertengremien Teilhabekonferenz I und

II die Zugänglichkeit zur ärztlichen Versorgung eingeschätzt.

Der Zugang zur ambulanten Behandlung durch den Hausarzt wird von beiden Gremien

als vorhanden angegeben. Demgegenüber unterscheidet sich die Wahrnehmung in Be-

zug auf die ambulante Behandlung durch Fachärzte. Die Mitglieder der THK II (für Men-

schen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen) schätzen auch hier den Zu-

gang überwiegend als vorhanden ein. Die Mitglieder der THK I (für Menschen mit einer

seelischen Behinderung) finden die fachärztliche Behandlung für diese Personengruppe

nur schwer zugänglich. Es gebe lange Wartezeiten.

Dementsprechend wurde auch die psychotherapeutische Leistung durch Ärzte als schwer

zugänglich bezeichnet, Psychotherapie durch Psychologen fehle ganz.

Bei den Mitgliedern der THK I gab es hierzu kein eindeutiges Meinungsbild.122

122 Expertengremium THK I, 17.06.2009; Expertengremium THK II 04.06.2009

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278

14 PROGNOSE: ENTWICKLUNG DER ANZAHL LEISTUNGSBERECHTIGTER

PERSONEN

Um den Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen im Landkreis auch in Zukunft pas-

sende Unterstützungsmöglichkeiten anbieten zu können, kann eine Prognose der Bevöl-

kerungsentwicklung in Bezug auf den potentiell leistungsberechtigten Personenkreis hilf-

reich sein. In Kapitel 2 wurde jedoch bereits deutlich, dass dieser Personenkreis an sich

nur schwer zu fassen ist, da eine medizinisch festgestellte Beeinträchtigung der Funkti-

onsfähigkeit nicht gleichzusetzen ist mit einer (wesentlichen) Teilhabebeeinträchtigung im

Sinne des SGB XII. Nichts desto trotz kann eine Annäherung an den potentiellen Perso-

nenkreis über verschiedene Zugänge stattfinden. Aussagen über Art und Umfang eines

zukünftig möglichen Unterstützungsbedarfes sind nicht möglich. Dies liegt insbesondere

darin begründet, dass ein möglicher medizinischer Fortschritt sowie mögliche Verände-

rungen der Umweltfaktoren bei einer Prognose nicht berücksichtigt werden können.

14.1 Annäherung über die Entwicklung der Gesamtbevölkerung Bernkastel-Wittlich

Im Gegensatz zu Rheinland-Pfalz gesamt, wo in den Jahren von 1995 – 2007 ein Wachs-

tumsplus von 1,7% zu verzeichnen ist, sank die Bevölkerung des Landkreises Bernkastel-

Wittlich um 0,1%.123 Auch in Zukunft ist mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen.

Unten stehende Tabelle stellt die Entwicklung der Gesamtbevölkerung des Landkreises

Bernkastel-Wittlich dar, die vom Jahr 2007 mit 113.043 Menschen bis zum Jahre 2050 mit

insgesamt 98.904 Menschen stetig auf 87,5% des Anteils des Jahres 2007 sinken wird.

123 {Krämer-Mandeau Juni 2009 #1258}, S. 38

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279

Abbildung 28: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Basisjahr 206, mittlere Variante

Quelle: Statistisches Landesamt 2007, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009 Im Jahr 2007 kamen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises 6,33

Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nahmen –

sowohl innerhalb als auch außerhalb des Landkreises. Unter der Annahme, dass dieser

Anteil von 6,33 Promille konstant bleibt, zeigt untenstehende Tabelle, wie sich die Anzahl

der leistungsberechtigten Personen verändert.

Abbildung 29: Entwicklung der leistungsberechtigten Personen, LK BKS-WIL 2007-2050

Quelle: Kreisverwaltung BKS-WIL, 2007; Statistisches Landesamt, 2007, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009 Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Berechnung die Altersverteilung nicht abbildet.

Unter den Annahmen, dass…

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

2007 2010 2020 2030 2040 2050

Bevölkerungsentwicklung im LK BKS‐WIL

0

100

200

300

400

500

600

700

800

2007 2010 2020 2030 2040 2050

Progonose: Leistungsempfängerinnen und ‐ empfänger des LK BKS‐WIL, absolut

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280

…der Zugang von Menschen mit Behinderungen gleichbleibend ist, aber

…in den nächsten Jahren zum ersten Mal stärkere ältere Jahrgänge von Menschen mit

Behinderungen nachkommen,

ist davon auszugehen, dass in naher bis mittlerer Zukunft eine Zunahme von leistungsbe-

rechtigten Personen zu verzeichnen ist und der oben dargestellte Rückgang lediglich die

langfristige Tendenz prognostiziert.

Für diesen Verlauf könnten die Entwicklung in der Schwerbehindertenstatistik, aber ins-

besondere die Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe sowie die Altersstruktur der

jetzigen leistungsberechtigten Personen sprechen.

14.2 Annäherung über die Entwicklung der Schwerbehindertenstatistik und der Fallzahlentwicklung in der Eingliederungshilfe

Die Anzahl der Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, stieg in den

vergangenen Jahren deutschlandweit und verlief somit gegensätzlich zu der Bevölke-

rungsentwicklung.

Abbildung 30: Anzahl der schwerbehinderten Personen BRD, 2003 - 2007

Quelle: Statistischs Bundesamt, 2009; eigene Darstellung, transfer 2009

Ende des Jahres 2005 hatten in Rheinland-Pfalz 8% der Bevölkerung einen Schwerbe-

hindertenausweis, in Gesamtdeutschland lag der Anteil bei 8,2%.

Der dargestellte Zuwachs hängt zum einen mit der Zunahme älterer Menschen zusam-

men (vgl. 1.1). Im Jahr 2005 waren über 56% der Personen mit einem Schwerbehinder-

6400000

6500000

6600000

6700000

6800000

6900000

7000000

2003 2005 2007

Anzahl der schwerbehinderten Personen, BRD

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281

tenausweis 65 Jahre und älter. Zum anderen ist davon auszugehen, dass zunehmend

mehr Menschen einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben.124

Allerdings sagt die Zahl der Personen mit einem Schwerbehindertenausweis wenig über

den Personenkreis der Empfänger von Eingliederungshilfe aus.125 Diese Entwicklung

kann vielmehr ein Anhaltspunkt für mögliche Schnittstellen der Eingliederungshilfe und

der Altenhilfe sein und verdeutlicht, dass diese beiden Themengebiete auch gemeinsam

betrachtet werden sollten.

Die Anzahl der Fälle in der Eingliederungshilfe stieg 2007 bis 2008 von 715 auf 740 Per-

sonen an. Dies entspricht einer Steigerung von 1,3%.

Tabelle 188: Anzahl der Fälle in der EGH im Landkreis BKS-WIL

Anzahl der Fälle nach

Ort der Leistungserbringung

Anzahl Stichtag

31.12.2007 31.12.2008

innerhalb des LK 568 587

innerhalb von RLP 110 112

außerhalb von RLP 33 37

unsicher/unbekannt 4 4

Insgesamt 715 740

Quelle: Kreisverwaltung BKS-WILL, 2008, eigene Darstellung, transfer 2009

Die Altersverteilung wurde lediglich für das Jahr 2008 erhoben. Unten stehende Tabelle

zeigt die Altersverteilung bis zum Jahr 2015. Neuzugänge werden nicht abgebildet.

124 {Ickler 09/2006 #1259}S. 1-5. 125 Siehe Kapitel 2: Menschen mit Behinderungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

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282

Abbildung 31: Altersentwicklung der leistungsberechtigten Personen in BKS-WIL, 2008-2015

Quelle: Kreisverwaltung BKS-WIL, 2008, eigene Berechnung, eigene Darstellung, transfer 2009

14.3 Fallzahlentwicklung: Hilfen zur Arbeit

Ein Anhaltspunkt für die Entwicklung der Anzahl der Menschen mit Behinderungen, die

Unterstützung im Bereich Arbeit benötigen, kann die Schülerentwicklung in den Förder-

schulen des Landkreises sein.

Der Zugang zu einer Förderschule erfolgt durch die Feststellung des sonderpädagogi-

schen Förderbedarfs. Dieser wird durch die schulärztliche Untersuchung des Gesund-

heitsamtes zur Feststellung der körperlichen Entwicklung und des Gesundheitszustands

ermittelt sowie durch ein Gutachten der beauftragen Förderschule.

Die Projektgruppe Bildung und Region hat in dem Schulentwicklungsplan für Bernkastel-

Wittlich unter anderem die Entwicklung der Förderschulen prognostiziert. Berücksichtigt

wurden die Rosenbergschule, die Burg-Landshut-Schule und die Liesertalschule. Die Ma-

ria-Grünewald-Schule wurde als private Schule mit staatlicher Anerkennung nicht berück-

sichtigt.

Unter der Annahme, dass Kinder mit einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit in der

Regel eine Förderschule besuchen und dass diese Kinder mit hoher Wahrscheinlichkeit

nach dem Schulbesuch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeiten wer-

den, kann man über die angenommene Entwicklung der Schülerzahlen auf die Entwick-

lung der leistungsberechtigten Personen schließen.

020406080

100120140160180200

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Altersentwicklung der leistungsberechtigten Personen in BKS‐WIL, 2008‐2015

unter 20

20‐29 Jahre

30‐39 Jahre

40‐49 Jahre

50‐59 Jahre

60‐69 Jahre

70‐79 Jahre

80‐89 Jahre

über 90 Jahre

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283

Diese Annahme begründet sich zum einen durch Aussagen von Akteuren im Rahmen der

Teilhabeplanung, zum anderen durch die Konzeption zumindest der Rosenbergschule.

Dort ist in „einzelnen und besonders begründeten Ausnahmen“ die Möglichkeit vorgese-

hen, „im Rahmen begleitender Vorbereitungsmaßnahmen eine Tätigkeit auf dem allge-

meinen Arbeitsmarkt anzustreben.“ Ansonsten wird „ein individuell angepasster Eingliede-

rungsvorschlag für den Übergang in die WfbM besprochen und abgestimmt.“126

Die Projektgruppe Bildung und Region geht davon aus, dass die Schülerzahlen an den

Förderschulen langsam rückläufig sein werden. Allerdings sei zu beachten, dass durch

neue Schwerpunktschulen und die Vorgaben der UN-Konvention der Rückgang gravie-

render ausfallen könnte.127 Dies macht gleichzeitig deutlich, dass es sich hierbei nicht um

eine feste Größe, sondern lediglich um eine Annahme in Bezug auf den Hilfebedarf han-

delt.

Abbildung 32: Schülerentwicklung an den Förderschulen BKS-WIL

Quelle: Projektgruppe Bildung und Region, 2009, eigene Darstellung, transfer 2009

In den Förderschulen gibt es zehn Klassenstufen, d.h. pro Jahrgang werden etwa 31

Schülerinnen und Schüler die Förderschule verlassen. Folgt man den oben vorgenomme-

nen Annahmen, benötigen pro Jahr diese 31 Schülerinnen Unterstützung im Bereich Ar-

beit, in der Regel im Arbeitsbereich der WfbM.

Diese Zahl ist durch die Absolventen der Maria-Grünewald-Schule zu ergänzen.

126 {Rosenberg-Schule Bernkastel-Wittlich Mai 2008 #1261}, S. 14 127 {Krämer-Mandeau Juni 2009 #1258}, S. 13

363330 328 321 315 310 301

0

50

100

150

200

250

300

350

400

07/08 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14

Prognose: Schülerentwicklung an den Förderschulen, BKS‐WIL, 2007 ‐ 2014

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284

Anzumerken ist, dass insbesondere im Bereich Arbeit aktuell eine Vielzahl an neuen Mög-

lichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen geschaffen wurde und wird (z.B. Unter-

stützte Beschäftigung). Die Annahme, dass alle Kinder einer Förderschule die Unterstüt-

zung im Rahmen der WfbM benötigen, wird vermutlich zukünftig keinen Bestand mehr

haben können.

