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Technologie und Lebensqualität STADT HERTEN Projekt Kollegiale Visitation V. Visitation Kreis Soest 15.-17. November 1999 Dokumentation

KoVis internet-doku Kreis Soest - lwl.org · Thema: Ursachen/ Vermeidung von Heimunterbringung (Hilfen zur Erziehung) I. Vorbemerkung Der Jugendhilfeausschuss und das Jugendamt des

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Technologie undLebensqualität

STADT

HERTEN

Projekt Kollegiale Visitation V. Visitation Kreis Soest 15.-17. November 1999

Dokumentation

KREIS LIPPE: INHALT

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Inhaltsverzeichnis

VORBEMERKUNG 3

WAS WILL KOVIS? 5 WIE SIND DIE THEMEN DES KREISES SOEST ENTSTANDEN? 5

THEMA: URSACHEN/ VERMEIDUNG VON HEIMUNTERBRINGUNG (HILFEN ZUR ERZIEHUNG) 7

I. VORBEMERKUNG 7 II. ZIELE DER VISITATION IN SOEST 7 III. THEMENVORSCHLÄGE 8 IV. VERFÜGBARE INFORMATIONEN 9 V. DAS VISITATIONSTEAM 10 VI. GESPRÄCHSPARTNER/INNEN 10 VII. GESPRÄCHSERGEBNISSE 11 Gespräch in Anröchte mit Mitarbeiter/innen des dortigen Regionalteams: 11 Gespräch mit Jugendhilfeplaner, Fachbereichscontroller, SGL Wirtschaftliche Jugendhilfe 15 Gespräch mit Soz.- päd. Familienhilfe, Tagesgruppe, Pflegekinderdienst, Regionalstellenleiterin Soest 18 Gespräch mit der Schule für Erziehungshilfe (Peter-Härtling-Schule, Sönnern), Jugendarbeiter, ASD Mitarbeiter, Regionalstellenleiterin 20 Gespräch mit Mitarbeiterinnen des St. Marien - Kindergartens Lippetal - Lippborg 22 VIII. REFLEXION, RESÜMEE UND EMPFEHLUNGEN 23

THEMA: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM - ZIELVEREINBARUNG/WIRKSAMKEITSDIALOG - 30

I. VORBEMERKUNG 30 II. ZIELE DER VISITATION DES KREISES SOEST 30 III. THEMENVORSCHLAG 31 IV. VERFÜGBARE INFORMATIONEN 32 V. DAS VISITATIONSTEAM 32 VI. GESPRÄCHSPARTNER/INNEN 33 VII. GESPRÄCHSERGEBNISSE 34 1. INTERVIEW - MITGLIEDER DES SOZIALAUSSCHUSSES WERL - 34 2. INTERVIEW, - LEITUNGSEBENE DES JUGENDAMTES , JUGENDARBEITER DES KREISJUGENDAMTES - 38 3. INTERVIEW - GESPRÄCH MIT MITGLIEDERN DER ARBEITSGEMEINSCHAFT NACH § 78 SGB VIII IN WERL - 41 4. INTERVIEW - GESPRÄCH MIT DEN MITARBEITER/INNEN UND BESUCHER/INNEN DES JUGENDZENTRUMS IN WERL - 45 VIII. ERKENNTNISSE/EMPFEHLUNGEN 46

KREIS LIPPE: INHALT

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THEMA: BEISTANDSCHAFTEN/VORMUNDSCHAFTEN IM KREIS SOEST 49

I. VORBEMERKUNG 49 II. ZIELE DER VISITATION IM KREIS SOEST 49 III. THEMENVORSCHLÄGE/PROZESSPLANUNG 49 IV. VERFÜGBARE INFORMATIONEN 52 V. DAS VISITATIONSTEAM 53 VI. GESPRÄCHSPARTNER/INNEN 53 VII. GESPRÄCHSERGEBNISSE 54 VIII. EMPFEHLUNGEN 61

KREIS LIPPE: VORBEMERKUNGEN

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Vorbemerkung

KoVis - Qualitätsentwicklung durch Kollegiale Visitation. Unter dieser Aufgabe haben sich

fünf Jugendämter unterschiedlicher Größenordnung, unterschiedlicher

Organisationsformen und unterschiedlicher Finanzierungsmodelle zusammengeschlossen.

Die bisher visitierten Jugendämter waren überwiegend kreisangehörige Jugendämter, bei

denen Rat und Jugendhilfeausschuss für gleiche Gebiete zuständig sind und bei denen die

Finanzierung der Jugendhilfe aus dem allgemeinen Einkommen der Kommune erfolgt.

Diesmal fand die Visitation im Jugendamt des Kreises Soest statt. Neben dem

Kreisjugendamt sind im Kreisgebiet Soest auch noch drei kreisangehörige Jugendämter

(Lippstadt, Stadt Soest, Warstein) für ihre Kommunen in eigener Zuständigkeit tätig. Dies

schafft nicht nur besondere Abstimmungsprobleme sondern zerschneidet das Kreisgebiet

auch noch in Zuständigkeitsregionen, die für Außenstehende nicht ohne Weiteres

erkennbar sind. Konkret: Das Zuständigkeitsgebiet des Kreises ist nicht deckungsgleich mit

dem Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes. Die Finanzierung der Jugendhilfe des

Kreises erfolgt weiterhin durch eine Umlage der kreisangehörigen Kommunen ohne

eigenes Jugendamt. Verständlicherweise vergleichen diese Kommunen sehr genau ihre

Umlageleistungen mit den Leistungen, die das Kreisjugendamt für sie erbringt, obwohl

manchmal diese direkten Vergleiche nicht herzustellen sind.

Ein weiteres Problem ist die räumliche Ausdehnung eines Flächenkreises, die zudem noch

durch die bereits oben beschriebenen anderen Zuständigkeiten zerteilt wird. In den

Interviews wurde dieses Problem den Mitgliedern des Kernteams anhand eigener

Fahrtzeiten sehr praxisnah dokumentiert. Obwohl die Kreisverwaltung auf dieses Problem

bereits bürgerfreundlich reagiert hat, indem sie drei Regionalstellen des Jugendamtes in

der Fläche geschaffen hat, wird dadurch dieses Problem für den Bürger nicht

verwaltungsstrukturell gelöst.

Bürger orientieren sich in Freizeit und auch Beruf nicht nach Verwaltungszuständigkeiten,

sondern vielmehr nach Erreichbarkeit über öffentlichen Personennahverkehr und Straße,

KREIS LIPPE: INHALT

4

die dadurch entstehenden Kosten und die Attraktivität von infrastrukturellen Angeboten.

So waren für die Interviewten in einem Jugendheim der größten kreisangehörigen

Kommune die Zuständigkeiten und Verantwortungen von Kommune und Kreis sehr unklar.

Es wurde in diesem Interview sehr deutlich, dass Lösungen zur Offenen Kinder- und

Jugendarbeit vom Kreis erwartet werden, ohne dass die besonderen der eigenen

Kommune gerade in diesem Arbeitsfeld berücksichtigt wurden. So wurden z. B. für die

Mitarbeiter/innen des kommunalen Jugendheimes sehr klare Arbeitsvorgaben für ihre

Arbeitsleistung durch den Kreis erwartet. Verständlicherweise sahen die Mitglieder des

Sozialausschusses der gleichen Kommune die Aufgaben des Kreises anders und

erwarteten eher die direkten Ausführungen ihrer inhaltlichen Vorgaben durch die

Mitarbeiter/innen des Kreises. Diese unterschiedlichen Einstellungen stellen hohe

Anforderungen an die Komplexität der Kommunikation im Kreisgefüge, damit für den

Bürger die Zusammenhänge transparent werden.

Diese mitschwingenden Bewertungen in Bezug von Bürgerorientierung stellten bei den

Visitierenden sehr hohe Anforderungen an das Gespür für verbindliche Aussagen und der

deutlichen Trennung von Ambivalenzen. Hinzu kam noch, dass für die überwiegende Zahl

der Mitarbeiter/innen des Kernteams diese Arbeitszusammenhänge fremd sind und so

stellte sich im Kreis Soest erneut die Frage, ob in dieser Zusammensetzung von

Mitarbeiter/innen aus unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen kollegial in Form von

Arbeitsexpertisen beraten werden kann.

Letzteres muss uneingeschränkt bejaht werden. Problemerfassung, Definition des

Auftrages, Verantwortung und Verantwortlichkeit mussten komplexer abgefragt und

bewertet werden. Die Problemanalysen dokumentierten aber auch Stärken und

Schwächen und konnten so zu Handlungsempfehlungen umformuliert werden. Vielleicht ist

diese Unterschiedlichkeit, die sich im Kreis Lippe erstmals in dieser Form abzeichnete und

im Kreis Soest bestätigte, sogar die besondere Stärke dieses Vergleichsringes.

KREIS LIPPE: INHALT

5

Was will KoVis?

Verwaltungen dürfen sich nicht auf fremde Bewertungen ihrer Arbeit verlassen, sie

müssen selbständig alle Anstrengungen unternehmen, um die Qualität ihrer Leistungen zu

optimieren und Schwachstellen zu beseitigen.

Zu diesem Zweck haben sich

�� die Stadt Gladbeck

�� die Stadt Herten

�� die Stadt Gummersbach

�� der Kreis Lippe

�� der Kreis Soest

auf Initiative der Stadt Herten und des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe im Rahmen

des Projektes Qualitätsentwicklung durch Kollegiale Visitation zu einem Vergleichsring

zusammengefunden.

Wie sind die Themen des Kreises Soest entstanden?

Der Jugendhilfeausschuss hat die Diskussion mitbestimmt. In einer Sitzung des

Ausschusses entwickelten Verwaltung und Politik die drei folgenden Visitationsthemen:

�� Ursachen/Vermeidung von Heimunterbringung (Hilfen zur Erziehung)

�� Beistandschaften/Vormundschaften beim Kreis Soest

�� Jugendarbeit im ländlichen Raum – Zielvereinbarungen /

Wirksamkeitsdialog

Die beteiligten Städte und Kreise haben Fachleute aus ihren jeweiligen Jugendämtern

beauftragt, ein Wechsel- und gegenseitiges Qualitätsmanagement aufzubauen und sich

KREIS LIPPE: INHALT

6

auf den Weg zu machen, zu lernenden Organisationen zu werden. Anders als bei

Unternehmensberatern arbeiten also Experten der Jugendhilfe vor Ort bei und mit

Fachleuten der Jugendhilfe.

Zu beachten und zu vermeiden waren für das Projekt KoVis "4 Stolpersteine":

1. Stolperstein: dem Evaluationsvorhaben fehlt der stadtspezifische Zuschnitt,

2. Stolperstein: es mangelt an realistischen und realisierbaren Zielen,

3. Stolperstein: es fehlt an einer effektiven Infrastruktur,

4. Stolperstein: von einer Evaluation werden Wunder erwartet.

Die ersten Erfahrungen in Gladbeck, Herten, Gummersbach und dem Kreis Lippe

signalisieren, dass bei einer außerordentlich dichten und sehr intensiven

Arbeitsatmosphäre sowie einem sehr offenen und kollegialen Umgang mit den

aufgeworfenen Fragen und Problemen die ersten drei Stolpersteine zu bewältigen sind.

