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"Landesinitiative Fachkräftesicherung – vorhandene Potentiale mobilisieren und nutzen!"
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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesinitiative Fachkräftesicherung
– vorhandene Potentiale mobilisieren und nutzen!
I. Ziele
→ Bestehender regionaler bzw. sektoraler Fachkräftebedarf soll mit vorhandenen Potentia-
len an qualifizierten bzw. zu qualifizierenden Menschen geschlossen werden.
→ Das vorhandene Potential an derzeit nicht genutzten sowie mobilisierbaren Fachkräften
soll identifiziert, aktiviert und einsetzbar gemacht werden.
→ Die Wirtschaftsbereiche, Branchen und Betriebe mit vorhandenem bzw. absehbarem
Fachkräftemangel sollen aktiviert und als mitverantwortliche Akteure dieser Landes-
initiative gewonnen werden.
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II. Potentiale identifizieren, mobilisieren und nut zen!
Die Potentiale für die Fachkräftesicherung sind in NRW vorhanden und müssen
erschlossen bzw. genutzt werden. Im Einzelnen geht es darum:
• Beschäftigte in den Betríeben qualifizieren:
Viele Beschäftigte wären bereit, sich weiter und höher zu qualifizieren, wenn
berufliche Perspektiven und interessante Tätigkeitsfelder für sie erreichbar sind.
• Warteschleifen abbauen:
Ca. 35.000 – 40.000 ausbildungsfähige Jugendliche befinden sich in – zumeist
schulischen – Bildungsgängen, da sie keinen betrieblichen Ausbildungsplatz
gefunden haben.
• Frauenerwerbsquote erhöhen:
Gut ausgebildete Frauen verlieren zu häufig den (Wieder-)Anschluß ans
Berufsleben nach der Elternzeit, weil die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf nicht stimmen.
• Arbeitslose integrieren:
Viele Kurz- und Langzeitarbeitslose sind gut qualifiziert und hoch motiviert, eine
neue Beschäftigung aufzunehmen. Mögliche Handicaps sind durch gute
Einarbeitung und Begleitung abbaubar – viele erfolgreiche Beispiele belegen dies.
• Ausländer zu Inländern machen:
Ca. 60.000 ausländische Studentinnen und Studenten an den Hochschulen in
NRW sind ein bislang viel zu wenig ausgeschöpftes Reservoir.
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• Beschäftigungspotentiale durch „Gute Arbeit“ erhöhen:
Noch immer gehen zu viele ältere Beschäftigfte früher als nötig in den Ruhestand
oder verlassen ihren Betrieb. Durch Maßnahmen der Personal- und Organi-
sationsentwicklung, Arbeitszeitgestaltung und gesunde Arbeitsbedingungen kann
die reale Beschäftigungsdauer deutlich gesteigert werden.
• Ausbildungs- und Studienabbrüche reduzieren:
Konstant zwischen 20 – 30 % der Auszubildenden bzw. Studierenden brechen
aus unterschiedlichen Gründen ihre Bildungsgänge ab. Durch präventive bzw.
flankierende Maßnahmen lassen sich viele dieser Abbrüche vermeiden.
Fazit:
Statt über Zuwanderung zu diskutieren, setzen wir zuerst auf unsere vorhandenen,
heimischen Potentiale. Die Fachkräfte, die wir brauchen, sind zu großen Teilen schon
da, wir müssen sie allerdings fördern und erfolgreich integrieren.
III. Instrumente und Maßnahmen
Zur Erreichung der Ziele und wirksamen Umsetzung der Landesinitiative kann ein
breites Spektrum vorhandener Instrumente und erfolgreich erprobter Maßnahmen
genutzt werden. Diese werden insbesondere von Seiten der BA, den Jobcentern, der
Landesregierung sowie dem Bund und den Tarifvertragsparteien vorgehalten. Hinzu
treten betriebliche Ansätze und branchenbezogene Lösungswege.
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Darüber hinaus stellt die Landesregierung für neuartige sowie nicht über vorhandene
Förder- bzw. Finanzierungswege realisierbare Maßnahmen, die sich aus dem regio-
nalen Handlungsplan nachvollziehbar ergeben, zusätzliche Mittel von insgesamt
ca. 50 Mio € über die Laufzeit bis 2015 bereit.
Mit diesen Mitteln unterstützen wir die Regionen, ihren spezifischen Weg zu gehen.
