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Export-Nachschlagewerk

K undMKonsulats- und Mustervorschriften

42. Auflage 2017/2018

Grundwerk Juni 2017„K und M“-Forum

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Seit 1920

Export-Nachschlagewerk

K und MKonsulats- und Mustervorschriften

42. Auflage(515.–526. Tausend)

Juni 2017

herausgegeben von der

Handelskammer HamburgGeschäftsbereich International

Mendel Verlag

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2 WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE

Export-Nachschlagewerk

K und MKonsulats- und Mustervorschriften

42. Auflagebearbeitet von den nachstehenden Mitarbeitern der Abteilung Außenwirtschaftspolitik und -recht der Handelskammer Hamburg und der Außenwirtschaftsredaktion des Mendel Verlags(Länderteil Europa, Anhänge)

Ansprechpartner für Rückfragen und Anregungen:ALLGEMEINER TEIL – Arne OlbrischTel.: (040) 36138293, Fax: (040) 36138583, E-Mail: [email protected]

EUROPA – Arne Olbrisch (s.o.) und Axel Rostalski Tel.: (040) 36138296, Fax: (040) 36138494, E-Mail: [email protected]

AFRIKA – Stefan WieseTel.: (040) 36138528, Fax: (040) 36138401, E-Mail: [email protected]

ASIEN – Matthias LangwaldTel.: (040) 36138298, Fax: (040) 36138401, E-Mail: [email protected]

AUSTRALIEN/OZEANIEN – Andreas WendtTel.: (040) 36138295, Fax: (040) 36138401, E-Mail: [email protected]

AMERIKA – Detlev KlaasTel.: (040) 36138297, Fax: (040) 36138494, E-Mail: [email protected]

Das Werk ist in all seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten, insbe-sondere das Recht zur Übersetzung, des Vortrags, der Reproduktion, der Vervielfältigungauf fotomechanischen oder anderen Wegen und der Speicherung in elektronischen Medien.Ungeachtet der Sorgfalt, die auf die Erstellung von Text und Programmen verwendet wurde,können weder Verlag noch Autoren, Herausgeber oder Übersetzer für etwaige inhaltlicheoder drucktechnische Fehler und deren Folgen eine juristische Verantwortung oder eineHaftung übernehmen. © Mendel Verlag GmbH & Co. KG, 2017Mendel Verlag GmbH & Co. KG, Wasserstr. 223, 44799 Bochum, Tel.: (02302) 202930, Fax: (02302) 2029311, E-Mail: [email protected], Internet: www.mendel-verlag.de

Herausgeber: Handelskammer Hamburg, Geschäftsbereich International, Adolphsplatz 1,20457 Hamburg, Tel.: (040) 36138138, Fax: (040) 36138583, E-Mail: [email protected], Inter-net: www.hk24.deDie Bildrechte für die wiedergegebenen Fotografien des Hamburger Hafens besitzt der HafenHamburg Marketing e.V., 20457 Hamburg.Verantwortlich für die Anzeigen: Mendel Verlag, BochumSatz und Layout: Mendel Verlag, Bochum

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Vorwort zur 42. AuflageAktuelle Informationen zu den Einfuhrbestimmungen ande-rer Länder sind eine Notwendigkeit für die schnelle und kor-rekte Bearbeitung von Exportaufträgen. Diese Informationenzusammenzutragen und aufzuarbeiten, hat sich die Han-delskammer Hamburg zur Aufgabe gemacht.Seit beinahe 100 Jahren geben wir mit den „K und M“ –Konsulats- und Mustervorschriften das Nachschlagewerkfür die deutschsprachige Exportwirtschaft heraus. Nach526.000 gedruckten Exemplaren und vielen Tausend digita-len Versionen kann man von einer Erfolgsgeschichte spre-chen. Viele handelspolitische Entwicklungen der letztenZeit lassen den Schluss zu, dass die Bedeutung der „K undM“ in der Zukunft noch steigen wird.Neben dem Hauptwerk, das vor Ihnen liegt, erhalten Sie inden nächsten zwei Jahren mindestens fünf Nachträge, diedie „K und M“ mit aktuellen Informationen ergänzen werden.Außerdem erhält jeder „K und M“-Kunde Zugriff auf das „K und M“-Forum. Unter der Internetadresse www.mendel-verlag.de/kum-forum können Sie tagesaktuelle Informatio-

nen zu Themen wie Konformitätsprogramme, Zollpräferenzen, Konsulatsgebühren etc. abru-fen, die der Handelskammer Hamburg zur Kenntnis gelangt sind.Die 42. Auflage der „K und M“ wurde mit größter Sorgfalt überarbeitet und aktualisiert. Ins-besondere der Europa-Teil wurde für diese Auflage grundsätzlich überarbeitet. So hat dieEuropäische Union nun einen gesonderten Länderabschnitt erhalten.Wir freuen uns, Ihnen auch mit dieser Auflage eine nützliche Hilfe für die tägliche Arbeit zurVerfügung zu stellen. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir für die Vollständigkeit undRichtigkeit der Angaben keine Garantie übernehmen können.Wir bedanken uns bei allen, die uns durch Bereitstellung von Informationen bei der Erstellungdieses Nachschlagewerks unterstützt haben. Unser besonderer Dank gilt den diplomatischenund konsularischen Vertretungen des Auslands in der Bundesrepublik Deutschland, den Ver-tretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie den deutschen Auslandshan-delskammern, Delegierten und Repräsentanten der deutschen Wirtschaft. Auch die zahlrei-chen Anregungen und Hinweise der exportierenden Unternehmen aus ihrer täglichen Praxissind für uns von unschätzbarem Wert. Nicht zuletzt danken wir dem Mendel Verlag und sei-ner Außenwirtschaftsredaktion für die konstruktive und produktive Zusammenarbeit bei derHerausgabe unserer „K und M“ sowie für die Mitarbeit bei der Aktualisierung ihrer Inhalte.

Hamburg, im Juni 2017

Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-TrenzHauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg

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InhaltsverzeichnisVorwort........................................................................................................................ 3Länder-, Gebiets- und Städteverzeichnis...................................................................... 9Der Hafen Hamburg .................................................................................................... 23Wichtige allgemeine Hinweise ..................................................................................... 31A) Vorbemerkungen zur Handhabung der „K und M“................................................ 31B) Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen

für den Außenwirtschaftsverkehr durch die IHKs................................................... 32C) Internationaler Urkundenverkehr (Legalisierung, Apostille).................................... 35D) Warenverkehr innerhalb der EU ........................................................................... 37E) Präferenzbeziehungen der EU ............................................................................. 42F) Zollrechtliche Versandverfahren............................................................................ 46G) Zollfakturen .......................................................................................................... 49H) Post- und Kuriersendungen .................................................................................. 51I) Markierungsvorschriften für Kolli (allgemein) ........................................................ 52J) „Made in …“-Warenmarkierung/Madrider Abkommen ........................................... 53K) Besondere Bestimmungen für ausgewählte Warengruppen .................................. 54L) Verpackung von Warensendungen ....................................................................... 55M) Versand von Warenmustern.................................................................................. 56N) Exportkontrollvorschriften ..................................................................................... 56O) Boykott-Erklärungen ............................................................................................. 58P) Sonstige Warenbegleitdokumente ........................................................................ 58Q) Washingtoner Artenschutzübereinkommen ........................................................... 59R) Internationale Handelsklauseln/Incoterms® 2010................................................... 60S) Carnet A.T.A......................................................................................................... 61T) Transaktionswert .................................................................................................. 62

LänderteilEuropa ........................................................................................................................ 65Afrika .......................................................................................................................... 201Asien........................................................................................................................... 331Australien/Ozeanien .................................................................................................... 475Amerika....................................................................................................................... 499

Anhänge

1. Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik................................................... 619

2. Länderübersichtena) EU-Mitgliedstaaten ......................................................................................... 623b) Liste der APS- und EBA-begünstigten Länder, der ÜLG sowie der Länder,

die unter die präferenzrechtliche Behandlung nach VO (EU) Nr. 2016/1076(MAR) fallen ................................................................................................... 623

c) AFTA (ASEAN Free Trade Area)...................................................................... 625d) ALADI (Asociación Latinoamericana de Integración) ....................................... 625e) Andengemeinschaft (Comunidad Andina de Naciones – CAN) ....................... 625f) Arabische Liga ............................................................................................... 625g) ASEAN (Association of Southeast Asian Nations) ........................................... 625h) CARICOM (Caribbean Community and Common Market) ............................... 625i) CARIFORUM (The Caribbean Forum)............................................................. 625

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j) EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion).............................................................. 625k) ECOWAS (Economic Community Of West African States)............................... 625l) EFTA (The European Free Trade Association) ................................................. 626m) ESA (Eastern and Southern Africa States) ...................................................... 626n) EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)............................................................. 626o) Golfkooperationsrat (Gulf Cooperation Council – GCC)................................... 626p) MERCOSUR (Mercado Común del Sur) ......................................................... 626q) NAFTA (North American Free Trade Agreement) ............................................. 626r) SADC (Southern African Development Community) ........................................ 626s) SAFTA (South Asian Free Trade Area) ............................................................ 626t) UEMOA (West African Economic and Monetary Union)................................... 626u) Mit welchen Ländern hat die EU Präferenzabkommen geschlossen?.............. 627

