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Die Leistungen 2018 Leistungen Beitrag gesenkt Besser versorgt:

Leistungen · Kontakt mit Katzen) und der Tripletest ... • 20 € für die professionelle Zahnreinigung • 20 € für ärztliche Früherkennung folgender Bereiche:

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Die Leistungen 2018

Leistungen

Beitrag gesenkt

Besser versorgt:

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2 INHALTSVERZEICHNIS

Wichtiger HinweisAlle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung. Für die Gewährung einzelner Leistungen kann eine Antragstellung und zusätzliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich sein. Die Satzung fin-den Sie auf: ➔ www.bertelsmann-bkk.de/satzung

Top-Mehrleistungen Gesundheitsbudget 5

Bonusprogramm 5

Arzt & Krankenhaus Ärztliche Behandlung 7

Hausarztmodell / hausarzt zentrierte Versorgung 7

BKK MedPlus 7

Integrierte Versorgung / ergänzende Leistungen

der Rehabilitation 7

Alternative Heilmethoden 7

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) 8

Krankengeld 8

Kostenerstattung 9

Krankenhausbehandlung 9

Hospiz 9

Fahrkosten 9

Behandlungsfehler 9

Gesundheitskarte (eGK) 9

Sonstige Behandlungen Psychotherapie 11

Sozialpädiatrische Leistungen 11

Häusliche Krankenpflege 11

Arznei-, Heil- & Hilfsmittel Arznei- und Verbandmittel 12

Brillen / Sehhilfen 12

Heilmittel 13

Hilfsmittel 13

Vorsorge & Früherkennung Aktivwoche 15

Fitnessstudios 15

Gesundheitskurse 15

Ernährungsberatung / Onlinekurs 16

Nichtraucher werden 16

Vorsorgeuntersuchungen 16

Impfungen 16

Kur & Reha Ambulante Vorsorge maßnahmen 17

Ambulante Rehabilitation 17

Stationäre Rehabilitation 17

Rehabilitation – Beratung und besondere Angebote 17

Mutter- oder Vater-Kind-Kuren 17

Urlaub im Ausland Auslandsreisen

Krankenversicherungsschutz im Ausland 19

Reiseimpfungen 19

Familie FamiliePlus – Portal und Newsletter

zum Gesundheitsmanagement für die ganze Familie 21

Schwangerschaft 21

Künstliche Befruchtung 21

Mutterschaftsgeld 21

Gesund schwanger 21

Schwangerschaftsabbruch 22

Familienversicherung 22

Haushaltshilfe 22

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes 22

Clever für Kids 23

Zahnmedizin Kieferorthopädische Behandlung 25

Parodontitisbehandlung 25

Zahnfüllungen 25

Zahnersatz 26

Pflege Pflegeversicherung 27

Services Gesundheitsakte 29

Lebenshilfe online 29

Betriebssozialdienst 29

Service-Versprechen 30

Ausgezeichneter Mehrwert

An diesem Zeichen erkennen Sie unsere Mehrleistungen, die über den gesetzlichen Leistungs-katalog hinausgehen.

Dieses Zeichen kennzeichnet Leistungen, die in unserem BKK-Bonusprogramm berücksichtigt werden. Nähere Infor ma tionen zum > Bonusprogramm finden Sie auf Seite 5.

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3ÜBER UNS

Die Bertelsmann BKK ist eine traditionelle Betriebskrankenkasse mit Ausrichtung auf die Mitarbeiter der bundesweiten Bertelsmann-Unternehmen und ihre Familienangehörigen. Mit rund 100 Mitarbeitern am Stammsitz Gütersloh und zwei Geschäftsstellen in den Unternehmen Mediengruppe RTL Deutschland (Köln) und GGP Media (Pößneck) verfolgen wir das Ziel, für unsere Versichertengemeinschaft eine opti-male Gesundheitsversorgung zu schaffen.

Schwerpunkte setzen wir bei Prävention und betrieblicher Gesundheitsförderung. Die Bertelsmann BKK steht für Verlässlichkeit und einen hohen Anspruch an Service und Leistung. Diese Ausrich-tung ermöglicht nachhaltiges Wachstum und Erfolg. Hiervon können auch Sie profitieren. Überzeugen Sie sich. Unsere kompetenten Kundenberater sind immer für Sie da und beraten Sie zu allen Fragen rund um Leistung, Service und Kassenwechsel.

Ihr BKK-Team

PS: Wir haben gut gewirtschaftet und werden für 2017 Überschüsse verzeichnen. Unseren Beitragssatz haben wir daher zum 1. Januar 2018 gesenkt. Mehr Infos auf: ➔ www.bertelsmann-bkk.de

Was uns auszeichnet

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4 TOP-MEHRLEISTUNGEN

Mohamed Soubh fühlt sich bei der Bertelsmann BKK einfach wohl. Er ist Betriebsratsvor­

sitzender bei Arvato Financial Solutions in Verl und glücklich versichert bei der Bertelsmann BKK.

„Bei der Bertelsmann BKK habe ich die beste

Ver sorgung für mich und meine Familie.“

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5TOP-MEHRLEISTUNGEN

GESUNDHEITSBUDGET Jedem Versicherten – auch familienversicher­ten Kindern, Jugendlichen und Ehegatten – stellen wir ein Gesundheitsbudget in Höhe von insgesamt 120 € im Jahr zur Ver fügung.

Nutzen Sie Ihr Budget für Privatrechnungen aus den nachfolgend genannten Bereichen.

• 120 € für Osteopathie (drei Sitzungen à 40 €)

• 100 € für die Hebammenrufbereitschaft einer zugelassenen Hebamme in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche

• 100 € für die Schwangerschaftsvorsorge. Hierzu zählen zusätzliche Ultraschall unter­suchung bzw. 3­D­ oder Farbdopplerultra­schall, ein Toxoplasmosescreening bei erhöhtem Ansteckungsrisiko (z. B. Kontakt mit Katzen) und der Tripletest bei positiver Familienanamnese oder besonders begründeter Indikation

• 20 € für die professionelle Zahnreinigung

• 20 € für ärztliche Früherkennung folgender Bereiche:Hautkrebs: Früherkennung bis zu einem Alter von 34 Jahren, sofern Risikofaktoren (z. B. heller Hauttyp oder familiäre Vorbelastung) vorliegen Glaukom: Messung Augeninnendruck ab 40 Jahren, bei familiärem Risiko oder hoher Kurzsichtigkeit Brustkrebs: Ultraschalluntersuchung bei Frauen bis 49 Jahre Prostatakrebs: PSA­Test für Männer von 55 bis 69 Jahren oder bei familiärer Vorbelastung

➔ www.bertelsmann-bkk.de/budget

BONUSPROGRAMM Nicht nur hinsichtlich der eigenen Fitnessund Gesundheit, sondern auch wegen einesBonus im Jahr 2018 von bis zu 50 € für Fami­lien bzw. 40 € für Mitglieder und 10 € für familienversicherte Angehörige lohnt ein gesunder Lebensstil.

Belohnt wird u. a. die Teilnahme an Untersu­chungen zur Früherkennung und ein voll­ständiger Impfstatus.Weitere Inhalte sind u. a. sportliche Aktivitä­ten, die durch die Teilnahme an Gesund­heitskursen nachgewiesen werden können.

Für Ihre Dokumentation bieten wir Ihnen eine App:

Mehr Informationen zu Nutzung und Down­load unter:

➔ www.bertelsmann-bkk.de/bonus

TIPP

Informationen zu Aussagekraft und Risiken einzelner IGeL-Leistungen erhalten Sie unter:

➔ www.igel-monitor.de

„Sie legen Wert auf einen

gesunden Lebensstil und

gesundheitliche Vorsorge?

Mit dem Bonusprogramm

und Ihrem individuellen

Gesundheitsbudget unterstützen

wir Sie dabei.“

Thomas Loose, Abteilungsleiter Leistungen

GESUNDHEITSKURS Als Mehrleistung können Sie sichzwei Kurse pro Jahr bezuschussen lassen. Der Zuschuss kann bis zu150 € pro Kurs betragen, z. B. für Kurse aus den Bereichen Bewegung, Ernäh­rung, Stressbewältigung, Entspannung oder Suchtprävention. > Siehe Seite 15

AKTIVWOCHE Eine Woche Auszeit für Ihre Gesundheit: Als Mehrleistung können Sie neben einem Kurs auch für eine Aktivwoche einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt 160 € für Erwachsene bzw. 110 € für Kinder ab sechs Jahren im Familien­programm.> Mehr auf Seite 15

REISEIMPFUNGEN Kommen Sie gesund wieder. Wir bezu­schussen Impfkosten für Auslandsreisen im Rahmen unserer Mehrleistungen mitbis zu 50 € im Jahr.> Mehr auf Seite 19

TIPP

Der Wechsel zur BKK ist einfacher, als Sie denken! Sie erhalten die vollen Leistungen vom ersten Tag an und bleiben – falls Sie eines Tages aus einer Bertelsmann-Firma

ausscheiden – zu gleichen Konditionen Mit-glied unserer starken Solidargemeinschaft.

WANN? Die Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist ganzjährig zum Ende des übernächsten Monats möglich. Beispiel: Sie kündigen im Laufe des Monats Januar

zum 31. März. Anschließend melden Sie sich bei der Bertelsmann BKK zum 1. April an.

WIE? Ganz einfach online über➔ www.bertelsmann-bkk.de/wechseln

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6 ARZT & KRANKENHAUS

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ÄRZTLICHE BEHANDLUNG Sie haben die freie Arzt- und Facharztwahl unter allen zugelassenen Ärzten. Die Kosten-übernahme erfolgt zeitlich unbegrenzt für alle anerkannten, vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden.

Der Nachweis für den Anspruch auf ärztlicheoder zahnärztliche Behandlung gegenüber dem Arzt erfolgt durch die Gesundheitskarte. Werden Ihnen Privatleistungen angeboten, beachten Sie bitte die Informationen zu > Individuelle Gesundheits leistungen

(IGeL) (Seite 8).

Medizinkompass Unter diesem Oberbegriff haben wir wertvolle Zusatz-

leistungen für Sie gebündelt: So bieten wir Ihnen eine Medizin-Hotline (05241 80-74004, Mo.– So., 8 – 22 Uhr), einen Facharztterminservice (05241 80-74111, Mo.–Fr., 8–17 Uhr), eine Zweitmeinung bei Krebserkrankungen und vor orthopädischen Operationen und eine Arztbewertung und Arztsuche unter:

➔ www.bertelsmann-bkk.de/ medizinkompass

HAUSARZTMODELL / HAUSARZT ZENTRIERTE VERSORGUNG Hier steuert Ihr Hausarzt als erster und zen traler Ansprechpartner Ihre medizinische Versorgung. Ziel ist es, überflüssige Doppeluntersuchungen und die Gefahren sich überschneidender Medikamenten-einnahmen zu vermeiden.

