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Arbeitsmarktservice Wien LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009 Leistungsbeschreibung V V O O R R B B E E R R E E I I T T U U N N G G Z Z U U R R L L E E H H R R A A B B S S C C H H L L U U S S S S P P R R Ü Ü F F U U N N G G Z Z U U R R / / Z Z U U M M R R E E S S T T A A U U R R A A N N T T F F A A C C H H F F R R A A U U / / M M A A N N N N Q Q U U A A L L I I F F I I Z Z I I E E R R U U N N G G

LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG ZUR ZUM … · 8 Inhalt und Aufbau der Maßnahme Die Schulung besteht aus Theorie- und Praxisteilen. Zentrales Element der Qualifizierung ist

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Arbeitsmarktservice Wien

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

Leistungsbeschreibung

„„„ VVVOOORRRBBBEEERRREEEIIITTTUUUNNNGGG ZZZUUURRR

LLLEEEHHHRRRAAABBBSSSCCCHHHLLLUUUSSSSSSPPPRRRÜÜÜFFFUUUNNNGGG ZZZUUURRR///ZZZUUUMMM

RRREEESSSTTTAAAUUURRRAAANNNTTTFFFAAACCCHHHFFFRRRAAAUUU///MMMAAANNNNNN “““

QQQUUUAAALLL IIIFFFIIIZZZIIIEEERRRUUUNNNGGG

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

2

INHALTSVERZEICHNIS

11 BBEEZZEEIICCHHNNUUNNGG DDEERR MMAAßßNNAAHHMMEE .............................................................................................................................................................. 44

22 DDEEFFIINNIITTIIOONN DDEERR ZZIIEELLGGRRUUPPPPEE ...................................................................................................................................................................... 44

33 EEIINNSSTTIIEEGGSSVVOORRAAUUSSSSEETTZZUUNNGG ........................................................................................................................................................................ 44

44 VVOORRGGEESSEEHHEENNEE TTEEIILLNNEEHHMMEERRIINNNNEENNAANNZZAAHHLL .................................................................................................................... 55

55 DDEEFFIINNIITTIIOONN DDEESS ZZIIEELLEESS DDEERR MMAAßßNNAAHHMMEE .............................................................................................................................. 55

66 ZZEEIITTRRAAUUMM .......................................................................................................................................................................................................................................... 66

77 SSCCHHUULLUUNNGGSSOORRTT//VVEERRKKEEHHRRSSAANNBBIINNDDUUNNGG.............................................................................................................................. 77

88 IINNHHAALLTT UUNNDD AAUUFFBBAAUU DDEERR MMAAßßNNAAHHMMEE ...................................................................................................................................... 88

8. 1 Teilnahmeentscheidung............................................................................................... 8

8.1.1 Informationsveranstaltung.................................................................................. 8

8.1.2 Zusätzliche Informationstage ........................................................................... 10

8. 2 Qualifizierung............................................................................................................. 10

8.2.1 Praktikum ......................................................................................................... 11

8.2.2 Praktikumsbetreuung ....................................................................................... 12

8.2.3 Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung ................................................... 13

8. 3 Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen .................................................................. 13

8.3.1 Bewerbungsbüro .............................................................................................. 13

8.3.2 Nachhilfe Deutsch und Wirtschaftsrechnen ..................................................... 14

8. 4 Sozialpädagogische Betreuung ................................................................................. 14

99 KKOONNZZEEPPTTIIVVEE QQUUAALLIITTÄÄTT........................................................................................................................................................................................ 1155

9. 1 Berücksichtigung des individuellen Lerntempos ........................................................ 15

9. 2 Motivation .................................................................................................................. 15

9. 3 Dropout-Quote........................................................................................................... 15

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

3

1100 KKAALLKKUULLAATTIIOONNSSGGRRUUNNDDLLAAGGEE .................................................................................................................................................................... 1166

1111 PPEERRSSOONNAALL .................................................................................................................................................................................................................................... 1177

11. 1 TrainerInnen : TeilnehmerInnenschlüssel.................................................................. 17

11. 2 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Informationsveranstaltungen,

Praktikumsbetreuung und Bewerbungsbüro (TrainerInnen-Typ I)...................................... 18

11.2.1 Formale Qualifikation (60%):............................................................................ 18

11.2.2 Erfahrung (40%)............................................................................................... 24

11.2.3 Mindestalter...................................................................................................... 25

11. 3 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Qualifzierung und aktive

Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung (TrainerInnen-Typ II) .............................................. 25

11.3.1 Formale Qualifikation ....................................................................................... 25

11.3.2 Erfahrung ......................................................................................................... 26

11.3.3 Mindestalter...................................................................................................... 27

11. 4 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Nachhilfe (TrainerInnen-Typ III)................ 28

11.4.1 Formale Qualifikation (60%)............................................................................. 28

11.4.2 Erfahrung (40%)............................................................................................... 28

11.4.3 Mindestalter...................................................................................................... 29

11. 5 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Sozialpädagogische Betreuung

(TrainerInnentyp IV) ........................................................................................................... 30

11.5.1 Formale Qualifikation (60%)............................................................................. 30

11.5.2 Erfahrung (40%)............................................................................................... 37

11.5.3 Mindestalter...................................................................................................... 38

1122 SSOONNSSTTIIGGEESS.................................................................................................................................................................................................................................. 3388

12. 1 Zuweisung der TeilnehmerInnen ............................................................................... 38

12. 2 Nachbesetzung von TeilnehmerInnen ....................................................................... 38

12. 3 Kontingentauslastung ................................................................................................ 38

12. 4 Austritt vor Maßnahmenende .................................................................................... 38

12. 5 Berichtswesen ........................................................................................................... 39

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

4

1 Bezeichnung der Maßnahme

Vorbereitung

zur Lehrabschlussprüfung

zur Restaurantfachfrau/mann 2009 (Qualifizierung)

Im Rahmen der oben angeführten Qualifizierungsmaßnahme sollen die TeilnehmerInnen die

theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten des Lehrberufes

Restaurantfachfrau/mann entsprechend dem Berufsbild erwerben.

2 Definition der Zielgruppe

Beim Arbeitsmarktservice (AMS) Wien arbeitslos vorgemerkte Personen:

• ab dem 18. Lebensjahr

• mit praktischen und/oder schulischen Vorkenntnissen

(z.B: abgebrochene Lehre im Bereich Service wie etwa Restaurantfachmann/frau,

Hotel- und GastgewerbeassistentIn, Systemgastronomiefachmann/frau etc.,

abgebrochene schulische Ausbildung wie etwa Gastgewerbefachschule,

Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Hotelfachlehrgang, Höhere Lehranstalt für

Tourismus, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe etc.)

3 Einstiegsvoraussetzung

Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-

Beraterin/des AMS-Beraters. TeilnehmerInnen müssen nach einem Krankenstand direkt

wieder in die Maßnahme einsteigen können, ohne dass eine neuerliche Zuweisung durch die

AMS-Beraterin/den AMS-Berater erfolgt.

• mindestens 2 Jahre nachweisbare fachspezifische schulische und/oder

praktische Erfahrung

• gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Die Einstiegsvoraussetzungen sind seitens des Bildu ngsträgers vor Antritt der

Qualifizierung (im Rahmen der Informationsveranstal tung und des Clearings)

dahingehend zu prüfen, ob nach Kursende die „Lehrab schlussprüfung gemäß § 24

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

5

des Berufsausbildungsgesetzes“ möglich ist. Gegebenenfalls muss diesbezüglich

Kontakt mit der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer aufgenommen werden.

Die Prüfung muss jedenfalls im Anschluss an den Kur s abgelegt werden.

