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LWL-Landesjugendamt Westfalen 1 2010 www.lwl-landesjugendamt.de aktuell JUGENDHILFE-AKTUELL 1/2010 LWL LANDESJUGENDAMT WESTFALEN Schwerpunktthema Jugendhilfeausschuss Grundlagen Informationen Materialien

LWL Jugendhilfe 1 10 Ums Ums · aktuell 2 1/2010 Schwerpunktthema: Jugendhilfeausschuss Prof. Dr. Joachim Merchel Der Jugendhilfeausschuss als Zentrum kommunaler Jugendhilfepolitik

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LWL-Landesjugendamt Westfalen

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Bestellungen an Alicja Schmidt, Tel. 0251 591 5611, [email protected]

LWL Jugendhilfe_1_10_Ums_Ums 23.02.10 12:51 Seite 1

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Jugendhilfeaktuell

InhaltsverzeichnisSeite

Schwerpunktthema: Jugendhilfeausschuss• Der Jugendhilfeausschuss als Zentrum kommunaler Jugend hilfe -

politik – Themen und strategische Perspektiven (Prof. Dr. Joachim Merchel) 2

• Finanzkrise – Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte – Herausforderungen für die Kommunen – Interview mit LWL-Landes -direktor Dr. Wolfgang Kirsch 7

• Grundlagen und Formen gelingender Ausschussarbeit – Zielorien -tierte Steuerung durch ehrenamtliche Politik (Marco Slapka) 9

• Rechtliche Regelungen zur Arbeit des Jugendhilfeausschusses (Alfred Oehlmann-Austermann) 14

• Jugendhilfeausschüsse als zentrale Beteiligungsstrukturen der Kinder-und Jugendhilfe – Positionspapier zur Ausgestaltung der Zweigliedrigkeit der Kinder- und Jugendhilfe (Bundesarbeits gemein -schaft der Landesjugendämter) 24

• Eckpunktepapier zu den Anforderungen an die Strukturen der ört -lichen öffentlichen Jugendhilfe (Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter) 26

• Rolle und Aufgabe des Jugendhilfeausschusses in der Jugendhilfe -planung (Thomas Fink) 29

• Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne – Bestandsaufnahme, inhaltliche Bewertung und mögliche Konsequenzen für die künftige Planung (Prof. Dr. Ulrich Deinet) 31

• Die demografischen Herausforderungen für die Kinder- und Jugend -hilfe gehen weiter (Dr. Matthias Schilling) 35

• „Jugendpolitik ist genauso wie Jugend selbst: Spannend“ – Interviewmit Maria Seifert, Vorsitzende des Landesjugendhilfe ausschusses 40

• Das Neue Kommunale Finanzmanagement – Bedeutung für den kommunalen Jugendhilfeausschuss (Sven Werk) 42

• Kinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsauf forderung an die Politik – Stellungnahme des Bundesjugend kuratoriums (Dr. Tanja Betz) 45

Kurz und Knapp: Stichworte• LWL–Landesjugendamt Westfalen – Beratungs- und Kompetenz-

zentrum unter des Dach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 51• KiBiz – Kinderbildungsgesetz 53• Versorgung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen 55• Kommunale Bildungslandschaften – Kommunale Bildungs-

verantwortung 56• Kinder- und Jugendförderung 57• Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJP NRW) 57• Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan 58• Kooperation von Jugendhilfe und Schule 59• Partizipation 61• Freiwilliges Engagement im FÖJ 62• Kooperation zwischen Jugend – und Suchthilfe 63Aktuelles• Aus dem LWL-Landesjugendhilfeausschuss 64• Aus dem LWL-Landesjugendamt und dem Landschaftsverband 65• Aus Wissenschaft und Politik 66• Aus Westfalen Lippe und den Jugendämtern 69• Jugendhilfe und Schule 71• Jugendhilfe und Suchthilfe 75• Kinderschutz 77• Frühe Hilfen, Hilfen für Familien 80• Allgemeiner Sozialer Dienst 81• Hilfen zur Erziehung 83• Stationäre Einrichtungen 85• Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 88• Kindertagespflege 92• Kinder- und Jugendarbeit 93• Jugendhilfeplanung 95• Geschlechtergerechte Jugendhilfe 98• Rechtliches 98• Fortbildungskalender März bis Mai 2010 101• Impressum 105

11/2010

VorwortDer Jugendhilfeausschuss (kurzJHA) ist das zentrale Gremium fürdie kommunale Jugendhilfepolitik.Hierbei hat dieser Ausschuss eineelementare Steuerungsfunktion fürdie kommunale Jugendhilfe, istalso für den Rahmen dessen ver-antwortlich, was Kinder, Jugend -

liche, junge Erwachsene und Eltern als Angebote der Jugendhilfe in ihrer Kommune vorfinden.

Mit anderen Worten:Der Jugendhilfeausschuss ist in einer Kommune im Be-reich der Jugendhilfe wegweisend!

Nach den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen imSeptember 2009 haben sich 90 Jugendhilfeausschüssein Westfalen-Lippe (entsprechend der Zahl der derzeitigenJugendämter in Westfalen-Lippe) neu konstituiert.

Vor allem für die neuen Mitglieder in diesem Ausschussstellt sich die Frage, was sie in dieser neuen Aufgabe er-wartet und wie sie handlungsfähig werden können.

Mit der vorliegenden ersten Ausgabe 2010 unserer Fach-zeitschrift „Jugendhilfe aktuell“ möchten wir Unterstüt-zung, Anregungen, grundlegende Informationen und da-mit auch eine Orientierung für die neuen Aufgaben geben.Auch für die „gestandenen“ Mitglieder lohnt sich dasBlättern und Lesen, sei es zum Auffrischen oder aber umNeues zu erfahren.

In diesem Sinne beschäftigen sich die zusammengestell-ten Beiträge sowohl mit der Bedeutung und Aufgabe vonAusschussarbeit innerhalb der Jugendhilfe als auch mit einigen jugendhilfepolitisch aktuellen Themen. Darüberhinaus finden sich unter der Rubrik KURZ und KNAPPzu einzelnen aktuellen Stichworten und Begriffen der Ju-gendhilfe kurze Erläuterungen. Diese sollen eine ersteEinordnung in das jeweilige Themenfeld geben. Literatur-hinweise und die Angabe von Kontaktadressen ermög -lichen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem ent-sprechenden Thema.

Der Rahmen einer Fachzeitschrift ist begrenzt, insofernhat diese Sammlung auch nicht den Anspruch auf Voll-ständigkeit. Aber wir hoffen dennoch, „alten“ wie neuenMitgliedern mit diesem Heft „den Weg zu weisen“ und mitden Informationen Anregungen zur Unterstützung desörtlichen Prozesses zu geben.

Wir werden die Jugendhilfe in Westfalen-Lippe auch wei-terhin kontinuierlich und zeitnah mit weiteren Informatio-nen und praxisorientierten Arbeitshilfen unterstützen.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.

Hans MeyerLWL-Jugenddezernent

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Jugendhilfeaktuell

2 1/2010

Schwerpunktthema:Jugendhilfeausschuss

Prof. Dr. Joachim Merchel

Der Jugendhilfeausschuss als Zentrumkommunaler JugendhilfepolitikThemen und strategische Perspektiven

Prof. Dr. Joachim Merchel istDozent für das Lehrgebiet „Orga-nisation und Management in derSozialen Arbeit“ an der Fachhoch-schule Münster, Fachbereich So-zialwesen.

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist keinAusschuss wie andere Ausschüsse im Ratoder Kreistag. Er hat durch seine speziellegesetzliche Grundlage (im SGB VIII) unddurch seine Struktur eine Sonderstellung,die sofort ins Auge fällt: Er ist mit der Verwal-tung des Jugendamtes verkoppelt, hat (imRahmen der Beschlüsse der Vertretungs-körperschaft) eigene Beschlussrechte, kannein eigenes Anhörungsrecht und als Aus-schuss ein eigenes Antragsrecht gegenüberder Vertretungskörperschaft in Anspruchnehmen, und in ihm wirken stimmberechtigtPersonen (aus dem Bereich der Träger derfreien Jugendhilfe) mit, die nicht Mitglied derVertretungskörperschaft sind. In dieser Son-derstellung im Vergleich zu anderen Aus-schüssen der Vertretungskörperschaft zeigtsich die Bedeutung des JHA für die Steue-rung der örtlichen Jugendhilfe: Im JHA wer-den – unter Einbezug von für die Jugendhilfewichtigen gesellschaftliche Gruppierungenund Institutionen – die entscheidenden Wei-chen gestellt für das, was örtlich an „Bedarf“in der Jugendhilfe anerkannt wird, fürSchwerpunktsetzungen bei der Verteilungdes – immer knappen – Geldes, für die zen-trale inhaltliche Ausrichtung der örtlichen Ju-gendhilfe in den nächsten Jahren. Der JHAhat weitaus größere Möglichkeiten für einestrategische Politikgestaltung als andereAusschüsse – und diese Möglichkeiten sollteer offensiv nutzen!

Dabei ist erfreulich, dass der JHA zwarselbstverständlich auch parteipolitisch be-einflusst ist, dass aber die Arbeitsatmo-sphäre und die Beschlüsse im JHA starkdurch fachpolitische Argumente und Erwä-

gungen geprägt sind (so die Ergebnisse derUntersuchung von Merchel/Reismann2004). Dies resultiert sicherlich auch aus derZusammensetzung des JHA. Die Mitwir-kung von Personen aus den Reihen derfreien Träger und von weiteren beratendenMitgliedern, die unter Fachgesichtspunktenberufen werden und jeweils aus ihrem Be-reich fachliche Impulse einbringen können,bildet eine gute Basis für eine fachpolitischeGestaltung im JHA.

Welche Themen sind es nun, die in dennächsten Jahren fachpolitisch anstehen undfür die der JHA örtlich angemessene Gestal-tungsperspektiven erarbeiten muss? Ein Teilder Themen und strategischen Herausforde-rungen für die kommenden Jahre ist sicher-lich durch örtliche Spezifika geprägt. In dereinen Stadt geht es um die Auseinanderset-zung mit den kontinuierlich gestiegenen Fall-zahlen bei den Hilfen zur Erziehung, in deranderen Stadt zeigen sich wiederholt Unzu-länglichkeiten bei den Angeboten und beider Inanspruchnahme der Offenen Kinder-und Jugendarbeit, in der dritten Region fal-len regionale Disparitäten in der Versorgungmit Plätzen in Kindertageseinrichtungen insAuge, in der vierten Region müssen die Wer-bung und die Qualifizierung von Tagespfle-gepersonen dringend intensiviert werden,und so weiter …….. Neben solchen örtli-chen Spezifika gibt es jedoch auch The-men, mit denen die Jugendhilfe generellkonfrontiert ist und die von (fast) allen JHA indie Arbeit der nächsten Jahre aufgenommenwerden müssten. Solche übergreifendenThemen, die in der Jugendhilfe „anstehen“und die vom JHA in die örtliche Diskussion

Der Jugendhilfeausschuss als Zentrum kommunaler Jugendhilfepolitik

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gebracht werden sollten, werden im Folgen-den benannt und in ihrer strategischenBedeu tung für die örtliche Jugendhilfe skiz-ziert.

Reform der KindertageseinrichtungenDie örtlichen Planungen zu den Kinderta-geseinrichtungen sind bisher weitgehenddurch zwei Aspekte bestimmt: durch dieUmsetzung des KinderbildungsgesetzesNRW („KiBiz“) und durch die Ausweitungdes Rechtsanspruchs auf einen Platz in ei-ner Kindertageseinrichtung für Kinder unterdrei Jahre (im Gefolge des auf Bundesebenebeschlossenen Kinderförderungsgesetzes/KiföG). Beides wird bisher in der Regel imHinblick auf die quantitativen Dimensionen(erforderliche Plätze in Kindertageseinrich-tungen) und im Hinblick auf die finanziellenFolgen verarbeitet. Die Notwendigkeit derqualitativen Weiterentwicklung dieses Lei-stungsfeldes darf jedoch nicht übersehenund an den Rand gedrängt werden. Kin-dertageseinrichtungen sehen sich vielfälti-gen Anforderungen ausgesetzt, die sie ohneSchwerpunktsetzung und ohne politischeund materielle Unterstützung an den Randder Überforderung bringen (vgl. dazu diefachpolitische Stellungnahme des Bundes-jugendkuratoriums 2008). So haben Kinder-tageseinrichtungen den komplexen Auftragvon „Erziehung, Bildung und Betreuung“ (§ 22 Abs. 3 SGB VIII), sie werden zu einemHoffnungsträger für die Verbesserung vonBildung erklärt („frühkindliche Bildung“ –Grundlagen legen für Bildungsprozesse),dabei sollen sie sich auch als ein Bildungs-ort für Kinder unter drei Jahren profilieren, siewerden eingesetzt als institutioneller Ansatz-punkt für eine offensive Familienförderung(„Familienzentren“), sie werden in Anspruchgenommen als Instrument einer „präventivenSozialen Arbeit“ (beim Erkennen von mögli-

chen Kindeswohlgefährdungen und bei derGesundheitsförderung), sie werden benö-tigt als sozial- und jugendhilfepolitischer In-tegrationsfaktor (gemeinsame Erziehung vonKinder mit und ohne Migrationsgeschichteund von Kindern mit und ohne Behinde-rung), und nicht zuletzt sollen Kindertages-einrichtungen eine bessere Vereinbarkeit vonFamilie und Erwerbsleben ermöglichen.Schon diese kurze Aufzählung verdeutlicht,dass die Kindertageseinrichtungen vorgrundlegenden Reformanforderungen ste-hen, die nicht „mal eben nebenbei“ bewäl-tigt werden können. Kommunale Jugendhil-feplanung und Jugendhilfepolitik müssensich über die Frage des quantitativen Aus-baus an Einrichtungsplätzen hinaus auchum die inhaltliche Weiterentwicklung undum Rahmenbedingungen kümmern, die dieAkteure in den Einrichtungen (Träger, Ein-richtungsleitungen, Erzieherinnen) für die Be-wältigung dieser Reformanforderungen be-nötigen. Die erwähnte Stellungnahme desBundesjugendkuratoriums „Zukunftsfähig-keit von Kindertageseinrichtungen“ gibt ei-nige Hinweise, mit welchen inhaltlichen Per-spektiven Jugendamtsverwaltung und JHAdiesen Reformprozess anregen, unterstüt-zen und begleiten können und sollten.

Verknüpfungen zum Gesundheits bereichIn den letzten Jahren ist erkennbar gewor-den, dass die Jugendhilfe zwar in vielen Ein-zelfällen mit anderen Institutionsbereichenkooperiert hat, jedoch insgesamt zu wenigdafür getan hat, dass diese Kooperationenverlässlich, transparent und weniger abhän-gig von personellen Zufälligkeiten gestaltetwurden. Ein Institutionsbereich, dem bisherzu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wurde,ist der Gesundheitsbereich. Es ergaben sichzwar immer wieder Aufgaben und Themenim Schnittfeld von Jugendhilfe und Gesund-

Der Jugendhilfeausschuss als Zentrum kommunaler Jugendhilfepolitik

31/2010

Jugendhilfeaktuell

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heitsbereich, so z.B. bei den Hilfen für see-lisch behinderte Kinder und Jugendliche,bei Fragen der angemessenen Ernährungund der Gesundheitserziehung, beim Um-gang mit drogenabhängigen oder sucht -gefährdeten Jugendlichen u.a.m.. Aber dennoch wurden Divergenzen zwischen so zialpädagogischen und medizinischenSichtweisen selten bearbeitet, und die Ko-operation zwischen den beiden, für dasWohlergehen von Kindern und Jugendlichenhöchst relevanten Bereichen ergab sich eherdurch personell günstige örtliche Bezüge(wenn „man sich kennt und gut miteinanderkann“) und weniger durch eine systemati-sche Kooperationsgestaltung. Das Thema„frühe Hilfen bei Kindeswohlgefährdung“ (§ 8a SGB VIII) hat hier insofern eine Verän-derung angestoßen, als Ärzte und Hebam-men als „Präventionsfaktoren“ stärker in denBlick gerieten und von der Jugendhilfe ein-bezogen wurden. Dass die Kooperation zwi-schen Jugendhilfe und dem Gesundheitsbe-reich nicht bei den „frühen Hilfen im Kontextder Kindeswohlgefährdung“ stehen bleibensollte, sondern ausgeweitet werden solltezu stärkeren institutionellen Verknüpfungenund wie sich so etwas vollziehen könnte,kann man im 13. Kinder- und Jugendberichtnachlesen (BMFSFJ 2009). Der von einerSachverständigenkommission erstellte Be-richt thematisiert „gesundheitsbezogenePrävention und Gesundheitsförderung in derKinder- und Jugendhilfe“. Damit ein solcher,für die Jugendhilfe bedeutsamer Berichtnicht einfach im Regal abgestellt wird, soll-ten Jugendamtsverwaltung und JHA denBericht für sich auswerten und Überlegun-gen anstellen, mit welchen Konsequenzendie Aussagen des Berichts für die Jugend-hilfe am jeweiligen Ort verbunden werdenmüssten.

Kooperation Jugendhilfe – SchuleAuch wenn dieses Thema nun wahrlich nichtmehr neu ist, so wird es doch auch in dernächsten Arbeitsperiode die JHA beschäfti-gen. Die Verknüpfung zwischen Schule undJugendhilfe wird ein Thema bleiben – geradeweil es hier nicht darum geht, dass mansich organisatorisch miteinander abstimmt,sondern auch pädagogisch miteinander ko-operiert. Einiges hat sich in den letzten Jah-ren bewegt, u.a. durch Angebote der Ju-gendhilfe im Rahmen des Offenen Ganztagsan Schulen. Hier müsste örtlich genauerausgewertet werden, ob und in welcherWeise es hier zu einer fachlichen Verknüp-fung und nicht nur zu einem additiven Ne-

beneinander gekommen ist und an welchenPunkten man ggf. Verbesserungen initiierenkönnte. Eine solche Auswertung anzuregenund (gemeinsam mit dem Schulausschuss)in ihren Folgen zu diskutieren, könnte vomJHA als strategischer Impuls eingebrachtwerden. Darüber hinaus warten die in derJugendhilfe entwickelten Konzepte zurSchulsozialarbeit immer noch auf ihre um-fassende Umsetzung. Die Jugendhilfe hatmittlerweile in vielen Ansätzen und Beispie-len gezeigt, wie sie ihre Hilfe- und Förder-konzepte auch am Ort „Schule“ in einer fürbeide Institutionsbereiche nützlichen Formeinbringen kann. Eine solche Weiterführungder Kooperation Schule – Jugendhilfe inRichtung einer inhaltlichen Verkoppelung,die in den Konzepten der Schulsozialarbeitenthalten ist, ist ein elementares zukunftsge-richtetes Planungs- und Steuerungsthema,dem sich der JHA annehmen sollte. AuchSchritte in Richtung einer verknüpften Ju-gendhilfe- und Schulentwicklungsplanung,wie sie im Kinder- und Jugendförderungsge-setz NRW (§ 7 Abs. 3 KJFöG NRW) ange-regt werden, können hier förderlich sein undsollten vom JHA angeregt werden.

Anregen und Fördern einer „örtlichenEvaluationskultur“Gerade vor dem Hintergrund schwieriger Fi-nanzkonstellationen in den Kommunenmuss die Jugendhilfe Aktivitäten entwickeln,um (a) ihr Handeln transparenter zu machenund ihr Handeln durch das Plausibel-Ma-chen von Wirkungen zu legitimieren und (b)dafür zu sorgen, dass die knappen finanziel-len Mittel möglichst zielgerecht eingesetztwerden. Damit dies geschehen kann, benö-tigt man „Evaluation“, also ein systemati-sches und methodisch strukturiertes Vor-gehen zur Gewinnung von Daten, mit derenHilfe man ein Angebot oder einen Hand-lungsansatz in der Jugendhilfe genauer be-werten kann und bei dem man Ansatz-punkte zur gezielten Verbesserung findenkann. Evaluation kann helfen, die Folgendes Handelns in der Jugendhilfe und ihreWirkungen bei den Adressaten (den Kinder,Jugendlichen und Eltern) etwas genauer ein-schätzen zu können. Gerade dann, wennsich die Anforderungen an die Jugendhilfebei knappen kommunalen Finanzen auswei-ten, wird die Notwendigkeit von Evaluatio-nen besonders einsichtig. Jedoch ist Evalua-tion mit besonderen Herausforderungenverbunden. Sie vollzieht nicht einfach schondann und wird nicht allein dadurch produk-tiv realisiert, dass man sie von Trägern und

JugendhilfeaktuellZusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz

4 1/2010

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Einrichtungen fordert. Evaluation muss indreifacher Weise in einer regionalen Jugend-hilfe verankert werden. Zum einen benötigtman Qualifikationen: Evaluationskompetenzkann nicht vorausgesetzt werden, sondernmuss durch Qualifizierungsangebote ent-wickelt werden. Zum zweiten benötigen Trä-ger und Einrichtungen Ressourcen: Evalua-tion bedeutet Aufwand, dessen Einsatz sicham Ende durch eine bessere Zielausrich-tung des Handelns „lohnt“, der jedoch beiFinanzierungskalkulationen eingerechnetwerden muss. Zum dritten bedarf es einerangemessenen „Evaluationskultur“: Evalua-tion wird nur dann von den Einrichtungenund den Mitarbeitern in der Jugendhilfe rea-lisiert, wenn sie als eine fachliche und fach-politische Selbstverständlichkeit etabliertwird und nicht als ein Ausdruck des Miss-trauens gegenüber Einrichtungen wahrge-nommen wird. Der JHA kann einen Prozesszu einer solchen „produktiven Evaluations-kultur“ anregen, indem er beispielsweise ein„Kommunales Evaluationskonzept für dieKinder- und Jugendhilfe“ erarbeitet, be-schließt und die Umsetzung dieses Kon-zeptes kontinuierlich auswertet. In einemsolchen Konzept könnten Grundsätze füreine produktive Evaluation in der kommuna-len Kinder- und Jugendhilfe formuliert wer-den, es könnten regionale Qualifizierungsan-gebote zu „Evaluationsberatern“ konzipiertwerden, es könnten Modalitäten der Be-rechnung des Evaluationsaufwands bei Fi-nanzierungskalkulationen dargelegt werden,es könnten Stufenkonzepte für die allmähli-che Einführung von Evaluation in bestimm-ten Arbeitsfeldern vorgeschlagen werdenetc.. Die Erarbeitung eines solchen „kom-munalen Evaluationskonzepts“ wäre einwichtiger strategischer Baustein im Rahmender Qualitätsentwicklung der regionalen Kin-der- und Jugendhilfe und ein wichtiges Le-gitimationsinstrument für die Jugendhilfe imRingen um die Verteilung knapper kommu-naler Finanzmittel.

Neben diesen vier strategischen Ansatz-punkten, die in einem zukunftsgerichtetenJHA thematisiert werden sollten, existierenweitere Themenfelder, in denen Entwick-lungsimpulse für eine lebensweltorientiertekommunale Jugendhilfe gesetzt werden: soz.B. die Verbesserung der „Migrationssensi-bilität“ in den Jugendhilfeangeboten, dieQualifizierung der Kindertagespflege, Unter-stützungsangebote für Alleinerziehendeu.a.m.. Diese bilden die „Dauerbrenner derJugendhilfe“, die in unterschiedlicher Form

und unterschiedlicher Intensität sicherlichauch in den Beratungen in einem zukunfts-orientierten JHA thematisiert werden.

Der JHA in seiner „jugendamtsinternen“GestaltungsverantwortungIm Sinne einer strategischen Bedeutung fürdie Arbeit des JHA sollen noch zwei Aspektehervorgehoben werden, die eine wichtige,eher „jugendamtsinterne“ Funktion des JHAansprechen. Denn schließlich ist der JHAnicht nur das zentrale Steuerungsorgan fürdie kommunale Kinder- und Jugendhilfe,sondern durch seine Verknüpfung mit derJugendamtsverwaltung fungiert er auch alseiner von zwei „Vorgesetzten“ eben dieserVerwaltungseinheit, die allgemein als „dasJugendamt“ bezeichnet wird. In dieserFunktion ist der JHA verpflichtet, die jugend-amtsinternen Strukturen in den Blick zu neh-men und daraufhin zu befragen, ob und inwelcher Weise die im SGB VIII definierteAufgabenfülle adäquat erfüllt werden kann.Dabei werden Aspekte thematisiert, die zu-nächst einen verwaltungsinternen Charakterhaben, die jedoch in ihren Auswirkungenvon erheblicher Relevanz sind für die Quali-tät der regionalen Jugendhilfe insgesamt.Angesichts der in vielen Jugendamtsverwal-tungen zu beobachtenden Situationen wärees hilfreich, wenn der JHA seine diesbe -zügliche Gestaltungsaufmerksamkeit auf folgende beiden Aspekte richten würde:• Aufrechterhaltung und Profilierung der

Funktion „Jugendhilfeplanung“ im Ju-gendamt sowie Gewährleistung eineradäquaten personellen Ausstattung zurWahrnehmung dieser Funktion: Einestrategisch gut ausgerichtete Kinder-und Jugendhilfe ist dringend angewie-sen auf eine profilierte Jugendhilfepla-nung, von der qualifizierte Impulse zurReflexion, Überprüfung und Weiterent-wicklung der kommunalen Jugendhilfeausgehen. Ohne dass in der Jugend-amtsverwaltung qualifizierte Planungs-personen tätig sind und dem JHA zuar-beiten, wird der JHA kaum in der Lagesein, die in diesem Beitrag skizziertenThemen und strategischen Perspekti-ven produktiv aufzugreifen. Somit ist dieQualität der Arbeit des JHA in erhebli-chem Maße davon abhängig, ob in derJugendamtsverwaltung eine profilierteJugendhilfeplanung realisiert werdenkann von Planungsfachkräften, die vor-wiegend für Aufgaben der Jugendhilfe-planung tätig sind (und nicht häufig für„Hilfsaufgaben“ eingesetzt werden, die

Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz

51/2010

Jugendhilfeaktuell

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sonst innerhalb der Verwaltung nicht„zugeordnet“ werden können). Aus ei-genem Interesse an einer guten Bewäl-tigung seiner fachpolitischen Aufgabenmuss der JHA an einer profilierten undqualifizierten Jugendhilfeplanung interes-siert sein und dementsprechend die Ju-gendamtsverwaltung ansprechen.

• Intensivierung des Personalmanage-ments im Allgemeinen Sozialen Dienstbzw. Kommunalen Sozialdienst (ASD/KSD): Die Diskussion über das Handelnder Jugendämter bei Kindeswohlge -fährdung hat deutlich gemacht, wiekomplex und wie belastend die Anforde-rungen an die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter im ASD sind. Ferner besteht inder fachlichen und fachpolitischen Öf-fentlichkeit die einhellige Meinung, dassdiese Anforderungen sowohl quantitativ(im Hinblick auf die Fallzahlen) als auchqualitativ (im Hinblick auf die Komplexi-tät der fachlichen Anforderungen) in dennächsten Jahren sich nicht reduzieren,sondern tendenziell zunehmen werden.Damit das Jugendamt diese Anforde-rungen verlässlich und auf fachlich an-gemessenem Niveau bewältigen kann,werden qualifizierte, persönlich kompe-tente und belastbare Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter im ASD benötigt. Dafürsind gezielte Maßnahmen der Personal-entwicklung erforderlich – von der struk-turierten Einarbeitung neuer ASD-Mit-arbeiter über Fortbildungen undkontinuierliche Personalentwicklungsge-spräche bis hin zu Angeboten und Maß-nahmen, mit denen auch langjährig imASD tätige Mitarbeiter neuen Situatio-nen und Anforderungen offen und flexi-bel gegenübertreten können, ohne dasssie persönlich in die Gefahr des persön-lichen inneren „Ausbrennens“ geraten.Sicherlich sind die Planung und Umset-zung der einzelnen Schritte der Perso-nalentwicklung eine Aufgabe im Rah-men des „laufenden Geschäfts“ derJugendamtsleitung. Jedoch wäre es hilf-reich, wenn der JHA in seiner partiellen„Vorgesetztenfunktion“ gemeinsam mitder Verwaltung ein Personalentwick-lungskonzept für den ASD erarbeitenund dann beschließen würde und sichdann von Zeit zu Zeit über den Standder Umsetzung und Weiterentwicklungdieses Konzepts berichten ließe. Auchhier ergibt sich für den JHA die Chance,in der Wahrnehmung seiner Gestal-

tungsfunktion für die örtliche Jugend-hilfe einen wichtigen strategischen Im-puls zu setzen.

Fazit: Der JHA – ein Ausschuss mitfachpolitisch bedeutsamen strategi-schen Möglichkeiten

Der JHA mit seiner Sonderstellung inner-halb der Ausschüsse der Vertretungskör-perschaft und mit seiner speziellen Zusam-mensetzung, bei der Politik, Fachlichkeit undgesellschaftliche Gruppen gleichermaßenrepräsentiert sind, hat viele Möglichkeiten,thematische und strategische Impulse zusetzen für eine entwicklungsoffene regio-nale Kinder- und Jugendhilfe. Einige der inden nächsten Jahren relevanten Themen,um die der JHA sich in ihrer Bedeutung fürdie jeweilige kommunale Jugendhilfe küm-mern sollte, sind in diesem Beitrag ange-sprochen worden. Es wäre ein fachpolitischermutigendes Zeichen, wenn die JHA sichdiesen Themen zuwenden würden und inden nächsten Jahren über Reformkonzeptefür Kindertageseinrichtungen beraten wür-den, aus dem 13. Kinder- und Jugendbe-richt konkrete Perspektiven für eine verbes-serte Kooperation zum Gesundheitswesenerarbeiten und beschließen würden, sich umeine Verbesserung des Standes der Schul-sozialarbeit kümmern würden und darüberhinaus möglicherweise sogar etwas be-schließen würden, was den Auftakt für ein„kommunales Evaluationskonzept für dieKinder- und Jugendhilfe“ bildet. Wenn esdann auch noch gelänge, mit Hilfe von Im-pulsen des JHA die kommunale Jugendhil-feplanung zu stärken und ein Personalent-wicklungskonzept für den ASD/KSD in Gangzu bringen, wären dies weitere produktiveSchritte hin zur Gewährleistung einer quali-tativ guten Kinder- und Jugendhilfe.

Die kurzen Hinweise in diesem Beitrag haben die fachpolitische Komplexität derAufgaben und der Tätigkeiten des JHA er-kennen lassen. Zur Bewältigung dieserKom plexität kann und sollte der JHA diefachliche Expertise von Jugendamtsverwal-tung und freien Trägern nutzen, die in derRegion vorhanden sind. Hin und wiederkann es aber auch ratsam sein, zur Unter-stützung auf externe Expertise und externeBeratung/ Begleitung zurückzugreifen. DieInanspruchnahme von Expertise aus demLandesjugendamt oder von Fachpersonenaus Hochschulen oder Fachinstituten kannbisweilen helfen, die richtigen weiterführen-

JugendhilfeaktuellZusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz

6 1/2010

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Jugendhilfe aktuell: Die weltweite Wirt-schafts- und Finanzkrise ist in aller Munde.Bund und Länder erwarten massive Einbrü-che beim Steueraufkommen.Besteht die Gefahr, dass die Finanzkrise jetztauch die kommunalen Haushalte erreicht?

Dr. Kirsch: Eindeutig Ja! Von der weltweitenWirtschaftskrise bleibt auch die öffentlicheHand nicht verschont. Wir müssen damitrechnen, dass die meisten Kommunen in2010 deutlich weniger Gewerbesteuerein-nahmen haben werden. Zum anderen stei-gen Aufwendungen vor allem für die sozia-len Aufgaben.

Jugendhilfe aktuell: Welche sozialen Leis -tungen zum Beispiel?

Dr. Kirsch: Steigende Arbeitslosenzahlenbedeuten auch steigende Sozialausgabender Kommunen. Es bleibt deshalb zu hoffen,dass die konjunkturellen Maßnahmen desBundes und der Länder greifen und die Ar-beitslosenzahlen sich nicht so entwickeln,wie von vielen befürchtet wird.Es gibt aber auch Aufgaben, die strukturellunterfinanziert sind. Da ist der Ausbau derBetreuung für Kinder unter 3 Jahren.Der garantierte Betreuungsplatz für unter 3-jährige ab 2013 stellt die Kommunen vorgroße zusätzliche finanzielle Herausforde-rungen.

Eine weitere Baustelle ist die Kostenexplo-sion in der Eingliederungshilfe für behinderteMenschen, für die der LWL zuständig ist.Das liegt vor allem an den nach wie vor stei-genden Fallzahlen. Fast die gesamte Land-schaftsumlage von ungefähr 1.6 Mrd. Eurofließt in diese sinnvollen und notwendigenHilfen. Das macht der ganzen kommunalenFamilie stark zu schaffen.

Jugendhilfe aktuell: Als Kommunalver-band wird der LWL – Landschaftsverbandvon den neun kreisfreien Städten und 18Kreisen in Westfalen – Lippe für seine Aufga-ben in den Bereichen Soziales, Psychiatrie,Maßregelvollzug, Jugend/Schule und Kul-tur finanziert.Was bedeutet die allgemeine Finanzkrise fürden LWL?

Dr. Kirsch: Natürlich sehen unsere Mit-gliedskörperschaften kritisch auf unsereAusgaben – zu Recht, denn sie finanzierensie mit.Dieser kritische Blick wird sich sicher in Zu-kunft verschärfen. Dafür habe ich volles Ver-ständnis.Deshalb werden auch wir unseren einge-schlagenen Sparkurs in allen LWL – Abtei-lungen und – Einrichtungen fortsetzen, abergleichzeitig alles daran setzen, uns auchweiterhin als leistungsfähige Behörde zu prä-sentieren.

Finanzkrise – Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte

den Fragen zu stellen oder Hinweise zurQualifizierung der eigenen fachlichen bzw.fachpolitischen Strategien zu erhalten.

Literatur:BMFSFJ (Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend) (Hrsg.): 13.Kinder- und Jugendbericht. Mehr Chancenfür gesundes Aufwachsen – Gesundheitsbe-zogene Prävention und Gesundheitsförde-rung in der Kinder- und Jugendhilfe. Köln2009

Bundesjugendkuratorium: Zukunftsfähigkeitvon Kindertageseinrichtungen. München2008 (abrufbar unter www.bundesjugend -kuratorium.de)Merchel, J./ Reismann, H.: Der Jugendhilfe-ausschuss. Eine Untersuchung über seinefachliche und jugendhilfepolitische Bedeu-tung am Beispiel NRW. Weinheim/München2004

71/2010

Jugendhilfeaktuell

Finanzkrise – Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte – Herausforderungen für die KommunenInterview mit dem LWL-Direktor, Dr. Wolfgang Kirsch

Dr. Wolfgang Kirsch, LWL-Lan-desdirektor

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Jugendhilfe aktuell: Bedeutet die Finanz-krise der Kommunen, dass kommunaleLeis tungen auch der Jugendhilfe auf demPrüfstand stehen werden?

Dr. Kirsch: Zunächst einmal handelt es sichum eine selbständige Entscheidung derRäte und Kreistage, wie sie auf Einbrüchebei den kommunalen Haushalten reagieren.Einschnitte in das soziale Netz sollten abernur nach gründlicher Abwägung erfolgen.

Jugendhilfe aktuell: Müssen denn nichtdie Leistungen, auf die ein Rechtsanspruchbesteht, in jedem Fall erbracht werden? Indem Fall müssten doch die Aufgaben derJugendhilfe weitgehend ungeschmälert wei-tergeführt werden.

Dr. Kirsch: Sie haben Recht. Diese Lei-stungen, auf die ein individueller Rechtsan-spruch besteht wie z.B. bei den Hilfen zurErziehung stehen grundsätzlich nicht zurDisposition. Allerdings wissen wir auch –zumal aus eigenen Aufgabenbereichen, wiebeim betreuten Wohnen oder der Förde-rung von Kindern mit Behinderung -, dasssich Rechtsanspruch und Steuerung mitdem Ziel von Kosteneinsparungen durch-aus harmonisieren lassen. Aber das ist na-türlich kein kurzfristig zu realisierendes In-strument, das heute beschlossen wird undin wenigen Monaten greift.

Jugendhilfe aktuell: Und was ist mit wei-teren Pflichtleistungen der Jugendhilfe?

Dr. Kirsch: Handlungsfelder der Jugendför-derung wie Kinder- und Jugendarbeit, Ju-gendsozialarbeit und der erzieherische Kin-der- und Jugendschutz werden natürlichauch auf dem Prüfstand stehen. Aber auch

hier radikale Einschnitte vorzunehmen be-wirkt häufig nur eine kurzfristige finanzielleEntlastung.Es gibt Entwicklungen, die – trotz Finanz-krise – unsere Gesellschaft vor neue Heraus-forderungen stellen werden. Dazu zählender demografische Wandel, also wenigerKinder, mehr ältere Menschen, die interkul-turelle Vielfalt, die nach wie vor hohe Zahlvon jungen Menschen ohne Arbeit, diewachsende Zahl von Schulabbrechern, dasProblem Kinderarmut.Um diese Herausforderungen zu meisternsollten auf kommunaler Ebene alle Ressour-cen und Kompetenzen gebündelt werden. Jugendhilfe aktuell: Also, was ist zu tun?

Dr. Kirsch: In den kommunalen Jugend-hilfeausschüssen haben die Jugendpolitike-rinnen und Jugendpolitiker die Chance,Schwerpunkte zu beschließen, die gemein-sam und abgestimmt mit allen Verantwortli-chen und Akteuren der freien und öffentli-chen Jugendhilfe angegangen werden.Wenig sinnvoll erscheint es, alles machen zuwollen. Mir scheint es vielmehr geboten,sich auf bestimmte Ziele bzw. Themen zuverständigen und zu konzentrieren und da-für die erforderlichen Hilfen zur Verfügung zustellen; Bildung ist für mich so ein Thema. Es gibt in dieser Krise kein Patentrezept.Wichtig ist mir aber die Feststellung, dassBildung in einem Land wie der Bundesrepu-blik ohne natürliche Bodenschätze eine exi-stenzielle Ressource für die Zukunft ist. Dasmuss uns handlungsleitendes Ziel sein.Auch davon hängen Arbeitsplätze ab.

Das Interview mit Dr. Wolfgang Kirsch führtePetra Beckersjürgen vom LWL-Landes -jugendamt Westfalen für die Jugendhilfe ak-tuell.

JugendhilfeaktuellFinanzkrise – Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte

8 1/2010

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Jugendhilfeaktuell Grundlagen und Formen gelingender Ausschussarbeit

91/2010

Wie es mir bei meiner ersten Ausschusssit-zung gegangen ist, nur zu zwei Tagesord-nungspunkten hatte ich mich gemeldet undeine Frage gestellt bzw. einen vorsichtigenKommentar abgegeben, geht es vielen Mit-gliedern in Jugendhilfeausschüssen undzwar nicht nur in der ersten Sitzung. Etwasleichter als Politikerinnen und Politiker habenes die Vertreterinnen und Vertreter der freienTräger. Sie sind in der Regel in mindestenseinem Arbeitsbereich der Jugendhilfe be-heimatet und können sich erst einmal aufdiesen Bereich konzentrieren. Für allestimmberechtigten Mitglieder gilt aber, dasssie als Ehrenamtliche im Jugendhilfeaus-schuss sitzen und damit Bestandteil deszweigeteilten Jugendamtes sind, in dem so-mit Haupt- und Ehrenamtliche zusammen-wirken. Sie tragen die Verantwortung für diestrategische Ausrichtung der gesamten Ju-gendhilfe und sollen auf der Basis von Vor-lagen der Verwaltung Entscheidungen vongrundsätzlicher Bedeutung treffen. Wer

diese Funktion ernst nimmt, muss ein Sys -tem entwickeln, wie die Arbeit des Jugend-hilfeausschusses strukturiert werden kann.

Grundlagen der Ausschussarbeit müs-sen vermittelt werdenDas perfekte Ausschussmitglied wird esnicht geben. Kaum ein ehrenamtliches Mit-glied im Jugendhilfeausschuss dürfte zu Be-ginn seiner Wahlzeit über ausreichende In-formationen zur Aufbauorganisation desJugendamtes, zu den Strukturen und Lei-stungen der freien Träger der Jugendhilfesowie zu den Rechten und Pflichten desJugendhilfeausschusses als Ausschuss ei-genen Rechts verfügen. Häufig existierennur begrenzte Kenntnisse, die dann das Bildvon der Jugendhilfe prägen und die eigeneArbeit bestimmen. Es ist daher empfehlens-wert, für alle Mitglieder des Jugendhilfeaus-schusses – und damit auch für die so gen-anten alten Hasen – zu Beginn einerWahlzeit die Aufbauorganisation des Ju-

Marco Szlapka

Grundlagen und Formen gelingenderAusschussarbeitZielorientierte Steuerung durch ehrenamtliche Politik

Marco Szlapka ist Geschäfts -führer und Projektleiter am Ins ti tutfür Sozialplanung und Organisa -tionsentwicklung – INSO – e.V.

Es klingelte an der Tür und der Postbote übergab mir ein Paket, in dem gut und gerneder neuste Roman eines bekannten Kölner Autors (der immer wieder Romane überUmweltthemen schreibt) Platz gehabt hätte. Dabei hatte ich gar keine Bücher bestellt,sondern erwartete lediglich die Einladung sowie die Ausschussunterlagen für meineerste Sitzung im Jugendhilfeausschuss einer großen Ruhrgebietsstadt. Schnell war dasPaket geöffnet und der Blick auf das Anschreiben verriet mir, in genau 10 Tagen fanddie konstituierende Sitzung des Ausschusses statt. Da nicht alle Ausschussunterla-gen rechtzeitig fertig geworden waren, sollte ich in den nächsten Tagen weitere Un-terlagen erhalten. Die Tagesordnung umfasste 18 Punkte.

Noch am selben Abend stürzte ich mich mit großem Eifer auf das Lesen der Vorlagen.In der Mitte auf dem Schreibtisch lagen die Vorlagen, rechts davon die neueste Aus-gabe eines Kommentars zum Jugendhilfegesetz und links eine Einführung und Hand-reichung zur Arbeit des Jugendhilfeausschusses. Nach circa einer Stunde hatte ichdie erste Vorlage durchgearbeitet. Ein Blick auf die Vorlage verriet mir, ich hatte mehrFragezeichen als Ausrufezeichen vermerkt. Wie sollte ich jetzt im Ausschuss eine Be-wertung abgeben, eine strategische Richtungsentscheidung treffen, wenn ich nicht ein-mal die Vorlage in Gänze verstanden hatte. Aber ich hatte ja noch 17 weitere Tages-ordnungspunkte und damit die Chance, wenigstens die eine oder andere Vorlage zuverstehen.

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gendamtes (Fachbereich, Amt, Sachge-biete, Einrichtungen, etc.) sowie die Struktu-ren und Leistungen der freien Jugendhilfe(Träger, Dienste, Einrichtungen, etc.) zu erläutern. Häufig ist es in diesem Zusam-menhang sinnvoll, auch auf bestehendeGrundsatzbeschlüsse des Jugendhilfeaus-schusses und damit ggf. auch auf beste-hende Verträge zwischen dem öffentlichenTräger sowie den freien Trägern der Jugend-hilfe zu verweisen. Besonders wenn Kennt-nisse über letzteres bei den Ausschussmit-gliedern nicht vorliegen, kommt es zuMissverständnissen und werden Diskussio-nen doppelt und dreifach geführt.

Der Jugendhilfeausschuss ist Teil der kom-munalen Selbstverwaltung. Für ihn geltenneben den Bestimmungen der Gemeinde-ordnung Nordrhein-Westfalen auch die Ge-schäftsordnungen der Räte bzw. Kreistageund ihrer Fachausschüsse. Als Ausschusseigenen Rechts, sind aber zusätzlich nochdie Bestimmungen des SozialgesetzbuchesVIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG)sowie die Bestimmungen des Landesaus-führungsgesetzes (Erstes Ausführungsge-setzes zum KJHG NW) zu beachten. In denentsprechenden kommunalen Satzungender Jugendämter, wird die Zusammenset-zung des Jugendhilfeausschusses sowie dieentsprechenden Rechte und Pflichten nocheinmal für die Jugendhilfe vor Ort festgehal-ten. Auch über diese Strukturen und diesich daraus ergebenen rechtlichen Konse-quenzen für die Arbeit im Jugendhilfeaus-schuss gilt es zu Beginn einer Wahlzeit zu in-formieren.

Klausurtagung für den Jugendhilfeaus-schussUm den Einstieg in die fünfjährige Wahlzeitzu erleichtern, hat es sich als sinnvoll erwie-sen, gleich am Anfang eine Klausurtagungfür alle Mitglieder des Jugendhilfeausschus-ses anzubieten. Bei der Fülle der zu behan-delnden Themen und Informationen zumBeginn der Ausschusstätigkeit, lässt sichdieses häufig nicht im Rahmen einer norma-len Sitzung vermitteln, zumal dort häufig daslaufende Geschäft auf den Ausschuss war-tet. Werden solche Klausurtagungen mit ei-ner Übernachtung verbunden, kann auchgleich etwas für die „Kultur des Jugendhilfe-ausschusses“ getan werden.

Verwaltungsvorlage ist nicht gleich Ver-waltungsvorlageWer sich schon einmal durch die endlosen

Berge von Verwaltungsvorlagen durchgear-beitet hat, kommt häufig zu dem Schluss,vielleicht nicht alles verstanden aber auchkaum einen Punkt zu finden, an dem eineandere als von der Verwaltung vorgegebenMeinung entwickelt werden könnte. DiesesGefühl führt dann vielfach dazu, dass sichMitglieder in Jugendhilfeausschüssen alsreine „Abnicker“ der Verwaltung vorkom-men. Diese Wahrnehmung wird noch da-durch bestärkt, dass tatsächlich eine ganzeReihe von Entscheidungen der Verwaltungdurch den Ausschuss bestätigt werdenmüssen, zu denen es rechtlich gar keine Al-ternativen gibt (Anerkennung von Trägern,Mittelgewährung aufgrund von Gesetzen,etc.). Dieses Unbehagen von Ausschuss-mitgliedern entlädt sich dann häufig bei ganzeinfachen und eher operativen Fragestel-lungen, wie zum Beispiel der Gestaltung vonSpielplätzen oder der Anschaffung vonSpielgeräten, bei denen dann alle mitredenkönnen.

Gänzlich wird sich diese Wahrnehmungnicht ganz verhindern lassen. Es hat sichaber als sinnvoll erwiesen wenn einer Ver-waltungsvorlage sofort zu entnehmen ist,ob es sich um eine Fragestellung in derKompetenz des örtlichen Trägers der Ju-gendhilfe handelt oder nur um eine formaleZustimmung. Bei komplexeren Fragestel-lungen und Sachverhalten, die häufig garnicht in einer Vorlage erläutert werden kön-nen, ist eine Einführung in die Sachlagedurch die Verwaltung unverzichtbar. Einesolche Erläuterung und eine damit verbun-dene Klärung von Fragen können aber nichterst zu Beginn der Ausschusssitzung erfol-gen. Die Verwaltung ist gehalten, im Vorfeldauf die Mitglieder des Jugendhilfeausschus-ses zu zugehen und die notwendigen Erläu-terungen vorzunehmen. Wird eine qualifi-zierte Debatte und damit verbundeneMeinungsbildung gewünscht, kann sich einsolches Zugehen nicht nur auf die Fraktionbeziehen sondern muss alle Gruppen imJugendhilfeausschuss, also auch die Ver-treterinnen und Vertreter der Jugend- undWohlfahrtsverbände, umfassen. Je mehr Zeitim Vorfeld investiert wird, umso fachlicherwird sich die Meinungsbildung gestalten.

Diskutiert und Entschieden wird vor derAusschusssitzungFür einen Außenstehenden wirken Sitzun-gen des Jugendhilfeausschusses häufig et-was merkwürdig, da weniger inhaltlich dis-kutiert als vielmehr vorgefertigte Meinungen

JugendhilfeaktuellGrundlagen und Formen gelingender Ausschussarbeit

10 1/2010

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und Standpunkte vorgetragen werden. Dieeigentliche Diskussion und damit auch dasAbwägen von Standpunkten sowie die Su-che nach Zustimmung erfolgt im Vorfeld derSitzung. Die jeweiligen politischen Fraktionenhaben in der Regel einen extra Arbeitskreisfür solche Abstimmungen. Je nach tatsäch-licher oder auch gewollter Zugehörigkeit,werden zu diesen Arbeitskreisen auch Ver-treterinnen und Vertreter der freien Trägereingeladen.

Zum Teil treffen sich die freien Träger auchzusätzlich in Facharbeitskreisen, an denennur Träger der Jugendhilfe teilnehmen. Sol-che Arbeitskreise gibt es trägerübergreifendzum Beispiel im Rahmen der Stadt- oderKreisjugendringe sowie der Arbeitsgemein-schaften der Wohlfahrtsverbände oder auchträgerspezifisch im Rahmen einer Katholi-schen oder Evangelischen Arbeitsgemein-schaft der Jugendhilfe.

Wer sich also als Mitglied im Jugendhilfeaus-schuss in die inhaltliche Diskussion einbrin-gen, wer unterschiedliche Standpunkte undfachliche Argumente vor seiner Entschei-dungsfindung hören möchte, kann garnichts anderes machen, als sich solchenArbeitskreisen anzuschließen. Schwierigerwird es hier für die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter der Verwaltung des Jugendamtes.Da die Verwaltung bekanntermaßen mit einer Meinung spricht, in der Regel durchMeinungsfindung im Verwaltungsvorstandfestgelegt, obliegt es auch der Verwaltungs -spitze zu entscheiden, an welcher Stelle,Zeit und Ort sich Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter der Verwaltung in die Diskussion ein-bringen dürfen.

Abstimmung zwischen den Trägern derJugendhilfeIn vielen Kommunen ist es üblich, dass dieAbstimmung zwischen der Verwaltung desJugendamtes sowie den freien Trägern derJugendhilfe nicht erst im Jugendhilfeaus-schuss erfolgt, sondern sich bei wesentli-chen Grundsatzfragen schon im Vorfeld ver-ständigt wird. Neben der persönlichenEbene und Abstimmung zwischen den han-delnden Akteuren, erfolgt dies vor allem inden Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGBVIII. Da an diesen Arbeitsgemeinschaftenalle anerkannten Träger der Jugendhilfe teil-nehmen können, stellen sie einen gut Ort zurMeinungsbildung und Abstimmung zwi-schen dem öffentlichen Träger und denfreien Trägern der Jugendhilfe dar.

Je nach politischer Kultur der Jugendhilfe istes üblich, dass der Jugendhilfeausschussschon in der Verwaltungsvorlage über dasVotum der freien Träger in der Arbeitsgemein-schaft nach § 78 zu einem Beschlussvor-schlag der Verwaltung informiert wird. Für dieMitglieder im Jugendhilfeausschuss bedeutetdieses Vorgehen, dass sie nicht erst im Aus-schuss etwas über den Standpunkt und dieMeinung der freien Träger erfahren, sondernschon im Vorfeld bei ihren eigenen Beratun-gen über das jeweilige Votum informiert sind.

Orientierungen der Jugendhilfe solltendiskutiert und vereinbart werdenDer Jugendhilfe wie wir sie heute kennen,liegt ein seit dem Reichsjugendwohlfahrts-gesetz entwickeltes Verständnis von Orien-tierungen zu Grunde. Die Einheit der Ju-gendhilfe, die besondere Rolle der freienTräger sowie das Wunsch- und Wahlrechtder Bürgerinnen und Bürger sind einigeSchlagworte aus dieser Orientierung. Im er-sten Kapitel des SGB VIII sind Teile dieserOrientierung als Allgemeine Vorschriften fest-gehalten. Für viele Akteure der Jugendhilfe,besonders wenn sie schon länger in der Ju-gendhilfe tätig sind, sind diese Grundorien-tierungen selbstverständlich. Zu dieserSelbstverständlichkeit gehört auch die seitJahren geführte Auseinandersetzung zumErhalt von Strukturen, die sich aus der Ori-entierung der Jugendhilfe ergeben, zum Bei-spiel die Zweiteilung des Jugendamtes.

Für neue Mitglieder in Jugendhilfeausschüs-sen sind diese Orientierungen aber nichtselbstverständlich und erklären sich auchnicht von alleine. Es ist daher notwendig,zum Beginn einer Wahlzeit über Grundorien-tierungen der Jugendhilfe zu diskutieren.Eine solche Diskussion macht aber nur dannSinn, wenn sie vor dem konkreten Hinter-grund der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbe-reich des örtlichen öffentlichen Trägers ge-führt wird. Es gilt also die Frage zuthematisieren, was bedeutet die jeweiligeOrientierung für die strategischen Grund-satzentscheidungen des Jugendhilfeaus-schusses, wie sie möglicherweise in dennächsten Jahren zu treffen sind. Wer nochnie über die Bedeutung und den Auftragder freien Träger in der Jugendhilfe nachge-dacht hat, kann auch schwerlich über denErhalt von Trägerstrukturen diskutieren undverantwortlich entscheiden.

Es bietet sich daher an, im Rahmen der be-reits erwähnten Klausurtagung oder auch

Grundlagen und Formen gelingender Ausschussarbeit

111/2010

Jugendhilfeaktuell

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einer Sondersitzung des Jugendhilfeaus-schusses über folgende Grundsatzfragenund deren Bedeutung für die strategischeArbeit des Jugendhilfeausschusses vor Ortzu diskutieren:• Was bedeutet Erziehung und Elternver-

antwortung in der Jugendhilfe?• Wie weit geht der Schutzauftrag der Ju-

gendhilfe (Wächteramt)?• Welche Aufgaben und Leistungen hält

die Jugendhilfe vor?• Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit

zwischen dem öffentlichen Träger so-wie den freien Trägern der Jugendhilfe?

