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Arbeitsmarktservice Wien
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
Leistungsbeschreibung
„„„ VVVOOORRRBBBEEERRREEEIIITTTUUUNNNGGG ZZZUUURRR
LLLEEEHHHRRRAAABBBSSSCCCHHHLLLUUUSSSSSSPPPRRRÜÜÜFFFUUUNNNGGG ZZZUUURRR///ZZZUUUMMM
RRREEESSSTTTAAAUUURRRAAANNNTTTFFFAAACCCHHHFFFRRRAAAUUU///MMMAAANNNNNN “““
QQQUUUAAALLL IIIFFFIIIZZZIIIEEERRRUUUNNNGGG
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
2
INHALTSVERZEICHNIS
11 BBEEZZEEIICCHHNNUUNNGG DDEERR MMAAßßNNAAHHMMEE .............................................................................................................................................................. 44
22 DDEEFFIINNIITTIIOONN DDEERR ZZIIEELLGGRRUUPPPPEE ...................................................................................................................................................................... 44
33 EEIINNSSTTIIEEGGSSVVOORRAAUUSSSSEETTZZUUNNGG ........................................................................................................................................................................ 44
44 VVOORRGGEESSEEHHEENNEE TTEEIILLNNEEHHMMEERRIINNNNEENNAANNZZAAHHLL .................................................................................................................... 55
55 DDEEFFIINNIITTIIOONN DDEESS ZZIIEELLEESS DDEERR MMAAßßNNAAHHMMEE .............................................................................................................................. 55
66 ZZEEIITTRRAAUUMM .......................................................................................................................................................................................................................................... 66
77 SSCCHHUULLUUNNGGSSOORRTT//VVEERRKKEEHHRRSSAANNBBIINNDDUUNNGG.............................................................................................................................. 77
88 IINNHHAALLTT UUNNDD AAUUFFBBAAUU DDEERR MMAAßßNNAAHHMMEE ...................................................................................................................................... 88
8. 1 Teilnahmeentscheidung............................................................................................... 8
8.1.1 Informationsveranstaltung.................................................................................. 8
8.1.2 Zusätzliche Informationstage ........................................................................... 10
8. 2 Qualifizierung............................................................................................................. 10
8.2.1 Praktikum ......................................................................................................... 11
8.2.2 Praktikumsbetreuung ....................................................................................... 12
8.2.3 Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung ................................................... 13
8. 3 Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen .................................................................. 13
8.3.1 Bewerbungsbüro .............................................................................................. 13
8.3.2 Nachhilfe Deutsch und Wirtschaftsrechnen ..................................................... 14
8. 4 Sozialpädagogische Betreuung ................................................................................. 14
99 KKOONNZZEEPPTTIIVVEE QQUUAALLIITTÄÄTT........................................................................................................................................................................................ 1155
9. 1 Berücksichtigung des individuellen Lerntempos ........................................................ 15
9. 2 Motivation .................................................................................................................. 15
9. 3 Dropout-Quote........................................................................................................... 15
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
3
1100 KKAALLKKUULLAATTIIOONNSSGGRRUUNNDDLLAAGGEE .................................................................................................................................................................... 1166
1111 PPEERRSSOONNAALL .................................................................................................................................................................................................................................... 1177
11. 1 TrainerInnen : TeilnehmerInnenschlüssel.................................................................. 17
11. 2 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Informationsveranstaltungen,
Praktikumsbetreuung und Bewerbungsbüro (TrainerInnen-Typ I)...................................... 18
11.2.1 Formale Qualifikation (60%):............................................................................ 18
11.2.2 Erfahrung (40%)............................................................................................... 24
11.2.3 Mindestalter...................................................................................................... 25
11. 3 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Qualifzierung und aktive
Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung (TrainerInnen-Typ II) .............................................. 25
11.3.1 Formale Qualifikation ....................................................................................... 25
11.3.2 Erfahrung ......................................................................................................... 26
11.3.3 Mindestalter...................................................................................................... 27
11. 4 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Nachhilfe (TrainerInnen-Typ III)................ 28
11.4.1 Formale Qualifikation (60%)............................................................................. 28
11.4.2 Erfahrung (40%)............................................................................................... 28
11.4.3 Mindestalter...................................................................................................... 29
11. 5 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Sozialpädagogische Betreuung
(TrainerInnentyp IV) ........................................................................................................... 30
11.5.1 Formale Qualifikation (60%)............................................................................. 30
11.5.2 Erfahrung (40%)............................................................................................... 37
11.5.3 Mindestalter...................................................................................................... 38
1122 SSOONNSSTTIIGGEESS.................................................................................................................................................................................................................................. 3388
12. 1 Zuweisung der TeilnehmerInnen ............................................................................... 38
12. 2 Nachbesetzung von TeilnehmerInnen ....................................................................... 38
12. 3 Kontingentauslastung ................................................................................................ 38
12. 4 Austritt vor Maßnahmenende .................................................................................... 38
12. 5 Berichtswesen ........................................................................................................... 39
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
4
1 Bezeichnung der Maßnahme
Vorbereitung
zur Lehrabschlussprüfung
zur Restaurantfachfrau/mann 2009 (Qualifizierung)
Im Rahmen der oben angeführten Qualifizierungsmaßnahme sollen die TeilnehmerInnen die
theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten des Lehrberufes
Restaurantfachfrau/mann entsprechend dem Berufsbild erwerben.
2 Definition der Zielgruppe
Beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien arbeitslos vorgemerkte Personen:
• ab dem 18. Lebensjahr
• mit praktischen und/oder schulischen Vorkenntnissen
(z.B: abgebrochene Lehre im Bereich Service wie etwa Restaurantfachmann/frau,
Hotel- und GastgewerbeassistentIn, Systemgastronomiefachmann/frau etc.,
abgebrochene schulische Ausbildung wie etwa Gastgewerbefachschule,
Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Hotelfachlehrgang, Höhere Lehranstalt für
Tourismus, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe etc.)
3 Einstiegsvoraussetzung
Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-
Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand direkt
wieder in die Maßnahme einsteigen können, ohne dass eine neuerliche Zuweisung durch die
AMS-Beraterin/den AMS-Berater erfolgt.
• mindestens 2 Jahre nachweisbare fachspezifische schulische und/oder
praktische Erfahrung
• gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Die Einstiegsvoraussetzungen sind seitens des Bildu ngsträgers vor Antritt der
Qualifizierung (im Rahmen der Informationsveranstal tung und des Clearings)
dahingehend zu prüfen, ob nach Kursende die „Lehrab schlussprüfung gemäß § 24
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
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des Berufsausbildungsgesetzes“ möglich ist. Gegebenenfalls muss diesbezüglich
Kontakt mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer aufgenommen werden.