Bei Feststellung, dass die Zulassung zur Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht möglich ist oder

dass aufgrund festgestellter Defizite mit keinem positiven Abschluss der Teilnehmerin/des

Teilnehmers gerechnet werden kann, muss der/die zuständige/r BeraterIn der regionalen

Geschäftsstelle des AMS umgehend mit konkreter Angabe des Hindernisgrundes/der

Hindernisgründe informiert werden.

4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl

Die Maßnahme ist für 25 TeilnehmerInnen vorgesehen. Das AMS Wien behält sich vor, die

TeilnehmerInnenzahl von 25 auf 38 TeilnehmerInnen aufzustocken . Jede Änderung der

TeilnehmerInnenanzahl erfolgt in Absprache mit dem Bildungsträger.

5 Definition des Zieles der Maßnahme

Das Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist die Integration der oben genannten

Zielgruppe in den ersten Arbeitsmarkt . Im Zuge dessen werden die TeilnehmerInnen auf

die Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann vorbereitet, um diese

anschließend abzulegen. Das AMS Wien geht davon aus, dass erfahrungsgemäß 70 % der

MaßnahmenteilnehmerInnen zur Lehrabschlussprüfung antreten (100% sind alle

TeilnehmerInnen, welche die fachliche und praktische Ausbildung abgeschlossen haben).

Erfolgsmessung:

Der Erfolg der Bildungsmaßnahme wird am Bestand der Personen in (nicht geförderter, nicht

geringfügiger) Beschäftigung zum Stichtag plus 3 Monate nach Austritt aus der Maßnahme

gemessen. Der erwartete Bestand an Personen in (nicht geförderter, nicht geringfügiger)

Beschäftigung liegt bei 50 Prozentpunkten (100% sind alle eingetretenen Teilnehmer-

Innen).

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

6

6 Zeitraum

Durchführungszeitraum und Gesamt-Projektdauer :

Infoveranstaltungen: 31.08.2009 und 01.09.2009

Gesamtförderzeitraum: 31.08.2009 – 03.09.2010 = 52 Wochen und 2 Tage

Durchführungszeitraum : 31.08.2009 – 03.09.2010 (ohne einwöchiger Weihnachtssperre

24.12.2009 und 28.12.2009 bis einschließlich 31.12.2009, ohne Ostersperre 6.04.2010 bis

einschließlich 09.04.2010) = 50 Wochen und 2 Tage

Infoveranstaltung:

Eine Woche vor Beginn der Maßnahme ist an 2 Tagen (31.08.2009 und 01.09.2009) eine

Informationsveranstaltung zu planen, an der die fachlichen und persönlichen

Voraussetzungen für die Teilnahme geklärt werden. Die Informationsveranstaltung ist an

beiden Tagen identisch aufgebaut. Die regionale Geschäftsstelle des AMS Wien bucht pro

Infotag 50 TeilnehmerInnen (bei beiden Tagen insgesamt 100 TeilnehmerInnen) zu, um die

volle Auslastung der Maßnahme (= 25 TeilnehmerInnen) zu gewährleisten. Die

Qualifizierung beginnt nach erfolgter Aufnahme in die Maßnahme am unmittelbar darauf

folgenden Montag, falls dies ein Feiertag ist, am nächst folgenden Werktag.

Gesetzliche Feiertage während des Projektzeitraums:

2009 2010

Mo, 26.10.2009 Nationalfeiertag Fr, 01.01.2010 Neujahr

Di, 08.12.2009 Maria Empfängnis Mi, 06.01.2010 Hl. 3 Könige

Fr, 25.12.2009 Christtag Mo, 05.04.2010 Ostermontag

Do, 13.05.2010 Christi Himmelfahrt

Mo, 24.05.2010 Pfingstmontag

Do, 03.06.2010 Fronleichnam

Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder einen Einfluss auf den

Gesamtzeitraum der Schulung, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen

in der Schulung. Maßnahmenstunden, die an einem Feiertag nicht abgehalten werden

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

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können, müssen weder eingearbeitet werden, noch kommt es dadurch zu einer

Verlängerung der individuellen Verweildauer der TeilnehmerInnen in der Schulung.

Um die Vergleichbarkeit aller Angebote gewährleisten zu können, müssen bei der

Kalkulation alle angeführten Feiertage als Schulungstage ausgewiesen werden. Im Zuge der

Endabrechnung werden diese Feiertage nicht berücksichtigt.

Kurszeiten:

Montag bis Freitag ,

37,5 Stunden/Woche ,

7,5 Stunden/Tag ,

Praktikum: im Zeitraum vom 12.04.2010 bis 6.8.2010

Die genauen Gestaltung und Handhabung im Zusammenhang mit den Kurszeiten obliegt

dem Bildungsträger.

7 Schulungsort/Verkehrsanbindung

Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien).

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

8

8 Inhalt und Aufbau der Maßnahme

Die Schulung besteht aus Theorie- und Praxisteilen. Zentrales Element der Qualifizierung ist

die Vorbereitung auf und die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Köchin/Koch.

*…die 52 Wochen sind inklusive 1 Woche Weihnachts- und 1 Woche Ostersperre.

8. 1 Teilnahmeentscheidung

8.1.1 Informationsveranstaltung

Am 31. August 2009 und am 1. September 2009 muss in den Räumlichkeiten des

Schulungsträgers jeweils 1 Informationstag, bestehend aus einer einstündigen

Informationsveranstaltung und anschließenden Einzelgesprächen (0,25h pro TeilnehmerIn)

für potenzielle TeilnahmeinteressentInnen, stattfinden.

Informations - Veranstaltungen 31.08.2009 und

01.09.2009

Präsentation

Einzelgespräche

QUALIFIZIERUNG

30 Wochen 07.09.2009 – 02.04.2010

(inkl. 1 Woche Weihnachtssperre vom 25.12.2009 – 01.01.2010)

PRAKTIKUM 17 Wochen

12.04.2010 – 06.08.2010

BETREUUNG 25 MS/Woche

17 Wochen

BE

WE

RB

UN

GS

RO

10 M

S/W

oche 52 W

ochen *

NA

CH

HILF

E

Deutsch und W

irtschaftsrechnen 4 M

S/W

oche 52 W

ochen *

SO

ZIA

LPÄ

DA

GO

GIS

CH

E

BE

TR

EU

UN

G

15 MS

/Woche/52 W

ochen *

Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung 4 Wochen

9.08.2010 – 03.09.2010

Begleit - und Unterstützungs-

maßnahmen

1 Woche Ostersperre 06.04.2010-09.04.2010

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

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Inhalt : - Fundierte Kursinformation

- Überblick über die Kursinhalte und Klärung des Ausbildungsziels

- Klärung der notwendigen Fähigkeiten

- Kennen lernen des Bildungsträgers

- Kennenlernen der TrainerInnen

- Klärung der individuellen Erwartungshaltungen und Abstimmung mit den Inhalten und

Angeboten der Maßnahme im Einzelgespräch

- Rechte und Pflichten der KursteilnehmerInnen

- Klärung einer verbindlichen Kursteilnahme unter Berücksichtigung folgender

Hinderungsgründe:

• Kinderbetreuung

- Grundsätzliche Informationen zu externen Kinderbetreuungsmöglichkeiten

während der Maßnahme: Krippe und Krabbelstube, Tagesmütter/-väter,

Kindergarten, Hort

• Andere Betreuungspflichten (z.B.: Pflege von Angehörigen)

• Eingeschränkte Mobilität

• Gesundheitliche Probleme

Hinweis:

Aufgrund von Erfahrungswerten werden für 25 TeilnehmerInnen insgesamt ca. 100

Zuweisungen (50 pro Infotag) benötigt. Man kann davon ausgehen, dass rund 70 (35 pro

Infotag) der zugewiesenen 100 Personen bei der einstündigen Informationsveranstaltung

(Kalkulationsbasis 1 Maßnahmenstunde (MS) ) teilnehmen. Pro InteressentIn ist ein

Einzelgespräch von ca. 15 Minuten vorgesehen.

