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Technologie undLebensqualität
STADT
HERTEN
Projekt Kollegiale Visitation V. Visitation Kreis Soest 15.-17. November 1999
Dokumentation
KREIS LIPPE: INHALT
1
Inhaltsverzeichnis
VORBEMERKUNG 3
WAS WILL KOVIS? 5 WIE SIND DIE THEMEN DES KREISES SOEST ENTSTANDEN? 5
THEMA: URSACHEN/ VERMEIDUNG VON HEIMUNTERBRINGUNG (HILFEN ZUR ERZIEHUNG) 7
I. VORBEMERKUNG 7 II. ZIELE DER VISITATION IN SOEST 7 III. THEMENVORSCHLÄGE 8 IV. VERFÜGBARE INFORMATIONEN 9 V. DAS VISITATIONSTEAM 10 VI. GESPRÄCHSPARTNER/INNEN 10 VII. GESPRÄCHSERGEBNISSE 11 Gespräch in Anröchte mit Mitarbeiter/innen des dortigen Regionalteams: 11 Gespräch mit Jugendhilfeplaner, Fachbereichscontroller, SGL Wirtschaftliche Jugendhilfe 15 Gespräch mit Soz.- päd. Familienhilfe, Tagesgruppe, Pflegekinderdienst, Regionalstellenleiterin Soest 18 Gespräch mit der Schule für Erziehungshilfe (Peter-Härtling-Schule, Sönnern), Jugendarbeiter, ASD Mitarbeiter, Regionalstellenleiterin 20 Gespräch mit Mitarbeiterinnen des St. Marien - Kindergartens Lippetal - Lippborg 22 VIII. REFLEXION, RESÜMEE UND EMPFEHLUNGEN 23
THEMA: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM - ZIELVEREINBARUNG/WIRKSAMKEITSDIALOG - 30
I. VORBEMERKUNG 30 II. ZIELE DER VISITATION DES KREISES SOEST 30 III. THEMENVORSCHLAG 31 IV. VERFÜGBARE INFORMATIONEN 32 V. DAS VISITATIONSTEAM 32 VI. GESPRÄCHSPARTNER/INNEN 33 VII. GESPRÄCHSERGEBNISSE 34 1. INTERVIEW - MITGLIEDER DES SOZIALAUSSCHUSSES WERL - 34 2. INTERVIEW, - LEITUNGSEBENE DES JUGENDAMTES , JUGENDARBEITER DES KREISJUGENDAMTES - 38 3. INTERVIEW - GESPRÄCH MIT MITGLIEDERN DER ARBEITSGEMEINSCHAFT NACH § 78 SGB VIII IN WERL - 41 4. INTERVIEW - GESPRÄCH MIT DEN MITARBEITER/INNEN UND BESUCHER/INNEN DES JUGENDZENTRUMS IN WERL - 45 VIII. ERKENNTNISSE/EMPFEHLUNGEN 46
KREIS LIPPE: INHALT
2
THEMA: BEISTANDSCHAFTEN/VORMUNDSCHAFTEN IM KREIS SOEST 49
I. VORBEMERKUNG 49 II. ZIELE DER VISITATION IM KREIS SOEST 49 III. THEMENVORSCHLÄGE/PROZESSPLANUNG 49 IV. VERFÜGBARE INFORMATIONEN 52 V. DAS VISITATIONSTEAM 53 VI. GESPRÄCHSPARTNER/INNEN 53 VII. GESPRÄCHSERGEBNISSE 54 VIII. EMPFEHLUNGEN 61
KREIS LIPPE: VORBEMERKUNGEN
3
Vorbemerkung
KoVis - Qualitätsentwicklung durch Kollegiale Visitation. Unter dieser Aufgabe haben sich
fünf Jugendämter unterschiedlicher Größenordnung, unterschiedlicher
Organisationsformen und unterschiedlicher Finanzierungsmodelle zusammengeschlossen.
Die bisher visitierten Jugendämter waren überwiegend kreisangehörige Jugendämter, bei
denen Rat und Jugendhilfeausschuss für gleiche Gebiete zuständig sind und bei denen die
Finanzierung der Jugendhilfe aus dem allgemeinen Einkommen der Kommune erfolgt.
Diesmal fand die Visitation im Jugendamt des Kreises Soest statt. Neben dem
Kreisjugendamt sind im Kreisgebiet Soest auch noch drei kreisangehörige Jugendämter
(Lippstadt, Stadt Soest, Warstein) für ihre Kommunen in eigener Zuständigkeit tätig. Dies
schafft nicht nur besondere Abstimmungsprobleme sondern zerschneidet das Kreisgebiet
auch noch in Zuständigkeitsregionen, die für Außenstehende nicht ohne Weiteres
erkennbar sind. Konkret: Das Zuständigkeitsgebiet des Kreises ist nicht deckungsgleich mit
dem Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes. Die Finanzierung der Jugendhilfe des
Kreises erfolgt weiterhin durch eine Umlage der kreisangehörigen Kommunen ohne
eigenes Jugendamt. Verständlicherweise vergleichen diese Kommunen sehr genau ihre
Umlageleistungen mit den Leistungen, die das Kreisjugendamt für sie erbringt, obwohl
manchmal diese direkten Vergleiche nicht herzustellen sind.
Ein weiteres Problem ist die räumliche Ausdehnung eines Flächenkreises, die zudem noch
durch die bereits oben beschriebenen anderen Zuständigkeiten zerteilt wird. In den
Interviews wurde dieses Problem den Mitgliedern des Kernteams anhand eigener
Fahrtzeiten sehr praxisnah dokumentiert. Obwohl die Kreisverwaltung auf dieses Problem
bereits bürgerfreundlich reagiert hat, indem sie drei Regionalstellen des Jugendamtes in
der Fläche geschaffen hat, wird dadurch dieses Problem für den Bürger nicht
verwaltungsstrukturell gelöst.
Bürger orientieren sich in Freizeit und auch Beruf nicht nach Verwaltungszuständigkeiten,
sondern vielmehr nach Erreichbarkeit über öffentlichen Personennahverkehr und Straße,
KREIS LIPPE: INHALT
4
die dadurch entstehenden Kosten und die Attraktivität von infrastrukturellen Angeboten.
So waren für die Interviewten in einem Jugendheim der größten kreisangehörigen
Kommune die Zuständigkeiten und Verantwortungen von Kommune und Kreis sehr unklar.
Es wurde in diesem Interview sehr deutlich, dass Lösungen zur Offenen Kinder- und
Jugendarbeit vom Kreis erwartet werden, ohne dass die besonderen der eigenen
Kommune gerade in diesem Arbeitsfeld berücksichtigt wurden. So wurden z. B. für die
Mitarbeiter/innen des kommunalen Jugendheimes sehr klare Arbeitsvorgaben für ihre
Arbeitsleistung durch den Kreis erwartet. Verständlicherweise sahen die Mitglieder des
Sozialausschusses der gleichen Kommune die Aufgaben des Kreises anders und
erwarteten eher die direkten Ausführungen ihrer inhaltlichen Vorgaben durch die
Mitarbeiter/innen des Kreises. Diese unterschiedlichen Einstellungen stellen hohe
Anforderungen an die Komplexität der Kommunikation im Kreisgefüge, damit für den
Bürger die Zusammenhänge transparent werden.
Diese mitschwingenden Bewertungen in Bezug von Bürgerorientierung stellten bei den
Visitierenden sehr hohe Anforderungen an das Gespür für verbindliche Aussagen und der
deutlichen Trennung von Ambivalenzen. Hinzu kam noch, dass für die überwiegende Zahl
der Mitarbeiter/innen des Kernteams diese Arbeitszusammenhänge fremd sind und so
stellte sich im Kreis Soest erneut die Frage, ob in dieser Zusammensetzung von
Mitarbeiter/innen aus unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen kollegial in Form von
Arbeitsexpertisen beraten werden kann.
Letzteres muss uneingeschränkt bejaht werden. Problemerfassung, Definition des
Auftrages, Verantwortung und Verantwortlichkeit mussten komplexer abgefragt und
bewertet werden. Die Problemanalysen dokumentierten aber auch Stärken und
Schwächen und konnten so zu Handlungsempfehlungen umformuliert werden. Vielleicht ist
diese Unterschiedlichkeit, die sich im Kreis Lippe erstmals in dieser Form abzeichnete und
im Kreis Soest bestätigte, sogar die besondere Stärke dieses Vergleichsringes.
KREIS LIPPE: INHALT
5
Was will KoVis?
Verwaltungen dürfen sich nicht auf fremde Bewertungen ihrer Arbeit verlassen, sie
müssen selbständig alle Anstrengungen unternehmen, um die Qualität ihrer Leistungen zu
optimieren und Schwachstellen zu beseitigen.
Zu diesem Zweck haben sich
�� die Stadt Gladbeck
�� die Stadt Herten
�� die Stadt Gummersbach
�� der Kreis Lippe
�� der Kreis Soest
auf Initiative der Stadt Herten und des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe im Rahmen
des Projektes Qualitätsentwicklung durch Kollegiale Visitation zu einem Vergleichsring
zusammengefunden.
Wie sind die Themen des Kreises Soest entstanden?
Der Jugendhilfeausschuss hat die Diskussion mitbestimmt. In einer Sitzung des
Ausschusses entwickelten Verwaltung und Politik die drei folgenden Visitationsthemen:
�� Ursachen/Vermeidung von Heimunterbringung (Hilfen zur Erziehung)
�� Beistandschaften/Vormundschaften beim Kreis Soest
�� Jugendarbeit im ländlichen Raum – Zielvereinbarungen /
Wirksamkeitsdialog
Die beteiligten Städte und Kreise haben Fachleute aus ihren jeweiligen Jugendämtern
beauftragt, ein Wechsel- und gegenseitiges Qualitätsmanagement aufzubauen und sich
KREIS LIPPE: INHALT
6
auf den Weg zu machen, zu lernenden Organisationen zu werden. Anders als bei
Unternehmensberatern arbeiten also Experten der Jugendhilfe vor Ort bei und mit
Fachleuten der Jugendhilfe.
Zu beachten und zu vermeiden waren für das Projekt KoVis "4 Stolpersteine":
1. Stolperstein: dem Evaluationsvorhaben fehlt der stadtspezifische Zuschnitt,
2. Stolperstein: es mangelt an realistischen und realisierbaren Zielen,
3. Stolperstein: es fehlt an einer effektiven Infrastruktur,
4. Stolperstein: von einer Evaluation werden Wunder erwartet.
Die ersten Erfahrungen in Gladbeck, Herten, Gummersbach und dem Kreis Lippe
signalisieren, dass bei einer außerordentlich dichten und sehr intensiven
Arbeitsatmosphäre sowie einem sehr offenen und kollegialen Umgang mit den
aufgeworfenen Fragen und Problemen die ersten drei Stolpersteine zu bewältigen sind.
Den vierten Stolperstein wird derjenige zu bewältigen haben, der vor Ort die Ergebnisse
auf sich wirken lässt und sie umsetzen muss.