• Wie soll das Wunsch- und Wahlrechtder Bürgerinnen und Bürger ausgestal-tet werden?

• Wer sind die vorrangigen Adressatender Jugendhilfe?

• Wie lassen sich junge Menschen undihre Familien an der Ausgestaltung derJugendhilfe beteiligen?

• Was bedeuten der Erhalt und die Ach-tung vor Grundrichtungen der Erziehung?

• Wie kann eine Orientierung an den Le-benslagen von jungen Menschen undihren Familien erfolgen?

• Was bedeutet Gesamtverantwortung fürdie Jugendhilfe?

Strategische Steuerung durch den Ju-gendhilfeausschussDer Jugendhilfeausschuss kann seiner stra-tegischen Gesamtverantwortung und damitder Steuerung der Jugendhilfe nur dann ge-recht werden, wenn er über die dazu not-wendigen Informationen verfügt. Einem Aus-schuss, der immer nur über einzelneBeschlussvorlagen diskutiert und entschei-det, fehlt die Grundlage auf der er strategi-sche Zielvorgaben für die Jugendhilfe ent-wickeln kann. Eine solche Grundlage ist erstdann vorhanden, wenn Kenntnisse über diezur Verfügung stehenden Angebote der Ju-gendhilfe vorliegen, wenn Bedarfsaussagenexistieren und wenn regelmäßig über Ent-wicklungen und Tendenzen in der Jugend-hilfe berichtet wird. Voraussetzung für diestrategische Steuerung ist also eine funktio-nierende Jugendhilfeplanung sowie ein stra-tegische und operatives Controlling.

Ein Controllingverfahren stellt niemals einenSelbstzweck dar. Das planlose Sammelnund Erheben von Daten, in der Hoffnungdaraus hinterher interessante Informationenzu filtern, ist eine Verschwendung von Res-sourcen. Jedem Controlling sollte daher eineDefinition von Zielen zu Grunde liegen, die

mit Hilfe des Controllings überprüft werdensollen. Im Sinne der Strategischen Steue-rung sollte der Jugendhilfeausschuss daherfür alle Leistungsbereiche der Jugendhilfedie folgenden vier Grundfragen thematisie-ren und entsprechende strategische Ziel-vorgaben für die Jugendhilfe vorgeben.• Ergebnisse und Wirkungen: Welche

Ergebnisse bzw. Wirkungen erhoffen wiruns durch einen Leistungsbereich derJugendhilfe?

• Leistungsumfang: In welchem Um-fang sollen Leistungen für die jungenMenschen und ihre Familien zur Verfü-gung stehen?

• Prozesse und Strukturen: WelcheProzesse wollen wir anstoßen und wel-che Strukturen sollen durch die Förde-rung entstehen?

• Ressourcen: Welche Ressourcen wen-den wir als Jugendhilfe auf, um dieseZiele zu erreichen?

Die Verwaltung des Jugendamtes ist in die-sem Sinne gehalten, Ziele, Indikatoren undLeistungskennzahlen zu allen vier benanntenZielfeldern der Leistungssteuerung zu ent-wickeln und diese nach Abstimmung mitden freien Trägern dem Jugendhilfeaus-schuss zur Beratung und Beschlussfassungvorzulegen.

Zielorientierte Steuerung und Produkt-haushaltJeder Produkthaushalt sollte daher nicht nurFinanzziele sondern auch Leistungsziele fürdie Jugendhilfe benennen, die aufgrund derstrategischen Steuerungsvorgaben durchden Jugendhilfeausschuss entwickelt wur-den. So ist es für die politische Diskussionund Verabschiedung des Haushaltes nichtdienlich, wenn zum Beispiel im Bereich derJugendförderung nur die Höhe der Förde-rung ausgewiesen ist aber keine leistungs-bezogenen Kennzahlen.

Bei der Entwicklung von Kennzahlen für ei-nen Produkthaushalt ist es daher hilfreich,sich an den strategischen Steuerungsfra-gen zu orientieren. Dabei sollte jeder Pro-dukthaushalt bzw. die dortigen zielbezoge-nen Kennzahlen eine Antwort auf diefolgenden vier Fragen geben:• Was wollen wir erreichen? (Ergebnisse

und Wirkungen)• Was wollen wir tun, um dies zu errei-

chen? (Leistungsumfang)• Wie wollen wir etwas tun? (Prozesse

und Strukturen)

JugendhilfeaktuellGrundlagen und Formen gelingender Ausschussarbeit

12 1/2010

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• Was wenden wir auf, um das Ziel zu er-reichen? (Ressourcen)

Im Interesse einer zielorientierten Steuerungkönnten zum Beispiel für die Jugendförde-rung als Kennzahlen dienen:• Anzahl der aktiven Gruppenleiterinnen

und Gruppenleiter in den Verbänden(Förderung Ehrenamt).

• Anzahl der geförderten Jugendgruppenin einer Kommune.

• Anzahl der Vergünstigungen in einerKommune bei Vorlage der Jugendlei-terkarte (JuleiCa).

• Anzahl der jungen Menschen pro Be-treuer bei Jugendfreizeiten.

Erst wenn solche Leistungskennzahlen inVerbindung mit den Finanzkennzahlen vor-liegen, lässt sich im Jugendhilfeausschussüber den Sinn und den Erfolg einer kommu-nalen Förderung und dessen Zielsetzungdiskutieren.

Berichts- und Dokumentationswesennicht nur im Rahmen der Haushaltsbe-ratungEin Controllingsystem für die Jugendhilfesetzt aber nicht nur die strategische Zielvor-gabe durch den Jugendhilfeausschuss vor-aus, sondern auch ein umfassendes Do -kumentations- und Berichtswesen derVer waltung. Nur eine Verwaltung, die imRahmen ihrer konkreten Leistungserbrin-gung in der Lage ist, Fallzahlen und damitauch Entwicklungen in der Jugendhilfe zuerfassen, kann diese Entwicklungen auchbewerten und zielgerichtet handeln.

Für seine strategischen Diskussionenbraucht der Jugendhilfeausschuss ergän-zend zum Produkthauhalt regelmäßig Fall-und Finanzdaten (unterjährliches Berichts-wesen). Er sollte sich daher für ein Erfas-

sungs- und Berichtswesen in der Jugend-hilfe einsetzen, welches ihm diese In - formationen zur Verfügung stellt. Ein sol-ches System kann sich dabei nicht nur aufdie Verwaltung des Jugendamtes beziehen,sondern muss die gesamte Jugendhilfe imZuständigkeitsbereich des örtlichen öffentli-chen Trägers einschließen.

Gemeinsame Verantwortung für die JugendhilfeDie Mitglieder im Jugendhilfeausschuss tra-gen gemeinsam die Gesamtverantwortungfür die Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereichdes örtlichen öffentlichen Trägers. Dies giltunabhängig davon, ob sie als Vertreterinund Vertreter einer im Rat oder Kreistag ver-tretenden Partei in den Ausschuss gewähltwurden oder als Vertreterin und Vertreter ei-nes anerkannten freien Trägers der Jugend-hilfe. Ihr Mandat üben sie daher auch nichtin Vertretung einer Partei oder eines Trägersaus, sondern als Lobbyisten für junge Men-schen und ihrer Familien.

In der Praxis verstehen sich leider viele Mit-glieder in Jugendhilfeausschüssen, beson-ders zum Beginn einer Wahlzeit, als Vertre-tung einer bestimmten Interessensgruppe.An diesem Verständnis lässt sich erst dannetwas verändern, wenn gemeinsam überZiele für die Jugendhilfe diskutiert und dieErfahrung gemacht wird, dass die unter-schiedlichen Akteure auch dann Partei fürjunge Menschen und ihre Familien ergreifen,wenn es nicht um den eigenen Träger oderdas eigene Wahlklientel geht.

Zur gemeinsamen Verantwortung gehört esauch, die strategischen Grundsatzentschei-dungen des Jugendhilfeausschusses alsZielvorgaben für die gesamte Jugendhilfezu akzeptieren und zwar unabhängig vonder Frage, wer Träger eines Angebotes oder

Grundlagen und Formen gelingender Ausschussarbeit

131/2010

Jugendhilfeaktuell

Page 15: LWL Jugendhilfe 1 10 Ums Ums · aktuell 2 1/2010 Schwerpunktthema: Jugendhilfeausschuss Prof. Dr. Joachim Merchel Der Jugendhilfeausschuss als Zentrum kommunaler Jugendhilfepolitik

einer Maßnahme ist. Nur wer diese Einheitder Jugendhilfe akzeptiert, kann auch dieheutige Vielfalt von Trägern und Angebotenerhalten.

Wer sich als Lobbyist für Kinder, Jugendlicheund junge Erwachsene sowie ihrer Familienversteht, wird sich auf Dauer nicht durchlange Tagesordnungen und umfangreichePostpakete abschrecken lassen. Trotzdemkönnen kleine Veränderungen häufig zur Er-höhung der Effektivität und der Zufriedenheitvon Ausschussmitgliedern beitragen. DieseChance sollte nicht ungenutzt bleiben.

Weitere Informationen: Qualität durchDialog. Bausteine kommunaler Qualitäts-und Wirksamkeitsdialoge. Ulrich Deinet,Marco Szlapka und Wolfgang Witte; Wies-baden 2007 (VS Verlag)

Jugendpolitische Interessenvertretung. EineArbeitshilfe für Mitglieder in den kom -mu nalen Jugendhilfeausschüssen. Hrsg.

Bund der Deutschen Katholischen JugendNordrhein-Westfalen e.V. in Zusammenar-beit mit dem Institut für Sozialplanung undOr ganisationsentwicklung – INSO-e.V.; Düsseldorf 2010 (BDKJ Verlag Pader-born)Fördercontrolling in der Öffentlichen Verwal-tung. Grundlagen, Instrument, Verfahren.Marco Szlapka. In: Neues Verwaltungsma-nagement. Grundwerk, Verwaltung moder-nisieren, Ressourcen nutzen, Abläufe opti-mieren. Hrsg. Christina Schaefer und JensHenning Fischer, Berlin 2009 (Raabe Verlag)

Sozialraumorientierung des Jugendamtes.Ein Praxisbericht zur sozialräumlichen Neu-orientierung des Jugendamtes der StadtMoers. Marco Szlapka und Thomas Fink.Essen 2005. (Books on Demand)

Institutionen und Organisationen der Sozia-len Arbeit. Eine Einführung für Studium undPraxis. Bruno W. Nikles. Münschen 2008(UTB Verlag)

JugendhilfeaktuellRechtliche Regelungen zur Arbeit des Jugendhilfeausschusses

14 1/2010

Nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder-und Jugendhilfe) ist der Ju gend hilfe aus -schuss in den Gemeinden, Städten undKreisen nach dem Willen des Gesetzgebersdas Zen trum der Jugendhilfepolitik vor Ort.Dieser Ausschuss soll alle Grund satz -entscheidungen in Sachen Jugendhilfe tref-fen. Er hat eine Lobby-Funktion für die Inter-essen von Kindern, Jugendlichen undFamilien, die in unserer Gesellschaft immernoch zu kurz kommen. Sein zentraler Auf -trag besteht darin, positive Lebensbedin-gungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familien -freundliche Umwelt zu erhalten oder zuschaffen ( so §1 des SGB VIII – Kinder- undJugendhil fe). Für diese zentrale Zielsetzung werden enga-gierte Menschen ge braucht: in der Verwal-tung des Jugendamtes, bei den freien

Trägern, aber auch und gerade im Jugend-hilfeausschuss. Wenn Jugendhilfe im Kon-zert der vielfältigen kommunalen Aufgabenbestehen soll, ist eine deutlich wahrzuneh-mende Stimme des Jugendhilfeausschus-ses erfor derlich. Oft sind z.B. die BereicheVerkehr, Bau oder Kultur durchsetzungs-stärker. Dies gilt sowohl für die Finanzen, alsauch für die Vorlieben vieler Rats- und Kreis-tagsmitglieder bei den Fachausschüs sen.Wenn der Jugendhilfeausschuss erfolgreichsein will, bedarf es zu nächst des Engage-ments seiner Mitglieder. Wichtig ist aberauch, seine besonderen Möglichkeiten zukennen und zu nutzen, die das Kinder- undJugendhilfegesetz ihm bietet. Dieser Aus-schuss weist im Vergleich zu den anderenFachausschüssen einige Besonderheitenauf, das Jugendamt ist ein besonders gear-tetes Amt in der Kommunalverwaltung.

Alfred Oehlmann-Austermann

Rechtliche Regelungen zur Arbeit des Jugendhilfeausschusses

Alfred Oehlmann-Austermann,Justiziar im LWL-Landesjugend-amt Westfalen

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1. GrundsätzlichesDer Jugendhilfeausschuss ist einer der Aus-schüsse, dessen Bildung bei den Kommu-nen und Verbänden gesetzlich vorgeschrie-ben ist1.Der Jugendhilfeausschuss ist gleichzeitig –eine Besonderheit des Jugendhilferechts –Teil der Verwaltung (sogenannte zweiglied-rige Behörde), d.h. die bundes- und landes-gesetzlich vorgeschriebenen zahlreichenAufgaben des Trägers der öffentlichen Ju-gendhilfe werden durch das Jugendamt,bestehend aus dem Jugendhilfeausschussund der Verwaltung des Jugendamtes wahr-genommen (§ 70 SGB VIII).Der Jugendhilfeausschuss setzt sich – auchdies ist eine Besonderheit – zusammen ausRatsmitgliedern und Vertretern von aner-kannten Trägern der freien Jugendhilfe (freieTräger, Jugendverbände, Wohlfahrtsver-bände), die ebenfalls stimmberechtigt sind.Weiterhin gehören dem Jugendhilfeaus-schuss beratende Mitglieder ohne Stimm-recht an (Vertreter der Schule, Arbeitsverwal-tung, Justiz, Kirchen etc.).Die Rechte des Jugendhilfeausschusses er-geben sich aus dem Bundesgesetz (§§ 69ff.SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe). WeitereEinzelheiten regelt das Erste Gesetz zur Aus-führung der Kinder- und Jugendhilfegeset-zes Nordrhein-Westfalen. Dort ist auch ge-regelt, dass zusätzlich das jeweiligeKommunalrecht (Gemeindeordnung, Kreis-ordnung) und das gemeindeinterne Sat-zungsrecht gilt, wenn das Jugendhilferechtkeine eigen Regelung trifft. Für das Jugend-amt (und damit auch für den Jugendhilfe-ausschuss) muss der Rat/Kreis eine Sat-zung beschließen (Pflichtsatzung). Der JHAkann auch Änderungen dieser Satzung vor-schlagen und an den Rat/Kreistag weiterlei-ten. Die Satzung ist eine wichtige Unterlagefür die Mitglieder des JHA, da sie sozusagenauch ihre Arbeitsgrundlage darstellt. Diesemuss den Ausschussmitgliedern zur Verfü-gung stehen.

Der Jugendhilfeausschuss hat u.a. folgendeRechte/Pflichten:• Anhörungsrechte: vor Beschlüssen des

Rates/des Kreistages bei Jugendhilfefra-gen und vor der Einstellung des Leiters/der Leiterin des Jugendamtes (Soll Re-gelung)

• Antragsrechte gegenüber dem Rat

• Beratungsrechte (umfassend)• Beschlussrechte in Angelegenheiten der

Jugendhilfe (eingeschränkt)• Vorschlagsrechte für Jugendschöffen

nach dem Jugendgerichtsgesetz • Prozessrechte des Jugendhilfeaus-

schusses

Wie in vielen Gesetzen üblich, sind auch dieRechte des Jugendhilfeausschusses oftnicht näher beschrieben. So heißt es z.B. in§ 71 Abs. 3 SGB VIII (Kinder- und Jugend-hilfe): Er (der Jugendhilfeausschuss) hat Be-schlussrecht in Angelegenheiten der Ju-gendhilfe im Rahmen der von derVertretungskörperschaft bereitgestellten Mit-tel, der von ihr erlassenen Satzung und dervon ihr gefassten Beschlüsse. Gerade imEinzelfall kommt es immer wieder zu Unklar-heiten oder Diskussionen. Hier muss vor Ortversucht werden eine Einigung zu erzielen(dieser Weg sollte immer Priorität haben).Notfalls könnten die Verwaltungsgerichteüber einen Streit zwischen Jugendhilfeaus-schuss und Rat/Kreistag entscheiden, wennsich der Jugendhilfeausschuss im Rahmenseiner Prozessrechte zu einer Feststellungs-klage entschliessen würde (sogenannte Or-ganklage: kommt relativ selten vor, da meisteine sonstige Lösung angestrebt und aucherreicht wird). Hierbei kann sowohl der JHAinsgesamt klagen als auch einzelne Mitglie-der, sofern deren Rechte verletzt werden. Während es bei den „materiellen Rechten“des Jugendhilfeausschusses (z.B. beim Be-schlussrecht) leichter zu unterschiedlichenAuffassungen zwischen Jugendhilfeaus-schuss und Verwaltung oder anderen Aus-schüssen kommen könnte, sind die Forma-lien (Zusammensetzung/Wahl/Zahl etc.)durch das Ausführungsgesetz zum Kinder-und Jugendhilfegesetz und der Satzung desJugendhilfeausschusses relativ detailliert ge-regelt und damit Auslegungsfragen weiter-gehend entzogen.

2. Einzelne Rechte des Jugendhilfeaus-schusses

2.1. Anhörungsrechte des Jugendhilfe-ausschussesDer Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Be-schlussfassung des Rates oder des Kreista-ges in Fragen der Jugendhilfe und vor derBerufung eines Leiters des Jugendamtes

Rechtliche Regelungen zur Arbeit des Jugendhilfeausschusses

151/2010

Jugendhilfeaktuell

1 Siehe § 1a AG-KJHG NRW

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gehört werden (§ 71 Abs.3 Satz 2 SGB VIII– Kinder- und Jugendhilfe). Es handelt sichum eine „Soll-Regelung“. Im Verwaltungs-recht kommt eine Soll-Regelung einer Ist-Verpflichtung gleich. Es sind allerdings Aus-nahmen möglich, die zu begründen sind2.Wichtig ist, dass die Anhörung des Jugend-hilfeausschusses zur Sache vor der Ent-scheidung des Rates oder Kreistages statt-findet. Die Anhörung hat den Sinn, spezielleArgumente des Jugendhilfeausschusses imRahmen einer Entscheidungsfindung ein-bringen zu können.Es besteht allerdings keine Verpflichtung,eine persönliche Anhörung z.B. des Aus-schussvorsitzenden vorzunehmen. DemSinn der Regelung wird schon entsprochen,wenn der Jugendhilfeausschuss schriftlichseine Meinung äußern kann und diese dannin den Beratungsprozess des Rates oderKreistages mit einfließt. Nach vorliegenderAuffassung muss die Stellungnahme desJugendhilfeausschusses dem Rat/Kreistagim Volltext zugeleitet werden und darf nichtnur indirekt und verkürzt wiedergegebenwerden (es sei denn, mit dieser Verfahrens-weise besteht Einverständnis).Auch wenn kein persönliches Anhörungs-recht besteht, haben die im Jugendhilfeaus-schuss vertretenen Ratsmitglieder selbst-verständlich die Möglichkeit, zur Auffassungdes Jugendhilfeausschusses im Rat/Kreis-tag etwas zu sagen. Diese vorgetrageneMeinung ist dann allerdings keine offizielleStellungnahme des Jugendhilfeausschus-ses und kann diese nicht ersetzen.In der Satzung der meisten Jugendämter/Jugendhilfeausschüsse ist entsprechend derobigen Ausführungen festgehalten, dass derJugendhilfeausschuss vor jeder Beschluss-fassung des Rates/Kreistages in Fragen derJugendhilfe gehört werden soll. In den mei-sten Satzungen ist ferner geregelt, dass dasJugendamt Mittel- und Sammelpunkt allerBestrebungen auf dem Gebiet der Jugend-hilfe ist. Auch daraus wird deutlich, dass derJHA ein umfassendes Anhörungsrecht hat. Wichtig ist sicherlich, dass die Vertreter desJugendhilfeausschusses bzw. der oder dieVorsitzende darauf achten, ob die Anhö-rungsrechte gewahrt bleiben. Ferner hat derBürgermeister bzw. der Landrat ggf. dasRecht, entsprechende Beschlüsse von Rat

oder Kreistag zu beanstanden, wenn nichtausreichend begründet wird, warum eineAusnahme vom Anhörungsrecht gemachtwurde (z.B. Unaufschiebbarkeit, besondereEilbedürftigkeit).Kontrovers wird möglicherweise die Fragebehandelt werden, was eine „Frage der Ju-gendhilfe“ ist. In diesem Zusammenhangkann das Jugendamt eine weite Auslegungdes Begriffs für sich in Anspruch nehmen.So soll der Träger der öffentlichen Jugend-hilfe darauf hinwirken, das die Jugendhilfe-planung und andere örtliche und überörtli-che Planungen aufeinander abgestimmtwerden und Planungen insgesamt den Be-dürfnissen und Interessen der jungen Men-schen und ihrer Familien Rechnung tragen3.In diesem Zusammenhang ist auch zu se-hen, dass Jugendhilfe insbesondere dazubeitragen soll, positive Lebensbedingungenfür junge Menschen und ihren Familien so-wie eine kinder- und familienfreundliche Um-welt zu erhalten oder zu schaffen4.Trotz eines gewollt offensiven Verständnis-ses von Jugendhilfe sollte allerdings bedachtwerden, dass „weniger manchmal mehr seinkann“. Im Ergebnis möchte der Jugendhilfe-ausschuss schließlich nicht nur gehört wer-den, sondern auch im Sinne einer Umset-zung seiner Meinung Einfluss nehmen. Dieskann schwieriger werden, wenn der Jugend-hilfeausschuss sozusagen „inflationär“ zu al-lem und jedem angehört werden möchteund Stellungnahmen abgibt. Folgenderechtliche Normen sind im Zusammenhangmit dem Anhörungsrecht relevant: §§ 1, 71,80, 81 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), §54 Gemeindeordnung, Kreisordnung, Örtli-che Satzung des Jugendhilfeausschusses,Geschäftsordnungen.

2.2. Antragsrechte des Jugendhilfeaus-schussesDer Jugendhilfeausschuss hat das Recht,an den Rat oder den Kreistag Anträge zustellen (§ 71 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz SGBVIII – Kinder und Jugendhilfe)5. Im Rahmender Vorbereitung der Sitzungen und Be-schlüsse des Rates/Kreistages leitet die Ver-waltung den Antrag des Jugendhilfeaus-schusses der Vertretungskörperschaft zu,die über den Antrag zu entscheiden hat.Der Rat/Kreistag ist in der Behandlung des

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2 (zur Begründungspflicht siehe Bundestagsdruck-sache 11/5948, S.143)

3 vgl. § 80 Abs.4 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)4 vgl. § 1 Abs. 3 Ziffer 4 SGB VIII (Kinder- und Ju-

gendhilfe)

5 In der Satzung der meisten Jugendämter ist dasAntragsrecht meist nochmals ausdrücklich festge-schrieben

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Antrages frei. Er kann darüber entscheiden,er kann den Antrag z.B. auch an einen an-deren Ausschuss zur Beratung verweisen.Ein Antrag ist Voraussetzung, um zu einemBeschluss zu kommen.Dieses Antragsrecht beinhaltet allerdingsnicht das Recht, Anträge und ihre Begrün-dung auch persönlich z.B. durch die Aus-schussvorsitzende/den Ausschussvorsit-zenden vortragen zu lassen. Da mehrereJugendhilfeausschussmitglieder auch Rats-/Kreistagsmitglieder sind, sollte der JHA sichdarauf verständigen, wer den entsprechen-den Antrag im Rat/Kreistag bei Bedarfmündlich darstellen soll.Durch das Antragsrecht (nicht Beschluss-recht!) kann der Jugendhilfeausschuss aufAngelegenheiten Einfluss nehmen, die auf-grund der Gemeindeordnung/Kreisordnungund ggf. der Hauptsatzung der Gemeinde/des Kreises dem Rat/Kreistag selbst vor-behalten sind.

Auch Anträge zu Bereichen, die nicht denKernbereich der Jugendhilfe betreffen, sindmöglich, solange sie noch im weiteren Sinnder Jugendhilfe zuzurechnen sind (z.B. Fragen der Bebauungspläne und Verkehrs-politik, der Planung etc.)6. In diesem Zusammenhang kann der Jugendhilfe -ausschuss/das Jugendamt ein weite Ausle-gung des Begriffs für sich in Anspruch neh-men. So soll der Träger der öffentlichenJugendhilfe darauf hinwirken, dass die Ju-gendhilfeplanung und andere örtliche undüberörtliche Planungen aufeinander abge-stimmt werden und Planungen insgesamtden Bedürfnissen und Interessen der jungenMenschen und ihrer Familien Rechnung tra-gen7. In diesem Zusammenhang ist auchzu berücksichtigen, dass Jugendhilfe ins-besondere dazu beitragen soll, positive Le-bensbedingungen für junge Menschen undihre Familien sowie eine kinder- und familien-freundliche Umwelt zu erhalten oder zuschaffen8.Es erscheint sinnvoll, die vom Jugendhilfe-ausschuss gestellten Anträge und ihre wei-tere Behandlung zu dokumentieren (z.B.nach Stichworten). Dies erspart den Aus-schüssen und der Verwaltung ggf. unnötigeWiederholungsanträge. Außerdem kann der

Jugendhilfeausschuss aus der Behandlungvon Anträgen in der Vergangenheit lernen,indem er z.B. bestimmte Einwände vorab indie Begründung seiner Anträge aufnimmtund sich damit fachlich auseinander setzt.Interessant kann für den Jugendhilfeaus-schuss und seine künftige Strategie auchsein, ob viele seiner Anträge ganz oder teil-weise „im Sande verlaufen“ bzw. nicht ent-sprechend behandelt werden. Stellt derAusschuss z.B. fest, dass ein Großteil seinerAnträge nur formell behandelt bzw. inhaltlichnicht aufgegriffen wird, sollte er diese ggf. imVorfeld besser vorbereiten. Im übrigen giltbei Anträgen auch das zur Anhörung ge-sagte: Weniger kann mehr sein. Rechtliche Grundlagen zum Antragsrechtfinden sich u.a. in folgenden Regelungen: §§1, 70 Absatz 3, 80,81 SGB VIII (KJHG), Ge-schäftsordnungen, Satzung für das Jugend-amt

2.3. Beratungsrechte (Befassungsrech -te) des Jugendhilfeausschusses Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mitallen Angelegenheiten der Jugendhilfe, ins-besondere• mit der Erörterung aktueller Problemla-

gen junger Menschen und ihrer Familiensowie mit

• Anregungen und Vorschlägen für dieWeiterentwicklung der Jugendhilfe,

• mit der Jugendhilfeplanung,• mit der Förderung der freien Jugend-

hilfe (siehe § 71 Abs. 2 SGB VIII –KJHG).

Sinn des Beratungsrechtes ist es u.a., sichüber die jugend- und sozialpolitische Land-schaft zu informieren, für die Jugendhilfe re-levante Informationen auszutauschen, ge-sellschaftliche Entwicklungen in ihren Aus -wirkungen für die Jugendhilfe zu diskutierenund unter Beachtung der örtlichen Beson-derheiten Zielvorstellungen zu entwickeln9.Durch die Formulierung „mit allen Angele-genheiten der Jugendhilfe“ in § 71 SGB VIIIwird deutlich, dass das Beratungsrecht desJugendhilfeausschusses umfassend ist.Dies wird auch in Zielformulierungen z.B.nach § 1 Abs. 3 Ziffer 4 SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfe) deutlich: Danach soll Ju-

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Jugendhilfeaktuell

6 Zu einem Spezialgebiet vgl. Wolf, Die Beteiligungder örtlichen Träger der Jugendhilfe bei der gemeindlichen Bauleitplanung und den bauord-nungsrechtlichen Genehmigungsverfahren (Auf-satz) in, Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozialge-setzbuch 1997, S. 665 669

7 vgl. § 80 Abs.4 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)8 vgl. § 1 Abs. 3 Ziffer 4 SGB VIII (Kinder- und Ju-

gendhilfe)9 vgl. § 1 Abs. 3 Ziffer 4 SGB VIII (Kinder- und Ju-

gendhilfe)

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gendhilfe u.a. dazu beitragen, positive Le-bensbedingungen für junge Menschen undihre Familien sowie eine kinder- und familien-freundliche Umwelt zu erhalten und zuschaffen.

Durch die Verwendung des Begriffes „insbe-sondere“ wird ferner verdeutlicht, dass die in§ 71 SGB VIII (KJHG) genannten Themennicht abschließend aufgezählt sind, es han-delt sich nur um Beispiele.Nicht abschließend in der Rechtsprechunggeklärt ist die Frage, wie weit sich der Aus-schuss auch mit Einzelfällen befassen kannund darf. Ohnehin sind in solchen Fällen diestrengen Datenschutzbestimmungen desSozialrechts zu beachten. Normalerweiseobliegen der Verwaltung in Abgrenzung zuden Ausschüssen die „Geschäfte der laufen-den Verwaltung“, also solche Geschäfte dieregelmäßig wiederkehren und nicht von her-ausgehobener oder besonderer Bedeutungsind. Hierzu gehören sicherlich einzelne Fällevon Leistungsgewährung bzw. Versagung.Davon kann beim Jugendhilfeausschussnicht automatisch ausgegangen werden, dader JHA aufgrund der gesetzlichen Bestim-mungen Teil der Verwaltung ist (Zweigliedrig-keit des Jugendamtes). Wenn auch im Rahmen der Einhaltung von Datenschutzbe-stimmungen die Befassung des Ausschus-ses mit Einzelfällen nicht ausgeschlossen ist(insbesondere wenn ein Betroffener diesselbst wünscht), sollte hiervon nur sehr zu-rückhaltend Gebrauch gemacht werden. Imübrigen ist hier auf die Möglichkeit der Be-handlung in nichtöffentlicher Sitzung zu ver-weisen. Hauptaufgabe der Jugendhilfeaus-schüsse sind und bleiben generalisierendeRegelungen und ihre Erörterungen im Rah-men der Beratungs- und Beschlussrechte.Wichtig wäre für die JHA-Mitglieder ggf. zuwissen, ob es (in der Verwaltung) eine Über-sicht über früher im Jugendhilfeausschussbereits beratene Themen gibt? Eine solcheÜbersicht kann wichtige Aufschlüsse für ak-tuelle Diskussionen geben. Außerdem er-übrigen sich vielleicht aktuelle Nachfragennach Kenntnisnahme früherer Beratungenund Beratungsergebnisse. Besteht eine sol-che Übersicht/Dokumentation nicht, kanneine Erstellung für zukünftige Sitzungen ge-meinsam mit der Verwaltung überlegt wer-den (für die Vergangenheit wäre eine nach-trägliche Erstellung sicher zu aufwendig).Wichtig wäre ferner, welche Erfahrungenbislang mit der Sitzungsdauer gemacht wur-den (kurz/mittel/lang/überlang)? Wenn eshäufig zu überlangen Sitzungen kommt,

sollte überlegt werden, ob es wirklich sinn-voll und im Interesse der Sache ist, sehrviele Punkte ggf. sehr lange zu beraten. Hierhat die Ausschussvorsitzende/der Aus-schussvorsitzende (in Zusammenarbeit mitder Verwaltung) eine entscheidende undwichtige Funktion bei der Aufstellung derTagesordnung. Evtl. erscheint es sinnvoll,bestimmte Themen nicht im Rahmen der„normalen“ Sitzungen sondern bei extra Ter-minen (Klausurtermin etc.) zu behandeln,um zu guten Ergebnissen zu kommen.Rechtliche Grundlagen im Rahmen der Be-ratungsrechte sind u.a.: §§ 1, 71 Abs. 2, 74,80, 81 SGB VIII (KJHG)

2.4 Beschlussrechte des Jugendhilfe-ausschusses Der Jugendhilfeausschuss hat – soweit essich um Angelegenheiten der Jugendhilfehandelt – Beschlussrechte (§ 71 Abs. 3 SGBVIII). Er kann also Entscheidungen z.B. überdie öffentliche Anerkennung als Träger derfreien Jugendhilfe nach (§ 75 SGB VIII) her-beiführen. Ebenso kann er in einem vomRat oder Kreistag gesetzten Rahmen Ent-scheidungen treffen, die unmittelbar (z.B.Zuschuss für eine Beratungsstelle) oder mit-telbar (z.B. Förderrichtlinien für Freizeitmaß-nahmen) finanzielle Auswirkungen haben.Beschlussrecht bedeutet das Recht, tatsächlich Entscheidungen in eigener Zu-ständigkeit zu treffen und ist damit eine wei-tergehende Kompetenz als das Be ratungs-/Befassungsrecht oder Anhörungsrecht.Während das Befassungsrecht des Jugend-hilfeausschusses für alle Angelegenheitender Jugendhilfe gilt, wird beim Beschluss-recht im Gesetz die Formulierung gebraucht,dieses bestehe nur in Angelegenheiten derJugendhilfe. Aus diesem Formulierungsun-terschied und aus dem dreifachen Vorbehalt(siehe unten) wird gefolgert, dass der demBeschlussrecht zugängliche Aufgabenbe-reich kleiner ist als die Befassungsbefugnis.Dieses Beschlussrecht ist gesetzlich wiefolgt weiter eingeschränkt (siehe § 71 Abs.3SGB VIII -KJHG) und besteht nur:1. im Rahmen der vom Rat/Kreistag bereit-

gestellten Mittel (Haushaltsvorbehalt)2. im Rahmen der vom Rat/Kreistag be-

schlossenen Satzung für den Aus-schuss

3. im Rahmen der sonstigen vom Rat/Kreistag gefassten Beschlüsse

Zur Beschlussfassung im Rahmen derbereitgestellten Mittel:Wenn z.B. im vom Rat beschlossenen

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Haushaltsplan nur 100.000 Euro Haushalts-mittel (Gelder) für offene Jugendarbeit zurVerfügung stehen, kann der Jugendhilfeaus-schuss nicht Mittel über 200.000 Euro vergeben.10 Die Bürgermeisterin, der Bür-germeister/die Landrätin, der Landratmüsste einen solchen Beschluss beanstan-den. Gerade deshalb ist die mögliche Ein-flussnahme des JHA auf den Haushaltsplanvor der Beschlussfassung im Rahmen derAusschussberatungen (Anhörungsrecht)wichtig.

Zur Beschlussfassung im Rahmen derSatzung:Wichtig ist ferner insbesondere die Satzungfür den Jugendhilfeausschuss. Die Satzungist ein nur in der jeweiligen Stadt/dem Kreisgeltendes Recht (Ortsrecht), das vom Ratoder Kreistag beschlossen wird.Wenn die Satzung – was oft der Fall ist – be-stimmte Beschlussrechte für den Jugend-hilfeausschuss vorsieht, ist auch der Ratoder Kreistag an diese eigene Satzung ge-bunden. Wichtig ist noch, dass die örtlichgeltende Satzung nicht gegen höherrangi-ges Bundes- oder Landesrecht verstoßendarf.

Zur Beschlussfassung im Rahmen dersonstigen vom Rat/Kreistag gefasstenBeschlüsse:Der Rat/Kreistag kann auch (Rahmen-)Be-schlüsse für den Bereich der Jugendhilfefassen. Der JHA ist an einen solchen Rah-

menbeschluss gebunden. Insofern ist derRat/Kreistag dem Jugendhilfeausschussübergeordnet. Ein Rahmenbeschluss darfjedoch nicht die Aufgaben des JHA aus-höhlen (Aushöhlungsverbot)11.Die teilweise vertretene Auffassung, dassder Rat/Kreistag rechtmäßig jeden Be-schluss des Jugendhilfeausschusses auf-heben und durch einen eigenen anderenBeschluss ersetzen kann, wird hier nichtvertreten. Unbestritten ist die Rahmenset-zungskompetenz des Rates/Kreistages(siehe auch Wortlaut des § 71 SGB VIII: DerJugendhilfeausschuss hat Beschlussrechtin Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rah-men der vom Rat/Kreistag erlassenen Be-schlüsse.) Ein Rahmenbeschluss muss aberimmer ausfüllbar sein und bleiben, d.h. erdarf nach vorliegender Auffassung nicht Re-gelungen bis ins fachliche Detail treffen.Der Rat/Kreistag darf nach vorliegender Auf-fassung nicht ansonsten korrekte Be-schlüsse (siehe Haushaltsvorbehalt) desJHA abändern, soweit diese sich in demgesetzten Rahmen (siehe oben ) bewegen.Auch die Frage der Förderungswürdigkeit ei-nes Trägers fällt m.E. nicht in die Kompetenzdes Rates/Kreistages. So kann z. B. folgen-der Fall nicht eintreten:

Der JHA beschließt die teilweise Durch-führung einer Jugendhilfeleistung (z.B.Sozialpädagogische Familienhilfe wirdan einen Trägerverbund vergeben). DerRat/Kreistag hebt den Beschluss aufund beschließt sogar die Vergabe an ei-

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Jugendhilfeaktuell

10 auch die/der Vorsitzende des JHA hat ein Bean-standungsrecht, siehe § 7 AG-KJHG NW (im An-hang)

11 Dem Jugendhilfeausschuss müssen trotz des(Rahmen-) Beschlussrechtes des Rates Aufga-ben von substantiellem Gewicht zur eigenen Ent-scheidung verbleiben (Oberverwaltungsgericht für

das Land Nordrhein-Westfalen in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 1992, S. 17; Ur-teil des Bundesverwaltungsgerichts vom15.12.1994 in: Zeitschrift für Sozialhilfe und Sozi-algesetzbuch 1995, Seite 303/Deutsches Verwal-tungsblatt 1995, S. 690,691)

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nen anderen Einzelträger, weil er diesenfür fachlich geeigneter hält.

Folgende Fragen können für die zukünftigeArbeit des JHA wichtig sein:• Wie gestaltete sich in der Vergangenheit

das Verhältnis zwischen Rat/Kreistagund Jugendhilfeausschuss?

• Was lief gut/was lief schlecht aus Sichtdes Jugendhilfeausschusses oder desRates/Kreistages?

• Sind hieraus Konsequenzen zu ziehen(z. B. bessere Abstimmung zwischenRat/Kreistag und Jugendhilfesaus-schuss? Gibt es ein Klärungsbedarf beibestimmten Themen?

Rechtliche Grundlagen zu den Beschluss-rechten ergeben sich aus § 71 Abs. 2 SGBVIII (Kinder- und Jugendhilfe), der örtlichenSatzung des Jugendhilfeausschusses undder Hauptsatzung.

3. Das Verfahren im Jugendhilfeaus-schuss12

Das Verfahren im JHA überlässt das SGBVIII weitgehend der Regelung durch Lan-desrecht. Wird eine landesrechtliche Rege-lung nicht getroffen, gelten ergänzend dieVorschriften des Kommunalverfassungs-rechts über die Stellung und das Verfahrenbeschließender Ausschüsse der Vertre-tungskörperschaft, soweit dem nicht Bun-desrecht entgegensteht. Damit soll eine Anpassung an die besonderen kommunal-verfassungsrechtlichen Gegebenheiten inden einzelnen Ländern ermöglicht werden.Darüber hinaus existieren für die JHA häufigGeschäftsordnungen.

Vorsitz Da die Wahl der/des Vorsitzenden im SGBVIII nicht geregelt ist, gelten die entspre-chenden landes- bzw. kommunalrechtlichenBestimmungen. Gemäß § 4 Abs. 5 AG-KJHG werdendie/der Vorsitzende und deren Stellvertre-tung von den stimmberechtigten Mitgliederndes JHA aus dem Kreis der Mitglieder derVertretungskörperschaft gewählt.

Einberufung§ 71 Abs. 3 S. 3 SGB VIII bestimmt lediglich,dass der JHA nach Bedarf zusammentritt

und setzt das Quorum für die Einberufungauf ein Fünftel der stimmberechtigten Mit-glieder fest. Wird der JHA trotz Antrags voneinem Fünftel der Stimmberechtigten vonder/dem Vorsitzenden nicht einberufen, kön-nen die Mitglieder des JHA bei der Kommu-nalaufsichtsbehörde entsprechende Maß-nahmen (z. B. die Anweisung an die/denVorsitzende/n zur Einberufung) beantragenoder eine verwaltungsgerichtliche Klärungherbeiführen.Eine Frist zur ersten Einberufung des JHAexistiert in Nordrhein-Westfalen nicht. Da essich bei dem JHA um ein „permanentes Ver-fassungsorgan“ handelt, bleibt er so langebestehen und bleiben seine Mitglieder nachAblauf der Wahlzeit so lange im Amt, bis sichein neuer JHA konstituiert hat (§ 4 Abs. 2 S.2 AG-KJHG i. V. m. § 42 Abs. 2 GO NW/§27 Abs. 2 KrO NW). Zur konstituierendenSitzung lädt die/der bisherige Vorsitzendeein.

Beschlussfähigkeit Hinsichtlich der Beschlussfähigkeit des JHAist weder bundesrechtlich noch in den Lan-desausführungsgesetzen eine Regelung ge-troffen. Insofern gelten die allgemeinen kom-munalverfassungsrechtlichen Vorschriften.In Nordrhein-Westfalen ist die Vertretungs-körperschaft gemäß § 49 GO NW/§ 34 KrONW, die entsprechend auf den JHA anzu-wenden sind, beschlussfähig, wenn mehrals die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahlanwesend ist. Ist eine Angelegenheit einmalwegen Beschlussunfähigkeit zurückgestelltworden und tritt die Vertretungskörperschaft(der JHA) über denselben Gegenstand einzweites Mal zusammen, so ist sie (der JHA)gemäß § 49 Abs. 2 Do NW/ § 34 Abs. 2 KrONW ohne Rücksicht auf die Zahl der Er-schienenen beschlussfähig. Auf diese Be-stimmung ist in der zweiten Ladung aus-drücklich hinzuweisen.

Befangenheit der MitgliederAuch die Befangenheit von Mitgliedern desJHA ist weder im Bundesrecht noch in denAusführungsgesetzen zum SGB VIII gere-gelt. Es gelten daher die jeweiligen Ge-meinde- oder Kreisordnungen bzw. Sat-zungsrecht.Gemäß § 43 Abs. 2 GO NW/§28 Abs. 2 KrONW sind die in § 31 GO NW normierten Be-

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12 Das Kapitel 3 (Verfahren im Jungendhilfeaus-schuss) ist abgedruckt in LVR, Entscheidungs-kompetenz im JHA, 3.Auflage, Köln 2009. Es

wurde von Regine Tintner vom LVR Landesju-gendamt, Köln verfasst. Vielen Dank für diefreundliche Überlassung des Textes.

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fangenheitstatbestände auf Ausschussmit-glieder entsprechend anwendbar. Danachist ein Mitglied von der Behandlung einerAngelegenheit auszuschließen, wenn dieEntscheidung dieser Angelegenheit ihmselbst, einem seiner Angehörigen oder einervon ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmachtvertretenen natürlichen oder juristischen Per-son einen unmittelbaren Vorteil bringenwürde. Das Mitwirkungsverbot gilt auch,wenn das Ausschussmitglied bei einer na-türlichen oder juristischen Person oder einerVereinigung gegen Entgelt beschäftigt bzw.Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsratesoder eines gleichartigen Organs einer juristi-schen Person oder einer Vereinigung ist,und diese durch die Entscheidung einer An-gelegenheit einen unmittelbaren Vorteil er-langen kann.Ein solcher unmittelbarer Vorteil ist dann an-zunehmen, wenn eine Kollision zwischenpersönlichen und kommunalen Interessenin Betracht kommt, also die Wahrnehmungeigennütziger Interessen bei einem Be-schluss- oder Beratungsgegenstand eineRolle spielen kann. Damit bereits der An-schein von Korruption in der Kommunalver-waltung vermieden wird, sollen Personen,die wegen eines unmittelbaren Eigeninteres-ses am Ausgang eines Verfahrens oder we-gen enger Beziehungen zu einem Verfah-rensbeteiligten nicht die Gewähr für eineunbeeinflusste Beratung und Entscheidungbieten, hiervon ausgeschlossen werden.Da eine der zentralen Aufgaben des JHA dieFörderung der freien Jugendhilfe ist (§ 71Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), ist die Frage der Be-fangenheit in der Praxis gerade für die Aus-schussmitglieder nach § 71 Abs. 1 Nr. 2SGB VIII relevant, weil sie als Beschäftigteoder Mitglieder den Verbänden und Organi-sationen angehören, die durch eine Be-schlussfassung tangiert sein können. Dies rechtfertigt jedoch nicht den generellenAusschluss der auf Vorschlag der Träger derfreien Jugendhilfe gewählten Mitglieder vonHaushaltsberatungen und von Beschlüssenüber die Verteilung von Haushaltsmitteln.Vielmehr ist zu differenzieren: Wird über dieFörderung der örtlichen Jugendverbände inihrer Gesamtheit ohne Benennung der kon-kreten Mittel, die einem einzelnen Jugend-verband zur Verfügung gestellt werden sol-len, beraten und entschieden, so ist eine

Konfliktsituation für die Mitglieder noch nichtgegeben. Befangenheit wird aber dann an-zunehmen sein, wenn es um die gezielteFörderung des von dem jeweiligen Mitgliedvertretenen Verbandes als Empfänger vonbestimmten Leistungen geht.13 Das Mitwir-kungsverbot umfasst dann die Beratungund Beschlussfassung über den betreffen-den Gegenstand.

UnterausschüsseDa die konzeptionelle Steuerung z. B. vonPlanungsprozessen aufgrund der Vielzahlvon stimmberechtigten und beratenden Mit-gliedern im JHA nicht immer einfach ist, hatdie Bildung von Beratungs- und Beschluss-gremien unterhalb der Ebene des JHA zu-nehmend an Bedeutung gewonnen. InNordrhein-Westfalen kann nach § 6 AG-KJHG in der Satzung bestimmt werden,dass bei Bedarf für einzelne Aufgaben derJugendhilfe aus Mitgliedern und stellvertre-tenden Mitgliedern des JHA beratende Un-terausschüsse gebildet werden können. Invielen Gebietskörperschaften sind deshalbals zusätzliche Arbeitsebene des JHA Unter-ausschüsse installiert.

Öffentlichkeit der SitzungenGemäß § 71 Abs. 3 S. 4 SGB VIII sind dieSitzungen des JHA öffentlich, soweit nichtdas Wohl der Allgemeinheit, berechtigte In-teressen einzelner Personen oder schutz -bedürftiger Gruppen entgegenstehen. ImUnterschied zum ehemaligen Jugend -wohlfahrtsgesetz wird also ausdrücklich vor-geschrieben, dass die Sitzungen grundsätz-lich öffentlich sind. Damit soll die öffentlicheWirksamkeit der kommunalen Jugendhilfe-politik verstärkt werden.

Ein Abweichen vom Prinzip der Öffentlichkeitist danach nur ausnahmsweise möglich,etwa wenn in den Sitzungen personenbezo-gene Angelegenheiten (z. B. einzelne Hilfe-fälle oder Personalmaßnahmen) behandeltwerden. Nach § 48 Abs. 2 GO NW/§ 33Abs. 2 KrO NW sind die Sitzungen der Ver-tretungskörperschaft öffentlich. Für Angele-genheiten bestimmter Art kann die Öffent-lichkeit durch die Geschäftsordnung oderauf Antrag ausgeschlossen werden. Die Be-ratung über den Ausschluss der Öffentlich-keit erfolgt in nichtöffentlicher Sitzung.

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13 hierzu im einzelnen VG Gelsenkirchen, Urteil v.14.12.1984, 115 L 1612/ 84 = NDV 1985, 297 f;VG Gelsenkirchen, Urteil v. 09.11.1993, 15 L

3130/93, vgl. dazu auch Günter Happe, Jugend-wohl 1995, 147 f.

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Bekanntgabe von Beschlüssen des JHADie Bekanntgabe von Beschlüssen des JHAist weder im Bundesrecht noch in den Lan-desausführungsgesetzen vorgesehen. Esgelten daher das jeweilige Kommunalver-fassungsrecht, die Jugendamtssatzungenund die Geschäftsordnungen der Vertre-tungskörperschaft bzw. des JHA.Den Mitgliedern des JHA werden die Be-schlüsse über die Protokolle der jeweiligenSitzungen bekannt gegeben. Ob die Be-kanntgabe darüber hinaus auch an Dritteerfolgt, hängt insbesondere davon ab, obdie Beschlüsse in öffentlicher Sitzung ge-fasst worden sind. Ist dies der Fall, sprichtnichts dagegen, das Ergebnis auch allge-mein der Öffentlichkeit bekannt zu geben. §52 Abs. 2 GO NW/§ 37 Abs. 2 KrO NW le-gen insoweit fest, dass der wesentliche In-halt von Beschlüssen in öffentlicher Sitzungoder in anderer geeigneter Weise der Öffent-lichkeit zugänglich gemacht werden soll, so-weit nicht im Einzelfall etwas anderes be-schlossen wird.Da eine bewusste Öffentlichkeitsarbeit zurErreichung der Ziele der JHA-Tätigkeit sehrsinnvoll sein kann, bietet es sich an, die Me-dien zeitnah über die Planungen und grund-sätzlichen Vorhaben sowie die Inhalte derArbeit und die Aktivitäten des JHA zu infor-mieren.

Freistellungsanspruch der MitgliederAus § 44 Abs. 2 GO NW ergibt sich gegen-über dem Arbeitgeber ein Anspruch der Mit-glieder auf Freistellung in dem die Mandats-ausübung erforderlichen Umfang.Der Maßstab der Erforderlichkeit wird in § 44Abs. 2 S.2 Go NW näher umschrieben.Demnach ist eine Freistellung für alle mit derMitgliedschaft im Zusammenhang stehen-den oder auf Veranlassung des Ausschus-ses erfolgten Tätigkeiten erforderlich, dienicht während der arbeitsfreien Zeit ausge-übt werden können. Unmittelbare Wirkunghat dieser Anspruch nur gegenüber privatenArbeitgebern. Für Mitarbeiter des öffentli-chen Dienstes gelten die tarifvertraglichenSpezialregelungen (§ 29 TVöD.)

Aufwandsentschädigung für die Mit -glieder

Die Frage nach einer Aufwandsentschädi-gung, gegebenenfalls Reisekostenersatz so-wie Sitzungsgeld für die Mitglieder des JHAist im AG-KJHG nicht geregelt. Die Entschä-digung von Mitgliedern des JHA richtet sichdaher nach dem geltenden Kommunalver-fassungsrecht.In Nordrhein-Westfalen bestimmt sich dieEntschädigung gemäß § 45 GO NW/§ 30KrO NW nach dem individuell zu ermitteln-den Verdienstausfall. Demnach hat ein Mit-glied Anspruch auf Ersatz des Verdienst-ausfalls, der ihm durch die Ausübung seinermitgliedschaftlichen Tätigkeit entsteht, so-weit diese während der regelmäßigen Ar-beitszeit erforderlich ist. Entgangener Ver-dienst aus Nebentätigkeiten und Verdienst,der außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeithätte erzielt werden können, bleibt außerBetracht. Es wird mindestens ein in der Hauptsatzungfür die Gebietskörperschaft festzulegenderRegelstundensatz gezahlt, es sei denn, dassersichtlich keine finanziellen Nachteile ent-standen sind. Eine höhere Entschädigungwird nur in den in § 45 Abs. 2 Nr. 1-3 ge-nannten Fällen gezahlt. Hierzu ist in derHauptsatzung ein einheitlicher Höchstbe-trag festzulegen. Es kann außerdem ein täg-licher oder monatlicher Höchstbetrag fest-gelegt werden. Überdies sind in diesemZusammenhang die Entschädigungsverord-nung des Landes NRW und das Landesrei-sekostengesetz zu beachten.

4. Jugendhilfeausschuss: WeiteresWährend es über den inhaltlichen Bereichder Tätigkeit des Jugendhilfeausschussessicherlich häufiger Diskussionen gebenkann, sind Wahl- und Formfragen relativ de-tailliert gesetzlich geregelt. Bei dennoch auf-tretenden Auslegungsfragen sollen die fol-genden Ausführungen behilflich sein14.

Generell ist bei Wahl und Formvorschriftenzu beachten, dass entsprechend der Rang-folge von Rechtsvorschriften zunächst bundesrechtliche und landesrechtliche Re-gelungen zu beachten sind. Bei landesrecht-lichen Regelungen ist zu beachten, dass fürdas Jugendamt und den JHA die Gemein-deordnung/Kreisordnung nur insoweit Gel-

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14 Genereller Lesehinweis zu Wahl- und Formvor-schriften etc. H.-S. David, Der Jugendhilfeaus-schuss, Zusammensetzung, Verfahren und Kompetenzen aus verwaltungs- und verfas sungs -rechtlicher Sicht, Frankfurt 1993 (ISSN 0531-

7312; ISBN 3-631-45672-7) Die §§ der GO/Kreis-ordnung müssen zwar angepasst werden. Den-noch enthält das Werk m.E. immer noch diegründlichste bekannte Auseinandersetzung miteinschlägigen Fragen.

