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Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hamburg Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Landesbetrieb Kasse.Hamburg Hamburg

Landesbetrieb Kasse.Hamburg Hamburg€¦ · A k t i v a 31.12.2018 31.12.2017 EUR EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte

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Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SteuerberatungsgesellschaftHamburg

Jahresabschluss und Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen

Abschlussprüfers

Landesbetrieb Kasse.Hamburg

Hamburg

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Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2018 Anlage 1

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit

vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 Anlage 2

Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Anlage 3

Anlagenspiegel Anlage zum Anhang

Kapitalflussrechnung Anlage 4

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 Anlage 5

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Anlage 6

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A k t i v a 31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechteund ähnliche Rechte und Werte 2.067.723,95 2.146.090,63

II. Sachanlagen1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und

Bauten einschließlich der Bautenauf fremden Grundstücken 22.333,75 25.080,03

2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 113.517,93 77.159,18

135.851,68 102.239,212.203.575,63 2.248.329,84

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstigeVermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 142.038,98 135.228,312. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

a) Forderungen gegen die FHH 2.400.086,81 707.608,30b) Forderungen gegen die FHH aufgrund

Cash-Clearing 8.193.467,25 8.722.049,50c) Forderungen gegen sonstige Unternehmen

im Konzern der FHH 1.455.741,68 943.020,303. Sonstige Vermögensgegenstände 89.887,09 2.164,17

12.281.221,81 10.510.070,58

II. Kassenbestand 1.200,00 1.200,0012.282.421,81 10.511.270,58

C. Rechnungsabgrenzungsposten 519.646,73 977.279,77

15.005.644,17 13.736.880,19

Bilanz des Landesbetrieb Kasse.Hamburg, Hamburg,

zum 31. Dezember 2018

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Anlage 1

P a s s i v a 31.12.2018 31.12.2017EUR EUR

A. Eigenkapital

I. Grundkapital 28.441,17 243.652,51

II. Kapitalrücklage 5.875.475,92 8.472.565,27

III. Zweckgebundene Rücklagen 4.400.000,00 0,00

IV. Bilanzgewinn 0,00 0,0010.303.917,09 8.716.217,78

B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 2.111.275,65 2.142.000,00

C. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 1.725.655,46 1.646.315,91

D. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungenund Leistungen 202.437,73 439.746,78

2. Verbindlichkeiten gegenüberverbundenen Unternehmena) Verbindlichkeiten gegenüber der FHH 374.828,30 106.879,95b) Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen

Unternehmen im Konzern der FHH 278.173,39 640.730,403. Sonstige Verbindlichkeiten 9.356,55 38.047,72

864.795,97 1.225.404,85

E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 6.941,65

15.005.644,17 13.736.880,19

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Anlage 2

2 0 1 8 2 0 1 7EUR EUR

1. Umsatzerlöse 4.558.043,94 4.600.571,082. Sonstige betriebliche Erträge 5.094.192,02 1.660.143,79

9.652.235,96 6.260.714,873. Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen 21.356.040,76 19.640.155,48

4. Personalaufwanda) Löhne und Gehälter 14.786.228,86 14.524.909,61b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und Unterstützung 5.937.183,91 5.772.521,5220.723.412,77 20.297.431,13

5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens und Sachlagen 611.677,10 273.169,31

6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.854.143,78 4.853.294,66-37.893.038,45 -38.803.335,71

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 2.195,00

8. Ergebnis nach Steuern -37.893.038,45 -38.805.530,71

9. Zuweisungen aus dem Haushalt 39.695.949,10 41.209.721,54

10. Jahresüberschuss 1.802.910,65 2.404.190,83

11. Entnahme aus der Kapitalrücklage 2.597.089,35 0,0012. Einstellung in die zweckgebundenen Rücklagen -4.400.000,00 0,0013. Einstellung in die Kapitalrücklage 0,00 -2.404.190,83

14. Bilanzgewinn 0,00 0,00

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018

Gewinn- und Verlustrechnung des

Landesbetrieb Kasse.Hamburg, Hamburg,

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Anlage 3 / 1

Anhang der Kasse.Hamburgfur das Geschaftsjahr 2018

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der K.HH für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Vorschriften desDritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Verwaltungsvorschriften zu § 106Landeshaushaltsordnung (LHO) aufgestellt.

Nach der VV zu § 106 LHO finden § 285 Nrm. 8, 9, 14, 22, 24 und 25 sowie §§ 286 und 288HGB keine Anwendung.

Die Bilanz ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB geglie-dert (§ 266 HGB) soweit sich aus den Verwaltungsvorschriften nichts anderes ergab.

Darstellung und Gliederung des Jahresabschlusses entsprechen dem Vorjahr. Für die Gliede-rung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurde das Gesamtkostenverfahren gemäߧ 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Mit der Aufstellung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhangund Lagebericht erfüllt die K.HH die Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften zu § 106 LHO.

Da die K.HH nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, werden Beträge grundsätzlich ein-schließlich Umsatzsteuer ausgewiesen.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaf-fungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen vermindert um die planmäßi-gen Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden auf der Grundlageder Abschreibungstabelle des Bundesministeriums für Finanzen bestimmten Nutzungsdauernder Vermögensgegenstände nach der linearen Methode vorgenommen.

Für selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Her-stellungskosten über 150 Euro bis 1.000 Euro wurden bis einschließlich 2013 Sammelpostengebildet. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer im Einzelfall planmäßiglinear im Laufe von fünf Jahren abgeschrieben. Von 2014 bis einschließlich 2017 wurden ge-ringwertige Wirtschaftsgüter von über 150 Euro bis 410 Euro im Jahr der Anschaffung vollabgeschrieben. Ab 2018 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter von über 250 Euro bis 800Euro im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

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Anlage 3 / 2

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert angesetzt.Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Es wurden Einzel-wertberichtigungen in Höhe von 100 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen miteiner Fälligkeit von mehr als 210 Tagen sowie eine Pauschalwertberichtigung der nicht einzel-wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2 % (Vj. 2 %) vor-genommen.

Unter der Position „Sonderposten für Investitionszuschüsse“ werden erhaltene Zuschüsse fürInvestitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen ausgewiesen. Dabeierfolgt eine ratierliche Auflösung entsprechend der Nutzungsdauer des geförderten Vermö-gensgegenstandes.

Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftigerkaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objek-tive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr alseinem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzder vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstich-tag ermittelt wurde, abgezinst.

Pensionsrückstellungen wurden nicht gebildet, weil die Leistungspflicht dem Kernhaushalt ob-liegt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DERBILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, einschließlich der Abschreibun-gen für 2018, ist im Anlagenspiegel dargestellt, der integraler Bestandteil des Anhangs ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einemJahr bestanden wie im Vorjahr nicht.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten debitorische Kreditoren in Höhe vonTEUR 85 gegen verbundene Unternehmen der FHH.

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Anlage 3 / 3

Eigenkapital

Unter der Position Grundkapital ist das der K.HH bei Gründung überlassene Vermögen zzgl. desVermögens der Fachlichen Leitstelle Ressourcensteuerung zum Eingliederungszeitpunkt 2014angegeben. Das Grundkapital reduzierte sich 2018 von 243.652,51 Euro auf 28.441,17 Euro, auf-grund der Übernahme von Aufgaben des Projekts Herakles und den damit verbundenen Ver-pflichtungen.

Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Stand 31.12.2017 Zugang/Abgang Stand 31.12.2018EUR EUR EUR

Grundkapital 243.652,51 -215.211,34 28.441,17Kapitalrücklagen 8.472.565,27 -2.597.089,35 5.875.475,92ZweckgebundeneRücklagen 0,00 4.400.000,00 4.400.000,00Gesamt 8.716.217,78 1.587.699,31 10.303.917,09

Da die K.HH im Wesentlichen durch Betriebszuschüsse finanziert wird, wurde der in der GuVausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 1.802.910,65 Euro unter sinngemäßer Anwen-dung der VV zur LHO in voller Höhe den Rücklagen zugeführt. Aufgrund der Projekteinset-zungsverfügung „Weiterentwicklung der Digitalen Verwaltung und des Digitalen Haushalts –ERP 4.0“ (Drucksachen 21/4472 und 21/8842) muss die K.HH in den Folgejahren 4,4 Mio.Euro für Projekttätigkeiten aus Eigenmitteln aufbringen. Dieser Betrag wurde im Berichtsjahrin zweckgebundene Rücklagen eingestellt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Urlaubsrückstellungen (TEUR 1.249),Jubiläumsrückstellungen (TEUR 96) und Rückstellungen für geleistete Mehrarbeit(TEUR 129).

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben – wie in den Vorjahren – eine Restlaufzeit von wenigerals einem Jahr. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichertsind, bestanden nicht.

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Anlage 3 / 4

Umsatzerlöse

Die ausschließlich im Inland erzielten Umsatzerlöse verteilen sie wie folgt:

2018 2017 Veränd.EUR EUR EUR

Gebührenanteil aus Beitreibungen 2.097.497,54 2.266.734,87-

169.237,33

Bereitstellung ERP-System 945.916,88 824.812,11 121.104,77Buchhaltungstätigkeiten 611.748,30 580.877,70 30.870,60Erstattung von Auslagen in Beitreibungs-vorgängen 182.404,05 182.407,98 -3,93Geschäftskonten 87.036,09 71.884,97 15.151,12Sonstige Umsatzerlöse 633.441,08 673.853,45 -40.412,37

Gesamtumsatz 4.558.043,94 4.600.571,08 -42.527,14

Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen inHöhe von TEUR 67 und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von TEUR 583enthalten. Die übrigen periodenfremden Erträge in Höhe von TEUR 765 resultieren aus Kos-tenerstattungen für Projekttätigkeiten sowie aus Personalkostenerstattungen 2017.

Zinsaufwand

Im Vorjahr enthielt der Posten mit TEUR 2 Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstel-lungen.

Personalaufwand

In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung sindAufwendungen für Altersversorgung in Höhe von insgesamt 4.157.225,69 Euro(Vorjahr 4.109.793,82 Euro) enthalten.

D. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Geschäftsführung

Während des Geschäftsjahres 2018 wurden die Geschäfte der K.HH von Herrn Jan Schoen-rock, Dipl. Kaufmann, Hamburg, geführt.

Aufsicht

Die Aufsicht über die K.HH wurde von der Finanzbehörde, Amt für Haushalt und Aufgaben-planung, Referat -232-, wahrgenommen.

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Anlage 3 / 5

Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Beamten und Arbeitnehmer

Beschäftigtengruppe Anzahl 2018 Davon weiblich Davon männlichBeamte 179 87 92Tarifl. Beschäftigte 168 108 60Summe 347 195 152

Zum Stichtag 31.12.2018 und ab einem Grad der Behinderung von 30 lag die auf die Gesamt-zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogene Schwerbehindertenquote bei 14,12%.Ab einem Grad der Behinderung von 50 lag sie bei 8,93 %.

Zum Stichtag 31.12.2018 lag der Anteil der in Teilzeit beschäftigen Personen bezogen auf dieGesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei 22,35 %.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den Mietverhältnissen der Geschäfts-räume der K.HH in Höhe von TEUR 1.023.

Honorar des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr 2018 betrug das Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers TEUR 22(brutto).

Hamburg, den 03.04.2019

Landesbetrieb Kasse.Hamburg

Jan Schoenrock

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1.1.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018EUR EUR EUR EUR

I. ImmaterielleVermögensgegenstände

Entgeltlich erworbene gewerb-liche Schutzrechte und ähnlicheRechte und Werte 3.217.808,52 499.598,30 0,00 3.717.406,82

3.217.808,52 499.598,30 0,00 3.717.406,82

II. SachanlagenGrundstücke, grundstücks-gleiche Rechte und Bauteneinschließlich der Bautenauf fremden Grundstückensowie andere Anlagen,Betriebs- und Geschäfts-ausstattung 294.626,89 67.324,59 0,00 361.951,48

3.512.435,41 566.922,89 0,00 4.079.358,30

Anschaffungs-/Herstellungskosten

Entwicklung des Anlagevermögens des

Landesbetrieb Kasse.Hamburg, Hamburg,

im Geschäftsjahr 2018

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1.1.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017EUR EUR EUR EUR EUR EUR

1.071.717,89 577.964,98 0,00 1.649.682,87 2.067.723,95 2.146.090,631.071.717,89 577.964,98 0,00 1.649.682,87 2.067.723,95 2.146.090,63

192.387,68 33.712,12 0,00 226.099,80 135.851,68 102.239,21

1.264.105,57 611.677,10 0,00 1.875.782,67 2.203.575,63 2.248.329,84

Anlage zum Anhang

BuchwerteKumulierte Abschreibungen

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Anlage 4

Ist2018

Plan2018

Positionsbezeichung - in EUR - - in EUR -1. Periodenergebnis 1.802.910,65 0,002. Abschreibungen / Zuschreibungen (+/-) auf Gegenstände des Anlagevermögens 611.677,10 0,00

Zunahme/Abnahme von Sonderposten (+/-) -582.934,59 0,003. Zunahme/Abnahme der Rückstellungen (+/-) 79.339,55 0,004. Abnahme/Zunahme sonstiger Aktiva, die nicht der Investitions- oder

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) -1.842.100,44 0,005. Zunahme/Abnahme sonstiger Passiva, die nicht der Investitions- oder

Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) -367.550,53 0,006. Sonstige Zahlungsunwirksamen Aufwendungen/Erträge (+/-) -215.211,34 0,007. Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe 1. - 5.) -513.869,60 0,008. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (-) -67.324,59 0,009. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (-) -499.598,30 0,0012. Einzahlungen aus investiven Zuführungen der FHH 552.210,24 0,0013. Kapitalfluss aus Investitionen (Summe 7. bis 8.) -14.712,65 0,00

14.Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit (Kapitalfluss I + Kapitalfluss ausInvestitionen+Kapitalfluss aus gegebenen Darlehen) -528.582,25 0,00

15. Kapitalfluss aus gegebenen Darlehen 0,00 0,00

16.Einzahlungen aus Rückzahlungen von Liquiditätshilfen (+) und Aufnahme vonKassenverstärkungskrediten (+) 0,00 0,00

17. Saldo Liquiditätshilfen und Kassenverstärkungskredite (Summe 29. bis 30.) 0,00 0,0018. Kapitalfluss aus Finanzierung (Summe 11. bis 12.) 0,00 0,0019. Kapitalfluss III (Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) -528.582,25 0,00

Nachrichtlicher Ausweis von:Finanzmittel am Anfang der Periode 8.723.249,50Finanzmittel am Ende der Periode 8.194.667,25

Kapitalflussrechnung (aggregiert)

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Anlage 5 / 1

Lagebericht der Kasse.HamburgGeschaftsjahr 2018

1. Rahmenbedingungen und Ziele

Die Kasse.Hamburg (K.HH) ist ein Landesbetrieb nach § 106 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung(LHO). Ihr Jahresabschluss wird von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in deren Jah-resabschluss konsolidiert. Die Aufsicht über die K.HH ist in der Finanzbehörde im Amt 2 -Haushalt und Aufgabenplanung - angesiedelt.

