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Lebensmittelrecht 2017 Neues LMG und LARGO- · PDF fileLebensmittelrecht 2017 Neues LMG und LARGO-Paket Weiterbildungsveranstaltung der fial zum neuen Lebensmittelgesetz und zum Verordnungspaket

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Page 1: Lebensmittelrecht 2017 Neues LMG und LARGO- · PDF fileLebensmittelrecht 2017 Neues LMG und LARGO-Paket Weiterbildungsveranstaltung der fial zum neuen Lebensmittelgesetz und zum Verordnungspaket

Lebensmittelrecht 2017Neues LMG und LARGO-Paket

Weiterbildungsveranstaltung der fial zum neuen Lebensmittelgesetz und zum Verordnungspaket LARGO

für mit dem Lebensmittelrecht und der Lebensmittelsicherheit betraute Mitarbeiter (QS, Rechtsabteilungen, Regulatory Affairs etc.) der Unternehmen der Nahrungsmittelbranche sowie nahestehender Organisationen

Dienstag, 2. Mai 2017, 09.30 – 16.30 Uhr

Welle 7, Eventraum, Schanzenstrasse 5, 3008 Bern

Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien Fédération des Industries Alimentaires Suisses Federazione delle Industrie Alimentari Svizzere Thunstrasse 82 · Postfach 1009 · CH-3000 Bern 6 Telefon +41 (0) 31 356 21 21 · Fax + 41 (0) 31 351 00 65 [email protected] · www.fial.ch

Page 2: Lebensmittelrecht 2017 Neues LMG und LARGO- · PDF fileLebensmittelrecht 2017 Neues LMG und LARGO-Paket Weiterbildungsveranstaltung der fial zum neuen Lebensmittelgesetz und zum Verordnungspaket

Ziele / Inhalte Am 1. Mai 2017 tritt das neue Lebensmittelgesetz und das totalrevidierte Verordnungsrecht in Kraft, das unter dem Namen LARGO-Paket medial Wellen geschlagen hat. Für die Schweizer Nahrungsmittelhersteller bringen die neuen Rechtsgrundlagen wichtige Neuerungen aber auch grosse Herausforderungen: Einerseits stehen wichtige Änderungen an, andererseits ist vieles das gleich bleibt nicht mehr am gewohnten Ort geregelt. Am Tag nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts wird an einer ganztägigen Weiterbildung der fial aufgezeigt, was im Lebensmittelrecht für die Firmen ändert, wie der neue Aufbau des Rechts aussieht und wie man sich im Dickicht der neuen lebensmittelrechtlichen Regelungen zurechtfinden kann. Zu diesem Zweck werden die Spezialisten des Bundesamts für Lebensmit-telsicherheit und Veterinärwesen das neue Recht ausführlich kommentieren, ein Vertreter des kantonalen Vollzugs die Herausforderungen in der Transition vom alten zum neuen Recht auf-zeigen und schliesslich auch ein Vertreter einer multinationalen Unternehmung die Herausfor-derungen in der konkreten Umsetzung im Betrieb aufzeigen. Es wird ausreichend Gelegenheit geben, Fragen zu stellen und mit den Referenten zu diskutieren. Datum / Zeit Dienstag, 2. Mai 2017, 09.30 – 16.30 Uhr Ort Welle 7, Eventraum, Schanzenstrasse 5, 3008 Bern Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt Fr. 130.– für Teilnehmende, deren Firmen der fial angeschlossen sind, und Fr. 200.– für übrige Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie schliesst die Dokumenta-tion, den Mittagslunch und die Pausenerfrischungen ein. Sprache Die Tagung wird in deutscher Sprache abgehalten. Anmeldung Die Anmeldung wird mit der beiliegenden Anmeldekarte erbeten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 14. April 2017. Die Angemeldeten erhalten eine Teilnahmebestätigung samt Situationsplan, mit der auch die Teil-nahmegebühr in Rechnung gestellt wird.

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Ziele / Inhalte Am 1. Mai 2017 tritt das neue Lebensmittelgesetz und das totalrevidierte Verordnungsrecht in Kraft, das unter dem Namen LARGO-Paket medial Wellen geschlagen hat. Für die Schweizer Nahrungsmittelhersteller bringen die neuen Rechtsgrundlagen wichtige Neuerungen aber auch grosse Herausforderungen: Einerseits stehen wichtige Änderungen an, andererseits ist vieles das gleich bleibt nicht mehr am gewohnten Ort geregelt. Am Tag nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts wird an einer ganztägigen Weiterbildung der fial aufgezeigt, was im Lebensmittelrecht für die Firmen ändert, wie der neue Aufbau des Rechts aussieht und wie man sich im Dickicht der neuen lebensmittelrechtlichen Regelungen zurechtfinden kann. Zu diesem Zweck werden die Spezialisten des Bundesamts für Lebensmit-telsicherheit und Veterinärwesen das neue Recht ausführlich kommentieren, ein Vertreter des kantonalen Vollzugs die Herausforderungen in der Transition vom alten zum neuen Recht auf-zeigen und schliesslich auch ein Vertreter einer multinationalen Unternehmung die Herausfor-derungen in der konkreten Umsetzung im Betrieb aufzeigen. Es wird ausreichend Gelegenheit geben, Fragen zu stellen und mit den Referenten zu diskutieren. Datum / Zeit Dienstag, 2. Mai 2017, 09.30 – 16.30 Uhr Ort Welle 7, Eventraum, Schanzenstrasse 5, 3008 Bern Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühr beträgt Fr. 130.– für Teilnehmende, deren Firmen der fial angeschlossen sind, und Fr. 200.– für übrige Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie schliesst die Dokumenta-tion, den Mittagslunch und die Pausenerfrischungen ein. Sprache Die Tagung wird in deutscher Sprache abgehalten. Anmeldung Die Anmeldung wird mit der beiliegenden Anmeldekarte erbeten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 14. April 2017. Die Angemeldeten erhalten eine Teilnahmebestätigung samt Situationsplan, mit der auch die Teil-nahmegebühr in Rechnung gestellt wird.

Programm Ab 09.00 Eintreffen, Kaffee und Gipfeli, Registrierung

09.30 Begrüssung, Einführung

Dr. Lorenz Hirt, Co-Geschäftsführer fial

09.45 Grusswort Prof. Dr. Hans Wyss, Amtsdirektor Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

10:00 Lebensmittelrecht 2017 – Philosophie, Konzeption und Struktur

Dr. Michael Beer, Vize-Direktor, BLV

10.45 Lebensmittel – Deklarationen und Bewilligungen Dr. Judith Deflorin, Fachbereichsleiterin, BLV

11.30 Diskussion mit den Referenten des Morgens 12.15 Mittagslunch

13.45 Die neue Gesetzgebung aus Sicht des Vollzugs

Dr. Christoph Spinner, Kantonschemiker des Kantons Thurgau

14.30 Pause

15.00 Sicht des Unternehmens: Umsetzung der Neuerungen in der Praxis Dr. Joachim Stüssi, Scientific & Regulatory Affairs Manager, Coca-Cola

15.45 Diskussion mit den Referenten des Nachmittags

16.30 Schluss der Veranstaltung

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Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien Fédération des Industries Alimentaires Suisses Federazione delle Industrie Alimentari Svizzere Thunstrasse 82 · Postfach 1009 · CH-3000 Bern 6 Telefon +41 (0) 31 356 21 21 · Fax + 41 (0) 31 351 00 65 [email protected] · www.fial.ch