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Beurteilung des Nahversorgungs- standortes „Trompete“ in der Stadt LEICHLINGEN als Ergänzung zum Einzelhandels- konzept für die Stadt Leichlingen Auftraggeber: Stadt Leichlingen Projektleitung: Birgitt Wachs, Niederlassungsleiterin Projektbearbeitung: Julia Wunder, Dipl.-Geogr. Köln, September 2011 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Büros in Dresden, Hamburg, Köln, München, Salzburg Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl 51147 Köln, Frankfurter Str. 249 b Telefon: 02203 - 9643-0 Telefax: 02203 - 9643-19 Email: [email protected] Internet: www.gma.biz

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Beurteilung des Nahversorgungs-standortes „Trompete“

in der Stadt

LEICHLINGEN

als Ergänzung zum Einzelhandels-konzept für die Stadt Leichlingen

Auftraggeber: Stadt Leichlingen

Projektleitung: Birgitt Wachs, Niederlassungsleiterin

Projektbearbeitung: Julia Wunder, Dipl.-Geogr.

Köln, September 2011

Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Büros in Dresden, Hamburg, Köln, München, Salzburg Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl 51147 Köln, Frankfurter Str. 249 b Telefon: 02203 - 9643-0 Telefax: 02203 - 9643-19 Email: [email protected] Internet: www.gma.biz

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

Vorbemerkung Die Stadt Leichlingen erteilte der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung

mbH, Köln, den Auftrag, auf Basis des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes sowie der

darauf aufbauenden Verkaufsflächenprognose 2020 den potenziellen Nahversorgungs-

standort Trompete zu bewerten.

Für die Bearbeitung der vorliegenden Untersuchung wurde im Juli 2011 eine Aktualisie-

rung der im November 2009 im Rahmen des vorliegenden GMA-Einzelhandelskonzeptes

bereits vorgenommenen Erhebung aller Betriebe im Nahrungs- und Genussmittelbereich

in Leichlingen durchgeführt.

Darüber hinaus standen der GMA Daten und Informationen des Statistischen Bundesam-

tes, des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen, des Auf-

traggebers sowie GMA-interne Unterlagen zur Verfügung. Die Daten der Untersuchung

wurden von den Mitarbeitern der GMA nach bestem Wissen erhoben, mit der gebotenen

Sorgfalt aufbereitet und nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgewertet.

Die Untersuchung dient der Entscheidungsvorbereitung und -findung für kommunalpoliti-

sche Entscheidungen der Stadt Leichlingen. Alle Informationen im vorliegenden Doku-

ment sind sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller

Inhalte kann die GMA keine Gewähr übernehmen.

Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31

Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Eine Weitergabe des Berichtes an

Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. der GMA.

G M A

Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Köln, im September 2011 WA / WRJ wym-aw

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

INHALTSVERZEICHNIS Seite

1. Aufgabenstellung 1

2. Angebotssituation im Nahrungs- und Genussmittelsektor in Leichlingen 1

2.1 Darstellung 2

2.2 Bewertung 4

3. Beurteilung des Standortes „Trompete“ als möglichen Nahversorgungsstandort 8

3.1 Mikrostandort 8

3.2 Einwohner- und Nachfragepotenzial im Nahbereich 9

3.3 Standortangepasste Flächengröße 11

3.4 Bewertung und Empfehlungen sowie Ableitung einer versorgungsstrukturell

sinnvollen Verkaufsflächengröße 13

Verzeichnisse 15

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

1

1. Aufgabenstellung

Auf Basis eines politischen Antrags ist ergänzend zum Gutachten zur Fortschreibung des

kommunalen Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Leichlingen gutachterlich zu prüfen, ob

der Standort „Trompete“ als Nahversorgungsstandort infrage kommt und die bestehende

Versorgungsstruktur in Leichlingen sinnvoll ergänzt, ohne dabei die Innenstadtentwicklung

zu gefährden. Dabei sind die grundsätzlichen Aussagen und Leitlinien des Einzelhandels-

konzeptes sowie der Verkaufsflächenprognose 2020 zu berücksichtigen.

