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LEHRE.FÖRDERNDie Zukunftsförderung für Lehrbetriebe.
Die Förderarten Basisförderung (~17.000 Fälle) Zwischen und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
(~3.800 Fälle) Weiterbildung der AusbilderInnen (~350 Fälle) Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
(~1.600 Fälle) Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten (~100
Fälle) Auslandspraktikum (~50 Fälle) Vorbereitungskurse LAP (~1.500 Fälle) Prämie für Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA (~100
Fälle) LAP Prüferzertifizierung (~600 Fälle) Prüfungsgebühr wiederholter Prüfungsantritt ( ~1.000
Fälle)
Basisförderung
förderbar jedes Lehrverhältnis, das über das ganze Jahr aufrecht war oder regulär - durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung bis maximal
10 Wochen vor dem Lehrzeitende - geendet hat bei Lehrzeitanrechnungen wird aliquotiert
Förderung 1. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von 3 Lehrlingsentschädigungen 2. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von 2 Lehrlingsentschädigungen 3. und 4. Lehrjahr - Förderung in der Höhe von je 1
Lehrlingsentschädigung
Die Förderhöhe wird nach der kollektivvertraglich oder satzungsmäßig zustehenden Lehrlingsentschädigung oder - wenn beides nicht vorhanden - nach der tatsächlich bezahlten Lehrlingsentschädigung, maximal aber in Höhe des Referenzwerts des Förderausschuss, berechnet und im Nachhinein nach jedem Lehrjahr gewährt
Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen1/2
förderbara) verpflichtende Ausbildungsverbundmaßnahmenb) freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmenc) berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das
Berufsbild hinausgehend) Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungene) der Besuch von Vorbereitungskursen zur Berufsreifeprüfung
während oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit nicht förderbar sind reine Produktschulungen, Hobbykurse, Standardausbildungsprogramme im Sinne einer für alle Mitarbeiter verpflichtende Grundausbildung
Voraussetzung ist unter anderem eine Anrechnung auf die Arbeitszeit (unterschriebene
Erklärung)
Förderhöhe Verbundmaßnahmen, Zusatzausbildungen und Vorbereitungskurse
– 75 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 1.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb
bei zwischenbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen zusätzliche Höchstgrenze von € 40,- pro Tag
für a), b) und c) gilt eine Höchstgrenze € 10.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlinge € 11.000,- , je weitere 10 Lehrlinge jeweils plus € 1.000,-)
für d) liegt die Gesamthöhe bei € 250,- pro Lehrling bei einem Lehrberechtigten und maximal € 2.500,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb
Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung - Abgeltung der Kosten für die Bruttolehrlingsentschädigung während der förderbaren Ausbildungszeit
Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen2/2
Weiterbildung der AusbilderInnen
förderbarWeiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikationzum Beispiel: Persönlichkeitsbildung Ausbildungsrecht Pädagogik/Psychologie Suchtprävention Umgang mit Migranten nicht gefördert werden beruflich - fachliche Ausbildungen
VoraussetzungAusbilderqualifikation, Kosten plus Fahrt- und Unterbringung vom Lehrbetrieb getragen
Förderhöhe75 Prozent der Kurskosten, maximal € 1.000,- pro AusbilderIn und Jahr,
Ausgezeichnete oder gute LAP förderbar
Lehrbetriebe mit Lehrabsolventen, deren Lehrabschlussprüfungsergebnisse (LAP) beim Erstantritt auf „mit Auszeichnung“ oder „gutem Erfolg“ lauten
Förderhöhe € 200,- pro LAP mit gutem Erfolg € 250,- pro LAP mit Auszeichnung
Voraussetzung Prüfung im erlernten Lehrberuf mindestens 12 Monate Lehrzeit des Kandidaten beim
antragstellenden Unternehmen vor Ablegung der Lehrabschlussprüfung
Lehrabschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der Lehre abgelegt
Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Förderziele
a) Förderung bei Wiederholung einer Berufsschulklasseb) Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf
die theoretische Lehrabschlussprüfungc) Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch,
Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund
Förderhöhe für Fälle gemäß Punkt a) - Bruttolehrlingsentschädigung,
Internatskosten für Fälle gemäß b) und c) 100 Prozent der Kurskosten ohne allfällige
Umsatzsteuer, maximal € 1000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrbetrieb
Auslandspraktikum Förderung der Lehrlingsentschädigung für den
Zeitraum des Auslandspraktikums
Voraussetzung ist die Stellung eines Antrages und Beilage eines Nachweises über das absolvierte Praktikum (Praktikumsvereinbarung).
Vorbereitungskurse auf die LAP Gegenstand dieser Maßnahme ist die Bereitstellung
qualitätsgesicherter Kurse zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung.
Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen im letzten Jahr der Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeitende max. zwölf Monate zurückliegt.
Förderbar sind die gesamten Kosten der Teilnahmegebühr bis max. € 250,00 pro Kursteilnahme.
Prämie für Übernahme von Lehrlingen aus ÜBA
Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnene Ausbildung wird im Lehrbetrieb im selben Lehrberuf oder in einem verwandten Lehrberuf mit Anrechnung der gesamten bereits zurückgelegten Ausbildungsdauer fortgesetzt.
Der Lehrling verbleibt mindestens ein Jahr ab Beginn des (neuen) im Lehrbetrieb.
Es wird keine AMS-Förderung von Ausbildungsverhältnissen in Anspruch genommen.
Einmalig 1.000 Euro Förderung möglich
LAP Prüferzertifizierung Kosten, die durch die Teilnahme an einer Schulung,
die Prüfer in pädagogisch-didaktischer Hinsicht auf ihre Prüftätigkeit vorbereiten, entstehen, werden von der Lehrlingsstelle ersetzt.
Förderbar sind Schulungskosten und Fahrtkosten
Prüfungsgebühr wiederholter Antritt LAP Gemäß § 9 Abs. 7 BAG hat der Lehrberechtigte dem
Lehrling die Kosten der Prüfungstaxe für die Lehrabschlussprüfung für das erstmalige Antreten zu ersetzen.
Durch diese Maßnahme entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Prüfungstaxe sowie der Kosten für die erforderlichen Prüfungsmaterialien für den Zweit- oder Drittantritt.
Internetplattform www.lehre-foerdern.at
Kontakt
Internet: www.lehre-foerdern.at
Lehrlingsstelle-FörderungenWirtschaftskammer NiederösterreichLandsbergerstraße 1 | 3100 St. PöltenT 02742 851 17570 | F 02742 851 17569E [email protected]
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Stefan PaukowitschLehrlingsstelle - Förderungen