14.4 Fallzahlentwicklung „Tagesstrukturierende Hilfen im Alter“

Die Zahl der Personen, die bis 2015 Unterstützung zur Gestaltung ihres Ruhestand benö-

tigen werden, ergibt sich zum einen aus der Altersverteilung der WfbM-Beschäftigten im

Arbeitsbereich und zum anderen aus der Altersverteilung der Bewohner und Bewohnerin-

nen der Wohnheime.

Zum 31.12.2008 arbeiteten 450 Personen im Arbeitsbereich der WfbM, das Durch-

schnittsalter lag bei 40 Jahren. 381 der Beschäftigten lagen im Zuständigkeitsbereich der

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Im Rahmen der Fallzahlentwicklung „Rentner“ wer-

den jedoch die Beschäftigten insgesamt betrachtet. Dies begründet sich zum einen in der

Annahme, dass die Beschäftigten auch nach Eintritt ins Rentenalter im Landkreis wohnen

bleiben werden. Zum anderen liegen die Geburtsjahrgänge der Beschäftigten nur insge-

samt vor. Von den Besucherinnen und Besuchern der Tagesförderstätte wird bis 2015

niemand das Rentenalter erreichen, sie blieben daher an dieser Stelle unberücksichtigt.

Unten stehende Tabelle veranschaulicht die Altersentwicklung der Beschäftigten im Ar-

beitsbereich der WfbM, ausgehend von dem Erhebungszeitpunkt 31.12.2008. Zu erwar-

tende Neuzugänge werden nicht mit berücksichtigt128, da hier lediglich die Entwicklung der

„Rentnerzahl“ betrachtet wird und keine Alterskohorten der Neuzugänge bekannt sind.

128 Siehe hierfür Kapitel 11.3 Fallzahlentwicklung: Hilfen zur Arbeit

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285

Abbildung 33: Altersentwicklung der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM, 2009-2015

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

Ausgegangen von einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren, werden bis zum Jahr 2015

26 Personen in den Ruhestand treten, zwischen ein und sechs Personen pro Jahrgang.

Ab 2020 treten die ersten stärkeren Jahrgänge von zehn und mehr Personen in den Ru-

hestand.

In den Wohnheimen lebten zum 31.12.2008 insgesamt 16 Personen über 64 Jahre, im

Jahre 2015 wird diese Zahl auf 27 Personen angewachsen sein, d.h., dass elf weitere

Personen in den nächsten Jahren ihren Ruhestand erreichen werden und Unterstützung

zur Alltagsgestaltung benötigen könnten.

Abbildung 34: Altersentwicklung in den Wohnheimen 2008-2015

Quelle: eigene Erhebung, eigene Berechnung, transfer 2009

0

20

40

60

80

100

120

140

160

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Altersentwicklung der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM

unter 20 Jahre

20‐29 Jahre

30‐39 Jahre

40‐49 Jahre

50‐59 Jahre

60‐65 Jahre

über 66 Jahre

0

20

40

60

80

100

120

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Altersentwicklung in den Wohnheimen, 2008‐2015

unter 20

20‐29 Jahre

30‐39 Jahre

40‐49 Jahre

50‐59 Jahre

60‐69 Jahre

70‐79 Jahre

80‐89 Jahre

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286

Diese elf Personen sind mit großer Wahrscheinlichkeit bereits in der Altersentwicklung der

WfbM berücksichtigt worden. Daraus leitet sich die Annahme ab, dass 15 Personen, die

bis 2015 ihr Rentenalter erreichen werden, aktuell in ihrer eigenen Häuslichkeit leben und

von hochaltrigen Angehörigen unterstützt werden. Auf diese 15 Personen könnten daher

in den nächsten Jahren zwei einschneidende Veränderungen (Berentung und möglicher

Tod der Eltern) zukommen, einhergehend mit einem veränderten Unterstützungsbedarf in

den Bereichen Tagesgestaltung und Wohnen.

14.5 Fallzahlentwicklung Hilfe beim Wohnen

Im Rahmen der Häuslichkeitsbefragung wurden im Rahmen einer Fragebogenaktion die

299 Personen angeschrieben, die im Arbeitsbereich der WfbM oder TAF arbeiten und in

der eigenen Häuslichkeit leben. Ebenso wurden deren Angehörige befragt, wie sie sich

die Zukunft vorstellen und welche Hilfebedarfe vorliegen. Durch diese Befragung konnten

auch personenbezogene Daten über diesen Personenkreis gewonnen werden.

Die angeschriebenen Personen erhalten bereits jetzt Hilfen im Bereich Arbeit. Die Hilfen

im Bereich Wohnen werden bei diesen Personen überwiegend von den Angehörigen er-

bracht. Mit deren zunehmendem Alter ist zu erwarten, dass diese häusliche Unterstützung

wegbricht und die Menschen mit Behinderungen anderweitige Hilfen benötigen. In Kapitel

9 ist die Häuslichkeitsbefragung ausführlich dargestellt.

Um die gewonnenen Daten für eine Prognose in Bezug auf die Anzahl leistungsberechtig-

ter Personen im Bereich Wohnen beziehen zu können, wurde (rechnerisch) angenom-

men, dass...

… es keine Doppelungen durch eventuell ebenfalls beeinträchtigte Geschwisterkinder gibt

und

…die Altersverteilung der Angehörigen, die die Fragebögen zurück schickten, der Alters-

verteilung der nicht erfassten Angehörigen entspricht,

Im Steuerungskreis wurde vermutet, dass ältere bzw. hochbetagte Angehörige die Frage-

bögen eher nicht beantwortet haben und somit die Altersstruktur sich nach oben ver-

schiebe. Dies scheint plausibel, konnte rechnerisch jedoch ebenfalls nicht abgebildet wer-

den.

Unter Berücksichtigung dieser Annahmen werden im Jahr 2015 40 der Angehörigen, die

einen Menschen mit Behinderung maßgeblich im Alltag unterstützen, über 80 Jahre alt

sein. Dies entspricht 13,4% der Angehörigen aus dem Jahr 2009.

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287

Abbildung 35: Altersentwicklung der Angehörigen 2009-2015

Quelle: Häuslichkeitsbefragung, 2009, eigene Berechnung, eigene Erhebung, transfer 2009 Im Rahmen einer Pflegestrukturplanung werden die Personen, die Angehörige zu Hause

pflegen können, auf die Alterspanne von 40 bis 60 Jahre begrenzt. Diese umstrittene Be-

grenzung entspricht nicht der Alltagsrealität, kann jedoch zur Verdeutlichung der Proble-

matik auch in der Eingliederungshilfe herangezogen werden. Unter der Annahme, dass

Angehörige über 60 Jahre nicht mehr in der Lage sind, ihre erwachsenen Kinder mit Be-

hinderungen ausreichend zu unterstützen, würden bis 2015 zusätzlich 193 Menschen mit

Behinderungen Leistungen im Bereich Wohnen benötigen.129

14.6 Fazit

Aufgrund des allgemeinen Bevölkerungsrückgangs kann langfristig eine sinkende Anzahl

von Personen mit Funktionsbeeinträchtigungen angenommen werden.

Allerdings wird der Trend in den nächsten fünf Jahren erst einmal gegenläufig sein und

der Bedarf in unterschiedlichen Bereichen ansteigen.

So werden bis 2015 voraussichtlich 40 weitere Personen Unterstützung beim Wohnen

benötigen. Davon werden 15 Personen 65 Jahre oder älter sein. Zusätzlich werden 22

heutige Wohnheimbewohner in Rente gehen und ebenfalls Unterstützung bei der Gestal-

tung ihres Ruhestands benötigen. Im Bereich Arbeit könnten pro Jahr jeweils 31 Schulab-

129 Nur einzelne Familien gaben an, bereits jetzt Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe zu erhalten. Diese müss-te mit dem Wegfall der Eltern intensiviert bzw. in de r Gestaltung angepasst werden.

0

20

40

60

80

100

120

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Altersentwicklung der Angehörigen, 2009‐2015

30‐39 Jahre 40‐49 Jahre 50‐59 Jahre 60‐69 Jahre

70‐79 Jahre 80‐89 Jahre über 90 Jahre

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288

gänger Unterstützung benötigen, bis 2015 wären dies 155 potentiell leistungsberechtigte

Personen. Somit werden bis 2015 etwa 217 Personen erstmalige bzw. zusätzliche Leis-

tungen der Eingliederungshilfe mit unterschiedlichen Zielsetzungen in Anspruch nehmen.

Diese Zahl ist durch die abgehenden Schülerinnen und Schüler der Maria-Grünewald-

Schule zu ergänzen.

Dringend erforderlich scheint die Entwicklung der Unterstützungsmöglichkeiten für ältere

Menschen mit Behinderungen, ebenso wie ein Ausbau ambulanter Möglichkeiten, um den

Personen aus der Häuslichkeit differenzierte Unterstützung anzubieten. Mit Blick auf die

Altersverteilung der Angehörigen scheint eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit den Fami-

lien ratsam. So könnten individuelle Bedarfe festgestellt, (zukünftige) Unterstützungsmög-

lichkeiten angeboten und Heimaufnahmen aufgrund von Notfällen vermieden werden.

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289

15 VERZEICHNISSE

15.1 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Bürger/-innen Grad der Behinderung ...................................................... 47 

Tabelle 2: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland- Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Geschlecht 2007 ...... 51 

Tabelle 3: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland- Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1000 Geschlechtsgleiche ............................................... 53 

Tabelle 4: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland- Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe und Geschlecht je 1000 Geschlechtsgleiche ............................................... 55 

Tabelle 5: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation in 2007 für Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnose- und Altersgruppen .............................................................................................................. 57 

Tabelle 6: Anzahl von Maßnahmen medizinischer Rehabilitation für Versicherte der Rentenversicherung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Ort der Maßnahme nach Diagnosegruppe je 1000 EW ................................................................ 59 

Tabelle 7: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) ................................................... 62 

Tabelle 8: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) nach Alter der Rehabilitanten .... 64 

Tabelle 9: Anzahl durchgeführter Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in den Jahren 2006 - 2008 im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Deutschland und Rheinland-Pfalz absolut und je 10.000 EW im erwerbsfähigen Alter (15 – 65-Jahre) nach Verbleib der Teilnehmenden ..................................................................................... 67 

Tabelle 10: Fortsetzung der Tabelle 9 ..................................................................... 68 

Tabelle 11: Integrationsquote als Verhältnis der Anzahl von Maßnahmen/beendeten Fällen .................................................................................................... 69 

Tabelle 12: abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der deutschen Rentenversicherung ............................................................................. 71 

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Tabelle 13: abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der deutschen Rentenversicherung ..................................................... 73 

Tabelle 14: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Geschlecht .................................................................................. 74 

Tabelle 15: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Altersgruppen .............................................................................. 75 

Tabelle 16: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Herkunft 76 

Tabelle 17: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2008 nach Ort der Leistungserbringung ............................................................................. 77 

Tabelle 18: Anzahl der leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfe aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich zum 31.12.2007 und zum 31.12.2008 nach Art der Leistungserbringung .................................... 77 

Tabelle 19: Zuschussbedarf für Listungen der Eingliederungshilfe nach der Jahresrechnung 2007 und 2008 nach Art der Leistungserbringung ... 79 

Tabelle 20: Personalressourcen in FB 31 zur Bearbeitung der Fälle der Eingliederungshilfe 2009 ...................................................................... 80 

Tabelle 21: An den THK teilnehmende Personen ................................................... 86 

Tabelle 22: Dauer der Vorstellungen in den THK .................................................... 86 

Tabelle 23: Beteiligung der leistungsberechtigten Person ....................................... 86 

Tabelle 24: Ziele in den THK ................................................................................... 90 

Tabelle 25: In den THK beantragte Leistungen ....................................................... 91 

Tabelle 26: Bewilligungszeiträume .......................................................................... 92 

Tabelle 27: In der THK diskutierte Aspekte ............................................................. 93 

Tabelle 28: Weitere Bedarfe und weiteres Vorgehen in den THK ........................... 93 

Tabelle 29: In den THK angesprochene Aspekte .................................................... 94 

Tabelle 30: Nicht empfohlen wie beantragt ............................................................. 94 

Tabelle 31: Ausgewertete Teilhabepläne ................................................................ 96 

Tabelle 32: ausgewertete THP, nach Geschlecht ................................................... 96 

