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VERBANDSGEMEINDE ALTENKIRCHEN(WESTERWALO)
LARMAKTI ONSPLAN
Inhaltsverzeichnis
1.
1.1
1 .2
1 .3
1 .4
Allgemeines ......... .......... . . .............. . ....... .. ...... . ........... ....... ..... . ... ........ .. . . .....
Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen. Haupteisenbahnstreckenoder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind.
Für die Aktionsplanung zuständige Behörde......
Rechtlicher Hintergrund ..".....
Geltende Grenzwerte ....................
4
2.
2. 1
2.2
2.3
2.3. 1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.5
2.3.6
2.3.7
2.3.8
Bewertung der Ist-Situation.................................................Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind ..............
Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
Ortsgemeinde Kircheib.
Ortsgemeinde Rettersen
Ortsgemeinde Hasselbach.".............."..
Ortsgemeinde Weyerbusch ."................"
Ortsgemeinde Birnbach ..
Ortsgemeinde Helmenzen
Kreisstadt Altenkirchen
Ortsgemeinde Ingelbach
Ubrige Ortsgemeinden......
16
18
20
22
24
30
32
3.
3.1
3.] . 1
3.1 .23.1 .3
3.1 .43.2
3.3
Maßnahmenplanung
Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung .
Ortsgemeinde Kircheib.
Ortsgemeinde Rettersen .
Ortsgemeinde Weyerbusch..
Ortsgemeinde Helmenzen
Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünfjahre.
Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz für dienächsten fünfjahre """""""
Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen"".
Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betrogenen Personen
32
32
33
34
35
37
37
3.4
3.5
38
38
.42
Seite 2
4.
4. 1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Formelle und finanzielle Informationen ............................
Datum der Aufstellung des Aktionsplans.
Datum des Abschlusses des Aktionsplans.
Mitwirkung der Offentlichkett / Protokoll der öffentlichen Anhörungen
Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans :
Kosten für die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans .
Link zum Aktionsplan im Internet
4242
.42
42
43
.43
.43
Anlage l
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Lärmkartierung L.J" 2012..
Lärmkartierung L"icht 20] 2
Lärmkartierung L.i" 20] 7..
Lärmkartierung Lnight 2017.
44
.45
46
47
Seite 3
Aktionsplan gemäß $ 47d Bundes-Immissionsschutzgesetzder Verbandsgemeinde Altenkirchen
1.
1 .1
Allgemeines
Beschreibung der Gemeinde sowie der Hauptverkehrsstraßen, Haupt-eisenbahnstrecken oder Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zuberücksichtigen sind
Im Norden von Rheinland-Pfalz liegt die rund 23.000 Einwohner zählende VerbandsgemeindeAltenkirchen (Westerwald) mit rund l0.300 Wohnungen in rund 7.000 Gebäuden. Sie umfasst mitder Kreisstadt Altenkirchen und ihren 41 0rtsgemeinden ein insgesamt 153,57 km' großes Gebietund gehört zum Landkreis Altenkirchen
Mittelpunkt und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde6.500 Einwohner.
st die Kreisstadt Altenkirchen mit ihren ca
Im Nordwesten grenzt die Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) an Nordrhein-Westfalenan. Des Weiteren grenzen die Verbandsgemeinden Wissen, Hamm/Sieg und FlammersfeldAsbach und Puderbach im Landkreis Neuwied und Hachenburg im Westerwaldkreis an.
sowie
m
Altenkirchen ist über die Bundesstraßen 8, 256 und 414 gut und direkt zu erreichen
In der Verbandsgemeinde Altenkirchen dominiert die landwirtschaftliche Nutzfläche.Siedlungscharakter ist ländlich geprägt. Es gibt einzelne Industrie- und Gewerbestandorte.
der
1.2 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen(Westerwald)Rathausstraße 1 35761 0 Altenkirchen
Amtlicher Gemeindeschlüssel 07 1 32 01
Telefon: 0 26 81 / 85 -- 0
Fax: 0 26 81 / 7] 22
E-Mail:
Internet:
1 .3 Rechtlicher Hintergrund
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäßImmissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne aufzustellen. mit denenLärmauswirkungen geregelt werden.
$$ 47a-f Bundes-Lärmprobleme und
Die VerpHichtung zur Aufstellung von Lärmaktiansplänen gilt gemäß $ 47 d BImSchG für sämtlicheBallungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken undG roßflughäfe n
Seite 4
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) ist im Bereich von Hauptverkehrsstraßen zurErstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Hauptverkehrsstraßen im Sinne derUmgebungslärmrichtlinie sind Bundesfernstraßen, Landesstraßen und sonstige grenzüberschreitendeStraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr. d. h. einerdurchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von 8.21 9 Kraftfahrzeugen. Nicht klassiftzierteStraßen (z. B. Gemeindestraßen) werden in der Richtlinie bzw. im BImSchG somit nichtberücksichtigt, ebenso wie klassifizierte Straßen unter den Kartierungsgrenzen.
Durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) wurdengezählten Straßenabschnitte in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt
die Zähldaten ftlr alle
Hauptverkehrsstraßen, welche die o. g. Voraussetzungen erfüllen und für die ein Lärmaktionsplan zuerstellen ist. sind in der Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald)
Kartierung 201 2Bundesstraße 8
im Bereich der Ortsdurchfahrten Kircheib.Helmenzen und Altenkirchen
Rettersen, Hasselbach, Weyerbusch, Birnbach
Bundesstraße 256
im Bereich der Ortsdurchfahrten Altenkirchen, Mammelzen, Eichelhardt, leert und Helmeroth
Bundesstraße 41 4
m Bereich der Ortsdurchfahrten Altenkirchen und Ingelbach
Kartierung 201 7
Bundesstraße 8
m Bereich der Ortsdurchfahrten Kircheib.Helmenzen und Altenkirchen
Rettersen. Hasselbach, Weyerbusch, Birnbach
Bundesstraße 4] 4m Bereich der Ortsdurchfahrten Altenkirchen und Ingelbach
In der Lärmkartierung 2017 wurden alle modellierten Straßen, die nicht die Kriterien fürHauptverkehrsstraßen erfüllten, einer getrennten Berechnung der Belastungen der Gruppe dersonstigen Straßen zugeordnet. Der Kartierungsumfang dieser sonstigen Straßen beinhaltet alleBundesautobahnen und ausgewählte Bundes- oder Landesstraßen mit einer DTV von weniger als8.219 Kfi. alle Kreisstraßen ab einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von über8 219 Kraftfährzeugen sowie die oben erwähnten kommunalen Straßen. Für die Verwendung in derLärmaktionsplanung wurden die Belastungen durch alle Straßen, also einschließlich aller sonstigenStraßen, ermittelt. Für die Meldung an die EU wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dieBelastungen, welche nur durch die Hauptverkehrsstraßen verursacht werden, gesondert ohne dieBelastungen der sonstigen Straßen ermittelt
Nach der neuesten Datenerhebung liegt die Bundesstraße 256 unter der Kartierungspflicht. Einjährliches Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen bzw. ein DTV von 8.21 9 Kfzlag nach der aktuellen Datenerhebung hier nicht mehr vor. Der Streckenabschnitt wurde allerdings inder Tabelle über die Betro#enheit durch alle kartierten Straßen, also einschließlich der sonstigenStraßen, eHasst
1 .4 Geltende Grenzwerte
Die Grenz- und Richtwerte nach deutschem Recht können für eine Bewertung der Lärmsituation zurOrientierung herangezogen werden. Sie beruhen auf anderen Ermittlungsverfahren als diestrategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie und sind daher nicht direktvergleichbar mit den dort als LDEN 5 und LNight 6 dargestellten Werten. Im Einzelfall sind daher zurPrijfung der Immissionsgrenz- und -richtwerte Berechnungen für den jeweiligen Immissionsort
notwendig. Eine überschlägige Ubertragung der nationalen Grenzwerte auf LDEN und LNight wurdedurch das Bundesumweltministerium durchgeführt (vgl. "Hinweise zur Lärmkartierung" der Bund /länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz).
Anwendungsbereich Grenzwerte für die
Lärmsanierung anStraßen in der Baulastdes Bundes und desLandes'
Grenzwerte für denNeubau oder diewesentlicheAnderung vonStraßen- undSchienenwegen(Lärmvorsorge) :
Richtwerte für
Anlagen im Sinne desBImSchG, deren
Einhaltung sicherge-gestellt werden soll 4
Bei der
Lärmsanierung imSchienenverkehrwerden die under.änderten Immissions-
grenzwerte herangezogen (Angaben inKlammern) :
Tagn dB(A)
Nacht
in dB(A)Tag
in dB(A)Nacht
in dB(A)Tag
in dB(A)Nacht
in dB(A)
Krankenhäuser. Schulen.Altenheime, Kurgebiete
Nutzung
ö7 (60 57 (57) 57
59
59
64
69
45
50
55
60
65
70
reine Wohngebiete 67 (67)
67 (67)
57 (57)
57 (57)
49
allgemeine Wohngebiete 40
45
50
70
DoH., Misch- undKerngebiete 69 (69)
72 (72)
59 (59)
62 (62)Gewerbegebiete
Industriegebiete
Die Auslösewerte (früher Immissionsgrenzwerte) in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen inder Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 für die Lärmsanierung wurden 2010 um 3 dB(A) abgesenkt Mit Schreiben desMinisteriums für Wirtschaft und Verkehr. Landwirtschaft und Weinbau vom 26.05.2010 wurde dies auch in Rheinland-Halz umgesetzt.
' Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen der Lärmsanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
3 Verkehrslärmschutzverordnung - 1 6. BImSchV)vom 12.06.1 990 (BGBI. l S. 1 036) in der aktuellen Fassung't Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - (TA Lärm) vom 26.08.1 998 (GABI Nr. 26/1 998 S. 503) in der aktuellen
' Lärmindex Lden (Day-Evening-Night) -- bezieht sich auf den Tag-, Abend- und Nachtzeitraum, insgesamt 24 StundenTag - 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr / Abend - 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr / Nacht -- 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
' Lärmindex Lnight (Night) -- bezieht sich auf den Nachtzeitraum, insgesamt 8 Stunden - 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
assung
Seite 6
2. Bewertung der Ist-Situation
2.1 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
Die Daten sind bei derBetroffenheitstabellen auf hl
Erarbeitung der Lärmkarten ermittelt worden und können den!bungslaerm.rlp.de entnommen werden.