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tung haben, als das Sozialgesetzbuch VIIIdes Bundes (KJHG) oder das nordrhein-westfälische Ausführungsgesetz zum KJHG(1.AG KJHG NW) nichts anderes bestim-men (siehe § 3 AG KJHG NW). Sodann istdas örtliche Satzungsrecht heranzuziehen(z.B. Satzung des Jugendhilfeausschusses)und nachfolgend Geschäftsordnungen etc.In Zweifels- und Streitfällen müsste zunächstdie Bürgermeisterin, der Bürgermeister/dieLandrätin, der Landrat eine Entscheidungüberprüfen, ggf. die Bezirksregierung bzw.der Kreis als Rechtsaufsicht. Weiterhin hät-ten Beteiligte des JHA das Recht, Entschei-dungen bei den Verwaltungsgerichten über-prüfen zu lassen. Bei letzterem sollte jedochstets versucht werden, zuvor eine sonstigeLösung intern zu erreichen. Die Landesju-gendämter haben nur beratende Funktio-nen zur Auslegung des SGB VIII bzw. AGKJHG NW und können Hinweise geben. EinEntscheidungs- und Beanstandungsrechtsteht ihnen in diesem Rahmen nicht zu.Nachfolgend wird nur zu wenigen Punktender Wahl- und Formvorschriften Stellung ge-nommen, die während der laufenden Amts-periode des JHA von Bedeutung sein können:

Vorzeitiges Ausscheiden Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens vonstimmberechtigten Verbandsvertretern ausdem JHA ist ein Ersatzmitglied auf Vorschlagder Stelle, die das ausgeschiedene Mitgliedvorgeschlagen hatte, zu wählen. Die Auffor-derung, ein Ersatzmitglied zu benennen, istsomit an den entsprechenden einzelnen Trä-ger der freien Jugendhilfe, oder, wenn dasausgeschiedene Mitglied auf Vorschlag ei-nes Zusammen schlusses gewählt wordenwar, an diesen zu richten. In der Regel wirddies durch die Verwaltung des Jugendamtesin Absprache mit dem/der Jugendhilfeaus-schussvorsitzenden ausgeführt.

Verfahren bei gleichzeitiger Verhinde-rung eines stimmberechtigtes Mitglie-des im JHA und seines Stellvertreters Gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 AG KJHG NW ist fürjedes stimmberechtigte Mitglied eine per-sönliche Stellvertreterin/ein persönlicherStellvertreter zu wählen. Die in anderen Aus-schüssen und der Vertretungskörperschaftvielerorts praktizierte Reihenfolgevertretungist im JHA unzulässig. Aus der Formulie-rung „persönlich“ ergibt sich, dass bei einergleichzeitigen Verhinderung der o. g. Perso-nen dieser Platz im JHA unbesetzt bleibenmuss.

Vorsitz/konstituierende Sitzung Die/der Vorsitzende wird in der konstituie-renden Sitzung des Ausschusses vom JHAselbst gewählt. Zur konstituierenden Sitzunglädt die/der bisherige Vorsitzende/r ein, daes sich beim JHA um ein „permanentes Ver-fassungsorgan“ handelt und dieser somitsolange bestehen bleibt, bis sich ein neuerJHA konstituiert hat. Wer die konstituierendeSitzung bis zur Neuwahl der Vorsitzenden,des Vorsitzenden leitet, ist gesetzlich nichtausdrücklich verankert. Entsprechende §§40 Abs.2, 58 Abs. 5 Gemeindeordnungdürfte diese Aufgabe der Bürgermeisterin,dem Bürgermeister beziehungsweise derAltersvorsitzenden, dem Altersvorsitzendengebühren. Der/die Vorsitzende und sein/ihrStellvertreter/in sind gem. § 50 Abs. 2 Ge-meindeordnung bzw. § 35 Abs. 2 Kreisord-nung in getrennten Wahlgängen zu wählen.Die Wahl kann durch offene Abstimmungvollzogen werden, soweit diesem Verfahrenniemand widerspricht. Gemäss § 4 Abs. 5AG KJHG NW müssen Vorsitzende undStellvertreter der Vertretungskörperschaftangehören und in dieser Eigenschaft im JHAsein.

Rechtliche Regelungen zur Arbeit des Jugendhilfeausschusses

231/2010

Jugendhilfeaktuell

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JugendhilfeaktuellJugendhilfeausschüsse als zentrale Beteiligungsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe

24 1/2010

Jugendhilfeausschüsse als zentrale Beteiligungsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe

Positionspapier zur Ausgestaltung der Zweigliedrigkeit der Kinder- und Jugendhilfe

beschlossen auf der 104. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

vom 23. bis 25. April 2008 in Chorin

Die Jugendämter bestehen nach geltender Rechtslage aus dem Jugendhilfeausschuss und der entsprechen-den Verwaltung (sog. Zweigliedrigkeit des Jugendamtes). In den §§ 70, 71 SGB VIII sind Organisation, Zu-sammensetzung, Aufgabenzuschnitt und Beschlussrecht des Jugendhilfeausschusses als Bestandteil desJugendamtes detailliert geregelt.

Aufgrund der durch die Föderalismusreform erfolgten Grundgesetzänderungen könnten in den Ländern Dis-kussionen darüber entstehen, ob die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes beibehalten werden soll. Für die Zukunft der Jugendhilfe wird daher entscheidend sein, welche Schlüsse die Länder aus den neuen gesetz-lichen Grundlagen ziehen und welche Möglichkeiten sie nutzen werden.

Aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter gibt es keinen Anlass, von der Zweiglied-rigkeit der Jugendämter abzugehen. Vielmehr sollte aus folgenden Gründen an der bewährten zweigliedri-gen Struktur der öffentlichen Jugendhilfe festgehalten werden:

– Die jugendhilferechtlich verankerte Beteiligung der Adressaten sowie der von freien Trägern vorgeschla-genen Mitglieder an der Planung und Ausgestaltung der Leistungen entspricht in besonderer Weise demmodernen Ansatz der Bürgerbeteiligung.

– Der Jugendhilfeausschuss ist wesentliches Element partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischenöffentlicher und freier Jugendhilfe und von Bürgerbeteiligung und hat damit Vorbildfunktion für anderekommunale Gremien. Es ist daher überlegenswert, eine derart gestaltete Form der Zusammenarbeit zwi-schen Verwaltung und Bürgerschaft auch in anderen Bereichen der kommunalpolitischen Entscheidungs-findung nutzbar zu machen.

– Der Jugendhilfeausschuss ist einziger kommunaler Ausschuss, in dem auch von den Trägern der freienJugendhilfe vorgeschlagene Mitglieder mit ihrer Fachkompetenz stimmberechtigt vertreten sind undin den verschiedenste Organisationen (z. B. Polizei, Richter, Schulen) durch Entsendung von weiterenMitgliedern ihre Kompetenzen einbringen. So können aktuelle Themen wie z. B. Jugendkriminalität/Ju-gendgewalt unter Beteiligung von Maßnahmeträgern, Justiz und Verwaltung zielführend bearbeitet wer-den.

– Die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes sichert durch die Einbeziehung von Fachkräften aus dem gesam-ten Spektrum der Träger und Kooperationspartner in einem kontinuierlichen Prozess die Erörterungauch kontroverser und unliebsamer fachlicher Themen.

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– Die Struktur und Zusammensetzung der Jugendhilfeausschüsse ermöglichen die öffentliche Artiku-lation von Anliegen und Ideen junger Menschen und ihrer Familien und verpflichten Politik zur Ausein-andersetzung damit.

– Die rechtlich verankerte Kooperation von Mandatsträgern und sachkundigen Bürgern bzw. von freien Trä-gern vor geschlagenen Mitgliedern im Ausschuss wirkt ausgleichend und verhindert die Durchsetzungeinseitiger Interessen.

– Die Erziehung von Kindern und Jugendlich ist zugleich auch immer gesamtgesellschaftlich zu verantwor-ten. Von daher ist zu vermeiden, dass Planung, Steuerung und Gewährung von Jugendhilfeleistungenin der alleinigen Verantwortung der öffentlichen Hand liegen. Diesem Strukturprinzip wird die Zweiglied-rigkeit des Jugendhilfeausschusses gerecht, in dem sie zivilgesellschaftlich tätige Akteure, wie sach-kundige Bürgerinnen und Bürger, an dem Planungs- und Gestaltungsprozess gleichberechtigt betei-ligt.

– Von der Kompetenz des Jugendhilfeausschusses profitieren alle Beteiligten. Kommunalpolitik und Ver-waltung können auf die Fachkenntnisse der Ausschussmitglieder zurückgreifen und Verbündete für po-litische Entscheidungen und Verwaltungshandeln gewinnen. Durch die koordinierte Planung von Ange-boten werden finanzielle und personelle Ressourcen sinnvoll und effizient eingesetzt.

– Die verbindliche Form der Mitwirkung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern wie stimmberech-tigten Mitgliedern aus dem Kreis der freien Träger der Jugendhilfe kann über Beiräte oder andere fakul-tative Gremien nicht in vergleichbarer Form sichergestellt werden.

In der zweigliedrigen Struktur der Jugendämter sind Kooperation, Partizipation, Vernetzung, breit reprä-sentierte Fachlichkeit und planerische Abstimmung zugrunde gelegt.Diese fachliche Ausrichtung korrespondiert mit einem modernen Ansatz der Bürger- und Betroffenbeteiligung.Der Jugendhilfeausschuss wird in seiner jetzigen Verfasstheit hohen fachlichen Anforderungen in besonde-rer Weise gerecht. Jugendhilfeausschüsse sind von daher auch in Zukunft als zentrale Beteiligungsstruktu-ren der Kinder- und Jugendhilfe beizubehalten.

Erläuterung:

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) ist ein Zusammenschluss der 17 Landesjugendämter im Bun-desgebiet, die in ihrem jeweiligen Einzugsbereich überörtliche Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen; z. B. Fortbildung für Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe und vielfältige Beratungshilfe für die örtlichen Jugendämter und die Träger der freien Jugend-hilfe, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhabenund Weiterentwicklung der Jugendhilfe (...)

Die Mitglieder der BAGLJÄ haben sich zum Ziel gesetzt, gemeinsame Verfahrensweisen und Grundsätze in der Jugendhilfe im Bun-desgebiet zu entwickeln. Die BAGLJÄ nimmt zu Gesetzentwürfen im Bereich der Jugendhilfe auf Bundesebene Stellung und bringt da-bei ihre Anregungen und Vorschläge aus der Sicht der überörtlichen Träger der Jugendhilfe in das Gesetzgebungsverfahren ein. Die dafür erforderliche Abstimmung geschieht durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch während der Arbeitstagungen, durch laufendegegenseitige Unterrichtung über grundsätzliche Angelegenheiten und durch die Mitarbeit in verschiedenen Fachgremien, wie z. B. inder Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe (AFET), in der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) und im Deutschen Verein für öf-fentliche und private Fürsorge (DV).

Mit ihren Stellungnahmen, Empfehlungen und Arbeitshilfen wendet sich die BAGLJÄ auch über diese Internetseiten an die Öffentlich-keit und an die Fachpraxis.

Aus: http://www.bagljae.de/ Download vom 29.12.09

Jugendhilfeaktuell Jugendhilfeausschüsse als zentrale Beteiligungsstrukturen der Kinder- und Jugendhilfe

251/2010

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JugendhilfeaktuellEckpunktepapier zu den Anforderungen an die Strukturen der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe

26 1/2010

Eckpunktepapier zu den Anforderungenan die Strukturen der örtlichen

öffentlichen Jugendhilfe

beschlossen auf der 103. Arbeitstagungder Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter

vom 19. bis 21. November 2007 in Münster

I.Am 01.09.2006 ist die so genannte „Föderalismusreform“ in Kraft getreten, durch die Gesetzgebungszustän-digkeiten zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden. Während auch zukünftig materiell-rechtliche Be-stimmungen in Bundesgesetzen, die Ansprüche für den Einzelnen und damit einhergehende Verpflichtun-gen enthalten, landesrechtlich nicht geändert werden können, wird den Ländern durch die Änderung desArt. 84 Abs. 1 und des Art. 125a sowie Einfügung des Art. 125b in das Grundgesetz ein erweiterter Gestal-tungsspielraum eingeräumt, die Einrichtung der Behörden und der Verwaltungsverfahren bei der Umsetzungvon Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit zu regeln. Sofern der Bund in diesen Bereichen Vorschriftenerlässt, können die Länder nach Art. 84 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz hiervon abweichende Regelungen treffen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hat den Prozess dieser Verfassungsreform fach-lich begleitet. Als Ergebnis ihrer Überlegungen empfiehlt sie den Ländern die bewährten, effizienten und kostengünstigen Strukturen der Jugend hilfe auch im Rahmen der Umsetzung der Föderalismusreform zuerhalten.

Nach Auffassung der BAGLJÄ muss zur Wahrnehmung von Rechten aus dem SGB VIII auch zukünftig fürjeden Bürger, für Kinder, Jugendliche und deren Eltern klar erkennbar sein, wer auf kommunaler Ebene derrichtige Ansprechpartner ist. Dies gilt gleichermaßen für das „Jugendamt“ als Ansprechpartner von ande-ren Institutionen und Organisationen. Nicht zuletzt setzt beispielsweise wirksamer Kinderschutz zwingendvoraus, dass offensichtlich ist, an welche Stelle man sich bei einer vermuteten Gefährdung des Kindeswohlswenden kann/muss. Nicht zuletzt sieht sich Jugendhilfe der Verpflichtung einer umfangreichen Zusammen-arbeit mit anderen Institutionen gegenüber (z. B. Gesundheitswesen, Schule, Polizei, Justiz, Arbeitsverwal-tung und Wirtschaft), wie die Kooperationspartner ihrerseits bis in die gesetzlichen Grundlagen hinein voneinem fachbehördlichen Ansprechpartner ausgehen (z. B. im Familienrecht das Zusammenspiel von Fami-liengericht und Jugendamt).Länderübergreifend muss deshalb auch in Zukunft sichergestellt sein, dass wesentliche Aufgaben der Ju-gendhilfe einheitlich wahrgenommen werden und es verlässliche Rahmenbedingungen über Ländergrenzenhinweg gibt.

II.Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter hält zur Erfüllung der Kernaufgaben der öffentlichenJugendhilfe, die im Anhang näher beschrieben werden, eine klar identifizierbare und abgrenzbare Organi-sationseinheit der Jugendhilfe, in der die Aufgaben des SGB VIII wahrgenommen werden, aus den nachfol-genden Gründen für unverzichtbar:

1. Bündelung fachlicher KompetenzDie Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien erfordert entsprechende jugend hilfefachliche Kompeten-zen und Entscheidungsverfahren. Die Bündelung dieser fachlichen Kompetenzen in einer Organisationsein-heit ist aufgrund der sich ergebenden Synergieeffekte sinnvoll. Sie stellt sicher, dass – insbesondere auchin Krisensituationen – rasch und umfassend die fachlich geeigneten, erforderlichen und kostengünstigstenHilfen geklärt und gewährt werden können.

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Jugendhilfeaktuell Eckpunktepapier zu den Anforderungen an die Strukturen der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe

271/2010

2. Bestmögliche und effektive Hilfen Die fachlichen Qualitätsanforderungen des SGB VIII erfordern eine behördliche Struktur, die ganzheitliche Hilfe-angebote aus einer Hand sicherstellt. Die Zusammenführung und Vernetzung der Aufgaben des SGB VIIIinnerhalb einer Organisationseinheit gewährleistet eine adäquate, lebenslagen- und alterspezifische, flexibleund sozialraumorientierte Aufgabenerfüllung und effektive Hilfe. Sie gewährleistet den nötigen fachlichen Aus-tausch, eine hohe Qualität und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfeangebotes. Im Vordergrundsteht dabei die kommunikative Lösung von Problemlagen und weniger der Vollzug von Vorschriften. Fort-bildung, Beratung von Trägern, Fachkräften und ehrenamtlich Tätigen sichern das fachliche Niveau der Hilfe-erbringung.

3. InteressenvertretungAuch die wirkungsvolle Wahrnehmung der Interessen junger Menschen und deren Familien in der Kommu-nalpolitik sowie die Übernahme der öffentlichen Verantwortung für das Kindeswohl erfordern einen einheit-lichen fachbehördlichen Hintergrund und für die Bürgerinnen und Bürger über kommunale Grenzen und Lan-desgrenzen hinaus erkennbare Anlaufstellen.

4. Kinderrechte/KinderschutzEin effektiver Schutz der Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen und die wirkungsvolleWahrnehmung der Garantenstellung der Jugendhilfe erfordern eine behördliche Struktur in der alle damit ver-bundenen Aufgaben in einer Einheit gebündelt sind und nicht auf verschiedene Verwaltungseinheiten ver-teilt werden können.

Die in vielen Bundes- und Landesgesetzen gerade im Bereich des Kinderschutzes geforderte Zusammen-arbeit zwischen „Jugendamt“ und Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht, Schule und Ärzten setzt einezentrale Anlaufstelle und damit eine klar erkennbare Behördenzuständigkeit voraus. Die Wahrnehmung desgrundgesetzlich verankerten Auftrags, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen darf in einem Land nichtweniger effektiv praktiziert werden als in einem anderen. Bloße Überschreitungen der Ländergrenzen dür-fen bei einer so bedeutenden Problematik keine unterschiedlichen Vorgehensweisen beim staatlichenWächteramt auslösen.

5. Effiziente Steuerung in Partnerschaft mit freien TrägernEine effiziente Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern erfordert eine umfassend zustän-dige Organisationseinheit auf Seiten der öffentlichen Jugendhilfe. Eine Verteilung der Jugendhilfeaufgabenauf mehrere Organisationseinheiten würde zusätzlichen Koordinierungsaufwand nach sich ziehen. Die Viel-falt der Angebote der freien Träger erfordert eine koordinierende Steuerung aus einer Hand.

6. Gewährleistungsverpflichtung für gutes AufwachsenDie Wahrnehmung der Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach SGB VIII erfordert eine um-fassende Planung aus einer Hand. Diese Verknüpfung und Abstimmung örtlicher und überörtlicher Planunggelingt nur bei einer ganzheitlichen Gewährleistungsverpflichtung.

7. Klar erkennbare Anlaufstelle für die Adressaten der JugendhilfeDass es im Organisationsgefüge kommunaler Gebietskörperschaften ein Amt gibt, welches Angebote derBildung, Erziehung und Hilfe für junge Menschen bündelt, folgt dem modernen Ansatz einer bürgernahenVerwaltung.Junge Menschen bzw. ihre Eltern müssen in der Organisation der Jugendhilfe eine leicht zugängliche undauffindbare Anlaufstelle finden für ihre jeweiligen Anliegen im Bereich der Prävention, Förderung und Unter-stützung, der Erziehung und des Schutzes vor Gefährdungen.

8. QualitätsentwicklungAus dem in der Föderalismusreform Teil 2 verfolgten Reformansatz ergibt sich ein verstärkter Bedarf an in-terkommunalen und Ländervergleichen. Vergleichbare Strukturen sind eine Voraussetzung für eine geord-nete Daten“landschaft“, die ein systematisches Benchmarking unterstützen kann und somit eine überregio-nale Qualitätsentwicklung erst ermöglicht.

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Anhang

Kernaufgaben der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe

1. Kernaufgaben im Bereich der Erbringung von LeistungenIm Bereich der Erbringung von Leistungen hat die öffentliche Jugendhilfe auf örtlicher Ebene folgende Aufgaben wahrzunehmen:• Planungs- und Steuerungsaufgaben i.S.d. Jugendhilfeplanung nach §§ 80, 81 SGB VIII; das Jugendamt trägt die Gesamtverant-

wortung und hat die Gewährleistungspflicht nach § 79 SGB VIII, d.h., dass das Jugendamt Angebote und Leistungen, die nichtbzw. nicht in ausreichendem Maße durch Träger der freien Jugendhilfe erbracht werden, selbst bereitstellen muss

• Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII• Kontrolle der Pflegestelle nach § 37 SGB VIII• Bewilligung von Leistungen nach §§ 13 Abs. 3, 19, 20, 21, 23, 24, 27 bis 35a, 39 bis 41 SGB VIII• Kostenheranziehung nach §§ 91 ff. SGB VIII/Kostenbeteiligung nach § 90 SGB VIII sowie nach Landesrecht• Kostenerstattung nach §§ 89 ff. SGB VIII• Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII• Bildung und Initiierung von Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII• Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe bei Aufenthalt im Ausland in Fällen des § 88 SGB VIII• Führung der und Meldungen zur Statis tik (§ 102 SGB VIII)• Vermittlungstätigkeit bei der Ausübung der Personensorge nach § 38 SGB VIII• Sicherung des behördlichen Sozialdatenschutzes und der Auskunftserteilung• Förderung nach § 74 SGB VIII ggf. i.V.m. der jeweiligen Landeshaushaltsordnung• Förderung von Jugendverbänden nach §§ 12, 74 ggf. i.V.m. der jeweiligen LandeshaushaltsordnungWeitere Kernaufgaben im Leistungsbereich ergeben sich aus anderen Bundesgesetzen (UVG, Adoptionsvermittlungsgesetz etc.) undaus Landesrecht.

2. Kernaufgaben im Bereich der „anderen Aufgaben“Hierzu gehören:• Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII bzw. zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII• Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII• Sicherstellung der Umsetzung des Schutz auftrags durch freie Träger• Aufgaben der Kostenerstattung und Kos tenheranziehung (§§ 89b, 89d, 91 ff. SGB VIII)• Vorschläge für Pflegschaften und Vormundschaften (§ 53 Abs. 1 SGB VIII)• Führung von gesetzlichen Amtsvormundschaften nach § 1791c BGB (§§ 55, 56 SGB VIII)• Mitteilung des Eintritts von Vormundschaften an das Vormundschaftsgericht (§ 57 SGB VIII)• Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (§ 58a SGB VIII)• Aufnahme und Ausfertigung von Beurkundungen, Beglaubigungen und vollstreckbarer Urkunden nach §§ 59, 60 SGB VIII• Sicherung des behördlichen Sozialdatenschutzes und der Auskunftserteilung nach §§ 61 ff. SGB VIII• Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (§ 81 SGB VIII)• Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII• Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren (§§ 50 bis 52 SGB VIII)• Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 52a SGB VIII)• Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern (§ 53 SGB VIII)• Beistandschaft, Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft (§ 55 SGB VIII)Damit sind die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe erfasst. Daneben besteht die Aufgabenwahrnehmung der freien Träger der Jugend-hilfe im unmittelbaren Zusammenwirken mit dem Jugendamt wie im Rahmen eigenständiger, selbst bestimmter Betätigung für Kinder,Jugendhilfe und ihre Familien. Stand: 07.12.2007

JugendhilfeaktuellKernaufgaben der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe

28 1/2010

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Jugendhilfeaktuell Rolle und Aufgabe des Jugendhilfe ausschusses in der Jugendhilfeplanung

291/2010

BegriffsdimensionenDer Begriff Jugendhilfeplanung hat verschie-dene Bedeutungsdimensionen, die in derallgemeinen Diskussion oft vermischt wer-den. Vorab soll hier eine Klärung dieser Be-griffsdimensionen stattfinden.

Gesetzliche AufgabeZunächst benennt „Jugendhilfeplanung“ dieAufgabe, die im § 80 SGB VIII als Dreischrittvon Bestandsfeststellung, Bedarfsermittlungund Maßnahmeplanung festgeschrieben ist.

Prozesse„Jugendhilfeplanung“ wird auch verwendet,um die planerischen und kommunikativenProzesse zu bezeichnen, die zur Erfüllung derAufgabe gem. § 80 SGB VIII notwendig sind.

FunktionenJugendhilfeplanung kann auch eine Funktionim Jugendamt meinen, d.h. die definierteAufgabenzuschreibung, die mit der Stellen-beschreibung des Jugendhilfeplaners bzw.

der Jugendhilfeplanerin verbunden ist. Da-neben gibt es so etwas wie eine faktischeAufgabenzuschreibung im Jugendamt, alsodas tatsächlich durch die Personen der Ju-gendhilfeplanung wahrgenommene Spek-trum von Aufgaben (u.a. Projektmanage-ment, Datenaufbereitung).

Person(en)Die planenden Personen können in ihrer Ge-samtheit auch als „Jugendhilfeplanung“ be-zeichnet werden.

PlanungsergebnisseSchließlich firmieren auch die Planungser-gebnisse, z.B. Fachpläne, oft unter dem Be-griff „Jugendhilfeplanung“.

Für die verantwortlichen Personen in denJugendhilfeausschüssen ist eine Unterschei-dung der beschriebenen Begriffsdimensio-nen in dem Zusammenspiel mit der Verwal-tung und den Trägern der Jugendhilfehilfreich.

Thomas Fink

Rolle und Aufgabe des Jugendhilfe -ausschusses in der Jugendhilfeplanung

Thomas Fink ist Diplom Sozial -arbeiter und arbeitet im LWL-Landesjugendamt Westfalen alsFachberater für Jungendhilfepla-nung und Organisationsentwick-lung.

Jugendhilfe-planung

Aufgaben gem.§ 80 SGB VIII

Planungs-ergebnisse

(u.a. „Pläne“)

Planerische undkommunikative

Prozesse

Funktion imJugendamt Person(en)

Jugendhilfeplanung

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JugendhilfeaktuellRolle und Aufgabe des Jugendhilfe ausschusses in der Jugendhilfeplanung

30 1/2010

Rechtliche Grundlage des JHADer Jugendhilfeausschuss hebt sich von an-deren kommunalen Ausschüssen ab, da erein durch Bundesgesetz (SGB VIII) bestimm-ter kommunaler Ausschuss ist, der sich mitallen Angelegenheiten der Jugendhilfe zubefassen hat. Dazu hat der Gesetzgeberihn – neben einem Anhörungs- und Antrags-recht – mit einem eigenen (eingeschränkten)Beschlussrecht ausgestattet (§ 71 Abs. 3SGB VIII). Zudem hat der Gesetzgeber das Jugend-amt als zweigliedrige Behörde konstituiert,was bedeutet, dass Jugendhilfeausschussund Verwaltung des Jugendamtes eine Ein-heit bilden. Sie haben gemeinsam die Kin-der- und Jugendhilfe und damit die jugend-hilfe- und familienpolitische Richtung derKommune bzw. des Kreises mit zu gestal-ten. Als weitere Besonderheit ist die gesetzlicheRegelung der Besetzung des Ausschusseszu nennen: Träger und Institutionen, die dieAngebote für Kindern und Jugendliche undderen Familien bereitstellen, sind als stimm-berechtigte und/oder beratende Mitglieder indie Ausschussarbeit eingebunden.

Aufgabe des JHADer Jugendhilfeausschuss hat sich mit allenAngelegenheiten der Jugendhilfe zu befas-sen, insbesondere mit der Erörterung aktu-eller Problemlagen junger Menschen undihrer Familien sowie Anregungen und Vor-schläge für die Weiterentwicklung der Ju-gendhilfe, der Jugendhilfeplanung und derFörderung der freien Jugendhilfe zu ma-chen.

Der Jugendhilfeausschuss ist von seinenpotentiellen Möglichkeiten her gesehen dasbedeutendste und einflussreichste Gremiumfür die Jugend- und Familienpolitik einerKommune. Dabei hat er drei generelle Funk-tonen zu erfüllen,• eine elementare Steuerungsfunktion für

die kommunale Jugend- und Familien-politik(Der Jugendhilfeausschuss ist für denRahmen dessen verantwortlich, wasKindern, Jugendlichen, junge Erwachse-nen und Eltern angeboten wird)

• Belange von Kindern, Jugendlichen, jun-gen Erwachsenen und Eltern in derkommunalen Politik zur Geltung brin-gen. („ [...] dazu beitragen, positive Lebens-bedingungen für junge Menschen undihre Familien sowie eine kinder- und fa-

milienfreundliche Umwelt zu erhaltenund zu schaffen“, § 1 Abs. 3 Ziffer 4SGB VIII)

• Verantwortung für die Jugendhilfepla-nung zu tragen.

Der Jugendhilfeausschuss ist somit ein zen-trales Gremium für die kommunale Jugend-und Familienpolitik und hat zusammen mitder Verwaltung des Jugendamtes die Ver-pflichtung, ein ausreichendes und rechtzei-tiges Angebot an Leistungen, Diensten undEinrichtungen der Jugendhilfe für Kinder, Ju-gendlichen, junge Erwachsene und derenEltern bereit zu stellen.

Aufgaben des Jugendhilfeausschussesin der JugendhilfeplanungJugendhilfeplanung ist durch das SGB VIIIein für alle öffentlichen Träger der Jugend-hilfe verpflichtendes Instrument. Ein Instru-ment, das u.a. ermöglichen soll, bewussteund reflektierte Entscheidungen zur Gestal-tung der Jugendhilfeinfrastruktur in derKommune zu treffen. Für diese Entschei-dungsfindung – ein bedarfsgerechtes An-gebot der öffentlichen und freien Jugendhilfevorzuhalten, zu verändern oder ggf. zu er-weitern bzw. einzuschränken – benötigt derJugendhilfeausschuss Daten und Fakten,die durch die Jugendhilfeplanung vorberei-tet werden.

Um dies in ein abgestimmtes Verfahren mitfestgelegten Zielen einmünden zu lassen sollder Jugendhilfeausschuss der Verwaltung• einen Planungsauftrag unter Berück-

sichtigung sachlicher und personellerRessourcen erteilen,

• ein Planungskonzept verabschieden,• und ein Berichtswesen/Controlling ver-

einbaren.

Um der Gestaltung jugend- und familienpo-litischer Anforderungen im Zusammenhangmit der Stadt- bzw. Kreisentwicklung nach-zukommen, hat der Jugendhilfeausschussstrategische Ziele zu formulieren. In diesemZusammenhang ist die Unterstützung durchdie Verwaltung, insbesondere durch die Ju-gendhilfeplanung, von entscheidender Be-deutung.

Die Steuerungsaufgaben des Jugendhilfe-ausschusses, für die qualitativ gute planeri-sche Vorgaben benötigt werden, haben sicherheblich intensiviert. Deutlich wird, dasssich der Gesetzgeber an verschiedenenStellen durch die Einbindung der Jugendhil-

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feplanung eine verbesserte Ausgangslagefür politische Entscheidungen verspricht.Damit nehmen Anspruch und Aufgabenstel-lung für die Jugendhilfeplanung erheblichzu.

Um zu gewährleisten, dass der Jugendhilfe-ausschuss seine strategischen jugend- undfamilienpolitischen Aufgaben erfüllt und sei-nem Gestaltungsauftrag gerecht wird, benö-tigt der Jugendhilfeausschuss eine Jugend-hilfeplanung, die innerhalb der VerwaltungProbleme angemessen aufarbeiten und Ent-scheidungsalternativen gut vorbereitenkann. Dafür ist im Jugendamt eine adäquatesachliche und personelle Ausstattung fürden Aufgabenbereich Jugendhilfeplanungnotwendig.

Der Text und die Inhalte dieses Beitrags sindim Wesentlichen den „Empfehlungen derLandschaftsverbände Rheinland und West-falen-Lippe zur kommunalen Jugendhilfe-planung“ entnommen. Die Empfehlungenkönnen ab sofort zu einem Preis von 10,00 €bestellt werden.

Bestelladresse:LWL-Landesjugendamt WestfalenWarendorfer Str. 2548133 MünsterAlicia SchmidtE-Mail: [email protected].: 0251/591 – 5611Fax: 0251/591 – 275

Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne

311/2010

Jugendhilfeaktuell

Vom Wirksamkeitsdialog zum Kinder-und JugendförderplanDas Kinder- und Jugendförderungsgesetz inNordrhein-Westfalen verpflichtet die Kom-munen zur Entwicklung eines Förderplanesauf der Grundlage der kommunalen Ju-gendhilfeplanung, der für jeweils eine Wahl-periode der Vertretungskörperschaft festge-schrieben wird (§ 15 Abs. 4). Damit kommenauf die Kommunen neue Herausforderungenzu, die sich besonders durch folgendeAspekte beschreiben lassen: So wie dasKinder- und Jugendförderungsgesetz be-reichsübergreifend die Offene Kinder- undJugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit,die Jugendsozialarbeit und den erzieheri-schen Kinder- und Jugendschutz umfasst,sollen die zu entwickelnden Förderpläneebenfalls nicht nur feldspezifisch angelegtwerden, sondern die gesamte Kinder- undJugendförderung beschreiben.

Intendiert ist eine Planung, die über die Ju-gendhilfe hinausgeht: die Planungsprozessesollen „mit den Zielen anderer Planungsbe-

reiche der Kommunen abgestimmt werden,soweit diese sich auf die Lebenssituationvon Kindern und Jugendlichen beziehen“ (§8 Abs. 3). Gemeint sind damit Wohnum-feld- und Verkehrsplanung, Anlage und Un-terhaltung von Spielflächen sowie die bauli-che Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen(§ 6 Abs. 2).

Der Jugendhilfeplanung kommt eine zen-trale Bedeutung zu; das Gesetz spricht voneiner „ständigen Aufgabe des örtlichen Trä-gers der öffentlichen Jugendhilfe“ und einer„Verpflichtung, auf neue Entwicklungen ent-sprechend zu reagieren“ (§ 8 Abs. 1). Die Ju-gendhilfeplanung hat ebenfalls die Koordina-tion mit anderen Planungsbereichen derKommune sowie die Beteiligung der freienTräger von Anfang an zu gewährleisten: „Aufder Grundlage partnerschaftlichen Zusam-menwirkens sollen geeignete Beteiligungs-formen entwickelt werden“ (§ 8 Abs. 4).

Die Forschungsstelle „SozialraumorientiertePraxisforschung und –entwicklung (FSPE)“

Prof. Dr. Ulrich Deinet

Kommunale Kinder- und JugendförderpläneBestandsaufnahme, inhaltliche Bewertung und möglicheKonsequenzen für die künftige Planung

Prof. Dr. Ulrich Deinet arbeitetan der Fachhochschule Düssel-dorf im Fachbereich Sozial- undKulturwissenschaften mit demSchwerpunkt Didaktik und me-thodisches Handeln/Verwaltungund Organisation.

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an der Fachhochschule Düsseldorf wurdevom MGFFI im Rahmen des 9. Jugendbe-richt des Landes beauftragt, eine Expertisezur Bestandsaufnahme und inhaltlichen Be-wertung der ersten Kinder- und Jugendför-derplänen zu erstellen sowie Konsequen-zen für die künftige Planung zu formulieren.Dazu wurden die von den Landesjugendäm-tern Rheinland und Westfalen Lippe erhobe-nen Daten auf Landesebene zusammenge-führt und genutzt (s.u.), vorliegende Kinder-und Jugendförderpläne (KJFPe) ausgewer-tet sowie leitfadengestützte Interviewsdurchgeführt. Der folgende Beitrag basiertauf dieser Expertise1

Die Felder der Jugendförderung

JugendverbandsarbeitDie in der Expertise untersuchten kommu-nalen Entwicklungen zeigen, wie sich dieJugendverbandsarbeit durch die Entwick-lung der KJFPe noch stärker als bisher so-zialräumlich verortet und ihre Angebote nichtmehr so sehr nur verbandsspezifisch gese-hen werden, sondern als Bestandteile derKinder- und Jugendförderung in einer Kom-mune. Es stellt sich also die Frage der Öff-nung der Jugendverbände, weg aus demNischendasein, hin zu einem Selbstver-ständnis als Bestandteil kommunaler Infra-struktur, ohne die verbandstypischen Profilezu verlassen. Dabei spielen sowohl sozial-räumliche Aspekte eine bedeutende Rolle,als auch die Förderung des Ehrenamtes,die weit über die frühere Funktion des ehren-amtlichen Mandats hinausgeht und heuteAspekte einer zivilgesellschaftlichen Orientie-rung an den Ressourcen der Menschen undder Förderung ihres Engagements und ihrerSelbstverantwortung sieht.

Bausteine und Verfahren, die auf Landes-ebene entwickelt wurden, können von örtli-chen Jugendverbänden adaptiert werden,um an die allgemeinen Entwicklungen derJugendförderung Anschluss zu gewinnen.Dazu gehört auch eine Kultur von Wirksam-keits- und Qualitätsdialogen, so wie sie imBereich der Offenen Kinder- und Jugendar-beit schon seit längerem entwickelt wordenist. Da die Jugendverbände in Nordrhein-Westfalen in starkem Maße auch Träger der

Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind unddeshalb selbst eine intensive Verbindung zuden dortigen Qualitäts- und Wirksamkeits-dialogen haben, ist die Verbindung beiderBereiche trotz unterschiedlicher Strukturen,Arbeitsansätze und Methoden in Zukunftsehr gut denkbar. Einen Rahmen bieten da-für sozialräumliche Ansätze, die von denThemen und Bedarfen von Kindern und Ju-gendlichen in einem überschaubaren Sozi-alraum ausgehen und danach fragen, wel-che Angebote notwendig sind. Dieinstitutionellen bzw. gesetzlichen Unter-schiede zwischen Offener Kinder- und Ju-gendarbeit und Jugendverbandsarbeit wer-den durch ein solches Vorgehen weitgehendüberwunden. Dabei geht es nicht um eineunzulässige Vermischung beider Bereiche,sondern um die Frage, welche Angebotefür die Entwicklung von Kindern und Ju-gendlichen, insbesondere unter dem Aspektder außerschulischen und informellen Bil-dung notwendig sind.

Offene Kinder- und JugendarbeitAls zentraler Bereich der meisten KJFPs er-scheint die Offene Kinder- und Jugendarbeit(OJKA). Aufgrund der Zahl der vorhandenenEinrichtungen besonders im Bereich derGroßstädte sind sehr unterschiedliche kon-zeptionelle Profile und sozialräumliche Orien-tierungen in den unterschiedlichen Stadt -teilen entstanden.Eine sozialräumlicheOrientierung der Jugendhilfe insgesamt hatsich im Bereich der Jugendförderung bisherin der Offenen Kinder- und Jugendarbeit amdeutlichsten durchgesetzt.

Viele Kommunen, Träger und Einrichtungenbesitzen durch den Wirksamkeitsdialogschon ein zum Teil weit entwickeltes Quali-tätsmanagement. In zahlreichen Kommu-nen ist dieses Qualitätsmanagement (Wirk-samkeitsdialog) so weit gediehen, dass esansatzweise auf andere Bereiche übertragenwerden konnte.

Wie kaum ein anderer Bereich der Jugend-arbeit steht die Offene Kinder- und Jugend-arbeit als öffentliche Dienstleistung in derkommunalpolitischen Diskussion und wirdzum Teil als kommunale Ressource für dieBearbeitung aktueller Themen (vgl. offeneGanztagsgrundschule etc.) „genutzt“.

JugendhilfeaktuellKommunale Kinder- und Jugendförderpläne

32 1/2010

1 Weitere Informationen auf der Internetseite derForschungsstelle über: Fachhochschule Düssel-dorf/Fachbereich6/Forschung/FSPE/Deinet

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JugendsozialarbeitIn kaum einem Bereich wird die Dynamik dersozialpolitischen Veränderungen so deutlichwie im Bereich der Jugendsozialarbeit.Schulsozialarbeit, Übergangsmanagement,Kooperation mit den Trägern und Institutio-nen der Arbeitsmarktpolitik zeigen jetztschon starke Öffnungstendenzen des KJFPin Richtung kommunaler Bildungsplanungund einer Beschreibung weit über die Ju-gendhilfe hinaus.

Andererseits gibt es auch traditionelle For-men der Jugendsozialarbeit, die Qualität ha-ben und in den Plänen beschrieben werdensollen, so dass hier eine gewisse Diskre-panz besteht zwischen der Beschreibungvorhandener Arbeitsbereiche und der Ent-wicklung neuer Strukturen. Deshalb sind zunächst Klärungsprozesseim Bereich Jugendsozialarbeit selbst not-wendig, d.h. es müssen Ziele und Maßnah-men definiert werden, die sich aus dem Drei-ecksverhältnis zwischen Jugendhilfe, Schuleund Agentur für Arbeit bzw. Träger derGrundsicherung ergeben.

Kinder- und JugendschutzDie Themen des Kinder- und Jugendschut-zes werden von den Jugendämtern unter-schiedlich eingeschätzt: So wird zum Teildie Mitarbeit bei Jugendschutzkontrollen ab-gelehnt, in anderen Beispielen aber auchals Chance begriffen. Vielfach zeigt sich,dass die Themen des Kinder- und Jugend-schutzes in den großen Bereichen der Offe-nen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendver-bandsarbeit und Jugendsozialarbeit besseraufgehoben sind und dort entsprechend be-arbeitet werden. Daneben gibt es die klas-sische, typische Veranstaltungsorientierungdes Kinder- und Jugendschutzes, oft inkreisweit organisierten Veranstaltungen,etwa im Bereich des Jugendmedienschut-

zes oder der Drogenprävention.

Fazit und EinschätzungenDer förderpolitische Aspekt mit der Siche-rung der Finanzierung über eine Legislatur-periode war auch für die freien Träger zunächst die Hauptmotivation, sich entspre-chend an der Gestaltung der Pläne zu betei-ligen. Wie im Bereich der Jugendverbands-arbeit dargestellt, waren damit nicht seltenMittelzuwächse bzw. zusätzliche Projektför-derungen verbunden.

Dennoch kann man nicht sagen, dass diesdie einzige Funktion des KJFP ist: Die Aus-wertungen der Interviews lassen vielmehrden Eindruck zu, dass über die finanzielleAbsicherung hinaus fachliche Fortschritteerzielt werden konnten. Die jugend- und för-derpolitischen Rahmenbedingungen sinddurch die Einführung des KJFP jetzt so ge-staltet, dass sie auch eine mittel- und länger-fristige inhaltliche Diskussion zulassen, ohnedass die nächste Haushaltsplanberatungschon wieder „ins Haus steht“.

Die im Gesetz genannten Querschnittsauf-gaben und Schnittstellen lassen sich zumTeil nur rudimentär in den ersten Plänen wie-der finden, sind aber bei der Planung derzweiten Pläne zum Teil als deutliche Heraus-forderung formuliert worden, etwa im Be-reich von Partizipation oder Kooperation mitSchule.

Von der Bestands- zur sozialräumlichenBedarfsorientierungDie ersten Kinder –und Jugendförderplänewaren insgesamt sehr stark einrichtungs-und bestandsbezogen, Themen wie der öf-fentliche Raum (Spielflächen usw.) oder dieaußerhalb von Projekten und Einrichtungenliegenden Bildungsräume von Kindern undJugendlichen – etwa auch Spielflächen –

Kommunale Kinder- und Jugendförderpläne

331/2010

Jugendhilfeaktuell

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wurden kaum thematisiert.

Auch spielen hier zwei Planungsparadigmeneine Rolle, die kontrovers zueinander stehen:Eine strikt sozialräumlich orientierte Planunggeht von den Bedarfen in den Sozialräu-men aus und fragt von daher nach notwen-digen Einrichtungen, Projekten und Angebo-ten.

Demgegenüber steht das klassische Pla-nungsparadigma der Jugendhilfeplanungmit dem Dreischritt: Bestand, Bedarf, Maß-nahmeplanung. Es gibt viele Hinweise dar-auf, dass sich eine sozialräumlich orientiertePlanung durchsetzt und die KJFP eine sol-che Planung auch unterstützen, in dem siedie Segmentierung der Felder weitgehendaufheben und eher die Möglichkeit bieten,danach zu fragen, welche Bedarfe durchwelche Angebote und Projekte aufgegriffenwerden können.

Auf dem Weg zu einer integrierten JugendförderungDie Befunde der Expertise sprechen dafür,dass im Rahmen des KJFP eine stärkereQuerverbindung zwischen den vier Berei-chen (s.o.) der Jugendförderung geschaffenwerden konnte. Diese werden zwar als ei-genständig profilierte Bereiche dargestellt,sind aber Teile einer gemeinsamen Kinder-und Jugendförderung einer Kommune bzw.eines Kreises. Wenn diese Integration (ohneunzulässige Vermischung) der unterschied-lichen Bereiche im Sinne einer bedarfsorien-tierten Kinder- und Jugendförderung in denzweiten Plänen weiter umgesetzt werdenkann, könnte damit eine stärkere Profilie-rung des gesamten Bereiches der Kinder-und Jugendförderung verbunden werden,etwa gegenüber großen Partnern wieSchule, aber auch innerhalb der Jugend-hilfe, z.B. den Hilfen zur Erziehung. Die aus

der Sicht externer Partner wie der Schule oftunverständlichen Differenzierungen zwi-schen den einzelnen Bereichen könntendurch die Entwicklung der KJFP überwun-den werden zugunsten der Gesamtdarstel-lung der Kinder- und Jugendförderung mitihren unterschiedlichen Schwerpunktberei-chen.

Vor diesem Hintergrund können Kinder- undJugendförderpläne zu einem Instrumentwerden, mit dem die Segmentierung desFeldes überwunden und die gesamte Ju-gendförderung den gesellschaftlichen Be-dingungen entsprechend besser entwickeltwerden kann. Die Jugendförderung musssich dafür heute als ein Gesamtfeld mit ver-schiedenen Spezialbereichen verstehen.Viele Anzeichen sprechen dafür, dass dieEntwicklung von KJFP diesen Prozess för-dert. Durch die KJFP lösen sich Abgren-zungen und Profile der Einzelbereiche zu-nehmend auf und vorhandeneSegmentierungen werden zum Teil über-wunden.

Zusammenfassende Darstellung derAuswertung der Förderpläne durch dieLandesjugendämter

Grundlage der Expertise war auch die Aus-wertung der kommunalen Kinder- und Jugendförderpläne durch die beiden Lan-desjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe, jeweils in ihren Zuständigkeitsberei-chen. Eine erste Auswertung erfolgte in denJahren 2006 und 2007. 2009 haben beideLandesjugendämter weitere Pläne ausge-wertet, die Daten für ihren Bereich zusam-mengeführt und für die landesweite Darstel-lung zur Verfügung gestellt. DieseDatenbasis konnte hier nicht ausgebreitetwerden, kann aber bei der ForschungsstelleFSPE abgerufen werden.

JugendhilfeaktuellKommunale Kinder- und Jugendförderpläne

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Wenn öffentlich über demografische Ent-wicklungen gesprochen wird, dominiert dasBild einer „Vergreisung“ der Gesellschaft.Hintergrund ist die zukünftige Altersvertei-lung der Bevölkerung. Als gesicherte Er-kenntnis gilt, dass die Bevölkerungsgröße inDeutschland seit einigen Jahren abnimmtund immer weniger Kinder geboren wer-den. Dies und die steigende Lebenserwar-tung führen zu einem Anstieg des durch-schnittlichen Lebensalters. So wird sichlangfristig das Verhältnis zwischen jungenund alten Menschen hinsichtlich der Größeihrer Population weiter zu Ungunsten derjungen Bevölkerung verändern. Während fürden Einzelnen die Aussicht erfreulich ist, einlanges Leben bei besserer Gesundheit zuverbringen, ist die Gesellschaft auf die damitverbundenen Kosten und die Frage, wie sieverteilt werden sollen, weniger vorbereitet.Die klare Tendenz, dass die Bevölkerung inDeutschland im Durchschnitt immer älter,aber auch immer weniger wird, lässt mitun-ter den Eindruck entstehen, es gehe beidem Thema demografische Entwicklung al-lein um die numerische Zu- und Abnahmevon Bevölkerungsgruppen. Demgegenübersind die Auswirkungen einer demografi-schen Alterung der Bevölkerung immer erstim Zusammenspiel mit politischen, sozialenund wirtschaftlichen Faktoren zu bewerten.Beispielsweise hängt das finanzielle Gleich-gewicht der Altersvorsorge nicht nur vondemografischen Veränderungen, sondernauch von wirtschaftlichen Wandlungen ab(vgl. Höpflinger 1997). Seit einigen Jahren ist die demografischeEntwicklung auch deutlich in die Aufmerk-samkeit der Kinder- und Jugendhilfe ge-rückt. Die Verantwortlichen der Kinder- undJugendhilfe haben mittlerweile die Notwen-digkeit erkannt, sich mit der zukünftigen Be-völkerungsentwicklung zu beschäftigen, undin der Fachdebatte etabliert sie sich zuneh-mend als planerische und politische Her-ausforderung.Die Beobachtung dieser Entwicklung unddie sich daraus ergebenden Konsequenzenfür die Kinder- und Jugendhilfe wurden vom

LWL-Landesjugendamt Westfalen schonAnfang der 2000er Jahre als ein wichtigesThema erkannt, so dass mehrere Analysenund Untersuchungen hierzu in Auftrag ge geben wurden (vgl. Schilling 2000;Rietzke/Schilling 2001; LandschaftsverbandWestfalen-Lippe – Landesjugendamt 2004;Fendrich/Lange/Schilling 2007). Im Juni 2009 wurde von Information undTechnik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW, ehe-mals Landesamt für Datenverarbeitung undStatistik LDS) eine weitere regionalisierte Be-völkerungsvorausberechnung vorgelegt. Da-her bietet sich an, die zentralen Aussagender Expertise Fendrich/Lange/Schilling(2007) zu aktualisieren.Die neue Vorausberechnung basiert auf denBevölkerungszahlen zum 1.1.2008 und be-rücksichtigt die Entwicklung der zentralenEinflussfaktoren (Geburtenhäufigkeit, Wan-derung und Lebenserwartung) der Jahre2003 bis 2008 (vgl. IT.NRW 2009). Im Ver-gleich zur vorherigen Bevölkerungsvoraus-berechnung mit der Bevölkerungsbasis1.1.2005 haben sich nur geringfügige Ab-weichungen ergeben. So wurde auf der Ba-sis 2005 z.B. für die 3- bis unter 6-Jährigenberechnet, dass im Jahre 2015 ihre Anzahlvoraussichtlich bei 209.775 liegen wird. Diejetzt vorliegende Vorausberechnung kommtauf einen etwas geringeren Wert von204.617. Somit liegt die Abweichung bei -6.721 Kindern was eine prozentuale Abwei-chung von -3,2% bedeutet, bei diesen lang-fristigen Betrachtungen eine zu vernachläs-sigende Größe.Somit haben die Analysen der ExpertiseFendrich/Lange/Schilling (2007) auch wei-terhin ihre Gültigkeit. Die neue Vorausbe-rechnung bietet allerdings zwei neue Per-spektiven. Zum einen zeigt die Expertisegenerell die Entwicklungen ab der Basis2005 auf, wodurch die jetzt anstehende Ent-wicklung ab 2009 nicht so deutlich wird. Sowird z.B. in der Expertise dargestellt, dassdie Anzahl der Kinder im Kindergartenalterzwischen 2005 und 2015 um 18% zurück-gehen wird. Wird die Situation ab dem1.1.2010, also der aktuellen Situation be-

Die demografischen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe gehen weiter

351/2010

Jugendhilfeaktuell

Dr. Matthias Schilling ist Wis-senschaftlicher Mitarbeiter in derArbeitsstelle Kinder- und Jugend-hilfestatistik an der TechnischenUniversität Dortmund.

Dr. Matthias Schilling

Die demografischen Herausforderungenfür die Kinder- und Jugendhilfe gehenweiter

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trachtet, ergibt sich, dass bereits ein Rück-gang von 13% vollzogen wurde und jetzt nurnoch ein Rückgang um 5% zu erwarten ist. Zum anderen ermöglicht die neue Vorausbe-rechnung einen Blick über das Jahr 2015hinaus, bis zum Jahre 2025. Dadurch wirddeutlich, ob sich die Rückgangstendenzenso weiter fortsetzen werden, oder ob es zuVerlangsamungen des Rückgangs kommt. In der Expertise wurde sehr eindringlich dar-auf hingewiesen, dass die Entwicklung inden einzelnen Kreisen und kreisfreien Städ-ten sehr unterschiedliche verlaufen. Deswe-gen wird im nachfolgenden ebenfalls die re-gionalisierte Perspektive berücksichtigt.

KindertagesbetreuungIm Bereich der Kindertageseinrichtungenhatten die demografischen Veränderungenbisher die größten Auswirkungen gehabt.Zwischen den Jahren 2000 und 2010 istdie Anzahl der Kinder im Alter von 3 bis un-ter 6 Jahren um fast 20% zurückgegangen.Die Dramatik ist deswegen weniger aufgefal-len, weil vielerorts Anfang der 2000er Jahrenoch kein umfassendes Angebot für Kinderab dem 3. Geburtstag existierten, so dasskaum Plätze ungenutzt blieben. Allerdingsgab es auch Regionen, in denen Gruppenund Einrichtungen bereits geschlossen wer-den mussten. Für die Altersgruppe der Kin-dergartenkinder (3 bis unter 6 Jahre) zeigtdie Vorausberechnung, dass der Abwärts-trend sich nicht weiter fortsetzt (vgl. Abb. 1).Es ist zwar noch mit einem leichten Rück-gang um 6% in den nächsten 5 Jahren zurechnen, aber dann wird die Anzahl der 3-bis unter 6-Jährigen für fast 10 Jahre kon-stant bleiben. Dies hängt damit zusammen,dass der Geburteneinbruch zwischen 1965und 1970 nicht mehr die Elterngenerationbetrifft und sich bei der Elterngeneration (25-bis 40-Jährige) jetzt die Geburtenstabilisie-rung ab 1970 zeigt.

Bei der Anzahl der unter 3-Jährigen sindkaum Veränderungen zu erwarten. Insbe-sondere bedeutet dies für den politisch ge-wollten Ausbau der Angebote für unter 3-Jährige, dass mit keinen demografischenEffekten gerechnet werden darf.

Erhebliche Veränderungen sind noch beiden Kindern im Grundschulalter zu erwar-ten. Ihre Anzahl wird sich um 15% bis zumJahr 2021 reduzieren. Die Auswirkungenwerden zwar für die Grundschulen erheblichsein, aber für die Ganztagsbetreuung bzw.verbleibenden Hortangebote wird sich der

JugendhilfeaktuellDie demografischen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe gehen weiter

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unter 3

3 bis unter 6

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Abb. 1: Bevölkerungsvorausberechnung ausgewähl-ter Altersgruppen im Hinblick auf das Arbeitsfeld Kin-dertageseinrichtungen in Westfalen-Lippe für den Zeit-raum 2010 bis 2025 (Indexentwicklung 2010 = 0)

Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausberechnung Basis01.01.2008, Düsseldorf Juni 2009

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Münster, krfr. Stadt Dortmund, krfr. Stadt Bielefeld, krfr. Stadt Paderborn, Kreis Gelsenkirchen, krfr. Stadt Hamm, krfr. Stadt Bochum, krfr. Stadt Borken, Kreis Bottrop, krfr. Stadt Herford, KreisWestfalen-Lippe Gütersloh, Kreis Herne, krfr. Stadt Ennepe-Ruhr-Kreis Steinfurt, Kreis Hagen, krfr. Stadt Siegen-Wittgenstein, Kreis Coesfeld, Kreis Lippe, Kreis Recklinghausen, Kreis Soest, Kreis Unna, Kreis Olpe, Kreis Märkischer Kreis Minden-Lübbecke, Kreis Warendorf, Kreis Hochsauerlandkreis Höxter, Kreis

3 bis unter 6-Jährige

jeweils am 01.01.