Bei Bedarf überweist Sie Ihr Hausarzt zur weiteren Behandlung an einen Facharzt. Wir informieren Sie gern zu den in Ihrer Region bestehenden Angeboten.

BKK MEDPLUS Für Menschen mit einer chronischen Erkrankung an Asthma bronchiale, Brust-krebs, COPD, Diabetes mellitus, Typ 1 bzw. Typ 2, oder einer koronaren Herzkrankheit haben wir spezielle Behandlungspro-gramme (Disease-Management-Pro-gramme – DMP). Der Vorteil für Sie: Die angeschlossenen Ärzte sind in besonderem Maße für die Behandlung dieser Krank-heiten qualifiziert.

Sollte Ihr Arzt nicht an BKK MedPlus teilneh-men, unterstützen wir Sie bei der Arztsuche. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Sie kann jederzeit formlos beendet werden.

➔ www.bkkmedplus.de

INTEGRIERTE VERSORGUNG / ERGÄNZENDE LEISTUNGEN DER REHABILITATION Mit Leistungen der integrierten Versorgung und ergänzenden Leistungen der Rehabi li-tation können Krankenkassen für ihre Ver-sicherten eine bessere Versorgung schaffen.

Bundesweit bieten wir als Mehrleistung – neben BKK MedPlus – das BKK Vorsorge-programm „Gesund schwanger“ zur Vermei-dung von Frühgeburten und die homöopathi-sche Behandlung.

Regional haben wir zudem eine Reihe weiterer Angebote.

Regionale BeispieleOstwestfalen-Lippe (OWL):• Gütersloher Rückennetzwerk,

Bielefelder und Herforder Rückenmodell

• Prostatabehandlung (Bielefeld)• Darmzentrum Exter • Tinnitus – zur besseren Behandlung

chronischer Ohrgeräusche (Bielefeld, Detmold)

• Borderline / Depression (Bielefeld)• Schlaganfallversorgung (Herford)

Darüber hinaus profitieren Sie auch in anderen Regionen (z. B. Köln, München) von Sonderverträgen. Wir informieren Sie gern.

ALTERNATIVE HEILMETHODEN AkupunkturDie Akupunktur zur Behandlung von Knie- und Rückenleiden ist eine Leistung der Bertelsmann BKK. Voraussetzung ist, dass die Schmerzen chronisch sind, also länger als ein halbes Jahr andauern und dass die Akupunkturbehandlung in ein schmerz-therapeu tisches Gesamtkonzept einge - bun den ist. Um die Qualität der Behandlung zu gewährleisten, wird die Therapie nur bei Ärzten übernommen, die eine entspre-chende Zusatzausbildung in Akupunktur und Schmerztherapie vorweisen können. Abge-rechnet wird über Ihre Gesundheitskarte.

ARZT & KRANKENHAUS

„Wir verstehen uns als Partner unserer Kunden für ihre Gesundheit. Daher

bieten wir Ihnen einen Facharzt-Terminservice, und vermitteln bei Bedarf

den Zugang zu Spezialisten,“

Andreas Titlbach, Bereichsleiter Service und Leistungen

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8 ARZT & KRANKENHAUS

Homöopathie Ein alternatives Heilverfahren bieten wir Ihnen mit der klassischen Homöopathie.Sie erhalten diese bei Vertragsärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Hierzu zählen u. a. die homöopathische Erstanamnese, Analyse und Folgeanam-nese. Unter Anamnese versteht man in der Medizin die Erhebung der Vorgeschichte, der Krankheitsentwicklung und der aktuellen Befindlichkeit eines Patienten. Zur Vorge-schichte gehören u. a. auch die Familien-anamnese und eine Beschreibung der gegenwärtigen Lebenssituation des Patienten.

Wir haben dazu einen Vertrag mit dem Deutschen Zentralverein homöopathisch tätiger Ärzte e. V. und dem Deutschen Apothekerverband e. V. geschlossen.

Ärzte und Apotheker sorgen somit gemeinsam für eine qualitätsgesicherte Versorgung der Versicherten und stehen für die Dokumentation der Therapie im Informationsaustausch.

Die teilnehmenden Apotheken unterstützen Sie zudem durch Beratung zu Art und Dauer der Arzneianwendung, zu ihrer Dosierung und den Besonderheiten, die bei homöopa-thischen Medikamenten zu beachten sind.

Im Rahmen der Behandlung verordnetehomöopathische Arzneimittel werden beiKindern bis elf Jahre übernommen. Heilprakti-ker sind dem Vertrag nicht angeschlossen.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/ homoeopathie

Osteopathie Als weitere attraktive Mehrleistung bietenwir die Osteopathie. Für die mit den bloßen Händen erfolgende Therapie von Funktions-störungen des Bewegungsapparates erstatten wir Ihnen bis zu 120 € im Jahr. Siehe > Gesundheitsbudget (Seite 5)

Sind folgende Voraussetzungen erfüllt, dürfen wir Ihre Behandlung erstatten:• Es liegt eine ärztliche Verordnung vor • Der Behandler ist Mitglied eines Berufs-

verbandes der Osteopathen oder hat eine Ausbildung absolviert, die zum Beitritt berechtigt. Eine Liste der Berufsverbände finden Sie unter nachstehendem Link

Für die Erstattung reichen Sie bitte die Verordnung und die Rechnung ein.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/osteopathie

INDIVIDUELLE GESUNDHEITS-LEISTUNGEN (IGEL) Knochendichtemessung bei Osteoporose, PSA-Test zur Prostatakrebsfrüherkennung, Hirnleistungs-Check zur Demenzfrüherken-nung etc. – immer häufiger bieten Ärzte zur Ergänzung von Diagnostik und Therapie individuelle Gesundheitsleistungen auf Privatrechnung an. Kassen und Verbraucher-schützer, aber auch Mediziner sehen diese Entwicklung zwie spältig.

Nach Auffassung der gesetzlichen Kranken-versicherung ist der medizinische Nutzen dieser Leistungen nicht immer nachgewie-sen. Daher ist eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen im gesetzlichen Leistungskatalog nicht vorgesehen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, ausge-wählte privat bezahlte Gesundheitskosten im Rahmen des > Gesundheitsbudgets erstattet zu bekommen (siehe Seite 5).

➔ www.bertelsmann-bkk.de/igel

KRANKENGELD Im Anschluss an die in der Regel sechswöchige Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers erhalten Sie von der Bertelsmann BKK Krankengeld in Höhe von 70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts (begrenzt auf bis zu 103,25 € täglich im Jahr 2018), jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts.

Beitragspflichtige Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden berücksichtigt und können das Krankengeld bis auf 100 % des letzten Nettoentgelts erhöhen. Von diesem Betrag sind Versichertenanteile für die Pflege-, Renten- und Arbeits losen-versicherung abzuziehen. Der Anspruch auf Krankengeld ist in der Regel auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.

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9ARZT & KRANKENHAUS

KOSTENERSTATTUNG Versicherte, die einen nicht zugelassenen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten oder eine Privatklinik aufsuchen, erhalten von uns einen Zuschuss in Höhe des kassenüblichen Vertragspreises. Spezifizierte Rechnungen sind vorzulegen.

Voraussetzung ist, dass der Leistungserbrin-ger über die Approbation (Berufszulassung, nicht zu verwechseln mit Kassenzulassung) als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut ver-fügt. Ausgenommen sind die vom Gemein-samen Bundesausschuss ausgeschlossenen Untersuchungs- und Behandlungsmetho-den. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen vorher mit uns in Verbindung.

KRANKENHAUSBEHANDLUNG Sie haben die freie Wahl unter allen zuge-lassenen Krankenhäusern bundesweit.

Für die medizinisch notwendige stationäre Behandlung in einem zugelassenen Kran-kenhaus trägt die Bertelsmann BKK die Kos-ten abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Fahrkosten werden allerdings nur zum nächstgelegenen Krankenhaus übernommen.

Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung 10 € je Tag des Krankenhausaufenthalts – begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Diese Zuzah-lung wird bei einer Prüfung, ob Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze von 2 % (chro-nisch Kranke 1 %) der jährlichen Bruttoein-nahmen überschreiten, berücksichtigt.

HOSPIZ Hospize sind spezielle Pflegeeinrichtungen für Schwerkranke und Sterbende, die im Krankenhaus oder zu Hause nicht mehr versorgt werden können.

Dem Patienten soll so bis zuletzt ein weit-gehend schmerzfreies, würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht wer-den. Für den ambulanten oder stationären Aufenthalt in einem Hospiz rechnet die Bertelsmann BKK die zuschussfähigen Kosten direkt mit dem Hospiz ab.

FAHRKOSTEN Die BKK übernimmt Fahrkosten abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils, wenn sie im Zusammenhang mit Leistungen der Kran-kenkasse notwendig sind:

• bei stationärer Krankenhausbehandlung • bei Rettungsfahrten – auch wenn eine

stationäre Behandlung nicht erforderlich ist

• bei Fahrten, die aus medizinischen Gründen nur mit einem Krankenwagen erfolgen können (Krankentransport)

Darüber hinaus werden die Kosten für die Fahrt zur Behandlung bei Strahlen- und Chemotherapie sowie bei Dialyse übernom-men. In allen Fällen gilt je Serie eine Eigen-beteiligung für die erste und letzte Fahrt von maximal 10 % der Fahr kosten: mindestens 5 €, höchstens 10 €.

BEHANDLUNGSFEHLER Haben Sie den Verdacht auf einen Behand-lungsfehler? Wir beraten Sie gern.

TIPP

Medizinkompass mit Krankenhaus-suche (Weisse Liste):

➥ www.bertelsmann-bkk.de/ medizinkompass

GESUNDHEITSKARTE (EGK) Mit der Gesundheitskarte erhalten Sie bei allen kassenzugelasse-nen Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern mit Beginn Ihrer Versicherung das komplette Leistungsangebot unserer Bertels-mann BKK. Nutzen Sie unseren Fotoupload-Service für sich und Ihre Angehörigen unter: ➔ www.bertelsmann-bkk.de/egk

Die eGK enthält folgende Pflichtanwendungen:• administrative Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse,

Versichertennummer, Versichertenstatus, Kassennummer und Gültigkeit)

• Europäische Krankenversicherungskarte (auf der Rückseite)

Daneben soll es in Zukunft freiwillige Anwendungen geben, die der Inhaber der eGK auf Wunsch nutzen kann.