3. Formularmustera) Rechnung ...................................................................................................... 628b) Packliste......................................................................................................... 629c) Ursprungszeugnis .......................................................................................... 630d) Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.............................................................. 631e) Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED........................................................ 632f) Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ............................................................... 633g) Ursprungszeugnis nach Formblatt A............................................................... 634h) Carnet A.T.A................................................................................................... 635i) Zollfaktura Kanada ......................................................................................... 636

4. Wortlaute der präferenziellen Ursprungserklärungen in verschiedenen Sprachena) Ursprungserklärungen.................................................................................... 637b) Ursprungserklärung EUR-MED des Regionalen Übereinkommens.................. 653c) Ursprungserklärung EUR-MED....................................................................... 655

5. Wortlaute der Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft in verschiedenen Sprachen ................................. 657

6. Diplomatische, konsularische und wirtschaftliche Vertretungenin der Bundesrepublik Deutschland...................................................................... 658

7. Internetadressen für die Außenwirtschaft .............................................................. 698

8. Nachweis der Berichtigungen (Nachträge)............................................................ 700

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WICHTIGE ALLGEMEINE HINWEISE 31

Wichtige allgemeine HinweiseA) Vorbemerkungen zur Handhabung der „K und M“................................................ 31B) Ausstellung von Ursprungszeugnissen und sonstigen Bescheinigungen

für den Außenwirtschaftsverkehr durch die IHKs................................................... 32C) Internationaler Urkundenverkehr (Legalisierung, Apostille).................................... 35D) Warenverkehr innerhalb der EU ........................................................................... 37E) Präferenzbeziehungen der EU ............................................................................. 42F) Zollrechtliche Versandverfahren............................................................................ 46G) Zollfakturen .......................................................................................................... 49H) Post- und Kuriersendungen .................................................................................. 51I) Markierungsvorschriften für Kolli (allgemein) ........................................................ 52J) „Made in …“-Warenmarkierung/Madrider Abkommen ........................................... 53K) Besondere Bestimmungen für ausgewählte Warengruppen .................................. 54L) Verpackung von Warensendungen ....................................................................... 55M) Versand von Warenmustern.................................................................................. 56N) Exportkontrollvorschriften ..................................................................................... 56O) Boykott-Erklärungen ............................................................................................. 58P) Sonstige Warenbegleitdokumente ........................................................................ 58Q) Washingtoner Artenschutzübereinkommen ........................................................... 59R) Internationale Handelsklauseln/Incoterms® 2010................................................... 60S) Carnet A.T.A......................................................................................................... 61T) Transaktionswert .................................................................................................. 62

A) Vorbemerkungen zur Handhabung der „K und M“Im Länderteil dieses Export-Nachschlagewerks informieren wir in jedem Länderabschnitt dar-über, welche Warenbegleitpapiere im Allgemeinen für die Einfuhr in das jeweilige Landbenötigt werden und welche Besonderheiten bei der Aufmachung der Dokumente zu beach-ten sind. Diese Informationen recherchieren wir mit größtmöglicher Sorgfalt, können jedochkeine Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen, da die Möglichkeiten zurRecherche verlässlicher Informationen je nach Land sehr unterschiedlich und teilweiseerheblich begrenzt sind. Wenn in einem Länderabschnitt beispielsweise keine Hinweise aufbesondere Bestimmungen für die Einfuhr bestimmter Waren zu finden sind, kann nicht davonausgegangen werden, dass keine existieren.Als Informationsquellen nutzen wir insbesondere das weltweite Netzwerk der deutschen IHK-Organisation mit Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen derdeutschen Wirtschaft in vielen Drittländern (www.ahk.de). In einigen Ländern verfügt die Han-delskammer Hamburg über eigene Vertretungen (Dubai, Indien, Russische Föderation, Volks-republik China). Darüber hinaus nutzen wir unsere Kontakte zu den diplomatischen und kon-sularischen Vertretungen von Drittländern in der Bundesrepublik Deutschland (siehe Anhang6 „Diplomatische, konsularische und wirtschaftliche Vertretungen des Auslands in der Bun-desrepublik Deutschland“) sowie zu den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutsch-land. Hinweise auf neue Rechtsvorschriften und/oder eine neue Verwaltungspraxis in Dritt-ländern erhalten wir häufig von exportierenden Unternehmen, die von ihren Kunden in denjeweiligen Drittländern darüber informiert werden, oder von Unternehmen, die über eigeneNiederlassungen oder Vertretungen im Ausland verfügen. Über solche Hinweise aus der Pra-xis sind wir sehr dankbar und nehmen diese, neben Informationen aus verschiedenstenPublikationen, zum Anlass für unsere weiteren Recherchen. Sobald wir unsere neuen Infor-mationen hinreichend verifiziert haben, nehmen wir diese in unsere Nachträge auf, vondenen Sie mindestens 5 während der 2-jährigen Laufzeit dieser Auflage erhalten. Besonderswichtige Neuerungen veröffentlichen wir zusätzlich auf der Internetseite www.mendel-verlag.de/kum-forum.Exportierenden Unternehmen wird dringend geraten, mit Ihren Kunden zu besprechen, wel-che Anforderungen bei der Einfuhr bestimmter Waren in das jeweilige Drittland bestehen.

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EUROPANORWEGEN 148

Norwegen(Königreich Norwegen)

Gesamtbevölkerung: 5,2 Mio.Hauptstadt: Oslo (658.000 Einwohner)Häfen: Bergen, Haugesund, Maaloy, Mongstad, Narvik, StureZollflughäfen: Ålesund, Bergen, Kristianstad, Oslo, Stavanger, Tromsø, Trond-

heimWährungseinheit: 1 Norwegische Krone (nkr.) = 100 ØreISO-Währungscode: NOKKorrespondenzsprachen: Norwegisch, EnglischMaße und Gewichte: Metrisches SystemZolltarif: Harmonisiertes SystemISO-Ländercode: NO

EinfuhrlizenzenDie Einfuhr ist weitgehend liberalisiert. Für bestimmte Produkte ist eine Einfuhrlizenz erfor-derlich, z.B. Medikamente.

Präferenzielle Handelsbeziehungen mit der EU Norwegen nimmt zusammen mit der Europäischen Union, Island und Liechtenstein amAbkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) teil. Zudem existiert ein bilatera-les Freihandelsabkommen zwischen Norwegen und der EU.

Carnet A.T.A.Norwegen nimmt am internationalen Carnet-A.T.A.-System teil, das die vorübergehende Ver-wendung von Waren erleichtert. Carnets A.T.A. können u.a. für die vorübergehende Verwen-dung von Ausstellungs- und Messegut, Berufsausrüstung und Warenmustern ausgestellt wer-den. Weitere Informationen siehe S) Carnet A.T.A. unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

BegleitpapiereHandelsrechnungenFür die Verzollung ist eine Handelsrechnung erforderlich, die alle handelsüblichen Angabenenthalten sollte:— Name und Anschrift des Verkäufers und des Käufers— Ort und Datum der Ausstellung— Rechnungsnummer— Ursprungsland— Transportinformationen— Liefer- und Zahlungsbedingungen— Marken, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke— genaue Beschreibung der Ware— Menge der Waren— Einzelpreise und Gesamtbetrag Gemäß der norwegischen Regulierung zum Zollgesetz müssen für kommerzielle Einfuhrenaußerdem Informationen zur Zolltarifnummer für jeden Eintrag auf der Rechnung angegebenwerden. Falls spezifische Einfuhrzölle zu zahlen sind, müssen zudem Gewicht und Anzahlder Waren in der Rechnung enthalten sein. Statistische Informationen und Hinweise auf mög-liche Zollsenkungen sind ebenfalls erforderlich. Solche Informationen sind jedoch nicht anzu-geben, wenn alle Waren unter dieselbe Zolltarifnummer fallen.

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AFRIKAÄGYPTEN 204

weitere Sprachen (Englisch oder Französisch) erlaubt. Das Etikett muss folgende Angabenenthalten: Ursprungsland, Name des Herstellers und, soweit vorhanden, dessen Handels-marke, Name des Schlachtbetriebes, Datum der Schlachtung, Name des ägyptischen Impor-teurs mit Adresse, Angabe der Institution, die die Schlachtung in Übereinstimmung mit denislamischen Bestimmungen geprüft hat. Diese Institution wird von der ägyptischen Handels-vertretung im Ursprungsland bekannt gegeben.Für lebende Tiere, Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Fischkonserven sind Gesund-heitszeugnisse erforderlich, Lebertran (Reinheitszeugnis), konservierte Tomatenprodukte,Öle und Fette einschließlich Margarine (die Herstellung muss in Übereinstimmung mit ägyp-tischen Vorschriften erfolgt sein), Melasse, Frucht- und Zuckersirup (Etikettierungs- undHerstellungsvorschriften), frische Früchte (Untersuchung am Eingangshafen), Pflanzenund Saaten (Sondervorschriften), konservierte Gemüse und Butter (Gesundheitsbescheini-gung, Herstellungsvorschriften), für alkoholische Getränke bestehen Kennzeichnungsvor-schriften, Hefe und Stärke (Markierungsvorschriften), Tafelsalz (Verpackungsvorschriften),Pharmazeutische Produkte, Medikamente und Kosmetika (Registrierungs- und Bescheini-gungsvorschriften), Zigaretten- und Tabakpackungen müssen mit einer in arabischer Spra-che gedruckten Gesundheitsschädigungswarnung versehen sein. Behälter von Zigaretten(Markierungsvorschriften), Rasierpinsel (Desinfektionszeugnis), Baumwollgewebe und -gar-ne (Etikettierungsvorschriften), Feuerlöscher (Markierungsvorschriften).Bei der Einfuhr von Kfz sind besondere Vorschriften zu beachten. Die Zollabfertigung für Tex-tilien und Textilprodukte kann nur über die Häfen Alexandria, Port-Said, Ain Sokhna sowieden Flughafen Kairo erfolgen.