Denn: Fachkräftebedarfe sind regional unterschiedlich und benötigen ergänzend zur
Regelförderung finanzielle Mittel z.B. für
- branchen- bzw. betriebsspezifische Analysen zur Erarbeitung von Anforderungs-
und Qualifikationsprofilen
- die Ansprache und Aktivierung von Beschäftigten, Frauen in Elternzeit, Schülern
und Studierenden sowie Arbeitslosen
- die Bereitstellung von materiellen Anreizen für Personen, die in den
Regelsystemen nicht förderbar sind
- der ergänzende Einsatz kompetenter Fachleute bei betriebsbezogenen
Qualifizierungsmaßnahmen
- die Erstellung von passgenauen Lehr- und Lernmaterialien
- die Überwindung von Mobilitätshemmnissen
- die Organisation von Jobbörsen und Veranstaltungen zur Personalgewinnung
- das Coachen von gefährdeten Auszubildenden bzw. Studenten
- die Verbreitung guter Praxisbeispiele und innovativer Projekte
- die Ermöglichung von Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer zwischen
Betrieben und Akteuren.
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Hieraus wird klar: Diese Mittel des Landes sollen vorhandene Regelsysteme dort
ergänzen, wo ggf. ihre Reichweite endet bzw. wo neue Instrumente erforderlich sind,
um Fachkräftepotentiale zu mobilisieren. Gleichzeitig sollen sie unbürokratische
Prozesse anstoßen, beschleunigen und z.T. dort ermöglichen, wo die bestehenden
Systeme nicht bzw. nicht effektiv genug wirken.
IV. Beispiele
Beschäftigte in den Betrieben qualifizieren
Betriebliche Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten mit Zertifikat unter Nutzung von
Bildungsprämie, Bildungsscheck und Programmen der BA
Warteschleifen abbauen
Verstärkte Angebote von Praktika, Praxistagen und Betriebserkundungen für Schüler,
Studenten und junge Absolventen
Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, auch im Verbund mit anderen Betrieben, Trägern
und Berufskollegs
Frauenerwerbsquote erhöhen
Anmietung bzw. Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen im Verbund mit anderen Betrieben,
Kommunen und Trägern
Erarbeitung von neuen, flexiblen Arbeitszeitmodellen und Aufstockung von Teilzeit-
kontingenten
Frühzeitige Ansprache und Vereinbarung mit Elternzeitlern bzw. Berufsrückkehrenden zur
betrieblichen Wiedereingliederung
Arbeitslose integrieren
Betriebliche Erprobung, Qualifizierung und Einarbeitung von motivierten Arbeitslosen
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Ausländer zu Inländern machen
Gezielte Ansprache von angehenden bzw. erfolgreichen ausländischen Absolventen an
Hochschulen
Bündelung von Beratungs-, Kompetenzfeststellungs- und individuellen Weiterbildungs-
ressourcen für Zugewanderte
Werbung für unterschiedliche Berufsfelder mit Fachkräftebedarf in Kooperation mit Migran-
tenorganisationen
Beschäftigungspotentiale durch „Gute Arbeit“ erhöhen
Verbesserung des Arbeitsumfeldes und Schaffung eines attraktiven Betriebsklimas durch
präventiven Gesundheitsschutz, regelmäßige Personalentwicklungsgespräche, Weiterbil-
dungsangebote, Transparenz sowie offene Kommunikation im Unternehmen
Entwicklung von finanziellen und materiellen Anreizsystemen zur Gewinnung neuer
Mitarbeiter/-innen bzw. Verhinderung von Fluktuation
Bildung altersgemischter Teams und Tandems zur Sicherung von erfahrungsbasiertem
Know-how und Kompetenz
Ausbildungs- und Studienabbrüche reduzieren
Auf- bzw. Ausbau von Stütz- und Begleitmaßnahmen für von Abbruch gefährdete Auszubil-
dende und Studenten
Abschlussbezogene Qualifizierung von Berufs- und Studienabbrechern mit Arbeitsplatzga-
rantie
Selbstverständlich wird es in den Regionen noch viele weitere passende und erfolgreiche
Beispiele geben, die zum Ziel führen. Diese werden im Rahmen der konkreten Umsetzung
aufbereitet und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit allen Beteiligten zugänglich gemacht.
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V. Umsetzung
Juni 2011: Beschluss des Kabinetts und Verkündung durch Landesregierung
(Federführung MAIS, Minister Schneider)
Juli/August 2011: Aufruf zur Aufstellung regionaler Handlungspläne
bis Sept. 2011: Votum der regionalen Lenkungskreise/Gremien zum Handlungsplan
Oktober 2011: Stellungnahme der GIB zu den Handlungsplänen
Bewertung und Entscheidung über Handlungspläne
durch MAIS in Abstimmung mit anderen Ressorts
Aufforderung an die Region zur Antragstellung
(Vorhaben, Netzwerktreiber, Verantwortliche etc.)
ab Nov. 2011: Bewilligung der ersten Vorhaben durch Bezirksregierung
Januar 2012: Start der begleitenden Evaluierung
Aug./Sept. 2013: Einreichung fortgeschriebener Handlungspläne für zweite Förderphase
2014/2015