Den vierten Stolperstein wird derjenige zu bewältigen haben, der vor Ort die Ergebnisse

auf sich wirken lässt und sie umsetzen muss.

Der geschilderte Prozess der Qualitätsentwicklung geht weiter. Nach den gelungenen

ersten Visitationen war die KoVis-Karawane in ihrer Rundreise durch die Institutionen der

öffentlichen Jugendhilfe in Gladbeck, Herten, Gummersbach und dem Kreis Lippe nunmehr

im Kreis Soest angelangt.

Für die Mitglieder des Kernteams - die Delegierten der teilnehmenden Kommunen -

bedeutete es wieder, wie gewohnt, viel und intensive Arbeit in guter fachlicher

Atmosphäre und viele wertvolle Anregungen für die eigene Institution.

Die Ergebnisse der Visitation, die Sie in der Hand halten, ermöglichen den Leser/innen,

sich in die Alltagsprobleme der Kommune hineinzuversetzen, die unterschiedlichen

Lösungsideen mitzudenken und am Entwicklungsprozess des Jugendamtes weiterhin

mitzuarbeiten.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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Thema: Ursachen/ Vermeidung von Heimunterbringung

(Hilfen zur Erziehung)

I. Vorbemerkung

Der Jugendhilfeausschuss und das Jugendamt des Kreises Soest signalisierten mit

dem Auftrag ”Ursachen und Vermeidung von Heimunterbringungen”, die

Unzufriedenheit mit den hohen Heimzahlen und damit dem stetig steigenden

Kostendruck.

II. Ziele der Visitation in Soest

Im Gespräch mit den Beteiligten (u. a. Regionalteam, Jugendhilfeplaner, Controller,

Wirtschaftliche Jugendhilfe, Schule für Erziehungshilfe, Kindergarten) sollte eine

Einschätzung der familienersetzenden und familienergänzenden Hilfen für Kinder und

Jugendliche unter besonderer Berücksichtigung der Heimunterbringung speziell für

den Kreis Soest vorgenommen werden.

Dieses ist auch der Arbeitstitel des Visitationsteams ”Hilfe zur Erziehung”.

Zum einen sollte eine Darstellung des derzeitigen Ist-Standes im Kreis Soest mit Hilfe

der Interviews der Beteiligten erarbeitet, zum anderen bedarfsgerechte praktikable

Möglichkeiten zu einer eventuell empfohlenen Situationsänderung aufgezeigt werden.

Die strategische Fragestellung, die nach den Interviews zu beantworten ist, stellt sich

wie folgt dar:

�� Was soll erreicht werden (Wirkungen / Ergebnisse)?

�� Was muss dafür getan werden (Leistungen / Produkte)?

�� Wie muss die Leistung erbracht werden (Prozesse / Strukturen)?

�� Was muss dafür eingesetzt werden (Ressourcen)?

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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Die Arbeitshypothese des KoVis-Teams ”Eine dauerhaft familiäre Situation ist für die

Kinder in der Regel die beste Art aufzuwachsen.” steht ohne Frage am Anfang und

Ende der durchzuführenden Visitation.

III. Themenvorschläge

Die Operationalisierung durch das Visitationsteam führte zu folgenden

Fragestellungen, die natürlich je nach Gesprächspartner/innen differenziert

vorgetragen wurden:

�� Was für familiäre Lebenssituationen gibt es für betroffene Kinder

(Angebotspalette)?

�� Wie werden familiäre Lebenssituationen gestützt (Prävention)?

�� Wie wird eine mögliche Gefährdung dieser Lebenssituation erkannt

(Frühwarnsystem)?

�� Wie ist die Hilfe bei das Kindeswohl tangierenden Veränderungen der

Lebenssituation organisiert (Reaktion)?

�� Wie sind Steuerung und Planung in diese inhaltlichen Ziele eingebunden

(Controlling)?

�� Welche Standards gibt es, um fachlich-inhaltlich die familiäre Lebenssituation

abzusichern (Operation)?

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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IV. Verfügbare Informationen

Allgemeine Informationen/Broschüren:

�� Organigramme der Kreisverwaltung Soest und des Fachbereichs 3 – Jugend,

Schule, Umwelt

�� Produktpläne der Abteilungen 3.1 und 3.2

�� Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Kreisverwaltung Soest

�� Sozialatlas der Kreisverwaltung Soest 1997

�� Diverse Produktgruppenberichte aus dem Jahr 1999

�� Auszüge Haushaltsplan

�� Übersicht/Zusammensetzung Regionalstellen

Fachspezifische Unterlagen:

�� Diverse Vordrucke aus dem Bereich Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge

Volljährige und Eingliederungshilfe

�� Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfe

�� Konzeption zum Hilfeplanverfahren gem. § 36 KJHG

�� Vergaben ambulanter Hilfen

�� Verschiedene Verträge und Vereinbarungen im Rahmen von

Jugendhilfeleistungen/ Beratungen/ Einrichtung und Betreiben von

Tagesgruppen

�� Diverse Vorlagen Jugendhilfeausschuss

�� Konzept zur Vermeidung von Fremdplazierungen

�� Anonymisierte Protokolle Fachgespräch und Hilfeplan

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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V. Das Visitationsteam

Monika Gnip Finanzplanung und Controlling, Stadt Herten - Interviews -

Ulrich du Mont Beistandschaften, Kreis Soest -

Zeit & Raum -

Bernd-H. Korte Haushalt, EDV, Projekte, Kreis

Lippe - Dokumentation -

Katrin Leimert Berufspraktikantin beim LJA,

Münster - Beobachterin -

Moderation:

Cay Süberkrüb Fachbereichsleiter, Stadt Herten,- Moderation -

VI. Gesprächspartner/innen

Regionalteam Anröchte: Frau Stockei - Bollermann, Frau Drees,

Herr Albracht

Jugendhilfeplaner Herr Kelbert

Fachbereichscontroller Herr Streich

SGL Wirtschaftliche Jugendhilfe Herr Günther

Soz.-Päd. Familienhilfe: Frau Düring

Tagesgruppe: Frau Kaß

Pflegekinderdienst: Frau Köhler

Regionalstellenleiterin Soest: Frau Roeskes

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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Schule für Erziehungshilfe

(Peter-Härtling-Schule, Sönnern): Frau Bornefeld

Jugendarbeiter: Herr Berkenbusch

ASD Mitarbeiter: Herr Wohter

Regionalstellenleiterin Soest: Frau Roeskes

St. Marien - Kindergarten Lippetal: Frau Keßler, Frau Mussow, Frau Böck,

Regionalstellenleiterin Soest: Frau Roeskes

Das KoVis-Team ”HzE” dankt allen Interviewpartner/innen für die offene

Gesprächsatmosphäre und die freundliche Aufnahme.

VII. Gesprächsergebnisse

Das Visitationsteam hat die Interviews immer situationsbedingt geführt und sich

nicht starr an die vorbereiteten Fragestellungen gehalten.

Gespräch in Anröchte mit Mitarbeiter/innen des dortigen Regionalteams:

Eingeführt wurde in das Gespräch mit der Darstellung ( Anlage 1)

Die Frage, ob dieses Plakat realistische Lebenssituationen der Kinder darstelle und

welche Lebenssituationen es für Kinder im Bereich des Jugendamtes des Kreises

Soest noch gebe, wird von den Gesprächspartnern unterschiedlich eingeschätzt. Es

gäbe z. B. auch Familien, bei denen schon die Grundversorgung der Kinder nicht

gewährleistet sei. Zu vermittelnde Kinder hätten teilweise wesentlich massivere

Minderversorgungen, als dargestellt. Die Darstellung sei noch zu schwach. Es wird

aber auch die Auffassung vertreten, der Standort der gesellschaftlichen Wirklichkeit

sei richtig abgebildet.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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Im Rahmen der Prävention werde vom ASD in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt

versucht, eine Grundversorgung herzustellen. Diese bilde die Voraussetzung für eine

weitergehende Hilfe. Im ländlichen Raum, der ja hier gegeben sei, gebe es keine

großen Präventionsmodelle, sondern eher Reaktionen auf eingetretene Störungen.

Bei Notwendigkeit werde auch auf die Erziehungsberatung verwiesen.

Ein Frühwarnsystem für gefährdete Kinder in Kindergarten und Schule sei noch nicht

zu erkennen. Es gebe zwar eine größere Anzahl anonymer Anrufe, 75% hätten aber

andere Hintergründe, z. B. Nachbarschaftsstreit. Es werde aber allen Anrufen,

insbesondere bei betroffenen kleinen Kindern, nachgegangen. Auch eine Vorort-

Präsenz mit Gesprächen in Kindergarten und Schule sei gegeben.

Eine Zusammenarbeit gebe es zwischen dem ASD und Kindergärten, Schulen und

Beratungsstellen, auch in Lippstadt, also in der näheren Umgebung. Mit freien

Trägern gebe es keinen regelmäßigen Informationsaustausch; hier werde

einzelfallbezogen zusammengearbeitet. Oft fühle man sich als ”Feuerwehr” von

Schule und Kindergarten, die sich auch im Bedarfsfall recht spät melden.

�� Idee: Über Klassen- und Schulpflegschaften Hinweise auf die Arbeit und

Möglichkeiten des Jugendamtes geben.

Wenn sich die Situation der Kinder und Jugendlichen verändert, ist die Hilfe durch

den ASD wie folgt organisiert:

�� Zuständigkeitsklärung

�� Gespräch mit den Eltern, evtl. Beratung

�� Kollegiale Beratung (bei Antrag auf Hilfe zur Erziehung)

�� Entscheidung treffen die Eltern (ihnen werde das Ergebnis der Beratung

mitgeteilt)

�� Wenn die Eltern nicht mitwirken wollen (werde bereits im Vorfeld geklärt),

werde nach alternativen Lösungen gesucht.

�� Hilfe, die über den ASD nicht angeboten werden kann, werde vermittelt.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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Bei Herausnahme eines Kindes aus einer Familie erfolge vorher eine kollegiale

Beratung und ein Fachgespräch. Für Bereitschafts- und Kurzzeitpflege stehen Eltern

auf Abruf zur Verfügung (Pool). Eine entsprechende Liste liege allen Fachkolleg/innen

vor. Die maximale Unterbringung soll 3 Monate nicht überschreiten.

Nach Auffassung der Mitarbeiter/innen des Regionalteams Anröchte werde im

Rahmen der Fachgespräche über indizierte Heimunterbringungen manchmal auch im

Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entschieden. Dabei könne es bei einzelnen

Maßnahmen vorkommen (wenn von der Politik einmal wieder gespart werde), dass

eine fachlich indizierte Heimunterbringung abgelehnt werde. Dann werde auch von

den Mitarbeiter/innen keine Hilfsmöglichkeit mehr gesehen. Die Entscheidung treffe

der Regionalstellenleiter mit der Abteilungsleitung. Kreisweit beständen derzeit latent

ca. 100 Unterbringungen im Heim. Die Vermittlungsfähigkeit von Kindern beschränke

sich auf einen zeitlichen

Heimaufenthalt von 1,5 bis 2 Jahren. Der Schnitt des Aufenthaltes läge derzeit bei

ca. 8 Jahren.