PostsendungenHöchstgewicht 31,5 kg. Zusätzlich zu den bislang aufgeführten Dokumenten sind erforder-lich: 1 internationale Paketkarte, 1 Zollinhaltserklärung (Englisch). Zu den Versendungsfor-men siehe H) Post- und Kuriersendungen unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

KonsulatsgebührenWenn eine Legalisierung erforderlich ist, verbleibt jeweils eine Kopie beim Konsulat.Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen etc., pro Exemplar ……………………………. 80 €Übersetzungen oder mehrsprachige Dokumente,zusätzlich pro deutschem Exemplar …………………………………………………………. 35 €In einigen Konsularbezirken entstehen ab der 2. Seite eines Dokumentes zusätzliche Kosten.Die Gebühren sind bei Einreichung der Dokumente in bar zu bezahlen. Da die Konsulateunterschiedliche Zahlungsarten vorschreiben können, empfehlen wir, beim zuständigen Kon-sulat Rücksprache zu halten. Für die Rücksendung per Post von per Einschreiben eingesandter Dokumente ist ein alsEinschreiben frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Es sollten die Konsul-arbezirke beachtet werden.

Markierungsvorschriften für KolliVerpackungen sind in arabischer, englischer oder französischer Sprache mit Name undAdresse des Lieferanten/Herstellers, des Empfängers, Angabe von Produktnamen/-Art, Han-delsmarke und mit dem Ursprungsland zu versehen. Umverpackungen müssen diese Anga-ben ebenfalls tragen. Besondere Vorschriften sind nur bei Anlagen, Maschinen, Geräten,Lebensmitteln, Keramik und Sanitäranlagen zu beachten. Einzelheiten sollten auf jeden Fallmit dem Importeur abgestimmt werden. Hinweise auf besondere Behandlung der Packstücke werden zweckmäßigerweise in arabi-scher Sprache angebracht. In der Handelskammer können Beispiele in arabischer Überset-zung eingesehen werden. Siehe auch I) Markierungsvorschriften für Kolli (allgemein) unter„Wichtige allgemeine Hinweise“.

„Made in …“-WarenmarkierungÄgypten ist Mitglied des Madrider Abkommens, das alle Angaben und Zeichen auf Warenuntersagt, die hinsichtlich des Ursprungs bei den beteiligten Verkehrskreisen einen irre-

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ASIENIRAK – IRAN 362

Markierungsvorschriften für KolliFür den Irak bestimmte Sendungen dürfen weder in der Markierung noch in den Warenbe-gleitpapieren die Bezeichnung „Persian Gulf“ tragen, sondern im Bedarfsfall nur „ArabianGulf“. Nach Möglichkeit sollte aber keine Golf-Bezeichnung erfolgen.Die übliche Markierung ist ausreichend. Besondere Vorschriften sind nicht bekannt. Hinweiseauf vorsichtige Behandlung der Packstücke werden zweckmäßigerweise in arabischer Spra-che angebracht. In der Handelskammer können Beispiele in arabischer Übersetzung einge-sehen werden. Siehe auch I) Markierungsvorschriften für Kolli (allgemein) unter „Wichtige all-gemeine Hinweise“.

„Made in …“-WarenmarkierungBesondere Ursprungskennzeichnungsvorschriften für Waren bestehen nicht. Jedoch ist dieEinfuhr von Waren verboten, deren Beschriftung oder sonstige Kennzeichnung hinsichtlichdes Ursprungs einen irreführenden Eindruck erwecken könnte, wenn sie nicht auch mit demUrsprungsland (z.B. „Made in Germany“) gekennzeichnet sind.

VerpackungsbestimmungenEine Verwendung von Heu und Stroh als Verpackungsmaterial ist nach aktuellem Kenntnis-stand erlaubt.

Einfuhr von WarenmusternMuster ohne Handelswert werden zollfrei zugelassen. Siehe auch M) Versand von Warenmu-stern unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

Deutsche AuslandshandelskammernDeutsches Wirtschaftsbüro Irak Erbil, Erbil, Nawroz Street, ETTC-Compound, Tel.: (+964)750 3258543, E-Mail: [email protected], Internet: www.dw-irak.com

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland(Honorarkonsulate sind nicht genannt.)Botschaft: Bagdad, P.O. Box 2036, Mansour, Jadriyah, Internet: www.bagdad.diplo.deGeneralkonsulat: Erbil, Kurdistan Region, Kirkuk Road, Azady (opp. Salahaddin University),

Internet: www.erbil.diplo.de

Iran(Islamische Republik Iran – Islamic Republic of Iran)

Gesamtbevölkerung: 79,1 Mio.Hauptstadt: Teheran (12,0 Mio. Einwohner)Häfen: Abadan, Ahwaz, Anzali, Bandar Abbas, Bandar Amirabad,

Bandar Imam Khomeini, Bandar Shahid Rejaei, Bandar Sharafkhaneh, Bushehr, Chah Bahar, Khoramshahr, Mahshahr

Zollflughäfen: Abadan (Abadan Airport), Ahwaz, Bandar Abbas, Bandar Len-geh, Bushehr, Chah Bahar, Isfahan, Kerman, Kermanshah, KishIsland, Mashhad, Shiraz, Tabriz, Teheran (Imam Khomeini undMehrabad Airport), Yazd, Zahedan

Währungseinheit: 1 Rial (Rl.) = 100 Dinars. Für 10 Rial ist auch die Bezeichnung„Toman“ (= alte persische Währung) gebräuchlich.

ISO-Währungscode: IRRKorrespondenzsprachen: Englisch, Farsi (Persisch)Maße und Gewichte: Metrisches System

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AUSTRALIEN/OZEANIENFIDSCHI – FRANZÖSISCHE ÜBERSEE-TERRITORIEN 482

IN OZEANIEN 482

VerpackungsbestimmungenStroh, Häcksel, Flachs und Heu sind als Verpackungsmaterial verboten. Holzwolle ist erlaubt.

Einfuhr von WarenmusternMuster ohne Handelswert werden zollfrei zugelassen. Der Versand zollpflichtiger Muster als„Warenproben“ ist nicht zulässig. Siehe M) Versand von Warenmustern unter „Wichtige all-gemeine Hinweise“.

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland(Honorarkonsulate sind nicht genannt.)Botschaft: Wellington (Neuseeland), Internet: www.wellington.diplo.de

Französische Übersee-Territorienin Ozeanien

Französisch-Polynesien Polynésie française (ehemalige Bezeichnung: Französisch-Ozea-nien): Austral-(Tubuai-)lnseln (Rapa, Raivavae, Rimatara, Rurutu,Tubuai); Gambier-Inseln (u.a. Mangarave); Gesellschafts-Inseln(mit Tahiti, Moorea, Maiao); Marquesas-Inseln (u.a. Nuku-Hiva,Hiva-Oa); Sous le Vent-Inseln (Huahine, Raiatéa, Tahaa, Bora-Bora, Maupiti); Tuamotu-Inseln

Französische Süd- und Terres australes et antarctiques françaises: Inseln =Antarktisgebiete Amsterdam (früher Nouvelle Amsterdam), Crozet, Kerguelen,

Saint Paul, Terre AdélieNeukaledonien und Nouvelle Calédonie: Inseln = Belep, Grande-Terre (Hauptinsel),zugehörige Gebiete Ile des Pins, Lifou, Maré, OuvéaWallis und Futuna Wallis et Futuna: Inseln = Wallis und Futuna, AlofiGesamtbevölkerung: 380.000Häfen: Papeete (Tahiti, Französisch-Polynesien), Nouméa (Neukaledoni-

en)Zollflughäfen: Papeete (Französisch-Polynesien), Nouméa „La Tontouta“ (Neu-

kaledonien)Währungseinheit: 1 CFP-Franc = 100 CentimesISO-Währungscode: XPFKorrespondenzsprache: FranzösischMaße und Gewichte: Metrisches SystemZolltarif: Harmonisiertes SystemISO-Ländercodes: Französisch-Polynesien: PF; Französische Süd- und Antarktisge-

biete: TF; Neukaledonien und zugehörige Gebiete: NC; Wallisund Futuna: WF

EinfuhrlizenzenDie Einfuhr ist größtenteils liberalisiert. Für nicht liberalisierte Waren sind Einfuhrlizenzenerforderlich. In Französisch-Polynesien wird auf fast alle Einfuhrwaren eine vorübergehendezusätzliche Einfuhrsteuer (Droit fiscal d’entrée tempoaire) von 5% des Wertes erhoben. Aus-genommen von der Steuer sind u.a. wichtige Nahrungsmittel, Zement, Rohöl, Seife, Schular-tikel, Bücher, Werkzeuge sowie Traktoren für die Landwirtschaft.