Abb. 2: Bevölkerungsvorausberechnung für die Kinderim Alter von 3 bis unter 6 Jahren in den Kreisen undkreisfreien Städten der Region Westfalen-Lippe für denZeitraum 2010 bis 2025 (Indexentwicklung 2010 = 0)

Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausberechnung Basis01.01.2008, Düsseldorf Juni 2009

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demografische Rückgang kaum direkt aus-wirken. Ein mögliches Szenario könnte aller-dings sein: Durch den demografischenRückgang wird die Existenz vieler Grund-schulen in Frage gestellt werden und dieAngebote der offenen Ganztagsgrundschulekönnten durchaus ein Vorteil im zu erwarten-den Wettbewerb der Existenzsicherung derGrundschulen sein. Dies könnte indirekt zueiner Ausweitung der Plätze in der offenenGanztagsgrundschule führen, die über derangestrebten Versorgungsquote von 20%liegt.

Die beschriebenen Entwicklungen sind aller-dings nur Durchschnittswerte für die RegionWestfalen-Lippe. Der Blick auf die regiona-lisierte Vorausberechnung macht sehrschnell deutlich, dass es erhebliche regio-nale Differenzen geben wird. Besonders wirdsich dies bei den Kindern im Kindergarten-alter auswirken. In der Langfristperspektivebis 2025 wird es Rückgänge von bis zu18% im Kreis Höxter und Zuwächse bis zu9% in Münster geben, eine erheblicheSpanne von 27 Prozentpunkten.

Kinder- und JugendarbeitIm Bereich der Kinder- und Jugendarbeit,der tendenziell mit ältern Altersgruppen zutun hat, sind in den nächsten 15 Jahrendurchaus merkliche Veränderungen zu er-warten. Die Anzahl der 10 bis unter 14-Jäh-rigen aber auch die Anzahl der 14- bis un-ter 18-Jährigen wird deutlich um 25% bzw.27% zurückgehen (vgl. Abb. 3).

Die regionale Betrachtungsweise lässt dar-über hinaus erkennen, dass es Kreise gebenwird, in denen der Rückgang der zentralenGruppe der Kinder- und Jugendarbeit beibis zu 37% liegen wird (vgl. Abb. 4).

Denkt man über Auswirkungen auf das Ar-beitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit imZusammenhang mit der Bevölkerungsent-wicklung nach, können hinsichtlich der Ver-änderungen von benötigten Personalres-sourcen und der Einrichtungsstruktur indiesem Arbeitsfeld keine konkreten Aussa-gen erfolgen, wie dies für das Arbeitsfeld derKindertageseinrichtungen mittels vorgege-bener Platz- und Personalquoten möglichist. Denn für die Kinder- und Jugendarbeitexistieren diese verbindlichen Personal-Ju-gendlichen-Quoten nicht, entsprechendeStatus-quo-Berechnungen können hier nurHinweise auf Entwicklungstendenzen ge-ben (vgl. Landschaftsverband Westfalen-

Die demografischen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe gehen weiter

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Jugendhilfeaktuell

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10 bis unter 14

14 bis unter 18

Abb. 3: Bevölkerungsvorausberechnung ausgewähl-ter Altersgruppen im Hinblick auf das Arbeitsfeld Kinder-und Jugendarbeit in Westfalen-Lippe für den Zeitraum2010 bis 2025 (Indexentwicklung 2010 = 0)

Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausberechnung Basis01.01.2008, Düsseldorf Juni 2009

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Inde

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g 20

09 =

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Münster, krfr. Stadt Bielefeld, krfr. Stadt Dortmund, krfr. Stadt Herford, Kreis Paderborn, Kreis Bochum, krfr. Stadt Gelsenkirchen, krfr. Stadt Gütersloh, Kreis Herne, krfr. Stadt Bottrop, krfr. StadtWestfalen-Lippe Minden-Lübbecke, Kreis Warendorf, Kreis Soest, Kreis Borken, Kreis Hamm, krfr. Stadt Steinfurt, Kreis Ennepe-Ruhr-Kreis Lippe, Kreis Olpe, Kreis Hagen, krfr. Stadt Recklinghausen, Kreis Unna, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Coesfeld, Kreis Märkischer Kreis Höxter, Kreis Hochsauerlandkreis

14 bis unter 18-Jährige

Abb. 4: Bevölkerungsvorausberechnung für die Kinderim Alter von 14 bis unter 18 Jahren in den Kreisen undkreisfreien Städten der Region Westfalen-Lippe für denZeitraum 2010 bis 2025 (Indexentwicklung 2010 = 0)

Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausberechnung Basis01.01.2008, Düsseldorf Juni 2009

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Lippe – Landesjugendamt 2004, S. 23 f.).Ein Rückgang der Kinder- und Jugend -lichenzahlen zieht daher nicht zwangsläufigeinen Rückgang des Personals nach sich.Denn neben der rein quantitativen Bevölke-rungsentwicklung ist für die Planungen zumeinen ebenso von Bedeutung, welche Ver-änderungen sich in den nächsten Jahrenregionalspezifisch hinsichtlich der Bevölke-rungsstruktur der für dieses Arbeitsfeld rele-vanten Altersgruppen zeigen. Hierzu zähltzum Beispiel für die Art der Angebote im

Sinne einer Zielgruppenorientierung, wie sichder Anteil der Jugendlichen mit Migrations-hintergrund regional verändert. Zum anderensind Wandlungen mit Blick auf regionale Ein-flussfaktoren zu beachten, wie eine stärkereBelastung sozioökonomischer Lebenslagen(vgl. Fendrich/Lange/Schilling 2007, Kapitel3): Beispielsweise muss in Stadtteilen mit ei-ner hohen Arbeitslosen- und Sozialhilfequotezusätzlich berücksichtigt werden, dass Fa-milien nicht viel Geld für kommerzielle Frei-zeitaktivitäten zur Verfügung haben und dieKinder und Jugendlichen aus ökonomischschlechter gestellten Familien verstärkt aufAngebote der örtlichen Kinder- und Jugend-arbeit zurückgreifen müssen. Inwieweitdurch den Rückgang der Adressatenzah-len in der Jugendarbeit auch ein geringererFinanzierungsbedarf entsteht, kann über dieQuotierung der Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter pro Jugendlicher/m, also einer Perso-nal-Jugendlichen-Quote, auf Grund deroben genannten Schwierigkeiten sinnvoller-weise daher nicht erfolgen.

Hilfen zur ErziehungDie Hilfen zur Erziehung werden grundsätz-lich von allen Altersgruppen in Anspruch ge-nommen, so dass die Ungleichzeitigkeitender Veränderungen der Altersgruppen in die-sem Feld von besonderer Bedeutung sind.Die Anzahl der unter 6-Jährigen wird relativkonstant bleiben, die 6- bis unter 12-Jähri-gen werden noch um 18% und die über12-Jährigen werden um bis zu 30% zurück-gehen.

Was bedeuten diese demografischen Verän-derungen nun für die Hilfen zur Erziehung,insbesondere vor dem sich nun verstärktabzeichnenden Trend sinkender Kinder- undJugendlichenzahlen bis 2025, von der nun

JugendhilfeaktuellDie demografischen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe gehen weiter

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Abb. 5: Bevölkerungsvorausberechnung ausgewähl-ter Altersgruppen im Hinblick auf das Arbeitsfeld Hilfenzur Erziehung in Westfalen-Lippe für den Zeitraum 2010bis 2025 (Indexentwicklung 2010 = 0)

Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausberechnung Basis01.01.2008, Düsseldorf Juni 2009

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auch der kostenintensive Bereich der Heim-erziehung betroffen sein wird? Denn sin-kende Kinderzahlen gleichen sich nun nichtmehr durch noch anwachsende Jugendli-chenzahlen wie in den vergangen Jahrenaus. Ob der Rückgang der Kinder- und Ju-gendlichen auch einen Rückgang bei derInanspruchnahme der Hilfen zur Folge hat,kann nicht exakt bestimmt werden, da nochandere Einflussfaktoren (Veränderungen dersozioökonomischen Lebenslagen der Adre s - satinen und Adressaten sowie ihrer Eltern,jugendamtsspezifische Wahrnehmungs-,Definitions- und Entscheidungsprozesse,politisch-fiskalische Situation der jeweiligenKommunen, Wechselwirkungen zwischenstationären und nicht-stationären Hilfen, Ver-änderung der Rechtsgrundlagen, vgl. aus-führlich Fendrich/Lange/Schilling 2007, S.64ff.) von teilweise erheblicher Bedeutungsind. Allerdings ist schon zu erwarten, dassbei den erheblichen Rückgängen mit bis zu30% auch Auswirkungen auf die notwen-dige Höhe der Angebote zu erwarten sind.

FazitDie neu vorgelegten Vorausberechnungenbestätigen die bisher berechneten Auswir-kungen auf die einzelnen Arbeitsfelder derKinder- und Jugendhilfe weitgehend, aller-dings ergeben sich durch den neuen Aus-gangspunkt Anfang 2010 veränderte Herausforderungen für die einzelnen Arbeits-felder. Der Rückgang der Kinder im Kindergarten-alter wird sich nur noch bis 2015 fortsetzten.Dann wird die Anzahl relativ konstant blei-ben, so dass mit keinen weiteren Rückgän-gen im Kindergarten zu rechnen ist. In den bisherigen Betrachtungen bis 2010wurde immer hervorgehoben, dass die An-zahl der Jugendlichen noch weiter steigen

wird. Dieser Prozess ist inzwischen abge-schlossen. Alle ältern Altersgruppen wer-den teilweise erheblich, regional sogar bis zu37% zurückgehen. Diese deutlichen Rück-gänge werden sicherlich nicht ohne Auswir-kung auf die Arbeitsfelder der Jugendarbeitund Hilfen zur Erziehung bleiben, auch wenndie konkreten Auswirkungen auf Grund viel-fältiger anderer Einflussfaktoren nicht exaktberechnet werden können.

Literatur:Fendrich, S./Lange, J./Schilling, M.: Aus-wirkungen der Bevölkerungsentwicklung aufdie Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfebis zum Jahr 2015 in Westfalen-Lippe, Dort-mund 2007.Höpflinger, F.: Bevölkerungssoziologie. EineEinführung in bevölkerungssoziologischeAnsätze und demographische Prozesse,Weinheim 1997.Information und Technik Nordrhein-Westfa-len (IT.NRW): Vorausberechnung der Bevöl-kerung in den kreisfreien Städten und Krei-sen Nordrhein-Westfalens 2008 – 2030/2050, Düsseldorf 2009.Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Lan-desjugendamt (Hrsg.): Jugendhilfestrategien2010. Abschlussbericht der wissenschaftli-chen Begleitung, Münster 2004.Ritzke, T./Schilling, M.: Auswirkungen desBevölkerungsrückgangs auf die Kinder- undJugendhilfe bis zum Jahr 2010 im Rhein-land. Eine Arbeitshilfe für Jugendämter, Dort-mund 2001.Schilling, M.: Auswirkungen des Bevölke-rungsrückgangs auf die Kinder- und Ju-gendhilfe bis zum Jahr 2010 in Westfalen-Lippe, Dortmund 2000.

Die demografischen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe gehen weiter

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Jugendhilfeaktuell

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JugendhilfeaktuellJugendpolitik ist genauso wie Jugend selbst: Spannend

40 1/2010

Frau Seifert, Sie waren neun Jahre Vorsit-zende des Landesjugendhilfeausschusses– wird die Arbeit nach so langer Zeit nichtauch mal langweilig?

Maria Seifert: Nein, absolut nicht. Das hateinen ganz einfachen Grund: In der Jugend-arbeit gibt es immer wieder ganz neue Her-ausforderungen und Probleme. Auf diesemuss man sich einstellen mit ebenso neuenIdeen und Lösungen. Wie unsere Gesell-schaft ändern sich die Kinder und Jugend-lichen und ihre Bedürfnisse, brauchen die Eltern andere Hilfen, stellen andere Forde-rungen an Staat und Gesellschaft. Wer indiesem Bereich arbeitet, wird schnell mer-ken, dass sich Jugendpolitik auf die sichständig verändernden Lebenslagen von El-tern und Kindern einstellen muss. Jugend-politik ist wie die Jugend selbst: Spannend.

Welche waren die wichtigsten Themen, dieSie in Ihrer Amtszeit mitgestalten konnten?

Maria Seifert: Herausragend war sicherdas neue Kinderbildungsgesetz, KiBiz. Esbeinhaltete nicht nur einzelne Neuerungen,sondern war etwas ganz Neues. Alle Betei-ligten – Eltern, Erzieherinnen, Träger undKommunen – mussten sich auf Verände-rungen einstellen. Das führte dazu, dass allefürchteten, gerade sie seien die „Benachtei-ligten“. Der Landesjugendhilfeausschuss hatte beider Diskussion um dieses Gesetz große Ge-staltungsmöglichkeiten, weil viele Beteiligteum einen Tisch saßen. So konnten wir nichtzuletzt über unser hoch anerkanntes Lan-desjugendamt Bedenken, Anregungen undauch Forderungen in das Ministerium trans-portieren.Bemerkenswert: Es gelang uns immer wie-der, als Landesjugendhilfeausschuss mit ei-ner Stimme zu reden, obwohl neben denMitgliedern der Landschaftsversammlung,den Vertretern des LWL, den Religionsge-meinschaften und den Vertretern von Ge-sundheits-, Justiz-, Schul- und Arbeitsver-waltung eine Vielzahl von Trägern der

Jugendhilfe mit unterschiedlichen Hinter-gründen beteiligt sind.

Welche Themen haben Sie zudem beschäf-tigt?

Maria Seifert: Die Kindeswohlgefähr-dung war ein nicht nur aktuelles, sondernauch wichtiges Thema. Obwohl es immerwieder diskutiert und nach neuen Hilfen ge-sucht wurde, haben nicht zuletzt die er-schütternden Fälle von Kindesvernachlässi-gung, -missbrauch oder -tötung das Themain besonderem Maße auf die Tagesordnunggebracht.

Für den Ausschuss wichtig war auch überJahre die Sicherung des JugendhofesVlotho. Trotz harter Einsparungen hat esdas Team des Jugendhofes geschafft, eininteressantes Angebot im Bereich der Wei-ter- und Fortbildung zu erhalten, das nachwie vor gut angenommen wird. Ich freuemich, dass der Jugendhof im Rahmen desKonjunkturpaketes II nun auch baulich undenergetisch erneuert wird.

Ein Thema war ebenfalls immer wieder dieBetreuung der Kinder mit Behinderun-gen, deren Anzahl stetig steigt. Wir habenuns erfolgreich bemüht, nicht nur den überdreijährigen Kindern mit Behinderung eineBetreuung in Regelkindergärten, sondernnun auch eine u3-Betreuung für Kinder mitBehinderung zu gewährleisten.

Wie werden diese Angebote angenommen?

Maria Seifert: Vor rund 20 Jahren habenwir mit unserem „Westfälischen Modell“ be-gonnen. Damals wurden etwa 70 Kinder mitBehinderung in Regelkindergärten betreut.Heute sind es 5.600 integrativ geförderteKinder mit Behinderung in Regelkindergär-ten in Westfalen-Lippe, wofür der LWL rund50 Mio. Euro bereitstellt. Die u3-Betreuung startete erst im Juni 2009.Die Anmeldezahlen belegen aber schonheute, dass es einen hohen Bedarf gibt.

Maria Seifert ist Vorsitzende desLandesjugendhilfeausschusses

„Jugendpolitik ist genauso wie Jugend selbst: Spannend“Interview mit Maria Seifert, Vorsitzende des Landes jugendhilfeausschusses

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Einmal weg von den Inhalten – und hinein indie für Laien weniger spannende Arbeits-ebene. Was hat Ihnen in der Ausschussar-beit Sorgen bereitet und was hat Ihnen gutgefallen?

Maria Seifert: Fangen wir mit dem Gutenan: Besonders befriedigend fand ich, dassmittlerweile in der Zusammenarbeit zwi-schen Landesjugendhilfeausschuss als po-litischem Gremium und Landesjugendamtals Verwaltung die Zielvereinbarungen zumAlltag gehören. Am Anfang eines jeden Jah-res wird die Vereinbarung geschlossen –und in meiner gesamten Amtszeit wurde sieimmer erfüllt.

Und das Schlechte?

Maria Seifert: Was wir im Grunde immerhinbekommen haben, aber was manchmalauch sehr beschwerlich war: Die Diskussio-nen um das liebe Geld. Das spielte eine be-sondere Rolle, wenn zum Beispiel die freienTräger im Ausschuss über etwas beratenmussten, was ihre Arbeit mitbetraf und aufder anderen Seite die, die zahlen solltenoder mussten: Das Land und die Kommu-nen.

Welche Themen werden Jugendpolitiker -innen und -politiker in den kommenden Jah-ren ganz oben auf der Agenda stehen ha-ben?

Maria Seifert: Das Thema „Kinder und Ju-gendliche mit Migrationshintergrund“ wirddie Jugendpolitik noch stärker fordern alsbisher, da bin ich mir sicher. In vielen Bal-lungsgebieten werden in fünf bis zehn Jah-ren mehr als die Hälfte der unter 18-Jährigenzu dieser Gruppe gehören. Man muss ihnenihre Identität lassen und zugleich versuchen,sie in unsere Gesellschaft zu integrieren.Dazu gehört zum Beispiel auch, mancheFamilien zu überzeugen, dass es gut ist, dieKinder früh in Kindergärten zu geben – undnicht zu denken, dass man damit schlechteEltern abgibt.

Sehen Sie neben der Herkunft der Jugend-lichen weitere einschneidende Veränderun-gen?

Maria Seifert: Wie schon gesagt, Jugendverändert sich ständig. Das merkt man zumBeispiel daran, dass die heutige Jugendklassische Offene Tür-Konzepte oder Ju-gendzentren nicht unbedingt immer an-

nimmt. Vielleicht sollte man einmal überneue Ideen nachdenken, wo und wie Ju-gendliche zusammenkommen können, da-mit sie nicht auf den Rathaustreppen oderan Busbahnhöfen herumhängen. Mein Ein-druck ist jedenfalls, dass man gar nicht un-bedingt wahnsinnig teuer ausgestatteteRäumlichkeiten braucht, sondern dass klei-nere Einheiten und einfache Räume oft aus-reichen, damit sich die Jugendlichen treffenkönnen.

Das würde auch besser zu den immer lee-reren Kassen passen.

Maria Seifert: Ja, obwohl gerade im Kin-der- und Jugendbereich auch in der Zukunftneue finanzielle Mittel notwendig sein wer-den. Denken Sie an den Bereich der u3-Be-treuung, die nach dem ausdrücklichen Wil-len aller erweitert worden ist.

Was raten Sie Ihrer Nachfolgerin oder IhremNachfolger und allen neuen Mitgliedern desLandesjugendhilfeausschusses?

Maria Seifert: Das Ziel muss für jeden sein,gute Jugendpolitik zu machen. Dazu ge-hört, dass man kompromissbereit ist. Unddie Kompromisse dürfen nicht einseitig aus-fallen. Das ist natürlich nicht einfach, dennoft gehen die Partikularinteressen der einzel-nen Fraktionen oder Institutionen, die imAusschuss vertreten sind, ja auch auseinan-der. Wir haben es in den vergangenen Jah-ren aber eigentlich immer geschafft, für alleMitglieder tragfähige Lösungen hinzube-kommen. Zudem rate ich allen, die sich mitJugend auseinandersetzen, nicht nur überdie jungen Leute und Kinder zu reden, son-dern mit ihnen. Im Laufe der Jahre habe ichviele Einladungen zum Beispiel des Landes-jugendrings, politischer Jugendorganisatio-nen oder freier Gruppen angenommen, ummich direkt mit den Jugendlichen unterhal-ten zu können. Oft habe ich dabei auch dieErfahrung gemacht, dass man gerade beiVeranstaltungen und in direkten Gesprächenviel für die politische Arbeit mitnehmen kann.

Aus: „Das Landesjugendamt. Der Bericht2005 2009“, Hrsg.: LandschaftsverbandWestfalen-Lippe, Landesjugendamt, Schu-len und Koordinationsstelle Sucht, 2009

Jugendpolitik ist genauso wie Jugend selbst: Spannend

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Jugendhilfeaktuell

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JugendhilfeaktuellDas Neue Kommunale Finanz manage ment

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Die Doppikeinführung, mehr als ein reines HaushaltsprojektDer wesentliche Baustein der aktuellen Ver-waltungsreform ist die Einführung einesneuen Rechnungswesens. Dieses neueRechnungswesen orientiert sich an der kauf-männischen doppelten Buchführung und„… gilt immer dann als Referenzmodell,wenn die spezifischen Ziele und Aufgabendes Rechnungswesen einer Kommune demnicht entgegenstehen.“ (Modellprojekt „Dop-pischer Kommunalhaushalt in NRW“ (Hrsg.),S. 27). Das neue Rechnungswesen ist ein-gebettet in ein betriebswirtschaftliches Ge-samtkonzept, dass in der Erweiterung des„Neuen Steuerungsmodells (NSM)“ und der„Renaissance“ des Produktbegriffes weitüber eine bloße Veränderung des Buchfüh-rungsstils hinaus geht und deshalb als„Neues Kommunales Finanzmanagement“(NKF) bezeichnet wird. Die Doppikeinfüh-rung ist mehr als ein reines Haushaltsprojekt,da nicht nur mehr Transparenz über denRessourcenverbrauch und das wirtschaftli-che Ergebnis einer Kommune erreicht wer-den soll, sondern eine optimierte Steuerungder Verwaltung durch Zielvereinbarungenund Kennzahlbildung angestrebt wird.

Kernstück ist der Neue Kommunale Haus-halt, in dem nicht nur, wie im kameralenHaushalt, Einnahme und Ausgaben bezo-gen auf das Haushaltsjahr abgebildet wer-den, sondern neben den umfassenden Fi-nanzinformationen auch die Fachinformationdargestellt werden. Mit der Einführung desNKF wurde, durch das zentrale Element desHaushaltsplanes, ein verbindlicher Standardgesetzt. Dieser Haushaltsplan ist in verschie-dene Teilpläne unterteilt. Seine Ausgestal-tung ist in der Gemeindehaushaltsverord-nung gesetzlich geregelt. Die zentralenBe richte sind demnach der Teilergebnis-und Teilfinanzplan bzw. die Teilergebnis- undTeilfinanzrechnung auf der Produktbereichs-ebene, mit den verbindlichen Elementen: • Finanzen § 3 GemHVO NW NKF• Personal § 4 Abs. 2 i.V.m. § 12 und § 40

GemHVO NW NKF

• Produkte § 4 Abs. 2 i.V.m. § 12 und §40 GemHVO NW NKF

• Ziele und Kennzahlen § 4 Abs. 2 i.V.m.§12 und § 40 GemHVO NW NKF

In dem neuen Haushalt werden nicht nur dieFinanzdaten der einzelnen Produktbereichewie der Jugendhilfe veröffentlicht (und damitauch transparent gemacht), sondern auchdie Ziele der kommunalen Jugendhilfe unddie erwarteten Wirkungen der kommunalenProdukte bzw.der Leistungen der Jugend-hilfe. Die Produkte und Leistungen sind keinSelbstzweck, sondern werden auf Grundvon Zielsetzungen und zur Deckung von Be-darfslagen als Dienstleistung für die Bürgererbracht. Die Steuerung erfolgt über Ziel-vorgaben und über den Output ( Anzahl undQualität der Produkte) und den Outcome,(Qualität und Wirkung der Leistungen). Ziel-vorgaben, Output und Outcome werden an-hand eines kennzahlgestützten Bewertungs-system in die finanztechnische Darstellungmit aufgenommen und extern (durch Politik)bewertet. Die Produkte werden also in einenkonstruktiven Zusammenhang von Zielen,Wirkung und Kosten gebracht. Durch dieDarstellung dieses konstruktiven Zusam-menhanges, den erst das NKF ermöglicht,erfährt das Produkt seine finanztechnischeBedeutung und wird budgetrelevant.

Das zentrale Thema des NKF Haushaltist Steuerung, und Steuerung der Lei-stungen der kommunalen Jugendhilfeist ein zentrales Thema des kommuna-len Jugendhilfeausschusses.

Der Jugendhilfeausschuss ist das zentralekommunale Gremium, in dem die Jugend-hilfe koordiniert, geplant und gesteuert wird.Der Jugendhilfeausschuss bestimmt durchseine Arbeit, wie die kommunal- und ju-gendpolitischen Themen im Sinne der Kin-der, Jugendlichen und Familien im fachpoli-tischen Diskurs behandelt werden undwelche Entscheidungen dazu letztendlichgetroffen werden. Die Qualität der Aus-schussarbeit hat direkte Auswirkungen auf

Sven Werk, Dipl. Sozialpäda -goge, Dipl. Sozialwirt leitet in derStadt Dorsten die Abteilung Ju-gendförderung/Sonderdienstebeim Amt für Familie und JugendSchule und Sport.

Sven Werk

Das Neue Kommunale Finanz manage mentBedeutung für den kommunalen Jugendhilfeausschuss

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die Qualität der Angebote, Maßnahmen undInitiativen vor Ort. Durch den § 71 Abs 2,Abs 3 SGB VIII werden dem kommunalenJugendhilfeausschuss die Entscheidungs-befugnis und auch die Entscheidungsver-pflichtung für alle Angelegenheiten der Ju-gendhilfe auferlegt.

Die Bedeutung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für den Jugendhilfe-ausschuss ergibt sich aus der zentralenSteuerungsbedeutung für die Kommunal-verwaltung insgesamt. Die einseitige Finanz-dominanz des kameralen Haushaltes wirdaufgeben und durch ein Ressourcenver-brauchskonzept und dem zentralen Ziel derErgebnissteuerung ersetzt.

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverord-nung NRW (GemHVO NRW) verdeutlichtden Umfang der Aufgaben, die sich für denJugendhilfeausschuss ergeben. „Für die ge-meindliche Aufgabenerfüllung sollen pro-duktorientierte Ziele unter Berücksichtigungdes einsetzbaren Ressourcenaufkommensund des voraussichtlichen Ressourcenver-brauchs festgelegt sowie Kennzahlen zurZielerreichung bestimmt werden. Diese Zieleund Kennzahlen sollen zur Grundlage derGestaltung der Planung, Steuerung und Er-folgskontrolle des jährlichen Haushalts ge-macht werden.“

Keine Ergebnissteuerung ohne Zielfest-legungDamit wird dem Jugendhilfeausschuss zu-nächst die Verantwortung für die Prognosean dem kommunalen Bedarf von Jugendhil-feprodukten und -leistungen übergeben.Hierzu ist eine gut aufgestellte Jugendhilfe-planung notwendig. In einigen Kommunenwird diese neuerdings durch einen Fach-controller/eine Fachcontrollerin ergänzt. Dasgrundlegende Ziel ist, ein abgestimmtesFach- und Finanzcontrolling zu entwickeln,das Ziele, Bedarfslagen, Produkte, Leistun-gen, Mengen und Finanzen bewertbar inBeziehung setzt und aufbereitet, um einestrategische (für den Ausschuss) und eineoperative (für das Amt) Steuerung zu er-möglichen.

Bevor jedoch eine Bedarfsprognose abge-geben werden kann, ist eine Verständigungüber die strategischen Ziele der kommuna-len Jugendhilfe notwendig. Hierzu könnenmethodisch beispielsweise Zukunftswerk-stätten, Strategiesitzungen oder gesonderteArbeitsgemeinschaften durchgeführt wer-

den. Das kann bei veränderten Mehrheitennach der Kommunalwahl aufgrund neuerAusschusszusammensetzungen auch zu ei-ner strategischen Neuausrichtung der kom-munalen Jugendhilfe führen. Die vorherige Verständigung über die Ziel-setzung ist zwingend notwendig, da nichtder Weg das Ziel ist, sondern das Ziel denWeg vorgibt (unter Berücksichtigung dervorhandenen Ressourcen). Eine strategi-sche Steuerung kann dann anhand einesRegelkreislaufes erfolgen, der sich über vierZielfelder erstreckt.

Für eine nachvollziehbare Bewertung wer-den Kennzahlen benötigt, da durch sie dieZiele, die Leistungen und der Ressourcen-einsatz quantifizierbar dargestellt werdenkönnen. Indem Vergleiche nicht willkürlichvorgenommen werden, sondern begründ-bar und dokumentiert, werden Entschei-dungsgrundlagen und Entscheidungentransparent. Durch die Begründbarkeit undTransparenz eröffnet sich auch der Einstiegin ein Qualitätsmanagement, das Geschäfts-prozesse optimiert, indem es subjektive Einschätzungen objektiviert und Verände-rungen ermöglicht. Die grundsätzliche Anfor-derung an Kennzahlen ist, dass sie Leis -tungsmengen und Wirkung abbilden, dieunmittelbar mit den jeweils vorgenanntenProduktzielen in Beziehung zu setzen sind.Dazu können Kennzahlen in unterschiedli-chen Kategorien gebildet werden.

Die Definition von Kennzahlen oder Indikato-ren hängt wesentlich von der Zieldefinitionab, da diese die Messung der Zielerreichungquantitativ darstellen sollen. Ohne einen sol-chen Bezug ist nur der Vergleich mit derVergangenheit möglich, der als einziges Kri-terium allerdings unbrauchbar ist, weil er nurdie Kategorie „besser/schlechter als im Vor-jahr“ abbildet und somit für sich genommen

Das Neue Kommunale Finanz manage ment

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Jugendhilfeaktuell

Ergebnis/Wirkung

Was soll erreicht werden?

Programme/Produkte

Was müssen wir tun?

Ressourcen

Was müssen wir einsetzen?

Prozesse und Strukturen

Wie müssen wir es tun?

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keinen ausreichenden Steuerungsgehaltdarstellt. Das bedeutet in der Praxis für dieArbeit des Jugendhilfeausschusses nebeneiner fachlichen Zieldiskussion, auch etwasZeit auf die Entwicklung von Kennzahlen zuverwenden und ggf. vorhandene Kennzah-len zu nutzen bzw. aus überörtlichen Prüfbe-richten, wie denen der Gemeindeprüfungs-anstalt (GPA NRW) o.a. zu übernehmen.Darüber hinaus ist auch die Ermittlung einerKennzahl zu beschreiben, damit interkom-munale Vergleiche auf vergleichbaren Daten-beständen durchgeführt werden können.

Kommunikation über standardisierteBerichteDie Teilpläne der kommunalen Haushaltekönnen auf verschiedenen Ebenen (Produkt-bereich, Produktgruppe, Produkt) gegliedertsein. Je höher die Gliederungsebene, destohöher ist in der Regel auch der Abstraktions-grad der jeweiligen Kennzahl. Das kanndazu führen, dass die steuerungsrelevan-ten Fragen (wie z.B. durch welches Pro-dukt, wird Ziel x am ehesten erreicht undwelcher Aufwand steckt dahinter) nicht imAusschuss behandelt werden, sondern aus-schließlich zum laufenden Geschäft der Ver-waltung werden. Um hier Abhilfe zu schaf-fen, ist ein ergänzendes Berichtswesennotwendig, das differenzierter die Produkt-wirkungen und –qualitäten beschreibt, als esder kommunale Haushaltsplan auf seinerhohen Gliederungsebene ermöglicht. Einsolches Berichtswesen ist auch deshalbnotwendig, da (Kenn-) Zahlen für sich ge-nommen keine bis wenig Aussagekraft be-sitzen. Die unerlässliche Interpretation vonZahlen kann hier strukturiert erfolgen. Obder Ausschuss einen jährlichen Bericht oder

auch unterjährige Berichte erhält, ggf. beiAbweichungen bezogen auf ein strategi-sches Ziel, hängt von den örtlichen Gege-benheiten ab. Auf der Fachbereichsebeneist ein unterjähriges Berichts-/Controlling-verfahren in jedem Fall einzuführen, um Ver-änderung zu kommunizieren und Entschei-dungen treffen zu können. Die Kennzahlenfür die Ausschussarbeit ergeben sich ausden aggregierten (zusammengefügten) Da-ten des Fachbereiches, in beiden Fällen giltaber: weniger ist mehr.

Neben einem zumeist hohen Abstraktions-grad in der Haushaltsdarstellung, stellt aucheine fehlende Kosten- und Leistungsrech-nung (KLR) ein Steuerungshindernis für denJugendhilfeausschuss dar. Die Kosten ei-nes Produktes werden in Bezug zu der Wir-kungswahrscheinlichkeit eines Produktes imHinblick auf ein definiertes Ziel gesetzt. DieFrage, ob das Ziel mit einem anderen Pro-dukt oder durch einen externen/anderenAnbieter kostengünstiger erreicht werdenkann, stellt eine erhebliche steuerungsrele-vante Information dar, ist aber ohne KLRnicht zu ermitteln. Somit bleibt ein Finanz-controlling ohne die vollständige Ermittlungaller Kostenarten zu einem Kostenträger nurStückwerk und lässt im Rahmen der Budge-tierung die positiven Argumentationslinienungenutzt.

Das Neue Kommunale Finanzmanagementhat eine hohe Bedeutung für den Jugend-hilfeausschuss: Zum einem weil dadurch die„Richtlinienkompetenz“ in Bezug auf dieAusgestaltung der Jugendhilfe vor Ort ge-stärkt, und zum anderen aber auch stärkereingefordert wird. Die Neuordnung der finanzwirtschaftlichenSteuerung bei der Leistungsmenge, Zieleund Qualität der Produkte der Jugendhilfedem Grunde nach verbindlich im Haushalts-recht verankert sind, stellt neue Anforderun-gen an die Arbeit des Jugendhilfeausschus-ses und ermöglicht neue Fragen. So ist zumBeispiel bei der Haushaltsplanberatung nichtmehr die zentrale Frage, ob die im Haushaltveranschlagten Mittel in der Heimerziehungfür das Jahr ausreichen, sondern ob mitden vorhandenen Ressourcen (einschließlichder Finanzmittel) das vorher benannte Zielbestmöglich erreicht werden kann. Somitbietet das NKF neue Möglichkeiten, diekommunale Jugendhilfe zu steuern und wei-terzuentwickeln. Dadurch, dass erst der Einstieg in ein umfassendes Finanzsystemvollzogen ist, hat auch der Jugendhilfeaus-

JugendhilfeaktuellDas Neue Kommunale Finanz manage ment

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Kategorie Beispiele

Finanzkennzahlen Kostendeckungsgrad, Kosten pro Fall nach Hilfeart

Strukturkennzahlen Jugendeinwohnerwert, Sozialräumliche Altersstaffelung

Wirkungskennzahlen Erhöhung der Rückholquote UVG um x%,Ausweitung der Tagespflege um x%

Leistungskennzahlen Fallanzahl pro Personalstelle, Anzahl jugendspezifischer Veranstaltungen

Qualitätskennzahlen Erhöhung von Kundenzufriedenheit, Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit

Schlüsselkennzahlen Verringerung der Jugendkriminalität um x%

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schuss die Möglichkeit, diese Prozesse ak-tiv mitzugestalten.

Literatur:Bachert, R., Pracht, A.: Basiswissen Con-trolling und operatives Controlling. Wein-heim 2004Bachert, R., Pracht, A.: Strategisches Con-trolling. Weinheim 2005Heinz, R.: Kommunales Management. Über-legungen zu einem KGSt– Ansatz. Stuttgart2000

Zielen, 2. Auflage Wiesbaden 2005KGSt Bericht Nr. 11/2000: StrategischesManagement IV: Fachbereichsstrategien amBeispiel der JugendhilfeKGSt Bericht Nr. 2/2004: Einführungsstrate-gien für das Neue Haushalts- und Rech-nungswesenModellprojekt „Doppischer Kommunalhaus-halt in NRW(Hrsg.): Neues Kommunales Fi-nanzmanagement. BetriebswirtschaftlicheGrundlagen für das doppische Haushalts-recht; 2. Auflage, Freiburg, 2003

Kinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsaufforderung an die Politik

451/2010

Jugendhilfeaktuell

Die Armut von Kindern in Deutschland wirdsowohl in der (Medien-)Öffentlichkeit alsauch in der Politik intensiv diskutiert. Trotzpolitischer Absichtserklärungen, diverserMaßnahmen und Initiativen konnte die Kin-derarmut allerdings bislang keineswegsnachhaltig reduziert werden. Im Gegenteil:Unabhängig von der verwendeten Daten-basis ist die Armutsbetroffenheit von Kindernnach wie vor vergleichsweise hoch und seitder Jahrtausendwende sogar noch ange-stiegen.Die offenkundige Diskrepanz zwischen dendurchaus vorhandenen Bestrebungen, Kin-derarmut zu bekämpfen einerseits und denrelativ bescheidenen Erfolgen andererseitsnimmt das Bundesjugendkuratorium (BJK)zum Anlass, zu diesem ernsten Problem ineinem reichen Land Stellung zu beziehen.Auch wenn Kinderarmut ein komplexesPhänomen ist, zu dessen Entstehung undVerfestigung unterschiedliche Bedingungs-faktoren beitragen, muss das Ziel der Ver-meidung von Kinderarmut ganz oben aufder politischen Agenda platziert werden.Denn durch Armut sind nicht nur fundamen-tale Rechte der Kinder verletzt, darüber hin-aus sind auch die Teilhabechancen am ge-

sellschaftlichen Leben sowie die Entwick-lungs- und Entfaltungschancen dieser Kindereingeschränkt. Ein Leben unter Armutsbe-dingungen verschlechtert die Chancen aufeine erfolgreiche schulische Bildungskarriere.Verminderte Berufs- und Verdienstchancenerhöhen das Risiko einer Ver er bung von Ar-mut und sozialer Benachteiligung.

Ausmaß der Kinderarmut und Auswir-kungen auf die Lebensbedingungen vonKindernIn den letzten Jahren hat sowohl in den So-zialwissenschaften als auch in der Öffentlich-keit und Politik eine intensive Debatte umKinderarmut stattgefunden. Hierbei hat sichein bedeutsamer Perspektivenwechsel voll-zogen: Nachdem zu Beginn der Diskussio-nen insbesondere die Frage im Vordergrundstand, inwiefern Kinder zur Armut ihrer Elternbeitragen, stehen nun die spezifische Betrof-fenheit und die Sichtweise der Kinder imMittelpunkt des Interesses. Die Frage ist,wie die Kinder selbst eine eingeschränktematerielle Lebenslage wahrnehmen unddeuten und über welche Handlungs- bzw.Bewältigungsstrategien sie möglicherweiseverfügen, um damit (mehr oder weniger)

Dr. Tanja Betz leitet die Arbeits-stelle Kinder- und Jugendpolitik inder Institutsleitung des DeutschenJugendinstituts e.V., München.

Dr. Tanja Betz

Kinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsaufforderungan die PolitikStellungnahme des Bundesjugendkuratoriums

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produktiv umzugehen. Auch wird anerkannt,dass eine Armutslage sowohl die Perspek-tiven und Chancen der betroffenen Kinder inder Zukunft als auch ihr Wohlbefinden inder Gegenwart beeinträchtigen kann. Kin-derarmut stellt ein mehrdimensionales Phä-nomen dar: Es umspannt sowohl eine ma-terielle Dimension (Einkommensarmut) alsauch weitere Dimensionen wie Bildung, Ein-bindung in soziale Beziehungsnetze, Wohl-befinden etc..

Zur materiellen Armut von KindernFolgt man den Daten des Sozioökonomi-schen Panels (SOEP), ist die Armutsrisiko-betroffenheit für Kinder unter 15 Jahren von15,7% im Jahr 2000 auf 26,3% im Jahr2006 und damit um mehr als 10 Prozent-punkte angestiegen. In der öffentlichen De-batte – zum Beispiel im Dritten Armuts- undReichtumsbericht der Bundesregierung so-wie in der Zwischenbilanz zum NationalenAktionsplan (NAP) – wird allerdings auch mitdeutlich niedrigeren Kinderarmutszahlenoperiert. Diese entstammen dem EuropeanSurvey on Income and Living Conditions(EU-SILC). Kritische Analysen zeigen, dassdie Untererfassung der Kinderarmut durchEU-SILC auf Probleme der Datenqualität zu-rückzuführen ist. Für ein realistischeres Bildist es also ratsam, auf die deutlich höherenKinderarmutszahlen des SOEP zurückzu-greifen; danach ist jedes vierte Kind inDeutschland von Armut bedroht.Abgesehen vom generellen Ausmaß derKinderarmut ist für mögliche Gegenmaß-nahmen besonders von Interesse, welcheGruppen von Kindern überproportional vonEinkommensarmut betroffen sind. Es las-sen sich drei Gruppen identifizieren: (1) Kin-der Alleinerziehender, (2) Kinder aus kinder-reichen Familien und (3) Kinder mitMigrationsgeschichte.

Auswirkungen von Armut auf die Le -bens lagen von KindernDie Betrachtung der materiellen Lage reichtnicht aus, um die Bedeutung von Armut undUnterversorgung für die Lebenssituation undEntfaltungschancen von Kindern in allen ih-ren Dimensionen auszuleuchten. Betrachtetman die Folgen von Armut, muss besondersinteressieren, wie die Kinder ihre materielleLage deuten, wie sie deren Auswirkungenbewältigen und welche Möglichkeiten siefür sich wahrnehmen, ihre Situation aktiv zugestalten, um eigene Ziele, Wünsche und In-teressen zu realisieren. Es gibt keine einfa-chen Zusammenhänge zwischen materieller

Lage und Einschränkungen in den Entfal-tungsräumen von Kindern. Entscheidendist, auf welche Ressourcen und Bewälti-gungsformen Eltern und Kinder zurückgrei-fen (können).Aus empirischen Studien geht übereinstim-mend hervor, dass es vielen Eltern gelingt,auch unter schwierigen materiellen Bedin-gungen gute Bedingungen für die Entfal-tung ihrer Kinder zu schaffen. Die Armuts-lage kann auch durch entsprechendeStra tegien der Kinder selbst (mit-)bewältigtwerden. Allerdings verfügen nicht alle Kinder– bzw. deren Eltern – über die gleichen Res-sourcen dafür. Familien, die komplexen Be-lastungen wie schlechten Wohnbedingun-gen, einem negativ erlebten Wohnumfeld,Krankheit, Langzeitarbeitslosigkeit, Über-schuldung und Sucht ausgesetzt sind, tra -gen ein wesentlich höheres Risiko als Fa milien mit geringeren Belastungen. Aus-wirkungen für Kinder zeigen sich dann,wenn die faktische Belastung die Bewälti-gungsressourcen überfordert und die Elterndas Gefühl entwickeln, die Situation nichtmehr beeinflussen zu können („erschöpfteFamilien“).Obwohl berücksichtigt werden muss, dasses keine mechanischen Zusammenhängezwischen materieller Armut und Beeinträch-tigungen in den Lebenslagen von Kinderngibt, lassen sich dennoch einige Folgen vonArmut benennen. Sie zeigen sich in den Ein-schränkungen der schulischen Bildungs-chancen und der Gesundheit von Kindern.Ungleichheiten in den Bildungszugängenschlagen sich zudem in informellen Bil-dungssituationen wie der Nutzung neuerMedien nieder.Kinder in Armutslagen verfügen über gerin-gere Gestaltungsspielräume und Entfaltung-schancen als Kinder, die in nicht armen Familien leben. Fehlende materielle Res - sourcen schränken die Teilhabemöglichkei-ten von Kindern und Eltern ein. Zugleichsind die Eltern angesichts des materiellenDrucks und der existenziellen Sorgen nichtselten überfordert und können daher ihreKinder nicht im gleichen Maße fördern undunterstützen wie nicht arme Eltern. Wenndann in den öffentlichen Einrichtungen (Kin-dertagesstätten, Schulen etc.) weder Zeitnoch Aufmerksamkeit für individuelle För-derung und Kompensation von Benachtei-lungen vorhanden sind, kann dies zu einernachhaltigen Beeinträchtigung der Lebens-chancen der betroffenen Kinder mit derFolge einer Reproduktion des Armutsrisikosüber die Generationen hinweg führen.

JugendhilfeaktuellKinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsaufforderung an die Politik

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Ursachen von KinderarmutUm die relativ hohe und wachsende Kin-derarmut wirksam bekämpfen zu können,bedarf es der Analyse ihrer Ursachen. Hier-bei stößt man auf weit reichende Verände-rungsprozesse auf dem Arbeitsmarkt und imFamiliensystem, auf die das gewachseneSystem sozialstaatlicher Leistungen und An-gebote (bislang) noch nicht angemessenreagiert hat. Vereinfachend und zugespitztformuliert: Während sich für Kinder und Fa-milien in den letzten Jahrzehnten längst„neue“ soziale Risiken herausgebildet ha-ben, ist der deutsche Sozialstaat mit seinemLeistungsangebot immer noch überwiegendden „alten“ sozialen Risiken des Industrie-zeitalters verhaftet. Dementsprechend be-legt auch der neue Sozialbericht der Bun-desregierung, dass sich die Prioritäten desSozialstaates in den letzten Jahrzehntenkaum geändert haben. Er sorgt nämlich –wie in den meisten anderen Ländern auch –vor allem für Alte und Kranke. Knapp 290Milliarden Euro werden an Rentner/innen,Pensionäre und Hinterbliebene überwiesen,hinzu kommen 260 Milliarden für Krankeund Invalide, was insgesamt drei Viertel al-ler Sozialausgaben im Jahre 2009 ent-spricht. Für Kinder sind dagegen lediglichknapp 70 Milliarden Euro eingeplant. DieseAltersorientierung des deutschen Sozialstaa-tes wird vor dem Hintergrund von Verände-rungen im Bereich des Erwerbsarbeitssy-stems und der Familien problematisch.Die fortschreitende Auflösung des Normalar-beitsverhältnisses führt zu einem steigen-den Anteil von Erwerbslosen sowie zu prekären und befristeten Leih- und Teil zeit -arbeitsverhältnissen, die den Beschäftigtenund ihren Familienangehörigen kein ausrei-chendes Einkommen mehr sichern („wor-king poor“) und nur eingeschränkt mit demErwerb von Leistungsansprüchen im Sinnedes SGB verbunden sind. Abgesehen vonder Ausbreitung von Niedriglöhnen und ge-ringfügigen Beschäftigungen ist der Bedeu-tungsrückgang der „klassischen Normalfa-milie“ hervorzuheben. Zwar wächst immernoch der größte Teil der Kinder in Paarhaus-halten auf, allerdings gewinnen staatlich weniger abgesicherte alternative Familienfor-men wie nicht eheliche Lebensgemeinschaf-ten oder Einelternfamilien an Bedeutung.Diese Entwicklung ist insofern für die Ein-kommensverhältnisse relevant, da die sozial-und familienpolitischen Instrumente vor-nehmlich auf die klassische Form der tradi-tionellen Ernährer-Familie ausgerichtet sindund so an der Lebenswirklichkeit zahl -

reicher Familien und Kinder vorbeizielen.Da es sich sowohl bei den erwähnten Ent-wicklungsprozessen auf den Arbeitsmärktenals auch im System familiärer Lebensfor-men um Entwicklungstrends handelt, diesich kaum vollständig umkehren lassen,müssen nachhaltige Strategien der Armuts-bekämpfung dies berücksichtigen, sich anden tatsächlichen Lebensverhältnissen vonFamilien und Kindern orientieren und dieMaßnahmen und Programme daran aus-richten, dass Kinder auch unter verändertenRahmenbedingungen förderliche Lebens-und Entwicklungschancen vorfinden.Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderar-mut müssen daher auf verschiedenen poli-tischen Ebenen ansetzen und einen Mix ausHandlungsstrategien einbeziehen. Mit Blickauf die skandinavischen Länder kann festge-stellt werden, dass Kinderarmut in dem Aus-maß, wie wir es hierzulande vorfinden,grundsätzlich vermeidbar wäre. Vorausset-zung ist, dass eine konsistente und umfas-sende Strategie entwickelt und ein aufeinan-der abgestimmtes Bündel von Maßnahmenvereinbart wird. Dabei dürfen soziale Trans-fers nicht gegen Investitionen in soziale Dien-ste und Infrastruktur ausgespielt werden,denn in beiden Bereichen bedarf es drin-gend einer Weiterentwicklung der Leistun-gen zur Verbesserung der Lebenslagen vonKindern.

2. Maßnahmen zum Abbau von Kinder-armut – Strategien zur Verbesserungder materiellen Lage von Kindern undFamilien

Armutsprävention durch Integration vonMüttern und Vätern in den ArbeitsmarktEntsprechend den Prinzipien und Grundan-nahmen der „aktivierenden“ Arbeitsmarkt-und Beschäftigungspolitik, wie sie vor allem

Kinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsaufforderung an die Politik

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Jugendhilfeaktuell

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im SGB II rechtlich verankert sind, setzt diePolitik der Bundesregierung gegenwärtiginsbesondere auf eine Prävention von Ar-mutslagen durch eine verbesserte Integra-tion von Müttern und Vätern in den Arbeits-markt. Diese Sichtweise wird sowohl durchwissenschaftliche Expertinnen und Expertenals auch durch internationale Institutionenwie die OECD und die EU propagiert. Siesteht allerdings in der Gefahr, zu einer wir-kungslosen Parole zu werden, wenn fürdiese Integration nicht genügend Arbeits-plätze zur Verfügung stehen. Empirische Be-funde zeigen zwar, dass Kinderarmut deut-lich sinkt, wenn beide Eltern einerVollzeitbeschäftigung nachgehen. Allerdingsbringt nicht jede Form der Arbeitsmarktin -tegration von Müttern und Vätern auto -matisch das Problem der Kinderarmut zumVerschwinden, denn der Anteil der Beschäf-tigungsverhältnisse, die nicht dem Muster ei-ner Vollzeitbeschäftigung entsprechen, istin den letzten Jahren stark gewachsen.Dementsprechend hat sich der Anteil der„working poor“ von 1998 bis 2006 nahezuverdoppelt und macht derzeit circa ein Drit-tel aller Einkommensbezieher aus.Das BJK stellt fest, dass die Ausweitungvon geringfügigen sowie von Teilzeit- undNiedriglohnbeschäftigungsverhältnissen dieWirksamkeit des Instruments der Integra-tion von Müttern und Vätern in den Arbeits-markt als Strategie der Armutsbekämpfungdeutlich reduziert.Wenn zutrifft, dass das Armutsrisiko von Fa-milien mit Kindern nicht nur von der Anzahlder Erwerbseinkommen, sondern vor allemauch von der Einkommenshöhe abhängt,dann kann die Strategie der Prävention vonKinderarmut durch Integration von Mütternund Vätern in den Arbeitsmarkt nur wirken,wenn auch die Höhe der Löhne politisch insAuge gefasst wird (Mindestlöhne).Das BJK weist darauf hin, dass sich hier einfolgenreicher Zielkonflikt abzeichnet. Wäh-rend im Bereich der Politik für Kinder undFamilien verstärkte Bemühungen zu ver-zeichnen sind, die Vereinbarkeit von Er-werbsarbeit und Familie für Mütter zu ver-bessern, um damit die Erwerbsbeteiligungvon Frauen insgesamt zu erhöhen und dasArmutsrisiko für sie und ihre Kinder zu redu-zieren, ergeben sich aus der Förderung vonMinijobs im Rahmen einer aktivierenden Ar-beitsmarkt- und Beschäftigungspolitik undder Steuergesetzgebung (Ehegattensplitting)gegenteilige Effekte. So führt die Förderungeines Arbeitsmarktes für geringfügige Be-schäftigungen zu einer deutlichen Zunahme

von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen undMinijobs bei Frauen bzw. Müttern mit denentsprechenden Folgen für die Einkom-mensverhältnisse in den Familien. Darüberhinaus ist das steuerpolitische Instrumentdes Ehegattensplittings mit negativen Ar-beitsanreizen für verheiratete Frauen ver-bunden, da der „Splittingeffekt“ der gemein-samen steuerlichen Veranlagung vonEhepartnern dazu führt, dass die Steuer-vorteile am größten sind, wenn die Einkom-men der beiden Partner unterschiedlich aus-fallen (bzw. einer der Partner über gar keinEinkommen verfügt). Damit konterkariert dasEhegattensplitting die Ziele und Wirkungen,die durch eine beschäftigungsorientierte Po-litik für Kinder und Familien erreicht werdensollen.Das BJK schlägt daher vor, die von Exper-tinnen und Experten seit Langem geforderteWeiterentwicklung der Steuergesetzgebungfür Ehepaare (Ehegattensplitting) endlich inAngriff zu nehmen und die Ehegattenbe-steuerung so weiterzuentwickeln, dass sichErwerbstätigkeit für verheiratete Frauen tat-sächlich lohnt und die knappen, für Kinderund Familien zur Verfügung stehenden Fi-nanzmittel gezielter denjenigen Haushaltenzu Gute kommen, in denen tatsächlich Kin-der leben. Die konsequenteste – und imHinblick auf die Arbeitsanreize effektivste –Lösung wäre die Individualbesteuerung, wiesie zum Beispiel in den skandinavischenLändern praktiziert wird.