Der vorliegende Bericht stellt ausdrücklich keine vorhabenbezogene Auswirkungsanalyse

dar. Diese wäre im Anschluss an den politischen Entscheidungsprozess zu erstellen und

würde Grundlage für das Bauleitplanverfahren darstellen.

Folgende Untersuchungsschritte werden vorgenommen:

Darstellung und Bewertung der relevanten Angebotssituation in der Stadt Leichlin-

gen

Abgleich mit der in Ergänzung zum Einzelhandelskonzept durchgeführten Ver-

kaufsflächenprognose (Status quo- und Ziel-Prognose 2020)

Bewertung des Mikrostandortes „Trompete“

Darstellung und Ermittlung des relevanten Einwohner- und Nachfragepotenzials im

Nahbereich

Bewertung und Empfehlungen für den Nahversorgungsstandort Trompete sowie

Ableitung einer versorgungsstrukturell sinnvollen Verkaufsflächengröße.

2. Angebotssituation im Nahrungs- und Genussmittelsektor in Leichlin-gen

Im Vergleich zu den Bestandsdaten des Gutachtens zum Einzelhandelskonzept (Erhe-

bung 2009) konnten bei der Aktualisierung der Daten keine gravierenden Veränderungen

festgestellt werden, so dass im Folgenden auf den Bestandswerten im Einzelhandelskon-

zept aufgebaut wird.

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

2

2.1 Darstellung

In der Gesamtstadt Leichlingen waren bei Nahrungs- und Genussmitteln Betriebe (inkl.

Lebensmittelhandwerk) mit einer Gesamtverkaufsfläche von rund 11.700 m² und einer

Umsatzleistung von ca. 44,5 Mio. € ansässig.1

Differenziert nach Standortlagen entfallen auf die im Einzelhandelskonzept der Stadt

Leichlingen abgegrenzten Zentren2 folgende Bestandswerte:

Hauptzentrum (Innenstadt) ca. 4.200 m² VK bzw. 15,7 Mio. €

Nebenzentrum (Witzhelden) ca. 1.500 m² VK bzw. 6,0 Mio. €

sonstige Lagen (inkl. Stadtteile) ca. 6.000 m² VK bzw. 22,8 Mio. €

In der Gesamtstadt Leichlingen sind folgende wesentliche Lebensmittelanbieter ansässig

(vgl. Karte 1):

1. Kaufpark (großer Supermarkt), Neukirchener Straße, ca. 3.400 m² VK, davon

ca. 1.500 m² VK im Nahrungs- und Genussmittelbereich, Lage zwischen Wupper

und Neukirchener Straße im abgegrenzten Hauptzentrum, nicht mehr zeitgemä-

ßes äußeres und inneres Erscheinungsbild; ergänzende Konzessionäre, u. a. Bä-

ckerei Buschs, Lotto-Toto, Blumen-Fachgeschäft; zu geringes Parkplatzkontin-

gent; Hinweis auf Planungen im Rahmen des B-Plans „Wuppertreppe / Stadtkern“.

2. Kaiser’s (Supermarkt), Am Hammer, ca. 1.000 m² VK, Bäckerei Wulf in Vorkas-

senzone, überwiegend autokundenorientierter Standort, Lage am nördlichen Orts-

ausgang Richtung Solingen außerhalb des Hauptzentrums; Schulstandort in un-

mittelbarem Standortumfeld; ausreichendes Stellplatzangebot, modernisierter

Marktauftritt.

1 Verkaufsfläche: Zuordnung nach Umsatzschwerpunkt; Umsatz: bereinigt um die Umsatz-

anteile im Nichtlebensmittelsegment 2 Im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes (Entwurf, Stand: Mai 2011) wurden die zentralen

Versorgungsbereiche (Hauptzentrum Innenstadt; Nebenzentrum Witzhelden) der Stadt Leichlingen durch die GMA abgegrenzt.