Der geschilderte Prozess der Qualitätsentwicklung geht weiter. Nach den gelungenen
ersten Visitationen war die KoVis-Karawane in ihrer Rundreise durch die Institutionen der
öffentlichen Jugendhilfe in Gladbeck, Herten, Gummersbach und dem Kreis Lippe nunmehr
im Kreis Soest angelangt.
Für die Mitglieder des Kernteams - die Delegierten der teilnehmenden Kommunen -
bedeutete es wieder, wie gewohnt, viel und intensive Arbeit in guter fachlicher
Atmosphäre und viele wertvolle Anregungen für die eigene Institution.
Die Ergebnisse der Visitation, die Sie in der Hand halten, ermöglichen den Leser/innen,
sich in die Alltagsprobleme der Kommune hineinzuversetzen, die unterschiedlichen
Lösungsideen mitzudenken und am Entwicklungsprozess des Jugendamtes weiterhin
mitzuarbeiten.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
7
Thema: Ursachen/ Vermeidung von Heimunterbringung
(Hilfen zur Erziehung)
I. Vorbemerkung
Der Jugendhilfeausschuss und das Jugendamt des Kreises Soest signalisierten mit
dem Auftrag ”Ursachen und Vermeidung von Heimunterbringungen”, die
Unzufriedenheit mit den hohen Heimzahlen und damit dem stetig steigenden
Kostendruck.
II. Ziele der Visitation in Soest
Im Gespräch mit den Beteiligten (u. a. Regionalteam, Jugendhilfeplaner, Controller,
Wirtschaftliche Jugendhilfe, Schule für Erziehungshilfe, Kindergarten) sollte eine
Einschätzung der familienersetzenden und familienergänzenden Hilfen für Kinder und
Jugendliche unter besonderer Berücksichtigung der Heimunterbringung speziell für
den Kreis Soest vorgenommen werden.
Dieses ist auch der Arbeitstitel des Visitationsteams ”Hilfe zur Erziehung”.
Zum einen sollte eine Darstellung des derzeitigen Ist-Standes im Kreis Soest mit Hilfe
der Interviews der Beteiligten erarbeitet, zum anderen bedarfsgerechte praktikable
Möglichkeiten zu einer eventuell empfohlenen Situationsänderung aufgezeigt werden.
Die strategische Fragestellung, die nach den Interviews zu beantworten ist, stellt sich
wie folgt dar:
�� Was soll erreicht werden (Wirkungen / Ergebnisse)?
�� Was muss dafür getan werden (Leistungen / Produkte)?
�� Wie muss die Leistung erbracht werden (Prozesse / Strukturen)?
�� Was muss dafür eingesetzt werden (Ressourcen)?
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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Die Arbeitshypothese des KoVis-Teams ”Eine dauerhaft familiäre Situation ist für die
Kinder in der Regel die beste Art aufzuwachsen.” steht ohne Frage am Anfang und
Ende der durchzuführenden Visitation.
III. Themenvorschläge
Die Operationalisierung durch das Visitationsteam führte zu folgenden
Fragestellungen, die natürlich je nach Gesprächspartner/innen differenziert
vorgetragen wurden:
�� Was für familiäre Lebenssituationen gibt es für betroffene Kinder
(Angebotspalette)?
�� Wie werden familiäre Lebenssituationen gestützt (Prävention)?
�� Wie wird eine mögliche Gefährdung dieser Lebenssituation erkannt
(Frühwarnsystem)?
�� Wie ist die Hilfe bei das Kindeswohl tangierenden Veränderungen der
Lebenssituation organisiert (Reaktion)?
�� Wie sind Steuerung und Planung in diese inhaltlichen Ziele eingebunden
(Controlling)?
�� Welche Standards gibt es, um fachlich-inhaltlich die familiäre Lebenssituation
abzusichern (Operation)?
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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IV. Verfügbare Informationen
Allgemeine Informationen/Broschüren:
�� Organigramme der Kreisverwaltung Soest und des Fachbereichs 3 – Jugend,
Schule, Umwelt
�� Produktpläne der Abteilungen 3.1 und 3.2
�� Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Kreisverwaltung Soest
�� Sozialatlas der Kreisverwaltung Soest 1997
�� Diverse Produktgruppenberichte aus dem Jahr 1999
�� Auszüge Haushaltsplan
�� Übersicht/Zusammensetzung Regionalstellen
Fachspezifische Unterlagen:
�� Diverse Vordrucke aus dem Bereich Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge
Volljährige und Eingliederungshilfe
�� Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfe
�� Konzeption zum Hilfeplanverfahren gem. § 36 KJHG
�� Vergaben ambulanter Hilfen
�� Verschiedene Verträge und Vereinbarungen im Rahmen von
Jugendhilfeleistungen/ Beratungen/ Einrichtung und Betreiben von
Tagesgruppen
�� Diverse Vorlagen Jugendhilfeausschuss
�� Konzept zur Vermeidung von Fremdplazierungen
�� Anonymisierte Protokolle Fachgespräch und Hilfeplan
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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V. Das Visitationsteam
Monika Gnip Finanzplanung und Controlling, Stadt Herten - Interviews -
Ulrich du Mont Beistandschaften, Kreis Soest -
Zeit & Raum -
Bernd-H. Korte Haushalt, EDV, Projekte, Kreis
Lippe - Dokumentation -
Katrin Leimert Berufspraktikantin beim LJA,
Münster - Beobachterin -
Moderation:
Cay Süberkrüb Fachbereichsleiter, Stadt Herten,- Moderation -
VI. Gesprächspartner/innen
Regionalteam Anröchte: Frau Stockei - Bollermann, Frau Drees,
Herr Albracht
Jugendhilfeplaner Herr Kelbert
Fachbereichscontroller Herr Streich
SGL Wirtschaftliche Jugendhilfe Herr Günther
Soz.-Päd. Familienhilfe: Frau Düring
Tagesgruppe: Frau Kaß
Pflegekinderdienst: Frau Köhler
Regionalstellenleiterin Soest: Frau Roeskes
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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Schule für Erziehungshilfe
(Peter-Härtling-Schule, Sönnern): Frau Bornefeld
Jugendarbeiter: Herr Berkenbusch
ASD Mitarbeiter: Herr Wohter
Regionalstellenleiterin Soest: Frau Roeskes
St. Marien - Kindergarten Lippetal: Frau Keßler, Frau Mussow, Frau Böck,
Regionalstellenleiterin Soest: Frau Roeskes
Das KoVis-Team ”HzE” dankt allen Interviewpartner/innen für die offene
Gesprächsatmosphäre und die freundliche Aufnahme.
VII. Gesprächsergebnisse
Das Visitationsteam hat die Interviews immer situationsbedingt geführt und sich
nicht starr an die vorbereiteten Fragestellungen gehalten.
Gespräch in Anröchte mit Mitarbeiter/innen des dortigen Regionalteams:
Eingeführt wurde in das Gespräch mit der Darstellung ( Anlage 1)
Die Frage, ob dieses Plakat realistische Lebenssituationen der Kinder darstelle und
welche Lebenssituationen es für Kinder im Bereich des Jugendamtes des Kreises
Soest noch gebe, wird von den Gesprächspartnern unterschiedlich eingeschätzt. Es
gäbe z. B. auch Familien, bei denen schon die Grundversorgung der Kinder nicht
gewährleistet sei. Zu vermittelnde Kinder hätten teilweise wesentlich massivere
Minderversorgungen, als dargestellt. Die Darstellung sei noch zu schwach. Es wird
aber auch die Auffassung vertreten, der Standort der gesellschaftlichen Wirklichkeit
sei richtig abgebildet.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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Im Rahmen der Prävention werde vom ASD in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt
versucht, eine Grundversorgung herzustellen. Diese bilde die Voraussetzung für eine
weitergehende Hilfe. Im ländlichen Raum, der ja hier gegeben sei, gebe es keine
großen Präventionsmodelle, sondern eher Reaktionen auf eingetretene Störungen.
Bei Notwendigkeit werde auch auf die Erziehungsberatung verwiesen.
Ein Frühwarnsystem für gefährdete Kinder in Kindergarten und Schule sei noch nicht
zu erkennen. Es gebe zwar eine größere Anzahl anonymer Anrufe, 75% hätten aber
andere Hintergründe, z. B. Nachbarschaftsstreit. Es werde aber allen Anrufen,
insbesondere bei betroffenen kleinen Kindern, nachgegangen. Auch eine Vorort-
Präsenz mit Gesprächen in Kindergarten und Schule sei gegeben.
Eine Zusammenarbeit gebe es zwischen dem ASD und Kindergärten, Schulen und
Beratungsstellen, auch in Lippstadt, also in der näheren Umgebung. Mit freien
Trägern gebe es keinen regelmäßigen Informationsaustausch; hier werde
einzelfallbezogen zusammengearbeitet. Oft fühle man sich als ”Feuerwehr” von
Schule und Kindergarten, die sich auch im Bedarfsfall recht spät melden.
�� Idee: Über Klassen- und Schulpflegschaften Hinweise auf die Arbeit und
Möglichkeiten des Jugendamtes geben.
Wenn sich die Situation der Kinder und Jugendlichen verändert, ist die Hilfe durch
den ASD wie folgt organisiert:
�� Zuständigkeitsklärung
�� Gespräch mit den Eltern, evtl. Beratung
�� Kollegiale Beratung (bei Antrag auf Hilfe zur Erziehung)
�� Entscheidung treffen die Eltern (ihnen werde das Ergebnis der Beratung
mitgeteilt)
�� Wenn die Eltern nicht mitwirken wollen (werde bereits im Vorfeld geklärt),
werde nach alternativen Lösungen gesucht.
�� Hilfe, die über den ASD nicht angeboten werden kann, werde vermittelt.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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Bei Herausnahme eines Kindes aus einer Familie erfolge vorher eine kollegiale
Beratung und ein Fachgespräch. Für Bereitschafts- und Kurzzeitpflege stehen Eltern
auf Abruf zur Verfügung (Pool). Eine entsprechende Liste liege allen Fachkolleg/innen
vor. Die maximale Unterbringung soll 3 Monate nicht überschreiten.
Nach Auffassung der Mitarbeiter/innen des Regionalteams Anröchte werde im
Rahmen der Fachgespräche über indizierte Heimunterbringungen manchmal auch im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entschieden. Dabei könne es bei einzelnen
Maßnahmen vorkommen (wenn von der Politik einmal wieder gespart werde), dass
eine fachlich indizierte Heimunterbringung abgelehnt werde. Dann werde auch von
den Mitarbeiter/innen keine Hilfsmöglichkeit mehr gesehen. Die Entscheidung treffe
der Regionalstellenleiter mit der Abteilungsleitung. Kreisweit beständen derzeit latent
ca. 100 Unterbringungen im Heim. Die Vermittlungsfähigkeit von Kindern beschränke
sich auf einen zeitlichen
Heimaufenthalt von 1,5 bis 2 Jahren. Der Schnitt des Aufenthaltes läge derzeit bei
ca. 8 Jahren.