Kartierung 201 2Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten MenschenLDEN dB(A) Belastete Menschen :
StraßenlärmL~:Ö. dB(A)
über 55 bis 60
über 60 bis 65
über 65 bis 70
über 70 bis 75
über 75
Summe
] .700
] .200
900
400
0
4.200
über 50 bis 55
über 55 bis 60
über 60 bis 65
über 65 bis 70
über 70
Summe
] .300
1 .100600
0
0
3.000
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen, Wohnungen, Schulenund Krankenhäuser
L..E~ dB(A)
55 - 65 dB(A) LOEN
65 - 75 dB(A) LOHN
über 75 dB(A) Loew
Summe
Fläche in kmz Wohnungen Schulen Krankenhäuser
0
0
0
0
8,59
2, 18
0,36
1 ],13
2.000
600
0
2.600
0
0
0
0
Kartierung 201 7Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten MenschenLoew dB(A) l Belastete Menschen --
Straßenlärm
über 55 bis 60
über 60 bis 65
über 65 bis 70
über 70 bis 75
tiber 75
Summe
400
300
200
100
0
l .ooo
über 50 bis 55
über 55 bis 60
über 60 bis 65
über 65 bis 70
über 70
Summe
300
300
100
0
0
700
Geschätzte Zahl der von Lärm an Hauptverkehrsstraßen belasteten Flächen, Wohnungen, Schulenund Krankenhäuser l
Lo:~ dB(A)
55 - 65 dB(A) LDEN
65 - 75 dB(A) Loew
Über 75 dB(A) LDEN
Summe
5,39
1.37
0, 13
6.89
Die Anzahl der Wohnungen wurde aus der Zahl der Einwohner pro Gebäude abgeleitet Bei der Zahl der Schulen undKrankenhäuser wurde die Zahl der Gebäude der jeweiligen Einrichtung berücksichtigt
2.2 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind
Lärmaktionspläne sind aufzustellen, wenn die Lärmkartierung ein ,,Lärmproblem" identifiziert. Einsolches liegt zumindest dann vor, wenn mehr als einzelne Wohngebäude, Schulen, Krankenhäuseroder Kindertagesstätten entsprechend hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind
Die WHO (Night Naße Guidelines for Europe. 2009) schlägt zum SchutzGesundheitsbeeinträchtigungen die folgenden Lärmgrenzwerte (außen) für die Nacht vor:
Kurzfristig LNight= 55 dB(A). Mittel- und langfristig LNi:t 40 dB(A)
Zur Vermeidung van Gesundheitsbeeinträchtigungen sollte ein 24h-Tagpeger Loew von 65 dB(A)möglichst kurzfristig unterschritten werden. Zur Vermeidung von erheblichen Belästigungen solltelangfristig der 24h-Tagpegel Loew von 55 dB(A) möglichst unterschritten werden
In den Lärmkarten sind die Gebiete mit Pegeln oberhalb von Lohn : 55 dB(A) und LNight= SO dB(A)dargestellt
Für eine Bewertung der Lärmsituation können die Angaben in den vorhandenen Regelwerken zurOrientierung herangezogen werden. Ein gesetzlicher Anspruch für die belasteten Einwohner aufLärmminderung allein aus der strategischen Lärmkartierung heraus entsteht nicht
Kartierung 201 2Geschätzte Zahl der Personen, die Lärm ausgesetzt sind:
1.300 Menschen sind ganztägig sehr hohen Belastungen ausgesetzt(über Lohn 65 dB(A))
1 .700 Menschen sind in der Nacht sehr hohen Belastungen ausgesetzt(Über LNIGHT 55 dB(A))
2.500 Menschen sind ganztägig hohen Belastungen ausgesetzt(über LoEN 60 dB(A))
3.000 Menschen sind in der Nacht hohen Belastungen ausgesetzt(Über LNIGHT 50 dB(A))
4.200Menschen sind ganztägig Belastungen / Belästigungen ausgesetzt(tiber Loch 55 dB(A))
Kartierung 201 7Geschätzte Zahl der Personen, die Lärm ausgesetzt sind:
300 Menschen sind ganztägig sehr hohen Belastungen ausgesetzt(Über LDEN 65 dB(A))
400Menschen sind in der Nacht sehr hohen Belastungen ausgesetzt(tiber LNIGHT 55 dB(A))
600 Menschen sind ganztägig hohen Belastungen ausgesetzt(über Loew 60 dB(A))
700
l .ooo
Menschen sind in der Nacht hohen Belastungen ausgesetzt(über LNIGHT 50 dB(A))
Menschen sind ganztägig Belastungen / Belästigungen ausgesetzt(über Loew 55 dB(A))
Seite 8
Vergleicht man die geschätzte Zahl der Personen, die ganztägig Lärm ausgesetzt sind aus derKartierung 2012 mit der Kartierung 2017, fst hier ein Rückgang der Betroffenheit durch allekartierten Haupwerkehrsstraßen von fast 80 % zu verzeichnen
Dies könnte auf ein geändertes digitales Geländemodell zurückzuführen sein, welches die räumlicheBasis für das Rechenmodell bildet. Auf dieses digitale Geländemodell werden die georeferenziertenStraßen und Gebäude "fallen gelassen". Die Gebäude erhalten ihre Höhe Über das entsprechendeDigitale Oberflächenmodell. Für die Kartierung 2012 standen für viele Landesbereiche Daten zurVerfügung, welche eine Ermittlung der Gebäudehöhen erlaubte. Im Rahmen der Kartierung 2017stand erstmals ein landesweiter Gebäudedatensatz in Form eines sogenannten ,,Klötzchenmodells''durch die Landesvermessung zur Verfügung, welcher zusätzlich durch aktuellere Befliegungsdatenergänzt wurde. Den Gebäuden wurden Einwohner auf Grundlage der offiziellen Einwohnerzahlenzugeordnet
2.3 Angaben von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
Die höchsten Lärmbelastungen in der Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) ergeben sich anden Ortsdurchfahrten entlang der Bundesstraße (B) 8. So sind die straßennahen Wohngebäudeentlang der B 8 in Kircheib, Rettersen, Hasselbach, Weyerbusch, Birnbach, Helmenzen undAltenkirchen belastet.
