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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Landesinitiative Fachkräftesicherung – vorhandene Potentiale mobilisieren und nutzen! I. Ziele Bestehender regionaler bzw. sektoraler Fachkräftebedarf soll mit vorhandenen Potentia- len an qualifizierten bzw. zu qualifizierenden Menschen geschlossen werden. Das vorhandene Potential an derzeit nicht genutzten sowie mobilisierbaren Fachkräften soll identifiziert, aktiviert und einsetzbar gemacht werden. Die Wirtschaftsbereiche, Branchen und Betriebe mit vorhandenem bzw. absehbarem Fachkräftemangel sollen aktiviert und als mitverantwortliche Akteure dieser Landes- initiative gewonnen werden.

Kurzfassung Landesinitiative

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"Landesinitiative Fachkräftesicherung – vorhandene Potentiale mobilisieren und nutzen!"

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Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesinitiative Fachkräftesicherung

– vorhandene Potentiale mobilisieren und nutzen!

I. Ziele

→ Bestehender regionaler bzw. sektoraler Fachkräftebedarf soll mit vorhandenen Potentia-

len an qualifizierten bzw. zu qualifizierenden Menschen geschlossen werden.

→ Das vorhandene Potential an derzeit nicht genutzten sowie mobilisierbaren Fachkräften

soll identifiziert, aktiviert und einsetzbar gemacht werden.

→ Die Wirtschaftsbereiche, Branchen und Betriebe mit vorhandenem bzw. absehbarem

Fachkräftemangel sollen aktiviert und als mitverantwortliche Akteure dieser Landes-

initiative gewonnen werden.

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II. Potentiale identifizieren, mobilisieren und nut zen!

Die Potentiale für die Fachkräftesicherung sind in NRW vorhanden und müssen

erschlossen bzw. genutzt werden. Im Einzelnen geht es darum:

• Beschäftigte in den Betríeben qualifizieren:

Viele Beschäftigte wären bereit, sich weiter und höher zu qualifizieren, wenn

berufliche Perspektiven und interessante Tätigkeitsfelder für sie erreichbar sind.

• Warteschleifen abbauen:

Ca. 35.000 – 40.000 ausbildungsfähige Jugendliche befinden sich in – zumeist

schulischen – Bildungsgängen, da sie keinen betrieblichen Ausbildungsplatz

gefunden haben.

• Frauenerwerbsquote erhöhen:

Gut ausgebildete Frauen verlieren zu häufig den (Wieder-)Anschluß ans

Berufsleben nach der Elternzeit, weil die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit

von Familie und Beruf nicht stimmen.

• Arbeitslose integrieren:

Viele Kurz- und Langzeitarbeitslose sind gut qualifiziert und hoch motiviert, eine

neue Beschäftigung aufzunehmen. Mögliche Handicaps sind durch gute

Einarbeitung und Begleitung abbaubar – viele erfolgreiche Beispiele belegen dies.

• Ausländer zu Inländern machen:

Ca. 60.000 ausländische Studentinnen und Studenten an den Hochschulen in

NRW sind ein bislang viel zu wenig ausgeschöpftes Reservoir.

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• Beschäftigungspotentiale durch „Gute Arbeit“ erhöhen:

Noch immer gehen zu viele ältere Beschäftigfte früher als nötig in den Ruhestand

oder verlassen ihren Betrieb. Durch Maßnahmen der Personal- und Organi-

sationsentwicklung, Arbeitszeitgestaltung und gesunde Arbeitsbedingungen kann

die reale Beschäftigungsdauer deutlich gesteigert werden.

• Ausbildungs- und Studienabbrüche reduzieren:

Konstant zwischen 20 – 30 % der Auszubildenden bzw. Studierenden brechen

aus unterschiedlichen Gründen ihre Bildungsgänge ab. Durch präventive bzw.

flankierende Maßnahmen lassen sich viele dieser Abbrüche vermeiden.

Fazit:

Statt über Zuwanderung zu diskutieren, setzen wir zuerst auf unsere vorhandenen,

heimischen Potentiale. Die Fachkräfte, die wir brauchen, sind zu großen Teilen schon

da, wir müssen sie allerdings fördern und erfolgreich integrieren.

III. Instrumente und Maßnahmen

Zur Erreichung der Ziele und wirksamen Umsetzung der Landesinitiative kann ein

breites Spektrum vorhandener Instrumente und erfolgreich erprobter Maßnahmen

genutzt werden. Diese werden insbesondere von Seiten der BA, den Jobcentern, der

Landesregierung sowie dem Bund und den Tarifvertragsparteien vorgehalten. Hinzu

treten betriebliche Ansätze und branchenbezogene Lösungswege.

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Darüber hinaus stellt die Landesregierung für neuartige sowie nicht über vorhandene

Förder- bzw. Finanzierungswege realisierbare Maßnahmen, die sich aus dem regio-

nalen Handlungsplan nachvollziehbar ergeben, zusätzliche Mittel von insgesamt

ca. 50 Mio € über die Laufzeit bis 2015 bereit.

Mit diesen Mitteln unterstützen wir die Regionen, ihren spezifischen Weg zu gehen.

