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Kundeninformation zu CFD (WpHG BGB) V17 Aktien und · PDF fileI. Übersicht über die Dienstleistungen und Marken Nachfolgende Darstellung dient der Ein-ordnung der Dienste der FXFlat

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Kundeninfo Kundeninformation zu den Dienstleistungen der FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH (Stand Dezember 2017, Version 17 vom 06.12.2017) gemäß Wertpapierhandelsgesetz & BGB-Verbraucherinformationsvorschriften zu außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (einschließlich Wi-derrufsbelehrung) Inhalt I. Übersicht über die Dienstleistungen und MarkenII. Allgemeine InformationenIII. Dienstleistungs- und vertragsbezogene InformationenA) Kommissionsauftragsausführung (Marke FXFlat Konto DE)1) Wesentliche Merkmale der Dienstleistunga) Aufträge zum Abschluss von CFD-Handelsgeschäften und CFD-Forex-Geschäften (Kom-missionsgeschäft in CFDs)b) Aufträge zum Abschluss von Geschäften über Wertpapiere (Kommissionsgeschäft in Wert-papieren)c) Keine Anlageberatung / Information zur Angemessenheitsprüfungd) Keine Lizensierung oder Bereitstellung der Hard- und Software nebst Anschluss des Kundene) Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Kundeninformation über Geschäftef) Risikohinweis und Hinweis auf Kursschwankungen2) Wesentliche Merkmale des Vertrags3) Spezielle Information zum Treuhandsammelkonto und Entschädigungseinrichtungena) Treuhandsammelkontob) Gesetzliche Entschädigungseinrichtungenaa) FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbHbb) Treuhandsammelkontobank4) Ausführungsgrundsätze im Kommissionsgeschäft und Ausführungsplätze5) Sonderkonditionen beim Starter-Paket6) Nachschusspflicht von Professionellen Kunden und Geeigneten GegenparteienB) Unterstützungsdienstleistungen bei Nutzung eines Fremdsystems (Marken FXFlat, CapTra-der, FXFlat Konto GB und FXFlat HKK-Invest)1) Wesentliche Merkmale der Dienstleistunga) Unterstützungsdienstleistung bei Nutzung eines Systems der Kundenbankb) Unterstützungsdienstleistung bei Nutzung eines alternativen Drittsystemsc) Umfang und Grenzen der Unterstützungsdienstleistungd) Keine Anlagevermittlung und keine Anlageberatunge) Keine Haftung für das System2) Wesentliche Merkmale des VertragsC) Sonderbedingungen für die Vermittlung eines Vermögensverwaltungsvertrages(FXFlat HKK-Invest)1) Wesentliche Merkmale der Dienstleistung2) Wesentliche Merkmale des VertragsIV. Umgang mit Interessenkonflikten und ZuwendungsinformationV. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

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I. Übersicht über die Dienstleistungen und Marken Nachfolgende Darstellung dient der Ein-ordnung der Dienste der FXFlat Wertpa-pierhandelsbank GmbH (im Folgenden: Bank) und soll dem Kunden einführend eine Übersicht verschaffen. Die FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH bietet fol-gende Dienstleistungen an, die unter-schiedlichen Marken zugeordnet sind: - Kommissionauftragsausführung mit Kunden im Bereich von Contracts for Dif-ference (CFD), die sich auf Finanzinstru-mente, Indices, Zinsen, sonstige Basiswer-te und Währungen (FOREX) beziehen so-wie im Bereich von Wertpapieren. Im Kommissionsgeschäftsbereich werden Ausführungsgeschäfte mit ausländischen Banken, die als Marketmakern agieren, für Rechnung des Kunden abgeschlossen, im Bereich des Wertpapierkommissions-geschäftes werden Ausführungsgeschäfte an Börsen und Handelsplätzen getätigt. Es können auch von der Bank Zwischenkom-missionäre hiermit beauftragt werden. Im CFD-Kommissionsgeschäftsbereich ist das Geldvermögen des Kunden auf einem auf den Namen der Bank geführten Treu-handsammelkonto bei der Wirecard AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim, mit der IBAN: DE92 5123 0800 0000 0623 05, BIC: WIREDEMMXXX hinterlegt. Im CFD-Kommissionsgeschäftsbereich erfolgt keine Trennung der Kundengelder vonei-nander aber Trennung der Kundengelder von Firmengeldern. Die Separierung der Kundengelder voneinander erfolgt bei der Bank nur virtuell in Form der Führung eines Handelskontos je Kunde. Im Bereich des Wertpapierkommissi-onsgeschäftes werden Kundengelder je Kunde und Kundenwertpapiere je Kunde voneinander ebenso getrennt wie die Kun-dengelder und Kundenwertpapiere von den Firmengeldern und Firmenwertpapieren. Das auf den Namen der FXFlat lautende Treuhandsammeldepot, dem die Treu-

handunterdepots des Kunden zugeordnet sind, lautet: Nummer I2027701 bei Inter-active Brokers LLC, 209 La Salle St., Chi-cago, IL 60604, USA. Dort wird auch das im Wertpapierkommissionsbereich geführ-te Treuhandsammelkonto unter identischer Nummer geführt; diesem sind die Treu-handunterdepots für den einzelnen Kunden zugeordnet. Die Nummern des Treuhand-unterdepots und des Treuhandunterkontos des Kunden werden dem Kunden im Zuge des Geschäftsaufnahmeprozesses in Text-form mitgeteilt. Weiterhin bestehen treuhänderisch geführ-te Transfersammelkonten bei Zahlungs-diensten, die der Kunde ausschließlich zu Einzahlungszwecken benutzen kann und bei denen von der Bank unverzüglich ein Übertrag auf die vorgenannten Treuhands-ammelkonten vorgenommen wird. Die elektronische Anbindung des Kunden an die Bank erfolgt auf Basis eines separa-ten Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Anbin-dungssoftware; die Bank stellt mithin keine Anbindungssoftware und Hardware für den Kunden. Die Bank erbringt keine Anlage-beratung (Execution Only). Für ihre Dienstleistungen erhält die Bank im Kom-missionsgeschäftsbereich Gebühren. Die Bank ist berechtigt, die im Preis- und Leis-tungsverzeichnis aufgeführten Kommissi-onsgebühren dem Kunden als Gesamtpreis aus Ausführungsgeschäftspreis zuzüglich Kommissionsgebühr zu nennen, durch Ab-buchung vom Treuhand-Sammelkonto zu erheben sowie den Ausführungsgeschäfts-preis an den Market-Maker abzuführen und die Kommissionsgebühren einzubehalten. Alternativ ist der Marketmaker berechtigt, die der Bank zustehende Kommissionsge-bühr bereits seinerseits auf den Ausfüh-rungsgeschäftspreis aufzuschlagen und den der Bank zustehenden Kommissionsgebüh-renanteil an die Bank abzuführen und die Bank berechtigt, die Kommissionsgebüh-ren auf diesem Weg zu empfangen. Die Marke dieses Geschäftsbereichs lautet: FXFlat Konto DE.

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- Unterstützungsdienstleistungen für Kun-den, die Kooperationspartnern der Bank Kommissionaufträge erteilen und/oder deren Eigenhandel (Marketmaking) nutzen im Bereich von Finanzinstrumenten (z.B. Aktien, Fondsanteilen, ETFs), Contracts for Difference (CFD) und Optionen, die sich auf Finanzinstrumente, Indices, Zin-sen, sonstige Basiswerte und Währungen (FOREX) beziehen. Das Kundenvermögen ist bei den Kooperationspartnern hinterlegt. Die Unterstützungsdienstleistung bezieht sich auf Hilfestellungen bei der Nutzung des vom Kooperationspartner oder ausge-wählten Dritten dem Kunden zur Verfü-gung gestellten elektronischen Übermitt-lungssystems. Die elektronische Anbin-dung des Kunden an den Kooperations-partner erfolgt auf Basis eines separaten Vertragsabschlusses zwischen dem Kun-den und dem Kooperationspartner bzw. Dritten; die Bank stellt mithin keine An-bindungssoftware und Hardware für den Kunden. Die Bank erbringt keine Anlage-beratung, keine Anlagevermittlung und auch keine sonstigen Finanzdienstleistun-gen, auch nicht im Falle eines Ausfalles des Übermittlungssystems. Für ihre Dienst-leistungen erhält die Bank Zuwendungen in Höhe eines Prozentsatzes der von den Marketmakern erzielten Margen, im Fond-bereich einen Anteil an den Ausgabeauf-schlägen. Die Marke dieses Geschäftsbe-reichs lautet: FXFlat Konto GB, speziell im Bereich der Unterstützungsdienstleis-tungen bei der Geschäftsbeziehung des Kunden zu Interactive Brokers Ltd. FXFlat CapTrader und im Bereich der Fondsantei-le FXFlat HKK-Invest. - Vermittlung von Vermögensverwal-tungsverträgen zwischen Kunde und Drit-tem, indem die Bank dem Kunden die Möglichkeit zum Abschluss von Vermö-gensverwaltungsverträgen nachweist. Eine Anlageberatung findet nicht statt, in die von Dritten durchgeführte Vermögensver-waltung greift die Bank nicht ein. Die Bank erhält von den Dritten Zuwendungen in Höhe eines Prozentsatzes von der Per-formance-Gebühr.

Die Marke dieses Geschäftsbereichs lautet: FXFlat HKK-Invest. - Erbringung von Vermögensverwaltungs-dienstleistungen für Kunden entsprechend der vereinbarten Anlagerichtlinien und Gebührensätze. Der Name dieses Geschäftsbereiches lautet für auf CFDs, Futures, ETFs, Aktien und Optionen bezogene Vermögensverwaltung FXFlat/CapTrader Managed Accounts (er-bracht durch FXFLAT HKK-Invest) II. Allgemeine Informationen Name und ladungsfähige Anschrift: FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH, Kokkolast-raße 1, 40882 Ratingen, Deutschland. Öf-fentliches Register: Amtsgericht Düssel-dorf, HRB 44445, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE218683071, Gesetzlich Vertretungsberechtigte: Rafael Neustadt, Michael Heyder, Samed Yilmaz. Hauptgeschäftstätigkeit: Gegenstand des Unternehmens ist das Finanzkommissions-geschäft, sowie die Finanzportfolioverwal-tung und die Anlage- und Abschlussver-mittlung gemäß Kreditwesengesetz. Die Geschäftstätigkeit Eigenhandel, Anlagebe-ratung, Finanzierungsleasing und Factoring wird derzeit nicht erbracht. Kommunikati-onsmittel und –art: Telefon (02102-100494-00), Fax (02102-100494-90), Email ([email protected]), Bedienung des elektronischen Handelssystems, Post-box im elektronischen Handelssystem des Kunden. Kommunikation-, Informations- und Vertragssprache: Die Kommunikation und die Informationen (auch in bereitge-haltenen Dokumenten) erfolgen in Deutsch, Vertragssprache ist Deutsch. Keine Teilnahme an einem Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle: Zur Teilnahme an ei-nem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die FXFlat nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onli-ne-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie über