Entlang der B 414 sind nur vereinzelt Wohngebäude belastet. Die B 414 führt als Umgehungsstraßean Altenkirchen vorbei. Es befinden sich überwiegend Gewerbe- und Industriegebiete sowie Feld-und Waldflächen entlang dieser Bundesstraße
Die B 256 wurde in 2012 kartiert. Eine Kartierungspflicht in 2017 entfällt. da aufgrund einesgeringeren Verkehrsaufkommens die Voraussetzungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie (über dreiMillionen Kraftfahrzeugen bzw. ein DTV von 8.2T9 Kfz.) nicht mehr erfüllt werden. Die aktuelleBetro#enheit entlang der B 256 wurde allerdings in der Kartierung 2017 in der Tabelle allerkartierten Straßen erfasst. Im Übrigen verweisen wir hier auf die Ausführungen zu Punkt 1.3
Seite 9
Lämipegel Lden 2012
= ) 55.60 db= > 60-65 db= > 6$70 db= > 7ß75 db
n > 75 db
/v VefbarüsgemsiMen
/lblp' Lartdesgrerue Rlp
\
&
Kartierung 20T 2 - LDEN
6065 db
= ) 6$70 db W
= > 75 döË H/v VabarHsgemdnden
/v' Landesgrenze Rlp
Kartierung 201 7 - LDEN
Seite 1 0
Legende
L4tnBegel Ln 2012
= > S&S5 db
= > 55-60 ab6D€5
6$70
= Gebäude Katüerug
/V Vefbandsgemdnden
/v U.andusgnue FW
K; tierung 201 2 LNight
/
F/
'K\
q=a~ ..,ü
;g?:'ßr"t 4 'Ö'a:F=.kh
\
V
K
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ß
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R=\
{l',ägä;,/\@.= > 50-S5 dbM , 55.m üö= > 60.65 db= > 6$70 db
= > 70 dö/\y/ Verbanas9emdMen
/br Landesgreue Rlp
w'$''1K
:'H8:.L;,:,!:i
x'n:;Ais. .~<'u
f ''fË8P".$/{
Kartierung 2017 LNight
Seite l l
2.3.1 Ortsgemeinde Kircheib
Durch die Ortsgemeinde Kirchelb führt dle Bundesstraße (B) 8kann den folgenden Kartierungen entnommen werden
Die Betroffenheit durch Straßenlärm
Lämlpegel Lden 2012
= , 55-M db
7&75 db
75 dö
= Gebäude l<arüerung 2012
/p\./ Gemänder}
/ik#P Landesgrenze Rlp
Kartierung 201 2 - LDEN
.(
"€}
/
7L
L"ämipeget Lden 2017 !
= > 55-60 db= > 60.65 db= > 6S-70 db= > 70-75 db= > 75 db
/vf Gemeinden
/PV Verbandsgemeinaen
/v' Landesgrenlze Rlp
g
3
Legende
Kartierung 20t7 - LDEN
Lärmpegel Ln 20t2
5&S5 db
55-60 db
6045 db
= > 70 db= Gebäude Kartierung 2012
/nv Gemeinden
/\\ilf' Verba ndsgemeËtBen
/V Landesgrenze Rip
Kartierung 201 2 LNight
Lämlpegel Ln 2017
5ß55 db
n > 55-60 db
= > 60-65 db
= > 6&70 db
= > 70 db
/v' Gemeineni/v Verbandsgemdnden
/v Landesgrenze Rlp
Legende
Karti ig 2017 LNight
2.3.2 Ortsgemeinde Rettersen
Die Ortsgemeinde Rettersen befindet sich unmittelbar an der Bundesstraße (B) 8. Die Betroffenheitdurch Straßenlärm kann den folgenden Kartierungen entnommen werden
rsen
Lämlpegel Lden 2012
n ) 60-65 db
= > 6$70 db
7&75 db
n , 75 dÖ
n Gebäude Kaßerung 20t2
/nv Gemeinden
/V Landesgrenze Rlp
Kartierung 201 2 - LDEN
Lämtpegel Lden 201
55-60 db
= > 60-65 db= > 6$70 db
n > 75 db
/vr Gemeinden
/\ilP' Landesgrenze Rlp
Kartierung 201 7 - LDEN
Seite 14
aJ?L-+ b
en
Lämpegel Ln 2912
= > 60-65 db
= > 70 dö= Gebäude Karberung
,Öv Gema?aden
/v' Landesgrenze Rlp
Kartierung 201 2 - LNight
Lämtpegel Ln 2017
= > 50-55 db55.60 db
m45 db6$70 db
= > 70 db/v Gemeinden
/v' Landesgrenze Rlp
Kartierung 2017 - LNight
Seite 1 5
2.3.3 Ortsgemeinde Hasselbach
[)ie Bundesstraße (B) 8 führt durch die Ortsgemeinde Hasselbach. Die Betroffenheit durchStraßenlärm kann den folgenden Kartierungen entnommen werden.