Tabelle 33: Alter der leistungsberechtigten Personen ............................................. 97 

Tabelle 34: ausgewertete THP, nach Beeinträchtigung .......................................... 98 

Tabelle 35: Mitwirkung an der THP nach innerhalb/außerhalb des Landkreises .... 99 

Tabelle 36: Mitwirkung an der THP nach Art der Behinderung ............................... 99 

Tabelle 37: Grundsatzziele in den THP ................................................................... 100 

Tabelle 38: Grundsatzziele: keine Veränderung, nach Alter ................................... 100 

Tabelle 39: Vorliegende Kriterien für Heimaufnahme .............................................. 103 

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Tabelle 40: Stationäre Aufnahmen 2008.................................................................. 104 

Tabelle 41: Aktualität der THP bei Heimaufnahme .................................................. 105 

Tabelle 42: Situation bei der Heimaufnahme ........................................................... 105 

Tabelle 43: Kriterien bei Neuaufnahmen 2008 ......................................................... 106 

Tabelle 44: Zielhierarchie in den THP ...................................................................... 107 

Tabelle 45: Anzahl der Besucher/-innen in Integrierten Kindertagesstätten im Landkreis Bernkastel-Wittlich, .............................................................. 108 

Tabelle 46: Aufnahmen im ÜAZ - Wittlich im Jahr 2008 .......................................... 117 

Tabelle 47: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Geschlecht .............................................................................................................. 117 

Tabelle 48: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Art der Behinderung ......................................................................................... 118 

Tabelle 49: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Beschäftigungsdauer ............................................................................ 118 

Tabelle 50: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Herkunft .............................................................................................................. 119 

Tabelle 51: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Herkunft .............................................................................................................. 120 

Tabelle 52: Durchschnittsalter der Teilnehmenden .................................................. 120 

Tabelle 53: Anzahl der Teilnehmenden zum Stichtag 31.12.2008 nach Wohnsituation .............................................................................................................. 121 

Tabelle 54: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum Stichtag 31.12.2008 nach Zugang 122 

Tabelle 55: Anzahl der Teilnehmer/-innen zum 31.12.2008 nach Schulabschluss .. 122 

Tabelle 56: Zeiten des Fahrdienstes der WfbM DRK-Sozialwerk ............................ 126 

Tabelle 57: Aufnahmen in die WfbM in 2008 ........................................................... 127 

Tabelle 58: Anzahl nach der Teilnehmer/-innen zum 31.12.2008 nach Geschlecht 127 

Tabelle 59: Bürger/-innen des Landkreis BKS-WIL im Arbeitsbereich der WfbM .... 128 

Tabelle 60: Anzahl nach Art der Behinderung zum 31.12.2008 ............................... 129 

Tabelle 61: Anzahl der Beschäftigten nach Herkunft zum 31.12.2008 .................... 130 

Tabelle 62: Anzahl nach Beschäftigungsdauer zum 31.12.2008 ............................. 131 

Tabelle 63: Anzahl der Beschäftigten zum 31.12.2008 nach Alter .......................... 131 

Tabelle 64: Anzahl der Beschäftigten nach Wohnsituation zum 31.12.2008 ........... 132 

Tabelle 65: Anzahl der Beschäftigten nach Kostenträger zum 31.12.2008 ............. 133 

Tabelle 66: Anzahl vorzeitig beendeter Maßnahmen nach Beschäftigungsdauer in 2008 .................................................................................................. 133 

Tabelle 67: Anzahl vorzeitig beendeter Maßnahmen nach Verbleib in 2008 ........... 134 

Tabelle 68: Anzahl regulär beendeter Maßnahmen nach Beschäftigungsdauer in 2008 .................................................................................................. 135 

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Tabelle 69: Anzahl regulär beendeter Maßnahmen nach Verbleib in 2008 ............. 136 

Tabelle 70: Anzahl aller beendeter Maßnahmen nach Art der Behinderung zum 31.12.2008 ........................................................................................... 137 

Tabelle 71: Anzahl der Beschäftigten ...................................................................... 138 

Tabelle 72: Beschäftigtengruppen in Vollzeitäquivalent .......................................... 139 

Tabelle 73: Supervision 2008 .................................................................................. 139 

Tabelle 74: Erreichbarkeit der Tagesstätten ............................................................ 140 

Tabelle 75: Inanspruchnahme Fahrdienst ............................................................... 140 

Tabelle 76: Fahrdienst zur Tagesstätte ................................................................... 141 

Tabelle 77: Fahrdienst Tagesstätte nach Hause ..................................................... 141 

Tabelle 78: Aufnahmen in den Tagesstätten 2008 .................................................. 142 

Tabelle 79: Anzahl der Besucher/-innen 2008 ......................................................... 143 

Tabelle 80: Anzahl der Besucher/-innen nach Diagnose ......................................... 146 

Tabelle 81: Anzahl der Besucher/-innen nach Besuchsdauer ................................. 147 

Tabelle 82: Anzahl der Besucher/-innen nach Herkunft .......................................... 148 

Tabelle 83: Besucher/-innen nach Herkunft ............................................................ 149 

Tabelle 84: Anzahl der Besucher/-innen nach Alter ................................................ 150 

Tabelle 85: Anzahl der Besucher/-innen nach Wohnsituation ................................. 150 

Tabelle 86: Anzahl beendeter Maßnahmen nach Besuchsdauer ............................ 151 

Tabelle 87: Anzahl beendeter Maßnahmen nach Art der Behinderung ................... 152 

Tabelle 88: Anzahl beendeter Maßnahmen 2008 mit Verbleib ................................ 153 

Tabelle 89: Anzahl der Besucher/-innen der TAF Maria Grünewald ....................... 155 

Tabelle 90: Geschlechterverteilung ......................................................................... 155 

Tabelle 91: Anzahl Besucher/-innen der TAF nach Besuchsdauer ......................... 155 

Tabelle 92: Anzahl der Besucher/-innen der TAF nach Diagnosen ......................... 156 

Tabelle 93: Anzahl der Besucher/-innen der TAF nach Herkunft ............................ 156 

Tabelle 94: Anzahl nach Herkunft im Landkreis BKS-WIL ...................................... 159 

Tabelle 95: Anzahl der Besucher/-innen der TAF nach Alter .................................. 159 

Tabelle 96: Anzahl der Besucher/-innen nach Wohnsituation ................................. 160 

Tabelle 97:Häufigkeit weiterhin leben daheim ......................................................... 166 

Tabelle 98:Häufigkeit eigene Wohnung ................................................................... 166 

Tabelle 99: Häufigkeit Perspektive Wohnheim - eigene Wohnung .......................... 167 

Tabelle 100:Häufigkeit Endlichkeit der derzeitigen Situation ................................... 167 

Tabelle 101: Anzahl der betroffenen Personen nach Geschlecht ........................... 168 

Tabelle 102: Hilfe bei den Antworten ....................................................................... 168 

Tabelle 103: Wohnsituation der Betroffenen ........................................................... 169 

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Tabelle 104: Arten der Einschränkungen der Betroffenen ....................................... 169 

Tabelle 105: Grad der Behinderung ......................................................................... 170 

Tabelle 106: Gesetzliche Betreuung ........................................................................ 170 

Tabelle 107: Mit wem wollen Sie wohnen? .............................................................. 172 

Tabelle 108: Wie wollen Sie leben? ......................................................................... 173 

Tabelle 109: Wo wollen Sie wohnen? ...................................................................... 173 

Tabelle 110: Wer hilft am meisten?.......................................................................... 174 

Tabelle 111: Herkunft ............................................................................................... 175 

Tabelle 112: Verhältnis zum Betroffenen ................................................................. 175 

Tabelle 113: Wer hilft dem Betroffenen zu Hause? ................................................. 176 

Tabelle 114: Wer hilft Ihnen? ................................................................................... 176 

Tabelle 115: Zukunft des betroffenen Familienmitglieds .......................................... 178 

Tabelle 116: Herkunft der Leistungsberechtigten in ambulanten und stationären Formen zum selbstbestimmten Wohnen nach Verbandsgemeinden, absolut, in % und je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ............... 182 

Tabelle 117: Leistungsberechtigte mit Leistungen zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland ....................................... 184 

Tabelle 118: Anzahl und Alter der Wohnheime der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich ................................................................................ 186 

Tabelle 119: Lage und Erreichbarkeit der Wohnheime der Behindertenhilfe im Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................... 187 

Tabelle 120: Anzahl und Größe der Bewohner/-innenzimmer in den Wohnheimen .............................................................................................................. 188 

Tabelle 121: Anzahl und Größe der Außenwohngruppen ........................................ 189 

Tabelle 122: weitere Strukturmerkmale in den Wohnheimen .................................. 190 

Tabelle 123: Anzahl stationärer Plätze im Landkreis Bernkastel-Wittlich im Vergleich zu Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Deutschland .......... 191 

Tabelle 124: Personalstruktur in den Wohnheimen ................................................. 193 

Tabelle 125: Qualifikation des Personals in den Wohnheimen nach Vollzeitstellen 194 

Tabelle 126: Betreuungsintensität nach Plätzen in den Wohnheimen .................... 196 

Tabelle 127: Betreuungsintensität in direkten Betreuungsstunden pro Woche in den Wohnheimen ........................................................................................ 197 

Tabelle 128: Supervision in den Wohnheimen ......................................................... 198 

Tabelle 129:Aufnahmen in 2008 in den Wohnheimen ............................................ 199 

Tabelle 130:Wohnsituation vor Aufnahmen in den Wohnheimen in 2008 ............... 200 

Tabelle 131: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Geschlecht ................................................................................... 201 

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Tabelle 132: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Betreuungsdauer ......................................................................... 202 

Tabelle 133: der Behinderung zu Grunde liegende gesundheitliche Störungen in den Wohnheimen ................................................................................. 204 

Tabelle 134: Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 nach Pflegestufen (SGB XI) ................................................................. 206 

Tabelle 135:Staatsbürgerschaft der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 ........................................................................................... 206 

Tabelle 136:Leistungsträger für die Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 ........................................................................................... 207 

Tabelle 137:Betreuungsform der Bewohnerinnen und Bewohner zum Stichtag 31.12.2008 ........................................................................................... 207 

Tabelle 138: Herkunft der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnheimen, absolut, in % und für den Landkreis Bernkastel-Wittlich je 1000 Einwohnerinnen und Einwohner ......................................................... 209 

Tabelle 139:Stationäre Versorgung im Landkreis und für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis ...................................................................................... 211 

Tabelle 140: Leistungsberechtigte in Wohnheimen im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland, eigene Berechnung, eigene Darstellung ........................ 212 

Tabelle 141: Alter der leistungsberechtigten Personen in den Wohnheimen .......... 214 

Tabelle 142: Einkommen der leistungsberechtigten Personen in den Wohnheimen (Mehrfachnennungen) .......................................................................... 215 

Tabelle 143: Betreuungsdauer der in den Wohnheimen in 2008 beendeten Maßnahmen ......................................................................................... 216 

Tabelle 144: Wohnsituation im Anschluss an die in 2008 beendeten Maßnahmen 217 

Tabelle 145: Anzahl und Alter der ambulanten Dienste zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................ 218 

Tabelle 146: Personalstruktur in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets .............................. 221 

Tabelle 147: Qualifikation des Personals in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets ................ 222 

Tabelle 148: Betreuungsintensität in direkten Betreuungsstunden pro Woche in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets ........................................................................... 223 

Tabelle 149: Beispielrechnung: durchschnittliche Anzahl bewilligter Stunden je Klient und Woche bei „Hilfe nach Maß“ ................................................ 224 

Tabelle 150: Supervision in den Diensten des betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets .............................. 224 

Tabelle 151: Erreichbarkeit in den Diensten des Betreuten Wohnen und den Leistungen im Rahmen des persönlichen Budgets .............................. 225 

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Tabelle 152: Fälle im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets zum Stichtag 31.12.2008 .................................. 226 

Tabelle 153: Männer und Frauen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ..................................................... 226 

Tabelle 154: Wohnsituation vor Aufnahme in das Betreute Wohnen und zu den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets .............................. 227 