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

3

3. Lidl (Discounter), Neukirchener Straße, ca. 950 m² VK, autokundenorientierter

Standort, ausreichend Stellplätze dem Markt vorgelagert, sehr gute Einsehbarkeit

des Marktes gegeben.

4. Aldi (Discounter), Brückenstraße, ca. 800 m² VK, Lage in einem Wohngebiet mit

nur bedingt verkehrsgünstiger Anbindung, ausreichendes Stellplatzangebot.

5. Netto (Discounter), Moltkestraße, ca. 640 m² VK, Bäckerei Sondermann in Vor-

kassenzone, ehemaliger Standort der Firma Plus; Lage im „Walter-Freese-

Gewerbepark“ mit großflächigem Getränkemarkt „Trinkgut“ im Standortumfeld;

ausreichend Stellplätze dem Markt vorgelagert; nur bedingt zeitgemäße Verkaufs-

flächendimensionierung.

6. Edeka Bonus (Supermarkt), Stadtteil Witzhelden, Solinger Straße; ca. 1.250 m²

VK, Bäckerei Evertsberg in Vorkassenzone, bedeutender Nahversorger im abge-

grenzten Nebenzentrum „Witzhelden“; ausreichendes Stellplatzangebot; moderner

Marktauftritt.

Neben den oben angeführten strukturprägenden Lebensmittelmärkten sind in Leichlingen

eine Reihe von Betrieben des Lebensmittelhandwerks (Bäckereien, Metzgereien) sowie

Getränkemärkte und Tankstellenshops ansässig. Ergänzt wird das Angebot durch zahlrei-

che Direktvermarkter in den Ortschaften.

In den Nachbarkommunen der Stadt Leichlingen kann eine ausgeprägte Wettbewerbssi-

tuation konstatiert werden, die die Einkaufsorientierung im Raum Leichlingen maßgeblich

beeinflusst (vgl. Karte 2).

An dieser Stelle sind bezogen auf den Lebensmittelsektor folgende aktuell in der Diskus-

sion befindliche Wettbewerbsplanungen im Stadtgebiet von Leichlingen anzuführen, die

bei der Beurteilung des Planvorhabens zu berücksichtigen sind.

Für den bestehenden Kaufpark in der Leichlinger Innenstadt wird derzeit eine

Verlagerung auf die gegenüberliegende Straßenseite diskutiert. Im Rahmen dieser

Verlagerung und der Neugestaltung des gesamten Standortbereiches (Städtebau-

licher Wettbewerb „Wuppertreppe / Stadtkern“) ist eine Neupositionierung des

Marktes durch die Firma Rewe auf einer Verkaufsfläche von rund 1.800 m² vorge-

sehen. In den Obergeschossen sind Wohnnutzungen bzw. Büros und Dienstleis-

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

4

tungen geplant. Seitens der Stadt wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für den

entsprechenden vorhabenbezogenen B-Plan in die Wege geleitet.

Die Firma Aldi-Markt plant die Verlagerung der Filiale von der Brückenstraße an

den Standort „Am Wallgraben“ (sog. Precise-Gelände). Im Rahmen der Verlage-

rung ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche von ca. 800 m² auf ca. 1.250 m² vor-

gesehen. Die Stadt hat bereits einen B-Plan-Aufstellungsbeschluss gefasst.

2.2 Bewertung

Im Nahrungs- und Genussmittelsektor ist mit einem großen Supermarkt (Kaufpark), zwei

Supermärkten (Kaiser’s, Edeka in Witzhelden) sowie drei Discountmärkten ein insgesamt

guter Betriebstypenmix vorhanden. Die Verteilung dieser strukturprägenden Betriebe

innerhalb des Stadtgebietes ist als vergleichsweise ausgewogen zu bezeichnen. In die-

sem Zusammenhang ist insbesondere die Nahversorgungssituation im von der Kernstadt

deutlich abgesetzten Stadtteil Witzhelden positiv zu bewerten. In der Kernstadt Leichlin-

gen weisen die Lebensmittelmärkte eine räumliche Verteilung auf, die eine überwiegend

fußläufige Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungs- und Genussmitteln ermöglicht.

