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LEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe.

LEHRE.FÖRDERN Die Zukunftsförderung für Lehrbetriebe

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LEHRE.FÖRDERNDie Zukunftsförderung für Lehrbetriebe.

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Die Förderarten Basisförderung (~17.000 Fälle) Zwischen und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

(~3.800 Fälle) Weiterbildung der AusbilderInnen (~350 Fälle) Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen

(~1.600 Fälle) Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (~100

Fälle) Auslandspraktikum (~50 Fälle) Vorbereitungskurse LAP (~1.500 Fälle) Prämie für Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA (~100

Fälle) LAP Prüferzertifizierung (~600 Fälle) Prüfungsgebühr wiederholter Prüfungsantritt ( ~1.000

Fälle)

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Basisförderung

förderbar jedes Lehrverhältnis, das über das ganze Jahr aufrecht war oder regulär - durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung bis maximal

10 Wochen vor dem Lehrzeitende - geendet hat bei Lehrzeitanrechnungen wird aliquotiert

Förderung 1. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von 3 Lehrlingsentschädigungen 2. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von 2 Lehrlingsentschädigungen 3. und 4. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von je 1

Lehrlingsentschädigung

Die Förderhöhe wird nach der kollektivvertraglich oder satzungsmäßig zustehenden Lehrlingsentschädigung oder - wenn beides nicht vorhanden - nach der tatsächlich bezahlten Lehrlingsentschädigung, maximal aber in Höhe des Referenzwerts des Förderausschuss, berechnet und im Nachhinein nach jedem Lehrjahr gewährt

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Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen1/2

förderbara) verpflichtende Ausbildungsverbundmaßnahmenb) freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmenc) berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das

Berufsbild hinausgehend) Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungene) der Besuch von Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung

während oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit nicht förderbar sind reine Produktschulungen, Hobbykurse, Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für alle Mitarbeiter verpflichtende Grundausbildung

Voraussetzung ist unter anderem eine Anrechnung auf die Arbeitszeit (unterschriebene

Erklärung)

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Förderhöhe Verbundmaßnahmen, Zusatzausbildungen und Vorbereitungskurse

– 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb

bei zwischenbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen zusätzliche Höchstgrenze von € 40,- pro Tag

für a), b) und c) gilt eine Höchstgrenze € 10.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlinge € 11.000,- , je weitere 10 Lehrlinge jeweils plus € 1.000,-)

für d) liegt die Gesamthöhe bei € 250,- pro Lehrling bei einem Lehrberechtigten und maximal € 2.500,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb

Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung - Abgeltung der Kosten für die Bruttolehrlingsentschädigung während der förderbaren Ausbildungszeit

Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen2/2

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Weiterbildung der AusbilderInnen

förderbarWeiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikationzum Beispiel: Persönlichkeitsbildung Ausbildungsrecht Pädagogik/Psychologie Suchtprävention Umgang mit Migranten nicht gefördert werden beruflich - fachliche Ausbildungen

VoraussetzungAusbilderqualifikation, Kosten plus Fahrt- und Unterbringung vom Lehrbetrieb getragen

Förderhöhe75 Prozent der Kurskosten, maximal € 1.000,- pro AusbilderIn und Jahr,

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Ausgezeichnete oder gute LAP förderbar

Lehrbetriebe mit Lehrabsolventen, deren Lehrabschlussprüfungsergebnisse (LAP) beim Erstantritt auf „mit Auszeichnung“ oder „gutem Erfolg“ lauten

Förderhöhe € 200,- pro LAP mit gutem Erfolg € 250,- pro LAP mit Auszeichnung

Voraussetzung Prüfung im erlernten Lehrberuf mindestens 12 Monate Lehrzeit des Kandidaten beim

antragstellenden Unternehmen vor Ablegung der Lehrabschlussprüfung

Lehrabschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Lehre abgelegt

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Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Förderziele

a) Förderung bei Wiederholung einer Berufsschulklasseb) Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf

die theoretische Lehrabschlussprüfungc) Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch,

Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund

Förderhöhe für Fälle gemäß Punkt a) - Bruttolehrlingsentschädigung,

Internatskosten für Fälle gemäß b) und c) 100 Prozent der Kurskosten ohne allfällige

Umsatzsteuer, maximal € 1000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb

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Auslandspraktikum Förderung der Lehrlingsentschädigung für den

Zeitraum des Auslandspraktikums

Voraussetzung ist die Stellung eines Antrages und Beilage eines Nachweises über das absolvierte Praktikum (Praktikumsvereinbarung).

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Vorbereitungskurse auf die LAP Gegenstand dieser Maßnahme ist die Bereitstellung

qualitätsgesicherter Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung.

Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen im letzten Jahr der Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeitende max. zwölf Monate zurückliegt.

Förderbar sind die gesamten Kosten der Teilnahmegebühr bis max. € 250,00 pro Kursteilnahme.

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Prämie für Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA

Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnene Ausbildung wird im Lehrbetrieb im selben Lehrberuf oder in einem verwandten Lehrberuf mit Anrechnung der gesamten bereits zurückgelegten Ausbildungsdauer fortgesetzt.

Der Lehrling verbleibt mindestens ein Jahr ab Beginn des (neuen) im Lehrbetrieb.

Es wird keine AMS-Förderung von Ausbildungsverhältnissen in Anspruch genommen.

Einmalig 1.000 Euro Förderung möglich

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LAP Prüferzertifizierung Kosten, die durch die Teilnahme an einer Schulung,

die Prüfer in pädagogisch-didaktischer Hinsicht auf ihre Prüftätigkeit vorbereiten, entstehen, werden von der Lehrlingsstelle ersetzt.

Förderbar sind Schulungskosten und Fahrtkosten

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Prüfungsgebühr wiederholter Antritt LAP Gemäß § 9 Abs. 7 BAG hat der Lehrberechtigte dem

Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe für die Lehrabschlussprüfung für das erstmalige Antreten zu ersetzen.

Durch diese Maßnahme entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Prüfungstaxe sowie der Kosten für die erforderlichen Prüfungsmaterialien für den Zweit- oder Drittantritt.

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Internetplattform www.lehre-foerdern.at

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Kontakt

Internet: www.lehre-foerdern.at

Lehrlingsstelle-FörderungenWirtschaftskammer NiederösterreichLandsbergerstraße 1 | 3100 St. PöltenT 02742 851 17570 | F 02742 851 17569E [email protected]

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Stefan PaukowitschLehrlingsstelle - Förderungen