Tabelle 155: der Behinderung zu Grunde liegende gesundheitliche Störungen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ........................................................................... 228 

Tabelle 156: Betreuungsdauer im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets zum Stichtag 31.12.2009 ............ 230 

Tabelle 157: Staatsbürgerschaft der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets .............................................................................................................. 231 

Tabelle 158: Leistungsträger im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ..................................................... 232 

Tabelle 159: Herkunft der Leistungsberechtigten im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets absolut, in % und je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner ................................................ 233 

Tabelle 160:Ambulante Versorgung zum selbstbestimmten Wohnen im Landkreis und für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis ............................ 234 

Tabelle 161: Leistungsberechtigte im ambulant betreuten Wohnen (BeWo und Persönliches Budget) im Landkreis Bernkastel-Wittlich in 2007 im Vergleich zu anderen Regionen, Rheinland-Pfalz und Deutschland .... 235 

Tabelle 162: Alter der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets .......... 236 

Tabelle 163: Einkommen der leistungsberechtigten Personen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets (Mehrfachnennungen) ............................................................ 237 

Tabelle 164: Betreuungsdauer aller beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets .......... 239 

Tabelle 165: Wohnsituation nach Beendigung aller Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ................................................................................................ 240 

Tabelle 166: Wohnsituation nach Beendigung der in 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ..................................................... 241 

Tabelle 167: durchschnittliche Betreuungsdauer der in 2008 beendeten Maßnahmen im Betreuten Wohnen und bei den Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ........................................................................... 242 

Tabelle 168: Barrierefaktoren und Förderfaktoren im Bereich Wohnen ................... 243 

Tabelle 169: Barriere- und Förderfaktoren ............................................................... 246 

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Tabelle 170: Anzahl von unter 64-Jährigen Empfängern von Leistungen der Pflegeversicherung Ende 2007 nach Leistungsarten ........................... 249 

Tabelle 171: Anzahl stationärer Behandlungsmaßnahmenwegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht ............................. 254 

Tabelle 172: Anzahl der Pflegetage bei stationären Behandlungsmaßnahmenwegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht ............................. 255 

Tabelle 173: Verweildauer bei stationären Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Geschlecht ............................. 255 

Tabelle 174: Stationäre Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Diagnosen und Geschlecht je 1.000 Geschlechtsgleiche ........... 258 

Tabelle 175: Anzahl stationärer Behandlungsmaßnahmen wegen einer psychiatrischen Diagnose von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich und Rheinland-Pfalz unabhängig vom Behandlungsort nach Altersgruppen ........................ 260 

Tabelle 176: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 ........ 262 

Tabelle 177: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnosegruppen ................................................................................. 263 

Tabelle 178: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Geschlecht ........................................................................................... 263 

Tabelle 179: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnose und Geschlecht .................................................................... 264 

Tabelle 180: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Diagnose und Alter ............................................................................... 265 

Tabelle 181: Anzahl der Fälle im Sozialpsychiatrischen Dienst Oktober 2009 nach Herkunft ................................................................................................ 266 

Tabelle 182: Anzahl der Bäckereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich 2007 ........... 271 

Tabelle 183:Anzahl der Metzgereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich 2007 .......... 272 

Tabelle 184: Anzahl an angefahrenen Orten mit der Belieferung von Backwaren und Fleischereiprodukten, Anzahl Haltestellen und Häufigkeit an Tagen pro Woche ................................................................................. 274 

Tabelle 185: Dorfläden im Landkreis Bernkastel-Wittlich ........................................ 274 

Tabelle 186: Beko-Bereiche .................................................................................... 276 

Tabelle 187: Anzahl Freipraktizierender Ärzte im Landkreis Bernkastel-Wittlich nach Beko - Bereichen ......................................................................... 277 

Tabelle 188: Anzahl der Fälle in der EGH im Landkreis BKS-WIL .......................... 281 

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15.2 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ergebnisse zu der UN-Konvention ...................................................... 39 

Abbildung 2: Das bio-psycho-soziale Modell der ICF .............................................. 40 

Abbildung 3: Behinderungsbegriffe nach ICF und SGB ........................................... 44 

Abbildung 4: Menschen mit Schwerbehindertenausweis RLP und BKS-WIL pro 1.000 Einwohner in der Altersgruppe, 31.12.2009 ......................... 46 

Abbildung 5: Menschen mit Schwerbehindertenausweis nach Art der Behinderung, BKS-WIL, 31.12.2007 ........................................................................... 47 

Abbildung 6: Anteil an der Gesamtbevölkerung BSK-WIL, 31.12.2007 ................... 48 

Abbildung 7: Laufende Fälle je 10.000 der erwerbsfähigen Bevölkerung ................ 63 

Abbildung 8: Laufende Fälle je 10.000 der Altersgruppe ......................................... 65 

Abbildung 9: Integrationsquote als Verhältnis von Bestandsdaten und beendeten Fällen .................................................................................................... 70 

Abbildung 10: Abgeschlossene Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in 2008 pro 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre) ..... 72 

Abbildung 11: Veränderung stationärer Fälle nach Art der Behinderung 2007, 2008 ...................................................................................................... 78 

Abbildung 12: Redebeiträge THK 1 ......................................................................... 88 

Abbildung 13: Redebeiträge THK 2 ......................................................................... 89 

Abbildung 14: Entwicklung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Förderschulen des Landkreises –ohne Maria Grünewald-Schule- ....... 113 

Abbildung 15: Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich der WfbM pro 1000 Einwohner /-innen (18 bis unter 65 Jahre) ........................................... 128 

Abbildung 16:Leistungsberechtigte im Arbeitsbereich mit Leistung stationäres Wohnen ................................................................................................ 132 

Abbildung 17: Anzahl der Nutzer/-innen der Tagesstätte pro 1.000 Einwohner ...... 144 

Abbildung 18: Anzahl der Plätze in Tagesstätten pro 1000 Einwohner ................... 145 

Abbildung 19: Leistungsberechtigte in Tagesförderstätten pro 1000 Einwohner (18 bis unter 65 Jahre): BKS-WIL ......................................................... 157 

Abbildung 20: Leistungsberechtigte in Tagesförderstätten pro 1000 Einwohner: gesamt .................................................................................................. 158 

Abbildung 21: Angebote im Bereich Arbeit im Landkreis BKS-WIL ......................... 161 

Abbildung 22: Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Betroffenen ....................... 171 

Abbildung 23: Wünsche der Angehörigen zur Unterstützung .................................. 177 

Abbildung 24: Wunsch nach Beratung? ................................................................... 179 

Abbildung 25: Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen einer psychiatrischen Hauptdiagnose nach Diagnosegruppen ............................................... 257 

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Abbildung 26: Krankenhausbehandlungen in 2007 wegen iner psychiatrischen Hauptdiagnose nach Diagnosegruppen und Verweildauer .................. 259 

Abbildung 27:Grundversorgung Bäckereien und Metzgereien im Landkreis Bernkastel-Wittlich ............................................................................... 273 

Abbildung 28: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Basisjahr 206, mittlere Variante ........................................................... 279 

Abbildung 29: Entwicklung der leistungsberechtigten Personen, LK BKS-WIL 2007-2050 ..................................................................................................... 279 

Abbildung 30: Anzahl der schwerbehinderten Personen BRD, 2003 - 2007 ........... 280 

Abbildung 31: Altersentwicklung der leistungsberechtigten Personen in BKS-WIL, 2008-2015 ............................................................................................ 282 

Abbildung 32: Schülerentwicklung an den Förderschulen BKS-WIL ....................... 283 

Abbildung 33: Altersentwicklung der Beschäftigten im Arbeitsbereich der WfbM, 2009-2015 ..................................................................................................... 285 

Abbildung 34: Altersentwicklung in den Wohnheimen 2008-2015 ........................... 285 

Abbildung 35: Altersentwicklung der Angehörigen 2009-2015 ............................... 287 

15.3 Literaturverzeichnis

Arbeitsgruppe Psychiatrie der obersten Landesgesundheitsbehörden (Februar 2007): Psychiatrie in Deutschland. - Strukturen, Leistungen, Perspektiven -. 1. Auflage. Heraus-gegeben von Gesundheitsministerkonferenz der Länder 2007.

Beauftrage der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hg.) (Januar 2009): alle inklusive! Die neue UN-Konvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bonn.

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16 ANHANG - DOKUMENTATION ZUKUNFTSKONFERENZ

Zukunftskonferenz

Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen im Landkreis

Bernkastel-Wittlich

26. August 2009

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Geschäftsbereich 3 Dr. Pascal Schleder

FB 31 Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Gemeindenahe Psychiatrie Edith Maus

FB 52 Gesundheit Dr. Günther Beyer

Kurfürstenstrasse 16

54516 Wittlich

Dokumentation, November 2009

transfer – Unternehmen für soziale Innovation, Wittlich

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Moderationsteam Dokumentation

Eva-Maria Büch Dr. Heike Engel Claudia Hennes Darja Janus Peter Kappenstein Anne Kunz Julia Kathrin Müller Daniela Roelke Thomas Schmitt-Schäfer

Eva-Maria Büch Thomas Schmitt-Schäfer

Organisation Unterstützung

Jutta Blatzheim-Roegler Eva Ross

Zukunftskonferenz „Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen“

Am 14.01.2008 schrieb der Kreistag Bernkastel-Wittlich eine “Teilhabeplanung für Men-

schen mit geistig-körperlichen Behinderungen, für Menschen mit Sinnesbehinderungen

und für Menschen mit seelischen Behinderungen im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ aus.

transfer wurde mit der Durchführung dieser Teilhabeplanung beauftragt. Es wurde die

Durchführung einer Zukunftskonferenz mit allen Beteiligten vereinbart, bei der die Emp-

fehlungen an die Kreisverwaltung gemeinsam entwickelt werden sollten.

Ziele der Zukunftskonferenz

Die Zukunftskonferenz diente als abschließende Veranstaltung der Teilhabeplanung für

Menschen mit Behinderungen. Sie baute auf den Ergebnissen der bereits durchgeführten

Workshops, Interviews, den Expertengremien und den Erhebungen bei den Einrichtungen

und Diensten sowie den ausgewerteten Daten auf. Folgende Ziele wurden mit der Zu-

kunftskonferenz verbunden:

1. Vorstellung der bisherigen Ergebnisse der Teilhabeplanung

2. Diskussion dieser Ergebnisse und Identifikation der relevanten Themen

3. Gemeinsame Zielentwicklung für den Landkreis unter Beteiligung aller Akteure

4. Abschluss und Weiterleitung der Teilhabeplanung

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Die Durchführung und Organisation der Zukunftskonferenz wurde im Einvernehmen mit

dem Steuerungskreis der Teilhabeplanung geplant. Wie die Eröffnungsveranstaltung und

alle weiteren Workshops wurde die Zukunftskonferenz auf eine breite Beteiligung der Be-

völkerung hin ausgelegt.

Teilnehmerkreis

Die Einladung erfolgte über den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Eingeladen wurden alle

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Eröffnungsveranstaltung, der Workshops, der Ex-

pertengremien und die Interviewpartner. Im Gegensatz zu der Eröffnungsveranstaltung

erfolgte keine Bekanntmachung und Einladung in der Presse. Dies begründete sich in

dem während der Projektzeit auf über 300 Personen angewachsenen Verteiler und die

damit verbundene Herausforderung, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Letztendlich

hatten sich 109 Personen angemeldet, insgesamt nahmen über 120 Personen an der

Zukunftskonferenz teil.

Teilgenommen haben:

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen und Dienste

• Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger

• Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfegruppen

• Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer

• Heimbeiräte

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MASGFF

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE

• Kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

• Kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

• Mitgliederinnen und Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen

• Mitgliederinnen und Mitglieder des Beirates für Seniorinnen und Senioren

• Seniortrainer

Zeitlicher Rahmen

Die Zukunftskonferenz der Teilhabeplanung begann am 26.08.2009 um 9:30 Uhr und en-

dete um 17:00 Uhr. Vormittags wurde eine halbstündige Kaffeepause und um 13:00 Uhr

eine einstündige Mittagspause eingelegt. Auch nachmittags wurde der Zeitplan so gehal-

ten, dass den Teilnehmenden individuelle Pausen möglich waren. Bereits in den Work-

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shops wurde die Erfahrung gemacht, dass ausreichende Pausen insbesondere für Men-

schen mit Beeinträchtigungen eine wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an Veran-

staltungen ist.