Die Prüfung muss jedenfalls im Anschluss an den Kur s abgelegt werden.
Bei Feststellung, dass die Zulassung zur Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist oder
dass aufgrund festgestellter Defizite mit keinem positiven Abschluss der Teilnehmerin/des
Teilnehmers gerechnet werden kann, muss der/die zuständige/r BeraterIn der regionalen
Geschäftsstelle des AMS umgehend mit konkreter Angabe des Hindernisgrundes/der
Hindernisgründe informiert werden.
4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl
Die Maßnahme ist für 25 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die
TeilnehmerInnenzahl von 25 auf 38 TeilnehmerInnen aufzustocken . Jede Änderung der
TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger.
5 Definition des Zieles der Maßnahme
Das Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist die Integration der oben genannten
Zielgruppe in den ersten Arbeitsmarkt . Im Zuge dessen werden die TeilnehmerInnen auf
die Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann vorbereitet, um diese
anschließend abzulegen. Das AMS Wien geht davon aus, dass erfahrungsgemäß 70 % der
MaßnahmenteilnehmerInnen zur Lehrabschlussprüfung antreten (100% sind alle
TeilnehmerInnen, welche die fachliche und praktische Ausbildung abgeschlossen haben).
Erfolgsmessung:
Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen in (nicht geförderter, nicht
geringfügiger) Beschäftigung zum Stichtag plus 3 Monate nach Austritt aus der Maßnahme
gemessen. Der erwartete Bestand an Personen in (nicht geförderter, nicht geringfügiger)
Beschäftigung liegt bei 50 Prozentpunkten (100% sind alle eingetretenen Teilnehmer-
Innen).
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
6
6 Zeitraum
Durchführungszeitraum und Gesamt-Projektdauer :
Infoveranstaltungen: 31.08.2009 und 01.09.2009
Gesamtförderzeitraum: 31.08.2009 – 03.09.2010 = 52 Wochen und 2 Tage
Durchführungszeitraum : 31.08.2009 – 03.09.2010 (ohne einwöchiger Weihnachtssperre
24.12.2009 und 28.12.2009 bis einschließlich 31.12.2009, ohne Ostersperre 6.04.2010 bis
einschließlich 09.04.2010) = 50 Wochen und 2 Tage
Infoveranstaltung:
Eine Woche vor Beginn der Maßnahme ist an 2 Tagen (31.08.2009 und 01.09.2009) eine
Informationsveranstaltung zu planen, an der die fachlichen und persönlichen
Voraussetzungen für die Teilnahme geklärt werden. Die Informationsveranstaltung ist an
beiden Tagen identisch aufgebaut. Die regionale Geschäftsstelle des AMS Wien bucht pro
Infotag 50 TeilnehmerInnen (bei beiden Tagen insgesamt 100 TeilnehmerInnen) zu, um die
volle Auslastung der Maßnahme (= 25 TeilnehmerInnen) zu gewährleisten. Die
Qualifizierung beginnt nach erfolgter Aufnahme in die Maßnahme am unmittelbar darauf
folgenden Montag, falls dies ein Feiertag ist, am nächst folgenden Werktag.
Gesetzliche Feiertage während des Projektzeitraums:
2009 2010
Mo, 26.10.2009 Nationalfeiertag Fr, 01.01.2010 Neujahr
Di, 08.12.2009 Maria Empfängnis Mi, 06.01.2010 Hl. 3 Könige
Fr, 25.12.2009 Christtag Mo, 05.04.2010 Ostermontag
Do, 13.05.2010 Christi Himmelfahrt
Mo, 24.05.2010 Pfingstmontag
Do, 03.06.2010 Fronleichnam
Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder einen Einfluss auf den
Gesamtzeitraum der Schulung, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen
in der Schulung. Maßnahmenstunden, die an einem Feiertag nicht abgehalten werden
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
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können, müssen weder eingearbeitet werden, noch kommt es dadurch zu einer
Verlängerung der individuellen Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Schulung.
Um die Vergleichbarkeit aller Angebote gewährleisten zu können, müssen bei der
Kalkulation alle angeführten Feiertage als Schulungstage ausgewiesen werden. Im Zuge der
Endabrechnung werden diese Feiertage nicht berücksichtigt.
Kurszeiten:
Montag bis Freitag ,
37,5 Stunden/Woche ,
7,5 Stunden/Tag ,
Praktikum: im Zeitraum vom 12.04.2010 bis 6.8.2010
Die genauen Gestaltung und Handhabung im Zusammenhang mit den Kurszeiten obliegt
dem Bildungsträger.
7 Schulungsort/Verkehrsanbindung
Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien).
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
8
8 Inhalt und Aufbau der Maßnahme
Die Schulung besteht aus Theorie- und Praxisteilen. Zentrales Element der Qualifizierung ist
die Vorbereitung auf und die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Köchin/Koch.
*…die 52 Wochen sind inklusive 1 Woche Weihnachts- und 1 Woche Ostersperre.
8. 1 Teilnahmeentscheidung
8.1.1 Informationsveranstaltung
Am 31. August 2009 und am 1. September 2009 muss in den Räumlichkeiten des
Schulungsträgers jeweils 1 Informationstag, bestehend aus einer einstündigen
Informationsveranstaltung und anschließenden Einzelgesprächen (0,25h pro TeilnehmerIn)
für potenzielle TeilnahmeinteressentInnen, stattfinden.