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https://ec.europa.eu/consumers/odr/ errei-chen. Eine Übersicht der in Deutschland anerkannten Schlichtungsstellen ist unter dem vorgenannten Link verfügbar. Zuständige Aufsichtsbehörde: BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht, Bankaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Wertpapieraufsicht / Asset-Management Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt. Homepage www.bafin.de. Eigenschaft, Identität und Anschrift anderer gewerblich tätiger Per-sonen: Andere gewerblich tätige Personen, mit denen der Kunde im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen ge-schäftlich zu tun haben kann, sind von der FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH nicht bevollmächtigt oder ermächtigt, ins-besondere nicht zur Anlageberatung, Ver-tragsabschluß und zur Abgabe von Erklä-rungen. Dies gilt auch für unter Haftung stehende „vertraglich gebundene Vermitt-ler“ (§ 2 Absatz 10 KWG) der FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH; diesen ist vorgegeben, lediglich als Vertragsvermitt-ler im Wege des Nachweises der Gelegen-heit zum Abschluss von Verträgen tätig zu werden, die Vertragsanbahnung und der Vertragsabschluss mit dem Kunden obliegt allen der FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH. Die Identität und Anschrift der in Deutschland registrierten „vertraglich ge-bundenen Vermittler“ sind dem bei der BaFin geführten und auf der Homepage der BaFin (www.bafin.de - Datenbanken) angezeigten „Register der gebundenen Vermittler“ zu entnehmen. Entschädigungseinrichtungen: Die FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH ist der Ent-schädigungseinrichtung der Wertpapier-handelsunternehmen (siehe http://www.e-d-w.de), Büro: Behrenstraße 31, Berlin-Mitte, Postfach 10865, Berlin an. Die Treuhandbank, bei der die FXFlat Wertpa-pierhandelsbank GmbH im Geschäftsbe-reich FXFlat Konto DE die Kundengelder treuhänderisch eingelegt hat, gehört der EDB Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (siehe www.edb-banken.de), Burgstraße 28, 10178 Berlin

und dem freiwilligen Einlagensicherungs-fonds des privaten Bankgewerbes an. Zu den Einzelheiten der Voraussetzungen und Reichweite der jeweiligen Sicherungen siehe unter Ziffer III. A) 3) b) aa). Gültig-keitsdauer der Informationen: Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Informa-tionen gelten bis auf weiteres (Stand April 2017) und bis anderweitiger Benachrichti-gung des Kunden und zur Verfügung Stel-lung neuer Informationen. III. Dienstleistungs- und vertragsbezo-gene Information A) Kommissionsauftragsausführung (Marke FXFlat Konto DE) 1) Wesentliche Merkmale der Dienstleis-tungen Es werden bezogen auf den Abschluss ei-nes CFD-Geschäft (contract-for-difference) oder eines CFD-Forex-Geschäfts (beides auch Kontrakt genannt) sowie Kauf- und Verkaufsgeschäfte in Wertpapieren die Dienstleistung des Kommissionsgeschäfts angeboten: Dies bedeutet den auftragsweisen Abschluss eines Geschäfts durch die FXFlat Wertpa-pierhandelsbank GmbH mit Dritten für Rechnung des Kunden oder die Beauftra-gung von Zwischenkommissionären mit dem Abschluss solcher Geschäfte (Kom-missionsgeschäft). Die Bank wird die Aus-führungsgeschäfte zu Kommissionsaufträ-gen mit den in den aktuellen Ausführungs-grundsätzen (Exection-Policy) genannten Geschäftspartnern abschließen oder diese entsprechend deren Ausführungsgrundsät-zen als Zwischenkommissionäre mit einem solchen Abschluss beauftragen; da dies für Wertpapiere, CFD-Kontrakte und CFD-Forex-Kontrakte jeweils ein Marketmaker bzw. ein Zentraler Kontrahent ist und der Kunde mit Auftragserteilung diesen als Geschäftspartner des Ausführungsgeschäf-tes auswählt, gilt die Anzeige der Ausfüh-rung eines Auftrags über eine dieser Gat-tungen von Finanzinstrumenten auch als Benennung des Geschäftskontrahenten.

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Der Kunde trägt das Bonitätsrisiko des Geschäftskontrahenten, FXFlat haftet nicht für die Erfüllung der abgeschlossenen Ge-schäfte durch den Dritten. Die Bank stellt den Kunden die Angaben zur Kostentrans-parenz und zu den Produkten, bestehend aus den Vorhandelskostenrechner, Kosten-informationsblatt sowie das Produktinfor-mationsblatt (sog. Key Information Document KID) auf der Internetseite https://www.fxflat.com/de/cfd-handel/kostentransparenz/ zur Verfügung. Die Aufträge werden von dem Kunden grundsätzlich über das dem Kunden zur Verfügung gestellte elektronische Handels-system erteilt. Für den Handel ist die Einzahlung auf ein Treuhandkonto notwendig. Im CFD-Kommissionsgeschäftsbereich ist das Geldvermögen des Kunden auf einem auf den Namen der Bank geführten Treu-handsammelkonto bei der Wirecard AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim, mit der IBAN: DE92 5123 0800 0000 0623 05, BIC: WIREDEMMXXX hinterlegt. Im CFD-Kommissionsgeschäftsbereich erfolgt keine Trennung der Kundengelder vonei-nander aber Trennung der Kundengelder von Firmengeldern. Die Separierung der Kundengelder voneinander erfolgt bei der Bank nur virtuell in Form der Führung eines Handelskontos je Kunde. Im Wertpapierbereich gilt: Das auf den Namen der FXFlat lautende Treuhands-ammeldepot, dem die Treuhandunterdepots des Kunden zugeordnet sind, lautet: Nummer I2027701 bei Interactive Brokers LLC, 209 La Salle St., Chicago, IL 60604, USA. Diesem sind die Treuhandunterde-pots für den einzelnen Kunden zugeordnet. Dort wird auch das im Wertpapierkommis-sionsbereich geführte Treuhandsammel-konto unter identischer Nummer geführt. Die Nummern des Treuhandunterdepots und des Treuhandunterkontos des Kunden werden dem Kunden im Zuge des Ge-schäftsaufnahmeprozesses in Textform mitgeteilt.

Weiterhin bestehen treuhänderisch geführ-te Transfersammelkonten bei Zahlungs-diensten, die der Kunde ausschließlich zu Einzahlungszwecken benutzen kann und bei denen von der Bank unverzüglich ein Übertrag auf die vorgenannten Treuhands-ammelkonten vorgenommen wird. Für die Ausführung eines Verkaufsauftra-ges in Wertpapieren ist ein hinreichender Deckungsbestand auf dem Treuhanddepot notwendig. Eine Verzinsung findet nicht statt. Diese Einzahlung muss laufend hin-reichend sein in Bezug auf den aktuellen, vom aktuellen Kurs des Basiswertes ab-hängigen Kontraktwertes und weiterer Forderungen, um eine zwangsweise Schließung des Kontrakts oder Verwertung der Wertpapierbestände zu vermeiden. Maßgeblich für das Hinreichen der unter-haltenen Geldmittel des Kunden ist das in der elektronischen Handelsplattform aus-gewiesene virtuelle Konto. Sämtliche Vermögenswerte des Kunden auf den treu-händerisch unterhaltenen Konten und De-pots sind für etwaige Ansprüche der Bank gegen den Kunden aus allen Geschäftsbe-reichen der gesamten Geschäftsbeziehun-gen verpfändet und dienen als Sicherheit. Für das zur Verfügung stellen des Han-delssystems, den Auftrag zum Abschluss von Geschäften mit Dritten (Kommissi-onsgeschäft) gelten die „Sonderbedingun-gen für den Abschluss von finanziellen Differenzgeschäften („CFD-Handel“) und CFD-Forex-Geschäft („FOREX-Handel“)“ und III. Sonderbedingungen für das Kom-missionsgeschäft in Wertpapieren in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Ein CFD-Geschäft oder ein CFD-Forex-Geschäft ist letztlich eine Spekulation auf die künftige Entwicklung des Wertpapiers bzw. CFD- Basiswertes (Aktien, Indices, Währungen etc.) unter teilweiser Vorausleistungs-pflicht durch den Kunden in Abhängigkeit vom aktuellen Stand des Basiswertes im Verhältnis zum Kontraktwert, die die FXFlat Wertpapierhandelbank GmbH im Auftrag und für Rechnung des Kunden mit Dritten abschließt. Dementsprechend risi-koreich ist die Tätigung von CFD-

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Geschäften oder CFD-Forex-Geschäfts für den Kunden. Auch der Erwerb von Wert-papieren ist eine Spekulation auf die künf-tige Entwicklung des Wertpapiers a) Aufträge zum Abschluss von CFD-Handelsgeschäften und CFD-Forex-Geschäfts (Kommissionsgeschäft) Ein CFD-Kontrakt ist ein offenes Diffe-renzgeschäft auf die Entwicklung des Prei-ses des zugrundeliegenden Basiswertes. Er ist ausschließlich auf den Ausgleich der Differenz zwischen den von der FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH (im Fol-genden: FXFlat) genannten Preisen des CFD-Kontrakts im Zeitpunkt der Eröff-nung und im Zeitpunkt der Schließung des CFD-Kontrakts in Geld gerichtet. Durch Bedienung des Handelssystems erteilt der Kunde FXFlat den Auftrag zur Eröffnung oder zur Schließung eines CFD-Kontrakts mit Dritten, die als Market-Maker tätig sind (zu diesen siehe unten unter IV. Aus-führungsgrundsätze); FXFlat wird sich bemühen, diesen Auftrag auszuführen. Eine Anlageberatung seitens FXFlat er-folgt nicht. Aus der sich zwischen FXFlat und dem Market-Maker ergebende rechtli-che und wirtschaftliche Position leiten sich spiegelbildlich Forderungen und Ansprü-che zwischen FXFlat und Kunde ab. Die Market-Maker stellen während der Han-delszeiten grundsätzlich Preise, die von FXFlat im elektronischen Handelssystem dem Kunden mitgeteilt werden und zu de-nen der Kunde Aufträge zur Eröffnungen und Schließungen erteilen kann. Für die Eröffnung eines CFD-Kontraktes ist eine Vorauszahlung in Form der Einzahlung auf das Treuhandsammelkonto (der sogenannte Margin) notwendig und während der Lauf-zeit des CFD-Kontraktes ist der Kunde verpflichtet, einen hinreichenden Umfang dieser Einzahlung ständig zu unterhalten. Diese Einzahlungen des Kunden werden von FXFlat zur Begleichung der Margin- und Erfüllungsanforderungen des Market-Makers, zur Deckung der Kommissionsge-bühren und sonstiger Forderungen gegen den Kunden verwendet. Da sich ein Kon-