Zur Bedeutung von SozialtransfersDas BJK vertritt die Ansicht, dass die Skep-sis gegenüber finanziellen Transfers als Mit-tel zur Bekämpfung von Kinderarmut unbe-gründet ist. Allerdings muss das zersplitterteLeistungssystem in Richtung einer Kinder-grundsicherung weiterentwickelt werden.Die Bedeutung von finanziellen Transfers imRahmen einer umfassenden Politik zur Ver-meidung von Kinderarmut wird in der öf-fentlichen Debatte meist unterschätzt. Dem-gegenüber ist daran festzuhalten, dassmaterielle Leistungen eine wesentlicheGrundlage für die Bekämpfung von Kinder-armut darstellen, auf der alle weiteren Maß-nahmen aufbauen. Ohne Sicherung der materiellen Lebensgrundlage können Maß-nahmen zur Förderung der schulischen undvorschulischen Bildung, der Kompetenzenund der Gesundheit von Kindern ihre Wirk-samkeit nicht entfalten. Allerdings ist dasbestehende, zersplitterte System unter-schiedlicher finanzieller Leistungen für Fami-lien mit Kindern (Kindergeld, Kinderzuschlag,

JugendhilfeaktuellKinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsaufforderung an die Politik

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Wohngeld etc.) nicht geeignet, Kinderarmutnachhaltig zu verringern. Die armutspräven-tive Wirkung des Kindergeldes bleibt ebensobegrenzt wie die Wirkung des Kinderzu-schlags. Nur eine Weiterentwicklung desSystems finanzieller Transfers für Familienund Kinder zu einer einheitlichen Kinder-grundsicherung könnte einen nachhaltigenBeitrag zur Vermeidung von Kinderarmutleis ten.Um die materielle Lage von armutsbedroh-ten Kindern und ihren Familien zu verbes-sern, muss das Kindergeld durch zielgrup-penspezifische Leistungen ergänzt werden,die insbesondere Familien aus dem unterenEinkommensbereich zugute kommen. Dem-entsprechend zeigen Simulationen der Wir-kungen unterschiedlicher familienpolitischerLeistungssysteme in den EU-15-Ländern,dass eine Kombination aus universellen Kin-dergeldleistungen und zielgruppenspezifi-schen Zusatzleistungen die höchste Effekti-vität – und Effizienz – hinsichtlich derReduzierung von Kinderarmut entfaltenkann.Das BJK plädiert dafür, sich bei der Ent-wicklung gezielter Transferleistungen für Kin-der und Familien im Niedrigeinkommensbe-reich verstärkt an der Idee einereigenständigen, vom Erwerbsstatus der El-tern stärker entkoppelten, Kindergrundsi-cherung zu orientieren. Dabei könnte es ineinem ersten Schritt darum gehen, an denbestehenden Leistungen (Kindergeld, Kin-derzuschlag, Wohngeld etc.) anzuknüpfenund das Leistungsniveau insgesamt – orien-tiert am materiellen Bedarf der Kinder – an-zuheben (nach dem Modell des Kindergeld-zuschlags). In einem zweiten Schritt schlägtdas BJK vor, mittelfristig zu prüfen, inwieweitdiese bislang zersplitterten Leistungen zueiner umfassenden, am Bedarf der Kinderorientierten Kindergrundsicherung zusam-mengefasst werden könnten.

Neubemessung der RegelsätzeIn Deutschland wachsen 1,7 Millionen Kin-der in Familien auf, die sozialstaatlicheGrundsicherungsleistungen nach SGB II er-halten. Diese Leistungen sollen ein Leben er-möglichen, das der Würde des Menschenentspricht, und müssen daher bedarfsge-recht ausgestaltet sein. Das BJK beanstan-det, dass die Höhe der Grundsicherungslei-stungen für Kinder keineswegs an diesenPrinzipien und Kriterien ausgerichtet wird.Aus kindbezogener Perspektive ist kritischhervorzuheben, dass Kindern lediglich einabgestufter Prozentsatz der Leistungen für

Erwachsene zugestanden wird. Die Kritikbezieht sich auch darauf, dass die willkürli-che Einteilung von Kindern in lediglich zweiAltersgruppen den altersspezifischen Be-darf dieser Bevölkerungsgruppe nicht wi-derspiegelt. Angemessen wäre dagegen einVerfahren, bei dem der tatsächliche Bedarfvon Kindern unterschiedlichen Alters rech-nerisch ermittelt und daraus die entspre-chenden Eckregelsätze für unterschiedlicheGruppen von Kindern errechnet werden.Dass der geltende Eckregelsatz den tat-sächlichen Bedürfnissen nicht Rechnungträgt, ist in einer Studie des Forschungsinsti-tuts für Kinderernährung nachgewiesen wor-den. So entsprechen die im Eckregelsatzfür Kinder unter 14 Jahren zugestandenenBeträge für die tägliche Ernährung nicht denrealen Kosten für eine gesunde und ausge-wogene Ernährung, und Ausgaben für Bil-dung sind sogar explizit aus der Regelsatz-bemessung ausgenommen, was in einemkrassen Gegensatz zum offiziell propagiertenAbbau von Benachteiligungen in den schu-lischen Bildungschancen steht.Das BJK begrüßt das Urteil des Bundesso-zialgerichts (BSG) von Januar 2009 zu denHartz-IV-Regelsätzen für Kinder unter 14Jahre. Kritisiert wird die mangelnde Begrün-dung der Leistungshöhe durch den Gesetz-geber. In einer derart wichtigen Frage wieder Deckung des Existenzminimums müsseder eigenständige Bedarf von Kindern ermit-telt und dürfe nicht lediglich von der Lei-stungshöhe eines Erwachsenen pauschalabgeleitet werden. Das gebiete das Willkür-verbot, die Menschenwürde, das Elternrechtund das Sozialstaatsgebot des Grundge-setzes. Darüber hinaus wird vom BSG einGleichheitsverstoß der Behandlung von Kin-dern in ALG-II-Haushalten im Vergleich zuKindern in Sozialhilfefamilien festgestellt, daLetztere über den Regelsatz hinaus gegebe-nenfalls Sonderbedarfe geltend machenkönnen. Beanstandet wird zudem, dass dasSozialgeld für alle Kinder bis 14 Jahre gleich– ohne weitere Altersstufung – veranschlagtwird.Das BJK hält rasche Aktivitäten der Bundes-regierung für notwendig, um diesen Mangelzu beseitigen und die Höhe der Eckregel-sätze an nachvollziehbaren Berechnungendes Bedarfs von Kindern unterschiedlichenAlters auszurichten.

3. Nachhaltige Förderung von benach-teiligten Kindern und Familien durch In-frastrukturangebote und Bildungsför-derung

Kinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsaufforderung an die Politik

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Jugendhilfeaktuell

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Finanzielle Transfers sind ein wichtiger Be-standteil einer umfassenden Strategie zurBekämpfung der Kinderarmut. Kinder undEltern, die unter prekären materiellen Be-dingungen leben, benötigen allerdings zu-sätzliche Formen der Unterstützung undFörderung, um Benachteiligungen überwin-den und umfassende Kompetenzen entwik-keln zu können. Ziel solcher Infrastrukturan-gebote sowie Unterstützungsleistungenmuss sein, sowohl die Entfaltungs- und Ent-wicklungsbedingungen der Kinder in derGegenwart als auch ihre Lebenschancen inder Zukunft zu verbessern. Hierdurch kanndie Wirkung möglicher Teufelskreise und da-mit die Reproduktion sozialer Ungleichheitendurchbrochen werden. Entsprechende An-gebote und Maßnahmen sind zum Beispiel:

• Durch den konsequenten Ausbau vonAngeboten und Einrichtungen der früh-kindlichen Bildung, Erziehung und Be-treuung und durch die konsequenteWeiterentwicklung dieses System zurElementarstufe des Bildungswesenskann ein Beitrag zur Förderung von Kin-dern geleistet werden. Es geht um eineVerbesserung der Bildungschancen vonKindern insbesondere aus sozial be-nachteiligten Familien und Familien mitMigrationsgeschichte, um die „Verer-bung“ von Bildungsbenachteiligungenund damit auch Kinderarmut langfristigzu bekämpfen. Die entsprechendenfachlichen und qualitativen Eckpunkteeiner Weiterentwicklung des Systemsder Kindertagesbetreuung sind in einerStellungnahme des BJK aus dem Jahr2008 ausführlich begründet worden.

• Angebote und Leistungen für Kinderund Eltern müssen aus einer Hand an-geboten werden. In diesem Zusammen-hang können die Familien- bzw. Eltern-Kind-Zentren genannt werden, die ineinigen Bundesländern nach dem Vor-bild der englischen Early-Excellence-Centers gegründet wurden. Über dieKindertageseinrichtungen lassen sichnicht nur diejenigen Eltern erreichen, dieohnehin an einer Förderung der Bildungund Entwicklung ihrer Kinder interes-siert sind, sondern auch Eltern aus be-nachteiligten Lebenslagen, zu denenauch die „erschöpften Familien“ zählen.

• Wichtig ist ebenso die Weiterentwick-lung des Bildungssystems im Hinblickauf eine Verstärkung des Prinzips der in-dividuellen Förderung und Unterstüt-zung, des Ausbaus ganztägiger Ange-

bote und der Vernetzung von Formender formellen und informellen Bildung.Kinder aus privilegierten und aus be-nachteiligten sozialen Milieus kommenmit höchst unterschiedlichen Vorausset-zungen in das Bildungssystem. Umdiese Ungleichheiten zumindest partiellkompensieren zu können, müssen dieseungleichen Kinder auch ungleich behan-delt werden. Dies erfordert Maßnahmenund Angebote der individuellen För -derung und Unterstützung, eine ent-sprechende sozialräumliche, zielgrup-penbezogene Ausgestaltung derBildungs infrastruktur sowie eine Aus-weitung gemeinsamer Lernzeiten aufden ganzen Tag. Kooperationen zwi-schen Schulen und Einrichtungen derJugendarbeit bzw. der Kultur- undSportverbände sowie Unternehmen er-möglichen ein breiteres Spektrum vonBildungszugängen und -erfahrungen,die den Interessen und Bedürfnissenunterschiedlicher Gruppen von Schüle-rinnen und Schülern entgegenkommen.Dies erfordert eine Öffnung der Schulenzum Gemeinwesen und eine Vernetzungder Bildungsangebote in den Wohn-quartieren und Gemeinden.

• Weiterhin ist es Erfolg versprechend, dieVielzahl unterschiedlicher lokaler und re-gionaler Anbieter sozialer Dienste undBildungsmaßnahmen wie Kindertages-stätten, Schulen, Ämter und Wohlfahrts-verbände zu präventiven Netzwerken„von der Geburt bis zur Berufsausbil-dung“ zu verknüpfen. Beispiele für sol-che „Präventionsketten“ gibt es in unter-schiedlichen Städten und Gemeinden.Das BJK plädiert dafür, solche Infra-strukturangebote sowie Förder- und Un-terstützungsmaßnahmen systematischweiterzuentwickeln, damit von Armutbedrohte Kinder und ihre Eltern niedrig-schwellig und problemlos davon Ge-brauch machen können.

Die komplette Stellungnahme steht unterwww.bundesjugendkuratorium.de zumDownload bereit.

JugendhilfeaktuellKinderarmut in Deutschland: Eine drängende Handlungsaufforderung an die Politik

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LWL-Landesjugend - amt Westfalen Beratungs- und Kompetenz-zentrum unter dem Dachdes LandschaftsverbandesWestfalen-Lippe

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen un-terstützt die kommunalen Jugendämter(derzeit 90), die freien Träger und die ande-ren Akteure im Feld der Arbeit mit Familienund jungen Menschen: in der Jugendförde-rung, in der Tagesbetreuung und in den Er-ziehungshilfen. Im Sinne erfolgreicher undoffensiver Jugendhilfe engagiert es sich fürein Gesamtkonzept von Jugendhilfe, in derJugendhilfeplanung und Kooperation zwi-schen öffentlichen und freien Trägern tra-gende Elemente sind. Dies bezieht sich aufdas Tagesgeschäft der Jugendhilfe ebensowie auf deren Weiterentwicklung. Sein Ver-ständnis von Qualitätsentwicklung schließtden zukunftssichernden Umbau der Ju-gendhilfe auf der Basis gesellschaftlicherVeränderungen und begrenzter (kommuna-ler) Finanzen ein.

Auszug aus der Leistungsbilanz 2008

Fortbildung:242 Veranstaltungen (davon 30 Inhouse-Seminare vor Ort) mit 8.827 Teilnehmer/in-nen und 13.807 Teilnehmertagen für Mitar-

beiter/innen aus der Jugendhilfe und Ju-gendpolitiker/innen.

Beratung:1.382 Beratungstage im Rahmen von Fach-beratung und Beratungsprojekten sowie 5laufende Praxisprojekte zu neuen Aufgabender Jugendhilfe.

Förderung:638 Mio. Euro, davon• 474,9 Mio. Euro für Tageseinrichtungen

für Kinder• 30,6 Mio. Euro für beh. Kinder in Inte-

grativer Erziehung• 61,4 Mio. Euro für beh. Kindern in heil-

pädagogischen- und Schwerpunktein-richtungen

• 5,5 Mio. Euro für Sprachförderung• 31,2 Mio. Euro für Familienbildung/Bera-

tungsstellen• 28,5 Mio. Euro für Jugendförderung • 2,1 Mio. Euro für das Sonderprogramm

„Frühe Förderung im Kindesalter“• 1,8 Mio. Euro für das Sonderprogramm

„Jugend und Soziale Brennpunkte“• 1,8 Mio. Euro für Kostenerstattung für

minderjährige Asylbewerber

Testate:Anzahl der erteilten Betriebserlaubnisse undGutachten:12.341 Meldungen nach § 45 SGB VIII imBereich Tageseinrichtungen für Kinder168 für Heim-, Wohn- und Tagesgruppensowie sonstigen Einrichtungen116 Gutachten zu Auslandsadoptionen,

LWL–Landesjugendamt Westfalen

511/2010

Jugendhilfeaktuell

Seite• LWL–Landesjugendamt Westfalen – Beratungs- und Kompetenzzentrum

unter des Dach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 51• KiBiz – Kinderbildungsgesetz 53• Versorgung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen 55• Kommunale Bildungslandschaften – Kommunale Bildungsverantwortung 56• Kinder- und Jugendförderung 57• Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (KJP NRW) 57• Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan 58• Kooperation von Jugendhilfe und Schule 59• Partizipation 61• Freiwilliges Engagement im FÖJ 62• Kooperation zwischen Jugend – und Suchthilfe 63

Kurz und KnappStichworte

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19 Anerkennungen von Trägern nach § 75SBG VIII durch LWL oder Land

Service:u.a.:• 163 Vorträge bei Fachveranstaltungen• 96 Publikationen • 169.603 Internetbesucher auf www.lwl-

landesjugendamt.de

Schwerpunkte 2009• Ausbau der Kindertagesbetreuung ins-

besondere von Kindern unter drei Jah-ren

• Qualität in der Jugendarbeit• Steigerung der Wirksamkeit von Erzie-

hungshilfen in Familien• Unterstützung von Jugendämtern bei

Kernprozessen des Allgemeinen Sozia-len Dienstes und des Kindesschutzes

• Verbesserung der Zusammenarbeit mitanderen Systemen

• Aufgreifen suchtspezifischer Herausfor-derungen

Organisation des LWL-Landesjugend-amtes WestfalenDas LWL-Landesjugendamt Westfalen istwie die Jugendämter kommunal organisiert:Es ist eingebunden in das kommunale Auf-gabenspektrum und arbeitet auf der Grund-lage des Zusammenwirkens von Politik undVerwaltung nach den Regeln kommunalerSelbstverwaltung. Insofern ist es kein Zufall,dass sich das LWL-Landesjugendamt West-falen – wie viele Jugendämter – auf denWeg kontinuierlicher Verwaltungsmoderni-sierung gemacht hat.

Das LWL-Landesjugendamt Westfalenerfüllt seine Aufgaben auch durch eigene Einrichtungen: • Das LWL-Bildungszentrum Jugendhof

Vlotho führt Fort- und Weiterbildungendurch, die hohe einübende und (selbst-)reflexive Anteile haben. Der Jugendhofarbeitet erfolgreich als optimierter Regie-betrieb, der zur Erfüllung der jährlichenZielvereinbarung ein Budget erhält unddas die Übertragung von Gewinnen/Ver-lusten in das Folgejahr in Abhängigkeitvon Jahresberichten vorsieht.

• Die drei Erziehungshilfeeinrichtungen –LWL-Heilpädagogisches KinderheimHamm, LWL-Jugendhilfezentrum Marlund LWL-Jugendheim Tecklenburg –sind seit 1996/99 als Eigenbetriebe or-ganisiert. Sie verbinden fachlich über-

zeugende Erziehungshilfeangebote mitWirtschaftlichkeit und sind deshalbmarktfähig.

Das LWL-Berufskolleg – FachschulenHamm bietet mit großer Nachfrage berufs-begleitende Fort- und Weiterbildung in denFachschulzweigen Heilpädagogik, Sozial-pädagogik, Heilerziehungspflege, Motopä-die und Offene Ganztagsgrundschule (z.T.mit erweiterter Selbstlernphase – E-Lear-ning) an.

Das LWL-Landesjugendamt, die LWL-Schulen und die LWL-Koordinations-stelle Sucht bilden ein gemeinsamesDezernat:• Die LWL-Schulen (www.lwl-schulen.de)

Die schulische Ausbildung und För-derung behinderter Kinder und Ju-gendlicher stellt eine besondere Auf-gabe für die Allgemeinheit dar. DerLandschaftsverband engagiert sich fürdiese jungen Menschen und schafft fürsie die Voraussetzungen dazu, ihre Ent-wicklungschancen so weit wie möglichzu entfalten. Der LWL errichtet und be-treibt Förderschulen mit den Förder-schwerpunkten körperliche und motori-sche Entwicklung, Hören undKommunikation, Sehen sowie Sprache(Sekundarstufe I). Er hat ein Netz voninsgesamt 35 Schulen für sinnes- undkörperbehinderte Schülerinnen undSchüler an verschiedenen Orten inWestfalen-Lippe ausgebaut, in denenca. 7.000 Kinder und Jugendliche ihrenFähigkeiten entsprechend schulisch ge-fördert werden.

• Die LWL-Koordinationsstelle Sucht(www.lwl.org/ks)Dem wachsenden Suchtmittel- undDrogenmissbrauch und der großen Zahlvon Abhängigkeitserkrankungen inWestfalen-Lippe begegnet die LWL-Ko-ordinationsstelle Sucht durch Informa-tion, Beratung, Qualifizierung und rich-tungsweisende Modellprojekte. IhrenService nutzen vor allem die ca. 900Einrichtungen der Suchthilfe in Westfa-len-Lippe. Sie ist als Beraterin und Ko-ordinatorin der Suchthilfe unter ande-rem zentrale Ansprechpartnerin fürFacheinrichtungen, LWL-Kliniken, El-ternkreise oder Gremien – insbesondereauf regionaler, Bundes- und Europa-ebene. Sie erstellt praxistaugliche Ar-beitshilfen, informiert über Forschungs-ergebnisse und über die aktuelle

JugendhilfeaktuellLWL–Landesjugendamt Westfalen

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Gesetzgebung. Sie qualifiziert Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter der Suchthilfe-einrichtungen und -initiativen in Fort-und Weiterbildungen. Die von ihr konzi-pierten und erprobten Modellprojektesind ein Motor für die Weiterentwick-lung der Suchthilfe – nicht nur in West-falen-Lippe.

Der LWL im Überblick:Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe(LWL) arbeitet als Kommunalverband mit13.000 Beschäftigten für die 8,5 MillionenMenschen in der Region. Der LWL betreibt35 Förderschulen, 19 Krankenhäuser, 17Museen und ist einer der größten deutschenHilfezahler für Menschen mit Behinderung.Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Be-reich, in der Behinderten- und Jugendhilfe,in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinn-voller weise westfalenweit wahrgenommenwerden. Die neun kreisfreien Städte und 18Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitgliederdes LWL. Sie tragen und finanzieren denLandschaftsverband, den ein Parlament mit100 Mitgliedern aus den Kommunen kon-trolliert.

Weiter Informationen:www.lwl-landesjugendamt.de

Ansprechpartner im LWL-Landesjugendamt Westfalen:Andreas GleisTel.: 0251-591 3457E-Mail: [email protected]

KiBiz – Kinder bildungsgesetz

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Jugendhilfeaktuell

KiBiz – Kinder -bildungsgesetzGesetz zur frühen Bildungund Förderung von Kindern

Die FaktenDas Kinderbildungsgesetz -KiBiz- • trat am 01.08.2008 in Kraft und löste

damit das GTK (Gesetz über Tagesein-richtungen für Kinder) ab;

• regelt die Förderung der Bildung, Erzie-hung und Betreuung in Kindertagesein-richtungen und Kindertagespflege inNordrhein-Westfalen;

• basiert auf einer Finanzierung der Kos -ten von Kindertagesbetreuung pro Kindergartenjahr anhand von pauscha-lierten Beträgen für verschiedene För -der bereiche.

KindertageseinrichtungenIn Kindertageseinrichtungen erfolgt die Bil-dung, Erziehung und Betreuung im Wesent-

lichen in den dem KiBiz zu Grunde liegendenGruppenformen (§§ 13 ff KiBiz). Diese unter-scheiden sich nach Alter und Anzahl derKinder sowie nach der Betreuungszeit: 25,35, 45 Std. Danach bemessen sind dieKindpauschalen, die Grundlage der finan-ziellen Förderung sind (§ 19). Für Kinder mitBehinderung oder Kinder, die von einer we-sentlichen Behinderung bedroht sind, wirdeine erhöhte Pauschale gewährt. Zusätzlich zu den Kindpauschalen könnenweitere Mittel gewährt werden für: • Kindertageseinrichtungen, denen das

Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ ver-liehen wurde: 12.000 € (§ 21 III);

• eingruppige Einrichtungen unter best.Voraussetzungen: bis zu 15.000 € (§ 20 III);

• Kindertageseinrichtungen in sozialenBrennpunkten: bis zu 15.000 € (§ 20 III);

• jedes Kind, dem ein zusätzlicher Sprach -förderbedarf (Delfin 4-Verfahren) be-scheinigt wird: 345 € (§ 21 II), hierfürläuft ein separates Förderverfahren (§ 1V DVO KiBiz);

• angemietete Einrichtungen: es wird einZuschuss zur Kaltmiete gewährt (§ 20 II).

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Die Trägerschaft von Kindertageseinrichtun-gen besteht aus anerkannten Träger der frei -en Jugendhilfe, Jugendämtern, sonstigenkreis angehörigen Gemeinden, Gemeindever -bänden. Diese können eine finanzielle För-derung nach dem KiBiz erhalten (§ 6 I, 21 I). Darüber hinaus können auch andere Trägervon Kindertageseinrichtungen sein, z.B.nicht anerkannte Träger der freien Jugend-hilfe, Unternehmen oder privat-gewerblicheTräger (§ 6 II).

KindertagespflegeBildung, Erziehung und Betreuung von Kin-dern kann auch in Form der Kindertages-pflege erfolgen. Hierbei können bis zu fünfKinder von einer Tagespflegeperson, dieüber eine entsprechende Erlaubnis verfügt,in der eigenen Wohnung oder anderen ge-eigneten Räumen betreut werden. Hierfürwird dem Jugendamt pro Kind ein Landes-zuschuss von 736 € gewährt (§§ 4, 17, 22).

Die FinanzierungKindpauschalen, Mieten, eingruppige Ein-richtungen, soziale Brennpunkte:

(§§ 20 I, 21 I, 23 KiBiz)

Für Familienzentren, Sprachförderung undTagespflege wird der Landeszuschuss ohneBerücksichtigung eines Trägeranteils ge-währt.

Das VerfahrenJugendämter stellen anhand ihrer Jugendhil-feplanung in einer verbindlichen Mitteilungzum 15. März den finanziellen Förderungs-bedarf für das beginnende Kindergartenjahrfest (§ 1 Durchführungsverordnung KiBiz –DVO KiBiz). Die Meldung erfolgt an dasLWL–Landesjugendamt Westfalen.Im April bewilligt das LWL–Landesjugend-amt Westfalen die beantragten Landesmit-tel im Rahmen der Erlasslage, Jugendämterbewilligen entsprechend an die Träger.

Im Laufe des Kindergartenjahres erfolgendie Landesmittelzahlungen für Kindpauscha-len, Mieten, eingruppige Einrichtungen undsoziale Brennpunkte monatlich; für Familien-zentren, Tagespflege und Sprachförderunghalbjährlich (§ 4 DVO KiBiz). UnterjährigeVeränderungen bleiben zunächst unberück-sichtigt. Nach Ablauf des Kindergartenjahres erfolgtzwischen Jugendamt und LWL–Landesju-gendamt Westfalen• Endabrechnung I Einrichtungsbudget:

Abrechnung der Kindpauschalen durchGegenüberstellung bewilligter Kindpau-schalen zur tatsächlichen Inanspruch-nahme. Hierbei gibt ein Korridor Finan-zierungssicherheit für Träger, da lediglichVeränderungen außerhalb des Korridorsvon 10% zuschusswirksam werden (§19 III 4 KiBiz, § 3 I DVO KiBiz).

• Endabrechnung II der sonstigen Förder-tatbestände.

Zwischen Träger und Jugendamt wird diezweckentsprechende Mittelverwendung da-

neben durch einen Verwendungsnachweisbelegt und abgerechnet (§ 20 IV, V).

Im Jahr 2011 werden die Auswirkungen desKiBiz auf Praxistauglichkeit, Angebots- undTrägerstruktur, Finanzierung und Verwal-tungsaufwand (§ 28) überprüft.

Ansprechpartnerin im LWL–Landes jugendamt Westfalen:Barbara ThünerTel.: 0251 591–5839E-Mail: [email protected]

JugendhilfeaktuellKiBiz – Kinder bildungsgesetz

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Finanzierungsbeteiligte Fiktive Eltern- Zwischen-Trägerschaft Land NRW Jugendamt beiträge summen Träger gesamt

kirchlich 36,50% 32,50% 19,00% 88,00% 12,00% 100,00%

andere freie 36,00% 36,00% 19,00% 91,00% 9,00% 100,00%

Elterninitiative 38,50% 38,50% 19,00% 96,00% 4,00% 100,00%

kommunal 30,00% 30,00% 19,00% 79,00% 21,00% 100,00%

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Versorgung vonKindern mit Behin-derung in Kinder-tageseinrichtungenDie gesellschaftliche und gesetzliche (z.B.KiBiz) Forderung nach Integration von Kin-dern mit Behinderung ist in den Kinderta-geseinrichtungen bereits weitgehend ver-wirklicht: in NRW werden rund 85% derKinder mit Behinderung in heilpädagogi-schen, integrativen und Regelkindergärten„um die Ecke“ betreut.

Damit nimmt NRW bundesweit einen Spit-zenplatz ein.

Motor für diese Entwicklung sind die Lan-desjugendämter der LandschaftsverbändeRheinland und Westfalen-Lippe. Neben demgroßen finanziellen Aufwand (zusammenrund 230 Mio. Euro im Jahr 2009) engagie-ren sich beide Landesjugendämter auchfachlich im großen Umfang, damit die Ver-sorgungsstruktur kontinuierlich weiter ent-wickelt wird und die Integration im Alltagder Kindertageseinrichtungen auch tatsäch-lich gelingt. Ein weiterer Erfolgsgarant ist diein diesem Feld besonders gut ausgeprägtePartnerschaft mit den Trägern der FreienWohlfahrtspflege und den kommunalen Ju-gendämtern.

Herauszustellen ist auch, dass mit dem Kin-derbildungsgesetz (KiBiz) die finanzielle Ba-sis der Versorgung von Kindern mit Behin-derung nicht unerheblich verbreitert wurde,so dass die Qualität der Förderung von Kin-dern mit Behinderung in 2008 eine weiteredeutliche Verbesserung erfahren hat.

Am Beispiel Westfalen-Lippe: Auf Basis desKiBiz hat der LWL seine Richtlinien so refor-miert, dass

• künftig bis zu 4 Kindern mit Behinderung(bisher 3) pro Kindertageseinrichtungengefördert werden können,

• alternativ zur Finanzierung einer Zusatz-kraft auch eine erhebliche Reduzierungder Gruppenstärke ermöglicht wird (eingroßer Schritt in Richtung auf die rheini-sche Lösung, s.u.),

• zusätzlich auch weitere Leistungenfinan ziert werden können, wie beispiels-weise Motopädie und therapeutische

Leis tungen, Beratung und Fortbildungdes pädagogischen Personals in denKindertageseinrichtungen und in be-grenztem Umfang auch Sachkosten.

Weiter hat der LWL sein Leistungsspektrumauch für Kinder mit Behinderung unter 3Jahren erweitert.

Gelegentlich wird den Landesjugendämternvorgeworfen, dass ihre Wege zur Integrationunterschiedlich sind. Der Tatbestand ist zwarrichtig: das rheinische Modell zeichnet sichdurch interdisziplinäre Teams sowie durchdie Absenkung der Gruppenstärke aus,während in Westfalen der behinderungsbe-dingte Mehraufwand bisher in der Regelüber eine vom LWL finanzierte Zusatzkraftgedeckt wird.

Mögen der rheinische und der westfälischeWeg unterschiedlich sein, identisch sindaber das Ergebnis (die Verbesserung desPersonalschlüssels) und der Erfolg (rund80% integrativ geförderte Kinder). Schließ-lich ist darauf hinzuweisen, dass die Land-schaftsverbände genauso wie die Gemein-den, Städte und Kreise zur kommunalenSelbstverwaltung gehören. Auch die Lösun-gen der Gemeinde, Städte und Kreise zumBeispiel in Fragen von Struktur und Höheder Elternbeiträge unterscheiden sich zumTeil deutlich.

Ansprechpartner im LWL-Landes jugendamt Westfalen:Klaus-Heinrich DreyerTel.: 0251-591 5926E-Mail: [email protected]

Versorgung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen

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Jugendhilfeaktuell

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Kommunale Bildungs land -schaften Kommunale Bildungs -verantwortung

Neben dem für das Schulsystem zuständi-gen Bundesland rücken die Kommunen im-mer stärker in die Verantwortung für dasGelingen von Bildungsprozessen. Sie sindnicht nur die Träger der öffentlichen Schulenund damit für die sogenannten äußeren,mehr organisatorischen Schulangelegenhei-ten zuständig, sondern sie sind auch dieje-nigen, die in einem vielfältigen Beziehungs-geflecht zu weiteren Bildungspartnernstehen und diese stärker miteinander insGespräch bringen können.Kommunen, die kommunale Bildungsver-antwortung übernehmen, sollten ein Ge-samtsystem von Bildung, Erziehung und Be-treuung anstreben und damit eine neueQualität der Vernetzung der vielfältigen Bil-dungspartner vor Ort etablieren.Im Rahmen einer staatlich-kommunalen Ver-anwortungsgemeinschaft zum Thema Bil-dung könnte die stärkere Übernahme vonBildungsverantwortung durch die Kommu-nen in mehreren Richtungen wirken, z. B.:• Kommunen könnten eine von allen loka-

len und regionalen Bildungspartnern ge-tragene umfassende Idee von Bildung,ein Leitbild und Ziele eines erweitertenBildungsverständnisses als gemeinsa-mes Fundament organisieren und unter-stützen. Dabei sollte sich Bildung nichtauf Prozesse kognitiver Wissensaneig-nung beschränken, sondern auch z. B.soziale, emotionale, ästhetische undethische Bildung gleichermaßen mit ein-beziehen.

• Kommunen könnten ihre politischen undadministrativen Entscheidungsprozessestärker auf Bildung beziehen und ent-sprechende dauerhafte Vernetzungs-strukturen bei den politischen und Ver-waltungsinstanzen und zwischen ihnenschaffen bzw. ausbauen und unterstüt-zen.

• Kommunen könnten eine ganzheitlicheSicht auf das Aufwachsen und den Bil-dungsprozess von Kindern und Jugend-lichen sicherstellen, zu dem die Schulenzwar einen wichtigen, aber nicht deneinzigen Beitrag leisten – man denke

nur an die Angebote der offenen Kinder-und Jugendarbeit (OKJA), der Sportver-eine zum Bereich Bewegung, Spiel undSport (BeSS), Musik- und Theaterange-bote usw. Die Kommunen könnten in ih-rem Zuständigkeitsbereich auf dieseWeise die horizontale Vernetzung derBildungsanbieter – mit besonderen Un-terstützungsangeboten für Familien –gewährleisten, die das einzelne Kindüber den Tag oder über die Woche hin-weg zu bilden beabsichtigen.

• Kommunen könnten die vertikale Ver-netzung entlang der Bildungsbiografievon der Kindertageseinrichtung bis zuBeruf und Arbeit betreiben und hier vorallem die Übergänge in die Schule, in-nerhalb der Schule und aus der Schuleheraus erleichtern.

• Die Kommunen könnten die Schulen inihrem Zuständigkeitsbereich auf demWeg zu Instanzen sozialer Integrationmit Lebensweltbezug begleiten, sie zudieser Öffnung zum Sozialraum der Kin-der und Jugendlichen hin ermunternund diesen Weg mit lokalen und regio-nalen Angeboten und Diensten in eige-ner oder freier Trägerschaft mit absi-chern.

• Die Kommunen könnten bei der Über-nahme kommunaler Bildungsverantwor-tung für das Engagement der Bürgerwerben, die Beteiligung der Bildungs-partner einfordern und politische Aktivi-täten gerade von jungen Menschen mo-bilisieren. Mit der Partizipation steigt dieBereitschaft, die Übernahme von Bil-dungsverantwortung durch die Kom-mune als eigenes Anliegen zu erkennenund sich damit zu identifizieren.

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen berätKommunen und Kreise sowie öffentlicheund freie Träger der Jugendhilfe beim Auf-und Ausbau kommunaler bzw. regionalerBildungslandschaften.

Ansprechpartner im LWL-Landesjugendamt Westfalen:Irmgard Grieshop-SanderTel.: 0251/591-5877E-Mail: [email protected]

Dr. Wolfgang ThoringTel.: 0251/591-4588E-Mail: [email protected]

JugendhilfeaktuellKommunale Bildungs land schaften

56 1/2010

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Kinder- und Jugendförderung Die Kinder- und Jugendförderung ist ein ei-genständiger Leistungsbereich der Jugend-hilfe. Normiert ist er auf der Bundesebene imSGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – und fürdas Land Nordrhein-Westfalen, die Jugend-ämter und die freie Jugendhilfe in NRW imKinder- und Jugendförderungsgesetz (3.AG-KJHG – KJFöG).

Für drei Aufgabenbereiche hat der kommu-nale Jugendhilfeausschuss einen Gestal-tungsauftrag: • die Kinder- und Jugendarbeit, • die Jugendsozialarbeit und • den erzieherischen Kinder- und Jugend-

schutz.

Adressaten und Adressatinnen sind Kinder,Jugendliche und junge Erwachsene ab 6bis unter 27 Jahren, im Bereich des erziehe-rischen Kinder- und Jugendschutzes auchSorgeberechtigte, haupt- und ehrenamtli-che Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ju-gendhilfe sowie andere Berufsgruppen, diemit Jungen und Mädchen zusammenarbei-ten und diese (potentiell) vor Risiken schüt-zen können (Lehrerinnen und Lehrer, Polizeiu.a.)

Neben den Zielen und Aufgaben der Kinder-und Jugendförderung enthält das Aus -führungsgesetz des Landes NRW für Ju-gendpolitikerinnen und –politiker wichtigeOrientierungspunkte für die kommunale Ver-antwortung in diesem Arbeitsbereich derJugendhilfe. So ist es eine Pflichtaufgabejedes Jugendamtes, jeweils für die Dauer ei-ner Wahlperiode einen kommunalen Kinder-und Jugendförderplan zu beschließen, indem die Ziele und Aufgaben, geplanteHandlungsschwerpunkte und die finanzielleFörderung der oben genannten Aufgaben-felder beschrieben sind.

Innerhalb der Jugendhilfe ist die Kinder- undJugendförderung das Arbeitsfeld, in dem eswohl die größten kommunalen Spielräumesowie die weitreichendsten Beteiligungs-möglichkeiten für junge Menschen selbstgibt. Dementsprechend wichtig ist ein sozi-alräumlicher Zugang und eine laufende kri-tische Reflexion der bestehenden Angebotedurch und mit Kinder- und Jugendliche. Ge-rade Jugendhilfeausschussmitglieder sindhier wichtige Ansprechpartnerinnen und An-

sprechpartner für Jugendliche und junge Er-wachsene.

Neben einer intensiven Beteiligung von Kin-dern und Jugendlichen ist für ein bedarfsge-rechtes Angebot der Kinder- und Jugendför-derung eine enge Zusammenarbeit mit denanderen für junge Leute bedeutsamen Poli-tikfeldern wichtig. Zu nennen sind hier vor al-lem die Bereiche Schule, Stadtentwicklung,Kultur, Soziales und Arbeitsmarktpolitik.

Ansprechpartnerin im LWL-Landesjugendamt Westfalen:Mareile KalscheuerTel.: 0251-591 3623E-Mail: [email protected]

Kinder- undJugend förderplandes Landes (KJP NRW)Lt. § 9 Kinder- und Jugendförderungsgesetz(KJFöG) erstellt das Land NRW unter Betei-ligung der öffentlichen und freien Träger fürjede Legislaturperiode einen Kinder- und Ju-gendförderplan (KJP). Dieser ist Grundlagefür die Kinder- und Jugendförderung mitLandesmitteln. Neben allgemeinen Rege-lungen weist er einzelne Förderbereiche ausund bestimmt darin die inhaltlichen Voraus-setzungen für eine Förderung. Zielgruppeim aktuellen Kinder- und Jugendförderplansind junge Menschen im Alter von 6–27 Jah-ren. Gegenstand der Förderung ist aktuellu.a.

• Die Förderung der Jugendverbandsar-beit. Die Mittel dienen hier zur Förderungder verbandlichen Jugendarbeit imSinne des § 12 Sozialgesetzbuch VIII(SGB VIII) und des § 11 KJFöG, zudemwerden Jugendbildungsstätten der Ju-gendverbände für außerschulische Bil-dungsmaßnahmen gefördert.

• Die Förderung der Offene Kinder- undJugendarbeit/Abenteuerspielplätze/Mo-bile Formen in und außerhalb von Ein-richtungen im Sinne des § 11 SGB VIIIund des § 12 KJFöG.

Kinder- und Jugendförderung

571/2010

Jugendhilfeaktuell

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• Die Förderung der schul- und berufsbe-zogenen Jugendsozialarbeit. Ziel ist, diesoziale und berufliche Integration vonsozial benachteiligten jungen Menschenzu fördern sowie zur Stärkung ihrer Per-sönlichkeit beizutragen.

• Die Förderung der kulturellen Jugendar-beit. In dieser Position werden auch Ju-gendkunstschulen gefördert.

• Die Förderung für den Einsatz von eh-renamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern in der Jugendhilfe. Vorausset-zung dafür ist die Inanspruchnahme vonSonderurlaub nach § 5 des Gesetzeszur Gewährung von Sonderurlaub fürehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugend-hilfe.

Die Förderung von Einzelprojekten. DieSchwerpunkte sind je nach Förderpositiondes KJP unterschiedlich, z.B. Fahrten zuGedenkstätten des Nationalsozialismus, Ge-waltprävention oder Maßnahmen zum Ab-bau sozialer Benachteiligungen.

Weitere Vorgaben, z. B. zum Antragsver-fahren werden im KJP selbst sowie in denRichtlinien für die Förderung nach dem Kin-der- und Jugendförderplan festgelegt.

LandesjugendplanVor Inkrafttreten des Kinder- und Jugendför-derplanes und seiner Richtlinien erfolgte dieLandesmittelförderung der Kinder- und Ju-gendarbeit in NRW auf der Grundlage desLandesjugendplans NRW.

Ansprechpartnerin im LWL-Landesjugendamt Westfalen:Andrea Becker Tel.: 0251 591 3609 E-Mail: [email protected]

Der kommunaleKinder- und JugendförderplanDas 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- undJugendhilfegesetz – Kinder- und Jugendför-dergesetz NRW (KJFöG) – wurde im Okto-ber 2004 als Konsequenz auf dieerfolgreiche Volksinitiative „Jugend brauchtZukunft“ verabschiedet. Im Kinder- und Ju-gendfördergesetz hat sich die Landesregie-rung verpflichtet, pro Legislaturperiodeeinen Kinder- und Jugendförderplan vorzu-legen, der die aktuellen Ergebnisse der Ju-gendberichterstattung einbezieht. DerJugendförderplan des Landes wiederumlegt die Erstellung eines Kinder- und Ju-gendförderplans als verbindliches Elementder kommunalen Jugendhilfeplanung fest.

Der Regelungsbereich des KJFöG beziehtsich auf die in den Paragraphen 11 bis 14des SGB VIII beschriebenen Handlungsfel-der der Jugendförderung: Jugendverbands-arbeit, offene Kinder- und Jugendarbeit,Jugendsozialarbeit und erzieherischer Ju-gendschutz. Das KJFöG organisiert dieRahmenbedingungen für eine inhaltlicheund fachliche Ausgestaltung sowie die För-dergrundsätze/ Gewährleistungsverpflich-tungen und erhebt die Arbeitsbereiche derJugendförderung zu pflichtigen Aufgabendes öffentlichen Trägers.

Die Intention des Ausführungsgesetzes be-steht besonders darin, die Planungsverant-wortung des öffentlichen Trägers und seineVerpflichtung zur partnerschaftlichen Zu-sammenarbeit mit den anerkannten Trägernder freien Jugendhilfe hervorzuheben. Diesstellt die Kommunen vor Herausforderun-gen, die über die Jugendhilfeplanung hinausgehen. Vor allem ist dabei die Zusammen-führung und Abstimmung der einzelnen Ar-beitsbereiche von Bedeutung. Der Blick sollso auf einen dynamischen Gestaltungs- undAushandlungsprozess im Handlungsbereichder Jugendförderung gelenkt werden unddazu führen, isolierte Teilplanungen ohneBezug auf den umfassenden Auftrag zu ver-hindern.

In § 8 Abs. 4 des Kinder- und Jugendför-dergesetzes wird der öffentliche Träger ver-pflichtet, “die anerkannten Träger der freienJugendhilfe von Anfang an” an der Jugend-hilfeplanung zu beteiligen. Geeignete Betei-

JugendhilfeaktuellKinder- und Jugend förderplan des Landes (KJP NRW)

58 1/2010

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ligungsformen sind somit im Kinder- und Ju-gendförderplan zu verankern.

Die explizite Aufgabe des kommunalen Kin-der- und Jugendförderplans besteht dem-nach darin,

• die genannten Handlungsfelder der Kin-der- und Jugendarbeit inhaltlich zu be-schreiben und ihre Angebote undMaßnahmen im Hinblick auf die Bedarfeder Zielgruppen zu überprüfen und zusteuern,

• Querschnittsaufgaben wie z.B. interkul-turelle Bildung oder geschlechterdiffe-renzierte Kinder- und Jugendarbeit indie Planung mit einzubeziehen und be-sondere Lebenslagen zu berücksichti-gen,

• die finanzielle Ausstattung der Ange-bote und Maßnahmen in den Arbeitsfel-dern der Kinder- und Jugendförderungfestzulegen,

• den Rahmen der finanziellen Förderungfür den Zeitraum einer Wahlperiode zusichern,

• die Planung in Verhandlung mit allen ander Kinder- und Jugendarbeit beteilig-ten Akteuren abzustimmen und

• die finanziellen Ressourcen im Sinne derArbeitsinhalte wirtschaftlich einzuset-zen.

Darüber hinaus ist Qualitätsentwicklung und-sicherung ein integraler Bestandteil derKinder- und Jugendförderplanung, der dazubeiträgt, die im Gesetz verankerten Grund-sätze immer wieder an den realen Bedarfenund praktizierten Arbeitsweisen quantitativund qualitativ zu überprüfen. Besondere Be-deutung auf der Qualitätsebene kommtdem Abbau und der Vermeidung von Be-nachteiligungen zu. Angebote und Maßnah-men richten sich in den Handlungsfeldernder offenen Kinder- und Jugendarbeit undder Jugendsozialarbeit verstärkt an Kinderund Jugendliche, die aufgrund ihrer prekä-ren Lebenssituationen an der Vielfalt vonFreizeit- und Bildungsangeboten nicht odernur begrenzt teilhaben können. Neben demklassischen Freizeit- und Bildungscharakterder Maßnahmen werden auch Hilfen zur Le-bensbewältigung, zur Orientierung in derPluralität der Lebensentwürfe und zur

Selbstbestimmung und gesellschaftlichenMitverantwortung in den Kanon aufgenom-men.

In der Verquickung der inhaltlich fachlichenEbene mit der strukturell planerischen kannder Kinder- und Jugendförderplan „als Instrument der Qualitätsentwicklung undSteuerung auf der kommunalen Ebene verstanden werden“ (Deinet, Ulrich: VomWirksamkeitsdialog zum Kinder- und Ju -gend förder plan, unveröffentlichtes Manus - kript).

Weitere Information:Deinet, Ulrich; Icking, Maria9. Kinder- und Jugendbericht der Landes -regierung Expertise: Kommunale Kinder- und Jugend-förderpläne: Bestandsaufnahme, inhaltlicheBewertung und mögliche Konsequenzen fürdie künftige Planung, Universität Düsseldorf2009

Ansprechpartnerin:Birgit ZimmermannJugendamt BochumAbt. JugendförderungTel.: 0234-910 2989E-Mail: [email protected]

Kooperation vonJugendhilfe undSchuleDie Kooperation von Jugendhilfe und Schuleist aus dem Aufgabenspektrum beider Ak-teure nicht mehr wegzudenken. Gesetzlichgeregelt ist die Zusammenarbeit mit derSchule für die Jugendhilfe zum einen bun-desweit im § 81 Sozialgesetzbuch VIII (SGBVIII) und auf Landesebene in § 7 Kinder-und Jugendförderungsgesetz NRW, dem 3.Ausführungsgesetz zum Kinder- und Ju-gendhilfegesetz.

Während im SGB VIII nur allgemein zur Zu-sammenarbeit mit den Schulen und Stellender Schulverwaltung aufgefordert wird, er-folgt im Kinder- und Jugendfördergesetzeine Konkretisierung:• die öffentliche und freie Jugendhilfe soll

ihre schulbezogenen Angebote abstim-men

Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan

591/2010

Jugendhilfeaktuell

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• der öffentliche Träger der örtlichen Ju-gendhilfe soll erforderliche Strukturenzur Förderung der Zusammenarbeit er-richten

• der örtliche Träger der öffentlichen Ju-gendhilfe soll auf die Entwicklung einerintegrierten Jugendhilfe- und Schulent-wicklungsplanung hinwirken.

Darüber hinaus wird die Zusammenarbeitspeziell im Bereich der Jugendsozialarbeit (§13 SGB VIII und §13 Kinder- und Jugendför-derungsgesetz NRW) wie auch die Zusam-menarbeit mit den Tageseinrichtungen fürKinder in § 22 a SGB VIII und in § 14 im Kin-derbildungsgesetz NRW (KiBiz) geregelt.

Für die Schulseite ist auf Landesebenedurch das Schulgesetz 2006 die Zusam-menarbeit mit der Jugendhilfe festgelegt: In§ 5 Schulgesetz NRW wird zunächst allge-mein auf die Zusammenarbeit mit den au-ßerschulischen Partnern, (öffentliche undfreie Träger der Jugendhilfe) verwiesen.

Im Weiteren wird in § 9 Schulgesetz NRWdie Zusammenarbeit im Rahmen der Offe-nen Ganztagsschule benannt, in § 36 wirddie Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe,speziell mit Kindertageseinrichtungen (imRahmen der Sprachstandsfeststellung) auf-geführt, in § 42 Abs. 6 die rechtzeitige Ein-beziehung des Jugendamtes bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einge-fordert und in § 80 wird auf eine Abstim-mung der Schulentwicklungsplanung mitder Jugendhilfeplanung hingewirkt.

Die Kooperationsfelder sind demnach vor al-lem:• der Übergang von der Tageseinrichtung

für Kinder in die Grundschule• die offene Kinder- und Jugendarbeit,

Jugendverbandsarbeit• die Offene Ganztagsschule in der Pri-

marstufe • die Ganztagsangebote in der Sekun-

darstufe I • der Übergang von der Schule in den

Beruf• die Arbeit mit „schulmüden“ Jugendlichen• die Schulsozialarbeit als Schnittstelle

zwischen Schule und Jugendhilfe • die Hilfen zur Erziehung• die integrierte Jugendhilfe- und Schul-

entwicklungsplanung

Zu den größten Hemmnissen und Stolper-steinen der Kooperation zwischen Jugend-hilfe und Schule gehören die Größenunter-schiede der Systeme, die gegenseitigen„überzogenen“ Erwartungen, ein unklaresBild vom jeweils anderen System, die ge-genseitige Instrumentalisierung oder In-pflichtnahme, eine unklare Zielsetzung undfehlende oder unverbindliche Strukturen.

Durch die Ganztagsschulentwicklung in denletzten sechs Jahren hat die Kooperationzwischen Jugendhilfe und Schule an Be-deutung immens gewonnen. Dies ging einher mit der Schaffung verbindlichererStrukturen, z.B. durch die Einrichtung vonStabs stellen oder Koordinierungsstellen odergemeinsamen Fachbereichen Schule undJugend in einigen Kreisen und Kommunen.

Darüber hinaus entwickelte sich im gleichenZeitraum die Diskussion um die Bildung vonKommunalen Bildungslandschaften oderRegionalen Bildungsnetzwerken mit demZiel der verstärkten und verbindlichen Zu-sammenarbeit und Vernetzung zwischen al-len Einrichtungen und Trägern der Bildung,Erziehung und Betreuung in NRW auf kom-munaler Ebene.

Ansprechpartnerin im LWL-Landesjugendamt Westfalen:Veronika Spogis Tel.: 0251 591-3654 E-Mail: [email protected]

JugendhilfeaktuellKooperation von Jugendhilfe und Schule

60 1/2010

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PartizipationPartizipation meint die politische und gesell-schaftliche Beteiligung von Kindern und Ju-gend lichen. Diese ist in einer Reihe von ge-setzlichen Grundlagen weltweit (Art. 12 UN-Kinder rechtskonvention), bundesweit(SGB VIII, §§ 8 und 11) und für das LandNRW (3. AG-KJHG-KJFöG NRW) gere-gelt:

Die konkrete Ausgestaltung dieses qualita-tiv anspruchsvollen gesetzlichen Rahmenserfolgt in der Regel im kommunalen Kontext(durch die Schaffung angemessener Be -teiligungsformen wie z.B. Kinder- und Ju-gendparlamente, Partizipationsprojekte, Er-nennung von Kinderbeauf tragten) bzw.einrich tungsbezogen (z.B. Mitbestimmungs-strukturen im Jugendzentrum).

Kinder- und Jugendpartizipation hat – auchim Rahmen von Demokratisierungsdebat-ten – ins besondere im vergangenen Jahr-zehnt – einen regelrechten Boom erlebt undwird fachlich und fachpolitisch anerkannt

und eingefordert. Bei der Ausgestaltung vonPartizipations angeboten, insbesondere derEinbindung in ein langfristiges kommunalesGesamtkonzept, besteht allerdings vieler-orts noch Handlungsbedarf. Partizipations-angebote und Beteili gungsprozesse sollennicht als „Alibi-Beteiligung“ verstanden wer-den, sondern von Kindern und Jugendli-chen als wirkliche Partizipation wahrgenom-men werden, zum Beispiel durch einezeitnahe Umsetzung von Ideen, aber auchdie Bereitstellung von fachlicher Begleitungund Betreuung sowie finanzieller Mittel(Stichwort „Mitwirkung mit Wirkung“).Nicht nur der politische Wille, auch die fach-liche Haltung und Fortbildung der Fachkräftezum Thema Partizipation spielt hier einewichtige Rolle.

Der LWL fördert im Rahmen des Förderpro-gramms „Partizipation und Demokratie för-dern – Jugendarbeit und Kommunalpolitikantworten auf Vorurteile, Rassismus undDemokratieabstinenz“ Projekte für eine ge-lingende Kooperation von Kommunalpolitik,Jugendarbeit und Jugendlichen und stellthierfür jährlich bis zu 50 000,- EUR bereit.

Eine Auswahl informativer Internetseitenzum Thema Partizipation/Beteiligung vonKindern und Jugendlichen:www.gelingende-beteiligung.dehttp://www.kinderpolitik.dewww.jugendbeteiligung.infowww.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/bst/hs.xsl/29854_29906.htm

Ansprechpartnerin im LWL-Landesjugendamt Westfalen:Elisabeth Heeke Tel.: 0251-591 5617E-Mail: [email protected]

Partizipation

611/2010

Jugendhilfeaktuell

Kinder- und JugendförderungsgesetzNRW (3. AG-KJHG-KJFöG NRW):Die Träger der öffentlichen Jugendhilfehaben dafür Sorge zu tragen, dass Kinderund Jugendliche entsprechend ihremEntwicklungsstand in den sie betreffen-den Angelegen heiten rechtzeitig, in geeig-neter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hinge-wiesen werden. Zur Förderung der Wahr-nehmung ihrer Rechte sollen (...) geeig-nete Ansprechpartner zur Verfügungstehen. (Abs.1)

Kinder und Jugendliche sollen an allenihre Interessen berührenden Planungen,Entschei dungen und Maßnahmen, ins-besondere bei der Wohnumfeld- und Ver-kehrsplanung, der bedarfsgerechten An-lage und Unterhaltung von Spielflächensowie der baulichen Aus gestaltung öf-fentlicher Einrichtungen in angemesse-ner Weise berücksichtigt werden. (Abs.2)

Bei der Gestaltung der Angebote... sollendie öffentlichen und freien Träger... diebesonde ren Belange der Kinder und Ju-gendlichen berücksichtigen. Hierzu solldiesen ein Mitsprache recht eingeräumtwerden. (Abs. 3)

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FreiwilligesEngage ment im FÖJDas Freiwillige Ökologische Jahr ist nebendem Freiwilligen Sozialen Jahr einer derdurch das „Gesetz zur Förderung der Ju-gendfreiwilligendienste“ (JFDG) geregeltenFreiwilligendienste. Mit der Zentralstelle fürdas FÖJ ist das LWL-LandesjugendamtWestfalen Träger dieses Dienstes in Westfa-len-Lippe. Die Zentralstelle ist mit drei Fach-kräften auf zwei Personalstellen besetzt. Inderzeit 52 Einsatzstellen können jährlichetwa 95 junge Menschen von 16 bis 26Jahren wichtige und spannende Lernerfah-rungen sammeln, die sie auf mögliche Be-rufsfelder im Umweltsektor vorbereiten undihre Chancen auf einen Ausbildungs- oderStudienplatz erhöhen. Die Freiwilligen er-werben in diesem Jahr zwischen Schuleund Beruf Kompetenzen, die sie auf dieAusbildungs- und Arbeitswelt vorbereiten.Der Freiwilligendienst trägt aber genausozur persönlichen Weiterentwicklung bei,lässt Stärken und Schwächen erkennen undunterstützt die Erlangung von Selbststän-digkeit.