Lärmpegel Lden 2012
= ) 55-60 db6065 db
= > 6$70 db= > 70-75 db
= Gebäude Kanerurtg 2012
/v Gemeinden
/v velbandsgemeinden
/v' Landesgrenze Rtp
Kartierung 201 2 - LDEN
+
;v'#© '!,J..'9
JlLegende . o
= 1 > 60 65 db
= > 6$7D db= > 70-75 db= > 75 dö
/nv/ Gemeinden
/Plyf Verbandsgemeimi
iPI/' Landesgrenze Rlp
Kartierung 2017 - LDEN
:'#'
'w F
bn\
7 / rKartierung 20] 2 - LNight
#
\\
\\
Legende
l Läm)pegel Ln 2017= > 50-55 db
1 = > 5S.ÖO dÖ
l n > ÖO-Ö5 Üb
= > 6&70 db= > 70 db/v' Gemeinden
/V Verbanasgemeinden
/v' Landesgrenze Rlp
Kartierung 2012 - LNight
2.3.4 Ortsgemeinde Weyerbusch
Durch die Ortsgemeinde Weyerbusch führt die Bundesstraße (B) 8. Die Betroffenheit durchStraßenlärm kann den folgenden Kartierungen entnommen werden.
,y'
\
'/
rq' L l
$
Legende
LämlpWI Lden 2012
= , 55-m db= > 60.65 db= > 6$70 db= > 70-75 db= > 75 db
= Gebäude KaRierung 20t2
/v Gema"H"
/V Verbanasgemeinden
/ll/ Landesgrenze Rlp
ll
Kartierung 2012
kD
Lämpegel Lden 2017
6065 db
6$70 db
7ß75 db
= > 75 dö
/\.,/ Gemeinden
/\l/ Verbandsgemeinëei
/v' Landesgrenze RlpKartierung 201 7 - LDEN
Seite 1 8
.,mf}.i
'ËJ
&Bqk l{'$$f' .
\
}Mh:.j=/ .c'
.;;:;'Sail
Z #Legende }
Lämlpegel Ln 2012
= ) 50-55 dbn > 55-60 db
= > 6065 db
= ) 6$70 db
= > 70 db
= Gebäude Kaßerurlg 2012
A./ Gemeinden
/Av Verbandsgemeinden
/\f Landesgenze Rlp
N
'1
l
Kartierung 201 2 - LNight
Kartierung 2017 - LNight
Seite 1 9
2.3.5 Ortsgemeinde Birnbach
Die Ortsgemeinde Birnbach befindet sich unmtnelbar an der Bundesstraße (B) 8durch Straßenlärm kann den folgenden Kartierungen entnommen werden
Die Betro#enheit
Der Bereich entlang der B 8 ist in der Ortsgemeinde Birnbach überwiegend gewerblich undlandwirtschaftlich geprägt.
Lärmpegel Ld8n 2D1 2
55-60 db
6045 db
7&75 db
= Gebäude Kartierung 2012
/v Gemälden
/vr verDandsgemeinaen
iFv' Landesgrenze Rlp
Kartierung 201 2 - LDEN
L"ämlpegel Lden 2017
= > 5S-60 db
= > 60-65 db= > 65-70 db
= > 70-75 db= > 75 dö
/v Gemeinden
l/v Verbandsgemeinden
l/v' Landesgrenze Rlp
Kartierung 201 7 - LDEN
Lärmpegel Ln 2012
60-65 db
= > 70 dö= Gebäude Kaßerung 20t2
/v Gemeinden
/V Verbandsgemeinden
/ll/ Landesgrenze Rlp
Kartie ig 2012 LNight
LarmpegeILn 2011 [E.3+ l= , 50+5 db= > 55.60 db= > 60-65 db= > 65-70 db
70 dö
/\./ Gemeinden
/Ayf Verbandsgemelnden
/v Landesgrenze Rlp
Kartierung 2012 - LNight
2.3.5 Ortsgemeinde Helmenzen
Die Ortsgemeinde Birnbach befindet sich unmittelbar an der Bundesstraße (B) 8. Die Betroffenheitdurch Straßenlärm kann den folgenden Kartierungen entnommen werden.
P
hL..,ä+..