traktwert in Abhängigkeit zur Entwicklung des Basiswertes entwickelt, können weitere Einzahlungen notwendig werden zur Ver-meidung einer Zwangsschließung. Maß-geblich für das Hinreichen der unterhalte-nen Geldmittel des Kunden auf dem Treu-handsammelkonto ist das in der elektroni-schen Handelsplattform ausgewiesene vir-tuelle CFD- bzw. Devisenkonto. Über den Wert des Kontraktes und den Saldo seiner Geschäftstätigkeit wird der Kunde im elektronischen Handelssystem fortlaufend unterrichtet. FXFlat bemüht sich ohne dazu verpflichtet zu sein, den Kunden über eine ggf. sich abzeichnende Zwangsschließung zu unterrichten, der Kunde ist aber ver-pflichtet, seine Geschäftstätigkeit und die Wertentwicklung der Kontrakte ständig zu beobachten. Sofern keine weiteren Einzah-lungen des Kunden oder solche nicht rechtzeitig erfolgen, erfolgt die zwangs-weise Schließung des CFD-Kontrakts, auch wenn dies für den Kunden einen Ver-lust bedeutet. Sofern der Kunde 30 Tage keine Aktivitäten zeitigt und keine Kon-trakteröffnungen vorliegen, wird sein auf ihn entfallender Anteil am Geldvermögen auf dem Treuhandsammelkonto aufgrund bankaufsichtsrechtlicher Bestimmungen an ihn zurückgeleistet; Kontrakteröffnungen sind danach nur nach einer Neueinzahlung möglich. Wenn nach Geschäftsbezie-hungsbeendigung der Kunde trotz ange-messener Kontaktversuche und Recherche unerreichbar ist, wird das verbleibende Kundengeld beim Amtsgericht hinterlegt, bei dem es aufgrund des laufenden hoheit-lichen Gebührensanfalls aufgezehrt werden könnte. Vorstehendes, einschließlich des Baraus-gleichs statt Lieferung der Devisen, gilt entsprechend für die Aufträge zum Ab-schluss von CFD-Forex-Geschäfts mit fol-genden Besonderheiten: CFD-Forex-Geschäfts stellen den Tausch einer Wäh-rung in eine andere frei handelbare Wäh-rung dar. Die Wertstellung, d.h. die Bu-chung auf dem Devisenkonto findet 2 Tage nach Abschluss des CFD-Forex-Geschäfts statt (Valuta). Devisen (engl. Foreign Exchange = FOREX oder FX) stellen aus-

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ländische Währungen in Form von Buch-geld dar. Der Devisenkurs gibt dabei den Wert einer Währung in einer anderen Wäh-rung an. Er ist definiert als der Preis (ange-geben in der inländischen Währung), wel-cher für eine gewisse Menge ausländische Währung bezahlt werden muss, wobei der Preis der Heimatwährung in einer Fremd-währung ausgedrückt (Mengennotierung). Somit drückt der Devisenkurs für das Währungspaar EUR/USD den Wert eines Euros in US-Dollar aus. Die Marginbe-rechnung und Zwangsschließungen im Falle von Aufträgen zum Abschluss von CFD-Geschäften und CFD-Forex-Geschäften Devisenkassageschäften erfolgt auf zusammengefasster Basis. Dies bedeu-tet, dass im Falle einer Unterdeckung des Kontos wegen eines CFD-Forex-Geschäfts eine Zwangsschließung auch der CFD-Position erfolgen kann und umgekehrt. b) Aufträge zum Abschluss von Geschäf-ten über Wertpapiere (Kommissionsge-schäft in Wertpapieren) Die Bank führt Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus und schließt für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Ge-genpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab oder sie beauf-tragt einen anderen Kommissionär (Zwi-schenkommissionär), ein Ausführungsge-schäft abzuschließen. Durch Bedienung des Handelssystems erteilt der Kunde FXFlat den Auftrag zum Erwerb oder zur Veräußerung eines Dritten, die als Market-Maker oder als Zentraler Kontrahent tätig sind (zu diesen siehe unten unter IV. Aus-führungsgrundsätze); FXFlat wird sich bemühen, diesen Auftrag auszuführen. Eine Anlageberatung seitens FXFlat er-folgt nicht. Aus den sich zwischen FXFlat und dem Dritten abgeschlossenen Ausfüh-rungsgeschäft ergebenden rechtlichen und wirtschaftliche Position leiten sich spiegel-bildlich Forderungen und Ansprüche zwi-schen FXFlat und Kunde ab. Für die Be-auftragung ist eine Vorauszahlung in Form

der Einzahlung auf das Treuhandsammel-konto (der sogenannte Margin) notwendig bzw. bei Aufträgen zum Verkauf ein ent-sprechender Bestand auf dem Treuhandde-pot. Während der Laufzeit der Geschäfts-beziehung ist der Kunde verpflichtet, einen hinreichenden Umfang dieser Einzahlung ständig zu unterhalten. Diese Einzahlungen des Kunden werden von FXFlat zur Erfül-lung des Ausführungsgeschäftes, zur De-ckung der Kommissionsgebühren und sonstiger Forderungen gegen den Kunden verwendet. Da laufende Gebühren anfal-len, können weitere Einzahlungen notwen-dig werden zur Vermeidung einer Zwangs-schließung. Maßgeblich für das Hinreichen der unterhaltenen Geldmittel des Kunden auf dem Treuhandsammelkonto ist das in der elektronischen Handelsplattform aus-gewiesene virtuelle Konto. Über den Wert des Kundenvermögens wird der Kunde im elektronischen Handelssystem fortlaufend unterrichtet. FXFlat bemüht sich ohne dazu verpflichtet zu sein, den Kunden über eine ggf. sich abzeichnende Zwangsverwertung zu unterrichten, der Kunde ist aber ver-pflichtet, seine Geschäftstätigkeit ständig zu beobachten. Sofern der Kunde 30 Tage keine Aktivitäten zeitigt und keine Bestän-de auf dem Treuhanddepot vorliegen, wird sein auf ihn entfallender Anteil am Geld-vermögen auf dem Treuhandsammelkonto aufgrund bankaufsichtsrechtlicher Best-immungen an ihn zurückgeleistet; Wertpa-pieraufträge sind danach nur nach einer Neueinzahlung möglich. Wenn nach Ge-schäftsbeziehungsbeendigung der Kunde trotz angemessener Kontaktversuche und Recherche unerreichbar ist, wird das ver-bleibende Kundengeld beim Amtsgericht hinterlegt, bei dem es aufgrund des laufen-den hoheitlichen Gebührensanfalls aufge-zehrt werden könnte. c) Keine Anlageberatung / Information zur Angemessenheitsprüfung FXFlat führt Aufträge des Kunden aus (Kommissionsgeschäft) ohne vorherige Anlageberatung. FXFlat darf Kunden ihre beratungsfreien Wertpapierdienstleistun-

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gen nur empfehlen, wenn sie für die Kun-den angemessen sind. FXFlat ist in diesem Rahmen zur Beurteilung der Frage ver-pflichtet, ob eine Wertpapierdienstleistung für den Kunden angemessen ist. Eine Wertpapierdienstleistung ist für den Kun-den geeignet, wenn sie den Anlagezielen des Kunden entspricht, die hieraus erwach-senden Anlagerisiken für ihn finanziell tragbar sind und der Kunde mit seinen Er-fahrungen und Kenntnissen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann. Zur Durchführung dieser Prüfung im Rahmen der Geschäftsbeziehungsaufnah-me benötigt FXFlat von den Kunden An-gaben über ihre Kenntnisse und Erfahrun-gen in Bezug auf Geschäfte mit Finanzin-strumenten und Wertpapierdienstleistun-gen, über ihre Anlageziele, Risikogeneigt-heit und über ihre finanziellen Verhältnis-se. Vor Auftragsausführung und Geschäfts-tätigung ist FXFlat verpflichtet, auf Basis der ihr vorliegenden Informationen zu prü-fen, ob der Kunde über hinreichende theo-retische Kenntnisse und praktische Erfah-rungen verfügt, um die mit dem konkret beabsichtigten Auftrag oder Geschäft ver-bundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Die Prüfung kann dazu führen, dass der Kunde auf die aus ihrer Sicht möglicherweise fehlende Angemessenheit des Auftrags oder Geschäfts hinweist. Der Auftrag oder das Geschäft wird dann nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden getätigt. Erfahrungen und Kennt-nisse des Kunden werden anhand der An-gaben des Kunden im Rahmen der Ge-schäftsbeziehungsaufnahme sowie auf Ba-sis der durchgeführten Aufträge und Ge-schäfte ermittelt. Sofern dem Kunden all-gemeine Kurs- und Marktinformationen seitens FXFlat gegeben werden, dienen diese ausschließlich der Information über Daten seitens Dritter, die keiner Prüfung durch die Wertpapierhandelsbank unterzo-gen wurden und diese Daten unterliegen der eigenverantwortlichen Bewertung durch den Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf oder Obliegenheit zur Über-mittlung etwaig für den Kunden relevanter

Kurs- oder Marktinformationen besteht nicht. d) Keine Lizensierung oder Bereitstel-lung der notwendigen Hard- und Soft-ware nebst Anschluss des KundenDie Bank betreibt für den Kommissions-handel eine elektronische Handelsplatt-form, an welche sich der Kunde anschlie-ßen kann um elektronisch der Bank Auf-träge zu übermitteln und/oder Geschäfte abzuschließen. Hierzu benötigt der Kunde eine Übermittlungs- und Anschlusssoft-ware (sogenannte Frontend-Software), die auf den elektronischen Geräten des Kun-den (sogenannte „Hardware“) zu betreiben ist und einen Internet- oder proprietären Online-Dienst mit Internetzugang („An-schluss und Netzzugang“). Für die Ent-sprechung der Hard- und Software nebst dem Anschluss mit den von der Bank be-kannt gemachten Spezifikationen und Mindestanforderungen hat der Kunde Sor-ge zu tragen. Die Bank stellt dem Kunden keine Hardware zur Verfügung. Die Bank erstellt keine Software, insbesondere keine Übermittlungs- und Anschlusssoftware (sogenanntes „Frontends“), und stellt eige-ne oder fremde Software auch nicht dem Kunden zur Verfügung. Der Kunde hat die Software (insbesondere Frontends), die Voraussetzung für die Nutzung des Han-delssystems ist, selbst zu prüfen, zu erwer-ben, entsprechende Lizenzverträge mit Dritten abzuschließen und die Übermitt-lungs- und Anschluss-Software selbst zu betreiben, zu pflegen und zu aktualisieren. Gleiches gilt für den Anschluss und Netz-zugang. e) Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Kun-denunterrichtung über Geschäfte, Treu-handkonten/-depots, Kosten und ProdukteDer Kunde erhält im elektronischen Han-delssystem online die aktuellen Informati-onen insbesondere zu Auftragsausführun-gen, Geschäften, Gebühren, Depotständeund Kosten der Auftragsausführungen undder Geschäfte, realisierte und schwebendeGewinne und Verluste, Buchungen und