Präferenzielle Handelsbeziehungen mit der EUDie Europäische Union gewährt auf Basis des Übersee-Assoziationsbeschlusses den Fran-zösischen Übersee-Territorien in Ozeanien als ÜLG einseitig Zollpräferenzen.

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AMERIKABELIZE 511

PostsendungenHöchstgewicht 20 kg. Zusätzlich zu den bislang aufgeführten Dokumenten sind erforderlich:1 internationale Paketkarte, 1 Zollinhaltserklärung (Englisch). Zu den Versendungsformensiehe H) Post- und Kuriersendungen unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

Markierungsvorschriften für KolliDie übliche Markierung (Absender, Empfänger, Netto- und Bruttogewichte) ist ausreichend.Der Name und die Anschrift des Importeurs und ggf. des Zollagenten im Einfuhrhafen sindauf jedem Packstück anzugeben. Alle Marken und Nummern, die auf Packstücken ange-bracht sind, müssen mit den Verschiffungspapieren übereinstimmen. Verpackungen vonWhiskey und Zigaretten, die für den Verkauf im Land eingeführt werden, müssen deutlich undlesbar mit den Wörtern „For Belize Market” markiert sein. Für Fisch und Fischereierzeugnis-se gibt es Auflagen der für landwirtschaftliche Belange verantwortlichen GesundheitsbehördeBAHA. Alle Markierungen müssen in englischer Sprache gemacht werden. Siehe auch I) Mar-kierungsvorschriften für Kolli (allgemein) unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

„Made in …“-WarenmarkierungBesondere Ursprungskennzeichnungsvorschriften für Waren bestehen nach aktuellemKenntnisstand nicht, außer dass die Ursprungskennzeichnung bei vorverpackten Lebensmit-teln immer erforderlich ist. Jedoch ist die Einfuhr von Waren verboten, die eine Beschriftungoder Kennzeichnung tragen, aus der hinsichtlich des Ursprungs ein irreführender Eindruckerweckt werden könnte, wenn sie nicht zusätzlich mit dem Namen des Ursprungslandes (z.B.„Made in Germany“) gekennzeichnet sind.

VerpackungsbestimmungenNach aktuellem Kenntnisstand können Heu und Stroh als Verpackungsmaterial benutzt wer-den. Es sollte eine starke, wasserdichte, tropen-, stoß- und staubfeste Verpackung gewähltwerden, da die Lagerung an Ankunftshäfen oft im Freien erfolgt. Für manche Waren, u.a. fürvorverpackte Waren, insbesondere vorverpackte Lebensmittel, bestehen verpflichtende Ver-packungs- und Etikettierungsvorschriften der nationalen Standardisierungsbehörde (BelizeBureau of Standards – BBS) und der regionalen Standardisierungsbehörde der KaribischenGemeinschaft (CARICOM Regional Organisation for Standards and Quality – CROSQ).

Einfuhr von WarenmusternUnentgeltliche Handelsmuster sowie Muster mit unbedeutendem Handelswert werden zollfreizugelassen. Für zollpflichtige Muster oder Warenproben mit Handelswert ist bei der Einfuhreine Sicherheit in Höhe der Eingangsabgaben zu hinterlegen, die bei fristgerechter Wieder-ausfuhr erstattet wird. Werbematerial und Gegenstände für Expeditionen können nachErmessen der Zollbehörde zollfrei eingeführt werden. Alle vorübergehend eingeführtenWarenmuster müssen spätestens nach 6 Monaten wieder ausgeführt werden. Siehe auch M)Versand von Warenmustern unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland(Honorarkonsulate sind nicht genannt.)Botschaft: Edificio Reforma 10, 10. Stock, Avenida la Reforma 9-55, Zona 10, Ciudad de Gua-

temala, Internet: www.guatemala.diplo.de

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AMERIKANICARAGUA 584

Im Fall von Medizinprodukten müssen sowohl der Importeur als auch das Produkt beimGesundheitsministerium registriert sein. Auch in diesem Fall muss beim genannten Ministe-rium eine Einfuhrgenehmigung eingeholt werden.Landwirtschaftliche Pestizide dürfen nur von Unternehmen importiert werden, die beimInstitut für Landwirtschaftsschutz und -gesundheit registriert sind. Darüber hinaus müssendie zu importierenden Pestizide bei diesem Institut registriert sein.Die für die technischen Regularien und Einfuhrbestimmungen zuständige Behörde für Tele-kommunikationsgeräte ist das Institut für Telekommunikation und Postdienste (TELCOR). Esregistriert Importeure und Typgenehmigungen. Eine Einfuhrgenehmigung des Instituts wirdbenötigt.

PostsendungenHöchstgewicht 31,5 kg. Zusätzlich zu den bislang aufgeführten Dokumenten sind erforder-lich: 1 internationale Paketkarte, je nach Größe der Postsendung 1 oder 3 Zollinhaltserklärun-gen (Englisch, Französisch oder Spanisch). Zu den Versendungsformen siehe H) Post- undKuriersendungen unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

KonsulatsgebührenDie in der BR Deutschland ggf. zu bezahlenden Gebühren für Beglaubigungen sind wie folgt:Handelsurkunden, z.B. Freiverkäuflichkeitsbescheinigung oder GMP-Zertifikate ……… 60 €Pharmazeutische Zertifikate …………………………………………………………………… 60 €Zertifikate von Tier- und Pflanzenschutzmitteln ……………………………………………… 24 €Die Bezahlung der Gebühren kann nur per Überweisung in Euro erfolgen. Der abgestem-pelte Original-Einzahlungsbeleg des Überweisungsformulars (keine Ablichtung) muss unbe-dingt zusammen mit den Antragsunterlagen eingeliefert werden. Späteres Nachsenden istausgeschlossen. Es werden weder Schecks noch Bargeld akzeptiert. Bankverbindung: Com-merzbank AG Berlin, IBAN: DE92 1004 0000 0267 7201 00, BIC: COBADEFFXXX.

Markierungsvorschriften für KolliEs gelten die internationalen Markierungsvorschriften für Kolli. Siehe auch I) Markierungsvor-schriften für Kolli (allgemein) unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

„Made in …“-WarenmarkierungEine Ursprungskennzeichnung der Waren sollte vorgenommen werden. Sie ist z.B. verpflich-tend für vorverpackte Lebensmittel, pharmazeutische und kosmetische Produkte, Tabakpro-dukte und Betonstahl.

VerpackungsbestimmungenUm das Einschleppen von Pflanzenkrankheiten zu verhindern, ist die Benutzung von Erdesowie von bestimmtem Stroh und bestimmten Säcken als Verpackungsmaterial verboten. FürHolzverpackungsmaterial gelten die Regelungen des IPPC-Standards ISPM Nr. 15.

Einfuhr von WarenmusternWaren gelten in Nicaragua als Muster ohne Handelswert, wenn sie aufgrund ihrer Menge,ihres Gewichtes oder ihres Volumens keinen Handelswert aufweisen oder wenn sie für denVerkauf unbrauchbar gemacht wurden. Auch Waren, die durch ihre Verwendung, z.B. bei Kost-proben oder Versuchen verbraucht werden (z.B. Getränke, Parfums oder pharmazeutischeProdukte), gelten als Muster ohne Handelswert, wenn sie in vertretbarer Menge eingeführtwerden. Siehe auch M) Versand von Warenmustern unter „Wichtige allgemeine Hinweise“.