Kartierung 2012 - LDEN
Kartierung 2017 - LDEN
Seite 22
.J?h-'v.+-
\
Legend
Lämlpegel Ln 20t2
= > 50-55 db55-60 db
= > 6a 65 db= , 6&70 db
= Gebäude Kartierung 2012
/pv Gene:ndm :f
/Pv\ferbarHsgemeinden \
/il/ Landesgrenze Rlp t 77: 7*>g .,Kartierung 201 2 - LNight
Lämlpegel Ln 2017
= > 50-55 db1 > 55.60 db
= > 60-65 db
= > 65-70 db
= > 70 db
/\./ Gemeinden
/\l/ Verbandsgemeinden
/v Landesgrenze Rlp
Kartierung 2017 - LNight
Seite 23
2.3.6 Kreisstadt Aftenkirchen
Die Bundesstraße (B) 8 führt durch die Kreisstadt Altenkirchen. Der Bereich ist geprägt vonGeschäftsräumen im Erdgeschoss und Wohnräume im Obergeschoss. In der Kölner Straße befindensich div. Autohäuser.
Des Weiteren führen die B 256 und B 414 in Form einer Umgehungsstraße an der KreisstadtAltenkirchen vorbei. Die B 256 führt entlang von Erdwällen, Gewerbegebieten sowie Forst- undLandwirtschaftsf[ächen. Die Fortsetzung zur B 256 bildet die B 4]4. Diese führt vorbei an Industrie-und Gewerbegebieten sowie Forst- und Landwirtschaftsflächen.
Die Betroffenheit durch Straßenlärm kann den folgenden Kartierungen entnommen werden
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B 8 Kartierung 201 2 - LDEN
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B 8 Kartierung 201 7 - LDEN
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Lärmpegel Lden 2012
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B 256 Kartierung 2012 - LDEN
B 256 Kartierung 201 7 - LDEN
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B 41 4 Kartierung 201 2 - LDEN
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B 414 Kartierung 201 7 - LDEN
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B 8 Karti ig 2012 LNight
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B 8 Karte tg 2017 LNight
Seite 27
B 256 Karti ig 2012 LNight
B 256 Karte ig 2017 LNight
B 414 Kartierung 201 2 - LNight
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B 414 Kartierung 2017 - LNight
2.3.7 Ortsgemeinde Ingelbach
Der Ortsteil Bahnhof Ingelbach der Ortsgemeinde Ingelbach befindet sich unmittelbar an derBundesstraße (B) 414. Die Betroffenheit durch Straßenlärm kann den folgenden Kartierungenentnommen werden
Der Bereich entlang der B 414 ist in der Ortsgemeinde Ingelbach, Ortsteil Bahnhof Ingelbach:Überwiegend gewerblich geprägt.
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Lämtpege! Löen 2012
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Kartierung 201 2 - LDEN
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Kartierung 201 7 - LDEN
Seite 30
/Kartierung 201 2 - LNight
Lärmpegel Ln 2017
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7
Kartierung 2017 - LNight
Seite 3 1
2.3.8 Ubrige Ortsgemefnden
In den Ortsdurchfahrten Mammelzen, Eichelhardt, lsert und Helmeroth, die sich entlang derBundesstraße (B) 256 befinden. besteht keine VerpHichtung zur Aufstellung eines LärmaktionsplanesAufgrund eines zu geringen Verkehrsaufkommens, werden die Kartierungskriterien der EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht erfüllt. Im Übrigen wird hier auf die bereits erfolgten Ausführungenver'wiesen
3.
3.1
Maßnahmenplanung
Bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung
Passive Lärmschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden (wie z. B. Lärmschutzfenster) sind nichterfasst. Insbesondere in den Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes- und Landesstraßen wurdenpassive Lärmschutzmaßnahmen vom Landesbetrieb Mobilität bei der Abarbeitung desLärmimmissionskatasters bereits durchgeführt oder deren Durchführung steht bevor.
In einigen Ortsgemeinden wurden Bebauungspläne aufgestellt, in denen bereits Festsetzungen zuImmissionsschutzmaßnahmen (Lärmschutz) getroffen wurden. Nachfolgend werden dieOrtsgemeinden und die entsprechenden Bebauungsplangebiete dargestellt.
Seite 32
3.1 .1 Ortsgemeinde Kircheib
Der Bereich entlang der B 8 ist in der Ortsgemeinde Kircheib überwiegend gewerblich geprägt
Der Bebauungsplan Nr. 4 "Auf dem VVeisenland" der Ortsgemeinde Kircheib enthält Festsetzungenzu Immissionsschutzmaßnahmen. Das Bebauungsplangebiet kann der folgenden Abbildungentnommen werden
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Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 4 "Auf dem Weisenland
Seite 33
3.1.2 Ortsgemeinde Rettersen
An beiden Seiten der B 8 befinden sich in der Ortsgemeinde Rettersen Campingplätze bzwVVochenendhausgebiete. Diese dienen keiner dauerhaften Wohnnutzung, sondern einemgelegentlichen Aufenthalt.