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Stand des Geschäftssaldos (virtuelles Kon-to und Depot) und Marginanforderungen. Weiterhin erhält der Kunde am nächsten Tag per Email und/oder Postbox des elekt-ronischen Handelssystems einen saldierten Tagesendreport, der die im elektronischen Handelssystem dargestellten Informationen zum Vortagesende aufführt sowie in glei-cher Weise und Umfang binnen zwei Wo-chen nach Monatsende einen Finanzreport. Der Kunde ist verpflichtet seine Positionen und die Anforderung an die Margin stets selbst und eigenverantwortlich zu überwa-chen und für einen unverzüglichen Aus-gleich des Treuhandsammelkontos zu sor-gen. Die Bank stellt den Kunden die Angaben zur Kostentransparenz und zu den Produk-ten, bestehend aus den Vorhandelskosten-rechner, Kosteninformationsblatt sowie das Produktinformationsblatt (sog. Key Infor-mation Document KID) auf der Internetsei-te https://www.fxflat.com/de/cfd-handel/kostentransparenz/ zur Verfügung. Die Bank wird die Ausführungsgeschäfte zu Kommissionsaufträgen mit den in den aktuellen Ausführungsgrundsätzen (Exec-tion-Policy) genannten Geschäftspartnern abschließen; da dies für Wertpapiere, CFD-Kontrakte und CFD-Devisenkontrakte jeweils ein Marketmaker bzw. ein Zentraler Kontrahent ist und der Kunde mit Auftragserteilung diesen als Geschäftspartner des Ausführungsgeschäf-tes auswählt, gilt die Anzeige der Ausfüh-rung eines Auftrags über eine dieser Gat-tungen von Finanzinstrumenten auch als Benennung des Geschäftskontrahenten. f) Risikohinweis und Hinweis auf Kurs-schwankungen CFD-Handelsgeschäfte und CFD-Forex-Geschäfte sowie Spekulationen mit Wert-papieren sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen:

• Kursänderungsrisiko Kontrakt / Kursän-derungsrisiko Basiswert • Währungsschwankungsrisiko • Totalverlustrisiko • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insol-venzrisiko) des Market-Makers/Zentralen Kontrahenten Der Preis einer Position des Kunden unter-liegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die FXFlat keinen Einfluss hat. Des-halb kann ein Kontrakt oder Erwerb bzw. Veräußerung eines Wertpapiers nicht wi-derrufen werden. Bei einer Position in Kontrakten kann es für den Kunden bei negativer Kursentwicklung zu Zwangs-schließungen und ganz erheblichen Verlus-ten kommen; gleiches gilt für Wertpapier-bestände, wenn die Forderungen der Bank nicht durch Kontoguthaben des Kunden gedeckt ist. Dies gilt ganz besonders bei Over-Night-Positionen. In der Vergangen-heit erwirtschaftete Erträge und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge und Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen enthalten die „Basisinformationen“ und insbesondere die „Ergänzende Risikoinformationen über Termingeschäfte in CFDs und CFD-Forex-Geschäften“. 2) Wesentliche Merkmale des Vertrags Recht der Geschäftsbeziehungsaufnahme und des Vertrages / Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht und eine vertragliche Ge-richtsstandsklausel besteht nicht für Pri-vatkunden. Zustandekommen des Vertrags: Der Kunde gibt gegenüber FXFlat ein ihn bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den Abschluss von finanziel-len Differenzgeschäften („CFD-Handel“) und CFD-Forex-Geschäften („FOREX-Handel“) sowie Wertpapiere ab, indem er die ausgefüllten und unterzeichneten For-mulare zusendet, diese FXFlat zugehen und FXFlat dieses Angebot annimmt; die Annahme erfolgt durch Freischaltung des

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Handelssystems. Damit gelten die „Grundsätze der Geschäftsbeziehung“, die „Sonderbedingungen für den Abschluss von finanziellen Differenzgeschäften („CFD-Handel“) und CFD-Forex-Geschäfte („FOREX-Handel“)“ und „Son-derbedingungen für das Kommissionsge-schäft in Wertpapieren“ für die Geschäfts-beziehung zwischen FXFlat und dem Kun-den sowie für die einzelnen Geschäfte und Aufträge. Mindestlaufzeit des Vertrags: Es ist keine Mindestlaufzeit vorgesehen, die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Bei Kündigung muss der Kunde alle Kontrakte bis zum Ende der Kündigungsfrist schlie-ßen. Sofern der Kunde 30 Tage keine Ak-tivitäten zeitigt und keine Kontrakteröff-nungen vorliegen, wird sein auf ihn entfal-lender Anteil am Geldvermögen auf dem Treuhandsammelkonto aufgrund bankauf-sichtsrechtlicher Bestimmungen an ihn zurückgeleistet; Kontrakteröffnungen sind danach nur nach einer Neueinzahlung möglich. Hinsichtlich Wertpapieren gilt entsprechendes bei 30tägiger Inaktivität und mangelndem Bestand auf dem Treu-handdepot. Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung: • Treuhandsammelkonto: Einzahlungen und Nachschüsse sind vom Kunden auf das Treuhandsammelkonto zu leisten. FXFlat wird auf diesem dem Kunden Gewinne, Verluste und Forderungen mindestens einmal im Monat saldiert gutbringen bzw. belasten. Das Guthaben auf dem Treu-handkonto ist eine vom Kunden zugunsten der FXFlat gestellte Sicherheit oder Vor-schuss für den Auftrag zum Abschluss von finanziellen Differenzgeschäften oder Wertpapiergeschäften. Diese Sicherheiten und Vorschüsse des Kunden dürfen von FXFlat zum Begleichen von Forderungen des Market-Makers bzw. Zentralen Kon-trahenten (Kommissionsgeschäft) und zur Begleichung aller damit zusammenhän-genden Forderungen verwendet werden. Guthaben auf dem Treuhandsammelkonto wird nicht verzinst. Auszahlungen von dem Treuhandsammelkonto wird FXFlat

auf das vom Kunden benannte Referenz-konto vornehmen. • Treuhanddepot: Wertpapierbestän-de sind vom Kunden auf das Treuhands-ammeldepot zu leisten, wobei Wertpapie-rüberträge einer Einzelvereinbarung bedür-fen. Der Kunde hat in jedem Fall zu prü-fen, ob über die übertragenen Wertpapiere der Bank Kommissionsaufträge erteilt werden können (Prüfung des Handelsuni-versums). Überträge vom Treuhanddepot wird FXFlat auf das vom Kunden benannte Referenzdepot oder Herkunftsdepot vor-nehmen. • Handelskonto: Im elektronischen Handelssystem werden dem Kunden unter-tägig alle von FXFlat für bzw. mit dem Kunden vorgenommenen Transaktionen und bestehenden Bestände - einschließlich nicht realisierter Gewinne/Verluste und Forderungen – angezeigt und werden am nächsten Handelstag in einem Tagesreport zusammengestellt sowie monatlich im Fi-nanzreport aufgeführt und dem Kunden in vereinbarter Form (Postbox der elektroni-schen Handelsplattform oder Email) zur Verfügung gestellt. Für den Stand der ge-genseitigen Forderungen ist ausschließlich das Handelskonto maßgeblich. • Eröffnung und Schließung von Kontrak-ten/Erfüllung: Kommissionsgeschäfte er-füllt FXFlat unverzüglich nach zustande kommen eines Ausführungsgeschäftes mit dem Market-Maker/Zentralen Kontrahen-ten oder dem Zwischenkommissionär, wo-bei die Ansprüche und Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft (Gewinne- und Verluste) spiegelbildlich als Forderungen oder Ansprüche Handelskonto des Kunden gutgebracht oder diesem belastet werden einschließlich der Forderungen der FXFlat aus der Dienstleistung. • Nachschüsse des Kunden: Nachschüsse des Kunden können zur Vermeidung der Zwangsschließung eines Kontraktes inner-halb der in den „Sonderbedingungen für den Abschluss von finanziellen Differenz-geschäften („CFD-Handel“) und CFD-

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Forex-Geschäfte („FOREX-Handel“)“ genannten Fristen auf das Treuhandsam-melkonto eingehen. Eine Zwangsschlie-ßung befreit den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Erfüllung des Kontaktes. • Handelsbezogene Mitteilungen: Dem Kunden werden Mitteilungen, die seine Geschäftstätigkeit einschließlich offener Kontrakte und deren Bewertung, Zwangs-schließungsmitteilungen sowie die vorzu-nehmenden Buchungen auf der Handels-plattform dem Kunden in vereinbarter Form (Postbox der elektronischen Han-delsplattform oder Email) übersandt. Preise, Kosten, Steuern: • Die aktuellen Preise für die Dienstleis-tungen von FXFlat, die als Forderungen von FXFlat dem Treuhandsammelkonto belastet werden, sind den jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu ent-nehmen. Änderungen von Preisen erfolgen entsprechend der Regelung zur Änderung der „Sonderbedingungen für den Ab-schluss von finanziellen Differenzgeschäf-ten („CFD-Handel“) und CFD-Forex-Geschäften („FOREX-Handel“)“. Das je-weils gültige „Preis- und Leistungsver-zeichnis“ ist dem Internetauftritt von FXFlat zu entnehmen und können auf Wunsch zugesandt werden. • FXFlat ist bei Kommissionsaufträgen im CFD-Handel und CFD-Forex-Geschäften berechtigt, die ihr zustehenden Entgelte im Wege des Zuschlags auf den vom Market-maker ihr genannten Preis vom Kunden zu erheben. Die Bank ist mithin hier berech-tigt, dem Kunden den Gesamtpreis aus Ausführungsgeschäftspreis zuzüglich Kommissionsprovision zu nennen, durch Abbuchung vom Treuhand-Sammelkonto zu erheben sowie den Ausführungsge-schäftspreis an den Market-Maker abzu-führen und die Entgelte einzubehalten. Alternativ ist der Marketmaker berechtigt, die der Bank zustehende Kommissionsge-bühr bereits seinerseits auf den Ausfüh-rungsgeschäftspreis aufzuschlagen und den

der Bank zustehenden Kommissionsgebüh-renanteil an die Bank abzuführen und die Bank berechtigt, die Kommissionsgebüh-ren auf diesem Weg zu empfangen • Zu den Kosten des Kunden, die als For-derungen von FXFlat dem Handelskonto belastet werden, zählt auch der „Finanzie-rungsbetrag“ gemäß den „Sonderbedin-gungen für den Abschluss von finanziellen Differenzgeschäften („CFD-Handel“) und CFD-Forex-Geschäften („FOREX-Handel“)“ bei Over-night-Positionen des Kunden. Diese Kostengrundlage ist dem Internetauftritt von FXFlat unter „Kon-traktspezifikationen“ zu entnehmen. • Zu den Kosten des Kunden zählt auch, dass sein Guthaben auf dem Treuhandsammel-konto nicht verzinst wird, während demge-genüber bei negativen Salden der Kunde einen Verzugsschaden in Höhe von 8% p.a. zu leisten hat. Zu den Kosten des Kun-den zählt weiterhin der Umstand, dass bei anderer Treuhandsammelkontowährung als der Währung des Basiswertes eines Kon-traktes eine Umrechnung nach Maßgabe des für den jeweiligen Geschäftstag gülti-gen Umrechnungskurses der Europäischen Zentralbank für Konvertierung von Gelds-orten aus der Basiswert-Währung in die Kontowährung erfolgt. • Eigene Kosten des Kunden, wie zum Bei-spiel Telefongebühren oder Porti, hat der Kunde selbst zu tragen. FXFlat erhebt kei-ne gesonderten Kommunikationsgebühren. • Die Einkünfte aus den Geschäften sind in der Regel steuerpflichtig. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht können bei Auszahlung von Erträgen und Veräuße-rungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jewei-lige Steuerbehörde zu entrichten sind und daher die an den Kunden auszuzahlenden Betrag mindern. Darüber hinaus können Steuern anfallen, die nicht direkt über FXFlat abgeführt werden. Der Kunde weist FXFlat an, anfallende Kirchensteuer, so-fern der FXFlat bekannt, automatisch ab-zuführen. Bei Fragen sollte sich der Kunde