Deutsche AuslandshandelskammernDeutsch-Regionale Industrie- und Handelskammer für Zentralamerika und die Karibik (Cámarade Comercio e Industria Alemana Regional para Centroamerica y el Caribe), 01010 Guatemala,C.A., 6a Avenida 20-25 Zona 10, Edificio Plaza Maritima, Oficina 303, Tel.: (+502) 23 675552,Fax: (+502) 23 337044, E-Mail: [email protected], Internet: www. ahkzakk. com

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ANHÄNGE 617

Anhänge1. Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik................................................... 619

2. Länderübersichtena) EU-Mitgliedstaaten ......................................................................................... 623b) Liste der APS- und EBA-begünstigten Länder, der ÜLG sowie der Länder,

die unter die präferenzrechtliche Behandlung nach VO (EU) Nr. 2016/1076(MAR) fallen ................................................................................................... 623

c) AFTA (ASEAN Free Trade Area)...................................................................... 625d) ALADI (Asociación Latinoamericana de Integración) ....................................... 625e) Andengemeinschaft (Comunidad Andina de Naciones – CAN) ....................... 625f) Arabische Liga ............................................................................................... 625g) ASEAN (Association of Southeast Asian Nations) ........................................... 625h) CARICOM (Caribbean Community and Common Market) ............................... 625i) CARIFORUM (The Caribbean Forum)............................................................. 625j) EAWU (Eurasische Wirtschaftsunion).............................................................. 625k) ECOWAS (Economic Community Of West African States)............................... 625l) EFTA (The European Free Trade Association) ................................................. 626m) ESA (Eastern and Southern Africa States) ...................................................... 626n) EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)............................................................. 626o) Golfkooperationsrat (Gulf Cooperation Council – GCC)................................... 626p) MERCOSUR (Mercado Común del Sur) ......................................................... 626q) NAFTA (North American Free Trade Agreement) ............................................. 626r) SADC (Southern African Development Community) ........................................ 626s) SAFTA (South Asian Free Trade Area) ............................................................ 626t) UEMOA (West African Economic and Monetary Union)................................... 626u) Mit welchen Ländern hat die EU Präferenzabkommen geschlossen?.............. 627

3. Formularmustera) Rechnung ...................................................................................................... 628b) Packliste......................................................................................................... 629c) Ursprungszeugnis .......................................................................................... 630d) Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.............................................................. 631e) Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED........................................................ 632f) Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ............................................................... 633g) Ursprungszeugnis nach Formblatt A............................................................... 634h) Carnet A.T.A................................................................................................... 635i) Zollfaktura Kanada ......................................................................................... 636

4. Wortlaute der präferenziellen Ursprungserklärungen in verschiedenen Sprachena) Ursprungserklärungen.................................................................................... 637b) Ursprungserklärung EUR-MED des Regionalen Übereinkommens.................. 653c) Ursprungserklärung EUR-MED....................................................................... 655

5. Wortlaute der Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft in verschiedenen Sprachen ................................. 657

6. Diplomatische, konsularische und wirtschaftliche Vertretungenin der Bundesrepublik Deutschland...................................................................... 658

7. Internetadressen für die Außenwirtschaft .............................................................. 698

8. Nachweis der Berichtigungen (Nachträge)............................................................ 700

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BestellscheinHiermit bestellen wir die 42. Auflage der „K und M“ – Ausgabe 2017/2018 wie folgt:

__Ex. des Buches: inkl. mind. 5 kostenloser Nachträge je Auflage zum Preis von 84,53 EUR. ISBN:978-3-943011-34-0

als einmalige Lieferung   im Abo*

__Ex. der CD-ROM: Computergebundene Einzelplatzlizenz, inkl. mind. 5 kostenloser Updates jeAuflage zum Preis von 117,81 EUR. ISBN: 978-3-943011-35-7

als einmalige Lieferung   im Abo*Zur Nutzung der CD-ROM benötigen Sie einen PC mit Windows XP oder neuer, einen Adobe®

Reader® zur Anzeige der PDFs sowie Administrationsrechte während der Registrierung oder Installation der CD-ROM.

__ zusätzliche Lizenzen (Rabattstaffel für zusätzliche Lizenzen: bis zu 5: 25%, 6-10: 35%, 11-15:45%, 16-20: 55%; benötigen Sie mehr als 20 Lizenzen, sprechen Sie uns bitte an.)

als einmalige Lieferung   im Abo*Bei Interesse an Möglichkeiten zur nicht computergebundenen, gleichzeitigen Nutzung durchmehrere Anwender (Concurrent-User-Lizenzen) sprechen Sie uns bitte an.

*Abo: Im Rahmen eines Abonnements erhalten Sie alle 2 Jahre die jeweilige Neuauflage mit zugehöriger Rechnung und(sofern angeboten) zum günstigen Subskriptionspreis. Kündigungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch in Textform bisspätestens zum 1. März eines Jahres vor Neuauflage beim Verlag eingegangen sein.Bezugsbedingungen: Die genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von 7% bzw. 19% und zzgl. Ver-sandkosten i.H.v. 8,30 EUR brutto. In diesem Preis ist sowohl das Porto für den Versand des Grundwerks als auch derNachträge enthalten. Versandkosten für den Buchhandel und für Lieferungen ins Ausland können abweichen. Die Auslieferungder Publikation erfolgt nach Erscheinen auf dem Postweg. Weitere Informationen zu unseren Publikationen sowie die AGBfinden Sie unter www.mendel-verlag.de.

Firmenname . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kunden-Nr. . . . . . . . . . . . . . . .

Abteilung/Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

PLZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

E-Mail . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Telefon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fax . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Bitte bestellen Sie per Fax: +49 2302 20293-11 | per E-Mail: [email protected] Post: Mendel Verlag GmbH & Co. KG, Wasserstr. 223, 44799 Bochumonline: www.mendel-verlag.de/shop

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich; entge-genstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Bestellers erken-nen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge-stimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender odervon unseren AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Be-steller vorbehaltlos ausführen.(2) Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung diesesVertrages sind schriftlich niederzulegen.(3) Soweit diese Bedingungen Regelungen für den kaufmännischen Verkehr enthalten,gelten diese nur gegenüber einem Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages inAusübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so-wie gegenüber einer juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Durch Ihre schriftliche Bestellung z.B. per Brief,Fax oder E-Mail geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertragesab. In unserem Online-Shop wird die bindende Bestellung durch das Anklicken desButtons „Zahlungspflichtig bestellen“ ausgelöst.(2) Im Falle einer Online-Bestellung bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellungumgehend per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung erfolgt automatisch und stellt keineVertragsannahme dar. Bitte prüfen Sie die Eingangsbestätigung auf Abweichungenzwischen Bestellung und Bestätigung und auf offensichtliche Schreib- und Rechenfeh-ler. Sofern Unstimmigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mit-zuteilen.(3) Auf Ihre Bestellung senden wir Ihnen innerhalb von 15 Tagen eine schriftliche Auf-tragsbestätigung per Post zu. Mit dieser Auftragsbestätigung kommt ein Kaufvertragzustande. Bitte prüfen Sie die Auftragsbestätigung auf Abweichungen zwischen Bestel-lung und Bestätigung und auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler. Sofern Un-stimmigkeiten auftreten, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen.(4) Für den Fall, dass die bestellte Ware nicht lieferbar sein sollte, behalten wir uns denRücktritt vom Vertrag vor. Dieser Vorbehalt gilt nicht für Fälle, in denen eine Nichtbelie-ferung von uns zu vertreten ist. Wir werden Sie über die Nichtverfügbarkeit der Wareunverzüglich in Kenntnis setzen und ggf. bereits geleistete Zahlungen werden umge-hend erstattet.

§ 3 Eingabefehler (Online-Shop)

(1) Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung mit Hilfe der üblichen Tasta-turfunktionen (Korrektur der angegebenen Anzahl) korrigieren. Nach Anklicken desButtons „Weiter zur Bestellzusammenfassung“ erhalten Sie eine individuelle Zusam-menfassung Ihrer Bestellung. Vor Abgabe der Bestellung können Sie Ihre Bestellungmit Hilfe der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen (Zurück-Button des Browsers) aufder vorherigen Bestellseite in den entsprechenden Eingabefeldern korrigieren. NachAnklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ist eine Korrektur nicht mehr mög-lich.

§ 4 Vertragssprache

Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

§ 5 Laufzeit des Vertrages: Bestellungen von Loseblattsammlungen, Fachmagazinen etc.

(1) Bei Bestellung von Publikationen mit Aktualisierungs- bzw. Update-Service (Lose-blatt und CD-ROM) wird mit Abschluss des Kaufvertrages gleichzeitig ein Abonnementauf Ergänzungslieferungen für mindestens 12 Monate – beginnend mit Rechnungstel-lung – geschlossen. Wird das Abonnement nicht spätestens einen Monat vor Ablaufder festen Bezugszeit in Textform gekündigt, verlängert es sich automatisch. Danachist die Kündigung in Textform mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Quartalsendemöglich.(2) Im Falle der Bestellung von Fachmagazinen (z.B. Foreign Trade) oder anderen Pu-blikationen im Abo (z.B. Konsulats- und Mustervorschriften (kurz: „K und M“) und Wa-renverzeichnis für die Außenhandelsstatistik) entnehmen Sie bitte die jeweilige Ver-tragslaufzeit und Kündigungsregelung der Produktbeschreibung, die Sie beispiels-weise auf den entsprechenden Unterseiten unter www.mendel-verlag.de einsehenkönnen.(3) Wir behalten uns das Recht vor, im Rahmen des Abonnements die Preise entspre-chend den eingetretenen Kostenänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir wer-den Ihnen eine entsprechende Änderung des Preises mindestens 4 Wochen im Vor-aus schriftlich bekanntgeben. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen ein Kündigungsrechtmit einer Frist von 2 Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisände-rung zu, auf das wir Sie im Rahmen unserer Mitteilung abermals hinweisen werden.