Unterschiede gab es bei der Beantwortung der Frage nach fachlich-inhaltlichen
Standards, um die familiäre Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen
abzusichern.
Der Pflegekinderdienst erstellt Vermittlungsstandards:
Abklärung der Situation vor Unterbringung in der Familie bei Aufenthalt in einer
Jugendhilfeeinrichtung. Derzeit werde ein Konzeptpapier entwickelt, dessen Inhalte
bereits stehen, am Rahmen werde noch gearbeitet.
Der ASD – Standard ist je nach Kolleg/in unterschiedlich:
Er werde im Fachgespräch festgelegt, wobei die Vorgaben relativ klar seien. Die
Phase der Diagnostik dauere 4 - 6 Monate, danach erfolge die Unterbringung in einer
Pflegefamilie. Auch Kinder zwischen 0 – 3 Jahren können in Heimen untergebracht
werden. Bei Unterbringung in der Familie solle in diesem Alter kein Familienwechsel
vorgenommen werden. Die Herausnahme aus den Ursprungsfamilien dauerte
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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situationsbezogen unterschiedlich lang, von ein paar Tagen bis zu Wochen und
Monaten. Hier komme es auf den Grad der Vernachlässigung und die Greifbarkeit des
Ereignisses an.
Handling des Hilfeplanverfahrens durch den ASD:
Antrag der Eltern und Bericht des ASD (anspruchsbegründend). Über die Protokolle
der Hilfeplangespräche hinaus, gebe es noch Vermerke über die Probleme der
Kinder; es werden Problembeschreibungen aus verschiedenen Sichten - Kind, Eltern,
ASD - gefertigt. Die Erreichung der Ziele im Hilfeplanverfahren werden über die
Fortschreibung gemessen. Alle 6 Monate erfolge ein Hilfeplangespräch. Die erstellten
Protokolle werden nachgehalten. Auf die Frage, wie oft das Hilfeziel früher als
geplant (unter 6 Monaten) erreicht werde, kommt die übereinstimmende Antwort,
dass dieses bisher kaum geschehen sei.
Bei der Frage nach ausreichenden Angeboten, bzw. nach fehlenden Angeboten im
Bereich Hilfe zur Erziehung des Jugendamtes Soest werden einige Wünsche
geäußert:
�� Bei Unterbringung sei soziale Gruppenarbeit von Vorteil. Diese gebe es hier
aber nicht.
�� Intensive Einzelfallbetreuung könne bisher nur durch Vermittlung freier Träger
angeboten werden, auch Trennungs- und Scheidungskinder würden durch
freie Träger betreut.
�� Der Sozialatlas der Kreisverwaltung Soest solle auch Nutzen bringen. Bisher
fühlen sich die Mitarbeiter/innen nur als Zahlenzulieferer, die Faktenermittlung
und Statistik nehme dabei viel Zeit in Anspruch. Nur die Auflistung der
ermittelten Zahlen sei nicht hilfreich, da die Hintergründe, z. B. der
Unterbringungen, nicht berücksichtigt werden. Allgemein werden hier mehr
Möglichkeiten zur Umsetzung der Informationen aus dem Sozialatlas - eben
zur Reaktion auf die dort vorhandenen Informationen - gewünscht.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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Gespräch mit Jugendhilfeplaner, Fachbereichscontroller, SGL
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zunächst wollte das KoVis-Team wissen, was aus der Sicht der Teilnehmer zu ihren
Aufgaben gehört:
Jugendhilfeplaner:
�� Sozialberichterstattung
�� Sozialatlas
�� Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG
�� Statistiken zur Sozialraumanalyse
�� Jugendhilfestatistik
�� Im Rahmen der Jugendhilfeplanung konzeptionelle Arbeit, z. B.
Landesjugendplan
�� Kindergartenfachplanung
�� Arbeitsgruppen Regionalstellen/Tageseinrichtungen für Kinder =
Jahresplanung
Fachbereichscontroller:
�� Jährliche Zielplanung mit den Fachbereichsleitern im Mai (Heimzahlen / stat.
Maßnahmen)
�� Wenn Tendenz abzusehen ist, Maßnahmen vorbereiten
�� Haushaltsplanung mit den verschiedenen notwendigen Abstimmungen
�� Regelmäßige Berichte an die Fachbereichsleiter (monatlich Zahlen
zusammenstellen und analysieren)
�� Entwicklung organisatorischer Maßnahmen bis in den personellen
Bereich/Vorbereitung von Maßnahmen/Mitwirkung bei der Umsetzung
�� Jahresrechnung - gemeinsames Resümee
Sachgebietsleiter Wirtschaftliche Jugendhilfe:
�� Einbindung im Fachgespräch über das Hilfeplanverfahren,
�� zuständig nur für reine Verwaltungstätigkeit,
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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�� Entscheidung bei der jeweiligen Fachkraft – Sozialarbeiter/innen.
�� Bei der Fortschreibung sei die Wirtschaftliche Jugendhilfe nicht mehr dabei,
nur bei dem Wechsel der Maßnahme.
�� Überprüfung ½ jährlich oder jährlich bei Dauerpflegeverhältnissen.
�� Auch die diversen Statistiken würden in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
geführt.
Eine weitere Frage nach der Herkunft der zur Arbeit notwendigen Informationen wird
wie folgt beantwortet:
Jugendhilfeplaner:
�� Regionalstellen - Statistikblätter für jede Leistung, die in den Regionalstellen
durchgeführt wird
�� Arbeitsamt, Kommune, Sozialamt - Quantitativer Bereich
�� Bezirkssozialarbeiter/innen im Rahmen des Jahresberichts - Qualitativer
Bereich
Fachbereichscontroller:
�� Wirtschaftliche Jugendhilfe
�� Jugendhilfeplaner
�� Abteilungsleitung
Frage: Wie wird der Sozialatlas zusammengestellt, wer bekommt ihn?
Die Zahlen, Daten, Fakten werden zusammengetragen. Regionalstellen und
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG diskutieren den Entwurf, danach gehe das
Werk über Politik (Jugendhilfeausschuss), Verwaltung und Kommune an jede/n
Mitarbeiter/in. Da bekannt sei, wer welche Zahlen erhebe, gebe es keine
Doppelerfassung.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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Problematisch sei jedoch der Abgleich zwischen Finanzplandaten und den Daten des
Sozialatlasses, da die Datenerhebung für den Sozialatlas auf der Grundlage der
absoluten Zahlen und Stichtagsregelungen erfolge, während der Haushalt auf
Durchschnittswerten beruhe.
Frage: Wie wirken sich ihre Leistungen auf den Einzelfall aus - Stützung positiver
Einflüsse, Beseitigung negativen Einflüsse?
Jugendhilfeplaner:
Konsequentes Weitertragen der Sozialraumarbeit in den ASD und präventive Arbeit
mit Schulen und Kindergärten wirken sich im Einzelfall mittelbar aus. Ansonsten sehe
er seine Arbeit mehr im konzeptionellen Bereich und nicht in Einzelfällen.
Fachbereichscontroller:
Es werden Rahmenbedingungen geschaffen. Planung von Plätzen zur Unterbringung.
Verhandlungen mit freien Trägern. Verteilung der begrenzten Mittel - Projekte, z. B.
Jugendfreizeiteinrichtungen. Direkte Auswirkungen auf den Einzelfall gebe es nicht.
Frage: Welche Standards gibt es bei den erzieherischen Hilfen?
Hier besteht die Auffassung, dass durch viel Verschriftlichung (z. B. bei
Hilfeplangesprächen, Trennungs- und Scheidungsberatungen u. v. m.) inhaltliche und
strukturelle Standards geschaffen werden. Man stehe erst am Anfang einer
Entwicklung. Unter anderem gebe es ein gemeinsames 2,5 jähriges Projekt mit dem
Landesjugendamt über die Beschreibung der Leistungen des ASD. Wichtig seien u. a.
die kindbezogenen Standards für die Planung und Prüfung, z. B. zur Darstellung der
Arbeit von Fachlichkeit und Verwaltung. Standards seien auch wichtig, um sich mit
anderen Leistungsanbietern vergleichen zu können. Die Erstellung von
Wirksamkeitsanalysen würde erleichtert.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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Gespräch mit Soz.- päd. Familienhilfe, Tagesgruppe, Pflegekinderdienst,
Regionalstellenleiterin Soest
Zunächst wurde die Frage gestellt ”Was tun sie im Rahmen der Prävention im
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest”?
Aus dem Bereich ASD wird auf die intensive Sozialraumarbeit hingewiesen. Es gebe
in 3 Kommunen Runde Tische mit Politiker/innen, Vertreter/innen aus
Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen, freien Trägern und Sozialarbeiter/innen.
Probleme und laufende Projekte kommen hier 3 - 4 x jährlich zur Sprache (z. B.
Jugendtreff am Möhnesee mit einem “installierten” Jugendarbeiter). Es werden neue
Projekte werden erarbeitet. Schwierig sei es, mit Schulen ins Gespräch zu kommen.
Hier wollen die Schulen aus unterschiedlichen Gründen teilweise nicht. Die
Projektarbeit stehe im Vordergrund. Das Ziel sei eindeutig die Verringerung der
Heimunterbringungen.
Die Vertreterinnen der freien Träger sehen kaum Möglichkeiten der präventiven
Arbeit. Sie werden erst in zweiter Linie tätig. Meistens sei dann ”das Kind schon in
den Brunnen gefallen” und z. B. ambulante Hilfen bereits fehlgelaufen. Die freien
Träger weisen darauf hin, dass sie gar nicht tätig sein müßten, wenn Hilfe bereits
entscheidend früher eingesetzt hätte. Es würde in vielen Fällen nicht zu ihrer
Mitarbeit kommen. Es müsse ein Frühwarnsystem im Bereich der Tageseinrichtungen
für Kinder und Schulen geben, ein flächendeckendes Netz - Verknüpfungen, um
Auffälligkeiten frühzeitig aufzudecken, bzw. im Vorfeld zu verhindern. Hierbei sei
nicht daran gedacht, jedes kleine Problem lösen zu wollen, aber auffällige
Schwierigkeiten sollten früher zur Sprache kommen.
Man ist sich im Bereich der freien Träger einig, dass in Tageseinrichtungen für Kinder
und in Schulen oft zu lange mit einer an sich notwendigen Hilfe gewartet werde. Der
Gang zum Jugendamt sei für viele Eltern ein sehr großer Schritt, der Leidensdruck
der Eltern/Familie müsse dann schon sehr hoch sein. Auch die freien Träger können
niedrigschwellige Hilfen anbieten. Es müsse mehr Öffentlichkeitsarbeit geben, aber
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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auch betroffene Eltern müssen befähigt werden, Maßnahmen mitzutragen. Sie
müssen lernen, wieder mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Für die freien
Träger sei deshalb auch die Jugendpsychiatrie eine wichtige Instanz, denn ein nicht
geringer Prozentsatz von betreuten Kindern habe hierher Kontakte.