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an seinen Steuerberater oder die Steuerbe-hörden wenden. • Weiterhin erhält FXFlat bei Kommissi-onsaufträgen von den Market-Makern ei-nen Teil der etwaigen Handelserlöse der Market-Maker. Über diese Zuwendungen wird unter V. informiert. 3) Spezielle Informationen zum Treu-handsammelkonto Treuhanddepot und Entschädigungseinrichtungen a) Treuhandsammelkonto und -depot Im CFD-Kommissionsgeschäftsbereich ist das Geldvermögen des Kunden auf einem auf den Namen der Bank geführten Treu-handsammelkonto bei der Wirecard AG, Einsteinring 35, 85609 Aschheim, mit der IBAN: DE92 5123 0800 0000 0623 05, BIC: WIREDEMMXXX hinterlegt. Im CFD-Kommissionsgeschäftsbereich erfolgt keine Trennung der Kundengelder vonei-nander aber Trennung der Kundengelder von Firmengeldern. Die Separierung der Kundengelder voneinander erfolgt bei der Bank nur virtuell in Form der Führung eines Handelskontos je Kunde. Im Bereich des Wertpapierkommissionsge-schäftes werden Kundengelder je Kunde und Kundenwertpapiere je Kunde vonei-nander ebenso getrennt wie die Kunden-gelder und Kundenwertpapiere von den Firmengeldern und Firmenwertpapieren. Das auf den Namen der FXFlat lautende Treuhandsammeldepot, dem die Treu-handunterdepots des Kunden zugeordnet sind, lautet: Nummer I2027701 bei Inter-active Brokers LLC, 209 La Salle St., Chi-cago, IL 60604, USA. Dort wird auch das im Wertpapierkommissionsbereich geführ-te Treuhandsammelkonto unter identischer Nummer geführt. Die Nummern des Treu-handunterdepots und des Treuhandunter-kontos des Kunden werden dem Kunden im Zuge des Geschäftsaufnahmeprozesses in Textform mitgeteilt.

Weiterhin bestehen treuhänderisch geführ-te Transfersammelkonten bei Zahlungs-diensten, die der Kunde ausschließlich zu Einzahlungszwecken benutzen kann und bei denen von der Bank unverzüglich ein Übertrag auf die vorgenannten Treuhands-ammelkonten vorgenommen wird. Den Treuhandbanken wurde unverzüglich offengelegt, dass es sich nicht um Gelder und Wertpapiere von FXFlat handelt, son-dern um treuhänderisch von FXFlat gehal-tene Kundengelder und Kundenwertpapie-re. Auf diesen jeweiligen Konten und De-pots befinden sich keine Gelder oder Wertpapiere von FXFlat, Kundenvermö-gen und Unternehmensvermögen sind mit-hin getrennt. Auf diesen jeweiligen für den CFD-Kommissions-Handel bestimmten Konten sind die Kundengelder gesammelt verwahrt, d.h. es wird nicht für jeden Kun-den ein separates Konto geführt, sondern die Gelder verschiedener Kunden werden dort gesammelt auf einem Konto verwahrt und es erfolgt lediglich eine buchhalteri-sche Trennung der Kundengelder vonei-nander. Die grundsätzliche Pflicht, Treu-handkundengelder der verschiedenen Kun-den getrennt voneinander zu verwahren, dient dem Schutz des Treuhandkunden, da eine buchhalterische Zuweisung der ein-zelnen Gelder zu einem Kunden durch gesonderte Kontenführung je Kunde abge-sichert wird. Im Insolvenzfalle kann eine Geltendmachung eines Herausgabeanspru-ches bei Kontoführung je Kunden sich einfacher gestalten als bei einer bloßen buchhalterischen Trennung je Kunde. Der Kunde wird gleichwohl die Weisung ertei-len, dass auf dem Treuhandkonto die Gel-der nicht getrennt von den Geldern anderer Kunden verwahrt werden (Treuhandsam-melkonto). Die Gelder und Wertpapiere des Kunden dienen FXFlat zur Begleichung der Mar-gin- und Erfüllungsanforderungen des Market-Makers oder Zentralen Kontrahen-ten zur Deckung der Kommissionsgebüh-ren und sonstiger Forderungen gegen den Kunden und FXFlat ist berechtigt, für diese

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Forderungen den auf den Kunden entfal-lenden Anteil am Treuhandsammelkonto bzw. das Treuhandeinzelkonto zu belasten und den fälligen Betrag einzuziehen und abzubuchen. Die Kundengelder auf dem Treuhandkonto und die Wertpapiere auf dem Treuhanddepot zählen weder zum eigenen Vermögen der FXFlat noch zu dem eigenen Vermögen der Treuhandbank. Im Insolvenzfall von FXFlat dürfen Gläu-biger der FXFlat die Treuhandgelder und Treuhandwertpapiere nicht zur Beglei-chung ihrer Forderungen verwenden, sie sind insoweit insolvenzfest. Im Insolvenz-fall der Treuhandbank wird der Kunde Gläubiger der Treuhandbank, sein Auszah-lungs- und Herausgabeanspruch gegen die Treuhandbank entspricht seinem Anteil am Treuhandkonto bzw. Stand des Treuhand-depots. Dieser Auszahlungs- und Heraus-gabeanspruch ist bis zur Höhe von 100.000,00 Euro gesetzlich durch die Mit-gliedschaft der Treuhandsammelbank in der EDB Entschädigungseinrichtung deut-scher Banken GmbH (siehe www.edb-banken.de), Burgstraße 28, 10178 Berlin gesichert und zudem ist sie dem Einlagen-sicherungsfonds des Bankenverbands deut-scher Banken e.V. (siehe www.bankenverband.de), Burgstraße 28, 10178 Berlin, Postfach 040307, 10062 Berlin angeschlossen (siehe dazu nachfol-gend). b) Gesetzliche Entschädigungseinrich-tungen aa) FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH Die FXFlat Wertpapierhandelsbank GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (nachfol-gend: „EdW“), Behrenstraße 31, Berlin-Mitte, Postfach 10865, Berlin an. Die EdW ist eine durch das Anlegerentschädigungs-gesetz (vormals Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem genannten Gesetz vornimmt und Verbind-

lichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu 90% ihres Wertes, maximal jedoch jeweils 20.000,00 EURO pro Gläubiger schützt. Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäf-ten im Sinne des EAEG sind die Verpflich-tungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapierge-schäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusam-menhang mit Wertpapiergeschäften gehal-ten werden. Hierzu gehören auch Ansprü-che von Anlegern auf Herausgabe von In-strumenten, dessen Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusam-menhang mit Wertpapiergeschäften gehal-ten oder verwahrt werden. Zu den genann-ten Finanzinstrumenten gehören Wertpa-piere wie Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genuss- und Optionsscheine, Derivate etc. Der Ent-schädigungsanspruch richtet sich nach Hö-he und Umfang der dem Gläubiger gegen-über bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichti-gung etwaiger Aufrechnungs- und Zurück-behaltungsrechte des Instituts. Bei der Be-rechnung der Höhe des Entschädigungsan-spruchs ist der Betrag der Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Ein-tritt des Entschädigungsfalls zugrunde zu legen. Der Entschädigungsanspruch be-steht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedsstaates und nicht auf EURO lauten. Der Entschädi-gungsanspruch umfasst im Rahmen der genannten Obergrenze auch die bis zu sei-ner Erfüllung entstandenen Zinsansprüche. Ansprüche auf Schadensersatz aus Bera-tungsfehlern sind nicht abgedeckt. Nicht geschützt sind Anleger wie beispielsweise Kreditinstitute und Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen, mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie Unter-nehmen der öffentlichen Hand. bb) Die das Treuhandsammelkonto und Treuhanddepot führende Bank Hinweis zum Umfang der Einlagensiche-rung durch die Bank, die das Treuhands-ammelkonto im CFD-

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Kommissionsgeschäftsbereich führt: „ Ein-lagen bei Wirecard Bank AG Einsteinring 35 85609 Aschheim sind geschützt durch Entschädigungseinrichtung deutscher Ban-ken GmbH 1 Sicherungsobergrenze 100.000 EUR pro Einleger pro Kreditinsti-tut 2 Falls Sie mehrere Einlagen bei dem-selben Kreditinstitut haben Alle Ihre Ein-lagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unter-liegt der Obergrenze von 100.000 EUR 2 Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben Die Obergrenze von 100.000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger 3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts 20 Ar-beitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 4 Wäh-rung der Erstattung Euro Kontaktdaten Entschädigungseinrichtung deutscher Ban-ken GmbH Burgstraße 28 10178 Berlin Deutschland Postanschrift: Postfach 11 04 48 10834 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 59 00 11 960 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen www.edb-banken.de 5 (1) Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensi-cherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100.000 EUR erstattet. (2) Sollte eine Ein-lage nicht verfügbar sein, weil ein Kredit-institut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssys-tem entschädigt. Die betreffende De-ckungssumme beträgt maximal 100.000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei dem-selben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger bei-spielsweise 90.000 EUR auf einem Spar-konto und 20.000 EUR auf einem Girokon-to, so werden ihm lediglich 100.000 EUR erstattet. (3) Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 EUR für je-den Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähn-

lichen Zusammenschlusses ohne Rechts-persönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100.000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind Einlagen über 100.000 Euro hinaus gesi-chert. Weitere Informationen sind erhält-lich über die Webseite der Entschädi-gungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. (4) Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einla-gensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungs-forderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informatio-nen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Ban-ken GmbH unter www.edb-banken.de. (5) Einlagen von Privatkunden und Unterneh-men sind im Allgemeinen durch Einlagen-sicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensi-cherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinsti-tut wird Sie auf Anfrage auch darüber in-formieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen gedeckt sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundes-verbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Ban-ken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz-position „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Sparein-lagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgren-ze je Gläubiger beträgt bis zum 31. De-zember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% des für die Einlagensicherung maß-geblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. De-zember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils

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neuen Sicherungsgrenzen ab den vorge-nannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wur-den, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen be-kannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden. Nicht geschützt sind Verbindlich-keiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldver-schreibungen und Inhabereinlagenzertifi-kate, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Sicherung von Verbind-lichkeiten aus Wertpapiergeschäften Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpa-piere des Kunden zurückzugeben, so be-steht neben der Haftung der Bank im Ent-schädigungsfall ein Entschädigungsan-spruch gegen die Entschädigungseinrich-tung deutscher Banken GmbH. Der An-spruch gegen die Entschädigungseinrich-tung ist der Höhe nach begrenzt auf 90% des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000€. Im Fall der Wirecard Bank AG beträgt die Sicherungsgrenze der Einlagensicherung 6.403.000€. Der Entschädigungsanspruch in Bezug auf Wertpapiere bleibt hiervon unberührt.“ Hinweis zum Umfang der Anlegerentschä-digung durch die Bank, die im Bereich des Wertpapierkommissionsgeschäfts das Treuhanddepot und das Treuhandkonto führt: „Wertpapierkonten von Kunden bei Interactive Brokers LLC unterstehen dem Schutz der Securities Investor Protection Corporation („SIPC“) bis zu einer maxima-len Deckungssumme von 500,000 US-Dollar (Teil-Limit für Barmittel: 250,000 US-Dollar) und werden darüber hinaus durch die Überschuss-SIPC-Police von Interactive Brokers LLC bei bestimmten Versicherern von Lloyd's of London gesi-chert 1 , die eine zusätzliche Summe von bis zu 30 Millionen US-Dollar (Teil-Limit für Barmittel: 900,000 US-Dollar) abdeckt, vorbehaltlich einer Gesamtsumme von

maximal 150 Millionen US-Dollar. Futures und Future-Optionen werden nicht versi-chert. Wie bei allen Wertpapiergesellschaf-ten gilt auch hier, dass diese Versicherung einen Schutz für den Fall eines Konkurses eines Broker-Dealers darstellt und keine Versicherung gegen Marktwertverluste von Wertpapieren. Für die Feststellung von Kundenkonten bei Interactive Brokers LLC werden Konten mit gleichem Namen und Typ (z. B. „Peter und Lisa Schmidt“ und „Lisa und Peter Schmidt“) kombiniert, nicht jedoch Konten unterschiedlicher Typen (z. .B. „Einzel-kundenkonto / Peter Schmidt“ und „IRA-Konto / Peter Schmidt“). Die SIPC ist eine gemeinnützige Mitglie-dervereinigung, die durch Broker-Dealer finanziert wird, die Mitglieder der SIPC sind. Weitere Informationen zur SIPC und Antworten auf häufig gestellte Fragen (z. B. dazu, wie die SIPC funktioniert, wo-rauf sich ihr Schutz erstreckt, wie ein An-spruch geltend gemacht werden kann, etc.), erhalten Sie auf den folgenden Websites: http://www.SIPC.org http://www.finra.org/InvestorInformation/InvestorProtec-tion/SIPCProtection/index.htm Alternativ können Sie die SIPC direkt kon-taktieren: Securities Investor Protection Corporation 805 15th Street, N.W. - Suite 800 Washington, D.C. 20005-2215 Telefon: (202) 371-8300 Fax: (202) 371-6728” 4) Ausführungsgrundsätze im Kommis-sionsgeschäft und Ausführungsplätze Die nachstehenden Grundsätze zur Auf-tragsausführung im Kommissionsgeschäft stellen interne Vorkehrungen dar, die FXFlat getroffen hat, um bei Ausführun-gen das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erzielen. Es stellt keinen Ver-

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stoß gegen die Pflicht zur bestmöglichen Auftragsausführung dar, wenn FXFlat im Einzelfall trotz Ausführung des Auftrags in Übereinstimmung mit den Ausführungs-grundsätzen nicht das bestmögliche Ergeb-nis erzielt. FXFlat wird als Kommissionär gemäß den entsprechenden Passagen der „Sonderbedingungen für den Abschluss von finanziellen Differenzgeschäften („CFD-Handel“) und CFD-Forex-Geschäfte („FOREX-Handel“)“ und Son-derbedingungen für das Kommissionsge-schäft in Wertpapieren tätig und wird dem-entsprechend Ausführungsgeschäfte durch Abschluss von -Geschäften über Wertpa-piere, CFDs und rollierenden CFD-Forex-Geschäften mit folgenden Market-Makern bzw. Zentralen Kontrahenten tätigen oder Zwischenkommissionäre dazu beauftragen: - CFD-Geschäfte/CFD-Forex-Geschäfte:Alpha Capital Markets Group LTD, 20Primrose Street, London, EC2A 2EW,United Kingdom (Marketmaker)- Wertpapiere: Eurex Clearing AG,Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn,Deutschland (Zentraler Kontrahent fürAusführungsgeschäfte auf dem Handels-platz Xetra) / Interactive Brokers LLC, 209La Salle St., Chicago, IL 60604, USA (alsZwischenkommissionär).Sowohl für die Preisstellung als auch die Geschäftstätigkeit der Market-Maker, zwi-schenkommissionäre bzw. Handelsplätze, die zum Abschluss von Ausführungsge-schäften für Rechnung des Kunden zwi-schen FXFlat und den Market-Makern füh-ren, verweisen wir auf die jeweiligen Aus-führungsgrundsätze der Market-Maker bzw. Handelsplätze. Bitte beachten Sie diese: https://www.fxflat.com/de/execution-policy/ Änderungen und Ergänzungen werden in der Handelsplattform bekannt gegeben. Diese Market-Maker bzw. Han-delsplätze sind demgemäß Ausführungs-platz für die Aufträge des Kunden; Sowohl die Preisstellung als auch die Geschäftstä-tigkeit der Market-Maker oder auf Han-

delsplätzen, die zum Abschluss von Aus-führungsgeschäften für Rechnung des Kunden zwischen FXFlat und den Market-Makern bzw. Zentralen Kontrahenten füh-ren, sind abhängig von bestimmten vorge-gebenen und bei den Market-Makern ge-gebenen Faktoren, wie etwa der Marktbe-wegung und die Einschätzung des Basis-wertes, ungewöhnlichen Marktsituationen, Hedgingmöglichkeiten des Market-Makers oder Betriebsbereitschaft und Schnelligkeit des Handelssystems des Market-Makers. Auf diese Faktoren hat FXFlat keinen Ein-fluss. FXFlat wird aber mindestens jährlich die Ausführungsqualität überprüfen und regelmäßig überwachen und bei Bedarf auf Mängelbehebung hinwirken. 5) Sonderkonditionen beim Starter-PaketFür Kunden mit geringen Einzahlungen auf dem Treuhand-Sammelkonto wird ein Starter-Paket angeboten, welches sich ge-genüber der Standard-Geschäftsbeziehung durch geringere Hebel auszeichnet („Star-ter-Konditionen“). Dies gilt für Kunden, deren Einlage auf dem Treuhand-Sammelkonto bei Aufnahme der Ge-schäftsbeziehung 5.000,00 Euro nicht überschreitet. Die Hebel werden auf der Homepage und/oder im Handelssystem bekanntgegeben. Sofern solche Kunden nach Geschäftsbeziehungsaufnahme einen untertägigen Saldo oder Tagesendsaldo auf dem Treuhand-Sammelkonto von über 5.000,00 Euro verzeichnen, endet die An-wendung des Starter-Paketes nach Ablauf der Widerspruchsfrist des Kunden oder mit seiner Zustimmung; hierüber wird der Kunde unterrichtet. Der Kunde kann mit Frist von 2 Wochen nach Unterrichtung widersprechen; die Bank ist bei Wider-spruch zur fristlosen Kündigung berechtigt. Auf Kunden, auf die nicht oder nicht mehr die Starter-Konditionen Anwendung fin-den, aber deren untertägiges Saldo oder Tagesendsaldo auf dem Treuhand-Sammelkonto 5.000,00 Euro unterschrei-tet, finden die Starter-Konditionen keine Anwendung (d.h. ein nachträgliches Unter-

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schreiten der 5.000,00 Euro-Schwelle führt nicht zur Anwendung des Starter-Paketes). 6) Nachschusspflicht von Professionellen Kunden und Geeigneten Gegenparteien Professionellen Kunden und Geeigneten Gegenparteien sind verpflichtet, auf dem CFD-Konto jederzeit (auch untertägig) Geldmittel in solcher Höhe zu unterhalten, dass ein negativer in der Handelsplattform untertägig und/oder zur Tagesendbuchung ausgewiesener Saldo jederzeit abgedeckt ist. Die Verpflichtung des Kunden, für jedes einzelne CFD-Konto eine positive NettoMargin-Position auszuweisen, besteht jederzeit, unabhängig von der Geschäfts-zeit der Bank und der Betriebszeit der Handelsplattform. Kurs—und Marktbewe-gungen können jederzeit zu einem erhöh-ten Margin-Bedarf führen, auch wenn der Referenzmarkt des Basiswertes geschlos-sen ist. Es besteht mithin eine Nachschuss-pflicht. Eine Zwangsschließung befreit den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Erfül-lung des Kontaktes und zum Nachschuss. B) Unterstützungsdienstleistungen bei Nutzung eines Fremdsystems (Marke FXFlat CapTrader; FXFlat Konto GB und FXFlat HKK-Invest) 1) Wesentliche Merkmale der Dienstleis-tung a) Unterstützungsdienstleistung bei Nut-zung eines Systems der Kundenbank Der Kunde unterhält ein Konto und/oder Depot bei einem in- oder ausländischen Kreditinstitut zum Zwecke des Handels mit Finanzinstrumenten (Kundenbank). Er erhält für seine Handelstätigkeit von sei-nem konto- und/oder depotführenden Kre-ditinstitut ein elektronisches Orderüber-mittlungssystem zur Verfügung gestellt, mittels dessen er seinem konto- und/oder depotführenden Kreditinstitut Aufträge oder Anträge zum Abschluss von Geschäf-ten in Finanzinstrumenten übermitteln kann (System). Die Rechte und Pflichten des konto- und/oder depotführenden Kre-

ditinstituts und des Kunden betreffend das Orderübermittlungssystem, die Auftrags-durchführung und die Geschäftstätigung sind in zweiseitigen Verträgen zwischen diesen Parteien geregelt. Der FXFlat wird Einsicht in die Handelstätigkeit des Kun-den gewährt und sie bietet dem Kunden Unterstützungsdienstleistungen bei der Nutzung und Bedienung des Orderüber-mittlungssystems des konto- und/oder de-potführenden Kreditinstituts. Dabei wird eine Anlagevermittlungsdienstleistung nicht erbracht, d.h. Willenserklärungen des Kunden zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten oder zu Kontrak-tabschlüsse werden nicht – auch nicht im Falle eines Systemausfalles – an den Ver-tragspartner des Kunden übermittelt. b) Unterstützungsdienstleistung bei Nut-zung eines alternativen Drittsystems Soweit das konto- und/oder depotführende Kreditinstitut gestattet, dass statt oder pa-rallel zum Orderübermittlungssystem des konto- und/oder depotführenden Kreditin-stituts ein Orderübermittlungssystem eines Dritten durch den Kunden eingesetzt wird und die Bank dieses Drittsystem in das Unterstützungsspektrum aufnimmt, bietet die Bank dem Kunden Unterstützungs-dienstleistungen bei der Nutzung und Be-dienung des Drittsystems. Die Rechte und Pflichten des konto- und/oder depotfüh-renden Kreditinstituts und des Kunden betreffend die Auftragsdurchführung und die Geschäftstätigung sind in zweiseitigen Verträgen zwischen diesen Parteien gere-gelt, die Rechte und Pflichten des Drittsys-temanbieters und des Kunden betreffend das Drittsystem sind in zweiseitigen Ver-trägen zwischen diesen Parteien geregelt. Dabei wird eine Anlagevermittlungsdienst-leistung nicht erbracht, d.h. Willenserklä-rungen des Kunden zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten oder zu Kontraktabschlüsse werden nicht – auch nicht im Falle eines Systemausfalles – an den Vertragspartner des Kunden übermit-telt.