Räumlichkeiten

Ursprünglich sollte die Zukunftskonferenz in der Akademie Kues in Bernkastel-Kues statt-

finden. Im Laufe des Prozesses zeigte sich jedoch, dass mit einer höheren Teilnehmer-

zahl zu rechnen ist, so dass alternative Räumlichkeiten gesucht werden mussten. Die

Kreisverwaltung entschied sich in Absprache mit transfer, die Zukunftskonferenz in den

Räumlichkeiten der ehemaligen Dualen Oberschule in Wittlich-Wengerohr durchzuführen.

Hier gilt ein großer Dank den Verantwortlichen der DOS, die die Räumlichkeiten zur Ver-

fügung stellten, und dem Hausmeister für die tatkräftige Unterstützung.

Für die Plenumssitzungen der Zukunftskonferenz stand das großzügige Foyer der Schule

zur Verfügung. Dieses wurde mit halbkreisförmigen Reihen bestuhlt, die vorhandenen

Pflanzen wurden zur Stirnseite hin als Auflockerung genutzt. Die Arbeitsgruppen fanden in

acht Klassenräumen in einem Seitentrakt der Schule im Erdgeschoss und im ersten Stock

statt. Zudem wurden zwei Klassenräume als Arbeitsräume für Kleingruppen vorbereitet. In

den Klassen- bzw. Arbeitsräumen waren sowohl ein Stuhlhalbkreis als auch verschieden

große Arbeitsgruppentische vorhanden, auf denen das benötigte Material (Papier, Stifte)

allen Teilnehmenden zur Verfügung stand. Auf Grund des guten Wetters wurden von eini-

gen Arbeitsgruppen auch die vorhandenen Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof genutzt.

Das Catering fand in einem abgegrenzten Flur neben dem Foyer seinen Platz. Stehtische

und Sitzgelegenheiten (im ehemaligen Lehrerzimmer) boten insbesondere körperlich be-

einträchtigten Teilnehmenden die Möglichkeit, in Ruhe die Mittagspause zu verbringen.

Die insgesamt sehr großzügigen Räumlichkeiten boten den Teilnehmerinnen und Teil-

nehmern genügend Raum und Freiheit, um in entspannter Atmosphäre konzentriert ar-

beiten zu können.

Zugänglichkeit/ Barrierefreiheit

Die Zukunftskonferenz sollte unter großer Beteiligung insbesondere der betroffenen Per-

sonen stattfinden, wodurch bei der Organisation und Vorbereitung die Bedarfe der Men-

schen mit Behinderungen grundsätzlich mitgedacht werden mussten.

Die ehemalige DOS ist nicht barrierefrei zugänglich, was für die Durchführung der Zu-

kunftskonferenz eine besondere Herausforderung dar stellte. Daher wurde bereits in der

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Einladung nach besonderen Anforderungen und Hilfsmittel gefragt. Der Zugang für Roll-

stuhlfahrerinnen/ Rollstuhlfahrern konnte über den Schulhof mit Hilfe einer mobilen Ram-

pe ermöglicht werden, eine für sie zugängliche mobile Toilette wurde neben den anderen

Toilettenräumen aufgestellt.

Auf Grund der Erfahrungen der Eröffnungsveranstaltung, bei der eine Dame die als

barrierefrei gekennzeichnete Toilette nicht für sich nutzen konnte, wurde im Vorfeld der

Zukunftskonferenz mit allen angemeldeten Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern per-

sönlich Kontakt aufgenommen. So konnten die individuellen Anforderungen und Voraus-

setzungen für eine Teilnahme an der Zukunftskonferenz geklärt und geschaffen werden.

Deutlich wurde dabei erneut, wie individuell der Begriff der Barrierefreiheit zu handhaben

ist und wie oft Kompromisse eingegangen werden müssen. Einer Teilnehmerin wurde

eine zweite Hilfsperson für den Toilettengang angeboten. Einem anderen Herrn wurde ein

extra Zimmer mit Waschbecken zur Verfügung gestellt, welches bei Bedarf zur Körper-

pflege genutzt werden konnte. Teilnehmende, die in ihrer Mobilität eingeschränkt waren,

wurden über die unterschiedlichen Arbeitsgruppen informiert und konnten sich „ihre“

Gruppe bereits im Vorfeld aussuchen. Die Räumlichkeiten für diese Gruppen wurden

dann im Erdgeschoss der Schule bereit gestellt.

Für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung wurden zwei Schriftdolmetscherinnen enga-

giert, die die Beiträge sowohl im Plenum als auch in den entsprechenden Arbeitsgruppen

auf Leinwand respektive Bildschirm übersetzten.

Die gesamte Veranstaltung wurde konsequent in einfacher Sprache gehalten. Dies betraf

sowohl die Vorträge im Plenum, als auch die Hinweisschilder sowie die Wandzeitungen in

den Klassenräumen.

Ein großer Dank gilt an dieser Stelle allen „Begleitpersonen“, welche Menschen mit Be-

hinderungen an diesem Tag individuell unterstützt haben.

Die Methode Zukunftskonferenz „Teilhabeplanung“

Die Zukunftskonferenz zur Teilhabeplanung baute auf den Ergebnissen des bereits statt-

gefundenen Prozesses auf. Somit konnte nach einer Vorstellung der bisherigen Ergebnis-

se direkt mit der Visions- und Zielfindungsphase begonnen werden:

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Ergebnisse:

Vorstellung, Ergänzung, Diskussion

- Vortrag im Plenum - Wandzeitungen in den Arbeitsräumen

Entwicklung von Visionen: Stellen Sie sich vor, alles was in der UN-Konvention drin steht, ist hier im Land-Kreis Wirklichkeit gewor-den….

Wie sieht das dann aus?

Entwicklung von Zielen: Was sind wichtige Zwischenschritte dorthin?

Zukunftskonferenz am 26.08.2009

Frau Landrätin Läsch-Weber begrüßte die Teilnehmenden und erläuterte den bisherigen

Prozess der Teilhabeplanung. Frau Läsch-Weber betonte die Wichtigkeit der Zukunfts-

konferenz und der zu entwickelnden Ziele und stellte den weiteren Verlauf der Teilhabe-

planung dar. Die zu entwickelnden Ziele sind die Grundlage für Empfehlungen, welche im

Kreistag beraten werden. Nachdem der Kreistag den Bericht zur Teilhabeplanung verab-

schiedet hat, ist dieser öffentlich und für jeden zugänglich.

Bisherige Ergebnisse der Teilhabeplanung

Nach der Begrüßung stellte Frau Büch den bisherigen Verlauf der Teilhabeplanung und

die daraus gewonnenen Ergebnisse vor. Diese waren nach acht großen Themenblöcken

geordnet, welche sich im Laufe der durchgeführten Workshops und Erhebungen als zent-

ral heraus gestellt hatten:

• Öffentlichkeitsarbeit

• Information und Beratung

• Mobilität

• Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung

• Wohnen ambulant/stationär

• Ausbildung und Arbeit

• Tagesstruktur und Freizeit

• Pflege

Diese Themen wurden zum einen aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Planung und

zum anderen aufgrund ihrer Personenzentrierung und damit Unabhängigkeit von Einrich-

tungen und Diensten hin ausgewählt.

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Das Thema „Barrierefreiheit“ wurde nicht als gesondertes Thema genommen, da dieses

sich immer auf einen speziellen Bereich bezieht und nicht verallgemeinert werden kann.

Ebenso wurden „Kinder und Jugendliche“ nicht isoliert betrachtet, da dies an spezielle

Institutionen und Angebote gebunden gewesen wäre. Insbesondere letztere Entscheidung

wurde von einigen Teilnehmenden kritisiert, diese bildeten dann spontan eine eigene

Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendliche“

Die Referentin erläuterte den Teilnehmenden den Ablauf der Zukunftskonferenz. Dieser

war an die Inhalte der Workshops angepasst, um insbesondere Menschen mit Behinde-

rungen den Zugang zu den Fragestellungen und Inhalten durch einen Wiedererken-

nungseffekt zu erleichtern. Die aus der individuellen Teilhabeplanung bekannten Frage-

stellungen wurden auf den Landkreis übertragen. Richtungsweisend sollte die UN-

Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sein.

Abbildung: Teilhabeplan für den Landkreis

Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation, 2009

Die Konvention war bereits in den Workshops intensiv diskutiert worden, so dass sie den

meisten Anwesenden gut bekannt war. Die zentralen Inhalte zu den einzelnen Themen-

gebieten wurden zudem in einfacher Sprache auf den Wandzeitungen dargestellt.

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Abbildung: Ziele für den Landkreis

Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation, 2009

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Der zeitliche Ablauf gestaltete sich folgendermaßen:

9:00 Begrüßung, Vorstellung der Ergebnisse

10:30- 11 Uhr Kaffe-Pause

11:00 Arbeitsgruppen: Große Ziele – Visionen

12:00 Vorstellen der Ergebnisse im Plenum

13-14 Uhr Mittags-Pause

14:00 Arbeitsgruppen: Kleinere Ziele

16:00 Vorstellen der Ergebnisse im Plenum

17 Uhr ENDE

Visionen und große Ziele

Nach der Vorstellung der Ergebnisse und der anschließenden Kaffepause konnten sich

die Teilnehmenden den Themengebieten zuordnen, bei denen sie gerne mitarbeiten woll-

ten. Hierzu war jedem Themengebiet ein Klassenraum zugeordnet.

Abbildung: Arbeitskreise der Zukunftskonferenz

Quelle: transfer - Unternehmen für soziale Innovation, 2009

Durch die freie Gruppenwahl handelte es sich durchweg um gemischte Gruppen, d.h.

dass sowohl Mitarbeitende von Diensten und Einrichtungen, als auch Verwaltungsmitar-

beitende und Menschen mit Behinderungen zusammen arbeiten konnten. Dieses Vorge-

hen stellte die Moderatorinnen und Moderatoren vor die Herausforderung, dass die jewei-

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lige Gruppengröße und –zusammensetzung im Vorfeld nicht bekannt war. Die Gruppen-

größen variierten zwischen 5 und 18 Teilnehmenden.

Vorstellungsrunde

Die Vorstellung der Teilnehmenden gestaltete sich unterschiedlich. In den kleineren

Gruppen stellten sich alle Teilnehmenden namentlich vor. In den größeren Gruppen (ab 8

Personen) wurden von den Moderatorinnen und Moderatoren sogenannte „Gruppierungs-

fragen“ zu den betreffenden Themengebieten gestellt. Z.B:

Themengebiet „Arbeit“:

• Wer arbeitet in einem Büro?

• Wer arbeitet in einer Werkstatt?

• Wer geht gerne zur Arbeit?

Die Gruppe teilte sich dann nach den entsprechenden Antworten. So konnte schnell ein

Überblick über die anderen Teilnehmenden gewonnen, Gemeinsamkeiten entdeckt und

eventuell erste Diskussionspunkte angeregt werden.

Kleingruppenfindung

Nach der Vorstellung wurde das weitere Vorgehen erklärt: die Teilnehmenden hatten 10

Minuten Zeit, sich die Wandzeitungen mit den bisherigen Ergebnissen zu dem jeweiligen

Themengebiet anzuschauen und sich darüber auszutauschen.

Abbildung: Wandzeitung zum Thema Wohnen

Quelle: Ergebnisse aus den Arbeitskreisen Wohnen - Betroffene, 2009

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Abbildung: Ausschnitt aus der Wandzeitung: Was ist hilfreich beim Wohnen und was ist schwierig?

Quelle: Arbeitskreis Wohnen - Betroffene, 2009

Abbildung: Ausschnitt aus der Wandzeitung: So lebe ich! Das gefällt mir gut und das nicht so gut!