Kalkulation Informationsveranstaltungen:

TrainerInnen : TeilnehmerInnen:

Informationspräsentation: 2 : 35

Einzelgespräche: 1 : 1

Kalkulationsbasis:

Informationsveranstaltung:

1 Gruppe x 1 MS = 1 MS gesamt x 2 TrainerInnen =2 MSP gesamt x 2 Informationstage

= 2 MS gesamt/4MSPgesamt

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

10

Einzelgespräche:

0,25 MS x 35 TN = 8,75 MS gesamt / 8,75 MSP gesamt x 2 Informationstage = 17,5 MS

gesamt/17,5 MSP gesamt

= 19,5 MS gesamt und 21,5 MSP gesamt

MS = Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen, MSP = Maßnahmenstunden Personal bzw. TrainerInnen

Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass bis zu 35 TeilnehmerInnen pro Infotag zum

Informationstag erscheinen. Diese absolvieren eine einstündige Informationspräsentation

und ein 15-minütiges Einzelgespräch. Bei 35 Personen pro Infotag sind daher 9,75 MS und

10,75 MSP notwendig, dass sind insgesamt gerechnet für alle 70 TeilnehmerInnen 19,5 MS

und 21,5 MSP.

8.1.2 Zusätzliche Informationstage

Sollte die Maßnahme vor Beginn nicht zur Gänze ausgelastet sein, so ist eine zusätzliche

Informationsveranstaltung samt Einzelgesprächen vorzusehen. Das AMS Wien geht hier von

4 MS aus. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient die Vergleichbarkeit der

Angebote sicher zu stellen.

Kalkulationsbasis = 4 MS x 1 TrainerIn =4 MS gesamt / 4 MSP gesamt

8. 2 Qualifizierung

Innerhalb des angegebenen Maßnahmenzeitraumes sind den TeilnehmerInnen die

praktischen und theoretischen Kenntnisse , die für die Ablegung der

Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann notwendig sind, gemäß des

Lehrplanes und der Ausbildungsordnung (Restaurantfachmann-Ausbildungsordnung) zu

vermitteln.1

Die angeeigneten Kenntnisse während der Dauer der Maßnahme müssen regelmäßig mit

Lernzielkontrollen (Wiederholungen, Tests, Hausübungen, Mitarbeit, etc.) geprüft werden.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass bei individuell festgestellten Defiziten sofort durch

1 Siehe zu dem Berufsprofil des Lehrberufes Restaurantfachmann/-frau auch folgenden Link http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/Lehrlingsservice/lehrberufe_in_oesterreich/restaurantfachmann.htm

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

11

den Bildungsträger Unterstützungsmaßnahmen geboten werden können.

Die zeitgerechte Anmeldung der TeilnehmerInnen zur Zulassung zur Lehrabschlussprüfung

obliegt dem Bildungsträger.

ÜÜbbeerrffaacchhlliicchhee KKoommppeetteennzzeenn::

Neben der Fachausbildung laut Lehrplan und Ausbildungsverordnung sollen auch folgende

Inhalte vermittelt werden:

• Schlüsselqualifikationen: Kommunikation, wirksame Selbstpräsentation und

Rhetorik, Teamfähigkeit und Kooperation, Konfliktmanagement und Deeskalation,

• Selbstbewusstsein, Selbstmotivation und Selbstmanagement

• Zeitmanagement und Organisation der Vereinbarkeit vor dem Hintergrund der

Anforderungen in den angepeilten Berufsbereich

• Englisch

Es steht dem Bieter frei in seinem Angebot, für den Bereich überfachliche Kompetenzen,

noch weitere Inhalte zu integrieren. Die aufgezählten Themen sollen innerhalb der

vorgegebenen Kursdauer neben der Vermittlung der praktischen und theoretischen

Fachinhalte behandelt werden. Der Bildungsträger verpflichtet sich durch die

Angebotslegung, entsprechend der Notwendigkeit der Gruppe, die Inhalte innerhalb der

angegebenen Bereiche und die erforderlichen Stunden innerhalb der

täglichen/wöchentlichen Maßnahmedauer anzupassen.

Kalkulation Qualifizierung:

29 Wochen (30 Wochen – 1 Woche Weihnachtssperre) x 37,5 MS = 1.087,5 MS gesamt

x 2 TrainerInnen = 2.175 MSP gesamt

Die Qualifikation findet vom 07.09.2009 – 02.04.2010 statt und die Kalkulation basiert auf der

Annahme, dass pro Woche 37,5 MS Qualifizierung stattfinden. Es sind 29 Wochen , da die

Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre (25.12.2009 – 01.01.2010) nicht beinhaltet.

Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote

sicherzustellen.

8.2.1 Praktikum

Der Bieter muss gewährleisten, dass gemäß den einschlägigen Gesetzen und den dazu

ergangenen Verordnungen von Ausbildungsvorschriften die praktischen Kenntnisse, die für

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

12

die Ablegung der Lehrabschlussprüfung zur/zum Restaurantfachfrau/mann notwendig sind,

vermittelt werden.

Diese sind direkt durch den Bieter und durch ein externes Praktikum zu vermitteln. Die

erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer

glaubhaft (etwa durch Firmenbestätigungen) gemacht werden.

Die Praktikumssuche soll durch die TeilnehmerInnen mit Unterstützung des Bildungsträgers

erfolgen (= selbständig, aber nicht im Alleingang).

Das Praktikum sollte immer im selben Betrieb stattfinden (Ausnahme: Verstoß gegen

arbeitsrechtliche Bestimmungen).

Praktikumsdauer: 12.04.2010 bis 6.8.2010 , 17 Wochen

8.2.2 Praktikumsbetreuung

Der Bieter verpflichtet sich den TeilnehmerInnen in der Zeit der Praktikumsdauer (17

Wochen) eine Praktikumsbetreuung im Ausmaß von 1 MS pro Woche pro TeilnehmerIn

anzubieten, das sind insgesamt 25 MS/Woche. Dies dient dazu die Praxiserfahrung zu

reflektieren. Die genaue Gestaltung und Handhabung im Zusammenhang mit der

Zeiteinteilung für die Praktikumsbetreuung obliegt dem Bildungsträger. Sie muss jedenfalls

so gestaltet werden, dass jede Teilnerhmerin/jeder Teilnehmer 1 MS/Woche

Praktikumsbetreuung bei Bedarf erhalten kann.

Die/der PraktikumsbetreuerIn muss regelmäßig Kontakt (je nach Vereinbarung oder

Erfordernis telefonisch oder persönlich) mit den Praktikumsbetrieben aufnehmen, um

etwaige Probleme sofort klären zu können. Weiters muss die telefonische Erreichbarkeit des

Bieters (für die TeilnehmerInnen und die Praktikumsbetriebe) während der vereinbarten

Zeiten gewährleistet werden.

Kalkulationsbasis = 17 Wochen x 1 MS x 25 TeilnehmerInnen = 425 MS gesamt x 1

TrainerIn = 425 MSP gesamt

Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass pro Praktikumswoche (insgesamt 17

Wochen) 1 MS Praktikumsbetreuung nach Bedarf für alle TeilnehmerInnen angeboten wird.

Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

13

sicherzustellen. Sollte darüber hinaus noch Bedarf für eine weitere Praktikumsbetreuung

bestehen, sollte diese im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung stattfinden.

8.2.3 Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung

In den letzten 4 Wochen der Maßnahme (32. bis 35. Kalenderwoche des Jahres 2010)

müssen die TeilnehmerInnen einerseits auf die Lehrabschlussprüfung und andererseits

auf den Einstieg in ein passendes Arbeitsverhältnis vorbere itet werden . Jede/r

TeilnehmerIn muss ihre/seine individuellen Bewerbungsunterlagen erstellen. Die

selbstwirksame Präsentation im Hinblick auf die Bewerbung muss geübt und optimiert

werden (TeilnehmerInnen - Feedback, Videoanalyse).