Informations - Veranstaltungen 31.08.2009 und
01.09.2009
Präsentation
Einzelgespräche
QUALIFIZIERUNG
30 Wochen 07.09.2009 – 02.04.2010
(inkl. 1 Woche Weihnachtssperre vom 25.12.2009 – 01.01.2010)
PRAKTIKUM 17 Wochen
12.04.2010 – 06.08.2010
BETREUUNG 25 MS/Woche
17 Wochen
BE
WE
RB
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GS
BÜ
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10 M
S/W
oche 52 W
ochen *
NA
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Deutsch und W
irtschaftsrechnen 4 M
S/W
oche 52 W
ochen *
SO
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LPÄ
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CH
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BE
TR
EU
UN
G
15 MS
/Woche/52 W
ochen *
Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung 4 Wochen
9.08.2010 – 03.09.2010
Begleit - und Unterstützungs-
maßnahmen
1 Woche Ostersperre 06.04.2010-09.04.2010
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
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Inhalt : - Fundierte Kursinformation
- Überblick über die Kursinhalte und Klärung des Ausbildungsziels
- Klärung der notwendigen Fähigkeiten
- Kennen lernen des Bildungsträgers
- Kennenlernen der TrainerInnen
- Klärung der individuellen Erwartungshaltungen und Abstimmung mit den Inhalten und
Angeboten der Maßnahme im Einzelgespräch
- Rechte und Pflichten der KursteilnehmerInnen
- Klärung einer verbindlichen Kursteilnahme unter Berücksichtigung folgender
Hinderungsgründe:
• Kinderbetreuung
- Grundsätzliche Informationen zu externen Kinderbetreuungsmöglichkeiten
während der Maßnahme: Krippe und Krabbelstube, Tagesmütter/-väter,
Kindergarten, Hort
• Andere Betreuungspflichten (z.B.: Pflege von Angehörigen)
• Eingeschränkte Mobilität
• Gesundheitliche Probleme
Hinweis:
Aufgrund von Erfahrungswerten werden für 25 TeilnehmerInnen insgesamt ca. 100
Zuweisungen (50 pro Infotag) benötigt. Man kann davon ausgehen, dass rund 70 (35 pro
Infotag) der zugewiesenen 100 Personen bei der einstündigen Informationsveranstaltung
(Kalkulationsbasis 1 Maßnahmenstunde (MS) ) teilnehmen. Pro InteressentIn ist ein
Einzelgespräch von ca. 15 Minuten vorgesehen.
Kalkulation Informationsveranstaltungen:
TrainerInnen : TeilnehmerInnen:
Informationspräsentation: 2 : 35
Einzelgespräche: 1 : 1
Kalkulationsbasis:
Informationsveranstaltung:
1 Gruppe x 1 MS = 1 MS gesamt x 2 TrainerInnen =2 MSP gesamt x 2 Informationstage
= 2 MS gesamt/4MSPgesamt
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
10
Einzelgespräche:
0,25 MS x 35 TN = 8,75 MS gesamt / 8,75 MSP gesamt x 2 Informationstage = 17,5 MS
gesamt/17,5 MSP gesamt
= 19,5 MS gesamt und 21,5 MSP gesamt
MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen, MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen
Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass bis zu 35 TeilnehmerInnen pro Infotag zum
Informationstag erscheinen. Diese absolvieren eine einstündige Informationspräsentation
und ein 15-minütiges Einzelgespräch. Bei 35 Personen pro Infotag sind daher 9,75 MS und
10,75 MSP notwendig, dass sind insgesamt gerechnet für alle 70 TeilnehmerInnen 19,5 MS
und 21,5 MSP.
8.1.2 Zusätzliche Informationstage
Sollte die Maßnahme vor Beginn nicht zur Gänze ausgelastet sein, so ist eine zusätzliche
Informationsveranstaltung samt Einzelgesprächen vorzusehen. Das AMS Wien geht hier von
4 MS aus. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient die Vergleichbarkeit der
Angebote sicher zu stellen.
Kalkulationsbasis = 4 MS x 1 TrainerIn =4 MS gesamt / 4 MSP gesamt
8. 2 Qualifizierung
Innerhalb des angegebenen Maßnahmenzeitraumes sind den TeilnehmerInnen die
praktischen und theoretischen Kenntnisse , die für die Ablegung der
Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann notwendig sind, gemäß des
Lehrplanes und der Ausbildungsordnung (Restaurantfachmann-Ausbildungsordnung) zu
vermitteln.1
Die angeeigneten Kenntnisse während der Dauer der Maßnahme müssen regelmäßig mit
Lernzielkontrollen (Wiederholungen, Tests, Hausübungen, Mitarbeit, etc.) geprüft werden.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass bei individuell festgestellten Defiziten sofort durch
1 Siehe zu dem Berufsprofil des Lehrberufes Restaurantfachmann/-frau auch folgenden Link http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/Lehrlingsservice/lehrberufe_in_oesterreich/restaurantfachmann.htm
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
11
den Bildungsträger Unterstützungsmaßnahmen geboten werden können.
Die zeitgerechte Anmeldung der TeilnehmerInnen zur Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
obliegt dem Bildungsträger.
ÜÜbbeerrffaacchhlliicchhee KKoommppeetteennzzeenn::
Neben der Fachausbildung laut Lehrplan und Ausbildungsverordnung sollen auch folgende
Inhalte vermittelt werden:
• Schlüsselqualifikationen: Kommunikation, wirksame Selbstpräsentation und
Rhetorik, Teamfähigkeit und Kooperation, Konfliktmanagement und Deeskalation,
• Selbstbewusstsein, Selbstmotivation und Selbstmanagement
• Zeitmanagement und Organisation der Vereinbarkeit vor dem Hintergrund der
Anforderungen in den angepeilten Berufsbereich
• Englisch
Es steht dem Bieter frei in seinem Angebot, für den Bereich überfachliche Kompetenzen,
noch weitere Inhalte zu integrieren. Die aufgezählten Themen sollen innerhalb der
vorgegebenen Kursdauer neben der Vermittlung der praktischen und theoretischen
Fachinhalte behandelt werden. Der Bildungsträger verpflichtet sich durch die
Angebotslegung, entsprechend der Notwendigkeit der Gruppe, die Inhalte innerhalb der
angegebenen Bereiche und die erforderlichen Stunden innerhalb der
täglichen/wöchentlichen Maßnahmedauer anzupassen.
Kalkulation Qualifizierung:
29 Wochen (30 Wochen – 1 Woche Weihnachtssperre) x 37,5 MS = 1.087,5 MS gesamt
x 2 TrainerInnen = 2.175 MSP gesamt
Die Qualifikation findet vom 07.09.2009 – 02.04.2010 statt und die Kalkulation basiert auf der
Annahme, dass pro Woche 37,5 MS Qualifizierung stattfinden. Es sind 29 Wochen , da die
Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre (25.12.2009 – 01.01.2010) nicht beinhaltet.
Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote
sicherzustellen.
8.2.1 Praktikum
Der Bieter muss gewährleisten, dass gemäß den einschlägigen Gesetzen und den dazu
ergangenen Verordnungen von Ausbildungsvorschriften die praktischen Kenntnisse, die für
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
12
die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann notwendig sind,
vermittelt werden.
Diese sind direkt durch den Bieter und durch ein externes Praktikum zu vermitteln. Die
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer
glaubhaft (etwa durch Firmenbestätigungen) gemacht werden.
Die Praktikumssuche soll durch die TeilnehmerInnen mit Unterstützung des Bildungsträgers
erfolgen (= selbständig, aber nicht im Alleingang).