Musterfrau

01/01/1254

Marianne

0012345678103725342 – Bertelsmann BKK1234567890

31.12.2016

Wissen macht gesund

Arztbewertung / Arztsuche

Arzneimittel-Risikocheck

Medizin-Hotline

Patientenquittung

Krankenhaus-Suche

Pflege-Suche

IGeL-Monitor

Faktencheck Gesundheit

Zweitmeinung Krebs und Orthopädie

➥ www.bertelsmann-bkk.de/ medizinkompass

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10 SONSTIGE BEHANDLUNGEN

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11SONSTIGE BEHANDLUNGEN

PSYCHOTHERAPIE Mehr als die Hälfte aller Menschen erkrankt einmal im Leben an einer psychischen Stö-rung. Besonders belastend für die Betroffe-nen ist dabei, dass seelische Probleme in unserer Gesellschaft ein Tabuthema sind. So wird über sie längst nicht so offen wie über körperliche Erkrankungen gesprochen. Der Informationsbedarf ist entsprechend hoch. Wir beraten Sie daher gern persönlich und individuell.

Die Kosten der Psychotherapie trägt die Bertelsmann BKK bei Behandlung durch:einen Vertragsarzt, einen kassenzugelasse-nen Psychotherapeuten oder als Mehrleistung durch einen nicht zugelassenen Psychothe-rapeuten im Rahmen der Kostenerstattung. Voraussetzung ist, dass der Leistungser-bringer über die Approbation als Arzt oder Psychotherapeut verfügt. Sollten Sie einen nicht zugelassenen Psychotherapeuten wäh-len, setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/psychotherapie

SOZIALPÄDIATRISCHE LEISTUNGEN Nicht ärztliche sozialpädiatrische Leistungen haben das Ziel, Schädigungen oder Störun-gen in der körperlichen, geistig-seelischen und sozialen Entwicklung von Kindern früh-zeitig zu erkennen, zu verhindern, zu heilen oder in ihren Auswirkungen zu mindern.

Hierzu gehören insbesondere Diagnostik, Psychotherapie sowie entwicklungs- und funktionstherapeutische Maßnahmen, wie z. B. Krankengymnastik, Beschäftigungs- therapie und Sprachtherapie.

Wir übernehmen die Kosten für Maßnahmen, die für die Diagnostik und das Aufstellen eines Behandlungsplanes erforderlich sind. Die Vergütungen sind vertraglich mit den Leistungsanbietern geregelt und werden direkt mit der Bertelsmann BKK abgerechnet.

Die außerhalb der Diagnostik erforderlichen heilpädagogischen, sozialen und psycho-sozialen Maßnahmen fallen dagegen in den Leistungsbereich der Träger der Jugendhilfe.

HÄUSLICHE KRANKENPFLEGE Um eine stationäre Krankenhausbehandlung zu vermeiden, zu verkürzen oder um das Behandlungsziel zu erreichen, kann die Bertelsmann BKK die Kosten einer häusli-chen Krankenpflege durch geeignete Pflege-kräfte übernehmen. Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person den Kran-ken im erforder lichen Umfang pflegen und versorgen kann. Es fällt eine Zuzahlung von 10 % der Kosten an. Hinzu kommen 10 € je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalender-jahr begrenzt.

Dient die häusliche Krankenpflege der Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung, übernehmen wir – neben der Behandlungspflege – auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.Voraussetzung ist, dass keine Leistung der Pflegeversicherung bezogen wird.

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12 ARZNEI -, HEIL- & HILFSMIT TEL

ARZNEI- UND VERBANDMITTEL Für verordnungsfähige Arzneimittel übernehmen wir die Kosten abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung (10 % des Preises, mindestens 5 €, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten). Wenn Festbeträge vereinbart wurden, überneh-men wir die Kosten bis zu deren Höhe abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Für nicht verordnungsfähige Arzneimitteldürfen wir grundsätzlich keine Kosten übernehmen. Dies gilt u. a. für Arzneimittel, die überwiegend der Behandlung der erekti-len Dysfunktion, der Stimulierung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, der Rau-cherentwöhnung, der Abmagerung oder der Zügelung des Appetits, der Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen.

Ausnahmen: Verordnungen für Kinderbis elf Jahre und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei be- stimmten schwerwiegenden Erkrankungen.

BRILLEN / SEHHILFEN An den Kosten für Sehhilfen beteiligen sich die Krankenkassen bei Kindern und Jugend-

lichen. Erwachsene erhalten Zuschüsse bei schwerer Sehbeeinträchtigung sowie für therapeutische Sehhilfen.

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13ARZNEI -, HEIL- & HILFSMIT TEL

HEILMITTEL Heilmittel sind Behandlungen, die durch Ihren behandelnden Arzt auf einem Kassen-rezept verschrieben und durch einen Thera-peuten persönlich erbracht werden. Diese Heilmittel sind einem der folgenden Thera-piebereiche zuzuordnen: Physikalische TherapieHierzu zählen vor allem Massagen, Kran-kengymnastik, Chirogymnastik, Inhalatio-nen, Bäder sowie Wärme- und Kälteanwen-dungen. Podologische Therapie Medizinische Fußpflege zur Behandlung krankhafter Schädigungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom).

Stimm-, Sprech- und SprachtherapieDie Stimmtherapie dient dazu, Atmung, Lautstärke, Artikulation und Schluckvor-gänge zu regulieren, um die stimmliche Kommunikationsfähigkeit zu bessern oder wiederherzustellen. Die Sprechtherapie soll Artikulation und Sprechgeschwindigkeit sowie die Koordina-tion von Sprechen, Atmung, Stimme und Schluckvorgang gezielt fördern.

Die Sprachtherapie hilft, das Sprachver-ständnis aufzubauen, die Lautsprache aus-zubilden und zu erhalten sowie das Hören zu verbessern. Die kommunikativen Fähigkei-ten sollen so verbessert oder wiederherge-stellt werden.

Befreiung von der Zuzahlung Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit. Ausnahmen: Fahrkosten und Zahnersatz.

Die zumutbare Belastung volljähriger Versicherter bzw. ihrer Familie hat der Gesetzgeber auf höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Zur Ermittlung der Belastungsgrenze werden bei Alleinstehenden die jährlichen Brutto einnahmen zugrunde gelegt.

Bei Familien werden zur Ermittlung der Belastungsgrenze folgendeAbschläge für die Angehörigen vom Haushaltseinkommen ab -gezogen (Werte 2018):

5.481 € für den Ehe- oder Lebenspartner7.428 € für jedes zu berücksichtigende Kind

TIPP: Ermitteln Sie Ihre Belastungsgrenze 2018 unter:➔ www.bertelsmann-bkk.de/befreiung

Vereinfachter Nachweis für chronisch KrankeMenschen mit einer chronischen Erkrankung müssen Zuzahlun-gen nur bis zu einer Belastungsgrenze von 1 % ihres Bruttoein-kommens leisten. Die chronische Erkrankung muss seit mindes-tens einem Jahr vorliegen.

Trifft dies für Sie zu, reichen Sie uns bitte alle zwei Jahre eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerbehandlung ein. Gleiches gilt im Falle einer Schwerbehinderung. Bei einer festgestellten Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 wird nach Ablauf eines Jahres seit dem Beginn der Pflegebedürftigkeit das Vorlie-gen einer Dauerbehandlung unterstellt. Eine Bescheinigung ist dann nicht mehr notwendig.

Überschreiten der BelastungsgrenzeErreichen Sie im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze von 2 oder 1 %, befreien wir Sie für den Rest des Jahres von den weite-ren Zuzahlungen. Hierzu lassen Sie sich bitte alle Zuzahlungen auf Ihren Namen quittieren.

ErgotherapieMittels Ergotherapie können gestörte Funk-tionen und Fähigkeiten rund um Bewegung, Sinne, Psyche und Wahrnehmung verbes-sert oder wiederhergestellt werden.

Die Kosten der Heilmittel trägt die Bertels-mann BKK. Ab 18 Jahren beträgt die gesetz-lich vorgesehene Zuzahlung 10 % der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung.

HILFSMITTEL Zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehört die Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Rollstühle, Hör-geräte, Prothesen und vieles mehr. Ziel kann es sein, den Erfolg einer ärztlichen Behand-lung zu sichern, einer drohenden Behinde-rung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Hierzu schließen die Kassen Verträge mit Leistungserbringern, in denen sie die Quali-tät des einzelnen Hilfsmittels, seinen Preis und die Qualitätssicherung beim Leistungs-erbringer verbindlich regeln. Von Kasse zu Kasse unterscheidet sich dadurch das Ver-sorgungsniveau zunehmend.

Die Bertelsmann BKK freut sich daher, den hohen Anspruch an das eigene Leistungsni-veau nun auch im Bereich der Hilfsmittel, die für viele Menschen Lebensqualität sichern und erhalten, umsetzen zu können.

Hierzu haben wir über unsere Einkaufsge-meinschaft GWQ ServicePlus AG Verträge

mit Hilfsmittellieferanten abgeschlossen. Der Vorteil: Das Leistungsniveau, z. B. im Bereich der Inkontinenzartikel, ist deutlich höher als bei vielen anderen Kassen und dennoch wirtschaftlich.

Weitere Hilfsmittelbereiche, für die wir Ver-träge geschlossen haben, sind z. B. Atem-therapie, enterale Ernährung, Stomaversor-gung und Kompressionshilfen. Andere Produktgruppen werden folgen.

So erhalten Sie Ihr HilfsmittelUm eine Kostenübernahme für ein Hilfs-mittel prüfen zu können, benötigen wir eine ärztliche Verordnung.

Sofern es einen Festbetrag für ein Hilfsmit-tel gibt, ist die Kostenübernahme auf diesen Betrag begrenzt. Bundesweit einheitliche Festbeträge gibt es für die Hilfsmittelgruppen:• Einlagen für Schuhe• Hörgeräte• Inkontinenzartikel (Windeln und Vorlagen)• Kompressionsstrümpfe• Stomaartikel

Der Gesetzgeber hat eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten vorgesehen, mindestens 5 €, maximal 10 €. Hinzu kommt ggf. der über einen Festbetrag hinausge-hende Betrag. Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Windeln) entfällt der Min-destbetrag von 5 €. Hier beträgt die Zuzah-lung 10 %, begrenzt auf maximal 10 €.