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c) Umfang und Grenzen der Unterstüt-zungsdienstleistung Die Bank unterstützt den Kunden bei der Nutzung des elektronischen Übermitt-lungssystems und bei der Abwicklung der Handelsgeschäfte auf Basis der vom konto- und depotführenden Kreditinstitut bzw. des Drittsystem-Anbieters zur Verfügung ge-stellten Daten und Informationen. Dies beinhaltet insbesondere: - Unterstützungs-leistungen bei der Installation der Über-mittlungssoftware - Einrichtung eines tele-fonisch erreichbaren Help-Desk zur Unter-stützung der Bedienung der Übermitt-lungssoftware - Einrichtung eines telefo-nisch erreichbaren Help-Desk zur Unter-stützung der Abwicklung und Abrechnung der Handelsgeschäfte - Unterstützungs-dienstleistungen durch Kontaktherstellung zwischen zuständigen Mitarbeitern der konto- und depotführenden Kreditinstituts und dem Kunden, insbesondere durch Te-lefonkonferenzen - Angebot von regelmä-ßigen Schulungen zur Nutzung und Bedie-nung des elektronischen Übermittlungssys-tems und zu etwaigen Neuerungen Der Kunde sichert zu, die Beschaffenheit und Übereinstimung mit Beschaffenheitsbe-schreibungen des Übermittlungssystems, die Anschluss- und Einfügungsfähigkeit des Übermittlungssystems an das konto- und depotführende Kreditinstitut und die Hard- und Softwareausstattung des Kun-den sowie die Eignung des Übermittlungs-systems für die Zwecke des Kunden selbst geprüft zu haben. Die Bank prüft nicht die vorstehenden Umstände. d) Keine Haftung für das System Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden oder entgangene Gewinne, die aus einem vollständigen oder teilweisen Aus-fall oder einer solchen Fehlfunktion des von der konto- und depotführenden Bank oder Dritten dem Kunden zur Verfügung gestellten elektronischen Übermittlungs-systems dem Kunden entstehen. e) Keine Anlagevermittlung und keine Anlageberatung

Anlagevermittlungsdienstleistung bei der „Unterstützungsdienstleistung bei Nutzung eines Systems der Kundenbank“ und bei der „Unterstützungsdienstleistung bei Nut-zung eines alternativen Drittsystems“ wer-den nicht erbracht, d.h. Willenserklärungen des Kunden zum Erwerb oder zur Veräu-ßerung von Finanzinstrumenten oder zu Kontraktabschlüssen werden nicht – auch nicht im Falle eines Systemausfalles – an den Vertragspartner des Kunden übermit-telt. Der Betrieb des elektronischen Über-mittlungssystems einschließlich von etwai-gen Not- und Ausfall-Systemen erfolgt ausschließlich durch das konto- und depot-führende Kreditinstitut bzw. dem Anbieter des Drittsystems und unterliegt ausschließ-lich den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kunde und dem konto- und de-potführenden Kreditinstitut bzw. dem Drittsystem-Anbieter. Die Bank hat keine Eingriffsmöglichkeit in das elektronische Übermittlungssystem, kein eigenes das elektronische Übermittlungssystem im Falle eines Not- und Ausfalls ersetzendes Übermittlungssystem und auch keine Er-mächtigung auf sonstigem Wege mit Wir-kung für den Kunden orderübermittelnd tätig werden und kann und wird deshalb insbesondere nicht - Aufträge, Anträge, Nachrichten oder sonstige Willenserklä-rungen oder Daten für den Kunden in das elektronische Übermittlungssystem einge-ben, - Aufträge, Anträge, Nachrichten oder sonstige Willenserklärungen oder Daten für den Kunden auf sonstigem Wege oder dem von dem konto- und depotführenden Kreditinstitut bzw. dem Drittsystemanbie-ter bei Not- und Ausfällen vorgesehenem Wege übermitteln. Der Kunde hat mithin eigenständig Vorsorge für den Fall des Ausfalls des Übermittlungssystems zu be-treiben. Bei der „Unterstützungsdienstleis-tung bei Nutzung eines Systems der Kun-denbank“ und bei der „Unterstützungs-dienstleistung bei Nutzung eines alternati-ven Drittsystems“ erfolgt keine Anlagebe-ratung seitens der Bank. Die Mitarbeiter der Bank sind strikt angewiesen, weder im Rahmen werblicher Maßnahmen, der Ge-schäftsbeziehungsaufnahme zum Kunden

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noch der Geschäftsbeziehungsdurchfüh-rung den Kunden hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung von Finanzinstru-menten zu beraten. Ein aktives Zusenden oder der aktive Hinweis von dem konto- und depotführenden Kreditinstitut des Kunden oder dem Emittenten des Finan-zinstruments erstellte oder zur Verfügung gestellte Informationsschriften (Basisin-formationen, wesentliche Anlegerinforma-tionen/Key Investor Document, Produktin-formationsblätter, Verkaufsprospekte) er-folgt nicht. 2) Wesentliche Merkmale des Vertrags Recht der Geschäftsbeziehungsaufnahme und des Vertrages / Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht und eine vertragliche Ge-richtsstandsklausel besteht nicht für Pri-vatkunden. Zustandekommen des Vertrags: Der Kunde gibt gegenüber FXFlat ein ihn bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags, indem er die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare zusendet, diese FXFlat zugehen und FXFlat dieses Ange-bot annimmt. Damit gelten die „Sonderbe-dingungen für die Unterstützungsdienst-leistungen bei Nutzung eines Fremdsys-tems“ für die Geschäftsbeziehung zwi-schen FXFlat. Mindestlaufzeit des Ver-trags: Es ist keine Mindestlaufzeit vorge-sehen, die Kündigungsfrist beträgt 1 Mo-nat. Einzelheiten der Zahlung und Erfül-lung: In allen Sparten dieses Geschäftsbe-reiches (d.h. FXFlat CapTrader, FXFlat Konto GB und FXFlat HKK-Invest) erhält FXFlat Zuwendungen. Hierzu erfolgen im nachfolgenden Informationsabschnitt „Umgang mit Interessenkonflikte und Zu-wendungsinformation“ eingehende Infor-mationen. Direkte Zahlungen des Kunden an FXFlat erfolgen nicht. FXFlat erfüllt ihre Unterstützungspflichten im Wesentli-chen durch Unterhalten einer Hotline und Bereitstellung von Personal. Preise, Kos-ten, Steuern: Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen von FXFlat sind den je-weils gültigen „Preis- und Leistungsver-zeichnis“ zu entnehmen. Das jeweils gülti-ge „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ist dem Internetauftritt von FXFlat zu ent-

nehmen und können auf Wunsch zugesandt werden. Eigene Kosten des Kunden, wie zum Beispiel Telefongebühren oder Porti, hat der Kunde selbst zu tragen. FXFlat erhebt keine gesonderten Kommunikati-onsgebühren. Die Einkünfte aus den mit Dritten getätigten Geschäften sind in der Regel steuerpflichtig. Abhängig vom je-weils geltenden Steuerrecht können bei Auszahlung von Erträgen und Veräuße-rungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jewei-lige Steuerbehörde zu entrichten sind und daher die an den Kunden auszuzahlenden Betrag mindern. C) Vermittlung eines Vermögensverwal-tungsvertrages (FXFlat HKK-Invest) 1) Wesentliche Merkmale der Dienstleis-tung Die Bank vermittelt den Abschluss von Vermögensverwaltungsverträgen zwischen dem Kunden und Dritten. Die Vermittlung eines Vermögensverwaltungsvertrages vollzieht sich durch Bereitstellung der Ver-tragsunterlagen und Kundeninformations-unterlagen des Dritten für den Kunden sowie der Einholung der Kundenangaben und ihre Weiterreichung an den Dritten (Botenschaft bei der Vermittlung eines Vermögensverwaltungsvertrags). Soweit der Bank vom Kunden eine Vollmacht über das Konto und Depot erteilt wird, wird die Bank hiervon keinen Gebrauch machen, auch nicht im Notfall. Bei der Vermittlung eines Vermögensverwal-tungsvertrages erfolgt keine Anlagebera-tung seitens der Bank. Eine Prüfung seitens der Bank, ob der konkrete Botenauftrag den Anlagezielen des Kunden entspricht, die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Kunden seinen Anlagezielen ent-sprechend finanziell tragbar sind und der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfah-rungen die hieraus erwachsenden Anlage-risiken verstehen kann, erfolgt nicht. Für die Dienstleistungen der Bank werden die Bank und der Dritte seitens des Kunden vom Bank- und Datengeheimnis insoweit entbunden, wie es für die Durchführung

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der Dienstleistungen und Gewährung von Zuwendungen notwendig ist. 2) Wesentliche Merkmale des Vertrags Recht der Geschäftsbeziehungsaufnahme und des Vertrages / Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht und eine vertragliche Ge-richtsstandsklausel besteht nicht für Pri-vatkunden. Zustandekommen des Vertrags: Der Kunde gibt gegenüber FXFlat ein ihn bindendes Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrags, indem er die ausge-füllten und unterzeichneten Formulare zu-sendet, diese FXFlat zugehen und FXFlat dieses Angebot annimmt. Damit gelten die „Sonderbedingungen für die Vermittlung eines Vermögensverwaltungsvertrages“ für die Geschäftsbeziehung zwischen FXFlat. Mindestlaufzeit des Vertrags: Es ist keine Mindestlaufzeit vorgesehen, eine Kündi-gungsfrist nicht vorgesehen. Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung: In diesem Ge-schäftsbereiches erhält FXFlat Zuwendun-gen. Hierzu erfolgen im nachfolgenden Informationsabschnitt „Umgang mit Inte-ressenkonflikte und Zuwendungsinforma-tion“ eingehende Informationen. Direkte Zahlungen des Kunden an FXFlat erfolgen nicht. Preise, Kosten, Steuern: Die aktuel-len Preise für die Dienstleistungen von FXFlat sind den jeweils gültigen „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu entnehmen. Das jeweils gültige „Preis- und Leistungs-verzeichnis“ ist dem Internetauftritt von FXFlat zu entnehmen und können auf Wunsch zugesandt werden. Eigene Kosten des Kunden, wie zum Beispiel Telefonge-bühren oder Porti, hat der Kunde selbst zu tragen. FXFlat erhebt keine gesonderten Kommunikationsgebühren. Die Einkünfte aus den mit Dritten getätigten Geschäften sind in der Regel steuerpflichtig. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht können bei Auszahlung von Erträgen und Veräuße-rungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen, die an die jewei-lige Steuerbehörde zu entrichten sind und daher die an den Kunden auszuzahlenden Betrag mindern.