Unterschiede gab es bei der Beantwortung der Frage nach fachlich-inhaltlichen

Standards, um die familiäre Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen

abzusichern.

Der Pflegekinderdienst erstellt Vermittlungsstandards:

Abklärung der Situation vor Unterbringung in der Familie bei Aufenthalt in einer

Jugendhilfeeinrichtung. Derzeit werde ein Konzeptpapier entwickelt, dessen Inhalte

bereits stehen, am Rahmen werde noch gearbeitet.

Der ASD – Standard ist je nach Kolleg/in unterschiedlich:

Er werde im Fachgespräch festgelegt, wobei die Vorgaben relativ klar seien. Die

Phase der Diagnostik dauere 4 - 6 Monate, danach erfolge die Unterbringung in einer

Pflegefamilie. Auch Kinder zwischen 0 – 3 Jahren können in Heimen untergebracht

werden. Bei Unterbringung in der Familie solle in diesem Alter kein Familienwechsel

vorgenommen werden. Die Herausnahme aus den Ursprungsfamilien dauerte

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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situationsbezogen unterschiedlich lang, von ein paar Tagen bis zu Wochen und

Monaten. Hier komme es auf den Grad der Vernachlässigung und die Greifbarkeit des

Ereignisses an.

Handling des Hilfeplanverfahrens durch den ASD:

Antrag der Eltern und Bericht des ASD (anspruchsbegründend). Über die Protokolle

der Hilfeplangespräche hinaus, gebe es noch Vermerke über die Probleme der

Kinder; es werden Problembeschreibungen aus verschiedenen Sichten - Kind, Eltern,

ASD - gefertigt. Die Erreichung der Ziele im Hilfeplanverfahren werden über die

Fortschreibung gemessen. Alle 6 Monate erfolge ein Hilfeplangespräch. Die erstellten

Protokolle werden nachgehalten. Auf die Frage, wie oft das Hilfeziel früher als

geplant (unter 6 Monaten) erreicht werde, kommt die übereinstimmende Antwort,

dass dieses bisher kaum geschehen sei.

Bei der Frage nach ausreichenden Angeboten, bzw. nach fehlenden Angeboten im

Bereich Hilfe zur Erziehung des Jugendamtes Soest werden einige Wünsche

geäußert:

�� Bei Unterbringung sei soziale Gruppenarbeit von Vorteil. Diese gebe es hier

aber nicht.

�� Intensive Einzelfallbetreuung könne bisher nur durch Vermittlung freier Träger

angeboten werden, auch Trennungs- und Scheidungskinder würden durch

freie Träger betreut.

�� Der Sozialatlas der Kreisverwaltung Soest solle auch Nutzen bringen. Bisher

fühlen sich die Mitarbeiter/innen nur als Zahlenzulieferer, die Faktenermittlung

und Statistik nehme dabei viel Zeit in Anspruch. Nur die Auflistung der

ermittelten Zahlen sei nicht hilfreich, da die Hintergründe, z. B. der

Unterbringungen, nicht berücksichtigt werden. Allgemein werden hier mehr

Möglichkeiten zur Umsetzung der Informationen aus dem Sozialatlas - eben

zur Reaktion auf die dort vorhandenen Informationen - gewünscht.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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Gespräch mit Jugendhilfeplaner, Fachbereichscontroller, SGL

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Zunächst wollte das KoVis-Team wissen, was aus der Sicht der Teilnehmer zu ihren

Aufgaben gehört:

Jugendhilfeplaner:

�� Sozialberichterstattung

�� Sozialatlas

�� Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG

�� Statistiken zur Sozialraumanalyse

�� Jugendhilfestatistik

�� Im Rahmen der Jugendhilfeplanung konzeptionelle Arbeit, z. B.

Landesjugendplan

�� Kindergartenfachplanung

�� Arbeitsgruppen Regionalstellen/Tageseinrichtungen für Kinder =

Jahresplanung

Fachbereichscontroller:

�� Jährliche Zielplanung mit den Fachbereichsleitern im Mai (Heimzahlen / stat.

Maßnahmen)

�� Wenn Tendenz abzusehen ist, Maßnahmen vorbereiten

�� Haushaltsplanung mit den verschiedenen notwendigen Abstimmungen

�� Regelmäßige Berichte an die Fachbereichsleiter (monatlich Zahlen

zusammenstellen und analysieren)

�� Entwicklung organisatorischer Maßnahmen bis in den personellen

Bereich/Vorbereitung von Maßnahmen/Mitwirkung bei der Umsetzung

�� Jahresrechnung - gemeinsames Resümee

Sachgebietsleiter Wirtschaftliche Jugendhilfe:

�� Einbindung im Fachgespräch über das Hilfeplanverfahren,

�� zuständig nur für reine Verwaltungstätigkeit,

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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�� Entscheidung bei der jeweiligen Fachkraft – Sozialarbeiter/innen.

�� Bei der Fortschreibung sei die Wirtschaftliche Jugendhilfe nicht mehr dabei,

nur bei dem Wechsel der Maßnahme.

�� Überprüfung ½ jährlich oder jährlich bei Dauerpflegeverhältnissen.

�� Auch die diversen Statistiken würden in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

geführt.

Eine weitere Frage nach der Herkunft der zur Arbeit notwendigen Informationen wird

wie folgt beantwortet:

Jugendhilfeplaner:

�� Regionalstellen - Statistikblätter für jede Leistung, die in den Regionalstellen

durchgeführt wird

�� Arbeitsamt, Kommune, Sozialamt - Quantitativer Bereich

�� Bezirkssozialarbeiter/innen im Rahmen des Jahresberichts - Qualitativer

Bereich

Fachbereichscontroller:

�� Wirtschaftliche Jugendhilfe

�� Jugendhilfeplaner

�� Abteilungsleitung

Frage: Wie wird der Sozialatlas zusammengestellt, wer bekommt ihn?

Die Zahlen, Daten, Fakten werden zusammengetragen. Regionalstellen und

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 KJHG diskutieren den Entwurf, danach gehe das

Werk über Politik (Jugendhilfeausschuss), Verwaltung und Kommune an jede/n

Mitarbeiter/in. Da bekannt sei, wer welche Zahlen erhebe, gebe es keine

Doppelerfassung.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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Problematisch sei jedoch der Abgleich zwischen Finanzplandaten und den Daten des

Sozialatlasses, da die Datenerhebung für den Sozialatlas auf der Grundlage der

absoluten Zahlen und Stichtagsregelungen erfolge, während der Haushalt auf

Durchschnittswerten beruhe.

Frage: Wie wirken sich ihre Leistungen auf den Einzelfall aus - Stützung positiver

Einflüsse, Beseitigung negativen Einflüsse?

Jugendhilfeplaner:

Konsequentes Weitertragen der Sozialraumarbeit in den ASD und präventive Arbeit

mit Schulen und Kindergärten wirken sich im Einzelfall mittelbar aus. Ansonsten sehe

er seine Arbeit mehr im konzeptionellen Bereich und nicht in Einzelfällen.

Fachbereichscontroller:

Es werden Rahmenbedingungen geschaffen. Planung von Plätzen zur Unterbringung.

Verhandlungen mit freien Trägern. Verteilung der begrenzten Mittel - Projekte, z. B.

Jugendfreizeiteinrichtungen. Direkte Auswirkungen auf den Einzelfall gebe es nicht.

Frage: Welche Standards gibt es bei den erzieherischen Hilfen?

Hier besteht die Auffassung, dass durch viel Verschriftlichung (z. B. bei

Hilfeplangesprächen, Trennungs- und Scheidungsberatungen u. v. m.) inhaltliche und

strukturelle Standards geschaffen werden. Man stehe erst am Anfang einer

Entwicklung. Unter anderem gebe es ein gemeinsames 2,5 jähriges Projekt mit dem

Landesjugendamt über die Beschreibung der Leistungen des ASD. Wichtig seien u. a.

die kindbezogenen Standards für die Planung und Prüfung, z. B. zur Darstellung der

Arbeit von Fachlichkeit und Verwaltung. Standards seien auch wichtig, um sich mit

anderen Leistungsanbietern vergleichen zu können. Die Erstellung von

Wirksamkeitsanalysen würde erleichtert.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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Gespräch mit Soz.- päd. Familienhilfe, Tagesgruppe, Pflegekinderdienst,

Regionalstellenleiterin Soest

Zunächst wurde die Frage gestellt ”Was tun sie im Rahmen der Prävention im

Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Soest”?

Aus dem Bereich ASD wird auf die intensive Sozialraumarbeit hingewiesen. Es gebe

in 3 Kommunen Runde Tische mit Politiker/innen, Vertreter/innen aus

Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen, freien Trägern und Sozialarbeiter/innen.

Probleme und laufende Projekte kommen hier 3 - 4 x jährlich zur Sprache (z. B.

Jugendtreff am Möhnesee mit einem “installierten” Jugendarbeiter). Es werden neue

Projekte werden erarbeitet. Schwierig sei es, mit Schulen ins Gespräch zu kommen.

Hier wollen die Schulen aus unterschiedlichen Gründen teilweise nicht. Die

Projektarbeit stehe im Vordergrund. Das Ziel sei eindeutig die Verringerung der

Heimunterbringungen.

Die Vertreterinnen der freien Träger sehen kaum Möglichkeiten der präventiven

Arbeit. Sie werden erst in zweiter Linie tätig. Meistens sei dann ”das Kind schon in

den Brunnen gefallen” und z. B. ambulante Hilfen bereits fehlgelaufen. Die freien

Träger weisen darauf hin, dass sie gar nicht tätig sein müßten, wenn Hilfe bereits

entscheidend früher eingesetzt hätte. Es würde in vielen Fällen nicht zu ihrer

Mitarbeit kommen. Es müsse ein Frühwarnsystem im Bereich der Tageseinrichtungen

für Kinder und Schulen geben, ein flächendeckendes Netz - Verknüpfungen, um

Auffälligkeiten frühzeitig aufzudecken, bzw. im Vorfeld zu verhindern. Hierbei sei

nicht daran gedacht, jedes kleine Problem lösen zu wollen, aber auffällige

Schwierigkeiten sollten früher zur Sprache kommen.

Man ist sich im Bereich der freien Träger einig, dass in Tageseinrichtungen für Kinder

und in Schulen oft zu lange mit einer an sich notwendigen Hilfe gewartet werde. Der

Gang zum Jugendamt sei für viele Eltern ein sehr großer Schritt, der Leidensdruck

der Eltern/Familie müsse dann schon sehr hoch sein. Auch die freien Träger können

niedrigschwellige Hilfen anbieten. Es müsse mehr Öffentlichkeitsarbeit geben, aber

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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auch betroffene Eltern müssen befähigt werden, Maßnahmen mitzutragen. Sie

müssen lernen, wieder mehr Eigenverantwortung zu übernehmen. Für die freien

Träger sei deshalb auch die Jugendpsychiatrie eine wichtige Instanz, denn ein nicht

geringer Prozentsatz von betreuten Kindern habe hierher Kontakte.