§ 6 Nutzungsrechte von elektronischen Publikationen, auch zur Fortsetzung, insb. CD-ROMs

(1) Mit dem Erwerb einer elektronischen Publikation (z.B. auf CD-ROM), auch als Fort-setzungswerk, erhalten Sie das einfache, nicht übertragbare Recht, die enthaltenen In-formationen im eigenen Haus gemäß der Anzahl Ihrer Lizenzen zu nutzen.(2) Damit ist kein Erwerb von Rechten an den enthaltenen Informationen verbunden.Die Weitergabe der Daten oder des Datenträgers an andere ist nicht gestattet. Nach-druck, Vervielfältigung und jegliche Weiterverbreitung der gespeicherten Informationen– auch auszugsweise – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des MendelVerlags.(3) Die gespeicherten Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das Recht, dieseInformationen zu nutzen, erlischt, wenn eine der oben genannten Bedingungen verletztwird.(4) Die elektronischen Publikationen werden nach dem Stand der Technik sorgfältigentwickelt. Für fehlerfreie Arbeit sowie für die Verwendbarkeit der Daten oder des Da-tenträgers bei unterschiedlichen Rechnertypen oder Gerätekonfigurationen wird keineGewährleistung übernommen.

§ 7 Lieferung – Gefahrübergang

(1) Teillieferungen sind zulässig, wenn dies für den Besteller zumutbar ist.(2) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, es sei denn, der Liefertermin istausnahmsweise verbindlich zugesagt worden.(3) Der Versand der Ware erfolgt auf unsere Gefahr. Abweichend hiervon geht die Ge-fahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im kauf-

männischen Verkehr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von unsdem Frachtführer übergeben wird. Im Verkehr mit Verbrauchern gelten für den Gefah-renübergang die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Preise, Zahlungsbedingungen, Versandkosten, Rücksendekosten

(1) Alle Preise sind in Euro angegeben. Die Preise sind als Endpreise zu verstehen,d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deut-schen Mehrwertsteuer. Hinzu kommen die Versandkosten gemäß den Bestimmungenunter § 8 Abs. 4.

(2) Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Ware fällig. Abweichend hiervon wird der Kaufpreisim kaufmännischen Verkehr mit Absendung der Ware durch uns fällig. Der Abzug vonSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(3) Die Zahlung erfolgt per Rechnung. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nur gegenVorkasse zu liefern. In diesem Fall wird das Produkt erst bei Eingang des vollständigenRechnungsbetrags zur Auslieferung gebracht.

(4) Wir erheben je Bestellung eine Versandkostenpauschale in Höhe von 3,80 EUR.Bei Bestellung der Publikation „K und M“ (Print oder CD-ROM) betragen die Versand-kosten für die Publikation sowie die Nachtragslieferungen über 2 Jahre 8,30 EUR. Beider Bestellung eines Abonnements für das Fachmagazin Foreign Trade betragen diejährlichen Versandkosten insgesamt 12,50 EUR. Sollten Sie zu den Publikationen „Kund M“ oder Foreign Trade noch andere Publikationen bestellen, fällt die reguläre Ver-sandkostenpauschale von 3,80 EUR zusätzlich an. Der Versand von kostenpflichtigenErgänzungslieferungen und Updates im Rahmen von Abonnements erfolgt i.d.R. alsBücher- oder Warensendung. Versandkosten für den Buchhandel und für Lieferungenins Ausland können abweichen. Fallen bei Lieferungen in Drittländer Zölle, Steuernoder sonstige Abgaben an, sind diese vom Besteller zu tragen und werden ggf. geson-dert in Rechnung gestellt.

(5) Falls Sie die Ware als Verbraucher bestellen, also zu einem Zweck, der überwie-gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuge-rechnet werden kann, tragen Sie im Fall eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklä-rung die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung in unserem Eigentum.

§ 10 Aufrechnung – Zurückbehaltungsrecht

(1) Sie sind nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche unbestritten,rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur befugt, wenn Ihr Gegen-anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Gewährleistung

(1) Ist die Kaufsache mit einem Sachmangel behaftet, stehen dem Kunden seine ge-setzlichen Mängelhaftungsrechte unbegrenzt zu. (2) Im kaufmännischen Verkehr setzen Mängelansprüche des Bestellers voraus, dassdieser seinen ggf. nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegen-heiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

§ 12 Haftung

(1) In allen Fällen, in denen wir aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchs-grundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir nur,soweit uns, unseren leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahr-lässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Un-berührt bleibt die Haftung für die Nichteinhaltung gegebener Garantien sowie nachdem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Ver-letzung wesentlicher Vertragspflichten (= etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Ver-käufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung dieordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags überhaupt erst ermöglicht und aufderen Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung istinsoweit jedoch außer in den Fällen von Satz 1 und 2 auf den vorhersehbaren, ver-tragstypischen Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil desBestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einge-schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung un-serer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Sonstiges

(1) Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öf-fentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand und Er-füllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgerichtzu verklagen.(2) Unser Geschäftssitz ist weiterhin Gerichtsstand, wenn der Besteller keinen allge-meinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-haltsort nach Bestellung aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschlandverlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers imZeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.(3) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit uns dürfen nur nach unserer vorherigenschriftlichen Zustimmung abgetreten werden.(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtsist ausgeschlossen. Sofern der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist undseinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, bleiben zwingende Bestimmungendieses Staates unberührt.(5) Sollten einzelne dieser Bedingungen nichtig oder unwirksam sein oder zwischenden Parteien einvernehmlich nicht durchgeführt werden, so wird die Gültigkeit der übri-gen Bestimmungen nicht berührt.

§ 14 Vertragsspeicherung (Online-Shop)

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen auch übersendet. Bitte si-chern Sie diese vorsorglich auch selbst, indem Sie über die Druckfunktion IhresBrowsers diese Seite ausdrucken.(2) Der Vertragstext ist für Sie nach Absenden der Bestellung nicht mehr zugänglich.Eine Speicherfunktion in wiedergabefähiger Form bieten wir nicht an. Diese müsstenSie daher selbst veranlassen (z.B. durch Screenshot des jeweiligen Angebots).

Stand: 1/2017

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Benutzerinformationen

Inhaltsverzeichnis1. Systemvoraussetzungen2. Grundwerk und Lizenzen 2.1 Einzelplatzlizenz (Standardfall) 2.1.1 1 Grundwerk mit 1 Lizenz 2.1.2 1 Grundwerk mit mehreren Lizenzen 2.2 Concurrent-User-Lizenz (Spezialfall)3. Anzeige der „K und M“ von der CD-ROM4. Installation der „K und M“ 4.1 Installation für eine Einzelplatzlizenz auf einem Computer (Standard) 4.2 Installation für eine oder mehrere Einzelplatzlizenz(en) im Netzwerk 4.3 Installation für eine Concurrent-User-Lizenz im Netzwerk5. Registrierung6. Nachträge7. Nutzung der Publikation8. FAQ – Frequently Asked Questions9. Nutzungsvereinbarung10. Kontakt

Mendel Verlag

1. SystemvoraussetzungenFür die Nutzung der CD-ROM benötigen Sie einen Computermit dem Betriebssystem Windows XP oder neuer sowie ein CD-ROM-Laufwerk.Sie brauchen ebenso den Adobe® Reader® zur Anzeige vonPDF-Dateien – wir empfehlen jeweils die aktuelle Version (er-hältlich unter http://get.adobe.com/de/reader).Sollten Sie über mehrere Computer mit unterschiedlichen Win -dows-Versionen verfügen, empfehlen wir eine Registrierung aufdem Rechner mit dem aktuellsten Betriebssystem.Ferner müssen Sie auf dem Rechner, auf dem Sie eine Regis-trierung oder Installation durchführen möchten, die nötigenRechte besitzen, nähere Erläuterungen finden Sie in den jewei-ligen Abschnitten dieses Dokuments. Falls Sie nicht über dieentsprechenden Rechte verfügen, wenden Sie sich bitte an denzuständigen Administrator.

2. Grundwerk und LizenzenZusammen mit dem Grundwerk (auf CD-ROM) haben Sie IhrenLizenzschlüssel erhalten, der für die Registrierung notwendigist. Die einmalige Registrierung der von Ihnen verwendeten Li-zenz(en) ist eine Voraussetzung zur Nutzung der Inhalte derCD-ROM. Bitte bewahren Sie den Lizenzschlüssel gut auf, daer für das Grundwerk und alle zugehörigen Nachträge gültig istsowie der Identifikation Ihrer Lizenz(en) dient und im Falle vonRückfragen erforderlich ist. Der Lizenzschlüssel befindet sichauf der Rückseite des CD-Booklets.

2.1 Einzelplatzlizenz (Standardfall)Ein Lizenzschlüssel für eine Einzelplatzlizenz besteht aus dreiGruppen mit fünf Zeichen und einem abschließenden „E“, z.B.:A1B2C-3D4E5-F6G7H-E.

Ihrem Lizenzschlüssel wurde die Anzahl von Lizenzen zugeord-net, die Sie erworben haben, d.h. mindestens eine.Während der Registrierung wird die Einzelplatzlizenz an einenComputer gebunden, der dadurch in die Lage versetzt wird, dieInhalte der CD-ROM anzuzeigen. Bitte beachten Sie, dass eineLizenz nur auf genau einem Computer verwendet werden kann.Sollten Sie die Inhalte auf mehreren Rechnern nutzen wollen,so benötigen Sie auch mehrere Lizenzen.Eine Bestellung zusätzlicher Lizenzen ist ganz leicht. Bitte be-achten Sie dazu unser Bestellformular.