Allerdings besteht eine räumliche Versorgungslücke im Südwesten der Kernstadt (west-

lich der Bahnlinie), die auch unter Berücksichtigung der angedachten Verlagerung des

Aldi-Marktes von Bedeutung ist. Ergänzt wird das vorhandene Angebot durch einige Hof-

direktverkäufe ortsansässiger Landwirtschaftsbetriebe, mehrere Getränkemärkte / Tank-

stellen sowie zahlreiche Betriebe des Lebensmittelhandwerks.

Die Kaufkraftbindung (Umsatz durch die Wohnbevölkerung : Kaufkraft der Wohnbevöl-

kerung) ist mit rund 70 % für ein Mittelzentrum vergleichsweise gering, wobei es sich bei

den Kaufkraftabflüssen ganz überwiegend um Umsätze durch u. a. Berufspendler sowie

Zielkundschaft der im Umland ansässigen (Großflächen-)Anbieter handeln dürfte (z. B.

Rewe, Edeka und real in Langenfeld, real in Leverkusen oder Firma Kaufland in Solingen

etc.). Eine höhere Bindungsquote kann erreicht werden, wenn der Vollsortimentsbereich

besser abgedeckt würde als es derzeit in der Kernstadt Leichlingen mit dem in die Jahre

gekommenen Kaufpark sowie dem in der jüngeren Vergangenheit modernisierten Kai-

ser’s-Markt möglich ist. Zudem ist auf das überdurchschnittliche Kaufkraftniveau in Leich-

lingen hinzuweisen. Das Discountangebot ist mit den Anbietern Aldi (Erweiterung am

Standort „Am Wallgraben“ geplant), Lidl und Netto bereits heute ausreichend abgedeckt.

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

5

Im interkommunalen Vergleich ist die Verkaufsflächenausstattung bei Nahrungs- und

Genussmitteln mit ca. 414 m² VK / 1.000 Einwohner insgesamt als unterdurchschnittlich

zu bezeichnen (vgl. Abbildung 1). Damit ergibt sich für Leichlingen auch in quantitativer

Hinsicht noch ein rechnerisches Entwicklungspotenzial im Lebensmittelsektor.

Auf Basis einer in Ergänzung zur Einzelhandelskonzeption vorgenommenen Verkaufsflä-

chenprognose für den Einzelhandel der Stadt Leichlingen bis zum Jahr 2020 wurde für

den Nahrungs- und Genussmittelsektor in der Zielprognose ein Verkaufsflächenpotenzi-al von ca. 300 m² in der Status-Quo-Prognose und 1.850 m² in der Zielprognose er-

rechnet. Das zusätzliche Entwicklungspotenzial der Zielprognose ergibt sich aus dem

leichten Anstieg der Pro-Kopf-Ausgaben im Nahrungs- und Genussmittelsektor sowie

einer Steigerung der Kaufkraftbindung durch eine teilweise Beseitigung der bereits aufge-

zeigten qualitativen und quantitativen Ausstattungsdefizite.

Abbildung 1: Lebensmitteleinzelhandelsbestand im Vergleich (VK je 1.000 EW)

414

594 640

392483 430

580

Leichlingen(28.000 EW)

Olpe (26.000EW)

Plettenberg(27.000 EW)

Kevelaer(28.000 EW)

Emmerich(30.000 EW)

Meschede(32.000 EW)

GMA-Kennziffer(20.-30.000

EW)

Quelle: GMA-Erhebungen, GMA-Grundlagenuntersuchung „Kennziffern des Einzelhandels in Deutschland und Österreich 2007“

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Karte 1: Standort „Trompete“ im Stadtgefüge sowie strukturprägende Lebensmittelanbieter in der Kernstadt Leichlingen*