Der Bebauungsplan Nr. 3 ,,Hinter der Endgeswiese'' der Ortsgemeinde Rettersen enthältFestsetzungen zu Immissionsschutzmaßnahmen. Das Bebauungsplangebiet kann der folgendenAbbildung entnommen werden
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Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 3 ,,Hinter der Endge:
3.1.3 Ortsgemeinde Weyerbusch
Der Bereich entlang der B 8 ist in der Ortsgemeinde VVeyerbusch überwiegend gewerblich geprägt
Die Bebauungspläne Nr. l l "Waldweg", Nr. 13 "Gartenweg'' sowie Nr. 15 ,,Südliche Ortslage'Ortsgemeinde Weyerbusch enthalten Festsetzungen zu Immissionsschutzmaßnahmen.Bebauungsplangebiete können der folgenden Abbildung entnommen werden.
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Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 1 3 ,,Gartenweg
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Seite 36
3.1 .4 Ortsgemeinde Helmenzen
Der Bereich entlang der B 8landwirtschaftlich geprägt.
Ist in der Ortsgemeinde Helmenzen überwiegend gewerblich und
Der Bebauungsplan Nr. 9 ,,Auf dem Kömbchen'' der Ortsgemeinde Helmenzen enthält Festsetzungenzu Immissionsschutzmaßnahmen. Das Bebauungsplangebiet kann der folgenden Abbildungentnommen werden
Ausschnitt Bebauungsplan Nr. 9 ,,Auf dem Kömbchen
3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünfjahre
In der Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) bezieht sich die maßgebliche Betroffenheit aufdie bereits dargestellten Ortsdurchfahrten. Innerhalb dieser belasteten Ortsdurchfahrten entfallenbereits die Bereiche, für die ein Bebauungsplan besteht der Lärmschutzmaßnahmen enthält. Alleübrigen Bereiche entlang dieser qualifizierten Straßen führen durch unbebaute Gebiete, die durchLand- und Forstwirtschaft geprägt sind. Da keine Ortsumgehung fn den nächsten fünf Jahren gebautwird, kann kurzfristig eine Lärmminderung nur durch affenporige Asphaltdecken (OPA),GeschwindigkeËtsreduzierung und Änderung des Modal Split erreicht werden.
Bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen ergeben sich die Anordnungsvoraussetzungen aus derStraßenverkehrs-Ordnung. Die vom Bund vorgegebenen Richtlinien für straßenverkehrsrechtlicheMaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm ("Lärmschutz-Richtlinien-StV") von 2007 sinddabei die Orientierungshilfe
Geschwindigkeitsbeschränkungen können zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasenangeordnet werden, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, diedas allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Bei Lärmpegeln oberhalb von55 dB (A) in der Nacht, können Lärmsituationen zunehmend als gefährlich für die Gesundheitangesehen werden. Liegen die Lärmpegel für eine große Anzahl von Betroffenen in der Nacht über
60 dB (A), sind Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf klassiözierten Straßen (Bundes-, Landes- undKreisscraßen) innerörtlich grundsätzlich möglich (Landtags Drs. 1 6/21 86 vom 02.04.201 3).Gemäß Schreiben des Ministeriums des Innern. filr Sport und Infrastruktur vom 1 0.07.2014 (Az. 377-48.002-10) sowie vom 30.09.2014. zuletzt geändert mit Schreiben vom 22.10.20T5, besteht filrstraßenverkehrsrechtliche Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen imZuge von inner- und außerörtlichen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie andere nicht
klassifizierte Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften weiterhin nach STVO / VwV-STVO einZustimmungsvorbehalt der oberen Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-
Etne größere Anzahl von Personen, die in der Nacht über einem Lärmpegel von 60 dB (A) betroffensind, konnte in den Ortsdurchfahrten von Altenkirchen und VVeyerbusch festgestellt werden. Dies isthier allerdings auf die Länge der Ortsdurchfahrten zurückzuführen
Pfalz
Es ist ein drei-streifiger Neubau der B 8 zwischen den Ortsgemeinden Hasselbach und Weyerbuschgeplant. Auf die Ortlichkeit bezogen beginnt die Maßnahme auf der B 8 unmittelbar östlich desBrückenbauwerks über den Hasselbach. Von dort führt sie, mit Beginn der Kehre süd-östlich von derBundesstraße abgesetzt, über eine Steigungsstrecke in Richtung vVeyerbusch. Die neueStraßenführung endet mit Anschluss an die bestehende Fahrbahn der B 8 unmittelbar an der Grenzezur Gemarkung Weyerbusch. Die ,,alte B 8'' wird zukünftig vom Durchgangsverkehr befreit und dientdann ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Wohnbebauung. Bei den betrachtetenGebäuden handelt es sich vollständig um solche, die bereits im Bestand erheblichenSchallimmissionen der B 8 ausgesetzt sind. Durch die Verlegung der B 8 profitieren alle Gebäude voneiner Reduzierung der Immissionen, da die Trasse der B 8 von den Gebäuden abrückt. wenn auchteilweise nur minimal
3.3 Schutz ruhiger Gebiete / Festlegung und geplante Maßnahmen zu derenSchutz für die nächsten fünfjahre
Dle Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) ist ländlich geprägt. Aktuell ist in Bezug auf denVerkehrslärm von einer guten Gesamtsituation auszugehen. Vor diesem Hintergrund wird zunächstauf eine Festsetzung ruhiger Gebiete verzichtet