Diagnostik könne jedoch mehr sein; sie ist aus Sicht der freien Träger noch nicht

ausreichend.

Der ASD weist darauf hin, dass die Vernetzung insgesamt, auch mit den freien

Trägern, weiter verbessert werden solle. Teambesprechungen mit freien Trägern

seien angedacht.

Eine offensive Öffentlichkeitsarbeit solle den Familien die fraglos vorhandene Angst

vor dem Jugendamt nehmen. Zum Umgang des Klientels mit der Jugendpsychiatrie

wird bemängelt, dass oft der Kontakt durch Ärzte und Eltern hergestellt werde und

der ASD nichts davon wisse. Der sozialpsychiatrische Dienst kümmere sich im Kreis

Soest um Jugendliche und überwiegend Erwachsene.

Zum Zeitraum der Unterbringung der Kinder wird von allen Beteiligten gesagt, dass

das erste Hilfeplangespräch zwischen dem 3. und 6. Aufenthaltsmonat geführt

werde. Dieses sei je nach Institution unterschiedlich. Danach werde ein Feinziel

festgelegt. Dies bedeute aber auch, dass die Kinder über diesen Zeitraum auf jeden

Fall untergebracht bleiben. Die Durchschnittszeiten des Aufenthaltes belaufen sich

auf eine Zeit zwischen 1 Jahr 3 Monate und 1 Jahr 6 Monate. Der Pflegekinderdienst

gehe eher von einer längerfristigen Unterbringung aus, wenn es sich nicht um eine

Bereitschaftspflege bzw. um eine Kurzzeitpflege bei Erkrankung handeln würde.

Insgesamt gebe es kaum Rückführungen. Die daraus resultierenden notwendigen

Maßnahmen ”Eltern zu befähigen Eltern zu sein”, werden im Kreis Soest eher noch

stiefmütterlich behandelt. Es gebe zwar Konzepte, diese werden aber nicht

umgesetzt. Die Eltern werden derzeit noch an die Beratungsstellen verwiesen.

Zur Frage, ob das Hilfeangebot im Kreis Soest ausreichend sei, ist man sich bei den

Beteiligten grundsätzlich einig, dass in den Fällen, in denen ein Bedarf deutlich

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

20

sichtbar werde, dieses so sei. Es werde insgesamt zumindest versucht, allen

Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen. Probleme gebe es bei den über 18-jährigen,

hier erweise sich die Zusammenarbeit mit dem Sozialamt als etwas schwierig.

Ein großes Problem sei die Jungenarbeit. Viele Jungen zwischen 11 und 15 Jahren (z.

B. Schulmüdigkeit) fielen durch das soziale Netz. So sei es schon zu Ausschulungen

nach der 7. Klasse gekommen, ohne dass man an den Entscheidungsprozessen des

Schulamtes beteiligt worden sei.

Den vom Kreis Soest erstellten Sozialatlas haben die beteiligten freien Träger

teilweise schon einmal gesehen und konnten eigene Zahlen nachvollziehen; eine

echte Hilfe bei der Arbeit war er bisher zumindest nicht.

Vorschlag des ASD: Man solle Schwerpunkte im Sozialatlas setzen und z. B. den

Nutzen von neuen Hilfemodellen (deren Vorstellung und Erläuterung man sich

wünsche) aufzeigen. Hier gehe es um ”Maßanzug anstatt Konfektionsware”.

Gespräch mit der Schule für Erziehungshilfe (Peter-Härtling-Schule,

Sönnern), Jugendarbeiter, ASD Mitarbeiter, Regionalstellenleiterin

Zunächst wurde auch hier die Frage gestellt: ”Was tun sie im Rahmen der Prävention

in bezug auf familienersetzende und familienergänzende Hilfen zur Vermeidung von

Unterbringungen?”

Die Vertreterin der Schule weist darauf hin, dass sie leider die Kinder oft erst in ihre

Schule bekomme, wenn andere ”normale” Schulen am Ende ihrer Möglichkeiten

seien. Je früher die Kinder aber in die Schule für Erziehungshilfe kämen (also bei

einem normalen Schulwechsel), desto besser und schneller sei die mögliche Hilfe und

auch der Integrationsprozess. Deshalb sei die Kooperation mit den Kindergärten sehr

wichtig und werde gepflegt. Auch durch Einladung einzelner, interessierter Eltern aus

den Kindergärten werden vertrauensbildende Maßnahmen geschaffen, die die

natürliche Scheu vor einer Sonderschule nehmen sollen. Die Peter-Härtling-Schule

habe ein hochmotiviertes Kollegium und gegenüber anderen Schulen den Vorteil der

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

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”zeitlichen Möglichkeiten”. Prävention im eigentlichen Sinne werde von der Schule

nicht durchgeführt.

Jugendarbeiter und Vertreter ASD sind sich einig in der Auffassung, dass die

präventive Arbeit aufgrund des Zeitdrucks und der übermäßigen Einzelfallarbeit z. Z.

klein geschrieben werde. Die Tendenz gehe in Richtung Cliquenbetreuung von

Jugendlichen, die sich ansonsten nicht mehr binden wollen. Hier kann nur in Form

von Einzelprojekten - z. B. Projekt Möhnesee - durch Zusammenarbeit

ASD/Jugendarbeit etwas getan werden. Allein der Jugendarbeiter hat noch einen

gewissen Kontakt mit verschiedenen Gruppen, z. B. mit den “Erwitter Gitterkids”. Der

Umgang mit den Rußlanddeutschen sei z. B. schon wieder sehr problematisch, ein

Kontakt komme kaum zustande.

Eine Kooperation zwischen der Schule für Erziehungshilfe und dem ASD, den freien

Trägern und weiteren außerschulischen Organisationen finde statt. Vor allem soll den

oft vor großen Problemen stehenden Eltern durch Unterstützung der Weg zum

Jugendamt gebahnt werden. So erfolge auch eine Begleitung der Eltern zum

Jugendamt. An gemeinsamen Projekten/Treffen mit verschiedenen

Kooperationspartnern werde gearbeitet. Die aus Sicht aller Beteiligten notwendige

Kooperation mit allgemeinen Schulen stehe allerdings noch in den Anfängen. Der

Umgang sei nicht ganz so geläufig; es gebe noch Hemmungen.

Auf die Frage ”Was bei den Hilfeangeboten des Kreises Soest noch fehle bzw.

verbessert werden könne?”, kamen folgende Ideen/Antworten:

�� Arbeitsplatz mit sozialpädagogischem Blick auf die Kinder

�� Frühzeitige gegenseitige Beteiligung

�� Noch mehr zeitliche Möglichkeiten

�� Mehr Möglichkeiten und Zeit für die Sozialarbeiter/innen, um mit

vorhandenem Material und unter Einsatz der eigenen Kreativität den Verbleib

von Problemkindern in der Familie zu sichern.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

22

�� Zum Thema Hilfe zur Erziehung eine Ideensammlung bei Regionalteam

Zusammenkünften

�� Entbürokratisierung von Maßnahmen

�� Reduzierung von Wartezeiten; Hilfen bereits im Vorfeld

Auch hier wird nach dem Kenntnisstand und Nutzung des Sozialatlasses gefragt.

Allgemein sei dieses Werk zwar bekannt, werde aber, da es nicht praktikabel sei,

nicht genutzt. Für die Arbeit wichtige Informationen enthalte er nicht.

Gespräch mit Mitarbeiterinnen des St. Marien - Kindergartens Lippetal -

Lippborg

Zunächst wurde die Frage nach der Wahrnehmung von Gefährdung der Kinder im

Kindergarten angesprochen.

Hier falle natürlich ein problematisches oder problembehaftetes Kind wesentlich

schneller auf als in größeren Einrichtungen bzw. Städten. Allein der ländliche Raum

garantiere eine insgesamt größere Behütung und schnellere Reaktion bei

Feststellungen. Sorgen bereite der inzwischen auch in diesem Raum zu verfolgende

Verlust der Erziehungskompetenz der Familien.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten und sehr viel geleisteter Überzeugungsarbeit

durch die Leitung der Einrichtung sei jetzt der Umgang mit und der Weg zum

Jugendamt einfacher. Inzwischen sei die Zusammenarbeit Kind, Eltern,

Tageseinrichtung und Jugendamt gut. Eine Kooperation mit anderen

Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen erfolge im Wege von Treffen der

Leiterinnen. Durch die integrative Arbeit kenne man die bestehenden Hilfeangebote.

Die Eltern werden bei Bedarf informiert, auch über niedrigschwellige Angebote.

Kontakte werden vermittelt und Eltern, wenn es die Zeit erlaube, zum Jugendamt

begleitet.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

23

Eine umfassende Beteiligung an den Hilfeplangesprächen sei wünschenswert. Es

fehle ein Angebot für Jugendliche in ganz Lippetal, die offene Jugendarbeit fehle

gänzlich.

Wünsche habe man im Bereich des Kindergartens auch:

Aufgrund von bestehenden Problemlagen der Kinder

�� Familiäre Probleme

�� Innere Unruhe der Kinder

�� Wahrnehmungsstörungen

�� Entwicklungsverzögerungen

�� Verwahrlosung in den Familien

sei mehr Zeit/Stunden für alle Beteiligten notwendig (u. a. zur Reflexion von

Maßnahmen).

Sprechstunden des Jugendamtes direkt in Lippborg wären von Vorteil.

Das integrative Anerkennungsverfahren beim Landesjugendamt dauerte, wenn es

schnell gehe, 3 - 5 Monate. Hier müsse man Abhilfe schaffen.

Auf die abschließende Frage nach Kenntnis und Nutzen des Sozialatlasses wurde

mitgeteilt, dass dieser hier nicht bekannt sei.

VIII. Reflexion, Resümee und Empfehlungen

Das KoVis-Team hat die Erkenntnisse aus den Gesprächen analysiert und in eine

handlungsleitende Struktur einzubauen versucht. Zugrunde gelegt wurde dabei die

Systematik, die Rainer Heinz unter dem Titel ”Kommunales Management”1

veröffentlicht hat. Dabei werden angestrebte Wirkungen und die dafür erforderlichen

Leistungen, Strukturen, Prozesse und Ressourcen in Verbindung gebracht, um

handlungs- und erfolgsorientierter agieren zu können.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

24

Wo stehen wir?

Was wollen wir erreichen?

HandwerkszeugZiele

26.11.99 - v3

Davon ausgehend wurden folgende Fragen und Hinweise entwickelt:

Was soll erreicht werden?

�� Jedes Kind erhält in Notlagen die seinen Bedürfnissen angemessene Hilfe zur

Erziehung.

�� Dem Entstehen von Notlagen wird präventiv begegnet.

Dazu besteht breiter Konsens bei allen Interviewpartner/innen. Insoweit ist ein

breiter Grundkonsens im Feld der Hilfen zur Erziehung im Kreis Soest festzustellen.

1Rainer Heinz, Kommunales Management, Überlegungen zu einem KGSt – Ansatz, Stuttgart, 2000

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

25

Was muss dafür getan werden ?

Grundsätzlich wird das Angebot als ausreichend differenziert und breit gefächert

angesehen.