Inhalte dieser Woche müssen u.a. sein:

• Jobfinding – Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Beschäftigung – Lösungsorientiertheit

• Funktionsweise des Arbeitsmarktes und Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt,

Zusammenhänge weiblicher Lebensplanung und Erwerbstätigkeit

• Erkennen und Vermarkten der eigenen Stärken: „die Marke Ich“

• Zielplanung: „wo will ich hin – wie komme ich dort an“

• Bewerbungsunterlagen – Lebenslauf, Bewerbungsschreiben

• Vorstellungsgespräch – Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung

• aktive Stellensuche: Stelleninserate, Internet-Jobbörsen etc.

• Prüfungsvorbereitung

Kalkulationsbasis: 4 Wochen x 37,5 MS = 150 MS gesamt x 2 TrainerInnen = 300

MSP gesamt

8. 3 Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen

8.3.1 Bewerbungsbüro

Ab der 37. Kalenderwoche (ab 7.09.2009) muss nach dem täglichen Kursende die

erforderliche Infrastruktur für Bewerbungstätigkeit (ohne Begleitung) für 10 Stunden pro

Woche bereitgestellt werden.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

14

8.3.2 Nachhilfe Deutsch und Wirtschaftsrechnen Ziel dieser Unterstützungsmaßnahme ist unter anderem die Auffrischung der Grammatik

und der Rechtschreibung, die Erweiterung der Ausdru cksfähigkeit, die Verbesserung

der schriftlichen Kenntnisse sowie das Wiederholen und Auffrischen der

Grundrechnungsarten. Die Nachhilfe in Deutsch und Wirtschaftsrechnen ist auch ab

Beginn der Qualifizierung (ab 7.09.2009) anzubieten.

Das AMS Wien geht (aus Gründen der Erfahrung) von der Annahme aus, dass 10

TeilnehmerInnen (in maximal 2 Gruppen zu je mindestens 5 TeilnehmerInnen) im Ausmaß

von 4 MS/Woche (nach dem täglichen Kursende) eine Nachhilfe in Anspruch nehmen

werden. Pro Gruppe wird 1 TrainerIn kalkuliert. Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die

dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen.

Kalkulationsbasis: 50 Wochen (52 Wochen – 1 Woche Weihnachtssperre und – 1

Woche Ostersperre) x 4 MS = 200 MS gesamt x 2 TrainerInnen = 400 MSP gesamt

Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass pro Woche 4 MS für die Nachhilfe kalkuliert

werden. Es sind 50 Wochen , da die Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre

(25.12.2009 – 01.01.2010) und die Woche der Ostersperre (06.04.2010 – 09.04.2010) nicht

beinhaltet.

8. 4 Sozialpädagogische Betreuung

Sozialpädagogische Betreuung ist begleitend im Einzelsetting anzubieten und ist auf den

TeilnehmerInnen-Bedarf abzustimmen. Dafür sind 15 MS pro Woche vorzusehen. Während

der theoretischen Ausbildung muss nicht nur eine sozialpädagogische Betreuung verfügbar

sein, sondern auch das Angebot von Lerncoaching (Lernblockaden lösen, Lerntechniken

vermitteln etc.) im Sinne einer individuellen Förderung der TeilnehmerInnen bestehen. Beide

Aufgaben liegen im Verantwortungsbereich der TrainerInnen, die für die sozialpädagogische

Betreuung zuständig ist/sind. Ausmaß: 15 Maßnahmenstunden pro Woche innerhalb von 3

Schulungstagen.

Die sozialpädagogische Betreuung umfasst u.a. folgende Bereiche:

• Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen, welche

nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Maßnahme zu sehen sind (z.B.

Partnerschaftskonflikte, Finanzierungsschwierigkeiten, konkrete

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

15

Unterstützungsangebote bei familiären „Engpässen“ wie Krankenbetreuung u.ä.).

Diese wirken sich häufig stark auf die Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit aus.

• Beratung und Hilfestellung bei interpersonellen Problemen und/oder Konflikten,

welche in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme zu sehen sind (z.B. Konflikte

mit der Gruppe, Konflikte im Zusammenhang mit TrainerInnen).

• Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung

Kalkulation Sozialpädagogische Betreuung :

TrainerInnen : TeilnehmerInnen: 1 : 1

15 MS x 50 Wochen (52 Wochen – 1 Woche Weihnachtssperre und 1 Woche

Ostersperre) x 1 TrainerIn = 750 MSP gesamt

Die Kalkulation basiert auf der Annahme, dass 15 MS sozialpädagogische Betreuung pro

Woche allen TeilnehmerInnen nach Bedarf zur Verfügung steht. Es sind 50 Wochen , da die

Kalkulation die Woche der Weihnachtssperre (25.12.2009 – 01.01.2010) und die Woche

der Ostersperre (06.04.2010 – 09.04.2010) nicht beinhaltet. Dies ist eine kalkulatorische

Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen.

Dies ist eine kalkulatorische Annahme, die dazu dient, die Vergleichbarkeit der Angebote

sicherzustellen.

9 KKoonnzzeepptt iivvee QQuuaall ii ttäätt

9. 1 Berücksichtigung des individuellen Lerntempos

Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche

Interventionen und Vorkehrungen bei Vorhandensein unterschiedlicher Lerntempi der

TeilnehmerInnen ergriffen werden, um das Maßnahmeziel (=positiver Lehrabschluss) zu

erreichen.

9. 2 Motivation

Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche Anreize

gesetzt werden, um die TeilnehmerInnen zu einer aktiven Teilnahme zu motivieren.

9. 3 Dropout-Quote

Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel im Konzept zu beschreiben, welche

Interventionen und Vorkehrungen während der Maßnahme ergriffen werden, um die

Dropout-Quote so gering wie möglich zu halten.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

16

1100 KKaallkkuullaatt iioonnssggrruunnddllaaggee

Die anteiligen Unterrichtseinheiten der gesetzlichen Feiertage innerhalb des individuellen

Projektzeitraumes sind in der unten angeführten Basiskalkulation beinhaltet und müssen im

Rahmen der Endabrechnung berücksichtigt werden. D.h., dass im Rahmen der

Endabrechnung der Bildungsträger Maßnahmenstunden, die an Feiertagen innerhalb des

Projektzeitraumes anfallen, dem AMS Wien nicht in Rechnung stellen darf, da diese

Maßnahmenstunden weder eingearbeitet werden müssen, noch der Projektzeitraum um

diese Stunden verlängert wird.

Veranstaltungen MS MSP

Informationsveranstaltung 19,5 21,5

Zusätzlicher Infotag 4 4

Qualifizierung 1.087,5 2.175

Praktikumsbetreuung 425 425

Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung 150 300

Deutsch-Nachhilfe 200 400

Sozialpädagogische Betreuung 750

Summe gesamt 1.886 4.075,5

Es ergeben sich insgesamt somit 1.886 MS gesamt und 4.075,5 MSP gesamt.

Bitte beachten Sie die Prüfungskosten für die Lehrabschlussplrüfung in Ihrer Kalkulation. Um

die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, sind seitens des Bieters die

Prüfungskosten für 100% der TeilnehmerInnen (=25) als Kalkulationsgrundlage

heranzuziehen. Die entstehenden Prüfungskosten für die Lehrabschlussprüfung sind vorerst

vom Bildungsträger auszulegen und werden nach Vorlage der entstandenen Kosten im

Rahmen der Endabrechnung in voller Höhe einmalig pro TeilnehmerIn abgegolten.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

17

1111 PPeerrssoonnaall

Es werden alle TrainerInnen-Unterlagen einzeln geprüft. Ein Ausschluss erfolgt in all jenen

Fällen, in denen auch nur ein Musskriterium nicht erfüllt ist.