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14 VORSORGE & FRÜHERKENNUNG

Florian Wolf schätzt die Angebote seiner BKK. Er ist Projektmanager Platform Solutions im CBC Cologne Broadcasting Center und glück­

lich versichert bei der Bertelsmann BKK.

„Ich bin mir sicher, meiner Gesundheit für die Zukunft

etwas Gutes zu tun.“

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15VORSORGE & FRÜHERKENNUNG

AKTIVWOCHE Die BKK-Aktivwoche verbindet in einem einwöchigen Kurzurlaub Gesundheits- förderung mit Spaß und Lebensfreude. In 60 attraktiven Orten in ganz Deutschland bieten wir Ihnen 120 verschiedene Pro-gramme rund um Entspannung, gesunde Ernährung oder Bewegung. Alternativ können Sie mit Well-Aktiv eine viertägige Kompaktversion der Aktivwoche wählen.

Wir unterstützen Ihre Gesundheitsvorsorge und übernehmen die Kosten des Gesund-heitsprogramms in Höhe von 160 € (bzw. für Kinder ab sechs Jahren 110 € im Familienprogramm).

Pro Jahr können Sie einen Aktivwochen-zuschuss und einen Kurszuschuss erhalten.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/aktivwoche

TIPP

Weitere interessante Angebote enthält das „fitforwell“-Programm von Akon

Aktivkonzept unter: ➔ www.akon.de/bertelsmann-bkk

Bestellen Sie die Kataloge unter Tel.: 05241 80-74000 oder

➔ www.bertelsmann-bkk.de/ broschueren

FITNESSSTUDIOS Wir haben Kooperationen für das ganze Bundesgebiet. Diese bestehen u. a. mit folgenden Fitnessstudios: McFit (neu seit Mai 2017), Fitness First und Injoy (bundes-weit), Ampano, bodyline, Bodystreet, mobilo, studio84 (Gütersloh), Winnys Gym (Rheda-Wiedenbrück) und Brown’s Active Park (Harsewinkel).

➔ www.bertelsmann-bkk.de/fitness

Das 7-tägige Gesundheitsangebot 2018AKTIVWOCHE

BKK-

Zuschuss

160 €

Die Aktivwoche.

das Original

Aktivwoche. Plus

für Fortgeschrittene

Aktivwoche. Extra

für alle Lebenslagen

Aktivwoche. Spezial

für Körper und Geist

Mehr Vorsorge und

Früherkennung

Eine Stärke Ihrer BKK!

Gütersloh

Carl-Miele-Straße 214, 33311 Gütersloh

Mo.–Fr. 8:00–17:00 Uhr

Fon 05241 80-74000, Fax 05241 80-74140

[email protected]

Geschäftsstelle Pößneck

(Bundesländer Ost und Berlin)

Karl-Marx-Str. 24, 07381 Pößneck

Mo.–Do. 8:30–15:00 Uhr, Fr. bis 13:00 Uhr

Fon 03647 430-278, Fax 03647 430-358

[email protected]

Geschäftsstelle RTL

(für Mitarbeiter der Mediengruppe

RTL Deutschland)

Picassoplatz 1, 50679 Köln

Mo., Di., Do. 10:00–15:00 Uhr

Fon 0221 4567-6907, Fax 0221 4567-6909

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➜ www.bertelsmann-bkk.de

Bertelsmann BKK, Kranken- und Pflegeversicherung

Servicenummern

Interessenten: 0800 80-74000 (gebührenfrei aus Fest- und Mobilnetz)

Medizin-Hotline: 05241 80-74004

Feedback: [email protected]

TIPP:

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Gesund leben

Die BKK-Gesundheitsangebote

Profitieren Sie von unseren attraktiven Mehrleistungen rund

um Fitness und Gesundheit!

✓ Aktivwochen und Aktivtage („Well-Aktiv“) für Jung und Alt

✓ Zuschüsse zu Gesundheitskursen und eine bundesweite Kursdatenbank

✓ Für alle Versicherten: das Bertelsmann Sport- und Gesundheitsprogramm in Gütersloh

✓ Erweiterte Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen

Werden Sie aktiv!

Alle Angebote stets aktuell auf ➜ www.bertelsmann-bkk.de/gesundleben

Gesund leben

Mehr als 120 Angebote

in 59 Orten

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GESUNDHEITSKURSE

GüterslohIm Kreis Gütersloh profitieren Sie von weit-gehend kostenfreien Kursen im Bertelsmann Sport- und Gesundheitsprogramm – auch wenn Sie nicht bei Bertelsmann arbeiten.

Bundesweit Für unsere vielen Kunden außerhalb von Gütersloh bieten wir eine Kursdatenbank und einen attraktiven Kurszuschuss in Höhe von 85 % der Kursgebühr (für bis zu zwei Kurse je Kalenderjahr, jeweils maximal 80 €). Der Zuschuss steigt auf 100 % (maximal 80 €), sobald Ihre gesetzlichen Zuzahlungen 2 % (oder 1 % bei chronisch Kranken) Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen. Kurse ande-rer Krankenkassen bezuschussen wir zweimal jährlich mit 100 %, bis zu 150 € je Kurs.

Mediengruppe RTL Deutschland (Köln), Gruner+Jahr (Hamburg)Hier profitieren Sie als BKK-versicherter Mitarbeiter von niedrigeren Beiträgen für die internen Sportangebote.• RTL: Unsere Mitglieder sparen 50 % des „Fitness in

Deutz“-Grundbeitrages. Ihr Vorteil: 117 € p.a. • G+J: Unsere Mitglieder sparen 50 % des Grundbeitrages

für die G+J-Sportgemeinschaft. Ihr Vorteil: 24 € p.a.

Voraussetzungen für den Kurszuschuss:• zertifizierter Kurs zu Herz-Kreislauf-Training, Haltungs- und

Muskelaufbautraining, Entspannung / Stressabbau, Gewichtsreduktion oder Tabakentwöhnung

• Beleg über Kursinhalt, Kursleiterqualifikation, regelmäßige Teilnahme und Kosten

➔ www.bertelsmann-bkk.de/kurse

Page 16: Leistungen · Kontakt mit Katzen) und der Tripletest ... • 20 € für die professionelle Zahnreinigung • 20 € für ärztliche Früherkennung folgender Bereiche:

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Hautkrebsfrüherkennung Mit Ausnahme von Bayern, Baden-Württem-berg (ohne Altersgrenze) und Nordrhein- Westfalen (ab 19 Jahren) wird in allen Bundesländern die Hautkrebsfrüherkennung ab 35 Jahren übernommen.

Gesundheits-Check-up Ab dem 35. Geburtstag haben Sie alle zwei Jahre die Möglichkeit, einen Gesundheits- Check-up durchführen zu lassen. Dabei wird z. B. überprüft, ob Diabetes, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen vorliegen oder Risikofaktoren vorhanden sind.

IMPFUNGEN Erfolgt die Abrechnung der Arzt- und Impf-stoffkosten nicht über die Gesundheitskarte, reichen Sie uns bitte die Belege (Arztrechnung und Rezept) zur Erstattung ein. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von bis zu 50 € im Jahr.

HPV-IMPFUNGFür die HPV-Impfung gegen Gebärmutterhals-krebs übernimmt die Bertelsmann BKK die Impfkosten für Mädchen im Alter von neun bis 14 Jahren über die Gesundheitskarte.

Als Mehrleistung erstatten wir die Kos-ten – die bei Abrechnung über die Gesund-heitskarte entstanden wären – bis zum Alter von 26 Jahren.

VORSORGE & FRÜHERKENNUNG

TIPP

Kann Ihre Untersuchung zur Hautkrebsfrüh-erkennung aus Altersgründen nicht über die Karte abgerechnet werden, bieten wir einen Zuschuss im Rahmen unserer Mehrleistung

Gesundheitsbudget (Seite 5).ERNÄHRUNGSBERATUNG /ONLINEKURS Eine gute, ausgewogene Ernährung trägt maßgeblich zu Wohlbefinden und Gesund-heit bei. Wir haben daher vielfältige Ange-bote mit Tipps und wertvollen Informationen für Sie.

Unsere Onlinekurse myWEIGHTcoach, myHEALTHcoach.

Mehr zu unseren Kursen, Workshops, Vorträgen oder einer ärztlich verordneten individuellen Ernährungsberatung erhalten Sie unter:

➔ www.bertelsmann-bkk.de/ gesundleben

NICHTRAUCHER WERDEN Wir helfen Ihnen gern, Nichtraucher zu werden. Unser Angebot umfasst Zuschüsse für qualifizierte Kurse und Allen Carr’s Easyway. Alle Angebote sind zertifiziert und stehen unter fachkundiger Leitung.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/rauchfrei

VORSORGEUNTERSUCHUNGEN Sorgen Sie vor, denn Vorsorge und Früher-kennung sind einfach und allemal besser als Heilen. Manche Krankheiten lassen sich vermeiden, wenn Risikofaktoren rechtzeitig erkannt werden.

Für Kinder Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt (U1) bis zum sechsten Lebensjahr (U9) gehören zum Kinder-Vorsorgeprogramm jeder Krankenkasse. Wir bieten mit „Clever für Kids“ zusätzliche Untersuchungen.

KrebsfrüherkennungFrauen können ab dem Alter von 20 Jahren, Männer ab dem Alter von 45 Jahren einmal jährlich kostenlos eine Krebsfrüherken-nungsuntersuchung in Anspruch nehmen.

Darmkrebsfrüherkennung Für alle Versicherten ab 30 Jahren bieten wir ein hochwertiges kostenloses Testset. Ab 55 Jahren besteht zudem der Anspruch auf eine Darmspiegelung.

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17KUR & REHA

AMBULANTE VORSORGE-MASSNAHMEN Eine ambulante Vorsorgemaßnahme kommt infrage, wenn es notwendig ist, die Gesundheit zu stärken, um Krankheiten zu verhindern oder um eine Verschlimmerung zu vermeiden. Reicht die ambulante Thera-pie am Wohnort nicht aus, kann die Bertels-mann BKK auf Antrag auch eine ambulante dreiwöchige Vorsorgemaßnahme oder eine zweiwöchige Fit-&-Vital-Kompaktkur in einem anerkannten Kurort bewilligen.