Der praktische Einsatz erfolgt in Biolo -gischen Stationen, Biobauernhöfen, Bil-dungshäusern, Freilichtmuseen, Schul bau -ern höfen, Umweltämtern, Umweltschutz -verbänden u.a.m. und wird im Rahmen derpädagogischen Begleitung durch Bildungs-seminare im Umfang von 25 Tagen pro Bil-dungsjahr ergänzt. Diese Seminare werdenvon der FÖJ-Zentralstelle in Form von fünfWochenblöcken organisiert und durchge-führt. Ebenso werden in der Zeit zwischenden Seminaren sowohl die Freiwilligen alsauch die Einsatzstellen von der Zentralstellebegleitet und beraten.

Bei den Seminaren werden unter Mitwir-kung der Freiwilligen und mit Unterstützungvon Fachreferenten Themen wie Energie,Klima, Ernährung, Wasser, Landwirtschaft,Mobilität und Verkehr etc. behandelt. DasTeam der FÖJ-Zentralstelle wird für die Se-minararbeit durch einen Pool von externenHonorarkräften unterstützt. Für jede Semi-nargruppe wird ein Team aus einer haupt-amtlichen Fachkraft (Seminarleitung) undzwei Honorarkräften gebildet, jedes Teambegleitet eine Seminargruppe durch die fünfSeminarblöcke während des Bildungsjahres. In Nordrhein-Westfalen werden 150 Plätze(75 im Rheinland und 75 in Westfalen-Lippe)mit einem Pauschalbetrag aus Mitteln desKinder- und Jugendförderplans NRW ge-fördert, d.h., das Land übernimmt ca. 80%der in den Einsatzstellen anfallenden Ko-sten (Taschengeld, Sozialversicherungsbei-träge etc.). Es ist festgelegt, dass minde-stens die Hälfte der Plätze mit jungenMenschen ohne Schulabschluss oder mitmax. einem Abschluss der Sekundarstufe Izu besetzen ist. Darüber hinaus gibt es nochca. 15 Plätze pro Bildungsjahr für jungeMänner, die als Kriegsdienstverweigereranerkannt sind und die statt Zivildienst lieberein Freiwilliges Ökologisches Jahr absolvie-ren möchten („Zivildienstausnahme“ nach §14c Zivildienstgesetz, ZDG). Einige weiterePlätze werden durch Eigenmittel von Ein-satzstellen finanziert („freie Finanzierung“).Schließlich fördert der Bund die Pädagogi-sche Begleitung (Seminare) mit einer Pau-schale für alle Plätze (mit Ausnahme dernach § 14c ZDG, hier müssen die Einsatz-stellen diese Pauschale aus dem Förder-satz des Bundesamtes f. d. Zivildienst an dieFÖJ-Zentralstelle abführen).

Weitere Informationen auch im Internet:www.foej-wl.de

Ansprechpartner im LWL-Landesjugendamt Westfalen:Rüdiger KlebeckTel.: 0251-591-6710E-Mail: [email protected]

Dirk SchneiderTel.: 0251-591-4577E-Mail: [email protected]

Anja SchütteTel.: 0251-591-3637E-Mail: [email protected]

JugendhilfeaktuellFreiwilliges Engage ment im FÖJ

62 1/2010

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Kooperation zwischen Jugend-und SuchthilfeJugend- und Suchthilfe sind in ihrem beruf-lichen Alltag zunehmend mit Problemlagenkonfrontiert, die aufeinander abgestimmteInterventionen erfordern. Beispiele: Dauerkif-fer mit Verlust der Alltagsorientierung, Kinderin suchtbelasteten Familien, die einem ho-hen Risiko ausgesetzt sind, Jugendliche,die „Komasaufen“ zum Wochenendvergnü-gen erkoren haben. Hier ist das Handelnder Jugend- und Suchthilfe gefordert. BeideHilfesysteme agieren mit hoher Fachkompe-tenz – aber oftmals völlig unabhängig von-einander, ohne die differenzierten Hilfemög-lichkeiten des jeweils anderen Systems zukennen und einzubeziehen. Sie folgen unter-schiedlichen Aufträgen, Zuständigkeiten undgesetzlichen Grundlagen und sprechen da-bei z.T. unterschiedliche Fachsprachen. Zielmuss es sein, dass beide Hilfesysteme ko-operieren und Betroffene effektiv, nachvoll-ziehbar und so effizient wie möglich unter-stützen. Daher wurde als eine Leitlinie desLWL-Landesjugendamtes Westfalen bis2009 festgelegt, die „Zusammenarbeit zwi-schen Jugend- und Suchthilfe zu fördernund sekundäre Suchtprävention anzuge-hen“

Daten und Fakten Das durchschnittliche Alter des ersten Alko-holkonsums (aktuelle ESPAD1-Studie) liegtbei 12,8 Jahren, das des ersten Alkohol-rausches bei 13,8 Jahren; Tabakkonsumfindet bei 24,1% der Jugendlichen bereitsbis zum 11. Lebensjahr erstmals statt undim Alter von 15 Jahren rauchen bereits 33%der Mädchen und 31% der Jungen täglich.19,6% der Jugendlichen im Alter von bis zu14 Jahren haben bereits mindestens ein-mal Cannabis geraucht. Drogen gehören –ob legal oder illegal – zum Alltag vieler Jugendlicher und junger Erwachsener. Inso-fern ist es wichtig, dass die Jugend- undSuchthilfe die durch Suchtmittel hervor -gerufenen Gefährdungen wahrnimmt undsie in sozialpädagogischen Konzeptionenund Angeboten verankert. Kinder aus sucht-belasteten Familien entwickeln erhöhte Risi-ken einer eigenen Suchterkrankung. InDeutschland leben rd. 2,6 Mio. Kinder, die von alkohol-, drogen- oder medika -mentenabhängigen Eltern großgezogenwerden.

Aktivitäten Die Modellfachtage zur Förderung der Zu-sammenarbeit zwischen der Sucht- und Ju-gendhilfe in 2009 zum Thema „Jugend(s)ucht Hilfe“ in Siegen und Paderborn hat-ten eine große Resonanz. Ergebnisse wa-ren, dass speziell das Thema „Kooperation“zwischen den Systemen mehr gelebt undforciert werden muss. Geplant sind im er-sten Halbjahr 2010 noch zwei weitere Fach-tage im Münsterland und Ruhrgebiet. DieLWL-Koordinatinsstelle Sucht beteiligte sichferner an der Suchtwoche 2009 „Alkohol?Kenn dein Limit“ mit der Online-Befragung„abgreifen statt abschädeln“ zum Trinkver-halten von Jugendlichen (Ergebnisse sieheunter www.abgreifen.info).

Fazit Jugendliche wachsen in eine durch Erwach-sene gestaltete Gesellschaft hinein. Die Ver-antwortung für die gegenwärtigen gesell-schaftlichen Bedingungen haben wirgenauso wie die Jugendlichen selbst. DieVorbildfunktion Erwachsener im Konsumvon Suchtmitteln betrifft das ebenso, wiedie Entscheidungen auf unterschiedlichstenEbenen in Politik und Gesellschaft. Um dasbeiderseitige Wissen sowie die Kompeten-zen aus Jugend- und Suchthilfe systemischzu Verzahnen, ist insbesondere die gegen-seitige Wertschätzung von ausschlaggeben-der Bedeutung. Dies geschieht am sinnvoll-sten über Begegnungen und gemeinsamemHandeln orientiert an der notwendigen Un-terstützung für Betroffene. Wir haben damiteine Verantwortung für die Zukunft unsererJugend.

Weitere Informationen:www.lwl-ks.de www.abgreifen.infowww.drugcom.dewww.bzga.dewww.dhs.de

Ansprechpartnerin in der LWL-Koordinationsstelle Sucht:Doris SarrazinTel.: 0251 591 5481E-Mail: [email protected]

Kooperation zwischen Jugend- und Suchthilfe

631/2010

Jugendhilfeaktuell

1 ESPAD: European School Survey Project on Alcohol

and Other Drugs 2007

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JugendhilfeaktuellAus dem LWL-Landesjugendhilfeausschuss

64 1/2010

Aus dem LWL Landes -jugendhilfeausschuss

Träger bündeln AufgabenwahrnehmungEin weiteres Beispiel zeigt, dass organisato-rische, finanzielle und nicht zuletzt fachlicheAnforderungen es nahe legen, Trägeraufga-ben zu bündeln und in veränderter Formgemeinschaftlich wahrzunehmen. Im April2009 wurde die Trägergesellschaft „kath.Tageseinrichtungen Minden-Ravensberg-Lippe gemeinnützige GmbH, Bielefeld“ ge-gründet, die zunächst 12 Kindertagestättenim Verbandsgebiet des Gemeindeverban-des Minden-Ravensberg-Lippe aufnimmt.Gesellschafter sind der Gemeindeverbandkath. Kirchengemeinden Minden-Ravens-berg-Lippe Bielefeld, der Caritasverband fürdas Erzbistum Paderborn e.V., die ChristianBartels Stiftung und die Kirchengemeinden,die den Betrieb ihrer Kindertagestätten aufdie Gesellschaft übertragen. EntsprechendVertrag ist es Zweck der Gesellschaft, dieKinder- und Jugendhilfe sowie die Bildungund Erziehung durch den Betrieb kath. Kin-dertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22aSGB VIII zu fördern. Aber nicht nur die be-trieblichen Belange seiner Kindertagesstät-ten hat der neue Träger zu regeln. Es bedarf

hierzu ebenfalls der Absprache und Koordi-nation mit nicht weniger als 11 im Verbands-gebiet zuständigen Jugendämtern.

Auf seiner Sitzung am 16.9.09 fasste derLandesjugendhilfeausschuss einstimmigden Beschluss, die „Kath. Kindertagesein-richtungen Minden-Ravensberg-Lippe ge-meinnützige GmbH“ mit Wirkung 1.8.09 alsTräger der freien Jugendhilfe gemäß § 75SGB VIII anzuerkennen.

Sitzung LJHA am 16.9.09Beschlussvorlage, Drucksache 12/1779Niederschrift der 24. Sitzung, Punkt 15

Heilpädagogische Kindergärten auf demWeg zur Integration LJAH beschließt ihre Weiterentwicklung zuadditiven, integrativ arbeitenden Kinderta-gesstätten

Nicht zuletzt der Impuls durch die von Bundund Ländern ratifizierte UN Rechtskonven-tion für Menschen mit Behinderung hat zudieser Entscheidung beigetragen. Die Ge-setze sowohl für den Bereich der Jugend-hilfe – wie zuletzt das KiBiz – als auch derSozialhilfe fordern bereits seit längerem die

Seite• Aus dem LWL-Landesjugendhilfeausschuss 64• Aus dem LWL-Landesjugendamt und dem Landschaftsverband 65• Aus Wissenschaft und Politik 66• Aus Westfalen Lippe und den Jugendämtern 69• Jugendhilfe und Schule 71• Jugendhilfe und Suchthilfe 75• Kinderschutz 77• Frühe Hilfen, Hilfen für Familien 80• Allgemeiner Sozialer Dienst 81• Hilfen zur Erziehung 83• Stationäre Einrichtungen 85• Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen 88• Kindertagespflege 92• Kinder- und Jugendarbeit 93• Jugendhilfeplanung 95• Geschlechtergerechte Jugendhilfe 98• Rechtliches 98• Fortbildungskalender März bis Mai 2010 101• Impressum 105

Aktuelles

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Aus dem LWL-Landes jugendamt und aus dem Landschaftsverband

651/2010

Jugendhilfeaktuell

gemeinsame, wohnortnahe Förderung derKinder mit und ohne Behinderung. Untersu-chungen haben gezeigt – so auch die Stu-die der Universität Bremen zur Betreuungder unter dreijährigen Kinder mit Behinde-rung in Kindertagestätten –, dass sowohldie Kinder mit Behinderung als auch dieKinder ohne Behinderung vom Zusammen-leben, Zusammenspiel und Zusammenler-nen entscheidend profitieren, insbesondereim Bereich der Persönlichkeitsbildung unddem des Sozialverhaltens. Die Vorlage ver-deutlicht die Vorteile dieses integrativen Kon-zeptes für alle Kinder.

Es ist beabsichtigt, mit den für die Einrich-tungen zuständigen Jugendämtern, Träger-vertretern und Verbänden über diesen Umwandlungsprozess eine Vereinbarungabzuschließen als gemeinsame konzeptio-nelle und vertragliche Grundlage. In der Aus-sprache zu diesem Punkt bekräftigten dieVertreter der freien Träger ihr Interesse, ge-meinsam mit dem LWL die Zukunftssiche-rung ihrer Einrichtungen im Rahmen diesesProzesses zu planen und die Finanzierungder Umsetzung gegebenenfalls durch dieAquirierung von Drittmitteln sicherzustellen.

Sitzung 9.12.09Beschlussvorlage, Drucksache 12/1842Niederschrift 25. Sitzung Punkt 4

Aus dem LWL-Landes -jugendamt und aus demLandschaftsverband

Albatros-Schule des LWL-Kompetenzzentrum für die schulische Integration von Kindern mit BehinderungDie Landesregierung ermöglicht Schulträ-gern, ihre Förderschulen zu Kompetenzzen-tren auszubauen. Diese fördern Schülerin-nen und Schüler mit sonderpädagogischemFörderbedarf sowohl innerhalb der Kompe-tenzzentren als auch in den mit ihnen ver-bundenen allgemeinen Schulen. Die Pilot-phase hatte mit dem Schuljahr 2008/2009begonnen, inzwischen nehmen 30 Regionendaran teil. Diese Zahl wird auf 50 Pilotregio-nen ausgeweitet.Die Albatros-Schule in Bielefeld, eine LWL-Förderschule mit dem Schwerpunkt körper-

liche und motorische Entwicklung, nimmtseit dem Schuljahr 2008/2009 an diesemProjekt teil. Die Zusammenarbeit mit ihrenKooperationspartnern soll dazu beigetra-gen, körperbehinderten Kindern und Ju-gendlichen aus dem Raum Bielefeld denSchulbesuch vor Ort in einer allgemeinenSchule zu ermöglichen. Nach dem Abkom-men der Vereinten Nationen über die Rechteder Menschen mit Behinderungen ist diesein vorrangiges Ziel in der Beschulung be-hinderter Schülerinnen und Schüler.Das Konzept der Schule hat vorrangig dasZiel, die Beschulungsmöglichkeiten körper-behinderter Kinder und Jugendlicher in denBildungsgängen der Primarstufe und Se-kundarstufe I und II in allgemeinen Schulendahingehend auszubauen, dass eine Be-schulung dieser Schülerinnen und Schüler inder Albatros-Schule entbehrlich wird. So wendet sich die Schule auch an die Kin-dertagestätten, um mit Eltern und Fachkräf-ten bereits zu einem möglichst frühen Zeit-punkt den Übergang der Kinder mit einerkörperlichen Behinderung gemeinsam mitder Grundschule zu beraten und vorzuberei-ten.

Kontakt:LWL-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische EntwicklungUlrich Mengersen, SchulleiterWestkampweg 8133659 BielefeldTelefon: 0521 4042940

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JugendhilfeaktuellAus Wissenschaft und Politik

66 1/2010

LWL-Förderschulen unterstützen gemeinsamen UnterrichtIm Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts(GU) unterstützen die Sonderpädagoginnenund Sonderpädagogen der LWL-Förder-schulen die integrative Beschulung behin-derter Kinder in allgemeinen Schulen. DieUnterstützung durch diese Lehrkräfte zeich-net sich insbesondere durch eine gezielte,individualisierte Betreuung und Unterstüt-zung von Schülerinnen und Schülern in Ein-zelförderung aus. Die Förderung der Kinderfindet entweder innerhalb des regulären Un-terrichts (unterstützend und begleitend) oderin 1:1-Situationen außerhalb des Klassen-verbands statt. Zu den Aufgaben der „GU-Lehrerinnen und -Lehrer“ gehört auch dieAnleitung und Unterweisung der Lehrkräfteund des sonstigen (Assistenz-)Personals derallgemeinen Schulen im Umgang mit den imgemeinsamen Unterricht eingesetzten Hilfs-mitteln.

Wie folgender Grafik zu entnehmen ist,konnte die Anzahl der durch LWL-Schulenbetreuten Schülerinnen und Schüler im Ge-meinsamen Unterricht in den letzten 10 Jah-ren nahezu verdoppelt werden. Aktuell sindes 629 Schülerinnen und Schüler.

LWL LandesjugendamtKlaus Adrians0251 591 [email protected]

LWL-Landesjugendamt eröffnet Web-shop für VeröffentlichungenDas LWL-Landesjugendamt Westfalen ver-öffentlicht viele Publikationen in gedruckterForm. Druckfrische Werke und nachgefragteJugendhilfe-Klassiker können nun über denneuen Internetshop des LWL-Landesju-gendamtes komfortabel bestellt werden.

Neben kostengünstigem Handwerkszeugfür Praktiker wie die „GesetzessammlungKin der- und Jugendhilfe für NRW“ gibt esauch kostenloses Informationsmaterial wieden Geschäftsbericht des LWL-Landesju-gendamtes im Shop zu bestellen.

Sofern eine herunterladbare PDF-Versionder Veröffentlichung vorhanden ist, wurdediese auch im Shop verlinkt. Die Bezahlungder bestellten Veröffentlichungen erfolgt ein-fach über Rechnung (mit Überweisungsvor-druck) im Nachhinein. Es entstehen mo-mentan keine Versandkosten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbernunter: http://www.lwl-landesjugendamt-shop.de

Aus Wissenschaft und Politik

Ein Zeugnis für die Kinderrechte – Erster Kinder- und Jugendreport zur UN-BerichterstattungKinder und Jugendliche beurteilen die Um-setzung der Kinderrechte in Deutschlandaus ihrer Sicht. Sie erstellen einen eigen-ständigen Kinder- und Jugendreport. Er wirdparallel zum Staatenbericht der Bundesre-gierung dem UN-Ausschuss für die Rechtedes Kindes vorgelegt. Junge Menschen sol-len den Report selbst in Genf vorstellen undpersönlich angehört werden. Die Aussagen von Kindern und Jugendli-chen aus dem Kinder- und Jugendreportfließen in die Beurteilungen des UN-Aus-schusses ein. Sie können damit eine derGrundlagen für die Empfehlungen an dieBundesregierung sein. Damit folgt die Bundesrepublik Deutschlanderstmalig dem Vorschlag der UN, jungeMenschen direkt an der UN-Berichterstat-tung zu beteiligen.

Der Kinder- und Jugendreport soll im Mai2010 fertiggestellt sein. Er stützt sich aufdrei Informationsquellen:

Anzahl der im Gemeinsamen Unterricht durch LWL-Förderschulen betreuten Schülerinnen und Schüler

(Stand: 15.10.2009)

300

350

400

450

500

550

600

650

700

'98/99 '99/00 '00/01 '01/02 '02/03 '03/04 '04/05 '05/06 '06/07 '07/08 '08/09 '09/10

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Aus Wissenschaft und Politik

671/2010

Jugendhilfeaktuell

1. Mit Hilfe eines Fragebogens werden Kin-der und Jugendliche bundesweit zu ih-ren persönlichen Erfahrungen befragt.Ausgehend von den Lebensräumen jun-ger Menschen – Familie, Schule, Freizeitund Wohnort – schildern sie ihre alltäg-lichen Erlebnisse und beurteilen sie imHinblick auf die Wahrung oder Verlet-zung ihrer Rechte.Der Fragebogen kann in digitaler undgedruckter Fassung bei der Arbeitsge-meinschaft Kinder- und Jugendhilfe(AGJ) angefordert oder auf der Websitewww.kinder-jugendreport.de online aus-gefüllt werden.

2. In einem weiteren Schritt wird eine Aus-wahl junger Menschen befähigt, eine eigene Sichtweise zum Thema zu ent-wickeln. Auf der Peer-to-Peer-Ebene recherchieren und beschreiben sie Le-benswelten von Kindern und Jugendli-chen in ihrer Umgebung. Diese dezen-tralen Projekte entwickeln sie in einemzweitägigen, bundesweiten Arbeitstref-fen in Berlin. Vor Ort setzen die Kinderund Jugendlichen sie eigenständig um.In einem zweiten Treffen speisen sie dieErgebnisse dann in den Kinder- und Ju-gendreport ein.

3. Dritter Bestandteil des Kinder- und Ju-gendreports sind Ergebnisse aus be-reits abgeschlossenen Kinderrechtspro-jekten der vergangenen fünf Jahre.Verbände, Kinderbeauftragte, Jugend-ämter und Schulen sind aufgerufen, ent-sprechende Dokumentationen an die

AGJ zu senden, damit sie zusammen-gefasst werden und in den Kinder- undJugendreport einfließen können.

Finanziert wird das Projekt über einen Zeit-raum von 8 Monaten aus Mitteln des Kinder-und Jugendplans des Bundes.

Zum Hintergund:Am 20. November 1989 wurde mit der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) weltweitanerkannt, dass junge Menschen nicht nurschutzbedürftig, sondern auch selbststän-dige Träger von Rechten sind. Dabei müs-sen ihnen alle Möglichkeiten zur Beteiligungan Entscheidungen, die sie betreffen, eröff-net werden. Mit der Ratifizierung 1992 hatdie Bundesrepublik Deutschland sich ver-pflichtet, die UN-KRK umzusetzen und allenotwendigen Maßnahmen zu ihrer Verwirk-lichung zu ergreifen.

Alle fünf Jahre muss die Bundesregierung imUN-Ausschuss darlegen, auf welche Weisesie ihrer Verpflichtung nachkommt. DieserStaatenbericht wird ergänzt durch den so-genannten "Schattenbericht" der NationalCoalition für die Umsetzung der Kinder-rechte in Deutschland, dem Zusammen-schluss von über 100 Nichtregierungsorga-nisationen, die die Umsetzung kritischbegleiten und auf mögliche Missstände undLücken hinweisen.

Ansprechpartnerinfür den Kinder- und Jugendreport zur UN-Berichterstattung: Rebekka BendigArbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJMühlendamm 3, 10178 Berlin – Deutschland/GermanyTel.: 0049 (0) 30 400 40 217; Fax: 0049 (0) 30 400 40 232Email: [email protected] www.agj.de www.kinder-jugendreport.de

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JugendhilfeaktuellAus Wissenschaft und Politik

68 1/2010

Kommunale Bildungslandschaftenplanen und gestaltenKommunale Bildungslandschaften sind einBeitrag zur Chancengerechtigkeit. Das be-tont der Deutsche Verein für öffentliche undprivate Fürsorge e. V. in seinen Empfehlun-gen zur Weiterentwicklung Kommunaler Bildungslandschaften. Der Vorstand desDeutschen Vereins verfolgt mit den Emp-fehlungen vor allem das Ziel, die Umset-zung kommunaler Bildungslandschaften zubegleiten. Für abgeschlossen hält die Orga-nisation die Diskussion um die Sinnhaftigkeitsolcher Strukturen.Das Papier, das im Dezember 2009 veröf-fentlicht wurde, befasst sich mit Fragen derFinanzierung, Steuerung, Planung und Ver-waltung von Bildungslandschaften. Gezeigtwerden soll vor allem der „Mehrwert“ desKonzeptes. Denn schwerpunktmäßig strebtder Ansatz danach, nicht nur „formale“ Bil-dungsträger wie Schulen, Kindertagesein-richtungen und Universitäten zu vernetzen,sondern auch weitere Akteure wie beispiels-weise Musikschulen, Bibliotheken, Museen,Jugendeinrichtungen, Cliquen und nicht zu-letzt Familien einzubeziehen. Der DeutscheVerein ist überzeugt, dass sich der Einsatzlohne, obwohl der Aufwand, alle Akteure„ins Boot“ zu bekommen, zunächst nichtzu unterschätzen sei, mit Blick auf die ge-meinsame Bildungsperspektive sich aberdie anfänglichen Anstrengungen schließlichauszahlten.

Den kompletten Text der Stellungnahme fin-den Sie im Internet-Angebot des DeutschenVereins. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.Michaelkirchstraße 17/1810179 BerlinTel.: 030 62980-0Fax: 030 62980-150E-Mail: [email protected]: www.deutscher-verein.de

Mehr tun gegen Kinderarmut kostet wenigerNach der These des Buches von UlrikeMeyer-Timpe müssen ihre Leserinnen undLeser nicht lange suchen. Sie steht bereitsim Titel: „Unsere armen Kinder. WieDeutschland seine Zukunft verspielt.“ DerAutorin, Journalistin bei der Wochenzeitung„Die Zeit“, geht es mit ihrer Publikationdarum, auf die dramatischen Folgen für die

Menschen und nicht zuletzt die volkswirt-schaftlichen Kosten hinzuweisen, die diegrassierende Verarmung von Eltern und ih-ren Kindern nach sich ziehen.Sie berichtet beispielsweise über teilweiseseit Generationen arme Eltern, die zuneh-mend überfordert sind mit der Erziehung ih-rer Kleinkinder. Zu wirtschaftlichen Proble-men kommen dann soziale und kulturelleFolgen. Beispielsweise muss der achtjäh-rige Benny oft ohne Frühstück zur Schuleund erhält seine erste Mahlzeit des Tagesbeim kostenlosen Mittagstisch.Eltern fehlt bisweilen die Kompetenz zur För-

derung ihrer Kinder. So kann es vorkom-men, dass ein etwa zehnmonatiger Jungenoch nicht durchs Zimmer robben kann.All dies wird auch wirtschaftliche Kostenverursachen. Die Kinder werden groß undhaben sich nicht richtig entwickelt. Sie wer-den Bildungsnachteile davontragen, esschwer auf dem Arbeitsmarkt haben, mög-licherweise immer wieder in Konflikt mit derGesellschaft geraten. Ulrike Meyer-Timpegeht es darum, den Blick dafür zu schärfen.Unumstritten ist Meyer-Timpes Ansatz nicht,Kinderarmut aus der volkswirtschaftlichenund nicht aus einer gesellschaftspolitisch-ethischen Perspektive zu betrachten.Gleichwohl kommt auch die Zeitungsjourna-listin zu ähnlichen Forderungen: Unter ande-rem regt sie an, die Sozialleistungen für Kin-der zu erhöhen und ihnen in der Schule oderder Kindertageseinrichtung ein kostenlosesMittagessen zu ermöglichen. Am Beispielder Stadt Hannover beschreibt sie, wie auchvorgeblich schwer erreichbare Gruppen indas Bildungssystem integriert werden kön-nen.

Meyer-Timpe, Ulrike (2008): Unsere armenKinder. Wie Deutschland seine Zukunft ver-spielt. München: Pantheon. Gebunden, 208Seiten, ISBN 978-3-570-55081-6, 12,95EUR

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Aus Westfalen Lippe und den Jugendämtern

691/2010

Jugendhilfeaktuell

Über den Umgang mit Rechts extre -mis ten in Kommunalparlamenten

Die Wuppertaler Initiative für Demokratie undToleranz e.V. hat eine 10-seitige Broschürezum Umgang mit Rechtsextremisten inkommunalen Parlamenten herausgegeben.Die Broschüre klärt über Strategien rechts-extremer Gruppierungen und Parteien aufund zeigt Wege auf, diesen wirksam zu be-gegnen und offensive Gegenmaßnahmenzu ergreifen.Darüber hinaus wird auf 2 Seiten weiterfüh-rende Literatur zur Thematik vorgestellt.

Die Wuppertaler Initiative für Demokratie undToleranz e.V., bei der die Broschüre bestelltoder heruntergeladen werden kann, bietetauch Beratung, Informations- und Unter-richtsmaterial rund um das Thema „Demo-kratie und Toleranz“ an.

Kontakt:Wuppertaler Initiative für Demokratie undToleranz (e.V.) An der Bergbahn 33 42289 Wuppertal Tel.: 0202/563-2759 oder 0202/563-2888 Fax: 0202/563-8178 www.wuppertaler-initiative.de

Aus Westfalen Lippe undden Jugendämtern

Neue Leiterin im neuen Amt für Jugendund Familie der Stadt GladbeckSeit dem 20.01.2010 hat das neue Amt fürJugend und Familie der StadtverwaltungGladbeck mit Agnes Stappert, Jahrgang1952, auch eine neue Leiterin.

Frau Stappert ist als Sozialarbeiterin, syste-mische Familienberaterin und Supervisorinseit 1974 bei der Stadt Gladbeck überwie-gend im Bereich der Jugendhilfe tätig. Meh-rere Jahre arbeitete sie in der Gleichstel-lungsstelle. Zuletzt leitete sie die AbteilungHilfen zur Erziehung.

Die Schwerpunkte ihrer Arbeit sieht FrauStappert in der Qualitätsentwicklung und -sicherung der Hilfen zur Erziehung, der Par-tizipation und der geschlechtergerechtenFörderung von Mädchen und Jungen unddem Auf- und Ausbau der frühen Bildung.

Angebote der Prävention und Hilfe im Kon-text der Gewalterfahrung zu entwickeln undlangfristig zu sichern ist ihr ebenso wichtigwie die Pflege und Förderung kommunaler,regionaler und fachlicher Netzwerke.

Agnes StappertAmt für Jugend und FamilieTel. 02043/99-2044Mail: [email protected]

Netzwerkarbeit und KooperationOffener Kindertreffs in Witten Das Amt für Jugendhilfe und Schule in Wit-ten hat vor zwei Jahren einen Neu- und Um-strukturierungsprozess in der Jugendförde-rung begonnen, in welchem unter anderemdie Vernetzung von Schule, OGS und Offe-nen Kindertreffs an möglichst einem Ort an-gestrebt wird. Viele neue Wege sind seithergegangen worden und ein beispielhaftes Er-gebnis der inzwischen intensivierten Netz-werkarbeit in der Kinderarbeit war das Früh-lingsfest im Imberg.Der ehemalige Steinbruch Imberg ist eineSpiel- und Erlebnisfläche für Kinder und Ju-gendliche mit Kletterfelsen, Hochseilgarten,Mountainbikestrecke und Grünfläche. DieZuständigkeit hierfür liegt bei der Koordina-torin für Erlebnispädagogik, von welcherauch die Initiative für das Fest ausging.Es wurden alle interessierten städtischenund freien KindertreffvertreterInnen aus Wit-ten zu einem Planungstreffen eingeladen.Terminliche und inhaltliche Absprachen wur-den gesammelt und festgelegt. MaterielleBedarfe für die verschiedensten Aktionenkonnten einrichtungsübergreifend ergänztund ausgetauscht werden. Alle weiterenVorbereitungen fanden in den einzelnen Ein-richtungen statt.Das Fest selber lief nicht nur in der Vorberei-tung präzise und problemlos, auch in derpraktischen Umsetzung lief alles Hand inHand. Vor Beginn wurde gemeinsam deko-riert, Getränke und Knabbereien wurden inAbsprache untereinander bereitgestellt.

Am Nachmittag trafen dann nach und nachdie Kinder ein. Teils begleitet durch Mitarbei-ter ihrer jeweiligen Kindertreffs, teils alleineoder mit ihren Eltern, aufmerksam gemachtdurch Presse und Aushänge. Allen Beteilig-ten bot sich ein grandioses Bild: es wim-melte nur so von aktiven Kindern, die mit derSonne an einem der ersten warmen Früh-lingstage im Jahr um die Wette strahlten. DieAngebote waren vielfältig und abwechs-

Agnes StappertLeiterin Amt für Jugend und Fami-lie in Gladbeck

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JugendhilfeaktuellAus Westfalen Lippe und den Jugendämtern

70 1/2010

lungsreich, so dass für alle Interessen undVorlieben etwas dabei war. Es gab Aktionenwie Sinnesparcours, Kletterfelsen, Balan-cierseil, Ballspielen, Sackhüpfen, Riesenrut-sche und Tanzvorführungen. Kreative Mög-lichkeiten gab es beim Basteln mit Papierund Pappe und beim Malen von Tattoos.Natürlich standen auch Außenspielzeugezur Verfügung, darunter Pedalos, Rasenskierund Stelzen. Ein spannendes Quiz, Spielemit dem Schwungtuch und der Verzehr vonfrischen Waffeln rundeten das Ganze ab.Den Möglichkeiten schienen kaum Grenzengesetzt.

Dieses Fest ist durch die Bündelung vonfachlichen, personellen und finanziellen Res-sourcen ein gutes Beispiel von erfolgreicherNetzwerkarbeit. Weit über hundert Kinderaus allen Stadtteilen und verschiedensterNationalitäten konnten an dem Tag gemein-sam feiern. MitarbeiterInnen standen ein-richtungs- und trägerübergreifend im engenAustausch und Zusammenspiel miteinan-der. Eltern wurden zum Teil aktiv miteinge-bunden, Kontakte hergestellt bzw. vertieft.Im Ergebnis ein gelungener Tag für Kindermit größtmöglicher Angebotsvielfalt und ver-gleichsweise geringem Zeitaufwand der ein-zelnen Einrichtungen.

AnsprechpartnerinnenInga JanzKIWITZ, Kindertreff Haus der JugendTel: 02302/279184Jugendamt Witten – Fachbereich offene KinderarbeitKarin FrankKoordinatorin für ErlebnispädagogikTel.: 02302/581-5253

Stadt Verl mit eigenständigem Jugendamt Am 01.01.2010 erhielt die ehemalige Ge-meinde Verl den Stadt-Status. Die Stadt Verlliegt in Ostwestfalen im Städte dreieck Biele-feld, Paderborn und Gütersloh.Von den insgesamt 25.217 Einwohnern sindca. 5.894 Kinder und junge Erwachsene.

Die Türen des neu gebildeten Jugendamtesöffneten sich erstmals am 04.01.2010 für dieVerler Bürger. Von den insgesamt 14 Mitar-beiter/innen in dem neuen Jugendamt wur-den 9 neu eingestellt und 5 wechselten ausanderen Bereichen der Verwaltung.„Die einen kennen die Verhältnisse in Verl,die anderen bringen Felderfahrung mit.“Im Rahmen der Neugründung kann das Ju-gendamt auf eine gute Kooperation mit demKreis Gütersloh „bauen“ oder zurückgrei-fen, welcher zuvor für die Gemeinde Verlzuständig war.Nach einer gründlichen Einarbeitung konnteder „Echt-Betrieb“ dann am 04.01.10 star-ten.

In den Sachgebieten stehen 6 Sozialarbei-ter/innen und 5 Verwaltungskräfte den Ver-ler Kindern, Jugendlichen und Familien zurVerfügung

Aktuelle Schwerpunkte des neuen Verler Ju-gendamtes sind– Erarbeitung und Einrichtung eines Doku-

mentationswesens, einer Datenbank undAblaufschemata innerhalb der Sozialarbeit

– Beginn des Echtzeitbetriebes einer Ver-waltungssoftware, Vertiefung der Sach-kenntnis mittels Fortbildung, Hospitationund täglichem Tun

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Verl.

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Jugendhilfe und Schule

711/2010

Jugendhilfeaktuell

– Konstituierung eines Jugendhilfeaus-schusses und Qualifizierung der Mitgliedermittels Fachtagung und In-House-Seminar

– Aufstellung der ersten spezifischen VerlerKITA-Planung zwecks Stichtagsmeldungan das Land

Ein wichtiges Ziel des neu aufgebauten Ju-gendamtes ist es, die Dienste noch enger andie Bedürfnisse der Verler Bürger anzupas-sen und damit vor Ort noch mehr Servicebieten zu können als bisher.

Kontakt:Verwaltung der Stadt VerlJugendamtBurkhard Michler, FachbereitsleiterTel.: 05246 961 280E Mail: [email protected] Straße 5, 33415 Verl

Jugendhilfe und Schule

„Weiterbildungsnachweis GanzTag“ Gemeinsam mit 19 Organisationen der Wei-terbildung in Nordrhein-Westfalen haben dieMinisterien für Schule und Weiterbildung(MSW) und für Generationen, Familie,Frauen und Integration (MGFFI) des Landeseine Vereinbarung zur Qualitätsentwicklungim offenen Ganztag unterzeichnet. Im „Qua-litätsrahmen zur Weiterentwicklung vonQualifizierung, Fort- und Weiterbildung für inGanztagsschulen und Ganztagsangebotentätiges Personal“ (s. www.ganztag.nrw.de)werden Kriterien zur gegenseitigen Aner-kennung von Weiterbildungsnachweisenfestgeschrieben. Gleichzeitig werden ge-meinsame Maßnahmen zur Weiterentwick-lung von Qualifizierungs-, Fortbildungs- undWeiterbildungsangeboten verabredet.

Der Qualitätsrahmen führt auch den "Weiter-bildungsnachweis GanzTag" ein. In diesemwerden Fort- und Weiterbildungsangebotenach Grund-, Aufbau- und Leitungslehrgän-gen unterteilt. Als Grundlage für diese Unter-teilung dienten die ganztagsbezogenen Fort-bildungs- und Qualifizierungsangebote deranerkannten Weiterbildungsträger, dasSelbstevaluationsinstrument QUIGS ("Qua-litätsentwicklung in Ganztagsschulen", s.ganztag.nrw.de) sowie die Fortbildungsmo-dule aus dem Verbundprojekt "Lernen fürden GanzTag" (s. www.ganztag-blk.de).

Idee ist es, eine Orientierung zu geben, wel-che Kenntnisse und Qualifikationen in denaußerunterrichtlichen Angeboten von Ganz-tagsschulen als grundlegend gelten sollen,und welche Fort- und Weiterbildungsthe-men darauf aufbauend für Lehrerinnen undLehrer sowie außerunterrichtliche Fachkräftesinnvoll sind.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vonWeiterbildungsveranstaltungen unter demDach des „Weiterbildungsnachweis Ganz-Tag“ können nun Nachweise erhalten, die ineinem neuen „Weiterbildungspass GanzTag“gesammelt werden. Die Nachweise werdenvon den Partnern der genannten Vereinba-rung gegenseitig anerkannt.

Der „Weiterbildungsnachweis GanzTag“ istfür alle Personen interessant, die in außerun-terrichtlichen Angeboten von Ganztags-schulen arbeiten, d.h. Personen mit Leitungs- und Koordinationsfunktion, sozial-pädagogische Fachkräfte, Ergänzungs-kräfte, aber auch für Lehrerinnen und Lehrer.Der Weiterbildungsnachweis NRW wird vonden anerkannten Trägern der Weiterbildungin NRW vergeben, von Einrichtungen, die imAuftrag der beteiligten Ministerien tätig sind(wie Berufskollegs oder die Serviceagentur„Ganztägig lernen in NRW“), sowie im Rah-men der ganztagsbezogenen Fortbildungder Kompetenzteams der Lehrerfortbildungin NRW. Weitere Informationen: Serviceagentur „Ganztägig lernen“/ Institut für soziale Arbeit. e.V. [email protected], www.ganztag.nrw.de

LWL-Landesjugendamt WestfalenIrmgard Grieshop-Sander Tel.: [email protected]

Qualität für die Ganztagsschule an derSekundarstufe I Als Beitrag zur Qualitätsentwicklung in der

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JugendhilfeaktuellJugendhilfe und Schule

72 1/2010

Ganztagsbetreuung an Schulen der Sekun-darstufe I in Nordrhein-Westfalen verstehtsich eine neue Broschüre der Serviceagen-tur „Ganztägig Lernen“ Nordrhein-Westfa-len. Entstanden ist „Der Ganztag in der Sekundarstufe I“ als Band 12 der Veröffent-lichungsreihe der Serviceagentur und wurdeerstellt am Institut für soziale Arbeit in Mün-ster. Die Handreichung ist in acht thematischeAbschnitte gegliedert. Dabei geht es vor al-lem um die Zeitgestaltung der Ganztagesan-gebote – unter anderem Zeit für die Haus-aufgabenbetreuung und fürs Lernen, für dieMittagsfreizeit-Bereiche und für Kooperati-onszeiten mit freien Trägern außerhalb derSchule. Ein eigenes Kapitel befasst sich mitden Anforderungen an die Gestaltung derSchulräume.

In den beiden abschließenden Abschnittenwird das zuvor konzeptionell Ausgeführteanhand von Praxisbeispielen erläutert: Eswerden zunächst drei Beispiele aus schuli-scher Perspektive dargestellt, im letzten Ab-schnitt dann Kooperationsprojekte derGanztagsoffensive. Sie können kostenfreie Exemplare derHandreichung bestellen unter der E-Mail-Adresse [email protected] der Homepage der Serviceagentur„Ganztägig Lernen“ gibt es die Broschüreauch zum Herunterladen: http://tinyurl.com/yapuxoo.

Kirsten Althoff Serviceagentur „Ganztägig Lernen in NRW“Institut für soziale Arbeit e.V. Friesenring 32/3448147 MünsterTel.: 0251 200799-16 E-Mail: [email protected]: www.ganztag.nrw.de

Ganztagsmesse Sekundarstufe IDie Serviceagentur „Ganztägig lernen inNordrhein-Westfalen“ veranstaltet am 15.April 2010 von 10.00–16.30 Uhr in der Al-fred-Fischer-Halle in Hamm die erste Ganz-tagsmesse für die Sekundarstufe I in NRW.

Unter dem Motto „Ganz dabei!“ werden u.a.gute Beispiele für Ganztagskonzepte in derPraxis, Organisationsformen der pädagogi-schen Übermittagbetreuung, für Kooperatio-nen mit außerschulischen Partnern oder Be-teiligungsformen für Schüler/innen und

Eltern in Ganztagsschulen der Sekundar-stufe I vorgestellt.

Die Ganztagsmesse, zu der ca. 1000 Inter-essierte erwartet werden, richtet sich anSchulleitungen, Lehrer/innen, Ganztagsko-ordinator/innen, Vertreter/innen freier Trägeru.a. aus den Bereichen Jugendhilfe, Sportund Kultur und weitere außerschulischePartner, die an der Gestaltung des Ganztagsoder der pädagogischen Übermittagbetreu-ung in Schulen der Sekundarstufe I beteiligtsind sowie an Mitarbeiter/innen aus derSchul- und Jugendhilfeverwaltung.

Schwerpunkte dieser Veranstaltung sind:• der Markt der Möglichkeiten, eine um-

fangreiche Praxismesse• Fachvorträge und der Erfahrungsaus-

tausch• Praxisforen zu aktuellen Themen der

GanztagsschulentwicklungEin detailliertes Programm und Informatio-nen zur Anmeldung finden Sie auf der Inter-netseite www.ganztag.nrw.de.

Information und Kontakt:Serviceagentur Ganztägig Lernen in NRW Kirsten Althoff0251 [email protected]

TransKiGs – Kita und Schule im Tandem

Übergang Kita – Schule zwischen Kontinuität und

Herausforderung

Materialien, Instrumente und Ergebnisse des TransKiGs-Verbundprojekts

Koordiniert durch

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Jugendhilfe und Schule

731/2010

Jugendhilfeaktuell

Der Wechsel vom Kindergarten zur Grund-schule ist ein wichtiger Meilenstein in der Bil-dungsbiografie von Jungen und Mädchen.Eine Binsenweisheit seit den 70ziger Jahrendes letzten Jahrhunderts, seit Kindertages-einrichtungen nicht mehr als bildungsfreieZonen gelten. Das Verbundprojekt „Trans-KiGs“ hat sich seit dem Jahr 2004 länder-übergreifend mit dem Thema Zusammenar-beit von Elementar- und Primarbereich desBildungswesens befasst.

In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bre-men, Thüringen und Nordrhein-Westfalensollten Strukturen, Strategien und Instru-mente entwickelt werden, um den Über-gang zwischen Kindergarten und Grund-schule möglichst kontinuierlich zu gestalten– und zwar orientiert an den Interessen undBedürfnissen des einzelnen Kindes. Mittler-weile ist das Projekt abgeschlossen und derAbschlussbericht liegt vor.Der Text enthält die Darstellung der Projekt-konzeption und des Projektverlaufs durchdie Koordinierungsstelle beim Landesinstitutfür Schule und Medien Berlin-Brandenburgund er dokumentiert die Ergebnisse aus denfünf beteiligten Bundesländern. Das Projekt konnte insbesondere dazu bei-tragen, ein gemeinsames Aufgabenver-ständnis unter den Projektpartnern zu eta-blieren sowie institutionsübergreifendeRahmenkonzepte zu erarbeiten. Unter an-derem setzten die Organisationen dabei aufsogenannte „Tandems“ – Pädagogen-Teams aus Kita- und Schul-Fachkräften, diesich mit verschiedenen Aspekten des The-mas beschäftigten. Die Koordinierungsstellebewertet dieses Tandem-Modell als erfolg-versprechend für die Schaffung innovativerund nachhaltiger Strukturen beim ÜbergangKita – Grundschule.Der TransKiGs-Abschlussbericht „ÜbergangKita – Schule zwischen Kontinuität und Her-ausforderung“ ist erschienen beim VerlagDas Netz (ISBN: 978-3-86892-029-1) undkostet 7,90 EUR. Sie können ihn über dieHomepage des Verbundprojektes bestellen:www.transkigs.de.

Wissenschaftliche Projektleitung TransKiGs für NRW:Prof. Dr. Petra HankeUniversität MünsterInstitut für ErziehungswissenschaftBispinghof 5/6, 48143 MünsterTel.: 0251 83-29451Fax: 0251 83-29267E-Mail: [email protected]

Ein pädagogischer Dreiklang Das LWL-Landesjugendamt Westfalen hatim Rahmen eines Beratungsprojektes die„Profilschärfung der offenen Kinderarbeit so-wie deren Verzahnung mit den Angebotender Offenen Ganztagschule“ in Witten fach-lich unterstützt und begleitet. Die Prozess-begleitung erfolgte auf der Handlungsebenemit den Fachkräften der Offenen Kinderar-beit und der Offenen Ganztagsschule, sowieauf der Steuerungsebene mit der Stadt Wit-ten, den Trägervertretungen, Schulleitungenund der Fachberatung Offener Ganztag desEnnepe-Ruhrkreises. Die Broschüre „Einpädagogischer Dreiklang, Grundschulen-Offene Ganztagsschulen-Kindertreffs in Wit-ten“ dokumentiert den Prozessverlauf undzentrale Ergebnisse in anschaulicher undansprechender Weise.

Nachfragen und zu bestellen:Stadt Witten, Amt für Jugendhilfe undSchule, Leitung Jugendförderung: Michael Lüning,Tel.: 02302-581-5190,[email protected]

LWL-Landesjugendamt Westfalen,Irmgard Grieshop-Sander, Tel.: 0251-591-5877Irmgard.Grieshop-Sander@lwl.orgwww.lwl-landesjugendamt.de

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JugendhilfeaktuellJugendhilfe und Schule

74 1/2010

Schulsozialarbeit – Feuerwehr im Schulbetrieb?Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Ju-gendhilfereport“ des LandesjugendamtesRheinland erschien Ende 09 und hat denthematischen Schwerpunkt Schulsozialar-beit. Unter anderem geht es um ihre Ent-wicklung aus schulischer Sicht, das Verhält-nis der Jugendhilfe zum Lern- undLeistungsort Schule, den Aspekt der Quali-tätsicherung und die Aufgaben und die Rolleder Schulsozialarbeit in der Förderschule.

Die Ausgabe bringt außerdem Informationenund Beiträge zu Personalien und zur Arbeitdes Landesjugendamtes, zu Themen derSitzungen des Landesjugendhilfeausschus-ses, Literaturrezensionen zu den un -terschiedlichen Aufgabenbereichen der Jugend hilfe und Hinweise auf Fortbildungs-veranstaltungen des Landesjugendamtes. Inhaltlicher Schwerpunkt der nächsten Aus-gabe ist das Thema Medienpädagogik.

Jugendhilfereport 04.09, erscheint 4 mal jährlichHerausgeber:Landschaftsverband Rheinland (LVR), LVR-Landesjugendamt Rheinland,Kennedy-Ufer 2, 50679 Kölnwww.lvr.de

Tagungsmaterialien „Schulverweigerung“Am 07./08.12.2009 fand im LWL-Bildungs-zentrum Jugendhof Vlotho die Fachtagung‚Umgang mit Schulverweigerung und Schul-müdigkeit als gemeinsame Aufgabe vonSchule und Jugendhilfe' statt. Veranstalterwaren das LWL-Landesjugendamt und diedrei Bezirksregierungen in Arnsberg, Det-mold und Münster.

Im Mittelpunkt dieser von 90 Vertreter/in-nen aus Jugendhilfe und Schule besuchtenTagung standen u.a. Referate zu aktuellenForschungsergebnissen und Interventions-ansätzen (Dr. Thorsten Bührmann von derUniversität Paderborn) sowie fünf Beispieleaus der Praxis (aus Bochum, Dortmund,Gütersloh, Lüdenscheid und Münster) diebewährte und neue Ansätze aus der Praxisder Vermeidung von Schulverweigerung vor-stellten.

Die vielfältigen Materialien zu dieser Veran-staltung (Folien zu den Vorträgen, Konzep-tionen, Abschlussberichte, etc.) sind auf der

Internetseite des LWL-Landesjugendamteseingestellt und können kostenlos herunter-geladen werden. Unter dem nachfolgendenLink kommen Sie direkt zu den Tagungsma-terialien: http://tinyurl.com/yac7b32

Kontakt:Veronika Spogis, Tel.: 0251 591-3654, E-Mail: [email protected], www.lwl-landesjugendamt.de

LVR-online-Zeitschrift inform 3/2009 „jugendhilfe und schule“Schwerpunkte der aktuellen online-Zeit-schrift des Landschaftsverbandes Rhein-land (LVR) für den Bereich der Kooperationvon Jugendhilfe und Schule sind u.a.:Geschlechterpädagogische Arbeit mit Mäd-chen und Jungen im Ganztag,Kommunale Bildungslandschaften,Schulamt und Jugendamt in Neuss gestal-ten den Übergang „Kita – Grundschule“.Nachlesen können Sie diese und mehr Arti-kel auf der Internetseite des LVR-Landesju-gendamtes.

www.jugend.lvr.de

„Plattform Jugendkultur“ bei der Kulturhauptstadt RUHR.2010

Jugendminister Armin Laschet wird am 5.März 2010 den Startschuss geben für dieVeranstaltungen im Rahmen der „PlattformJugendkultur“ bei der KulturhauptstadtEuropas RUHR.2010. Auf dem Gelände derehemaligen Zeche Consol in Gelsenkirchenfindet der Auftakt statt, zu der Vertreter/in-nen aus den Jugend- und Kulturbereichensowie Jugendliche eingeladen sind und sichvorab ein Bild machen können über die viel-fältigen kulturellen Aktivitäten von Jugendli-chen in den Bereichen Musik, Tanz, Theater,Medien, Literatur und bildender Kunst. Kin-

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Jugendhilfe und Suchthilfe

751/2010

Jugendhilfeaktuell

der und Jugendliche haben das ganze Jahrhindurch unterschiedliche Möglichkeiten,sich mit ihren künstlerischen und kreativenTalenten darzustellen.

Die „Plattform Jugendkultur“ zeichnet sichaus durch drei Bausteine:– Nacht der Jugendkultur 3./4. Juli 2010– Jugendkulturpreis mit Europäischem Fes -

tival 16. – 19. September 2010– Angebote für Kinder und Jugendliche bei

den 52 Local-Hero-Wochen

Die „Nacht der Jugendkultur“ findet in denStädten des Reviers vom 3. auf den 4. Juli2010 statt. Einrichtungen der Kultur- undJugendarbeit, soziokulturelle Zentren, freieTräger, Schulen und Initiativgruppen organi-sieren zeitgleich unterschiedliche kulturelleProgramme von und mit Jugendlichen.Dann gehören die Städte des Ruhrgebietsden Jugendlichen, sie bestimmen, was inSachen Kultur abgeht und machen dieNacht zum Tag.

Vom 16.-19. September 2010 findet dasJugend.Kultur.Preis.Festival.NRW und RUHR.2010 in Dortmund statt. Unter dem Titel SEEYOU gibt es ein europäisches Begegnungs-programm mit Workshops und ein großesFestival im neuen Freizeitzentrum West, demDortmunder U und in einem Spiegelzelt aufdem Gelände.

Außerdem werden viele Städte von RUHR.2010 im Rahmen ihrer jeweiligen „Local-Hero-Woche“ kulturelle Programme für Kin-der und Jugendliche durchführen.

Weitere Informationen können Sie anfor-dern.