Die K.HH ist die zentrale Dienstleistungseinrichtung der FHH in den Bereichen Zahlungsver-kehr und Enterprise-Resource-Planning (ERP). Als Zentral- und Landeshauptkasse nimmt siefür die FHH Zahlungen an, leistet Zahlungen fristgerecht und verantwortet hierfür die Buch-führung und Rechnungslegung. Sie führt Bankkonten für die Dienststellen der FHH und ande-rer Einrichtungen und überwacht die Zuordnung der Zahlungseingänge und Zahlungsaus-gänge. Sie ist das Kompetenz- und Servicezentrum für Buchhaltung und Forderungsmanage-ment sowie für Zahlungsverkehr und Rechnungslegung. Sie stellt somit sicher, dass die FHHjederzeit in der Lage ist, Auszahlungen vorzunehmen und Einzahlungen zu verarbeiten.

In ihrer Eigenschaft als Fachliche Leitstelle Ressourcensteuerung (FL) übt sie die zentralefachliche und technische Betreuung der der Ressourcen steuernden Verfahren der FHH aus.Das Aufgabengebiet umfasst hierbei sowohl die laufende Betreuung und Weiterentwicklungder produktiven Systeme als auch die Begleitung der Realisierung von Neukonzeptionen unddie strategische Entwicklungsplanung der Systemlandschaft.

Im Rahmen ihrer Vollstreckungsaufgaben zieht die K.HH zwangsweise Geld ein oder sichertdie Ansprüche, wenn Geldforderungen nicht rechtzeitig beglichen werden. Maßnahmen zurVermögensermittlung, wie die Abnahme der Vermögensauskunft beim Schuldner oder dieVermögensermittlung bei Dritten, gewinnen zunehmend an Bedeutung und dienen der Vor-bereitung nachfolgender Innen- oder Außendiensttätigkeiten der Vollstreckung.

Die K.HH bietet für die Kernverwaltung und für die Landeseinrichtungen Lösungen für dasgesamte Spektrum einer Buchhaltung an. Die Optimierung der Buchhaltung und der Buch-haltungsorganisation in der FHH bildet dabei ein Kernziel der K.HH. Der Landesbetrieb ge-währleistet die Testierfähigkeit der Jahresabschlüsse bezüglich Ordnungsmäßigkeit undRechtmäßigkeit des Rechnungswesens, indem die Buchhaltung systemseitig organisatorischderart gestaltet wird, dass sie zu uneingeschränkt testierfähigen Jahresabschlüssen führenund zeitnah unterjährige doppische Ergebnisberichte erzeugen. Die Buchhaltung und Buch-haltungsorganisation werden so ausgestaltet, dass sie effizient, effektiv und von hoher Quali-tät sind. Fehleranfällige und zuvor personalintensive Prozesse sollen möglichst zentral ge-steuert und automatisiert ablaufen. Ziel ist die Stärkung fachlicher Ressourcen der Kundenvor Ort durch die Entlastung von operativen Tätigkeiten, die nicht zum Kern der jeweiligenFachaufgabe gehören. Die dezentrale Ergebnisverantwortung bleibt dabei uneingeschränktbeim Kunden erhalten.

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Anlage 5 / 2

2. Rechenschaft über die Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Jahr undwirtschaftliche Lage

2.1 Geschäftsverlauf und Ertragslage

Das Geschäftsjahr 2018 war in den ursprünglichen Kernbereichen des Landesbetriebs, na-mentlich der Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die FHH durch die Zentralkasse, vorrangigdurch einen stabilen Geschäftsverlauf geprägt. Die Erträge im Bereich des Forderungsmana-gements für Dritte sind hingegen deutlich rückläufig.

Aufgrund der soliden Ausstattung mit Eigenkapital wurde die letzte Rate des Betriebszu-schusses für 2018 durch die Finanzbehörde um rd. 365.000 Euro gekürzt.

Nachdem in den Vorjahren das Projekt Herakles in den Linienbetrieb der K.HH übernommenwurde, war das Geschäftsjahr 2018 organisatorisch von keinen größeren Veränderungen ge-prägt. Mit der vollständigen Integration insbesondere des Hamburger Dienstleisters Buchhal-tung (HDB) wurde für den Wirtschaftsplan der Jahre 2019/20 ein Abrechnungsmodell entwi-ckelt, mit dem der bisherige Betriebszuschuss durch Umsatzerlöse abgelöst wird. Dabei han-delt es sich ausschließlich um Binnenerlöse innerhalb der FHH.

Zentralkasse

Im Bereich der Zentralkasse wurde die Zusammenführung des ZRE mit dem Bereich ZentraleDienste (K3) abgeschlossen. Die K.HH verfolgt die Strategie, einen möglichst hohen Digitali-sierungsgrad zu erreichen und betrachtet sich bei der elektronischen Rechnungsverarbeitungbundesweit als Vorreiter im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Sie hat deshalb in 2018 be-reits rd. 100.000 e-Rechnungen in verschiedenen Formaten für die FHH angenommen undweiterverarbeitet. Das Ziel ist der weitere Ausbau dieses Bereichs unter dem Aspekt der Digi-talisierung, um manuelle Prozesse in der Rechnungsbearbeitung und im Forderungsmanage-ment weiter zu reduzieren (Posteingang, Einscannen und Lagerung von Rechnungen undVollstreckungsersuchen) und insbesondere eine durchgängige Lösung von der Bestellung zurRechnungsbezahlung zu erhalten.

Die Kennzahlengrößen der Zentralkasse entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt:

Taggleich aufgeklärte unklare Zahlungseingänge (Quartale)

I/2018 II/2018 III/2018 IV/2018

91% 92 % 90 % 92 %

Die Werte liegen gering unter den im Haushaltsplan der Finanzbehörde festgeschriebenenZielwerten von 95 %.

Taggleich aufgeklärte unklare Zahlungseingänge (Jahre)

2016 2017 2018

Plan 95 % 95 % 95 %

Ist 91 % 91 % 92 %

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Anlage 5 / 3

Die Aufklärung erfolgt zwar weiterhin zeitnah; in der Regel am Folgetag, jedoch konnte trotzeiner Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr das Ziel der taggleichen Aufklärung von 95 %aller unklaren Zahlungseingänge nicht erreicht werden. Um den Zielwert der Kennzahl dau-erhaft wieder erreichen zu können, ist eine technische Verbesserung der Qualität der Datenerforderlich, die über Schnittstellen insbesondere aus neueren Fachverfahren in das SAPVerfahren der Kernverwaltung eingelesen werden. Die K.HH verfolgt deshalb das Ziel, dieERP Infrastruktur der FHH diesbezüglich zu optimieren. Hierbei setzt sie insbesondere auf dieweitere Verbreitung der e-Rechnung. Dies bleibt jedoch eine mehrjährige Aufgabe.

Zentralkasse 2018 2017

Anzahl der Sollstellungen 4.097.119 3.953.590

Anzahl unklarer Zahlungseingänge 235.325 207.175

Versand der Mahnungen 211.501 204.654

Beim Versand der Mahnungen werden nicht nur die Fälle erfasst, welche direkt aus demBuchhaltungssystem SAP erzeugt wurden. Es werden auch die Mahnungen des vorgelager-ten Fachverfahrens für Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWI) in die Auswertung einbezo-gen.

Vollstreckung/Forderungsmanagement

Im Bereich der Vollstreckung stieg die Anzahl der neu bzw. erneut zu bearbeitenden Ersu-chen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz in 2018 um 5,1 % von 166.447 auf 174.926Ersuchen. Die Einnahmen aus Beitreibungen in diesem Bereich um 204.150,85 Euro von1.333.233,66 Euro (2017) auf 1.537.384,51 Euro (2018).

Gleichzeitig sank jedoch die Anzahl der Ersuchen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbei-trag von ARD, ZDF und Deutschlandradio um etwa 3.000 Fälle von 28.620 (2017) auf 25.840(2018). Die Umsatzerlöse in diesem Bereich sind von 840.460,83 Euro (2017) auf 459.320,09Euro (2018) um 381.140,74 Euro gesunken.