Gewünscht und angeregt werden:

�� Aktivierende Elternarbeit

�� Offene Jugendarbeit in Lippetal

�� Soziale Gruppenarbeit in Anröchte

�� Mehr diagnostische Unterstützung

Wie muss die Leistung erbracht werden?

Hier werden von den meisten Interviewpartner/innen der größte Handlungsbedarf

und die meisten Handlungsmöglichkeiten gesehen. Beispielhaft dafür können

genannt werden:

�� Frühzeitige Aufdeckung kindlicher Defizite vor Grundschulversagen sei für alle

Beteiligten, die Kinder, ihre Familien und die Helfersysteme ein

außerordentlich wichtiger Beitrag zu einem präventiven Herangehen.

�� Schnellere Hilfe könne kostenträchtigere Hilfe, die relativ spät einsetzt,

vermeiden helfen.

�� Transparenz der Entscheidungsebenen würde bedeuten, dass die

verschiedenen an Hilfen zur Erziehung Beteiligten so früh wie möglich

kommunizieren, um spätere Konflikte oder späteren Nachbesserungsbedarf zu

vermeiden.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

26

�� Der Sozialatlas wird wegen seines fundierten Materials gelobt - angeregt wird,

dass er handlungsorientierter gestaltet wird. So könnten die Jahresziele des

Kreises und der anderen beteiligten Organisationen mit den planerischen

Erkenntnissen eine bessere Grundlage bekommen und abgesichert werden.

Was muß dafür eingesetzt werden?

Der Ressourceneinsatz wird ganz überwiegend als ausreichend angesehen.

Alle interviewten Mitarbeiter/innen haben ein gut ausgebildetes Kostenbewusstsein.

Das Regionalteam Anröchte kritisiert, dass es vorkommen kann, dass indizierte

Heimunterbringung aus finanziellen Gründen nicht gewährt wird.

Der Auftrag an das KoVis-Team signalisierte:

Die Heimzahlen sind zu hoch.

Dafür hat es aus den Erkenntnissen der Visitation heraus keinen hinreichenden

Anhalt gegeben.

Eine tiefere Ursachenforschung und Analyse war in diesem Zusammenhang nicht

leistbar.

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

27

Empfehlungen

Stichwortartig werden im Folgenden die Ideen aus der Visitation in Soest dargestellt.

�� Vorschaltung niedrigschwelliger Angebote

Könnte es hilfreich sein, frühere Problemdiagnostik anzustoßen, um dadurch

mit niedrigschwelligeren Angeboten schnell zu helfen und gleichzeitig spätere

und teurere Hilfen zu vermeiden?

�� Stärkeres Augenmerk auf Rückführung

Haben die Mitarbeiter/innen stets im Blick, ob heimuntergebrachte Kinder in

ihre Familien zurückkehren können oder in Pflegefamilien leben könnten? Wer

ist der Case-Manager, der Veränderungspotentiale des Kindes stets im Blick

hat?

�� Versuch, nicht in Dauerverhältnisse zu kommen

Fraglich ist, ob nicht fremduntergebrachte Kinder mit Rückkehroption bei

intensiverer Arbeit an der familiären Situation und ihrer eigenen Entwicklung

eine frühere Rückkehrperspektive bekommen könnten? Ist die

Rückholverantwortung genau so stark ausgeprägt wie die

Unterbringungsverantwortung?

�� Intensivierung der Pflegeelternarbeit & vorrangige Vermittlung in

Pflegeverhältnisse

Kann die Unterbringung in einer Pflegefamilie verstärkt werden? Steht diese

Lebensform bei Kindern ohne Rückkehroption ausreichend im Blick der

beteiligten Helfer?

�� Anwendung verkürzter Hilfeplanverfahren

Machen unterschiedliche Standards der Hilfeplanverfahren dann Sinn, wenn

die erforderlichen Hilfen in sehr unterschiedlichem Umfang Dokumentation

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

28

und verfahrensorientierte Absicherung benötigen?

�� Keine Unterbringung von 0 - 3jährigen Kindern im Heim

ist ein Standard eines anderen KoVis Partners. Überlegt werden könnte, ob die

sehr professionelle und nachahmenswerte Soester Standardsetzung im

Verfahrensbereich eine Flankierung durch die Formulierung fachlicher

Standards erfahren sollte.

�� Qualifizierung und Befähigung von Eltern, damit diese auch Eltern

sein können

Eine allgemein ständig gestellte Frage ist die nach einer Stärkung der

Elternrolle durch Information, Austausch und Rückhalt. Auch im Kreis Soest

besteht dafür möglicherweise Bedarf.

�� Umwandlung des Sozialatlas vom reinen Verwaltungsbericht zu

einem nutzbaren Instrument der Sozialarbeit.

Der Sozialatlas wird wegen seines fundierten Materials gelobt, angeregt wird,

dass er handlungsorientierter gestaltet wird. So könnten die Jahresziele des

Kreises und der anderen Beteiligten Organisationen mit den planerischen

Erkenntnissen eine bessere Grundlage bekommen und abgesichert werden.

Folgende Stichworte könnten gleichfalls weiterführende Überlegungen ermöglichen:

�� Mehr Öffentlichkeitsarbeit mit Darstellung der Angebotspalette

�� Zielvereinbarung im Hilfeplan verdeutlichen

�� Entscheidungskompetenzen klarer herausarbeiten

�� Prävention in Kindergarten und Schule verstärken

KREIS SOEST: URSACHEN/VERMEIDUNG VON HEIM- UNTERBRINGUNG

29

Wohnung / Wärme

Ernährung / Versorgung

Tagesmütter/Hort

Schule

Kindergarten

Universität

Ausbildung

Berufskolleg

Drogen

Kriminalität

Scheidung

DoppelberufEltern minderjährige

Mutter

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

30

Thema: Jugendarbeit im ländlichen Raum

- Zielvereinbarung/Wirksamkeitsdialog -

I. Vorbemerkung

Die Jugendförderung und die Jugendhilfeplanung des Kreises Soest haben dem

Jugendhilfeausschuss des Kreises im Mai 1999 einen Entwurf “Rahmenvorgaben

zur Jugendarbeit im Bereich der Kreisverwaltung Soest” vorgelegt. Diesem Entwurf

wurde zugestimmt und ist von daher bei der Planung der Jugendarbeit sowie der

Vergabe der Fördermittel anzuwenden. Der Träger der öffentlichen Jugendarbeit

sowie freie Träger der Jugendarbeit, welche finanzielle Förderung aus Landes-

bzw. Kreismittel erhalten, sollen künftig ihre Arbeit nach den o. g.

Rahmenvorgaben ausrichten und entsprechend der zu führenden Zielgespräche

gestalten.

Die Verwaltung des Kreisjugendamtes Soest und das Visitationsteam einigten sich

darauf, beispielhaft die Stadt Werl bezüglich des gestellten Themas zu visitieren.

II. Ziele der Visitation des Kreises Soest

Die Fragestellung des Kreises Soest zum Thema “Jugendarbeit im ländlichen Raum

- Zielvereinbarung/Wirksamkeitsdialog” lautet:

�� Ist das Verfahren, welches in den “Rahmenvorgaben zur Jugendarbeit im

Bereich der Kreisverwaltung Soest” vorgesehen ist, in dieser Form

praktikabel?

�� Wo werden die Zielvereinbarungen, die nach den o. g. Rahmenvorgaben

erstellt werden sollen, definiert?

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

31

III. Themenvorschlag

Die Operationalisierung der Fragestellung durch das Visitationsteam führte zu

folgendem Fragenkomplex, welcher jeweils innerhalb der zu führenden

Gesprächsrunden einfließen sollte:

�� Wie sind die Adressat/innen bei der Entwicklung des Verfahrens beteiligt

worden?

�� Wie sind die Rahmenvorgaben der Jugendarbeit im Bereich des Kreises

Soest mit den Adressat/innen der Zielgespräche abgesprochen worden?

�� An welcher Stelle sehen Sie positive bzw. negative Aspekte des Verfahrens?

�� Wie schätzen Sie den zeitlichen und bürokratischen Umfang des Verfahrens

ein?

�� Welche Einschätzung haben Sie zu den Wirksamkeitsfaktoren

Grundförderung 82 %, Schwerpunktförderung 18 %?

�� Welche Funktionsträger sind an der Definition der Zielvereinbarungen

beteiligt?

�� Welche fachlichen Voraussetzungen müssen die Teilnehmer/innen des

Zielgespräches erfüllen?

�� Welche Erfahrungen haben Sie mit anderen Trägern/Einrichtungen vor Ort

(im Sozialraum) in Bezug auf abgestimmte Maßnahmen?

�� In welchen Foren (Gremien/AG’s) sollen sozialraumbezogene Maßnahmen

abgestimmt werden?

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

32

�� Wie wird die Prioritätensetzung der Jugendarbeit im Sozialraum ermittelt?

�� Wo findet der Aushandlungsprozess statt?

�� Wo entsteht der Maßnahmenkatalog?

IV. Verfügbare Informationen

Folgende Materialien wurden dem Visitationsteam zur Verfügung gestellt:

�� Sozialatlas der Kreisverwaltung Soest

�� Organigramm der Kreisverwaltung Soest

�� Organigramm des Fachbereichs 3 - Jugend, Schule, Umwelt

�� Rahmenvorgabe zur Jugendarbeit im Bereich der Kreisverwaltung Soest

V. Das Visitationsteam

Petra Jürgens Jugendpflege, Kreis Lippe

Michael Mertens Jugendamtsleiter der

Stadt Gummersbach

Detlef Möller Jugendhilfeplanung, Stadt Gladbeck

Stefan Opitz Schnittstellen der Jugendhilfe, Landesjugendamt Westf.-Lippe

Klaus Bethlehem Jugendhilfeplanung, Landesjugendamt Westfalen-Lippe

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

33

VI. Gesprächspartner/innen

Mitglieder des Sozialausschusses in Werl:

Herr Broschk Beigeordneter Stadt Werl

Herr Rehbein Leiter Sozialamt, Stadt Werl

Herr Schritt Vorsitzender des Sozialausschusses

Frau Müller Sozialausschuss

Frau Klauk Sozialausschuss

Herr Kottmann Sozialausschuss

sowie die Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Werl:

Frau Schwanck

Herr Krettek

Leitungsebene des Kreisjugendamtes/Jugendarbeiter des Kreisjugendamtes

Herr Meyer Amtsleiter

Herr Kelbert Jugendhilfeplaner

Herr Sauerbier Jugendarbeiter

Herr Berkenbusch Jugendarbeiter

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII in Werl:

Herr Karnat

Herr Pauli

Frau Gärtner-Geisler

Herr Ostermann

Herr Kewe

Frau Klaasen

Mitarbeiter/innen und Besucher/innen des Jugendzentrums in Werl:

Frau Schwarch Sozialarbeiterin

Herr Krettek Sozialarbeiter

jugendliche Besucher des Jugendzentrums

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

34

VII. Gesprächsergebnisse

1. Interview - Mitglieder des Sozialausschusses Werl -

Frage:

Welche Erfahrungen verknüpfen Sie mit dem Verfahren?