Quelle: Arbeitskreis Wohnen - Betroffene, 2009

Diskussionen über ein „richtig oder falsch“ der Ergebnisse sollte es nicht geben. Die Teil-

nehmenden hatten vielmehr die Möglichkeit, mit Hilfe von Metakärtchen, Stiften und

Kreppband Ergänzungen, Korrekturen oder Meinungsäußerungen zu den Ergebnissen an

die Wandzeitungen zu kleben. Diese Ergänzungen wurden bei der weiteren Auswertung

berücksichtigt.

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Bei den Ergebnissen, die man besonders interessant fand, sammelten sich dann einige

Teilnehmenden. Darüber konnten erste Kleingruppen für die weitere Arbeit gefunden wer-

den. Die Kleingruppen sollten mindestens aus 3, höchstens aus 6 Personen bestehen.

Visionen entwickeln

In jedem Klassenzimmer waren Arbeitsgruppentische vorbereitet, darauf befanden sich

große Flipchartblätter, sowie Wachsmalstifte, Eddings und Kugelschreiber. Es wurde er-

neut auf die UN-Konvention verwiesen und verschieden Fragestellungen als Anregung

formuliert:

• Wo will der Landkreis hin?

• Wie ist hier das Leben für Menschen mit Behinderungen dann?

• Wie sieht der Landkreis aus, wenn alles aus der UN-Konvention verwirklicht wur-

de?

Die Visionen und großen Ziele konnten gemalt, gedichtet, in eine Geschichte verpackt

oder einfach aufgeschrieben werden. Der Kreativität der Teilnehmenden war hier keine

Grenzen gesetzt. Durch den offenen Charakter der Arbeitsgruppen und der Möglichkeit,

bei den anderen Gruppen zu „kiebizen“, gab es einen regen Austausch über die unter-

schiedlichen Vorstellungen und Träume.

Für diesen Arbeitsschritt standen den Teilnehmenden etwa 40 Minuten zur Verfügung.

Anschließend sammelte man sich kurz im Klassenraum und ging gemeinsam zur Vorstel-

lung der Ergebnisse ins Foyer.

Vorstellung der Visionen und großen Ziele

Jede Gruppe stellte gemeinsam die erarbeiteten Visionen für den Landkreis vor. Einige

Gruppen hatten Bilder gemalt, die erläutert wurden. Die meisten Gruppen hatten jedoch

ihre Ideen aufgeschrieben und trugen sie so vor.

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Abbildung: Vorstellung der Visionen und Ziele

Quelle: Zukunftskonferenz der Teilhabeplanung, 2009

Die entwickelten Visionen reichten von bereits sehr konkreten Vorstellungen bis hin zu

Traumbildern, in denen Wünsche und Ideen zum Ausdruck kamen und wodurch teilweise

auch wahrgenommene Problemlagen verdeutlicht wurden.

So waren sich einige Mitarbeiter der WfbM in dieser Vision zum Thema Arbeit einig:

„Ich möchte mehr Arbeit und Geld bekommen und es wäre schön, wenn ich reich wäre.“

Die Arbeitsgruppe Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung stellte ihre Ideen und Vorstel-

lungen folgendermaßen dar:

Abbildung: Ergebnisse Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung

Quelle: Zukunftskonferenz der Teilhabeplanung, 2009

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Dies nur zwei Beispiele aus einer Fülle von großen Zielen und Visionen für den Landkreis

Bernkastel-Wittlich. Die vollständige Zieldokumentation befindet sich im Anhang.

Die Flipcharts mit den Ergebnissen wurden nach der Vorstellung wieder in die entspre-

chenden Klassenräume gebracht, da diese Ausgangspunkt der Gruppenarbeiten am

Nachmittag sein sollten. Anschließend gab es die einstündige Mittagspause.

Was sind wichtige Schritte?

Nach der Mittagspause trafen sich die Teilnehmenden wieder in ihren Räumen. Die Visi-

onsbilder waren mittlerweile in den Zimmern aufgehängt worden und für alle sichtbar. Die

Moderatorinnen und Moderatoren fassten die Visionen noch einmal kurz zusammen und

erklärten das weitere Vorgehen anhand eines Beispiels:

Abbildung: Zielbeispiel

Quelle: transfer Unternehmen für soziale Innovation 2009

Die Teilnehmenden ordneten sich dann der Vision zu, an der sie weiter arbeiten wollten.

Dadurch kam es zu einer erneuten Durchmischung der Kleingruppen. Jede Kleingruppe

suchte sich an den Arbeitstischen in den Räumen, aber auch auf dem Schulhof oder im

Cateringbereich einen Arbeitsplatz. Als Arbeitsmaterial standen farbige DIN A 3 Bögen,

auf denen jeweils ein kleineres Ziel formuliert werden sollte, sowie Notizpapier und Stifte

zur Verfügung.

Die zu erarbeitenden kleineren Ziele sollten folgende Kriterien erfüllen: Sie sollten konkret

und messbar sein (woran merke ich, dass es erreicht wurde?) und alle in der Gruppe soll-

ten mit dem Ziel einverstanden sein.

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Damit wurden die üblichen s.m.a.r.t – Kriterien130 auf drei wesentliche Elemente reduziert,

um die Aufgabenstellung möglichst einfach und unkompliziert zu gestalten.

Für diese Arbeitsgruppenphase stand den Gruppen etwa 1 Stunde und 20 Minuten zur

Verfügung, in denen sie individuell abgestimmte Pausen einlegen konnten. Das Catering

stand während des ganzen Nachmittags mit Getränken und Keksen zur Verfügung.

Vorstellung kleinerer Ziele im Plenum

Zu der Präsentation der Ziele im Plenum wurden alle Visionen vom Vormittag mit Krepp-

band an die Wände des Foyers geklebt. Die Kleingruppen präsentierten jeweils zwei ihrer

wichtigsten Ziele. Diese und alle weiteren entwickelten Ziele wurden dann den entspre-

chenden Visionen zugeordnet und ebenfalls an die Wände geklebt. So hatten alle Teil-

nehmenden im Anschluss an die Veranstaltung die Möglichkeit, die Arbeit der anderen

Gruppen zu betrachten.

130 S – spezifisch, M – messbar, A – attraktiv, R – realistisch, T - terminiert

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Abbildungen: Vorstellung Ziele

Quelle: Zukunftskonferenz der Teilhabeplanung, 2009

Die vollständige Dokumentation aller Ziele befindet sich im Anhang.

Landrätin Frau Läsch-Weber bedankte sich für die gute Mitwirkung und verabschiedete

die Teilnehmenden. Die Veranstaltung endete um 17 Uhr.

Auswertung der Ziele

Einige Themen waren bereits in den Arbeitskreisen der vergangenen Monate bearbeitet

worden. Durch mögliche Wiederholungen wurde der Einstieg in die Zukunftskonferenz

erleichtert, gleichzeitig zeigte sich jedoch, wie schwierig es sein kann, sich von bekannten

Dingen zu lösen und „zu träumen“. Schwierig gestaltete sich auch die Unterscheidung

zwischen Grundsatzzielen, kleineren Zielen oder gar Maßnahmen. Für die Entwicklung

der Empfehlungen an die Kreisverwaltung wurde daher die Fülle an Ideen und Vorschlä-

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gen in Themengebieten zusammengefasst, sortiert und eventuelle Widersprüche und

Verweise zu anderen Gebieten kenntlich gemacht. Die komplette Zieldokumentation be-

findet sich im Anhang.

Bereich Wohnen

Grundsatzziele:

Jeder wohnt wo, wie und mit wem er will.

Es gibt alle Wohnformen in ausreichender Zahl.

Meilensteine:

• Wohnhäuser mit kleinen Gruppen • Wohnhäuser im Ort • Passender Wohnraum:

o Barrieren o Kosten

• Passende Unterstützung ( siehe auch „Pflege“ und „ Teilhabeplanung“) • Im Wohnheim:

o Einzelzimmer o Trainingswohnen o Individuelle Wohnraumgestaltung

Bereich Arbeit Grundsatzziele:

Entsprechende Arbeit für alle!

Beschäftigung nach Neigung und Eignung, die zufrieden stellt?

Meilensteine:

• Teilhabeplanung zum Thema Arbeit (siehe auch „Teilhabeplanung“) • Mehr Nischenarbeitsplätze • Unverbindliches Ausprobieren für beide Seiten

Grundsatzziele:

Es sollte normal sein, behinderte Kollegen am Arbeitsplatz zu haben! Inklusion!

Meilensteine:

• Mehr Nischenarbeitsplätze • Bewusstseinsbildung (siehe auch „Öffentlichkeitsarbeit“) • Aufklärung der Unternehmen • Mehr Praktika

Grundsatzziel:

Wir möchten mehr Arbeit und Geld bekommen.

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Meilensteine:

• Dauerhafte und unkomplizierte personelle und finanzielle Förderung • (siehe auch „Wohnen“)

Bereich Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung Grundsatzziele:

Teilhabeplanung geht vom Betroffenen, seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten aus.

Der bürokratische Ablauf ist optimiert, die Antragstellung ist transparent.

Alle Geldgeber und Kostenträger in einen Topf.

Meilensteine:

• THP auch in Form verschiedener Medien • Betroffener formuliert seine Ziele selbst • Kontinuierliche personelle Zuständigkeit beim Kostenträger und Leistungserbringer • Einrichtungs- und trägerübergreifender Qualitätszirkel („Runder Tisch“)

Bereich Tagesstrukturierung und Freizeit Grundsatzziele:

Integration von Menschen mit Behinderungen in Vereinen, verschiedenen Veranstaltun-gen und was ganz wichtig war: besonders am Wochenende, was oft fehlt.

Angebote sollen offener gemacht werden.

Meilensteine:

• Angebote der vorhandenen Aktivitäten und Veranstaltungen sollen offener ge-macht werden

• Bessere Vernetzung der Leistungsanbieter • Koordinierungsstelle • Flexiblere Gestaltung des persönlichen Budgets • Mobilität sichern ( siehe auch „ Mobilität“)

Ergebnis Arbeitskreis Tagesstruktur II

Besondere Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung (und anderen).

Ergebnis Zukunftskonferenz:

Angebote für alle, Integration in Vereine

Bereich Kinder

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Grundsatzziele:

Eine Kita für alle in jedem Ort.

Jedes Kind erhält die Hilfe, die es aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation benötigt.

Meilensteine:

• Gleicher Stellenwert für behinderte Kinder wie für Kinder unter 3 Jahren • Vernetzung und Durchlässigkeit der Schulen

Bereich Mobilität Grundsatzziele:

Mobilität für alle

Meilensteine:

• Bus- und Bahnfahrten sind für alle barrierefrei möglich, 365 Tage im Jahr • Individuelle Mobilität gewährleisten

Mobile Hilfen: Bring-Dienste, Einkaufsservice

Bereich Pflege Grundsatzziele:

Lebensqualität in der Pflege durch Erweiterung des Pflegebegriffs

Meilensteine:

• Soziale Einbindung • Erweiterung der Pflegestufen • Individuelle Hilfen • Gruppenhilfe • Mehr Zeit für Pflegefachkräfte • Erweiterte Inhalte z.B. Anleitung • Kontinuierliche Bezugsperson • Orientierung

Bereich Öffentlichkeitsarbeit

Grundsatzziele:

Behinderung muss als Normalität verstanden werden.

Von Anfang an miteinander statt nebeneinander leben.

Meilensteine:

• Sensibilisierung für die Sicht von Betroffenen • Offene Begegnung wagen

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• Organisationsstrukturen so bauen, dass Menschen mit Behinderungen gleichbe-rechtigt mit entscheiden und organisieren.

Chancen anbieten und nutzen, um besser zuhören zu lernen.

Bereich Information und Beratung Grundsatzziele:

Jede/r hat Zugang zu Information und Beratung.

Meilensteine:

• Barrierefreie Website • Sonntags-Notdienst • Aufsuchender Beratungsdienst • Vereinheitlichung von Telefonnummern • Berücksichtigung von Sprachbarrieren • Begleitung in der Anfrage von Beratung • Vernetzung aller beteiligten Dienste • Es gibt eine unabhängige Beratungs- und Koordinierungsstelle

o Informations- und Beratungsstelle bei der Kreisver-

waltung.

• Plattform zur Vernetzung

o Koordinierungsstelle: ein Mensch

• Beratungsstelle für alle

o Beratungsstelle für Kinder und deren Familien

• Inhalte: Cafe und Beratungsstelle, Freizeitkalender, Organisation Freizeit, Fahrten

etc.