Insgesamt ist der Umsatz aus Vollstreckungstätigkeiten und damit verbundenen Auslagener-stattungen von 2.449.142,85 Euro (2017) um 169.241,26 Euro auf 2.279.901,59 Euro (2018)zurückgegangen. Neben dem rückläufigen Fallvolumen im Bereich des Beitragsservices istdies darauf zurückzuführen, dass sich die Suche nach Fachpersonal nach Fluktuationenschwierig gestaltete. Erst nach der mittlerweile erteilten Genehmigung, auch auf dem exter-nen Arbeitsmarkt Personal zu rekrutieren, wird davon ausgegangen, dass die Erlöse in die-sem Bereich in 2019 wieder das Niveau der Vorjahre erreichen.

Zwar sind in 2018 mit 177.911 Abschlüssen mehr Vollstreckungsersuchen nach dem Verwal-tungsvollstreckungsgesetz erledigt worden als im Vorjahr, der offene Fallbestand ist aberdennoch auf 181.627 Ersuchen gestiegen. Dieses ist auf die steigende Zahl der Ersuchen zu-rückzuführen, für die Kontenpfändungen ausgebracht worden sind, die aufgrund von Vor-pfändungen oder unzureichenden Guthaben noch zum keinem Fallabschluss geführt haben.Weitere Maßnahmen sind dennoch nicht nötig, da die Pfändungen der Forderungssicherungund der Unterbrechung der Vollstreckungsverjährung dienen.

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Anlage 5 / 4

Die Umstellung des Abrechnungssystems zum Wirtschaftsplan 2019/20 wird sich auch aufden Bereich der Vollstreckung auswirken. Künftig soll auch die bisher nicht erstattungspflich-tige Kernverwaltung die Kosten für erfolglose Vollstreckungsersuchen tragen. Die Erlöse wer-den in den Folgejahren entsprechend steigen, während der Betriebszuschuss an die K.HH re-duziert wird.

Die Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Vollstreckungsverfahren soll weiter intensiviertwerden. Hiermit kann der Fokus in der Sachbearbeitung stärker auf die Durchführung vonVollstreckungshandlungen im gesetzlichen Sinne (insbesondere Forderungspfändungen unddie Durchführung des Verfahrens zur Abnahme der Vermögensauskunft) gelegt werden.

Durch die bislang erfolgten Weiterentwicklungen stieg die Gesamtzahl der durchgeführtenVollstreckungsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr um weitere rd. 11,5 % auf rd. 321.000Maßnahmen an.

Forderungsmanagement 31.12.2018 31.12.2017

Beitreibungen insgesamt (EUR) 25.917.143 22.124.871

Höhe offener Forderungen (EUR) 52.595.306 56.160.208

Anzahl der offenen Forderungsfälle 189.564 185.127

Durchschnittliche Bearbeitungszeit 13 Monate 11,4 Monate

Beitreibungsquote 49,5 % 49,1 %

Mit dem Wirtschaftsplan 2019 entfällt die Kennzahl „Beitreibungsquote“ und wird durch ei-nen Kostendeckungsgrad ersetzt. In 2018 würde der Kostendeckungsgrad bei rd. 34 % liegen.

Sonstige Ereignisse

Darüber hinaus war das Geschäftsjahr 2018 durch die folgenden Ereignisse geprägt:

· Mit der Übernahme der Buchhaltung der Polizei zum 01.01.2018 wurde der weitereAusbau des Hamburger Dienstleisters Buchhaltung (HDB) und des Zentraler Rech-nungseingangs (ZRE) vervollständigt. Damit sind nun - bis auf die Behörde für Schuleund Berufsbildung (BSB) - alle Behörden und Bezirksämter der FHH Kunden des HDB.Zusätzlich wurde die Gründung des Sondervermögens Schnellbahnausbau betreut.Im Tagesgeschäft des HDB wurden ca. 700.000 Vorgänge mit der DRiVe (DigitalesRechnungswesen in der Verwaltung)-Software abgewickelt. Dabei wurden 7.173 Bu-chungen pro Buchhalter bei einer vorgegebenen Zielkennzahl von 7.000 erreicht.

· Nach dem vollständigen Anschluss der Kernverwaltung an den ZRE wurde im abge-laufenen Geschäftsjahr die Pilotierung der Nutzung durch Landesbetriebe vorberei-tet. Die K.HH und der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen(LIG) werden ab Januar 2019 zunächst ihre Kreditorenrechnungen digitalisieren.

· Das Amt 1 und die K.HH haben ihre Intendanzvereinbarung erneuert und der deutlichgewachsenen Kasse angepasst. Sie beinhaltet im Wesentlichen, dass die K.HH diePersonalverwaltung, die Rechtsabteilung und in Teilen die IT und das Infrastrukturre-ferat als Dienstleister in Anspruch nimmt.

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Anlage 5 / 5

· Die bisherige Personalabrechnung der Landesbetriebe wird vom Projekt „Kooperati-ves Personalmanagement“ (KoPers) mit Beginn des Geschäftsjahres 2019 abgelöstund durch eine gleichnamige Software ersetzt. Neben der Buchhaltung war insbeson-dere die Fachliche Leitstelle für den SAP Landesbetriebsmaster Bereich von Schnitt-stellendefinitionen, -tests und -freigaben sehr intensiv in die Vorarbeiten involviert.Die Personalverwaltung des Landesbetriebs wird durch die Finanzbehörde im Rah-men der o.a. Intendanzvereinbarung durchgeführt.

2.2 Sonderaufgaben und ProjekteNeben dem originären Geschäft als Landeshauptkasse und Zentralbuchhaltung der FHH istdie K.HH mit verschiedenen Projektaufgaben betraut, auch über die Grenzen des Landesbe-triebs hinaus.

2.2.1 Weiterentwicklung und Konsolidierung der ERP Landschaft der FHHIm Fokus der technischen Geschäftsbereiche steht die Umsetzung der für die K.HH relevan-ten Teile der Drucksache 21/8842 („Innovationsfonds Digitale Stadt“: Zustimmung zur Mit-telverwendung und Nachbewilligung von Verpflichtungsermächtigungen nach § 35 LHO). Da-bei steht die Weiterentwicklung und Konsolidierung der ERP Landschaft der FHH im Fokus.Der neu geschaffene Bereich K8 (Multiprojektmanagement) koordiniert und steuert die dar-aus resultierenden Projektaktivitäten. Die K.HH ist für folgende Themen zuständig:

· Optimierung der Hamburgischen Kundenzentren i.S. von Drs. 21/7805 (2,3 Mio. Euro)· Einführung der E-Rechnung (1,8 Mio. Euro)· Modernisierung des Forderungsmanagements (1,0 Mio. Euro)· Fortsetzung Haushaltsmodernisierung (19,412 Mio. Euro)· Betrieb und Weiterentwicklung des BI-Systems (7,988 Mio. Euro)· Optimierung und weitere Automatisierung der Buchhaltung (1,8 Mio. Euro)· Modernisierung des Fachverfahrens INEZ („Integrierte Erfassung und Bearbeitung

von Zuwendungen“) (1,1 Mio. Euro)· Bargeldoptimierung (4,7 Mio. Euro)

Die K.HH verantwortet somit im Rahmen der Drs. 21/8842 über ein entsprechendes Budgetin Höhe von 40,1 Mio. Euro bis Ende 2021.

Das Gesamtprojekt hat ein geplantes Volumen von 58,7 Mio. Euro bis 2025. Mit der im Ge-schäftsjahr 2019 zertifizierten Projekteinsetzungsverfügung wurde die K.HH verpflichtet, inden Jahren 2019 bis 2020 Eigenmittel in Höhe von 4,4 Mio. Euro zu verwenden. Dieser Be-trag ist im Geschäftsjahr in eine entsprechende zweckgebundene Rücklage eingestellt wor-den.