Das Praktikum sollte immer im selben Betrieb stattfinden (Ausnahme: Verstoß gegen
arbeitsrechtliche Bestimmungen).
Praktikumsdauer: 12.04.2010 bis 6.8.2010 , 17 Wochen
8.2.2 Praktikumsbetreuung
Der Bieter verpflichtet sich den TeilnehmerInnen in der Zeit der Praktikumsdauer (17
Wochen) eine Praktikumsbetreuung im Ausmaß von 1 MS pro Woche pro TeilnehmerIn
anzubieten, das sind insgesamt 25 MS/Woche. Dies dient dazu die Praxiserfahrung zu
reflektieren. Die genaue Gestaltung und Handhabung im Zusammenhang mit der
Zeiteinteilung für die Praktikumsbetreuung obliegt dem Bildungsträger. Sie muss jedenfalls
so gestaltet werden, dass jede Teilnerhmerin/jeder Teilnehmer 1 MS/Woche
Praktikumsbetreuung bei Bedarf erhalten kann.
Die/der PraktikumsbetreuerIn muss regelmäßig Kontakt (je nach Vereinbarung oder
Erfordernis telefonisch oder persönlich) mit den Praktikumsbetrieben aufnehmen, um
etwaige Probleme sofort klären zu können. Weiters muss die telefonische Erreichbarkeit des
Bieters (für die TeilnehmerInnen und die Praktikumsbetriebe) während der vereinbarten
Zeiten gewährleistet werden.
Kalkulationsbasis = 17 Wochen x 1 MS x 25 TeilnehmerInnen = 425 MS gesamt x 1
TrainerIn = 425 MSP gesamt
Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass pro Praktikumswoche (insgesamt 17
Wochen) 1 MS Praktikumsbetreuung nach Bedarf für alle TeilnehmerInnen angeboten wird.
Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
13
sicherzustellen. Sollte darüber hinaus noch Bedarf für eine weitere Praktikumsbetreuung
bestehen, sollte diese im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung stattfinden.
8.2.3 Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung
In den letzten 4 Wochen der Maßnahme (32. bis 35. Kalenderwoche des Jahres 2010)
müssen die TeilnehmerInnen einerseits auf die Lehrabschlussprüfung und andererseits
auf den Einstieg in ein passendes Arbeitsverhältnis vorbere itet werden . Jede/r
TeilnehmerIn muss ihre/seine individuellen Bewerbungsunterlagen erstellen. Die
selbstwirksame Präsentation im Hinblick auf die Bewerbung muss geübt und optimiert
werden (TeilnehmerInnen - Feedback, Videoanalyse).
Inhalte dieser Woche müssen u.a. sein:
• Jobfinding – Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung – Lösungsorientiertheit
• Funktionsweise des Arbeitsmarktes und Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt,
Zusammenhänge weiblicher Lebensplanung und Erwerbstätigkeit
• Erkennen und Vermarkten der eigenen Stärken: „die Marke Ich“
• Zielplanung: „wo will ich hin – wie komme ich dort an“
• Bewerbungsunterlagen – Lebenslauf, Bewerbungsschreiben
• Vorstellungsgespräch – Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung
• aktive Stellensuche: Stelleninserate, Internet-Jobbörsen etc.
• Prüfungsvorbereitung
Kalkulationsbasis: 4 Wochen x 37,5 MS = 150 MS gesamt x 2 TrainerInnen = 300
MSP gesamt
8. 3 Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen
8.3.1 Bewerbungsbüro
Ab der 37. Kalenderwoche (ab 7.09.2009) muss nach dem täglichen Kursende die
erforderliche Infrastruktur für Bewerbungstätigkeit (ohne Begleitung) für 10 Stunden pro
Woche bereitgestellt werden.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
14
8.3.2 Nachhilfe Deutsch und Wirtschaftsrechnen Ziel dieser Unterstützungsmaßnahme ist unter anderem die Auffrischung der Grammatik
und der Rechtschreibung, die Erweiterung der Ausdru cksfähigkeit, die Verbesserung
der schriftlichen Kenntnisse sowie das Wiederholen und Auffrischen der
Grundrechnungsarten. Die Nachhilfe in Deutsch und Wirtschaftsrechnen ist auch ab
Beginn der Qualifizierung (ab 7.09.2009) anzubieten.
Das AMS Wien geht (aus Gründen der Erfahrung) von der Annahme aus, dass 10
TeilnehmerInnen (in maximal 2 Gruppen zu je mindestens 5 TeilnehmerInnen) im Ausmaß
von 4 MS/Woche (nach dem täglichen Kursende) eine Nachhilfe in Anspruch nehmen
werden. Pro Gruppe wird 1 TrainerIn kalkuliert. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die
dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen.
Kalkulationsbasis: 50 Wochen (52 Wochen – 1 Woche Weihnachtssperre und – 1
Woche Ostersperre) x 4 MS = 200 MS gesamt x 2 TrainerInnen = 400 MSP gesamt
Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass pro Woche 4 MS für die Nachhilfe kalkuliert
werden. Es sind 50 Wochen , da die Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre
(25.12.2009 – 01.01.2010) und die Woche der Ostersperre (06.04.2010 – 09.04.2010) nicht
beinhaltet.
8. 4 Sozialpädagogische Betreuung
Sozialpädagogische Betreuung ist begleitend im Einzelsetting anzubieten und ist auf den
TeilnehmerInnen-Bedarf abzustimmen. Dafür sind 15 MS pro Woche vorzusehen. Während
der theoretischen Ausbildung muss nicht nur eine sozialpädagogische Betreuung verfügbar
sein, sondern auch das Angebot von Lerncoaching (Lernblockaden lösen, Lerntechniken
vermitteln etc.) im Sinne einer individuellen Förderung der TeilnehmerInnen bestehen. Beide
Aufgaben liegen im Verantwortungsbereich der TrainerInnen, die für die sozialpädagogische
Betreuung zuständig ist/sind. Ausmaß: 15 Maßnahmenstunden pro Woche innerhalb von 3
Schulungstagen.
Die sozialpädagogische Betreuung umfasst u.a. folgende Bereiche:
• Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche
nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Maßnahme zu sehen sind (z.B.
Partnerschaftskonflikte, Finanzierungsschwierigkeiten, konkrete
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
15
Unterstützungsangebote bei familiären „Engpässen“ wie Krankenbetreuung u.ä.).
Diese wirken sich häufig stark auf die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit aus.
• Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten,
welche in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme zu sehen sind (z.B. Konflikte
mit der Gruppe, Konflikte im Zusammenhang mit TrainerInnen).
• Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung
Kalkulation Sozialpädagogische Betreuung :
TrainerInnen : TeilnehmerInnen: 1 : 1
15 MS x 50 Wochen (52 Wochen – 1 Woche Weihnachtssperre und 1 Woche
Ostersperre) x 1 TrainerIn = 750 MSP gesamt
Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass 15 MS sozialpädagogische Betreuung pro
Woche allen TeilnehmerInnen nach Bedarf zur Verfügung steht. Es sind 50 Wochen , da die
Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre (25.12.2009 – 01.01.2010) und die Woche
der Ostersperre (06.04.2010 – 09.04.2010) nicht beinhaltet. Dies ist eine kalkulatorische
Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen.
Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote
sicherzustellen.
9 KKoonnzzeepptt iivvee QQuuaall ii ttäätt
9. 1 Berücksichtigung des individuellen Lerntempos
Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche
Interventionen und Vorkehrungen bei Vorhandensein unterschiedlicher Lerntempi der
TeilnehmerInnen ergriffen werden, um das Maßnahmeziel (=positiver Lehrabschluss) zu
erreichen.
9. 2 Motivation
Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche Anreize
gesetzt werden, um die TeilnehmerInnen zu einer aktiven Teilnahme zu motivieren.
9. 3 Dropout-Quote
Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche
Interventionen und Vorkehrungen während der Maßnahme ergriffen werden, um die
Dropout-Quote so gering wie möglich zu halten.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
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1100 KKaallkkuullaatt iioonnssggrruunnddllaaggee
Die anteiligen Unterrichtseinheiten der gesetzlichen Feiertage innerhalb des individuellen
Projektzeitraumes sind in der unten angeführten Basiskalkulation beinhaltet und müssen im
Rahmen der Endabrechnung berücksichtigt werden. D.h., dass im Rahmen der
Endabrechnung der Bildungsträger Maßnahmenstunden, die an Feiertagen innerhalb des
Projektzeitraumes anfallen, dem AMS Wien nicht in Rechnung stellen darf, da diese
Maßnahmenstunden weder eingearbeitet werden müssen, noch der Projektzeitraum um
diese Stunden verlängert wird.
Veranstaltungen MS MSP
Informationsveranstaltung 19,5 21,5
Zusätzlicher Infotag 4 4
Qualifizierung 1.087,5 2.175
Praktikumsbetreuung 425 425
Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung 150 300
Deutsch-Nachhilfe 200 400
Sozialpädagogische Betreuung 750
Summe gesamt 1.886 4.075,5
Es ergeben sich insgesamt somit 1.886 MS gesamt und 4.075,5 MSP gesamt.
Bitte beachten Sie die Prüfungskosten für die Lehrabschlussplrüfung in Ihrer Kalkulation. Um
die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind seitens des Bieters die
Prüfungskosten für 100% der TeilnehmerInnen (=25) als Kalkulationsgrundlage
heranzuziehen. Die entstehenden Prüfungskosten für die Lehrabschlussprüfung sind vorerst
vom Bildungsträger auszulegen und werden nach Vorlage der entstandenen Kosten im
Rahmen der Endabrechnung in voller Höhe einmalig pro TeilnehmerIn abgegolten.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
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1111 PPeerrssoonnaall
Es werden alle TrainerInnen-Unterlagen einzeln geprüft. Ein Ausschluss erfolgt in all jenen
Fällen, in denen auch nur ein Musskriterium nicht erfüllt ist.
Während der gesamten Dauer der Maßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend
Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung
• der Koordination der gesamten Umsetzung der Maßnahme und
• der administrativen Abwicklung der Maßnahme zu gewährleisten.
Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der
TrainerInnen-Typen I-III (siehe Punkt 11.2 - 11.5) vorzunehmen.
11. 1 TrainerInnen : TeilnehmerInnenschlüssel
Infoveranstaltung – Präsentation
Infoveranstaltung – Einzelgespräche
2 : 35
1 : 1
Qualifizierung 2 : 25
Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung 2:25
Praktikumsbegleitung 1:1
Nachhilfe 1:5/2:10
Sozialpädagogische Betreuung 1 : 1
Für alle Verbindlichen Erklärungen (VE) gilt:
• Es werden nur TrainerInnen mit den in der Definition der Leistungsbeschreibung
angeführten VE akzeptiert.
• Überschneidungszeiträume der VE und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert;
d.h. VE werden nur in kalendarischer Abfolge anerkannt. Maßnahmenzeiten, die durch
Vor- und Nachmittagseinsätze erwirtschaftet worden sind, können daher nur einmal
gezählt werden.
• Der Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein.
• Können bei den TrainerInnen die spezifischen Erfordernisse für den vorgesehenen
Einsatzbereich nicht nachgewiesen werden, führt dies bei den Muss-Kriterien zum
Ausschluss und für eine Höherbewertung werden diese VE nicht akzeptiert.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
18
11. 2 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche In formationsveranstaltungen, Praktikumsbetreuung und Bewerbungsbüro (TrainerInne n-Typ I )
11.2.1 Formale Qualifikation (60%): Muss-Kriterium :
abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG
im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten)
Eine TRAINERINNENAUSBILDUNG muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte
enthalten:
• Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc.
• Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc.
• Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc.
• Methodik – Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen – beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc.
• Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des „roten Fadens“, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, …), etc.
• Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc.
• Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
19
Für COACHINGAUSBILDUNGEN werden keine Mindestkriterien vorgegeben, sondern
lediglich die Mindestdauer.
Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei TrainerInnen- und
Coachingausbildungen, die im vorgegebenen Ausmaß von 110 Stunden absolviert wurden,
muss dem Zertifikat weiters eine Erklärung (inkl. Rückseite/angerechnete Module) zum
Nachweis einer 110 Stunden - TrainerInnen- und Coachingausbildung (zum Download unter
http://www.ams.at/_docs/900_trainerInnen_und_coachingausbildung_Vers0408.doc)
beigelegt werden.
Für länger dauernde Ausbildungen (> 110 Stunden) genügt die Vorlage eines Zertifikats, aus
dem das Stundenausmaß und die Bezeichnung „TrainerInnenausbildung“ bzw.
„Coachingausbildung“ hervorgehen müssen. Einzelne Inhalte/Module müssen in diesem
Fall nicht ausgewiesen werden.
Bewertungsschema :
0 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte
Formalqualifikationen
3 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender
diesbezüglicher Gewerbeschein bzw.
abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrech ts-Mediations-
Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at-
anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen
sind bzw.
abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw.
abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für
Sozialpädagogik bzw.
abgeschlossene Ausbildung zum/zur „zertifizierten Erwachsenenbildner/in“ bzw.