6

Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

2

1

3

4

6

* Anbieter „Edeka Bonus“ ist im Stadtteil Witzhelden ansässig

5

Legende

Erstellt mit Regiograph Planung; GMA-Bearbeitung 2011

Standort „Trompete“Hauptzentrum (i. S. des ZVB)

1 Kaufpark2 Kaiser´s

3 Lidl4 Netto

5 Aldi (Bestandsstandort)

Aldi (Planstandort f. Verlagerung)

6

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Karte 2: Projektrelevante Wettbewerbssituation im Umland (Schematische Darstellung) Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

Legende

Erstellt mit Regiograph Planung; GMA-Bearbeitung 2011

Standort „Trompete“

Stadtgebiet Leichlingen

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

8

3. Beurteilung des Standortes „Trompete“ als möglichen Nahversor-gungsstandort

3.1 Mikrostandort Der Standort befindet sich im Kreuzungsbereich Trompete / Reusrather Straße im süd-

westlichen Stadtgebiet Leichlingens. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Festplatz

des Schützenvereines „Trompete“, welcher derzeit unbebaut ist.

Quelle: GMA-Aufnahme Juli 2011 Im direkten Standortumfeld sind im Kreuzungsbereich Trompete / Reusrather Straße

vereinzelt Einzelhandelsbetriebe (Tankstelle Kals, Bäckerei Wulf, Getränkemarkt Schnei-

ders) angesiedelt. In ca. 400 m Entfernung ist im Gewerbegebiet „Reusrather Straße“ die

Ansiedlung eines Reitsportfachmarktes mit ca. 1.200 m² VK vorgesehen. Auf der gegenü-

berliegenden Straßenseite findet die Entwicklung von Wohnbauflächen statt. Dabei han-

delt es sich ganz überwiegend um Einzel- bzw. Doppelhäuser. Die bisherigen Pläne der

Stadt Leichlingen sehen für diesen Bereich ein städtebaulich hochwertiges Wohnquartier

vor. Im Westen des Standortes befindet sich das Gasthaus „Zur Trompete“. Nördlich des

Grundstückes schließt sich entlang des Straßenzugs „Trompete“ ebenfalls Wohnbebau-

ung an. Der Standort liegt außerhalb eines im Einzelhandelskonzept der Stadt Leichlingen

(Entwurf, Stand vom Mai 2011) definierten zentralen Versorgungsbereiches.

Die verkehrliche Erreichbarkeit des Standortes ist als gut zu bezeichnen, da es sich bei

der Reusrather / Trompeter Straße um eine der Verbindungsstrecken zum benachbarten

Mittelzentrum Langenfeld handelt. Zudem besitzt die Reusrather Straße eine Anbindung

an die Autobahn BAB 3. Durch Bushaltestellen südlich des Standortes (Rothenburg) ist

auch die ÖPNV-Erreichbarkeit gewährleistet. Fußläufig kann der Standort von der Wohn-

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

9

bevölkerung nördlich und südlich des Standortes gut erreicht werden. Die Größe des

Grundstückes ist zudem ausreichend, um einen Lebensmittelmarkt inkl. Stellplätze zu

errichten.

Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um einen siedlungsräumlich integrierten

Standort. Dieser befindet sich zwar in einer einzelhandelsbezogenen Streulage, weist

jedoch eine fußläufige Erreichbarkeit für die Wohnbevölkerung, insb. vor dem Hintergrund

der in der Entwicklung befindlichen Wohngebiete, auf. Bezogen auf die Standortverteilung

der relevanten strukturprägenden Lebensmittelanbieter im Stadtgebiet kann der Standort

durchaus positiv bewertet werden, da er einen weiteren Versorgungsschwerpunkt im

südwestlichen Stadtgebiet bzw. westlich der Bahnlinie bildet und für diesen Stadtbereich

die Nahversorgung übernehmen könnte (vgl. Karte 3).

3.2 Einwohner- und Nachfragepotenzial im Nahbereich

Zur Beurteilung, ob ein Standort der Nahversorgung dient und welche Verkaufsflächendi-

mensionierung standortangepasst ist, ist die Einwohnerzahl im sog. Nahbereich heranzu-

ziehen. In Anlehnung an den Einzelhandelserlass NRW soll die Versorgung mit Gütern

des täglichen Bedarfs i. d. R. noch in einer Gehzeit von 10 Minuten möglich sein. Dies

entspricht in etwa einer fußläufigen Entfernung von 700 – 1.000 m.1

Die Darstellung des 700 m- und 1.000 m-Radius erfolgt schematisch, da mögliche Um-

feldfaktoren, die sich ggf. auf die Ausdehnung des Nahbereichs auswirken können (z. B.

Barrierewirkung einer Bahnlinie, Wettbewerbssituation) nicht berücksichtigt werden.

Unter Ansetzung dieser Radien ergeben sich für den Standort „Trompete“ folgende Ein-

wohnerzahlen (vgl. Karte 3):2

700 m-Radius 3.464 Einwohner

1.000 m-Radius 4.716 Einwohner.

1 Einzelhandelserlass NRW vom 22.09.2008, Kapitel 2.8 2 Quelle: Stadt Leichlingen, aktualisierter Stand: 02.09.2011.

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Karte 3: Nahbereich Standort „Trompete“

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

2

1

3

4

6

5

LegendeZone I (700 m-Radius)

Zone II (1.000 m-Radius)

Erstellt mit Regiograph Planung; GMA-Bearbeitung 2011

Standort „Trompete“Hauptzentrum (i. S. des ZVB)

1 Kaufpark2 Kaiser´s

3 Lidl4 Netto

5 Aldi (Bestandsstandort)

Aldi (Planstandort f. Verlagerung)

6

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

11

Bei Ansetzung der Pro-Kopf-Kaufkraftwerte für nahversorgungsrelevante Sortimente1 sind

folgende Kaufkraftpotenziale zu ermitteln:

700 m-Radius ca. 8,8 Mio. €

1.000 m-Radius ca. 12,0 Mio. €.

Daraus wird ersichtlich, dass der Standort im Nahbereich über ein nennenswertes fußläu-

figes Einwohner- und Nachfragepotenzial verfügt, welches sich im Zuge der Baulandent-

wicklung weiter vergrößern wird. Unter Berücksichtigung der geplanten Verlagerung des

Aldi-Marktes würde der Standort die Wohnsiedlungsbereiche südwestlich der Bahnlinie

versorgen, so dass eine Verbesserung der Versorgungssituation einträte.

3.3 Standortangepasste Flächengröße

Gemäß Einzelhandelserlass NRW ist nach Auffassung der in der Arbeitsgruppe „Struk-

turwandel im Lebensmitteleinzelhandel und § 11 Abs. 3 BauNVO“ vertretenen Einzelhan-

delsunternehmen davon auszugehen, dass ein Standort der verbrauchernahen Versor-

gung dient, wenn „der voraussichtliche Gesamtumsatz des geplanten Supermarktes 35 %

der relevanten Kaufkraft der Bevölkerung im Nahbereich nicht übersteigt“.2

Unter Ansetzung dieser sogenannten „35 %-Regel“ ergibt sich für die beiden o. g. Radien

die relevante Kaufkraft. Mittels der branchen- / betriebstypenspezifischen Flächenproduk-

tivität3 kann die Verkaufsflächengröße abgeleitet werden. Dabei wird ein Supermarkt (Le-

bensmittelvollsortimenter) zugrunde gelegt, da vor dem Hintergrund der bestehenden An-

gebotsstrukturen in Leichlingen ausschließlich eine Verbesserung im Vollsortimentsbe-

reich zu empfehlen ist (vgl. auch Kapitel 3.2).

1 gemäß Leichlinger Sortimentsliste: Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Lebensmittelhand-

werk, Tabakwaren, Getränke), Reformwaren, Drogeriewaren, Kosmetika, Schnittblumen, Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften; ohne Pharmazie (Apotheken), Sani-tätswaren, da dies zu Verzerrungen des Nachfragepotenzials für den Standort führen wür-de

2 Einzelhandelserlass NRW vom 22.09.2008, Kapitel 2.8 3 gemäß EHI, Handel aktuell, und Bezirksregierung Köln, Regelungen für Einzelhandelsbe-

triebe zur Nahversorgung i. S. v. § 11 (3) BauNVO – Ausnahmen oberhalb der Regelver-mutungsgrenze, Februar 2010

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

12

Tabelle 1: Standortangepasste Verkaufsfläche für einen Lebensmittelsupermarkt am Standort „Trompete“

Radien

nahversorgungs-relevante Kauf-kraft im Nahbe-reich in Mio. €

35 % Ab-schöpfung in

Mio. €

Ø Flächen-produktivität

Vollsortimenter in € / m² VK1

standort-angepasste

Verkaufsflächein m²

700 m-Radius 8,8 3,1 4.000 775

1.000-m Radius 12,0 4,2 4.000 1.050

1 EHI, Handel aktuell, und Bezirksregierung Köln, Februar 2010

Quelle: GMA-Berechnungen auf Basis des Einzelhandelserlasses NRW (ca.-Werte, gerundet)

Als standortangepasste Größenordnung für einen Lebensmittelsupermarkt (Gesamtgrö-

ße) ergibt sich demnach eine Verkaufsfläche zwischen 775 und 1.050 m².

Allerdings sind in diesem Wert bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt, die von Bedeutung

sind. Dies sind:

Die Umsätze, die infolge der Lage des Areals auch von außerhalb des Nahbe-

reichs an den Standort fließen werden.

Die aktuell unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung und Kaufkraftbin-

dung im Nahrungs- und Genussmittelsegment in der Gesamtstadt Leichlingen.

Die Tatsache, dass die Standort- und Immobilienanforderungen der Betreiber

weitgehend standardisiert sind, so dass für einen marktgerechten Supermarkt eine

Mindestgröße von 1.200 m² Verkaufsfläche anzusetzen ist.

Daher wird im Folgenden ein Abgleich mit der Verkaufsflächenprognose sowie eine Ge-

samtbeurteilung unter Berücksichtigung o. g. Aspekte sowie der städtebaulichen Entwick-

lungsziele der Stadt Leichlingen (gemäß Einzelhandelskonzept) vorgenommen.

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

13

3.4 Bewertung und Empfehlungen sowie Ableitung einer versorgungsstrukturell sinnvollen Verkaufsflächengröße

Gemäß Verkaufsflächenprognose 2020 ergibt sich für die Gesamtstadt Leichlingen in

der Zielprognose ein Flächenpotenzial von ca. 1.850 m² für Nahrungs- und Genussmittel

(d. h. ohne sonstige Randsortimente eines Lebensmittelmarktes). Wie bereits in der Stel-

lungnahme zur Verkaufsflächenprognose empfohlen, sind den generellen Zielsetzungen

entsprechend („Innen- vor Außenentwicklung“ und „Vorrangstellung der Innenstadt“) die

ausgewiesenen Potenziale zunächst auf die Innenstadt zu lenken, um hier insbesondere

die erforderliche Frequenzsteigerung und damit Attraktivitätsstärkung zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund ist dem im Rahmen des Bebauungsplans „Wuppertreppe / Stadtkern“ vorgesehenen Lebensmittelvollsortimenter aus fachlicher Sicht oberste Priori-

tät einzuräumen. Laut Konzept ist für den reinen Lebensmittelmarkt eine Verkaufsfläche

von rd. 1.800 m² geplant. Üblicherweise entfallen auf einen Lebensmittelsupermarkt in

dieser Größenordnung 150 – 250 m² auf sonstige Randsortimente (Drogeriewaren,

Wasch- und Putzmittel, Tiernahrung, Zeitschriften etc.), so dass der neue Markt ca. 1.550

– 1.650 m² Nahrungs- und Genussmittelfläche umfassen dürfte. Unter Berücksichtigung

des aktuellen Kaufpark-Bestandes von ca. 1.500 m² (bei Nahrungs- und Genussmitteln)

ergibt sich eine zusätzliche Verkaufsfläche von 50 – 150 m². Damit verbleibt für die Ge-

samtstadt ein Verkaufsflächenpotenzial für Nahrungs- und Genussmittel von 1.700 –

1.800 m².

Des Weiteren ist die Planung zur Verlagerung / Erweiterung des Aldi-Marktes zu berück-

sichtigen, da hierfür ebenfalls bereits ein B-Plan-Aufstellungsbeschluss vorliegt. Von der

Gesamterweiterung um ca. 450 m² dürften rd. 50 m² auf sonstige Randsortimente entfal-

len.

Das Verkaufsflächenpotenzial für Nahrungs- und Genussmittel in Leichlingen beläuft sich

damit auf 1.300 – 1.400 m². Da dieses Potenzial für die Gesamtstadt Leichlingen gilt,

sind hierin bis zum Jahr 2020 alle weitergehenden Entwicklungsmöglichkeiten wie Moder-

nisierungen, Erweiterungen und Verlagerungen bestehender Märkte zu berücksichtigen.

Aus diesem Grund sollte das Potenzial aus fachlicher Sicht nicht alleine auf den Standort „Trompete“ gelenkt werden. Unter Berücksichtigung der Siedlungsstruktur und der de-

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Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

14

mografischen Entwicklung ist auch weiterhin eine räumlich ausgewogene wohnortnahe

Versorgung in der Gesamtstadt Leichlingen zu fördern.

Daher wird für den Standort „Trompete“ eine Größe von rd. 1.000 – 1.200 m² Verkaufs-fläche für Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Getränke, Bäcker) empfohlen, so dass

als „Puffer“ ca. 100 – 400 m² für sonstige Entwicklungen bis 2020 im Stadtgebiet zur Ver-

fügung stehen. Unter Ansetzung eines üblichen Konzeptes für einen Lebensmittelsu-permarkt ergäbe sich damit für den Standort „Trompete“ eine Gesamtgröße von 1.200 – 1.500 m² Verkaufsfläche. Dieser Wert würde zwar die standortangepasste Größe über-

schreiten, wäre jedoch unter Berücksichtigung der derzeitigen Angebotssituation in Leich-

lingen, der räumlichen Verteilung der Anbieter sowie der geplanten Innenstadtentwicklung

als fachlich vertretbar einzustufen.

Der Standort „Trompete“ könnte somit als Nahversorgungsstandort die bestehende Versorgungsstruktur in Leichlingen sowohl qualitativ (Lebensmittelvollsortimen-ter), quantitativ (zeitgemäße Größe, ohne dabei die Innenstadt zu gefährden) und räumlich (Verbesserung der Versorgung im südwestlichen Stadtgebiet) verbessern.

Diese Bewertung gilt vorbehaltlich einer noch durchzuführenden vorhabenbezogenen Auswirkungsanalyse, welche die voraussichtlichen versorgungsstrukturellen, städtebau-

lichen und raumordnerischen Auswirkungen (insbesondere auf die Innenstadtentwicklung)

prüft.

Page 18: +Leichlingen Trompete 16.09. · PDF fileNahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen Vorbemerkung Die Stadt Leichlingen erteilte der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung

Nahversorgungsstandort „Trompete“, Leichlingen

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Verzeichnisse

Seite

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lebensmitteleinzelhandelsbestand im Vergleich (VK je 1.000 EW) 5

Kartenverzeichnis Karte 1: Standort „Trompete“ im Stadtgefüge sowie strukturprägende

Lebensmittel-Anbieter in der Kernstadt Leichlingen 6

Karte 2: Projektrelevante Wettbewerbssituation im Umland (Schematische

Darstellung) 7

Karte 3: Nahbereich Standort „Trompete“ 10

Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Standortangepasste Verkaufsfläche für einen

Lebensmittelsupermarkt am Standort „Trompete“ 12