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Anlage 5 / 6

2.2.2 Bezirkliche KundenzentrenDie Bürgerschaft hat auf Antrag der beiden Regierungsfraktionen mit Drs. 21/7805 und Drs.21/9292 eine elf Punkte umfassende Angebotsoffensive für die Hamburger Kundenzentrenbeschlossen. Zur Umsetzung haben Finanzbehörde und Bezirke das Projekt „NeuorganisationKundenzentren in Hamburg“ mit der Zielsetzung eingesetzt, die Bürgerfreundlichkeit derVerwaltung im Sinne der genannten Drucksache durch Schaffung einer effizienten und mo-dernen Kundenzentrumsstruktur zu steigern. Die Finanzbehörde hat im Wesentlichen Perso-nal aus der K.HH mit der Umsetzung der Projektaufgaben beauftragt. Insbesondere ist dasProjekt verantwortlich für:

· Die Optimierung der Organisation der Kundenzentren, einschließlich Aufbau einesLeitstands über alle bezirklichen Kundenzentren.

· Gewinnung und Bereitstellung von Personal, insbesondere vor dem Hintergrund derAusweitung der Öffnungszeiten.

· Errichtung und Betrieb eines temporären Kundenzentrums, um die Wartezeiten aufTermine zu reduzieren.

· umfangreiche Zulieferungen zu diversen Schriftliche Kleinen Anfragen (SKA).

Mit Beschluss der Behördenleitung / Lenkungsgruppe ist das Projekt bereits im abgelaufenenGeschäftsjahr bis zum 31.12.2019 verlängert worden, um den erfolgreich begonnenen Um-stellungsprozess auf eine nachfrageorientierte Angebotsgestaltung bezirklicher Dienstleis-tungen weiter zu begleiten.

Die im Projekt gesammelten Erfahrungen führten darüber hinaus im Geschäftsjahr 2019 zueiner Erweiterung des Auftrags in Bezug auf die Situation in den Ausländerkundenzentrenund einer weiteren Verlängerung auf den 31.12.2020.

2.2.3 Neuorganisation Forderungsmanagement und ZentralkassenwesenHamburg und Task Force Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Die Freie und Hansestadt Hamburg vergibt Leistungen nach dem UVG an unterhaltsberech-tigte Erziehungsberechtigte für die Betreuung von leistungsberechtigten Kindern. Diese Un-terhaltsvorschussleistungen wurden von dem Gesetzgeber 2017 bis auf die Volljährigkeit derunterhaltsberechtigten Kinder ausgedehnt. Dies hat auf der Seite der Forderungen gegen dieeigentlich unterhaltspflichtigen Personen zu einer erheblichen Erhöhung des Fallvolumensgeführt. Das Projekt hat zum Ziel, die Geschäftsprozesse für alle am Forderungseinziehungs-prozess beteiligten Organisationen und Personen zu optimieren und zugleich die Rückhol-quote aus Unterhaltsvorschüssen von derzeit 7 % auf 15 % zu erhöhen. Als weitere Projekt-aufgaben sind die bestehende Kassenorganisation und die jeweilige Aufgabenwahrnehmungauf ihre Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen und ggfs. Vorschläge für eine Neuor-ganisation zu unterbreiten.

Die Projekteinsetzungsverfügung wurde im Geschäftsjahr 2018 erstellt und soll Anfang 2019beschlossen werden.

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Anlage 5 / 7

2.3 Vermögens- und FinanzlageIn der folgenden Übersicht sind die Zahlen der Bilanz zusammengefasst dargestellt:

Die Bilanzsumme beläuft sich zum Jahresende auf 15.005.644,17 Euro(Vorjahr 13.736.880,19 Euro) und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr somit um1.268.763,98 Euro. Die Eigenkapitalausstattung ist um 1.587.699,31 Euro gestiegen. Es wirdbenötigt, um die Weiterentwicklung der ERP-Systeme auch dann zunächst risikofrei fortset-zen zu können, wenn sich im Verlaufe des Projektfortschritts gem. der o.a. Drucksache21/8842 („Innovationsfonds Digitale Stadt“) neue oder veränderte Ansprüche und Rahmen-bedingungen ergeben und in der Umsetzung ein fester Meilenstein bis zur Diskussion desneuen Umfeldes erreicht werden muss. Um auf solche wahrscheinlichen Risiken im Projekt-verlauf agil reagieren zu können ist eine Vorfinanzierung durch den Landesbetrieb der flexi-belste und schnellste Weg. Aus Transparenzgründen wurde im Berichtsjahr eine zweckge-bundene Rücklage in Höhe von TEUR 4.400 im Eigenkapital gebildet.

Bilanz K.HH31.12.2017

(EUR)

31.12.2018

(EUR)

Veränderung

(EUR)

Aktiva

Anlagevermögen 2.248.329,84 2.203.575,63 -44.754,21

Forderungen

Sonstige Vermögensgegenstände

1.785.856,91

2.164,17

3.997.867,47

89.887,09

2.212.010,56

87.722,92

Forderungen gegen die FHH auf-grund von Cash-Clearing 8.722.049,50 8.193.467,25 -528.582,25

Kassenbestand 1.200,00 1.200,00 0,00

Rechnungsabgrenzungsposten 977.279,77 519.646,73 -457.633,04

Bilanzsumme 13.736.880,19 15.005.644,17 1.268.763,98

Passiva

Eigenkapital 8.716.217,78 10.303.917,09 1.587.699,31

Sonderposten für erhaltene In-vestitionszuschüsse

2.142.000,00 2.111.275,65 -30.724,35

Rückstellungen 1.646.315,91 1.725.655,46 79.339,55

Verbindlichkeiten 1.225.404,85 864.795,97 -360.608,88

Rechnungsabgrenzungsposten 6.941,65 0,00 -6.941,65

Bilanzsumme 13.736.880,19 15.005.644,17 1.268.763,98

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Anlage 5 / 8

AktivaTrotz der Anlagenzugänge i.H. von 566.922,89 Euro ist das Anlagevermögen mit einem Buch-wert von 2.203.575,63 Euro (Vorjahr 2.248.329,84 Euro) um 44.754,21 Euro zurückgegan-gen. Dies ist auf Abschreibungen in Höhe von 611.677,09 Euro zurückzuführen. Den Ab-schreibungen stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuschüs-sen in Höhe von 582.934,59 Euro gegenüber (Vorjahr: 238.000,00 Euro). Das Anlagevermögensetzt sich neben der MDG Software (SAP Master Data Governance) aus Lizenzen für die SAPBusiness Suite 4 SAP HANA (SAP S/4HANA) mit einem ursprünglichen Beschaffungswert von2.380.000,00 Euro, Betriebs- und Geschäftsausstattungsgegenständen, sowie (auslaufenden)sammelpostengeführten Gütern von geringem Wert zusammen.Die in 2018 erfolgten Anlagenzugänge in Höhe von 566.922,89 Euro gehen insbesondere aufo. g. MDG-Software (499.598,30 Euro), die Beschaffung von technischen Anlagen undMaschinen für den ZRE (64.160,38 Euro, insbesondere für Multifunktionsgeräte und Hoch-leistungsscanner) zurück. Die sonstigen Anlagenzugänge bestanden aus Büro- und Geschäfts-ausstattung (3.164,21 Euro).