Denn: Fachkräftebedarfe sind regional unterschiedlich und benötigen ergänzend zur

Regelförderung finanzielle Mittel z.B. für

- branchen- bzw. betriebsspezifische Analysen zur Erarbeitung von Anforderungs-

und Qualifikationsprofilen

- die Ansprache und Aktivierung von Beschäftigten, Frauen in Elternzeit, Schülern

und Studierenden sowie Arbeitslosen

- die Bereitstellung von materiellen Anreizen für Personen, die in den

Regelsystemen nicht förderbar sind

- der ergänzende Einsatz kompetenter Fachleute bei betriebsbezogenen

Qualifizierungsmaßnahmen

- die Erstellung von passgenauen Lehr- und Lernmaterialien

- die Überwindung von Mobilitätshemmnissen

- die Organisation von Jobbörsen und Veranstaltungen zur Personalgewinnung

- das Coachen von gefährdeten Auszubildenden bzw. Studenten

- die Verbreitung guter Praxisbeispiele und innovativer Projekte

- die Ermöglichung von Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer zwischen

Betrieben und Akteuren.

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Hieraus wird klar: Diese Mittel des Landes sollen vorhandene Regelsysteme dort

ergänzen, wo ggf. ihre Reichweite endet bzw. wo neue Instrumente erforderlich sind,

um Fachkräftepotentiale zu mobilisieren. Gleichzeitig sollen sie unbürokratische

Prozesse anstoßen, beschleunigen und z.T. dort ermöglichen, wo die bestehenden

Systeme nicht bzw. nicht effektiv genug wirken.

IV. Beispiele

Beschäftigte in den Betrieben qualifizieren

Betriebliche Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten mit Zertifikat unter Nutzung von

Bildungsprämie, Bildungsscheck und Programmen der BA

Warteschleifen abbauen

Verstärkte Angebote von Praktika, Praxistagen und Betriebserkundungen für Schüler,

Studenten und junge Absolventen

Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, auch im Verbund mit anderen Betrieben, Trägern

und Berufskollegs

Frauenerwerbsquote erhöhen

Anmietung bzw. Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen im Verbund mit anderen Betrieben,

Kommunen und Trägern

Erarbeitung von neuen, flexiblen Arbeitszeitmodellen und Aufstockung von Teilzeit-

kontingenten

Frühzeitige Ansprache und Vereinbarung mit Elternzeitlern bzw. Berufsrückkehrenden zur

betrieblichen Wiedereingliederung

Arbeitslose integrieren

Betriebliche Erprobung, Qualifizierung und Einarbeitung von motivierten Arbeitslosen

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Ausländer zu Inländern machen

Gezielte Ansprache von angehenden bzw. erfolgreichen ausländischen Absolventen an

Hochschulen

Bündelung von Beratungs-, Kompetenzfeststellungs- und individuellen Weiterbildungs-

ressourcen für Zugewanderte

Werbung für unterschiedliche Berufsfelder mit Fachkräftebedarf in Kooperation mit Migran-

tenorganisationen

Beschäftigungspotentiale durch „Gute Arbeit“ erhöhen

Verbesserung des Arbeitsumfeldes und Schaffung eines attraktiven Betriebsklimas durch

präventiven Gesundheitsschutz, regelmäßige Personalentwicklungsgespräche, Weiterbil-

dungsangebote, Transparenz sowie offene Kommunikation im Unternehmen

Entwicklung von finanziellen und materiellen Anreizsystemen zur Gewinnung neuer

Mitarbeiter/-innen bzw. Verhinderung von Fluktuation

Bildung altersgemischter Teams und Tandems zur Sicherung von erfahrungsbasiertem

Know-how und Kompetenz

Ausbildungs- und Studienabbrüche reduzieren

Auf- bzw. Ausbau von Stütz- und Begleitmaßnahmen für von Abbruch gefährdete Auszubil-

dende und Studenten

Abschlussbezogene Qualifizierung von Berufs- und Studienabbrechern mit Arbeitsplatzga-

rantie

Selbstverständlich wird es in den Regionen noch viele weitere passende und erfolgreiche

Beispiele geben, die zum Ziel führen. Diese werden im Rahmen der konkreten Umsetzung

aufbereitet und im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit allen Beteiligten zugänglich gemacht.

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V. Umsetzung

Juni 2011: Beschluss des Kabinetts und Verkündung durch Landesregierung

(Federführung MAIS, Minister Schneider)

Juli/August 2011: Aufruf zur Aufstellung regionaler Handlungspläne

bis Sept. 2011: Votum der regionalen Lenkungskreise/Gremien zum Handlungsplan

Oktober 2011: Stellungnahme der GIB zu den Handlungsplänen

Bewertung und Entscheidung über Handlungspläne

durch MAIS in Abstimmung mit anderen Ressorts

Aufforderung an die Region zur Antragstellung

(Vorhaben, Netzwerktreiber, Verantwortliche etc.)

ab Nov. 2011: Bewilligung der ersten Vorhaben durch Bezirksregierung

Januar 2012: Start der begleitenden Evaluierung

Aug./Sept. 2013: Einreichung fortgeschriebener Handlungspläne für zweite Förderphase

2014/2015