2.1.1 1 Grundwerk mit 1 LizenzIn diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Inhalte der CD-ROM auf genau einem Computer zu nutzen, den Sie dazu zu-nächst registrieren müssen. Sie müssen also zuerst einen ge-eigneten Computer auswählen. Nach Installation und Registrierung können Sie die Publikationohne eingelegte CD-ROM nutzen, Sie können sie aber auchnach der Registrierung von der sich im Laufwerk befindlichenCD-ROM direkt aufrufen.

2.1.2 1 Grundwerk mit mehreren LizenzenFür den Fall, dass Sie mehrere Lizenzen erworben haben, ha-ben Sie nur eine CD-ROM und einen Lizenzschlüssel bekom-men, können die Inhalte der CD-ROM jedoch gemäß der An-zahl der Lizenzen auf einer entsprechenden Anzahl von Rech-nern nutzen, nachdem Sie die betreffenden Rechner registrierthaben. Sie müssen also zuerst geeignete Computer auswäh-len.Nach Installation und Registrierung können Sie die Publikationohne eingelegte CD-ROM nutzen, Sie können sie aber auchnach der Registrierung von der sich im Laufwerk befindlichenCD-ROM direkt aufrufen.

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2.2 Concurrent-User-Lizenz (Spezialfall)Ein Lizenzschlüssel für eine Concurrent-User-Lizenz bestehtaus drei Gruppen mit fünf Zeichen und einem abschließenden„F“, z.B.: A1B2C-3D4E5-F6G7H-F.Ihrem Lizenzschlüssel wurde die Anzahl von Lizenzen zugeord-net, die Sie erworben haben, d.h. mindestens eine.Während der Registrierung wird die Concurrent-User-Lizenz aneinen Speicherort in einer Netzwerkfreigabe gebunden. An-schließend können gleichzeitig höchstens so viele Nutzer diePublikation nutzen wie Lizenzen von Ihnen erworben wurden.Bitte beachten Sie, dass die Nutzer dazu Lesezugriff auf den re-gistrierten Speicherort benötigen.Eine Bestellung zusätzlicher Lizenzen ist ganz leicht. Bitte be-achten Sie dazu unser Bestellformular.

3. Anzeige der „K und M“ von der CD-ROMWenn Sie die CD-ROM in das CD-Laufwerk einlegen, wird auto-matisch die darauf befindliche Datei „KundM.exe“ ausgeführtund Sie erhalten die folgende Anzeige.

Wenn Ihr Computer bereits registriert ist, gelangen Sie durch ei-nen Klick auf „direkt von der CD“ zu den Inhalten.

4. Installation der „K und M“Abhängig von Ihrem Lizenzschlüssel gibt es verschiedene In-stallationsvarianten für „K und M“.

4.1 Installation für eine Einzelplatzlizenz auf einem Com-puter (Standard)

Verwenden Sie diese Installationsvariante, wenn Sie einen Li-zenzschlüssel für eine oder mehrere Einzelplatzlizenz(en) er-worben haben und „K und M“ zukünftig von Ihrem Computernutzen möchten.Stellen Sie bitte sicher, dass Sie auf dem Rechner, auf dem Siedie Installation durchführen möchten, die nötigen Rechte besit-zen. Falls Sie nicht über die entsprechenden Rechte verfügen,wenden Sie sich bitte an den zuständigen Administrator.Klicken Sie für diese Installationsvariante auf die Schaltfläche„nach Installation auf meinem Computer“ in der oben abgebilde-ten Situation. Sie werden dann interaktiv durch den Installati-onsvorgang geführt.Nach Abschluss der Installation startet der Registrierungsvor-gang automatisch, falls noch nicht erfolgt. Außerdem finden Sie nun im Windows-Startmenü eine Pro-grammgruppe mit Verknüpfungen zu „K und M“.Wenn Sie eine CD-ROM mit einem neuen Nachtrag erhalten,können Sie einfach auf demselben Weg den neuen Nachtraginstallieren, ohne das Grundwerk bzw. den vorherigen Nachtragzu deinstallieren.

4.2 Installation für eine oder mehrereEinzelplatzlizenz(en) im Netzwerk

Verwenden Sie diese Installationsvariante, wenn Sie einen Li-zenzschlüssel für eine oder mehrere Einzelplatzlizenz(en) er-worben haben und „K und M“ zukünftig von einem Speicherortim Netzwerk nutzen möchten. Dies kann insbesondere sinnvollsein, wenn Sie über mehrere Einzelplatzlizenzen verfügen, dieDaten der CD-ROM aber zentral vorhalten möchten. Bitte wählen Sie während der Installation einen Netzwerkpfadder Form \\Server\Freigabe\ aus. Bitte stellen Sie auch sicher,dass Sie für diese Freigabe Schreibrechte besitzen und die zu-künftigen Nutzer über Leserechte verfügen. Falls Sie nicht überdie entsprechenden Rechte verfügen, wenden Sie sich bitte anden zuständigen Administrator.Klicken Sie für diese Installationsvariante zunächst auf dieSchaltfläche „nach Installation im Netzwerk“ in der oben abge-bildeten Situation. Im nächsten Fenster klicken Sie dann bitteauf die Schaltfläche „für eine oder mehrere Einzelplatzlizen-zen“. Sie werden dann interaktiv durch den Installationsvorganggeführt.Nach abgeschlossener Installation der Daten von der CD-ROMfinden Sie am Installationsort die Datei „Client_Installer42.exe“. Bitte führen Sie diese anschließend gemäß der Anzahl Ih-rer Lizenzen vom Installationsort auf denjenigen Computernaus, von denen aus auf die Publikation zugegriffen werden soll.Nach Abschluss der Client-Installation startet der Registrie-rungsvorgang automatisch, falls noch nicht erfolgt. Außerdem finden Sie nun im Windows-Startmenü dieser Com-puter eine Programmgruppe mit Verknüpfungen zu „K und M“.Wenn Sie eine CD-ROM mit einem neuen Nachtrag erhalten,können Sie einfach auf demselben Weg den neuen Nachtraginstallieren, ohne das Grundwerk bzw. den vorherigen Nachtragzu deinstallieren. Dabei sollten Sie darauf achten, in den identi-schen Speicherort zu installieren, damit die Verknüpfungen fürdie einzelnen Benutzer weiterhin funktionieren.

4.3 Installation für eine Concurrent-User-Lizenz im Netz-werk

Verwenden Sie diese Installationsvariante, wenn Sie einen Li-zenzschlüssel für eine Concurrent-User-Lizenz erworben ha-ben.Bitte wählen Sie während der Installation einen Netzwerkpfadder Form \\Server\Freigabe\ auf einem Speichermedium mitWindows-Dateisystem aus. Bitte beachten Sie, dass die Regis-trierung die Hardware- und Pfadinformationen dieses Speicher-ortes verwendet und somit eine erfolgte Registrierung unwirk-sam wird, wenn Sie den Speicherort nach der Installation um-benennen oder auf ein anderes Speichermedium verschieben(auch unter Beibehaltung des Freigabenamens).Bitte stellen Sie auch sicher, dass Sie für die gewählte FreigabeSchreibrechte besitzen und die zukünftigen Nutzer über Lese-rechte verfügen. Falls Sie nicht über die entsprechendenRechte verfügen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ad-ministrator.Klicken Sie für diese Installationsvariante zunächst auf dieSchaltfläche „nach Installation im Netzwerk“ in der oben abge-bildeten Situation. Im nächsten Fenster klicken Sie dann bitteauf die Schaltfläche „für eine Concurrent-User-Lizenz“. Sie wer-den dann interaktiv durch den Installationsvorgang geführt.Nach abgeschlossener Installation der Daten von der CD-ROMstartet der Registrierungsvorgang automatisch, falls noch nichterfolgt. Außerdem finden Sie am Installationsort die Datei „Client_Installer42. exe“. Bitte veranlassen Sie, dass die Nutzer der Pu-blikation nach erfolgreicher Registrierung diesen Installer vondiesem Speicherort ausführen. Er erzeugt im Windows-Start-menü eine Programmgruppe mit Verknüpfungen zu „K und M“.Wenn Sie eine CD-ROM mit einem neuen Nachtrag erhalten,können Sie einfach auf demselben Weg den neuen Nachtrag

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installieren, ohne das Grundwerk bzw. den vorherigen Nachtragzu deinstallieren. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, inden identischen Speicherort zu installieren, damit einerseits dieRegistrierung nicht unwirksam wird (siehe oben) und anderer-seits die Verknüpfungen für die einzelnen Benutzer weiterhinfunktionieren.