Diagnostik könne jedoch mehr sein; sie ist aus Sicht der freien Träger noch nicht
ausreichend.
Der ASD weist darauf hin, dass die Vernetzung insgesamt, auch mit den freien
Trägern, weiter verbessert werden solle. Teambesprechungen mit freien Trägern
seien angedacht.
Eine offensive Öffentlichkeitsarbeit solle den Familien die fraglos vorhandene Angst
vor dem Jugendamt nehmen. Zum Umgang des Klientels mit der Jugendpsychiatrie
wird bemängelt, dass oft der Kontakt durch Ärzte und Eltern hergestellt werde und
der ASD nichts davon wisse. Der sozialpsychiatrische Dienst kümmere sich im Kreis
Soest um Jugendliche und überwiegend Erwachsene.
Zum Zeitraum der Unterbringung der Kinder wird von allen Beteiligten gesagt, dass
das erste Hilfeplangespräch zwischen dem 3. und 6. Aufenthaltsmonat geführt
werde. Dieses sei je nach Institution unterschiedlich. Danach werde ein Feinziel
festgelegt. Dies bedeute aber auch, dass die Kinder über diesen Zeitraum auf jeden
Fall untergebracht bleiben. Die Durchschnittszeiten des Aufenthaltes belaufen sich
auf eine Zeit zwischen 1 Jahr 3 Monate und 1 Jahr 6 Monate. Der Pflegekinderdienst
gehe eher von einer längerfristigen Unterbringung aus, wenn es sich nicht um eine
Bereitschaftspflege bzw. um eine Kurzzeitpflege bei Erkrankung handeln würde.
Insgesamt gebe es kaum Rückführungen. Die daraus resultierenden notwendigen
Maßnahmen ”Eltern zu befähigen Eltern zu sein”, werden im Kreis Soest eher noch
stiefmütterlich behandelt. Es gebe zwar Konzepte, diese werden aber nicht
umgesetzt. Die Eltern werden derzeit noch an die Beratungsstellen verwiesen.
Zur Frage, ob das Hilfeangebot im Kreis Soest ausreichend sei, ist man sich bei den
Beteiligten grundsätzlich einig, dass in den Fällen, in denen ein Bedarf deutlich
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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sichtbar werde, dieses so sei. Es werde insgesamt zumindest versucht, allen
Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen. Probleme gebe es bei den über 18-jährigen,
hier erweise sich die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt als etwas schwierig.
Ein großes Problem sei die Jungenarbeit. Viele Jungen zwischen 11 und 15 Jahren (z.
B. Schulmüdigkeit) fielen durch das soziale Netz. So sei es schon zu Ausschulungen
nach der 7. Klasse gekommen, ohne dass man an den Entscheidungsprozessen des
Schulamtes beteiligt worden sei.
Den vom Kreis Soest erstellten Sozialatlas haben die beteiligten freien Träger
teilweise schon einmal gesehen und konnten eigene Zahlen nachvollziehen; eine
echte Hilfe bei der Arbeit war er bisher zumindest nicht.
Vorschlag des ASD: Man solle Schwerpunkte im Sozialatlas setzen und z. B. den
Nutzen von neuen Hilfemodellen (deren Vorstellung und Erläuterung man sich
wünsche) aufzeigen. Hier gehe es um ”Maßanzug anstatt Konfektionsware”.
Gespräch mit der Schule für Erziehungshilfe (Peter-Härtling-Schule,
Sönnern), Jugendarbeiter, ASD Mitarbeiter, Regionalstellenleiterin
Zunächst wurde auch hier die Frage gestellt: ”Was tun sie im Rahmen der Prävention
in bezug auf familienersetzende und familienergänzende Hilfen zur Vermeidung von
Unterbringungen?”
Die Vertreterin der Schule weist darauf hin, dass sie leider die Kinder oft erst in ihre
Schule bekomme, wenn andere ”normale” Schulen am Ende ihrer Möglichkeiten
seien. Je früher die Kinder aber in die Schule für Erziehungshilfe kämen (also bei
einem normalen Schulwechsel), desto besser und schneller sei die mögliche Hilfe und
auch der Integrationsprozess. Deshalb sei die Kooperation mit den Kindergärten sehr
wichtig und werde gepflegt. Auch durch Einladung einzelner, interessierter Eltern aus
den Kindergärten werden vertrauensbildende Maßnahmen geschaffen, die die
natürliche Scheu vor einer Sonderschule nehmen sollen. Die Peter-Härtling-Schule
habe ein hochmotiviertes Kollegium und gegenüber anderen Schulen den Vorteil der
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
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”zeitlichen Möglichkeiten”. Prävention im eigentlichen Sinne werde von der Schule
nicht durchgeführt.
Jugendarbeiter und Vertreter ASD sind sich einig in der Auffassung, dass die
präventive Arbeit aufgrund des Zeitdrucks und der übermäßigen Einzelfallarbeit z. Z.
klein geschrieben werde. Die Tendenz gehe in Richtung Cliquenbetreuung von
Jugendlichen, die sich ansonsten nicht mehr binden wollen. Hier kann nur in Form
von Einzelprojekten - z. B. Projekt Möhnesee - durch Zusammenarbeit
ASD/Jugendarbeit etwas getan werden. Allein der Jugendarbeiter hat noch einen
gewissen Kontakt mit verschiedenen Gruppen, z. B. mit den “Erwitter Gitterkids”. Der
Umgang mit den Rußlanddeutschen sei z. B. schon wieder sehr problematisch, ein
Kontakt komme kaum zustande.
Eine Kooperation zwischen der Schule für Erziehungshilfe und dem ASD, den freien
Trägern und weiteren außerschulischen Organisationen finde statt. Vor allem soll den
oft vor großen Problemen stehenden Eltern durch Unterstützung der Weg zum
Jugendamt gebahnt werden. So erfolge auch eine Begleitung der Eltern zum
Jugendamt. An gemeinsamen Projekten/Treffen mit verschiedenen
Kooperationspartnern werde gearbeitet. Die aus Sicht aller Beteiligten notwendige
Kooperation mit allgemeinen Schulen stehe allerdings noch in den Anfängen. Der
Umgang sei nicht ganz so geläufig; es gebe noch Hemmungen.
Auf die Frage ”Was bei den Hilfeangeboten des Kreises Soest noch fehle bzw.
verbessert werden könne?”, kamen folgende Ideen/Antworten:
�� Arbeitsplatz mit sozialpädagogischem Blick auf die Kinder
�� Frühzeitige gegenseitige Beteiligung
�� Noch mehr zeitliche Möglichkeiten
�� Mehr Möglichkeiten und Zeit für die Sozialarbeiter/innen, um mit
vorhandenem Material und unter Einsatz der eigenen Kreativität den Verbleib
von Problemkindern in der Familie zu sichern.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
22
�� Zum Thema Hilfe zur Erziehung eine Ideensammlung bei Regionalteam
Zusammenkünften
�� Entbürokratisierung von Maßnahmen
�� Reduzierung von Wartezeiten; Hilfen bereits im Vorfeld
Auch hier wird nach dem Kenntnisstand und Nutzung des Sozialatlasses gefragt.
Allgemein sei dieses Werk zwar bekannt, werde aber, da es nicht praktikabel sei,
nicht genutzt. Für die Arbeit wichtige Informationen enthalte er nicht.
Gespräch mit Mitarbeiterinnen des St. Marien - Kindergartens Lippetal -
Lippborg
Zunächst wurde die Frage nach der Wahrnehmung von Gefährdung der Kinder im
Kindergarten angesprochen.
Hier falle natürlich ein problematisches oder problembehaftetes Kind wesentlich
schneller auf als in größeren Einrichtungen bzw. Städten. Allein der ländliche Raum
garantiere eine insgesamt größere Behütung und schnellere Reaktion bei
Feststellungen. Sorgen bereite der inzwischen auch in diesem Raum zu verfolgende
Verlust der Erziehungskompetenz der Familien.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten und sehr viel geleisteter Überzeugungsarbeit
durch die Leitung der Einrichtung sei jetzt der Umgang mit und der Weg zum
Jugendamt einfacher. Inzwischen sei die Zusammenarbeit Kind, Eltern,
Tageseinrichtung und Jugendamt gut. Eine Kooperation mit anderen
Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen erfolge im Wege von Treffen der
Leiterinnen. Durch die integrative Arbeit kenne man die bestehenden Hilfeangebote.
Die Eltern werden bei Bedarf informiert, auch über niedrigschwellige Angebote.
Kontakte werden vermittelt und Eltern, wenn es die Zeit erlaube, zum Jugendamt
begleitet.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
23
Eine umfassende Beteiligung an den Hilfeplangesprächen sei wünschenswert. Es
fehle ein Angebot für Jugendliche in ganz Lippetal, die offene Jugendarbeit fehle
gänzlich.
Wünsche habe man im Bereich des Kindergartens auch:
Aufgrund von bestehenden Problemlagen der Kinder
�� Familiäre Probleme
�� Innere Unruhe der Kinder
�� Wahrnehmungsstörungen
�� Entwicklungsverzögerungen
�� Verwahrlosung in den Familien
sei mehr Zeit/Stunden für alle Beteiligten notwendig (u. a. zur Reflexion von
Maßnahmen).
Sprechstunden des Jugendamtes direkt in Lippborg wären von Vorteil.
Das integrative Anerkennungsverfahren beim Landesjugendamt dauerte, wenn es
schnell gehe, 3 - 5 Monate. Hier müsse man Abhilfe schaffen.
Auf die abschließende Frage nach Kenntnis und Nutzen des Sozialatlasses wurde
mitgeteilt, dass dieser hier nicht bekannt sei.
VIII. Reflexion, Resümee und Empfehlungen
Das KoVis-Team hat die Erkenntnisse aus den Gesprächen analysiert und in eine
handlungsleitende Struktur einzubauen versucht. Zugrunde gelegt wurde dabei die
Systematik, die Rainer Heinz unter dem Titel ”Kommunales Management”1
veröffentlicht hat. Dabei werden angestrebte Wirkungen und die dafür erforderlichen
Leistungen, Strukturen, Prozesse und Ressourcen in Verbindung gebracht, um
handlungs- und erfolgsorientierter agieren zu können.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
24
Wo stehen wir?
Was wollen wir erreichen?
HandwerkszeugZiele
26.11.99 - v3
Davon ausgehend wurden folgende Fragen und Hinweise entwickelt:
Was soll erreicht werden?
�� Jedes Kind erhält in Notlagen die seinen Bedürfnissen angemessene Hilfe zur
Erziehung.
�� Dem Entstehen von Notlagen wird präventiv begegnet.
Dazu besteht breiter Konsens bei allen Interviewpartner/innen. Insoweit ist ein
breiter Grundkonsens im Feld der Hilfen zur Erziehung im Kreis Soest festzustellen.
1Rainer Heinz, Kommunales Management, Überlegungen zu einem KGSt – Ansatz, Stuttgart, 2000
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
25
Was muss dafür getan werden ?