Die Forderungen in Höhe von 3.997.867,47 Euro liegen deutlich über dem Vorjahresniveau(1.785.856,91 Euro) und sind um 2.212.010,56 Euro gestiegen. Dies ist im Wesentlichen aufEinzelposten im Zuge der Rechnungsumstellung bei Dataport und abgeforderte, aber nochnicht ausgezahlte konsumtive Projektmittel (Entsperrungsdrucksache Innovationsfonds, Pro-jekte KUZ und ERP 4.0) zurückzuführen.Die liquiden Mittel des Landesbetriebs betrugen zum Jahresende 8.194.667,25 Euro und la-gen damit um 528.582,25 Euro unter dem Vorjahr (8.723.249,50 Euro). Gleichwohl befindensich die liquiden Mittel zum Jahresende wie in den Vorjahren auf vergleichsweise hohem Ni-veau, da dem Landesbetrieb die Einnahmen und Erstattungen in der Regel zum Jahresendezufließen und zu Beginn des neuen Jahres die Liquidität zur Begleichung der üblicherweiseim ersten Quartal eingehenden hohen IT-Rechnungen benötigt wird.

Darüber hinaus werden die Mittel weiterhin benötigt, um die seit 2016 begonnenen notwen-digen Modernisierungsprozesse durchführen zu können. Dabei handelt es sich insbesondereum die Standardisierung der heterogenen SAP-Systeme FHH mit dem Ziel einer langfristigenKostenreduktion. Darüber hinaus wird die fortgesetzte Anpassung der bestehenden Ge-schäftsprozesse und Organisationsabläufe des Landesbetriebs an die Anforderungen einesmodernen Dienstleistungsunternehmens zu Anpassungskosten führen, die aus der Liquidi-tätsreserve des Landesbetriebs bezahlt werden müssen. Insgesamt erhöhte sich das Umlauf-vermögen gegenüber dem Vorjahr um 1.771.151,23 Euro auf insgesamt auf12.282.421,81 Euro (Vorjahr 10.511.270,58 Euro). Dies ist auf die o.a. Forderungen zurückzu-führen.

Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 519.646,73 Euro (Vorjahr 977.279,77 Euro)geht im Wesentlichen auf die Beamtenbezüge für Januar 2019 zurück, die bereits Ende De-zember vom Geschäftskonto der K.HH abgebucht wurden. Der Rückgang um457.633,04 Euro ist auf eine geänderte Buchung im Zuge der Umstellung des Personalab-rechnungssystems der FHH zurückzuführen. Im Vorjahr wurde der Landesbetrieb im Dezem-ber mit allen Bezügebestandteilen belastet, während in diesem Geschäftsjahr lediglich die in2018 fälligen Beträge abgegrenzt werden mussten (i.d.R. Nettobezüge).

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Anlage 5 / 9

PassivaAuf der Passivseite stieg das Eigenkapital ergebnisbedingt von 8.716.217,78 Euro (2017) um1.587.699,31 Euro auf 10.303.917,09 Euro. Innerhalb des Eigenkapitals veränderte sich dasGrundkapital von 243.652,51 Euro auf 28.441,17 Euro um 215.211,34 Euro, aufgrund derÜbernahme von Aufgaben des Projekts Herakles und den damit verbundenen Verpflichtun-gen.

Trotz des Auslaufens von Altersteilzeit (ATZ)-Zusagen stiegen die Rückstellungen im Wesent-lichen aufgrund von höheren Urlaubs- und Jubiläumsrückstellungen auf insgesamt1.725.655,46 Euro (Vorjahr: 1.646.315,91 Euro). Im Vorjahr wurden letztmalig Rückstellun-gen für Altersteilzeit (Blockmodell) in Höhe von 61.363,00 Euro gebildet. Gemäß den Verwal-tungsvorschriften zu § 106 LHO sind Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen nachMaßgabe des § 249 HGB nicht mehr zu bilden.

Die Summe der Verbindlichkeiten reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um360.608,88 Euro von 1.225.404,85 Euro (2017) auf 864.795,97 Euro (2018). Bei allen beste-henden Verbindlichkeiten handelt es sich um kurzfristige Verpflichtungen, die erst im Folge-jahr fällig sind.

2.4 Gewinn- und Verlustrechnung, JahresergebnisseDie K.HH erzielte im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 4.558.043,94 Euro(Vorjahr 4.600.571,08 Euro) und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 5.094.192,02 Euro(Vorjahr 1.660.143,79 Euro).

Der Unterschied bei den sonstige betriebliche Erträgen in Höhe von 3.434.048,23 Euro gehtim Wesentlichen auf eine Zunahme der Kostenerstattungen i.H. von 2.842.341,11 Euro (von777.907,41 Euro auf 3.620.248,52 Euro) im Zuge von Projekttätigkeiten im Rahmen der Er-stattung der konsumtiven Projektmittel (Entsperrungsdrucksache Innovationsfonds, ProjekteKUZ und ERP 4.0) zurück. Darüber hinaus sind die periodenfremden Erträge auf 765.442,11Euro gestiegen. Die sonstigen Erträge in diesem Bereich veränderten sich zudem von4.771,94 Euro auf 8.933,38 Euro um 4.161,44 Euro.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist zudem die Auflösung von Sonderposten in Höhevon 582.934,59 Euro (Vorjahr 238.000,00 Euro) enthalten. Hierbei handelt es sich um die vonder Finanzbehörde bezuschussten SAP S/4HANA Lizenzen sowie um Zuschüsse für die 2018aktivierte MDG Software und im geringeren Umfang einen beschafften Hochleistungsscan-ner. Diesen Erträgen stehen entsprechende Abschreibungen im Aufwand entgegen. Umge-kehrt sind die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen um 259.469,29 Euro auf66.644,52 Euro gesunken.

Die Erlöse aus Vollstreckungstätigkeiten einschließlich Auslagenerstattungen sind von2.449.142,85 Euro auf 2.279.901,59 Euro um 169.241,26 Euro gesunken. Dies liegt insbeson-dere an dem bereits erläuterten Rückgang von Erlösen aus der Vollstreckung für den Bei-tragsservice, der von den anderen Erträgen in diesem Bereich nicht vollständig kompensiertwerden konnte. Die sonstigen Umsatzerlöse sind mit 633.441,08 Euro (Vorjahr673.853,45 Euro) um 40.412,37 Euro leicht gesunken. Die Erträge aus der Bereitstellung ERPsind von 824.812,11 Euro auf 945.916,88 Euro um 121.104,77 Euro gestiegen. Die Erlöse ausBuchhaltungstätigkeiten und der Führung von Geschäftskonten sind von 652.762,67 Euro auf698.784,39 Euro um 46.021,72 Euro ebenfalls leicht gestiegen.

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Anlage 5 / 10

In der Summe reduzierten sich die Umsatzerlöse leicht von 4.600.571,08 Euro um42.527,14 Euro auf 4.558.043,94 Euro.

Die Erlöse konnten somit gegenüber dem Vorjahr von 6.260.714,87 Euro auf9.652.235,96 Euro um 3.391.521,09 Euro erhöht werden. Bereinigt um die oben beschriebe-nen Effekte aus den sonstigen betrieblichen Erträgen bleiben die Erlöse im Vergleich zumVorjahresniveau stabil.

Die Aufwendungen stiegen innerhalb des Ergebnisses nach Steuern von 45.064.050,58 Euroauf 47.545.274,41 Euro um 2.481.223,83 Euro an. Dies ist im Wesentlichen auf einen von19.588.986,41 Euro auf 21.317.538,58 Euro um 1.728.552,17 Euro gestiegenen Materialauf-wand zurückzuführen. Hierbei handelt es sich um IT-Kosten der Fachlichen Leitstelle für dieBereitstellung der ERP Infrastruktur der FHH. Darüber hinaus stieg der Personalaufwand von20.540.693,08 Euro auf 20.908.990,19 Euro um 368.297,11 Euro sowie die Abschreibungenvon 273.169,31 Euro auf 611.677,10 Euro um 338.507,79 Euro. Die sonstigen betrieblichenAufwendungen veränderten sich nur leicht von 4.661.201,78 Euro auf 4.707.068,54 Euro um45.866,76 Euro.