5. RegistrierungDer Registrierungsvorgang ist prinzipiell identisch für Einzel-platzlizenzen und Concurrent-User-Lizenzen, Unterschiedewerden im Folgenden explizit genannt.Die zur Registrierung notwendigen Rechte unterscheiden sichleicht. Bitte registrieren Sie Einzelplatzlizenzen mit Administrati-onsrechten, damit alle Nutzer des Computers Zugriff auf die Pu-blikation haben. Voraussetzung zur Registrierung einer Concur-rent-User-Lizenz sind Schreibrechte auf dem Speicherort derPublikation. Falls Sie nicht über die entsprechenden Rechteverfügen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Administra-tor.Die einmalige Registrierung der von Ihnen verwendeten Li-zenz(en) ist eine Voraussetzung zur Nutzung der Inhalte derCD-ROM.Bitte beachten Sie: Mit der Registrierung und Nutzung der CD-ROM stimmen Sie der Nutzungsvereinbarung sowie den Allge-meinen Geschäftsbedingungen zu.Wichtig ist, dass für die Registrierung und Nutzung der CD-ROM vorerst alle Programme zur Anzeige von PDF-Dateien ge-schlossen sein müssen. Der Registrierungsvorgang kann auf zwei Arten ausgelöst wer-den. Er startet automatisch nach Auswahl der Option „direkt vonder CD“, wenn die auf der CD-ROM befindliche Datei„KundM.exe“ ausgeführt wird. Ferner startet er ebenfalls auto-matisch nach Abschluss der Installation. Sie können den Regis-trierungsvorgang jederzeit beenden, indem Sie das zugehörigeFenster schließen.Sollten Sie die Registrierung nicht vollständig durchgeführt ha-ben, wird sie für Einzelplatzlizenzen beim nächsten Start von „Kund M“ fortgesetzt. Zum Fortsetzen der Registrierung für eineConcurrent-User-Lizenz führen Sie bitte vom Speicherort derPublikation die Datei „MakeLDS.exe“ aus.Am Beginn des Registrierungsvorgangs wird ein Auszug diesesDokuments, der u.a. Informationen zu Lizenzen und die Nut-zungsbedingungen enthält, angezeigt. Die Registrierung kannentweder direkt online oder über ein anderes Gerät (Computer,Tablet, Smartphone etc.) mit Internetverbindung durchgeführtwerden.Wir empfehlen Ihnen die Registrierungsvariante „Online“, dadiese nur wenige Augenblicke dauert und nach der Eingabe Ih-res Lizenzschlüssels automatisch erfolgt.Geben Sie zuerst Ihren Lizenzschlüssel ein und klicken Sie dannbitte auf „Online“.

Nun erscheint kurz die Nachricht „Bitte warten …“ und der Re-gistrierungsvorgang wird abgeschlossen.

Nach Abschluss der Registrierung einer Einzelplatzlizenz wirdautomatisch der auf Ihrem System installierte PDF-Reader ge-startet und die Startseite der Publikation angezeigt. Wenn Sieeine Concurrent-User-Lizenz registriert haben, erhalten Sieeine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung angezeigt.Sollte der Registrierungsvorgang „Online“ an Ihrem Computernicht funktionieren (z.B. weil Sie an diesem Rechner nicht übereinen Internetzugang verfügen), klicken Sie bitte nach Eingabedes Lizenzschlüssels auf „Alternative“.

Rufen Sie nun bitte auf einem Gerät (Computer, Tablet,Smartphone etc.) mit Internetverbindung die Seite www.men-del-verlag.de/registrierung auf und halten Ihren Lizenzschlüsselund Ihre Hardware-ID, die Ihnen wie in der obigen Abbildungangezeigt wird, bereit.

Folgen Sie bitte den Anweisungen auf der Seite und fügen Sieden resultierenden Zugangscode in das dafür vorgeseheneFeld im Registrierungsdialog ein und bestätigen die Eingabe mit„OK“.Damit ist die Registrierung abgeschlossen. Wenn Sie eine Ein-zelplatzlizenz registriert haben, wird automatisch der auf IhremSystem installierte PDF-Reader gestartet und die Startseite derCD-ROM angezeigt. Wenn Sie eine Concurrent-User-Lizenz re-gistriert haben, erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgrei-che Registrierung angezeigt.Bei Rückfragen zur Registrierung erreichen Sie uns über fol-gende Service-E-Mail-Adresse: [email protected]

6. NachträgeWenn Sie eine CD-ROM mit einem neuen Nachtrag erhalten,können Sie einfach den neuen Nachtrag installieren, ohne dasGrundwerk bzw. den vorherigen Nachtrag zu deinstallieren.Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich.Bitte achten Sie bei der Installation eines Nachtrags darauf, inden identischen Speicherort zu installieren, wenn mehrere Nut-zer auf die Daten der CD-ROM zugreifen. Sie stellen dadurchsicher, dass die Verknüpfungen für die einzelnen Benutzer wei-terhin funktionieren.

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Außerdem würde ansonsten eine schon erfolgte Registrierungeiner Concurrent-User-Lizenz unwirksam.

7. Nutzung der PublikationVergewissern Sie sich bitte zunächst, dass alle Programme zurAnzeige von PDF-Dateien geschlossen sind. Starten Sie nunbitte „K und M“ über die Verknüpfung in Ihrem Windows Start-menü oder von der CD.Zur Navigation durch die Publikation können Sie entweder dasInhaltsverzeichnis oder die Baumstruktur zur Linken des Doku-ments benutzen.

Sehr nützlich zur Navigation ist auch die Indexsuche. Hier kön-nen Sie eine Volltextsuche in sehr kurzer Zeit durchführen. ImAdobe® Reader® erreichen Sie die Indexsuche über den Menü-punkt „Bearbeiten“, Unterpunkt „Erweiterte Suche“. Näheres zurIndexsuche erfahren Sie in der Hilfe Ihres Readers.

8. FAQ – Frequently Asked QuestionsBeachten Sie bitte, dass einige Funktionen wie „Kopieren“,„Speichern unter...“ oder „Datei per E-mail senden...“ des PDF-Readers nur eingeschränkt oder nicht unterstützt werden.

Warum erhalte ich beim Starten von „K und M“ eine Fehler-meldung?Sie müssen vor dem Ausführen der Datei zunächst alle Pro-gramme zur Anzeige von PDF-Dateien beenden.

Warum kann ich die Indexsuche nicht nutzen?Vergewissern Sie sich, dass der auf Ihrem System installiertePDF-Reader diese Funktion unterstützt. Die Indexsuche ist zurVerwendung mit Adobe Reader ab der Version 7 konzipiert.

Unterscheidet sich der Registrierungsvorgang für zusätzli-che Lizenzen von dem für die erste Lizenz?Nein. Die Registrierung läuft exakt ab wie oben beschrieben, daSie auch für die zusätzlichen Lizenzen Ihren einmal erhaltenenLizenzschlüssel verwenden.

Warum meldet mein Antiviren-Programm ein verdächti-ges/gefährliches Programm auf der CD-ROM?Zunächst einmal ist festzustellen, dass Ihre CD-ROM selbstver-ständlich frei von Viren, Würmern oder sonstigen gefährlichenProgrammen ist. Bei einer solchen Meldung handelt es sich umeinen sog. „false positive“, d.h. Ihr installiertes Antiviren-Pro-gramm stuft eine Datei als potenziell gefährlich ein, weil esnicht in der Lage ist, den Inhalt korrekt zu analysieren.Leider tritt dieses Verhalten in der jüngsten Vergangenheit ver-mehrt auf, ohne dass die Hersteller von Antiviren-Software einegenerelle Lösungsmöglichkeit bezüglich dieses Problems an-bieten würden. Die gängigste Lösungsmöglichkeit ist, die be-treffenden Dateien zu den erlaubten Ausnahmen in Ihrem Anti-viren-Programm hinzuzufügen.Wie Sie Dateien vom Scannen und der automatischen Erken-nung Ihres Antiviren-Programms ausnehmen können, entneh-men Sie bitte dem jeweiligen Handbuch zu dem von Ihnen ein-gesetzten Produkt.

9. NutzungsvereinbarungMit dem Erwerb einer Lizenz für die CD-ROM „K und M – Kon-sulats- und Mustervorschriften“ erhalten Sie das einfache, nichtübertragbare Recht, die auf diesem Medium gespeicherten In-formationen im eigenen Hause zu nutzen. Damit ist kein Erwerbvon Rechten an den auf dieser CD-ROM gespeicherten Infor-mationen verbunden.Die Weitergabe des Datenträgers an andere ist nicht gestattet.Nachdruck, Vervielfältigung und jegliche Weiterverbreitung dergespeicherten Informationen – auch auszugsweise – bedürfender vorherigen schriftlichen Zustimmung des Mendel Verlags.Die auf dieser CD-ROM gespeicherten Informationen sind urhe-berrechtlich geschützt. Das Recht, Informationen zu nutzen, er-lischt, wenn eine der oben genannten Bedingungen verletztwird.Die CD-ROM ist nach dem Stand der Technik sorgfältig entwi-ckelt worden. Für fehlerfreie Arbeit sowie für die Verwendbarkeitbei unterschiedlichen Rechnertypen oder Gerätekonfiguratio-nen wird keine Haftung übernommen.Die Erstellung der enthaltenen Informationen erfolgt mit größt-möglicher Sorgfalt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftungübernommen.

10. KontaktMendel Verlag GmbH & Co. KGWasserstr. 223 | 44799 BochumDEUTSCHLANDTel.: +49 2302 202930Fax: +49 2302 2029311E-Mail: [email protected]: www.mendel-verlag.de