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Inhaltliche Gliederung der Beratung:

1. Fachberatung: a. Kinder b. Arbeit c. Leistungen/Information

2. Beratung zu Angeboten: a. Freizeit b. Vereine c. Barrierefreiheit

3. (Beschwerdestelle)

Reflektion und Ausblick

Die Zukunftskonferenz zur Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderungen kann unter

verschiedenen Aspekten heraus als Erfolg gewertet werden. Neben den erarbeiteten Zie-

len, die die Richtung im Landkreis Bernkastel-Wittlich vorgeben, war insbesondere die

Beteiligung der betroffenen Personen bemerkenswert. Die produktive Arbeitsatmosphäre

aus den vorangegangenen Monaten setzte sich fort. Durch die Platzierung der Zukunfts-

konferenz am Ende des Prozesses konnte bereits über mehrere Monate in kleineren und

überschaubareren Arbeitsgruppen in das Thema und das Anliegen der Teilhabeplanung

eingeführt werden. So waren die Teilnehmenden sehr gut vorbereitet und hatten sich be-

reits intensiv mit den Problemlagen im Landkreis auseinandergesetzt. Somit machte die

Veranstaltung die bisherigen Ergebnisse „rund“ und fasste den bisherigen Prozess zu-

sammen. Die Vielzahl an Visionen, Zielen und Ideen, die gute Zusammenarbeit zwischen

allen Beteiligten und das Engagement aller Teilnehmer unterstreichen dies in besonderer

Weise.

Die erarbeiteten Ziele dienten als Grundlage für die von transfer entwickelten Empfehlun-

gen an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Die Empfehlungen und der Abschlussbe-

richt der gesamten Teilhabeplanung wurden Ende Oktober im Steuerungskreis vorgestellt

und diskutiert. Anschließend wird der Kreistag über die Ergebnisse beraten und das wei-

tere Vorgehen beschließen. Danach wird der Abschlussbericht der Teilhabeplanung für

Menschen mit Behinderungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich für die Öffentlichkeit

freigegeben.

Viele Menschen mit Behinderungen äußerten nach der Veranstaltung ihr Bedauern darü-

ber, dass die Teilhabeplanung mit dieser Veranstaltung für sie zu Ende ging – nun gilt es

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die erarbeiteten Ziele weiterzuverfolgen und geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser

zu ergreifen.

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Zieldokumentation

Arbeitskreis Wohnen

Visionen Barrierefreies Wohnen, dort wo ich leben möchte.

Integration in die Gemeinde

Selbstbestimmung bei der Wohnform

Individuelle Wohn- und Wohnumgebungsgestaltung

Gastfamilien, Mehrgenerationenwohnprojekt

Ziele: Jeder sollte wohnen wo und wie er will. Individuelle Wohnmöglichkeit sollte ver-größert werden.

Gesellschaftliche Akzeptanz

Umfassende Information

Selbstbestimmung bei der Wohnform: 1. Wohnheim mit Einzel-/Mehrbettzimmer: Training 2. AWG/WG 3. Betreutes Wohnen (Pers. Budget) 4. evtl. eigenständiges Wohnen

Bei Teilhabeplanung anhören. Gute Vorbereitung und flexible Finanzierung

Erreichte Ziele in regelmäßigen Abständen auf Erfolg prüfen.

Barrierefreies Wohnen, dort wo ich leben möchte!

Mehrgenerationenwohnprojekt

ausreichend behindertengerechte Wohnungen: - Zuschüsse an den Vermieter (dass die Wohnungen behindertengerecht ausge-baut werden können) - Zuschüsse für den behinderten Menschen (dass sich derjenige mit seinem Lohn und staatlicher Unterstützung eine auf sich zugeschnittene Wohnung leisten kann)

Wohnen in einer Gastfamilie als EINE Wohnform: - mehr Entscheidungsfreiheit als in Heimen - kostet etwa die Hälfte einer Heimunterbringung - Finanzierung: persönliches Budget oder Eingliederungshilfe? - vorab: Schulungen der Familien, anschließend Begleitung: keine professionelle Ausbildung - ambulante Unterstützung der Klienten und Familien - Unterstützung durch Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter, professionelle Dienste - Zielgruppe: alle Menschen mit Behinderungen - wiederentdeckte Wohnform mit historischem Hintergrund - gibt es bereits, z.B. in Saarland, BaWü, München mit viel Erfolg

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- Probewohnen - Urlaubsvertretung durch andere Familien (z.B. bei Krankheit) - Umsetzung jederzeit möglich! - Durch PB realisierbar!

Wohnheim: - Probewohnen - kleine Wohngruppen - Trainingsbereiche - AWG/WG/Paarwohnen - Betreutes Wohnen - Eigenständiges Wohnen

Barrierefreies Wohnen (dort wo man leben möchte) für Behinderte und Senioren. Nicht nur im Wohnumfeld sondern im gesamten Lebensraum.

Medizinische Versorgung muss überall barrierefrei gegeben sein (bis Ende 2013)

Verkehrsmittel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (bis Ende 2010)

Lieferservice für Lebensmittel oder den Bedarf des tägl. Lebens (Ende 2009)

Umbau der privaten und öffentlichen Bausubstanz (Gewerbebetriebe und öffentli-che Gebäude) bis 2013

Umsetzung der vorhandenen Vorschriften im Bereich Bauen/Wohnen incl. Sankti-onen (z.b. Landesbauordnung)

Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Feste, Vereine usw.) ab sofort

Arbeitskreis Arbeit

Visionen Es sollte normal sein, behinderte Kollegen am Arbeitsplatz zu haben!

Ich möchte mehr Arbeit und Geld bekommen und wenn ich reich wäre.

Wichtige Voraussetzungen, dass Arbeit angeboten wird:

• Arbeit für alle • Werbung • Aufklärung der Unternehmen • Hemmschwellen abbauen – Praktika anbieten • Unternehmen müssen/sollten flexible Arbeitszeiten anbieten • Abschaffung der Sonderschulen – gleiche Schulausbildung/Integration der

Behinderten in die Schulen

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Menschen sollen nicht Außenseiter werden. Bei uns viele Menschen. Menschen sollen arbeiten. Eine Frau macht Kaffee im Wohnheim

Entsprechende Arbeit für alle:

• Unterstützung, Begleitung, Selbständigkeit: jeder nach seinen Wünschen und Fähigkeiten

• Weniger Formalitäten • Ausweitung von Nischenarbeitsplätzen • Günstigere Rahmenbedingungen für Arbeitgeber • Lebensunterhalt sicherndes Einkommen • Mobilität zur Erreichung des Arbeitsplatzes • Zentrale Beratungsstelle für AG und AN • Abbau von Barrieren • Bewusstseinsbildung: auch Menschen mit Behinderungen sind

o leistungsfähig o motiviert o belastbar o flexibel o zuverlässig

Respekt und Anerkennung!

Ziele Leitfaden im Kreis mit vorhandenen Angeboten herausgeben, der über Ansprechpartner und Möglichkeiten informiert (in einfacher Sprache)

Eine unabhängige Beratungsstelle, die über alle bestehenden Angebote im Bereich Arbeit informiert.

Die Beratung muss individuell und personenzentriert sein.

Es sollte eine Teilhabeplanung zum Thema Arbeit geben.

Persönliche und finanzielle Förderung und Unterstützung sollte dauerhaft und unkompliziert für Arbeitgeber und - nehmer möglich sein!

Mehr Geld für die Leistung! (Urlaub machen, öfters zur Freundin fahren, neue Klamotten, neue Möbel)

Unverbindliches, risikoloses Kennenlernen OHNE Kosten für Arbeitgeber

Beschäftigung nach Neigung und Eignung, die zufrieden stellt!

Nischenarbeitsplätze: Gewinnung durch Kontakte, Beziehungen, Partnerschaften, Praktika, Reha-Träger, Probebeschäftigung, BvB und UB

Messpunkte, Konzentration auf BvB und UB: 6-12-24 Monate nach Beginn

Mehr Aufträge für die Werkstatt

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Abwechslung bei der Arbeit

Ich würde gerne in der Mittagspause mehr unternehmen, mal ein Eis essen gehen und den anderen Leuten was mitbringen.

Mehr regelmäßig das Taschengeld haben!! (Anmerkung: und nicht nur, wenn das Zimmer aufgeräumt wurde.)

Kinder: Gleicher Stellenwert für behinderte Kinder wie für Kinder unter 3

Sensibilisierung für das anders sein

Jedes Kind erhält die Hilfe, die es aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation benötigt.

In jeder Verbandsgemeinde eine integrative Einrichtung (offenes Arbeiten????)

Eine Kita für alle in jedem Ort

• Raumprogramm, entsprechender Etat für Fördermittel • kleinere Gruppen: von 25 auf 15, max. 2 Förderkinder • Personalbesetzung: 2 Fachkräfte GZ pro Gruppe, mit der Option der Auf-

stockung je Schweregrad der Behinderung • Verfügungszeit zur Vor- und Nachbereitung: 1/3 der Arbeitszeit, weil: inten-

sive Beobachtung, Zusammenarbeit mit Therapeuten, Eltern, Behörden, Teamarbeit, größere Öffentlichkeitsarbeit, Konzeption im Hinblick auf Be-hinderung, Transparenz der Arbeit

• Psychologische Beratung für jede Einrichtung: Fallbesprechung, Supervisi-on, Teamberatung, Teambegleitung

• Freistellung der Kita-Leitung ab 2-Gruppen-Kitas • mehr Heilpädagogen und interdisziplinäre Personalbesetzung • Vergütung entsprechend der Fachausbildung • Verbesserung der ErzieherInnen-Ausbildung (in Richtung Heilpädagogik) • Fachkompetenz der Erzieher anerkennen.

Jedes Kind erhält die seinen individuellen Förderbedürfnissen entsprechende kompetente schulische Förderung.

Vernetzung und Durchlässigkeit der Schulen.

Schneller und unbürokratischer Zugang zu Hilfen

Beratungsstelle für Eltern in Trägerschaft des Kreises im Hinblick auf schulische Fördermöglichkeiten/Schullaufbahn. Eingebettet in andere Beratungsangebote. Organisiert Vernetzung von Schulen/Schulaufsicht/Kostenträger.

Niedrigschwellige und schnelle Beratung z.B. in Kita, Jugendamt, SPZ

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Vereinfachung des Behördenverfahrens:

• Hausbesuche bei THP • z.B: KEINE Trennung von EGH und JH

Arbeitskreis Mobilität

Visionen Mobilität für alle

• Bus und Bahn barrierefrei möglich • Individuelle Fahrten für Einzelpersonen und Koordination

Individuelle Möglichkeit der barrierefreien Mobilität

• BeWo Stadt und Land • Wohnheime ≠ Altenheime • Alle übrigen Bewohner mit Beeinträchtigungen suchen Fahrmöglichkeiten

für Kino, Freunde treffen, Kirmesbesuch etc. • Auch die BeWo/Wohnheimleute möchten am öffentlichen Leben über den

Wohnheimservice hinaus teilnehmen. • Auch Ältere oder sonstig beeinträchtigte Bürger wollen frei über ihren

Tag/ihr Leben bestimmen • Fahrdienste für Menschen in der Integration und Rehabilitation

Ziele Alle Bewohner, die ein barrierefreies KfZ oder ähnliches Auto haben, sollten ein Netzwerk gründen.

Wie Wintricher Netz, der gemeinnützige Verein ist durch die Vereinsversicherung und über das Ehrenamt abgesichert, Fragen an Hr. Kullick: 06534-947976 Alles unter Kooperation mit der Kreisverwaltung zur Optimierung der Fahrdienste.

Erfassung aller mobiler Einkaufsmöglichkeiten

Erfassung aller Läden, die an der Aktion Bestellservice, Einkaufsdienst usw. mit-machen wollen.

Die Rollileute BSK bieten an, die Läden zu besuchen und auf Barrierefreiheit und Einkaufsmöglichkeiten für Behinderte und ähnlich Betroffene zu verbessern.

ES GIBT VIEL ZU TUN!