Insgesamt ergibt sich durch die Kumulation der Erträge und Aufwendungen ein um910.297,26 Euro gestiegenes Betriebsergebnis von - 37.893.038,45 Euro(Vorjahr: -38.803.335,71 Euro).

Die Zuweisungen aus dem Haushalt der FHH sanken von 41.209.721,54 Euro auf39.695.949,10 Euro um 1.513.772,44 Euro. Dies ist insbesondere auf geringere Abforderun-gen aus dem Einzelplan 9.2 zurückzuführen. Sie waren im Vorjahr 2017 aufgrund eines Son-dereffekts erhöht. Darüber hinaus wurde die letzte Rate des Betriebszuschusses in der letz-ten Periode 2018 reduziert.

Das Finanzergebnis des Landesbetriebs enthält keine Posten. Da die Altersteilzeit ausgelau-fen ist, sind auch keine korrespondierenden Zinsaufwendungen mehr entstanden.

2017(EUR)

2018(EUR)

Veränderung(EUR)

Betriebsergebnis -38.803.335,71 - 37.893.038,45 910.297,26

Finanzergebnis -2.195,00 0 2.195,00

Zuweisungen ausdem Haushalt 41.209.721,54 39.695.949,10 -1.513.772,44

Jahresüberschuss 2.404.190,83 1.802.910,65 - 601.280,18

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Anlage 5 / 11

Der Jahresüberschuss des Landesbetriebs hat sich entsprechend gegenüber dem Vorjahr um601.280,18 Euro reduziert. Dieser Rückgang ist gewollt, da der Landesbetrieb nicht auf dau-erhafte Jahresüberschüsse angelegt ist und dies in seiner Wirtschaftsplanung auch nicht vor-sieht. Der hohe Überschuss ist somit als Ausnahme zu betrachten.

2.5 Kapitalflussrechnung

Die Finanzlage stellt sich nach dem Ergebnis der Kapitalflussrechnung wie folgt dar:

Kapitalfluss (aggregiert) 2018(EUR)

2017(EUR)

Veränderung(EUR)

Kapitalfluss I aus laufenderGeschäftstätigkeit -513.869,60 3.476.163,46 -3.990.033,06

Kapitalflussaus Investitionen -14.712,65 -35.639,05 20.926,40

Kapitalfluss II nachInvestitionstätigkeit -528.582,25 3.440.524,41 -3.969.106,66

Kapitalflussaus Finanzierung 0,00 0,00 0,00

Kapitalfluss III(Ergebnis aus I+II) -528.582,25 3.440.524,41 -3.969.106,66

Die Kapitalflussrechnung weist mit -528.582,25 Euro ein negatives Ergebnis aus. Die Finanz-mittel des Landesbetriebs verringerten sich entsprechend im Verlauf des Geschäftsjahresvon 8.723.249,50 Euro auf 8.194.667,25 Euro.

2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Zur Steuerung der Aktivitäten im Hinblick auf die Ziele des Landesbetriebs nutzt die K.HHverschiedene Leistungsindikatoren. Die wesentlichen Steuerungsindikatoren sind:

Finanzielle Leistungsindikatoren· Höhe der Umsatzerlöse· Höhe der Aufwendungen

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren· Taggleich aufgeklärte unklare Zahlungseingänge· Beitreibungsquote im Forderungsmanagement (ab 2019 Kostendeckungsgrad im For-

derungsmanagement)· Anzahl der Buchungen pro Buchhalterin / Buchhalter

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Anlage 5 / 12

Außerhalb des Kernbereichs der K.HH darüber hinaus im Bereich der bezirklichen Kunden-zentren

· Durchschnittlich angebotenes Terminvolumen pro Woche

Die Entwicklung der Indikatoren ist im Geschäftsverlauf sowie in der Ertrags-, Finanz- undVermögenslage erläutert

3. Risiko- und Chancenbericht

Als Teil der FHH ist die K.HH mittelbar von den Risiken des Konzerns betroffen. Insbesonderekonjunkturelle Schwankungen mit ihren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen aber auchneue politische Schwerpunktsetzungen oder Gesetzesänderungen haben Folgewirkungen füralle Einrichtungen der FHH, die sich in Einsparverpflichtungen niederschlagen. Für eine aus-führliche Darstellung der künftigen generellen Risiken und Chancen wird auf den Geschäfts-bericht der FHH verwiesen.

Die K.HH ist ein Dienstleistungsbetrieb mit sehr unterschiedlichen Aufgaben, die teilweisesehr komplex sind. Sie ist zwingend darauf angewiesen, über einen Bestand hochqualifizier-ten Fachpersonals zu verfügen. Dies gilt insbesondere sowohl für die mittlere Führungs-ebene in den operativen Bereichen wie Buchhaltung und Vollstreckung, als auch für dieFachlichen Leitstellen mit ihrem Bedarf an projektorientieren IT-Spezialisten. Wenn dies bei-spielsweise aufgrund der der K.HH vorgegebenen Bezahlstruktur nicht gelingt, drohen – wiezuletzt beim Forderungsmanagement – rückläufige Umsatzerlöse oder ein Reputationsscha-den für die FHH, wenn beispielsweise Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden. Im Be-reich der Fachlichen Leitstellen könnten ohne entsprechende Fachkräfte die Ziele des Senatsim Bereich der Weiterentwicklung der ERP Landschaft verfehlt werden.

Die Beauftragung der K.HH mit Projektaufgaben außerhalb des eigentlichen Kerngeschäftsbindet auf der Management- und Geschäftsführungsebene erhebliche Kapazitäten. Diesführt zu einer besonderen persönlichen Beanspruchung der betroffenen Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter.

Darüber hinausgehende, spezielle Risiken der K.HH sind momentan nicht ersichtlich.

Chancen sieht die K.HH in der Ausweitung des Dienstleistungsangebotes im Bereich derBuchhaltung und benachbarten Themenfeldern wie z.B. der Digitalisierung und Beschaffung.Diese Leistungen erstrecken sich ausschließlich auf die Kernverwaltung der FHH und Landes-einrichtungen gem. § 106 LHO, so dass es sich bei der Angebotserweiterung um Binnenum-sätze der FHH handelt.

Die Vermögens- und Finanzlage des Landesbetriebs Kasse.Hamburg ist unter den jetzigenBedingungen als stabil und ausreichend anzusehen. Im Vergleich zum direkten Vorjahr ha-ben sich keine wesentlichen Veränderungen sowohl in der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage als auch für den Stellenplan ergeben. Im Vorjahresvergleich ist beispielsweise die durch-schnittliche Zahl der aktiv Beschäftigten mit 347 Personen nahezu konstant geblieben (2017= 340). Im Laufe des Jahres 2019 werden weitere Stellenbesetzungen durchgeführt, um dieZiele des Projekts „Neuorganisation Forderungsmanagement und Zentralkassenwesen Ham-burg und Task Force UVG“ zu erreichen.

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Anlage 5 / 13

Durch die Zentralisierung der Betreuung der ERP-Systeme und der Buchhaltungsdienstleis-tungen im Landesbetrieb K.HH nach Beendigung der beiden Projekte SNH und Herakles siehtdie K.HH große Chancen in der Realisierung von synergiegewinnender Buchhaltung und derzugehörigen IT-Komponenten. Die IT-Themen Planung, Bewirtschaftung, Abrechnung, Detail-reporting, Buchhaltung und Digitalisierung des Haushalts- und Rechnungswesens sind seit2017 in einer Organisationseinheit gebündelt und können zentral aufeinander abgestimmt,standardisiert und einheitlich gesteuert werden. Der Landesbetrieb sieht daher in diesenAufgabengebieten erhöhte Chancen für schnelle, optimierte Geschäftsprozessentwicklun-gen. Die K.HH verspricht sich hiervon Qualitätsverbesserungen und Kostensenkungen für dieFHH.

