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LAGE DER UNION 2017 FREIER FLUSS NICHT PERSONENBEZOGENER DATEN Was bedeutet freier Fluss nicht personenbezogener Daten? Freier Fluss nicht personenbezogener Daten heißt, dass Daten dieser Art über Grenzen und IT-Systeme hinweg in der EU ungehindert bewegt werden können. Dies ist ein zentraler Baustein des digitalen Binnenmarkts und gilt als der wichtigste Faktor dafür, dass die Datenwirtschaſt ihr volles Potenzial entfalten und ihren Wert bis 2020 auf 4 % des BIP verdoppeln kann. Die neuen Maßnahmen stehen mit den bereits bestehenden Vorschriſten für den freien Verkehr und die Übertragbarkeit personenbezogener Daten in der EU im Einklang. Wie sieht die derzeitige Situation aus? Die Europäische Kommission hat vier Arten von Hindernissen ausgemacht, die der Datenmobilität in der EU im Wege stehen: 1 Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation zum Thema „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaſt“. Anhang zu der Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation zum Thema „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaſt“. ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/summary-report-public-consultation-building-european-data-economy 2 Eurostat: „Factors limiting enterprises from using cloud computing services, by size class, EU-28“ (Faktoren, die Unternehmen von der Nutzung von Cloud-Diensten abhalten (nach Unternehmensgröße, EU-28), 2014 (in % der Cloud-Dienste nutzenden Unternehmen); ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Cloud_computing_-_statistics_on_the_use_by_enterprises Datenlokalisierungs- beschränkungen durch die Behörden der Mitgliedstaaten 1 62% der Befragten erklärten, dass Datenlokalisierungs- beschränkungen aufgehoben werden sollten. 57 % der Großunternehmen und 38 % der KMU sind skeptisch wegen der Gefahr von Sicherheitslücken 2 Komplizierter, uneinheitlicher EU-Rechtsrahmen für verschiedene Branchen / Situationen und fehlender Grundsatz des freien Flusses nicht personenbezogener Daten. 72 % der befragten KMU, die Cloud-Dienste nutzen, hatten die Absicht, den Anbieter zu wechseln. 57% von ihnen stießen dabei auf Schwierigkeiten. Rechtsunsicherheit, die zu Zurückhaltung am Markt für die grenzüberschrei- tende Datenspeicherung und verarbeitung führt 1 Behinderungen des Datenverkehrs zwischen IT-Systemen (sogenanntes Vendor-lock-in) 1 Mangelndes Vertrauen aufgrund von Sicherheitsrisiken und Bedenken bezüglich der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit von Daten für Regulierungszwecke 55% der Befragten halten legislative Maßnahmen für erforderlich.

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LAGE DER UNION

2017

FREIER FLUSS NICHT PERSONENBEZOGENER DATEN

Was bedeutet freier Fluss nicht personenbezogener Daten?

Freier Fluss nicht personenbezogener Daten heißt, dass Daten dieser Art über Grenzen und IT-Systeme hinweg in der EU ungehindert bewegt werden können. Dies ist ein zentraler Baustein des digitalen Binnenmarkts und gilt als der wichtigste Faktor dafür, dass die Datenwirtschaft ihr volles Potenzial entfalten und ihren Wert bis 2020 auf 4 % des BIP verdoppeln kann. Die neuen Maßnahmen stehen mit den bereits bestehenden Vorschriften für den freien Verkehr und die Übertragbarkeit personenbezogener Daten in der EU im Einklang.

Wie sieht die derzeitige Situation aus?Die Europäische Kommission hat vier Arten von Hindernissen ausgemacht, die der Datenmobilität in der EU im Wege stehen:

1 Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation zum Thema „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“. Anhang zu der Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation zum Thema „Aufbau einer europäischen Datenwirtschaft“. ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/summary-report-public-consultation-building-european-data-economy

2 Eurostat: „Factors limiting enterprises from using cloud computing services, by size class, EU-28“ (Faktoren, die Unternehmen von der Nutzung von Cloud-Diensten abhalten (nach Unternehmensgröße, EU-28), 2014 (in % der Cloud-Dienste nutzenden Unternehmen); ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php/Cloud_computing_-_statistics_on_the_use_by_enterprises

Datenlokalisierungs- beschränkungen durch die

Behörden der Mitgliedstaaten1

62% der Befragten erklärten, dass Datenlokalisierungs-

beschränkungen aufgehoben werden sollten.

57 % der Großunternehmen

und 38 % der KMU

sind skeptisch wegen der Gefahr von

Sicherheitslücken2

Komplizierter, uneinheitlicher

EU-Rechtsrahmen für verschiedene Branchen /

Situationen und fehlender Grundsatz des freien

Flusses nicht personenbezogener Daten.