„diplomierten Erwachsenenbildner/in“ Weiterbildungsakademie Österreich
6 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
20
abgeschlossene Sozialakademie („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung auf ein
Fachhochschulstudium) bzw.
abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen
bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung
auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw.
abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen)
(„alte Ausbildung “ = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle
Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und
Kulturpädagoge/in) bzw.
abgeschlossener akademischer Lehrgang „Supervision und Coaching“ (Abschluss:
akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw.
abgeschlossener Grundlehrgang „Psychosoziale Beratung“ (Donau Universität Krems)
bzw.
abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um
kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r
Berufsorientierungspädagoge/in) bzw.
abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Ber ufsberatung
(Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management – Laufbahnberatung
Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn)
8 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossene pädagogische Hochschule „neue Ausbildung“ (ab 01.10 .2007)
(Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen
Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit - Social
Work“ bzw. „Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialm anagement“ bzw.
„Soziale Arbeit“ bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
21
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw.
abgeschlossenes Bakkalaueratsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik
bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium angewandte Betriebswirtschaftslehre bzw.
Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale Betriebswirtschaftslehre bzw.
Volkswirtschaft bzw. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Berufsfeld: Wi rtschaft &
Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer www.fhf.at) (Abschluss: Bachelor
of Arts in Business (BA) - Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht
anerkannt)
10 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw.
Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und
Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung)
bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium „Sozialarbeit im städtischen Raum“ bzw.
abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ (Nachgraduierung für
SozialarbeiterInnen) bzw.
abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit“ (Master für SOZAK-
AbsolventInnen) bzw.
abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft“
bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswi ssenschaft
bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswi ssenschaft
und Publizistik bzw.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
22
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium angewandte
Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale
Betriebswirtschaftslehre bzw. Financial Management bzw. Volkswirtschaft bzw.
Handelswissenschaften bzw. Wirtschaftswissenschaften bzw. internationale
Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialwirtschaft bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Masterstudium/Fachhochschule Berufsfeld:
Wirtschaft & Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer www.fhf.at)
(Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht anerkannt) bzw.
abgeschlossenes Lehramtstudium bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw.
abgeschlossener Lehrgang „Psychosoziale Beratung“- Aufbaustufe (Donau Universität
Krems) bzw.
abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang „Psychotherapie“ (Abschluss: Master of Science)
bzw.
abgeschlossener Lehrgang „Supervision und Coaching“ (Masterlehrgang) bzw.
„Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung “ bzw. „Coaching &
Organisationsentwicklung – Organisationsberatung“ bzw. „Supervision im
Gesundheitswesen“ (Masterlehrgang) bzw.
abgeschlossener Lehrgang „Career Management Laufbahnberatung“ (MAS Career
Management) bzw.
eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und
mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS -
Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS – KundInnen in
Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäf tigungsprojekten/Beratungs-
und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS – MitarbeiterIn = „AMS Senior Expert“ .
Die unter 8 bzw. 10 Punkten angeführten und gelb unterlegten „Wirtschaftsstudien“ werden
nur im Bereich PRAKTIKUMSBETREUUNG anerkannt.
Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt.
Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten
Studienrichtungen anerkannt (z.B. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie;
nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik).
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
23
Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wu rden:
Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich
jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den
vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon
in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen,
dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um
eine gleichwertige Ausbildung handelt.
Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte
Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder
Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen.
„AMS Senior Expert“:
Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema:
Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der
Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von – bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten)
anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: 01.01.2005 – 31.12.2005; 365 Tage). Bei
der Arbeit mit AMS – KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-
/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von
– bis; Kalendertage) anzuführen.
Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten
Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS –
Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen
Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-
MitarbeiterIn ist zulässig.
Wichtig!! Die für die „Einsatzzeit“ vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den
Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen („AMS Senior Expert“) , können
im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das
Bewertungskriterium „Erfahrung“ herangezogen werden !!!
Für die Bewertung des Kriteriums „Erfahrung“ sind weitere, den Vorgaben entsprechende,
Verbindliche Erklärungen vorzulegen.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
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„neue TrainerInnen“:
Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige
Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden
(Formel Aktivierung, Berufsorientierung: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10
Praktikumsbestätigungen ersetzt werden).
11.2.2 Erfahrung (40%)
Bewertung :
Punkte: Definition:
0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen
5
5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen , worin
bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten
• Maßnahme (MN) oder
• in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener
Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang
als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig
war.
ODER
1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr
(= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden
Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im
vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
10
mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10
Praktikumsbestätigungen , worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in
einer vom Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten
• Maßnahme (MN)
• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener
Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw.
Durchgang
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
25
als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
ODER
mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr
(= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein
und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich
tätig war.
11.2.3 Mindestalter
Muss-Kriterium:
Mindestens 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen
eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.
11. 3 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Qu alifzierung und aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung (TrainerInnen-T yp II)
11.3.1 Formale Qualifikation Muss-Kriterium:
Lehrabschlussprüfung im genannten Einsatzbereich bzw. Lehrabschlussprüfung in
einem dem Einsatzbereich verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende
Schule die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-)
Hochschulausbildung im genannten Einsatzbereich (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden
auf der AMS Homepage unter http://www.berufslexikon.at )
Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein,
dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt.
Bewertung:
Punkte Definition
0 Erfüllung des Muss-Kriteriums
10 Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene TrainerInnenausbildung /
Coachingausbildung.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
26
11.3.2 Erfahrung
Muss-Kriterium
1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für
• die Dauer eines Lehrjahres oder ein JASG - Lehrjahres oder
• für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder
• innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in
einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber
im vorgesehenen Einsatzbereich
tätig war.
ODER
5 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom
Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten
• Maßnahme (MN)
• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe,
Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
Höherbewertung:
Punkte: Definition:
0 Erfüllung des Muss-Kriteriums
5
Erfüllung des Muss-Kriterium und
5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die
TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten
• Maßnahme (MN)
• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul,
Gruppe, Phase bzw.
Durchgang
als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
ODER
Erfüllung des Muss-Kriterium und
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
27
1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für
• die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder
• für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder
innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12
Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und
demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
10
Erfüllung des Muss-Kriterium und
mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass
der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten
• Maßnahme (MN)
• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul,
Gruppe, Phase bzw.
Durchgang
als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
ODER
Erfüllung des Muss-Kriterium und
mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für
• die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder
• für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder
innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12
Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und
demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
11.3.3 Mindestalter
Muss-Kriterium
Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen
eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
28
11. 4 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Nac hhilfe (TrainerInnen-Typ III)
11.4.1 Formale Qualifikation (60%)
Pädagogische Akademie für Volksschule oder Hauptschule oder Sonderschule oder
Berufspädagogische Akademie oder Lehramtstudium.
Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein,
dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt.
Bei Nicht-Erfüllung des Muss-Kriteriums: Ausschluss; bei Erfüllung des Muss-Kriteriums
erfolgt die Bewertung der über das Muss-Kriterium hinausgehenden Formalqualifikationen
nach folgendem Bewertungsschema:
Punkte Definition
0 Erfüllung des Muss-Kriteriums
10 • Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene
TrainerInnenausbildung/Coachingausbildung.
11.4.2 Erfahrung (40%)
Muss-Kriterium :
2 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester
bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung
bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet
(z.B.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
ODER
5 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer
Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
• Es werden nur TrainerInnen mit den in der Definition angeführten VEs akzeptiert.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
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• Es ist ausschließlich die geforderte Anzahl an verbindlichen Erklärungen seitens des
Trainers / der TrainerIn bzw. seitens des Bieters (Schulungsträgers) vorzulegen. Ein
„Mehr“ an vorgelegten VEs bringt keine Zusatzpunkte, ein „Weniger“ an vorgelegten VEs
führt zum Ausschluss.
• Darüber hinaus wird ein „Mehr“ an vorgelegten VEs zurückgewiesen, um vom Bieter die
geforderte Anzahl an VEs zu erhalten, wodurch sich das Verfahren verzögert.
• Überschneidungszeiträume der VEs und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert.
• Der Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein.
• TrainerInnen, welche die spezifischen Erfordernisse für den vorgesehenen
Einsatzbereich nicht vorweisen können, werden nicht akzeptiert.
11.4.3 Mindestalter
Muss-Kriterium:
Mindestens 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen
eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
30
11. 5 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Soz ialpädagogische Betreuung (TrainerInnentyp IV)
11.5.1 Formale Qualifikation (60%)
Muss-Kriterium :
abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG
im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten)
UND
gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES*
(im Ausmaß von mindestens 6 Stunden
innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist)
UND
gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING*
(im Ausmaß von mindestens 16 Stunden
innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist)
Eine TRAINERINNENAUSBILDUNG muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte
enthalten:
• Gruppenprozesse / Gruppendynamik
Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc.
• Grundlagen der Kommunikation
Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc.
• Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken
Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc.
• Methodik – Didaktik / Methodeneinsatz
Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen – beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
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• Präsentationstechniken / Medieneinsatz
Medieneinsatz im Training, Erstellen des „roten Fadens“, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, …), etc.
• Konfliktmanagement
Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc.
• Seminarphasen / Seminarplanung
Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc.
Für COACHINGAUSBILDUNGEN werden keine Mindestkriterien vorgegeben, sondern
lediglich die Mindestdauer.
Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei TrainerInnen- und
Coachingausbildungen, die im vorgegebenen Ausmaß von 110 Stunden absolviert wurden,
muss dem Zertifikat weiters eine Erklärung (inkl. Rückseite/angerechnete Module) zum
Nachweis einer 110 Stunden - TrainerInnen- und Coachingausbildung (zum Download unter
http://www.ams.at/_docs/900_trainerInnen_und_coachingausbildung_Vers0408.doc)
beigelegt werden.
Für länger dauernde Ausbildungen (> 110 Stunden) genügt die Vorlage eines Zertifikats, aus
dem das Stundenausmaß und die Bezeichnung „TrainerInnenausbildung“ bzw.
„Coachingausbildung“ hervorgehen müssen. Einzelne Inhalte/Module müssen in diesem
Fall nicht ausgewiesen werden.
* Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSE MINARES:
Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten
zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars
abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen
sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen
ersichtlich ist.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
32
* Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING :
Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50
Minuten) innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist
in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert.
Ein Diversitätstraining muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten:
• Was versteht man unter Diversität/Vielfalt?
• Reflexion des eigenen Kulturbegriffs
• Identitätskonstruktion - Sensibilisierung
Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen –
soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc.
• Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen
• Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen
• Konflikt zwischen Kulturen – Interkulturelles Konfl iktmanagement
Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das
Stundenvolumen ersichtlich ist. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die
sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf
folgende Weise erbracht werden:
Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden
Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein,
die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben.
Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde
Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes
Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden
Stundenanteil von zumindest 6 Stunden auszuweisen.
Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei Diversitätstrainings, die im
vorgegebenen Ausmaß von 16 Stunden absolviert wurden, muss dem Zertifikat weiters eine
Erklärung zum Nachweis eines 16 Stunden - Diversitätstrainings (zum Download unter
http://www.ams.at/_docs/900_diversitaetstraining_Vers0408.doc) beigelegt werden.
Für länger dauernde Ausbildungen genügt die Vorlage des Zertifikats ohne Erklärung,
sofern daraus die Stundenanzahl und das Datum (innerhalb der letzten 2 Jahre)
hervorgeht.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
33
Bewertungsschema :
0 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte
Formalqualifikationen
3 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender
diesbezüglicher Gewerbeschein bzw.
abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrech ts-Mediations-
Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at-
anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind!
bzw.
abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw.
abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für
Sozialpädagogik bzw.
abgeschlossene Ausbildung zum/zur „zertifizierten Erwachsenenbildner/in“ bzw.
„diplomierten Erwachsenenbildner/in“ Weiterbildungsakademie Österreich
6 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossene Sozialakademie („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung auf ein
Fachhochschulstudium) bzw.
abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen
bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung
auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw.
abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen)
(„alte Ausbildung “ = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw.
abgeschlossener akademischer Lehrgang „Supervision und Coaching“
(Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw.
abgeschlossener Grundlehrgang „Psychosoziale Beratung“ (Donau Universität Krems)
bzw.
LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009
34
abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein
Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r
Berufsorientierungspädagoge/in) bzw.
abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Ber ufsberatung
(Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management – Laufbahnberatung
Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn)
8 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossene pädagogische Hochschule „neue Ausbildung“ (ab 01.10 .2007)
(Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen
Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit - Social Work“
bzw. „Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialm anagement“ bzw. „Soziale
Arbeit“ bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik
bzw.
abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie
10 Punkte:
Erfüllung des Muss-Kriteriums und
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw.
Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und
Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium „Sozialarbeit im städtischen Raum“ bzw.
abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ (Nachgraduierung für
SozialarbeiterInnen) bzw.