Dies geschieht im Einklang mit der in der Drucksache 21/8842 beschlossenen Digitalisie-rungsstrategie der FHH. Die Eigenkapitalausstattung dient der im Zuge der Umsetzung erfor-derlichen Flexibilität.

4. PrognoseberichtIm Vergleich der Geschäftsjahre 2017 und 2018 sind die Aufwendungen in den BereichenPersonal- und Geschäftsbetrieb vergleichsweise stabil geblieben. Die K.HH geht für die Folge-jahre von einem Personalaufwand von voraussichtlich 24,9 Millionen Euro aus. Der geplanteZuschussbedarf des Landesbetriebs wird sich in 2019 auf 22,125 Mio. Euro deutlich reduzie-ren (38,193 Mio. Euro für das Jahr 2018), da Teile des ehemaligen Betriebszuschusses inForm einer Eckwerteverlagerung in den Behörden im Haushaltsplan der FHH veranschlagtworden sind (für 2019 insgesamt 19,667 Mio. Euro). Die K.HH wird diesen Betrag nun für ihreDienstleistungen insbesondere in den Bereichen Buchhaltung und Forderungsmanagement(Vollstreckung) der Kernverwaltung in Rechnung stellen. Somit werden aus Sicht der K.HHdie Binnenumsätze aus der FHH steigen.

Als Betreiberin der ERP Systemlandschaft der FHH ist die K.HH weiterhin in besonderemMaße gefordert, im Rahmen der Strategie „Digital First“ (Senatsdrucksache Nr. 2016/03060vom 11.10.2016) an der Modernisierung der IT Systeme der FHH gestaltend mitzuwirken.Deren Weiterentwicklung und Ausprägung im Sinne einer bürgerfreundlichen und modernenVerwaltung wird auch in den folgenden Jahren ein Schwerpunktthema des Landesbetriebssein und insbesondere in den technisch orientierten Geschäftsbereichen das Leitmotiv dar-stellen. Um im laufenden Entwicklungsprozess agil reagieren zu können, ist eine hohe Aus-stattung mit Eigenkapital erforderlich.

Die Finanzbehörde plant für den seit 2014 stark gewachsenen Landesbetrieb die Einrichtungeines Verwaltungsrats. Die K.HH wird sich parallel organisatorisch neu aufstellen, um die In-tegration und Konsolidierung aller Geschäftsbereiche auf die gewachsenen Anforderungenanzupassen.

Darüber hinaus wird sich die K.HH weiter auf die Optimierung und Weiterentwicklung derbetreuten ERP IT-Systeme fokussieren.

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen.Die Geschäftsprozesse des Betriebes werden weitest möglich digitalisiert. Beispielsweisewird in 2019 der elektronische Rechnungseingang stufenweise auch im Bereich des eigenenWirtschaftsplans pilotiert und eingeführt. Hierfür werden die bisherigen Geschäftsprozesseanalysiert und entsprechend angepasst.

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Anlage 5 / 14

Prozesse mit Dritten sollen papierlos und ortsungebunden verarbeitet werden können, umdie Bearbeitungszeiten weiter zu verkürzen und die Kundenzufriedenheit zu steigern. Im Be-reich der Buchhaltung soll die weitere Erhöhung des Volumens an E-Rechnungen das papier-gebundene Rechnungsaufkommen der Stadt deutlich absenken. Die Einführung der E-Rech-nung erfolgt auch im Rahmen der gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des eu-ropäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentli-chen Aufträgen (E-Rechnungsrichtlinie), welche seit dem 27. November 2018 anzuwendenist.

Im Forderungsmanagement der K.HH wird im Projekt „Neuorganisation Forderungsmanage-ment und Zentralkassenwesen Hamburg und Task Force UVG“ die Effizienz des Forderungs-einzugs sowie Reduzierung von Schnittstellen im Kassengeschäft und die Erhöhung der Rück-holquote aus Unterhaltsvorschüssen auf 15 % angestrebt.

Insgesamt sollen auch im Bereich des Forderungsmanagements webbasierte Kommunikati-ons-, Informations- und Bearbeitungsmöglichkeiten intensiviert werden, um die Aktualitätder Datenqualität der Auftraggeber und Zahlungspflichtigen zu erhöhen. Angestrebte Zieledieser Maßnahme sind die nachhaltige Steigerung des Einnahmevolumens für den Landesbe-trieb und die stetige Verbesserung der Zielgenauigkeit der eingeleiteten Vollstreckungsmaß-nahmen.

Die zunehmende Digitalisierung und Automation des Rechnungswesens sowie die Verein-heitlichung der Finanzbuchhaltungsverfahren der FHH werden die Entwicklungen in der K.HHauch in den kommenden Jahren somit maßgeblich bestimmen.

Hamburg, den 29. März 2019

Landesbetrieb Kasse.Hamburg

Jan Schoenrock

Geschäftsführer

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Anlage 6 / 1

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Landesbetrieb Kasse.Hamburg, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Landesbetrieb Kasse.Hamburg, Hamburg, – beste-

hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapi-

talflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie

dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden –

geprüft Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Landesbetrieb Kasse.Hamburg,

Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen,

für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den VV zur LHO so-

wie den haushaltsrechtlichen Regelungen zum Wirtschaftsplan und vermittelt unter Be-

achtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli-

chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Landesbe-

triebs zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-

nuar bis zum 31. Dezember 2018 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des

Landesbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit

dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen

gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

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Anlage 6 / 2

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung

mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-

wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des

Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Be-

stätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Landesbetrieb unabhän-

gig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor-

schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit

diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-

fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsur-

teile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters sowie der Aufsicht führenden Behörde für den

Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jah-

resabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen

Vorschriften, den VV zur LHO sowie den haushaltsrechtlichen Regelungen zum Wirtschafts-

plan in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter

Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen

Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landesbe-

triebs vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol-

len, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-

rung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermögli-

chen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-

lungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich,

die Fähigkeit des Landesbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.

Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortfüh-

rung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür

verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der

Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege-

benheiten entgegenstehen.

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Anlage 6 / 3

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,

der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Landesbetriebs vermittelt sowie in allen

wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzli-

chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-

treffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen

und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines

Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor-

schriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im

Lagebericht erbringen zu können.

Die Aufsicht führende Behörde ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungsle-

gungsprozesses des Landesbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-

richts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage-

berichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss

als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel-

lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Lan-

desbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie

mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen ge-

setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-

lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungs-

urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass

eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts-

prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstel-

lungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich

angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insge-

samt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt-

schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

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Anlage 6 / 4

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische

Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeab-

sichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und

führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prü-

fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-

fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge-

deckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches

Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-

lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten

internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun-

gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen

Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksam-

keit dieser Systeme des Landesbetriebs abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rech-

nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter

dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Ver-

treter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh-

menstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine we-

sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht,

die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Landesbetriebs zur Fortführung der Unter-

nehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine we-

sentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da-

zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen

oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modi-

fizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum

unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder

Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Landesbetrieb seine Unterneh-

menstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses

einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-

schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der

deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-

sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Landesbetriebs

vermittelt.

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Anlage 6 / 5

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset-

zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Landesbetriebs.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zu-

kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter

Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An-

gaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach

und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen

Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben so-

wie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches

unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten

Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten

Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein-

schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung

feststellen.

Hamburg, 23. April 2019

Ebner Stolz GmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Jens Engel Silke Ammenwerth

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin