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Teil 2 Donnerstag , 23.01.2014 LEHRERBILDUNG IN KOOPERATION

Lehrerbildung in Kooperation

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Lehrerbildung in Kooperation. Teil 2 Donnerstag, 23.01.2014. Allgemeine Informationen zum Schul- und Dienstrecht. Gruppenarbeit zu Schulrechtsfragen Hessisches Kultusministerium: www.kultusministerium.hessen.de : Schulrecht A-Z: Gesetze Verordnungen Erlasse - Richtlinien Sonstiges - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Lehrerbildung in Kooperation

Teil 2Donnerstag, 23.01.2014

LEHRERBILDUNG IN KOOPERATION

Page 2: Lehrerbildung in Kooperation

Gruppenarbeit zu Schulrechtsfragen Hessisches Kultusministerium: www.kultusministerium.hessen.de

: Schulrecht A-Z: Gesetze Verordnungen Erlasse - Richtlinien Sonstiges

Präsentation der Gruppenarbeiten

Schul- und Dienstrecht

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM SCHUL- UND DIENSTRECHT

Page 3: Lehrerbildung in Kooperation

1.1 Mendoza Oschadleus Daniela, Iseri Fatma, van Eikels Susanne, Schäfer Elena, Eck Sophia, Hayer Nelly,  1.2 Wittig Kathrin, Barton Nadine, Strüder Antonia, Backhaus Karl-Ludwig, Memering Tobias, Lörsch Sebastian

Sie erteilen Ihren Schülern am Freitag in der letzten Stunde (6.Stunde) Hausaufgaben für Montag. Am Abend erhalten Sie den Anruf einer besorgten Mutter, die sich beschwert, da die Tochter bereits seit 1,5 Stunden an den Hausaufgaben sitzt.

AUFGABE 11

Page 4: Lehrerbildung in Kooperation

2.1 Döring Denise, Mainusch Sonja, Leise Alexandra, Gebhardt Stefan, Grund Hella, Reuschel Elise  2.2 Herzig Julia, Deymeh Nika, Reiter Denise, Jüngling Franziska, Geisler Sarah, Appel Katrin

Sie beabsichtigen, Schülerdaten auf Ihrem privaten Rechner zu verarbeiten.

AUFGABE 2

Page 5: Lehrerbildung in Kooperation

3.1 Schwarz Kristina, Hohmann Henrike, Kotula Oliver, Scholz Lisa Marie, Karger Sarah-Nadine, Sobotta Jenny 3.2 Müller Christoph, Hammerl Heike, Bender Julia, Nemenz Laura, Gerbig Katja, Tayeh Ahlam

Ein Schüler stört wiederholt den Unterricht und wird in diesem Fall handgreiflich gegenüber Mitschülern. Sie schließen den Schüler für den restlichen Tag vom Unterricht aus und schicken ihn nach Hause.

AUFGABE 3

Page 6: Lehrerbildung in Kooperation

4.1 Bischoff Benedikt, Achundsada Farangies, Kauz Elena, Norwig Luisa, Ackva Mirjam, Pforr Christian 4.2 Ickler Janine, Scholz Marco, Mantey Saskia, Hoyer Elena, Kiranmezar Hatice, Bothmann Andreas

Sie planen mit Ihrer Klasse einen Ausflug ins Museum, einige Schüler fragen, ob man sich nicht direkt am Museum treffen könne.

AUFGABE 4

Page 7: Lehrerbildung in Kooperation

Ein Schüler Ihrer Klasse zeigt im Bereich der Rechtschreibung große Schwierigkeiten

ZUSATZAUFGABE

Einstieg in die Recherche:www.kultusministerium.hessen.de/schule/schulrecht

Page 8: Lehrerbildung in Kooperation

Schulrecht = Landesrechtschulrechtliche Aspekte in verschiedenen

Zusammenhängen = Redundanzen erwünschtenge Zusammenarbeit zwischen

Studienseminar und SSAAusbildungszusammenhänge =

situationsbezogenes Anwenden schulrechtlichen Wissens

Formulierung persönlicher Themen bzw. Praxisschwerpunkte umfasst schulrechtliche Aspekte

GRUNDSÄTZLICHES

Page 9: Lehrerbildung in Kooperation

Sie berücksichtigen in ihrer Praxis die Konkretisierungen der Gesetze und beachten die Hierarchie im Rahmen ihres Handelns (Grundgesetz, Hessische Verfassung, Hessisches Schulgesetz, Hessisches Lehrerbildungsgesetz).

Sie reflektieren das Spannungsverhältnis von Recht und Pädagogik und nutzen die verschiedenen Spielräume, die die schulrechtlichen Rahmenbedingungen zur Gestaltung des schulischen Alltags eröffnen.

Sie greifen gezielt auf einschlägige FundsteIlen zurück (Staatsanzeiger, Gesetz- und Verordnungsblatt, Amtsblatt, Internetseiten des HKM, Handreichungen, u.a.m.).

Sie bearbeiten konkrete Fälle und Fallbeispiele aus der schulischen Praxis mit Hilfe der erworbenen Rechtsgrundlagen und entwickeln Lösungswege.

Sie informieren sich regelmäßig über neue Vorgaben, um den jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen in der Gestaltung ihrer Tätigkeit zu entsprechen.

SCHULRECHTLICHE KOMPETENZEN

Page 10: Lehrerbildung in Kooperation

Rechtliche Grundlagen(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht. Das Schulwesen ist Sache des Staates. […](2) An allen hessischen Schulen werden die Kinder aller religiösen Bekenntnisse und Weltanschauungen in der Regel gemeinsam erzogen.(3) Grundsatz eines jeden Unterrichts muß die Duldsamkeit sein. Der Lehrer hat in jedem Fach auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen […].(4) Ziel der Erziehung ist, den jungen Menschen zur sitt l ichen Persönlichkeit zu bi lden, seine berufliche Tüchtigkeit und die polit ische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortl ichen Dienst am Volk und der Menschheit […].(5) Der Geschichtsunterricht muß auf getreue, unverfälschte Darstel lung der Vergangenheit gerichtet sein. Dabei sind in den Vordergrund zu stel len die großen Wohltäter der Menschheit, […]. Nicht zu dulden sind Auffassungen, welche die Grundlagen des demokratischen Staates gefährden.(6) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen, soweit […].(7) Das Nähere regelt das Gesetz. […]

Verfassung

Gesetzevom Landtag verabschiedetund verkündet

VerordnungenLandesregierung oder Ministerium

Erlasse und RichtlinienMinisterium

Page 11: Lehrerbildung in Kooperation

Hessisches Schulgesetzregelt z.B:Unterrichtsinhalte und StundentafelnSchulaufbauSchulpflichtLehrkräfte, Schulleitung, ElternSchulverfassung : Gremien,

Schulprogramm Konferenzen

Verfassung

Gesetzevom Landtag verabschiedetund verkündet

VerordnungenLandesregierung oder Ministerium

Erlasse und RichtlinienMinisterium

Rechtliche Grundlagen

Page 12: Lehrerbildung in Kooperation

Rechtliche GrundlagenVerordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses• Versetzungen und Wiederholungen• Kurseinstufung/Kursumstufung• Kriterien und Verfahren der Leistungsfeststellung

und Leistungsbewertung• Schülerinnen und Schüler mit besonderen

Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

• Pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Schutz von Personen

• …Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen (VOBGM)• Fördermaßnahmen und Lernförderung• Abschlüsse, Abschlussprüfungen und

Gleichstellungen• …

Verfassung

Gesetzevom Landtag verabschiedetund verkündet

VerordnungenLandesregierung oder Ministerium

Erlasse und RichtlinienMinisterium

Page 13: Lehrerbildung in Kooperation

Rechtliche GrundlagenSchulwanderungen und Schulfahrten

Schülerarbeiten

Durchführung der Lernmittelfreiheit

Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien

Durchführungserlass schriftliche Abschlussprüfungen

Verfassung

Gesetzevom Landtag verabschiedetund verkündet

VerordnungenLandesregierung oder Ministerium

Erlasse und RichtlinienMinisterium

Page 14: Lehrerbildung in Kooperation

Kerncurriculum, Bildungsstandards, Lehrpläne

Hessischer Referenzrahmen Schulqualität

Fachspezifische schulrechtliche Regelungen

SCHULRECHTLICHE ZUSAMMENHÄNGE IN DER AUSBILDUNG

Page 15: Lehrerbildung in Kooperation

http://www.kultusministerium.hessen.de/http://www.schulamt-kassel.hessen.dehttp://lakk.sts-ghrf-kassel.bildung.hessen.de/

Eine ausführlichere Fassung dieser Präsentation finden Sie im service – Bereich unserer community!

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