�� das Verfahren sei nicht bekannt

�� es sei nicht durch die Kreisausschüsse gegangen

�� das Jugendzentrum kennt lediglich die Erhebungsbögen

�� im Ausschuss ist nur über die Projekte gesprochen worden

Frage:

Wie kommen die Beteiligten zu den Zielvereinbarungen?

�� das Jugendzentrum muss mit dem Kreisjugendamt Zielvereinbarungen

treffen

�� das Jugendzentrum muss sich am Berichtswesen beteiligen

�� es erfolgt eine Reflexion des zurückliegenden Jahres und Vereinbarungen

für das kommende Jahr

Frage:

Sind Träger oder Praktiker/innen an der Erarbeitung der neuen Regelungen

beteiligt worden?

�� das Jugendzentrum war aufgefordert worden, Anmerkungen zu schreiben

�� die Jugendlichen des Jugendzentrums sind nicht einbezogen worden

Frage:

Werden die Zielvereinbarungen mit den Trägern abgestimmt?

�� die Träger sowie ihre Mitarbeiter/innen werden beteiligt

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

35

Frage:

Wie wird dieses Verfahren beurteilt?

�� Projekte im Rahmen der Zielvereinbarungen zu fördern wird als gute Sache

gesehen

�� das Eingehen auf aktuelle Situationen wird hierdurch schneller möglich sein

�� bemängelt wird, dass der Sozialatlas vom Kreis ohne Ableitungen oder

Anmerkungen zur Kommune kommt; die Kommune würde gerne an der

Erarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenkataloges beteiligt werden

�� die Kommune würde gerne weitere Daten zum Sozialatlas beisteuern

�� die Zielgespräche werden zur Zeit als Zeitverschwendung angesehen

Frage:

Gibt es vor Ort Erfahrungen darüber, ob Maßnahmen miteinander abgestimmt

werden?

�� der Sozialausschuss und die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII laufen

nebeneinander her

�� hier müsste eine Vernetzung stattfinden

�� Es wäre hilfreich mehr über die Inhalte und Ziele der AG §78 zu erfahren.

Frage:

Welche Auswirkungen haben die Zielvereinbarungsgespräche für die

Mitarbeiter/innen des Jugendzentrums?

�� die Mitarbeiter/innen bemängeln den Zwang zu diesen Gesprächen

�� Gefühl einer zusätzlichen Belastung

�� die Mitarbeiter/innen empfinden ihre Arbeit zur Zeit mehr als eine

Feuerwehrarbeit, denn als

�� eigentlich notwendige offene Jugendarbeit

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

36

Frage:

Wo werden die Prioritäten gesetzt?

�� Zusammenkommen mit anderen Trägern der Offenen Jugendarbeit in

einem Arbeitskreis

�� dort Absprachen treffen und Sozialatlas als Grundlage der Planung nutzen

�� Auf der Stadtebene existiert ein Arbeitskreis, in dem die Träger der Offenen

Jugendarbeit Absprachen treffen.

�� dieser Arbeitskreis ist ein sog. “informeller Zirkel”; er versteht sich nicht als

Qualitätszirkel.

Frage:

Was finden Sie an dem neuen Prinzip gut?

�� man kann kurzfristig mögliche Projekte initiieren

�� kritisch wird gesehen, dass eine Kontinuität nicht mehr wie früher gegeben

ist

Frage:

Wie hoch sind die Eigenmittel der Stadt Werl?

�� die Stadt Werl fördert die Offene Jugendarbeit mit 120.000 DM

Frage:

Wer ist an den Zielgesprächen beteiligt ?

�� die Entscheidungsträger sind nicht in dem Arbeitskreis, der über die Ziele

spricht

�� hier sind die “Basisarbeiters/innen” vertreten

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

37

Kernaussagen des 1. Interview´s

- auf kommunalpolitischer Ebene waren die Richtlinien nicht bekannt

- die Beteiligungsmethoden der Jugendhilfeplanung sollten überdacht werden

- erhebliche Kommunikationsprobleme zwischen Stadt und Kreis

- Ansprüche an Veränderungen des Sozialatlas aus Werler Sicht

- Wünsche auf Kommunikationszugang zur Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB

VIII

- Facharbeitskreis (Qualitätszirkel) wünscht sich mehr Eigenverantwortung

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

38

2. Interview, - Leitungsebene des Jugendamtes , Jugendarbeiter des

Kreisjugendamtes -

Frage:

Welche strategischen und fachlichen Zielsetzungen bestehen?

�� 1997 wurden die Vereinbarungen getroffen

�� Auslöser war, dass der Amtsleiter mehr über die Strukturen der Arbeit der

Jugendpflege erfahren wollte.

�� Die Änderungen des Landesjugendplanes veranlassten auch das

Kreisjugendamt die eigenen Richtlinien zu überarbeiten.

�� Eine weitere Zielsetzung lag darin, die veränderten Richtlinien als

Instrument zu nutzen, um auf die Einrichtungen einwirken zu können.

�� Die Rahmenvorgaben sind durch die Mitarbeiter/innen der Jugendpflege

entwickelt worden.

�� Sie sollen Eckpunkte setzen.

�� In den Jahren 1997 und 1998 fanden Testläufe mit den neuen

Rahmenvorgaben statt.

�� Erst 1999 wurde der Jahresbericht entwickelt, durch den man sich konkrete

Rückschlüsse verspricht.

�� Sie sollen als Instrument dazu dienen, flächendeckend die Jugendlichen zu

erreichen.

�� Verstärkt werden soll die Arbeit mit Cliquen und Gruppen.

�� Struktur schaffen für die Vergabe von Geldern � Planung ermöglichen

�� Die Jugendarbeit soll vor Ort besser abgestimmt werden.

�� Die Qualität der Jugendarbeit soll nach außen dokumentiert werden.

Frage:

Wie sind die zu Beteiligten eingebunden worden?

�� durch eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

�� in allen Gemeinden sollen Runde Tische installiert werden

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

39

�� Planungsgruppe nach § 80 SGB VIII

Frage:

Wie sind die Rahmenrichtlinien abgesprochen worden?

�� Arbeitsgemeinschaft für die Rahmenrichtlinien

�� Vorstellung und Abstimmung des Entwurf mit dem Arbeitskreis der Offenen

Jugendarbeit und dem Kreisjugendring

�� nach Abstimmung mit der Basis Einladung der Trägervertreter/innen � mit

ihnen wurde es ebenfalls abgestimmt.

Frage:

Welche Aufgaben hätte eine Arbeitsgemeinschaft nach § 80 SGB VIII?

�� die Jugendarbeit insgesamt zu qualifizieren

�� Qualitätsziele zu definieren, hier sollen Qualitätsgespräche stattfinden

�� aus dem Rechtfertigungszwang herauskommen

Frage:

Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Trägervertreter/innen und der kommunalen

Politik?

�� ein/e Vertreter/in des Trägers muss bei den Zielgesprächen anwesend sein

�� die Gemeinden fühlen sich ein wenig überrumpelt “... die rufen und wir

müssen kommen”

�� Träger sind meist nur durch ihre Mitarbeiter/innen vertreten

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

40

Frage:

Welche Erfahrungen haben Sie bisher gemacht?

�� Schwierigkeiten gibt es vor allem mit den älteren Einrichtungen

�� hier arbeitet man ein wenig mit dem finanziellen Druck, um auch diese

Einrichtungen an den Zielgesprächen zu beteiligen

�� mit jüngeren Einrichtungen gibt es nicht derartige Probleme

Frage:

Lässt sich über die 18 % der Förderung Ihrer Meinung nach Jugendarbeit steuern?

�� die Steuerung läuft nicht nur über die 18 % � hierdurch nur kurzfristige

Steuerung möglich

�� die verbleibenden 82 % werden als mittelfristige Steuerungsmöglichkeit

gesehen

�� werden die Vorgaben nicht erfüllt, dann wird dies zu Mittelkürzungen

führen

�� es gibt 15 Einrichtungen mit unterschiedlicher Schwerpunktarbeit

Frage:

Hat es in Werl Informationsveranstaltungen gegeben?

�� im Sozialausschuss sind die neuen Rahmenrichtlinien vorgestellt worden

�� der Jugendhilfeplaner hat mit dem Vorsitzenden des Sozialausschusses 2 x

gesprochen

�� Kreisjugendamt ist mit der Verwaltung in Werl ständig im Gespräch (Werl-

West)

�� das Verhältnis ist aus der Tradition heraus schlecht

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

41

Kernaussagen des 2. Interview´s

- Transparenz erzeugen

- Qualität der Jugendarbeit überprüfbar machen

- Jugendarbeit an den Wünschen der Jugendlichen und anderer Fachdienste

ausrichten

- Flächendeckende Versorgung an Hand des Sozialatlas ermöglichen

- vornehmlich fachlich entwickelt � später Trägern und Politik zur Kenntnis

gegeben

- Träger und Politik waren nicht beteiligt

- Vernetzung auf der Fachebene ist gegeben

3. Interview - Gespräch mit Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft nach §

78 SGB VIII in Werl -

Frage:

Sind Ihnen die Rahmenrichtlinien bekannt?

�� zum Teil sind sie nicht bekannt

Frage:

Sind Sie an den Zielgesprächen beteiligt worden?

�� sie seien nicht beteiligt worden

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

42

Frage:

Ist über die sozialräumliche Planung gesprochen worden?

�� diese Arbeitsgemeinschaft ist sozialräumlich eingerichtet worden

�� die Arbeitsgemeinschaft ist 2 Jahre alt

Frage:

Wer ist Mitglied in dieser Arbeitsgemeinschaft?

�� Kindergärten

�� Berufsbildung

�� Kolping-Jugend

�� Bildende Einrichtungen

�� Konfessionelle Einrichtungen

�� Jugendzentrum

�� Die Teilnehmer/innen verstehen sich nicht eindeutig als Trägervertreter.

Frage:

Sind Sie in die Zielfindung eingebunden?

�� die Vernetzung zur Offenen Jugendarbeit könnte intensiviert werden

�� die Berührungspunkte zum Jugendamt sind eher schwach

�� z. Zt. sind die Schul- und Sozialarbeit die Schwerpunktthemen der AG §78

�� es besteht z. Zt. keine Vernetzung auf der Planungsebene

Frage:

Wie wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII angenommen?

�� die AG 78 ist nicht so präsent, das Jugendhilfeprobleme hier eingebracht

werden

�� es soll ein Vorschlag zur engeren Zusammenarbeit an den

Kreisjugendhilfeausschuss ergehen

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

43

�� eine Vernetzung findet nur zwischen der Jugendarbeit und dem ASD statt

Frage:

Möchten Sie auf die Zielfindungsgespräche einwirken?

�� wurde mit “nein” beantwortet

Frage:

Wie ist das Kreisjugendamt in ihrer Arbeitsgemeinschaft vertreten?

�� durch den Jugendarbeiter

�� und den Dienststellenleiter

Frage:

Wo werden die Ziele für die Offene Jugendarbeit entwickelt?