Während der gesamten Dauer der Maßnahme muss qualitativ und quantitativ ausreichend

Personal zur Verfügung stehen, um eine reibungslose Durchführung

• der Koordination der gesamten Umsetzung der Maßnahme und

• der administrativen Abwicklung der Maßnahme zu gewährleisten.

Die Auspreisung der TrainerInnen im Kalkulationsformular ist entsprechend der

TrainerInnen-Typen I-III (siehe Punkt 11.2 - 11.5) vorzunehmen.

11. 1 TrainerInnen : TeilnehmerInnenschlüssel

Infoveranstaltung – Präsentation

Infoveranstaltung – Einzelgespräche

2 : 35

1 : 1

Qualifizierung 2 : 25

Aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung 2:25

Praktikumsbegleitung 1:1

Nachhilfe 1:5/2:10

Sozialpädagogische Betreuung 1 : 1

Für alle Verbindlichen Erklärungen (VE) gilt:

• Es werden nur TrainerInnen mit den in der Definition der Leistungsbeschreibung

angeführten VE akzeptiert.

• Überschneidungszeiträume der VE und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert;

d.h. VE werden nur in kalendarischer Abfolge anerkannt. Maßnahmenzeiten, die durch

Vor- und Nachmittagseinsätze erwirtschaftet worden sind, können daher nur einmal

gezählt werden.

• Der Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein.

• Können bei den TrainerInnen die spezifischen Erfordernisse für den vorgesehenen

Einsatzbereich nicht nachgewiesen werden, führt dies bei den Muss-Kriterien zum

Ausschluss und für eine Höherbewertung werden diese VE nicht akzeptiert.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

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11. 2 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche In formationsveranstaltungen, Praktikumsbetreuung und Bewerbungsbüro (TrainerInne n-Typ I )

11.2.1 Formale Qualifikation (60%): Muss-Kriterium :

abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG

im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten)

Eine TRAINERINNENAUSBILDUNG muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte

enthalten:

• Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc.

• Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc.

• Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc.

• Methodik – Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen – beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc.

• Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des „roten Fadens“, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, …), etc.

• Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc.

• Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

19

Für COACHINGAUSBILDUNGEN werden keine Mindestkriterien vorgegeben, sondern

lediglich die Mindestdauer.

Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei TrainerInnen- und

Coachingausbildungen, die im vorgegebenen Ausmaß von 110 Stunden absolviert wurden,

muss dem Zertifikat weiters eine Erklärung (inkl. Rückseite/angerechnete Module) zum

Nachweis einer 110 Stunden - TrainerInnen- und Coachingausbildung (zum Download unter

http://www.ams.at/_docs/900_trainerInnen_und_coachingausbildung_Vers0408.doc)

beigelegt werden.

Für länger dauernde Ausbildungen (> 110 Stunden) genügt die Vorlage eines Zertifikats, aus

dem das Stundenausmaß und die Bezeichnung „TrainerInnenausbildung“ bzw.

„Coachingausbildung“ hervorgehen müssen. Einzelne Inhalte/Module müssen in diesem

Fall nicht ausgewiesen werden.

Bewertungsschema :

0 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte

Formalqualifikationen

3 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und

abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender

diesbezüglicher Gewerbeschein bzw.

abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrech ts-Mediations-

Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at-

anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen

sind bzw.

abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw.

abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für

Sozialpädagogik bzw.

abgeschlossene Ausbildung zum/zur „zertifizierten Erwachsenenbildner/in“ bzw.

„diplomierten Erwachsenenbildner/in“ Weiterbildungsakademie Österreich

6 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

20

abgeschlossene Sozialakademie („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung auf ein

Fachhochschulstudium) bzw.

abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen

bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung

auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw.

abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen)

(„alte Ausbildung “ = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw.

abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle

Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und

Kulturpädagoge/in) bzw.

abgeschlossener akademischer Lehrgang „Supervision und Coaching“ (Abschluss:

akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw.

abgeschlossener Grundlehrgang „Psychosoziale Beratung“ (Donau Universität Krems)

bzw.

abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um

kein Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw.

abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r

Berufsorientierungspädagoge/in) bzw.

abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Ber ufsberatung

(Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw.

abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management – Laufbahnberatung

Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn)

8 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und

abgeschlossene pädagogische Hochschule „neue Ausbildung“ (ab 01.10 .2007)

(Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen

Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit - Social

Work“ bzw. „Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialm anagement“ bzw.

„Soziale Arbeit“ bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

21

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw.

abgeschlossenes Bakkalaueratsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik

bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium angewandte Betriebswirtschaftslehre bzw.

Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale Betriebswirtschaftslehre bzw.

Volkswirtschaft bzw. Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule Berufsfeld: Wi rtschaft &

Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer www.fhf.at) (Abschluss: Bachelor

of Arts in Business (BA) - Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht

anerkannt)

10 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw.

Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und

Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung)

bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium „Sozialarbeit im städtischen Raum“ bzw.

abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ (Nachgraduierung für

SozialarbeiterInnen) bzw.

abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit“ (Master für SOZAK-

AbsolventInnen) bzw.

abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft“

bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswi ssenschaft

bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswi ssenschaft

und Publizistik bzw.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

22

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium angewandte

Betriebswirtschaftslehre bzw. Betriebswirtschaftslehre bzw. Internationale

Betriebswirtschaftslehre bzw. Financial Management bzw. Volkswirtschaft bzw.

Handelswissenschaften bzw. Wirtschaftswissenschaften bzw. internationale

Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialwirtschaft bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Masterstudium/Fachhochschule Berufsfeld:

Wirtschaft & Management (siehe österreichischer Fachhochschulführer www.fhf.at)

(Studienrichtungen Berufsfeld: Wirtschaft & Technik werden nicht anerkannt) bzw.

abgeschlossenes Lehramtstudium bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw.

abgeschlossener Lehrgang „Psychosoziale Beratung“- Aufbaustufe (Donau Universität

Krems) bzw.

abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw.

abgeschlossener Universitätslehrgang „Psychotherapie“ (Abschluss: Master of Science)

bzw.

abgeschlossener Lehrgang „Supervision und Coaching“ (Masterlehrgang) bzw.

„Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung “ bzw. „Coaching &

Organisationsentwicklung – Organisationsberatung“ bzw. „Supervision im

Gesundheitswesen“ (Masterlehrgang) bzw.

abgeschlossener Lehrgang „Career Management Laufbahnberatung“ (MAS Career

Management) bzw.

eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und

mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS -

Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS – KundInnen in

Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäf tigungsprojekten/Beratungs-

und Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS – MitarbeiterIn = „AMS Senior Expert“ .

Die unter 8 bzw. 10 Punkten angeführten und gelb unterlegten „Wirtschaftsstudien“ werden

nur im Bereich PRAKTIKUMSBETREUUNG anerkannt.

Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt.

Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten

Studienrichtungen anerkannt (z.B. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie;

nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik).

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

23

Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wu rden:

Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich

jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den

vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon

in welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen,

dass es sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um

eine gleichwertige Ausbildung handelt.

Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung

vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte

Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oder

Bestätigung ENIC NARIC AUSTRIA) vorzulegen.

„AMS Senior Expert“:

Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema:

Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der

Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von – bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten)

anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: 01.01.2005 – 31.12.2005; 365 Tage). Bei

der Arbeit mit AMS – KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-

/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von

– bis; Kalendertage) anzuführen.

Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten

Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und

Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS –

Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen

Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-

MitarbeiterIn ist zulässig.

Wichtig!! Die für die „Einsatzzeit“ vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den

Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen („AMS Senior Expert“) , können

im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das

Bewertungskriterium „Erfahrung“ herangezogen werden !!!