Grundsätzlich wird das Angebot als ausreichend differenziert und breit gefächert
angesehen.
Gewünscht und angeregt werden:
�� Aktivierende Elternarbeit
�� Offene Jugendarbeit in Lippetal
�� Soziale Gruppenarbeit in Anröchte
�� Mehr diagnostische Unterstützung
Wie muss die Leistung erbracht werden?
Hier werden von den meisten Interviewpartner/innen der größte Handlungsbedarf
und die meisten Handlungsmöglichkeiten gesehen. Beispielhaft dafür können
genannt werden:
�� Frühzeitige Aufdeckung kindlicher Defizite vor Grundschulversagen sei für alle
Beteiligten, die Kinder, ihre Familien und die Helfersysteme ein
außerordentlich wichtiger Beitrag zu einem präventiven Herangehen.
�� Schnellere Hilfe könne kostenträchtigere Hilfe, die relativ spät einsetzt,
vermeiden helfen.
�� Transparenz der Entscheidungsebenen würde bedeuten, dass die
verschiedenen an Hilfen zur Erziehung Beteiligten so früh wie möglich
kommunizieren, um spätere Konflikte oder späteren Nachbesserungsbedarf zu
vermeiden.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
26
�� Der Sozialatlas wird wegen seines fundierten Materials gelobt - angeregt wird,
dass er handlungsorientierter gestaltet wird. So könnten die Jahresziele des
Kreises und der anderen beteiligten Organisationen mit den planerischen
Erkenntnissen eine bessere Grundlage bekommen und abgesichert werden.
Was muß dafür eingesetzt werden?
Der Ressourceneinsatz wird ganz überwiegend als ausreichend angesehen.
Alle interviewten Mitarbeiter/innen haben ein gut ausgebildetes Kostenbewusstsein.
Das Regionalteam Anröchte kritisiert, dass es vorkommen kann, dass indizierte
Heimunterbringung aus finanziellen Gründen nicht gewährt wird.
Der Auftrag an das KoVis-Team signalisierte:
Die Heimzahlen sind zu hoch.
Dafür hat es aus den Erkenntnissen der Visitation heraus keinen hinreichenden
Anhalt gegeben.
Eine tiefere Ursachenforschung und Analyse war in diesem Zusammenhang nicht
leistbar.
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
27
Empfehlungen
Stichwortartig werden im Folgenden die Ideen aus der Visitation in Soest dargestellt.
�� Vorschaltung niedrigschwelliger Angebote
Könnte es hilfreich sein, frühere Problemdiagnostik anzustoßen, um dadurch
mit niedrigschwelligeren Angeboten schnell zu helfen und gleichzeitig spätere
und teurere Hilfen zu vermeiden?
�� Stärkeres Augenmerk auf Rückführung
Haben die Mitarbeiter/innen stets im Blick, ob heimuntergebrachte Kinder in
ihre Familien zurückkehren können oder in Pflegefamilien leben könnten? Wer
ist der Case-Manager, der Veränderungspotentiale des Kindes stets im Blick
hat?
�� Versuch, nicht in Dauerverhältnisse zu kommen
Fraglich ist, ob nicht fremduntergebrachte Kinder mit Rückkehroption bei
intensiverer Arbeit an der familiären Situation und ihrer eigenen Entwicklung
eine frühere Rückkehrperspektive bekommen könnten? Ist die
Rückholverantwortung genau so stark ausgeprägt wie die
Unterbringungsverantwortung?
�� Intensivierung der Pflegeelternarbeit & vorrangige Vermittlung in
Pflegeverhältnisse
Kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie verstärkt werden? Steht diese
Lebensform bei Kindern ohne Rückkehroption ausreichend im Blick der
beteiligten Helfer?
�� Anwendung verkürzter Hilfeplanverfahren
Machen unterschiedliche Standards der Hilfeplanverfahren dann Sinn, wenn
die erforderlichen Hilfen in sehr unterschiedlichem Umfang Dokumentation
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
28
und verfahrensorientierte Absicherung benötigen?
�� Keine Unterbringung von 0 - 3jährigen Kindern im Heim
ist ein Standard eines anderen KoVis Partners. Überlegt werden könnte, ob die
sehr professionelle und nachahmenswerte Soester Standardsetzung im
Verfahrensbereich eine Flankierung durch die Formulierung fachlicher
Standards erfahren sollte.
�� Qualifizierung und Befähigung von Eltern, damit diese auch Eltern
sein können
Eine allgemein ständig gestellte Frage ist die nach einer Stärkung der
Elternrolle durch Information, Austausch und Rückhalt. Auch im Kreis Soest
besteht dafür möglicherweise Bedarf.
�� Umwandlung des Sozialatlas vom reinen Verwaltungsbericht zu
einem nutzbaren Instrument der Sozialarbeit.
Der Sozialatlas wird wegen seines fundierten Materials gelobt, angeregt wird,
dass er handlungsorientierter gestaltet wird. So könnten die Jahresziele des
Kreises und der anderen Beteiligten Organisationen mit den planerischen
Erkenntnissen eine bessere Grundlage bekommen und abgesichert werden.
Folgende Stichworte könnten gleichfalls weiterführende Überlegungen ermöglichen:
�� Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit Darstellung der Angebotspalette
�� Zielvereinbarung im Hilfeplan verdeutlichen
�� Entscheidungskompetenzen klarer herausarbeiten
�� Prävention in Kindergarten und Schule verstärken
KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG
29
Wohnung / Wärme
Ernährung / Versorgung
Tagesmütter/Hort
Schule
Kindergarten
Universität
Ausbildung
Berufskolleg
Drogen
Kriminalität
Scheidung
DoppelberufEltern minderjährige
Mutter
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
30
Thema: Jugendarbeit im ländlichen Raum
- Zielvereinbarung/Wirksamkeitsdialog -
I. Vorbemerkung
Die Jugendförderung und die Jugendhilfeplanung des Kreises Soest haben dem
Jugendhilfeausschuss des Kreises im Mai 1999 einen Entwurf “Rahmenvorgaben
zur Jugendarbeit im Bereich der Kreisverwaltung Soest” vorgelegt. Diesem Entwurf
wurde zugestimmt und ist von daher bei der Planung der Jugendarbeit sowie der
Vergabe der Fördermittel anzuwenden. Der Träger der öffentlichen Jugendarbeit
sowie freie Träger der Jugendarbeit, welche finanzielle Förderung aus Landes-
bzw. Kreismittel erhalten, sollen künftig ihre Arbeit nach den o. g.
Rahmenvorgaben ausrichten und entsprechend der zu führenden Zielgespräche
gestalten.
Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Soest und das Visitationsteam einigten sich
darauf, beispielhaft die Stadt Werl bezüglich des gestellten Themas zu visitieren.
II. Ziele der Visitation des Kreises Soest
Die Fragestellung des Kreises Soest zum Thema “Jugendarbeit im ländlichen Raum
- Zielvereinbarung/Wirksamkeitsdialog” lautet:
�� Ist das Verfahren, welches in den “Rahmenvorgaben zur Jugendarbeit im
Bereich der Kreisverwaltung Soest” vorgesehen ist, in dieser Form
praktikabel?
�� Wo werden die Zielvereinbarungen, die nach den o. g. Rahmenvorgaben
erstellt werden sollen, definiert?
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
31
III. Themenvorschlag
Die Operationalisierung der Fragestellung durch das Visitationsteam führte zu
folgendem Fragenkomplex, welcher jeweils innerhalb der zu führenden
Gesprächsrunden einfließen sollte:
�� Wie sind die Adressat/innen bei der Entwicklung des Verfahrens beteiligt
worden?
�� Wie sind die Rahmenvorgaben der Jugendarbeit im Bereich des Kreises
Soest mit den Adressat/innen der Zielgespräche abgesprochen worden?
�� An welcher Stelle sehen Sie positive bzw. negative Aspekte des Verfahrens?
�� Wie schätzen Sie den zeitlichen und bürokratischen Umfang des Verfahrens
ein?
�� Welche Einschätzung haben Sie zu den Wirksamkeitsfaktoren
Grundförderung 82 %, Schwerpunktförderung 18 %?
�� Welche Funktionsträger sind an der Definition der Zielvereinbarungen
beteiligt?
�� Welche fachlichen Voraussetzungen müssen die Teilnehmer/innen des
Zielgespräches erfüllen?
�� Welche Erfahrungen haben Sie mit anderen Trägern/Einrichtungen vor Ort
(im Sozialraum) in Bezug auf abgestimmte Maßnahmen?
�� In welchen Foren (Gremien/AG’s) sollen sozialraumbezogene Maßnahmen
abgestimmt werden?
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
32
�� Wie wird die Prioritätensetzung der Jugendarbeit im Sozialraum ermittelt?
�� Wo findet der Aushandlungsprozess statt?
�� Wo entsteht der Maßnahmenkatalog?
IV. Verfügbare Informationen
Folgende Materialien wurden dem Visitationsteam zur Verfügung gestellt:
�� Sozialatlas der Kreisverwaltung Soest
�� Organigramm der Kreisverwaltung Soest
�� Organigramm des Fachbereichs 3 - Jugend, Schule, Umwelt
�� Rahmenvorgabe zur Jugendarbeit im Bereich der Kreisverwaltung Soest
V. Das Visitationsteam
Petra Jürgens Jugendpflege, Kreis Lippe
Michael Mertens Jugendamtsleiter der
Stadt Gummersbach
Detlef Möller Jugendhilfeplanung, Stadt Gladbeck
Stefan Opitz Schnittstellen der Jugendhilfe, Landesjugendamt Westf.-Lippe
Klaus Bethlehem Jugendhilfeplanung, Landesjugendamt Westfalen-Lippe
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
33
VI. Gesprächspartner/innen
Mitglieder des Sozialausschusses in Werl:
Herr Broschk Beigeordneter Stadt Werl
Herr Rehbein Leiter Sozialamt, Stadt Werl
Herr Schritt Vorsitzender des Sozialausschusses
Frau Müller Sozialausschuss
Frau Klauk Sozialausschuss
Herr Kottmann Sozialausschuss
sowie die Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Werl:
Frau Schwanck
Herr Krettek
Leitungsebene des Kreisjugendamtes/Jugendarbeiter des Kreisjugendamtes
Herr Meyer Amtsleiter
Herr Kelbert Jugendhilfeplaner
Herr Sauerbier Jugendarbeiter
Herr Berkenbusch Jugendarbeiter
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII in Werl:
Herr Karnat
Herr Pauli
Frau Gärtner-Geisler
Herr Ostermann
Herr Kewe
Frau Klaasen
Mitarbeiter/innen und Besucher/innen des Jugendzentrums in Werl:
Frau Schwarch Sozialarbeiterin
Herr Krettek Sozialarbeiter
jugendliche Besucher des Jugendzentrums
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
34
VII. Gesprächsergebnisse
1. Interview - Mitglieder des Sozialausschusses Werl -
Frage:
Welche Erfahrungen verknüpfen Sie mit dem Verfahren?