Neben der vertragskurärztlichen Behand-lung und den Heilmitteln erhalten Sie einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 13 € je Kalender-tag. Gesetzliche Zuzahlungen zu Heilmitteln sind zu entrichten.

Für chronisch kranke Kleinkinderleisten wir einen auf 21 € je Tag erhöhten Zuschuss.

AMBULANTE REHABILITATION Diese Maßnahme ist angeraten, wenn eine bestehende Krankheit geheilt oder gelindert werden soll. Sie kann auch am Wohnort durchgeführt werden. Der Inhalt der Leis-tung ergibt sich aus Verträgen der Bertels-mann BKK mit Leistungserbringern. Wie bei der stationären Rehabilitation prüfen wir auch bei ambulanter Rehabilitation, ob andere Leistungsträger vorrangig zuständig sind.

STATIONÄRE REHABILITATION Reicht die ambulante Rehabilitation nicht aus, tragen wir auch die Kosten einer stationären Rehabilitation. Dabei ist aller-dings immer vorab zu prüfen, ob eine Vorrangigkeit der Rentenversicherung oder eines anderen Leistungsträgers vorliegt. Dies ist in der Regel bei Arbeitnehmern der Fall.

REHABILITATION – BERATUNG UND BESONDERE ANGEBOTE Der Beratung unserer Versicherten in Fragen der Rehabilitation, z. B. bei Arbeitsunfähig-keit, räumen wir einen großen Stellenwert ein. Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Behandlungsmöglichkeiten zu finden oder Ansprüche gegenüber anderen Sozialleis-tungsträgern zu stellen. Auch eine Wieder-eingliederung in das Arbeitsumfeld nach längerer Arbeitsunfähigkeit begleiten wir. Die üblichen Therapiemöglichkeiten ergän-zen wir durch spezielle Angebote, z. B. für Herz- und Rückenpatienten (regional) oder bei Übergewicht.

MUTTER- ODER VATER-KIND-KUREN

Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahmen werden erbracht, • wenn für den Elternteil oder ein Kind infolge der Schwächung

der Gesundheit eine Erkrankung einzutreten droht oder• um eine Erkrankung zu heilen, zu bessern oder deren

Verschlimmerung zu verhüten.

Die Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen und wird nicht öfter als alle vier Jahre erbracht. Die Zuzahlung je Elternteil beträgt 10 € pro Kalendertag. Kinder sind zuzahlungsfrei.

Wir kooperieren mit ausgewählten, besonders qualifizierten Vertragseinrichtun-gen. Diese legen besonderen Wert auf:• spezifische Therapiekonzepte für

Mütter / Väter und Kinder• medizinische Kompetenz und Erfahrung• hohe Aufmerksamkeit und besondere

Betreuung für Sie und Ihre Kinder• familiengerechtes Wohnambiente

➔ www.bertelsmann-bkk.de/familie

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18 URL AUB IM AUSL AND

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19URL AUB IM AUSL AND

AUSLANDSREISEN/KRANKEN-VERSICHERUNGSSCHUTZ IM AUSLAND Auch während Ihres Urlaubs brauchen Sie nicht auf den bewährten Krankenversiche-rungsschutz Ihrer Bertelsmann BKK verzichten, denn er gilt auch in der EU. Die Leistungen erhalten Sie nach den vor Ort gültigen Bestimmungen.

Mit der Europäischen Krankenversicherungs-karte (EKVK), die sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte befindet, können Sie am Urlaubsort direkt zu einem Vertragsarzt gehen oder sich in einem Vertragskranken-haus behandeln lassen.

Ausnahmen: In der Türkei, Bosnien- Herzegowina und Tunesien gilt die Euro- päische Krankenversicherungskarte nicht, sondern der jeweilige Auslandskranken-schein. Bitte setzen Sie sich bei Reisen in diese Länder vorher mit uns in Verbindung.

Achtung: Eine Übernahme von Behand-lungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist nicht möglich (z. B. Ägypten).

Private Reisekrankenversicherung Unabhängig von der Wahl Ihres Reiseziels empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall eine private Krankheitskosten- und Rücktrans-portversicherung abzuschließen.

Diese Versicherung mindert das finanzielle Risiko im Falle eines medizinisch notwendigen Rücktransports oder bei der Nichtanerken-nung der Europäischen Krankenversiche-rungskarte oder des Auslandskranken-scheines erheblich.

Erstattung von Auslands behandlungen (Zahnersatz etc.)Es ist grundsätzlich möglich, notwendige Gesundheitsleistungen auch in den Staaten der EU in Anspruch zu nehmen. Voraus-setzung für eine Kostenübernahme ist jedoch, dass die Leistung vorher bei der Bertelsmann BKK beantragt wird. Im Nachhinein können Leistungen, wie z. B. Zahnersatz, nicht beantragt werden. In jedem Fall sollten Sie sich vorher von uns beraten lassen.

Vorteilhafte Konditionen erhalten Sie bei unserem Kooperationspartner Barmenia unter: ➔ www.bebkk.de/extraplus

REISEIMPFUNGEN Folgende Reiseimpfungen bezuschussen wir im Rahmen der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO): Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A / B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken, Tollwut und Typhus. Gleiches gilt für die Malariaprophylaxe.

Erfolgt die Abrechnung der Arzt- und Impf-stoffkosten nicht über die Gesundheitskarte, reichen Sie uns bitte die Belege (Arztrech-nung und Rezept) zur Erstattung ein. Es besteht ein Anspruch auf Erstattungbis zu 50 € im Jahr.

„Unser BKK ExtraPlus-Krankenversicherungsschutz für den Urlaub

im Ausland gibt Ihnen das gute Gefühl, dass auch fern der Heimat

bestens für Sie gesorgt ist.“

Marina Admary, Kundenberaterin im Service-Center.

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Miriam Lange ist mit der Bertelsmann BKK zufrieden. Sie ist Moderatorin bei RTL

und mit ihrer Familie glücklich bei der Bertelsmann BKK versichert.

„Ich erhalte viele Zusatz-leistungen und habe immer

kompetente Ansprech-partner.“

20 FAMILIE

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21FAMILIE

FAMILIEPLUS –PORTAL UND NEWSLETTER ZUM GESUNDHEITSMANAGEMENT FÜR DIE GANZE FAMILIE Alle Informationen zur Gesundheitsvorsorge Ihrer Familie aus einer Hand – auch auf dem Smartphone.

Vorsorge, Beratung, Tipps und Infos: Der neue Vorsorgemanager ist ein echter Partner rund um Gesundheit und Wohlbefinden Ihrer Lieben.

Wann steht der nächste Zahnarztbesuch oder die nächste U-Untersuchung an?

Was sind die besten Tricks im Umgang mit kleinen Trotzköpfen?

Was muss ich bei der Ernährung beachten?

Wie gehe ich mit Schulproblemen um?

Entwickelt sich mein Kind altersgemäß?

FamiliePlus begleitet junge Familien vom ersten Ultraschall an und informiert gezielt per Newsletter dann, wenn das Thema in der Familie ansteht. Eine übersichtliche Benutzeroberfläche für alle Familienmit-glieder sorgt für den schnellen Überblick. Melden Sie sich nun für FamiliePlus an und profitieren Sie von hilfreichen Tipps und Informationen.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/familieplus

SCHWANGERSCHAFT Die medizinische Betreuung durch Ärzte oder Hebammen während der Schwanger-schaft, bei der Geburt und im Anschluss daran gehört zum Leistungspaket der Bertelsmann BKK. Ergänzt wird dieses durch Leistungen der Geburtsvorbereitung, Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungs-gymnastik und Haushaltshilfe.

Im Rahmen des Gesundheitsbudgets erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von

100 € für die Hebammenrufbereitschafteiner zugelassenen Hebamme in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche. Alternativ können Sie die 100 € für Untersuchungen zur Schwangerschaftsvorsorge, die als IGeL-Leistung privat abgerechnet werden, einsetzen.

KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG Ehepaare haben Anspruch auf medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn herkömmliche Be handlungsmaßnahmen (z. B. alleinige hormonelle Stimulation, Fertilisations-operation) nicht erfolgversprechend sind. Der Anspruch beginnt ab 25 Jahren. Er endet bei Frauen mit 39, bei Männern mit 49 Jahren. Es dürfen allein Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Der Leistungs umfang beläuft sich auf 50 % der Kosten für in der Regel drei Versuche.

Sind beide Ehepartner bei der Bertels-mann BKK versichert, zahlen wir zusätzlich für drei Versuche einen Zuschuss von je 250 €.

MUTTERSCHAFTSGELD Versicherte Frauen erhalten Mutterschafts-geld, wenn sie bei Beginn der Schutzfrist

beschäftigt sind oder das Beschäftigungs-verhältnis während der Schwangerschaft zulässig aufgelöst wurde.

Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 € pro Tag. Die Differenz zum durchschnitt-lichen Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber. Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, Unterhalts- oder Eingliederungsgeld, erhalten Sie ein Mutterschaftsgeld, das nach den Leistun-gen der Arbeitsagentur berechnet wird.

Das Mutterschaftsgeld wird für die Zeit der Schutzfrist gezahlt. Diese beginnt grundsätz-lich sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen (bei Mehrlings- und Frühgeburten zwölf Wochen) danach.

Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung um den Zeitraum, um den sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat. Damit wir Ihnen diese Geldleistung auch umgehend zahlen können, reichen Sie uns bitte ein Attest des Arztes oder der Hebamme über den mutmaßlichen Entbindungstermin ein. Nach der Geburt reichen Sie uns bitte die für das Mutterschaftsgeld erforderliche Geburtsbescheinigung ein. Wir zahlen Ihnen daraufhin das Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung.

GESUND SCHWANGER Untersuchungen haben gezeigt, dass durch eine bessere Aufklärung werdender Mütter über Risikofaktoren, wie unbemerkte Genital-infektionen, Stress, Ernährung, Alkohol und Nikotin, jede fünfte Früh-geburt vermeidbar ist.

Mit „Gesund schwanger“ setzen wir deshalb auf die Aufklärung über Risikofaktoren, die frühzeitige Erkennung und Behandlung

von Infektionen sowie eine Vernetzung von Gynäkologen und Fachkrankenhäusern, wenn eine Frühgeburt droht. Zudem tragen wir die Kosten zusätzlicher Ultraschalluntersuchungen.