Für die Bewertung des Kriteriums „Erfahrung“ sind weitere, den Vorgaben entsprechende,

Verbindliche Erklärungen vorzulegen.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

24

„neue TrainerInnen“:

Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige

Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden

(Formel Aktivierung, Berufsorientierung: 5 Verbindliche Erklärungen können durch 10

Praktikumsbestätigungen ersetzt werden).

11.2.2 Erfahrung (40%)

Bewertung :

Punkte: Definition:

0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen

5

5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 10 Praktikumsbestätigungen , worin

bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice

und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation

beauftragten

• Maßnahme (MN) oder

• in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener

Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang

als HaupttrainerIn bzw. als PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig

war.

ODER

1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr

(= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden

Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im

vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

10

mehr als 5 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 10

Praktikumsbestätigungen , worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in

einer vom Arbeitsmarktservice

und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation

beauftragten

• Maßnahme (MN)

• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener

Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw.

Durchgang

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

25

als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

ODER

mehr als 1 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn mindestens 1 Jahr

(= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein

und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich

tätig war.

11.2.3 Mindestalter

Muss-Kriterium:

Mindestens 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen

eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.

11. 3 TrainerInnenqualifikation für die Bereiche Qu alifzierung und aktive Arbeitssuche + Prüfungsvorbereitung (TrainerInnen-T yp II)

11.3.1 Formale Qualifikation Muss-Kriterium:

Lehrabschlussprüfung im genannten Einsatzbereich bzw. Lehrabschlussprüfung in

einem dem Einsatzbereich verwandten Beruf bzw. abgeschlossene berufsbildende

Schule die eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf aufweist bzw. eine (Fach-)

Hochschulausbildung im genannten Einsatzbereich (lt. AMS-Berufsdatenbank, zu finden

auf der AMS Homepage unter http://www.berufslexikon.at )

Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein,

dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt.

Bewertung:

Punkte Definition

0 Erfüllung des Muss-Kriteriums

10 Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene TrainerInnenausbildung /

Coachingausbildung.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

26

11.3.2 Erfahrung

Muss-Kriterium

1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für

• die Dauer eines Lehrjahres oder ein JASG - Lehrjahres oder

• für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder

• innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in

einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber

im vorgesehenen Einsatzbereich

tätig war.

ODER

5 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom

Arbeitsmarktservice

und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation beauftragten

• Maßnahme (MN)

• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul, Gruppe,

Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

Höherbewertung:

Punkte: Definition:

0 Erfüllung des Muss-Kriteriums

5

Erfüllung des Muss-Kriterium und

5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die

TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice

und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation

beauftragten

• Maßnahme (MN)

• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul,

Gruppe, Phase bzw.

Durchgang

als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

ODER

Erfüllung des Muss-Kriterium und

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

27

1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für

• die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder

• für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder

innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12

Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und

demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

10

Erfüllung des Muss-Kriterium und

mehr als 5 zusätzliche Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass

der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice

und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation

beauftragten

• Maßnahme (MN)

• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener Modul/Teilmodul,

Gruppe, Phase bzw.

Durchgang

als HaupttrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

ODER

Erfüllung des Muss-Kriterium und

mehr als 1 zusätzliche VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für

• die Dauer eines Lehrjahres oder eines JASG - Lehrjahres oder

• für die Dauer einer FacharbeiterInnenintensivausbildung oder

innerhalb eines Rechtsverhältnisses als TrainerIn für mindestens 1 Jahr (= 12

Monate) in einem durchgehend andauernden Rechtsverhältnis mit ein und

demselben Arbeitgeber im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

11.3.3 Mindestalter

Muss-Kriterium

Mindestalter 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen

eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

28

11. 4 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Nac hhilfe (TrainerInnen-Typ III)

11.4.1 Formale Qualifikation (60%)

Pädagogische Akademie für Volksschule oder Hauptschule oder Sonderschule oder

Berufspädagogische Akademie oder Lehramtstudium.

Aus dem Zertifikatswortlaut oder einem beigefügten Curriculum muss klar ersichtlich sein,

dass es sich um die erforderliche Ausbildung handelt.

Bei Nicht-Erfüllung des Muss-Kriteriums: Ausschluss; bei Erfüllung des Muss-Kriteriums

erfolgt die Bewertung der über das Muss-Kriterium hinausgehenden Formalqualifikationen

nach folgendem Bewertungsschema:

Punkte Definition

0 Erfüllung des Muss-Kriteriums

10 • Erfüllung des Muss-Kriteriums und abgeschlossene

TrainerInnenausbildung/Coachingausbildung.

11.4.2 Erfahrung (40%)

Muss-Kriterium :

2 Verbindliche Erklärungen (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn 1 Semester

bzw. 1 Trimester (bezogen auf die jeweilige Einrichtung) in einer schulischen Einrichtung

bzw. in einer Einrichtung, welche die gleiche zeitliche Bemessungsgrundlage anwendet

(z.B.: Universität, Volkshochschule,...), im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

ODER

5 VE, worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn für die Dauer von mindestens einer

Kurswoche (mindestens 5 Werktage) im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

• Es werden nur TrainerInnen mit den in der Definition angeführten VEs akzeptiert.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

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• Es ist ausschließlich die geforderte Anzahl an verbindlichen Erklärungen seitens des

Trainers / der TrainerIn bzw. seitens des Bieters (Schulungsträgers) vorzulegen. Ein

„Mehr“ an vorgelegten VEs bringt keine Zusatzpunkte, ein „Weniger“ an vorgelegten VEs

führt zum Ausschluss.

• Darüber hinaus wird ein „Mehr“ an vorgelegten VEs zurückgewiesen, um vom Bieter die

geforderte Anzahl an VEs zu erhalten, wodurch sich das Verfahren verzögert.

• Überschneidungszeiträume der VEs und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert.

• Der Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein.

• TrainerInnen, welche die spezifischen Erfordernisse für den vorgesehenen

Einsatzbereich nicht vorweisen können, werden nicht akzeptiert.

11.4.3 Mindestalter

Muss-Kriterium:

Mindestens 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen

eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

30

11. 5 TrainerInnenqualifikation für den Bereich Soz ialpädagogische Betreuung (TrainerInnentyp IV)

11.5.1 Formale Qualifikation (60%)

Muss-Kriterium :

abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG

im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten á 50 Minuten)

UND

gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES*

(im Ausmaß von mindestens 6 Stunden

innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist)

UND

gültiger Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING*

(im Ausmaß von mindestens 16 Stunden

innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist)

Eine TRAINERINNENAUSBILDUNG muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte

enthalten:

• Gruppenprozesse / Gruppendynamik

Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc.

• Grundlagen der Kommunikation

Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc.

• Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken

Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc.

• Methodik – Didaktik / Methodeneinsatz

Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen – beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

31

• Präsentationstechniken / Medieneinsatz

Medieneinsatz im Training, Erstellen des „roten Fadens“, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, …), etc.

• Konfliktmanagement

Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc.

• Seminarphasen / Seminarplanung

Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc.

Für COACHINGAUSBILDUNGEN werden keine Mindestkriterien vorgegeben, sondern

lediglich die Mindestdauer.

Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei TrainerInnen- und

Coachingausbildungen, die im vorgegebenen Ausmaß von 110 Stunden absolviert wurden,

muss dem Zertifikat weiters eine Erklärung (inkl. Rückseite/angerechnete Module) zum

Nachweis einer 110 Stunden - TrainerInnen- und Coachingausbildung (zum Download unter

http://www.ams.at/_docs/900_trainerInnen_und_coachingausbildung_Vers0408.doc)

beigelegt werden.

Für länger dauernde Ausbildungen (> 110 Stunden) genügt die Vorlage eines Zertifikats, aus

dem das Stundenausmaß und die Bezeichnung „TrainerInnenausbildung“ bzw.