�� im Arbeitskreis für die Offene Jugendarbeit

�� die AG §78 SGB VIII würde sich als Gremium für die Wünsche der

Jugendarbeit sehen, durch die Vorstellungen und Ideen in den

Jugendhilfeausschuss eingebracht werden könnten.

Frage:

Haben Sie Verbesserungsvorschläge?

�� der Arbeitsgemeinschaft fehlt eine Vernetzungsschnittstelle zum

Kreisjugendamt

�� die Verwaltung vor Ort müsste stärker eingebunden werden

�� dem Vorsitzenden des Sozialausschusses ist der Vorschlag zu einem

gemeinsamen Gespräch gemacht worden

�� der Arbeitsgemeinschaft müsste ein regelmäßiges Rederecht im

Jugendhilfeausschuss eingeräumt werden

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

44

�� Qualifizierung der eigenen Mitglieder und auch der Mitglieder des

Jugendhilfeausschusses

�� Ein Problem ist es, dass die Teilnehmer/innen der Arbeitsgemeinschaft

Delegierte der Träger sind, jedoch selten eine Rückmeldung zum Träger

stattfindet.

�� Sie verstehen sich nicht als Trägervertreter.

Kernaussagen des 3. Interviews´s

- die Rahmenrichtlinien waren nicht bekannt

- die Jugendarbeit ist in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII thematisch

nicht präsent

- der Kreis hat versäumt, die Arbeitsgemeinschaft zu beteiligen

- die Jugendarbeit hat dieses ebenfalls versäumt

- der Arbeitskreis Offene Jugendarbeit sieht in der AG 78 kein aushandelndes

Gremium

- die Zielfindungsgespräche werden akzeptiert � sie sind strukturierte Form der

früheren Verwendungsnachweise

- die Mitglieder der AG 78 wünschen sich eine stärkere Vernetzung der

Jugendarbeit

- die Mitglieder der AG 78 wünschen sich eine Qualifizierung des

Jugendhilfeausschusses

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

45

4. Interview - Gespräch mit den Mitarbeiter/innen und Besucher/innen

des Jugendzentrums in Werl -

Frage:

Besteht eine Beteiligung der Besucher/innen?

�� alle Aktionen werden abgestimmt und im Einverständnis mit allen geplant

�� mit den Besucher/innen wird in der Regel folgendes besprochen:

o was angeboten werden soll

o Umsetzung von Ideen der Besucher/innen

o Organisation und Umsetzung der Vorhaben durch die Jugendlichen

Frage:

Ist der Jugendrat des Jugendzentrums vor den Zielgesprächen gehört worden?

�� der neue Jugendrat noch nicht

�� mit dem alten Jugendrat haben Gespräche über den veränderten

Landesjugendplan und die Konsequenzen stattgefunden

�� bei diesen Gesprächen waren jedoch keine Mitarbeiter/innen des Kreises

anwesend

�� der zuständige Mitarbeiter der Jugendarbeit des Kreises ist den

Besucher/innen nicht bekannt

Frage:

Welche Veränderungsmöglichkeiten werden von den Jugendlichen gesehen?

�� die Cliquen außerhalb des Jugendzentrums sollten auch betreut werden

�� es reicht aus, wenn ein Sozialarbeiter im Jugendzentrum ist

�� Veränderungen der Öffnungszeiten ( auch ggf. Reduzierung ) darf kein

Tabu sein

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

46

Kernaussagen des 4. Interview´s

- hohes Ausmaß an Beteiligung von Jugendlichen

- den Jugendlichen sind die Förderrichtlinien nicht bekannt

- die Möglichkeiten der Einbeziehung von Jugendlichen in die Arbeit des

Jugendzentrums wurden nicht so genutzt, wie es möglich wäre

- das Kreisjugendamt wird von der Basis akzeptiert

- die Jugendlichen wünschen eine Außenwirkung für Cliquen durch das

Jugendzentrum

VIII. Erkenntnisse/Empfehlungen

Erkenntnisse

1. aus der ursprünglich thematischen Frage hat sich eine Struktur-Frage

ergeben

2. das Verfahren des Wirksamkeitsdialoges hat eine hohe Akzeptanz auf der

fachlichen Ebene

3. die Rahmenvorgaben haben eine hohe Akzeptanz

4. die Zielgespräche finden auf der fachlichen Ebene statt, der Transport auf

die Planungs- und Entscheidungsebene muss erreicht werden

5. die technokratische Ebene ist o.k.

6. die kommunikative Ebene fehlt

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

47

Empfehlungen

1. Das Förderverfahren der Jugendarbeit ist fachlich akzeptiert, jedoch sollte

die Vernetzung mit der kommunalpolitischen Ebene ( Sozialausschüsse ) im

Sinne einer Institutionalisierung verbessert werden.

2. Die Struktur des Planungsprozesses muss überdacht werden, insbesondere

sollte die kommunikative Ebene ausgebaut werden.

3. Das Marketing der Jugendhilfeplanung sollte überprüft werden. Wichtig ist

eine Verbesserung der Akzeptanz über die Vernetzung der Träger mit dem

Planungsprozess. Von Bedeutung hierfür ist auch die weitere Beteiligung

der Mitarbeiter/innen. Die Kommunikationswege müssen zur besseren

Transparenz institutionalisiert werden.

4. Die Kreisverwaltung sollte daraufhin wirken, dass die Zielvereinbarungen

zur Jugendarbeit mit den Sozialausschüssen der Gemeinden abgestimmt

werden.

KREIS SOEST: JUGENDARBEIT IM LÄNDLICHEN RAUM

48

Schaubild der Präsentation

Kreistag

Jugendhilfeausschuss

AbteilungsleitungJugendhilfeplanung

Regionalbezirk Arbeitsgemein-schaft nach § 78 KJHG Einrichtung

Runder Tisch

Sozialausschuss AK Offene Jugendarbeit

Kriminalpräventiver Rat

Einrichtung

Fachbereichsleitung

AK Offene Jugendarbeit

im Kreis

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

49

Thema: Beistandschaften/Vormundschaften im Kreis Soest

I. Vorbemerkung

Bereits bei den ersten Überlegungen des Kovis-Teams zeichnete sich deutlich ab,

dass auch in Soest nicht Beistandschaften sondern Vormundschaften den Bereich

bilden, auf das sich das Hauptinteresse richtet. Dies ist ein von den Jugendämter

landesweit wenig in den Blick genommener Aufgabenbereich, der viele

verwaltungsuntypische Besonderheiten aufweist und bisher trotz erheblicher

Umstrukturierungen im Bereich der Jugendhilfe ein mehr oder weniger stark

ausgeprägtes Nischendasein führt.

II. Ziele der Visitation im Kreis Soest

Ziel der Visitation ist es die vorhandene Situation einer Stärken- und

Schwächenanalyse zu unterziehen; hierbei soll auch der Frage nachgegangen

werden, ob Vereins- und Einzelvormundschaften eine fachgerechte Alternative zur

bisherigen Praxis bieten können.

III. Themenvorschläge/Prozessplanung

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Leitfragen für die Kollegiale Visitation wurden

themenbezogen folgende Fragestellungen entwickelt:

�� Welche konkreten Umstände führen zu Sorgerechtsregelungen?

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

50

�� Welche Erwartungen haben Sie an die Rolle des Vormundes? Was wünschen

Sie dem Kind? Was erwarten Sie?

�� Über welche Arten von Vormundschaften können Sie verfügen (Einzel-,

Vereins-, Amtsvormundschaften)? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

�� Worauf greifen Sie schwerpunktmäßig zu?

�� Welche Rolle, welchen Auftrag und welche Verantwortung hat der Vormund?

�� Sieht der Richter den Vormund als Familienersatz?

�� Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Eltern aus ?

�� Ist eine Rückübertragung des Personensorgerechts möglich? Wie findet sie

statt? Auf Antrag von wem?

�� Wie begleitet der Richter die Vormundschaftssache?

�� Was spricht für und was gegen Veränderungen?

�� Welche Veränderungen sind aus Ihrer Sicht notwendig?

Die Operationalisierung dieser Fragen bezogen auf die einzelnen

Gesprächpartner/innen führte zu weiteren Detailfragen. Bezogen auf die “Ex-Mündel”

ging es besonders um folgende Fragestellungen:

�� Was hätten Sie gerne anders gehabt? Wie ist es zur Vormundschaft

gekommen? Wie ist es Ihnen ergangen?

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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Bezogen auf die Amts- und Vereinsvormünder wurden folgende Fragestellungen

erarbeitet:

�� Was macht den Unterschied zwischen Amts-, Vereins-, und

Einzelvormundschaften aus? Was spricht für Einzelvormundschaften, was

dagegen?

�� Ist ein Ausstieg aus der Vormundschaft unter 18 Jahren möglich?

�� Wer sind Ihre engsten Kooperationspartner? Wie eng kooperieren Sie ?

�� Wann und aus welchem Anlass sprechen Sie Ihre Kooperationspartner an?

�� Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Vormund und Richter?

�� Wie wirkt sich die kürzlich erlassene Gesetzesänderung aus?

�� Von welchem Familienbild lassen Sie sich leiten?

�� Wie beschreiben Sie den „idealen“ Vormund? Welche Fähigkeiten sind

Voraussetzungen?

�� Wie eng sind Sie an die Zielvereinbarungen des Fachbereiches gebunden?

�� Erleben Sie Ihre Selbständigkeit als vor- oder nachteilig?

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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IV. Verfügbare Informationen

Seitens des Kreises Soest wurde umfangreich und umfassend informiert. Im

einzelnen wurden zur Verfügung gestellt:

�� Informationsbroschüre über die Verwaltungsreform in der Kreisverwaltung

Soest

�� Geschäftsbericht 98 des Kreises Soest

�� Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit in der Kreisverwaltung Soest

�� Das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept

�� Produktpläne

�� Organigramme der Kreisverwaltung und des Fachbereich Jugend, Schule,

Umwelt

�� Sozialatlas des Kreises Soest

�� Auszüge aus dem Haushaltsbuch

�� Statistisches Zahlenmaterial zu Beistandschaften und Vormundschaften

�� Arbeitsverteilungspläne

�� Arbeitsablaufbeschreibungen/Unterlagen über die Zertifizierung etc.

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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V. Das Visitationsteam

Michaela Gruhn Wirtschaftliche Jugendhilfe

der Stadt Gummersbach

Gudrun Hengst Abteilungsleiterin

Allgemeine Jugendhilfe,

Soziale Dienste

Heinz-Werner

Reintgen stellvertretender Jugendamtsleiter der Stadt Gladbeck

Moderation:

Dr. Paul Erdelyi Schnittstellen der Jugendhilfe, Landesjugendamt Westf.-Lippe

VI. Gesprächspartner/innen

Herr Vennemann Richter am Amtsgericht Soest

Frau Blank Ex-Mündel

Herr Dieste Sachgebietsleiter Vormundschaften, Pflegschaften,

UVG

Herr Mail Vormund Kreis Soest

Herr Pätzold Vormund Kreis Soest

Herr Löher SKF Lippstadt

Frau Kampschulte SKF Lippstadt

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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VII. Gesprächsergebnisse

Als Ergebnis der Interviews, die abweichend von den geplanten Fragen mal mit

einem verkürzten mal mit einem erweiterten Fragenkomplex geführt wurden, lässt

sich folgendes festhalten:

Kritische Anmerkungen des Richters:

�� Die alleinige Entscheidung über den Sorgerechtsentzug wird als persönlich

belastend empfunden, da die notwendige Distanz und Unabhängigkeit eine

enge oder gar vertrauliche Kooperation mit den Verfahrensbeteiligten

verbietet.