TIPP: Alle Leistungen für werdende Mütter finden Sie unter: ➔ www.bertelsmann-bkk.de/schwangerschaft

Page 22: Leistungen · Kontakt mit Katzen) und der Tripletest ... • 20 € für die professionelle Zahnreinigung • 20 € für ärztliche Früherkennung folgender Bereiche:

22 FAMILIE

SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH Im Falle eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs (z. B. aufgrund medizinischer oder kriminologischer Indikation) tragen wir sämtliche Kosten des Eingriffs einschließlich der Krankenhaus-pflege. Hierzu muss der Abbruch in einer Einrichtung vorgenommen werden, in der auch eine notwen dige Nachbehandlung gewährleistet ist.

Als Einrichtung im Sinne des § 13 Schwanger schaftskonfliktgesetz kommt auch ein niedergelassener Vertragsarzt in Betracht, der die nach der Vereinbarung von Qualitäts sicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren gestellten Anforde-rungen erfüllt.

Bei einem rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch (Beratungs-regelung) übernimmt die BKK die Kosten für die ärztliche Beratung über den Abbruch, die Behandlung während der Schwangerschaft und für eine Behandlung, die aufgrund von Komplikationen während oder nach dem Abbruch notwendig wird, jedoch nicht die Kosten des Abbruchs selbst (Anästhesie, Medikamente, Kranken-hauspflegesatz für den Tag des Abbruchs usw.). Diese Behandlungen dürfen wir jedoch übernehmen, wenn Sie durch die Kosten des Abbruchs unzumutbar belastet würden. Bitte wenden Sie sich vertrauens-voll an unser Service-Center.

FAMILIENVERSICHERUNG Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder sind unter folgenden Voraus-setzungen beitragsfrei mitversichert:• Kein eigenes Einkommen von mehr als

435 € monatlich bzw. 450 € bei geringfü-gig Beschäftigten (Grenze 2018)

• Für Kinder gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Sie verlängert sich bis zur Voll-endung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leisten. Wird die Schul- oder Berufs-ausbildung durch einen freiwilligen Dienst oder eine gesetzliche Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechen-den Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus

Für Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Alters-grenze.

Ist ein Elternteil privat krankenversichert, kann dies die beitragsfreie Familienversi-cherung in der Bertelsmann BKK ausschlie-ßen, und zwar, wenn der mit dem Kind ver-wandte Ehegatte nicht gesetzlich versichert ist und:• ihr / sein regelmäßiges Gesamtein-

kommen 4.950 € (Grenze 2018) monatlich übersteigt und

• ihr / sein Gesamteinkommen regelmäßig höher als das des gesetzlich versicherten Mitglieds ist.

Die Einkommensgrenze sinkt von 4.950 € auf 4.350 €, wenn der mit dem Kind ver-wandte Ehegatte Arbeitnehmer ist und bereits am 31. Dezember 2002 privat kran-kenversichert war.

HAUSHALTSHILFE Wir übernehmen die Kosten für eine Haus-haltshilfe in angemessener Höhe, wenn der Person, die bisher den Haushalt geführt hat, die Weiterführung des Haushalts wegen eines stationären Aufenthalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das unter zwölf Jah-ren alt oder behindert und auf Hilfe ange-wiesen ist. Außerdem darf es keine andere Person im Haushalt geben, die diese Auf-gabe übernehmen kann.

Gleiches gilt, wenn durch Schwangerschaft oder Entbindung das Weiterführen des Haushalts nicht möglich ist. Hier muss kein Kind im Haushalt leben.

Als Mehrleistung bietet die Bertelsmann BKK auch Haushaltshilfe, wenn durch eine ambulante Operation ein stationärer Krankenhausaufent halt vermieden wird oder keine stationäre Krankenhausbehand-lung stattfindet, die Haushaltshilfe aber bei einer akuten Krankheit notwendig ist. In diesem Fall haben wir die Altersgrenze des Kindes auf 14 Jahre erhöht. Die oben genannten Voraussetzungen gelten auch hier.

Die Haushaltshilfe kann durch entspre-chende Anbieter wie Diakonie oder Caritas, Ehepartner, Familienangehörige oder Bekannte erfolgen. Für Verwandte und Ver-schwägerte bis zum zweiten Grad dürfen wir nur erforderliche Fahrkosten und den Verdienstausfall im Rahmen der sonst übli-

chen Beträge erstatten. Es fällt ein Eigen-anteil von 10 % der kalendertäglichen Kos-ten an, mindestens 5 €, maximal 10 €.

KRANKENGELD BEI ERKRANKUNG DES KINDES Wird Ihr gesetzlich krankenversichertes Kind (unter zwölf Jahren) krank, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Voraussetzung ist, dass Sie wegen der notwendigen Betreuung und Pflege Ihrer Arbeit nicht nachgehen können und keine andere Per-son Ihres Haushalts diese Aufgabe überneh-men kann.

Im Kalenderjahr können Sie pro Kind für bis zu zehn, bei mehreren Kindern für insgesamt bis zu 25 Arbeitstagen Krankengeld erhalten. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 beziehungsweise 50 Tage. Der Krankengeld-anspruch kann auf den anderen Elternteil über-tragen werden, wenn er aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht geltend gemacht werden kann und der Arbeitgeber vorher zugestimmt hat.

Das Krankengeld zahlt die Krankenkasse des Elternteils, der zu Hause bleibt, auch wenn das Kind in einer anderen Kranken-kasse versichert ist.

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23FAMILIE

CLEVER FÜR KIDS

Erweiterte Vorsorge für Kinder und Jugendliche Prävention liegt uns am Herzen. Und was liegt näher, als bei den Jüngsten anzufangen? In Kooperation mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. bieten wir daher ein erweitertes Vorsorgeangebot für Kinder und Jugendliche.

Ihre Vorteile:• Mögliche körperliche und geistige

Entwicklungsverzögerungen können recht zeitig erkannt werden

• Vervollständigung des Impfstatus• Koordinierte Behandlung durch Zu sam-

menarbeit der beteiligten Ärzte• Sinnvolle Ergänzung zu den bereits beste-

henden Kinderrichtlinien (U1– U9, J1)

Zusätzliche Impfung und Vorsorge-untersuchungen:• „Baby-Check“ (bis 5 Monate)• „Sprach-Check”

(20. bis 27. Lebens monat)

CLEVER FÜR KIDS

Das Amblyopiescreening Fast jedes fünfte Kind im Alter von vier Jahren hat eine unerkannte Sehstörung. Dieser hohe Anteil ist nicht verwunder-lich, denn es gibt hierbei keine äußerlich erkennbaren Krankheitszeichen. Die betroffenen Kinder bemerken die Sehstö-rung nicht, da sie es gewohnt sind, die Welt mit ihren eigenen Augen zu sehen, und keine Vergleichsmöglichkeit haben.Das in „Clever für Kids“ enthaltene Amblyopiescreening ist daher eine medi-zinisch sinnvolle Ergänzung der Kindervor-sorgeuntersuchungen. Mithilfe eines sogenannten „Vision-Screeners“ können Kinderärzte Sehstörungen, Brechwertfeh-ler, Augenfehlstellungen und andere Risi-kofaktoren für die Entwicklung des kindli-chen Sehens erkennen und die umgehende fachärztliche Weiterbehand-lung einleiten.

AntibiotikatestSchon heute können Kinderärzte den CRP-Test (Bestimmung des C-reaktiven Proteins) durchführen, um die Ursache von Infektionen bei ihren kleinen Pa tien-ten festzustellen. Allerdings wird davon vergleichsweise selten Gebrauch gemacht, obwohl Antibiotika häufig bei viralen Infektionen eingesetzt werden, gegen die sie wirkungslos sind. Durch diese Fehlversorgung wächst die Gefahr,

dass insbesondere Breitband- oder Reserveantibiotika ihre Wirksamkeit ver-lieren und die Zunahme von Antibiotika-resistenzen gefördert wird. Wir haben daher für unsere Versicherten die geson-derte Vergütung einer Beratung zu Ergebnissen des CRP-Tests vereinbart. Die Beratungsoption ist für die Kinder-ärzte ein zusätzlicher Anreiz, den Test durchzuführen, wenn unklar ist, ob eine Infektion bakteriell oder viral ausgelöst wurde. Der Test wird vom Kinderarzt in der Praxis durchgeführt, sodass Sie direkt über das Testergebnis informiert und über Behandlungsoptionen aufge-klärt werden können.

Schreiben Sie sich zur Teilnahme ein Die Teilnahme an „Clever für Kids“ ist freiwillig und kostenfrei. Sie schränkt das Recht auf freie Arztwahl nicht ein. Schrei-ben Sie sich bei Ihrem Kinderarzt für „Clever für Kids“ ein. Fachärztliche Leis-tungen, z. B. eines Orthopäden, nimmt Ihr Kind in Zukunft auf Überweisung Ihres Kinder- und Jugendarztes in Anspruch. Ausgenommen hiervon sind Leistungen bei medizinischen Notfällen sowie Augenärzte, Frauenärzte und Psy-chotherapeuten. Teilnehmende Ärzte nennen wir Ihnen gern.

• Amblyopiescreening I: zur Früherkennung von Sehstörungen im Zuge der U5 oder U6

• Amblyopiescreening II: zweite Untersu-chung im Zuge der U7 oder U7a

• U7a (33. bis 36. Lebensmonat)

• U10 (Sieben- bis Achtjährige)• U11 (Neun- bis Zehnjährige)• J2 (16- bis 17-Jährige)• Antibiotikaberatung und CRP-Test,

um unnötige Verordnungen zu verhindern und die Gefahr von Resistenzen zu verringern

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24 ZAHNMEDIZIN

Simone Pickert schätzt die Bertelsmann BKK. Sie ist Assistentin bei Arvato Systems und

glücklich versichert bei der Bertelsmann BKK.

„An der Bertelsmann BKK schätze ich den Service und die kontinuierliche Weiterentwicklung der

Leistungen.“

Page 25: Leistungen · Kontakt mit Katzen) und der Tripletest ... • 20 € für die professionelle Zahnreinigung • 20 € für ärztliche Früherkennung folgender Bereiche:

25ZAHNMEDIZIN

KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG Für Kinder und Jugendliche bis einschließ-lich 17. Lebensjahr übernehmen wir die Kos-ten einer kieferorthopädischen Behandlung, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Den gesetzlichen Richtlinien entsprechend muss mindestens der Behandlungsbedarfsgrad 3 vorliegen.

Während der Behandlung übernehmen wir vorerst 80 % der vertraglichen Kosten. Der Zuschuss erhöht sich auf 90 %, wenn Ihr weiteres Kind zeitgleich in Behandlung ist. Die verbleibenden 20 bzw. 10 % der Behandlungskosten zahlen Sie an den Zahn-arzt bzw. Kieferorthopäden.