„Coachingausbildung“ hervorgehen müssen. Einzelne Inhalte/Module müssen in diesem

Fall nicht ausgewiesen werden.

* Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSE MINARES:

Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten

zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars

abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen

sind Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen

ersichtlich ist.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

32

* Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING :

Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten á 50

Minuten) innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist

in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert.

Ein Diversitätstraining muss mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten:

• Was versteht man unter Diversität/Vielfalt?

• Reflexion des eigenen Kulturbegriffs

• Identitätskonstruktion - Sensibilisierung

Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen –

soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc.

• Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen

• Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen

• Konflikt zwischen Kulturen – Interkulturelles Konfl iktmanagement

Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das

Stundenvolumen ersichtlich ist. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die

sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf

folgende Weise erbracht werden:

Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden

Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein,

die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben.

Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde

Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes

Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden

Stundenanteil von zumindest 6 Stunden auszuweisen.

Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Bei Diversitätstrainings, die im

vorgegebenen Ausmaß von 16 Stunden absolviert wurden, muss dem Zertifikat weiters eine

Erklärung zum Nachweis eines 16 Stunden - Diversitätstrainings (zum Download unter

http://www.ams.at/_docs/900_diversitaetstraining_Vers0408.doc) beigelegt werden.

Für länger dauernde Ausbildungen genügt die Vorlage des Zertifikats ohne Erklärung,

sofern daraus die Stundenanzahl und das Datum (innerhalb der letzten 2 Jahre)

hervorgeht.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

33

Bewertungsschema :

0 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte

Formalqualifikationen

3 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und

abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender

diesbezüglicher Gewerbeschein bzw.

abgeschlossene MediatorInnenausbildung (MediatorIn gemäß Zivilrech ts-Mediations-

Gesetz) lt. Liste des Bundesministeriums für Justiz http://www.mediatorenliste.justiz.gv.at-

anerkannt werden nur jene MediatorInnen, die in der Liste des BM für Justiz eingetragen sind!

bzw.

abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw.

abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für

Sozialpädagogik bzw.

abgeschlossene Ausbildung zum/zur „zertifizierten Erwachsenenbildner/in“ bzw.

„diplomierten Erwachsenenbildner/in“ Weiterbildungsakademie Österreich

6 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und

abgeschlossene Sozialakademie („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung auf ein

Fachhochschulstudium) bzw.

abgeschlossene pädagogische Akademie ( Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen

bzw. Sonderschulen bzw. polytechnische Schulen) („alte Ausbildung“ = vor der Umstellung

auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw.

abgeschlossene berufspädagogische Akademie (Lehramt für Berufsschulen)

(„alte Ausbildung “ = vor der Umstellung auf ein Bakkalaureatsstudium) bzw.

abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw.

abgeschlossener akademischer Lehrgang „Supervision und Coaching“

(Abschluss: akademische/r SupervisorIn und Coach) bzw.

abgeschlossener Grundlehrgang „Psychosoziale Beratung“ (Donau Universität Krems)

bzw.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

34

abgeschlossene Psychotherapieausbildung (diverse Ausbildungen) (sofern es sich um kein

Bakkalaureats- bzw. Magister- bzw. Masterstudium handelt) bzw.

abgeschlossener Universitätslehrgang Berufsorientierung (Abschluss: akademische/r

Berufsorientierungspädagoge/in) bzw.

abgeschlossener Lehrgang universitären Charakters Bildungs- und Ber ufsberatung

(Abschluss: akademische/r Bildungs- und BerufsberaterIn) bzw.

abgeschlossener Universitätslehrgang Career Management – Laufbahnberatung

Grundstufe (Abschluss: akademische/r LaufbahnberaterIn)

8 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und

abgeschlossene pädagogische Hochschule „neue Ausbildung“ (ab 01.10 .2007)

(Lehramt für Volksschulen bzw. Hauptschulen bzw. Sonderschulen bzw. polytechnischen

Schulen bzw. Berufsschulen; Abschluss: Bachelor of Education- BEd) bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Pädagogik bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit - Social Work“

bzw. „Soziale Arbeit mit Ausbildungsschwerpunkt Sozialm anagement“ bzw. „Soziale

Arbeit“ bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychologie bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Psychotherapiewissenschaften bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Kommunikationswissenschaft und Publizistik

bzw.

abgeschlossenes Bakkalaureatsstudium Soziologie

10 Punkte:

Erfüllung des Muss-Kriteriums und

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Pädagogik bzw.

Erziehungswissenschaft bzw. Heil- und Integrationspädagogik (Sonder- und

Heilpädagogik) bzw. Sozialpädagogik bzw. Weiterbildung (lebensbegleitende Bildung) bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium Wirtschaftspädagogik bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium „Sozialarbeit im städtischen Raum“ bzw.

abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Sozialarbeit“ (Nachgraduierung für

SozialarbeiterInnen) bzw.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

35

abgeschlossenes Magisterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit“ (Master für SOZAK-

AbsolventInnen) bzw.

abgeschlossenes Masterstudium/Fachhochschule „Soziale Arbeit und Sozialwirtschaft“

bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Soziologie bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswi ssenschaft

bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Kommunikationswi ssenschaft

und Publizistik bzw.

abgeschlossenes Lehramtstudium bzw.

abgeschlossenes Diplomstudium bzw. Magisterstudium Psychologie bzw.

abgeschlossener Lehrgang „Psychosoziale Beratung“- Aufbaustufe (Donau Universität

Krems) bzw.

abgeschlossenes Magisterstudium Psychotherapiewissenschaften bzw.

abgeschlossener Universitätslehrgang „Psychotherapie“ (Abschluss: Master of Science)

bzw.

abgeschlossener Lehrgang „Supervision und Coaching“ (Masterlehrgang) bzw.

„Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung “ bzw. „Coaching &

Organisationsentwicklung – Organisationsberatung“ bzw. „Supervision im

Gesundheitswesen“ (Masterlehrgang) bzw.

abgeschlossener Lehrgang „Career Management Laufbahnberatung“ (MAS Career

Management) bzw.

eine der angeführten Ausbildungen die mindestens mit 3 Punkten bewertet werden und

mindestens 5 Jahre (1.825 Tage) nachgewiesene Einsatzzeiten in AMS -

Bildungsmaßnahmen und/oder in der Arbeit mit AMS – KundInnen in Sozialökonomischen

Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Be ratungs- und

Betreuungseinrichtungen und/oder als AMS – MitarbeiterIn = „AMS Senior Expert“ .

Studienrichtung: sowohl die 1. als auch die 2. Studienrichtung werden anerkannt.

Fächerkombinationen werden ausschließlich innerhalb der unter 10 Punkten angeführten

Studienrichtungen anerkannt (z.B. anerkannt: Fächerkombination Pädagogik/Psychologie;

nicht anerkannt: Fächerkombination: Theaterwissenschaften/Pädagogik).

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

36

Ausbildungen, die nicht in Österreich absolviert wu rden:

Im Rahmen der Bewertung der Zuschlagskriterien/Höherbewertung werden ausschließlich

jene Ausbildungen anerkannt, die im Bewertungsraster enthalten sind. Aus dem/den

vorgelegten Nachweis(en)/Bestätigung(en) in deutscher Sprache, muss unabhängig davon in

welchem Staat das Studium abgeschlossen wurde jedenfalls eindeutig hervorgehen, dass es

sich um eine im Bewertungsraster aufgezählte Ausbildung bzw. um eine gleichwertige

Ausbildung handelt.

Bei einem abgeschlossenen Studium im EU-Raum ist eine beglaubigte Übersetzung

vorzulegen. Bei abgeschlossenem Studium in anderen Staaten ist eine beglaubigte

Übersetzung und eine Bestätigung der Gleichwertigkeit (Nostrifikation oderBestätigung ENIC

NARIC AUSTRIA) vorzulegen.