�� Die seitens des Sozialen Dienstes häufig vertretene Mittelstandsideologie in

Sorgerechtsentzugsverfahren wird als hinderlich für eine fachgerechte

Entscheidung angesehen.

�� Bedauert wird fehlendes Verständnis dafür, dass allein die Ablehnung einer

Hilfe nach dem KJHG einen Sorgerechtsentzug nicht rechtfertigen kann.

�� Fehlende Einwirkungsmöglichkeiten auf die Auswahl des Vormundes, die

durch das Jugendamt erfolgt; ebenso wie fehlende Möglichkeit der

Überprüfung der von Teil lebenswichtigen Entscheidungen eines Vormundes

(dem Elternrecht nachgebildet ist der Amtsvormund autonom)

�� die institutionelle Befangenheit des Amtsvormundes, z. B. bei einer Klage

gegen das eigene Amt.

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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Kritische Anmerkungen des Fachbereichsleiters:

�� Der Vormund passt nicht in das hierarchisch strukturierte Verwaltungssystem.

�� Er hat eine schwierige Rolle zwischen hoher Eigenständigkeit, einer

Dienstaufsicht durch das eigene Amt und der Fachaufsicht durch das Gericht.

Kritische Anmerkungen der Amts- und Vereinsvormünder:

�� Die Arbeit des Vormundes wird grundsätzlich als psychisch sehr belastend

bewertet.

Dies ist unter verschiedenen Aspekten zu sehen. So ist es angesichts von

Zeitknappheit schwierig, das Dringliche vom Wichtigen zu unterscheiden und

Prioritäten zu setzen. Dies wird durch eine Aussage wie: “Einzelvormünder

haben Zeit, wir haben Fallzahlen” verdeutlicht.

�� Als belastend wird ebenfalls empfunden, sehr oft in der Schusslinie zu stehen,

unterschiedlichen Interessen und Interessensvertretern, wie Eltern, Anwälten,

Bezugspersonen standzuhalten. Ebenfalls schwierig ist, mit der eigenen

Betroffenheit umzugehen, wenn z. B. im Fall des sexuellen Missbrauchs mit

einem Täter kooperiert werden muss.

�� Unangenehm sind vor allem auch Umgangsrechtsregelungen bei

unverschuldetem Versagen der Eltern. Also die Zusammenarbeit mit Personen,

die keine Einsicht in das eigene Unvermögen haben.

�� Aufgabe des Amtsvormundes ist es auch die mangelnden sozialpädagogischen

Kenntnisse/die Nichtfachlichkeit auszuhalten. Dies erfordert Durchhalte- und

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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Durchsetzungsvermögen.

�� Bedauert wird ebenfalls, dass es keine verbindlichen fachlichen Standards für

alle gibt. Dies macht u. a. die Arbeit mit Kooperationspartner/innen schwierig.

�� Vor allem in Hilfeplangesprächen ist es schwer, die Unabhängigkeit als

Amtsvormund glaubhaft darzustellen. Hier wird die Zugehörigkeit zum

Jugendamt als Interessenkonflikt erlebt.

Forderungen des Ex- Mündels:

�� Es wird eine angemessene dem Alter entsprechende Beteiligung eingefordert.

Es darf nicht über den Kopf des Mündels hinweg entschieden werden.

�� Kinder, die einen Vormund haben, müssen ab dem 12. Lebensjahr hierüber

aufgeklärt werden. Sie müssen über die eigenen Möglichkeiten informiert sein

und den Auftrag des Vormundes kennen.

�� Schließlich muss ausreichend Zeit für eine angemessene Aufgabenerledigung

zur Verfügung stehen; dies muss vor allem dann der Fall sein, wenn es

“brennt”.

Forderungen des Richters:

�� Die Amtsvormünder sollten das breite Feld der Pädagogik und die aktuelle

pädagogische Fachdiskussion intensiv verfolgen. Hierbei sollten allerdings Trends

und Ideologisierungen vermieden werden.

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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�� Als wichtig erachtet wird, eine ernsthafte, engagierte, unabhängige, auch strittige

Auseinandersetzung im Interesse des Kindes.

�� Bei Einzelvormundschaft wird eine Eignungsprüfung für erforderlich gehalten.

�� Der Einsatz eines Anwalts des Kindes im Sorgerechtsverfahren, wird wegen seiner

Sprach- und Rechtskompetenz positiv bewertet.

Forderungen der Vormünder:

�� Es sollte mehr Vernetzung und mehr Kooperation geben.

�� Die Aus- und Fortbildung sollte ausgebaut werden, vor allem mehr inhaltliche und

pädagogische Fortbildungen werden gewünscht.

�� Kollegialer und fachlicher Austausch sollte ermöglicht werden, da das

Einzelkämpfertum als belastend empfunden wird.

�� Der Gesamtbereich sollte ausgebaut, konzeptioniert und strukturiert werden.

�� Qualitätsstandards sollten festgelegt bzw. vereinbart werden; damit könnte auch

der eigene Standpunkt festgelegt werden, der bisher zu sehr persönlich geprägt

ist.

�� Gewünscht wird die Schaffung von Strukturen, die eine Kollegiale Beratung

ermöglichen.

�� Konkret wird die Bildung eines Fachgremiums mit zwei Treffen pro Jahr

vorgeschlagen.

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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�� Seitens des Jugendamtes müsste zur Rollenklarheit zwischen Amtsvormündern

und Vereinsvormündern beigetragen werden.

�� Es wird mehr Zeit für Mündel gewünscht; die hier notwendige Entlastung könne u.

a. durch Einzelvormundschaften herbeigeführt werden.

�� Der ausschließliche Einsatz von Sozialarbeiter/innen und -pädagog/innen im

Bereich der Vormundschaften sollte Standard sein.

Forderungen der Fachbereichsleitung:

�� Seitens der Vormünder sollte mehr Kostenbewusstsein entwickelt werden

�� Eine Standardisierung der Aufgabenerledigung wird für erforderlich gehalten.

Die Frage nach dem „idealen“ Vormund nahm in den Interviews einen breiten

Raum ein.

Aus der Sicht des Ex-Mündels sollte er,

�� Wünsche erfüllen, Interessen wahrnehmen und nicht zu sehr „nerven”,

�� sich ernsthaft für das Mündelkind einsetzen,

�� immer dasein, und auch falls erforderlich - bildlich ausgedrückt.- “einem in den

Hintern treten”, d. h. klare Grenzen zeigen können,

�� den Jugendlichen Vertrauen entgegenbringen, ihnen glauben,

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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�� sich in die Lage der Jugendlichen einfühlen können.

Aus der Sicht des Richters sollte er

�� eine unabhängige und sachliche Position einnehmen,

�� seine Meinung unabhängig vertreten,

�� qualifiziert, engagiert und ernsthaft arbeiten,

�� professionelle Distanz halten,

�� engagierte Lebensplanung und Lebensbegleitung bieten,

�� sich um eine Intensivierung der Mündel - Vormund Beziehung bemühen.

Aus der Sicht der Amts- und Vereinsvormünder sollten

�� neben pädagogischen, psychologischen und soziologischen Fachkenntnissen breite

und vertiefte Rechtskenntnisse vorhanden sein.

�� Transparenz für das eigenen Handeln sowie für die Beteiligten hergestellt werden.

�� Standfestigkeit/Standhaftigkeit, Flexibilität und Fachlichkeit vorhanden sein.

�� er über Berufserfahrung verfügen und den Umgang mit Belastungen lernen; als

Grundvoraussetzung hierfür wird eine persönliche psychische Belastbarkeit

angesehen. Durchhalte- und Durchsetzungsvermögen zeichnen ihn aus.

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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�� Flexibilität und Kooperationsbereitschaft mitgebracht werden

�� jederzeit ansprechbar sein bzw. Gesprächssituationen mit Kindern und

Jugendlichen aller Altersgruppen gestalten können.

�� ein Stück Elternersatz bieten, nämlich da wo weder Kontakte zu den leiblichen

Eltern vorhanden sind noch Pflegeeltern diesen Ersatz bieten.

seine Autonomie und die daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten im Interesse

seiner Mündel erhalten.

Aus der Sicht des Fachbereichsleiters sollte er

�� Lebenserfahrung und Gelassenheit mitbringen,

�� über Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen verfügen,

�� eine gute Kommunikationsfähigkeit besitzen und sich durchsetzen können,

�� in der Lage sein, in rechtlichen Kategorien zu denken und zu arbeiten und in der

Lage sein, zügig zu entscheiden.

Offene Fragestellungen:

Während der Interviews sind Fragen entstanden, die noch zu klären sind:

�� Wie kann die Dienstaufsicht die fachliche Qualität prüfen?

�� Wo ist die Führung von Vormundschaften passend angesiedelt?

KREIS SOEST: BEISTANDSCHAFTEN / VORMUNDSCHAFTEN

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�� Wer kann die Vormünder kollegial beraten?

�� Wie kann die Einbindung in Zielvereinbarungen erreicht werden?

VIII. Empfehlungen

Aus den Ergebnissen der Interviews können folgende Empfehlungen abgeleitet

werden:

�� Es sollte rechtlich geprüft werden wie eine funktionierende Dienst- und

Fachaufsicht im Gesamtkontext sichergestellt werden kann.

�� Es sollte ein multidisziplinäres Fachgremium gebildet werden, das Funktionen

eines Qualitätszirkels wahrnimmt. Hierin sollten Mündel und Ex-Mündel

eingebunden werden. Dies könnte Teil einer möglichst neutralen Qualitätskontrolle

sein.

�� Die Fallzahlen sind in Bezug auf die im Einzelfall notwendigen Mündelkontakte hin

zu überprüfen. Von der Tendenz her sollten häufigere Kontakte zu den Mündel

ermöglicht werden.

�� Es sollten pädagogisch qualifizierte Einzelvormünder geworben werden.

�� Bei genügender Anzahl Einzelvormünder, (deren Vorrangigkeit das BGB

hervorhebt), wäre eine Entlastung der Vormünder möglich. Sie könnten in

organisatorischer, koordinierender und beraterischer Hinsicht für ein

flächendeckendes und gut funktionierendes Vormundschaftswesen sorgen.

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�� Schließlich sollte Fortbildung als ein wichtiges Instrument der Qualitätsentwicklung

intensiviert werden.

�� Die altersgemäße Information und Beteiligung der Mündel ist sicherzustellen.

An den Schluss ist eine Aussage zu stellen, die nur mittelbar mit dem Thema zu tun

hat, die Wichtigkeit der Tätigkeit von Amtsvormündern sehr deutlich herausstellt:

Der Satz des Ex-Mündels “Ohne das Jugendamt wäre ich nicht da, wo ich jetzt bin”

muss sicherlich nicht weiter erläutert werden.