Nach erfolgreich beendeter Behandlung erstatten wir Ihnen diesen Anteil. Übrigens auch, wenn Sie während einer laufenden Behandlung Kunde der Bertelsmann BKK geworden sind. Bitte sammeln Sie dazu alle Rechnungen und legen diese bei Abschluss der Behandlung der Bertelsmann BKK vor (auch während der Mitgliedschaft bei der anderen Krankenkasse).

Achtung: Die Erstattung privat abgerech-neter Behandlungskosten (Mehrleistungen) ist nicht möglich. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie ein Angebot zur Privat-abrechnung von Ihrem Kieferorthopäden erhalten.

PARODONTITISBEHANDLUNG Unter Parodontitis versteht man eine durch Bakterien hervorgerufene, entzündliche Veränderung des den Zahn umgebenden Gewebes, besonders des Kieferknochens. Neue Forschungen konnten belegen, dass im Falle einer Parodontitis – neben dem Zahnverlust – folgende Gefahren drohen:

• Bei Schwangeren ist das Risiko einer Fehlgeburt etwa siebenmal größer.

• Herzinfarktrisiko verdoppelt sich• Schlaganfallrisiko verdreifacht sich

Durch die Behandlung soll die Entzündung zum Abklingen gebracht werden.

Die Kosten der Parodontitisbehandlung werden im Rahmen der entsprechenden Richtlinien übernommen. Vorab empfohlene

individual prophylaktische Maßnahmen sind kein Bestandteil der Behandlung und werden ggf. privat abgerechnet.

ZAHNFÜLLUNGEN Heiß, kalt, ein Ziehen im Zahn – wer kennt das nicht? Zahnschmerzen, die sich auch bei guter Zahnpflege und zahnfreundlicher Ernäh-rung leider nicht voll und ganz verhindern lassen. Ist ein von Karies betroffener Zahn die Ursache, wird Ihr Zahnarzt die schadhafte Stelle durch eine Füllung ersetzen.

In diesem Fall garantieren wir Ihnen eine zuzahlungsfreie Versorgung. Wichtige Infor-mationen zu den verschiedenen Füllungs-möglichkeiten haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Amalgam – besser als sein Ruf Wegen seiner guten Verarbeitungsfähigkeit und Haltbarkeit, aber auch aus Kosten-gründen wird in den Praxen ein unbedenkli-ches Silberamalgam verwendet. Die Kosten der Füllung werden von uns in voller Höhe

getragen. Obwohl Zahnamalgam für Füllun-gen in den Backenzähnen nach wie vor als Füllungsmaterial der Wahl angesehen wer-den kann und große Studien wiederholt die Unbedenklichkeit ergeben haben, wird es immer weniger eingesetzt. Alternative zahnfarbige Füllungen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Diese Füllun-gen sehen nicht nur besser aus, sondern erlauben es dem Zahnarzt auch, weniger Zahnsubstanz entfernen zu müssen.

Kunststofffüllungen (im Frontzahnbereich) Der Einsatz erfolgt in erster Linie im Front-zahnbereich. Diese Kunststofffüllungen sind grundsätzlich auch dann zuzahlungs- frei, wenn sie mit einer aufwendigeren Technik verarbeitet werden müssen.

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Optimierungsmaßnahmen, die dann zu Mehrkosten führen und keine Leistungen Ihrer BKK sind.

„Gesunde Zähne sind unerlässlich für das persönliche Wohlbefinden.

Mit unseren Leistungen im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz

leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag.“

Ute Oehle, Kundenberaterin im Service-Team Zahnmedizin

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26 ZAHNMEDIZIN

Aufwendige Versorgungsformen, z. B. InlaysEntscheiden Sie sich für besonders aufwen-dige Versorgungsformen – z. B. besonders große und aufwendige Kunststofffüllungen im Seitenzahngebiet oder Einlagefüllungen aus Gold (sogenannte Inlays), Keramik oder Kunststoff –, dürfen die Krankenkassen nur einen Kostenanteil in Höhe der oben genannten preisgünstigen plastischen Materialien übernehmen. Die Mehrkosten tragen Sie selbst.

In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem Zahn-arzt eine schriftliche Übersicht, aus der die Kosten, die Sie selbst zu tragen haben, her-vorgehen. Die Mehrkostenvereinbarung muss von Ihnen unterschrieben werden.

Die Mehrkosten dürfen sich übrigens ausschließlich auf die aufwendigere Füllungstechnik beziehen und nicht auf ohnehin notwendige Begleitmaßnahmen, wie z. B. Röntgen und Betäubung. Diese werden direkt über die Versicherten-karte abgerechnet.

Lassen Sie sich also in jedem Fall von Ihrem Zahnarzt vorab über die geplante Behand-lung beraten. Und denken Sie daran: Jeder BKK-Versicherte hat einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung. Ob Mehr-kosten entstehen, entscheiden Sie selbst.

ZAHNERSATZ Der Zuschuss für medizinisch erforderlichen Zahnersatz (z. B. Kronen oder Prothesen) basiert auf Festzuschüssen. Diese orientie-ren sich am zahnärztlichen Befund. Zur Festsetzung des Zuschusses senden Sie uns den von Ihrem Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan.

Online-Check Eigenanteil Zahnersatz unter: ➔ www.bertelsmann-bkk.de/zahn

BonusregelungDer Zuschuss erhöht sich, wenn erkennbar ist, dass Sie Ihre Zähne pflegen und sich regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchun- gen unterzogen haben. Auch Träger von Totalprothesen müssen regelmäßig den Zahnarzt aufsuchen.

Regelmäßig heißt: Ein Zahnarztbesuch im Kalenderjahr, vor Vollendung des 18. Lebensjahres je Kalen-derhalbjahr. Können Sie für die letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung regel-mäßige Untersuchungen nachweisen, erhöht sich der Festzuschuss um 20 %.

Bei Nachweis der letzten zehn Kalenderjahre vor Beginn der Behandlung erhalten Sie weitere 10 %. Zum Nachweis dient das Bonusheft, in dem der Zahnarzt die Unter-suchungen bestätigt. Dieses erhalten Sie bei uns oder bei Ihrem Zahnarzt.

Härtefallregelungen schützen vor unzumut barer BelastungDer Gesetzgeber hat Vorkehrungen getrof-fen, damit Sie nicht unzumutbar belastet werden. Liegt eine der folgenden Voraus-setzungen vor, gelten Sie als unzumutbar belastet. Demzufolge verdoppelt sich der Festzuschuss:

• Die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt überschreiten die Härte-fallgrenze nicht (bei Alleinstehenden 1.218 € im Jahr 2018, mit einem Angehöri-gen 1.674,75 €, jeder weitere Angehörige 297,50 € – bestimmte Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehö-rigen werden angerechnet)

• Der Versicherte erhält Hilfe zum Lebens-unterhalt nach dem SGB XII (vormals Bun-dessozialhilfegesetz) oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge, Leistungen nach dem Recht der bedarfsorientierten Grund-sicherung, Arbeitslosengeld II oder Ausbildungsförderung

• Die Kosten der Unterbringung in einem Heim werden vom Sozialhilfeträger oder der Kriegsopferfürsorge getragen

Gleitende HärtefallregelungTreffen die genannten Voraussetzungen der Sozialklausel nicht zu, kann die Bertelsmann BKK – im Rahmen der gleiten-den Härtefallregelung – den Festzuschuss erhöhen. Die zusätzliche Kostenbeteiligung wird dann wie folgt berechnet.

Die Differenz zwischen den monatlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten und der Härtefallgrenze der Sozialklausel (1.218 € bei Alleinstehenden im Jahr 2018) wird mit drei multipliziert. Dieser Betrag ist die maximale Eigenbeteiligung des Versicherten im Rah-men der gleitenden Härtefallregelung.

TIPP

Professionelle ZahnreinigungAls besondere Mehrleistung erhalten

Sie im Rahmen des Gesundheitsbudgets einen Zuschuss für Ihre professionelle Zahnreinigung. Nähere Informationen siehe > Topmehrleistungen (Seite 5).

Musterfrau

Marianne

01/01/1990

Musterstraße

33311 Gütersloh

Das Bonusheft für Ihre Zahnbehand-lungen. Auch bei Ihrer Bertelsmann BKK erhältlich.

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TIPP

Als besonderen Mehrwert bietet die Bertels-mann BKK ihren Versicherten einen kosten-

freien Online-Pflegekurs an. Mehr Infos unter:➔ www.bertelsmann-bkk.de/pflege

PFLEGE

PFLEGEVERSICHERUNG Die Versicherung in der Bertelsmann BKK beinhaltet automatisch auch den Versiche-rungsschutz der gesetzlichen Pflegeversiche-rung. Ziel der Pflegeversicherung ist es, dem pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Hierzu bieten wir Ihnen eine Reihe von Leis-tungen wie das Pflegegeld an private Pflege-personen und Geldleistungen an ambulante Pflegedienste, um die Pflege zu Hause sicherzustellen. Darüber hinaus unterstützen wir die Betreuung in Pflegewohngemein-schaften oder Tagespflegeeinrichtungen und Pflegeheimen.

Um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen, gibt es für die Pflege zu Hause zudem die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie einen zusätzlichen Entlastungsbetrag.

Rückblick: Änderungen zum 1. Januar 2017Zum Jahresbeginn wurde der Kreis der Pfle-gebedürftigen erweitert. Die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen werden nun genauso berücksichtigt wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen.

In diesem Zuge wurde das Begutachtungs-verfahren zur Pflegebedürftigkeit angepasst.

Es kommt nicht mehr darauf an festzustellen, wie viele Minuten Hilfebedarf beim Waschen und Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme bestehen. Entscheidend für die Einstufung in eine der fünf Pflegestufen ist die Frage, wie selbstständig der Mensch bei der Bewältigung seines Alltags ist – was kann er und was kann er nicht mehr? Der Medizini-sche Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt dazu den Bedarf an allgemeiner Beauf-sichtigung und Betreuung, bei der Tages-gestaltung und Haushaltsführung sowie bei sozialen Kontakten und außerhäuslichen Aktivitäten fest.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie konkrete Leistungen beantragen?Unser Service-Team Hilfsmittel und Pflege berät Sie gern über Ihre individuellen Leis-tungsansprüche und unterstützt Sie auch beim Ausfüllen des Antrages, Tel.: 05241 80-74059.