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abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit“ (Master für SOZAK-
AbsolventInnen) bzw.
abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft“
bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswi ssenschaft
bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswi ssenschaft
und Publizistik bzw.
abgeschlossenes Lehramtstudium bzw.
abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw.
abgeschlossener Lehrgang „Psychosoziale Beratung“- Aufbaustufe (Donau Universität
Krems) bzw.
abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw.
abgeschlossener Universitätslehrgang „Psychotherapie“ (Abschluss: Master of Science)
bzw.
abgeschlossener Lehrgang „Supervision und Coaching“ (Masterlehrgang) bzw.
„Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung “ bzw. „Coaching &
Organisationsentwicklung – Organisationsberatung“ bzw. „Supervision im
Gesundheitswesen“ (Masterlehrgang) bzw.
abgeschlossener Lehrgang „Career Management Laufbahnberatung“ (MAS Career
Management) bzw.
eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und
mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS -
Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS – KundInnen in Sozialökonomischen
Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Be ratungs- und
Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS – MitarbeiterIn = „AMS Senior Expert“ .
Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt.
Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten
Studienrichtungen anerkannt (z.B. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie;
nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik).
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Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wu rden:
Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich
jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den
vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in
welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es
sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige
Ausbildung handelt.
Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung
vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte
Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oderBestätigung ENIC
NARIC AUSTRIA) vorzulegen.
„AMS Senior Expert“:
Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema:
Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der
Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von – bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten)
anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: 01.01.2005 – 31.12.2005; 365 Tage). Bei
der Arbeit mit AMS – KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-
/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von
– bis; Kalendertage) anzuführen.
Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten
Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und
Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS –
Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen
Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-
MitarbeiterIn ist zulässig.
Wichtig!! Die für die „Einsatzzeit“ vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den
Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen („AMS Senior Expert“) , können
im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das
Bewertungskriterium „Erfahrung“ herangezogen werden !!!
Für die Bewertung des Kriteriums „Erfahrung“ sind weitere, den Vorgaben entsprechende,
Verbindliche Erklärungen vorzulegen.
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„neue TrainerInnen“:
Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige
Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden
(Formel sozialpädagogische Betreuung: 3 Verbindliche Erklärungen können durch
6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden).
11.5.2 Erfahrung (40%)
Bewertung :
Punkte: Definition:
0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen
5
3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen ,
worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten
• Maßnahme (MN)
• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener
Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder
PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
ODER 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn
mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden
Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im
vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
10
mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6
Praktikumsbestätigungen , worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in
einer vom Arbeitsmarktservice
und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation
beauftragten
• Maßnahme (MN)
• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener
Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw.Durchgang als HaupttrainerIn oder
PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
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ODER
mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die
TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend
andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als
TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.
11.5.3 Mindestalter
Muss-Kriterium:
Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen
eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.
1122 SSoonnsstt iiggeess
12. 1 Zuweisung der TeilnehmerInnen Erfolgt mittels Einladungsschreiben des AMS-Beraters/der AMS-Beraterin.
12. 2 Nachbesetzung von TeilnehmerInnen
Eine Nachbesetzung von MaßnahmenteilnehmerInnen ist zumindest innerhalb der ersten
Woche der Bildungsmaßnahme möglich.
12. 3 Kontingentauslastung
Die gleichmäßige Auslastung und Kontrolle der Kontingentzuweisungen der einzelnen
RGSen obliegt dem Bildungsträger. Der Bildungsträger ist verpflichtet, Auslastungsprobleme
rechtzeitig zu melden.
12. 4 Austritt vor Maßnahmenende
• Bei vorzeitigem Austritt aus der Maßnahme wegen Arbeitsaufnahme ist dem/der
zuständigen AMS-BeraterIn folgendes bekannt zu geben: Datum des Arbeitsantritts,
Dienstgebername, -adresse und –telefonnummer.
• Bei vorzeitigem Austritt aus der Maßnahme ohne Arbeitsaufnahme ist der/dem
zuständigen BeraterIn ein Bericht zu übermitteln.
• Die Maßnahme ist so zu planen, dass Personen nach einem Krankenstand direkt
wieder in die Maßnahme einsteigen können (die Tage des Krankenstandes
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verlängern die individuelle Verweildauer des/der TeilnehmerIn in der Maßnahme
nicht).
12. 5 Berichtswesen
Insbesondere sind folgende Berichterstattungen zum Kursverlauf und zu den
TeilnehmerInnen vorzusehen:
• Der Träger verpflichtet sich, ein 5-10-seitiges Skriptum mit den wesentlichen
Kursinhalten zu erstellen, das den TeilnehmerInnen zu Beginn der Maßnahme
ausgehändigt wird. Das einheitlich layoutierte Skriptum besteht aus: Deckblatt mit den
Eckdaten der Maßnahme, Inhaltsverzeichnis, wesentliche Kursinhalte. Ein
Ansichtexemplar wird der Landesgeschäftsstelle und den betreuenden
regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien zu Kursbeg inn übermittelt .
• Quantitative Erfassung der TeilnehmerInnen, Führen von KundInnenakten (inkl.
qualitative Faktoren / Beschreibung) und wöchentliche Meldung bezüglich
Neueinstiege an die zuständige regionale Geschäftsstelle.
• Wöchentliche Meldung und Meldungen zu Monatsende (Liquidierung) an die
zuständige regionale Geschäftsstelle zu den aktuellen TeilnehmerInnen-Ständen
inklusive Angabe der unentschuldigten Tage und Krankenstände
(Bezugsänderungsmeldungsliste).
• Abschlussbericht je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin / den
zuständigen AMS-Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung
der/des Kundin/en dient, der binnen 1 Woche nach individuellem
Maßnahmenabschluss an die zuständige Beraterin /den zuständigen Berater zu
übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen folgende Daten vermerkt sein:
� Name der/des Teilnehmerin/s
� Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten
� Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung
� Erarbeitetes Ziel nach Kursende + ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht
durchführbar ist.
• Detaillierte Tagesplanung für jede Gruppe, die jederzeit seitens des AMS Wien
eingesehen werden kann.
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• Vom Träger sind EDV-unterstützte Statistiken, welche Aufschluss über die
tatsächlichen TeilnehmerInnen-Kapazitäten geben - ausgewertet nach den
verschiedenen Zielgruppendefinitionen des AMS Wien wie: „Frauen“, „Ältere“,
„WiedereinsteigerInnen“, „REHA-Personen“, etc. - zu führen und bei Bedarf jederzeit,
zumindest jedoch mit dem Endbericht vorzulegen (Definitionen werden nach Vergabe
der Maßnahme seitens der LGS Wien zur Verfügung gestellt).