Kontakt:Landesvereinigung Kulturelle Jugendarbeit (LKJ) NRW e.V.Christine ExnerWittener Str. 344149 DortmundTel.: 0231 101335/36Fax: 0231 101352E-Mail: [email protected]

Jugendhilfe und Suchthilfe

Elternarbeit im Mittelpunkt –LWL-Koordinierungsstelle startet Projekt in der ambulanten Suchthilfe Mit einem Auftaktworkshop am 14./15. De-zember in Münster startete die Koordinati-onsstelle Sucht des LandschaftsverbandesWestfalen-Lippe (LWL-KS) in Kooperationmit der Deutschen Hauptstelle für Suchtfra-gen (DHS) das vom Bundesgesundheitsmi-nisterium geförderte Projekt „Eltern.aktiv –Pro-aktive Elternarbeit in der ambulantenSuchthilfe“. Acht deutschlandweite Stand-orte der Suchthilfe nehmen teil. An einemvom LWL geförderten Projekt, das parallelzum Bundesprojekt durchgeführt wird, be-teiligen sich vier Jugendämter aus Westfa-len-Lippe.

Gerade jugendliche Konsumierende stehenim Mittelpunkt der Sorge ihrer Angehörigen.Der (Erst-) Konsum findet in einem Alterstatt, in dem die Eltern die Erziehungsverant-wortung tragen. 20,4% der 12- bis 17-Jäh-rigen praktizierten in den letzten 30 Tagenvor Befragung „Binge-Drinking“. Das ent-spricht einer Anzahl von fast 1 Million Kin-dern und Jugendlichen. Des Weiteren kon-sumierten 6,2% der Jugendlichen eineselbst für Erwachsene riskante Alkohol-menge. Ein Alarmzeichen sind die immernoch steigenden Zahlen der mit einer Alko-holvergiftung in Krankenhäusern behandel-ten Jugendlichen. Auch Cannabis stellt einnicht unerhebliches Problem dar. Regelmä-ßig konsumierten 1,1% der 12- bis 17-Jäh-rigen Cannabis, von den 12- bis 25-Jährigen2,3%. Das entspricht einer Anzahl von über300.000 jungen Menschen.

Beim Zugang zu jungen Suchtmittelkonsu-mierenden nehmen Eltern eine Schlüssel-funktion ein. Immer häufiger suchen be-sorgte Eltern Hilfe und Unterstützung inEinrichtungen der Sucht- und Erziehungs-hilfe. Jedoch ist ihre Gesamtzahl in An betracht der Dimension jugendlichenMissbrauchs eher gering. Vor diesem Hinter-grund ist es das Ziel, systematisch sowohlEltern selbst, als auch über die Eltern miss-bräuchlich oder schädlich konsumierendeJugendliche effizient zu erreichen. Eltern sol-len sowohl frühzeitiger als bisher als auchgezielter unterstützt werden. Wesentlich not-wendig sind die Initiierung und Förderung ef-fizienter Kooperationen zwischen den Ein-richtungen der Suchthilfe, der Jugendhilfeund anderen Vermittlerinstitutionen.

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JugendhilfeaktuellJugendhilfe und Suchthilfe

76 1/2010

In den parallel laufenden zweijährigen Pro-jekten sind unterschiedliche, miteinanderverknüpfte Maßnahmen vorgesehen. AufBasis der Ergebnisse von Standortanalysenund Elternbefragungen werden ein Eltern-flyer, ein Leitfaden zu effektiven Zugangs-strategien, ein systematisiertes Erstgesprächsowie ein Elternkoffer mit methodischenKonzepten zur Elternarbeit erstellt. In Ge-sprächen und Schulungen erhalten die El-tern konkrete Informationen und Handlungs-strategien die sie ermutigen sollen, ihrenEinfluss auf ihre Kinder offensiver wahrzu-nehmen. Eltern junger Suchtmittelkonsu-ment/innen soll damit ein fundiertes und sy-stematisches Hilfeangebot auch im Sinneder Frühintervention bei betroffenen Kindernund Jugendlichen unterbreitet werden. Da-bei wird das Bundesprojekt Zugangswegeüber die ambulante Suchthilfe erproben, dasLWL-Projekt Zugangswege über die Ju-gendämter bzw. den Jugendschutz.

Teilnehmende Standorte für das Bundes-projekt sind:• Berlin, Prenzlau, Hamburg, Osnabrück,

Beckum/Oelde, Wuppertal, Rheinfelden, Ludwigsburg/Bietigheim

Standorte des westfälischen Projekts sind:• Rheine, Paderborn, Dortmund, Märki-

scher KreisBeide Projekte werden im Oktober 2011beendet sein.

Kontakt:LWL-Koordinationsstelle SuchtProjektleitungDoris SarrazinTel.: 0251 591 5481Fax: 0251 591 5499E-Mail: [email protected]

ProjektkoordinationBirgit KühneTel.: 0251 591 5384Fax: 0251 591 5499E-Mail: [email protected] auch :Beschlussvorlage für die Sitzung desLJHAs am 16.9.09Drucksache 12/1761

Fortbildungsangebote zu Suchtthemenfür die Jugendhilfe Eine der Kernaufgaben der LWL-Koordina-tionsstelle Sucht (LWL-KS) ist die Qualifizie-rung von Fachkräften zu Suchtthemen.Diese Aufgabe bezieht sich nicht nur auf die

Beschäftigten in der Suchthilfe direkt, son-dern auch auf Arbeitsfelder, in denen Sucht-probleme auftreten.

Aktuelle empirische Daten weisen daraufhin, dass problematischer Suchtmittelkon-sum, insbesondere von Alkohol, Tabak undCannabis immer früher beginnt und immerexzessivere Formen annimmt. Auch die ver-schiedenen Medien griffen dieses Thema inden letzten Wochen und Monaten verstärktauf. Gemäß § 14 KJHG ist es eine Aufgabeder Jugendhilfe, junge Menschen zu befähi-gen, sich vor gefährdenden Einflüssen zuschützen. Die Jugendhilfe kann daher diesteigende Suchtgefährdung Minderjährigernicht ignorieren und ist auch in der Betreu-ung von Jugendlichen und betroffenen Fa-milien damit konfrontiert. Daher bietet dieLWL-KS auch Fachkräften der JugendhilfeFortbildungen zu Suchtthemen an. Die Se-minare bieten eine Chance zur Förderungder Zusammenarbeit zwischen Jugend- undSuchthilfe, da sie sich an beide Arbeitsfelderrichten und gegenseitiges Kennenlernen er-möglichen.

Im Jahr 2010 sind folgende Seminare aus-geschrieben, die Fragestellungen aus derJugendhilfe aufgreifen:• Motivierende Gesprächsführung (eine

Methode zur Förderung von Verände-rungsbereitschaft)

• Sucht und Recht – aktuelle Informatio-nen zum Betäubungsmittelrecht

• Verloren im Netz – Medien und Sucht(eine Kooperationsveranstaltung mit ver-schiedenen LWL-Einrichtungen)

• Einführung in das Elterncoaching „Elter-liche Präsenz“

• Sucht und Medizin – Wirkungsweisen illegaler Suchtstoffe

• Sucht und Medizin – Psychiatrische Fol-

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Kinderschutz

771/2010

Jugendhilfeaktuell

gen des Konsums illegaler Drogen undPersönlichkeitsstörungen

Speziell für Fachkräfte der Jugendhilfe, dieihren Schwerpunkt in der Arbeit mit sucht-belasteten Familiensystemen oder mitsuchtmittelkonsumierenden Kindern und Jugendlichen haben, ist die dreijährige Wei-terbildung zum „Pädagogischen Suchtthera-peuten“ mit 840 Unterrichtsstunden entwik-kelt worden. Hier wird Fachwissen undHandwerkszeug vermittelt, um Suchtgefähr-dungen und -erkrankungen zu erkennenund effektiv bearbeiten zu können. Selbst -erfahrung, Theorie- und Methodenvermitt-lung sowie Supervision sind die Hauptbe-standteile des Konzeptes, wie sie auch dieDeutsche Rentenversicherung für die Aner-kennung von Weiterbildungen im Rahmender medizinischen Rehabilitation Suchtkran-ker fordert.

Gerne vermittelt die LWL-KS Referenten fürInhouse-Fortbildungen zu spezifischen The-men.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:www.lwl-ks.de

Kinderschutz

Kinderschutz und Schule – Ergebnisseeiner FachkonferenzAm 09.11.2009 fand in Münster die Fach-konferenz ‚Kinderschutz in gemeinsamerVerantwortung von Schule und Jugendhilfe'statt. Veranstalter waren das LWL-Landes-jugendamt, das Ministerium für Schule undWeiterbildung NRW (MSW), das Ministeriumfür Generationen, Familie, Frauen und Inte-gration NRW (MGFFI) und die Serviceagen-tur Ganztägig Lernen NRW.

Im Mittelpunkt dieser von 100 Vertreter/in-nen aus Jugendhilfe und Schule besuchtenKonferenz standen drei Beispiele aus derPraxis, die Vereinbarungen zwischen Schu-len und dem jeweiligen Jugendamt erarbei-tet, abgestimmt und unterzeichnet haben.

Die vielfältigen Materialien zu dieser Veran-staltung und der drei Praxisbeispiele ausGelsenkirchen, Gütersloh und aus dem KreisDüren (Folien zu Vorträgen, Vereinbarungen,Indikatoren, Verfahrensabläufe, Inhalte von

Fortbildungsveranstaltungen etc.) sind aufder Internetseite des LWL-Landesjugend-amtes eingestellt und können kostenlos her-untergeladen werden. Unter dem nachfol-genden Link kommen Sie direkt zu denTagungsmaterialien: http://tinyurl.com/yz3podq

Kontakt:Veronika Spogis, Tel.: 0251 591-3654, E-Mail: [email protected], www.lwl-landesjugendamt.de

Kinderschutz – Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe

Diese Arbeitshilfe stellt dar, wie das gemein-same Anliegen Kinderschutz vor Ort in ko-operativer Verantwortung von Jugendhilfeund Schule umgesetzt werden kann – undzwar auf der Grundlage von Vereinbarungenund Materialien von Kommunen und Schulenund den Erfahrungen der beteiligten Akteure. Im Rahmen einer landesweiten Arbeits-gruppe „Kinderschutz macht Schule“, be-stehend aus Vertreter(inne)n • des Ministeriums für Schule und Weiter-

bildung NRW, • des Ministeriums für Generationen,

Familie, Frauen und Integration NRW, • der beiden Landesjugendämter Westfa-

len-Lippe und Rheinland, • der „Serviceagentur Ganztägig Lernen“/

Institut für soziale Arbeit e.V., Münster,• sowie schulpsychologischer Beratungs-

stellen

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JugendhilfeaktuellKinderschutz

78 1/2010

wurde diese Arbeitshilfe entwickelt.Sie können die Broschüre von der Internet-seite des LWL-Landesjugendamtes herun-terladen: www.lwl-landesjugendamt.de Bei Bedarf können Sie weitere gedruckte,kostenfreie Broschüren bestellen unter:[email protected] LWL-Landesjugendamt WestfalenVeronika SpogisFachberaterin für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule48133 Münster, Tel.: 0251 591-3654Fax: 0251 591-3245E-Mail: [email protected]

Kinderschutzfachkraft – Überlegungenzu Qualifikation und AufgabenDas Institut für soziale Arbeit e.V. und derDKSB Landesverband NRW/Bildungsaka-demie BiS haben im Rahmen ihrer Bera-tungs- und Fortbildungstätigkeiten zahlrei-che Erfahrungen im Zusammenhang mitden Ansätzen und Strategien gesammelt,die die öffentlichen und freien Träger zurUmsetzung der rechtlichen Bestimmungennach § 8a SGB VIII entwickelt haben. Diefachliche Ausgestaltung der Rolle der Kin-derschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII stelltdabei vielerorts eine besondere Herausfor-derung dar, da diese vom Gesetzgeber alsneuer Akteur im Kinderschutz eingeführt,aber für ihre Tätigkeit noch keine fachlichenHandlungsleitlinien oder Vorbilder existieren.Vier Jahre nach Inkrafttreten des § 8a SGBVIII sind die „insoweit erfahrenen Fachkräftenach § 8a SGB VIII“ zwar wichtige Akteureim Kinderschutz geworden, dennoch sindbis heute immer noch einige Aspekte imRahmen ihrer Tätigkeit ungeklärt, was in derPraxis nicht selten zu Handlungsunsicher-heiten bei den Beteiligten führt. Das ISA e.V.und der DKSB/BiS NRW möchten an dieserStelle Empfehlungen formulieren, die beiFragen zur Ausgestaltung und Implementa-tion der Kinderschutzfachkraft nach § 8aSGB VIII eine fachliche Orientierung bietenkönnen.

Kurzversion der 10 Empfehlungen zur Aus-gestaltung der Rolle der Kinderschutzfach-kraft nach § 8a SGB VIII

1. Gegenstand der Beratung durch die Kin-derschutzfachkraft ist die Begleitung derGefährdungseinschätzung beim freien Trä-ger. Hierzu gehört die Beratung zu fachli-chen Fragen im Bereich der Kindeswohlge-fährdung und des Verfahrens nach § 8a

SGB VIII, die Beratung hinsichtlich der Me-thoden der Risikoeinschätzung, der Ge-sprächsführung mit den Personensorgebe-rechtigten und Kindern zum ThemaKindeswohlgefährdung sowie die Beratungzu geeigneten und notwendigen Hilfen.

2. Eine insoweit erfahrene Fachkraft kann alssolche tätig werden, wenn sie von einemfreien Träger zu einer Beratung beauftragtwird. Auf Basis der Kooperationsvereinba-rungen sollen Strukturen geschaffen wer-den, die ein rasches und transparentes Vor-gehen bei der Hinzuziehung derKinderschutzfachkraft gewährleisten.

3. Die Eignung zur Tätigkeit als Kinder-schutzfachkraft sollte davon abhängig ge-macht werden, ob die jeweilige Person überdie für die erforderliche Beratungstätigkeitund das Beratungsfeld erforderlichen Kom-petenzen verfügt. Fachkräfte nach § 72 SGBVIII und unter Umständen auch Fachkräfteaus anderen Arbeitsbereichen können alsinsoweit erfahrene Fachkraft qualifiziert sein,wenn sie über – mindestens drei Jahre Berufserfahrung

und Erfahrungen mit Kinderschutzfällenverfügen,

– die erforderlichen beruflichen Kompeten-zen und das Fachwissen für die Bera-tungstätigkeit bei Fällen von Kindeswohl-gefährdung besitzen,

– und sich zu Fragen der Gefährdungsab-schätzung und ihrer Rolle als Kinder-schutzfachkraft fortgebildet haben.

Zukünftig ist darüber hinaus eine vereinheit-lichte Qualitätsentwicklung in der Qualifizie-rung der insoweit erfahrenen Fachkräfte an-zustreben.

4. Das Einsatzfeld der insoweit erfahrenenFachkraft richtet sich nach ihren arbeitsfeld-spezifischen Kompetenzen und den Anfor-derungen im Einzelfall.

5. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die denSchutzauftrag nach § 8a SGB VIII Abs. 1wahrnehmen, sollen nicht gleichzeitig als in-soweit erfahrene Fachkräfte bei freien Trä-gern tätig sein. Weiter sollen die insoweit er-fahrenen Fachkräfte nicht im eigenenunmittelbaren Arbeitsumfeld eingesetzt wer-den, um einen externen Blick auf den Fall zugewährleisten.

6. Die Kinderschutzfachkraft übernimmt dieAufgaben im Rahmen der Prozessbeglei-

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Kinderschutz

791/2010

Jugendhilfeaktuell

tung der Gefährdungseinschätzung. Sieträgt keine Fallverantwortung.

7. Basis der Arbeit sollten verbindliche Ab-sprachen über die Dokumentation des Be-ratungsprozesses sowie zur Weitergabe vonInformationen unter Wahrung der daten-schutzrechtlichen Bestimmungen und dernotwendigen Vertraulichkeit sein.

8. Zur Qualitätsentwicklung, Reflexion undQualifizierung der Beratungstätigkeit der in-soweit erfahrenen Fachkräfte sind Arbeits-kreise, Runde Tische und Supervision not-wendig. Zur Qualitätssicherung gehörtdarüber hinaus die entsprechende Schu-lung der zu beratenden Fachkräfte in Fragender rechtlichen und fachlichen Verfahren zurGefährdungseinschätzung.

9. Die insoweit erfahrene Fachkraft soll überihre Beratungstätigkeit im Einzelfall hinauszur kontinuierlichen Weiterentwicklung desKinderschutzes beitragen.

10. Die Beratungstätigkeit der insoweit er-fahrenen Fachkraft ist nach Einführung des§ 8a SGB VIII eine zusätzliche Aufgabe imKinderschutz, die auch mit zusätzlichen per-sonellen Ressourcen einhergehen muss. Öf-fentliche und freie Jugendhilfeträger sindaufgefordert, die Kosten im Rahmen derKooperationsvereinbarung nach § 8a SGBVIII aufzunehmen und vertraglich zu regeln.

Die ausführliche Version der Empfehlungenkönnen online angerufen werden unter: www.kindesschutz.de/aktuell/empfehlun-genkinderschutzfachkraft.pdf

Ansprechpartnerin im ISA: Désirée Frese,Institut für soziale Arbeit e.V. Studtstraße20, 48149 Münster, 0251/1627146, [email protected]

Helfen mit RisikoIm August 2009 haben die Kinderschutz-Zentren ihr neues Buch veröffentlich. Im Mit-telpunkt stehen die Kinder und Jugendli-chen ab 10 Jahre. Diese Altersgruppe ist zu2/3 die Zielgruppe für Erzieherische Hilfen.Sehr engagiert und fundiert wird in vielenFachartikeln der Blick auf die Lebenslagenvon Kindern und Jugendlichen im familiärenund gesellschaftlichen Kontext gerichtet. Sowerden Themen wie Desintegration, Gewalt,psychische Störungen, interkulturelle Kon-flikte, Werte und Jugendkultur aufgegriffen.

Des weiteren stehen fachliche Anforderun-gen und Entwicklungen an die Jugendhilfezur Diskussion.

Ein Schwerpunkt, der sich wie ein roter Fa-den durch die Beiträge zieht, ist der Aufbauund die wirkungsvolle Gestaltung von Ko-operationsbeziehungen zwischen den Ak-teuren der Jugendhilfe. Ergebnisse einerempirischen Untersuchung zur Verbesse-rung der Kooperationslandschaft Schuleund Erzieherische Hilfen werden vorgestelltund die Rolle des Jugendamts wird beleuch-tet.

Im dritten Teil des Buches geht es um diefachpolitische Diskussion und Einordnung.Rechtliche, politische und konzeptionelleAspekte des Kinderschutzes stehen im Vor-dergrund, unter anderem die fachlich me-thodische Gestaltung von Parteilichkeit. Ins-

gesamt bietet die Veröffentlichung einenguten und fundierten Überblick, teilweisesehr praktisch, teilweise wissenschaftlich,über aktuellen Themen und Fragestellungzum Kinderschutz bezogen auf ältere Kinderund Jugendliche.

Die Kinderschutz-Zentren (Hg.)Die Jugend(hilfe) von heute – Helfen mit RiskioKöln, August 2009, ISBN: 978-3-9811453-7-3

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JugendhilfeaktuellFrühe Hilfen, Hilfen für Familien

80 1/2010

Frühe Hilfen, Hilfen für Familien

Trennungs- und Scheidungsberatung –eine ArbeitshilfeAm 01. Sept. 2009 ist das Gesetz über dasVerfahren in Familiensachen und in den An-gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FamFG) in Kraft getreten. Dies hat dasLWL-Landesjugendamt Westfalen zum An-lass genommen eine Arbeitsgruppe ins Le-ben zu rufen, die auf dem Hintergrund desFamFG eine Arbeitshilfe für die Trennungs-und Scheidungsberatung ( § 17 SGB VIII) er-arbeitet.

Es soll ein exemplarisches Bearbeitungs-verfahren entwickelt werden, in dem diefachlichen, rechtlichen und organisatori-schen Anforderungen berücksichtigt wer-den.

Die Arbeitsgruppe, die aus 20 Teilnehmerin-nen und Teilnehmern besteht, erarbeitet dieInhalte in sechs ganztägigen Workshops.Die Ergebnisse sollen anschließend im Rah-men einer Informationsveranstaltung allenJugendämtern in Westfalen-Lippe zur Verfü-gung gestellt werden. Die Mitglieder der Ar-beitsgruppe sind Funktionsträger auf derörtlichen Ebene, die mit der Konzept- undQualitätsentwicklung sowie der Implemen-tierung der Angebote nach § 17 SGB VIII aufdem Hintergrund des FamFG betraut sind.Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppespiegelt die unterschiedliche Struktur derKommunen (Großstädte, Kreise und kreis-angehörige Jugendämter) wieder.

Der erste Workshop hat bereits am26.11.2009 stattgefunden. Neben demKennenlernen standen die Präsentation desArbeitsgruppenkonzepts, die Erwartungender Teilnehmenden, die rechtlichen und päd-agogischen Anforderungen an die Jugend-hilfe im Kontext der Trennungs- und Schei-dungsberatung sowie die Definition derArbeitsgrundlage auf dem Programm. AmNachmittag wurde Norbert Weitz, Richteram Amtsgericht Münster, zu den Erwartun-gen eines Familienrichters an die Jugendhilfeund zur Kooperation der Verfahrensbetei-ligten befragt.

Die Ergebnisse werden auf einer Informati-onsveranstaltung für alle Jugendämter inWestfalen-Lippe am 06. Juli 2010 vorge-stellt.

Ansprechpartnerinnen:LWL-Landesjugendamt WestfalenJutta Möllers jutta.moellers@lwl.orgwww.lwl-landesjugendamt.deLWL-Landesjugendamt WestfalenBeate [email protected]

ADIPOSITAS und ESSSTÖRUNGENIn der Schriftenreihe Elternwissen der Katho-lischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder-und Jugendschutz NW e. V. gibt zwei neueVeröffentlichungen zu den Themen ADIPOSI-TAS (Nr. 10) und ESSSTÖRUNGEN (Nr. 11).

Diese beiden neuen Ausgaben von Eltern-wissen richten sich wieder konkret an Eltern.Eltern haben viel Wissen, sind kompetenteGesprächspartner und können sich unter-einander anregen, wenn es um pädagogi-sche Fragen geht. Sie benötigen aber beispeziellen Fragen fachliche Unterstützung.Letzteres soll durch diese Schriftenreihe an-geboten werden.

Ansichtsexemplare sind kostenfrei, anson-sten gibt es Staffelpreise: 10 Expl. zum Preisvon 3,00 Euro, 25 Expl. zu 6,00 Euro, 50Expl. zu 10,00 Euro und 100 Expl. zu 18,00Euro (jeweils zzgl. Versandkosten).

Die Bestellung ist zu richten an:Katholische LandesarbeitsgemeinschaftKinder- und Jugendschutz NW e.V.Salzstraße 8, 48143 MünsterTelefon: (0251) 54027Telefax: (0251) 518609E-Mail: [email protected] www.thema-jugend.de

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Allgemeiner Sozialer Dienst

811/2010

Jugendhilfeaktuell

Allgemeiner Sozialer Dienst

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter imASD/KSD – Gesundheitsschutz und ta-rifliche EingruppierungIn vielen ASD/KSD wird seit langen die hoheBelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter beklagt. Die Anzahl der Meldungen überKindeswohlgefährdung ist in den letztenJahren drastisch gestiegen. Auch laufendeFälle, in denen Hilfen zur Erziehung geleistetwerden, sind häufig latente Kindeswohlge-fährdungsfälle, die durch bestimmte Ereig-nisse zu akuten Fällen werden können. DieFachkräfte des ASD/KSD arbeiten unter ho-hem Zeitdruck mit großer Belastung in die-sem Bereich. Akute Fälle stehen in der Re-gel in Zusammenhang mit akuten Krisen inder Familie. Ein Handeln von jetzt auf gleichauf fachlich sehr hohem Niveau ist in diesenoft komplexen und unübersichtlichen Situa-tionen notwendig mit dem Ziel, die Krisen zuentschärfen und die Kinder zu schützen.Nicht selten werden Fachkräfte in diesemZusammenhang von Eltern bedroht, eineenge Kooperation mit Polizei und Gerichtist notwendig.

Die Tarifparteien des TvöD möchten in demneuen Tarifvertrag für Sozial- und Erzie-hungsdienste (SuE) dieser BesonderheitRechnung tragen, in dem eine den hohenAnforderungen eher entsprechende Vergü-tung geleistet wird. Die Entgeltgruppe S14benennt ausdrücklich als Tätigkeitsmerkmaldie Bearbeitung von Kindeswohlgefähr-dungsfällen. Über die Eingruppierung hinausist der betriebliche Gesundheitsschutz bzw.die betriebliche Gesundheitsförderung Ge-genstand des Tarifvertrages. Der Kranken-stand ist im ASD/KSD aufgrund der beson-deren Belastungen in diesem Arbeitsfeldund einem hohem Altersdurchschnitt sehrhoch.

Die Krankheitsbilder reichen von psycho-physischen Erschöpfungssymptomen (z.B.Burnout) bis zu manifesten körperlichen Er-krankungen. Durch Gesundheitsschutz undGesundheitsförderung sollen Maßnahmenergriffen werden, die zur Verbesserung derArbeitssituation der Beschäftigten beiträgt.Deshalb führen einzelne Jugendämter zurZeit eine „Gefährdungsanalyse“ der ASD-/KSD-Arbeit durch. Gesundheitsschutz undtarifliche Eingruppierung sind für alle Jugendämter eine aktuelle Anforderungenan das Personalmanagement im ASD/KSD.

Beate Rotering, LWL-Landesjugendamt Westfalen Tel. 0251 591 4566,[email protected]

Wo Casemanagement drauf steht, ....Es ist „nicht überall Case Management drin,wo Case Management drauf steht.“ So zi -tieren Hugo Mennemann und Peter Löcher-bach in dem Kapitel „Theoretische Über -legungen: Case Management undImple mentierung im Jugendamt“ Wolf Rai-ner Wendt, denjenigen, der das amerikani-sche Konzept Case Management (CM) fürDeutschland adaptiert und die thematischeEinführung dieses Buches geschrieben hat.In der Tat erfährt die geneigte Leserin undder geneigte Leser Interessantes über CaseManagement als fachliche Grundlage für dieArbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstesdes Jugendamtes. Seit den 90er Jahrendes vergangenen Jahrhunderts wird CM alsein geeigneter Handlungsansatz für die Aus-handlung der ‚richtigen und geeigneten’ Hil-fen (zur Erziehung) mit den Adressaten imKontext lebensweltlicher Orientierungen an-gesehen.

Die Autoren stellen die Ergebnisse des For-schungsprojektes CM4JU dar, in dem so-wohl die fachlichen als auch die wirtschaft-lichen „Wirkungen von Case Management inder Jugendhilfe“ erläutert werden. Im Rah-men dieses Forschungsprojektes wurdeauch gemeinsam mit den 8 projektbeteilig-ten Jugendämtern ein auf CM basierendesEDV-Programm von der Firma Gebit ent-wickelt. Die vorliegende Veröffentlichung in-formiert sehr fundiert und umfassend überdie Theorie und Praxis der Implementierungdes CM-Konzeptes. Dabei wird besondersdeutlich, dass Case Management nicht nureine adressatenorientierte Fallbearbeitungs-methode ist, sondern darüber hinaus beglei-tet wird von Organisationsentwicklung (Qua-litätsmanagement und Personalentwicklung)und der Entwicklung institutioneller Netz-werke. Praxisbeispiele der Städte Güterslohund Greven zeigen anschaulich, dass CMfür die Praxis des Allgemeinen SozialenDienstes gewinnbringend ist.Das Buch ist eine empfehlenswerte Lektürefür Leitungskräfte des Jugendamts, die dieLeistungserbringung des Allgemeinen So -zialen Dienstes auf adressaten- und bedarfs-orientierte, transparente Verfahren sowie abgestimmte und kontinuierliche Hilfe leis -tungsstrukturen aufbauen wollen.

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JugendhilfeaktuellAllgemeiner Sozialer Dienst

82 1/2010

Löcherbach, Mennemann, Hermsen (Hg.)Case Management in der Jugendhilfe2009, Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG,Verlag, München, ISBN 978-3-497-02095-9

Textrezension:Beate RoteringLWL Landesjugendamt0251 591 [email protected]

ASD – Kompetenzvertiefung mit Zertifikat Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in denAllgemeinen Sozialen Diensten (ASD) äu-ßern durch den Wegfall des Berufsanerken-nungsjahrs in besonderer Weise einen Be-darf an praxisorientierter, umfassenderEinarbeitung in das Berufsfeld des Allge-meinen Sozialen Dienstes. Das Institut fürsoziale Arbeit e.V. bietet einen offenen Zer-tifikatskurs „Kompetenzvertiefung im ASD“für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternan.

Das Konzept: Das Fort- und Weiterbildungsangebot be-steht aus insgesamt sechs je zweitägigenModulen. Im Zeitraum von Mai bis Septem-ber 2010 werden zentrale Schlüsselkompe-tenzen des Allgemeinen Sozialen Dienstesvermittelt. Das Qualifikationsverfahren wirdmit einem Zertifikat über die Teilnahme an al-len sechs Modulen und die Erstellung einerPraxisarbeit, in der zentrale Handlungs-schritte und Beratungsprozesse, sowie dieReflexion der eigenen Rolle und des Auf-trags im ASD dokumentiert werden, ab -geschlossen. Die Kursgebühr pro Teilneh-mer/in beträgt 1.295,00 € (zuzüglich derKosten für Verpflegung und ggf. Übernach-tung). Bildungsschecks des Landes Nord-

rhein-Westfalen sind auf diesen Betrag an-rechenbar.

Zur Sicherung des Transfers in die beruflichePraxis soll jedem Teilnehmer und jeder Teil-nehmerin des jeweiligen ASD ein Mentor zurSeite gestellt werden. Die Mentorinnen undMentoren tragen zur Verankerung und Inte-gration der Wissensbestände in die lokalenArbeitsprozesse bei.

Inhaltliche Schwerpunkte des Fortbildung-scurriculums: • Rolle und Auftrag im ASD• Rechtliche Rahmenbedingungen• Sozialpädagogische Diagnostik• Hilfeplanung und Steuerung• Methoden der Gesprächsführung• Risikomanagement und Kinderschutz

im ASD

Veranstalter:Das Konzept wird als offene Veranstaltungdes Instituts für soziale Arbeit (ISA) und alsInhouse-Veranstaltung in Kooperation miteinzelnen Kommunen und Kreise oder unterregionalem Zusammenschluss mehrerer All-gemeiner Sozialer Dienste angeboten.

Ansprechpartnerin: Regine MüllerWissenschaftliche Mitarbeiterin Institut für soziale Arbeit e.V. Studtstraße 20, 48149 MünsterE-Mail: [email protected]

Personalmanagement im ASD – Qualität ist gefragt Am 1.09.2009 hat am Fachbereich Sozial-wesen der Fachhochschule Münster ein vonder Stiftung Deutsche Jugendmarke geför-dertes zweijähriges Forschungsprojekt „Per-sonalmanagement im ASD“ begonnen. Un-ter der Leitung von Prof. Dr. JoachimMerchel haben zwei wissenschaftliche Mit-arbeiter, Frau Dr. Hildegard Pamme und HerrAdam Khalaf, ihre Tätigkeit aufgenommen.

Obwohl mit den Debatten zum Thema „Kin-derschutz“ die Personalausstattung undFragen der Personalführung bzw. des Per-sonalmanagements im ASD der Jugendäm-ter verstärkt in den Blick geraten sind, exi-stieren bisher kaum verlässliche Daten zurPersonalausstattung des ASD. Ebenso sindwenig Informationen darüber verfügbar, wiePersonalführung und der Personalentwick-lung in Jugendämtern praktiziert werden

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Hilfen zur Erziehung

831/2010

Jugendhilfeaktuell

und wie die entsprechende Zusammenar-beit mit den Personalämtern verläuft. Hiersetzt das Forschungsprojekt an. Es will dasquantitative und qualitative Personalmana-gement im ASD der Jugendämter erkun-den. Dabei stehen zwei Leitfragen im Mittel-punkt:• In welcher Weise wird „Personalbedarf

im ASD“ in den Jugendämtern definiertund konstituiert? Hier sind sowohl diedifferenzierten Daten zum Personalbe-stand in den ASD als auch die Vorstel-lungen und Kriterien von Leitungsperso-nen im Jugendamt im Hinblick auf dieerforderliche Personalausstattung imASD gefragt.

• Welche Modalitäten der Personalfüh-rung im ASD existieren in Jugendämternund welche Perspektiven sehen die Lei-tungspersonen, um unter Gesichts-punkten der Personalführung eine ad-äquate Bearbeitung der fachlich undpersönlich anspruchsvollen Aufgabenim ASD kontinuierlich zu gewährleisten?

Mit einer Fragebogenerhebung bei derHälfte der deutschen Jugendämter undnachfolgenden leitfadengestützten Inter-views sollen Antworten auf die Fragen ge-funden werden. Auf der Grundlage von For-schungsergebnissen zu den beidenLeit fragen sollen Materialien geliefert wer-

den, mit deren Hilfe Eckpunkte oder Leitori-entierungen für Personalbemessungs- undPersonalentwicklungskonzepte im ASD er-arbeitet werden können. Mit diesen Leitfra-gen geht das Forschungsprojekt über eineeinseitige Ausrichtung an quantitativen Maß-stäben der Personalbemessung hinaus, wiesie augenblicklich an mehreren Orten bear-beitet werden, und versucht diesen Aspektder Personalbemessung einzuordnen in einumfassendes Verständnis von Personal -management im ASD.

Information:Beate RoteringLWL LandesjugendamtTel. 0251/591 [email protected]

Hilfen zur Erziehung

HzE-Bericht zeigt: Fünf Prozent der jungen Menschen betroffen Fünf Prozent aller jungen Menschen bis zumAlter von 21 Jahren in Nordrhein-Westfalen– das sind mehr als 200 000 – sind in die un-terschiedlichen Maßnahmen und Angeboteim Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE) einbe-zogen. Insgesamt verursachten die HzE Lei-stungen den öffentlichen Trägern im Jahr2007 Kosten in Höhe von 1,4 MilliardenEUR. Darin nicht enthalten sind die Kostenfür Erziehungsberatungen.Und wahrscheinlich sind die tatsächlichenZahlen noch höher. Denn seit dem Jahr2007 werden die entsprechenden Statisti-ken auf der Basis einer neuen Datengrund-lage erstellt. Der Landschaftsverband Rhein-land (LvR) und der LandschaftsverbandWestfalen-Lippe (LWL) schätzen, dass esdeswegen zu „Untererfassungen“ in demZahlenwerk komme.Auf der Basis von Daten aus dem Jahr 2007gibt die Veröffentlichung der Landschaftsver-bände einen Überblick über die verschiede-nen HzE-Maßnahmen. Ausgewertet wurdenVerbandsdaten ebenso wie Zahlen, die dieörtlichen Jugendämter übermittelt haben.Zumeist, nämlich zu fast 85 Prozent, handeltes sich bei den HzE-Maßnahmen um ambu-lante Leistungen, berichten beide Verbände.16 Prozent aller betroffenen jungen Men-schen nehmen stationäre oder sogenanntefamilienersetzende Leistungen in Anspruch.Der ambulante Leistungsanteil besteht zumgroßen Teil aus Erziehungsberatungen.

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JugendhilfeaktuellHilfen zur Erziehung

84 1/2010

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippestellt die Veröffentlichung auf seinen Internet-seiten zur Verfügung: http://tinyurl.com/ka22e

Steigerung der Wirksamkeit intensiverambulanter erzieherischer Hilfen (SPFH)Weshalb ein Modellprojekt zu intensiven am-bulanten Hilfen zur Erziehung? Die ambulan-ten Hilfen zur Erziehung haben in den letzten15 Jahren eine erhebliche Ausweitung erfah-ren. Zwar sind die Fallzahlen in der stationä-ren Betreuung ebenfalls angestiegen, aberder Zuwachs bei der ambulanten Betreuungist deutlich höher. Bundesweit wird bei denfamilienunterstützenden und -ergänzendenErziehungshilfen zwischen 1992 und 2004ein Anstieg um 164% (von 70184 auf185586) festgestellt (AKJ 2006). Für NRWwird allein für die SPFH zwischen 1991 und2004 ein Anstieg um 250% berechnet (Uni-versität Dortmund 2006). Zu berücksichtigenist außerdem, dass neben den erzieheri-schen Hilfen für Familien, die dem § 31KJHG (SPFH) zugeordneten werden, wei-tere Hilfen z.B. nach § 27 KJHG durchge-führt werden. Zweifellos spielen also die am-bulanten HzE -Interventionen eine erheblicheund zunehmende Rolle.

Die geschilderte Entwicklung der deutlichenAusweitung des Fallzahlenvolumens setzesich während der Projektlaufzeit fort. Andererseits ist die Betreuungsintensität proFamilie gesunken. Auch wenn hierfür keinegenauen statistischen Angaben möglichsind, ergeben die Praxisberichte ein eindeu-tiges Bild: Während in der älteren Fachlitera-tur 3, maximal 4 Familien pro Fachkraft aufeiner vollen Stelle genannt wurden, sindheute 6–8 Familien keine Ausnahme mehr.In einem Grundlagenforschungsprojektes ander Universität Siegen (Mitte 2003 – Ende2005) – mit Vorstudien in Mecklenburg-Vor-pommern und im Rheinland – sind For-schungsergebnisse entwickelt und publiziertworden, die für eine Erhöhung der Wirksam -keit der HzE-Hilfen für Familien genutzt werden können. Auf diesen Forschungser-gebnissen und die durch sie ausgelösteMetho denentwicklung beruht das Modell-projekt.Das Modellprojekt zielte darauf ab, die Wirk-samkeit intensiver ambulanter erzieherischerHilfen durch die Umsetzung drei zentralerkonzeptioneller Leitideen und eines daraufbezogenen, differenzierten handlungsme-thodischen Ansatzes zu steigern.

Die zentrale Annahme des Projektes war,dass die nachhaltige Wirksamkeit der SPFHerhöht wird, wenn es gelingt,

1. die Familienmitglieder systematisch zuermutigen, zu aktivieren und positiveSelbstwirksamkeitserfahrungen anzure-gen,

2. insbesondere für die Kinder den Zugangzu protektiven Faktoren außerhalb derFamilie systematisch zu verbessern und

3. Direktiven und kontrollierende Elementezielgerichtet in der richtigen Do sierungund unter Abwägung der Voraussetzun-gen und Nebenwirkungen einzusetzen.

Diese Leitideen wurden im Rahmen einesvierstufigen methodischen Vorgehens – so-zialpädagogische Diagnose, Interventions-planung, Intervention und Evaluation – inkonkrete Interventionsstrategien umgesetzt.Vom 01.04.2007 bis 31.03.2009 hat dieUniversität Siegen (Prof. Dr. Klaus Wolf undDipl. Päd. Anja Frindt) das Modellprojektwissenschaftlich begleitet. In vier Projektre-gionen in Westfalen-Lippe wurden die obenbeschriebenen diagnostischen und hand-lungsmethodischen Ansätze vorgestellt, er-probt und weiterentwickelt.Die Projektstandorte waren • Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Ost-

westfalen-Lippe e.V., Erziehungshilfe-zentrum

• Diakonisches Werk der Lippischen Lan-deskirche e.V., Detmold, Sozialpädago-gische Familienhilfe

• Stadt Dortmund, Jugendamt, Sozial-pädagogische Familienhilfe

• Stadt Lüdenscheid, Jugendamt, Ambu-lanter Dienst.

Die Ergebnisse des Projektes sind nachzu-lesen in der Reihe „Konzepte und Ideen“Nr. 49Zu bestellen über Alicja Schmidt, Tel. 0251 591 5611Fax 0251 591 275Mail: [email protected]

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Stationäre Einrichtungen

851/2010

Jugendhilfeaktuell

Stationäre Einrichtungen

Neue Einrichtungen und Angebote (§ 45 SGB VIII) in Westfalen-Lippe

Einrichtung Tagesgruppe Gütersloh Intensivpäd. FamilienanalogesNordring 13 Lebensgemeinschaft agito Betreuungssystem Frenk33330 Gütersloh Burgundenstr. 42 Wiedauer Weg 11

49479 Ibbenbüren 48653 Coesfeld

Träger Sozialpädagogisches und Kinder- u. Jugendhilfe tibb Theo FrenkPsychomotorisches Institut igel-häuser Wiedauer Weg 11(SPI) e. V. Selhofer Weg 58 48653 CoesfeldHermann-Simon-Str. 7 49324 Melle33334 Gütersloh

Jugendamts- Stadt Gütersloh Stadt Ibbenbüren Stadt Coesfeldbereich

Angebot 6 Plätze 3 Plätze 4 Plätze

Betriebs- 01.10.2005 01.09.2009 20.08.2009erlaubnis

Kontakt LWL-Landesjugendamt LWL-Landesjugendamt LWL-LandesjugendamtWestfalen Westfalen, Westfalen, Wolfgang Schröder, Wolfgang Schröder, Angela Schoenenberg-Stopka, 48133 Münster, 48133 Münster, 48133 Münster, Tel.: 0251 591-3608, Tel.: 0251 591-3608, Tel.: 0251 591-3601, E-Mail: E-Mail: E-Mail: [email protected] [email protected] [email protected]

Einrichtung Kinderhaus Dienstühler Deutsches Fußballinternat Betreutes WohnenEseloh 15 DFI GmbH Wienecke/Hansastraße58540 Meinerzhagen Halterner Str. 525 Hansastr. 66a

45770 Marl 59425 Unna

Träger Ina Dienstühler Deutsches Fußballinternat Anne-Katrin WieneckeEseloh 15 DFI GmbH Dorotheenstr. 158540 Meinerzhagen Halterner Str. 525 59425 Unna

45770 Marl

Jugendamts- Märkischer Kreis Stadt Marl Stadt Unnabereich

Angebot 5 Plätze 44 Plätze 4 Plätze

Betriebs- 01.11.2009 20.10.2009 01.10.2009erlaubnis

Kontakt LWL-Landesjugendamt LWL-Landesjugendamt LWL-Landesjugendamt Westfalen, Westfalen, Westfalen, Angela Schoenenberg-Stopka, Michael Streitz, Michael Streitz, 48133 Münster, 48133 Münster, 48133 Münster, Tel.: 0251 591-3601, Tel.: 0251 591-5885, Tel.: 0251 591-5885, E-Mail: angela.schoenenberg- E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]@lwl.org

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JugendhilfeaktuellStationäre Einrichtungen

86 1/2010

Schließung von Einrichtungen und Angeboten (§ 45 SGB VIII) in Westfalen-Lippe

Einrichtung Kinderhaus Scheermann JugendhilfeeinrichtungEilmecke 12 Alte Molkerei59581 Warstein-Allagen Wilhelm-Schröder-Str. 4

59602 Rüthen Hoinkhausen

Träger Lutz Scheermann JugendhilfeeinrichtungEilmecke 12 Alte Molkerei e.V.59581 Warstein-Allagen Wilhelm-Schröder-Str. 4

Jugendamts- Stadt Warstein Kreis Soestbereich

Angebot 4 Plätze 7 Plätze

Betriebs- 01.09.2009 01.08.2009erlaubnis

Kontakt LWL-Landesjugendamt LWL-Landesjugendamt Westfalen, Westfalen, Wolfgang Schröder, Wolfgang Schröder, 48133 Münster, 48133 Münster, Tel.: 0251 591-3608, Tel.: 0251 591-3608, E-Mail: E-Mail: [email protected] [email protected]

Einrichtung TALENTA-Haus Johannes-Busch-Haus Kolpin-BildungswerkSteinhauser Str. 8 Merschkamp 20-22 Berufsförderungszentrum59590 Geseke 48155 Münster Jugendwohnheim

Rumbecker Holz 2a u. 2b59759 Arnsberg

Träger TALENTA GmbH & Co.KG CVJM e.V. Kolping-BildungszentrenSteinhauser Str. 8 Merschkamp 20-22 gGmbH59590 Geseke 48155 Münster Am Busdorf 6

33098 Paderborn

Jugendamts- Kreis Soest Stadt Münster Hochsauerlandkreisbereich

Angebot 70 Plätze 15 Plätze 30 Plätze

Betriebs- Die Einrichtung hat zum Die Einrichtung wurde am Die Betriebserlaubnis ist miterlaubnis 31.07.2005 den Betrieb 31.07.2009 geschlossen Wirkung vom 09.02.2004

eingestellt. erloschen

Kontakt LWL-Landesjugendamt LWL-Landesjugendamt LWL-Landesjugendamt Westfalen, Westfalen, Westfalen, Wolfgang Schröder, Angela Schoenenberg-Stopka, Wolfgang Schröder, 48133 Münster, 48133 Münster, 48133 Münster, Tel.: 0251 591-3608, Tel.: 0251 591-3601, Tel.: 0251 591-3608, E-Mail: E-Mail: E-Mail: [email protected] angela.schoenenberg-stopka [email protected]

@lwl.org

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Stationäre Einrichtungen

871/2010

Jugendhilfeaktuell

Einrichtung Internat der UrsulinenNeuerstr. 1159457 Werl

Träger St. Ursula-Stift WerlNeuerstr. 1159457 Werl

Jugendamts- Kreis Soestbereich

Angebot 115 Plätze

Betriebs- Die Einrichtung wurde zum erlaubnis 01.11.2009 geschlossen

Kontakt LWL-Landesjugendamt Westfalen, Wolfgang Schröder, 48133 Münster, Tel.: 0251 591-3608, E-Mail: [email protected]

Hinweis: Das komplette Einrichtungsver-zeichnis „Heime und sonstige Wohnfor-men der Jugendhilfe sowie andere Einrich-tungen (§45 SGB VIII) können sie unter:www.lwl.org/heime und dort unter „Mate-rialien“ einsehen.

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JugendhilfeaktuellFörderung von Kindern in Tageseinrichtungen

88 1/2010

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

ADHS – Vorbeugung durch frühe Analyse und Therapie Auf die Bedeutung der Frühprävention vonADHS verweist der im Jahr 2006 bereits inzweiter Auflage veröffentlichte, von Mari-anne Leuzinger-Bohleber et. al. herausge-bene Sammelband „ADHS – Prüfpräventionstatt Medikalisierung. Theorie, Forschung,Kontroversen“. Wie es der Titel verspricht,liefert der 306-seitige Band sowohl einetheoretische Fundierung als auch einenÜberblick über aktuelle Forschungsergeb-nisse und die entlang der verschiedenenUntersuchungen auftretenden Diskussions-linien.

Der berufliche Hintergrund der drei Heraus-geber verweist auf ihren Ansatz, mit dem sievorschlagen, die hohe Zahl medikamentösauf ADHS-Verdacht behandelten Kinder zuverringern: durch eine psychoanalytischeund neurobiologische Früherkennung. DasBuch erscheint in der Schriftenreihe desFrankfurter Sigmund-Freud-Institutes. DieAutoren schildern einleitend anhand vonzwei Beispielen, dass bereits im Rahmender frühkindlichen VorsorgeuntersuchungenADHS-Risiken erkennbar und mittels psy-chotherapeutischer und neurologischer Be-handlung therapierbar sein können.

Die Themenstellung wird in drei größerenAbschnitten verfolgt. Zunächst geht es umdie Beschreibung „veränderter Kindheiten“und einer „Medikalisierung des Sozialen“.Im zweiten Teil kommen Fachvertreter zuWort, die Kinder multimodal behandeln, zumTeil dabei auch nicht auf Medikamente verzichten. Der dritte und mit Abstand um-fangreichste Abschnitt nimmt dann die psy-choanalytischen und neurobiologischenAspekte des Themas in den Blick.

Das Inhaltsverzeichnis und eine Bestellmög-lichkeit finden Sie auf der Produktseite fürdas Buch in der Internet-Präsenz des her-ausgebenden Verlages: http://tinyurl.com/yasvsfl

Leuzinger-Bohleber, Marianne; Brandl,Yvonne und Gerald Hüther (Hrsg.): ADHS –Frühprävention statt Medikalisierung. Theo-rie, Forschung, Kontroversen. Schriften desSigmund-Freud-Instituts. Reihe 2: Psycho-analyse im interdisziplinären Dialog: Bd 4. 2.

Auflage, Bonn 2006: Vandenhoeck & Rup-recht. 306 Seiten, broschiert, ISBN 978-3-525-45178-6, 34,90 EUR.

Heilpädagogik – Zusammenhänge analysieren und verstehenPsychoanalyse und Heilpädagogik sind zwarzwei eigenständige Disziplinen, können sichaber aufs Trefflichste ergänzen. Diese Thesevertritt Manfred Gerspach in seiner 2009 er-schienenen Monographie „Psychoanalyti-sche Heilpädagogik. Ein systematischerÜberblick“. Gerspach ist überzeugt und führtes in vier großen Abschnitten aus, dass Kin-dern, die nicht der sozialen Norm entspre-chen, nur geholfen werden kann, wenn diesubjektiven Gründe für ihr Verhalten analy-siert werden. Nicht das Anlegen eines „ob-jektiven“, von außen auferlegten Verhaltens-maßstabes zum Wohle des Kindes führe zurVerbesserung seiner Entwicklungschancen,sondern nur das Bemühen darum, die Si-tuation des Kindes zu verstehen und aufdiesem Hintergrund gemeinsam mit ihm zuverändern. Lena Becker formuliert es in ei-ner Rezension des Buches im „Socialnet“wie folgt: „Verhaltensauffälligkeiten werdenso nicht einfach ohne Rücksicht auf das in-nere Erleben der Betroffenen wegtrainiert,sondern durch szenisches Verstehen inter-pretiert und aufgelöst.“ Gerspach knüpft da-mit an die Arbeiten von Alfred Aichhorn an,der bereits 1925 psychoanalytische Er-

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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

891/2010

Jugendhilfeaktuell

kenntnisse im Aufgabenbereich der Heil-pädagogik verwandte – so in seiner Arbeit„Verwahrloste Jugend“. Aichhorn ist Forscher aus dem Umfeld von SigmundFreud.

So ist auch nicht verwunderlich, dass Ger-spach in der Diskussion um die Einführungdes Begriffs der Inklusion eine eher vorsich-tig skeptische Position einnimmt. Das Inklu-sionskonzept, das ja die selbstbestimmteEinbringung von nicht behinderten und be-hinderten Kindern in die Gemeinschaft be-schreibt, steht nach Gerspachs Meinung einwenig unter Totalitarismusverdacht. Es for-dere die Inklusion von Kindern ohne zu be-rücksichtigen, ob ein Kind überhaupt wil-lens bzw. in der Lage sei zur Inklusion.Inklusion atme, so Gerspach, „einen Hauchvon Einsperren oder Eingesperrtsein“.

Die genannte Rezension von Lena Becker zu dem Buch von Manfred Gerspach finden Sie im Socialnet: http://tinyurl.com/yjqo3zb.Gerspach, Manfred (2009): Psychoanalyti-sche Heilpädagogik. Ein systematischerÜberblick. Stuttgart: Kohlhammer. 240 Sei-ten, broschiert, ISBN 978-3-17-020617-5,26,– EUR.

Projekt „Natur-Wissen schaffen“In der bildungspolitischen Diskussion hatsich – gestützt auf entwicklungspsychologi-

sche und erziehungswissenschaftliche Er-kenntnisse – die Auffassung durchgesetzt,dass die Bildung von Kindern nicht erst mitdem Eintritt in die Bildungsinstitution„Schule“ beginnt. Vielmehr erkunden sie vonGeburt an ihre Umwelt aktiv und entwickelnin Interaktion mit ihren BezugspersonenKompetenzen und Verständnis für die Welt,in der sie leben.

In dieser Diskussion werden Kindertagesein-richtungen zunehmend als Bildungsorte be-griffen, die – neben dem ersten und wichtig-sten Lernort Familie – eine zentrale Rolle fürden Start in eine gelingende Bildungsbiogra-fie spielen. Diese veränderte Sicht auf Kin-dertageseinrichtungen spiegelt sich auchdarin, dass nun alle Bundesländer Bildungs-pläne für den Elementarbereich vorgelegthaben.

Ziel des Projekts „Natur-Wissen schaffen“ist, die vorhandene Lücke zwischen denhäufig allgemein gehaltenen Anforderungender Bildungspläne und konkreten Hand-lungskonzepten zu schließen und damit dieBildungsqualität im Elementarbereich zustärken. Im Hinblick auf spezifische Bereicheder frühen Bildung fokussiert das Projekt„Natur-Wissen schaffen“ dabei auf die Bil-dungsbereiche Mathematik, Naturwissen-schaften, Technik und Medien. Diese Berei-che sind in besonderer Weise geeignet, dieBildungsvision von forschenden und ent-deckungsfreudigen Kindern zu verfolgen so-

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JugendhilfeaktuellFörderung von Kindern in Tageseinrichtungen

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wie dazu, ihre lernmethodischen Kompe-tenzen zu stärken und mit ihnen gemeinsamneues Wissen zu erschließen und Sinnver-ständnis zu entwickeln. Das Projekt „Natur-Wissen schaffen“ hat zum Ziel, die Umset-zung der Bildungspläne fachlich zu begleitenund somit eine Professionalisierung elemen-tarpädagogischer Fachkräfte zu bewirken,die mit der Wandlung von Kindertagesstät-ten zu Bildungsorten einhergeht.

Aus der ersten Phase dieses Projektes, dasvon der Deutsche Telekom Stiftung finanziellgefördert und von Prof. mult. Wassilios E.Fthenakis und einem MitarbeiterInnenteam,an der Universität Bremen bearbeitet wird,liegen vier Handreichungen zu vier Bildungs-bereichen sowie ein Band zur Dokumenta-tion von Bildungsprozessen vor. Die Ent-wicklung dieser Handreichungen fand inenger Zusammenarbeit mit bundesweit 25Piloteinrichtungen statt. Eine weitere Absi-cherung der fachlichen Fundierung erfolgtedurch die Stellungnahmen von Expertinnenund Experten aus der Wissenschaft.