Suchen Sie einen Pflegedienst oder eine Pflegeeinrichtung?Wir empfehlen Ihnen den BKK-PflegeFinder in unserem BKK-Medizinkompass. Dort finden Sie hinsichtlich Leistungen und Qualität (Transparenzberichte) bewertete Pflege-einrichtungen und einen Preisvergleich. ➔ www.bertelsmann-bkk.de/

medizinkompass

Wollen Sie Ihren Anspruch auf Pflege-leistungen ermitteln?Der Pflegeleistungs-Helfer des Bundesmi-nisteriums für Gesundheit zeigt Ihnen, wel-che Leistungen Sie in Anspruch nehmen kön-nen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Berechnung nur einen ersten Überblick geben kann und standardisiert ist. Eine Berechnung der Ansprüche im Detail ist nur begrenzt möglich. Zur Klärung Ihrer konkreten Ansprüche wenden Sie sich daher bitte an unser Service-Team.

➔ www.bundesgesundheitsministerium.de/ pflegeleistungs-helfer

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28 SERVICES

Danny Winkler fühlt sich rundum versorgt. Er ist Assistent der Programmdirektion

bei VOX und glücklich versichert bei der Bertelsmann BKK.

„Ich fühle mich bei der BKK rundum versorgt:

Top-Beratung, fairer Beitragssatz und ein toller

Service hier im Haus!“

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GESUNDHEITSAKTE Mit unserer Online-Gesundheitsakte behal-ten Sie alle Daten rund um Ihre Gesundheit im Blick. Angelegt wird die Gesundheitsakte von Ihnen selbst. Weitere Personen haben keinen Zugriff darauf. Folgende Servicefunk-tionen bietet Ihnen unsere kostenlose Gesundheitsakte:

• Impfpass Erfassen Sie Impfungen und Nach-

impftermine und lassen Sie sich per E-Mail erinnern.

• Medikamente-Risiko-Check Prüfen Sie Medikamente auf Wechsel-

wirkungen oder Nebenwirkungen.

• Medikamente-Preis-Check Vergleichen Sie die Preise frei verkäufli-

cher Arzneimittel. So können Sie bei Medi-kamenten, die nicht von der Bertelsmann BKK gezahlt werden dürfen, sparen!

• Patientenquittung Sehen Sie, welche Kosten für Arzt-

behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Heil- und Hilfsmittel oder Medikamente abgerechnet werden.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/akte LEBENSHILFE ONLINE Für alle, die in Krisensituationen eine Anlauf-stelle unabhängig von ihrem Wohnort suchen, haben wir das Beratungsangebot Lebenshilfe online.

Ausgewählte Beratungsstellen und Selbst-hilfeorganisationen informieren und beraten dort zu den verschiedensten Fragestellun-gen.

Ohne umständliche Wege und lange Warte-zeiten können Sie somit von zu Hause aus eine anonyme und kostenfreie Beratung per Chat oder E-Mail erhalten.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/ratgeber

Falls Sie lieber ein persönliches Gespräch wünschen, wenden Sie sich bitte an unse-ren Betriebssozialdienst.

BETRIEBSSOZIALDIENST Unser erfahrenes Team berät und unter-stützt Sie in Krisensituationen. Wir wollen das Entstehen von ernsthaften Erkrankungen verhindern, die drohen, wenn Belastungs-situationen im privaten oder beruflichen Bereich nicht gelöst werden und das Wohlergehen stark beeinträchtigen. Ebenfalls können körperliche Erkrankungen zu psychischen Belastungen führen, die es dem Erkrankten erschweren, zu genesen.

Beratung bei psychosomatischen Störungen und Suchterkrankungen Der Betriebssozialdienst informiert daher über Behandlungsmöglichkeiten und berät bei der Wahl der individuell richtigen Behandlung. Ein Schwerpunkt stellt die vertrauensvolle Beratung bei Fragen zu psychosomatischen oder psychischen Störungen und bei Suchterkrankungen dar. Die Beratung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Schweigepflicht.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/bsd

SERVICES

„Im Laufe des Jahres werden wir unsere neue

Online-Geschäftsstelle für Sie eröffnen. Übertragen Sie

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Klick und erledigen

Sie vieles mehr einfach und bequem von zuhause aus.“

Thorsten Johann, Kundenberater Service-Center.

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30 SERVICES

1 WertschätzungSie sind für uns einzigartig. Wir nehmen uns so viel Zeit, wie Ihre individuelle Situation und Ihr Anliegen benötigen. Wir begegnen Ihnen immer freundlich, zuvorkommend und respektvoll. Wir über-nehmen die Verantwortung dafür, dass Sie uns verstehen, und verzichten auf unnötige Fachbegriffe.

2 EngagementWir setzen uns für Sie ein – und zwar über das nötige Maß hinaus. Bei uns sind Zuständigkeiten klar geregelt. Dennoch fühlt sich jeder Mitarbeiter bei uns für Sie verantwortlich und engagiert sich, wo notwendig, auch über den eigenen Zuständigkeitsbereich hin-aus.

3 ErreichbarkeitSie können uns Ihr Anliegen rund um die Uhr mitteilen. Während unserer Servicezeiten und nach Terminvereinbarung erreichen Sie immer einen kompetenten Ansprechpartner.

Wenn der zuständige Berater nicht sofort verfügbar ist, erhalten Sie schnellstmöglich einen Rückruf. Außerhalb unserer Servicezei-ten melden wir uns spätestens am nächsten Arbeitstag bei Ihnen.

4 LösungsorientierungWir finden gemeinsam mit Ihnen im Dialog individuelle Lösungen für Ihre Anliegen. Wir bearbeiten alle Anfragen innerhalb von 48 Stunden oder geben Ihnen eine Zwischeninformation. Wenn die von Ihnen bevorzugte Lösung nicht möglich ist, suchen wir nach Alternativen für Sie.

5 Offenheit für KritikFür Ihre Kritik haben wir jederzeit ein offenes Ohr, weil wir sie als Möglichkeit sehen, uns stetig zu verbessern. Wir setzen uns mit jedem Hinweis ernsthaft auseinander. Sprechen Sie uns an.

Feedback: [email protected]

Unser Serviceversprechen

INFOTHEK

Zu diesen Angeboten bieten wir Ihnen spezielle Kataloge. Bestellung unter: ➔ www.bertelsmann-bkk.de/broschuerenoder unter Fon 05241 80-74000.

• BKK-Aktivwoche• BKK-Well-Aktiv• BKK-Kompaktkuren „Fit & Vital“

Zu diesen Angeboten können Sie zudem im Internet weitere Informationen und freie Termine ersehen: ➔ www.gsm-gesund.de

EMPFEHLEN LOHNT SICH Wenn Sie bereits Mitglied sind und ein neues Mitglied werben, bedanken wir uns bei Ihnen mit einer Prämie in Höhe von 25 € oder einer Spende an die Deutsche Kinderkrebsstiftung.

Jeder geworbene Neukunde erhält ein BKK-Sporthandtuch „Ich mach mich stark“ als Begrüßungsgeschenk.*

PS: Der Wechsel ist ganz einfach.

➔ www.bertelsmann-bkk.de/empfehlen* Solange der Vorrat reicht

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31SERVICES

Ihre Ansprechpartner auf einen Blick

Nachfolgend sehen Sie die Ruf- und Faxnummern im Kundenservice der Bertelsmann BKK. Neben der persönlichen Kundenberatung im Gütersloher Service-Center – als zentraler Anlaufstelle bei der Bertelsmann BKK – und durch die spezialisierten Teams bieten wir Ihnen einen telefonischen Service von 8 bis 17 Uhr (montags–freitags). Per E-Mail erreichen Sie uns unter: [email protected]

Das Service-Center – Ihr erster Ansprechpartner bei der BKK: alles rund um Leistungs- und Versicherungsfragen

Name Vorwahl Fon Fax

Marina Admary, Frank Brockschmidt, Julia Fischer, Thorsten Johann, Jana Künnemann, Nadine Popanda, Beatrice Weiser und Beate Wittler.

05241 80-74000 80-74141

Nach Bedarf erfolgt die Weiterleitung in die folgenden Service-Teams.

Die Service-Teams: für jedes Anliegen der richtige Ansprechpartner

Zahnersatz & Kieferorthopädie

A–Huj Nicole Meise 05241 80-74054 972680-32

Huk–Mic Ute Oehle 05241 80-74055 972680-34

Mid–Z Katja Doerr 05241 80-74056 972680-38

Rehabilitation (Fallmanagement Krankengeld)

A–Geo Aileen Friese 05241 80-74041 972680-96

Gep–Lah Thorsten Hagmann 05241 80-74042 972680-29

Lai–Scha Sven Sauerwein 05241 80-74043 972680-70

Sche–Z Claudia Paul 05241 80-74044 972680-71

Pflege (Pflegeversicherung, häusliche Krankenpflege, Hospiz)

Natalie Lehrmann 05241 80-74051 972680-45

Hilfsmittel

Petra Uhr 05241 80-74053 972680-72

Der Betriebssozialdienst (psychosoziale Beratung)

Beate Dembkowski (Leitung) 05241 80-74070 972680-17

Birgit Epp 05241 80-74071 972680-47

Frank Sonntag 05241 80-74073 972680-31

Melanie Mertensjohann (Sekretariat) 05241 80-74072 972680-75

Hotline für Interessenten:

0800 80-74000

(gebührenfrei aus dem deutschen Fest-

und Mobilnetz)

Besser beraten!

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Sta

nd

: 16.

01.2

018

GüterslohCarl-Miele-Straße 214, 33311 GüterslohMo.–Fr. 8:00–17:00 UhrFon 05241 80-74000 Fax 05241 [email protected]

Geschäftsstelle Pößneck (Bundesländer Ost und Berlin)Karl-Marx-Str. 24, 07381 PößneckMo.–Do. 8:30–15:00 Uhr, Fr. bis 13:00 UhrFon 03647 430-278, Fax 03647 [email protected]

Geschäftsstelle RTL (für Mitarbeiter der Mediengruppe RTL Deutschland)Picassoplatz 1, 50679 KölnMo., Di., Do. 10:00–15:00 UhrFon 0221 4567-6907, Fax 0221 [email protected]

Besuchen Sie uns auf➔ www.bertelsmann-bkk.de

Bertelsmann BKK, Kranken- und Pflegeversicherung

ServicenummernInteressenten: 0800 80-74000 (gebührenfrei aus Fest- und Mobilnetz)Medizin-Hotline: 05241 80-74004 Feedback: [email protected]

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