„AMS Senior Expert“:

Für die Berechnung der 5 jährigen Einsatzzeit (EZ) gilt folgendes Schema:

Bei Bildungsmaßnahmen sind die Bezeichnung und die kalendarische Dauer der

Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von – bis; Kalendertage inkl. schulungsfreier Zeiten)

anzuführen. (Beispiel: BO für Männer und Frauen: 01.01.2005 – 31.12.2005; 365 Tage). Bei

der Arbeit mit AMS – KundInnen bzw. als AMS BeraterIn ist der Beschäftigungs-

/Auftraggeber und die Dauer der Beschäftigungen/der Aufträge/der Rechtsverhältnisse (von

– bis; Kalendertage) anzuführen.

Hinweis: Die Arbeit mit AMS - KundInnen muss nicht in AMS geförderten

Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und

Betreuungseinrichtungen erfolgt sein. Jede Kombination von Einsatzzeiten in reinen AMS –

Bildungsmaßnahmen und diversen Sozialökonomischen Betrieben/gemeinnützigen

Beschäftigungsprojekten/Beratungs- und Betreuungseinrichtungen und als AMS-

MitarbeiterIn ist zulässig.

Wichtig!! Die für die „Einsatzzeit“ vorgelegten Nachweise als Ersatz für nicht den

Ausschreibungen entsprechende formale Qualifikationen („AMS Senior Expert“) , können

im Sinne des Doppelverwertungsverbots nach dem BVergG 2006 nicht mehr für das

Bewertungskriterium „Erfahrung“ herangezogen werden !!!

Für die Bewertung des Kriteriums „Erfahrung“ sind weitere, den Vorgaben entsprechende,

Verbindliche Erklärungen vorzulegen.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

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„neue TrainerInnen“:

Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, kann einschlägige

Praktikumserfahrung zur Erfüllung der Zuschlagskriterien herangezogen werden

(Formel sozialpädagogische Betreuung: 3 Verbindliche Erklärungen können durch

6 Praktikumsbestätigungen ersetzt werden).

11.5.2 Erfahrung (40%)

Bewertung :

Punkte: Definition:

0 Keine VEs oder Praktikumsbestätigungen

5

3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder 6 Praktikumsbestätigungen ,

worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in einer vom Arbeitsmarktservice

und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation

beauftragten

• Maßnahme (MN)

• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener

Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw. Durchgang als HaupttrainerIn oder

PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

ODER 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn

mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend andauernden

Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als TrainerIn im

vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

10

mehr als 3 Verbindliche Erklärungen (VE) oder mehr als 6

Praktikumsbestätigungen , worin bestätigt wird, dass der/die TrainerIn in

einer vom Arbeitsmarktservice

und/oder von einer im arbeitsmarktpolitischen Umfeld tätigen Organisation

beauftragten

• Maßnahme (MN)

• oder in einem/in einer in sich abgeschlossenen/abgeschlossener

Modul/Teilmodul, Gruppe, Phase bzw.Durchgang als HaupttrainerIn oder

PraktikantIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

38

ODER

mehr als 1 Verbindliche Erklärung (VE), worin bestätigt wird, dass der/die

TrainerIn mindestens 1 Jahr (= 12 Monate) in einem durchgehend

andauernden Rechtsverhältnis mit ein und demselben Arbeitgeber als

TrainerIn im vorgesehenen Einsatzbereich tätig war.

11.5.3 Mindestalter

Muss-Kriterium:

Mindestalter: 25 Jahre (wenn nicht gegeben, Ausschluss); keine Punktevergabe im Rahmen

eines Bewertungsschemas bei Überschreitung des Mindestalters.

1122 SSoonnsstt iiggeess

12. 1 Zuweisung der TeilnehmerInnen Erfolgt mittels Einladungsschreiben des AMS-Beraters/der AMS-Beraterin.

12. 2 Nachbesetzung von TeilnehmerInnen

Eine Nachbesetzung von MaßnahmenteilnehmerInnen ist zumindest innerhalb der ersten

Woche der Bildungsmaßnahme möglich.

12. 3 Kontingentauslastung

Die gleichmäßige Auslastung und Kontrolle der Kontingentzuweisungen der einzelnen

RGSen obliegt dem Bildungsträger. Der Bildungsträger ist verpflichtet, Auslastungsprobleme

rechtzeitig zu melden.

12. 4 Austritt vor Maßnahmenende

• Bei vorzeitigem Austritt aus der Maßnahme wegen Arbeitsaufnahme ist dem/der

zuständigen AMS-BeraterIn folgendes bekannt zu geben: Datum des Arbeitsantritts,

Dienstgebername, -adresse und –telefonnummer.

• Bei vorzeitigem Austritt aus der Maßnahme ohne Arbeitsaufnahme ist der/dem

zuständigen BeraterIn ein Bericht zu übermitteln.

• Die Maßnahme ist so zu planen, dass Personen nach einem Krankenstand direkt

wieder in die Maßnahme einsteigen können (die Tage des Krankenstandes

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

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verlängern die individuelle Verweildauer des/der TeilnehmerIn in der Maßnahme

nicht).

12. 5 Berichtswesen

Insbesondere sind folgende Berichterstattungen zum Kursverlauf und zu den

TeilnehmerInnen vorzusehen:

• Der Träger verpflichtet sich, ein 5-10-seitiges Skriptum mit den wesentlichen

Kursinhalten zu erstellen, das den TeilnehmerInnen zu Beginn der Maßnahme

ausgehändigt wird. Das einheitlich layoutierte Skriptum besteht aus: Deckblatt mit den

Eckdaten der Maßnahme, Inhaltsverzeichnis, wesentliche Kursinhalte. Ein

Ansichtexemplar wird der Landesgeschäftsstelle und den betreuenden

regionalen Geschäftsstellen des AMS Wien zu Kursbeg inn übermittelt .

• Quantitative Erfassung der TeilnehmerInnen, Führen von KundInnenakten (inkl.

qualitative Faktoren / Beschreibung) und wöchentliche Meldung bezüglich

Neueinstiege an die zuständige regionale Geschäftsstelle.

• Wöchentliche Meldung und Meldungen zu Monatsende (Liquidierung) an die

zuständige regionale Geschäftsstelle zu den aktuellen TeilnehmerInnen-Ständen

inklusive Angabe der unentschuldigten Tage und Krankenstände

(Bezugsänderungsmeldungsliste).

• Abschlussbericht je TeilnehmerIn, der für die zuständige AMS-Beraterin / den

zuständigen AMS-Berater als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterbetreuung

der/des Kundin/en dient, der binnen 1 Woche nach individuellem

Maßnahmenabschluss an die zuständige Beraterin /den zuständigen Berater zu

übermitteln ist. In diesem Abschlussbericht müssen folgende Daten vermerkt sein:

� Name der/des Teilnehmerin/s

� Sozialversicherungsnummer und Geburtsdaten

� Inhalte der besuchten Module in Kurzfassung

� Erarbeitetes Ziel nach Kursende + ein weiteres Ziel, wenn die 1. Möglichkeit nicht

durchführbar ist.

• Detaillierte Tagesplanung für jede Gruppe, die jederzeit seitens des AMS Wien

eingesehen werden kann.

LGS/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2009

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• Vom Träger sind EDV-unterstützte Statistiken, welche Aufschluss über die

tatsächlichen TeilnehmerInnen-Kapazitäten geben - ausgewertet nach den

verschiedenen Zielgruppendefinitionen des AMS Wien wie: „Frauen“, „Ältere“,

„WiedereinsteigerInnen“, „REHA-Personen“, etc. - zu führen und bei Bedarf jederzeit,

zumindest jedoch mit dem Endbericht vorzulegen (Definitionen werden nach Vergabe

der Maßnahme seitens der LGS Wien zur Verfügung gestellt).