3.4 Langfristige Strategien zu Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht mit der Einstufung eines vordringlichen Bedarf, einen drei-streingen Neubau der Bundesstraßen (B) 8 und 4T4 vor. Danach ist die B 8 im nördlichenRheinland-Pfalz zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen und der Anbindung über dieB 256 an die B 414 bei Altenkirchen als Teil einer großräumigen Verbindung zu betrachten. DerStreckenzug stellt gemäß der Richtlinie für die integrierte Netzgestaltung (RIN) eine großräumigeOst-West-Verbdingung zwischen den Oberzentren Bonn/Siegburg und Wetzlar/Gießen dar. DerStreckenzug besitzt abschnittsweise unterschiedliche Ausbaustandards und soll insgesamt zu einerleistungsfähigen und verkehrssicheren Verkehrsachse gemäß der angestrebten Netz- undVerbindungsfunktion ausgebaut werden. Dazu werden plangleiche Knotenpunkte beseitigt, es werdenOrtsdurchfahrten (OD) durch Ortsumgehungen (OU) ersetzt und es erfolgt ein durchgängigerAusbau des "Querschnitts mit gesicherten Überholabschnitten durch zusätzliche Errichtung vangeeigneten Uberholfahrstreifen. Durch den Bau der geplanten OU wird ein durchgehenderverkehrsgerechter Ausbaustandard erreicht und die OD werden vom Durchgangsverkehr und damitvon Lärmimmissionen befreit
Es sind insgesamt vier OU im Zuge der B 8 geplant, nämlich Kircheib, Hasselbach, VVeyerbusch undHelmenzen. Es ist zu erwarten, dass mit deren Realisierung die heutigen Lärmpegel in denentsprechenden Ortsdurchfahrten sinken und eine Kartierungspflicht nicht mehr besteht
Weiterhin sind zusätzliche Maßnahmen (Errichtung von Überholfahrstreifen, Umbau von plangleichenKnotenpunkten. Verbesserung der Linienführung) in den Bereichen zwischen den neuen OU geplant
Im Ubrigen wird hier auf den Bundesverkehrswegeplan 2030 verwiesen. Die Planungen können imInternet unter eingesehenwerden
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Seite 41
3.5 Schätzwerte fur die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen
Werden Maßnahmen zur Lärmminderung geplant, sollten Schätzwerte air die Reduzierung der Zahlder betroffenen Personen (die sich belästigt fühlen. unter Schlafstörungen leiden oder anderweitigbeeinträchtigt sind) enthalten sein. soweit diese ermittelt oder abgeschätzt werden können
Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der betrogenen PersonenBundesverkehrswegeplan 2030 vorgesehenen Planungen weitestgehend entfallen.
durch die
4.
4.1
Formelle und finanzielle Informationen
Datum der Aufstellung des Aktionsplans
Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes wurde am 04.06.201 8 begonnen
Die O#enlage des Lärmaktionsplanes wurde in der Sitzung des VerbandsgemeinderatesVerbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) am 27.09.2018 beschlossen.
der
4.2 Datum des Abschlusses des Aktionsplans
Der Lärmaktionsplan wurde in der Sitzung des Verbandsgemeinderates der VerbandsgemeindeAltenkirchen (Westerwald) am 1 8.1 2.20} 8 beschlossen.
4.3 Mitwirkung der O#entlichkeit / Protokoll der ö#entlichen Anhörungen
Nach S 47 d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. DieBeteiligung erfolgte durch öffentliche Auslegung in der Zeit vom 19.10.2018 bis 19.1 1.2018 0rt undDauer der Aus[egung wurden am 1 1.]0.2018 mit dem Hinweis ortsüblich bekannt gemacht. dass dieMöglichkeit besteht, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirkenEs konnten während der ö#entlichen Auslegung, als auch 14 Tage nach der öffentlichen AuslegungVorschläge eingereicht werden
Die Beteiligung der von der Planung berührten Träger Ö#entlicher Belange wurde durchgeführt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen hatAlcenkirchen (Westerwald) in der Sitzung amgefasst
der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde]8.1 2.2018 beraten und entsprechende Beschlüsse
Seite 42
4.4 Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans
Der Lärmaktionsplan wird gemäß $ 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen ftlr dieLärmsituation, ansonsten Jedoch nach 5 Jahren überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Bis zurUberprüfung besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Vorschläge einzureichen. Dieeingereichten Vorschläge, Erfahrungen und Ergebnisse des Aktionsplans werden dabei ermittelt und
wertet
4.5 Kosten flip die Aufstellung und Umsetzung des Aktionsplans
Da der Lärmaktionsplan durch die Verwaltung in Eigenleistung erstellt wurde, sind hier keine Kostenzu beziffern.
Die Umsetzung von Maßnahmen, wie z. B. die OU und OPA, obliegt dem Straßenbaulastträger. Diesst hier die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM).
4.6 Link zum Aktionsplan im Internet
Der Lärmaktiansplan der Verbandsgemeinde Altenkirchen (Westerwald) kann im Internet untereingesehen werden.
Altenkirchen, 1 9.1 2.201 8
Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen(Westerwald)
4Fred Jüngerich
Bürgermeister
Seite 43