�� das Verfahren sei nicht bekannt
�� es sei nicht durch die Kreisausschüsse gegangen
�� das Jugendzentrum kennt lediglich die Erhebungsbögen
�� im Ausschuss ist nur über die Projekte gesprochen worden
Frage:
Wie kommen die Beteiligten zu den Zielvereinbarungen?
�� das Jugendzentrum muss mit dem Kreisjugendamt Zielvereinbarungen
treffen
�� das Jugendzentrum muss sich am Berichtswesen beteiligen
�� es erfolgt eine Reflexion des zurückliegenden Jahres und Vereinbarungen
für das kommende Jahr
Frage:
Sind Träger oder Praktiker/innen an der Erarbeitung der neuen Regelungen
beteiligt worden?
�� das Jugendzentrum war aufgefordert worden, Anmerkungen zu schreiben
�� die Jugendlichen des Jugendzentrums sind nicht einbezogen worden
Frage:
Werden die Zielvereinbarungen mit den Trägern abgestimmt?
�� die Träger sowie ihre Mitarbeiter/innen werden beteiligt
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
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Frage:
Wie wird dieses Verfahren beurteilt?
�� Projekte im Rahmen der Zielvereinbarungen zu fördern wird als gute Sache
gesehen
�� das Eingehen auf aktuelle Situationen wird hierdurch schneller möglich sein
�� bemängelt wird, dass der Sozialatlas vom Kreis ohne Ableitungen oder
Anmerkungen zur Kommune kommt; die Kommune würde gerne an der
Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenkataloges beteiligt werden
�� die Kommune würde gerne weitere Daten zum Sozialatlas beisteuern
�� die Zielgespräche werden zur Zeit als Zeitverschwendung angesehen
Frage:
Gibt es vor Ort Erfahrungen darüber, ob Maßnahmen miteinander abgestimmt
werden?
�� der Sozialausschuss und die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII laufen
nebeneinander her
�� hier müsste eine Vernetzung stattfinden
�� Es wäre hilfreich mehr über die Inhalte und Ziele der AG §78 zu erfahren.
Frage:
Welche Auswirkungen haben die Zielvereinbarungsgespräche für die
Mitarbeiter/innen des Jugendzentrums?
�� die Mitarbeiter/innen bemängeln den Zwang zu diesen Gesprächen
�� Gefühl einer zusätzlichen Belastung
�� die Mitarbeiter/innen empfinden ihre Arbeit zur Zeit mehr als eine
Feuerwehrarbeit, denn als
�� eigentlich notwendige offene Jugendarbeit
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
36
Frage:
Wo werden die Prioritäten gesetzt?
�� Zusammenkommen mit anderen Trägern der Offenen Jugendarbeit in
einem Arbeitskreis
�� dort Absprachen treffen und Sozialatlas als Grundlage der Planung nutzen
�� Auf der Stadtebene existiert ein Arbeitskreis, in dem die Träger der Offenen
Jugendarbeit Absprachen treffen.
�� dieser Arbeitskreis ist ein sog. “informeller Zirkel”; er versteht sich nicht als
Qualitätszirkel.
Frage:
Was finden Sie an dem neuen Prinzip gut?
�� man kann kurzfristig mögliche Projekte initiieren
�� kritisch wird gesehen, dass eine Kontinuität nicht mehr wie früher gegeben
ist
Frage:
Wie hoch sind die Eigenmittel der Stadt Werl?
�� die Stadt Werl fördert die Offene Jugendarbeit mit 120.000 DM
Frage:
Wer ist an den Zielgesprächen beteiligt ?
�� die Entscheidungsträger sind nicht in dem Arbeitskreis, der über die Ziele
spricht
�� hier sind die “Basisarbeiters/innen” vertreten
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
37
Kernaussagen des 1. Interview´s
- auf kommunalpolitischer Ebene waren die Richtlinien nicht bekannt
- die Beteiligungsmethoden der Jugendhilfeplanung sollten überdacht werden
- erhebliche Kommunikationsprobleme zwischen Stadt und Kreis
- Ansprüche an Veränderungen des Sozialatlas aus Werler Sicht
- Wünsche auf Kommunikationszugang zur Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB
VIII
- Facharbeitskreis (Qualitätszirkel) wünscht sich mehr Eigenverantwortung
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
38
2. Interview, - Leitungsebene des Jugendamtes , Jugendarbeiter des
Kreisjugendamtes -
Frage:
Welche strategischen und fachlichen Zielsetzungen bestehen?
�� 1997 wurden die Vereinbarungen getroffen
�� Auslöser war, dass der Amtsleiter mehr über die Strukturen der Arbeit der
Jugendpflege erfahren wollte.
�� Die Änderungen des Landesjugendplanes veranlassten auch das
Kreisjugendamt die eigenen Richtlinien zu überarbeiten.
�� Eine weitere Zielsetzung lag darin, die veränderten Richtlinien als
Instrument zu nutzen, um auf die Einrichtungen einwirken zu können.
�� Die Rahmenvorgaben sind durch die Mitarbeiter/innen der Jugendpflege
entwickelt worden.
�� Sie sollen Eckpunkte setzen.
�� In den Jahren 1997 und 1998 fanden Testläufe mit den neuen
Rahmenvorgaben statt.
�� Erst 1999 wurde der Jahresbericht entwickelt, durch den man sich konkrete
Rückschlüsse verspricht.
�� Sie sollen als Instrument dazu dienen, flächendeckend die Jugendlichen zu
erreichen.
�� Verstärkt werden soll die Arbeit mit Cliquen und Gruppen.
�� Struktur schaffen für die Vergabe von Geldern � Planung ermöglichen
�� Die Jugendarbeit soll vor Ort besser abgestimmt werden.
�� Die Qualität der Jugendarbeit soll nach außen dokumentiert werden.
Frage:
Wie sind die zu Beteiligten eingebunden worden?
�� durch eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII
�� in allen Gemeinden sollen Runde Tische installiert werden
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
39
�� Planungsgruppe nach § 80 SGB VIII
Frage:
Wie sind die Rahmenrichtlinien abgesprochen worden?
�� Arbeitsgemeinschaft für die Rahmenrichtlinien
�� Vorstellung und Abstimmung des Entwurf mit dem Arbeitskreis der Offenen
Jugendarbeit und dem Kreisjugendring
�� nach Abstimmung mit der Basis Einladung der Trägervertreter/innen � mit
ihnen wurde es ebenfalls abgestimmt.
Frage:
Welche Aufgaben hätte eine Arbeitsgemeinschaft nach § 80 SGB VIII?
�� die Jugendarbeit insgesamt zu qualifizieren
�� Qualitätsziele zu definieren, hier sollen Qualitätsgespräche stattfinden
�� aus dem Rechtfertigungszwang herauskommen
Frage:
Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Trägervertreter/innen und der kommunalen
Politik?
�� ein/e Vertreter/in des Trägers muss bei den Zielgesprächen anwesend sein
�� die Gemeinden fühlen sich ein wenig überrumpelt “... die rufen und wir
müssen kommen”
�� Träger sind meist nur durch ihre Mitarbeiter/innen vertreten
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
40
Frage:
Welche Erfahrungen haben Sie bisher gemacht?
�� Schwierigkeiten gibt es vor allem mit den älteren Einrichtungen
�� hier arbeitet man ein wenig mit dem finanziellen Druck, um auch diese
Einrichtungen an den Zielgesprächen zu beteiligen
�� mit jüngeren Einrichtungen gibt es nicht derartige Probleme
Frage:
Lässt sich über die 18 % der Förderung Ihrer Meinung nach Jugendarbeit steuern?
�� die Steuerung läuft nicht nur über die 18 % � hierdurch nur kurzfristige
Steuerung möglich
�� die verbleibenden 82 % werden als mittelfristige Steuerungsmöglichkeit
gesehen
�� werden die Vorgaben nicht erfüllt, dann wird dies zu Mittelkürzungen
führen
�� es gibt 15 Einrichtungen mit unterschiedlicher Schwerpunktarbeit
Frage:
Hat es in Werl Informationsveranstaltungen gegeben?
�� im Sozialausschuss sind die neuen Rahmenrichtlinien vorgestellt worden
�� der Jugendhilfeplaner hat mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses 2 x
gesprochen
�� Kreisjugendamt ist mit der Verwaltung in Werl ständig im Gespräch (Werl-
West)
�� das Verhältnis ist aus der Tradition heraus schlecht
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
41
Kernaussagen des 2. Interview´s
- Transparenz erzeugen
- Qualität der Jugendarbeit überprüfbar machen
- Jugendarbeit an den Wünschen der Jugendlichen und anderer Fachdienste
ausrichten
- Flächendeckende Versorgung an Hand des Sozialatlas ermöglichen
- vornehmlich fachlich entwickelt � später Trägern und Politik zur Kenntnis
gegeben
- Träger und Politik waren nicht beteiligt
- Vernetzung auf der Fachebene ist gegeben
3. Interview - Gespräch mit Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft nach §
78 SGB VIII in Werl -
Frage:
Sind Ihnen die Rahmenrichtlinien bekannt?
�� zum Teil sind sie nicht bekannt
Frage:
Sind Sie an den Zielgesprächen beteiligt worden?
�� sie seien nicht beteiligt worden
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
42
Frage:
Ist über die sozialräumliche Planung gesprochen worden?
�� diese Arbeitsgemeinschaft ist sozialräumlich eingerichtet worden
�� die Arbeitsgemeinschaft ist 2 Jahre alt
Frage:
Wer ist Mitglied in dieser Arbeitsgemeinschaft?
�� Kindergärten
�� Berufsbildung
�� Kolping-Jugend
�� Bildende Einrichtungen
�� Konfessionelle Einrichtungen
�� Jugendzentrum
�� Die Teilnehmer/innen verstehen sich nicht eindeutig als Trägervertreter.
Frage:
Sind Sie in die Zielfindung eingebunden?
�� die Vernetzung zur Offenen Jugendarbeit könnte intensiviert werden
�� die Berührungspunkte zum Jugendamt sind eher schwach
�� z. Zt. sind die Schul- und Sozialarbeit die Schwerpunktthemen der AG §78
�� es besteht z. Zt. keine Vernetzung auf der Planungsebene
Frage:
Wie wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII angenommen?
�� die AG 78 ist nicht so präsent, das Jugendhilfeprobleme hier eingebracht
werden
�� es soll ein Vorschlag zur engeren Zusammenarbeit an den
Kreisjugendhilfeausschuss ergehen
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
43
�� eine Vernetzung findet nur zwischen der Jugendarbeit und dem ASD statt
Frage:
Möchten Sie auf die Zielfindungsgespräche einwirken?
�� wurde mit “nein” beantwortet
Frage:
Wie ist das Kreisjugendamt in ihrer Arbeitsgemeinschaft vertreten?
�� durch den Jugendarbeiter
�� und den Dienststellenleiter
Frage:
Wo werden die Ziele für die Offene Jugendarbeit entwickelt?
�� im Arbeitskreis für die Offene Jugendarbeit
�� die AG §78 SGB VIII würde sich als Gremium für die Wünsche der
Jugendarbeit sehen, durch die Vorstellungen und Ideen in den
Jugendhilfeausschuss eingebracht werden könnten.
Frage:
Haben Sie Verbesserungsvorschläge?
�� der Arbeitsgemeinschaft fehlt eine Vernetzungsschnittstelle zum
Kreisjugendamt
�� die Verwaltung vor Ort müsste stärker eingebunden werden
�� dem Vorsitzenden des Sozialausschusses ist der Vorschlag zu einem
gemeinsamen Gespräch gemacht worden
�� der Arbeitsgemeinschaft müsste ein regelmäßiges Rederecht im
Jugendhilfeausschuss eingeräumt werden
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
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�� Qualifizierung der eigenen Mitglieder und auch der Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses
�� Ein Problem ist es, dass die Teilnehmer/innen der Arbeitsgemeinschaft
Delegierte der Träger sind, jedoch selten eine Rückmeldung zum Träger
stattfindet.
�� Sie verstehen sich nicht als Trägervertreter.
Kernaussagen des 3. Interviews´s
- die Rahmenrichtlinien waren nicht bekannt
- die Jugendarbeit ist in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII thematisch
nicht präsent
- der Kreis hat versäumt, die Arbeitsgemeinschaft zu beteiligen
- die Jugendarbeit hat dieses ebenfalls versäumt
- der Arbeitskreis Offene Jugendarbeit sieht in der AG 78 kein aushandelndes
Gremium
- die Zielfindungsgespräche werden akzeptiert � sie sind strukturierte Form der
früheren Verwendungsnachweise
- die Mitglieder der AG 78 wünschen sich eine stärkere Vernetzung der
Jugendarbeit
- die Mitglieder der AG 78 wünschen sich eine Qualifizierung des
Jugendhilfeausschusses
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
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4. Interview - Gespräch mit den Mitarbeiter/innen und Besucher/innen
des Jugendzentrums in Werl -
Frage:
Besteht eine Beteiligung der Besucher/innen?
�� alle Aktionen werden abgestimmt und im Einverständnis mit allen geplant
�� mit den Besucher/innen wird in der Regel folgendes besprochen:
o was angeboten werden soll
o Umsetzung von Ideen der Besucher/innen
o Organisation und Umsetzung der Vorhaben durch die Jugendlichen
Frage:
Ist der Jugendrat des Jugendzentrums vor den Zielgesprächen gehört worden?
�� der neue Jugendrat noch nicht
�� mit dem alten Jugendrat haben Gespräche über den veränderten
Landesjugendplan und die Konsequenzen stattgefunden
�� bei diesen Gesprächen waren jedoch keine Mitarbeiter/innen des Kreises
anwesend
�� der zuständige Mitarbeiter der Jugendarbeit des Kreises ist den
Besucher/innen nicht bekannt
Frage:
Welche Veränderungsmöglichkeiten werden von den Jugendlichen gesehen?
�� die Cliquen außerhalb des Jugendzentrums sollten auch betreut werden
�� es reicht aus, wenn ein Sozialarbeiter im Jugendzentrum ist
�� Veränderungen der Öffnungszeiten ( auch ggf. Reduzierung ) darf kein
Tabu sein
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
46
Kernaussagen des 4. Interview´s
- hohes Ausmaß an Beteiligung von Jugendlichen
- den Jugendlichen sind die Förderrichtlinien nicht bekannt
- die Möglichkeiten der Einbeziehung von Jugendlichen in die Arbeit des
Jugendzentrums wurden nicht so genutzt, wie es möglich wäre
- das Kreisjugendamt wird von der Basis akzeptiert
- die Jugendlichen wünschen eine Außenwirkung für Cliquen durch das
Jugendzentrum
VIII. Erkenntnisse/Empfehlungen
Erkenntnisse
1. aus der ursprünglich thematischen Frage hat sich eine Struktur-Frage
ergeben
2. das Verfahren des Wirksamkeitsdialoges hat eine hohe Akzeptanz auf der
fachlichen Ebene
3. die Rahmenvorgaben haben eine hohe Akzeptanz
4. die Zielgespräche finden auf der fachlichen Ebene statt, der Transport auf
die Planungs- und Entscheidungsebene muss erreicht werden
5. die technokratische Ebene ist o.k.
6. die kommunikative Ebene fehlt
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
47
Empfehlungen
1. Das Förderverfahren der Jugendarbeit ist fachlich akzeptiert, jedoch sollte
die Vernetzung mit der kommunalpolitischen Ebene ( Sozialausschüsse ) im
Sinne einer Institutionalisierung verbessert werden.
2. Die Struktur des Planungsprozesses muss überdacht werden, insbesondere
sollte die kommunikative Ebene ausgebaut werden.
3. Das Marketing der Jugendhilfeplanung sollte überprüft werden. Wichtig ist
eine Verbesserung der Akzeptanz über die Vernetzung der Träger mit dem
Planungsprozess. Von Bedeutung hierfür ist auch die weitere Beteiligung
der Mitarbeiter/innen. Die Kommunikationswege müssen zur besseren
Transparenz institutionalisiert werden.
4. Die Kreisverwaltung sollte daraufhin wirken, dass die Zielvereinbarungen
zur Jugendarbeit mit den Sozialausschüssen der Gemeinden abgestimmt
werden.
KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM
48
Schaubild der Präsentation
Kreistag
Jugendhilfeausschuss
AbteilungsleitungJugendhilfeplanung
Regionalbezirk Arbeitsgemein-schaft nach § 78 KJHG Einrichtung
Runder Tisch
Sozialausschuss AK Offene Jugendarbeit
Kriminalpräventiver Rat
Einrichtung
Fachbereichsleitung
AK Offene Jugendarbeit
im Kreis
KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN
49
Thema: Beistandschaften/Vormundschaften im Kreis Soest
I. Vorbemerkung
Bereits bei den ersten Überlegungen des Kovis-Teams zeichnete sich deutlich ab,
dass auch in Soest nicht Beistandschaften sondern Vormundschaften den Bereich
bilden, auf das sich das Hauptinteresse richtet. Dies ist ein von den Jugendämter
landesweit wenig in den Blick genommener Aufgabenbereich, der viele
verwaltungsuntypische Besonderheiten aufweist und bisher trotz erheblicher
Umstrukturierungen im Bereich der Jugendhilfe ein mehr oder weniger stark
ausgeprägtes Nischendasein führt.
II. Ziele der Visitation im Kreis Soest
Ziel der Visitation ist es die vorhandene Situation einer Stärken- und
Schwächenanalyse zu unterziehen; hierbei soll auch der Frage nachgegangen
werden, ob Vereins- und Einzelvormundschaften eine fachgerechte Alternative zur
bisherigen Praxis bieten können.
III. Themenvorschläge/Prozessplanung
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Leitfragen für die Kollegiale Visitation wurden
themenbezogen folgende Fragestellungen entwickelt:
�� Welche konkreten Umstände führen zu Sorgerechtsregelungen?
KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN
50
�� Welche Erwartungen haben Sie an die Rolle des Vormundes? Was wünschen
Sie dem Kind? Was erwarten Sie?
�� Über welche Arten von Vormundschaften können Sie verfügen (Einzel-,
Vereins-, Amtsvormundschaften)? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
�� Worauf greifen Sie schwerpunktmäßig zu?
�� Welche Rolle, welchen Auftrag und welche Verantwortung hat der Vormund?
�� Sieht der Richter den Vormund als Familienersatz?
�� Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Eltern aus ?
�� Ist eine Rückübertragung des Personensorgerechts möglich? Wie findet sie
statt? Auf Antrag von wem?
�� Wie begleitet der Richter die Vormundschaftssache?
�� Was spricht für und was gegen Veränderungen?
�� Welche Veränderungen sind aus Ihrer Sicht notwendig?
Die Operationalisierung dieser Fragen bezogen auf die einzelnen
Gesprächpartner/innen führte zu weiteren Detailfragen. Bezogen auf die “Ex-Mündel”
ging es besonders um folgende Fragestellungen:
�� Was hätten Sie gerne anders gehabt? Wie ist es zur Vormundschaft
gekommen? Wie ist es Ihnen ergangen?
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Bezogen auf die Amts- und Vereinsvormünder wurden folgende Fragestellungen
erarbeitet:
�� Was macht den Unterschied zwischen Amts-, Vereins-, und
Einzelvormundschaften aus? Was spricht für Einzelvormundschaften, was
dagegen?
�� Ist ein Ausstieg aus der Vormundschaft unter 18 Jahren möglich?
�� Wer sind Ihre engsten Kooperationspartner? Wie eng kooperieren Sie ?
�� Wann und aus welchem Anlass sprechen Sie Ihre Kooperationspartner an?
�� Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Vormund und Richter?
�� Wie wirkt sich die kürzlich erlassene Gesetzesänderung aus?
�� Von welchem Familienbild lassen Sie sich leiten?
�� Wie beschreiben Sie den „idealen“ Vormund? Welche Fähigkeiten sind
Voraussetzungen?
�� Wie eng sind Sie an die Zielvereinbarungen des Fachbereiches gebunden?
�� Erleben Sie Ihre Selbständigkeit als vor- oder nachteilig?
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IV. Verfügbare Informationen
Seitens des Kreises Soest wurde umfangreich und umfassend informiert. Im
einzelnen wurden zur Verfügung gestellt:
�� Informationsbroschüre über die Verwaltungsreform in der Kreisverwaltung
Soest
�� Geschäftsbericht 98 des Kreises Soest
�� Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit in der Kreisverwaltung Soest
�� Das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept
�� Produktpläne
�� Organigramme der Kreisverwaltung und des Fachbereich Jugend, Schule,
Umwelt
�� Sozialatlas des Kreises Soest
�� Auszüge aus dem Haushaltsbuch
�� Statistisches Zahlenmaterial zu Beistandschaften und Vormundschaften
�� Arbeitsverteilungspläne
�� Arbeitsablaufbeschreibungen/Unterlagen über die Zertifizierung etc.
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V. Das Visitationsteam
Michaela Gruhn Wirtschaftliche Jugendhilfe
der Stadt Gummersbach
Gudrun Hengst Abteilungsleiterin
Allgemeine Jugendhilfe,
Soziale Dienste
Heinz-Werner
Reintgen stellvertretender Jugendamtsleiter der Stadt Gladbeck
Moderation:
Dr. Paul Erdelyi Schnittstellen der Jugendhilfe, Landesjugendamt Westf.-Lippe
VI. Gesprächspartner/innen
Herr Vennemann Richter am Amtsgericht Soest
Frau Blank Ex-Mündel
Herr Dieste Sachgebietsleiter Vormundschaften, Pflegschaften,
UVG
Herr Mail Vormund Kreis Soest
Herr Pätzold Vormund Kreis Soest
Herr Löher SKF Lippstadt
Frau Kampschulte SKF Lippstadt
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VII. Gesprächsergebnisse
Als Ergebnis der Interviews, die abweichend von den geplanten Fragen mal mit
einem verkürzten mal mit einem erweiterten Fragenkomplex geführt wurden, lässt
sich folgendes festhalten:
Kritische Anmerkungen des Richters:
�� Die alleinige Entscheidung über den Sorgerechtsentzug wird als persönlich
belastend empfunden, da die notwendige Distanz und Unabhängigkeit eine
enge oder gar vertrauliche Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten
verbietet.
�� Die seitens des Sozialen Dienstes häufig vertretene Mittelstandsideologie in
Sorgerechtsentzugsverfahren wird als hinderlich für eine fachgerechte
Entscheidung angesehen.
�� Bedauert wird fehlendes Verständnis dafür, dass allein die Ablehnung einer
Hilfe nach dem KJHG einen Sorgerechtsentzug nicht rechtfertigen kann.
�� Fehlende Einwirkungsmöglichkeiten auf die Auswahl des Vormundes, die
durch das Jugendamt erfolgt; ebenso wie fehlende Möglichkeit der
Überprüfung der von Teil lebenswichtigen Entscheidungen eines Vormundes
(dem Elternrecht nachgebildet ist der Amtsvormund autonom)
�� die institutionelle Befangenheit des Amtsvormundes, z. B. bei einer Klage
gegen das eigene Amt.
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Kritische Anmerkungen des Fachbereichsleiters:
�� Der Vormund passt nicht in das hierarchisch strukturierte Verwaltungssystem.
�� Er hat eine schwierige Rolle zwischen hoher Eigenständigkeit, einer
Dienstaufsicht durch das eigene Amt und der Fachaufsicht durch das Gericht.
Kritische Anmerkungen der Amts- und Vereinsvormünder:
�� Die Arbeit des Vormundes wird grundsätzlich als psychisch sehr belastend
bewertet.
Dies ist unter verschiedenen Aspekten zu sehen. So ist es angesichts von
Zeitknappheit schwierig, das Dringliche vom Wichtigen zu unterscheiden und
Prioritäten zu setzen. Dies wird durch eine Aussage wie: “Einzelvormünder
haben Zeit, wir haben Fallzahlen” verdeutlicht.
�� Als belastend wird ebenfalls empfunden, sehr oft in der Schusslinie zu stehen,
unterschiedlichen Interessen und Interessensvertretern, wie Eltern, Anwälten,
Bezugspersonen standzuhalten. Ebenfalls schwierig ist, mit der eigenen
Betroffenheit umzugehen, wenn z. B. im Fall des sexuellen Missbrauchs mit
einem Täter kooperiert werden muss.
�� Unangenehm sind vor allem auch Umgangsrechtsregelungen bei
unverschuldetem Versagen der Eltern. Also die Zusammenarbeit mit Personen,
die keine Einsicht in das eigene Unvermögen haben.
�� Aufgabe des Amtsvormundes ist es auch die mangelnden sozialpädagogischen
Kenntnisse/die Nichtfachlichkeit auszuhalten. Dies erfordert Durchhalte- und
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Durchsetzungsvermögen.
�� Bedauert wird ebenfalls, dass es keine verbindlichen fachlichen Standards für
alle gibt. Dies macht u. a. die Arbeit mit Kooperationspartner/innen schwierig.
�� Vor allem in Hilfeplangesprächen ist es schwer, die Unabhängigkeit als
Amtsvormund glaubhaft darzustellen. Hier wird die Zugehörigkeit zum
Jugendamt als Interessenkonflikt erlebt.
Forderungen des Ex- Mündels:
�� Es wird eine angemessene dem Alter entsprechende Beteiligung eingefordert.
Es darf nicht über den Kopf des Mündels hinweg entschieden werden.
�� Kinder, die einen Vormund haben, müssen ab dem 12. Lebensjahr hierüber
aufgeklärt werden. Sie müssen über die eigenen Möglichkeiten informiert sein
und den Auftrag des Vormundes kennen.
�� Schließlich muss ausreichend Zeit für eine angemessene Aufgabenerledigung
zur Verfügung stehen; dies muss vor allem dann der Fall sein, wenn es
“brennt”.
Forderungen des Richters:
�� Die Amtsvormünder sollten das breite Feld der Pädagogik und die aktuelle
pädagogische Fachdiskussion intensiv verfolgen. Hierbei sollten allerdings Trends
und Ideologisierungen vermieden werden.
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�� Als wichtig erachtet wird, eine ernsthafte, engagierte, unabhängige, auch strittige
Auseinandersetzung im Interesse des Kindes.
�� Bei Einzelvormundschaft wird eine Eignungsprüfung für erforderlich gehalten.
�� Der Einsatz eines Anwalts des Kindes im Sorgerechtsverfahren, wird wegen seiner
Sprach- und Rechtskompetenz positiv bewertet.
Forderungen der Vormünder:
�� Es sollte mehr Vernetzung und mehr Kooperation geben.
�� Die Aus- und Fortbildung sollte ausgebaut werden, vor allem mehr inhaltliche und
pädagogische Fortbildungen werden gewünscht.
�� Kollegialer und fachlicher Austausch sollte ermöglicht werden, da das
Einzelkämpfertum als belastend empfunden wird.
�� Der Gesamtbereich sollte ausgebaut, konzeptioniert und strukturiert werden.
�� Qualitätsstandards sollten festgelegt bzw. vereinbart werden; damit könnte auch
der eigene Standpunkt festgelegt werden, der bisher zu sehr persönlich geprägt
ist.
�� Gewünscht wird die Schaffung von Strukturen, die eine Kollegiale Beratung
ermöglichen.
�� Konkret wird die Bildung eines Fachgremiums mit zwei Treffen pro Jahr
vorgeschlagen.
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�� Seitens des Jugendamtes müsste zur Rollenklarheit zwischen Amtsvormündern
und Vereinsvormündern beigetragen werden.
�� Es wird mehr Zeit für Mündel gewünscht; die hier notwendige Entlastung könne u.
a. durch Einzelvormundschaften herbeigeführt werden.
�� Der ausschließliche Einsatz von Sozialarbeiter/innen und -pädagog/innen im
Bereich der Vormundschaften sollte Standard sein.
Forderungen der Fachbereichsleitung:
�� Seitens der Vormünder sollte mehr Kostenbewusstsein entwickelt werden
�� Eine Standardisierung der Aufgabenerledigung wird für erforderlich gehalten.
Die Frage nach dem „idealen“ Vormund nahm in den Interviews einen breiten
Raum ein.
Aus der Sicht des Ex-Mündels sollte er,
�� Wünsche erfüllen, Interessen wahrnehmen und nicht zu sehr „nerven”,
�� sich ernsthaft für das Mündelkind einsetzen,
�� immer dasein, und auch falls erforderlich - bildlich ausgedrückt.- “einem in den
Hintern treten”, d. h. klare Grenzen zeigen können,
�� den Jugendlichen Vertrauen entgegenbringen, ihnen glauben,
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�� sich in die Lage der Jugendlichen einfühlen können.
Aus der Sicht des Richters sollte er
�� eine unabhängige und sachliche Position einnehmen,
�� seine Meinung unabhängig vertreten,
�� qualifiziert, engagiert und ernsthaft arbeiten,
�� professionelle Distanz halten,
�� engagierte Lebensplanung und Lebensbegleitung bieten,
�� sich um eine Intensivierung der Mündel - Vormund Beziehung bemühen.
Aus der Sicht der Amts- und Vereinsvormünder sollten
�� neben pädagogischen, psychologischen und soziologischen Fachkenntnissen breite
und vertiefte Rechtskenntnisse vorhanden sein.
�� Transparenz für das eigenen Handeln sowie für die Beteiligten hergestellt werden.
�� Standfestigkeit/Standhaftigkeit, Flexibilität und Fachlichkeit vorhanden sein.
�� er über Berufserfahrung verfügen und den Umgang mit Belastungen lernen; als
Grundvoraussetzung hierfür wird eine persönliche psychische Belastbarkeit
angesehen. Durchhalte- und Durchsetzungsvermögen zeichnen ihn aus.
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�� Flexibilität und Kooperationsbereitschaft mitgebracht werden
�� jederzeit ansprechbar sein bzw. Gesprächssituationen mit Kindern und
Jugendlichen aller Altersgruppen gestalten können.
�� ein Stück Elternersatz bieten, nämlich da wo weder Kontakte zu den leiblichen
Eltern vorhanden sind noch Pflegeeltern diesen Ersatz bieten.
seine Autonomie und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten im Interesse
seiner Mündel erhalten.
Aus der Sicht des Fachbereichsleiters sollte er
�� Lebenserfahrung und Gelassenheit mitbringen,
�� über Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen verfügen,
�� eine gute Kommunikationsfähigkeit besitzen und sich durchsetzen können,
�� in der Lage sein, in rechtlichen Kategorien zu denken und zu arbeiten und in der
Lage sein, zügig zu entscheiden.
Offene Fragestellungen:
Während der Interviews sind Fragen entstanden, die noch zu klären sind:
�� Wie kann die Dienstaufsicht die fachliche Qualität prüfen?
�� Wo ist die Führung von Vormundschaften passend angesiedelt?
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�� Wer kann die Vormünder kollegial beraten?
�� Wie kann die Einbindung in Zielvereinbarungen erreicht werden?
VIII. Empfehlungen
Aus den Ergebnissen der Interviews können folgende Empfehlungen abgeleitet
werden:
�� Es sollte rechtlich geprüft werden wie eine funktionierende Dienst- und
Fachaufsicht im Gesamtkontext sichergestellt werden kann.
�� Es sollte ein multidisziplinäres Fachgremium gebildet werden, das Funktionen
eines Qualitätszirkels wahrnimmt. Hierin sollten Mündel und Ex-Mündel
eingebunden werden. Dies könnte Teil einer möglichst neutralen Qualitätskontrolle
sein.
�� Die Fallzahlen sind in Bezug auf die im Einzelfall notwendigen Mündelkontakte hin
zu überprüfen. Von der Tendenz her sollten häufigere Kontakte zu den Mündel
ermöglicht werden.
�� Es sollten pädagogisch qualifizierte Einzelvormünder geworben werden.
�� Bei genügender Anzahl Einzelvormünder, (deren Vorrangigkeit das BGB
hervorhebt), wäre eine Entlastung der Vormünder möglich. Sie könnten in
organisatorischer, koordinierender und beraterischer Hinsicht für ein
flächendeckendes und gut funktionierendes Vormundschaftswesen sorgen.
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�� Schließlich sollte Fortbildung als ein wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung
intensiviert werden.
�� Die altersgemäße Information und Beteiligung der Mündel ist sicherzustellen.
An den Schluss ist eine Aussage zu stellen, die nur mittelbar mit dem Thema zu tun
hat, die Wichtigkeit der Tätigkeit von Amtsvormündern sehr deutlich herausstellt:
Der Satz des Ex-Mündels “Ohne das Jugendamt wäre ich nicht da, wo ich jetzt bin”
muss sicherlich nicht weiter erläutert werden.