Individuelle Mobilität für: - alle Bürger mit Beeinträchtigungen, die Fahrmöglichkeiten suchen, z.B. Freunde besuchen, zur Kirmes - für die Menschen aus Wohnheimen oder dem Betreuten Wohnen : Teilnahme am öffentlichen Leben jederzeit - die Menschen in der Integration und Rehabilitation

Bus/Bahn/Taxi barrierefrei!

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Gründung einer Koordinationsstelle

Hotline/Sorgentelefon

Erfassung aller mobilen Dienste: Wer hat ein Fahrzeug?

Vernetzung: - aller Einrichtungen - aller Fahrdienste - Integrationsdienste - auch Taxi und Mietwagen - Kostenregelung einfach und unbürokratisch

Erfassung aller mobilen Dienste: Wer hat ein Fahrzeug?

Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit

Visionen Öffentlichkeitsarbeit

• Von wem? • Für wen?

• Behinderung = normal • Offene Begegnung wagen • Den Eigenarten von Menschen Raum lassen • Schule mit Schlüsselfunktion (Einübung von neuem Verhalten) • Von Anfang an miteinander statt nebeneinander leben • Eher Erleben als Lesen • Zuhören, Zeit lassen • Bestes Medium = Menschen!

Ziele: Organisationsstrukturen so bauen, dass Menschen mit Behinderungen gleichbe-rechtigt mit entscheiden und organisieren.

Den Behindertenbeirat in die Öffentlichkeitsarbeit mit einbeziehen.

Menschen mit Behinderungen bieten selbst Angebote und Infoveranstaltungen an, leiten Freizeitgruppen.

Begegnungen mit behinderten Menschen im Lehrplan für Berufe des sozialen und medizinischen Bereiches, Schulen und KiTas verankern

Mitarbeiterschulungen (Verwaltungen/Unternehmen), um für die Sicht von Betroffenen zu sensibilisieren.

Chancen anbieten und nutzen, um besser zuhören lernen zu können. Z.B. Seminare im Bereich Kommunikation Tag der offenen Tür, Erlebnisberichte von Angehörigen und Betroffenen

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Mehrere Räume auch für ruhige Gruppen.

Arbeitskreis Freizeit und Tagesstruktur

Visionen

Plattform für alle

• Angebot der vorhandenen Aktivitäten und Veranstaltungen • Offen für alle Menschen: jedes Angebot, Kino, Theater, Sport, Musik • Inklusion in Vereine • Sprachrohr für Menschen mit Beeinträchtigungen und Eltern • Zeitung, Öffentlichkeit, Internet • Taxi • Bus: Plan ändern

Begegnungsstätte für Behinderte und Nicht-Behinderte

• Mehrere Räume (große Räume) • Räume für Gesellschaftsspiele – für zum Reden • Eine große Küche im Gemeinraum zum Kochen (Kaffee) • Ein reizarmer Raum zum Entspannen • Ständige Bezugsperson vor Ort • Gute Anbindung an ÖPNV oder Fahrdienst für „anreisende Besucher“ • Angebote täglich incl. Wochenende • TV und Internet • Institutionsübergreifend: bessere Vernetzung der Leistungsanbieter • Barrierefrei • Kooperationspartner vor Ort z.b. Vfl Traben-Trabach und AWO Traben-

Trabach • Infoveranstaltungen z.B. Suchtprävention • Gemeinsame Organisation

Ziele: "Freizeitbildungsstätte": Ein unabhängiger, eigenständiger Trägerverein sollte gegründet werden.

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Von diesem sollte auch der Fahrdienst organisisert werden und ein Freizeit- kalender herausgegeben werden. Eigenständige Räumlichkeiten, ohne Angliede-rung an z.B. ein Wohnheim. Unabhängig von Behinderungen, gleichberechtiger Umgang auf allen Ebenen.

Eine Koordinierungsstelle im LK für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen: - Zentrale Lage - Flexible Öffnungszeiten - barrierefrei - Cafe und Beratungsstelle - Eigener Sportverein über Reha-Sport - Komm- und Gehstruktur - 1. Arbeitsmarktcafe/Büro - Ansprechpartner für andere Vereine und alle Interessierte - Freizeitkalender mit allen Anfahrtszeiten und allen Infos - Ansprechpartner noch vor der Geburt im Krankenhaus und nach Feststellung einer Beeinträchtigung: Vermittlung von Hilfen - Tanzkurze, offene Tanztreffs - Theatergruppe - SHG-für Menschen mit Beeinträchtigungen - Bei Bedarf Hilfestellung - Fahrgemeinschaften für Sport und Freizeit organisieren - Tag der offenen Tür - Ansprechendes Ambiente

Persönliches Budget flexibler gestalten, z.B. Freizeitgeld, Kilometerpauschale

Arbeitskreis Pflege

Visionen

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Ziele: Lebensqualität in der Pflege durch Erweiterung des Pflegebegriffs (nicht nur satt und sauber)

Situation: Wegfall der Großfamilien

REKONSTRUKTION des Familiengedankens durch 1. Soziale Einbindung/Beschäftigung/kultureller Teilhabe - Erweiterung der Pflegestufe (ggf. durch Fallpauschale finanziert) - Individuelle Hilfen: Polen, Ehrenamt, grüne Damen - Gruppenhilfe: Tagesstätten, Seniorenzentren: flächendeckend 2. Pflegerischer Bereich: - Mehr Zeit für Pflegefachkräfte über: indiv. Bedarfsorientierung, keine einheitliche Minutenerfassung - Erweiterte Inhalte z.B. Anleitung - Kontinuierliche Bezugsperson 3. Orientierung

Arbeitskreis Information und Beratung

Visionen

Fachliche Beratung, z.B. in Form einer Internet-Plattform, wo sich Foren von Fachleuten gesammelt haben, wo Links angeboten werden, wo alle, die vom Fach sind, sich die Informationen holen können.

Koordinierungsstelle für Eltern, ein Mensch, nicht im Internet.

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- Viel Natur - Viele Räume - Gruppengröße - Personalausstattung: interdisziplinäres Team - Externer Pool an Fachkräften - Kindeswohl - Beziehung ist wichtig: Zeit für einzelne Kinder

Der Wunsch nach Information und Beratung wird telepathisch weitergeleitet und erfüllt.

Jeder bekommt Zugang zu Information und Beratung, z.b. über Internet, Gemein-deblätter, aber auch aufsuchend.

Integration schon im Kindergarten.

Es ist wichtig, in die Schulen zu gehen und Erkrankungen dort vorzustellen.

Zusammenarbeit der SHGs mit Profis.

Gemeindehelfer

Information und Beratung soll kostenlos sein.

Neutrale und unabhängige Beratungs- und Koordinierungsstelle.

• 24 h Hotline • Komm- und Gehstruktur • Auch virtuell

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Ziele

Plattform zur Vernetzung aller Hilfsangebote und sozialen Dienste für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und deren Familien.

Aufruf der Kreisverwaltung in der Presse (überregional) an alle sozialen, medizini-schen und therapeutischen Dienste, sich an Vernetzung zu beteiligen.

Vernetzung aller beteiligter Dienste

Vernetzung zu - Anderen Sozialleistungsträgern (KK, Jugendhilfe, Arge) - Ehrenamtlichen und professionellen Einrichtungen und Diensten - Weiteren bestehenden Beratungsstellen, z.B. Beko - Krankenhäuser und niedergelassenen Ärzten - Vereinen und Verbänden

Jeder Hilfebedürftige hat Zugang zu Information und Beratung. Wie: - Internetportal vom Landkreis, Verbandsgemeinden und Gemeinden mit Links zu Informationen, Ansprechpartner, Adressen, Telefon, Fax, Zeiten - Netzwerke zu anderen Landkreisen - Sonntags-Notdienst - Aufsuchender Beratungsdienst - Vereinheitlichung von Telefonnummern - Berücksichtigung von Sprachbarrieren - Begleitung in der Anfrage von Beratung

Ab 2011 weiß jede/r BürgerIn des Landkreises, dass es eine Informations- und Beratungsstelle bei der Kreisverwaltung gibt.

Weiterentwicklung der Information- und Beratungsstelle zu einer Beratungs- und Koordinierungsstelle erfolgt kontinuierlich.

Barrierefreie Website: - Sprachen - Vergrößerungsmöglichkeit Schrift

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- Koordinator, Ansprechpartner, Sammeln der Angebote Webdesign, Fachfirma

Es gibt EINE neutrale und unabhängige Beratungs- und Koordinierungsstelle. Diese ist rund um die Uhr (24h-Hotline) für alle Menschen erreichbar. Auch virtu-ell. Sie informiert, berät und vermittelt. Es gibt eine Komm- und Gehstruktur.

Jeder Hilfebedürftige braucht Zugang zu Informationen und Beratung: - Internetseite des LK - VG-Infoblätter, Gemeinden - Aufsuchende Beratung (Barrierefreiheit im Kopf) - Integration ab Kindergarten - Schulprojekte ab 8. Klasse bzw. schon Kiga - Zusammenarbeit mit Profis - Gemeindehelfer o.ä. - Kostenlose Information und Beratung

Inhalt der Beratungen:

• Angebote und Leistungen • Finanzielle Angelegenheiten • Psychosoziale Probleme und Fragen • Betreuungsangelegenheiten

Arbeitskreis Bedarfsfeststellung/Teilhabeplanung

Visionen Teilhabeplanung geht vom Betroffenen und seinen Bedürfnissen aus, über die or-ganisatorischen Grenzen von Eingliederungs- und Familienhilfe hinweg.

• Kommunikationshilfen/-helfer für Hörgeschädigte im gesamten Teilhabe-prozess

Alle Geldgeber/Kostenträger in einen Topf.

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• Es muss im Vorfeld eine Beratungsinstanz geben, die das, was auf dem Markt existiert, auf eine Übersicht bringt, damit man das entsprechend auswählen und sich orientieren kann

• Man braucht Zeit • „Wie viele Ressourcen haben wir für diesen Weg?“ den haben wir disku-

tiert. In der Vision wäre der Geldesel das Entscheidende. • Rückmeldeschleifen mit den Betroffenen, Aushandeln in der Konferenz

• Zeitnahe Bearbeitung der Anträge o Transparenter Verlaufsplan

• THP in Händen der koordinierenden Bezugsperson • Regelmäßiger Besuch vom außerordentlichen Sozialdienst auch in den

Einrichtungen

An jedem Ort einen Kindergarten für alle.

Transparenz: Alle wissen was läuft.

Ziele: Teilhabeplanung geht vom Betroffenen, seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten aus.

Dem Betroffenen steht eine vertraute Bezugsperson zur Seite (Wahlmöglichkeit).

Der bürokratische Ablauf ist optimiert.

Transparenz bei der Antragstellung: 1. Formloser Antrag 2. Personenkreis Amtsarzt 3. Sozialhilfeantrag 4. Vorläufiger THP

"Runder Tisch" (nicht fallbezogen): Trägerübergreifend, mit Vertretern der EGH und Dienstleistern: - Fachlicher Austausch - Abgleich von Standards - Allgemeine Infos - Forum für die Darstellung von Erfolgen, Krisen, Schwierigkeiten - Darstellung von Bedarfen mit "noch" fehlender Dienstleistungsstruktur

Alle Geldgeber und Kostenträger in EINEN Topf: Echtes Budget über Zuständigkei-ten hinaus. - Niedrigschwelliges zentrales Beratungsangebot - Bekanntmachung/Öffentlichkeitsarbeit dort, wo Menschen regelmäßig hingehen (z.B. Ärzte, Zeitungen…)

Wenn Betroffene sich nicht äußern können: Assistenz die übersetzt, kreative Beteiligungsmöglichkeiten

Teilhabepläne auch in Form verschiedener Medien (Film, Bildtafeln…)

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Betroffener formuliert/äußert seine Ziele selbst.

Vertrauensbasis und Information vorhanden: - Kontinuierliche Zuständigkeit bei Kostenträger und Leistungserbringer in der Per-son - Runde Tischformen in Konferenz

Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte im gesamten Teilhabeprozess.

Niedrigschwellige Anlaufstelle für Betroffene von Betroffenen. "peer-to-peer".

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