IV. Umgang mit Interessenkonflikten und Zuwendungsinformation A) Interessenkonflikte und Zuwendungs-erhalt/-gewährung Nachfolgend informiert FXFlat über den Umgang mit Interessenkonflikten und über erhaltene und gewährte Zuwendungen. FXFlat ist bestrebt, Interessenkonflikte, die im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstä-tigkeit zwischen ihr und den Kunden ent-stehen können, zu identifizieren, zu ver-meiden und über unvermeidbare Interes-senkonflikte zu informieren. Als wesentli-che potentielle Interessenkonflikte hat FXFlat folgende Umstände identifiziert: FXFlat könnte durch die Preisstellung als Market-Maker im Spread und durch ent-sprechende Zuschläge auf den Spread – über den notwendigerweise zur Finanzie-rung des Marketmakings notwendigen Er-trag hinaus – gewillt sein, das Preisände-rungsrisiko des Kontraktes zu minimieren, dem spiegelbildlich ein erhöhtes Risiko des Kunden gegenübersteht. Bei Aufträgen des Kunden zum Abschluss von Geschäften (Kommissionsgeschäft) besteht ein poten-tieller Interessenkonflikt darin, dass der Kunde aufgrund des Provisionsinteresses zu umfangreicher Handelstätigkeit seitens Mitarbeitern verleitet werden könnte. Dar-über hinaus bestehen potentielle Interes-senkonflikte aus der allgemeinen Ge-schäftstätigkeit, in der potentielle Interes-senkonflikte etwa aus Kooperationen (ins-besondere Zuwendungen von Market-Makern), dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen entstehen könnten. Fol-gende Zuwendungen erhält die FXFlat: - Kommissionsgeschäft (Marke FXFlat Kon-to DE): Die Bank erhält bei kommissions-weiser Ausführung von Kundenaufträgen Zuwendungen von den Market-Makern. Pro Transaktion in Geschäftsarten oder Instrumenten erhält die Bank eine Beteili-gung von bis zu 65% des von den Market-Makern aus dem Ausführungsgeschäft erlösten Gewinns. Nähere Einzelheiten teilt die auf Nachfrage mit. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die vorgenannten Zu-wendungen seitens des Marketmakers an

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die Bank geleistet und von der Bank emp-fangen werden dürfen und bei der Bank verbleiben. Zu diesem Zweck wird verein-bart, dass mögliche Herausgabeansprüche des Kunden gegen die Bank oder den Mar-ketmaker in keinem Fall entstehen. Dies trägt dazu bei, die technische Infrastruktur und die vielfältigen Serviceleistungen und die kostengünstige Auftragsausführung aufrechtzuerhalten und auszubauen. - Un-terstützungsdienstleistungen bei Nutzung eines Fremdsystems (Marke FXFlat CapT-rader, FXFlat Konto GB) Die Bank erhält bei Unterstützungsdienstleistungen Zu-wendungen von den Market-Makern (Mar-ke CapTrader und FXFlat Konto GB). Pro Transaktion in Geschäftsarten oder Instru-menten erhält Bank eine Beteiligung von bis zu 65% des von den Market-Makern aus dem Ausführungsgeschäft erlösten Gewinns. Nähere Einzelheiten teilt die auf Nachfrage mit. Der Kunde ist damit ein-verstanden, dass die vorgenannten Zuwen-dungen seitens des Marketmakers an die Bank geleistet und von der Bank empfan-gen werden dürfen und bei der Bank ver-bleiben. Zu diesem Zweck wird vereinbart, dass mögliche Herausgabeansprüche des Kunden gegen die Bank oder den Market-maker in keinem Fall entstehen. Dies trägt dazu bei, die technische Infrastruktur und die vielfältigen Serviceleistungen und die kostengünstige Auftragsausführung auf-rechtzuerhalten und auszubauen. Die Bank erhält Zuwendungen von dem für Invest-mentfonds des Kunden konto- und depot-führenden Kreditinstituts (FXFlat HKK-Invest) von bis zu 100% der Ausgabeauf-schläge und bis zu 100% der Management-Vergütung. Nähere Einzelheiten teilt die Bank auf Nachfrage mit. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die vorgenann-ten Zuwendungen an die Bank geleistet und von der Bank empfangen werden dür-fen und bei der Bank verbleiben. Zu die-sem Zweck wird vereinbart, dass mögliche Herausgabeansprüche des Kunden gegen die Bank oder den zuwendungsgewähren-den Dritten in keinem Fall entstehen. Dies trägt dazu bei, die technische Infrastruktur, die vielfältigen Serviceleistungen und die

kostengünstige Systemstellung aufrechtzu-erhalten und auszubauen. - Vermittlung eines Vermögensverwaltungsvertrages (FXFlat HKK-Invest) Die Bank erhält Zu-wendungen von dem Vermögensverwalter in Höhe von bis zu 100% der Performance-Fee. Nähere Einzelheiten teilt die Bank auf Nachfrage mit. Der Kunde ist damit ein-verstanden, dass die vorgenannten Zuwen-dungen seitens des Dritten der Bank geleis-tet und von der Bank empfangen werden dürfen und bei der Bank verbleiben. Zu diesem Zweck wird vereinbart, dass mög-liche Herausgabeansprüche des Kunden gegen die Bank oder den Dritten in keinem Fall entstehen. Dies trägt dazu bei, die technische Infrastruktur und die vielfälti-gen Serviceleistungen und die kostengüns-tige Auftragsausführung aufrechtzuerhal-ten und auszubauen. Folgende Zuwendun-gen gewährt FXFlat: - Marken FXFlat Konto DE, FXFlat CapTrader, FXFlat Konto GB: Der Kunde erklärt seine Zu-stimmung zu Zuwendungen seitens der Bank an Kooperationspartner und gebun-dene Vermittler gemäß Kreditwesengesetz. Diese Zuwendungen bestehen in einem Prozentsatz der von dem Kunden an die Bank geleisteten Entgelte. Der Kooperati-onspartner bzw. gebundene Vermittler er-hält bis zu 0,0025 % des vom Kunden in CFDs gehandelten Volumens und bei Transaktionen im Forex-Bereich (Kauf und Verkauf) je Lot (Einheit: 100.000) eine Zuwendung in Höhe von bis zu 5,50 USD. Die exakte Höhe der Zuwendung wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die vorge-nannten Zuwendungen von der Bank ge-leistet werden und beim Kooperations-partner bzw. gebundenen Vermittler ver-bleiben. Dies trägt dazu bei, die technische Infrastruktur und die vielfältigen Service-leistungen und die kostengünstige System-stellung aufrechtzuerhalten und auszubau-en - FXFlat CapTrader und FXFlat HKK-Invest: Der Kunde erklärt seine Zustim-mung zu Zuwendungen seitens der Bank an Kooperationspartner und gebundene Vermittler gemäß Kreditwesengesetz. Die-se Zuwendungen bestehen in einem Pro-

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zentsatz von bis zu 100% der selbst ver-einnahmten Zuwendungen. Die exakte Höhe der Zuwendung wird dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt. Der Kunde ist da-mit einverstanden, dass die vorgenannten Zuwendungen von der Bank geleistet wer-den und beim Kooperationspartner bzw. gebundenen Vermittler verbleiben. Dies trägt dazu bei, die technische Infrastruktur und die vielfältigen Serviceleistungen und die kostengünstige Auftragsausführung aufrechtzuerhalten und auszubauen. B) Umgang mit InteressenkonfliktenFXFlat hat Vorkehrungen zur Vermeidungvon Interessenkonflikten getroffen. Hierzuzählen der Verzicht auf eine Anlagebera-tung und damit auf deren innewohnendesRisiko zur Verleitung zur Auftragsertei-lung durch den Kunden sowie Kontrollver-fahren betreffend die Qualität der Preisstel-lung durch Market-Maker (Kommissions-geschäft und Unterstützungsdienstleistun-gen). Darüber hinaus fordert FXFlat vonseinen Mitarbeitern eine sorgfältige undredliche Dienstleistungserbringung unterBeachtung des Kundeninteresses. WeitereVorkehrungen der FXFlat sind die Einrich-tung einer unabhängigen Compliance-Stelle, die die Einhaltung der internen,gesetzlichen und vertraglichen Vorgabenim Umgang mit Kunden kontrolliert. Diesbeinhaltet auch die Offenlegung und Kon-trolle der Privatgeschäfte sämtlicher Mit-arbeiter. Weiterhin werden die Mitarbeiterregelmäßig geschult.V. Widerrufsrecht und WiderrufsfolgenDer Kunde kann die auf Abschluss des Vertrags über den Abschluss von finanziel-len Differenzgeschäften („CFD-Handel“) und CFD-Forex-Geschäfte („FOREX-Handel“)“ und Wertpapiergeschäfte und den damit zusammenhängenden Dienstleis-tungen gerichtete Willenserklärung wie folgt widerrufen, wobei bei mehreren Wi-derrufsberechtigten jedem Einzelnen das Widerrufsrecht zusteht: • Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung inner-halb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklä-

rung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauer-haften Datenträger, jedoch nicht vor Ver-tragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Arti-kel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Informa-tionspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Ab-satz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklä-rung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Wi-derruf ist zu richten an: FXFlat Wertpa-pierhandelsbank GmbH, Kokkolastraße 1,40882 Ratingen, Deutschland, Telefon02102-100494-00, Fax 02102-100494-90,Email [email protected]. • Widerrufsfol-gen Im Falle eines wirksamen Widerrufssind die beiderseits empfangenen Leistun-gen zurückzugewähren. Überziehen Sie IhrKonto ohne eingeräumte Überziehungs-möglichkeit oder überschreiten Sie dieIhnen eingeräumte Überziehungsmöglich-keit, können wir von Ihnen über die Rück-zahlung des Betrages der Überziehungoder Überschreitung hinaus weder Kostennoch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nichtordnungsgemäß über die Bedingungen undFolgen der Überziehung oder Überschrei-tung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kos-ten) informiert haben. Sie sind zur Zahlungvon Wertersatz für die bis zum Widerruferbrachte Dienstleistung verpflichtet, wennSie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärungauf diese Rechtsfolge hingewiesen wurdenund ausdrücklich zugestimmt haben, dasswir vor dem Ende der Widerrufsfrist mitder Ausführung der Gegenleistung begin-nen. Besteht eine Verpflichtung zur Zah-lung von Wertersatz, kann dies dazu füh-ren, dass Sie die vertraglichen Zahlungs-verpflichtungen für den Zeitraum bis zumWiderruf dennoch erfüllen müssen. IhrWiderrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn derVertrag von beiden Seiten auf Ihren aus-drücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt ha-

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ben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklä-rung, für uns mit deren Empfang. • Beson-dere Hinweise Bei Widerruf dieses Vertra-ges sind Sie auch an einen mit diesem zu-sammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Drit-ten erbracht wird. • Ende der Widerrufsbe-lehrung Für einzelne Geschäfte mit Finan-zinstrumenten, deren Preis auf dem Fi-nanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten kön-nen, besteht kein Widerrufsrecht. Ende der Information zum Vertrag und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

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