Die einzelnen Bände beschäftigen sich aus-führlich mit jeweils einem der vier genanntenBildungsbereiche. Sie beruhen auf einerAnalyse aller in Deutschland verfügbarenBildungspläne und deren Reflexion vor demHintergrund vergleichbarer internationalerPläne, unter Berücksichtigung der Ergeb-nisse der Forschung und bieten somit eineReferenzgrundlage, die alle bildungsrelevan-ten Aspekte berücksichtigt, die in den Bil-dungsplänen der Länder enthalten sind. Siebehandeln die entwicklungspsychologi-schen Grundlagen, gehen ausführlich aufdie Frage ein, wie sich z. B. frühes mathe-matisches, naturwissenschaftliches undtechnisches Verständnis entwickelt underörtern die Grundprinzipien pädagogischenHandelns. Pädagogisch-didaktische Kon-zepte helfen den Fachkräften die Bildungs-prozesse kindgerecht und ko-konstruktiv zugestalten und sie, bei älteren Kindern, mitsog. meta-kognitiven Arrangements zu be-reichern. An vielen Beispielen wird gezeigt,wie hohe Bildungsqualität gesichert werdenund wie die Fachkraft bei der Umsetzungder Bildungspläne professionell handelnkann. Diese vier Handreichungen werdendurch eine weitere ergänzt, in der das Port-folio als Instrument zur Dokumentation vonBildungsprozessen vorgestellt wird. Nebeneiner verständlichen Behandlung der Ge-samtthematik werden drei Typen von Port-folios konkretisiert, die Bildungsprozesse bei

Kindern dokumentieren lassen (Entwick-lungsportfolio), die Fachkraft zur Reflexionbezüglich ihres Handlungskonzeptes veran-lassen (pädagogisches Portfolio) und, mitZustimmung der Eltern, Informationen überdie Entwicklung der kindlichen Bildungsbio-grafie an die Grundschule weitergeben(Übergangsportfolio). Diese Reihe wurdeeingeleitet mit einem Band, in dem die Er-gebnisse des Forschkönige-Wettbewerbsder Deutsche Telekom Stiftung dokumentiertwerden. Bei diesem Wettbewerb waren Kin-dertageseinrichtungen bundesweit aufge-fordert, ihre Projekte zur Umsetzung der Bildungsbereiche Mathematik, Naturwissen-schaften und Technik einzureichen. Die Do-kumentation bietet ein spannendes Kom-pendium mit Ideen und Anregungen für diePraxis, die die tägliche Arbeit in den Kinder-tageseinrichtungen stimulieren und die Bil-dungsqualität erhöhen.

Mit Beginn der zweiten Phase des Projektswird eine umfassende Implementierung derentwickelten Materialien eingeleitet. Die Im-plementierung wird länderorientiert durchge-führt werden. In jedem Bundesland sollendurch das Projektteam Multiplikatoren aus-gebildet werden, um diese in die Lage zuversetzen, eine nachhaltige Professionalisie-rung von Erzieherinnen und Erzieher vor Ortdurchführen zu können.

Die ersten Qualifizierungen von Multiplikato-rInnen in Hessen und Baden-Württembergwurden bereits durchgeführt; weitere Quali-fizierungen werden im nächsten Jahr in Thü-ringen folgen.

Publikationsreihe „Natur-Wissen schaffen“herausgegeben von Prof. W. E. Fthenakis

Natur-Wissen schaffen. Band 1: Dokumentation des Forschkönige-WettbewerbsISBN: 978-3-427-50280-7

Natur-Wissen schaffen. Band 2: Frühe mathematische BildungISBN: 978-3-427-50286-9 Natur-Wissen schaffen. Band 3: Frühe naturwissenschaftliche BildungISBN: 978-3-427-50287-6

Natur-Wissen schaffen. Band 4: Frühe technische BildungISBN: 978-3-427-50289-0

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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

911/2010

Jugendhilfeaktuell

Natur-Wissen schaffen. Band 5: Frühe MedienbildungISBN: 978-3-427-50288-3

Natur-Wissen schaffen. Band 6: Portfolios im ElementarbereichISBN: 978-3-427-50285-2

Kontakt und weitere Informationen zum Projekt „Natur-Wissen schaffen“Dr. Marion Wulf, wissenschftliche MitarbeiterinTelefon 0421/218 – 61648 Telefax 0421/218 – 61645Email: [email protected]: [email protected] Homepage: www.natur-wissen-schaffen.de

Mit und in der Natur forschenIn Mülheim an der Ruhr gibt es eine ganzbesondere Einrichtung für Kinder und ihreErzieherinnen – die „Lernwerkstatt Natur“.Es ist ein Haus mit ganz vielen Glasfassa-den, mitten in der Natur. Von dort aus ist esnicht weit bis zu den nächsten Wäldern,Wiesen, Bächen und Feldern. Diese Einrich-tung wird für jeweils eine Woche von Kinder-garten-Gruppen besucht. Und dann beginntfür die Jungen und Mädchen eine span-nende Zeit: Sie starten von ganz allein span-nende Projekte in und mit der Natur. Sie ge-hen hinaus und sammeln und entdeckenvieles, bringen es mit in die Werkstatt zurückund basteln oder malen damit, lesen, spie-len und erkunden die Natur weiter.

Die Fachkräfte unterstützen lediglich dieNeugier der Kinder, geben aber fast nichtsvor. Für die Erzieherinnen Erzieher selbstbietet die Lernwerkstatt die Möglichkeit, dasVerhalten der Kinder gezielt in einem anre-genden Umfeld zu beobachten, zu analysie-ren und zu verstehen.

Der Kölner Frühpädagoge Pof. Gerd E.Schäfer hat mit einem Team aus dem VereinWeltwerkstatt nun das Buch „Natur alsWerkstatt“ herausgegeben, in dem er dasKonzept der Mülheimer Einrichtung erläutert.Erkenntnisse der frühkindlichen Pädagogikbringen die Autorinnen und Autoren in Zu-sammenhang mit dem Geschehen in derLernwerkstatt Natur. Dabei wird vor allemder Ansatz des „wilden Forschens“ vertieft.

Laut Schäfer sind Kinder neugierig und ha-ben großen Spaß an Tätigkeiten, die Er-wachsene als Forschen bezeichnen wür-den. Allerdings gingen Kinder dabei nichtzielgerichtet und methodisch, sondern si-tuativ, impulsiv und mit immer wieder neuerBegeisterung vor. Mit der Lernwerkstatt wirddiesen „wilden Forschern“ die Möglichkeiteröffnet, quasi „von selbst“ Naturwissen zuerwerben, sich Theorien über die Natur aus-zudenken und sich darüber mit Gleichaltri-gen und Erwachsenen auszutauschen.

Einen Eindruck von der Lernwerkstatt Naturerhalten Sie auf der Homepage der Einrich-tung (http://lernwerkstatt.muelheim-ruhr.de/)im Rahmen des Internet-Angebotes derStadt Mülheim an der Ruhr.

Über die Ziele des Vereins Weltwerkstatt in-fomiert die vereinseigene Homepage:www.weltwerkstatt.de/

Schäfer, Gerd. E. et. al. (2009): Natur alsWerkstatt. Weinmar, Berlin: Verlag Das Netz.Kartoniert, 104 Seiten, ISBN 978-3-937785-97-4, 19,90 EUR.

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JugendhilfeaktuellKindertagespflege

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Kindertagespflege

Bildung in der KindertagespflegeBis zur Vollendung ihres dritten Lebensjah-res haben sich bei Kindern die wichtigstengeistigen und charakterlichen Eigenschaf-ten ausgeprägt. Sie werden ihr gesamtesspäteres Sozial- und Lernverhalten bestim-men. Später sind sie nur noch schwer zuändern. Deshalb ist der Bereich der früh-kindlichen Förderung in den vergangenenJahren stärker in den Blickpunkt der Bil-dungsdiskussion geraten. Das ist der Hinter-grund, vor dem die Informationswissen-schaftlerin Jutta Hinke-Ruhnau ihren Band„Bildung unter drei in der Kindertagespflege“angesiedelt hat.

Der Autorin geht es in der 119-seitigen Ver-öffentlichung darum, dafür zu werben, dassKinder in ihren ersten Lebensjahren auf Er-wachsene treffen, die ihnen optimale Be-dingungen für die Entdeckung der Welt umsie herum bieten. Erwachsene – Eltern undTagespflegepersonen – tragen eine beson-dere Verantwortung für die Entwicklung derKinder. Das wird auch in den Bildungsplänenund dem Förderauftrag für die Tagesbetreu-ung betont.

Jutta Hinke-Ruhnau gibt in ihrem Buch kon-krete Tipps für die praktische und organisa-torische Gestaltung von Bildungsbegleitungin der Kindertagespflege, beschreibt wie Bil-dungsvereinbarungen zwischen Eltern undTageseltern umgesetzt werden können undweist nicht zuletzt darauf hin, dass auch Er-wachsene bei der frühkindlichen Bildungs-begleitung eine Menge von den Kleinkin-dern lernen können. Ihre Ausführungenuntermauert die Autorin mit aktuellen Er-gebnissen der Hirnforschung.

Hinke-Ruhnau, Jutta (2009): Bildung unterdrei in der Kindertagespflege. Seelze-Vel-ber: Kallmeyer. Broschiert, 119 Seiten, ISBN978-3-7800-1045-2, 19,95 EUR

Rechtsprobleme und Rechtsfragen inder Kindertagespflege – eine Arbeits-hilfeDer neue Rechtsreader, wie die Broschüre„Rechtsprobleme und Rechtsfragen in derKindertagespflege“ allgemein bezeichnetwird, ist fertig gestellt. Der Rechtsreaderwird vom Hessischen KinderTagespflege-Büro herausgegeben und beinhaltet wich-

tige Themen im rechtlichen und steuerlichenBereich der Kindertagespflege.

Die beiden Autorinnen des Readers sind dieRechtsanwältin Iris Vierheller und die Steu-erberaterin Cornelia Teichmann-Krauth.Beide Autorinnen arbeiten freiberuflich so-wohl in der Beratung als auch in der Fortbil-dung unter anderem in Kooperation mit demHessischen KinderTagespflegeBüro undsind insofern mit den Fragestellungen imKindertagespflegebereich gut vertraut.

In der neuen Auflage wurden sowohl dieÄnderungen, die im Rahmen des Kinder-förderungsgesetzes in Kraft getreten sind,als auch neue Gerichtsentscheidungen (u. a. zur Frage der Eignung von Tagespfle-gepersonen, zur Altersvorsorge, zur Anrech-nung von Arbeitslosengeld II und zur Tätig-keit in Mietwohnungen) eingearbeitet. DasThemenspektrum des Readers ist vielsei-tig; behandelt werden z. B. die Regelungender Kindertagespflege im SGB VIII, die ein-kommens- und umsatzsteuerrechtliche Be-handlung der Geldleistungen, die Sozialver-sicherung der Tagespflegepersonen,Vertragsgestaltung, Anrechnung auf andereLeistungen, die Aufsichtspflicht und Haftungsowie mietrechtliche Fragen.

Auch wenn das Werk auf einzelne hessi-sche Besonderheiten eingeht, ist es auchbundesweit als Lektüre geeignet. Die Bro-schüre bietet einen guten Überblick überdas Rechtsgebiet und die Besonderheitender Kindertagespflege und kann darüberhinaus für die Beurteilung einzelner Frage-stellungen eine wertvolle Hilfe für Fachbera-ter/innen sein.

Der Reader kann zu einem Preis von 10,– €zzgl. Versandkosten beim Hessischen Kin-derTagespflegeBüro bezogen werden.

Hessisches KinderTagespflegeBüro – Landesservicestelle –c/o Stadt MaintalKlosterhofstr. 4-663477 MaintalTel: +49 (6181) 400-433Fax: +49 (6181) [email protected] www.hktb.de <http://www.hktb.de/>

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Kindertagespflege

931/2010

Jugendhilfeaktuell

Kindertagespflege und Kindertages-stätte im Verbund

Kindertageseinrichtungen und Angebote derKindertagespflege dürfen nach Auffassungdes KTK-Bundesverbandes nicht einfachnebeneinanderher arbeiten. Vielmehr musses das Ziel sein, dass beide Angebote zu ei-nem stimmigen System zusammenwach-sen. Und dies im Interesse der Kinder undihrer Eltern.Die vorliegende Veröffentlichung zielt genauin diese Richtung. In ihr wird dargelegt,warum eine Zusammenarbeit von Kinderta-geseinrichtungen und Kindertagespflegewichtig ist, worin sich beide Angebote unter-scheiden, wie sich Kindertageseinrichtun-gen und Kindertagespflege gegenseitig er-gänzen können, welche Voraussetzungenfür eine Zusammenarbeit zu berücksichtigensind, und wie die Kooperation gestaltet wer-den kann.Die Publikation von Wolfgang Dichans, EinNetzwerk für Familien kostet für Mitglieds-einrichtungen: 8,50 € zuzüglich Versandko-stenFür alle weiteren Interessenten: 10,50 € zuzüglich Versandkosten

Bezug:KTK-BundesverbandKarlstraße 4079104 FreiburgTelefon: 0761 200-238Fax: 0761 [email protected]

Kinder- und Jugendarbeit

Miteinander, nicht übereinander reden –Jugenddialog 2020 Das Projekt Jugenddialog 2020 bringt jungeMenschen unterschiedlicher kultureller, reli-giöser, weltanschaulicher, sozialer und eth-nischer Herkunft miteinander ins Gespräch.Die Teilnehmer im Alter von 16-23 Jahrensollen zum Nachdenken darüber angeregtwerden, was sie miteinander verbindet undwie für sie eine gemeinsame Zukunft inDeutschland aussehen könnte. Die Jugendlichen bestimmen selbst, zu wel-chem konkreten Thema und in welcherForm sich ihre Dialoggruppe engagieren will.Die Teilnehmer sollen erfahren, wie lohnendaber auch diskussionsintensiv es ist, ge-meinschaftlich Ideen zu entwickeln und sichproduktiv an Entscheidungsfindungsprozes-sen zu beteiligen.Ein solcher Dialog zwischen jungen Men-schen kann kein kurzes Gespräch im Vorbei-gehen sein: Daher bietet das Projekt denTeilnehmern die Möglichkeit, sich mehrfachzu treffen und sich so intensiv kennenzuler-nen. Ausgangspunkt der Themenfindungsind die Interessen und Biographien der Teil-nehmer – das Oberthema ist die Zukunftdes gesellschaftlichen Zusammenlebens. Im ersten gemeinsamen Treffen lernt sichdie Gruppe zwei Tage lang kennen, die Ju-gendlichen haben Spaß miteinander, disku-tieren viel und formulieren am Ende der zweiTage das Thema selbst, zu dem die Gruppezukünftig arbeiten wird. Eine Internetplatt-form erlaubt den Teilnehmern in Kontakt zubleiben und das gemeinsame Thema überein halbes Jahr hinweg auch von zu Hauseaus zu bearbeiten.Drei Monate nach der Auftaktsitzung kommtdie Dialoggruppe wieder zusammen: An die-sem Tag besprechen die Teilnehmer ihre

Das Moderatorenteam freut sich auf die Teilnehmerund deren Themen.

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JugendhilfeaktuellKindertagespflege

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Zwischenergebnisse und verabreden dieweiteren Schritte. Beim Abschlusstreffen trittdie Dialoggruppe mit ihren Ergebnissen andie Öffentlichkeit und diskutiert mit eingela-denen Entscheidungsträgern aus Politik,Wirtschaft und Gesellschaft. Alle Treffen finden in der Akademie DieWolfsburg in Mülheim an der Ruhr statt, ei-ner zu einem modernen Tagungshaus um-gebauten Jugendstilvilla. Dort ist alles ‚allinclusive‘: Die Kosten für Verpflegung undÜbernachtungen werden übernommen,auch die Anreise wird auf Anfrage erstattet– so kann jeder kommen, der Interesse hat– unabhängig von der Größe des Geldbeu-tels.

Betreut wird jede Dialoggruppe von zweiModeratoren, jungen Aktiven aus der Ju-gendarbeit und Jugendbildung. Das drei-jährige Projekt Jugenddialog 2020 wurdevon der Stiftung Mercator, der KatholischenAkademie Die Wolfsburg und der Landes-zentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen ins Leben gerufen. Es steht unterder Schirmherrschaft von Armin Laschet,Minister für Generationen, Familie, Frauenund Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Bis in den Frühling 2011 startetmonatlich etwa eine neue Dialoggruppe. AlleInfos, Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es auf www.jugend -dialog2020.de.

Kontakt:Projektbüro Jugenddialog 2020Katholische Akademie „Die Wolfsburg“Falkenweg 6D-45478 Mülheim an der RuhrTelefon: 0208/99919-204Telefax: 0208/[email protected]

Überblick über Studien zur Kinder-und JugendarbeitWirkt Kinder- und Jugendarbeit? Na klar,werden Aktive dieses Tätigkeitsbereichessagen. Aber, ist das erwiesen? Eine Vielzahlvon Studien befasst sich mit den Wirkungenvon Kinder- und Jugendarbeit. Die fünf großen Vereinigungen von Trägern der Kin-der- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfa-len – zusammengefasst im Arbeitskreis „G5“– wollen das verfügbare Wissen zusammen-tragen, systematisieren und zur Verfügungstellen. Ein erster Schritt dahin soll eine neueBroschüre sein. Titel: „Das Wissen zur Kin-der- und Jugendarbeit. Die empirische For-schung 1998-2008. Ein kommentierterÜberblick für die Praxis“.

Beauftragt wurde mit der Erstellung derÜberblicksstudie das Deutsche Jugend -ins titut und die Technische Universität Dort-mund. Vorgelegt haben die beiden For-schungsinstitute nun eine Zusammenstel-lung von 70 verschiedenen Studien. Aufjeweils einer Seite finden sich Angaben undDaten zu den wesentlichen Untersuchungs-gegenständen und den Ergebnissen der ein-zelnen Projekte.

Dem Arbeitskreis G5 gehören folgende Insti-tutionen an: Landesjugendring NRW, Ar-beitsgemeinschaft „Haus der offenen Tür“NRW, Landesarbeitsgemeinschaft Jugend-sozialarbeit NRW, Landesvereinigung Kul-turelle Jugendarbeit NRW, Paritätisches Ju-gendwerk NRW.

Sie können sich die Broschüre von den Seiten des Landesjugendringes NRW her-unterladen: www.ljr-nrw.de/veroeffentlich -ungen/publikationen/. Auch gedruckte Ex-emplare werden vom Landesjugendringkostenfrei zur Verfügung gestellt.

Landesjugendring NRWPostfach 22 12 6041435 NeussTel.: 02131 4695-0Fax: 02131 4695-19Email: [email protected] Internet: www.ljr-nrw.de

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Jugendhilfeplanung

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Jugendhilfeaktuell

Selber kochen bildetLotte Rose und Benedikt Sturzenhecker ha-ben ein Buch herausgegeben, das sich imTitel auf die gesamte Soziale Arbeit bezieht,aber doch schwerpunktmäßig für die Kinder-und Jugendhilfe wichtige Anregungen bietet.Es kann zeigen, dass das Thema Kochenund Essen sozialpädagogisch keinesfalls tri-vial ist, sondern wichtige Chancen der För-derung von Entwicklung und Selbstbildungin Kindertageseinrichtungen, erzieherischenHilfen, Offener Kinder- und Jugendarbeitund Familienbildung beinhaltet. Viele derTexte erforschen und reflektieren Praxis desEssen in sozialpädagogischen Einrichtun-gen, und verdeutlichen, dass einerseits dasThema fachlich nicht genügend reflektiertund konzipiert wird, und andererseits ge-ben sie bis in Methoden Anstöße, wie diePotentiale des Themas entfaltet werdenkönnten.

Einige Texte hinterfragen kritisch eine Ju-gendhilfe, die sich nur präventiv und damitdefizitorientiert Problemen von Essstörun-gen und „dicken Kindern“ zuwendet. An-dere zeigen, wie positiv entwicklungsstär-kend, sinnenfroh, selbstbildend undgemeinschaftsförderlich das Essen und Ko-chen gestaltet werden könnte. Überall, wo inder Kinder- und Jugendhilfe gegessen undgekocht wird, sollte das Buch für die Fach-kräfte neben den Kochbüchern auf den Kü-chentisch. Rezepte sind auch drin!Rose, Lotte/Sturzenhecker Benedikt: „Erstkommt das Fressen…“ – Über Essen undKochen in der Sozialen Arbeit. VS VerlagWiesbaden 2009. 316 S. Mit 12 Abb. u. 2Tab. Br., ISBN: 978-3-531-16090-0, Preis:24.90 €

Jugendhilfeplanung

Erfolgreicher Abschlussdes 7. Zertifikatskurses zur JugendhilfeplanungAm 27. Januar 2010 konnten insgesamt 18Jugendhilfeplanerinnen und -planer aus demWestfalen-Lippe und dem Rheinland ihreAusbildung zur Jugendhilfeplanung ab-schließen. Nach erfolgreicher Teilnahme anden inhaltlichen Blockwochen und dem Ab-schluss eines persönlichen Praxisprojekteswurde ihnen in einer Feierstunde das Zerti-fikat im Jugendhof Vlotho überreicht. Die Zertifizierungskurse „Jugendhilfepla-nung“ der beiden LandesjugendämterRheinland und Westfalen haben eine lang-jährige und erfolgreiche Tradition. In den bis-herigen Kursen wurden über 150 Planerin-nen und Planer für die kommunaleJugendhilfe in Nordrhein-Westfalen erfolg-reich ausgebildet.Die Zertifikatskurse „Jugendhilfeplanung“garantieren eine professionelle und den ak-tuellen, fachlichen Standards entsprechendeQualifizierung von Fachkräften der Jugend-hilfeplanung vor Ort.

Die theoretischen Schwerpunkte der siebenKursblöcke umfassten:• Fachliche und rechtliche Grundlagen der

Jugendhilfeplanung• Anforderungsprofil an die Jugendhilfe-

planung und an die Planungsakteure• Projektmanagement, Projektsteuerung

und Netzwerkarbeit• Konfliktmanagement, Gesprächsführung

und Moderation• Organisationsentwicklung, Qualitätsma-

nagement und Beteiligungsverfahren• Planungs- und Organisationstechniken• Grundlagen der empirischen Sozialfor-

schung, Datenkonzepte und Berichts-wesen

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JugendhilfeaktuellJugendhilfeplanung

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Um diese theoretischen Kursinhalte in diepraktische Arbeit zu integrieren, führten dieTeilnehmenden jeweils ein eigenes Praxis-projekt durch. Hierzu wurden regelmäßigeProjekttage und Treffen in Regionalgruppendurchgeführt, die den Teilnehmenden Gele-genheit zur kollegialen Beratung boten.

Allen Absolventen und Absolventinnen ei-nen herzlichen Glückwunsch und für dieweitere berufliche Zukunft alles Gute.

Empfehlungen der Landschaftsver-bände Rheinland und Westfalen-Lippezur Kommunalen JugendhilfeplanungSeit 20 Jahren gilt das SGB VIII (Kinder- undJugendhilfegesetz) und genauso lange gibtes die Jugendhilfeplanung als gesetzlichenAuftrag. Die Landesjugendämter Westfalenund Rheinland haben diesen Auftrag stetsmit Beratung, Fortbildung und fachlicherDiskussion begleitet und die Weiterentwick-lung der Jugendhilfeplanung gefördert. Diegemeinsamen Empfehlungen sind ein festerBestandteil dieser Bemühungen.

Der Planungsauftrag des SGB VIII ist in denvergangenen Jahrzehnten unverändert ge-blieben, die Jugendhilfeplanung hat abernicht stillgestanden, sondern sich mit derJugendhilfe weiterentwickelt. Darüber hinaussind neue Planungsanforderungen im Rah-men der Ausführungsgesetzgebung inNordrhein-Westfalen entstanden, unter an-derem durch das Kinderbildungsgesetz (Ki-Biz) und die Verpflichtung, kommunale Kin-der- und Jugendförderpläne zu erstellen.

Die hier vorliegenden Empfehlungen sollendie kommunale Praxis bei der Ausgestal-tung ihrer Jugendhilfeplanung unterstützen.Darüber hinaus stehen die beiden Landes-jugendämter Rheinland und Westfalen derJugendhilfeplanung in fast 200 Jugendäm-tern in Nordrhein-Westfalen weiterhin mitFortbildung und Beratung zur Verfügung.

Die Empfehlungen können ab sofort zu ei-nem Preis von 10,00 € bestellt werden.

Bestelladresse:LWL-Landesjugendamt WestfalenWarendorfer Str. 2548133 MünsterAlicia [email protected].: 0251/591 – 5611Fax: 0251/591 – 275

Entwicklungslinien der Offenen Kinder-und Jugendarbeit – Befunde der 4.Strukturdatenerhebung zum Berichts-jahr 2008 für Nordrhein-WestfalenDer Bericht zur Strukturdatenerhebung inder Offenen Kinder- und Jugendarbeit(OKJA) bildet landesweite Informationenzum Berichtsjahr 2008 ab. Gegenstand derUntersuchung ist die Offene Kinder- und Ju-gendarbeit in Einrichtungen, die Mobile Ju-gendarbeit, die Offene Arbeit auf Bau- oderAbenteuerspielplätzen sowie einrichtungs-übergreifende Angebote der Offenen Kin-der- und Jugendarbeit. Befragt wurden die182 Jugendämter in NRW mit jeweils einemErhebungsbogen zu zentralen Strukturdatender Offenen Kinder- und Jugendarbeit undeinem Fragebogen zu den Finanzdaten. 140Jugendämter (76,9%) beteiligten sich an derErhebung.

Der Bericht umfasst Informationen zu „An-gebot der Offenen Kinder- und Jugendar-beit“, „Nutzung der Angebote durch Kinder,Jugendliche und junge Erwachsene“, „Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter“ und „Finanzen“.Alle Kapitel folgen in ihren jeweiligen Beob-achtungsdimensionen im Aufbau einer ein-heitlichen Logik: Zunächst werden einigezentrale Ergebnisse grafisch bzw. tabella-risch aufbereitet. Auf eine Beschreibung derzentralen Befunde des Berichtsjahres 2008folgt die Darstellung von Trends und Ent-wicklungen in der Gegenüberstellung derStrukturdaten der Berichtsjahre 2002, 2004und 2008. Abschließend werden Fragen for-muliert, die als Grundlage für den (über-)ört-lichen Qualitäts- und Wirksamkeitsdialog zuverstehen sind.

Der Bericht kann ab sofort bestellt werden.Bestelladresse:LWL-Landesjugendamt WestfalenWarendorfer Str. 25, 48133 MünsterAlicia [email protected].: 0251/591 – 5611Fax: 0251/591 – 275

Entwicklungslinien öffentlicher undfreier WohlfahrtspflegeDie Veröffentlichung ist der Eröffnungsbandder „Schriften und Werkstattpapiere ausdem Institut für Soziale Arbeit und Sozialpo-litik“ der Universität Duisburg-Essen.Björn Pfadenhauer legt mit diesem Bandeine ausführliche Ausarbeitung der histori-schen Grundlagen seines Promotionsthe-

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Jugendhilfeplanung

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Jugendhilfeaktuell

mas vor. Entsprechend dem Untertitel, kon-struiert er die Entwicklung des Wunsch- undWahlrechts am Beispiel der Kinder- und Ju-gendhilfe in Deutschland.Zu Beginn zeichnet der Autor die Entwick-lung des Wohlfahrtswesens in den deut-schen Staaten zu Beginn des 19. Jahrhun-derts nach, um die Entstehung öffentlicherund freier Wohlfahrtspflege zu demonstrie-ren. Unter Berücksichtigung der besonderensozioökonomischen Bedingungen dieserZeit, klärt er die Entwicklung öffentlicher Für-sorge und die Ausformung des Sozialrechtssowie den Beginn wohlfahrtsverbandlicherInstitutionalisierung. Einen deutlichenSchwerpunkt legt er dabei auf die Entwick-lung der kirchlichen Verbände.Anschließend verdeutlicht er die besondereStellung freier Fürsorgevereinigungen derFürsorge und der Wohlfahrtsverbände imersten Weltkrieg und die daraus hervorge-hende enge Verbindung von Staat und Ver-bänden, die in der Weimarer Republik ent-stehen sollte. Auf dieser Grundlage widmet er sich imzweiten Teil der Vorstudie der Ausgestal-tung des Verhältnisses öffentlicher und freierWohlfahrtspflege in Weimar und vor allemspäter in der Bundesrepublik Deutschland.Dabei hebt er insbesondere die Aufnahmeeines subsidiären Charakters der Leistungs-erbringung in der Kinder- und Jugendhilfehervor und verdeutlicht den Stellenwert desWunsch- und Wahlrechts in diesem Zusam-menhang. Pfadenhauer zeigt eingehend,welche Bedeutung das Wunsch- und Wahl-recht ab den 1960er Jahren für die Kinder-und Jugendhilfe hatte und schließt mit einer

Feststellung über die Rolle des Wunsch-und Wahlrechts im SGB VIII zu Beginn der1990er Jahre.Zum Schluss der Vorstudie verdeutlicht derAutor, dass die zusammengefassten Ergeb-nisse die Ausgangsbasis seiner weiterenForschungsarbeit werden. Er formuliert ak-tuelle Fragestellungen, die die Relevanz unddie empirische Prüfung des Wunsch- undWahlrechts in der Kinder- und Jugendhilfeheute thematisieren.

Björn Pfadenhauer hat mit seiner Literatur-arbeit eine recht spezialisierte Vorstudie überdie Entwicklungslinien öffentlicher und freierWohlfahrtspflege vorgelegt, in der -verständ-licherweise – vor allem die für sein Disserta-tionsprojekt notwendigen Aspekte aufgrif-fen werden. Daneben gibt er jedoch einesinnvolle Einführung in die historischen Wur-zeln der dualen Wohlfahrtspflege inDeutschland und macht damit die besonde-ren Entwicklungskontexte sozialer Organisa-tionen der Kinder- und Jugendhilfe nach-vollziehbar.

Pfadenhauer, Björn (2009): Entwicklungslinien öffentlicher und freierWohlfahrtspflege. Eine Vorstudie zum Wunsch- und Wahlrechtdes Kinder- und Jugendhilferechts im Kon-text des deutschen Sozialleistungssystems.Norderstedt.

Rezensiert von Thomas FinkFachberatung Jugendhilfeplanung & Organi-sationsberatungLWL-Landesjugendamt Westfalen

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Geschlechtergerechte Jugendhilfe

Mädchenarbeit – vernetzt und geschätztDie FUMA Fachstelle Gender NRW hat eineDatenbank der Mädchenarbeit entwickelt,die erstmals konkrete Projekte und Ange-bote der Mädchenarbeit aufnimmt und prä-sentiert. Sie ergänzt damit die DatenbankJungenarbeit, welche bereits seit 2008 er-folgreich läuft. Die Datenbank der Mädchen-arbeit ermöglicht Fachmenschen aus derKinder- und Jugendhilfe, aus Schule undFreizeit, Kontakte zu knüpfen und innovativeIdeen und Konzepte aus anderen Regionenin die eigene Praxis zu übertragen.

Eltern, Kinder und Jugendliche finden indem Portal spannende Angebote aus ihrerRegion.

Ansprechpartnerin ist Kerstin Schachtsiek (FUMA Fachstelle Gender NRW)Tel. 0201 185088-0

Weitere Informationen entnehmen Sie bittedem unten stehenden Flyer oder unter www.gender-nrw.de <http://www.gender-nrw.de/> Datenbank Mädchenarbeit – direkt zurEingabe (http://maedchenarbeit.gendernrw.de/eingabe.php)

Rechtliches

Sozialgesetzbuch VIII auf dem Standdes Kinderförderungsgesetzes – Gesamttext und Begründungen – mit Berücksichtigung der FGG-Reform Am 16. Dezember 2008 trat das Gesetz zurFörderung von Kindern unter drei Jahren inTageseinrichtungen und in Kindertages-pflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) inKraft. Die Änderungen des SGB VIII durchdas KiföG nahm die Arbeitsgemeinschaftfür Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zum An-lass, ihre erstmals 2005 erschienene Ar-beitshilfe zum SGB VIII grundlegend zuüberarbeiten. Die nunmehr vorliegende 13.Auflage enthält zudem die Novellierungendes SGB VIII infolge des am 1. September2009 in Kraft getretenen Gesetzes über dasVerfahren in Familiensachen und in den An-gelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit(FamFG).

Die Broschüre kann zu einem Preis von 5,–EUR zzgl. Versandkosten bestellt werdenbei: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Ju-gendhilfe – AGJ, Fax: (030) 400 40-232, E-Mail:[email protected]

Vertraulichkeit einer Anzeige beim Jugendamt – InformantenschutzAn das Jugendamt gerichtete Hinweise eines Informanten auf eine mögliche Kin-

JugendhilfeaktuellGeschlechtergerechte Jugendhilfe

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deswohlgefährdung stellen einschließlich derInformationen über seine Person anvertrauteDaten i.S.d. § 65 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII dar.Sie dürfen unabhängig davon, ob der Hin-weis wider besseres Wissen und in Schädi-gungsabsicht erfolgte, nur in den gem. §65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 SGB VIII genann-ten Fällen weitergegeben werden. Dies hatdas Verwaltungsgericht Oldenburg (VG Ol-denburg, Urteil vom 14.12.2009, 13 A1158/08) gerade entschieden und folgt da-mit der Linie anderer Gerichte.

Gesetzessammlung Kinder- und JugendhilfeSeit der letzten Auflage dieser Sammlung istdas SGB VIII durch das Gesetz zur Förde-rung von Kindern unter drei Jahren in Kin-dertageseinrichtungen (KiFÖG) Ende 2008und durch das Gesetz zur Reform des Ver-fahrens in Familiensachen (FGG-Reformge-setz) mit Wirkung vom 1.9.2009 umfassendgeändert und angepasst worden. Im Bereich der Gesetze des Landes NRWwurde das GTK durch das Gesetz zur frühenFörderung von Kindern (Kinderbildungsge-setz – KiBiz) komplett abgelöst. Auch im 1.AG – KJHG NRW fanden Änderungen statt.Seitens der Träger der Jugendhilfe bestehtdie Notwendigkeit, sich immer wieder aufden aktuellen Informationsstand zu bringenund sich so auf die jeweils neue rechtlicheAusgangslage einzustellen. Die vom LWL

Landesjugendamt Westfalen herausgege-bene Textsammlung Kinder- und Jugendhilfe– nunmehr in 4. Auflage – hat sich in diesemZusammenhang als sehr hilfreich erwiesen.

Bestellung:Per E-Mail bei [email protected] Preis von 6 EURSonderpreis für Jugendämter: 3 Exemplare 12 EUR

Rechtliches

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Jugendhilfeaktuell

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JugendhilfeaktuellRechtliches

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Kochen in sozialen Einrichtungen –Hygiene normgerechtSoziale Einrichtungen wie Kindertagesein-richtungen und Wohnprojekte bieten kalteoder warme Mahlzeiten an. Die Beachtungvon Hygienebestimmungen ist hierbei uner-lässlich. Der Deutsche Caritasverband unddas Diakonische Werk haben unter dem Ti-tel „Wenn in sozialen Einrichtungen gekochtwird“ gemeinsame Leitlinien für eine guteHygienepraxis in sozialen Einrichtungen ver-öffentlicht. In einem mehr als 200-seitigenDIN-A4-Band mit zahlreichen Anlagen undKopiervorlagen liegen damit Hinweise zurKüchen-Hygiene vor, die gemäß Artikel 8der Verordnung (EG) 852/2004 anerkanntsind.

Der Text vermittelt einen umfassenden Über-blick über die verschiedenen Themenberei-che wie Lebensmittelrecht, Produkthaftung,

Basishygiene und bauliche Anforderungen.Aber auch solche Themen wie Verantwor-tung und Zuständigkeit im Rahmen der Ein-haltung von Hygienebestimmungen, Reini-gung von Geräten und Behältnissen,Belüftung, Abfallentsorgung etc. werden be-handelt. Die zutreffenden Normen, Regelnund Anforderungen werden differnziert fürdie unterschiedlichen Küchengrößen erläu-tert. Anhand von Beispielen aus der Praxiswerden Regelungen und Anweisungen an-schaulich „übersetzt“.

Deutscher Caritasverband e.V. und Diakoni-sches Werk der Evangelischen Kirche inDeutschland e.V. (Hrsg.): Wenn in sozialenEinrichtungen gekocht wird. Die Leitlinie füreine gute Lebensmittelhygienepraxis in so-zialen Einrichtungen. Freiburg/Breisgau2009: Lambertus. Paperback, 238 Seiten,ISBN: 978-3-7841-1788-1, 19,90 EUR.

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Fortbildungskalender März bis Mai 2010

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Jugendhilfeaktuell

Fortbildungskalender März bis Mai 2010

Landschaftsverband Westfalen-Lippehttp://www.lwl.org

01.03.-03.03.10  Musikpädagogische Praxis  NEUE MUSIKPRAXIS: Grundschule/Kreativitätspädagogische Projektarbeit mit Grundschulkindern   Vlotho

01.03.-03.03.10  Jugendarbeit und   Schulsozialarbeit: Prävention – Medienpädagogik Intervention/Deeskalation – Mediation  Vlotho 

01.03.-03.03.10  Kollegiale Beratung, Supervision und Trauma Systemisches Elterncoaching Vlotho

02.03.-03.03.10  Bewegung, Spiel und Lied  Schritt für Schritt auf dem Weg zu einem neuen Verständnis: Neue Spiel- und Angebots-impulse für Unter-Dreijährige  Hamm 

02.03.-03.03.10  Tagesbetreuung von Kindern  Rhythmik hat Hand und Fuß  Münster02.03.10  Tagesbetreuung von Kindern  Richtlinien Integrative Erziehung – Sundern-

Kinder mit und ohne Behinderung  Langscheid02.03.10  Jugendhilfe, Polizei, Schule  Vom Nebeneinander zum Miteinander  Münster03.03.-04.03.10  Adoptions- und Vorbereitung, Auswahl und Begleitung

Pflegekinderdienste  von Pflegefamilien  Haltern03.03.-05.03.10  Tagesbetreuung von Kindern  Zertifikatskurs: Leitungskonzept und

Leitungsverständnis – Sozialpädagogisches Management für Leiterinnen und Leiter von Tageseinrichtungen (Modul 1)  Oelde 

03.03.-05.03.10  Methoden der Jugendarbeit  Musiktheater mit Kindern: Von einem Bilderbuch bis zur Aufführung  Vlotho 

04.03.-05.03.10  Frühkindliche Bildung  Wilde Hühner, verrückte Kerle  Vlotho 08.03.-10.03.10  Lösungsorientierte Ansätze  Irgendwo hin ist irgendwo weg –

ein Ort für Querdenker und andere  Vlotho 10.03.-12.03.10  Literatur – Sprache – Sprechkunst Life on stage – Theater der Unterdrückten als

lebensweltbezogene Intervention in der Jugend-arbeit  Vlotho 

10.03.10  Kindertagespflege  Aktuelle Rechtsfragen in der Kindertagespflege  Münster11.03.10  Adoptionsbewerber/innen  Informationsveranstaltung „Auslandsadoption“  Münster 11.03.10  Jugendhilfeausschussmitglieder  Fachtagung für neue Mitglieder der Jugendhilfe-

ausschüsse in Westfalen-Lippe  Münster13.03.-14.03.10  Musikwerkstatt und Klanglabor  Schallerzeuger und einfache Musikinstrumente

aus unserer Werkstatt  Vlotho 15.03.-17.03.10  Erlebnispädagogik  Abenteuer auf dem Seil: Sicherer Aufbau von

temporären Seilgärten (Grundlagen)  Vlotho 15.03.-17.03.10  Geschlechtsspezifische Arbeit  Selbstverteidigung zum Weitergeben –

Methodentraining für Multiplikatorinnen  Vlotho15.03.-17.03.10  Jugendarbeit und Medien-  Professionell starten: Einführungskurs

pädagogik für Mitarbeiter/innen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit  Vlotho 

15.03.-16.03.10  Frühkindliche Bildung  Zertifikatskurs: Lebendige Bildungsarbeit in der Kita  Vlotho 

16.03.-17.03.10  Jugendamtsleitung  Gemeinsame Arbeitstagung der Leitungen der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 

17.03.-18.03.10  Tagesbetreuung von Kindern  Erzieher/innen und Lehrer/innen – Sundern-Dialog auf gleicher Augenhöhe  Langscheid

17.03.-18.03.10  Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft: Beistandschaft  Grundlagenseminar  Haltern

18.03.10  Tagesbetreuung von Kindern  Kinder mit besonderem Förderbedarf und die Zusammenarbeit mit den Eltern  Münster

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JugendhilfeaktuellFortbildungskalender März bis Mai 2010

102 1/2010

18.03.-21.03.10  Körperarbeit  Zertifikatskurs: Bioenergetisches Verstehen und Handeln (2 jähriger Zertifikatskurs – 6 Module )/Körperorientierte methodische Hilfen in pädagogischer und therapeutischer Arbeit   Vlotho 

19.03.-19.03.10  Tagesbetreuung von Kindern  Leiten ist (k)ein Kinderspiel  Vlotho 20.03.-21.03.10  Tanz und Tanzmusik  Courante von der Hand und ihre Verwandten  Vlotho 20.03.-20.03.10  Geschlechtsspezifische Arbeit  Supervision für WenDo-Trainerinnen  Vlotho 22.03.-23.03.10  Jugendarbeit und Medienpädagogik  Seminarreihe: „Von der Idee zum...projekt“ –

Medienprojekte in der pädagogischen Arbeit  Vlotho22.03.-24.03.10  Bausteine der Qualitätsentwicklung  Elternberatung  Hamm23.03.10  Jugendhilfeplanungsfachkräfte NRW  JHP-Forum für Großstädte 23.03.-24.03.10  Kollegiale Beratung, Supervision Burnout, Mitempfindungsmüdigkeit verhindern/

und Trauma  Sekundärtrauma, Psychohygiene und Burnout-prophylaxe in der Arbeit mit traumatisierten Menschen – Ein Seminar mit Michaela Huber  Vlotho 

24.03.-25.03.10  Management  Projektmanagement in der Jugendhilfe  Vlotho 25.03.-26.03.10  Tagesbetreuung von Kindern  Forschen und experimentieren –

eine Lernwerkstatt   Vlotho 25.03.-25.03.10  Tagesbetreuung von Kindern  „Auf meine Worte kommt es an!“/

Aggressives Verhalten vermindern – Selbstwert stärken  Vlotho 

26.03.10  Wahrnehmung  Workshop für Brain-Gym I (Edukinestetik) und Sinneskursteilnehmer  Hamm

27.03.-31.03.10  Literatur – Sprache – Sprechkunst  Krimi-Werkstatt  Vlotho 08.04.-09.04.10  Kollegiale Beratung, Supervision STI – StrukturierteTraumaintervention/

und Trauma  Ein Seminar mit Dorothea Weinberg  Vlotho 10.04.-10.04.10  Pädagogische Interventionen  Pädagogischer Umgang mit traumatisierten

Kleinkindern  Vlotho 12.04.10  Sprache und Kommunikation  Förderung der Sprachentwicklung  Hamm12.04.-13.04.10  Beurkundungen  Beurkundungen im Jugendamt  Münster13.04.-13.04.10  Geschlechtsspezifische Arbeit  Selbstsicherheit und Deeskalation –

Handlungsmöglichkeiten bei körperlicher oder verbaler Aggressivität von Klienten und Klientinnen Vlotho

13.04.10  Bausteine der Qualitätsentwicklung  Kind und Konzentration – Konzentrations-förderung in Kindergarten und Grundschule  Hamm 

14.04.-16.04.10  Kollegiale Beratung, Supervision Pädagogische Arbeit unter den Aspekten von und Trauma  Bindung und Trauma  Vlotho 

14.04.-16.04.10  Management und Leitung  Woran merken wir, dass wir erfolgreich sind? –Dokumentation und Evaluation sozialpäda-gogischer Arbeit  Vlotho 

14.04.-15.04.10  Methoden der Jugendhilfe  Humor in der Jugendhilfe: Authentisches Auftreten und Präsenz  Vlotho 

15.04.10  Kindertagespflege  Der Bildungsauftrag der Kindertagespflege  Münster15.04.-15.04.10  Elementarbildung/Umweltbildung/ Gesunde Ernährung –

Gesundheitsbildung  Als Themen- und Erlebnisfeld  Vlotho 15.04.-18.04.10  Körperarbeit  Aufbaukurs Bioenergetik – Supervision und

Praxisberatung/Reflexion, Vertiefung und Weiterentwicklung  Vlotho 

16.04.10  Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinder mit einem fetalen Hilfen zur Erziehung, Adoptions- Alkoholsyndrom (FAS) und Pflegekinderdienst  Schwerte 

16.04.-18.04.10  Bewegung, Spiel und Lied  Qualifikation: Einführung in das Trampolinspringen  Hamm

19.04.-20.04.10  Medienbildung  „Du bist das Netz – die schöne neue Medienwelt“  Vlotho 

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Fortbildungskalender März bis Mai 2010

1031/2010

Jugendhilfeaktuell

19.04.-21.04.10  Management  Fit im Konflikt – Fit mit Konflikt  Vlotho 

19.04.-20.04.10  Bausteine der Qualitätsentwicklung  „Unter-Dreijährige“: Die neue Zielgruppe für Tageseinrichtungen?  Hamm 

19.04.-23.04.10  Kollegiale Beratung, Supervision Einführung in die Psychotraumatologie und und Trauma  traumazentrierte Beratung in der Seelsorge/

Pastoralkolleg  Vlotho 19.04.-20.04.10  Beratungshilfen für Eltern, Eltern sein ein Leben lang 

deren Kinder im Heim/in einer Pflegefamilie leben  Münster 

20.04.-21.04.10  Vormundschaft, Pflegschaft, Vormundschaft: Grundlagen Beistandschaft  Oelde

20.04.10  Ganztagsschulentwicklung  Regionale Bildungsnetzwerke und ihr Stellenwert für die Jugendhilfe  Münster

20.04.10  Jugendhilfeplanung  Regionaler Arbeitskreis für Jugendhilfe-planungsfachkräfte West 

20.04.-21.04.10  Management  Zeit im Griff: Selbstmanagement und Zeitmanagement in der Jugendhilfe  Vlotho 

21.04.10  Jugendhilfeplanung  Regionaler Arbeitskreis für Jugendhilfe-planungsfachkräfte Süd 

22.04.10  Fachtagung für leitende „Navi“ für den ASD – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Von Anforderungen zur gelingenden Praxis ASD/KSD  Dortmund

22.04.10  soziale, emotionale und Trennung/Scheidung – gesundheitliche Entwicklung  Auswirkung auf die Kinder  Hamm

23.04.-24.04.10  Management und Leitung  Know How für´s Ehrenamt – Damit die Lust nicht zur Last wird  Vlotho 

26.04.-28.04.10  Kollegiale Beratung, Stressbewältigung durch Achtsamkeit /Supervision und Trauma  ein Trainingsprogramm nach Jon Kabat-Zinn  Vlotho 

26.04.-27.04.10  Tagesbetreuung von Kindern  Die Eingewöhnungsphase – Übergänge begleiten und gestalten  Schwerte

26.04.-27.04.10  Tagesbetreuung von Kindern  Sprachentwicklung, Sprachförderung und Sprachstörungen  Oelde 

26.04.-27.04.10  Allgemeiner Sozialer Dienst Kooperative Fallarbeit und Dienste und Einrichtungen im Kinderschutz der Erzieherischen Hilfen  Haltern

26.04.-27.04.10  Organisation und Netzwerkarbeit  Interkulturelle Öffnung von Familienzentren  Vlotho26.04.-27.04.10  soziale, emotionale und Bewegte Stille – wie Kinder ihre Balance finden

gesundheitliche Entwicklung  können zwischen Lebendigkeit und Stille  Hamm26.04.-28.04.10  Geschlechtsspezifische Arbeit  Als Pädagogin in der Arbeit mit Jungen –

Geschlechterbewusste Pädagogik  Vlotho 27.04.10  Jugendhilfeplanung  Regionaler Arbeitskreis für Jugendhilfe-

planungsfachkräfte Ost 27.04.-28.04.10  Management und Leitung  Case-Management in der Sozialen Arbeit –

Einführungsseminar  Vlotho 28.04.-30.04.10  Jugendarbeit und Medienpädagogik  Gehirnforschung und Projektarbeit –

Unterstützung von Bildungs- und Lernmöglichkeiten im Offenen Ganztag  Vlotho 

28.04.-29.04.10  Pädagogische Interventionen  Wie sich störende Verhaltensweisen bei Kindern in wünschenswerte Fähigkeiten verwandeln lassen  Vlotho 

28.04.-30.04.10  Erlebnispädagogik  Soziale Kompetenzen fördern: das Abenteuer Kooperation  Vlotho 

29.04.-30.04.10  Frühkindliche Bildung  Lerntagebuch und Co... – Bildungsprozesse dokumentieren  Vlotho 

30.04.10  Bewegung, Spiel und Lied  Coole Songs für coole Kids – Einführung neuer Kinderlieder  Hamm 

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JugendhilfeaktuellFortbildungskalender März bis Mai 2010

104 1/2010

03.05.-04.05.10 Management und Leitung Lesen statt Hören, Schreiben statt Sprechen – E-Mail-Beratung Vlotho

03.05.-04.05.10 Elementarbildung/Umweltbildung/ Natur auf der Spur: Von heilenden Kräutlein Gesundheitsbildung und Marzipanbäumen – mit Kindern die Welt

der Pflanzen entdecken Vlotho 03.05.-04.05.10 Tagesbetreuung von Kindern Konfliktgespräche und Konfliktinterventionen Sundern-

Langscheid03.05.-05.05.10 Frühkindliche Bildung Sprachförderung im Alltag Vlotho03.05.-05.05.10 Lösungsorientierte Ansätze Ich weiß, ich bin viele! – Es ist nie zu spät

seine Herkunft neu zu entdecken Vlotho 03.05.-05.05.10 Wahrnehmung Basale Stimmulation – neue Wege in der

Entwicklungsförderung Hamm04.05.-05.05.10 Kinderrechte und Kinderschutz Kindeswohlgefährdung und Kindertages-

einrichtung – was ist zu tun? Vlotho 04.05.-06.05.10 Fachkräfte von Pflegekinder- Konzeption und Methoden mit Blick auf die

diensten öffentlicher und freier Verwandtenpflege Träger, Allgemeinen Sozialen Diensten und Heimerziehung Oelde

05.05.-07.05.10 Pädagogische Interventionen Pflegeeltern professionell begleiten Vlotho 05.05.-06.05.10 Tagesbetreuung von Kindern Eltern beraten und stärken –

Erziehungspartnerschaft lebendig gestalten Oelde 06.05.10 Tagesbetreuung von Kindern Die Aufsichtspflicht der Erzieherin Coesfeld06.05.-07.05.10 Elternarbeit Zusammenarbeit mit Eltern gestalten Vlotho 13.05.-16.05.10 Literatur – Sprache – Sprechkunst Dichten und Schreiben/Freischreibzeit für Kinder Vlotho 13.05.-16.05.10 Musikerlebnis Klangkontakte – "Weltmusik"/Akkulturations-

probleme und Möglichkeiten des Zusammenspiels Vlotho 17.05.-19.05.10 Elementarbildung/Umweltbildung/ Träume aus Lehm: Mit Kindern gestalten,

Gesundheitsbildung bauen, basteln, backen Vlotho 17.05.-19.05.10 Allgemeiner Sozialer Dienst, Professionelle Hilfen bei Familienkrisen,

Hilfen zur Erziehung Trennung und Scheidung – Information, Beratung, Mediation Haltern

17.05.-19.05.10 Management und Leitung Kreative Methoden in der Team- und Beratungsarbeit Vlotho

18.05.-19.05.10 Sprache und Kommunikation Spielideen zur Förderung der Sprachfähigkeit Hamm18.05.10 Tagesbetreuung von Kindern Kinder mit Behinderung – der gemeinsam

entwickelte Förderplan Münster19.05.10 Kinder- und Jugendarbeit Mobile Jugendarbeit als Teil eines

kommunalen Gesamtkonzeptes Köln19.05.-20.05.10 Tagesbetreuung von Kindern Wenn die Sprache laufen lernt –

psychomotorische Kommunikationsförderung Münster 19.05.-21.05.10 Adoptions- und Pflegekinderdienste Die Farbe der Haut –

Rassismuserfahrungen in Adoptivfamilien Vlotho 20.05.10 Bausteine der Qualitätsentwicklung Kinder stärken in schwierigen Zeiten –

was Kinder schützt und fördert Hamm 21.05.-22.05.10 Kollegiale Beratung, Supervision Screentechnik/Traumabearbeitung durch

und Trauma Traumakonfrontation – Synthese und Integration Vlotho 22.05.-24.05.10 Musikpädagogische Praxis NEUE MUSIKPRAXIS: Musikschule und

Theater/„Unser Musical – alle machen mit!“ Vlotho 26.05.-27.05.10 Kita kreativ – Literatur, Musik, Kunst Kreatives Schreiben für die Kita Vlotho 27.05.10 Adoptionsbewerber/innen Informationsveranstaltung „Auslandsadoption“ Münster 27.05.-28.05.10 Musikpraxis instrumental Javanisches Gamelan –

Einstieg in eine fremde Musikkultur Vlotho 31.05.-01.06.10 Jugendhilfe im Strafverfahren Veranstaltung zu einem aktuellen Thema Haltern 31.05.-01.06.10 ASD/Hilfen zur Erziehung Anti-Aggressionstraining® und

Coolness-Training®: Ansatz und Methoden als Impuls für die Heimerziehung Vlotho

31.05.-01.06.10 Medienbildung Verloren im Netz – Online süchtig werden? Vlotho