72 % der befragten KMU, die Cloud-Dienste

nutzen, hatten die Absicht, den Anbieter

zu wechseln.

57% von ihnen stießen dabei auf Schwierigkeiten.

Rechtsunsicherheit, die zu Zurückhaltung am Markt für die grenzüberschrei-

tende Datenspeicherung und verarbeitung führt1

Behinderungen des Datenverkehrs zwischen IT-Systemen (sogenanntes

Vendor-lock-in)1

Mangelndes Vertrauen aufgrund von Sicherheitsrisiken und

Bedenken bezüglich der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit von Daten für

Regulierungszwecke

55% der Befragten halten legislative Maßnahmen

für erforderlich.

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Was schlägt die Kommission vor? Einheitliches EU-Prinzip zur Gewährleistung des freien Flusses nicht personenbezogener Daten:

• Der Grundsatz des freien Flusses nicht personenbezogener Daten hebt ungerechtfertigte Datenlokalisierungsbe-schränkungen der Behörden auf und schafft so mehr Rechtssicherheit und Vertrauen.

• Die grundsätzliche Datenverfügbarkeit für die zuständigen Behörden stellt sicher, dass Daten zu Regulierungs- und Aufsichtszwecken auch dann zugänglich bleiben, wenn sie in anderen EU-Ländern gespeichert oder verarbeitet werden.

• Maßnahmen, die Cloud-Anbieter zur Selbstregulierung und Entwicklung von Verhaltenskodizes anhalten sollen, um Anbieterwechsel und die Rückübertragung von Daten auf eigene IT-Systeme einfacher zu machen.

• Die Sicherheitsanforderungen für die Datenspeicherung und -verarbeitung gelten auch dann, wenn Unternehmen ihre Daten in einem anderen Mitgliedstaat speichern und verarbeiten. Dasselbe gilt für die Auftragsdatenverarbeitung durch die Anbieter von Cloud-Diensten.

• Zentrale Anlaufstellen in jedem Mitgliedstaat, die untereinander und mit der Kommission in Verbindung stehen, um die effektive Anwendung der neuen Vorschriften über den freien Fluss nicht personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Welche Vorteile ergeben sich für die EU?Eine Grundlage, um das Potenzial des digitalen Binnenmarkts voll auszuschöpfen3:

Beispiele für erwartete Zusatzeinnahmen einzelner Branchen (2015-2020) bei Aufhebung der Datenlokalisierungsbeschränkungen4:

3 „Prognosen zufolge wird das BIP der EU um 8 Mrd. EUR/Jahr wachsen“: ECIPE-Kurzbericht „Unleashing Internal Data Flows in the EU: An Economic Assessment of Data Localisation Measures in the EU Member States“ (Freisetzung interner Datenflüsse in der EU: Eine wirtschaftliche Bewertung der Datenlokalisierungsmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten), Dezember 2016, ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/facilitating-cross-border-data-flow-digital-single-market .

4 Aus der Studie “Measuring the economic impact of cloud computing in Europe” (Messung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Cloud Computing in Europa) (SMART 2014/0031, Deloitte).

Erleichterung grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeiten in der EU (keine doppelten

Datenspeicherungsanlagen mehr)

Die neuen Vorschriften ergänzen die bereits bestehenden Vorschriften für personenbezogene Daten,

die ab 25. Mai 2018 uneingeschränkt gelten werden. Beide Regelwerke zusammen werden den freien Verkehr

von Daten aller Art im Binnenmarkt ermöglichen.

Wettbewerbsorientierter EU-Binnenmarkt für sichere, zuverlässige und günstige Cloud-Dienste.

Durch niedrigere Kosten für Datendienste und mehr Flexibilität für die Unternehmen könnte das BIP der EU jährlich um bis zu 8 Mrd. EUR wachsen.

KMU und Start-up-Unternehmen können einfacher expandieren und neue ausländische Märkte erschließen.

Einsparungsmöglichkeiten für Dienstleister von bis zu 55 %. Niedrigere Preise für die Nutzer von Datenspeicherungs- und -verarbeitungsdiensten.

Wachstumsmöglichkeiten für innovative Datendienste in der gesamten EU.

Verarbeitendes Gewerbe

+ 1,9 Mrd. EUR + 4,5 Mrd. EUR + 2,5 Mrd. EUR + 1,5 Mrd. EUR

Finanz- und Unterneh-mensdienstleistungen

Vertrieb, Einzelhandel und Hotels

Staatliche Dienstleistungen, Bildung und Gesundheit